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Regierung von Unterfranken
Pressekonferenz
Donnerstag, 7. September 2017
S i t u a t i o n an den Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen und
beruflichen Schulen im Regierungsbezirk Unterfranken
zu Beginn des Schuljahres 2017/2018 Stand: 7. September 2017
(Sperrfrist: 7. September 2017, 11:00 Uhr)
Teilnehmer an der Pressekonferenz:
Regierungspräsident Dr. Paul Beinhofer Abteilungsdirektor Gustav Eirich
Regierung von Unterfranken Situation zum Schuljahresbeginn 2017/2018 07.09.2017
Inhaltsverzeichnis 1. Grund- und Mittelschulen in Unterfranken ...................................................... 3
1.1. Schüler ....................................................................................................................................... 3 1.2. Klassen ...................................................................................................................................... 5
1.2.1. Gesamtentwicklung .......................................................................................................... 5 1.2.2. Mittlere Reife-Klassen ...................................................................................................... 6 1.2.3. Praxisklassen ................................................................................................................... 7 1.2.4. Jahrgangskombinierte Klassen ........................................................................................ 7
1.3. Schulen ...................................................................................................................................... 8 1.4. Unterrichtssituation .................................................................................................................. 9
1.4.1. Unterrichtsversorgung ...................................................................................................... 9 1.4.2. Eintritt in den Vorbereitungsdienst ................................................................................. 10 1.4.3. Mobile Reserve ............................................................................................................... 10
2. Erziehung, Unterricht und Qualitätssicherung .............................................. 11 2.1. Ganztagesangebote an Grund-, Mittel- und Förderschulen ............................................... 11
2.1.1. Mittagsbetreuung und verlängerte Mittagsbetreuung an Grund- und Förderschulen .... 11 2.1.2. Offene Ganztagsschule an Förder- und Mittelschulen ................................................... 12 2.1.3. Offene Ganztagsschule in den Jahrgangsstufen 1-4 ..................................................... 12 2.1.4. Gebundene Ganztagsschulen an Grund-, Mittel- und Förderschulen ........................... 14
2.2. Fördermaßnahmen für Schüler mit Migrationshintergrund ............................................... 14 2.2.1. Vorkurse ......................................................................................................................... 15 2.2.2. Übergangsklassen .......................................................................................................... 16 2.2.3. Zusätzliche Maßnahmen aus Drittmitteln ....................................................................... 18 2.2.4. Weitere Angebote ........................................................................................................... 18
2.3. Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) in Unterfranken ....................................................... 19 2.4. Die Grundschule ..................................................................................................................... 20 2.5. Einsatz von Grundschullehrkräften an staatlichen Gymnasien und Realschulen .......... 21 2.6. Die Mittelschule ...................................................................................................................... 21 2.7. Externe Evaluation von Schulen ........................................................................................... 22 2.8. Inklusion .................................................................................................................................. 22 2.9. Integration ............................................................................................................................... 23 2.10. Schulpsychologen und Kriseninterventions- und Bewältigungsteams ......................... 24
3. Förderschulen in Unterfranken ....................................................................... 25 3.1. Förderzentren .......................................................................................................................... 25
3.1.1. Schüler an Förderzentren ............................................................................................... 25 3.1.2. Mobile sonderpädagogische Hilfe (msH) ....................................................................... 25 3.1.3. Schulvorbereitende Einrichtungen (SVE) ....................................................................... 25 3.1.4. Mobile Sonderpädagogische Dienste (MSD) ................................................................. 26 3.1.5. Schulen und Klassen für Kranke .................................................................................... 26
3.2. Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung ........................................................ 26 3.3. Ganztagsangebote an Förderzentren ................................................................................... 27 3.4. Abschlüsse am Förderzentrum mit Angeboten im Förderschwerpunkt Lernen ............. 27
4. Berufliche Schulen ........................................................................................... 28 4.1. Entwicklung der Schülerzahlen ............................................................................................ 28 4.2. Weiterentwicklung der Angebote für berufsschulpflichtige Asylbewerber und
Flüchtlinge ........................................................................................................................... 28 4.3. Weiterbildungskonzept zum Qualitätsmanagement an beruflichen Schulen in Bayern
(QmbS) ................................................................................................................................. 30 4.4. Digitalisierung in der beruflichen Schule / Medienkonzepte ............................................. 31 4.5. Industrie 4.0 / Wirtschaft 4.0 .................................................................................................. 32
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Regierung von Unterfranken Situation zum Schuljahresbeginn 2017/2018 07.09.2017
1. Grund- und Mittelschulen in Unterfranken (einschließlich der Privatschulen)
1.1. Schüler Seit nunmehr fünf Jahren sind die Schülerzahlen der Grund- und Mittelschulen auf stabi-lem Niveau. Im Vergleich zum Vorjahr ist für das neue Schuljahr ein Anstieg der Schüler-
zahlen in Unterfranken um 0,53% zu verzeichnen. Nach Schularten aufgeschlüsselt ha-
ben die Grundschulen einen Zuwachs von 1,44%, bei den Mittelschulen sinken die Schü-
lerzahlen um 1,31%.
01.10.2016 01.08.2017 Differenz Differenz % Schüler gesamt 61.498 61.827 + 329 + 0,53% Grundschüler 41.232 41.826 + 594 + 1,44%
davon: Schulanfänger 10.279 10.467 + 188 + 1,83% Mittelschüler 20.266 20.001 - 265 - 1,31%
davon: Entlassschüler (ohne P-Klassen) 4.525 4.491 - 34 - 0,75%
Die Entwicklung in den drei Regionen Unterfrankens:
AB, ABL, MIL 01.10.2016 01.08.2017 Differenz Differenz %
Schüler gesamt 18.211 18.156 - 55 - 0,30% Grundschüler 12.190 12.270 + 80 + 0,66% davon: Schulanfänger 3.019 3.003 - 16 - 0,53% Mittelschüler 6.021 5.886 - 135 - 2,24%
WÜ, WÜL, KT, MSP 01.10.2016 01.08.2017 Differenz Differenz %
Schüler gesamt 21.734 21.989 + 255 + 1,17% Grundschüler 15.282 15.575 + 293 + 1,92% davon: Schulanfänger 3.774 3.889 + 115 + 3,05% Mittelschüler 6.452 6.414 - 38 - 0,59%
SW, SWL, HAS, KG, NES 01.10.2016 01.08.2017 Differenz Differenz %
Schüler gesamt 21.553 21.682 + 129 + 0,60% Grundschüler 13.760 13.981 + 221 + 1,61% davon: Schulanfänger 3.486 3.575 + 89 + 2,55% Mittelschüler 7.793 7.701 - 92 - 1,18% (Stand 01.08.2017)
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Regierung von Unterfranken Situation zum Schuljahresbeginn 2017/2018 07.09.2017
Abb. 1: Entwicklung der Schülerzahlen an Grund- und Mittelschulen seit 2000
Abb. 2: Veränderung der Schülerzahlen in Unterfrankens Schulamtsbezirken gegenüber dem Vorjahr (GS/MS)
0
20000
40000
60000
80000
100000
120000
22
64 54 60
44
-6
90
25
56
26
51
108
-19 -29
-63
13
-37
-87
-62
-34
63
-71
19
42
-100
-50
0
50
100
150
Veränderungen der Schülerzahlen an den Grund- und Mittelschulen
in den Schulamtsbezirken
AB ABL HAS KG KT MIL MSP RG SW SWL WÜ WÜL
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Regierung von Unterfranken Situation zum Schuljahresbeginn 2017/2018 07.09.2017
1.2. Klassen
1.2.1. Gesamtentwicklung inkl. Privatschulen 2016/17 2017/18 Differenz Differenz % Klassen gesamt 3.092 3.079 - 13 - 0,42% Grundschulen 2.021 2.037 +16 + 0,79%
Mittelschulen 1.071 1.042 - 29 - 2,71%
davon Jahrgangskombiniert (staatlich) 187 172 - 15 - 8,02%
M-Klassen 225 223 - 2 - 0,89%
Praxisklassen 14 14 0 + 0,00%
Übergangsklassen 70 58 - 12 - 17,14%
Unter Berücksichtigung der Situation an den jeweiligen Schulorten versorgen die Staatli-
chen Schulämter die Einzelschulen bzw. Mittelschulverbünde in Kenntnis der entspre-
chenden Voraussetzungen an der jeweiligen Schule (Klassengrößen, Praxisklassen und
besondere Bedingungen) bedarfsgerecht mit entsprechenden Lehrerstunden. So starten
3.079 Klassen ins neue Schuljahr. In rund 92 % der Klassen (Vorjahr 91 %) werden je-
weils bis maximal 25 Schüler unterrichtet.
Durchschnittliche Schülerzahl pro Klasse 2016/17 2017/18 Differenz Gesamt 19,89 20,08 + 0,19 Grundschule 20,41 20,53 + 0,12 Mittelschule 18,80 19,19 + 0,40
Zahl der Klassen nach Schülerzahlen Zahl der Schüler je Klasse
bis 15 16-20 21-25 26-28 29 30+ *)
2016/17 362 1.352 1.126 248 6 4 2017/18 363 1.330 1.147 221 12 6 Differenz + 1 - 22 + 21 - 27 + 6 + 2 54,99% 44,43% 0,58% kleine Klassen mittlere Klassen große Klassen
*) 4 Klassen davon an Schulen in privater Trägerschaft
Die durchschnittliche Schülerzahl pro Klasse im Grund- und Mittelschulbereich ist etwa
auf dem Niveau des Vorjahreswerts von ca. 20 Schülern pro Klasse (20,08; Vor-
jahr 19,89). In der Grundschule liegt die Klassenfrequenz bei 20,53 (Vorjahr 20,41) Schü-
lern pro Klasse, in der Mittelschule bei 19,19 (Vorjahr 18,80).
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Regierung von Unterfranken Situation zum Schuljahresbeginn 2017/2018 07.09.2017
Abb. 3: Entwicklung der durchschnittlichen Schülerzahlen pro Klasse an Grund- und Mittelschulen seit 2000
1.2.2. Mittlere Reife-Klassen Im Schuljahr 2017/18 werden wieder in allen Mittelschulverbünden in Unterfranken
M-Klassen gebildet. Allerdings gibt es nicht an allen Standorten einen vollständigen
M-Zug, der von der 7. bis zur 10. Jahrgangsstufe führt. Vielmehr bieten Mittelschulen in-
nerhalb ihres Verbundes diese Möglichkeit gemeinsam an. An einigen Schulen, an denen
die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in der 7. und 8. Jahrgangsstufe zur Bildung ei-
ner eigenen M7-Klasse nicht ausreicht, werden M-Kurse eingerichtet.
Die stabilen Schülerzahlen im Mittelschulbereich bestätigen, dass sich diese Schulart in Unterfranken etabliert hat. Schüler und Eltern in Bayern haben erkannt,
dass die Mittelschule mit ihrer starken Berufsorientierung eine echte Alternative im diffe-
renzierten bayerischen Schulwesen darstellt.
1.623 Schüler werden im Juli 2018 die Mittelschule voraussichtlich mit dem Mittleren Bil-
dungsabschluss verlassen, 2.868 voraussichtlich mit dem Qualifizierenden oder erfolgrei-
chen Mittelschulabschluss. Setzt man diese beiden Zahlen in Relation, so entfallen auf
den Mittleren Abschluss 36,1 % (Vorjahr 34 %). Besonders erfreulich ist, dass immer
weniger Schüler die Mittelschule ohne Abschluss verlassen.
1516171819202122232425
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
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1.2.3. Praxisklassen
Im Schuljahr 2017/18 wird unterfränkischen Schülerinnen und Schülern in
14 Praxisklassen (wie im Vorjahr) wieder die Möglichkeit geboten, an von Theorie entlas-
tetem Unterricht teilzunehmen. Das Konzept der Praxisklasse mit dem Ziel einer intensi-
ven individuellen Förderung, einem hohen Anteil an betrieblicher Praxis und sozialpäda-
gogischer Betreuung im letzten Schulbesuchsjahr hat sich bewährt.
Die Schüler der Praxisklassen haben dabei die Möglichkeit, an der Prüfung zu einem er-
folgreichen (theorieentlasteten) Abschluss der Mittelschule der Praxisklasse teilzuneh-
men.
1.2.4. Jahrgangskombinierte Klassen Neben reinen Jahrgangsklassen gibt es auch im Schuljahr 2017/18 an staatlichen Grundschulen in allen Schulamtsbezirken wieder jahrgangskombinierte Klassen, ins-
gesamt 175 (Vorjahr 187). Neben pädagogischen Erwägungen garantieren diese Klassen
den Bestand von wohnortnahen kleinen Schulen und leisten damit einen wichtigen Beitrag
zur Stärkung der ländlichen Region.
Jahrgangskombinierte Klassen an staatlichen Schulen
Jahrgangsstufen 1/2. Jahrgang 3/4. Jahrgang 2/3. Jahrgang
Klassen 2016/2017 134 52 1
Klassen 2017/2018 119 55 1
Der leichte Rückgang hat verschiedene Ursachen. Zum einen ist aufgrund der Stabilisie-
rung der Schülerzahlen die Bildung von jahrgangsgemischten Klassen zum Erhalt kleiner
Grundschulen nicht mehr im bisherigen Umfang nötig, zum anderen gestaltet sich aus
dem gleichen Grund die Bildung von Jahrgangsmischungen organisatorisch komplizierter
im Hinblick auf die Klassengrößen. Dies gilt insbesondere dann, wenn parallel keine jahr-
gangsreinen Klassen gebildet werden können. Eine Stabilisierung wird wohl die weitere
Überführung der jahrgangsgemischten Klassen in flexible Eingangsklassen (flexible
Grundschule) bringen.
Die Evaluation dieser Beschulungsform hat ergeben, dass die Eltern mit den Ergebnissen
in den jahrgangsgemischten Klassen zufrieden sind und dieser Organisationsform grund-
sätzlich positiv gegenüber stehen. Alle bisherigen Untersuchungen bestätigen, dass die
kognitiven Leistungen der Schüler denen in jahrgangsreinen Klassen in nichts nachste-
hen. Hinsichtlich der sozialen Erziehung weisen solche Klassen sogar Vorteile auf. Vor
dem Hintergrund dieser Erfahrungen gibt es Jahrgangskombinationen auch an Schulen,
deren Schülerzahlen für jahrgangsreine Klassen ausreichen würden. Der Unterricht in
jahrgangsgemischten Klassen stellt sich im Gegensatz zu der bisweilen vorherrschenden - 7 -
Regierung von Unterfranken Situation zum Schuljahresbeginn 2017/2018 07.09.2017
Meinung nicht als Unterricht in zwei Gruppen dar. Vielmehr verfolgt er das Ziel, ebenso
wie in einer jahrgangsreinen Gruppe, auf die zunehmende Heterogenität zu reagieren und
verstärkt zu differenzieren und individuell zu fördern. Der Unterricht orientiert sich dabei
an den Lehrplänen der beiden ersten Jahrgangstufen.
Zur Vorbereitung der Lehrkräfte forciert die Regierung von Unterfranken weiter die Fort-
bildung der Kolleginnen und Kollegen, die in jahrgangskombinierten Klassen unterrichten.
Um Lehrkräften, die erstmals in Jahrgangskombinierten Klassen eingesetzt werden, mehr
Zeit zur Einarbeitung zu geben, unterrichten sie eine Unterrichtsstunde pro Woche weni-
ger.
Besonders ausgebildete Experten, die selbst über umfangreiche Unterrichtserfahrung in
jahrgangskombinierten Klassen verfügen, stehen den Schulen als Ansprechpartner und
Berater zur Seite. Auch durch den Austausch von Materialien und durch Unterrichtshospi-
tation werden Lehrerinnen und Lehrer unterstützt.
1.3. Schulen
Schulamt Grund-schulen
Mittel-schulen Gesamt
Stadt Aschaffenburg 13 6 19 Landkreis Aschaffenburg 34 13 47 Landkreis Bad Kissingen 21 14 35 Landkreis Haßberge 15 9 24 Landkreis Kitzingen 18 8 26 Landkreis Main-Spessart 33 9 42 Landkreis Miltenberg 25 16 41 Landkreis Rhön-Grabfeld 21 5 26 Stadt Schweinfurt 8 3 11 Landkreis Schweinfurt 21 9 30 Stadt Würzburg 14 6 20 Landkreis Würzburg 29 12 41 Unterfranken gesamt *) 252 110 363
*) Staatliche Schulen; hinzu kommen 18 Schulen privater Träger (4 Volksschulen, 9 Grundschulen, 4 Mittelschulen, 1 Teilhauptschule)
In Unterfranken gibt es im Schuljahr 2017/18 insgesamt 47 Staatliche Grundschulen bzw.
Grundschulanteile an Volksschulen (Vorjahr 42), die von unter 80 Schülern besucht wer-
den. An 18 Grundschulen (Vorjahr 12) werden weniger als 4 Klassen unterrichtet. Staatli-
che Mittelschulen und Mittelschulanteile an Volksschulen liegen mit 29 Standorten unter
der Zahl von 100 Schülern (Vorjahr 26).
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Regierung von Unterfranken Situation zum Schuljahresbeginn 2017/2018 07.09.2017
1.4. Unterrichtssituation
1.4.1. Unterrichtsversorgung Im Schuljahr 2017/2018 kann Unterfranken mit Zugängen an Grund- und Mittelschulen
im Umfang von insgesamt 300 Vollzeitkontingenten versorgt werden. Rechnet man die
zum neuen Schuljahr 2017/2018 in den Ruhestand und die Freistellungsphase gegange-
nen Lehrkräfte sowie die auslaufenden befristeten Verträge im Umfang von zusammen
254 Kapazitäten ab, so ergibt sich rechnerisch zum Schuljahr 2017/2018 ein Zuwachs von 46 Lehrerstellen. Dieser Zuwachs ist auf die gegenüber dem Vorjahr leicht gestie-
gene Schülerzahl zurückzuführen. Während im vergangenen Jahr der Bedarf das Ange-
bot an Lehrkräften überstieg und deshalb befristete Verträge im Umfang von 47 Vollzeit-
kontingenten für die Mobile Reserve abgeschlossen werden mussten, ist dieses Jahr wie-
der eine deutliche Erhöhung des Anteils von Beamten bzw. unbefristeten Beschäftigungs-
verhältnissen einschließlich der Qualifizierungsmaßnahmen für Gymnasial- bzw. Real-
schullehrkräfte zu verzeichnen. Nur noch 12 Vollzeitkontingente zur Verstärkung der Mo-
bilen Reserve sind in der Versorgung befristet vorgesehen. Alle ausgebildeten Grund- und
Mittelschullehrkräfte bis zur Examensnote 3,5 wurden eingestellt (Volleinstellung). Die
oben genannten 300 Vollzeitkontingente ergeben sich im Rahmen eines bayernweiten
Ausgleichs. Weil der Bedarf an Lehrkräften in Oberbayern aufgrund hoher Schülerzu-
wächse nach wie vor sehr hoch ist, erhalten von 238 (Vorjahr 195) unbefristet einzustel-
lenden Lehrkräften aus Unterfranken 50 ein Angebot in Oberbayern, gleichzeitig können
60 Lehrkräfte vor allem aus Oberbayern im Rahmen des Lehrerausgleichs nach Unter-
franken versetzt werden. Im Versetzungsverfahren waren noch 10 Lehrkräfte nach Ober-
und Mittelfranken abzugeben. Abgaben und Zuversetzungen halten sich also die Waage. Im Rahmen einer Sondermaßnahme „begleitete Qualifizierung“ für Grund-
und Mittelschulen werden 50 Lehrkräfte mit dem Lehramt Gymnasium und Realschu-le innerhalb von einem bzw. zwei Jahren zu Grund- und Mittelschullehrkräften qualifi-ziert. Am Ende dieser Qualifizierungsmaßnahme besteht die Möglichkeit einer Verbeam-
tung als Grund- bzw. Mittelschullehrkraft. Die Zahl der Lehrkräfte, die in einem befristeten
Beschäftigungsverhältnis für die Dauer eines Jahres eingestellt werden, verringert sich
dadurch im Vergleich zum Schuljahr 2016/17 deutlich. (Versorgung: 238 Einstellung, 50
Qualifizierungsmaßnahmen und 12 befristete Verträge) In der Summe wurden Unterfran-
ken also 300 Vollzeitkontingente zugewiesen, weitere befristete Arbeitsverträge für ein
ganzes Jahr (inklusive Sommerferien) zum Auffüllen von neuen Teilzeiteinstellungen, aus
den Nichtantritten und weiteren Ausfällen bis zum Schuljahresbeginn können durch die
Regierung an die Schulämter vergeben werden.
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Regierung von Unterfranken Situation zum Schuljahresbeginn 2017/2018 07.09.2017
1.4.2. Eintritt in den Vorbereitungsdienst
Eintritt in den Vorbereitungsdienst 2016/17 2017/18 Veränderung
zum Vorjahr Grundschule 135 149 + 14 Mittelschule 71 28 - 43 Fachlehrer (GS/MS) 12 9 - 3 Förderlehrer 6 8 + 2 Sonderschullehrer 52 38 - 14
Im Schuljahr 2017/2018 treten 149 Anwärter/innen (Vorjahr 135) aus dem Bereich der
Grundschule nach Ablegung des I. Staatsexamens ihren Vorbereitungsdienst in Unter-
franken an, für das Lehramt an Mittelschulen sind es 28 Anwärter (im Vorjahr 71). Diese
im Vergleich zum Vorjahr veränderte Zuordnung seitens des Bay. Staatsministeriums rich-
tet sich nach dem Bedarf in den jeweiligen Regierungsbezirken. Im Regierungsbezirk Un-
terfranken zeichnet sich somit eine erhöhte Anzahl an Berufsanfängern in der Grundschu-
le und eine reduzierte Anzahl in der Mittelschule ab.
Weiterhin werden 9 Fachlehreranwärter/innen (Vorjahr 12) ins 1. Dienstjahr eingewiesen
und acht Förderlehreranwärter/innen (Vorjahr 7) werden im 1. Dienstjahr praxisorientiert in
Seminar und Schule ausgebildet, um Kinder in kleinen Gruppen bei der Entwicklung ihrer
schulischen Fähigkeiten zu unterstützen. Insgesamt sorgen in Unterfranken derzeit 31
Seminare dafür, dass die Anwärter für den Grund- und Mittelschulbereich ebenso wie die
Fach- und Förderlehreranwärter professionell auf ihre Aufgaben als Lehrer und Erzieher
vorbereitet werden.
Im Bereich der Förderschulen werden im Schuljahr 2017/2018 38 Referendarinnen und
Referendare in 7 Seminaren mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten ausgebildet. Die
Schwankungen in diesem Bereich sind zyklisch durch die Aufnahmekapazität der Semina-
re in Unterfranken bedingt (jeweils im Wechsel ein stärkerer und ein schwächerer Jahr-
gang).
1.4.3. Mobile Reserve Zur Vermeidung von Unterrichtsausfällen wird natürlich wieder eine mobile Reserve gebil-
det. Hierfür stehen zum Schuljahresbeginn 230 Vollzeitstellen zur Verfügung (insgesamt
6353 Lehrerstunden). Das sind wieder über 300 vielfach teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte.
Wie bereits im Vorjahr stehen die sonst üblichen weiteren Stundenkontingente, die im No-
vember und Februar durch das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst bedarfsorientiert zugeteilt werden, auch in diesem Schuljahr be-
reits komplett zum Schuljahresbeginn zur Verfügung.
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Regierung von Unterfranken Situation zum Schuljahresbeginn 2017/2018 07.09.2017
2. Erziehung, Unterricht und Qualitätssicherung
2.1. Ganztagesangebote an Grund-, Mittel- und Förderschulen Aufgrund der Veränderungen in Gesellschaft und Arbeitswelt, die zu einem tiefgreifenden
Wandel der Familienstrukturen geführt haben, und angesichts wachsender Anforderungen
an Bildung und Erziehung ist der Ausbau bedarfsgerechter, ganztägiger Betreuungs- und
Förderangebote für Schülerinnen und Schüler auch weiterhin wünschenswert und not-
wendig.
Zu den Ganztagsangeboten in Bayern gehören die Mittagsbetreuung sowie die beiden
Modelle der Ganztagsschule (offene und gebundene Form).
Zum kommenden Schuljahr 2017/2018 werden die staatlichen Finanzierungsanteile an
den Budgetbeträgen der offenen und gebundenen Ganztagsschule um 8,75% erhöht.
Damit berücksichtigt der Freistaat Personalkostensteigerungen insbesondere durch Tarif-
erhöhungen.
2.1.1. Mittagsbetreuung und verlängerte Mittagsbetreuung an Grund- und Förderschulen
Die Mittagsbetreuung bzw. verlängerte Mittagsbetreuung unterstützt die Erziehungsarbeit
des Elternhauses und der Schule. Sie liegt in kommunaler oder freier Trägerschaft. Auch
für Mittelschulen besteht die Möglichkeit, die Mittagsbetreuung einzurichten.
Die Mittagsbetreuung wird in folgenden Formen angeboten:
a) Mittagsbetreuung Die Mittagsbetreuung ist eine bedarfsgerechte, zuverlässige Betreuungsform, die El-
tern eine sichere Betreuung ihrer Kinder bis ca. 14:00 Uhr gewährleistet.
Bei gegebenen Voraussetzungen (Mindestgröße 12 Teilnehmer) wird diese Betreu-
ungsform mit einem staatlichen Zuschuss von 3.323 € pro Gruppe und Schuljahr ge-
fördert.
b) Verlängerte Mittagsbetreuung Die verlängerte Mittagsbetreuung ist ein zeitlich verlängertes Betreuungsangebot bis
mindestens 15:30 Uhr. Dabei ist auch eine qualifizierte Hausaufgabenbetreuung
verbindlicher Bestandteil des Angebots.
Bei gegebenen Voraussetzungen (Mindestgröße 12 Teilnehmer) wird diese Betreu-
ungsform mit einem staatlichen Zuschuss von 7.000 € pro Gruppe und Schuljahr ge-
fördert.
Seit dem Schuljahr 2012/13 besteht die Möglichkeit, für die verlängerte Mittagsbe-
treuung einen erhöhten Fördersatz von 9.000 € je Gruppe und Schuljahr zu erhal-
ten, wenn zusätzlich zur verlässlichen Hausaufgabenbetreuung die Betreuungszeit
bis 16.00 Uhr ausgeweitet und die Gelegenheit zu einem Mittagessen gegeben wird.
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Regierung von Unterfranken Situation zum Schuljahresbeginn 2017/2018 07.09.2017
Neben einem mit der Schulleitung abgestimmten pädagogischen Konzept muss
noch im Umfang von mindestens vier Zeitstunden pro Woche ein Lern- und Förder-
angebot, ein musisch-kreatives Angebot oder ein Sport- und Bewegungsangebot für
die Gruppe eingerichtet werden.
In Unterfranken werden im kommenden Schuljahr voraussichtlich 597 (Vorjahr 570) staatlich geförderte Mittagsbetreuungsgruppen an 125 Grundschulen und 5 Mittelschulen eingerichtet.
2.1.2. Offene Ganztagsschule an Förder- und Mittelschulen
Die offene Ganztagsschule ist ein kostenfreies Betreuungsangebot in staatlicher Träger-
schaft. Sie umfasst einen verbindlichen Leistungskatalog, der stets das Angebot einer täglichen Mittagsverpflegung und einer Hausaufgabenbetreuung sowie verschieden-
artige Freizeitangebote enthalten muss, nach Möglichkeit ergänzt durch zusätzliche Lernhilfen und schulische Förderangebote. Die offene Ganztagsschule muss wäh-
rend des Schuljahres regelmäßig an vier Schultagen pro Woche gewährleistet sein und
mind. 10 Stunden pro Woche umfassen.
Eine enge Kooperation mit örtlichen Kulturträgern, Verbänden, Vereinen, Musikschulen
und sonstigen Organisationen wird – auch in personeller Hinsicht – angestrebt.
Der Staat fördert eine klassen- und jahrgangsübergreifende Gruppe an offenen Ganz-
tagsschulen pro Schuljahr mit 25.800 €. Die Mitfinanzierungpauschale durch den Schulaufwandsträger beträgt 5.500 € pro Grup-
pe. Für die Teilnehmer fallen lediglich die Kosten für das Mittagessen an. Für Zusatzan-
gebote wie beispielsweise besonders lange Betreuungszeiten kann ein zusätzlicher Bei-
trag erhoben werden.
Für das Schuljahr 2017/18 wurden 137 (Vorjahr 150) offene Ganztagsgruppen an 69
Schulen beantragt.
2.1.3. Offene Ganztagsschule in den Jahrgangsstufen 1-4
Neben dem weiteren Ausbau gebundener Ganztagsangebote wurde beim „Ganztagsgip-
fel“ am 24. März 2015 (Bayerische Staatsregierung mit kommunalen Spitzenverbänden)
die schrittweise und bedarfsgerechte Einführung offener Ganztagsangebote in den Jahr-
gangsstufen 1-4 an Grund- und Förderschulen ab dem Schuljahr 2016/17 beschlossen.
Der Staat fördert eine klassen- und jahrgangsübergreifende Gruppe (14 – 25 Zählschü-
ler) in der offenen Ganztagsschule an Grundschulen pro Schuljahr mit
• 30.700 € für Gruppen, an denen (auch) Schülerinnen und Schüler der Jahrgangs-
stufe 1 und/oder 2 teilnehmen.
• 25.800 € für Gruppen, an denen ausschließlich Schülerinnen und Schüler der
Jahrgangsstufe 3 und/oder 4 teilnehmen. - 12 -
Regierung von Unterfranken Situation zum Schuljahresbeginn 2017/2018 07.09.2017
Eine Mitfinanzierung durch den Schulaufwandsträger erfolgt jeweils durch eine 5.500 € -
Pauschale pro Gruppe. Für die Teilnehmer fallen lediglich die Kosten für das Mittagessen
an. Für Zusatzangebote wie beispielsweise besonders lange Betreuungszeiten kann ein
zusätzlicher Beitrag erhoben werden.
Die offene Ganztagsschule wird in folgenden Formen angeboten:
c) Offene Ganztagsangebote bis 16.00 Uhr (OGTS) Offene Ganztagsgruppen mit Bildungs- und Betreuungsangeboten bis 16 Uhr an
mindestens vier Schultagen der Unterrichtswoche eignen sich besonders für Schu-
len, an denen sich die Betreuungsbedarfe vor allem auf die Schulwochen und einen
Zeitrahmen bis 16 Uhr beschränken.
d) Kombi-Modell Jugendhilfe und Schule (OGTS-Kombi) Im Rahmen eines Modellversuchs wird seit der Pilotphase im Schuljahr 2015/16 die
offene Ganztagsschule in Kombination von Jugendhilfe und Schule erprobt. Die
OGTS-Kombi eignet sich besonders für Schulen, an denen ein hoher Betreuungs-
bedarf zu Tagesrandzeiten bis 18 Uhr, an fünf Wochentagen und in den Schulferien
nachgefragt wird.
In der OGTS-Kombi wird die Förderung von Kindertageseinrichtungen gemäß
BayKiBiG mit der staatlichen Förderung für schulische Ganztagsangebote verzahnt.
e) Kurzgruppen der Schülerbetreuung (OGTS-Kurzgruppen) Die etablierten Mittagsbetreuungsangebote bis etwa 14 Uhr an Grund- und Förder-
schulen können in den Rahmen der offenen Ganztagsschule überführt werden.
OGTS-Kurzgruppen schließen direkt an den stundenplanmäßigen Unterricht an und
decken kürzere Betreuungsbedarfe flexibel ab.
Das Budget bzw. die Zuwendung je OGTS-Kurzgruppe beträgt für eine Gruppe (12
– 23 Schüler) mit einer täglichen Betreuungszeit von mindestens 60 Minuten an
mindestens 4 Unterrichtstagen/Woche insgesamt 5.200 € (2.700 € Staat/2.500 €
Schulaufwandsträger).
Für Gruppen mit einer täglichen Betreuungszeit von mindestens 120 Minuten an
mindestens 4 Unterrichtstagen/Woche beträgt die Zuwendung je OGTS-Kurzgruppe
insgesamt 10.500 € (5.500 € Staat/5.000 € Schulaufwandsträger).
In Unterfranken wurden für das Schuljahr 2017/18 186 (Vorjahr 152) offene Ganztags-gruppen an 48 Grundschulen beantragt.
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Regierung von Unterfranken Situation zum Schuljahresbeginn 2017/2018 07.09.2017
2.1.4. Gebundene Ganztagsschulen an Grund-, Mittel- und Förderschulen
In der gebundenen Ganztagsschule stehen die Angebote am Vor- und Nachmittag in ei-
nem konzeptionellen Zusammenhang. Die Schule findet ganztägig statt und wird durch
besondere schulische Förder- und Differenzierungsmaßnahmen, vielfältige Freizeitaktivi-
täten sowie einer Mittagsverpflegung rhythmisiert. Die Schülerinnen und Schüler nehmen
in den gebundenen Ganztagsklassen im Klassenverband daran teil. Die Eltern tragen je-
weils nur die Kosten für das Mittagessen.
Gebundene Ganztagsangebote werden durch Zuweisung von zwölf zusätzlichen Leh-rerstunden sowie die Bereitstellung von jährlich 6.700 € pro Ganztagsklasse gefördert.
5.500 € pro Klasse werden davon vom Schul(aufwands)träger übernommen.
Jeweils 4.900 € pro Jahr und Klasse erhalten die Grundschulen für Klassen der Jahr-
gangsstufe 1 zusätzlich, und jeweils 3.300 € pro Jahr für Klassen der Jahrgangsstufe 2.
Im Schuljahr 2017/18 befinden sich in Unterfranken an 43 Grundschulen (Vorjahr 45)
163 gebundene Ganztagsklassen (Vorjahr 170). An 37 Mittelschulen (Vorjahr 40) sind
161 (Vorjahr 163) gebundene Ganztagsklassen eingerichtet.
2.2. Fördermaßnahmen für Schüler mit Migrationshintergrund Wie in den vergangenen Jahren wird auch im kommenden Schuljahr auf möglichst früh-
zeitige Förderung der Kinder mit Migrationshintergrund großer Wert gelegt. Aber auch ei-
ne Anschlussförderung ist weiterhin nötig, insbesondere bei Kindern, die ohne ausrei-
chende Deutschkenntnisse zuziehen. Von rund 14.400 (Vorjahr 13.900) von den Schul-
ämtern der Regierung gemeldeten Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund
weisen rund 9.200 Kinder (Vorjahr 9.000) Defizite in der deutschen Sprache auf und wer-
den in Deutschfördermaßnahmen aufgenommen. Für alle diese Förderangebote inklusiv der Vorkurse stehen in Unterfranken insgesamt 1.656 (Vorjahr 1.700) zusätzliche
Lehrerwochenstunden zur Verfügung, die entsprechend der Anzahl der Kinder mit Migra-
tionshintergrund und Deutschförderbedarf auf die einzelnen Schulamtsbezirke verteilt
wurden. Zusätzlich werden weitere 392 Lehrerstunden, die sich aus den Kapazitäten des
Bildungsfinanzierungsgesetzes ergeben, für die Deutschförderung im Schuljahr 2017/18
bereitgestellt.
Auch im jetzt beginnenden Schuljahr gibt es keine Klassen mit mehr als 25 Kindern, so-
fern über 50 % dieser Kinder einen Migrationshintergrund aufweisen. Für die notwendigen
Teilungen werden in Unterfranken 231 Unterrichtsstunden (Vorjahr 147) für den Grund-
schulbereich und 313 für die Mittelschulen (Vorjahr 294) zusätzlich zur Verfügung gestellt.
Diese Regelung kommt nicht nur den Schülern mit Migrationshintergrund zugute, da
dadurch die Erziehungs- und Unterrichtssituation für alle Schülerinnen und Schüler ver-
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Regierung von Unterfranken Situation zum Schuljahresbeginn 2017/2018 07.09.2017
bessert wird. Davon profitieren in hohem Maße auch Kinder und Jugendliche aus sozial
schwierigen Verhältnissen, die einen besonderen Förderbedarf aufweisen.
2.2.1. Vorkurse Fehlende oder geringe Deutschkenntnisse sind für Schulanfänger ein Hemmnis für die In-
tegration und den Schulerfolg. Um Defizite in der deutschen Sprache frühzeitig und nach-
haltig abzubauen, werden im Schuljahr 2017/18 insgesamt 301 Vorkurse (Vorjahr 288) in
Unterfranken angeboten. Dieses Kooperationsmodell zwischen Grundschule und Kinder-
garten setzt bereits in der zweiten Hälfte des vorletzten Kindergartenjahres an und stellt
ein Angebot sowohl für deutschstämmige Kinder mit Sprachförderbedarf als auch für Kin-
der mit Migrationshintergrund dar. Der Besuch eines Vorkurses ist nicht verpflichtend, je-
doch ist die früh ansetzende Förderung die beste Gewähr dafür, dass sich während der
Schulzeit Defizite nicht noch weiter verstärken bzw. diese im Vorfeld bereits behoben
werden können.
Anzahl Vorkurse Teilnehmerzahlen Ø Teilnehmerzahl 15/16 16/17 17/18 15/16 16/17 17/18 15/16 16/17 17/18 AB 28 25 26 239 231 237 8,5 9,2 9,1
ABL 34 32 34 268 278 363 7,8 8,7 10,7 HAS 10 10 11 89 96 129 8,9 9,6 11,7 KG 20 22 23 171 190 206 8,5 8,6 9,0 KT 12 15 15 102 115 133 8,5 7,7 8,9 MIL 40 38 40 318 327 335 8,0 8,6 8,4 MSP 19 22 23 162 169 187 8,5 7,7 8,1 NES 16 15 15 142 121 171 8,8 8,1 11,4 SW 25 26 27 224 225 257 8,9 8,7 9,5
SWL 16 19 21 136 163 216 8,5 8,6 10,3 WÜ 38 38 40 349 329 373 9,1 8,7 9,3
WÜL 26 26 26 201 224 232 7,7 8,6 8,9 UFR 284 288 301 2401 2468 2.839 8,5 8,6 9,6
Die Anzahl der Vorkurse und deren Teilnehmerzahl steigen auch bedingt durch den Zu-
zug von Kindern mit Fluchthintergrund. Die durchschnittliche Teilnehmerzahl steigt von
8,6 auf 9,6 Kinder pro Vorkurs.
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Regierung von Unterfranken Situation zum Schuljahresbeginn 2017/2018 07.09.2017
2.2.2. Übergangsklassen
Schüler mit Migrationshintergrund in Übergangsklassen an staatlichen Grund- und Mittelschulen Die Grund- und Mittelschulen unternehmen enorme Anstrengungen, um zu gewährleisten,
dass junge Menschen in schwierigen Situationen unterrichtet werden können. Diese
Schulen leisten damit einen wichtigen Beitrag, den jungen Asylbewerbern und Flüchtlin-
gen durch einen möglichst schnellen Spracherwerb Chancen zur Integration zu eröffnen.
In den dafür gebildeten Übergangsklassen lernen die jungen Menschen vor allem die
Grundlagen der deutschen Sprache, um danach auf einem gesicherten Fundament bald-
möglichst am Unterricht in den Regelklassen teilnehmen zu können.
Aufgrund der dezentralen Unterbringung engagieren sich über diese Übergangsklassen
hinaus viele weitere Schulen mit großem Einsatz. So unterbreiten Grund- und Mittelschul-
lehrkräfte Sprachförderangebote, wie z. B. Deutschförderkurse. Auch die zur Verfügung
stehenden Förderlehrkräfte unterstützen Kinder mit Migrationshintergrund in kleinen
Gruppen durch gezielte individuelle Förderung bei Beschulung in Regelklassen. Neben im
Schuljahr 2016/17 1.047 Schülerinnen und Schülern in den Übergangsklassen wurden in
den unterfränkischen Regelklassen zusätzlich weitere 517 neu hinzugekommene Kinder
und Jugendliche (Zuwachs in Regelklassen 2015/16: 1.282) mit Fluchthintergrund be-
schult:
Abb. 4: Zuwachs der Schüler/innen mit Migrationshintergrund in Regelklassen
(i. d. R. Kinder von Flüchtlingen und Asylsuchenden)
Vergleich 2015/2016 und 2016/2017:
Die Entwicklung der Zahl der Übergangsklassen hat sich stabilisiert. Waren es 2014/15
20 Klassen, stiegen diese zu Beginn 2015/2016 auf 32 Klassen und befanden sich Ende
2015/16 bei 69 Klassen. Im vergangenen Schuljahr 2016/17 wurden 70 Übergangsklas-
sen eingerichtet.
0200400600800
100012001400
0200400600800
100012001400
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Regierung von Unterfranken Situation zum Schuljahresbeginn 2017/2018 07.09.2017
Abb. 5: Entwicklung der Anzahl der Schüler/innen in Übergangsklassen (2016/17):
Folgende 58 Übergangsklassen sind für das Schuljahr 2017/18 geplant:
Schulamt Schulen Ü-Kl.
Aschaffenburg Kolping Grundschule Aschaffenburg (Klasse/n: 1) Schiller-Grundschule Aschaffenburg (Klasse/n: 1) Pestalozzi-Mittelschule Aschaffenburg (Klasse/n: 3) Schönberg-Mittelschule Aschaffenburg (Klasse/n: 1)
6
Bad Kissingen MS Bad Bocklet (Klasse/n: 2) 2 Haßberge - Förderung nur in Regelklassen - 0 Kitzingen St. Hedwig Grundschule Kitzingen (Klasse/n: 2)
D. Paul-Eber Mittelschule Kitzingen (Klasse/n: 2) 4
Main-Spessart
Grundschule Marktheidenfeld (Klasse/n: 2) Grundschule Lohr (Klasse/n: 1) Mittelschule Karlstadt (Klasse/n: 1) Mittelschule Gemünden (Klasse/n: 1) Mittelschule Marktheidenfeld (Klasse/n: 1)
6
Miltenberg Johannes-Obernburger-Mittelschule Obernburg (Klasse/n: 1) Dr. Konrad-Wiegand-Grundschule Klingenberg (Klasse/n: 1) Georg-Keimel-Mittelschule Elsenfeld (Klasse/n: 1) Dr. Vits-Grundschule Erlenbach (Klasse/n: 1)
4
Rhön-Grabfeld Mittelschule Bad Neustadt/S. (Klasse/n: 1) Mittelschule Mellrichstadt (Klasse/n: 1) 2
Schweinfurt Auen-Grundschule (Klasse/n: 1) Auen-Mittelschule (Klasse/n: 5) Mittelschule Sennfeld (Klasse/n: 1)
7
Würzburg
Grundschule Estenfeld (Klasse/n: 1) Mittelschule Estenfeld (Klasse/n: 1) Mittelschule Gaukönigshofen (Klasse/n: 2) Grundschule Helmstadt (Klasse/n: 1) Mittelschule Höchberg (Klasse/n: 1) Grundschule Kist (Klasse/n: 1) Grundschule Ochsenfurt (Klasse/n: 1) Mittelschule Ochsenfurt (Klasse/n: 1) Mittelschule Veitshöchheim (Klasse/n: 1) Mittelschule Waldbüttelbrunn (Klasse/n: 1) Mönchberg-Mittelschule Würzburg (Klasse/n: 8) Mönchberg-Grundschule Würzburg (Klasse/n: 2) Grundschule Würzburg-Dürrbachgrund (Klasse/n: 1) Grundschule Würzburg-Heuchelhof (Klasse/n: 1) Mittelschule Würzburg-Heuchelhof (Klasse/n: 1) Mittelschule Würzburg-Zellerau (Klasse/n: 2) Walther-Grundschule Würzburg: (Klasse/n: 1)
27
Unterfranken gesamt 58 Stand: 01.08.2017
930940950960970980990
1000101010201030104010501060
Okt.2016
Nov. Dez. Jan.2017
Feb. März Apr. Mai Juni Juli
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Regierung von Unterfranken Situation zum Schuljahresbeginn 2017/2018 07.09.2017
2.2.3. Zusätzliche Maßnahmen für Drittkräfte Für Grund-, Mittel-, Förder- und Berufsschulen stehen außerdem Mittel für so genannte
Drittkräfte zur Verfügung. Hier konnten für über 1.600 Schülerinnen und Schüler zusätz-
lich Sprach- und Alphabetisierungskurse eingerichtet werden, die für Quereinsteiger ohne
bisherigen Schulbesuch im Herkunftsland bzw. großen Sprachdefiziten außerhalb des
Klassenverbandes gefördert wurden. Auch Förderung in Mathematik und interkulturelle
Projekte wurden in diesem Rahmen durchgeführt. Im Schuljahr 2017/18 wird diese Förde-
rung fortgeführt.
2.2.4. Weitere Angebote Der Schulversuch „Islamischer Unterricht“, der ausschließlich in deutscher Sprache statt-
findet, stehen in Unterfranken 225 (Vorjahr 230) Unterrichtsstunden zur Verfügung. Zu-
sätzlich wird in Unterfranken in geringem Umfang syrisch-orthodoxer und alevitischer Re-
ligionsunterricht angeboten.
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Regierung von Unterfranken Situation zum Schuljahresbeginn 2017/2018 07.09.2017
2.3. Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) in Unterfranken Die Jugendsozialarbeit an Schulen ist eine Leistung der Jugendhilfe. Sie richtet sich an
Schüler mit gravierenden sozialen und erzieherischen Problemen, die zum Ausgleich von
Benachteiligungen und zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in hohem Maße
auf Unterstützung angewiesen sind. Das staatliche Förderprogramm zur Jugendsozialar-
beit an Schulen, das im Jahr 2003 in Bayern eingerichtet wurde, ist als niederschwelliges
und präventiv ausgerichtetes Jugendhilfeangebot sehr erfolgreich und aus den beteiligten
Schulen nicht mehr wegzudenken. Die Schule ist der geeignete Ort, an dem die Jugend-
hilfe mit ihrem Leistungsangebot und in enger Kooperation mit Lehrkräften frühzeitig und
nachhaltig auf junge Menschen einwirken und auch Eltern rechtzeitig erreichen kann. Die
örtlichen Jugendämter stellen im Rahmen der Jugendhilfeplanung in Kooperation mit den
jeweiligen Schulen und Schulämtern fest, an welchen Grundschulen, Mittelschulen, För-
derschulen und Berufsschulen ein großer jugendhilferechtlicher Handlungsbedarf besteht,
der mit Hilfe von JaS frühzeitig erkannt und gedeckt werden soll.
Die Regierung von Unterfranken unterstützte im Jahr 2016 an 118 Schulen und Schul-außenstellen in Unterfranken, davon 63 Mittelschulen, 14 Förderschulen, 8 Berufsschu-
len, 6 Förderberufsschulen und 27 Grundschulen den Einsatz von Jugendsozialarbeit mit
insgesamt 1.218.540 €. Träger der Projekte sind zwölf Kommunen, drei Schulzweckver-
bände und zwölf freie Träger der Jugendhilfe. Die staatliche Förderung erfolgt auf der
Grundlage des vom Bayerischen Landtag beschlossenen Staatshaushaltes im Rahmen
des entsprechenden Förderprogramms des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit
und Soziales, Familie und Integration. An der Finanzierung der Projekte der freien Träger
der Jugendhilfe beteiligen sich die Kommunen in großem Umfang. Der staatliche Zu-
schuss beträgt bis zu 16.360 € für eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft. Insgesamt sind in
Unterfranken im Rahmen der Jugendsozialarbeit an Schulen 123 sozialpädagogische
Fachkräfte auf rund 74,64 Planstellen tätig.
Der Ausbau der Jugendsozialarbeit an Schulen wird auch im kommenden Schuljahr durch
die Aufnahme neuer Standorte sowie durch die Aufstockung bestehender Stellen weiter
unterstützt. Der Schwerpunkt des weiteren Ausbaus in Unterfranken sind derzeit Grund-
schulen mit hohem Jugendhilfebedarf. Das staatliche Ausbauziel von 1.000 Stellen in
Bayern wurde aufgrund der gestiegenen Zahl von Flüchtlingen in den Schulen um ein
Jahr vorgezogen und soll bereits Ende 2018 erreicht werden.
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Regierung von Unterfranken Situation zum Schuljahresbeginn 2017/2018 07.09.2017
2.4. Die Grundschule Für das Schuljahr 2017/18 haben sich 2 weitere Grundschulen entschieden, die Flexible
Eingangsstufe einzurichten:
• Grundschule Himmelstadt (Lkr. Main-Spessart)
• Priv. kath. Grundschule Vinzentinum (Stadt Würzburg).
Somit haben in Unterfranken nun 29 Grundschulen eine flexible Eingangsstufe. Zur
Unterstützung der neu eingerichteten Eingangsstufen, die nach strengen, bereits evaluier-
ten wissenschaftlichen Vorgaben arbeiten, sind weiterhin drei Beratertandems flächende-
ckend in Unterfranken im Einsatz, die die entsprechenden Grundschulen fortbilden und
beraten.
Im Schuljahr 2017/2018 ist die Implementierung des neuen kompetenzorientierten Lehr-
planPLUS abgeschlossen. Die Fortbildungen für die Grundschullehrkräfte werden aber
weiterhin in großem Maße regional und lokal angeboten. Sehr viele Schulen holen sich
Lehrplanexperten für sogenannte schulinterne Lehrerfortbildungen direkt an die Grund-
schule vor Ort.
Die Möglichkeit, anstatt eines Zwischenzeugnisses in der 1. bis 3. Jahrgangsstufe ein
Lernentwicklungsgespräch mit Eltern und Kindern zu führen, wird weiterhin an den Schu-
len gut angenommen. Mittlerweile bieten 78 % der Grundschulen das Lernentwicklungs-
gespräch als Alternative zum Zwischenzeugnis an. Obwohl schon im letzten Schuljahr der
Anteil sehr hoch war, ist dies nochmals eine Steigerung um 14,6%.
In Kooperation der Regierung von Unterfranken mit der Professional School of Education
(ehem. Zentrum für Lehrerbildung) wird am 5. Oktober 2017 eine große Herbsttagung an
der Universität Würzburg abgehalten: „Digitale Bildung in KiTa und Schule“. Die Digi-
talisierungsoffensive der Staatsregierung wird in Schulentwicklungsmaßnahmen in Unter-
franken umgesetzt. Dazu werden regionale und lokale Fortbildungen angeboten.
Im Schuljahr 2017/2018 wird der Schulversuch „Bilinguale Grundschule“ weitergeführt und
geht ins 3. Jahr. Wieder soll eine neue 1. Jahrgangsstufe in den beiden Grundschulen
Sulzbach im Landkreis Miltenberg und Knetzgau im Landkreis Haßberge gemäß den Vor-
gaben des Modellversuchs starten.
Neu wird im Schuljahr 2017/2018 sein, dass es in Unterfranken auch eine Bilinguale
Grundschule in französischer Sprache geben wird. Die Grundschule Thüngen erfüllt die
Voraussetzungen für die Verleihung dieses Schulprofils.
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Regierung von Unterfranken Situation zum Schuljahresbeginn 2017/2018 07.09.2017
2.5. Einsatz von Grundschullehrkräften an staatlichen Gymnasien und Realschulen
Der seit sieben Jahren praktizierte Einsatz von Grundschullehrkräften an Gymnasien und
Realschulen in Unterfranken hat sich bewährt und wird auch im Schuljahr 2017/18 fortge-
setzt. Der Unterrichtseinsatz dieser „Lotsen“ an der jeweiligen Schule richtet sich nach de-
ren Schülerzahl: 7-8 Stunden an staatl. Gymnasien und 5-6 Stunden an staatl. Realschu-
len. In Summe sind dies 261 Wochenstunden an den 35 staatlichen Gymnasien und 193
Wochenstunden an den 33 staatlichen Realschulen in Unterfranken.
Durch diesen Einsatz können für die in Jahrgangsstufe 5 übergetretenen Schülerinnen
und Schüler methodisch-didaktische Anpassungsprozesse an der Schnittstelle zwischen
Grundschule und weiterführenden Schulen kind- und begabungsgerecht gestaltet werden.
Dieser Austausch hat sich bewährt, da die Schülerinnen und Schüler intensiv und fachge-
recht bei diesem Übergangsprozess begleitet werden.
2.6. Die Mittelschule Mit Beginn des Schuljahres 2017/2018 wird in der 5. Jahrgangsstufe in Fortführung des
GrundschullehrplanPLUS der neue kompetenzorientierte LehrplanPLUS für die Mittel-
schule eingeführt. In einer großen Fortbildungsinitiative wurden alle Mittelschullehrkräfte
in zahlreichen regionalen und lokalen Veranstaltungen zielgerichtet fortgebildet, so dass
sie mit viel Knowhow diesen neuen Lehrplan in der Praxis umsetzen können.
So ist sichergestellt, dass Grundschülerinnen und Grundschüler, die im September 2017
die Schule wechseln, nahtlos weiter kompetenzorientiert unterrichtet werden können.
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Regierung von Unterfranken Situation zum Schuljahresbeginn 2017/2018 07.09.2017
2.7. Externe Evaluation von Schulen Die externe Evaluation als Instrument zur Sicherung und Steigerung der Qualität von
Schule und Unterricht leistet einen wichtigen Beitrag zur Schul- und Unterrichtsentwick-
lung. Insgesamt werden im Schuljahr 2017/18 in Unterfranken 59 Grund- und Mittelschu-
len von 19 Teams extern evaluiert.
Im Kontext der Eigenverantwortlichen Schule setzen die Schulen ihr Schulentwicklungs-
programm um, welches sich im Anschluss auch auf die Zielvereinbarungen aus der exter-
nen Evaluation bezieht und das Konzept zur Bildungs- und Erziehungspartnerschaft von
Schule und Elternhaus ebenfalls berücksichtigt.
2.8. Inklusion Neben bereits bewährten Formen des kooperativen Lernens wie Kooperationsklassen,
Partnerklassen und offenen Klassen der Förderschule sieht das Bayerische Erziehungs-
und Unterrichtsgesetz (BayEUG) unter anderem vor, dass Schulen mit Zustimmung der
Schulaufsichtsbehörde, der beteiligten Schulaufwandsträger und der Elternvertreter das
Schulprofil „Inklusion“ entwickeln können. In dem Prozess von der Entscheidung bis zur
Verleihung des Schulprofils werden interessierte Schulen intensiv vom Inklusionstandem
der Regierung von Unterfranken begleitet. Dieses Tandem besteht aus Schulaufsichtsbe-
amten der Grund- und Mittelschulen sowie der Förderschule.
Während der Sommerferien findet zudem an der Akademie für Lehrerfortbildung und Per-
sonalführung in Dillingen a. d. Donau wieder eine groß angelegte Fortbildung zum Thema
„Inklusion konkret“ statt.
In Unterfranken werden im kommenden Schuljahr 2017/18 neben den bereits bestehen-
den 31 Grund-, Mittel- und Förderschulen zwei weitere Schulen das Schulprofil „In-klusive Schule“ entwickeln. Dazu erhalten diese Schulen zusätzliche Lehrerstunden so-
wohl aus dem Grund- oder Mittelschulbereich als auch aus dem Förderschulbereich.
Neu hinzukommen werden zum Schuljahr 2017/18 im Grund- und Mittelschulbereich:
• Anton-Kliegl-Mittelschule Bad Kissingen, Landkreis Bad Kissingen
• Konrad-von-Querfurt-Mittelschule Karlstadt, Landkreis Main-Spessart
Ergänzend sei erwähnt, dass zum Schuljahr 2017/18 erstmals zwei Berufsschulen zur
sonderpädagogischen Förderung das Schulprofil „Inklusion“ erhalten:
• Adolph-Kolping-Berufsschule Schweinfurt mit Außenstelle Bad Neustadt
• Don-Bosco-Berufsschule Würzburg
Die Gesamtzahl der Grund- Mittel- und Förderschulen sowie Förder-Berufsschulen mit Schulprofil „Inklusion“ in Unterfranken steigt zum Schuljahr 2017/18 also auf 35 an.
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Regierung von Unterfranken Situation zum Schuljahresbeginn 2017/2018 07.09.2017
Nach dem Teilhabegedanken der UN-Behindertenrechtekonvention haben jedoch alle
Schulen den klaren Auftrag zu inklusivem Unterricht und inklusiver Schulentwicklung. Die
Schulen mit dem Schulprofil „Inklusion“ sollen dabei im Zuge einer schrittweisen Umset-
zung der Behindertenrechtskonvention Motor der Entwicklung und Modell für andere
Schulen sein.
Um vornehmlich Erziehungsberechtigte im Hinblick auf die Vielzahl schulischer Angebote
für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowie auf das ge-
stärkte Entscheidungsrecht im Bereich der Inklusion ergebnisoffen und umfassend bera-
ten zu können, wurden für den Bereich der Grund-, Mittel- und Förderschulen unabhängi-
ge, überörtliche, interdisziplinäre und vernetzte Beratungsstellen an den Staatlichen
Schulämtern eingerichtet.
Seit Schuljahr 2016/17 steht das „Beratungsangebot Inklusion“ in allen Schulamtsbe-
zirken Unterfrankens zur Verfügung. Die Beratungsteams bestehen aus einer erfahrenen
Lehrkraft aus dem Grund- bzw. Mittelschulbereich sowie einer Lehrkraft aus dem Förder-
schulbereich. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass dieses Angebot hohen Zuspruch
von Eltern erfährt.
2.9. Integration Um Flüchtlingskinder gut in Klassen der Grund- und Mittelschulen aufnehmen und integ-
rieren zu können, werden von einer Beraterin Migration zu Schuljahresbeginn an der Regierung von Unterfranken Fortbildungen angeboten, damit Lehrkräfte, die neu in die-
ses Thema einsteigen, gut gerüstet diese Aufgabe übernehmen können. Fortbildungen
zum Umgang mit traumatisierten Kindern und weitere Fortbildungen zum Thema Integra-
tion fanden vermehrt und kontinuierlich seit dem Schuljahr 2015/2016 statt. Zudem wurde
das "Netzwerk Lehrkräfte in Übergangsklassen" etabliert. In regelmäßigen Abständen fin-
den hier gezielte Fortbildungen statt, die fachlichen Input sowie Austausch untereinander
ermöglichen. Unterstützt wird das Netzwerk durch die digitale Lernplattform mebis.
Einen wichtigen Beitrag stellt die jährlich stattfindende Fachtagung der Regierung von
Unterfranken „Integration durch Bildung“ dar. Sie richtet sich an alle Beteiligten der
Grund-, Mittel- und Förderschulen sowie auch der beruflichen Schulen.
Neben Integration und interkultureller Bildung ist das Themenfeld Prävention von politi-scher und religiöser Radikalisierung Gegenstand vieler Fortbildungen, die in Koopera-
tion mit der Schulberatung, Fachstellen, der Landeszentrale für politische Bildung, Prä-
ventionsnetzwerken und Sicherheitsbehörden stattfinden.
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Regierung von Unterfranken Situation zum Schuljahresbeginn 2017/2018 07.09.2017
2.10. Schulpsychologen und Kriseninterventions- und Bewältigungsteams
34 Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sind zur Beratung von Eltern, Schullei-
tungen und Lehrkräften im Einsatz. Die Neuregelung der Bayerischen Schulordnung im
Bereich des Notenschutzes und des Nachteilsausgleichs werden in Zusammenarbeit von
Schulleitung und Schulpsychologen wie schon 2016/2017 weiterhin zielführend umge-
setzt. So können einzelfallbezogene Entscheidungen kindgerecht getroffen werden.
Bei besonders schwierigen Situationen werden die Schulen durch Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Kriseninterventions- und Bewältigungsteams Bayerischer Schulpsycholo-
gen (KIBBS) unterstützt. Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wis-
senschaft und Kunst hat dafür Anrechnungsstunden für die Krisenbewältigungsexperten
zur Verfügung gestellt. Diese sorgen vor allem für die notfallpsychologische Versorgung
von Schülern, Lehrern und Eltern an der betroffenen Schule. Gerade die speziell ausge-
bildeten Schulpsychologen des KIBBS-Teams unterstützen hier die Beratung der schuli-
schen Krisenteams und werden vor Ort als große Hilfe wahrgenommen.
Auch der Bereich der Lehrergesundheit ist 2017/2018 im Blick der Schulaufsicht, auch
hier werden durch Schulpsychologen ebenso Hilfen angeboten wie im Bereich des Cy-
bermobbings.
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Regierung von Unterfranken Situation zum Schuljahresbeginn 2017/2018 07.09.2017
3. Förderschulen in Unterfranken
3.1. Förderzentren
3.1.1. Schüler an Förderzentren
01.10.2015 01.10.2016 2017/18 (01.06.2017)
Schüler 6.128 6.109 6.231
Im Schuljahr 2017/2018 werden voraussichtlich 6.231 Schülerinnen und Schüler die un-
terfränkischen Förderzentren (ohne Schulen und Klassen für Kranke!) besuchen. Somit ist
ein geringer Schüleranstieg zu verzeichnen. Die sonderpädagogischen Fachkompetenzen
in den Bereichen Erziehung, Unterricht sowie die gezielte und konkrete Umsetzung indivi-
dueller Förderung in den Förderzentren der verschiedenen Förderschwerpunkte genießen
weiterhin hohe Akzeptanz. Im Verlauf des Schuljahres sind immer wieder Seiteneinsteiger
zu verzeichnen, die das besondere Angebot im stationären Bereich der Förderschulen der
inklusiven Beschulung mit ambulanter Unterstützung an der Regelschule vorziehen.
3.1.2. Mobile sonderpädagogische Hilfe (msH)
01.10.2016 2017/18 (01.06.2017)
Stunden 1.328 1.328
Die mobile sonderpädagogische Hilfe (msH) unterstützt Kinder im Vorschulalter mit
sonderpädagogischem Förderbedarf im Sinne präventiver Förderung und Beratung in ih-
rer Entwicklung. Sie erfolgt nach Art. 22 BayEUG entweder im Rahmen der pädagogi-
schen Frühförderung, der Familie oder der Kindertagesstätten (KiTa).
3.1.3. Schulvorbereitende Einrichtungen (SVE)
01.10.2016 2017/18 (01.06.2017)
Gruppen 142 141
Eine schulvorbereitende Einrichtung (SVE) besuchen noch nicht schulpflichtige Kinder,
die zur Entfaltung ihrer Persönlichkeit vor allem im Hinblick auf schulrelevante Fähigkei-
ten, sonderpädagogische Förderung benötigen.
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Regierung von Unterfranken Situation zum Schuljahresbeginn 2017/2018 07.09.2017
3.1.4. Mobile Sonderpädagogische Dienste (MSD)
01.10.2016 2017/18 (01.06.2017)
Stunden 3.185 3.250
Die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste (MSD) unterstützen die Unterrichtung von
Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die nach Maßgabe
des Art. 41 BayEUG die allgemeine Schule besuchen können. Zu den Hauptaufgaben
gehören Diagnostik und Beratung von Lehrkräften, Eltern und Schülern, die Koordination
interdisziplinärer Unterstützungssysteme sowie die spezifische Förderung der Schüler. Im
Zug der Umsetzung des Inklusionsauftrages erhalten sie zunehmende Bedeutung.
3.1.5. Schulen und Klassen für Kranke
01.10.2016 2017/18 (01.06.2017)
Schüler 364 364
Der anhaltende hohe Bedarf setzt sich fort. Dieser erklärt sich weiterhin durch die erhebli-
che Zunahme psychiatrischer Diagnosen im Kindes- und Jugendalter.
3.2. Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung
20.10.2016 2017/18 (01.06.2017)
Schüler 1.407 1519
An den Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung bewegen sich die Schü-
lerzahlen auf vergleichbarem Niveau zum Vorjahr. Die konkreten Anmeldezahlen in den
berufsvorbereitenden Angebotsfeldern sind allerdings erst im Verlaufe der Monate Okto-
ber bis Dezember realistisch zu erfassen. Insbesondere im berufsvorbereitenden Bereich
werden bis Dezember meist sogar noch im Januar Schüler aufgenommen.
In Zusammenarbeit mit den Regelberufsschulen werden kooperative Strukturen offensiv
weiter ausgebaut. In mehreren Klassen in den Landkreisen Aschaffenburg und Bad Kis-
singen werden Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf mit Regelberufsschülern
gemeinsam unterrichtet. Der MSD der Förderberufsschule wird im Unterricht vor Ort fest
eingeplant. Zwei unterfränkischen Förderberufsschulen wurde zudem das Prädikat
„Schulprofil Inklusion“ zuerkannt (vgl. S. 22) . Eine Förderberufsschule führt auf diesem
Weg das erfolgreiche Projekt „Inklusive Berufliche Bildung“ in bewährter Kooperations-
form weiter.
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Regierung von Unterfranken Situation zum Schuljahresbeginn 2017/2018 07.09.2017
3.3. Ganztagsangebote an Förderzentren Die Angebote an ganztägigem Lernen werden auch an den Förderzentren weiterhin stark
nachgefragt. Die Einrichtung des Offenen Ganztags (OGT) in der Jahrgangstufe 1-4
kommt den Wünschen der Eltern nach flexibler Tagesgestaltung im Hinblick auf Unter-
richts- und Förderangebote entgegen und wird vermehrt eingerichtet. In Folge werden
immer mehr Mittagsbetreuungsgruppen in Gruppen des Offenen Ganztages umgewan-
delt.
Gebundene Ganztagsangebote an Förderzentren in der Grund- und Mittelschulstufe
2015/16 2016/17 2017/18
Schulen mit Ganztageszüge GS-Stufe 5 5 5
Schulen mit Ganztageszüge MS-Stufe 4 4 4
Ganztagsklassen (gesamt) 26 26 26
Offene Ganztagsangebote (Grund- und Mittelschulstufe)
2015/16 2016/17 2017/18
Gruppen 25 38 46
Mittagsbetreuung und verlängerte Mittagsbetreuung
2015/16 2016/17 2017/18
Gruppen 19 10 5
3.4. Abschlüsse am Förderzentrum mit Angeboten im Förder-schwerpunkt Lernen
Seit dem Schuljahr 2014/2015 bieten alle Förderzentren mit dem Bildungsgang Lernen
sowohl den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule nach Abschlussprüfung (ge-
mäß §57a Abs. 1 VSO-F) als auch den erfolgreichen Abschluss im Bildungsgang Lernen nach Abschlussprüfung (gemäß § 57a Abs. 3 VSO-F) wahlweise an.
Schülerinnen und Schüler, die nicht an einer Abschlussprüfung teilnehmen, erhalten den
individuellen Abschluss (gemäß §57 Abs. 1 VSO-F).
Abschluss-schüler
Abschluss Mittelschule
(28.09.2016)
Abschluss Bildungsgang L
(28.09.2016)
Individueller Abschluss
(28.09.2016) Anzahl 268 204 36 28
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Regierung von Unterfranken Situation zum Schuljahresbeginn 2017/2018 07.09.2017
4. Berufliche Schulen
4.1. Entwicklung der Schülerzahlen An den Berufsschulen wird für das Schuljahr 2017/18 von einer geringen Änderung der
Schülerzahlen ausgegangen.
Die Anmeldezahlen für die mehr als 100 unterfränkischen Berufsfachschulen sind in den
meisten Berufsbildern gut. Viele junge Menschen sehen Ihre Chancen im beruflichen
Fortkommen, die ihnen Fachschulen (Techniker- und Meisterschulen) und Fachakade-mien bieten. Auch hier halten sich die Anmeldezahlen auf hohem Niveau.
Die Wirtschaftsschulen im Regierungsbezirk werden im nächsten Jahr zum ersten Mal
die Abschlussprüfung nach dem neuen, kompetenzorientierten Modus durchführen. Die
Abschlussprüfung orientiert sich vor allem bei der Prüfung zur Übungsfirma an den Kom-
petenzen, die die Schüler für einen kaufmännischen Beruf benötigen. Dies erhöht zu-
sammen mit dem Mittleren Schulabschluss auch künftig die Chancen auf einen attraktiven
Ausbildungsplatz in einem kaufmännischen Dienstleistungsberuf.
4.2. Weiterentwicklung der Angebote für berufsschulpflichtige Asyl-bewerber und Flüchtlinge
Auch im Schuljahr 2017/2018 bleibt die Anzahl von Berufsintegrationsklassen an den
unterfränkischen beruflichen Schulen auf hohem Niveau. Somit kann jedem interessierten
jungen Menschen mit Fluchthintergrund ein Angebot in diesem 2-jährigen Beschulungs-
system gemacht werden. Nach den derzeitigen Planungen stehen im September 2017 in
mehr als 120 Klassen rund 2.400 Schulplätze für Flüchtlinge zur Verfügung.
Folgende Grafik zeigt die rasante Entwicklung in den letzten Jahren: Abb. 6: Entwicklung der Anzahl der Berufsintegrationsklassen
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Regierung von Unterfranken Situation zum Schuljahresbeginn 2017/2018 07.09.2017
Die Flüchtlingsbeschulung an den beruflichen Schulen wird weiter systematisiert und
strukturiert, indem neue Lehrpläne (BIK-Lehrplan i. Verb. m. dem Basislehrplan Deutsch)
konzipiert und eingeführt wurden. Mittels Multiplikationsveranstaltungen und Handrei-
chungen wurden und werden die Schulen bei ihrer Umsetzung unterstützt.
Sowohl an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen als auch
auf regionaler bzw. schulinterner Ebene wurden im vergangenen Schuljahr sehr viele
Veranstaltungen angeboten, die explizit die unterrichtlichen Herausforderungen in den
Berufsintegrationsklassen in den Mittelpunkt rückten. Um einen Einblick in die gesetzli-chen Rahmenbedingungen des Asylrechts zu geben, lud die Schulabteilung die berufli-
chen Schulen mit Flüchtlingsbeschulung an die Regierung von Unterfranken ein. Dabei
stellte das zuständige Sachgebiet mit der Zentralen Ausländerbehörde Schweinfurt die
rechtlichen Grundlagen vor und sensibilisierte für mögliche Entscheidungsspielräume. Die
teilnehmenden Lehrkräfte stellten Fragen zu Fällen aus ihrer Praxis; dabei konnten viele
Problemstellungen diskutiert und geklärt werden. Zum neuen Schuljahr werden zusätzlich
neue Unterrichtsmaterialien für die Berufsintegrationsvorklasse (1. Jahr) zur Verfügung
gestellt. Zur Vorbereitung auf die Einsetzbarkeit der neuen Unterrichtsmaterialien vor Ort
werden regional weitere Fortbildungsveranstaltungen angeboten.
Um die Unterrichtsversorgung zu gewährleisten wurden wieder Gymnasiallehrkräfte für
den beruflichen Bereich nachqualifiziert. Aufgrund des Lehrerbedarfes an beruflichen
Schulen bekamen 10 weitere Lehrkräfte die Möglichkeit, nach erfolgreichem Abschluss
dieser Sondermaßnahme eine Beamtenstelle als Lehrkraft im beruflichen Schulwesen an-
zutreten.
Die Beschulung von berufsschulpflichtigen Asylbewerbern und Flüchtlingen bleibt auch im
Schuljahr 2017/18 ein Kraftakt und eine Herausforderung für die beruflichen Schulen.
Trotz teilweise schwieriger persönlicher Situationen wird die Schule von den jungen
Flüchtlingen als verlässliche Institution wahrgenommen, in der die sie Vertrauen in ihre
eigene Handlungsfähigkeit aufbauen können. Grundsätzlich wird die 2-jährige berufsvor-
bereitende Maßnahme als gute Basis gesehen, damit eine erfolgreiche berufliche In-
tegration gelingen kann.
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Regierung von Unterfranken Situation zum Schuljahresbeginn 2017/2018 07.09.2017
4.3. Weiterbildungskonzept zum Qualitätsmanagement an berufli-chen Schulen in Bayern (QmbS)
Seit dem Schuljahr 2009/10 wurde in Bayern das QM-System Qualitätsmanagement an beruflichen Schulen systematisch eingeführt. Die Einführung von QmbS ermöglicht es
den beruflichen Schulen, die Schul- und Qualitätsentwicklung eigenverantwortlich in sich
stimmig und standortspezifisch zu sichern und zu verbessern. Das System unterstützt die
Schulen durch die Instrumente Prozessorientierung, externe und interne Evaluation sowie Individualfeedback bei der Bewältigung der komplexen Aufgaben in den Berei-
chen Unterricht, Personal und Organisation.
Nach der erfolgreichen Phase der Einführung soll das QmbS-System nachhaltig im Schulalltag verortet werden. Das Staatsministerium für Bildung und Kultus hat hierfür in
Zusammenarbeit mit dem ISB und der Schulaufsicht ein Nachhaltigkeitskonzept entwi-
ckelt. Während bisher die Zielsetzungen an QmbS- Schulen weitestgehend aus der Schu-
le selbst erwachsen sind, sollen diese Schulen künftig auch mindestens ein Ziel in ihr
Schulentwicklungsprogramm oder schulspezifisches Qualitätsverständnis aufnehmen, das
durch aktuelle pädagogische und gesellschaftliche Problemstellungen vorgegeben ist.
Derzeit stehen für die beruflichen Schulen die folgenden drei Handlungsfelder im Fokus
der Bildungspolitik: Digitale Bildung, Inklusion und Beschulung berufsschulpflichti-ger Asylbewerber und Flüchtlinge.
Bis zum Schuljahr 2019/20 will das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissen-
schaft und Kunst sukzessive allen QmbS-Schulen die Möglichkeit geben, Beratungsleis-
tungen in Anspruch zu nehmen. Im zweiten Schulhalbjahr 2016/17 wurden bayernweit 40
berufliche Schulen in das Nachhaltigkeitsprojekt aufgenommen, davon fünf allein in Un-terfranken: Staatliches BSZ Aschaffenburg, Staatliche Berufsschule Miltenberg-
Obernburg, kommunales BBZ I, Franz-Oberthür-Schule Würzburg, Staatliche Berufsschu-
le II Schweinfurt und Staatliches BBZ Münnerstadt.
Diese Schulen erhalten seit dem Schulhalbjahr 2017 bis auf weiteres dauerhaft Bera-tungs- und Unterstützungsangebote generell und in ihrem gewählten Handlungsfeld.
Zum Halbjahr 2018 können erneut 40 berufliche Schulen in das Nachhaltigkeitskonzept
einsteigen. Die Bewerbung dafür ist noch bis zum 27. Oktober 2017 möglich.
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Regierung von Unterfranken Situation zum Schuljahresbeginn 2017/2018 07.09.2017
4.4. Digitalisierung in der beruflichen Schule / Medienkonzepte Im Schuljahr 2017/18 wird damit begonnen, Maßnahmen aus dem Masterplan BAYERN DIGITAL II an den unterfränkischen beruflichen Schulen umzusetzen. (siehe auch 4.3
QmbS, Stichwort Digitale Bildung)
So werden die Schulen ab dem Schuljahr 2017/18 im Rahmen ihrer Schulentwicklung die
Medienentwicklungsarbeit intensivieren und in einem Medienkonzept dokumentieren. Ne-
ben Informations- und Unterstützungsmaterialien durch das ISB werden die Schulen Hil-
festellung bzw. Beratung bei der Entwicklung eines solchen Medienkonzepts durch ein
Tandem im Rahmen der Regionalen Lehrerfortbildung erhalten. Das Tandem besteht
aus Lehrkräften, die für die Aufgabe geschult sind: dem Medienpädagogisch-informationstechnischen Berater (MiB) und einem Schulentwicklungsmoderator aus
dem Team der Regierung von Unterfranken.
Dieses Tandem wird im Einvernehmen mit der Schulaufsicht Fortbildungen koordinieren
und veranstalten. Dabei sollen folgende Inhalte Gegenstand der RLFBs sein:
Vermittlung der Grundideen einer digitalen Schulkultur, Funktion und Erarbeitung der
einzelnen Bestandteile des Medienkonzepts, Beratung bei der Erstellung des Ausstat-tungsplans, Hilfe beim Auffinden geeigneter Unterrichtsbeispiele zur Anbahnung der Kompetenzen bzw. bei der Erstellung eigener Beispiele, Fruchtbarmachen von Erfah-
rungen aus dem RfM-Projekt (Projekt „Referenzschule für Medienbildung“) bzw. anderen
Beispielen guter Praxis.
Der Schulentwicklungsmoderator wird gemeinsam mit dem MiB Impulse geben, wie die
Entwicklung von Medienkonzepten initiiert und durchgeführt werden kann. Wichtige Auf-
gabe des Tandems ist es dabei, den Schulen Hilfestellung bei der Einbettung des Medi-enkonzeptes in den Qualitätskreislauf von QmbS (Qualitätsmanagement an beruflichen
Schulen) zu leisten.
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Regierung von Unterfranken Situation zum Schuljahresbeginn 2017/2018 07.09.2017
4.5. Industrie 4.0 / Wirtschaft 4.0 Die zunehmende Vernetzung von Produktionsprozessen im Kontext von Industrie 4.0
und deren Einfluss auf berufliche Tätigkeiten sind von zentraler Bedeutung für den Bil-
dungsauftrag der beruflichen Schulen.
Um zukünftige Fachkräfte optimal auf die damit verbundenen, neuen Anforderungen vorbereiten zu können, wurde von der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalfüh-
rung (ALP) Dillingen für die Lehrkräfte an den Berufsschulen ein Fortbildungskonzept rund
um die Thematik „Wirtschaft 4.0“ initiiert. Als Partnerschulen wurden 16 bayerische Be-
rufsschulen benannt. Sie erarbeiten derzeit mehrtägige Fortbildungsmodule vor allem im
Bereich der Automatisierungstechnik, um flächendeckend neue Themen und Technolo-gien aus dem Bereich der vernetzten Fertigung in den Berufsschulunterricht zu in-
tegrieren. Ab dem Schuljahr 2017/18 werden drei Schulen in Unterfranken (BS Main-
Spessart, BS Bad Neustadt und BS 1 Schweinfurt) in den Themengebieten Robotik,
Steuerungstechnik und Fluidtechnik für die bayernweite Lehrerfortbildung tätig werden.
Für eine praxisnahe Ausbildung ist auch eine entsprechende Lehrmittelausstattung an den Berufsschulen nach aktuellem Industriestandard notwendig. Dazu wurde vom
Bayerischen Staatministerium für Bildung und Kultus
, Wissenschaft und Kunst das Förderprogramm „Industrie 4.0“ ausgeschrieben. Im
kommenden Schuljahr werden pro Regierungsbezirk zwei Schulen für Anschaffungen in
diesem Bereich gefördert. Die Gesamtförderung beträgt bayernweit 2 Mio. Euro. Für das
Kalenderjahr 2018 sind weitere 5 Mio. Euro in Aussicht gestellt.
Neben den gewerblich-technischen Berufen werden sich durch die Digitalisierung auch
Handlungsfelder in vielen kaufmännischen Berufen verändern. Der Einsatz von inte-
grierter Unternehmenssoftware (Enterprise-Resource-Planning-Software ERP) wird auch
im Unterricht an beruflichen Schulen zunehmend wichtiger. Zwei Pilotschulen in Unter-
franken (BS 2 Schweinfurt, BS Bad Neustadt) nehmen am Projekt „SAP4school“ teil.
Dies ermöglicht den Schülerinnen und Schüler ab dem kommenden Schuljahr eine zu-
kunftsorientierte Ausbildung durch die digitale Abbildung von Geschäftsprozessen in der
verbreiteten Branchensoftware.
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