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PH-NÖ TGP 1-1 1 Pädagogische Hochschule Niederösterreich Lehramt für den technisch-gewerblichen Fachbereich an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen MODUL TGP 1-1 STUDIENEINGANGSPHASE

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Pädagogische Hochschule NiederösterreichLehramt für den technisch-gewerblichen Fachbereich an berufsbildenden

mittleren und höheren SchulenMODUL TGP 1-1 STUDIENEINGANGSPHASE

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• Agenda: • Vorstellung• Datenerhebung• Übersicht über das Diplomstudium• Genaue Einführung in das Diplomstudium• Einführung in die Fachwissenschaften• Allfällige Fragen (Anstellungserfordernisse,

Einstufung, Lehrerpflichten- und rechte)

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Anstellungserfordernisse für Werkstättenlehrer an BMHS

• Pos. Abschluss der 8. Schulstufe• Meister (gewerblich oder Werkmeister) + 3 Jahre

Berufspraxis• oder HTL Abschluss + 2 Jahre Berufspraxis• oder Lehrabschlussprüfung + 3 Jahre Berufspraxis

+ Qualifikationsprüfung. Gilt nur bei Berufen, wo es keine Meisterprüfung gibt. (Unternehmerprüfung schriftlich. 180Min. mündlich max. 25 Min.)

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Lehramt für den technischen und gewerblichen Fachbereich an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen an der PH-NÖ

für im Dienst stehende Vertragslehrer/innen

1.Abschnitt: 2 Semester berufsbegleitend während des 1. Unterrichtsjahres in Wochenseminaren auf mehreren Standorten in Niederösterreich. 60 ECTS

davon 2 Semester Vollzeitstudium. Muss nicht im folgenden Jahr sein. Wenn Notwendig Ablegung der Studienberechtigungs-prüfung. (Voraussetzung für den 3. Abschnitt) 60 ECTS

und 2 Semester berufsbegleitend Beginn unmittelbar nach dem 4.Semester. Ablegung der Diplomprüfung. 60 ECTS

Akademischer Grad „Bachelor of Education“ (abgekürzt BEd)

PH-NÖ Plan-V2- 14-15.xls

2.Abschnitt: 4 Semester an einer „Zentrumshochschule“

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1. Studienabschnitt 2 Semester berufsbegleitend

Bildungsziel:Vermittlung jenes Maß an Berufsgesinnung sowie an Wissen und Können, das zur Ausübung des Berufes als Lehrer befähigt.Erwerb grundlegender Qualifikationen und schulpraktischer Erfahrungen.

Didaktische Grundsätze:Die Ausbildung hat unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichts zu erfolgen.Sie ist in einer Sozial- u. in einer Individualphase durchzuführen.

Die eingebrachten beruflichen Erfahrungen sind in der gesamten Ausbildung zu integrieren.

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AnmeldeprocedereDie Neulehrer inskribieren an jener PH, wo sie voraussetzlich das Vollzeitstudium absolvieren (Wien, OÖ, Stmk., Tirol)Diese PH überprüft die Zulassungskriterien und stellt den „ Zulassungsbescheid“ ausAufgrund dieser Zulassung wird der Studierende/die Studierende auch Angehöriger/Angehörige an der PH NÖ

Der Anmeldezeitraum ist in jeder „Zentrumshochschule“ verschieden (siehe Homepage)

Die Inskription muss persönlich vorgenommen werden.

Es sind keine Studiengebühren zu entrichten (nur ÖH Beitrag und Versicherung)

Nach Erhalt „Matrikelnummer“ kann man dann über „PH Online“ alle Anmeldungen selbst vornehmen

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Einige wichtige HinweiseVor Eintritt in das 5 Semester (berufsbegleitend) muss der Abschluss einer Reifeprüfung, Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung vorgelegt werden

AB 2013 NICHT MEHR ERFORDERLICH

Bei der Abgabe der Bachaleorarbeit muss ein „Erste-Hilfe-Grundkurs“ im Ausmaß von 16 Stunden nachgewiesen werden.

Der Grundkurs darf nicht länger als zwei Jahre vor Studienbeginn abgeschlossen worden sein

Das Arbeitspensum eines ECTS-Credits (European Credit Transfer System) entspricht 25 Echtstunden.

Das Arbeitspensum eines Semesters entspricht im Schnitt 30 ECTS-Credits, das sind 750 Echtstunden !!!

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Pro Semester sind vom Betreuungslehrer/in DREI HOSPITATIONEN im Regelunterricht des Neulehrers/der Neulehrerin durchzuführen, welche in einem zeitlichen Abstand von mindestens einem Monat liegen sollen

Pro Semester hat der/die Studierende EINMAL den Regelunterricht beim Betreuungslehrer/bei der Betreuungslehrerin zu besuchen

Von all diesen Unterrichtsbesuchen ist von Seiten de/der Studierenden ein Portfolio zu erstellen. (Stundenvorbereitung, Protokoll, Resümee und Eindruck von beiden Lehrern/Lehrerinnen mit Originalunterschriften

„Schulpraktikum“ pro Semester 6 ECTS

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Der Studienerfolg (Erwerb von ECTS-Credits) ist ausschließlich durch Leistungsnachweise festzustellen.

Folgende Arten der Leistungsfeststellung sind zulässig:•schriftliche Prüfung (z.B. Tests, Seminararbeiten, Bachelorarbeit usw.•mündliche Prüfung (z.B. Referate, Präsentationen)•Studienaufträge (z.B. Selbststudium, Protokolle, Formen der Unterrichtsvor- und –nachbereitung, Interviews usw.•Mitarbeit in Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter•praktische Prüfung•grafische Prüfung

Zur Beurteilung sind die Noten der fünfstufigen Notenskala heranzuziehen

Ist diese Form unmöglich oder unzweckmäßig, lautet die positive Beurteilung „ Mit Erfolg teilgenommen“, die negative Beurteilung „Ohne Erfolg teilgenommen“

Einige wichtige Anmerkungen zur PRÜFUNGSORDNUNG

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Fachwissenschaften Die fachwissenschaftliche Ausbildung vermittelt die fachspezifischen

wissenschaftlichen Inhalte der Fächer, wobei der Fokus auf die jeweiligen Lehrpläne ausgerichtet wird.

1. SemesterAngewandte Informatik 1

• Grundlagen der Informatik,

elektronische Schuladministration,

Datenschutz und Datensicherheit,

Gestaltung des Unterrichts mit modernen Medien,

Einführung in die Informationsbeschaffung mit Hilfe des www.

Sicherheitstechnik

• Erarbeitung präventiver Maßnahmen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen

Ergonomie im Unterricht

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2. SemesterAngewandte Informatik 2

• Erstellen von Projektarbeiten,

Format und Dokumentvorlagen, Tabellen, Diagramme,

Rechnen in Tabellen, Einfache Formeln, Wenn- Funktionen,

Surfen und Suchen im Web,

Postbearbeitung mit Outlook-Express

Bildbearbeitung mit Adobe Photoshop, Fotos für den Druck vorbereiten

QIBB Qualität in der Berufsbildung

• Allgemeine Einführung in QIBB,

Q-Book, Q-Matrix, Evaluierung,

QM speziell im Fachpraktischen Unterricht mit praxisbezogenen Beispielen

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Einstufung für Vertragslehrer in der Entlohnungsgruppe l2b1

Die wichtigsten VOLL anrechenbaren Vordienstzeiten ab dem 18. Lebensjahr sind:

• Dienstzeiten bei einer inländischen (auch EU- Staaten) Körperschaft

• Lehrberuf an einer inländischen öffentlichen oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Schule

• Präsenz- bzw. Zivildienst

Von anderen Vordienstzeiten ab dem 18. Geburtstag werden bis zu 3 Jahre zur Hälfte angerechnet. Achtung Sondervertrag !

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SONDERVERTRAG

• Beispiel:12 Monate Zivildienst18 Monate Vordienstzeit ab 18. Lebensjahr 3 Jahre zur Hälfte84 Monate 7 Jahre facheinschlägige Berufspraxis zur Gänze

114 Monate Summe = 9 Jahre 6 Monate

Bedeutet: 5. Gehaltsstufe (in 6 Monaten in Stufe 6)

Für BMHS- Lehrer im fachpraktischen und fachtheoretischen Unterricht können als sondervertragliche Vereinbarungen bis zu 12 Jahren (l1-Lehrer) bzw. bis zu 7 Jahren (l2- Lehrer) facheinschlägige Berufspraxis zur Gänze angerechnet werden.

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Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit

• Denken sie positiv an das kommende Schuljahr. Es ist kürzer als sie denken

TIPP: Nehmen sie von diesem Seminar soviel wie nur möglich mit. Sie werden es gut brauchen.

Die nächsten Ferien kommen bestimmt !