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Rechtliche Rahmenbedingungen zum Markteinstieg in Mexiko. Gilching 19.04.2013. Agenda. 01. Über uns. 02. Markteinstieg in Mexiko. 03. Mexikanisches Steuersystem. 04. Bilanzierungsrecht. Freihandelsabkommen - MEUFTA. 05. 06. Wirtschaftsförderungsprogramm - IMMEX. - PowerPoint PPT Presentation
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1© Rödl & Partner 19.04.2013
Weltweit engagiert
Gilching
19.04.2013
Rechtliche Rahmenbedingungen zum Markteinstieg in Mexiko
2© Rödl & Partner 19.04.2013
Agenda
03 Mexikanisches Steuersystem
02
01 Über uns
04 Bilanzierungsrecht
05
06 Wirtschaftsförderungsprogramm - IMMEX
Freihandelsabkommen - MEUFTA
Markteinstieg in Mexiko
3© Rödl & Partner 19.04.2013
Über unsDaten und Fakten
Gründung 1977 Heute eines der führenden international tätigen
Beratungs- und Prüfungsunternehmen Fokus auf den Mittelstand, insbesondere weltweit
tätige deutsche Familienunternehmen Interdisziplinäres Angebot von Dienstleistungen in
der Wirtschaftsprüfung, Steuer- und Rechts-beratung und Unternehmensberatung
3200 Mitarbeiter, 39 Länder, 89 Standorte
In Kürze
1990 1994 1998 2002 2006
455174
645
9181250
20002300 2350
2550
3000
2011
30503200
Anteile der Unternehmensbereiche (Umsatz)
Unternehmens- und IT-Beratung
9%Wirtschafts-prüfung 31%
Steuerberatung 25%
Rechtsberatung 35%
4© Rödl & Partner 19.04.2013
Rödl & Partner weltweit
3.200 Mitarbeiter - 89 Niederlassungen - 39 Länder
Brasilien ▪ Bulgarien ▪ Deutschland Estland ▪ Frankreich Georgien ▪ Großbritannien Hongkong ▪ IndienIndonesien ▪ Italien Kasachstan ▪ Kroatien Lettland ▪ Litauen ▪ Mexiko Moldawien ▪ Österreich Polen ▪ Rumänien Russische Föderation Schweden ▪ Schweiz ▪ Serbien Singapur ▪ Slowakei ▪ Slowenien Spanien ▪ Südafrika ▪ Thailand Tschechische Republik ▪ Türkei Ukraine ▪ Ungarn ▪ USA Vereinigte Arabische Emirate Vietnam ▪ VR China ▪ Weißrussland
5© Rödl & Partner 19.04.2013
Unsere Büros in Mexiko
Einziges deutsches Beratungs- und Prüfungsunternehmen
Büros in Mexiko-Stadt und Puebla mit derzeit 25 deutschen und mexikanischen Mitarbeitern
Eigenes Mexiko-Beraterteam in Deutschland
Maßgeschneidertes Leistungspaket für Investoren aus dem deutschen Sprachraum – Wirtschaftsprüfung, Rechts- und Steuerberatung, Business Process Outsourcing
Aktuelle Themen
Beratung bei Investitionen und Unternehmensgründungen in Mexiko
Beratung bei Fragen zu MEUFTA, NAFTA und IMMEX
Beratung zu Outsourcing-Modellen in Mexiko
Verrechnungspreisprüfungen
6© Rödl & Partner 19.04.2013
•Sociedad Anónima (S.A.)
• Sociedad de Responsabilidad Limitada (S. de R.L.)
•Personengesellschaften
Gesellschafts-gründung
• Keine selbständige juristische Person
• Haftungsdurchgriff auf die ausländische Gesellschaft
• Genehmigung durch das Wirtschaftsministerium erforderlich
Niederlassung
• Sofern keine Aktivitäten mit Gewinnerzielungs-absicht
• Aktivitäten sind auf Marketing und Kundenpflege beschränkt
• Registrierung erforderlich
Repräsentanz
Direktinvestitionen in Mexiko
MarkteinstiegÜbersicht über Direktinvestitionsmöglichkeiten
7© Rödl & Partner 19.04.2013
Sociedad Anónima Sociedad de Responsabilidad Limitada
Kapital De facto kein Mindestgrundkapital De facto kein Mindeststammkapital
Gesellschafter Mindestens 2 Aktionäre 2 – 50 Gesellschafter
Haftung Beschränkt auf die Kapitaleinlagen Beschränkt auf die Gesellschaftereinlagen
Comisario Verpflichtend Optional
C.V. = Capital VariableGesellschaftskapital kann in einen festen und in einen variablen Anteil unterteilt werden. Der variable Kapitalanteil kann ohne größere Formalitäten erhöht bzw. verringert werden.
Optional
MarkteinstiegGesellschaftsgründung I - Gesellschaftsformen
8© Rödl & Partner 19.04.2013
Gründungsverfahren einer Gesellschaft
Antragstellung zur Genehmigung der Firma
Erstellung des Gesellschaftsvertrages
Gründung muss nicht durch Gesellschafter persönlich erfolgen; Vollmachterteilung möglich
Pflichten nach der Gründung
Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister
Eintragung in das nationale Register für ausländische Investitionen
Beantragung der Steuernummer
Ggf. Beantragung der Importlizenz
MarkteinstiegGesellschaftsgründung II
9© Rödl & Partner 19.04.2013
Merkmale des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts in Mexiko
Leitgedanke – unbefristeter Arbeitsvertrag
Kündigung nur bei Vorliegen eines gesetzlichen Kündigungsgrundes seitens des Arbeitgebers
Wahlrecht zwischen Weiterbeschäftigung oder Entschädigung bei unberechtigter Kündigung
Arbeitnehmergewinnbeteiligung in Höhe von 10% des steuerlichen Gewinns
Im Vergleich zu Deutschland geringere Anzahl von Urlaubstagen
Urlaubsprämie von 25% des Gehaltes
Weihnachtsgeld von mindestens 15 Tageslöhnen (Auszahlung vor dem 20. Dezember)
Die Sozialversicherungsbeiträge werden zu einem großen Teil vom Arbeitgeber getragen und belaufen sich für diesen auf ca. 20 – 30% der Lohnsumme
MarkteinstiegPersonaleinsatz I
Arbeitsgesetz änderte sich zum 01.12.2013
10© Rödl & Partner 19.04.2013
Änderungen des Arbeitsgesetzes seit 01.12.2013
Probe- und Ausbildungszeit
Arbeitnehmerüberlassung (Outsourcing)
Vergütungsmodalität
Vertragsbeendigung /-aufhebung
Lohnfortzahlung bei Streitigkeiten
Arbeitgeberpflichten
Arbeitnehmerentsendung
Gewerkschaften
MarkteinstiegPersonaleinsatz II
11© Rödl & Partner 19.04.2013
MarkteinstiegArbeitserlaubnis / Immigration
Für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Mexiko kann ein Ausländer folgende Aufenthaltstitel beantragen:
Visitante
Aufenthaltstitel ist nicht verlängerbar
Residente
Visum muss beim mexikanischen Konsulat / Botschaft beantragt werden
Einreisende müssen innerhalb von 30 Kalendertagen bei der örtlichen Ausländerbehörde eine Aufenthaltskarte beantragen
Visitante Residente-Temporal Residente-Permanente
Aufenthaltsdauer 180 Tage Bis zu 4 Jahre unbefristet
Mehrfacheinreise Nein Ja Ja
Entgeltliche Tätigkeit Ja Ja Ja
12© Rödl & Partner 19.04.2013
SteuersystemBesteuerung von Unternehmen I
Unternehmenssteuer (ISR) Einheitssteuer (IETU) Umsatzsteuer
(IVA)
Steuersatz 30% 17,5%
0%: Medizin, Export, nicht verarbeitete Lebensmittel 11%: Grenzregion16%: Andere
Veranlagungs- zeitraum
Jährlich und Abgabe monat-licher Voranmeldungen
Jährlich und Abgabe monat-licher Voranmeldungen
Jährlich und Abgabe monatlicher Voranmeldungen
Bemessungs-grundlage
Zu versteuerndesEinkommen
Cash Flow MethodeNettobetrag (zum Zeitpunkt des Zahlungsmittelzu- / abflusses)
Identische Besteuerung von S.A. und S. de R.L.
Übersicht über wichtige Unternehmenssteuern
13© Rödl & Partner 19.04.2013
Merkmale des mexikanischen Steuerrechts
DBA zwischen Deutschland und Mexiko
Steuererklärungen sind bis zum 31.03. (Unternehmen) bzw. bis zum 30.04. (Privatpersonen) des Folgejahres einzureichen
Ein vom Wirtschaftsprüfer geprüftes „Dictamen fiscal“ ist bei Überschreiten bestimmer Höchstgrenzen bis zum 30.06. des Folgejahres einzureichen
• Umsatz > ca. 2 Mio. EUR
• Bilanzsumme > ca. 4 Mio. EUR
• Arbeitnehmerzahl > 300
Die Erstellung einer Verrechnungspreisstudie durch einen Wirtschaftsprüfer bzw. einen Sachverständigen ist bei Transaktionen mit ausländischen verbundenen Unternehmen Pflicht
Das mexikanische Recht kennt keine Zusammenveranlagung von Ehegatten
SteuersystemBesteuerung von Unternehmen II
14© Rödl & Partner 19.04.2013
Einkommen- / Körperschaftsteuer sehr restriktiv bei der Anerkennung abzugsfähiger Betriebsausgaben
• z.B. keine pauschalen Reisekosten, strenge Anforderungen an Rechnungen, Forderungs- und
Vorratsabschreibung
Verlustvortrag auf 10 Jahren begrenzt; Verlustrückträge sind nicht erlaubt
Dividenden unterliegen nicht der Quellensteuer, wenn sie aus bereits versteuerten Gewinnrücklagen erfolgen
Inflationsbereinigung bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens:
Lizenzgebühren, die an nicht in Mexiko ansässige Personen bezahlt werden, unterliegen der Quellensteuer
• 30% für Patente und Marken
• 25% für alle andere Lizenzen
SteuersystemBesteuerung von Unternehmen III
15© Rödl & Partner 19.04.2013
Grundsätzliches
Normas de Información Financiera (NIF)
NIF ist stark an IFRS und US-GAAP angelehnt
• Impairment Test
• Ansatz und Fair-Value Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten
• etc.
Sowohl das Umsatz- wie auch Gesamtkostenverfahren sind zulässig (in der Regel wird aber das Umsatzkostenverfahren angewandt)
Gliederung nach Fristigkeit in der Bilanz
Bis zum 31.12.2007 waren in der Handelsbilanz Inflationsanpassungen vorzunehmen
Funktionale Währung ist bei vielen mexikanischen Gesellschaften nicht MXN, sondern USD
BilanzierungsrechtRechnungslegung I
16© Rödl & Partner 19.04.2013
In der Regel keine Einheitsbilanz (Steuerbilanz = Handelsbilanz) möglichAbweichungen z.B. bei
• Abschreibungen
• Rückstellungen
• Forderungsabschreibung
• Inflationsanpassung
Häufige Anpassungen im Rahmen der Überleitung von HB I (NIF) auf HB II (HGB)
• Fremdwährungsbewertung
• Rückstellungen
• Abschreibungssätze
• Forderungsabschreibung
• Vorratsbewertung
• Latente Steuern
BilanzierungsrechtRechnungslegung II
17© Rödl & Partner 19.04.2013
Freihandelsabkommen zwischen Mexiko und der EU (MEUFTA)
Ziel
Vorteil
Voraussetzung
Abschaffung von Zöllen Beseitigung von nichttarifären Ein- und
Ausfuhrbeschränkungen MEUFTA und NAFTA zu kombinieren
und Mexiko als Produktionsstandort zu nutzen
Senkung der Produktionskosten und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
„Präferenzursprungs-Regeln“
Steigerung des Handels zwischen der EU und Mexiko sowie der Förderung von Investitionen
18© Rödl & Partner 19.04.2013
WirtschaftsförderungsprogrammIMMEX I
Was ist das
IMMEX-Programm?
Wer kann das Programm nutzen?
Staatliches Instrument zur Förderung ausländischer Direktinvestitionen mittels Zoll- und Steuervergünstigungen
Es gibt IMMEX-Programm für: Verbundene Unternehmen
Produzierende Unternehmen
Bereitstellende Unternehmen
Auslagernde Unternehmen
19© Rödl & Partner 19.04.2013
Mexikanische Gesellschaft mit Produktionsprozessen bzw. Exportaktivitäten in Mexiko
Exportumsatz bei ca. 400.000 EUR bzw. 10% des Gesamtumsatzes
Zurverfügungstellung von 30% der Maschinen und Betriebsmaterialien
Antrag beim mexikanischen Wirtschafts-ministerium
Eintragung in das Import-Register
Jährlicher Bericht über den Gesamtumsatz
Monatlicher Bericht über die durch das IMMEX-Programm erzielten Umsätze
Voraussetzungen Vorteile
Mehrwertsteuer beträgt 0%
Zollbefreiung bei:
• Ein- und Ausfuhr von für die Produktion benötigen Maschinen
• Zollbefreiung bei Einfuhren von Betriebsmittel und Rohstoffe
Erleichterte Transfer-Pricing Regeln
WirtschaftsförderungsprogrammIMMEX II
20© Rödl & Partner 19.04.2013
1• Fehlendes Bewusstsein der “mañana”- Mentalität
2• Verwendung eigener Vertragsmuster für lokale Arbeitsverträge
3 • Kompliziertes Rechts- und Steuersystem
4• Geschäfte werden im sozialen Umfeld geschlossen
5 • Geduld mitbringen!
6 • Deutsche Standards 1:1 übertragen zu wollen
Die häufigsten Fallstricke
21© Rödl & Partner 19.04.2013
Ihre Ansprechpartner
Mexiko
Mexiko-StadtJosé A. García
Paseo de la Reforma 284
Torre Magenta (Piso 17)
Col. Juárez
06600 Mexico, D.F.
Tel.: + 52 (55) 4739-2227
Fax: + 52 (55) 4739-2001
E-Mail: [email protected]
PueblaJosé A. García
Vía Atlixcáyotl 5208
Torre JV III (Piso 5)
Col. Territorial Atlixcáyotl
72810, San Andrés Cholula, Puebla
Tel.: + 52 (222) 431-0027
Fax: + 52 (222) 431-0169
E-Mail: [email protected]
Deutschland
BerlinDr. Marcus Felsner
Straße des 17. Juni 106
10623 Berlin
Tel.: + 49 (30) 81 07 95-51
Fax: + 49 (30) 81 07 95-59
E-Mail: [email protected]
22© Rödl & Partner 19.04.2013
Wir und die Castellers de Barcelona
Die Menschentürme sind wie wir: „Jeder Einzelne zählt“ – im Miteinander und bei der Beratung unserer Mandanten.