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Notfallkoffer / Testament 必必必必 / 必必 Referent: Eberhard Uhlig Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Familienrecht Partner der Sozietät Ludwig Wollweber Bansch IHK-Unternehmerforum am 01. März 2010

Notfallkoffer / Testament / Referent: Eberhard Uhlig Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Familienrecht Partner der Sozietät Ludwig Wollweber Bansch IHK-Unternehmerforum

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Notfallkoffer / Testament

必不得已 / 遗嘱

Referent: Eberhard UhligRechtsanwalt und Notar

Fachanwalt für Familienrecht

Partner der Sozietät Ludwig Wollweber Bansch

IHK-Unternehmerforum am 01. März 2010

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Ein Unfall, eine längere Krankheit oder der Tod des Unternehmensinhabers kommen meist plötzlich und unerwartet.

Werden keine ausreichenden Vorkehrungen getroffen, ist das Unternehmen handlungsunfähig.

Die rechtzeitige Aufstellung eines Notfallplans ermöglicht im Ernstfall eine reibungslose Weiterführung des Betriebs.

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Viele Unternehmen sind schlechtauf den Notfall vorbereitet

• Nur 15 % aller Unternehmen verfügen über einen Notfallkoffer.

• Nur 50 % aller Unternehmen haben eine Regelung über die Vertretung des Unternehmers getroffen.

• Nur 40 % aller Unternehmer haben ein Testament, wovon mehr als die Hälfte unwirksam sein dürfte.

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Warum wird keine Notfallvorsorge getroffen?

• Niemand beschäftigt sich gerne mit dem Ausscheiden aus der Firma oder gar mit seinem Tod

• Die Frage nach einer Vertretung oder einem Nachfolger wird verdrängt

• Unternehmer können und wollen ihr „Lebenswerk“ nicht loslassen

• Sorge, keinen geeigneten Nachfolger zu finden

• Befürchtung, der Betrieb wird den Führungswechsel nicht unbeschadet überstehen

• Vor allem Jungunternehmer sehen dafür noch keine Notwendigkeit

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Der unvorbereitete Ausfall des Chefs bedeutet:

• es gibt keinen Vertreter

• es wurden keine Vollmachten erteilt

• es gibt keinen umfassenden Überblick über alle betrieblichen Vorgänge

• Mitarbeiter kennen nicht den aktuellen Stand von Aufträgen und Projekten

• wichtige Dokumente sind nicht auffindbar

• Adressen und Telefonnummern sind nicht allgemein bekannt

• es existiert kein (aktuelles) Testament

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Folgen bei fehlender Notfallplanung

• Der Geschäftsbetrieb kommt zum Stillstand, weil außer dem Unternehmensinhaber niemand handeln kann und darf

• Umsatz- und Gewinneinbußen

• Bedrohung von Arbeitsplätzen

• Schlechtere Bonität des Unternehmens

• Schließung des Betriebs

• Existenzbedrohung der Angehörigen, insbesondere wenn das Unternehmen einen Großteil des Vermögens der Familie ausmacht

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Unternehmer sollten sich rechtzeitig die Kernfrage stellen:

„Was muss alles geregelt sein, falls ich morgen nicht mehr in mein Unternehmen kommen kann?“

Eine frühe Vorsorge ermöglicht eine langfristige Planung verhindert übereilte Entscheidungen garantiert ausreichend Vorbereitungszeit sichert die Kontinuität des Unternehmens führt auch zu Verbesserung der Bonität bei

der Hausbank

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Was muss bei der Erstellung einesNotfallplans beachtet werden?

• Wer kommt als Vertreter in Betracht?

• Wer leitet das Unternehmen in einer eventuell notwendigen Überleitungsphase?

• Enthält der Gesellschaftsvertrag eine Regelung bezüglich der Geschäftsführung?

• Soll die Unternehmensnachfolge durch ein Testament geregelt werden?

• Existiert ein Ehevertrag, der auch Einfluss auf das Unternehmen hat?

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Erstellung eines „Notfallkoffers“

Ein Notfallkoffer enthält alle wichtigen Informationen, die ein Vertreter oder Nachfolger benötigt, um das Unternehmen vorübergehend oder dauerhaft zu leiten.

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Was muss der Notfallkoffer enthalten?

Unterlagen und Verträge

Testament

Vollmachten / Vorsorgevollmacht

Versicherungspolicen

Vertretungsplan

Vermögensaufstellung / Kreditverträge

Bilanzen der letzten drei Jahre / aktuelle BWA

Hinweise/Ratschläge für den Vertreter

Status und Anweisungen für aktuelle Projekte

wichtige unternehmensbezogene Informationen

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Unterlagen und Verträge

• Gesellschaftsvertrag

• Ehevertrag

• Kreditverträge

• Handelsregisterauszüge

• Grundbuchauszüge

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Formen des Testaments

eigenhändiges Testament öffentliches Testament

Muss eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein

Soll enthalten: Datum, Ort der Niederschrift, Unterschrift mit Vor- und Zunamen

1. Möglichkeitmündliche Erklärung zur Niederschrift eines Notars

2. MöglichkeitÜbergabe einer offenen oder verschlossenen Schrift mit der Erklärung, dass diese den letzten Willen enthält

Testament

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Testament

• Der Erblasser muss das Testament eigenhändig schreiben und unterschreiben.

• Dabei spielt es keine Rolle, ob der letzte Wille auf einem Blatt Papier, einer Portkarte, einer Serviette oder einem Bierdeckel niedergeschrieben wird.

• Das Testament soll angeben, zu welcher Zeit und an welchem Ort er die Erklärung abgegeben hat.

• Der Erblasser soll mit seinem Vor- und Nachnamen unterschreiben.

Das eigenhändige Testament

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gemeinschaftlichesTestament

Testament

Einzeltestament

eine einzelne Person errichtet ein einzelnes Testament

keine Bindungswirkung

kann jederzeit geändert oder aufgehoben werden

mehrere Personen (Ehegatten) errichten ein gemeinschaftliches Testament

Wiederverheiratungsklausel

Pflichtteilsklausel

Formen des Testaments

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Testament

Das gemeinschaftliche Testament

• kann nur von Ehegatten aufgesetzt werden

• im Gegensatz zum Erbvertrag ist ein Widerruf möglich

• ein Ehepartner setzt handschriftlich das Schriftstück auf, beide müssen es unterschreiben

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• Den Ehegatten zum Vollerben und die gemeinsamen Kinder oder Dritte als Schlusserben einzusetzen ist in der Praxis am Häufigsten

• Es besteht die Möglichkeit eine Wiederverheiratungsklausel einzubauen

• Bei großem Vermögen ist das Berliner Testament ein teures Vergnügen (doppelte Steuerbelastung)

Gestaltungsfalle „Berliner Testament“

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• Beratung durch den Notar

• Sicherheit bei der Testamentsgestaltung

• Fehler- und Streitvermeidung durch klare Wortwahl

• In der Regel ist kein Erbschein notwendig (Kostenersparnis)

• Verwirklichung des Erblasserwillens

• Feststellung der Geschäfts- und Testierfähigkeit

Argumente für ein notarielles Testaments

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Vorteile des Unternehmertestaments

• Individuelle und verbindliche Anordnungen durch den Unternehmer

• sichere und eindeutige Nachfolgeregelung

• Kontinuität des Unternehmens

• Existenzsicherung für den Ehegatten

• Verhinderung der gesetzlichen Erbfolge

• Vermeidung erbfallbedingter BelastungenPflichtteilsansprücheErbschaftsteuer

• Vermeidung unnötiger Haftungsrisiken für den Nachfolger

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Überlegungen bei der Erstellungeines Testaments

• Wer soll Erbe werden? Ehegatten Kinder entfernte Verwandte

• Sollen Minderjährige erben?

• Anordnung der Testamentsvollstreckung?

• Welche Personen sind pflichtteilsberechtigt?

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Überlegungen bei der Erstellungeines Testaments

• Führt die Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen zu einem Liquiditätsengpass?

• Existiert bereits ein Testament oder ein Erbvertrag?

• Auslandsvermögen: Konten in der Schweiz?

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Regeln zur Erstellung einesUnternehmertestaments

• Der Unternehmensnachfolger wird immer Erbe

• Benennung eines Ersatzerben

• Vorkehrungen für den Fall, dass minderjährige Erben auftreten sollten

• genaue Festlegung von Erbquoten

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Regeln zur Erstellung einesUnternehmertestaments

• kein Berliner Testament

• Abstimmung des Testaments mit dem Ehevertrag und dem Gesellschaftsvertrag

• keine unnötige enge Bindung des Nachfolgers

• klare und eindeutige Formulierungen

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Regeln zur Erstellung einesUnternehmertestaments

• regelmäßige Überprüfung des Testaments und gegebenenfalls Aktualisierung

• Pflichtteilsentziehung nur unter besonderen Voraussetzungen möglich

• Stundung von Pflichtteilsansprüchen

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Regeln zur Erstellung einesUnternehmertestaments

• Beschwerungen und Belastungen des Erben

• Pflichtteilsergänzungsansprüche

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Vollmachten

• Private Vollmachten des Unternehmers Bankvollmacht

Betreuungs- und Patientenverfügung

• Geschäftliche Vollmachten Vorsorgevollmacht

Generalvollmacht

Handlungsvollmachten

Prokura

Vollmacht für alle Geschäftskonten

Vollmachten über den Tod hinaus (Regelung im Testament)

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Vorsorgevollmacht

• Empfehlenswert für den Fall, dass der Unternehmer aufgrund eines Unfalls oder Krankheit längere Zeit ausfällt

• ermöglicht Vertretung in privaten und geschäftlichen Angelegenheiten

• individuelle Anordnungen des Unternehmers

• Benennung eines Ersatzbevollmächtigten

• Vollmacht kann auch über den Tod hinaus gültig sein

• Falls keine Vollmacht vorhanden, wird eine gerichtliche Beutreuung angeordnet

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Versicherungspolicen

• Lebensversicherung

• Berufsunfähigkeitsversicherung

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Erstellung eines Vertretungsplans

• Regelung im Gesellschaftsvertrag möglich

• Frühzeitige Benennung eines Vertreters

• Einbeziehung in die laufenden Angelegenheiten des Unternehmens Firmeninhaber kann seinen Nachfolger einarbeiten

Aneignung der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten

• Ernennung eines Ersatzvertreters

• bei mehreren Vertretern: klare Angrenzung der Kompetenzen

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Wichtige unternehmensbezogene Informationen

• Auflistung aller wichtigen Geschäftspartner

• Arbeitsplatzbeschreibung aller Mitarbeiter

• Adressen und Telefonnummern

• Aufbewahrungsort wichtiger Dokumente und Zweitschlüssel

• Passwörter, Codes und PINs

• Übersicht über Patente und Schutzrechte

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Versorgung des Ehegatten

• ehebedingte Zuwendungen (z.B. Familienheim)

• Zuwendung von Privatvermögen als Vermächtnis

• Lebensversicherungen

• Vermächtnisnießbrauch am Unternehmen

• Rentenvermächtnis

• Unterbeteiligung, Stille Gesellschaft

• Aufhebung der Gütertrennung

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• Eingehen auf die rechtlichen Bedingungen der unterschiedlichen Staaten

• Frühzeitige Nachlassplanung

• Vorsicht: Doppelte Besteuerung

• Vorschlag der EU-Kommission zum Erbstatut beachten

Erbschaft im Ausland:Das internationale Testament

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Wo soll der Notfallkoffer aufbewahrt werden?

Eine Hinterlegung bietet sich an in der Firma im Haus des Firmeninhabers bei einer Vertrauensperson

Rechtsanwalt Notar Steuerberater

Der Notfallkoffer solltean einem sicheren Ort hinterlegt werden

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Regelmäßige Aktualisierung

Der Notfallkoffer muss regelmäßig überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden

Anpassung an innerbetriebliche Veränderungen

Änderungen der Rechtslage berücksichtigen

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Fazit

Unternehmensinhaber sollten frühzeitig Vorsorge für einen möglichen Ausfall treffen.

Alle wichtigen Unterlagen, Verträge, Vollmachten und unternehmensbezogenen Informationen sollten in einem Notfallkoffer enthalten sein.

Mit einem Testament kann der Unternehmer die Nachfolge nach seinen Wünschen verbindlich regeln und gestalten.

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Fazit

Ein Testament ermöglicht die Kontinuität des Unternehmens und sollte auch Regelungen zur Versorgung des Ehegatten und der Familie enthalten.

Durch die Errichtung einer Vorsorgevollmacht können Anweisungen für den Fall der Vertretung erteilt werden.

Der Inhalt des Notfallkoffers muss regelmäßig überprüft und aktualisiert werden.

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谢谢

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