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MEDIADATEN
2015
SCHWEIZER
BANK
30 Jahre
2
INHALTSVERZEICHNIS / INDEX
Seite 3REDAKTIONSKONZEPT / NATIONALER VERTRIEBDas Wort des Chefredaktors: «Schweizer Bank», die nationale Branchenplattform
Seite 4SONDERAUSGABEFinanzplatz-Schweiz-Guide 2015
Seite 5FINANZPLATZ SCHWEIZ AKTUELLAktuell, Ranking, Profil, Trends, Forum
Seite 8RESSORTS / RUBRIKENTitelfokus, Finanzplatz, Märkte und Produkte, Karriere, Regulierung, Technologie,Persönlich
Seite 9THEMEN / SCHWERPUNKTE / ERSCHEINUNGSPLANRubriken, Serien, Schwerpunkte, Sonderausgaben, Specials, Heft im Heft, Anlagen/Investments, Techno-logie, IT-News, Publi-Formate
Seite 11FORMATE / PREISEKlassische Formate, Spezialformate, Publi-Welt, Veranstaltungskalender
Seite 14SONDERWERBEFORMENBeispiele wie Gatefolder, Cover, Papillon, French-Door
Seite 15FORMATE UND PREISE / RABATTE UND ZUSCHLÄGEStellentarife, Frankenabschlüsse, Wiederholungs- rabatte, Textzuschlag
Seite 17BEILAGENLose Beilagen, mitgebundene Beilagen, Verlags- beilagen, technische Bedingungen
Seite 18BEIKLEBER / SONDERWERBEFORMENInserate mit Beikleber, Carte Prestige, Post-it, technische Bedingungen, Anlieferung, Ausrüstung
Seite 19TECHNISCHE DATENAngaben zu Zeitschriftenformat, Anlieferung von Druckmaterial, Datenkontrolle
Seite 20ZAHLEN UND FAKTENIn Kürze, Leserbefragung «Schweizer Bank»
Seite 21DAS MONATSMAGAZIN FÜR BANK UND FINAZErscheinung, Anzeigenschluss, Preis, Jahresabo
Seite 22LESERSCHAFTSDATENHerausgeber, Abonnementspreis, MA Leader- und Top-Leader-Werte
Seite 23SONDERAUSGABEN / GROSSAUFLAGENKurzzusammenfassung einzelner Specials, Heft im Heft
Seite 25PUBLI-WELTKolummne, Report, Forum, Interview
Seite 28ONLINE / KONDITIONEN ONLINEWerbemittel, Preise, technische Angaben, iPad
Seite 30SPONSORINGEvents, Fachtagungen, Seminare, Webinare
Seite 32WIRTSCHAFTSMEDIEN AXEL SPRINGER SCHEIZ AGB2B– und B2C–Werbeträger
Seite 33CROSSMEDIAUmfassendes Angebot
Seite 34INSERTIONSBEDINGUNGENKonditionen Print
Seite 36KONTAKTEVerlag, Redaktion, Anzeigenverkauf, Lesermarketing, Verkauf, International
3
REDAKTIONSKONZEPT / NATIONALER VERTRIEB
DAS WORT DES CHEFREDAKTORS, René Maier
Von Regulierung undTechnologie getrieben, nehmen die strukturel-len Veränderungen inder SchweizerBankbranche immerdeutlichere Züge an.
Allen ist klar, dass das Geschäftsmodell mitunversteuerten Vermögen nicht mehr funktioniert.Die Bereinigung der Vergangenheit ist in vollemGang. Weissgeldstrategie und automatischerInformationsaustausch sind die Zukunft. DerFinanzplatz muss internationalen Standards folgen,
will er nicht isoliert werden. Damit soll auch der Kundemit neuen Regelwerken umfassend vor Missbräuchenim Finanzwesen geschützt werden. All das erfordertzusätzlich komplexe und teure Anpassungen in denGeschäftsprozessen und beim Personal.
Gleichzeitig sind die Banken mit der Digitalisierungtechnologisch enorm gefordert. Kunden wollen über alle Kanäle zeit- und ortsunabhängig Zugang zu ihrerBank. Sie erwarten innovative Angebote und wollenfür ihre Treue belohnt werden. Für die Bankenbedeuten diese Entwicklungen Innovationsdruck, höhere Kosten und schärfere Konkurrenz. Umerfolgreich zu sein, müssen sie durch Industrialisie-rung der Prozesse effizienter werden. Auch diekommenden Jahre werden hart sein. Doch der Finanzplatz Schweiz hat gute Voraussetzungen, umweiterhin top zu bleiben.
Finanzplatz-Schweiz-Guide 2015Der Finanzplatz ist eine wichtige Stütze für diegesamte Schweizer Volkswirtschaft. Seit derFinanzkrise steht er im Kreuzfeuer der Kritik von innenund aussen. Der regulatorische Druck auf dieFinanzinstitute zwingt zu einer Neuausrichtung derGeschäftsmodelle in der Vermögensverwaltung. DieSteuerkonformität ausländischer Kunden ist zu einemMuss geworden. Die zunehmende Komplexität imBank- und Versicherungswesen erfordert kosteninten-sive Anpassungen in der IT, bei der Compliance und beider Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitenden. Ineinem anhaltend anspruchsvollen Marktumfeld ist dasInvestment- und Risikomanagement ein zentralerWettbewerbsfaktor.
«Schweizer Bank», die nationale
Branchenplattform
«Schweizer Bank»,die nationale Branchenplattform
NR. 2FEBRUAR 2014
CHF 9.80EURO 8.—
MONATSMAGAZIN FÜR
BANK UND FINANZ
BANKSCHWEIZER
BILDUNGSSPONSORINGWarum in der ÖffentlichkeitWiderstand aufkommt, wennBanken Bildung sponsern.
BUSINESSFRAUENWas Frauen neben Chancen-gleichheit brauchen, um die Kar-riereleiter erklimmen zu können.
VERMÖGENDE JAPANERJapans Wohlhabende sind extrem konservative Anleger und für dieBanken schwierig zu knacken.
ASSET MANAGEMENT
Zu hohe Ziele?Der Finanzplatz sucht die Flucht nach vorne. Die Schweiz soll ein weltweit führender Vermögensver-waltungsstandort werden.
Der Guide «Finanzplatz Schweiz 2015» gibt Ihnen einenumfassenden Einblick in die grossen Herausforderun-gen der Akteure am Finanzplatz. Erfahren Sie allesüber das Who's who in Banking und Finance, überInvest-Strategien, Perspektiven und Trends.
Sprechen Sie die Entscheider und Spezialistendirekt an, und profitieren Sie unmittelbar vomnationalen Mehrwert!
Weitere Informationen unter:Tel. +41 (0)43 444 58 71oder [email protected]
«Finanzplatz Schweiz Guide 2015»,der Jahresband als nationale Beilage auch zur «Handelszeitung»
4
GUIDE «FINANZPLATZ SCHWEIZ 2015»
Redaktionelles Konzept Der Finanzplatz Schweiz befindet sich in einem nie zuvor gesehenen Transformationsprozess. Der regulatorische Druck auf die Finanzinstitute hat zu einer Neuausrichtung der Geschäftsmodelle im Vermögensverwaltungsge-schäft geführt. Steuerkonformität ausländischer Kunden ist zu einem Muss geworden. Die Komplexität im grenzüberschreitenden Geschäft erfordert kosteninten-sive Anpassungen in der Compliance und bei der Weiterbildung von Mitarbeitenden. Im Zuge der Digitalisierung müssen sich alle Finanzinstitute auf das veränderte Kundenverhalten einstellen, wenn sie den An-schluss nicht verpassen wollen. Der Guide «Finanzplatz Schweiz 2015» gibt Ihnen einen umfassenden Einblick in die grossen Herausforderungen, welche die Banken aktuell meistern müssen. Erfahren Sie alles über das Who's who in Banking, über Perspektiven, Trends und Rankings der erfolgreichsten Akteure am Finanzplatz.
Ihr Vorteil – unser Ziel Zeigen Sie Ihre Innovation, Ihr Produkt oder Ihr Angebot den bestehenden und potenziellen Kunden mit einer Anzeige in unserem Finanzplatz-Schweiz-Guide. Sie erreichen in der Kombination mit der «Handelszeitung», der «Schweizer Bank» und der «Schweizer Versicherung» über 165 000 Leserinnen und Leser*, Unternehmerinnen und Unternehmer, Entscheiderinnen und Entscheider. Profitieren Sie von diesem zielgruppengerechten Angebot –die Teilnahme sowie der damit verbundene direkte Nutzen auf Leserseite sind da garantiert nachhaltig.
Themenfelder des Specials • Das Who's who in Banking und Finance
• Finanzplatz aktuell
• Rankings mit Porträts
• Bereiche für Rankings; die 10 Grössten / Wichtigsten / Erfolgreichsten
• Perspektiven / Trends
• Trends in der Ausbildung
• Trends in der Banken-IT
• Praxisbeispiele und Lösungsansätze
• Fallbeispiele aus der Branche und für die Branche mit Best-Practice-Umsetzungen
• Splitter-News
Preise / Formate des Guides1/1-Seite RA 210 x 275 mm CHF 13 150.—
2. Umschlagseite RA 210 x 275 mm CHF 15 150.—
3. Umschlagseite RA 210 x 275 mm CHF 13 990.—
4. Umschlagseite RA 210 x 275 mm CHF 16 150.—
ggü. Vorwort / Editorial / Inhalt / Index / Aufmacher
210 x 27 5mm CHF 13 800.—
1/2-Seite (hoch / quer) RAh: 110 x 275 mm q: 210 x 132 mm
CHF 9950.—
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1/1-Seite Advertorial RA 210 x 275 mm *CHF 14 450.—
2/1-Seiten Advertorial 420 x 275 mm *CHF 20 880.—
DatenErscheinung: «Schweizer Bank» 19. Juni 2015 «Schweizer Vers.» 1. Juli 2015 «Handelszeitung» 2. Juli 2015Anzeigenschluss: 30. April 2015Druckmaterialschluss: 14. Mai 2015KennzahlenDruckauflage: 55 000 ExemplareReichweite*: 165 000 LeserMA Leader 2013**: 46 000 LeaderQuellen: * 52 000 Leser «Schweizer Bank» und «Schweizer Versicherung» (Abonnenten-Befragung Publitest) und 11 3000 Leser «Handelszeitung» (MACH Basic 2012-2)/ **9000 Leader «Schweizer Bank», 10 000 Leader «Schweizer Versicherung» und 34 000 Leader «Handelszeitung» (MA Leader 2013)
randangeschnittene Formate: Anlieferung + 3 mm Beschnitt pro Aussenrand. Alle Infos zum Satzspiegel, zu den Anzeigen-Formaten, zu den Sonderwerbeformen und zu mitgebundenen Beilagen auf Anfrage.* netto / netto
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FINANZPLATZ SCHWEIZ AKTUELL
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FINANZPLATZ SCHWEIZ AKTUELL
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FINANZPLATZ SCHWEIZ AKTUELL
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RESSORTS / RUBRIKEN
TITELFOKUS
Die «Schweizer Bank» rückt injeder Ausgabe ein aktuelles Thema in den Fokus und beleuchtet es in vertiefter Form von verschiedenen Seiten. Wir antizipieren
entscheidende Entwicklungen, blicken hinter die Fassaden und vermitteln Fachwissen. Beispiele sind «Industrialisierungim Banking», «Baustelle Digitalisierung» und «Asset Management – zu hohe Ziele?».
FINANZPLATZ
Wir fühlen dem FinanzplatzSchweiz den Puls. Wir zeigen auf,mit welchen Strategien die Akteure den grossen Herausfor-derungen begegnen. Wir
porträtieren in Interviews Banker und ihre Institute. Wir fragen kritisch, was den Finanzplatz bewegt und wohin dieReise geht.
MÄRKTE UND PRODUKTEWas passiert auf den Konkurrenz-Finanzplätzen der Schweiz? Wie entwickeln sich Private Banking, Investment Banking und Retail Banking im internationalen
Umfeld? Was passiert in der Welt der Finanzprodukte und in der Börsenlandschaft? Die «Schweizer Bank» liefert Antworten dazu.
KOMMENTARE/STANDPUNKTE
Namhafte Gastkommentatorenaus Banking und Wissenschaftschreiben abwechselnd über aktuelle Fragen aus der Branche. In ihren Beiträgen analysieren sie
scharf und liefern Lösungsvorschläge. Daneben nehmen dieRedaktoren der «Schweizer Bank» kritisch Stellungen zu den Geschehnissen in der Banken- und Finanzwelt.
SPONSORING UND EVENTS
Banken engagieren sich aufvielfältige Weise für das Gemeinwohl und unterstützen wissenschaftliche Projekte mit innovativem Zukunftspotenzial.
Nur weiss es kaum einer. Wir bieten ihnen die ideale Plattform, damit sie sich einer hochkarätigen Leserschaftmitteilen können und damit sie ihre positive Reputation langfristig stärken können.
KARRIERE
Die Aus- und Weiterbildungsland-schaft für Bankmitarbeitende istim Totalumbau. Die «SchweizerBank» ist das einzige Fachme-
dium, das regelmässig den Puls an den neuralgischen Punkten misst. Wir zeigen die neuen Kompetenzprofile fürerfolgreiche Bankmitarbeiter ebenso auf wie die Wege, die zum Erlangen dieser Profile führen. CEOs und HR-Verant-wortliche kommen dabei ebenso zu Wort wie relevante öffentliche und private Bildungsanbieter.
REGULIERUNG
2015 ist alles Regulierung. Wirbeobachten und beurteilen allewichtigen Entscheide im In- undAusland und analysieren die
Folgen für unsere Banken kritisch. Die «Schweizer Bank» isteines der wenigen Finanzmedien, die eine akribische Gewichtung wichtiger Schritte in der Regulierung für den Finanzplatz vornehmen. Wir bieten den Durchblick im Dschungel der Veränderungen.
TECHNOLOGIE
Technologie ist eine bestimmende Grösse in Banking und Finance.Digitalisierung und Industrialisie-rung werden die Bank von
morgen prägen. Internetriesen drängen in den Zahlungs-verkehr. Tablets und Smartphones verändern dasKundenverhalten grundlegend. Die «Schweizer Bank» trägtdem Rechnung und präsentiert die neuesten Entwicklungenrund um IT, Kernbankenlösungen, Business ProcessOutsourcing und Sicherheitsfragen.
PERSÖNLICH
Der «Schweizer Bank» sind die Menschenwichtig. In dieser Rubrik schreiben Akteurinnen und Akteure am Finanzplatzüber ihre Vorlieben und geben Einblicke in
ihre ganz persönlichen Sichtweisen zu Fragen über Kultur, Gesellschaft und Beruf.
2120 JANUAR 2014 | SCHWEIZER BANK SCHWEIZER BANK | JANUAR 2014
KOMMENTARE
Ein Institut, das sich aus Sicherheitsüberlegun-gen trotz Zweifeln über die Schwere des eigenen Fehl-
verhaltens für die Pro-grammkategorie 2 ent-tt
scheidet, handelt aus Sicht der Finma verantwor-rr
tungsvoll.»
Patrick Raaflaub,Direktor der Finma, warnte in der
«NZZ» die Banken vor den Fol-gen, falls sie nicht am US-Pro-
gramm zur Beilegung des Steu-erstreits teilnehmen und sich
quasi schuldig bekennen.
Aufgeschnappt
LESERBRIEF
Basler KB:Banken-Bashing durch die FinmaDie jetzige öffentliche Beschimpfung derBasler Kantonalbank durch die Finma (Fi-nanzmarktaufsicht, Red.) ist nicht tolerier-bar, auch wenn die inhaltliche Begründungaufgrund von Börsen- und Finanzmarktauf-sichtsgesetz nachvollziehbar ist. Warum wer-den die BKB und ihre Verantwortlichen öf-fentlich gerügt? Sie hat nach Kurseinbrüchenihrer PS (Partizipationsscheine, Red.) auf-grund von Vorfällen, welche bereits öffent-lich gerügt worden sind, das Eigenkapital ih-rer vor allem kleinen Anleger vor unverhält-nismässigen Kursverlusten geschützt. Dies,indem sie stützend in den Börsenhandel ein-gegriffen und selbst das Verlustrisiko in Kaufgenommen hat. Ausser ihr ist dadurch nie-mand zu Schaden gekommen.Ich betrachte das jüngste Vorgehen derFinma gegenüber der Basler KB als Rechts-missbrauch und hoffe, dass sie das von ihrselbst postulierte «Enforcement mit Augen-mass» wieder findet und solche Ereignissemit den direkt Verantwortlichen bereinigt,ohne sich in der Öffentlichkeit präsentieren zu wollen.Urs Sutter, lic.rer.pol., Riehen
STANDPUNKT
Von Sonderfallzu Sonderfall!
Der US-Steuerdeal wirft möglicherweise einen langen Schatten
auf den Schweizer Finanzplatz. Dies könnte auch die Verhand-
lungsposition gegenüber der EU schwächen. Beim Thema
Marktzugang bahnen sich grosse Hindernisse an.Alfredo Gysi
-
überschreitende Dienstleistungen zu
ermöglichen.
Die mit den USA gemachten Erfahrungen
zeigen deutlich die Wichtigkeit und die
Dringlichkeit – auch aus Schweizer Sicht – der
ersten beiden Ziele. Der dritte Punkt ist
hingegen die Voraussetzung für die zukünftige
Strategie eines grenzüberschreitenden
Dienstleistungsangebotes aus der Schweiz für
steuerkonform handelnde Privatkunden aus
die wir uns aus dem europäischen Marktzu-
gang erhoffen, kompensieren die Konzessio-
nen, zu denen wir in den ersten beiden
Punkten bereit sein müssen.
Und gerade beim Thema Marktzugang sehe
ich, dass sich grosse Hindernisse anbahnen.
Zum einem mit den protektionistischen
Tendenzen, welche aus der Krise von 2008
wie man sich mit dem Vorwand des Konsu-
mentenschutzes gegen die Konkurrenz aus
dem Ausland abschottet. Ein möglicher Weg
wäre wohl ein umfassendes Dienstleistungs-
abkommen mit der EU, doch dafür wird sich
Interessen verschiedener Wirtschaftskreise
Zum anderen müssen wir uns vor Augen
halten, dass wir mit unserer grenzüberschrei-
tenden Dienstleistung wieder einmal einen
Sonderfall darstellen. Und alleine gegen die
offensichtlich protektionistischen Entwicklun-
gen zu kämpfen, wird nicht einfach sein,
zumal die Bankenlobbys der einzelnen
mit offenen Armen aufnehmen werden.
In unserer Rubrik «Stand-punkt» setzen sich alter-nierend Persönlichkeitenmit der Assekuranz aus-einander. Es sind dies:Dr. Gérard Fischer, CEO der Swisscanto-Gruppeund Vizepräsident derSwiss Funds & Asset Ma-nagement Association(SFAMA).Prof. Dr. Hans Geiger,emeritierter Professordes Swiss Banking Insti-tute der Universität Zü-rich.Dr. Alfredo Gysi, Präsi-dent des Verwaltungsra-tes der BSI AG und Präsi-dent des Verbandes der Auslandsbanken in derSchweiz.Dr. Pierin Vincenz, Vor-sitzender der Geschäfts-leitung der Raiffeisen Gruppe.
Die Kommentatoren
Historischer Schulterschluss zwischen CS-Präsident Urs Rohner und UBS-Präsident Axel Weber.
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Die beiden Schweizer Grossbanken ge
hen international in die Offensive.
Endlich. UBS und CS bündeln ihre
Swiss Finance Council und eröffnen eine ei
gene Vertretung in Brüssel. Der Zeitpunkt ist
ebene der EU ein umfassendes Revirement
statt. Im Mai nächsten Jahres sind Gesamter
neuerungswahlen des europäischen Parla
mentes. Parlamentspräsident Martin Schulz
(SPD, Deutschland), aber auch EU
onspräsident und Schweizfreund José Manuel
Barroso (Spanien) stehen zur Disposition. Zu
dem ist die Schlüsselposition des EU
sidenten neu zu vergeben. Bisher ist sie vom
blassen Belgier Herman Van Rompuy wahrge
nommen worden. Neue Spitzenleute bieten
neue Anknüpfungspunkte und Gelegenheiten
für das Eröffnen neuer Kanäle. Neben perso
neller Erneuerung stehen im neuen Jahr auch
wichtige Sachentscheide in der internationa
die Bankenunion sowie der Datenaustausch in
Steuersachen. Die Arbeit des Swiss Finance
Council (SFC) werde die Arbeit der schweizeri
schen Bankiervereinigung ergänzen und stär
banken mit. Tatsächlich setzt der SFC für den
Finanzplatz nicht nur neue Kräfte frei. Er ist
GROSSBANKEN
Alle Wege führen nach BrüsselVon Johannes J. Schraner
KARRIERE TOUCHPOINT MANAGEMENT TOUCHPOINT MANAGEMENT KARRIERE
JULI 2014 | SCHWEIZER BANK 44
Informationsanlässeim Juni 2014
kommen selbst in mittelgrossen Banken schon
mehr als einhundert solcher Touchpoints
zusammen.
Sie sind immer dort, wo die Kunden ihre Zeit
verbringen: Also im Zickzack zwischen physi-
scher sowie «social» und «mobile» vernetzter
virtueller Welt. All diese Touchpoints so virtuos
zu verknüpfen, dass Transaktionen für die
Kunden immer wieder begehrenswert sind
und positive Mundpropaganda bewirken, wird
zunehmend die grosse Herausforderung sein.
Denn, wenn es um das Äufnen eines Kunden-
beziehungskontos geht, kommt es auf jedes
Die optimale Ver-netzung von allenKundenkontakten in der Bank unddie systematischeOptimierungihrer Qualität steigert die Ren-tabilität auf lange Sicht.
Momente der WahrheitWie viel eine Business-Strategie wirklich taugt, entscheidet sich an den Kontaktpunkten zwischenKunden und Bank. Die zunehmende Online-offline-Komplexität stellt neue Ansprüche. Welches Tool brauchen Finanzdienstleister dazu? Ein erfolgreich erprobter Vorschlag.Von Anne M. Schüller*
Anbieter brauchen ein Tool, das
schnell und wendig macht. Das
die zunehmende Fülle der rea-
len und digitalen Berührungs-
punkte in ein Ordnungssystem
packt und das die Kunden in ihrer neuen
Funktion als Mitvermarkter aktiv integriert.
Das Customer Touchpoint Management ist
ein solches Tool. Darunter versteht man die
Koordination aller unternehmerischen Mass-
nahmen in der Form, dass den Kunden an je-
dem Interaktionspunkt eine herausragende
Erfahrung geboten wird, ohne dass dabei die
Prozesseffizienz aus den Augen verloren wird.
Ein wesentliches Ziel ist das stete Optimieren
der Erlebnisse an den einzelnen Kontaktpunk
ten, um bestehende Kundenbeziehungen zu
festigen und via Weiterempfehlung hochwer
tiges Neugeschäft zu erhalten.
Primär gilt es, den Kunden Enttäuschungen
zu ersparen und über die Nulllinie der Zufrie
denheit hinaus Momente der Begeisterung zu
schaffen. Hierzu wird abteilungsübergreifend
untersucht, was die Kunden erwarten, welche
Leistungen sie auf welche Weise erhalten und
wie ihre Reaktion darauf ist. Dabei können
neue Touchpoints gefunden, bestehende opti
miert und veraltete über Bord geworfen wer
den. Am Ende gelangt man zu einer Priorisie
rung der aus Kundensicht einflussreichsten
Berührungspunkte, zu ihrem verbesserten Zu
das, was man in sozialen Netzwerken findet,
eine derart wichtige Rolle, dass es alles andere
zunichtemacht. Solche Kontaktpunkte werden
auch als «Earned Media» bezeichnet, weil sich
die Anbieter diese nicht erkaufen können, son-
dern, weil sie sie durch Taten verdienen.
Mit der Präzision eines LaserstrahlsKunden betrachten «ihre Bank» immer als
Ganzheit. Jeder in der Leistungskette muss ei-
nen perfekten Job machen. Das heisst, nicht
nur die direkten Kundenkontaktpersonen,
sondern auch die, die «nur» indirekt mit den
orientierung. Die Vielfalt der relevanten
Touchpoints wird kanalisiert. Deren Bewer-
tung – auch durch die Kunden – verhilft zu ei-
nem effizienter kombinierten Marktbearbei-
tungs-Mix. Durch eine Fokussierung auf die
erfolgswirksamsten Schlüsseltouchpoints
kann man sich vorteilhaft von der Konkurrenz
unterscheiden – und sogar eine Alleinstellung
erzielen. Alles zusammen führt zu Kosten- und
Zeiteinsparungen und über einen optimierten
Budgeteinsatz auch zu höheren Erträgen.
So erhalten Banken mit dem Customer
Touchpoint Management ein praxisnahes,
*Anne M. Schüller ist Managementdenkerin,
Keynote-Speakerin und Businesscoach.
Die Diplom-Betriebswirtin gilt als Expertin für
Loyalitätsmarketing und kundenfokussiertes
Management. Schüller ist Gastdozentin an
mehreren deutschen Hochschulen.
1
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PERSÖNLICH
Sein WERDEGANG
SCHWEIZER BANK | JULI 2014 6362 JULI 2014 | SCHWEIZER BANK
TECHNOLOGIE SPEICHERSYSTEME
Gross, grösser,noch grösser
, g, gSPEICHERSYSTEME TECHNOLOGIE
15 Jahren mit den Hochspeichersystemen, die
HP jeweils um etliche Softwarefeatures – HP
systeme aller grossen Anbieter. Die Steuersoft-
ware wurde um Funktionen für automatisches
Tiering von Daten auf verschiedene Speicher-
medien und um unterbruchsfreie Datenmi-
gration ergänzt.
Die Software macht‘s IBM, deren Mainframe-Grossrechner (auch)
einen guten Teil der Hochleistungsspeicher-
branche am Leben und auf Trab hält, stellte im
hals, bei dem ein Gutteil der Performance, den
die Speicherchips bringen, wieder verloren ge-
gangen war.
Agenda
26.6.2014 / ZugInnovative Angebote im Retail
Euroforum, www.euroforum.ch die Softwareprodukte als besonders vielver
sprechend erweisen, die auf bestehende Infra-
struktur-Elemente aufbauen, und dazu gehö-
ten effizienter und verdoppeln so die Kapazi
täten. Plattenspeicher mit solchen Features
gelten als ideal für sogenannte «kalte Spei-
42 MÄRZ 2014 | SCHWEIZER BANK 43SCHWEIZER BANK | MÄRZ 2014
Raiffeisen verlängert die Partner-schaft mit Swiss-Ski ein weiteresMal um drei Jahre bis 2017. Bereitsseit 2005 engagiert sich Raiffeisen für Schweizer Spitzenathleten undfür den Nachwuchs im Schnee-sport. Raiffeisen-Mitglieder erhal-ten zudem Vergünstigungen in ver-schiedenen Skigebieten und beimBesuch von Weltcuprennen in der Schweiz. Verbindendes Elementfür Spitzen-, Nachwuchs- und Brei-tensportler sind die Fan-Hand-schuhe und Fan-Mützen von Raiff-
eisen und Swiss-Ski: Die einenspornen sie an, die anderen haltensie warm und den Nachwuchs un-terstützen sie finanziell. Für jedenverkauften Artikel spendet Raiffei-sen fünf Franken an die Nach-wuchsförderung von Swiss-Ski undder Ski-Regionalverbände. Raiffei-sen ist damit grösster Nachwuchs-sponsor im Schweizer Schneesportund unterstützt alle Ski-Regional-verbände sowie zahlreiche lokaleSkiclubs. (jjs)
www.raiffeisen.ch
RAIFFEISEN
Anspornen und warmhalten
SPONSORING & EVENTS
ZÜRCHER KANTONALBANK
Elefanten ziehen um
In der neuen Anlage werden sich die sanften Riesen wohlfühlen.
Am 7. Juni wird der Zoo Zürich ein
weiteres grosses Projekt vollendet
haben: Auf dem Zoogelände wird
dann der Kaeng-Krachan-Elefan-
tenpark offiziell eröffnet. Nicht zu-
letzt dank tatkräftiger Unterstüt-
zung der Zürcher Kantonalbank
werden sich die beliebtesten Zoo-
tiere dort in einem Umfeld bewe-
gen können, welches ihrem natür-
lichen Habitat sehr ähnlich ist.
«Mit den Elefanten im neuen Park
wollen wir uns für ihre Erhaltung
einsetzen, indem wir unsere Be-
sucher für diese Tiere begeistern,
indem wir sie für den Schutz der
Wildnis sensibilisieren und indem
wir mithelfen, dass die asiatischen
Elefanten langfristig die Wälder
Thailands durchstreifen können»,
sagt Zoodirektor Alex Rübel.
Denn wie bereits bei anderen ge-
fährdeten Tierarten geht es ihm
nicht nur um den Zoo Zürich. Es
geht Rübel auch darum, die Pro-
bleme, mit denen der Kaeng- Kra-
chan-Nationalpark in Thailand
kämpft, hierzulande nachvoll-
ziehbar darzustellen. Elfenbein
bleibt eine begehrte Ware. Die
200 dort wild lebenden Elefanten
sind durch Wilderer und einhei-
mische Bauern gefährdet. Deren
ausserhalb des Nationalparks ge-
legene Felder werden bisweilen
von marodierenden Elefanten
zerstört. (jsj)
www.zkb.ch
Mit der Ausstellung «Von Matisse zum Blauen Reiter.
Expressionismus in Deutschland und Frankreich»
zeigt das Kunsthaus Zürich bis zum 11. Mai, wie in-
tensiv der malerische Austausch zwischen den kontinental-eu-
ropäischen Grossmächten Frankreich und Deutschland vor
dem ersten Weltkrieg wirklich war. «Expressionismus» ist näm-
lich keine Erfindung deutscher Maler und auch keine nationale
Strömung. Er steht vielmehr für einen produktiven Austausch:
Deutsche Künstler wie Kirchner, Schmidt-Rottluff oder Pech-
stein befassten sich mit Seurat, Signac, Gauguin, Cézanne, Ma-
tisse und nicht zuletzt mit van Gogh. So reiste zum Beispiel der
Deutsche Franz Marc 1907 nach Paris, wo er sich für die Werke
von Vincent van Gogh und Paul Gauguin begeisterte und wo er
sich wohl auch von ihnen inspirieren liess. Dank Unterstützung
der Credit Suisse kann das Kunsthaus Zürich anhand von 77 Ge-
mälden und 30 Druckgrafiken der klassischen Moderne und des
deutschen Expressionismus Einblicke in neue Forschungser-
gebnisse dieser bisher kaum bekannten Rezeptionsgeschichte
bieten. Mittels Gegenüberstellungen wird aufgezeigt, wie die
leuchtenden Farben auch in der deutschen Malerei Einzug hiel-
ten, bevor 1914 der Erste Weltkrieg dem ein Ende setzte. (jsj)
www.credit-suisse.com
IntensivermalerischerAustausch
BILD
: (1)
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«Steiniger Weg», von Franz Marc, auf Öl, (1911), aus derSammlung des San-Francisco-Museums of Modern Art.
SPONSORING & EVENTS
Der Neubau an der Landstrasse
46/50 in Untersiggenthal bei
Baden ist nicht zu übersehen.
Quadratische Längsformen,
vor allem aus Glas und Stahl,
bestimmen seine äussere Erscheinung. Im
November 2013 eröffnet, ist Raiffeisen Unter-
siggenthal einer von 1100 Standorten des
Bankstellen-Netzes von Raiffeisen in der
Schweiz. «Bankgebäude sind Visitenkarten
und Botschafter unserer Werte und Ziele»,
schreibt Roger Rüfli, Bauherrenberater von
Raiffeisen Schweiz über die Baukultur der
Bank. Da sie kaum Produkte verkaufe, die
man anfassen könne, übernähmen die Bank-kk
gebäude und ihre Räume eine wichtige
Funktion. «Eine gehaltvolle, zeitgenössische
Architektursprache soll die Qualität der
Für die Raiffeisen-Gruppe sind ihre Bankgebäude nicht nur funk-tional, sondern auch für die Kun-denbindung wichtig. Hinter je-dem Neubau einer Niederlassung steckt eine Gesamtstrategie.Von Johannes J. Schraner
Glaubwürdigkeit,Nachhaltigkeit und Nähe
g ,g
Der Hauptsitz vonRaiffeisen in
St. Gallen ist einherausragendes
Beispiel derCorporate
Architecture derBankengruppe.
Dienstleistungen der Bank angemessen un-
terstützen und in ihrer sinnlich erfahrbaren
Materialität einen Brückenschlag zu den abs-
trakten Finanzprodukten ermöglichen»,
heisst es im Architektur-Leitbild der Bank et-
was umständlich.
Die Gebäude- und Raumkultur bildet in-
des in jedem Fall einen massgeblichen Fak-kk
tor für die Kundenbindung und damit für
den künftigen Geschäftserfolg jeder Bank
(siehe auch SB 9/2013). Keine der zahlrei-
chen Filialbauten von Raiffeisen ist iden-
tisch. Trotzdem pflegt die Bankengruppe
eine eigene Gebäude- und Raumkultur. Im
Unterschied zu manch anderer Bank wird
diese Kultur aber aktiv kommuniziert und
damit transparent gemacht. «Glaubwürdig-
keit, Nachhaltigkeit und Nähe sind Werte, die
bei Raiffeisen eine grosse Rolle spielen»,
schreibt beispielsweise der Verwaltungsrat
und die Geschäftsleitung der Raiffeisenbank
Siggenthal–Würenlingen im Vorwort der
Neubaubroschüre. Mit dem Neubau in Un-
tersiggenthal würden diese Werte gestützt.
Einer der besonders wichtigen Grundsätze
bei Raiffeisen ist, nachhaltige Bauwerke zu er-
stellen. So ist die Bankengruppe nicht zufällig
Hauptsponsor der Energieallianz. Der Zweck
des 2008 gegründeten Vereins ist es, Projekte
anzustossen und zu finanzieren, mit denen
der CO2-Ausstoss gesenkt wird. Raiffeisen ar-
beitet auch aktiv in Institutionen wie Green
Building Schweiz und beim Carbon-Disclo-
sure-Projekt mit. Ein zweiter wichtiger Para-
meter der Gebäude- und Raumphilosophie
von Raiffeisen ist die Nähe zur Region. Als
vorwiegend lokal tätige Unternehmen bevor-
zugen die Raiffeisenbanken Planer, Unter-
nehmen und Lieferanten aus ihren jeweiligen
Geschäftskreisen. «Somit können wir sicher-
stellen, dass innerhalb der Gruppe jede Bank-kk
stelle ihre eigene Identität und Ausstrahlung
hat, die genau auf den Ort zugeschnitten ist»,
heisst es in den Grundsätzen für Neubauten.
Ein drittes Merkmal aller Raiffeisen-Nie-
derlassungen ist schliesslich die Kunst und
insbesondere die Kunst am Bau. Die neue
Niederlassung in Untersiggenthal ist auch
dafür ein Beispiel. So gleicht die Kundenhalle
einem Lichthof. Die Innenausstattung ist von
Holz und hellem Marmor geprägt. Der gran-
diose Raum stelle das eigentliche Zentrum
des Gebäudes dar, beschreibt Hubertus
Adam, Direktor des schweizerischen Archi-
tekturmuseums Basel, die Innenarchitektur.
Der Raum stehe für Transparenz und Kreati-
vität. Beides brauchen sowohl Raiffeisen als
auch alle anderen Schweizer Banken, um in
Zukunft erfolgreich bestehen zu können.
www.raiffeisen.ch
BILD
: (1)
ZVG
Die künstlerische Wechselwirkung zwischenDeutschland und Frankreich vor 1914 ist eineÜberraschung. Eine Ausstellung zeigt, warum.
4342 SEPTEMBER 2014 | SCHWEIZER BANK SCHWEIZER BANK | SEPTEMBER 2014
REGULIERUNG FIDLEG UND FINIG
Die beiden Gesetzesvorhaben Fidleg und Finig sollen für Unabhängigkeit der Finanzintermediäre sorgen, auferlegen ihnen aber gleichzeitig ein dickesPflichtenheft und bescheren den Anlegern eine Papierlawine.Von Eugénie Holliger-Hagmann
Weniger wäre mehrFIDLEG UND FINIG REGULIERUNG
die rätselhafterweise nur für das Finig erstellt
wurde – weit über 400 Druckseiten. Die Ver-
nehmlassungsfrist bis zum 17. Oktober er-
scheint deshalb als kurz, weshalb sie kaum in
Stein gemeisselt sein dürfte. Das Vorhaben ist
überaus komplex und unübersichtlich wegen
der auf zwei Erlasse verteilten Pflichten der Fi-
nanzdienstleister und zwei langen Anhängen
mit zahllosen Änderungen weiterer Gesetze.
Achtpunkteschema für mehr TransparenzDas Finig regelt die Anforderungen an Finanz-
institute, die gewerbsmässig Vermögenswerte
von Drittpersonen anlegen und verwalten. Es
gilt mit gewissen Ausnahmen für alle Vermö-
gensverwalter sowie für Fondsleitungen, Ban-
ken und Wertpapierhäuser. Dieser neue Be-
griff erfasst die aus dem Bundesgesetz über die
Börsen und den Effektenhandel übernomme-
nen bisherigen Effektenhändlerkategorien des
Kundenhändlers, des Eigenhändlers und des
Market Makers. Wertpapierhäuser können
auch alle Tätigkeiten von Vermögensverwal-
tern ausüben. Alle – auch die bisherigen unab-
hängigen oder externen – Vermögensverwal-
ter werden einer Bewilligungspflicht und einer
prudenziellen Aufsicht unterstellt. Es wird un-
terschieden zwischen Vermögensverwaltern
und qualifizierten Vermögensverwaltern.
Sämtliche Kundenberater müssen sich in ein
Register eintragen lassen.
Das Finig enthält Gewährsanforderungen
und Sorgfaltspflichten zur Verhinderung der
Entgegennahme unversteuerter Gelder. Es
wurde ihm sogar eine Beweisregel für Scha-
denersatzklagen gegen Finanzdienstleister
eingepflanzt, eine Beweislastumkehr bei der
Prospekthaftung sowie Haftungsregeln bei der
Delegation von Aufgaben an Dritte. Weil das
OR bereits entsprechende Vorschriften ent-
hält, sind solche Regeln im öffentlich-rechtli-
chen Finig ein nicht tolerierbarer Übergriff in
das Zivilrecht. Die Finma erhält einen Macht-
zuwachs. Sie kann Sicherheitsleistungen ver-
langen, den ordnungsgemässen Zustand her-
stellen und ein Tätigkeitsverbot erlassen.
Der Bundesrat will die Anleger in
der Schweiz mit der gleichen und
teilweise sogar mit einer weiterge-
henden Regulierung beglücken,
die in der EU den Anlegern mehr
Sicherheit für ihr Geld verspricht: mit dem Fi-
nanzinstitutsgesetz (Finig) und dem Finanz-
dienstleistungsgesetz (Fidleg). Die Landesre-
gierung belastet die Erlasse mit Regeln für
Haftungs- und Rechtsdurchsetzung, die ins
Obligationenrecht (OR) und in die Zivilpro-
zessordnung gehören. Das Bankengesetz und
das Börsengesetz verschwinden von der Bild-
fläche. Ihre wesentlichen Bestimmungen ge-
hen im Finig auf, während das Kollektivanla-
gengesetz (KAG) gewissen Änderungen
Im Fidleg werden Verhaltensregeln sowie
Organisationspflichten der Finanzdienstleis-
ter und Kundenberater untergebracht. Das
Anbieten von Finanzinstrumenten, die private
Rechtsdurchsetzung sowie die Pflichten bei
grenzüberschreitenden Finanzdienstleistun-
gen werden geregelt. Die Kunden werden seg-
mentiert in Privatkunden und professionelle
Kunden. Vermögende Privatkunden können
durch schriftliches Opting-out erklären, dass
sie auf einen besonderen Kundenschutz ver-
zichten und als professionelle Kunden gelten
wollen. Andererseits können sich professio-
nelle und institutionelle Kunden durch Op-
ting-in den für Privatkunden geltenden Vor-
schriften unterstellen.
Finanzdienstleister müssen ihre Kunden
nach einem Achtpunkteschema über sich so-
wie über die im Zusammenhang mit der Fi-
nanzdienstleistung bestehenden wirtschaftli-
chen Bindungen an Dritte orientieren. Das gilt
auch für die mit Finanzdienstleistungen, Fi-
nanzinstrumenten und deren Verwahrung ver-
bundenen Risiken und Kosten. Bei Vermö-
gensverwaltung und Anlageberatung erstreckt
sich die Informationspflicht überdies darauf,
ob die Dienstleistung unabhängig erfolgt oder
nicht, ob die Finanzinstrumente laufend auf
ihre Eignung beurteilt werden und ob eine
Marktanalyse durchgeführt wird. Es muss auch
eine entsprechende Negativmitteilung erfol-
gen. Das Basisinformationsblatt (BIB) muss
immer, der Prospekt jedoch nur auf Anfrage
kostenlos abgegeben werden. Das BIB ist auch
bei Produkten abzugeben, deren Wert gestützt
auf die Entwicklung eines oder mehrerer ande-
rer Finanzinstrumente berechnet wird.
Profis müssen Risiken kennenBei der Vermögensverwaltung und bei der An-
lageberatung muss sich der Finanzdienstleis-
ter vor Abgabe einer Empfehlung durch eine
Eignungsprüfung über die finanziellen Ver-
hältnisse und Anlageziele der Kunden sowie
über deren Kenntnisse und Erfahrungen in
Bezug auf die angebotenen Finanzinstru-
mente oder Dienstleistungen erkundigen. Bei
anderen Finanzdienstleistungen als Vermö-
gensverwaltung oder Anlageberatung muss er
sich zumindest über die Kenntnisse und Er-
fahrungen der Kunden in Bezug auf die ange-
botenen Produkte oder Dienstleistungen er-
kundigen und prüfen, ob sie für die Kunden
angemessen sind. Bei professionellen Kunden
darf er ohne gegenteilige Anhaltspunkte da-
von ausgehen, dass sie über die erforderlichen
Kenntnisse und Erfahrungen verfügen wie
auch davon, dass die Anlagerisiken für sie fi-
nanziell tragbar sind. Der erläuternde Bericht
sagt, die Erkundigungspflicht und die Ange-
messenheitsprüfung durch die Finanzdienst-
leister bestehe bereits, «gestützt auf zivilrecht-
liche Rechtsverhältnisse, insbesondere
gestützt auf das Auftragsrecht».
Damit wird im Bericht zugegeben, dass die
Wiederholung dieser Pflichten im verwal-
tungsrechtlichen Fidleg grundsätzlich nichts
zu suchen hat. Das kommt einem Abwiegeln
gleich, denn es wird bloss von «Ausstrahlun-
gen auf das Zivilrecht» gesprochen, davon
dass der Zivilrichter die aufsichtsrechtlichen
Verhaltenspflichten des Fidleg zur Konkreti-
sierung des Privatrechts beiziehen könne, und
bei den nicht beaufsichtigten Finanzdienst-
leistern werde die Einhaltung der Verhaltens-
regeln nicht überwacht. Hingegen sollen Per-
sonen, die für nicht beaufsichtigte
Finanzdienstleister tätig sind, wegen Verstös-
sen gegen die Informationspflichten und ge-
gen die Eignungs- und Angemessenheitsprü-
fung bestraft werden.
Leistungen werden protokolliertDer Finanzdienstleister hat eine Warnpflicht,
wenn er der Auffassung ist, dass eine Finanz-
dienstleistung oder ein Finanzinstrument für
seinen Kunden nicht angemessen ist. Wenn er
ungenügende Informationen für eine Eig-
nungsprüfung erhält, darf er weder beraten
noch eine Vermögensverwaltung vornehmen,
und er muss den Kunden darüber informie-
ren. Reichen die Informationen nicht für eine
Angemessenheitsprüfung aus, so muss er den
Kunden entsprechend warnen.
Keine Angemessenheitsprüfung braucht es,
wenn die Dienstleistung sich ausschliesslich
auf die Konto- oder Depotführung erstreckt
unterzogen wird. Der erläuternde Bericht der
beiden Gesetzesvorhaben sagt, die heutigen
Anforderungen an die Finanzinstitute führten
zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen und
zu unzureichendem Kundenschutz. Er ver-
heisst «Einklang» des Schweizer Finanzmarkt-
rechts mit den internationalen Standards «so-
wie die Stärkung des Kundenschutzes». Der
den Status einer heiligen Kuh geniessende
und deshalb in der Gesetzesproduktion nie
angezweifelte Konsumentenschutz ist das tra-
gende Leitmotiv dieser gigantischen Legi-
ferierung. Sie beansprucht mit erläuterndem
Bericht sowie mit einer Regulierungs-
folgenabschätzung für beide Gesetzesvorha-
ben und einer Regulierungskostenanalyse –
Die beidenGesetzesvorhaben inklusive Begleit-texte umfassten bisher weit über400 Druckseiten.
Der nie angezweifelteKonsumentenschutz ist das tragende Leitmotiv
dieser gigantischen Legiferierung.
Der Bundesrat will mitden neuen Finanzmarkt-regulierungen Fidleg undFinig die Anleger besserschützen. Für die Finanz-institute sind die beiden Regulierungsvorhaben überaus komplex.
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US-STEUERINSELN MÄRKTE & PRODUKTEMÄRKTE & PRODUKTE US-STEUERINSELN
2726 MAI 2014 | SCHWEIZER BANK SCHWEIZER BANK | MAI 2014
Tatsächlich interessiert sich Sanchez in
erster Linie für das Wohlbefinden der rund
300 Finanzinstitute, die der Florida Ban-
kers Association angehören. Vielleicht er-
klärt dieser enge Fokus des Banken-Lobby-
isten auch, warum der Branchenverband
sich vor einem Jahr auf einen Hosenlupf
tausch. Kandidaten für ein ähnliches, rezi-
prokes Abkommen – unter dem Dach des
höchst komplexen Fatca-Regelwerks (For-
eign Account Tax Compliance) – sind
sämtliche 70 Nationen, mit denen Amerika
ein Doppelbesteuerungsabkommen abge-
schlossen hat. Zu diesen Staaten gehört
rikanischen Banken bis zu 400 Milliarden
Dollar deponiert haben, legal oder illegal.
Beim Bundesrichter James Boasberg in
Washington stiessen die Banken aus Flo-
rida und Texas allerdings auf taube Ohren.
Zu Jahresbeginn schmetterte der Richter –
2010 durch Präsident Obama nominiert –
die Zivilklage der beiden Branchenver-
bände ohne grosses Federlesen ab. In
seinem 23 Seiten zählenden Entscheid
schrieb Boasberg, dass das Finanzministe-
rium und der IRS bei der Abfassung der
neuen Auflagen keine verwaltungsrechtli-
chen Bestimmungen verletzt hätten.
Auch legte der IRS in den Augen des
Bundesrichters nachvollziehbar dar, dass
sich die neuen Auflagen an ausländische
Bankkunden «abschreckend auf aus- und
inländische Steuerhinterziehung» auswir-
ken würden. Kein «vernünftiger Akteur»
werde sich deshalb gezwungen sehen, sein
Geld aus den USA abzuziehen, entschied
der Richter im Schnellverfahren. Die Angst
vor einer massiven Kapitalflucht, durch die
Branchenverbände von Florida und Texas
an die Wand gemalt, sei unbegründet.
Im Übrigen, fügt Richter Boasberg bissig
an, gebe es im Verwaltungsrecht keine Be-
stimmung, die dem IRS vorschreibe, «bloss
Auflagen zu verabschieden, die sich positiv
auf die Banken auswirken». Deshalb sei
auch der zusätzliche Verwaltungsaufwand
verkraftbar, mit dem sich die Banken kon-
frontiert sehen. Denn schon jetzt sind ein-
heimische Finanzinstitute dazu verpflich-
tet, die Zinserträge amerikanischer und
kanadischer Kunden dem IRS zu melden –
der diese Daten anschliessend nutzt, um
die individuellen Steuererklärungen auf
ihre Vollständigkeit zu überprüfen.
Positives SignalKathryn Keneally, Vorsteherin der Steuer-
abteilung im nationalen Justizministerium
– und damit inoffizielle Gegenspielerin des
Finanzplatzes Schweiz in Washington –
zeigte sich in einer ersten Reaktion «hoch-
zufrieden» über den Richterspruch. An ei-
ner Konferenz von Steueranwälten in
Phoenix (Arizona) sagte Keneally, dass ihre
Arbeit nun einfacher werde. Vor allem
schätze sie «das Bekenntnis zur Reziprozi-
tät, das im Urteil enthalten ist».
Dies sei ein positives Signal an ausländi-
sche Staaten, sagte sie, die sich in Washing-
ton immer wieder über das Grossmachtge-
habe der USA beschweren. Explizit
erwähnte Keneally zudem, dass der IRS
jüngst Ermittlungen der Behörden von
Norwegen, Indien und Mexiko unterstützt
habe, bei denen Ausländer mit einem
Das Bankgeheimnis Bankkonto in Amerika im Visier der Steu-
erfahndung standen. So wurden im Som-
mer 2013 insgesamt neun US-Banken ge-
richtlich aufgefordert, Auskunft über ihre
norwegischen Kunden zu geben – die ge-
mäss des Fiskus in Norwegen mehrere
Hunderttausend Dollar an Schwarzgeld in
den USA versteckten.
Keneally verschwieg allerdings, dass der
Begriff «Reziprozität» mit Vorsicht zu ge-
niessen ist. Denn der IRS sammelt von den
ausländischen Steuerzahlern – bei denen
es sich vornehmlich um natürliche Perso-
nen handelt – auf dem Formular 1042-S
bloss rudimentäre Daten über die entspre-
chenden Bankkonten: namentlich Zinsein-
künfte und Dividenden, die gutgeschrie-
ben wurden. Das Regelwerk Fatca hingegen
verlangt von ausländischen Staaten wie der
Schweiz, dass sie über die Kontobewegun-
gen amerikanischer Steuerzahler detail-
liert Buch führen.
Solche Feinheiten sind den Banken-Ver-
bänden von Florida und Texas aber egal.
Sie kämpfen vor Gericht weiter gegen die
Aufweichung des Bankgeheimnisses: Am
4. Februar gaben die beiden Organisatio-
nen bekannt, dass sie Berufung gegen das
Urteil von Bundesrichter Boasberg einge-
reicht hätten. Eine Woche später bestätigte
das US-Appellationsgericht in Washington
den Eingang der Berufung. Nun haben die
beiden Streitparteien bis Ende März Zeit,
den Richtern ihre Argumente darzulegen.
Anzunehmen ist, dass die Banken erneut
die Angst vor einer Kapitalflucht an die
Wand malen werden. Der Geschäftsleiter
der Texas Bankers Association spricht da-
von, dass aus texanischen Banken bereits
500 Millionen Dollar abgezogen worden
seien.
Sollten die Berufungsrichter kein Musik-
gehör für die Klage haben, dann würden
die beiden Branchenverbände wohl den
Druck auf die politischen Institutionen er-
höhen. Ein verbündeter Abgeordneter aus
Florida – der Republikaner Bill Posey, der
im amerikanischen Repräsentantenhaus
einen Wahlkreis an der Ostküste Floridas
vertritt – versucht seit bald drei Jahren, die
Aufweichung des Bankgeheimnisses rück-
gängig zu machen. Bisher ohne Erfolg: Ein
entsprechender Gesetzesentwurf wurde
im Juni 2013 bloss von 3 der 435 Mitglieder
des Repräsentantenhauses unterstützt, die
übrigens alle aus Texas oder Florida stam-
men. Die Vorlage starb im Steuerausschuss
der republikanisch dominierten Kammer
einen stillen Tod.
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AUGUST 2014 | SCHWEIZER BANK SCHWEIZER BANK | AUGUST 2014 2120
Erhebung eine Momentaufnahme darstellt
und dass sie die schwierige Wirtschaftslage
nach der Finanzkrise widerspiegelt. Tatsache
aber ist, dass das Geschäft mit Amerikanern
ohne stabile Bankbeziehung nach wie vor ei-
ner Goldgrube gleichkommt.
2012 liehen Kreditfirmen insgesamt 48,7
Milliarden Dollar aus (40 Prozent übers Inter-
net) und verdienten dabei 9,2 Milliarden Dol-
lar, wie das Forschungsinstitut «Center for Fi-
nancial Services Innovation» kürzlich
berechnete. Dies entspricht einem Zuwachs
von fast 20 Prozent. Insbesondere die Kredit-
vergabe an alleinstehende oder geschiedene
Frauen und an arbeitsunfähige Menschen
boomt.
Diese stürmische Wachstumsphase wird
wohl bald zu Ende gehen. Das «Center for Fi-
nancial Services Innovation» rechnet damit,
dass die Branche 2013 bloss um 2,8 Prozent ge-
wachsen ist (genauere Zahlen liegen derzeit
noch nicht vor). Mit ein Grund für diese Delle:
Online-Kredite haben das Interesse der Auf-ff
sichts- und Ermittlungsbehörden geweckt.
Und Washington fehlt eine direkte Handhabe
gegen diese virtuellen Kredithaie – viele dieser
zwielichtigen Unternehmen befinden sich im
Besitz von Indianerstämmen, deshalb fallen
sie nicht in den Zuständigkeitsbereich der US-
Behörden. Die Indianer-Reservate gelten in
den Augen des amerikanischen Gesetzgebers
als souveräne Territorien.
«Choke Point»Das Justizministerium fand aber im vorigen
Jahr einen Weg, dieses Hindernis zu umgehen.
Seither gehen die Ermittler von Minister Eric
Holder massiv gegen die gesamte Branche vor.
Am Anfang dieser Operation, die den Titel
«Choke Point» trägt, stand die wenig beachtete
Rede eines hochrangigen Mitarbeiters des Jus-
tizministeriums.
Am 20. März 2013 sagte Michael Bresnick vor
dem einflussreichen Exchequer Club in Wa-
shington: Immer noch pflegten allzu viele Ban-
ken Geschäftsbeziehungen mit dubiosen Kre-
ditfirmen, obwohl deren Geschäftsmodelle
«die Alarmglocken der Banken schrillen las-
sen» sollten. Denn solche Geschäfte verstie-
ssen gegen staatliche Auflagen, sagte Bresnick.
Die Fachleute im Publikum spitzten die Ohren.
Bresnick stand zu diesem Zeitpunkt der «Fi-
nancial Fraud Enforcement Task Force» im Jus-
tizministerium vor, einer Arbeitsgruppe zur
Aufklärung von Betrugsfällen im Nachgang zur
Finanzkrise.
Den Worten folgten rasch Taten. Der Reihe
nach deckte die «Task Force» etablierte Ban-
ken mit gerichtlichen Vorladungen ein, um
Räuberische KleinkrediteFast 70 Millionen Amerikaner stehen mit den konventionellen Finanzinstitutionen auf Kriegsfuss und besitzen kein Bankkonto. Sie sind stattdessen die bevorzugten Kunden schwach regulierter Schattenbanken. Nun kommt diese Branche unter Druck.Von Renzo Ruf
Auf den ersten Blick mag das An-
gebot verlockend klingen: Ohne
allzu viele Fragen zu stellen,
vergibt «Advance America» in
Alexandria (Virginia) einen
Kleinkredit in der Höhe von 200 Dollar. Geld,
mit dem ein Amerikaner mit knappem Haus-
haltsbudget eine Stromrechnung bezahlen
oder ein Geburtstagsgeschenk kaufen kann.
Sicherheiten will die Schattenbank – 2400
Filialen in 29 US-Bundesstaaten – dabei keine
sehen; es reicht, wenn der Kunde eine gültige
Identitätskarte besitzt und anhand eines Ge-
haltsschecks nachweist, dass er einer
regelmässigen Arbeit nachgeht.
Das böse Erwachen folgt spätestens, wenn
der Kredit nach 14 Tagen zurückbezahlt wer-
den muss. Denn nun sind 238 Dollar fällig.
«Advance America» verrechnet damit einen
effektiven Jahreszinssatz von sagenhaften
möglichst viele Informationen über halbsei-
dige Kunden zu sammeln. Grosse Finanzinsti-
tute wie Wells Fargo, PNC Bank und Capitol
One wurden damit unfreiwillig zu Hilfssheriffs
berufen.
Zwar reagierten nicht alle Banken gleich auf
diese Pressionen, seit einigen Monaten bekla-
gen sich aber zahlreiche Kreditfirmen darüber,
dass Grossbanken ihnen Darlehen oder Kon-
ten kündigten. Der Berufsverband FISCA
(Financial Service Centers of America) hat
Kenntnis von 14 legitimen «Pay Day Loan»-
Anbietern, die in den vergangenen sechs Mo-
naten sanktioniert worden sind, obwohl sie ei-
nem rechtmässigen Geschäft nachgehen.
FISCA-Mitglieder verfügen allesamt über
staatliche Lizenzen. Die Vergabe von Kleinkre-
diten ist in 35 von 50 Bundesstaaten erlaubt.
Keine Repressionen für BankenDie Reaktion auf «Operation Choke Point»
liess nicht lange auf sich warten. Nun streiten
sich in Washington Lobbyisten, Industriever-
treter und Aufseher über die Fortsetzung der
Ermittlungen. Die Aufsichtsbehörden be-
zeichnen ihr hartes Vorgehen als legitim und
verweisen auf die illegalen Machenschaften
der Kredithaie. Gleichzeitig beteuert die Einla-
geversicherung FDIC aber, dass Banken keine
Repressionen zu befürchten hätten, so lange
sie im Verkehr mit Kunden, «die riskanteren
Aktivitäten nachgehen», nicht gegen die Auf-ff
sichtsregeln verstiessen.
Der Dachverband CFSA (Community Finan-
cial Services Association of America), in dem
führende Kreditfirmen zusammengeschlossen
sind, widerspricht dieser Darstellung. Natür-
lich gebe es in jeder Branche Missetäter, sagt
CFSA-Sprecherin Amy Cantu. «Im Zentrum
der Ermittlungen stehen aber schon lange
nicht mehr dubiose Anbieter.» Stattdessen
kämpften jetzt legitime Unternehmen um ihre
Existenz.
Dieser Meinung schloss sich auch die re-
nommierte American Bankers Association
(ABA) an. In einem Gastbeitrag im «Wall Street
Journal» bezeichnete ABA-Geschäftsführer
Frank Keating die «Operation Choke Point» als
«nicht ganz legal». Selbst die hohe Politik inter-
essiert sich für das Vorgehen des Justizministe-
riums. Republikanische Abgeordnete im Senat
und im Repräsentantenhaus haben Untersu-
chungen angekündigt.
Mit neuen Krediten alte begleichenAm Leben gehalten, wird dieser Streit auch
durch unterschiedliche Weltanschauungen.
Nathalie Martin, Rechtsprofessorin an der Uni-
versity of New Mexiko in Albuquerque, nennt
das Geschäftsgebaren der Kleinkreditunter-
nehmen «schlicht räuberisch». Sie sagt: «Die
Darlehen sind dergestalt strukturiert, dass die
Kunden sie nicht innerhalb der gewünschten
Frist zurückzahlen können.» Sie müssten des-
halb neue Kredite aufnehmen, um die alten be-
gleichen zu können, und die Schuldenfalle
schnappe zu. Martin belegt ihre Aussage mit
den Resultaten einer Umfrage, die sie im Jahr
2010 durchgeführt hatte. Demnach seien sich
die meisten Kreditnehmer nicht im Klaren da-
rüber gewesen, welche Verpflichtungen sie
eingegangen seien, sagt die Rechtsprofessorin.
Der Dachverband CFSA hingegen verweist
auf eine breit angelegte Meinungsumfrage un-
ter «Pay Day Loan»-Kunden, die im Dezember
2013 durch das renommierte Institut Harris In-
teractive durchgeführt worden ist. Die über-
wiegende Mehrheit der Kunden der Schatten-
banken verteilte der Industrie demnach
positive Noten. Die Umfrage zeige, sagt CFSA-
Sprecherin Cantu, dass die Kunden «äusserst
zufrieden sind mit unseren Produkten», und
dass sie über die Gebührenstruktur Bescheid
wüssten. Die hohen Zinsen rechtfertigt der
Branchenverband mit dem grossen Risiko, das
die Kreditbüros eingehen. Tatsächlich werden
bloss sieben von zehn Kleinkrediten rechtzeitig
und vollständig zurückbezahlt.
Immerhin: In einem Punkt sind sich Natha-
lie Martin und Amy Cantu einig. Die Nachfrage
nach Kleinkrediten sei gross, sagen sowohl die
Professorin als auch die Verbandssprecherin.
Nathalie Martin geht gar einen Schritt weiter.
Sie hoffe, sagt die Rechtsprofessorin aus New
Mexiko, dass sich bald neue Anbieter in den
Markt wagten. Denn eine schärfere Konkur-
renz würde sich positive auf das hohe Zinsni-
veau auswirken.
SCHATTENBANKEN USA USA SCHATTENBANKEN
USA 37 %
Anteil an den nationalen Finanzaktiven in Prozent
USA
60
40
20
0
02 04 06 08 10 12
495,35 Prozent – weit mehr, als eine Bank oder
eine Kreditkartenfirma im Bundesstaat Virgi-
nia verlangen dürfte.
Jeder Vierte ohne KontoUngeachtet dieses (legalen) Wuchers brummt
das Geschäft mit ungesicherten Kleinkrediten,
die unter den Begriffen «Pay Day Loans» oder
«Pay Day Advances» angeboten werden. Unter-
nehmen mit vielversprechenden Namen wie
«Check City», «ACE Cash Express» oder «Mo-
neytree» sind an den breiten Ausfallstrassen
amerikanischer Grossstädte allgegenwärtig.
Mit ein Grund für diesen Boom: Rund ein
Viertel aller erwachsenen Amerikaner sind nur
lose ans traditionelle Bankensystem angebun-
den. 17 Millionen Amerikaner schlagen sich
ohne Konto oder Kreditkarte durchs Leben; in
den Augen der Fachleute sind sie «unbanked».
Sie leben buchstäblich von Gehaltsscheck zu
Gehaltsscheck oder von einer staatlichen
Transferzahlung zur nächsten. Und rund 51
Millionen Amerikaner greifen bloss ab und zu
auf ein Bankkonto zurück; häufigster Grund
für diese Verweigerungshaltung sind schlechte
Erfahrungen im Umgang mit Finanzinstituten.
Mit ein Grund dafür: Im Jahr 2013 zogen Ban-
ken und Sparkassen gemäss einer Zusammen-
stellung des Forschungsunternehmens Moebs
Services 32 Milliarden Dollar an Strafgebühren
von ihren Kunden ein. Im Sprachgebrauch der
Finanzexperten werden diese Amerikaner
«underbanked» genannt.
Kredite an Geschiedene und an ArbeitsloseDiese überraschenden Zahlen stammen aus
einer Studie der Einlagenversicherung FDIC
(Federal Deposit Insurance Corporation), die
im Juni 2011 erstellt und im Herbst 2012 veröf-ff
fentlicht wurde. Anzunehmen ist, dass diese
QUELLE: GLOBAL SHADOW BANKING MONITORING REPORT 2013; FSB
Banken (Institute mit Einlagengeschäft)Versicherungen und PensionsfondsStaatliche FinanzinstitutionenSchattenbanken (diverse Finanzintermediäre)Zentralbank
3534 AUGUST 2014 | SCHWEIZER BANK SCHWEIZER BANK | AUGUST 2014
den Kundenberatern volle Transparenz über
ihre Kundenportfolios und über die Erlösaus-
wirkungen und zeigt individuell auf die Kun-
den bezogen die «Vorher-Nachher-Situation»
auf. Gleichzeitig kann das Tool genutzt werden,
um Regeln und Grenzen bei der Preisvergabe
zu setzten oder Zielvorgaben einzubauen. Ein
Vorteil eines Tools ist das mögliche Controlling
und die Analyse vergebener Konditionen.
Häufig werden beide Migrationsmodi pa-
rallel verwendet. Beispielsweise wird für
Beratungsmandate ein kundenspezifisches
Repricing durchgeführt und für standardisierte
Bankprodukte (z.B. Kreditkarten) eine direkte
Preismigration. Oder man differenziert nach
Segmenten, und es werden nur Kunden mit
Standardkonditionen eins zu eins migriert.
Erfahrungen zeigen, dass es hilfreich ist,
Frontvertreter der zu integrierenden Bank intt
die Entscheidungsprozesse einzubinden und
die bestehende Pricingstruktur und -kultur
früh einzubringen. Zentral beim Training ist,
dass der Mehrwert des (neuen) Pricingansat-
zes Kundenberatern und Klienten klar kom-
muniziert wird und dass die einmaligen Chan-
cen klargemacht werden: eine Gelegenheit,
das Kundenbuch zu bereinigen und uner-
wünschte Konditionen auszumerzen.
Oft eine zu wenig prioritäre ErtragsseiteDas Pricing steht besonders während einer
Fusion im Spannungsfeld mit übergeordneten
Zielen wie Wachstum, dem Etablieren in ei-
nem neuen Markt und schnellem Transfer der
Kunden. Zudem ist kurzfristig oft die Kosten-
seite im Fokus, und die kunden- und erlössei-
tigen Faktoren finden zu wenig Priorität.
Mit schwerwiegenden Folgen. Denn zum
Zeitpunkt der Integration werden auch er-
tragsseitig wichtige Weichen gestellt, die im
Nachgang nur noch sehr schwierig umzubie-
gen sind. Für eine nachhaltig erfolgreiche Inte-
gration ist deshalb ein strategisches Integrati-
onspricing der Schlüssel zum Erfolg.
Ein Zusammenschluss zweier Institute ist
die Gelegenheit für Bereinigungen sowie für
Harmonisierung und Selektion und bietet in
der Umsetzung den Vorteil, dass auch aus Kun-
densicht eine Preisanpassung aufgrund einer
Fusion nachvollziehbar und verständlich ist.
Mit den richtigen Massnahmen kann der Erlös
während und nach einer Fusion stabilisiert
oder womöglich gesteigert werden.
*Jan Engelke ist Managing Partner, Petra Knü-sel Partner und Nadia Hauswirth Projektleiterin
im Competence Center Banking bei der Strategie-
beratung Simon-Kucher & Partners mit Fokus auf
Marketing, Vertrieb und Pricing.
FINANZPLATZ KONSOLIDIERUNG
men. «Wir wollen unsere KMUs bestmöglich
unterstützen», betont er. Tatsache ist, dass
Grenzgängerkonten für die meisten Banken
Ende 2013 überquerten280 000 ausländische Arbeitskräfte dieSchweizer Grenzen regelmässig. Doch für hiesige Banken scheinen diese Kunden wenig
Lohnkonten werden teurerDie Kündigung von Grenzgängerkonten durch die Zürcher Kantonalbank dürfte die Ausnahme bleiben. Die Kosten sind aber bei allen Anbietern gestiegen, da sich das Geschäft anscheinend kaum lohnt. So steigen auch die Gebühren.Von John Wicks
Ende 2013 waren es fast 280 000
ausländische Arbeitskräfte, die
regelmässig die Schweizer
Grenze überquerten. Der Wohl-
stand führender Wirtschaftsre-
gionen ist ohne ihren Beitrag kaum vorstell-
bar. Das wird so bleiben, Massenein-
wanderungsinitiative hin oder her. Dabei
sind die Grenzgänger nicht nur Arbeitneh-
mer, sondern zusätzlich auch Bankkunden.
Auch wenn der Besitz eines Schweizer
Lohnkontos keine rechtliche Voraussetzung
für die Zuteilung des gesuchten G-Auswei-
ses darstellt, ist eine solche Bankverbindung
für die allermeisten Arbeitnehmer und Ar-
beitgeber eine Selbstverständlichkeit. Nun
können Grenzgänzer auf einmal kein sol-
ches Konto mehr bei der Zürcher Kantonal-
bank (ZKB) halten. Ende April wurden dort
«aus betriebswirtschaftlichen Gründen» alle
Konten von ausländischen Kleinkunden ge-
kündigt. Dazu zählen Grenzgänger, von de-
nen es immerhin gegen 9000 im Kanton gibt.
Hiobsbotschaft von der ZKBDer überraschende ZKB-Entscheid war für
viele Grenzgänger eine echte Hiobsbot-
schaft, weil ihre Stellung ein Schweizer
Lohnkonto praktisch voraussetzt. Hinzu ka-
men Befürchtungen, weitere Banken könn-
ten diesem Beispiel folgen und sich auch von
ihren grenzüberschreitenden Kunden verab-
schieden. Vorderhand scheint dies nicht der
Fall zu sein, erst recht nicht bei Kantonalban-
tet hatte. Und vor oft überteuerten Überwei-
sungsgebühren warnt der Verein Grenzgän-
ger-Info in Lörrach. Auch wenn sich die
Konditionen für Grenzgängerkonten von Bank
zu Bank stark unterscheiden, sind die Kosten
tragbar. Bei der SHKB werden grundsätzlich
die gleichen Kontoführungsgebühren wie für
die Konten nicht wie die ZKB aus «betriebs-
wirtschaftlichen Gründen» kurzerhand ab-
schaffen.
GRENZGÄNGER FINANZPLATZ
– Zürcher Kantonalbank n.v.
GRENZGÄNGERKONTEN
Quelle: eigene Recherchen, nicht abschliessende Aufzählung
Ausgaben Schwerpunkt, Titelfokus; Heft im Heft Anlagen, Investments; Publi-Formate Technologie, IT-News; Publi-Formate Erscheinung Anzeigenschluss/ DM-Schluss
Nr. 01-15 Asset Management, Wirtschaftsraum, aktives versus passives Fondsmanagement, Indexfonds Aus- und WeiterbildungSerie: Risiko, Compliance, Regulierung
High Yield Bonds, Anlagetrends, Vorsorge, Finanzprodukte, ETF, MegatrendsSerie: Anlage-Panorama und Finanzprodukte
MIS, BPO, Social Media, Business Software - Softwareentwicklung, Bankenapplikationen, Business TransitionSerie: IT-News und Dienstleistungen
19. Dezember 14 28. November 144. Dezember 14
Nr. 02-15 Industrialisierung im Banking Fonds-Messe 2015, institutionelle AnlegerSerie: Risiko, Compliance, Regulierung
Transaction Banking, Anlagefonds, Hedge Funds, RegulierungSerie: Anlage-Panorama und Finanzprodukte
Transaction Banking, ComplianceBig Data, Cloud Computing, Datenaustausch, Datenlieferanten, Multi-Channel Security, Kundenbeziehung und AbwicklungSerie: IT-News und Dienstleistungen
23. Januar 15 17. Dezember 14 31. Dezember 14
Nr. 03-15 Private Banking, X.DAYS14, Wealth Management, Family Offices, Vermögensverwalter, Trusts, CeBIT, Compliance, Nachfolgeplanung Serie: Risiko, Compliance, Regulierung
Str. Produkte, UHNWI, Family Offices, Offshore/Onshore Banking, alternative Anlagen, Crossborder BankingSerie: Anlage-Panorama und Finanzprodukte
Banking Operations, Mobile Banking, Kunden-beratung, Beratungstools, SLA, Sourcing (In und Out), Digitalisierung, Hardware (PC, Drucker, u.v.m.)Serie: IT-News und Dienstleistungen
20. Februar 15 23. Januar 1529. Januar 15
Nr. 04-15 Regulierung, Finanzplatz, Asset Management, institutionelle Anleger, Social-Media-Plattform Serie: Risiko, Compliance, RegulierungIndex / ETF
Basel III, Fatca, Mifid, Fidleg , ALM, Kundenberatung, neue Geschäftsmodelle, Obligationen, Nachfolgeregelung, Finanztrends, Financial IntermediaresSerie: Anlage-Panorama und Finanzprodukte
ILM, Dokumentenmanagement, ECM, CMS, ILM,DMS, Geldautomaten – Cash Management, Pro-curement Services, xMobile/xCRM, Regulierung, Compliance, Kundenanalyse, Big ContentSerie: IT-News und Dienstleistungen
20. März 15 27. Februar 155. März 15
Nr. 05-15 Retailbanking , Bankiertag, ETPD14, Vermögensverwaltung, Portfolio, UNICORESerie: Risiko, Compliance, RegulierungVorsorge Kompakt
Emerging Markets, 2. Säule, Kundenbindung, Distributionskanäle, profitables Retailbanking, Fokus auf WachstumSerie: Anlage-Panorama und Finanzprodukte
BPO, Kernbankenlösungen, Tax und Compliance, Bankencontrolling, Standardsoftware, Transaktionssicherheit, Access, Financial Operations Serie: IT-News und Dienstleistungen
17. April 15 27. März 152. April 15
Nr. 06-15 Corporate und Investment BankingBankengipfel, Swiss CRM Forum, CIO-ForumSerie: Risiko, Compliance, RegulierungIT-ICT in Finance
Global Custody, Grossbanken, White LabellingBörsenhandelsplätze/-systeme, Fokus auf Geld- und KapitalmarktSerie: Anlage-Panorama und Finanzprodukte
Banking Operations, IT-Security, Bank-IT, Evaluation, Systemintegration, Virtualisierung, Multi Channels, Zahlungssysteme, Hardware (PC, Drucker, u.v.m.) Serie: IT-News und Dienstleistungen
22. Mai 15 30. April 157. Mai 15
Nr. 07-15 Asset Management, Vorsorge/Produkte, EnergiewirtschaftSerie: Risiko, Compliance, RegulierungFinanzplatz-Schweiz-Guide 2015
Erfolgsfaktoren der Investmentmanager, Research, Vorsorge, ETP – ETF, FondsinvestSerie: Anlage-Panorama und Finanzprodukte
Print und Outputmanagement, Bank 2.0, Social Business, Expert to Expert Banking, Rechenzen-tren, Regulierung, Datensysteme, Digitalisierung als Chance, VertragsmanagementSerie: IT-News und Dienstleistungen
19. Juni 15 29. Mai 154. Juni 15
THEMEN / SCHWERPUNKTE / SERIEN / SPECIALS
Programmänderung vorbehalten
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THEMEN / SCHWERPUNKTE / SERIEN / SPECIALS
Ausgaben Schwerpunkt, Titelfokus, Heft im Heft Anlagen, Investments, Publi-Formate Technologie, IT-News, Publi-Formate Erscheinung Anzeigenschluss/ DM-Schluss
Nr. 08-15 Industrialisierung im Banking, Investment Banking, Corporate Governance, institutionelle AnlegerSerie: Risiko, Compliance, Regulierung
Kosten-Ertrags-Verhältnis: Geschäftsmodelle im Wandel, Trust, Anlagefonds, Rohstoffe, FuFSerie: Anlage-Panorama und Finanzprodukte
IT-Innovationen, UCC, E-Channel, Performance Management — Kostenmanagement, SOA, Netzwerke, Prozess und Business EngineeringSerie: IT-News und Dienstleistungen
17. Juli 15 26. Juni 152. Juli 15
Nr. 09-15 Private Banking, Wealth Management,Bankiertag, Aus- und Weiterbildung, Compliance, Trends in Finance, Business Engineering ForumSerie: Risiko, Compliance, RegulierungGreen Management
Privatbanken, institutionelles Geschäft, unabhängige Vermögensverwalter Beratungs- und Gebührenmodelle, Trendfolgefonds, Diversifikation, Private Labelling, kollektive Anlagen, BRICs, Chancen in SchwellenländernSerie: Anlage-Panorama und Finanzprodukte
Banking Operations, Datensicherheit, BI, BPM, Storage, Payment Systems, IT-Plattform, Hard-ware (PC, Drucker, u.v.m.), Transformationspro-zess, Payrolling Serie: IT-News und Dienstleistungen
21. August 15 31. Juli 156. August 15
Hors-Série 2015
Jubiläumsausgabe «30 Jahre Schweizer Bank» «30 Jahre Schweizer Bank» 18. September 15 28. August 153. September 15
Nr. 10-15 Regulierung, Systemstabilität, ETPD15,Private Banking Summit, Invest15Serie: Risiko, Compliance, RegulierungFlottenmanagement
Risikomanagement, Basel III, Leverage Ratio, Str. Produkte, Securities Lending, Vorsorge, Universalbanken, DifferenzierungsstrategienSerie: Anlage-Panorama und Finanzprodukte
Transaction Banking, Managed Services, laaS – SaaS – PaaS, IT-Architektur, Mobile Computing, DigitalisierungSerie: IT-News und Dienstleistungen
18. September 15 28. August 153. September 15
Nr. 11-15 Retail Banking. Swiss Finance Forum, Cross-Border Banking, Trends im Banking, KMU-Forum, Sicherheit 2015,Serie: Risiko, Compliance, RegulierungKöpfe und Karrieren
Diversifizierung, Kantonalbanken, Regional- und Raiffeisenbanken, Immobilien, ETPs – ETFs, Hypothekargeschäft, NachhaltigkeitSerie: Anlage-Panorama und Finanzprodukte
Financial Crime, Geldwäscherei, Financial und Operational Risk, Facility Management, Gesamtbankensysteme, Core-Banking-Platt-formen, BeschaffungsprozessmanagementSerie: IT-News und Dienstleistungen
23. Oktober 15 2. Oktober 158. Oktober 15
Nr. 12-15 Corporate und Investment Banking, Industrialisierung, institutionelle Anleger, CFO-Forum, TelekommarktSerie: Risiko, Compliance, RegulierungRiskmanagement
Firmenkunden, ETFs, Emerging Markets, Family Offices, alternative Investments, Derivate, Insurance Linked Security, NachfolgeregelungSerie: Anlage-Panorama und Finanzprodukte
Banking Operations, IT-Sourcing, Innovationen, IT-Trends, Compliance, Recordsmanagement, In-fo-Management, Hardware (PC, Drucker, u.v.m.), Netzwerklieferanten (Telecom) Serie: IT-News und Dienstleistungen
20. November 15 30. Oktober 155. November 15
Nr. 01-16 Asset Management, aktiv vs. passiv, Fonds Messe 15, FondsmanagementSerie: Risiko, Compliance, RegulierungWirtschaftsraum
High Yield Bonds, Anlagetrends, Anlagefonds, Finanzprodukte, Trust, Megatrends, BRICs Serie: Anlage-Panorama und Finanzprodukte
MIS, BPO, Social Media, Business Software – Softwareentwicklung, Bankenapplikationen, xMobile/xCRM, Business Transition, IT-MigrationSerie: IT-News und Dienstleistungen
18. Dezember 15 27. November 153. Dezember 15
Programmänderung vorbehalten
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1/1-SEITEBruttopreis: CHF 11 390.—Satzspiegel: 180 x 265 mmRandangeschnitten: 210 x 297 mm
2/3-SEITE QUERBruttopreis: CHF 9780.—Satzspiegel: 180 x 168 mmRandangeschnitten: 210 x 191 mm
2/3-SEITE HOCHBruttopreis: CHF 9780.—Satzspiegel: 123 x 265 mmRandangeschnitten: 134 x 297 mm
1/2-SEITE QUERBruttopreis: CHF 8700.—Satzspiegel: 180 x 130 mmRandangeschnitten: 210 x 143 mm
1/2-SEITE HOCHBruttopreis: CHF 8700.—Satzspiegel: 88 x 265 mmRandangeschnitten: 103 x 297 mm
EVENTKALENDER/VERANSTALTUNGBruttopreis: CHF 8700.—1/1-Seite pro Ausgabe
Bruttopreis: CHF 4350.—1/2-Seite quer pro Ausgabe
1/3-SEITE QUERBruttopreis: CHF 7500.—Satzspiegel: 180 x 85 mmRandangeschnitten: 210 x 101 mm
1/3-SEITE HOCHBruttopreis: CHF 7500.—Satzspiegel: 56 x 265 mmRandangeschnitten: 72 x 297 mm
1/4-SEITE QUERBruttopreis: CHF 6450.—Satzspiegel: 180 x 62 mmRandangeschnitten: 210 x 78 mm
1/4-SEITE HOCHBruttopreis: CHF 6450.—Satzspiegel: 88 x 130 mmRandangeschnitten: 103 x 143 mm
1/6-SEITE QUERBruttopreis: CHF 5500.—Satzspiegel: 180 x 40 mmRandangeschnitten: 210 x 56 mm
1/6-SEITE HOCHBruttopreis: CHF 5500.—Satzspiegel: 56 x 130 mmRandangeschnitten: 72 x 143 mm
1/8-SEITE QUERBruttopreis: CHF 4450.—Satzspiegel: 88 x 62 mmRandangeschnitten: 103 x 71,5 mm
1/8-SEITE HOCHBruttopreis: CHF 4450.—Satzspiegel: 42 x 130 mmRandangeschnitten: 51,5 x 143 mm
INSELANZEIGE REKLAMEBruttopreis: CHF 8080.—Satzspiegel: 88 x 130 mm
FORMATE / PREISE
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FORMATE / PREISE
2/1-SEITE PANORAMABruttopreis: CHF 26 040.—Satzspiegel: 386 x 265 mmRandangeschnitten: 420 x 297 mm
2 X 1/2-SEITE QUER, PANORAMABruttopreis: CHF 20 880.—Satzspiegel: 386 x 130 mmRandangeschnitten: 420 x 143 mm
2 X 1/3-SEITE QUER, PANORAMABruttopreis: CHF 18 000.—Satzspiegel: 386 x 85 mmRandangeschnitten: 420 x 101 mm
2 X 1/4-SEITE QUER, PANORAMABruttopreis: CHF 15 480.—Satzspiegel: 386 x 62 mmRandangeschnitten: 420 x 86.5 mm
GATEFOLDER 2 SEITEN (NACH AUSSEN GEKLAPPT)Bruttopreis: CHF 28 500.— inkl. technische KostenGesamtlänge: 402 mm / Höhe: 297 mm
GATEFOLDER 3 SEITEN (NACH INNEN GEKLAPPT)Bruttopreis: CHF 38 500.—inkl. technische KostenGesamtlänge: 402 mm / Höhe: 297 mmGATEFOLDER 4 SEITEN (NACH INNEN GEKLAPPT)auf Anfrage
Cover mit Klappe (Umschlag mind. 250g/m2)Bruttopreis: CHF 33 900.—Format: 168 x 180 mm
2. UMSCHLAGSEITEBruttopreis: CHF 12 820.—Satzspiegel: 180 x 265 mmRandangeschnitten: 210 x 297 mm
3. UMSCHLAGSEITEBruttopreis: CHF 11 790.—
4. UMSCHLAGSEITEBruttopreis: CHF 13 920.—
PERFORIERTES KUNDENCOVER, 2 SEITENBruttopreis: CHF 31 600.— Auf Anfrage
COVERSPREADBruttopreis: CHF 28 000.— Format: 420 x 297 mm
PAPILLONBruttopreis: CHF 29 000.— inkl. technische KostenFormat: 108,5 x 207 mm x 108,5 x 297 mm
BANDEROLEBruttopreis: CHF 27 220.—Breite: mind. 30 mm/max. 120 mmPreis exkl. technische Kosten für Banderolie-rung. Zusätzliche Verrechnung von ca. CHF 300.— pro Tsd. durch Swissprinters St. Gallen AG.
VIS-À-VIS EDITORIAL / FOKUS AUFMACHERBruttopreis: CHF 11 790.—Satzspiegel: 180 x 265 mmRandangeschnitten: 210 x 297 mm
CENTER PANORAMABruttopreis: CHF 15 950.—Satzspiegel: 265 x 180 mmRandangeschnitten: 297 x 210 mm
JUNIOR PAGEBruttopreis: CHF 10 440.—Satzspiegel: 130 x 180 mmRandangeschnitten: 143 x 210 mm
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FORMATE / PREISE
A BBC
D
redaktionelles Umfeld Aufträge
Die Abbestellung oder die Verschiebung von erteilten Aufträgen wird nur bis zum Anzeigenschluss angenom-men. Bei späterer Sistierung behält sich die«Schweizer Bank» das Recht vor, die Anzeige zu ver-rechnen.
Reservationen
Bei schriftlich bestätigten Reservationen seitens des Kunden oder der «Schweizer Bank», welche nach Anzei-genschluss aufgehoben werden, wird die Anzeige eben-falls in Rechnung gestellt.
Allgemeine Anmerkungen• Die Preise gelten für 1- bis 4-farbige Anzeigen (Ein-
heitstarif), basierend auf den Skala-Farben CYMK• Preisänderungen vorbehalten• Alle Preise verstehen sich zzgl. 8 % MwSt.
Banderole/Spezialformate
• Spezialformate und Banderolen müssen frühzeitig an-gemeldet werden. Vorgängige Reservation und Prü-fung ist unabdingbar.
• Banderole: Die gewünschte Banderole muss vorgängig zur Prüfung der Redaktion vorgelegt werden.
• Spezialformate und Banderolen müssen zehn Tage vor dem Druckmaterial-Schluss abgegeben werden.
Weitere Spezialformate auf Anfrage
BedingungenFRENCH DOORBruttopreis: CHF 49 700.— Format: 610 x 297 mm, (210/5/207/198 x 297 mm)
UMSCHLAG-UMHEFTERBruttopreis: CHF 46 700.—Format: 840 x 297 mm (210/210/810/210 x 297 mm)
WINKELANZEIGEBruttopreis: CHF 15 540.—Horizontal: 420 x 56 mmVertikal: 42 x 297 mm
1/3-SEITE QUER, ZENTRIERTBruttopreis: CHF 9750.—Satzspiegel: 180 x 85 mmRandangeschnitten: 210 x 101 mm
1/3-SEITE HOCH, ZENTRIERTBruttopreis: CHF 9750.—Satzspiegel: 56 x 265 mmRandangeschnitten: 72 x 297 mm
1/3-SEITE HOCH, ZENTRIERTBruttopreis: CHF 9750.—Satzspiegel: 56 x 265 mmRandangeschnitten: 72 x 297 mm
QR-CODE UND LOGO IM TEXTUMFELDBruttopreis: CHF 6450.—Platzierung im themenaffinen UmfeldFormat: 56 x 28 mm
PUBLI-REPORTAGE / PUBLI-FORUM / PUBLI-PANEL / PUBLI-INTERVIEW
PUBLI-REPORTAGE1/1-Seite Preis netto/netto: CHF 11 790.—Format: 180 x 265 mm
PUBLI-REPORTAGE2/1-Seiten Preis netto/netto: CHF 22 780.—Format: 386 x 265 mm
PUBLI-FORUM2/1-Seiten Preis netto/netto: CHF 12 970.—Format Textseite: 180 x 265 mmFormat Anzeige: 210 x 297 mm
PUBLI-PANEL / PUBLI-INTERVIEW2/1-SeitenPreis netto/netto: CHF 13 670.—a) Format total 2/1-Seiten Text: 386 x 265 mmb) Format 1/1-Textseite plus 1/1-Anzeige, Textseite: 180 x 265 mmAnzeige: 210 x 297mm
A
low C
B D
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BEISPIELE SONDERWERBEFORMEN
Gatefolder, nach aussen geklappt (2 Seiten) Gatefolder, nach innen geklappt (3 Seiten)
Perforiertes Kunden-Cover (2 Seiten) Cover mit Flappe
Papillon FrenchDoor (insgesamt 4 Seiten)
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FORMATE / PREISE
Preismodell 2015 • «Schweizer Bank»-Ausgaben
10 000 Exemplare Nutzauflage• Leserschaft von mindestens 25 000 Leader-Lesern
(Quelle: MA Leader, WEMF)
Folgeanzeigen, Anzeigen mit Textanschluss • Anzeigen grenzen mindestens einmal an die
redaktionelle Fläche. Der Platzierungszuschlag für den Textanschluss beträgt 30 % auf den Bruttopreis.
Randangeschnittene Formate • Anlieferung + 3 mm Beschnitt pro Aussenrand
Publi-Reportage/Advertorial Publi-Reportagen/Advertorials werden in unserem Magazin nicht gleich behandelt wie Anzeigen. Folgende Punkte müssen dazu noch beachtet werden:• Nicht die gleiche Schrift wie die «Schweizer Bank»
verwenden (Serife, Amplitude, Performa, Scala Sens)
• Wenn möglich andere Spaltigkeit als in der «Schweizer Bank»
• Anzeige muss oben mit «Publi-Report» gekennzeich-net sein
• Anzahl Zeichen für eine Seite Text: ca. 4500 Zeichen inkl. Leerschläge
• Bebilderung JPG, TIFF oder PDF, CMYK, mindestens 300 dpi Auflösung
• Druckfertige Publi-Reportagen bedürfen der Genehmigung der Redaktion
• In Cobranding mit «Schweizer Bank» und «PME Magazine»
Publi-Forum / Publi-Panel / Publi-InterviewIm Publi-Forum-Konzept ist für jede Ausgabe ein Schwerpunktthema definiert, welches von der Fachre-daktion eingeführt wird. Nachfolgend stehen zwei Seiten zur Verfügung. Links können Sie zu den offenen Fragen Stellung nehmen, rechts ein Firmenporträt, eine Produktinformation oder eine klassische Anzeige publizieren.Das Werbepaket beinhaltet 1 Seite Anzeige, 1 Seite Antworten auf die von der Fachredaktion erstellten Fachfragen oder total 2 Seiten Antworten ohne Anzeige.
Für das Publi-Panel werden Vertreter zu einem schriftlichen Panel eingeladen. Diese können zu den offenen Fragen, welche vom Fachredaktor definiert wurden, Stellung nehmen. Die Teilnahme am Panel beinhaltet die Schaltung einer Anzeige oder einer Publi-Reportage/Advertorial (1/1-Seite) in der gleichen Ausgabe.
Beim Publi-Panel beantworten mehrere Teilnehmer nacheinander die von der Fachredaktion erstellten Themenfachfragen.
Für das Publi-Interview werden Vertreter zu einem schriftlichen Panel eingeladen. Diese können zu den offenen Fragen, welche vom Fachredaktor definiert wurden, Stellung nehmen. Die Teilnahme am Panel beinhaltet die Schaltung einer Anzeige oder einer Publi-Reportage/Advertorial (1/1-Seite) in der gleichen Ausgabe.
Das Werbepaket beinhaltet 1 Seite Antworten, 1 Seite Anzeige, auf die von der Fachredaktion erstellten Fachfragen oder total 2 Seiten Antworten ohne Anzeige.
Eventkalender/VeranstaltungskalenderDas Konzept der Eventkalender/Veranstaltungskalen-der erscheint in jeder Ausgabe. Die Portraits dienen unseren Lesern als ergänzende Informationen zu den bevorstehenden Veranstaltungen und Seminaren.
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FORMATE & PREISE RABATTE & ZUSCHLÄGE
Anzeigen• Platzierungszuschlag/Textanschluss 30 % auf den Bruttopreis• Folgeanzeigen: plus 30 % Platzierungszuschlag auf den Brut-
topreis• Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit erfüllt, jedoch
nicht garantiert• Chiffregebühren Inland CHF 21.—, Ausland CHF 35.—• Stellen-Print/Online-Tarif: CHF 600.—/Monat
Frankenabschlüsse
Beraterkommission für Anzeigen (BK für Beilagen, siehe unter Beilagen und Beikleber)Beraterkommission 15 %
Betrag Rabatt
CHF 36 000.— bis CHF 58 000.— � 3 %
CHF 58 001.— bis CHF 80 000.— � 6 %
CHF 80 001.— bis CHF 102 000.— � 9 %
CHF 102 001.— bis CHF 124 000.— � 12 %
ab CHF 124 001.— � 15 %
Wiederholung Rabatt
3-mal � 2 %
6-mal � 5 %
12-mal � 7 %
Gültig bis und mit 1/3-Seite, ohne Grössenkorrekturen, Sujetwechsel mit Anlieferung von Vollvorlagen. Nicht kumulierbar mit Frankenabschlüssen.
Wiederholungsrabatte
SpezialrabatteWohltätigkeitsrabatt gemäss ZEWO-Liste: 50 % Nachlass auf Bruttotarif. Nicht Abschluss- und BK-/JUP-berechtigt.
Stellen hoch quer s/w farbig
1/1-Seite 180 x 265 mm 4060.— 5560.—
2/3-Seite 123 x 265 mm 180 x 168 mm 3510.— 5010.—
1/2-Seite 88 x 265 mm 180 x 130 mm 2850.— 4350.—
1/3-Seite 56 x 265 mm 180 x 85 mm 2300.— 3800.—
1/4-Seite 88 x 130 mm 180 x 62 mm 1750.— 3250.—
1/6-Seite 56 x 130 mm 180 x 40 mm 1310.— 2810.—
1/8-Seite 42 x 130 mm 88 x 62 mm 1110.— 2610.—
Rubriken-/Stellentarife «Schweizer Bank»-Ausgabe
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BEILAGEN
LOSE BEILAGEN Diverses• Teilbelegung der Auflage, Huckepack auf Anfrage• Preise inklusive Porto und technische Kosten• Preise zuzüglich 8 % MwSt.
Technische Bedingungen• Mindestformat: 148 x 105 mm = A6• Maximalformat: 204 x 291 mm
MITGEBUNDENE BEILAGEN Diverses• Preise inklusive Porto und technische Kosten • Preise zuzüglich 8 % MwSt.
Technische Bedingungen• Format: 215 x 302 mm• Kopfbeschnitt: 5 mm• Frontbeschnitt: 3 mm• Fussbeschnitt: 3 mm• Bundfräsrand: 3 mm
Gewicht Gesamtkosten Kosten
10 000 Ex. Grossauflage je 1000 Ex.
2,5 g bis 25 g CHF 8700.— CHF 26 100.— CHF 870.—
26 g bis 49 g CHF 9700.— CHF 29 100.— CHF 970.—
50 g bis 80 g CHF 10 700.— CHF 32 100.— CHF 1070.—
Weitere Gewichtsstufen auf Anfrage
Lose Beilagen
Gewicht Gesamtkosten Kosten
10 000 Ex. Grossauflage je 1000 Ex.
2,5 g bis 25 g CHF 7700.— CHF 23 100.— CHF 770.—
26 g bis 49 g CHF 8700.— CHF 26 100.— CHF 870.—
50 g bis 80 g CHF 9700.— CHF 29 100.— CHF 970.—
Weitere Gewichtsstufen auf Anfrage
Mitgebundene Beilagen
Beilagen• Prospekte mit Fremdinseraten: Pro Inserat werden
30 % vom Bruttopreis einer Inserateseite (oder des entsprechenden Formates) der «Schweizer Bank» als Mehrpreis verrechnet.
• Splitzuschlag: CHF 3000.—• Huckepack-Zuschlag: CHF 2500.—
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BEIKLEBER UND SONDERWERBEFORMEN
INSERATE MIT BEIKLEBERDiverses• Preise inklusive Porto und technische Kosten• Preise zuzüglich Inseratekosten• Preise zuzüglich 8 % MwSt.
Technische Bedingungen• Mindestformat: 80 x 55 mm• Maximalformat: 195 x 250 mm• Positionierung nach Absprache• Für Spezialformate: frühzeitige Anfrage• Generell: Prüfung der Verarbeitbarkeit und Preis für Sachets
und 3D-Beilagen auf Anfrage, mit Bemusterung• Booklets nach Absprache
MusterVor der definitiven Zusage sind 5 Muster zur Prüfung an den Anzeigeninnendienst zu liefern. Für Beikleber ist ein Blindmuster/eine Standskizze 5 Wochen vor Erscheinen ebenfalls dem Anzeigeninnendienst zur Prü-fung zu senden.Allgemeines Verschiebungsrecht vorbehalten.
Anlieferung/AusrüstungSpätestens 10 Arbeitstage vor Erscheinen an: IRL PLUS AGHerr Markus Bauknecht Warenannahme «Schweizer Bank» Chemin du Closel 5CH-1020 Renens, Tel. +41 (0)21 525 48 45Fertig konfektioniert (offen auf Palette stapeln und keineFolien / kein Verpackungsmaterial verwenden).
Auf Anlieferungsschein unbedingt vermerken:Titel, Erscheinungs-Nr., Datum, Menge
Gewicht Gesamtkosten Kosten
10 000 Ex. Grossauflage je 1000 Ex.
Postkarte* CHF 3900.— CHF 11 700.— CHF 390.—
bis 10 g* CHF 5700.— CHF 17 100.— CHF 570.—
bis 25 g* CHF 6500.— CHF 19 500.— CHF 650.—
Weitere Gewichtsstufen auf Anfrage
Inserate mit Beikleber
Gewicht Gesamtkosten
10 000 Ex. Grossauflage
bis 15 g CHF 18 700.– CHF 39 800.–
Mit Fixplatzierung (zwischen zwei Bögen möglich)
Carte Prestige (1 Seite, 250 gm2, Vor- und Rückseite)
*Plus Anzeigenpreis für Trägeranzeige mind. 1/1-Seite
Inhaltsübersicht CHF 6840.— CHF 20 520.–
Standard (inkl. 1/1 Seite) CHF 18 760.— CHF 47 280.–
zuzüglich technische Kosten
Post-it plus Träger (3 Blätter plus Träger)
Beraterkommission für Beilagen, Beikleber und Sonder-werbeformenBeraterkommission: 5 %
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Zeitschriftenformat: 210 x 297 mm
Satzspiegel 180 x 265 mm
Randangeschnittene
Inserate:
+3 mm Beschnitt auf allen Aussenseiten. Texte und Bildteile,
die nicht angeschnitten werden dürfen, müssen 8 mm (5 mm +
3 mm Beschnitt) vom Heft rand entfernt sein.
Druckverfahren: Rotationsoffset, Farbreihenfolge S, C, M, Y,
Flächendeckung max. 300 %
Rasterweite: 60er-Raster, elliptische Punktform
Dichtewert: Für Vollton und Punktverbreiterung gilt die ISO-Norm 12647-2.
ISO-Norm, EURO-Standard: siehe www.eci.org
Auflagepapier: Umschlag: weiss, glänzend gestrichen, 150 g/m2, holzfrei
Inhalt: weiss, matt gestrichen, 70 g/m2, holzhaltig
Umschlag: ISO-Coated, Inhalt ISO-Web-Coated
Andruck/Proof/
Druckersatz:
Zur farbverbindlichen Wiedergabe Ihrer Druckunterlagen benötigen
wir ein auf auflagepapierähnlichem Träger hergestelltes Proof oder
einen Andruck. Zur Überprüfung der Farbwerte muss der
UGRA/FOGRA-Medienkeil integriert sein.
Druckerei, Anliefe-
rung Druckmaterial:
Swissprinters AG, Premedia/PVS, «Schweizer Bank»,
Brühlstrasse 5, CH-4800 Zofingen
Druckmaterial/generelle Fragen:
Telefon: +41 (0)58 787 30 64
Digitale Vorlagen: Highend-PDF erstellen (Schriften einbetten). PC/Windows nur als
PDF- oder Tiff-Datei. Misch- und Pantone farben müssen auf den ge-
lieferten Daten bereits in Skalafarben (CMYK) umdefiniert sein. Ver-
wendete Logos, Bilder und Schriften müssen in demselben Ordner ge-
liefert werden.
Programme: Alle gängigen Grafik- und Layoutprogramme
Datenübermittlung: Per E-Mail an [email protected] sowie an
[email protected] mit allen Auftragsinformationen
wie Titel, Ausgabedatum, Inserateformat, Sujet bezeichnung und
Ab sen der mit Telefonnummer für Rückfragen.
Datenübermittlung
Print Online:
Für die Übermittlung elektronischer Daten bevorzugen wir die Bran-
chenlösung POLDIRECT von Print Online. Damit werden
die Anzeigen schnell und direkt übermittelt, zentral geprüft und
archiviert, ohne zusätzliche Kosten für den Datensender.
Information zu
POLDIRECT:
www.printonline.ch, [email protected]
oder Telefon +41 (0)44 258 17 70
Übermittlung
via Datenträger:
Bevorzugte Datenträger: CD-ROM. Andere nach Absprache
möglich. Den Datenträgern ist ein den Druck bedingungen ange-
passtes, farbverbindliches Proof auf auflageähnlichem Träger
mit dem FOGRA-Medienkeil beizulegen. Datenträger müssen
beschriftet sein: «Schweizer Bank», Ausgabedatum, Inserate format,
Sujetbezeichnung und Absender mit Telefonnummer für Rückfragen.
Bitte einsenden an: Swissprinters AG, Premedia/PVS, «Schweizer
Bank», Herr Diter Koch, Brühlstrasse 5, CH-4800 Zofingen
Datenkontrolle: Für die Datenkontrolle benötigen wir in jedem Fall einen den
gelieferten Daten entsprechenden Anzeigenabzug (Proof, Laserprint
usw.). Liegt uns dieser nicht rechtzeitig vor, lehnen wir
jede Verantwortung für die korrekte Erscheinung ab.
Datenkorrekturen/
-bearbeitung
Satzkosten, Anpassungen usw. werden separat nach Aufwand
verrechnet.
Datenverwaltung: Gelieferte Datenträger werden nur auf Verlangen zurückgesendet.
Datenträger werden 3 Monate nach der letzten Erscheinung
gelöscht respektive vernichtet.
DIE «SCHWEIZER BANK» WIRD IM COMPUTER-TO-PLATE-VERFAHREN PRODUZIERT.
TECHNISCHE DATEN
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ZAHLEN UND FAKTEN AUS DER LESERBEFRAGUNG
Stellenwert der Magazine für fachliche Aspekte, Aktualitäten und Neuerungen im Bankenbereich Gelesenes Seitenvolumen
Dauer der Abonnemente Pick-ups
Leser
© Leserbefragung «Schweizer Bank», schriftliche Befragung, publitest – mafo concept GmbH, Zürich
31 % 53 %
15 %
14 %
11 %
10 %
8 %
9 %
18 %
84 %
15 %
14 %
12 %
11 %
10 %
STELLENWERT
LESERPROFIL
LESEINTENSITÄT
Ø 9.0 Jahre
die bank
Swiss Equity magazin
BANKMAGAZIN
Schweizer Personal-Vorsorge
PRIVATE
ICT IN FINANCE
Ø 3.8
Ø 2.91Ø 2.91 Pick-ups
etwa ¼ aller Seite
weniger als ¼ aller Seiten
t alle Seiten
¾ aller Seiten
etwa die Hälfte aller Seiten
3 %
19 %
29 %
32 %
17 %
Vermissensgrad bei nicht mehr Erscheinen
70 %11 % 59 %
sehr vermissen
sehr wichtig
ziemlich vermissen
ziemlich wichtig
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DAS MONATSMAGAZIN FÜR BANK UND FINANZ
DIE BRANCHENPLATTFORM NUMMER EINS
«Schweizer Bank», die unverzichtbare Lektüre der Opinion-Leader im Bank- und
Finanzwesen der Schweiz. Geschrieben für Führungskräfte und Spezialisten von
der Wirtschaft für die Wirtschaft, verschafft sie Monat für Monat einen kompakten
Überblick über die Branche.
Erscheinungsweise: monatlich
Erscheinungstag: Freitag
Anzeigenschluss: drei Wochen vor dem Erscheinen
Preis im Jahresabo: CHF 116.– (1 J.) / CHF 209.– (2 J.) / CHF 303.– (3 J.)
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LESERSCHAFTSDATEN
Leader / Top-Leader
Leader insgesamt 100 % 100
Top-Leader insgesamt 60 % 176
GeschäftsleitungMitglieder der GL 26 % 113Verwaltungsrat
Mitglieder eines VR 27 % 133
Persönliches Bruttoeinkommen pro Jahr
CHF 100 001.— bis CHF 140 000.— 24 % 44
CHF 140 001.— bis CHF 200 000.— 39 % 134
CHF 200 001.— bis CHF 240 000.— 11 % 186
CHF 240 001.— und mehr 19 % 264
Männer 88 % 106
Frauen 12 % 70
30 bis 49 Jahre 54 % 97
50+ 46 % 104
Quelle: WEMF, MA LEADER
MA Leader Struktur AffinitätHerausgeber:
Gründungsjahr:Ø Auflage:
Leser:
Leserschaft:
Erscheinungsweise:Fixer Aboanteil:
Abonnements-Preise:Print 1 Jahr / 2 Jahre / 3 Jahre:iPad 1 Jahr / 2 Jahre / 3 Jahre:
Axel Springer Schweiz AG
1986
10 000 Exemplare
Druckauflage x3.8 LPE = 38 000 Leser
(Leser pro Exemplar. ermittelt durch die Leserabofragung)
10 000 Leader-Leser (MA Leader)
6 000 Top-Leader-Leser (MA Leader)
12 x im Jahr
98 %
Schweiz
CHF 116.— / CHF 209.— / CHF 303.—
CHF 100.— / CHF 200.— / CHF 300.—
UNSERE LESERSCHAFT – IHRE ZIELGRUPPE!
√ Abo: hoher Aboanteil mit 98 %
√ Finanzsektor: 72 % arbeiten bei einer Bank
√ Kluge Köpfe: 96 % sind hoch gebildet
√ Gutverdiener: 34 % der Leader verdienen jährlich mehr als CHF 180‘000.–
√ Attraktive Altersgruppe: 69 % sind zwischen 35 und 54 Jahre alt
√ Führungskräfte: 37 % haben ein VR-Mandat oder sind Mitglied einer Geschäftsleitung
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SONDERAUSGABEN / GROSSAUFLAGEN
HEFT IM HEFT-UNIVERSUM
Nutzauflage: 20 000 Exemplare
Leserschaft: 52 000 Personen(Hochrechnung: Nutzauflage x 2,6 Leser pro Exemplar)
Heft-Format: 196 x 271 mm
Die neusten Trends und alles Wesentliche zu diversen Themen, fundiert recherchiert. Die Zielgruppen-gerichteten Hefte im Heft, mit hohem Nutzwert und Sammeleffekt für Abonnenten der «Schweizer Bank» und «Schweizer Versicherung».
Profitieren Sie als Inserent vom affinen Umfeld, von der erhöh-ten Aufmerksamkeit sowie von einer lang anhaltenden Werbe-wirkung zu attraktiven Konditionen.
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SONDERAUSGABEN / GROSSAUFLAGEN
INDEX / ETFNeuste Trends zu Produkten, Fonds und Anlagen.Erscheinungsdatum: 20.03.2015
MOBILITÄT – FLOTTEN MANAGEMENTThemenspektrum Mobilität und Flottenmanagement mit Fokus auf den Schweizer Markt.Erscheinungsdatum: 18.09.2015
GREEN MANAGEMENTNachhaltige Anlagestrategien sowie Managementerfolg dank Nachhaltigkeit.Erscheinungsdatum: 21.08.2015
WIRTSCHAFTSRAUM EUROPAFundiert und recherchiert alles Wissens-werte zum Wirtschaftsraum EWR/Europa.Erscheinungsdatum: 18.12.2015
VORSORGE KOMPAKTAlles Wesentliche über die berufliche und private Vorsorge.Erscheinungsdatum: 17.04.2015
KÖPFE UND KARRIERENAlles Wissenswerte über Bildungskon-zepte, Laufbahnplanung und Karriere.Erscheinungsdatum: 23.10.2015
IT-ICT IN FINANCEDie neusten Trends und alles Wesentliche über IT/ICT im Finanzbereich.Erscheinungsdatum: 22.05.2015
RISKMANAGEMENTTrends zum ganzheitlichen Risikomanagement.Erscheinungsdatum: 20.11.2015
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PUBLI-KOLUMNE
durch den Kunden gestaltete Kolumne
in vordefiniertem Layout
ca. 2000 Zeichen
PUBLI-REPORT
durch den Kunden gestalteter Bericht in vordefi-
niertem Layout
1/1-Seite (ca. 4500 Zeichen)
2/1-Seite (ca. 10 000 Zeichen)
DIE «SCHWEIZER BANK»-PUBLI-WELT
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PUBLI-FORUM PUBLI-INTERVIEW
durch den Kunden beantwortete redaktionelle Fragen
in vordefiniertem Layout und eine Anzeigenseite
2/1-Seiten (ca. 10 000 Zeichen)
durch den Kunden beantwortete redaktionelle Fragen
in vordefiniertem Layout und eine Anzeigenseite
1/1-Seite (ca. 5000 Zeichen) + 1/1-Seite Anzeige (DIN A4-Format)
KUNDENTEIL KUNDENTEIL
REDAKTIONELLE EINFÜHRUNG REDAKTIONELLE EINFÜHRUNG
DIE «SCHWEIZER BANK»-PUBLI-WELT
KUNDENTEIL
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DIE DIGITALE WELT DER «SCHWEIZER BANK»
Das Online-Portal schweizerbank.ch möchte Profis aus Bank und Finanz auf ansprechende und unterhaltsame Weise die notwendigen Informationen bieten, damit sie bei den aktuellen Branchenthemen stets à jour sind.
Seit 2011 ist die «Schweizer Bank» zudem auf dem iPad benutzbar und über die App iKiosk erhältlich.Print-Anzeigen lassen sich nun problemlos mit der Website des Werbetreibenden verlinkenund wirken so dem Medienbruch entgegen.
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ONLINE
Schweizer Bank Pixelformat Dateigrösse pro Monat
Leaderboard 728 x 90 max. 25 KB CHF 1500.—
Maxiboard 994 x 118 max. 25 KB CHF 2000.—
Wallpaper 400 x 400 max. 80 KB CHF 3500.—
Skyscraper 160 x 600 max. 25 KB CHF 1500.—
Rectangle 300 x 250 max. 20 KB CHF 1500.—
Advertorial Text u. Bild max. 20 KB auf Anfrage
Publireportage inkl. Advertorial offen auf Anfrage
Beraterkommission: 5 % auf alle Dispositio- nen, die über eine kommissionsberechtigte Werbe- und/oder Mediaagentur vermittelt werden. 15 % für Dispositionen aus dem Ausland.
Crossmedia-Rabatt: Bei gleichzeitiger Buchung von Print und Online gewähren wir 10 % Rabatt auf die Online-Buchung.
Weitere Werbemöglichkeiten auf Anfrage
Powered and presented by «Schweizer Bank» www. schweizerbank.ch
Datenformat:
GIF, JPEG oder Rich Media (für Flash etc., Alterna-tiven im Format JPEG oder GIF beifügen). Falls Pro-bleme bei den Rich-Media-Dokumenten und bei de-ren Ausstrahlung auftreten sollten, wird eine Bearbeitungspauschale von CHF 200.— in Rechnung gestellt.
Anlieferung der Daten:
Senden Sie das Anzeigenmaterial mit Vermerk der Click-through-URL an [email protected].
Informationen
Weitere Details zu Traffic-Zahlen, Spezialkonditionen,
demografischen Userdaten resp. Datenanlieferung finden Sie auf www.online-advertising.ch.
Für Fragen oder Platzierungsabklärungen steht Ihnen Christian Santa unter +41 (0)43 444 58 71 oder [email protected] zur Verfü-gung.
Beraterkommission: 5 % auf alle Dispositionen, die über eine kommissionsberechtigte Werbe- und/
oder Mediaagentur vermittelt werden. 15 % für Dis-positionen aus dem Ausland.
Crossmedia-Rabatt: Bei gleichzeitiger Buchung von Print und Online gewähren wir 10 % Rabatt auf die Online-Buchung.
Technische Angaben / Kommission / Crossmedia
www.schweizerbank.ch
Sonderwerbeformen
Branding Page Diverse Optionen offen CHF 5000.—
Expandable Maxiboard 994 x 250 bis 994 x 600 max. 80 KB CHF 2500.—
Newsletter «Schweizer Bank» Text u. Bild max. 20 KB CHF 1000.—
Integration Themenheft/Heft im Heft
inkl. Advertorial offen auf Anfrage
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RABATTE / ZUSCHLÄGE / KONDITIONEN ONLINE
• Alle Preise exkl. MwSt.• Die Rabatte richten sich nach dem Umsatz der gelieferten
und verrechneten Banner pro Site/Pool• Insertionsschluss: mindestens 3 Arbeitstage vor Aufschaltung• Sujetwechsel: innerhalb eines Arbeitstages, ausser Samstag,
Sonntag und an Feiertagen
STORNIERUNGBei der Stornierung einer bereits gebuchten Kampagne kommt nachfolgende Regelung zur Anwendung:• 8 Wochen vor Kampagnenstart 50 % der Kampagnenkosten
(sofern keine Ersatzkampagne akquiriert werden konnte)• 4 Wochen vor Kampagnenstart 75 % der Kampagnenkosten
(sofern keine Ersatzkampagne akquiriert werden konnte)• Bei Kampagnenstart oder wenn die Werbemittel während der
Kampagnenlaufzeit nicht geliefert worden sind 100 % der Kampagnenkosten
GESCHÄFTSBEDINGUNGENSoweit übertragbar, gelten die Geschäftsbedingungen der Axel Springer Schweiz AG
Alle in der Print-Ausgabe von «Schweizer Bank» gebuchten Inser-tionen werden zusätzlich und ohne Mehrkosten in die iPad-App übernommen.
Zusätzlich mögliche Werbeangebote Print/iPad:• Anzeige verlinkt — CHF 1000.—• Anzeige verlinkt und Film/Bildergalerie/PDF
(max. 2 Seiten) — CHF 2000.—• Eingeschobene Werbeseite — CHF 2500.—/Seite• Interstitial mit Film, verlinkt — CHF 3000.—
Ihre Werbung wird mit dem iPad lebendiger, erlebbarer und vermittelt Emotionen.
RABATTE ONLINE
Betrag Rabatt Ab CHF 5000.— 2 % Ab CHF 10 000.— 4 % Ab CHF 15 000.— 6 % Ab CHF 20 000.— 8 % Ab CHF 25 000.— 10 % Ab CHF 30 000.— 12 % Ab CHF 35 000.— 14 % Ab CHF 45 000.— 20 %
«Schweizer Bank» goes iPad
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SPONSORING EVENTS / FACHTAGUNGEN / SEMINARE / WEBINARE
Gold
Preis (zzgl. MWSt) CHF 48 000.—
Leistungen Steigerung Ihres Bekanntheitsgrades und Images durch Verbindung Ihres Firmenlogos mit dem Thema der Veranstaltung sowie Ansprache und Erreichung Ihrer potenziellen Zielgruppe vor der Veranstaltung durch:
• Ihr Logo auf dem Deckblatt der Konferenzbroschüre• Ihr Logo und Firmenportrait (max. 80 Wörter) in der
Konferenzbroschüre als Gold-Sponsor• Zwei Mailings der Konferenzbroschüre mit Ihrem Logo
und Ihrem Firmenportrait• Beilage der Konferenzbroschüre in der Magazin-Ausgabe• Ihr Logo auf mind. zwei Veranstaltungs-Anzeigen
in der «Schweizer Bank»• Ihr Logo und Firmenportrait (inkl. Link) auf
www.schweizerbank.ch• Ihr Logo mit Firmenportrait sowie Firmenbroschüre (max. 4
Seiten DIN A4) in den Teilnehmerunterlagen• Konferenzbroschüren stellen wir Ihnen zum
Eigenversand zur Verfügung• Powerpoint-Präsentation mit Ihrem Logo im Konferenzraum• Ihr Logo auf 2 Bannern/Fahnen im Podiums-, Eingangs-
oder Ausstellungsbereich• Präsenz als Aussteller auf ca. 6 m2 Fläche während
des Konferenztages• 4 Teilnehmerplätze für Mitarbeiter, inkl. Teilnehmerunterlagen• 4 Teilnehmerplätze für Kunden, inkl. Teilnehmerunterlagen• 2 Personen Standpersonal ohne Konferenzzugang (inkl. Ver-
pflegung)• Aushändigung einer Teilnehmerliste (Firma, Name und Funkti-
on) ca. 10 Tage vor Konferenzbeginn
Silber
Preis (zzgl. MWSt) CHF 36 000.—
Leistungen Steigerung Ihres Bekanntheitsgrades und Images durch Verbindung Ihres Firmenlogos mit dem Thema der Veranstaltung sowie Ansprache und Erreichung Ihrer potenziellen Zielgruppe vor der Veranstaltung durch:
Aussteller
Preis (zzgl. MWSt) CHF 24 000.—
Leistungen Steigerung Ihres Bekanntheitsgrades und Images durch Verbindung Ihres Firmenlogos mit dem Thema der Veranstaltung sowie Ansprache und Erreichung Ihrer potenziellen Zielgruppe vor der Veranstaltung durch:
• Ihr Logo und Firmenportrait (max. 40 Wörter) in der Konferenzbroschüre
• Zwei Mailings der Konferenzbroschüre mit Ihrem Logo und Firmenportrait
• Beilage der Konferenzbroschüre in der Magazin-Ausgabe• Ihr Logo und Firmenportrait (inkl. Link) auf
www.schweizerbank.ch• Ihr Logo mit Firmenportrait in den Teilnehmerunterlagen• Konferenzbroschüren stellen wir Ihnen zum Eigenversand
zur Verfügung
Visibility Ihres Unternehmens vor Ort durch:• Powerpoint-Präsentation mit Ihrem Logo im Konferenzraum• Präsenz als Aussteller auf ca. 4 m2 Fläche während des Konfe-
renztages• 2 Teilnehmerplätze, im Wert von je CHF 690.—, inkl. Teilneh-
merunterlagen• 1 Person Standpersonal ohne Konferenzzugang (inkl. Verpfle-
gung)• Aushändigung einer Teilnehmerliste (Firma, Name und Funkti-
on) ca. 10 Tage vor Konferenzbeginn
Im Angebot inbegriffen sind:• Miete für eine Ausstellungsfläche von 4 m2 (2 x 2 m) für die
Dauer der Konferenz; Tische und Stühle werden zur Verfügung gestellt
• Bereitstellung der Stromanschlüsse (220 Volt)• Organisation von ISDN- oder Analoganschlüssen• Verpflegung und Erfrischungsgetränke im Rahmen des Konfe-
• Ihr Logo auf dem Deckblatt der Konferenzbroschüre• Ihr Logo und Firmenportrait (max. 60 Wörter) in der Konfrenz-
broschüre. Sie werden als Silber-Sponsor genannt• Zwei Mailings der Konferenzbroschüre mit Ihrem Logo und
Firmenportrait• Beilage der Konferenzbroschüre in der Magazin-Ausgabe• Ihr Logo auf mind. zwei Veranstaltungs-Anzeigen in der
«Schweizer Bank»• Ihr Logo und Firmenportrait (inkl. Link)
auf www.schweizerbank.ch• Ihr Logo mit Firmenportrait sowie Firmenbroschüre (max. 4
Seiten DIN A4) in den Teilnehmerunterlagen• Konferenz-Broschüren stellen wir Ihnen zum Eigenversand
zur Verfügung
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Alle Leistungspakete können individuell Ihren Bedürfnissen angepasst werden. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein entsprechendes Angebot.
Fragen Sie nach dem VIP-Paket Plus!
Alle Leistungspakete können individuell Ihren Bedürfnissen angepasst werden. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein entsprechendes Angebot.
Fragen Sie nach dem VIP-Paket Plus!
Alle Leistungspakete können individuell Ihren Bedürfnissen angepasst werden. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein entsprechendes Angebot.
Fragen Sie nach dem VIP-Paket Plus!
SPONSORING EVENTS / FACHTAGUNGEN / SEMINARE / WEBINARE
Leistungen «Schweizer Bank»• Inserat 1/1-Seite 4-farbig, 2. Umschlagsseite in der Magazin-
Ausgabe Vorschau oder Rückschau
• Powerpoint-Präsentation mit Ihrem Logo im Konferenzraum• Ihr Logo auf 1 Banner/Fahne im Podiums-, Eingangs- oder
Ausstellungsbereich• Präsenz als Aussteller auf ca. 4 m2 Fläche während des Konfe-
renztages• 2 Teilnehmerplätze für Mitarbeiter, inkl. Teilnehmerunterlagen• 2 Teilnehmerplätze für Kunden, inkl. Teilnehmerunterlagen• 2 Personen Standpersonal ohne Konferenzzugang
(inkl. Verpflegung)• Aushändigung einer Teilnehmerliste (Firma, Name und Funktion)
ca. 10 Tage vor Konferenzbeginn
Leistungen «Schweizer Bank»• Inserat 1/1-Seite 4-farbig, 3. Umschlagsseite in der
Magazin-Ausgabe Vorschau oder Rückschau
renzangebotes für eine Person Standpersonal, die nicht zur Teil-nahme an der Konferenz berechtigt ist
Nicht enthalten sind:• Material- und Aufbaukosten• Kosten für Telefon-, Telefax- und Internetanschluss
Medialeistungen und Publikationen «Schweizer Bank»• Inserat 1/2-Seite 4-farbig in der Magazin-Ausgabe Vorschau oder
Rückschau
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WIRTSCHAFTSMEDIEN-MARKEN VON AXEL SPRINGER SCHWEIZ AG
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«Ob Print, Online oder Mobile — mit Axel-Springer-Wirtschaftsmedien lassen sich Print- und Digitalkanäle optimal miteinander vernetzen. Für Ihr innovatives Crossmedia-Konzept bietet jeder Kanal diverse kreative
Sonderwerbeformen, Integrations- und Kooperationsmöglichkeiten, durch die sich kaufkräftige, meinungsführende Zielgruppen effizient und punkt-genau ansprechen lassen» — wir beraten Sie gerne.
UMFASSENDES ANGEBOT FÜR DAS CROSSMEDIA-KONZEPT
Print / Online / Mobile / Events
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INSERTIONSBEDINGUNGEN
1 Begriff des Insertionsvertrages Die Insertionsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwi-
schen dem Inserenten resp. dem beauftragten Werbevermittler und dem Verlag, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Durch den schriftlichen oder mündlichen Abschluss eines Insertionsvertrages verpflichtet sich der Verleger, in der bezeichneten Publikation eine oder mehrere Anzeigen erscheinen zu lassen, während der Anzeigenkunde die Insertionskosten zu bezahlen hat.
2 Anwendbare Rechtsnormen Massgebend für die Regelung des Vertragsverhältnisses sind in erster Li-
nie die Geschäftsbedingungen (AGB) und die Vorschriften des schweize-rischen Obligationenrechts (OR).
3 Frankenabschlüsse und Wiederholungsaufträge
3.1 Zuverlässigkeit Frankenabschlüsse und Wiederholungsaufträge sind für Anzeigen eines
einzelnen Anzeigenkunden zulässig. Für Konzerne und Holdinggesell-schaften gelten spezielle Reglemente des SZW/VSW.
3.2 Abschlüsse und deren Laufdauer Die Abschlusshöhe muss grundsätzlich bei der ersten Disposition, auf al-
le Fälle vor Erscheinen der ersten Anzeige, bekannt sein. Die Laufdauer der Abschlüsse und Wiederholungsaufträge beginnt spätestens mit dem Datum der ersten Insertion, sofern bei Abschlusserteilung nicht ein an-deres Datum bestimmt wird: Sie beträgt 12 Monate und kann grundsätz-lich nicht geändert werden. Beginnt die Laufdauer des Abschlusses bis und mit dem 15. eines Monats, so läuft sie bis Ende Vormonat des fol-genden Jahres.
3.3 Tarif und Tarifänderungen Ein Vertrag wird pro Publikation zum Grundtarif abgeschlossen. Dem Ab-
schluss werden alle rabattberechtigten Anzeigenkategorien zum jeweils gültigen Tarif angerechnet. Änderungen der Preise, Rabatte und der MwSt treten auch bei laufenden Dispositionen sofort in Kraft. Der Inse-rent hat das Recht, innerhalb von zwei Wochen seit Bekanntgabe des neu-en Preises vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat er nur Anrecht auf den Rabatt, der gemäss Rabattskala der effektiv abgenommenen Menge entspricht.
4 Rabatte
4.1 Frankenabschlussrabatt Für jeden Frankenabschluss hat der Auftraggeber Anrecht auf den tarif-
lichen Abschlussrabatt.
4.2 Rückwirkender Rabatt Übersteigt das Volumen der aufgegebenen Anzeigen innert Jahresfrist
die vorgesehene Abschlusshöhe, so wird der Rabatt auf dem Gesamtvo-lumen berechnet und dem Kunden im Rahmen der Rabattskala ein rück-wirkender Rabatt auf Ende der Verrechnungsperiode gewährt.
4.3 Wiederholungsrabatt Der Wiederholungsrabatt wird auf Aufträgen gewährt, welche die der Ra-
battskala entsprechende Anzahl Anzeigen (innerhalb von max. 12 Monaten) enthalten und gleichzeitig disponiert werden. Die Grösse darf nicht verän-dert werden, Texte oder Sujets nur dann, wenn es sich um Volldruckmate-rial handelt. Erweiterungen und Erneuerungen eines Wiederholungsauf-trages sind möglich, sofern der entsprechende Auftrag vor Erscheinen der letzten Insertion in den vorgängig erwähnten Formen und innerhalb der Zeitspanne von 12 Monaten erteilt wird. Der Rabatt wird aufgrund des neu-en Gesamtvolumens bzw. gemäss der entsprechenden Rabattstufe berech-net und unter Berücksichtigung der bereits abgerechneten Anzeigen rück-wirkend gewährt. Wiederholungsaufträge sind auf jene Publikationen zu beschränken, deren Tarif entsprechende Möglichkeiten vorsieht.
4.4 Rabattanpassungen Grundsätzlich gilt für die ganze Laufdauer der gleiche Rabattsatz.
4.5 Rabattnachbelastung Erreicht die abgenommene Menge am Ende der Laufdauer die vorgese-
hene Abschlusshöhe nicht, so erhält der Kunde im Rahmen der Rabattska-la eine Rabattnachbelastung. Auf eine Rabattnachbelastung wird in der Re-gel verzichtet, wenn das fehlende Volumen nicht mehr als 2 Prozent der Abschlusshöhe beträgt.
4.6 Beraterkommission, Umsatzprämien Beraterkommission BK: Bei Anzeigenaufträgen von kommissionsberech-
tigten Werbe- und Mediaagenturen wird eine Beraterkommission (BK) in Höhe von 15 % vom Rechnungsnetto gewährt. Berechnungsgrundlage ist in diesem Fall der Grundpreis brutto. Auf Beilagen und Sonderwerbeformen (eingesteckt und mitgeheftet) werden 5 % BK gewährt. Keine BK wird bei aufgeklebten Beilagen ausgerichtet.
Jahresumsatzprämie JUP II: Eine Jahresumsatzprämie (JUP II) in Höhe von 15 % vom Rechnungsnetto wird allen direkten Auftraggebern gewährt, de-ren Anzeigenauftrag jährlich mindestens neun Seiten umfasst. Als Berech-nungsgrundlage gilt der Grundpreis brutto.
Beraterkommission und Jahresumsatzprämie: Beraterkommission und Jahresumsatzprämie können nicht kumuliert werden. Bei Nichteinhaltung der Zahlungskonditionen werden ausbezahlte BK und JUP zurückgefordert.
5 Vorzeitige Vertragsauflösung
5.1 Sistierung durch den Anzeigenkunden Die Abbestellung oder Verschiebung fest erteilter Dispositionen kann auch
bei Vorliegen zwingender Gründe nur bis zum Anzeigenschluss angenom-men werden.
5.2 Vertragsauflösung durch den Verleger Sollte während der Vertragsdauer eine Publikation ihr Erscheinen einstel-
len, kann der Verleger ohne Ersatzverpflichtung vom Vertrag zurücktreten. Der Anzeigenkunde ist in diesem Fall nicht von der Pflicht entbunden, die bereits erschienenen Anzeigen zu bezahlen. Im Fall vorzeitiger Vertrags-auflösung durch den Verleger bleiben die Rabattbedingungen aufgrund der ursprünglich festgelegten Abschlusshöhe bestehen.
6 Zahlungsbedingungen
6.1 Zahlungsfrist Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind die Rechnungen innert 30 Ta-
gen ohne Skontoabzug zu bezahlen. Bei rechtlichem Inkasso erlischt jede Rabattberechtigung auf allen nicht bezahlten Rechnungen. Für diese Ra-batte wird eine Nachfakturierung vorgenommen.
6.2 Verzugszins Werden Rechnungen nicht innert 30 Tagen bezahlt, kann ein Verzugszins
berechnet werden. Der Verzugszins beträgt 5 % (Art. 104 OR).
6.3 Delkredere-Risiko Das Delkredere-Risiko eines Dritten ist vom Anzeigenkunden zu tragen, d.h.
der Vertragspartner des Verlegers verpflichtet sich, für die Zahlungen oder für eine anderweitige Erfüllung der Verbindlichkeit des vermittelten Dritten einzustehen.
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INSERTIONSBEDINGUNGEN7 Zusätzliche Leistungen Ausserordentliche Aufwendungen plus MwSt werden nach branchenüb-
lichen Tarifen zusätzlich verrechnet. Als solche gelten Dienstleistungen wie die Erstellung von Druckunterlagen, die Anzeigengestaltung, Textvorlagen, Übersetzungen, Mediaabrechnungen und -auswertungen usw., welche über das übliche Mass (z.B. einfache Streupläne, Kostenabrechnungen usw.) hinausgehen sowie DTP-Kosten, Expressgebühren, häufige Auftrags-mutationen, nachträgliche Neugruppierungen von Rechnungen, Zwischen-meldungen für laufende Dispositionen, Fremdleis tungen etc.
8 Platzierungswünsche Platzierungswünsche des Auftraggebers werden nur unverbindlich entge-
gengenommen. Erscheint die Anzeige aus technischen Gründen an einer anderen Stelle als vorgeschrieben oder gewünscht, so kann deswegen we-der die Zahlung verweigert noch Schadenersatz verlangt werden.
9 Beanstandungen Für fehlerhaftes Erscheinen, das den Sinn oder die Wirkung einer Anzeige
wesentlich beeinträchtigt, wird Ersatz in Form von Anzeigenraum bis zur Grösse der fehlerhaften Anzeige geleistet. Telefonische Bestellungen, Än-derungen oder Abbestellungen von Anzeigen erfolgen auf Gefahr des An-zeigenkunden. Eine weitere Haftung wird abgelehnt. Druckfehler, die we-der Sinn noch Wirkung der Anzeige stören, berechtigen nicht zu Preisnachlässen. Der Verlag gewährleistet eine drucktechnisch gute Wie-dergabe der Anzeigen. Bedingung ist, dass der Auftraggeber für das jewei-lige Druckverfahren einwandfreie, druckfertige Unterlagen liefert. Abwei-chungen vom verlangten Standard können dem Auftraggeber bekanntgegeben werden. Geringe Tonabweichungen sind im Toleranzbe-reich der Druckverfahren, der verwendeten Papiere und Farben begründet und berechtigen nicht zu Preisnachlässen. Verspätete Auslieferungen der Ausgaben, bedingt durch technische Störungen, berechtigen nicht zu Ent-schädigungen. Bei Druckmaterial, welches nicht den technischen Normen der Zeitschrift entspricht, wird jede Verantwortung abgelehnt. Mängelrü-gen müssen innerhalb eines Monats nach Eingang der Rechnung geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist können sie nicht mehr entgegen-genommen werden. Die Bestreitung eines oder mehrerer Posten der Rech-nung entbindet den Auftraggeber nicht von der Pflicht, den Restbetrag die-ser Rechnung gemäss der im Punkt «Zahlungsbedingungen» genannten Fristen zu begleichen.
10 Ablehnung von Anzeigen Der Verleger hat das Recht, Anzeigen ohne Angabe von Gründen abzuleh-
nen. Veröffentlichungen von redaktionellen Beiträgen können bei der Auf-gabe von Inseraten nicht zur Bedingung gemacht werden.
11 Beachtung der rechtlichen Vorschriften Für den Inhalt der Anzeigen ist der Auftraggeber gegenüber Verlag, Behör-
den und Leserschaft voll verantwortlich. Wird die Zeitschrift von Dritten haftbar gemacht, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Zeitschrift von An-sprüchen freizustellen.
Straf- und Zivilrecht: Vorbehaltlich der zwingenden presserechtlichen Be-stimmungen trägt der Anzeigenkunde unter Kostenfolge die alleinige Ver-antwortung, wenn durch die Veröffentlichung seiner Anzeige gesetzliche Vorschriften verletzt werden. Er verpflichtet sich, den Verleger von sämt-lichen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit dem Inhalt der An-zeige stehen, vollständig freizustellen und schadlos zu halten.
UWG: Der Anzeigenkunde stellt sicher, dass seine Anzeigen nicht gegen das UWG (Gesetz über den unlauteren Wettbewerb) verstossen. Im Fall einer Verletzung des UWG trägt der Anzeigenkunde die volle Verantwortung für allfällige den Verleger betreffende Konsequenzen.
Insbesondere verpflichtet sich der Anzeigenkunde, sämtliche Aufwen-dungen, die sich für den Verleger aus einem UWG-Verfahren ergeben, zu übernehmen. Inserate, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht klar als solche zu erkennen sind, werden mit der Bezeichnung «Anzeige» kenntlich ge-macht. Für redaktionell gestaltete Anzeigen dürfen weder die Grundschrift der Zeitschrift noch der Zeitschriftentitel (Schrift und Signet) verwendet werden.
12 Gegendarstellungsrecht Gemäss Art. 28 f ff. ZG hat derjenige, der durch Tatsachendarstellungen in
periodisch erscheinenden Medien in seiner Persönlichkeit unmittelbar be-troffen ist, Anspruch auf Gegendarstellung. Der Verlag kann die Gegendar-stellung jedoch verweigern, wenn sie offensichtlich unrichtig ist oder wenn sie gegen das Recht oder die guten Sitten verstösst. Der Anzeigenkunde, der die beanstandete Tatsachenbehauptung veranlasst hat, verpflichtet sich, die durch die Ausübung des Gegendarstellungsrechts anfallenden Kosten zu tragen.
13 Immaterielle Übermittlung von Druckunterlagen Für vom Kunden angelieferte Daten (über Datenträger, Modem oder ISDN),
die inhaltlich fehlerhaft oder unvollständig sind, wird jede Haftung abge-lehnt. Weiter lehnt der Verleger jede Haftung ab, wenn angelieferte Daten nicht standardmässig verarbeitet oder verwendet werden können und wenn dadurch qualitative Mängel des Druckproduktes entstehen. Die da-durch entstehenden zusätzlichen Aufwände werden nach effektivem Auf-wand berechnet. Eine Haftung des Verlegers beschränkt sich auf von ihm verursachte Fehler, die auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
14 Gut zum Druck Nur bei von uns erstellten Anzeigen (separate Verrechnung) ab gelieferten
reprofähigen Vorlagen wird dem Inserenten vor Druckbeginn ein Probeab-zug unterbreitet mit der Angabe, bis wann Korrekturen entgegengenom-men werden können. Bleibt der Verlag bis zu diesem Termin ohne Bericht, so ist er zur Annahme berechtigt, dass die Anzeige «Gut zum Druck» ist. Korrekturen, die von der Vorlage abweichen und eine Neubearbeitung der Palette erfordern, können nur angenommen werden, wenn die dafür not-wendige Zeit zur Verfügung steht und der Inserent für die Kosten auf-kommt. Für gelieferte belichtungsfertige Daten wird kein Probeabzug er-stellt.
15 Druckunterlagen Für die termingerechte Lieferung der Druckunterlagen oder Beilagen ist
der Auftraggeber verantwortlich. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Verlag bzw. die Werbegesellschaft für geliefertes Druck- und Datenmateri-al weder aufbewahrungs- noch rückgabepflichtig.
16 Tarifänderungen Tarifänderungen bleiben vorbehalten und treten für alle Inserenten gleich-
zeitig in Kraft. Der Inserent hat jedoch das Recht, innerhalb von 2 Wochen seit schriftlicher Bekanntgabe der neuen Preise vom Vertrag zurückzutre-ten. In diesem Fall hat er nur Anrecht auf den Rabatt, der gemäss Rabatt-skala dem effektiv abgenommenen Quantum entspricht.
17 Gerichtsstand Gerichtsstand ist das zuständige Gericht am Ort der Geschäftsstelle der Ge-
sellschaft, die den Insertionsvertrag abgeschlossen hat. In diesem Fall ist der Gerichtsstand Zürich.
Diese Insertionsbedingungen gelten ab 1.1.2015 und ersetzen alle früheren Fassungen.
36
Axel Springer Schweiz AGPostfach, CH-8021 Zürich
VERLAG UND REDAKTIONAxel Springer Schweiz AGFörrlibuckstrasse 70Postfach 3108CH-8021 ZürichTelefon +41 (0)43 444 59 02Fax +41 (0)43 444 59 36www.schweizerbank.ch
VERLAGSLEITUNGDr. Thomas Garms,Maike Juchler (Stellvertretung)
SALES DIRECTOR WIRTSCHAFTSMEDIENMusti Asaf
ANZEIGENLEITUNG /PRODUCT MANAGEMENTChristian SantaTelefon +41 (0)43 444 58 71Fax +41 (0)43 444 59 [email protected]
VERKAUFSINNENDIENSTSusanne SchelligTelefon +41 (0)43 444 58 75Fax +41 (0)43 444 59 [email protected]
Karin WeberTelefon +41 (0)43 444 58 62Fax +41 (0)43 444 59 [email protected]
LESERMARKETINGLeitung MarketingPatrizia SerraTelefon +41 (0)43 444 58 90Fax +41 (0)43 444 59 [email protected]
Product ManagerMichelle SchmidTelefon +41 (0)43 444 59 13Fax +41 (0)43 444 59 [email protected]
CHEFREDAKTIONRené MaierTelefon +41 (0)43 444 59 02Fax +41 (0)43 444 59 [email protected]
VERKAUF INTERNATIONALDeutschlandIMV Internationale MedienVermarktung GmbHWolfgang JägerHauptstrasse 29D-82319 StarnbergTel. +49 8151 550 8959Fax +49 8151 550 [email protected]
EnglandAxel Springer AGPatricia Meier Woster120 Charing Cross RoadGB-London WC2H OJRTelefon +44 207 836 43 13Fax +44 207 836 53 [email protected]
FrankreichAxel Springer Média FranceLaura Barbier93, Av. Charles de GaulleF-92521 Neuilly sur Seine CedexTel. +33 1 76 21 85 00Fax +33 1 76 21 85 [email protected]
ItalienAxel Springer Media Italia S.r.l.Cristiano Merlo21, Via LeopardiI-20123 MilanoTel. +39 0243 98 1865Fax +39 0243 40 [email protected]