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Praxisleitfaden Ressortgemeinsamer Ansatz zur Krisenprävention, Konfliktbewältigung und Friedensförderung

Praxisleitfaden Ressortgemeinsamer Ansatz zur … · 4 Einleitung. 1. Eeitung. DBegierung hat siLen „Kv,Kon˚ikte . bewä,Frieden födern“ v14.J2017(oLen )verp˚i, ihre strategischen

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PraxisleitfadenRessortgemeinsamer Ansatz zur Krisenprävention, Konfliktbewältigung und Friedensförderung

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PraxisleitfadenRessortgemeinsamer Ansatz zur Krisenprävention, Konfliktbewältigung und Friedensförderung

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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

2. Ressortgemeinsame Krisenfrüherkennung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

3. Ressortkoordinierung in der politischen Planung und Steuerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

3.1. Ressortgemeinsame Analysen zur Bedarfsermittlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

3.2. Gemeinsame Strategieentwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

3.3. Abgestimmte Planung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

3.4. Austausch über Partnerinstitutionen im Rahmen der Strategieentwicklung . . . . . . . . 16

3.5. Rechtzeitige und umfassende Information und gegenseitige Beteiligung in der

ressorteigenen Planung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

3.6. Abgestimmte finanzielle Unterstützung von internationalen Fonds und Fazilitäten . . . 20

3.7. Zusammenwirken bei Regierungsverhandlungen und wichtigen internationalen

Konferenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

4. Monitoring und Evaluierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

5. Weitere Ansätze zur Ressortzusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

6. Internationaler Referenzrahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

6.1. Do-No-Harm-Grundsatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

6.2. Humanitarian-Development-Peace-Nexus (HDP-Nexus) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

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4 Einleitung

1. Einleitung

Die Bundesregierung hat sich in den Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte

bewältigen, Frieden fördern“ vom 14. Juni 2017 (nachfolgend Leitlinien

genannt) dazu verpflichtet, ihre strategischen und operativen Fähigkeiten

im Bereich Krisenprävention und bei der Arbeit in Krisenkontexten

sowie zur Friedensförderung zu stärken, indem sie einen ressortgemein-

samen Praxisleitfaden erarbeitet. Das hier vorliegende Dokument dient der

Umsetzung dieser Selbstverpflichtung.

Ziel des Praxisleitfadens ist es, bewährte Verfahren der ressortgemeinsamen

Kontextanalyse und Strategieentwicklung, der abgestimmten Planung und

Maßnahmenumsetzung sowie zu Monitoring und Evaluierung darzustellen,

die dazu beitragen, die gemeinsamen Werte und Ziele der Bundesregierung zu

verfolgen. Dabei bleiben die ressortabgestimmten „Leitlinien für die bilaterale

Finanzielle und Technische Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern der

deutschen Entwicklungszusammenarbeit“ unberührt.

Mit Blick auf die Förderung von Kohärenz und Qualität in der

Ressortzusammenarbeit sollen beispielhaft Formate und Verfahren aufgezeigt

werden, die innerhalb der breit gefächerten Sach- und Handlungslogiken der

einzelnen Ressorts einen Beitrag leisten können, Synergieeffekte zwischen

den verschiedenen Politikfeldern stärker zu nutzen. Verlässliche und effiziente

Verfahren zur rechtzeitigen und umfassenden gegenseitigen Beteiligung und

Abstimmung der Ressorts untereinander werden beschrieben.

Der Wille der Ressorts zu vertiefter Kooperation, um das gemeinsame deut-

sche Engagement in fragilen Kontexten zu stärken, ist für den Praxisleitfaden

handlungsleitend. Das im Grundgesetz festgeschriebene Ressortprinzip bleibt

dadurch unangetastet, d. h. jede/r Bundesminister/in leitetet seinen/ihren

Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung.

Die im Praxisleitfaden aufgezeigten Formate und Verfahren leiten die

Ressortzusammenarbeit im Bereich Krisenprävention, Konfliktbewältigung

und Friedensförderung weltweit an. Sie gelten für solche Länder und

Regionen, in denen

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5Einleitung

→ mehr als zwei Ressorts in signifikantem Umfang mit Maßnahmen in

diesem Bereich tätig sind oder perspektivisch tätig werden und

→ gleichzeitig besonderer Handlungsbedarf mit Blick auf Krisenprävention

besteht oder in denen sich bereits akute Krisen vollziehen.

Sollte zwischen zwei Ressorts darüber hinausgehender Abstimmungsbedarf

bestehen, können weitergehende Absprachen zwischen diesen Ressorts im

Einklang mit diesem Praxisleitfaden getroffen werden, wie zum Beispiel das

Konzept zur Gemeinsamen Analyse und abgestimmten Planung zwischen

Auswärtigem Amt (AA) und Bundesministerium für wirtschaftliche

Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).

Alle dargestellten Formate und Verfahren sind verortet innerhalb etablierter

internationaler Normen und Qualitätsstandards in Krisenkontexten (wie dem

Do-No-Harm-Grundsatz).

Nach drei Jahren wird dieser Praxisleitfaden überprüft und ggf. um

Erkenntnisse aus der Praxis erweitert.

Der Praxisleitfaden in den Leitlinien

„Mit dem Ziel, künftig noch schneller, strategischer und koordinierter zu handeln, wird die

Bundesregierung die bestehenden Mechanismen der Ressortkoordinierung überprüfen

und weiterentwickeln. [...] Zur Stärkung ihrer strategischen und operativen Fähigkeiten

wird die Bundesregierung [...] einen ressortübergreifenden Praxisleitfaden mit bewährten

Verfahren der ressortgemeinsamen Kontextanalyse, Planung, Strategieentwicklung und

Maßnahmenumsetzung mit dem Ziel der Kohärenz- und Qualitätssicherung erarbeiten.“

(Leitlinien S. 113)

„Die Bundesregierung wird die bestehenden Mechanismen der Ressortkoordinierung über-

prüfen und weiterentwickeln. Bewährte Methoden und Verfahren sowie die Umsetzung von

Handlungsprinzipien in Krisenkontexten wie des Do-No-Harm-Grundsatzes wird sie in einem

Praxisleitfaden standardisieren und darauf hinarbeiten, dass alle Ressorts der Bundesregierung

in ihren Analyse- und Planungsinstrumenten eine systematische Anwendung von internatio-

nalen Qualitätsstandards sicherstellen.“ (Leitlinien S. 116)

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6 Ressortgemeinsame Krisenfrüherkennung

2. Ressortgemeinsame Krisenfrüherkennung

Die ressortübergreifende Arbeitsgruppe Krisenfrüherkennung (AG KFE) iden-

tifiziert, analysiert und priorisiert frühzeitig und unter Berücksichtigung

des deutschen Interesses und möglicher Hebel regelmäßig und ggf. auch

anlassbezogen Krisenpotenziale in Staaten und Regionen weltweit. Alle betei-

ligten Ressorts und der Bundesnachrichtendienst (BND) setzen ihre vorhan-

denen Analysekapazitäten (quantitativ und qualitativ) dafür ein. Die abge-

stimmten Ergebnisse werden der Koordinierungsgruppe „Krisenprävention,

Konfliktbewältigung, Friedensförderung“ auf Abteilungsleitungsebene (nach-

folgend Koordinierungsgruppe genannt) mit Handlungsempfehlungen zur

Entscheidung vorgelegt. Die Handlungsempfehlungen beziehen sich z. B. auf

die Einberufung einer regelmäßig tagenden Task Force oder die Durchführung

von Workshops zur strategischen Neuaufstellung, jedoch nicht auf konkrete

Aufnahme/Anpassung von Aktivitäten vor Ort. Ständige Teilnehmer der AG

KFE sind neben dem federführenden AA das Bundeskanzleramt (BKAmt), der

BND, das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI), das

Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) sowie das BMZ. Andere Ressorts

können sich auf Antrag an der AG KFE beteiligen oder bei Bedarf durch den

Vorsitz zur Teilnahme gebeten werden.

Der Prozess der ressortgemeinsamen Krisenfrüherkennung gestaltet sich

aktuell wie folgt:

Beteiligte Ressorts können quartalsweise Länder/Regionen/Themen in die

AG KFE einbringen, bei denen sie für die nächsten 6-24 Monate 1 ein signi-

fikantes Krisenpotenzial oder Kriseneskalationspotenzial erkannt haben.

Sie begründen ihren Vorschlag, indem sie die strukturell krisenrelevanten

Risikofaktoren und mögliche auslösende Ereignisse benennen, um die

Auswahl für alle Teilnehmenden nachvollziehbar zu machen. Die AG KFE

priorisiert die Länder/Regionen/Themen, zu denen Fachgespräche stattfinden

sollen. Mit ausschlaggebend für eine Befassung der Koordinierungsgruppe ist

1 BMVg und BND: 6-18 Monate

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7Ressortgemeinsame Krisenfrüherkennung

u. a., dass die Bundesregierung mit mehreren Ressorts in einem Land engagiert

ist und die Koordinierungsgruppe durch ihre Entscheidungen die strategische

Aufstellung der Bundesregierung positiv verändern kann.

Die Ressorts führen ihre Erkenntnisse in gemeinsamen Fachgesprächen

auf Referentenebene unter Federführung des AA in einer KFE-Kurzanalyse

zusammen. Das AA erarbeitet dabei eine abgestimmte deutsche Interessenlage

sowie einen Vorschlag für mögliche Hebel für die politischen Maßnahmen.

Das AA finalisiert auf Basis der Fachgespräche die KFE-Kurzanalyse, die

nach Mitzeichnung durch die Ressorts der Koordinierungsgruppe als

Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen in einem Land dienen kann.

Sollten die Fachgespräche ergeben, dass vorerst keine großen Änderungen der

deutschen Strategie nötig bzw. möglich sind, kann die Koordinierungsgruppe

auch lediglich über die Befassung durch die AG KFE informiert werden.

Dieser KFE-Prozess wird durch die Teilnehmenden der AG KFE ausgelöst,

kann aber auch durch die Koordinierungsgruppe veranlasst werden. Er soll

berücksichtigen, dass genug Zeit bleibt, präventiv auf eine aufkommende

Krise einzuwirken.

Der Prozess wurde als Pilotprozess gestartet und wird bei Bedarf durch die

Teilnehmenden angepasst.

Krisenfrüherkennung in den Leitlinien

„Krisenfrüherkennung bildet eine wesentliche Grundlage für frühes und entschiedenes

Handeln zur Krisenprävention.“ (Leitlinien S. 111)

„Krisenfrüherkennung ist die indikatorengestützte, frühzeitige Identifikation von politischen,

wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen, die das Potential bergen, Konflikte

innerhalb von Staaten und Gesellschaften gewaltsam eskalieren zu lassen. Krisenfrüherkennung

bildet eine entscheidende Grundlage für Krisenprävention, indem sie Handlungsspielräume

durch zeitlichen Vorlauf vergrößert.“ (Leitlinien S. 110)

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8 Ressortkoordinierung in der politischen Planung und Steuerung

3. Ressortkoordinierung in der politischen Planung und Steuerung

3.1. Ressortgemeinsame Analysen zur Bedarfsermittlung

Die deutschen Auslandsvertretungen (AVen) mit ihrer Sach- und Ortskenntnis

sowie ihrer Einbindung in die internationale Geberkoordinierung vor Ort

liefern über ihre Berichterstattung maßgebliche Beiträge zur Entwicklung

eines ressortübergreifenden analytischen Verständnisses der Lage im Ausland,

da sich in der Regel dort bereits (aufgrund der in den auswärtigen Dienst abge-

ordneten und dann an die AVen entsandten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

auch anderer Ressorts) die unterschiedlichen Ressortperspektiven spiegeln.

Dabei verbleibt die Verantwortung für abschließende Bewertungen und

Entscheidungen in Berlin/Bonn.

Die bestehenden Analyseformate der einzelnen Ressorts sind in der Regel

fach- und kontextspezifisch und ergeben sich aus deren jeweiligen Mandaten

und Aufgaben sowie aus der Struktur der jeweiligen Kooperations- und

Durchführungspartner, die sich auch innerhalb eines Landes stark vonein-

ander unterscheiden können. Dadurch können Bedarfe an Informationen und

der Zugang zu Informationen sowie deren Beurteilung durch die Ressorts sehr

unterschiedlich sein.

Aktuell etabliert ist der Austausch ressorteigener Analysen zu den Ländern,

in denen deutsche Streit- und Sicherheitskräfte eingesetzt sind. Auch besteht

mit der Krisenfrüherkennung bereits ein ressortgemeinsames Analyseformat,

das für viele Länder eine Übersicht zur aktuellen Lagebeurteilung der

Bundesregierung bietet. In Einzelfällen entstehen auch bereits gemein-

same Analysen in Kooperation mit anderen bi- und multilateralen Gebern.

Ein Beispiel ist die Beteiligung an den Risk and Resilience Assessments der

Weltbank, u. a. im Rahmen der Sahel-Allianz.

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9Ressortkoordinierung in der politischen Planung und Steuerung

Künftig sollen ressorteigene Analysen standardmäßig mit denjenigen

Ressorts geteilt werden, die vor dem Hintergrund vorhandener oder geplanter

Maßnahmen ein Interesse an dieser Information haben – je nach Kontext

sowohl in schriftlicher Form als auch in regelmäßigen, gemeinsamen

Besprechungen auf Arbeitsebene zur aktuellen Situation vor Ort.

Wo dieser Austausch zu Analysedokumenten nicht zu einem hinreichenden

gemeinsamen Lagebild führt, sollen künftig verstärkt gemeinsame Analysen

beauftragt werden, die als Grundlage für ein gemeinsames, umfassendes

Verständnis über eine Konfliktsituation sowie eine Verständigung zwischen

den beteiligten Ressorts für eine gemeinsame strategische Aufstellung in einer

Region oder einem Land dienen können. Die Beauftragung solcher Analysen

kann direkt erfolgen unter der Federführung eines einzelnen Ressorts oder

auch in Kooperation mit anderen bi- oder multilateralen Gebern.

Gemeinsame Analyse in den Leitlinien

„Die Bundesregierung hat (…) ihre Absicht bekundet, die Kohärenz und Zusammenarbeit aller

relevanten Politikfelder zu intensivieren und hierzu neue Wege bei gemeinsamer Analyse und

strategischer und operativer Planung zu gehen.“ (Leitlinien S. 112)

3.2. Gemeinsame Strategieentwicklung

Die Leitlinien der Bundesregierung „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen,

Frieden fördern“ aus dem Jahr 2017 fordern ebenso wie das Weißbuch 2016 zur

Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr, die ressortgemeinsame

Strategiefähigkeit zu fördern und auszubauen, um strategische Zielgenauigkeit,

Kontinuität und Kohärenz zu gewährleisten.

Dem dienen bereits Staatssekretärsrunden zu verschiedenen Themen

sowie die Koordinierungsgruppe „Krisenprävention, Konfliktbewältigung,

Friedensförderung“ auf Abteilungsleitungsebene.

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10 Ressortkoordinierung in der politischen Planung und Steuerung

Bei ressortspezifischen Strategieprozessen sind die anderen betroffenen

Ressorts rechtzeitig vor Finalisierung zu konsultieren, sodass zentrale

Punkte aus deren Sicht mit Blick auf Kohärenz frühzeitig berücksich-

tigt werden können.

Künftig sollen vermehrt ressortgemeinsame Strategieprozesse stattfinden und

die ressortspezifischen Strategieprozesse ergänzen. Dabei sollen insbesondere

solche fragile Regionen und Länder betrachtet werden, in denen besonderer

Handlungsbedarf mit Blick auf Krisenprävention besteht oder in denen sich

bereits akute Krisen vollziehen.

Die hier beschriebenen Strategieprozesse zu ausgewählten Ländern und

Regionen sollen die beteiligten Ressorts der Bundesregierung in die Lage

versetzen, auf der Basis eines ressortgemeinsamen Verständnisses des jewei-

ligen Kontexts abgestimmt und zielgerichtet zu handeln.

Eine Auswahl von Ländern und Regionen, zu denen gemeinsame Strategie-

prozesse von mehr als zwei Ressorts stattfinden, erfolgt im Konsens auf

Arbeitsebene. Die Federführung innerhalb der beteiligten Ressorts liegt

hier bei den für die jeweiligen Länder und Regionen zuständigen (Länder-)

Referaten oder Arbeitseinheiten. Das AA übernimmt dabei gemäß Gemeinsamer

Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) die Federführung.

Ein Strategieprozess umfasst:

→ möglichst mindestens jährliche Strategiebesprechungen im Ressortkreis,

→ zusätzlich nach Bedarf, den jedes der im Ressortkreis vertretenen

Ministerien anmelden kann, gemeinsame Arbeitssitzungen der jeweiligen

Länderreferate und relevanter Sektor- und Instrumentenreferate,

→ anlassbezogene Szenario-Workshops und Klausuren zur Überprüfung der

strategischen Ausrichtung des Engagements der Bundesregierung.

Zur Vorbereitung dieser Elemente eines Strategieprozesses versenden

die Ressorts aufbereitete Übersichten der eigenen Programme, die poli-

tische Schwerpunkte und Zielstellungen erkennen lassen. Wegen der

Entscheidungserheblichkeit ist der Zeitpunkt der Strategiegespräche so zu

wählen, dass sie rechtzeitig vor Abschluss der jeweiligen ressortinternen

Planungsprozesse stattfinden.

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11Ressortkoordinierung in der politischen Planung und Steuerung

Kern des jeweiligen Strategieprozesses ist die Entscheidung, ob und

mit welchem Ziel sich die Bundesregierung mit ihren jeweiligen

Ressortinstrumenten und -programmen in einem Land abgestimmt

gemeinsam engagiert. Entscheidungskriterien sind dabei:

→ die (wertgebundenen) deutschen Interessen,

→ der Bedarf vor Ort,

→ Handlungsspielräume und Einflussmöglichkeiten der Bundesregierung,

→ Sicherheit vor Ort als wichtige Voraussetzung für Entwicklung

(und umgekehrt),

→ internationale (Bündnis-) Verpflichtungen,

→ Mehrwert des deutschen Engagements gegenüber anderen internationalen

Akteuren oder gemeinsame Aufstellung mit ihnen,

→ Identifizierung etwaiger Risiken für das deutsche Engagement.

Strategieentwicklung in den Leitlinien

„In jedem Fall zielt die Bundesregierung auf frühzeitige Strategieentwicklung und gemeinsame

Planung für ein in sich stimmiges Zusammenwirken ihrer verschiedenen Instrumente und auf

eine enge internationale Abstimmung.“ (Leitlinien S. 2, Vorwort Bundeskanzlerin Dr. Merkel)

„Das deutsche Engagement in Krisen und Konflikten folgt dem Primat der Politik und dem

Vorrang der Prävention [...] Nur politische Lösungen können dauerhaft und tragfähig Frieden

sichern. Die Bundesregierung wird ihre Maßnahmen der Krisenprävention, Konfliktbewältigung

und Friedensförderung daher in politische Strategien einbetten, die kontextspezifisch,

konfliktsensibel und international anschlussfähig sind.“ (Leitlinien S. 57)

„Fragile Kontexte und komplexe Konflikte verlangen einen umfassenden Politikansatz, der die

Beiträge der Ressorts in einer gemeinsamen politischen Strategie bündelt.“ (Leitlinien S. 110)

„Dabei sollen auch Methoden der strategischen Vorausschau, einschließlich Szenarienplanung,

zur Anwendung kommen.“ (Leitlinien S. 111)

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12 Ressortkoordinierung in der politischen Planung und Steuerung

Ein wichtiger Anhaltspunkt für die Bedarfe vor Ort können die von dem

betreffenden Land festgelegten Ziele darstellen, die in einer Nationalen

Entwicklungsstrategie festgeschrieben sein können oder für einen Sektor mit

der Gebergemeinschaft vereinbart wurden. Ferner sind EU Joint Programming-

Prozesse bei ressortgemeinsamen Strategieprozessen zu berücksichtigen.

Darüber hinaus bieten Friedensabkommen oder politische Zielsetzungen

zur Vorbereitung oder Umsetzung von Friedensabkommen oder -verhand-

lungen, Festlegungen im Rahmen des New Deal for the Engagement in Fragile

States oder für die humanitäre Hilfe die VN-koordinierten humanitären

Bedarfspläne sowie die Bedarfspläne des Internationalen Komitees vom Roten

Kreuz wichtige Anhaltspunkte für eine externe Unterstützung des Landes. Die

Orientierung an diesen Zielen begünstigt die Ressortkohärenz und erleichtert

die Abstimmung mit anderen Gebern und internationalen Akteuren.

Die Ressorts arbeiten außerdem gemeinsam an der Erreichung internatio-

nal vereinbarter Ziele, allen voran den Nachhaltigen Entwicklungszielen

der Agenda 2030 sowie dem Ziel der Begrenzung der globalen Erwärmung

auf möglichst 1,5 Grad Celsius gegenüber vorindustrieller Zeit (Pariser

Klimaschutzübereinkommen).

Darüber hinaus hat die Bundesregierung insbesondere in den Bereichen

Flucht und Migration, Gesundheit, Klima und Umwelt, Ernährungssicherung,

Bildung und Beschäftigungsförderung auf globaler und auf EU-Ebene gemein-

same Zusagen innerhalb bestehender Rahmenwerke getroffen. Zur Erreichung

dieser Zusagen und Zielvorgaben werden sich die Ressorts eng abstimmen und

sie soweit wie möglich in die Planungen in fragilen Kontexten mit aufnehmen.

Orientierung an internationalen Zielen

„Die Bundesregierung wird sich konsequent für eine ambitionierte Umsetzung der Agenda

2030 für nachhaltige Entwicklung auf nationaler und globaler Ebene und für eine Stärkung

internationaler Fähigkeiten zur Krisenprävention, Konfliktbewältigung und Friedensförderung

einsetzen und auf eine verbesserte Koordinierung hinwirken.“ (Leitlinien S. 134)

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13Ressortkoordinierung in der politischen Planung und Steuerung

„Dazu wird [die Bundesregierung] eine engere Verzahnung mit den entsprechenden

Mechanismen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten unter Nutzung bestehender

Ansätze wie dem Joint Programming anstreben. (Leitlinien S. 134)

„In den kommenden Jahren gilt es, Klimafragen noch systematischer in das deutsche

Engagement zur Krisenprävention, Konfliktbewältigung und Friedensförderung zu integrieren

und potenziell betroffene Regionen widerstandsfähiger zu machen.“ (Leitlinien S. 133)

3.3. Abgestimmte Planung

Die abgestimmte Planung von Maßnahmen auf Grundlage einer gemeinsamen

Strategie soll künftig stärker in den Vordergrund rücken.

Dazu wird in Bezug auf diejenigen Länder und Regionen, zu denen ein

Strategieprozess im Sinne von Kap. 3.2 stattfindet, entschieden, ob es aufgrund

der politischen Bedeutung und des Projektmittelvolumens sinnvoll erscheint,

ein detaillierteres Planungsdokument zu erstellen, das die außen-, sicher-

heits- und entwicklungspolitischen Maßnahmen der Bundesregierung als

Gesamtkonzept darstellt.

Eine optimale Zusammenstellung von Maßnahmen ist dabei abhängig vom

Charakter des jeweiligen fragilen Kontexts, den Bedarfen vor Ort und den

deutschen Handlungsspielräumen.

Diese Abstimmungsprozesse berücksichtigen in besonderem Maße

die ressortgemeinsamen Sektorstrategien zu Rechtsstaatsförderung,

Sicherheitssektorreform sowie Vergangenheitsarbeit und Versöhnung

(Transitional Justice).

Je nach Ausprägung des fragilen Kontexts können die einzelnen Ressorts unter-

schiedlich zur Förderung von Sicherheit, Frieden und Entwicklung beitragen.

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14 Ressortkoordinierung in der politischen Planung und Steuerung

Die Leitlinien heben hervor, dass jeder Konflikt andere Ursachen, eine eigene

Dynamik und einen spezifischen Verlauf hat. Vereinfachend und schematisch

werden jedoch drei Phasen unterschieden, denen sich verschiedene Ansätze

zuordnen lassen (vgl. im Einzelnen die Leitlinien S. 66 ff.):

→ Latenter Konflikt (Situation ist volatil, ein deutliches Krisenpotential ist

vorhanden, aber [noch] nicht gewaltsam eskaliert). Hier setzen Maßnahmen

der Krisenprävention an den strukturellen politischen und sozialen

Ursachen und Treibern von Konflikten an und versuchen, Eskalation und

Gewaltausbruch zu verhindern sowie langfristig zu einem friedlichen

Zusammenleben beizutragen. Je nach Ausprägung von Fragilität sind

unterschiedliche Ansätze und Instrumente gefordert. Die Leitlinien unter-

scheiden hier Maßnahmen in „schwachen Staaten“ von Maßnahmen in

„herausgeforderten Staaten“ und in „illegitimen Staaten“.

→ Gewaltkonflikt (bestehende Konflikte sind eskaliert und werden gewaltsam

ausgetragen). Bei Maßnahmen der Konfliktbewältigung stehen – neben

humanitärer Hilfe zur Linderung menschlichen Leids – die Suche nach

politischen Lösungen zur Beendigung der Gewalt und das Aushandeln

tragfähiger Friedenslösungen durch aktive Krisendiplomatie, Mediation

und Unterstützung von Verhandlungsprozessen im Vordergrund.

Stabilisierungsmaßnahmen unterfüttern diese politischen Prozesse, indem

sie vor Ort eine „Friedensdividende“ erfahrbar machen. Die Leitlinien

verweisen dabei auch auf die Rolle der entwicklungsfördernden und struk-

turbildenden Übergangshilfe und die Notwendigkeit, so früh wie möglich

damit zu beginnen, gesellschaftliche Transformationsprozesse zu unter-

stützen, die einen zunächst brüchigen Frieden konsolidieren und die nach-

haltige Entwicklung eines Landes befördern können.

→ Nachkriegssituationen (bewaffnete Feindseligkeiten sind beendet,

Waffenstillstandsabkommen wurden abgeschlossen, ein längerfristiger

Wiederaufbau- und Versöhnungsprozess wurde eingeleitet). Maßnahmen

der Friedenskonsolidierung ähneln den Ansätzen der Krisenprävention,

müssen aber gleichzeitig den oft langanhaltenden Gewalterfahrungen der

betroffenen Gesellschaften und den Realitäten von Nachkriegssituationen

Rechnung tragen (z. B. zerstörte Infrastruktur, deutlich geschwächte staat-

liche Institutionen, tief fragmentierte Gesellschaft u. a.). Unter bestimmten

Umständen sind auch militärische Maßnahmen notwendig, um Gewalt

einzuhegen und ein sicheres Umfeld wiederherzustellen, das politische

Prozesse erst ermöglicht.

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15Ressortkoordinierung in der politischen Planung und Steuerung

Planung gemeinsamer Programme in den Leitlinien

„Stabilisierungsmaßnahmen dienen konkret dazu, ein sicheres Umfeld zu schaffen, kurzfristig

Lebensbedingungen zu verbessern und Alternativen zu Kriegs- und Gewaltökonomien aufzu-

zeigen. Dies erfordert einen vernetzten Ansatz: Je nach Bedarf müssen diplomatische, entwick-

lungs- und sicherheitspolitische Maßnahmen flexibel und aufeinander abgestimmt eingesetzt

werden. Unter bestimmten Umständen sind auch militärische Maßnahmen notwendig, um

Gewalt einzuhegen und ein sicheres Umfeld wiederherzustellen, das politische Prozesse erst

ermöglicht.“ (Leitlinien S. 69)

„Lokale Partner werden von Beginn an in den Planungs- und Entscheidungsprozess einbe-

zogen.“ (Leitlinien S. 70)

„Auf dem humanitären Weltgipfel 2016 hat sich die internationale Gemeinschaft dazu

verpflichtet, künftig das System der humanitären Hilfe zu reformieren, um in Verbindung mit

verstärkten Entwicklungsanstrengungen und entsprechender Abstimmung das Entstehen

beziehungsweise Anwachsen humanitärer Krisen zu verhindern und so die Abhängigkeit von

humanitärer Hilfe zu reduzieren.“ (Leitlinien S. 71)

„Im Hinblick auf die Unterstützung des ‚Sicherheitssektors‘ in Krisenregionen [ist jede] einzelne

geplante Maßnahme darauf hin zu prüfen, inwieweit sie die Sicherheit der Bevölkerung in

einem Partnerland erhöhen, gute Regierungsführung unterstützen und zur Friedensförderung

beitragen wird.“ (Leitlinien S. 83, Martina Fischer, Brot für die Welt)

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16 Ressortkoordinierung in der politischen Planung und Steuerung

3.4. Austausch über Partnerinstitutionen im Rahmen der Strategieentwicklung

Ziel eines Austauschs über Partnerinstitutionen der Bundesregierung ist es,

friedens-konstruktive Akteurinnen und Akteure zu fördern und gleichzeitig

Doppelförderungen zu vermeiden. Der Umgang mit potenziell destruktiven

Akteurinnen oder Akteuren ist strategisch besonders reflektiert zu gestalten.

Dabei findet ein Austausch zwischen den im jeweiligen Land aktiven Ressorts

insbesondere über Integrität und Ziele der Institutionen, mit denen eine

Zusammenarbeit geplant ist, statt. Dadurch sollen ein kohärentes Vorgehen der

Bundesregierung erreicht werden.

Innerhalb dieser Herangehensweise trifft jedes Ressort im Rahmen seines

Mandats abschließend die Auswahlentscheidung.

Zusammenarbeit mit Partnern und Begünstigtengruppen in den Leitlinien

„Die Unterstützung und der Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern ist

ein fester Bestandteil dieser Politik.“ (Leitlinien S. 50)

„Wir nehmen daher die Vorstellungen, Perspektiven und Bedürfnisse der Menschen in den von

Konflikt betroffenen Gesellschaften sorgfältig in den Blick.“ (Leitlinien S. 52)

„Eine noch engere Vernetzung auch mit Akteuren der lokalen Zivilgesellschaft und anderen

nichtstaatlichen Akteuren – darunter sowohl Demokratie- und Menschenrechtsaktivistinnen

und -aktivisten als auch traditionelle Autoritäten und Religionsgemeinschaften – kann dazu

beitragen, deren Perspektiven und Einschätzungen von der Lageanalyse über das operative

Engagement bis hin zur Auswertung stärker einzubeziehen.“ (Leitlinien S. 114)

„Durchführungs- und Mittlerorganisationen sind Partner der Bundesregierung bei der

Umsetzung von Vorhaben des deutschen Engagements in der Friedensförderung.“

(Leitlinien S. 117)

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17Ressortkoordinierung in der politischen Planung und Steuerung

„Vielfach können Durchführungs- und Mittlerorganisationen auf eine langjährige Präsenz vor

Ort aufbauen sowie vertrauensvolle Beziehungen zu staatlichen und nichtstaatlichen Partnern

setzen.“ (Leitlinien S. 118)

„Nichtregierungsorganisationen kommt eine wichtige Rolle zu, um Vorhaben zur

Krisenprävention, Konfliktbewältigung und Friedensförderung vor Ort umzusetzen.“

(Leitlinien S. 118)

„Nichtstaatliche Akteure, einschließlich zivilgesellschaftlicher Organisationen und

Netzwerke, Wissenschaft, kirchliche Organisationen, politischen wie privaten Stiftungen

und die Wirtschaft, sind unverzichtbare Partner für das Engagement der Bundesregierung.“

(Leitlinien S. 135)

3.5. Rechtzeitige und umfassende Information und gegenseitige Beteiligung in der ressorteigenen Planung

Die Ressorts haben diverse formelle und informelle Formate auf allen Ebenen

etabliert, um sich rechtzeitig und umfassend gegenseitig zu informieren und

abzustimmen. Dazu gehören unter anderem:

→ Besprechungen auf Arbeitsebene,

→ thematische Ressortarbeitsgruppen,

→ Koordinierungsausschuss humanitäre Hilfe unter Leitung AA und VENRO,

→ Abstimmung zur Schnittstellengestaltung zwischen AA und BMZ mit Blick

auf Humanitäre Hilfe einerseits und entwicklungsfördernde und struktur-

bildende Übergangshilfe andererseits,

→ der Ressortkreis Zivile Krisenprävention auf Referatsleiterebene,

→ länder-/regionenspezifische Task Forces,

→ die Koordinierungsgruppe auf Abteilungsleitungsebene,

→ Abstimmungsformate auf Staatssekretärsebene.

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18 Ressortkoordinierung in der politischen Planung und Steuerung

Diese Formate sollen zukünftig weiter gefestigt werden und dazu beitragen,

nicht nur Positionen und Interessen der Ressorts offenzulegen, sondern zu

einem gemeinsamen Verständnis des Kontextes, des Handlungsbedarfs vor Ort

und der deutschen Handlungsoptionen zu gelangen.

Die Leitlinien halten zudem fest, dass sich die Ressorts in Bezug auf geplante

operative Programme und Projekte gegenseitig rechtzeitig und umfassend

beteiligen und dadurch sicherstellen, dass in ihre Planungen auch die jeweilige

Fachexpertise der anderen Ressorts einfließen kann. (Kap. 4.1.2.)

In diesem Sinne erfolgt ein Austausch relevanter Planungsdokumente

standardmäßig zu denjenigen Ländern und Regionen, zu denen gemein-

same Strategieprozesse von mehr als zwei Ressorts stattfinden (vgl.

oben 3.2). Darüber hinaus sollte immer dann ein anderes Ressort bei der

Maßnahmenplanung beteiligt werden, wenn dieses mit Blick auf Kohärenz

geboten ist oder ein anderes Ressort explizit darum bittet.

Erfolgt eine Beteiligung, erfolgt eine Rückäußerung in der Regel innerhalb

von zwei Wochen.

Im Sinne der Leitlinien achten die Ressorts dabei darauf, dass ihre

Maßnahmen mit den Ansätzen und Programmen der Entwicklungspolitik und

der Umsetzung der Agenda 2030 anschlussfähig sind. Bei der Planung solcher

Maßnahmen wird durch Beteiligung des Auswärtigen Amts sichergestellt, dass

diese mit den Grundlinien der Außenpolitik im Einklang stehen.

Die AVen liefern nicht nur maßgebliche Beiträge für die gemeinsame Analyse.

Vorschläge aus den AVen zur ressortgemeinsamen Strategieentwicklung

sowie Vorschläge für die produktive, konstruktive und ergebnisorientierte

Gestaltung von Schnittstellen sind für die abgestimmte Planung der Ressorts

gleichfalls von besonderer Bedeutung. Wo immer in fragilen Kontexten part-

nerschaftlich mit Regierungen in Kooperationsländern zusammen gearbeitet

wird, sind deren Anliegen und konkrete Vorschläge zu berücksichtigen.

Die Verantwortung für abschließende Bewertungen, Entscheidungen und

Ressortkoordinierung verbleibt in Berlin/Bonn.

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19Ressortkoordinierung in der politischen Planung und Steuerung

Für ausgewählte Länder (z. B. Afghanistan, Irak, Mali) gibt es zudem

eine systematische Erfassung bestimmter, im jeweiligen Land geför-

derter Maßnahmen. Speziell für Afghanistan wurde der so genannte

„Development Tracker Afghanistan“ entwickelt. In der webbasierten

Datenbank werden alle Maßnahmen der Ressorts in Afghanistan mit

Angaben zu Projektname und -ziel, Finanzierungsangabe (Geldgeber,

Ko-Finanzierungen), Partnerorganisationen und -ministerien, Projektlaufzeit,

Standorte, Zielgruppen und Nutznießer sowie Zielindikatoren und erreichte

Ergebnisse erfasst.

Für andere Länder, in denen mehrere Ressorts aktiv sind, kann eine verein-

fachte Darstellung ähnlicher Angaben sinnvoll sein, etwa in Form aussagekräf-

tiger Projektlisten. Wo vom Projektaufkommen her sinnvoll, kann ein geogra-

phisches Mapping der laufenden Aktivitäten und beteiligten Akteurinnen und

Akteure erstellt werden.

Ressortabgestimmte Planung in den Leitlinien

„Das deutsche Engagement in Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung sollte

politischer, strategischer und sichtbarer werden. ‚Mehr Strategie‘ heißt konkret: ressortge-

meinsame Prozesse gestalten, Ziele und Mittel festlegen, regelmäßig nachsteuern, zusammen

ein konsistentes strategisches Narrativ entwickeln und dieses durch die Wechselfälle des

Krisenengagements durchhalten.“ (Leitlinien S. 112, Klaus Naumann, Hamburger Institut für

Sozialforschung)

„Die Bundesregierung hat (…) ihre Absicht bekundet, die Kohärenz und Zusammenarbeit aller

relevanten Politikfelder zu intensivieren und hierzu neue Wege bei gemeinsamer Analyse und

strategischer und operativer Planung zu gehen.“ (Leitlinien S. 112)

„Die Ressorts beteiligen sich gegenseitig rechtzeitig und umfassend und stellen dadurch

sicher, dass in ihre Planungen auch die jeweilige Fachexpertise anderer Ressorts einfließen

kann. Dabei achten sie darauf, dass ihre Maßnahmen mit den Ansätzen und Programmen der

Entwicklungspolitik und der Umsetzung der Agenda 2030 anschlussfähig sind. Bei der Planung

solcher Maßnahmen wird durch Beteiligung des Auswärtigen Amts sichergestellt, dass diese

mit den Grundlinien der Außenpolitik im Einklang stehen.“ (Leitlinien S. 113)

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20 Ressortkoordinierung in der politischen Planung und Steuerung

3.6. Abgestimmte finanzielle Unterstützung von internationalen Fonds und Fazilitäten

In manchen fragilen Kontexten zahlen mehrere Ressorts entsprechend

der jeweiligen haushaltsgesetzlichen Ermächtigung gemeinsam in Fonds

oder Fazilitäten internationaler Organisationen ein, um entsprechend

ihrer Mandate Komponenten der Fonds oder Fazilitäten mit unterschiedli-

chen Zweckbestimmungen zu finanzieren. Das für die jeweilige internatio-

nale Organisation federführende Ressort wird im Vorfeld von Zahlungen

an die Organisation bzw. Einzahlungen in Fonds oder Fazilitäten der

Organisation beteiligt.

Gleichzeitig müssen die Ressorts, wenn sie in länderspezifische Geberfonds

einzahlen wollen, im Sinne der GGO alle potentiell betroffenen Ressorts zuvor

informieren und beteiligen.

Fonds und Finanzierungsfazilitäten in den Leitlinien

„Finanzierungsfazilitäten und freiwillige Beträge an internationale Organisationen unter

anderem in Form von Fondseinzahlungen können in allen Krisenphasen zum Einsatz kommen.“

(Leitlinien S. 132)

„Die Bundesregierung setzt sich zudem in der bilateralen und multilateralen Zusammenarbeit

im Geberkreis mit Nachdruck für bessere Geberkoordinierung ein.“ (Leitlinien S. 134)

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21Ressortkoordinierung in der politischen Planung und Steuerung

3.7. Zusammenwirken bei Regierungsverhandlungen und wichtigen internationalen Konferenzen

Zwischen den Ressorts ist es gelebte Praxis, alle von der jeweiligen

Verhandlungsmaterie in der Sache betroffenen Ressorts zu Verhandlungen

mit der Partnerregierung und zu hochrangigen Gebertreffen einzu-

laden. Es gibt eine Reihe guter Beispiele, bei denen alle Ressorts mit

ODA-anrechenbaren Maßnahmen im Land in die entwicklungspolitischen

Regierungsverhandlungen mit den Kooperationsländern eingebunden

waren. Die geltenden Verfahren sehen eine ressortübergreifende Vorbereitung

sowie grundsätzlich die Möglichkeit der Teilnahme anderer Ressorts an

den Verhandlungen als Teil der BMZ-geführten deutschen Delegation vor.

Maßnahmen und Aktivitäten aller beteiligten Ressorts sollten im Protokoll bzw.

als Anhang des Protokolls genannt werden.

Bei wichtigen internationalen Konferenzen (etwa zu akuten Krisenländern

oder -regionen) ist eine umfassende Einbindung aller betroffenen Ressorts

in die Vorbereitung der Konferenzen und als Teilnehmende der deutschen

Delegation unverzichtbar. Zusagen, die ein Ressort im Namen der Bundes-

regierung zu geben plant, sind im Vorhinein mit allen potentiell betroffenen

Ressorts abzustimmen.

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22 Monitoring und Evaluierung

4. Monitoring und Evaluierung

„Die Auswertung der Wirkungen und Erfahrungen des deutschen Engagements in Krisen- und

Konfliktstaaten durch maßnahmenbegleitende Beobachtung (Monitoring) und abschließende

Evaluierung ist unverzichtbar.“ (Leitlinien S. 140)

„Grundsätzlich werden Monitoring und Evaluierung von den jeweils zuständigen Ressorts

verantwortet. Sie entwickeln Instrumentarien, die am besten auf die Wirkungsbedingungen von

Maßnahmen in ihrem Geschäftsbereich abgestimmt sind.“ (Leitlinien S. 141)

„Die Unterstützung von Lernen und Rechenschaftslegung im Kontext von Konflikten und

Fragilität erfordert spezielle Ansätze. Deutschland orientiert sich hierbei grundsätzlich an

OECD DAC Standards und Richtlinien, die der Komplexität und Volatilität von Krisen- und

Konfliktsituationen Rechnung tragen. Dazu zählen neben den im OECD DAC Kreis vereinbarten

Prinzipien (1991) und den Qualitätskriterien für Entwicklungsevaluierung (2010) insbeson-

dere die Richtlinien Evaluating Peacebuilding Activities in Settings of Conflict and Fragility –

Improving Learning for Results (2012).“ (Leitlinien S. 141)

„Die Bundesregierung strebt eine verstärkte Ressortzusammenarbeit bei der Evaluierung an.

Gemeinsame Verfahren müssen die Zielsetzungen und Bedürfnisse der beteiligten Ressorts

widerspiegeln und sollten in geeigneten Fällen auf die Möglichkeit der Nachsteuerung abzielen.

Für ressortübergreifendes Engagement in lang anhaltenden Krisen und Konflikten strebt

die Bundesregierung eine Auswertung des ressortgemeinsamen Handelns in regelmäßigen

Abständen an.“ (Leitlinien S. 142)

„Die Bundesregierung setzt sich für ein systematisches, wirkungsorientiertes Monitoring

und eine entsprechende Evaluierung ihres Engagements im Bereich der Krisenprävention,

Konfliktbewältigung und Friedensförderung ein.“ (Leitlinien S. 143)

Grundsätzlich werden Monitoring und Evaluierung von den für die jeweiligen

Maßnahmen zuständigen Ressorts verantwortet.

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23Monitoring und Evaluierung

Im Zuge der oben beschriebenen ressortgemeinsamen Strategieentwicklung

wird die Bundesregierung auch Ansätze zum ressortgemeinsamen Monitoring

stärken. Sie wird hierzu u. a. prüfen, ob zukünftig punktuell mehrere Ressorts

ressortübergreifende Monitoringmissionen anstoßen.

Die Bundesregierung hat sich zudem zum Ziel gesetzt, in geeigneten Fällen

ressortübergreifend externe Evaluierungen durchführen zu lassen. Dabei sollen

gemeinsame Verfahren die Zielsetzungen und Bedürfnisse der beteiligten

Ressorts widerspiegeln. Dies bedeutet den gleichberechtigten Einbezug der

beteiligten Ressorts von Beginn an, d. h. einschließlich bei der Auswahl des

Evaluierungsgegenstandes.

Der Bund kann unter anderem auf das Deutsche Evaluierungsinstitut der

Entwicklungszusammenarbeit (DEval) als international renommiertes

Spezialinstitut für wissenschaftlich fundierte Evaluierungen zurückgreifen.

Es gibt bereits erste ressortübergreifende Evaluierungen, auf denen weiter

aufgebaut werden kann:

→ Ressortgemeinschaftliche Evaluierung der Humanitären Hilfe im Auftrag

von AA und BMZ, die Länderstudien zu Haiti, Uganda, Tschad, Myanmar,

die Demokratische Republik Kongo und Darfur (Sudan) beinhaltete (2011

veröffentlicht).

→ 2018 wurde im Auftrag von AA und BMVg deren erste ressortübergrei-

fende Evaluierung von fünf Projekten der Ertüchtigungsinitiative der

Bundesregierung in Tunesien durch eine externe Beratungsfirma durchge-

führt. Für 2019 ist eine weitere ressortübergreifende Evaluierung geplant.

→ 2019 wollen AA und BMZ eine ressortgemeinsam unabhängig durchge-

führte Evaluierung zum Irakportfolio anstoßen.

Eine gute Orientierung auch für Evaluierungen in Krisenkontexten geben

OECD DAC- und DeGEval-Standards, (ggf. an den Evaluierungsgegenstand

anzupassende) Kriterien und Richtlinien.

So halten bereits die „DAC Principles for Evaluation of Development Assistance“

(1991) zentrale Grundsätze fest, insbesondere:

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24 Monitoring und Evaluierung

→ dass eine Evaluierung möglichst schon bei der Planung des Engagements

mit angelegt sein sollte, so dass

→ klar festgelegte Ziele

→ unparteiisch, unabhängig und transparent (vor allem durch

externe Durchführung)

überprüft werden können.

Die wichtigsten und weiterhin international gängigen

DAC-Evaluierungskriterien sind:

→ Relevanz,

→ Effektivität,

→ Effizienz,

→ entwicklungspolitische Wirkungen und

→ Nachhaltigkeit.

Seitens OECD ist geplant, den Katalog der Evaluierungskriterien noch um den

Punkt „Kohärenz“ zu erweitern.

Während die DAC Qualitätsstandards für die Entwicklungsevaluierung (2010)

generelle, wichtige Hinweise für alle Stadien einer Evaluierung (Planung,

Durchführung/Berichterstattung und Follow-up, Budgetplan u. a.) gibt,

widmen sich die „DAC Guidelines on Evaluating Peacebuilding Activities in

Settings of Conflict and Fragility“ (2012) speziell dem Krisenkontext. Die

Richtlinien sind ein detaillierter und praxisorientierter Leitfaden zur Planung

und Durchführung von konfliktsensiblen Evaluierungen. Wichtige inhaltliche

Leitplanken sind:

→ ein Überblick über Wirkungshypothesen (theories of change) zur

Krisenprävention und Friedensförderung und Möglichkeiten zu

deren Evaluierung,

→ Hinweise zur Bedeutung der DAC-Evaluierungskriterien in Krisen- und

Konfliktkontexten,

→ die Rolle von Konfliktsensibilität und Konfliktanalysen in Evaluierungen,

→ Grundsätze und Beispiele, wie mit speziellen Herausforderungen von

Evaluierungen in Konfliktkontexten umgegangen werden kann.

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25Weitere Ansätze zur Ressortzusammenarbeit

5. Weitere Ansätze zur Ressortzusammenarbeit

„Die in diesen Leitlinien genannten Strukturen und Verfahren müssen auch gelebt werden.

Daher soll die ressortübergreifende Aus- und Fortbildung, insbesondere zur gemeinsamen

Postenvorbereitung, für alle betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gestärkt werden.“

(Leitlinien S. 143)

„Ergänzend wird die Bundesregierung regionale und ressortübergreifende

Fortbildungsveranstaltungen an betroffenen Auslandsvertretungen und bei Bedarf unter

Mitwirkung internationaler Partner und von Durchführungsorganisationen anbieten. Die

Bundesregierung wird zudem die Möglichkeit prüfen, zusammen mit den europäischen

Institutionen und anderen EU-Mitgliedstaaten gemeinsame Fortbildungsangebote zu entwi-

ckeln.“ (Leitlinien S. 143)

„[Die Bundesregierung] strebt an, über einen verstärkten Best-Practice-Austausch

die jeweils höchsten Qualitätsstandards der beteiligten Ressorts, Durchführungs-

und Mittlerorganisationen zur Anwendung zu bringen und wird ressortgemeinsame

Verfahrensregeln entwickeln. Sie wird die gemeinsame Aus- und Fortbildung fördern und die

entsprechenden Angebote noch stärker auf die anspruchsvollen Aufgaben in Krisenländern

zuschneiden. Sie wird eine Lernplattform zur Bündelung und Verwertung von Erfahrungen aus

ihrem Engagement aufbauen.“ (Leitlinien S. 143)

Der Ressortkreis wird verschiedene weitere Ansätze der

Ressortzusammenarbeit weiterentwickeln.

Als geeignete Formate der ressortgemeinsamen Aus- und Fortbildung bieten

sich beispielsweise an:

→ das jährliche dreimonatige Kernseminar sowie das dreiwöchige

Führungskräfteseminar der Bundesakademie für Sicherheitspolitik,

→ das jährliche dreitägige Nachwuchskräfteseminar „Ressortgemeinsames

Handeln in fragilen Kontexten“ des Auswärtigen Amts (in Zusammenarbeit

mit der Freien Universität Berlin),

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26 Weitere Ansätze zur Ressortzusammenarbeit

→ diverse Kurse der Führungsakademie der Bundeswehr, Sicherheitstrainings

der Bundeswehr und

→ Fortbildungsveranstaltungen des BMZ und des AA für WZ-Referentinnen

und -Referenten.

Dabei werden die Ressorts ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch

weiterhin dabei unterstützen, diese ressortgemeinsamen Aus- und

Fortbildungen wahrzunehmen und bei Bedarf neue innovative Formate, wie

sie in den Leitlinien genannt sind, zu erproben.

Der Ressortkreis wird zudem die Möglichkeiten und Voraussetzungen

für einen verstärkten Austausch von Verbindungsreferentinnen und -refe-

renten prüfen, damit die Perspektiven und Interessen der Ressorts unter-

einander künftig besser bei der Erfüllung eigener Aufgaben berücksich-

tigt werden können.

Außerdem soll der Ressortkreis Möglichkeiten und Voraussetzungen der

ressortgemeinsamen Nutzung bereits existierender Dokumentenplattformen

prüfen und hierzu geeignete Handlungsempfehlungen erarbeiten, die

alle behördlichen Voraussetzungen der Datensicherheit erfüllen. Ziel

dieses Vorhabens ist, künftig auf einer solchen Dokumentenplattform z. B.

Projektlisten zu teilen und gemeinsame Dokumente zu erstellen.

In einem weiteren Schritt sollen die Möglichkeiten und Voraussetzungen

für den Aufbau einer ressortgemeinsamen Lernplattform untersucht werden.

Auch hierzu sollen dem Ressortkreis entsprechende Handlungsempfehlungen

vorgelegt werden.

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27Internationaler Referenzrahmen

6. Internationaler Referenzrahmen

Die Leitlinien stellen in Kap. 1.3 den internationalen Referenzrahmen dar,

an dem sich das Handeln der Bundesregierung orientiert: von der Sustaining

Peace Agenda der VN, der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung über den

New Deal for Engagement in fragile States, VN-Resolutionen 1325 und 2230,

der Pariser Übereinkunft zum Klimaschutz bis hin zur Globalen Strategie der

Europäischen Union.

Hinzu kommt die Verpflichtung auf Einhaltung internationaler

Qualitätsstandards und bewährter Handlungsprinzipien (Kap. 2.2.3). Von

Bedeutung hier insbesondere der so genannte Do-No-Harm-Grundsatz.

Für die Zusammenarbeit aller Akteurinnen und Akteure in Krisenkontexten

setzt die einschlägige Empfehlung der OECD zum sog. Humanitarian-

Development-Peace-Nexus wichtige Impulse.

6.1. Do-No-Harm-Grundsatz

„Do-No-Harm“ ist der führende internationale Grundsatz für

Konfliktsensibilität und bildet den Grundstein für alle Interventionen

der Bundesregierung zur Krisenprävention, Konfliktbewältigung und

Friedensförderung. Der Grundsatz erkennt an, dass jegliche Intervention in

einem Krisenkontext diesen beeinflussen und unerwünschte Wirkungen

produzieren kann, z. B. indem Unterstützungsleistungen die Legitimität

bestimmter Gruppen stärken oder schwächen und im schlimmsten

Fall zur Verlängerung eines Konfliktes beitragen. Mithilfe des Do-No-

Harm-Grundsatzes werden mögliche Wechselwirkungen zwischen dem

Konfliktkontext und der Intervention in den Blick genommen, damit uner-

wünschte Wirkungen verhindert oder zumindest abgeschwächt werden.

Zudem macht eine Do-No-Harm-Analyse friedensfördernde, verbindende

Faktoren („connectors“) und konfliktverschärfende, trennende Faktoren („divi-

ders“) sichtbar. So können „connectors“ gestärkt und „dividers“ vermieden oder

zumindest abgemildert werden. Der Do-No-Harm-Grundsatz bildet damit

auch eine wichtige Grundlage für ressortgemeinsame Analysen.

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28 Internationaler Referenzrahmen

6.2. Humanitarian-Development-Peace-Nexus (HDP-Nexus)

Beim Humanitären Weltgipfel in Istanbul 2016 haben sich eine Vielzahl von

Akteurinnen und Akteuren zu einer besseren Abstimmung von Humanitärer

Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit und Friedensförderung verpflichtet.

Angesichts langanhaltender und wiederkehrender Krisen sowie kontinuier-

lich steigender humanitärer Bedarfe rief der damalige VN-Generalsekretär

Ban Ki-moon zu einem Paradigmenwechsel auf. Nicht nur sollen humanitäre

Bedarfe effizienter und effektiver gedeckt werden. Vielmehr soll die Fähigkeit

des internationalen Systems gestärkt werden, präventiv das Entstehen von

Krisen zu verhindern und frühzeitig Lösungsansätze zu entwickeln, damit

humanitäre Bedarfe reduziert und Entwicklungsfortschritte bewahrt werden.

Das OECD Development Assistance Committee (DAC) hat u. a. auf Betreiben

Deutschlands im Februar 2019 eine Empfehlung zum HDP-Nexus verab-

schiedet, welche ein gemeinsames internationales Verständnis zentraler

Konzepte und Prinzipien zur Umsetzung des HDP-Nexus in Krisenregionen

generieren soll (DAC Recommendation on the Humanitarian-Development-

Peace Nexus). Kern der Empfehlung und für diesen Praxisleitfaden beson-

ders relevant ist der Abschnitt zu verbesserter Koordinierung, in dessen

Mittelpunkt die gemeinsame Analyse („joint-up or joint analysis“) und

abgestimmte Planung („joint-up planning and programming“) sowie die

Vereinbarung so genannter „collective outcomes“ stehen. Die Bundesregierung

wird sich im eigenen Handeln sowie international für die Umsetzung der

Empfehlung einsetzen.

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Impressum

HerausgeberAuswärtiges AmtWerderscher Markt 110117 BerlinTel.: +49 30 1817-0Internet: www.diplo.deE-Mail: [email protected] StandJuli 2019

Bildnachweis Titel: Gerd Altmann, Pixabay

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