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Bürgerbeteiligung Jahresfahrplan 2019 Summarische Stellungnahme der VMV Seite 1 von 74 RE1 Rostock – Hamburg Angebotserweiterungen Pauschal Vorschlag: Der Takt der RE1 soll auf der gesamten Strecke, auf Teilstrecken und/oder an ausgewählten Tagen pauschal verdichtet werden. Lfd. Nr.: 2019/005, 2019/036, 2019/044, 2019/070, 2019/079, 2019/107, 2019/120, 2019/138, 2019/140, 2019/149, 2019/153, 2019/156, 2019/157, 2019/181, 2019/224, 2019/229, 2019/248, 2019/250, 2019/262, 2019/267, 2019/272, 2019/295, 2019/301, 2019/302, 2019/311, 2019/324, 2019/336, 2019/352, 2019/374 Realisierung: Teilweise Begründung: Eine generelle Ausweitung des Angebotes der RE1 zwischen Hamburg und Rostock erfolgt nicht. Die hierfür erforderlichen Mittel stehen angesichts der sich künftig verschlechternden Ausstattung des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Regionalisierungsmitteln nicht zur Verfügung. Es werden ab dem Jahresfahrplan 2020 jeweils werktags außer samstags folgende zusätzlichen Züge angeboten: Hamburg (ab ca. 19:20 Uhr) – Schwerin (an ca. 21:10 Uhr) als Verlängerung eines bislang nur zwischen Hamburg und Büchen verkehrenden Zuges Schwerin (ab ca. 19:25 Uhr) – Hamburg (an ca. 21:00 Uhr) als Verlängerung eines bislang nur zwischen Büchen und Hamburg verkehrenden Zuges Richtung West - Ost Vorschlag: Ein zusätzlicher Zug von Hamburg (ab ca. 00:00) nach Schwerin soll angeboten werden, um die Anbindung des Hamburger Flughafens zu verbessern. Lfd. Nr.: 2019/151 Realisierung: Nein Begründung: Eine die Bestellung eines zusätzlichen Zuges rechtfertigende Nachfrage wird angesichts der gewünschten Zeitlage und der Größe der genannten Zielgruppe nicht gesehen. Von der Umsetzung des Vorschlages wird daher Abstand genommen.

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Bürgerbeteiligung Jahresfahrplan 2019 Summarische Stellungnahme der VMV

Seite 1 von 74

RE1 Rostock – Hamburg

Angebotserweiterungen

Pauschal

Vorschlag: Der Takt der RE1 soll auf der gesamten Strecke, auf Teilstrecken und/oder an ausgewählten Tagen pauschal verdichtet werden.

Lfd. Nr.: 2019/005, 2019/036, 2019/044, 2019/070, 2019/079, 2019/107, 2019/120, 2019/138, 2019/140, 2019/149, 2019/153, 2019/156, 2019/157, 2019/181, 2019/224, 2019/229, 2019/248, 2019/250, 2019/262, 2019/267, 2019/272, 2019/295, 2019/301, 2019/302, 2019/311, 2019/324, 2019/336, 2019/352, 2019/374

Realisierung: Teilweise

Begründung: Eine generelle Ausweitung des Angebotes der RE1 zwischen Hamburg und Rostock erfolgt nicht. Die hierfür erforderlichen Mittel stehen angesichts der sich künftig verschlechternden Ausstattung des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Regionalisierungsmitteln nicht zur Verfügung. Es werden ab dem Jahresfahrplan 2020 jeweils werktags außer samstags folgende zusätzlichen Züge angeboten:

Hamburg (ab ca. 19:20 Uhr) – Schwerin (an ca. 21:10 Uhr) als Verlängerung eines bislang nur zwischen Hamburg und Büchen verkehrenden Zuges

Schwerin (ab ca. 19:25 Uhr) – Hamburg (an ca. 21:00 Uhr) als Verlängerung eines bislang nur zwischen Büchen und Hamburg verkehrenden Zuges

Richtung West - Ost

Vorschlag: Ein zusätzlicher Zug von Hamburg (ab ca. 00:00) nach Schwerin soll angeboten werden, um die Anbindung des Hamburger Flughafens zu verbessern.

Lfd. Nr.: 2019/151

Realisierung: Nein

Begründung: Eine die Bestellung eines zusätzlichen Zuges rechtfertigende Nachfrage wird angesichts der gewünschten Zeitlage und der Größe der genannten Zielgruppe nicht gesehen. Von der Umsetzung des Vorschlages wird daher Abstand genommen.

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Bürgerbeteiligung Jahresfahrplan 2019 Summarische Stellungnahme der VMV

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Vorschlag: Ein zusätzlicher Zug von Hamburg (ab ca. 00 Uhr) nach

Büchen (2019/248)

Schwerin (2019/370) soll angeboten werden.

Lfd. Nr.: 2019/248, 2019/370

Realisierung: Nein

Begründung: Seit 10. Juni 2017 steht mit RE 4323 Hamburg (ab 00:30 Uhr) – Schwerin (an 01:56 Uhr) eine Verbindung in der gewünschten Zeitlage zur Verfügung.

Vorschlag: Ein zusätzlicher Zug von Hamburg (ab ca. 01 – 02 Uhr) nach Rostock soll angeboten werden.

Lfd. Nr.: 2019/024

Realisierung: Nein

Begründung: Eine die Bestellung eines zusätzlichen Zuges rechtfertigende Nachfrage wird angesichts der gewünschten Zeitlage nicht gesehen. Von der Umsetzung des Vorschlages wird daher Abstand genommen.

Vorschlag: Ein zusätzlicher Zug von Hamburg (ab ca. 02 Uhr) nach Büchen soll angeboten werden.

Lfd. Nr.: 2019/246, 2019/248, 2019/253

Realisierung: Offen

Begründung: Die Realisierung des Vorschlages wird seitens der zuständigen nah.SH GmbH geprüft.

Vorschlag: Ein zusätzlicher Zug von Bützow nach Rostock (an ca. 06:00 Uhr) soll angeboten werden.

Lfd. Nr.: 2019/133, 2019/339

Realisierung: Ja.

Begründung: Aus technologischen Gründen kann eine direkte Verbindung zwischen Bützow und Rostock derzeit nicht umgesetzt werden. Im Jahresfahrplan 2020 wird jedoch eine zusätzliche Fahrt von Bützow (ab. ca. 05:15 Uhr) nach Schwaan (an ca. 05:25 Uhr) angeboten, die in Schwaan unmittelbar Anschluss zur S2 nach Warnemünde herstellen soll. Rostock Hbf wird damit etwa gegen 05:45 Uhr erreicht.

Vorschlag: Ein zusätzlicher Zug von Boizenburg nach Schwerin Mitte (an 06:19 Uhr) soll angeboten werden.

Lfd. Nr.: 2019/227

Realisierung: Nein

Begründung: Die zur Bestellung zusätzlicher SPNV-Angebote erforderlichen Mittel stehen angesichts der sich künftig verschlechternden Ausstattung des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Regionalisierungsmitteln nicht zur Verfügung. Von der Umsetzung der Vorschläge wird daher Abstand genommen. Mit RE4301, Schwerin Mitte an 05:45 Uhr, und RE 4331 W(Sa), Schwerin Mitte an 06:47 Uhr stehen zudem zwei alternative Verbindungen in vergleichbarer zeitlicher Lage zur Verfügung.

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Bürgerbeteiligung Jahresfahrplan 2019 Summarische Stellungnahme der VMV

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Vorschlag: Ein zusätzlicher Zug von

Hamburg (2019/149),

Boizenburg (2019/205) bzw.

Hagenow Land (2019/75) nach Schwerin (an ca. 07:20 Uhr) soll angeboten werden.

Lfd. Nr.: 2019/75, 2019/149, 2019/205

Realisierung: Nein

Begründung: Die zur Bestellung zusätzlicher SPNV-Angebote erforderlichen Mittel stehen angesichts der sich künftig verschlechternden Ausstattung des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Regionalisierungsmitteln nicht zur Verfügung. Mit RE 4331 W(Sa), Schwerin Hbf an 06:48 Uhr und RE 4305, Schwerin Hbf an 07:46 Uhr stehen zudem zwei alternative Verbindungen in vergleichbarer zeitlicher Lage zur Verfügung.

Vorschlag: RE 4333 W(Sa) Hamburg (07:22) – Schwerin (09:07) soll auch am Wochenende angeboten werden.

Lfd. Nr.: 2019/179

Realisierung: Nein

Begründung: Eine die Bestellung eines zusätzlichen Zuges rechtfertigende Nachfrage wird am Wochenende nicht gesehen. Von der Umsetzung des Vorschlages wird daher Abstand genommen.

Vorschlag: Ein zusätzlicher Zug von Hamburg (ab ca.13:00) nach Rostock soll angeboten werden.

Lfd. Nr.: 2019/097

Realisierung: Nein

Begründung: Die zur Bestellung zusätzlicher SPNV-Angebote erforderlichen Mittel stehen angesichts der sich künftig verschlechternden Ausstattung des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Regionalisierungsmitteln nicht zur Verfügung. Von der Umsetzung des Vorschlages wird daher Abstand genommen.

Vorschlag: Ein zusätzlicher Zug von Bützow (ab 15:29) nach Rostock soll angeboten werden.

Lfd. Nr.: 2019/209, 2019/217

Realisierung: Nein

Begründung: Die zur Bestellung zusätzlicher SPNV-Angebote erforderlichen Mittel stehen angesichts der sich künftig verschlechternden Ausstattung des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Regionalisierungsmitteln nicht zur Verfügung. Von der Umsetzung des Vorschlages wird daher Abstand genommen.

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Bürgerbeteiligung Jahresfahrplan 2019 Summarische Stellungnahme der VMV

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Vorschlag: Ein zusätzlicher Zug von Hamburg (ab ca.15:00) nach Rostock soll angeboten werden.

Lfd. Nr.: 2019/218

Realisierung: Nein

Begründung: Die zur Bestellung zusätzlicher SPNV-Angebote erforderlichen Mittel stehen angesichts der sich künftig verschlechternden Ausstattung des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Regionalisierungsmitteln nicht zur Verfügung. Zudem steht mit in einer vergleichbaren Zeitlage ein InterCity (Hamburg ab ca. 15:15 Uhr) zur Verfügung. Von der Umsetzung des Vorschlages wird daher Abstand genommen.

Vorschlag: Ein zusätzlicher Zug von Hamburg (ab ca.15:50) nach Rostock soll angeboten werden.

Lfd. Nr.: 2019/118

Realisierung: Nein

Begründung: Die zur Bestellung zusätzlicher SPNV-Angebote erforderlichen Mittel stehen angesichts der sich künftig verschlechternden Ausstattung des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Regionalisierungsmitteln nicht zur Verfügung. Zudem steht mit in einer vergleichbaren Zeitlage ein InterCity (Hamburg ab ca. 15:15 Uhr sowie freitags ab ca. 15:45 Uhr) zur Verfügung. Von der Umsetzung des Vorschlages wird daher Abstand genommen.

Vorschlag: Ein zusätzlicher Zug von Hamburg (ab ca. 16:50) nach Boizenburg soll angeboten werden.

Lfd. Nr.: 2019/056

Realisierung: Nein

Begründung: Die zur Bestellung zusätzlicher SPNV-Angebote erforderlichen Mittel stehen angesichts der sich künftig verschlechternden Ausstattung des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Regionalisierungsmitteln nicht zur Verfügung. Von der Umsetzung des Vorschlages wird daher Abstand genommen.

Vorschlag: Ein zusätzlicher Zug von Hamburg (ab ca.19:20) nach Schwerin soll angeboten werden.

Lfd. Nr.: 2019/370

Realisierung: Ja.

Begründung: Die gewünschte zusätzliche Fahrt Hamburg (ab ca. 19:20 Uhr) – Schwerin (an ca. 21:10 Uhr) wird ab dem Jahresfahrplan 2020 angeboten.

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Bürgerbeteiligung Jahresfahrplan 2019 Summarische Stellungnahme der VMV

Seite 5 von 74

Vorschlag: Ein zusätzlicher Zug von Hamburg (ab ca.21:30) nach Rostock soll angeboten werden.

Lfd. Nr.: 2019/097

Realisierung: Nein

Begründung: Die zur Bestellung zusätzlicher SPNV-Angebote erforderlichen Mittel stehen angesichts der sich künftig verschlechternden Ausstattung des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Regionalisierungsmitteln nicht zur Verfügung. Von der Umsetzung des Vorschlages wird daher Abstand genommen.

Vorschlag: Ein zusätzlicher Zug von Schwerin (ab ca.23:00) nach Bad Kleinen soll angeboten werden.

Lfd. Nr.: 2019/163

Realisierung: Nein

Begründung: Die zur Bestellung zusätzlicher SPNV-Angebote erforderlichen Mittel stehen angesichts der sich künftig verschlechternden Ausstattung des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Regionalisierungsmitteln nicht zur Verfügung. Von der Umsetzung des Vorschlages wird daher Abstand genommen.

Vorschlag: Ein zusätzlicher Zug von Hamburg (ab ca.22:00) nach Rostock soll angeboten werden.

Lfd. Nr.: 2019/088

Realisierung: Nein

Begründung: Die zur Bestellung zusätzlicher SPNV-Angebote erforderlichen Mittel stehen angesichts der sich künftig verschlechternden Ausstattung des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Regionalisierungsmitteln nicht zur Verfügung. Von der Umsetzung des Vorschlages wird daher Abstand genommen.

Richtung Ost - West

Vorschlag: Ein zusätzlicher Zug von Schwerin (ab ca. 02:50) nach Hamburg soll angeboten werden, um die Anbindung des Hamburger Flughafens zu verbessern.

Lfd. Nr.: 2019/151

Realisierung: Nein

Begründung: Eine die Bestellung eines zusätzlichen Zuges rechtfertigende Nachfrage wird angesichts der gewünschten Zeitlage und der Größe der genannten Zielgruppe nicht gesehen. Von der Umsetzung des Vorschlages wird daher Abstand genommen.

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Bürgerbeteiligung Jahresfahrplan 2019 Summarische Stellungnahme der VMV

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Vorschlag: Ein zusätzlicher Zug von Bützow nach Hamburg (an ca. 06:30 Uhr) soll angeboten werden.

Lfd. Nr.: 2019/126

Realisierung: Nein

Begründung: Die gewünschte zeitliche Lage würde eine Abfahrtszeit in Bützow etwa gegen 04:25 Uhr erfordern. Eine die Bestellung eines zusätzlichen Zuges rechtfertigende Nachfrage wird angesichts der gewünschten Zeitlage nicht gesehen. Von der Umsetzung des Vorschlages wird daher Abstand genommen.

Vorschlag: Ein zusätzlicher Zug von Schwerin (ab ca.05:30) nach Hamburg soll angeboten werden.

Lfd. Nr.: 2019/068

Realisierung: Nein

Begründung: Die zur Bestellung zusätzlicher SPNV-Angebote erforderlichen Mittel stehen angesichts der sich künftig verschlechternden Ausstattung des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Regionalisierungsmitteln nicht zur Verfügung. Von der Umsetzung des Vorschlages wird daher Abstand genommen.

Vorschlag: Ein zusätzlicher Zug von Rostock (ab ca. 06:00 Uhr) nach Hamburg soll angeboten werden.

Lfd. Nr.: 2019/262

Realisierung: Nein

Begründung: Die zur Bestellung zusätzlicher SPNV-Angebote erforderlichen Mittel stehen angesichts der sich künftig verschlechternden Ausstattung des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Regionalisierungsmitteln nicht zur Verfügung. Zudem steht mit in einer vergleichbaren Zeitlage ein InterCity (Rostock ab ca. 06:30 Uhr) zur Verfügung. Von der Umsetzung des Vorschlages wird daher Abstand genommen.

Vorschlag: Ein zusätzlicher Zug von Rostock (ab ca. 08:00 Uhr) nach Schwerin bzw. Hamburg soll angeboten werden.

Lfd. Nr.: 2019/118, 2019/209, 2019/218, 2019/271

Realisierung: Nein

Begründung: Die zur Bestellung zusätzlicher SPNV-Angebote erforderlichen Mittel stehen angesichts der sich künftig verschlechternden Ausstattung des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Regionalisierungsmitteln nicht zur Verfügung. Zudem steht mit in einer vergleichbaren Zeitlage ein InterCity (Rostock ab ca. 08:30 Uhr) zur Verfügung. Von der Umsetzung des Vorschlages wird daher Abstand genommen.

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Bürgerbeteiligung Jahresfahrplan 2019 Summarische Stellungnahme der VMV

Seite 7 von 74

Vorschlag: Ein zusätzlicher Zug von Rostock (ab ca. 10:00 Uhr) nach Schwerin bzw. Hamburg soll angeboten werden.

Lfd. Nr.: 2019/118, 2019/271

Realisierung: Nein

Begründung: Die zur Bestellung zusätzlicher SPNV-Angebote erforderlichen Mittel stehen angesichts der sich künftig verschlechternden Ausstattung des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Regionalisierungsmitteln nicht zur Verfügung. Zudem steht mit in einer vergleichbaren Zeitlage ein InterCity (Rostock ab ca. 10:30 Uhr) zur Verfügung. Von der Umsetzung des Vorschlages wird daher Abstand genommen.

Vorschlag: RE 4336 W(Sa) Schwerin (17:25) – Hamburg (18:57) soll auch am Wochenende angeboten werden.

Lfd. Nr.: 2019/179

Realisierung: Nein

Begründung: Eine die Bestellung eines zusätzlichen Zuges rechtfertigende Nachfrage wird am Wochenende nicht gesehen. Von der Umsetzung des Vorschlages wird daher Abstand genommen.

Vorschlag: Ein zusätzlicher Zug von Rostock (ab ca.21:30) nach Hamburg soll angeboten werden.

Lfd. Nr.: 2019/083

Realisierung: Nein

Begründung: Mit RE 4318 Rostock (21:07 Uhr) – Hamburg (23:33 Uhr) steht eine Verbindung in ähnlicher zeitlicher Lage zur Verfügung. Von der Umsetzung des Vorschlages wird daher Abstand genommen.

Vorschlag: Ein zusätzlicher Zug von Rostock (ab ca.23:00) nach Hamburg soll angeboten werden.

Lfd. Nr.: 2019/106, 2019/156

Realisierung: Nein

Begründung: Mit RE 4320 Rostock (23:07 Uhr) – Schwerin (00:07 Uhr) steht eine Verbindung nach Schwerin zur Verfügung. Eine die Bestellung eines zusätzlichen Angebotes von Schwerin nach Hamburg als Verlängerung von RE4320 rechtfertigende Nachfrage wird angesichts der gewünschten zeitlichen Lage nicht gesehen. Von der Umsetzung des Vorschlages wird daher Abstand genommen.

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Bürgerbeteiligung Jahresfahrplan 2019 Summarische Stellungnahme der VMV

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Anschlussverbesserungen

Vorschlag: Die Anschlüsse in Hamburg zwischen der RE1 und

dem Fernverkehr in/aus Richtung Frankfurt(Main) (2019/002)

dem Fernverkehr in/aus Richtung Osnabrück (2019/152)

von/zur RB42 in/aus Richtung Rothenburg(Wümme) (2019/323) sollen verbessert werden.

Lfd. Nr.: 2019/002, 2019/152, 2019/323

Realisierung: Nein

Begründung: Im Hamburg steht eine Fülle von Anschlüssen in und aus verschiedensten Richtungen zur Verfügung. Die Fahrzeiten der RE1 sind insbesondere aufgrund der hohen Belastung des Knotens Hamburg und der dichten Belegung des Streckenabschnittes Hagenow Land – Hamburg nur in engen Grenzen variabel. Eine Optimierung des Angebotes der RE1 auf bestimmte Anschlüsse ist vor diesem Hintergrund weder möglich noch sinnvoll.

Vorschlag: In Hamburg soll ein Anschluss vom ICE 582 aus Richtung München (Hamburg Hbf an 23:23 Uhr) an RE 4321 (Hamburg Hbf ab 22:54 Uhr) hergestellt werden.

Lfd. Nr.: 2019/356

Realisierung: Nein

Begründung: Im Hamburg steht grundsätzlich eine Fülle von Anschlüssen in und aus verschiedensten Richtungen zur Verfügung. Eine Optimierung des Angebotes der RE1 auf bestimmte Anschlüsse ist in diesem Zusammenhang nicht zweckmäßig. Unabhängig davon besteht für Reisende bis Schwerin mit RE 4323 Hamburg (00:30 Uhr) – Schwerin (01:45 Uhr) eine Fahrmöglichkeit mit einer allerdings recht langen Übergangszeit.

Vorschlag: Die Anschlüsse in Schwerin zwischen RE1 und RE2 sollen verbessert werden.

Lfd. Nr.: 2019/099, 2019/364, 2019/377

Realisierung: Nein

Begründung: Von der bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2015 praktizierten Anschlussgestaltung in Schwerin musste im Zuge des mit dem Jahresfahrplan 2016 veränderten SPNV-Angebotskonzeptes Abstand genommen werden. Das SPNV-Angebotskonzept wird sich mittelfristig nicht verändern, so dass leider kein Ausblick hinsichtlich einer Verbesserung der kritisierten Situation gegeben werden kann.

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Bürgerbeteiligung Jahresfahrplan 2019 Summarische Stellungnahme der VMV

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Vorschlag: Die Anschlüsse in Schwerin zwischen RE1 in/aus Richtung Rostock und RB13 in/aus Richtung Parchim sollen verbessert werden.

Lfd. Nr.: 2019/364

Realisierung: Nein

Begründung: Die Übergangszeiten in der betreffenden Relation betragen werktags außer samstags etwa 15 Minuten. Eine weitere Optimierung / Verbesserung dieser Übergangszeiten ist mit Blick auf die weitgehend eingleisige Strecke Rehna – Schwerin – Parchim nicht möglich. An den Wochenenden betragen die Übergangszeiten aus Richtung Rostock in Richtung Parchim hingegen etwa 75 Minuten. Die Verkürzung dieser tatsächlich unbefriedigenden Übergangszeit ist jedoch mit vertretbarem Aufwand nicht möglich, so dass angesichts der an den Wochenenden deutlich geringeren Nachfrage darauf verzichtet werden muss.

Vorschlag: Die Anschlüsse in Bützow zwischen der RE1 in/aus Richtung Schwerin und der RE4 in/aus Richtung Güstrow sollen verbessert werden.

Lfd. Nr.: 2019/191

Realisierung: Nein

Begründung: Die Übergangszeiten in Bützow betragen aus Richtung Güstrow kommend zehn Minuten, wobei beim Umstieg der Personentunnel passiert werden muss. Ein Aufzug steht nicht zur Verfügung. Aus Richtung Schwerin kommend beträgt die Übergangszeit fünf Minuten, der Umstieg erfolgt bahnsteiggleich. Die genannten Übergangszeiten erscheinen als grundsätzlich angemessen.

Vorschlag: In Büchen soll gegen 8 Uhr ein Anschluss von der RE1 aus Richtung Schwerin in Richtung Lübeck angeboten werden.

Lfd. Nr.: 2019/244

Realisierung: Ja

Begründung: Dem aktuellen Planungsstand entsprechend wird werktags außer samstags gegen 08 Uhr der gewünschte Anschluss angeboten.

Vorschlag: In Büchen sollen zwischen 18 Uhr und 19 Uhr Anschlüsse aus Richtung Lübeck zur RE1 in Richtung Schwerin angeboten werden.

Lfd. Nr.: 2019/244

Realisierung: Ja

Begründung: Dem aktuellen Planungsstand entsprechend werden zwischen 18 Uhr und 19 Uhr die gewünschten Anschlüsse angeboten.

Vorschlag: In Schwerin sollen die Anschlüsse von und zum straßengebundenen ÖPNV in/aus Richtung Pinnow verbessert werden.

Lfd. Nr.: 2019/213

Realisierung: Nein

Begründung: Für die Gestaltung des sonstigen ÖPNV-Angebotes zeichnet der Landkreis Ludwigslust-Parchim verantwortlich.

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Bürgerbeteiligung Jahresfahrplan 2019 Summarische Stellungnahme der VMV

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Fahrplandetails

Vorschlag: Die Reisezeiten der RE1 zwischen Schwerin und Rostock sollen verkürzt werden.

Lfd. Nr.: 2019/014, 2019/022, 2019/222

Realisierung: Nein

Begründung: Unter Berücksichtigung der vorhandenen Infrastruktur (Gleise, Weichen, Bahnhöfe) und des zur Verfügung stehenden Fahrzeugmaterials ist eine Verkürzung der Reisezeiten zwischen Schwerin und Rostock nicht möglich. Der Abschluss der Sanierung und des Ausbaus des Streckenabschnittes Carlshöhe – Bad Kleinen hat keinen spürbaren Einfluss auf die Reisezeit. Die längere Aufenthaltszeit der Zügen in Bad Kleinen wiederum dient der Herstellung von Anschlüssen von/zur RE4 in/aus Richtung Lübeck. Eine Verkürzung dieser Aufenthaltszeiten ist nicht möglich.

Vorschlag: Die Reisezeiten der RE1 zwischen Schwerin und Hamburg sollen durch Verzicht auf die Aufenthaltszeiten in Büchen verkürzt werden.

Lfd. Nr.: 2019/024, 2019/036, 2019/049, 2019/056, 2019/089, 2019/131, 2019/250, 2019/292, 2019/309, 2019/330

Realisierung: Nein

Begründung: Die Fahrzeiten der RE1 sind insbesondere aufgrund der hohen Belastung des Knotens Hamburg und der dichten Belegung des Streckenabschnittes Hagenow Land – Hamburg nur in engen Grenzen variabel. Die Aufenthalte der RE1 in Büchen dienen der Überholung der RE1 durch die Züge des Fernverkehrs, die den gesetzlichen Regelungen entsprechend bei der Gestaltung des Fahrplanes Vorrang gegenüber dem SPNV genießen. Die Dauer der Aufenthalte ist auf das unbedingt notwendige Maß begrenzt. Während des Frühberufsverkehrs verkehren zudem wichtige Berufsverkehrszüge ohne längeren Aufenthalt in Büchen.

Vorschlag: Die Reisezeiten der RE1 zwischen Schwerin und Hamburg sollen durch Verzicht auf die Systemhalte in Müssen verkürzt werden.

Lfd. Nr.: 2019/089, 2019/107

Realisierung: Nein

Begründung: Nach Auskunft der hierzu angehörten zuständigen Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH wird die Station Müssen von werktäglich etwa 350 Reisenden genutzt. Mangels anderer dort haltender Linien sei ein dauerhafter Verzicht auf Verkehrshalte der RE1 in Müssen daher nicht vorgesehen.

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Bürgerbeteiligung Jahresfahrplan 2019 Summarische Stellungnahme der VMV

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Vorschlag: Die Reisezeiten der RE1 zwischen Schwerin und Hamburg sollen durch Verzicht auf die Systemhalte in Pritzier, Brahlstorf und Schwanheide verkürzt werden.

Lfd. Nr.: 2019/107

Realisierung: Nein

Begründung: Die Stationen werden von werktäglich etwa 200 (Pritzier), 250 (Brahlstorf) und 100 (Schwanheide) Reisenden genutzt. Mangels anderer dort haltender Linien ist ein Verzicht auf Verkehrshalte der RE1 an den betreffenden Stationen daher nicht vorgesehen.

Vorschlag: Die Reisezeiten der RE1 zwischen Schwerin und Rostock sollen durch Verzicht auf die Systemhalte in Schwerin Mitte und Schwerin Süd verkürzt werden.

Lfd. Nr.: 2019/130

Realisierung: Nein

Begründung: Die Systemhalte der RE1 in Schwerin Mitte und Schwerin Süd werden gut nachgefragt. Von einem Verzicht auf diese Halte wären mehrere hundert Reisende je Tag betroffen, die – auch angesichts des guten ÖPNV-Angebotes in Schwerin – deutliche Verlängerungen ihrer Wegeketten erleiden würden. Die hieraus resultierenden Nachteile werden als so gravierend eingeschätzt, dass im Ergebnis der Abwägung gegen die Umsetzung des Vorschlages entschieden wurde.

Vorschlag: RE 4300 W(Sa) Schwerin (03:50 Uhr) – Hamburg (05:18 Uhr) soll zehn Minuten früher fahren.

Lfd. Nr.: 2019/164, 2019/246

Realisierung: Nein

Begründung: Zwar wäre für RE 4300 W(Sa) eine frühere zeitliche Lage zwischen Schwerin und Büchen realisierbar. Die Abfahrtszeit von RE 4300 in Büchen hingegen orientiert insbesondere auf einen Anschluss von einem Zug des RE83 SH aus Richtung Lüneburg, von dem Anschluss abgewartet wird. Eine frühere Abfahrt in Büchen sowie Ankunft in Hamburg kann daher nicht realisiert werden. Da sich ansonsten bei einer früheren Abfahrt in Schwerin und einer unveränderten Ankunft in Hamburg nur Reisezeitverlängerungen ergäben, wird von der Umsetzung des Vorschlages Abstand genommen.

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Bürgerbeteiligung Jahresfahrplan 2019 Summarische Stellungnahme der VMV

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Vorschlag: RE 4330 W(Sa) Schwerin (04:49 Uhr) – Hamburg (06:28 Uhr) soll beschleunigt werden.

Lfd. Nr.: 2019/269

Realisierung: Nein

Begründung: Eine Beschleunigung von RE 4330 W(Sa) wäre nur möglich, wenn einzelne Stationen nicht bedient würden. Dies ist jedoch nicht vertretbar. Die aus dem Fahrplanentwurf ersichtliche Standzeit des Zuges in Büchen dient der Herstellung von Anschlüssen von Zügen des RE83 SH aus den Richtungen Lübeck und Lüneburg, von denen Anschluss abgewartet wird.

Vorschlag: RE 4330 W(Sa) Schwerin (04:49 Uhr) – Hamburg (06:28 Uhr) soll in der Fahrlage von RE 4338 Sa,S Schwerin (04:43 Uhr) – Hamburg (06:11 Uhr) verkehren.

Lfd. Nr.: 2019/269

Realisierung: Nein

Begründung: In der Fahrlage des RE 4338 Sa,S könnten die in Schwerin aus Richtung Wismar sowie in Hagenow Land aus Richtung Ludwigslust und ergänzend die in Büchen herzustellenden Anschlüsse von Zügen des RE83 SH aus den Richtungen Lübeck und Lüneburg nicht hergestellt werden. Im Ergebnis der Abwägung wurde zugunsten der Herstellung der Anschlüsse und damit zugunsten der Beibehaltung der geplanten Fahrlage entschieden.

Vorschlag: RE 4330 W(Sa) Schwerin (04:49 Uhr) – Hamburg (06:28 Uhr) soll zwischen Schwerin und Hamburg früher fahren und Hamburg möglichst

gegen 06:10 Uhr,

um 06:24 Uhr erreichen.

Lfd. Nr.: 2019/144, 2019/208

Realisierung: Nein

Begründung: Zwar wäre für RE 4330 W(Sa) eine frühere zeitliche Lage zwischen Schwerin und Büchen realisierbar. Allerdings könnten könnten die in Schwerin aus Richtung Wismar sowie in Hagenow Land aus Richtung Ludwigslust herzustellenden Anschlüsse dann nicht gewährt werden. Zudem orientiert die Abfahrtszeit von RE 4330 W(Sa) in Büchen insbesondere auf einen Anschluss von einem Zug des RE83 SH aus Richtung Lübeck, von dem Anschluss abgewartet wird. Eine frühere Abfahrt in Büchen sowie Ankunft in Hamburg kann daher nicht realisiert werden. Im Ergebnis der Abwägung wird von der Umsetzung des Vorschlages Abstand genommen.

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Bürgerbeteiligung Jahresfahrplan 2019 Summarische Stellungnahme der VMV

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Vorschlag: RE 4302 Rostock (05:07 Uhr) – Hamburg (07:38 Uhr) soll zwischen Rostock und Schwerin eine Stunde später fahren.

Lfd. Nr.: 2019/169

Realisierung: Nein

Begründung: Zwar steht für Reisende aus Rostock, Bützow und Bad Kleinen mit dem InterCity eine Verbindung in vergleichbarer zeitlicher Lage zur Verfügung. Von der deutlichen Späterlegung der im Tagesverlauf ersten Verbindung wären jedoch insgesamt etwa zehn Reisende je Tag an den Stationen Schwaan, Blankenberg(Meckl) und Ventschow betroffen, für die keine Alternative angeboten werden kann. Zudem würde in Bad Kleinen der Anschluss von RE 13 081 aus Richtung Lübeck aufgegeben, der täglich von etwa zehn Reisenden genutzt wird und für den ebenfalls keine Alternative angeboten werden kann.

Vorschlag: RE 4302 Rostock (05:07 Uhr) – Hamburg (07:38 Uhr) soll

zwischen Schwerin und Hamburg (2019/089),

zwischen Schwanheide und Hamburg zehn bis 30 Minuten (2019/341)

früher fahren.

Lfd. Nr.: 2019/089, 2019/341

Realisierung: Nein

Begründung: Eine frühere Lage von RE4302 zwischen Schwerin und Hamburg würde eine entsprechend frühere Abfahrt des Zuges in Rostock erfordern. In der Folge würden Anschlüsse in Bützow (von der RE4 aus Richtung Güstrow) und Bad Kleinen (von der RE 4 aus Richtung Lübeck) verloren gehen. Die hieraus resultierenden Nachteile werden als so gravierend eingeschätzt, dass im Ergebnis der Abwägung gegen die Umsetzung des Vorschlages entschieden wurde.

Vorschlag: RE 4332 W(Sa) Schwerin (06:55 Uhr) – Hamburg (08:35 Uhr) soll 17 Minuten früher fahren.

Lfd. Nr.: 2019/320

Realisierung: Nein

Begründung: Für RE 4332 W(Sa) wird der um 06:47 Uhr in Schwerin aus Richtung Hamburg ankommende Wagenpark aus RE 4331 W(Sa) verwendet. Eine frühere Abfahrt in Schwerin ist daher nicht möglich. Ein anderer, alternativ einzusetzender Wagenpark steht nicht zur Verfügung.

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Vorschlag: RE 4312 Rostock (15:07 Uhr) – Hamburg (17:38 Uhr) soll in Schwerin Hbf zwei Minuten später abfahren.

Lfd. Nr.: 2019/230

Realisierung: Nein

Begründung: Für RE 4312 steht zwischen Hagenow Land und Hamburg Hbf keine andere geeignete Fahrplantrasse zur Verfügung. Die Abfahrtszeit von RE 4312 in Hagenow Land ist daher nicht veränderbar. Insofern müsste, wenn RE 4312 zwei Minuten später ab Schwerin Hbf fahren soll, ein Verkehrshalt zwischen Schwerin Hbf und Hagenow Land entfallen. Hiervon wären etwa 40 Reisende (sofern auf den Halt in Schwerin Mitte verzichtet werden soll) oder etwa 10 Reisende (sofern auf den Halt in Schwerin Süd verzichtet werden soll) betroffen. Die hieraus resultierenden Nachteile werden als so gravierend eingeschätzt, dass im Ergebnis der Abwägung gegen die Umsetzung des Vorschlages entschieden wurde.

Vorschlag: RE 4312 Rostock (15:07 Uhr) – Hamburg (17:38 Uhr) soll zwischen Schwarzenbek und Hamburg Hbf etwa zehn bis 16 Minuten später fahren.

Lfd. Nr.: 2019/241

Realisierung: Nein

Begründung: Für RE 4312 steht zwischen Hagenow Land und Hamburg Hbf keine andere geeignete Fahrplantrasse zur Verfügung. Die Ankunftszeit von RE 4312 in Schwarzenbek ist daher nicht veränderbar. Insofern müsste, wenn RE4312 Hamburg Hbf etwa zehn bis 16 Minuten später erreichen soll, eine entsprechende Standzeit in den Fahrplan eingearbeitet werden. Die Reisezeiten nach Hamburg würden sich entsprechend verlängern. Hiervon wären etwa 250 Reisende betroffen. Die hieraus resultierenden Nachteile werden als so gravierend eingeschätzt, dass im Ergebnis der Abwägung gegen die Umsetzung des Vorschlages entschieden wurde.

Vorschlag: RE 4312 Rostock (15:07 Uhr) – Hamburg (17:38 Uhr) soll 22 Minuten früher fahren.

Lfd. Nr.: 2019/371

Realisierung: Nein

Begründung: RE 4312 nimmt in Rostock unter anderem Anschluss von RE 13 010 Saßnitz (13:04 Uhr) – Rostock (14:55 Uhr) auf. Bei einer früheren Abfahrt in Rostock könnte dieser Anschluß nicht mehr gewährleistet werden. Hiervon wäre eine nennenswerte Anzahl von Reisenden betroffen. Die hieraus resultierenden Nachteile werden als so gravierend eingeschätzt, dass im Ergebnis der Abwägung gegen die Umsetzung des Vorschlages entschieden wurde.

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Vorschlag: Die Züge der RE1 sollen in Hamburg Hbf generell zur Minute 30 abfahren.

Lfd. Nr.: 2019/330

Realisierung: Nein

Begründung: Die Fahrzeiten der RE1 sind insbesondere aufgrund der hohen Belastung des Knotens Hamburg und der dichten Belegung des Streckenabschnittes Hagenow Land – Hamburg nur in engen Grenzen variabel. Eine Umsetzung des Vorschlages ist nicht möglich.

Vorschlag: RE 4331 W(Sa) Hamburg (05:10 Uhr) – Schwerin (06:48 Uhr) soll

später (2019/179),

18 Minuten (2019/227) später fahren.

Lfd. Nr.: 2019/179, 2019/227

Realisierung: Nein

Begründung: Der Wagenpark aus RE 4331 W(Sa) wendet in Schwerin Hbf auf RE 4332 W(Sa), Schwerin Hbf (06:55 Uhr) – Hamburg Hbf (08:34 Uhr). Bei einer späteren Ankunft von RE 4331 W(Sa) in Schwerin müsste auch RE 4332 W(Sa) später verkehren und würde Hamburg Hbf statt 08:34 Uhr etwa gegen 08:50 Uhr erreichen. Die für die Pendler nach Hamburg wichtige etwa stündliche Ankunft der Züge in Hamburg (derzeit geplant: 07:38 Uhr, 08:34 Uhr, 09:38 Uhr) wäre damit nicht mehr realisierbar. Zudem wäre der Anschluss in Hagenow Land in Richtung Ludwigslust nicht mehr zu gewährleisten. Die hieraus resultierenden Nachteile werden als so gravierend eingeschätzt, dass im Ergebnis der Abwägung gegen die Umsetzung des Vorschlages entschieden wurde.

Vorschlag: RE 4333 W(Sa) Hamburg (07:22 Uhr) – Schwerin (09:07 Uhr) soll etwa 20 Minuten früher fahren.

Lfd. Nr.: 2019/164

Realisierung: Nein

Begründung: Zwar wäre für RE 4333 W(Sa) eine frühere zeitliche Lage zwischen Hamburg und Büchen realisierbar. Die Abfahrtszeit von RE 4333 W(Sa) in Büchen hingegen orientiert insbesondere auf einen Anschluss von einem Zug des RE83 SH aus Richtung Lübeck, von dem Anschluss abgewartet wird. Zudem würde bei einer früheren zeitlichen Lage zwischen Hamburg und Büchen der etwa stündliche Fahrtenabstand aufgegeben. Da sich ansonsten bei einer früheren Abfahrt in Hamburg und einer unveränderten Ankunft in Schwerin nur Reisezeitverlängerungen ergäben, wird von der Umsetzung des Vorschlages Abstand genommen. Die hieraus resultierenden Nachteile werden als so gravierend eingeschätzt, dass im Ergebnis der Abwägung gegen die Umsetzung des Vorschlages entschieden wurde.

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Vorschlag: RE 4335 W(Sa) Hamburg (15:23 Uhr) – Schwerin (17:03 Uhr) soll freitags 10 Minuten später fahren.

Lfd. Nr.: 2019/342

Realisierung: Nein

Begründung: Die Fahrzeiten der RE1 sind insbesondere aufgrund der hohen Belastung des Knotens Hamburg und der dichten Belegung des Streckenabschnittes Hagenow Land – Hamburg nur in engen Grenzen variabel. Eine Umsetzung des Vorschlages ist nicht möglich.

Vorschlag: RE 4315 Hamburg (16:21 Uhr) – Rostock (18:50 Uhr) soll

zehn Minuten später (2019/342),

14 Minuten später (2019/318) fahren.

Lfd. Nr.: 2019/318

Realisierung: Nein

Begründung: RE 4315 vermittelt wichtige Anschlüsse (unter anderem: in Bad Kleinen zur RE4 in Richtung Lübeck, in Bützow zur RE4 in Richtung Pasewalk, in Rostock Hbf zur RE9 in Richtung Stralsund), die bei einer späteren Abfahrt in Hamburg Hbf aufgegeben werden müssten. Die hieraus resultierenden Nachteile werden als so gravierend eingeschätzt, dass im Ergebnis der Abwägung gegen die Umsetzung des Vorschlages entschieden wurde..

Vorschlag: RE 4337 W(Sa) Hamburg (17:21 Uhr) – Schwerin (19:07 Uhr) soll

zehn Minuten später (2019/342),

14 Minuten (2019/318)

16 Minuten später (2019/353) später fahren.

Lfd. Nr.: 2019/318, 2019/342, 2019/353

Realisierung: Nein

Begründung: Die Fahrzeiten der RE1 sind insbesondere aufgrund der hohen Belastung des Knotens Hamburg und der dichten Belegung des Streckenabschnittes Hagenow Land – Hamburg nur in engen Grenzen variabel. Eine Umsetzung des Vorschlages ist nicht möglich.

Vorschlag: RE 4317 Hamburg (18:21 Uhr) – Rostock (20:50 Uhr) soll an den Wochenenden (Heimspieltage des Hamburger Sportvereins) zehn Minuten später fahren.

Lfd. Nr.: 2019/110

Realisierung: Nein

Begründung: Die Fahrzeiten der RE1 sind insbesondere aufgrund der hohen Belastung des Knotens Hamburg und der dichten Belegung des Streckenabschnittes Hagenow Land – Hamburg nur in engen Grenzen variabel. Eine Umsetzung des Vorschlages ist nicht möglich.

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Vorschlag: Der Fahrtenabstand von RE1 und S2 zwischen Schwaan und Rostock soll an den Wochenenden erweitert werden.

Lfd. Nr.: 2019/108, 2019/185

Realisierung: Nein.

Begründung: Angesichts der geringeren Nachfrage wird die S2 an den Wochenenden nur zweistündlich angeboten. Das Angebotskonzept in der Region orientiert an den Wochenenden primär auf die Bedürfnisse des Verkehrs zwischen Güstrow und Rostock. Hier wird an den Wochenenden alternierend mit RE5 und S2 je Stunde eine Verbindung mit kurzen Reisezeiten angeboten. Da gleichzeitig eine Veränderung der Fahrlage der RE1 nicht möglich ist, kann die kritisierte ungünstige Fahrplangestaltung für den Verkehr zwischen Schwaan und Rostock nicht verbessert werden.

Vorschlag: Die RE1 soll einen zusätzlichen Systemhalt in Friedrichsruhe erhalten.

Lfd. Nr.: 2019/106

Realisierung: Nein.

Begründung: Nach Auskunft der hierzu angehörten zuständigen Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH verfügen die Bahnsteige an der Station Friedrichsruhe nicht über die erforderliche Länge für Verkehrshalt der aus fünf Doppelstockwagen gebildeten RE1.

sonstiges

Vorschlag: Die Kapazität der RE1 soll erhöht werden.

Lfd. Nr.: 2019/107

Realisierung: Nein

Begründung: An verschiedenen Stationen verfügen die Bahnsteige nicht über die für mit zusätzlichen Wagen verlängerte Züge erforderliche Länge. Weiterhin könnte der Fahrplan – ein zusätzlicher Wagen bedeutet eine etwa 50 Tonnen höhere Zuglast – mit zusätzlichen Wagen möglicherweise nicht gehalten werden. Eine Verlängerung der Züge ist danach mittelfristig nicht möglich.

Vorschlag: Die Pünktlichkeit der RE1 soll verbessert werden.

Lfd. Nr.: 2019/024

Realisierung: ---

Begründung: Das mit dem Jahresfahrplan 2016 eingeführte veränderte Angebotskonzept verzichtet auf die bis dahin im Berufsverkehr erforderlichen Kurzwenden der Züge am Bahnsteig in Hamburg. Die Pünktlichkeit der RE1 hat sich in diesem Zusammenhang deutlich verbessert. Dessen ungeachtet ist die Pünktlichkeit der RE1 nicht zufriedenstellend. Insbesondere die Führung der Linie über die hoch belastete Schnellfahrstrecke Berlin - Hamburg hat einen negativen Einfluss auf die Pünktlichkeit.

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Vorschlag: RE 4318 Rostock Hbf (21:07 Uhr) – Hamburg Hbf (23:33 Uhr) soll zwischen Schwerin und Hamburg entfallen. Die dadurch freiwerdenden finanziellen Ressourcen sollen für die Bestellung zusätzlicher Angebote für den Berufsverkehr nach Schwerin verwendet werden.

Lfd. Nr.: 2019/227

Realisierung: Nein

Begründung: Mit der Einführung der zusätzlichen Spätverbindung Schwerin – Hamburg – Schwerin (fahrplanwirksam ab 10. Juni 2018) wird eine seit langem von der Öffentlichkeit geforderte Verbesserung der überregionalen Anbindung des Oberzentrums Rostock und der Landeshauptstadt Schwerin wirksam. Es ist nicht vorgesehen, die Spätverbindung Schwerin – Hamburg wieder einzustellen.

Vorschlag: Es soll eine Direktverbindung zwischen Güstrow und Schwerin eingerichtet werden.

Lfd. Nr.: 2019/251

Realisierung: Nein

Begründung: Eine zweistündliche Direktverbindung zwischen Güstrow und Schwerin war bis Dezember 2006 im Zuge der RE6 Stettin – Hagenow Bestandteil des SPNV-Angebotes in Mecklenburg-Vorpommern. Mit dem Jahresfahrplan 2007 wurde der westliche Linienendpunkt der RE6 nach Lübeck verlagert. Seither werden zwischen Güstrow und Schwerin nur noch Umsteigeverbindungen (mindestens zweistündlich, zur Hauptverkehrszeit stündlich) angeboten. Die Verlagerung des Linienendpunktes nach Lübeck hat sich bewährt, sie ist insbesondere für den östlichen Landesteil von hoher Bedeutung. Die (Wieder-) Einführung von Direktverbindungen zwischen Güstrow und Schwerin ist langfristig nicht vorgesehen.

Vorschlag: Die Wiedereinrichtung des Systemhaltes Schwerin Mitte wird begrüßt. Der Systemhalt in Schwerin Mitte soll wieder eingerichtet werden.

Lfd. Nr.: 2019/142, 2019/225, 2019/227, 2019/230, 2019/268, 2019/315, 2019/379

Realisierung: ---

Begründung: Die Station Schwerin-Mitte konnte im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen zwischen Schwerin und Bad Kleinen vorübergehend nicht von allen Zügen der RE1 angefahren werden. Es ist langfristig vorgesehen, dass alle Züge der RE1 in Schwerin Mitte halten.

Vorschlag: Der HVV soll bis Boizenburg erweitert werden.

Lfd. Nr.: 2019/224

Realisierung: Nein

Begründung: Zurückgehend auf einen entsprechenden Auftrag des Landtages prüft die VMV derzeit mit der Hamburger Verkehrsverbund GmbH die Kosten der Einführung eines Übergangstarifes für Zeitkarteninhaber. Das Ergebnis der Prüfung liegt noch nicht vor. Die Ausdehnung des Verbundraumes des Hamburger Verkehrsverbundes ist nicht vorgesehen.

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Vorschlag: Die Linien RE1 und RE9 werden nur zweistündlich bedient, während die Linie RE4 stündlich bedient wird.

Lfd. Nr.: 2019/229

Realisierung: ---

Begründung: Das SPNV-Angebot in Mecklenburg-Vorpommern orientiert sich an den Vorgaben des ÖPNV-Landesplanes 2002 – 2007 einerseits sowie an den zur Verfügung stehenden Regionalisierungsmitteln andererseits. Die planerischen Festlegungen des ÖPNV-Landesplanes 2002 – 2007 für die genannten Linien gründen auf der Tatsache, dass für die Linien RE1 und RE9 parallel ein ergänzendes Angebot im Schienenpersonenfernverkehr zur Verfügung steht, für die Linie RE4 hingegen nicht.

Vorschlag: Die Fahrt gegen 13:20 Uhr ab Hamburg Hbf in Richtung Büchen soll erhalten bleiben.

Lfd. Nr.: 2019/252

Realisierung: ---

Begründung: Nach aktuellem Planungsstand steht mit RB 21 869 eine Verbindung in der gewünschten Zeitlage (Hamburg Hbf ab 13:19 Uhr) zur Verfügung.

Vorschlag: Die RE1 soll generell über Güstrow geführt werden.

Lfd. Nr.: 2019/324

Realisierung: Nein

Begründung: Die Führung der RE1 über Güstrow würde die Reisezeiten zwischen Hamburg und Schwerin einerseits sowie Rostock andererseits deutlich verlängern. Hiervon wären mehrere Tausend Reisende am Tag betroffen. Im Ergebnis der Abwägung wurde gegen die Umsetzung des Vorschlages entschieden.

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RE2 Wismar – Berlin

RB17 Wismar – Ludwigslust

Angebotserweiterungen

Vorschlag: Der Takt der RE2 bzw. der RB17 soll auf der gesamten Strecke, auf Teilstrecken und/oder an ausgewählten Tagen pauschal verdichtet werden.

Lfd. Nr.: 2019/021, 2019/078, 2019/135, 2019/193, 2019/332

Realisierung: Teilweise

Begründung: Eine generelle Ausweitung des Angebotes der RE2 bzw. der RB17 zwischen Wismar und Berlin erfolgt nicht. Die hierfür erforderlichen Mittel stehen angesichts der sich künftig verschlechternden Ausstattung des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Regionalisierungsmitteln nicht zur Verfügung. Zwischen Schwerin und Wismar besteht zudem ergänzend mit der Linie 235 der nahbus ein attraktives Angebot im straßengebundenen ÖPNV. Von der Umsetzung der Vorschläge wird daher weitgehend Abstand genommen. Es werden ab dem so genannten kleinen Fahrplanwechsel am 09. Juni 2019 folgende zusätzlichen Züge angeboten:

Schwerin (ab ca. 23:00 Uhr) – Ludwigslust (an ca. 23:30 Uhr) als Verlängerung eines bislang nur zwischen Wismar und Schwerin verkehrenden Zuges, der hierzu eine frühere Fahrlage ab Wismar erhalten wird, in Ludwigslust wird Anschluss zum ICE nach Berlin hergestellt,

Ludwigslust (ab ca. 00:00 Uhr) – Schwerin (an ca. 00:30 Uhr), in Ludwigslust wird Anschluss vom ICE aus Berlin hergestellt.

Vorschlag: Ein zusätzlicher Zug von Schwerin (ca. 06:25 Uhr) nach Wismar soll angeboten werden.

Lfd. Nr.: 2019/078

Realisierung: Nein

Begründung: Die zur Bestellung zusätzlicher SPNV-Angebote erforderlichen Mittel stehen angesichts der sich künftig verschlechternden Ausstattung des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Regionalisierungsmitteln nicht zur Verfügung. Zwischen Schwerin und Wismar besteht zudem ergänzend mit der Linie 235 der nahbus ein attraktives Angebot im straßengebundenen ÖPNV. Von der Umsetzung der Vorschläge wird daher Abstand genommen.

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Vorschlag: Ein zusätzlicher Zug von Wismar (ca. 13:05 Uhr) nach Schwerin soll angeboten werden.

Lfd. Nr.: 2019/078

Realisierung: Nein

Begründung: Die zur Bestellung zusätzlicher SPNV-Angebote erforderlichen Mittel stehen angesichts der sich künftig verschlechternden Ausstattung des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Regionalisierungsmitteln nicht zur Verfügung. Von der Umsetzung der Vorschläge wird daher Abstand genommen.

Vorschlag: RB 13962 Ludwigslust (17:58) > Bad Kleinen soll von Schwerin nach Bad Kleinen täglich fahren, damit in Schwerin auch montags bis donnerstags ein Anschluss vom InterCity aus Richtung Hamburg besteht.

Lfd. Nr.: 2019/113, 2019/150, 2019/174

Realisierung: Nein

Begründung: Der betreffende InterCity hält in Bad Kleinen, so dass die gewünschte zusätzliche Leistung lediglich die Anschlusssituation für Lübstorf verbessern würde. Eine die Bestellung eines zusätzlichen SPNV-Angebotes rechtfertigende Nachfrage für die Station Lübstorf allein wird nicht erwartet. Von der Umsetzung der Vorschläge wird daher Abstand genommen.

Vorschlag: Ein zusätzlicher Zug von Ludwigslust (ca. 00:00 Uhr) nach Schwerin soll angeboten werden, der in Ludwigslust über einen Anschluss vom ICE aus Richtung Berlin verfügt.

Lfd. Nr.: 2019/059

Realisierung: Ja.

Begründung: Die gewünschte zusätzliche Verbindung Ludwigslust (ab ca. 00:00 Uhr) – Schwerin (an ca. 00:30 Uhr) wird ab dem so genannten kleinen Fahrplanwechel am 09. Juni 2019 angeboten.

Vorschlag: Ein zusätzlicher Zug von Wittenberge (ca. 00:00 Uhr) nach Schwerin soll angeboten werden.

Lfd. Nr.: 2019/325

Realisierung: Nein

Begründung: Die zur Bestellung zusätzlicher SPNV-Angebote erforderlichen Mittel stehen angesichts der sich künftig verschlechternden Ausstattung des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Regionalisierungsmitteln nicht zur Verfügung. Eine die Bestellung eines zusätzlichen Zuges rechtfertigende Nachfrage wird angesichts der gewünschten Zeitlage zudem nicht gesehen. Zudem steht ab dem 09. Juni 2019 eine Umsteigeverbindung von Berlin mit ICE nach Ludwigslust und Weiterfahrt mit einer neu eingerichteten Fahrt der RB17 zur Verfügung, mit der Schwerin etwa 00:30 Uhr erreicht werden kann. Von der Umsetzung des Vorschlages wird daher Abstand genommen.

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Anschlussverbesserungen

Vorschlag: Die Anschlüsse in Schwerin vom InterCity aus Richtung Hamburg zur RE2 bzw. zur RB17 in Richtung Wismar sollen verbessert werden

Lfd. Nr.: 2019/013, 2019/232

Realisierung: Nein

Begründung: Der Fahrplan der RE2 ist aufgrund seiner Einbindung in den Knoten Berlin und des Laufwegs über die hoch belastete Schnellfahrstrecke Hamburg – Berlin nicht veränderbar. Die Fahrzeiten der RB17 wiederum sind auf Fernverkehrsanschlüsse in Ludwigslust in und aus Richtung Berlin ausgerichtet. In der Folge ist die Verbesserung der gewünschten Anschlüsse in Schwerin leider nicht möglich.

Vorschlag: Die Anschlüsse in Bad Kleinen zwischen RE2 und RB17 einerseits sowie RE4 andererseits sollen verbessert werden.

Lfd. Nr.: 2019/064

Realisierung: Nein

Begründung: Der Fahrplan der RE2 ist aufgrund seiner Einbindung in den Knoten Berlin und des Laufwegs über die hoch belastete Schnellfahrstrecke Hamburg – Berlin nicht veränderbar. Die Fahrzeiten der RB17 wiederum sind auf Fernverkehrsanschlüsse in Ludwigslust in und aus Richtung Berlin ausgerichtet. In der Folge ist die Verbesserung der gewünschten Anschlüsse in Bad Kleinen leider nicht möglich.

Vorschlag: In Bad Kleinen soll ein Anschluss von RE 63 987 Berlin – Wismar (22:34 Uhr) auf RE 13 096 Bad Kleinen (22:04 Uhr) – Lübeck (22:59 Uhr) hergestellt werden.

Lfd. Nr.: 2019/035

Realisierung: Nein

Begründung: Der Fahrplan der RE2 und damit die Fahrlage von RE 63 987 ist aufgrund seiner Einbindung in den Knoten Berlin und des Laufwegs über die hoch belastete Schnellfahrstrecke Hamburg – Berlin nicht veränderbar. Insofern müsste zur Herstellung des gewünschten Anschlusses RE 13 096 zwischen Bad Kleinen und Lübeck etwa 25 Minuten später verkehren. Dies würde die Reisezeiten in der Relation Rostock – Lübeck verlängern und unter anderem zudem zu Anschlussverlusten in Lübeck führen. Die aus der Umsetzung des Vorschlages resultierenden Nachteile überwiegen die erwarteten Vorteile, so dass von einer Realisierung des Vorschlages Abstand genommen wird.

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Vorschlag: Die Anschlüsse in Schwerin zwischen RE2 und RB17 einerseits sowie RE1 in/aus Richtung Rostock andererseits sollen verbessert werden.

Lfd. Nr.: 2019/344

Realisierung: Nein

Begründung: Der Fahrplan der RE2 ist aufgrund seiner Einbindung in den Knoten Berlin und des Laufwegs über die hoch belastete Schnellfahrstrecke Hamburg – Berlin nicht veränderbar. Die Fahrzeiten der RB17 wiederum sind auf Fernverkehrsanschlüsse in Ludwigslust in und aus Richtung Berlin ausgerichtet. In der Folge ist die Verbesserung der gewünschten Anschlüsse in Schwerin leider nicht möglich.

Vorschlag: Die Übergangszeiten in Wismar zwischen RE2 und RB17 einerseits sowie RB11 andererseits sollen verlängert werden.

Lfd. Nr.: 2019/189

Realisierung: Nein

Begründung: Grundsätzlich besteht der Wunsch nach möglichst kurzen Übergangszeiten. An diesem Grundsatz orientiert sich die Fahrplangestaltung soweit möglich und zweckmäßig. Aufgrund der eingleisigen Betriebsführung zwischen Bad Kleinen und Wismar ist eine Verlängerung der Übergangszeiten in Wismar nicht möglich. Die Züge begegnen sich im Bahnhof Mecklenburg Dorf. Eine spätere Abfahrt des Zuges in Wismar in Richtung Schwerin würde eine entsprechend spätere Ankunft des Zuges aus Richtung Schwerin in Wismar nach sich ziehen, der Anschluss zur RB11 in Richtung Rostock würde damit versäumt.

Vorschlag: Die Übergangszeiten in Ludwigslust zwischen der RB17 und den Zügen des Fernverkehrs in/aus Richtung Berlin sollen verlängert werden.

Lfd. Nr.: 2019/189

Realisierung: Nein

Begründung: Grundsätzlich besteht der Wunsch nach möglichst kurzen Übergangszeiten. An diesem Grundsatz orientiert sich die Fahrplangestaltung soweit möglich und zweckmäßig. Zwar erhalten die Züge der RB17 in Schwerin grundsätzlich eine Aufenthaltszeit von bis zu zehn Minuten. Eine frühere Abfahrt in Richtung Ludwigslust bzw. eine spätere Ankunft aus Richtung Ludwigslust wäre damit grundsätzlich zwar möglich. Im Interesse möglichst kurzer Reisezeiten zwischen Schwerin und Wismar wird allerdings vorrangig auf angemessen kurze Übergangszeiten in Ludwigslust orientiert.

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Bürgerbeteiligung Jahresfahrplan 2019 Summarische Stellungnahme der VMV

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Vorschlag: RB 13 954 Ludwigslust (14:26 Uhr) – Wismar (15:37) soll in Ludwigslust länger auf den gegebenenfalls verspäteten EC 174 aus Richtung Berlin warten.

Lfd. Nr.: 2019/189

Realisierung: Wird geprüft

Begründung: Züge des Nahverkehrs warten auf Züge des Fernverkehrs grundsätzlich bis zu fünf Minuten. Angesichts der Standzeit von RE 13 954 in Schwerin von sechs Minuten (von 14:58 Uhr bis 15:04 Uhr) ist dies vertretbar, da in diesem Fall die Weiterfahrt nach Norden – insbesondere in den eingleisigen Streckenabschnitt zwischen Bad Kleinen und Wismar pünktlich erfolgen kann und der Anschluss in Wismar zur RB 11 in Richtung Rostock nicht gefährdet wird. Es wird geprüft, inwieweit eine längere Wartezeit von RE 13 954 in Ludwigslust vorgesehen werden kann.

Vorschlag: Die Anschlüsse in Ludwigslust von der RB17 aus Richtung Wismar zu den Zügen des Fernverkehrs in Richtung Berlin sollen bahnsteiggleich hergestellt werden.

Lfd. Nr.: 2019/200

Realisierung: Nein

Begründung: Zwar wäre es wünschenswert, die genannten Anschlüsse bahnsteiggleich herzustellen. Aus betrieblichen Gründen halten jedoch in Ludwigslust die Züge des Fernverkehrs in Richtung Berlin regelmäßig am Bahnsteig 1, wo kein bahnsteiggleicher Übergang hergestellt werden kann.

Vorschlag: In Schwerin sollen die Anschlüsse von und zum straßengebundenen ÖPNV in/aus Richtung Pinnow verbessert werden.

Lfd. Nr.: 2019/213

Realisierung: Nein

Begründung: Für die Gestaltung des sonstigen ÖPNV-Angebotes zeichnet der Landkreis Ludwigslust-Parchim verantwortlich.

Fahrplandetails

Vorschlag: RE 63 957 Berlin – Wismar (07:25 Uhr) soll zwischen Ludwigslust und Schwerin etwa 10 Minuten früher fahren (Ludwigslust etwa ab 06:10 Uhr).

Lfd. Nr.: 2019/062

Realisierung: Nein

Begründung: Die gewünschte frühere Abfahrt von RE 63 957 in Ludwigslust erfordert eine entsprechend frühere Abfahrt des Zuges in Berlin. Diese kann nach Auskunft der zuständigen Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH nicht realisiert werden. Die Umsetzung des Vorschlages ist daher nicht möglich.

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Bürgerbeteiligung Jahresfahrplan 2019 Summarische Stellungnahme der VMV

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Vorschlag: RB 13 964 Ludwigslust (18:26 Uhr) – Wismar (19:37 Uhr) soll zwischen Schwerin und Wismar etwa 15 Minuten früher fahren.

Lfd. Nr.: 2019/065

Realisierung: Nein

Begründung: RB 13 964 nimmt in Ludwigslust Anschluss vom InterCity aus Richtung Berlin auf. Eine frühere Abfahrtszeit in Ludwigslust kann daher nicht realisiert werden. Dieser Anschluss wird täglich von etwa 20 Reisenden genutzt. Im Ergebnis der Abwägung wurde entschieden, den Vorschlag nicht umzusetzen.

Vorschlag: Die Reisezeiten der RE2 sollen durch Verzicht auf diverse Systemhalte verkürzt werden.

Lfd. Nr.: 2019/332, 2019/362, 2019/363

Realisierung: Nein

Begründung: Mit Ausnahme der Station Moidentin, die ohnehin nur von ausgewählten Fahrten der RE2 bedient wird, ist an allen Stationen der RE2 bzw. RB17 in Mecklenburg-Vorpommern eine signifikante Nachfrage vorhanden. Im Ergebnis der Abwägung wurde daher entschieden, dem Vorschlag nicht zu folgen.

Vorschlag: Die Züge der RB17 sollen in/aus Richtung Rostock durchgebunden werden.

Lfd. Nr.: 2019/344

Realisierung: Nein

Begründung: Der Fahrplan der RE1 ist aufgrund seiner Einbindung in den Knoten Hamburg und des Laufwegs über die hoch belastete Schnellfahrstrecke Hamburg – Berlin nicht veränderbar. Die Fahrzeiten der RB17 wiederum sind auf Fernverkehrsanschlüsse in Ludwigslust in und aus Richtung Berlin ausgerichtet. Zudem kommt auf beiden Linien unterschiedliches, den jeweiligen Einsatzzwecken angepasstes Fahrzeugmaterial zum Einsatz In der Folge ist eine Durchbindung der RB17 in/aus Richtung Rostock nur wenigen Ausnahmefällen möglich.

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Bürgerbeteiligung Jahresfahrplan 2019 Summarische Stellungnahme der VMV

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RE3 Stralsund – Pasewalk – Berlin

Angebotserweiterungen

Vorschlag: Der Takt der RE3 soll auf der gesamten Strecke, auf Teilstrecken und/oder an ausgewählten Tagen pauschal verdichtet werden.

Lfd. Nr.: 2019/004, 2019/175

Realisierung: Nein

Begründung: Die zur Bestellung zusätzlicher SPNV-Angebote erforderlichen Mittel stehen angesichts der sich künftig verschlechternden Ausstattung des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Regionalisierungsmitteln nicht zur Verfügung.

Vorschlag: Eine zusätzliche Spätverbindung soll von Stralsund (etwa 00:00 Uhr) nach Greifswald eingerichtet werden, in Stralsund soll Anschluss von der RE9 aus Rostock bestehen.

Lfd. Nr.: 2019/051, 2019/077

Realisierung: Nein

Begründung: Zwar wäre die Bestellung einer zusätzliche Leistung in der genannten zeitlichen Lage wünschenswert, jedoch stehen die zur Bestellung zusätzlicher SPNV-Angebote erforderlichen Mittel angesichts der sich künftig verschlechternden Ausstattung des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Regionalisierungsmitteln nicht zur Verfügung.

Vorschlag: Ein zusätzlicher Zug soll sonntags von Anklam (etwa 05:00 Uhr) nach Berlin fahren.

Lfd. Nr.: 2019/095

Realisierung: Nein

Begründung: Eine die Bestellung eines zusätzlichen Zuges rechtfertigende Nachfrage wird angesichts der gewünschten Zeitlage nicht gesehen. Von der Umsetzung des Vorschlages wird daher Abstand genommen.

Vorschlag: Ein zusätzlicher Zug soll von Greifswald (etwa 07:00 Uhr) nach Stralsund fahren.

Lfd. Nr.: 2019/304

Realisierung: Nein

Begründung: In der gewünschten zeitlichen Lage steht eine Fahrmöglichkeit mit einem InterCity (Greifswald ab etwa 07:05 Uhr) zur Verfügung. Ein Bedarf für ein paralleles SPNV-Angebot wird daher nicht gesehen.

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Bürgerbeteiligung Jahresfahrplan 2019 Summarische Stellungnahme der VMV

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Vorschlag: Eine zusätzliche Spätverbindung von Berlin nach Anklam soll eingerichtet werden.

Lfd. Nr.: 2019/095, 2019/215

Realisierung: Nein

Begründung: Eine die Bestellung eines zusätzlichen Zuges rechtfertigende Nachfrage wird angesichts der gewünschten Zeitlage nicht gesehen. Von der Umsetzung des Vorschlages wird daher Abstand genommen.

Anschlussverbesserungen

Vorschlag: Die Anschlüsse in Stralsund zwischen der RE9 in/aus Richtung Rostock und der RE3 in/aus Richtung Berlin sollen verbessert werden.

Lfd. Nr.: 2019/057

Realisierung: Nein

Begründung: Die Fahrzeiten der RE3 sind insbesondere aufgrund der Einbindung in den Knoten Berlin sowie des Wunsches des Landes Brandenburg zur Herstellung von Anschlüssen in Angermünde nur in engen Grenzen variabel. Die Fahrzeiten der RE9 wiederum sind aufgrund der weitgehend eingleisigen Streckenführung sowie des auf effektiven Fahrzeugeinsatz ausgerichteten Fahrzeugkonzeptes ebenfalls nur in engen Grenzen variabel. Der gewünschte Anschluss kann unter den gegebenen Randbedingungen nicht verbessert werden.

Vorschlag: Es sollen Anschlüsse in Pasewalk zwischen der RE3 aus Richtung Berlin und der RE4 in Richtung Stettin hergestellt werden.

Lfd. Nr.: 2019/010, 2019/016, 2019/031

Realisierung: Nein

Begründung: Die Fahrzeiten der RE3 sind insbesondere aufgrund der Einbindung in den Knoten Berlin sowie des Wunsches des Landes Brandenburg zur Herstellung von Anschlüssen in Angermünde nur in engen Grenzen variabel. Die Fahrzeiten der RE4 wiederum sind aufgrund der weitgehend eingleisigen Streckenführung ebenfalls nur in engen Grenzen variabel. Der gewünschte Anschluss kann unter den gegebenen Randbedingungen nicht hergestellt werden.

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Bürgerbeteiligung Jahresfahrplan 2019 Summarische Stellungnahme der VMV

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Vorschlag: Die Anschlüsse in Pasewalk zwischen der RE3 aus Richtung Stralsund und der RE4 in Richtung Stettin sollen verbessert werden.

Lfd. Nr.: 2019/028, 2019/058, 2019/215, 2019/290

Realisierung: Nein

Begründung: Für die Fahrzeiten der RE3 sind die Einbindung der Linie in die Knoten Stralsund (mit Anschlüssen in alle / aus allen Richtungen) und Züssow (mit Anschlüssen von und zur Insel Usedom) maßgeblich. Die Fahrzeiten der RE4 wiederum werden maßgeblich durch die Einbindung der Linie in die Knoten Neubrandenburg und Güstrow (jeweils mit Anschlüssen in alle / aus allen Richtungen) bestimmt. Die Herstellung des gewünschten Anschlusses in Pasewalk wird demgegenüber als nachrangig angesehen. Der gewünschte Anschluss kann unter den gegebenen Randbedingungen daher nicht hergestellt werden.

Vorschlag: Die Anschlüsse in Pasewalk zwischen der RE3 aus Richtung Berlin und der RE4 in Richtung Neubrandenburg sollen verbessert werden.

Lfd. Nr.: 2019/031

Realisierung: Nein

Begründung: Für die Fahrzeiten der RE3 sind die Einbindung der Linie in die Knoten Stralsund (mit Anschlüssen in alle / aus allen Richtungen) und Züssow (mit Anschlüssen von und zur Insel Usedom) maßgeblich. Die Fahrzeiten der RE4 wiederum werden maßgeblich durch die Einbindung der Linie in die Knoten Neubrandenburg und Güstrow (jeweils mit Anschlüssen in alle / aus allen Richtungen) bestimmt. Die Herstellung des gewünschten Anschlusses in Pasewalk wird demgegenüber als nachrangig angesehen. Der gewünschte Anschluss kann unter den gegebenen Randbedingungen daher nicht hergestellt werden.

Vorschlag: Die Anschlüsse in Jatznick zwischen der RE3 in/aus Richtung Stralsund und der RE4 in/aus Richtung Ueckermünde sollen verbessert werden.

Lfd. Nr.: 2019/058, 2019/085, 2019/112

Realisierung: Nein

Begründung: Für die Fahrzeiten der RE3 sind die Einbindung der Linie in die Knoten Stralsund (mit Anschlüssen in alle / aus allen Richtungen) und Züssow (mit Anschlüssen von und zur Insel Usedom) maßgeblich. Die Fahrzeiten der RE4 wiederum werden maßgeblich durch die Einbindung der Linie in die Knoten Neubrandenburg und Güstrow (jeweils mit Anschlüssen in alle / aus allen Richtungen) bestimmt. Darüber hinaus wird in der Region die Herstellung von Anschlüssen in der Relation Ueckermünde – Berlin (und Gegenrichtung) der Vorzug gegeben. Die Herstellung des gewünschten Anschlusses in Jatznick wird demgegenüber als nachrangig angesehen. Der gewünschte Anschluss kann unter den gegebenen Randbedingungen daher nicht hergestellt werden.

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Bürgerbeteiligung Jahresfahrplan 2019 Summarische Stellungnahme der VMV

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sonstiges

Vorschlag: Das stündliche Angebot von RE3 und RB23 zwischen Stralsund und Greifswald soll beibehalten werden.

Lfd. Nr.: 2019/015

Realisierung: ---

Begründung: Das stündliche Angebot von RE3 und RB23 zwischen Stralsund und Greifswald wird im Jahresfahrplan 2019 beibehalten

Vorschlag: Ein zusätzlicher Systemhalt in Sandförde soll eingerichtet werden.

Lfd. Nr.: 2019/204

Realisierung: Nein.

Begründung: Die Nachfrage an der Station Sandförde ist sehr gering. Im Jahresdurchschnitt steigen in Sandförde unter zehn Reisende je Tag ein oder aus. Die Station Sandförde gehört zu den am wenigsten frequentierten Stationen in Mecklenburg-Vorpommern. Angesichts der Gegebenheiten vor Ort ist auch bei der Einrichtung eines Systemhaltes der RE3 nicht damit nicht zu rechnen, dass nennenswerte zusätzliche Nachfragepotentiale erschlossen könnten. Für die Bedienung der Verkehrsnachfrage wird das vorhandene Angebot der RE4 als ausreichend angesehen. Insofern wird der Einrichtung eines zusätzlichen Systemhaltes in Sandförde Abstand genommen.

Vorschlag: RE 3317 Stralsund (ab 18:04 Uhr) soll etwa zehn Minuten später fahren.

Lfd. Nr.: 2019/304

Realisierung: Nein

Begründung: In der betreffenden zeitlichen Lage besteht zwischen Stralsund und Greifswald ein Trassenkonflikt mit einem InterCity. RE 3317 verlässt daher den Bahnhof Stralsund vor der Taktzeit (sonst: Minute 16).

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Bürgerbeteiligung Jahresfahrplan 2019 Summarische Stellungnahme der VMV

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RE4 Lübeck – Ueckermünde / Stettin

Angebotserweiterungen

Vorschlag: Es soll freitags ein zusätzlicher Zug von Bützow (etwa 17:15 Uhr) nach Güstrow angeboten werden, der in Bützow Anschluss vom InterCity aus Richtung Hamburg hat.

Lfd. Nr.: 2019/186

Realisierung: Nein.

Begründung: Mit RE 5365 (Bützow ab 17:35 Uhr) wird eine Fahrmöglichkeit in Richtung Güstrow in vergleichbarer zeitlicher Lage angeboten. Ein Bedarf für die Bestellung eines zusätzlichen Zuges wird daher nicht gesehen.

Vorschlag: Eine zusätzliche Spätverbindung von Stettin nach Pasewalk soll eingerichtet werden.

Lfd. Nr.: 2019/010

Realisierung: Nein.

Begründung: Eine die Bestellung eines zusätzlichen Zuges rechtfertigende Nachfrage wird angesichts der gewünschten Zeitlage nicht gesehen. Von der Umsetzung des Vorschlages wird daher Abstand genommen.

Vorschlag: Es soll ein zusätzlicher Zug ca. 04:00 Uhr von Güstrow nach Bützow fahren, der dort Anschluss an einen zusätzlichen Zug der RE1 nach Hamburg (hier: rückverlängerter RE 4330 Schwerin (04:49) – Hamburg (06:28)) vermittelt.

Lfd. Nr.: 2019/127

Realisierung: Nein.

Begründung: Eine die Bestellung eines zusätzlichen Zuges rechtfertigende Nachfrage wird angesichts der gewünschten Zeitlage nicht gesehen. Von der Umsetzung des Vorschlages wird daher Abstand genommen.

Vorschlag: Das Angebot der RE4 zwischen Pasewalk und Stettin soll verdichtet werden.

Lfd. Nr.: 2019/204

Realisierung: Nein.

Begründung: Die zur Bestellung zusätzlicher SPNV-Angebote erforderlichen Mittel stehen angesichts der sich künftig verschlechternden Ausstattung des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Regionalisierungsmitteln nicht zur Verfügung.

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Vorschlag: Das Angebot der RE4 zwischen Bad Kleinen und Bützow soll verdichtet werden.

Lfd. Nr.: 2019/276

Realisierung: Nein.

Begründung: In den für die gewünschte Verdichtung relevanten Fahrlagen stehen mit den Zügen der RE1 Fahrmöglichkeiten zur Verfügung, die jeweils in Bad Kleinen und Bützow über günstige Anschlüsse von/zur RE4 verfügen. Von der Umsetzung des Vorschlages wird daher Abstand genommen.

Anschlussverbesserungen

Vorschlag: Die Übergangszeiten der RE4 in Bad Kleinen sollen generell verbessert werden.

Lfd. Nr.: 2019/008

Realisierung: Nein.

Begründung: Die Fahrzeiten der RE4 sind durch die Einbindung in die Nullknoten Lübeck, Bad Kleinen, Güstrow und den Knoten 30 in Neubrandenburg weitgehend gebunden. Zusätzlich schränkt die in weiten Teilen eingleisige Streckenführung die Freiheitsgrade der Fahrplangestaltung ein. In diesem Zusammenhang ist eine Verbesserung der Übergangszeiten in Bad Kleinen nicht möglich.

Vorschlag: In Lübeck sollen die Anschlüsse zwischen der RE4 und den RE in und aus Richtung Hamburg verbessert werden.

Lfd. Nr.: 2019/132

Realisierung: Nein.

Begründung: Die Fahrzeiten der RE4 sind durch die Einbindung in die Nullknoten Lübeck, Bad Kleinen, Güstrow und den Knoten 30 in Neubrandenburg weitgehend gebunden. Zusätzlich schränkt die in weiten Teilen eingleisige Streckenführung die Freiheitsgrade der Fahrplangestaltung ein. In Schleswig-Holstein wiederum sind die Fahrzeiten der zwischen Lübeck und Hamburg verkehrenden RE insbesondere durch die Einbindung in den Knoten Hamburg nur wenig variabel. Eine Verkürzung der Übergangszeiten in Lübeck ist daher nicht möglich.

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Bürgerbeteiligung Jahresfahrplan 2019 Summarische Stellungnahme der VMV

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Vorschlag: Die Anschlüsse in Pasewalk zwischen der RE3 aus Richtung Stralsund und der RE4 in Richtung Stettin sollen verbessert werden.

Lfd. Nr.: 2019/291

Realisierung: Nein.

Begründung: Für die Fahrzeiten der RE3 sind die Einbindung der Linie in die Knoten Stralsund (mit Anschlüssen in alle / aus allen Richtungen) und Züssow (mit Anschlüssen von und zur Insel Usedom) maßgeblich. Die Fahrzeiten der RE4 wiederum werden maßgeblich durch die Einbindung der Linie in die Knoten Neubrandenburg und Güstrow (jeweils mit Anschlüssen in alle / aus allen Richtungen) bestimmt. Die Herstellung des gewünschten Anschlusses in Pasewalk wird demgegenüber als nachrangig angesehen. Der gewünschte Anschluss kann unter den gegebenen Randbedingungen daher nicht hergestellt werden.

Fahrplandetails

Vorschlag: RE 13 204 Ueckermünde (06:00) – Bützow (09:18) soll von Neubrandenburg nach Malchin 15 Minuten später fahren

Lfd. Nr.: 2019/071

Realisierung: Nein

Begründung: Bei einer späteren Fahrlage von RE 13 204 zwischen Neubrandenburg und Malchin würde dieser Zug auch Güstrow entsprechend später erreichen. Dort könnte sodann aufgrund der späteren Ankunft insbesondere der Anschluss zur RE5 nach Rostock und nach Berlin nicht mehr gewährleistet werden. Im Ergebnis der Abwägung wurde entschieden, den Vorschlag nicht umzusetzen.

Vorschlag: RB 13 192 Neubrandenburg (04:47) – Lübeck (07:56) soll von Blankenberg nach Bad Kleinen 8 Minuten später fahren.

Lfd. Nr.: 2019/020

Realisierung: Nein

Begründung: Die während der Baumaßnahmen zwischen Schwerin und Bad Kleinen für RB 13 192 gewählte vom Takt abweichende Fahrlage diente dem Ziel, Reisezeitverluste für die Reisenden zu begrenzen, die vom baubedingt entfallenden Halt des InterCity in Bützow betroffen waren. Der Halt des InterCity in Bützow wird im Jahresfahrplan 2019 wieder eingerichtet, insofern entfällt die Erfordernis für eine spätere Fahrlage von RB 13 192.

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sonstiges

Vorschlag: Die Verknüpfungen der RE4 zum sonstigen ÖPNV sollen verbessert werden.

Lfd. Nr.: 2019/008

Realisierung: ---

Begründung: Die Verknüpfungen zum sonstigen ÖPNV werden in Verantwortung der Aufgabenträger des straßengebundenen ÖPNV – in der Regel die Landkreise und kreisfreien Städte – organisiert. Aufgrund der allgemeinen Fragestellung kann die Frage nicht zur Beantwortung an einen zuständigen Aufgabenträger weitergeleitet werden.

Vorschlag: Die auf der RE4 eingesetzten Triebwagen sollen mit Steckdosen ausgerüstet werden.

Lfd. Nr.: 2019/008

Realisierung: Nein.

Begründung: Die durchschnittliche Reiseweite auf der RE4 beträgt 49,6 km, die durchschnittliche Reisezeit unter einer Stunde. Man kann nach allgemeiner Lebenserfahrung davon ausgehen, dass elektronische Geräte eine Zeitspanne dieser Größenordnung auch ohne Zugang zu einer Lademöglichkeit überbrücken können. Die Ausrüstung der im SPNV eingesetzten Fahrzeuge mit Steckdosen ist zudem ein Kostenfaktor. Angesichts der sich künftig verschlechternden Ausstattung des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Regionalisierungsmitteln ist abzuwägen, über welche Ausstattungsmerkmale die Fahrzeuge verfügen müssen. Die Ausstattung mit Steckdosen wird – anders als beispielsweise die Ausrüstung mit Klimaanlage oder Toiletten – als nicht zwingend erforderlich angesehen. Insofern ist auch eine Nachrüstung der auf der RE4 eingesetzten Fahrzeuge nicht vorgesehen.

Vorschlag: Ein Systemhalt in Stobno Szczecinskie soll eingerichtet werden.

Lfd. Nr.: 2019/010

Realisierung: ---

Begründung: Über die Einrichtung eines Systemhaltes in Stobno Szczecinskie ist nicht in Deutschland zu entscheiden.

Vorschlag: Die in Bad Kleinen beginnenden und endenden Züge der RE4 sollen bis/ab Rostock verlängert werden (2019/153) bzw. generell bis/ab Rostock fahren (2019/328).

Lfd. Nr.: 2019/153, 2019/328

Realisierung: Nein

Begründung: Die in Bad Kleinen beginnenden und endenden Züge der RE4 verfügen über günstige Anschlüsse von/zur RE1 in/aus Richtung Rostock. Die gewünschte Fahrmöglichkeit wird damit – wenn auch nicht umsteigefrei – bereits angeboten.

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Bürgerbeteiligung Jahresfahrplan 2019 Summarische Stellungnahme der VMV

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Vorschlag: Die Reisezeiten zwischen Neubrandenburg und Güstrow sollen verkürzt werden.

Lfd. Nr.: 2019/176, 2019/260, 2019/263, 2019/317

Realisierung: Nein

Begründung: Eine – geringfügige – Verkürzung der Reisezeiten zwischen Güstrow und Neubrandenburg wäre zwar möglich, würde jedoch zur Aufgabe des Integralen Taktknotens Neubrandenburg jeweils zur Minute 30 führen. Im Ergebnis der Abwägung wurde daher entschieden, den Vorschlag nicht umzusetzen.

Vorschlag: Die Reisezeiten zwischen Güstrow und Lübeck sollen verkürzt werden.

Lfd. Nr.: 2019/359

Realisierung: Nein

Begründung: Eine – geringfügige – Verkürzung der Reisezeiten zwischen Güstrow und Lübeck wäre zwar möglich, würde jedoch zur Aufgabe des Integralen Taktknotens Güstrow zur vollen Stunde, darüber hinaus würden Anschlussverluste in Bad Kleinen insbesondere für Reisende in/aus Richtung Schwerin resultieren. Im Ergebnis der Abwägung wurde daher entschieden, den Vorschlag nicht umzusetzen.

Vorschlag: Die Züge der RE4 sollen nicht mehr in Sandförde halten.

Lfd. Nr.: 2019/204

Realisierung: Nein.

Begründung: Im Jahresdurchschnitt steigen in Sandförde unter zehn Reisende je Tag ein oder aus. Die Station Sandförde gehört zu den am wenigsten frequentierten Stationen in Mecklenburg-Vorpommern. Dessen ungeachtet wird an der Bedienung der Station Sandförde festgehalten.

Vorschlag: Die von/nach Ueckermünde fahrenden Züge der RE4 sollen nicht mehr bis/ab Bützow verkehren, sondern nur noch zwischen Ueckermünde und Pasewalk pendeln.

Lfd. Nr.: 2019/204

Realisierung: Nein.

Begründung: Der Verzicht auf die bei einigen Zügen der RE4 praktizierte Durchbindung bis/ab Bützow brächte derzeit keinerlei signifikante Vorteile, wäre aber für eine nennenswerte Anzahl von Reisenden mit Nachteilen verbinden. Von der Umsetzung des Vorschlages wird daher Abstand genommen.

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Bürgerbeteiligung Jahresfahrplan 2019 Summarische Stellungnahme der VMV

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RE5 Rostock / Stralsund – Neustrelitz – Berlin

Angebotserweiterungen

Vorschlag: Der Takt der RE5 soll auf der gesamten Strecke, auf Teilstrecken und/oder an ausgewählten Tagen pauschal verdichtet werden

Lfd. Nr.: 2019/027, 2019/040, 2019/054, 2019/067, 2019/069, 2019/076, 2019/143, 2019/158, 2019/220, 2019/223, 2019/239, 2019/297, 2019/305, 2019/357

Realisierung: Nein.

Begründung: Die zur Bestellung zusätzlicher SPNV-Angebote erforderlichen Mittel stehen angesichts der sich künftig verschlechternden Ausstattung des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Regionalisierungsmitteln nicht zur Verfügung.

Vorschlag: Eine zusätzliche Spätverbindung von Rostock nach Berlin soll angeboten werden.

Lfd. Nr.: 2019/087

Realisierung: Nein.

Begründung: Eine die Bestellung eines zusätzlichen Zuges rechtfertigende Nachfrage wird angesichts der gewünschten Zeitlage nicht gesehen. Von der Umsetzung des Vorschlages wird daher Abstand genommen.

Vorschlag: Ein zusätzlicher Zug von Neustrelitz (etwa 05:00 Uhr) nach Rostock soll angeboten werden.

Lfd. Nr.: 2019/033

Realisierung: Nein.

Begründung: Eine die Bestellung eines zusätzlichen Zuges rechtfertigende Nachfrage wird angesichts der gewünschten Zeitlage nicht gesehen. Von der Umsetzung des Vorschlages wird daher Abstand genommen.

Vorschlag: Ein zusätzlicher Zug von Waren nach Neustrelitz (etwa 07:00 Uhr) soll angeboten werden.

Lfd. Nr.: 2019/080

Realisierung: Nein.

Begründung: Zwar wäre die Bestellung einer zusätzlichen Leistung in der genannten zeitlichen Lage wünschenswert. Allerdings stehen zur betreffenden Zeit keine mit vertretbarem Einwand einsetzbare Fahrzeuge zur Verfügung, so dass von der Bestellung Abstand genommen werden muss.

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Bürgerbeteiligung Jahresfahrplan 2019 Summarische Stellungnahme der VMV

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Vorschlag: Ein zusätzlicher Zug von Stralsund (etwa 20:00 Uhr) nach Neustrelitz (2019/082), nach Zarrendorf (2019/228) bzw. nach Grimmen (2019/303) soll angeboten werden.

Lfd. Nr.: 2019/082, 2019/228, 2019/303

Realisierung: Nein.

Begründung: Eine die Bestellung eines zusätzlichen Zuges rechtfertigende Nachfrage wird angesichts der gewünschten Zeitlage nicht gesehen. Von der Umsetzung des Vorschlages wird daher Abstand genommen.

Vorschlag: Ein zusätzlicher Zug von Stralsund (etwa 21:00 Uhr) nach Grimmen soll angeboten werden.

Lfd. Nr.: 2019/094

Realisierung: Nicht erforderlich.

Begründung: Die gewünschte Fahrmöglichkeit steht mit RE 3521 Stralsund (ab 21:06 Uhr) – Neustrelitz zur Verfügung.

Vorschlag: Ein zusätzlicher Zug von Stralsund (etwa 23:00 Uhr) nach Neustrelitz soll angeboten werden.

Lfd. Nr.: 2019/082

Realisierung: Nein.

Begründung: Eine die Bestellung eines zusätzlichen Zuges rechtfertigende Nachfrage wird angesichts der gewünschten Zeitlage nicht gesehen. Von der Umsetzung des Vorschlages wird daher Abstand genommen.

Vorschlag: Ein zusätzlicher Zug von Neubrandenburg (etwa 20:30 Uhr) nach Stralsund soll (als Verlängerung von RE 13 066, Neubrandenburg an 20:28 Uhr) angeboten werden.

Lfd. Nr.: 2019/270

Realisierung: Nein.

Begründung: Eine die Bestellung eines zusätzlichen Zuges rechtfertigende Nachfrage wird angesichts der gewünschten Zeitlage nicht gesehen. Von der Umsetzung des Vorschlages wird daher Abstand genommen.

Vorschlag: Ein zusätzlicher Zug von Neubrandenburg (etwa 22:30 Uhr) nach Stralsund soll (als Verlängerung von RE 13 068, Neubrandenburg an 22:28 Uhr) angeboten werden.

Lfd. Nr.: 2019/289

Realisierung: Nein.

Begründung: Eine die Bestellung eines zusätzlichen Zuges rechtfertigende Nachfrage wird angesichts der gewünschten Zeitlage nicht gesehen. Von der Umsetzung des Vorschlages wird daher Abstand genommen.

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Bürgerbeteiligung Jahresfahrplan 2019 Summarische Stellungnahme der VMV

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Vorschlag: Eine zusätzliche Spätverbindung von Berlin (etwa 23:45 Uhr) nach Neubrandenburg soll an den Wochenenden angeboten werden.

Lfd. Nr.: 2019/103

Realisierung: Nicht erforderlich.

Begründung: Die gewünschte Fahrmöglichkeit steht in den Nächten Freitag zu Samstag und Samstag zu Sonntag mit RE 3522 bzw. RE 3526 zur Verfügung.

Anschlussverbesserungen

Vorschlag: Die Anschlüsse in Stralsund zwischen der RE5 und der RE9 in/aus Richtung Binz sollen außerhalb der Saison bzw. an den Wochenenden verbessert werden.

Lfd. Nr.: 2019/286, 2019/287, 2019/288, 2019/303

Realisierung: Nein.

Begründung: Zur Verbesserung der kritisierten Anschlusssituation wäre die Bestellung von Mehrleistungen auf der RE9 erforderlich. Diese wird im Zusammenhang mit der Neuvergabe des Teilnetzes Ostseeküste geprüft. Von der Umsetzung des Vorschlages wird vorerst Abstand genommen.

Vorschlag: Die Anschlüsse in Waren zwischen der RE5 in/aus Richtung Rostock und der Buslinie 403 sollen verbessert werden.

Lfd. Nr.: 2019/033

Realisierung: Nein.

Begründung: Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte als zuständiger Aufgabenträger für den sonstigen ÖPNV teilt hierzu mit: Durch den Zweistundentakt des RE5 kann eine Anbindung zum Bus der Regionallinie 403 entweder in Richtung Berlin oder in Richtung Rostock hergestellt werden. […] Eine kurzfristige Klärung ist … nicht möglich.

Fahrplandetails

Vorschlag: Die Züge der RE5 sollen einen zusätzlichen Systemhalt in Schwaan erhalten.

Lfd. Nr.: 2019/109, 2019/114, 2019/167, 2019/322, 2019/228, 2019/229, 2019/338, 2019/367

Realisierung: Nein.

Begründung: Der mit zusätzlichen Halten in Schwaan verbundene Fahrzeitverlust führt zur Aufgabe der Anschlüsse in Rostock von/zur RB12 in/aus Richtung Graal-Müritz und verlängert die Reisezeiten zwischen Rostock einerseits und (unter anderem) Güstrow, Waren, Neustrelitz und Berlin andererseits. Zudem verfügt Schwaan mit der RE1 und der S2 über eine attraktive Anbindung an das Oberzentrum Rostock. Im Ergebnis der Abwägung wird gegen Halte der RE5 in Schwaan entschieden.

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Bürgerbeteiligung Jahresfahrplan 2019 Summarische Stellungnahme der VMV

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Vorschlag: Die Züge der RE5 sollen nicht mehr in Kratzeburg, Langhagen und Dannenwalde halten.

Lfd. Nr.: 2019/326

Realisierung: Nein.

Begründung: Die Station Kratzeburg wird täglich von etwa 80 Reisenden, die Station Langhagen von täglich etwa 50 Reisenden frequentiert. Ein Wegfall der Bedienung dieser Station ist danach nicht vertretbar. Von der Umsetzung des Vorschlages wird Abstand genommen. Zu Dannenwalde teilt die zuständige Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH teilt mit: Die jeweils zweistündliche Bedienung wird entsprechend der Nachfrage und Anschlußbeziehungen auch weiterhin aufrechterhalten. Eine Aufgabe der Halte im Regionalverkehr wird aufgrund deren regionaler verkehrlicher Bedeutung nicht angestrebt.

Vorschlag: Die Züge der RE5 sollen nicht mehr in Löwenberg und Dannenwalde halten.

Lfd. Nr.: 2019/109

Realisierung: Nein.

Begründung: Die zuständige Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH teilt hierzu mit: Die jeweils zweistündliche Bedienung wird entsprechend der Nachfrage und Anschlußbeziehungen auch weiterhin aufrechterhalten. Eine Aufgabe der Halte im Regionalverkehr wird aufgrund deren regionaler verkehrlicher Bedeutung nicht angestrebt.

Vorschlag: Die Züge der RE5 sollen während der Gültigkeit des Baufahrplanes generell über Plaaz geführt, auf die alternierende Führung über Rostock soll verzichtet werden.

Lfd. Nr.: 2019/223

Realisierung: Nein.

Begründung: Die alternierende Führung der RE5 über Güstrow erfolgt während der Gültigkeit des Baufahrplanes mit dem Ziel, wenigstens einen Teil der Direktverbindungen zwischen Güstrow und Berlin zu erhalten. Das Argument, dass hierdurch die Abstellung eines zur An- oder Abfahrt nach Plaaz genutzten Kfz in Plaaz unzweckmäßig scheint, wird nicht bestritten. Es ist jedoch möglich das Kfz zur An- und Abreise am Bahnhof Güstrow abzustellen. Im Ergebnis der Abwägung wird gegen die generelle Führung über Plaaz entschieden.

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Bürgerbeteiligung Jahresfahrplan 2019 Summarische Stellungnahme der VMV

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Vorschlag: RE 13 050 W(Sa) Neubrandenburg (ab 04:32 Uhr) – Stralsund (an 05:51 Uhr) soll entfallen.

Lfd. Nr.: 2019/289

Realisierung: Nein.

Begründung: Der betreffende Zug wird montags bis freitags von etwa 20 Pendlern benutzt. Ein Wegfall dieser Verbindung erscheint danach nicht vertretbar. Von der Umsetzung des Vorschlages wird Abstand genommen.

Vorschlag: Das Angebot zwischen Rostock und Berlin von einem durchgehenden Zweistundentakt auf einen alternierend ein- bzw.dreistündigen Fahrtenabstand umgestellt werden.

Lfd. Nr.: 2019/326

Realisierung: Nein.

Begründung: Es ist nicht ersichtlich, welche Vorteile die vorgeschlagene Veränderung der Fahrtenabstände der RE5 mit sich bringen soll. Von der Umsetzung des Vorschlages wird daher Abstand genommen.

Vorschlag: In Neubrandenburg sollen die Anschlüsse von und zur Linie 500 in/aus Richtung Friedland verbessert werden.

Lfd. Nr.: 2019/294

Realisierung: Nein.

Begründung: Für die Gestaltung des Angebotes im straßengebundenen ÖPNV zeichnet der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte verantwortlich.

sonstiges

Vorschlag: Die Züge der RE5 sollen bis/ab Warnemünde verkehren.

Lfd. Nr.: 2019/326

Realisierung: Nein.

Begründung: Eine Durchbindung der RE5 bis/ab Warnemünde würde die Stabilität des Verkehrsangebotes auf der Stammstrecke der Rostocker S-Bahn negativ beeinflussen. Die S-Bahn dient vorrangig der Befriedigung der innerstädtischen Verkehrsbedürfnisse, aufgrund der Vielzahl von Verknüpfungen mit dem straßengebundenen ÖPNV in Rostock ist eine hohe Betriebsqualität unabdingbar. Ein einmaliges Umsteigen am Rostocker Hauptbahnhof erscheint vertretbar.

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RE9 Rostock – Binz / Bergen

Angebotserweiterungen

Vorschlag: Der Takt der RE9 soll auf der gesamten Strecke, auf Teilstrecken und/oder an ausgewählten Tagen pauschal verdichtet werden

Lfd. Nr.: 2019/029, 2019/036, 2019/091, 2019/105, 2019/159, 2019/190, 2019/243, 2019/257, 2019/277, 2019/296, 2019/347, 2019/349, 2019/365, 2019/372

Realisierung: Nein.

Begründung: Die zur Bestellung zusätzlicher SPNV-Angebote erforderlichen Mittel stehen angesichts der sich künftig verschlechternden Ausstattung des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Regionalisierungsmitteln nicht zur Verfügung.

Vorschlag: Ein zusätzlicher Zug von Stralsund (etwa 07:30 Uhr) nach Bergen soll angeboten werden.

Lfd. Nr.: 2019/170

Realisierung: Nein.

Begründung: Angesichts der vorhandenen Fahrmöglichkeiten von Stralsund nach Bergen (RE 13 001/13 187, Stralsund ab 07:00 Uhr, und RE 13 005, Stralsund ab 08:00 Uhr) wird eine die Bestellung eines zusätzlichen Zuges rechtfertigende Nachfrage nicht gesehen.

Vorschlag: Ein zusätzlicher Zug von Rostock (2019/347, 2019/349) bzw. Ribnitz-Damgarten West (2019/074, 2019/280) nach Stralsund (etwa 09:00 Uhr) soll angeboten werden.

Lfd. Nr.: 2019/074, 2019/280, 2019/347, 2019/349

Realisierung: Nein.

Begründung: Die Bestellung einer zusätzlichen Leistung in der genannten zeitlichen Lage wäre wünschenswert. Sie wird im Zusammenhang mit der Neuvergabe des Teilnetzes Ostseeküste geprüft.

Vorschlag: Ein zusätzlicher Zug von Grünhufe (etwa 15:10 Uhr) nach Altefähr soll angeboten werden.

Lfd. Nr.: 2019/183

Realisierung: Nein.

Begründung: Eine die Bestellung eines zusätzlichen Zuges rechtfertigende Nachfrage wird nicht gesehen. Von der Umsetzung des Vorschlages wird daher Abstand genommen.

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Vorschlag: Ein zusätzlicher Zug von Rostock (etwa 16:00 Uhr) nach Stralsund soll angeboten werden.

Lfd. Nr.: 2019/345, 2019/346

Realisierung: Nein.

Begründung: Die Bestellung einer zusätzlichen Leistung in der genannten zeitlichen Lage wäre wünschenswert. Sie wird im Zusammenhang mit der Neuvergabe des Teilnetzes Ostseeküste geprüft.

Vorschlag: Ein zusätzlicher Zug von Bergen (etwa 23:30 Uhr) nach Sassnitz soll angeboten werden.

Lfd. Nr.: 2019/123

Realisierung: Nein.

Begründung: Eine die Bestellung eines zusätzlichen Zuges rechtfertigende Nachfrage wird angesichts der gewünschten Zeitlage nicht gesehen. Von der Umsetzung des Vorschlages wird daher Abstand genommen.

Vorschlag: Ein zusätzlicher Zug von Stralsund (etwa 23:30 Uhr) nach Bergen soll angeboten werden.

Lfd. Nr.: 2019/017

Realisierung: Nein.

Begründung: Mit RE 13 185 Rostock (ab 23:01 Uhr) – Stralsund (ab 00:00 Uhr) – Bergen auf Rügen (an 00:29 Uhr) wird im Jahresfahrplan 2019 ein Zug in ähnlicher zeitlicher Lage angeboten. RE 13 185 verkehrt zwischen Stralsund und Bergen nicht in den Nächten Freitag zu Samstag.

Vorschlag: Ein zusätzlicher Zug von Rostock (etwa 23:00 Uhr) nach Ribnitz-Damgarten soll angeboten werden.

Lfd. Nr.: 2019/129

Realisierung: Nicht erforderlich.

Begründung: Mit RE 13 185 Rostock (ab 23:01 Uhr) – Stralsund steht eine Verbindung in der gewünschten zeitlichen Lage zur Verfügung.

Vorschlag: Ein zusätzlicher Zug von Rostock (etwa 00:00 Uhr) nach Stralsund soll angeboten werden.

Lfd. Nr.: 2019/057

Realisierung: Nein.

Begründung: Eine die Bestellung eines zusätzlichen Zuges rechtfertigende Nachfrage wird angesichts der gewünschten Zeitlage nicht gesehen. Von der Umsetzung des Vorschlages wird daher Abstand genommen.

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Vorschlag: Ein zusätzlicher Zug von Stralsund (etwa 07:00 Uhr) nach Velgast (2019/172) bzw. Rostock (2019/234, 2019/298) soll (als Verlängerung von RE 13 020 Sassnitz (06:00 Uhr) – Stralsund (06:55 Uhr), 2019/172) angeboten werden

Lfd. Nr.: 2019/172, 2019/234, 2019/298

Realisierung: Nein.

Begründung: Die Bestellung einer zusätzlichen Leistung in der genannten zeitlichen Lage wäre wünschenswert. Sie wird im Zusammenhang mit der Neuvergabe des Teilnetzes Ostseeküste geprüft.

Vorschlag: Ein zusätzlicher Zug von Stralsund (etwa 19:00 Uhr) nach Rostock soll angeboten werden.

Lfd. Nr.: 2019/057, 2019/280, 2019/298

Realisierung: Nein.

Begründung: Zwar wäre die Bestellung einer zusätzlichen Leistung in der genannten zeitlichen Lage wünschenswert, jedoch stehen die zur Bestellung zusätzlicher SPNV-Angebote erforderlichen Mittel angesichts der sich künftig verschlechternden Ausstattung des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Regionalisierungsmitteln nicht zur Verfügung.

Anschlussverbesserungen

Vorschlag: In Velgast soll ein bahnsteiggleicher Umstieg zwischen der RE9 und der RB25 gewährleistet werden.

Lfd. Nr.: 2019/045

Realisierung: Nein.

Begründung: Aufgrund der baulichen Gegebenheiten im Bahnhof Velgast kann ein bahnsteiggleicher Umstieg zwischen der RE9 und der RB25 nicht immer gewährleistet werden. Insbesondere dann, wenn ein InterCity gleichzeitig mit der RE9 im Bahnhof Velgast hält, ist der gewünschte bahnsteiggleiche Übergang generell nicht herstellbar.

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Vorschlag: In Rövershagen sollen Anschlüsse zwischen der RE9 in/aus Richtung Stralsund und der RB12 in/aus Richtung Graal-Müritz hergestellt werden.

Lfd. Nr.: 2019/119, 2019/141, 2019/313

Realisierung: Nein.

Begründung: Aufgrund der weitgehend eingleisigen Streckenführung und der Lage der Bahnhöfe, an denen die Züge sich begegnen können, könnten die gewünschten Anschlüsse nur jeweils vierstündlich in Fahrtrichtung Stralsund bzw. in Fahrtrichtung Graal-Müritz hergestellt werden. Die Reisezeiten zwischen Rostock und Graal-Müritz würden sich für den Zug der RB12, der den gewünschten Anschluß in Rövershagen herstellt, um etwa fünf Minuten verlängern. Für Fahrten zwischen Graal-Müritz und Ribnitz-Damgarten steht dem Fahrgast zudem das Fahrtenangebot der Linie 202 der Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen zur Verfügung. Im Ergebnis der Abwägung wurde gegen die Herstellung der Anschlüsse in Rövershagen entschieden.

Vorschlag: In Stralsund sollen die Anschlüsse zwischen der RE9 in/aus Richtung Sassnitz/Binz und den InterCity in/aus Richtung Hamburg verbessert werden.

Lfd. Nr.: 2019/177

Realisierung: Nein.

Begründung: Die Verbesserung der Verknüpfung der RE9 mit dem Fernverkehr in Stralsund wäre wünschenswert. Leider erlaubt die Einbindung der RE9 in den Integralen Taktfahrplan einerseits und die Einbindung des Fernverkehrs in andere Taktknoten im Bundesgebiet derzeit keine Verbesserung der Situation. Die Landesregierung bemüht sich in regelmäßigen Gesprächen mit der Deutschen Bahn AG um eine Verbesserung der Situation.

Fahrplandetails

Vorschlag: RE 13 011 Rostock (13:01 Uhr) – Sassnitz (14:52 Uhr) soll drei bis fünf Minuten später fahren.

Lfd. Nr.: 2019/361

Realisierung: Nein.

Begründung: Aufgrund der weitgehend eingleisigen Streckenführung und der Lage der Bahnhöfe, an denen die Züge sich begegnen können, würde die gewünschte Veränderung zu einer Fülle von Folgeänderungen bei anderen Zügen, unter anderem auch zum Verlust mehrerer wichtiger Anschlüsse in Rostock und Stralsund, führen. Im Ergebnis der Abwägung wurde gegen die Umsetzung des Vorschlages entschieden.

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Vorschlag: Die Züge der RE9 sollen zusätzlich in Bentwisch halten.

Lfd. Nr.: 2019/091, 2019/129

Realisierung: Nein.

Begründung: Zusätzliche Halte der RE9 führen zu Fahrzeitverlusten, die aufgrund fehlender Fahrzeitreserven nicht in den Fahrplan eingearbeitet werden können. Von der Umsetzung des Vorschlages wird daher Abstand genommen.

Vorschlag: Die Züge der RE9 sollen zusätzlich in Kummerow halten.

Lfd. Nr.: 2019/331

Realisierung: Nein.

Begründung: Die Bedienung der außerordentlich gering nachgefragten Station Kummerow wurde im Zusammenhang mit der Einkürzung der RB25 auf Velgast mit dem Jahresfahrplan 2018 aufgegeben. Für die Bedienung der Station Kummerow wurde in Abstimmung mit dem Landkreis Vorpommern-Rügen den gesetzlichen Regelungen entsprechend ein bedarfsgerechter Ersatzverkehr eingerichtet.

Vorschlag: Die Züge der RE9 sollen in Lietzow geflügelt werden.

Lfd. Nr.: 2019/177

Realisierung: Nein.

Begründung: Der Bahnhof Lietzow ist für die Flügelung von Zügen nicht ausgerüstet. Zudem stehen nicht ausreichend Fahrzeuge für ein Betriebskonzept, das auf einer Flügelung in Lietzow basiert, zur Verfügung. Die Umsetzung des Vorschlages ist daher nicht möglich.

Sonstiges

Vorschlag: In Velgast soll am Bahnsteig 1 ein Hinweisschild auf Anschlüsse von/zur RB25 am Bahnsteig 3 aufgestellt werden.

Lfd. Nr.: 2019/045

Realisierung: Ja.

Begründung: Der Hinweis wurde an den Betreiber des Bahnhofes Velgast, die DB Station&Service AG, übermittelt. Das Wegeleitsytem im Bahnhof Velgast wurde entsprechend angepasst.

Vorschlag: Die Züge der RE9 sollen an einem neu einzurichtenden Haltepunkt Purkshof halten.

Lfd. Nr.: 2019/190

Realisierung: Nein.

Begründung: Zwar wird die Errichtung eines Haltepunktes Purkshof derzeit geprüft. Für den genannten Haltepunkt ist jedoch aus technologischen Gründen ausschließlich die Bedienung durch die RB12 vorgesehen.

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Vorschlag: Die Züge der RE9 sollen über Rostock Hbf hinaus bis/ab Warnemünde verlängert werden (Integration in die Rostocker S-Bahn).

Lfd. Nr.: 2019/190

Realisierung: Nein.

Begründung: Eine Durchbindung der RE9 bis/ab Warnemünde würde die Stabilität des Verkehrsangebotes auf der Stammstrecke der Rostocker S-Bahn negativ beeinflussen. Die S-Bahn dient vorrangig der Befriedigung der innerstädtischen Verkehrsbedürfnisse, aufgrund der Vielzahl von Verknüpfungen mit dem straßengebundenen ÖPNV in Rostock ist eine hohe Betriebsqualität unabdingbar. Ein einmaliges Umsteigen am Rostocker Hauptbahnhof erscheint vertretbar.

Vorschlag: Die Züge der RE9 sollen über Stralsund hinaus bis/ab Greifswald verlängert werden.

Lfd. Nr.: 2019/211

Realisierung: Nein.

Begründung: Die Führung der RE9 bis/ab Greifswald würde die Aufgabe der seit 2007 angebotenen Linienführung Rostock – Stralsund – Sassnitz / Binz bedeuten. An der aktuellen Linienführung der RE9 soll jedoch auch künftig festgehalten werden.

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RB11 Wismar – Tessin

Angebotserweiterungen

Vorschlag: Der Takt der RB11 soll auf der gesamten Strecke, auf Teilstrecken und/oder an ausgewählten Tagen pauschal verdichtet werden

Lfd. Nr.: 2019/072, 2019/104, 2019/111, 2019/299, 2019/355

Realisierung: Nein.

Begründung: Die zur Bestellung zusätzlicher SPNV-Angebote erforderlichen Mittel stehen angesichts der sich künftig verschlechternden Ausstattung des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Regionalisierungsmitteln nicht zur Verfügung.

Vorschlag: Ein zusätzlicher Zug von Bad Doberan (etwa 22:30 Uhr) nach Kröpelin (2019/009) bzw. Wismar (2019/043, 2019/184) soll donnerstags (nur 2019/009), freitags und sonnabends als Verlängerung von RB 13 144 Rostock (ab 22:06 Uhr) – Bad Doberan angeboten werden.

Lfd. Nr.: 2019/009, 2019/043, 2019/184

Realisierung: Nein.

Begründung: Eine die Bestellung eines zusätzlichen Zuges rechtfertigende Nachfrage wird angesichts der gewünschten Zeitlage nicht gesehen. Von der Umsetzung des Vorschlages wird daher Abstand genommen.

Vorschlag: Ein zusätzlicher Zug von Rostock (etwa 23:00 Uhr) nach Bad Doberan soll angeboten werden.

Lfd. Nr.: 2019/060, 2019/155

Realisierung: Nein.

Begründung: Zwar wäre die Bestellung einer zusätzlichen Leistung in der genannten zeitlichen Lage wünschenswert, jedoch stehen die zur Bestellung zusätzlicher SPNV-Angebote erforderlichen Mittel angesichts der sich künftig verschlechternden Ausstattung des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Regionalisierungsmitteln nicht zur Verfügung. Zudem kann sonnabends von Rostock (ab Rostock ZOB 23:05 Uhr) nach Bad Doberan ein Bus der Linie 121 genutzt werden.

Vorschlag: Ein zusätzlicher Zug von Sanitz (etwa 07:00 Uhr) nach Rostock soll angeboten werden. Ein zusätzlicher Zug von Broderstorf (etwa 07:40 Uhr) nach Rostock soll angeboten werden.

Lfd. Nr.: 2019/235, 2019/312, 2019/351

Realisierung: Nein.

Begründung: Zwar wäre die Bestellung einer zusätzlichen Leistung in der genannten zeitlichen Lage mindestens prüfenswert, jedoch ist die Kapazität der der eingleisigen Strecke zwischen Tessin und Rostock, auf der sich die Züge nur in Sanitz begegnen können, zu der betreffenden Zeit ausgelastet. Zusätzliche Züge können daher grundsätzlich nicht angeboten werden.

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Bürgerbeteiligung Jahresfahrplan 2019 Summarische Stellungnahme der VMV

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Vorschlag: Ein zusätzlicher Zug von Tessin (etwa 22:45 Uhr) nach Rostock soll angeboten werden.

Lfd. Nr.: 2019/090

Realisierung: Nein.

Begründung: Eine die Bestellung eines zusätzlichen Zuges rechtfertigende Nachfrage wird angesichts der gewünschten Zeitlage nicht gesehen. Von der Umsetzung des Vorschlages wird daher Abstand genommen.

Vorschlag: Ein zusätzlicher Zug von Rostock nach Tessin (etwa 07:00 Uhr) soll angeboten werden.

Lfd. Nr.: 2019/266

Realisierung: Nein.

Begründung: Zwar wäre die Bestellung einer zusätzlichen Leistung in der genannten zeitlichen Lage mindestens prüfenswert, jedoch ist die Kapazität der der eingleisigen Strecke zwischen Tessin und Rostock, auf der sich die Züge nur in Sanitz begegnen können, zu der betreffenden Zeit ausgelastet. Zusätzliche Züge können daher grundsätzlich nicht angeboten werden.

Vorschlag: Ein zusätzlicher Zug von Rostock (etwa 21:00 Uhr) nach Tessin soll angeboten werden.

Lfd. Nr.: 2019/096, 2019/111

Realisierung: Nein.

Begründung: Mit Blick auf die vorhandenen Fahrmöglichkeiten von Rostock nach Tessin um 20:03 Uhr (RB 13 135) und um 22:03 Uhr (RB 13 139) erscheint das vorhandene Angebot angesichts der Tageszeit ausreichend dimensioniert. Von der Umsetzung des Vorschlages wird daher Abstand genommen.

Vorschlag: Ein zusätzlicher Zug von Rostock (etwa 23:00 Uhr) nach Tessin soll angeboten werden.

Lfd. Nr.: 2019/111

Realisierung: Nein.

Begründung: Eine die Bestellung eines zusätzlichen Zuges rechtfertigende Nachfrage wird angesichts der gewünschten Zeitlage nicht gesehen. Von der Umsetzung des Vorschlages wird daher Abstand genommen.

Fahrplandetails

Vorschlag: Die RB11 soll durch Verzicht auf Unterwegshalte zwischen Rostock und Bad Doberan beschleunigt werden.

Lfd. Nr.: 2019/038, 2019/039

Realisierung: Nein.

Begründung: Die Unterwegshalte zwischen Rostock und Bad Doberan werden ausreichend genutzt. Es ist nicht daher nicht vorgesehen, diese Unterwegshalte nicht mehr zu bedienen.

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Vorschlag: RB 13 112 Tessin (07:25 Uhr) – Wismar (09:15 Uhr) soll zwischen Tessin und Rostock elf Minuten früher fahren.

Lfd. Nr.: 2019/354

Realisierung: Nein.

Begründung: Aufgrund der eingleisigen Streckenführung zwischen Wismar und Tessin und der Lage der Bahnhöfe, an denen die Züge sich begegnen können, kann der Fahrplan der RB11 nur in sehr engen Grenzen variiert werden. Die gewünschte Veränderung kann daher nicht realisiert werden.

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Bürgerbeteiligung Jahresfahrplan 2019 Summarische Stellungnahme der VMV

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RB12 Bad Doberan – Graal-Müritz

Angebotserweiterungen

Vorschlag: Der Takt der RB12 soll auf der gesamten Strecke, auf Teilstrecken und/oder an ausgewählten Tagen pauschal verdichtet werden

Lfd. Nr.: 2019/038, 2019/039, 2019/265

Realisierung: Nein.

Begründung: Die zur Bestellung zusätzlicher SPNV-Angebote erforderlichen Mittel stehen angesichts der sich künftig verschlechternden Ausstattung des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Regionalisierungsmitteln nicht zur Verfügung.

Vorschlag: Ein zusätzlicher Zug von Bad Doberan (etwa 13:00 Uhr) nach Graal-Müritz soll freitags angeboten werden.

Lfd. Nr.: 2019/273

Realisierung: Nein.

Begründung: Mit Blick auf die vorhandenen stündlichen Fahrmöglichkeiten von Bad Doberan nach Rostock einerseits sowie von Rostock nach Graal-Müritz andererseits erscheint das vorhandene Angebot ausreichend dimensioniert. Von der Umsetzung des Vorschlages wird daher Abstand genommen..

Vorschlag: Ein zusätzlicher Zug von Bad Doberan (etwa 14:00 Uhr) nach Graal-Müritz soll freitags angeboten werden.

Lfd. Nr.: 2019/273

Realisierung: Nein.

Begründung: Mit Blick auf die vorhandenen stündlichen Fahrmöglichkeiten von Bad Doberan nach Rostock einerseits sowie von Rostock nach Graal-Müritz andererseits erscheint das vorhandene Angebot ausreichend dimensioniert. Von der Umsetzung des Vorschlages wird daher Abstand genommen..

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Fahrplandetails

Vorschlag: Die RB11 soll nur noch zwischen Graal-Müritz und Rövershagen angeboten werden.

Lfd. Nr.: 2019/091

Realisierung: Nein.

Begründung: Zwar erscheint mit Blick auf die sich künftig verschlechternde Ausstattung des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Regionalisierungsmitteln eine Einkürzung der RB11 wie vorgeschlagen als grundsätzlich zweckmäßig. Da in diesem Falle derzeit weder eine stündliche Verbindung zwischen Graal-Müritz – auch nicht als Umsteigeverbindung – angeboten werden kann und zudem für die Stationen Rostock-Kassebohm, Bentwisch und Mönchhagen kein alternatives SPNV-Angebot zur Verfügung steht, wird von der weiteren Prüfung des Vorschlages abgesehen.

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RB13 Rehna - Parchim

Angebotserweiterungen

Vorschlag: Der Takt der RB13 soll auf der gesamten Strecke, auf Teilstrecken und/oder an ausgewählten Tagen pauschal verdichtet werden

Lfd. Nr.: 2019/245

Realisierung: Nein.

Begründung: Die zur Bestellung zusätzlicher SPNV-Angebote erforderlichen Mittel stehen angesichts der sich künftig verschlechternden Ausstattung des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Regionalisierungsmitteln nicht zur Verfügung.

Vorschlag: Ein zusätzlicher Zug von Schwerin (etwa 19:30 Uhr) nach Parchim soll als Verlängerung von RB 68 991 Rehna (ab 18:32 Uhr) – Schwerin (an 19:12 Uhr) angeboten werden.

Lfd. Nr.: 2019/006

Realisierung: Nein.

Begründung: Eine die Bestellung eines zusätzlichen Zuges rechtfertigende Nachfrage wird angesichts der gewünschten Zeitlage nicht gesehen. Von der Umsetzung des Vorschlages wird daher derzeit Abstand genommen. Im Jahresfahrplan 2020 wird voraussichtlich ein verändertes Angebotskonzept wirksam.

Vorschlag: Ein zusätzlicher Zug von Schwerin (etwa 19:30 Uhr) nach Rehna soll als Verlängerung von RB 68 994 Parchim (ab 18:50 Uhr) – Schwerin (an 19:37 Uhr) angeboten werden.

Lfd. Nr.: 2019/006, 2019/245

Realisierung: Nein.

Begründung: Eine die Bestellung eines zusätzlichen Zuges rechtfertigende Nachfrage wird angesichts der gewünschten Zeitlage nicht gesehen. Von der Umsetzung des Vorschlages wird daher derzeit Abstand genommen. Im Jahresfahrplan 2020 wird voraussichtlich ein verändertes Angebotskonzept wirksam.

Vorschlag: Ein zusätzlicher Zug von Gadebusch (etwa 21:00 Uhr) nach Rehna soll als Verlängerung von RB 68 996 Parchim (ab 19:38 Uhr) – Gadebusch (an 21:08 Uhr) angeboten werden.

Lfd. Nr.: 2019/188

Realisierung: Nein.

Begründung: Eine die Bestellung eines zusätzlichen Zuges rechtfertigende Nachfrage wird angesichts der gewünschten Zeitlage nicht gesehen. Von der Umsetzung des Vorschlages wird daher derzeit Abstand genommen. Im Jahresfahrplan 2020 wird voraussichtlich ein verändertes Angebotskonzept wirksam.

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Bürgerbeteiligung Jahresfahrplan 2019 Summarische Stellungnahme der VMV

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Vorschlag: Ein zusätzlicher Zug von Schwerin (etwa 20:00 Uhr) nach Rehna soll angeboten werden.

Lfd. Nr.: 2019/034

Realisierung: Nein.

Begründung: Eine die Bestellung eines zusätzlichen Zuges rechtfertigende Nachfrage wird angesichts der gewünschten Zeitlage nicht gesehen. Von der Umsetzung des Vorschlages wird daher derzeit Abstand genommen. Im Jahresfahrplan 2020 wird voraussichtlich ein verändertes Angebotskonzept wirksam.

Anschlussverbesserungen

Vorschlag: In Schwerin sollen die Anschlüsse zwischen der RE1 in/aus Richtung Rostock und der RB13 in/aus Richtung Parchim verbessert werden.

Lfd. Nr.: 2019/011

Realisierung: Nein.

Begründung: Aufgrund der eingleisigen Streckenführung und der Lage der Bahnhöfe, an denen die Züge sich begegnen können, ist der Fahrplan der RB13 nur in engen Grenzen variierbar. Innerhalb dieser Grenzen ist die Verbesserung der gewünschten Anschlüsse nicht möglich.

Vorschlag: In Schwerin sollen die Anschlüsse zwischen der RE1 in/aus Richtung Hamburg sowie der RE2 in/aus Richtung Berlin einerseits und der RB13 in/aus Richtung Rehna andererseits verbessert werden.

Lfd. Nr.: 2019/327

Realisierung: Nein.

Begründung: Aufgrund der eingleisigen Streckenführung und der Lage der Bahnhöfe, an denen die Züge sich begegnen können, ist der Fahrplan der RB13 nur in engen Grenzen variierbar. Innerhalb dieser Grenzen ist die Verbesserung der gewünschten Anschlüsse nicht möglich.

Vorschlag: In Schwerin sollen die Anschlüsse zwischen den InterCity in/aus Richtung Hamburg sowie der RE2 und der RB17 in/aus Richtung Ludwigslust einerseits und der RB13 in/aus Richtung Rehna andererseits verbessert werden.

Lfd. Nr.: 2019/333

Realisierung: Nein.

Begründung: Aufgrund der eingleisigen Streckenführung und der Lage der Bahnhöfe, an denen die Züge sich begegnen können, ist der Fahrplan der RB13 nur in engen Grenzen variierbar. Innerhalb dieser Grenzen ist die Verbesserung der gewünschten Anschlüsse nicht möglich.

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Bürgerbeteiligung Jahresfahrplan 2019 Summarische Stellungnahme der VMV

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Vorschlag: In Schwerin sollen die Anschlüsse zwischen den InterCity in/aus Richtung Hamburg und der RB13 in/aus Richtung Parchim verbessert werden.

Lfd. Nr.: 2019/053

Realisierung: Teilweise.

Begründung: Aufgrund der eingleisigen Streckenführung und der Lage der Bahnhöfe, an denen die Züge sich begegnen können, ist der Fahrplan der RB13 nur in engen Grenzen variierbar. Eine generelle Herstellung der gewünschten Anschlüsse ist insofern nicht möglich. Für die Heimfahrt von Pendlern wurden im Jahresfahrplan 2019 zwei Anschlüsse neu hergestellt:

RB 68 989 Rehna – Parchim verkehrt neu 18:41 Uhr ab Schwerin und hat Anschluss vom InterCity aus Hamburg (Schwerin an etwa 18:35 Uhr)

RB 68 993 Gadebusch – Parchim verkehrt neu 20:41 Uhr ab Schwerin und hat Anschluss vom InterCity aus Hamburg (Schwerin an etwa 20:35 Uhr)

Vorschlag: In Schwerin sollen die Anschlüsse für die RB13 insgesamt verbessert werden.

Lfd. Nr.: 2019/343

Realisierung: Nein.

Begründung: Aufgrund der eingleisigen Streckenführung und der Lage der Bahnhöfe, an denen die Züge sich begegnen können, ist der Fahrplan der RB13 nur in engen Grenzen variierbar. Der Verbesserungsvorschlag ist zudem derart unkonkret, dass eine detaillierte Prüfung nicht möglich ist.

Fahrplandetails

Vorschlag: RB 68 967 Rehna (ab 06:29 Uhr) – Parchim (an 08:21 Uhr) soll zwischen Holdorf und Schwerin etwa 15 Minuten früher fahren, damit in Schwerin der Anschluss zur RB17 in Richtung Ludwigslust (Schwerin ab 07:00 Uhr) erreicht werden kann.

Lfd. Nr.: 2019/030, 2019/032

Realisierung: Nein.

Begründung: Aufgrund der eingleisigen Streckenführung und der Lage der Bahnhöfe, an denen die Züge sich begegnen können, würde die Umsetzung des Vorschlages umfangreiche Folgeänderungen bei weiteren Zügen der RB13 nach sich ziehen. Angesichts der mit den Folgeveränderungen verbundenen Nachteile wurde im Ergebnis der Abwägung entschieden, den Vorschlag nicht umzusetzen.

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Bürgerbeteiligung Jahresfahrplan 2019 Summarische Stellungnahme der VMV

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Vorschlag: RB 68 969 Rehna (ab 07:27 Uhr) – Parchim (an 09:21 Uhr) soll zwischen Rehna und Schwerin etwa 10 Minuten früher fahren.

Lfd. Nr.: 2019/375

Realisierung: Nein.

Begründung: Aufgrund der eingleisigen Streckenführung und der Lage der Bahnhöfe, an denen die Züge sich begegnen können, würde die Umsetzung des Vorschlages umfangreiche Folgeänderungen bei weiteren Zügen der RB13 nach sich ziehen. Angesichts der mit den Folgeveränderungen verbundenen Nachteile wurde im Ergebnis der Abwägung entschieden, den Vorschlag nicht umzusetzen.

Vorschlag: Die Reisezeiten zwischen Rehna und Parchim sollen durch Minimierung der Standzeiten in Schwerin verkürzt werden.

Lfd. Nr.: 2019/042

Realisierung: Nein.

Begründung: Aufgrund der eingleisigen Streckenführung und der Lage der Bahnhöfe, an denen die Züge sich begegnen können, ist eine Verkürzung der Standzeiten der Züge in Schwerin nicht möglich.

Vorschlag: RB 68 970 Parchim (06:38 Uhr) – Rehna (08:20 Uhr) soll früher in Schwerin Mitte ankommen, damit der Schulbeginn im Sportgymnasium Schwerin pünktlich erreicht werden kann.

Lfd. Nr.: 2019/231

Realisierung: Nein.

Begründung: Aufgrund der eingleisigen Streckenführung und der Lage der Bahnhöfe, an denen die Züge sich begegnen können, würde die gewünschte Veränderung umfangreiche Folgeänderungen bei weiteren Zügen nach sich ziehen. Da (Schuljahr 2017/2018) im Sportgymnasium Schwerin lediglich vier Schüler aus dem Einzugsbereich der Strecke beschult werden, wurde im Ergebnis der Abwägung entschieden, den Änderungswunsch derzeit nicht umzusetzen. Im Jahresfahrplan 2020 wird voraussichtlich ein verändertes Angebotskonzept wirksam.

Sonstiges

Vorschlag: In Rehna sollen die Anschlüsse von und zu den Bussen von/nach Klocksdorf verbessert werden.

Lfd. Nr.: 2019/214

Realisierung: Entfällt.

Begründung: Für die Gestaltung des betreffenden Busangebotes zeichnet der Landkreis Nordwestmecklenburg verantwortlich.

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RB14 Parchim – Hagenow

Angebotserweiterungen

Vorschlag: Der Takt der RB14 soll auf der gesamten Strecke, auf Teilstrecken und/oder an ausgewählten Tagen pauschal verdichtet werden.

Lfd. Nr.: 2019/084

Realisierung: Nein.

Begründung: Die zur Bestellung zusätzlicher SPNV-Angebote erforderlichen Mittel stehen angesichts der sich künftig verschlechternden Ausstattung des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Regionalisierungsmitteln nicht zur Verfügung.

Vorschlag: Die RB14 soll bis/ab Zarrentin verlängert werden.

Lfd. Nr.: 2019/194

Realisierung: Nein.

Begründung: Die zur Bestellung zusätzlicher SPNV-Angebote erforderlichen Mittel stehen angesichts der sich künftig verschlechternden Ausstattung des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Regionalisierungsmitteln nicht zur Verfügung.

Anschlussverbesserungen

Vorschlag: In Ludwigslust sollen die Anschlüsse zwischen der RB14 in/aus Richtung Hagenow und den InterCity in/aus Richtung Berlin verbessert werden.

Lfd. Nr.: 2019/128

Realisierung: Nein.

Begründung: Das Angebot der RB14 ist auf die Herstellung von Anschlüssen in Hagenow Land mit der RE1 in Hagenow Land für die Relation Ludwigslust – Hagenow Land – Hamburg ausgerichtet. Unter dieser Prämisse ist im Ergebnis der Abwägung die Verbesserung der gewünschten Anschlüsse nicht möglich.

Fahrplandetails

Vorschlag: In Hagenow Land soll der Anschluss von RB 68 926 Parchim (ab 04:25 Uhr) – Hagenow Stadt (an 05:16 Uhr) auf RE 4330 Schwerin (ab 04:49 Uhr) – Hamburg (an 06:28 Uhr) gewährleistet werden.

Lfd. Nr.: 2019/030, 2019/032

Realisierung: Ja.

Begründung: Die Fahrzeiten der betreffenden Züge wurden angepasst. Der gewünschte Anschluss steht mit einer Übergangszeit von sechs Minuten zur Verfügung (RB 68 926 Hagenow Land an 05:10 Uhr, RE 4330 Hagenow Land ab (ab 05:16 Uhr).

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Bürgerbeteiligung Jahresfahrplan 2019 Summarische Stellungnahme der VMV

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Sonstiges

Vorschlag: Es soll ein Lückenschluss zwischen Zarrentin und Hollenbek geschaffen werden.

Lfd. Nr.: 2019/194

Realisierung: Entfällt.

Begründung: Für Planung, Bau, Betrieb und Finanzierung von Schienenverkehrswegen zeichnet nicht das Land Mecklenburg-Vorpommern verantwortlich. Die ergänzend befragte nah.sh GmbH teilt hierzu mit: In Schleswig-Holstein bestehen derzeit keine Überlegungen, die ehemalige Kaiserbahn im Abschnitt Ratzeburg – Zarrentin wieder in Betrieb zu nehmen.

Vorschlag: In Parchim sollen die Anschlüsse von und zu den Bussen der Linie 77 von/nach Malchow verbessert werden.

Lfd. Nr.: 2019/212

Realisierung: Entfällt.

Begründung: Für die Gestaltung des betreffenden Busangebotes zeichnet der Landkreis Ludwigslust-Parchim verantwortlich.

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RB 15 Waren – Malchow

Angebotserweiterungen

Vorschlag: Die RB15 soll über Malchow hinaus bis/ab Parchim verkehren.

Lfd. Nr.: 2019/042, 2019/137, 2019/146, 2019/195, 2019/201

Realisierung: Nein.

Begründung: Die zur Bestellung zusätzlicher SPNV-Angebote erforderlichen Mittel stehen angesichts der sich künftig verschlechternden Ausstattung des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Regionalisierungsmitteln nicht zur Verfügung.

Vorschlag: Die RB15 soll über Waren hinaus bis/ab Neustrelitz verkehren.

Lfd. Nr.: 2019/025, 2019/137, 2019/139, 2019/182

Realisierung: Nein.

Begründung: Die zur Bestellung zusätzlicher SPNV-Angebote erforderlichen Mittel stehen angesichts der sich künftig verschlechternden Ausstattung des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Regionalisierungsmitteln nicht zur Verfügung.

Anschlussverbesserungen

Vorschlag: In Waren sollen die Anschlüsse zwischen der RB15 in/aus Richtung Malchow und den RE5 in/aus Richtung Berlin verbessert werden.

Lfd. Nr.: 2019/258

Realisierung: Nein.

Begründung: Der zuständige Aufgabenträger, der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, teilt hierzu mit: Ab April 2018 führt die DB Netz AG bis in das Jahr 2019 Umbauarbeiten im Bahnhof Waren durch, die massive Einschränkungen zur Folge haben. […] Unter Abwägung der unterschiedlichen Reisebedürfnisse wurde ein Kompromiss gefunden, der wahrscheinlich einem Großteil der Reisenden gerecht wird: in den Vormittagsstunden besteht aus Malchow kommend ein kurzer Übergang in Richtung Berlin, in den Nachmittagsstunden besteht dieser kurze Übergang aus Berlin kommend.

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Bürgerbeteiligung Jahresfahrplan 2019 Summarische Stellungnahme der VMV

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Vorschlag: In Waren sollen die Anschlüsse zwischen der RB15 in/aus Richtung Malchow und den RE5 in/aus Richtung Berlin verlängert werden.

Lfd. Nr.: 2019/293

Realisierung: Nein.

Begründung: Der zuständige Aufgabenträger, der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, teilt hierzu mit: Ab April 2018 führt die DB Netz AG bis in das Jahr 2019 Umbauarbeiten im Bahnhof Waren durch, die massive Einschränkungen zur Folge haben. […] Unter Abwägung der unterschiedlichen Reisebedürfnisse wurde ein Kompromiss gefunden, der wahrscheinlich einem Großteil der Reisenden gerecht wird: in den Vormittagsstunden besteht aus Malchow kommend ein kurzer Übergang in Richtung Berlin, in den Nachmittagsstunden besteht dieser kurze Übergang aus Berlin kommend.

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Bürgerbeteiligung Jahresfahrplan 2019 Summarische Stellungnahme der VMV

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RB 16 Neustrelitz – Mirow

Angebotserweiterungen

Vorschlag: Die RB15 soll über Neustrelitz hinaus bis/ab Waren verkehren.

Lfd. Nr.: 2019/092, 2019/102

Realisierung: Nein.

Begründung: Die zur Bestellung zusätzlicher SPNV-Angebote erforderlichen Mittel stehen angesichts der sich künftig verschlechternden Ausstattung des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Regionalisierungsmitteln nicht zur Verfügung.

Vorschlag: Die RB15 soll über Mirow hinaus bis/ab Wittstock(Dosse) verkehren.

Lfd. Nr.: 2019/195

Realisierung: Nein.

Begründung: Die zur Bestellung zusätzlicher SPNV-Angebote erforderlichen Mittel stehen angesichts der sich künftig verschlechternden Ausstattung des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Regionalisierungsmitteln nicht zur Verfügung.

Anschlussverbesserungen

Vorschlag: In Mirow sollen die Anschlüsse zwischen der RB16 in/aus Richtung Neustrelitz und der Buslinie 785 in/aus Richtung Rheinsberg verbessert werden.

Lfd. Nr.: 2019/055

Realisierung: Nein.

Begründung: Dier hierzu befragte zuständige Aufgabenträger auf Seite des Landes Brandenburg hat hierzu keine Stellungnahme abgegeben.

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Bürgerbeteiligung Jahresfahrplan 2019 Summarische Stellungnahme der VMV

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RB17 Wismar / Rostock - Ludwigslust

siehe RE2 Wismar - Berlin

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Bürgerbeteiligung Jahresfahrplan 2019 Summarische Stellungnahme der VMV

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RB18 Bad Kleinen - Schwerin

Angebotserweiterungen

Vorschlag: Es soll eine Fahrt von Bad Kleinen (etwa 07:00 Uhr) nach Schwerin angeboten werden.

Lfd. Nr.: 2019/278

Realisierung: Ja.

Begründung: Nach Abschluss der Bauarbeiten zwischen Schwerin und Bad Kleinen kann auch die RB18 wieder angeboten werden. RB 13 945 verkehrt täglich 07:03 Uhr ab Kleinen in Richtung Schwerin.

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Bürgerbeteiligung Jahresfahrplan 2019 Summarische Stellungnahme der VMV

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RB23 Stralsund - Swinemünde

Angebotserweiterungen

Vorschlag: Die RB23 soll auch im Winter halbstündlich zwischen Wolgast und Swinemünde angeboten werden.

Lfd. Nr.: 2019/274

Realisierung: Nein.

Begründung: Angesichts der Übernachtungs- und Gästezahlen außerhalb der Saison wird eine die Bestellung zusätzlicher Angebote rechtfertigende Nachfrage nicht gesehen. Von der Umsetzung des Vorschlages wird daher Abstand genommen.

Fahrplandetails

Vorschlag: Es sollen umsteigefreie Verbindungen zwischen der Insel Usedom und Stralsund angeboten werden.

Lfd. Nr.: 2019/147

Realisierung: Nicht erforderlich.

Begründung: Im Jahresfahrplan 2019 stehen zweistündlich umsteigefreie Verbindungen zwischen der Insel Usedom und Stralsund zur Verfügung.

Sonstiges

Vorschlag: Die RB23 soll in elektrischer Traktion statt mit Dieseltraktion gefahren werden.

Lfd. Nr.: 2019/211

Realisierung: Nein.

Begründung: Der Streckenabschnitt Züssow – Swinemünde ist nicht elektrifiziert. Insofern kann die RB23 nicht in elektrischer Traktion angeboten werden.

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Bürgerbeteiligung Jahresfahrplan 2019 Summarische Stellungnahme der VMV

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RB24 Zinnowitz – Peenemünde

keine Vorschläge

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Bürgerbeteiligung Jahresfahrplan 2019 Summarische Stellungnahme der VMV

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RB25 Velgast – Barth

Angebotserweiterungen

Vorschlag: Das Angebot der RB25 soll verdichtet werden.

Lfd. Nr.: 2019/97

Realisierung: Nein.

Begründung: Die RB25 wird aufgrund ihrer Ausrichtung auf die Anschlüsse zwar nicht im Stundentakt angeboten, dennoch stehen zwei Fahrten je Richtung in zwei Stunden zur Verfügung. Eine die weitere Verdichtung des Angebotes rechtfertigende Nachfrage wird nicht gesehen. Von der Umsetzung des Vorschlages wird daher abgesehen.

sonstiges

Vorschlag: Die RB25 soll bis/ab Zingst verkehren.

Lfd. Nr.: 2019/197

Realisierung: Nein.

Begründung: Zwischen Barth und Zingst ist keine Eisenbahninfrastruktur vorhanden, die die Bestellung von SPNV-Angeboten gestatten würde.

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Bürgerbeteiligung Jahresfahrplan 2019 Summarische Stellungnahme der VMV

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RB26 Bergen – Lauterbach Mole

Angebotserweiterungen

Vorschlag: Ein zusätzlicher Zug soll von Bergen auf Rügen (ca. 07:40 Uhr) nach Putbus verkehren.

Lfd. Nr.: ---

Realisierung: Ja.

Begründung: Der gewünschte zusätzliche Zug wird angeboten.

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Bürgerbeteiligung Jahresfahrplan 2019 Summarische Stellungnahme der VMV

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RB31 Göhren– Lauterbach Mole

Fahrplandetails

Vorschlag: Die Vertaktung der RB31 soll verbessert werden.

Lfd. Nr.: 2019/148

Realisierung: Nein.

Begründung: Aufgrund der eingleisigen Streckenführung und der Lage der Bahnhöfe, an denen die Züge sich begegnen können sowie der Besonderheiten der Dampftraktion ist eine verbesserte Vertaktung der RB31 nur schwer realisierbar. Im Ergebnis der Abwägung von Aufwand und Nutzen wurde entschieden, den Vorschlag nicht umzusetzen.

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Bürgerbeteiligung Jahresfahrplan 2019 Summarische Stellungnahme der VMV

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RB32 Bad Doberan – Kühlungsborn

keine Vorschläge

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Bürgerbeteiligung Jahresfahrplan 2019 Summarische Stellungnahme der VMV

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S1 Rostock – Warnemünde

Angebotserweiterungen

Vorschlag: Der Takt der S1 soll auf der gesamten Strecke, auf Teilstrecken und/oder an ausgewählten Tagen pauschal verdichtet werden.

Lfd. Nr.: 2019/098, 2019/310

Realisierung: Nein.

Begründung: Die zur Bestellung zusätzlicher SPNV-Angebote erforderlichen Mittel stehen angesichts der sich künftig verschlechternden Ausstattung des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Regionalisierungsmitteln nicht zur Verfügung.

Vorschlag: Es soll an den Wochenenden eine zusätzliche Spätverbindung zwischen Rostock und Warnemünde eingerichtet werden.

Lfd. Nr.: 2019/086

Realisierung: Nein.

Begründung: Eine die Bestellung eines zusätzlichen Zuges rechtfertigende Nachfrage wird angesichts der gewünschten Zeitlage nicht gesehen. Von der Umsetzung des Vorschlages wird daher Abstand genommen.

Vorschlag: Die S1 soll bis/ab Rostock Seehafen Nord verlängert werden.

Lfd. Nr.: 2019/198

Realisierung: Nein.

Begründung: Die zur Bestellung zusätzlicher SPNV-Angebote erforderlichen Mittel stehen angesichts der sich künftig verschlechternden Ausstattung des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Regionalisierungsmitteln nicht zur Verfügung.

Fahrplandetails

Vorschlag: Die Hauptverkehrszeiten (Zeitrahmen, in dem der 7,5-Minuten-Takt angeboten wird) soll morgens und abends jeweils etwa eine Stunde später beginnen und enden.

Lfd. Nr.: 2019/147

Realisierung: Nein.

Begründung: Die Inanspruchnahme der S1 wird laufend – unter anderem durch automatisierte Fahrgastzählsysteme – beobachtet. Für den Jahresfahrplan 2020 wird eine Anpassung erneut geprüft.

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Bürgerbeteiligung Jahresfahrplan 2019 Summarische Stellungnahme der VMV

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sonstiges

Vorschlag: Die Anschlüsse der S1 von und zum sonstigen ÖPNV-Angebot in Rostock sollen verbessert werden.

Lfd. Nr.: 2019/368

Realisierung: Entfällt.

Begründung: Für die Gestaltung des sonstigen ÖPNV-Angebotes zeichnet die Hansestadt Rostock verantwortlich.

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Bürgerbeteiligung Jahresfahrplan 2019 Summarische Stellungnahme der VMV

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S2 Rostock – Schwaan – Güstrow

Angebotserweiterungen

Vorschlag: Der Takt der S2 soll auf der gesamten Strecke, auf Teilstrecken und/oder an ausgewählten Tagen pauschal verdichtet werden.

Lfd. Nr.: 2019/012, 2019/026, 2019/108, 2019/115

Realisierung: Nein.

Begründung: Die zur Bestellung zusätzlicher SPNV-Angebote erforderlichen Mittel stehen angesichts der sich künftig verschlechternden Ausstattung des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Regionalisierungsmitteln nicht zur Verfügung.

Vorschlag: Ein zusätzlicher Zug von Rostock nach Güstrow soll zwischen 22:14 Uhr und 23:34 Uhr angeboten werden.

Lfd. Nr.: 2019/115

Realisierung: Nein.

Begründung: Das in den Abendstunden mit den Fahrten der S2 (Rostock Hbf W(Sa) ab 22:14 Uhr) und RE5 (Rostock Hbf ab 23:34 Uhr) sowie der S3 (Rostock Hbf ab 22:07 Uhr) zwischen Rostock und Güstrow zur Verfügung stehende Angebot wird angesichts der Tageszeit als ausreichend dimensioniert angesehen. Von der Umsetzung des Vorschlages wird daher abgesehen.

Anschlussverbesserungen

Vorschlag: In Güstrow sollen die Anschlüsse zwischen der RE5 in/aus Richtung Berlin und der S2 in/aus Richtung Rostock verbessert werden.

Lfd. Nr.: 2019/145

Realisierung: Nein.

Begründung: Die Übergangszeiten in Güstrow zwischen der RE5 in/aus Richtung Berlin und der S2 in/aus Richtung Rostock betragen montags bis freitags etwa 15 Minuten. Diese Übergangszeit wird als angemessen angesehen. Die an den Wochenenden mit etwa 75 Minuten deutlich längeren Übergangszeiten erscheinen angesichts der deutlich geringeren Nachfrage an den Unterwegshalten zwischen Güstrow und Rostock als vertretbar. Im Ergebnis der Abwägung wird auf die Umsetzung des Vorschlages verzichtet.

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Bürgerbeteiligung Jahresfahrplan 2019 Summarische Stellungnahme der VMV

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Fahrplandetails

Vorschlag: Die S2 soll durch Verzicht auf die Halte in Papendorf, Pölchow, Huckstorf, Lüssow und Mistorf beschleunigt werden.

Lfd. Nr.: 2019/115

Realisierung: Nein.

Begründung: Die Unterwegshalte zwischen Rostock und Bad Doberan werden ausreichend genutzt. Es ist nicht daher nicht vorgesehen, diese Unterwegshalte nicht mehr zu bedienen.

Vorschlag: S 33 404 Güstrow (ab 07:15 Uhr) – Warnemünde (an 07:45 Uhr) soll zwischen Güstrow und Rostock etwa 10 Minuten früher fahren, damit der Schulbeginn im ISG um 07:45 Uhr erreicht werden kann.

Lfd. Nr.: 2019/134, 2019/154, 2019/165

Realisierung: Nein.

Begründung: Aus technologischen Gründen (Trassenkonflikt mit der RE5) kann für S 33 404 lediglich eine frühestmögliche Ankunftszeit von 07:38 Uhr in Rostock Hbf realisiert werden. Zudem würde sich die Reisezeit zwischen den von der S2 bedienten Stationen zwischen Güstrow und Rostock Hbf einerseits und den Stationen zwischen Rostock Hbf und Warnemünde andererseits um acht Minuten verlängern. Hiervon wären etwa 30 bis 40 Reisende je Tag betroffen Im Ergebnis der Abwägung wurde entschieden, den Vorschlag nicht zu realisieren.

Vorschlag: Zwischen Güstrow und Rostock soll ein zeitlicher Versatz der Fahrzeiten von S2 und S3 um etwa dreißig Minuten hergestellt werden.

Lfd. Nr.: 2019/334

Realisierung: Nein.

Begründung: Beide Linien sind sowohl in Rostock als auch in Güstrow in die jeweiligen Nullknoten des Integralen Taktfahrplanes eingebunden und vermitteln wichtige Anschlüsse, unter anderem von/nach Hamburg und von/nach Berlin. Der Herstellung der Anschlüsse wird im Ergebnis der Abwägung gegenüber dem gewünschten zeitlichen Versatz beider Linien der Vorzug gegeben.

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Vorschlag: An den Wochenenden sollen zwischen Güstrow und Rostock die Fahrzeiten der S2 um eine volle Stunde verschoben werden. Ebenso sollen an den Wochenenden zwischen Güstrow und Rostock die Fahrzeiten der S3 um eine volle Stunde verschoben werden.

Lfd. Nr.: 2019/162, 2019/321, 2019/366

Realisierung: Nein.

Begründung: Die Realisierung der Vorschläge wäre insbesondere für die Relation Güstrow – Rostock mit Nachteilen verbunden. Der bereits im Rahmen der Bürgerbeteiligung für den Jahresfahrplan 2018 vorgebrachte Vorschlag wurde bei der Vorbereitung des Jahresfahrplanes 2019 geprüft, im Rahmen der Fahrplankonferenz sodann diskutiert und dort abschlägig entschieden. Der Vorschlag wird daher nicht umgesetzt.

Vorschlag: Die Züge der S2 sollen in Schwaan (von/nach Bützow und von/nach Güstrow) geflügelt werden.

Lfd. Nr.: 2019/377

Realisierung: Nein.

Begründung: Der Bahnhof Schwaan ist für die Flügelung von Zügen nicht ausgerüstet. Zudem stehen nicht ausreichend Fahrzeuge für ein Betriebskonzept, das auf einer Flügelung in Schwaan basiert, zur Verfügung. Die Umsetzung des Vorschlages würde zudem die Bestellung von Mehrleistungen erfordern, für die angesichts der sich künftig verschlechternden Ausstattung des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Regionalisierungsmitteln jedoch keine finanziellen Mittel zu Verfügung stehen. Die Umsetzung des Vorschlages ist daher nicht möglich.

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S3 Rostock – Laage – Güstrow

Angebotserweiterungen

Vorschlag: Der Takt der S3 soll auf der gesamten Strecke, auf Teilstrecken und/oder an ausgewählten Tagen pauschal verdichtet werden.

Lfd. Nr.: 2019/216, 2016/228, 2016/264

Realisierung: Nein.

Begründung: Die zur Bestellung zusätzlicher SPNV-Angebote erforderlichen Mittel stehen angesichts der sich künftig verschlechternden Ausstattung des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Regionalisierungsmitteln nicht zur Verfügung.

Vorschlag: Es soll eine zusätzliche Spätverbindung von Rostock nach Güstrow eingerichtet werden.

Lfd. Nr.: 2016/228

Realisierung: Nein.

Begründung: Die zur Bestellung zusätzlicher SPNV-Angebote erforderlichen Mittel stehen angesichts der sich künftig verschlechternden Ausstattung des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Regionalisierungsmitteln nicht zur Verfügung. Für Güstrow als aufkommensstärkste Station der S2 außerhalb Rostocks stehen Spätverbindungen mit der S2 und der RE5 zur Verbindung.

Vorschlag: Es soll dienstags, donnerstags, freitags und samstags eine zusätzlicher Zug von Güstrow nach Rostock zwischen 23 und 0 Uhr angeboten werden.

Lfd. Nr.: 2016/264

Realisierung: Nein.

Begründung: Die zur Bestellung zusätzlicher SPNV-Angebote erforderlichen Mittel stehen angesichts der sich künftig verschlechternden Ausstattung des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Regionalisierungsmitteln nicht zur Verfügung.

Vorschlag: Es soll dienstags, donnerstags, freitags und samstags eine zusätzlicher Zug von Rostock nach Güstrow zwischen 23 und 0 Uhr angeboten werden.

Lfd. Nr.: 2016/264

Realisierung: Nein.

Begründung: Die zur Bestellung zusätzlicher SPNV-Angebote erforderlichen Mittel stehen angesichts der sich künftig verschlechternden Ausstattung des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Regionalisierungsmitteln nicht zur Verfügung.

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Anschlussverbesserungen

Vorschlag: In Rostock sollen die Anschlüsse zwischen der S3 in/aus Richtung Güstrow von und zu den Zügen des Fernverkehrs verbessert werden.

Lfd. Nr.: 2019/145

Realisierung: Nein.

Begründung: Die Verbesserung der Anschlüsse der S3 von und zum Fernverkehr wäre wünschenswert. Leider erlaubt die Einbindung der S3 in den Integralen Taktfahrplan einerseits und die Einbindung des Fernverkehrs in andere Taktknoten im Bundesgebiet derzeit keine Verbesserung der Situation.

sonstiges

Vorschlag: Die S3 soll auch die Orte Zepelin und Klein Schwiesow bedienen.

Lfd. Nr.: 2019/199

Realisierung: Nein.

Begründung: Die beiden genannten Orte verfügen nicht über Stationen. Die Einrichtung von Stationen in Zepelin und Klein Schwiesow ist nicht vorgesehen, zudem lägen sie auch nicht im Einzugsbereich der S3.