115

Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

  • Upload
    others

  • View
    1

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine
Page 2: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Protokoll

Behörde

Beschluss-Nr.

Sitzung vom

Gemeinderat

3. September 2018

51

3. Sitzung vom Montag, 3. September 2018, 18.00 bis 21.30 Uhr, im ref. Kirchgemeindesaal

Anwesend: Gemeinderat

27 Mitglieder

Stadtrat

Mark Eberli, Stadtpräsident

Daniel Ammann

Walter Baur

Virginia Locher

Ruedi Menzi

Andrea Spycher

Christian Mühlethaler, Stadtschreiber

Entschuldigt: Alfred Schmid, Gemeinderat

Hanspeter Lienhart, Stadtrat

Pascal Sidler, Stadtschreiber-Stv.

Vorsitz: Britta Müller-Ganz, Präsidentin

Protokoll: Jeannette Wanner, Ratssekretärin

Weibeldienst: Markus Schiess, Stadtweibel

Die Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüsst die Mitglieder des Gemeinderats und des Stadtrats,

das Publikum, die Pressevertreter sowie die Behördenmitglieder.

Speziell begrüsst werden Damaris Hohler (neu für David Galeuchet) und Thomas Obermayer (neu für

Stefan Basler), die heute das erste Mal offiziell an einer Gemeinderatssitzung teilnehmen.

Die Auszählung des Rates ergibt 27 Anwesende. Das absolute Mehr beträgt somit 14.

Die Ratsmitglieder sind fristgerecht und ordnungsgemäss zur Sitzung eingeladen worden.

Page 3: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Protokoll

Behörde

Beschluss-Nr.

Sitzung vom

Gemeinderat

3. September 2018

52

Traktandenliste

Die Traktandenliste wird wie folgt genehmigt:

1. Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 25. Juni 2018

2. Wahlen

a) Ersatzwahlen in die Kommissionen

b) Ersatzwahl Ratssekretär/in-Stv.

3. Interpellation der BSB betreffend Gerichtsurteil wegen fristloser Kündigung - Begründung

4. Postulat von Samuel Lienhart betreffend Parkplatzsituation Stadtweiher - Begründung

5. Motion von Werner Oetiker betreffend Tagesschule – Bericht und Antrag

6. Planungskredit für Erweiterung und Umbau der Schulanlage Allmend (ehem. Böswisli)

7. Verpflichtungskredit für Anbau Gruppenraum und Personalraum sowie Einbau Behinderten-WC

im Kindergarten Soliboden

8. Rechnung 2017 (inkl. Produktgruppen)

9. Geschäftsbericht 2017

10. Fragen an Kommissionen und Stadtrat

11. Diverses

Eingang von neuen Vorstössen

Andres Bührer und Mitunterzeichnende haben am 28. Juni 2018 eine Motion betreffend Richtplan

Siedlung eingereicht. Die Motion entspricht den Erfordernissen der Geschäftsordnung. Sie wurde dem

Stadtrat und Gemeinderat weitergeleitet.

Wortlaut: „Der Stadtrat wird verpflichtet, einen kommunalen Siedlungsrichtplan zu erarbeiten, mit

der Definition der anzustrebenden Dichte und der anzustrebenden Anteile an Wohnen und Gewerbe in

den Siedlungsbereichen der Stadt.“

Andres Bührer beantragt gemäss Art. 51a Ziff. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderats die sofortige

Behandlung.

Abstimmung sofortige Behandlung

Der Rat ist mit der sofortigen Behandlung des Postulats einverstanden. Somit wird das Postulat

nachträglich noch auf die Traktandenliste als Traktandum 5 gesetzt.

Page 4: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Protokoll

Behörde

Beschluss-Nr.

Sitzung vom

Gemeinderat

3. September 2018

53

Beantwortung von Vorstössen

Keine

Traktandum 1

Protokoll der Sitzung vom 25. Juni 2018

Das Protokoll vom 25. Juni 2018 wird einstimmig genehmigt und verdankt.

Traktandum 2

Wahlen

a) Ersatzwahlen in die Kommissionen

Durch den Rücktritt von David Galeuchet wurde per 1. Juli 2018 ein Sitz in der Rechnungskommission

frei und durch den Rücktritt von Stefan Basler per 15. Juli 2018 ist ein Sitz in der

Geschäftsprüfungskommission vakant.

Die Vorsitzende fragt die IFK an, ob sie einen Wahlvorschlag für diese Kommissionen unterbreiten

kann.

Andres Bührer schlägt namens der IFK einstimmig folgende Wechsel vor:

Luís Calvo Salgado (bisher, Grüne)

wechselt von der GPK neu in die RPK (anstelle von David Galeuchet)

Damaris Hohler (neu, Grüne)

kommt neu in die GPK (anstelle von Luís Calvo Salgado)

Thomas Obermayer (neu, SVP)

kommt neu in die GPK (anstelle von Stefan Basler)

Da nicht mehr Personen vorgeschlagen sind, als es Sitze zu besetzen gibt, werden die

Vorgeschlagenen für gewählt erklärt (§ 26 Abs. 2 GG).

Page 5: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Protokoll

Behörde

Beschluss-Nr.

Sitzung vom

Gemeinderat

3. September 2018

54

Luís Calvo Salgado ist somit neu als Mitglied der RPK für die restliche Amtsdauer 2018/2022 gewählt.

Damaris Hohler und Thomas Obermayer sind für die restliche Amtsdauer 2018/2022 als Mitglieder in

die GPK gewählt.

Die Vorsitzende gratuliert den Gewählten herzlich zur Wahl.

b) Ersatzwahl Ratssekretär/in-Stv.

Aufgrund der neuen Aufgabenverteilung in der Abteilung „Politik und Stadtentwicklung“ und der

Reduktion des Arbeitspensums von Susanna Lucio ist die Stelle des Ratssekretärs-Stv. neu zu

besetzen.

Die Geschäftsleitung des Gemeinderats schlägt einstimmig Mark Hottinger als Ratssekretär-Stv. vor.

Der Vorschlag wird aus dem Rat nicht vermehrt.

Da nur 1 Kandidat vorgeschlagen ist, wird Mark Hottinger als gewählt erklärt (§ 26 Abs. 2 GG).

Die Vorsitzende gratuliert Mark Hottinger zur Wahl.

Die Vorsitzende bedankt sich an dieser Stelle herzlich bei Susanna Lucio für ihre rund

4-jährige wertvolle Arbeit als Ratssekretärin und Ratssekretärin-Stv.

Page 6: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Protokoll

Behörde

Beschluss-Nr.

Sitzung vom

Gemeinderat

3. September 2018

55

Traktandum 3

Interpellation der BSB betreffend Gerichtsurteil wegen fristloser Kündigung - Begründung

Jörg Inhelder hat namens der BSB am 2. Juli 2018 eine Interpellation betreffend Gerichtsurteil wegen

fristloser Kündigung eingereicht. Die Interpellation wurde den Gemeinderatsmitgliedern und dem

Stadtrat zugestellt.

Wortlaut: „Die Interpellanten möchten im Zusammenhang mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts in

Sachen fristlose Kündigung eines Mitarbeiters des Betreibungsbüros vom Stadtrat Auskunft über

folgende Fragen erhalten:

1. Wie hoch ist der dem Stadtrat entstandene Schaden total (Löhne, Entschädigung, Anwaltskosten,

Parteientschädigung, etc.)?

2. Sieht der Stadtrat aufgrund des Urteils zusätzliche Risiken aus diesem Rechtsfall für die Stadt

(z. Bsp. Zivilklagen oder ähnliches)?

3. Wie geht der Stadtrat mit der Aussage des Stadtschreibers um: "Die Stadt würde heute aber

wieder gleich handeln"; versucht er sich damit doch über die Rechtsprechung und das geltende

Gesetz zu stellen.

4. Welche Lehren zieht der Stadtrat aus dem Urteil: Sind z. Bsp. Coachings oder zusätzliche

Ausbildungen für Kadermitarbeiter geplant?“

Die Vorsitzende bittet Jörg Inhelder um Begründung der Interpellation.

Jörg Inhelder führt aus: „Den Interpellanten liegt das Urteil vor. Es liegt den Interpellanten aber fern,

für den Gekündigten Stellung zu nehmen, es geht rein um den formellen Ablauf. Daraus entnimmt

man, dass die Stadt Bülach (als Ausführender Stadtschreiber Mühlethaler) einem langjährigen

Mitarbeiter zu Unrecht fristlos gekündigt hat.

Es gehört zum Grundwissen jedes Personalverantwortlichen, dass eine fristlose Kündigung zum

Heikelsten überhaupt im Personalwesen gehört. Fast jede fristlose Kündigung wird vom Gekündigten

angefochten, weil für ihn extrem viel auf dem Spiel steht (Einstelltage bei der ALV, Schwierigkeiten

eine neue Stelle zu finden, finanzielle Probleme etc.).

Sobald eine fristlose Kündigung angefochten wird, steht auch für den Arbeitgeber viel auf dem Spiel

(Verfahrenskosten, Nachzahlung von vielen Monatslöhnen, Entschädigung des zu Unrecht

Gekündigten etc.). In vielen Fällen wird dann in einem Vergleich eine für beide Seiten akzeptable

Lösung gefunden.

Page 7: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Protokoll

Behörde

Beschluss-Nr.

Sitzung vom

Gemeinderat

3. September 2018

56

In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine offensichtlich übersehen, die hohen

Hürden ignoriert, und man kündigte einem Mitarbeiter fristlos.

Soweit der sehr unglückliche Verlauf der Geschichte. Das Gericht urteilte. Für den Arbeitgeber, die

Stadt Bülach, ist der Schaden entsprechend gross. Es wäre davon auszugehen, dass Stadtrat und

Stadtschreiber jetzt ihre Lehren für ähnliche Fälle daraus ziehen würden.

Leider aber kann unser Stadtschreiber nur mit den Adjektiven «lernresistent» und «anmassend»

beschrieben werden. Gibt er doch in einem Zeitungsinterview unverhohlen zu Protokoll, dass er in

einem erneuten Fall wieder so handeln würde. In unseren Augen versucht er sich damit über die

Rechtsprechung zu stellen, indem er indirekt dem Gericht ein falsches Urteil vorwirft.

Diese Geschichte ist damit zwar zu Ende, aber durch das Nicht-Handeln und Vorgehen des

Stadtschreibers. Zumindest hätte man eine Klarstellung erwartet.

Deshalb möchten wir erfahren, wieviel Geld uns dieses unprofessionelle Verhalten kostet und ob der

Stadtrat Massnahmen plant, um ein solches Fiasko in Zukunft zu verhindern.

Zu guter Letzt möchten wir dem Stadtrat noch einen Rat mitgeben: Erweist sich der Stadtschreiber

als nicht mehr tragbar für Bülach, sollte man tunlichst das richtige Kündigungsverfahren wählen.“

Die Frist zur schriftlichen Beantwortung der Interpellation durch den Stadtrat beträgt gemäss Art. 49a

Ziffn. 4 und 5 der Geschäftsordnung des Gemeinderats drei Monate.

Traktandum 4

Postulat von Samuel Lienhart betreffend Parkplatzsituation Stadtweiher - Begründung

Samuel Lienhart und Mitunterzeichnende haben am 25. Juni 2018 ein Postulat betreffend

Parkplatzsituation Stadtweiher eingereicht. Das Postulat wurde den Gemeinderatsmitgliedern und

dem Stadtrat zugestellt.

Wortlaut: “Der Stadtrat wird eingeladen zu prüfen, wie sich das "Wildparkieren" an der

Winterthurerstrasse beim Stadtweiher, zwischen dem Park und den Schrebergärten, verhindern lässt

um die Parkplatzsituation zu verbessern. In diesem Zusammenhang ist auch die Installation von

Parkuhren zu prüfen.”

Die Vorsitzende bittet Samuel Lienhart um Begründung des Postulats.

Page 8: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Protokoll

Behörde

Beschluss-Nr.

Sitzung vom

Gemeinderat

3. September 2018

57

Samuel Lienhart führt anhand einer Präsentation aus: „Der Stadtweiher ist seit der Sanierung sehr

beliebt und wird gut besucht. Es stellt sich folgende Ausgangslage dar:

• Starke Frequentierung des Stadtparks mit Autos

• Keine Parkfeldmarkierungen

• Unübersichtliche, ungeregelte Situation zwischen Stadtweiher und Spielplatz

• Parkierung auf dem „eigentlichen Spielplatzgelände“

• Gefährliche Querung (Stadtweiher zu Spielplatz) des Kiesplatzes insbesondere für Kinder

• Parkplätze nicht im Richtplan Verkehr eingetragen

Prüfung von Massnahmen

• Prüfung von Massnahmen zur Verbesserung der Übersicht (Parkfelder, markierter Fussweg von

Stadtweiher zu Spielplatz)

• Keine Parkierung auf dem „eigentlichen Spielplatzgelände“

• Eintragung der öffentlichen Parkplätzen im Richtplan Verkehr = ergibt Handlungsspielraum

(Kontrollen)

• Massnahmen zur zeitlichen Kontrolle der parkierten Autos“

Die Vorsitzende fragt den Stadtrat an, ob er bereit ist, das Postulat entgegenzunehmen.

Stadträtin Andrea Spycher teilt mit, dass der Stadtrat das Postulat entgegen nimmt.

Frédéric Clerc stellt namens der FDP den Antrag auf Ablehnung resp. Nicht-Überweisung des Postulats

gemäss Art. 50a Abs. 6 der Geschäftsordnung. Er begründet die Ablehnung wie folgt:

„Die Parkplatzsituation in diesem Gebiet ist heute schon klar geregelt. Es handelt sich um eine

kontrollierte Zone mit Parkkarten „blaue Zone“. Man kann sein Fahrzeug dort für max. 3 Stunden

parkieren. Die Fahrzeughalter der Schrebergärten können zudem eine Sonderbewilligung beziehen,

damit sie ihr Auto auch länger stehen lassen können. Dies ist klar auf den dortigen Plakaten

ersichtlich. Die gesetzlichen Grundlagen sind somit geregelt. Kontrollen werden gemacht und die

Fahrzeughalter bei Regelverstössen gebüsst. Die FDP ist der Meinung, dass das bereits gut

funktioniert. Es gibt grössere verkehrstechnische Probleme in Bülach, wie z.Bsp. das Valet Parking

durch oder in Wohnzonen.“

René Anthon bringt ein, dass die SVP-Fraktion den Ablehnungsantrag und auch die Begründung der

FDP unterstützt. Zudem macht er darauf aufmerksam, dass die Beantwortung seiner Motion

betreffend blaue Zone beim Stadtrat noch in Bearbeitung ist und zuerst abgewartet werden sollte.

Page 9: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Protokoll

Behörde

Beschluss-Nr.

Sitzung vom

Gemeinderat

3. September 2018

58

Daniel Wülser fügt hinzu, dass es beim Vita-Parkplatz genau die gleichen Probleme betreffend

Sicherheit und Parkplatzsituation gäbe.

Samuel Lienhart teilt mit, dass es ihm eigentlich nicht um Bussen und zeitliche Kontrollen gehe. Die

Sicherheit der Kinder stehe im Vordergrund und es gehe hauptsächlich um den hinteren Teil des

Stadtweihers. Hier sei die Situation sehr unübersichtlich und die Querung zwischen dem Stadtweiher

und dem Spielplatz sei insbesondere für Kinder sehr gefährlich. Auch seien diese Parkplätze auf dem

eigentlichen Spielplatzgelände und nicht im Richtplan Verkehr eingetragen.

Frédéric Clerc frag Samuel Lienhart an, ob er in diesem Fall den Wortlaut seines Postulats

entsprechend anpassen könne.

Samuel Lienhart ist einverstanden und bereit, den letzten Satz seines Postulats zu streichen.

Werner Oetiker betont nochmals, dass hier etwas unternommen werden müsse. Es sei oft mit seinem

Enkel auf diesem Spielplatz und es sei wirklich gefährlich.

Rosa Guyer schlägt vor, das Postulat wie folgt umzuformulieren: „Der Stadtrat wird eingeladen zu

prüfen, wie die Sicherheit der Kinder gewährleistet werden kann zwischen den zwei Spielplätzen.“

Laura Hartmann erkundigt sich, ob es denn schon Unfälle gegeben habe.

Daniel Wülser kennt die Situation beim Stadtweiher ebenfalls bestens. Vor allem der hintere Teil habe

sich in den vergangenen Jahren stark verändert. Hier müsse etwas für die Sicherheit der Kinder

unternommen werden.

Samuel Lienhart ist bereit, den Wortlaut des Postulats wie folgt abzuändern:

„Der Stadtrat wird eingeladen zu prüfen, wie sich die Gefährdung von Fussgängern (insbesondere

Kindern) durch die unübersichtliche Parkplatzsituation an der Winterthurerstrasse beim Stadtweiher

zwischen dem Park und den Schrebergärten entschärfen lässt.“

Page 10: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Protokoll

Behörde

Beschluss-Nr.

Sitzung vom

Gemeinderat

3. September 2018

59

Frédéric Clerc ist mit diesem Vorschlag einverstanden und zieht seinen Antrag betreffend Nicht-

Überweisung des Postulats zurück.

René Anthon ist dafür, dass man die Passage mit den Parkplätzen auch noch streichen könnte.

Samuel Lienhart ist damit nicht einverstanden.

Andres Bührer hält an der Nicht-Überweisung fest. Es sei alles etwas zu schnell gegangen. Er müsse

sich nochmals darüber Gedanken machen und sich entsprechend damit auseinandersetzen.

Abstimmung Überweisung:

Der Rat stimmt der Überweisung des Postulats mit 18 Ja- zu 9 Nein-Stimmen zu. Er beschliesst, dass

das im Wortlaut angepasste Postulat von Samuel Lienhart und Mitunterzeichnenden vom 18. Juni

2018 betreffend Parkplatzsituation Stadtweiher dem Stadtrat zur Prüfung und Berichterstattung

überwiesen wird. Die Frist beträgt 6 Monate (Art. 50a Ziff. 9 Geschäftsordnung des Gemeinderats).

Traktandum 5

Motion von Andres Bührer betreffend Richtplan Siedlung - Begründung

Andreas Bührer und Mitunterzeichnende haben am 28. Juni 2018 eine Motion betreffend Richtplan

Siedlung eingereicht. Die Motion wurde bereits zu Beginn der Sitzung verlesen.

Die Vorsitzende bittet Andres Bührer um Begründung der Motion.

Andres Bührer führt aus: „Konzepte sind alleinige Sache des Stadtrats. Und die Beurteilung, ob er

darin Beschlüsse des Parlaments missachtet, gesteht er dem Parlament nicht zu, sondern entscheidet

darüber praktischerweise auch gleich noch selber. So haben wir das zur Kenntnis nehmen müssen -

Zusammenarbeit mit dem Parlament: Fehlanzeige.

Jetzt, im Gegensatz zu den Konzepten, ist die Festsetzung von Richtplanungen Sache des

Gemeinderats. So ist es im übergeordneten Recht festgelegt, und so steht es auch in der

Gemeindeordnung von Bülach. Dass sich der Stadtrat auch daran eigentlich nicht halten will, zeigt die

Dekadenlange Planung Bülach Nord, welche ohne vorgängigen Eintrag, und damit im Widerspruch

zum verbindlichen städtischen Siedlungsrichtplan erfolgt ist. Der Stadtrat hat dann mit Bülach-Nord

einfach die “Aufhebung“ des Richtplans beantragt - wie praktisch.

Page 11: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Protokoll

Behörde

Beschluss-Nr.

Sitzung vom

Gemeinderat

3. September 2018

60

Der Gemeinderat hat dieser Aufhebung auch zugestimmt; auf Empfehlung von der zuständigen

Fachkommission, deren Mitglied ich bin und gewesen bin. Allerdings: Es ist bestimmt nicht das Ziel

des Gemeinderats gewesen, hiermit das essentielle Planungsinstrument “Siedlungsrichtplan“ gleich

gänzlich aufzugeben. Leider, aber wenig überraschend, ist der Stadtrat nicht selber drauf gekommen,

dem Gemeinderat einen neuen Siedlungsrichtplan zur Festsetzung vorzulegen. Jetzt muss er dazu halt

verpflichtet werden. Zur Siedlungsentwicklung, sprich bauliche Dichte, Anteil an Wohnen, Gewerbe

und Industrie, verfügt der Stadtrat dank seiner zahllosen externen Berater gewiss über diverse

Planungen und Grundlagen. Die soll er jetzt in den Siedlungsrichtplan überführen zwecks

Einflussnahme und Festsetzung durch den Gemeinderat. Nur so kann erreicht werden, dass die

Vorgaben auch dem parlamentarischen Mehrheitswillen entsprechen. Ich bitte entsprechend um

Zustimmung, respektive Überweisung.“

Die Vorsitzende fragt den Stadtrat an, ob er bereit ist, die Motion entgegenzunehmen.

Stadträtin Andrea Spycher teilt mit, dass die Motion vom Stadtrat entgegengenommen wird.

Die Diskussion wird nicht erwünscht.

Die Motion von Andreas Bührer und Mitunterzeichnenden vom 25. Juni 2018 betreffend Richtplan

Siedlung wird somit an den Stadtrat überwiesen. Die Frist zur Berichterstattung und Antragsstellung

beträgt ein halbes Jahr, vom Zeitpunkt der Überweisung an gerechnet (Art. 51a Ziff. 8 der

Geschäftsordnung des Gemeinderats).

Traktandum 6

Motion von Werner Oetiker betreffend Tageschule - Bericht u. Antrag

Zur am 13. März 2017 von Werner Oetiker eingereichten und vom Gemeinderat an seiner Sitzung vom

22. Mai 2017 überwiesenen Motion hat der Stadtrat am 27. Juni 2018 Bericht und Antrag

verabschiedet. Dieser wurde den GR-Mitgliedern zugestellt.

Die Vorsitzende merkt an, dass die Erheblicherklärung der Motion nicht dem fakultativen Referendum

untersteht; dies ist im Antrag des Stadtrats falsch aufgeführt. Gemäss § 10 Abs. 3 lit. c des

Gemeindegesetzes findet in Parlamentsgemeinden über Verfahrensentscheide bei der Behandlung

parlamentarischer Vorstösse keine Urnenabstimmung statt.

Page 12: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Protokoll

Behörde

Beschluss-Nr.

Sitzung vom

Gemeinderat

3. September 2018

61

Gemäss Art. 51 a Ziff. 12 der Geschäftsordnung des Gemeinderats ist eine erheblich erklärte Motion

für die zuständige Behörde verbindlich. Der Stadtrat hat innert 9 Monaten einen Beschlussentwurf

vorzulegen resp. wie in Bericht und Antwort formuliert: „Nach der Erheblicherklärung der Motion wird

der Stadtrat, resp. die Primarschule eine Projektgruppe einsetzen, welche auf Basis der Erwägungen

und des vorliegenden Konzepts für eine mögliche Tagesschule einen konkreten Antrag zur Einführung

derselben in Bülach ausarbeitet. Dieser muss vom Stadtrat genehmigt und dem Gemeinderat innert

neun Monaten zur Beschlussfassung unterbreitet werden.“

Die Vorsitzende fragt Werner Oetiker an, ob er zum Bericht des Stadtrates Bemerkungen anzubringen

hat.

Werner Oetiker bedankt sich für die umfangreiche Beantwortung bei der Primarschulpflege und dem

Stadtrat: „Es liegen fundierte, ausführliche Unterlagen vor. Der Regierungsrat hat bereits 2016

festgelegt, dass die Tagesschulen gefördert werden sollen. Und der Kantonsrat hat im Juni 2018

beschlossen, dass die Tagesschule im Volksschulgesetz verankert werden soll. Damit sind die

politischen Grundlagen vorhanden, dass die Gemeinden Tagesschulen einführen können.

Vorteile der schulergänzenden Betreuung und der Tagesschule:

• Vereinbarkeit von Beruf und Familie

• Ausbildung der Eltern können abgeschlossen werden

• Standortvorteil erhöht Attraktivität

• Entlastung von Alleinerziehende

• Integration von Familien

Mehrwert der Tagesschule:

• Unterricht und Betreuung rücken näher zusammen

• Lehr- und Betreuungspersonen arbeiten zusammen

• Stundenplanungstechnische Planungssicherheit über mehrere Jahre

• Freizeitaktivitäten und Rückzugsmöglichkeiten über Mittag

• Rahmendbedingungen sind besser

Unterschiede schulergänzende Betreuung und Tagesschule:

• Schulergänzende Betreuung = 2 Systeme (Betreuung/Unterricht)

• Tagesschule = 1 System

• Tagesschule = klar definierte obligatorische Präsenzzeiten

• Tagesschule = pädagogische, organisatorische und räumliche Massnahmen werden verbunden

Page 13: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Protokoll

Behörde

Beschluss-Nr.

Sitzung vom

Gemeinderat

3. September 2018

62

• Schulergänzende Betreuung = Gruppen wechseln ständig

• Tagesschule = Gruppen sind konstant

Organisation:

• Die Tagesschule ist freiwillig

• Einführung gemäss Konzept in einem Schulhaus

• Anmeldung gilt für ein Jahr

• Zusätzliche Leistungen können über die schulergänzende Tagesbetreuung gebucht werden

(Mittag/Abend)

Finanzierung:

• Kostenpflichtig

• Finanzierung durch die Stadt Bülach und die Eltern

• Einheitstarif

• Kostendeckungsgrad bei mind. 70 %

Wichtigste Punkte:

• Der Besuch der Tagesschule ist freiwillig

• Die Eltern sollen auswählen können, was für sie am besten zu ihrer aktuellen Lebenssituation

passt

• Gutes Angebot erhöht Attraktivität und ist deshalb ein Standortvorteil

Ich bitte den Rat, die Motion erheblich zu erklären. Bei Zustimmung muss der Stadtrat innert neun

Monaten einen Beschlussentwurf erstellen, dann wird das Geschäft nochmals dem Gemeinderat

vorgelegt.“

Der Stadtrat hat zu den Ausführungen von Werner Oetiker nichts hinzuzufügen.

Page 14: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Protokoll

Behörde

Beschluss-Nr.

Sitzung vom

Gemeinderat

3. September 2018

63

Fraktionserklärungen

Rosa Guyer: „Die FDP steht klar für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu wirtschaftlich

attraktiven Konditionen und empfiehlt, die «Motion Tagesschule» als erheblich zu erklären.

Durch die Einführung einer Tagesschule in Bülach kann diese Vereinbarkeit von Familie und Beruf

weiter gefördert werden. Wenn wir ein wirtschaftlich attraktives Modell erarbeiten, können sich

zusätzliche Zielgruppen angesprochen fühlen und einen Zuzug nach Bülach in Erwägung ziehen.

Es ist an der Zeit, dass auch Bülach das schulergänzende Betreuungssystem mit einer Tagesschule

erweitert und den wachsenden Bedarf von berufstätigen Eltern ernst nimmt.

Welches Modell für Bülach das geeignetste wäre, ist für uns noch nicht abschliessend beantwortet

worden. Aus diesem Grund bitten wir den Stadtrat und die Projektgruppe bei der weiteren Vertiefung

dieses Projektes verschiedene Varianten auszuarbeiten und einen regen Austausch mit dem

Gemeinderat während des Prozesses zu führen. Die FDP empfiehlt die Motion als für erheblich zu

erklären.“

Claudia Forni spricht namens der Grünen: „Warum sollen wir dem Stadtrat (bzw. der

Primarschulpflege) den Auftrag geben, einen Beschluss für eine Tagesschule auszuarbeiten?

Die Gemeinden des Kantons Zürich sind – zurecht – verpflichtet, bedarfsgerechte Betreuungs-

angebote einzurichten. Es geht hier also nicht darum, ob Kinder zu Hause oder in der Schule betreut

werden, sondern lediglich darum, ob eines dieser Betreuungsangebote auch eine Tagesschule sein

kann. Gewisse Tagesstrukturen bestehen in Bülach ja bereits: der Mittagstisch und der Hort. Und für

einige Schüler und Schülerinnen und deren Eltern mögen diese Formen ideal sein und sie sollen auch

bestehen bleiben. Für andere ist das nicht so. Es gibt Kinder, die auf klarere Strukturen und eine

stärkere Beziehungskonstanz angewiesen sind. Ein Argument, das übrigens normalerweise von denen

aufgeführt wird, die sich gegen jede ausserfamiliäre Betreuung wehren. Und es gibt Familien, die aus

verschiedenen Gründen ihre Kinder weniger gut unterstützen können als andere. In diesem Sinne ist

eine Tagesschule auch ein Beitrag zur Chancengleichheit. Wie gesagt: es geht um eine zusätzliche

Möglichkeit. Niemand muss sein Kind in die Tagesschule schicken.

Die Details sind noch auszuarbeiten, aber diesmal sind wir von der Primarschule gut informiert

worden und wissen schon recht genau, worauf wir uns einlassen.

Dazu zwei Anmerkungen.

Nach dem vorliegenden Konzept werden die Kinder in die Tagesschule Kinder aufgenommen, die im

Einzugsgebiet des entsprechenden Schulhauses wohnen; nur, wenn dann noch Plätze frei sind, kämen

andere SuS zum Zuge. Wir fordern die Primarschulpflege auf, dieses Prinzip zu überdenken und

weitere Kriterien festzulegen. Natürlich ist der Schulweg wichtig, aber Kinder, die ein konstantes

Umfeld besonders nötig haben, sollten nicht grundsätzlich benachteiligt werden, weil sie am falschen

Page 15: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Protokoll

Behörde

Beschluss-Nr.

Sitzung vom

Gemeinderat

3. September 2018

64

Ort wohnen. Und auch die Kinder, die sowieso weit weg von jedem Schulhaus wohnen (Heimgarten),

müssen berücksichtigt werden.

Wichtig hingegen erscheint uns die Bemerkung, dass Personen angestellt werden sollen, die bewusst

in einer Tagesschule arbeiten wollen.

Die Grünen stimmen überzeugt für die Erheblicherklärung.“

Peter Frischknecht lässt sich namens EVP/GLP verlauten: „Was unsere Kinder für ein gesundes

Heranwachsen brauchen, sind konstante, persönliche Beziehungen. Solche bietet seit Jahrhunderten

vor allem die Herkunftsfamilie. Auch in unserer modernen Zeit ist es keiner anderen Institution

gelungen, die tragenden Strukturen einer gesunden Familie zu ersetzen. Auch der Schule nicht.

Wenn die EVP/GLP-Fraktion die Motion zur Tagesschule unterstützt, so hat dies damit zu tun, dass

nicht mehr alle Kinder auf gesunde Familienstrukturen zurückgreifen können. Immer häufiger kommt

es vor, dass sich Personen allein um die Erziehungs- und Beziehungsaufgabe kümmern müssen.

Erfahrungen mit der schulergänzenden Betreuung zeigen, dass in solchen Situationen professionelle

Betreuungsstrukturen eine positive Wirkung auf die Kinder haben. Dieser Beobachtung möchten wir

uns nicht verschliessen und unterstützen deshalb umfassende Abklärungen für die Einführung einer

Tagesschule. Ob wir später die Umsetzung unterstützen, hängt vor allem davon ab, wie gut sich das

definitiv vorgeschlagene Tagesschulmodell mit unseren Ansprüchen verträgt. So möchten wir nicht,

dass familieneigene Betreuungen konkurriert werden. Obligatorische, flächendeckende und die

eigenen Betreuungskosten stark unterbietende Lösungen kommen für uns nicht in Frage.

Genau so wenig möchten wir, dass die pädagogischen Leistungen der Lehrpersonen unter der

Einführung der Tagesschule leiden. Diese sind bereits in den heutigen Schulstrukturen stark gefordert.

Sie brauchen genauso wie die Kinder eine erholsame Mittagspause. Die Tagesschule soll in erster Linie

eine Ersatzlösung für diejenigen anbieten, welche sich eine mittägliche Betreuung innerhalb der

Familie nicht leisten können oder wollen. Dabei soll die finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde

vor allem denjenigen zu gut kommen, welche die Betreuung nicht selbst leisten können. Dagegen ist

es nicht Aufgabe der Öffentlichkeit, diejenigen finanziell zu entlasten, welche ihre Kinder einfach

nicht in der eigenen Familie betreuen wollen, dies aber eigentlich könnten. Einen solchen Anreiz

unterstützen wir nicht. Die bisherigen Ausführungen geben die Meinung der Mehrheit unserer

Fraktion wieder. Sie ist gegenüber der Tagesschule grundsätzlich eher skeptisch eingestellt, möchte

aber der partiellen Einführung eine Chance geben.

Eine Minderheit in der Fraktion hat ein wesentlich positiveres Bild von der Tagesschule. Sie weist

darauf hin, dass sich die Zeiten geändert haben. Viele Familien erachten es aus finanziellen Gründen

für notwendig, dass beide Elternteile arbeiten müssen. Die Tagesschule soll in diesen Fällen

verhindern, dass diese Familien auf unbefriedigende Lösungen zurückgreifen müssen oder aus

Kostengründen schliesslich doch jemand zu Hause bleiben muss. In einer Tagesschule verbringen die

Page 16: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Protokoll

Behörde

Beschluss-Nr.

Sitzung vom

Gemeinderat

3. September 2018

65

Kinder den Tag gemeinsam in der immer gleichen Gruppe, was ein Gefühl von Gemeinschaft und

Vertrauen vermittelt, ähnlich wie in einer Familie. In der heutigen Lösung mit Mittagstisch und Hort

halten sich die Kinder in bunt zusammengewürfelten, sich stetig verändernden Konstellationen auf.

Dies bedeutet für viele Kinder eine unnötige Unruhe im sonst schon anspruchsvollen Schulalltag.

Die Minderheit findet, dass die heutigen Betreuungsstrukturen noch nicht den aktuellen Bedürfnissen

in Bezug auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie entsprechen. Sie weist ausserdem darauf hin,

dass vor allem die Wirtschaft von der Tagesschule profitieren würde, indem die gut ausgebildeten

Frauen nach der Familienpause ins Erwerbsleben zurückkehren können. Damit kann dem

Fachkräftemangel entgegengewirkt werden. Die Tagesschule bietet die Chance, das Potential der

gleichberechtigten und gut ausgebildeten Frauen zu aktivieren und Bülach als modernen Wohn- und

Wirtschaftsstandort zu positionieren.“

Romaine Rogenmoser teilt namens der SVP mit, dass sie eigentlich eine kurze Geschichte erzählen

wollte – sie verzichte aber darauf. Es gäbe sicherlich Eltern, die arbeiten müssen und ihre Kinder in

dieser Zeit betreut haben wollen. Aber: Es gebe viele, die einfach keine Lust auf die eigene

familieninterne Betreuung hätten. Deshalb sei die Motion eigentlich ein Affront gegenüber den

Personen, die ihre Kinder bisher selbst betreut haben. Alle, die arbeiten müssten oder wollten, könnten

ja bereits heute die Angebote der Tagesstruktur nutzen. Man müsse sich daher gut überlegen, ob es

das der Öffentlichkeit wirklich wert ist, wenn eine Parallelstruktur ohne wirklichen Zusatznutzen

etabliert werden soll.

Diskussion

Rosa Guyer findet es sehr befremdlich, dass bei Frauen der Arbeitswunsch in Frage gestellt wird. Bei

Männern werde dies nie getan. Sie verstehe nicht, warum man sich überhaupt damit

auseinandersetzen müsse. Eine Frau solle selber entscheiden, ob sie arbeiten möchte, kann oder will.

Und man solle nun die dafür notwendigen Strukturen schaffen. Sie wisse um die schulergänzende

Betreuung, aber die stimme nun mal für ihre Bedürfnisse nicht. Sie brauche eine konstante Betreuung

der Kinder von 8.00 bis 16.00 Uhr während des ganzen Jahres. Das würde ihr eine Planungssicherheit

geben. Sie spreche jetzt zwar nur für sich, gehöre aber zu einer Zielgruppe, die sehr breit sei und für

die eine Tagesschule genau das Richtige sei.

Page 17: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Protokoll

Behörde

Beschluss-Nr.

Sitzung vom

Gemeinderat

3. September 2018

66

Stephan Blättler teilt mit, dass es sich hier um ein Geschäft handelt, welches noch nicht in der RPK

besprochen worden ist, weshalb diese auch noch keine Beurteilung des Geschäfts abgeben könne. Er

sehe aus dem Papier jedoch, dass es eine Doppelstruktur gebe. Er verstehe Werner Oetikers

Ausführungen nicht ganz, wenn er sage, die Tagesschule sei einspurig und die schulergänzende

Betreuung sei doppelspurig. Nachher sei es für ihn einfach dreispurig. Es sei jedenfalls klar, dass

zusätzliche Kosten entstehen werden. Sollte die Motion erheblich erklärt werden, werde es die

Hauptaufgabe der RPK sein, die Plausibilität dieser Zahlen, namentlich auch den Deckungsgrades und

die Annahme, dass man mit einer Vollauslastung rechnen könne, zu verifizieren. Mehr könne er an

dieser Stelle aus Sicht der RPK noch nicht sagen.

Virginia Locher betont, dass in immer mehr Familien die Mutter gezwungen werde, auch arbeiten zu

gehen, damit die stets steigenden Lebenskosten überhaupt noch getragen werden können. Die

Tagesschule ziehe Leute an, die eine solche bräuchten (z.Bsp. Alleinerziehende oder auch

Geringverdienende). Die Tagesschule sei aber auch für gut ausgebildete Frauen, die im Job bleiben

möchten, sehr interessant. Und nicht zuletzt könne so eine Tagesschule auch zur Zufriedenheit

innerhalb der Familien beitragen. Sie bittet das Plenum daher, der Motion zuzustimmen.

Frédéric Clerc weist auf die differenzierte Haltung innerhalb der FDP hin. Man betrachte das ganze

Thema gegenwärtig zu sehr durch die „rosarote Brille“. Momentan sei einfach alles gut und

Schwierigkeiten gebe es allenfalls bei der technischen Umsetzung. Darum greife er jetzt ein paar

Punkte heraus. Die Tagesschule sei grundsätzlich etwas Neues über den Mittag und am Nachmittag,

wenn die Kinder frei hätten. Es werde auch ganz klar erwähnt, dass wenn man Kinder in einem

gewissen Alter betreut haben möchte, man Zusatzleistungen beziehen müsse bei den Tagesstrukturen.

Dieser Block sei neu, den Rest müsse man immer noch bei den Tagesstrukturen beziehen.

Die erwähnten Vorteile einer Tagesschule biete bereits die heutige Volksschule an. Die

Beziehungskonstante sei wohl am besten zuhause gegeben und sei auch in der Volksschule schon

nicht mehr optimal. Er verstehe den Wunsch nach Vereinbarkeit von Familie und Beruf, aber er frage

sich, wer das finanziere. Ausserdem frage er sich, was die Wirtschaft zur Finanzierung dieses

Wunsches beitrage, da ja gerade auch sie ein Bedürfnis nach diesen Arbeitskräften habe. Seiner

Meinung nach trägt die Wirtschaft nämlich „Null und Nichts“ dazu bei - bis jetzt. Finanzieren täten

es im Endeffekt hauptsächlich die Steuerzahler. Und wie Virginia Locher bereits richtig ausgeführt

habe, würden Geringverdiener irgendwann dazu gezwungen sein, ihre Kinder in die Tagesschule zu

schicken, da ein Verdiener nicht mehr ausreiche und die Steuern zu hoch würden.

Page 18: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Protokoll

Behörde

Beschluss-Nr.

Sitzung vom

Gemeinderat

3. September 2018

67

Am Schluss würde man hier von einer Änderung des Systems sprechen (zum Nachteil derer, die

eigentlich nicht in diesem System sein wollten). Es seien die Finanzierungsgeschichten, die man

anschauen müsse und die einen gewissen Einfluss hätten. Es sei eine Minderheit, die diese Strukturen

benötigen würden, dies hätten die Umfragen gezeigt. Ihn störe, dass bei Diskussionen über solche

Konzepte dem Job der Hausfrau keine Rechnung getragen werde. Eine Hausfrau arbeite sehr viel,

erhalte aber einfach keinen Lohn. Man müsste sich daher vielmehr auch fragen, wie die Hausfrauen

mit finanziellen Leistungen unterstützt werden könnten. Und wenn man im Zusammenhang mit

Tagesschulen von Standortvorteilen spreche, dann sei das kein Vorteil, sondern lediglich etwas, das

andere Gemeinden auch hätten.

René Anthon hat eine Frage an den Gesamtgemeinderat, bzw. an Werner Oetiker, der diese Sache ins

Rollen gebracht hat: „Ich höre immer wieder, dass es zu wenig Schulraum gibt oder sehe auf den

Traktandenlisten, dass zusätzlicher Schulraum gefordert wird. Wenn nun nochmals eine Parallelschule

laufen gelassen würde, würde ja nochmals zusätzlicher Schulraum benötigt. Und klar, der

Deckungsgrad müsste bei 70% liegen. Ich frage mich da schon, wie das funktionieren soll. Die andere

Frage dreht sich um den Schulweg. Dessen Ablaufen ist ja offenbar sehr wichtig für die

Persönlichkeitsbildung eines Kindes. Wenn nun aber die Tagesschule im Schulhaus Allmend umgesetzt

wird, müssen viele Kinder aus Distanz-Gründen gefahren werden. Aber das will man ja auch nicht.

Daraus schliesse ich, dass diese Tagesschule dann in jedem Schulhaus angeboten werden müssen, was

wiederum mehr Schulraum benötigt. Und das wiederum führt zu einer höheren Steuerbelastung, die

dann wieder viele Menschen dazu zwingt, als Doppelverdiener arbeiten zu gehen.“

Werner Oetiker erklärt, das Uster beim Wechsel von Tagesstruktur zu Tagesschule keinerlei Probleme

gehabt habe, die Stellen zu besetzen. Was die geringe Nachfrage betreffe, hätten Uster und

Wallisellen bereits Klassenzüge erweitern müssen. Und was den Schulraum betreffe, hätte Wallisellen

die Erfahrung gemacht, dass eine Umstellung auf eine Tagesschule keinen einzigen Quadratmeter

mehr Raum gebraucht habe.

Stadträtin Virginia Locher ergänzt, dass man für Tagesschulen nicht noch mehr Räume bauen müsse,

man greife vielmehr auf die bereits existierende Infrastruktur zurück. Weder die Stadt Zürich noch

andere Gemeinden hätten zusätzliche Räume gebaut, das habe man abgeklärt.

Conny Brizza hat im Zusammenhang mit Tagesschulen immer folgende zwei Vorteile gehört: Konstanz

und Mehrwertpädagogik. Beides stelle sie in Frage. Die Schule sei da, um Lehrstoff zu vermitteln und

die Eltern für die Erziehung der Kinder. Sie stelle fest, dass es sich immer mehr um die Bedürfnisse der

Eltern drehe und das Kindeswohl dabei auf der Strecke bleibe.

Page 19: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Protokoll

Behörde

Beschluss-Nr.

Sitzung vom

Gemeinderat

3. September 2018

68

Es gebe in Uster und Wallisellen übrigens auch Stimmen, die sagten, dass man sich das sehr gut

überlegen müsse, ob man diese Tagesschulen wirklich möchte. Wenn man nämlich ein Kind zweimal

zu einem schulergänzenden Angebot schicke, bezahle man praktisch gleich viel, wie wenn man es in

die Tagesschule schicke. Man benachteilige eigentlich die Eltern, die ihre Kinder nur partiell betreut

haben möchten.

Abstimmung Erheblicherklärung

Der Rat stimmt der Erheblicherklärung der Motion von Werner Oetiker vom 13. März 2018 betreffend

Tagesschule mit 16 Ja- zu 10 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung zu. Die Frist für die Ausarbeitung eines

entsprechenden Beschlussentwurfs beträgt 9 Monate (Art. 51a Ziff. 12 der Geschäftsordnung des

Gemeinderats).

Traktandum 7

Planungskredit für Erweiterung und Umbau der Schulanlage Allmend (ehem. Böswisli)

Die Primarschulpflege und der Stadtrat beantragen dem Gemeinderat, er wolle beschliessen:

1. Für die Vorbereitung und Durchführung einer 2-stufigen Gesamtleistungssubmission wird zu

Lasten der Investitionsrechnung (Konto 217.5030.76) ein Kredit von Fr. 495‘000 (inkl. MwSt.)

bewilligt.

Zu diesem Geschäft liegen die Abschiede Fachkommission II und der Rechnungsprüfungskommission

vor.

Die Vorsitzende informiert, dass Samuel Lienhart bei der Behandlung und den Abstimmungen zu

diesem Geschäft in den Ausstand tritt, da sein Arbeitgeber (Landis AG) die 2-stufige

Gesamtleistungssubmission vorbereiten und durchführen wird.

Die Fachkommission II hat das Geschäft im Sinne des Antrags der Primarschulpflege unter

Berücksichtigung der Zusatzanträge mehrheitlich zur Annahme empfohlen.

Page 20: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Protokoll

Behörde

Beschluss-Nr.

Sitzung vom

Gemeinderat

3. September 2018

69

Zusatzantrag 1 (einstimmig)

Im Beurteilungsgremium soll eine stimmberechtigte Vertretung der für die Bildung zuständigen

Kommission als Bindeglied zum Gemeinderat eingesetzt werden.

Begründung: Mitbestimmungsmöglichkeit bei den Submissionskriterien; Förderung der Transparenz im

Sinne einer erhöhten Akzeptanz des Projekts.

Zusatzantrag 2 (mehrheitlich)

Die Unterkriterien des Kriteriums «Architektonisches Gesamtkonzept» sind in der folgenden

Reihenfolge zu gewichten:

1. Nutzungsqualität

2. Qualität der späteren Erweiterungs- und Umbaumöglichkeiten

3. Gestaltung und Städtebau

4. Qualität der geschaffenen Aussenräumen

5. Gebäudetechnik / Konstruktion

Begründung: Die Priorisierung entspricht den mündlich erhaltenen Informationen. Die Qualität der

späteren Erweiterungs- und Umbaumöglichkeiten wird höher gewichtet, um eine bessere Flexibilität

zu gewährleisten: bei einem Erweiterungsbau für 6 Primarklassen für einen allenfalls nötigen Ausbau,

bei einem Erweiterungsbau für 9 Primarklassen für allfällige andere Nutzungsmöglichkeit.

Zusatzantrag 3 (einstimmig)

Für den Erweiterungsbau ist neben der Schulanlage für 6 Primarklassen als Option auch eine

Schulanlage für 9 Primarklassen auszuarbeiten.

Begründung: Die Schülerzahlen sind gemäss Schulraumplanung mit Ungewissheiten behaftet.

Entlastungsmöglichkeiten für das nicht erweiterbare Schulhaus Lindenhof wären wünschenswert. Die

Maximalbelastung im Böswisli kann nicht sicher abgefangen werden. Die Option mit 9 Schulklassen

muss deshalb geprüft werden.

Nicht beschlussrelevante Bemerkung der Fachkommission II

Die Fachkommission bemängelt – wie schon in diversen anderen Fällen – die mangelnde

Kommunikationsbereitschaft und erwartet, dass künftig Informationen und Unterlagen zeitig und

selbständig zur Verfügung gestellt werden.

Page 21: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Protokoll

Behörde

Beschluss-Nr.

Sitzung vom

Gemeinderat

3. September 2018

70

Die RPK empfiehlt das Geschäft mehrheitlich zur Ablehnung, da sie enttäuscht ist über die Qualität

der eingereichten Informationen und der Tatsache, dass Unterlagen teilweise erst nach mehrmaligem

Nachfragen nachgereicht wurden.

Zur Ablehnung haben aber hauptsächlich folgende Punkte geführt:

1. Eine bereichsübergreifende Planung ist zwingend für ein Projekt mit solchen Auswirkungen und

Dimensionen. Diese fehlt hier aber gänzlich (z. Bsp. Sport im Erachfeld mit Auswirkungen auf

Grösse der Turnhalle bezüglich Nutzungsmöglichketen, etc.).

2. Ebenso wenig finden die Überlegungen betreffend zukünftig möglicher Tagesschulen ihren

Niederschlag im vorliegenden Planungskredit.

3. Zudem sind zum konkreten Antrag Allmend noch zu viele Fragen offen (Anforderungskatalog,

Ausschreibung, Wünsche, Notwendigkeiten, etc.) – daran hat leider auch das wiederholte

Nachreichen von zusätzlichen Informationen nichts geändert.

4. Des Weiteren ist zu beachten, dass allfällige Einzel-Urnengänge die gesamte Schulraumplanung

torpedieren.

Frédéric Clerc meldet sich zu Wort und stellt namens FDP, SVP/EDU und BSB den Antrag auf

Rückweisung gemäss Art. 35 der Geschäftsordnung des Gemeinderats mit dem Ziel, dass der Stadtrat

dem Parlament innert 6 Monaten einen neuen Antrag unterbreiten soll. Er begründet die

Rückweisung damit, dass die vorgenannten Fraktionen wegen der schlechten Informationslage zum

jetzigen Zeitpunkt nicht in der Lage seien, mit gutem Gewissen entscheiden zu können.

Rückweisungsantrag der FDP, SVP/EDU und BSB zum Planungskredit Böswisli

Es soll eine Entscheidungsgrundlage mit klaren Angaben über Kosten und Termin für folgende

Varianten erstellt werden:

• Neubau mit 21 Klassenzimmern, 3fach-Turnhalle ohne Turnierinfrastruktur, allfällige Provisorien.

• Projekt gemäss bisheriger Antrag und Weisung (Variante Renovation) mit neu 9 statt 6

zusätzlichen Zimmern, Neubau Dreifachturnhalle ohne Turnierinfrastruktur, allfällige Provisorien.

Es sollen zudem klare Angaben gemacht werden

• zum Zeitrahmen für beide Varianten;

• zu den «Preisschildern» und Kostenrahmen;

(für jede Komponente einzeln: 3fach- Turnhalle, Renovation, Neubau, Provisorien, Tagesschule,

Erdbebensicherheit, Umzugsaufwand, Einrichtungsaufwand, etc.);

• betreffend Einbezug der Fachkommission und der RPK (vorgängig zu Antrag und Weisung)

Frérderic Clerc erläutert die einzelnen Punkte: „Die einzelnen Kostenblöcke wie z.Bsp. Aufwand

Erdbebensicherheit, Dreifachturnhalle, eventuell notwendige Provisorien, usw. sind pro Variante klar

Page 22: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Protokoll

Behörde

Beschluss-Nr.

Sitzung vom

Gemeinderat

3. September 2018

71

auszuweisen. Eventuelle zusätzliche Kosten für die Integration der Tagesschulstruktur müssen für

beide Varianten ausgewiesen werden. Die Ausgaben für die Ausarbeitung dieser

Entscheidungsgrundlage müssen im Bereich der Finanzkompetenz des Stadtrats oder Pflege liegen.

Einbezug der Fachkommission und der RPK bei der Ausarbeitung der Entscheidungsgrundlage für

Antrag und Weisung. Vorlegen einer Empfehlung (in Antrag und Weisung), welches die bevorzugte

Variante aus Sicht des Stadtrats ist - mit klarer Stellungnahme warum bzw. welche Kriterien wie stark

gewichtet wurden.“

Julia Pfister hätte es korrekt und fair gefunden, wenn man zuerst noch die zuständige

Fachkommission zu ihrem Abschied hätte zu Wort kommen lassen. Die Rückweisung habe zur Folge,

dass das Geschäft mit einem neuen Projektierungskredit nochmals vor den Gemeinderat kommen

werde und so verliere man beinahe ein Jahr - und man sei jetzt schon in Verzug. Man dürfe mit der

Erweiterung und dem Umbau des Schulhauses nicht mehr länger warten. Die Schulraumplanung zeige

auf, dass in den nächsten drei Jahren mit einem massiven Anstieg der Schülerzahlen im Südwesten

gerechnet werden müsse. Ab 2023 gebe es im Norden eine massive Steigerung im Bereich der

Schülerzahlen. Bis dahin müssten Neubauten im Bereich Hohfuri und/oder Guss-Areal geplant und zu

einem grossen Teil auch umgesetzt sein. Die beste und schnellste Variante wäre es daher, die Anliegen

des Gemeinderats mittels Zusatz-/Änderungsanträgen zu Antrag und Weisung des Stadtrats

einzubringen. Eine Rückweisung bringe nichts. Wenn man einen Neubau wolle, solle man den Antrag

dafür stellen. Doch einen Umbau und einen Neubau parallel zu projektieren, führe zu enormen

Planungskosten von um die 800‘000 Franken – ob das der Gemeinderat wirklich verantworten wolle,

sei dahingestellt.

Romaine Rogenmoser berichtigt, dass es nicht so sei, dass man einen Neubau wolle. Doch man sei der

Ansicht, dass zuerst alle Zahlen auf dem Tisch liegen müssen, bevor ein Entscheid darüber gefällt

werden könne, dies sei zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht der Fall. Die RPK sei für die beste und

bezahlbarste Option, doch die Fakten zum vorliegenden Geschäft seien einfach ungenügend und nicht

ausreichend abgeklärt.

Frédéric Clerc möchte nochmals in Erinnerung rufen, dass der Stadtrat lediglich 6 Monate Zeit für

einen neuen Antrag und Weisung zur Verfügung habe –er könne damit selbstverständlich auch schon

früher kommen.

Stadträtin Virginia Locher fügt bezüglich den geforderten „Preisschildern“ für die verschieden

Varianten an, dass es hierfür wahrscheinlich einen zusätzlichen Projektierungsantrag und einen klar

definierten Auftrag an die Landis AG brauchen werde. Der Gemeinderat müsse sich einfach im Klaren

Page 23: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Protokoll

Behörde

Beschluss-Nr.

Sitzung vom

Gemeinderat

3. September 2018

72

darüber sein, dass dies sicherlich mit weiteren Kosten und einem höheren Projektierungskredit

verbunden sein werde.

Nadja Naegeli teilt mit, dass man hier mehr Vertrauen in den Stadtrat resp. die Primarschulpflege

haben solle. Es sei doch unbestritten, dass es in den kommenden Jahren dringend mehr Schulraum

brauche. Im Antrag der Primarschule und des Stadtrates werde aufgezeigt, dass die Schaffung von

zusätzlichem Schulraum im Südwesten Priorität habe und dringlich sei. Dass diese trotz der

Dringlichkeit sehr spät angepackt worden sei, wüssten alle. Es wäre also ein Fehler, den Umbau

weiterhin auf die lange Bank zu schieben. Der Substanzwert dieses Schulhauses, welches lediglich

über zu wenig Schulraum verfügt, beläuft sich auf 11 Millionen Franken. Bei einem Neubau bedeute

dies also unweigerlich, dass nicht nur ein funktionierendes Schulhaus abgebrochen werden würde,

sondern dass dann ein vollständig neues Schulhaus gebaut werden müsste und nicht nur ein

Erweiterungsbau für 6 Schulzimmer. Die SP-Fraktion werde dem Planungskredit für die Vorbereitung

und die Durchführung einer Gesamtleistungssubmission geschlossen zustimmen.

Luís Calvo Salgado schlägt vor, dass der Rückweisungsantrag in einen Änderungsantrag umgewandelt

werden solle. Inhaltich könne der Antrag einfach übernommen werden. So würde man Zeit sparen, da

der Stadtrat nicht nochmals mit Antrag und Weisung vor dem Gemeinderat kommen müsste.

Jörg Inhelder merkt zum Thema Substanzwert von 11 oder 12 Millionen an, dass es sich hierbei nur

um einen Bilanzwert handle. Der Gemeinderat müsse prüfen, ob ihn eine Renovation oder ein Neubau

unter dem Strich günstiger zu stehen komme. Der Wert des Schulhauses in der Bilanz spiele dabei

überhaupt keine Rolle. Man müsse vorausschauend planen und genau prüfen, was für Kosten damit

wirklich generiert werden.

Yvonne Waldboth hält fest, dass sich doch zwei Fachkommissionen intensiv mit diesem Geschäft

auseinander gesetzt haben. Auch hätten sich kompetente Personen aus der Verwaltung mit dem

vorliegenden Projektierungskredit befasst und die benötigten Zahlen und Fakten lägen vor.

Die Zeit dränge: Die Bülacher Schüler und Lehrer bräuchten dringend mehr Schulraum. Sie sei gegen

eine Rückweisung. Allenfalls könnten die gestellten Forderungen aber in einen Änderungsantrag

umformuliert werden.

Stadtpräsident Mark Eberli unterstützt einen Änderungs- statt des Rückweisungsantrags. Hier müsste

aber der Projektierungskredit um 150‘000 bis 200‘000 Franken erhöht werden, damit beide Varianten

– Neubau und Umbau – gerechnet werden können und man nicht noch mehr Zeit verliere.

Page 24: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Protokoll

Behörde

Beschluss-Nr.

Sitzung vom

Gemeinderat

3. September 2018

73

Frédéric Clerc findet den finanziellen Aufwand für einen neuen Projektierungskredit zu gross. Man

wolle ja eigentlich nur eine Entscheidungsgrundlage. Plakativ gesagt könne man auch pragmatisch

vorgehen und einen Vergleich mit einem ähnlich grossen Schulhaus vornehmen.

Abstimmung Rückweisungsantrag FDP / SVP-EDU / BSB

Der Rat stimmt der Rückweisung des Geschäfts mit 14 Ja- zu 11 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung zu.

Folgende Aufträge sind mit der Rückweisung verbunden:

Erstellen einer Entscheidungsgrundlage mit klaren Angaben über Kosten und Termin für folgende

Varianten:

• Neubau mit 21 Klassenzimmern, 3fach Turnhalle ohne Turnierinfrastruktur, allfällige Provisorien.

• Projekt gemäss Antrag und Weisung (Variante Renovation) mit neu 9 statt 6 zusätzlichen

Zimmern, Neubau Dreifachturnhalle ohne Turnierinfrastruktur, allfällige Provisorien.

Klare Angaben zu:

• Zeitrahmen für beide Varianten

• «Preisschilder» für jede Komponente einzeln:

Dreifachturnhalle, Renovation, Neubau, Provisorien, Tagesschule, Erdbebensicherheit,

Umzugsaufwand, Einrichtungsaufwand etc.

• Einbezug der Fachkommission und der RPK vorgängig zu neuem Antrag und Weisung

Die Vorsitzende räumt eine Unterbrechung der Sitzung von 20 Minuten ein. Der Rat ist einverstanden.

*** Pause 19.40 bis 20.00 Uhr. ***

Die Vorsitzende informiert, dass Elisabeth Naegeli die Sitzung krankheitshalber verlassen musste. Das

absolute Mehr bleibt unverändert bei 14 Stimmen (26 anwesende Ratsmitglieder).

Page 25: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Protokoll

Behörde

Beschluss-Nr.

Sitzung vom

Gemeinderat

3. September 2018

74

Traktandum 8

Verpflichtungskredit für Anbau Gruppen- und Personalraum sowie Einbau Behinderten-WC im

Kindergarten Soliboden

Die Primarschulpflege und der Stadtrat beantragen dem Gemeinderat, er wolle beschliessen:

1. Für den Anbau eines Gruppenraums, Personalraums und den Einbau einer Behinderten-WC-

Anlage im Kindergarten Soliboden wird zu Lasten der Investitionsrechnung

(217.5030.74/INV00143) ein Verpflichtungskredit von Fr. 455'000.00 (inkl. MwSt.) bewilligt. Die

Kreditsumme erhöht oder vermindert sich um die in der Zeit zwischen der Aufstellung des

Kostenvoranschlages und der Bauausführung eingetretene Baukostenentwicklung

(Baukostenindex Stand April 2017).

Zu diesem Geschäft liegen die Abschiede der Kommission Bildung & Soziales sowie der

Rechnungsprüfungskommission vor. Beide Kommissionen empfehlen das Geschäft im Sinne des

stadträtlichen Antrags ohne weitere Zusatz-/Änderungsanträge einstimmig zur Annahme.

Nicht beschlussrelevante Bemerkung Kommission Bildung & Soziales:

Gemäss neuer Geschäftsordnung wäre ein Fachbericht der Kommission Bau & Infrastruktur

erforderlich. Da das Geschäft aber zwischen den Legislaturen erfolgte, wird darauf verzichtet. Auch

erachtet die zuständige Fachkommission das Geschäft als kompetent und ohne Einwände und hat es

einstimmig verabschiedet. Vom Präsidenten der Kommission Bau & Infrastruktur erhielten wir die

Mitteilung, dass sie keinen Fachbericht macht, da dieser hier nicht erforderlich ist.

Die Vorsitzende übergibt das Wort an die Referentin der Kommission Bildung & Soziales.

Julia Pfister ergänzt namens der Kommission Bildung & Soziales, dass es ein sehr klares Geschäft

gewesen sei. Sie habe auch Kontakt mit René Anthon bezüglich eines Fachberichts der Kommission

Bau & Infrastruktur aufgenommen – man sei sich einig gewesen, dass es hier keinen brauche.

Stephan Blättler fügt als Referent der RPK an, dass das Gebäude zwar bereits 25 Jahre alt sei, aber

damals schon einen guten Standard ausgewiesen habe. Die vorgesehene Erweiterung seit zwar nicht

zwingend, aber auch nicht luxuriös und angesichts wachsender Anforderungen wohl gerechtfertigt.

Allenfalls könnte man sich über den Zeitpunkt und die Terminplanung für die Realisierung der

Arbeiten nochmals Gedanken machen.

Page 26: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Protokoll

Behörde

Beschluss-Nr.

Sitzung vom

Gemeinderat

3. September 2018

75

Es werden keine Fraktionserklärungen verlesen und auch die Detailberatung wird nicht gewünscht.

Abstimmung

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag der Primarschulpflege und des Stadtrats einstimmig zu.

Dieser Beschluss unterliegt gemäss Art. 10 der Gemeindeverordnung dem fakultativen Referendum.

Falls das Referendum ergriffen wird, wird die Geschäftsleitung des Gemeinderats wird mit der

Ausarbeitung des beleuchtenden Berichts beauftragt.

Traktandum 9

Rechnung 2017 (inkl. Produktgruppen)

Die Rechnungsprüfungskommission beantragt dem Gemeinderat, die Jahresrechnung inkl. der

Produktgruppenrechnung 2017 zu verabschieden.

Antrag der RPK:

Die RPK hält zur Jahresrechnung 2017 des politischen Gemeindegutes fest, dass

die laufende Rechnung, Investitionsrechnung, Bilanz und Sonderrechnungen den gesetzlichen

Anforderungen genügt und rechnerische Richtigkeit stimmt;

die laufende Rechnung bei Fr. 135‘414‘000 Ertrag und Fr. 134‘193‘000 Aufwand mit einem

Ertragsüberschuss von Fr. 1‘221‘000 abschliesst;

bei Investitionsausgaben im Verwaltungsvermögen von Fr. 16‘933‘000 und

Investitionseinnahmen von Fr. 1‘747‘000 die Nettoinvestition Fr. 15‘186‘000 beträgt;

die Nettoveränderung im Finanzvermögen der Investitionsrechnung Fr. 4‘520‘000

(Ausgabenüberschuss) beträgt;

die Bilanz Aktiven und Passiven von Fr. 215‘785‘000 aufweist;

durch den Ertragsüberschuss der laufenden Rechnung von Fr. 1‘221‘000 sich das Eigenkapital

von Fr. 97‘614‘000 auf Fr. 98‘935‘000 erhöht hat.

Page 27: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Protokoll

Behörde

Beschluss-Nr.

Sitzung vom

Gemeinderat

3. September 2018

76

Nicht beschlussrelevante Bemerkungen der RPK zur Rechnung 2017:

Nicht im Gesamtabschied aufgeführte Bemerkungen und Anregungen ohne materiellen Einfluss auf

das Rechnungsergebnis, die der RPK wichtig sind, werden in einem separaten Management-Letter

festgehalten und dem Stadtrat schriftlich übergeben.

Finanztechnische Prüfung durch die Verwaltungsrevisionen GmbH

Prüfungsergebnis:

Die getätigten Prüfschritte wurden ohne Bemerkungen oder Beanstandungen abgeschlossen.

Abschliessende Beurteilung:

Nach der Beurteilung der Revisoren entspricht die Jahresrechnung für das am 31.12.2017

abgeschlossene Geschäftsjahr den gesetzlichen Grundlagen und den

Rechnungslegungsgrundsätzen.

Die Vorsitzende gibt folgenden Ablauf zur Abnahme der Rechnung 2017 bekannt:

1. Stellungnahme RPK-Präsidentin zur Rechnung 2017

2. Erläuterungen aus Sicht des Stadtrats zur Rechnung 2017

3. Fraktionserklärungen

4. Detailberatung Produktgruppenrechnung und Wirkungsziel-/Steuerungsgrössenänderungen,

(kapitelweise in der Reihenfolge gemäss Buch ab Seite 6)

5. Laufende Rechnung

6. Investitionsrechnung

7. Schlussabstimmung Jahresrechnung 2017

1. Stellungnahme RPK-Präsidentin zur Produktgruppenjahresrechnung 2017

Romaine Rogenmoser bedankt sich bei Markus Wanner und Christian Hiltebrand, welche zusammen

mit der Abteilung Finanzen eine sehr gute Arbeit geleistet haben. Die Überprüfung der

Verwaltungsrevisionen GmbH habe denn auch keine Beanstandungen bei den insgesamt

134 überprüften Punkten ergeben.

R. Rogenmoser nimmt anhand einer Präsentation Stellung zur Produktgruppenrechnung 2017 und

erläutert dazu die wichtigsten Punkte (Beilage 1 zum Protokoll). Die Abteilungen Bildung, Soziales,

Alter/Gesundheit und Management Dienste würden die meisten Ausgaben ausweisen. In diesem

Zusammenhang müsse man sich fragen, ob und wo dort gespart werden könne resp. was man sich

überhaupt noch leisten wolle und könne. Fakt sei aber auch, dass die ordentlichen Steuern nur einen

kleinen Teil der Einnahmen ausmachen würden. Die Grundstückgewinnsteuer hingegen schenke schon

Page 28: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Protokoll

Behörde

Beschluss-Nr.

Sitzung vom

Gemeinderat

3. September 2018

77

etwas mehr ein. Hier sei es aber jeweils unklar, mit welchem Betrag tatsächlich gerechnet werden

könne. Hinzu komme der jährliche Finanzausgleich des Kantons, aber diese Sicherheit sei gefährlich.

In den getätigten Investitionen von > Fr. 500‘000‘000 seien u.a. der Landkauf Bülach Nord, der

Neubau der Sporthalle, das Zentrale Verwaltungsgebäude sowie auch das Flüchtlings- und

Asylzentrum enthalten. Der insgesamt positive Abschluss der Rechnung 2017 gebe zwar allen Grund

zur Freude, doch seien da auch noch einige Punkte, die verbessert und im Auge behalten werden

müssten, wie z.Bsp:

• Globalbudgets schliessen volle Transparenz und Einflussmöglichkeiten aus

• Leistungsziele / Steuergrössen werden grossräumig ignoriert

• Kostendeckungsgrade (110%) gegenüber Dritten werden nicht erreicht

• Durchschnittlicher Steuerertrag pro Kopf ist tief und sinkend (Absoluter Steuerertrag gestiegen)

• Finanzausgleich: steigend – Leben auf Pump

2. Erläuterungen aus Sicht des Stadtrats zur Produktgruppenjahresrechnung 2017

Stadtrat Walter Baur bedankt sich bei allen, die zum guten Abschluss beigetragen haben und bringt

folgende Ergänzungen an: „Ein letztes Mal wurde heute die Rechnung in Form von HRM 1

(Harmonisiertes Rechnungslegungs-Modell 1) mit der alten Abschreibungspraxis abgebildet.

Ab 1. Januar 2019 beginnt in allen Zürcher Gemeinden ein neues Zeitalter mit HRM 2.

Im Jahr 2012 hatten wir aufgrund unseres Frühwarnsystems ein strukturelles Defizit für das Jahr

2017 entdeckt. Sofort eingeleitete Massnahmen (u.a. Sparprogramm) führten umgehend zum Erfolg,

das heisst, der Aufwand konnte stabilisiert und das strukturelle Defizit verhindert werden, notabene

ohne Steuerfusserhöhung. Auch unter diesem Aspekt ist der Abschluss der Rechnung 2017 sehr

erfreulich.“

3. Fraktionserklärungen

Daniel Wülser dankt namens der EVP/GLP der Verwaltung und dem Stadtrat für die sauber Arbeit und

die korrekten Buchungen. Er sei erfreut, dass der Stadtrat das Budget eingehalten bzw. unterboten

habe. Er sei aber jetzt schon gespannt auf das Budget 2019 und die Rechnung 2018.

Cyrill Hohler fasst sich kurz: „Die SP-Fraktion bedankt sich beim Stadtrat und der Verwaltung für die

geleistete Arbeit für die Rechnung 2017 und der Ratspräsidentin sowie der Ratssekretärin für die

Verschiebung der Rechnungsdebatte und die getätigten Abklärungen. Die Vorgaben in den

Page 29: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Protokoll

Behörde

Beschluss-Nr.

Sitzung vom

Gemeinderat

3. September 2018

78

Produktgruppen und den Abteilungen konnten meistens eingehalten werden oder wurden nicht

gänzlich ausgeschöpft. Der gute Rechnungsabschluss mit einem Ertragsüberschuss von 1.2 Mio. wird

jedoch weiterhin von den grossen Investitionen, welche teilweise schon gesprochen sind (ZVG) oder

noch durch das Parlament müssen (Böswisli), überschattet. Wir wollen der baldigen Diskussion zur

Budgetdebatte aber nicht vorgreifen. Der Rechnung 2017 wird die SP-Fraktion jedenfalls

diskussionslos zustimmen.“

Luís Calvo Salgado bedankt sich im Namen der Grünen herzlichen bei der Verwaltung für die

Erstellung der Rechnung und fügt an: „Die Budgets sind eingehalten worden. Aber wir stellen fest,

dass wir sehr konservativ budgetiert haben. Die bürgerliche Sparpolitik übt einmal mehr Druck auf die

Verwaltung. Wir werden trotzdem zustimmen.“

Andres Bührer führt aus: „Die BSB ist über den positiven Abschluss und die Sparbemühungen erfreut.

Dies entbindet die Verantwortlichen aber nicht von der Pflicht, weiter Kosten einzusparen. Auch

stehen noch grössere, notwendige Investitionen an, die sich in den Budgets/Rechnungen der

kommenden Jahren niederschlagen werden.“

Romaine Rogenmoser teilt mit, dass SVP/EDU den vorliegenden positiven Rechnungsabschluss erfreut

zur Kenntnis nimmt: „Auch die erstklassige Arbeit unserer Finanzabteilung gibt Anlass zur Freude.

Nichtsdestotrotz lassen wir uns nicht von diesem positiven Abschluss blenden, denn wenn man etwas

tiefer in die Zahlen hineinschaut, so ergibt sich doch das eine oder andere Fragezeichen. Uns erstaunt

einmal mehr, mit welcher Nonchalance mehrfach und in den verschiedensten Abteilungen die

vorgegebenen Ziele (Leistungsziele und Steuerungsgrössen) ignoriert werden. Hat das damit zu tun,

dass die Rechnung «Geschichtsschreibung» ist und somit keinerlei Konsequenzen mehr hat? Hat das

bei der diesjährigen Rechnung damit zu tun, dass sich keiner mehr so richtig verantwortlich fühlte,

das ganze Zahlenwerk a) genau zu studieren und b) eben auch die entsprechenden Konsequenzen zu

fordern. Ich kann an dieser Stelle deshalb nur daran erinnern, dass das Budget schon bald auf

unserem Tisch liegt – und ich hoffe wirklich, dass sich auch ein paar der anderen Gemeinderäte dann

die Fragen stellen, wofür wir wieviel Geld ausgeben wollen und noch viel wichtiger: Wofür wir wieviel

Geld ausgeben können. Immer auf Pump zu leben scheint mir nicht die richtige Strategie zu sein –

auch wenn viele junge Leute (und wir haben ja auch ein paar neue junge Parlamentarier im

Gemeinderat) nach der Devise leben: Konsumiere heute – bezahle morgen oder am besten gar nie.“

Page 30: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Protokoll

Behörde

Beschluss-Nr.

Sitzung vom

Gemeinderat

3. September 2018

79

4. Detailberatung

Die Vorsitzende orientiert über das weitere Vorgehen: „Wir gehen kapitelweise gemäss Buch Seite 6

vor. Bei einstimmigen Anträgen zur Rechnung lasse ich jeweils über alle Produktgruppen des Kapitels

abstimmen. Wünscht jemand die Produktgruppen trotz einstimmigen Anträgen einzeln abzustimmen,

ist dies zu beantragen. Ich zähle die Stimmen nur bei der Schlussabstimmung aus oder wenn das

Ergebnis nicht offensichtlich ist. Die Änderungen von Wirkungszielen und Steuerungsgrössen, welche

alle auf den Abschieden zur Jahresrechnung vermerkt sind, werden ebenfalls bei der jeweiligen

Produktgruppe beschlossen.“

Kapitel Abfallbewirtschaftung (AB-01 Abfallbewirtschaftung)

Die Anträge der Kommission Bau & Infrastruktur und der RPK lauten einstimmig auf Genehmigung.

René Anton bedankt bei den Behörden, der Verwaltung und bei Samuel Lienhart und der ehemaligen

Fachkommission IV für die gute, unkomplizierte Zusammenarbeit.

Abstimmung

Die Produktgruppenrechnung AB-01 wird diskussionslos einstimmig genehmigt.

Kapitel Alter (AL-01.6 Altersprojekte und AL-01.8 Anlaufstelle 60plus)

Die Anträge der Kommission Bildung & Soziales und der RPK lauten einstimmig auf Genehmigung.

Abstimmung

Die Produktgruppenrechnung AL-01 wird diskussionslos einstimmig genehmigt.

Page 31: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Protokoll

Behörde

Beschluss-Nr.

Sitzung vom

Gemeinderat

3. September 2018

80

Kapitel Bau, Planung und Umwelt (BA-01 Bau und BA-02 Planung und Umwelt)

Die Anträge der Kommission Bau & Infrastruktur und der RPK lauten für BA-01 und für BA-02 lauten

einstimmig auf Genehmigung.

Abstimmung

Die Produktgruppenrechnungen BA-01 und BA-02 werden diskussionslos einstimmig genehmigt.

Kapitel Bevölkerungsdienste (BE-01 Bevölkerung, BE-02 Friedensrichter und

BE-03 Märkte, Plakatwesen und Veranstaltungen)

Die Anträge der Kommission Bevölkerung & Sicherheit und der RPK lauten einstimmig auf

Genehmigung.

Abstimmung

Die Produktgruppenrechnungen BE-01 bis BE-03 werden diskussionslos einstimmig genehmigt.

Kapitel Bildung (BI-01 Unterricht Primar- und Kindergartenstufe, BI-02 Schulergänzende Leistungen,

BI-03 Berufs- und Erwachsenenbildung, BI-04 Schulliegenschaften und BI-05 Schulverwaltung)

Die Anträge der Kommission Bildung & Soziales und der RPK lauten für BI-01 bis BI-05 einstimmig

auf Genehmigung.

Abstimmung

Die Produktgruppenrechnungen BI-01 bis BI-05 werden diskussionslos einstimmig genehmigt.

Kapitel Finanzen (FI-01 Finanz- und Rechnungswesen / Informatik, FI-02 Steuerung und

FI-03 Betreibungswesen)

Bemerkung zu Produkt FI-01.4 Informatik: Das Produkt ist im Unterschied zum übrigen Geschäftsfeld

FI in der Kompetenz der Kommission Sicherheit und Bevölkerung, daher separat erwähnt. Ab 2018 gilt

dann die Informatik als eine eigene Produktgruppe FI-04 (GR-Beschluss vom 26.06.2017).

Page 32: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Protokoll

Behörde

Beschluss-Nr.

Sitzung vom

Gemeinderat

3. September 2018

81

Die Kommission Bevölkerung & Sicherheit empfiehlt einstimmig die Genehmigung des Produkts

FI-01.4 Informatik.

Die RPK empfiehlt einstimmig die Genehmigung von FI-01 bis FI-03

Abstimmung

Die Produktgruppenrechnungen FI-01 bis FI-03 werden diskussionslos einstimmig genehmigt.

Kapitel Gesundheit (GE-01 Gesundheit)

Die Anträge Kommission Bildung & Soziales und der RPK lauten einstimmig auf Genehmigung.

Die Kommission Bildung & Soziales stellt folgende Zusatzanträge:

Zusatzantrag 1 der Kommission Bildung & Soziales (einstimmig)

GE-01.5 Pflegefinanzierung - Änderung Wirkungsziel:

„Leistung der Pflegekostenbeiträge für Langzeitpflege gemäss kant. Pflegegesetz“ ersetzen durch

folgendes Wirkungsziel: „Bedarfsgerechte Gewährleistung der ambulanten und stationären

Pflegeversorgung der Einwohnenden in guter Qualität bei prioritärer Belegung der Pflegeplätze durch

mittel bis schwer pflegebedürftige Menschen und durch Bereitstellung der Kapazität der ambulanten

Pflegeversorgung zur Vermeidung von Heimeintritten von leicht/nicht pflegebedürftigen Menschen.

Begründung: Die Kommission unterstützt die Pflegeversorgungsstrategie des Stadtrats. Die Strategie

„ambulant vor stationär“ und „so viel Pflegeversorgung wie nötig, so wenig Pflegeversorgung wie

möglich“ soll durch das angepasste Wirkungsziel gefördert werden.

Zusatzantrag 2 der Kommission Bildung & Soziales (einstimmig)

GE-01.5 Pflegefinanzierung – Neue Steuerungsgrösse:

Reduktion der Belegung der bestehenden Pflegeplätze in alters- und Pflegeheimen mit

Leistungsvereinbarung durch nicht oder leicht pflegebedürftige Personen mit tiefer BESA-Stufe.

Ausnahmen gemäss definierten Kriterien wie z.B. Personen mit Demenzerkrankungen ab CDR 1

(Clinical Dementia Rating).

Soll ab 2019: keine Neuaufnahmen von BESA 0-1

Soll ab 2020: keine Neuaufnahmen von BESA 0-2

Soll ab 2021: keine Neuaufnahmen von BESA 0-3

Page 33: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Protokoll

Behörde

Beschluss-Nr.

Sitzung vom

Gemeinderat

3. September 2018

82

Begründung: Die Kommission unterstützt die Pflegeversorgungsstrategie des Stadtrates. Die Strategie

„ambulant vor stationär“ und „so viel Pflegeversorgung wie nötig, so wenig Pflegeversorgung wie

möglich“ soll durch die neue Steuerungsgrösse gefördert werden.

Nicht beschlussrelevante Bemerkungen der Kommission Bildung & Soziales

Der Stadtrat wird gebeten, eine Zusammenarbeit mit dem Entlastungsdienst zu prüfen

(www.entlastungsdienst.ch).

Julia Pfister teilt mit, dass die Anträge so von der alten Fachkommission übernommen und mit

Stadtrat Ruedi Menzi abgesprochen worden sind.

Abstimmungen

Zusatzantrag 1 der Kommission Bildung & Soziales

GE-01.5 Pflegefinanzierung - Änderung Wirkungsziel: „Leistung der Pflegekostenbeiträge für

Langzeitpflege gemäss kant. Pflegegesetz“ ersetzen durch folgendes Wirkungsziel: „Bedarfsgerechte

Gewährleistung der ambulanten und stationären Pflegeversorgung der Einwohnenden in guter

Qualität bei prioritärer Belegung der Pflegeplätze durch mittel bis schwer pflegebedürftige Menschen

und durch Bereitstellung der Kapazität der ambulanten Pflegeversorgung zur Vermeidung von

Heimeintritten von leicht/nicht pflegebedürftigen Menschen.“

Der Antrag wird mehrheitlich angenommen.

Zusatzantrag 2 der Kommission Bildung & Soziales:

GE-01.5 Pflegefinanzierung – Neue Steuerungsgrösse:

Reduktion der Belegung der bestehenden Pflegeplätze in alters- und Pflegeheimen mit

Leistungsvereinbarung durch nicht oder leicht pflegebedürftige Personen mit tiefer BESA-Stufe.

Ausnahmen gemäss definierten Kriterien wie z.B. Personen mit Demenzerkrankungen ab CDR 1

(Clinical Dementia Rating).

Soll ab 2019: keine Neuaufnahmen von BESA 0-1

Soll ab 2020: keine Neuaufnahmen von BESA 0-2

Soll ab 2021: keine Neuaufnahmen von BESA 0-3

Der Antrag wird mehrheitlich angenommen.

Abstimmung Rechnung

Die Produktgruppenrechnung GE-01 wird einstimmig genehmigt.

Page 34: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Protokoll

Behörde

Beschluss-Nr.

Sitzung vom

Gemeinderat

3. September 2018

83

Kapitel Kultur (KU-02 Kultur)

Die Anträge der Kommission Bevölkerung & Sicherheit und der RPK lauten einstimmig auf

Genehmigung.

Abstimmung

Die Produktgruppenrechnung KU-02 wird diskussionslos einstimmig genehmigt.

Kapitel Land- und Forstwirtschaft (LF-01 Forstbetrieb; LF-02 Friedhof -> Zweckverband)

Die Anträge der Kommission Bau & Infrastruktur und der RPK lauten einstimmig auf Genehmigung.

Abstimmung

Die Produktgruppenrechnung LF-01 wird diskussionslos einstimmig genehmigt.

Kapitel Liegenschaften (LI-01 Liegenschaften)

Der Anträge der Kommission Bau & Infrastruktur und der RPK lauten einstimmig auf Genehmigung.

Nicht beschlussrelevante Bemerkungen RPK:

Immobilienstrategie, Portfolio-Management sowie eine konkrete Objektstrategie sind für die

Budgetdebatte vorzulegen.

Abstimmung

Die Produktgruppenrechnungen LI-01 und LI-02 werden diskussionslos einstimmig genehmigt.

Kapitel Management Dienste (MD-01 Politik und MD-02 Stab)

Die Anträge der Kommission Bevölkerung & Sicherheit und der RPK lauten für MD-01 und MD-02

einstimmig auf Genehmigung.

Abstimmungen

Die Produktgruppenrechnungen MD-01 und MD-02 werden diskussionslos einstimmig genehmigt.

Page 35: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Protokoll

Behörde

Beschluss-Nr.

Sitzung vom

Gemeinderat

3. September 2018

84

Kapitel Sicherheit (SI-01 Stadtpolizei Bülach, SI-02 Feuerwehr, SI-03 Zivilschutz und

SI-04 Schiessanlage)

Die Anträge der Kommission Bevölkerung & Sicherheit und der RPK lauten einstimmig auf

Genehmigung.

Abstimmung

Die Produktgruppenrechnungen SI-01 bis SI-04 werden diskussionslos einstimmig genehmigt.

Kapitel Soziales (SO-01 Familie, SO-02 Reissverschluss, SO-03 Flüchtlings- und Asylkoordination,

SO-04 Soziale Dienste, SO-05 Sozialversicherungen und SO-07 KESB)

Die Anträge der Kommission Bildung & Soziales für SO-01 bis SO-04 und für SO-07 lauten

einstimmig auf Genehmigung unter Berücksichtigung der Zusatzanträge. Für SO-05 lautet der Antrag

mehrheitlich auf Genehmigung.

Antrag 1 der Komm. Bildung & Soziales zu SO-01 (einstimmig)

Ergänzung Wirkungsziel:

Das Wirkungsziel „Sensibilisierung für Aspekte der Suchtprävention“ soll wie folgt ergänzt werden:

„Sensibilisierung für Aspekte der Sucht- und Suizidprävention“.

Begründung: Bei bestimmten Altersgruppen ist Suizid die häufigste, in anderen die zweithäufigste

Todesursache.

Antrag 2 der Komm. Bildung & Soziales zu SO-02 (einstimmig)

Neue Steuerungsgrösse:

„Die Anzahl der Praktikumsstellen bei Privaten soll gleich oder grösser als 5 sein.

Begründung: Dadurch soll der Erfolg der neu geschaffenen Stellen aufgezeigt werden.

Die RPK empfiehlt SO-01 bis SO-07 einstimmig zur Genehmigung.

Nicht beschlussrelevante Bemerkungen der RPK

Zu SO-05: Der Kostendeckungsgrad (Dienstleistungen für Dritte) von nur gerade mal 62% ist

inakzeptabel. Die RPK erwartet eine deutliche Verbesserung in den kommenden Jahren.

Page 36: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Protokoll

Behörde

Beschluss-Nr.

Sitzung vom

Gemeinderat

3. September 2018

85

Zum Ressort Soziales allgemein: Die RPK erachtet die Springerkosten im Ressort Soziales nach wie vor

als auffallend hoch. Bereits der Bericht der BDO AG hat signifikante Schwachstellen im Bereich der

personellen Ressourcen festgestellt.

Julia Pfister teilt mit, dass die Anträge – bis auf einen Antrag, den die Kommission Bildung & Soziales

wieder gestrichen hat – von der ehemaligen Fachkommission übernommen worden und mit Stadtrat

Ruedi Menzi abgesprochen sind.

Abstimmungen

Antrag 1 der Kommission Bildung & Soziales zu SO-01:

Ergänzung Wirkungsziel: „Sensibilisierung für Aspekte der Sucht- und Suizidprävention“.

Der Antrag wird mehrheitlich angenommen.

Antrag 2 der Kommission Bildung & Soziales zu SO-02 (einstimmig):

Neue Steuerungsgrösse: „Die Anzahl der Praktikumsstellen bei Privaten soll gleich oder grösser

als 5 sein.“

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

Abstimmung Rechnung

Die bereinigten Produktgruppenrechnungen SO-01 bis SO-07 werden mehrheitlich genehmigt.

Kapitel Sport (SP-01 Sportzentrum Hirslen und Freibad und SP-02 Sportamt)

Die Anträge der Kommission Bevölkerung & Sicherheit und der RPK lauten einstimmig auf

Genehmigung.

Abstimmung

Die Produktegruppenrechnungen SP-01 und SP-02 werden diskussionslos einstimmig genehmigt.

Page 37: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Protokoll

Behörde

Beschluss-Nr.

Sitzung vom

Gemeinderat

3. September 2018

86

Kapitel Verkehr (VE-01 Öffentlicher Verkehr)

Die Anträge der Kommission Bau & Infrastruktur und der RPK lauten einstimmig auf Genehmigung.

Abstimmung

Die Produktgruppenrechnung VE-01 wird diskussionslos einstimmig genehmigt.

Kapitel Werke (WE-01 Baulicher Strassen, WE-02 Betrieblicher Unterhalt Strassen, WE-03

Wasserversorgung, WE-04 Abwasserentsorgung (Kanalisationsnetz) und WE-05 Tiefbau)

Die Anträge der Kommission Bau & Infrastruktur und der RPK lauten einstimmig auf Genehmigung.

Abstimmung

Die Produktgruppenrechnungen WE-01 bis WE-05 werden diskussionslos einstimmig genehmigt.

Kapitel Wirtschaft und Arbeit (WA-01 Standortförderung)

Die Anträge der Kommission Bevölkerung & Sicherheit und der RPK lauten einstimmig auf

Genehmigung.

Abstimmung

Die Produktgruppenrechnung WA-01 wird diskussionslos einstimmig genehmigt.

Page 38: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Protokoll

Behörde

Beschluss-Nr.

Sitzung vom

Gemeinderat

3. September 2018

87

5. Laufende Rechnung

Die RPK beantragt die gesamte laufende Rechnung zu genehmigen.

Abstimmung Laufende Rechnung 2017

Die laufende Rechnung 2017 wird diskussionslos einstimmig genehmigt.

6. Investitionsrechnung 2017

Die RPK beantragt die Investitionsrechnung 2017 zu genehmigen.

Abstimmung Investitionsrechnung

Die Investitionsrechnung 2017 wird diskussionslos einstimmig genehmigt.

7. Schlussabstimmung Jahresrechnung 2017

Für die Schlussabstimmung hält die Vorsitzende folgendes fest:

- Die laufende Rechnung, die Investitionsrechnung, die Bilanz und Sonderrechnungen genügen den

gesetzlichen Anforderungen und die rechnerische Richtigkeit stimmt.

- Die Laufende Rechnung schliesst bei einem Ertrag von Fr. 135'414'213.43 und einem Aufwand

von Fr. 134'193'310.73 mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 1'220'902.70 ab.

- Bei Investitionsausgaben im Verwaltungsvermögen von Fr. 16'933'044.11 und

Investitionseinnahmen von Fr. 1'747'260'30 beträgt die Nettoinvestition Fr. 15'185'783.81.

- Die Nettoveränderung im Finanzvermögen der Investitionsrechnung beträgt Fr. 4'520'053.50.

- Die Bilanz weist Aktiven und Passiven von Fr. 215'784'758.94 auf.

- Durch den Ertragsüberschuss der Laufenden Rechnung erhöht sich das Eigenkapital von

Fr. 97'613'681.70 auf Fr. 98'834'584.40.

- Die Änderungen der Wirkungsziele, Steuerungsgrössen, Produktgruppen und Produkte werden

genehmigt.

Schlussabstimmung Jahresrechnung 2017

In der entsprechenden Schlussabstimmung wird die Jahresrechnung 2017 inkl. der Produktgruppen-

rechnung einstimmig genehmigt.

Page 39: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Protokoll

Behörde

Beschluss-Nr.

Sitzung vom

Gemeinderat

3. September 2018

88

Traktandum 10

Geschäftsbericht 2017

Die Geschäftsleitung hat den Geschäftsbericht 2017 am 11. Juni 2018 der Geschäftsprüfungs-

kommission zur Prüfung und Antragstellung zugewiesen.

Der Abschied der GPK lautet einstimmig auf Genehmigung.

Nicht beschlussrelevante Bemerkungen:

Die GPK empfiehlt einstimmig, bei der Erstellung künftiger Geschäftsberichte auf folgende Punkte zu

achten:

Bei allen Kommissionen sollten sowohl die Zusammensetzung wie auch ein Überblick über die

bearbeiteten Themen aufgeführt werden.

Bei Workshops, Partizipationsverfahren, etc. sollten Angaben zu den tatsächlichen Zahlen

aufgeführt werden. Dabei kann es sich auch um einen ungefähren Wert handeln.

Grafiken sollen öfter eingesetzt werden, um statistische Angaben übersichtlicher und leicht

verständlich darzustellen.

Die Mehrheit der GPK empfiehlt, künftig auf den Druck des Geschäftsberichtes zu verzichten, da

keine Verpflichtung, den Geschäftsbericht in gedruckter Form zu publizieren, besteht. Zum einen

kann das Dokument jederzeit auf der Homepage der Stadt Bülach heruntergeladen werden und

zum anderen kann der Geschäftsbericht im Bedarfsfall ohne weiteres als PDF versendet oder im

Ausnahmefall gedruckt werden.

Stadtpräsident Mark Eberli nimmt die Anregungen gerne entgegen. Unklar sei für ihn was mit „bei

allen Kommissionen sollten sowohl die Zusammensetzung wie auch ein Überblick über die

bearbeiteten Themen aufgeführt werden“ gemeint ist. Die Fachkommissionen, die RPK und die GPK

seien bisher stets aufgeführt worden.

Cornel Broder erklärt, dass hier nicht die gemeinderätlichen Kommissionen gemeint seien, sondern die

anderen im Geschäftsbericht erwähnten Kommissionen wie z.Bsp. die Kulturkommission, Kinder- und

Jugendkommission oder Kommission für Altersfragen.

Abstimmung

Der Gemeinderat beschliesst einstimmig die Genehmigung des Geschäftsberichts 2017.

Page 40: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Protokoll

Behörde

Beschluss-Nr.

Sitzung vom

Gemeinderat

3. September 2018

89

Traktandum 11

Fragen an Kommissionen und Stadtrat

Romaine Rogenmoser hat namens der RPK bereits vorgängig folgende Fragen an Stadtrat H.P. Lienhart

betreffend „laufende Geschäften“ gestellt:

1. Wie ist der Status betreffend Projekt Heizung Lindenhof: weiteres Vorgehen, zu erwartende

finanzielle Auswirkungen, Zeitrahmen

2. Wie ist der Status betreffend Aufstockung Kindergarten Böswisli: konkrete Zahlen der

eingegangenen Offerten, weiteres Vorgehen, Zeitrahmen

3. Wie ist der Status betreffend Garderobengebäude FC: Projektfortschritt, finanzieller und

zeitlicher Rahmen

Mark Eberli teilt mit, dass infolge der krankheitsbedingten Abwesenheit von Stadtrat H.P. Lienhart die

Antworten dem Gemeinderat nachgeliefert werden.

Julia Pfister teilt mit, dass der Stadtrat der Kommission Bildung & Soziales mitgeteilt habe, dass er

den Gemeinderat betreffend Kreditantrag Heizung Schulhaus Lindenhof und Kindergarten Allmend im

Oktober 2018 informieren wird.

Daniel Wülser hat den Stadtrat vorgängig um Beantwortung seiner Anfrage vom 23. Juli 2018

anlässlich dieser Gemeinderatssitzung gebeten: „Gemäss Stadtratsbeschluss vom 30.05.2018 saniert

die Stadt Bülach (Bereich Sportamt) die Rasenplätze beim Schulhaus Halden in Bachenbülach und

beim Schulhaus Hinterbirch. Deshalb habe ich folgende Fragen:

1. Weshalb beteiligt sich die Stadt Bülach bzw. saniert diese Rasenplätze, obwohl diese Rasenplätze

nicht im Besitze der Stadt Bülach sind? Die beiden Rasenplätze sind doch im Besitze der

Gemeinde Bachenbülach und im Besitze der Oberstufenschul-Kreisgemeinde?

2. Wie rechtfertigt der Stadtrat nun die voraussehende Budget-Kreditüberschreitung im Bereich

Sportamt von voraussichtlich Fr. 43‘343.00?

3. Weshalb müssen diese Rasenplätze in diesem Jahr noch saniert werden und warum übernehmen

diese Sanierungskosten nicht die effektiven Besitzer der Rasenplätze?

4. Werden die Benutzer – vermutlich auch externe Benutzer – welche diese sanierten Rasenplätze

dann übernehmen bzw. benutzen auch entsprechend an der Sanierungskosten beteiligt?“

Page 41: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Protokoll

Behörde

Beschluss-Nr.

Sitzung vom

Gemeinderat

3. September 2018

90

Stadtrat Daniel Ammann teilt mit, dass er nicht im Besitz dieser Anfrage sei, er dieser Sache aber

nachgehe und die Fragen noch beantworteten werde. Die Antwort werde Daniel Wülser und dem

Gemeinderat schriftlich nachgeliefert.

Die Vorsitzende weist darauf hin, dass es sich bei dieser „Anfrage“ von Daniel Wülser nicht um einen

eigentlichen Vorstoss im Sinne der Geschäftsordnung handelt, sondern lediglich um „Fragen“ an den

Stadtrat.

Traktandum 12

Diverses

Romaine Rogenmoser äussert sich im Namen der RPK zur vorliegenden Zwischenrechnung 2017 vom

Mai: „Da in Kürze die Zwischenrechnung (mit Stand per Ende August) vorliegt, hat sich die RPK nicht

im Detail mit der Mai-Version beschäftigt – ich werde mich deshalb kurz fassen. Auf den ersten Blick

mag unser Herz frohlocken, denn der Abschluss wird vermutlich sogar positiv sein. Auf den zweiten

Blick sieht das Ganze leider ganz anders aus: Wir haben gröbere Abweichungen in der Bildung und

auch im Bereich Soziales und Gesundheit. Zudem wird diesmal auch die Abteilung Bevölkerung und

Sicherheit mit mehr Ausgaben als budgetiert abschliessen. Gerettet werden wir einmal mehr mit

ausserordentlichen und sehr hohen Grundstückgewinnsteuern, die aber nichts mit dem eigentlichen

«Geschäft» der Stadt zu tun haben, sondern vielmehr einfach dem System zu verdanken sind. Wenn

wir den Abschluss nämlich bei Tageslicht betrachten, dann steuern wir nicht auf ein budgetiertes

Defizit von 1.5 Mio. zu sondern auf ein Defizit in Höhe von 2.7 Millionen zu. Ich hoffe fest, die

Augustzahlen sehen doch nicht ganz so verheerend aus. Schliesslich ist es ein Unterschied, ob ich

«nur» 700'000 Franken dem Vermögen zuführen kann oder eben 3.5 Mio. aus der Grundstückgewinn-

steuer, die es bei einer ausgeglichenen Rechnung dann wären. In diesem Sinne sind wir schon

gespannt auf die Augustzahlen.“

Yvonne Waldboth macht auf den von ihr vorgängig verteilten Flyer mit dem Vorschlag einer neuen

möglichen Landeshymne aufmerksam. Sie fände es schön, wenn auch Bülach einmal zu den ersten

Gemeinden zählen würde, die so etwas zuerst ausprobieren würde.

Stadtrat Ruedi Menzi teilt mit, dass das Sonnensegel für den Spielplatz Stadtweiher noch nicht

angeschafft und montiert werden konnte. Aber dies werde ganz sicher nächstes Jahr nachgeholt.

Page 42: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Protokoll

Behörde

Beschluss-Nr.

Sitzung vom

Gemeinderat

3. September 2018

91

Stadtrat Dr. Walter Bauer informiert über die Neuerungen betreffend Kostendeckungsgrad gemäss

HRM2: „Als direkte Auswirkung von HRM 2 verändert sich die Abschreibungspraxis insofern, dass in

Bülach die Abschreibungen nicht mehr - wie bisher - zentral im Ressort Finanzen erfolgen, sondern

den Kosten der Produkte bzw. Dienstleistungen in den einzelnen Ressorts zugeschlagen werden.

Dadurch verteuern sich diese, so dass sich die bisherigen Deckungsgrade zwangsläufig verschlechtern.

Dies erfordert eine Überprüfung der Kostendeckungsgrade. Als nächsten Schritt ordnete Britta Müller-

Ganz mit E-Mail vom 22. August 2018 an, dass die RPK eine Art „Guidelines“ für die Anpassung der

Steuerungsgrössen erstellen soll, damit diese in den Kommissionen angewendet werden können.“

Informationen der Vorsitzenden

Die Vorsitzende bedankt sich nachträglich noch herzlich bei Stefan Basler für die gute

Zusammenarbeit und sein grosses Engagement für den Gemeinderat und die Stadt Bülach während

den vergangenen sieben Jahren. Für Sein neues Amt als Mitglied der Sozialbehörde wünscht sie ihm

viel Freude und Befriedigung.

Die Vorsitzende weist auf den Gemeinderatsausflug vom kommenden Samstag, 8. September 2018

hin und bittet alle Teilnehmenden ihre ID oder den Pass mitzunehmen. Treffpunkt ist um 8.20 Uhr

beim Busbahnhof.

Rechtskraft der Beschlüsse

Gegen die Gemeinderatsbeschlüsse vom 25. Juni 2018 sind beim Bezirksrat Bülach keine Rechtsmittel

eingelegt worden. Diese sind somit rechtskräftig.

Rechtsbelehrung

Betreffend der an der heutigen Sitzung behandelten Geschäfte werden aus dem Rat keine Einwände

erhoben.

Die Sitzung ist um 21.30 Uhr geschlossen.

Page 43: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Protokoll

Behörde

Beschluss-Nr.

Sitzung vom

Gemeinderat

3. September 2018

92

Bülach, 13. September 2018 Für die Richtigkeit:

Jeannette Wanner, Ratssekretärin

Geprüft: Britta Müller-Ganz

Gemeinderatspräsidentin

Claudia Forni

1. Vizepräsidentin

Stephan Blättler

2. Vizepräsident

Geht an:

Mitglieder des Gemeinderats

Mitglieder des Stadtrats

Stadtschreiber und Stadtschreiber-Stv.

Protokollsammlung

Page 44: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine
Page 45: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine
Page 46: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Antrag

der Geschäftsleitung auf Erstellung

eines Ergänzungsberichts zur Antwort des Stadtrats

auf das Postulat von Andrea Spycher namens der

Rechnungsprüfungskommission betreffend Erbringung

von Dienstleistungen der Abteilung Bildung

22. Oktober 2018

Page 47: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Antrag

Die Geschäftsleitung beantragt dem Gemeinderat gestützt auf Art. 5 Ziff. 2 der

Geschäftsordnung, er wolle beschliessen:

1. Das Postulat von Andrea Spycher namens der Rechnungsprüfungskommission vom

16. November 2015 betreffend Erbringung von Dienstleistungen der Abteilung Bil-

dung soll – nach Vorliegen eines Ergänzungsberichts des Stadtrats – als erledigt

von der Pendenzenliste gestrichen werden.

2. Der Stadtrat wird aufgefordert dem Gemeinderat einen Ergänzungsbericht zu sei-

ner Antwort vom 1. Juni 2016 (SRB-Nr. 176) vorzulegen, der die Entwicklung im

Bereich der Erbringung von Dienstleistungen der Abteilung Bildung erläutert und

die Haltung des Stadtrates zu zukünftigen Dienstleistungen, welche die Abteilung

Bildung für Dritte erbringt, darlegt.

3. Mitteilung an:

- Gemeinderatsmitglieder (via Ratssekretariat)

- Stadtrat

Begründung

Das Postulat von Andrea Spycher namens der RPK vom 16. November 2015 (Beilage 1) wurde vom

Stadtrat fristgerecht am 1. Juni 2016 (SRB-Nr. 176) beantwortet (Beilage 2).

Der Rat hat anlässlich seiner Sitzung vom 5. September 2016 über die Antwort des Stadtrates ab-

gestimmt und an der Abstimmung mit 14 Nein-Stimmen zu 10 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen

gegen die Abschreibung des Postulats entschieden (Beilage 3: Auszug aus dem Protokoll der GR-

Sitzung vom 5. September 2016). Unter anderem stellte sich der Rat kritisch gegen den vom

Stadtrat geplanten Ausbau von Dienstleistungen für andere Gemeinden durch die Abteilung Bil-

dung. Aus diesem Grund sollte das Postulat damals nicht abgeschrieben werden und weiterhin auf

der Pendenzenliste belassen werden.

Page 48: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Im Nachgang zu diesem Beschluss des Rates gab es in der Geschäftsleitung (Büro) umfangreiche

Diskussionen wie mit dem Postulat, das nicht abgeschrieben wurde, umzugehen sei, zumal dazu in

der damaligen Geschäftsordnung keine Regelung bestand. Es wurde bereits damals erwähnt, dass

die neue Geschäftsordnung zu diesem Punkt eine Regelung aufweisen sollte.

Das Postulat Andrea Spycher namens der RPK ist deshalb weiterhin auf der Pendenzenliste des

Gemeinderates. Die neue Geschäftsordnung sieht nun eine klare Regelung vor, welche erlauben

würde, über das weitere Vorgehen definitiv zu entscheiden (Art. 50 a Ziffer 10 GeschO). Weiter

kann bei Annahme des Antrages der Geschäftsleitung auch eine neue und ergänzende Antwort

des Stadtrates verlangt werden, der die Entwicklung seit der letzten Antwort und die heutige

Situation beleuchten könnte.

Bei Ablehnung des Antrages der Geschäftsleitung durch den Gemeinderat gilt das Postulat als er-

ledigt abgeschrieben.

Ansonsten wird nach Eingang des Ergänzungsberichts im GR erneut über Zustimmung oder Ableh-

nung beschlossen. Unabhängig davon wie dann der Entscheid des Gemeinderates ausfallen wird

(Ablehnung oder Zustimmung) ist dann das Postulat in jedem Fall erledigt und von der Penden-

zenliste zu streichen.

Geschäftsleitung des Gemeinderats

Britta Müller-Ganz Jeannette Wanner

Präsidentin Ratssekretärin

Beilagen

1. Postulat von Andrea Spycher namens der RPK vom 16. November 2015

2. Stadtratsbeschluss vom 1. Juni 2015 (SRB-Nr. 176)

Page 49: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine
Page 50: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Protokoll

Behörde

Beschluss-Nr.

Sitzung vom

Auszug

Gemeinderat

5. September 2016

Traktandum 10

Postulat von Andrea Spycher namens der Rechnungsprüfungskommission vom 16.11.2015 betreffend

Erbringung von Dienstleistungen der Abteilung Bildung – Antwort des Stadtrats

Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 1. Juni 2016 (SRB-Nr. 176) fristgerecht das Postulat von Andrea

Spycher betreffend Erbringung von Dienstleistungen der Abteilung Bildung beantwortet. Die Antwort

wurde den Gemeinderatsmitgliedern zugestellt.

Die Vorsitzende fragt Andrea Spycher an, ob sie zur Antwort des Stadtrates Bemerkungen anzubringen

hat.

Andrea Spycher nimmt zur Antwort des Stadtrats wie folgt Stellung: „Im Namen der RPK danke ich

dem Stadtrat für die Beantwortung unseres Vorstosses. Leider hält die Exekutive an ihrer Strategie,

Dienstleistungen der Abteilung Bildung weiteren Gemeinden oder Schulen anzubieten, fest und

beantragt dem Gemeinderat Abschreibung des Postulates. Als Begründung beschreibt sie u.a. die

Bedeutung von Bülach als Zentrum im Zürcher Unterland sowie die wichtige Vorbildfunktion

gegenüber den umliegenden Gemeinden.

Weiter schreibt der Stadtrat, das Angebot der schulnahen Dienste gehöre zu den Kernaufgaben der

Schulen. Wohl wahr in der eigenen Gemeinde, umstritten und wohl in keinem Gesetz verankert, wenn

es um die Ausdehnung an Gemeinden und Schulen ausserhalb der Kreisgemeinden geht. In der

Antwort wird nebst der Schulsozialarbeit und dem Therapieangebot insbesondere dem

schulpsychologischen Dienst Beachtung geschenkt. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen schreiben

vor, dass dieser Dienst in der Regel mindestens 3 Vollzeitstellen umfassen muss. Bülach verfügt im

Moment exakt über dieses Mindestpensum. Wenn nun, wie mit Winkel bereits geschehen, ein

bestehender Vertrag gekündigt wird, besteht das Risiko, dass die Mindestgrösse nicht mehr erreicht

werden kann und somit „neue Kunden akquiriert werden müssen“.

Als Alternativen sind folgende Angebote aufgeführt: Die Zusammenarbeit mit bestehenden grösseren

Diensten oder ein Zusammenschluss in einem Zweckverband oder aber das Modell gemäss

Interessengemeinschaft Bildung Bezirk Bülach (IGB3). Das Modell der IGB3 ist relativ neu.

Schulpsychologen sind weiterhin von der Gemeinde angestellt, werden jedoch über die KOFAS

(Koordinations- u. Fachstelle SPD Bezirk Bülach) einheitlich koordiniert und geleitet. Keines dieser

Angebote wäre nach Meinung des Stadtrats eine Lösung für Bülach. Wie bereits erwähnt erachtet er

den gefällten Entscheid als den richtigen Schritt in die Zukunft.

Page 51: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Protokoll

Behörde

Beschluss-Nr.

Sitzung vom

Auszug

Gemeinderat

5. September 2016

2

Eine Mehrheit der RPK teilt diese Meinung nicht, hält weiter am Vorstoss fest, beantragt keine

Abschreibung und die Beibehaltung auf der Pendenzenliste aufgrund folgender Punkte:

- Ausbau dieser Dienstleistungen ist keine zentrale Aufgabe der Stadt. Die aufgeführten

Argumente überzeugen nicht.

- Mit zunehmender Grösse steigt der Koordinations- und Kontrollaufwand. Der personelle

Bestand der Verwaltung wird steigen, die Verantwortung trägt Bülach.

- Druckmittel zum Nichtausbau von weiteren schulnahen Diensten sollaufrecht erhalten

werden. Eine unkontrollierte Ausweitung muss vermieden werden.“

Claudia Forni beantragt die Diskussion, welcher mit 16 Stimmen stattgegeben wird.

Diskussion

Claudia Forni hält für die Grünen fest, dass für den schulpsychologischer Dienst - und davon rede man

hier ganz konkret - eine Mindestgrösse festgelegt werden müsse und dies nicht einfach eine

Erfindung der Bildungsdirektion sei. Der Auftrag dazu wurde ihr 2013 vom Kantonsrat erteilt, der

damit mit einer grossen Mehrheit – auch aus der rechten Hälfte des Parteienspektrums – dem Antrag

seiner Kommission für Bildung und Kultur zustimmte. Damit konnte die Gefahr einer Kantonalisierung

gebannt und die wesentlichen Vorzüge für Effizienz und Professionalität dennoch beibehalten

werden. Denn es liege auf der Hand, dass z.Bsp. die Stellvertretungen in einem Dienst mit weniger als

drei Stellen schwer zu handhaben sind. Und es sei ebenfalls klar, dass ein grösseres Spektrum an

fachlichen Qualitäten für seriöse Abklärungen sehr zuträglich ist. Und seriöse Abklärungen seien es ja,

die man wolle. Zudem könne mit einer sinnvollen Zuweisung vermieden werden, dass es Probleme

gibt, wenn die Chemie nicht stimmt. Denn ein schulpsychologischer Dienst treffe Entscheidungen, die

nicht nur die Gemeinden viel kosten, sondern auch für die betroffenen Kinder und ihre Familien von

grösster Bedeutung sein können. Dass es – auch im eigenen Interesse – sinnvoll sei, diesen Dienst

weiterhin von der Stadt Bülach aus anzubieten, hat der Stadtrat in seiner Antwort klar dargelegt.

Damit das gesichert ist, ohne dass eine einzelne angeschlossene Gemeinde ihre Bedingungen einfach

diktieren könnte, müsse Bülach dabei seine Fühler etwas weiter als nur bis zu den Kreisgemeinden

ausstrecken dürfen. Man habe im Juni einstimmig einer neuen Steuerungsgrösse

„Kostendeckungsgrad von 100% für Leistungen des schulpsychologischen Dienstes für andere

Gemeinden“ zugestimmt. Es liege am Gemeinderat, darüber zu wachen, dass diese Steuergrösse auch

eingehalten werde. Im Übrigen sei bereits früher dargelegt worden, dass die Zentrumsfunktion der

Stadt Bülach, neben einer klaren Verantwortung auch gewisse Vorteile in Sachen Selbstbestimmung,

Kundennähe und Standortförderung bringe. Man könne ja auch einmal stolz darauf sein, ein Zentrum

zu sein.

Page 52: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Protokoll

Behörde

Beschluss-Nr.

Sitzung vom

Auszug

Gemeinderat

5. September 2016

3

Julia Pfister teilt mit, dass dieses Thema und insbesondere die Weiterverrechnung von Kosten an

andere Gemeinden in der Fachkommission geprüft worden sei. Deshalb habe man ja neu auch den

Kostendeckungsgrad eingeführt. Es sei Stadträtin Virginia Locher und Markus Fischer zuzutrauen, dass

sie dies kontrollieren und im Auge behalten werden.

Andrea Spycher merkt zu den Ausführungen von C. Forni an, dass es hier nicht nur um den

schulpsychologischen Dienst gehe, sondern um den Grundsatzentscheid des Stadtrats, welcher

beinhaltet, dass Bülach grundsätzliche Dienstleistungen wie Therapieangebote oder auch die

Schulsozialarbeit auslagern möchte. Dies wolle die RPK aber nicht. Diese Dienstleistungen sollen nicht

von irgendwo ausserhalb der Kreisgemeinden Bülach vollumfänglich betreut werden.

Andres Bührer meint, dass man sich die die Frage stellen müsse, wie weit hinaus denn Bülach solche

Dienstleistungen anbieten müsse? Die Argumentationen seien ja gut und recht, aber es brauche klare

Grenzen und auch eine gewisse Logik, damit Bülach nicht einfach zum Dienstleister für alle

Gemeinden kreuz und quer durch den Kanton werde.

Fredy Schmid ist der Meinung, dass es eigentlich nicht noch mehr Argumentationen brauche. Es gäbe

zu viele offene, nicht geklärte Punkte. Man müsse dieses Thema auf jeden Fall im Auge behalten und

deshalb sei er gegen die Abschreibung des Postulats.

Abstimmung

Der Rat ist mit 14 Nein-Stimmen zu 10 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen gegen die Abschreibung des

Postulats. Das Postulat wird auf der Pendenzenliste belassen und im Geschäftsbericht des Stadtrats

als unerledigt aufgeführt.

Für die Richtigkeit: Bülach, 08.09.2016

Jeannette Wanner

Ratssekretärin

Page 53: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Protokoll

Behörde

Beschluss-Nr.

Sitzung vom

Auszug Stadtrat 176 1. Juni 2016

1

16.04.22/31.00 Postulat Andrea Spycher betreffend Erbringung von Dienstleistungen der Abteilung Bildung Antwort des Stadtrats

Postulat von Gemeinderätin Andrea Spycher

Datum des Postulats 16. November 2015

Titel des Postulats Erbringung von Dienstleistungen der Abteilung Bildung

Datum der Begründung und

Überweisung im Gemeinderat 7. Dezember 2015

Frist für Bericht und Antrag 7. Juni 2016

(Art. 46 Abs. 9 Geschäftsordnung des Gemeinderats)

Letzte Stadtratsitzung vor Ablauf der Frist 1. Juni 2016

Wortlaut des Postulats

„Der Stadtrat wird aufgefordert, den Beschluss, die Erbringung von Dienstleistungen der Abteilung Bil-

dung an weitere Gemeinden oder Schulen, zu überprüfen.“

Das Postulat wurde der Abteilung Bildung zur Berichterstattung zugewiesen. Der Bericht liegt heute

vor.

Der Stadtrat beschliesst:

1. Das Postulat von Gemeinderätin Andrea Spycher betreffend Erbringung von Dienstleistungen der

Abteilung Bildung wird wie folgt beantwortet:

Strategie des Stadtrats und heutige Praxis

Der Stadtrat von Bülach und auch die Primarschulpflege betonen in ihren jeweiligen Legislaturpro-

grammen die Bedeutung von Bülach als Zentrum im Zürcher Unterland. Bülach gestaltet die regio-

nale Entwicklung aktiv mit und hat im Zusammenhang mit der Erbringung von abgestimmten und

qualitativ hochstehenden Dienstleistungen eine wichtige Vorbildfunktion gegenüber den umliegen-

den Gemeinden. Die Primarschule verfügt über eine Reihe von schulnahen Diensten, die in der Ab-

teilung Bildung zusammengefasst sind. Es sind dies die Schulverwaltung, die Schulsozialarbeit, der

Page 54: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Protokoll

Behörde

Beschluss-Nr.

Sitzung vom

Auszug Stadtrat 176 1. Juni 2016

2

Schulpsychologische Dienst, die Fachstelle Therapien sowie die Tagesbetreuung. Als geleitete Teams

mit erfahrenen Fachpersonen sind diese Bereiche gut aufgestellt und erbringen für die Schulen zu-

geschnittene und aus fachlicher Sicht professionelle Dienstleistungen. Drei dieser Bereiche bieten

ihre Dienstleistungen bereits heute anderen Gemeinden und teilweise der Sekundarschule Bülach

an.

Professionelle Dienstleistungen benötigen eine Mindestgrösse

Kleine Gemeinden haben zum Teil Mühe, Stellen für schulnahe Dienste (Schulsozialarbeit, Schul-

psychologie, Therapien) zu besetzen, weil nur kleine Teilpensen angeboten werden können. Kleine

Dienste haben zudem den Nachteil, dass bei einem Ausfall der betreffenden Person kein Ersatz zur

Verfügung gestellt werden kann. Ebenfalls sind wichtige Bestandteile eines professionell geführten

Dienstes wie Weiterbildung und fachlicher Austausch im Team nur ab einer gewissen Grösse des

jeweiligen Dienstes gewährleistet. Gründe wie diese haben bereits bisher dazu geführt, dass sich

Kreisgemeinden den schulnahen Diensten der Stadt Bülach angeschlossen und mit ihnen entspre-

chende Leistungsvereinbarungen abgeschlossen haben.

Gesetzliche Bestimmungen für den Schulpsychologischen Dienst

Am 4. März 2015 hat der Regierungsrat beschlossen, in der Volksschulverordnung festzuschreiben,

dass ein schulpsychologischer Dienst in der Regel mindestens drei Vollzeitstellen umfassen muss.

Diese Vorgabe muss von den Gemeinden bis zum 31. Juli 2017 umgesetzt werden.

Was heisst das für den schulpsychologischen Dienst (SPD) der Stadt Bülach? Dieser verfügt zurzeit

exakt über dieses Mindestpensum. Da der SPD seine Dienstleistungen auch gegenüber den Kreisge-

meinden erbringt und diese grundsätzlich frei sind, mit wem sie diese Leistungsvereinbarung ab-

schliessen, besteht ein gewisses Risiko, dass bei allfälligen Kündigungen der Leistungsvereinbarung

die Mindestgrösse nicht mehr erreicht wird. Mit dem Abschluss von zusätzlichen Leistungsverein-

barungen würde der SPD die gesetzlichen Vorgaben mit Sicherheit einhalten und die Existenz des

Dienstes könnte besser gewährleistet werden. Einzelne Schwankungen bei den Pensen könnten so

besser aufgefangen werden und das Team hätte eine vernünftige Grösse, so dass auch Stellvertre-

tungen gut abgedeckt werden könnten.

Durch den Regierungsratsentscheid sehen sich etliche Gemeinden gezwungen, sich entweder zu-

sammenzuschliessen oder einem bestehenden schulpsychologischen Dienst anzuschliessen. Davon

betroffen sind beispielsweise alle Gemeinden im Rafzerfeld. Selbst wenn sich diese zu einem

Zweckverband zusammenschliessen würden, könnte die vorgeschriebene Mindestgrösse nicht er-

reicht werden. Bülach könnte mit entsprechenden Anfragen konfrontiert werden.

Page 55: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Protokoll

Behörde

Beschluss-Nr.

Sitzung vom

Auszug Stadtrat 176 1. Juni 2016

3

Aktuelle Optionen zur Sicherung der vom Kanton vorgeschriebenen Stellenprozente

Bei der Erneuerung der Leistungsvereinbarungen mit den Kreisgemeinden hat die Gemeinde Winkel

mitgeteilt, dass sie im Sommer 2017 aus dem Vertrag mit der Stadt Bülach (Dienstleistungen im

Bereich SPD) aussteigen möchte. Das würde auch für Bülach bedeuten, dass die 300 Stellenprozent

für den Schulpsychologischen Dienst nicht mehr gehalten werden könnten. Im August 2015 wur-

den Gemeinden im nördlichen und östlichen Bezirksteil in einem Brief darauf aufmerksam ge-

macht, dass die Stadt Bülach gemäss Beschluss des Stadtrates grundsätzlich die Möglichkeit hätte,

ihre Dienstleistungen im Bereich SPD auch anderen Gemeinden anzubieten. Zwei Gemeinden haben

sich daraufhin gemeldet, worauf im Herbst 2015 ein unverbindliches Gespräch stattfand. Zurzeit ist

lediglich Eglisau an einem Anschluss interessiert. Aufgrund der örtlichen Distanz könnten die zent-

ralen Dienstleistungen in analoger Form angeboten werden, wie dies mit den bestehenden Kreisge-

meinden der Fall ist. Der Abschluss einer Leistungsvereinbarung mit einer Gemeinde wie Eglisau

würde gut in die Strategie des moderaten Wachstums passen und könnte helfen, die Qualität und

schliesslich auch die Existenz des Schulpsychologischen Dienstes zu sichern.

Alternativen zum eigenen Angebot

Grundsätzlich hätte die Stadt Bülach wie andere Gemeinden ebenfalls die Möglichkeit, die schul-

nahen Dienste bei anderen Anbietern einzukaufen oder sich mit anderen zusammenzuschliessen.

Warum macht sie das nicht und warum ist das auch in Zukunft wenig ratsam?

Zusammenarbeit mit bestehenden, grösseren Diensten

Grössere Dienste, die unter Umständen in der Lage wären, Leistungsvereinbarungen mit der Primar-

schule der Stadt Bülach abzuschliessen, befinden sich meistens in Bezirkshauptorten oder in den

grossen Städten Winterthur und Zürich. Die örtliche Distanz solcher Leistungserbringer hat bedeu-

tende Nachteile. Würde man Personal von diesen Zentren aus abordnen, würden die Gesamtkosten

aufgrund der langen Wege steigen, ohne dass in der verbleibenden Zeit mehr Leistungen erbracht

werden könnten. Wenn Personal vor Ort (also in Bülach) rekrutiert würde, so wäre die Führung un-

befriedigend gelöst. Unsere Bereichsleitungen sind schnell vor Ort, wenn es beispielsweise darum

geht, in den Schulen ein Gespräch zu führen. Vorgesetzte aus anderen Bezirkshauptorten wären

vermutlich nicht so flexibel, wenn es darum geht niederschwellig zu intervenieren. Zudem wäre es

auch ein fatales Zeichen gegenüber den Kreisgemeinden, wenn Bülach als Bezirkshauptort solche

Dienstleistungen nicht einmal mehr selber anbieten würde. Aus all diesen Gründen sind solche Zu-

sammenschlüsse für Bülach wenig attraktiv.

Page 56: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Protokoll

Behörde

Beschluss-Nr.

Sitzung vom

Auszug Stadtrat 176 1. Juni 2016

4

Modell gemäss Interessengemeinschaft Bildung Bezirk Bülach (IGB3)

Im Bezirk Bülach gibt es nur einen Schulpsychologischen Dienst (SPD), nämlich derjenige der Stadt

Bülach, welcher die Mindestgrösse von 3 VZE erreicht. Alle anderen Dienste erreichen die Vorgaben

des Kantons nicht. Die IGB3 hat auf Anstoss von Opfikon im Jahre 2014 eine Arbeitsgruppe gebil-

det, welche sich dieser Problematik annahm. Einige der in der IGB3 zusammengeschlossenen Ge-

meinden verfolgen zurzeit ein Modell, bei dem die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen

weiterhin von der Gemeinde angestellt, jedoch über die KOFASP einheitlich koordiniert und geleitet

würden. KOFASB ist die Abkürzung für: Koordinations- und Fachstelle SPD des Bezirks Bülach. Ver-

mutlich werden die beteiligten Gemeinden als Rechtsform einen Verein gründen, dies liegt mindes-

tens eine in Auftrag gegebene Studie nahe. Zwischen dem Verein und den beteiligten Gemeinden

würden Leistungsvereinbarungen definiert, welche im Einzelnen die Aufgabenverteilung zwischen

der Gemeinde und der KOFAS regeln.

Es ist verständlich, dass für Gemeinden mit Kleindiensten eine solche Lösung erstrebenswert ist, vor

allem weil sie wenig am Status quo ändern würde. Zudem sind auch Gemeinden mit Kleindiensten

zum Schluss gekommen, dass Zweckverbände eher schwerfällig sind. Für einige ist der Anschluss an

einen bestehenden Dienst (zum, Beispiel Bülach) eine echte Alternative für andere aus Distanz-

gründen oder aus Angst, die Autonomie zu verlieren, eher unrealistisch.

Für die Stadt Bülach, die bereits heute über einen gut funktionierenden Dienst verfügt, der zudem

die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, bietet das Modell KOFAS keinen Mehrwert sondern würde

im Gegenteil zum Abbau der bestehenden Qualität führen.

Zusammenschluss in einem Zweckverband

Einen Zweckverband gibt es beispielsweise im Bezirk Winterthur Land für den schulpsychologischen

Dienst. Im Raum Bülach gibt es zurzeit keine entsprechenden Zweckverbände. In solchen ist die

Entscheidungsfindung ein eher schwerfälliger Prozess. Als einzelne Gemeinde könnte die Stadt

Bülach -auch in finanziellen Angelegenheiten- überstimmt werden und müsste unter Umständen

Entscheide mittragen, die nicht mit ihren Vorstellungen übereinstimmen.

Die bisher der Abteilung Bildung unterstellten Dienste verfügen über jahrelange Erfahrung und sor-

gen für einen hohen und einheitlichen Standard. Als Erbringer dieser Dienstleistung kann die Stadt

Bülach direkten Einfluss auf die Qualität der Dienstleistung nehmen. Würde die gleiche Dienstleis-

tung bei einem externen Leistungserbringer eingekauft, ginge das während Jahren aufgebaute

Know-how weitgehend verloren und die Stadt Bülach könnte keinen direkten Einfluss mehr auf die

konkrete Ausgestaltung der Dienstleistung nehmen, was zu problematischen Abhängigkeiten und

Unsicherheiten führen könnte.

Page 57: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Protokoll

Behörde

Beschluss-Nr.

Sitzung vom

Auszug Stadtrat 176 1. Juni 2016

5

Das Angebot der schulnahen Dienste gehört zu den Kernaufgaben der Schulen - zusätzliche Leis-

tungsvereinbarungen müssen begründet und vom Stadtrat bewilligt werden

Ziel der Stadt Bülach ist es, ein möglichst gutes Angebot an schulnahen Diensten zur Verfügung zu

stellen, denn diese gehören zum Grundangebot im Volksschulbereich und unterstützen die Schulen

und Familien bei der Bewältigung von schwierigen schulischen Situationen, beispielsweise im Be-

reich der Sonderpädagogik. Bereits durch eine moderate Vergrösserung der Dienstleistung kann im

Bereich der Schulpsychologie die Mindestgrösse und damit auch die Existenz des Dienstes garan-

tiert werden. Eine verstärkte Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden schafft Synergien, die an-

derweitig genutzt werden können. Bei einer moderaten Vergrösserung des Angebotes geht es also

nicht um die Expansion per se, sondern um die Sicherstellung der Qualität und um ein möglichst op-

timales Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag. Der Grundsatzentscheid, die Dienstleistungen

auch anderen Gemeinden und Schulen anbieten zu können, gibt der Abteilung Bildung keinen Frei-

pass, beliebig in diesem Bereich zu expandieren. Jede neue Leistungsvereinbarung muss vom Stadt-

rat abgesegnet werden.

Führt eine moderate Vergrösserung zu einem zusätzlichen Ausbau der Verwaltung?

Eine Öffnung des Dienstleistungsangebots gegenüber weiteren Gemeinden oder Schulen führt zwar

zu einem grösseren personellen Bestand, für den die Stadt Bülach die Verantwortung trägt. Die für

andere Gemeinden erbrachten Dienstleistungen sind aber bereits heute kostendeckend und müss-

ten das auch in Zukunft sein. Zudem sind in den bestehenden Leistungsvereinbarungen die Kündi-

gungsfristen so angesetzt, dass die Abteilung Bildung genügend Zeit hat, den Personalbestand ent-

sprechend zu vergrössern oder zu verkleinern. Weil bei grösseren Diensten das Verhältnis zwischen

Fixkosten (z.B. für Raummiete, Entwicklungsprojekte, Qualitätssicherung) und den Kosten für die

erbrachte Leistung vorteilhafter ist, können diese grundsätzlich kostengünstiger arbeiten. Die Auf-

wendungen für die Führung und Verwaltung steigen nicht proportional zur Vergrösserung des

Dienstes. Deshalb werden diese Aufwendungen durch die zusätzlichen Einnahmen mehr als ge-

deckt. Es ist davon auszugehen, dass der von der Stadt Bülach getragene Anteil für die in der eige-

nen Primarschule erbrachten Dienstleistungen proportional zur betreuten Schülerzahl keinesfalls

wachsen, sondern gleich bleiben oder im besten Fall sinken wird.

Kostendeckungsgrad bei der Weiterverrechnung der Dienstleistungen

Bereits heute wird den Kreisgemeinden für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen ihr Anteil im

Verhältnis zu den bezogenen Dienstleistungen in Rechnung gestellt. Darin eingerechnet sind auch

Mietkosten (z.B. beim SPD), IT Kosten sowie Overheadkosten. Sämtliche so genannte „nicht produk-

tive“ Stunden für Führung, Verwaltung, Weiterbildung etc. werden den Gemeinden anteilsmässig

Page 58: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Protokoll

Behörde

Beschluss-Nr.

Sitzung vom

Auszug Stadtrat 176 1. Juni 2016

6

ebenfalls in Rechnung gestellt. Der Stadtrat hat in seinem Entscheid ausdrücklich festgehalten,

dass die erbrachten Dienstleistungen kostendeckend sein müssen. Neue Leistungsvereinbarungen

würden auch unter diesem Gesichtspunkt geprüft, bevor diese unterschrieben werden.

Fazit

Die schulnahen Dienste der Stadt Bülach sind gut aufgestellt und erbringen für die Schulen abge-

stimmte und professionelle Dienstleistungen. Die bereits jetzt an Kreisgemeinden angebotenen

Dienstleistungen sollen auch anderen Gemeinden oder Schulen angeboten werden können. Einer-

seits haben die veränderten gesetzlichen Bedingungen bei den schulpsychologischen Diensten

(Mindestgrösse) auch die Stadt Bülach in Zugzwang gebracht. Andererseits gibt es gute Gründe an-

zunehmen, dass sich ein moderates Wachstum positiv auf die Stabilität und die Qualität der

Dienste auswirken wird. Bülach als Bezirkshauptort und Zentrumsgemeinde unterstreicht damit

auch die Absicht, ihren Teil der Verantwortung an der Erbringung qualitativ hochwertiger Dienst-

leistungen wahrzunehmen. Die Dienstleistungen werden bereits heute und auch in Zukunft kosten-

deckend angeboten, was zu keinen Mehrkosten für die Stadt Bülach führen wird. Aus diesen Grün-

den hat der Stadtrat an seiner Sitzung vom 22. April 2015 der Öffnung der Erbringungen von

Dienstleistungen der Abteilung Bildung an andere Gemeinden und Schulen zugestimmt. Es gibt zur-

zeit keine neuen Erkenntnisse, die diesen gefällten Entscheid in Frage stellen.

2. Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, vom Bericht zum Postulat von Andrea Spycher betref-

fend Erbringung von Dienstleistungen der Abteilung Bildung Kenntnis zu nehmen und das Postulat

als erledigt von der Pendenzenliste abzuschreiben.

3. Mitteilung an:

a) Nadja Naegeli, Präsidentin des Gemeinderats

b) Mitglieder des Gemeinderats

c) Jeannette Wanner, Ratssekretärin

d) Mitglieder des Stadtrats

e) Mitglieder der Geschäftsleitung

f) Medien

g) Abonnenten für GR-Drucksachen

Page 59: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Protokoll

Behörde

Beschluss-Nr.

Sitzung vom

Auszug Stadtrat 176 1. Juni 2016

7

Stadtrat Bülach

Mark Eberli

Stadtpräsident

Christian Mühlethaler

Stadtschreiber

Page 60: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Abfallbewirtschaftung Neue Abfallverordnung Antrag und Weisung an den Gemeinderat 16. Mai 2018

Page 61: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

2

Antrag

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, er wolle beschliessen:

1. Es wird eine neue Abfallverordnung erlassen.

2. Nach Eintritt der Rechtskraft des Gemeinderats-Beschlusses ist die neue Abfallverordnung dem AWEL zur

Genehmigung einzureichen.

3. Die Abfallverordnung vom 22. Oktober 2007 wird auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Abfallver-

ordnung aufgehoben.

4. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen ab öffentlicher Bekanntmachung Rekurs beim Baurekursge-

richt des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzu-

reichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind

klar zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat

die unterliegende Partei zu tragen.

5. Mitteilung an:

Stadtrat

Page 62: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

3

Weisung

Das Wichtige in Kürze

Bülach ist eine sauberkeitsbewusste Stadt mit Vorbildcharakter. In erster Priorität wird Abfall vermieden. Der übrige

Abfall wird gesetzeskonform und gesundheitsschonend eingesammelt sowie umweltgerecht entsorgt. Hierfür verfügt

die Stadt Bülach über aktuelle Vorschriften und eine zeitgemässe Siedlungsabfallbewirtschaftung.

Ausgangslage Gestützt auf § 35 kantonales Gesetz über die Abfallwirtschaft vom 25. September 1994 und auf Art. 17 Gemeinde-

ordnung vom 10. Juni 2001 erliess der Gemeinderat am 22. Oktober 2007 die Abfallverordnung für die Stadt Bülach.

Diese trat am 1. Januar 2008 in Kraft.

Parallel dazu wurden vom Stadtrat die Vollziehungsverordnung Abfall und das Gebührenreglement Abfall erlassen.

Am 4. Dezember 2015 wurde die eidgenössische Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen

(VVEA) erlassen, welche per 1. Januar 2016 in Kraft trat. Aufgrund dessen hat der Kanton (AWEL) zuhanden der Ge-

meinden Mustervorschriften für eine neue Abfallverordnung erarbeitet.

Neue Abfallverordnung, Formelles In der neuen VVEA wurde die Definition von Siedlungsabfällen geändert. Der Abfall von Betrieben, welche mehr als

250 Vollzeitstellen beschäftigen, gilt nicht mehr als Siedlungsabfall und untersteht folglich nicht mehr der Hoheit der

Gemeinde.

Die neue Abfallverordnung basiert auf der Musterverordnung des AWEL. Neu zu regeln ist zudem das Verfahren mit

invasiven gebietsfremden Organismen (Neophyten). Formell sieht das AWEL vor, durch die Legislative (Gemeinderat)

eine Verordnung zu erlassen und gestützt darauf durch die Exekutive (Stadtrat) die Ausführungsbestimmungen und

das Gebührenreglement festzulegen.

Page 63: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

4

Inhaltliche Änderungen / Ergänzungen in Abfallverordnung Inhaltliche Änderungen ergeben sich im Wesentlichen aufgrund der neuen VVEA des Bundes. Dabei handelt es sich

um Folgendes:

• Betriebe mit mehr als 250 Vollzeitangestellte dürfen neu ihren Abfall über private Entsorgungsfirmen abfüh-

ren lassen.

Im Interesse einer sauberen Stadt soll neu eine Containerpflicht für alle Haushalte eingeführt werden (Art. 5.2 Abfall-

verordnung). Mit Containern kann der Hauskehricht inklusive kleineres Sperrgutmaterial jederzeit entsorgt werden

(auch an Feiertagen und bei Ferienabsenzen). Das Entleeren von Containern ist für den Sammeldienst effizienter als

das Einsammeln von einzelnen Kehrichtsäcken. Am Strassenrand deponierte Säcke können nicht mehr durch Tiere

aufgerissen werden, was positive Auswirkungen auf die Sauberkeit und die Ästhetik hat. Und nicht zuletzt wird die

schwere Arbeit der Kehrichtbelader durch die Verwendung von grösseren Rollcontainern erheblich erleichtert (Ge-

sundheitsschutz).

Die Containerpflicht wird grundsätzlich im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens angewendet und gilt damit pri-

mär bei der Erstellung von Neubauten oder wesentlichen Umbauten/Erweiterungen. Es wurde darauf verzichtet,

Übergangsbestimmungen mit verbindlichen Fristen festzulegen, bis wann bei bestehenden Liegenschaften Nachrüs-

tungen zu erfolgen haben.

Weitere Änderungen / Ergänzungen durch Stadtrat Die gestützt auf Art. 7.2 bzw. 6.6 der neuen Abfallverordnung durch den Stadtrat zu erlassenden Ausführungsbestim-

mungen sowie das Gebührenreglement liegen im Entwurf vor; die Beschlussfassung erfolgt im Nachgang zum Ge-

meinderats-Beschluss. Vorgesehen sind folgende Inhaltliche Änderungen und Ergänzungen in Ausführungsbestim-

mungen und im Gebührenreglement: • Die Zweckmässigkeit betreffend den Bau von Unterflurcontainern wird detaillierter festgelegt (Ziffer 11 Aus-

führungsbestimmungen).

• Der Zeitpunkt der Gebührenerhebung wird klar festgehalten (Ziffer 23 Gebührenreglement).

• Die Gebührentarife inkl./exkl. MwSt. werden präzisiert (Anhang zum Gebührenreglement). Die Höhe der Ge-

bühren bleibt unverändert.

Kantonale Genehmigung, Publikation Nach Vorliegen des rechtskräftigen Gemeinderats-Beschlusses über den Erlass der neuen Abfallverordnung ist die

neue Verordnung dem Kanton (Baudirektion Kanton Zürich/AWEL) zur Genehmigung einzureichen. Anschliessend sind

folgende Dokumente gemeinsam öffentlich bekannt zu machen:

• neue Abfallverordnung, zusammen mit der kantonalen Genehmigung;

Page 64: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

5

• neue Ausführungsbestimmungen;

• neues Gebührenreglement.

Sofern keine Rechtsmittel dagegen eingereicht werden, sind diese Dokumente durch den Stadtrat in Kraft zu setzen

(vorgesehen ist per 1. Januar 2019). Die Inkraftsetzung ist wiederum öffentlich bekannt zu machen.

Folgen einer Ablehnung des Antrags Der Abfall von Betrieben, welche mehr als 250 Vollzeitstellen beschäftigen, gilt nicht mehr als Siedlungsabfall und

untersteht folglich nicht mehr der Hoheit der Gemeinde. Die Stadt Bülach ist verpflichtet, das geänderte Bundesrecht

zu übernehmen. Es fehlt ihr die Rechtsgrundlage, hierfür Gebühren einzuziehen. Betroffene Betriebe könnten ihre

schützenswerten Interessen auf dem Rechtsweg durchsetzen.

Die Einführung einer Containerpflicht für Haushalte basiert nicht auf einer zwingenden Vorgabe von Bund und Kan-

ton. Diese steht im Ermessensspielraum der Stadt Bülach. Bei einer Ablehnung bleibt der heutige Zustand unverän-

dert bestehen. Auf die Festlegung von Übergangsbestimmungen wurde verzichtet, weshalb dies primär Neubauten

trifft.

Fazit

Der Erlass einer neuen Abfallverordnung ist aufgrund der bundesrechtlichen Vorgaben zwingend notwendig. Insge-

samt resultieren keine wesentlichen Änderungen gegenüber der Abfallverordnung 2007. Die Einführung einer Contai-

nerpflicht für Haushalte ist für eine stark wachsende „Energie“-Stadt zeitgemäss, verbessert Sauberkeit und Hygiene

und erleichtert die schwere Arbeit der Kehrichtbelader.

Die Aktualisierung der Ausführungsbestimmungen und des Gebührenreglements als Folge der neuen Abfallverord-

nung ist zweckmässig und angemessen.

Kontaktperson Für weitere Auskünfte steht Heinz von Moos, Leiter Umwelt und Infrastruktur, Telefon 044 / 863 14 51 oder E-Mail

[email protected] gerne zur Verfügung.

Der Gemeinderat wird gebeten, der Vorlage zuzustimmen.

Behördlicher Referent: Stadtrat Willi Meier

Page 65: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

6

Stadtrat Bülach

Mark Eberli Christian Mühlethaler

Stadtpräsident Stadtschreiber

(SRB-Nr.127)

Beilagen:

1. Abfallverordnung, Fassung vom 15. Mai 2018

2. Ausführungsbestimmungen zur Abfallverordnung, Entwurf vom 15. Mai 2018

3. Gebührenreglement zur Abfallverordnung, Entwurf vom 15. Mai 2018

Page 66: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Verordnung über den Abfall der Stadt Bülach

(Abfallverordnung)

vom Erlassdatum (dd.mm.jjjj)

Fassung vom 16. Mai 2018

Page 67: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Abfallverordnung Bülach Seite 2

Entsprechend dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Frau und Mann gelten alle Personen- und Funktionsbe-zeichnungen in dieser Verordnung, ungeachtet der weiblichen oder männlichen Sprachform, für beide Geschlech-ter.

Gestützt auf § 35 Absatz 1 kantonales Gesetz über die Abfallwirtschaft (AbfG) vom 25. September 1994 und auf Art. 17 der Gemeindeordnung vom 10. Juni 2001 erlässt der Gemeinderat folgende Abfallverordnung:

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Art. 1 Gegenstand und Geltungsbereich

1 Diese Verordnung regelt die kommunale Abfallwirtschaft der Stadt Bülach im Bereich der Siedlungsabfälle

nach Art. 3 Buchstabe a der eidgenössischen Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Ab-

fällen (Abfallverordnung, VVEA) vom 4. Dezember 2015.

2 Die Abfallverordnung gilt im ganzen Gemeindegebiet.

3 Der Stadtrat kann in begründeten Fällen für bestimmte Ortsteile, Gebiete oder Veranstaltungen abweichende

Regelungen erlassen.

II. AUFGABEN DER STADT BÜLACH

Art. 2 Sammlungen und Dienste

1 Die Stadt Bülach sorgt dafür, dass Siedlungsabfälle fach- und umweltgerecht gesammelt, abgeführt und

verwertet oder in öffentlichen Anlagen behandelt werden.

2 Sie bietet für Kehricht regelmässige Abfuhren an.

3 Sie sorgt dafür, dass verwertbare Anteile von Siedlungsabfällen wie Glas, Papier, Karton, Metalle, Grüngut,

Textilien sowie Altöl aus Haushalten so weit wie möglich getrennt gesammelt und stofflich verwertet wer-

den.

4 Sie kann Abfuhren oder Sammelstellen für weitere Abfälle anbieten.

5 Sie stellt an stark frequentierten öffentlichen Orten geeignete Abfallbehältnisse zur Verfügung und entleert

diese regelmässig.

Page 68: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Abfallverordnung Bülach Seite 3

6 Sie lässt die vom AWEL angebotenen mobilen Sammlungen von Kleinmengen von Sonderabfällen aus Haus-

halten durchführen und sorgt für die entsprechenden Ankündigungen.

Art. 3 Information

1 Die Stadt Bülach informiert die Bevölkerung und Unternehmen,

a. wie sie Abfälle vermeiden oder umweltgerecht entsorgen können;

b. wie sie invasive gebietsfremde Organismen oder Teile davon entsorgen müssen.

2 Sie koordiniert ihre Informationstätigkeit mit dem Kanton.

3 Alle Haushalte und Unternehmen erhalten regelmässig einen Entsorgungskalender.

4 Die Stadt Bülach erhebt Daten über die Abfallwirtschaft wie Angaben über Abfallmengen, Abfallarten, Ab-

fallherkunft, Entsorgungswege, Kosten und Gebühren. Die Daten sind öffentlich zugänglich und werden dem

Kanton jährlich zur Verfügung gestellt.

Art. 4 Spezialfälle

1 Für eine umweltverträgliche Entsorgung kann die Stadt Bülach mit Unternehmen, die grosse Mengen von

Siedlungsabfällen erzeugen, Vereinbarungen zur Abfallvermeidung oder Abfallbehandlung abschliessen.

2 Bei der Nutzung von öffentlichem Grund kann die Stadt Bülach derartige Beschränkungen sowie weitere

Massnahmen zur Abfallbewirtschaftung gegenüber jedem Nutzer, insbesondere auch gegenüber Veranstal-

tern, anordnen.

3 Einkaufsläden und Betriebe der Unterwegsverpflegung haben ihrer Kundschaft genügend Sammelbehältnisse

für Kehricht und Separatabfälle zur Verfügung zu stellen. Sie können verpflichtet werden, liegen gelassene

Abfälle einzusammeln und zu entsorgen.

Page 69: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Abfallverordnung Bülach Seite 4

III. PFLICHTEN DER INHABER VON ABFÄLLEN

Art. 5 Umgang mit Abfällen

1 Siedlungsabfälle müssen den von der Stadt Bülach bezeichneten Sammlungen oder Sammelstellen überge-

ben werden. Die getrennt zu sammelnden Siedlungsabfälle (Separatabfälle) sind nach den Vorschriften der

Stadt Bülach der entsprechenden Sammlung zuzuführen.

2 Haushaltkehricht muss in gebührenpflichtigen Säcken in Containern bereitgestellt werden.

3 Die Sammelstellen für Separatabfälle dürfen nur zu den angegebenen Zeiten benützt werden und aus-

schliesslich zur Entsorgung von Separatabfällen in die dafür vorgesehenen Behältnisse.

4 Öffentliche Abfallbehältnisse dienen der Aufnahme von Kleinabfällen. Sie dürfen nicht zur Entsorgung von

Kehrichtsäcken oder grösseren Mengen von Abfällen benutzt werden.

5 Es ist verboten, Abfälle im Freien oder in Öfen, Cheminées oder dergleichen zu verbrennen. In privaten Ver-

brennungsanlagen, insbesondere in Cheminées, Kachelöfen und Stückholzheizungen dürfen nur stückiges

naturbelassenes Holz und unbehandeltes massives Altholz aus dem Garten (Zaunpfähle, Holzlatten, Bohnen-

und Tomatenstangen) verbrannt werden; jedoch kein Holz, das bemalt, beschichtet, verleimt oder sonst wie

behandelt oder auf andere Weise mit Schadstoffen belastet ist.

6 Natürliche Wald-, Feld- und Gartenabfälle dürfen ausserhalb von Anlagen nur verbrannt werden, wenn sie

so trocken sind, dass nur wenig Rauch entsteht. In den Monaten November bis Februar ist die Verbrennung

im Freien verboten. Ausgenommen sind Brauchtums- und Grillfeuer.

7 Es ist verboten, Abfälle im Freien auf öffentlichem oder privatem Grund abzulagern oder stehen zu lassen.

8 Abfälle dürfen nicht der Kanalisation zugeführt werden.

9 Sonderabfälle aus Haushalten sind dem Handel, einer mobilen kantonalen Sammlung, der kantonalen Son-

derabfall-Sammelstelle oder einem Betrieb zuzuführen, der über eine Bewilligung zur Entgegennahme von

Sonderabfällen verfügt.

10 Invasive gebietsfremde Organismen oder Teile davon müssen so entsorgt werden, dass keine Weiterverbrei-

tung erfolgt.

Page 70: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Abfallverordnung Bülach Seite 5

IV. GEBÜHREN

Art. 6 Gebühren

1 Die Kosten für die Entsorgung der Siedlungsabfälle werden den Verursachern oder Inhabern mittels verursa-

chergerechten und kostendeckenden Gebühren überbunden.

2 Die Gebühren setzen sich zusammen aus:

a. einer Grundgebühr und

b. mengenabhängigen Gebühren.

3 Die Grundgebühr wird pro Wohneinheit und pro Betrieb jährlich erhoben. Die Grundgebühr ist auch zu ent-

richten, wenn keine Dienstleistungen der Stadt Bülach im Abfallbereich beansprucht werden.

4 Die mengenabhängigen Gebühren werden nach Volumen für Haushaltkehricht und nach Gewicht für Sperr-

gut und Betriebskehricht erhoben.

5 Überschüsse oder Defizite aus Vorjahren werden bei der Anpassung der Gebühren berücksichtigt.

6 Der Stadtrat erlässt ein Gebührenreglement zur Abfallverordnung, in dem insbesondere Ausgestaltung und

Höhe der Abfallgebühren sowie die Art der Gebührenerhebung festgelegt werden.

V. VOLLZUG

Art. 7 Vollzug

1 Der Stadtrat vollzieht diese Verordnung und erlässt die darauf oder auf die Abfallgesetzgebung des Bundes

oder Kantons gestützten Anordnungen (Verfügungen, Bussen), soweit nichts anderes geregelt ist.

2 Der Stadtrat erlässt Ausführungsbestimmungen zur Abfallverordnung, mit welchen die Details zu den Abfuh-

ren und Sammlungen festgelegt werden.

3 Der Stadtrat kann die Zuständigkeit zum Erlass von Anordnungen an ein einzelnes oder an mehrere seiner

Mitglieder delegieren.

4 Der Stadtrat bestimmt die für Abfallwirtschaft zuständige Stelle der Stadt Bülach.

Page 71: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Abfallverordnung Bülach Seite 6

Art. 8 Kontrollen und Kostenüberbindung

1 Die Stadt Bülach kann Abfallgebinde zu Kontrollzwecken öffnen.

2 Die Kosten für die vorschriftsgemässe Entsorgung von unsachgemäss beseitigten oder illegal abgelagerten

Abfällen und die damit verbundenen Umtriebe können dem Verursacher unabhängig von einem Strafverfah-

ren und zusätzlich zu einer allfälligen Busse in Rechnung gestellt werden.

Art. 9 Erfüllung von Aufgaben der Stadt Bülach durch Dritte

1 Die Stadt Bülach kann Aufgaben im Abfallwesen wie Sammeldienste oder Entsorgung von gesammelten

Abfällen ganz oder teilweise von Privaten oder öffentlich-rechtlichen Organisationen erfüllen lassen.

2 Sie kann sich für solche Zwecke mit anderen Gemeinden zusammenschliessen.

VI. STRAF- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Art. 10 Strafbestimmungen

1 Bei Widerhandlungen gegen Bestimmungen dieser Verordnung sind die Strafbestimmungen des übergeord-

neten Rechts, insbesondere § 39 AbfG, anwendbar.

2 Mit Busse wird bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig kleine Mengen von Abfällen wie Verpackungen ein-

schliesslich Flaschen, Getränkedosen und Plastiksäcke, Drucksachen, Speisereste, Kaugummis oder Zigaret-

tenstummel wegwirft oder liegen lässt (vergleiche Art. 20 der Polizeiverordnung der Stadt Bülach). Von die-

sem Verbot kann der Stadtrat bei bewilligungspflichtigen Veranstaltungen Ausnahmen vorsehen.

Art. 11 Inkrafttreten

1 Diese Verordnung bedarf der Genehmigung durch das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL).

2 Der Stadtrat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung. Die Abfallverordnung vom

22. Oktober 2007 tritt auf diesen Zeitpunkt ausser Kraft.

Page 72: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Abfallverordnung Bülach Seite 7

Diese Verordnung wurde vom Gemeinderat

beschlossen am : ......................................

Präsident/in : ...................................... ………………………………..

Ratssekretärin : ...................................... ………………………………..

Vom Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft

mit Verfügung Nr. : ......................................

genehmigt am : ......................................

Bülach, 16. Mai 2018

Page 73: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Gebührenreglement zur Verordnung über den Abfall der Stadt Bülach

vom Erlassdatum (dd.mm.jjjj)

ENTWURF vom 15. Mai 2018

Page 74: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Gebührenreglement zur Abfallverordnung Bülach Seite 2

Entsprechend dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Frau und Mann gelten alle Personen- und Funktionsbe-zeichnungen in dieser Verordnung, ungeachtet der weiblichen oder männlichen Sprachform, für beide Geschlech-ter.

Gestützt auf Art. 6 Abs. 6 Abfallverordnung der Stadt Bülach erlässt der Stadtrat folgendes Gebührenreglement:

I. GRUNDGEBÜHR

Ziff. 1 Die Grundgebühr wird in Form einer Jahrespauschale erhoben.

Ziff. 2 Mit der Grundgebühr werden die Kosten für die Separatsammlungen, für Information, Beratung,

Personal, Administration und für die dem Kanton zu entrichtende Abgabe für die Entsorgung von

Kleinmengen an Sonderabfällen gedeckt.

Ziff. 3 Zur Entrichtung der Grundgebühr verpflichtet sind:

a. Haushalte

b. Unternehmen mit weniger als 250 Vollzeitstellen. Darunter fallen sämtliche Gewerbe-, Industrie-

und Dienstleistungsbetriebe sowie Betriebe aus Land- und Forstwirtschaft.

c. Vereine, Stiftungen und andere Organisationen, sofern sie über eigene oder gemietete

Räumlichkeiten verfügen.

Ziff. 4 Die Pflicht zur Entrichtung der Grundgebühr liegt bei den Haushalten beim Grundeigentümer. Bei den

Betrieben sind die Betriebsinhaber zuständig. Massgebend sind die Eigentums- oder Mietverhältnisse

zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung.

Ziff. 5 Die Grundgebühr ist auch dann in vollem Umfang zu entrichten, wenn die Dienstleistungen der Stadt

Bülach im Abfallbereich nicht oder nur teil- oder zeitweise beansprucht werden.

Ziff. 6 Ausserordentliche Aufwendungen können den Verursachern verrechnet werden.

Ziff. 7 Als Wohneinheit im Sinne dieses Reglements gelten bewohnte oder bewohnbare Räumlichkeiten

(Wohnung, Einfamilienhaus etc.) unabhängig von der Anzahl Zimmer oder der darin lebenden

Personen.

Ziff. 8 Eine Betriebseinheit im Sinne dieses Reglements liegt vor, wenn ein Unternehmen mit weniger als

250 Vollzeitstellen Räumlichkeiten ganz oder teilweise für seine Geschäftstätigkeit benutzt und in

diesen unternehmerisch eigenständig tätig ist.

Page 75: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Gebührenreglement zur Abfallverordnung Bülach Seite 3

Ziff. 9 Verfügt ein solches Unternehmen über mehrere Betriebseinheiten im Sinne von Ziffer 8 (z.B. Filialen),

hat jede Einheit die Grundgebühr zu entrichten.

Ziff. 10 Befinden sich verschiedene Unternehmen in der gleichen Liegenschaft, hat jeder einzelne Betrieb die

Grundgebühr zu entrichten.

Ziff. 11 Auch die städtischen Einrichtungen (Stadtverwaltung, städtische Betriebe, Schulhäuser etc.) sind

einzeln gebührenpflichtig. Die Festlegung der Betriebseinheiten erfolgt durch die zuständige Stelle der

Stadt Bülach.

Ziff. 12 Von der Grundgebühr befreit sind:

a. Unternehmen, die ihre Tätigkeit ausschliesslich innerhalb der Privatwohnung des Inhabers

ausüben.

b. Einzelunternehmen innerhalb einer Praxis- oder Bürogemeinschaft. Als solche Gemeinschaft

gelten Betriebe, wenn sie in den gleichen Räumlichkeiten tätig sind und sie gemeinsam die

Infrastruktur nutzen. Solche Betriebsgemeinschaften haben nur eine Grundgebühr zu entrichten.

c. Inaktive Firmen sowie Betriebe ohne Angestellte und Räumlichkeiten.

d. Wohneinheiten, die mehr als ein Jahr leer stehen.

Anträge auf Erlass bzw. Rückerstattung der Grundgebühr sind schriftlich einzureichen.

Ziff.13 Die Stadt Bülach kann die Grundgebühr maximal fünffach erhöhen für Betriebe, welche grössere

Mengen Separatabfälle über die städtischen Abfuhren oder Sammelstellen entsorgen. Die zuständige

Stelle der Stadt Bülach legt fest, ab welchen Mengen die Gebühr erhöht wird.

Ziff. 14 Die Höhe der Grundgebühren ist im Anhang ersichtlich.

II. MENGENABHÄNGIGE GEBÜHREN

Ziff. 15 Für Kehricht aus Haushalten wird eine volumenabhängige Gebühr (Sackgebühr) erhoben. Für

Haushaltkehricht müssen daher die gebührenpflichtigen Zürcher Unterland-Kehrichtsäcke (IG KSG)

verwendet werden. Dies gilt auch für kleine Mengen Betriebskehricht.

Ziff. 16 Für Kehricht aus Betrieben, der in Betriebscontainern bereitgestellt wird, wird eine

gewichtsabhängige Gebühr erhoben. Die Betriebe sorgen dafür, dass die Container mit einem

Datenträger für die Gewichtserfassung (Chip) ausgerüstet sind und der zuständigen Stelle der Stadt

Bülach gemeldet werden.

Page 76: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Gebührenreglement zur Abfallverordnung Bülach Seite 4

Ziff. 17 Für Sperrgut aus Haushalten und Betrieben wird eine gewichtsabhängige Gebühr erhoben. Dazu ist

das Sperrgut mit Sperrgutmarken zu versehen.

Ziff. 18 Die Höhe der mengenabhängigen Gebühren ist aus dem Anhang ersichtlich.

III BEZUGSSTELLEN KEHRICHTSÄCKE UND SPERRGUTMARKEN

Ziff. 19 Die gebührenpflichtigen Zürcher Unterland-Kehrichtsäcke können bei Verkaufsläden in Bülach und

Umgebung bezogen werden.

Ziff. 20 Die zuständige Stelle der Stadt Bülach rüstet im Auftrag der Betriebe und gegen Rechnung die

Betriebscontainer mit Chips für die Gewichtserfassung aus.

Ziff. 21 Gebührenmarken für Sperrgut können bei den im Entsorgungskalender bezeichneten Verkaufsstellen

bezogen werden.

IV GEBÜHREN FÜR WEITERE DIENSTLEISTUNGEN

Ziff. 22 Für den Häckseldienst wird ein pauschaler Unkostenbeitrag erhoben (siehe Anhang).

V. GEBÜHRENERHEBUNG

Ziff. 23 Die Grundgebühr wird anfangs Jahr rückwirkend für das vergangene Jahr in Rechnung gestellt.

Ziff. 24 Die Zahlungsfrist für Gebühren beträgt 30 Tage ab Rechnungsdatum.

Ziff. 25 Gegen die Rechnung kann innert 30 Tagen ab Erhalt bei der zuständigen Stelle der Stadt Bülach

Einsprache erhoben werden. Die Einsprache ist schriftlich einzureichen und zu begründen. Wird die

Einsprache abgelehnt, kann vom Stadtrat ein rekursfähiger und kostenpflichtiger Entscheid verlangt

werden.

Ziff. 26 Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird der Schuldner gemahnt. Ab Datum der ersten Mahnung schuldet

er einen Verzugszins von 5 % pro Jahr. Für die zweite Mahnung wird eine Gebühr erhoben.

Page 77: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Gebührenreglement zur Abfallverordnung Bülach Seite 5

VI. BEARBEITUNGSGEBÜHR FÜR ILLEGAL ENTSORGTEN ABFALL

Ziff. 27 Die Kosten für die Entsorgung von unsachgemäss beseitigten oder illegal abgelagerten Abfällen und

die damit verbundenen Umtriebe können dem Verursacher unabhängig von einem Strafverfahren und

einer Busse in Rechnung gestellt werden.

VII. Inkrafttreten

Ziff. 28 Dieses Gebührenreglement tritt gleichzeitig mit der neuen Abfallverordnung in Kraft.

Genehmigt mit Beschluss Nr. …..… vom ………………………………

Stadtrat Bülach

Mark Eberli Christian Mühlethaler Stadtpräsident Stadtschreiber

Page 78: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Gebührenreglement zur Abfallverordnung Bülach Seite 6

Anhang zum Gebührenreglement

Gebühren 2017 in Franken inkl. MwSt. von 8 %:

Jährliche Grundgebühr

Haushalte 103.70

Betriebe 103.70

Gebührensäcke für Kehricht

17 Liter-Sack (10er Rollen) 8.70

35 Liter-Sack (10er Rollen 16.50

60 Liter-Sack (5er Rollen) 12.40

110 Liter-Sack (5er Rollen) 19.30

Gebühren für Betriebskehricht

Pro Kilogramm Containerinhalt 0.27

Gebührenmarken für Sperrgut

Kleine Marken bis 5 kg 1.80

Grosse Marken bis 20 kg 7.20

Häckseldienst

Gebühr pro Einsatz 20.00

Gebühr für illegal entsorgten Abfall

Pauschalbetrag für Kleinmengen 100.00

Bei grösserem Aufwand werden die effektiven Kosten in Rechnung gestellt.

Bülach, 4. Oktober 2017

Page 79: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Anhang zum Gebührenreglement

Gebührentarif 2019

Grundgebühr

Haushalte Fr. 96.00 zzgl. MwSt. Betriebe Fr. 96.00 zzgl. MwSt.

Mengenabhängige Gebühren

Gebührensäcke für Kehricht (IGKSG Zürcher Unterland) 17 Liter-Sack (10er Rollen) Fr. 8.70 inkl. MwSt. 35 Liter-Sack (10er Rollen) Fr. 16.50 inkl. MwSt. 60 Liter-Sack (5er Rollen) Fr. 12.40 inkl. MwSt. 110 Liter-Sack (5er Rollen) Fr. 19.30 inkl. MwSt. Gebührenmarken für Sperrgut Kleine Marken bis 5 kg Fr. 1.80 inkl. MwSt. Grosse Marken bis 20 kg Fr. 7.20 inkl. MwSt. Gebühren für Betriebskehricht Pro Kilogramm Containerinhalt Fr. 0.25 zzgl. MwSt.

Gebühren für weitere Dienstleistungen

Häckseldienst Gebühr pro Einsatz Fr. 20.00 zzgl. MwSt.

Bearbeitungsgebühr für illegal entsorgten Abfall

Pauschalbetrag für Kleinmengen Kosten pro Ereignis Fr. 100.00

Die Preise werden mit dem gültigen Mehrwertsteuersatz nach Vorgabe des Bundes verrechnet. Bülach, 15. Mai 2018 / ENTWURF

Page 80: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über den Abfall der Stadt Bülach

vom Erlassdatum (dd.mm.jjjj)

ENTWURF vom 15. Mai 2018

Page 81: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Ausführungsbestimmungen zur Abfallverordnung Bülach Seite 2

Entsprechend dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Frau und Mann gelten alle Personen- und Funktionsbe-zeichnungen in dieser Verordnung, ungeachtet der weiblichen oder männlichen Sprachform, für beide Geschlech-ter.

Gestützt auf Art. 7 Abs. 2 Abfallverordnung der Stadt Bülach erlässt der Stadtrat folgende Ausführungsbestim-

mungen:

I. EINLEITUNG

I.1 Gegenstand

Ziff. 1 Die vorliegende Ausführungsbestimmung regelt Organisation und Durchführung der Kehricht- und

Sperrgutabfuhr, der Separatsammlungen sowie weitere Dienstleistungen der Gemeinde.

I.2 Definition der Abfallarten

Ziff. 2 Haushaltkehricht: vermischte, brennbare Siedlungsabfälle aus Haushalten.

Ziff. 3 Betriebskehricht: vermischte, brennbare Siedlungsabfälle aus Betrieben.

Ziff. 4 Sperrgut: Kehricht, der wegen seiner Abmessungen oder seines Gewichtes nicht in zulässige Gebinde

passt.

Ziff. 5 Separatabfälle: Siedlungsabfälle, die separat gesammelt werden (durch Separatabfuhr, in Sammelstel-

len oder über den Handel) und ganz oder teilweise der Wiederverwendung, der Verwertung oder einer

Behandlung zugeführt werden.

Ziff. 6 Sonderabfälle: Abfälle, die im Abfallverzeichnis, das nach Artikel 2 der eidgenössischen Verordnung

vom 22. Juni 2005 über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) erlassen wurde, als Sonderabfälle bezeichnet

sind.

II. KEHRICHT UND SPERRGUT

II.1 Kehrichtabfuhr

Ziff. 7 Abfuhr von Haushaltkehricht erfolgt in der Regel einmal wöchentlich.

Ziff. 8 Abfuhr von Betriebskehricht erfolgt in der Regel zweimal wöchentlich.

Page 82: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Ausführungsbestimmungen zur Abfallverordnung Bülach Seite 3

II.2 Behältnisse für Kehricht

Ziff. 9 Für Haushaltkehricht dürfen nur die gebührenpflichtigen Zürcher Unterland-Kehrichtsäcke (IG KSG)

verwendet werden. Diese sind ordentlich zu verschliessen.

Ziff. 10 Die Kehrichtsäcke müssen in Containern bereitgestellt werden. In die Container dürfen keine losen

Abfälle geworfen werden.

Ziff. 11 Bei Überbauungen ab 40 Wohneinheiten können Unterflur-Container gebaut werden.

Ziff. 12 Unternehmen mit weniger als 250 Vollzeitstellen können zur Verwendung von Containern für Be-

triebskehricht verpflichtet werden.

Ziff. 13 Die Container für Betriebskehricht müssen mit einem Datenträger für die Gewichtserfassung (Chip)

ausgerüstet sein. Container für Betriebskehricht sind bei der zuständigen Stelle der Stadt Bülach zu

melden; ebenso wie der Austausch oder die Ausserbetriebnahme eines solchen Containers.

Ziff. 14 Die Container für Haushalt- und für Betriebskehricht sind gut lesbar zu beschriften (Eigentümer, Ad-

resse). Sie müssen sauber gehalten werden und umschlagfähig sein. Sie dürfen nur soweit gefüllt

werden, dass der Deckel vollständig geschlossen werden kann.

Ziff. 15 Ein Container gilt dann als umschlagfähig, wenn er rollbar ist sowie die Seitengriffe, die Griffe am

Deckel, der Deckel selbst, die Scharniere des Deckels und das Kippschloss intakt sind.

II.3 Sperrgutabfuhr

Ziff. 16 Sperrgut aus Haushalten und Betrieben ist mit Gebührenmarken zu versehen und der jeweiligen regu-

lären Kehrichtabfuhr mitzugeben.

Ziff. 17 Sperrgut darf die Maximallänge von 2 m und das Maximalgewicht von 20 kg pro Einheit nicht über-

schreiten. Grössere bzw. schwerere Gegenstände werden nicht abgeführt und müssen auf eigene Kos-

ten entsorgt werden.

Ziff. 18 Nicht brennbare Teile, wie z.B. Metalle, sind vorgängig soweit möglich zu entfernen.

II.4 Bereitstellung von Kehricht und Sperrgut

Ziff. 19 Die Abfälle dürfen frühestens am Vorabend (ab 16.00 Uhr) und müssen spätestens um 07.00 Uhr des

Abholtages an der Sammelroute bereitgestellt werden.

Page 83: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Ausführungsbestimmungen zur Abfallverordnung Bülach Seite 4

Ziff. 20 Container, welche mehr als 3 m von der Sammelroute entfernt stehen, sind zur Leerung an die Strasse

zu stellen.

Ziff. 21 Die Abfälle sind so bereitzustellen, dass der Durchgang auf Trottoirs, Wegen und Hauszufahrten nicht

blockiert sowie der Strassensichtbereich nicht beeinträchtigt wird. Der Verkehr, der Reinigungs- und

Winterdienst darf nicht behindert werden.

Ziff. 22 Alle Container, welche nicht über ein Kippschloss verfügen, sind unverschlossen bereitzustellen.

Ziff. 23 Von der Kehrichtabfuhr nicht mitgenommene Abfälle sind vom Inhaber am gleichen Tag wieder zu

entfernen.

Ziff. 24 Der Abfuhrunternehmer ist berechtigt, die Abfälle stehen zu lassen, wenn diese oder die Behältnisse

nicht den Anforderungen dieser Bestimmung entsprechen.

Ziff. 25 Liegenschaften an Wegen, kurzen Verbindungsstrassen, Sackgassen ohne Wendeplatz etc. werden von

der Kehrichtabfuhr nicht angefahren. Die Abfälle dieser Liegenschaften sind an der nächst gelegenen

Stelle der Sammelroute bereitzustellen.

II.5 Abfuhren für Separatabfälle

Ziff. 26 Für folgende Separatabfälle bietet die Stadt Bülach Abfuhren an:

a. Grüngut.

b. Papier

c. Karton

d. Metall

Die Abfuhrfrequenzen sind dem Entsorgungskalender zu entnehmen.

Ziff. 27 Grüngut darf ausschliesslich in Normbehältern (140 bis 770 Liter) oder in Bündeln bereitgestellt wer-

den. Für gebündeltes Grüngut gilt eine Höchstlänge von 1.80 m und ein Gewicht von maximal 20 kg

pro Bündel sowie ein Astdurchmesser von maximal 8 cm. Grüngut, welches lose, in Kübeln, Säcken

oder in anderen Behältern bereitgestellt wird, wird nicht mitgenommen. Container, welche weniger

als zu einem Drittel gefüllt sind, werden nicht geleert.

Ziff. 28 Papier und Karton sind jeweils gebündelt und von Fremdstoffen befreit bereitzustellen.

Ziff. 29 Für Metall beträgt die Höchstlänge 1.5 m, das maximale Gewicht pro Stück 40 kg. Grills und Pfannen

sind vorgängig grob zu reinigen.

Page 84: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Ausführungsbestimmungen zur Abfallverordnung Bülach Seite 5

II.6 Bereitstellung der Separatabfälle

Ziff. 30 Für die Bereitstellung der Separatabfälle gelten sinngemäss die Bestimmungen der Ziff. 19 bis 25.

II.7 Sammelstellen für Separatabfälle

Ziff. 31 Für folgende Separatabfälle bietet die Stadt Bülach Sammelstellen an:

a. Glas

b. Aluminium und Stahlblech

c. Altöl

d. Altmetall

e. Tierkadaver

f. Grubengut (kleine Mengen)

g. Textilien

Ziff. 32 Die Standorte der Sammelstellen sowie die dort angebotenen Sammelfraktionen sind dem Entsor-

gungskalender zu entnehmen.

Ziff. 33 Die Nebensammelstellen (ausser Werkhof Furt) sind wie folgt geöffnet (vergleiche Art. 22 Polizeiver-

ordnung der Stadt Bülach):

a. montags bis freitags: 07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 20.00 Uhr

b. samstags: 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

c. an Sonn- und Feiertagen: geschlossen.

Ziff. 34 Die Nebensammelstelle Werkhof Furt ist wie folgt geöffnet:

a. für Altöl, Altmetall und Grubengut:

montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 16.30 Uhr

b. Tierkadaver bis 20 kg: ganzjährig

c. Kadaver Grosstiere (bis 200 kg):

montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 16.30 Uhr

d. Kadaver Grosstiere (über 200 kg):

Abholung muss telefonisch mit der TMF Extraktionswerk AG in Bazenheid SG vereinbart werden.

Ziff. 35 In den Sammelstellen dürfen nur diejenigen Separatabfälle abgegeben werden, für die bezeichnete

Sammelbehälter vorhanden sind und welche ohne Gewaltanwendung in die Sammelbehälter passen.

Die Ablagerung von Separatabfällen, für die keine bezeichneten Sammelbehälter vorhanden sind oder

die nicht in die Sammelbehälter passen, sowie von Kehricht oder Sperrgut ist verboten.

Page 85: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Ausführungsbestimmungen zur Abfallverordnung Bülach Seite 6

Ziff. 36 Bei der Benützung der Sammelstellen ist unnötiger Lärm zu vermeiden.

II.8 Entsorgung über den Handel

Ziff. 37 Folgende Separatabfälle sind in erster Linie über den Handel zu entsorgen:

a. Getränkeflaschen aus PET

b. Haushalt- und Autobatterien

c. Leuchtstoffröhren

d. Pneus

e. Elektrogeräte

II.9 Separatabfälle aus Betrieben

Ziff. 38 Kleine Mengen Separatabfälle aus Unternehmen mit weniger als 250 Vollzeitstellen können im Ein-

verständnis mit der Stadt Bülach über die Sammelstellen und/oder Abfuhren der Stadt Bülach ent-

sorgt werden.

Ziff. 39 Grössere Mengen Separatabfälle sind durch die Betriebe selbst zu entsorgen.

III. SONDERABFÄLLE

III.1 Entsorgung von Sonderabfällen

Ziff. 40 Sonderabfälle aus Haushalten sind dem Handel, einer mobilen kantonalen Sammlung, der kantonalen

Sonderabfall-Sammelstelle oder einem Betrieb zuzuführen, der über eine Bewilligung zur Entgegen-

nahme von Sonderabfällen verfügt.

Ziff. 41 Die Stadt Bülach führt im Auftrag des Kantons Sammelaktionen für Sonderabfälle durch. Dort kann

Sonderabfall aus Haushalten bis maximal 20 kg pro Abgeber und Jahr kostenlos abgegeben werden.

Die Daten sind dem Entsorgungskalender zu entnehmen.

Ziff. 42 Kleine Mengen Sonderabfälle aus Betrieben können über die Sammelaktionen der Stadt Bülach oder

über die kantonale Sammelstelle entsorgt werden. Für grössere Mengen Sonderabfälle sind die Betrie-

be selbst verantwortlich.

Page 86: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Ausführungsbestimmungen zur Abfallverordnung Bülach Seite 7

IV. WEITERE DIENSTLEITUNGEN DER STADT BÜLACH

IV.1 Häckseldienst

Ziff. 43 Die Stadt Bülach kann gegen einen Unkostenbeitrag einen Häckseldienst anbieten. Die Daten sind

dem Entsorgungskalender zu entnehmen.

V. INKRAFTTRETEN

Ziff. 44 Diese Ausführungsbestimmungen treten gleichzeitig mit der Abfallverordnung in Kraft.

Genehmigt mit Beschluss Nr. …..… vom ………………………………

Stadtrat Bülach

Mark Eberli Christian Mühlethaler Stadtpräsident Stadtschreiber

Page 87: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Land- und Forstwirtschaft Unterhaltsordnung für die Meliorationsanlagen; Neuerlass vom 15. Januar 2018 Antrag und Weisung an den Gemeinderat 24. Januar 2018

Page 88: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

2

Antrag

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, er wolle beschliessen:

1. Die Unterhaltsordnung über die Meliorationsanlagen vom 2. April 1979 wird aufgehoben.

2. Es wird eine neue Unterhaltsordnung, datiert 15. Januar 2018, erlassen.

3. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen ab öffentlicher Bekanntmachung Rekurs beim Baurekursgericht

des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Re-

kursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind klar zu bezeich-

nen und, soweit möglich, beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende

Partei zu tragen.

4. Mitteilung an den Stadtrat

Page 89: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

3

Weisung

Das Wichtige in Kürze

Die Unterhaltsordnung für die Meliorationsanlagen aus dem Jahr 1979 basiert auf dem längst veralteten Gesetz über

die Förderung der Landwirtschaft vom 22. September 1963. Primär aus formellen Gründen ist eine Aktualisierung auf

die aktuellen gesetzlichen Grundlagen notwendig.

Die Unterhaltsordnung gilt für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen, welche eidgenössischem und kantona-

lem Recht unterstehen. Teilweise werden diese Bauten und Anlagen subventioniert, weshalb aus Gründen der Gleich-

behandlung möglichst einheitliche Vorschriften festzulegen sind. Die neue Unterhaltsordnung basiert auf der Muster-

ordnung des Kantons Zürich.

Ausgangslage In den Jahren 1937 bis ca. 1950 erfolgte die Gesamtmelioration Bülach – Bachenbülach – Winkel. Mit Beschlüssen

der Generalversammlung der Flurgenossenschaft Bülach vom 11. Mai 1978 und der Waldzusammenlegungsgenossen-

schaft vom 6. Juni 1978 haben diese der Übertragung der gemeinsamen Anlagen auf die Politische Gemeinde Bülach

auf den Zeitpunkt der Inkraftsetzung der Unterhaltsordnung hin zugestimmt.

Am 2. April 1979 erliess der Gemeinderat Bülach die Unterhaltsordnung für die Meliorationsanlagen der Politischen

Gemeinde Bülach. Diese wurde vom Regierungsrat des Kantons Zürich mit Beschluss Nr. 3696 vom 10. September

1979 genehmigt. Damit gingen die Meliorationsanlagen samt Restvermögen der Genossenschaften ins (private) Ei-

gentum der Stadt Bülach über.

Gründe für eine neue Verordnung Bülach hat sich in den letzten Jahrzehnten stark entwickelt. Im Zusammenhang mit der Siedlungsentwicklung redu-

zierten sich die landwirtschaftlich genutzten Flächen und Anlagen. Drainageleitungen wurden teilweise zerstört bzw.

umgelegt. Teilweise wurden Flurwege entsprechend der geänderten Nutzung aufgehoben und durch neue Quar-

tierstrassen und –wege ersetzt.

Das Landwirtschaftsgesetz des Kantons Zürich wurde am 2. September 1979 erlassen. Die Unterhaltsordnung 1979

der Politischen Gemeinde Bülach basiert noch auf dem Gesetz über die Förderung der Landwirtschaft vom 22. Sep-

tember 1963.

Page 90: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

4

Die Zuständigkeit für Bauten und Anlagen ausserhalb von Bauzonen liegt beim Bund bzw. beim Kanton Zürich. Diese

erlassen die notwendigen Vorschriften und subventionieren bestimmte Anlagen. Der Kanton fordert bei wesentlich

geänderten Verhältnissen die zuständige Gemeinde auf, die Pläne und Vorschriften zu aktualisieren. Der Kanton Zü-

rich hat hierfür im Jahr 2006 eine Musterordnung verfasst. Dies auch im Hinblick darauf, dass innerhalb des Kantons

keine allzu wesentlich voneinander abweichenden Vorschriften für die Meliorationsanlagen gelten sollen und der

Kanton die Genehmigung der Unterhaltsordnungen effizient vornehmen kann.

Mit Beschluss Nr. 397 vom 9. Dezember 2015 erteilte der Stadtrat dem Stadtingenieurbüro den Auftrag zur Ausarbei-

tung einer neuen Unterhaltsordnung.

Mit Beschluss Nr. 211 vom 12. Juli 2017 genehmigte der Stadtrat den Übersichtsplan 1:5‘000 der Gossweiler Ingeni-

eure AG, datiert 24. Mai 2017. Darin sind die durch den Bereich Infrastruktur zu betreibenden Strassen / Wege und

Entwässerungsanlagen innerhalb der Bauzonen enthalten, weil es sich hierbei nicht mehr um Meliorationsanlagen

handelt.

Neue Unterhaltsordnung, Formelles Die neue Unterhaltsordnung basiert auf der Musterordnung des Kantons Zürich. Der Übersichtsplan und die Unter-

haltsordnung wurden mit der Fachgruppe Landwirtschaft und Natur (LANA) am 3. November 2016 und 4. Juli 2017

diskutiert und bereinigt.

Der Entwurf der neuen Unterhaltsordnung wurde mit der Baudirektion Kanton Zürich, ALN, besprochen und zur Vor-

prüfung zugestellt. Mit E-Mail vom 12. Oktober 2017 wurden redaktionelle Ergänzungen und Präzisierungen ge-

wünscht; diese wurden übernommen.

Übersichtsplan zu neuer Unterhaltsordnung Im Übersichtsplan 1:5‘000 vom 9. Januar 2018 gemäss Art. 2 neue Unterhaltsordnung sind die Bauten und Anlagen

enthalten, für welche die Unterhaltsordnung gilt. Dieser Plan ist als Bestandteil der neuen Unterhaltsordnung durch

den Gemeinderat festzulegen; er bedarf der Genehmigung des Kantons.

Inhaltliche Änderungen / Ergänzungen Insgesamt ergeben sich inhaltlich keine wesentlichen Änderungen. In Art. 5 Abs. 4 neue Unterhaltsordnung obliegt es

dem Stadtrat, für die LANA ein Geschäftsreglement zu erlassen.

Der Vergleich zwischen der Unterhaltsordnung 1979 und der neuen Vorlage 2017 ist in einer synoptischen Darstel-

lung ersichtlich.

Page 91: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

5

Staatsbeiträge Die im zur Unterhaltsordnung gehörenden Übersichtsplan 1:5‘000 enthaltenen Anlagen sind gemäss kantonalem

Landwirtschaftsgesetz grundsätzlich subventionsberechtigt.

Vorgehen, kantonale Genehmigung, Inkrafttreten Der Gemeinderats-Beschluss über den Erlass der neuen Unterhaltsordnung ist öffentlich bekannt zu machen. Sofern

keine Rechtsmittel dagegen eingereicht werden, ist diese dem Kanton (Baudirektion Kanton Zürich/ALN, zuhanden

Regierungsrat) zur Genehmigung einzureichen. Die Genehmigung ist wiederum öffentlich bekannt zu machen. Mit

der Publikation der kantonalen Genehmigung tritt die neue Unterhaltsordnung in Kraft.

Kontaktperson Für weitere Auskünfte steht Heinz von Moos, Leiter Umwelt und Infrastruktur, unter Telefon 044 863 14 51 oder E-

Mail [email protected] gerne zur Verfügung.

Der Gemeinderat wird gebeten, eine neue Unterhaltsordnung für die Meliorationsanlagen zu erlassen.

Behördlicher Referent: Stadtrat Willi Meier

Stadtrat Bülach

Mark Eberli Christian Mühlethaler

Stadtpräsident Stadtschreiber

(SRB-Nr. 24)

Beilagen:

1. Neue Unterhaltsordnung, datiert 15. Januar 2018

2. Vergleich Unterhaltsordnung 1979 mit Vorlage 2018

Page 92: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Unterhaltsordnung

für die Meliorationsanlagen der Stadt Bülach

vom 15. Januar 2018

Page 93: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Unterhaltsordnung Bülach Seite 2

Entsprechend dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Frau und Mann gelten alle Personen- und Funktionsbe-

zeichnungen in dieser Verordnung, ungeachtet der weiblichen oder männlichen Sprachform, für beide Geschlech-

ter.

Gestützt auf §§ 49 ff. und 100 ff. Landwirtschaftsgesetz vom 2. September 1979 (LG), § 30 Gemeindegesetz (GG) vom

20. April 2015 und Art. 17 Gemeindeordnung Bülach vom 10. Juni 2001 (GO) erlässt die Stadt Bülach eine Unterhaltsord-

nung für die Bodenverbesserungsanlagen.

A. EIGENTUM, ZWECK UND UMFANG

Art. 1 Eigentum

Die Anlagen sind im Privateigentum der Stadt Bülach (§ 109 LG).

Art. 2 Zweck

Die Stadt sorgt auf ihrem Gemeindegebiet für den regelmässigen Unterhalt der im Übersichtsplan 1:5'000 ent-

halten Anlagen sowie deren Erneuerung und ist für neu zu erstellende Bodenverbesserungsanlagen zuständig.

Art. 3 Umfang der Anlagen

Zu den Meliorationsanlagen gehören:

a) die Feld- und Waldwege

b) die offenen und eingedolten öffentlichen Gewässer

c) die Drainagen

Alle durch die Stadt im Rahmen dieser Unterhaltsordnung zu unterhaltenden Anlagen sind im Plan gemäss Art.

2 eingetragen. Dieser Plan stellt einen integrierenden Bestandteil der Unterhaltsordnung dar.

B. AUFSICHT

Art. 4 Aufsicht

Für den Vollzug dieser Unterhaltsordnung untersteht die Stadt in administrativen Belangen der Aufsicht des

Bezirksrates Bülach und der Oberaufsicht der zuständigen kantonalen Direktion. Das Amt für Landschaft und

Page 94: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Unterhaltsordnung Bülach Seite 3

Natur, Abteilung Landwirtschaft, bzw. Wald, übt die technische Aufsicht aus. Gestützt auf § 145 Landwirt-

schaftsgesetz (LG) sind diese Abteilungen befugt, die ihnen notwendig erscheinenden Arbeiten anzuordnen und

nötigenfalls auf Kosten der Stadt ausführen zu lassen.

C. ORGANISATION

Art. 5 Aufgaben des Stadtrates

Der Stadtrat ist im Rahmen der Gemeindeordnung für den Vollzug der eidgenössischen und kantonalen Vor-

schriften sowie die Aufgaben gemäss diese Unterhaltsordnung zuständig.

Der Stadtrat erledigt folgende Aufgaben:

1. Vorbereitung und Vollzug der Beschlüsse des Gemeinderates, welche die Unterhaltsordnung betreffen.

2. Vorbereitung und Vollzug von Beschlüssen, welche der Stadtrat im Sinne der Gemeindeordnung in eigener

Kompetenz realisieren kann.

3. Vertretung vor Behörden, Gerichten und Drittpersonen.

4. Setzt die beratende Kommission "LANA" ein und ermächtigt den Stadtrat, ein Geschäftsreglement für die

"LANA" zu erlassen.

5. Prüfung von Gesuchen für neue Bodenverbesserungsanlagen im Gemeindegebiet.

6. Erlass von Weisungen und Abschluss von Rechtsgeschäften über die Benützung oder das Eigentum (An-

und Verkauf, Tausch) der gemeinsamen Anlagen. Bei Veräusserungsgeschäften sind die unmittelbar Inte-

ressierten vorher zu orientieren.

7. Einholen der Bewilligung der Baudirektion Kanton Zürich zum Aufheben und Veräussern von Bodenverbes-

serungsanlagen.

8. Die Nachführung des Übersichtsplanes und der Werkpläne.

Das Erledigen nicht aufgeführter weiterer Aufgaben richtet sich nach der Gemeindeordnung.

Art. 6 Aufgaben der Stadt

Im Rahmen des jährlichen Vorschlages hat die Unterhaltskommission insbesondere folgende Aufgaben zu erfül-

len:

1. Kontrollen aller Anlagen:

Systematische und periodische Kontrollen der Wege und Schächte sowie der Vermarkung und der übrigen

Anlagen.

Page 95: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Unterhaltsordnung Bülach Seite 4

2. Durchführen der Unterhalts- und Instandstellungsarbeiten an den Anlagen, insbesondere:

Bankett schneiden (abranden), Öffnen der Strassengräben, Bekiesen und Walzen der Wege, Freischneiden

des Strassenprofils, Reinigen der Einlauf- und Kontrollschächte, der Entwässerungsleitungen sowie der of-

fenen und eingedolten Gewässern, sowie Laubbeseitigung auf den Waldstrassen und Ersetzen beschädigter

Entwässerungsanlagen.

D. FINANZIELLES

Art. 7 Finanzierung des Unterhaltes

Die Stadt bestreitet die Kosten für den Unterhalt, Instandstellung und Erneuerung der Anlagen gemäss dieser

Unterhaltsordnung. Nach Abzug von allfälligen Bundes- und Kantonsbeiträgen werden die ausgeführten Mass-

nahmen über den Voranschlag finanziert.

E. EIGENTUM UND NUTZUNG

Art. 8 Eigentum

Eigentum und Verfügungsrecht sämtlicher Anlagen gemäss Übersichtsplan (Art. 2) und Werkplänen stehen im

Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen der Stadt zu. Das Eigentum ist privatrechtlich.

Jedes Aufheben, Veräussern oder Abändern der Anlagen bedarf der Genehmigung durch die zuständige kanto-

nale Direktion.

Art. 9 Wegrecht

Auf sämtlichen Wegen, die dieser Unterhaltsordnung unterstehen, bestehen das Fuss- und Fahrwegrecht für

land- und forstwirtschaftliche Zwecke sowie zugunsten der Allgemeinheit ein unbeschränktes Wegrecht für

Fussgänger und, soweit nicht rechtmässig verboten, für Radfahrer.

Damit die Wege nicht übermässig beansprucht werden, veranlasst der Stadtrat die notwendigen behördlichen

Fahr- und Reitverbote für Unberechtigte. Er kann unter Bedingungen (siehe Art. 10) Fahr- und Reitbewilligun-

gen auf den Wegen erteilen.

Für mutwillig und fahrlässig erfolgte Beschädigungen des Strassenkörpers haftet der Verursacher.

Page 96: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Unterhaltsordnung Bülach Seite 5

Art. 10 Sondernutzungen

Wird ein Weg oder eine andere Anlage von einem einzelnen Grundeigentümer oder von Dritten mit Bewilligung

des Stadtrates übergebührlich oder anders als land- und forstwirtschaftlich benützt, so kann der betreffende

Benützer zu einem angemessenen einmaligen oder wiederkehrenden Unterhaltsbeitrag oder zum alleinigen

Unterhalt der betreffenden Anlage verpflichtet werden.

Das Zuleiten von Oberflächen- und Sickerwasser, gereinigter Abwässer etc. in die Drainageleitungen oder Vor-

fluter ist nur mit staatlicher Genehmigung der zuständigen Direktion statthaft. Die Stadt ist verpflichtet, vor

Baubeginn dem Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) und dem Amt für Landschaft und Natur (ALN)

je ein Gesuch um Bewilligung der Abwasserzuleitung einzureichen.

Art. 11 Pflichten der Grundeigentümer bzw. der Bewirtschafter

Die Grundeigentümer oder Bewirtschafter haben alles zu unterlassen, was zu einer Schädigung der gemeinsa-

men Anlagen gemäss Plan Art. 2 führen könnte, und alles zu tun, was deren Unterhalt erleichtert. Die Grundei-

gentümer haben ihre Bewirtschafter von den Pflichten gemäss diesem Art. in Kenntnis zu setzen.

Insbesondere sind Grundeigentümer bzw. Bewirtschafter verpflichtet:

1. Die Stadt umgehend zu benachrichtigen, sobald sich Instandstellungs- oder Ergänzungsarbeiten an den

Entwässerungen oder Wegen als nötig erweisen.

2. Bei der Feldbestellung und bei Waldarbeiten die Wege, insbesondere die Bankette, zu schonen, beim Pflü-

gen einen Abstand von mindestens 50 cm von der Bekiesung einzuhalten, das Befahren der Wege und das

Holzschleiken auf Wegen auf das absolute Minimum zu beschränken, bei ungünstiger Witterung zu unter-

lassen, sowie nach den Feld- und Waldarbeiten die Wege zu reinigen.

3. Die Marksteine und weitere Grenz- und Vermessungszeichen zu schonen und sichtbar zu halten. Ausgefah-

rene und beschädigte Marksteine etc. werden auf Kosten der Verursacher neu gesetzt.

4. Grabarbeiten, Abgrabungen und Auffüllungen ohne Genehmigung der Stadt zu unterlassen; insbesondere

ist es ihnen untersagt, eigenmächtig Leitungen zu öffnen und zu reinigen sowie Zuleitungen oder Stauvor-

richtungen zu erstellen.

5. Keine Bäume in geringerer Entfernung als sieben Meter von den Drainagen zu setzen. Für Neupflanzungen

ist die Genehmigung der Stadt einzuholen. Wenn erforderlich, sind die Baumreihen durch den Nachfüh-

rungsgeometer auf Kosten des Pflanzers abzustecken.

Hochstammobstbäume und Waldbäume im Feld nicht näher als acht Meter von den Weggrenzen zu pflan-

zen.

Gebüsche, Sträucher und Bäume die auf Drainagefelder stehen, sind gründlich auszuroden.

Page 97: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Unterhaltsordnung Bülach Seite 6

Spindelbüsche sind von dieser Bestimmung ausgenommen.

Bei Wald- oder Waldrandwegen keine Bäume in einer geringeren Entfernung als einen Meter von den

Weggrenzen zu pflanzen.

6. Das Erstellen von festen Einfriedungen in geringerer Entfernung als 50 cm von den Weggrenzen zu unter-

lassen, das Gebiet der Wege bis auf eine Höhe von 4.5 m von überhängenden Ästen freizuhalten und die

Sträucher auf die Weggrenze zurückzuschneiden; im Übrigen bleiben Art. 172 EG zum ZGB und die Stras-

senabstandsverordnung vorbehalten.

7. Bei Instandstellungs- und Ergänzungsarbeiten die vorübergehende Ablagerung von Erdmaterial, Röhren

usw. auf ihren Grundstücken unentgeltlich zu dulden; entstehen dadurch grössere Schäden, so kann eine

angemessene Entschädigung festgelegt werden.

8. Der Stadt und den Vertretern der Aufsichtsbehörden jederzeit den Zutritt zu den Anlagen für Kontrollen

und Reinigungsarbeiten zu gestatten.

Verstösst ein Grundeigentümer oder Bewirtschafter gegen diese Pflichten, so hat er für den daraus entstehen-

den Schaden aufzukommen (vgl. auch Art. 20).

F. NICHT IM EIGENTUM DER STADT STEHENDE ANLAGEN UND FLURWEGE

Art. 12 Unterhalt

Der Unterhalt von Flurwegen (Anstösserwegen) oder anderer Anlagen, die nicht im Eigentum der Stadt stehen,

ist grundsätzlich Sache der betreffenden Eigentümer.

Die Stadt wacht als Aufsichtsbehörde gemäss § 112 Abs. 2 LG über den Unterhalt der Flurwege. Die Stadt kann

private Anlagen unter Bedingungen (vgl. Art. 19) in Eigentum und Unterhalt übernehmen mit Genehmigung des

Kantons.

G. NEUANLAGEN

Art. 13 Allgemeines

Erweist es sich als nötig oder wünschbar, innerhalb des Gebietes der Stadt neue Bodenverbesserungen wie We-

ge oder Entwässerungen durchzuführen oder eine bestehende Anlage über den bisherigen Perimeter hinaus zu

ergänzen, oder werden ausnahmsweise Instandstellungsarbeiten, die einer Neuerstellung gleichkommen, mit

neuen staatlichen Beiträgen ausgeführt, so richtet sich das Verfahren nach den Bestimmungen des Landwirt-

schaftsgesetzes oder anderer einschlägiger Gesetze über Entwässerungen und über den Wegebau, unter Vorbe-

halt der nachfolgenden Bestimmungen.

Page 98: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Unterhaltsordnung Bülach Seite 7

Art. 14 Organisation

Rechtsträgerin ist die Stadt.

An den Abstimmungen, die die Neuanlagen betreffen, sind nur diejenigen Grundeigentümer stimmberechtigt,

deren Grundstücke von den Neuanlagen betroffen sind.

Art. 15 Bauausführung

Die Oberaufsicht steht im Feld der Abteilung Landwirtschaft, Meliorationen und im Wald der Abteilung Wald

des Amtes für Landschaft und Natur zu. Diese Amtsstelle genehmigen die Baupläne und Bauverträge und be-

stimmen den Baubeginn.

Art. 16 Rechnungswesen

Über die Ausführung der Neuanlagen ist gesondert Rechnung zu führen. Das Baukapital kann von der Stadt zur

Verfügung gestellt werden.

Art. 17 Kostenverleger und Zahlung

Soweit das neue Unternehmen lediglich die Instandstellung bestehender Anlagen bezweckt, sollen die Restkos-

ten, die sich nach Abzug der öffentlichen Beiträge ergeben, durch die Stadt übernommen werden.

Bei neu zu erstellenden Anlagen sind die Restkosten von den unmittelbar Beteiligten Grundeigentümern nach

Massgabe des Nutzens zu tragen.

Der Kostenverleger ist den beteiligten Grundeigentümern während 20 Tagen zur Einsichtnahme öffentlich auf-

zulegen.

Einsprachen sind dem Stadtrat während der Auflagefrist einzureichen.

Die Kosten können in Raten bezahlt werden. Der Stadtrat beschliesst die Anzahl der Raten und den Zahlungs-

beginn.

Art. 18 Abschluss

Nach Abschluss der Bauarbeiten und Auflage des Kostenverlegers ist gemäss den Weisungen der Abteilung

Landwirtschaft, bzw. der Abteilung Wald des Amtes für Landschaft und Natur, die Schlussabrechnung zu erstel-

Page 99: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Unterhaltsordnung Bülach Seite 8

len. Diese ist durch die Rechnungsprüfungskommission zu prüfen, und vom Stadtrat, sowie von der Versamm-

lung der beteiligten Grundeigentümer zu genehmigen.

Art. 19 Unterhalt von neuen Anlagen

Die Stadt ist verpflichtet, den Unterhalt der Neuanlagen gemäss Abschnitt G. zu übernehmen.

Neue Anlagen sind im Unterhaltsplan 1:5'000, gemäss Art. 2, neue Entwässerungsleitungen ausserdem in den

Werkplänen 1:1'000 und wenn vorhanden, im digitalen Kataster einzutragen.

H. ORDNUNGSBUSSEN UND RECHTSMITTEL

Art. 20 Bussen

Der Stadtrat ist berechtigt, die Grundeigentümer bzw. Bewirtschafter, die seinen Anordnungen keine Folge leis-

ten, mit einer Ordnungsbusse bis zu Fr. 200.00 zu belegen und nötigenfalls die ihnen obliegenden Arbeiten zu

ihren Lasten durch Dritte besorgen zu lassen.

Art. 21 Rechtsmittel

Beschlüsse des Gemeinderates und des Stadtrates können nach den Vorschriften beim Bezirksrat angefochten

werden.

Gegen Beschlüsse, die der Stadtrat bei der Durchführung eines neuen Unternehmens (Abschnitt G) fasst, können

die Beteiligten innert 20 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Stadtrat schriftlich Einsprache erheben.

Der Stadtrat verfährt nach § 70 LG.

Streitigkeiten über den Bestand oder den Umfang privater Rechte sind dagegen vor den ordentlichen Gerichten

auszutragen.

I. ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Art. 22 Rechtsanwendung

Sofern diese Unterhaltsordnung nichts anderes bestimmt, gelten das Landwirtschaftsgesetz vom 2. September

1979 und die dazugehörenden Vollzugsverordnung.

Diese Unterhaltsordnung kann nur mit Genehmigung des Regierungsrates ausser Kraft gesetzt werden. Ände-

rungen bedürfen der Genehmigung des Amtes für Landschaft und Natur.

Page 100: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

Unterhaltsordnung Bülach Seite 9

Art. 23 Inkrafttreten

Diese Unterhaltsordnung wurde vom Gemeinderat

beschlossen am ......................................

Präsident/in ......................................

Ratssekretärin ......................................

Vom Regierungsrat am mit Beschluss Nr. ………….. genehmigt.

Vor dem Regierungsrat

Der Staatsschreiber:

Die Unterhaltsordnung tritt mit der Publikation der kantonalen Genehmigung in Kraft.

Auf jenen Zeitpunkt hin werden alle bisherigen, damit in Widerspruch stehenden Vorschriften, insbesondere die

bisherige Unterhaltsordnung für die Meliorationsanlagen der Politischen Gemeinde Bülach vom 2. April 1979,

aufgehoben.

Page 101: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

15. Januar 2018 1/15

Vergleich Unterhaltsordnung 1979 mit Vorlage 2018

Unterhaltsordnung 1979 Unterhaltsordnung Vorlage 2018 Bemerkungen

A Eigentum, Zweck, Umfang, Aufsicht A Eigentum, Zweck, Umfang, Aufsicht

Art. 1 Eigentum

Die Politische Gemeinde Bülach ist die

Rechtsnachfolgerin der Flurgenossenschaft Bülach

und der Waldzusammenlegungs-genossenschaft

Bülach.

Eigentum und Verfügungsrecht sämtlicher unter

Aufsicht des Staates ausgeführten

Meliorationsanlagen stehen im Rahmen der

gesetzlichen Beschränkungen der Politischen

Gemeinde Bülach zu. Das Eigentum ist

privatrechtlich.

Art. 1 Eigentum

Die Anlagen sind im Privateigentum der Stadt

Bülach (§ 109 LG).

Blau: Ist in Vorlage nicht festgeschrieben.

Gelb: Ist in UH-Ordnung nicht festgeschrieben.

Grün: Ist in anderem Artikel aufgeführt.

Neu in Art. 8 UH-Vorlage 2018 „Eigentum“

abgebildet.

Art. 2 Zweck

Die Politische Gemeinde Bülach besorgt den

regelmässigen Unterhalt aller unter staatlicher

Aufsicht erstellten Meliorationsanlagen innerhalb

des Gemeindebannes Bülach. Sie ist auch für neu

durchzuführende Meliorationen zuständig.

Art. 2 Zweck

Die Stadt sorgt auf ihrem Gemeindegebiet für den

regelmässigen Unterhalt der im Übersichtsplan

1:5'000 enthalten Anlagen sowie deren Erneuerung

und ist für neu zu erstellende

Bodenverbesserungsanlagen zuständig.

Page 102: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

15. Januar 2018 2/15

Unterhaltsordnung 1979 Unterhaltsordnung Vorlage 2018 Bemerkungen

Art. 3 Umfang der Anlagen

Zu den Meliorationsanlagen gehören:

a) die Feld- und Waldwege der ehemaligen

Flurgenossenschaft bzw. der Waldzu-

sammenlegungsgenossenschaft;

b) die offenen und eingedolten öffentlichen

Gewässer;

c) die Drainagen;

d) Quellfassungen und Feldbrunnenanlagen;

e) Spritzanlage Rebberg Dettenberg

Alle durch die Politische Gemeinde im Rahmen

dieser Unterhaltsordnung zu unterhaltenden

Anlagen sind in einem Übersichtsplan 1:5000

eingetragen. Dieser Plan stellt einen integrierenden

Bestandteil der Unterhaltsordnung dar.

Art. 3 Umfang der Anlagen

Zu den Meliorationsanlagen gehören:

a) die Feld- und Waldwege

b) die offenen und eingedolten öffentlichen

Gewässer

c) die Drainagen

Alle durch die Stadt im Rahmen dieser

Unterhaltsordnung zu unterhaltenden Anlagen sind

im Plan gemäss Art. 2 eingetragen. Dieser Plan

stellt einen integrierenden Bestandteil der

Unterhaltsordnung dar.

Die Objekte d) und e) wurden in der Zwischenzeit

aufgehoben und deshalb auch gestrichen.

B Aufsicht

Art. 4 Aufsicht

Für den Vollzug dieser Unterhaltsordnung

untersteht die Politische Gemeinde Bülach

verwaltungsmässig der Aufsicht des Bezirksrates

Bülach und der Oberaufsicht der

Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich. Die

technische Aufsicht übt das kantonale

Meliorations- und Vermessungsamt aus,

hinsichtlich der Waldungen das kantonale

Oberforstamt. Diese beiden Amtsstellen sind befugt, die ihnen notwendig erscheinenden

Arbeiten anzuordnen und nötigenfalls auf Kosten

der Politischen Gemeinde ausführen zu lassen.

Art. 4 Aufsicht

Für den Vollzug dieser Unterhaltsordnung

untersteht die Stadt in administrativen Belangen der

Aufsicht des Bezirksrates Bülach und der

Oberaufsicht der zuständigen kantonalen Direktion.

Das Amt für Landschaft und Natur, Abteilung

Landwirtschaft, bzw. Wald, übt die technische

Aufsicht aus. Gestützt auf § 145 Landwirtschafts-

gesetz (LG) sind diese Abteilungen befugt, die

ihnen notwendig erscheinenden Arbeiten anzuordnen und nötigenfalls auf Kosten der Stadt

ausführen zu lassen.

Page 103: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

15. Januar 2018 3/15

Unterhaltsordnung 1979 Unterhaltsordnung Vorlage 2018 Bemerkungen

B Pflichten und Befugnisse C. Organisation

Art. 5 Stadtrat

Der Stadtrat ist für den regelmässigen Unterhalt

sämtlicher der Unterhaltsordnung unterstellten

Anlagen verantwortlich.

Ausserdem fallen ihm folgende Aufgaben zur

Erledigung zu:

1. Vorbereitung und Vollzug der Beschlüsse des

Grossen Gemeinderates, welche die

Unterhaltsordnung betreffen;

2. Vorbereitung und Vollzug von Beschlüssen,

welche der Stadtrat im Sinne der

Gemeindeordnung in eigener Kompetenz

realisieren kann;

3. Vertretung vor Behörden, Gerichten und

Drittpersonen;

4. Prüfung von Gesuchen für neue Meliorationen

im Gemeindegebiet;

5. Erlass von Weisungen und Abschluss von

Rechtsgeschäften über die Benützung oder das

Eigentum (An- und Verkauf, Tausch) an den

gemeinsamen Anlagen;

Art. 5 Aufgaben des Stadtrates

Der Stadtrat ist im Rahmen der Gemeindeordnung

für den Vollzug der eidgenössischen und kantonalen

Vorschriften sowie die Aufgaben gemäss dieser

Unterhaltsordnung zuständig.

Der Stadtrat erledigt folgende Aufgaben:

1. Vorbereitung und Vollzug der Beschlüsse des

Gemeinderates, welche die Unterhaltsordnung

betreffen.

2. Vorbereitung und Vollzug von Beschlüssen,

welche der Stadtrat im Sinne der

Gemeindeordnung in eigener Kompetenz

realisieren kann.

3. Vertretung vor Behörden, Gerichten und

Drittpersonen.

4. Setzt die beratende Kommission "LANA" ein

und ermächtigt den Stadtrat, ein Geschäfts-

reglement für die "LANA" zu erlassen.

5. Prüfung von Gesuchen für neue

Bodenverbesserungsanlagen im

Gemeindegebiet.

6. Erlass von Weisungen und Abschluss von

Rechtsgeschäften über die Benützung oder das

Eigentum (An- und Verkauf, Tausch) der

gemeinsamen Anlagen. Bei Veräusserungs-

geschäften sind die unmittelbar Interessierten

vorher zu orientieren.

In Art. 6 UH-Ordnung 1979 waren die Aufgaben

der Landwirtschaftskommission beschrieben.

Page 104: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

15. Januar 2018 4/15

Unterhaltsordnung 1979 Unterhaltsordnung Vorlage 2018 Bemerkungen

6. Einholen der Bewilligung der

Volkswirtschaftsdirektion für jede Aufhebung,

Veräusserung oder Abänderung von mit

staatlichen Mitteln ausgeführten Anlagen;

7. die Nachführung des Übersichtsplanes.

Die Erledigung nicht ausgeführter weiterer

Aufgaben richtet sich nach der Gemeindeordnung.

7. Einholen der Bewilligung der Baudirektion

Kanton Zürich zum Aufheben und Veräussern

von Bodenverbesserungsanlagen.

8. Die Nachführung des Übersichtsplanes und der

Werkpläne.

Das Erledigen nicht aufgeführter weiterer Aufgaben

richtet sich nach der Gemeindeordnung.

Art. 6 Landwirtschaftskommission

Die Landwirtschaftskommission ist dem Stadtrat

gegenüber für den Unterhalt der Anlagen

verantwortlich. Im Rahmen des jährlichen

Voranschlages hat sie insbesondere folgende

Aufgaben und Befugnisse:

1. alljährlich mindestens einmalige Kontrolle aller

Anlagen, insbesondere der Wege und Schächte;

2. Kontrolle der Vermarkung der Wege;

3. Durchführung der periodisch wiederkehrenden

ordentlichen Unterhaltsarbeiten, insbesondere

das Zuräumen, Bekiesen, Walzen und

Ausbessern der Wege, sowie die

Laubbeseitigung auf den Waldwegen;

4. Unterhalt und Instandstellung der Drainagen,

der offenen und eingedolten Gewässer sowie

der Quellen und Feldbrunnen.

Art. 6 Aufgaben der Stadt

Im Rahmen des jährlichen Vorschlages hat die

Unterhaltskommission insbesondere folgende

Aufgaben zu erfüllen:

1. Kontrollen aller Anlagen:

Systematische und periodische Kontrollen der

Wege und Schächte sowie der Vermarkung und

der übrigen Anlagen.

2. Durchführen der Unterhalts- und

Instandstellungsarbeiten an den Anlagen,

insbesondere:

Bankett schneiden (abranden), Öffnen der

Strassengräben, Bekiesen und Walzen der Wege,

Freischneiden des Strassenprofils, Reinigen der

Einlauf- und Kontrollschächte, der

Entwässerungsleitungen sowie der offenen und

eingedolten Gewässern, sowie Laubbeseitigung

auf den Waldstrassen und Ersetzen beschädigter

Entwässerungsanlagen.

Der Stadtrat erlässt gemäss Art. 5 UH-Vorlage

2018 für die LANA ein Geschäftsreglement.

Page 105: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

15. Januar 2018 5/15

Unterhaltsordnung 1979 Unterhaltsordnung Vorlage 2018 Bemerkungen

Art. 7 Pflichten der Grundeigentümer bzw. der Bewirtschafter

Die Grundeigentümer bzw. Bewirtschafter haben

alles zu unterlassen, was zu einer Schädigung der

gemeinsamen Anlagen führen könnte, und alles zu

tun, was deren Unterhalt erleichtert und

vereinfacht, insbesondere:

1. die Landwirtschaftskommission umgehend zu

benachrichtigen, sobald sich Instandstellungs

oder Ergänzungsarbeiten an den

Entwässerungsanlagen oder Wegen als

notwendig erweisen;

2. bei der Feldbestellung und bei den

Waldarbeiten die Wegbankette zu schonen, das

Holzrücken auf den Wegen auf das absolut

Notwendige zu beschränken, das Befahren der

Wege und das Holzrücken bei ungünstiger

Witterung zu unterlassen sowie nach den Feld-

und Waldarbeiten die Wege zu reinigen;

3. die Marksteine und weitere Grenz- und

Vermessungszeichen zu schonen und sichtbar

zu halten; ausgefahrene und beschädigte

Marksteine etc. werden auf Kosten der

Verursacher neu gesetzt;

4. Grabarbeiten, Abgrabungen und Auffüllungen

ohne Genehmigung des Stadtrates zu

unterlassen; insbesondere ist es untersagt,

eigenmächtig Leitungen zu öffnen sowie

(E Eigentum und Nutzung)

Art. 11 Pflichten der Grundeigentümer bzw. der

Bewirtschafter

Die Grundeigentümer oder Bewirtschafter haben

alles zu unterlassen, was zu einer Schädigung der

gemeinsamen Anlagen gemäss Plan Art. 2 führen

könnte, und alles zu tun, was deren Unterhalt

erleichtert. Die Grundeigentümer haben ihre

Bewirtschafter von den Pflichten gemäss diesem

Art. in Kenntnis zu setzen.

Insbesondere sind Grundeigentümer bzw.

Bewirtschafter verpflichtet:

1. Die Stadt umgehend zu benachrichtigen,

sobald sich Instandstellungs- oder

Ergänzungsarbeiten an den Entwässerungen

oder Wegen als nötig erweisen.

2. Bei der Feldbestellung und bei Waldarbeiten

die Wege, insbesondere die Bankette, zu

schonen, beim Pflügen einen Abstand von

mindestens 50 cm von der Bekiesung

einzuhalten, das Befahren der Wege und das

Holzschleiken auf Wegen auf das absolute

Minimum zu beschränken, bei ungünstiger

Witterung zu unterlassen, sowie nach den Feld-

und Waldarbeiten die Wege zu reinigen.

3. Die Marksteine und weitere Grenz- und

Vermessungszeichen zu schonen und sichtbar

zu halten. Ausgefahrene und beschädigte

Marksteine etc. werden auf Kosten der

Verursacher neu gesetzt.

4. Grabarbeiten, Abgrabungen und Auffüllungen

ohne Genehmigung der Stadt zu unterlassen;

Page 106: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

15. Januar 2018 6/15

Unterhaltsordnung 1979 Unterhaltsordnung Vorlage 2018 Bemerkungen

Zuleitungen oder Stauvorrichtungen zu

erstellen;

5. Neupflanzungen von Bäumen, auch

Waldbäume, müssen auf den nächsten

Drainagestrang einen Abstand von mindestens 7

m haben. Gebüsche, Sträucher und Bäume, die

auf den Drainagefeldern stehen, sind gründlich

auszuroden.

Kernobst-Niederstammanlagen sind von dieser

Bestimmung ausgenommen.

6. das Gebiet der Wege bis auf eine Höhe von 4

m von überhängenden Ästen freizuhalten und

die Sträucher auf die Wegmarke

zurückzuschneiden;

insbesondere ist es ihnen untersagt,

eigenmächtig Leitungen zu öffnen und zu

reinigen sowie Zuleitungen oder

Stauvorrichtungen zu erstellen.

5. Keine Bäume in geringerer Entfernung als

sieben Meter von den Drainagen zu setzen. Für

Neupflanzungen ist die Genehmigung der Stadt

einzuholen. Wenn erforderlich, sind die

Baumreihen durch den Nachführungsgeometer

auf Kosten des Pflanzers abzustecken.

Hochstammobstbäume und Waldbäume im

Feld nicht näher als acht Meter von den

Weggrenzen zu pflanzen.

Gebüsche, Sträucher und Bäume die auf

Drainagefelder stehen, sind gründlich

auszuroden.

Spindelbüsche sind von dieser Bestimmung

ausgenommen.

Bei Wald- oder Waldrandwegen keine Bäume

in einer geringeren Entfernung als einen Meter

von den Weggrenzen zu pflanzen.

6. Das Erstellen von festen Einfriedungen in

geringerer Entfernung als 50 cm von den

Weggrenzen zu unterlassen, das Gebiet der

Wege bis auf eine Höhe von 4.5 m von

überhängenden Ästen freizuhalten und die

Sträucher auf die Weggrenze zurückzu-

schneiden; im Übrigen bleiben Art. 172 EG

zum ZGB und die Strassenabstandsverordnung

vorbehalten.

In UH-Ordnung 1979 in Art. 7 Pkt. 7

festgeschrieben.

Page 107: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

15. Januar 2018 7/15

Unterhaltsordnung 1979 Unterhaltsordnung Vorlage 2018 Bemerkungen

7. bei Feldwegen ist für Baumpflanzungen ein

Abstand von mindestens 2 m, bei Waldwegen

von mindestens 1 m von der Wegmarke

einzuhalten; im Übrigen bleibt § 172 EG zum

ZGB vorbehalten;

8. den Organen der Stadt und den Vertretern der

Aufsichtsbehörden jederzeit den Zutritt zu den

Anlagen zu gestatten;

9. bei Instandstellungs- und Ergänzungsarbeiten

die vorübergehende Ablagerung von

Erdmaterial, Röhren usw. auf ihren

Grundstücken unentgeltlich zu dulden;

entstehen dadurch grössere Schäden, so kann

eine angemessene Entschädigung ausgerichtet

werden;

10. des anlässlich der Wegunterhaltsarbeiten

anfallenden Abraummaterial nach Weisung

der Landwirtschaftskommission auf eigene

Kosten zu entfernen.

Verstösst ein Grundeigentümer oder Bewirtschafter

gegen diese Pflichten, so hat er für den daraus

entstehenden Schaden aufzukommen (vergl. auch

Art. 19)

7. Bei Instandstellungs- und Ergänzungsarbeiten

die vorübergehende Ablagerung von

Erdmaterial, Röhren usw. auf ihren

Grundstücken unentgeltlich zu dulden;

entstehen dadurch grössere Schäden, so kann

eine angemessene Entschädigung festgelegt

werden.

8. Der Stadt und den Vertretern der

Aufsichtsbehörden jederzeit den Zutritt zu den

Anlagen für Kontrollen und

Reinigungsarbeiten zu gestatten.

Verstösst ein Grundeigentümer oder Bewirtschafter

gegen diese Pflichten, so hat er für den daraus

entstehenden Schaden aufzukommen (vgl. auch Art.

20).

Neu in Art.11 UH-Vorlage 2018 Pkt. 7 anstelle von

alt Art. 7 Pkt. 9 festgeschrieben.

Anstelle von Art. 7 Pkt. 7 ist dies neu in Art. 11

UH-Vorlage 2018 Pkt. 5 festgeschrieben.

C Finanzielles D Finanzielles

Art. 7 Rechnungsführung

Die Rechnungsführung obliegt der

Finanzverwaltung der Stadt Bülach. Sie richtet sich

nach dem Gemeindegesetz Titel VI.

Page 108: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

15. Januar 2018 8/15

Unterhaltsordnung 1979 Unterhaltsordnung Vorlage 2018 Bemerkungen

Art. 8 Finanzierung des Unterhaltes

Die Kosten des Unterhaltes der mit staatlichen

Mitteln ausgeführten Anlagen bestreitet die Stadt

aus dem Flurfonds. Die von der Flurgenossenschaft

und von der Waldzusammenlegungsgenossenschaft

übernommenen Barvermögen sind dem Flurfonds

zuzuweisen.

Der Unterhalt wird aus Mitteln des Ordentlichen

Verkehrs der Stadt bestritten, sobald der Flurfonds

erschöpft ist.

Art. 7 Finanzierung des Unterhaltes

Die Stadt bestreitet die Kosten für den Unterhalt,

Instandstellung und Erneuerung der Anlagen

gemäss dieser Unterhaltsordnung. Nach Abzug von

allfälligen Bundes- und Kantonsbeiträgen werden

die ausgeführten Massnahmen über den

Voranschlag finanziert.

Art. 9 Abgeltung der Unterhaltsbeiträge

Mit der Übernahme der Aktiven der Flurgenossen-

schaft und der Waldzusammenlegungsgenossen-

schaft durch die Stadt Bülach, sind sämtliche

Unterhaltsabgaben der Grundeigentümer abge-

golten. Vorbehalten bleibt § 123 Abs. 2 LG.

D Besondere Bestimmungen E Eigentum und Nutzung

Art. 8 Eigentum

Eigentum und Verfügungsrecht sämtlicher Anlagen

gemäss Übersichtsplan (Art. 2) und Werkplänen

stehen im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen

der Stadt zu. Das Eigentum ist privatrechtlich.

Jedes Aufheben, Veräussern oder Abändern der

Anlagen bedarf der Genehmigung durch die

zuständige kantonale Direktion.

Gemäss UH-Ordnung 1979 in Verordnung Art. 1

„Eigentum“ enthalten.

Art. 10 Wegrecht

Fussgänger, Radfahrer und Reiter haben auf

sämtlichen Wegen, die dieser Unterhaltsordnung

Art. 9 Wegrecht

Auf sämtlichen Wegen, die dieser

Unterhaltsordnung unterstehen, bestehen das Fuss-

Page 109: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

15. Januar 2018 9/15

Unterhaltsordnung 1979 Unterhaltsordnung Vorlage 2018 Bemerkungen

unterstehen, soweit nicht rechtmässige Verbote

bestehen, das Wegrecht. Reiter haben die Gangart

der Pferde den Strassenverhältnissen entsprechend

anzupassen.

Für mutwillig oder fahrlässig erfolgte

Beschädigungen des Strassenkörpers haftet der

Verursacher.

und Fahrwegrecht für land- und forstwirtschaftliche

Zwecke sowie zugunsten der Allgemeinheit ein

unbeschränktes Wegrecht für Fussgänger und,

soweit nicht rechtmässig verboten, für Radfahrer.

Damit die Wege nicht übermässig beansprucht

werden, veranlasst der Stadtrat die notwendigen

behördlichen Fahr- und Reitverbote für

Unberechtigte. Er kann unter Bedingungen (siehe

Art. 10) Fahr- und Reitbewilligungen auf den

Wegen erteilen.

Für mutwillig und fahrlässig erfolgte

Beschädigungen des Strassenkörpers haftet der

Verursacher.

Art. 11 Sondernutzung

Wird ein Weg oder eine andere Anlage von einem

einzelnen Grundeigentümer oder von Dritten mit

Bewilligung des Stadtrates zu anderen als land- und

forstwirtschaftlichen Zwecken benutzt, so kann der

betreffende Benützer zu einem angemessenen

einmaligen oder wiederkehrenden

Unterhaltsbeitrag verpflichtet werden.

Art. 10 Sondernutzungen

Wird ein Weg oder eine andere Anlage von einem

einzelnen Grundeigentümer oder von Dritten mit

Bewilligung des Stadtrates übergebührlich oder

anders als land- und forstwirtschaftlich benützt, so

kann der betreffende Benützer zu einem

angemessenen einmaligen oder wiederkehrenden

Unterhaltsbeitrag oder zum alleinigen Unterhalt der

betreffenden Anlage verpflichtet werden.

Das Zuleiten von Oberflächen- und Sickerwasser,

gereinigter Abwässer etc. in die Drainageleitungen

oder Vorfluter ist nur mit staatlicher Genehmigung

der zuständigen Direktion statthaft. Die Stadt ist

verpflichtet, vor Baubeginn dem Amt für Abfall,

Wasser, Energie und Luft (AWEL) und dem Amt

für Landschaft und Natur (ALN) je ein Gesuch um Bewilligung der Abwasserzuleitung einzureichen.

In UH-Ordnung 1979 in Art. 15 „Anschluss an

Vorfluter“ enthalten.

Page 110: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

15. Januar 2018 10/15

Unterhaltsordnung 1979 Unterhaltsordnung Vorlage 2018 Bemerkungen

F. Nicht im Eigentum der Stadt stehende

Anlagen und Flurwege

Art. 12 Unterhalt

Der Unterhalt von Flurwegen (Anstösserwegen)

oder anderer Anlagen, die nicht im Eigentum der

Stadt stehen, ist grundsätzlich Sache der

betreffenden Eigentümer.

Die Stadt wacht als Aufsichtsbehörde gemäss § 112

Abs. 2 LG über den Unterhalt der Flurwege. Die

Stadt kann private Anlagen unter Bedingungen (vgl.

Art. 19) in Eigentum und Unterhalt übernehmen mit

Genehmigung des Kantons.

E Besondere Bestimmungen für Neuanlagen G Neuanlagen

Art. 12 Allgemeines

Erweist es sich als notwendig oder wünschbar,

innerhalb des Gebietes der Politischen Gemeinde

Bodenverbesserungen, Weganlagen oder

Entwässerungen durchzuführen oder eine

bestehende Anlage über den bisherigen Perimeter

hinaus zu ergänzen oder wird ausnahmsweise eine

grössere Instandstellungsarbeit mit neuen

staatlichen Beiträgen ausgeführt, so richtet sich das

Verfahren nach den Bestimmungen des LG oder

anderer einschlägiger Gesetze über

Entwässerungen und über den Wegbau unter

Vorbehalt der nachfolgenden Bestimmungen.

Art. 13 Allgemeines

Erweist es sich als nötig oder wünschbar, innerhalb

des Gebietes der Stadt neue Bodenverbesserungen

wie Wege oder Entwässerungen durchzuführen oder

eine bestehende Anlage über den bisherigen

Perimeter hinaus zu ergänzen, oder werden

ausnahmsweise Instandstellungsarbeiten, die einer

Neuerstellung gleichkommen, mit neuen staatlichen

Beiträgen ausgeführt, so richtet sich das Verfahren

nach den Bestimmungen des Landwirtschafts-

gesetzes oder anderer einschlägiger Gesetze über

Entwässerungen und über den Wegebau, unter

Vorbehalt der nachfolgenden Bestimmungen.

Art.13 Organisation

Trägerin des neuen Unternehmens ist die Politische

Gemeinde. Gegenüber Behörden, Gerichten und

Art. 14 Organisation

Rechtsträgerin ist die Stadt.

Page 111: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

15. Januar 2018 11/15

Unterhaltsordnung 1979 Unterhaltsordnung Vorlage 2018 Bemerkungen

Drittpersonen vertritt der Stadtrat das neue

Unternehmen.

An den das neue Unternehmen betreffenden

Abstimmungen und Wahlen sind nur diejenigen

Grundeigentümer stimmberechtigt, deren

Grundstück in das neue Unternehmen einbezogen

werden sollen. Handelt es sich um eine

Reparaturarbeit, deren Restkosten gemäss Art. 16

von der Stadt getragen werden, so gehen die

Befugnisse und Pflichten dieser

Beteiligtenversammlung an den Stadtrat über.

An den Abstimmungen, die die Neuanlagen

betreffen, sind nur diejenigen Grundeigentümer

stimmberechtigt, deren Grundstücke von den

Neuanlagen betroffen sind.

Art. 14 Bauausführung

Die Oberaufsicht steht dem kantonalen

Meliorations- und Vermessungsamt, im Walde dem

kantonalen Oberforstamt zu; diese genehmigen die

Baupläne, die Bauverträge und bestimmen den

Baubeginn. In allen wichtigen Fragen hat der

Stadtrat die Genehmigung oder den Rat des

zuständigen Amtes einzuholen. Die mit der

Bauausführung beauftragten Unternehmer sind zu

verpflichten, Grundeigentümer auf deren Wunsch

zu den üblichen Bedingungen anzustellen.

Art. 15 Bauausführung

Die Oberaufsicht steht im Feld der Abteilung

Landwirtschaft, Meliorationen und im Wald der

Abteilung Wald des Amtes für Landschaft und

Natur zu. Diese Amtsstelle genehmigen die

Baupläne und Bauverträge und bestimmen den

Baubeginn.

Art. 15 Anschluss an Vorfluter

Wird für Neuanlagen im Sinne der vorstehenden

Bestimmungen eine bestehende Vorflutleitung in

Anspruch genommen, so ist eine Anschlussgebühr

nur dann zu entrichten, wenn diese Vorflut infolge

der Neuanlage ergänzt oder erweitert werden muss

oder wenn an der Neuanlage Grundstücke beteiligt

sind, die nicht im Gemeindegebiet liegen. Die

Höhe der Anschlussgebühr und die Verteilung der

Kosten bestimmt der Stadtrat.

Page 112: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

15. Januar 2018 12/15

Unterhaltsordnung 1979 Unterhaltsordnung Vorlage 2018 Bemerkungen

Die Zuleitung gereinigter Abwässer in die

Drainageleitungen der Vorfluter ist nur mit

staatlicher Genehmigung statthaft. Der Stadtrat ist

verpflichtet, vor Baubeginn dem Amt für

Gewässerschutz und Wasserbau und dem

Meliorations- und Vermessungsamt je ein Gesuch

um Bewilligung der Abwasserzuleitung

einzureichen.

Statt in UH-Ordnung 1979 in Art. 15 ist dies in

UH-Vorlage 2018 neu in Art. 10

„Sondernutzungen“ festgeschrieben.

Art. 16 Rechnungswesen und Beiträge

Über die Ausführung der Neuanlagen ist gesondert

Rechnung zu führen. Das Baukapital kann von der

Stadt zur Verfügung gestellt werden, unter

Verrechnung eines möglichst niedrigen Zinses.

Ferner ist die Stadt befugt, an das neue

Unternehmen, je nach seiner Bedeutung, einen

freiwilligen Beitrag à fonds perdu auszurichten.

Wenn und soweit das neue Unternehmen lediglich

die Instandstellung bestehender Anlagen bezweckt,

soll der Gemeindebeitrag in der Regel die zu

Lasten der beteiligten Grundeigentümer

verbleibenden Restkosten decken.

Art. 16 Rechnungswesen

Über die Ausführung der Neuanlagen ist gesondert

Rechnung zu führen. Das Baukapital kann von der

Stadt zur Verfügung gestellt werden.

Art. 17 Kostenverleger und Zahlung

Allfällig verbleibende Restkosten sind von den

beteiligten Grundeigentümern nach Massgabe der

beigezogenen Fläche und des ihnen aus dem

Unternehmen erwachsenden Nutzens zu tragen.

Art. 17 Kostenverleger und Zahlung

Soweit das neue Unternehmen lediglich die

Instandstellung bestehender Anlagen bezweckt,

sollen die Restkosten, die sich nach Abzug der

öffentlichen Beiträge ergeben, durch die Stadt

übernommen werden.

Bei neu zu erstellenden Anlagen sind die Restkosten von den unmittelbar Beteiligten Grundeigentümern

nach Massgabe des Nutzens zu tragen.

Page 113: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

15. Januar 2018 13/15

Unterhaltsordnung 1979 Unterhaltsordnung Vorlage 2018 Bemerkungen

Der Kostenverleger ist den beteiligten

Grundeigentümern während 20 Tagen zur

Einsichtnahme öffentlich aufzulegen.

Einsprachen sind dem Stadtrat während der

Auflagefrist einzureichen.

Die Restkosten sind je nach der Grösse des

Unternehmens in 1 - 5 Jahresraten zu bezahlen,

wobei die erste Rate gleich bei Beginn der

Bauarbeiten zu entrichten ist. Die Versammlung

der beteiligten Grundeigentümer beschliesst über

die Anzahl der zu erhebenden Raten und

ermächtigt den Stadtrat, auf ein begründetes

Gesuch hin Zahlungsaufschub zu gewähren.

Der Kostenverleger ist den beteiligten

Grundeigentümern während 20 Tagen zur Ein-

sichtnahme öffentlich aufzulegen.

Einsprachen sind dem Stadtrat während der

Auflagefrist einzureichen.

Die Kosten können in Raten bezahlt werden. Der

Stadtrat beschliesst die Anzahl der Raten und den

Zahlungsbeginn.

Art. 19 Unterhalt von neuen Anlagen

Die Stadt ist verpflichtet, den Unterhalt der

Neuanlagen gemäss Abschnitt G. zu übernehmen.

Neue Anlagen sind im Unterhaltsplan 1:5'000,

gemäss Art. 2, neue Entwässerungsleitungen

ausserdem in den Werkplänen 1:1'000 und wenn

vorhanden, im digitalen Kataster einzutragen.

In UH-Ordnung 1979 in Art. 18 „Abschluss“

festgeschrieben.

F Ordnungsbusse und Rechtsmittel H Ordnungsbussen und Rechtsmittel

Art. 19 Bussen

Der Stadtrat ist berechtigt, Grundeigentümer bzw.

Bewirtschafter, die seinen Anordnungen keine

Folge leisten, mit einer Ordnungsbusse zu belegen

und nötigenfalls die ihnen obliegenden Arbeiten zu

ihren Lasten durch Dritte besorgen zu lassen.

Art. 20 Bussen

Der Stadtrat ist berechtigt, die Grundeigentümer

bzw. Bewirtschafter, die seinen Anordnungen keine

Folge leisten, mit einer Ordnungsbusse bis zu

Fr. 200.00 zu belegen und nötigenfalls die ihnen

obliegenden Arbeiten zu ihren Lasten durch Dritte

besorgen zu lassen.

Page 114: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

15. Januar 2018 14/15

Unterhaltsordnung 1979 Unterhaltsordnung Vorlage 2018 Bemerkungen

Art. 20 Rechtsmittel

Beschlüsse des Grossen Gemeinderates und des

Stadtrates können innert 20 Tagen, seit der

Mitteilung, mit schriftlich begründetem Rekurs

beim Bezirksrat Bülach angefochten werden. Die

Vorschriften über das Rekursrecht in

Gemeindeangelegenheiten (§§ 151 ff. GG) finden

Anwendung.

Gegen Beschlüsse, die der Stadtrat bei der

Durchführung eines neuen Unternehmens

(Abschnitt E, Art. 12 - 18) fasst, können die

Beteiligten innert 20 Tagen, von der Mitteilung an

gerechnet, beim Stadtrat schriftlich Einsprache

erheben. Der Stadtrat verfährt nach § 138 LG.

Streitigkeiten über den Bestand oder den Umfang

privater Rechte sind vor den ordentlichen Gerichten

auszutragen.

Art. 21 Rechtsmittel

Beschlüsse des Gemeinderates und des Stadtrates

können nach den Vorschriften beim Bezirksrat

angefochten werden.

Gegen Beschlüsse, die der Stadtrat bei der

Durchführung eines neuen Unternehmens

(Abschnitt G) fasst, können die Beteiligten innert 20

Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim

Stadtrat schriftlich Einsprache erheben. Der Stadtrat

verfährt nach § 70 LG.

Streitigkeiten über den Bestand oder den Umfang

privater Rechte sind dagegen vor den ordentlichen

Gerichten auszutragen.

G Übergangs- und Schlussbestimmungen L Übergangs- und Schlussbestimmungen

Art. 21

Sofern diese Unterhaltsordnung nichts anderes

bestimmt, gilt sinngemäss das Gesetz über die

Förderung der Landwirtschaft vom 22. September

1963 und die dazugehörige

Vollziehungsverordnung vom 1. Oktober 1964.

Art. 22 Rechtsanwendung

Sofern diese Unterhaltsordnung nichts anderes

bestimmt, gelten das Landwirtschaftsgesetz vom 2.

September 1979 und die dazugehörenden

Vollzugsverordnung.

Diese Unterhaltsordnung kann nur mit

Genehmigung des Regierungsrates ausser Kraft

gesetzt werden. Änderungen bedürfen der

Genehmigung des Amtes für Landschaft und Natur.

In UH-Ordnung 1979 in Art. 22 „Inkrafttreten“

festgeschrieben.

Art. 22 Inkrafttreten

Diese Unterhaltsordnung tritt, vorbehältlich der

Genehmigung durch den Regierungsrat, am Tage

der Annahme durch den Grossen Gemeinderat in

Art. 23 Inkrafttreten

Diese Unterhaltsordnung wurde vom Gemeinderat

beschlossen am

Page 115: Protokoll - Bülach · 2020-03-23 · Protokoll Behörde Beschluss-Nr. Sitzung vom Gemeinderat 3. September 2018 56 In unserem Fall in Bülach wurden diese bekannten Stolpersteine

15. Januar 2018 15/15

Unterhaltsordnung 1979 Unterhaltsordnung Vorlage 2018 Bemerkungen

Kraft. Gleichzeitig treten die Statuten der

Flurgenossenschaft ausser Kraft.

Diese Unterhaltsordnung kann durch den Grossen

Gemeinderat nur mit Genehmigung des

Regierungsrates abgeändert und ausser Kraft

gesetzt werden.

Jeder Grundeigentümer kann ein Exemplar der

Unterhaltsordnung unentgeltlich bei der

Stadtverwaltung beziehen.

Durch Beschluss des Grossen Gemeinderates

Bülach vom genehmigt:

Die Unterhaltsordnung tritt mit der Publikation der

kantonalen Genehmigung in Kraft.

Auf jenen Zeitpunkt hin werden alle bisherigen,

damit in Widerspruch stehenden Vorschriften,

insbesondere die bisherige Unterhaltsordnung für

die Meliorationsanlagen der Politischen Gemeinde

Bülach von 1979, aufgehoben.

In UH-Vorlage 2018 neu in Art. 22

„Rechtsanwendung“ festgeschrieben.

Anhang

Die Generalversammlung der Flurgenossenschaft

Bülach vom 11. Mai 1978 und der Waldzusammen-

legungsgenossenschaft vom 6. Juni 1978 haben der

Übertragung der gemeinsamen Anlagen auf die

Politische Gemeinde Bülach auf den Zeitpunkt der

Inkraftsetzung der Unterhaltsordnung zugestimmt.

Stadt Bülach

Umwelt und Infrastruktur