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STADT RAHDEN KREIS MINDEN-LÜBBECKE Integriertes städtisches Entwicklungskonzept für die Innenstadt Fortschreibung 2009 und Vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB Abschlussbericht Projektnummer: 209229 Datum: 2009-12-15

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STADT RAHDEN KREIS MINDEN-LÜBBECKE

Integriertes städtisches

Entwicklungskonzept für die Innenstadt

Fortschreibung 2009 und Vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB Abschlussbericht

Projektnummer: 209229

Datum: 2009-12-15

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Bearbeitung: Dipl.-Ing. Johannes Eversmann

Wallenhorst, 2009-12-15 Proj.-Nr.: 209229 IPW INGENIEURPLANUNG GmbH & Co. KG

Ingenieure ♦ Landschaftsarchitekten ♦ Stadtplaner Telefon (0 54 07) 8 80-0 ♦ Telefax (0 54 07) 8 80-88 Marie-Cur ie-Straße 4a ♦ 49134 W allenhorst h t t p : / / w w w . i n g e n i e u r p l a n u n g . d e

Beratende Ingenieure – Ingenieurkammer Niedersachsen

Qualitätsmanagementsystem TÜV-CERT DIN EN ISO 9001-2008

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Stadt Rahden, Integriertes städtisches Entwicklungskonzept Innenstadt/VU - 2009 1 /105

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INHALTSVERZEICHNIS

1 Vorbemerkung ...............................................................................................................3

2 Anlass und Ziel ..............................................................................................................5

3 “Aktive Stadt- und Ortsteilzentren” / Rechtliche Grundlagen ....................................7

4 Beschlusslage Stadt Rahden .......................................................................................9

5 Raumordnerische und landesplanerische Einordnung ............................................ 11

5.1 Großräumliche Verflechtungen ...............................................................................11

5.2 Landesentwicklungsprogramm ...............................................................................12

5.3 Gebietsentwicklungsplanung ..................................................................................12

5.4 Region OWL ..........................................................................................................13

5.5 Kreis Minden-Lübbecke ..........................................................................................14

6 Ausgangslage - Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken .................................. 15

6.1 Stadtgeschichtliche Entwicklung.............................................................................15

6.2 Wirtschafts- und Unternehmensstruktur .................................................................15

6.2.1 Arbeitsmarkt ....................................................................................................15

6.2.2 Situation Einzelhandel .....................................................................................16

6.2.3 Finanzausstattung der Stadt ............................................................................18

6.3 Bevölkerungsentwicklung .......................................................................................19

6.3.1 Gemeindebasisdaten ......................................................................................19

6.3.2 Bevölkerungsentwicklung / demographischer Wandel .....................................19

6.4 Bildung und Wissenschaft ......................................................................................22

6.5 Tourismus, Kultur- und Freizeiteinrichtungen .........................................................22

6.5.1 Ausgangssituation und Entwicklungspotentiale für den Fremdenverkehr ........22

6.5.2 Kultur- und Freizeiteinrichtungen .....................................................................23

6.6 Verkehr ..................................................................................................................25

6.7 Haushaltsbefragung im Einzelhandelsgutachten ....................................................27

6.8 SWOT - Analyse (Stärken, Schwächen, Chancen, Risiken) ...................................28

7 Das Untersuchungsgebiet .......................................................................................... 29

7.1 Lage im Raum ........................................................................................................29

7.2 Untersuchungsgebiet .............................................................................................30

7.3 Örtliche Planungen - Bisherige Planungsansätze - Planvorhaben ..........................31

7.3.1 Flächennutzungsplan ......................................................................................31

7.3.2 Vorhandene Bebauungspläne .........................................................................31

7.3.3 Sanierungsverfahren von 1989 bis 1994 .........................................................31

7.3.4 Einzelhandelsgutachten 2006/2007 .................................................................31

7.3.5 Umfeldbetrachtung über das Untersuchungsgebiet hinaus .............................34

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7.4 Städtebauliche Bestandsaufnahme im Untersuchungsgebiet .................................38

7.4.1 Gebäudenutzung, Geschossigkeit und Denkmalpflege ...................................38

7.4.2 Nutzungen im Erdgeschoss.............................................................................40

7.4.3 Leerstände ......................................................................................................42

7.4.4 Verkehr und Straßennetz ................................................................................45

7.4.5 Raumwirksames Grün .....................................................................................49

7.5 Zusammenfassung städtebauliche Mängel und Missstände ...................................51

8 Integriertes Maßnahmen- und Handlungskonzept .................................................... 53

9 Handlungsfelder - Einzelmaßnahmen ........................................................................ 55

9.1 Beschreibung der wesentlichen Handlungsfelder ...................................................55

9.1.1 Entwicklungsbereich Marktstraße ....................................................................55

9.1.2 Entwicklungsbereich Alter Markt (inkl. Kaufhaus Deerberg) ............................56

9.1.3 Entwicklungsbereich Katzengasse ..................................................................57

9.1.4 Entwicklungsbereich Kirchplatz – Park An der Wehme ...................................57

9.1.5 Entwicklungsbereich Von-Roden-Straße / Gartenstraße / Weher Straße ........59

9.1.6 Entwicklungsbereich Nachverdichtung Wohnen ..............................................62

9.1.7 Freiraumgestaltung (Parkplätze, Straßenräume, Bepflanzung) .......................62

9.1.8 Weitere Maßnahmenansätze ..........................................................................64

9.1.9 Gebäudegestaltung inkl. Werbeanlagen/Möblierung .......................................65

9.1.10 Marketingaktivitäten ........................................................................................66

9.2 Maßnahmenansätze im Umfeld ..............................................................................66

10 Kosten und Finanzierung ........................................................................................... 67

10.1 Kosten- und Finanzierungsübersicht 2008 .............................................................67

10.2 Kosten- und Finanzierungsübersicht 2009 .............................................................69

10.2.1 Maßnahmenübersicht - Einzelblätter ...............................................................69

10.2.2 Maßnahmenübersicht - Zusammenfassung ....................................................87

10.3 Öffentliche und private Maßnahmen .......................................................................89

11 Auswahl des Sanierungsverfahrens .......................................................................... 91

12 Gebietsabgrenzung und Verfahren ............................................................................ 93

13 Beteiligung der Öffentlichkeit/Träger öffentlicher Belange ...................................... 97

13.1 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ....................97

13.2 Öffentlichkeitsbeteiligung .......................................................................................97

14 Umsetzung des Konzepts und Ausblick .................................................................... 98

15 Bearbeitungsvermerk ................................................................................................. 98

16 Anlage: Ergebnis Bürger- und Behördenbeteiligung ............................................... 99

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Stadt Rahden, Integriertes städtisches Entwicklungskonzept Innenstadt/VU - 2009 3 /105

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1 Vorbemerkung

Im Jahre 2008 hat die Stadt Rahden mit Blickrichtung auf die künftige Entwicklung der In-nenstadt ein „Integriertes städtisches Entwicklungskonzept Innenstadt“ erarbeitet. Auf dieser Grundlage wurde Mitte des Jahres 2008 ein Antrag auf Aufnahme in das Städte-bauförderungsprogramm des Landes NRW –Programmkomponente „Aktives Stadtzentrum– gestellt. Mit Veröffentlichung des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes NRW v. 24. März 2009 sowie durch Schreiben der Bezirksregierung Detmold v. 02. Juni 2009 wurde der Stadt Rahden mitgeteilt, dass eine Aufnahme in das o.g. Programm für die beantragte Maßnahme „Umgestaltung der Marktstraße“ erfolgt ist. Mit dieser Mitteilung verbunden ist die Aufforderung, den eingereichten Antrag auf Grundlage der Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 (SMBl. NW. 2313) auf Aktualität und Vollständig-keit zu prüfen und ggf. zu erneuern oder zu ergänzen. Hierzu gehört u.a. auf Grundlage der dem Bescheid beigefügten Anlage auch die entspre-chende Aktualisierung des „Integrierten städtischen Entwicklungskonzepts Innenstadt“ einschl. der erforderlichen Aktualisierung der Kosten- und Maßnahmenübersicht sowie des entsprechenden Formblattes „Kosten- und Finanzierungsübersicht NRW“. Das im Jahre 2008 erarbeitete und am 16. März 2009 durch den Rat der Stadt beschlossene „Integrierte städtische Entwicklungskonzept Innenstadt“ hat in der Maßnahmen- und Kosten-zusammenstellung ein Bündel von Maßnahmen erarbeitet, unabhängig davon, ob und ggf. aus welchem Förderungsprogramm eine Förderung erreicht werden kann oder möglich ist. Es wurden allerdings in der weiteren Differenzierung die Maßnahmen herausgestellt, für die aus damaliger Sicht eine Förderung aus dem Städtebauförderungsprogramm mit der Kom-ponente „Aktives Stadtzentrum“ möglich sein könnte. Diese Aufstellung wurde allerdings zu einem Zeitpunkt erarbeitet, als die Förderrichtlinien Stadterneuerung noch nicht bekannt waren. Mit dieser nunmehr erarbeiteten Fortschreibung 2009 des „Integrierten städtischen Entwick-lungskonzepts Innenstadt“ erfolgt eine Aktualisierung, die zunächst einmal die grundsätzli-chen Inhalte des Konzepts 2008 unverändert lässt, in der weiteren Ausarbeitung (siehe ab Kapitel 10 dieses Textes) ausschließlich Bezug nimmt auf die Maßnahmen, die innerhalb des nunmehr vorgesehenen Sanierungsgebietes realisiert werden sollen, im Sinne des inte-grierten Ansatzes. Auf die o.g. Mitteilung wird insoweit ausdrücklich Bezug genommen. In dieser weiteren Ausarbeitung wird zudem die erforderliche förmliche Festlegung eines Sa-nierungsgebietes vorbereitet. Aus den Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 sowie unter Bezugnahme auf eine Abstim-mung mit der Bezirksregierung Detmold v. 25. Mai 2009 ergeben sich folgende Anforderun-gen für das weitere Verfahren:

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• Es muss ein Sanierungsgebiet förmlich festgelegt werden (gem. § 142 BauGB). Emp-fohlen wird das sog. Vereinfachte Sanierungsverfahren. Voraussetzung für die förmli-che Festlegung ist die Durchführung sog. Vorbereitender Untersuchungen (VU) gem. § 141 BauGB, die durch das vorliegende Integrierte städtische Entwicklungskonzept (ISEK), welches der Rat am 16. März 2009 beschlossen hat, weitgehend vorhanden sind. Nach den Förderrichtlinien von 2008 ist eine Gebietsfestlegung erforderlich, wobei die Bezirksregierung die Festlegung eines Sanierungsgebietes im sog. Vereinfachten Verfahren empfiehlt. Mit einer Gebietsfestlegung wird auch die Förderung privater Maßnahmen ermöglicht (Modernisierung von Fassaden und Dächern), zudem beste-hen in einem Sanierungsgebiet erhöhte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten.

• In der förmlichen Festlegung wird eine Gebietsabgrenzung vorgenommen, die sich an der Abgrenzung im vorgenannten ISEK orientieren sollte, nach ausdrücklicher Emp-fehlung der Bezirksregierung aber kleiner ausfallen und sich auf die Bereiche be-schränken sollte, in denen tatsächlich auch nach den Förderrichtlinien förderfähige Maßnahmen vorgesehen sind.

• Das vorliegende integrierte städtische Entwicklungskonzept ist unter Berücksichti-gung der im Oktober 2008 erlassenen Förderrichtlinien Stadterneuerung in Teilberei-chen zu überarbeiten, hier insbesondere die Aufstellung der Kosten- und Maßnah-menübersicht. Diese ist konkreter auf die vorgenannten Förderrichtlinien auszurichten und entsprechend zu überarbeiten. Dabei sind die förderfähigen und nicht-förderfähigen Maßnahmen zu differenzieren.

• Zu jeder förderfähigen Maßnahme soll ein Objektblatt angelegt werden, in dem o die Notwendigkeit der Maßnahme erläutert und begründet wird

o die Maßnahme (Konzept) beschrieben wird

o eine nachvollziehbare Kostenschätzung enthalten ist

o neben den öffentlichen Maßnahmen auch die privaten Maßnahmen (Moderni-

sierung von Fassaden/Dächern stadtbildprägender Gebäude) erfasst sind.

• Auf dieser Grundlage ist das Formblatt „Kosten- und Finanzierungsübersicht“ über die Gesamtmaßnahme auszufüllen, welches jährlich fortzuschreiben ist. Dieses Form-blatt ist verbindlich, hierin hat die Stadt auch die notwendige Gegenfinanzierung der Maßnahme im Rahmen der Haushaltsplanung nachzuweisen.

• Eine Mittelbereitstellung kann erst erfolgen, wenn die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind. Allerdings sind die jetzt durchzuführenden Maßnahmen der weiteren Vor-bereitung auch förderfähig.

• Erforderlich ist letztlich, dass mit den vorgenannten Unterlagen bis August 2009 auch der Folgeantrag für das Programmjahr 2009 zu stellen ist. Die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes muss jedoch bis dahin noch nicht erfolgt sein; hier gilt, dass vorher Gesagte, wonach Mittel erst nach förmlicher Festlegung bereitgestellt werden. Daraus folgt, dass nunmehr zeitnah auch die Vorbereitungen für die Planung und Durchführung der 1. Baumaßnahme Marktstraße getroffen werden müssen (Ange-botseinholung/Auftragsvergabe für die Planung).

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Stadt Rahden, Integriertes städtisches Entwicklungskonzept Innenstadt/VU - 2009 5 /105

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• Angesprochen wurde in diesem Zusammenhang auch der Bereich Katzengasse, in dem private Interessen zur Modernisierung und Entwicklung bestehen und diese mit öffentlichen Maßnahmen verknüpft werden können. Auch hierzu sollten entsprechen-de Maßnahmenbeschreibungen und konkretere Kostenschätzungen für die weitere Programmanmeldung vorgelegt werden.

Unter Bezugnahme auf die vorgenannten Anforderungen erfolgt hiermit die Fortschreibung des „Integrierten städtischen Entwicklungskonzepts Innenstadt“, welches gleichzeitig die An-forderungen der „Vorbereitenden Untersuchungen“ gem. § 141 BauGB erfüllt.

2 Anlass und Ziel

Vor dem Hintergrund verschiedener Ansiedlungsvorhaben des Einzelhandels in Rahden so-wie des vorliegenden aktualisierten Einzelhandelskonzeptes ist im Jahr 2007 eine intensive Diskussion über die zukünftige Entwicklung der Innenstadt von Rahden geführt worden. Die Diskussion hat gezeigt, dass diese nicht losgelöst für einzelne Ansiedlungsvorhaben ge-führt werden kann, sondern umfassender und das heißt für die gesamte Innenstadt geführt werden muss. Dadurch ist zunächst die Idee entstanden, ein Rahmenplankonzept für die In-nenstadt in Auftrag zu geben, in dem die bisherige Entwicklung der Innenstadt seit der In-nenstadtsanierung zu Beginn der 90 er Jahre städtebaulich umfassend untersucht werden soll, um die zukünftigen Entwicklungspotentiale der Stadt aufzuzeigen. Dieses würde zum einen zukünftigen Investoren eine Hilfestellung geben und zum anderen kann es ebenfalls die Grundlage bilden für die Abfrage und Erörterung von Fördermöglichkeiten im Rahmen der Städtebauförderung. Das städtebauliche Rahmenplankonzept soll die Entwicklungspotentiale im Innenstadtbe-reich aufzeigen und Vorschläge für Maßnahmen innerhalb der Innenstadt und zur Attraktivi-tätssteigerung (Einkaufserlebnis, "Flair", "Ambiente") aufzeigen. Weiterhin sollen Alleinstel-lungsmerkmale der Innenstadt, z. B. als Einkaufs-, Kultur- und Erlebnisraum unter Verknüp-fung mit den umgebenen Nutzungen und ein Prioritätenkatalog herausgearbeitet werden. Dass Rahden dabei bereits über ein attraktives Zentrum verfügt, zeigt die Auszeichnung "At-traktivstes Zentrum im Mühlenkreis", die im März 2007 an die Stadt verliehen wurde. Ein Wettbewerb, der von der Interessengemeinschaft Standortförderung Kreis Minden-Lübbecke e. V. ausgeschrieben wurde und Rahden in der Kategorie A mit Städten über 10.000 Ein-wohner neben Innenstädten wie Minden, Bad Oeynhausen, Lübbecke und Espelkamp zum attraktivsten Zentrum ausgezeichnet hat. Die Bestandsaufnahmen sowie die Entwicklung der letzten Jahre zeigen aber, dass es Handlungsbedarf an verschiedenen Punkten gibt, insbesondere im Ergebnis des Einzelhan-delsgutachtens von 2007 (als Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts von 2001) sowie der offensichtlich in Teilbereichen vorhandenen Leerstandsproblematik. Ziel war und ist es daher, durch das Rahmenplankonzept eine weiterhin zukunftsorientierte und nachhaltige Stadtentwicklung zu erreichen.

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Da die Stadt Rahden aufgrund der Haushaltssituation allein nicht in der Lage ist, die erfor-derlichen Maßnahmen zur Behebung der festgestellten städtebaulichen Defizite und zu einer nachhaltigen Attraktivitätssteigerung der Innenstadt in Angriff zu nehmen, sollen Städtebau-förderungsmittel beantragt werden. Das für 2008 aufgelegte Programm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" zur Förderung der Innenentwicklung entspricht in besonderem Maße den Problemen in der Rahdener Innenstadt. Aufgrund dieses erstmals in den Förderprogrammen 2008 eingestellten Programmmoduls ist entschieden worden, das zunächst vorgesehene Rahmenplankonzept für die Innenstadt weiterzuentwickeln, und nunmehr ein „Integriertes städtisches Entwicklungskonzept Innen-stadt“ zu erarbeiten. Die Voraussetzungen für die Programmaufnahme in das o.g. Programm werden durch das vorliegende Integrierte städtische Entwicklungskonzept im Einzelnen belegt. Sämtliche Maßnahmen, die im Entwurf der VVStBauF 2008 als förderfähig genannt sind, sind auch in Rahden notwendig und daher im Konzept vorgesehen: - Aufwertung des öffentlichen Raums (Straßen, Wege Plätze) - Instandsetzung und Modernisierung von das Stadtbild prägenden Gebäuden (ein-

schließlich energetischer Erneuerung) - Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken mit leer

stehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden und von Brachflächen - Innenstadt- oder stadtteilbedingter Mehraufwand für den Bau oder die Herrichtung

von Gebäuden und ihres Umfeldes für Handel, Dienstleistungen, innenstadt- oder stadtteilverträgliches Gewerbe

- Stadtmarketing und die Beteiligung von Nutzungsberechtigten und von deren Beauf-tragten im Sinne von § 138 BauGB sowie von Immobilien- und Standortgemeinschaf-ten

Grundlage für die Beantragung von Städtebauförderungsmitteln ist das vorliegende städti-sche Entwicklungskonzept, das im Auftrag der Stadt Rahden vom Büro INGENIEURPLA-NUNG, Wallenhorst, erarbeitet worden ist. Das vorliegende Integrierte städtische Entwick-lungskonzept baut auf den vorliegenden Planungen und Programmen für die Stadt Rahden im Allgemeinen und die Innenstadt im Besonderen auf. Insbesondere wird aufgezeigt, wie sich die Planungsabsichten für die Innenstadt in die inne-rörtlichen, aber auch die regionalen und überregionalen Zusammenhänge und Verflechtun-gen einfügen und die Entwicklungsziele auf diesen Planungsebenen ergänzen und unter-stützen.

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3 “Aktive Stadt- und Ortsteilzentren” / Rechtliche Grundlagen

Mit der Novellierung des Baugesetzbuches durch das EAG-Bau hat der Gesetzgeber die Bedeutung des Stadtumbaus als neue Aufgabe hervorgehoben. Mit der Einführung von Re-gelungen für den Stadtumbau in einem eigenen Dritten Teil des Zweiten Kapitels, Besonde-res Städtebaurecht - §§ 171a bis 171d - soll der besonderen und in Zukunft zunehmenden Bedeutung von Stadtumbaumaßnahmen als Reaktion auf die demographische Entwicklung und den wirtschaftlichen Strukturwandel und den damit einhergehenden negativen Auswir-kungen auf die städtebauliche Entwicklung Rechnung getragen werden. Stadtumbaumaßnahmen sind (vergleichbar mit dem Sanierungsrecht) als Gesamtmaßnah-me, deren einheitliche und zügige Durchführung im öffentlichen Interesse liegt, definiert. Stadtumbaumaßnahmen können anstelle von oder ergänzend zu sonstigen Maßnahmen nach dem BauGB durchgeführt werden. Stadtumbaumaßnahmen - oder hier: Maßnahmen der Innenentwicklung - dienen der Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen in von erheblichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten. Mit der letzten Baugesetzbuchnovelle 2007 wurde in § 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB die Bedeutung der "Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche" bei der Bauleitplanung be-sonders hervorgehoben. Vor diesem rechtlichen Hintergrund ist für das Jahr 2008 das Förderungsprogramm für die Innenentwicklung Aktive Stadt- und Ortsteilzentren aufgelegt worden. Gemäß dem Entwurf VVStBauF 2008 .. "sind die Finanzhilfen des Bundes zur Förderung von Aktiven Stadt- und Ortsteilzentren für die Stärkung von zentralen Versorgungsbereichen bestimmt, die durch Funktionsverluste, insbesondere gewerblichen Leerstand, bedroht oder betroffen sind. Sie werden eingesetzt zur Vorbereitung und Durchführung von Gesamtmaßnahmen zur Erhal-tung und Entwicklung dieser Bereiche als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben". Das vorliegende Entwicklungskonzept dient gemäß § 171b BauGB als Grundlage für die Ab-grenzung des Fördergebiets bzw. der Durchführung einzelner Maßnahmen sowie zur Erstel-lung entsprechender Förderanträge. Die Ableitung der städtebaulichen Planungsziele aus den gesamtstädtischen Zielen und Überlegungen, die bei der Innenentwicklung eine wesent-liche Rolle spielt, ist im nachfolgenden dargelegt. Die Stadt Rahden erhält eine Förderung von 60%, sie selbst hat einen Anteil von 405 zu tra-gen (im Regelfall).

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Stadt Rahden, Integriertes städtisches Entwicklungskonzept Innenstadt/VU - 2009 9 /105

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4 Beschlusslage Stadt Rahden

Seitens der Stadt Rahden wurden folgende Beschlüsse bzw. Beratungen im Zusammenhang mit der Aufstellung des Rahmenplankonzepts bzw. des integrierten städtischen Entwick-lungskonzepts gefasst bzw. durchgeführt:

• Aufstellungsbeschluss und Auftragsvergabe mit Festlegung des Untersuchungsbe-reichs: Ratssitzung am 13. September 2007

• Zwischenberichte in den Bauausschuss-Sitzungen am 13.12. 2007, 21.02. 2008 und am 20.05.2008

• Vorstellung des Entwurfs zur Kenntnisnahme in öffentlicher Bauausschuss-Sitzung am 10. Juni 2008 und Beschluss mit Auftrag an die Verwaltung zur Beantragung von Fördermitteln.

• Bericht in der Sitzung des Bauausschusses am 04. September 2008

• Beschluss des Rates v. 16. März 2009: Die städtebauliche Entwicklungsstudie „In-nenstadt“ wird als Handlungskonzept für die weitere zukunftsorientierte Entwicklung und Attraktivitätssteigerung der Rahdener Innenstadt beschlossen und weiterhin fest-gelegt, dass die Planungen zum Entwicklungsbereich „Marktstraße“ mit einer funktio-nalen und gestalterischen Aufwertung dieses Straßenzuges nach einer entsprechen-den Aufnahme in das Stadterneuerungsprogramm 2009 weiter konkretisiert werden sollen.

• Beratung und Beschlussfassung im Bauausschuss v. 16. Juni 2009 mit folgenden Beschlüssen: - Der Ausschuss begrüßt die Aufnahme der Maßnahme „Umgestaltung der Markt-

straße“ in das Stadterneuerungsprogramm 2009 und beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Schritte zur konkreten Planung der Maßnahme durchzuführen.

- Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Festlegung eines förmlichen Sanierungsgebietes für den Bereich der Innenstadt einzuleiten. Hierzu sind die entsprechenden Vorlagen zur Abgrenzung und Festlegung des Sanie-rungsgebietes auszuarbeiten und die gemäß §§ 137 bis 140 BauGB erforderliche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit vorzubereiten.

- Das vorliegende integrierte städtische Entwicklungskonzept für die Innenstadt ist entsprechend den Vorgaben aus den Städtebauförderrichtlinien für die einzelnen Handlungsfelder fortzuschreiben. Auf dieser Grundlage wird die Verwaltung be-auftragt, den Folgeantrag für die Programmanmeldung 2010 vorzubereiten und fristgerecht bei der Bezirksregierung Detmold einzureichen.

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Stadt Rahden, Integriertes städtisches Entwicklungskonzept Innenstadt/VU - 2009 11 /105

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5 Raumordnerische und landesplanerische Einordnung

5.1 Großräumliche Verflechtungen

Die Stadt Rahden, als Teil des Kreises Minden Lübbecke, liegt im äußersten Norden des Landes Nordrhein-Westfalen.

Der Kreis Minden-Lübbecke und damit auch die Stadt Rahden, liegen relativ zentral zwi-schen den Wirtschaftsschwerpunkten Bielefeld (60 km), Hannover (60 km), Bremen (100 km) und Osnabrück (50 km). Quelle: Homepage des Kreises

Kreis Minden Lübbecke

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Zwei wichtige europäische Verkehrsachsen durchziehen das Kreisgebiet. Eine verläuft von Amsterdam/Rotterdam über Enschede und Osnabrück bis Bad Oeynhausen. Dort trifft sie auf die mitteleuropäische Achse Paris / Brüssel-Aachen-Rhein / Ruhrgebiet - Bielefeld - Min-den - Hannover-Braunschweig - Berlin - Warschau. Regionale Bedeutung haben die Achsen Minden-Lübbecke, Minden - Petershagen - Nien-burg-Bremen, Bad Oeynhausen - Vlotho - Hameln - Hildesheim und Bünde - Lübbecke - Es-pelkamp - Diepholz.

5.2 Landesentwicklungsprogramm

Nach dem Landesentwicklungsplan NRW (zeichnerische Darstellung Teil A) ist die Stadt Rahden als Grundzentrum in einem Gebiet mit überwiegend ländlicher Raumstruktur und die B 239 ist als überregionale Achse bzw. Bundesstraße dargestellt. Die räumliche Verflechtung mit den Zentren Bielefeld und Osnabrück ist deutlich ablesbar.

5.3 Gebietsentwicklungsplanung

Die wesentlichen Festlegungen betreffen den Allgemeinen Siedlungsbereich, der das heuti-ge bebaute Stadtgebiet einschließlich begrenzter Erweiterungsflächen umfasst sowie die Gewerbe- und Industriebereiche (GIB) im Norden/Nordwesten und im Süden an der B 239. Die Stadt Rahden hat in ihrer Funktion als Grundzentrum die erforderlichen zentralen Ein-richtungen zur Deckung des allgemeinen, täglichen Bedarfs bereitzustellen. Rahden erfüllt darüber hinaus eine wichtige Versorgungsfunktion für das ländlich strukturierte Umland.

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5.4 Region OWL

Der Regierungsbezirk Detmold liegt im Nordosten von Nordrhein-Westfalen, im Zentrum der Bundesrepublik Deutschland und ist flächengleich mit der Region Ostwestfalen-Lippe (OWL). Der Regierungsbezirk besteht aus den Kreisen Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke, Paderborn und der kreisfreien Stadt Bielefeld. Die Stadt Rahden, gelegen inner-halb des Kreises Minden-Lübbecke, gehört somit zur Region Ostwestfalen-Lippe (OWL). In OWL leben derzeit mehr als 2 Mio. Menschen - mehr als in Mecklenburg-Vorpommern oder im Saarland. Die Region wird sowohl durch größere attraktive Städte als auch durch eine reich strukturierte, vielfältige Kulturlandschaft mit vielen kleinen geschichtsträchtigen Städten und Orten sowie ökologisch intakten Naturräumen geprägt. Die bewaldeten Höhenzüge des Teutoburger Waldes, des Wiehen- und Eggegebirges, Teile der norddeutschen Tiefebene mit ihren Mooren sowie die abwechslungsreichen Mittelge-birgslandschaften des Lippischen Berglandes und des Weserberglandes sowie die Fluss-landschaften von Weser, Ems, Lippe, Werre und Diemel bieten Raum für Erholung und Ent-spannung. Ostwestfalen-Lippe weist eine interessante Mischung von einerseits flexibel agie-renden kleinen und mittelständischen (Familien-)Unternehmen auf; andererseits ist die Regi-on Stammsitz von Konzernen mit globaler Bedeutung (Bertelsmann, Oetker, Miele, Melitta und v. a.). Stark vertreten sind der Maschinenbau, die Möbelindustrie, die Elektroindustrie, das Ernäh-rungsgewerbe, die Gesundheitswirtschaft sowie die Medien-, Informations- und Telekommu-nikationsbranche. Der Tourismus hat in OWL mit mehr als 6 Mio. Übernachtungen jährlich die landesweit höchste Bedeutung. Rahden ist die nördlichste Stadt der Region, gleichzeitig auch des Landes NRW.

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5.5 Kreis Minden-Lübbecke

Die Stadt Rahden liegt im Norden des Kreises Minden-Lübbecke. Der Mühlenkreis Minden-Lübbecke wird landschaftlich geprägt durch den markanten Höhenzug des Wiehen - und Wesergebirges, der den Übergang zur norddeutschen Tiefebene darstellt, sowie durch die in Süd-Nord Richtung fließende Weser und den Mittellandkanal. An der nordöstlichen Landesgrenze Nordrhein-Westfalens gelegen begrenzen die nieder-sächsischen Landkreise Schaumburg-Lippe im Osten, Diepholz und Nienburg im Norden sowie der Landkreis Osnabrück an der westlichen Seite die Region und schaffen damit eine geographische Halbinsellage für den Mühlenkreis. Lediglich im Süden grenzt der Mühlen-kreis an nordrhein-westfälische Nachbarkreise Lippe und Herford. Der Mühlenkreis hat seinen Namen durch 42 Wasser-, Wind- und Rossmühlen in der Regi-on, die im Rahmen eines "Mühlenerhaltungsprogramms" restauriert wurden und somit als Zeugen der Wirtschafts- und Sozialgeschichte der Region erhalten wurden.

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6 Ausgangslage - Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken

6.1 Stadtgeschichtliche Entwicklung

Rahden, als Roden oder Rothen wurde erstmals im Jahre 1033 in einer Schenkungsurkunde zur Mehrung des Grundbesitzes des Fürstbistums Minden durch den fränkisch-salischen Kaiser Konrad II genannt. Die eigentliche Besiedlung begann im Schutze der um 1320 er-richteten Wasserburg, die als Grenzfestung das Fürstbistum Minden im Westen absicherte. Der heute noch als Ruine bestehende Teil diente später in brandenburg-preußischer Zeit als Sitz der Drosten und Amtmänner, die von hier die Vogteien Rahden und Stemwede leiteten. Mit der Gründung der Kirche im Jahre 1353 verlagerte sich der Siedlungsschwerpunkt all-mählich zum heutigem Zentrum. Erst nach der Gebietsreform im Jahre 1973 wurde das Amt Rahden zur Stadt, als die Gemeinden Rahden, Kleinendorf, Varl, Sielhorst, Pr. Ströhen, We-he und Tonnenheide zusammengeschlossen wurden.

6.2 Wirtschafts- und Unternehmensstruktur

6.2.1 Arbeitsmarkt

Die wirtschaftliche Struktur ist geprägt von zahlreichen Handwerks-, Gewerbe- und Indust-riebetrieben. Die wichtigsten Branchen in Rahden sind die Gießereiindustrie, Maschinenbau, Holzverarbeitung, Dachziegel, Elektrotechnik, Metallverarbeitung und Fremdenverkehr. Zwar ist die Landwirtschaft nach wie vor prägend für das Gesicht der grünen Region Rahden, doch Industrie und Dienstleistung sind längst die wichtigsten Arbeitgeber.

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Indikatorendaten im Politikfeld „Wirtschaft und Arbeit“ für Rahden

Quelle: Demographiebericht der Bertelsmann-Stiftung

6.2.2 Situation Einzelhandel

Nach dem aktuellen Einzelhandelsgutachten (CIMA 2007) sind folgende Ergebnisse und Aussagen hervorzuheben. Der Umsatz der Stadt Rahden in Höhe von 84,2 Mio. € setzt sich zu rd. 63,4 Mio. € aus der örtlichen Nachfrage und zu rd. 20,8 Mio. € aus externen Zuflüssen zusammen.

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• Die Stadt Rahden erreicht insgesamt betrachtet eine Bindungsquote von rd. 76%. Auf-grund der beschriebenen Marktsituation ist diese Bindung nur noch geringfügig steigerbar.

• Im periodischen Bedarfsbereich wird eine Bindung von rd. 84%, im aperiodischen Bereich von rd. 66% erreicht. In der Regel geht man davon aus, dass Bindungsquoten im periodi-schen Bereich von über 90% nur sehr selten erreicht werden (das trifft insbesondere auch auf Grundzentren zu).

• Die geringsten Bindungsquoten werden auch in den Branchen erzielt, die auch die ge-ringsten Handelszentralitäten aufweisen (insbes. Elektroartikel/ Unterhaltungselektronik, Gardinen/ Teppiche/ Heimtextilien).

• Ein Vergleich mit der Einzelhandelsuntersuchung der GMA aus dem Jahr 2000 zeigt (73%), dass die Bindungsquote in Rahden stabil geblieben ist. Ein Grund für die im Ver-gleich zu 2000 geringere Handelszentralität kann u.a. die geringere Anziehungskraft sein, die Rahden als Einzelhandelsstandort auf die angrenzenden Gemeinden und Städte in-nerhalb des Marktgebietes ausübt (vgl. Kap. 4.1.4, Abb. 48)

- Fazit Die geringe Handelszentralität Rahdens im periodischen Bereich wird unter anderem auch in der relativ geringen Bindungsquote von 84 % und in den erheblichen Kaufkraftabflüssen sichtbar. Die relativ hohen Kaufkraftzuflüsse im Bereich Lebensmittel / Reformwaren sind im hohen Ge-samtumsatz dieser Branche (gegenüber den anderen Branchen) begründet. Geringe Bindungsquoten und erhebliche Kaufkraftabflüsse sind darüber hinaus vor allem in der Warengruppe Elektroartikel / Unterhaltungselektronik / Foto/ PC und Zubehör / Neue Medien festzustellen. Die hohen saldierten Kaufkraftabflüsse in diesen Warengruppen (Lebensmittel 3,0 Mio. €), Elekt-roartikel / Unterhaltungselektronik (4,2 Mio. €) geben Hinweise auf mögliche Lücken im Einzel-handelsangebot von Rahden.

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6.2.3 Finanzausstattung der Stadt

Mit dem Haushaltsjahr 2007 hat die Stadt Rahden alle Bereiche des kommunalen Haushal-tes auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) umgestellt. Durch die Regeln des Neuen Kommunalen Finanzmanagements ergeben sich weit reichen-de Änderungen für die Haushalts- und Finanzwirtschaft der Stadt Rahden. So müssen nach dem Ressourcenverbrauchskonzept nunmehr sämtliche, auch nicht zahlungswirksame Auf-wendungen wie Abschreibungen und Rückstellungen, erwirtschaftet werden. Der Haushalts-ausgleich wird dadurch erheblich erschwert. Für das Haushaltsjahr 2009 beträgt nach dem Entwurf des Haushaltsplanes der Stadt Rah-den

im Ergebnisplan der Gesamtbetrag der Erträge 21.449.485 EUR und der Gesamtbetrag der Aufwendungen 23.915.251 EUR.

Der Ergebnisplan weist damit einen Fehlbetrag in Höhe von 2.465.766 EUR aus. Die Verpflichtung zum Haushaltsausgleich gilt als erfüllt („fiktiver Haushaltsausgleich“), wenn der Fehlbedarf durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden kann. Die Ausgleichsrücklage beträgt für die Stadt Rahden 6.101.499 EUR Nach dem für die Haushaltsjahre 2007 und 2008 geplanten Fehlbeträgen in Höhe von 1.426.040 EUR und 4.253.265 EUR hat die Ausgleichsrücklage zum 01.01.2009 voraussicht-lich einen Bestand von 422.194 EUR. Im Haushaltsjahr 2009 ergibt sich ein Fehlbedarf in Höhe von 2.465.766 EUR. Davon kann lediglich ein Teilbetrag durch die Ausgleichsrücklage gedeckt werden. Das bedeutet, dass ein fiktiver Haushaltsausgleich durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage im Jahr 2009 nicht mehr möglich ist. In den Haushaltsjahren 2010, 2011 und 2012 ergeben sich nach der Finanzplanung weitere Fehlbedarfe in Höhe von 1.648.005 EUR, 1.399.605 EUR und 1.066.205 EUR. Der Fehlbedarf 2009, der nicht mehr durch die Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann, führt zu einer Verringerung der allgemeinen Rücklage. Die Haushaltssatzung 2009 bedarf deshalb der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Für die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen wurden die Orientierungsdaten des In-nen- und Finanzministeriums zugrunde gelegt. Für eine mögliche Verschlechterung der wei-teren konjunkturellen Entwicklung wurden im Haushalt der Stadt Rahden keine Abschläge auf die Werte der Orientierungsdaten berücksichtigt. Die Veranschlagungen insbesondere der Gewerbesteuer und der Anteile an den Gemein-schaftssteuern sowie der Schlüsselzuweisungen sind insoweit risikobehaftet. Darüber hinaus wird der gegenwärtig größte Gewerbesteuerzahler die Stadt Rahden in den kommenden Jahren mit entsprechenden Folgen für deren Steuerkraft verlassen.

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Der Schuldenstand des kommunalen Haushaltes wird am Ende des Haushaltsjahres 2009 voraussichtlich 7.662.000 EUR betragen. Die Pro-Kopf-Verschuldung würde sich danach auf rd. 480 EUR je Einwohner belaufen.

6.3 Bevölkerungsentwicklung

6.3.1 Gemeindebasisdaten

Gesamtfläche 13.760 ha – Im Einzelnen: Bauflächen 941 ha

Landwirtschaft 10.834 ha

Wald 663 ha

Wasser 542 ha

Gemeinbedarfs-/Erholungsflächen 51 ha

Sonstige Flächen 21 ha (Quelle: Homepage Stadt Rahden)

6.3.2 Bevölkerungsentwicklung / demographischer Wandel

Die Bevölkerungsentwicklung der Stadt Rahden, unabhängig von den verschiedenen hier herangezogenen Quellen, ist als positiv zu bezeichnen.

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Die Bevölkerung wuchs im Zeitraum seit 1995 nach eigener Erhebung der Stadt um 8,5 % von 15.646 Einwohnern auf 16.976 (1.330 Personen). (Anmerkung: Die Zahlen des statistischen Landesamtes und die eigene Statistik der Stadt weisen zum Teil abweichende Daten auf, für die Tendenzbetrachtung ist dieses aber uner-heblich). Indikatorendaten im Politikfeld „Demographischer Wandel“ für Rahden

Quelle: Demographiebericht der Bertelsmann-Stiftung

Nach den Unterlagen der Bertelsmann Stiftung (siehe oben) wird auch eine weitere Zunah-me bis 2020 prognostiziert. Im Vergleich zum Landkreis Minden-Lübbecke bzw. dem Land Nordrhein-Westfalen kann die Stadt Rahden - bezogen auf die vergangene Dekade - eine deutlich höhere Wachstumsdy-namik aufweisen. Damit liegt die Einwohnerzahl der Stadt Rahden bereits erheblich über den für sie prognosti-zierten Wert, der im Jahr 2015 von einer Einwohnerzahl von 15.476 ausgeht. Auch hat sich die Einwohnerzahl seit 2004 bei rund 17.000 Einwohnern eingependelt. Die Bevölkerungs-entwicklung der Stadt Rahden kann daher insgesamt als stabil bezeichnet werden.

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Entsprechend der Bevölkerungsentwicklung hat die Stadt Rahden ebenfalls eine stetige Entwicklung im Wohnsiedlungsbereich zu verzeichnen. Dies belegt, dass die Stadt als Wohnstandort nachgefragt wird und hier Rahmenbedingungen vorliegen, die auch künftig ei-ne weitere Entwicklung zulassen. Das im Gebietsentwicklungsplan (GEP) formulierte Ziel des Vorrangs der Innenentwicklung entspricht insoweit der in den letzten Jahren seitens der Stadt durchaus geübten Praxis, wo-nach im Kernbereich Bebauungspläne aufgestellt oder geändert wurden, um Voraussetzun-gen für eine weitere Bebauung und damit Verdichtung im Bestand zu schaffen. Demnach sind auch weiterhin für die weitere Siedlungsentwicklung von der Bauleitplanung und durch gemeindliche Grundstückspolitik vorrangig innerhalb der Ortslagen gelegene Bau-flächenreserven zu mobilisieren und flächensparende Bebauungskonzeptionen zu entwi-ckeln. Indikatorendaten im Politikfeld „Wohnen“ für Rahden

Quelle: Demographiebericht der Bertelsmann-Stiftung

Im GEP wird auf die Nachfragesituation im Wohnungsbau im eher ländlichen Raum von Rahden hingewiesen: Die Nachfragesituation wird auch künftig nur sehr begrenzt auf verdichtetem Wohnungsbau und noch weniger auf Geschosswohnungsbau ausgerichtet sein, sondern eher auf Bauwün-sche im Einzelhaus- und Doppelhausbau mit begrenzten Potentialen im Bereich von Haus-gruppen und mäßiger Verdichtung ausgerichtet sein. Da Rahden mit einer von der Ausgangsbasis grundsätzlich intakten Innenstadt auch eine wesentliche Versorgungsaufgabe für das Umfeld bis in die niedersächsische Nachbarschaft hinein wahrnimmt, ergibt sich auch aus dieser zusätzlichen Funktion ein größerer Entwick-lungsbedarf im unmittelbaren Kernbereich, der dazu führt, dass noch vorhandene Freiflächen im Innenbereich auch als Flächen für die weitere Entwicklung der Versorgungsfunktionen (Einzelhandel, Dienstleistung, Gewerbe) und nicht nur für Wohnbebauung freizuhalten sind. Die Aufgabe liegt insoweit vor dem Hintergrund der künftigen – auch demographischen – Entwicklung darin, den Entwicklungsstand mindestens zu halten und die erforderlichen Maß-nahmen zu ergreifen, um den genannten Aufgaben auch künftig gerecht werden zu können.

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6.4 Bildung und Wissenschaft

Die Stadt Rahden verfügt über 8 Kindergärten, 4 Grundschulen, 1 Hauptschule, 1 Realschu-le und ein Gymnasium. Gerade das Gymnasium hat dabei einen Einzugsbereich, der über die Stadtgrenze Rahdens hinausgeht. Im 10 km entfernten Lübbecke befinden sich weiter-führende Schulen wie berufsbildende Schulen. Desweiteren gibt es um Umkreis von 30 km (Minden) bis 60km (Osnabrück und Bielefeld) bedeutende Fachhochschulen und Universitäten mit einem sehr großem Studienangebot.

6.5 Tourismus, Kultur- und Freizeiteinrichtungen

6.5.1 Ausgangssituation und Entwicklungspotentiale für den Frem-denverkehr

Der Tourismus in der Region Ostwestfalen-Lippe, zu der die Stadt Rahden gehört, ist u.a. durch folgende Merkmale geprägt: Ostwestfalen-Lippe (siehe Homepage der Bezirksregierung Detmold bzw. der Region OWL) • ist die Tourismusregion Nr. 1 in NRW • ist das Urlaubsland zwischen Teutoburger Wald und Weser • wird auch der „Heilgarten Deutschlands“ genannt, da in der Region zahlreiche große und

kleine Heilbäder und Kurorte zu finden sind • bietet für jeden etwas: Erholung, Kultur und Geschichte, Wellness, Natur pur • hat viele malerische Fachwerkstädte mit historischen Stadtkernen, z. B. Schieder-

Schwalenberg oder Lemgo • hat viele Sehenswürdigkeiten, so beispielsweise, das Hermannsdenkmal und die Ex-

ternsteine, einen Allergielehrpfad, die Kunsthalle Bielefeld, die Klosteranlage Dahlheim, das Weserrenaissance-Museum

• ist die Region mit geballter Gesundheitskompetenz - vom Deutschen Herzzentrum bis hin zur Traditionellen Chinesischen Medizin

• schafft vielfältige Wellnessmöglichkeiten zum Entspannen, Vitalisieren, Regenerieren und Heilen, insbesondere mit Sole, Moor, Schwefel, kalten und warmen Heilwässern

• ist durch vielfältige Landschaften geprägt: - Mittelgebirge mit Teutoburger Wald, Eggegebirge, Weser- und Wiehengebirge, Lippi-

sches Bergland (mit den berühmten Heilquellen in den Kurorten und zugleich ideales Gebiet für Wanderungen und Spaziergänge),

- Weseraue (das Paddler- und Radlerparadies), - Sennelandschaft (insbesondere für die Naturinteressierten), - westfälisches Tiefland mit Moorniederungen (Kurorte mit Moorbädern), - Gartenlandschaft Ostwestfalen-Lippe (ein EXPO-Projekt entdeckt die öffentlichen und

privaten Gärten vom Barock bis zur heutigen Zeit wieder) Der Tourismus hat in OWL mit mehr als 6 Mio. Übernachtungen jährlich die landesweit höchste Bedeutung (Quelle: Homepage Bezirksregierung Detmold, Region OWL)

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Ausgewählte Links (Beispiele aus Rahden) dazu: http://www.museumsinitiative-owl.de/ http://www.der-nordpunkt.de/

http://www.skaterail.de/ http://www.museumsbahn-rahden.de/Willkommen.html

http://www.muehlenkreis.de/ http://www.stadtfest-rahden.info/

6.5.2 Kultur- und Freizeiteinrichtungen

In der Stadt Rahden selbst findet sich ein vielfältiges Angebot an Kultur- und Freizeiteinrich-tungen. Hervorzuheben sind folgende Sehenswürdigkeiten:

Museumshof Rahden Burgruine Rahden

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Museumseisenbahn Rahden-Uchte e.V. Windmühle Tonnenheide

Bockwindmühle Wehe Großer Stein von Tonnenheide

St. Johannis-Kirche Rahden Immanuelkirche Preußisch Ströhen

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Weiter hervorzuheben sind folgende Einrichtungen und Veranstaltungen: - Hallen- und Freibad - Skaterrouten - Fahrraddraisinenstrecke Rahden-Wagenfeld - Radwanderwege - Unterkünfte und gastronomische Einrichtungen - Kino im Stadtzentrum - Jugendcafe - Sportstätten - Bahnhof mit Museumseisenbahn - Veranstaltungen wie Stadtfest u.a. - Naturschutzgebiete

6.6 Verkehr

Die Stadt Rahden ist über das örtliche Verkehrsnetz und die B 239 sowie den vorhandenen Bahnanschluss an folgende nationale und internationale Verkehrswege angebunden:

Die verschiedenen Verkehrsträger und Verkehrsachsen werden in der folgenden Übersicht verdeutlicht:

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Das innerörtliche Hauptverkehrsnetz ist wie folgt ausgestaltet (Auszug Stadtplan Stadt Rah-den):

Bundesautobahn A2 Ruhrgebiet-Hannover-Berlin mit Anschlussstellen in Bad Oeynhausen und Porta Westfalica

A30 Niederlande-Osnabrück-Bad Oeynhausen mit Anschlussstellen in Bad Oeynhausen und Kirchlengern

A2/ A30 Autobahnkreuz Bad Oeynhausen

Bundesstraßen B51 Bremen-Stemwede-Osnabrück-Ruhrgebiet

B61 Bremen-Minden-Bielefeld-Ruhrgebiet

B65 Braunschweig-Hannover-Minden- Osnabrück-Niederlande

B239 Diepholz-Espelkamp-Lübbecke-Höxter mit Anschluss an die A30 und A2

B482 Nienburg-Minden-Porta Westfalica mit Anschluss an die A2

Bahnlinien DB-Hauptstrecke Berlin-Hannover- Minden-Ruhrgebiet-Köln

DB-Strecken Minden-Nienburg, Herford-Rahden-Bassum, Löhne-Bad Oeynhausen-Hameln-Braunschweig

Wasserstraßen Weser und Mittellandkanal mit Hafenanlagen in Minden, Hille, Lübbecke, Espelkamp und Pr. Oldendorf

Flugplätze Flughäfen Hannover, Münster/Osnabrück und Paderborn/Lippstadt, Verkehrsflugplatz Porta Westfalica

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6.7 Haushaltsbefragung im Einzelhandelsgutachten

Die nachfolgenden Aussagen sind dem Einzelhandelsgutachten der CIMA von 2007 ent-nommen: Die telefonische Haushaltsbefragung von 500 Personen (davon 300 aus der Stadt Rahden) im April/ Mai 2006 brachte folgendes Ergebnis: - Einzelhandel

• Rahden wird als kleine Einkaufsstadt mit positivem Flair wahrgenommen

• Hauptbesuchsgrund für die Innenstadt ist der Einkauf

• Hauptkonkurrenzorte sind Espelkamp (dort vor allem die SB-Warenhäuser) und Wagen-feld. Dies trifft insbesondere auf das Sortiment Lebensmittel zu:

• Die Stärken Rahdens gegenüber Espelkamp und Wagenfeld sind die kurzen Wege und das positive Erscheinungsbild.

• Die Schwächen gegenüber den Konkurrenzorten liegen in der zu geringen Auswahl.

• Konkurrenzorte im Bereich Bekleidung sind vor allem Espelkamp und eingeschränkt auch Minden.

• Für die Rahdener Bevölkerung ist die Bedeutung der Einzelhandelsinnenstadt in den letzten drei Jahren in etwa gleich geblieben, für das Umland hat sie abgenommen. Grund hierfür ist u. a. der Wegfall des Kaufhauses Deerberg in Rahden. Außerdem wurden in den Nachbargemeinden der Stadt Rahden bedeutende Neuansiedlungen umgesetzt.

- Erreichbarkeit

• Die Rahdener Innenstadt wird meist mit dem eigenen Pkw erreicht (70 % der Befragten aus der Stadt Rahden/ 95 % der Befragten aus dem Umland).

• Die Erreichbarkeit und Parkplatzsituation der Rahdener Innenstadt wird in der Regel positiv bewertet.

- Kundenherkunftsanalyse Die Befragung von rd. 16.300 Kunden in insgesamt 56 Betrieben (davon 36 in der Innenstadt) im April 2006 brachte das folgende Ergebnis:

• Etwa 70 % der befragten Kunden, die in Rahden einkaufen oder eine Dienstleistung in Anspruch nehmen, kommen auch aus der Stadt Rahden.

• Weitere rund 23 % der Kunden kommen aus dem direkten Umland der Stadt (Marktge-biet). Die übrigen Kunden kommen aus dem erweiterten Marktgebiet bzw. aus weiter entfernt liegenden Gemeinden und Städten.

Im Vergleich zur Untersuchung aus dem Jahr 2000 ist der Anteil der Kunden aus dem direkten Umland leicht zurückgegangen (von 25 % auf 23 %). Dies unterstreicht die Aussage, dass die Einzelhandelsbedeutung der Stadt Rahden in den letzten Jahren für das Umland abgenommen hat.

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6.8 SWOT - Analyse (Stärken, Schwächen, Chancen, Risiken)

Die zusammenfassende Betrachtung und Analyse in den der vorangegangenen Kapiteln beschriebenen Ausgangslage kommt zu folgendem Ergebnis: Schwächen und Risiken

• die Einzelhandelsbedeutung der Stadt Rahden in den letzten Jahren für das Umland hat abgenommen

• relativ große Entfernung zu den benachbarten Oberzentren • relativ große Entfernung zu Autobahnen • gewerbliche Leerstände in der Innenstadt • zu wenige Einkaufs- und Aktivitätsmöglichkeiten für junge Leute • „Angebotslücken“ im Einzelhandel und bei Dienstleistungen • Innenstadtbereiche mit unterschiedlicher Aufenthaltsqualität – fehlende städtebaulich-

gestalterische Integration einzelner Bereiche der Innenstadt • Ambiente / Flair / Erscheinungsbild einzelner Geschäfts- und Parkplatzbereiche in der

Innenstadt einschl. Werbeanlagen verbesserungswürdig

Stärken und Chancen

• zusammenhängender (historischer) Stadtkernbereich mit guter Angebotsstruktur im Einzelhandel

• kleinteiliger angenehmer Stadtraum / Urbanität • Innenstadt als Veranstaltungsraum, z.B. Stadtfest • gute Erreichbarkeit der Innenstadt zu Fuß, mit dem Fahrrad und mit dem Auto und

dem ÖPNV inkl. Bahn • hohe Kaufkraftbindung der Rahdener Bevölkerung • umfangreiches Parkplatzangebot in der Innenstadt • alle Schulformen vorhanden • „junge“ Bevölkerung – noch positive Bevölkerungsentwicklung • Ansiedlung weiteren Einzelhandels in zentraler Lage und damit Schaffung neuer Ar-

beitsplätze möglich – Flächenpotentiale sind vorhanden • Attraktivitätssteigerung der Innenstadt durch Erweiterung des (gestalteten) zentralen

Versorgungs- und Einkaufsbereichs möglich • Möglichkeiten/Flächenpotentiale für Schaffung weiteren innenstadtnahen Wohnraums

vorhanden

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7 Das Untersuchungsgebiet

7.1 Lage im Raum

Rahden ist die nördlichste Stadt in Nordrhein-Westfalen im Mühlenkreis Minden-Lübbecke. Das Stadtgebiet grenzt im Norden unmittelbar an das Bundesland Niedersachsen an. Zum Stadtgebiet zählen die Ortschaften Rahden, Kleinendorf, Varl, Sielhorst, Preußisch Ströhen, Wehe und Tonnenheide. Die Stadt Rahden hat rund 17.000 Einwohner und die Stadt selbst und ihre Umgebung sind ländlich geprägt. Die Stadt Rahden ist Grundzentrum mit Teilfunktion eines Mittelzentrums. Sie verfügt daher über zahlreiche zentrale Einrichtungen und Angebote. Dazu gehören der Einzelhandel, das Rathaus und das Amtsgericht, Grund- Haupt- und Realschule sowie das Gymnasium und darüber hinaus einige Freizeiteinrichtungen (Kino, Gastronomie) sowie Einrichtungen für sportliche Betätigungen (Sportplätze, Tennisplätze, Hallen- und Freibad, u. a.). Arbeitsplatz-konzentrationen befinden sich ebenfalls im Ortskern sowie besonders auch in den Gewerbe-gebieten Ost und Süd am Rande der Ortslage. Auf Grund dieser städtebaulichen Strukturen sowie dem Angebot von Arbeitsplätzen, Einzelhandel sowie den genannten Dienstleistungen und Infrastrukturen ist die Stadt Rahden das Ziel zahlreicher täglicher Besucher. Rahden hat mit seinem Schulangebot, dem Krankenhaus und Arbeitsplatzangebot einen Einzugsbereich ausgebildet, der die benachbarten Kommunen - teilweise auch jenseits der Landesgrenze - mit erfasst. Das unmittelbare Einzugsgebiet von Rahden umfasst die Städte Diepenau und Espelkamp sowie die Gemeinden Stemwede und Wagenfeld. Zum erweiterten Einzugsbereich gehören die Städte Lemförde, Preußisch Oldendorf, Lübbecke, Hille und Warmsen. Rahden ist im Umkreis von 50 km umgeben von den Mittelzentren Nienburg (We-ser) und Minden im Osten, Diepholz im Norden und dem Oberzentrum Osnabrück im Wes-ten.

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7.2 Untersuchungsgebiet

Das Untersuchungsgebiet umfasst den zentralen Innenstadtbereich der Stadt Rahden. Das Gebiet wird im Westen begrenzt durch die Bebauung am Verkehrsknotenpunkt Lemförder Straße und Osnabrücker Straße. Es umfasst den Bereich der Feldstraße sowie der Flachs-straße im südlichen Bereich der Innenstadt. Im Südosten wird das Untersuchungsgebiet be-grenzt durch die Flächen um die Straßengabelung Mindener und Lübbecker Straße. Das Gebiet zwischen Mindener Straße und Weberstraße ist dabei ebenfalls zum großen Teil in das Untersuchungsgebiet mit aufgenommen. Im Osten erfolgt die Begrenzung durch die Prof. Langhorst Straße und den Finkenweg. Im Norden umfasst das Untersuchungsgebiet die Bereiche um den Nachtigallenweg und die Gartenstraße. Der Bereich um die Lange Straße sowie die Schulstraße bilden den nordwestlichen Abschluss. Das Gebiet hat eine Fläche von rd. 36 ha. Im Gebiet leben derzeit. rd. 950 Einwohner, woraus schon deutlich wird, dass es sich hier um einen innerstädtischen Verdichtungsbereich mit einem durchaus hohen Wohnungsanteil handelt.

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7.3 Örtliche Planungen - Bisherige Planungsansätze - Planvorhaben

7.3.1 Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan stellt die geplante Flächennutzung für das gesamte Stadtgebiet dar. Er muss sich an die Vorgaben aus dem GEP (Gebietsentwicklungsplan) anpassen und liegt damit in der Planungshierarchie zwischen GEP und Bebauungsplan (siehe beigefügte Planzeichnung). Der Flächennutzungsplan der Stadt Rahden stammt in seiner Ursprungs-fassung aus dem Jahr 1975. Inzwischen wurde er in rund 60 Änderungsverfahren den städ-tebaulichen Anforderungen folgend, für Teilbereiche überarbeitet. Der Flächennutzungsplan bindet die Stadt bei ihrer verbindlichen Bauleitplanung, da die Be-bauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Der Flächennutzungsplan der Stadt Rahden weist den Kern der Innenstadt - um Stein-, Gerichts-, Weher Straße und Marktstraße als gemischte Baufläche aus. Der Standort mit Combi ist als Sonderbaufläche ausgewiesen und dient als Bindeglied zwischen Innenstadt und Schulzentrum. Angrenzend an den Kern der Innenstadt sind im Flächennutzungsplan Wohnbauflächen ausgewiesen.

7.3.2 Vorhandene Bebauungspläne

Der Stand der Bebauungsplanung ist in der anliegenden Übersichtskarte wiedergegeben. Dort sind auch die Daten und wesentlichen Inhalte abzulesen, eine gesonderte Übersicht wird der Anlage beigefügt.

7.3.3 Sanierungsverfahren von 1989 bis 1994

In den Jahren 1989 bis 1994 wurden für Teile der Innenstadt von Rahden bereits städtebau-liche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Wesentliche Maßnahmen waren: - Umgestaltung des Straßenzuges Steinstraße und Gerichtsstraße - Umgestaltung vorderer Abschnitt der Langen Straße - kleinere Einzelmaßnahmen in den angrenzenden Straßen

7.3.4 Einzelhandelsgutachten 2006/2007

2006 wurde ein Einzelhandelsgutachten in Auftrag gegeben. Ziel war in Ergänzung zur Sa-nierung der Innenstadt ein Konzept für den Einzelhandel zu entwickeln, dass nicht nur die zentralörtliche Bedeutung, sondern auch die standortprägenden, städtebaulichen Rahmen-bedingungen aufzeigt.

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Die Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass Rahden als Grundzentrum mit Teilen eines Mittelzentrums über eine kompakte Innenstadt mit gewachsenem Stadtgrundriss verfügt. Die Innenstadt ist dabei -Zitat - eindeutig das Handels- und Dienstleistungszentrum der Stadt. Der Angebotsschwerpunkt im Einzelhandel befindet sich nach wie vor in der Innenstadt und am unmittelbaren Innenstadtrand. Außerhalb der Innenstadt liegen in der Regel Betriebe, die im periodischen Bedarfsbereich anbieten und im wesentlich die Nahversorgung sicherstellen. Darüber hinaus werden verschiedene Sortimente an verkehrsgünstigen Standorten angebo-ten. Im Bereich Eisenbahnstraße liegt in allerdings noch zumutbarer Entfernung zum Kern-Bereich ein kleinerer Nahversorgungsschwerpunkt vor. An der Steinstraße, der Gerichtsstraße, der Langen Straße, in Teilen der Weher Straße so-wie der Marktstraße konzentrieren sich die Versorgungseinrichtungen des Einzelhandels und der Dienstleistungen in der Innenstadt. Diese Straßen weisen eine große bauliche und nutzungsstrukturelle Dichte auf. Neben der besonderen (kleinteiligen) städtebaulichen Struktur ist die Innenstadt geprägt durch die gute Erreichbarkeit auch für den motorisierten Individualverkehr. Des Weiteren profitiert die In-nenstadt von einigen Magnetbetrieben (auch großflächig) wie Combi, LIDL, Modehaus Lan-ge und Ortgies u. a. Die CIMA empfiehlt die Möglichkeit zu prüfen inwieweit größere inner-städtische Verkaufsflächen geschaffen werden können, da die bestehenden, inhabergeführ-ten Einzelhandelsbetriebe in der Innenstadt zum Teil sehr kleine Verkaufsflächen aufweisen und nur beschränkt den heutigen betriebswirtschaftlichen Flächenansprüchen genügen. Bezogen auf die Einzelhandelszentralität weist die Stadt Rahden einen Wert von 100 % auf, was bedeutet, dass sich Kaufkraftzu- und -abflüsse nahezu ausgleichen. Die Analyse (siehe Tabelle 77 des CIMA-Gutachtens) hat aber auch gezeigt, dass es sowohl im periodischen als auch im aperiodischen Bereich Branchen gibt, bei denen es der Stadt Rahden bzw. dem örtlichen Handel nicht gelingt, die Kaufkraft der Bewohner an das Stadt-gebiet zu binden. Hier spielen sicherlich auch die Nachbarzentren eine Rolle, ggf. aber auch Angebotsformen, Flächenverfügbarkeit und fehlende Standortqualitäten. Auf Grundlage dieser vorhandenen Situation wurde der Stadt empfohlen, die Einzelhandels-struktur zu stabilisieren und maßvoll zu ergänzen, vor allem in dem periodischen Bedarfsbe-reich (Zentralität bei 90,1 %) wie Lebensmittel, Reformwaren, Gesundheits- und Körperpfle-ge usw. Der aperiodische Bereich weist eine Zentralität von 112 % auf, was auf zum Teil be-deutende Kaufkraftzuflüsse aus dem Umland hinweist. Im aperiodischen Bedarf werden Neuansiedlungen vor allem in den Bereichen Bücher / Schreibwaren, Gardinen / Teppiche / Heimtextilien und Elektroartikel/Unterhaltungselektronik empfohlen. Auch für die Bürger der Stadt Rahden ist die Innenstadt das Zentrum für Einzelhandel und Dienstleistung. Sie gaben bei den durchgeführten Befragungen an, dass der Grund eines Besuches der Innenstadt das Einkaufen sei (90,2 %). Die positive Bewertung der Innenstadt wird von weiteren positiven Angaben in den Bereichen Service und Angebot ergänzt. Die Nennung attraktiver Einzelhandelsbetriebe in Rahden weist auf eine gute Mischung aus Nahversorgern und Facheinzelhändlern hin. Dabei wird deutlich, dass kein einzelner Betrieb

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die Einzelhandelslandschaft dominiert, sondern mehrere kleinere Betriebe für den besonde-ren Einzelhandelsmix in Rahden stehen. Ebenfalls positiv bewertet wurde die Parkplatzsitua-tion. Die Nennung der weiteren Motive für einen Besuch der Innenstadt von Rahden wie Bummeln, Gastronomieangebot, Arztbesuch usw. zeigt, dass die Funktionsmischung im Zentrum von Rahden funktioniert. Von der CIMA wurden im Rahmen des Gutachtens innerhalb des Untersuchungsgebietes verschiedene Standorte für die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel untersucht. Es wird empfohlen den Standort Alter Markt/Deerberg mit Priorität zu entwickeln. Die Umset-zung des Projektes würde sehr positive Effekte für die gesamte Innenstadt nach sich ziehen. Ähnlich positiv wird auch der Standort Gartenstraße bewertet mit den gleichen positiven As-pekten für die Innenstadt. Dagegen ungeeignet für die Ansiedlung von großflächen Einzelhandel sind laut Gutachten z. B. die sich ebenfalls im Untersuchungsgebiet befindlichen Standorte Lübbecker Stra-ße/Flachsstraße und Lübbecker Straße/Mindener Straße/Alte Schmiede/Bauhof. Es würden Konkurrenzstandorte zur Innenstadt entstehen, der Frequenzverluste nach sich ziehen wür-de. Ebenfalls ungeeignet sind innerhalb des Untersuchungsgebietes die Standorte Ortgies-Parkplatz, Parkplatz Steinstraße und Parkplatz Marktstraße, da ihre Flächen nicht ausrei-chen. Das Quartier Katzengasse/ Gerichtsstraße/Marktstraße wurde ebenfalls untersucht und für die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel als ungeeignet bewertet. Die Gründe hierfür liegen in der vorhandenen kleingliedrigen städtebaulichen Struktur, die es aber auf jeden Fall zu erhalten gilt. Jedoch sollen in diesem Quartier die Nutzung der Erdgeschosszone mit at-traktiven Einzelhandelsgeschäften, Dienstleistungen und Gastronomie gefördert werden, um den Charakter des Quartiers zu unterstützen. Folgende Strategien/Ziele für die zukünftige Einzelhandelsentwicklung der Stadt Rahden werden seitens der CIMA (a.a.O.) angegeben: „Die Stadt Rahden besitzt zurzeit ein Einzelhandelsangebot, das in einigen Branchen stark ist und gute Zentralitätswerte erreicht. Gleichzeitig liegen Branchen vor, die deutliche Zentralitätslü-cken aufweisen und entsprechende Kaufkraftabflüsse nach sich ziehen. Der Angebotsschwerpunkt befindet sich nach wie vor in der Innenstadt und am unmittelbaren In-nenstadtrand. Außerhalb der Innenstadt liegen i.d.R. Betriebe, die im periodischen Bedarfsbe-reich anbieten und im Wesentlichen die Nahversorgung der Rahdener Bevölkerung sicherstellen. Darüber hinaus werden verschiedene Sortimente des aperiodischen Bedarfsbereiches an ver-schiedenen verkehrsgünstigen Standorten angeboten. Um dieses gesunde Einzelhandelsangebot auch in Zukunft erhalten zu können bzw. zu stärken, ist es auch Sicht der CIMA notwendig, ein auf die jeweiligen Standorte abgestimmtes Standort-konzept zu erarbeiten und umzusetzen. Dieses sollte auf die eingangs dargestellten Trends in der Einzelhandelsentwicklung Bezug nehmen. Der nachfolgende Zielkatalog dient dafür als Grundlage. ......“ „Zielkatalog - Erhalt und Stärkung der grundzentralen Versorgungsfunktion Rahdens Um dies erreichen zu können, ist aus Sicht der CIMA insbesondere die Positionierung zu den „Hauptkonkurrenzstandorten" Espelkamp und Wagenfeld sowie zu den anderen Orten innerhalb des Marktgebietes von Bedeutung.

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- Sicherung/ Stärkung der Handelszentralität der Innenstadt Zurzeit besitzt die Innenstadt von Rahden einen Verkaufsflächenanteil von rd. 35%. Dieser Anteil ist zu stärken und ggf. auszubauen. Empfehlungen, in welchen Branchen dies gesche-hen soll, finden sich in den Kapiteln 6.1 und 6.2. - Sicherung/ Stärkung der Funktionsvielfalt der Innenstadt Dies bezieht sich neben dem Einzelhandel insbesondere auf die Funktionen Wohnen, Freizeit (Kino), Dienstleistungen, Gastronomie und Events (Marketing). Um eine funktionierende und abwechslungsreiche Innenstadt auch in Zukunft gewährleisten zu können, gilt es aus Gutach-tersicht nach Möglichkeit auch diese Bereiche zu stärken. Mit dem Bau des Kinos in der Weher Straße ist damit bereits ein Schritt in die richtige Richtung getan. - Sicherung / Stärkung der Nahversorgung in der Kernstadt Die quantitative und qualitative Nahversorgung sollte auch zukünftig in der Kernstadt gesichert und ausgebaut werden. Das macht aus Gutachtersicht auch die marktgerechte Erweiterung bestehender Einzelhandelsflächen und ggf. die Schaffung neuer Einzelhandelsflächen not-wendig (vgl. Kap. 6.2.1 und 6.2.3).......“ Folgende Ansiedlungspotenziale werden seitens der CIMA benannt: „Die Analyse der Einzelhandelssituation in Rahden hat gezeigt, in welchen Branchen es der Stadt Rahden heute nicht gelingt, die Kaufkraft der Bewohner im Stadtgebiet zu binden. Von Be-deutung sind vor diesem Hintergrund Kaufkraftabflüsse insbesondere in die benachbarten Kon-kurrenzorte Espelkamp und Wagenfeld.“.... ..... Die folgenden Branchen weisen eine Zentralität (Umsatz/ Kaufkraftrelation) von unter 100 % auf. Hier sind Kaufkraftabflüsse zu verzeichnen haben. In diesen Branchen besteht grundsätzlich Po-tenzial für weitere Ansiedlungen. Es sind die Warengruppen: ■ übriger periodischer Bedarf (Kioske), ■ Lebensmittel, Reformwaren, ■ Gesundheits- und Körperpflege, ■ Sportartikel, ■ Schuhe, Lederwaren, ■ Bücher/ Schreibwaren, ■ Gardinen/ Teppiche/ Heimtextilien sowie ■ Elektroartikel/ Unterhaltungselektronik/ Foto/ PC u. Zubehör/ Neue Medien.“

7.3.5 Umfeldbetrachtung über das Untersuchungsgebiet hinaus

Die Innenstadt von Rahden wird im Wesentlichen gerahmt durch umfangreiche Wohnsied-lungsbereiche, dieses verdeutlicht auch die nachfolgende Luftbildaufnahme sowie den fol-genden Übersichtsplan mit der Darstellung der Lage und Verflechtung im gesamten Stadt-Kernbereich:

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(Auszug Luftbild, übergeben durch Stadt Rahden)

Im nachfolgend eingefügten Plan wird die Lage des eigentlichen Kernbereichs und dessen Verflechtungen und Zuordnung im eigentlichen Stadtgebiet (Ortschaften Kleinendorf und Rahden) verdeutlicht. Folgende Punkte sind hervorzuheben:

• Die Kernzone des zentralen Versorgungsbereichs und seines weiteren Umfeldes um-fasst einen deutlich abgegrenzten, überschaubaren Bereich, der allseits umgeben ist von Wohnsiedlungsbereichen und insoweit eine gute Erreichbarkeit für die Bevölke-rung bzw. die Kunden besitzt. Allerdings ist eine Schwerpunktentwicklung der Wohn-siedlungsbereiche nach Nordwesten entstanden, während im Nahbereich des Kern-bereichs, (Südwesten, Süden, Südosten aber auch Norden noch umfangreiche Frei-flächen vorhanden sind, die ggf. für eine weitere Wohnsiedlungsentwicklung in Frage kommen.

• Der Kernbereich ist auch von außerhalb über das klassifizierte Netz der Hauptver-kehrsstraßen gut zu erreichen (B 239, L 765, K 57 und K 58), wobei allerdings die L 765 eine wenig attraktive Linienführung aufweist und im Hinblick auf den Schwerlast-verkehr Wohnsiedlungsbereiche tangiert bzw. belastet. Hier sind Überlegungen zu einer veränderten Verkehrsführung bereits begonnen worden.

• Der zentrale Versorgungsbereich weist eine gute Nähe und Erreichbarkeit zum

Bahnhof und zum sonstigen ÖPNV auf. Der Bahnhof selbst wird derzeit neugestaltet,

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eine attraktive Nutzung dort sowie eine werbewirksame Verbindung Innenstadt – Bahnhof ist grundsätzlich möglich (Nutzungsintensivierung im Bereich der Bahnhof-straße bzw. des Bahnhofs als möglicher Ansatz).

Der eigentliche Kernbereich einschl. der hier innenstadtnah aber auch wohnortnah vorhan-denen weiteren Infrastruktur- und Gemeinbedarfseinrichtungen wie Schulen wird aus folgen-der nachfolgenden Übersicht (Auszug aus dem Stadtplan der Stadt Rahden, Homepage der Stadt Rahden) verdeutlicht. Die Zentralität und Urbanität des Innenstadtbereichs wird somit unterstrichen durch die un-mittelbare Innenstadtlage folgender Einrichtungen (siehe nachfolgenden Stadtplanauszug, Quelle Stadt Rahden): - Rathaus - Amtsgericht - Gymnasium, weitere Schulen - Bahnhof - Krankenhaus - Kindertagesstätten - Alteneinrichtungen - Einkaufsbereiche - Kirche - Kino

Im Umfeld des Untersuchungsgebietes sind ebenfalls einzelne Entwicklungsperspektiven und Handlungsansätze vorhanden, die durchaus mit den städtebaulichen Planungs- und Entwicklungsanforderungen in Verbindung stehen: Zu nennen sind u.a.:

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• Umbau des Bahnhofs und Bahnhofsumfelds (teilweise begonnen bzw. in Umsetzung, weitere Maßnahmen erforderlich)

• Nutzung des Freiflächenbereichs südlich Weher Straße, nördlich Bahnhofstraße (pot. Entwicklungsansatz Wohnen)

• Freiflächen im Bereich Eisenbahnstraße/westliches Ahlfeld – Klärung der Nutzungs-entwicklungen in diesem Bereich inzwischen mit der vorgesehenen Ansiedlung eines Discounters weiter entwickelt (Gewerbe/Wohnen, ggf. Einzelhandel (siehe auch Gut-achten CIMA); weitere Potentiale für Wohnen sind vorhanden

• Neubau Krankenhaus – das Bauleitplanverfahren als Grundlage für den Neubau ist inzwischen abgeschlossen

• Weitere Entwicklung der vorhandenen Gewerbestandorte • Neubau Feuerwehrhaus, Bauleitplanung für den neuen Standort abgeschlossen, da-

mit Entwicklungsansätze im Bereich des bisherigen Standortes hinter dem Kaufhaus Deerberg

• Grundsätzliche Planungsüberlegungen zur Südostumgehung der Landesstraße, Ver-knüpfung der Gewerbestandorte Süd und Ost mit erwarteten Entlastungswirkungen der Innenstadt von Schwerlastverkehr

• Notwendige Marketing- und Werbeaktivitäten – gemeinschaftliches Konzept zwischen Einzelhandel und Tourismus

Im Rahmen der Beratungen zur Innenstadtentwicklung einschl. des Umfeldes des Untersu-chungsgebietes sind auch folgende Bereiche in die Betrachtung einbezogen, untersucht bzw. erörtert worden:

• Eckbereich Lemförder Straße/Schulstraße: Hier befindet sich eine Tankstelle mit Kfz-Reparaturbetrieb, angrenzend befindet sich der Friedhof. Im Nahbereich des Stadtkerns handelt es sich um die einzige Tankstelle, ein alternativer Standort ist nicht vorhanden. Etwaige Nutzungsveränderungen an dieser Stelle werden nicht wei-ter erwogen.

• Dreieck zwischen Lemförder Straße und Osnabrücker Straße: Hinter dem hier vorhandenen Geschäftshaus befindet sich ein gewerblicher Betrieb mit angrenzender Wohnbebauung. Hier wäre zwar grundsätzlich eine Nutzungsverlagerung zu überle-gen, kommt allerdings derzeit nicht in Betracht, so dass hierzu keine weiteren Pla-nungsüberlegungen angestellt werden.

• Grundschulbereich nördlich der Steinstraße/Straße Am Schulplatz: Hier ist in die Diskussion eingebracht worden, diesen Schulstandort zu verlegen und für andere In-nenstadtnutzungen zu aktivieren. Aus städtebaulicher Sicht ist dieser Schulstandort sowohl wohnortnah als auch innenstadtnah und von daher richtig positioniert. Eine Verlagerung ist auch vor dem Hintergrund wirtschaftlicher Erwägungen nicht weiter in Betracht zu ziehen.

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7.4 Städtebauliche Bestandsaufnahme im Untersuchungsgebiet

7.4.1 Gebäudenutzung, Geschossigkeit und Denkmalpflege

Die Steinstraße, die Gerichtsstraße, die Lange Straße, die Feldstraße sowie Teile der Weher Straße bilden zusammen mit der Marktstraße die Hauptgeschäftszone. Hier befinden sich überwiegend Gebäude mit publikumsorientierten Gebäudenutzungen wie Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungen. In den Obergeschossen dieser Gebäude befinden sich zum größten Teil Wohnungen, was maßgeblich zu einer Belebung der Hauptgeschäftszone auch außerhalb der Öffnungszeiten der Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe beiträgt. Die öffentlichen Einrichtungen wie Rathaus, Amtsgericht und die Gebäude der Diakonie kon-zentrieren sich zum größten Teil an der Langen Straße und am Kirchplatz. Die Innenstadt von Rahden ist geprägt durch eine kleinteilige und gewachsene Baustruktur. Die Bebauung in der Steinstraße, in der Gerichtsstraße und der Langen Straße sowie Teilen der Weher Straße ist überwiegend 2 und 3-geschossig. Nur wenige einzelne Gebäude sind eingeschossig. Die zum Teil sehr steilen Sattel- und Walmdächer gleichen die Höhenunter-schiede aus, so dass die Hauptgeschäftszone trotzdem ein homogenes Erscheinungsbild aufweist. Lediglich einzelne Gebäude wie z.B. das eingeschossige Gebäude an der Ge-richtsstraße 14 oder Marktstraße 4 sind als Mindernutzung zu werten, in solchen Fällen sind Aktivitäten zur Nutzungsintensivierung erforderlich.

Gerichtsstraße 14 Marktstraße 4

Das Gebäudeensemble an der Langen Straße (Lange Straße 2-8) sowie die Gerichtsstraße 13 und 18 stehen unter Denkmalschutz. Daneben sind Gebäude aus fast allen Jahrzehnten des letzten Jahrhunderts zu finden. Da ist das Rathaus in der Langen Straße, dass um 1910 gebaut wurde sowie das Amtsgericht aus den 60er Jahren nahe dem Modehaus Lange und der Sparkasse aus den 70er Jahren. In der Steinstraße stehen überwiegend Gebäude aus den 60er und 70er Jahren. Die Gebäude stehen sowohl trauf- als auch giebelständig zur jeweiligen Straße. Positiv ist, dass in dieser gewachsenen Struktur die Kleinteiligkeit der Gebäude in der Hauptgeschäfts-zone im Großen und Ganzen in ihrer baulichen Gestalt erhalten geblieben ist. Positiv ist ebenfalls, dass kein Gebäude den Maßstab der restlichen Bebauung erheblich durchbricht.

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Die zum größten Teil geschlossene Bebauung in der Stein- und Gerichtsstraße wird im Be-reich des Parkplatzes Steinstraße und des Parkplatzes Ortgies unterbrochen. Diese Park-plätze haben allerdings für die Lage der Stadt im ländlichen Raum mit einem großen Ein-zugsbereich besondere Bedeutung für die Erreichbarkeit der Geschäfte. Entsprechend der öffentlichen Nutzung im Erdgeschoss verfügen die meisten Gebäude in der Hauptgeschäftszone über Schaufenster für Warenpräsentationen und Ausstellungen, was zum Bummeln einlädt und damit maßgeblich zur Belebung der Hauptgeschäftszone bei-trägt. Allerdings sind punktuell deutliche Verbesserungen in der Präsentation und Außenge-staltung von Parkplätzen, Wegen und auch Gebäuden erforderlich. Den Abschluss der Hauptgeschäftszone im Osten bildet das Sondergebiet mit der 1-geschossigen Bebauung der Einzelhandelsmagneten (Einzelhandelsgutachten) Combi und KIK. Die Marktstraße gehört zwar ebenso zur Hauptgeschäftszone mit überwiegend publikumso-rientierten Nutzungen, ihre Bebauung ist jedoch differenzierter und nicht so homogen wie die in der übrigen Hauptgeschäftszone. Die Bebauung ist durchgehend 1-2-geschossig, jedoch wechseln sich alte und zum Teil historische Hofanlagen ab mit unter Denkmalschutz stehen-den Fachwerkhäusern sowie 2-geschossigen 60er und 70er Jahre Gebäuden mit Satteldach und 1-geschossige Flachdachgebäude. In der Marktstraße wäre insgesamt ein homogeneres Erscheinungsbild wünschenswert. Aus städtebaulichen Gesichtspunkten stören dabei vor al-lem die 1-geschossigen Baukörper mit Flachdach.

Den südlichen Abschluss der Hauptgeschäftszone bildet das ehemalige 2-geschossige Deerberg-Kaufhaus am Alten Markt. Im Rahmen des Einzelhandelsgutachtens wurde dieser Standort für die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel priorisiert. Die beiden Gestal-tungsvarianten sehen eine Erweiterung des bestehenden Kaufhauses vor. Dabei sieht die Variante A auch eine Verlagerung der Prof. Langhorst Straße vor. Die Neuentwicklung des gesamten Areals unter Einbeziehung der umliegenden Flurstücke und der Umgestaltung des Alten Marktes würde maßgeblich zu einer Aufwertung der Markt-straße beitragen. Ein Anfang eines neuen Gesamtkonzeptes könnte die aktuelle Diskussion um die Ansiedlung eines Netto-Marktes im ehemaligen Deerberg-Kaufhaus sein. Besonders erwähnenswert ist die kleinteilige Baustruktur der Katzengasse, die es nach Mög-lichkeit zu erhalten gilt. Zwar stehen hier keine Gebäude unter Denkmalschutz, aber es sind durchaus erhaltenswerte Gebäude. In diesem Quartier sollte die Nutzung der Erdgeschoss-zone mit attraktiven Einzelhandelsgeschäften, Dienstleistungen und Gastronomie gefördert werden. Auch sind hier verschiedene Leerstände vorhanden:

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Katzengasse/Marktstraße

Eine funktionale und gestalterische Aufwertung dieses gesamten Bereiches zusammen mit den unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden an der Marktstraße wäre erstrebenswert. Im Westen markiert das 4-6-geschossige Gebäude am Kreisel (Lemförder Stra-ße/Osnabrücker Straße) durch seine Höhe den Abschluss bzw. den Eingang zur Hauptge-schäftszone. Es beinhaltet Dienstleistungsbetriebe. Umgeben ist diese "Markierung" durch eine 1-geschossige Bebauung mit der Fleischerei und zum Teil mit gewerblicher Nutzung (Tankstelle, Gebrauchtwagenhändler). Eine Neuordnung bzw. Neubebauung dieses Areals wäre sowohl von der Nutzung als auch von der städtebaulichen Gestalt zu überprüfen. Vom Kreisel aus führt die Feldstraße Richtung Süden. Auch an der Feldstraße befinden sich überwiegend Gebäude mit publikumsorientierten Nutzungen. Die Bebauung reicht von 1-geschossigen bis 3-geschossigen einzelstehenden, trauf- und giebelständigen Gebäuden. Die Materialien der Gebäude in der Hauptgeschäftszone reichen von verputzten Fassaden über Klinker bzw. Backstein bis hin zu Fachwerk und verkleidete Fassaden. Die gleiche Ma-terialvielfalt ist auch in der Erdgeschosszone, in den Bereichen der Schaufenster zu finden. Bei der Gestaltung der Fassaden und den Bereichen der Schaufenster wäre ein einheitliche-res Erscheinungsbild wünschenswert. Umschlossen wird die Innenstadt im Umfang des Untersuchungsgebietes von einer lockeren, stark durchgrünten Wohnbebauung. Diese ist überwiegend 1 und 2-geschossig. Die Bau-struktur reicht von freistehenden Einfamilienhäusern über Mehrfamilienhäusern bis hin zu einzelnen ehemaligen Hofanlagen, die zum Teil auch unter Denkmalschutz stehen.

7.4.2 Nutzungen im Erdgeschoss

Nach Analyse der vorhandenen Nutzungen konzentrieren sich die Versorgungseinrichtungen in einem fußläufig erlebbaren Bereich. Der Kern der Innenstadt weist einen Mix aus Fachge-schäften und privaten Dienstleistungen (Gastronomen, Ärzte, Versicherung, etc.) auf. Dabei liegt der Schwerpunkt im Bereich Textilien. Durch die vielseitige Nutzungsstruktur er-freut sich die Innenstadt von Rahden einer relativ starken Besucherfrequenz. Bemängelt wird durch das Einzelhandelsgutachten das Fehlen von Angeboten in den Berei-chen Kinderbekleidung, Junge Mode und Elektroartikel/Unterhaltungselektronik.

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Positiv zu bemerken ist, dass die Nahversorgung durch den Lebensmittelhandel an der We-her/Gartenstraße durch Combi und bisher durch LIDL in der Innenstadt gesichert ist bzw. war. Die in Rede stehende Aufgabe des Standortes von-Roden-Straße durch den LIDL be-deutet einen Verlust eines Magnetbetriebes für die Innenstadt, der jedoch durch die inzwi-schen geplante Ansiedlung eines Penny-Marktes in diesem Bereich kompensiert werden wird. Hier sind auch wegen der städtebaulichen Gestaltung, aber auch der Lage zwingend Maß-nahmen zur Beibehaltung von Nachfrage für das Umfeld erforderlich. Ansätze sind vorhan-den, wobei auch die Präsentation und Gestaltung dieses Bereichs zwingend verbesserungs-bedürftig ist:

Die Innenstadt profitiert neben diesen beiden Magnetbetrieben vor allem auch von den örtli-chen Einzelhandelsbetrieben Modehaus Lange, Optik Hohn, Ortgies, Obermann sowie dem Textilhaus KIK. Die Ansiedlung weiterer "Frequenzbringer" wäre von Vorteil. Der einmal wö-chentlich stattfindende Wochenmarkt in Ergänzung zur Grundversorgung auf dem Parkplatz Ortgies ist im Verhältnis zur Standortgröße von Rahden kaum von Bedeutung, erfreut sich jedoch hoher Beliebtheit, ein Potential, was ggf. ausbaufähig ist.. An der Steinstraße und der Gerichtsstraße sowie der Marktstraße sind die gastronomischen Angebote zu finden. Die Eisdiele und ein Cafe mit der Möglichkeit zur Außengastronomie be-finden sich an der Ecke Steinstraße/Lange Straße und an der Gerichtsstraße. Die Möglichkeit zu Außengastronomie ist bei den übrigen Gastronomiebetrieben, vor allem im öffentlichen Raum, nur begrenzt möglich wie am Kirchplatz oder an der Marktschänke. Die Gemeinschaftseinrichtungen konzentrieren sich an der Langen Straße und um den Kirchplatz. Mit der Eröffnung des Kinos an der Weher Straße wurde ein Publikumsmagnet geschaffen, der maßgeblich zu einer Belebung der Innenstadt auch außerhalb der Öffnungs-zeiten der Einzelhandelsbetriebe beiträgt. Hier sind angesichts der Leerstände (siehe nach-folgenden Punkt) weitere Aktivitäten erforderlich. Unter Berücksichtigung der Innenstadtgröße ist eine maßvolle Nutzungsergänzung durch Einzelhandel und Dienstleistung denkbar. Ungenutzte oder mindergenutzte Grundstücke sol-len durch gezielte Planung vorrangig entwickelt werden.

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7.4.3 Leerstände

Aus der Bestandsaufnahme der Gebäudenutzungen (siehe Bestandsplan) wird deutlich, dass es im Untersuchungsgebiet durchaus eine nennenswerte Leerstandsproblematik gibt, die über das Maß hinausgeht, was im Rahmen einer regelmäßigen Fluktuation von Nutzun-gen erwartet werden kann. Gerade im zentralen Bereich, also dem Haupteinkaufsbereich entlang Steinstraße, Gerichts-straße, Lange Straße und Marktstraße befinden sich 15 Gebäude, die ganz oder teilweise leer stehen. Zwar ist ersichtlich, dass es einzelne Fälle gibt, wo dieser Leerstand absehbar wieder durch Nachfolgenutzung aufgelöst werden wird (z.B. ehem. Kaufhaus Deerberg), andererseits sind aber auch Leerstände zu verzeichnen, die schon länger andauern. Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft hat in den letzten Jahren über hundert Einzelhandels-unternehmen angesprochen, um Leerstände in der Innenstadt zu vermeiden. So konnte die Anzahl an Leerständen bis heute relativ gering gehalten werden.

Leerstand 2 – Marktstraße 7 (ehem. Kaufhaus Deerberg)

Einzelne Leerstände betreffen vor allem Gebäude in sog. 2. Reihe, die nicht unmittelbar an den Hauptgeschäftsstraßen liegen, insoweit Lagenachteile aufweisen, die aber offensichtlich auch ihre Ursache in der Umfeldgestaltung wie Straßenraum, Attraktivität der Erreichbarkeit für Fußgänger etc. haben:

Leerstand Bachstraße 4 Leerstand Nachtigallenweg 4

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Dieses wird auch deutlich im Bereich des Kirchplatzes, der Bachstraße oder der Weher Straße sowie in den Randlagen Richtung Bahnhof/Bahnhofstraße.

Leerstand Weher Straße 7 Leerstand Lange Straße 8

In der Markstraße finden sich zudem Leerstände und Baulücken, die unmittelbar an dieser Straße gelegen sind, im unmittelbaren Stadtkernbereich. Hier ist allerdings nochmals hervorzuheben, dass die Markstraße als ehemalige Landes- und Kreisstraße einen Ausbauquerschnitt und eine Straßenraumgestaltung aufweist, die sich deutlich negativ vom übrigen Erscheinungsbild der Einkaufsstraßen abhebt, weil unzurei-chende Aufenthaltsräume für Fußgänger und Radfahrer vorhanden sind (mangelnde Aufent-haltsqualität, fehlende Verkehrsberuhigung) und insoweit dieser Straßenzug keine optische Verknüpfung mit den übrigen Einkaufsbereichen besitzt.

Leerstand Marktstraße 2 Leerstand Bachstraße 1/2/Ecke Marktstraße

Im Rahmen der Gespräche mit dem örtlichen Einzelhandel sowie der kommunalen Wirt-schaftsförderung werden hier laufende Kontakte zur Wiedernutzung leerstehender Gebäude geführt. Ein Leerstandsmanagement in Zusammenarbeit mit den örtlichen Verbänden des Gewerbes und Einzelhandels wird erwogen.

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7.4.4 Verkehr und Straßennetz

Das qualifizierte Straßennetz in Form der Bundesstraße B 239 verläuft westlich der Stadt Rahden. Die Bundesstraße dient überwiegend dem Durchgangsverkehr und nur indirekt der Erschließung der Kernstadt. Die Erschließung der Innenstadt erfolgt von Westen über die Kreisstraße K58 (Lemförder Straße, der Osnabrücker Straße) aus Richtung der Stadt Espelkamp. Von Süden erfolgt die Erschließung der Innenstadt über die Landesstraße L765 (Mindener Straße, Lübbecker Straße) aus Minden. Weitere qualifizierte Straßen sind im Untersuchungsgebiet nicht vor-handen. Es sind Gemeindestraßen mit Ziel- und Quellverkehr oder Anliegerstraßen, die der Erschließung von überwiegend Wohngebäuden/Wohnsiedlungsbereichen dienen. Die Steinstraße, die Gerichtsstraße, in Teilen die Lange Straße und die Weher Straße bilden zusammen mit der Marktstraße die Hauptgeschäftszone. Die Steinstraße, die Gerichtsstraße sowie die Lange Straße bis zum Modehaus Lange sind verkehrsberuhigt ausgebaut. Ein Kreisverkehrsplatz an der Lemförder Straße und Osnabrücker Straße "markiert" dabei den Zugang zu der Hauptgeschäftszone und leitet in den verkehrsberuhigten Bereich über. Die Erschließung der Innenstadt bzw. der Hauptgeschäftszone von Osten erfolgt über die Weher Straße. Ein Kreisel im Bereich Bahnhofstraße/Gartenstraße "markiert" dabei ebenfalls den Übergang zur Hauptgeschäftszone an der Weher Straße. Im Süden bildet der Kreuzungspunkt Markt-straße, Flachsstraße und Weller Straße den Zugang zur Hauptgeschäftszone. Eine Neuge-staltung dieser Kreuzung wäre denkbar z. B. mit einem Kreisverkehrsplatz, der ähnlich wie im Westen und Osten den Beginn der Hauptgeschäftszone "markiert" und in die Hauptge-schäftszone überleitet. Im Zuge der Stadtsanierung wurden die Steinstraße, die Gerichtsstraße und die Lange Stra-ße bis zum Modehaus Lange neu gestaltet. Bereits im Verkehrsgutachten aus dem Jahr 1999 wurde darauf hingewiesen, dass auch eine Neugestaltung der Marktstraße wün-schenswert sei. Auch das aktuelle Einzelhandelsgutachten macht deutlich, dass eine Neu-gestaltung der Marktstraße mit Verbesserung der Aufenthaltsqualität für Fußgänger und Radfahrer sowie einer Verkehrsberuhigung eine Aufwertung der Marktstraße und damit ei-nes Teiles der Hauptgeschäftszone insgesamt darstellen würde. Dabei sind die Katzengasse und der Marktplatz in eine Neugestaltung der Marktstraße mit einzubeziehen. Die nachfolgenden Photos belegen den für eine Einkaufsstraße völlig unzureichenden Aus-bauquerschnitt der Marktstraße.

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Positiv hervorzuheben sind die vielen Fußwegeverbindungen innerhalb des Stadtzentrums, welche die rückwärtigen Bereiche und umliegenden Wohngebiete mit den Hauptgeschäfts-zonen verbinden, auch wenn hier an verschiedenen Punkten durchaus Verbesserungsbedarf hinsichtlich Einsehbarkeit/Sicherheit, Ausstattung und Pflegezustand besteht. Neben den Fußwegeverbindungen Am Kirchplatz, die den öffentlichen Raum um die Kirche und die Verbindung zur öffentlichen Grünflächen hinter der Kirche herstellen sind besonders die Verbindungen an und um die Katzengasse wichtig. Die Katzengasse selber hat Gassen-charakter und verbindet die Marktstraße mit dem kleinen Platz an der Gerichtsstraße vor dem alten Sparkassengebäude. Es ist eine historische Wegeführung, die über die Marktstra-ße hinausging. Von diesem kleinen Platz geht eine weitere Verbindung nach Süden zur Win-kelstraße. Auch die Neugestaltung dieser Verbindung würde zu einer Aufwertung dieses ge-samten Bereiches beitragen. Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Fußwegeverbindungen z. B. von der Steinstraße und von der Winkelstraße nach Süden, die die Hauptgeschäftszonen mit den südlichen Wohngebieten verbinden. Die vorhandenen Fußwege sind unbedingt zu erhalten, gestalte-risch aufzuwerten, zu beleuchten und sinnvoll zu ergänzen, um eine noch attraktivere Ver-netzung innerhalb des Stadtgebietes zu erreichen.

Fußweg und parkende Autos Durchgang zur Gerichtsstraße

In der gesamten Innenstadt befinden sich an die 1.000 (Stadt Rahden) kostenfreie und un-gehindert zugängliche Parkplatzflächen. Neben den öffentlichen Parkplätzen an der Feld-straße, an der Steinstraße, bei Ortgies, an der Von-Roden-Straße und an der Markstraße be-finden sich an allen Straßen der Hauptgeschäftszone auch seitliche Einstellplätze.

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Ein weiterer öffentlicher Parkplatz befindet sich an der Schulstraße. Dieser kann ab 13.00 h genutzt werden. Das Verkehrsgutachten von 1999 besagt, dass die vorhandenen öffentli-chen Stellplätze und Parkflächen für die Nachfrage in der Innenstadt völlig ausreichen. Rechnet man den öffentlichen Parkplatz am Krankenhaus sowie die zahlreichen privaten Kundenparkplätze hinzu, so ist jedenfalls hierzu festzustellen, dass eine Bedarfsdeckung in der Summe gegeben ist. Das unterstützt auch die Aussagen der Bevölkerung im Rahmen der Befragung des Einzelhandelsgutachtens, dass die Innenstadt von Rahden mit dem Indi-viduellen KFZ sehr gut zu erreichen ist. Die gesamten öffentlichen und auch ein Großteil der als öffentlich wahrgenommenen Park-plätze in der Rahdener Innenstadt besitzen allerdings Potentiale hinsichtlich ihrer gestalteri-schen Aufwertung und funktionalen Verbesserung. Insbesondere entlang der stark frequentierten Parkplatzzufahrten sollte der Verkehr entflech-tet und getrennte, behindertengerechte Fußwege angelegt werden. Darüber hinaus fallen die vielen Hinweisschilder und Maßnahmen auf, welche die freie Nutzung der Stellflächen erheb-lich einschränken. Eine ansprechendere Vernetzung der verschiedenen öffentlichen und pri-vaten Parkplätze sowie deren Aufwertung mittels einheitlicher Oberflächengestaltung, Be-leuchtung und Begrünung ist hier angeraten.

Parkplatz Sparkasse Parkplatz Ortgies

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7.4.5 Raumwirksames Grün

Im Stadtkern von Rahden findet man kaum differenzierte Grün- und Freiräume, die für die Öffentlichkeit als Aufenthaltsbereich nutzbar sind. Zu nennen ist nur der Kirchplatz mit sei-nem wertvollen, hohen Baumbestand und dessen Verbindung zu der öffentlichen Grünfläche an der Wehme. Diese Fläche ist die einzige innerstädtische, öffentliche Grünfläche, die das Potenzial für ei-nen belebten kleinen Park besitzt. Sie wird flankiert von einer Freifläche, die sich parallel zum Neubau des Altenwohnheims erstreckt.

Wehme, Park Wehme, Zufahrt zum Parkplatz

Als weitere innerörtliche Grünfläche ist derzeit der Bereich Alter Markt zu nennen, dieser weist aber einige lageungünstige Kriterien auf: Er bietet wegen der geringen Größe nur be-grenzte Attraktivität als Spielplatz, liegt direkt an der Marktstraße und wird umschlossen von Stellplätzen. Auch die aufgestellten Spielgeräte deuten nur einen Spielplatz an. Eine Umnut-zung bzw. eine Neudefinition der Fläche des Alten Marktes im Rahmen einer Neukonzeption des gesamten Areals für die weitere Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel wäre hier denkbar. Im Zuge dieser Planungen sollte die historische Achse herausgearbeitet und die Allee erhal-ten und ggf. ergänzt werden.

Alter Markt Alter Markt

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Im Zuge der Neugestaltung der Steinstraße, der Gerichtsstraße und der Langen Straße wur-den straßenbegleitend Bäume angepflanzt. Grün im öffentlichen Straßenraum ist in der rest-lichen Innenstadt nur vereinzelt (einzelne Bäume) anzufinden wie in der Gartenstraße oder an der Flachsstraße Ecke Marktstraße. Eine stärkere Durchgrünung des öffentlichen Rau-mes in der Innenstadt sollte eines der Ziele der Innenstadtentwicklung sein. Neben den genannten öffentlichen Grün- und Freiflächen ist die Innenstadt von Rahden be-züglich des raumwirksamen Grüns geprägt durch private Gärten. Hierbei wären mehr raum-bildende Abschlüsse zu den Straßenräumen durch Hecken oder Mauern wünschenswert. Besonders augenfällig sind die zahlreichen Grün-Brachen im innerstädtischen Bereich, die weder als private Nutzgärten noch als öffentliche Grünflächen genutzt werden. Es sind zum Teil bereitgestellte Wohnbaulandflächen, die noch nicht bebaut sind wie die an der Prof. Langhorst Straße. Andererseits handelt es sich um noch nicht erschlossene Grünflächen wie zwischen der Flachsstraße und der Winkelstraße oder es sind sogar innerstädtische Ackerflächen wie im Bereich Flachsstraße und Lübbecker Straße. Der Stadt Rahden wird eine stabile und leicht wachsende Bevölkerungszunahme für die kommenden Jahre prognostiziert. Auch hat Rahden in den letzten Jahren eine stetige Ent-wicklung im Wohnsiedlungsbereich zu verzeichnen. Das belegt, dass die Stadt als Wohn-standort nachgefragt wird. Gerade die genannten Areale sollten daher für die Entwicklung von Wohnbauflächen bereitgestellt werden.

Unbebaute Wohnbauflächen, Prof. Langhorst-Straße und Winkelstraße

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7.5 Zusammenfassung städtebauliche Mängel und Missstände

In der Zusammenfassung sind folgende Mängel und Missstände hervorzuheben:

o Nicht funktionsgerechter Ausbauzustand der Marktstraße (fehlende Verkehrsberuhi-gung, überdimensionierte Fahrbahnbreite, fehlende Aufenthaltsqualität für Fußgänger und Radfahrer, keine optische Verknüpfung mit dem übrigen Einkaufsbereich).

o Die vorgenannten Missstände gelten auch für den Bereich Katzengasse, Teile der Weher Straße und der Weller Straße

o Leerstände von Gebäuden, vor allem auch Geschäftsgebäuden im unmittelbaren Zentrum

o Fehl- oder Mindernutzung von Grundstücken und Gebäuden im unmittelbaren Kernbereich

o Fehlende Gesamtkonzeption bzw. Gestaltung des innerörtlichen Grünflächenbe-reichs an der Wehme, unzureichende Aufenthaltsqualität und Nutzungsangebote für Kinder, aber auch für alle Generationen

o Nutzungsbrachen im unmittelbaren Kernbereich o Unzureichende und nicht funktionsgerechte Gestaltung wesentlicher Plätze wie Alter

Markt und Kirchplatz als Identifikationspunkte im Kernbereich Für den zu erwägenden 1. Maßnahmenabschnitt Marktstraße ist hervorzuheben: Im Zuge der Stadtsanierung Anfang der 90er Jahre wurden die Steinstraße, die Gerichts-straße und die Lange Straße bis zum Modehaus Lange neu gestaltet. Bereits im Rahmen der Sanierungsmaßnahme Ende der 80iger bis zu Beginn der 90iger Jahre wurde erwogen und als notwendig erachtet, auch die Markstraße entsprechend umzugestalten, da sie den Ausbauquerschnitt als ursprünglich Bundesstraße, später Landes- und Kreisstraße aufweist. Heute ist die Marktstraße eine Stadtstraße, ohne dass es zu entsprechenden Veränderun-gen analog zur veränderten Verkehrsbedeutung und Verkehrsfunktion gekommen wäre. Auch im Verkehrsgutachten aus dem Jahr 1999 wurde darauf hingewiesen, dass auch eine Neugestaltung der Marktstraße wünschenswert sei. Auch das aktuelle Einzelhandelsgutach-ten macht deutlich, dass eine Neugestaltung der Marktstraße mit Verbesserung der Aufent-haltsqualität für Fußgänger und Radfahrer sowie einer Verkehrsberuhigung eine Aufwertung der Marktstraße und damit eines Teiles der Hauptgeschäftszone insgesamt darstellen würde. Dabei sind die Katzengasse und der Marktplatz in eine Neugestaltung der Marktstraße mit einzubeziehen.

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8 Integriertes Maßnahmen- und Handlungskonzept

Die Handlungsansätze des integrierten städtischen Entwicklungskonzepts (ISEK) sind nach-folgend als ein gesamtstädtisches Zielsystem aufgeführt. Die vorrangigen Ziele erfassen alle Entwicklungsbereiche der Stadt mit dem besonderen Schwerpunkt des eigentlichen Kern-bereichs der künftigen Entwicklung der Stadt Rahden. Bereich Zielsetzung

1. Handel-, Gewerbe und Dienstleistungs- sowie kultu-relle Einrichtungen

- Sicherung, Stärkung und Förderung bereits vorhandener Han-dels- und Dienstleistungsschwerpunkte im zentralen Bereich des Stadtgebietes durch Neuordnung, Ausbau und Erweiterung vorhandener Ressourcen und Angebote. Steigerung der Auf-enthaltsqualität zentraler Orte als Begegnungsstätten, als zent-raler Ort des Wirtschaftens und der Daseinsvorsorge

- Schaffung zusätzlicher Ausbildungs- und Arbeitsplätze

2. Wohnbauentwicklung

- Bereitstellung von zentrumsnahen Wohnbauflächen - insbe-sondere für besondere Wohnformen (Seniorenwohnen, „Be-treutes Wohnen, Mehrgenerationenwohnen etc.).

- Nutzung, Aktivierung vorhandener Brachen und Baulücken im Stadtkernbereich

3. Verkehr

- Verbesserung der Gestaltqualität innerörtlicher Hauptverkehrs-straßen, Verkehrsberuhigung, Verbesserung des Flächenan-gebotes für Fußgänger/Aufenthaltsqualität

- Vernetzung einzelner eigenständiger Raum- und Funkti-onsbereiche innerhalb der zentralen Versorgungs- und Aufent-haltsbereiche untereinander (z.B. Innenstadt – Bahnhof).

4. Wirtschaftsförderung und Standortmarketing

- Durch eine aktive Wirtschaftsförderung und aktives Standort-marketing sollen Dienstleister, Handel und Handwerk unter-stützt und begleitet und das Image von Rahden verbessert werden.

- Aktives Leerstandsmanagement im Bereich vorhandener Han-dels- und Gewerbeimmobilien

- Unterstützung vorhandener Initiativen örtlicher Vertretun-gen/Vereine des Handels und des Gewerbes

- Förderung von Standortgemeinschaften

5 Einzelhandel und Dienstleis-tungen

- Für den Handel und besonders den zentralen Stadtkernbereich von Rahden sollen weitere Entwicklungspotentiale erschlossen werden.

6. Bildung und Erziehung

Förderung einer zeitgemäßen Erziehung und Bildung junger Men-schen im zentralen Bereich des Stadtgebietes

7. Sport und Freizeit

Bündelung vorhandener Ressourcen und gezielte Standortsiche-rung der vorhandenen Angebote

8. Öffentlicher Raum

Verbesserung von vorhandenen und Schaffung von neuen Kom-munikationsräumen im öffentlichen Raum

9. Stadtbild/Stadtgestalt

Erhalt historischer und denkmalwürdiger Bausubstanz, Verbesse-rung der Grünordnung, Stadtbildpflege im Sinne von Baubera-tung/Gestaltungsberatung

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Die im Zuge des ISEK verfolgten Handlungsansätze sollen die Zielumsetzung insbesondere in den Bereichen "zentraler Aufenthalts- und Versorgungsschwerpunkte, Wirtschaftsförde-rung und Standortmarketing", "Einzelhandel", "Bildung und Erziehung" und "Kultur, Sport und Freizeit" mit Focus auf der Stärkung des Stadtkerns als Versorgungs- und Identifikations-zentrum in der Stadt unterstützen. Das ISEK soll einen Beitrag zur Entwicklung von Rahden unter dem Motto "Nachhaltiges Aktivieren und Entwickeln vorhandender Potentiale im Stadtkernbe-reich von Rahden" leisten. Im Sinne einer positiven Verstärkung sollen die erkannten Potentiale genutzt werden, die Schwächen des Standortes in Stärken umgewandelt, Risiken minimiert und Chancen der städtischen Entwicklung genutzt werden. Im Mittelpunkt des „Integrierten Städtischen Ent-wicklungskonzeptes“ für den Stadtkern der Stadt Rahden steht daher die Aktivierung der zentralen Potentiale im Kernbereich. Dementsprechend konzentriert sich das ISEK auf die Handlungsschwerpunkte "Stärkung und Entwicklung der Stadtmitte als Mittelpunkt der Wirtschaft und des sozialen sowie kultu-rellen Zusammenlebens", "Infrastruktur" und Stadtbildpflege" als strategische Ansätze der Stadtentwicklung.

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9 Handlungsfelder - Einzelmaßnahmen

Ziel ist es, eine funktional zusammenhängende Innenstadt zu entwickeln, die interessante Angebote bereit hält und den öffentlichen Raum ansprechend gestaltet. Aus der Bestandsanalyse ergeben sich planerische Vorgaben, die bereits in den vorange-gangenen Erläuterungen des Bestandes sowie der Analyse angedeutet wurden. Nachfolgend werden die wesentlichen Handlungsfelder und Maßnahmenschwerpunkte kurz beschrieben.

9.1 Beschreibung der wesentlichen Handlungsfelder

9.1.1 Entwicklungsbereich Marktstraße

Gestaltung der Markstraße und der an-grenzenden Einmündung/1. Abschnitt Weller Straße wie im Bereich Gericht-straße/Steinstraße (siehe Photos)

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Ausgangspunkt und besonderes Ziel für die zukünftige Entwicklung der Innenstadt von Rah-den ist die Aufwertung der Markstraße. Wie bereits im aktuellen Einzelhandelsgutachten und dem Verkehrsgutachten von 1999 angeraten, sollte die Marktstraße funktional und gestalte-risch der bereits sanierten Stein- und Gerichtsstraße angepasst werden. Für den innerstädtischen Bereich Rahdens gilt, dass die Straßenzüge, die bisher nicht um-gestaltet wurden und deren Erscheinungsbild von Hochborden und Asphaltfahrbahn geprägt sind, sowohl im Hinblick auf die Geschäftsstruktur als auch hinsichtlich der Aufenthaltsquali-tät weniger attraktiv sind, als diejenigen, die im Zuge der Sanierung umgestaltet wurden.

9.1.2 Entwicklungsbereich Alter Markt (inkl. Kaufhaus Deerberg)

Bei den Planungen zur Marktstraße bzw. für den Alten Markt ist ein besonderes planerisches Augenmerk auf den hohen Stellenwert des Ensembles aus historischen Gebäuden rund um die Katzengasse und Winkelstraße zu legen. Gleiches gilt für die Allee des Alten Marktes, welche eine historische Wegebeziehung und Sichtachse bis hin zum denkmalgeschützten Gebäude an der Kreuzung Marktstraße - Gerichtsstraße beschreibt. Denn mit der Integrati-on dieser historischen Elemente würden nicht nur die Fehlentwicklungen der Vergangenheit (Parkplätze an der Marktschänke und an der Prof. - Langhorst-Str.) revidiert, sondern dem avisierten Einzelhandelsstandort ein unverwechselbares Gesicht gegeben, welches für das Stadtbild prägend wäre und sich positiv von den üblichen Parkplatzgestaltungen großflächi-gen Einzelhandels abheben würde.

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9.1.3 Entwicklungsbereich Katzengasse

Der Bereich Katzengasse mit tlw. erhaltenswerter, tlw. aber auch leerstehender Bausubstanz ist ein städtebauliches Kleinod in der Innenstadt, welches bei bisherigen Maßnahmen in der Innenstadt ein wenig „links liegen gelassen wurde“, aufgrund der Lage und Baustruktur, aber auch der Verbindung zwischen Alter Markt/Marktstraße und weiterer Innenstadt besondere Aufmerksamkeit verdient.

9.1.4 Entwicklungsbereich Kirchplatz – Park An der Wehme

Der Gestaltung des öffentlichen Raumes kommt bei der Entwicklung der Innenstadt von Rahden eine besondere Bedeutung zu. Es ist der Raum, der alle innerstädtischen Funktion miteinander verbindet und der für jeden Besucher der Innenstadt zu jeder Zeit erlebbar ist. Der ursprüngliche Siedlungskern der Stadt, der Kirchplatz, mit seinen alten Bäumen und der umgebenden größtenteils denkmalgeschützten Bebauung, ist einer der städtebaulichen Kleinode der Innenstadt und sollte aus diesem Grunde eine besondere Aufmerksamkeit hin-sichtlich Gestaltung und Pflege erfahren. Zur Verbesserung des Erscheinungsbildes sollte die in die Jahre gekommene Ausstattung und Beleuchtung des Platzes überprüft und ggf. ersetzt werden. Außerdem wäre der gesam-te Bereich einer Renovierungskur zu unterziehen, in deren Rahmen die Bäume geschnitten, Grünflächen neu bepflanzt, Rasen nachgesät und Hecken nachgepflanzt würden, so dass sich die Schönheit dieses Ensembles entsprechend präsentieren könnte. - Frühlingsblüher unter den Bäumen wären eine Augenweide.

Bereich Katzengasse mit der Zielsetzung Erhaltung und Wie-dernutzung vorhandener Bau-substanz, Umgestaltung der Straße, funktionale und gestalte-rische Aufwertung des Bereichs

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Eine Ausweitung der Außengastronomie an diesem lauschigen Platz erscheint erstrebens-wert und sollte insbesondere in den Bereichen, die der Langen Straße bzw. der Gerichts-straße zugewandt sind, unterstützt werden, um die städtische Atmosphäre hier positiv zu verdichten. Aus dem gleichen Grunde wäre es wünschenswert, das Gebäude Lange Straße 4 von seiner Blechverkleidung zu befreien und das Fachwerk frei zu legen. In seinem rück-wärtigen Bereich ist der Platz geprägt durch parkende Fahrzeuge, Betonpflaster und die Ge-bäude der 50er und 60er Jahre, die derzeit von der Diakonie genutzt werden. Das Denkmal vor der Apsis sowie der Kirchenbau selbst können sich nicht entsprechend darstellen. Hier wären Überlegungen zu einer grundsätzlichen Umgestaltung wünschenswert. Dabei wäre zu prüfen, ob sich das Parken in diesem Bereich nicht auf besondere Ausnahmen beschränken ließe und ein zusätzlicher direkter Fußweg zum rückwärtigen Parkplatz zur Entspannung der Situation beitragen könnte.

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Wie bereits in der Bestandsaufnahme erwähnt, besitzt der Park an der Wehme aufgrund sei-ner zentralen Lage, seiner Größe und des Baumbestandes ein besonderes Potential, wel-ches es jedoch mittels geeigneter Maßnahmen stärker heraus zu arbeiten gilt. Derzeit stellt sich die Situation wie folgt dar: die Grünfläche wird von Trampelpfaden durchzogen. Ein Konzept für die Weiterentwicklung des Parks ist nicht ablesbar. Sitzplätze und Ausstattungs-elemente, Hecken und Einfassungen sind durch Vandalismus zerstört, bzw. dem hohen Nut-zungsdruck zum Opfer gefallen und nicht ersetzt bzw. repariert worden. Insgesamt bedarf der Park an der Wehme daher einer grundsätzlichen Neukonzeption, de-ren Ziel es sein sollte, den Bereich besser mit seiner Umgebung zu vernetzen, ihn gestalte-risch aufzuwerten und Angebote für unterschiedliche Altersgruppen zu machen, um einen belebten Treffpunk, eine generationenübergreifende Begegnungsstätte, einen für Jung und Alt nutzbaren Park zu etablieren. Konkret würde das bedeuten, Wege neu anzulegen, die Bepflanzung zu überprüfen und ein Entwicklungs- und Pflegekonzept hierfür zu erarbeiten. Es sollten Sitzplätze geschaffen und Spielgeräte aufgestellt werden und eine Beleuchtung installiert werden, die den Park auch in den Abendstunden nutzbar macht. Funktional und gestalterisch wäre in dieses Konzept sinnvollerweise die bisher ungenutzte Wiese vor dem Neubau des Altenwohnheims einzubeziehen.

9.1.5 Entwicklungsbereich Von-Roden-Straße / Gartenstraße / Weher Straße

Für diesen Bereich hat es in den vergangenen Jahren intensive Erörterungen um die künfti-ge Entwicklung gegeben. Zielsetzung der Stadt an dieser Stelle ist es, die Voraussetzungen für die Ansiedlung weiteren Einzelhandels zu schaffen, zumal Veränderungsabsichten im Be-reich vorhandener Einzelhandelsgeschäfte bestehen.

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Ziele sind: - Schaffung der Voraussetzungen für die Ansiedlung eines großflächigen Einzelhan-

dels - Neugestaltung von Oberflächen - Funktionale und gestalterische Attraktivierung des Gesamtbereichs - Verbesserung der verkehrlichen Erschließung, gute Erreichbarkeit von allen umge-

benden Straßen Investorenkonzept:

Bei den städtebaulichen Überlegungen für die weitere Entwicklung sollten auch angrenzende Bereiche wie die Zufahrt durch den heutigen Teil der Parkanlage Wehme, die angrenzenden geschäftlichen Bereiche sowie die Verbindungen zu den vorhandenen Parkplätzen bis hin zu einzelnen Details wie Wertstoffcontainer etc. in die Überlegungen eingestellt werden:

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Folgende weitere Überlegungen sind hierzu angestellt worden: Weitere Öffnung der baulichen Nutzungsmöglichkeiten im Anschluss an das Kaufhaus Ort-gies mit Aktivierung hier vorhandener Freiflächen zur Ergänzung der Erschließung und Schaffung weiterer Einstellplätze.

Hierbei ist hervorzuheben, dass die dargestellten verkehrlichen Verbindungsachsen nur parkplatzinterne Verkehrsführungen darstellen sollen, keineswegs jedoch eine alternative öf-fentliche Verkehrsstraße als Ergänzung zu den Hauptverkehrsstraßen. Hierbei erscheint ins-besondere die Anbindung zur Gartenstraße wichtig, weil sie auch eine unmittelbare Erreich-barkeit gewährleistet und die bisherige Zufahrt über die Wehme entbehrlich machen bzw. entlasten könnte. Für die Umsetzung 1. Maßnahmen aus diesem Bereich ist inzwischen der Bauantrag für die Geschäftsbebauung an der Ecke Gartenstraße/Weher Straße gestellt worden. Mit den 1. Maßnahmen soll noch in 2009 begonnen werden.

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9.1.6 Entwicklungsbereich Nachverdichtung Wohnen

Ein wichtiger Faktor für die Stärkung der Innenstadt ist das Wohnen in der Innenstadt. Woh-nen trägt zur Funktionsvielfalt in der Stadt bei und ist die Voraussetzung für einen lebendigen Einzelhandel. Eine maßvolle und ein dem Standort angemessener Ausbau der Wohnfunkti-on, im gesamten Innenstadtbereich, ist möglich. Dabei ist das Verhältnis zwischen neu zu bebauenden Flächen, Bauen im Bestand und die Erhaltung notwendiger Freiflächen für die Öffentlichkeit zu beachten. Auf Grund der ländlichen Prägung der Stadt Rahden sollte dabei der Schwerpunkt weniger auf Geschosswohnungsbau liegen, sondern auf die Bereitstellung von Grundstücken für Einfamilienhäuser und breit gefächerte andere Wohnformen für alle Al-tersgruppen. Die Flächen zwischen Winkelstraße und Flachsstraße, der Lübbecker und der Flachsstraße sowie an der Prof. Langhorst Straße könnten hierfür entwickelt werden. Weitere Flächen für Wohnungsbau stehen am Finkenweg/Weher Straße, am Nachtigallenweg und an der Gar-tenstraße zur Verfügung.

9.1.7 Freiraumgestaltung (Parkplätze, Straßenräume, Bepflanzung)

Die quantitativ gute Ausstattung der Innenstadt Rahdens mit Parkplätzen darf nicht darüber hinweg täuschen, dass sich mit einer stärkeren Vernetzung und einer einheitlichen, attrakti-ven Gestaltung deutliche Verbesserungen erzielen lassen würden, die nicht nur den Gewer-betreibenden zugutekämen. Insbesondere Kinder und ältere Menschen nutzen die Parkplät-ze und Wege als sichere und attraktive, abkürzende Anbindung an die Innenstadt bzw. die umliegenden Wohngebiete. Es gilt daher, die Parkplätze zu gliedern, sie standortgerecht zu begrünen - auch mit Groß-bäumen und Frühjahrsblühern - und die Oberflächen einheitlich und ansprechend zu gestal-ten. Eine gute, durchgängige Beleuchtung trägt dabei dem Sicherheitsbedürfnis Rechnung und wirkt zudem Schäden durch Vandalismus entgegen. Die in der Regel unschönen Ein-richtungen zum Sammeln von Abfall und Recyclingmaterial sind in ein solches Gestaltungs-konzept ebenso einzubeziehen, wie die Anlieferungs- und Lagerzonen des Einzelhandels.

Darüber hinaus ist es angebracht, die privaten und öffentlichen Stellplätze zum Nutzen aller in einem durchdachten Leit- und Beschilderungssystem gemeinsam zu organisieren.

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Dort wo die Parkplatzzufahrten besonders stark frequentiert werden, wie z. B. an der Park-platzzufahrt Gartenstraße, wären sichere Gehwege anzulegen. Ziel der Gestaltungsmaß-nahmen ist es, die Orientierung, Nutzbarkeit und Erreichbarkeit für den Kunden und für alle Teile der Rahdener Bevölkerung deutlich zu verbessern und darüber hinaus die Flächen auch für die Zeiten, in denen sie nicht als Stellplätze genutzt werden, attraktiv zu machen. Wie alle öffentlichen Wege und Plätze sollten die Fußwege in Abstimmung mit der Gestal-tung der Parkplätze und Straßenräume attraktiver und sicherer werden. Hierzu gehört, die Wege von parkenden Fahrzeugen frei zu halten, sie durchgängig und gut zu beleuchten, die Oberflächen zu gestalten und die Überschaubarkeit, auch mittels Auslichtung von begleiten-den Gehölzen, zugunsten von mehr Sicherheit zu verbessern. Dabei muss ein besonderes Augenmerk auf die Einrichtung von Fahrradabstellplätzen gelegt werden, hier gibt es offen-sichtliche Defizite. Vorhandene Verbindungen, die derzeit der Allgemeinheit nicht zur Verfügung stehen, wie die Verbindung zwischen dem Parkplatz der Sparkasse und der Gerichtsstraße (zwischen Ge-richtsstraße Hsnr. 3 a und 5) sollten zur weiteren Optimierung der fußläufigen Vernetzung öf-fentlich werden und entsprechend gestaltet werden und dort wo sich Möglichkeiten der Neu-anlage ergibt, sollten diese aufgegriffen werden. Denn eine Verbesserung des Fußwegenetzes in der Innenstadt Rahdens kommt allen Be-völkerungsschichten zugute und unterstützt die Teilnahme am sozialen Leben insbesondere der älteren Bevölkerung und der Kinder.

Die Sanierungsmaßnahme bis 1994 hat ein schmuckes Städtchen mit schönen Straßen und Plätzen geschaffen, deren Konzeption sich in den vergangenen Jahren bewährt hat. Wie bei jedem Bauwerk ist es jedoch notwendig, von Zeit zu Zeit die Räume und Wege zu putzen, zu streichen, zu renovieren und dabei defekte und nicht mehr zu reparierende Accessoires ggf. durch neue zu ersetzen. Im übertragenen Sinne gilt dies auch für die Straßenräume der Innenstadt Rahdens: Die kleinen Plätze an den Durchgängen von der Langen Straße zum Kirchplatz sind in die Jahre gekommen und würden durch eine offenere Atmosphäre und bessere Beleuchtung mehr da-zu einladen, den dahinter liegenden Bereich des Kirchplatzes zu erkunden.

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Die Farbe der Mastleuchten an den Straßen und Plätzen ist verblasst und die Fahrradbügel, Bänke und Versorgungspoller bräuchten einen neuen Anstrich. Defekte Abfallbehälter wur-den nicht ausgetauscht sondern vielfach durch andere Modelle ersetzt, so dass wieder die verschiedensten Ausstattungselemente im öffentlichen Raum anzutreffen sind. Insgesamt wäre es dem gesamten Stadtbild daher zuträglich, die Ausstattung der Straßen zu modernisieren bzw. zu ergänzen und abgängige Elemente auszutauschen. Dabei sollten auch die Positionen der Fahrradstellplätze und Bänke einer Überprüfung unterzogen werden und ggf. den geänderten Bedürfnissen angepasst werden. Es versteht sich von selbst, dass neu zu gestaltende Bereiche sich den allgemeinen Gestaltungsvorgaben anpassen - seien es Bushaltestellen oder kleinere Sitzplätze an der ein oder anderen Straße. Begrüßenswert wäre hier zudem, im Rahmen einer Gestaltungssatzung einen Pool an Aus-stattungselementen und Leuchten festzulegen, der dann sowohl für alle Straßenräume und Plätze als auch für die öffentlich genutzten privaten Flächen in der Innenstadt verbindlich wä-re. Neben dem einheitlichen Erscheinungsbild wäre ein weiterer Vorteil der des kostengüns-tigen gemeinsamen Einkaufes und einer unproblematischen Pflege und Reparatur. Langfristig verbesserungswürdig sind zudem die exponierten Standorte von Sicherungs- und Verteilerkästen der Versorgungsträger. Aufgrund der Ansprüche an Zugänglichkeit und um Kosten zu sparen, wurden diese üblicherweise offen an zentralen Stellen im Straßenseiten-raum positioniert. Im Zuge der angedachten Neuordnung verschiedener innerstädtischer Be-reiche oder auch bei Sanierungs- bzw. Instandsetzungsarbeiten des Leitungsnetzes sollte darauf geachtet werden, diese Einrichtungen weniger "dekorativ" und offensichtlich unterzu-bringen bzw. die Standorte in die Gestaltung der Räume einzubeziehen. Außerdem könnte an verschiedenen Stellen durch geeignete Maßnahmen wie z. B. Bepflan-zung oder Einhausung eine kurzfristig zu realisierende Wirkung erzielt werden. Wie bereits im Einzelhandelsgutachten geraten, gilt es darüber hinaus, die innerstädtischen Straßenzüge und Plätze unabhängig von weiteren gestaltenden Maßnahmen einheitlich zu beleuchten, um auch in dieser Hinsicht die Innenstadt zusammen zu fassen und als Einheit auf den Besucher wirken zu lassen.

9.1.8 Weitere Maßnahmenansätze

Weitere Maßnahmenbereiche sind: a) Ausbau Straßen wie Innenstadtgestaltung

- Südlicher Abschnitt Weher Straße bis zum Kreisverkehrsplatz Bahnhofstraße - Abschnitt Weller Straße bis Einmündung Alter Markt - Nördlicher Abschnitt Lange Straße bis Amtsgericht, nördlich Rathaus

b) Fußwegeverbindungen im Innenstadtbereich

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c) Verbesserung Grünordnung/Ausstattung vorhandene Parkplätze d) Verbesserung Möblierung/Ausstattung e) Modernisierung der Beleuchtung im öffentlichen Straßenraum im Hinblick auf Be-

leuchtungsqualität und Energieeffizienz f) Einzelmaßnahmen im Bereich von Gebäuden, Bodenordnung, Planungsmaßnahmen,

Baulückenschließung, Erschließung/Nachverdichtung Brachflächen für innenstadtna-he Wohnbebauung

9.1.9 Gebäudegestaltung inkl. Werbeanlagen/Möblierung

Im Gutachten der CIMA (a.a.O.) sind u.a. folgende Empfehlungen ausgesprochen worden: - Obwohl die gestalterische Situation in der Innenstadt von Rahden generell

als positiv einzustufen ist, ist die Straßenmöblierung in der Innenstadt (Bänke, Abfall-behälter, Leuchten, Blumenkübel, Fahrradständer) äußerst unattraktiv. Die CIMA empfiehlt deshalb den Austausch der Straßenmöblierung durch attraktive, zeitgemäße Bänke, Lampen etc.

- Attraktivitätssteigerung durch Straßenbeleuchtung in der Innenstadt: Ähnlich wie bei

der Kennzeichnung der Innenstadteingänge empfiehlt die CIMA die Einrichtung einer spezifischen Innenstadtbeleuchtung, die den besonderen Cha-rakter Rahdens als attraktive Einkaufsstadt (insbesondere im Vergleich zu Espelkamp und Wagenfeld) unterstreicht. Dies kann sich auch positiv auf das Image von Rahden, wenn der Großteil der Einzelhandelsbetriebe bereits geschlossen ist (z.B. nach dem Kinobesuch) auswirken.

Darüber hinaus ist es Zielsetzung der Stadt folgende Maßnahmen und Handlungsansätze zu unterstützen bzw. als Teil der Gesamtmaßnahme weiter zu verfolgen: - Unterstützung der Hauseigentümer beim Erhalt und der Modernisierung erhaltens-

werter und/oder denkmalgeschützter Bausubstanz - Einheitliche (zurückhaltende) Gestaltung von Werbeanlagen, ggf. Gestaltungssatzung

oder Bauberatung - Unterstützung der Bildung von Standortgemeinschaften - Stadtmarketingaktivitäten

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9.1.10 Marketingaktivitäten

Seitens der CIMA werden im Gutachten 2007, welches im Rat umfangreich beraten und auch der Öffentlichkeit präsentiert worden ist, folgende weitere Empfehlungen ausgespro-chen:

● Sicherung/ Entwicklung attraktiver Dienstleistungs- und Freizeiteinrichtungen (u.a. Gastronomie, Events, Ärzte, Kino),

● Prüfung: Einrichtung gesamtstädtisches Flächenmanagement (Schwer-punkt Innenstadt),

● weitestgehende Vereinheitlichung der Öffnungszeiten und ● Sicherung, Beibehaltung von Medien wie „Die Kiepe"

Darüber hinaus sollte ständig über „Aktionen" nachgedacht werden, die den besonderen Stand-ort „Einkaufstadt Rahden" hervorheben können. Dies betrifft vor allem die Konzeption weiterer, gemeinsamer Serviceangebote:

● Kreative Aktionen, wie Schaufensterwettbewerbe, Gestaltungswettbewerbe, ● gemeinsame Rabattaktionen und ● gemeinsame verlängerte Öffnungszeiten an einzelnen, abgestimmten Tagen.

Es ist Ziel der Stadt Rahden, hier zusammen mit dem Einzelhandel entsprechende Aktivitä-ten, die tlw. durch gemeinsame Aktionen im Marketing schon bestehen, weiter zu verfolgen und zu intensivieren.

9.2 Maßnahmenansätze im Umfeld

Hier ist auf Punkt 6.3.5 dieses Berichts zu verweisen. Hervorzuheben ist, dass die vorgenannten Maßnahmen und Handlungsfelder im eigentlichen Untersuchungsbereich nicht für sich stehen, sondern im Sinne eines gesamthaften städti-sches Planungsansatzes flankiert werden sollten durch die angesprochenen Maßnahmen im Umfeld des eigentlichen Innenstadtbereichs.

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10 Kosten und Finanzierung

10.1 Kosten- und Finanzierungsübersicht 2008

Mit Erstellung des „Integrierten städtischen Entwicklungskonzepts Innenstadt“ von 2008 wur-de eine Kosten- und Finanzierungsübersicht unter Aufnahme der wesentlichen dort behan-delten Handlungsfelder und Maßnahmen erstellt, die auch alle die Maßnahmen erfasst hatte, die jedenfalls nicht über das Städtebauförderungsprogramm des Landes NRW gefördert werden können. Diese Übersicht, erstellt zu einem Zeitpunkt, als noch offen war, ob überhaupt der Aufnah-meantrag der Stadt in das Förderungsprogramm erfolgreich sein würde, diente auch der Übersicht für die weitere Handlungskonzeption der Stadt, auch im Zusammenhang mit der jährlichen Haushaltsplanung. Diese Kosten- und Finanzierungsübersicht hat grundsätzlich als kommunales Handlungs-konzept auch über das Sanierungsgebiet hinaus Bestand. Sie wird nachfolgend allerdings fortgeschrieben auf die Maßnahmen, die künftig im Rahmen der erfolgten Aufnahme (siehe oben Punkt 1 dieses Textes) innerhalb des nunmehr förmlich festzusetzenden Sanierungsgebietes umgesetzt werden sollen, einschl. der nachrichtlich übernommenen Maßnahmen, die nicht über die Städtebauförderung umgesetzt werden sol-len. Nachrichtlich aufgenommen werden zudem die darüberhinausgehenden Maßnahmen aus dem ISEK 2008, soweit sie innerhalb des künftigen Sanierungsgebietes gelegen sind. Die Kosten- und Finanzierungsübersicht aus dem Bearbeitungsstand 2008 für alle dann fol-gend nicht mehr erfassten Maßnahmen bleibt insoweit aus dem Bericht 2008 für die ggf. ge-plante Umsetzung außerhalb des Sanierungsgebietes erhalten. Die wesentlichen Maßnahmen- und Handlungsfelder aus der Bearbeitung von 2008 umfas-sen folgende Bereiche:

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10.2 Kosten- und Finanzierungsübersicht 2009

Mit dieser Fortschreibung des Integrierten städtischen Entwicklungskonzepts werden nach-folgend alle Maßnahmen beschrieben und erläutert, für die in den folgenden Jahren eine Umsetzung vorgesehen ist bzw. beantragt werden soll. Unter Berücksichtigung der Fortschreibung 2009 und der Begrenzung auf das künftige Sa-nierungsgebiet ergibt sich nachfolgende aktuelle Übersicht.

10.2.1 Maßnahmenübersicht - Einzelblätter

Die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen waren bereits in der Programmanmeldung 2008 enthalten. Für jede Maßnahme ist nunmehr ein eigenständiges Projektblatt angelegt worden. Folgende Maßnahmen werden hier erfasst:

1. Umgestaltung Marktstraße 2. Umgestaltung Katzengasse/Glindower Platz (öffentliche Maßnahmen) 3. Modernisierung erhaltenswerte, stadtbildprägende Altbausubstanz Bereich Katzengas-

se/Glindower Platz 4. Umgestaltung/Neugestaltung Alter Markt 5. Umgestaltung Weller Straße/Prof. Langhorst-Straße 6. Umgestaltung Knotenpunkt Weller Straße/Marktstraße/Flachsstraße 7. Umgestaltung südl. Abschnitt Weher Straße 8. Neugestaltung Park An der Wehme 9. Umgestaltung Kirchplatz 10. Private Modernisierungsmaßnahmen 11. Betreuung der Sanierungsmaßnahme/Planungen durch extern Beauftragte, weitere

Vorbereitung der Maßnahme, Öffentlichkeitsarbeit, Aufstellung/Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht

12. Qualitätsverbesserungen von Fußwegverbindungen im Innenstadtbereich 13. Verfügungsfond 14. Modernisierung von Parkplätzen 15. Modernisierung der Ausstattung im öffentlichen Raum 16. Modernisierung der Beleuchtung im öffentlichen Raum 17. Bauleitplanung/sonstige Planungen innerhalb des Sanierungsgebietes

Die o.g. Aufstellung bedeutet mit Ausnahme der Maßnahmen 1 bis 3 noch keine Festlegung bezüglich der zeitlichen Realisierung. Hierüber ist mit der jährlichen Fortschreibung zu ent-scheiden. Für die Kostenerfassung gilt in allen Fällen, dass nach dem derzeitigen Bearbei-tungsstand der Maßnahmen, die sich ja erst zum Teil in der Vorbereitungsphase befinden (Marktstraße und Katzengasse) nur Kostenschätzungen nach Ermittlung über die Fläche und möglicher Ausbaustandards vorliegen. Es liegt in noch keinem Fall eine Entwurfsplanung oder Kostenberechnung vor. Insoweit muss die weitere Konkretisierung der jährlichen Fortschreibung nach Vorliegen von Planungsentwürfen vorbehalten bleiben. (Hinweis: In der Kopfzeile ist jeweils die Zuordnung zu den Förderrichtlinien angegeben bzw. der Hinweis darauf, dass es sich um eine Maßnahme außerhalb der Städtebauförderung han-delt).

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Nr. 1 Umgestaltung Marktstraße (Nr. 10.4 der Richtlinien (RL)

Ziele Verkehrsberuhigter Ausbau sowie Umgestaltung der Marktstraße Die Marktstraße soll umgestaltet werden in analoger Ausführung wie die vor Jahren umgestalteten Abschnitte der Steinstraße und Ge-richtsstraße. Dieses bedeutet:

Inhalt

� Rückstufung der Straße, verkehrsberuhigter Ausbau � Reduzierung des Fahrbahnquerschnitts zugunsten der Gehwegberei-

che und Seitenräume, damit Erhöhung der Aufenthaltsqualität im Be-reich der Geschäfte, also in den Gehwegbereichen

� Verkehrsberuhigung durch Veränderung der Oberflächengestaltung sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Querung wie Einengungen und Querungshilfen

� Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit Pkw � Verbesserung für Fahrradfahrer/Fahrradabstellplätze � Funktionale Aufwertung durch weitgehend niveaugleichen Ausbau

analog Steinstraße/Gerichtsstraße (siehe nachfolgende Photos aus diesen Straßen) als Teil des erlebbaren Einkaufsbereichs

Nachhaltigkeit/Effekte

� Verkehrsberuhigung im Ortszentrum � Verbesserung/Stärkung des Einzelhandels an der Hauptgeschäfts-

straße � Attraktivitätsgewinn für Fußgänger und Radfahrer im Straßenraum � Anbindung/Verknüpfung an das bestehende Hauptgeschäftszent-

rum

Planungsvorgabe Umgestaltung in der Funktion und Systematik wie Steinstra-ße/Gerichtsstraße:

Projektträger Stadt Rahden

Realisierung 2009 bis 2010

Kostenermittlung

(Stand Oktober 2009)

Summe Vorarbeiten 88.785,00 €

Summe Erdarbeiten 28.970,00 € Summe befestigte Flächen 261.530,00 € Summe Beleuchtung / Ausstattung 86.850,00 € Summe Vegetationsflächen / Bepflanzung 32.310,00 €

Summe Beschilderung 3.700,00 € Summe Sonstiges 3.858,00 € Summe, netto 506.003,00 € 15 % Planungshonorare 75.900,45 € Summe 581.903,45 € MWSt. 19 % 110.561,66 € GESAMT 692.465,11 €

Finanzierung/ Gegenfinanzierung

Ausgaben: Zuwendungsfähige Ausgaben Zuwendung Eigenanteil Stadt Anteil Dritter

692.465 € 346.232 € 208.000 € 138.232 € 346.232 €

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Nr. 2

Umgestaltung/Modernisierung Katzengasse/Glindower Platz (öffent-liche Maßnahmen) - (Nr. 10.4 der Richtlinien (RL)

Ziele Gestalterische Aufwertung unter Berücksichtigung der städtebau-lich und stadtgestalterisch erhaltenswerten Gesamtsituation und Gestaltqualitäten

Inhalt

� Gesamtgestaltung in einheitlicher Bauweise/Oberflächengestaltung unter Wahrung der vorhandenen Gestaltungsvorgaben

� Verknüpfung mit den bestehenden Verkehrsräumen im Bereich Glindower Platz und Anschluss Marktstraße

� Wiederherstellung von Einfriedungen und Mauern

Nachhaltigkeit/Effekte

� Erhalt und Aktivierung einer historischen Wegebeziehung

� Sicherstellung einer attraktiven Verbindung für Fußgänger und Rad-fahrer zwischen der Marktstraße und der Gerichtsstraße

� Schaffung und Erhalt einer kleinräumig attraktiven Innenstadtver-bindung

Planungsvorgabe Umgestaltung/Neugestaltung unter Wahrung der bestehenden Gestal-tungsvorgaben (siehe Photos):

Projektträger Stadt Rahden (für die öffentlichen Maßnahmen)

Realisierung 2011 bis 2012

Kosten

Rd. 845m² x 110 €/m² 92.950 € Summe Beleuchtung / Ausstattung psch. 10.000 € Summe Vegetationsflächen / Bepflanzung 5.000 €

Summe Sonstiges 5.000 € Summe, netto 112.950 € Rd.15 % Planungshonorare 17.000 € Summe 129.950 € MWSt. 19 % 24.690 € GESAMT 154.640 €

Finanzierung/ Gegenfinanzierung

Ausgaben: Zuwendungsfähige Ausgaben Zuwendung Eigenanteil Stadt Anteil Dritter

154.640 € 77.320 € 46.392 € 30.928 € 77.320 €

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Nr. 3

Modernisierung erhaltenswerte, stadtbildprägende Altbausubstanz Bereich Katzengasse/Glindower Platz (private Maßnahmen) – Stand-ortaufwertung gem. 11.1 und 11.2 der Förderrichtlinien

Ziele Erhalt der erhaltenswerten stadtbildprägenden Bausubstanz durch Modernisierung sowie Nutzungsbelebung durch Schaffung von Wohn-raum unter Ergänzung durch Neubauvorhaben, Beseitigung der Leer-stände

Inhalt

� Modernisierung der erhaltenswerten und stadtbildprägenden Bausub-stanz auf Grundlage der städtebaulichen Entwicklungsstudie des Am-tes für Landschafts- und Baukultur Westfalen (Herr Reuter)

� Beseitigung der nicht erhaltenswerten Bausubstanz mit anschl. Neu-bebauung

� Schaffung von innenstadtnahem und barrierefreiem Wohnraum (seni-orengerechte Wohnanlage)

� Umgestaltung/Modernisierung der Außenanlagen

Nachhaltig-keit/Effekte

� Belebung dieses Teils der Innenstadt � Erhalt und Attraktivierung eines stadtbildprägenden Quartiers � Verknüpfung mit nachfolgenden öffentlichen Maßnahmen durch Mo-

dernisierung und Neugestaltung der historischen Wegebeziehung Marktstraße – Katzengasse – Gerichtsstraße (über den heutigen Glindower Platz

Planungsvorgabe

/Planungskonzept

Konzept LWL, Herr Reuter Entwurf Büro Fortriede zum Antrag Projektträger Bauherr

Stadt Rahden Fortriede/Scheer/Kirbs GbR, Lübbecke

Realisierung 2010/2011

Gesamtkosten

Siehe gesonderte Aufstellung Büro Fortriede: a) Modernisierung Gebäude: 445.600 € + 389.040 € = 834.640 € b) Wohnumfeld/Außenanlagen: = 296.431 € Gesamtsumme der Ausgaben: = 1.131.071 €

Finanzierung/ Gegenfinanzierung

a) Gebäude (11.1 der RL): Ausgaben: Zuwendungsfähige Ausgaben Zuwendung ( 60% Land) Eigenanteil Stadt (40% ) Anteil Dritter b) Außenanlagen (11.2 der RL): Ausgaben: Zuwendungsfähige Ausgaben (1.482,75 m² x 60 €/m²) Zuwendung (50% = 44.483 € x 60%) Eigenanteil Stadt( = 44.483 € x 40%) Anteil Dritter

834.640 € 208.660 € 125.196 € 83.464 € 625.980 € 296.431 € 88.965 € 26.690 € 17.793 € 251.984 €

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Stadt Rahden, Integriertes städtisches Entwicklungskonzept Innenstadt/VU - 2009 73 /105

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Nr. 4

Umgestaltung /Neugestaltung Alter Markt (Nr. 10.4 der Richtlinien (RL)

Ziele Die innerstädtische Grünanlage Alter Markt soll ihrer Lage entspre-chend gestalterisch und funktional aufgewertet werden. Im Zusam-menhang mit der Entwicklung des Kaufhauses Deerberg ist derzeit allerdings die planerische Konzeption noch offen. Ein Teil der Grün-anlage soll zu Parkplätzen genutzt werden (keine förderfähige Maß-nahme). Die übrige Anlage mit einem Spielbereich soll durch Wege und Aufenthaltsbereiche städtebaulich aufgewertet werden.

Inhalt

� Gestalterische Aufwertung der vorhandenen Anlage � Erstellung/Neugestaltung der Wegebeziehungen � Neubepflanzung � Schaffung von Ruhe- und Aufenthaltsbereichen durch Möblierung � Funktionale Verbesserung im Übergang zur Prof. Langhorst-

Straße/Alter Markt Nachhaltigkeit/Effekte

� Attraktivierung einer innerörtlichen Grünanlage mit Verflechtungen zu benachbarten Nutzungen

� Funktionale Verbesserung als innerstädtisch wichtige Grünanlage

Planungsvorgabe /Planungskonzept

Neugestaltungsbereich (Maßnahmen ohne Parkplätze)

Projektträger

Stadt Rahden

Realisierung

Nach 2012

Kosten

Rd. 2.000m² x 80 €/m² 160.000 € Summe Beleuchtung / Ausstattung psch. 20.000 € Summe Vegetationsflächen / Bepflanzung 10.000 €

Summe Sonstiges 5.000 € Summe, netto 195.000 € Rd.15 % Planungshonorare 29.250 € Summe 224.250 € MWSt. 19 % 42.607 € GESAMT 266.857 €

Finanzierung/ Gegenfinanzierung

Ausgaben: Zuwendungsfähige Ausgaben Zuwendung Eigenanteil Stadt Anteil Dritter

266.857 € 266.857 € 160.115 € 106.742 € ------

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Nr. 5

Umgestaltung Prof. Langhorst-Straße Weller Straße (Nr. 10.4 der Richtlinien (RL)

Ziele Verkehrsberuhigter Ausbau sowie Umgestaltung Inhalt

� Neugestaltung der Verkehrsflächen im Zusammenhang mit der künftigen Standortverlagerung der Feuerwehr sowie der Aktivierung des Kaufhauses Deerberg

� Veränderung der Verkehrsführung mit Verkehrsberuhigung und Än-derung der Durchfahrtwirkung

� Nutzungsverbesserung für Fußgänger und Radfahrer

Nachhaltigkeit/Effekte

� Verkehrsberuhigung � Beruhigung des Wohnumfeldes � Aufwertung der Aufenthaltsqualität

Planungsvorgabe /Planungskonzept

Projektträger

Stadt Rahden

Realisierung

Ab 2012

Kosten

Rd. 2.200m² x 110 €/m² 237.600 € Summe Beleuchtung / Ausstattung psch. 20.000 € Summe Vegetationsflächen / Bepflanzung 10.000 €

Summe Sonstiges 5.000 € Summe, netto 272.600 € Rd.15 % Planungshonorare 40.890 € Summe 313.490 € MWSt. 19 % 59.563 € GESAMT 373.053 €

Finanzierung/ Gegenfinanzierung

Ausgaben: Zuwendungsfähige Ausgaben Zuwendung Eigenanteil Stadt Anteil Dritter

373.053 € 186.526 € 111.916 € 74.610 € 186.526 €

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Stadt Rahden, Integriertes städtisches Entwicklungskonzept Innenstadt/VU - 2009 75 /105

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Nr. 6

Umgestaltung Knotenpunkt Marktstraße/Weller Straße/Flachsstraße (–nachrichtlich GVFG/Stadt)

Ziele Verkehrsberuhigter Ausbau sowie Umgestaltung zu einem Kreisver-kehrsplatz

Inhalt

� Neugestaltung der Verkehrsflächen als südlicher Eingang zu einem Kreisverkehrsplatz

� Verknüpfung der verschiedenen Straßenäste mit dem Ziel der Ver-kehrsberuhigung und Geschwindigkeitsreduzierung

� Nutzungsverbesserung für Fußgänger und Radfahrer, verbesserte Verkehrsführung der sog. „schwachen“ Verkehrsteilnehmer

Nachhaltigkeit/Effekte

� Verkehrsberuhigung � Beruhigung des Wohnumfeldes � Aufwertung der Aufenthaltsqualität � Betonung der Ortskernsituation und Stadtmitte

Planungsvorgabe /Planungskonzept

Projektträger

Stadt Rahden

Realisierung

Nach 2011

Kosten

Rd. 2.080m² x 110 €/m² 228.800 €

Summe, netto 228.800 € Rd.15 % Planungshonorare 34.320 € Summe 263.120 € MWSt. 19 % 49.993 € GESAMT 313.113 €

Finanzierung/ Gegenfinanzierung (GVFG oder andere)

Ausgaben: Zuwendungsfähige Ausgaben Zuwendung Eigenanteil Stadt Anteil Dritter GVFG angen. 60%

313.113 € 313.113 € ----------- € 125.245 € 187.868 €

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76 /105 Stadt Rahden, Integriertes städtisches Entwicklungskonzept Innenstadt/VU - 2009

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Nr. 7

Umgestaltung südl. Abschnitt Weher Straße (Nr. 10.4 der Richtlinien (RL)

Ziele Verkehrsberuhigter Ausbau sowie Umgestaltung Inhalt

� Der südl. Abschnitt der Weher Straße zwischen Marktstraße und Bahnhofstraße ist bisher nur im Seitenraum neu gestaltet worden. Dieser Abschnitt stellt noch einen wichtigen Bereich der zentralen Innenstadt dar (Einkaufbereich, Kino) als Verbindung zwischen In-nenstadt und dem angrenzenden Einkaufszentrum an der Garten-straße (Combi-Markt) sowie als Verknüpfung zum Bahnhof über die Bahnhofstraße

� Die Straßenraumgestaltung ist bisher nicht verkehrsberuhigt und soll in der Funktion und Gestaltung dem Straßenzug Gerichtsstraße und künftig Marktstraße gleich gestellt werden

Nachhaltigkeit/Effekte

� Verkehrsberuhigung � Gestalterische und funktionale Aufwertung � Zusammenhang zur Innenstadt/Verknüpfung mit den übrigen Berei-

chen außerhalb der Innenstadt Planungsvorgabe /Planungskonzept

Projektträger

Stadt Rahden

Realisierung

Nach 2011

Kosten

Rd. 900m² x 110 €/m² 99.000 € Summe Beleuchtung / Ausstattung psch. 10.000 € Summe Vegetationsflächen / Bepflanzung 0 €

Summe Sonstiges 5.000 € Summe, netto 114.000 € Rd.15 % Planungshonorare 17.100 € Summe 131.100 € MWSt. 19 % 24.909 € GESAMT 156.009 €

Finanzierung/ Gegenfinanzierung

Ausgaben: Zuwendungsfähige Ausgaben Zuwendung Eigenanteil Stadt Anteil Dritter

156.009 € 78.005 € 46.803 € 31.202 € 78.005 €

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Stadt Rahden, Integriertes städtisches Entwicklungskonzept Innenstadt/VU - 2009 77 /105

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Nr. 8 Umgestaltung Park An der Wehme (Nr. 10.4 der Richtlinien (RL)

Ziele Insgesamt bedarf der Park an der Wehme einer grundsätzlichen Neukonzeption, deren Ziel es sein sollte, den Bereich besser mit seiner Umgebung zu vernetzen, ihn gestalterisch aufzuwerten und Angebote für unterschiedliche Altersgruppen zu machen, um ei-nen belebten Treffpunk, eine generationenübergreifende Begeg-nungsstätte, einen für Jung und Alt nutzbaren Park zu etablieren.

Inhalt

� Aufstellen von Spielgeräten � Neugestaltung der Wege und Parkflächen � Möblierung

Nachhaltigkeit/Effekte

� Vernetzung der vorhandenen Funktionen im Umfeld (Alten- und Pflegeheim, öffentliche Einrichtungen

� Treffpunkt für Jung + Alt � Begegnungsraum

Planungsvorgabe /Planungskonzept

Projektträger

Stadt Rahden

Realisierung

2012

Kosten

Wege rd. 800 m² x 90 €/m² 72.000 € Summe Beleuchtung / Ausstattung psch. 35.000 € Spielgeräte 40.000 €

Park Gestaltung Grünflächen 5.000 m² x 35 €

175.000 €

Summe Sonstiges 5.000 € Summe, netto 327.000 € Rd.15 % Planungshonorare 49.050 € Summe 376.050 € MWSt. 19 % 71.450 € GESAMT 447.500 €

Finanzierung/ Gegenfinanzierung

Ausgaben: Zuwendungsfähige Ausgaben Zuwendung Eigenanteil Stadt Anteil Dritter

447.500 € 447.400 € 268.500 € 179.000 € -------------

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78 /105 Stadt Rahden, Integriertes städtisches Entwicklungskonzept Innenstadt/VU - 2009

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Nr. 9

Umgestaltung Kirchplatz (Nr. 10.4 der Richtlinien (RL)

Ziele Der Gestaltung des öffentlichen Raumes kommt bei der Entwicklung der Innenstadt von Rahden eine besondere Bedeutung zu. Es ist der Raum, der alle innerstädtischen Funktionen miteinander verbindet und der für jeden Besucher der Innenstadt zu jeder Zeit erlebbar ist. Der ursprüngliche Siedlungskern der Stadt, der Kirchplatz, mit sei-nen alten Bäumen und der umgebenden größtenteils denkmalge-schützten Bebauung, ist einer der städtebaulichen Kleinode der In-nenstadt

Inhalt

� Ausstattung und Beleuchtung des Platzes erneuern � Neubepflanzung der Grünflächen � Erneuerung/Modernisierung der Wegeflächen, Vernetzung mit den

Umgebungsnutzungen � Gestaltung der Oberflächen im Kontext zu den Baudenkmalen � Funktionszuweisungen deutlicher hervorheben (Erschließungsflä-

chen, ruhender Verkehr, Aufenthaltsbereiche) � Die Platzflächen erfüllen auch Erschließungsfunktion für angren-

zende Bereiche (Widmung als Verkehrsfläche) Nachhaltigkeit/Effekte

� Attraktivierung des öffentlichen Raums als Begegnungsfläche � Nachhaltige Steigerung der Aufenthaltsqualität

Planungsvorgabe /Planungskonzept

Projektträger

Stadt Rahden und Kirchengemeinde

Realisierung

2013

Kosten

Rd. 4.500m² x 130 €/m² 585.000 € Summe Beleuchtung / Ausstattung psch. 20.000 € Summe Vegetationsflächen / Bepflan-zung

10.000 €

Summe Sonstiges 5.000 € Summe, netto 620.000 € Rd.15 % Planungshonorare 93.000 € Summe 713.000 € MWSt. 19 % 135.470 € GESAMT 848.470 €

Finanzierung/ Gegenfinanzierung

Ausgaben: Zuwendungsfähige Ausgaben, ange-nommen werden 50% Zuwendung Eigenanteil Stadt Anteil Dritter

848.470 € 424.235 € 254.541 € 169.694 € 424.235 €

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Stadt Rahden, Integriertes städtisches Entwicklungskonzept Innenstadt/VU - 2009 79 /105

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Nr. 10

Private Modernisierungsmaßnahmen (Nr. 11.1 und 11.2 der RL)

Ziele In der Anlage zu diesem Bericht ist eine Erfassung der moderni-sierungsbedürftigen Gebäude im Innenstadtbereich beigefügt, wobei dieses zunächst eine allgemeine Übersicht darstellt, um den Aufwand grob abschätzen zu können.

Vorrangiges Ziel ist die Modernsierung und der Erhalt der stadt-bildprägenden Bausubstanz (Baudenkmale, ortsbildprägende, er-haltenswerte Gebäude), so dass die o.g. Erfassung zwar weiterge-hender ist, die Raum für eine Einzelfallentscheidung zur Förde-rung belässt.

Inhalt

� Modernisierung der Fassaden und Dächer bzw. der Außenhaut der Gebäude

� Wohnumfeldverbesserung im Innenstadtbereich durch Entsiege-lung von Flächen und Neuanlage von Grün- und Hofflächen

Nachhaltigkeit/Effekte

� Standortaufwertung � Wiedernutzung von Gebäuden/Beseitigung von Leerständen � Nachhaltige Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten bis hin zur

Stadtbildpflege und damit Attraktivitätssteigerung der Innenstadt Planungsvorgabe /Planungskonzept

Zuwendungsfähig sind 25 v.H. der berücksichtigungsfähigen Ausgaben bei Modernisierung (11.1 der RL), und höchstens 60 € je m² umgestal-teter Fläche, davon 50% bei Gestaltung/Herrichtung Außenanlagen etc. (11.2 der RL)

Projektträger

Privateigentümer in Verbindung mit der Stadt Rahden

Realisierung

laufend

Kosten

Erfasst wurden rd. 60 Gebäude, für die eine Maßnahme in Betracht kommen könnte, wobei im Einzelfall zu prüfen ist, ob überhaupt eine Modernsierung in Betracht kommt. Am beantragten Beispiel der Objekte Katzengasse 8 und 4 ergibt sich ein Kostenaufwand von rd. 500.000 € je Gebäude einschl. Außenanla-gen als Ausgaben und 150.000 € als im Beispiel berechnete förderfähi-ge Kosten. Die errechnete Zuwendung liegt im Schnitt bei rd. 125.000 € Nach Prüfung wird aber unterstellt, dass die durchschnittlichen Auf-wendungen deutlich niedriger liegen werden, angenommen werden Ausgaben von rd. 200.000 € je Gebäude.. Bei einer Annahme, dass in der Summe von Außenanlagen und Gebäuden zunächst 10 Objekte im Förderungszeitraum zur Förderung beantragt werden, ergibt sich da-raus eine Summe der Ausgaben von rd. 2.000.000 €. Die zuwendungs-fähigen Ausgaben werden aus den Beispielen Katzengasse mit rd. 35% der Gesamtkosten veranschlagt. Die Zuwendungen liegen in den Be-spielen bei im Mittel rd. 85% der zuwendungsfähigen Ausgaben, von denen 60% auf das Land und 40% auf die Stadt entfallen. Da der Um-fang derzeit nicht absehbar ist, wird eine Abschätzung wie folgt vorge-nommen: Eine konkrete Berechnung muss mit dem Einzelantrag erfol-gen.

Finanzierung/ Gegenfinanzierung

Ausgaben: Grundsätzlich zuwendungsfähige Ausgaben Davon zuwendungsfähig Zuwendung (60%) Eigenanteil Stadt (40%) Anteil Dritter

2.000.000 € 550.000 € 500.000 € 300.000 € 200.000 € 1.500.000 €

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80 /105 Stadt Rahden, Integriertes städtisches Entwicklungskonzept Innenstadt/VU - 2009

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Nr. 11

Betreuung der Sanierungsmaßnahme/Planungen extern Beauftrag-ter, weitere Vorbereitung der Maßnahme (Nr. 9 und 12 der RL)

Ziele/Inhalt Beginnend mit den Vorbereitenden Untersuchungen als Grundlage für den Erlass einer Sanierungssatzung, über die Begleitung und Be-treuung der Antragsstellung, der Bürger- und Behördenbeteiligung, der Beratung bei Einzelanträgen, Bauberatung, der Durchführung von Wettbewerben bis hin zur Fortschreibung der Kosten- und Fi-nanzierungsübersicht werden Leistungen externer Betreuer bzw. ei-nes Planungsbüros benötigt, um die entsprechenden Planungs-schritte und Unterlagen aufbereiten und vorlegen zu können.

Diese sind gem. Punkt 9 und 12 der Förderrichtlinien förderfähig.

Projektträger

Stadt Rahden

Realisierung

Ab 2010

Kosten

Angenommen wird für die Betreuung ein jährlicher Kostenaufwand von brutto im Mittel rd. 18.000 € (das entspricht einem Zeitaufwand von rd. 240 Stunden je Jahr). Bei einer angenommen Dauer der Betreuung von mind. 2009 bis 2015 umfasst dieses einen Zeitraum von 7 Jahren, mithin rd. 126.000 €

Für die Erstellung und Fortschreibung des ISEK und der VU fallen Kosten von rd. 30.000 € an.

Für Leistungen der Bauberatung und für die Durchführung von Wettbe-werben werden für die Förderzeitraum (7 Jahre) im Mittel rd. 8.000 €/Jahr veranschlagt, ergibt einen Betrag von rd. 56.000 €

Gesamtausgaben: 212.000

Finanzierung/ Gegenfinanzierung

Ausgaben: Zuwendungsfähige Ausgaben Zuwendung Eigenanteil Stadt Anteil Dritter

212.000 € 212.000 € 127.200 € 84.800 € -------------

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Stadt Rahden, Integriertes städtisches Entwicklungskonzept Innenstadt/VU - 2009 81 /105

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Nr. 12

Qualitätsverbesserungen von Fuß- und Radwegverbindungen sowie Schaffung von Abstellplätzen für Fahrräder im Innenstadtbereich (Nr. 10.4 der Richtlinien (RL)

Ziele In der Innenstadt befinden sich mehrere Fuß- und Radwegverbin-dungen, die eine wichtige Funktion u.a. als Schulweg, aber auch zur Verknüpfung einzelner Abschnitte der Innenstadt und einem wichti-gen Glied für die Attraktivität und Erlebbarkeit einer Innenstadt be-sitzen. Ziel der Maßnahmen ist es, die Orientierung, Nutzbarkeit und Er-reichbarkeit für den Kunden und für alle Teile der Rahdener Bevöl-kerung deutlich zu verbessern und die Fuß- und Radwege in Ab-stimmung mit der Gestaltung der Parkplätze und Straßenräume at-traktiver und sicherer zu machen. Hierzu gehört, die Wege von par-kenden Fahrzeugen frei zu halten, sie durchgängig und gut zu be-leuchten, die Oberflächen zu gestalten und die Überschaubarkeit, auch mittels Auslichtung von begleitenden Gehölzen, zugunsten von mehr Sicherheit zu verbessern. Dabei muss ein besonderes Au-genmerk auf die Einrichtung von Fahrradabstellplätzen gelegt wer-den, hier gibt es offensichtliche Defizite.

Inhalt

� Verbesserung der Beleuchtung � Ergänzung vorhandener Wege und Fahrradabstellplätze � Benutzerfreundliche und sichere Oberflächengestaltung � Beseitigung von Gefährdungen wie Abgrenzung zu Parkflächen,

Bepflanzung, sonstigen Nutzungen und Orientierung Nachhaltigkeit/Effekte

� Attraktivierung des öffentlichen Raums als Begegnungsfläche � Nachhaltige Steigerung der Aufenthaltsqualität

Planungsvorgabe /Planungskonzept

Beispiele wichtiger Fuß- und Radwegverbindungen in der Innenstadt; ein Maßnahmenkonzept einschl. einer Standortfestlegung für Fahrradabstell-plätze muss noch erarbeitet werden

Projektträger

Stadt Rahden

Realisierung

Ab 2011

Kosten

Kosten können derzeit nur geschätzt werden; entsprechend dem Ansatz im Integrierten städtischen Entwicklungskonzept mit der Ergänzung zur Schaffung von Fahrradabstellplätzen wird ein Kostenaufwand brutto von rd. 314.000 € angenommen.

Finanzierung/ Gegenfinanzierung

Ausgaben: Zuwendungsfähige Ausgaben Zuwendung Eigenanteil Stadt Anteil Dritter

314.000 € 314.000 € 188.400 € 125.600 € -------------

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82 /105 Stadt Rahden, Integriertes städtisches Entwicklungskonzept Innenstadt/VU - 2009

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Nr. 13

Verfügungsfond (Nr. 14 der RL)

Ziele Beseitigung von Leerständen, Attraktivierung der Innenstadt

Inhalt

� Entsprechend den Förderrichtlinien NRW kann zur Stärkung von zentralen Versorgungsbereichen, die durch Funktionsverluste – insbesondere gewerblichen Leerstand – bedroht oder betroffen sind, ein gemeindlicher Fonds eingerichtet werden. Der Fonds, dessen Mittel ein lokales Gremium ausreicht, kann mit 50 v.H. aus Mitteln der Städtebauförderung von Bund, Land und Gemeinde fi-nanziert werden. Voraussetzu ng für die Förderung ist jedoch, dass 50 v.H. der Mittel von der Wirtschaft, von Immobilien- und Stand-ortgemeinschaften, von privaten und/oder zusätzlichen Mitteln der Gemeinde in den Fonds eingestellt werden.

� Ein entsprechendes Gremium sowie die konzeptionelle Planung dazu sind noch einzurichten bzw. zu veranlassen.

Nachhaltigkeit/Effekte

� Stärkung des zentralen Versorgungsbereichs

� Belebung und Attraktivitätssteigerung der Innenstadt

� Imageverbesserung

Projektträger

Stadt Rahden (siehe oben)

Realisierung

2011, 2012, 2013

Kosten

Es erfolgt ein Ansatz von 100.000 €

Finanzierung/ Gegenfinanzierung

Ausgaben: Zuwendungsfähige Ausgaben Zuwendung Eigenanteil Stadt Anteil Dritter

100.000 € 50.000 € 30.000 € 20.000 € 50.000 €

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Stadt Rahden, Integriertes städtisches Entwicklungskonzept Innenstadt/VU - 2009 83 /105

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Nr. 14 Modernisierung von Parkplätzen (- nachrichtlich - Stadt)

Ziele Verbesserung des Erscheinungsbildes und der Nutzungsmöglich-keiten der öffentlichen Parkplätze im Sanierungsgebiet; gestalteri-sche Aufwertung, Imageverbesserung, Verbesserung der Beleuch-tung und Erreichbarkeit, behindertenfreundliche Gestaltung

Inhalt

� Modernisierung/Erneuerung der Oberflächen � Verbesserung der Aufteilung und Erschließung zur Verbesserung der

Nutzungsmöglichkeiten � Aufwertung durch Verbesserung der Begründung und Beleuchtung � Einrichten von Stellplätzen für behinderte � Schaffung von Fahrradabstellplätzen

Nachhaltigkeit/Effekte

� Attraktivitätsgewinn für Radfahrer � Verbesserung/Stärkung des Einzelhandels an der Hauptgeschäfts-

Straße durch Aufwertung des Umfeldes und des Erscheinungsbil-des

Projektträger Stadt Rahden

Realisierung 2011 bis 2016

Kostenermittlung

(Stand September 2008)

Parkplatz Steinstraße 115,- €/m² 1.200 m² 138.000 €

Parkplatz Ortgies 115,- €/m² 2.000 m² 230.000 €

Parkplatz Am Schulplatz 115,- €/m² 1.600 m² 184.000 €

Summe 552.000 €

Finanzierung/ Gegenfinanzierung

Ausgaben: Zuwendungsfähige Ausgaben Zuwendung Eigenanteil Stadt Anteil Dritter

552.000 € ------- € - ------ € 552.000 € ------- €

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84 /105 Stadt Rahden, Integriertes städtisches Entwicklungskonzept Innenstadt/VU - 2009

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Nr. 15 Modernisierung der Ausstattung im öffentlichen Raum (-nachrichtlich - Stadt)

Ziele Attraktivitätssteigerung/Aufwertung des Straßenraums durch Mo-dernisierung der Ausstattung, Imageverbesserung,

Inhalt

� Neuanschaffung von Bänken, Fahrradbügeln, Abfallbehältern, Pflanzkübeln etc.

� Renovierung / Überarbeitung von Versorgungspollern, Pollern etc. � Erneuerung/Ergänzung Bepflanzung � Umsetzung von Abfallbehältern/Sammelcontainern

Nachhaltigkeit/Effekte

� Verbesserung/Stärkung des Einzelhandels an der Hauptgeschäfts-Straße durch Aufwertung des Umfeldes und des Erscheinungsbil-des

� Attraktivitätsgewinn/Aufenthaltsqualität für Fußgänger und Radfah-rer/Besucher

Projektträger Stadt Rahden

Realisierung 2010 bis 2015

Kostenermittlung

Pauschal 60.000 €

Finanzierung/ Gegenfinanzierung

Ausgaben: Zuwendungsfähige Ausgaben Zuwendung Eigenanteil Stadt Anteil Dritter

60.000 € - ------ € ------- € 60.000 € ------- €

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Stadt Rahden, Integriertes städtisches Entwicklungskonzept Innenstadt/VU - 2009 85 /105

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Nr. 16 Modernisierung der Beleuchtung im öffentlichen Raum (- nachrichtlich- Stadt)

Ziele Energieeinsparung durch Einsatz moderner, energiesparender Leuchtmittel; Attraktivitätssteigerung/Aufwertung des Straßenraums durch Modernisierung der Beleuchtung und Beleuchtungsstandorte

Inhalt

� Austauschen / Ersetzen alter Leuchtmittel � Ersetzen alter Beleuchtungskörper/Laternen � Sukzessive Umsetzung eines Gesamtkonzeptes zur Beleuchtung für

die Innenstadt

Nachhaltigkeit/Effekte

� Attraktivitätsgewinn für Fußgänger und Radfahrer � Verbesserung der Aufenthaltsqualität � Sicherheitsgewinn � Energieeinsparung

Projektträger Stadt Rahden

Realisierung 2010 bis 2015

Kostenermittlung

(Stand September 2008)

Ca. 1,6 km zu beleuchtender Straßenraum. Benötigte Leuchten bei beidseitig versetzter Anordnung, LPH ca. 4,50 m, Abstand der Leuchten ca. 30 m

2.000,- €/Stck. Ca.106 Stck.

212.000 €

Finanzierung/ Gegenfinanzierung

Ausgaben: Zuwendungsfähige Ausgaben Zuwendung Eigenanteil Stadt Anteil Dritter

212.000 € ------- € ------- € 212.000 € - ------ €

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86 /105 Stadt Rahden, Integriertes städtisches Entwicklungskonzept Innenstadt/VU - 2009

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Nr. 17

Bauleitplanung im Gebiet (- nachrichtlich - Stadt)

Ziele Durchführung von Bauleitplanverfahren im Sanierungsgebiet (Nachverdichtung Wohnsiedlungsbereiche, Schaffung planungs-rechtlicher Voraussetzungen für die Ansiedlung von betrieben, Verbesserungen der Erschließung etc.)

Inhalt

� Zur Umsetzung des integrierten Handlungskonzeptes wird es in verschiedenen Bereichen des Sanierungsgebietes erforderlich werden, bestehende Bebauungspläne zu überarbeiten bzw. zu än-dern, um hier die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohn-bauvorhaben, für die Ansiedlung von Betrieben oder aber für die Verbesserung der Erschließung zu schaffen.

Nachhaltigkeit/Effekte

� Stärkung des zentralen Versorgungsbereichs

� Belebung und Attraktivitätssteigerung der Innenstadt

� Belebung der Innenstadt durch Zuordnung innenstadtnahen Wohnens

Projektträger

Stadt Rahden (siehe oben)

Realisierung

Ab 2011

Kosten

Hier wird ein Ansatz von 50.000 € eingestellt

Finanzierung/ Gegenfinanzierung

Ausgaben: Zuwendungsfähige Ausgaben Zuwendung Eigenanteil Stadt Anteil Dritter

50.000 € ------- € ------- € 50.000 € --------- €

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Stadt Rahden, Integriertes städtisches Entwicklungskonzept Innenstadt/VU - 2009 87 /105

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10.2.2 Maßnahmenübersicht - Zusammenfassung

Die Ausgaben- und Einnahmepositionen können erst nach einer weiteren Detaillierung der städtebaulichen Planung und nachfolgender oder auch paralleler Einzelplanungen weiter konkretisiert werden. Auch können die vom Bund und vom Land der Gemeinde zufließenden Städtebauförde-rungsmittel nur sukzessive belegt und konkretisiert werden. Die Kosten- und Finanzierungs-übersicht soll als Planungs- und Steuerungsinstrument der städtebaulichen Innenentwicklung genutzt und eingesetzt werden. Insoweit ist hervorzuheben, dass die hier erstellte Gesamtkostenübersicht in wesentlichen Ansätzen entsprechend den Förderrichtlinien sowie der daraufhin nach Formblatt (siehe An-lage) erstellten Kosten- und Finanzierungsübersicht der jährlichen Fortschreibung bedarf. Dabei sind mit einer Zuordnung von Prioritäten und förderungsfähigen Ansätzen aus dem Stadterneuerungsprogramm, die Positionen hervorgehoben, die in den nächsten Jahren nach entsprechender Beratung und Beschlussfassung in den politischen Gremien aus die-sem Programm beantragt werden sollen. Die Finanzierung und Umsetzung weiterer Handlungsfelder ist in den nächsten Jahren weiter zu beraten, wobei schon jetzt unterstellt werden kann, dass auch private Maßnahmen greifen werden (Beseitigung einzelner Leerstände, Nutzungskonzept von-Roden-.Straße / Garten-straße, ggf. auch Veränderung der Bebauung im Bereich Katzengasse). Mit dem Instrument der Städtebauförderung sollen öffentliche Maßnahmen umgesetzt wer-den, um weitere private Maßnahmen, aber auch Planungsmaßnahmen (z.B. durch Aufstel-lung von Bebauungsplänen) zu initiieren, damit die wesentlichen Bausteine des Handlungs-konzepts sukzessive umgesetzt werden können. Die Gesamtübersicht dient dabei auch als Orientierung für eine Umsetzungsstrategie in den nächsten 5 bis 8 Jahren, um Strategien zu entwickeln, damit wesentliche Bausteine der Ge-samtkonzeption innerhalb eines überschaubaren Zeitrahmens durchgeführt werden können. Sie dient insoweit auch der städtischen Haushaltsplanung und der Abstimmung mit Investiti-onen anderer Planungs- und Bedarfsträger. Es wird eine laufende Aktualisierung dieser Kos-ten- und Finanzierungsübersicht vorgenommen, sie wird im Verlauf der weiteren Vorberei-tungs- und Durchführungsphase ständig dem Planungsfortschritt entsprechend angepasst. Unter dem Gesichtspunkt der zügigen Durchführung ist die Finanzierbarkeit der einzelnen Maßnahmen nachzuweisen.

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Die Kosten- und Finanzierungsübersicht ist nachfolgend beigefügt.

Maßnahme Ausgaben Zuwen-dungs- fähi-ge Ausgaben

Zuwendung Eigenanteil Stadt

Anteil Dritter

1. Umgestaltung Marktstraße (Nr. 10.4 der RL)

692.465 € 346.232 € 208.000 € 138.232 € 346.233 €

2. Umgestaltung Katzengasse / Glindower Platz (öffentlich) (Nr. 10.4 der RL)

154.640 € 77.320 € 46.392 € 30.928 € 77.320 €

3. Modernisierung stadtbildprä-gende Bausubstanz Bereich Katzengasse 4, 6 und 8, Standortaufwertung inkl. Au-ßenanlagen (Nr. 11.1 und 11.2 RL)

1.131.071 €

253.143 € 151.886 € 101.257 € 877.928 €

4. Umgestaltung / Neugestaltung Alter Markt (Nr. 10.4 der RL)

266.857 € 266.857 € 160.115 € 106.742 € 0 €

5. Umgestaltung Weller Stra-ße/Prof. Langhorst-Straße (Nr. 10.4 der RL)

373.052 € 186.526 € 111.916 € 74.610 € 186.526 €

6. Umgestaltung Knotenpunkt Marktstraße / Weller Straße / Flachsstraße (GVFG o.a.)

313.113 € 0 € 0 € 125.245 € 187.868 €

7. Umgestaltung südl. Abschnitt Weher Straße (Nr. 10.4 der RL)

156.010 € 78.005 € 46.803 € 31.202 € 78.005 €

8. Neugestaltung Park An der Wehme (Nr. 10.4 der RL)

447.500 € 447.500 € 268.500 € 179.000 € 0 €

9. Umgestaltung Kirchplatz (Nr. 10.4 der RL)

848.470 € 424.235 € 254.541 € 169.694 € 424.235 €

10. Private Modernisierungsmaß-nahmen (Nr. 11.1 und 11.2 RL)

2.000.000 € 500.000 € 300.000 € 200.000 € 1.500.000 €

11. Betreuung der Sanierungs-maßnahme/Planungen durch extern Beauftragte (Nr. 9 und 12 der RL)

212.000 € 212.000 € 127.200 € 84.800 € 0 €

12. Qualitätsverbesserungen von Fußwegverbindungen im In-nenstadtbereich (Nr. 10.4 der RL)

314.000 € 314.000 € 188.400 € 125.600 € 0 €

13. Verfügungsfond (Nr. 14 RL) 100.000 € 50.000 € 30.000 € 20.000 € 50.000 €

14. Modernisierung von Parkplät-zen (Stadt)

552.000 € 0 € 0 € 552.000 € 0 €

15. Modernisierung der Ausstat-tung im öffentlichen Raum (Stadt)

60.000 € 0 € 0 € 60.000 € 0 €

16. Modernisierung der Beleuch-tung im öffentlichen Raum (Stadt)

212.000 € 0 € 0 € 212.000 € 0 €

17. Bauleitplanung im Gebiet (Stadt)

50.000 € 0 € 0 € 50.000 € 0 €

Summen 7.883.178 € 3.155.818 € 1.893.753 € 2.261.310 € 3.728.115 €

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7

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4

5

5

8

9

6

Tel.05407/880-0 Fax05407/880-88

Folgende Maßnahmen werden hier erfasst:

1. Umgestaltung Marktstraße

2. Umgestaltung Katzengasse/Glindower Platz (öffentliche

Maßnahmen)

3. Modernisierung erhaltenswerte, stadtbildprägende

Altbausubstanz Bereich Katzengasse/Glindower Platz

4. Umgestaltung/Neugestaltung Alter Markt

5. Umgestaltung Weller Straße/Prof. Langhorst-Straße

6. Umgestaltung Knotenpunkt Weller

Straße/Marktstraße/Flachsstraße

7. Umgestaltung südl. Abschnitt Weher Straße

8. Neugestaltung Park An der Wehme

9. Umgestaltung Kirchplatz

10. Private Modernisierungsmaßnahmen

11. Betreuung der Sanierungsmaßnahme/Planungen durch

extern Beauftragte

12. Qualitätsverbesserungen von Fußwegverbindungen im

Innenstadtbereich

13. Leerstandsmanagement/Verfügungsfond

Maßnahmen 10 - 13 siehe Text

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Als erste Maßnahmenpriorität ist der Umbau der Markstraße bereits beantragt und bewilligt. Hier laufen derzeit die Planungen, der Auftrag ist vergeben. Hierbei ist eine erste Kostenermittlung durchgeführt, wobei folgendes zu beachten ist: - Seitens der Stadt ist die Planung so vergeben, dass im Jahre 2009 die Planungsar-

beiten durchgeführt werden (einschl. Bürgerinformation) und die Durchführung der Maßnahme in 2010 erfolgt.

- Seitens der einzustellenden Anliegerbeiträge sieht die städtische Satzung vor: - für die Fahrbahn: 40 % Anlieger, 60 % Stadt - Parkstreifen/Gehweg 60 % Anlieger, 40 % Stadt - Oberflächenentwässerung: 40 % Anlieger, 60 % Stadt

Da eine Detailplanung noch nicht vorliegt, wird in einem ersten Berechnungsansatz von einem Kostenanteil der Anlieger von 50% ausgegangen, die von den Gesamtkos-ten abgezogen werden, um den förderfähigen Betrag auszuweisen.

10.3 Öffentliche und private Maßnahmen

Der Einsatz von Städtebauförderungsmitteln soll in dem geplanten Fördergebiet im zentralen Versorgungsbereich der Stadt Rahden bzw. Stadtkernbereich u.a. zu einer Beseitigung ge-werblicher Leerstände führen und zu einer nachhaltigen Stärkung und Erweiterung des Ver-sorgungsangebotes sowie zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität im zentralen Wohn- und Geschäftsbereich beitragen. Die näher beschriebenen und verfolgten Leitziele können alleine mit öffentlichen Mitteln nicht erreicht werden. Die zum Einsatz kommenden Städtebauförderungsmittel sollen daher öko-nomisch relevante Anstoßwirkung erzielen im Hinblick auf - andere öffentliche Investitionen, - private Investitionen, - die Bündelung öffentlicher Mittel (z. B. Städtebau- und Wirtschaftsförderung) bei privaten Investitionen, - die Verbesserung der Aufenthaltsqualität und Standortkultur. Hierbei liegt der Erfolg der Gesamtmaßnahme besonders im abgestimmten Zusammenwir-ken zwischen öffentlichen und privaten Vorhaben.

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11 Auswahl des Sanierungsverfahrens

Die städtebauliche Sanierungsmaßnahme ist aufgenommen in das Programmgebiet „Akti-ves Stadtzentrum“ mit der Gebietsbezeichnung: Stadterneuerungsgebiet „Rahden Innen-stadt“. Wie eingangs schon beschrieben, ist entsprechend den Städtebauförderungsrichtlinien als grundsätzliche Voraussetzung für die Förderfähigkeit bzw. Umsetzung von Maßnahmen die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes erforderlich. Bei der Festlegung als Sanierungsgebiet ist grundsätzlich zwischen zwei Verfahrensmodel-len zu unterscheiden (§ 142 Abs. 4 BauGB) – umfassendes Verfahren oder vereinfachtes Verfahren: § 142 Abs. 4. BauGB besagt: (4) In der Sanierungssatzung ist die Anwendung der Vorschriften des Dritten Abschnitts auszuschlie-ßen, wenn sie für die Durchführung der Sanierung nicht erforderlich ist und die Durchführung hier-durch voraussichtlich nicht erschwert wird (vereinfachtes Sanierungsverfahren); in diesem Fall kann in der Sanierungssatzung auch die Genehmigungspflicht nach § 144 insgesamt, nach § 144 Abs. 1 oder § 144 Abs. 2 ausgeschlossen werden.

Die Bezirksregierung empfiehlt die Durchführung des sog. vereinfachten Verfahrens, da eine Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften hier nicht erforderlich ist Der Verzicht auf die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB würde die Sanierung z.B. wesentlich erschweren, wenn: � umfangreiche Bau- und Ordnungsmaßnahmen durchzuführen sind,

mit der Erzielung von Ausgleichsbeträgen zu rechnen ist, und durch deren Wegfall keine Aussicht besteht, die Sanierung innerhalb eines absehbaren Zeitraumes durchführen zu können, � es erforderlich ist, Grundstücke für öffentliche Aufgaben zu einem von der Sanierung unbeein-

flussten Bodenwert (A-Wert) kaufen zu können und

� private Investitionen durch unkontrollierte Bodenwertsteigerungen in der Zukunft erschwert wer-den würden.

Nach der vorliegenden Einschätzung sind hier diese Rahmenbedingungen und Erfordernisse nicht gegeben, so dass für das weitere Verfahren die Voraussetzungen für eine Sanierungs-satzung im vereinfachten Verfahren zu schaffen sind.

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12 Gebietsabgrenzung und Verfahren

Ausgangspunkt der förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes ist das Gebiet, welches Gegenstand der Untersuchungen von 2008 war und seitens der Stadt Rahden als mögliches Sanierungsgebiet vorgesehen war. Dieses Gebiet = Untersuchungsgebiet der Vorbereitenden Untersuchungen war wie folgt abgegrenzt:

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Die wesentlichen Maßnahmen- und Handlungsfelder aus der Bearbeitung von 2008 umfas-sen folgende Bereiche:

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Die Maßnahmenübersicht aus der nunmehr erfolgten Fortschreibung mit dem Blick aus-schließlich auf die Maßnahmen, die in den nächsten Jahren aus dem Städtebauförderungs-programm umgesetzt und gefördert werden sollen, beschränken sich auf folgende Maßnah-men:

Dieser Plan ist im Anhang zu diesem Text noch einmal gesondert im Format DIN-A-3 beigefügt.

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Im Ergebnis der durchgeführten Untersuchungen sowie der daraus entwickelten Maßnah-menkonzeption ist die Abgrenzung allerdings unter folgenden Voraussetzungen zu wählen und letztlich festzulegen:

• Die Maßnahmen sollen und müssen in einem überschaubaren Zeitrahmen umsetzbar sein.

• Die Abgrenzung sollte sich auf die Bereiche begrenzen, in denen tatsächlich auch städtebauliche Missstände festgestellt worden sind und

• Die Abgrenzung sollte ausschließlich die Bereiche erfassen, in denen tatsächlich auch eine Umsetzung von Maßnahmen geplant ist und durchgeführt werden kann (öf-fentliche und private Maßnahmen).

Daraus resultiert folgender Abgrenzungsvorschlag für das Sanierungsgebiet:

Dieser Plan ist im Anhang zu diesem Text noch einmal gesondert im Format DIN-A-3 beigefügt.

Voraussetzung für die förmliche Festlegung und den Erlass der Sanierungssatzung ist die Durchführung einer Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen gem. §§ 137 bis 140 BauGB.

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13 Beteiligung der Öffentlichkeit/Träger öffentlicher Belange

13.1 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be-lange

Eine Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist im weiteren Verfahren vorgesehen. Diese erfolgt auf Grundlage dieser Fortschreibung des „Integrierten städtischen Entwicklungskonzepts Innenstadt 2009“, welches die förmlichen Voraussetzun-gen von Vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 BauGB erfüllt. Die Durchführung der Behördenbeteiligung und der Erlass der Satzung sind bis Ende 2009 vorgesehen.

13.2 Öffentlichkeitsbeteiligung

Zu den Planungen für die Innenstadt von Rahden haben bereits verschiedene Aktivitäten zur Beteiligung der Öffentlichkeit stattgefunden. Neben der Vorstellung des Bearbeitungsstandes im Juni 2008 in einer öffentlichen Sitzung des Bauausschusses und der Begleitung durch die örtliche Presse wurde auch ein Informationsgespräch mit Vertretern des örtlichen Einzelhan-dels und der Gewerbetreibenden geführt. Im Vorfeld hat es überdies im Zusammenhang mit der Aufstellung des Einzelhandelsgutach-tens eine umfassende Begleitung durch einen Arbeitskreis unter Beteiligung von Akteuren aus dem örtlichen Einzelhandel und Gewerbe, der Politik und der Öffentlichkeit bis hin zu öf-fentlichen Veranstaltungen sowie Pressearbeit gegeben. Weitere Arbeitsgespräche sowie In-formationsveranstaltungen sind vorgesehen. Die weiteren Planungen der Stadt Rahden für die Innenstadt sollen selbstverständlich auch weiterhin unter Beteiligung der Betroffenen (Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige Nut-zungsberechtigte) abgewickelt werden. Je nach Erfordernis und Bedeutung wird hierbei nachfolgende Informationspalette genutzt: - Einzelerörterungen vor Ort oder im Bauamt, - Gezielte Presseveröffentlichung in Tageszeitungen, - Öffentliche Sitzungen des Rates, der Fachausschüsse - Broschüren, Informationsflyer, u. ä. - Informationsveranstaltungen und Ausstellungen Im Rahmen der Vorbereitung der förmlichen Festlegung ist eine Bürgerbeteiligung über eine öffentliche Informationsveranstaltung sowie eine Auslegung dieser Untersuchung bis Ende 2009 vorgesehen.

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14 Umsetzung des Konzepts und Ausblick

Derzeit laufen die Vorbereitungen und Planungen zur Umsetzung der 1. Maßnahme „Umge-staltung der Markstraße“. Die Planungsaufträge zur Vermessung und zur Entwurfsplanung sind hierzu vergeben. Mit der Realisierung der einzelnen Maßnahmen soll möglichst zeitnah begonnen werden, die Umsetzung des Vorhabens Umgestaltung der Markstraße ist in 2 Schritten vorgesehen: - Planung 2009 - Umsetzung 2010 - Für 2010/2011 ist eine Umsetzung im Bereich der in Beantragung befindlichen Maßnah-

me Katzengasse vorgesehen (öffentliche und private Maßnahmen). Die Stadt Rahden ist überzeugt, dass die geplanten städtebaulichen Maßnahmen die Innen-entwicklung positiv vorantreiben, die Innenstadt als zentralen Versorgungsbereich nachhaltig sichern und damit der gesamtstädtischen Entwicklung zugutekommen. Es ist vorgesehen, die Umsetzung der geplanten Maßnahmen und Aktivitäten - im Sinne ei-nes „Monitoring“ – einer kontinuierlichen Kontrolle und ggf. Weiterentwicklung zu unterzie-hen.

15 Bearbeitungsvermerk

Ausgearbeitet durch: Wallenhorst, den 2009-12-15 IPW INGENIEURPLANUNG GmbH & Co. KG

Johannes Eversmann Für die Stadt Rahden Rahden, den …. Dezember 2009 (Drunagel, Bauamtsleiter)

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