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Staatliche Regelschule „Wilhelm Hey“ Ichtershausen
Berufswahlfreundliche Schule seit 2006
Schulstraße 22, 99334 Amt Wachsenburg
schulinterne Belehrungsmappe
Lehrerexemplar
Arbeitsstand: August 2019
Belehrungsinhalte für Schüler
Die Belehrungen sind entsprechend des schulinternen Belehrungskalenders unter Angabe
der detaillierten Unterweisungsthemen im Klassenbuch zu protokollieren. Diese
detaillierten Unterweisungsthemen können ergänzt werden. Fehlende Schüler sind
nachträglich zu belehren. Verantwortlich ist der jeweilige Klassenlehrer und Fachlehrer.
Einhaltung Hausordnung und Verhaltenskodex
Kenntnis von Hausordnung und Verhaltenskodex
Verhalten im Unterricht und in den Hofpausen
Nutzung elektronischer Geräte, insbesondere Mobiltelefone
Verhalten bei schulfremden Personen auf dem Schulgelände Quellen: http://www.rsichtershausen.de/schulleben/hausordnung/index.html bzw. Text im Anhang
Verhalten bei Brand- und Katastrophengefahr
Alarmsignale in Krisensituationen
Verhalten bei den Signalen „Bleiben“ und „Räumen“
Situationen Amok und Brand Quellen: Unterlagen im Anhang und im Krisenordner der Schule
Verhalten im Straßenverkehr und öffentlichen Verkehrsmitteln
Einhaltung StVO
sicheren Schulweg nutzen
Verhalten im Schulbus
Rechte und Pflichten der Schüler
Rechte und Pflichten § 25 u. 30 ThürSchulG
Rechte und Pflichten Hausordnung
Jugendschutz Quellen: http://www.rsichtershausen.de/schulleben/hausordnung/index.html,
http://www.rsichtershausen.de/informationen/jugendschutz/index.html, http://www.rsichtershausen.de/downloads/thueringer-schulgesetz.pdf
Hygienisches Verhalten
regelmäßige Körperhygiene
Hände waschen (nach Toilettennutzung, vor Essen)
Schutz vor Infektionskrankheiten
Umgang mit elektrischen Anlagen
Bedienung nur durch Lehrer
Beschädigungen sofort Schulleitung melden
Gefahren des elektrischen Stromes
Erste Hilfe bei Unfällen in Schulen
alle Lehrer sind Ersthelfer
bei Unfällen und Verletzungen sofortige Information an Lehrer und/oder Schulleitung
Vermeidung von Unfällen
Verhalten bei Exkursionen, Unterrichtsgängen, Wanderungen
Hausordnung der Schule ist gültig
VWV „Lernen am anderen Ort“ beachten
weitere Belehrung erfolgt vor der Aktivität
Schutz der Natur; giftige Pflanzen und Pilze
Müllvermeidung und Mülltrennung
Gefahren durch Zecken, Allergien
Gefahren durch giftige Pflanzen im Garten und der Natur Quellen: http://www.rsichtershausen.de/downloads/gesundheitskonzept-2012.pdf
Verhalten beim Drachensteigen
Mindestabstände zu Freileitungen, Straßen, …
Gefahren des elektrischen Stromes
Umwelt- und Naturschutz Quelle: Text im Anhang
Verhalten beim Baden
Einverständnis der Sorgeberechtigten notwendig
Hinweis auf Gefahren an offenen Gewässer und Kiesgruben
weitere Vorschriften beachten (z.B. Schwimmbadordnung)
nasse Badesachen stets wechseln
Verhalten bei Tollwutgefahr
keine Wild- und Weidetiere berühren
Verletzungen durch Wildtiere sofort Arzt melden
Krankheit führt fast immer zum Tode Quelle: Text im Anhang
Verhalten bei Gewitter
Orte, welche Schutz vor Blitzeinschlägen bieten
Orte, welche man meiden sollte
Erste Hilfe Quelle: Text im Anhang
Umgang mit pyrotechnischen Erzeugnissen
Verbot für Jugendliche unter 16 Jahren
Aufsicht der Sorgeberechtigten notwendig
Hinweise auf Gefahren Quelle: Text im Anhang
Verhalten bei Gefahren im Winter
Betreten von Eisflächen
Hilfeleistung bei Eisunfällen
Verbot Schneeballwurf
besondere Vorsicht im Straßenverkehr Quelle: Text im Anhang und Hausordnung
Verhalten beim Umgang mit Drogen, Alkohol u. a.
Wirkungen von Drogen und Alkohol
Verhaltensweisen bei Kontakt oder Kenntnis
Hilfsangebote „Was tun, wenn Freunde Drogen nehmen?“ Quelle: http://www.rsichtershausen.de/informationen/jugendschutz/index.html
Verhalten bei Betriebsbesichtigungen
Anweisungen befolgen, Unfallverhütung oberster Grundsatz
Hinweis auf Inhalte der VWV „Lernen am anderen Ort“
Einhaltung der Regeln im Unternehmen Quelle: Text VWV „Lernen am anderen Ort“ im Anhang
Verhalten in naturwissenschaftlichen Fachräumen
Fachraum nicht ohne Aufsicht betreten
Belehrung über Raumordnung und besondere Vorschriften
Bedienung von Geräten nur durch Fachlehrer, Hinweis auf Not-Aus-Schalter
nicht essen und trinken
Verhalten beim Experimentieren
Anweisungen der Lehrer beachten
Versuchsbeschreibung genau durchlesen
Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Schutzbrille) beachten
Versuchsvorschriften genau einhalten
Verhalten beim Auffinden von Waffen, Munition und Sprengstoff
Fundmunition nicht berühren
Fundstellen sichern und kennzeichnen
Hilfe holen, Polizei verständigen Quelle: Text im Anhang
Hinweise und Gefahren auf Bahnanlagen
Bahnanlagen dürfen nicht betreten werden, diese sind kein Spielplatz
Warn- und Verbotsschilder müssen beachtet werden
die Oberleitungen sind dauerhaft unter Strom – es besteht Lebensgefahr
Überqueren von Bahnanlagen nur an dafür bestimmen Bahnübergängen oder
Unterführungen Quelle: Bundespolizei, Material bei Schulsozialarbeiterin
Belehrungskalender
Erste Schulwoche und erste Woche nach den Winterferien durch Klassenlehrer
Einhaltung der Schul- bzw. Hausordnung
Hallenordnung und Nutzungshinweise Gemeindesportzentrum
Verhalten bei Brand- und Katastrophengefahr
Verhalten im Straßenverkehr und öffentlichen Verkehrsmitteln
Rechte und Pflichten der Schüler
Hygienisches Verhalten
Umgang mit elektrischen Anlagen
Erste Hilfe bei Unfällen in Schulen
Verhalten bei Gewitter
Verhalten beim Auffinden von Waffen, Munition und Sprengstoff
Verhalten bei Exkursionen, Unterrichtsgängen, Wanderungen
Verhalten beim Umgang mit Drogen, Alkohol u. a.
Verhalten beim Baden
Hinweise und Gefahren auf Bahnanlagen
Erste Schulwoche und erste Woche nach den Winterferien durch Fachlehrer
Verhalten in naturwissenschaftlichen Fachräumen
Verhalten beim Experimentieren
Verhalten bei Betriebsbesichtigungen
Oktober, Woche nach dem 03. Oktober durch Klassenlehrer
Schutz der Natur; giftige Pflanzen und Pilze
Verhalten beim Drachensteigen
Verhalten bei Tollwutgefahr
November, Woche nach den Herbstferien durch Klassenlehrer
Verhalten bei Gefahren im Winter
Dezember, Woche vor den Weihnachtsferien durch Klassenlehrer
Umgang mit pyrotechnischen Erzeugnissen
Woche vor den Sommerferien durch Klassenlehrer
Verhalten im Straßenverkehr und öffentlichen Verkehrsmitteln
Hygienisches Verhalten
Verhalten bei Gewitter
Verhalten beim Auffinden von Waffen, Munition und Sprengstoff
Verhalten beim Umgang mit Drogen, Alkohol u. a.
Verhalten beim Baden
Hinweise und Gefahren auf Bahnanlagen
Anlagen:
- Hausordnung und Verhaltenskodex vom 12. Juni 2018
- Brandschutzplan
- Alarmsignale in Krisensituationen
- Verhalten beim Drachensteigen
- Verhalten bei Tollwutgefahr
- Verhalten bei Gewitter
- Gefahren im Winter
- Umgang mit pyrotechnischen Erzeugnissen
- Hinweise für Lehrer
- Unterschriftsliste
Staatliche Regelschule „Wilhelm Hey“ Ichtershausen
Hausordnung
Präambel
Diese Hausordnung gilt für Schüler, Lehrer, Mitarbeiter sowie Besucher der Schule. Sie soll das
Verhalten in der Schule und auf dem Schulgelände regeln und Unfällen vorbeugen. Für alle
Schüler, Lehrer und Mitarbeiter der Staatlichen Regelschule „Wilhelm Hey“ Ichtershausen
gilt der Verhaltenscodex!
Allgemeines Verhalten auf dem Schulgelände
Auf dem Schulgelände hat sich jeder so zu verhalten, dass er sich selbst und andere nicht gefährdet
und / oder verletzt. Alle Anlagen und Einrichtungen der Schule sind ordentlich und sachgerecht
zu behandeln. Für die Sauberkeit von Schulgebäude und Schulhof sind alle Benutzer der Schule
verantwortlich. Alle sorgen für die Reinhaltung ihres Arbeitsplatzes, ihres Unterrichtsraumes, der
Flure, Treppenhäuser und der Toiletten. Es gilt das Prinzip der Müllvermeidung. Abfälle sind in
die entsprechenden Behälter zu werfen. Nach Unterrichtsschluss sind alle Stühle in den
Klassenräumen hochzustellen. Das Mitbringen gefährlicher Gegenstände (z.B. Waffen, Messer,
Feuerwerkskörper u.a.) ist verboten!
Unterrichtsbeginn und Unterricht
Die Aufsicht im Schulgebäude beginnt um 07:15 Uhr. Bis dahin gelten die Regeln für den
Schulweg. Mit dem Vorklingeln sind die Schüler im Unterrichtsraum und legen alle
Arbeitsmaterialien bereit. Kaugummi und andere Speisen werden im Unterricht nicht verzehrt.
Unterrichtsstörungen jeder Art sind zu unterlassen. Mit Arbeitsmaterialien und Schuleigentum ist
sorgfältig umzugehen. Die Schüler verlassen nach Unterrichtsende um 13:25 Uhr bzw. um 14:20
Uhr das Schulgelände.
Nutzung von Mobiltelefonen und elektronischen Geräten
Der Umgang und die Nutzung von Mobiltelefonen und anderen elektronischen Geräten im
Unterricht ist für Schüler grundsätzlich nicht erlaubt. Diese Geräte sind auszuschalten, da diese
Geräte internet- und speicherfähig sind und somit u.a. bei Leistungskontrollen und Klassenarbeiten
unerlaubte Hilfsmittel darstellen. Ihr Bereithalten kann als Betrugsversuch aufgefasst und
geahndet werden. Bei Verletzung dieser Regelung ist der jeweilige Fachlehrer gemäß § 51 Abs.1
ThürSchulG ausdrücklich dazu berechtigt, dem Schüler das Handy zeitweise abzunehmen.
Zeitweise Ausnahmen sind nach ausdrücklicher Genehmigung des Fachlehrers möglich.
Mobiltelefone und andere elektronischen Geräte sind nicht gegen Beschädigung und Diebstahl
über die Schule versichert. Die Nutzung darf die Sicherheit auf dem Schulgelände nicht
beeinträchtigen. Das Herstellen von Bild-, Ton oder Videoaufnahmen vom Lehrpersonal oder
Mitschülern ist ohne Einwilligung des Abgebildeten nicht gestattet (StGB § 201a). Das
Urheberrecht ist zu beachten. Der Besitz und die Weitergabe von Filmen bzw. Videos mit
menschenverachtenden und grausamen Inhalten ist nicht erlaubt und stellt nach § 131 Abs. 1 StGB
eine strafbare Handlung dar.
Schulgelände und Schulgebäude
In den großen Pausen gehen die Schüler auf den Schulhof. Rasenflächen dürfen nur bei trockenem
Wetter betreten werden. Die Schüler der Klassen 10 können nach vorheriger Belehrung und
Anleitung die Lehrer bei der Pausenaufsicht unterstützen.
Im Schulgebäude schließt der Lehrer den Fachraum ab. Bei schlechtem Wetter (Regen, Schneefall,
Kälte; 2-maliges Klingelzeichen) bleiben die Schüler in den unteren Flurgängen. Das
Schulgelände darf während der Unterrichtszeit nicht verlassen werden, da in einem solchen Fall
kein Versicherungsschutz besteht. Dies gilt auch für Freistunden während des Unterrichts.
Rauchen, der Konsum von Alkohol und anderen Drogen sind in der Schule und auf dem
Schulgelände verboten. Im Winter ist das Werfen mit Schneebällen auf jeden Fall zu unterlassen.
Für fahrlässige oder vorsätzliche Beschädigungen der Einrichtung sind die Eltern haftbar.
Das Verhalten in den Sporthallen und auf dem Marcel-Kittel-Sportzentrum ist in der Hallen- bzw.
Sportzentrumsordnung geregelt.
Zusammenarbeit Schule - Sorgeberechtigte
Kann ein Schüler wegen Krankheit die Schule nicht besuchen, informieren die Sorgeberechtigten
die Schule am ersten Fehltag bis 08:00 Uhr darüber telefonisch. Spätestens am dritten Fehltag
legen die Sorgeberechtigten der Schule eine schriftliche Mitteilung über den Grund des Fehlens
vor. Muss ein Schüler während des Unterrichtes zum Arzt, ist eine ärztliche Bescheinigung
vorzulegen, die von den Sorgeberechtigten zu unterzeichnen ist. Beurlaubungen vom Unterricht
und anderen Schulveranstaltungen sind von den Sorgeberechtigten schriftlich zu beantragen.
Hausrecht
Das Hausrecht für die Schule hat der Ilm-Kreis als Schulträger. Der Schulleiter und in
Abwesenheit der Stellvertreter üben dieses Hausrecht aus.
Besucher der Schule
Gäste sind in der Schule herzlich willkommen und müssen sich im Sekretariat anmelden.
Werbung und Warenverkauf in der Schule
Werbung und der Verkauf von Waren, soweit sie nicht schulischen Zwecken dienen, sind nicht
zulässig. Schulfremde Druckschriften (z.B. Flugblätter oder Plakate) dürfen auf dem Schulgelände
ohne Zustimmung der Schulleitung nicht verteilt werden.
Unfallvorsorge
Innerhalb des Gebäudes sind Flure und Treppenhäuser freizuhalten, ebenso die
Feuerwehrzufahrten. Auf Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften wird immer wieder
hingewiesen. Wer eine Gefahr oder einen Schaden feststellt, meldet dies sofort der Schulleitung,
einem Lehrer oder dem Hausmeister. Sicherheitsmängel an Schuleinrichtungen oder Schulanlagen
werden dem Schulträger sofort gemeldet. Der Schulträger wird von der Schulleitung über
Schadensfälle (Personen- und Sachschäden) informiert. Die Schulleitung sorgt für wirksame
Möglichkeiten der Ersten Hilfe.
Notfälle
Alle naturwissenschaftlichen Fachräume, die Werkenräume und die Sporthalle sind mit Erste-
Hilfe-Schränken ausgestattet. Über die Standorte der Erste-Hilfe-Koffer und der Feuerlöscher
informieren die Fluchtpläne. Im Notfall sofort über das Sekretariat Hilfe anfordern!
Aufbewahrung von Sachen / Haftung
Die Garderobe muss an den entsprechenden Kleiderhaken in den Unterrichtsräumen aufbewahrt
werden. Für den Verlust oder die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geldbeträgen besteht
grundsätzlich keine Haftung. Dies gilt auch für Schäden an Fahrrädern oder Leichtkrafträdern.
Fundsachen werden beim Hausmeister oder im Sekretariat abgegeben. Gefundene
Kleidungsstücke werden am Garderobenständer vor der Schlemmerecke ausgestellt.
Gesundheitswesen
Treten in der Schule meldepflichtige, ansteckende Krankheiten auf oder besteht entsprechender
Verdacht, informiert die Schulleitung den Schulträger und wenn notwendig die Elternschaft.
Ordnungsmaßnahmen
Ordnungsmaßnahmen der Schule werden nach den geltenden Rechtsvorschriften des Landes
Thüringen, Thüringer Schulgesetz, getroffen.
Die Beschlussfassung erfolgte am 11. Juni 2018 durch die Schulkonferenz der Staatlichen Regelschule
„Wilhelm Hey“ Ichtershausen.
________________
Schulleiter
Thomas Umbreit
Staatliche Regelschule „Wilhelm Hey“ Ichtershausen
Verhaltenskodex
Der Verhaltenskodex stellt moralische Anforderungen an das Verhalten von Schülern,
Lehrern und Eltern, um ein Wohlfühlen in gegenseitigem Respekt zu gewährleisten.
1. Schüler, Lehrer und Eltern gehen offen, wertschätzend und vertrauensvoll miteinander um,
beleidigen sich nicht gegenseitig und akzeptieren unterschiedliche Ansichten.
2. Jeder Einzelne wird als Persönlichkeit mit seinen Stärken und Schwächen ernst genommen
und geachtet.
3. Die Eltern sind Teil der Schulgemeinschaft und legen die Grundlagen zu sozialem Verhalten.
4. Bei Problemen achten Schüler, Lehrer und Eltern darauf, ihre Angelegenheiten mit der
betreffenden Person zu besprechen oder sich an eine Person ihres Vertrauens zu wenden.
5. Höfliches Auftreten ist wichtig, um seine Interessen freundlich, sachlich und
verantwortungsvoll zu äußern.
Die Beschlussfassung erfolgte am 11. Juni 2018 durch die Schulkonferenz der Staatlichen Regelschule
„Wilhelm Hey“ Ichtershausen.
________________
Schulleiter
Thomas Umbreit
Schule:
Staatliche Grund- und Regelschule
"Wilhelm Hey" Ichtershausen
Verhalten im Brandfall Bei Brandgeruch, Brandrauch, Flammen oder Brandverdacht
► Sofort Brand melden !
Ruhe bewahren Brand melden
Feuermelder / Nächster Standort:
Flure in jeder Etage (genaue Ortsbez./Richtung)
Feuerwehr
112 mit Handy
112
Feuerwehr-Rettungsleitstelle 03628 602-577 oder 03628 738-416
Geben Sie bei Brandmeldung an:
Wer meldet?
Wo brennt es?
Was brennt?
Wieviel Verletzte?
Warten auf Rückfragen!
Bitte verständigen Sie sofort nach Alarmplan:
den Hausmeister
0174/9795236- 03628600303
den Schulleiter
über das Sekretariat - 03628600303
Brandschutzbeauftragten
über das Sekretariat - 03628600303
In Sicherheit bringen
Gefährdete Personen warnen
Hilflose Personen mitnehmen
Türen und Fenster schließen
Gekennzeichneten Fluchtwegen folgen
Aufzug nicht benutzen
Auf Anweisungen achten Sammelstelle aufsuchen Hauptaufgang (außer Ph, Ch) -Wiese vor der
Schule für alle sonstigen Räume und Ph, Ch –
Schulhof
Löschversuch unternehmen - soweit ohne Eigengefährdung möglich!
Nächster Feuerlöscher Informieren Sie sich in Ihrem Objekt und siehe Flucht- und Rettungspläne
Nächster Löschschlauch Informieren Sie sich in Ihrem Objekt und siehe Flucht- und Rettungspläne
Verwaltungsvorschrift „Lernen am anderen Ort“
Lernen am anderen Ort Hinweise des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur
für die staatlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen
vom 1. Dezember 2014
Lernen am anderen Ort sind die für alle Schüler verbindlich zu besuchenden schulischen Angebote
außerhalb des Schulgebäudes. Die Organisationsformen und Inhalte des Lernens am anderen Ort sind
vielfältig. Grundsätzlich gilt, dass diese Veranstaltungen einen direkten Bezug zum schulischen Lernen
aufweisen müssen und dem Bildungs- und Erziehungs-auftrag des Thüringer Schulgesetzes entsprechen.
Die Teilnahme ist grundsätzlich verpflichtend.
Unter Berücksichtigung des Leitbildes und des pädagogischen Konzepts ihrer Schule verständigt sich die
Schulkonferenz über schulinterne Grundsätze des Lernens am anderen Ort bei Wandertagen sowie Klassen-
und Kursfahrten.
Alle an diesen Grundsätzen orientierten Angebote und Veranstaltungen sind innerhalb der Schule
organisatorisch abzustimmen. Das betrifft insbesondere die Absicherung von Vertretungsunterricht sowie
die Sicherstellung und möglicherweise erforderliche Unterstützung der Aufsichtspflicht.
Die geplanten Maßnahmen im Rahmen des Lernens am anderen Ort werden vorab vom durchführenden
Lehrer mit dem Schulleiter besprochen und sind rechtzeitig und umfassend mit den Schülern und Eltern zu
erörtern. Das betrifft auch die Zumutbarkeit der Übernahme von Kosten durch die Eltern.
Notwendige Verträge beispielsweise mit Beherbergungsunternehmen, Reiseveranstaltern und
Beförderungsunternehmen sind vom durchführenden Lehrer im Namen der Eltern der minderjährigen
Schüler bzw. im Namen der volljährigen Schüler erst dann abzuschließen, wenn deren schriftliche
Erklärung zur Kostenübernahme und die Genehmigung der Dienstreise im Rahmen des Schulbudgets
vorliegen. Der Lehrer sollte sich für den Abschluss eines Vertrages von den Eltern bzw. den volljährigen
Schülern eine Vollmacht erteilen lassen.
Die Schüler und Eltern sind über den gesetzlichen Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz sowie ggf.
über den Abschluss einer Rücktrittsversicherung, einer Auslandskranken-versicherung und über den
Abschluss einer privaten Haftpflicht- und Unfallversicherung zu informieren. Für Schüler besteht im
ursächlichen Zusammenhang mit den Veranstaltungen gesetzlicher Unfallschutz, der auch Wegeunfälle
umfasst. Zur Vorbereitung einer Maßnahme zum Lernen am anderen Ort gehört die Belehrung der Schüler
über Gefahren und einschlägige Sicherheitsbestimmungen sowie Informationen zu Erster Hilfe und das
Verhalten bei Krankheit und Unfall.
Schüler, die durch grobes Fehlverhalten den Ablauf und die erfolgreiche Durchführung der Veranstaltung
gefährden, können, wenn pädagogische Maßnahmen nicht zum Erfolg führen, von der weiteren Teilnahme
ausgeschlossen werden. Auf die Verpflichtung, ihr Kind bei einem Ausschluss am Ort der Klassenfahrt
ggf. abzuholen oder die Kosten eines Rücktransports zu tragen, sollten die Eltern in Vorbereitung der Fahrt
hingewiesen werden. Der Schüler nimmt anschließend am Unterricht der Schule teil.
Diese Hinweise des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur sind ab dem 1.
Dezember 2014 verbindlich und ersetzen die Hinweise des Thüringer Kultusministeriums zum Lernen am
anderen Ort vom 12. März 2007.
Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form.
Als Eltern gelten auch Personen, die Rechte und Pflichten von Sorgeberechtigten im Sinne des § 31 Abs. 1
Thüringer Schulgesetz wahrnehmen
Verhalten beim Drachensteigen
Lass den Drachen nur dort steigen, wo Menschen und Umwelt nicht gefährdet werden! Benutze
den Drachen nur bei Windstärken, bei denen du ihn noch voll unter Kontrolle hast! Niemals
darfst du einen Drachen in der Nähe von Stromleitungen, Straßen, Gleisen etc. steigen lassen.
Von Flugplätzen halte mindestens 3 km Abstand. Leinen, die über Stromleitungen liegen, darfst
du oder dein Drachen niemals berühren! Überprüfe dein Fluggerät vor jedem Start! Vorsicht bei
neuen und unerprobten Drachen! Stark gespannte Leinen können Schnittwunden verursachen.
Zuschauer wissen oft nichts von der Gefahr. Deshalb darfst du mit deinem Drachen nie flach
über Menschen oder Tiere fliegen! Die Leinen fliegender Standdrachen sollten in Augenhöhe gut
sichtbar gekennzeichnet werden. Denke an Radfahrer und Fußgänger! Lege die Leinen nicht
über Wege und lass den Drachen auch nicht über Wegen fliegen! Halte stets genug
Sicherheitsabstand zu Zuschauern und anderen Drachen ein! Lass den Drachen weder vor, noch
bei oder gleich nach einem Gewitter fliegen! Unternimm keinen Versuch, die Leine durch eigene
Schnur zu verlängern! Drachenfliegen in Natur- und Vogelschutzgebieten ist untersagt! Brütende
Vögel könnten gestört werden. Bei anderen Tieren können fliegende Drachen Panik auslösen.
Lass keinen Abfall auf der Wiese zurück! Bäume oder Sträucher dürfen nicht als Bodenanker
missbraucht werden!
Quelle: http://www.päd.com/lerntext/verhaltensregeln-f%C3%BCr-das-drachensteigen
Verhalten bei Gewitter
Häuser, Pkw, Busse, Eisenbahnen stellen einen Schutz vor Blitzeinschlägen dar
niemals unter erhöhten Punkten (Bäume, Türme, Mauern) unterstellen
Wasserflächen verlassen
Bodenmulden im freien Gelände zum Hinhocken mit geschlossenen Beinen nutzen
eventuell flach auf den Boden legen
besonders gefährlich ist ein Gewitter, wenn zwischen Blitz und Donner weniger als 10
Sekunden liegen
Verletzte nach den Regeln der Ersten Hilfe versorgen und einem Arzt vorstellen
Verhalten bei Tollwutgefahr
Seuche wird in der Regel mit dem Speichel des Tieres durch Beißen oder Kratzen auf den
Menschen übertragen
Speichel kann sich auch auf dem Fell des erkrankten Tieres befinden
keine Wildtiere und Weidetiere berühren, auch keine Kadaver oder Impfköder
Seuche äußert sich häufig in "zahm" erscheinenden Tieren bzw. einem Verhalten der Tiere,
das dem natürlichen Verhalten total entgegensteht
Verletzungen durch Wildtiere (Kratzen, Beißen) sofort dem Arzt melden, aber auch schon
die Berührung eines tollwutverdächtigen Tieres
Weisungen zur Tilgung der Seuche in betroffenen Gebieten unbedingt Folge leisten
in diesem Fall Haustiere sicher verwahren und Haustiere nur berühren, die man genau kennt,
eine Erkrankung führt fast immer zum Tode
Wahrnehmungen über kranke oder tote Tiere umgehend der zuständigen Gemeinde- oder
Stadtverwaltung, der Polizei oder der Forstverwaltung melden
Verhalten beim Auffinden von Waffen, Munition und Sprengstoff
keine unbekannten rostigen Gegenstände anfassen, insbesondere die Lage nicht verändern
oder mit solchen Gegenständen hantieren
Fundmunition nicht berühren
Fundstellen sichern und kennzeichnen
Hilfe holen bzw. den Fund der nächsten Polizeidienststelle oder Feuerwehr melden
nicht weiter nach Munition suchen
nach behelfsmäßiger Sicherung und Kennzeichnung der Fundstelle die nähere Umgebung
nicht mehr betreten
sich wie oben beschrieben auch verhalten, wenn ein Gegenstand nicht eindeutig als Waffe,
Munition oder Sprengstoff erkannt wird
Bergung und Vernichtung ist ausschließlich den speziell beauftragten Personen und Firmen
vorbehalten
die Kenntnis davon, dass ein anderer im Besitz von Fundmunition ist oder eine Fundstelle
kennt, ist sofort zu melden
Gefahren im Winter
vor dem Betreten natürlicher Eisflächen ist grundsätzlich zu warnen; es ist auch unter
Aufsicht der Schule verboten
besonders bedrohlich ist es:
- an Mündungen von Industrieabwässern, an Brücken, Schleusen und Wehren,
- zu Beginn einer neuen Frostperiode oder nach einsetzendem Tauwetter,
- an Wasserstraßen, die durch Eisbrecher für die Schifffahrt offengehalten werden
für die Hilfeleistung bei Eisunfällen beachten
- Hilfe holen (Polizei, Feuerwehr, Erwachsene)
- bei der Bergung eines Verunglückten alle verfügbaren Gegenstände und Hilfsmittel
anwenden, die zur Gewinnung eines festen Halts genutzt werden können (Bretter, Leitern,
Stangen, Balken usw.)
- Sicherung des Retters mit Seilen und Schnüren und sich der Unfallstelle nur mit äußerster
Vorsicht nähern
- nach der Bergung die verunglückte Person nach den Regeln der Ersten Hilfe versorgen,
Hilfe organisieren und einem Arzt zuführen
nicht mit Schneebällen werfen
- Hinweis auf Verletzungsgefahr
- Gefahr des Entstehens von Verkehrsunfällen,
besondere Vorsicht im Straßenverkehr
Schlitterbahnen nicht auf öffentlichen Straßen und Plätzen anlegen
nicht auf Schneehaufen am Fahrbahnrand klettern und nicht zu Fahrbahnen, Fußwegen,
Eisflächen, Gleisanlagen rodeln
Umgang mit pyrotechnischen Erzeugnissen
Verkaufsbestimmungen einhalten; Verkauf und sonstige Abgabe von pyrotechnischen
Erzeugnissen (Stabraketen, Blitzknaller) ist an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
verboten
Verwendung von pyrotechnischen Erzeugnissen mit geringer Wirkung, die auch in
Räumlichkeiten verwendet werden dürfen (Tischfeuerwerkskörper) ist Personen unter 16
Jahren unter Aufsicht von Erziehungsberechtigten gestattet
Anwendungsbestimmungen vorher genau durchlesen und einhalten
Anwendungszeitraum einhalten
das Werfen von gezündeten Feuerwerkskörpern auf Personen unterlassen
gezündete Feuerwerkskörper sofort wegwerfen
äußerste Vorsicht bei sich in der Nähe befindlichen Gebäuden mit Schilfdächern oder
Lagerstätten mit leicht brennbaren Materialien
örtlich ausgesprochene Verbote für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern strikt einhalten
äußerste Vorsicht bei Feuerwerkskörpern, die versagt haben (Blindgänger): keinesfalls
anfassen oder sich darüber beugen, sondern mit Besen und Schaufel aufnehmen und in einen
Eimer mit Wasser tauchen,
niemals selbst versuchen, Knallkörper selbst herzustellen
solche Versuche melden, ebenso bei Kenntnis darüber, dass sich Personen, insbesondere
Kinder, in den Besitz von Chemikalien gebracht haben, die sich zum Herstellen von
Feuerwerkskörpern eignen
im Zweifelsfall andere Erwachsene hinzuziehen
Kenntnisnahme der schulinternen Belehrungsmappe und Verpflichtung zur
Umsetzung folgender Inhalte bzw. Schwerpunkte:
Durchführung der entsprechenden Belehrungen lt. schulinterner Belehrungsmappe
jährliche Kenntnisnahme des Krisenordners der Schule und Unterschrift im September
eines Jahres (Standort Lehrerzimmer)
Belehrung am 8. August 2018 während einer Dienstberatung:
Name, Vorname Unterschrift