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Sportgerichtsverfahren Erstellt: W. Stiglbauer Geändert: P. Weißhaupt
Schiedsrichter-Ausbildung
SportgerichtsverfahrenSportgerichtsverfahrenZuständigkeiten und Verfahrensweisen
Sportgerichtsverfahren Erstellt: W. Stiglbauer Geändert: P. Weißhaupt
Die einzelnen Sportgerichte und deren
Zuständigkeiten1. IFI - Sportgericht
bei Streitfällen bzw. Regelverstößen jeglicher .....Art bei Wettbewerben der IFI
bei Wettbewerben mit Beteiligung ausländischer .....Mannschaften Beispiel: Turnier im Staat A – Beteiligung und Regelverstoß durch eine Mannschaft aus Staat B – zuständig IFI-Sportgericht
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2. Verbandsgericht des DESV
bei Streitfällen zwischen dem DESV und den .....Landeseissportverbänden bzw. zwischen .....den Landeseissportverbänden untereinander bei Streitfällen bzw. Regelverstößen jeglicher .....Art bei Meisterschaften und Turnieren auf .....nationaler Ebene
als Berufungsinstanz für Einsprüche bei Ur-....teilen der Sportgerichte der Regionen und der ....Landeseissportverbände
Bei Turnieren oder Meisterschaften mit Beteiligung ausländischer Mannschaften ist das Sportgericht der IFI zuständig. Anzeige beim Verbandsgericht - von dort
Weitergabe der Akten an das IFI-Sportgericht.
Die einzelnen Sportgerichte und deren
Zuständigkeiten
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3. Sportgerichte der Regionen
bei Streitfällen bzw. Regelverstößen jeglicher .....Art bei Verbandsveranstaltungen auf .....Regionen-Ebene
für die Fälle, in denen auf LEV-Ebene kein ....Sportgericht existiert, ist das Sportgericht der ....jeweiligen Region zuständig
Die einzelnen Sportgerichte und deren
Zuständigkeiten
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4. Sportgerichte auf Länderebene
bei Streitfällen bzw. Regelverstößen jeglicher .....Art bei Veranstaltungen auf LEV-Ebene, .....wenn ausschließlich.Mannschaften des ......jeweiligen LEV beteiligt sind
Bei Beteiligung von Mannschaften aus verschiedenen LEV ist das Verbandsgericht des DESV zuständig.
Die einzelnen Sportgerichte und deren
Zuständigkeiten
Die LEV können innerhalb ihres Bereiches weitere Untergliederungen der Sportgerichte (z.B. Bezirks- oder Kreis-
Sportgerichte) und deren Zuständigkeiten festlegen.
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In den folgenden Abschnitten wird ausschließlich auf die Vorgaben der Verbandsgerichtsordnung des DESV
eingegangen.
Bei Verfahren, die ausschließlich sich auf Länderebene beziehen, sind ggf. dortige Gerichtsordnungen zu
beachten.
Hinweis
Sportgerichtsverfahren Erstellt: W. Stiglbauer Geändert: P. Weißhaupt
Verfahrensartennach der Verbandsgerichtsordnung des
DESV
1. Strafverfahren
2. Feststellungsverfahren
3. Schiedsverfahren
4. Nachprüfungsverfahren
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1. Strafverfahren
Verfahrensartennach der Verbandsgerichtsordnung des
DESV
Die LEV, Aktiven unter Funktionäre unterliegen einerStrafe, wenn sie
• gegen die Bestimmungen der IER sowie Ordnungen der IFI, des DESV, der Regionen oder der LEV
• Handlungen begehen, die gegen den sportlichen Anstand verstoßen
• das Ansehen des DESV, deren Mitgliedsverbände oder –vereine schädigen
• unwahre Angaben und Aussagen gegenüber den Organen und dem Sportgericht innerhalb des DESV machen
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2. Feststellungsverfahren
Verfahrensartennach der Verbandsgerichtsordnung des
DESV
Überprüfung der Wertungen bei Meisterschaften und Turnieren
3. Schiedsverfahren
Schiedsspruch bei Streitfällen zwischen dem DESVund den Landeseissportverbänden bzw. zwischen den Landeseissportverbänden untereinander
3. Nachprüfungsverfahren
Nachprüfung einer Entscheidung von Verbandsinstitutionen
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Verfahrensweise
a) Der Antrag muss schriftlich in 4facher Ausfertigung beim Vorsitzenden des Verbandsgerichtes gestellt werden
b) Antragsberechtigt sind - alle Wettbewerbsleiter und Schiedsrichter - alle Landeseissportverbände - der Präsident des DESV oder sein Vertreter - Vereine nur, soweit es sich um ein Rechtsmittel gegen ein vorinstanzliches Urteil handeltc) Die Anträge sind binnen einer Frist von 6 Wochen nach
Kenntnis des Sachverhaltes einzureichen. Anträge nach Ablauf einer Frist von 6 Monaten nach Eintritt des Ereignisses sind nicht mehr möglich. (Verjährung)
d) Schiedsrichter und Wettbewerbsleiter sind von der Zahlung der Vorschussgebühr befreit.
Grundsatz:Das Verbandsgericht des DESV wird nur auf Antrag tätig.
Sportgerichtsverfahren Erstellt: W. Stiglbauer Geändert: P. Weißhaupt
Verfahrensweise
Der Antrag muss enthalten:
a) die Anschrift des Antragstellers
b) die Erklärung über die Art des beantragten Verfahrens
c) einen bestimmten Antrag (z.B. Antrag auf Ordnungstrafe)
d) die Angabe über die Betroffenen
e) eine ausführliche Begründung, mit Angabe von Zeugen und Beweismitteln (Spielbericht des Schiedsrichters usw.)
f) den Nachweis der erfolgten Zahlung der Vorschussgebühr (entfällt bei Schiedsrichtern und Wettbewerbsleitern)
Inhalt des Antrages
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Verfahrensweise
Antragsformblatt
In nebenstehenden Formblatt können alle
erforderlichen Daten für den Antrag auf Einleitung eines Strafverfahrens eingetragen
werden.
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Danke für die Aufmerksamkeit