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Hinweis: Alle Beiträge sind sorgfältig recherchiert und abgefasst. Haftung für den Inhalt kann vom Herausgeber nicht
übernommen werden. Insbesondere Veränderungen seitens des Gesetzgebers sind bei der Anwendung zu beachten.
Verteiler
» Direktinformation an alle Innungsmitglieder
» Obermeister und geschäftsf. KH
» stellv. Obermeister, Vorstandsmitglieder und
Verbandsausschüsse
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» Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.
Herausgeber
Landesinnungsverband Saxonia des Bäckerhandwerks Sachsen
Hohe Straße 22 » 01069 Dresden,
Telefon 03 51 - 4 71 53 53 » Telefax 03 51 - 4 71 01 00
[email protected] » www.baeckersachsen.de
MITGLIEDERINFORMATION 06.2016
LEBENSMITTELRECHT
AMTLICHE KONTROLLEN UND PROBENNAHME
CHLORPYRIFOS – NEUE GRENZWERTE DES PFLANZENSCHUTZMITTELS GELTEN U. A.
FÜR SULTANINEN
TERMINVORSCHAU
MITGLIEDERINFORMATION 06.2016 » 22.06.2016 »SEITE 2 VON 6
01 AMTLICHE KONTROLLE UND PROBENNAHME
01 | ALLGEMEINES ZUR PROBENAHME
Das zuständige Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (Sachsen) bzw. Veteri-
när- und Lebensmittelüberwachungsamt (Thüringen) ist ermächtigt, bei den routine-
mäßigen, aber auch bei außerplanmäßigen Betriebskontrollen, Lebensmittel-Proben
von allen Herstellungsstufen zu nehmen. Dies gilt auch für Verpackungsmaterial und
andere Bedarfsgegenstände, genauso wie für Rohstoffe, Halbfabrikate, Hilfsstoffe (z. B.
Siedefett) und Handelsware. Die jeweilige Probenmenge ist in der Fertigpackungsver-
ordnung festgelegt und beträgt z. B. bei Feinen Backwaren mindestens 3 Stück mit ins-
gesamt mind. 300g. Hintergrund ist, dass teils mehrere Analysen (chemisch, sensorisch,
mikrobiologisch) durchgeführt werden müssen. Wichtig: Die Proben müssen den Kon-
trolleuren unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.
Die gezogenen Proben werden vom Kontrolleur / von der Kontrolleurin bei Bedarf ge-
kühlt zur Untersuchung in die Landesuntersuchungsanstalt befördert. Diese untersucht
die Proben und erstellt ein Gutachten, welches zum zuständigen örtlichen Überwa-
chungsamt verschickt wird. Dieses wertet es dann mit dem Bäckermeister oder der Bä-
ckermeisterin aus.
Achten Sie unbedingt darauf, dass kühlpflichtige Lebensmittel auch bei den entspre-
chenden Temperaturen in einer Kühlbox o. Ä. transportiert werden.
ANLASS FÜR DIE PROBENAHME UND ANALYSE KÖNNEN Z. B. SEIN:
» Aufgrund von landes- oder bundesweiten Untersuchungsprogrammen (z. B. Pflan-
zenschutzmittel, Acrylamid) werden gezielt spezielle Lebensmittel beprobt (Planprobe).
» Die Kontrolleure stellen während der Betriebskontrolle Unregelmäßigkeiten wie fal-
sche Kennzeichnung, untypischer Geruch oder Geschmack, überlagerte Rohstoffe,
etc. fest oder es liegt eine Verbraucherbeschwerde vor (Verdachtsprobe).
» Wurden im Vorfeld Lebensmittel beanstandet, werden erneut Proben gezogen um
nachzuprüfen, ob Sie die Auflagen der letzten Zeit erfüllt haben (Verfolgungsproben)
02 | WELCHE LEBENSMITTEL-PROBEN SIND FÜR DIE BEHÖRDE INTERES- SANT?
Es ist relativ selten, dass das Amt Proben von durchgebackenen Produkten wie Brot /
Brötchen nimmt. Da es hierbei um den gesundheitlichen Verbraucherschutz geht, wird
gezielt nach gesundheits-relevanten Kriterien und Möglichkeiten zur Verbrauchertäu-
schung geschaut.
MIKROBIOLOGISCH KRITISCHE LEBENSMITTEL
o Sahne-, Obst- und Cremeerzeugnisse
o Backwaren mit nicht durchgebackenen Füllungen
o Punscherzeugnisse
o Belegte Brötchen, Snacks
o Speiseeis
o Nicht korrekt gelagerte Rohstoffe
MITGLIEDERINFORMATION 06.2016 » 22.06.2016 »SEITE 3 VON 6
LEBENSMITTEL DIE KONTAMINANTEN O.Ä. ENTHALTEN KÖNNEN
o Mehl, Saaten wegen Schimmelpilzgiften
o Allgemein Rohstoffe wegen Pflanzenschutzmitteln o. Ä.
o Laugengebäcke wegen Aluminiumgehalten
o Überprüfung auf Gentechnik
o Gebrauchtes Siedefett o. Ä.
BACKWAREN MIT GESETZLICH FESTGELEGTER ZUSAMMENSETZUNG
o Milchbrötchen (Vollmilchgehalt)
o Butterstreuselkuchen (Margarine ist verboten)
o Nussecken (Erdnüsse und Kokosnüssen sind nicht erlaubt)
o Backwaren mit Schokoladen-Überzug
o Backwaren mit Farbstoffen
o Gebäcken mit Marzipan
03 | GEGENPROBE Wenn die Mitarbeiterin / der Mitarbeiter des Amtes die Proben bei Ihnen im Fachge-
schäft zieht, wird ihnen die Möglichkeit zur Gegenprobe gegeben. Bitte weisen Sie Ihr
Verkaufspersonal an, immer von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Gegen-
probe wird aus der gleichen Charge wie die anderen Proben genommen und in einer
amtlichen Verpackung (meist stabile Papiertüte) verpackt. Die Tüte wird beschriftet und
versiegelt. Diese Gegenprobe wird bei Ihnen im Fachgeschäft eingefroren und ver-
bleibt bei Ihnen.
Sollten Sie nach einiger Zeit von Ihrem Überwachungsamt die Information erhalten,
dass Ihre Probe wegen Unregelmäßigkeiten beanstandet werden muss, dient die Ge-
genprobe dazu, in einem privaten Labor eine Zweitmeinung / Zweitgutachten einzu-
holen. Bitte beachten Sie jedoch, dass nur zugelassene Labore das Siegel auf der Ge-
genprobe öffnen dürfen. Unter Punkt 5 haben wir Ihnen die zugelassenen Labore in
Sachsen und Thüringen aufgelistet. Bitte rufen Sie erst im Labor an und klären den Ab-
lauf, ehe Sie die Gegenprobe aus dem Frost holen und auf direktem Weg zum Labor
bringen. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Gegenprobe gefrostet oder zu min-
destens gekühlt transportieren.
Sollten Sie vom Amt erfahren, dass bei der Untersuchung Ihrer Backwaren alles i O
war, können Sie die Tüte mit der Gegenprobe aus dem Frost entnehmen und vernich-
ten. Sollte es sich um eine Handelsware handeln, deren MHD noch nicht erreicht ist
(z. B. Kaffee, Konfitüre etc.) dürfen Sie das Siegel brechen und diese auch wieder in den
Verkauf geben. Das gleiche gilt auch wenn das auf dem Probenahmeschein angege-
bene „Ablaufdatum für amtlichen Verschluss“ erreicht ist (siehe Punkt 6).
04 | KOSTEN
Die Kosten für eine Gegenprobe (Bestimmung aller relevanten Keime) bei Feinen
Backwaren belaufen sich auf etwa 80 Euro.
MITGLIEDERINFORMATION 06.2016 » 22.06.2016 »SEITE 4 VON 6
05 | ZUGELASSENE LABORE
PLZ Ansprechpartner Laboratorium, Adresse, E-Mail-Kontakt
01067
Dr. Grochowski, Jür-gen
Laboratorium für Bakteriologie und Lebensmittelhygiene Bam-berger Str. 7 01187 Dresden Tel.: (0351) 4 96 74 44 [email protected]
02977
Löbmann, Katja
Labor für Mikrobiologie und Hygiene Liselotte-Herrmann-Straße 91 02977 Hoyerswerda Tel.: (03571) 60 85 32 [email protected]
04103
Prof. Dr. Fehlhaber, Karsten
Institut für Lebensmittelhygiene der Veterinärmedizinischen Fa-kultät der Universität Leipzig An den Tierkliniken 1 04103 Leipzig Tel.: (0341) 9 73 82 20 [email protected]
04317
Dr. rer. nat. habil. Teb-ling, Frank
Eurofins Institut Dr. Appelt Leipzig GmbH & Co. KG Täubchenweg 28 04317 Leipzig Tel.: (0362) 89 65-0 [email protected]
07743
Pfützner Dr. habil. Horst
Food GmbH Jena Analytik-Consulting Orlaweg 2 07743 Jena Tel. 03641 / 3096330 Fax: 03641 / 3096338 E-mail: [email protected]
09366
Flechsig, Antje
synlab Hygieneinstitut Standort Stollberg Zweigniederlassung der synlab Umweltinstitut GmbH Jahnsdorfer Straße 7 09366 Stollberg Tel.: (037296) 1 61 90 [email protected]
98544
Bauckmann, Gabi
Eurofins Institut Dr. Appelt Thüringen GmbH Talstraße 50 98554 Zella-Mehlis Tel.: 03682 / 8965-0 Fax: 03682 / 896565 E-mail: [email protected]
98693
Schrempf, Michael
Zentrum für Glas-und Umweltanalytik GmbH Hohe Str. 45 98693 Ilmenau-Unterpörlitz Tel: 03677 / 84520 Fax: 03677 / 845228 E-mail: [email protected]
MITGLIEDERINFORMATION 06.2016 » 22.06.2016 »SEITE 5 VON 6
99947
Dr. Körner, Gundel
Forschungszentrum für Medizintechnik und Biotechnologie GmbH Geranienweg 7 99947 Bad Langensalza Tel.: 03603 / 833-172 Fax: 03603 / 833-174 E-mail: [email protected]
06 | MUSTER PROBEENTNAHMESCHEIN NACH §43 LFGB
Das Muster für einen Probeentnahmeschein ist in der Anlage beigefügt.
02 CHLORPYRIFOS – NEUE GRENZWERTE DES PFLANZENSCHUTZMITTELS IN SULTANINEN
Zusammenfassung
Wie bereits in Rundschreiben Nr. 04/2016 erläutert, gibt es ab August 2016 einen neuen
Rückstandshöchstwert für das Pflanzenschutzmittel Chlorpyrifos. Durch eine EU-
Verordnung ist dieser u. a. für Tafeltrauben von 0,5 mg/kg auf 0,01 mg/kg abgesenkt
worden. Ab dem 10.8.2016 dürfen Tafeltrauben, die den neuen Höchstwert nicht ein-
halten, (z. B. Sultaninen) nicht verwendet werden. Das gilt auch für Lebensmittel, die
diese Tafeltrauben enthalten (z. B. Christstollen mit Sultaninen aus Tafeltrauben mit er-
höhtem Chlorpyrifosgehalt). Verstöße können als Ordnungswidrigkeit oder im Falle
vorsätzlichen Handelns als Straftat verfolgt werden.
Zu den Einzelheiten
Eine Abverkaufsfrist für Lebensmittel, die vor dem 10. August 2016 hergestellt wurden,
ist nicht vorgesehen. Da die neue, ungespritzte Ware, meist erst ab Oktober 2016 zur
Verfügung steht, ist es einigen Zulieferern nicht möglich saubere Sultaninen zu be-
schaffen. Es besteht die Gefahr, dass Bäckereien mit Kontrollen rechnen müssen.
Der Landesinnungsverband hat deswegen gemeinsam mit den drei sächsischen Stol-
lenverbänden ein Positionspapier erarbeitet, welches eine angemessene Übergangsfrist
fordert. Die Stellungnahme wurde auf Landes-, Bundes-, und Europaebene platziert.
Ob es eine angemessen Übergansfrist geben wird, bleibt abzuwarten. Bitte beachten
Sie dringend:
WIR EMPFEHLEN ALLEN BÄCKEREIEN BEI IHREN LIEFERANTEN DIE RÜCK-
STANDSHÖCHSTWERTE VON CHLORPYRIFOS ABZUFRAGEN, BZW. DEUTSCHE
ZERTIFIKATE ÜBER SAUBERE SULTANINEN ANZUFORDERN.
MITGLIEDERINFORMATION 06.2016 » 22.06.2016 »SEITE 6 VON 6
03 TERMINVORSCHAU
BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE JAHRESTAGUNG 14. SEPTEMBER 2016
SÄCHSISCHE MEISTERSCHAFTEN 26. SEPTEMBER 2016
OBERMEISTERTAGUNG 17. OKTOBER 2016
AKTION 5000 BROTE ERNTEDANK
BACKBUS-TOUR SACHSEN & THÜRINGEN 3.-12. MAI 2017
TAG DES DEUTSCHEN BROTES 16. MAI 2017
Änderungen vorbehalten. Bitte merken Sie sich die Termine bereits heute vor.
Freundliche Grüße
gez.
Roland Ermer Manuela Lohse
Landesobermeister Geschäftsführerin