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Pflegeversicherung
Allgemein Privat und Gesetzlich Leistung Pflegestufen Finanzierung
Allgemein
Einführung am 01.01.1995
5 Säulen der Sozialversicherung
Finanzielle Absicherung
Sozialgesetzbuch § 11
Allgemein
alle Pflegekassen
jede Krankenkasse verfügt über eigene Pflegekasse
Träger
Allgemein
Versicherte
alle, die gesetzlich krankenversichert sind
Grundsatz: Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung
Allgemein
Beitragsbemessungsgrenze
Definition: Gehaltsgrenze bis zu der Beiträge erhoben werden
ab 2009: 3.675€ Monat – 44.100€ Jahr
Allgemein
Privat und Gesetzlich
Pflegekassen
Träger der Pflegeversicherung
gibt es bei jeder Krankenkasse
sorgt für Durchführung der Pflegeversicherung
Privat und Gesetzlich
Anspruch auf Leistungen
Innerhalb einer 10-Jahres Frist
mind. 5 Jahre anrechnungsfähige Vorversicherungszeit muss erfüllt sein
Kinder: Eltern müssen Bedingungen erfüllt haben
Privat und Gesetzlich
Privat und Gesetzlich
Grundsatz
„Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“
Privat Krankenversicherte schließen Pflegeversicherung bei privaten Krankenversicherungsunternehmen ab
seit 01.01.1995 gesetzliche Verpflichtung
Privat und Gesetzlich
Beiträge
Leistungen sind per Gesetz bei allen privaten Krankenversicherungen gleich
Höchstbeträge sind gleichermaßen begrenzt
Privat und Gesetzlich
Versicherungspflicht
nicht versicherungspflichtig sind Personen, die bereits Leistungen erhalten
Versicherungsschutz für Familienangehörige muss sichergestellt sein
Privat und Gesetzlich
Leistungen
Häusliche Pflege Bedürftige/r lebt alleine, bei Angehörigen, Altenwohnheim
Pflege durch Angehörige oder Pflegedienst
Zahlung von Pflegegeld zur Finanzierung der Pflege
eigene Organisation von Pflege
Qualitätssicherungsbesuche
Leistungen
Geld- & Sachleistungen
Geldleistungen: Auszahlung eines Pflegegeldes –
die Pflege wird vom Bedürftigen selbst organisiert
je nach Pflegestufe zwischen 200€ - 700€
Sachleistungen: Pflege durch anerkannten Pflegedienst
Zahlung an Pflegedienst
je nach Pflegestufe zwischen 380€ - 1.500€
Sach- & Geldleistungen können zusammen in Anspruch
genommen werden anteilige Zahlung
Leistungen
Pflege im Heim
Zahlung nur für Pflege und Betreuung Verpflegung etc. müssen selbst aufgebracht werden Wann wird das Heim von der Pflegeversicherung i.d.R.
bewilligt? Umfeld gibt Hinweise auf Verwahrlosung oder Selbst-
und Fremdgefährdung die Wohnung des Pflegebedürftigen ist nicht geeignet
für häusliche Pflege oft bei Alleinstehenden, Angehörigen,
die sich nicht selber pflegen
können
Leistungen
Pflegestufe
Pflegestufe I
„erhebliche Pflegebedürftigkeit“
Täglich durchschnittlich mindestens 90 Minuten Hilfeleistung davon mindestens 45 Minuten zwei
Verrichtungen der Grundpflege
Pflegestufe
Grundpflege
2. Ernährung Mundge-
rechte Zubereitung der Nahrung
Aufnahme der Nahrung
3. Mobilität: Aufstehen und
Zu-Bett-Gehen An- und
Auskleiden Stehen, Gehen Treppen-
steigen Verlassen und
Wiederauf-suchen der Wohnung
1. Körperpflege: Waschen Duschen Zahnpflege Kämmen Rasieren Darm- und
Blasenent-leerung
Pflegestufe
Pflegestufe II
„Schwerpflegebedürftigkeit“
Täglich durchschnittlich mindestens 3 Stunden Hilfeleistung davon mindestens 2 Stunden Grundpflege
Grundpflege muss täglich zu mindestens 3 verschiedenen Zeiten nötig sein
mehrmals hauswirtschaftliche Hilfe in der Woche notwendig
Pflegestufe III
„Schwerstpflegebedürftigkeit“
Täglich durchschnittlich mindestens 5 Stunden Hilfeleistung davon mindestens 4 Stunden Grundpflege konkreter Hilfebedarf jederzeit (rund um die
Uhr)
Pflegestufe
Härtefallregelung
Voraussetzungen für Pflegestufe III erfüllt: Nachts regelmäßige Benötigung von 2
Pflegepersonen gleichzeitig Grundpflege täglich durchschnittlich
mindestens 7 Stunden davon mindestens 2 Stunden nachts
Pflegestufe
Finanzierung
Allgemeines
Ausgaben werden durch Beiträge der Mitglieder gedeckt
Mitglieder zahlen Beitrag für aktuell leistungsberechtigte Pflegebedürftige
Finanzierung
Beiträge Gleiche Organisation wie die
gesetzliche Krankenversicherung
Beitragssatz: 1,95 %
50 % Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Beitragszuschlag: 0,25 % für Kinderlose ab 23 Jahre
Finanzierung
Weitere Beiträge
Arbeitslose:
wenn beim Arbeitsamt registriert
übernimmt die
Bundesanstalt für Arbeit
Rentner:
Berechnungs-grundlage:
Gesetzliche Rente
Weitere Einkünfte bis zur Beitrags-bemessungs-grenze
Finanzierung
…noch Fragen?
Wir danken euch für eure Aufmerksamkeit!
Melanie Langendörfer, Rebecca Büschel, Katharina Pisarczyk, Carolin Jäger, Sarah Brambach