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PKMG 2020: WIR BAUEN UM 1 STEUERBEFREIUNG BEI WOHNUNGSGENOSSENSCH. 2&5 ES STELLT SICH VOR: ZENTRALWERK DRESDEN EG 3-4 Seite 1 PKMG 2020: WIR BAUEN UM Ja, die Assoziation ist gewollt. Die Agenda 2010 war und ist umstritten, aber sie hat gewirkt. Und um Wirkung geht es auch uns: Dass Umsteuern Not tut, zeigen die wirtschaftlichen Ergebnisse, die der Verband in den letzten zwei Jahren vorgelegt hat. Mit „PKMG 2020“ soll das nicht nur wieder anders werden, sondern vor allem eine zukunftsfähige Verbandsstrategie zum Einsatz kommen. Insofern wird „PKMG 2020“ in erster Linie ein langfristig angelegtes Reformkonzept sein. Natürlich ist es kurzfristig wichtig, dass der Verband die Verlustzone hinter sich lässt und seine Kosten wieder erwirtschaftet. Die hierfür not- wendigen Maßnahmen sind schon Ende 2014 ergriffen worden. Ihre Wir- kung wird sich bereits im Ergebnis des Geschäftsjahres 2015 positiv niederschlagen. Aber die von uns ergrif- fenen Maßnahmen zur Produktivitäts- steigerung im Prüfungsdienst und zur Kostendämpfung können nur erste Schritte sein. Sie verhindern zwar weitere Verluste, machen unseren Verband aber noch lange nicht fit für die Zukunft. Wenn wir unserem Profil als genos- senschaftlicher Prüfungsverband, der vor allem kleinen und mittelständi- schen Genossenschaften eine Heimat bietet, treu bleiben wollen, dann haben wir mit „PKMG 2020“ drei Kernprobleme zu adressieren, die ein Verband dieser Ausrichtung zwangsläufig hat: - viel Arbeit mit den kleinen Genossen- schaften für wenig Geld und Stoßarbeit bei den größeren Genossenschaften für zu wenig Geld; - Kosten für hochqualifiziertes Perso- nal, das zum Teil gering bezahlte Dienste leistet; - ein Geschäftsmodell, das nicht un- wesentlich von „gesetzlich verordneten“ Geschäftsbeziehungen lebt, die der Gesetzgeber aber gerade im Bereich kleiner Genossenschaften möglicher- weise zur Disposition stellen wird. Das Wachstum des Verbandes in den letzten Jahren hat diese drei Probleme sogar noch verschärft, denn es hat überwiegend im Bereich der kleinen Genossenschaften stattgefunden. Als Initiative zur strategischen Neuauf- stellung unseres Verbandes muss „PKMG 2020“ insbesondere in diesen Bereichen Wirkung zeigen. Wie? Relativ einfach: durch drei Maß- nahmen, die im Detail noch auszu- arbeiten sind, aber im Prinzip klar: - mehr Preisgerechtigkeit herstellen; - den Personaleinsatz qualifikations- gerechter gestalten; - das Leistungsangebot zielgruppen- gerecht profilieren und ausbauen. Mehr Preisgerechtigkeit werden wir z. B. durch eine saison- und risikobezo- gene Honorarfindung erzeugen können. Um das Prüfungspersonal von Verwal- tungs- und technischen Hilfsarbeiten zu entlasten, werden wir intelligente Lösungen für ein kostengünstiges Back- office finden müssen. Schließlich soll die Gründung einer Servicegesellschaft unseres Verbandes dafür sorgen, dass die Erlösstruktur eine zweite, starke Säule bekommt: qualifizierte Beratungs-, Controlling- und Revisionsdienste für unsere größeren Genossenschaften und diverse Angebote zum Outsourcing von Geschäftsprozessen und Unterneh- mensaufgaben für unsere kleinen Genossenschaften. Die eigentliche Herausforderung bei der strategischen Neuaufstellung unse- res Verbandes wird in der mitglieder- nützigen Verknüpfung der drei Hand- lungsfelder bestehen. Denn nur wenn es gelingt, unseren Mitgliedern überzeu- gend nachzuweisen, dass der Verband im Ergebnis zu ihrem Nutzen umgebaut worden ist, wird das Konzept aufgehen. Und vielleicht ist das dann auch der entscheidende Unterschied zwischen der Agenda 2010 und dem PKMG 2020. Norbert Rückriemen PkmG aktuell Infoblatt des Prüfungsverbandes der kleinen und mittelständischen Genossenschaften e.V. Ausgabe 26 | September 2015 STUDIE ZU GENOSSENSCHAFTEN VERÖFFENTLICHT 5&6 MITGLIEDERENTWICKLUNG 2015 6 LESERBRIEF | VERANSTALTUNGEN 6 Prüfungsverband der kleinen und mittelständischen Genossenschaften e.V. PkmG

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PKMG 2020: WIR BAUEN UM 1

STEUERBEFREIUNG BEI WOHNUNGSGENOSSENSCH. 2&5

ES STELLT SICH VOR: ZENTRALWERK DRESDEN EG 3-4

Seite 1

PkMg 2020: Wir bauen uM

Ja, die Assoziation ist gewollt. Die Agenda 2010 war und ist umstritten, aber sie hat gewirkt. Und um Wirkung geht es auch uns: Dass Umsteuern Not tut, zeigen die wirtschaftlichen Ergebnisse, die der Verband in den letzten zwei Jahren vorgelegt hat. Mit „PKMG 2020“ soll das nicht nur wieder anders werden, sondern vor allem eine zukunftsfähige Verbandsstrategie zum Einsatz kommen. Insofern wird „PKMG 2020“ in erster Linie ein langfristig angelegtes Reformkonzept sein.

Natürlich ist es kurzfristig wichtig, dass der Verband die Verlustzone hinter sich lässt und seine Kosten wieder erwirtschaftet. Die hierfür not-wendigen Maßnahmen sind schonEnde 2014 ergriffen worden. Ihre Wir-kung wird sich bereits im Ergebnis des Geschäftsjahres 2015 positiv niederschlagen. Aber die von uns ergrif-fenen Maßnahmen zur Produktivitäts-steigerung im Prüfungsdienst und zur Kostendämpfung können nur erste Schritte sein. Sie verhindern zwar weitere Verluste, machen unseren Verband aber noch lange nicht fi t für die Zukunft.

Wenn wir unserem Profi l als genos-senschaftlicher Prüfungsverband, der

vor allem kleinen und mittelständi-schen Genossenschaften eine Heimatbietet, treu bleiben wollen, dann habenwir mit „PKMG 2020“ drei Kernproblemezu adressieren, die ein Verband dieser Ausrichtung zwangsläufi g hat:- viel Arbeit mit den kleinen Genossen-schaften für wenig Geld und Stoßarbeit bei den größeren Genossenschaften für zu wenig Geld;- Kosten für hochqualifi ziertes Perso-nal, das zum Teil gering bezahlte Diensteleistet;- ein Geschäftsmodell, das nicht un-wesentlich von „gesetzlich verordneten“ Geschäftsbeziehungen lebt, die derGesetzgeber aber gerade im Bereichkleiner Genossenschaften möglicher-weise zur Disposition stellen wird.

Das Wachstum des Verbandes in den letzten Jahren hat diese drei Probleme sogar noch verschärft, denn es hat überwiegend im Bereich der kleinen Genossenschaften stattgefunden. Als Initiative zur strategischen Neuauf-stellung unseres Verbandes muss „PKMG 2020“ insbesondere in diesen Bereichen Wirkung zeigen.Wie? Relativ einfach: durch drei Maß-nahmen, die im Detail noch auszu-arbeiten sind, aber im Prinzip klar:- mehr Preisgerechtigkeit herstellen;- den Personaleinsatz qualifi kations-gerechter gestalten;

- das Leistungsangebot zielgruppen-gerecht profi lieren und ausbauen. Mehr Preisgerechtigkeit werden wir z. B. durch eine saison- und risikobezo-gene Honorarfi ndung erzeugen können.Um das Prüfungspersonal von Verwal-tungs- und technischen Hilfsarbeiten zu entlasten, werden wir intelligente Lösungen für ein kostengünstiges Back-offi ce fi nden müssen. Schließlich soll die Gründung einer Servicegesellschaft unseres Verbandes dafür sorgen, dassdie Erlösstruktur eine zweite, starkeSäule bekommt: qualifi zierte Beratungs-,Controlling- und Revisionsdienste für unsere größeren Genossenschaften und diverse Angebote zum Outsourcing von Geschäftsprozessen und Unterneh-mensaufgaben für unsere kleinen Genossenschaften.

Die eigentliche Herausforderung bei der strategischen Neuaufstellung unse-res Verbandes wird in der mitglieder-nützigen Verknüpfung der drei Hand-lungsfelder bestehen. Denn nur wennes gelingt, unseren Mitgliedern überzeu-gend nachzuweisen, dass der Verband im Ergebnis zu ihrem Nutzen umgebaut worden ist, wird das Konzept aufgehen. Und vielleicht ist das dann auch der entscheidende Unterschied zwischen der Agenda 2010 und dem PKMG 2020.

Norbert Rückriemen

PkmG ak tue l lInfoblatt des Prüfungsverbandes der kleinen und mittelständischen Genossenschaften e.V.

Ausgabe 26 | September 2015

STUDIE ZU GENOSSENSCHAFTEN VERÖFFENTLICHT 5&6

MITGLIEDERENTWICKLUNG 2015 6

LESERBRIEF | VERANSTALTUNGEN 6

Prüfungsverband der kleinen und mittelständischen

Genossenschaften e.V.

PkmG

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Steuerbefreiung bei WohnungSgenoSSenSchaften – VergünStigung oder ÄrgerniS?

1. AusgAngslAge

Erwerbs- und Wirtschaftsgenossen-schaften sowie Vermietungsvereine sind nach § 5 Abs. 1 Nr. 10a) Körper-schaftsteuergesetz (KStG) von der Körperschaftsteuer befreit, soweit sie Wohnungen herstellen oder erwerben und sie den Mitgliedern aufgrund eines Mietvertrags oder aufgrund eines genossenschaftlichen Nutzungs-vertrags zum Gebrauch überlassen (§ 5 Abs. 1 Nr. 10a Satz 1 Halbsatz 1 KStG).Die Steuerbefreiung gilt nur für Genos- senschaften und Vereine. Eine aus- schließliche oder vorrangige Bautätigkeit von Erwerbs- und Wirtschaftsgenos- senschaften wird nicht mehr gefordert. Damit sind Herstellen und Erwerb von Wohnungen gleichgestellt. Vermietungsgenossenschaften die zum Schluss des Veranlagungszeit-raums 1989 ein gemeinnütziges Woh-nungsunternehmen waren, muss die Steuerbefreiung gewährt werden, soweit z.B. Bund, Länder, Gemeinden, Kirchen oder Unternehmen Genossen-schaftsanteile für die Mieter erworben haben und halten.Wohnungen i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 10a KStG sind abgeschlossene Räume, die insbesondere durch Privatpersonen genutzt werden. Zu den Wohnungen gehören auch Zubehörräume (z.B. Garagen, Keller, Speicher, Boden- räume), wenn sie zusammen mit der Wohnung genutzt werden.Einkünfte aus der Vermietung von Ferienwohnungen an Mitglieder unter-liegen nicht der Körperschaftsteuer, soweit es sich dabei um Vermögens-verwaltung handelt, d.h. die Ver-mietungstätigkeit nicht gewerblich ist. Dem steht entgegen, dass Einkünfte aus der Vermietung von Wohnungen, Garagen- oder Stellplätzen an Nichtmitglieder steuerpflichtig sind.

Begünstigte und nichtBegünstigte tätigkeiten (§ 5 ABs. 1 nr. 10 sAtz 2 kstg)Die Steuerbefreiung ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 Satz 2 KStG aus-geschlossen, wenn die Einnahmen des Unternehmens aus den in § 5 Abs. 1 Nr. 10 Satz 1 KStG nicht bezeichneten Tätigkeiten 10 % der gesamten Einnahmen übersteigen. Daraus folgt, dass sich Vermietungs-genossenschaften nicht auf Tätigkeiten beschränken müssen, die unmittelbar mit der Vermietung oder Überlassung von Wohnungen zusammenhängen. Beim• Unterschreiten der 10 %-Grenze hat dies die partielle Steuerpflicht und beim• Überschreiten der 10 %-Grenze die volle Steuerpflicht zur Folge.Um die Einkünfte abgrenzen zu können, ist es erforderlich, zwischen begünstigten und nicht begünstigten Tätigkeiten zu unterscheiden.Begünstigte Tätigkeiten sind alle Geschäfte, die von Vermietungs-genossenschaften im Zusammenhang mit der steuerbegünstigten Tätigkeit ausgeführt werden. Insbesondere sind dieses:• Veräußerung von Betriebsgrund-stücken (soweit der Grundstückshandel nicht gewerblichen Charakter annimmt),• Verkauf von nicht mehr benötig-tem Inventar,• Anlage liquider Mittel, die ent-sprechend der Instandhaltungs- und Investitionsplanung mittelfristig bereit- gehalten werden müssen,• vorübergehende Verpachtung von Grundstücken, die in naher Zukunft für den Bau von Mietwohnungen vorgesehen sind.Nicht begünstigte Tätigkeiten sind Geschäfte, denen Vermietungsge-nossenschaften nachgehen, ohne dass diese Tätigkeiten mit der Vermietung und Überlassung von Wohnungen zusammenhängen. Vor allem sind zu nennen:• Energieerzeugung zur Energieein-speisung in das öffentliche Versor-gungsnetz aus dem Betrieb einer

Photovoltaikanlage,• Verkauf von Wirtschaftsgütern, die den nicht begünstigten Geschäften gedient haben,• Finanzierung von Mieterzeitschrif-ten durch Anzeigen Dritter,• Einräumung von Erbbaurechten,• Vermietung von Wohnungen an Nichtmitglieder,• Durchführung von Reparaturen, zu denen vertraglich die Mieter ver- pflichtet sind (z.B. Klein- und Schönheitsreparaturen)• Beteiligungen an anderen Unter-nehmen (z.B. Beteiligungen an Tochter- unternehmen zur Verlagerung nicht begünstigter Tätigkeiten)

Vermietungsgenossenschaften, die partiell steuerpflichtig sind, müssen im Rahmen der Einkommensermittlung in der Lage sein, den steuerpflichtigen Einnahmen die entsprechenden Aus- gaben gegenüberzustellen. Bei voller Steuerpflicht entfällt dieses Zuord- nungsproblem.

2. dAmoklesschwert wegfAll der steuerpflicht

Wie unter 1. ausgeführt, droht beim Unterschreiten der 10 %-Grenze der Ein-nahmen im Verhältnis der begünstigten zu den nicht begünstigten Einnahmen (z.B. werden ab dem Zeitpunkt „X“ weniger als 10 % der Umsätze bei Wohnungsgenossenschaften im Nicht-mitgliederbereich vorgenommen) der Wegfall der Steuerpflicht aus Körper- schaftsteuer. Konsequenz aus dem Wegfall der Steuerpflicht: Es gibt einen zwangs-weisen Übergang zur vollen bzw. partiellen Steuerbefreiung. Dieser Übergang zur Steuerbefreiung beinhal- tet die Fortführung der Bilanzierung zu Zeitwerten am Tag „X“, d.h. die ggf. vorhandenen stillen Reserven müssen aufgedeckt werden.

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eine genoSSenSchaft SteLLt Sich Vor: ZentraLWerk kuLtur- und WohngenoSSenSchaft dreSden eg

Gründungsjahr: 8. Juli 2013Mitglied im PkmG seit: 13. Mai 2014Bundesland: SachsenSitz der Genossenschaft: DresdenMitglieder: 37Lage: Riesaer Straße 32, DresdenGrundstücksgröße: 6925 m2

Wohnflächen: 2261 m2

Atelier- und Gewerbefläche: 3335 m2

Lagerflächen: 933 m2, Saal: 436 m2

geplante Fertigstellung: Ende 2016veranschlagte Kosten: Sanierung ca. 5,7 Mio EUR

Für eine alte, ziemlich herunterge- kommene Druckerei auf einem Grund-stück mit rund 7.000 m2 Fläche und einem alten Ballsaal gibt es in Dresden verschiedene Möglichkeiten, ein neues

Leben zu beginnen. Wie wäre es mit einem Gewerbehof? Industrieflächen sanieren, neu aufteilen, Schild an die Tür, teuer vermieten – fertig. Oder mit Loftwohnungen der höheren Preis- klasse: Investor her, Heizung rein, Parkett verlegen, verkaufen – fertig. Die innenstadtnahe Lage in der Riesaer Straße 32 ist günstig, die Ver- kehrsanbindung gut, der Immobilien-

markt lässt auf Rendite hoffen. Der klassische Weg ist frei. Nur: Stellt der klassische Weg das bereit, was fehlt?

Was Künstlern und Kulturschaffenden in Dresden fehlt, ist günstiger Raum. Was Dresdner Künstler und Kultur- schaffende nicht brauchen, sind jährliche Umzüge von einer erschwing-lichen Zwischennutzungsmöglichkeit in die andere. Was außerdem auch

nicht zu kurz kommen darf, ist bezahl-barer Wohnraum in annehmbaren Stadtlagen. Ein für alle nutzbarer Anlaufpunkt im Stadtteil wäre auch nicht verkehrt. Weder der Gewerbehof noch das klassische Investorenkonzept können solche Mängel beheben. Zudem handelt es sich im konkreten Fall um eine ursprünglich als Waffen- fabrik gebaute Stätte, in der zwischen

1942 und 1944 Zwangsarbeiter ausge- beutet wurden. Zwei ehemalige Bunker- türme an den Flanken des Gebäude-ensembles weisen auch optisch deutlich auf diesen düsteren Teil der Geschichte hin. Eine Beschäftigung mit der Vergangenheit sollte auf diesem Gelände also vielleicht auch nicht zu kurz kommen. Und gegenüber verfällt ein denkmalgeschützter Ballsaal.

Denken wir also anders:

Man nehme eine Gruppe von Künstler-Innen, GeisteswissenschaftlerInnen, ArchitektInnen und HandwerkerInnen, die sowohl das Problem des Raum-mangels als auch den Mehrwert kennen, der entstünde, wenn dieser Raum vorhanden ist und gemeinsam genutzt würde. Diese Gruppe existiert wirklich. Es handelt sich dabei um Menschen aus dem Umfeld des Kulturvereins friedrichstadtZentral e.V., die einige Jahre eine alte Buchbinderei bewohnt und bespielt haben, bevor der Dresdner Immobilienmarkt in die Gänge und die Investoren in den Stadtteil

kamen. Stichwort Gewerbehof, Stich-wort Eigentumswohnungen.

Die oben genannten Menschen neh-men die gemeinnützige Stiftung trias, die für einen neuen Umgang mit Grund und Boden einsteht, zum Partner. Die kauft, kurz gesagt, Grund und Boden, um ihn Projekten oder Initiativen per Erbbaurecht für 99 Jahre zu übergeben

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und auf diese Art dem spekulativen Immobilienmarkt zu entziehen.Für das Projekt entsteht dadurch kein Eigentum im herkömmlichen Sinne, aber doch die gewünschte Beständigkeit und Freiheit.Die genannten Menschen entwerfen ein Konzept: Wohnen, Arbeiten, Kunst und Kultur auf einem Gelände. Auf dem

Gelände der ehemaligen Druckerei soll bezahlbarer, innenstadtnaher Raum für selbstbestimmtes Leben und Schaffen entstehen. Ein Ort, der hauptsächlich aus Schnittstellen besteht. Kunst und Alltag, Privates und Öffentliches, Ein- zeln und Zusammen werden neu gemischt. Verschiedene Disziplinen und verschiedene Altersgruppen gestalten ihr Lebens- und Arbeitsumfeld gemein- sam – diesmal nicht, wie in der Kultur üblich, als Zwischennutzer, sondern langfristig. Hier bekommt die künstle-rische Produktion einen Ort, der bleibt, und nicht der Gentrifizierung zum Opfer fällt. Hier bleiben die Wohnmieten dauerhaft günstig.Entsprechend werden den verschie-denen Gebäudeteilen der alten Drucke- rei unterschiedliche Nutzungen zuge-schrieben. Im Fabriktrakt zwischen den Bunkertürmen sollen auf zwei Etagen 23 Wohnateliers entstehen, für die zwei verbleibenden Etagen sind Büro- und Gewerbeflächen für

Akteure aus dem Kreativsektor vorge- sehen. Dort soll auch eine Wohnung für ein Artist-in-Residence-Programm eingerichtet werden, damit interna-tionale KünstlerInnen Zeit auf dem Gelände verbringen und die Beschäf-tigung mit der Vergangenheit durch eine Außenperspektive bereichern können. Die zwei Bunkertürme sollen Künstlern

als Atelierfläche dienen. Der Ballsaal, das Herz- und Schmuckstück des Geländes, bleibt für Kunst- und Kulturveranstaltungen, als Probefläche und als allen zugängliches Schaufen- ster zum Stadtteil frei.

Seit Juli 2013 hat das Kind einen Namen: Zentralwerk Kultur- und Wohn-genossenschaft Dresden eG, an den Start gegangen mit 23 Mitgliedern, bis zum Juli 2015 auf 38 Mitstreiter ange-wachsen.

In einem fast zwei Jahre andauernden Prozess verhandelt die im Entstehen begriffene Genossenschaft mit den Eigentümern der alten Druckerei und setzt sich gegen Mitbieter durch. Die Architekten aus den Reihen der Gruppe planen in langen Nächten den Umbau und schätzen die Projektkosten. Die Genossenschaftler leeren daraufhin nicht nur ihre Konten und Taschen, sondern auch die Konten

und Taschen ihrer Verwandten. Sie werben Kulturpaten an, die ihnen beim Aufbau des kulturellen Teils des Projekts unter die Arme greifen – denn mit ihrem Privatgeld schaffen sie es nicht, den öffentlichen Teil des Projekts vollständig mitzufinanzieren. Sie überzeugen die Stadt Dresden von ihrem Konzept und von der Sinnhaftigkeit einer städtebaulichen Förderung des Projekts. Sie über-zeugen eine Bank, sich mit ihnen und allen anderen Unterstützern auf ein 5,7 Millionen schweres Projekt einzulassen.Im Januar 2015 werden die Stifte neu gespitzt: Der Kaufvertrag über das Gelände wird unterschrieben, der Erbbaurechtsvertrag mit der Stiftung trias unterzeichnet. Die Zentralwerk Kultur- und Wohngenossenschaft eG hat im wahrsten Sinne des Wortes endlich Boden unter den Füßen. Der wird prompt von den erheblichen Rückständen der früheren Nutzung beräumt, denn das Finanzierungs-konzept sieht einiges an Eigenleistung vor.

Im April diesen Jahres wurde der Bauantrag eingereicht, an einigen Gebäudeteilen hat die Arbeit schon begonnen. Die Atelierflächen in den Bunkertürmen sollen schon Ende des Jahres in die Vermietung gehen, in den Trakt mit dem Wohnbereich ziehen im Herbst nächsten Jahres die Genossenschaftsmitglieder ein. Der Kulturbetrieb läuft schon – wenn auch noch nicht in dem für die Zeit nach der Fertigstellung vorgesehenen Umfang. Dank einer Förderung durch die Kulturstiftung des Bundes werden Teile des Ballsaals jedoch bereits bespielt. Um den Ballsaal uneinge-schränkt nutzen zu können, braucht es allerdings noch viel Arbeit und Geld. Kulturpaten sind jederzeit willkommen!

Mehr unter:

www.zentralwerk.de www.friedrichstadtzentral.de www.stiftung-trias.de

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Diese Thematik kann im Bereich der Wohnungsgenossenschaften zu erheb- lichen Steuerzahlungen aus Körper- schaftsteuer und daran anknüpfend aus Gewerbesteuer führen. Gerade imBereich der Vermietungsgenossen-schaften kann die Bewertung zu Zeitwerten erhebliches Streitpotential mit Finanzämtern beinhalten. Sinnvoll ist es daher, sich im Vorfeld der Wertänderungen mit dem jeweils zuständigen Finanzamt über die Wertfindung zu verständigen und dieses wenn irgendwie möglich auch schriftlich zu fixieren.

3. gegenstrAtegie der genossenschAft zur Vermei-dung des wegfAlls der steuerpflicht

Die richtige Antwort lautet zu dieser Fragestellung wie so oft im Rechts-leben: Das kommt darauf an! Worauf kommt es an? Es kommt auf die Art der Tätigkeit an. Vermietungs-genossenschaften müssen die Restrik-tionen der erweiterten Kürzung der Gewerbesteuer beachten, d.h. gewerb-liche Aktivitäten sind nach wie vor ein „No Go“ im Hinblick auf Art und Umfang der Geschäfte.Im Katalog der „nicht begünstigten“ Tätigkeiten unter 1. sind Aspekte aufgeführt, die angewandt werden können, z.B. darf bei Vermietungs-genossenschaften der Anteil des Nichtmitgliedergeschäfts nicht unter 10 % der Gesamteinnahmen fallen.Da jede Wohnungsgenossenschaft eine andere Geschäftsstrategie verfolgt, sollte im Einzelfall ein sachkundiger Berater konsultiert werden, um zu prüfen, ob ein Wegfall der Steuerpflicht droht oder nicht.

4. faZit

Vermietungsgenossenschaften sollten nicht darauf vertrauen, dass „von Amts wegen“ die Einhaltung der Voraussetzungen von „Steuerpflicht /

Keine Steuerpflicht“ geprüft werden wird. Wohnungsgenossenschaften ge- hen besser von der Annahme aus, dass bei einer künftigen Außenprüfung (Betriebsprüfung) die Einhaltung der Bedingungen von § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG geprüft wird. Vorstand und Aufsichtsrat einer Wohnungsgenossenschaft ist an- zuraten, im Tagesgeschäft die Einhaltung der Steuerpflicht- bzw. Steuerbefrei- ungsgrenze permanent zu überwachen.

Andreas Müller

Studie Zu genoSSenSchaften VeröffentLicht

Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) erstellten die Kienbaum Management Consultants GmbH und das Seminar für Genossenschaftswesen der Uni-versität zu Köln eine Studie zu dem Thema:„potenziale und hemmnisse von unternehmerischen Aktivitäten in der rechtsform der genossenschaft“

Der Endbericht wurde jetzt ver-öffentlicht und ist auf der Homepage des BMWi einzusehen.

Im Rahmen dieser Studie wurde zu- nächst der Neugründungsboom der letzten Jahre dokumentiert und analy-siert. Dabei lag der Fokus vor allem darauf, die Gründe zu identifizieren und Hemmnisse auszumachen, die einer weiteren Zunahme unternehmerischer Aktivitäten in der Rechtsform der Genossenschaft möglicherweise im Wege stehen.

Die Studie kommt zu der Erkenntnis, dass die neue Gründungsdynamik sich vor allem im gewerblichen Bereich und hier vor allem bei Energiegenossenschaften abspielt. In den klassischen genossenschaftlichen Sektoren wie Banken, Landwirtschaft und Wohnungswirtschaft sind nur

wenige Neugründungen zu verzeich-nen. Dieser Strukturwandel führt auch zu einem Imagewandel. Die Genossenschaft gilt nicht mehr als unmodern und verstaubt sondern als geeignete Rechtsform für bürger-liches Engagement, kooperative Pro-fessionsgründungen und für kulturelle und soziale Projekte.

Ferner wird konstatiert, dass sich das genossenschaftlichen System von Pflichtmitgliedschaft, Pflichtprüfung und Gründungsprüfung grundsätzlich bewährt hat. Insgesamt besteht seitens der überwältigenden Mehrheit der Genossenschaften große Zufriedenheit mit dem genossenschaftlichen Prü-fungsregime, und das obwohl dieses mit für sie verpflichtenden Auflagen, Zeit und Kosten verbunden ist.

„Im Ergebnis liefert die Studie wich- tige empirische Ergebnisse zu verschie- denen Diskussionen, die unter den beteiligten Akteuren bereits seit Jahren zum Teil kontrovers geführt werden.“

Die Ausschöpfung der Potenziale der Genossenschaft für die Lösung wirt-schaftlicher und gesellschaftlicher Probleme wird u.a. vom politischen Willen abhängen, bestehende Hemm-nisse für eine Verstärkung der Neugründungsaktivitäten abzubauen. Neben der Arbeit der Prüfungs-verbände sind auch Berater sowie Handwerks- und Industrie- und Han- delskammer aufgerufen, in ihre Gründungsberatungen die Genossen-schaft als mögliche Rechtsform fest zu verankern. Auch sollten Genossen- schaftsgründer in den Förderpro-grammen der KfW und der Länder nicht länger benachteiligt oder gänzlich ausgeschlossen werden.

In den 20 Jahren, die der PkmG existiert, haben wir 206 Neugründungen durch- geführt und ungezählt viele Gründungs- initiativen beraten.

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IMPRESSUM

Infoblatt des PkmG e.V.

FOTOSPkmG, Zentralwerk Kultur- & Wohn-genossenschaft Dresden eG

GRAFIK & SATZ SCHWARZPLUSgrafi kwww.schwarzplusgrafi k.de

Seite 6

KONTAKT

PkmG e.V. Prüfungsverband der kleinen und mittelständischen Genossenschaften e.V.

Boxhagener Straße 76, 78 Aufgang 3 · 10245 Berlin

TEL 030 26 55 12 36 / FAX 030 26 55 12 38MAIL [email protected] www.pruefungsverband.de

GESCHÄFTSZEITEN Mo - Fr: 8.00 - 17.00 Uhr

DISCLAIMER

Die in dieser Ausgabe veröffentlichten Gastbeiträge spiegeln nicht zwangsläufi g die Meinung des Prüfungsverbandes wider. Hinweise und Anregungen zu unserem Informationsblatt nehmen wir gern auch zur Veröffent-lichung entgegen.

Fortsetzung von Seite 5...

Es vergeht kaum ein Tag, an demsich nicht Interessierte meldenin der Regel telefonisch, ihreGründungsidee vorstellen und um Beratung ersuchen. Nicht alle Ideen lassen sich umsetzen, nicht immer sind wir der richtige Partner. Die Gründungsideen reichen von der Über-nahme einer Kita oder einer ande-ren städtischen Einrichtung, für diedie Stadt kein Geld mehr hat, überden Zusammenschluss von Freischaffen-den zur Erlangung einer größeren Angebotskraft, den Kauf von Immo-bilien zum Umbau in Ateliers oderWohnraum, die Errichtung von Dorfl ä-den in ländlichen Gebieten, um die Ver-sorgung zu sichern, um bürgergetra-gene Energieerzeugungsprojekte bis hin zur Rettung eines Schlosses vor dem Verfall, um den historischen Räu-men eine Zukunft zu geben.Laut Studie sind 95 % der Genossen-schaftsgründer mit der gewählten Rechtsform und der Arbeit und Beratungihres Prüfungsverbandes zufrieden.Nahezu jede zweite Genossenschaftgibt an, dass die Pfl ichtprüfung unter-

nehmerische Fehlentscheidungen ver-hindert. Für den PkmG ist es weiterhin ein wichtiger Bereich unserer Arbeit, den wir weiterentwickeln und ausbauen werden.

Angelika Noß

MitgLiederentWickLung 2015

Stand 31.12.2014 180· Zugänge 11· Abgänge - Löschung -2 - Ausschluss -2

Stand 31.08.2015 187· davon in Liquidation -8· davon nicht vom Verband geprüft (Doppelmitgliedschaft) -5· abgeschlossene Gründungs- prüfungen noch nicht eingetragen 7

zu prüfende Genossenschaften 2015 184

PkMg VeranStaLtungSkaLender

november 2015 27.–28.11. Schulung „Fit fürs Amt in 12 Stunden“

Anmeldungen laufen bereits. Bitte beachten Sie die limitierte Teilnehmerzahl.

LeSerbrief Zur SchuLung“fit fürS aMt in 12 Stunden”

Lieber “PkmG”,es war für mich ein sehr interessantes, spannendes und vor allem lehrreiches Seminar! Die ersten wichtigen Auf-gaben sind schon formuliert und müssen jetzt noch abgesprochen, verteilt und erledigt werden. Deshalb bedanke ich mich ganz herzlich bei allen Referenten. Ich fühlte mich von ihnen angesprochen und mitgenommen. Aber auch den Organisatoren/ -innen ein Lob und Danke!

Lieben Gruß, Dieter SchadeMosaik - Leben in Vielfalt eG