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OdA Hauswirtschaft Schweiz 10. März 2009
Rolle und Aufgaben einer OdA in der Validierung von Bildungsleistungen
Validierung von Bildungsleistungen
Der Erfahrung einen Wert verleihen
OdA Hauswirtschaft Schweiz 10.03.2009/ Susanna MühlethalerOdA Hauswirtschaft Schweiz 10.03.2009/ Susanna Mühlethaler
Validierung von Bildungsleistungen
Überblick
Die 4 Phasen des Verfahrens zur Validierung von Bildungsleistungen
Die Aufgaben der OdA
Die Validierungsinstrumente Qualifikationsprofil und Bestehensregeln
Die Rolle des BBT und die Aufgabe der Kantone
Informationen im Web
Fragen aus dem Publikum
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Nationaler Leitfaden Validierung von Bildungsleistungen
Definition
Die Validierung von Bildungsleistungen ist das Verfahren, durch das eine Institution, eine Schule oder eine Behörde anerkennt, dass Kenntnisse und/oder Handlungskompetenzen, die der einzelne durch eine frühere Ausbildung oder durch Erfahrung erworben hat, einem Teil oder der Gesamtheit eines Titels gleichwertig sind.
Voraussetzung: 5 Jahre berufliche Erfahrung
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Nationaler Leitfaden Validierung von Bildungsleistungen
Das Verfahren
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Nationaler Leitfaden Validierung von Bildungsleistungen
Phase 1: Information und Beratung
Das Eingangsportal (Richtlinien der SBBK)
orientiert über alle Angebote für Erwachsene gut sichtbar, kostenloser Zugang zu Erstinformation Grösse und Organisation/Struktur nach je Kanton verschieden Fachpersonal Zusammenarbeit mit OdA
Aufbau läuft in den meisten Kantonen Ziel: Einrichtung bis Ende 2009 in allen Kantonen Koordination durch 2 Konferenzen (D-CH + Romandie) Kantone ohne Erfahrung starten mit Pilotprojekten in 1-3 Berufen
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Nationaler Leitfaden Validierung von Bildungsleistungen
Phase 2: Bilanzierung
Das Dossier dient dem Nachweis der beruflichen Handlungskompetenzen und der Allgemeinbildung Zusammenstellung dauert meist mehrere Monate Zusammenstellung begleitet durch Kurse Standardisierung für Verwendung in verschiedenen Kantonen angestrebt
Mandat an Arbeitsgruppe SBBK-SQUF für Vereinheitlichung der Vorgaben Minimalstandards bis Juni 2009 Einheitlichkeit vs. Offenheit für individuelle Gestaltung/Branche
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Phase 3: Beurteilung
Die Tätigkeit der Experten/Expertinnen gleiche Experten/Expertinnen wie für LAP Zusatzausbildung gemäss Konzept im nationalen Leitfaden (2 T.+) arbeiten im Team (Mehraugenprinzip, Verbindung Branche+AB) Dossierstudium + Gespräch mit Kandidierenden Bei Bedarf weitere Überprüfungsmethoden (zb. Arbeitsplatzbesuch) Beurteilungsbericht
Schnittstelle zwischen Kanton und OdA: Erarbeitung von detaillierteren Hilfsmitteln und zusätzlichen Überprüfungsmethoden Einheitlichkeit vs. Verantwortung/Aneignung vor Ort
Empfehlungen aus Mandat an Arbeitsgruppe SBBK-SQUF bis Juni 09
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Phase 4a: Anrechnung
Die Lernleistungsbestätigung Expertenbeurteilung erwahrt durch Validierungsorgan Validierungsorgan ist verantwortlich für Qualitätskontrolle Einbindung von OdA-Vertretungen in Prüfungsbehörde rekursfähige Verfügung gemäss kantonalem Recht
Welche Handlungskompetenzbereiche des QP + Anforderungen der AB werden angerechnet?
Welche ergänzende Bildung braucht es noch?
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Das Verfahren
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Phase 4b: Zertifizierungung
Ausstellung des Titels Zusammenzug der Nachweise:
- Gleichwertigkeitsbescheinigungen- Lernleistungsbestätigung- Prüfungsnachweise aus ergänzender Bildung
administrativer Vorgang offizieller Akt der zuständigen Prüfungsbehörde Abgabe des EFZ mit Notenausweis
Nationaler Leitfaden Validierung von Bildungsleistungen
Rollen der Verbundpartner
BBT: Gesamtlead – Vertiefungsthemen - Projektabschluss und
Überführung in die Zuständigkeit der Linie Anerkennung der Verfahren und Validierungsinstrumente
SBBK und Kantone: Vertiefungsthemen wie Eintrittsportale, Finanzierung, interkantonale
Koordination Aufbau und Weiterentwicklung der (regionalen) Strukturen
Organisationen der Arbeitswelt: Erarbeitung von (nationalen) Qualifikationsprofilen Festlegung der Bestehensregeln für die Validierung Entscheid zu weiteren Überprüfungsmethoden Rekrutierung der Expertinnen und Experten
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Validierung von Bildungsleistungen
Das Qualifikationsprofil
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1.1 Bei der Zusammenstellung von gesunden Menüs beachten die Fachleute Hauswirtschaft die allgemeinen und spezifischen Ernährungs-regeln sowie saisongerechte und standorts-nahe Produkte.
Validierung von Bildungsleistungen
Detail Qualifikationsprofil 1
Handlungskompetenzbereiche
Ernährung und Verpflegung
Wohnen und Reinigungstechnik
Wäscheversorgung
Gästebetreuung und Service
Administration
Gesundheits- und Sozialwesen
1.3 Die Fachleute Hauswirtschaft stellen eine präzise, hygienisch einwandfreie und effiziente Speiseverteilung sicher.
1.2 Die Fachleute Hauswirtschaft bereiten einfache, schmackhafte Gerichte fachgerecht, hygienisch einwandfrei und effizient zu. Dabei berücksichtigen Sie ökologische Gesichtspunkte.
1.4 Die Fachleute Hauswirtschaft gewährleisten eine hygienisch einwandfreie und effiziente Abwaschorganisation. Dabei berücksichtigen sie ökologische Gesichtspunkte.
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Validierung von Bildungsleistungen
Detail Qualifikationsprofil 2 – ergänzende Hilfsmittel
1.1 Bei der Zusammenstellung von gesunden Menüs beachten die Fachleute Hauswirtschaft die allgemeinen und spezifischen Ernährungsregeln sowie saisongerechte und standortsnahe Produkte.
Handlungskompetenzbereich Ernährung und Verpflegung
1.1.5 eine geeignete Kostform für verschiedene Alters- und Personengruppen zusammenzustellen.
1.1.6 eine ausgewogene Tagesverpflegung für verschiedene Alters- und Personengruppen zusammenzustellen
1.1.7 die Lebensmittel korrekt zu lagern.
1.1.8 die Lebensmittel aufgrund der Deklaration korrekt einzusetzen.
1.1.10 die Kunden mit folgenden häufig auftretenden Krankheiten bei der Wahl eines geeigneten Menüs zu unterstützen: Diabetes, erhöhter Cholesterinspiegel, Bluthochdruck, Gicht..
1.1.12 für jede Saison wichtige Frischprodukte zu beschreiben..
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Validierung von Bildungsleistungen
Bestehensregeln
Das eidgenössische Fähigkeitszeugnis wird erteilt, wenn alle Handlungskompetenzbereiche mit erfüllt bewertet wurden (Erfüllt bedeutet mindestens 62,5% der maximal möglichen Punkte). Innerhalb eines Handlungskompetenzbereichs können die Handlungskompetenzen untereinander kompensiert werden. (Vgl. Verordnung über die berufliche Grundbildung Fachfrau / Fachmann Hauswirtschaft Artikel 18.3 und 19.5 sowie Bildungsplan Teil C.)Es wird empfohlen, die Führung eines Familienhaushaltes maximal im Umfang von drei Jahren als berufliche Erfahrung im Bereich der Hauswirtschaft anzuerkennen. (Vgl. Verordnung über die berufliche Grundbildung Fachfrau / Fachmann Hauswirtschaft Artikel 2)
Dossiers:Die Dossiers sollten pro Handlungskompetenzbereich und innerhalb eines Handlungskompetenzbereichs für jede berufliche Handlungskompetenz vorgelegt werden. Sie sollten die genaue Beschreibung von einer Situation, in der die beruflichen Handlungskompetenzen angewendet wurden, umfassen ( ev. wenn nötig auch von mehreren Situationen). Dabei sollten die Handlungen Schritt für Schritt beschrieben sowie das Vorgehen und Verhalten begründet und reflektiert werden .
Zusätzliche ÜberprüfungsmethodenFür die Handlungskompetenzbereiche 1 - 4 ist eine Beobachtung in einer Arbeitssituation empfehlenswert.Ergänzende BildungModulare berufsbegleitende Ausbildung für Erwachsene gem. BiVo Art. 2.
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Nationales Projekt Validierung von Bildungsleistungen
Website www.validacquis.ch
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Informationsanlässe:
23. 4.2009 Veranstaltung SQUF vormittags
3. 6.2009 2 Workshops an BBT-Tagung
15.12.2009 Jahreskonferenz
Nationales Projekt Validierung von Bildungsleistungen
Der Erfahrung einen Wert verleihen