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Seminarprogramm 2018
busch | cordes rechtsanwälte Golo Busch, Dorothee Cordes
Maria-von-Linden-Str. 1 45665 Recklinghausen
Telefon 02361 90 80 500 Telefax 02361 90 80 505
[email protected] www.busch-cordes.de
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Seminarprogramm 2018 16.01.2018 Konfliktmanagement im Arbeitsverhältnis,
vom Personalgespräch über die Abmahnung bis zur Kündigung Seite 3
30.01.2018 Befristung von Arbeitsverhältnissen Seite 4
26.02.2018 MAVO für Dienstgeber - Vertiefung Formen der Beteiligung gem. § 29 - 37 MAVO Seite 5
06.03.2018 Urlaubsrecht Seite 6
12.04.2018 Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber der Gesundheits- und Sozialwirtschaft Grundlagen - Basiswissen, aktuelle Rechtsfragen
Seite 7
14.05.2018 Optimaler Einsatz von geringfügig Beschäftigten bei gemeinnützigen Körperschaften - Update
Seite 8
11.06.2018 MAVO für Dienstgeber - Grundlagen Basiswissen, aktuelle Rechtsfragen, MAVO-Reform 2017
Seite 9
14.06.2018 Steuerliches Update für Non-Profit-Organisationen Seite 10
03.07.2018 Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber der Gesundheits- und Sozialwirtschaft - Vertiefung: Mitbestimmung in sozialen und personellen Angelegenheiten, Kündigungen (§§ 87 - 105 BetrVG)
Seite 11
05.07.2018 Umgang mit erkrankten Mitarbeitern, Betriebliches Eingliederungsmanagement, krankheitsbedingte Kündigung, aktuelle Rechtsprechung und Tipps für die Praxis
Seite 12
09.07.2018 Betriebsprüfungen bei Trägern der Gesundheits- und Sozialwirtschaft optimal vorbereiten, professionell begleiten, Nachzahlungen vermeiden
Seite 13
06.09.2018 Aufhebungsverträge, Abwicklungsverträge und Arbeitszeugnisse Seite 14
12.09.2018 Update 2018: Gemeinnützigkeitsrecht und Umsatzsteuerrecht Seite 15
08.10.2018 Beschäftigtendatenschutz, Auswirkungen der DS-GVO und des BDSG-neu auf die Verarbeitung personenbezogener Daten von Beschäftigten
Seite 16
06.11.2018 Flexibilisierung von Beschäftigungsverhältnissen, Arbeitszeitkonten, Abrufarbeit, Befristung, Einsatz von geringfügig Beschäftigten
Seite 17
13.11.2018 Haftung von Vereinsvorständen Aufbau eines Risikomanagements zur Haftungsreduzierung
Seite 18
19. + 20.11.2018 Grundlagen des Arbeitsrechts - von der Einstellung bis zum Zeugnis Seite 19
03.12.2018 Update 2018 für das Arbeits- und Sozialversicherungsrecht - Neues für 2019 Seite 20
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Konfliktmanagement im Arbeitsverhältnis vom Personalgespräch über die Abmahnung bis zur Kündigung
In unserem Seminar erläutern wir Ihnen anhand praktischer Fälle, wie Sie rechtssicher auf Pflichtverletzungen von Arbeitnehmern reagieren. Wenn Arbeitnehmer Pflichtverletzungen begehen, ist es wichtig, dass der Vorgesetzte hierauf zeitnah und angemessen reagiert. Andernfalls eskalieren die Pflichtverletzungen und dies wirkt sich auch negativ auf das Verhalten der Kollegen aus. Oft ist ein Arbeitgeber über Jahre mit einem Arbeitnehmer unzufrieden. Wenn das Arbeitsverhältnis beendet werden soll, stellt sich häufig heraus, dass die Personalakte keine Eintragungen enthält. In derartigen Fällen ist eine Kündigung äußerst schwierig und die Verhandlungsposition bezüglich eines Aufhebungsvertrages ist schlecht. Die Arbeitsgerichte fordern für die Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung grundsätzlich eine vorherige Abmahnung des Arbeitnehmers. Wir erklären Ihnen, in welchen Fällen Sie wirksam Ermahnungen, Abmahnungen und Kündigungen aussprechen können. Wir geben Ihnen konkrete Formulierungshilfen an die Hand für die Erstellung von Er- und Abmahnungen sowie von Kündigungen und Aufhebungsverträgen. Zudem weisen wir Sie darauf hin, was beim Ausspruch und der Übergabe von Ermahnungen, Abmahnungen und Kündigungen zu beachten ist. Wir zeigen Ihnen wie Konflikt- und Exitgespräche geführt werden mit Mitarbeitern, die sich pflichtwidrig verhalten und geben Ihnen Tipps für das taktische Vorgehen. Wir geben Ihnen auch Empfehlungen zur Protokollierung von Verstößen und zur Führung von Personalakten und erklären Ihnen, wann und in welcher Form Betriebsrat und Mitarbeitervertretung zu beteiligen sind. Seminarinhalte:
Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer
Weisungsrecht des Arbeitgebers
Personalgespräch
Versetzung
Ermahnung
Abmahnung
Verhaltensbedingte Kündigung
Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag
Protokollierung von Verstößen/Führung von Personalakten
Beteiligung von Betriebsrat und Mitarbeitervertretung Referenten: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Golo Busch,
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Dorothee Cordes Zielgruppe: Vorstände, Geschäftsführer, Personalleiter und Personalsachbearbeiter Termin: 16. Januar 2018 Uhrzeit: 9:30 – 16:30h Ort: Ärztekammer Westfalen-Lippe, Gartenstraße 210-214, 48147 Münster Seminargebühren: 250 € zuzügl. USt.
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Befristung von Arbeitsverhältnissen Bei dem Abschluss von befristeten Arbeitsverhältnissen unterlaufen vielen Arbeitgebern vermeidbare Fehler, die zur Unwirksamkeit der Befristung führen. Die Arbeitsverhältnisse gelten dann als unbefristet abgeschlossen. Der Arbeitnehmer kann erfolgreich eine Entfristungsklage erheben. In diesem Seminar erklären wir Ihnen, was Sie bei der Befristung von Arbeitsverhältnissen und bei der Befristung von einzelnen Arbeitsbedingungen beachten müssen. Wir stellen Ihnen Musterformulierungen für die Befristung von Arbeitsverhältnissen und Arbeitsbedingungen sowie für die Verlängerung von Befristungen vor. Bei unseren Mandanten aus der Gesundheits- und Sozialwirtschaft fallen uns regelmäßig Fehler bei „Projekt“- und „Haushaltsbefristungen“ auf. Deswegen stellen wir die Risiken bei Sachgrundbefristungen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung dar. Das Befristungsrecht unterliegt aufgrund regelmäßiger arbeitsgerichtliche Urteile ständigen Veränderungen. Wir präsentieren und erläutern Ihnen die aktuelle Rechtsprechung. Seminarinhalte:
Die zeitliche Befristung Insbesondere:
Zuvorbeschäftigung Verlängerung von Befristungen
Die Sachgrundbefristung Insbesondere:
Vertretungsbefristung Projektbefristung Haushaltsbefristung
Befristung nach Erreichen des Rentenalters
Befristung von Arbeitsbedingungen
Musterformulierungen
Formalien von Befristungen
Entfristungsklagen
Aktuelle Rechtsprechung Referenten: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Golo Busch,
Rechtsanwältin Dorothee Cordes Zielgruppe: Vorstände, Geschäftsführer, Personalleiter und Personalsachbearbeiter Termin: 30. Januar 2018 Uhrzeit: 9:30 – 16:30h Ort: Ärztekammer Westfalen-Lippe, Gartenstraße 210-214, 48147 Münster Seminargebühren: 250 € zuzügl. USt.
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MAVO für Dienstgeber - Vertiefung Formen der Beteiligung gem. §§ 29 – 37 MAVO
Die Mitarbeiter kirchlicher katholischer Einrichtungen wählen eine Mitarbeitervertretung (MAV), die bei Entscheidungen des Dienstgebers beteiligt wird. Das Nähere regelt die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO). Zahlreiche unternehmerische Entscheidungen erfordern die Beteiligung der MAV. Die MAVO regelt folgende Formen der Beteiligung: Anhörung und Mitberatung, Vorschlagsrecht, Zustimmung und Antragsrecht. Für eine rechtssichere Unternehmens- und Personalführung ist es für Geschäftsführer, Einrichtungsleiter, Personalleiter und Mitarbeiter der Personalabteilung von essentieller Bedeutung, die einzelnen Mitbestimmungsrechte zu kennen. Mit diesem MAVO-Vertiefungsseminar vermitteln wir die Mitbestimmungsrechte der MAV, erläutern die in der Praxis bestehenden Streitpunkte, stellen die aktuelle Rechtsprechung dar und vermitteln taktisches Vorgehen. Seminarinhalte:
Darstellung der Formen der Beteiligungen Anhörung und Mitberatung gem. § 29 MAVO Anhörung und Mitberatung bei ordentlicher Kündigung Anhörung und Mitberatung bei Massenentlassungen Anhörung und Mitberatung bei außerordentlicher Kündigung Darstellung des Zustimmungsverfahrens Zustimmungsverfahren bei Einstellungen - § 34 MAVO Zustimmungsverfahren bei sonstigen persönlichen Angelegenheiten - § 35 MAVO Zustimmungsverfahren bei Angelegenheiten der Dienststelle - § 36 MAVO Vorgehen bei der Zustimmungsverweigerung durch die MAV § 33 Abs. 5 MAVO – vorläufige Regelungen bei dringenden Angelegenheiten Vorschlagsrecht und Antragsrecht Aktuelle Rechtsprechung Taktisches Vorgehen
Referent: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Golo Busch
Zielgruppe: Vorstände, Geschäftsführer, Personalleiter und -sachbearbeiter bei katholischen
Einrichtungen
Termin: 26. Februar 2018 Uhrzeit: 9:30 – 16:30h Ort: Ärztekammer Westfalen-Lippe, Gartenstraße 210-214, 48147 Münster Seminargebühren: 250 € zuzügl. USt.
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Urlaubsrecht Die Berechnung von Urlaubsansprüchen stellt die Personalabteilung oft vor Herausforderungen, insbesondere wenn Urlaubsansprüche von langzeiterkrankten oder teilzeitbeschäftigten Mitarbeitern zu ermitteln sind. Bundesarbeitsgericht und EuGH verkünden im Bereich des Urlaubsrechts zudem regelmäßig neue Urteile, die Arbeitgeber berücksichtigen müssen. Wir bringen Sie mit unserem Seminar auf den aktuellen Stand des Urlaubsrechts und vermitteln Ihnen Rechtssicherheit bei der Berechnung von Urlaubsansprüchen. Hierbei gehen wir auch auf die Urlaubsberechnung bei dem Wechsel von Vollzeit in Teilzeit ein und auf die Urlaubsberechnung bei langzeiterkrankten Mitarbeitern. Wir erläutern Ihnen in unserem Seminar außerdem, was Sie bei der Erstellung von Urlaubsklauseln in Arbeits- und Aufhebungsverträgen beachten müssen und wie Sie Urlaubsansprüche, die während der Elternzeit entstanden sind, wirksam kürzen können. Seminarinhalte:
Grundlagen des Urlaubsrechts
Urlaub bei Langzeiterkrankungen
Berechnung von Urlaubsansprüchen von Teilzeitbeschäftigten und geringfügig Beschäftigten
Urlaubsanspruch bei Wechsel in Teilzeittätigkeit
Urlaub bei Eltern- und Pflegezeit
Urlaubsansprüche schwerbehinderter Arbeitnehmer
Urlaubsentgelt
Urlaubsanrechnung bei Freistellung
Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Mitbestimmung von Betriebsrat und Mitarbeitervertretung
Übertragbarkeit und Verfall von Urlaub
Aktuelle Rechtsprechung von BAG und EuGH Referenten: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Golo Busch,
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Dorothee Cordes Zielgruppe: Vorstände, Geschäftsführer, Personalleiter und Personalsachbearbeiter Termin: 6. März 2018 Uhrzeit: 9:30 – 14:00h Ort: Ärztekammer Westfalen-Lippe, Gartenstraße 210-214, 48147 Münster Seminargebühren: 200 € zuzügl. USt.
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Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber der Gesundheits- und Sozialwirtschaft – Grundlagen
Basiswissen, aktuelle Rechtsprechung
Als Geschäftsführer, Einrichtungsleiter, Justiziar, Personalleiter oder Personalreferent eines Trägers der Gesundheits- und Sozialwirtschaft sind Sie häufig Ansprechpartner der Mitglieder des Betriebsrates Ihres Unternehmens. In der Personalarbeit müssen Sie regelmäßig prüfen, ob in personellen oder sozialen Angelegenheiten Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates gemäß Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) berührt werden. Ihre Betriebsräte lassen sich regelmäßig aus- und fortbilden und machen immer offensiver und kostenintensiver ihre Mitbestimmungsrechte geltend. Die Zusammenarbeit - bisweilen auch Auseinandersetzungen - mit dem Betriebsrat können einen erheblichen Teil Ihrer Arbeitszeit binden. Neben dem juristischen Handwerkszeug zum Betriebsverfassungsgesetz vermitteln wir Ihnen daher taktische Strategien im Umgang mit dem Betriebsrat. Mit unserem Seminar vermitteln wir Ihnen die Grundlagen des Betriebsverfassungsgesetzes. Wir stellen die rechtlichen Grundlagen und Regelungsinhalte des BetrVG dar. Wir erläutern Ihnen die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates und stellen die in der Praxis von Krankenhäusern und Unternehmen der Sozialwirtschaft häufig anzutreffenden Streitpunkte mit Lösungsmöglichkeiten dar. Im Weiteren bieten wir einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung des BAG und der Landesarbeitsgerichte zum Betriebsverfassungsrecht. Seminarinhalte:
Der Betriebsrat - Aufgaben und Stellung
Freistellung und Sachkosten (Seminare, Büro, Personal, rechtsanwaltliche Beratung etc.)
Aus- und Fortbildung von Betriebsräten
Kündigungsschutz des Betriebsrates und des Wahlvorstandes
Einführung in die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten: Arbeitszeitmodelle, Überstunden, Mitarbeiterüberwachung, Vergütungsmodelle etc.
Einführung in die Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten: Personalplanung
Einstellung, Inhalt und Form der Unterrichtung des Betriebsrates
Durchführung des Zustimmungsersetzungsverfahrens vor dem Arbeitsgericht
Taktik im Umgang mit Betriebsräten
Mitbestimmung in Tendenzbetrieben
Kündigung und Abmahnung von Mitgliedern des Betriebsrats
Aktuelle Rechtsprechung Referent: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Golo Busch Zielgruppe: Vorstände, Geschäftsführer, Personalleiter und Personalsachbearbeiter Termin: 12. April 2018 Uhrzeit: 9:30 – 16:30h Ort: Ärztekammer Westfalen-Lippe, Gartenstraße 210-214, 48147 Münster Seminargebühren: 250 € zuzügl. USt.
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Optimaler Einsatz von geringfügig Beschäftigten bei gemeinnützigen Körperschaften - Update
Geringfügig Beschäftigte werden in zahlreichen Bereichen eingesetzt. Die geringfügige Beschäftigung kann von gemeinnützigen Körperschaften mit dem Übungsleiterfreibetrag gem. § 3 Nr. 26e EStG oder dem Ehrenamtsfreibetrag gem. § 3 Nr. 26a EStG kombiniert werden. Bei der Anwendung der Steuerfreibeträge besteht oft Rechtsunsicherheit. Im Rahmen der Betriebsprüfung wird die Anwendung der Freibeträge gründlich geprüft. Im Rahmen von Betriebsprüfungen wird zudem oft festgestellt, dass mit nicht abgebauten Arbeitszeitguthaben, Einmalleistungen, Zusatzleistungen, dem Nichtvorliegen der Voraussetzung des Übungsleiterfreibetrages oder des Ehrenamtsfreibetrages die Entgeltgeringfügigkeit verlassen wird. Dies führt zu erheblichen Nachzahlungsforderungen der Deutschen Rentenversicherung und der Finanzverwaltung. Viele Arbeitgeber geben davon aus, dass sie geringfügig Beschäftigte ganz flexibel einsetzen können. Dabei wird oft übersehen, dass auch Arbeit auf Abruf an gesetzliche Voraussetzung gebunden ist. Die gesetzlichen Anforderungen sollen laut dem aktuellen Koalitionsvertrag sogar noch verschärft werden. Geringfügig Beschäftigte haben einen Anspruch auf gesetzliche oder tarifliche Mindestlöhne. Das Mindestlohngesetz enthält verbindliche Regelungen zu Arbeitszeitkonten und legt fest, dass die Arbeitszeiten geringfügig Beschäftigter aufzuzeichnen sind. Wir vermitteln Ihnen umfassend die arbeits-, lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Kenntnisse, die Sie für den Einsatz von geringfügig Beschäftigten bei steuerbegünstigten Körperschaften benötigen. Seminarinhalte:
Arbeitsrechtliche Grundlagen
Sozialversicherungsrechtliche Grundlagen
Vergütung geringfügig Beschäftigter nach gesetzlichen oder tariflichen Mindestlöhnen
Arbeitszeitkonten gemäß MiLoG
Aufzeichnungspflichten nach dem MiLoG
Minijobber - Worauf achtet der Betriebsprüfdienst der Deutschen Rentenversicherung?
Darstellung der Geringfügigkeitsrichtlinien
Entgeltgeringfügigkeit
Ermittlung des Arbeitsentgelts
Bewertung von einmaligen Einnahmen
Umgang mit Zeitguthaben
Übungsleiterfreibetrag/Ehrenamtsfreibetrag und geringfügige Beschäftigung
Steuerfreie Arbeitgeberleistungen
Arbeit auf Abruf gem. § 12 TzBfG
Vertragsmuster Referent: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Golo Busch Zielgruppe: Vorstände, Geschäftsführer, Personalleiter und Personalsachbearbeiter
Termin: 14. Mai 2018 Uhrzeit: 9:30 – 16:30h Ort: Ärztekammer Westfalen-Lippe, Gartenstraße 210-214, 48147 Münster
Seminargebühren: 250 € zuzügl. USt.
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MAVO für Dienstgeber – Grundlagen Basiswissen, aktuelle Rechtsfragen, MAVO-Reform 2017
Auf kirchliche katholische Dienstgeber findet nicht das Betriebsverfassungsgesetz Anwendung, sondern die MAVO. Mit diesem Seminar vermitteln wir Ihnen die Grundlagen der MAVO. Dabei berücksichtigen wir besonders die durch die aktuelle MAVO-Reform beschlossenen Änderungen. Inzwischen ist die „MAVO-Novelle“, welche durch die Vollversammlung der Bischöfe am 19. Juni 2017 verabschiedet worden ist, in zahlreichen Bistümern in Kraft getreten.
Wir beleuchten die rechtlichen Grundlagen und den Regelungsgehalt der MAVO. Wie kommt eine Mitarbeitervertretung (MAV) zustande? Was darf sie? Was muss sie? Wie häufig darf die MAV tagen? Wie teuer darf die MAV sein? Welche Pflichtverletzungen der MAV können durch den Dienstgeber sanktioniert werden? Gefühlt tagen die MAVen viel zu oft und viel zu lang. Wo sind die Grenzen? Gibt es Grenzen? Was hat sich durch die „neue“ MAVO geändert?
Wir beschäftigen uns insbesondere mit den Mitwirkungs- und Beteiligungsrechten der MAV. Dabei legen wir den Schwerpunkt auf die Bereiche, die nach unserer Erfahrung in der Praxis zu Auseinandersetzungen führen wie z.B. die Informationspflicht des Dienstgebers über die wirtschaftlichen Angelegenheiten, die Freistellungen von Mitarbeitern für die MAV-Tätigkeit, das Anhörungsverfahren im Vorfeld geplanter Kündigungen, die Mitbestimmung bei der Dienstplangestaltung sowie der Lage der Dienste usw.
In dem Seminar bereiten wir die teilweise sehr komplexen juristischen Probleme durch konkrete Fallbeispiele verständlich auf. Wir geben Ihnen Tipps für bewährte Taktiken beim Umgang mit Mitarbeitervertretungen und stellen die aktuelle Rechtsprechung dar.
Seminarinhalte:
MAVO-Reform 2017 – Darstellung der Auswirkungen
Einrichtungsbegriff
Mitarbeiter im Sinne der MAVO
Amtszeit der MAV, Neuwahlen
Tätigkeit der MAV Dauer und Umfang der MAV-Sitzungen Geschäftsordnung, Beschlüsse im Umlaufverfahren Sitzungsraum
Rechtsstellung der MAV Konkrete Freistellung bei Einrichtungen mit bis zu 300 wahlberechtigten Mitarbeitern Pauschale Freistellung gem. § 15 Abs. 3 MAVO Anspruch auf Arbeitsbefreiung gem. § 15 Abs. 4 MAVO Minijobber als MAV-Mitglieder
Schulungsansprüche der MAV gem. § 16 MAVO
Kosten der MAV gem. § 17 MAVO
Anspruch auf Einsichtnahme der MAV in Unterlagen
Pflichtverletzungen der MAV – Sanktionsmöglichkeiten
Anhörung, Mitberatung, Zustimmung, Vorschlagsrecht und Antragsrecht gem. §§ 29 - 37 MAVO
Einzelfragen
Aktuelle Rechtsprechung
Referent: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Golo Busch
Zielgruppe: Vorstände, Geschäftsführer, Personalleiter und -sachbearbeiter bei katholischen Einrichtungen
Termin: 11. Juni 2018 Uhrzeit: 9:30 – 16:30h Ort: Ärztekammer Westfalen-Lippe, Gartenstraße 210-214, 48147 Münster
Seminargebühren: 250 € zuzügl. USt.
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Steuerliches Update für Non-Profit-Organisationen
Alle Jahre wieder ändert sich das Steuerrecht. Diese Änderungen müssen auch steuerbegünstigte Körperschaften beachten, um nicht später bei einer Betriebsprüfung unliebsame Überraschungen zu erleben.
Darüber hinaus dürfen steuerbegünstigte Körperschaften auch nicht die aktuellen Verlautbarungen der Finanzverwaltung sowie die Rechtsprechung der Finanzgerichte und des Bundesfinanzhofes zu bestimmten steuerlichen/gemeinnützigkeitsrechtlichen Problemstellungen außer Acht lassen. Denn die Steuererklärungen von Non-Profit Unternehmen werden auch seitens der Finanzverwaltung zunehmend kritisch hinterfragt. Auch stellen die eigenen Aktivitäten oder die Aufnahme ergänzender Tätigkeiten immer neue Herausforderungen an die Mitarbeiter von steuerbegünstigten Körperschaften. Es müssen stets die sich möglicherweise ergebenden steuerlichen Konsequenzen beachtet werden.
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden sowie mögliche steuerliche Gefahren zu erkennen und entsprechend zu handeln, ist es zunehmend erforderlich, dass die verantwortlichen Mitarbeiter von steuerbegünstigten Körperschaften über fundierte steuerliche Kenntnisse verfügen.
In dem Seminar zeigt Herr Steuerberater Oliver Rulle die neuen Entwicklungen im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht sowie im Umsatzsteuerrecht auf, die steuerbegünstigte Körperschaften beachten müssen. Darüber hinaus werden Hinweise gegeben, welche Punkte durch die Finanzverwaltung zurzeit schwerpunktmäßig geprüft werden und welche Strategien im Vorfeld hilfreich sein können, um sich hierauf entsprechend vorzubereiten.
Abschließend wird auf die zunehmende „Digitalisierung“ im Steuerrecht und deren Auswirkung auf steuerbegünstigte Körperschaften eingegangen, da die Finanzverwaltung hierauf zukünftig ebenfalls den Fokus legen wird.
Seminarinhalte: I. Aktuelle Entwicklungen im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht
Neue Tendenzen (wirtschaftliche Aktivitäten, Verlautbarungen der Finanzverwaltung)
Aktuelle Schwerpunkte in den Betriebsprüfungen
Neue Rechtsprechung zum Gemeinnützigkeitsrecht
Tax-Compliance-Systems II. Aktuelle Entwicklungen im Umsatzsteuerrecht
Innergemeinschaftlicher Erwerb
Umkehr der Steuerschuldnerschaft
Umsatzsteuerliche Organschaft
Rechnungsberichtigung
Blockheizkraftwerk III. Steuerrecht und Digitalisierung
Elektronische Steuererklärung
Elektronische Bilanz
GDPdU
Kasse
Referent: Dipl.-Kfm. Oliver Rulle, Steuerberater, Geschäftsführer der Böcker & Collegen GmbH, Steuerberatungsgesellschaft, Lüdinghausen Herr Steuerberater Oliver Rulle berät seit 20 Jahren gemeinnützige Körperschaften, insbesondere in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft.
Zielgruppe: Leiter Rechnungswesen, Mitarbeiter der Finanzbuchhaltung sowie Vorstände und Geschäftsführer
Termin: 14. Juni 2018 Uhrzeit: 9:30 – 13h Ort: Ärztekammer Westfalen-Lippe, Gartenstraße 210-214, 48147 Münster
Seminargebühren: 175 € zuzügl. Ust.
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Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber der Gesundheits- und Sozialwirtschaft – Vertiefung
Mitbestimmung in sozialen und in personellen Angelegenheiten, Kündigungen (§§ 87 - 105 BetrVG)
In unserem Seminar stellen wir die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten gem. § 87 BetrVG, bei personellen Einzelmaßnahmen gem. §§ 99 - 101 BetrVG und bei Kündigungen gem. §§ 102 - 105 BetrVG vertieft dar. Zudem präsentieren wir Ihnen die aktuelle Rechtsprechung hierzu. Wir vermitteln Ihnen das Verständnis für die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und erläutern die in der Praxis bestehenden Streitpunkte. Aufgrund unserer umfangreichen Erfahrungen in der betriebsverfassungsrechtlichen Beratung von Arbeitgebern geben wir Ihnen Tipps zum taktischen Vorgehen beim Umgang mit Betriebsräten. Seminarinhalte:
Mitbestimmung gem. § 87 BetrVG: Arbeitszeitmodelle, Überstunden Dienstplanänderung Mitarbeiterüberwachung Vergütungsmodelle etc. Gefährdungsbeurteilungen technische Überwachungseinrichtungen / Softwarelösungen betriebliche Lohngestaltung Mitarbeiterbefragung Einrichtung u. Betrieb einer Facebookseite Gesundheitsschutz Umkleidezeiten
Unterrichtungs- und Beratungsrechte des Betriebsrats bei Baumaßnahmen gem. § 90 BetrVG
Mitbestimmungsrecht gem. § 91 BetrVG (Belastung der Arbeitnehmer durch Änderungen der Arbeitsplätze)
Mitbestimmungsrechte bei der Einführung von Personalfragebögen gem. § 94 BetrVG
Unterlassungsansprüche des Betriebsrats
Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten gem. § 99 BetrVG: Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung, Versetzung
Zustimmungsverweigerungsgründe gem. § 99 Abs. 2 BetrVG
Vorläufige personelle Maßnahmen gem. § 100 BetrVG
Durchführung des Zustimmungsersetzungsverfahrens vor dem Arbeitsgericht
Mitbestimmung bei Kündigungen gem. §§ 102 - 105 BetrVG
Aktuelle Rechtsprechung Referent: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Golo Busch Zielgruppe: Vorstände, Geschäftsführer, Personalleiter und Personalsachbearbeiter Termin: 3. Juli 2018 Uhrzeit: 9:30 – 16:30h Ort: Ärztekammer Westfalen-Lippe, Gartenstraße 210-214, 48147 Münster Seminargebühren: 250 € zuzügl. USt.
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Umgang mit erkrankten Mitarbeitern Betriebliches Eingliederungsmanagement, krankheitsbedingte Kündigung
aktuelle Rechtsprechung und Tipps für die Praxis In jeder Einrichtung gibt es Arbeitnehmer, die langzeiterkrankt oder regelmäßig für kurze Zeiträume arbeitsunfähig sind. Die Arbeitsunfähigkeiten führen zu erheblichen organisatorischen und wirtschaftlichen Belastungen der Arbeitgeber. Wenn Arbeitnehmer in einem Jahr länger als sechs Wochen erkrankt sind, ist gemäß § 167 SGB IX ein sogenanntes Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen. Durch ein BEM soll ermittelt werden, wie künftige Arbeitsunfähigkeiten vermieden werden können. Ohne die vorherige Durchführung eines BEM erklären Arbeitsgerichte eine krankheitsbedingte Kündigung im Regelfall für unwirksam. Mit unserem Seminar vermitteln wir Ihnen Rechtssicherheit für den Umgang mit erkrankten Mitarbeitern. Wir erklären Ihnen u.a., was Sie bei der Vorlage von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, der Durchführung von Wiedereingliederungen und Betrieblichen Eingliederungsmanagements sowie bei krankheitsbedingten Kündigungen beachten müssen. Einen der Schwerpunkte legen wir in diesem Seminar auf die Durchführung von Betrieblichen Eingliederungsmanagements. An krankheitsbedingte Kündigungen stellt die Rechtsprechung hohe Anforderungen. Wir informieren Sie daher über die aktuelle Rechtsprechung zu krankheitsbedingten Kündigungen. Seminarinhalte:
Arbeitsunfähigkeit
Ärztliche Untersuchung
Urlaubsansprüche bei Langzeiterkrankung
Durchführung von Betrieblichen Eingliederungsmanagements
Wiedereingliederung
Krankheitsbedingte Kündigung Bei häufigen Kurzerkrankungen Bei Langzeiterkrankungen Bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit
Kündigung von schwerbehinderten Arbeitnehmern
Umgang mit suchterkrankten Arbeitnehmern
Beteiligung von MAV/Betriebsrat
Aufhebungsverträge
Aktuelle Rechtsprechung Referentin: Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Dorothee Cordes Zielgruppe: Vorstände, Geschäftsführer, Personalleiter und Personalsachbearbeiter Termin: 5. Juli 2018 Uhrzeit: 9:30 – 16:30h Ort: Ärztekammer Westfalen-Lippe, Gartenstraße 210-214, 48147 Münster Seminargebühren: 250 € zuzügl. USt.
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Betriebsprüfungen bei Trägern der Gesundheits- und Sozialwirtschaft
optimal vorbereiten, professionell begleiten, Nachzahlungen vermeiden Alle vier Jahre prüft die Deutsche Rentenversicherung, ob Arbeitgeber ihren sozialversicherungsrechtlichen Melde- und Beitragspflichten nachgekommen sind. Handwerkliche Fehler bei der Beurteilung sozialversicherungsrechtlicher Fragestellungen sowie eine schlecht vorbereitete Betriebsprüfung können zu erheblichen Nachzahlungen und Säumniszuschlägen führen. In unserem Seminar erläutern wir die aktuellen Prüfungsschwerpunkte der Deutschen Rentenversicherung (DRV) bei Trägern der Sozial- und Gesundheitswirtschaft. Es werden die Grundlagen und der Ablauf der Betriebsprüfung erklärt. Wir stellen die aktuelle Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit vor, u.a. zur geringfügigen Beschäftigung, zur Abgrenzung Selbständigkeit/abhängige Beschäftigung und zur Anwendung von Übungsleiter- und Ehrenamtsfreibetrag. Seit 2016 prüft die DRV die Vorgaben des Mindestlohngesetzes mit seinen zahlreichen sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen. Wir erläutern, worauf der Prüfdienst bei Vereinen und Stiftungen als Arbeitgeber achtet, insbesondere was eine „ehrenamtliche“ Tätigkeit ist. Die vermittelten kompakten Inhalte des Seminars helfen Ihnen, typische Fehler und hohe Beitragsnachforderungen zu vermeiden. Sie erfahren, was und wie der Prüfer prüft. Ziele sind eine stressfreie Prüfung und die Vermeidung von Nachzahlungen und Säumniszuschlägen. Seminarinhalte:
I. Ablauf der Betriebsprüfung
Ablauf des Prüfverfahrens
Schwerpunkte der Betriebsprüfungen
Unfallversicherung und Künstlersozialabgabe
Das Schlussgespräch
Verjährung und Säumniszuschläge
Stundung /Aussetzung der Vollziehung II. Typische Fehlerquellen in der Praxis
Versicherungspflicht bzw. –freiheit
„Ehrenamt“ und Versicherungspflicht
Beschäftigung von Werkstudenten
Beschäftigung von Rentnern
Einsatz von Praktikanten
Einsatz von Honorarkräften
Geringfügige Beschäftigung
Zuschläge bei Urlaub und Krankheit
Ansammlung von Überstunden, Arbeitszeitkonten
Übungsleiter- u. Ehrenamtsfreibetrag Referent: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Golo Busch Zielgruppe: Vorstände, Geschäftsführer, Personalleiter und -sachbearbeiter Termin: 9. Juli 2018 Uhrzeit: 9:30 – 16:30h Ort: Ärztekammer Westfalen-Lippe, Gartenstraße 210-214, 48147 Münster Seminargebühren: 250 € zuzügl. USt.
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Aufhebungsverträge, Abwicklungsverträge und Arbeitszeugnisse Wenn Arbeitsverhältnisse beendet werden sollen, empfiehlt es sich, Aufhebungsverträge abzuschließen, um aufwändige, langwierige und teure Kündigungsschutzverfahren zu vermeiden. Wir erklären Ihnen, was Sie bei dem Abschluss von Aufhebungsverträgen u.a. bezüglich Abfindung, Urlaubsansprüchen, Erledigungsklausel, Freistellung und Sperrfrist der Arbeitsagentur beachten müssen. Wir vermitteln Ihnen anhand von Musterformulierungen Sicherheit für die Erstellung von Aufhebungsverträgen. Wenn bereits eine Kündigung ausgesprochen wurde, kann in einem Abwicklungsvertrag vereinbart werden, dass der Mitarbeiter keine Kündigungsschutzklage erhebt. Wir erläutern Ihnen, was Sie beim Abschluss eines Abwicklungsvertrages berücksichtigen müssen. Im zweiten Teil unseres Seminares beschäftigen wir uns mit allen Fragen rund um die Erstellung von Arbeitszeugnissen. Wir erklären Ihnen, wie Sie versteckte Formulierungen und Codes in Arbeitszeugnissen von Bewerbern entschlüsseln können. Zudem vermitteln wir Ihnen anhand vieler praktischer Formulierungshilfen, wie Sie selbst rechtssicher Zwischen- und Beendigungszeugnisse erstellen. Der Seminarteil zu den Aufhebungsverträgen nimmt voraussichtlich etwa 1,5 Stunden des Seminartages in Anspruch und der Teil zu den Arbeitszeugnissen 4 Stunden. Seminarinhalte:
I. Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
Inhalt von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
Abfindung
Freistellung
Sperrfrist II. Arbeitszeugnisse
Rechtliche Grundlagen
Zeugnisarten
Zeugnisgrundsätze
Zeugnisaufbau
Zeugnisinhalt
Zeugnistechniken
Formulierungen
Form Referentin: Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Dorothee Cordes Zielgruppe: Vorstände, Geschäftsführer, Personalleiter und -sachbearbeiter Termin: 6. September 2018 Uhrzeit: 9:30 – 16:30h Ort: Ärztekammer Westfalen-Lippe, Gartenstraße 210-214, 48147 Münster Seminargebühren: 250 € zuzügl. USt.
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Update 2018: Gemeinnützigkeitsrecht und Umsatzsteuerrecht
Steuerbegünstigte Körperschaften müssen für den Erhalt der Gemeinnützigkeit gegenüber der Finanzverwaltung bestimmte „Spielregeln“ einhalten. Gleichzeitig müssen aber auch die Anforderungen der Umsatzsteuer beachtet werden, da diese Steuerart steuerbegünstigten Körperschaften keine generelle Steuerbefreiung garantiert.
Das Seminar vermittelt den Teilnehmern diese „Spielregeln“ sowie die aktuellen Entwicklungen, um nicht in die Gefahr zu geraten, die Steuerbegünstigung zu verlieren. Darüber hinaus werden die Grundzüge des Umsatzsteuerrechts dargestellt, die in der Hektik des betrieblichen Alltags und aufgrund der Komplexität dieser Steuerart schnell übersehen werden.
Nach diesem Überblick wird Herr Steuerberater Oliver Rulle aktuelle Entwicklungen im Gemeinnützigkeitsrecht und im Umsatzsteuerrecht aufzeigen, um mögliche Angriffspunkte der Finanzverwaltung im Rahmen der jährlichen Steuerveranlagung zu vermeiden.
Abschließend werden Hinweise gegeben, auf welche Punkte die Finanzverwaltung zukünftig, insbesondere in den Bereichen der Digitalisierung und der Kasse, ihren Fokus legen wird. Dabei werden auch Schwerpunkte der aktuellen Betriebsprüfungen dargestellt, um Sie für eine mögliche Prüfung zu sensibilisieren.
Seminarinhalte:
Grundzüge der Gemeinnützigkeit Sphärentheorie Zeitnahe Mittelverwendung Steuerbegünstigte Zweckbetriebe Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe und deren Gewinnermittlung Spenden und Sponsoring
Grundlagen der Umsatzsteuer Lieferungen und Leistungen Steuersatz Steuerbefreiungsvorschriften Vorsteuerabzug
Aktuelle Entwicklungen im Gemeinnützigkeitsrecht Gesetzliche Änderungen Geänderte Auffassung der Finanzverwaltung Neue Rechtsprechung Schwerpunkte bei Betriebsprüfungen Digitalisierung im Steuerrecht
Aktuelle Tendenzen in der Umsatzsteuer Gesetzliche Änderungen Geänderte Auffassung der Finanzverwaltung Neue Rechtsprechung Schwerpunkte bei Betriebsprüfungen
Referent: Dipl.-Kfm. Oliver Rulle, Steuerberater, geschäftsführender Gesellschafter der Böcker & Collegen GmbH, Steuerberatungsgesellschaft, Lüdinghausen Herr Steuerberater Oliver Rulle berät seit über 20 Jahren gemeinnützige Körperschaften, insbesondere in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft.
Zielgruppe: Leiter Rechnungswesen, Mitarbeiter der Finanzbuchhaltung sowie Vorstände und Geschäftsführer
Termin: 12. September 2018 Uhrzeit: 9:30 – 13:00h Ort: Ärztekammer Westfalen-Lippe, Gartenstraße 210-214, 48147 Münster
Seminargebühren: 175 € zuzügl. USt.
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Beschäftigtendatenschutz Auswirkungen der DS-GVO und des BDSG-neu auf die Verarbeitung
personenbezogener Daten von Beschäftigten
Seit dem 25. Mai 2018 sind die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das gleichzeitig in Kraft getretene reformierte Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) anzuwenden. Ziel der Verordnung ist es, den Schutz von personenbezogenen Daten innerhalb der EU sicherzustellen. Die Neuregelung stellt insbesondere die Arbeitgeber vor neue und nicht ohne Weiteres überschaubare Herausforderungen. Daten von Beschäftigten dürfen nur noch in einem begrenzten Umfang erhoben werden. Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten über den Zweck der Datenerhebung informieren und nachweisen, dass sie mit den erhobenen Daten verantwortungsvoll umgehen. Für viele Bereiche der Datenverarbeitung ist nun auch die Einwilligung der Beschäftigten erforderlich. Bei Verstößen gegen die Vorschriften drohen Geldstrafen in Höhe von bis zu 20 Mio. Euro oder bis zu 4% des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes. In diesem Seminar stellen wir die Inhalte des neuen Beschäftigtendatenschutzes und die Grenzen der daraus resultierenden Datenverarbeitung vor. Wir vermitteln Ihnen, welche Daten weiterhin erhoben und verarbeitet werden dürfen, in welchen Fällen die Einwilligung Ihrer Beschäftigten unerlässlich ist und welche rechtlichen Vorkehrungen zu treffen sind, um Verstöße gegen die Neuregelungen zu vermeiden.
Wir stellen dar, wie sich die DS-GVO und das neue BDSG auf die Datenverarbeitung in Bewerbungsverfahren und bei bestehenden und beendeten Arbeitsverhältnissen auswirken und wie Sie diese neuen Vorgaben in der praktischen Personalarbeit umsetzen.
Neben der Darstellung der Grundlagen des Beschäftigtendatenschutzes erläutern wir auch konkret, in welcher Form und in welchem Umfang die Beschäftigten von Ihnen über die Datenerhebung informiert werden müssen. Außerdem zeigen wir Ihnen die rechtlichen Grenzen der Weitergabe der Daten an Dritte auf und informieren Sie über die Folgen von Verstößen gegen die Vorschriften.
Seminarinhalte:
Grundlagen des Beschäftigtendatenschutzes nach DS-GVO und BDSG-neu
Verarbeitung personenbezogener Daten von Beschäftigten im bestehenden und beendeten Arbeitsverhältnis
Datenschutz im Bewerbungsverfahren
Einwilligung des Beschäftigten nach Art. 6, 7 DS-GVO und § 26 BDSG-neu
Weitere wichtige Pflichten der Arbeitgeber nach der DS-GVO
Verarbeitung der Beschäftigtendaten durch Auftragsverarbeitung
Weitergabe der Beschäftigtendaten im Konzern und an Dritte
Rechte und Pflichten des Betriebsrates und der Mitarbeitervertretung
Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung der Vorschriften, insbesondere Verhängung von Geldbußen gem. Art. 83 DS-GVO
Referent: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Golo Busch Zielgruppe: Vorstände, Geschäftsführer, Personalleiter, Personalsachbearbeiter und
Datenschutzbeauftragte Termin: 8. Oktober 2018 Uhrzeit: 9:30 – 13:00h Ort: Ärztekammer Westfalen-Lippe, Gartenstraße 210-214, 48147 Münster
Seminargebühren: 225 € zuzügl. USt.
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Flexibilisierung von Beschäftigungsverhältnissen Arbeitszeitkonten, Abrufarbeit, Befristung, Einsatz von geringfügig Beschäftigten
Arbeitgeber streben zunehmend einen flexiblen Einsatz von Arbeitnehmern an. In vielen Berufsfeldern, wie z.B. der Altenpflege und der Jugendhilfe, können ohne einen flexiblen Einsatz der Arbeitnehmer nicht alle Schichten abgedeckt werden. In diesem Seminar stellen wir die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen der Flexibilisierung von Beschäftigungsverhältnissen dar. Wir vermitteln Ihnen, welche rechtlichen Möglichkeiten für die Befristung von Arbeitsbedingungen und Arbeitsverhältnissen bestehen. Hierzu geben wir Ihnen Formulierungsbausteine an die Hand. Zudem erläutern wir die rechtlichen Anforderungen an eine Versetzung von Arbeitnehmern. Wir weisen Sie darauf hin, was bei dem Einsatz von geringfügig Beschäftigten zu beachten ist und unter welchen Voraussetzungen Übungsleiter- und Ehrenamtsfreibetrag genutzt werden können. Neben der Darstellung der Grundlagen der Abrufarbeit erläutern wir auch konkret, wie mit den Arbeitnehmern Abrufarbeit vereinbart werden kann. Wenn keine vertragliche Vereinbarung existiert, müssen Überstunden grundsätzlich mit dem monatlichen Entgelt vergütet werden. Wenn die Überstunden ohne vertragliche Grundlage nicht ausgezahlt werden, werden auch die auf die Überstundenvergütungen entfallenden Sozialversicherungsbeiträge nicht rechtzeitig ausgezahlt. Dies ist gemäß § 266a StGB strafbar. Wir erklären Ihnen, wie Sie wirksam Arbeitszeitkonten vereinbaren, auf die Überstunden eingestellt werden können. Hierbei gehen wir auf die Anforderungen für Arbeitszeitkonten u.a. aus dem Mindestlohngesetz, der 3. Pflegearbeitsbedingungenverordnung, dem TVöD, dem BAT-KF und der AVR-Caritas ein. Wir erklären Ihnen, was bei der Vereinbarung von Arbeitszeitkonten zu beachten ist und erläutern die Kombinationsmöglichkeit von Abrufarbeit und Arbeitszeitkonten. Seminarinhalte:
Befristung von Arbeitsbedingungen und Arbeitsverhältnissen
Reduzierung der Wochenarbeitszeit/Teilzeitarbeit
Einsatz von geringfügig Beschäftigten
Übungsleiterfreibetrag
Ehrenamtsfreibetrag
Versetzung von Arbeitnehmern
Abrufarbeit
Arbeitszeitkonten
Aktuelle Rechtsprechung Referenten: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Golo Busch,
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Dorothee Cordes Zielgruppe: Vorstände, Geschäftsführer, Personalleiter und Personalsachbearbeiter Termin: 6. November 2018 Uhrzeit: 9:30 – 16:30h Ort: Ärztekammer Westfalen-Lippe, Gartenstraße 210-214, 48147 Münster Seminargebühren: 250 € zuzügl. USt.
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Haftung von Vereinsvorständen Aufbau eines Risikomanagementsystems zur Haftungsreduzierung
Vielen Vereinsvorständen ist unbekannt, dass sie für ein Verschulden bei der Geschäftsführung einzustehen haben. Auch dass Vorstandsmitglieder eines Vereins für die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen und für Verbindlichkeiten des Vereins aus dem Steuerschuldverhältnis persönlich haften können, ist häufig unbekannt. Wird durch Vorstandsmitglieder verspätet die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, so kann auch dies eine persönliche Haftung des Vorstands begründen. Durch effektive Risikomanagementsysteme können die persönlichen Haftungsrisiken minimiert werden. Auch die Implementierung von Aufsichtsorganen spielt für gemeinnützige Körperschaften eine immer wichtigere Rolle. Für die tägliche Arbeit als Geschäftsführer oder Vorstand ist eine Kenntnis der Haftungsgefahren unabdingbar. Zahlreichen Vorständen ist nicht bewusst, welchen erheblichen Haftungsrisiken sie sowohl als hauptamtlicher wie auch als ehrenamtlicher Vorstand ausgesetzt sind. Häufig wird von Vorständen übersehen, welche Überwachungspflichten ihnen gerade in größeren Vereinen zukommen. Liegt ein Haftungsfall vor, ist es meistens zu spät, um erfolgreich Ansprüche abzuwehren. In unserem Seminar weisen wir Sie auf die zentralen Haftungsrisiken hin und stellen dar, wie Sie effektive Risikomanagementsysteme einführen. Seminarinhalte:
Grundlagen des Vereinsrechts
Aktuelle Rechtsprechung zum Vereinsrecht
Pflichten des Vorstands
Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder gegenüber dem Verein
Haftung des Vorstands gegenüber Dritten Steuer-, sozialversicherungs- und zivilrechtliche Haftungsgrundlagen Haftung für die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen/Lohnsteuern Haftung für Verschulden der Geschäftsführung Insolvenzverschleppung Haftung von ehrenamtlichen und hauptamtlichen Vorständen Haftungsbeschränkung durch Ressortprinzip?
Einführung von Risikomanagementsystemen Strategien zur Vermeidung der persönlichen Haftung Bedeutung der gesetzlichen Haftungsbeschränkung des § 31a und § 31b BGB Corporate Governance bei Vereinen Überblick über D&O Versicherung und erweiterte
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Referent: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Golo Busch Zielgruppe: Vereinsvorstände, leitende Mitarbeiter in Vereinen Termin: 13. November 2018 Uhrzeit: 9:30 – 16:30h Ort: Ärztekammer Westfalen-Lippe, Gartenstraße 210-214, 48147 Münster Seminargebühren: 250 € zuzügl. USt.
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Grundlagen des Arbeitsrechts von der Einstellung bis zum Zeugnis
In diesem zweitägigen Kompaktseminar vermitteln wir Ihnen die arbeitsrechtlichen Grundlagen für Ihre tägliche Arbeit und weisen Sie auf typische Fehler und Haftungsrisiken in der Personalarbeit hin. Dieses Seminar richtet sich sowohl an neue Mitarbeiter der Personalabteilung als auch an Mitarbeiter, die ihr arbeitsrechtliches Wissen vertiefen möchten, sowie an Pflegedienstleiter, Einrichtungsleiter, Vorstände und Geschäftsführer, die innerhalb von zwei Tagen einen vollständigen Überblick über das Arbeitsrecht erhalten möchten. Wir erklären Ihnen, worauf Sie beim Abschluss und der Durchführung von Arbeitsverträgen achten müssen, insbesondere bei befristeten Arbeitsverhältnissen. Zudem erläutern wir, was bei dem Einsatz von geringfügig Beschäftigten und ehrenamtlichen Mitarbeitern beachtet werden muss. Im Rahmen dieses Seminares vermitteln wir Ihnen, wie Sie rechtssicher mit Ermahnungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträgen und Kündigungen auf Pflichtverletzungen von Mitarbeitern reagieren können. Außerdem stellen wir dar, welche rechtlichen Vorgaben bezüglich der Arbeitszeit und der Gewährung von Urlaub befolgt werden müssen. Sie erfahren auch, worauf es bei der Durchführung von Wiedereingliederungen, Betrieblichen Eingliederungsmanagements sowie bei krankheitsbedingten Kündigungen ankommt. Abschließend vermitteln wir Ihnen anhand praktischer Formulierungshilfen wie Sie Zwischen- und Beendigungszeugnisse erstellen. Seminarinhalte:
Abschluss von Arbeitsverträgen
Geringfügige Beschäftigung
Ehrenamtliche Mitarbeiter
Praktikanten
Befristung
Arbeitszeit
Urlaub
Arbeitsunfähigkeit
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Abmahnung
Ermahnung
Kündigung
Aufhebungsverträge
Erstellung von Zwischen- und Beendigungszeugnissen Referenten: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Golo Busch,
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Dorothee Cordes Zielgruppe: Geschäftsführer, Einrichtungsleiter, Pflegedienstleiter, Personalsachbearbeiter Termin: 19. und 20. November 2018 Uhrzeit: 9:30 – 16:30h Ort: Ärztekammer Westfalen-Lippe, Gartenstraße 210-214, 48147 Münster Seminargebühren: 500 € zuzügl. USt.
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Update 2018 für das Arbeits- und Sozialversicherungsrecht Neues für 2019
In diesem Seminar stellen wir die arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Änderungen und Entwicklungen des Jahres 2018 dar und informieren Sie über die für 2019 anstehenden Änderungen. Wir legen unseren Fokus dabei insbesondere auf Änderungen, die für Arbeitgeber der Sozial- und Gesundheitswirtschaft relevant sind.
Mit unserem Seminar bringen wir Sie für Ihre Arbeit auf den aktuellen Stand für 2019.
Wir präsentieren die für die Personalarbeit relevanten Urteile des Jahres 2018 u. a. zu den Bereichen Befristung, Urlaub, Arbeitszeit, Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Betriebsverfassungs-recht/Mitarbeitervertretungsrecht und Statusfeststellung. Zudem informieren wir Sie über neue Gesetze und Gesetzesvorhaben. Der neue Koalitionsvertrag enthält zahlreiche arbeitsrechtliche Reformvorhaben, die erhebliche Auswirkungen auf die Personalarbeit haben werden. Die Möglichkeit, Arbeitsverhältnisse sachgrundlos zu befristen, soll stark eingeschränkt werden. Arbeitgeber, die mehr als 75 Arbeitnehmer beschäftigen, sollen nur noch maximal 2,5 % der Mitarbeiter sachgrundlos beschäftigen dürfen. Die sachgrundlose Befristung soll zudem nicht mehr wie zuvor zwei Jahre lang zulässig sein, sondern nur noch 18 Monate. Es soll hierbei auch lediglich eine Verlängerung erlaubt sein. Befristungen mit Sachgrund sollen nicht mehr zulässig sein, wenn mit dem Arbeitnehmer bereits zuvor ein Arbeitsverhältnis von fünf oder mehr Jahren bestanden hat. Außerdem soll ein Recht auf befristete Teilzeit (sog. Brückenteilzeit) eingeführt werden und die gesetzlichen Regelungen zur Abrufarbeit sollen verschärft werden. Wir unterrichten Sie über den aktuellen Stand der Umsetzung der Reformvorhaben.
Seit dem 1. Januar 2018 gelten alle Reformen des Mutterschutzgesetzes. Ab dem 1. Januar 2019 stellt es eine bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeit dar, wenn Arbeitgeber nicht für alle im Unternehmen vorhandenen Tätigkeiten Gefährdungsbeurteilungen nach dem Mutterschutzgesetz erstellt haben. Auskunftsansprüche auf Grundlage des Entgelttransparenzgesetzes können seit dem 6. Januar 2018 geltend gemacht werden.
Wir erläutern Ihnen die Auswirkungen der rechtlichen Änderungen auf die tägliche Personalarbeit und geben Ihnen praktische Tipps für die Umsetzung neuer rechtlicher Anforderungen. Wenn sich durch Rechtsänderungen Anpassungsbedarf für die von Ihnen verwendeten Muster z.B. für Arbeitsverträge, Kündigungen, Abmahnungen, Anhörungen von Betriebsrat oder MAV ergibt, stellen wir Ihnen die entsprechenden Musterbausteine zur Verfügung.
Seminarinhalte:
Arbeitsrechtliche Urteile des Jahres 2018
Sozialversicherungsrechtliche Urteile des Jahres 2018
Gesetzesänderungen im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
Entgelttransparenzgesetz
Bundesteilhabegesetz
Mutterschutzgesetz
Bevorstehende Reformen und Gesetzesänderungen
Auswirkungen der Reformen auf die Personalarbeit
Neue Musterformulierungen
Referenten: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Golo Busch, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Dorothee Cordes
Zielgruppe: Vorstände, Geschäftsführer, Personalleiter und Personalsachbearbeiter
Termin: 3. Dezember 2018 Uhrzeit: 9:30 – 16:30h Ort: Ärztekammer Westfalen-Lippe, Gartenstraße 210-214, 48147 Münster
Seminargebühren: 250 € zuzügl. USt.