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Verhandlungen des Gemeinderats vom 21. Oktober 2013 Blatt 65 NIEDERSCHRIFT über die öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderats am 21.10.2013 (Beginn: 18.00 Uhr, Ende 22.05 Uhr) in der Aula der Schillerschule, 89155 Erbach Vorsitzender: Bürgermeister Achim Gaus Zahl der anwesenden Mitglieder: 21 (Normalzahl 27) Namen der nicht anwesenden Mitglieder: StR Dr. Schilling bis 18.35 Uhr StR Gall bis 18.25 Uhr StRin Hauser StRin Killmann StRin Knöpfle ab 21.00 Uhr StR Koch StR Mayer StRin Paal StR Seemann StR von Ulm-Erbach bis 18.15 Uhr Schriftführer: Florian Ott Sonstige Verhandlungsteilnehmer: Frau Schnierer, Frau Dolderer, Frau Vorraber, Frau OVin Bayer, Frau OVin Interfurth- Götz, Herren OV Benz und Ströbele Nach Eröffnung der Verhandlung stellt der Vorsitzende fest, dass 1. zu der Verhandlung durch Ladung vom 08.10.2013 ordnungsgemäß eingeladen worden ist;

Protokoll GR 21.10.2013 Öffentlich - Erbach · 2014. 2. 18. · Verhandlungen des Gemeinderats vom 21. Oktober 2013 Blatt 65 NIEDERSCHRIFT über die öffentlichen Verhandlungen des

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Verhandlungen des Gemeinderats vom 21. Oktober 2013 Blatt 65

NIEDERSCHRIFT über die öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderats am 21.10.2013 (Beginn: 18.00 Uhr, Ende 22.05 Uhr) in der Aula der Schillerschule, 89155 Erbach Vorsitzender: Bürgermeister Achim Gaus Zahl der anwesenden Mitglieder: 21 (Normalzahl 27) Namen der nicht anwesenden Mitglieder: StR Dr. Schilling bis 18.35 Uhr StR Gall bis 18.25 Uhr StRin Hauser StRin Killmann StRin Knöpfle ab 21.00 Uhr StR Koch StR Mayer StRin Paal StR Seemann StR von Ulm-Erbach bis 18.15 Uhr Schriftführer: Florian Ott Sonstige Verhandlungsteilnehmer: Frau Schnierer, Frau Dolderer, Frau Vorraber, Frau OVin Bayer, Frau OVin Interfurth-Götz, Herren OV Benz und Ströbele Nach Eröffnung der Verhandlung stellt der Vorsitzende fest, dass 1. zu der Verhandlung durch Ladung vom 08.10.2013 ordnungsgemäß eingeladen

worden ist;

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Verhandlungen des Gemeinderats vom 21. Oktober 2013 Blatt 66 2. die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Verhandlung am 17.10.2013 ortsüb-

lich bekannt gemacht worden ist; 3. das Kollegium beschlussfähig ist, weil mindestens 14 Mitglieder anwesend sind. Hierauf wird in die Beratung eingetreten und folgendes beschlossen. T a g e s o r d n u n g - öffentlich - 1. Bürger fragen

2. Antrag zur Aufnahme ins Förderprogramm zur Stadtsanierung

Beratungsvorlage Nr. 24/2013/ö 3. Innenstadtoffensive - Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs

Beratungsvorlage Nr. 25/2013/ö

4. Lärmaktionsplanung und Verkehrsentwicklungskonzept Beratungsvorlage Nr. 26/2013/ö

5. Abschaffung der Förderung von Zisternen Beratungsvorlage Nr. 27/2013/ö

6. Neufassung der Hundesteuersatzung Beratungsvorlage Nr. 28/2013/ö

7. Abfallbeseitigung - Gebührenkalkulationen und Gebührenfestsetzung 2014

Beratungsvorlage Nr. 29/2013/ö

8. Antrag des Investors auf Änderung des Bebauungsplans „Ferienhaus- und Cam-pinganlage Donauwinkel“ - Vorstellung der Planung und Aufstellungsbeschluss

Beratungsvorlage Nr. 30/2013/ö

9. Bebauungsplanverfahren „Gewerbegebiet Oberer Luß BA I“ - erneuter Aufstellungsbeschluss

Beratungsvorlage Nr. 31/2013/ö

10. Bebauungsplanverfahren „Gewerbegebiet Oberer Luß BA II“ - Satzungsbeschluss

Beratungsvorlage Nr. 32/2013/ö

11. An-/Umbau Feuerwehr und Rathaus in Donaurieden - Vorstellung der Ergebnisse der Mehrfachbeauftragung

Beratungsvorlage Nr. 33/2013/ö

12. Bekanntgaben, Verschiedenes

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öffentlich §

Bürger fragen Ferienhausgebiet Von Seiten des Herrn Biedermann wurde thematisiert, dass im Ferienhausgebiet teil-weise Dauerwohnverhältnisse bestünden. Der Vorsitzende verwies darauf, dass dies aus Sicht des Melderechts nicht zu beanstanden sei. Die Prüfung der baurechtlichen Vorgaben der BauNVO dagegen sei Sache der Bauordnungsbehörde. Wohngebiet „Merzenbeund II“ Von Seiten des Herrn Glaubert drehte sich eine weitere Anfrage um energetische Ge-sichtspunkte bei der Erschließung des Wohnbaugebiets Merzenbeund II, woraufhin der Vorsitzende auf die bevorstehende Entwurfsplanung zum Bebauungsplan verwies. Engstelle Heinrich-Hammer-Straße Des Weiteren wurde von Herrn Glaubert auf die Engstelle in der Heinrich-Hammer-Straße beim Fachmarktzentrum hingewiesen. Dies wurde im Gemeinderat bereits in seiner letzten Sitzung thematisiert. Es ist geplant, diese Engstelle zu entschärfen. Für Lkw besteht nach wie vor die Option, hier eine Durchfahrtsbeschränkung festzulegen. Lärmschutzmaßnahmen an der Egginger Straße Herr Friedinger sprach an, ob im Zusammenhang mit der Erschließung des Wohnbau-gebiets „Merzenbeund II“ Lärmschutzmaßnahmen an der „Egginger Straße“ geplant seien, und weshalb die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h vor dem Ortsein-gang entfernt wurde. Der Vorsitzende verwies auf das Verkehrsentwicklungskonzept unter Tagesordnungspunkt 4. Außerdem sicherte er im Hinblick auf die fehlende Ge-schwindigkeitsbeschränkung eine Prüfung zu. Ökologischer Ausgleich im Bereich „Häckle“ Herr Knöbel stellt die Frage nach dem neusten Sachstand in Bezug auf den ökologi-schen Ausgleich im Bereich „Häckle“. Der Vorsitzende erklärt, dass nach wie vor die Aussagen der Info-Veranstaltung vom Anfang des Jahres gelten. Sperrmüllabfuhr Frau Faber beklagt die vielen Kleintransporter, die regelmäßig im Zusammenhang mit den Sperrmüllterminen durch Erbach fahren. Der Vorsitzende verweist darauf, dass dem Problem lediglich mit einer Änderung des Abholsystems beizukommen sei. Dies werde im kommenden Jahr im Gemeinderat diskutiert.

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öffentlich § 24

einstimmig beschlossen Antrag auf Aufnahme ins Förderprogramm zur Stadtsan ierung Sachdarstellung

Vorberatung Klausurtagung des Gemeinderats am 12. Oktober 2013 Sachdarstellung Als Basis für die städtebauliche Aufwertung der Erbacher Innenstadt hat die imakomm Akademie im Jahr 2012 ein strategisches räumliches Entwicklungskonzept erstellt. Dieses Konzept soll durch einen städtebaulichen Wettbewerb konkretisiert und letztlich mit einem Bebauungsplan planrechtlich fixiert werden. Die Umsetzung der öffentlichen und privaten Sanierungs- und Neuordnungsmaßnahmen soll durch einen Landeszu-schuss aus der Städtebauförderung unterstützt werden. Der Gemeinderat hat deshalb die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (KE) mit Beschluss vom 04.02.2013 beauftragt, einen Förderantrag auf der Grundlage der Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Baden-Württemberg auszuarbeiten. Im ers-ten Halbjahr 2013 wurden von der KE verschiedene Bestandsaufnahmen und -analysen vorgenommen. Außerdem wurde eine Bürgerwerkstatt durchgeführt, deren Ergebnisse in ein gesamtstädtisches Entwicklungskonzept eingehen. Wesentlicher Be-standteil und Kern des Antrags ist jedoch ein Neuordnungskonzept für das Sanie-rungsgebiet. Das Neuordnungskonzept umfasst

- die Darstellung eines Maßnahmenkonzepts zur Sanierungsdurchführung mit Darstellung aller erforderlichen Einzelmaßnahmen in den Bereichen Grund-stücksneuordnung, Erneuerung im Bestand, sowie Rückbau und Neugestaltung öffentlicher Flächen,

- die Konkretisierung der voraussichtlichen Kosten und Einnahmen der Sanierung und Aufstellung einer entsprechenden Kosten- und Finanzierungsübersicht.

Insgesamt soll mit dieser Maßnahme der Erbacher Stadtkern baulich aufgewertet und belebt werden. Dies soll im Kern durch folgende vier Maßnahmenbereiche erreicht werden:

- Neuordnung gewerblicher und landwirtschaftlicher Grundstücke nördlich der Er-lenbachstraße

- Gestaltung der Erlenbachstraße (Fuß-/Radweg, verbesserte Parkflächen, Be-bauung)

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öffentlich noch § 24

- Gestaltung Uferbereich Erlenbach

- Modernisierung privater Gebäude

Einzelheiten zum Antrag werden von den Mitarbeitern der KE in der Sitzung des Ge-meinderats erläutert.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag zur Aufnahme ins Förderprogramm zur Stadtsanierung einschließlich der Kosten- und Finanzierungsübersicht mit einem Förderrahmen von 2,8 Mio. € und der zugrunde liegenden vorläufigen Abgrenzung des Untersuchungsgebiets wird zuge-stimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Förderantrag beim Regierungspräsidium einzureichen. Aussprache Der Vorsitzende erläutert den Sachvortrag und begrüßt hierzu recht herzlich Herrn Thomas Geissler, LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH. Anschließend übergibt er das Wort an Herrn Geissler. Herr Thomas Geissler erläutert den Sachvortrag anhand der beiliegenden Powerpoint Präsentation. Stadtrat Braun lobt den Ansatz als äußerst positiv. Er hoffe darauf, dass durch Schaf-fung von Wohnraum das Konzept gelinge. Das allgemeine Problem des Verkehrs wür-de allerdings bleiben. Eine Umfahrung könnte hier evtl. die Lösung sein. Stadtrat Härle pflichtet dem bei. Dies allerdings insbesondere unter Berücksichtigung der 60-prozentigen Förderung des städtebaulichen Wettbewerbs durch das Regie-rungspräsidium Tübingen. Um die Attraktivität zu erhalten, müsse innerhalb des Neuordnungskonzepts dafür Sorge getragen werden, dass der Bodenpreis nicht zu sehr nach oben abweicht. Ebenso dürfe nicht vergessen werden, dass aufgrund der Bodenbeschaffenheiten das Bauen an dieser Stelle sehr schwierig und teuer sei. Der Vorsitzende wünscht sich ebenfalls den LKW-Verkehr aus der Erlenbachstraße zu bekommen. Dieses Ziel sei allerdings eher unrealistisch. Daher müsse das Ziel sein, trotz alledem eine Attraktivität zu schaffen. Beim Grundstückswert verhalte es sich der-art, dass der Mehrwert abgeschöpft werde und könne. Es sei richtig, dass die Boden-beschaffenheiten an dieser Stelle nicht ideal seien. Allerdings würden die jeweiligen In-vestoren diese Gegebenheiten genauestens berücksichtigen. Um den Grundstücks-preis im Vorfeld eingrenzen zu können, sei es wichtig planungsrechtliche Vorgaben an die Hand zu geben.

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öffentlich noch § 24

Beschluss Dem Antrag zur Aufnahme ins Förderprogramm zur Stadtsanierung einschließlich der Kosten- und Finanzierungsübersicht mit einem Förderrahmen von 2,8 Mio. € und der zugrunde liegenden vorläufigen Abgrenzung des Untersuchungsgebiets wird einstim-mig zugestimmt. Die Verwaltung wird einstimmig beauftragt, den Förderantrag beim Regierungspräsidium einzureichen.

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öffentlich § 25

einstimmig beschlossen

Innenstadtoffensive - Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs Vorberatung Klausurtagung des Gemeinderats am 12. Oktober 2013 Sachdarstellung Die Erbacher Innenstadt soll städtebaulich aufgewertet werden. Dazu hat die imakomm Akademie ein strategisches räumliches Entwicklungskonzept erarbeitet. Auf dieser Ba-sis sind im nächsten Schritt die planungsrechtlichen Vorgaben zu konkretisieren. Dies ist notwendig, weil entsprechende Vorgaben bisher fehlen, die derzeit vorhandene Ge-bäudestruktur zum großen Teil nicht den Vorstellungen einer innerstädtischen Bebau-ung entspricht und zudem erhebliche Baulücken bestehen, bei denen ein Rückgriff auf die Umgebungsbebauung nur schwer möglich ist. Außerdem ist geplant den öffentli-chen Raum aufzuwerten, die Verkehrswege für Fußgänger und Radfahrer zu verbes-sern und den Erlenbach erlebbar zu gestalten. Damit soll die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt insgesamt gesteigert werden. Um hierzu hochwertige planerische Vorschläge und Ideen zu erhalten, erscheint die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs sinnvoll. Ein solches Verfahren bin-det Architekten, Stadtplaner und Landschaftsarchitekten ein und dient grundsätzlich der Ideenfindung für die künftige Gestaltung eines bestimmten Gebiets. Durch eine Konkurrenz von Planungsbüros soll die beste Lösung ermittelt werden. Das Verfahren ist anonym, so dass allein die Qualität der Lösungen entscheidend ist. In der Auslobung des Wettbewerbs werden die Planungsaufgabe und die Zielsetzun-gen konkret beschrieben. In der Regel werden dabei auch einzelne Bereiche, z.B. ein bestimmter öffentlicher Platz herausgegriffen, für die eine detailliertere Planung zu er-stellen ist. Die künftige Gestaltung der Erbacher Innenstadt ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die das Gesicht Erbachs auf lange Sicht prägen wird. Deshalb sollte aus Sicht der Verwaltung mit der Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs ein renommier-tes Büro beauftragt werden, das in diesem Bereich Erfahrung und eine hohe Kompe-tenz hat. Gleichzeitig sollte das Büro Erfahrungen in Städten vergleichbarer Größen-ordnung haben. Das Büro Wick+Partner erfüllt diese Voraussetzungen und ist zudem auch in Städten und Gemeinden der näheren Umgebung seit langem tätig. Die Kosten für einen städte-baulichen Wettbewerb belaufen sich einschließlich der Preisgelder und Vergütungen auf rund 110.000 €.

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öffentlich noch § 25

Grundsätzlich ist ein städtebaulicher Wettbewerb im Rahmen der Stadtsanierung för-derfähig. Die Verwaltung schlägt allerdings vor, den städtebaulichen Wettbewerb un-abhängig von der Aufnahme in die Stadtsanierung sofort zu starten. Dies insbesondere deshalb, weil die planerischen Vorgaben möglichst umgehend erarbeitet werden soll-ten, da die bestehende Veränderungssperre zeitlich befristet ist und zudem Investoren auf konkrete Vorgaben warten. Außerdem ist derzeit unsicher, ob die Stadt bereits im Jahr 2014 in die Stadtsanierung aufgenommen wird. Nicht zuletzt sind die Fördermittel sehr begrenzt. Ggf. können die für den Wettbewerb eingestellten Mittel für andere Pro-jekte verwendet werden. Auf dieser Grundlage schlägt die Verwaltung vor, für die Erbacher Innenstadt einen nicht offenen Planungswettbewerb nach RPW 2013 durchzuführen und hierzu zeitnah die Vorbereitungen in Zusammenarbeit mit dem Büro Wick+Partner zu treffen. Für den Wettbewerb ist ein Zeitraum von ca. einem dreiviertel Jahr anzusetzen. Es wird ange-strebt, die Preisvergabe vor der Sommerpause 2014 durchzuführen. Beschlussvorschlag Die Stadt führt für den Bereich der Erbacher Innenstadt einen städtebaulichen Wettbe-werb durch. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Büro Wick+Partner das Verfahren vorzubereiten. Aussprache Der Vorsitzende erläutert den Sachvortrag. Stadtrat von Ulm-Erbach erklärt, dass es sich hierbei um einen enormen finanziellen Aufwand handle. Allerdings seien genau jene Konzepte notwendig, um nicht in eine falsche Richtung gelenkt zu werden. Stadtrat Weber spricht das Problem bei Nutzungsänderungen von landwirtschaftlichen Unternehmen an. Hier könnten evtl. Chancen verbaut werden. Daher sei es aus seiner Sicht wichtig zügig mit den Eigentümern ins Gespräch zu gehen und zukunftsgerichtete Wege aufzuzeigen. Der Vorsitzende betont, dass es nicht geplant sei, über die Eigentümer hinweg zu pla-nen. Sollte jemand an seinem Grundstück etwas ändern wollen, solle er dies der Ver-waltung bitte mitteilen. Nur so könnten eventuell Wünsche auch berücksichtigt werden. Stadträtin Hemmler lobt die Vorgehensweise als äußerst positiv. Dies sei eine große Chance für Erbach. Für sie stelle sich die Frage, was der Leitfaden an die jeweiligen Bewerber beinhalte.

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öffentlich § 25

Der Vorsitzende führt aus, dass im Auslobungstext, grobe Ziele definiert werden. Dies sei allerdings ein Thema für eine der kommenden Gemeinderatssitzungen. Er bitte die Gemeinderäte sich hierzu bereits im Vorfeld Gedanken zu machen. Stadtrat Knöpfle spricht sich für einen sofortigen Start aus. Da die Zusage der Förde-rung momentan unsicher sei, könne durch diese Vorarbeit sofort losgelegt werden, wenn die Zusage erteilt werde. Beschluss Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass die Stadt für den Bereich der Erbacher Innenstadt einen städtebaulichen Wettbewerb durchführt. Des Weiteren wird die Ver-waltung einstimmig beauftragt, gemeinsam mit dem Büro Wick+Partner das Verfahren vorzubereiten.

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öffentlich § 26

einstimmig beschlossen

Lärmaktionsplan und Verkehrsentwicklungskonzept Sachdarstellung Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und den §§ 47a ff Bundesimmissionsschutzge-setz (BImSchG) sind die Kommunen verpflichtet unter bestimmten Voraussetzungen Lärmaktionspläne aufzustellen. In der 1. Stufe waren insbesondere Ballungsräume mit über 250.000 Einwohnern, Hauptverkehrsstraße mit über 6 Mio. Kfz/Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit über 60.000 Zügen/Jahr und Großflughäfen betroffen. Hierfür war bis zum 30.06.2007 eine Lärmkartierung vorzunehmen und bis 18.07.2008 ein Lärmaktionsplan aufzustellen. Erbach war von dieser Stufe 1 nicht betroffen. In Stufe 2 sind Lärmkartierungen vorzunehmen, bzw. Lärmaktionspläne aufzustellen für Ballungsräume über 100.000 Einwohner, Hauptverkehrsstraße mit mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr (d.h. mehr als 8.200 Kfz/Tag) und Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen/Jahr. Die Lärmkartierung für die Hauptverkehrsstraßen wurde von der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) erstellt. Ursprüng-lich sollte diese bis 30.06.2012 vorliegen. Dieser Termin konnte nicht eingehalten wer-den, so dass die Karten tatsächlich erst zum 25.01.2013 vorlagen. In den Karten sind als relevante Hauptverkehrsstraßen auf Erbacher Gemarkung die B311, die B30 und die Erlenbachstraße ausgewiesen. Grundsätzlich ist der Lärmaktionsplan von der Stadt bis 18.07.2013 aufzustellen, was bereits wegen der verspätet vorgelegten Karten-grundlagen nicht möglich ist. Für die Kartierung der Haupteisenbahnstrecken – die voraussichtlich auch die Südbahn betrifft – ist das Eisenbahn-Bundesamt verantwortlich. Diese wird sich voraussichtlich bis mindestens Ende 2013 verzögern. Vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg (MVI) wurde mitgeteilt, dass diese Kartierung nicht abgewartet, sondern der Lärmaktionsplan zu gegebener Zeit um den Aspekt Schienenlärm ergänzt werden soll. Bei der Aufstellung von Lärmaktionsplänen sind die Öffentlichkeit, die von den Lärmak-tionsplänen berührten Fachbehörden, sowie sonstige Träger öffentlicher Belange ein-zubeziehen. Das Planungsverfahren ist in § 47d Abs. 3 BImSchG geregelt und orien-tiert sich in der Praxis weitestgehend an dem Verfahren der Bauleitplanung. Der Lärmaktionsplan hat zum Ziel Maßnahmen auf zu zeigen, wie Lärmüberschreitun-gen gemindert werden können bzw. einen weiteren Anstieg des Lärms verhindert wer-den kann. Mögliche Maßnahmen können beispielsweise sein:

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öffentlich noch § 26

• Geschwindigkeitssenkung • Neuer Fahrbahnbelag (Flüsterasphalt) • Straßenneubau (Ortsumfahrung) • Verbesserung des Verkehrsflusses • Verkehrsverlagerungen • Betriebsbeschränkungen (LKW nur in der Zeit von …bis) • Förderung des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad, Fuß) • Schallschutzfenster • Schallschutzwände • Städtebauliche Maßnahmen

Wenn Straßenbauliche Maßnahmen keiner Planfeststellung oder Genehmigung bedür-fen, können Maßnahmen in einem Lärmaktionsplan verbindlich nur für solche Straßen beschlossen werden, bei der die Baulast bei der Gemeinde als planaufstellende Be-hörde liegt. Andernfalls ist zuvor die Frage der Bereitstellung der notwendigen Haus-haltsmittel mit der zuständigen Behörde abzuklären. Die in den Lärmaktionsplänen aufgenommenen Maßnahmen entfalten deshalb in der Regel keine unmittelbare Bindungswirkung für die zuständige Straßenverkehrsbehörde oder den zuständigen Straßenbaulastträger. Ausnahmen gelten dann, wenn die Lärm-belästigung die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung überschreitet (i.d.R. 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts). Nach den der Lärmkartierung zugrunde liegenden Daten war dies in Erbach immerhin bei 120 Einwohnern tags, bzw. 189 Einwohnern nachts der Fall. Die Daten stammen allerdings aus dem Jahr 2010. Bestehende lärmmindern-de Maßnahmen wie bereits gewährte Lärmschutzfenster sind bei den Messwerten noch nicht berücksichtigt. Letztlich erklärt dies aber die ganztägige Anordnung von Tempo 30 in der Ehinger-Straße und der Erlenbachstraße. Der Nutzen eines Lärmaktionsplans ist aus Sicht der Verwaltung derzeit noch begrenzt, weil der Maßnahmenkatalog zur innerörtlichen Lärmminderung eingeschränkt ist. Au-ßerdem dürften die Investitionsmittel seitens der Straßenbaulastträger für lärmmin-dernde Maßnahmen auch zukünftig kaum vorhanden sein. Des Weiteren sind einzelne Maßnahmen (Tempo 30) bereits umgesetzt. Dennoch erscheint es der Verwaltung wichtig, mögliche lärmmindernde Maßnahmen aufzuzeigen um diese dann gegenüber den zuständigen Stellen auch einfordern zu können. Auch der Dialog mit den betroffe-nen Bürgern ist hier besonders hervorzuheben. Nicht zuletzt handelt es sich um eine Pflichtaufgabe der Stadt, auch wenn die Maßnahmen finanziell größtenteils vom Bund / Land getragen werden müssen und ggf. aus fiskalischen Gründen mit einer schnellen Umsetzung der Maßnahmen deshalb nicht gerechnet werden kann. Grundlage für die Aufstellung eines Lärmaktionsplans ist die Feststellung der Ausbrei-tung des Schalls entlang der B 311 und die Feststellung der Betroffenheit; hier kann zunächst auf die Lärmberechnung der LUBW zurück gegriffen werden.

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öffentlich noch § 26

Die landesweite Modellberechnung ist jedoch auf die tatsächlichen Verhältnisse anzu-passen (z.B. gewährte Lärmfenster, bereits realisierte Geschwindigkeitsbegrenzungen, mögliche Auswirkungen Querspange, …). Grundlage für das modifizierte Lärmmodell sind aktuell zu erhebende Verkehrszahlen. Da die pauschalen Lärmberechnungen der LUBW erst seit Anfang 2013 vorliegen und die Aufbereitung der Zahlen, insbesondere die Erhebung neuer Verkehrszahlen einige Zeit in Anspruch nehmen, regt die Verwaltung an, eine Fristverlängerung für die Erstel-lung des Lärmaktionsplans zu beantragen. Neben dem Thema der Lärmaktionsplanung stehen jedoch in Erbach noch weitere Fragestellungen zur Thematik Verkehr und Mobilität im Raum, wie z.B.

- Innenstadtoffensive, mögliche Verbesserungen in der Erlenbachstraße, Ver-kehrsberuhigungen

- Verknüpfungsbereich Egginger-Straße - Erlenbachstraße - Verkehrsfluss auf der B311 - Innerörtliche Wirkungen der Querspange (insbesondere Erbach, Donaurieden,

Dellmensingen, Ersingen) - Prüfung einer Nutzung der Heinrich-Hammer-Straße als innerörtliche Entlas-

tungsstraße im Hinblick auf die anstehende Sanierung der Brücke - Anbindung Merzenbeund / Ziegelei an die B311 - Bebauungsplanverfahren „Schellenberg“ – Anbindung an die L240 - Verbesserungsmöglichkeiten für Radfahrer und Fußgänger - Wirkungen Halbstundentakt beim Schienenverkehr - Weiterentwicklung ÖPNV - Sonstige Mobilitätskonzepte

Diese Themen jeweils für sich abschließend zu behandeln ist kaum möglich, weil meis-tens Wirkungsbeziehungen untereinander bestehen. Gleichzeitig sind einzelne Punkte beispielsweise für die Innenstadtoffensive als Grundlage für die städtebauliche Planung unabdingbar. Die Verwaltung ist deshalb zur Auffassung gelangt, dass der Aufwand, der zur Lärmak-tionsplanung ohnehin betrieben werden muss, einen darüber hinausgehenden Nutzen haben sollte. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, ein Verkehrsentwicklungskonzept unter Einbeziehung der Lärmaktionsplanung für die Stadt Erbach erarbeiten zu lassen. Im Vorfeld fand bereits ein Vorgespräch mit dem Büro Dr. Brenner Ingenieurgesell-schaft mbH statt. Dieses Büro hat umfangreiche Erfahrungen und Referenzen vorzu-weisen. Es war in der Vergangenheit bereits mehrfach in Erbach tätig, zuletzt bei der Planung zur Umgestaltung der Ulmer Straße in Dellmensingen. Insgesamt ist für ein derartiges Konzept mit Kosten von rd. 100.000 € zu rechnen.

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öffentlich noch § 26

Herr Dipl.- Ing. Ulrich Noßwitz vom Büro Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft mbH wird in der Sitzung das Arbeitsprogramm im Einzelnen vorstellen und steht für Fragen zur Ver-fügung. Für die gesamte Untersuchung ist ein Zeitrahmen von ca. 1 Jahr anzusetzen. Die Fi-nanzierung ist ggf. für den Haushalt 2014 vorzusehen. Beschlussvorschlag 1. Die Stadt beantragt eine Fristverlängerung für die Erstellung des Lärmaktionsplans. 2. Der Auftrag zur Erstellung eines Verkehrskonzeptes unter besonderer Berücksichti-

gung der Lärmaktionsplanung wird an die Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft mbH in Höhe von brutto 74.463,95 € erteilt.

3. Für weitere Prozesse im Zusammenhang mit dem Verkehrskonzept z.B. Internetfo-rum, Bürgerbeteiligungen, etc. wird der Verwaltung ein weiterer Finanzrahmen in Höhe von 25.000 € zur Verfügung gestellt.

Aussprache Der Vorsitzende erläutert den Sachvortrag und begrüßt hierzu recht herzlich Herrn Dipl.-Ing. Ulrich Noßwitz, Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft mbH. Herr Dipl.-Ing. Ulrich Noßwitz erläutert den Sachvortrag anhand der beiliegenden Po-werpoint Präsentation. Stadtrat Härle spricht sich für das Anbringen von Schutzstreifen für Radfahrer auf den Straßen auch in den Teilorten aus. Stadtrat Dr. Schilling zeigt sich gespannt auf die Ergebnisse des Mobilitätskonzepts. Die Herausforderung werde sein, folgende Komponenten unter einen Hut zu bekom-men: „Attraktivität, Erlebbarkeit und Erreichbarkeit“. Stadtrat Weber fragt, ob die großen Verkehrsströme der Bundesstraße (B311) erfasst worden seien. Bisher lägen der Stadt sehr unterschiedliche Werte vor. Für ihn stelle sich die weitergehende Frage, ob durch die zwischenzeitlich erhobenen Daten verläss-lichere Zahlen vorlägen. Stadtrat von Ulm-Erbach berichtet, dass der „Verkehr“ den Gemeinderat seit Jahren beschäftige. Bisher würde nach dem jeweiligen persönlichen Empfinden des Gemein-derates entschieden werden. Daher seien verlässliche Daten zwingend notwendig. 189 Bürgerinnen und Bürger seien erheblichen Lärmbelastungen ausgesetzt. Der Gemein-derat habe gegenüber diesen eine Fürsorgepflicht. Der Verkehr in Erbach würde stetig zunehmen. Daher müsse das Ziel den LKW-Verkehr aus der Stadt zu bekommen wei-ter verfolgt werden.

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öffentlich noch § 26

Stadträtin Ochs fragt, welche Rolle die Deutsche Bahn bei dem Gesamtkonzept spie-le. Herr Dipl.-Ing. Ulrich Noßwitz führt aus, dass bereits von seinem Büro u. a. für Ulm und Neu-Ulm Verkehrskonzepte entwickelt worden seien, welche auf Erbach übertragen werden könnten. Der Verkehr in der Stadt müsse so konzipiert werden, dass die Stadt erreicht, aber nicht erstickt werde. Der LKW-Verkehr spiele eine wesentliche Rolle hierbei. Ein Indiz hierfür sei die ganztägig genehmigte Tempo 30 Zone des Regie-rungspräsidiums Tübingen. Im Detail müsse versucht werden jene LKWs aus Erbach heraus zu bekommen, welche nicht zwingend durchfahren müssten. Ein weiteres Prob-lem seien die Einkaufsmöglichkeiten am Fachmarktzentrum. Daher sei das Mobilitäts-konzept so wichtig. Wie eine jeweilige Umsetzung aussehen könne müsse im Detail betrachtet werden. (z. B. Schutzstreifen, etc.) Stadtrat Schwetlik spricht sich dafür aus den Radfahrverkehr zu stärken. Anhand der gezeigten Zahlen sei ersichtlich, dass der ÖPNV eine weitere wichtige Rolle spiele und daher mit betrachtet werden müsse. So spiele auch der Stadtbus eine wichtige Rolle für die Teilorte. Für ihn stelle sich die Frage, warum der Westen Erbachs nicht mit be-trachtet worden sei. Stadtrat Koßbiehl erkundigt sich nach dem Prozedere der Befragungen. Der Vorsitzende berichtet, dass die ausgeteilten Befragungsbögen wieder abgeholt würden. Herr Dipl.-Ing. Ulrich Noßwitz führt aus, dass der Westen Erbachs durchaus in die Be-fragung mit eingeflossen sei. Es sei nur auf jene Befragungen verzichtet worden, wel-che bereits im Rahmen des Mobilitätskonzepts Ulm-Neu-Ulm erfasst worden seien. Die Strecke der Deutschen Bahn würde im Gesamten betrachtet werden. Für hochbelaste-te Bahnstrecken würde die Deutsche Bahn selbst Daten erheben. Der Vorsitzende betont, dass der Stadtbus eine rein finanzielle Angelegenheit sei. Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis würde derzeit ein neues Nahverkehrskonzept entwi-ckeln. Eventuell würden bereits Aspekte im Rahmen dieses Nahverkehrskonzepts mit einfließen. Im Zuge des Gesamtkonzepts würde die Angelegenheit aber nochmals ge-prüft werden.

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öffentlich noch § 26

Beschluss Der Gemeinderat fasst folgenden einstimmigen Beschluss: 1. Die Stadt beantragt eine Fristverlängerung für die Erstellung des Lärmaktionsplans. 2. Der Auftrag zur Erstellung eines Verkehrskonzeptes unter besonderer Berücksichti-

gung der Lärmaktionsplanung wird an die Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft mbH in Höhe von brutto 74.463,95 € erteilt.

3. Für weitere Prozesse im Zusammenhang mit dem Verkehrskonzept z.B. Internetfo-rum, Bürgerbeteiligungen, etc. wird der Verwaltung ein weiterer Finanzrahmen in Höhe von 25.000 € zur Verfügung gestellt.

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öffentlich § 27

einstimmig beschlossen Abschaffung der Förderung von Zisternen Vorberatung Der Verwaltungsausschuss hat am 07.10.2013 den Beschlussvorschlag bei einer Ent-haltung mehrheitlich beschlossen Sachdarstellung Die Stadt Erbach fördert seit 1.1.1992 den Bau von Zisternen mit einem Pauschalbe-trag von ursprünglich 500 DM – seit 2002 mit dem Pauschalbetrag in Höhe von 300 € auf der Grundlage der beigefügten Förderrichtlinie. Aus diesem Grunde sind beim Eigenbetrieb Wasserversorgung Fipo: 6.3597.5000.000 für die Zisternenförderung jährlich 5.000 € eingestellt. Im Jahr 2011 wurden bei dieser Haushaltsstelle 300 € ausbezahlt, im Jahr 2012 erhiel-ten 5 Antragssteller eine Förderung und im Jahr 2013 wurden bis dato 11 Zisternen ge-fördert. Zusätzlich liegen uns noch fünf Anträge vor, die noch nicht ausbezahlt wurden. Ursprünglich wollte man mit diesem Förderbetrag die Akzeptanz und die Bereitschaft für den Einbau von Zisternen unterstützen. Zwischenzeitlich ist der Einbau einer Zister-ne fast eine Selbstverständlichkeit. Fast für jedes Baugebiet werden Zisternen empfoh-len oder sind sogar im Bebauungsplan zwingend vorgeschrieben. Auch bei der „gesplitteten Abwassergebühr“ werden Zinsternen „gebührensenkend“ be-rücksichtigt. Von daher halten wir eine Zisternenförderung für nicht mehr zielführend und gerechtfer-tigt und schlagen vor, diese Förderrichtlinie zum 31.12.2013 außer Kraft zu setzen. Die bereits vorliegenden Anträge werden noch berücksichtigt. Beschlussvorschlag Die Förderung von Zisternen wird abgeschafft und die Förderrichtlinien für den Bau von Zisternen außer Kraft gesetzt. Aussprache Frau Kämmerin Petra Schnierer erläutert den Sachvortrag. Ohne weitere Aussprache ergeht sodann der Beschluss.

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öffentlich noch § 27

Beschluss Der Gemeinderat fasst den einstimmigen Beschluss, dass die Förderung von Zisternen abgeschafft und die Förderrichtlinien für den Bau von Zisternen außer Kraft gesetzt wird.

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öffentlich § 28

mehrheitlich beschlossen

Neufassung der Hundesteuersatzung Vorberatung Der Verwaltungsausschuss hat am 07.10.2013 dem Beschlussvorschlag einstimmig zugestimmt. Sachdarstellung Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, mit der das Halten von Hunden besteuert wird. Steuern sind öffentlich-rechtliche Abgaben, denen keine bestimmte Leistung (wie etwa das Reinigen der Straßen von Hundekot) gegenübersteht. Die Hundesteuer zählt zu den Aufwandsteuern. Neben dem Einnahmezweck verfolgt die Hundesteuer auch als kommunale Lenkungsabgabe den ordnungspolitischen Zweck, die Zahl der Hunde im Gemeindegebiet zu begrenzen. Die Hundesteuer für jeden „Erst“-Hund beträgt derzeit 60 €. Für jeden weiteren Hund werden 120 € an Steuer erhoben. Diese Beträge wurden 2002 mit der Euroumstellung festgelegt. In Erbach sind zurzeit 399 steuerpflichtige Hunde gemeldet, die 361 „Frauchen oder Herrchen“ haben. 36 Hunde sind steuerfrei. Im Rahmen der Beratungen für den Haushalt 2013 wurde vom Gremium angeregt, die-se Steuersätze nach über 10 Jahren anzupassen. Wir haben dies aufgegriffen und schlagen nun ab 1.1.2014 folgende neue Steuersätze vor: Ersthund: 72 € Jeder weitere Hund: 144 € Zwingersteuer: 144 € (zweifache) Derzeit beläuft sich das Steueraufkommen auf insgesamt ca. 26.000 €/Jahr. Durch die Erhöhung rechnen wir mit Mehreinnahmen von 5.000 €/Jahr. Seit dem Jahr 2000 gilt die Polizeiverordnung über das Halten von gefährlichen Hun-den. Verschiedene Städte und Kommunen haben dies genutzt, um sogenannte „Kampfhunde“ separat und erhöht zu besteuern. In Erbach sind derzeit 2 Kampfhunde bekannt. Einer hat den geforderten „Wesenstest“ bestanden. Beim Zweiten handelt es sich um einen „Hund der Liste 2“. Ein Wesenstest ist hier nicht zwingend erforderlich. Alle beiden Hunde sind bis dato unauffällig. Die z.B. wegen ständigem Gebell auffälli-gen und oder durch aggressives Verhalten unserem Ordnungsamt bekannten „Prob-lemhunde“ fallen nicht unter die in der Verordnung aufgelisteten Rassen und können nicht mit einer „erhöhten“ Steuer belegt werden.

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öffentlich noch § 28

Da seit dem Jahr 2000 Kampfhunde nicht mehr gezüchtet oder gekreuzt werden dür-fen, dürfte es diese Art von Hundehaltung in naher Zukunft auch nicht mehr geben. Von daher schlagen wir vor, von der Einführung einer „Kampfhundesteuer“ abzusehen. In der Anlage haben wir Ihnen die Steuersätze anderer Städte und Gemeinden beige-fügt. Die Änderungen in der Satzung sind gelb markiert dargestellt. Ein Ärgernis, das in Zusammenhang mit Hunden auftritt, sind die „Hinterlassenschaf-ten“ auf öffentlichen Wegen und Flächen. Auch die Landwirtschaft beklagt Verunreini-gungen ihrer Wiesen und Äcker durch Hundekot. Die Stadt Erbach hat seit langem an verschiedenen Standorten Tütenspender mit Entsorgungsmöglichkeiten eingerichtet, um diesen Problemen zu begegnen. Diese Spender verursachen allerdings einen ge-wissen Aufwand, da sie regelmäßig befüllt und geleert werden müssen. Mit den Mehr-einnahmen beabsichtigen wir mit dem Steuerbescheid an sämtliche Hundehalter einen Hundekottütenspender mit Entsorgungstüten zu verschicken. Auch jede „Neuanmel-dung“ soll dies zukünftig erhalten. Probeweise möchten wir zunächst für ein Jahr auch die Ersatztüten kostenlos abgeben. Zusätzlich wird noch geprüft, ob weitere Abfallent-sorgungskörbe an Spazierwegen notwendig sind. Beschlussvorschlag Die Hundesteuersatzung wird, wie in der Sachdarstellung dargelegt neu gefasst und die Steuersätze entsprechend erhöht. Aussprache Der Vorsitzende erläutert den Sachvortrag. Stadtrat Weber berichtet, dass er in der Zwischenzeit von mehreren Bürgern E-Mails erhalten habe, welche die Hundesteuer als mittelalterlich betrachteten. Als Anregung hätten diese eine Haushaltsabgabe für Tierbesitzer angeregt. Der Vorsitzende führt aus, dass diese Thematik sehr schwierig sei. Aus diesem Grund käme es zu regelmäßigen Gerichtsentscheidungen. Bei diesem Punkt seien allerdings der Gesetzgeber sowie der Städte- und Gemeindetag gefordert. Stadtrat Knöpfle spricht sich für eine Erhöhung der Hundesteuer, wie von der Verwal-tung zuvor im Verwaltungsausschuss angeregt, auf 84 Euro aus. Eine Anpassung an die Inflation sei hier notwendig. Stadtrat Klein betont, dass der Verwaltungsausschuss seine Entscheidung nicht ein-fach getroffen hätte. Mit dieser Entscheidung sei ein guter und tragbarer Kompromiss getroffen worden.

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öffentlich noch § 28

Beschluss Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich bei einer Enthaltung, dass die Hundesteuer-satzung wie in der Sachdarstellung dargelegt neu gefasst wird und die Steuersätze entsprechend erhöht werden.

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öffentlich § 29

einstimmig beschlossen Abfallbeseitigung - Gebührenkalkulationen und Gebührenfestsetzung 201 4 Vorberatung Verwaltungsausschuss 7. Oktober 2013 – mit einer Enthaltung beschlossen Sachdarstellung I. Aktueller Stand Die Abfallbeseitigung der Stadt Erbach gliedert sich in zwei Bereiche. Der Haushaltsgrundbetrag je Haushalt - ermittelt rein aus Fixkosten - und die Bandero-lengebühr je Mülleimerleerung nach Gefäßgröße - ermittelt aus variablen Kosten und einem Teil der Fixkosten. Im Banderolenbereich sind „24 Pflichtleerungen“ je Haushalt festgelegt. Es besteht die Möglichkeit, zur Bildung von Haushaltsgemeinschaften in diesem Bereich. Der Haushaltsgrundbetrag ist seit 01.01.2011 mit 24,00 € je Haushalt festgesetzt Die Banderolengebühren wurden zuletzt zum 01.01.2012 gesenkt. Die Gebühren sind wie folgt festgesetzt:

35 Liter –Gefäß = 2,45 € / 58,80 € / Jahr 50 Liter –Gefäß = 3,50 € / 84,00 € / Jahr 120 Liter - Gefäß = 8,40 € / 201,60 € / Jahr 240 Liter - Gefäß = 16,80 € / 403,20 € / Jahr 1,1 m3 Container-Bedarfsleerung = 77,00 €

Die in den vergangen Jahren im Fixkostenbereich (Haushaltsgrundbetrag) entstande-nen Kostenunterdeckungen wurden jährlich über die Kostenüberdeckungen der variab-len Kosten (Banderolengebühr) abgedeckt. Darüberhinaus verblieb insgesamt dennoch ein Überschuss, den es abzubauen galt. Seit 2011 bauen wir das Gesamtplus im Ab-fallbereich kontinuierlich ab und halten ab 2012 gleichzeitig die Gebühren durch die Verwendung von Überschüssen stabil. Der Überschuss-Abbau ist in der Kalkulation auf Seite 3 dargestellt. Der Verpflichtung zum Ausgleich von Kostenüberdeckungen innerhalb von 5 Jahren und die Möglichkeit, Kostenunterdeckungen innerhalb diesem Zeitraum abzudecken wird in der Kalkulation umgesetzt und ist hier ebenfalls ersichtlich. Zwischenzeitlich haben wir die Kalkulation „angepasst“. Die über den Grundbetrag nicht abgedeckten Kosten werden als „Rest-Fixkosten“ deklariert und direkt innerhalb

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öffentlich noch § 29

der Gebührenkalkulation bei den variablen Kosten eingestellt. Dadurch ermitteln wir zukünftig nur noch ein Jahresergebnis in der Abfallbeseitigung. II. Ergebnis 2012 und Prognose 2013

Wie bereits im Vorjahr angekündigt konnten wir über die Senkung der Müllgebühren 2012 den Überschuss weiter reduzieren. Das Gesamtergebnis im Abfallbereich zeigt bis Ende 2012 ein Rest-Plus von 119.239 €. Planmäßig verläuft auch das Jahr 2013. Unser Ziel „Abbau der Überschüsse“ können wir erfüllen. Derzeit gehen wir davon aus, im laufenden Jahr ein Minus von insgesamt rd. 75.000 € zu erzielen. Nach den aktuellen Hochrechnungen prognostizieren wir ei-nen Abbau des Gesamtüberschusses bis Ende 2013 auf rd. 43.000 €. III. Vorschlag Haushaltsjahr 2014

Innerhalb der letzten 10 Jahre (zuletzt 2012) konnten die Gebühren im Abfallbereich kontinuierlich gesenkt werden. Sobald die Überschuss-Polster allerdings aufgebraucht sind, ergeben sich bei unveränderten Bedingungen Kostenunterdeckungen. Anhand der Haushaltszahlen für das Jahr 2014 wird bei unveränderten Gebührensät-zen ein Gesamtjahresdefizit von 111.289 € prognostiziert. Nach Verrechnung mit dem Restüberschuss aus 2013 gehen wir bis Ende 2014 von einem verbleibenden Defizit in Höhe von 67.697 € aus. In Anbetracht der dargestellten Kostensituation, sollte für das Jahr 2014 eine geringfü-gige Gebührenerhöhung ins Auge gefasst werden. Vorstellbar ist eine Erhöhung des Grundbetrages von bisher 24 Euro auf 26,40 € und eine Erhöhung der Banderolengebühr wie nachfolgend dargestellt: 35 Liter –Gefäß = bisher 2,45 € / 58,80 €/Jahr neu = 2,80 € / 67,20 €/Jahr 50 Liter –Gefäß = bisher 3,50 € / 84,00 €/Jahr neu = 4,00 € / 96,00 €/Jahr 120 Liter - Gefäß = bisher 8,40 € / 201,60 €/Jahr neu = 9,60 € / 230,40 €/Jahr 240 Liter - Gefäß = bisher 16,80 € / 403,20 €/Jahr neu = 19,20 € / 460,80 €/Jahr 1,1 m3 Container-Bedarfsleerung = 77,00 € neu = 88,00 € Basis ist hier ein Liter-Preis von rd. 0,08 €.

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öffentlich noch § 29

Mit dieser Gebührenerhöhung könnte das prognostizierte Jahresdefizit in 2014 auf ei-nen Betrag von rd. -44.306 € reduziert werden. Nach Verrechnung mit dem Restüber-schuss aus 2013 wird für Ende 2014 eine verbleibende Kostenunterdeckung in Höhe von rd. 700 € prognostiziert. Bei einem 4 Personenhaushalt ist bei Nutzung eines 50 Liter–Gefäßes im Jahr 2014 von Mehrausgaben für die Abfallbeseitigung in Höhe von insgesamt 14,60 € auszuge-hen. Gebührenerhöhungen sind durchaus nicht populär, doch diese Müllgebührenerhöhung könnte im Jahr 2014 für den Gebührenzahler über die vorgesehene Senkung der Was-ser- und Abwassergebühren kompensiert werden. Aus der beigefügten Kalkulation sind die genannten Einzelheiten ersichtlich Die Satzung zur Änderung der Abfallwirtschaftssatzung ist beigefügt. IV. Abfallbeseitigung 2015

Die Abfallbeseitigung in Erbach, sprich das bestehendes Banderolensystem mit Ab-nahme von 24 Pflichtbanderolen, Bildung von Müllgemeinschaften und die Möglichkeit zum Banderolennachkauf ist nach Ansicht der Verwaltung nicht mehr zeitgemäß noch bürgerfreundlich. Eine Umstellung auf Chipsystem (Zahlung pro Leerung / Gefäßgröße), wie es in der Stadt Ulm eingeführt wird, ist aus Sicht der Verwaltung wesentlich bürgerfreundlicher und mit geringerem Verwaltungsaufwand, als unser jetziges System verbunden. Zu-dem entsprechen die derzeit eingesetzten Mülltonnen ohne Räder seit langem nicht mehr den gültigen Arbeitsschutzbestimmungen. Erforderlich wäre deshalb sicherlich auch eine Auswechslung aller Abfallgefäße auf Behälter mit Rollen und mit entspre-chenden Größeneinsätzen. Da eine derartige Umstellung einen erheblichen zeitlichen Vorlauf benötigt, muss die-ses Konzept frühzeitig angegangen und vor der Sommerpause 2014 beschlossen wer-den. Beschlussvorschlag 1. Der Gemeinderat stimmt dem Erhöhungsvorschlag der Abfallgebühren im Jahr

2014 wie folgt zu Haushaltsgrundbetrag: bisher 24,00 € / Haushalt neu 26,40 € / Haushalt Banderolengebühren 35 Liter–Gefäß = bisher 2,45 € / 58,80 €/Jahr neu = 2,80 € / 67,20 €/Jahr 50 Liter–Gefäß = bisher 3,50 € / 84,00 €/Jahr neu = 4,00 € / 96,00 €/Jahr

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öffentlich noch § 29

120 Liter- Gefäß = bisher 8,40 € / 201,60 €/Jahr neu = 9,60 € / 230,40 €/J. 240 Liter- Gefäß = bisher 16,80 € / 403,20 €/Jahr neu = 19,20 € / 460,80 €/J. 1,1 m3 Container-Bedarfsleerung = 77,00 € neu = 88,00 €

2. Der Änderung der Abfallwirtschaftssatzung wird zugestimmt 3. Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept für die Abfallbeseitigung ab 2015 in Er-

bach zu erarbeiten Aussprache Frau Nicole Vorraber, Finanzverwaltung, erläutert den Sachvortrag. Stadtrat Dr. Schilling hält es für sinnvoll die Gebührensatzung zeitnah anzupassen, um abrupten extremen Kostensteigerungen vorzubauen. Stadtrat Härle pflichtet dem bei. Das Jahr 1999 sei ein mahnendes Beispiel hierfür. Damals sei dem neuen Gemeinderat ein Haushaltsdefizit von 500.000 D-Mark überge-ben worden. Die Folge war eine abrupte extreme Kostensteigerung. Stadtrat von Ulm-Erbach betont, dass die Müllgebühren zum Großteil fremdbestimmt seien. Trotz der geplanten Erhöhung seien die Müllgebühren in Erbach auf einem sehr niedrigem Niveau. In Bezug auf die vorhandenen Mülleimer spreche er sich für eine er-gonomische Lösung aus. Aus seiner Sicht könne über eine Chiplösung o. ä. diskutiert werden. Beschluss 1. Der Gemeinderat stimmt dem Erhöhungsvorschlag der Abfallgebühren im Jahr

2014 wie folgt einstimmig zu: Haushaltsgrundbetrag: bisher 24,00 € / Haushalt neu 26,40 € / Haushalt Banderolengebühren 35 Liter–Gefäß = bisher 2,45 € / 58,80 €/Jahr neu = 2,80 € / 67,20 €/Jahr 50 Liter–Gefäß = bisher 3,50 € / 84,00 €/Jahr neu = 4,00 € / 96,00 €/Jahr 120 Liter- Gefäß = bisher 8,40 € / 201,60 €/Jahr neu = 9,60 € / 230,40 €/J. 240 Liter- Gefäß = bisher 16,80 € / 403,20 €/Jahr neu = 19,20 € / 460,80 €/J. 1,1 m3 Container-Bedarfsleerung = 77,00 € neu = 88,00 €

2. Der Änderung der Abfallwirtschaftssatzung wird einstimmig zugestimmt 3. Die Verwaltung wird einstimmig beauftragt ein Konzept für die Abfallbeseitigung ab

2015 in Erbach zu erarbeiten

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öffentlich § 30

abgesetzt Antrag des Investors auf Änderung des Bebauungsplan s „Ferienhaus und Cam-pinganlage Donauwinkel“ - Vorstellung der Planung und Aufstellungsbeschluss

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öffentlich § 31

einstimmig beschlossen Bebauungsplan „Gewerbegebiet Oberer Luß BA I“ - erneuter Aufstellungsbeschluss Vorberatung Der Technische Ausschuss hat in seiner Sitzung am 23.09.2013 einstimmig den oben genannten Beschlussvorschlag empfohlen. Sachdarstellung Mit Beschluss vom 15.12.2008 hat der Stadtrat Erbach für den ersten Teil des Gewer-begebiets Oberer Luß (vgl. Anlage 2) bereits einen Aufstellungsbeschluss gefasst. Die vorgezogene Bürgerbeteiligung und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange fand Ende 2008/Anfang 2009 statt. Da die Stadt nicht Eigentümerin aller sich im Plangebiet befindenden Grundstücke ist, wurde die Bearbeitung des Bebauungsplans vorläufig zu-rück gestellt. Da die Grundstücke im BA I erheblich unter dem Straßenniveau der L 240 liegen, ist angedacht diesen Bereich aufzufüllen. Zurzeit könnte die Auffüllung vermutlich kosten-neutral beauftragt werden. Mit den Fachbehörden wurde deshalb abgeklärt, unter wel-chen Voraussetzungen eine Auffüllung der entsprechenden Flächen bewilligt würde. Nach Auskunft der Fachbehörden könnte eine Genehmigung zur Auffüllung in Aussicht gestellt werden, wenn die betroffenen Grundstücke im Geltungsbereich eines Be-bauungsplans liegen würden. Hiervon sind wir nach dem Aufstellungsbeschluss vom 15.12.2008 ausgegangen. Nach Auskunft der Fachbehörden sind der Aufstellungsbeschluss und die damaligen Stel-lungnahmen jedoch bereits so alt, dass sie keine Gültigkeit mehr haben, insbesondere da sich die maßgebenden Rechtsvorschriften im Bauplanungsrecht seit 2008 erheblich geändert haben. Die Ausweisung der Flächen im Flächennutzungsplan als Gewerbe-flächen ist nicht ausreichend. Da die Bauleitplanverfahren von Jahr zu Jahr immer aufwändiger werden, insbesonde-re die rechtlichen Anforderungen immer restriktiver werden, die Gewerbeflächen im BA II nach heutigem Stand in kürzester Zeit belegt sein werden und eine Auffüllung der Flächen derzeit vermutlich kostenneutral zu bewerkstelligen ist, schlägt die Verwal-tung vor, gleich die gesamte restliche im Flächennutzungsplan ausgewiesene Fläche zu überplanen, auch wenn bestimmte Grundstücke noch nicht im Eigentum der Stadt sind. Die Erschließung der Gewerbeflächen kann dann bedarfsgerecht abschnittsweise erfolgen.

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öffentlich noch § 31

Beschlussvorschlag 1. Für den im Lageplan vom 12.09.2013 dargestellten Bereich (Anlage 1) wird nach

§ 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. 2. Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird in Form einer einmonatigen

Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung durch-geführt. Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belan-ge wird nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

3. Dieser Beschluss des Stadtrats ist öffentlich bekannt zu machen.

Aussprache Herr Uwe Gerstlauer, Sachgebietsleiter der Bauverwaltung sowie des Ordnungsamtes, erläutert den Sachvortrag. Stadtrat Härle fragt , wie groß das Gewerbegebiet sei. Der Vorsitzende erklärt, dass diese Antwort nachgereicht werde. Ohne weitere Aussprache ergeht sodann der Beschluss. Beschluss Der Gemeinderat fasst folgenden einstimmigen Beschluss: 1. Für den im Lageplan vom 12.09.2013 dargestellten Bereich (Anlage 1) wird nach

§ 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. 2. Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird in Form einer einmonatigen

Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung durch-geführt. Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belan-ge wird nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

3. Dieser Beschluss des Stadtrats ist öffentlich bekannt zu machen.

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öffentlich § 32

einstimmig beschlossen Bebauungsplan „Gewerbegebiet Oberer Luß BA II“ - Satzungsbeschluss

Sachdarstellung Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 04.02.2013 den Entwurf des Bebauungs-planes „Oberer Luß – BA II“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtli-chen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffent-lich auszulegen. Im Anschluss daran wurde der Bebauungsplan vom 18.02.2013 bis 19.03.2013 öffent-lich ausgelegt (Bekanntmachung vom 07.02.2013). Dabei erhielt die Öffentlichkeit die Gelegenheit, Anregungen vorzutragen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 15.08.2013 nach Erstellung des Artenschutzgutachtens und der Fertigstellung des Umweltberichts über die öffentliche Auslegung unterrichtet. Es wurde erneut Gelegen-heit zur Stellungnahme eingeräumt. Die Stellungnahmen, Anregungen bzw. Äußerungen, die einer Behandlung bedürfen, sind in der Anlage 1 (Abwägungsvorschlag) beigefügt und jeweils mit einem Be-schlussvorschlag der Verwaltung versehen. Die im Rahmen der Abwägung vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzungen sind geringfügig und machen keine erneute Auslegung erforderlich. Die Verwaltung schlägt vor, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan auf der Grundlage der Beschlussempfehlung als Satzung zu beschlie-ßen und öffentlich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan wird – da er aus dem Flä-chennutzungsplan entwickelt ist – nach seiner öffentlichen Bekanntmachung rechts-kräftig. Beschlussvorschlag 1) Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegenei-

nander werden die zum Entwurf des Bebauungsplans abgegebenen Stellungnah-men entsprechend der Vorlage der Verwaltung (Anlage 1) berücksichtigt. In Anbetracht der Geringfügigkeit der Änderungen im Planentwurf und der Tatsa-che, dass zum Planentwurf nur eine Stellungnahme aus der Bevölkerung einge-gangen ist, wird auf eine erneute öffentliche Auslegung verzichtet.

Page 29: Protokoll GR 21.10.2013 Öffentlich - Erbach · 2014. 2. 18. · Verhandlungen des Gemeinderats vom 21. Oktober 2013 Blatt 65 NIEDERSCHRIFT über die öffentlichen Verhandlungen des

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öffentlich

noch§ 32

Den übrigen abgegebenen Stellungnahmen (vgl. Anlage 1) wird nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander nicht ent-sprochen.

2) Der Bebauungsplan „Oberer Luß – BA II“ in der Fassung vom 21.10.2013 und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Oberer Luß – BA II“ – vgl. beigefügten Satzungsentwurf (Anlage 2) – werden nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Aussprache Herr Uwe Gerstlauer, Sachgebietsleiter der Bauverwaltung sowie des Ordnungsamtes, erläutert den Sachvortrag. Stadtrat von Ulm-Erbach fragt, ob es sich um landwirtschaftliche Fläche handle. Der Vorsitzende erklärt, dass es sich im vorliegenden Fall um genehmigte Lagerplätze handle. Stadtrat Knöpfle spricht sich unter dem Stichwort „Lichtverschmutzung“ für eine Be-grenzung der Beleuchtungsdauer für Werbeanlagen aus. Stadtrat Zagst befürwortet dies. Der Vorsitzende führt aus, dass dies für nur ein Gewerbegebiet kaum praktikabel sei, wenn dann müsse man sich diesem Thema grundsätzlich widmen. Beschluss Befangen: Stadtrat Weber Der Gemeinderat fasst folgenden einstimmigen Beschluss: 1) Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegenei-

nander werden die zum Entwurf des Bebauungsplans abgegebenen Stellungnah-men entsprechend der Vorlage der Verwaltung (Anlage 1) berücksichtigt.

In Anbetracht der Geringfügigkeit der Änderungen im Planentwurf und der Tatsa-che, dass zum Planentwurf nur eine Stellungnahme aus der Bevölkerung einge-gangen ist, wird auf eine erneute öffentliche Auslegung verzichtet.

Den übrigen abgegebenen Stellungnahmen (vgl. Anlage 1) wird nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander nicht ent-sprochen.

2) Der Bebauungsplan „Oberer Luß – BA II“ in der Fassung vom 21.10.2013 und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Oberer Luß – BA II“ – vgl. beigefügten Satzungsentwurf (Anlage 2) – werden nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

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öffentlich § 33

einstimmig beschlossen An-/Umbau Feuerwehr und Rathaus in Donaurieden - Vorstellung der Ergebnisse der Mehrfachbeauftragu ng Vorberatung Der Technische Ausschuss hat in seiner Sitzung vom 6. Mai 2013 der Erhöhung des Finanzrahmens und der weiteren Vorgehensweise zugestimmt. Der Ortschaftsrat Donaurieden hat in seiner Sitzung vom 17. Juli 2013 dem Beschluss-vorschlag einstimmig zugestimmt. Der Technische Ausschuss hat in seiner Sitzung am 23. September 2013 oben formu-lierten Beschluss einstimmig empfohlen. Kosten und Finanzierung Kostenschätzung Bruttokosten inkl. Nebenkosten; Büro Böttcher, Stand August 2013 Anteil Feuerwehr 231.136,13 € Anteil Ortsverwaltung und Mehrzweckraum 207.979,28 € Gesamtkosten 439.115,40 € In den Kosten nicht berücksichtigt sind feuerwehrspezifische Ausstattungsgegenstände und die Straßensanierung bzw. Außenanlage Finanzierung Feuerwehr Haushalt 2013 110.000,00 € Investitionsprogramm 2014 100.000,00 € weitere notwendige Haushaltsmittel im Jahr 2014/2015 21.136,13 € Gesamtfinanzierung Feuerwehr 231.136,13 € Von Seiten des Landratsamtes wurde eine grundsätzliche Zuschussfähigkeit für den Feuerwehrteil in Höhe von 44.500 € in Aussicht gestellt. Ortsverwaltung/Mehrzweckraum Notwendige Haushaltsmittel im Jahr 2014/2015 207.979,28 € Sachdarstellung Die Feuerwehr im Ortsteil Donaurieden ist derzeit in sehr beengten Platzverhältnissen in der Garage am Rathaus untergebracht. Es bestehen diverse Sicherheits- und Ar-beitsschutzprobleme. Außerdem verfügt die Feuerwehr u.a. über zu wenig Umkleide-möglichkeiten und keinerlei Heizungs- und Sanitäranlagen. Um die Freiwillige Feuer-wehr, Abteilung Donaurieden auch in Zukunft als Ortsteilfeuerwehr beibehalten zu kön-nen, ist eine Verbesserung der Raumsituation dringend geboten. Auch die Raumsituation der Ortsverwaltung im Rathaus weist verschiedene Mängel auf. So verfügt das Rathaus derzeit über keine öffentliche Toilette. Auch der Zugang ist aufgrund vieler Treppen nicht optimal.

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Ende 2012 wurde deshalb eine Mehrfachbeauftragung von 3 Architekturbüros vorge-nommen. Ziel war, die bauliche Optimierung des Feuerwehrhauses im Zusammenspiel mit der Ortsverwaltung und der Nutzung möglichst umfassender Synergieeffekte zu prüfen und einen Umsetzungsvorschlag vorzulegen. Die an der Mehrfachbeauftragung beteiligten Freien Architekten Uli Böttcher, Ehingen, Bernd Linder, Achstetten und Sonja Petruschke, Erbach trafen sich am 12. Dezember 2012 zum ersten Mal mit der Projektgruppe um den Planungsauftrag abzuklären. Die Projektgruppe setzt sich aus dem Ortschaftsrat Donaurieden, den Fraktionen des Ge-meinderates, der Feuerwehr und der Verwaltung zusammen. Am 7. März 2013 präsentierten die Architekten Ihre Entwürfe vor der Projektgruppe. Nach den ersten Ergebnissen der Vorprüfung wurde klar, dass eine Lösung am Stand-ort nach dem Entwurf des Architekturbüros Böttchers denkbar ist. Aus Sicht der Verwaltung ist eine sinnvolle und wirtschaftliche Lösung für die Feuer-wehr nur am bestehenden Rathaus denkbar. Vor allem die gemeinsame Nutzung der Sanitärräume, des Bereitschaftsraums, der Heizung durch Feuerwehr und Ortsverwal-tung bietet Synergieeffekte, die letztlich allen Nutzern zu Gute kommen. Allerdings wurde deutlich, dass eine Neuordnung des Feuerwehrhauses und der damit einhergehende Umbau des Rathauses mit dem im Haushaltsplan 2013 vorgesehenen Mitteln von 210.000 € nicht umsetzbar ist. Dies rührt insbesondere daher, dass bei der Veranschlagung der Mittel im Haushaltsplan lediglich von einer verbesserten Unter-bringung der Feuerwehr, nicht aber von Umbauarbeiten im Rathaus ausgegangen wurde. Nach der Erhöhung des Kostenrahmens durch den Technischen Ausschuss am 6. Mai 2013 wurden die Pläne mit allen Beteiligten nochmals abgestimmt und überarbeitet. Insbesondere ist hervorzuheben, dass die Lösung nur machbar ist durch die Bereit-schaft eines Nachbarn eine Baulast zu Lasten seines Grundstücks zu übernehmen. Der nun vorliegende Entwurf sieht den Neubau einer Feuerwehrgarage mit Eingang im Süden des Grundstückes vor. Die Umkleiden und ein kleiner Aufenthaltsbereich finden im bestehenden Rathaus Platz. Auch die Ortverwaltung mit den Toiletten wird im be-stehenden Rathaus untergebracht. Sie erhält einen ebenerdigen neuen Eingang von Westen. Die derzeit bestehende Feuerwehrgarage wird abgebrochen und es entsteht an gleicher Stelle ein multifunktionaler moderner Mehrzweckraum für alle Bürgerinnen und Bürger von Donaurieden. Dieser Neubau macht eine Verengung der sehr großzü-gig dimensionierten Straße notwendig. Die Verwaltung hat in Abstimmung mit dem Ortsvorsteher das Büro Kurasch aus Staig mit der Entwurfsplanung der Straßen- und Außenanlagengestaltung von der Brücke des Donaurieder Baches bis zur Kreisstraße beauftragt. Erste Skizzen sind bis Novem-ber zu erwarten. Das Architekturbüro Böttcher wird seine Pläne in der Sitzung vorstellen und steht für Fragen zur Verfügung.

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Beschlussvorschlag 1) Dem Entwurf des Architekturbüros Böttcher, Ehingen zum An-/Umbau der Feuer-

wehr und des Rathauses in Donaurieden vom August 2013 wird zugestimmt. 2) Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Genehmigungen einzuholen. 3) Die Verwaltung wird beauftragt die Ausschreibung der Arbeiten nach erfolgter Fi-

nanzierung durchzuführen. Aussprache Frau Stadtbaumeisterin Sandra Dolderer erläutert den Sachvortrag. Stadtrat Braun lobt das Gesamtobjekt als sehr positiv. Ein besonderer Dank gelte dem Nachbarn, welcher die Baulast auf seinem Grundstück übernommen hat. Stadtrat Härle fragt, ob die Verwaltung für das Projekt Zuschüsse erhalte. Der Vorsitzende bejaht dies. Die Stadt erhalte eine Feuerwehrförderung in Höhe von 44.500 Euro. Stadtrat Härle spricht sich für eine Baulastbefreiung aus. Frau Stadtbaumeisterin Sandra Dolderer erklärt, dass Vorgespräche mit dem Land-ratsamt Alb-Donau-Kreis gezeigt hätten, dass eine Baulastbefreiung im vorliegenden Fall nicht möglich sei. Sie werde den Befreiungsantrag nochmals ins Baugenehmi-gungsverfahren mit aufnehmen. Stadtrat Schwetlik zeigt sich glücklich darüber, dass nunmehr mehrere Ziele erreicht worden seien. Hierfür spreche er allen beteiligten seinen Dank aus. Der Vorsitzende berichtet, dass beim gesamten Projekt die Schwierigkeit die Grenzbe-bauung gewesen sei. Auch sprach er dem Nachbarn seinen Dank aus. Die Investiti-onssumme sei nicht unbeachtlich. Hinzu kämen nun Kosten für Ausstattungsgegen-stände sowie die Gestaltung der Außenanlagen. An dieser Stelle dürfe nicht vergessen werden, dass das Projekt auch für die Nachwuchsförderung extrem wichtig sei. Beschluss Der Gemeinderat fasst folgenden einstimmigen Beschluss: 1) Dem Entwurf des Architekturbüros Böttcher, Ehingen zum An-/Umbau der Feuer-

wehr und des Rathauses in Donaurieden vom August 2013 wird zugestimmt. 2) Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Genehmigungen einzuholen. 3) Die Verwaltung wird beauftragt die Ausschreibung der Arbeiten nach erfolgter Fi-

nanzierung durchzuführen.

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zur Kenntnis genommen Bekanntgaben, Verschiedenes Landschaftserhaltungsverband / Verein zur Förderung neuer Medien Der Vorsitzende erläutert, dass die Stadt Erbach dem Landschaftserhaltungsverband und dem Verein zur Förderung neuer Medien beigetreten sei. Ausbau Breitbandnetz Der Vorsitzende berichtet, dass die Telekom plane, in den Ortsteilen Ringingen und Ersingen das bestehende Datennetz von 16 Mbit/s auf 50 Mbit/s auszubauen. Der Ausbau sei für die Stadt mit keinen Kosten verbunden. Schulsozialarbeit Der Vorsitzende erklärt, dass Herr Manuel Ott als Schulsozialarbeiter ausgeschieden sei. Inzwischen sei eine Nachfolgeregelung getroffen worden. Der neue Mann werde sich im Rahmen des Jahresberichts dem Gremium vorstellen. Gelber Sack – Probleme bei der Abfuhr Der Vorsitzende erläutert, dass aufgrund von Problemen bei der Abfuhr der Gelben Säcke der Termin für die Abfuhr in den Ortsteilen von Freitag auf Dienstag verlegt wer-de. Panoramaweg Frau Stadtbaumeisterin Dolderer berichtet, dass im Zuge des Austausches der Was-serrohrleitungen im Panoramaweg ein mangelhafter Unterbau der Straße festgestellt wurde, der zu Mehraufwand vonca. 50.000 € bei der Sanierung geführt habe. Ange-sichts der Dringlichkeit der Maßnahme sei eine Eilentscheidung durch den Vorsitzen-den unvermeidlich gewesen. Baggerarbeiten an der Westernach Frau Stadtbaumeisterin Dolderer berichtet, dass die Ausbaggerarbeiten an der Westernach nun begonnen hätten. Die Arbeiten werden entsprechend den Vorgaben der Wasserbehörde umgesetzt. Der Auftrag ist an die Firma Koch für ca. 47.000 € erteilt worden. Eine Eilentscheidung war aufgrund der begrenzten Ausräumzeit Oktober/ November notwendig. Der Vorsitzende schließt um 22.05 Uhr die öffentliche Gemeinderatssitzung um in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung einzutreten.