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75. Jahrgang 22.06.2012 Ausgabe 06/2012 - Wohngebiet Sann- bruch-Ost – Er- schließung wurde freigegeben - Zur Erinnerung an Elmar Schaubs - Stadtfest Burg Stargard - Zwerge in Cölpin - Amtsfeuerwehrtag des Amtes Stargar- der Land - Nonnenhof muss Leben

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75. Jahrgang 22.06.2012 Ausgabe 06/2012

- Wohngebiet Sann-bruch-Ost – Er-schließung wurde freigegeben

- Zur Erinnerung an Elmar Schaubs

- Stadtfest Burg Stargard

- Zwerge in Cölpin

- Amtsfeuerwehrtag des Amtes Stargar-der Land

- Nonnenhof muss Leben

Stargarder Zeitung - 2 - Nr. 06/2012

Nr. 06/2012 - 3 - Stargarder Zeitung

Verwaltung für das Amt Stargarder Land mit den Mitgliedsgemeinden:Burg Stargard, Cammin, Cölpin, Groß Nemerow, Holldorf, Lindetal und Pragsdorf

Wie erreiche ich wen? Telefon E-Mail-Adresse

Bürgermeister Herr Tilo Lorenz 039603 25310 [email protected]

Büro des Bürgermeisters Frau Ilona Bauermeister 039603 25310 [email protected]

Bereich Hauptamt

Leiterin Hauptamt Frau Marion Franke 039603 25311 [email protected]

Personalbüro Frau Sylvia Voß 039603 25312 [email protected]

Standesamt Frau Anja Kammann 039603 25314 [email protected]

Standesamt Frau Anna Wolfgramm 039603 25313 [email protected]

Standesamt Frau Karin Mehler-Fritz 039603 25314 [email protected]

Sitzungsdienst Frau Carmen Jungerberg 039603 25316 [email protected]

Fördermittelbeschaffung/WiFö Frau Karin Schüler 039603 25317 [email protected]

Kita/Schulen Frau Sigrid Schütz-Welter 039603 25318 [email protected]

Meldestelle Frau Margrit Vollendorf 039603 25315 [email protected]

Bereich Finanzen

Leiterin Finanzen Frau Jana Linscheidt 039603 25321 [email protected]

Finanzverwaltung Frau Evelin Stachurski 039603 [email protected]

Finanzverwaltung Frau Martina Matner 039603 25322 [email protected]

Finanzbuchhaltung Frau Margitta Jacobs 039603 25323 [email protected]

Steuern Frau Astrid Behnke 039603 25324 [email protected]

Wohngeld Frau Birgit Skierke 039603 25325 [email protected]

Leiterin Kasse Frau Heidemarie Kunze 039603 25329 [email protected]

Kasse Frau Ute Retter 039603 25327 [email protected]

Vollstreckung/Gewerbe Frau Katja Lau 039603 25326 [email protected]

Bereich Bau- und Ordnungsamt

Leiter Bau- und Ordnungsamt Herr Tilo Granzow 039603 25331 [email protected]

Bauordnung Frau Doris Dallmann 039603 25333 [email protected]

Bauverwaltung Frau Ingelore Beitz 039603 25339 [email protected]

Liegenschaften Frau Veronika Strohrmann 039603 25335 [email protected]

Straßenunterhaltung/Winterdienst Herr Karl-Heinz Wohlgemuth 039603 25334 [email protected]

Gebühren/Beiträge/Stadtsanierung Herr Christian Walter 039603 25332 [email protected]

Ordnung/Sicherheit Herr Christoph Ruchay 039603 25336 [email protected]

Bestattungswesen Frau Regina Busse 039603 25337 [email protected]

Brandschutz/Außendienst Frau Marlies Korpalski 039603 25338 [email protected]

weitere Städtische Einrichtungen

Touristinformation Frau Bärbel Bartsch 039603 20895 [email protected]

Tourismuskoordinator Frau Rita Lübsdorf 039603 23375 r.luebsdorf@stargarder-land

Schulsekretärin Grundschule Frau Anne Spietz 039603 20300 [email protected]

Schulsekretärin Regionale Schule Frau Rit Rosner 039603 20312 [email protected]

Museum Herr Fank Saß 039603 22852 [email protected]

Bibliothek Frau Silke Schlüter 039603 23153 [email protected]

Tierpark Burg Stargard Frau Karin Voß 039603 20226 [email protected]

Bauhof Herr Harald Schmidt 039603 21421

Stadtverwaltung Burg Stargard • Mühlenstraße 30 • 17094 Burg Stargard

Stargarder Zeitung - 4 - Nr. 06/2012

Inhaltsverzeichnis

Telefonliste Verwaltung Burg Stargard

RathausinformationenBesuch beim Ehrenbürger Ernst Gay zum 85. Geburtstag 5Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsangelegenheiten 5Aus dem Bauamt Wohngebiet Sannbruch-Ost 5Kalendernotizen aus der Arbeit der AG Chronik Burg Stargard 6Das Fest der „Eisernen Hochzeit“ 7Information aus dem Fundbüro 7

Tourismus- und KulturnachrichtenStadtfest Burg Stargard 7Veranstaltungskalender Juni/Juli 2012 8Erinnerung an die Malerin und Grafikerin Annemarie Wesenberg 10Neuer Höhepunkt im Hager-Jahr 10Tierpark Burg Stargard 1150. Park- & Seefest 11725 Jahre Cölpin 14

2. Stargarder Preisrätsel 12

Amtliche BekanntmachungenStadt Burg Stargard Satzung Stadt Burg Stargard über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Betreiben von Spiel-, Ge- schicklichkeits- und Unterhaltungsgeräten 17 Benutzung der Stadtbibliothek der Stadt Burg Stargard 19Gemeinde Cammin Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Boden- verbandes 22Gemeinde Lindetal Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Boden- verbandes 23Wasser- und Bodenverband „Obere Havel/Obere Tollense“ Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern II Ordnung 24

Schulen/Kitas/TagesmuttisRegionale Schule Burg Stargard Kinobesuch in Neubrandenburg 15 Erkenntnisse zum Dichter und Menschen Hans Fallada 15 Burg Stargard sucht Supertalent 16 Trommel, Märchen, Kräuter und Kochen 16 Tower, Themse und Tussaud’s 25 Verwaltung und Heizkraftwerke kennengelernt 25 Theatererlebnis der besonderen Art 26Grundschule „Kletterrose“ Unser Aufenthalt in der Steinmühle 27 Die Fledermäuse der Grundschule „Kletterrose“ 27Kita „Am Märchenwald“ Ein besonderer Waldtag! 27Zwerge in Cölpin Neues von den Zwergen in Cölpin 28

Vereine und VerbändeAmtsfeuerwehr Stargarder land Amtsfeuerwehrtag des Amtes Stargarder Land 29 Spatenstich und Übergabe Fördermittelbescheide 29 Ausbildung im Brandübungshaus Malchow 30Zwergenfeuerwehr Lindetal Mailauf der Zwergenfeuerwehr Lindetal 30Stargarder Behindertenverband e. V. Aus der Vereinsarbeit 31Schützenverein Burg Stargard e. V. Maßnahmen und Veranstaltungen 34

Die nächste AusgabeStargarder Zeitungerscheint am Freitag, dem 27.07.2012Anzeigenschluss ist am 16.07.2012Redaktionsschluss ist am 13.07.2012, um 15.00 Uhr

Heimatchor Burg Stargard e. V. „Chorsingen macht Freu(n)de“ … 34Rassekaninchenzuchtverein M26 Burg Stargard 21 Burg-Pokal-Schau 35SV Burg Stargard 09 Mai-Turnier 2012 36 Rosen-Cup 2012 36Stargarder Burgverein e. V. 36 Winzerstammtisch 36 20. Burgfest in Neustadt-Glewe 37Kulturverein Groß Nemerow e. V. Naturkundliche Wanderung 37 Gemütlicher Grillabend 38Kulturverein Rowa Der Kulturverein Rowa informiert 38 Auf die Räder los! 39Bootsanleger Nonnenhof Nonnenhof muss leben 39Jagdgenossenschaft Neu Käbelich Einladung Vollversammlung 40Geburtstagsliste 41

Nr. 06/2012 - 5 - Stargarder Zeitung

Rathausinformation

Besuch beim Ehrenbürger Ernst Gay zum 85. Geburtstag

Aus dem BauamtWohngebiet Sannbruch-Ost – Erschließung wurde freigegeben

Am 31.5.2012 erfolgte die Freigabe der Rohbauerschlie-ßung der Bauabschnitte 3 bis 8. Der Bürgermeister Tilo Lorenz und Stadtvertretervor-steher Hartmut Rose, haben das symbolische Band zur Freigabe der Rohbauerschließung in den BA 3 bis 8 durchgeschnitten.Zuvor hatten die Kindergruppen aus der Kita „Am Mär-chenwald“ und aus der Johannes-Kita zwei schöne Lieder gesungen und dafür viel Applaus bekommen!Herr Jäger vom Erschließungsträger PROJEKTMANAGE-MENT GmbH hat alle an der Erschließung beteiligten Un-ternehmen sowie Grundstückskäufer, Kaufinteressenten und Anwohner begrüßt.Bürgermeister Tilo Lorenz drückte in einem Grußwort seine Freude darüber aus, dass das Wohngebiet Sannbruch-Ost zu Zuzügen junger Familien nach Burg Stargard beiträgt. Er begrüßte auch die Tatsache, dass die Erschließung der vorgesehenen acht Bauabschnitte wesentlich schneller erfolgt ist, als zunächst angedacht war.Den neuen Bauherren, die ab 1. Juni ihre Wohnhäuser er-richten können, wünschte er viel Freude beim Bauen! Schließlich ging Herr Jäger auf die Entwicklung des WG Sannbruch-Ost ein. Sie begann mit der Aufstellung des Be-bauungsplanes Nr. 7, an dem jahrelang gearbeitet wurde, bis ein gemeinsamer Nenner gefunden wurde.Den beteiligten Architektur- und Ingenieurfirmen wurde hierfür sowie für Planung und Bauüberwachung der Er-schließung in den BA 3 bis 8 herzlich gedankt!

Die Rohbauerschließung der BA I und II war 2009/2010 erfolgt, ab Juni 2012 soll hier das Straßenpflaster realisiert werden. Das ist sinvoll, weil hier die meisten Häuser schon errich-tet und bewohnt sind. Von den 39 Grundstücken sind 36 verkauft.Deshalb hatte die Stadt Burg Stargard 2011 genehmigt, die Erschließung der restlichen BA 3 bis 8 in einem Zuge vor-zunehmen und damit 53 neue Baugrundstücke zu schaffen! Seit Oktober 2011 wurden diese Bauabschnitte erschlos-sen. Dabei wurden ca. 16 km Leitungen für Regenwasser, Schmutzwasser, Trinkwasser, Gas, KFA, Strom, Telefon und Straßenbeleuchtung verlegt. Außerdem wurden ca. 5.000 m² Straße neu gebaut, darunter auch die zweite Aus-fahrt aus dem Stadtteil Sannbruch zum Quastenberger Damm. In diesem Zusammenhang wurde den beteiligten Medien-trägern Neubrandenburger Stadtwerke GmbH und der neu-medianet GmbH, der E.ONedis, der Telekom und der Tol-lenseuferabwasserbeseitigungsgesellschaft mbH gedankt.Die Erschließungsanlagen sind ausschließlich von regio-nalen Firmen realisiert worden: Baukontor Lange Feldberg GmbH (Straßenbau, RW, SW und Erdarbeiten für alle Kabel und Leitungen!), U. Rühlmann Bau GmbH aus Malchow für Trinkwasser und Gas sowie Aqua-Sana-Service GmbH aus Burg Stargard für das Spülen und Desinfizieren der TW-Leitungen, Fa. Elektrotechnik Rose, Burg Stargard (Stromversorgung, Telefon- und Straßenbeleuchtungska-

Die Grüße und Glückwünsche aus Burg Stargard zum 85. Geburtstag unseres langjährigen Bürgermeisters, Ortschro-nisten und Ehrenbürgers Herrn Ernst Gay überbrachten im Namen der Stadtvertretung und des Bürgermeisters Frau Franke und Frau Beutin.

Herr Gay lebt seit einiger Zeit im Seniorendomizil in Sta-venhagen und wird dort liebevoll betreut.Seinen Geburtstag feierte er in Grammentin bei seiner Tochter Marianne.Viele Gratulanten aus Stavenhagen und Umgebung er-schienen, aber auch die Familie war komplett anwesend. So reisten die Schwestern, die Kinder, Enkelkinder und sogar die Urenkel mit an. Herr Gay freute sich sehr über die vielen Glückwünsche und besonders über den Besuch aus Burg Stargard.

Für Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsangelegenheiten wenden Sie sich bitte an die Schiedsstelle des Amtes Stargarder Land

Vorsitzender: Herr Heinz Beisheim Stellvertreter: Herr Werner HartungLindenweg 23 Lindenweg 4317094 Burg Stargard 17094 Burg Stargard

Nähere Auskünfte erhalten Sie auch in der Verwaltung des Amtes Stargarder Land, Hauptamt, Marion Franke (Telefon: 039603/25311)

Stargarder Zeitung - 6 - Nr. 06/2012

Bürgermeister Tilo Lorenz und der Stadtvertretervorsteher Hartmut Rose durchschneiden das symbolische Band.

Am 27.06.2002 nahmen die Menschen aus dem Kreis Mecklenburg-Strelitz in einer bewegenden Gedenkfeier des Landkreises Abschied von Landrat Elmar Schaubs.Der Freizeitsportler Elmar Schaubs hatte am 15. Juni am Tollensesee-Lauf in Neu-brandenburg teilgenommen und war im Ziel bewusstlos zusammengebrochen. We-nige Tage später verstarb er im Alter von nur 35 Jahren in

Rostock. Fassungslos mussten Angehörige, Freunde und Arbeitskollegen diese Nachricht hinnehmen. Er hinterließ seine Frau mit drei Kindern.Die Familie Schaubs zog mit Elmar 1983 nach Burg Stargard. In der Wendezeit engagierte er sich am Runden Tisch von Burg Stargard. Er hatte als Mitglied der CDU verschiedene Ämter inne, war Stadtvertreter und von 1991 bis 2001 ge-wählter Bürgermeister in Burg Stargard. Am Tag nach seiner Wahl als Bürgermeister sagte er gegenüber dem Nordkurier auf die Frage, wie er das Vertrauen der Bürger erringen will: „Vor allem natürlich durch meine Arbeit. Offenes, ehrliches Auftreten schafft Nähe, denke ich. Ich will ran an die Leute, an ihre Probleme, vor Ort mit ihnen sprechen. Keinesfalls nur vom Schreibtisch aus die Dinge beurteilen.“Diese Aussage war für ihn als Bürgermeister und später auch als Landrat Programm. Von Anfang an bestand für Herrn Schaubs die Aufgabe darin, Burg Stargard als Wohn- und Erholungsort attraktiver und interessanter zu machen. Die Kultur lag ihm dabei am Herzen. Die Burg, die Jugend-herberge, die Heimatstube, das Marie-Hager-Haus und der Tierpark sollten sich zu Vorzeigeobjekten entwickeln. Auch die Chronik der Stadt war sein Steckenpferd. Manchmal besuchte er den Ortschronisten Herrn Gay und blätterte

bel) und Fa. Elektrotechnik Draewe GmbH aus Penzlin hat die KFA-Kabel verlegt.Besonders gelobt wurden die Bauarbeiter der Firma Bau-kontor, die unter Führung des Bauleiters, Herrn Putzke, bei Wind und Wetter fleißig gearbeitet und gute Qualität gelei-stet haben. Herr Jäger übereichte deshalb einen zünftigen Präsentkorb an den Vorarbeiter Herrn Bieberitz.An die neuen Straßennamen muss man sich noch gewöh-nen: Neben den verlängerten Straßen Am Teufelsbruch, Feldstraße und Am Brink gibt es nun auch die Straßen Warkenbruch, Kienbruch und Schönbruch!Beim ersten Spatenstich für das ganze WG Sannbruch-Ost am 2. November 2009 war von einem Zeithorizont bis 2025 gesprochen worden. Jetzt darf man hoffen, dass das WG Sannbruch-Ost schon 10 Jahre früher im Wesentlichen bebaut sein wird.Für die meisten Käufer (10 der 53 Grundstücke sind schon verkauft) sind die gute Lage in Burg Stargard mit der vorhan-denen Infrastruktur und die günstigen Grundstückspreise ab 33,80 Euro/m² inklusive Abwasser ausschlaggebend!

Herr Jäger drückte abschließend seine Hoffnung aus, dass die neuen Straßen recht bald mit Leben erfüllt sein werden.Nachdem Bürgermeister Lorenz und Stadtvertretervorsteher Rose gemeinsam das symbolische Band durchschnitten hat-ten, erstürmten die beiden Kindergruppen mit ihren Rollern die neue Straße Schönbruch. Ein sehr zukunftsträchtiges Bild!

Kalendernotizen aus der Arbeit der AG Chronik Burg StargardZur Erinnerung an Elmar Schaubs, Landrat von Mecklenburg-Strelitz und Bürgermeister von Burg Stargard –

einem engagierten Kommunalpolitiker unserer Region

mit ihm in alten Unterlagen und Fotos. So manches Inte-ressante kam dabei zum Vorschein.Der gelernte Kfz Mechaniker hatte sich 1992 für seine Tä-tigkeit als Bürgermeister in einem sechsmonatigen Lehr-gang qualifiziert. Um sein Wissen zu erweitern absolvierte er von 1993 bis 1995 ein Fernstudium zum Verwaltungsbe-triebswirt. Bürgermeister Elmar Schaubs war maßgeblich daran beteiligt, das im September 1993 die „Stargarder Nachrichten“ nach 1945 in völlig neuer Form wieder auf-gelegt wurden. Auch an der Entstehung der Städtepartner-schaft mit Marne und deren lebendiger Umsetzung hatte Herr Schaubs hohen persönlichen Anteil.Heute pflegen die Bürger von Burg Stargard und Marne diese Partnerschaft in vielfältiger Art und Weise.Seit 01.01.2002 gibt es das Amt Stargarder Land. Der Ver-trag zur Ämterfusion wurde im Juli 2001 geschlossen und markierte einen Neubeginn in der Verwaltungsarbeit. Die-se Fusion begleitete Herr Schaubs durch alle Höhen und Tiefen konstruktiv und richtungsweisend. Bürgermeister Elmar Schaubs hat in seiner Amtszeit die Entwicklung der Stadt vorangebracht. Die Bürger vertrauten ihm und wählten ihn zum jüngsten Landrat in Mecklenburg-Strelitz. In seiner kurzen Amtszeit setzte er Maßstäbe in der Zusammenar-beit mit den Bürgern, den Mitarbeitern der Verwaltung und den Mitgliedern der Kreistagsfraktionen. Er hatte eine ganz eigene Art mit den Menschen umzugehen, offen, ehrlich und vertrauensvoll. So werden ihn die Bewohner unserer Region in Erinnerung behalten. Herr Schaubs war ein Fa-milienmensch. So oft es ging verbrachte er Zeit mit den drei Kindern. In seiner Arbeit jedoch schonte er sich nicht. Pastor i. R. Arnold Zarft würdigte ihn damals mit folgenden Worten: „Zwei Eigenschaften hatte sich Elmar Schaubs er-worben: Vorstellungsvermögen und Zielstrebigkeit. Er hatte Visionen mitgebracht und die Fähigkeit weitere Visionen zu entwickeln.“

C. Beuthin Bürgerarbeiterin „Chronik“ und Mitglied der Arbeitsgruppe Chronik

Elmar Schaubs

Nr. 06/2012 - 7 - Stargarder Zeitung

Das Fest der „Eisernen Hochzeit“

Die Eheleute Ursula und Julius Betcher aus der Mühlen-straße 28 in Burg Stargard feierten am 7. Juni 2012 ihren 65. Hochzeitstag. Die Sozialbetreuerin Elke Könnicke über-raschte die Jubilare mit einer Feier. Gemeinsam mit den Be-wohnern der DRK-Seniorenwohnlage „Alte Mühle“ in Burg Stargard wurde ausgiebig in geselliger Runde gefrühstückt und als weitere Überraschung gab es für die Eheleute eine dreistöckige Hochzeitstorte, geziert mit Röschen und dem obligatorischen Hochzeitspärchen. Diese fehlte damals, vor 65 Jahren, denn die jungen Eheleute konnten sich zu dem Zeitpunkt keine Hochzeitstorte leisten. Kennen gelernt hatten sich die Beiden beim Tanz in der Burg Stargarder „Linde“ und aus der damaligen Krankenschwester und dem Kriegsheimkehrer wurde 1947 ein Paar. Die Trauung fand im Burg Stargarder Pastorenhaus statt. Die Schar der Gratulanten war nicht nur zu jener Zeit zahlreich, auch am Tag der Eisernen Hochzeit kamen Viele, um die Jubilare zu beglückwünschen. Der Bürgermeister Tilo Lorenz über-reichte ein Präsent der Stadt und überbrachte die Glück-wunschkarte des Bundespräsidenten. Eheleute Julius und Ursula Betcher (Mitte) im Kreis der Gratulanten.

Stadtfest Burg StargardDie Vorbereitungen für unser Stadtfest am 7. Juli 2012 laufen derzeit auf Hochtouren.In diesem Jahr findet das Fest erstmals auf dem Markt unter Einbeziehung des Kirchplatzes statt.Um 11.00 Uhr wird die Eröffnung durch unseren Bürgermei-ster erfolgen. Ein abwechslungsreiches Familienprogramm wird Ihnen Unterhaltung für den ganzen Tag bieten. Vereine stellen sich vor, die Feuerwehr zeigt ihre Technik und ge-staltet am Abend eine Modenschau. Zur Mittagszeit können wir dem Bürgermeister beim Showkochen mit Christian Hellwig, dem Koch vom Hotel zur Burg zuschauen. Für das leibliche Wohl sorgen in bewerter Weise die Gast-stätte „Klüschenberg“, das „Hotel Zur Burg“ und Karsten Hellwig mit der Gulaschkanone.Für den Nachmittag ist unter anderem Livemusik mit dem Schlagerduo Diana und Marko und ein Kinderprogramm geplant. Unsere Kinder können sich außerdem auf eine Hüpfburg, ein Karussell und Bastelmöglichkeiten freuen. Auch in diesem Jahr werden die schönsten Rosen, die in unserer Stadt, blühen ausgezeichnet. Gegen 18.30 Uhr werden die Gewinner, die wie immer von einer Rosenjury ermittelt werden, prämiert.Zahlreiche Händler laden zum Kaufen und Schauen ein.Ab 20.00 Uhr wird zum Tanz mit der Band Respekt und DJ Scherbi eingeladen. Der Eintritt ist frei.Auch weiterhin sind alle Vereine, Gewerbetreibende und interessierte Bürger eingeladen sich am Fest bzw. der Vorbereitung zu beteiligen. Rückmeldungen bitte an die Touristinformation: Telefon: 039603/20895 oder per E-Mail: [email protected]

Tourismus- und Kulturnachrichten

Information aus dem Fundbüro

Am 07.06.2012 wurde in Burg Stargard auf dem Weg von der Burg in Richtung Stadtein iPhone gefunden. Dieses kann im Fundbüro der Stadt Burg Stargard abgeholt werden.

Stargarder Zeitung - 8 - Nr. 06/2012

Veranstaltungen Monat Juni/Juli 2012

Tag Datum Uhrzeit Veranstaltung/Ort Veranstalter

Fr. 22.06.2012 20.00 Uhr Dorfkirche ZachowMittsommernachtskonzert mit „Zariza Gi-tara“ Zigeunermusik aus Russland

Zinnober Kulturkreis e. V.Zachow

Fr.Sa.So.

22.06.201223.06.201224.06.2012

10.00 Uhr Dorfanger Cölpin725 Jahre CölpinFestwochenende

De Cölpiner Dörpschaft e. V.

Sa.So.

23.06.201224.06.2012

jeweils 14.00 Uhr Burg StargardÖffentliche Burgführung

Stadt Burg Stargard

Sa. 23.06.2012 16.30 Uhr Kirche „St. Johannes“ • Kirchweihfest Burg Stargard • Sommermusik, anschließend Ausstellungseröffnung mit Bildern von Nor-bert Landeck, gemütliches Beisammensein im Garten, Gottesdienst, Johannisfeuer

Kirchgemeinde Burg Stargard

Di. 26.06.2012 19.00 Uhr Bürgerhaus Groß Nemerow • Malzirkel Kulturverein Groß Nemerow e. V.

Mi. 27.06.2012 8.00–15.30 Uhr Fahrt nach Polen zum Einkauf • 8.00 Uhr Abfahrt ab Parkplatz Walkmüllerweg

Stargarder Behindertenverband

Sa. 30.06.2012 jeweils 14.00 Uhr Burg Stargard • Öffentliche Burgführung Stadt Burg Stargard

Sa. 30.06.2012 20.00 Uhr Bürgerhaus Groß Nemerow • Sommerfest Kulturverein Groß Nemerow e. V.

So. 01.07.2012 14.00 Uhr Burg Stargard • Öffentliche Burgführung Stadt Burg Stargard

Mi. 04.07.2012 15.00 Uhr Park Pragsdorf • Grillen mit den Senioren Gemeinde Pragsdorf

Do. 05.07.2012 10.00–14.30 Uhr Kutschfahrt nach Klein NemerowMittagstisch im Heidehof10.00 Uhr Abfahrt Parkplatz Ärztehaus, Preis/Pers.: 23,00 Euro

Stargarder Behindertenverband

Fr. 06.07.2012 Park Pragsdorf • Disco • Empfang Spon-soren

Gemeinde Pragsdorf

Sa. 07.07.2012 11.00–02.00 Uhr Burg Stargarder Stadtfest • MarkttreibenFamilienprogramm • Tanz

Stadt Burg Stargard

Sa. 07.07.2012 10.00–17.00 Uhr Tag der Deutschen ImkereiTag der offenen Tür auf dem Imkerhof Sump in Alt Käbelich • FührungenSchauschleudern • Museumsbesuch

Imkerei Sump Alt Käbelich

Sa. 07.07.2012

09.00 Uhr

Park Pragsdorf50. Park- und SeefestFußballturnier

Gemeinde Pragsdorf

Sa.So.

07.07.201208.07.2012

jeweils 14.00 Uhr Burg Stargard Öffentliche Burgführung

Stadt Burg Stargard

Mi. 11.07.2012 14.30–16.30 Uhr Bowlingbahn Gaststätte „Zur Linde“, Se-niorenbowling • Preis/Person: 5,00 Euro

Stargarder Behindertenverband

Do. 12.07.2012 18.00–21.30 Uhr Fahrt nach Neustrelitz zu den Schloss-gartenfestspielen • 17.00 Uhr Abfahrt ab Parkplatz Walkmüllerweg 4 a

Stargarder Behindertenverband

Sa. 14.07.2012 19.00 Uhr Alte Schmiede Cölpin • Vereinssommer-party

De Cölpiner Dörpschaft e. V.

Sa.So.

14.07.201215.07.2012

Begegnungsstätte in Rowa21. Burg-Pokal-Schau für Rassekaninchen

Rassekaninchenzuchtverein M26 Burg Stargard

Sa.So.

14.07.201215.07.2012

jeweils 14.00 Uhr Burg Stargard Öffentliche Burgführung

Stadt Burg Stargard

So. 15.07.2012 14.30 Uhr Mühlenwanderung • Auf den Spuren der Wassermüller • Eine interessante Wande-rung in unserer Stadt mit dem Museums-leiter Frank Saß • Treffpunkt: Marktplatz Burg Stargard

Stadt Burg Stargard

Nr. 06/2012 - 9 - Stargarder Zeitung

So. 15.07.2012 ab 14.00 Uhr Tierpark Burg Stargard Schlangenshow Tierpark Burg Stargard

Mo.bisFr.

16.07.2012bis20.07.2012

jeweils8.00–17.00 Uhr

Gesundheitshaus „Lebensfreude“Knochendichtemessung

Gesundheitshaus „Lebensfreude“

Do. 19.07.2012 15.00–17.30 Uhr Dampferfahrt auf dem Tollensesee mit Kaf-feegedeck • 13.30 Uhr Abfahrt ab BahnhofPreis/ Person: 22,00 Euro • Nichtmitglieder 23,00 Euro

Stargarder Behindertenverband

Do. 19.07.2012 18.00 Uhr Marie-Hager-Haus • Stammtisch Marie-Hager-Kunstverein e. V.

Sa. 21.07.2012 ab 11.00 Uhr Mittelalterliches Fest für FamilienSpiele, Speisen, Getränke

Festival- und Hospitalverein e. V.

Sa.So.

21.07.201222.07.2012

jeweils 14.00 Uhr Burg Stargard Öffentliche Burgführung

Stadt Burg Stargard

Mi. 25.07.2012 8.00–15.00 Uhr Fahrt nach Polen zum Einkauf8.00 Uhr Abfahrt Parkplatz Walkmüllerweg 4 a, Preis: 15,00 Euro

Stargarder Behindertenverband

Sa. 28.07.2012 16.00 Uhr Dorfkirche Zachow • „Mozart am seidenen Faden“ • Das Preußsche Marionettenthea-ter Berlin verwandelt die Dorfkirche in einen Opernsaal

Zinnober Kulturkreis e. V. Zachow

Sa.So.

28.07.201229.07.2012

jeweils 14.00 Uhr Burg Stargard Öffentliche Burgführung

Stadt Burg Stargard

So. 29.07.2012 14.00 Uhr Tierpark Burg Stargard • Schultütenfest Tierpark Burg Stargard

So. 29.07.2012 19.00 Uhr Stadtkirche „St. Johannes“ KonzertSusanne Erhardt, Klarinette und Blockflöte,Matthias Grünert, Orgel

Kirchgemeinde Burg Stargard

Ausstellungen

Mai bis Ok-tober

12.05.2012bis01.07.2012

Mo.–So.10.00–17.00 Uhr

Ausstellung zur Stadt-, Burg- und Regi-onalgeschichte im Museum auf der Burg

SonderausstellungHerrenhäuser im Wandel der Zeiten – Eine Wanderausstellung der Stiftung Mecklen-burg

Museum der Stadt Burg Stargard

Sa.

So.

26.05.2012bis01.07.2012

Ausstellung in der Dorfkirche ZachowLilla von PuttkamerMalerei-Berlin

Zinnober Kulturkreis e. V. Zachow

Sa.

So.bisSo.

07.07.2012

08.07.2012bis12.08.2012

16.00 Uhr Dorfkirche ZachowAusstellungseröffnung„Momente der Stille“Anita Reinsch – Fotografie – Päwesin

Ausstellung„Momente der Stille“Anita Reinsch – Fotografie – Päwesin

Zinnober Kulturkreis e. V. Zachow

Sa.

Sa.bisSo.

30.06.2012

30.06.2012bis19.08.2012

15.00 Uhr

Öffnungszeiten Freitag–Sonntag14.00-17.00 Uhr

Ausstellungseröffnung„140 Jahre Marie Hager in Bildern und Do-kumenten“Zum 140. Geburtstag und 65. Todestag

Ausstellung im Marie Hager Haus„Marie Hager in Bildern und Dokumenten“Zum 140. Geburtstag und 65. Todestag

Marie-Hager-Kunstverein e. V.

Änderungen vorbehalten!

Weitere Veranstaltungshinweise finden Sie im Internet: www.amt-stargarder-land.deMöchten auch Sie Ihre Veranstaltung hier öffentlich bekannt geben?Melden Sie sich einfach unter: 039603/20895 oder [email protected]

Stargarder Zeitung - 10 - Nr. 06/2012

Neuer Höhepunkt im Hager-JahrAusstellung „Marie Hager – 140 Jahre“

Der 140. Geburtstag der Malerin und ihr 65. Sterbetag in diesem Jahr geben den Anlass, die Künstlerin besonderszu ehren. Schon am 25. April, dem Sterbetag legten die Mitglieder des Marie-Hager-Kunstvereins und die Leiterin des Hauptamtes der Stadt Burg Stargard, Marion Franke Blumengebinde an der Grabstätte nieder. Vereinsmitglied Frank Saß sprach Worte des Gedenkens.Auch mit der Neugestaltung der Rosenbeete erinnert derVerein an die Blumen- und Gartenliebhaberin Marie Hager. Sie liebte ihren Garten. Ihr Sommer- und das Wintergemäl-de zeigen ihr Haus und den Garten. Auf Fotos sehen wir sie in ihrem Garten. Bildtafeln (gefertigt von Herrn Schmeidler) wurden bereits bei „Offene Gärten“ am 9./10.Juni gezeigt, sind aber auch bei der o. g. Ausstellung zu sehen. Allen Spendern für Rosen-Neukäufe sei auf diesem Wege noch-mals gedankt.In der Ausstellung „Marie Hager – 140 Jahre“ präsentiert der Verein auf beiden Etagen ihre Gemälde aus dem Be-stand der Stadt Burg Stargard und aus Leihgaben privater Besitzer. Somit bekommt der Betrachter einen weiteren Einblick in das Schaffen der Künstlerin.Ihre im spätimpressionistischen Stil gemalten Bilder erfreu-en den Kunstfreund immer wieder. Nach einer Ausbildung bei Professor Max Uth, Professor Eugen Bracht und Ernst Kolbe reifte sie schnell zu einer Landschaft- und Architekturmalerin heran, die ihre Bilder ganz aus der Farbe heraus entwickelte. Ihre Farbpalette ist reich, ihr Strich kraftvoll und sicher. Die Farben hat sie teilweise gespachtelt aufgetragen. Schnell fand sie Aner-

Beschriftung: Marie Hager Selbstbildnis, Öl auf Karton, Foto: Gerda Boldt

kennung, konnte sich schon 1910 in Hannover und 1911 in Berlin an Ausstellungen be-teiligen. Viele Bilder entstan-den bei Reisen, so auch die bekannten Hafenbilder.Obwohl am 20. März 1872 in Penzlin als Tochter des dor-tigen Pfarrers geboren, nach Umzug der Familie 1894 nach Dargun dort wohnhaft, ließ sich Marie Hager in Burg Stargard an der Dewitzer Chaussee ein Haus bauen, das sie 1921 bezog. Sie entschied sich für unse-re Stadt, machte sie zu ihrer

Wahlheimat, malte hier zu jeder Jahreszeit und fand immer wieder neue Motive. Entscheiden wir Burg Stargarder uns für Marie Hager und feiern ihren 140. Geburtstag, wenn auch etwas verspätet, gemeinsam. Wir laden Sie zur Aus-stellungseröffnung am Sonnabend, dem 30. Juni 2012 um 15.00 Uhr ein. Bei gutem Wetter ist die Eröffnung im Garten. Die Ausstellung ist vom 1. Juli bis 19. August 2012 freitags–sonntags von 14.00–17.00 Uhr oder nach Verein-barung zu sehen.Wir danken den Sponsoren der Ausstellung Mercedes-Benz BrinkmannBleimann GmbH Neubrandenburg und dem Stargarder Service Center, Inhaber Andreas Rösler.

Erinnerung an die Malerin und Grafikerin Annemarie Wesenberg (1926–2012)Am 20. Juni wäre die in Stettin geborene Annemarie We-senberg 86 Jahre alt geworden. Erlebt hat sie diesen Tag nicht mehr. Am 13. April 2012 ist sie in Neubrandenburg gestorben. Laut Familienanzeige im Nordkurier wurde ihre Urne am 8. Juni 2012 auf dem Friedhof in Berlin Biesdorf beigesetzt.Ihr Studium an der Staatlichen Ingeneurschule für Maschi-nenbau in Stettin konnte sie durch Kriegseinwirkungen nicht beenden. 1946 fand sie beim Landes-Straßenamt in Anklam eine Stelle als technische Zeichnerin. Ihr großer Wunsch war, sich künstlerisch zu betätigen. In Abend-kursen bildete sie sich in ihrer Freizeit.Nach einer Eignungsprüfung arbeitete sie von 1955 bis 1958 als Kunsterzieherin. Als freischaffende Künstlerin hat-te sie einen wesentlichen Anteil an der stetigen und zielori-entierten Entwicklung des bildnerischen Volksschaffens im Agrarbezirk Neubrandenburg. Ihre vielen Funktionen nutzte sie, um das kulturelle Leben auf dem Lande zu fördern. Sie bemühte sich um eine Ausbildungsstätte für das bild-nerische Schaffen. Dank ihrer Durchsetzungskraft gelang es, in Klein Nemerow ein Studio zu bauen. Das war wohl schon in den 60er Jahren. Lehrer waren dort auch Fritz Hitz, Werner Schinko, Lothar Weber u. a. Für interessierte junge Leute wurde dort der Grundstein in der Malerei und Grafik gelegt.Für ihre Arbeit erhielt Annemarie Wesenberg mehrere gesellschaftliche Anerkennungen, so zweimal den Fritz-

Reuter-Preis, zweimal den Preis für Künstlerisches Volks-schaffen und den Theodor-Körner-Preis.Am 5. Mai 2006 wurde im Marie-Hager-Haus in Burg Star-gard anlässlich ihres 80. Geburtstages die Sonderausstel-lung „Farben bewusst erleben“ eröffnet.

Es war ein warmer Frühlings-abend, schon sommerlich. Das war ein Glück für den Verein, denn Annemarie We-senberg, die damals in Klein Nemerow wohnte, war in ih-rem Dorf sehr bekannt und wohl auch sehr beliebt. Es kamen sehr viele Klein Neme-rower Einwohner. Dank des guten Wetters erfolgte die Eröffnung im Garten hinter dem Hager-Haus. Ihre Land-schaften und die farbenfro-hen Blumensträuße gefielen

den Besuchern der Ausstellung sehr. Viele Motive fand sie am Tollensesee.Wir verloren in unserer Region eine Künstlerin, die sich mit ihrer Malerei und den Grafiken mit allen Kunstfreunden verbunden fühlte und die für sie arbeitete.Behalten wir sie in guter Erinnerung.

Gerda Boldt

Annemarie Wesenberg am 05.05.2006, Foto: G. Bolt

Nr. 06/2012 - 11 - Stargarder Zeitung

Tierpark Burg Stargard

Die Früchte der Frühlingsgefühle unserer Tiere sind jetzt im Tierpark zu entdecken. Die kleinen Kängurus flitzen inzwi-schen schon allein durch das Gehege. Die Luchsmutter be-treut ihre drei Welpen und wacht mit „Luchsaugen“ über die Kleinen. Eine Besonderheit dieses Jahres ist, dass es bei den Weißbüscheläffchen zu einer Drillingsgeburt gekommen ist. Normal sind bei diesen Tieren Zwillinge, die der Vater mit sich herumträgt und die nur zum Säugen zur Mutter wechseln.In der uns umgebenden Natur sind natürlich auch viele Tierkinder zu beobachten. Manchmal entdeckt man diese scheinbar hilflos. Bitte lassen Sie die Tiere dort, wo Sie sie gefunden haben und berühren Sie die kleinen Tiere nicht. In den meisten Fällen wartet in unmittelbarer Nähe die Mutter darauf, dass der Mensch verschwindet und sie sich wieder um ihre Jungen kümmern kann.In ein paar Tagen begehen wir unser 1. Kunstwochenen-de. Wir sind sehr gespannt, welche Objekte in dieser Zeit entstehen werden. Wenn Sie, liebe Leser, diesen Artikel vor sich haben, ist das Wochenende schon Geschichte und wir laden Sie herzlich ein, zu schauen, was an Neuem im Tierpark entstanden ist.Bedanken möchten wir uns bei einigen Schülern der 5. und 6. Klasse für ihre Hilfe im Tierpark. Wir wünschen ihnen schöne und erlebnisreiche Sommerferien.

Hermann, der Luchskater

Unser nächstes Fest, die „Schlangenshow“ findet am 15. Juli statt. Kurz darauf feiern wir am 29. Juli auch schon wieder das „Schultütenfest“ mit den Knirpsen, die mit der Schule beginnen werden.Bleiben Sie neugierig auf das, was es im Tierpark immer wieder an Veränderungen zu sehen gibt. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Das Tierparkteam

Jede Ausstellung verursacht Kosten und so würde der Ver-ein sich freuen, wenn auch Sie liebe Gäste und Besucher der Ausstellung durch eine kleine Spende die Vorbreitung

weiterer Ausstellungen unterstützen würden, denn es wird die Ausstellung mit Grafik und Malerei von Werner Schinko vorbereitet (Eröffnung 25.08.2012).

Gerda Boldt

50. Park & Seefest in Pragsdorf

Auf nach Pragsdorf heißt es am 06. und 07.07. diesen Jahres wieder zum mittlerweile 50. Park und Seefest an bekannter Stelle. Die Organisatoren haben sich dieses Jahr etwas Besonderes einfallen lassen. Am 04.07. sind alle Senioren der Gemeinde zu einem Grillnachmittag eingela-den. Welcher dann je nach Lust und Laune bei gemütlicher Musik am Abend ausklingt. Freitag, 06.07., treffen sich auf Einladung der Gemeindevertretung alle Unterstützer dieses Festes zu einen kleinem Empfang. Parallel dazu findet für die jüngere Generation eine Disco statt. Samstag, 07.07., ist traditionsgemäß der Höhepunkt des Park- und Seefestes. Der Tag beginnt um 9.00 Uhr mit einem Fuß-

ballturnier. Gegen 14.30 Uhr eröffnet der Bürgermeister das Fest. Am Nachmittag ist bei Kaffee und Kuchen eine Modenschau zu bestaunen, welche sich ein kleines Thea-terstück über oder von Pragsdorf anschließt. Für die Kinder ist allerlei Zeitvertreib organisiert. Am Abend spielt dann die OLDIE COMPANY life zum Tanz auf. Ausklingen wird das Fest am Sonntag bei einem zünftigen Frühschoppen. Für die Versorgung aller Gäste an allen Tagen ist reichlich gesorgt. Die Gemeinde würde sich freuen, recht viele Gäste bei schönstem Wetter begrüßen zu können.

Beitz, Bürgermeister

Sie suchen eine Übernachtung oder schöne rustikale Räume zum Feiern? Dann sind Sie bei uns in der Pension „Villa Martha“ in Burg Stargard richtig!

In unserem altehrwürdigen Haus bieten wir Ihnen in freundlichen lichtdurchfluteten Zimmern eine Übernachtung und auf Wunsch auch Frühstück an. Zusätzlich steht unseren Gästen eine große Küche zur Verfügung. Im Garten kann eine gemütliche überdachte Grillecke genutzt werden. Wenn Sie mit bis zu 25 Gästen feiern wollen – eine Jugendweihe oder ein runder Geburtstag steht an, vermieten wir Ihnen gern ruhige mittelalterlich eingerichtete Räume. Gemeinsam können wir mit Ihnen ein unterhaltsames Programm zusammenstellen. Dabei wird auch für Ihr leibliches Wohl gesorgt. Sonderwünsche sind für uns eine gerngesehene Herausforderung. Reiten, verschiedene Programme, Lagerfeuer – probieren Sie es doch einfach aus. Besuchen Sie uns und wir organisieren Ihnen nach Ihren Wünschen einen unvergesslichen Aufenthalt!Wir wünschen allen Lesern einen angenehmen Sommer! www.pension-villa-martha.de

2. Stargarder Preisrätsel aus dem Schibri-Verlag anlässlich des Stadtfestes

Was ist zu tun? Lesen Sie aufmerksam die Stargarder Zeitung, ein beson-deres Augenmerk ist auf die Werbung zu richten, denn dann ist das Zuordnen der abgebildeten Puzzleteile ein Kinderspiel. Den richtigen Buchstaben eintragen und den Lösungscoupon abgeben bzw. einschicken.

Abgabe des Lösungscoupons: Bitte geben Sie das ausgefüllte Formular bis zum 6. Juli 2012 beim Amt Stargarder Land (Mühlenstr. 30) ab oder senden Sie es an den Schibri-Verlag, Am Markt 22 in 17335 Strasburg. Es besteht auch die Möglichkeit Ihren Lösungscoupon am Tag des Stadtfestes, noch kurz vor der Verlosung, in die Lostrommel zu geben.

Gewinner: Jeder kann sich mit einem Coupon an der Verlosung beteiligen (weitere Formulare derselben Person werden aussortiert). Rechtzeitig abge-gebene Coupons, die richtig und vollständig ausgefüllt sind, nehmen an der stattfindenden Verlosung beim Stadtfest teil. Die Auslosung der Gewinner findet am 7. Juli 2012 gegen 16.00 Uhr an der Stadtfestbühne statt. Ist der Gewinner des Preises nicht anwesend, steht der Preis bei der Touristen-information zur Abholung bereit. Alle Gewinner dieses Preisrätsels werden in der nächsten Ausgabe der Stargarder Zeitung veröffentlicht.

Folgende Preise werden unter den richtigen Einsendungen verlost:• Eine Jahres-Familien-Karte für den Tierpark in Burg Stargard im Wert von

35,00 Euro (Stadt Burg Stargard)• Ein Urlaubs-Check für Ihr Auto im Wert von 10,00 Euro (ASS Automobilservice)• „TomTom Start 20“ Navigationsgerät im Wert von 129,00 Euro (Autohaus Woldegk)• Einen Tankgutschein im Wert von 20,00 Euro (HEM Tankstelle)• Einen über 20,00 Euro Gutschein für eine Nagel- oder Zehenmodellage

(Monis Nagelstübchen)• BlueTooth-Freisprecheinrichtung im Wert von 60,00 Euro (Stargarder Service Center)• Einen Pierre-Lang Schmuckgutschein im Wert von 40,00 Euro (Carmen Wolff Immobilien)• Ein Badehandtuch mit Badeente (HotSpring Whirlpools/Schwitzkiste) • Einen 30,00 Euro Gutschein für eine Nagel- oder Fußmodellage (Nagelstudio De Wiedo) • Ein Digitalreceiver für das Kabelfernsehnetz „TechniSat DIGIT HD8-C“

(Stadtwerke Neubrandenburg)• Einen Einkaufsgutschein im Wert von 10,00 Euro (Handarbeitsgeschäft Türk)• Einen Gutschein für Waschen, Schneiden und Föhnen im Wert von 25,00

Euro (Friseursalon Radloff)

Der Schibri-Verlag drückt allen Rätselfreunden ganz fest die Daumen und wünscht viel Spaß!

Wer nicht wagt,

der nicht gewinnt!

Lösungscoupon zum 2. Stargarder Preisrätsel:

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen und Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich.

Name, Vorname:

Straße:

PLZ:

Ort:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25

Unternehmen 1. Roahl + Zeidler GbR 2. Monis Nagelstübchen 3. Lack Meier 4. HEM Tankstelle 5. Debeka • Reiner Günther 6. Werkzeug-, Forst- und Gartengeräte • Karsten

Hellwig 7. Stargarder Eiscafé & nahkauf Waecker 8. Mecklenburgische Versicherungsgruppe • Dieter

Briese 9. Strickwaren, Handarbeit und Kurzwaren Barbara

Türk 10. Nagelstudio de Wiedo 11. HORN Immobilien 12. Garten- und Landschaftsbau • Kleintransporte •

Hausmeisterservice • Peter Uthmann 13. Stadtwerke Neubrandenburg • neu.sw 14. Reiterhof Gohrs 15. Carmen Wolff • Selbständige Immobilienmaklerin 16. Elektro-Dallmann 17. HotSpring Whirlpools • Schwitzkiste 18. F&G Bauservice GmbH 19. Pension „Villa Martha“ • Käming 20. ASS Holey & Neumann OHG 21. Autohaus Woldegk 22. Küchenstudio Marianne Freitag 23. Stargarder Service Center • Andreas Rösler 24. HUK Coburg 25. Friseursalon Radloff

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Stargarder Zeitung - 14 - Nr. 06/2012

Nr. 06/2012 - 15 - Stargarder Zeitung

Schulen – Kitas – Tagesmuttis

Regionale Schule Burg Stargard

Kinobesuch in Neubrandenburg

Am 24.05.12 traf sich die Klasse 8 b morgens um 7.45 Uhr an der Bushaltestelle in Burg Stargard. In Begleitung von Frau Müller-Schröder und Frau Mainz ging es mit dem Bus Richtung Neubrandenburg los. Nach einer etwas längeren Fahrt kamen wir am Busbahnhof an. Gemeinsam suchten wir das Kino auf. Als wir ankamen, mussten wir noch ein paar Minuten warten, bis wir endlich herein durften. In der Zeit haben sich manche bereits über den Film unterhalten, weil sie ihn schon kannten. Andere aber meldeten sich auch freiwillig für schicke Fotos. Endlich war es soweit und wir durften das Kino betreten. Zuerst holten sich fast alle einen Snack zum Knabbern. Jeder suchte sich einen Sitzplatz und der Film „American Pie“ wurde gestartet. An vielen lustigen Filmausschnitten amüsierten sich alle recht herzlich. Nach ungefähr zwei Stunden war der Film zu Ende. Draußen ver-sammelten wir uns noch einmal und Frau Grams erlaubte uns eine Stunde in der Stadt zu bummeln. Um 12.05. trafen wir uns wieder am Busbahnhof und es ging wieder zurück nach Burg Stargrad. Allen hat dieser Tag gefallen.

Christin Tode Die Klasse 8 b vor dem CineStar in Neubrandenburg.

Erkenntnisse zum Dichter und Menschen Hans Fallada Exkursion zum Deutschunterricht führt Klasse 9 nach Carwitz

Am 22.05.12 brachen alle Schülerinnen und Schüler der 9. Klasse der Regionalen Schule Burg Stargard mit ihren Deutschlehrerinnen auf, um das Hans-Fallada-Museum in Carwitz zu besuchen.Im Unterricht hatten alle bereits viel über den Autor Rudolf Ditzen erfahren und auch einige Auszüge aus seinen Wer-ken gelesen. Nun führte sie der Weg zu einer bedeutenden Wirkungsstätte des Dichters. Das gepflegte Anwesen und der herzliche Empfang des Museumsleiters luden geradezu zum Besuch ein. In einer interessanten Führung konnten die Schülerinnen und Schüler ihr Wissen über den Dichter und Menschen Hans Fallada erweitern. Besonders beeindruckt zeigten sich viele von seinen Problemen als Kind und Jugendlicher. Sie waren tief bewegt von seinen Selbstmordabsichten mit 18 Jahren und erschüttert über den Tod seines Freundes, für den er verantwortlich war. Klasse 9 a der Regionalen Schule Burg Stargard

Stargarder Zeitung - 16 - Nr. 06/2012

Trommel, Märchen, Kräuter und Kochen

Schülerinnen und Schüler der Klasse 5c verbrachten einen erlebnisreichen Tag im

Siziokulturellen Bildungszentrum in Neubrandenburg

Am 26.04. war es endlich so weit. Die Klasse 5 c mar-schierte begleitet von ihrer Klassenlehrerin Frau Panthen und unserer Schulsozialarbeiterin Frau Lukasczyk zum Bahnhof. Mit dem Zug ging es nach Neubrandenburg. Als alle gegen 9.15 Uhr am Reitbahnsee eintrafen, wurde erst einmal der Spielplatz in Beschlag genommen und getobt. Dann folgte eine Frühstückspause am, in der Sonne glän-zenden See. Anschließend ging es ins Soziokulturellen Bildungszentrum, wo die Klasse von den Mitarbeitern herz-lich begrüßt wurde. Zuerst hörten die Kinder einen interes-santen Vortrag über Afrika, bei dem sie auch ihr eigenes Wissen unter Beweis stellen konnten. Danach bildeten sich drei Gruppen. In einem Stationsbetrieb konnten sie nun Trommeln und in der Küche kochen oder sie besichtigten den Garten des Bildungszentrums und hörten anschließend ein afrikanisches Märchen. Den ganzen Tag herrschte eine Klasse 5 c, Gruppenfoto vor dem Bildungszentrum

Als Dichter kann man ihn als ein Workaholic bezeichnen, der, wenn er an einem Roman schrieb, jeden Tag mehr Seiten zu Papier brachte als am Vortag. Einen seiner letz-ten Romane mit mehreren hundert Seiten schrieb er in 28 Tagen. Als Mensch kämpfte er gegen Alkohol- und Drogensucht, die am Ende seine glückliche Ehe und letztendlich auch sein Leben beendeten.

Mit diesen Eindrücken wanderten dann alle auf dem Natur-lehrpfad über den Hauptmannsberg zur Luzinfähre. Auch wenn einige durch falsche Wegweiser und Umwege etwas länger brauchten, entschädigte die lustige Überfahrt mit der Fähre.Nach einer Pause in Feldberg, wo die Kalorienspeicher aufgeladen wurden, ging es mit dem Bus zurück nach Burg Stargard.

Burg Stargard sucht das Supertalent

Talentefest an der Regionalen Schule Burg Stargard

Am 31. April 2012 startete das alljährliche Talentefest der Regionalen Schule Burg Stargard. Schon seit Wochen bereiteten sich die Schüler und Schülerrinnen auf dieses Ereignis vor. Jede Klasse hatte 20 Minuten für ihren Auftritt zur Verfügung. Die Kategorien, in denen sie das vorführen konnten, waren Singen, Instrumentspiele, Darstellendes Spiel, Tanzen und Sport. Um 7.30 Uhr begann das Fest. Zuerst wurde ausgelost, welche Klasse wann an der Reihe war. Frau Schwenn er-öffnete den Talentewettstreit mit ein paar Worten. Dann ging es endlich los. Es begannen die Klassen 5 und 6 mit verschiedenen Bei-trägen, es wurde gesungen, getanzt, Sport getrieben und kleine Szenen gespielt. Alle waren natürlich sehr aufgeregt, nicht alles klappte perfekt, doch viele Talente konnte man bewundern. Dann kam die erste große Pause. Für die Verpflegung sorgte die Schülerfirma. Danach ging es spannend weiter, mit den Talenten aus den 7. bis 9. Klassen. Es wurden viele Lieder vorgetragen, und oft sang bei bekannten Titeln auch der Rest der Schüler mit. Besonders begeistert waren viele von den Sketchen und den instrumentalen Solos. Als Über-raschung für die Schüler legten am Ende des Talentefestes einige Lehrer eine Line-dance-Nummer auf das Parkett. Die Sieger in den einzelnen Kategorien und ein Klassen-sieger wurden am Montag, dem 14.05. bekannt gegeben.

Gisela Wöldecke, Melissa Masch

Klasse 5 c

Zuschauer Talentefest in der Aula

Nr. 06/2012 - 17 - Stargarder Zeitung

Amtliche Bekanntmachungender Stadt Burg Stargard, Amt Stargarder Land,

der Gemeinden Cammin, Cölpin, Groß Nemerow,Lindetal, Holldorf, Pragsdorf, sowie dem ABZV

Tollensesee, dem Zweckverband für Wasserver- und Abwasserentsorgung Strasburg und

des Amtsgerichts Neubrandenburg

75. Jahrgang 22. Juni 2012 ausgabe 06/2012

Stadt Burg Stargard Satzung Stadt Burg Stargard über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Betreiben von Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräten S. 17 Benutzungsordnung der Stadtbibliothek der Stadt Burg Stargard S. 19

Gemeinde Cammin Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes S. 22

Gemeinde Lindetal Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes S. 23

Wasser- und Boden-verband „Obere Havel/Obere Tollense“ Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern II. Ordnung S. 24

Satzung der Stadt Burg Stargard über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für

das Betreiben von Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräten (Vergnügungssteuersatzung)

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfas-sung - KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011 S. 777) und der §§ 1 bis 3, 16 und 17 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Be-kanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V 2005 S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2007 (GVOBl. M-V S. 410, 427), wird nach Beschlussfas-sung durch die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard vom 23. Mai 2012 folgende Satzung erlassen:

§ 1Steuergegenstand

Die Stadt Burg Stargard erhebt eine Vergnügungssteuer für das Betreiben von Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhal-tungsgeräten (Automaten) in den Spielhallen und ähnlichen Unternehmen im Sinne des § 33i der Gewerbeordnung und der Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit

Gewinnmöglichkeit (Spielverordnung – SpielV) und darüber hinaus von allen Geräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit an allen anderen der Öffentlichkeit zugänglichen Aufstel-lungsorten, soweit die Benutzung des Gerätes die Zahlung eines Entgelts erfordert.

§ 2Steuerbefreiung

(1) Von der Besteuerung ausgeschlossen ist das Halten von Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräten a) ohne Gewinnmöglichkeit oder mit Warengewinn-

möglichkeit auf Jahrmärkten, Volksfesten oder ähnlichen Veranstaltungen

b) ohne Gewinnmöglichkeit, die nach ihrer Bauart ausschließlich zur Benutzung durch Kleinkinder bestimmt oder geeignet sind.

(2) Steuerfrei ist das Halten von Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräten in Einrichtungen, die der Spielbankabgabe unterliegen.

Stargarder Zeitung - 18 - Nr. 06/2012

§ 3Entstehen der Steuerschuld

Die Steuerschuld entsteht mit der Aufstellung des Spiel-, Geschicklichkeits- oder Unterhaltungsgerätes zur Benut-zung gegen Entgelt.

§ 4Steuerschuldnerin oder Steuerschuldner und

Haftung(1) Steuerschuldnerin oder Steuerschuldner ist die Halte-

rin oder der Halter des Spiel-, Geschicklichkeits- oder Unterhaltungsgerätes. Halterin oder Halter ist diejenige /derjenige, zu dessen finanziellem Vorteil das Gerät aufgestellt wird. Mehrere Halterinnen und/oder Halter sind Gesamtschuldner.

(2) Für die Steuerschuld haftet jede/jeder zur Anzeige nach § 9 dieser Satzung Verpflichtete.

§ 5Bemessungsgrundlage

(1) Die Vergnügungssteuer bemisst sich bei Automaten mit Gewinnmöglichkeit nach dem Einspielergebnis, bei Automaten ohne Gewinnmöglichkeit nach der Anzahl der aufgestellten Automaten.

(2) Als Einspielergebnis gilt bei Spielgeräten mit Gewinn-möglichkeit und manipulationssicheren Zählwerken die Bruttokasse. Sie errechnet sich aus der elektro-nisch gezählten Kasse zuzüglich Röhrenentnahmen und Fehlbeträge (Entnahmen aus der Kasse) abzüglich Röhrenauffüllungen (Saldo 2).

(3) Spielgeräte mit manipulationssicheren Zählwerken sind Geräte, deren Software die Daten lückenlos und fortlaufend aufzeichnet. Die Ausdrucke müssen mind. folgende Angaben enthalten: Aufstelldatum und -ort, Gerätenummer, Gerätenamen, Zulassungsnummer, fortlaufende Nummer und Datum des jeweiligen Aus-drucks, eingesetzte Spielbeträge (Einwurf) und aus-gezahlte Gewinne (Auswurf), elektronisch gezählte Kasse, Fehlbeträge und Veränderungen der Röhren-inhalte.

(4) Hat ein Spielgerät mehrere Spiel-, Geschicklichkeits- oder Unterhaltungseinrichtungen, die unabhängig voneinander und zeitgleich ganz oder teilweise ne-beneinander entgeltpflichtig bespielt werden können, so gilt jede dieser Einrichtungen als ein Spielgerät.

(5) Der Steuerschuldner hat alle Unterlagen, aus denen die Bemessungsgrundlagen hervorgehen, entsprechend den Bestimmungen des § 147 der Abgabenordnung aufzubewahren.

§ 6Steuersätze

Die Steuer beträgt je angefangenen Kalendermonat bei der Aufstellung 1. in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen i.S. des §

33i der Gewerbeordnunga.) bei Geräten mit Gewinnmöglichkeit 15 % des Ein-

spielergebnissesb.) bei Geräten ohne Gewinnmöglichkeit 77,00 EUR

2. an anderen Aufstellortena.) bei Geräten mit Gewinnmöglichkeit 15 % des Ein-

spielergebnissesb.) bei Geräten ohne Gewinnmöglichkeit 36,00 EUR

3. bei Geräten, mit denen Gewalttätigkeit gegen Men-schen oder Tiere dargestellt wird oder die eine Ver-herrlichung oder Verharmlosung des Krieges oder por-

nographische und die Menschenwürde verletzende Praktiken zum Gegenstand haben 1.000,00 EUR.

§7 Entstehung der Steuerschuld

Die Steuerschuld entsteht mit Ablauf des Kalendermonats.§ 8

Besteuerungsverfahren und Fälligkeit(1) Die Halterin oder der Halter hat bis zum 15. Tag nach

Ablauf jeden Quartals (Steueranmeldezeitraum) eine Steueranmeldung nach den dieser Satzung als Anlagen beigefügten Mustervordrucken im Bereich Finanzen/Steuern der Stadt Burg Stargard abzugeben, in der sie oder er die Steuer selbst zu berechnen hat. Die Steuer-anmeldung ist vom Steuerschuldner zu unterschreiben.

(2) Die Steuer ist am 15. Tag nach Ablauf des Steueran-meldezeitraumes fällig. Steuererstattungen werden innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Steu-erbescheides fällig

(3) Gibt die Halterin oder der Halter die Anmeldung nicht ab oder hat sie oder er die Steuer nicht richtig berech-net, so wird die Steuer festgesetzt. Der festgesetzte Betrag bzw. der Unterschiedsbetrag ist 14 Tage nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig.

(4) Bei Geräten mit Gewinnmöglichkeit gilt für das Quartal (Steueranmeldezeitraum) folgende Modifikation:a) Zugrunde zu legen ist die Zeit zwischen der letzten

dem Steueranmeldezeitraum vorausgegangenen und der letzten im Steueranmeldezeitraum vorge-nommenen Auslesung der elektronisch gezählten Bruttokasse.

b) Für erstmals im Steueranmeldezeitraum eingesetz-te Geräte ist die Zeit bis zur letzten im Steueran-meldezeitraum vorgenommenen Auslesung der elektronisch gezählten Bruttokasse zugrunde zu legen.

Für das folgende Quartal ist lückenlos an den Aus-lesezeitpunkt (Tag, Uhrzeit und Nummer des Aus-drucks) des Auslesetages des vorangegangenen Quartals anzuschließen. Der Steueranmeldung nach Abs. 1 und Abs. 5 sind alle Zählwerksaus-drucke dieser Geräte für den jeweiligen Kalen-dermonat oder Zeitraum eines Kalendermonats beizufügen (Kopie ausreichend).

(5) Tritt im Laufe eines Quartals (Steueranmeldezeitraum) an die Stelle eines Gerätes ohne Gewinnmöglichkeit im Austausch ein gleichartiges Gerät, so wird die Steuer für dieses Quartal nur einmal erhoben.

§ 9 Melde- und Anzeigepflicht

(1) Die Halterin oder der Halter hat die erstmalige Auf-stellung eines Spiel-, Geschicklichkeits- oder Unter-haltungsgerätes und jede Veränderung hinsichtlich Art und Anzahl der Automaten an einem Aufstellungsort bis zum 15. Tag des folgenden Quartals zusammen mit der nach § 8 Abs. 1 dieser Satzung vorgeschriebenen Steueranmeldung nach dem Mustervordruck (Anlage) anzuzeigen. Bei verspäteter Anzeige im Zusammen-hang mit der Beendigung des Haltens gilt als Tag der Beendigung des Haltens der Tag der Anzeige.

(2) Zur Anmeldung bzw. Anzeige nach Abs. 1 ist auch die unmittelbare Besitzerin oder der unmittelbare Besitzer der für die Aufstellung der Automaten benutzten Räu-me und Grundstücke verpflichtet. Die Anmeldung bzw.

Nr. 06/2012 - 19 - Stargarder Zeitung

(3) Die Steuerschuldnerin und/oder der Steuerschuldner und die von ihr oder ihm betrauten Personen haben auf Verlangen den Beschäftigten oder Beauftragten der Stadt Burg Stargard Aufzeichnungen, Bücher, Geschäfts-papiere, Druckprotokolle und andere Unterlagen in der Betriebsstätte bzw. den Geschäftsräumen in der Stadt Burg Stargard vorzulegen, Auskünfte zu erteilen und nach vorheriger Absprache in deren Gegenwart aktuelle Druckprotokolle zu erstellen. Die Unterlagen sind auf Verlangen der Stadt Burg Stargard unverzüglich und voll-ständig in der Steuerstelle bzw. Stadtkasse vorzulegen.

§ 12 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und ersetzt ab diesem Zeitpunkt die Satzung der Stadt Burg Stargard über die Erhebung einer Vergnügungs-steuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsge-räten vom 15.11.1995.

Burg Stargard, 24.05.2012

LorenzBürgermeister

Verfahrensvermerk:Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- oder Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekannt-machungsvorschriften.

Anzeige ist innerhalb der in Abs. 1 genannten Frist nach dem Mustervordruck (Anlage) durchzuführen.

(3) Die Anmeldungen nach Abs. 1 und 2 und § 8 Abs. 1 dieser Satzung sind Steuererklärungen gemäß § 149 i. V. m. § 150 Abs. 1 und 2 der Abgabenordnung.

(4) Wird die Steueranmeldung nach § 8 Abs. 1 nicht oder nicht rechtzeitig abgegeben oder werden die nach § 9 Abs. 1 und 2 vorgesehenen Anzeigepflichten ver-säumt, so können Verspätungszuschläge nach § 152 der Abgabenordnung festgesetzt werden.

§ 10 Straf- und Bußgeldvorschriften

(1) Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Satzung zu 1. den Melde- und Anzeigepflichten nach § 9, 2. der Pflicht zur wahrheitsgemäßen Einreichung der

Steueranmeldung nach § 8 können gemäß §§ 16 und 17 des Kommunalabgabengesetzes des Lan-des Mecklenburg-Vorpommern als Straftat bzw. Ordnungswidrigkeit verfolgt werden.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

§ 11 Steueraufsicht, Aufbewahrungs- und

Mitwirkungspflichten(1) Die Beschäftigten oder Beauftragten der Stadt Burg

Stargard sind berechtigt, jederzeit zur Nachprüfung der Steueranmeldungen die Vorlage der Zählwerksaus-drucke zu verlangen und zur Feststellung von Steuer-tatbeständen Veranstaltungsräume zu betreten und Ge-schäftsunterlagen einzusehen. Auf die Bestimmungen der §§ 98 und 99 der Abgabenordnung wird verwiesen.

(2) Alle durch die Geräte erzeugbaren oder von diesen vorgenommenen Aufzeichnungen sind aufbewah-rungspflichtige Unterlagen im Sinne des § 147 Abga-benordnung.

Benutzungsordnung der Stadtbibliothek der Stadt Burg Stargard

§ 1 Rechtsform

(1) Die Stadtbibliothek ist eine nicht rechtsfähige öffent-liche Einrichtung der Stadt Burg Stargard.

(2) Zwischen der Stadt Burg Stargard und den Benut-zern der Stadtbibliothek wird ein öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis begründet. Es kommt mit der tatsächlichen Inanspruchnahme zustande.

(3) Die Stadtbibliothek dient den Benutzern zur allgemei-nen und beruflichen Bildung, zur Information sowie zu Freizeitzwecken.

(4) Die Stadt Burg Stargard erhebt für die Inanspruch-nahme der Leistungen der Stadtbibliothek und für die Überschreitung der Leihfristen zur teilweisen Deckung der Betreiberkosten Gebühren. Die Benutzungsge-bühren werden für das laufende Kalenderjahr in voller Höhe erhoben. Die Gebührenordnung ist Bestandteil dieser Benutzungsordnung.

§ 2 Benutzerkreis

(1) Die Benutzung der Stadtbibliothek und ihrer Einrich-tungen ist grundsätzlich Jedem gestattet.

(2) Ein Minderjähriger kann Benutzer sein, wenn er über 7 Jahre alt ist und eine Einverständniserklärung seines gesetzlichen Vertreters vorlegt.

(3) Alle juristischen Personen des öffentlichen und pri-vaten Rechts können die Stadtbibliothek in Anspruch nehmen.

§ 3 Anmeldung

(1) Der Benutzer meldet sich persönlich unter Vorlage seines Personalausweises oder eines anderen behörd-lichen Ausweises mit Nachweis des Hauptwohnsitzes in der Stadtbibliothek an. Minderjährige haben eine schriftliche Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters vorzulegen. Dieser hat sich gleichzeitig für den Scha-densfall und hinsichtlich anfallender Gebühren zur Begleichung zu verpflichten.

(2) Alle juristischen Personen sowie soziale Einrichtungen haben sich schriftlich anzumelden. Die Anmeldung ist von den Vertretungsberechtigten zu unterschreiben und mit dem Dienst- bzw. Firmensiegel zu versehen. Die Stadtbibliothek kann den Nachweis der Zeichnungs-berechtigten verlangen. Der Anmelder kann bis zu drei

Stargarder Zeitung - 20 - Nr. 06/2012

Unterschriften von Bevollmächtigten hinterlegen, die der Stadtbibliothek gegenüber für die Bestellscheine zeich-nungsberechtigt sind. Die Rücknahme der Bevollmäch-tigung ist der Stadtbibliothek unverzüglich mitzuteilen.

(3) Die Stadtbibliothek erfasst von den Benutzern zur Er-füllung ihrer Aufgaben folgende Daten: - Name, Vorname, Geburtsdatum, Hauptwohnan-

schrift - bei Minderjährigen auch die entsprechenden Daten

ihres gesetzlichen Vertreters(4) Die erhobenen Daten unterliegen dem rechtlichen Da-

tenschutz und werden ausschließlich zu Bibliotheks-zwecken genutzt

§ 4 Benutzerausweis

(1) Mit der Anmeldung erhält jeder Benutzer einen nicht-übertragbaren Benutzerausweis. Der Ausweis wird dem Benutzer ausgehändigt. Das Eigentum bleibt bei der Stadt. Der Ausweis ist jeweils für ein Jahr gültig. Bei Namensänderung oder Wohnortwechsel ist der Ausweis zur Berichtigung der im § 3 Abs. 3 genannten Daten unverzüglich vorzulegen.

(2) Der Verlust des Benutzerausweises ist der Stadtbiblio-thek unverzüglich anzuzeigen. Auf Antrag wird gegen Entrichtung einer in der jeweils gültigen Gebührensat-zung geregelten Gebühr ein Ersatzausweis ausgestellt.

(3) Für Missbrauch des Ausweises haftet der Benutzer; bei Minderjährigen neben diesem auch ihr gesetzlicher Vertreter.

§ 5 Benutzung

(1) Öffnungszeiten der Stadtbibliothek werden durch Aus-hang bekannt gemacht.

(2) Die nicht ausleihbaren Bestände dürfen nur in den Räu-men der Stadtbibliothek benutzt werden. Bibliotheks-gut, das für eine uneingeschränkte Benutzung nicht geeignet ist, kann nur bei Nachweis eines wissenschaft-lichen oder beruflichen Zwecks eingesehen werden.

(3) Minderjährige unter 14 Jahren können nicht Benutzer des Bestandes für Erwachsene sein.

(4) Die Ausleihfrist für Medien beträgt 4 Wochen. Die Stadtbibliothek kann für bestimmte Medien z.B. CD, CD-ROM, Noten, Bilder, Videokassetten, andere Ausleihfristen und Ausleihbedingungen festlegen, die durch Aushang in den Räumen der Stadtbibliothek bekannt gegeben werden.

(5) Der Benutzer hat die von ihm zur Ausleihe gewählten Medien vor der Mitnahme ordnungsgemäß verbuchen zu lassen.

(6) Eine Verlängerung der Leihfrist ist möglich, wenn keine Vormerkung vorliegt. Der Verlängerungsantrag muss der Stadtbibliothek vor Ablauf der Leihfrist vorliegen.

(7) Ausgeliehenes Bibliotheksgut kann von anderen Be-nutzern vorgemerkt werden. Der Vormerkende wird benachrichtigt, sobald das gewünschte Medium für ihn zur Abholung bereitliegt. Die Zahl der Vormerkungen für ein bestimmtes Medium oder für einen bestimmten Benutzer kann von der Stadtbibliothek beschränkt, ihre Annahme vorübergehend auch ganz eingestellt werden. Wird ein vorgemerktes Medium innerhalb der Bestellungsfrist nicht abgeholt, so kann die Stadtbibli-othek anderweitig darüber verfügen. Die entsprechend der Gebührensatzung entstandenen Gebühren trägt der Benutzer.

(8) Die Internetnutzung wird in ergänzenden Benutzungs-hinweisen geregelt.

§ 6 Leihverkehr

(1) Medien, die nicht im Bestand der Stadtbibliothek vor-handen sind, können auf Antrag des Benutzers über den Leihverkehr nach der jeweils geltenden Leihver-kehrsordnung gegen Gebühr entsprechend der Ge-bührensatzung beschafft werden.

(2) Der Benutzer hat die Bestellung auf den Formularen der Stadtbibliothek nach deren Vorgaben einzureichen und soll möglichst genaue bibliographische Angaben machen, gegebenenfalls unter Angabe der Zitatstelle und Kopie des Zitats. Die Anzahl der täglichen Bestel-lungen eines Benutzers kann von der Stadtbibliothek begrenzt werden.

(3) Der Benutzer wird benachrichtigt, wenn die im Leihver-kehr bestellte Literatur eingetroffen ist. Nicht abgeholte Sendungen werden nach Ablauf der Leihfrist oder auf Verlangen der liefernden auswärtigen Bibliothek zu-rückgeschickt, gelieferte Kopien vernichtet.

(4) Die durch seine Bestellung veranlassten Auslagen und Gebühren sind vom Benutzer auch dann zu bezahlen, wenn er bestellte und richtig gelieferte Sendungen trotz Aufforderung nicht abholt.

(5) Für die Benutzung der im Leihverkehr beschafften Medien gelten die Auflagen der liefernden auswärti-gen Bibliothek, im Übrigen die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung. Anträge auf Verlängerung der Leihfrist und Gesuche um Sondergenehmigungen sind bei der liefernden Bibliothek einzureichen.

§ 7 Behandlung der Medien, Haftung

(1) Der Benutzer ist verpflichtet, die Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Verlust und Beschädigung zu bewahren.

(2) Die Weitergabe ausgeliehener Medien an Dritte ist nicht gestattet. Für dadurch auftretende Schäden haftet der Benutzer, bei Minderjährigen neben diesen zusätzlich auch ihr gesetzlicher Vertreter.

(3) Für Verlust oder Beschädigung der Medien hat der Benutzer, bei Minderjährigen neben diesen auch ihr gesetzlicher Vertreter Ersatz zu leisten.

(4) Die Stadtbibliothek haftet nicht für Schäden, die durch die Benutzung der entliehenen Medien entstehen.

(5) Der Benutzer ist verpflichtet, die Bestimmungen des Ur-heberrechts einzuhalten, insbesondere darf er ausgelie-hene Medien nicht für öffentliche Aufführungen verwen-den, Software nicht kopieren. Für Forderungen Dritter nach dem Urheberrecht, die sich aus Verletzung dieser Vorschrift ergeben, haftet der Benutzer, bei Minderjäh-rigen zusätzlich auch ihr gesetzlicher Vertreter. Er hat die Stadtbibliothek von Forderungen Dritter freizustellen.

§ 8 Hausordnung

In der Stadtbibliothek gilt die ausgehängte Hausordnung. Das Personal der Stadtbibliothek übt das Hausrecht aus.

§ 9 Ausschluss von der Benutzung

Ein Benutzer, der schwerwiegend oder wiederholt gegen die Bestimmungen der Satzung verstößt, kann ganz oder teilweise für eine gewisse Dauer von der Benutzung aus-geschlossen werden. Aus dem Benutzungsverhältnis ent-standene Verpflichtungen bleiben unberührt.

Nr. 06/2012 - 21 - Stargarder Zeitung

§ 11 In-Kraft-Treten

Die Benutzerordnung tritt mit Wirkung vom 01.01.2013 in Kraft.Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung vom 12.03.1997 außer Kraft.

Burg Stargard, 4. Juni 2012

Tilo LorenzBürgermeister

Gebührenordnung der Stadtbibliothek Burg Stargard

Minderjährige Erwachsene

Neu Alt Neu Alt

1. Benutzungsgebühren

a) Jahreskarte Einzelperson 6,00 Euro 3,00 Euro 12,00 Euro 6,00 Euro

b) Familienkarte gleichem Wohnsitz gemeinsam leben-den Personen

20,00 Euro 10,00 Euro

c) Tageskarte Präsenznutzung, keine Aus-

leihe

1,00 Euro - 1,00 Euro -

c) Juristische Personen und soziale Einrichtungen zur Kinder und Jugendbetreu-ung

20,00 Euro -

2. Erstausstellung eines Benutzerausweises

5,00 Euro 1,00 Euro 5,00 Euro 2,50 Euro

3. Ermittlung der aktuellen Wohnadresse infolge nicht gemeldeten Wohnungswechsel laut Verordnung über Kosten im Geschäftsbereich des Innenministeriums M/V in der jeweils gültigen Fassung

4. Vormerkung für ein ausgeliehenes Medium

0,50 Euro - 1,00 Euro -

5. Säumnisgebühren pro Medium

a) je angefangenem über-schrittenem Tag

0,20 Euro 0,20 Euro

b) Benachrichtigunggebühr 1. Mahnung 5,00 Euro 1,00 Euro 5,00 Euro 1,50 Euro

2. + 3. Mahnung jeweils 10,00 Euro 1,00 Euro 10,00 Euro 1,50 Euro

6. Allgemeine Informationsaufträge

4,00 Euro - 4,00 Euro -

7. Leihverkehr/Fernleihe

a) Bearbeitungsgebühr/Medi-um

2,00 Euro - 2,00 Euro -

b) zzgl. Verwaltungsgebühr/Auftrag

1,00 Euro - 1,00 Euro -

8. Fachinformationsservice der Informations- und Dokumentationsstelle der Erwachsenen Bibliothek

a) Rechercheaufträge entfällt entfällt - 10,00 Euro -

b) zzgl. Erstattung aller Ausla-gen

9. Ausleihe von Videokassetten (Tag/Stück)

1,00 Euro 1,00 Euro 1,00 Euro 1,00 Euro

10. Eintrittspreise für Veranstaltungen

Leseförderung für Kinder und Ju-gendliche

1,00 Euro -

§ 10 Gemeinnützigkeit

(1) Die Stadtbibliothek verfolgt ausschließlich und unmit-telbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Die finanziellen Mittel der Stadtbibliothek dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.

(2) Die Stadt Burg Stargard erhält bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuer-begünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.

Stargarder Zeitung - 22 - Nr. 06/2012

Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen

des Wasser und Bodenverbandes

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 04. August 1992 (GVOBl. M-V S. 458) zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12. 2008 (GVOBl. M-V S. 499) sowie der §§ 1, 2 , 6, 7 und 17 des Kommunalabga-bengesetzes M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777,833) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Cammin vom 07.05.2012 folgende Satzung erlassen:

§ 1Allgemeines

(1) Die Gemeinde Cammin ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 GUVG für die der Grundsteuerpflicht unterliegenden Flächen gesetzliches Mitglied des Wasser- und Bo-denverbandes “Obere Havel/Obere Tollense“, der ent-sprechend § 63 Abs. 1 Nr. 2 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) vom 30. November 1992 (GVOBl. M-V S. 669), zuletzt geändert am 04.07.2011 (GVOBl. M-V S. 759,765), die Unter-haltung der Gewässer zweiter Ordnung wahrnimmt.

(2) Die Gemeinde Cammin hat dem Verband aufgrund des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasser-verbandsgesetz – WVG) vom 12. Februar 1991 (BGBl. I S. 405), geändert durch Artikel 1 Wasserverbands-änderungsgesetz vom 15. Mai 2002 (BGBl. I S. 1578) und der Verbandssatzung Verbandsbeiträge zu leisten, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist.

§ 2Gebührengegenstand

(1) Die von der Gemeinde Cammin nach § 1 Abs.2 zu leistenden Verbandsbeiträge werden nach den Grund-sätzen des § 6 Abs. 1 bis 4 des Kommunalabgaben-gesetzes (KAG) durch Gebühren denjenigen auferlegt, welche Einrichtungen und Anlagen des Verbandes in Anspruch nehmen oder denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen und Maßnahmen Vorteile gewährt.

Als bevorteilt in diesem Sinne gelten gemäß § 3 Satz 3 GUVG die Eigentümer, Erbbauberechtigten oder son-stigen Nutzungsberechtigten der grundsteuerpflichti-gen Grundstücke im Gebiet der Gemeinde Cammin, die im Einzugsbereich des Verbandes liegen.

Das Grundstück im Sinne dieser Satzung ist die Sum-me der Flurstücke des nach § 5 Abs.1 genannten Ge-bührenpflichtigen im Gebiet der Gemeinde Cammin.

(2) Zu Gebühren nach dieser Satzung werden Gebüh-renpflichtige nicht herangezogen, soweit sie für das jeweilige Grundstück an den Verband selbst Verbands-beiträge zu leisten haben.

§ 3Gebührenmaßstab

Die Gebühr bemisst sich nach Größe und Nutzungsart der Grundstücke (vergleiche ,Nutzungsartenerlass‘ des Innenministeriums vom 29. Januar 1998, veröffentlicht im Amtsblatt für M-V Nr. 18 vom 15.04.1998). (2) Grundlage für die Berechnung des Gebührensatzes (§

4 Abs.1) ist das Beitragsbuch des Wasser- und Boden-verbandes „Obere Havel/Obere Tollense“ für die Ge-

meinde Cammin. Darüber führt die Gemeinde Cammin ein Verzeichnis, welches jährlich fortzuschreiben ist.

(3) Änderungen des Verzeichnisses werden bis zum 01. Oktober des, des Erhebungsjahres vorausgehenden Kalenderjahr abgestellt. Sie sind zu begründen und müssen bis zum Stichtag geltend gemacht und nach-gewiesen sein.

(4) Je Gebührenpflichtigen ist pro Jahr eine Grundgebühr in Höhe von 5,40 Euro zu entrichten.

Nr. Nutzungsartzungsart Gebühr(Euro)

Einheit

1 Gebäude u. Freiflächen 1,48 1000 m2

2 Freifläche 0,74 1000 m2

3 Betriebsfl., Abbauland/Halde 0,74 1000 m2

4 Betriebsfl., Lagerpl./Ver-/Ent-sorg.anl.

1,48 1000 m2

5 Betriebsfl. Unbenutzbar 0,74 1000 m2

6 Sportfläche/Grünanlage/Cam-pingplatz

0,74 1000 m2

7 Straße/Weg/Platz/Bahngelän-de/Flugplatz

1,48 1000 m2

8 Schiffsv./Verkehrfl., ungenutz/Verk.begleitfläche

0,74 1000 m2

9 Acker-/Grün-/Gartenland/Wein-garten

0,74 1000 m2

10 Moor/Heide 1,11 1000 m2

11 Obstanbaufl./LawiBetriebsfl./Brachland

0,37 1000 m2

12 Laub-/Nadel-/Mischwald/Ge-hölz

0,37 1000 m2

13 Forstw. Betriebsfl. 0,74 1000 m2

14 Fluss/Kanal/Hafen/Bach/Gra-ben

0,00 1000 m2

15 See/Küstenwasser/Teich, Wei-her/Sumpf

0,37 1000 m2

16 Übungsfl./Schutzfl./Histor. An-lage/Friedhof

0,74 1000 m2

17 Unland 0,37 1000 m2

§ 4Gebührensatz

(1) Es gelten folgende Gebührensätze:(2) Weisen Teilflächen eines Grundstückes unterschied-

liche Nutzungsarten auf, so ist für jede Teilfläche mit einer anderen Nutzungsart die darauf nach § 4 Abs. 1 entfallene Gebühr getrennt zu ermitteln. Dies gilt nicht für Bauland nach § 4 Abs. 1 Nr. 1, wenn Teile des Grundstückes nicht baulich genutzt werden (z. B. Hof- und Gartenflächen).

(3) Flächen nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 17 unter 1000 m² werden auf volle 1000 m² aufgerundet.

§ 5Gebührenpflichtige

(1) Gebührenpflichtig ist, wer zum Zeitpunkt der Entste-hung der Gebührenschuld

Nr. 06/2012 - 23 - Stargarder Zeitung

Eigentümer bzw. Erbbauberechtigter des Grund-stückes ist. Sollte der Eigentümer nicht auffindbar sein, tritt an seine Stelle der Nutzungs- bzw. Verfügungsbe-rechtigte.

(2) Bei Wohnungs- und Teileigentum sind die Wohnungs- und Teileigentümer entsprechend ihrem Miteigentum-santeil gebührenpflichtig.

(3) Mehrere Grundstückseigentümer haften als Gesamt-schuldner.

(4) Die Gebührenpflichtigen sind verpflichtet, die zur Ge-bührenveranlagung erforderlichen Unterlagen zur Ver-fügung zu stellen und Auskünfte zu erteilen.

§ 6Entstehen der Gebührenschuld,

Erhebungszeitraum, Festsetzung und Fälligkeit(1) Die Gebührenschuld entsteht am 01. Januar des je-

weiligen Jahres. Erhebungszeitraum für die Gebühr ist das Kalenderjahr.

(2) Die Gebühr ist zum 15. Juli jeden Jahres fällig. Bei erst-maliger Festsetzung nach dem 01. Juli ist die Gebühr einen Monat nach Bekanntgabe fällig.

§ 7Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 17 KAG handelt, wer den Bestimmungen des § 5 Abs. 4 dieser Satzung zu-wider handelt und es dadurch ermöglicht, Abgaben zu verkürzen oder nicht gerechtfertigte Abgabenvorteile zu erlangen.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden.

§ 8Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 24.04.2008 außer Kraft.

Cammin, 15.05.2012

SternBürgermeisterin

Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen

des Wasser und Bodenverbandes

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 04. August 1992 (GVOBl. M-V S. 458) zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12. 2008 (GVOBl. M-V S. 499) sowie der §§ 1, 2 , 6, 7 und 17 des Kommunalabga-bengesetzes M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777,833) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Lindetal vom 19.04.2012 folgende Satzung erlassen:

§ 1Allgemeines

(1) Die Gemeinde Lindetal ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 GUVG für die der Grundsteuerpflicht unterliegenden Flächen gesetzliches Mitglied des Wasser- und Bo-denverbandes “Obere Havel/Obere Tollense“, der ent-sprechend § 63 Abs. 1 Nr. 2 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) vom 30. November 1992 (GVOBl. M-V S. 669), zuletzt geändert am 04.07.2011 (GVOBl. M-V S. 759,765), die Unter-haltung der Gewässer zweiter Ordnung wahrnimmt.

(2) Die Gemeinde Lindetal hat dem Verband aufgrund des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasser-verbandsgesetz – WVG) vom 12. Februar 1991 (BGBl. I S. 405), geändert durch Artikel 1 Wasserverbands-änderungsgesetz vom 15. Mai 2002 (BGBl. I S. 1578) und der Verbandssatzung Verbandsbeiträge zu leisten, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist.

§ 2Gebührengegenstand

(1) Die von der Gemeinde Lindetal nach § 1 Abs.2 zu leisten-den Verbandsbeiträge werden nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 bis 4 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) durch Gebühren denjenigen auferlegt, welche Einrichtungen und Anlagen des Verbandes in Anspruch

nehmen oder denen der Verband durch seine Einrich-tungen, Anlagen und Maßnahmen Vorteile gewährt.

Als bevorteilt in diesem Sinne gelten gemäß § 3 Satz 3 GUVG die Eigentümer, Erbbauberechtigten oder son-stigen Nutzungsberechtigten der grundsteuerpflich-tigen Grundstücke im Gebiet der Gemeinde Lindetal, die im Einzugsbereich des Verbandes liegen.

Das Grundstück im Sinne dieser Satzung ist die Sum-me der Flurstücke des nach § 5 Abs.1 genannten Ge-bührenpflichtigen im Gebiet der Gemeinde Lindetal.

(2) Zu Gebühren nach dieser Satzung werden Gebüh-renpflichtige nicht herangezogen, soweit sie für das jeweilige Grundstück an den Verband selbst Verbands-beiträge zu leisten haben.

§ 3Gebührenmaßstab

(1) Die Gebühr bemisst sich nach Größe und Nutzungsart der Grundstücke (vergleiche ,Nutzungsartenerlass‘ des Innenministeriums vom 29. Januar 1998, veröffentlicht im Amtsblatt für M-V Nr. 18 vom 15.04.1998).

(2) Grundlage für die Berechnung des Gebührensatzes (§ 4 Abs.1) ist das Beitragsbuch des Wasser- und Bo-denverbandes „Obere Havel/Obere Tollense“ für die Gemeinde Lindetal. Darüber führt die Gemeinde Lin-detal ein Verzeichnis, welches jährlich fortzuschreiben ist.

(3) Änderungen des Verzeichnisses werden bis zum 01. Oktober des des Erhebungsjahres vorausgehenden Kalenderjahr abgestellt. Sie sind zu begründen und müssen bis zum Stichtag geltend gemacht und nach-gewiesen sein.

(4) Je Gebührenpflichtigen ist pro Jahr eine Grundgebühr in Höhe von 5,40 Euro zu entrichten.

§ 4Gebührensatz

(1) Es gelten folgende Gebührensätze:

Stargarder Zeitung - 24 - Nr. 06/2012

Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern II. OrdnungIm Zeitraum 15. Juli 2012 bis Ende November 2012 lässt der Wasser- und Bodenverband „Obere Havel/Obere Tol-lense“ durch die beauftragten Firmen die Unterhaltungsar-beiten (Krautung und Grundräumung) an den Gewässern II. Ordnung durchführen.Der Unterhaltungsablauf wird sich im Wesentlichen nach den Baufreiheiten auf den landwirtschaftlichen Flächen im Territorium richten. Auf der Grundlage des § 41 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) weise ich hier noch einmal auf die Pflicht zur Dul-

dung der Durchführung der Unterhaltungsmaßnahmen hin. Den ausführenden Firmen ist freier Zugang zu den Gräben zu gewährleisten. Zäune, Begrenzungen und an-dere Hindernisse sind nach rechtzeitiger Ankündigung der beabsichtigten Arbeiten für diesen Zeitraum aus dem Un-terhaltungsbereich zu entfernen.

A. KlothGeschäftsführerin

Nr. Nutzungs-gruppe nach Nutzungs-artener-lass

Nutzungsart- zungsart

Gebühr(Euro)

Einheit

1 100–289 Gebäude u. Freiflä-chen

1,48 1000 m2

2 290–299 Freifläche 0,74 1000 m2

3 310–329 Betriebsfl., Abbau-land/Halde

0,74 1000 m2

4 330–359 Betriebsfl., Lager-pl./Ver-/Entsorg.anl.

1,48 1000 m2

5 360–369 Betriebsfl. Unbe-nutzbar

0,74 1000 m2

6 410–439 Sportfläche/Grün-anlage/Camping-platz

0,74 1000 m2

7 510–559 Straße/Weg/Platz/Bahngelände/Flug-platz

1,48 1000 m2

8 560–599 Schiffsv./Verkehr-fl., ungenutz/Verk.begleitfläche

0,74 1000 m2

9 610–649 Acker-/Grün-/Gar-tenland/Weingarten

0,74 1000 m2

10 650–669 Moor/Heide 1,11 1000 m2

11 670–699 Obstanbaufl./LawiBetriebsfl./Brach-land

0,37 1000 m2

12 710–749 Laub-/Nadel-/Mischwald/Gehölz

0,37 1000 m2

13 760–769 Forstw. Betriebsfl. 0,74 1000 m2

14 810–859 Fluss/Kanal/Hafen/Bach/Graben

0,00 1000 m2

15 860–899 See/Küstenwas-ser/Teich, Weiher/Sumpf

0,37 1000 m2

16 910–949 Übungsfl./Schutz-fl./Histor. Anlage/Friedhof

0,74 1000 m2

17 950–959 Unland 0,37 1000 m2

(2) Weisen Teilflächen eines Grundstückes unterschied-liche Nutzungsarten auf, so ist für jede Teilfläche mit einer anderen Nutzungsart die darauf nach § 4 Abs.

1 entfallene Gebühr getrennt zu ermitteln. Dies gilt nicht für Bauland nach § 4 Abs. 1 Nr. 1, wenn Teile des Grundstückes nicht baulich genutzt werden (z. B. Hof- und Gartenflächen).

(3) Flächen nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 17 unter 1000 m² werden auf volle 1000 m² aufgerundet.

§ 5Gebührenpflichtige

(1) Gebührenpflichtig ist, wer zum Zeitpunkt der Entste-hung der Gebührenschuld Eigentümer bzw. Erbbaube-rechtigter des Grundstückes ist. Sollte der Eigentümer nicht auffindbar sein, tritt an seine Stelle der Nutzungs- bzw. Verfügungsberechtigte.

(2) Bei Wohnungs- und Teileigentum sind die Wohnungs- und Teileigentümer entsprechend ihrem Miteigentum-santeil gebührenpflichtig.

(3) Mehrere Grundstückseigentümer haften als Gesamt-schuldner.

(4) Die Gebührenpflichtigen sind verpflichtet, die zur Ge-bührenveranlagung erforderlichen Unterlagen zur Ver-fügung zu stellen und Auskünfte zu erteilen.

§ 6Entstehen der Gebührenschuld,

Erhebungszeitraum, Festsetzung und Fälligkeit(1) Die Gebührenschuld entsteht am 01. Januar des je-

weiligen Jahres. Erhebungszeitraum für die Gebühr ist das Kalenderjahr.

(2) Die Gebühr ist zum 15. Juli jeden Jahres fällig. Bei erst-maliger Festsetzung nach dem 01. Juli ist die Gebühr einen Monat nach Bekanntgabe fällig.

§ 7Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 17 KAG handelt, wer den Bestimmungen des § 5 Abs. 4 dieser Satzung zu-wider handelt und es dadurch ermöglicht, Abgaben zu verkürzen oder nicht gerechtfertigte Abgabenvorteile zu erlangen.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden.

§ 8Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 15.07.2008 außer Kraft.

Lindetal, 08.05.2012

KrohBürgermeisterin

Öffentliche Bekanntmachungen Ende

Nr. 06/2012 - 25 - Stargarder Zeitung

… früh übt sich, wer ein Trommler werden will.

Tower, Themse und Tussaud’s

Was sage ich, wenn ich meine Gastfamilie das erste Mal sehe? Fällt mir auch ein, was Messer, Gabel, Löffel auf Englisch heißen? Das waren Fragen denen sich Schüler der Klassen 9 und 10 bei der Vorbreitung auf ihre Eng-landsfahrt im Unterricht stellen sollten. Sie bereiteten sich in den Englischstunden auf vielerlei mögliche Situationen vor – aber die Realität war wie immer doch anders, viel aufregender und spannender.Am 15. April gingen 36 Schüler der Regionalen Schule Burg Stargard auf die Reise nach London, um ihre Eng-lischkenntnisse in der Praxis zu erproben und die Orte, die sie aus dem Englischunterricht kannten, auch einmal in der Realität zu sehen.Auf dem Programm standen neben einer Stadtrundfahrt auch Museumsbesuche, Besichtigung des London Dongeon und Madame Tussaud’s sowie der St. Paul’s Cathedrale und ein Ausflung nach Windsor und in die Schulstadt Eton. Höhepunkte waren die Fahrt auf dem London Eye, dem

größtem Riesenrad oder der Besuch im Sealife Centre. Die Unterbringung in den Gastfamilien war für die meisten ein großes Abenteuer. Mit unerwarteten Wendungen, aber den-noch etwas, an das man sich lange erinnern wird. Für viele Mitreisende war es auch erlebnisreich, sich in der Stadt mit der U-Bahn zu bewegen. Sogar mitten im Berufsverkehr hat jeder sein Ziel erreicht und sich ein wenig als Großstädter gefühlt, als nach fünf Tagen die Heimreise angetreten wurde. An dieser Stelle möchte ich noch einmal den Eltern dan-ken, die ihren Kindern dieses Erlebnis ermöglicht haben. Außerdem vielen Dank an Frau Kayser, Frau Schuhmacher und Frau Bahlke, die uns als Begleitung unterstützten, und an meinen Kollegen Herrn Glöde, der eine große Hilfe bei der Vorbereitung der Fahrt war. Aber ein großes Danke-schön geht auch an alle meine 36 mutigen Schüler, die alle Herausforderungen und auch schwierigen Situationen gut gemeistert haben.

Angela Rezar

lockere und aufgeschlossene Atmosphäre. Am Ende wur-de das zubereitete afrikanische Gericht gemeinsam mit den Gruppenbetreuern und den Begleitpersonen an zwei großen eingedeckten Tafeln gegessen. Neben Fufu mit Hühnchen und Gemüse gab es auch ein leckeres Dessert. Nach einem Gruppenfoto vor dem Bildungszentrum ging es dann wieder zum Bahnhof.Als alle gegen 14.40 Uhr in Burg Stargard eintrafen, wurde noch ein Stopp an der Eisdiele gemacht.Mit vielen interessanten Eindrücken und erlebtem Spaß traten die Kinder dann den Heinweg an.Das war ein gelungener Wandertag.

Verwaltung und Heizkraftwerke kennengelernt

Klasse 6 a der Regionalen Schule Burg Stargard besucht ihre Patenbrigade und erfährt viel Wissenswertes

über die Stadtwerke von Neubrandenburg

Am 20.03.12 fuhr die Klasse 6 a der Regionalen Schule Burg Stargard zu den Neubrandenburger Heizkraftwer-ken. Um 10.00 Uhr wurden sie von dem Bus der Stadt-werke abgeholt. Als sie dort ankamen, wurden sie von Herrn Möller und Herrn Nels begrüßt. Nachdem sie kurz informiert wurden, bildeten sich eine Mädchen- und eine Jungengruppe. Der Rundgang der Mädchen begann mit einer Besichtigung des Daches. Danach ging es in den Maschinenraum. Dort erfuhren sie, dass der Kran bis zu 20 t heben kann, sie selbst durften sich einmal ranhängen und wurden hoch gehoben. Für die Jungen begann die Führung im Maschinenraum und endete auf dem Dach. Später wurden noch die letzten Fragen beantwortet und die Schüler fuhren wieder zurück zur Schule. Am 13.04.12 besuchte die Klasse 6 a das zweite Mal die Stadtwerke Neubrandenburg, dieses Mal sahen sie sich die Verwaltung an. Dort erfuhren sie, wo sich die einzelnen Aufgabenbereiche befinden, dort werden z. B. Cups oder Feste organisiert. Nach dem Frühstückessen besichtigten sie die Büroräume, außerdem sahen sie sich noch einen Film an. Danach fuhren sie wieder zur Schule.

Diese beiden Tage gefielen den Schülerinnen und Schülern sehr. Sie waren interessant und abwechslungsreich.

Christin Tode, Gisela Wöldecke Nach Entwürfen von Orla Thiede und Michelle Sommerfeld

Klasse 6 a der Regionalen Schule Burg Stargard

Stargarder Zeitung - 26 - Nr. 06/2012

Theatererlebnis der besonderen Art

Die 5. Klassen der Regionalen Schule Burg Stargard besuchten Schlossfestspiele

Am 12.06.2012 war es endlich soweit, alle 5. Klassen der Regionalen Schule Burg Stargard brachen um 8.30 Uhr mit einem Bus nach Neustrelitz auf. Ziel war die Prämiere von „Des Kaisers neue Kleider“. Leider wollte am Anfang das Wetter gar nicht mitspielen, doch schließlich erbarmte sich Petrus und schickte uns doch noch Sonnenschein.Die Kinder und ihre Klassenleiterinnen erlebten eine schwungvolle, abwechslungsreiche und mitreißende Vor-stellung. Musik, Kostüme und Sprachwitz begeisterten die Schülerinnen und Schüler. Für sie war das ein tolles Erlebnis.Bereits im Vorfeld beschäftigten sich die Klassen mit dem Märchen. Die Klasse 5 c nahm auch am Kreativwettbe-werb teil und gewann für die Spielsaison 2012/2013 Ein-trittskarten für eine Kindervorstellung. Das freute alle sehr. Auch beim stattfindenden Quiz zur Aufführung gewann eine Schülerin unserer Schule, Jule Langhoff kann sich ebenfalls über Freikarten freuen.Herzlichen Glückwunsch!Nach der Vorstellung bummelten alle in der Einkaufsstraße. Leckeres Eis, Shakes und Snacks hatten Hochkonjunktur.

Um 14.00 Uhr fuhr der Bus alle Beteiligten wieder nach Burg Stargard zurück. Sicher werden alle den Theaterbesuch noch lange in Er-innerung behalten.

M.Panthen

Regen bei der Vorstellung

Jule Langhoff bei der Preisverleihung Finale

Schnelles Internet auf dem Land und in der Stadt

Starten Sie in ein neues Zeitalter der Telekommunikation: Die neue Mobilfunkgeneration LTE bietet allen Menschen in ganz Deutschland ein turboschnelles Internet. Schon zum Start des Datenturbos werden Datenübertragungsraten von bis zu 50.000 kbit/s erreicht.Schnelles Internet für alle - mit der nächsten Mobilfunkgenera-tion LTE (Long Term Evolution) wird das jetzt möglich.Das turboschnelle Internet kommt per Funk auf das Land und in die Stadt. Mit den kürzlich ersteigerten Funkfrequenzen und dem neuen Standard LTE wird der Zugang zum schnellen In-ternet auch in den bisher unterversorgten Regionen, den so genannten weißen Flecken, Realität.Mit dem neuen Highspeed-Internet surfen Sie so bis zu zehnmal schneller als mit DSL und laden sich in ungeahnten Geschwin-digkeiten jederzeit Ihre Lieblingsvideos herunter. Ganz bequem, stabil, kostengünstig, ohne Kabel.Holen Sie sich jetzt Ihren schnellen Internetanschluss im seri-ösen Fachhandel mit persönlicher Beratung. Zurzeit laufen wieder viele Vertreter mit Telefon- und Internet-verträgen (auch im Bereich LTE) von Tür zur Tür oder verkaufen

am Telefon. Oft weiß der Kunde gar nicht welche Firma dahinter steckt, weil nur mit dem Markennamen des verkauften Pro-dukts gehandelt wird. Man muss hier den Markennamen des verkauften Produkts und den Namen der Firma die das Produkt verkauft unterscheiden. So fehlt im Nachhinein jeglicher An-sprechpartner (dazu gehört auch ein Firmenname, mit Anschrift und Telefonnummer). Bei Firmen vor Ort, die das gleiche Pro-dukt verkaufen und noch einen besseren und teils kostenlosen Service mit dauerhaftem Ansprechpartner gewährleisten, kann man dann keine kostenlose, sondern nur kostenpflichtige Hilfe erwarten. Neue Technologien gehören in Expertenhand und sollten nicht an der Haustür, am Telefon oder im Internet gekauft werden. Ihren LTE/ 4G/Turbo-Internet-Anschluss mit kostenloser Ein-richtung können Sie hier vor Ort erhalten:

Stargarder Service Center, Andreas Rösler, Marktstr. 3, 17094 Burg Stargard, Mo.–Sa. 9–12 Uhr u. Mo.–Fr. 15–18 Uhr, Tel: 039603 27788. (Infoservice auch für Bürgermeister und Ge-meindevertreter!)

Nr. 06/2012 - 27 - Stargarder Zeitung

Kita „Am Märchenwald“

Ein besonderer Waldtag!

Grundschule „Kletterrose“

Unser Aufenthalt in der Steinmühle

Nach einer anstrengenden Fahrradtour über 22 km sind wir, die Klasse 4 a, mit unserer Klassenlehrerin, Frau Klebs und einigen Muttis, am 07.05.2012 in der Steinmühle an-gekommen.Alle Kinder waren gespannt auf die Zimmeraufteilung. Ewa, Lea und ich haben uns ein Viererzimmer ausgesucht. Am ersten Abend blieben wir bis 23.00 Uhr wach, so aufgeregt waren wir.Jeden Morgen gab es um 8.00 Uhr leckere frische Brötchen zum Frühstück.Wir konnten dort angeln, mit dem Floß fahren, basteln und vieles mehr. Bei einer Waldwanderung haben wir von Claus und Felix viel über Wald, Moor und die Tiere erfahren. Spannend war die Suche nach Fotoausschnitten.Als wir mit dem Floß gefahren sind, haben wir Tierchen gekeschert, Proben mit dem Mikroskop untersucht, Tiefen

und Temperaturen gemessen. Anschließend hat uns Katja ein Tier beschrieben, das alle Kinder gezeichnet haben, so entstanden kleine Monster.Den meisten Spaß hat uns das Angeln mit unseren selbst gebauten Stippen bereitet. Es war ein kleiner Wettbewerb entfacht: „Wer kriegt die meisten Fische?“ Sandro hat mit 53 Fischen gewonnen. Herzlichen Glückwunsch!Auch ohne Handys und Fernseher war es eine sehr ab-wechslungsreiche Woche. Jeder von uns bringt viele neue Spielideen mit (Chaosspiel …).Am 11.05.2012 ging es leider schon wieder zurück.Vielen Dank allen beteiligten Muttis und Vatis.Es war eine tolle Klassenabschlussfahrt.

Kristin, Pascal, Celine, Paul und Ewa

Die Fledermäuse der Grundschule „Kletterrose“

Die Schüler der 1 c konnten ihre 1. Lese- und Fledermaus-nacht am 08.05.2012 kaum erwarten.Durch Unterstützung aller Eltern und der Klassenlehre-rin Frau Schwanke wurde ein reichhaltiges und leckeres Abendbrot vorbereitet und gemeinsam eingenommen. Anschließend zogen sich die Kinder in Leseecken und Lesehöhlen mit ihren Büchern und Taschenlampen zum Lesen zurück. Gegen 19.30 Uhr besuchte uns dann Herr Grisau mit seinem Abendsegler, einer sehr großen Fledermaus, mit langen, schmalen Flügeln und breiten abgerundeten Ohren. Wir er-fuhren sehr viel Wissenswertes über die Tiere, wie z. B. über die verschiedenen Arten, die Nahrung, den Lebensraum,

das Jagdverhalten usw. Danach konnten alle Kinder die Fledermaus beim Fressen von Mehlwürmern beobachten.Zum Schluss gegen 21.30 Uhr machten wir noch eine Nachtwanderung zu den Ausflugsorten der Tiere und konn-ten in dieser Nacht sogar drei verschiedene Fledermaus-arten bei der Jagd beobachten, was uns alle faszinierte.Rundum war es für alle ein gelungener Abend und ein bleibendes Erlebnis. Wir bedanken uns herzlich bei Herrn Grisau und allen fleißigen Helfern und freuen uns auf eine spannende Fortsetzung.

Peggy MietznerElternrat

Herr Grisau zeigt den Kindern einen Abendsegler In der Lesehöhle In der Leseecke

Wir die Rotkäppchengruppe hatten heute Besuch von der Försterin Anja vom Forstamt Mecklenburgische Seenplatte. Mit ihr verbrachten wir den Vormittag im Märchenwald. Was wir dort alles gemeinsam erlebten, wollen wir euch heute erzählen.Bevor es losging haben wir noch besprochen was wir im Wald zu beachten haben. Dabei haben wir unseren „Wald-wächter“ nicht vergessen.So jetzt ging es endlich los. Stampf, stampf die Treppen hoch.

Für unsere kurzen Beine schon ganz schön schwierig. Doch es ging noch höher hinaus. Wir suchten uns den höchsten Berg zum besteigen aus. Einige benutzten sogar ihre Hän-de um voran zu kommen.Oben angekommen erzählte uns Anja das Tiere viele Spuren hinterlassen. Nach langem suchen, wir wussten ja nicht welche Spuren sie hinterlassen, zeigte uns Anja einige. Jetzt fanden wir sie auch und sammelten einiges zusammen. Wir entdeckten angenagte Kienäpfel und Blätter, Spinnennetze, Federn, Schneckenschleim, Mäuselöcher und „Rehbetten“.

Stargarder Zeitung - 28 - Nr. 06/2012

Mein Gott, bei dem Waldme-moryspiel mussten wir ganz schön aufpassen und über-legen.

Im Kindergarten haben wir gerade das Projekt „Pflan-zen wachsen – Kinder auch“ deshalb wollten wir wissen, welche Bäume so alt sind wie wir. Anja zeigte uns mehre-re junge 3–4 jährige Bäume. Wow auch Bäume können mit 4 Jahren unterschiedlich groß sein.

Lenas Baum geht ihr gerade mal bis zu den Knien.Dass wir im Wald auch toben können, zeigte uns Anja durch ein Marienkäferspiel.Wir! zeigten Anja zum Abschluss unseren „Waldwächter.“. und erzählten ihr die Geschichte des Baumes. Gemeinsam gingen wir auf Schatzsuche um Waldgeschenke für ihn als Dankeschön zu finden.

Doch auch Dankeschön sagen wir Anja für den besonderen Waldtag.

RotkäppchenChristin Ellen

Zwerge in Cölpin

Hallo alle miteinander. Heute wollen wir euch von unserem Kindertag erzählen. Wir haben die Tage zuvor prima Son-nenschilder gebastelt. Die waren bunt angemalt und mit lustigen Blumen und Schmetterlingen beklebt. Uns Kleinen hat Marion geholfen. Aber Ronja, die Große, hat schon ganz viel allein geschafft. An diesem Tag haben wir gesun-gen, getanzt, genascht und einen Umzug durch das Dorf gemacht. Wir mussten ganz schön aufpassen, dass unsere Schilder nicht wegfliegen. Unsere neue Freundin, die Josie war auch dabei. Wir helfen ihr, sich bei uns einzugewöhnen. Das klappt schon ganz gut.Auf dem Foto seht ihr uns vor der Schmetterlingswand mit unseren Sonnenschildern und den Luftballonhunden. Jeder Schmetterling ist für ein Kind, welches schon bei unserer Tagesmutti Marion war. Josie bekommt jetzt auch einen und dann ist noch viel Platz an der Wand für viele weitere Schmetterlingskinder. Denn entgegen allen bösen Gerüchten die so umherlaufen, will unsrer Tagesmutti Ma-rion noch lange nicht aufhören, sondern noch lange Zeit für viele kleine Zwerge da sein. Ihr könnt also ruhig mal vorbeikommen und euch alles ansehen. Bis bald!

Eure ZwergeRonja, Julian und Tamina

Nr. 06/2012 - 29 - Stargarder Zeitung

Vereine

Amtsfeuerwehr Stargarder LandAmtsfeuerwehrtag des Amtes Stargarder Land

Pünktlich um 10.00 Uhr erfolgte am 02.06.2012 die Mel-dung zur Durchführung des Amtsfeuerwehrtages 2012 durch den Amtswehrführer Hans-Jürgen Lohde an den Amtsvorsteher Joachim Jünger. Nach der Begrüßung be-gannen umgehend die Wettkämpfe mit dem „Löschangriff/nass “. Die teilnehmenden Jugend-, Frauen- und Männer-mannschaften gingen mit großer Einsatzbereitschaft an den Start. Die Wettkampfstrecke musste zweimal bewältigt werden. Sieger im Frauenwettbewerb wurde, wie im Vor-jahr, die Mannschaft aus Neu Käbelich vor Dewitz. Bei den Männern wurde die Wehr aus Dewitz vor Groß Nemerow und Rowa Sieger. Im Jugendwettkampf siegte die Gast-mannschaft aus Neubrandenburg vor Lindetal II und Burg Stargard I. Im Zwergenvergleich war Burg Stargard vor Cölpin erfolgreich. Die Vergleiche der Zwerge wurden laut-stark von den Zuschauern und den Eltern unterstützt. Den „Balliner Dreikampf“ gewann ein – Nichtfeuerwehrmann – Patrick Janosch bei den Männern und Paul Kinowskie bei der Jugend. Die Gäste, Besucher und aktiven Teilnehmer ließen sich auch durch einen 15 Minuten dauernden Regen von der guten Stimmung nicht abbringen und kämpften unverdrossen weiter, da nach dem guten Mittagessen, (von der Gaststätte Klüschenberg) die 2. Wettkampfserie absolviert werden musste.Zusätzlich gab es neben einem Schießstand, einer Hüpf-burg und dem „Gewicht schätzen“ eines Ferkels viel Unter-haltung und genügend Zeit für Gespräche und Erfahrungs-austausch unter den einzelnen Mannschaften.Mit der Siegerehrung und dem Dank an alle 250 Teilneh-mer, Schiedsrichter, Stationsleiter und Helfer beendete der Amtswehrführer Kamerad Lohde den einen gelungenen Amtsfeuerwehrtag.

Amtspressewart/HauptlöschmeisterChristoph Breßler

Löschangriff nass

Die Zwergenfeuerwehr

Spatenstich und Übergabe Fördermittelbescheide

Am 29.05.2012 wurden durch den Innenminister Lorenz Caffier Fördermittelbescheide für den 2. Bauabschnitt der Feuerwehrtechnischen Zentrale in Neuendorf und den An-bau für die Freiwillige Feuerwehr Pragsdorf übergeben. An der Übergabe konnte der Kreisbrandmeister Norbert Rieger weiterhin den Landrat des Landkreises Mecklenbur-gische Seenplatte Heiko Kärger, den Bundestagsabgeord-neten Christoph Poland, die Wehrführer der benachbarten Feuerwehren sowie Sponsoren und Ehrengäste begrüßen.Gleichzeitig wurde der Schlüssel für den 1. Bauabschnitt symbolisch übergeben. Drei Millionen Euro werden in die gesamte Baumaßnahme der Feuerwehrtechnischen Zen-trale investiert. Als eine „schöne Sache“ schätzte der Wehr-führer der Freiwilligen Feuerwehr Pragsdorf Peer Karg die Übergabe von 129.000 Euro für den dringend notwendigen Anbau in Pragsdorf ein. Für die 22 aktiven Feuerwehrleute werden sich die Arbeitsbedingungen wesentlich verbes-sern. 1. Spatenstich, 2. Bauabschnitt

Stargarder Zeitung - 30 - Nr. 06/2012

Übergabe Fördermittelbescheide, Innenminister Lorenz Caffier, Landrat Heiko Kärger und Kreisbrandmeister Norbert Rieger

Nach der Übergabe der Bescheide erfolgte der 1. Spaten-stich für den 2. Bauabschnitt der Feuerwehrtechnischen Zentrale und bei einem Imbiss und lockeren Gesprächen der Teilnehmer ist dieser erfolgreiche Tag abgeschlossen worden.

HauptlöschmeisterChristoph Breßler

Ausbildung im Brandübungshaus Malchow

Nach zweijähriger Vorbereitung bekamen wir am 21.03.2012 einen Lehrgang im Brandübungshaus an der Landesfeuer-wehrschule in Malchow. Da diese Termine sehr knapp sind, möchte ich mich auf diesem Wege bei der BF Greifswald bedanken die ihren Termin an uns abgegeben haben. Diese Ausbildung ist leider nur in der Woche möglich und unsere Kameraden waren bereit dafür Urlaub zu nehmen.Am 21.03.2012 war es dann soweit, um 5.30 Uhr fuhren wir mit 11 Kameraden aus Lindetal, einem Kameraden aus Rowa und unseren beiden Trainern nach Malchow. In Malchow begann nach einer kurzen Einweisung und Belehrung die Ausbildung. Wir begannen mit einem Hohl-stahlrohrtraining und dem Öffnen von Türen. Danach ging es zu einer Wärmegewöhnung ins Brandübungshaus, wo die Wärme erst mit Schutzkleidung und danach ohne auf uns einwirkte um zu zeigen wie wichtig diese Kleidung für die PA Träger ist.Im 2. Teil simulierten die beiden Trainer einen Küchenbrand, den alle nacheinander löschen mussten. In der Küche brannte eine Friteuse, die bei falscher Brandbekämpfung vom Trainer zur Fettexplosion gebracht wurde und somit die Küche in Vollbrand stand. Nach der Auswertung der Fehler und einer Stärkung beim Mittagessen absolvierten alle diesen Teil noch einmal.Dann im 3. Teil sollten wir einen Schlafzimmerbrand be-kämpfen und dort nach vermissten Personen suchen, wo die Trainer es uns nicht gerade leicht machten und den Brand immer wieder entfachten.Zum Schluss gab es dann noch eine Auswertung des ge-samten Tages durch den Lehrgangsleiter, den Trainern und den Kameraden mit anschließender Übergabe der Teilneh-

Kameraden aus Lindetal und Rowa

merzertifikate. Alle Kameraden waren vom Ausbildungstag sehr beeindruckt und haben viel dazugelernt. Gleichzeitig haben sich alle für den weiterführenden Lehrgang im näch-sten Jahr angemeldet.Zum Schluss möchte ich die Gelegenheit nutzen mich bei den Trainern, Kamerad Lohde und Kamerad Schütt, zu bedanken, die ihre Freizeit dafür opferten um mit uns dort zu üben.Ein weiteres Dankeschön geht an die Kameraden für ihre Aufmerksamkeit und ihre Disziplin, was für einen sehr rei-bungslosen Ablauf des Tages sorgte.Mit den Worten unseres Wehrführers, sage ich „Kameraden ich bin stolz auf euch“.

Löschmeister Mirco Kranz

Zwergenfeuerwehr Lindetal

Mailauf der Zwergenfeuerwehr Lindetal

Zum ersten Mal führte die Zwergenfeuerwehr Lindetal am 05.05.2012 einen Mailauf durch. Es nahmen 18 Kinder aus den Bereichen Zwerge Lindetal, Jugendfeuerwehr Lindetal/Cölpin und die Zwerge aus Rowa teil.Es mussten 10 Stationen absolviert werden wie z. B. Gerä-tekunde, Geschicklichkeitsübung und Fragestation.

Die Kinder wurden in Gruppen aufgeteilt, sodass kleine und schon größere in den insgesamt vier Gruppen vertre-ten waren. Sie sollten spielerisch das Zusammenarbeiten erlernen, was natürlich in der Feuerwehr sehr wichtig ist. Es machte allen sehr viel Spaß und der Regen, der uns dann am Vormittag traf zerstörte die Freude an diesem Tag nicht.

www.facebook.com/schibri

Nr. 06/2012 - 31 - Stargarder Zeitung

Der Tag wurde dann mit einem gemeinsamen Mit-tagessen beendet.Vielen Dank an die Helfer aus Lindetal und Rowa, auch den Jugendlichen die uns sehr geholfen ha-ben.Ein besonderer Dank gilt der Kameradin Stefanie Pautz die den Mailauf or-ganisiert und vorbereitet hat.

Marga KlenowetzJugendfeuerwehrwart Zwergenfeuerwehr Lindetal

Stargarder Behindertenverband e. V.Aus der Vereinsarbeit des Stargarder Behindertenverbandes e. V.

Fotos: P. Braun, 1. Juni 2012

Zum Internationalen Kindertag, am 1. Juni waren der Vor-sitzende mit Mitgliedern des Stargarder Behindertenver-bandes e. V. in der Integrativen Kita – Märchenwald in Burg Stargard zu Besuch, um den Kindern zum Kindertag zu gra-tulieren und natürlich um kleine Geschenke zu überbringen.Unter dem Motto: Große Leute brauchen kleine Freunde – besuchen wir uns seit einigen Jahren monatlich und ha-ben miteinander viel Spaß und Freude beim Singen, beim Basteln und beim Spielen.Zum Internationalen Kindertag 2012 wünschen wir uns Chancengleichheit für unsere kleinen Freunde und eine Kinder- und Familienpolitik von der Landesregierung, die Vielfalt und Miteinander fördert.

Nötig ist es allemal, denn eine Gesellschaft wo Kinderreich-tum immer noch ein Armutsrisiko ist sind Veränderungen dringend nötig.

P. Braun

Stargarder Zeitung - 32 - Nr. 06/2012

Mecklenburgische VersicherungsgruppeBezirks-GeneralvertretungDieter Briese • Versicherungsfachmann (BWV)Bachstr. 3 • 17094 Burg StargardTelefon: 039603 20521 • Telefax: 039603 28053 E-Mail: [email protected]

Hilfs- und pflegebedürftig: Es kann jeden treffen Pflegebedürftig-keit ist keine Frage des Alters: Jeder Mensch kann plötzlich durch Krankheit oder Unfall auf Hilfe angewiesen sein. Professionelle Pflege ist teuer und die Leistungen aus der Pflegepflichtversiche-rung decken die tatsächlichen Kosten oft nicht ab. Vorsorgen kann man am besten mit einer privaten Zusatzversicherung, die auch noch bestimmte Notfall- und Beratungsleistungen übernimmt.Die Anzahl älterer pflegebedürftiger Menschen wird durch die de-mografische Entwicklung in Deutschland weiter ansteigen. Doch auch in jungen Jahren kann man von heute auf morgen durch einen Unfall oder eine Krankheit zum Pflegefall werden. Was tun, wenn die alltäglichen Verrichtungen alleine nicht mehr zu meistern sind und professionelle Betreuung nötig wird? Seit 1995 hat jeder, der pflegebedürftig wird, Anspruch auf Leistungen der Pflegepflicht-versicherung. Diese zahlt je nach Pflegestufe einen festen Betrag.Die Beträge entsprechen jedoch häufig nicht den tatsächlichen Kosten, die für ambulante oder stationäre Pflege aufgebracht werden müssen.Mit einer privaten Pflegetagegeldversicherung lässt sich die Ver-sorgungslücke schließen. Sie zahlt dem Versicherten, wenn er ambulant oder stationär betreut werden muss, einen Zuschuss in der vereinbarten Höhe. Flexible Pflegetagegeldtarife bietet zum Beispiel die MecklenburgischeVersicherungsgruppe den Versicherten an. So können sie wäh-len, in welchem Umfang sie die Pflege absichern möchten. Zu-

sätzliche Assistanceleistungen ergänzen das Angebot: Zum Beispiel wird ein Pflegeheim-platz innerhalb von 24 Stunden garantiert, werden Dienstlei-stungen wie Menüservice und Fahrdienst organisiert und bezahlt sowie ein Beratungs-service zum Thema Pflege angeboten. Wer sich genau ausrechnen lassen möchte, wie viel Geld ihm bei Pflege-bedürftigkeit im Monat fehlen würde und wie sich die Lücke ausgleichen lässt, kann sich von Bezirks-Generalvertretung Dieter Briese in Burg Stargard gern beraten lassen.

Nr. 06/2012 - 33 - Stargarder Zeitung

Stargarder Zeitung - 34 - Nr. 06/2012

Schützenverein Burg Stargard e. V.Maßnahmen und Veranstaltungen

1. Öffentliche Schießzeiten Schießplatz Quastenberg- Samstags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr (mit Anmeldung) - Sonntags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr tel. Anmeldungen auch für andere Tage: 039603/20338 (Dieter Schnabel) 039603/21138 (Vorsitzender) 039603/21137 (Fax) Öffentliche Schießveranstaltungen (siehe Öffnungs-

zeiten) können von jedem Mann und jeder Frau genutzt werden. Ausleihmöglichkeiten für Bockdoppelflinten sind vorhanden.

2. Termine 21.08.2012 Vorstandssitzung (öffentlich für

alle Mitglieder) Schießplatz Qua-stenberg, Beginn: 19.00 Uhr

Arbeitseinsätze Abzuleistende Arbeitsstunden können an jedem 1. Samstag im Monat ausgeführt werden.

Jeden Mittwoch Training der Frauenmannschaft, Schießplatz Quastenberg, Be-ginn: 17.00 Uhr

25.06.2012 Landesmeisterschaft Wolgast, GK Pistole, Beginn: 9.00 Uhr

Vereinsmeisterschaft Trap am 13.05.2012Am 13.05. d. J. stellten sich neun Schützenbrüder zum Wettkampf um die Vereinsmeisterschaft im Wurfscheiben-schießen, genannt Trap.

Die Teilnehmer

Vorbereitung zum 3. Durchgang

v. l. n. r.; Uwe Ruchay, Armin Buse, Jochen Basedow.Nach den üblichen Vorbereitungen begann 9.15 Uhr der erste Durchgang. Je Durchgang waren bzw. sind 25 Wurf-scheiben, die in verschiedene, nicht vorhersehbare Rich-tungen fliegen, von jedem Schützen zu treffen.Der zweite Durchgang folgte. Erste Prognosen auf den Sieger wurden gemacht. An der Spitze lag Wolfgang Wo-ckenfuß mit 44, Uwe Ruchay mit 43 und Jochen Basedow mit 42 von 50 zu treffenden Wurfscheiben

Die dritte Runde brachte die Entscheidung.Uwe Ruchay wurde mit 65 von 75 Scheiben Vereinsmei-ster. Besondere Anerkennung verdient sein Ergebnis in der zweiten Runde, 25 von 25 Scheiben, besser geht es nicht.

Armin Buse und Jochen Basedow belegten mit jeweils 63 Scheiben Platz 2 und 3.

Herzlichen Glückwunsch an die Sieger

Der VorstandSchützenverein Burg Stargard

Heimatchor Burg Stargard e. V.„Chorsingen macht Freu(n)de“, so das Motto unseres Freundschaftschores in Marne, der in diesem Jahr sein

40-jähriges Bestehen feierte

Zu diesem Jubiläum am 12.05.2012 waren wir, der Hei-matchor Burg Stargard, herzlich eingeladen.

Nach guter Vorbereitung für dieses Ereignis ging es dann am 11.05.2012 auf die Reise in die Partnerstadt Marne.

Nr. 06/2012 - 35 - Stargarder Zeitung

Dort angekommen wurden wir von unseren Freunden und dem Bürgermeister auf das herzlichste begrüßt. Nach dem gemeinsamen Abendessen und dem Begrüßungslied für unsere „Marner“ ging es dann in die Privatquartiere, wo dann noch lange und viel erzählt wurde.Am Sonnabend dann gegen 14.00 Uhr waren Stellproben und einsingen eingeplant, es war aber auch noch Zeit für ei-ne gemütliche Kaffeerunde bevor es dann zum eigentlichen Höhepunkt kam, dem Chorkonzert mit sieben Chören in der Maria-Magdalenen-Kirche.Unter einigen Vereinsfahnen zogen dann die Chöre in die Kirche ein. Es war ein schönes und sehr beeindruckendes Konzert. Am Abend waren wir eingeladen zu einem gemüt-lichen Beisammensein mit guten Abendessen, mit Musik, Tanz und sehr viel Spaß.Am Sonntag trafen wir uns alle zu einem gemeinsamen Frühstück und gegen 11.00 Uhr ging es wieder auf die Heimfahrt.Es war ein schönes Erlebnis, dass uns wieder Ansporn gibt, den Chorgesang zu pflegen. In einer Liedzeile heißt es „Singe wem Gesang gegeben, sing in deinem ganzen Leben.“

Der Marner Chor singt für den Heimatchor anlässlich des 40-jährigen Jubiläums.

Wer Lust auf Chorgesang und eine gute Singstimme hat, der ist uns immer herzlich willkommen. Die nächste Chor-probe ist wieder am 13.08. um 19.00 Uhr.An dieser Stelle, ein herzliches Dankeschön, an Amtsvor-steher Herrn Joachim Jünger für die freundliche Unterstüt-zung anlässlich dieses Chortreffens.

Heimatchor Burg Stargard e. V.

Chormitglieder des Heimatchores auf der Reise nach Marne. Der Heimatchor singt anlässlich des 40-jährigen Jubiläums.

Rassekaninchenzuchtverein M26 Burg Stargard

21 Burg-Pokal-Schau

Die Zuchtfreunde Lindstaedt und Weber bei der Begutachtung eines Rassekaninchens.

Der Rassekaninchenzuchtverein M26 Burg Stargard führt in diesen Jahr am 14. und 15 Juli in der integrativen Be-gegnungsstätte in Rowa die 21. Burg-Pokal-Schau für Rassekaninchen durch.Die Schirmherrschaft hat der Landrat des Kreises Meck-lenburgische Seenplatte, Herr Heiko Kärger, übernommen.Interessierte Bürger haben die Möglichkeit am Samstag, den 14. Juli, in der Zeit von 9.00 bis 17.00 Uhr und am Sonntag, den 15. Juli, von 9.00 bis 14.00 Uhr die Schau zu besuchen. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Im vergangenen Jahr beteiligten sich 52 Züchter aus 16 Vereinen des Landesverbandes Mecklenburg und Vorpom-merns, sowie des Landesverbandes Berlin-Mark Branden-burg mit 248 Tieren in 32 Rassen und Farbschlägen an dieser Ausstellung. Es gibt also wieder interessantes zu sehen!Ehrenpreisstiftungen werden gerne entgegen genommen, der kleinste Beitrag trägt mit dazu bei uns in unserer Arbeit zu unterstützen.

Spendenwillige melden sich bitte bei unseren Kassierer, Zuchtfreund Dieter Briese, Tel. 039603/20521. Durch Ihn werden auch die entsprechenden Spendenquit-tungen ausgestellt.

Der Vorstand

Stargarder Zeitung - 36 - Nr. 06/2012

SV Burg Stargard 09

Mai-Turnier 2012

Am 1. Mai 2012 wurde mal wieder bei bestem Wetter das 41. Mai-Turnier des SV Burg Stargard 09 ausgetragen. Zahlreiche Mannschaften waren auch dieses Jahr wieder vertreten – von ortsansässigen Firmen wie Getränkemarkt Krahl oder Zum Tröster bis hin zu unserer tatkräftigen Frei-willigen Feuerwehr, welche bis in die Morgenstunden mit dem Feuer in Bargensdorf zu kämpfen hatten, waren auch wieder unsere Nachbarn aus Dewitz und sogar eine Mann-schaft aus Berlin da.

Diese bunte Mischung versprach einiges. Früh zeichneten sich die Favoriten in den zwei Gruppen heraus. Zum Tröster marschierte in Staffel B ohne Punktverlust durch. In Staffel A setzte sich die Truppe um Altmeister Alfred Thurow – Alfreds Bande mit 11 Punkten durch. In Staffel B setzten sich durch ein besseres Torverhältnis die Hamburger Jungs durch und in A, verdrängten Die Stürzer im letzten Spiel den Dewitzer SV von Platz 2. Somit standen die Halbfinal-paarungen fest. Alfreds Bande und Zum Tröster setzten sich jeweils mit 1:0 durch. Im Spiel um Platz drei hatten die Hamburger Jungs im Neunmeter schießen das Quäntchen mehr Glück und sicherten sich die 3. Platzierung. Im span-nenden Finale ging es um alles. Aber den Titelverteidiger sollte auch dieses Jahr das Glück hold sein, sodass der Wanderpokal auch ein zweites Jahr den Tresen zieren darf.

Rosen-Cup 2012

Für Alfreds Bande ein großer Erfolg. Im letzten Jahr dritter und nun bereits zweiter – Tendenz steigend – wer weiß wo das noch hinführt.

Alles in allem ein sehr faires und gelungenes Turnier, auf dem Feld und rundherum. Dies macht Mut und Freude aufs neue Jahr.

Am 12.05.2012 wurde das Pendant zum Burg-Cup der Fußball-Herren, der Rosen-Cup unserer Handball-Damen ausgetragen. Beflügelt vom Aufstieg und der Meisterschaft, nochmals Glückwunsch an diese hervorragende Leistung von Mannschaft und Trainerstab, wollten unsere Hand-ballerinnen den Heimpokal auch daheim behalten. Leider spielte der SV Eintracht Rostock nicht ganz mit. Gleich im ersten Spiel wurde quasi der Sieger ausgespielt – Rostock

setzte sich mit einem Tor durch. Auch in den Einzelaus-zeichnungen konnte der SV Eintracht Rostock glänzen, in nur 3 Spielen erzielte Birgit Brookmann 15 Tore und wur-de somit beste Torschützin. Die Auszeichnung zur besten Torhüterin sicherte sich Bea Jürges vom SV Burg Stargard 09. Auch den beiden anderen Mannschaften aus Dresden und Wolgast ein herzliches Dankeschön. Hoffentlich sieht man sich 2013 wieder!

Stargarder Burgverein e. V.Winzerstammtisch am 23. Mai 2012 auf Schloss Rattey

Zum 23. Mai diesen Jahres erhielt der Stargarder Burgverein eine Einladung der Privatwinzer zu Rattey zu einem Winzer-stammtisch. Wir nutzten die Gelegenheit, vor den Mitgliedern des Winzervereins den Burgverein und seine Arbeit vorzustel-len. Im aufwendig sanierten Vereinshaus der Freunde eines guten Weines berichteten wir über unsere Burg, das Vereins-leben und unsere Aktivitäten. Nach dem kleinen Abendbrot

und einem Glas Wein (es können auch zwei gewesen sein), probierten sich einige Damen und Herren beim Bogenschie-ßen aus. Das Trefferbild zeigte echtes Talent, vermutlich wa-ren einige Schützen nicht das erste Mal dabei.Ein angenehmer Abend mit schönen Impressionen von einer tollen Schlossanlage. Wir werden sicher noch einmal diesen schönen Ort und die netten Gastgeber besuchen!

Nr. 06/2012 - 37 - Stargarder Zeitung

20. Burgfest in Neustadt-Glewe

Vom 1. bis 3. Juni diesen Jahres feierte die Stadt Neu-stadt-Glewe ihr 20. Burgfest. Zwischen Burgturm und Elde leuchteten weit hin die wei-ßen Zelte des Frühmittelal-ters und die farbenfrohen Zelte der Ritterschaft aus dem Hochmittelalter. Rauch stieg auf von den unzähligen Feuerstellen der Lager und Händler. Buntes Getümmel herrschte auf den Eldewiesen soweit man blicken konnte. Auch der Stargarder Burgver-ein folgte gerne der Einladung des Fördervereins Burg Neu-stadt-Glewe e. V. und reiste mit einer Gesandtschaft von ca. 25 Gewandeten an. Mit Brot und Salz bedankten wir uns für die Einladung und huldig-

ten dem Burgadel und dem diesjährigen Burgfräulein Daniela.In einem feierlichen Festakt ließen die Veranstalter die zu-rückliegenden 20 Jahre noch einmal aufleben. Traditions-gemäß ist zum Burgfest das gewählte Burgfräulein des Jahres anwesend. Zum diesjährigen Jubiläum erschienen fast alle bisher gewählten Burgfräuleins (jetzt doch eher Burg-Damen) und wohnten dem Festakt bei. Viel Kurzweil vermittelten Artisten, Musikanten, Puppen-spieler, Ritterschaft und Narretey. Ein gelungenes Fest für Gastgeber und Gäste.

Gudrun KämingAG Werbung

Die Gesandtschaft des Stargarder Burgverein e. V. bei der Huldigung.

Brot und Salz als traditionelles Gastgeschenk bei der Übergabe.

Kulturverein Groß Nemerow e. V.Naturkundliche Wanderung

Am 1. Mai 2012 stand unsere diesjährige naturkundliche Wanderung auf dem Kalender. Der Wanderweg führte über Bornmühle nach Klein Nemerow.Auf dem Weg dorthin konnten wir die Natur pur genießen. Die Blütenpracht anzuschauen war wunderschön. Auch kreuzten uns viele Tiere bei diesem schönen Wetter, Ei-dechsen und Ringelnattern. In Klein Nemerow angekom-

men hatten wir von der Liegewiese an der Klosterscheune einen wundervollen Blick auf den See. Ein Entenpaar zeigte sich von seiner schönen Seite. Uns interessierte natürlich hier an historischer Stätte die ehemalige Johanniterkom-turei.Wie zu erfahren war gab es drei Johanniterordenssitze in Mecklenburg Strelitz. Da waren die Momturei Mirow, die

Stärkung nach einer schönen Wanderung Klosterscheune Groß Nemerow

Stargarder Zeitung - 38 - Nr. 06/2012

Komturei Gardow bei Wokuhl und die Komturei in Klein Nemerow. Hier kann man auch noch gut erhaltenes be-gutachten. Der Klosterscheunenverein mit Unterstützung der Gemeinde haben hier mit zu beigetragen. Am 19. Juni 1999 wurde in Klein Nemerow in der Klosterscheune bei herrlichem Wetter mit einem Festakt 900 Jahre im Dienst des Nächsten „Die Johanniter“ gefeiert.

Zu diesem Ereignis waren hohe Würdenträger des Ordens angereist.Die Geschichte um die Komturei ist in einem Schaukasten zur Klosterscheune mit einem Model zu erleben. Nach die-sem schönen Vormittag gab es für alle Wanderer etwas vom Grill zur Stärkung.

B. RecknagelVereinsvorsitzender

Gemütlicher Grillabend

Christiehimmelfahrt stand vor der Tür und traditionell trafen sich die Vereinsmitglieder mit den Ehepartnern zu einem gemütlichen Grillabend.Unsere Frauen brachten zu Bratwurst und Grillfleisch le-ckere Salate mit.Am Himmelfahrtstag direkt hatten sich liebe Gäste aus Burg Stargard angekündigt. Der VfL Burg Stargard e. V. kam

Die Vereinsmitglieder grillen

mit einer großen Abordnung Radlern. VfL ist kein Fußball-verein, sondern der Verein für Leibesübungen mit über 300 Mitgliedern. Verschiedene sportliche Betätigungen werden hier angeboten. Zur Begrüßung an diesem kühlen Vormittag gab es einen Pott Glühwein. Unsere Vereinsfrauen kochten dann eine deftige Erbsensuppe und dazu gab es zarte Bockwürste. Nachdem sich alle gestärkt hatten, wurde das Schulmuseum und das Spritzenhaus besichtigt. Reinhard Schulz erläuterte das Schulmuseum und Karsten Lembke das Spritzenhaus. Manch Besucher war schon erstaunt was es so zu sehen gab. Gegen 15.00 Uhr gab es selbst-gebackenen Kuchen, den die Frauen aus Burg Stargard mitbrachten. Unsere Frauen hatten zuvor den Klubraum fein hergerichtet.Beide Vereinsvorsitzenden konnten nach dem Tag eine positive Bilanz ziehen.Ein gelungener Feiertag. An dieser Stelle allen Aktiven für die Arbeit herzlichen Dank.

Bernd RecknagelVereinsvorsitzender

Kulturverein Rowa

Der Kulturverein Rowa informiert

Am 03.06.12 nachmittags fand unser Kinderfest unter reger Teilnahme vieler Kinder und Eltern auf dem Sportplatz in Rowa statt.

Bei Aktivitäten, wie Luftballonmodellieren, Kinderschmin-ken, toben auf der Hüpfburg u. v. m., hatten unsere Jüngs-ten aber auch ihre Eltern Freude und Spaß.

Zum Gelingen dieser unterhaltsamen Stunden trugen die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Rowa sowie die Mitglieder des Handarbeitszirkels – Kul-turverein Rowa – die für Kaffee und Kuchen sorgten, bei.Ein großes „Dankeschön“ auch an den Grillmeister Dietmar Simon sowie an alle sonstigen fleißigen Helferinnen und Helfer.

Dietmar Simon in Aktion. Kinderschminken

Nr. 06/2012 - 39 - Stargarder Zeitung

Auf die Räder und los!

Unter diesem Kommando von Astrid Feist schwangen sich über 40 Radler am 02.06.12 in die Sattel und traten in die Pedalen. Darunter auch unsere Gäste aus der polnischen Partnergemeinde Rogowo. Die Radwanderung führte uns durch die schöne Umgebung unseres Dorfes.Wir fuhren über Ballwitz, Zachow, Wanzka, Rödlin und zurück.30 km steckten in den Beinen.In Ballwitz erhielten wir durch Frau Feist interessante In-formationen zur Historie der Kirche, wir schauten uns das Backhaus an.Weiter ging es nach einem Zwischenstopp am ehemaligen Kloster Wanzka zum Fischer nach Rödlin. Dort konnte mit schmackhaften Fischbrötchen der Hunger gestillt werden. Frisch gestärkt ging es in Richtung Heimat zurück.

Unsere polnischen Gäste verlebten abends mit den Ka-meradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr noch einen interessanten Erfahrungsaustausch. Sie fuhren am Sonntag mit vielen neuen Eindrücken in ihre polnische Heimat zurück.

Ermöglicht wurden diese Tage durch die finanzielle Unter-stützung der Kommunalgemeinschaft POMERANIA e. V.

K. Scheller

Wer hat das schönste Gesicht?

Bootsanleger NonnenhofNonnenhof muss leben

Unter dieser Losung hatte die Bürgerinitiative Nonnenhof am 3. Juni zu einem Aktionstag in Nonnenhof am Südufer des Tollensesees aufgerufen.

Mit mehr als 200 Teilnehmern aus der ganzen Region hatte der Aufruf einen unerwarteten Andrang und Interesse in den Medien ausgelöst.

Aktionäre, vorn im Bild Horst Kaczmarzyk, ehem. Gaststättenleiter Nonnenhof

Auf dem Bootssteg

Stargarder Zeitung - 40 - Nr. 06/2012

Zu den prominenten Besuchern an diesem Tag zählte Horst Kaczmarzyk, der das Ausflugslokal an diesem Ort lange Jahre leitete und aus dem Gästebuch, was uns vorliegt, gibt es nur Positives zu berichten. Viele Menschen, die hier waren, erinnern sich an schöne Tage hier in Nonnenhof. Die mit einer Unterschrift ihre Zustimmung in ausgelegten Li-sten bekunden. Mehrere hundert Unterschriften sind bereits zusammengekommen und manch einer fragte, ob er eine Liste mitnehmen könnte, denn viele Freunde und Bekannte konnten aus zeitlichen Gründen nicht erscheinen. Wenn der Anleger abgerissen wird, befürchten viele, wird der südliche Bereich des Tollensesees nicht mehr zugänglich sein.Warum die Gründung der Bürgerinitiative?Der Bootsanleger Nonnenhof sollte nach Vorstellungen der Stadt Neubrandenburg abgerissen werden, als Aus-gleichsmaßnahme des Naturschutzes für den Neubau eines Anlegers am Hotel Bornmühle.Die Gemeindevertretung wollte diese Lösung so nicht hinnehmen und hatte zur Gemeindevertretersitzung das StALU Neubrandenburg eingeladen.

Ich bin für den Erhalt des Bootsanlegers

Name Vorname Unterschrift Wohnort

An Bernd Recknagel Am Kösterpuhl 24 17094 Groß Nemerow

Lapidare Absage des StALU: „Wir sehen keinen Hand-lungsbedarf“Nicht nur die Gemeindvertreter, sondern auch Bürger der Gemeinde und aus Neubrandenburg, die wegen diesem Tagesordnungspunkt sich die Zeit genommen hatten auf-gelaufene Fragen zu stellen, waren sehr aufgebracht. Dies war der Zeitpunkt aktiv zu werden, Neubrandenbur-ger und Groß Nemerower gründeten am 25. Mai 2012 die Bürgerinitiative „Nonnenhof muss leben“.Wir werden weitere Aktionen durchführen und Unterschrif-ten für den Erhalt und die Sanierung sammeln. Wir würden uns freuen, wenn Sie sich mit Ihrer Unterschrift für den Erhalt des Südufers einsetzen, auch im Interesse unserer Kinder und nachfolgender Generationen.Mit freundlichen Grüßen die Mitglieder der Bürgerinitiative „Nonnenhof muss leben“.

Bernd RecknagelSprecher der Bi aus Groß Nemerow

Jagdgenossenschaft Neu KäbelichEinladung Vollversammlung Jagdgenossenschaft

Neu Käbelich

Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Neu Käbelich lädt hiermit deren Mitglieder zur Vollversammlung ein. Mitglie-der sind alle Jagdgenossen der Gemarkung Neu Käbelich. Explizit wird auch auf die Mitgliedschaft der Waldeigentümer verwiesen. Versammlungsort: Gemeindezentrum Cölpin „Uns Dörphus“ • Versammlungsdatum: 29.06.2012 um 18.00 Uhr. Nach § 5, Abs. 3 und 4 kann sich ein Jagdgenosse durch eine natürliche Person, die ebenfalls Jagdgenosse ist, oder durch seinen Ehepartner, Lebensgefährten oder Verwandten 1. Grades per Vollmacht vertreten lassen. Eine juristische Person als Jagdgenossen kann sich ebenfalls per Vollmacht vertreten lassen. Die Vollmacht ist vor Beginn der Versamm-lung vorzulegen, da die Versammlung nicht öffentlich ist.Tagesordnung:1. Begrüßung durch den Vorsitzenden2. Feststellung der Beschlussfähigkeit3. Anträge zur Tagesordnung4. Kassenbericht 5. Erläuterung zur Jagdgenossenschaft und Angliede-

rungsgenossenschaft Neu Käbelich 6. Jagdpachtauskehr7. Ende der VersammlungDas Kassenbuch sowie das Jagdpachtkataster können nach vorheriger Anmeldung beim Vorsteher der Jagdge-nossenschaft durch die Mitglieder eingesehen werden (Tel. 0173/3010595)

BaginskiJagdvorsteher

Nr. 06/2012 - 41 - Stargarder Zeitung

Wir gratulieren den Jubilaren zum Geburtstag im Juni/Juli 2012

Der Bürgermeister der Stadt Burg Stargard, die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Gemeinden sowie der Amtsvorsteher des Amtes Stargarder Land gratulieren allen Jubilaren, die im Zeitraum vom 22.06.2012 bis 26.07.2012 Geburtstag haben recht herzlich.

Beglückwünscht werden alle nachfolgend Genannten, die in dieser Zeit 60 Jahre und älter werden.

Stadt Burg StargardFrau Bärbel Schöberling am 22.06. zum 61.Frau Elke Bartholomei am 22.06. zum 63.Herr Manfred Dielenberg am 22.06. zum 60.Herr Bernd Macknow am 22.06. zum 63.Herr Helmuth Röseler am 22.06. zum 81.Herr Julius Betcher am 23.06. zum 86.Frau Elke Rudolf am 23.06. zum 60.Frau Monika Diete am 23.06. zum 62.Herr Reginald Maczolla am 23.06. zum 80.Frau Hannelore Nagel am 23.06. zum 62.Herr Wilfried Röseler am 23.06. zum 74.Herr Dieter Kulow am 24.06. zum 69.Herr Manfred Bartsch am 24.06. zum 72.Frau Hedwig Retzlaff am 24.06. zum 88.Frau Regina Landeck am 24.06. zum 71.Frau Gunda Schmidt am 24.06. zum 82.Frau Ursel Hartung am 25.06. zum 69.Herr Wilfried Zinke am 25.06. zum 62.Herr Willi Drews am 26.06. zum 64.Herr Rolf Krüger am 26.06. zum 62.Frau Thea Behn am 27.06. zum 69.Frau Renate Koepke am 27.06. zum 67.Frau Helmantha Lippert am 27.06. zum 89.Frau Eugenie Könn am 28.06. zum 82.Frau Hannelore Morscheck am 28.06. zum 77.Frau Luise Bauer am 28.06. zum 85.Frau Herta Schönhoff am 28.06. zum 83.Frau Gerda Röhl am 29.06. zum 76.Herr Klaus- Reinhard Goerke am 29.06. zum 60.Frau Ingrid Lüdke am 30.06. zum 72.Frau Leokadia Pacholke am 30.06. zum 79.Frau Elfriede Müller am 01.07. zum 77.Frau Edith Psiakowski am 01.07. zum 90.Frau Monika Slatnow am 01.07. zum 62.Frau Ruth Pagel am 02.07. zum 72.Herr Alfons Zwionzek am 03.07. zum 74.Frau Eva- Maria Klemp am 04.07. zum 84.Frau Gisela Pacholke am 04.07. zum 74.Frau Doris Krause am 04.07. zum 62.Herr Peter Müller am 05.07. zum 62.Frau Elsbeth Westphal am 05.07. zum 90.Frau Erika Ginnow am 06.07. zum 91.Frau Luzie Lüttke am 06.07. zum 75.Herr Erwin Lüdke am 06.07. zum 73.Frau Rosemarie Krause am 06.07. zum 66.Herr Sawko Matew am 06.07. zum 63.Herr Gerhard Bahlke am 07.07. zum 61.Frau Gerda Maderer am 07.07. zum 63.Frau Margrit Bombis am 07.07. zum 69.Herr Wolfgang Heymann am 07.07. zum 64.Herr Kurt Ihloff am 07.07. zum 79.Frau Irmgard Jahnke am 07.07. zum 77.Frau Silvia Arndt am 08.07. zum 70.Frau Waltraut Bremer am 08.07. zum 60.Frau Elli Ehrlich am 08.07. zum 72.

Herr Reinhold Kartheus am 08.07. zum 69.Frau Jutta Macknow am 08.07. zum 62.Frau Hannelore Slomian am 08.07. zum 60.Herr Conrad Thiel am 08.07. zum 84.Herr Jenö Fodi am 09.07. zum 66.Frau Edith Jacob am 09.07. zum 83.Herr Dieter Rose am 09.07. zum 60.Herr Franz Kosink am 09.07. zum 70.Herr Siegfried Dörnbrack am 10.07. zum 60.Frau Renate Blomberg am 10.07. zum 61.Herr Stefan Ihlow am 11.07. zum 62.Herr Ernst Leske am 11.07. zum 72.Herr Siegfried Sager am 11.07. zum 75.Herr Jürgen Sempert am 11.07. zum 61.Herr Klaus- Dieter Wiese am 12.07. zum 61.Herr Dietmar Ascher am 12.07. zum 63.Frau Herta Hohm am 12.07. zum 73.Frau Christel Kaser am 12.07. zum 74.Herr Harald Koepke am 12.07. zum 65.Frau Edith Luplow am 12.07. zum 76.Herr Adolf Pinkowski am 12.07. zum 73.Herr Rainer Schmidt am 12.07. zum 73.Herr Werner Kempe am 13.07. zum 69.Frau Ingeborg Pietermann am 13.07. zum 89.Herr Werner Hartung am 14.07. zum 72.Frau Monika Zyzik am 14.07. zum 81.Frau Hannelore Jähn am 14.07. zum 64.Herr Klaus Jungerberg am 15.07. zum 69.Herr Erwin König am 15.07. zum 63.Frau Ursula Betcher am 16.07. zum 86.Frau Christne Gehring am 16.07. zum 69.Herr Klaus Dieter Will am 16.07. zum 60.Herr Werner Lenz am 17.07. zum 79.Frau Hildegard Hajek am 18.07. zum 82.Frau Gerda Krüger am 18.07. zum 81.Herr Jürgen Dörband am 19.07. zum 70.Herr Georg Durke am 19.07. zum 79.Herr Bernhard Wollmuth am 20.07. zum 80.Frau Renate Schubert am 21.07. zum 76.Herr Rudi Sellke am 21.07. zum 80.Frau Jutta Hoffmann am 22.07. zum 62.Frau Hannelore Kampmeier am 22.07. zum 68.Frau Waltraut Kästner am 22.07. zum 79.Herr Sieghard Ansorge am 23.07. zum 72.Herr Heinz Grille am 23.07. zum 83.Frau Anna Morzinek am 23.07. zum 75.Frau Vera Strübing am 23.07. zum 60.Herr Jürgen Passarger am 23.07. zum 70.Frau Ursula Bublies am 23.07. zum 75.Herr Bruno Wohlgemuth am 23.07. zum 89.Frau Edeltraut Both am 24.07. zum 64.Herr Fritz Kröger am 24.07. zum 74.Frau Sabine Olias am 24.07. zum 63.Frau Brigitte Rose am 24.07. zum 62.Frau Lilli Schlack am 24.07. zum 76.

Stargarder Zeitung - 42 - Nr. 06/2012

Frau Dorothea Brachwitz am 24.07. zum 61.Frau Dorelies Grimm am 25.07. zum 77.Frau Inge Koch am 25.07. zum 75.Herr Günter Letzel am 25.07. zum 60.Herr Jürgen Liebow am 25.07. zum 66.Herr Rudolf Schenk am 25.07. zum 73.Herr Henry Walther am 25.07. zum 64.Frau Hildegard Wegner am 25.07. zum 68.Frau Ursula Grindel am 26.07. zum 63.Frau Gerda Meißner am 26.07. zum 85.Frau Christa Beig am 26.07. zum 71.

Gemeinde CamminHerr Hubert Groth am 13.07. zum 75.Herr Willi Gäth am 16.07. zum 74.Frau Anna Frodl am 19.07. zum 92.Herr Willi Seidel am 21.07. zum 63.

Gemeinde CölpinHerr Werner Birkner am 22.06. zum 77.Herr Hans- Jürgen Dobbert am 23.06. zum 72.Herr Helmut Meier am 28.06. zum 79.Herr Eckard Zietal am 02.07. zum 68.Herr Horst Schmuhl am 04.07. zum 70.Herr Ernst- Siegfried Peters am 08.07. zum 61.Herr Hans Krämer am 08.07. zum 78.Frau Betty Schinschke am 10.07. zum 70.Herr Wolfgang Frank am 21.07. zum 69.Herr Hans- Jürgen Rehbein am 23.07. zum 61.Frau Elli Meier am 24.07. zum 75.Frau Helga Weisener am 24.07. zum 70.Frau Giesela Rümker am 25.07. zum 64.Herr Otto Lucius am 26.07. zum 83.

Gemeinde Groß NemerowHerr Ewald Gertel am 22.06. zum 84.Frau Edeltrud Meier am 23.06. zum 72.Frau Veronika Siede am 25.06. zum 64.Herr Lothar Hannß am 29.06. zum 63.Herr Richard Mainz am 30.06. zum 77.Frau Elke Böttcher am 01.07. zum 69.Frau Helga Preuss am 01.07. zum 73.Herr Armin Riekewald am 01.07. zum 79.Herr Winfried Schiemann am 01.07. zum 60.Herr Arno Jechorek am 02.07. zum 60.Frau Ilse Ahlgrimm am 02.07. zum 76.Frau Christa Schulz am 02.07. zum 75.Frau Regina Enskat am 03.07. zum 70.Herr Günter Radtke am 04.07. zum 83.Frau Irmgard Lembke am 09.07. zum 81.Frau Frieda Schneider am 09.07. zum 89.Frau Ilse Hummel am 11.07. zum 82.Frau Irmgard Schockenbäumer am 12.07. zum 70.Herr Günther Weber am 12.07. zum 65.Frau Edeltraud Maßmann am 13.07. zum 60.Herr Heinrich Schulz am 13.07. zum 83.Herr Reinhard Starck am 14.07. zum 64.Herr Kurt Lippitz am 15.07. zum 67.Frau Karin Schulz am 17.07. zum 62.Herr Jörg- Reiner Ziebarth am 17.07. zum 60.

Herr Hans- Erich Schäfrich am 19.07. zum 64.Frau Gerda Kaube am 19.07. zum 73.Herr Claus Regel am 19.07. zum 64.Herr Klaus Peters am 20.07. zum 63.Frau Christiane Krott am 22.07. zum 62.Frau Käthe Klockow am 22.07. zum 83.Herr Roland Meier am 22.07. zum 71.Herr Wilfried Tennert am 23.07. zum 65.Frau Anngret Schmidt am 26.07. zum 68.

Gemeinde HolldorfHerr Klaus Manthei am 22.06. zum 60.Frau Linda Cornelius am 22.06. zum 85.Frau Else Görß am 22.06. zum 90.Herr Helmut Willer am 29.06. zum 62.Frau Lieselotte Gerth am 30.06. zum 73.Herr Helmut Friedrich am 03.07. zum 68.Frau Karin Ihrke am 07.07. zum 64.Frau Brigitte Manthe am 10.07. zum 71.Frau Irmtraut Willer am 11.07. zum 61.Herr Rainer Brandt am 12.07. zum 65.Frau Eva Voß am 14.07. zum 76.Herr Rainer Polzin am 22.07. zum 61.Frau Inge Stolzke am 24.07. zum 72.Herr Joachim Liske am 26.07. zum 62.

Gemeinde LindetalFrau Frieda Plöger am 22.06. zum 75.Frau Margitta Wolff am 25.06. zum 70.Frau Helga Lühe am 27.06. zum 74.Herr Kazimierz Kawczynski am 02.07. zum 70.Frau Waltraud Vettermann am 03.07. zum 78.Frau Marietta Kühne am 04.07. zum 73.Frau Ingrid Köhler am 05.07. zum 73.Frau Ursula Heinrich am 05.07. zum 63.Herr Bernd Eisbrenner am 06.07. zum 70.Herr Bruno Heinrich am 06.07. zum 62.Frau Gertrud Born am 07.07. zum 72.Herr Ernst Forbrich am 08.07. zum 80.Frau Elsa Enning am 09.07. zum 73.Frau Hilde Hamann am 09.07. zum 91.Herr Walter Butt am 11.07. zum 74.Herr Rudolf Dachmann am 13.07. zum 81.Frau Irmtraut Pintat am 18.07. zum 82.Herr Hans- Dieter Krause am 18.07. zum 72.Herr Gerhard Lange am 20.07. zum 71.Frau Eveline Krause am 20.07. zum 62.Frau Henny Krause am 20.07. zum 74.Frau Gerda Forbrich am 20.07. zum 78.Herr Manfred Werth am 22.07. zum 61.Frau Gerda Walter am 25.07. zum 78.Frau Gisela Schmidt am 27.06. zum 79.Frau Elsbeth Tobien am 29.06. zum 72.Herr Ingo Bruger am 10.07. zum 61.Herr Heinrich Pukys am 10.07. zum 75.Herr Adam Gaca am 11.07. zum 61.Frau Ingrid Ohms am 11.07. zum 60.Frau Anita Klöhn am 14.07. zum 64.Frau Bärbel Rosenstädt am 15.07. zum 69.Herr Erich Rosenstädt am 25.07. zum 71.

Wenn Sie nicht möchten, dass Ihr Name und Geburtstag hier erscheinen, wenden Sie sich bitte an Ihr Einwohnermeldeamt.Dieses wird Sie über die verschiedenen melderechtlichen Widerspruchsmöglichkeiten informieren.

Nr. 06/2012 - 43 - Stargarder Zeitung

Stargarder Zeitung - 44 - Nr. 06/2012