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Politische und ökonomische Grundlagen des deutschen Gesundheitssystems“ (Einführung in das Management im Gesundheitswesen) Wrap-up 17.12.2018 Miriam Blümel/ Anne Spranger FG Management im Gesundheitswesen, Technische Universität Berlin (WHO Collaborating Centre for Health Systems Research and Management) & European Observatory on Health Systems and Policies 17. Dezember 2018 Einführung in das MiG (Basis 3) 1

Politische und ökonomische Grundlagen · 17. Dezember 2018 Einführung in das MiG (Basis 3) 2 Übersicht Lehrinhalte Datum Inhalt der VL Dozierende Raum 22.10.2018 Organisatorisches

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Einführung in das Management im Gesundheitswesen„Politische und ökonomische Grundlagen

des deutschen Gesundheitssystems“(Einführung in das Management im Gesundheitswesen)

Wrap-up 17.12.2018

Miriam Blümel/ Anne SprangerFG Management im Gesundheitswesen, Technische Universität Berlin

(WHO Collaborating Centre for Health Systems Research and Management)&

European Observatory on Health Systems and Policies

17. Dezember 2018 Einführung in das MiG (Basis 3) 1

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Einführung in das MiG (Basis 3) 217. Dezember 2018

Übersicht Lehrinhalte

Datum Inhalt der VL Dozierende Raum

22.10.2018 Organisatorisches / Politische Grundlagen Blümel H 3006/3007

29.10.2018 Ökonomie-Bingo Spranger, Blümel H 3006/3007

05.11.2018 Wrap-up VL 1-3 Spranger, Blümel H 3006/3007

12.11.2018Externe Referenten: Vorstellung und Gruppenübungen zum GBA

Conrad H 3006/3007

19.11.2018 Szenarien Krankenversicherung Spranger, Blümel H 3006/3007

26.11.2018 Wrap-up VL 4-6 Spranger, Blümel H 3006/3007

03.12.2018 Vorbereitung Bundestag, Bedarfsplanung Spranger, Blümel H 3006/3007

10.12.2018 Exkursion Bundestag (verschoben) Alle!

17.12.2018 Wrap-up VL 7-9 Spranger, Blümel H 3006/3007

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Einführung in das MiG (Basis 3) 317. Dezember 2018

Übersicht Lehrinhalte

Datum Inhalt der VL Dozierende Raum

07.01.2019 Integrierte VersorgungSpranger, Blümel H 3006/3007

14.01.2019Arzneimittel Spranger, Blümel H 3006/3007

21.01.2019 Wrap-up VL 10-12 Spranger, Blümel H 3006/3007

28.01.2019 Exkursion Bundestag (verschoben)Spranger, Blümel H 3006/3007

04.02.2019 KlausurvorbereitungSpranger, Blümel H 3006/3007

20.02.2019 Klausur bzw. Schriftlicher Test MA 042

27.03.2019 2. Termin Klausur bzw. Schriftlicher Test NN

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Themen der bisherigen Veranstaltungen:

1) Ambulanter Sektor, wie z.B. Struktur der Ärzteschaft, Bedarfsplanung

2) Stationärer Sektor, wie z.B. Krankenhausplanung und Vergütung

3) Langzeitpflege, Pflegeversicherung

Wrap-up VL 7-9

Einführung in das MiG (Basis 3) 417. Dezember 2018

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Wrap-up VL7

Einführung in das MiG (Basis 3) 517. Dezember 2018

Fragen:

• Wer ist für die Bedarfsplanung in der ambulanten Versorgung verantwortlich (Bundes- und Landesebene beachten)?

• Welche Versorgungsebenen werden seit der neuen Bedarfsplanungs-Richtlinie (2013) unterschieden?

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Wrap-up VL7

Einführung in das MiG (Basis 3) 617. Dezember 2018

Lösung:

Bundesebene(G-BA)

Landesebene(Zulassungs-ausschuss)

• Abgrenzung von unterschiedlichen Planungsbezirken

• Bildung von arztgruppenspezifischen Verhältniszahlen

• Aufstellung von Bedarfsplänen

• Feststellung von „Überversorgung“ (Planungsbezirk geschlossen), „normalen“ Niederlassungsmöglichkeiten und „Unterversorgung“ (besondere Förderung)

• tatsächliche Zulassung

• Regelung der Weitergabe von Praxissitzen

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Wrap-up VL7

Einführung in das MiG (Basis 3) 717. Dezember 2018

Lösung: • Seit 2013 gilt die neue Bedarfsplanungs-Richtlinie des G-BA: Um den Bedarf

in der ambulanten haus- und fachärztlichen Versorgung besser abzubilden, wurde die Berechnung der Arzt-Patienten-Verhältniszahlen an den Versorgungsgrad verschiedener Arztgruppen sowie an räumliche Unterschiede angepasst.

• Es wird zwischen vier Versorgungsebenen unterschieden:

-> Ärzte mit einem höheren Grad der fachärztlichen Spezialisierung können einen größeren Einzugsbereich versorgen (Bsp. Humangenetiker -> Planungsbereich sehr groß)

Hausärztliche Versorgung

Gesonderte fachärztl. Versorg.

Mittelbereiche

[klein]

Kreise

[mittel]

Raumordnungs-regionen[größer]

KVen

[sehr groß]

Allg. fachärztl. Versorgung

Spezialisierte fachärztl. Vers.

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Wrap-up VL8

Einführung in das MiG (Basis 3) 817. Dezember 2018

Frage:

• Gemessen an den Gesamtausgaben für Gesundheit (2016), wie groß ist ca. der Anteil (in %) für die Krankenhausversorgung (größer oder kleiner als für Arzneimittel)?

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Gesundheitsausgaben als Anteil der Gesamtausgaben für Gesundheit: Einrichtungen

Quelle:

Gesundheitsausgaben in Mio. €. , gesamte Einrichtungen und Ausgabenträger, 2016

(Gesundheitsberichterstattung des Bundes 2018)

Einführung in das MiG (Basis 3) 9

Inn

ere

Fin

anzi

eru

ng

0,6

14,9

7,4

3,7

13,3

5,9

5,1

25,9

2,7

8,7

1,3 5,3

3,2

0,5

1,8

Gesundheitsschutz

Arztpraxen

Zahnarztpraxen

Praxen sonstiger medizinscher Berufe

Apotheken

Gesundheitshandwerk/-einzelhandel

Ambulante Pflege

Krankenhäuser

Vorsorge-/Rehabilitationseinrichtungen

Stationäre/teilstationäre Pflege

Rettungsdienste

Verwaltung

Sonstige Einrichtungen und private Haushalte

Ausland

Investitionen

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Wrap-up VL8

Einführung in das MiG (Basis 3) 1017. Dezember 2018

Lösung:

• Ca. 37% der Gesamtausgaben für Gesundheit werden für Krankenhausversorgung aufgewendet (zum Vergleich: je 15% bzw. 13% für Arzneimittel und für ambulante Versorgung)

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Wrap-up VL8

Einführung in das MiG (Basis 3) 1117. Dezember 2018

Frage:

• Welche Arten von Krankenhausträgern unterscheidet das Statistische Bundesamt?

• Neben der Einteilung der Krankenhäuser (KH) nach der Trägerschaft: welche Logik gibt es noch?

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Wrap-up VL8

Einführung in das MiG (Basis 3) 1208.01.2018

Lösung:

• öffentliche Einrichtungen, die von Gebietskörperschaften (Bund,

Land, Bezirk, Kreis, Gemeinde) oder von Zusammenschlüssen solcher

Körperschaften betrieben oder unterhalten werden,– z.B. Vivantes, Charité

• freigemeinnützige Einrichtungen, die von Trägern der kirchlichen und

freien Wohlfahrtspflege, Kirchengemeinden, Stiftungen oder Vereinen

unterhalten werden, – z.B. Franziskus, Malteser

• private Einrichtungen, die als gewerbliche Unternehmen einer

Konzession (behördliche Genehmigung) nach §30 Gewerbeordnung

bedürfen.– z.B. Helios, Sana

-> es gibt keine gesetzliche Definition der Krankenhausträger

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Wrap-up VL8

Einführung in das MiG (Basis 3) 1308.01.2018

Lösung:

• Einteilung nach GKV-Status:

– Hochschulkliniken

– Plankrankenhäuser

– Vertragskrankenhäuser

– KH ohne Vertrag mit GKV

• (sowie nach Rechtsform innerhalb der öffentl. KHs:

− Privatrechtlich und öffentlich-rechtlich (unselbstständig und

selbstständig))

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Wrap-up VL8

Einführung in das MiG (Basis 3) 1417. Dezember 2018

Aufgabe:

• Erläutern Sie kurz, was unter dem dualen Charakter der Krankenhausfinanzierung verstanden wird.

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Wrap-up VL8

Einführung in das MiG (Basis 3) 1517. Dezember 2018

Lösung:Seit dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) von 1972 gilt für Krankenhäuser

die duale Finanzierung:

(1) Investitionskosten:

– über staatliche Fördermittel/ von den Ländern finanziert

(2) Betriebskosten (laufenden Kosten):

– von gesetzlichen Krankenkassen, privaten Krankenversicherungen und

Selbstzahlern finanziert

– wobei die Krankenkassen den Großteil der laufenden Ausgaben

(Personal, Sachkosten, etc.) finanzieren

– Finanzierung der laufenden Ausgaben ist Gegenstand von

Verhandlungen zwischen einzelnen Krankenhäusern und den

Krankenkassen

– erfolgt seit 2004 überwiegend auf Basis von Diagnosis Related Groups

(DRGs, deutsch: Diagnose-bezogene Fallgruppen)

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Wrap-up VL8

Einführung in das MiG (Basis 3) 1617. Dezember 2018

Aufgabe:

• Beschreiben Sie kurz die Grundzüge der Krankenhausplanung (z.B. Verantwortlichkeit, Inhalte).

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Wrap-up VL8

Einführung in das MiG (Basis 3) 1717. Dezember 2018

Lösung:

Teil I Krankenhausplanung

• Sicherstellungsauftrag wird auf der Länderebene konkret umgesetzt:

– Jedes Bundesland ist nach dem KHG verpflichtet, einen Krankenhausplanaufzustellen (schließt Hochschulkliniken nicht ein).

– Die näheren Details der Planung und Finanzierung bzw. der Krankenhauspläne werden in den individuellen Landeskrankenhausgesetzen geregelt.

– Gegenstand der Krankenhausplanung sind die baulichen und apparativen Vorhaltungen und nicht die konkreten Leistungen.

– Grundlage für die Planung ist i.d.R. das „Bett“

– Einteilung in Versorgungs- und Leistungsstufen(häufig: Grund-, Regel-, Schwerpunkt- und Maximalversorgung)

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Wrap-up VL8

Einführung in das MiG (Basis 3) 1817. Dezember 2018

Lösung:

Teil II Krankenhausplanung

• Planung der Kapazitäten

• Im Krankenhausplan werden die bedarfsnotwendigen Krankenhäuser bestimmt, z.B. nach:

– Orientierung an Zahl und Art der Krankenhausbetten, Fachabteilungen pro Kommune bzw. Landkreis

– analytische Bettenermittlung nach Bevölkerungszahl, Verweildauer, Krankenhaushäufigkeit und Bettenauslastungsgrad

-> Inhalte und Methoden der Krankenhausplanung variieren je nach Bundesland

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Wrap-up VL8

Einführung in das MiG (Basis 3) 1917. Dezember 2018

Lösung:Teil III Krankenhausplanung

• Nach Aufstellung des Krankenhausplanes wird die Aufnahme oder Nichtaufnahme des Krankenhauses in den Krankenhausplan durch einen schriftlichen Bescheid festgestellt (Feststellungsbescheid).

• Feststellungsbescheid: ist ein Versorgungsauftrag bzw. quasi ein Versorgungsvertrag mit den Krankenkassen:

– enthält eine Auflistung der Fachgebiete

– die zu betreibende Bettenzahl

– die Großgeräteausstattung

– Teilnahme an der Not- und Unfallversorgung

→ „Staatliche Angebotsplanung“: da grundsätzlich nur die Leistungen abgerechnet werden können, die im Rahmen des Versorgungsauftrags erbracht wurden (Ausnahme Notfälle!)

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Wrap-up VL8

Einführung in das MiG (Basis 3) 2008.01.2018

Fragen:

• Über welches System werden in Deutschland seit wann die laufenden Kosten (Betriebskosten) vergütet? Woran (an welchem Land) hatte man sich bei der Entwicklung orientiert?

• Nennen Sie kurz die allgemeinen Grundzüge eines solchen Systems?

• Welches Ziel verfolgte man mit der Einführung dieses Vergütungssystems?

• Welches Institut wird auch DRG-Institut genannt und übernimmt welche Aufgabe?

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Wrap-up VL8

Einführung in das MiG (Basis 3) 2108.01.2018

Lösung: Diagnosis Related Groups (DRGs, deutsch: Diagnose-bezogene Fallgruppen)

• Systeme zur Klassifizierung von stationären Behandlungsfällen (sog. Patientenklassifikationssystem)

• DRGs sind diagnosebezogene kostenhomogene Gruppen von stationären Behandlungsfällen

• Aufbauend auf der Patientenklassifikation werden sie als Vergütungssysteme verwendet

• ein Behandlungsfall kann nur in eine Gruppe (DRG) eingeordnet werden

• Fallgruppenzuordnung: Durch einen Gruppierungsalgorithmus(Entscheidungsbaum) wird jeder Behandlungsfall anhand verschiedener Kriterien des Entlassungsdatensatzes genau einer der DRG-Fallgruppen zugeordnet.

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Wrap-up VL8

Einführung in das MiG (Basis 3) 2208.01.2018

Lösung:

• Grundlage für die deutschen DRGs: Australien Refined Diagnosis Related Groups (AR-DRG) Version 4.1

• Vertragspartner vereinbaren eine jährliche Anpassung der Klassifikation

• Zur Wahrnehmung der Aufgaben zur Pflege des G-DRG-Systems: Gründung „DRG-Institut“ (InEK)

• Prinzip des G-DRG-Systems: Jedes Krankenhaus erhält unabhängig von seinen Selbstkosten für jeden Patienten einer DRG denselben Preis

• Ziel: nicht in erster Linie Ausgaben reduzieren, sondern Budgets leistungsorientierter verteilen, Geld folgt der Leistung.

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Wrap-up VL8

Einführung in das MiG (Basis 3) 2308.01.2018

Lösung:

• überwiegend bestimmt die Hauptdiagnose die Klassifikation in eine der 26 Hauptkrankheitskategorien (Major Disease Categories, MDC)

• die tatsächliche DRG wird dann zuerst durch die Prozedur und dann durch die Begleitkrankheit sowie den klinischen Schweregradbestimmt

• Schweregrad ergibt sich aus Begleitdiagnosen und Patientenmerkmalen wie Alter, ist aber abhängig von der DRG unterschiedlich gewichtet

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MDC Code Bezeichnung

00 A Sonderfälle / Prä-MDC

01 B Krankheiten und Störungen des Nervensystems

02 C Krankheiten und Störungen des Auges

03 D Krankheiten und Störungen im HNO-Bereich

04 E Krankheiten und Störungen der Atmungsorgane

05 F Krankheiten und Störungen des Kreislaufsystems

06 G Krankheiten und Störungen der Verdauungsorgane

07 H Krankheiten und Störungen des hepatobiliären Systems und Pankreas

…. … ….

Beispiele für MDC-Kategorien

12. Dezember 2016 24Einführung in das MiG (Basis 3)

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Fragen: Welche Dienstleistungen umfasst der Begriff Langzeitpflege?

Wrap-up VL9

Einführung in das MiG (Basis 3) 2522. Januar 2018

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Lösung:

Wrap-up VL9

Einführung in das MiG (Basis 3) 2622. Januar 2018

Langzeitpflege umfasst:

• Rehabilitation,• grundlegende medizinische Behandlung, • häusliche Pflege, • soziale Betreuung & Hilfe bei der Bewältigung des Alltags• Unterbringung• Dienstleistungen wie Transport, Mahlzeiten etc.• berufliche Unterstützung

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Frage: Nennen Sie die Leistungserbringer und die (Leistungs-) Finanzierer in der Langzeitpflege?

Wrap-up VL9

Einführung in das MiG (Basis 3) 2722. Januar 2018

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Lösung:

Wrap-up VL9

Einführung in das MiG (Basis 3) 2822. Januar 2018

Finanzierer: • Pflegekassen• Krankenkassen• Kommunen• Rentenversicherung• Private Haushalte

Leistungserbringer:• ambulante Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste) • stationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime, Reha-Einrichtungen) => diese können in öffentlicher, frei-gemeinnütziger oder privater

Trägerschaft stehen• Pflegende Angehörige oder sonstige informell Pflegende

(Freunde, Nachbarn)