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Parlamentsdirektio Parlamentsdirektio n n L1.5 – Kompetenzzentrum L1.5 – Kompetenzzentrum Dr. Engeljehringer Dr. Engeljehringer 0.1-Titel Präsentation Präsentation eRecht eRecht 13.01.2003 13.01.2003

Parlamentsdirektion L1.5 – Kompetenzzentrum Dr. Engeljehringer 0.1-Titel Präsentation eRecht 13.01.2003

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ParlamentsdirektionParlamentsdirektionL1.5 – KompetenzzentrumL1.5 – KompetenzzentrumDr. EngeljehringerDr. Engeljehringer

0.1-Titel

Präsentation Präsentation eRechteRecht 13.01.200313.01.2003

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0.2-Projekt

Projekt e-Recht:Projekt e-Recht:

Vom Gesetzentwurf der Ministerien bis zur Vom Gesetzentwurf der Ministerien bis zur Kundmachung durch das BKA: Kundmachung durch das BKA:

Durchgehende elektronische TextgrundlageDurchgehende elektronische Textgrundlage

Allgemeiner Workflow:

NR-Dienst > BR-DienstNR-Dienst > BR-DienstBKABKABMBM BKABKA

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0.3-Ziele

Ziele: Ziele: • Parlamentsdirektion übermittelt dem BKA nur noch Parlamentsdirektion übermittelt dem BKA nur noch

konsolidierte elektronische Fassungenkonsolidierte elektronische Fassungen der der GesetzesbeschlüsseGesetzesbeschlüsse

(wenn die RV vom BKA als eRecht übermittelt wurde).(wenn die RV vom BKA als eRecht übermittelt wurde).

• Kundmachung der Gesetze: Ausschließlich mittels Kundmachung der Gesetze: Ausschließlich mittels

elektronischer Bundesgesetzblätter im elektronischer Bundesgesetzblätter im Internet.Internet.

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0.4-Rahmenbedingungen

Rahmenbedingungen:Rahmenbedingungen:

• Innerhalb der Parlamentsdirektion wurde für die Innerhalb der Parlamentsdirektion wurde für die Belange des e-Rechts ein eigenes Belange des e-Rechts ein eigenes

KompetenzzentrumKompetenzzentrum eingerichtet. eingerichtet.

• Der Start der elektronischen Kundmachung soll laut Der Start der elektronischen Kundmachung soll laut

Bundeskanzleramt mit Bundeskanzleramt mit 1.1.20041.1.2004 im RIS erfolgen. im RIS erfolgen.

• Auflage Bundesgesetzblätter: 5.000-6.000 Stück Auflage Bundesgesetzblätter: 5.000-6.000 Stück

Zugang zum Zugang zum Internet Internet : ca. 2,5 Mill. Personen: ca. 2,5 Mill. Personen

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0.5-Notwendigkeiten

NotwendigkeitenNotwendigkeiten::

• XMLXML: Umstellung 2. Hälfte 2003 zu rechnen. : Umstellung 2. Hälfte 2003 zu rechnen. („Struktur-/Schema-Definition“ für eine sichere („Struktur-/Schema-Definition“ für eine sichere Kundmachung im Internet)Kundmachung im Internet)

XML betrifft den Referenten nicht unmittelbar, er XML betrifft den Referenten nicht unmittelbar, er arbeitet in Winword weiter. XML erkennt aber jeden arbeitet in Winword weiter. XML erkennt aber jeden Formatfehler.Formatfehler.

• Die Die rechtlichen Voraussetzungenrechtlichen Voraussetzungen für eine für eine elektronische Kundmachung fehlen noch.elektronische Kundmachung fehlen noch.

• Die rechtlichen und technischen Die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für die Einbringung Voraussetzungen für die Einbringung authentischer elektronischer Anträge (authentischer elektronischer Anträge (sichere sichere SignaturSignatur) fehlen ebenfalls noch.) fehlen ebenfalls noch.

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0.6-IST-Stand

• Laut Ministerratsbeschluss sollte das eRecht ab Laut Ministerratsbeschluss sollte das eRecht ab Jänner 2002 anlaufen.Jänner 2002 anlaufen.

• Laut ergänzendem Beschluss „in der Regel“ Laut ergänzendem Beschluss „in der Regel“

ab 16.04.2002ab 16.04.2002

• Bisher wurden vom BKA Bisher wurden vom BKA

8%8% aller Regierungsvorlagen als brauchbare aller Regierungsvorlagen als brauchbare eRecht-Dokumente geliefert.eRecht-Dokumente geliefert.

60% 60% aller Ministerien haben noch nie ein aller Ministerien haben noch nie ein eRecht-Dokument geliefert.eRecht-Dokument geliefert.

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1.1-RV als eRecht-Dokument?

• Parlament erhält wie bisher das Original der Parlament erhält wie bisher das Original der Regierungsvorlage in Papierform.Regierungsvorlage in Papierform.

• Diese Diese PapierfassungPapierfassung stellt derzeit nach wie vor die stellt derzeit nach wie vor die einzige einzige authentischeauthentische Fassung dar. Fassung dar.

Wie erfahre ich, ob die RV ein Wie erfahre ich, ob die RV ein eRecht-Dokument ist?eRecht-Dokument ist?

• Zusätzlich erhält es auch noch ein Zusätzlich erhält es auch noch ein BegleitschreibenBegleitschreiben des Bundeskanzleramtes in Kopie.des Bundeskanzleramtes in Kopie.

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1.1.1-Begleit-schreiben

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1.1.2-Begleit-schreiben

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BKA BKA

1.2.1-Workflow-eRecht

Version 1: RV ist ein eRecht-DokumentVersion 1: RV ist ein eRecht-Dokument

Kanzlei Referent Kompetenzzentrum Wr. Zeitung

Übernimmt eVorlage und

legt PM an

Übernimmt eVorlage und

legt PM anLayout-

kontrolle

1. Kontrolle2. Fertigstellen für Internet /

Druck

1. Kontrolle2. Fertigstellen für Internet /

Druck

Elektronischer Druckauftrag an

Wr.Zeitung

Elektronischer Druckauftrag an

Wr.Zeitung

Erhält ein Original

Prüft, ob sicheres Dokument

Erhält ein Original

Prüft, ob sicheres Dokument

Erhält Original

Layoutkontrolle auf Ersuchen des

Referenten

Erhält Original

Layoutkontrolle auf Ersuchen des

Referenten

Legende: = Papierweg = elektron. Weg

BKA BKA

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1.2.2-Workflow-Papier 1

Version 2: RV ist KEIN eRecht-Dokument 1Version 2: RV ist KEIN eRecht-Dokument 1

Kanzlei Referent Kompetenzzentrum Wr. Zeitung

Legt 2 Leerdokumente

an, versendet Originale an ...

Legt 2 Leerdokumente

an, versendet Originale an ...

1. Scannt sonst. Beilagen

2. Prüft, ob zusätzl.Leerdokument

1. Scannt sonst. Beilagen

2. Prüft, ob zusätzl.Leerdokument

1. Setzt wie eRecht2. Sendet elektron. an KompetenzZ. 3. KEINE Bürste

1. Setzt wie eRecht2. Sendet elektron. an KompetenzZ. 3. KEINE Bürste

BK

AB

KA

Legende: = Papierweg = elektron. Weg

(unsicheres)(unsicheres) eRecht eRechtKontrolle und

Info an Referenten

Kontrolle und Info an

Referenten

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Layout-Unterstützung

1.2.3-Workflow-Papier 2Version 2: RV ist KEIN eRecht-Dokument 2Version 2: RV ist KEIN eRecht-Dokument 2

Kanzlei Referent Kompetenzzentrum Wr. Zeitung

Druckt Bürste aus, sendet Bürste und

Original-RV an Ressort

Druckt Bürste aus, sendet Bürste und

Original-RV an Ressort

Elektron. Druckauftrag

an Wr.Z.

Elektron. Druckauftrag

an Wr.Z.

Layout-Unter-stützung

Layout-Unter-stützung

1. Elektr. Einarbeitung berechtigter Korrekturen

2.Fertigst. f Internet/Druck

1. Elektr. Einarbeitung berechtigter Korrekturen

2.Fertigst. f Internet/Druck

Ressort:Durchsicht u.

Korrektur

Ressort:Durchsicht u.

Korrektur

Legende: = Papierweg = elektron. Weg

eRechteRecht

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1.3.1-Wie finde ich die eRecht-Dokumente? (6)

Wie finde ich die eRecht-Dokumente?Wie finde ich die eRecht-Dokumente?

1)1) Intranet aufmachenIntranet aufmachen

2)2) Parlamentarische Materialien e-RechtParlamentarische Materialien e-Recht

Zur Präsentation

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1.3.2

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1.3.3

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1.3.4

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1.3.5

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1.3.6.1-Checkout

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1.3.6.2-Gesetzestext

GesetzestextGesetzestext  

Formatfehler

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1.3.6.3.1-Dokumenteübersicht

Die Vorlage unterteilt Die Vorlage unterteilt sich in folgende sich in folgende Dokumente Dokumente (immer):(immer):

Fakultativ können noch Fakultativ können noch auftreten:auftreten:

3. Materialien

2. Gesetzestext

4. Begleitschreiben

5. Layoutkontroll-datei

Normative Anlagen

Diverse Begleitinfos

Eine eRecht-Vorlage setzt sich aus mehreren Dokumenten Eine eRecht-Vorlage setzt sich aus mehreren Dokumenten zusammen, die einzeln ausgecheckt werden können.zusammen, die einzeln ausgecheckt werden können.

2

3

4

5

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1.3.6.3.2-Funktionen

BBlau (unterstrichene) Linkslau (unterstrichene) Links:: Nur Nur Lesend Lesend zu zu öffneöffnenn (keine Änderungen (keine Änderungen speicherbarspeicherbar).).

Checkout ButtonCheckout Button:: B Bearbeitearbeitungung möglichmöglich. .

1

67

8

• AusschussAusschuss• Titel der RVTitel der RV1. Geschichtsseite

der Vorlage

6. Status

7. Checkout-Button

8. Bestätigen

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1.3.6.4-Status

StatusStatus

Der Status gibt Auskunft über den Zustand des Der Status gibt Auskunft über den Zustand des Dokuments innerhalb des Workflows.Dokuments innerhalb des Workflows.

Die wichtigstenDie wichtigsten Varianten bei der Varianten bei der RVRV sind: sind:

• REFERENT REFERENT (Dokument ist beim Referenten)(Dokument ist beim Referenten)• KOMPETENZKOMPETENZ (Dokument ist im (Dokument ist im

Kompetenzzentrum)Kompetenzzentrum)• LAYOUTLAYOUT (Dokument ist bei (Dokument ist bei der der Wiener Zeitung)Wiener Zeitung)• FERTIGFERTIG (Dokument ist fertig und wird ins Internet (Dokument ist fertig und wird ins Internet

gestellt)gestellt)

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1.3.1.2.4-Materialien

Übliche Formate: Übliche Formate: • 81_ErlUeberschrZ81_ErlUeberschrZ

• 82_ErlUeberschrL82_ErlUeberschrL

• 83_ErlText83_ErlText

In Dokument „Materialien“ einer RV sind das Vorblatt, die In Dokument „Materialien“ einer RV sind das Vorblatt, die Erläuterungen und die Textgegenüberstellung enthalten.Erläuterungen und die Textgegenüberstellung enthalten.

Formate

Materialien Materialien 

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1.3.5-Kontrolle Layout

Die Überprüfung der Formate erfolgt bei Die Überprüfung der Formate erfolgt bei

eRecht-Dokumenten bereits beim EinlangeneRecht-Dokumenten bereits beim Einlangen

automatisch vom Systemautomatisch vom System

Das Ergebnis sehe ich in der Das Ergebnis sehe ich in der LayoutkontrolldateiLayoutkontrolldatei. .

Überprüfung der FormateÜberprüfung der Formate

BKABKA: Formate : Formate ((Vereinfachungen notwendigVereinfachungen notwendig))

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Fertigstellen

Fertigstellen (Freigabe Druck/Internet)Fertigstellen (Freigabe Druck/Internet)

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Workflow Ausschussbericht RV / NRWorkflow Ausschussbericht RV / NR Kanzlei Referent Kompetenzzentrum Wr.

Zeitung

Versendet Tagesordnung

Versendet Tagesordnung

1. Finalisiert AB-Text2. Leerdokumente anlegen3. Änderungen einbauen

1. Finalisiert AB-Text2. Leerdokumente anlegen3. Änderungen einbauen

Elektronischer Druckauftrag an

Wr.Zeitung

Elektronischer Druckauftrag an

Wr.Zeitung

Pr

ä s id

iale

Pr

ä s id

iale

Layoutkontrolle Leerdokumente

auf Ersuchen

Layoutkontrolle Leerdokumente

auf Ersuchen

Druckt Arbeits-fassung aus

Druckt Arbeits-fassung aus

Legt AB auf Ersuchen an

Legt AB auf Ersuchen an

Ausschuss

Uploads

Legt elektr. AB mit Mustertext an und adaptiert ihn.

Legt elektr. AB mit Mustertext an und adaptiert ihn.

1. Original ausdrucken / Kanzlei senden

2. Fertigstellen für Internet / Druck

1. Original ausdrucken / Kanzlei senden

2. Fertigstellen für Internet / Druck

2.1-Workflow-AB

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3.1-Beschlussausfertigung

• Je ein elektronisches Dokument für den Je ein elektronisches Dokument für den

1. Gesetzestext (normative Anlage), die 1. Gesetzestext (normative Anlage), die

2. Beschlussallonge und das 2. Beschlussallonge und das

3. Übermittlungsschreiben an den Bundesrat.3. Übermittlungsschreiben an den Bundesrat.

• Die Die KontrolleKontrolle einschließlich der Freigabe durch den einschließlich der Freigabe durch den Dienstleiter erfolgt anhand der elektronischen Dokumente.Dienstleiter erfolgt anhand der elektronischen Dokumente.

• Erst danach erfolgt der Ausdruck für die Erst danach erfolgt der Ausdruck für die vier Originalevier Originale..

BeschlussausfertigungBeschlussausfertigung

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4.0-Bundesrat4.0-Bundesrat

Der Workflow für den Ausschussbericht Der Workflow für den Ausschussbericht und den Beschluss des Bundesrates und den Beschluss des Bundesrates

erfolgt analog.erfolgt analog.

BundesratBundesrat