Upload
others
View
0
Download
0
Embed Size (px)
Citation preview
PraxisleitfadenRessortgemeinsamer Ansatz zur Krisenprävention, Konfliktbewältigung und Friedensförderung
PraxisleitfadenRessortgemeinsamer Ansatz zur Krisenprävention, Konfliktbewältigung und Friedensförderung
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
2. Ressortgemeinsame Krisenfrüherkennung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
3. Ressortkoordinierung in der politischen Planung und Steuerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
3.1. Ressortgemeinsame Analysen zur Bedarfsermittlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
3.2. Gemeinsame Strategieentwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
3.3. Abgestimmte Planung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
3.4. Austausch über Partnerinstitutionen im Rahmen der Strategieentwicklung . . . . . . . . 16
3.5. Rechtzeitige und umfassende Information und gegenseitige Beteiligung in der
ressorteigenen Planung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
3.6. Abgestimmte finanzielle Unterstützung von internationalen Fonds und Fazilitäten . . . 20
3.7. Zusammenwirken bei Regierungsverhandlungen und wichtigen internationalen
Konferenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
4. Monitoring und Evaluierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
5. Weitere Ansätze zur Ressortzusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
6. Internationaler Referenzrahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
6.1. Do-No-Harm-Grundsatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
6.2. Humanitarian-Development-Peace-Nexus (HDP-Nexus) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
4 Einleitung
1. Einleitung
Die Bundesregierung hat sich in den Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte
bewältigen, Frieden fördern“ vom 14. Juni 2017 (nachfolgend Leitlinien
genannt) dazu verpflichtet, ihre strategischen und operativen Fähigkeiten
im Bereich Krisenprävention und bei der Arbeit in Krisenkontexten
sowie zur Friedensförderung zu stärken, indem sie einen ressortgemein-
samen Praxisleitfaden erarbeitet. Das hier vorliegende Dokument dient der
Umsetzung dieser Selbstverpflichtung.
Ziel des Praxisleitfadens ist es, bewährte Verfahren der ressortgemeinsamen
Kontextanalyse und Strategieentwicklung, der abgestimmten Planung und
Maßnahmenumsetzung sowie zu Monitoring und Evaluierung darzustellen,
die dazu beitragen, die gemeinsamen Werte und Ziele der Bundesregierung zu
verfolgen. Dabei bleiben die ressortabgestimmten „Leitlinien für die bilaterale
Finanzielle und Technische Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit“ unberührt.
Mit Blick auf die Förderung von Kohärenz und Qualität in der
Ressortzusammenarbeit sollen beispielhaft Formate und Verfahren aufgezeigt
werden, die innerhalb der breit gefächerten Sach- und Handlungslogiken der
einzelnen Ressorts einen Beitrag leisten können, Synergieeffekte zwischen
den verschiedenen Politikfeldern stärker zu nutzen. Verlässliche und effiziente
Verfahren zur rechtzeitigen und umfassenden gegenseitigen Beteiligung und
Abstimmung der Ressorts untereinander werden beschrieben.
Der Wille der Ressorts zu vertiefter Kooperation, um das gemeinsame deut-
sche Engagement in fragilen Kontexten zu stärken, ist für den Praxisleitfaden
handlungsleitend. Das im Grundgesetz festgeschriebene Ressortprinzip bleibt
dadurch unangetastet, d. h. jede/r Bundesminister/in leitetet seinen/ihren
Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung.
Die im Praxisleitfaden aufgezeigten Formate und Verfahren leiten die
Ressortzusammenarbeit im Bereich Krisenprävention, Konfliktbewältigung
und Friedensförderung weltweit an. Sie gelten für solche Länder und
Regionen, in denen
5Einleitung
→ mehr als zwei Ressorts in signifikantem Umfang mit Maßnahmen in
diesem Bereich tätig sind oder perspektivisch tätig werden und
→ gleichzeitig besonderer Handlungsbedarf mit Blick auf Krisenprävention
besteht oder in denen sich bereits akute Krisen vollziehen.
Sollte zwischen zwei Ressorts darüber hinausgehender Abstimmungsbedarf
bestehen, können weitergehende Absprachen zwischen diesen Ressorts im
Einklang mit diesem Praxisleitfaden getroffen werden, wie zum Beispiel das
Konzept zur Gemeinsamen Analyse und abgestimmten Planung zwischen
Auswärtigem Amt (AA) und Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
Alle dargestellten Formate und Verfahren sind verortet innerhalb etablierter
internationaler Normen und Qualitätsstandards in Krisenkontexten (wie dem
Do-No-Harm-Grundsatz).
Nach drei Jahren wird dieser Praxisleitfaden überprüft und ggf. um
Erkenntnisse aus der Praxis erweitert.
Der Praxisleitfaden in den Leitlinien
„Mit dem Ziel, künftig noch schneller, strategischer und koordinierter zu handeln, wird die
Bundesregierung die bestehenden Mechanismen der Ressortkoordinierung überprüfen
und weiterentwickeln. [...] Zur Stärkung ihrer strategischen und operativen Fähigkeiten
wird die Bundesregierung [...] einen ressortübergreifenden Praxisleitfaden mit bewährten
Verfahren der ressortgemeinsamen Kontextanalyse, Planung, Strategieentwicklung und
Maßnahmenumsetzung mit dem Ziel der Kohärenz- und Qualitätssicherung erarbeiten.“
(Leitlinien S. 113)
„Die Bundesregierung wird die bestehenden Mechanismen der Ressortkoordinierung über-
prüfen und weiterentwickeln. Bewährte Methoden und Verfahren sowie die Umsetzung von
Handlungsprinzipien in Krisenkontexten wie des Do-No-Harm-Grundsatzes wird sie in einem
Praxisleitfaden standardisieren und darauf hinarbeiten, dass alle Ressorts der Bundesregierung
in ihren Analyse- und Planungsinstrumenten eine systematische Anwendung von internatio-
nalen Qualitätsstandards sicherstellen.“ (Leitlinien S. 116)
6 Ressortgemeinsame Krisenfrüherkennung
2. Ressortgemeinsame Krisenfrüherkennung
Die ressortübergreifende Arbeitsgruppe Krisenfrüherkennung (AG KFE) iden-
tifiziert, analysiert und priorisiert frühzeitig und unter Berücksichtigung
des deutschen Interesses und möglicher Hebel regelmäßig und ggf. auch
anlassbezogen Krisenpotenziale in Staaten und Regionen weltweit. Alle betei-
ligten Ressorts und der Bundesnachrichtendienst (BND) setzen ihre vorhan-
denen Analysekapazitäten (quantitativ und qualitativ) dafür ein. Die abge-
stimmten Ergebnisse werden der Koordinierungsgruppe „Krisenprävention,
Konfliktbewältigung, Friedensförderung“ auf Abteilungsleitungsebene (nach-
folgend Koordinierungsgruppe genannt) mit Handlungsempfehlungen zur
Entscheidung vorgelegt. Die Handlungsempfehlungen beziehen sich z. B. auf
die Einberufung einer regelmäßig tagenden Task Force oder die Durchführung
von Workshops zur strategischen Neuaufstellung, jedoch nicht auf konkrete
Aufnahme/Anpassung von Aktivitäten vor Ort. Ständige Teilnehmer der AG
KFE sind neben dem federführenden AA das Bundeskanzleramt (BKAmt), der
BND, das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI), das
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) sowie das BMZ. Andere Ressorts
können sich auf Antrag an der AG KFE beteiligen oder bei Bedarf durch den
Vorsitz zur Teilnahme gebeten werden.
Der Prozess der ressortgemeinsamen Krisenfrüherkennung gestaltet sich
aktuell wie folgt:
Beteiligte Ressorts können quartalsweise Länder/Regionen/Themen in die
AG KFE einbringen, bei denen sie für die nächsten 6-24 Monate 1 ein signi-
fikantes Krisenpotenzial oder Kriseneskalationspotenzial erkannt haben.
Sie begründen ihren Vorschlag, indem sie die strukturell krisenrelevanten
Risikofaktoren und mögliche auslösende Ereignisse benennen, um die
Auswahl für alle Teilnehmenden nachvollziehbar zu machen. Die AG KFE
priorisiert die Länder/Regionen/Themen, zu denen Fachgespräche stattfinden
sollen. Mit ausschlaggebend für eine Befassung der Koordinierungsgruppe ist
1 BMVg und BND: 6-18 Monate
7Ressortgemeinsame Krisenfrüherkennung
u. a., dass die Bundesregierung mit mehreren Ressorts in einem Land engagiert
ist und die Koordinierungsgruppe durch ihre Entscheidungen die strategische
Aufstellung der Bundesregierung positiv verändern kann.
Die Ressorts führen ihre Erkenntnisse in gemeinsamen Fachgesprächen
auf Referentenebene unter Federführung des AA in einer KFE-Kurzanalyse
zusammen. Das AA erarbeitet dabei eine abgestimmte deutsche Interessenlage
sowie einen Vorschlag für mögliche Hebel für die politischen Maßnahmen.
Das AA finalisiert auf Basis der Fachgespräche die KFE-Kurzanalyse, die
nach Mitzeichnung durch die Ressorts der Koordinierungsgruppe als
Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen in einem Land dienen kann.
Sollten die Fachgespräche ergeben, dass vorerst keine großen Änderungen der
deutschen Strategie nötig bzw. möglich sind, kann die Koordinierungsgruppe
auch lediglich über die Befassung durch die AG KFE informiert werden.
Dieser KFE-Prozess wird durch die Teilnehmenden der AG KFE ausgelöst,
kann aber auch durch die Koordinierungsgruppe veranlasst werden. Er soll
berücksichtigen, dass genug Zeit bleibt, präventiv auf eine aufkommende
Krise einzuwirken.
Der Prozess wurde als Pilotprozess gestartet und wird bei Bedarf durch die
Teilnehmenden angepasst.
Krisenfrüherkennung in den Leitlinien
„Krisenfrüherkennung bildet eine wesentliche Grundlage für frühes und entschiedenes
Handeln zur Krisenprävention.“ (Leitlinien S. 111)
„Krisenfrüherkennung ist die indikatorengestützte, frühzeitige Identifikation von politischen,
wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen, die das Potential bergen, Konflikte
innerhalb von Staaten und Gesellschaften gewaltsam eskalieren zu lassen. Krisenfrüherkennung
bildet eine entscheidende Grundlage für Krisenprävention, indem sie Handlungsspielräume
durch zeitlichen Vorlauf vergrößert.“ (Leitlinien S. 110)
8 Ressortkoordinierung in der politischen Planung und Steuerung
3. Ressortkoordinierung in der politischen Planung und Steuerung
3.1. Ressortgemeinsame Analysen zur Bedarfsermittlung
Die deutschen Auslandsvertretungen (AVen) mit ihrer Sach- und Ortskenntnis
sowie ihrer Einbindung in die internationale Geberkoordinierung vor Ort
liefern über ihre Berichterstattung maßgebliche Beiträge zur Entwicklung
eines ressortübergreifenden analytischen Verständnisses der Lage im Ausland,
da sich in der Regel dort bereits (aufgrund der in den auswärtigen Dienst abge-
ordneten und dann an die AVen entsandten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
auch anderer Ressorts) die unterschiedlichen Ressortperspektiven spiegeln.
Dabei verbleibt die Verantwortung für abschließende Bewertungen und
Entscheidungen in Berlin/Bonn.
Die bestehenden Analyseformate der einzelnen Ressorts sind in der Regel
fach- und kontextspezifisch und ergeben sich aus deren jeweiligen Mandaten
und Aufgaben sowie aus der Struktur der jeweiligen Kooperations- und
Durchführungspartner, die sich auch innerhalb eines Landes stark vonein-
ander unterscheiden können. Dadurch können Bedarfe an Informationen und
der Zugang zu Informationen sowie deren Beurteilung durch die Ressorts sehr
unterschiedlich sein.
Aktuell etabliert ist der Austausch ressorteigener Analysen zu den Ländern,
in denen deutsche Streit- und Sicherheitskräfte eingesetzt sind. Auch besteht
mit der Krisenfrüherkennung bereits ein ressortgemeinsames Analyseformat,
das für viele Länder eine Übersicht zur aktuellen Lagebeurteilung der
Bundesregierung bietet. In Einzelfällen entstehen auch bereits gemein-
same Analysen in Kooperation mit anderen bi- und multilateralen Gebern.
Ein Beispiel ist die Beteiligung an den Risk and Resilience Assessments der
Weltbank, u. a. im Rahmen der Sahel-Allianz.
9Ressortkoordinierung in der politischen Planung und Steuerung
Künftig sollen ressorteigene Analysen standardmäßig mit denjenigen
Ressorts geteilt werden, die vor dem Hintergrund vorhandener oder geplanter
Maßnahmen ein Interesse an dieser Information haben – je nach Kontext
sowohl in schriftlicher Form als auch in regelmäßigen, gemeinsamen
Besprechungen auf Arbeitsebene zur aktuellen Situation vor Ort.
Wo dieser Austausch zu Analysedokumenten nicht zu einem hinreichenden
gemeinsamen Lagebild führt, sollen künftig verstärkt gemeinsame Analysen
beauftragt werden, die als Grundlage für ein gemeinsames, umfassendes
Verständnis über eine Konfliktsituation sowie eine Verständigung zwischen
den beteiligten Ressorts für eine gemeinsame strategische Aufstellung in einer
Region oder einem Land dienen können. Die Beauftragung solcher Analysen
kann direkt erfolgen unter der Federführung eines einzelnen Ressorts oder
auch in Kooperation mit anderen bi- oder multilateralen Gebern.
Gemeinsame Analyse in den Leitlinien
„Die Bundesregierung hat (…) ihre Absicht bekundet, die Kohärenz und Zusammenarbeit aller
relevanten Politikfelder zu intensivieren und hierzu neue Wege bei gemeinsamer Analyse und
strategischer und operativer Planung zu gehen.“ (Leitlinien S. 112)
3.2. Gemeinsame Strategieentwicklung
Die Leitlinien der Bundesregierung „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen,
Frieden fördern“ aus dem Jahr 2017 fordern ebenso wie das Weißbuch 2016 zur
Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr, die ressortgemeinsame
Strategiefähigkeit zu fördern und auszubauen, um strategische Zielgenauigkeit,
Kontinuität und Kohärenz zu gewährleisten.
Dem dienen bereits Staatssekretärsrunden zu verschiedenen Themen
sowie die Koordinierungsgruppe „Krisenprävention, Konfliktbewältigung,
Friedensförderung“ auf Abteilungsleitungsebene.
10 Ressortkoordinierung in der politischen Planung und Steuerung
Bei ressortspezifischen Strategieprozessen sind die anderen betroffenen
Ressorts rechtzeitig vor Finalisierung zu konsultieren, sodass zentrale
Punkte aus deren Sicht mit Blick auf Kohärenz frühzeitig berücksich-
tigt werden können.
Künftig sollen vermehrt ressortgemeinsame Strategieprozesse stattfinden und
die ressortspezifischen Strategieprozesse ergänzen. Dabei sollen insbesondere
solche fragile Regionen und Länder betrachtet werden, in denen besonderer
Handlungsbedarf mit Blick auf Krisenprävention besteht oder in denen sich
bereits akute Krisen vollziehen.
Die hier beschriebenen Strategieprozesse zu ausgewählten Ländern und
Regionen sollen die beteiligten Ressorts der Bundesregierung in die Lage
versetzen, auf der Basis eines ressortgemeinsamen Verständnisses des jewei-
ligen Kontexts abgestimmt und zielgerichtet zu handeln.
Eine Auswahl von Ländern und Regionen, zu denen gemeinsame Strategie-
prozesse von mehr als zwei Ressorts stattfinden, erfolgt im Konsens auf
Arbeitsebene. Die Federführung innerhalb der beteiligten Ressorts liegt
hier bei den für die jeweiligen Länder und Regionen zuständigen (Länder-)
Referaten oder Arbeitseinheiten. Das AA übernimmt dabei gemäß Gemeinsamer
Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) die Federführung.
Ein Strategieprozess umfasst:
→ möglichst mindestens jährliche Strategiebesprechungen im Ressortkreis,
→ zusätzlich nach Bedarf, den jedes der im Ressortkreis vertretenen
Ministerien anmelden kann, gemeinsame Arbeitssitzungen der jeweiligen
Länderreferate und relevanter Sektor- und Instrumentenreferate,
→ anlassbezogene Szenario-Workshops und Klausuren zur Überprüfung der
strategischen Ausrichtung des Engagements der Bundesregierung.
Zur Vorbereitung dieser Elemente eines Strategieprozesses versenden
die Ressorts aufbereitete Übersichten der eigenen Programme, die poli-
tische Schwerpunkte und Zielstellungen erkennen lassen. Wegen der
Entscheidungserheblichkeit ist der Zeitpunkt der Strategiegespräche so zu
wählen, dass sie rechtzeitig vor Abschluss der jeweiligen ressortinternen
Planungsprozesse stattfinden.
11Ressortkoordinierung in der politischen Planung und Steuerung
Kern des jeweiligen Strategieprozesses ist die Entscheidung, ob und
mit welchem Ziel sich die Bundesregierung mit ihren jeweiligen
Ressortinstrumenten und -programmen in einem Land abgestimmt
gemeinsam engagiert. Entscheidungskriterien sind dabei:
→ die (wertgebundenen) deutschen Interessen,
→ der Bedarf vor Ort,
→ Handlungsspielräume und Einflussmöglichkeiten der Bundesregierung,
→ Sicherheit vor Ort als wichtige Voraussetzung für Entwicklung
(und umgekehrt),
→ internationale (Bündnis-) Verpflichtungen,
→ Mehrwert des deutschen Engagements gegenüber anderen internationalen
Akteuren oder gemeinsame Aufstellung mit ihnen,
→ Identifizierung etwaiger Risiken für das deutsche Engagement.
Strategieentwicklung in den Leitlinien
„In jedem Fall zielt die Bundesregierung auf frühzeitige Strategieentwicklung und gemeinsame
Planung für ein in sich stimmiges Zusammenwirken ihrer verschiedenen Instrumente und auf
eine enge internationale Abstimmung.“ (Leitlinien S. 2, Vorwort Bundeskanzlerin Dr. Merkel)
„Das deutsche Engagement in Krisen und Konflikten folgt dem Primat der Politik und dem
Vorrang der Prävention [...] Nur politische Lösungen können dauerhaft und tragfähig Frieden
sichern. Die Bundesregierung wird ihre Maßnahmen der Krisenprävention, Konfliktbewältigung
und Friedensförderung daher in politische Strategien einbetten, die kontextspezifisch,
konfliktsensibel und international anschlussfähig sind.“ (Leitlinien S. 57)
„Fragile Kontexte und komplexe Konflikte verlangen einen umfassenden Politikansatz, der die
Beiträge der Ressorts in einer gemeinsamen politischen Strategie bündelt.“ (Leitlinien S. 110)
„Dabei sollen auch Methoden der strategischen Vorausschau, einschließlich Szenarienplanung,
zur Anwendung kommen.“ (Leitlinien S. 111)
12 Ressortkoordinierung in der politischen Planung und Steuerung
Ein wichtiger Anhaltspunkt für die Bedarfe vor Ort können die von dem
betreffenden Land festgelegten Ziele darstellen, die in einer Nationalen
Entwicklungsstrategie festgeschrieben sein können oder für einen Sektor mit
der Gebergemeinschaft vereinbart wurden. Ferner sind EU Joint Programming-
Prozesse bei ressortgemeinsamen Strategieprozessen zu berücksichtigen.
Darüber hinaus bieten Friedensabkommen oder politische Zielsetzungen
zur Vorbereitung oder Umsetzung von Friedensabkommen oder -verhand-
lungen, Festlegungen im Rahmen des New Deal for the Engagement in Fragile
States oder für die humanitäre Hilfe die VN-koordinierten humanitären
Bedarfspläne sowie die Bedarfspläne des Internationalen Komitees vom Roten
Kreuz wichtige Anhaltspunkte für eine externe Unterstützung des Landes. Die
Orientierung an diesen Zielen begünstigt die Ressortkohärenz und erleichtert
die Abstimmung mit anderen Gebern und internationalen Akteuren.
Die Ressorts arbeiten außerdem gemeinsam an der Erreichung internatio-
nal vereinbarter Ziele, allen voran den Nachhaltigen Entwicklungszielen
der Agenda 2030 sowie dem Ziel der Begrenzung der globalen Erwärmung
auf möglichst 1,5 Grad Celsius gegenüber vorindustrieller Zeit (Pariser
Klimaschutzübereinkommen).
Darüber hinaus hat die Bundesregierung insbesondere in den Bereichen
Flucht und Migration, Gesundheit, Klima und Umwelt, Ernährungssicherung,
Bildung und Beschäftigungsförderung auf globaler und auf EU-Ebene gemein-
same Zusagen innerhalb bestehender Rahmenwerke getroffen. Zur Erreichung
dieser Zusagen und Zielvorgaben werden sich die Ressorts eng abstimmen und
sie soweit wie möglich in die Planungen in fragilen Kontexten mit aufnehmen.
Orientierung an internationalen Zielen
„Die Bundesregierung wird sich konsequent für eine ambitionierte Umsetzung der Agenda
2030 für nachhaltige Entwicklung auf nationaler und globaler Ebene und für eine Stärkung
internationaler Fähigkeiten zur Krisenprävention, Konfliktbewältigung und Friedensförderung
einsetzen und auf eine verbesserte Koordinierung hinwirken.“ (Leitlinien S. 134)
13Ressortkoordinierung in der politischen Planung und Steuerung
„Dazu wird [die Bundesregierung] eine engere Verzahnung mit den entsprechenden
Mechanismen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten unter Nutzung bestehender
Ansätze wie dem Joint Programming anstreben. (Leitlinien S. 134)
„In den kommenden Jahren gilt es, Klimafragen noch systematischer in das deutsche
Engagement zur Krisenprävention, Konfliktbewältigung und Friedensförderung zu integrieren
und potenziell betroffene Regionen widerstandsfähiger zu machen.“ (Leitlinien S. 133)
3.3. Abgestimmte Planung
Die abgestimmte Planung von Maßnahmen auf Grundlage einer gemeinsamen
Strategie soll künftig stärker in den Vordergrund rücken.
Dazu wird in Bezug auf diejenigen Länder und Regionen, zu denen ein
Strategieprozess im Sinne von Kap. 3.2 stattfindet, entschieden, ob es aufgrund
der politischen Bedeutung und des Projektmittelvolumens sinnvoll erscheint,
ein detaillierteres Planungsdokument zu erstellen, das die außen-, sicher-
heits- und entwicklungspolitischen Maßnahmen der Bundesregierung als
Gesamtkonzept darstellt.
Eine optimale Zusammenstellung von Maßnahmen ist dabei abhängig vom
Charakter des jeweiligen fragilen Kontexts, den Bedarfen vor Ort und den
deutschen Handlungsspielräumen.
Diese Abstimmungsprozesse berücksichtigen in besonderem Maße
die ressortgemeinsamen Sektorstrategien zu Rechtsstaatsförderung,
Sicherheitssektorreform sowie Vergangenheitsarbeit und Versöhnung
(Transitional Justice).
Je nach Ausprägung des fragilen Kontexts können die einzelnen Ressorts unter-
schiedlich zur Förderung von Sicherheit, Frieden und Entwicklung beitragen.
14 Ressortkoordinierung in der politischen Planung und Steuerung
Die Leitlinien heben hervor, dass jeder Konflikt andere Ursachen, eine eigene
Dynamik und einen spezifischen Verlauf hat. Vereinfachend und schematisch
werden jedoch drei Phasen unterschieden, denen sich verschiedene Ansätze
zuordnen lassen (vgl. im Einzelnen die Leitlinien S. 66 ff.):
→ Latenter Konflikt (Situation ist volatil, ein deutliches Krisenpotential ist
vorhanden, aber [noch] nicht gewaltsam eskaliert). Hier setzen Maßnahmen
der Krisenprävention an den strukturellen politischen und sozialen
Ursachen und Treibern von Konflikten an und versuchen, Eskalation und
Gewaltausbruch zu verhindern sowie langfristig zu einem friedlichen
Zusammenleben beizutragen. Je nach Ausprägung von Fragilität sind
unterschiedliche Ansätze und Instrumente gefordert. Die Leitlinien unter-
scheiden hier Maßnahmen in „schwachen Staaten“ von Maßnahmen in
„herausgeforderten Staaten“ und in „illegitimen Staaten“.
→ Gewaltkonflikt (bestehende Konflikte sind eskaliert und werden gewaltsam
ausgetragen). Bei Maßnahmen der Konfliktbewältigung stehen – neben
humanitärer Hilfe zur Linderung menschlichen Leids – die Suche nach
politischen Lösungen zur Beendigung der Gewalt und das Aushandeln
tragfähiger Friedenslösungen durch aktive Krisendiplomatie, Mediation
und Unterstützung von Verhandlungsprozessen im Vordergrund.
Stabilisierungsmaßnahmen unterfüttern diese politischen Prozesse, indem
sie vor Ort eine „Friedensdividende“ erfahrbar machen. Die Leitlinien
verweisen dabei auch auf die Rolle der entwicklungsfördernden und struk-
turbildenden Übergangshilfe und die Notwendigkeit, so früh wie möglich
damit zu beginnen, gesellschaftliche Transformationsprozesse zu unter-
stützen, die einen zunächst brüchigen Frieden konsolidieren und die nach-
haltige Entwicklung eines Landes befördern können.
→ Nachkriegssituationen (bewaffnete Feindseligkeiten sind beendet,
Waffenstillstandsabkommen wurden abgeschlossen, ein längerfristiger
Wiederaufbau- und Versöhnungsprozess wurde eingeleitet). Maßnahmen
der Friedenskonsolidierung ähneln den Ansätzen der Krisenprävention,
müssen aber gleichzeitig den oft langanhaltenden Gewalterfahrungen der
betroffenen Gesellschaften und den Realitäten von Nachkriegssituationen
Rechnung tragen (z. B. zerstörte Infrastruktur, deutlich geschwächte staat-
liche Institutionen, tief fragmentierte Gesellschaft u. a.). Unter bestimmten
Umständen sind auch militärische Maßnahmen notwendig, um Gewalt
einzuhegen und ein sicheres Umfeld wiederherzustellen, das politische
Prozesse erst ermöglicht.
15Ressortkoordinierung in der politischen Planung und Steuerung
Planung gemeinsamer Programme in den Leitlinien
„Stabilisierungsmaßnahmen dienen konkret dazu, ein sicheres Umfeld zu schaffen, kurzfristig
Lebensbedingungen zu verbessern und Alternativen zu Kriegs- und Gewaltökonomien aufzu-
zeigen. Dies erfordert einen vernetzten Ansatz: Je nach Bedarf müssen diplomatische, entwick-
lungs- und sicherheitspolitische Maßnahmen flexibel und aufeinander abgestimmt eingesetzt
werden. Unter bestimmten Umständen sind auch militärische Maßnahmen notwendig, um
Gewalt einzuhegen und ein sicheres Umfeld wiederherzustellen, das politische Prozesse erst
ermöglicht.“ (Leitlinien S. 69)
„Lokale Partner werden von Beginn an in den Planungs- und Entscheidungsprozess einbe-
zogen.“ (Leitlinien S. 70)
„Auf dem humanitären Weltgipfel 2016 hat sich die internationale Gemeinschaft dazu
verpflichtet, künftig das System der humanitären Hilfe zu reformieren, um in Verbindung mit
verstärkten Entwicklungsanstrengungen und entsprechender Abstimmung das Entstehen
beziehungsweise Anwachsen humanitärer Krisen zu verhindern und so die Abhängigkeit von
humanitärer Hilfe zu reduzieren.“ (Leitlinien S. 71)
„Im Hinblick auf die Unterstützung des ‚Sicherheitssektors‘ in Krisenregionen [ist jede] einzelne
geplante Maßnahme darauf hin zu prüfen, inwieweit sie die Sicherheit der Bevölkerung in
einem Partnerland erhöhen, gute Regierungsführung unterstützen und zur Friedensförderung
beitragen wird.“ (Leitlinien S. 83, Martina Fischer, Brot für die Welt)
16 Ressortkoordinierung in der politischen Planung und Steuerung
3.4. Austausch über Partnerinstitutionen im Rahmen der Strategieentwicklung
Ziel eines Austauschs über Partnerinstitutionen der Bundesregierung ist es,
friedens-konstruktive Akteurinnen und Akteure zu fördern und gleichzeitig
Doppelförderungen zu vermeiden. Der Umgang mit potenziell destruktiven
Akteurinnen oder Akteuren ist strategisch besonders reflektiert zu gestalten.
Dabei findet ein Austausch zwischen den im jeweiligen Land aktiven Ressorts
insbesondere über Integrität und Ziele der Institutionen, mit denen eine
Zusammenarbeit geplant ist, statt. Dadurch sollen ein kohärentes Vorgehen der
Bundesregierung erreicht werden.
Innerhalb dieser Herangehensweise trifft jedes Ressort im Rahmen seines
Mandats abschließend die Auswahlentscheidung.
Zusammenarbeit mit Partnern und Begünstigtengruppen in den Leitlinien
„Die Unterstützung und der Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern ist
ein fester Bestandteil dieser Politik.“ (Leitlinien S. 50)
„Wir nehmen daher die Vorstellungen, Perspektiven und Bedürfnisse der Menschen in den von
Konflikt betroffenen Gesellschaften sorgfältig in den Blick.“ (Leitlinien S. 52)
„Eine noch engere Vernetzung auch mit Akteuren der lokalen Zivilgesellschaft und anderen
nichtstaatlichen Akteuren – darunter sowohl Demokratie- und Menschenrechtsaktivistinnen
und -aktivisten als auch traditionelle Autoritäten und Religionsgemeinschaften – kann dazu
beitragen, deren Perspektiven und Einschätzungen von der Lageanalyse über das operative
Engagement bis hin zur Auswertung stärker einzubeziehen.“ (Leitlinien S. 114)
„Durchführungs- und Mittlerorganisationen sind Partner der Bundesregierung bei der
Umsetzung von Vorhaben des deutschen Engagements in der Friedensförderung.“
(Leitlinien S. 117)
17Ressortkoordinierung in der politischen Planung und Steuerung
„Vielfach können Durchführungs- und Mittlerorganisationen auf eine langjährige Präsenz vor
Ort aufbauen sowie vertrauensvolle Beziehungen zu staatlichen und nichtstaatlichen Partnern
setzen.“ (Leitlinien S. 118)
„Nichtregierungsorganisationen kommt eine wichtige Rolle zu, um Vorhaben zur
Krisenprävention, Konfliktbewältigung und Friedensförderung vor Ort umzusetzen.“
(Leitlinien S. 118)
„Nichtstaatliche Akteure, einschließlich zivilgesellschaftlicher Organisationen und
Netzwerke, Wissenschaft, kirchliche Organisationen, politischen wie privaten Stiftungen
und die Wirtschaft, sind unverzichtbare Partner für das Engagement der Bundesregierung.“
(Leitlinien S. 135)
3.5. Rechtzeitige und umfassende Information und gegenseitige Beteiligung in der ressorteigenen Planung
Die Ressorts haben diverse formelle und informelle Formate auf allen Ebenen
etabliert, um sich rechtzeitig und umfassend gegenseitig zu informieren und
abzustimmen. Dazu gehören unter anderem:
→ Besprechungen auf Arbeitsebene,
→ thematische Ressortarbeitsgruppen,
→ Koordinierungsausschuss humanitäre Hilfe unter Leitung AA und VENRO,
→ Abstimmung zur Schnittstellengestaltung zwischen AA und BMZ mit Blick
auf Humanitäre Hilfe einerseits und entwicklungsfördernde und struktur-
bildende Übergangshilfe andererseits,
→ der Ressortkreis Zivile Krisenprävention auf Referatsleiterebene,
→ länder-/regionenspezifische Task Forces,
→ die Koordinierungsgruppe auf Abteilungsleitungsebene,
→ Abstimmungsformate auf Staatssekretärsebene.
18 Ressortkoordinierung in der politischen Planung und Steuerung
Diese Formate sollen zukünftig weiter gefestigt werden und dazu beitragen,
nicht nur Positionen und Interessen der Ressorts offenzulegen, sondern zu
einem gemeinsamen Verständnis des Kontextes, des Handlungsbedarfs vor Ort
und der deutschen Handlungsoptionen zu gelangen.
Die Leitlinien halten zudem fest, dass sich die Ressorts in Bezug auf geplante
operative Programme und Projekte gegenseitig rechtzeitig und umfassend
beteiligen und dadurch sicherstellen, dass in ihre Planungen auch die jeweilige
Fachexpertise der anderen Ressorts einfließen kann. (Kap. 4.1.2.)
In diesem Sinne erfolgt ein Austausch relevanter Planungsdokumente
standardmäßig zu denjenigen Ländern und Regionen, zu denen gemein-
same Strategieprozesse von mehr als zwei Ressorts stattfinden (vgl.
oben 3.2). Darüber hinaus sollte immer dann ein anderes Ressort bei der
Maßnahmenplanung beteiligt werden, wenn dieses mit Blick auf Kohärenz
geboten ist oder ein anderes Ressort explizit darum bittet.
Erfolgt eine Beteiligung, erfolgt eine Rückäußerung in der Regel innerhalb
von zwei Wochen.
Im Sinne der Leitlinien achten die Ressorts dabei darauf, dass ihre
Maßnahmen mit den Ansätzen und Programmen der Entwicklungspolitik und
der Umsetzung der Agenda 2030 anschlussfähig sind. Bei der Planung solcher
Maßnahmen wird durch Beteiligung des Auswärtigen Amts sichergestellt, dass
diese mit den Grundlinien der Außenpolitik im Einklang stehen.
Die AVen liefern nicht nur maßgebliche Beiträge für die gemeinsame Analyse.
Vorschläge aus den AVen zur ressortgemeinsamen Strategieentwicklung
sowie Vorschläge für die produktive, konstruktive und ergebnisorientierte
Gestaltung von Schnittstellen sind für die abgestimmte Planung der Ressorts
gleichfalls von besonderer Bedeutung. Wo immer in fragilen Kontexten part-
nerschaftlich mit Regierungen in Kooperationsländern zusammen gearbeitet
wird, sind deren Anliegen und konkrete Vorschläge zu berücksichtigen.
Die Verantwortung für abschließende Bewertungen, Entscheidungen und
Ressortkoordinierung verbleibt in Berlin/Bonn.
19Ressortkoordinierung in der politischen Planung und Steuerung
Für ausgewählte Länder (z. B. Afghanistan, Irak, Mali) gibt es zudem
eine systematische Erfassung bestimmter, im jeweiligen Land geför-
derter Maßnahmen. Speziell für Afghanistan wurde der so genannte
„Development Tracker Afghanistan“ entwickelt. In der webbasierten
Datenbank werden alle Maßnahmen der Ressorts in Afghanistan mit
Angaben zu Projektname und -ziel, Finanzierungsangabe (Geldgeber,
Ko-Finanzierungen), Partnerorganisationen und -ministerien, Projektlaufzeit,
Standorte, Zielgruppen und Nutznießer sowie Zielindikatoren und erreichte
Ergebnisse erfasst.
Für andere Länder, in denen mehrere Ressorts aktiv sind, kann eine verein-
fachte Darstellung ähnlicher Angaben sinnvoll sein, etwa in Form aussagekräf-
tiger Projektlisten. Wo vom Projektaufkommen her sinnvoll, kann ein geogra-
phisches Mapping der laufenden Aktivitäten und beteiligten Akteurinnen und
Akteure erstellt werden.
Ressortabgestimmte Planung in den Leitlinien
„Das deutsche Engagement in Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung sollte
politischer, strategischer und sichtbarer werden. ‚Mehr Strategie‘ heißt konkret: ressortge-
meinsame Prozesse gestalten, Ziele und Mittel festlegen, regelmäßig nachsteuern, zusammen
ein konsistentes strategisches Narrativ entwickeln und dieses durch die Wechselfälle des
Krisenengagements durchhalten.“ (Leitlinien S. 112, Klaus Naumann, Hamburger Institut für
Sozialforschung)
„Die Bundesregierung hat (…) ihre Absicht bekundet, die Kohärenz und Zusammenarbeit aller
relevanten Politikfelder zu intensivieren und hierzu neue Wege bei gemeinsamer Analyse und
strategischer und operativer Planung zu gehen.“ (Leitlinien S. 112)
„Die Ressorts beteiligen sich gegenseitig rechtzeitig und umfassend und stellen dadurch
sicher, dass in ihre Planungen auch die jeweilige Fachexpertise anderer Ressorts einfließen
kann. Dabei achten sie darauf, dass ihre Maßnahmen mit den Ansätzen und Programmen der
Entwicklungspolitik und der Umsetzung der Agenda 2030 anschlussfähig sind. Bei der Planung
solcher Maßnahmen wird durch Beteiligung des Auswärtigen Amts sichergestellt, dass diese
mit den Grundlinien der Außenpolitik im Einklang stehen.“ (Leitlinien S. 113)
20 Ressortkoordinierung in der politischen Planung und Steuerung
3.6. Abgestimmte finanzielle Unterstützung von internationalen Fonds und Fazilitäten
In manchen fragilen Kontexten zahlen mehrere Ressorts entsprechend
der jeweiligen haushaltsgesetzlichen Ermächtigung gemeinsam in Fonds
oder Fazilitäten internationaler Organisationen ein, um entsprechend
ihrer Mandate Komponenten der Fonds oder Fazilitäten mit unterschiedli-
chen Zweckbestimmungen zu finanzieren. Das für die jeweilige internatio-
nale Organisation federführende Ressort wird im Vorfeld von Zahlungen
an die Organisation bzw. Einzahlungen in Fonds oder Fazilitäten der
Organisation beteiligt.
Gleichzeitig müssen die Ressorts, wenn sie in länderspezifische Geberfonds
einzahlen wollen, im Sinne der GGO alle potentiell betroffenen Ressorts zuvor
informieren und beteiligen.
Fonds und Finanzierungsfazilitäten in den Leitlinien
„Finanzierungsfazilitäten und freiwillige Beträge an internationale Organisationen unter
anderem in Form von Fondseinzahlungen können in allen Krisenphasen zum Einsatz kommen.“
(Leitlinien S. 132)
„Die Bundesregierung setzt sich zudem in der bilateralen und multilateralen Zusammenarbeit
im Geberkreis mit Nachdruck für bessere Geberkoordinierung ein.“ (Leitlinien S. 134)
21Ressortkoordinierung in der politischen Planung und Steuerung
3.7. Zusammenwirken bei Regierungsverhandlungen und wichtigen internationalen Konferenzen
Zwischen den Ressorts ist es gelebte Praxis, alle von der jeweiligen
Verhandlungsmaterie in der Sache betroffenen Ressorts zu Verhandlungen
mit der Partnerregierung und zu hochrangigen Gebertreffen einzu-
laden. Es gibt eine Reihe guter Beispiele, bei denen alle Ressorts mit
ODA-anrechenbaren Maßnahmen im Land in die entwicklungspolitischen
Regierungsverhandlungen mit den Kooperationsländern eingebunden
waren. Die geltenden Verfahren sehen eine ressortübergreifende Vorbereitung
sowie grundsätzlich die Möglichkeit der Teilnahme anderer Ressorts an
den Verhandlungen als Teil der BMZ-geführten deutschen Delegation vor.
Maßnahmen und Aktivitäten aller beteiligten Ressorts sollten im Protokoll bzw.
als Anhang des Protokolls genannt werden.
Bei wichtigen internationalen Konferenzen (etwa zu akuten Krisenländern
oder -regionen) ist eine umfassende Einbindung aller betroffenen Ressorts
in die Vorbereitung der Konferenzen und als Teilnehmende der deutschen
Delegation unverzichtbar. Zusagen, die ein Ressort im Namen der Bundes-
regierung zu geben plant, sind im Vorhinein mit allen potentiell betroffenen
Ressorts abzustimmen.
22 Monitoring und Evaluierung
4. Monitoring und Evaluierung
„Die Auswertung der Wirkungen und Erfahrungen des deutschen Engagements in Krisen- und
Konfliktstaaten durch maßnahmenbegleitende Beobachtung (Monitoring) und abschließende
Evaluierung ist unverzichtbar.“ (Leitlinien S. 140)
„Grundsätzlich werden Monitoring und Evaluierung von den jeweils zuständigen Ressorts
verantwortet. Sie entwickeln Instrumentarien, die am besten auf die Wirkungsbedingungen von
Maßnahmen in ihrem Geschäftsbereich abgestimmt sind.“ (Leitlinien S. 141)
„Die Unterstützung von Lernen und Rechenschaftslegung im Kontext von Konflikten und
Fragilität erfordert spezielle Ansätze. Deutschland orientiert sich hierbei grundsätzlich an
OECD DAC Standards und Richtlinien, die der Komplexität und Volatilität von Krisen- und
Konfliktsituationen Rechnung tragen. Dazu zählen neben den im OECD DAC Kreis vereinbarten
Prinzipien (1991) und den Qualitätskriterien für Entwicklungsevaluierung (2010) insbeson-
dere die Richtlinien Evaluating Peacebuilding Activities in Settings of Conflict and Fragility –
Improving Learning for Results (2012).“ (Leitlinien S. 141)
„Die Bundesregierung strebt eine verstärkte Ressortzusammenarbeit bei der Evaluierung an.
Gemeinsame Verfahren müssen die Zielsetzungen und Bedürfnisse der beteiligten Ressorts
widerspiegeln und sollten in geeigneten Fällen auf die Möglichkeit der Nachsteuerung abzielen.
Für ressortübergreifendes Engagement in lang anhaltenden Krisen und Konflikten strebt
die Bundesregierung eine Auswertung des ressortgemeinsamen Handelns in regelmäßigen
Abständen an.“ (Leitlinien S. 142)
„Die Bundesregierung setzt sich für ein systematisches, wirkungsorientiertes Monitoring
und eine entsprechende Evaluierung ihres Engagements im Bereich der Krisenprävention,
Konfliktbewältigung und Friedensförderung ein.“ (Leitlinien S. 143)
Grundsätzlich werden Monitoring und Evaluierung von den für die jeweiligen
Maßnahmen zuständigen Ressorts verantwortet.
23Monitoring und Evaluierung
Im Zuge der oben beschriebenen ressortgemeinsamen Strategieentwicklung
wird die Bundesregierung auch Ansätze zum ressortgemeinsamen Monitoring
stärken. Sie wird hierzu u. a. prüfen, ob zukünftig punktuell mehrere Ressorts
ressortübergreifende Monitoringmissionen anstoßen.
Die Bundesregierung hat sich zudem zum Ziel gesetzt, in geeigneten Fällen
ressortübergreifend externe Evaluierungen durchführen zu lassen. Dabei sollen
gemeinsame Verfahren die Zielsetzungen und Bedürfnisse der beteiligten
Ressorts widerspiegeln. Dies bedeutet den gleichberechtigten Einbezug der
beteiligten Ressorts von Beginn an, d. h. einschließlich bei der Auswahl des
Evaluierungsgegenstandes.
Der Bund kann unter anderem auf das Deutsche Evaluierungsinstitut der
Entwicklungszusammenarbeit (DEval) als international renommiertes
Spezialinstitut für wissenschaftlich fundierte Evaluierungen zurückgreifen.
Es gibt bereits erste ressortübergreifende Evaluierungen, auf denen weiter
aufgebaut werden kann:
→ Ressortgemeinschaftliche Evaluierung der Humanitären Hilfe im Auftrag
von AA und BMZ, die Länderstudien zu Haiti, Uganda, Tschad, Myanmar,
die Demokratische Republik Kongo und Darfur (Sudan) beinhaltete (2011
veröffentlicht).
→ 2018 wurde im Auftrag von AA und BMVg deren erste ressortübergrei-
fende Evaluierung von fünf Projekten der Ertüchtigungsinitiative der
Bundesregierung in Tunesien durch eine externe Beratungsfirma durchge-
führt. Für 2019 ist eine weitere ressortübergreifende Evaluierung geplant.
→ 2019 wollen AA und BMZ eine ressortgemeinsam unabhängig durchge-
führte Evaluierung zum Irakportfolio anstoßen.
Eine gute Orientierung auch für Evaluierungen in Krisenkontexten geben
OECD DAC- und DeGEval-Standards, (ggf. an den Evaluierungsgegenstand
anzupassende) Kriterien und Richtlinien.
So halten bereits die „DAC Principles for Evaluation of Development Assistance“
(1991) zentrale Grundsätze fest, insbesondere:
24 Monitoring und Evaluierung
→ dass eine Evaluierung möglichst schon bei der Planung des Engagements
mit angelegt sein sollte, so dass
→ klar festgelegte Ziele
→ unparteiisch, unabhängig und transparent (vor allem durch
externe Durchführung)
überprüft werden können.
Die wichtigsten und weiterhin international gängigen
DAC-Evaluierungskriterien sind:
→ Relevanz,
→ Effektivität,
→ Effizienz,
→ entwicklungspolitische Wirkungen und
→ Nachhaltigkeit.
Seitens OECD ist geplant, den Katalog der Evaluierungskriterien noch um den
Punkt „Kohärenz“ zu erweitern.
Während die DAC Qualitätsstandards für die Entwicklungsevaluierung (2010)
generelle, wichtige Hinweise für alle Stadien einer Evaluierung (Planung,
Durchführung/Berichterstattung und Follow-up, Budgetplan u. a.) gibt,
widmen sich die „DAC Guidelines on Evaluating Peacebuilding Activities in
Settings of Conflict and Fragility“ (2012) speziell dem Krisenkontext. Die
Richtlinien sind ein detaillierter und praxisorientierter Leitfaden zur Planung
und Durchführung von konfliktsensiblen Evaluierungen. Wichtige inhaltliche
Leitplanken sind:
→ ein Überblick über Wirkungshypothesen (theories of change) zur
Krisenprävention und Friedensförderung und Möglichkeiten zu
deren Evaluierung,
→ Hinweise zur Bedeutung der DAC-Evaluierungskriterien in Krisen- und
Konfliktkontexten,
→ die Rolle von Konfliktsensibilität und Konfliktanalysen in Evaluierungen,
→ Grundsätze und Beispiele, wie mit speziellen Herausforderungen von
Evaluierungen in Konfliktkontexten umgegangen werden kann.
25Weitere Ansätze zur Ressortzusammenarbeit
5. Weitere Ansätze zur Ressortzusammenarbeit
„Die in diesen Leitlinien genannten Strukturen und Verfahren müssen auch gelebt werden.
Daher soll die ressortübergreifende Aus- und Fortbildung, insbesondere zur gemeinsamen
Postenvorbereitung, für alle betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gestärkt werden.“
(Leitlinien S. 143)
„Ergänzend wird die Bundesregierung regionale und ressortübergreifende
Fortbildungsveranstaltungen an betroffenen Auslandsvertretungen und bei Bedarf unter
Mitwirkung internationaler Partner und von Durchführungsorganisationen anbieten. Die
Bundesregierung wird zudem die Möglichkeit prüfen, zusammen mit den europäischen
Institutionen und anderen EU-Mitgliedstaaten gemeinsame Fortbildungsangebote zu entwi-
ckeln.“ (Leitlinien S. 143)
„[Die Bundesregierung] strebt an, über einen verstärkten Best-Practice-Austausch
die jeweils höchsten Qualitätsstandards der beteiligten Ressorts, Durchführungs-
und Mittlerorganisationen zur Anwendung zu bringen und wird ressortgemeinsame
Verfahrensregeln entwickeln. Sie wird die gemeinsame Aus- und Fortbildung fördern und die
entsprechenden Angebote noch stärker auf die anspruchsvollen Aufgaben in Krisenländern
zuschneiden. Sie wird eine Lernplattform zur Bündelung und Verwertung von Erfahrungen aus
ihrem Engagement aufbauen.“ (Leitlinien S. 143)
Der Ressortkreis wird verschiedene weitere Ansätze der
Ressortzusammenarbeit weiterentwickeln.
Als geeignete Formate der ressortgemeinsamen Aus- und Fortbildung bieten
sich beispielsweise an:
→ das jährliche dreimonatige Kernseminar sowie das dreiwöchige
Führungskräfteseminar der Bundesakademie für Sicherheitspolitik,
→ das jährliche dreitägige Nachwuchskräfteseminar „Ressortgemeinsames
Handeln in fragilen Kontexten“ des Auswärtigen Amts (in Zusammenarbeit
mit der Freien Universität Berlin),
26 Weitere Ansätze zur Ressortzusammenarbeit
→ diverse Kurse der Führungsakademie der Bundeswehr, Sicherheitstrainings
der Bundeswehr und
→ Fortbildungsveranstaltungen des BMZ und des AA für WZ-Referentinnen
und -Referenten.
Dabei werden die Ressorts ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch
weiterhin dabei unterstützen, diese ressortgemeinsamen Aus- und
Fortbildungen wahrzunehmen und bei Bedarf neue innovative Formate, wie
sie in den Leitlinien genannt sind, zu erproben.
Der Ressortkreis wird zudem die Möglichkeiten und Voraussetzungen
für einen verstärkten Austausch von Verbindungsreferentinnen und -refe-
renten prüfen, damit die Perspektiven und Interessen der Ressorts unter-
einander künftig besser bei der Erfüllung eigener Aufgaben berücksich-
tigt werden können.
Außerdem soll der Ressortkreis Möglichkeiten und Voraussetzungen der
ressortgemeinsamen Nutzung bereits existierender Dokumentenplattformen
prüfen und hierzu geeignete Handlungsempfehlungen erarbeiten, die
alle behördlichen Voraussetzungen der Datensicherheit erfüllen. Ziel
dieses Vorhabens ist, künftig auf einer solchen Dokumentenplattform z. B.
Projektlisten zu teilen und gemeinsame Dokumente zu erstellen.
In einem weiteren Schritt sollen die Möglichkeiten und Voraussetzungen
für den Aufbau einer ressortgemeinsamen Lernplattform untersucht werden.
Auch hierzu sollen dem Ressortkreis entsprechende Handlungsempfehlungen
vorgelegt werden.
27Internationaler Referenzrahmen
6. Internationaler Referenzrahmen
Die Leitlinien stellen in Kap. 1.3 den internationalen Referenzrahmen dar,
an dem sich das Handeln der Bundesregierung orientiert: von der Sustaining
Peace Agenda der VN, der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung über den
New Deal for Engagement in fragile States, VN-Resolutionen 1325 und 2230,
der Pariser Übereinkunft zum Klimaschutz bis hin zur Globalen Strategie der
Europäischen Union.
Hinzu kommt die Verpflichtung auf Einhaltung internationaler
Qualitätsstandards und bewährter Handlungsprinzipien (Kap. 2.2.3). Von
Bedeutung hier insbesondere der so genannte Do-No-Harm-Grundsatz.
Für die Zusammenarbeit aller Akteurinnen und Akteure in Krisenkontexten
setzt die einschlägige Empfehlung der OECD zum sog. Humanitarian-
Development-Peace-Nexus wichtige Impulse.
6.1. Do-No-Harm-Grundsatz
„Do-No-Harm“ ist der führende internationale Grundsatz für
Konfliktsensibilität und bildet den Grundstein für alle Interventionen
der Bundesregierung zur Krisenprävention, Konfliktbewältigung und
Friedensförderung. Der Grundsatz erkennt an, dass jegliche Intervention in
einem Krisenkontext diesen beeinflussen und unerwünschte Wirkungen
produzieren kann, z. B. indem Unterstützungsleistungen die Legitimität
bestimmter Gruppen stärken oder schwächen und im schlimmsten
Fall zur Verlängerung eines Konfliktes beitragen. Mithilfe des Do-No-
Harm-Grundsatzes werden mögliche Wechselwirkungen zwischen dem
Konfliktkontext und der Intervention in den Blick genommen, damit uner-
wünschte Wirkungen verhindert oder zumindest abgeschwächt werden.
Zudem macht eine Do-No-Harm-Analyse friedensfördernde, verbindende
Faktoren („connectors“) und konfliktverschärfende, trennende Faktoren („divi-
ders“) sichtbar. So können „connectors“ gestärkt und „dividers“ vermieden oder
zumindest abgemildert werden. Der Do-No-Harm-Grundsatz bildet damit
auch eine wichtige Grundlage für ressortgemeinsame Analysen.
28 Internationaler Referenzrahmen
6.2. Humanitarian-Development-Peace-Nexus (HDP-Nexus)
Beim Humanitären Weltgipfel in Istanbul 2016 haben sich eine Vielzahl von
Akteurinnen und Akteuren zu einer besseren Abstimmung von Humanitärer
Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit und Friedensförderung verpflichtet.
Angesichts langanhaltender und wiederkehrender Krisen sowie kontinuier-
lich steigender humanitärer Bedarfe rief der damalige VN-Generalsekretär
Ban Ki-moon zu einem Paradigmenwechsel auf. Nicht nur sollen humanitäre
Bedarfe effizienter und effektiver gedeckt werden. Vielmehr soll die Fähigkeit
des internationalen Systems gestärkt werden, präventiv das Entstehen von
Krisen zu verhindern und frühzeitig Lösungsansätze zu entwickeln, damit
humanitäre Bedarfe reduziert und Entwicklungsfortschritte bewahrt werden.
Das OECD Development Assistance Committee (DAC) hat u. a. auf Betreiben
Deutschlands im Februar 2019 eine Empfehlung zum HDP-Nexus verab-
schiedet, welche ein gemeinsames internationales Verständnis zentraler
Konzepte und Prinzipien zur Umsetzung des HDP-Nexus in Krisenregionen
generieren soll (DAC Recommendation on the Humanitarian-Development-
Peace Nexus). Kern der Empfehlung und für diesen Praxisleitfaden beson-
ders relevant ist der Abschnitt zu verbesserter Koordinierung, in dessen
Mittelpunkt die gemeinsame Analyse („joint-up or joint analysis“) und
abgestimmte Planung („joint-up planning and programming“) sowie die
Vereinbarung so genannter „collective outcomes“ stehen. Die Bundesregierung
wird sich im eigenen Handeln sowie international für die Umsetzung der
Empfehlung einsetzen.
Impressum
HerausgeberAuswärtiges AmtWerderscher Markt 110117 BerlinTel.: +49 30 1817-0Internet: www.diplo.deE-Mail: [email protected] StandJuli 2019
Bildnachweis Titel: Gerd Altmann, Pixabay
DruckMKL Druck GmbH & Co. KG, Ostbevern
Gestaltungwww.kiono.de