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gittinger-gmbh
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Dieser Informationsdienst der RVM Gruppe dient Ihrer persönlichen Unterrichtung über Neuerungen aus den Bereichen Versicherung und Vorsorge / Kapitalanlage. Für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Ausarbeitung keine Gewähr übernommen werden. Über Anregungen, Hinweise oder den Wunsch nach weiteren Informationen freuen wir uns.
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RVM-AKTUELL
> II/2013
> S. 12> S. 10
PRODUKTHAFTUNG IN DEN USA MODISCH VER(UN)SICHERT – FESTESSCHUHWERK BEIM AUTOFAHREN
www. vm.dr
ee Onl ne
Schad n-i
> S. 14
VERMÖGENSSICHERUNG MIT EDEL-METALLEN – EIN AUSLAUFMODELL?
Darf man mit Flip-Flops Auto fahren? Was ist
mit Gummistiefeln, High-Heels oder sogar
ganz barfuß? Diese Frage wird immer wieder
neu diskutiert.
Der US-amerikanische Markt bietet für Her-
steller interessante Absatzmöglichkeiten.
Mit dieser Präsenz geht allerdings eine erheb-
liche Erhöhung des Produkthaftpflichtrisikos
einher.
Macht es unter den gegebenen Rahmenbedin-
gungen noch Sinn, weiterhin in Edelmetallen
investiert zu sein? Wir geben Auskunft.
02
EDITORIAL
THEMEN DIESER AUSGABE
02 |
03 |
04 |
06 |
08 |
09 |
10 |
12 |
13 |
14 |
16 |
17 |
18 |
19 |
Editorial
Mitarbeiterkriminalität
Die RVM-PremiumPolice
Die Wohngebäudeversicherung
Haftung des Frachtführers für Güterfolgeschäden
Die Montage-Versicherung
Produkthaftung in den USA
Modisch ver(un)sichert – festes Schuhwerk beim Autofahren
Brandschutz auf Baustellen
Vermögenssicherung mit Edelmetallen – ein Auslaufmodell?
Unsere IT informiert: E-Mail-Verschlüsselungen
RVM – wir stellen uns vor
Projekte der Weihnachtsspende 2012
RVM – in eigener Sache
Guten Tag, liebe Leserin,
guten Tag, lieber Leser,
herzlich willkommen zur zweiten Ausgabe von RVM-AKTUELL in
2013! In gewohnter Form erhalten Sie wieder aus erster Hand
wichtige und interessante Informationen rund um die Themen Ver-
sicherungsschutz und Finanzen.
Vor nahezu einem Jahr haben wir das RVM-Schadencenter ein-
gerichtet. Steigende Zugriffsraten auf diesen Service zeigen, dass
unsere Kunden von den Vorteilen dieses neuen Weges zur
Schadenmeldung überzeugt sind.
Sollten Sie bislang unser Schadencenter noch nicht nutzen, dann
bitten Sie Ihren Betreuer, dass Ihnen unsere entsprechende Bro-
schüre mit detaillierten Beschreibungen zugesandt wird. Oder Sie
laden die Informationen einfach über unsere Homepage herunter:
http://www.rvm.de/aktuell/unsere-kundenzeitschrift/rvm-aktuell/
022012/
Einen schönen Sommer mit erholsamen Urlaubstagen wünschen
Ihnen
Michael Friebe Erich Burth
MITARBEITERKRIMINALITÄT
Der Griff nach dem Firmenvermögen geschieht auf allen Ebenen: In der Lagerhalle, im Büro, in der Chefetage. Vertrauen ist
gut – versichern ist besser!
RVM-AKTUELL (V1)0413 03
Moderne Unternehmensstrukturen sind be- Die unterschätzte Gefahr Wer ist versichert? Was genau ist
versichert? Was kostet der Versicherungs-sonders anfälligStudien belegen: Besonders der Mittel- schutz? Wir sorgen für Transparenz. Rufen stand unterschätzt jedoch die Gefahr! Die Die Motive sind vielschichtig. Oft kommen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!Risikobewertung aus Sicht der Unter-Mitarbeiter in finanzielle Engpässe; die nehmen weicht eklatant von der Schaden-Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes situation ab. Unternehmen können sich sowie die zunehmende Anonymisierung gegen kriminelle Handlungen ihrer Mitar-lassen die Loyalität gegenüber dem Un-beiter und durch externe Dritte (Hacker ternehmen schwinden. Moderne Unter-einschließlich Phishing, Pharming, Spy-nehmensstrukturen wie Lean Manage-ware) versichern.ment, Delegation von Verantwortung und
mangelnde Kontrolle machen Firmen
anfällig für Veruntreuungen. Sorgen Sie besser vor … Hinzu kommt, dass von den gerichtlichen Eine Vertrauensschadenversicherung Strafen keine Abschreckung ausgeht und
im Entdeckungsfall die veruntreuten
Gelder weg sind. Das Bundeskriminalamt
schätzt die Schäden, die durch Diebstahl,
Unterschlagung, Untreue, Bestechung
usw. durch Mitarbeiter verursacht werden,
auf 3,5 Mrd. EUR bis 4 Mrd. EUR. Ein
Drittel der Mittelständler wurde in den
vergangenen Jahren Opfer solcher Delikte.
pflichten.
schützt Unternehmen vor Vermögens-
schäden aus unerlaubten Handlungen, die
von Betriebsangehörigen oder sonstigen
Vertrauenspersonen des Unternehmens
begangen werden. Dazu gehören Betrug,
Unterschlagung, Diebstahl, Sabotage, Un-
treue, Sachbeschädigung oder andere
vorsätzliche unerlaubte Handlungen, die
nach § 823 BGB zum Schadenersatz ver-
Ihr Ansprechpartner:
Bernd Hammelehle
Tel. +49 7121 923-266
DIE RVM-PREMIUMPOLICE
Umfassender Versicherungsschutz muss nicht kompliziert sein! Mit der RVM-PremiumPolice haben wir ein exklusives
Produkt für mittelständische Unternehmen geschaffen – und das in Form einer sogenannten Multiline-Police: übersichtlich,
individuell und flexibel – und zu besten Konditionen.
04
�Sach-Versicherung für Gebäude, Be-
triebseinrichtung und Waren/Vorräte
�Ertragsausfall-Versicherung
�Elektronik-Versicherung
�Maschinen-Versicherung
�Transport-Versicherung
�Haftpflicht-Versicherungen
�Vertrauensschaden-Versicherung
Die Sach-Versicherung schützt Sie vor fin-
anziellen Verlusten nach einem Schaden
durch Feuer, Leitungswasser, Sturm,
Hagel, Überschwemmung, Erdbeben,
Schneedruck, böswillige Beschädigung
durch Dritte oder andere Ursachen. Steht
der Betrieb in Folge eines versicherten
Sachschadens still, so werden Ihre entgan-
genen Gewinne und fortlaufenden Kosten
über eine vereinbarte Ertragsausfall-
Versicherung ersetzt.
Wählbar ist neben einer Mietausfall-
deckung, die ebenfalls nach einem ver-
sicherten Sachschaden greift, auch eine
Glas-Versicherung auf einer umfangrei-
chen Allgefahrenbasis. Die Glasversiche-
rung können Sie für Scheiben der allge-
mein genutzten Gebäudeteile, für Schei-
ben des gesamten Gebäudes und/-oder für
Scheiben mit einer Einzelgröße von über 8
qm vereinbaren.
In der Elektronik-Versicherung gelten An-
lagen und Geräte der Sicherungs-, Melde-,
Informations-, Kommunikations- und Bü-
rotechnik versichert. Hierunter fallen auch
Kassen und Waagen.
Vertragskonzeption
In einer Multiline-Police werden mehrere
Versicherungssparten in einem Vertrag
zusammengefasst. Das bedeutet, dass
bisher einzeln versicherte Risiken, die
über separate Versicherungsverträge ab-
gedeckt wurden, im Rahmen der RVM-
PremiumPolice in einem einfach zu han-
delnden und übersichtlich gestaltetem
Versicherungsschein individuell und flexi-
bel zusammengeführt werden. Basis ist
ein umfangreiches Bedingungswerk, das
laufend aktualisiert wird und mit wesent-
lichen Deckungserweiterungen und zu-
sätzlichen Einschlüssen ausgestattet ist.
Die Prämienbemessungsgrundlage ist
einfach der Umsatz (netto) beziehungs-
weise bei Konzernunternehmen der kon-
solidierte Außenumsatz (netto) des abge-
laufenen Geschäftsjahres aller im Rahmen
der RVM-PremiumPolice versicherten Un-
ternehmen. Vereinbart gelten Höchst-
entschädigungen je Schadenfall, die zu-
dem umfangreiche Kostenpositionen um-
fassen, die u.a. für Aufräumungs-, Ab-
bruch-, Feuerlösch-, Bewegungs- und
Schutzkosten oder für Kosten zur Dekon-
tamination des Erdreiches nach einem
versicherten Schadenfall zur Verfügung
stehen.
Deckungsumfang
Folgende Bausteine bieten Ihnen im Rah-
men der RVM-PremiumPolice Sicherheit:
RVM-AKTUELL (V1)0413 05
Ihre Ansprechpartnerin:
Melanie Hörz
Tel. +49 7121 923-174
DIE RVM-PREMIUMPOLICE
Neben zusätzlichem Versicherungsschutz sprüche, die an Sie gerichtet werden, wenn Gewässern und Böden. Der Verursacher
für Sonderwagnisse, wie zum Beispiel für Sie einem Dritten schuldhaft durch die kann daher zur Sanierung haftbar ge-
Mess- und Prüftechnik, besteht auch die betriebliche Tätigkeit Ihres Unternehmens macht werden. Diese Kosten können
durch den Einschluss der Umwelt-Möglichkeit, eine Software- und Mehr- einen Schaden zugefügt haben/haben
sollen, absichern. Zudem übernimmt Ihr schaden-Versicherung im Rahmen der kosten-Versicherung über die RVM-Pre-
Versicherer im Fall der Fälle die Abwehr RVM-PremiumPolice abgedeckt werden.miumPolice zu installieren.
unbegründeter Ansprüche für Sie. Das Die Maschinen-Versicherung bietet Ver- Risiko von Haftpflichtansprüchen wegen
Eine Vertrauensschaden-Versicherung er-sicherungsschutz für stationäre Maschi- Schäden durch Umwelteinwirkungen kann
setzt Vermögensschäden, die von eigenen nen, fahrbare Maschinen sowie transpor- durch den Einschluss und die Erweiterung
Mitarbeitern und anderen Vertrauensper-table Geräte als Ergänzung zur Sach- einer Umwelthaftpflicht-Versicherung mi-
sonen ihrem Unternehmen vorsätzlich Versicherung. Der Versicherer leistet Ent- nimiert werden.
zugefügt werden. Auch für dieses Risiko schädigung für unvorhergesehen eintre-
kann über die RVM-PremiumPolice Ver-tende Beschädigungen oder Zerstörungen Wer nicht nur seine Erzeugnisse an End- sicherungsschutz bereitgestellt werden. sowie bei Abhandenkommen versicherter verbraucher liefert, sondern auch an Dadurch können zumindest die finan-Sachen. Produktionsprozessen beteiligt ist, ist dem ziellen Auswirkungen deutlich reduziert
Risiko ausgesetzt, dass seine Produkte werden. Jedes Unternehmen, das Güter zum Vermögensschäden verursachen, die über
eigenen Zweck mit seinen Fahrzeugen und eine »konventionelle Betriebs-Haftpflicht-
FazitPersonal transportiert, kann die ent-versicherung« nicht ausreichend abgesi-
sprechenden Güter gegen Beschädi-chert werden. Solche Schäden können Die RVM-PremiumPolice ist sehr gut ge-
gungen und Verlust über eine Werkver-durch Weiterverarbeitungs- oder Herstel- eignet für mittelständische Unternehmen
kehrs-Versicherung abdecken (auch Mon-lungskosten oder Kosten für Austausch- mit einem Umsatz bis zu 25 Mio. EUR so-
tageausrüstungen). Die Werkverkehrs-oder gar Rückrufaktionen, die durch Fehler wie vorhandener Werte für Gebäude,
Versicherung können Sie jederzeit auf eine ihrer Komponenten in Endprodukten not- Inhalt und Rohertrag bis 12,5 Mio. EUR.
umfangreichere Transport-Versicherung wendig werden, entstehen. Im Rahmen der Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann
ausdehnen. Hier spielt es dann keine RVM-PremiumPolice kann die erweiterte setzen Sie sich einfach mit uns in Ver-
Rolle, wer die Gefahr für die Transporte Produkthaftpflicht-Versicherung ebenfalls bindung!
trägt oder ob es sich um Bezüge/Importe als weiterer Baustein integriert werden.
oder Versendungen/Exporte handelt.
Versicherungsschutz wird für Gefahren auf Mit dem Umweltschadensgesetz vom 14.
sämtlichen Transportwegen bereitgestellt.November 2007 haften in Deutschland
Verursacher von Umweltschäden nicht nur
für Schäden an Personen, sondern grund-Über die Betriebshaftpflicht-Versicherung
können Sie sich gegen Haftpflichtan- sätzlich auch für Schäden an Flora, Fauna,
06
DIE WOHNGEBÄUDEVERSICHERUNG
Innovationen und Weiterentwicklungen in einem schwierigen Marktumfeld! Die Wohngebäudeversicherung ist eines der
»Sorgenkinder« der Versicherungswirtschaft. Nachdem viele Jahre lang in erster Linie Elementarereignisse wie Sturm,
Hagel oder Überschwemmung für die steigenden Schadenaufwendungen verantwortlich waren, hat in 2012 der strenge
Winter mit seiner langanhaltenden Frostperiode den Versicherern schwer zugesetzt.
en sind ebenso Bestandteil der Besonde-
ren Vereinbarungen wie Mehrkosten für
einen alters- und behindertengerechten
Wiederaufbau des Objektes nach einem
Schadenfall.
Integriert ist darüber hinaus auch ein
genereller Verzicht auf die Einrede der
groben Fahrlässigkeit: Wird ein Schaden-
fall vom Versicherungsnehmer grob fahr-
lässig herbeigeführt, so hat der Versiche-
rer gemäß Versicherungsvertragsgesetz
(VVG) die Möglichkeit, eine Anrechnung
der Schwere der Schuld (Quotelung)
vorzunehmen und die Leistung ent-
sprechend zu kürzen – nicht jedoch über
das RVM-Konzept. Hier werden, zum Vor-
teil des Versicherungsnehmers, auch grob
fahrlässig verursachte Schadenfälle in
vollem Umfang übernommen.
Ähnlich verhält es sich mit sogenannten
Obliegenheitsverletzungen vor Eintritt des
Versicherungsfalls beziehungsweise Ver-
stößen gegen geltende Sicherheitsvor-
schriften. Dies führt dazu, dass der
Versicherer zur Kündigung berechtigt und
ganz oder teilweise leistungsfrei ist.
umfang wird jetzt noch durch eine Vielzahl
zusätzlicher Highlights ergänzt, die für
eine weitreichende Absicherung Ihres
Wohngebäudes sorgen.
Deckungserweiterungen
So werden über den neuen RVM-Rah-
menvertrag etwa Kosten für die Ermittlung
von Schadenursachen (Leckortung) bei
nicht versicherten Schadenfällen über-
nommen. Üblicherweise sind solche Kos-
ten vom Versicherungsnehmer selbst zu
tragen. Bös- oder mutwillige Gebäudebe-
schädigungen sind – ohne Mehrbeitrag –
ebenso vom Versicherungsschutz umfasst
wie Aufwendungen für die Beseitigung von
Rohrverstopfungen. Vorteilhafte Regelun-
gen im Hinblick auf Rückreisekosten aus
dem Urlaub sowie Hotel- und Verpfle-
gungskosten sorgen dafür, dass im Falle
eines schadenbedingten vorübergehenden
Auszuges der dadurch entstehende fin-
anzielle Mehraufwand übernommen wird.
Komfortable Entschädigungsregelungen
für zunehmend schadenanfällige Ablei-
tungsrohre außerhalb von Gebäuden sowie
außerhalb von Versicherungsgrundstück-
Branchenweit wurde in der Sparte Wohn-
gebäude zwischen 2002 und 2010 ein
Verlust von etwa 5 Mrd. EUR geschrieben.
Eine Umkehr des Negativtrends ist nicht in
Sicht – und das, obwohl die Versicherer
laut GDV-Schätzungen in keiner anderen
Sparte (außer Kfz) stärkere Zuwächse bei
den Beitragseinnahmen zu verbuchen
haben. Diese Entwicklung endet immer
häufiger in Sanierungen und außerordent-
lichen Beitragserhöhungen, die letztend-
lich zu Lasten der Versicherungsnehmer
gehen.
Neuer RVM-Rahmenvertrag
Ungeachtet dieser Tatsachen konnte RVM
in diesem Jahr – nach einer umfassenden
vorherigen Marktanalyse samt Identi-
fizierung und anschließender Bewertung
aktueller Trends und Entwicklungen –
einen neuen exklusiven Rahmenvertrag auf
die Beine stellen.
Sie profitieren also auch in Zukunft von
einem exzellenten Beitragsniveau. Die
bereits bisher ohnehin schon umfangreich
ausgestalteten Deckungsinhalte und der
über die Jahre gewachsene Versicherungs-
RVM-AKTUELL (V1)0413 07
Ihr Ansprechpartner:
Adrian Schwenk
Tel. +49 7121 923-240
DIE WOHNGEBÄUDEVERSICHERUNG
Über das RVM-Wording sind diese Maß- Gebäude. Darüber hinaus werden die passung und Weiterentwicklung der
nahmen bei sämtlichen Schadenfällen bestehenden Konzepte ist garantiert – Kosten für die Beseitigung von Ungeziefer-
schon heute können Sie jedoch von den befall (Mäuse, Ratten, Schaben etc.) in-unter 5.000 EUR gänzlich ausgeschlos-
vorstehend geschilderten Vorteilen pro-folge von Verunreinigen getragen. sen.
fitieren. Sofern Ihr Wohngebäude bereits Gebäudezubehör und Grundstücksbestand-Graffiti, Mietnomaden, Messies und Miet- über RVM versichert ist, kommen wir in teilevandalen Kürze auf Sie zu, um Ihnen ein ent-
sprechendes Umstellungsangebot zu Die Formulierungen des RVM-Rahmen-Die Kosten für die Beseitigung von
unterbreiten. Sollte Ihr Gebäude ander-vertrages sind so weitläufig gewählt, dass Graffitis sind vom Versicherungsschutz
weitig versichert sein und wir Ihr Interesse neben dem eigentlichen Wohngebäude umfasst. Eine weiteres Phänomen, dem in geweckt haben – bitte geben Sie uns und gegebenenfalls vorhandenen Garagen den letzten Jahren auch in der Öffent- Bescheid. Gerne beraten wir Sie zu und Carports, auch Einfriedungen (Zäune, lichkeit immer mehr Beachtung geschenkt diesem Thema!Mauern, Hecken etc.), Bänke, Blumen-wird, sind Mietnomaden, Messies und kübel, Saunas, Schwimmbäder, Schilder, Mietvandalen. Die Immobilien werden von Ständer, Masten, Beleuchtungen, Klin-den »Mietern« heruntergewirtschaftet, vor gel- und Briefkastenanlagen, gemauerte den sich hieraus ergebenden Konse-Gartengrills / Gartenkamine, fest veran-quenzen und Folgen flüchten sie meist. kerte Kinderspielgeräte sowie Wäsche-Auch der Rechtsweg führt für die Ge-spinnen, Photovoltaikanlagen etc. mitver-bäudeeigentümer oftmals nicht zum sichert sind.
gewünschten Ergebnis – es bleibt einzig
der finanzielle Schaden in vielerlei Fazit
Hinsicht. An dieser Stelle greift der neue
RVM-Rahmenvertrag. Ausfallende Miet- Die Wohngebäudeversicherung stellt ein
zahlungen werden bis zu einem Betrag von Muss für jeden Gebäudeeigentümer dar.
10.000 EUR ebenso übernommen wie Mit dem RVM-Rahmenvertrag sind Sie
auch in »stürmischen« Zeiten auf der durch Beschädigungen oder Verwahr-
sicheren Seite! Eine kontinuierliche An-losung entstandene Sachschäden am
08
Beispielhaftes Schaden-Szenario eines Kraftfahrzeuges im Rahmen der
Entladetätigkeit und war deshalb versi-Das vom Frachtführer zu befördernde Gut chert. Nach der Entscheidung des BGH (Kreide) wird während des Transportes im entfiel diese Deckung, da auch die KH-VR Silofahrzeug verunreinigt. Beim Empfän- nur für Schäden einzustehen hat, für die ger des Transportgutes wird die Kreide aus der Frachtführer haftet.dem Silofahrzeug in den Silo des Em-
pfängers eingeblasen, in welchem sich Die KH-VR bietet diese Deckung aber wei-
noch andere, unbeschädigte Kreide be- terhin als Zusatzdeckung, die explizit ver-
findet. Durch die Vermischung der im Silo einbart werden muss. Möglich ist diese Ver-
befindlichen Kreide mit der aus dem sicherung nur für in Deutschland zugelas-
Silofahrzeug ausgeblasenen, verunreinig- sene Fahrzeuge bei deutschen Versiche-
ten Kreide, wird auch diese Kreide ver- rern. Achtung: Nicht alle deutschen Kraft-
unreinigt und unbrauchbar (Güterfolge- fahrthaftpflicht-Versicherer führen diese
schaden). Deckung im Angebot!
Für im Ausland zugelassene Fahrzeuge Wofür haftet der Frachtführer?
besteht diese Versicherungsmöglichkeit Der Frachtführer haftet für den Güter- nicht. Die Versicherungswirtschaft im schaden am Transportgut, welcher in Ausland bietet diese Deckung nicht an, seinem Gewahrsam eingetreten ist. auch nicht in den Ländern der EU. Eine Höchstrichterlich wurde durch den Bun- alternative Versicherung dieser Güter-desgerichtshof (BGH) allerdings entschie- folgeschäden in eingeschränktem Umfang den, dass der Frachtführer weder aus dem ist denkbar im Rahmen der Betriebshaft-Frachtvertrag für Güterfolgeschäden noch pflicht-Versicherung des im Ausland aus dem Gebrauch eines Kraftfahrzeuges ansässigen Unternehmens.zu haften hat. Der Frachtführer hätte also
Möglich ist im Einzelfall auch die Deckung die Möglichkeit, die Haftung für Güterfol-
in eingeschränktem Umfang in der geschäden abzulehnen. Die Folgen einer
Verkehrshaftungs-Versicherung. Diese Al-Ablehnung liegen auf der Hand: Das wäre
ternative bietet nach bisherigem Ken-wohl das Ende der Kundenbeziehung. Es
ntnisstand nur der deutsche Markt. Wei-besteht also dringender Versicherungs-
tere Informationen erhalten Sie bei RVM!bedarf für solche Güterfolgeschäden, auch
wenn keine Haftung dafür besteht.
Versicherungsdeckungen
Bis zur Entscheidung des BGH war
Versicherungsschutz sichergestellt für
diese Güterfolgeschäden über die Kraft-
fahrzeughaftpflicht-Versicherung (KH-VR).
Der Schaden entstand durch den Gebrauch
HAFTUNG DES FRACHTFÜHRERS FÜR GÜTERFOLGESCHÄDEN
Ihr Ansprechpartner:
Sven-Stephen Petersmarck
Tel. +49 7121 923-220
Wer Güterbeförderung in Silofahrzeugen betreibt, muss sein Augenmerk auf zwei Schadenbilder richten: Zum einen kann
das zu befördernde Gut verunreinigt oder anderweitig beschädigt werden (Güterschaden am Transportgut), zum anderen
kann das Gut durch verunreinigtes Transportgut Schaden erleiden, das nicht Gegenstand des Transportes war
(Güterfolgeschaden).
RVM-AKTUELL (V1)0413 09
DIE MONTAGE-VERSICHERUNG
»Montage« heißt in der Arbeitswelt, vorproduzierte Teile zusammenzubauen. Das können Montageobjekte/Erzeugnisse aus
den Bereichen Elektrotechnik, Fördertechnik, Kesselbau, Maschinenbau, Stahlbau oder verschiedenster anderer
Verfahrenstechniken sein.
Definition oder Planung. Auch Beschädigungen an
dem Objekt durch Brand, Blitzschlag, Immer handelt es sich dabei um In- Explosion, Elementargefahren wie Sturm/ vestitionen/Objekte, also Sachen, die Hagel sind denkbar. Besonders exponiert Gegenstand eines Kauf- oder Lieferver- sind natürlich die Risiken Diebstahl sowie trages sind und in einem definierten Zu- Beschädigung / Vandalismus. Somit sieht stand, beispielsweise betriebsbereit, als sich das Montageobjekt vielen Gefahren geschuldete Vertragsleistung dem Bestel- ausgesetzt – und damit haben sich in der ler zu übergeben sind – und das selbst- Folge Hersteller, Montageunternehmen verständlich in einem einwandfreien Zu- oder Lieferanten zu beschäftigen. Es ist da-stand. Bei derartigen Montageobjekten her nicht verwunderlich, dass die Montage-handelt es sich in Regel um neue Sachen – Versicherung zu den ältesten technischen es können aber auch gebrauchte Sachen Versicherungen zählt.sein, dass heißt, es handelt sich um eine
Sache/Objekt, die/das bereits in Betrieb Versicherungsschutz
war.Für diese Risiken bietet die Montage-
Wenn die Montage noch genauer definiert Versicherung umfangreichen Schutz wäh-
wird, dann umschreibt dieser Begriff alle rend der Montagezeit, also bei einer
Tätigkeiten in unmittelbarem Zusammen- Montage-, De- oder Remontage. Ein
hang mit der Aufstellung, dem Aufbau, der wichtiger Leistungsbaustein ist dabei auch
Installation, dem Zusammenbau von die Bereitstellung von Versicherungsschutz
Konstruktionen, Maschinen und techni- für Probeläufe. Erst durch einen Probelauf
schen Einrichtungen aller Art. wird ersichtlich, ob alle Komponenten rich-
tig zusammengefügt worden sind und ob Risiken die Sache/Objekt dem Besteller im ver-
einbarten Zustand übergeben werden Ein Montageobjekt entsteht also in der
kann.Regel im Zuge eines technischen Projek-
tes, einem zeitlich befristeten Vorhaben, Ist diese Lösung interessant für Sie? das zum Beispiel auf dem (Betriebs-) Deckungen sind dabei sowohl für Ein-Grundstück des Bestellers umgesetzt wird. zelobjekte als auch in pauschaler Form für Und bei der Entstehung eines Objektes alle Ihre Vorhaben auf Basis eines güns-können die verschiedensten Probleme/ tigen Umsatzvertrages möglich.Fehler auftreten. Beispiele sind:
Menschliches Versagen, wie durch Un-
geschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Bearbei-
tungsfehler in der Werkstatt oder schlicht
und einfach durch fehlerhafte Montage.
Aber auch Werkstofffehler können auf-
treten, eine mangelhafte Konstruktion
Ihr Ansprechpartner:
Hans Martin Prill
Tel. +49 7121 923-269
10
PRODUKTHAFTUNG IN DEN USA
Der US-amerikanische Markt bietet für Hersteller interessante Absatzmöglichkeiten. Nicht nur große Konzerne, sondern
auch kleinere und mittelständische Unternehmen sind aus diesem Grund nicht selten durch den Export ihrer Produkte auf
diesem Markt präsent. Mit dieser Präsenz geht allerdings eine erhebliche Erhöhung des Produkthaftpflichtrisikos einher.
Hersteller stehen hier vor besonderen Herausforderungen!
Grundlagen der Produkthaftung in den USA
Negligence (Haftung aus Verschulden)Ein Kläger kann sich auf einen Anspruch
aus »negligence« stützen, wenn der Her-
steller bei der Konstruktion, Fabrikation,
Instruktion oder Wartung zumindest fahr-
lässig seine Sorgfaltspflicht verletzt hat.
Diese Haftung ähnelt der Haftung aus un-
erlaubter Handlung im deutschen Recht.
Strict LiabilityHier haftet der Hersteller unabhängig
davon, ob er schuldhaft gehandelt hat. Es
reicht grundsätzlich aus, dass das Produkt
fehlerhaft war, der Defekt das Produkt
unangemessen gefährlich gemacht hat
und dass der Schaden durch den Pro-
duktfehler verursacht worden ist.
Diese Haftung ist der Gefährdungshaftung
nach deutschem Recht ähnlich.
Breach of WarrantyHierbei handelt es sich um eine vertrag-
liche Haftung dafür, dass ein Produkt
bestimmte Eigenschaften besitzt.
Sie entspricht am ehesten der deutschen
Gewährleistungshaftung, ist aber ver-
schuldensunabhängig. Voraussetzung für
die Haftung ist, dass ausdrücklich oder
stillschweigend garantierte Eigenschaften
nicht eingehalten wurden.
Was ist anders in den USA?
Rechtliches UmfeldIn den USA gibt es kein einheitliches Haf-
tungsrecht. Jeder einzelne Bundesstaat
hat eigene Haftungsnormen. Dies führt
zum sogenannten »Forum Shopping« , mit
dem Anwälte versuchen, die Zuständigkeit
eines Gerichtes zu begründen, von dem er-
wartet werden kann, dass es die für die
jeweilige Partei günstigsten Haftungs-
normen anwendet.
Jury (Geschworenengericht)In US-Gerichtsverfahren werden Entschei-
dungen über Grund und Höhe des An-
spruchs von Jurys getroffen, und zwar auf
der Grundlage von Fragen, die vom Richter
formuliert wurden. Sie setzen sich aus
Laienrichtern ohne juristische Vorbildung
zusammen. Diese treffen ihre Entschei-
dung mitunter auch nach Sympathie-
gesichtspunkten.
Pretrial DiscoveryDieses gerichtliche Vorverfahren dient der
Ermittlung des Sachverhalts, der Beweis-
ermittlung und -offenlegung. Den streiten-
den Parteien wird ermöglicht, der Gegen-
seite umfangreiche Fragenkataloge vorzu-
legen. Es geht darum, Tatsachen zu
ermitteln und Informationen zu beschaf-
fen, die der Partei bisher noch nicht be-
kannt sind.
Dabei besteht eine Auskunftspflicht, nach
der selbst Interna preisgegeben werden
müssen. Wird diese Auskunftspflicht ver-
letzt, ist mit erheblichen Sanktionen zu
rechnen.
Contigency Fees / AnwaltskostenIn den USA besteht die Möglichkeit der
Vereinbarung eines anwaltlichen Erfolgs-
honorars. Der Kläger kann einen Rechts-
anwalt beauftragen, der den Prozess auf
eigene Kosten und eigenes Risiko führt.
Verliert er den Prozess, bekommt der Klä-
ger zwar keinen Schadensersatz, trägt aber
auch keine Kosten.
ProzesskostenIn den USA gilt der Grundsatz, dass jede
Partei – auch die obsiegende – ihre eigenen
Kosten trägt.
Class Action (Sammelklage)Ansprüche zahlreicher Einzelkläger kön-
nen in einer gemeinsamen Klage geltend
gemacht werden. Die auf ein und den-
selben Produktfehler zurückzuführenden
Schadensersatzansprüche können so in
einem Verfahren verhandelt werden.
RVM-AKTUELL (V1)0413 11
Ihr Ansprechpartner:
Alexander Danyi
Tel. +49 7121 923-237
PRODUKTHAFTUNG IN DEN USA
Wegen des oben beschriebenen geringen rungsnehmer seine Erzeugnisse an einen eines internationalen Versicherungspro-
grammes, abgeschlossen werden.Prozesskostenrisikos und der Möglichkeit inländischen Abnehmer liefert, der diese
der Vereinbarung eines anwaltlichen dann mit dem Wissen und Wollen des Punitive/Exemplary DamagesErfolgshonorars, gelingt es oft leicht, eine Versicherungsnehmers ins Ausland ex-Ansprüche auf Entschädigungen mit
hohe Anzahl von Anspruchstellern in portiert.Strafcharakter sind regelmäßig vom Ver-
einem Sammelklageverfahren zu bündeln sicherungsschutz ausgeschlossen.Direkter US-Exportund damit einen erheblichen Druck auf
Der direkte Export in die USA, das heißt den Beklagten auszuüben.der Export von Produkten durch den
FazitStrafschadensersatz Versicherungsnehmer selbst, wird – an-Eine Besonderheit gegenüber dem deut- ders als der indirekte Export – nicht Durch das Produkthaftungsrecht sowie schen Rechtssystem ist, dass US-Zivil- pauschal im Rahmen der Produkthaft- einigen Besonderheiten des Zivilprozess-gerichte Strafschadensersatz (Punitive / pflichtversicherung mitversichert. Viel- rechts in den USA drohen einem Her-Exemplary Damages) zusprechen können. mehr wird der Haftpflichtversicherer nach steller Risiken, die sich nach deutschem Bei besonders verwerflichem Verhalten gesonderter Prüfung des spezifischen US- Recht nicht oder zumindest nicht in kann der Schädiger so zur Zahlung eines
Produktrisikos des Versicherungsnehmers diesem Ausmaß ergeben würden. Umso Vielfachen des eigentlichen Schadens ver-
wichtiger ist es, hierfür den bestmöglichen über eine Mitversicherung dieses Risikos urteilt werden.
Versicherungsschutz zu haben. Bitte spre-im Einzelfall entscheiden. Da das Pro-
chen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben dukthaftpflichtrisiko in den USA deutlich Versicherung von US-Produkthaftpflicht-oder einen konkreten Bedarf in Ihrem höher als in anderen Märkten zu bewerten risikenUnternehmen sehen. Wir beraten und in-ist, wird regelmäßig ein Zuschlag zum formieren Sie gerne. Prämiensatz des Versicherungsvertrages Indirekter US-Export
In marktüblichen Versicherungsprodukten erhoben. werden Produkthaftpflichtansprüche auf-
Niederlassungen und Betriebsstätten in den grund des sogenannten indirekten Exports
in die USA, das heißt durch Erzeugnisse, USASofern ein Unternehmen durch Tochter-die ins Ausland gelangt sind, ohne dass
gesellschaften oder Niederlassungen in der Versicherungsnehmer dorthin geliefert
den USA aktiv ist, sollte dort ein lokaler hat oder hat liefern lassen, mitversichert.
Versicherungsvertrag zur Deckung der Unter »liefern lassen« wird dabei auch der
Haftpflichtrisiken, am besten im Rahmen Umstand verstanden, dass der Versiche-
12
MODISCH VER(UN)SICHERT – FESTES SCHUHWERK BEIM AUTOFAHREN
Darf man mit Flip-Flops Auto fahren? Was ist mit Gummistiefeln, High-Heels oder sogar ganz barfuß? Diese Frage wird
immer wieder neu diskutiert.
Grundlagen Fahren mit bestimmten Schuhen jedoch
keine grobe Fahrlässigkeit dar, so dass die Gemäß § 23 der Straßenverkehrsordnung Vollkaskoversicherung in den meisten (StVO) ist der Fahrzeugführer dafür Fällen in die Regulierung eintritt. verantwortlich (…), dass das Fahrzeug
(…) sowie die Ladung und Besetzung Fazit
vorschriftsmäßig sind und die Verkehrs-Prinzipiell kann man beim Autofahren also sicherheit des Fahrzeugs durch die tragen was man will, doch verursacht man Ladung oder die Besetzung nicht leidet. einen Unfall, sieht die Sachlage anders
In der Vergangenheit wurde wiederholt aus. Fakt ist: Riemchensandalen, High-
betont, dass unsorgfältig fährt, wer Heels, Schlappen und Flip-Flops sind kein
ungeeignetes Schuhwerk trägt. Diesem festes Schuhwerk und daher zum
Grundsatz wurde jedoch durch einige Autofahren ungeeignet. Das Risiko, von
Urteile widersprochen. So hat das OLG den Pedalen abzurutschen oder sich zu
Bamberg ein Urteil gegen einen Lkw- verheddern, ist einfach zu groß. Daher
Fahrer aufgehoben, der 50 EUR Bußgeld sollte jeder Autofahrer und jede Auto-
zahlen sollte, weil er in Socken gefahren fahrerin stets ein Paar flache, feste
war. Das bloße Fahren ohne geeignetes Schuhe zum Wechseln im Kofferraum ha-
Schuhwerk ist also weder nach § 23 StVO ben. Außerdem sollten Flip-Flops & Co.
noch nach einer anderweitigen Vorschrift während der Fahrt nicht im Fußraum de-
des Straßenverkehrsrecht mit einem poniert werden, da sie bei Bremsmanö-
Bußgeld sanktioniert. Aber: Wer aufgrund vern schnell nach vorne rutschen und sich
von unpassendem Schuhwerk einen unter den Pedalen verkeilen können.
Unfall verursacht beziehungsweise Dritte Achtung!schädigt, kann bußgeldrechtlich bezie-
hungsweise strafrechtlich belangt wer-Berufskraftfahrer sind gemäß den Unfall-
den. Voraussetzung hierfür ist, dass ein verhütungsvorschriften der Berufsgenos-
den Richter überzeugender kausaler Zu-senschaften verpflichtet, beim Fahren fes-
sammenhang zwischen Schuhwerk und tes, den Fuß umschließendes Schuhwerk
Unfall besteht.zu tragen (BDVD 29, § 44 Abs. 2). Diese
Vorgaben sind trotz der Regelungen, die Versicherungsschutzsich auf private Autofahrer beziehen,
Versicherungstechnisch drohen Fahrern unbedingt auch bei gutem Wetter weiter-
mit leichtem Schuhwerk keine Konse- hin einzuhalten.
quenzen. Unabhängig davon, was man an Haben Sie zu diesem Thema Beratungs-den Füßen trägt, muss die Kfz-Haft-bedarf? Wir beraten Sie gerne, rufen Sie pflichtversicherung des Unfallverursach-uns an.ers den Schaden zahlen, da es sich hier-
bei um keinen Ausschlusstatbestand
handelt. Falls ein Schaden am eigenen
Fahrzeug entsteht, prüft der Vollkasko-
versicherer zunächst, ob der Schadenfall
grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Nach
derzeitiger Rechtsprechung stellt das
Ihre Ansprechpartnerin:
Nicole Siebert
Tel. +49 7121 923-136
RVM-AKTUELL (V1)0413 13
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Joachim Roth
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BRANDSCHUTZ AUF BAUSTELLEN
Immer wieder wird in der Presse von Bränden auf Baustellen berichtet. In den häufigsten Fällen sind die Brände auf die
Nichtbeachtung von Sicherheitsvorschriften zurückzuführen. Erfahrungsgemäß liegt dies auch an dem Umstand, dass
oftmals eine Vielzahl von Unternehmen am Bau beteiligt ist und eine stetige Kontrolle schwierig erscheint. Losgelöst von
gesetzlichen, behördlichen und/oder versicherungsvertraglichen Vorschriften sollte in jedem Fall auf bestimmte Punkte
geachtet werden, um das Risiko einer Brandentstehung zu minimieren.
Sind auf Baustellen gesetzliche Vorschriften �Keine Feuerstätten in Bereichen mit punkt unter 21 °C dürfen nicht zum
zu beachten? entzündlichen und/oder explosions- Reinigen von Fußböden, Wänden,
gefährlichen Stoffen Decken und Maschinen verwendet
�Keine Feuerstätten in Bereichen mit werdenDie Antwort lautet eindeutig: Ja! Eine
explosiblen Gasen, Dampf-Luft-Gemi- Brennbare Gase:Vielzahl an berufsgenossenschaftlichen
schen und/oder Staub-Luft-Gemi- �Lagerräume für Gasflaschen müssen Vorschriften, Technischen Regeln und
schen be- und entlüftet seinsonstigen Sicherheitsvorschriften ist zu
�Keine Feuerstätten in Arbeitsräumen, �Gasflaschen dürfen nicht mit leicht beachten. Bereits bei der Aufstellung von
die unter Druckluft stehen entzündlichen Stoffen gelagert wer-Bauunterkünften sind Inhalte der (Lan-
Brandgefährliche Arbeiten: dendes-) Bauordnungen zu beachten. Darüber
�Entfernung brennbarer Gegenstände �An den Arbeitsplätzen dürfen nur die hinaus muss auf die korrekte Lagerung von
aus dem Gefahrenbereich im Gebrauch befindlichen Flaschen Arbeitsstoffen und brennbaren Flüssig-
�Löschgeräte bereitstellen seinkeiten geachtet werden. Selbstredend ist,
�Brandwache bereitstellen �Schutz vor Sonneneinstrahlung und dass auch Bauunterkünfte gemäß den
Brandgefährliche Geräte: Wegnahmeberufsgenossenschaftlichen und versiche-
�Aufstellung auf nicht brennbaren, wär-rungsvertraglichen Vorschriften mit Feuer-
mebeständigen Unterlagen Fazitlöschern auszustatten sind.
�Nachfüllen flüssiger Brennstoffe erst,
wenn Geräte auf normale Umgebungs-Auf welche organisatorischen Punkte muss Durch die Einhaltung der oben darge-
temperatur abgekühlt sind stellten Maßnahmen ist eine erhebliche in besonderem Maße geachtet werden?
Brennbare Baustellenabfälle: Minimierung des Brandentstehungsrisi-
�Keine Lagerung in Gebäuden kos sichergestellt. Wichtig ist, dass hier-Rauchen:
�Sofern keine geeignete Stelle zur für entsprechende Verantwortlichkeiten �Rauchverbot für Bereiche mit ent-
Lagerung vorhanden ist, ist ein re- übertragen und überwacht werden.zündlichen und/oder explosionsge-
gelmäßiger Abtransport sicherzu-fährlichen Stoffen
stellen�Rauchverbot für Bereiche mit explo-
Reinigungs- und Lösemittel, Klebstoffe:siblen Gasen, Dampf-Luft-Gemischen
�Vermeidung von Zündquellen (Fun-und/oder Staub-Luft-Gemischen
kenbildung durch Schwach- u. Stark-�Fachgerechte Entsorgung der Zigaret-
stromanlagen, Ventilatoren etc.) tenkippen
�Brennbare Flüssigkeiten mit Flamm-Feuerstätten (Heizungen):
14
Schauen wir uns die jüngsten Entwicklungen am Kapitalmarkt an, so stellt sich für viele Anleger aktuell die Frage: Macht es
noch Sinn, weiterhin in Edelmetallen investiert zu sein? Unter der kurzfristigen »Renditebrille« betrachtet, ist diese Über-
legung durchaus berechtigt.
VERMÖGENSSICHERUNG MIT EDELMETALLEN – EIN AUSLAUFMODELL?
Während der DAX im vergangen Jahr
(01.04.2012 bis 31.03.2013) um rund
12 % zulegte, verlor der Goldpreis in Euro
um rund 1 %. Noch extremer wird der Un-
terschied in der Betrachtung des letzten
halben Jahres: DAX + 8% / Gold -10%. Die
negative Gold- (und Silber-) Preisent-
wicklung spiegelt sich in der Performance
unserer Edelmetallinvestments (DWS Gold
Plus, M&W Privat sowie den physischen
Anlagen) wider.
Soweit die kurzfristige Betrachtung. Sie
hat nichts damit zu tun, dass die Edel-
metalle mittel- bis langfristig von den
rotierenden Gelddruckmaschinen profi-
tieren, ja zwangsläufig profitieren müssen
(Entwicklung über die letzten 5 Jahre: DAX
+ 3,59 % p.a. / Gold + 15,89 % p.a.). Nur
war es zuletzt so, dass Anleger weltweit
Aktien statt Edelmetalle favorisierten. Ihr
Argument: Das viele Geld hält die Zinsen
tief unten im Keller; deshalb lohnen sich
Aktien mit Dividendenrenditen über der
Inflationsrate mehr, als Anleihen mit Ren-
diten darunter.
Doch diese Betrachtungsweise ist ein-
seitig, weil sie die Gefahr einer mit
rückläufigen Unternehmensgewinnen –
und dadurch auch Aktienkursen – ver-
bundenen konjunkturellen Abschwäch-
ung ausblendet. Eine solche Gefahr ist
zumindest im Euroraum akut; ein Grund,
warum EZB-Chef Mario Draghi sich zuletzt
ausdrücklich Maßnahmen zur weiteren
Lockerung der Geldpolitik vorbehalten hat.
Gründe hierfür zeigen die jüngsten
Entwicklungen am europäischen Finanz-
und Arbeitsmarkt. Die Zwangsabwicklung
eines aus EU-Sicht »falschen zyprioti-
schen Geschäftsmodells« und dessen Plei-
tebanken bestimmte seit Mitte März die
Schlagzeilen. Obwohl es im Fall des sys-
tem(un)relevanten Zyperns im Vergleich zu
den bereits auf dem europäischen Ret-
tungsroulette-Tisch liegenden Billionen-
summen »nur« um »Peanuts« – ein paar
Milliarden Euro – ging, endete das zyp-
riotische Drama mit einem wegweisenden
Tabubruch in der Euro-Zone. Erstmals wur-
de in Europa das gesamte Bankensystem
eines Landes geschlossen (»Bankeinlagen
sind eine sensible Sache, da muss man
schnell handeln, daher macht man es am
Wochenende«, W. Schäuble) und Kapital-
verkehrskontrollen etabliert. Großbanken
werden zwangsabgewickelt, wobei auf
Druck der Troika (EZB, EU-Kommission
und IWF) Kontoguthaben, die über einen
»großzügig« gewährten »Eigentums-Frei-
betrag« von 100.000 EUR hinausgingen,
ohne jegliche demokratische Abstimmung
zu einem großen Teil konfisziert wurden!
Während die Euro-Retter eilig versicherten,
dass es sich bei Zypern um einen Einzelfall
handeln würde, und natürlich niemand die
Absicht habe, das Enteignungsmodell auf
die anderen europäischen Pleitebanken zu
übertragen, befand Eurogruppen-Chef
Dijsselbloem, dass der Fall Zypern
durchaus als Blaupause für andere Staaten
(besser Banken) in der Not dienen könne!
Neben diesen bedenklichen Entwicklun-
gen aus dem Finanzsektor kommen auch
vom Arbeitsmarkt keine positiven Signale.
Im Euroraum steigt die Arbeitslosenquote
nach wie vor. Insbesondere in Frankreich
(zweitgrößte Volkswirtschaft und inzwi-
schen mit 1,83 Billionen EUR (+116,9
Mrd. EUR p. a.) verschuldet) steigt die
Arbeitslosigkeit seit 22 Monaten ununter-
brochen. Mit knapp fünf Millionen Arbeits-
RVM-AKTUELL (V1)0413 15
Ihr Ansprechpartner:
Frank Wurster
Tel. +49 7121 923-126
VERMÖGENSSICHERUNG MIT EDELMETALLEN – EIN AUSLAUFMODELL?
beitslosen ist das der höchste Stand seit druckmaschinen und damit der Abwertung
Datenerhebung im Jahre 1996. Gleich- ihrer Währungen Wettbewerbsvorteile zu
zeitig wird das Staatsdefizit immer größer. erlangen. Man muss das ja nicht gleich als
Die negative Entwicklung des Bruttoin- Krieg bezeichnen. Aber dass die Kaufkraft
landsprodukts sowie der Einkaufsmana- der Währungen dabei auf der Strecke
gerindices der EU-17-Staaten sind ein bleibt, ist offensichtlich – und dass Edel-
weiteres Indiz dafür, dass eine kurzfristige metalle entsprechend an Kaufkraft gewin-
Entspannung an den Finanzmärkten nicht nen, dass also ihre Preise gemessen in den
zu erwarten ist. Währungen steigen, ebenfalls.
FazitAuch außerhalb Europas laufen die Geld-
druckmaschinen auf Hochtouren: Dies gilt Losgelöst von den kurzfristigen Edel-insbesondere für Japan – und bei dieser metallpreisentwicklungen halten wir an Entwicklung wird es nach Aussagen des unserer strategischen Empfehlung fest. dortigen Notenbankchefs Haruhiko Kuroda Eine Beimischung von Edelmetallinvest-auch bleiben. Demzufolge will die Noten- ments (Gold, Silber, Rhenium) ist unter bank erst einmal monatlich für umgerech- Vermögenssicherungsaspekten nach wie net jeweils fast 60 Milliarden EUR Geld vor wichtig. Die höchste Absicherung wird drucken, indem sie Staatsanleihen kauft. unseres Erachtens durch den physischen Im nächsten Jahr soll dieser Betrag sich Erwerb und Lagerung außerhalb des Eu-nahezu verdoppeln. Als Ziel gibt sie an, die roraumes erreicht. Die aktuellen Kursrück-Inflationsrate des seit vielen Jahren unter gänge können zum Nachkauf genutzt einer schlimmen Deflation leidenden werden. Aufgrund der hohen Schwankun-Landes, in nur zwei Jahren auf zwei Pro- gen bietet sich hierzu ein Sparplan an.zent hoch zu schleusen. Doch hinter dieser
Gerne unterbreiten wir Ihnen entsprech-Zielvorgabe steckt ein Trick: In Wahrheit ende Angebote – rufen Sie uns einfach kurz will Japan den im Vergleich zu anderen an!Währungen jahrelang überbewerteten Yen
so weit nach unten drücken, dass die
heimische Industrie dadurch Wettbe-
werbsvorteile erhält und so wieder mehr
exportieren kann. Dementsprechend sind
die japanischen Aktienkurse schon explo-
diert (Nikkei-Index + 54 % in 6 Mona-
ten!!), Fortsetzung mit nur kurzen Unter-
brechungen wahrscheinlich.
Das wirft wieder einmal die Frage auf, ob
wir es mit einem Währungskrieg zu tun
bekommen, indem alle führenden Wirt-
schaftsnationen versuchen könnten, durch
die immer schneller rotierenden Geld-
UNSERE IT INFORMIERT: E-MAIL-VERSCHLÜSSELUNGEN
Das Medium E-Mail wurde bereits in den ersten Jahren des Internets entwickelt. In dieser Zeit konnte noch niemand die
Entwicklung und die Bedeutung voraussagen, die dieses Medium in der modernen Geschäftswelt einnehmen wird. Das E-
Mail-Protokoll war seinerzeit nicht darauf ausgelegt, Daten und Informationen sicher zu übermitteln. Neue Ergänzungen
und Technologien ermöglichen es jedoch, komfortabel und sicher E-Mails zu verschlüsseln und zu übertragen. Auch wir als
RVM haben uns diesem Thema angenommen und beschreiten diesen Weg der sicheren Kommunikation.
16
Ihr Ansprechpartner:
Daniel Monshausen
Tel. +49 7121 923-259
Die Anfänge der E-Mail sicherlich kein Problem, spätestens je- RVM goes TLS
doch in der geschäftlichen Kommunika-
tion definitiv nicht erwünscht. Schon bald Die E-Mail wurde als eine der ersten RVM hat sich für den sicheren Austausch
wurde dieses Manko erkannt und es Anwendungen für das damalige ARPANET von E-Mails für die Transport Layer Se-
entwickelten sich viele Methoden, Proto-– dem ersten Vorläufer des Internets – curity (TLS; deutsch: Transportschicht-
kolle und Lösungsansätze, um diesem Um-gegen Ende der 1980er Jahre entwickelt. sicherheit) entschieden. Hierbei wird der
stand Abhilfe zu schaffen. Allerdings hat-Der Siegeszug der E-Mail war weder Kommunikationsweg zwischen beiden E-
ten diese in der Praxis häufig einen geplant noch vorhergesehen. Das Verhal- Mail-Servern mit Hilfe von Sicherheits-
entscheidenden Nachteil: die Ver- und ten der Anwender sorgte für diesen zertifikaten verschlüsselt. Bereits heute
Entschlüsselung musste von jedem Sender durchschlagenden Erfolg. Ebenfalls nicht haben wir mit einigen Versicherern und
und Empfänger selbst durchgeführt wer-vorhersehbar war, wie interessant der Kunden dieses Verfahren erfolgreich im
den. Auch die Schlüssel oder Kennwörter Inhalt dieser E-Mails auch für Dritte sein Einsatz.
mussten aufwändig ausgetauscht werden. kann.
Das war für Unternehmen mit vielen Auch mit Ihnen können wir eine solche
Mitarbeitern kein praktikabler Weg.Erste Schritte der Verschlüsselung TLS-verschlüsselte E-Mail-Kommunika-
tion implementieren! Fragen Sie bei Inte-
resse Ihren Kundenbetreuer oder direkt Serverbasierte VerschlüsselungEinen entscheidenden Nachteil für die
unseren Ansprechpartner aus der IT. geschäftliche Kommunikation haben nor-
Aber auch hier wurden schnell Lösungen male E-Mails: Da sie am ehesten mit einer
gefunden. E-Mails können mittlerweile von Postkarte vergleichbar sind, kann der
den E-Mail-Servern oder speziellen Sicher-Inhalt problemlos von jedem, der an der
heitsservern ver- und entschlüsselt wer-Übertragung der E-Mail beteiligt ist, ge-
den. Und dafür ist nur noch ein einziges lesen werden. So lange es sich hier
Zertifikat auf jeder Seite erforderlich.lediglich um Urlaubsgrüße handelt, ist das
RVM – WIR STELLEN UNS VOR
In der letzten Ausgabe von RVM-AKTUELL haben Sie den Bereich Vorsorge und Finanzen kennen gelernt. Heute berichten
wir über ein Geschäftsfeld, das nicht jeder Makler kann: Das Debitorenmanagement! Weg vom klassischen Versicherungs-
geschäft kümmern sich vier Experten um Ihre Liquidität in den Kernbereichen Forderungsabsicherung, Factoring und
Bürgschaften.
Ihr Ansprechpartner:
Rudi Brunner
Tel. +49 7121 923-116
RVM-AKTUELL (V1)0413 17
RVM erkannte frühzeitig die Bedeutung auf den individuellen Bedarf unserer kauf, über die Produktion/Einlagerung bis
dieser Themen für die Unternehmen. Heu- Kunden; zum Verkauf.
te umfasst die Dienstleistung auch die �Wir schulen die Mitarbeiter unserer
Bereiche Leasing, Warenfinanzierung, In- Kunden, informieren über Vertrags- Insgesamt tragen wir im Bereich Debi-
kasso und Vertrauensschutz. veränderungen beziehungsweise Pro- torenmanagement die Verantwortung für
duktneuheiten und führen regelmäßige ein Prämienvolumen von über 10 Mio.
Fast alle Teammitglieder sind länger als Vertragsgespräche durch; EUR. Im Bürgschaftsgeschäft managen
zehn Jahre bei RVM in diesem Bereich �Unser Ohr am Markt garantiert den wir ein Gesamtvolumen von 230 Mio.
tätig und setzen sich aus Betriebswirten, Kunden ständig »up-to-date« zu sein; EUR.
Bankkaufleuten und Versicherungsfach- �Transparenter Vertragsverlauf durch
wirten zusammen: Herr Björn Krasovc Auswertung von Prämien-, Schaden- Übrigens: Unsere Expertise ist auch bei
(Kundenbetreuer), Frau Vanessa Renz und Kreditentscheidungsstatistiken; den Versicherungsgesellschaften gefragt.
(Backoffice), Herr Bernd Hammelehle �Wir melden Schäden an den Versich- Seit über zehn Jahren unterstützen wir die
(Kundenbetreuer / Vertrieb) und Herr Rudi erer, informieren über fehlende Un- Anbieter bei der Produktentwicklung. Ihr
Brunner (Teamleiter). terlagen, fordern ausstehende Infor- Vorteil: Maßgeschneiderte Konzepte mit
mationen beim Insolvenzverwalter an Hand und Fuß!
Auszüge aus dem Leistungsspektrum: und überwachen die termingerechte
Schadenabwicklung.
�Entwicklung kreativer Absicherungs-
und Finanzierungskonzepte; unser Das erwartet Sie: Engagierte und im
Know-how gewährleistet optimale Ver- höchsten Maß kompetente Gesprächs-
tragsinhalte sowie risikogerechte Prä- partner, die Ihre Interessen bei Versiche-
mien; rungs- und Factoringgesellschaften ver-
�Prüfung bestehender Konzepte auf treten. Wir begleiten Sie bei der Risiko-
»Herz und Nieren« und Abstimmung absicherung und Finanzierung vom Ein-
18
Ihre Ansprechpartnerin:
Ute Zeile
Tel. +49 7121 923-141
Der Förderkreis Mukoviszidose e. V. in Dettingen/Erms wurde mit unserer Weihnachtsspende 2012 ebenfalls unterstützt.
Seit 1986 werden Patienten, die an der bisher unheilbaren chronischen Stoffwechselerkrankung leiden, ehrenamtlich vom
Förderkreis unterstützt und erhalten medizinische und therapeutische Soforthilfe.
PROJEKTE DER WEIHNACHTSSPENDE 2012
Mukoviszidose ist die häufigste Stoffwech- Sozial schwächer gestellte Patienten und Aus den aufgeführten Beispielen lässt
ihre Familien sind durch die zeit- und selkrankheit in Deutschland. Durch den sich die Bedeutung des sozialen Engage-
geldaufwändige Therapie der Krankheit zähflüssigen Schleim in den Bronchien ments des Förderkreises Mukoviszidose kommt es zu chronischem Husten, Bron- hart betroffen. Die Mütter der kleinen und ihrem Vorsitzenden Erwin Schlichter chiektasien, häufig wiederkehrenden Lun- Patienten können oft nicht mehr arbeiten erahnen. Seit vielen Jahren gewährt der geninfekten und schweren Lungenent- gehen und benötigen Unterstützung. Verein den Patienten und ihren Familien zündungen. Die Erbkrankheit belastet die schnelle, unbürokratische Hilfe.
Krankheitsbedingt fehlen die von Muko-Patienten täglich und verlangt von ihnen viszidose betroffenen Schüler häufig in der neben intensiven therapeutischen Maß- Menschen mit Mukoviszidose brauchen Schule. Finanzielle Unterstützung gibt es nahmen eine besonders disziplinierte Le- Freunde – gerne haben wir den Verein bei Schullandheimaufenthalten und Aus-bensweise mit vielen Einschränkungen. unterstützt und freuen uns über so viel flügen, z. B. für eine Begleitperson. Sie
ehrenamtliches Engagement. Falls Sie die Die Bandbreite des Engagements vom achtet auf die Einhaltung der Hygiene-Arbeit des Förderkreises Mukoviszidose Förderkreis Mukoviszidose e. V. zeigt sich richtlinien, Inhalationen und Medika-e. V. interessiert, finden Sie hier noch die in Fördermaßnahmen für Forschung, Stel- mentengaben.Kontaktdaten:lenfinanzierung und Umschulungen, bis
Die stationäre Versorgung der Patienten in hin zur Beschaffung von Medikamenten. Förderkreis Mukoviszidose e. V.der Universitätsklinik für Kinderheilkunde Die zu leistenden Zuzahlungen für Medi-Silcherstraße 44, 72581 Dettingenund Jugendmedizin Tübingen wird durch kamente und stationäre Krankenhausauf-Tel. +49 7123 9799-0
das Engagement des Förderkreises sehr enthalte können von einem Teil der Pa-
positiv beeinflusst. Schwer betroffene tienten nicht mehr aufgebracht werden,
Kinder müssen viermal jährlich für zwei deshalb besteht die Gefahr, dass dringend
Wochen zur intensiven Behandlung statio-notwendige medizinische Behandlungen
när aufgenommen werden. Für diese aus finanziellen Gründen nicht wahrge-
nommen werden. Hier leistet der Verein Patienten stellt der Verein Bücher, Spiel-
finanzielle Unterstützung über die staat- zeug, CD/DVD-Player, Filme und alters-
entsprechendes Spielzeug zur Verfügung.lichen Hilfen hinaus.
Über 150 Mitarbeiterinnen und Mitar-
beiter bilden mittlerweile die wertvollste
Ressource bei RVM. Aus diesem Grunde ist
es uns ein großes Anliegen, Ihnen einen
tieferen Einblick zu geben, was sich bei
uns »so tut«.
Neue MitarbeiterInnen:
Wir haben uns verstärkt durch:
Sachbearbeiter Kfz
Sachbearbeiterin Kfz
Weiterbildung:
�Herrn Kevin Straub
�Frau Alexandra Döring
Wir bilden uns für Sie weiter.
hat am 10.04.2013 ihre Prüfung zur Aus-
bilderin IHK absolviert.
Herzlichen Glückwunsch!
�Frau Stefanie Poggensee
RVM – IN EIGENER SACHE
RVM-AKTUELL (V1)0413 19
Ihre Ansprechpartnerin:
Larissa Schadenberger
Tel. +49 7121 923-147
IMPRESSUM
Herausgeber
RVM Versicherungsmakler
GmbH & Co. KG und
RVM Finanzmanagement
GmbH & Co. KG
Arbachtalstraße 22
72800 Eningen u. A.
Tel. +49 7121 923-0
Fax +49 7121 923-200
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Herr Thomas Gaugele
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sorge/Kapitalanlage. Für den Inhalt
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