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Professor Dr. Martin Henssler; Dr. Elisa Hoven; Professor Dr. Michael Kubiciel; Professor Dr. Thomas Weigend Universität zu Köln
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Präsentation der Forschungsgruppe
Verbandsstrafrecht Praktische Auswirkungen und theoretische Rückwirkungen
Professor Dr. Martin Henssler; Dr. Elisa Hoven; Professor Dr. Michael Kubiciel; Professor Dr. Thomas Weigend Universität zu Köln
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Überblick
1. Ziele des Forschungsprojektes2. Wirtschaftsstrafrecht3. Strafverfahrensrecht 4. Wirtschaftsrecht5. Empirisches Teilprojekt6. Methodik des Projekts
Professor Dr. Martin Henssler; Dr. Elisa Hoven; Professor Dr. Michael Kubiciel; Professor Dr. Thomas Weigend Universität zu Köln
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• Analyse praktischer Anwendungsfragen des– Strafrechts– Strafverfahrensrechts– Wirtschaftsrechts
• Analyse der Rückwirkung auf den dogmatischen Bestand der jeweiligen Rechtsgebiete
• Empirische Studie zur Wirksamkeit des Haftungsregimes
Ziele des Forschungsprojekts
Professor Dr. Martin Henssler; Dr. Elisa Hoven; Professor Dr. Michael Kubiciel; Professor Dr. Thomas Weigend Universität zu Köln
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Entweder: Verabschiedung eines dem NRW-Entwurf ähnelnden VerbStrG in dieser Legislaturperiode
– war überwiegend wahrscheinlich bis Mitte 2014
Oder: Zunächst wird nur das OWiG verändert, VerbStrR folgt später
– Seit Herbst/Winter 2014 verdichten sich Anzeichen für dieses Szenario, dessen Eintritt ist sehr wahrscheinlich
Endgültige politische Klarheit im Sommer 2015
Politische Ausgangslage
Professor Dr. Martin Henssler; Dr. Elisa Hoven; Professor Dr. Michael Kubiciel; Professor Dr. Thomas Weigend Universität zu Köln
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1. VerbStrG wird verabschiedet:– Analyse seiner rechtlichen Folgen in allen Rechtsgebieten
=> Kommentierung des Gesetzes– Erforschung möglicher Rückwirkungen auf Dogmatik– Empirische Untersuchung der Wirkung des VerbStrG
2. VerbStrG bleibt zunächst Desiderat:– Folgenanalyse losgelöst von konkreten Entwurf– Erarbeitung eines eigenen kommentierten Entwurfes– Empirische Untersuchung der Wirkung des OWiG
Konsequenzen für unsere Arbeit
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Erweiterbare Bausteinlösung
Wirtschafts-strafrecht
Strafprozess-recht
Wirtschafts-recht
Forschungsgruppe Verbandsstrafrecht
Wirtschaftsstrafrecht
Anwendungsfragen:•Verbände – welche Verbände?•Unterscheidung von Zurechnungsmodell und Verbandsschuldmodell sowie Aufzeigen der Folgen
• Welche Verhaltensweisen eines Mitarbeiter lassen sich Verband zurechnen? All-crime-approach vs. Katalog
• Welche Compliance-Management-Strukturen führen zum Schuldausschluss?
•Übertragbarkeit der Regeln des Allgemeinen Teils auf Verbände
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Wirtschaftsstrafrecht
Rückwirkungen des VerbStrG auf „klassisches“ Strafrecht
•Ist VerbStrG Ausdruck eines neuen primär-präventiven Sanktionenrechts?•Verändert ein verbandsspezifisches Zurechnungsmodell die allgemeine Zurechnungslehre?•Verändert ein verbandsspezifischer Schuldbegriff das Alltagsverständnis und wissenschaftliche Verständnis von Schuld?
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Strafverfahrensrecht
I. GrundsätzlichesGelten grundlegende Verfahrenspositionen des Individuums (Unschuldsvermutung, Aussagefreiheit) auch für Verbände? Vertretung des Verbandes im VerfahrenGetrennte Verfahren gegen individuelle Verbandsangehörige und den Verband (Rollentausch?)Anklagepflicht oder Ermessen?
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Strafverfahrensrecht
II. ErmittlungsverfahrenErmittlungseingriffe gegen den VerbandEinstweilige sichernde Maßnahmen (z.B. Arrest) gegen den VerbandBesondere Regeln über Verteidigung, z.B. gemeinsame Verteidigung von Verband und Individuen?
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Strafverfahrensrecht
III. HauptverfahrenVerwertbarkeit anderweit (z.B. durch interne Ermittlungen, Auskünfte gegenüber Aufsichtsbehörden) gewonnener Informationen im Verfahren gegen den Verband„Verständigungen“ (§ 257c StPO) und ihre Auswirkungen(Pranger-) Wirkung der Hauptverhandlung gegen den VerbandBeteiligung des Verletzten wie im Verfahren gegen natürliche Personen?
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Strafverfahrensrecht
Forschungsschwerpunkte
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Vertretung des Verbandes im Strafverfahren Zeugenpflicht,
Schweigerecht und Beweisverwertung
InteressenkonflikteVerband – individueller
BeschuldigterAbsprachen zur
Verfahrensbeendigung
Wirtschaftsrecht
I. Rechtslage in Europa
II. Unternehmensrechtliche Fragestellungen
III. Weitere (nicht strafrechtliche) Fragestellungen
IV. Schwächen des geltenden Rechts (OWiG und Gesellschaftsrecht)
V. Trends im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht - Beschlüsse des DJT
2014
VI. Abzuwägende Vor- und Nachteile aus unternehmensrechtlicher Sicht
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Wirtschaftsrecht
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Wirtschaftsrecht
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Unternehmensrechtliche Fragestellungen
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Welche Wechselwirkungen bestehen zwischen Verbandsstraf-
barkeit und der Manager- und Gesellschafterhaftung?
Welche Compliance-Anforderungen können an Unternehmen,
abhängig von ihrer Größe, gestellt werden, und wie wirkt sich die
(Nicht-)Einhaltung dieser Anforderungen auf die Strafbarkeit aus?
(Exkulpation durch Compliance?)
Entfalten die geplanten Sanktionen im Zusammenwirken mit dem
Gesellschaftsrecht eine besondere Steuerungswirkung?
Weitere wirtschaftsrechtliche Fragestellungen
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Unmittelbare und mittelbare arbeitsrechtliche Folgen Unmittelbare Folgen, sofern nicht nur die Ebene der
Organmitglieder, sondern weitere Entscheidungsträger, einbezogen werden.
Mittelbare Folgen:Umsetzung des Compliance Systems auf der Ebene der
Mitarbeiter?Zusätzliche Mitwirkungs- und Informationspflichten der
Mitarbeiter?Besserer Schutz von „Whistleblowern“
Kapitalmarktrechtliche Regelungen für kapitalmarktorientierte Unternehmen (aufsichtsrechtliche Instrumentarien)
Schwächen des geltenden Rechts
Defizite des geltenden OWiG (§ 30 OWiG)
Pflichtendiffusion: Keine Feststellbarkeit, wer von mehreren Entscheidungsträger verantwortlich war („keine Vortat“)
organisierte Unverantwortlichkeit, wenn der Repräsentant der Juristischen Person nicht „ausdrücklich beauftragt“ wurde (faktische Übernahme von Verantwortung)
Besseres Enforcement durch Einführung des Legalitätsprinzips
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Schwächen des geltenden Rechts
Probleme aus Sicht des Gesellschaftsrechts? Liegen auf anderer Ebene Weitreichende Vorstandshaftung gem. § 93 AktG
Wachsende Compliancekosten und –haftung zB LG München I v. 10.12.2013 (Az. 5HK O 1387/10)
Fehlende Präzision und Reichweite der business judgement rule
Trend zu Beraterisierung als Risikoabsicherung Risiken von Internal Investigations
Durchsetzungsdefizite auf der Ebene des Aufsichtsrats?Konflikt zwischen Selbstbelastungsrisiko und den
ARAG/Garmenbeck Pflichten
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Beschlüsse des DJT 2014
Eher Trend zur Begrenzung einer ausufernden Organhaftung im Innenverhältnis
Befürwortung der Möglichkeit, die Innenhaftung der Organmitglieder durch die Satzung zu begrenzen.
Die Satzung sollte dabei die Innenhaftung der Organmitglieder für einfache
Fahrlässigkeit ausschließen könnenHaftungshöchstgrenzen einführen können im Gegenzug die Versicherung des Selbstbehalts nach §
93 Abs. 2 S. 3 AktG ausschließen könneneine Befristung von 5 Jahren vorsehen müssen.
Keine nennenswerten Durchsetzungsdefizite
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Näher zu untersuchende Nachteile und Vorteile
Status quo: Unternehmen übernimmt die Geldstrafen ihrer Vorstände –faktisches Unternehmensstrafrecht ohne Reputationsverlust
Unterschied zwischen strafrechtlichen Sanktionen (Geldbußen bzw. Geldstrafe) und gesellschaftsrechtlichen Schadensersatzpflichten?
Verhaltenssteuerung durch Strafrecht: Wie hoch ist der zusätzliche Reputationsschaden gegenüber der Verurteilung zu Schadensersatz? Zusätzlicher Abschreckungseffekt?
Können ermittelte Schutzlücken zielgenauer durch ein Verbandsstrafrecht oder aber durch eine gesellschafts-rechtliche Reform geschlossen werden?
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Näher zu untersuchende Nachteile und Vorteile
Risiken aus Sicht des Gesellschaftsrechts? Weiter wachsende Compliancekosten, insbesondere bei Möglichkeit
der Exkulpation durch Compliance Weiter wachsende „Beraterisierung“
Regelungsbedürftige Fragen Garantenstellung im Konzernkonstellationen (vgl. die Probleme bei
Kartellbußen) Begriff der wirtschaftlichen Einheit im Strafrecht, Kartellrecht und
Gesellschaftsrecht Internationale Konzerne (Koalitionsvereinbarung)
Folgen für Unternehmenskäufe und Umwandlungen Auskunftspflichten des Verkäufers und eigene Informationspflichten des
Käufers?
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Empirisches Teilprojekt:Anwendung von § 30 OWiG in der Praxis
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins:„Ferner stellt die bestehende und erst vor Kurzem deutlich erweiterte Verbandsgeldbuße etablierte repressive Sanktionsmöglichkeit auch gegen Unternehmen dar; die sich weitgehend bewährt hat.“
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Justizminister (NRW) Kutschaty: „Wer ehrlich ist, muss zugeben: Von wenigen Leuchtturm-verfahren abgesehen funktioniert das Ordnungswidrigkeiten-recht nicht wirklich gut.“
Empirisches Teilprojekt
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Leitende Forschungsfragen:
Wie ist die Anwendungspraxis der Verbandsgeldbuße?• Häufigkeit• Höhe / Bemessung• Anwendungsprobleme
Besteht das Bedürfnis nach einem Verbandsstrafrecht?
Empirisches Teilprojekt
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Methodik
AktenauswertungStaatsanwaltschaften (qualitatives sample)BundeskartellamtBundesnetzagentur
Qualitative LeitfadeninterviewsStaatsanwältInnenRichterInnenVerteidigerInnen
Methodik des Projekts
• Vernetztes Forschen und Forschendes Lernen
• Expertengruppe Verbandsstrafrecht: – International– Interdisziplinär– Praxisbezogen
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Vernetztes Forschen und Forschendes Lernen
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DoktorandInnenStudierende WissenschaftlerInnen
PraktikerInnen
Wirtschafts-strafrecht
Strafprozess-recht
Wirtschafts-recht
Forschungsgruppensitzungen
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Expertengruppe
Rechts-wissenschaft
Wirtschafts-wissenschaft
Inter-national
Unternehmens-praxis
Rechts-praxis
Durchführung des Projekts
Forschungsgruppensitzungen
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Treffen EGEröffnungs-
tagung
Treffen EG Treffen EG
2015 2018
Abschluss-tagung
Arbeitsergebnisse der Forschungsgruppe
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Wir freuen uns auf Ihre Fragen und Anregungen!
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