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Stadt Ludwigshafen „Soziale Stadt“ · Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes „Soziale Stadt“ 2016 1 14. Juli 2016 1. ANLASS UND RAHMENBEDINGUNGEN Das Integrierte

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Stadt Ludwigshafen „Soziale Stadt“

Integriertes Entwicklungskonzept Oggersheim-West

Auftraggeber: Stadt Ludwigshafen am Rhein Rathausplatz20 67059 Ludwigshafen

Auftragnehmer: Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung mbH Bahnhofstraße 22 67655 Kaiserslautern isoplan-Marktforschung Dr. Schreiber und Kollegen GbR Heinrich-Böcking-Straße 7 66121 Saarbrücken

Kaiserslautern Stand: 14.07.2016

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Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes „Soziale Stadt“ 2016

14. Juli 2016

Inhaltsverzeichnis

1. ANLASS UND RAHMENBEDINGUNGEN .................................................................... 1

2. DAS PROGRAMMGEBIET – STATUS QUO .............................................................. 2

2.1. Räumliche Abgrenzung des Programmgebietes ...................................................... 2

2.2. Umsetzungsstand und verbleibender Handlungsbedarf .......................................... 3

3. ENTWICKLUNGSSTRATEGIE UND MAßNAHMENKONZEPT ...................................... 7

3.1. Entwicklungsstrategie und Zielsystem ..................................................................... 7

3.2. Programmlaufzeit und Verstetigung ........................................................................ 8

3.3. UmsetzungsbezogeneMaßnahmenvorschläge .......................................................11

3.3.1 Baulich-räumliche Öffnung / Aufwertung des Schulhofgeländes der Adolf-

Diesterweg-Realschule plus ..........................................................................................11

3.3.2 Querungshilfe / Verkehrsberuhigung Comeniusstraße im Bereich der

Integrativen Kindertagesstätte .......................................................................................12

3.3.3 Barrierefreiheit im Straßenraum ......................................................................13

3.3.4 Nachbarschaftszentrum Comeniusstraße ........................................................14

3.3.5 Nachfragegerechte Gestaltung des Abenteuerspielplatzes für Kleinkinder .....20

3.3.6 Runder Tisch mit Wohnungsbaugesellschaften ...............................................22

3.4. Rahmenplan zur künftigen Programmumsetzung ...................................................23

4 ORGANISATION UND PROGRAMMSTEUERUNG ....................................................... 25

4.1. Quartiersmanagement ............................................................................................25

4.2. Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit ............................................................26

4.3. Verfügungsfonds ....................................................................................................28

4.4. Monitoring und Evaluation ......................................................................................29

4.5. Zukünftige Struktur der Programmsteuerung und Prozessbegleitung .....................31

4.6. Kosten- und Finanzierungsübersicht ......................................................................32

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1. ANLASS UND RAHMENBEDINGUNGEN

Das Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) ist ein kleinräumiges, informelles, strategisches und

an Zielen ausgerichtetes Planungs- und Steuerungsinstrument der Stadtentwicklung. Auf-

grund seines kurz- bis mittelfristigen Umsetzungshorizonts ist das IEK auf Fortschreibung aus-

gelegt. Im Programmgebiet Oggersheim-West in Ludwigshafen werden seit 2000 Maßnahmen

aus dem Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“ gefördert. 2006 wurde das Programm erst-

mals evaluiert und Ziele und Maßnahmen für die folgenden Jahre in einem „Integrierten Hand-

lungskonzept“ beschrieben, dessen Planungshorizont bis 2013 reichte1. Aus folgenden Grün-

den ist eine erneute Fortschreibung notwendig geworden:

- Die Rahmenbedingungen haben sich seit 2007 verschlechtert (Bevölkerungsrückgang, Al-

terung der Bevölkerung, Zunahme der Anzahl Alleinerziehender, überdurchschnittliche Ar-

beitslosigkeit, zunehmende Altersarmut, Finanzknappheit bei Kommune und Kirchen).

- Wenige Rahmenbedingungen haben sich verbessert (Ausstattung mit sozialer Infrastruk-

tur, Nahversorgungseinrichtungen; Sanierung eines Teils der Geschosswohnungsbauten).

- Nicht alle 2007 vorgesehenen Maßnahmen sind bis 2014 umgesetzt worden.2

- Die Maßnahmenplanung mit dazugehöriger Kosten- und Finanzierungsübersicht muss an

die geänderten Rahmenbedingungen angepasst werden.

- Der Fördermittelgeber fordert eine kontrollierte Beendigung der Städtebauförderung in Og-

gersheim-West.

- Die Restlaufzeit erfordert ein angepasstes, kompaktes sowie auf Verstetigung ausgerich-

tetes Konzept.

- Damit die erzielten Erfolge auch danach nachhaltig erhalten bleiben, braucht das Gebiet

während einer begrenzten „Ausschleichphase“ Maßnahmen zur „Nachsorge“.

Die Stadt Ludwigshafen am Rhein hat daraufhin 2015 eine Evaluation der Programmumset-

zung seit 2006, die Durchführung einer Stadtteilkonferenz und die darauf aufbauende zweite

Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzepts mit folgenden Inhalten in Auftrag gege-

ben:

- Status Quo im Programmgebiet: Konsequenzen aus der Analyse der Rahmenbedingun-

gen, der Evaluation und der Stadtteilkonferenz, Abgrenzung des Programmgebiets

- Zielanalyse: Überprüfung der 2007 festgelegten Ziele auf weitere Gültigkeit, Festlegung

realistischer Programmziele für die Restlaufzeit

- Exit-Strategie: Darstellung und Begründung der strategischen Vorgehensweise zur nach-

haltigen Sicherung der erzielten Ergebnisse und zur Verstetigung dauerhaft notwendiger

Aktivitäten nach Beendigung der Städtebauförderung

- Fortschreibung des Maßnahmenkonzepts mit zielgerichteten Einzelmaßnahmen

- Anpassung der Umsetzungsmodalitäten an die geänderten Anforderungen

- Kosten- und Finanzierungsübersicht mit einer Zuordnung von konkreten Maßnahmen und

Kosten zu Jahren.

1 FIRU/isoplan-Marktforschung: Zwischenevaluierung und Integriertes Handlungskonzept des Bund-Länder-Programms „Soziale Stadt“ Ludwigshafen: Oggersheim West, Fortschreibung 2007, S. 25. Heute hat sich die synonym verwendete Bezeichnung „Integriertes Entwicklungskonzept“ durchgesetzt.

2 Vgl. hierzu FIRU/isoplan: Evaluierung 2015.

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2. DAS PROGRAMMGEBIET – STATUS QUO

2.1. Räumliche Abgrenzung des Programmgebietes

Die räumliche Abgrenzung des Programmgebietes Oggersheim-West hat entsprechend der

Festsetzung im Handlungskonzept von 2007 nach wie vor Gültigkeit und erfolgte in erster Linie

anhand städtebaulicher, wohnungsbaulicher und infrastruktureller Kriterien. Sowohl aus inhalt-

lichen Gründen, als auch aus Gründen der Zweckmäßigkeit (§ 171 e, Abs. 3 BauGB) ist eine

Änderung der Gebietsabgrenzung aus gutachterlicher Sicht nicht angezeigt.

Abbildung 1: Räumliche Abgrenzung des Programmgebietes Oggersheim-West

Quelle: FIRU mbH, 2015

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2.2. Umsetzungsstand und verbleibender Handlungsbedarf

Bereits seit Beginn des Programms „Soziale Stadt“ in Oggersheim-West im Jahr 2000 konnten

verschiedene investive Projekte erfolgreich und abschließend umgesetzt werden, wodurch

punktuell bestehende Missstände in den Bereichen Städtebau und Infrastruktur nachhaltig be-

hoben und verbessert werden konnten. Diese Maßnahmen leisteten einen wesentlichen Bei-

trag zur nachhaltigen Quartiersaufwertung und -entwicklung.

In der Evaluierung 2015 wurde der materielle Umsetzungsstand der in der Fortschreibung des

Integrierten Handlungskonzeptes von 2007 geplanten Maßnahmen des Programms „Soziale

Stadt“ in Oggersheim-West sowie die Erreichung der gesetzten Ziele nach Maßnahmen un-

tersucht und bewertet. Aufbauend auf dem festgestellten Zielerreichungsgrad einerseits und

den geänderten Rahmenbedingungen andererseits, wurde der verbleibende Handlungsbedarf

für das Programmgebiet identifiziert. Die Evaluierung kommt zu dem Ergebnis, das folgende

bereits 2007 geplanten investiven Maßnahmen noch umzusetzen sind:

- Sanierung Außenbereich und Neugestaltung Adolf-Diesterweg-Realschule plus

- Querungshilfe/ Verkehrsberuhigung Comeniusstraße

- Gemeinsame Projekte mit Wohnungsbaugesellschaften

Der verbleibende Handlungsbedarf zur weiteren Quartiersaufwertung umfasst im Wesentli-

chen die baulich-räumliche Öffnung der Adolf-Diesterweg-Realschule plus zum Quartier hin,

die notwendigen verkehrsplanerischen Maßnahmen einer Querungshilfe im Bereich der IKTS

in der Comeniusstraße sowie die Schaffung nachhaltiger Netzwerkstrukturen zusammen mit

den Wohnungsbaugesellschaften, die gemeinsam im Sinne der Quartiersaufwertung planen

und handeln.

Gegenüber der Maßnahmenplanung von 2007 haben sich zwischenzeitlich geänderte Hand-

lungsnotwendigkeiten ergeben. Zwischen Stadt und dem Ministerium des Inneren, Sport und

Infrastruktur Rheinland-Pfalz wurde daraufhin im Vorfeld der vorliegenden Fortschreibung der

folgende über die Maßnahmenplanung von 2007 hinausgehende Maßnahmenkatalog abge-

stimmt:

Investive Projekte Grobe Kosten-

schätzung (€)

Zeitraum

1. Umbau des Freigeländes vor der Jugendfreizeit-

stätte „Ernst Bloch“ auf dem Gelände der IGSLO

160.000 2016

(bereits bewilligt)

2. Schulhofumbau Adolf-Diesterweg-Schule, 3. Bau-

abschnitt

270.000 2016/2017

(Jahresantrag 2015)

3. Herstellung alten- und behindertengerechter Que-

rungsmöglichkeiten im öffentlichen Straßenraum

500.000 2017/2018

(Jahresantrag 2016)

4. Sanierung Freiflächen an der IGSLO, 5. Bauab-

schnitt: Dachgarten

200.000 2017/2018

(Jahresantrag 2016)

5. Maßnahmen zur Sicherung des Gebäudes

Comeniusstraße 10 als Quartierszentrum

50.000 2018/2019

(Jahresantrag 2017)

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6. Maßnahmen im Bereich des Kinderzentrums 200.000 2018/2019

(Jahresantrag 2017)

7. Maßnahmen IKTS Comeniusstraße 180.000 2018/2019

(Jahresantrag 2017)

nicht investive Projekte

8. Geplante Kosten Quartiersmanagement jährlich 90.000 2015-2020

9. Geplante Kosten Quartiersbüro/

Öffentlichkeitsarbeit

jährlich 30.000 2015-2020

10. Geplante Kosten Verfügungsfonds jährlich 15.000 2015-2020

Quelle: Abgestimmte Maßnahmenliste, Stadt 2015

Aufgabe der vorliegenden Fortschreibung war es, diesen Maßnahmenkatalog auf der Grund-

lage der durchgeführten Analysen, der Evaluierung der Programmumsetzung und der Beteili-

gungsmaßnahmen (Expertengespräche, Stadtteilkonferenz) zu bewerten, zu korrigieren bzw.

ergänzen und zu präzisieren. Aus gutachterlicher Sicht und Einschätzung werden die nachfol-

gend aufgeführten Maßnahmen nicht in die vorliegende Fortschreibung aufgenommen:

Sanierung Freiflächen an der IGSLO , 5. Bauabschnitt: Dachgarten

Von der geplanten und qualitativ hochwertigen Neugestaltung der begehbaren Dachfläche

(Dachgarten) aus Mitteln des Soziale-Stadt-Programms wird aus gutachterlicher Sicht abge-

raten. Die bereits durchgeführten Maßnahmen im Bereich der IGSLO haben an dieser Stelle

ausreichend zur Quartiersaufwertung beigetragen, sodass von einer Neugestaltung der Dach-

flächen nur noch ein geringerer Mehrwert ausgehen würde. Gegen die Maßnahme spricht wei-

terhin, dass mit vertretbaren Mitteln kein barrierefreier Zugang herzustellen wäre sowie die mit

einem hohen Risiko verbundene allgemeine Verkehrssicherungspflicht für die Flächen. Aus

gutachterlicher Sicht stellt die geplante Maßnahme keine förderfähige Gesamtmaßnahme im

Kontext der Städtebauförderung „Soziale Stadt“ dar.

Maßnahmen im Bereich des Kinderzentrums

In Rücksprache mit den Akteuren des Kinderzentrums konnte auch aus gutachterlicher Sicht

derzeit kein Bedarf an Umbau- bzw. Erweiterungsmaßnahmen im Bereich des Kinderzentrums

dargelegt werden. Daher wird empfohlen, von einer weiteren Aufnahme der Maßnahme in die

Fortschreibung des IEK 2015 Abstand zu nehmen.

Maßnahmen IKTS Comeniusstraße

Wie im Bereich des Kinderzentrums konnte auch für die IKTS im Zusammenwirken mit der

Leitung sowie dem Elternbeirat aus gutachterlicher Sicht derzeit kein Bedarf an Umbau- bzw.

Erweiterungsmaßnahmen verifiziert werden. Daher wird von einer weiteren Aufnahme der

Maßnahme in die Fortschreibung des IEK 2015 ebenfalls Abstand genommen.

Die nicht mehr benötigten Mittel aus der ursprünglich mit der ADD abgestimmten Maßnah-

menliste können somit den Maßnahmen gemäß der Fortschreibung bspw. des Ausbaus und

der Verstetigung des Nachbarschaftszentrums ergänzend zur Verfügung gestellt werden.

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Die Bilanz, der in der oben aufgeführten Liste festgelegten und noch weiterzuführenden Maß-

nahmen, welche aus gutachterlicher Sicht sinnvoll und angemessen erscheinen, um auf die

geänderten Rahmenbedingungen und den verbleibenden Handlungsbedarf zu reagieren, ge-

staltet sich zum Zeitpunkt der Fortschreibung wie folgt:

- Schulhofumbau Adolf- Diesterweg-Schule, 3. Bauabschnitt

- Herstellung alten- und behindertengerechter Querungsmöglichkeiten im öffentlichen

Straßenraum

- Maßnahmen zur Sicherung des Gebäudes Comeniusstr. 10 als Quartierszentrum

- Geplante Kosten QM

- Geplante Kosten Quartiersbüro/ Öffentlichkeitsarbeit

- Geplante Kosten Verfügungsfonds

Über die eigenen Analysen des Gutachterteams hinaus wurden zielgerichtete Expertenge-

spräche zur aktiven Beteiligung und Einbindung der örtlichen Akteure geführt. Darüber hinaus

wurden im Oktober 2015 auf einer Stadtteilkonferenz die Ergebnisse der Bestandsanalyse und

Evaluation mit Vertretern der Quartiersbevölkerung und der lokalen Akteure diskutiert und ge-

meinsame Strategien und Maßnahmen zur weiteren Quartiersentwicklung und -aufwertung er-

arbeitet. Nachfolgend sind die gemeinsam diskutierten und erarbeiteten Maßnahmenvor-

schläge tabellarisch dargestellt.

Maßnahmenvorschläge Handlungsbedarf ja/nein, gutachterliche Bewertung

1. Spielbereiche/-möglichkeiten für

Kleinkinder mit nachfragegerech-

ter Gestaltung der Spielanlagen

auf dem Abenteuerspielplatz

Ja, gerade der Eltern-Kind-Spielbereich für Kleinkinder auf

dem Abenteuerspielplatz bedarf es einer Verbesserung und

Erweiterung.

2. (Frei-)Raum für Jugendliche /

junge Erwachsene im Quartier

Nein, kein weiterer Handlungsbedarf im Quartier. Es wurden

bereits ausreichend Projekte für Jugendliche im Quartier um-

gesetzt.

3. Barrierefreiheit / behindertenge-

rechter Straßenraum

Ja, speziell in den Kreuzungsbereichen sind verkehrliche Um-

baumaßnahmen zur barrierefreien Ausgestaltung und Erhö-

hung der Sicherheit der fußläufigen Verbindungen notwendig.

4. Mittagessen für Hortkinder und

andere Quartiersbewohner in au-

ßerschulischer Einrichtung

Keine eigene Maßnahme, Umsetzung im Rahmen des Quar-

tierszentrums zu prüfen.

5. Unterführung Dürkheimer Straße Nein, diese Maßnahme wurde bereits mit Mitteln der Sozialen

Stadt gefördert.

6. Einrichtung weiterer öffentlicher

Grillplätze

Nein, keine Förderung durch das Programm Soziale Stadt

möglich. Dieser Vorschlag entspringt dem Partikularinteresse

einzelner Personengruppen im Quartier, er entspricht nicht

den Zielen der „Sozialen Stadt.“

7. Ausweitung der Angebote für Se-

nioren

Keine eigene Maßnahme, Umsetzung im Rahmen des Quar-

tierszentrums zu prüfen.

8. Verbesserung Wohnumfeld Bert-

hold-Brecht-Straße + Stefan-

Keine eigene Maßnahme, Umsetzung im Rahmen gemeinsa-

mer Projekte mit den Wohnungsbaugesellschaften.

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Zweig-Straße

(GAG-Bestand)

9. Barrierefreies Wohnen Keine eigene Maßnahme, Umsetzung im Rahmen gemeinsa-

mer Projekte mit den Wohnungsbaugesellschaften.

Die Bilanz, der in der Stadtteilkonferenz erarbeiteten und noch weiterzuführenden Maßnah-

men, gestaltet sich zum Zeitpunkt der Fortschreibung wie folgt:

- Umgestaltung der Spielanlagen für Kleinkinder auf dem ASP

- Schaffung alten- und behindertengerechter Querungsmöglichkeiten im öffentlichen

Straßenraum

- Nachhaltige Etablierung eines Nachbarschaftszentrums

- Gemeinsame Projekte mit den Wohnungsbaugesellschaften

Zusammenfassend lassen sich aus dem IHK 2007, der ADD-Liste sowie den Gesprächen mit

den Bürgerinnen und Bürgern verschiedene Maßnahmen erkennen. Durch eine gegenüber-

stellende Bewertung aus gutachterlicher Sicht konnte darauf aufbauend eine zur Zeit der Fort-

schreibung des IEK gültige Maßnahmenliste abgeleitet werden, die im nachfolgenden Kapitel

kategorisiert und mit konkreten Maßnahmen- und Zielfestsetzungen ausformuliert wird:

- Öffnung der Adolf-Diesterweg-Realschule plus

- Querungshilfe Comeniusstraße im Bereich der IKTS

- Barrierefreiheit im Straßenraum

- Nachbarschaftszentrum Comeniusstraße

- Nachfragegerechte Gestaltung des Abenteuerspielplatzes für Kleinkinder

- Runder Tisch mit Wohnungsbaugesellschaften

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3. ENTWICKLUNGSSTRATEGIE UND MAßNAHMENKON-

ZEPT

3.1. Entwicklungsstrategie und Zielsystem

Im Rahmen der letzten Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes für das Pro-

grammgebiet „Soziale Stadt“ Oggersheim-West wurde 2007 ein Zielsystem mit Globalziel,

spezifischen Zielen, Entwicklungsschwerpunkten und Maßnahmen definiert. Die zu entwi-

ckelnden Maßnahmen und Zielsetzungen sollen auch über die Programmlaufzeit hinaus Be-

stand im Quartier haben und der nachhaltigen Sicherung der gewachsenen sozialen Struktu-

ren dienen. Aufgrund der fortgeschrittenen Programmumsetzung und der geänderten Rah-

menbedingungen wurde das Zielsystem dahingehend gestrafft, indem es auf die verbliebenen

Handlungsbedarfe und realisierbaren Maßnahmen konzentriert wurde. Das Handlungsfeld

„Lokale Ökonomie“ wurde wegen des geringen verbliebenen Handlungsbedarfs bzw. der ge-

ringen Möglichkeiten der Einflussnahme und mangelnder Förderinstrumente durch das Pro-

gramm Soziale Stadt aufgegeben. Es verbleiben die Handlungsfelder „Städtebau, Verkehr und

Umwelt“, „Soziale Integration“ sowie „Wohnen und Wohnumfeld.“

Abbildung 2: Zielsystem Soziale Stadt Oggersheim West 2015

Quelle: Eigene Darstellung, 2015

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Das Globalziel der nachhaltigen Verbesserung der Lebensbedingungen im Quartier sowie der

dauerhaften Förderung der gesamtstädtischen Entwicklung wurde unverändert beibehalten.

Die für das Programmgebiet spezifischen Ziele wurden anhand des identifizierten Handlungs-

bedarfes auf sechs Ziele reduziert, die insgesamt den drei Handlungsfeldern zugeordnet wer-

den können. Die für die verbleibende Laufzeit vorgesehenen Maßnahmen wurden auf sechs

umsetzungsbezogene Maßnahmen sowie die übergeordneten Querschnittsaufgaben des

Quartiersmanagements reduziert. Sie sollen im Sinne des integrierten Charakters des Pro-

gramms Beiträge zu mehreren spezifischen Zielen des Programms leisten und wurden daher

nicht mehr thematischen Entwicklungsschwerpunkten zugeordnet.

Die grundlegende strategische Ausrichtung der Fortschreibung konzentriert sich räumlich

überwiegend auf die nachhaltige Stärkung der Quartiersmitte unter Einbezug der Sicherung

des Nachbarschaftszentrums. Im Zuge der weiteren Entwicklungen gilt es, sowohl die Funkti-

onen des Gemeinwesens als auch die Attraktivität des Quartiers langfristig zu verfestigen.

Gleichzeitig nimmt der Quartiersmanager, im Hinblick auf die Organisation sich künftig selbst

tragender Strukturen, im Laufe der Restlaufzeit eine akteursaktivierende und vernetzende

Rolle ein.

3.2. Programmlaufzeit und Verstetigung

Notwendiger Zeitraum für die Umsetzung der Baumaßnahmen

Die bisherige mit der ADD abgestimmte Förderlaufzeit des Programms Soziale Stadt beläuft

sich bis zum Jahr 2017, hier wurde auch die Förderquote 90/10 abgestimmt. Die beabsichtig-

ten Maßnahmen sind jedoch z.T. komplexer und umfassenderer Struktur und weisen eine Um-

setzungsdauer ab Beginn der Antragsstellung von bis zu drei Jahren auf. Die Anzahl der ge-

planten Maßnahmen sowie deren Umsetzungsdauer erfordern daher die Verlängerung der

bisher abgestimmten Programmlaufzeit bis mindestens in das Jahr 2022 (wie bereits in der mit

der ADD abgestimmten Liste, Kap. 2.2, ersichtlich). Für eine nachhaltige Sicherung der Ziel-

erreichung ist dafür Sorge zu tragen, dass auch über die Programmlaufzeit hinaus ein dauer-

hafter Betrieb der geschaffenen Einrichtungen gewährleistet ist. Im Falle der Öffnung des

Schulhofs der Adolf-Diesterweg-Realschule plus und des Ausbaus des Kleinkinderbereichs

des Abenteuerspielplatzes ist dies durch die bestehenden Betreiber der Einrichtungen zu ge-

währleisten. Ein runder Tisch mit den Wohnungsgesellschaften zieht keine Investitionen der

Stadt bzw. den Einsatz von Städtebaufördermitteln nach sich, sondern soll zu einer weiteren

dauerhaften Vernetzung der lokalen Akteure im Programmgebiet beitragen. Für das Nachbar-

schaftszentrum in der Comeniusstraße sind umfangreichere Überlegungen für einen nachhal-

tigen Betrieb anzustellen (siehe unten, Projektbeschreibung).

Nachhaltigkeit und Verstetigungsinstrumente

Ein wesentliches Ziel der Städtebauförderung ist es, nachhaltige Verbesserungen im Sinne

einer dauerhaften Wirkung in den benachteiligten Stadtteilen zu erreichen. Während bauliche

Maßnahmen aufgrund ihrer dauerhaften Natur per se als nachhaltig angesehen werden kön-

nen (solange sie anschließend gepflegt und „bespielt“ werden), sind die geförderten nicht in-

vestiven Maßnahmen zunächst zeitlich auf die geförderte Periode begrenzt. Manche nicht in-

vestive Aktivitäten entfalten dauerhafte Wirkungen bei den Teilnehmern (z.B. Vermittlung von

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Teilnehmern einer Beschäftigungsmaßnahme in den Arbeitsmarkt) und sind damit auch als

nachhaltig zu bezeichnen, sie sind eine Investition in das Humankapital des Quartiers. Andere

haben jedoch nicht direkt dauerhafte Wirkung zur Folge und müssen auch nach dem Auslau-

fen der Städtebauförderung kontinuierlich fortgesetzt - verstetigt - werden. Hierzu zählen in

Oggersheim-West zahlreiche Aktivitäten, die durch das Quartiersmanagement angeregt und

koordiniert wurden und durch verschiedene Träger in den Räumen des Gemeindezentrums

Comeniusstraße durchgeführt werden. In der Evaluierung wurde gezeigt, dass durch die ge-

förderten Maßnahmen der Sozialen Stadt im Programmgebiets Oggersheim-West deutliche

Fortschritte beim sozialen Zusammenhalt, der Integration unterschiedlicher Bevölkerungs-

gruppen und den Hilfen für einzelne benachteiligte Zielgruppen erreicht worden sind. Um diese

auch nach einem Auslaufen der Förderung auf Dauer zu sichern, sollten im Wesentlichen zwei

Verstetigungsinstrumente eingesetzt werden:

1. die Fortsetzung der Aktivitäten des Quartiersmanagements als „Nachsorge“ in einem be-

grenzten Zeitrahmen (aus gutachterlicher Sicht mindestens zwei Jahre nach der Durch-

führung der letzten baulichen Maßnahme hinaus) und

2. die Sicherung langfristig nutzbarer Räumlichkeiten in einem Quartierszentrum für eine Ver-

stetigung der zahlreichen Aktivitäten für die Quartiersbevölkerung, in denen die lokalen

Akteure, Vereine und Einrichtungen ihre Angebote auch in Zukunft umsetzen können.

Quartiersmanagement

Zwei wesentliche übergeordnete Ziele des Programms „Soziale Stadt“ sind die Aktivierung und

Beteiligung der Bevölkerung an der Quartiersentwicklung sowie die Vernetzung der lokalen

Akteure. Beides soll dazu führen, dass auf lange Sicht selbst tragende Strukturen entstehen,

wie sie für intakte Quartiere ohne Unterstützungsbedarf selbstverständlich sind. Um diese

Ziele zu erreichen, wurde sehr erfolgreich das Quartiersmanagement mit einem Quartiersbüro

eingesetzt. Die Evaluierung hat ergeben, dass eine sehr umfangreiche Vernetzung insbeson-

dere der sozialen Akteure erreicht werden konnte und unterschiedliche Zielgruppen der Be-

völkerung mit den verschiedensten Angeboten der Quartiersmanagements selbst und der im

Quartier aktiven sozialen Einrichtungen erreicht werden.

Die erste Voraussetzung für eine nachhaltige Sicherung der erreichten Erfolge ist die Fortfüh-

rung der Aufgaben des Quartiersmanagements. Von selbst tragenden Strukturen ist das Pro-

grammgebiet Oggersheim-West noch weit entfernt. Nach dem erfolgreichen Aufbau der Ver-

netzungsstrukturen verlagert sich die Aufgabenstellung des Quartiersmanagements dahinge-

hend, diese zu verstetigen und die lokalen Akteure zu einer zunehmenden Übernahme von

Koordinationsaufgaben zu bewegen, die derzeit noch das Quartiersmanagement erledigt.

Deshalb sollte das Quartiersmanagement mit seinem Quartiersbüro, wie bereits beschrieben,

mindestens zwei Jahre nach Durchführung der letzten baulichen Maßnahmen hinaus beibe-

halten werden. Erfahrungen aus anderen Fördergebieten, in denen die Städtebauförderung

bereits beendet wurde, zeigen, dass eine völlige ehrenamtliche Übernahme dieser Aufgaben

unrealistisch ist; auch nach dem endgültigen Auslaufen der Förderung werden zu einem ge-

wissen Maße noch Personalkosten für die Nachsorge und Verstetigung von Koordinationsauf-

gaben bei der Stadt anfallen.

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Nachbarschaftszentrum

In Oggersheim gibt es eine Mischung aus sozialem Brennpunkt und (klein-) bürgerlichem Le-

ben, die unverbunden nebeneinanderstehen. Ein Ziel des Programms „Soziale Stadt“ in Og-

gersheim-West ist es, die Menschen miteinander ins Gespräch zu bringen und Gemeinschaft

zu ermöglichen – im Sinne einer Nachbarschaft. Die Liste der Veranstaltungen und Nutzun-

gen, die bereits jetzt im Comeniuszentrum stattfinden, zeigt, dass das Gebäude zunehmend

in die Rolle eines Nachbarschaftszentrums für die gesamte Quartiersbevölkerung hineinge-

wachsen ist. Die Aktivitäten sind aus dem Quartiersleben nicht mehr wegzudenken. Das

Comeniuszentrum bietet - neben den hergerichteten Plätzen und Schulhöfen - den notwendi-

gen überdachten Raum, an dem sich das Zusammenleben im Stadtteil entfalten und Nachbar-

schaften gestärkt werden können. Diese Funktion des Comeniuszentrums gilt es über die Pro-

grammlaufzeit hinaus zu sichern, zu erhalten und bedarfsgerecht auszubauen.

Vor dem Hintergrund der übergeordneten Zielsetzung des Programms „Soziale Stadt“, eine

bedarfsgerechte soziale Infrastruktur insbesondere für die Zielgruppen Jüngere, Familien und

Ältere, aber auch Migrantinnen und Migranten sowie Menschen mit Behinderungen, nachhaltig

im Quartier zu verankern, wird der Ausbau des Comeniuszentrums zu einem vollwertigen

Nachbarschaftszentrum für das Quartier als Schlüsselprojekt für die verbleibende Programm-

laufzeit empfohlen. Diese geplante Maßnahme ist aus folgenden Gründen von höchster Prio-

rität:

- Das Comeniuszentrum ist durch die Vielzahl der nicht zuletzt auf Anregung des Quar-

tiersmanagements dort angesiedelten Nutzungen als Treffpunkt und Nachbarschafts-

zentrum in den Köpfen der Bevölkerung im Quartier verankert.

- Der Gebäudebestand ist jedoch in Teilen sanierungsbedürftig (Toiletten, Küche) und

verfügt im Untergeschoss über keinen barrierefreien Zugang. Die vorhandenen Räume

und Infrastrukturen im Comeniuszentrum sind an ihre Kapazitätsgrenzen gekommen

und können weitere geplante Funktionen nicht aufnehmen.

- Aus diesen Gründen kann die derzeitige Nutzung und Organisation ohne bauliche Ver-

änderungen dauerhaft nicht aufrechterhalten werden.

- Weder die Stadt Ludwigshafen, noch die Kirchen oder andere Träger von sozialen Ein-

richtungen sind jeweils finanziell und personell in der Lage, ein neues Nachbarschaft-

szentrum im Programmgebiet zu errichten und zu betreiben.

- Verschiedene ähnlich gelagerte Beispiele in anderen Soziale-Stadt-Gebieten zeigen

jedoch, dass eine funktionierende Lösung gefunden werden kann, wenn Stadt, prot.

Kirchengemeinde, Trägerinstitutionen und Fördermittelgeber kooperieren.

- Bei einem sofortigen Maßnahmenbeginn ist es möglich, die wesentlichen Herausfor-

derungen in der verbleibenden Programmlaufzeit zu lösen.

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Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes „Soziale Stadt“ 2016 11

14. Juli 2016

3.3. Umsetzungsbezogene Maßnahmenvorschläge

3.3.1 Baulich-räumliche Öffnung / Aufwertung des Schulhofgeländes der Adolf-

Diesterweg-Realschule plus

PROJEKTZIEL Die Maßnahme sieht einerseits eine baulich-räumli-

che Öffnung des Schulhofgeländes zum Quartier hin

vor und wird zugleich ergänzt durch die Steigerung

der allgemeinen Aufenthaltsqualität.

PROJEKTBESCHREIBUNG

Die geplante Öffnung des Schulhofes, bietet die

nachhaltige und umfassende Chance zur freiräumli-

chen Aufwertung der Quartiersmitte und stellt einen

grundlegenden Bestandteil der weiteren Quartiers-

aufwertung dar. Der entstehende urbane Freiraum

fungiert als Ort der Begegnung und Kommunikation

für unterschiedliche soziale Gruppen und spielt so-

mit eine zentrale Rolle für die Stärkung der quar-

tiersbezogenen Funktionsvielfalt. Die baulich-räum-

liche Öffnung der Schulanlage bzw. des Schulhofes

sollte somit als städtebauliche Möglichkeit betrach-

tet werden, die Mitte des Quartiers als zentralen An-

laufpunkt und Aufenthaltsort nachhaltig zu gestalten

und stärken. Die Umsetzung dieser Maßnahme ver-

leiht dem zentral gelegenen Standort einerseits

mehr Identität und andererseits leistet er einen we-

sentlichen Beitrag zur allgemeinen Steigerung der

Lebensqualität im Quartier. Zusätzlich entsteht

durch die Schulhoföffnung ein zentral gelegener

Spielplatz, was wiederum zu einer deutlichen Bele-

bung und Aufwertung der gesamten Umfeldsituation

führt. Die bereits begonnenen Planungsansätze und

umsetzungsbezogenen Gespräche der zuständigen

Akteure sind zielgerichtet weiterzuführen sowie die

Planung abzuschließen und umzusetzen.

PROJEKTTRÄGER UND AKTEURE Stadtverwaltung / Adolf-Diesterweg-Schule /

Anlieger

PROJEKTKOSTEN 350.000 €

PROJEKTLAUFZEIT Jahresantrag 2016

Durchführung 2017

Quelle: Stadtverwaltung Ludwigshafen

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Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes „Soziale Stadt“ 2016 12

14. Juli 2016

3.3.2 Querungshilfe / Verkehrsberuhigung Comeniusstraße im Bereich der Integrati-

ven Kindertagesstätte

PROJEKTZIEL Das Projektziel umfasst im Wesentlichen die Schaf-

fung einer verkehrssicheren Querungsmöglichkeit

im Bereich der Integrativen Kindertagesstätte in der

Comeniusstraße. Grundlegendes Ziel ist die Ver-

besserung der städtischen Infrastruktur.

PROJEKTBESCHREIBUNG

Im Bereich der IKTS gilt es, aufgrund der hohen Fre-

quentierung von Fußgängern, im speziellen Eltern

und Kinder, eine verkehrssichere Querungsmöglich-

keit zu etablieren und diese ergänzend durch

verkehrsberuhigende Maßnahmen qualitativ zu si-

chern. Die Maßnahme war bereits im IHK von 2007

enthalten, jedoch nicht umgesetzt, da aus Sicht der

städtischen Vertreter damals kein dringlicher Hand-

lungsbedarf erkennbar war. Doch aus Gründen der

akut benötigten Verkehrssicherheit sowie aus gut-

achterlicher und Sicht der Bürgerinnen und Bürger,

wird die Maßnahme erneut aufgenommen und der

Umsetzungsplanung zugeordnet. Zusätzliche Stär-

kung erfährt die erneute Aufnahme durch die Ergeb-

nisse der Begehungen mit Bürgerinnen und Bürgern

zum Thema „Barrierefreiheit im Straßenraum“, wo-

bei der Handlungsbedarf erneut unterstrichen

wurde.

Konkrete bauliche Maßnahmen sind in der weiteren

Projektentwicklung zu erarbeiten. Dabei ist die IKTS

im Rahmen der gestalterischen Maßnahmen einzu-

beziehen.

PROJEKTTRÄGER UND AKTEURE Stadtverwaltung / IKTS

PROJEKTKOSTEN Im Projekt Barrierefreiheit im Straßenraum enthal-

ten, siehe 3.3.3

PROJEKTLAUFZEIT

Jahresantrag 2017

Durchführung 2018

Quelle: FIRU mbH, 2015.

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Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes „Soziale Stadt“ 2016 13

14. Juli 2016

3.3.3 Barrierefreiheit im Straßenraum

PROJEKTZIEL Barrierefreiheit im öffentlichen Straßenraum bildet,

vor dem Hintergrund der deutlichen Zunahme der

älteren Bevölkerungsanteile sowie der Vielzahl an

körperlich beeinträchtigten Personengruppen und

Behinderteneinrichtungen, einen zunehmend wich-

tigeren Bestandteil in der Quartiersentwicklung.

Auch junge Familien profitieren von Umbaumaß-

nahmen im Straßenraum. Von daher ist es das

grundlegende Ziel, den öffentlichen Straßenraum

barrierefrei und übersichtlich zu gestalten sowie

eine Verbesserung der städtischen Infrastruktur zu

erreichen.

PROJEKTBESCHREIBUNG

ERGEBNISSE DER BEGEHUNGEN MIT BÜRGE-

RINNEN UND BÜRGERN ZUR BARRIEREFREI-

HEIT IM QUARTIER

Für die Projektumsetzung gilt es, sämtliche Belange

sowohl körperlich beeinträchtigter Personen, als

auch nicht-beeinträchtigter Personengruppen in die

Planung und anschließende Umsetzung zu integrie-

ren. Im Rahmen der Ortsbegehung mit Bürgerinnen

und Bürgern zum Thema „Barrierefreiheit im Stra-

ßenraum“ wurden punktuelle Problem- und Konflikt-

bereiche gemeinsam identifiziert. Im Ergebnis wur-

den im gesamten Quartier Barrieren vorgefunden,

die durch geeignete Maßnahmen zu beheben sind.

Gleichzeitig konnten im Rahmen der gemeinsamen

Begehungen örtliche Schwerpunkte (Beispiel Kreu-

zungsbereich Comeniusstraße / Raiffeisenstraße /

Bertolt-Brecht-Straße) identifiziert werden. Im Rah-

men der Projektentwicklung sollen konkrete bauli-

che Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefrei-

heit erörtert und zielgerichtet umgesetzt werden.

Daraus ergeben sich zusätzlich die konkreten Pla-

nungskosten. Der Verkehrsplanung und der Tiefbau

sind in die Projektentwicklung eingebunden.

PROJEKTTRÄGER UND AKTEURE Stadtverwaltung / Bürgerinnen und Bürger

PROJEKTKOSTEN 500.000 €

PROJEKTLAUFZEIT Jahresantrag 2017; Durchführung 2018-2019

Quelle: FIRU mbH, 2015 / Stadtverwaltung

Ludwigshafen

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Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes „Soziale Stadt“ 2016 14

14. Juli 2016

3.3.4 Nachbarschaftszentrum Comeniusstraße

PROJEKTZIEL Das bisherige evangelische Gemeindezentrum soll zu

einem Nachbarschaftszentrum für das gesamte Quar-

tier ausgebaut werden. Diese Maßnahme trägt dazu

bei, eine bedarfsgerechte soziale Infrastruktur insbe-

sondere für die Zielgruppen Jüngere, Familien und Äl-

tere nachhaltig in Oggersheim-West zu verankern.

PROJEKTBESCHREIBUNG

Im evangelischen Gemeindezentrum Comeniusstraße

ist mit der Nutzung der Räume durch das Quartiersma-

nagement und zahlreiche soziale Aktivitäten für Jün-

gere, Familien, Ältere, Migrantinnen und Migranten der

Vorläufer eines Nachbarschaftszentrums entstanden.

Sowohl die Evaluierung als auch die geführten Gesprä-

che vor Ort haben gezeigt, dass die Angebote von der

Bevölkerung gut angenommen werden. In der Stadtteil-

konferenz wurden folgende Nutzungen genannt, die in

dem Nachbarschaftszentrum bereits untergebracht

sind oder aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger künftig

untergebracht werden sollen:

- Zentraler Anlaufpunkt mit bestehendem Ansprech-

partner

- Café Akzeptanz erhalten

- Kirchliche Angebote (z.B. PFP-Frauenrunde, Kir-

che mit Kindern)

- Mitmachgarten

- Angebote der Ortsvorsteherin (Sprechstunden)

- Kulturelle Angebote (z.B. Vernissage / Kunst im

Quartier)

- Angebote zur Integration von Migranten (z.B. Fas-

tenbrechen)

- Unterstützung von Frauen / Familien (z.B. Krabbel-

gruppe, Frauenfrühstück)

- Angebote für Kinder und Jugendliche (z.B. Haus-

aufgabenhilfe, spezifische Beratungsangebote für

Jugendliche)

- Angebote für Ältere ggf. (soziale) Dienstleistungen

für Ältere z.B. (Hol- und Bringdienste)

- Quartiersmensa: Kostengünstiges Mittagessen für

Senioren; Mittagessen für Hortkinder in außerschu-

lischen Einrichtungen; Umsetzung als Integrations-

betrieb / Berufsförderung.

Quelle: FIRU mbH, 2015

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Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes „Soziale Stadt“ 2016 15

14. Juli 2016

Es besteht weiterhin ein hoher Bedarf für die angebo-

tenen Maßnahmen zur sozialen Integration benachtei-

ligter Zielgruppen im Quartier. Einer Fortsetzung und

Ausweitung der Aktivitäten steht jedoch entgegen,

dass a) das Gebäude sanierungsbedürftig ist und b) die

ev. Kirche eine Sanierung des Gebäudes nicht finan-

zieren kann.

Das Projekt sieht eine Ertüchtigung des vorhandenen

Gebäudes zu einem vollwertigen „Nachbarschaftszent-

rum Comeniusstraße“ vor und soll in zwei Stufen um-

gesetzt werden:

1. Machbarkeitsstudie und Wirtschaftlichkeitsbe-

rechnung incl. Betreibersuche und vertraglicher

Abstimmung und Organisation des Betriebs

2. Bauliche Planung und Umsetzung

Machbarkeitsstudie und Wirtschaftlichkeitsberech-

nung:

Im Hinblick auf das spätere erfolgreiche Management

des Nachbarschaftszentrums und der dazugehörigen

Investitionsentscheidungen bedarf es einer grundle-

genden Machbarkeitsstudie und Wirtschaftlichkeitsbe-

trachtung mit folgenden umsetzungsbezogenen Frage-

stellungen:

- Nutzungen festlegen: Gebietsspezifische in-

haltliche Konzeption

- Potenziale für die Rationalisierung von Verwal-

tungsabläufen ermitteln, mit denen Synergieef-

fekte für Einrichtungen der sozialen Infrastruk-

tur erzielt werden können

- konkreten Raumbedarf in mehreren Varianten

ermitteln, um die Auslastung der Räume zu si-

chern (einschließlich Mit- und Mehrfachnutzung

von Räumen):

Variante 1: Minimallösung unter der bestehen-

den Baugenehmigung

Variante 2: Maximallösung mit Neubau eines

Esssaals für die Quartiersmensa

Variante 3: angestrebte, realistisch umsetzbare

Variante

- Vorplanung mit Kostenschätzung (Leistungs-

phasen 1 - 2 nach HOAI) für die Varianten

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Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes „Soziale Stadt“ 2016 16

14. Juli 2016

- Betriebskonzept: Trägersuche, Trägerstruktur

und Organisation für Betrieb und Management

des Nachbarschaftszentrums festlegen

- Vertragliche Regelung zwischen Eigentümer,

Stadt und vorgesehenem Träger über eine

langfristige öffentliche Nutzung von Teilen des

Gebäudes ausarbeiten,

- Vertragliche Regelung zwischen Eigentümer,

Stadt und vorgesehenem Träger für den Betrieb

und das Zentrumsmanagement ausarbeiten

(Aufgaben: Auswahl und Vernetzung der Ak-

teure; Hausmeister: Aufsicht; Instandhaltung:

Raumvergabe/-vermietung, Reinigung; Kosten

für Strom, Wasser, Heizung)

- Konzept zur Finanzierung des Baus und der

nachhaltigen Sicherung des Betriebs unter Nut-

zung der Städtebauförderung (Baukosten; Ver-

fügungsfonds als Anschubfinanzierung für Akti-

vitäten), von Raummieten und weiteren Finan-

zierungsquellen erarbeiten, dabei mit realisti-

schen Mieteinnahmen kalkulieren

- Akquisition weiterer Sponsoren für eine finanzi-

elle und/oder personelle Unterstützung des Be-

triebs (BASF; Diakonisches Werk; Einsatz von

Personen im Rahmen des Bundesfreiwilligen-

dienstes usw.).

Die protestantische Kirchengemeinde als Eigentümerin

ist grundsätzlich mit einer (Teil-)Nutzung des Gebäu-

des durch öffentliche Angebote einverstanden. Der

Beitrag der Stadt ist der kommunale Eigenanteil an den

Investitionskosten. Vertreter der Einrichtungen für

Menschen mit Behinderungen im Quartier haben

grundsätzliches Interesse an einer Kooperation geäu-

ßert. Der Betrieb der Quartiersmensa ist als Integrati-

onsbetrieb denkbar. Dieses Interesse ist festzuklopfen

und verbindlich durch ein Positionspapier zu sichern

(gemeinsame Zustimmungserklärung, gemeinsames

Eckpunktepapier, Letter of Intent).

Für den Betrieb muss ein Betriebskonzept mit einer fi-

nanziell tragfähigen Konstruktion erarbeitet werden.

Die Wirtschaftlichkeitsberechnung muss die Frage be-

antworten, ob genügend Einnahmen oder Fördermittel

generiert werden können, dass die Sach- und Perso-

nalkosten für den laufenden Betrieb gedeckt werden

können und Rücklagen für notwendige Reparaturen

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Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes „Soziale Stadt“ 2016 17

14. Juli 2016

gebildet werden können, auch wenn die Mieteinnah-

men für das Quartiersbüro auf Dauer wegfallen. Mit der

ADD zu klären ist die Frage, wie erreicht werden kann,

dass die Einnahmen zur Deckung der entstehenden

Betriebskosten verwendet werden dürfen und nicht ge-

gen die Investitionskosten aufgerechnet werden.

Der Verfügungsfonds kann in der Anschubphase ge-

nutzt werden, um kleinere Maßnahmen zu finanzieren,

die zu einer nachhaltigen Verankerung des Nachbar-

schaftszentrums als zentraler Anlaufpunkt im Quartier

beitragen.

Die vorliegenden Absichtserklärungen werden vor Be-

ginn der eigentlichen Projektplanungs- und Umset-

zungsphase in verbindliche vertragliche Vereinbarun-

gen überführt, die auch Aussagen zur Finanzierung der

Investitionskosten, des Betriebes und der laufenden

Kosten durch die Nutzer umfassen.

Projektplanung und -umsetzung:

Die baulich-investiven Maßnahmen, die eine langfris-

tige Nutzung des Gebäudes als Nachbarschaftszent-

rum ermöglichen, müssen nach den heutigen Kenntnis-

sen mindestens folgende grundlegenden Sanierungs-

und Modernisierungsarbeiten umfassen:

- barrierefreier Zugang zu den Gebäudeeingän-

gen auch im Untergeschoss

- barrierefreie und behindertengerechte Sanitär-

anlagen im OG des Gebäudes

- Einbau einer neuen Küche, die der Funktion ei-

ner möglichen Quartiersmensa gerecht werden

kann. Bei größerem Bedarf würde ein zusätzli-

ches Investment erforderlich werden.

- Weitere Sanierungsmängel bzw. baulichen Ein-

griffe sind im Rahmen der Machbarkeitsstudie

und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu ermitteln

und kalkulieren und in eine Prioritätenfolge zu

bringen.

Auf der Basis der Ergebnisse der Machbarkeits- und

Wirtschaftlichkeitsstudie ist das grob vorliegende in-

haltliche Profil des Nachbarschaftszentrums ein-

schließlich Raumprogramm durch die beteiligten Stel-

len (Fachämter der Stadtverwaltung, Träger, Kirche) zu

konkretisieren. Daraufhin ist ein architektonischer Ent-

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Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes „Soziale Stadt“ 2016 18

14. Juli 2016

wurf und einer konkrete Bauentwurfsplanung mit Kos-

tenberechnung bis zur Genehmigungs- und Ausfüh-

rungsplanung (Leistungsphase 3 und 4 HOAI) für den

Um- und/oder Anbau des Gebäudes zu erarbeiten.

Während der folgenden Leistungsphasen (Vergabe,

bauliche Ausführung, Lph. 5-8 HOAI) werden die Orga-

nisations- und Betriebsstrukturen unter Einbeziehung

des dann bereits feststehenden Managements konkre-

tisiert.3

PROJEKTTRÄGER UND

AKTEURE

Die Planung und Realisierung des Nachbarschaftsze-

ntrums ist ein komplexer Prozess, der nicht einzelnen

Akteuren auf der Arbeitsebene überlassen werden

kann. Erfolgsfaktoren dieses Planungsprozesses sind:

- ressortübergreifende sozialraumorientierte In-

tegration der Fachämter bei der Planung

- fachpolitische Expertise und Bereitschaft zur

Mittelbündelung

- Quartierszentrum mit interdisziplinärem An-

spruch konzeptionell entwickeln

- kooperative Gestaltung des Planungsprozes-

ses

- gemeinsame Zielsetzungen mit Vereinbarun-

gen zum Finanzierungsmodell zwischen den

Angebotsträgern und sonstigen Kooperations-

partnern

- Erstellung eines langfristigen Finanzierungs-

konzeptes.

Ev. Kirche / Vereine und Institutionen sowie weitere Ak-

teure im Quartier (Wichern-Institut, Kinderzentrum Lud-

wigshafen und/oder Lebenshilfe als denkbare Betrei-

ber) sollten gemeinsam als Projektträger fungieren. Die

Organisationsform, beispielsweise der Zusammen-

schluss zu einem Verein, gilt es im Zuge der weiteren

Projektentwicklung zu konkretisieren.

Der Anschub zur Erstellung der Machbarkeitsstudie

und Wirtschaftlichkeitsberechnung sollte durch die

Stadt Ludwigshafen bzw. das Quartiersmanagement

gegeben werden. Hierzu ist mit Hilfe einer Ausschrei-

bung zeitnah ein Büro oder eine Arbeitsgemeinschaft

3 siehe vertiefend z.B. Freie und Hansestadt Hamburg: Quartierszentren in Gebieten der Integrierten Stadt-entwicklung. Hamburg, 2013, dort auch hilfreiche Checklisten für die Projektentwicklung im Anhang

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Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes „Soziale Stadt“ 2016 19

14. Juli 2016

zu suchen, das die notwendigen planerischen, ökono-

mischen und organisatorischen Kompetenzen auf-

weist.

In der Bauphase sollte möglicherweise auf einen Bau-

träger für die professionelle Bauleitung zurückgegriffen

werden.

Die Vertragswerke sollten durch den Justitiar der Stadt

erarbeitet oder zumindest geprüft werden.

PROJEKTKOSTEN Wirtschaftlichkeitsbetrachtung inkl.

Leistungsphase 1-2: 50.000 €

Bauliche Maßnahmen: 200.000 €

(Schätzung, erst nach Abschluss der Wirtschaftlich-

keitsbetrachtung konkret zu bestimmen).

Finanzierung:

Zu klären ist, unter welchen vertraglichen Bedingungen

(ergänzend Grundbucheintrag dinglicher Rechte) Städ-

tebaufördermittel in Gebäude im Eigentum der Kirche

eingesetzt werden dürfen und wie erreicht werden

kann, dass Mieteinnahmen für den laufenden Betrieb

und die Instandhaltung verwendet werden können.

Über die öffentlichen Mittel und die zu generierenden

Mieteinnahmen hinaus sollte versucht werden, private

Sponsorengelder zu akquirieren. Denkbar ist die Betei-

ligung eines freien Trägers an den Baukosten, der die

mögliche Quartiersmensa betreibt. Spenden könnten

von Stiftungen, Unternehmen und/oder sonstigen pri-

vaten Spendern eingeworben werden. Einen Beitrag zu

den Kosten des Betriebs sollten alle Einrichtungen ein-

schließlich der Fachbehörden leisten, die das Gebäude

hinterher nutzen.

PROJEKTLAUFZEIT Wirtschaftlichkeitsbetrachtung: 2016

Bauliche Umsetzung: 2018 – 2019

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Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes „Soziale Stadt“ 2016 20

14. Juli 2016

3.3.5 Nachfragegerechte Gestaltung des Abenteuerspielplatzes für Kleinkinder

PROJEKTZIEL Die Maßnahme soll dazu beitragen, die Infra-

struktur für Familien mit Kleinkindern im Quartier

zu verbessern.

PROJEKTBESCHREIBUNG

Auf der Stadtteilkonferenz äußerten die Bürge-

rinnen und Bürger Handlungsbedarf im Bereich

der Spielmöglichkeiten für Kleinkinder auf dem

Abenteuerspielplatz. Der ASP übernimmt auf-

grund des vielfältigen Angebotes für Kinder zwi-

schen 0 und 14 Jahren eine wichtige Rolle im

Quartier, die es auch weiterhin zu stärken und zu

fördern gilt.

Der Abenteuerspielplatz (ASP) in Oggersheim-

West ist eine offene Kinder- und Jugendeinrich-

tung der Stadt Ludwigshafen in Kooperation mit

einer Bürgerinitiative. Zielgruppe sind Kinder und

Jugendliche im Alter von 0 bis 14 Jahren. Der

ASP bietet Stadtkindern, die überwiegend aus

dem Programmgebiet Oggersheim-West kom-

men, die Möglichkeit vielfältige Erfahrungen mit

Umwelt und Natur zu machen, und verzeichnet

eine steigende Besuchernachfrage aus dem

Programmgebiet.

Für Eltern mit Kleinkindern von 0-6 Jahren gibt

es einen abgetrennten Kleinkindbereich aus den

90er Jahren, der nur in Begleitung mit einem Er-

wachsenen besucht werden kann. Aufgrund der

Enge des Platzes drängen Eltern mit ihren Klein-

kindern in die Bereiche für ältere Kinder. Beson-

ders an der beliebten Matsch-Anlage auf dem

Bauspielplatz kommt es zu Konflikten zwischen

älteren Kindern und Kleinkindern bzw. deren El-

tern. Auf Grund der hohen Frequentierung ist es

daher erforderlich den Bereich auf dem ASP zu

vergrößern und neu zu gestalten.

Um diesem Bedarf nachzukommen, die Konflikte

zu entzerren und die Attraktivität des Standortes

zu stärken, sieht die Planung in Abstimmung mit

der Bürgerinitiative Abenteuerspielplatz Oggers-

heim e.V. vor, den Kleinkinder-Spielplatz zu ver-

größern und eine Wasser-Matsch-Anlage zu in-

stallieren.

Quelle: FIRU mbH, 2015

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Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes „Soziale Stadt“ 2016 21

14. Juli 2016

Für die Entwicklung der Kinder sind Erfahrungen

mit der Natur, mit den Elementen Wasser und

Sand sehr wichtig. Den Kindern soll die Chance

gegeben werden, sich viel zu bewegen, ihre Mo-

torik zu entwickeln, ihre Umwelt zu entdecken

und altersgerecht spielen zu können, denn durch

das Erleben und den Umgang mit natürlichen

Elementen wird der Sinn für die Natur gestärkt.

Dadurch, dass das Spielen an der Matsch-An-

lage nur mit mehreren Kindern richtig funktio-

niert, wird zudem soziales Verhalten eingeübt.

Das neu zu gestaltende Areal sollte folgende

Einrichtungen beinhalten:

Wasserpumpe mit verschiedenen Was-

serbecken

Sandbagger

Bespielbares Boot

Sitzmöglichkeiten für Eltern.

PROJEKTTRÄGER UND AKTEURE Stadtverwaltung / Bürgerinitiative Abenteuer-

spielplatz Oggersheim e.V.

PROJEKTKOSTEN 35.000 €

PROJEKTLAUFZEIT Jahresantrag 2018

Durchführung 2019

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Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes „Soziale Stadt“ 2016 22

14. Juli 2016

3.3.6 Runder Tisch mit Wohnungsbaugesellschaften

PROJEKTZIEL Grundlegende Zielsetzung ist die nachhaltige

Vernetzung und Kooperation zwischen den Woh-

nungsbaugesellschaften sowie den vor Ort täti-

gen und lebenden Akteuren vor dem Hintergrund

der weiterhin notwendigen Sanierungsmaßnah-

men in großen Teilen des Wohnungsbestandes.

PROJEKTBESCHREIBUNG

Die Einführung eines runden Tisches wurde be-

reits im vergangenen IHK als Maßnahme festge-

setzt, jedoch bisher nicht umgesetzt.

Trotzdem ist es aus gutachterlicher Sicht ratsam

und empfehlenswert, die Einführung eines sol-

chen runden Tisches zwischen Wohnungsbau-

gesellschaften, der Stadt Ludwigshafen sowie

Akteuren des Programms „Soziale Stadt“ zur

Verbesserung und Verstärkung der quartiersbe-

zogenen Kooperation weiter anzustreben. Ziel

sollte es sein, durch die Einführung eines „Run-

den Tisches“ wesentliche Aufwertungserfolge im

Wohnumfeld als auch im sozialen Umfeld hervor-

zurufen. Die Wohnungsbaugesellschaften haben

einen großen Einfluss auf das soziale Gefüge,

speziell in Oggersheim-West auch aufgrund der

Vielzahl an Geschosswohnungsbau auch auf die

Attraktivität des Wohnumfeldes. Im Gesamtkon-

text förderfähiger Maßnahmen spielt dieser As-

pekt zwar eine deutlich untergeordnete Rolle,

sollte trotzdem verfestigt und umgesetzt werden

Aus Sicht der Gutachter wird empfohlen, eine

spezielle Arbeitsgruppe zum gegenseitigen Inte-

ressensaustausch zu bilden. Ebenso sollten die

betroffenen Bürgerinnen und Bürger in mögliche

Planungen einbezogen werden, um deren Wün-

sche und Bedürfnisse aufgreifen zu können.

PROJEKTTRÄGER UND AKTEURE Stadtverwaltung / Quartiersmanagement / Woh-

nungsbaugesellschaften

PROJEKTKOSTEN kostenneutral

PROJEKTLAUFZEIT Jahresantrag 2017

Durchführung 2018-20

Quelle: FIRU mbH, 2015

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Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes „Soziale Stadt“ 2016 23

14. Juli 2016

3.4. Rahmenplan zur künftigen Programmumsetzung

Der nachfolgende Rahmenplan für das Programmgebiet Oggersheim-West dient der über-

sichtlichen Zusammenfassung aller angestrebten Erneuerungs- und Aufwertungsmaßnah-

men, die räumlich zu verorten sind. In diesem Sinne stellt das Konzept eine Zielplanung mit

Planungsgrundsätzen dar. Mit dem Rahmenplan können so die funktionalen Vernetzungen

der Einzelmaßnahmen dargestellt und ihre Zuordnung und Verträglichkeit untereinander über-

prüft werden. Fachlich-inhaltliche Grundlagen ergeben sich sowohl aus der Bestandsauf-

nahme als auch der Bewertung der Ergebnisse aus den Akteursgesprächen und der Stadtteil-

konferenz.

Allgemein betrachtet, sollen die zielgerichteten Maßnahmen und deren Umsetzung dazu die-

nen, die beschriebenen Defizite und Probleme, die im Quartier Oggersheim-West weiterhin

vorherrschen, auszugleichen und das Quartier nachhaltig aufzuwerten und zu einem attrakti-

ven und lebendigen Ort werden zu lassen. Der Rahmenplan zeigt die Gesamtheit, der diesen

Zielen dienenden Maßnahmen auf und verdeutlicht die Verzahnung von investiven Maßnah-

men und sozialen Einrichtungen. Im Rahmenplan wird weitergehend die Verknüpfung zwi-

schen neuen bzw. fortgeschriebenen und bereits durchgeführten Maßnahmen gekennzeich-

net. Dies dient der Darstellung und funktionalen Verknüpfung aller Maßnahmen, die in Og-

gersheim-West unter der Städtebauförderung der Sozialen Stadt zu einer Aufwertung des

Quartiers sowie zu einem nachhaltigen Gesamtkonzept beigetragen haben.

Die zeichnerische Darstellung erfolgt im Originalmaßstab 1:2.0004 entsprechend abstrahiert

und wird durch die nachfolgende textliche Erläuterung einzelner Maßnahmen ergänzt. Die ge-

nannten Maßnahmen haben ebenso wie der Rahmenplan einen längerfristigen Planungs- und

Umsetzungshorizont. Dieser reicht mindestens bis ins Jahr 2022, eher darüber hinaus.

4 Der in diesem Bericht enthaltene DIN A 3 Ausdruck ist unmaßstäblich verkleinert.

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Schule

Schule

Schule

Schule

Schule

Schule

Schule

Schule

Schule

Schule

Schule

Schule

Schule

Schule

Schule

Schule

OggersheimOggersheim

Oggersheim

Oggersheim

Oggersheim

Oggersheim

Oggersheim

Oggersheim

Oggersheim

Oggersheim

Oggersheim

Oggersheim

Oggersheim

Oggersheim

Oggersheim

Oggersheim

Studernheim

Studernheim

Studernheim

Mittagsweiden

auf die Otterwiesen OtterwiesenDritte Gewanne

Vierte Gewanne oder

1.Langgewanne

Graben

Graben

Teich

Teich

Teich

Teich

Teich

Teich

Graben

Graben

Gra

ben

Graben

Graben

Gra

ben

Gra

ben

Gra

ben

Mitt

elgra

ben

Sau

mgr

aben

Affengraben

Brückelgraben

Affengraben

Brückelgraben

Hedy-

Erlenkötter- | | Haus | |

Neuapost.

Kirche | |

KiTa

Reha.-

Zentrum | |

Förder-KiTa

KiTa

Langgewann-

schule | |

Wichern-

Werkstätten | |

Wohnstift | |

Christ-

König- | | Kirche | |

Tagesförderstätte

Hallenbad

Sporthalle

KiTa

DRK

KiTa

Sporthalle

Adolf-Diesterweg-

Realschule plus | |

KiTa

Markusk.

Comeniusk.

Sporthalle

Integrative-

KiTa | |

Sen.wohnhs.

E. Lorenz

Zentrum fürKörperbehinderte | |

Trauer-

halle | |

IGS

Ernst Bloch | |

KiTa

ev.

Gemeinde- | |

zentr. | |

Sporthalle

Schillerschule

Schiller-

haus | |

Rabensteinstraße

Ruc

hhei

mer

Straß

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202020202020202020202020202020

Legende

Programmgebiet

Quartiersbedeutsame

Spielplätze und -flächen

hier: Spielplatz

hier: Bolzplatz / Volleyballfeld

Quartiersbedeutsame

Grünflächen

Soziale Einrichtungen

Maßnahmenkatalog IEK 2015:

Nachbarschaftszentrum Oggersheim-West

Querungshilfe Comeniusstraße im Bereich der IKTS

Barrierefreie Gestaltung des Kreuzungsbereiches

Comeniusstraße / Raiffeisenstraße / Berthold-Brecht-Straße

Nachfragegerechte Neugestaltung der Spielanlagen

für Kleinkinder

Räumliche Öffnung Adolf-Diesterweg-Realschule Plus

Bereits durchgeführte Maßnahmen:

Neubau-/ Umbaumaßnahmen

Kinderspielplatz

Schulhof-/ Kitaumgestaltung

Bolzplatz / Volleyballfeld

Gestaltung Unterführung

M 1 : 2.000

www.firu-mbh.de

und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung mbH

Stand: 01. Februar 2016

Integriertes EntwicklungskonzeptSoziale Stadt Oggersheim - West

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Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes „Soziale Stadt“ 2016 25

14. Juli 2016

4 ORGANISATION UND PROGRAMMSTEUERUNG

4.1. Quartiersmanagement

Im Programmgebiet Oggersheim-West wurde ein Quartiersmanagement mit einer vollen Stelle

(Quartiersmanager) und einer halben Verwaltungsstelle installiert. Die Aufgabenstellung des

Quartiersmanagements hat sich mit fortschreitender Programmumsetzung verändert. In der

Anfangsphase der Förderung lag der Schwerpunkt der Aufgaben darauf, die relevanten Ak-

teure im Quartier zu vernetzen, eine Brücke zwischen Quartiersbevölkerung, Akteuren und

Stadtverwaltung herzustellen, das Programm „Soziale Stadt“ bei der Bevölkerung bekannt zu

machen und die Umsetzung der ersten Projekte zu begleiten. In der Zwischenzeit hat das

Quartiersmanagement durch seine vielfältigen, öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten zu einer

sehr guten Vernetzung der sozialen Akteure im Programmgebiet und einer Verankerung des

Programms im Bewusstsein der Bevölkerung beigetragen. Zahlreiche investive Maßnahmen

sind abgeschlossen. Durch die Unterbringung des Büros des Quartiersmanagements im

Comeniuszentrum ist eine enge Verknüpfung mit den Trägern und Einrichtungen entstanden,

die dort Angebote für die Bevölkerung vorhalten (z.B. der Verein El-ele).

Das Quartiersmanagement ist deshalb jedoch nicht überflüssig geworden. Vernetzung und

Öffentlichkeitsarbeit sind Daueraufgaben: inhaltlich, weil immer neue Problemlagen zu bewäl-

tigen sind, institutionell, weil verantwortliche Personen bei den sozialen Trägern wechseln, und

in Bezug auf die Wohnbevölkerung, weil hier ebenfalls eine teilweise nicht unerhebliche Fluk-

tuation festzustellen ist. Langfristiges Ziel des Programms „Soziale Stadt“ in Oggersheim West

ist es, stabile selbst tragende Strukturen des bürgerschaftlichen Engagements aufzubauen,

die ohne städtische Anleitung auskommen. Dieses Ziel ist aber noch nicht erreicht. Die hohe

Akzeptanz der Aktivitäten des Quartiersmanagements hat zu der Projektidee eines Nachbar-

schaftszentrums geführt, das auch nach dem Auslaufen der Städtebauförderung eine Anlauf-

stelle für die Bevölkerung mit zahlreichen sozialen und kulturellen Angeboten sein soll (siehe

oben, Maßnahmenbeschreibung). Das Quartiersmanagement sollte in der Planung und Vor-

bereitung dieses höchst anspruchsvollen Projekts eine zentrale Rolle als Manager, Vermittler

und Koordinator zwischen den beteiligten privaten, städtischen und sonstigen institutionellen

Akteuren spielen. Der Fokus der Aufgabenstellung wird sich in der verbleibenden Programm-

laufzeit daher etwas verschieben und insbesondere auf die folgenden Aufgaben gerückt wer-

den:

- Aktive Rolle bei der Planung des Nachbarschaftszentrums spielen (Trägersuche, Su-

che von Mietern/Nutzern, Abstimmung und Koordination zwischen Stadt, Kirche, Pla-

nern und Nutzern)

- Erhalt und Vertiefung der Akteursnetzwerke im Programmgebiet mit dem Ziel, aktive

Personen zu identifizieren, die die Netzwerke und deren regelmäßige Abstimmung

nach Auslaufen der Städtebauförderung weiter betreuen

- weitere Abstimmung der öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten der verschiedenen sozi-

alen Träger im Quartier

- Unverändert: Durchführung von Beteiligungsveranstaltungen; Öffentlichkeitsarbeit,

Pressearbeit

- Abstimmung zwischen Stadtverwaltung und Quartier

- Begleitung der Umsetzung der verbleibenden investiven Projekte.

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Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes „Soziale Stadt“ 2016 26

14. Juli 2016

Die erfolgreiche Betreuung des Programmgebiets durch das Quartiersmanagement sollte im

bisherigen Umfang fortgeführt werden. Dazu gehören ein Quartiersmanager mit einer vollen

Stelle, eine halbe Verwaltungsstelle sowie ein Quartiersbüro als Anlaufstelle für die Bevölke-

rung im evangelischen Gemeindezentrum in der Comeniusstraße. Zur Durchführung dieser

Aufgaben sollte das Quartiersmanagement mit seiner jetzigen personellen Ausstattung noch

zwei weitere Jahre nach Abschluss der übrigen investiven Maßnahmen bis 2022 beibehalten

werden. Die Aufgabenstellung in dieser Verstetigungsphase nach 2020 wird sich weitgehend

auf die Mitarbeit beim Aufbau und dem Management des Nachbarschaftszentrums bzw. der

Unterstützung von dessen Management verlagern. Arbeitsumfang, Organisationsform, Trä-

gerstruktur und Finanzierung des Managements des Nachbarschaftszentrums sind zurzeit

noch nicht abschließend festgelegt. Denkbar ist durchaus auch, dass das heutige Quartiers-

management in Zukunft diese Aufgaben übernimmt. Der zeitliche Aufwand könnte möglicher-

weise geringer sein als bei den heutigen Aufgaben des Quartiersmanagements; dies ist jedoch

im Verlauf der konkreten Projektplanung zu präzisieren. Die Personalkosten des Manage-

ments des Nachbarschaftszentrums sind nach dem endgültigen Auslaufen der Städtebauför-

derung durch den Betrieb zu erwirtschaften oder durch Beiträge der Nutzer, Spenden und

andere Fördergelder. Des Weiteren sollen langfristig die Aufgaben des Quartiermanagements

durch bürgerschaftliche Kooperationsstrukturen übernommen werden. Diese sind durch den

Quartiersmanager zu aktivieren (vgl. hierzu die Ausführungen unter Kapitel 4.2).

4.2. Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit

Das Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“ verfolgt einen integrativen, beteiligungsorien-

tierten Förderansatz. Der Grundbaustein der Aktivierung und der dauerhaften Beteiligung er-

weist sich hierbei als Schlüsselelement für die Programmumsetzung. Die im Zuge der Fort-

schreibung durchgeführte Stadtteilkonferenz eröffnete den Bürgerinnen und Bürgern die Mög-

lichkeit, sich aktiv und frühzeitig an der Mitgestaltung der künftigen Programmumsetzung zu

beteiligen. Die hiermit langfristig verfolgten Ziele umfassen zum einen die Steigerung des zi-

vilgesellschaftlichen Engagements und zum anderen die eigenständige Organisation sich

selbsttragender Strukturen. Für die weitere Programmumsetzung und die nachhaltige Verste-

tigung werden für das Programmgebiet folgende Empfehlungen im Sinne einer umfassenden

Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung getroffen:

Die grundlegende Basis bildet der Baustein der Information. Hierbei ist es aus gutachterlicher

Sicht zunächst erforderlich, eine konkrete Auswahl an sog. Distributionskanälen zu treffen, um

die Bürgerinnen und Bürger über aktuelle und abgeschlossene Entwicklungen zu informieren.

Hierzu wird empfohlen, halbjährliche Informationsveranstaltungen abzuhalten, welche die

maßnahmenbezogenen Entwicklungen im Programmgebiet informativ aufbereiten und dar-

stellen sollen. Gleichzeitig wird hierdurch das Ziel verfolgt, mehr Akzeptanz zu schaffen und

mögliches Interesse zu generieren. Ergänzt werden die bürgerbeteiligenden Informationsver-

anstaltungen durch Stadtteilrundgänge mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern, um vor

allem die baulich-investiven Entwicklungen in den Fokus zu rücken. Das Quartiersmanage-

ment nimmt hierbei eine aktivierende, organisierende sowie koordinierende Rolle ein.

Zur Verstetigung von bürgerschaftlichen Kooperationsstrukturen über die Programmlaufzeit

hinaus, sind aus gutachterlicher Sicht folgende Bausteine zu empfehlen:

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Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes „Soziale Stadt“ 2016 27

14. Juli 2016

- Die direkte Ansprache durch das Quartiersmanagement, um weitere Personen- bzw.

Bevölkerungsgruppen zu erschließen und aktiv in die quartiersbezogene Entwicklung

einzubinden: Das Quartiersmanagement fungiert hierbei aktivierend sowie prozessbe-

gleitend und hat die grundlegende Aufgabe, Akteure zu identifizieren sowie deren Zu-

sammenschluss zu fördern. Hierzu zählen vor allem, die bereits im Quartier bestehen-

den Initiativen und Einrichtungen.

- Aufbauend auf diesem ersten Mobilisierungsbaustein müssen konkrete Anlässe für

Folgekontakte geschaffen werden. Die Gewährleistung einer stetigen Ansprechbarkeit

wird bereits durch das im Quartier ansässige Quartiersmanagement abgedeckt und

soll aus gutachterlicher Sicht über die Programmlaufzeit hinaus, wie bereits beschrie-

ben, bestehen bleiben.

- Zur Verstetigung der bürgerschaftlichen Kooperation muss die Form der Zusammen-

arbeit gewählt und umgesetzt sowie geeignete Kommunikationsplattformen gebildet

werden. Hierzu wird empfohlen, Quartiersgespräche zu aktuellen Themen im Quartier

zur thematischen Einbindung von interessierten Bewohnern zu bilden, die sich regel-

mäßig treffen und austauschen. Auch hier bedarf es bis zur eigenständigen Organisa-

tion der prozessbegleitenden Hilfe durch das Quartiersmanagement, im Sinne von Ko-

ordination und Aufgabenverteilung sowie der Organisation der Treffen. Sowohl die Ei-

nigung zur weiteren Zusammenarbeit als auch die Ergebnisdokumentationen sollten

schriftlich fixiert werden, um eine grundlegende Bindung zu gewährleisten. Des Weite-

ren ist es zu empfehlen, über Zusammenschlüsse und bevorstehende Treffen, öffent-

lich zu informieren.

- Nach einer erfolgreichen Aktivierung von Zusammenschlüssen gilt es, die eigenstän-

dige Organisation zu etablieren, z.B. als Bürgerverein oder durch Bildung eines Quar-

tiersrates. Hierzu wird empfohlen, die Kooperation von zwei bis drei Akteuren zu fokus-

sieren, die institutionell und als Person die Verantwortung für den quartiersbezogenen

Entwicklungsprozess übernehmen. Im Sinne der Aktivierung sollen diese Personen

dann die bisherigen Aufgaben des Quartiersmanagements teilweise übernehmen und

durch den „Kontakt auf Augenhöhe“ direkte Ansprachen zur weiteren Akteurseinbin-

dung vollziehen. Der Leistungsumfang kann hierbei nicht dem eines professionellen

Quartiersmanagements entsprechen, sondern sollte im Rahmen der privaten Möglich-

keiten realisiert werden. Hierzu könnten feste Sprechstunden oder terminierte Treffen

eingerichtet und abgehalten werden. Der „verlängerte Arm“ zu den im Quartier beste-

henden Institutionen dient gleichzeitig als Multiplikatoreffekt, dies bedeutet, dass die

Einrichtungen weitergehend aktiv in den Prozess des Quartiersmanagements einge-

bunden werden sollen. Das weitere Bilden von Arbeitskreisen und der Entwicklung ge-

meinsamer Visionen und Ziele bildet den Grundstein für eine langfristige Verstetigung

des bürgerschaftlichen Zusammenwirkens.

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Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes „Soziale Stadt“ 2016 28

14. Juli 2016

4.3. Verfügungsfonds

Die Mittel aus dem Verfügungsfonds werden im Quartier Oggersheim-West für Sachkosten

der Beteiligungsprojekte eingesetzt, die nicht anderweitig finanziert werden können. Ein Bür-

gerforum zur Verwaltung der Mittel wurde bisher nicht eingerichtet, weil die demokratisch ge-

wählten Ortsbeiräte in den Stadtteilen selbst kein Budget verwalten und es dort nicht vermit-

telbar ist, dass Bürgerinnen und Bürger aus einem Wohnquartier über öffentliche Gelder ent-

scheiden sollen. Den eigentlichen Zweck, als Beteiligungsinstrument für eigenverantwortliches

Handeln, erfüllt der Verfügungsfonds damit nicht. Die Stadt kann so jedoch erwünschte Klein-

projekte und deren Fortführung durch andere Ressourcen anstoßen. Vorteil dieser Vorgehens-

weise ist die Vermeidung von Mitnahmeeffekten, d.h. an sich unnötigen Projekten, die nur

wegen der Verfügbarkeit von Fördermitteln durchgeführt werden.

Aus gutachterlicher Sicht ist die Verwendung des Verfügungsfonds zur stärkeren Einbindung

der Quartiersbürgerinnen und -bürger angedacht, diese Zielsetzung entspricht auch der Ver-

waltungsvereinbarung zur Städtebauförderung. Daher wird empfohlen, den Verfügungsfonds

zukünftig auch unter den Prämissen der notwendigen Verstetigung der geplanten Maßnahmen

sowie unter dem Aspekt der zu steigernden Mitwirkungsbereitschaft der Bevölkerung entspre-

chend der Verwaltungsvereinbarung einzusetzen. Dabei finanziert sich der Verfügungsfonds

im Wesentlichen nach folgendem Schema: bis zu 50% aus Mitteln der Städtebauförderung

von Bund, Ländern und der zuständigen Gemeinde sowie mindestens zu 50% aus Mitteln von

Wirtschaft, Immobilien- und Standortgemeinschaften als auch Finanzmittel von Privaten oder

zusätzlichen Mitteln der Gemeinde. Die Fonds im Programm der Sozialen Stadt können in

besonderen Einzelfallentscheidungen auch bis zu 100% aus Mitteln der Städtebauförderung

finanziert werden.5

„Mit dem Instrument des Verfügungsfonds steht ein hoheitliches Anreizinstrument für die ko-

operative Unterstützung der Städtebauförderprogramme zur Verfügung, das die folgenden

Ziele verfolgt:

- Aktivierung privaten Engagements und privater Finanzressourcen für den Erhalt und

die Entwicklung zentraler Stadtbereiche

- Herbeiführung und Stärkung von Kooperationen unterschiedlicher Akteure in den

Stadt- und Ortsteilzentren sowie in anderen Fördergebieten

- Stärkung der Selbstorganisation der privaten Kooperationspartner

- Flexibler und lokal angepasster Einsatz von Mitteln der Städtebauförderung

- Flexible Umsetzung „eigener“ Projekte in Gebieten der Städtebauförderung.“6

Der bisher eingerichtete Verfügungsfonds soll im Sinne der Fortschreibung des Integrierten

Entwicklungskonzeptes weitergeführt und zielgerichtet eingesetzt werden. Neben der Anreiz-

funktion ist die meist zeitgleich einsetzende Anschub- bzw. Aktivierungsfunktion hervorzuhe-

ben. Die Umsetzung bestimmter Projekte, wie der nachhaltigen Verstetigung des Nachbar-

5 Vgl. Verwaltungsvereinbarung 2014, Artikel 9. 6 Vgl. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Internetseite www.staedtebaufoer-

derung.info, Erläuterungen zum Einsatz des Verfügungsfonds, eingesehen am 10.12.2015

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Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes „Soziale Stadt“ 2016 29

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schaftszentrums, kann hierbei zu Projektbeginn unterstützt werden. Die durch den Verfü-

gungsfonds hervorgerufene Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern erhöht auch bei Aus-

laufen des Programms die Mitwirkungsbereitschaft und Einbringung von ehrenamtlichen Ka-

pital. Dies wurde ja bereits bei den „Stärken vor Ort“ und den LOS-Projekten erfolgreich im

Quartier umgesetzt. Hierbei wurden ebenfalls Begleitgremien aus Bürgerschaft, Verwaltung

und Politik eingesetzt, um die Projekte von Beginn an zu begleiten. Auch im Verfügungsfonds

bestimmt ein derartig zusammengesetztes Gremium über die Mittelvergabe, die Ortspolitik

(hier der Ortsbeirat) ist dabei der entscheidende Motor. Der Gesamtetat für den Verfügungs-

fonds wurde jährlich auf 15.000 € festgelegt und bemisst sich für den Programmlaufzeit von

2015 bis 2020 (siehe Kosten- und Finanzierungsübersicht).

4.4. Monitoring und Evaluation

Das Grundgesetz hat eine Evaluierungspflicht für die Städtebauförderung festgelegt (Art. 104b

Abs. 2 GG). Obwohl diese in erster Linie auf Bundes- und Länderebene umgesetzt wird, sind

Evaluierungen als Instrument für Qualitätsmanagement und Politiksteuerung auch auf kom-

munaler Ebene von hoher Bedeutung.

Ziel einer Evaluierung auf Quartiersebene ist es,

- den Umsetzungsstand anhand der Outputs und Ergebnisse der bisherigen Programm-

umsetzung zusammenfassend darzustellen,

- die Zielerreichung anhand der im Integrierten Entwicklungskonzept formulierten Ziele

und der übergeordneten Programmziele zu bewerten,

- den verbleibenden Handlungsbedarf festzustellen und

- eine Strategie zum nachhaltigen Erhalt der erreichten Verbesserungen und Strukturen

zu erarbeiten.

Es wird vorgeschlagen, einmal jährlich anhand des nachfolgend wiedergegebenen Datenge-

rüsts im Lenkungskreis den Umsetzungsstand zu diskutieren und eine Selbstevaluierung an-

hand der Einschätzung der Outputs und Ergebnisse durch das Quartiersmanagement und die

für die Programmumsetzung Verantwortlichen durchzuführen. Bewertungskriterien sollten die

selbst gesetzten Projektziele sein.

Das Programm Soziale Stadt in Oggersheim-West wurde bisher zweimal extern evaluiert, zu-

letzt als Grundlage dieser Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzepts. Die Evalua-

tionen dienten der Bewertung und Korrektur des Programms für die verbleibende Programm-

laufzeit. Eine weitere Evaluierung zur rückblickenden Bewertung des gesamten Programms

sollte vorgenommen werden, wenn die im vorliegenden Konzept geplanten Maßnahmen weit-

gehend umgesetzt sind, spätestens in vier bis fünf Jahren.

Die Stadt Ludwigshafen pflegt ein Monitoringsystem kleinräumiger sozioökonomischer Kon-

textdaten und programmspezifischer Informationen zu den Soziale-Stadt-Maßnahmen als

Grundlage für die Evaluationen. Hierdurch können sozialräumliche und ökonomische Entwick-

lungen im Quartier im Vergleich zur gesamtstädtischen Ebene beobachtet und analysiert wer-

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Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes „Soziale Stadt“ 2016 30

14. Juli 2016

den. Darüber hinaus ist die Dokumentation von Gebietsentwicklungen auf Basis eines sozial-

räumlichen Monitorings eine wichtige Hilfestellung bei Überlegungen zur Verstetigung des bis-

her Erreichten.7

Für eine belastbare Evaluation wie oben skizziert, wird folgendes Datengerüst für das Pro-

grammgebiet und die Gesamtstadt benötigt:

Tabelle 1 : Datengerüst für das Monitoring und die Evaluation

Kriterium Indikator Ausprägung Zeitpunkt

Demografie und

Sozialstruktur

Personen nach Staatsbürger-schaft

Deutsche

Ausländer

Doppelstaatler

jährlich 31.12.

Personen nach Altersklassen, davon Ausländer

0 bis unter 18

18 bis unter 30

30 bis unter 60

60 und älter

jährlich 31.12.

Haushalte gesamt

HH mit Kindern

darunter. HH mit Alleinerzie-henden

jährlich 31.12.

Beschäfti-gung

Sozialversicherungspflichtig Be-schäftigte am Wohnort

Anzahl gesamt

davon Frauen

jährlich

Arbeitslosig-keit

Arbeitslose Anzahl gesamt

Arbeitslosenquote

darunter: Frauen

Ausländer

unter 25-Jährige

Langzeitarbeitslose

jährlich

Sozialstruktur Sozialleistungen: Bezieher von ...

... Leistungen nach SGB II

... darunter unter 15 Jahren

Grundsicherung im Alter

jährlich

Gebietsgröße Hektar falls geändert

Wohnungs-markt

Anzahl Wohnungen gesamt

davon Sozialwohnungen

aktuell

7 vgl. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Internetseite www.staedte-baufoerderung.info, Erläuterungen zu den instrumentell-strategischen Handlungsfeldern des Programms Soziale Stadt, eingesehen am 7.12.2015

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Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes „Soziale Stadt“ 2016 31

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Nahversor-gung

Einzelhandelsbestand aktuell

Soziale Infra-struktur

Vollzogene und geplante Verän-derungen gegenüber letzter Eva-luation

aktuell

Städtebau Bauliche Veränderungen im Pro-grammgebiet gegenüber letzter Evaluation

konkrete Planungen

Programm-umsetzung

Input je Maßnahme/Projekt Gesamtkosten jährlich

Output je Maßnahme/Projekt Materieller Output der Maß-

nahme, wenn messbar, be-ziffern

nach Abschluss

Ergebnis, ggf. Wirkung Qualitative Einschätzung,

wenn messbar, beziffern nach Abschluss

Änderungen der Maßnahmen-planung

Beschreibung

Gründe

4.5. Zukünftige Struktur der Programmsteuerung und Prozessbegleitung

Neben dem im Quartier ansässigen Quartiersmanagement gehört eine zielorientierte, ressort-

übergreifende Programmsteuerung und Prozessbegleitung in der Stadtverwaltung zum unver-

zichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Programms Soziale Stadt. In der Praxis geht es

darum, die ämterübergreifende Zusammenarbeit auf der Verwaltungsebene zu koordinieren,

beispielsweise in Form einer Arbeitsgruppe sowie eine quartiersbezogene Bündelung von

Fachwissen und finanziellen Ressourcen herbeizuführen. Diese Aufgabe ist in der Steue-

rungsabteilung von Dezernat 5 (Soziales, Integration, Sport) angesiedelt. Die Planung neuer

Projekte und der Bericht über das laufende Programm in den Programmgebieten erfolgt 2x

jährlich im Lenkungskreis der Stadt Ludwigshafen unter der Leitung des Bürgermeisters. Im

Lenkungskreis sind neben den Vertretern der Stadtratsfraktionen, die Ortsvorsteher der pro-

grammgebiete und alle fachlich beteiligten Ressorts der Stadtverwaltung anwesend. Strategi-

sche Änderungen in der Programmdurchführung werden im Steuerungsteam vorbereitet. Für

die konkreten investiven Projekte werden die betroffenen Fachressorts direkt eingebunden.

Aus gutachterlicher Sicht hat sich diese Struktur bewährt, sodass für die Restlaufzeit des Pro-

gramms keine Änderungsnotwendigkeiten ergeben.

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Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes „Soziale Stadt“ 2016 32

14. Juli 2016

4.6. Kosten- und Finanzierungsübersicht

Die nachfolgende und diese Fortschreibung abschließende Kosten- und Finanzierungsüber-

sicht gibt Auskunft über die entstehenden Kosten der Programmumsetzung und deren De-

ckung. Hierzu werden die kalkulierten Kosten der einzelnen Projekte zusammenfassend dar-

gestellt und zeitlich gegliedert. „Eine nachvollziehbare Kosten- und Finanzierungsübersicht ist

eine wichtige Voraussetzung für die Beantragung von Mitteln der Städtebauförderung. Darüber

hinaus dient sie der Koordination von Investitionen während der gesamten Umsetzung.“8 Die

Kosten- und Finanzierungsübersicht ist hierbei grundsätzlich fortlaufend angelegt und im Ver-

lauf der Programmumsetzung kontinuierlich zu prüfen und fortzuschreiben.

Der Kosten- und Finanzierungsplan ist grundlegend nach den Anteilen von Bund/Land und

Stadt aufgeschlüsselt. Die Förderquote bis zum Jahr 2017 ist mit der ADD angestimmt und

beträgt 90/10 (Bund/Land zu Stadt). Ab dem Jahr 2018 wird die Quote auf 80/20 angepasst.

Die nachfolgenden Kalkulationen stellen eine vorläufige grobe Kostenschätzung dar, ohne

dass die Auflistungen bereits die abschließenden Finanzierungsanteile von Bund, Land und

Stadt konkret benennen können. Die aufgeführten Kostenschätzungen dienen als plausible

Anhaltspunkte und werden im Rahmen der Projektentwicklung konkretisiert.

Um einen möglichst großen Effekt für das Programmgebiet zu erzielen, sollen soweit möglich

Synergien in Form der Mittelbündelung mit anderen Förderprogrammen, Projekte etc. genutzt

werden. Speziell im städtebaulichen Bereich sollten die bisher eingesetzten Mittel zukünftig

weitergeführt sowie ausgebaut werden. Hierbei handelt es sich um zusätzliche Fördermittel

des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz nach dem Wohnungsraumförderungsgesetz

(Bund und Land) sowie um Wohnungsbau- und Modernisierungsförderungsmittel, die bei Sa-

nierungsvorhaben von Wohnungsbaugesellschaften einfließen können. Die Höhe des Verfü-

gungsfonds sollte sich auf jährlich 15.000 € belaufen, ergänzt um Ausgaben für das Quartiers-

management/-büro und Öffentlichkeitsarbeit.

8 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) (Hrsg.): Integrierte städtebauli-che Entwicklungskonzepte in der Städtebauförderung, Eine Arbeitshilfe für Kommunen, 2015, S.32.

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Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes „Soziale Stadt“ 2016

14. Juli 2016

Kosten und Finanzierungsübersicht IEK Soziale Stadt Oggersheim-West (Stand: Februar 2016; z.T. Schätzungen)

Geplante Maßnahmen Geschätz-

ter Kosten-

rahmen in

Kostenaufteilung Kurzfristig Mittelfristig Langfristig

Zuwen-

dungen

Bund /

Land

Kommu-

naler Ei-

genanteil

2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022

Baulich-räumliche Öffnung /

Aufwertung des Schulhofge-

ländes der Adolf-Diesterweg-

Realschule plus

350.000 € 315.000 € 35.000 €³ - 350.000 € - - - - -

Querungshilfe / Verkehrsbe-

ruhigung Comeniusstraße im

Bereich der Integrativen Kin-

dertagesstätte

25.000 € 22.500 € 2.500 € - - 25.000 € - - - -

Barrierefreiheit im Straßen-

raum

500.000 € 450.000 € 50.000 € - - 250.000 € 250.000 € - -

Nachbarschaftszentrum

Comeniusstraße / Wirtschaft-

lichkeitsstudie

50.000 € 45.000 € 5.000 € - 50.000 € - - - - -

Nachbarschaftszentrum

Bauliche Umsetzung

200.000€ 160.000 € 40.000 € - - 100.000 € 100.000 € - - -

Nachfragegerechte Gestal-

tung des Abenteuerspielplat-

zes für Kleinkinder

35.000 € 28.000 € 7.000 € - - - 35.000 € - - -

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Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes „Soziale Stadt“ 2016

14. Juli 2016

Kosten und Finanzierungsübersicht IEK Soziale Stadt Oggersheim-West (Stand: Februar 2016; z.T. Schätzungen)

Geplante

Maßnahmen

Geschätz-

ter Kosten-

rahmen in

Kostenaufteilung Kurzfristig Mittelfristig Langfristig

Zuwendun-

gen Bund /

Land

Kommuna-

ler Eigenan-

teil

2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022

Runder Tisch mit

Wohnungsbaugesell-

schaften

- - - - - - - - - -

Verfügungsfonds 75.000 € 67.500 €

27.000 € aus

den Jahren

2016/17

7.500 €

3.000 € aus

den Jahren

2016/17

15.000 € 15.000 € 15.000 €- 15.000 €- 15.000 €- - -

Quartiersmanage-

ment

630.000 € 504.000 €

162.000 €

aus den Jah-

ren 2016/17

126.000 €

18.000 € aus

den Jahren

2016/17

90.000 € 90.000 € 90.000 € 90.000 € 90.000 € 90.000 € 90.000 €

Quartiersbüro/

Öffentlichkeitsarbeit

210.000 € 174.000 €

54.000 € aus

den Jahren

2016/17

36.000 €

6.000 € aus

den Jahren

2016/17

30.000 € 30.000 € 30.000 € 30.000 € 30.000 € 30.000 € 30.000 €

Gesamtkosten 2.075.000 € 1.766.000 € 309.000 € 135.000 € 535.000 € 510.000 € 520.000 € 135.000 € 120.000 € 120.000