52
Ausgabe 03/2013 NEUES UND ERLEBTES 6. EUROPÄISCHES ANWALTSFORUM GALA KÖLNER JURISTEN NACHLESE ZUM 6. KÖLNER ANWALTSTAG UND DER MITGLIEDERVERSAMMLUNG 2013 AM 21.-22. NOVEMBER 2013 IM VERWALTUNGSGERICHT KÖLN | FINANZGERICHT KÖLN AM 22. NOVEMBER 2013 IN DER WOLKENBURG

NEUES UND ERLEBTES 6. EUROPÄISCHES ANWALTSFORUM …

  • Upload
    others

  • View
    2

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Ausgabe 03 / 2013

NEUES UND ERLEBTES 6. EUROPÄISCHES ANWALTSFORUM GALA KÖLNER JURISTENNACHLESE ZUM 6. KÖLNER ANWALTSTAG UND DER MITGLIEDERVERSAMMLUNG 2013

AM 21.-22. NOVEMBER 2013IM VERWALTUNGSGERICHT KÖLN | FINANZGERICHT KÖLN

AM 22. NOVEMBER 2013IN DER WOLKENBURG

Dieses Diktiergerät kostet Sie keinen Cent.

Von der Nr. 1 im professionellen Diktieren

Das beste Angebot für preisbewusste Rechtsanwälte, die das Beste wollen:

Sie als professioneller Anwender von Diktiertechnik haben das Recht

auf das beste Diktiergerät, die beste Diktier-Software und den besten

Service eines Weltmarktführers. Philips macht Ihnen gemeinsam mit

seinem Partner DictaNet ein besonders attraktives Angebot: Bei

Entscheidung für die Diktiersoftware DictaNet erhalten Sie ein Philips

Digital Pocket Memo 9630 je 5 Lizenzen kostenlos dazu.

DictaNet West Vertriebsgesellschaft mbHInfoline: 02204 – 98 92 5

lfh9600_dpm3_ra_dictanet_de.indd 1 04.06.13 10:03

3

EditorialLiebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

zurückgekehrt vom 64. Deutschen An-waltstag stehe ich noch unter dem Ein-druck der Schwerpunktveranstaltung zum diesjährigen Thema „Anwaltsmarkt 2030 – Zukunft jetzt gestalten“. In dieser Veranstaltung erfolgte die Präsentation der DAV Zukunftsstudie zur Zukunft der Anwaltschaft im Jahr 2030 - eine beein-druckende, nachdenklich machende und meines Erachtens auch zum Umdenken mahnende Vorausschau auf den in Zukunft herrschenden Rechtsberatungsmarkt. „Das einzig Beständige ist der Wandel“ – es wird sich zeigen, ob diese grund-sätzlich begrüßenswerte Lebensweisheit angesichts des rasanten technischen Fortschritts die Anwaltschaft, will man der Prognos-Studie Glauben schenken, nicht vor Probleme in ihrer Berufsaus-übung stellt, die letztendlich zu dem ver-zweifelten Ausspruch des Zauberlehrlings in der gleichnamigen Ballade von Johann Wolfgang von Goethe führen könnte “Die ich rief, die Geister, werd ich nun nicht mehr los!“ (… obwohl er nichts lieber als das getan hätte!). Glaubte die Anwalt-schaft, bisher konjunktur- und von der Entwicklung der Gesellschaft unabhängig gewesen zu sein und es möglicherweise auch war, werden nun die gravierenden gesellschaftlichen Entwicklungen und die technisch scheinbar unbegrenzten Möglichkeiten unseren Anwaltsberuf in seiner Ausübung so revolutionieren, dass die bisher in Stein gemeißelten berufs-ethischen Grundsätze wie Vertraulichkeit, Unabhängigkeit und Verschwiegenheit schwerlich aufrecht erhalten werden kön-nen. Die Anwaltschaft steht vor einem nie gekannten Umbruch, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Es heißt also aufwachen und die Zukunft heute bewusst mitgestal-ten, möchten wir Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zukünftig auf dem Rechts-dienstleistungsmarkt noch eine Rolle spie-len.

Die Zukunft wird den unternehmerisch or-ganisierten Kanzleien gehören, gleichgül-tig, welche Größe sie haben. Die unterneh-merische Struktur ist das Entscheidende! Was heißt das und welche Überlegungen muss jeder von uns anstellen, um für die

Zukunft gerüstet zu sein? Am Anfang dürf-te die Erkenntnis stehen, dass die Anwalt-schaft sich darüber im Klaren sein muss, dass das Anwaltsmonopol in Deutschland, nicht zuletzt durch das Rechtsdienstleis-tungsgesetz und zahlreiche EU-Richtlinien mehr und mehr schwindet. Dies ist auf nahezu allen Gebieten erkennbar. Ver-bände, Gewerkschaften, Versicherungen, Mediatoren, Coaches, Autohändler, Werk-stattbetreiber usw. treten als Konkurrenz zur Anwaltschaft auf. Diese Tendenz wird steigend sein. Hier sind individuelle Wett-bewerbs- und Marketingstrategien sowie unternehmerische Kompetenz gefragt. Aber genau hier liegt die Chance der An-waltschaft gegenüber jedem anderen Wettbewerber. Spezialisierungen und kanzleispezifische Alleinstellungsmerkma-le, regelmäßige Fortbildung und die effek-tive Vernetzung innerhalb der Kollegen-schaft und zu fachkompetenten Beratern sind unsere Chance. Deshalb werden auch kleine und mittlere Kanzleien am Markt gut bestehen können, wenn sie diese Strategi-en beherzigen. Auf diese Weise werden sie den Mandanten von einem Standort aus optimal, etwa durch den Zukauf nicht vorhandener eigener Kenntnisse bei ver-netzten Partnern betreuen können.

Damit auch künftig das Kanzleimarketing und die Mandantenakquisition gelingen, gilt es auch hier zunehmend einen unter-nehmerischen Focus zu setzen, der bei uns Anwältinnen und Anwälten überwiegend noch in den Kinderschuhen steckt. Das Corporate Design und die Markenbildung werden ein ebenso wichtiges Instrument des Marketingkonzeptes sein wie das Networking und das Mandantenfeedback als Mittel der Optimierung des Empfeh-lungsnetzwerkes. Marketing und Akquisi-tion im Bereich der Rechtsdienstleistung von Anwältinnen und Anwälten sind aber an berufsspezifische Voraussetzungen gebunden und erfordern daher auch spe-zifische Strategien unter Einhaltung der Bestimmungen des anwaltlichen Wettbe-werbsrechts, was die eigentliche Heraus-forderung sein wird. Während unsere Mit-bewerber lediglich das Wettbewerbsrecht zu beachten haben, sind wir zusätzlich unserem Standesrecht unterworfen. Mag dies dem ein oder anderen von uns als Nachteil erscheinen, ich empfinde diese Regeln, weil sie unsere Alleinstellungs-merkmale schützen, durchaus als Wett-bewerbsvorteil, den es zu verteidigen gilt.

Und haben Sie schon von der Generation Y gehört? Eine besondere Herausforderung, der die Anwaltschaft bisher gelassen ent-gegenblicken konnte. Kanzleien habe sich bis dato wenig um Fragen wie Work-Life-Balance, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Gesundheit und dergleichen geküm-mert. Diese Zeiten dürften sich dem Ende nähern. Der demografische Wandel mag die Anwaltschaft zwar noch nicht so sehr tangieren, die Generation Y steht aber be-reits vor der Tür. Diese hinterfragt kritisch die Wahl zwischen der Work-Life-Balance einerseits und einem sehr guten Gehalt

andererseits; zukünftig wird eher dem Ar-beitsplatz der Vorzug gegeben werden, der die Vereinbarkeit von Familie und Beruf er-möglicht als demjenigen, der den schnellen Karriereaufstieg durch den Einsatz einer 70 Stunden-Woche verspricht. Flexibilität am Arbeitsplatz spielt in der Generation Y eine sehr entscheidende Rolle, denn war-um sollte man nicht die Gelegenheit nutzen, tagsüber zumindest stundenweise mit der Familie zu verbringen oder seine Freizeit zu gestalten, wenn man seine Arbeitsleistung ebenso gut abends von zu Hause aus am Laptop erbringen kann, ggfs. sogar bes-ser, wenn man im internationalen Rechts-verkehr tätig ist? Männer werden sich zukünftig nicht nur auf ihre Karriere kon-zentrieren, sondern die Vaterrolle genießen wollen, während immer mehr Frauen nicht nur Rechtswissenschaften studieren, son-dern mit dem so erworbenen Wissen auch Geld verdienen wollen. Die Studie zeigt, dass nicht nur die anwaltliche, sondern auch die übrige berufliche Zukunft weiblich sein wird. Die Anwaltschaft wird sich also, um zukunftsfähig zu bleiben, den Themen Personalentwicklung, Work-Life-Balance und Vereinbarkeit von Familie und Beruf widmen müssen. Auch in der älteren Generation besteht wieder verstärkt der Wunsch die alternden Eltern nicht in Alten- und Pflegeheimen unterzubringen, so dass der Wandel jetzt beginnen muss.

Aufgrund steigender Kosten für gerichtli-che Verfahren und anwaltliche Tätigkeiten werden die Mandanten immer weniger bereit sein, auf sich jetzt schon abzeich-nende Alternativen zur anwaltlichen und gerichtlichen Streitbelegung zu verzich-ten. Beispielhaft ist hier die Mediation. Die Anwaltschaft hat die Mediation und deren Pioniere von Beginn an mit großer Skepsis betrachtet, das Mediationsverfahren teil-weise sicher auch als „Humbug“ abgetan – ab sofort dürfen wir uns diesem Markt nicht mehr verschließen, weil ihn sonst andere Berufsgruppen wie Psychologen oder systemische Coaches erobern wer-den. Der Anwaltsmediator hat aufgrund seiner Rechtskenntnisse diesen Berufs-gruppen gegenüber Vorteile; andererseits ist das Know-how eines Psychologen oder systemischen Coaches, der als Mediator qualifiziert ist, nicht zu unterschätzen, da er Konfliktsysteme und Dynamiken ganz anders zu erkennen gelernt hat. Dennoch sind Anwaltsmediatoren durchaus kon-kurrenzfähig insbesondere dann, wenn sie sich mit Vertretern dieser Berufsgruppen als Netzwerk zusammenschließen und erforderlichenfalls fehlende Kenntnis-se „hinzukaufen“. Diese so geschaffene ganzheitliche Betrachtung kann auf vielen Rechtsgebieten zu einem Erfolgsmodell führen, dass sich die Anwaltschaft unbe-dingt zu Nutze machen muss.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Studie ist so rechtzeitig erschienen, dass wir alle hieraus für uns Nutzen ziehen können. Daher darf ich Sie ausdrücklich ermuntern, diese ggfs. über unsere Ge-schäftsstelle anzufordern. Auch wenn Sie

K AV MIT TEILUNGEN | AUSGABE 3 | JUNI 2013 3

Inhalt

S. 26 GALA KÖLNER JURISTEN AM 22. NOVEMBER 2013 IN DER WOLKENBURG

S. 6 6. EUROPÄISCHES ANWALTSFORUM AM 21. - 22. NOVEMBER 2013

S. 8 ÜBERSICHT

S. 12 NEUE SEMINARE

S. 24 VORSCHAU AUF DIE JAHRESENDVERANSTALTUNGEN 2013

S. 24 FACHANWALTSLEHRGÄNGE 2013-2014

S. 25 FORTITER IN RE; SUAVITER IN MODO …HART IN DER SACHE; SANFT IM UMGANG „MEDIATION - DU WILLST ES DOCH AUCH“

GALA KÖLNER JURISTEN

6. EUROPÄISCHES ANWALTSFORUM

KAV-SEMINARE

S. 34 ARBEITSRECHT

S. 34 BETREUUNGSRECHT

S. 34 FAMILIENRECHT

S. 35 INSOLVENZRECHT

S. 35 INTERNATIONALES RECHT

S. 29 RUND 500 INTERSSIERTE JURISTEN FOLGTEN AM 23. APRIL 2013 DER EINLADUNG DES KAV ZUM 6. KÖLNER ANWALTSTAG INS PULLMAN COLOGNE HOTEL. UNTER DEM MOTTO „MIT RECHT IHR ERFOLGREICHER TAG“ BOT DIE VERANSTALTUNG EIN UMFANGREICHES, KOSTENFREIES FORTBILDUNGSPROGRAMM MIT EINER ANGESCHLOSSENEN FACHAUSSTELLUNG

S. 30 ORDENTLICHE MITGLIEDERVERSAMMLUNG DES KAV IM PULLMAN COLOGNE HOTEL AM 23. APRIL 2013

DIE AUSSCHüSSE UND ARbEITSKREISE INFORMIEREN

6. KÖLNER ANWALTSTAG

MITGLIEDERVERSAMMLUNG

meinen, bereits heute gut aufgestellt zu sein, möchte ich Sie mit den Worten des französischen Schriftstellers und Philoso-phen Voltaire zum Aufbruch ermuntern, der zu der Erkenntnis gelangt war, dass das Bessere der Feind des Guten ist.

Abschließend möchte ich es nicht ver-säumen, den Gastgebern des diesjäh-rigen Anwaltstages, dem Düsseldorfer Anwaltverein und seinen Organisatoren,

dem Deutschen Anwaltverein für die aus-gezeichnete Arbeit vor und während des DAT zu danken. Deren Arbeit war unein-geschränkt hervorragend; die Tatsache, dass keinem Teilnehmer die Anstrengung der Organisation aufgefallen ist zeigt, welche großen logistischen Leistungen im Hintergrund des DAT von den Verantwort-lichen aufgebracht worden sein müssen. Der DAT in Düsseldorf hat in jeder Hinsicht Zeichen gesetzt.

Nun wünsche ich Ihnen einen warmen und sonnigen Sommer sowie erlebnisreiche und erholsame Ferien. Kehren Sie gesund zurück!

Mit freundlichen und kollegialen Grüßen

RAin Pia Eckertz-TybussekVorsitzende

w w w.koe lne r.anwa l t ve re in.de44

5

S. 37 ELISABETH AUCHTER-MAINZ FOLGT JÜRGEN KAPISCHKE ALS NEUE GENERALSTAATSANWÄLTIN IN KÖLN NACH

S. 37 VERABSCHIEDUNG DES PRÄSIDENTEN DES AMTSGERICHTS KÖLN DR. HANS-WILLI LAUMEN

S. 37 NEUER PRÄSIDENT DES AMTSGERICHTS KÖLN HENNING BANKE

S. 38 WECHSEL AN DER SPITZE DES ARBEITSGERICHTS KÖLN

PERSONEN

S. 39 MITGLIEDSBEITRAG KAV

S. 40 HERZLICH WILLKOMMEN IM KAV

S. 40 KAV GOES SOCIAL MEDIA - DER KAV PRÄSENTIERT SICH IN DREI SOZIALEN NETZWERKEN

S. 40 RECHTZEITIG INFORMIERT - DER SEMINAR NEWSLETTER DES KAV

KAV INTERN

S. 41 AUSBILDUNG RECHTSANWALTSFACHANGESTELLTE

S. 41 FAXE AN DAS LAND- UND AMTSGERICHT KÖLN

S. 41 KÖLNER FACHGERICHTE NEHMEN AM ELEKTRONISCHEN RECHTSVERKEHR TEIL

S. 42 „ANWÄLTINNEN OHNE GRENZEN E.V.“ MIT DEM MARIA-OTTO-PREIS AUSGEZEICHNET

S. 42 DIE VORSITZENDE DES KAV, FRAU KOLLEGIN PIA ECKERTZ-TYBUSSEK, IST NEUE VIZE-PRÄSIDENTIN DES DAV

S. 42 NEUES VON KÖLNER AUTOREN

WISSENSWERTES

NEUES DAV

SEITE 2SEITE 51SEITE 43SEITE 45SEITE 47SEITE 48SEITE 49

EDITORIALIMPRESSUM

ANNONCEN & ANzEIGEN REVERS SEMINARE

REVERS EINzUGSERMÄCHTIGUNG KAV MITGLIEDSbEITRAGREVERS GALA KÖLNER JURISTEN

REVERS 6. EUROPÄISCHES ANWALTSFORUM

S. 38 SOMMEREMPFANG IM ARBEITSGERICHT KÖLN AM 03. JULI 2013

S. 38 33. ANRISTA-TENNIS-TURNIER AM 06. UND 07. SEPTEMBER 2013

S. 38 EHEMALIGENTREFFEN REPETITORIUM RA DR. THEODOR SCHRAMM AM 27. SEPTEMBER 2013

S. 39 REFERENDARIAT - UND WAS DANN? – INFO VOM 17. APRIL 2013

S. 39 HOCHWASSERHILFE FÜR DIE ANWALTSCHAFT

S. 39 WICHTIGE TERMINE 2013

VERANSTALTUNGEN, TERMINE UND HINWEISE

S. 35 STRAFRECHT

S. 36 JUNGE ANWÄLTE

S. 36 RVG UND KOSTENRECHT

K AV MIT TEILUNGEN | AUSGABE 3 | JUNI 2013 5

Die Planung für das alljährlich in Köln stattfindende Europäische Anwaltsforum in der Zeit vom 21. bis 22. November 2013 ist abgeschlossen.

Bei der Programmgestaltung wurde besonders darauf geachtet, praxisnahe Fortbildungen anzubieten und den teilnehmenden Kolleginnen und Kollegen die Erlangung der FAO-Bescheinigungen zu ermöglichen. Themenschwerpunkt des diesjährigen Europaforums wird unter anderem die Mediation in Europa am Beispiel Luxemburg sein. Weiterhin wird Herr Kollege Hugh Mercer über „Das Plädoyer vor dem EUGH“ referieren.

Aufgrund der Nachfrage in den vergangenen Jahren werden Seminare zu Fragen im Arbeitsrecht (Niederlande/Deutschland) „Arbeitsrechtsfälle mit niederländischen Arbeitnehmern: Was sind die prozessrechtlichen Fallstricke?“ als auch des Familienrechts „Rechtsvergleich Polen/Deutschland“ angeboten.

Herr Kollege Jörg Letschert, Vize-Präsident Deutscher Anwaltverein Frankreich, referiert über „Vertriebsrechtliche Besonderheiten sowie IPR- und Zuständigkeitsfragen im Frankreichgeschäft“ sowie über „Akzente des französischen Steuerrechts“. Das Europaforum bietet den teilnehmenden Kolleginnen und Kollegen nicht nur die Möglichkeit das Forum als Diskussionsplattform zu nutzen, sondern auch Kontakte zu Kolleginnen und Kollegen aus den benachbarten Ländern zu knüpfen, um ihre grenzüberschreitende Mandate zu bearbeiten. Diese Gelegenheit haben die Forumsteilnehmer auch bei der abendlichen „Get-together“-Veranstaltung am 21. November 2013 im Turm der Blauen Funken.

Das 6. Europäische Anwaltsforum bietet Ihnen zum ersten Mal in seiner Tradition die Möglichkeit, zwischen einer Teil- oder Komplettbuchung zu wählen. Die Teilbuchung beinhaltet maximal zwei Vorträge mit einer Gesamtlänge von drei Stunden. Die Komplettbuchung umfasst das gesamte Vortragsangebot an beiden Tagen. Beide Preisvarianten verstehen sich inklusive Kaffeepausen und Teilnahme am Get-together am Abend des 21. November 2013 im Turm der Blauen Funken.

Teilbuchung: € 60,00 zzgl. 19 % MwSt. (€ 71,40) für maximal 2 Vorträge Ihrer Wahl (mit einer Gesamtlänge von 3 Stunden).

Komplettbuchung: € 100,00 zzgl. 19 % MwSt. (€ 119,00) für das gesamte Vortragsangebot (maximal 6 Stunden).

Alle angegebenen Preise verstehen sich inkl. Kaffeepausen und Teilnahme am Get-together.

6. EuropäischEs AnwAltsforumAm 21. - 22. noVEmBEr 2013

6. EuropäischEs AnwAltsforumam 21./22. november 2013

im

Verwaltungsgericht Kölnfinanzgericht KölnAppellhofplatz (Eingang Burgmauer)50667 Köln

DAs progrAmmDonnerstag, den 21.11.2013

Saal 101 Saal 201

15:00 Uhr Begrüßung durch die Vorsitzende des KAV, Frau RAin Pia Eckertz-Tybussekund die Sprecherin des Ausschusses Internationales Recht, Frau RAin Fatma Atasever

15:15-16:45 Uhr Europäische MediationMediation in Europa am Beispiel LuxemburgRA / Avocat à la Cour Dr. Jan Kayser, Generalsekretär, Centre de Médiation Civile et Commerciale, Luxemburg

Europäisches ArbeitsrechtArbeitsrechtsfälle mit niederländischen Arbeitnehmern: Was sind die prozessrechtlichen Fallstricke? - Teil I* RAin / Advocaat Friederike Juncker, Den Haag / Niederlande

16:45-17:15 Uhr Kaffeepause vor Saal 201

17:15-18:45 Uhr Europäisches VerfahrensrechtDas Plädoyer vor dem Europäischen Gerichtshof*RA / Barrister Hugh Mercer QC, London / Großbritannien und Brüssel / Belgien

Europäisches ArbeitsrechtArbeitsrechtsfälle mit niederländischen Arbeitnehmern: Was sind die prozessrechtlichen Fallstricke? - Teil II* RAin / Advocaat Friederike Juncker, Den Haag / Niederlande

19:30 Uhr Get-together im Turm der Blauen Funken (Sachsenturm), Blaue-Funken-Weg 2, 50677 Köln

Freitag, den 22.11.2013

Saal 101 Saal 201

09:30-11.00 Uhr Europäisches FamilienrechtRechtsvergleich Polen / Deutschland - Teil I*RAin / Radca Prawny Malgorzata Grego-Hoffmann, Poznan (Posen) / Polen

Europäisches Handels- und GesellschaftsrechtVertriebsrechtliche Besonderheiten sowie IPR- und Zuständigkeitsfragen im Frankreichgeschäft*RA / Avocat à la Cour Jörg Letschert, Vize-Präsident Deutscher Anwaltverein Frankreich, Paris / Frankreich

11:00-11:30 Uhr Kaffeepause vor Saal 201

11:30 Uhr - 13:00 Uhr Europäisches FamilienrechtRechtsvergleich Polen / Deutschland - Teil II*RAin / Radca Prawny Malgorzata Grego-Hoffmann, Poznan (Posen) / Polen

Europäisches SteuerrechtAkzente des französischen Steuerrechts*RA / Avocat à la Cour Jörg Letschert, Vize-Präsident Deutscher Anwaltverein Frankreich, Paris / Frankreich

* Fortbildungsbescheinigung gem. § 15 FAO: 1,5 Zeitstunden

Eine Anmeldung kann ausschließlich über den im hinteren Teil dieser Ausgabe befindlichen Flyer (Seite 49) erfolgen. Bitte kreuzen Sie hier Ihre Wunschvorträge an und senden den Flyer per Fax, Email oder Post an die Geschäftsstelle des KAV.Kölner Anwaltverein Service GmbH, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln,Fax: 0221 - 28 56 02 21, Email: [email protected].

Umfangreiche Informationen zum diesjährigen Vortragsangebot finden Sie zudem online unter www.kav-europaforum.de.

KAV-Seminare - übersichtDer KAV, die KAV-Ausschüsse und die KAV-Arbeitskreise bieten auch 2013eine Vielzahl von interessanten Seminaren an.

ARbEITSRECHT16.09.2013 Grundlagen des europäischen Arbeitsrechts S. 16 Referent: Dr. Adam Sagan, MJur (Oxon), Universität zu Köln

26.09.2013 Das Betriebsratsmandat S. 18 Referenten: RA Sebastian Rohrbach, RA Franz Thür, beide Köln

08.11.2013 Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht S. 23u. 09.11.2013 Referenten: Richterin am ArbG Köln Dr. Brigitta Liebscher Präsident des LAG Brandenburg a.D. Dr. Hans Friedrich Eisemann, Köln Richter am ArbG Köln (zurzeit wiss. Mitarbeiter im 1. Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfurt) Dr. Sebastian Roloff

bANK- UND KAPITALMARKTRECHT08.10.2013 Die Umstellung des inländischen und europäischen Zahlungsverkehrs auf SEPA (Single Euro Payments Area) S. 19 Referenten: Marc Prömper, Leiter Spezialberatung Zahlungsverkehr West, Deutsche Bank AG, Köln Christian Bernsmann, Direktor und Leiter Freie Berufe, Deutsche Bank AG, Köln

bAU- UND ARCHITEKTENRECHT15.11.2013 Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht S. 23u. 16.11.2013 Referenten: Richter am OLG Köln Thomas Manteufel, Richter am LG Siegen Dr. Mark Seibel, Matthias F.J. Paffrath, Sachverständiger der Handwerkskammer zu Köln

bETREUUNGSRECHT16.07.2013 Einwilligung in ärztliche Zwangsmaßnahmen - S. 12 Auswirkungen der Gesetzesänderungen in den § 1906 BGB und §§ 312 ff. FamFG für die Praxis Referentin: Richterin am AG Köln Christina Steinberg

ERbRECHT09.10.2013 Digitaler Nachlass - Ableben in Zeiten des Internets S. 20 Referenten: RAin Gudrun Hörster-Metzdorf, RA Oliver Hörster, beide Köln

FAMILIENRECHT 16.07.2013 Einwilligung in ärztliche Zwangsmaßnahmen - S. 12 Auswirkungen der Gesetzesänderungen in den § 1906 BGB und §§ 312 ff. FamFG für die Praxis Referentin: Richterin am AG Köln Christina Steinberg

13.09.2013 Herbstseminar im Familienrecht S. 15u. 14.09.2013 Referenten: Richterin am AG Köln und Abteilungsleiterin des FamG Köln Margarethe Bergmann, Richter am AG Bergisch Gladbach a.D. Heribert Schüller, RAin Carmen Grebe, Köln RA Harald Rieger, Wesseling, n.n.

GESELLSCHAFTSRECHT10.07.2013 Aktuelle Probleme und Streitfragen des Vertriebskartellrechts S. 12 Referent: RA Dr. Christoph Naendrup, LL.M., Köln

12.09.2013 Die Genossenschaft (e.G.) / Die Europäische Genossenschaft SCE - S. 15 Gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Strukturen Referentin: RAin Petra Korts, MBA, Köln

14.10.2013 Erbschaft- und schenkungssteuerrechtliche Probleme bei Übertragung von Gesellschaftsanteilen S. 21 Referent: RA Dr. Randolf Mohr, Köln

GEWERbLICHER RECHTSSCHUTz11.10.2013 Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz S. 21u. 12.10.2013 Referenten: Richter am LG Düsseldorf Dr. Tilman Büttner Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer, Institut für Medienrecht und Kommunikation der Universität zu Köln Vors. Richter am LG Köln Dieter Kehl, RAin Dr. Martina Taxhet, Köln RA Dr. Ruben Hofmann, Köln

„Basic-Reihe“ des Ausschusses Junge Anwälte10-Stunden Seminar

88

Seminare

Anmeldung online unter: www.kav-seminare.de oder über die KAV-geSchäftSStelle

9

„Basic-Reihe“ des Ausschusses Junge Anwälte

16.10.2013 Basic-Seminar: Einführung in das Markenrecht S. 22 Referent: RA Christian Weil, Köln

INFORMATIONSTECHNOLGIERECHT09.09.2013 3. NRW IT-Rechtstag S. 14 Referenten: RAin Dr. Christiane Bierekoven, Nürnberg (Begrüßung) Richter am LG Köln Dirk Büch (zurzeit wiss. Mitarbeiter beim I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes, Karlsruhe) Richter am OLG Düsseldorf Ralf Neugebauer, (20. Zivilsenat) RA Dr. Carsten Intveen, Köln RA Dr. Carsten Föhlisch, Bereichsleiter Audit & Legal der Trusted Shops GmbH, Köln RA Prof. Dr. Ulrich Luckhaus, Köln (Referent und Moderator)

INSOLVENzRECHT07.10.2013 Die zweite Stufe zündet - Neue Wege (und Hürden) für die Entschuldung natürlicher Personen in der Insolvenz S. 19 Referent: RA André Dobiey, Köln

14.10.2013 Gläubigereinfluss durch den Gläubigerausschuss S. 21 Referent: RA Dr. Franz Zilkens, Köln

INTERNATIONALES RECHT16.09.2013 Grundlagen des europäischen Arbeitsrechts S. 16 Referent: Dr. Adam Sagan, MJur (Oxon), Universität zu Köln

JUNGE ANWÄLTE19.09.2013 Basic-Seminar: Das mietrechtliche Mandat - Basics für die ersten Fälle S. 17 Referent: RA Sven Boelke, Köln

16.10.2013 Basic-Seminar: Einführung in das Markenrecht Referent: RA Christian Weil, Köln

KANzLEIMANAGEMENT06.09.2013 Mitarbeiterseminar: Stil und Etikette im Umgang mit Mandanten und Kollegen - Authentisch auftreten - sicher verhalten S. 13 Referentin: Ulrike Seeler, Kommunikationstrainerin, Köln

10.09.2013 Gezielte Mandate akquirieren mit Google AdWords S. 14 Referent: RA Ralf Zosel, Prokurist der e.Consult AG, Saarbrücken

17.09.2013 Mitarbeiterseminar: Sorgfalt und Präzision S. 16 Referent: RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln

01.10.2013 Mitarbeiterseminar: ZPO- Verfahrensrecht S. 18 Referent: RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln

07.10.2013 Mitarbeiterseminar: Zwangsvollstreckung I S. 18 Referent: RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln

15.10.2013 Mitarbeiterseminar: Zwangsvollstreckung II S. 22 Referent: RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln

MEDIATIONS- UND KONFLIKTMANAGEMENT12.09.2013 Umgang mit Emotionen in der Mediation S. 15 Referent: Heiner Krabbe, Mediator, Münster

18.10.2013 Berufsbegleitende Zusatzausbildung zum/r Anwaltmediator/in S. 28bis 24.05.2014 Referenten: RAin und Mediatorin Andrea Wegner-Katzenstein RA und Mediator Christoph Bubert, beide Köln

MEDIzINRECHT17.07.2013 Das Patientenrechtegesetz S. 13 Referent: Vors. Richter am OLG Köln a.D. Lothar Jaeger

MIET- UND WEG-RECHT19.09.2013 Basic-Seminar: Das mietrechtliche Mandat - Basics für die ersten Fälle S. 17 Referent: RA Sven Boelke, Köln

29.11.2013 Kölner Mietrechtstage 2013 S. 23u. 30.11.2013 Referenten: Richter am AG Köln Albert Tabor RAin Daniela Scheuer, Köln RA Paul M. Kiss, Köln RA Wilfried J. Köhler, Köln, n.n.

K AV MIT TEILUNGEN | AUSGABE 3 | JUNI 2013 9

MITARbEITERSEMINARE06.09.2013 Stil und Etikette im Umgang mit Mandanten und Kollegen - Authentisch auftreten - sicher verhalten S. 13 Referentin: Ulrike Seeler, Kommunikationstrainerin, Köln

17.09.2013 Sorgfalt und Präzision S. 16 Referent: RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln

01.10.2013 ZPO- Verfahrensrecht S. 18 Referent: RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln

07.10.2013 Zwangsvollstreckung I S. 18 Referent: RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln

15.10.2013 Zwangsvollstreckung II S. 22 Referent: RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln

SOzIALRECHT16.07.2013 Einwilligung in ärztliche Zwangsmaßnahmen - S. 12 Auswirkungen der Gesetzesänderungen in den § 1906 BGB und §§ 312 ff. FamFG für die Praxis Referentin: Richterin am AG Köln Christina Steinberg

17.07.2013 Das Patientenrechtegesetz S. 13 Referent: Vors. Richter am OLG a.D. Köln Lothar Jaeger

18.09.2013 Neue Rechtsprechung und Gesetzgebung zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung S. 15 Referent: Vors. Richter am SozG Gelsenkirchen Claus Peter Heiland

STEUERRECHT12.09.2013 Die Genossenschaft (e.G.) / Die Europäische Genossenschaft SCE - S. 14 Gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Strukturen Referentin: RAin Petra Korts, MBA, Köln

14.10.2013 Erbschaft- und schenkungssteuerrechtliche Probleme bei Übertragung von Gesellschaftsanteilen S. 21 Referent: RA Dr. Randolf Mohr, Köln

STRAFRECHT08.07.2013 Ausländerrechtliche Folgen einer strafrechtlichen Verurteilung S. 12 Referenten: Stefan Oster, stellv. Leiter der Ausländerbehörde, Leverkusen RA Burkhard Zimmer, Köln

19.09.2013 Das 1x1 des Beweisantragsrechts S. 17 Referenten: RA Dr. Michael Tsambikakis RA Dr. Björn Gercke beide Köln

SyNDIKUSANWÄLTE10.07.2013 Aktuelle Probleme und Streitfragen des Vertriebskartellrechts S. 12 Referent: RA Dr. Christoph Naendrup, LL.M., Köln

VERKEHRSRECHT10.10.2013 Rechtsprechung des 6. Zivilsenates des BGH zur Unfallschadenregulierung S. 20 Referent: RA Rolf-Helmut Becker, Bergneustadt

VERSICHERUNGSRECHT08.11.2013 4. Kölner Versicherungsrechtstag des KAV S.22 Referenten: Prof. Dr. Peter Schimikowski, Institut für Versicherungswesen, Fachhochschule Köln Prof. Dr. Christian Rolfs, Institut für Versicherungsrecht, Universität zu Köln RA Dr. Markus Jacob, Köln RA Dr. Markus Sauer, Central Krankenversicherung, Köln RA Franz M. Held, VOV GmbH, Köln

1010

Seminare

Anmeldung online unter: www.kav-seminare.de oder über die KAV-geSchäftSStelle

EMPFOHLENVON

NORBERT SCHNEIDER

UMSCHALTFUNKTION ALTES/NEUES GEBÜHRENRECHT

NEUE ZUSATZGEBÜHR INTEGRIERT

STREITWERT JE INSTANZ BESTIMMBAR

DER NEUE ROLAND PROZESSKOSTENRECHNER Jetzt nutzen: www.der-prozesskostenrechner.de

Rechnen Sie mit dem Besten.

KOSTEN MEHRERER GEGNERISCHER RECHTSANWÄLTE BERECHENBAR

WAHL ZWISCHEN GERICHTS- UND NOTARKOSTENGESETZ

MIT MEHRVERGLEICH

ROL_ProFi_AZ_Prozesskostenrechner_210x297_ISOc.indd 1 16.05.13 15:49

Die Verteidigung von Ausländern weist immer wieder Probleme im Hinblick auf die ausländerrechtliche Situation des Mandanten auf. Die Konsequenzen eines möglicherweise aufgrund einer Absprache ergangenen Strafurteils können für den Verurteilten erheblich sein. Es sollen deshalb die Ausweisungstatbestände des Aufenthaltsgesetzes, die Handhabung von Ermessenstatbeständen und die neuere Rechtsprechung dargestellt werden.

Wir freuen uns, als Referenten Herrn Stefan Oster sowie Herrn Kollegen Burkard Zimmer gewonnen zu haben. Herr Oster ist stellvertretender Leiter der Ausländerbehörde der Stadt Leverkusen und seit über 20 Jahren in der Behörde tätig. Herr Kollege Zimmer ist Fachanwalt für Strafrecht und auch vertieft im Ausländerrecht tätig.

Es lädt ein: Strafrechtsausschuss

Datum:Montag, 08. Juli 201318.00 - 20.00 Uhr

Ort:Köln Marriott HotelJohannisstraße 76-8050668 Köln

Referenten:Stefan Oster, stellv. Leiter der Ausländerbehörde, LeverkusenRA Burkard Zimmer, Köln

Kostenbeitrag: € 40,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 47,60 ). Eine Teilnahmebescheinigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.Parkhinweis: Das Hotel verfügt über eine Hotelgarage (Selbstzahler). Zudem befindet sich das Parkhaus Köln Triadem (Selbstzahler) direkt neben dem Hotel.

Strafrecht

Ausländerrechtliche Folgen einer strafrechtlichen Verurteilung

RA Dr. Christoph Naendrup, LL.M.

Richterin am AG Köln Christina Steinberg

Nach einer kurzen Einführung in die kartellrechtlichen Grundlagen wird im Rahmen dieses Vortrags ein Überblick über aktuelle Entwicklungen und Problemstellungen aus dem Vertriebskartellrecht (Stichworte: Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen, Kernbeschränkungen, Vertikalleitlinien der Europäischen Kommission, Kartellrecht und E-Commerce) gegeben.

Wir freuen uns, Herrn Kollegen Dr. Christoph Naendrup, LL.M., als Referenten dieses Vortrages ankündigen zu können. Nach seinem rechtswissenschaftlichen Studium an den Universitäten Bonn und Straßburg absolvierte er ein Masterprogramm der Sydney Law School an der Sydney University. Seine Dissertation schrieb er am Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht der Universität Bonn. Er ist heute als Anwalt in einer bekannten Kölner Kanzlei tätig. Seine anwaltlichen Schwerpunkte liegen im Gesellschaftsrecht (inkl. M&A) sowie im nationalen und europäischen Kartellrecht und Handelsrecht.

Das Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme trat am 26.02.2013 in Kraft. Unterbringungen und Zwangsbehandlungen wurden damit sowohl im Betreuungsrecht als auch nach dem PsychKG (Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten NRW) neuen Regelungen unterworfen. Gemäß der Rechtsprechung des BGH aus 2012 war die Einwilligung des Betreuers in eine Zwangsbehandlung mangels gesetzlicher Grundlage nicht genehmigungsfähig. Die Neuregelung durch den Gesetzgeber war daher dringend geboten. Die praktische Anwendung der neuen gesetzlichen Grundlage ist nun einige Monate erprobt. Was genau sich geändert hat, wie die örtliche Rechtsprechung zu den Änderungen steht und wie die Praxis diese seither umsetzt, soll im Rahmen dieses Seminars erläutert und diskutiert werden.

Frau Richterin am AG Köln Christina Steinberg ist seit dem 01.12.2010 am Betreuungsgericht tätig und dort insbesondere für Unterbringungen nach PsychKG zuständig. In ihrer täglichen Praxis befasst sie sich daher mit den o.g. Änderungen, referiert zu diesem und ähnlichen Themen und ist damit bestens geeignet, die Verknüpfung von Theorie und Praxis zu vermitteln.

GeSellSchaftSrecht, SyndikuSanwälte

Aktuelle Probleme und Streitfragen des Vertriebskartellrechts

BetreuunGSrecht, familienrecht, Sozialrecht

Einwilligung in ärztliche zwangsmaßnahmen - Auswirkungen der Gesetzesänderungen in den § 1906 bGb und §§ 312 ff. FamFG für die Praxis

Es laden ein: Arbeitskreis Gesellschaftsrecht, Ausschuss Syndikusanwälte

Datum:Mittwoch, 10. Juli 201318.00 - 20.00 Uhr

Neuer Veranstaltungsort: Köln Marriott HotelJohannisstraße 76-8050668 Köln

Es laden ein: Ausschuss Betreuungsrecht, Ausschuss Familienrecht, Ausschuss Sozialrecht

Datum:Dienstag, 16. Juli 201318.00 - 20.00 Uhr

Ort:Hopper TagungszentrumBrüsseler Straße 2650674 Köln

Referent:RA Dr. Christoph Naendrup, LL.M., Köln

Referentin:Richterin am AG Köln Christina Steinberg

Kostenbeitrag: € 40,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 47,60 ). Eine Teilnahmebescheinigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.Parkhinweis: Das Hotel verfügt über eine Hotelgarage (Selbstzahler). Zudem befindet sich das Parkhaus Köln Triadem (Selbstzahler) direkt neben dem Hotel.

Kostenbeitrag: € 40,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 47,60 ). Eine Teilnahmebescheinigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.Parkhinweis: Das Hopper Tagungszentrum verfügt über wenige Parkplätze (Selbstzahler). Alternativ befinden sich die Parkhäuser Am Rudolfplatz - (unterhalb des Barceló Hotels - Selbstzahler) und auf der Schaafenstraße (Sparkasse KölnBonn - Selbstzahler) in kurzer Laufweite.

1212

Seminare

Anmeldung online unter: www.kav-seminare.de oder über die KAV-geSchäftSStelle

Vors. Richter am OLG Köln a.D. Lothar Jaeger

Das Patientenrechtegesetz regelt die vertraglichen Rechte der Patientinnen und Patienten und die Pflichten der Ärzte in acht neuen Bestimmungen zum Dienstvertragsrecht. Dieses Seminar setzt sich zum Ziel, den Inhalt der gesetzlichen Bestimmungen zutreffend zu erfassen und die darin geregelten Rechte und Pflichten aus der Sicht des jeweils Beteiligten abzuleiten.

Wir begrüßen Herrn Vors. Richter am OLG Köln a.D. Lothar Jaeger als Referenten dieses Vortrages. Er ist stellvertretender Vorsitzender der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer in Düsseldorf. Seit 25 Jahren ist er zudem Mitglied der Schriftleitung VersR mit Zuständigkeit u.a. in der Arzthaftung.

medizinrecht, Sozialrecht

Das Patientenrechtegesetz

Es laden ein: Ausschuss Medizinrecht, Ausschuss Sozialrecht

Datum:Mittwoch, 17. Juli 201318.00 - 20.00 Uhr

Referent:Vors. Richter am OLG Köln a.D. Lothar Jaeger

Neuer Veranstaltungsort: Azimut Hotel Cologne City CenterHansaring 9750670 Köln

Kostenbeitrag: € 40,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 47,60 ). Eine Teilnahmebescheinigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.Parkhinweis: Das Parkhaus im Saturnhochhaus / Backsteingebäude des Hotels (Selbstzahler) ist durchgehend geöffnet. Das Parkhaus im neuen Saturngebäude schließt um 20.00 Uhr.

Ulrike Seeler

Gerade für Berufsanfänger ist der Übergang von der Schule ins Arbeitsleben mit besonderen Veränderungen verbunden. Die alt gewohnte Clique, die Verhalten und Aussehen mitbestimmt hat, ist aus dem täglichen Leben verschwunden. Es gilt nun, sich mit den neuen Bedingungen und Anforderungen in der Arbeitswelt einer Kanzlei auseinanderzusetzen. Was erwarten Arbeitgeber und Kollegen, was die Mandanten, wenn man mit Ihnen Kontakt hat? In zunehmendem Maße zählen nicht nur die Leistung oder die Bereitschaft dazu, vielmehr sind Begriffe wie Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Höflichkeit sowie ein angemessener Auftritt im Umgang mit Vorgesetzten, Kollegen und Mandanten von immer größerer Bedeutung. Es hat derjenige die größten Erfolgschancen, der neben der fachlichen auch seine Sozialkompetenzen entwickelt und ausbaut. Und nicht zuletzt trägt die angenehme Atmosphäre in einer Kanzlei zur Mandantenbindung bei. Als Schwerpunkt des Seminartages wird der Umgang mit Mandanten im direkten und im Telefonkontakt besprochen und in Rollentrainings geübt.

Wir freuen uns, Frau Ulrike Seeler als Referentin dieses Mitarbeiterseminars ankündigen zu können. Frau Seeler ist seit 1997 Trainerin und Beraterin in den Bereichen Führung und Kommunikation, Rhetorik, persönliche Präsentation, Auftritt, moderne Umgangsformen und Außenwirkung. Seit 2006 ist sie Inhaberin des Seeler Consulting Teams und als Trainerin und Beraterin für Organisationen und Unternehmen in Fragen der Organisations- und Personalentwicklung tätig.

mitarBeiterSeminare

Stil und Etikette im Umgang mit Mandanten und Kollegen - Authentisch auftreten - Sicher verhalten

Es laden ein: KAV, Ausschuss Kanzleimanagement

Datum:Freitag, 06. September 201309.00 - 17.30 Uhr

Neuer Veranstaltungsort: Hopper TagungszentrumBrüsseler Straße 2650674 Köln

Referentin:Ulrike Seeler, Kommunikationstrainerin, Köln

Kostenbeitrag: € 155,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 184,45). Eine Teilnahmebestätigung wird für 7 Std. erteilt.Parkhinweis: Das Hopper Tagungszentrum verfügt über wenige Parkplätze (Selbstzahler). Alternativ befinden sich die Parkhäuser Am Rudolfplatz - (unterhalb des Barceló Hotels - Selbstzahler) und auf der Schaafenstraße (Sparkasse KölnBonn - Selbstzahler) in kurzer Laufweite.

1313K AV MIT TEILUNGEN | AUSGABE 3 | JUNI 2013

RA Ralf Zosel

Immer mehr Anwälte machen mit Werbung bei Google auf sich aufmerksam. Wirksame Kampagnen, die neue Mandate in die Kanzlei spülen, gibt es schon mit wenigen Hundert Euro Werbebudget. Der Einstieg ist leicht, aber wer sich schon einmal selbst an der Optimierung einer AdWords-Werbekampagne versucht hat, wird bestätigen: Der Teufel steckt im Detail. Es ergeben sich Fragen wie: Auf welche Schlüsselbegriffe (sog. „Keywords“) richte ich meine Werbung aus? Wofür nutze ich welche Keyword-Option? Wie gestalte ich eine erfolgreiche Anzeige? Wo landen meine Besucher nach dem Klick (sog. „Landingpage“)? Welche Konten-Struktur empfiehlt sich für eine erfolgreiche Kampagne? Wie viel Geld muss ich investieren und wie setze ich mein Budget möglichst sparsam ein? In dem Seminar lernen Sie, worauf es bei der Einrichtung effizienter AdWords-Kampagnen ankommt. Als Einsteiger werden Sie kurz in die Grundlagen von Google AdWords und die Kampagnen-Einrichtung eingeführt. Im Folgenden steht dann immer die Frage im Mittelpunkt: Wie schützen Sie sich bei der AdWords-Werbung vor Geldverschwendung? Abgerechnet wird pro Klick. Für Sie als Anwalt rechnet sich das nur, wenn aus den Klicks Mandate werden. Das lässt sich sehr genau steuern. Sie lernen die verschiedenen Messinstrumente kennen und wie sie damit Ihre Kampagne gezielt auf Mandate optimieren. Nicht zu unterschätzen ist die Bedeutung der sog. „Landingpage“, also der Seite, auf der der Nutzer nach dem Klick auf die Anzeige landet. Hier entscheidet sich meist in wenigen Sekunden, ob der Nutzer Kontakt in die Kanzlei aufnimmt und zum Mandanten wird.

Der Referent, Herr Kollege Ralf Zosel, leitet als Prokurist der e.Consult AG die Produktentwicklung im Bereich Web Marketing und zeigt im Rahmen dieses Praxisseminars an zahlreichen Beispielen, was die Nutzer abschreckt und was funktioniert. Er ist zudem von Google als AdWords-Experte zertifiziert und hält bundesweit Seminare und Webinare zu diesem Thema.

Zum 3. Mal richten der Kölner Anwaltverein und die Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein (davit) den NRW IT-Rechtstag in Köln aus. Beleuchtet werden auch in diesem Jahr wieder die aktuellen rechtlichen IT-Topthemen. Nach kurzen Update-Referaten besteht anschließend jeweils Gelegenheit zur Diskussion. Vortragen werden dieses Jahr neben erfahrenen Praktikern aus der Anwaltschaft 2 Richter, die täglich mit IT-Recht befasst sind: Richter Dirk Büch ist derzeit wiss. Mitarbeiter beim I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes und war bis dahin Richter beim LG Köln. Der I. Zivilsenat ist u.a. auch zuständig für Verfahren im Bereich IT-Urheberrecht/Markenrecht/Wettbewerbsrecht. Richter Ralf Neugebauer ist Richter beim 20. Zivilsenat beim OLG Düsseldorf. Der 20. Senat war in vielen Fällen mit IT-Bezug in den letzten Jahren die Vorinstanz für Entscheidungen des I. Zivilsenat des BGH. Die Themen im Überblick: Aktuelle Rechtsprechung des BGH zum IT-Recht, die neuen Top Level Domains, Aktuelle Rechtsprechung des OLG Düsseldorf zum IT-Recht, Digitales Ableben - Der Tod auf Facebook und Nachlassverwaltung 2.0., Aktuelle Entwicklungen im Onlinehandel.

kanzleimanaGement

Gezielte Mandate akquirieren mit Google AdWords

informationStechnoloGierecht

3. NRW IT-Rechtstag

Es laden ein:KAV, Kanzleimanagement

Datum:Dienstag, 10. September 201316.00 - 20.15 Uhr

Ort:Hopper TagungszentrumBrüsseler Straße 2650674 Köln

Es lädt ein: Arbeitskreis Informationstechnologierecht

Datum:Montag, 09. September 201314.00 - 19.30 Uhr

Referent:RA Ralf Zosel, Prokurist der e.Consult AG, Saarbrücken

Referenten:RAin Dr. Christiane Bierekoven, Nürnberg (Begrüßung)Richter am LG Köln Dirk Büch(zurzeit wiss. Mitarbeiter beim I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes, Karlsruhe) Richter am OLG Düsseldorf Ralf Neugebauer (20. Zivilsenat) RA Dr. Carsten Intveen, KölnRA Dr. Carsten Föhlisch, Bereichsleiter Audit & Legal der Trusted Shops GmbH, KölnRA Prof. Dr. Ulrich Luckhaus, Köln(Referent und Moderator)

Kostenbeitrag: € 80,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 95,20 ). Eine Teilnahmebestätigung wird erteilt.Parkhinweis: Das Hopper Tagungszentrum verfügt über wenige Parkplätze (Selbstzahler). Alternativ befinden sich die Parkhäuser Am Rudolfplatz - (unterhalb des Barceló Hotels - Selbstzahler) und auf der Schaafenstraße (Sparkasse KölnBonn - Selbstzahler) in kurzer Laufweite.

Teilnahmebetrag: € 100,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 119,00 ) Inklusive Kaffeepausen, Mineralwasser im Tagungsraum, Kölsch im Anschluss. Eine Teilnahmebescheinigung laut § 15 FAO wird für 5 Stunden erteilt.Parkhinweis: Das Hotel verfügt über ein Parkhaus (Selbstzahler) mit Zufahrt (via Lift) auf der Rückseite. Die Zufahrt zum Parkhaus Groß St. Martin (Selbstzahler) liegt direkt neben dem Hotel.

Ort:MGallery Hotel Mondial am Dom CologneKurt-Hackenberg-Platz 150667 Köln

1414

Seminare

Anmeldung online unter: www.kav-seminare.de oder über die KAV-geSchäftSStelle

RAin Petra Korts, MBA

Heiner Krabbe, Mediator

In der Mediation als einem interessenbasiertem Verfahren unter Anwesenheit der Konfliktparteien ist es von besonderer Bedeutung, wie der Mediator mit aufkommenden Emotionen in der Sitzung umgeht. Gegenstand des Seminars sind grundlegende Informationen zu Emotionen und Grundbedürfnisse des Menschen, schwierige Emotionen in der Mediation, indirekte Arbeit mit Emotionen (Methoden, Techniken), direkte Arbeit mit Emotionen in der Mediation auch anhand von Beispielen aus der Mediationspraxis der Teilnehmer. Die weitere Erarbeitung des Themas erfolgt in Rollenspielen, Groß- und Kleingruppenarbeit. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl limitiert ist.

Herr Heiner Krabbe arbeitet seit über zehn Jahren als Dozent und Trainer in der Aus- und Fortbildung von Richtern und Rechtsanwälten zu sämtlichen Aspekten der Kommunikation. Er hat umfangreiche Erfahrung im Umgang mit Konfliktparteien in hoch eskalierten Konflikten.

In diesem Vortrag wird die Referentin auf die aktuelle Lage der eingetragenen Genossenschaft eingehen. Die Novellierung des Genossenschaftsgesetzes vom 18. August 2006 hatte als Zielrichtung den Schutz kleiner Genossenschaften. Die Einsatzmöglichkeiten und die Ausgestaltung dieser Rechtsform werden nach den Erfahrungen mit der gesetzlichen Lage erläutert. Daneben wird die Societas Coopperativa Europaea (SCE) und deren Ausgestaltung und Einsatzmöglichkeiten vorgestellt. Ebenfalls finden sich Hinweise zum Wechsel in diese Rechtsform in dem Vortrag. Ausführungen zum Steuerrecht (z.B gemeinnützige Genossenschaft) auch in der grenzüberschreitenden Besteuerung der Genossenschaftsmitglieder runden den Vortrag ab.

Wir freuen uns, Frau Kollegin Petra Korts als Referentin dieses Vortrages ankündigen zu können. Sie ist Fachanwältin für Steuerrecht sowie für Handels- und Gesellschaftsrecht.

In diesem Jahr veranstaltet der Ausschuss Familienrecht im KAV anstelle einer Jahresendveranstaltung ein Herbstseminar, welches an zwei Tagen interessante Themen des Familienrechts in 10 Fortbildungsstunden vermittelt. Zu den Themen gehören: Versorgungsausgleich, Gebühren im FamilienR, Aktuelles Unterhaltsrecht, die Immobilie im Familienrecht, Aktuelles aus Sorge- und Umgangsrecht.Die diesjährigen Referenten des Herbstseminars im Familienrecht sind unter anderem Frau Richterin am AG Köln und Abteilungsleiterin des FamG Margarethe Bergman, Frau Kollegin Carmen Grebe, Herr Richter am AG Bergisch Gladbach a.D. Heribert Schüller und Herr Kollege Harald Rieger.

mediation- und konfliktmanaGement

Umgang mit Emotionen in der Mediation

GeSellSchaftSrecht, Steuerrecht

Die Genossenschaft (e.G.) / Die Europäische Genossenschaft SCE -Gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Strukturen

familienrecht

Herbstseminar im Familienrecht

Es lädt ein: Ausschuss Mediation- und Konfliktmanagement

Datum:Donnerstag, 12. September 201308.00 - 18.00 Uhr

Ort:Landgericht KölnLuxemburger Straße 10150939 Köln

Es laden ein: Arbeitskreis Gesellschaftsrecht, Ausschuss Steuerrecht

Datum:Donnerstag, 12. September 201318.00 - 20.00 Uhr

Es lädt ein: Ausschuss Familienrecht

Datum:Freitag, 13. September 2013, 15.00 - 19.15 UhrSamstag, 14. September 2013, 09.00 - 16.15 Uhr

Referent:Heiner Krabbe, Mediator, Münster

Referentin:RAin Petra Korts, MBA, Köln

Referenten:Richterin am AG und Abteilungsleiterin des FamG Köln Margarethe Bergmann,Richter am AG Bergisch Gladbach a.D. Heribert SchüllerRAin Carmen Grebe, KölnRA Harald Rieger, Wesselingn.n.

Kostenbeitrag: € 175,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 208,25). Eine Teilnahmebestätigung wird für 8 Std. erteilt. Parkhinweis: Kostenfreie Parkplätze stehen auf dem Anwaltsparkplatz sowie im Justizparkhaus hinter dem Justizgebäude bis spätestens 20.00 Uhr zur Verfügung.

Kostenbeitrag: € 40,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 47,60 ). Eine Teilnahmebescheinigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt. Parkhinweis: Das Parkhaus im Saturnhochhaus / Backsteingebäude des Hotels (Selbstzahler) ist durchgehend geöffnet. Das Parkhaus im neuen Saturngebäude schließt um 20.00 Uhr.

Teilnahmebetrag: € 215,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 255,85) Inklusive Kaffeepausen und einem Mittagsimbiss am Samstag. Eine Teilnahmebescheinigung laut § 15 FAO wird für 10 Stunden erteilt.Parkhinweis: Das Hotel verfügt über ein Parkhaus (Selbstzahler) mit Zufahrt (via Lift) auf der Rückseite. Die Zufahrt zum Parkhaus Groß St. Martin (Selbstzahler) liegt direkt neben dem Hotel.

Ort:MGallery Hotel Mondial am Dom CologneKurt-Hackenberg-Platz 150667 Köln

Neuer Veranstaltungsort: Azimut Hotel Cologne City CenterHansaring 9750670 Köln

1515K AV MIT TEILUNGEN | AUSGABE 3 | JUNI 2013

Dr. Adam Sagan, MJur (Oxon)

RA Dr. Ulrich Prutsch

Das Recht der Europäischen Union ist für das Arbeitsrecht von großer und zunehmender Bedeutung. Sowohl das Bundesarbeitsgericht (BAG) als auch der deutsche Gesetzgeber sind an die Vorgaben des Unionsrechts gebunden, das gegenüber dem deutschen Recht Vorrang genießt. Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts kommt dabei dem Instrument der Richtlinie besondere Bedeutung zu. Die komplexe Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu ihrer Wirkungsweise, insbesondere zur sog. richtlinienkonformen Auslegung, bereitet in der Praxis oft Schwierigkeiten. Das Seminar behandelt die Grundlagen des europäischen Arbeitsrechts sowie insbesondere - anhand aktueller Rechtsprechung des EuGH und BAG - die Auswirkungen europäischer Richtlinien auf das deutsche Arbeitsrecht. Das umfasst unter anderem die allgemeine Frage des Vertrauensschutzes bei einer richtlinienkonformen Auslegung nationalen Rechts mit Wirkung für die Vergangenheit, wie sie etwa im Bereich des Massenentlassungsrechts im Nachgang zum Junk-Urteil des EuGH aktuell geworden ist sowie die Wechselwirkung von Richtlinien und europäischen Grundrechten, wie sie vom EuGH in den Rechtssachen Mangold und Kücükdeveci entwickelt wurde. In diesem Zusammenhang werden auch praktische Hinweise zu aktuellen Fragen des Vorabentscheidungsverfahrens (Art. 267 AEUV) gegeben.

Dr. Adam Sagan, MJur (Oxon), war nach dem Abschluss seiner Promotion auf dem Gebiet des europäischen Arbeitsrechts und eines Masterstudiums an der Universität Oxford zunächst als Anwalt in einer internationalen Kanzlei in Düsseldorf und Wien tätig. Seit 2010 ist er wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. akademischer Rat am Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht an der Universität zu Köln (Lehrstuhl Prof. Dr. Ulrich Preis). Das europäische Arbeitsrecht ist ein Schwerpunkt seiner Publikationen und Vorträge.

Sorgfalt und Präzision - zwei grundlegende Eigenschaften, die von Kanzleimitarbeitern erwartet werden dürfen. Im Rahmen dieses Vortrages wird erörtert, auf welche speziellen Eigenschaften Kanzleimitarbeiter besonders achten müssen. Hierbei werden Fristen und Termine, Verjährung- und Ausschlussfristen, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sowie die aktuelle Rechtsprechung zur Anwaltshaftung bei Fristversäumnis thematisiert. Herr Kollege Dr. Ulrich Prutsch ist stellvertretender Vorsitzender des KAV und langjähriger Referent in Seminaren für die Anwaltschaft und die Kanzleimitarbeiter. Er ist Autor der Fachkundebücher „Grundlagen im Kosten und Vergütungsrecht“ in der 2. Auflage 2007, „Kanzleiorganisation, Verfahrensrecht, Zwangsvollstreckung“ 2. Auflage 2011 und Verfasser des Skriptums „RVG“, herausgegeben von der Rechtsanwaltskammer Köln in der 9. Auflage 2012.

internationaleS recht, arBeitSrecht

Grundlagen des europäischen Arbeitsrechts

mitarBeiterSeminare, kanzleimanaGement

Mitarbeiterseminar: Sorgfalt und Präzision

Es laden ein: Ausschuss Internationales Recht, Ausschuss Arbeitsrecht

Datum:Montag, 16. September 201317.00 - 20.15 Uhr

Ort:Hopper TagungszentrumBrüsseler Straße 2650674 Köln

Es laden ein: KAV, Kanzleimanagement

Datum:Dienstag, 17. September 201317.00 - 20.15 Uhr

Ort:Hopper TagungszentrumBrüsseler Straße 2650674 Köln

Referent:Dr. Adam Sagan, MJur (Oxon), Universität zu Köln

Referent:RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln

Kostenbeitrag: € 60,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 71,40 ). Eine Teilnahmebescheinigung im Sinne des § 15 FAO wird für 3 Stunden erteilt.Parkhinweis: Das Hopper Tagungszentrum verfügt über wenige Parkplätze (Selbstzahler). Alternativ befinden sich die Parkhäuser Am Rudolfplatz - (unterhalb des Barceló Hotels - Selbstzahler) und auf der Schaafenstraße (Sparkasse KölnBonn - Selbstzahler) in kurzer Laufweite.

Kostenbeitrag: € 60,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 71,40 ). Auszubildende: € 45,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 53,55). Eine Teilnahmebestätigung wird für 3 Stunden erteilt.Parkhinweis: Das Hopper Tagungszentrum verfügt über wenige Parkplätze (Selbstzahler). Alternativ befinden sich die Parkhäuser Am Rudolfplatz - (unterhalb des Barceló Hotels - Selbstzahler) und auf der Schaafenstraße (Sparkasse KölnBonn - Selbstzahler) in kurzer Laufweite.

1616

Seminare

Anmeldung online unter: www.kav-seminare.de oder über die KAV-geSchäftSStelle

Der deutsche Strafprozess wird von dem Amtsaufklärungsgrundsatz beherrscht. Das wichtigste Mittel der Verteidigung, den Umfang der Beweisaufnahme zu beeinflussen, ist der Beweisantrag. Der Verteidiger muss dieses formale Mittel beherrschen; es ist ein „Grundhandwerkszeug“. Angesichts stetig gestiegener Anforderungen durch die Rechtsprechung ist dies weder leicht noch selbstverständlich. Das Seminar soll die rechtlichen Grundlagen vermitteln und die Teilnehmer praxisbezogen schulen. Ausdrücklich angesprochen sind auch Berufsanfänger oder nur gelegentlich in Strafsachen agierende Kolleginnen und Kollegen.Herr Kollege Dr. Björn Gercke ist Partner einer Kölner Rechtsanwaltskanzlei und u.a. Mitherausgeber des Heidelberger Kommentars zur Strafprozessordnung. Er hält regelmäßig Vorträge in der anwaltlichen und universitären Fortbildung und ist Lehrbeauftragter der Universitäten Köln und Trier.Herr Kollege Dr. Michael Tsambikakis ist ebenfalls Partner einer Rechtsanwaltskanzlei in Köln. Er ist u.a. Herausgeber und Autor eines Standardwerks zum Beweisantragsrecht und Lehrbeauftragter der Bucerius Law School in Hamburg für Wirtschaftsstrafrecht.

Das Seminar richtet sich an junge Anwälte/innen, die erstmals mietrechtliche Beratung und Vertretung anbieten wollen. Es werden die Basics des „klassischen“ mietrechtlichen Mandats beschrieben, erläutert sowohl aus Sicht eines Mietermandats als auch aus Sicht eines Vermietermandats. Schwerpunktmäßig werden behandelt die Themen Kündigung/Räumung, Betriebskosten und Mieterhöhung.

Herr Kollege Sven Boelke beschäftigt sich seit 1999 überwiegend mit Miet- und WEG-Recht und ist seit 2005 selbständiger Rechtsanwalt in Köln. Darüber hinaus ist er Sprecher des Ausschusses Miet- und WEG-Recht im KAV.

Strafrecht

Das 1x1 des beweisantragsrechts

miet- und weG-recht, JunGe anwälte

basic-Seminar: Das mietrechtliche Mandat - basics für die ersten Fälle

Es lädt ein: Strafrechtsausschuss

Datum:Donnerstag, 19. September 201318.00 - 20.00 Uhr

Ort:Hopper TagungszentrumBrüsseler Straße 2650674 Köln

Es laden ein: Ausschuss Miet- und WEG-Recht, Ausschuss Junge Anwälte

Datum:Donnerstag, 19. September 201318.00 - 20.00 Uhr

Ort:Köln Marriott HotelJohannisstraße 76-8050667 Köln

Referenten:RA Dr. Michael Tsambikakis, RA Dr. Björn Gercke,beide Köln

Referent:RA Sven Boelke, Köln

Kostenbeitrag: € 40,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 47,60 ). Eine Teilnahmebescheinigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.Parkhinweis: Das Hopper Tagungszentrum verfügt über wenige Parkplätze (Selbstzahler). Alternativ befinden sich die Parkhäuser Am Rudolfplatz - (unterhalb des Barceló Hotels - Selbstzahler) und auf der Schaafenstraße (Sparkasse KölnBonn - Selbstzahler) in kurzer Laufweite.

Kostenbeitrag: € 40,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 47,60 ). Eine Teilnahmebestätigung wird erteilt.Parkhinweis: Das Hotel verfügt über eine Hotelgarage (Selbstzahler). Zudem befindet sich das Parkhaus Köln Triadem (Selbstzahler) direkt neben dem Hotel.

Der Vortrag soll die Teilnehmer mit der neuen Rechtsprechung und Gesetzgebung der vergangenen 12 Monate vertraut machen, sie im Kranken- und Pflegeversicherungsrecht auf den neuesten Stand bringen sowie die Kenntnisse auf diesen Rechtsgebieten auffrischen und vertiefen.

Es freut uns sehr, Herrn Claus-Peter Heiland, Vorsitzender Richter am Sozialgericht Gelsenkirchen, als Referenten dieses Seminars in Köln begrüßen zu dürfen. Seit 1977 ist er als Richter am Sozialgericht Gelsenkirchen tätig, übernahm im Jahre 1982 eine Kammer für Angelegenheiten der Krankenversicherung, die sich seit 1995 in Kombination mit Angelegenheiten der Pflegeversicherung beschäftigt. Beim Deutschen Anwaltsinstitut im Bereich Kranken- und Pflegeversicherung ist er seit 1992 für die Aus- und Fortbildung der Fachanwälte tätig und leitet darüber hinaus bundesweite Fortbildungsveranstaltungen und Vorträge bei weiteren Vereinen, Kammern und Verbänden.

Sozialrecht

Neue Rechtsprechung und Gesetzgebung zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung Es lädt ein: Ausschuss Sozialrecht

Datum:Mittwoch, 18. September 201314.30 - 19.00 Uhr

Ort:Hopper TagungszentrumBrüsseler Straße 2650674 Köln

Referent:Vors. Richter am SozG Gelsenkirchen Claus Peter Heiland

Kostenbeitrag: € 80,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 95,20 ). Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 4 Std. erteilt.Parkhinweis: Das Hopper Tagungszentrum verfügt über wenige Parkplätze (Selbstzahler). Alternativ befinden sich die Parkhäuser Am Rudolfplatz - (unterhalb des Barceló Hotels - Selbstzahler) und auf der Schaafenstraße (Sparkasse KölnBonn - Selbstzahler) in kurzer Laufweite.

Vors. Richter Claus Peter Heiland

1717K AV MIT TEILUNGEN | AUSGABE 3 | JUNI 2013

Das Seminar veranschaulicht die Besonderheiten der anwaltlichen Beratung und Vertretung eines Betriebsrates (auch Gesamt- oder Konzernbetriebsrates). Es richtet sich sowohl an Einsteiger in diese Materie als auch an Kolleginnen und Kollegen, die bereits über Erfahrungen verfügen und diese vertiefen möchten. Die formalen Anforderungen, wie z.B. eine ordnungsgemäße Beschlussfassung des Betriebsrates zur Beauftragung, die Differenzierung zwischen den Tätigkeiten als Berater, Vertreter oder Beisitzer in der Einigungsstelle, die Regelung und Durchsetzung der Vergütung, werden – zum Teil unterlegt mit entsprechenden Mustern – ebenso dargestellt wie eine kurze Übersicht über die typischen Fallkonstellationen und Hinweise zum strategischen Vorgehen.Herr Kollege Sebastian Rohrbach ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit vielen Jahren im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht (mit einem Schwerpunkt im Bereich der Vertretung von Betriebs- und Personalräten) tätig. Er vertritt Betriebs- und Personalräte regelmäßig in Einigungsstellen sowie in Verhandlungen über den Abschluss von Betriebsvereinbarungen, Gesamtbetriebsvereinbarungen, Interessenausgleichen und Sozialplänen. Regelmäßig ist er Referent von Betriebsrats- und Personalratsschulungen. Herr Kollege Franz Thür ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner einer ausschließlich auf das Arbeitsrecht ausgerichteten Spezialpraxis mit Sitz in Köln. Er ist bundesweit und vorwiegend auf dem Gebiet des kollektiven Arbeitsrechts tätig und verfügt über eine langjährige, umfassende Erfahrung in der Beratung und Vertretung der Betriebspartner insbesondere zu den Gegenständen des Betriebsverfassungsrechts.

Im Rahmen dieses Seminars werden Form und Inhalt von Schriftsätzen, Zustellung, allgemeine Prozessvoraussetzungen, Fristen und Termine, das gerichtliche Mahnverfahren, Verfahren im Allgemeinen, früher erster Termin und schriftliches Vorverfahren, Beweisaufnahme, Säumnisverfahren, gerichtlich protokollierter Vergleich, Beschlussvergleich, Berufung, Revision, Beschwerde und Prozesskostenhilfe thematisiert.Herr Kollege Dr. Ulrich Prutsch ist stellvertretender Vorsitzender des KAV und langjähriger Referent in Seminaren für die Anwaltschaft und die Kanzleimitarbeiter. Er ist Autor der Fachkundebücher „Grundlagen im Kosten und Vergütungsrecht“ in der 2. Auflage 2011, „Kanzleiorganisation, Verfahrensrecht, Zwangsvollstreckung“ 2. Auflage 2009 und Verfasser des Skriptums „RVG“, herausgegeben von der Rechtsanwaltskammer Köln in der 9. Auflage 2012.

Dieses Seminar widmet sich der Zwangsvollstreckung und konzentriert sich hierbei auf folgende Punkte: Sachaufklärung durch den Gerichtsvollzieher, Vermögensauskunft, Fremdauskünfte, Vermögensverzeichnis, Schuldnerverzeichnis, zentrales Vollstreckungsgericht Hagen.Herr Kollege Dr. Ulrich Prutsch ist stellvertretender Vorsitzender des KAV und langjähriger Referent in Seminaren für die Anwaltschaft und die Kanzleimitarbeiter. Er ist Autor der Fachkundebücher „Grundlagen im Kosten und Vergütungsrecht“ in der 2. Auflage 2011, „Kanzleiorganisation, Verfahrensrecht, Zwangsvollstreckung“ 2. Auflage 2009 und Verfasser des Skriptums „RVG“, herausgegeben von der Rechtsanwaltskammer Köln in der 9. Auflage 2012.Bitte beachten Sie zudem die Veranstaltung Zwangsvollstreckung II am 15. Oktober 2013.

arBeitSrecht

Das betriebsratsmandat

mitarBeiterSeminare, kanzleimanaGement

Mitarbeiterseminar: zPO-Verfahrensrecht

mitarBeiterSeminare, kanzleimanaGement

Mitarbeiterseminar: zwangsvollstreckung I

Es lädt ein: Ausschuss Arbeitsrecht

Es laden ein: KAV, Kanzleimanagement

Datum:Dienstag, 01. Oktober 201317.00 - 20.15 Uhr

Ort:Hopper TagungszentrumBrüsseler Straße 2650674 Köln

Es laden ein: KAV, Kanzleimanagement

Datum:Montag, 07. Oktober 201317.00 - 20.15 Uhr

Ort:Hopper TagungszentrumBrüsseler Straße 2650674 Köln

Referenten:RA Sebastian Rohrbach,RA Franz Thür,beide Köln

Referent:RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln

Referent:RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln

Kostenbeitrag: € 60,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 71,40 ). Eine Teilnahmebescheinigung im Sinne des § 15 FAO wird für 3 Stunden erteilt.Parkhinweis: Das Parkhaus im Saturnhochhaus / Backsteingebäude des Hotels (Selbstzahler) ist durchgehend geöffnet. Das Parkhaus im neuen Saturngebäude schließt um 20.00 Uhr.

Kostenbeitrag: € 60,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 71,40 ). Auszubildende: € 45,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 53,55). Eine Teilnahmebestätigung wird erteilt.Parkhinweis: Das Hopper Tagungszentrum verfügt über wenige Parkplätze (Selbstzahler). Alternativ befinden sich die Parkhäuser Am Rudolfplatz - (unterhalb des Barceló Hotels - Selbstzahler) und auf der Schaafenstraße (Sparkasse KölnBonn - Selbstzahler) in kurzer Laufweite.

Kostenbeitrag: € 60,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 71,40 ). Auszubildende: € 45,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 53,55). Eine Teilnahmebestätigung wird erteilt.Parkhinweis: Das Hopper Tagungszentrum verfügt über wenige Parkplätze (Selbstzahler). Alternativ befinden sich die Parkhäuser Am Rudolfplatz - (unterhalb des Barceló Hotels - Selbstzahler) und auf der Schaafenstraße (Sparkasse KölnBonn - Selbstzahler) in kurzer Laufweite.

Ort:Azimut Hotel Cologne City CenterHansaring 9750670 Köln

Datum:Donnerstag, 26. September 201317.00 - 20.15 Uhr

1818

Seminare

Anmeldung online unter: www.kav-seminare.de oder über die KAV-geSchäftSStelle

RA André Dobiey

Mitte Mai 2013 hat der Bundestag die zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform in zweiter und dritter Lesung angenommen. Sofern das seit Jahren intensiv diskutierte Vorhaben nicht noch wider Erwarten auf der Zielgeraden des Gesetzgebungsverfahrens scheitern sollte, werden sich die Rahmenbedingungen in Insolvenzverfahren über das Vermögen natürlicher Personen ab Mitte des kommenden Jahres nachhaltig verändern. Restschuldbefreiung in drei, fünf oder sechs Jahren? Abwarten oder jetzt noch schnell ins Verfahren? Mindestquoten? Insolvenzpläne „für alle“? Ewigkeitshaftung für Steuer- und Unterhaltsrückstände? Neue Versagungsgründe? Und was kostet das alles eigentlich usw.? Der Referent wird aufzeigen, auf wen und wie sich die Änderungen im Einzelnen auswirken werden und zugleich Chancen, Risiken und Strategien im Umgang mit diesen diskutieren. Entgegen landläufiger Meinung betrifft diese Reform nicht nur die klassischen „Verbraucherinsolvenzen“ sondern insbesondere auch Selbständige, Freiberufler und geschäftsführende Gesellschafter von juristischen Personen und damit deren anwaltliche Berater, die sich in Zukunft diesen Themen zu stellen haben werden. Der Referent, Herr Kollege André Dobiey, ist seit 2003 als Fachanwalt für Insolvenzrecht in einer Kölner Sozietät und Insolvenzverwaltung ausschließlich in der Insolvenzverwaltung tätig und wird regelmäßig von den Amtsgerichten Bonn, Köln und Essen als Insolvenzverwalter und Treuhänder bestellt.

Unternehmen müssen bis zum 01. Februar 2014 die nach der SEPA-Verordnung erforderlichen technischen Umstellungen vornehmen (z.B. Verwendung der IBAN und des ISO 20022 XML Formats bei elektronischer Einlieferung). Dadurch wird eine durchgängige vollautomatisierte Verarbeitung des Zahlungsprozesses ermöglicht, bei dem keine erneute Dateneingabe oder manuelle Eingriffe notwendig sind. Im Rahmen dieses Vortrages wird die Umstellung des inländischen und europäischen Zahlungsverkehrs auf SEPA (Single Euro Payments Area) umfangreich thematisiert. Diese Neuerung betrifft Rechtsanwälte wie Mandanten gleichermaßen. Dieses Seminar richtet sich somit an alle Kolleginnen und Kollegen, die mit dem Thema in Berührung stehen.Der Referent, Herr Marc Prömper ist Leiter der Spezialberatung zum Zahlungsverkehr West der Deutschen Bank in Köln. Er ist mit den Neuerungen zur Nutzung von SEPA bestens vertraut und wird im Rahmen seines Vortrages auf die Veränderungen aufmerksam machen. Begleitet wird er von Herrn Christian Bernsmann, Direktor und Leiter Freie Berufe in Köln.

inSolvenzrecht

Die zweite Stufe zündet - Neue Wege (und Hürden) für die Entschuldung natürlicher Personen in der Insolvenz

Bank- und kapitalmarktrecht

Die Umstellung des inländischen und europäischen zahlungsverkehrs auf SEPA (Single Euro Payments Area)

Es lädt ein: Ausschuss Insolvenzrecht

Datum:Montag, 07. Oktober 201318.00 - 20.00 Uhr

Ort:Köln Marriott HotelJohannisstraße 76-8050667 Köln

Es laden ein: KAV, Ausschuss Bank- und Kapitalmarktrecht

Datum:Dienstag, 08. Oktober 201318.00 - 20.00 Uhr

Ort:Hopper TagungszentrumBrüsseler Straße 2650674 Köln

Referent:RA André Dobiey, Köln

Referenten:Marc Prömper, Leiter Spezialberatung Zahlungsverkehr West, Deutsche Bank AG, KölnChristian Bernsmann, Direktor und Leiter Freie Berufe, Deutsche Bank AG, Köln

Kostenbeitrag: € 40,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 47,60 ). Eine Teilnahmebescheinigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.Parkhinweis: Das Hotel verfügt über eine Hotelgarage (Selbstzahler). Zudem befindet sich das Parkhaus Köln Triadem (Selbstzahler) direkt neben dem Hotel.

Kostenbeitrag: € 40,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 47,60 ). Eine Teilnahmebestätigung wird für 2 Std. erteilt.Parkhinweis: Das Hopper Tagungszentrum verfügt über wenige Parkplätze (Selbstzahler). Alternativ befinden sich die Parkhäuser Am Rudolfplatz - (unterhalb des Barceló Hotels - Selbstzahler) und auf der Schaafenstraße (Sparkasse KölnBonn - Selbstzahler) in kurzer Laufweite.

1919K AV MIT TEILUNGEN | AUSGABE 3 | JUNI 2013

Jeder eröffnet heutzutage bei unzähligen Onlinediensten mit wenigen Mausklicks seine Benutzerkonten, verbreitet Daten in sozialen Netzwerken und schreibt eMails; man twittert, nutzt Dienste wie WhatsApp oder Skype und betreibt eine eigene Homepage. Dieser im Todesfall entstehende „Digitale Nachlass“ muss von den Hinterbliebenen gesichtet und verwaltet werden. Kein einfaches Unterfangen, gerade wenn die Daten in der „Cloud“ liegen und Benutzerkonten bei im Ausland ansässigen Anbietern bestehen. Schleifen lassen sollten die Hinterbliebenen dies dennoch nicht, denn im Rahmen der Universalsukzession gehen bekanntlich alle Rechte und Pflichten auf den oder die Erben über. Und im virtuellen Postfach können schließlich noch elektronisch übermittelte Rechnungen liegen oder über einen noch erreichbaren Shop weitere Bestellungen eingehen.Das Seminar soll deshalb einen Überblick über problematische Rechtsfragen geben und mögliche Vorgehensweisen skizzieren. Ebenfalls wird dargestellt, wie bekannte Provider wie Google und Co mit dem digitalen Nachlass umgehen. Die Referentin, Frau Kollegin Gudrun Hörster-Metzdorf, ist seit 1980 als Rechtsanwältin im Kölner Süden tätig. Sie ist Fachanwältin für Erbrecht und Familienrecht. Herr Kollege Oliver Hörster ist seit 2006 als Rechtsanwalt in Köln mit dem Tätigkeitsschwerpunkt IT-Recht niedergelassen. Schon während seines Studiums hat er sich mit der Schnittstelle zwischen IT und Recht beschäftigt und z.B. eine Software zur Ermittlung von Rechtsverletzungen in sog. Internettauschbörsen entwickelt.

Der 6. Zivilsenat bestimmt durch seine Rechtsprechung die Art und Weise der Unfallschadenregulierung. Der Referent erläutert die aktuelle Rechtsprechung zum Total- und Reparaturschaden sowie zu den weiteren Schadenspositionen wie Mietwagen, Nutzungsausfallentschädigung, Sachverständigengebühren, Anwaltskosten etc.. Er geht dabei auf umsatzsteuerrechtliche Fragestellungen durch die aktuelle Rechtsprechung ebenso ein wie auf aktuelle Entscheidungen beim Personenschadensrecht. Herr Kollege Rolf-Helmut Becker ist Fachanwalt für Versicherungs- und Verkehrsrecht sowie Partner einer Kanzlei in Bergneustadt. Er ist deutschlandweit als Referent im Verkehrsrecht tätig und beschäftigt sich ausschließlich mit verkehrs- und versicherungsrechtlichen Mandaten.

erBrecht

Digitaler Nachlass - Ableben in zeiten des Internets

verkehrSrecht

Die Rechtsprechung des 6. zivilsenates des bGH zur Unfallschadenregulierung

Es lädt ein: Ausschuss Erbrecht

Es lädt ein: Ausschuss Verkehrsrecht

Datum:Donnerstag, 10. Oktober 201318.00 - 20.00 Uhr

Ort:Hopper TagungszentrumBrüsseler Straße 2650674 Köln

Referenten:RAin Gudrun Hörster-Metzdorf,RA Oliver Hörster,beide Köln

Referent:RA Rolf-Helmut Becker, Bergneustadt

Kostenbeitrag: € 40,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 47,60 ). Eine Teilnahmebescheinigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.Parkhinweis: Das Hopper Tagungszentrum verfügt über wenige Parkplätze (Selbstzahler). Alternativ befinden sich die Parkhäuser Am Rudolfplatz - (unterhalb des Barceló Hotels - Selbstzahler) und auf der Schaafenstraße (Sparkasse KölnBonn - Selbstzahler) in kurzer Laufweite.

Kostenbeitrag: € 40,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 47,60 ). Eine Teilnahmebescheinigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.Parkhinweis: Das Hopper Tagungszentrum verfügt über wenige Parkplätze (Selbstzahler). Alternativ befinden sich die Parkhäuser Am Rudolfplatz - (unterhalb des Barceló Hotels - Selbstzahler) und auf der Schaafenstraße (Sparkasse KölnBonn - Selbstzahler) in kurzer Laufweite.

Ort:Hopper TagungszentrumBrüsseler Straße 2650674 Köln

Datum:Mittwoch, 09. Oktober 201318.00 - 20.00 Uhr

RA Rolf-Helmut Becker

2020

Seminare

Anmeldung online unter: www.kav-seminare.de oder über die KAV-geSchäftSStelle

Das diesjährige Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz behandelt aktuelle Probleme im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes. Es richtet sich an Fachanwälte/innen, aber natürlich auch an alle am Grünen Bereich interessierten Kolleginnen oder Kollegen. Am Freitag berichtet Herr Richter am LG Düsseldorf Dr. Tilman Büttner zu ausgewählten Fragen des Patentrechts. Im Anschluss wird Herr Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer vom Institut für Medienrecht und Kommunikation der Universität zu Köln auf aktuelle Probleme des Urheberrechts eingehen. Am Samstag referiert zunächst Herr Vors. Richter am LG Köln Dieter Kehl zum Thema „Wettbewerbsrechtliche Verfahrenspraxis“. Im Anschluss an die Mittagspause wird dann Frau Kollegin Dr. Martina Taxhet zum Heilmittelwerbegesetz referieren bevor Herr Kollege Dr. Ruben Hofmann die Buttonlösung, Linkhaftung und andere Fallstricke des Internets erläutern wird.

Der Insolvenzverwalter macht ja ohnehin, was er will. Dieser Eindruck herrscht vor bei vielen ungesicherten Insolvenzgläubigern, die nach ihrer Forderungsanmeldung lange auf die Ausschüttung ihrer Insolvenzquote warten. Durch eine Beteiligung an einem Gläubigerausschuss und insbesondere dem „neuen“ vorläufigen Gläubigerausschuss hat der Gläubiger jedoch sehr effektive Möglichkeiten zu Überwachung und Einflussnahme. Ein vorläufiger Gläubigerausschuss kann sogar die Auswahl des (vorläufigen) Insolvenzverwalters steuern. Der anwaltliche Berater sollte diesen weitgehend neuen Handlungsspielraum der Mandanten jedenfalls in Grundzügen kennen. Die Forderungsanmeldung muss daher nicht der letzte Schritt im Lebenszyklus eines Mandates sein. Herr Kollege Dr. Franz Zilkens ist Partner einer Kölner Insolvenzverwalterkanzlei. Neben seiner Tätigkeit in der Insolvenzverwaltung beschäftigt er sich seit vielen Jahren wissenschaftlich mit verschiedenen Aspekten des Insolvenzrechts und berät Mitglieder von Gläubigerausschüssen.

Gegenstand des Vortrages sind praxisrelevante Fragen der Erbschaft- und Schenkungssteuer bei Übergang von Gesellschaftsbeteiligungen durch Erbfolge oder durch Schenkung unter Lebenden, insbesondere Fragen der erbschaft- und schenkungssteuerrechtlichen Begünstigungen bei Übergang von Betriebsvermögen gemäß §§ 13 a, 13 b ErbStG unter Berücksichtigung der aktuellen rechtlichen Situation nach der Erbschaftsteuerreform, den aktuellen Aussagen der Finanzverwaltung und den Erbschaftsteuerrichtlinien 2011 sowie der Entwicklung nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Herr Kollege Dr. Randolf Mohr ist Fachanwalt für Steuerrecht und Partner einer in Köln ansässigen Rechtsanwälte Partnerschaft.

GewerBlicher rechtSSchutz

Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz

inSolvenzrecht

Gläubigereinfluss durch den Gläubigerausschuss

GeSellSchaftSrecht, Steuerrecht

Erbschaft- und schenkungssteuerrechtliche Probleme bei übertragung vonGesellschaftsanteilen

Es lädt ein: Ausschuss Gewerblicher Rechtsschutz

Datum:Freitag, 11. Oktober 2013, 16.00 - 20.15 UhrSamstag, 12. Oktober 2013, 09.00 - 16.15 Uhr

Es lädt ein: Ausschuss Insolvenzrecht

Datum:Montag, 14. Oktober 201318.00 - 20.00 Uhr

Es laden ein: Arbeitskreis Gesellschaftsrecht, Ausschuss Steuerrecht

Datum:Montag, 14. Oktober 201318.00 - 20.00 Uhr

Referent:RA Dr. Franz Zilkens, Köln

Referent:RA Dr. Randolf Mohr, Köln

Teilnahmebetrag: € 215,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 255,85) inkl. Mineralwasser im Tagungsraum, Kaffeepausen und Mittagsimbiss. Eine Teilnahmebescheinigung laut § 15 FAO wird für 10 Stunden erteilt.Parkhinweis: Das Hotel verfügt über ein Parkhaus (Selbstzahler) mit Zufahrt (via Lift) auf der Rückseite. Die Zufahrt zum Parkhaus Groß St. Martin (Selbstzahler) liegt direkt neben dem Hotel.

Kostenbeitrag: € 40,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 47,60 ). Eine Teilnahmebescheinigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.Parkhinweis: Das Parkhaus im Saturnhochhaus / Backsteingebäude des Hotels (Selbstzahler) ist durchgehend geöffnet. Das Parkhaus im neuen Saturngebäude schließt um 20.00 Uhr.

Kostenbeitrag: € 40,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 47,60 ). Eine Teilnahmebescheinigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.Parkhinweis: Das Hopper Tagungszentrum verfügt über wenige Parkplätze (Selbstzahler). Alternativ befinden sich die Parkhäuser Am Rudolfplatz - (Unterhalb des Barcelo Hotels - Selbstzahler) und auf der Schaafenstraße (Sparkasse KölnBonn - Selbstzahler) in kurzer Laufweite.

RA Dr. Franz Zilkens

RA Dr. Randolf Mohr

Referenten:Richter am LG Düsseldorf Dr. Tilman BüttnerProf. Dr. Karl-Nikolaus Peifer, Institut für Medienrecht und Kommunikation der Universität zu KölnVorsitzender Richter am LG Köln Dieter Kehl,RAin Dr. Martina Taxhet, KölnRA Dr. Ruben Hofmann, Köln

Ort:MGallery Hotel Mondial am Dom CologneKurt-Hackenberg-Platz 150667 Köln

Ort:Azimut Hotel Cologne City CenterHansaring 9750670 Köln

Ort:Hopper TagungszentrumBrüsseler Straße 2650674 Köln

2121K AV MIT TEILUNGEN | AUSGABE 3 | JUNI 2013

Als Fortsetzung des am 08. Oktober 2013 angebotenen Seminars widmet sich diese Veranstaltung folgenden Themenpunkten: Forderungspfändung, Arbeitslohn, Auswertung von Gehaltsbescheinigungen, Pfändungsschutzkonto, Pfändung sonstiger Rechte, einstweiliger Rechtsschutz, Rechtsbehelfe und Rechtsmittel. Herr Kollege Dr. Ulrich Prutsch ist stellvertretender Vorsitzender des KAV und langjähriger Referent in Seminaren für die Anwaltschaft und die Kanzleimitarbeiter. Er ist Autor der Fachkundebücher „Grundlagen im Kosten und Vergütungsrecht“ in der 2. Auflage 2011, „Kanzleiorganisation, Verfahrensrecht, Zwangsvollstreckung“ 2. Auflage 2009 und Verfasser des Skriptums „RVG“, herausgegeben von der Rechtsanwaltskammer Köln in der 9. Auflage 2012.

mitarBeiterSeminare, kanzleimanaGement

Mitarbeiterseminar: zwangsvollstreckung IIEs laden ein: KAV, Kanzleimanagement

Datum:Dienstag, 15. Oktober 201317.00 - 20.15 Uhr

Ort:Hopper TagungszentrumBrüsseler Straße 2650674 Köln

Referent:RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln

Kostenbeitrag: € 60,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 71,40 ). Auszubildende: € 45,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 53,55). Eine Teilnahmebestätigung wird erteilt.Parkhinweis: Das Hopper Tagungszentrum verfügt über wenige Parkplätze (Selbstzahler). Alternativ befinden sich die Parkhäuser Am Rudolfplatz - (unterhalb des Barceló Hotels - Selbstzahler) und auf der Schaafenstraße (Sparkasse KölnBonn - Selbstzahler) in kurzer Laufweite.

Bei diesem Vortrag handelt es sich um ein Grundlagenseminar. So werden verschiedene Markenformen vorgestellt, es werden Fragen der Verwechslungsgefahr besprochen, Tipps zu Recherchemöglichkeiten gegeben, auf die Kollision von Marken mit Internetdomains hingewiesen und typische Fallstricke anhand von vielen Beispielen aufgezeigt. Der Referent, Herr Kollege Christian Weil, ist selbständiger Rechtsanwalt, Mitgründer und Partner einer Patent- und Rechtsanwaltskanzlei in Köln. Er arbeitet seit 1999 selbständig mit den Tätigkeitsschwerpunkten Marken-, Wettbewerbs-, Internet-, Patent-, Geschmacksmuster- sowie Urheberrecht, ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Mitglied des KAV-Ausschusses Gewerblicher Rechtsschutz.

GewerBlicher rechtSSchutz, JunGe anwälte

basic-Seminar: Einführung in das MarkenrechtEs laden ein: Ausschuss Gewerblicher Rechtsschutz, Ausschuss Junge Anwälte

Datum:Mittwoch, 16. Oktober 201317.30 - 19.30 Uhr

Neuer Veranstaltungsort: Landgericht KölnRaum 1509Luxemburger Straße 10150939 Köln

Referent:RA Christian Weil, Köln

Kostenbeitrag: € 40,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 47,60 ). Eine Teilnahmebescheinigung wird erteilt.Parkhinweis: Kostenfreie Parkplätze stehen auf dem Anwaltsparkplatz sowie im Justizparkhaus hinter dem Justizgebäude bis spätestens 20.00 Uhr zur Verfügung.

RA Christian Weil

Auch in diesem Jahr bietet der Ausschuss Versicherungsrecht des KAV wieder eine 10-Stunden-Fortbildung mit namhaften Referenten an. Behandelt werden diesmal folgende Themen: Haftpflichtversicherung, Vorvertragliche Anzeigepflichten, Aktuelle Entwicklungen, Unfallversicherung, Aktuelle Themen aus dem Recht der privaten Krankenversicherung, D&O-Versicherung: Theorie und Praxis.Die Referenten des 4. Kölner Versicherungsrechtstages des KAV sind Herr Prof. Dr. Peter Schimikowski vom Institut für Versicherungswesen der Fachhochschule Köln, Herr Prof. Dr. Christian Rolfs vom Institut für Versicherungsrecht der Universität zu Köln sowie die Herren Kollegen Dr. Markus Sauer von der Central Krankenversicherung, Dr. Markus Jacob und Franz M. Held von der VOV GmbH, allesamt aus Köln.

verSicherunGSrecht

4. Kölner Versicherungsrechtstag des KAVEs lädt ein: Ausschuss Versicherungsrecht

Datum:Freitag, 08. November 201308.15 - 20.25 Uhr

Teilnahmebetrag: € 215,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 255,85) inkl. Mineralwasser im Tagungsraum, Kaffeepausen und Mittagsimbiss. Eine Teilnahmebescheinigung laut § 15 FAO wird für 10 Stunden erteilt.Parkhinweis: Das Hotel verfügt über ein Parkhaus (Selbstzahler). Zudem befindet sich ein öffentliches Parkhaus (Selbstzahler) mit Zufahrt auf der Magnusstraße in kurzer Laufweite.

Referenten:Prof. Dr. Peter Schimikowski, Institut für Versicherungswesen, Fachhochschule Köln, Prof. Dr. Christian Rolfs, Institut für Versicherungsrecht, Universität zu Köln, RA Dr. Markus Jacob, KölnRA Dr. Markus Sauer, Central Krankenversicherung, Köln, RA Franz M. Held, VOV GmbH, Köln

Ort:Pullman Cologne HotelHelenenstraße 1450667 Köln

2222

Seminare

Anmeldung online unter: www.kav-seminare.de oder über die KAV-geSchäftSStelle

Im Rahmen der diesjährigen Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht wird zunächst das Thema Krankheit im Arbeitsverhältnis (Einstellung, Anzeige- und Nachweispflichten, Entgeltfortzahlung, Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit) behandelt. Im Anschluss wird die Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigung, Befristung, Aufhebungsvertrag) thematisiert. Am Samstag widmen sich die Referenten dem aktuellen BetrVG sowie dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).Die Referenten der diesjährigen Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht sind Frau Richterin am ArbG Köln Dr. Brigitta Liebscher, Herr Präsident des LAG Brandenburg a.D. Dr. Hans Friedrich Eisemann sowie Herr Richter am ArbG Köln (zurzeit wissenschaftlicher Mitarbeiter im 1. Senat des Bundesarbeitsgerichts, Erfurt) Dr. Sebastian Roloff.

Die diesjährige Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht wird am 15. und 16. November 2013 im MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne stattfinden. Die 10-Std. Veranstaltung wird wieder zu aktuellen Themen des Bau- und Architektenrechtes informieren. Zunächst werden am Freitag praxisrelevante Aspekte des selbstständigen Beweisverfahrens (u.a. Präklusion von Einwendungen zwischen Beweisverfahren und Hauptsacheprozess?, Hemmung der Verjährung durch das Beweisverfahren, Abtretung einer Forderung während des Beweisverfahrens - Konsequenzen?, Kostenerstattung allgemein, Erstattung von Privatgutachterkosten, Streitbeitritt im Beweisverfahren) thematisiert. Am Samstag folgen Vorträge zu materiellrechtlichen und prozessualen Problemen bei mehrseitigen Baustreitigkeiten, insbesondere aus der „Sandwichstellung“ des Generalunternehmers (u.a. Durchgriffsfälligkeit und Gleichlauf der Gewährleistungsfristen, Direktzahlungen des Auftraggebers, Vorteilsausgleichung in der Leistungskette, Durchstellen der Vertragsstrafe, Streitverkündung in der Leistungskette und Einbeziehung Dritter in den Rechtsstreit, prozessuale Möglichkeiten der „Abschichtung“ komplexer Bauprozesse) und aktuelle Themen rund um die Dachabdichtung. Die Referenten der Jahresendveranstaltung sind Herr Richter am OLG Köln Thomas Manteufel, Herr Richter am LG Siegen Dr. Mark Seibel, sowie der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige der Handwerkskammer zu Köln für das Dachdecker- und Klempnerhandwerk Herr Matthias F.J. Paffrath.

Im Rahmen der diesjährigen Kölner Mietrechtstage werden die Referenten zu folgenden Themen referieren: Anwaltliche Haftungsfallen im WEG-Recht, Aktuelle Rechtsprechung im WEG-Recht, Sicherungsanordnung und Räumungsverfügung nach dem neuen Mietrecht (praktische Erfahrungen), Aktuelle Fragen und Rechtsprechungsübersicht zum Gewerbemietrecht, Aktuelle Fragen und Rechtssprechungsübersicht zum Mietrecht, Die Vollstreckung nach der ZPO-Reform, praktische Erfahrung, Schiedsgerichtverfahren und andere Klauseln in der Teilungserklärung.Die diesjährigen Referenten der Kölner Mietrechtstage sind unter anderem Herr Richter am AG Köln Albert Tabor, Frau Kollegin Daniela Scheuer und die Herren Kollegen Paul M. Kiss sowie Wilfried J. Köhler.

arBeitSrecht

Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht

Bau- und architektenrecht

Jahresendveranstaltung im bau- und Architektenrecht

miet- und weG-recht

Kölner Mietrechtstage 2013

Es lädt ein: Ausschuss Arbeitsrecht

Datum:Freitag, 08. November 2013, 16.00 Uhr - 20.15 UhrSamstag, 09. November 2013, 09.30 Uhr - 17.00 Uhr

Es lädt ein: Ausschuss Bau- und Architektenrecht

Datum:Freitag, 15. November 2013, 15.30 - 20.00 UhrSamstag, 16. November 2013, 08.30 - 16.00 Uhr

Es lädt ein: Ausschuss Miet- und WEG-Recht

Datum:Freitag, 29. November 2013, 15.00 Uhr - 19.15 UhrSamstag, 30. November 2013, 08.30 Uhr - 16.00 Uhr

Teilnahmebetrag: € 215,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 255,85) inkl. Kaffeepausen und Mittagsimbiss am Samstag. Eine Teilnahmebescheinigung laut § 15 FAO wird für 10 Stunden erteilt.Parkhinweis: Das Hotel verfügt über ein Parkhaus (Selbstzahler). Zudem befindet sich ein öffentliches Parkhaus (Selbstzahler) mit Zufahrt auf der Magnusstraße in kurzer Laufweite.

Teilnahmebetrag: € 215,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 255,85) inkl. Mineralwasser im Tagungsraum, Kaffeepausen und Mittagsimbiss am Samstag. Eine Teilnahmebescheinigung laut § 15 FAO wird für 10 Stunden erteilt.Parkhinweis: Das Hotel verfügt über ein Parkhaus (Selbstzahler) mit Zufahrt (via Lift) auf der Rückseite. Die Zufahrt zum Parkhaus Groß St. Martin (Selbstzahler) liegt direkt neben dem Hotel.

Teilnahmebetrag: € 215,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 255,85) inkl. Kaffeepausen und Mittagsimbiss am Samstag. Eine Teilnahmebescheinigung laut § 15 FAO wird für 10 Stunden erteilt.Parkhinweis: Das Hotel bietet Parkservice in der öffentlichen Hoteltiefgarage (Selbstzahler) sowie auf den Stellplätzen vor dem Haus (Selbstzahler) an. Die Anfahrt erfolgt über das Kennedy-Ufer.

Referenten:Richterin am ArbG Köln Dr. Brigitta Liebscher,Präsident des LAG Brandenburg a.D. Dr. Hans Friedrich Eisemann, KölnRichter am ArbG Köln (zurzeit wissenschaftlicher Mitarbeiter im 1. Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfurt) Dr. Sebastian Roloff

Referenten:Richter am OLG Köln Thomas Manteufel, Richter am LG Siegen Dr. Mark Seibel,Matthias F.J. Paffrath, Sachverständiger der Handwerkskammer zu Köln

Referenten:Richter am AG Köln Albert Tabor, RAin Daniela Scheuer, Köln, RA Paul M. Kiss, Köln, RA Wilfried J. Köhler, Köln, n.n.

Neuer Veranstaltungsort: Pullman Cologne HotelHelenenstraße 1450667 Köln

Ort:MGallery Hotel Mondial am Dom CologneKurt-Hackenberg-Platz 150667 Köln

Neuer Veranstaltungsort: Hyatt Regency CologneKennedy-Ufer 2a50679 Köln

2323K AV MIT TEILUNGEN | AUSGABE 3 | JUNI 2013

13.-14. September 2013 Herbstseminar im Familienrecht (Achtung - Neuer Termin) s. S. 15 MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne

11.-12. Oktober 2013 Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz s. S. 21 MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne

08. November 2013 4. Kölner Versicherungsrechtstag des KAV s. S. 22 Pullman Cologne Hotel

08.-09. November 2013 Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht (Achtung - Neuer Ort) s. S. 23 Pullman Cologne Hotel

15.-16. November 2013 Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht s. S. 23 MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne

29.-30. November 2013 Kölner Mietrechtstage (Achtung - Neuer Ort) s. S. 23 Hyatt Regency Cologne

Auch in diesem Jahr bietet der Kölner Anwaltverein folgende Veranstaltungen mit jeweils 10-Fortbildungsstunden im Sinne des § 15 FAO an:

Fachanwaltslehrgänge 2013

Ab September 2013 werden wieder zwei Fachanwaltslehrgänge unter der Regie des KAV in Kooperation mit der Kölner Forschungsstelle für Medien-recht der Fachhochschule Köln realisiert. Somit beginnt bereits am 20. Sep-tember 2013 der Fachanwaltslehrgang Urheber- und Medienrecht sowie am 11. Oktober der Fachanwaltslehrgang Informationstechnologierecht. Diese zweisemestrigen Fachanwaltskurse erfolgen jährlich zum Winterse-mester und umfassen die nach § 4 Abs. 1 FAO erforderlichen Zeitstunden. Sie sind zugleich Module des parallel an der FH Köln angebotenen Mas-terstudiengangs „Medienrecht und Medienwirtschaft (LL.M.)“ (mit maximal 25 Teilnehmern) und können unabhängig vom Studiengang belegt werden.

Beide Kurse beinhalten vier Klausuren. Der Kostenbeitrag für die Lehrgänge beträgt jeweils € 1.500,00 zzgl. € 285,00 MwSt. (€ 1.785,00) an regulären Gebühren. Für Berufsanfänger/innen werden Sonderkonditionen angeboten. Genaue Informationen zu den aktuellen Fachanwaltslehrgängen des KAV erhalten Sie unter www.fachanwaltslehrgang-koeln.de. Dort finden Sie auch das entsprechende Anmeldeformular.

Für Fragen und Anregungen steht Ihnen Herr Martin V. Sampedra-no Gonzalez telefonisch unter 0221-285602-18 sowie per Email unter: [email protected] sehr gerne zur Verfügung.

2424

Seminare

Anmeldung online unter: www.kav-seminare.de oder über die KAV-geSchäftSStelle

Fortiter in re, suaviter in modo…hart in der Sache, sanft im Umgang

„Mediation - Du willst es doch auch“

Sicherlich ist es Ihnen in Ihrem Berufs- aber auch Privatleben schon häufig vorgekommen, dass Sie sich über sich selbst geärgert haben. Grund war, dass Sie gefühlt nicht alle Ihnen zu Gebote stehenden Möglichkeiten ausge-schöpft haben, einen Rechtsstreit, sei es im vorgerichtlichen oder gericht-lichen Verfahren zu Ihrer Zufriedenheit und dem Wohl Ihres Mandanten zu beendigen; gleiches gilt für Ihr privates Umfeld, ärgerliche Auseinanderset-zungen bis hin zum Familienstreit oder der Beendigung einer langjährigen Freundschaft. Sie werden vielleicht einwenden, dass dies das Leben mit sich bringt. Dagegen zu halten ist jedoch, dass es häufig dazu nicht hätte kom-men müssen, wenn Sie geeignete Streitvermeidungs- oder Beseitigungs-möglichkeiten zur Hand gehabt hätten. Menschen sind kompliziert und ver-schieden, ihre Beweggründe in Konfliktsituationen häufig nur schwerlich zu verstehen. Müssen wir jetzt zusätzlich Psychologie studieren, um ein Mandat zu bearbeiten? Braucht unser Berufszweig eine Couch oder gar Duftkerzen im Besprechungsraum? Was ist mit all dem theoretischen und praktischen Wissen, das wir uns über Jahre in Studium, Referendarzeit, beruflicher Er-fahrung, Fortbildungsveranstaltungen und co. angeeignet haben? Alles für die Katz auf dem Weg zu einer völlig neuen Anwaltsdefinition?Nein, sicher nicht. Die Mediationstechniken geben dem modernen Rechts-anwalt jedoch ein zusätzliches Werkzeug - quasi eine App - an und in die Hand, welches ihn befähigen kann, die hinter einem Rechtsstreit eigentlich brodelnden Interessen der Parteien mit diesen gemeinsam zu erarbeiten und von dem jeweiligen Kontrahenten als Person zu abstrahieren. Was dem Hobbygärtner seit Jahrhunderten klar ist, leuchtet dem Juristen seit einigen Jahren nun ebenfalls ein…Unkraut vergeht nur, wenn es an der Wurzel ge-packt wird. Ein hübscher überirdischer Schnitt kann zwar einen Rechtsstreit beenden, nicht aber genügen, um Konflikte nachhaltig und zufriedenstellend zu lösen.

Wir - 17 Kolleginnen und Kollegen (14 Damen, drei Herren!) ha-ben sich genau von diesen Überlegungen leiten lassen und ha-ben an dem ersten, vom Kölner Anwaltverein initiierten, insgesamt 160-stündigen Meditationslehrgang teilgenommen. Unter sach- und

fachkundiger Leitung der Kollegen Andrea Wegner-Katzenstein und Christoph Bubert ist die Ausbildungsgruppe nach anfänglich kritischer, durchaus auch distanzierter Betrachtung zu begeisterten Befürwortern der Ausbildung der Anwaltmediation geworden. Die für den ein oder anderen zunächst überraschend klare Struktur des Mediationsverfahrens ist insoweit ebenso hilfreich gewesen wie die überzeugende Botschaft der Haupt- sowie Gastdozenten, welche seit vielen Jahren mediativ tätig sind. Regelmäßige Rollenspiele, Stressübungen und vielfältige anderweitige, psychische He-rausforderungen haben uns nach anfänglicher Verwunderung in die Lage versetzt, unseren beruflichen und alltäglichen Weg etwas gelassener, souve-räner und konfliktvermeidender zu beschreiten als wir dies bisher gewohnt waren. Jedenfalls wird dies so von allen Teilnehmern der Ausbildungsgruppe bestätigt.

Außergewöhnlich und schön ist es auch, zu erleben, dass eine Gruppe von Kolleginnen und Kollegen, die sich bisher überhaupt nicht oder nur von gele-gentlichen beruflichen Begegnungen her bekannt war, zu einer verschwore-nen Gemeinschaft gewachsen ist. Wir haben uns versprochen, dies auch in Zukunft beizubehalten. Sie werden noch von uns hören!

Seien Sie also nicht überrascht, wenn Sie zukünftig vermehrt von Kollegin-nen und Kollegen angesprochen werden mit dem Ziel, eine häufig leider auch emotional sehr aufgeladene, rechtliche Auseinandersetzung im Wege einer Mediation zu schlichten zu versuchen. Aufgrund der Möglichkeit, mit einem zusätzlichen juristisch und zwischenmenschlich hilfreichen Werkzeug zu Pudels Kern vorzudringen sowie auch bereits wegen der Chancengleich-heit empfehlen wir Ihnen, selbst eine Ausbildung zum Anwaltmediator zu machen. Dies ermöglicht sicherlich Ihr KAV, der die Zeichen der Zeit erkannt hat und daher schon im Herbst diesen Jahres einen weiteren Lehrgang anbietet. Es ist insoweit auch unerheblich, ob man klassisch als Mediator arbeiten oder vielleicht ein unverzichtbares Tool für die klassische Anwalts-tätigkeit hinzugewinnen möchte.

2525K AV MIT TEILUNGEN | AUSGABE 3 | JUNI 2013

Am 22. November 2013 findet zum dritten Mal die GALA KÖLNER JURISTEN in der Wolkenburg statt. Die GALA reiht sich damit ein in eine lange Tradition von Juristenfesten, die vom Kölner Anwaltverein organisiert werden. Bis zu den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts veranstaltete der Kölner Anwalt-verein nur für seine Mitglieder diese gesellschaftlichen Abende.

Mehr und mehr wollten die Partnerinnen und Partner der Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft, Justiz und Verwaltung, Universität und der privaten Wirtschaft teilnehmen. Daraus entwickelte sich der Ball Kölner Juristen. Dieser Ball erlebte in den 1980er Jahren mit teilweise über 1.200 Gästen eine beispielslose Erfolgsgeschichte. Eine ganz besonde-re Atmosphäre bot das Ballereignis stets dann, wenn es im historischen Treppenhaus des Oberlandesgerichts zu Köln am Reichenspergerplatz stattfand.

Neben den Gästen aus der Kölner Region folgten viele ausländische Kol-leginnen und Kollegen der befreundeten Anwaltsorganisationen und An-waltskammern den Einladungen. Sie kamen und kommen aus Orten der Benelux-Länder, Frankreich, Großbritannien und Irland, später aber auch aus Ländern wie Italien, Kroatien, Norwegen, Polen, Spanien und Tschechi-en, die vor dem Ball traditionell zu einem festlichen Abendessen eingeladen wurden.

Im Wandel der Zeit änderte sich die Form der Veranstaltung zu einer ADVO-night. Das festliche Abendessen wurde zum ADVOdinner und der Ball zur AD-VOparty speziell für die jungen Kolleginnen und Kollegen in der besonderen Atmosphäre des Theaters am Tanzbrunnen.

In diesem Jahr haben wir nach den großen Erfolgen der beiden letzten Jahre erneut die Wolkenburg für die GALA KÖLNER JURISTEN gewählt. Das tradi-tionelle Ballhaus ist der räumliche Mittelpunkt vieler festlicher Veranstaltun-gen in Köln. Die vorweihnachtliche Dekoration von außen und innen erweckt bereits bei dem Betreten der alten Klosteranlage das Verlangen auf einen exklusiven Abend.

Die GALA KÖLNER JURISTEN beginnt um 17.30 Uhr mit einem Empfang. Um 18.30 Uhr wird das Dinner serviert. Während der kulinarischen Reise unter der Regie der beiden Chefköche Michael Schwiperich und Peter Golla werden die Gäste von Martin Sasse auf dem Piano unterhalten. Im Anschluss an das Dinner wird um 20.30 Uhr die Band „Heavens Club“ mit klassischer Tanzmu-sik aufspielen. Als weiteres Highlight steht der stimmungsvolle Auftritt der Tanzgruppe „Samba do Brasil by Carlinhos Bata“ auf dem Programm, die mit ihren beeindruckenden Kostümen zu lateinamerikanischen Rhythmen für Begeisterung sorgen werden.

Die pauschale Preisgestaltung lässt den festlichen Abend mit Begleitung oder mit mehreren eigenen Gästen leicht kalkulieren. Höhere Kosten ent-stehen nicht.

Der Galapreis von € 119,00 pro Person beinhaltet den Emp-fang, die Programmpunkte, das Dinner und alle ausge-wählten Getränke bis 02.30 Uhr inklusive eines Mitternachtsimbisses. Die Gäste ohne Teilnahme am Dinner zahlen den Ballpreis von € 59,00 pro Person einschließ-lich aller Programmpunkte, Getränke bis 02.30 Uhr und dem Mitternachtsimbiss.

Das Interesse ist groß. Reservieren Sie frühzeitig. Buchungen sind bis zum 30. Oktober 2013 per Anmeldeformular (siehe Seite 38), per Email, Fax,

GALA KÖLNER JURISTEN am 22. November 2013 in der Wolkenburg

am 22. November 2013 in der Wolkenburg

Brief oder persönlich in der Geschäftsstelle des KAV möglich. Die Anzahl der Plätze für Dinner & Ball ist beschränkt.

Kommen Sie gemeinsam mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner, Geschäfts-freunden und Mandanten im Kreise Ihrer Kolleginnen und Kollegen

auf die festliche GALA KÖLNER JURISTEN - WIR SEHEN UNS am 22. November 2013 in der Wolkenburg.

BERUFSBEGLEITENDE ZUSATZAUSBILDUNG ZUM/R ANWALTMEDIATOR/IN NEUE TERMINE - NEUER VERANSTALTUNGSORT - AB SOFORT BUCHBAR - LIMITIERTE TEILNAHMEPLÄTZE

Nach dem großen Erfolg der im September 2012 erstmals gestarteten berufsbegleitenden Zusatzausbildung zum/r Anwaltmediator/in, bietet der KAV, mit

Start am 18. Oktober 2013 den nun zweiten Kurs dieser Art an. Ziel dieser Zusatzausbildung ist es, die Teilnehmenden zu qualifizieren, selbstverantwortete

Mediationsprozesse zu leiten und lösungsorientierte Kommunikation im eigenen Arbeitsfeld einzusetzen. Anwaltmediatoren/innen unterstützen dabei die

betroffenen Parteien, ihre eigentlichen Interessen herauszufinden. Sie fördern die unterbrochene Kommunikation der Streitenden und helfen ihnen - anhand

erlernter Fragetechniken - die Motive des Konfliktes herauszuarbeiten. Inhalt und Umfang der Mediationsausbildung beim KAV entsprechen den

Anforderungen des Mediationsgesetzes. Der Gesetzgeber möchte u.a. die Konfliktlösung in die Selbstverantwortung der Parteien legen und gleichzeitig die

Gerichte entlasten. Die Zusatzausbildung wird berufsbegleitend in acht Blöcken, jeweils freitags/samstags durchgeführt. Sie umfasst insgesamt

120 Zeitstunden zuzüglich 40 Stunden Intervision in Kleingruppen zwischen den Präsenzseminaren. Die Seminare haben Workshopcharakter:

Wissen und Erfahrungen werden gemeinsam zusammengetragen, diskutiert und ausgewertet. Das Arbeiten an Fallbeispielen sowie Rollenspiele sind u.a.

integrale Bestandteile, um verschiedene Kommunikations- und Verhandlungstechniken zu erlernen. Es werden umfangreiche Seminarunterlagen bzw. Skripte

ausgehändigt. Die letzte Blockveranstaltung endet mit einem Prüfungsgespräch und einem praktischen Prüfungsteil, in dem die erlernten Kompetenzen

überprüft werden. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat des KAV.

AUSBILDUNGSINHALTE SIND U.A.

Grundlagen und Prinzipien der Mediation

Konflikttheoretische Grundlagen

Grundlagen und Kommunikation

Ablauf und Rahmenbedingungen der Mediation

Verhandlungen nach dem Harvard-Konzept

Weitere Verhandlungs- und Kreativitätstechniken

Recht der Mediation

Recht in der Mediation

Rolle und Selbstverständnis des/der Anwaltmediators/in

LEITUNG DER AUSBILDUNG

RAin Andrea Wegner-Katzenstein, KölnMaster of Mediation,

Zertifizierte Mediatorin DGM und DACH

International zertifizierte Mediationstrainerin (DACH)

Schlichterin

RA Christoph Bubert, KölnZertifizierter Mediator DGM und DACH

International zertifizierter Mediations-Supervisor (DACH)

International zertifizierter Mediationstrainer DACH

Zertifizierter Mediator nach den MQ- Standards

Schiedsrichter und Schlichter

Mitglied im Ausschuss Mediation und Konfliktmanagement des KAV

sowie weitere Gastdozenten

PREISE UND KONDITIONEN

Der Kostenbeitrag für den Lehrgang beträgt

€ 3.350,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 636,50) € 3.986,50.

Dieser Preis beinhaltet die folgenden Leistungen:

- Teilnahme an 120 Zeitstunden und 40 Stunden Intervision

- Arbeitsunterlagen und Skriptmaterialien

- Mineralwasser im Tagungsraum

- Kaffeepausen mit Kaffee, Tee und Feingebäck

TERMINE

18.10.-19.10.2013 - 09.00 - 18.00 Uhr

08.11.-09.11.2013 - 09.00 - 18.00 Uhr

13.12.-14.12.2013 - 09.00 - 18.00 Uhr

10.01.-11.01.2014 - 09.00 - 18.00 Uhr

07.02.-08.02.2014 - 09.00 - 18.00 Uhr

07.03.-08.03.2014 - 09.00 - 18.00 Uhr

04.04.-05.04.2014 - 09.00 - 18.00 Uhr

23.05.-24.05.2014 - 09.00 - 18.00 Uhr

VERANSTALTUNGSORT

Die Cologne Academy ist ein privates Lernkolleg, in dem Vorträge,

Seminare und Schulungen für alle Altersgruppen stattfinden. Darüber

hinaus werden die Räumlichkeiten für Tagungen und Events vermietet.

Die „Villa Opfergeldt“ wurde ca. 1900 erbaut und ist mittlerweile eines der

zahlreichen Baudenkmäler des Stadtteils Marienburg. Auf Initiative des

Kölner Industriellen Ernst Leybold wurde der Stadtteil Marienburg ab 1840

als einer der größten geschlossenen Villenvororte Deutschlands geplant

und erschlossen und zählt heute zu den begehrtesten Wohnlagen Kölns.

Die Villa Opfergeldt liegt direkt am Rhein und die meisten Tagungsräume

haben Rheinblick. Bahn- und Bushaltestelle sind 50m entfernt und ein

eigener Parkplatz befindet sich hinter dem Haus. Der Kölner Hauptbahnhof

ist 10 Minuten (4,5 km) und der Flughafen Köln/Bonn 30 Minuten (19 km)

entfernt. Das Gebäude wurde in den letzten Jahren aufwendig saniert und

die Räumlichkeiten befinden sich in einem exzellenten Zustand.

ANMELDUNG

Eine verbindliche Anmeldung zur Teilnahme an diesem Lehrgang können

Sie online unter www.kav-seminare.de tätigen. Bitte beachten Sie, dass

die Anzahl der Teilnahmeplätze limitiert ist.

Für Fragen und Anregungen steht Ihnen Herr Martin V. Sampedrano

Gonzalez telefonisch unter 0221-285602-18 sowie per Email unter:

[email protected] sehr gerne zur Verfügung.

www.anwaltmediator-koeln.de

Anzeige

Am Ende des Tages war deutlich, dass das dies-jährige Motto des Kölner Anwaltstages passender nicht hätte formuliert werden können, denn es war

mit Recht ein erfolgreicher Tag. Im Rahmen dieser vorrangig an Rechtsanwältinnen und Rechtsan-wälte gerichtete Veranstaltung kamen rund 500 Gäste am 23. April 2013 unter anderem in den Genuss kostenfreier Fortbildungsveranstaltungen. Diese wurden in Form von Seminaren, Vorträgen und Workshops, die neue Entwicklungen in den Bereichen Mandantenkommunikation, Marketing,

Kanzleimanagement sowie Aktuelles zu ausge-wählten Rechtsgebieten vermittelten, angeboten. Angeschlossen an das umfangreiche Fortbildungs-programm präsentierten sich die Partner des KAV in Form einer großzügigen Fachausstellung. Hier erhielten die TeilnehmerInnen die Möglichkeit, sich bei den Repräsentanten der vor Ort präsenten Un-ternehmen über die jeweiligen Dienstleistungsan-gebote zu informieren und die damit verbundenen Vorzugskonditionen im Rahmen einer KAV Mit-gliedschaft kennenzulernen. Zu den diesjährigen Ausstellern zählten das Audi Zentrum Bergisch Gladbach, car2go Carsharing, Content Manage-ment AG, DATEV, Deutsche Bank, DKV, e.Consult

AG, Foris AG, HDI, Health City Fitness und mehr, Wolters Kluwer Deutschland, Konica Minolta, Kreissparkasse Köln, Quirin Bank, Sack Medien-gruppe sowie die Hans Soldan GmbH.

„In diesem Jahr richtete sich das Programm des Anwaltstages vor allem an die jungen Rechtsan-wältinnen und Rechtsanwälte“, sagt die Vorsitzen-de des KAV, Frau Kollegin Pia Eckertz-Tybussek im

Anschluss an die Veranstaltung. „Gemeinsam mit dem Ausschuss Junge Anwälte im KAV möchten wir den Berufseinsteigern stets dabei behilflich sein, sich im Alltag auf dem juristischen Parkett zurechtzufinden.“ Sie fügt hinzu: „Der Ausschuss leistete hierbei enorme Arbeit und war auch beim Anwaltstag mit einem eigenen Stand präsent. Die-ser Einsatz wurde belohnt, denn die Teilnahme der jungen Kolleginnen und Kollegen war nie größer.“

Dass die Möglichkeit der direkten Kontaktaufnah-me vor Ort ein großer Pluspunkt ist, bestätigt auch Herr Kollege Marcus Hegelein, der als Sprecher des Ausschusses Junge Anwälte gemeinsam mit seinen Ausschussmitgliedern die Begrüßung und Betreuung der jüngeren Teilnehmer vor Ort über-nommen hatte. „Das Konzept der diesjährigen Veranstaltung wurde von vielen Kolleginnen und Kollegen wahrgenommen“, berichtet er. „Der An-waltstag ist ein wichtiger Termin, der es, egal ob jung oder jünger ermöglicht, den Kontakt zu den übrigen Kolleginnen und Kollegen zu knüpfen und die Vorteile der Mitgliedschaft im KAV vor Ort zu erleben.“

Wie in den beiden Jahren zuvor wurde auch in diesem Jahr ein Gewinnspiel mit attraktiven Preisen angeboten. Der KAV gratuliert folgenden Gewinnern:

Platz 14 x Karten für die Gala Kölner Juristen am 22. November 2013 in der Kölner WolkenburgRAin Gudrun Jacobi-Mühlen, Rösrath

Platz 2Eine Wochenendfahrt in einem eleganten Audi Cabriolet des Audi Zentrums Bergisch GladbachRAin Carmen Grebe, Köln

Platz 36 Monate kostenfreies Training bei „HealthCity - Fitness und mehr“RAin Birgitt Faust, Kerpen

Platz 43 Monate kostenfreies Training bei „HealthCity - Fitness und mehr“RA Martin Schalaster, Meckenheim

Plätze 5 - 7Jeweils ein Buchgutschein im Wert von € 150,00 von Wolters Kluwer DeutschlandRAin Jutta Hauptstock, BonnRAin Dagmar Berg, KölnRA Marcus Hegelein, Köln

Platz 8Gutschein für zwei Personen über ein Langschläferfrühstück im Restaurant d.Light des Pullman Cologne HotelsRAin Uta Schlesinger, Köln

Platz 9100-Freifahrminuten von car2goRAin Sibylle Voßbeck, Köln

Im Zuge des angeschlossenen Gewinnspiels der Deutschen Bank haben folgende Kolleginnen und Kollegen jeweils einen iPod Shuffle gewonnen:

RA Rainer Buttron, KölnRAin Pia Eckertz-Tybussek, KölnRA Guido Klein, KölnRA Oliver Niederjohann, Kerpen RAin Monika Geiger, KölnRAin Doris Schüller-Breidenbach, Bergisch Gladbach RA Jörg Weiler, HürthRAin Carmen Azabache Chero de Kambach, Köln RAin Gisela Meissner-Roggen, ErftstadtRAin Jasmin Melcher, Köln

Rund 500 interessierte Juristen folgten am 23. April 2013 der Einladung des Kölner Anwaltvereins (KAV) zum 6. Kölner Anwaltstag ins Pullman Cologne Hotel. Unter dem Motto „Mit Recht Ihr erfolgreicher Tag“ bot die Veranstaltung ein umfangreiches, kostenfreies Fortbildungsprogramm mit einer angeschlossenen Fachausstellung

Ordentliche Mitgliederversammlung des KAV am Dienstag, dem 23. April 2013, Pullman Cologne Hotel

Die sich an den 6. Kölner Anwaltstag anschließende Mitgliederversammlung war auch in diesem Jahr gut besucht. Insgesamt nahmen 198 Kolleginnen und Kollegen teil.

Der Mitgliederversammlung lag folgende Tagesordnung vor, die fristgerecht in den KAV-Mitteilungen 1/2013 veröffentlicht wurde:

1. Jahresbericht der Vorsitzenden

2. Grußwort eines Vertreters der Justiz

3. Kassenbericht

4. Entlastung des Vorstandes

5. Wahl des Kassenprüfers / der Kassenprüferin für das Geschäftsjahr 2013

6. Antrag des Vorstandes auf Erhöhung des Mitgliedsbeitrages ab dem 01.01.2014 von € 215,00 auf € 230,00

7. Antrag des Vorstandes auf Erhebung einer einmaligen Umlage für das Jahr 2013 in Höhe von € 15,00 pro beitragspflichtigem Mitglied

8. Wahlen zum Vorstand

9. Umbenennung des Ausschusses RVG

10. Wahlen von Ausschussmitgliedern

11. Verschiedenes

Die Vorsitzende des KAV, Frau Kollegin Pia Eckertz-Tybussek, eröffnete die Mitglie-derversammlung des KAV um 18.15 Uhr und begrüßte zunächst die Vertreter der Justiz mit Frau Elisabeth Auchter-Mainz, Generalstaatsanwältin Köln, Herrn Helmut Zerbes, Präsident des LG Köln, Herrn Hen-ning Banke, Präsident des AG Köln, Herrn Heiko Manteuffel, Leitender Oberstaats-anwalt Köln, Herrn Dr. Jürgen vom Stein, Präsident des LAG Köln, Herrn Andreas Becker, Vizepräsident des VG Köln, Herrn Dr. Horst-Dieter Fumi, Vizepräsident des FG Köln, Herrn Dr. Nicolai Fabricius, kom-missarischer Direktor des Arbeitsgerichts Köln, Frau Birgit Brandes, stellvertreten-de Direktorin des AG Bergisch Gladbach, Herrn Kollegen Peter Blumenthal, Präsi-dent der RAK Köln, Herrn Kollegen Jürgen Widder, Vorsitzender des DAV Landesver-bandes NRW und Herrn Kollegen Thomas

Polhammer, Vorsitzender des Aachener Anwaltvereins. Sie gratulierte Frau Auchter-Mainz, Herrn Banke und Herrn Kollegen Blumenthal zur Übernah-me ihrer Ämter, die jeweils erst kurze Zeit vor der Mitgliederversammlung erfolgt ist. Sie begrüßte ferner ausdrücklich die früheren Vorsitzenden des

KAV, Herrn Kollegen Dr. Rainer Klocke und Herrn Kollegen Dr. Peter Thüm-mel.

Die Vorsitzende stellte fest, dass die Einladung zur Mitgliederversammlung form- und fristgerecht erfolgte und die Mitgliederversammlung somit ord-nungsgemäß einberufen ist. Die Versammlung gedachte sodann mit einer Schweigeminute der seit der letzten Mitgliederversammlung verstorbenen Kolleginnen und Kollegen.

Frau Kollegin Eckertz-Tybussek begrüßte anschließend namentlich beson-ders die jungen Kolleginnen und Kollegen, die als neue Mitglieder an der Versammlung teilnahmen.

Frau Kollegin Eckertz-Tybussek gab einen Überblick über die Arbeit des KAV im vergangenen Jahr. Sie teilte mit, dass mit Stand 23. April 2013 insge-samt 4.239 Kolleginnen und Kollegen Mitglied im KAV waren, und dankte an dieser Stelle besonders den Mitgliedern des Ausschusses Junge Anwäl-te, die die Vereidigungen der neu zugelassenen Kolleginnen und Kollegen regelmäßig begleiten und dort diesen die Wichtigkeit wie auch die Vorteile eines Beitritts zum KAV vermitteln. In diesen Dank schloss Sie ausdrücklich auch den vor kurzem aus dem Amt geschiedenen Präsidenten der RAK Köln, Herrn Kollegen Dr. Hubert W. van Bühren, ein und drückte die Hoffnung aus, dass auch der neu gewählte Präsident der RAK Köln, Herr Kollege Peter Blumenthal, nicht müde werden wird, die jungen Kolleginnen und Kollegen zu ermuntern, Mitglied in den örtlichen Anwaltvereinen zu werden.

TOP 1 - Jahresbericht der Vorsitzenden

w w w.koe lne r.anwa l t ve re in.de3030

31

Sie wies darauf hin, dass die Ausschüsse und Arbeitskreise das Herzstück des KAV sind. Die Arbeit, die dort ehrenamtlich geleistet wird, sucht ih-resgleichen in den übrigen in Deutschland ansässigen Anwaltvereinen. Sie dankte herzlich denjenigen Kolleginnen und Kollegen, die in den Ausschüs-sen und Arbeitskreisen mitarbeiten und den Verein dadurch tatkräftig un-terstützen und ihm Leben geben.

Frau Kollegin Eckertz-Tybussek teilte mit, dass aufgrund dieses hervorra-genden ehrenamtlichen Engagements im Jahr 2012 85 Fortbildungsveran-staltungen durchgeführt werden konnten, welche insgesamt sehr gut be-sucht waren. Besonders hob sie hervor, dass eine Vielzahl von Ausschüssen sogenannte Fachtage organisiert, wo an ein bis zwei Tagen wenigstens 10 Fortbildungsstunden absolviert werden können. Ferner wurden in 2012 Fachanwaltskurse auf dem Gebiet des IT-Rechts und des Medien- und Ur-heberrechts wiederum in Kooperation mit der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht an der Fachhochschule Köln, sowie im Erbrecht durchgeführt. Sie teilte mit, dass Ende 2012/Anfang 2013 zudem eine berufsbegleitende Zusatzausbildung zum/zur Anwaltmediator/in sowie ein Fachanwaltskurs im Arbeitsrecht angeboten wurden.

Besondere Erwähnung fand das 5. Europäische Anwaltsforum, welches maßgeblich vom Ausschuss Internationales Recht gestaltet wurde. Das Forum ist zum wiederholten Male auf sehr positive Resonanz im In- und Ausland gestoßen, weshalb es auch im laufenden Jahr am 21. und 22. No-vember 2013 wieder stattfinden wird. Frau Kollegin Eckertz-Tybussek bat die Vizepräsidenten des VG Köln und des FG Köln, Herrn Andreas Becker und Herrn Dr. Horst-Dieter Fumi, der Präsidentin des VG Köln, Frau Bir-git Herkelmann-Mrowka, und dem Präsidenten des FG Köln, Herrn Benno Scharpenberg, den herzlichen Dank zu übermitteln für die Möglichkeit, dass das Forum erneut in den Räumen dieser beiden Gerichte stattfinden kann.

Sie berichtete sodann, dass die in 2012 wieder in der Wolkenburg veran-staltete Gala Kölner Juristen erneut ein so großer Erfolg war, dass nicht alle Kartenwünsche berücksichtigt werden konnten, obwohl die Kartenzahl im Vergleich zum Vorjahr sogar noch aufgestockt wurde. Sie empfahl daher allen Interessenten eine frühzeitige Kartenreservierung für die diesjährige Gala, die am 22. November 2013 wieder in der Wolkenburg stattfinden wird.

Frau Kollegin Eckertz-Tybussek teilte ferner mit, dass die Leistungen des Kurierdienstes erweitert wurden. Durch eine Kooperation mit dem Aachener Anwaltverein kann nunmehr auch die Anwaltspost in den Landgerichtsbe-zirk Aachen zu den dort befindlichen Gerichten und Behörden versandt wer-den. Auch wenn die Beiträge in 2012 angehoben werden mussten, bleibt der Kurierdienst auch im Hinblick auf die gestiegenen Portokosten sicher-lich immer noch ein äußerst attraktives Angebot des Vereins. Sie dankt in diesem Zusammenhang dem ehrenamtlichen Geschäftsführer der KAV Ser-vice GmbH, Herrn Kollegen Kourosh Aminyan, herzlich für dessen Einsatz neben seiner täglichen Tätigkeit in seiner Kanzlei.

Frau Kollegin Eckertz-Tybussek berichtete weiter, dass im Jahr 2012 253 neue Auszubildende in die Lehrlingsrolle eingetragen wurden, womit die Zahl im Vorjahresvergleich nur leicht gesunken ist. Sie dankte allen Kolle-ginnen und Kollegen, die sich der gesellschaftlichen Verantwortung stellen und sich damit für den Gesamtberufsstand engagieren. Ohne dieses Enga-gement würde in kürzester Zeit ein massiver Mangel an Rechtsanwalts- fachangestellten herrschen, wie er sich leider bereits andeutet, weshalb auch in Zukunft die Ausbildung der Angestellten ein sehr wichtiges The-ma ist. Besonderen Dank sprach sie hier dem Ausbildungsbeauftragten der RAK Köln und des KAV, Herrn Kollegen Dr. Ulrich Prutsch, aus, der sich in vorbildlicher Weise seit vielen Jahren für das Ausbildungswesen ein-setzt. Sie teilte ferner mit, dass das Ausbildungswesen ab August 2013 nicht mehr über den KAV durchgeführt werden kann. Die RAK Köln hat den entsprechenden Vertrag mit dem KAV gekündigt und damit dem Umstand Rechnung getragen, dass ein Kammermitglied gegen die seit 1997 beste-hende Kooperation Klage vor dem Anwaltsgerichtshof erhoben hat. Eine rechtskräftige Entscheidung liegt allerdings noch nicht vor.

TOP 2 – Grußwort eines Vertreters der Justiz

In diesem Jahr richtete als Vertreter der Justiz der Präsident des LG Köln, Herr Helmut Zerbes, ein Grußwort an die Versammlung. Er bedankte sich insbesondere für die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen der Justiz und der Anwaltschaft in Köln, was ihm auch in vielen Gesprächen mit an-deren Vertretern der Justiz stets bestätigt werde. Es brauche auch für eine

gute Arbeit der Anwaltschaft eine gut funk-tionierende Justiz. Zwar sei die personelle Ausstattung derzeit relativ gut. Allerdings lasse der bauliche Zustand des Gerichtsge-bäudes Luxemburger Straße sehr zu wün-schen übrig, obwohl dieses erst rund 30 Jahre alt sei. Von der Substanz her sei das Gebäude aber in keiner Weise vergleichbar mit den Gebäuden Reichenspergerplatz und Appellhofplatz. Der Sanierungsbedarf erfasse alles von Wasserleitungen bis zum Brandschutz, wobei die geschätzten Ko-sten sich auf bis zu € 150 Mio. belaufen.

Es sei daher eine Kernsanierung erforderlich, die nur mit einer etagenwei-sen Auslagerung von Personal bewältigt werden könne. Daher hat sich die Verwaltung des Landgerichts nachdrücklich für einen Neubau auf einem Grundstück an der Alteburger Straße in Bayenthal ausgesprochen, was auch vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB) unterstützt werde. Die Kosten für einen Neubau werden auf rund € 200 Mio. geschätzt. Herr Präsident Zerbes bittet nachdrücklich die Anwaltschaft um Unterstützung dieser Planungen, was ihm von der Vorsitzenden, Frau Kollegin Eckertz-Tybussek, zugesagt wurde.

TOP 3 – Kassenbericht

Herr Kollege Dr. Marcus Werner erstattete als neu gewählter Schatzmeister des KAV erstmalig den Kassenbericht des Jahres 2012. Er teilte mit, dass bei weiterhin strenger Haushaltsdisziplin ein Überschuss in Höhe von knapp € 5.000,00 erzielt wer-den konnte und gab einen Überblick über die Einnahmen und Ausgaben. Er bat die Kolleginnen und Kollegen eindringlich darum, für die Mitgliedsbeiträge Einzugs-ermächtigungen zu erteilen, soweit dies noch nicht erfolgt ist, da dies die Verwal-tung erheblich vereinfacht. Er teilte mit,

dass bei einigen Kolleginnen und Kollegen weiterhin nicht unerhebliche Bei-tragsrückstände bestehen, für die teilweise sogar bereits Vollstreckungs-bescheide vorliegen.

Der Kassenprüfer, Herr Kollege Dr. Manfred Steinhausen, teilte auch im Na-men der weiteren Kassenprüferin, Frau Kollegin Sylvia Rivet, mit, dass die Prüfung der Kasse ohne Beanstandungen verlaufen sei.

TOP 4 – Entlastung des Vorstandes Herr Kollege Friedhelm Thomé stellte den Antrag, den Vorstand insgesamt zu entlasten. Die Mitgliederversammlung entsprach diesem Antrag einstim-mig mit 15 Enthaltungen.

TOP 5 – Wahl der Kassenprüfer für das Geschäftsjahr 2013 Als Kassenprüfer stellten sich erneut Frau Kollegin Sylvia Rivet und Herr Kollege Dr. Manfred Steinhausen zur Wahl, die von der Mitgliederversamm-lung einstimmig bei 2 Enthaltungen gewählt wurden.

TOP 6 – Antrag des Vorstandes auf Erhöhung des Mitgliedsbeitrages ab dem 01.01.2014 von € 215,00 auf € 230,00 und

TOP 7 – Antrag des Vorstandes auf Erhebung einer einmaligen Umlage für das Jahr 2013 in Höhe von € 15,00 pro beitragspflichtigem Mitglied

Der Schatzmeister des KAV, Herr Kollege Dr. Marcus Werner, teilte mit, dass von dem derzeitigen Beitrag in Höhe von € 215,00 rund € 147,00 an den DAV und dessen Landesverband abgeführt werden, so dass lediglich rund € 68,00 beim KAV verblieben. Bis 2005 betrug der Beitrag € 170,00 und wurde ab 2006 um € 25,00 auf € 195,00 erhöht, wobei dies eine anteilige Erhöhung für den KAV von € 10,00 darstellte. Die weitere Erhöhung auf

K AV MIT TEILUNGEN | AUSGABE 3 | JUNI 2013 31

heute € 215,00 erfolgte ausschließlich deshalb, weil auch der DAV den Bei-trag um € 20,00 pro Mitglied erhöht hatte. Damit erfolgte seit 2006 keine Erhöhung des KAV-Beitragsanteils. Die Teuerungsrate beläuft sich seither auf 10,7 %. Der KAV habe in den vergangenen Jahren nachhaltig gespart. Gleichwohl müssten Leistungen abgebaut werden, wenn jetzt nicht eine angemessene Erhöhung erfolgen würde. Zum Vergleich nennt Herr Kollege Dr. Werner die Beitragshöhen für den Aachener Anwaltverein mit € 215,00, den Bonner Anwaltverein mit € 230,00 und den Düsseldorfer Anwaltverein mit € 246,00.

Um das gute Angebot des KAV aufrecht zu erhalten, bat Herr Kollege Dr. Werner daher die Mitgliederversammlung um Zustimmung zu dem An-trag auf Beitragserhöhung ab dem 01.01.2014 um € 15,00 auf € 230,00 so-wie zur Erhebung einer einmaligen Umlage in Höhe von € 15,00 für das Jahr 2013. Er bestätigte auf entsprechende Nachfrage ausdrücklich nochmals, dass die Erhöhung um € 15,00 ausschließlich dem KAV zugute kommt.

Die Mitgliederversammlung beschloss sodann mit 180 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 10 Enthaltungen, den Mitgliedsbeitrag des KAV ab dem 01. Januar 2014 von € 215,00 auf € 230,00 zu erhöhen.

Die Mitgliederversammlung beschloss ferner mit 158 Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen und 22 Enthaltungen, für das Jahr 2013 eine einmalige Umlage in Höhe von € 15,00 pro beitragspflichtigen Mitglied zu erheben.

TOP 8 – Wahlen zum Vorstand

Frau Kollegin Eckertz-Tybussek teilte mit, dass die Herren Kollegen Dr. Thomas Gutknecht und Henrich Potthast sich aufgrund ihrer 12-jährigen Zugehörigkeit zum Vorstand satzungsgemäß nicht erneut zur Wahl stellen können und daher aus dem Vorstand ausscheiden. Ferner teilte sie mit, dass Frau Kollegin Dr. Ruth Rigol sich auf eigenen Wunsch nicht erneut zur Wahl in den Vorstand stelle. Sie dankte Frau Kollegin Dr. Rigol und den Herren Kollegen Dr. Gutknecht und Potthast sehr herzlich für die geleiste-te Arbeit. Damit waren 3 Plätze im Vorstand neu zu besetzen. Der Vor-stand schlug Frau Kollegin Frauke Griesel sowie die Herrn Kollegen Markus Trude und Dr. Markus Vogelheim als Kandidaten vor. Darüber hinaus stan-den die Herren Kollegen Kourosh Aminyan und Dr. Marcus Werner zur Wie-derwahl an.

Entsprechend der in den KAV-Mitteilungen 2/2012 auf Seite 18 veröf-fentlichten Wahlordnung zur Vorstandswahl wurde zunächst Herr Kollege Dr. Rainer Klocke zum Wahlleiter gewählt, der sodann Frau Hanni Schen-ke und Herrn Martin Sampedrano zu Wahlhelfern bestellte. Nach jeweiliger Vorstellung der Kandidaten wurden Herr Kollege Aminyan mit 193 Ja-Stim-men bei 1 Gegenstimme und 4 Enthaltungen, Frau Kollegin Griesel mit 195 Ja-Stimmen, keiner Gegenstimme und 3 Enthaltungen, Herr Kollege Trude mit 194 Ja-Stimmen, keiner Gegenstimme und 4 Enthaltungen, Herr Kollege Vogelheim mit 197 Ja-Stimmen, keiner Gegenstimme und 1 Enthaltung so-wie Herr Kollege Dr. Werner mit 197 Ja-Stimmen, keiner Gegenstimme und 1 Enthaltung in den Vorstand gewählt.

Der neue Vorstand setzt sich nunmehr wie folgt zusammen:

RAin Pia Eckertz-Tybussek, VorsitzendeRA Dr. Marcus Werner, SchatzmeisterRA Kourosh AminyanRA Michael BlenkleRA Bodo Deutschmann RAin Frauke GrieselRA Joachim Kleinrahm

RAin Elke OrbanRA Dr. Ulrich PrutschRA Jürgen Sauren RA Klaus SchlimmRA Heinz Spizig RAin Angelika Töpfer RA Markus TrudeRA Dr. Markus Vogelheim

TOP 9 – Umbenennung des Ausschusses RVG Die Mitgliederversammlung beschloss einstimmig bei 1 Enthaltung die Um-benennung des Ausschusses RVG in Ausschuss RVG und Kostenrecht.

TOP 10 – Wahlen von Ausschussmitgliedern Anschließend standen die Mitglieder der Ausschüsse Betreuungsrecht, Insolvenzrecht, Mediation und Konfliktmanagement sowie Syndikusanwälte zur Wahl an.

Entsprechend der in den KAV-Mitteilungen 2/2012 auf Seite 19 veröffentli-chten Wahlordnung zur Wahl der Ausschüsse wurde zunächst Herr Kollege Jürgen Sauren zum Wahlleiter gewählt, der sodann Frau Iris Wagner und Frau Mandy Petzold zu Wahlhelfern bestellte. Nach jeweiliger Benennung der Kandidaten ergaben sich folgende Ergebnisse, wobei die Wahl dieser Mitglieder ohne Gegenstimme erfolgte:

TOP 11 – Verschiedenes

Hierzu erfolgte keine Wortmeldung.

Im Anschluss an den offiziellen Teil der Mitgliederversammlung begrüßte Frau Kollegin Eckertz-Tybussek nochmals sehr herzlich Herrn Kollegen Dr. Sebastian Knott aus Ingolstadt, der im Jahr 2012 den DAV-Rednerwettstreit auf dem DAT in München gewonnen hatte. Herr Kollege Dr. Knott hielt eine Rede in Reimform mit dem Titel „Ode an das Verfassungsgericht“, die inhaltlich aktueller denn je, in der Form si-cherlich außergewöhnlich war.

a) Betreuungsrecht b) Insolvenzrecht

RA Christian BlumeRAin Antje GerathewohlRA Peter GippertRAin Harriet KrügerRAin Sabine Moeller-NietschRAin Dr. Maren Schlimm

RA Dr. Mark BoddenbergRAin Jana DettmerRA André DobieyRA Kai-Jens EgerlandtRA Dr. Jörg GollnickRAin Alexia JoannidisRA Joachim Klein IIRA Karl-Dieter SommerfeldRA Dr. Christian WolfRA Dr. Franz Zilkens

c) Mediation und Konfliktmanagement

d) Syndikusanwälte

RA Christoph BubertRA Dirk BurghofRA Horst-Michael EllmerRAin Susanne FestRAin Inga Kraus RAin Dr. Kirsten MarxRA Matthias RemkyRA Friedhelm ThoméRA Dr. Peter ThümmelRAin Uta SchlesingerRAin Beate SchumacherRAin Eva Wank

RA Björn Clüsserath RA Jan FelterRA Jörg HeilmannRA Sebastian HofauerRA Martin W. HuffRA Mirko Lambertz RAin Sonja Lipp RA Michael Prossliner Rain Stefanie Wiegard

w w w.koe lne r.anwa l t ve re in.de3232

33

Die Rede kann im Download-Bereich auf der KAV Webseite abgerufen werden.

Anschließend bedankte er sich für die Einladung nach Köln mit dem nach-folgend abgedruckten kurzen Reim:

Danke Köln

Für mich als kleiner Kleinstadtbayerwar’s ein kleines Stück Geschichte,dass ich auf Eu’rer Anwaltsfeiernicht nur rede, sondern dichte.

Im großen Köln, des Domes Heim,der Haie Becken – Geisbocks Stallzu nutzen manchen reinen ReimIm Leben ist’s ein Einzelfall.

D’rum dank ich Euch, ich danke Kölle,greif mir ein Kölsch und lache munter.Denn eines wäre glatt die Hölle,das Alt im Dorf den Rhein hinunter.

Sebastian Knott

Um 20.08 Uhr schloss Frau Kollegin Eckertz-Tybussek die Versammlung und lud alle Anwesenden ein zu einem kollegialen Beisammensein bei einem gemütlichen Abendessen.

K AV MIT TEILUNGEN | AUSGABE 3 | JUNI 2013 33

Die Ausschüsse und Arbeitskreise informierenDer Ausschuss Arbeitsrecht informiert

Der Ausschuss betreuungsrecht informiert

Der Ausschuss Familienrecht informiert

Der Deutsche Arbeitsgerichtsverband e.V., die Arbeitsgemeinschaft Köln, die DGB-Rechtsschutz GmbH, Büro Köln, die AGV Metall- und Elektroindus-trie Köln, und der KAV laden ganz herzlich ein zu einem Vortrag am Montag, dem 15. Juli 2013, 17.00 Uhr, in die Industrie- und Handelskammer zu Köln, Camphausen-Saal, Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln. Das Thema des Vortrages lautet:Die Entwicklung der Rechtsprechung im Bereich der Arbeitnehmerüberlas-sung. Referieren wird Herr Prof. Dr. Rolf Wank aus Köln. An dem Instrument der Leih- oder Zeitarbeit scheiden sich die Geister: Ei-nerseits wird sie als Mittel des flexiblen Personaleinsatzes geschätzt, an-dererseits als Weg in die prekäre Beschäftigung (Stichwort: Drehtüreffekt) kritisiert. Der rechtliche Rahmen ist durch das Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) und zur Verhinderung von Miss-brauch in der Arbeitnehmerüberlassung im Jahre 2011 im Anschluss an die EU-Leiharbeitsrichtlinie 2008 erheblich verändert worden. Nicht zuletzt die vom BAG in mehreren Beschlüssen festgestellte Tarifunfähigkeit der CGZP, mit der vom Grundsatz des „equal pay“ abweichende Tarifverträge

abgeschlossen wurden, hat zu bis heute ungeklärten Folgefragen geführt, die verbreitet Rechtsunsicherheit erzeugen. Bundesweit haben zahlreiche Leiharbeitnehmer auf Nachzahlung der Differenz zwischen der erhaltenen Vergütung und der eines vergleichbaren Stammarbeitnehmers geklagt. In-zwischen liegen erste Entscheidungen des BAG vor.

Freundlicherweise hat sich Herr Prof. Dr. Rolf Wank bereit erklärt, den ak-tuellen Fragen in einem Vortrag mit anschließender Diskussion über „Die Entwicklung der Rechtsprechung im Bereich der Arbeitnehmerüberlas-sung“ nachzugehen. Als Fachkommentator ist er mit der Materie bestens vertraut.

Die Teilnahme ist kostenfrei. Teilnahmebescheinigungen nach § 15 FAO können bei Eintrag in eine Teilnehmerliste des KAV ausgestellt werden. Nach der Veranstaltung besteht Gelegenheit zu einem allgemeinen Gedan-kenaustausch.

Frau Kollegin Dr. Maren Schlimm ist neue Sprecherin des Ausschusses Betreuungsrecht

Frau Kollegin Dr. Maren Schlimm wurde in der Sitzung vom 13. Mai 2013 zur Sprecherin des Ausschusses für Betreuungsrecht gewählt und folgt da-mit Herrn Kollegen Lothar Kopp, der den Ausschuss in den letzten drei Jah-ren leitete. Namens des Ausschusses wird Herrn Kollegen Kopp nochmals auf diesem Wege ganz herzlicher Dank ausgesprochen für sein Engage-ment und seinen tatkräftigen Einsatz in der Sache und für die Kolleginnen und Kollegen.

Die in der Mitgliederversammlung vom 23. April 2013 neu gewählten Mit-glieder des Ausschusses – Herr Kollege Christian Blume, Frau Kollegin

Antje Gerathewohl, Herr Kollege Peter Gippert, Frau Kollegin Harriet Krüger, Frau Kollegin Sabine Moeller-Nietsch und Frau Kollegin Dr. Maren Schlimm - freuen sich nun auf die neuen Aufgaben. Aufgrund diverser Vorhaben und bereits erfolgter Änderungen in der Gesetzgebung und Rechtspre-chung erwartet uns eine abwechslungs- und damit aufgabenreiche Zeit. Begleitet wird der Ausschuss regelmäßig von weiteren Kolleginnen/en, die im Betreuungsrecht tätig sind. Herzlich eingeladen zu den Sitzungen sind daher jederzeit und gerne weitere Kolleginnen und Kollegen, die Interesse am Betreuungsrecht haben. Diese können sich unmittelbar zwecks Ort und Datum an folgende Emailadresse wenden: [email protected].

BVerfG lässt gemeinsame Veranlagung auch bei eingetragenen Lebenspartnerschaften zu

Mit seinem Beschluss vom 07. Mai 2013 - 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06 und 2 BvR 288/07 hat das BVerfG entschieden, auch eingetragenen Le-benspartnerschaften den den Eheleuten zustehenden Splittingtarif zu be-willigen. Die Entscheidung kam spät (die Verfahren waren seit 2006 an-hängig), aber nicht überraschend, da zuvor das BVerfG auch bei anderen Steuerarten, z.B. der Grunderwerbsteuer, eingetragene Lebenspartner den Eheleuten gleichstellte, vgl. Beschluss vom 18.07.2012 – 1 BvL 16//11. Die Entscheidung erging mit einer Mehrheit von 6:2 Stimmen. Nach Auffassung des BVerfG verstößt die bestehende Regelung gegen den Gleichheitsgrund-satz des Art. 3 GG, weil er nur Eheleuten und nicht auch eingetragenen Le-benspartnern gewährt wird, obwohl zwischen beiden Zusammenschlüssen kein Unterschied besteht, der eine unterschiedliche Behandlung im Steu-errecht rechtfertigt. Eingetragene Lebenspartner übernehmen in gleichem Maße Verantwortung füreinander wie Eheleute. Die Frage, ob Kinder in die-ser Gemeinschaft großgezogen werden oder großgezogen werden sollen, ist nicht Voraussetzung für die Bewilligung des Splittingtarifs. Das BVerfG hat den Gesetzgeber aufgefordert, unverzüglich eine verfas-sungsgemäße Regelung zu erlassen. Übergangsweise ordnete es an, dass bis zur Einführung einer solchen Regelung die aktuelle Regelung auch für eingetragene Lebenspartnerschaften gelten soll. Damit hat das BVerfG die gemeinsame Veranlagung allen seit 2001 eingetragenen Lebenspartnern eröffnet, deren Steuerbescheide noch nicht bestandskräftig sind. 1. Allgemeine Voraussetzungen der gemeinsamen Veranlagung

Eingetragene Lebenspartner können sich danach in aktuellen und in allen noch nicht bestandskräftig gewordenen Veranlagungen zusammen zur Ein-kommensteuer veranlagen lassen, wenn sie - unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, d.h. grundsätzlich ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in Deutschland haben, - nicht dauernd getrennt leben und- beide Partner sich für die Zusammenveranlagung entscheiden.

Hinweis: Geben Eheleute keine Erklärung zu der Art der Veranlagung ab, wird eine gemeinsame Veranlagung durchgeführt, vgl. § 26 Abs. 3 EStG. Ob die Finanzverwaltung diese Regelung unmittelbar auch auf alle ein-getragenen Lebenspartner anwendet, ist zum derzeitigen Zeitpunkt noch ungeklärt. Eingetragene Lebenspartner sollten daher darauf achten, aktiv die Zusammenveranlagung zu beantragen. Eine Zusammenveranlagung ist ausgeschlossen, wenn ein Partner eine Einzelveranlagung beantragt, vgl. § 26 Abs. 2 Satz 1 EStG.

2. Was ist mit rückwirkender Anwendung gemeint?

Das BVerfG hat betont, dass die gemeinsame Veranlagung für alle seit 2001 begründeten Lebenspartnerschaften ermöglicht werden soll, soweit über die Veranlagungen noch nicht bestandskräftig entschieden wurden. Damit hat das BVerfG die Zusammenveranlagung für alle eingetragenen Lebenspartnerschaften dem Grunde nach eröffnet. Die Bildung einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft ist seit 2001 möglich; 2005 gab es eine erste Reform, durch die Lebenspartnerschaften noch stärker der Ehe angenähert wurden. Deshalb hatten es zwei Richter des BVerfG abgelehnt, den Splittingtarif bereits für Lebenspartnerschaften ab 2001 zu gewähren; sie wurden aber durch die sechs anderen Richter überstimmt.

a. Ruhend gestellte VerfahrenIm Hinblick auf das seit 2006 anhängige Verfahren beim BVerfG hatten immer mehr eingetragene Lebenspartner die gemeinsame Veranlagung beantragt. Die Finanzverwaltung hat auf diese Anträge unterschiedlich re-agiert. Überwiegend wurde die Zusammenveranlagung abgelehnt. Wurde dagegen Einspruch eingelegt, wurden die Verfahren im Allgemeinen für ruhend gestellt. Diese Verfahren sind somit noch nicht bestandskräftig; die jetzt durch die Entscheidung des BVerfG mögliche gemeinsame Veran-lagung kann daher bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen für alle ruhend gestellte Veranlagungszeiträume beansprucht werden. Die betrof-fenen Paare können sich daher auf eine Steuererstattung freuen, soweit die gemeinsame Veranlagung steuerlich günstiger als die Einzelveranla-gung bzw. getrennte Veranlagung ist.

w w w.koe lne r.anwa l t ve re in.de3434

35

Der Ausschuss Insolvenzrecht informiert

Der Ausschuss Internationales Recht informiert

b. Vorläufig gewährte ZusammenveranlagungHat ein Finanzamt ausnahmsweise die Zusammenveranlagung bereits im vorläufigen Verfahren bewilligt, ist durch die Entscheidung des BVerfG die-se nun endgültig durchzuführen, indem der Vorläufigkeitsvermerk aufge-hoben wird. Praxistipp: Wird die Finanzverwaltung nicht von selbst tätig, sollte die Auf-hebung des Vorläufigkeitsvermerks beantragt werden.

c. Zeiträume, die bereits bestandskräftig veranlagt wurden Zwar hat das BVerfG ausdrücklich die gemeinsame Veranlagung rückwir-kend bis zur Einführung der Möglichkeit der Begründung einer eingetra-genen Lebenspartnerschaft im August 2001 angeordnet; zugleich aber betont, dass dies nur für noch nicht bestandskräftige Veranlagungen gilt. Das bedeutet, dass bei bestandskräftigen Veranlagungen eine gemeinsa-me Veranlagung nicht mehr möglich ist.

d. Gemeinsame Veranlagung lässt sich in bestimmten Fällen trotz be-standskräftiger Veranlagung retten Die gemeinsame Veranlagung kann solange beantragt werden, solange die Veranlagung gegenüber einem Ehegatten noch nicht bestandskräftig erfolgt ist. Ist also gegenüber einem Ehegatten bereits eine bestandskräf-tige Veranlagung durchgeführt worden, nicht aber gegenüber dem anderen Ehegatten und wird die gemeinsame Veranlagung nach Abgabe der bislang noch nicht eingereichten Steuererklärung beantragt, handelt es sich um ein rückwirkendes Ereignis nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 2 AO. Das hat zur Folge, dass auch der bestandskräftig veranlagte Einkommensteuerbe-scheid zu ändern ist. Diese Möglichkeit dürfte auch eingetragenen Lebenspartnern offen stehen. Hat einer der beiden Partner bislang keine Einkommensteuererklärung ab-gegeben, weil z.B. sie bzw. er wegen einer angestellten Tätigkeit nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet war, ist zu prüfen, ob vor dem Hintergrund der Entscheidung des BVerfG eine sog. Antragsveranlagung

nach § 46 Abs. 2 Ziff. 8 EStG, also die (freiwillige) Abgabe der Einkom-mensteuererklärung, durchzuführen ist. Sinnvoll ist das, wenn durch eine gemeinsame Veranlagung die Partner insgesamt steuerlich geringer belas-tet sind als durch die getrennte Veranlagung bzw. Einzelveranlagung. Eine Frist zur Abgabe der Steuererklärungen sieht das Gesetz in solchen Fällen nicht vor; es gilt die allgemeine Verjährungsfrist. Diese beträgt 4 Jahre, vgl. § 169 Abs. 2 Ziff. 2 AO.

Tipp: Entsprechendes gilt, wenn gegenüber einem der beiden Partner eine bestandskräftige Veranlagung noch nicht erfolgt ist, etwa, weil ein Rechts-behelfsverfahren oder eine Betriebsprüfung durchgeführt wurde. Dann können sogar noch für weiter zurückliegende Veranlagungszeiträume die Zusammenveranlagung gerettet werden.

e. Steuererklärung wurde pflichtwidrig nicht abgegeben Hat einer der Partner, obwohl sie bzw. er dazu verpflichtet war, die Steuer-erklärung nicht abgegeben, verschiebt sich der Beginn der Festsetzungs-frist um zu drei Jahren, vgl. § 169, 170 Abs. 2 Nr. 1 AO. Eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung kann sich beispielsweise bei angestell-ten Mandanten ergeben, wenn sie nebenberuflich selbständige Einkünfte erzielen.

Praxishinweis: Dauernd getrennt lebende oder geschiedene Eheleute ha-ben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, das sog. Real-splitting nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG durchzuführen. Konsequenterweise müsste diese Regelung nunmehr auch bei eingetragenen Lebenspartner-schaften gelten, die sich trennen bzw. getrennt haben. Ob die Finanzver-waltung diesen Schritt mitgeht, ist allerdings völlig offen. Gleichwohl soll-ten Betroffene, wenn dies vorteilhaft ist, entsprechende Anträge stellen.

RAin Susanne ChristSprecherin des Ausschusses Erbrecht

Der neu gewählte Ausschuss begrüßt seine neue Sprecherin

Im Rahmen der diesjährigen Mitgliederversammlung, die am 23. April 2013 im Pullman Cologne Hotel erfolgte, wurden die Mitglieder des Ausschusses Insolvenzrecht neu gewählt. Zu den neuen Ausschussmitgliedern zählen nun: Frau Kollegin Alexia Joannidis, Frau Kollegin Jana Dettmer, Herr Kolle-ge Dr. Mark Boddenberg, Herr Kollege André Dobiey, Herr Kollege Kai-Jens Egerlandt, Herr Kollege Dr. Jörg Gollnick, Herr Kollege Joachim Klein II,

Herr Kollege Karl-Dieter Sommerfeld, Herr Kollege Dr. Christian Wolf und Herr Kollege Dr. Franz Zilkens.

Im Zuge der Ausschusssitzung vom 27. Mai 2013 wurde der bisherige Sprecher, Herr Kollege Dr. Andreas Ringstmeier, verabschiedet. Für sein langjähriges Engagement bedankt sich der Ausschuss vielmals und be-grüßt mit Freude Frau Kollegin Jana Dettmer als neue Sprecherin.

Reise nach Brüssel

Am 02. Mai 2013 haben Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausschuss das DAV-Büro in Brüssel besucht. Empfangen wurden sie herzlich von Frau Kollegin Eva Schriever LL.M., die als Geschäftsführerin das Büro in Brüssel betreut. Im gemeinsamen Gespräch wurde die Ausweitung der bisherigen Zusammenarbeit erörtert, wobei unter anderem der Ausschuss bei Fragen zur Umsetzung von europarechtlichen Gesetzesvorhaben aus dem Blick-winkel der alltäglichen Praxis Stellung gegenüber dem DAV nehmen kann. Nach dem konstruktiven Gespräch im DAV-Büro haben die Kolleginnen und Kollegen einige europäische Institutionen in Brüssel besichtigt..

Der Strafrechtsausschuss informiertHerr Kollege Dr. Michael Tsambikakis ist neuer Sprecher des Straf-rechtsausschusses Der Strafrechtsausschuss hat einen neuen Sprecher gewählt. Nach über fünf Jahren stand Herr Kollege Dr. Frank Seebode aus persönlichen Grün-den leider nicht mehr als Sprecher zur Verfügung. Der Ausschuss dankt Herrn Kollegen Dr. Seebode für seine erfolgreiche Tätigkeit und seinen un-ermüdlichen Einsatz.

Zum neuen Sprecher wurde Herr Kollege Dr. Michael Tsambikakis gewählt. Er ist Partner einer Kölner Rechtsanwaltskanzlei und leitet dort die Praxis-gruppe Wirtschafts- und Steuerstrafrecht.

Die nächsten Sitzungen des Strafrechtsausschusses finden am 09. Juli 2013, 10. September 2013, 08. Oktober 2013, 12. November 2013 und 10. Dezember 2013 in der Kanzlei des Sprechers im Rheinauhafen (Agrip-pinawerft 24) statt. Gäste sind jederzeit herzlich willkommen, eine kurze Anmeldung per E-Mail wird erbeten ([email protected]).

K AV MIT TEILUNGEN | AUSGABE 3 | JUNI 2013 35

Der Ausschuss Junge Anwälte informiert

Der Ausschuss RVG und Kostenrecht informiert

1. Junge Juristen treffen sich „Junge Juristen treffen sich“ - So lautet der Name des einmal im Monat erfolgenden Treffens des Ausschusses Junge Anwälte, welches stets um 19.00 Uhr im Hellers Brauhaus auf der Roonstraße 33, 50674 Köln, statt-findet. Die nächsten Treffen erfolgen am 04. Juli 2013 und am 01. August 2013. Die Mitglieder des Ausschusses freuen sich darauf, in ungezwunge-ner Atmosphäre gemeinsam mit weiteren jungen Juristen über deren Fra-gen, Bedürfnisse und aktuelle Themen sprechen zu können. Informationen zu den nachfolgenden Treffen und deren Themeninhalte erhalten Sie auf der Webseite des KAV, unter der Rubrik Ausschüsse und Arbeitskreise - Junge Anwälte - Ausschussinformationen.

2. Gemeinsame Veranstaltung mit dem Ausschuss Miet- und WEG-Recht am Donnerstag, dem 19. September 2013 im Köln Marriott Hotel

Der Ausschuss Miet- und WEG-Recht veranstaltet gemeinsam mit dem Ausschuss Junge Anwälte eine Einführungsveranstaltung zum Thema „Das mietrechtliche Mandat - Basics für die ersten Fälle“. Diese Veranstaltung wird am 19. September 2013 von 18.00 - 20.00 Uhr im Köln Marriott Hotel, Johannisstraße 76-80, 50667 Köln, stattfinden. Referent des Vortrages ist Herr Kollege Sven Boelke, Sprecher des Ausschusses Miet- und WEG-Recht im KAV.

3. Save the Date: Justitia op Kölsche Art - Junge Anwälte treffen Junge RichterDer Ausschuss Junge Anwälte bittet bereits jetzt den 12. September 2013, ab 19.00 Uhr für die diesjährige Veranstaltung „Justitia op Kölsche Art – Junge Anwälte treffen Junge Richter“ freizuhalten. Nähere Informationen zum Veranstaltungsort und Programm folgen in Kürze.

Eine Anmeldung kann bereits heute per Email an die KAV Geschäftsstelle, unter [email protected], Stichwort: Justitia op Kölsche Art, erfolgen.

4. Hotline für junge Kolleginnen und Kollegen

Der Ausschuss Junge Anwälte hat eine Hotline eingerichtet, damit sich junge Kolleginnen und Kollegen mit Fragen, die den Einstieg in den Anwaltsberuf und die Probleme in den ersten Berufsjahren betreffen, unmittelbar an die Mitglieder des Ausschusses wenden können. Die Hotline wird ab dem Er-scheinen dieser Mitteilungen bedient

im Juni 2013 vonHerrn Kollegen Karsten Stickeler, 0221 / 99 22 460,

im Juli 2013 vonHerrn Kollegen Kourosh Aminyan, 0221 / 22 25 240,

im August 2013 vonHerrn Kollegen Raphael Brugger, 0221 / 42 07 45 95, im September 2013 vonFrau Kollegin Vera Cyrus, 0221 / 948 65 30

und

im Oktober 2013 vonHerrn Kollegen Marcus Hegelein, 0221 / 22 25 240.

Kommt es zum 01. Juli 2013 oder kommt es nicht – Das 2. KostenRechtsModernisierungsGesetz Es geht um ein großes Gesetzespaket mit 282 Seiten. Darin befindet sich nicht nur die Anpassung der Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten. Die Kostenordnung der Notare und für die freiwillige Gerichtsbarkeit, das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz für Zeugen und Sachver-ständige und das Gerichtsvollzieherkostengesetz mit dem Anreiz eines Erfolgsbezuges werden gleichzeitig geändert. Die Kostenregelungen sollen hierdurch einfacher und transparenter werden. Es findet eine grundlegende Strukturreform statt. Sie ist vergleichbar mit dem RVG im Jahre 2004.

Über viele Monate stand der Termin für das Inkrafttreten des 2. KoReMoG am 01. Juli 2013 fest. Seminare wurden abgehalten. Die Lehrbücher sind gedruckt. Umfassende Darstellungen sind veröffentlicht. Rechtsanwälte, Notare und Gerichtsvollzieher warten dringend auf die Erhöhung ihrer Ge-bühren. Die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses vom 15. Mai 2013 mit zahlreichen Änderungen versprach nichts Gutes. Nunmehr soll nach Beratung im Bundestag der Vermittlungsausschuss angerufen wer-den. Vernünftigerweise sollte man unabhängig von den Bundestagswahlen im Herbst 2013 mit dem frühesten Termin des Inkrafttretens am 01. Januar 2014 rechnen. Ehrlicherweise sollte man auch bekennen, dass viele ge-plante Änderungen nicht in den neuen Gesetzen aufgenommen werden.

Ein sicheres Steigerungspotential wird von allen Beteiligten in der An-passung der Gebührentabellen gesehen. Bei den Streitwerten und An-rechnungen muss man auch mit Einbußen rechnen. In § 42 GKG wird der Streitwert bei wiederkehrenden Leistungen vom 5-fachen Jahresbetrag auf den 3,5-fachen reduziert. Für das Verwaltungs- und Sozialrecht wurde konsequent die reduzierte Gebühr im Antrags- und Widerspruchsverfahren zugunsten eines Anrechnungsmodells ersetzt. Unter dem Strich könnte das zu einer Reduzierung des bisherigen Gebührenvolumens führen. Diese Vereinfachungsänderungen sind sicher. Die Beseitigung von Streitfragen, die nicht selten durch die Rechtsprechung des BGH ausgelöst werden, ist unsicher. Das gilt für die Entstehung einer Terminsgebühr nur bei vorge-schriebener mündlicher Verhandlung. Relativ sicher ist die gesetzliche Re-gelung zur Entstehung der Befriedungsgebühr nach Nr. 4141 VV RVG bei Einstellung des Verfahrens und anschließendem Bußgeldverfahren. Favorit ist die Schwellengebühr. Sie erhält eine eigene Hausnummer 2301 VV RVG und bleibt im Übrigen unverändert. Die Toleranzrechtsprechung mit einer

problemlosen Überschreitung der 1,3 um 20% ist mit dieser Regelung vor-bei. Die Zusatzgebühr für Beweisaufnahmen Nr. 1010 VV RVG wird die Er-wartungen, wenn sie überhaupt kommt, nicht erfüllen können. Nach langer Diskussion ist eine einmalige Erhöhung von 0,3% vorgesehen. Sie entsteht nur, wenn bereits drei Termine vorausgegangen sind. Eine Überraschung bietet die als gesichert geltende Regelung des § 31b RVG in Verbindung mit Nr. 1000 VV RVG. Bei Zahlungsvereinbarungen soll der Streitwert auf 20% des Anspruches gedeckelt werden. Der aktuelle Entwurf zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe wird den Zu-gang zum Recht für die bedürftige Partei deutlich erschweren. Die Ein-kommensgrenzen für die Annahme der Bedürftigkeit werden gesenkt. Die Dauer der Ratenzahlung wird von 48 auf 72 Monate erhöht. Der neu de-finierte Begriff der Mutwilligkeit wird zur vermehrten Zurückweisung der PKH-Anträge führen. Im Bereich der Beratungshilfe wird den Bundeslän-dern frei gestellt, öffentliche Beratungsstellen einzurichten und den Zu-gang auf bestimmte Öffnungszeiten zu beschränken.

RA Dr. Ulrich Prutsch, KölnMitglied des Ausschusses RVG und Kostenrecht, Mitglied des KAV-Vorstandes

Transaktionsgebühr - Suche nach Terminvertretung

Der Betreiber eines Internetportals zur Vermittlung von Rechtsanwälten als Terminvertreter gegen Zahlung einer Provision in Form einer Transaktions-gebühr verstößt nicht gegen ein berufsrechtliches Verbot und kann deshalb nicht auf Unterlassung im Wege einer einstweiligen Verfügung nach § 4 Nr. 11 UWG, §§ 49b Abs. 3 S. 1 BRAO, 27 S. 1 BORA in Anspruch genommen werden. Nach § 49b Abs. 3 S. 1 BRAO ist die Abgabe oder Entgegennahme eines Teils der Gebühren oder sonstiger Vorteile für die Vermittlung von Aufträ-gen, gleichviel ob im Verhältnis zu einem Rechtsanwalt oder Dritten gleich welcher Art, unzulässig. Das Verbot erfasst damit Provisionszahlungen für ein konkret vermitteltes Mandat. Durch das Verbot soll verhindert werden, dass Mandate gewerblich „gekauft“ oder „verkauft“ werden. Darum geht es bei der Einschaltung einer Terminvertretung jedoch nicht.

Die von der Beklagten erhobene Transaktionsgebühr wird nicht für die Vermittlung eines Auftrags geschuldet. Die Beklagte stellt lediglich das Medium für die Vermittlung der Übernahme einer Terminvertretung zur

w w w.koe lne r.anwa l t ve re in.de3636

37

Elisabeth Auchter-Mainz folgt Jürgen Kapischke als neue Generalstaatsanwältin in Köln nach

Verabschiedung des Präsidenten des Amtsgerichts Köln

Neuer Präsident des Amtsgerichts Köln

Herr Jürgen Kapischke (65) trat Ende März d. J. als Generalstaatanwalt in den Ruhestand. Er bekleidete dieses Amt seit November 2006. Zuvor

hatte er sieben Jahre lang der Staatsan-waltschaft beim Landgericht Köln vorge-standen. Von Beginn an und bis zuletzt ermöglichte seine stets offene und kom-munikationsfreudige Art einen unmittel-baren und unkomplizierten Austausch mit dem KAV. Wir danken Herrn Kapischke für die gute und vertrauensvolle Zusammen-arbeit in all den Jahren und wünschen ihm für seinen Ruhestand alles Gute.

Zur Nachfolgerin wurde Frau Elisabeth Auchter-Mainz (61) ernannt. Als neue Generalstaatsanwältin in Köln erhielt sie am 18. April d. J. von Herrn Justizminister

Thomas Kutschaty die Ernennungsurkunde ausgehändigt. Damit ist erst-malig eine Frau in Nordrhein-Westfalen in dieser Funktion.

Frau Auchter-Mainz begann ihre Laufbahn 1978 in der Justiz des Landes Baden-Württemberg und wechselte 1982 zur Staatsanwaltschaft Aa-

chen. Es folgten Stationen bei der Justizausbildungsstätte in Monschau und bei der Staatsanwaltschaft Potsdam, bevor sie nach Erprobung bei der Generalstaatsanwaltschaft in Köln zur Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Aachen ernannt wurde. Von 2000 bis 2004 war sie in der Strafrechtsabteilung des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen als Referatsleiterin tätig und befasste sich dort u. a. mit Grund-satzfragen des Jugendstrafrechts und der Gewalt gegen Frauen. Im Januar 2006 erfolgte ihre Ernennung zur Leitenden Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft in Köln, bei der sie als ständige Vertreterin des Generalstaatsanwalts und zugleich als Leiterin der u. a. für Personalange-legenheiten zuständigen Abteilung tätig war. Seit Mai 2009 war sie Leiten-de Oberstaatsanwältin in Aachen.

Sehr herzlich gratulieren wir Frau Auchter-Mainz zu ihrer Ernennung als Generalstaatsanwältin. Wir würden es begrüßen, wenn die gute und ver-trauensvolle Zusammenarbeit zwischen Generalstaatsanwaltschaft und KAV mit ihr ihre Fortsetzung findet. Ihre Anwesenheit bei der letzten Mit-gliederversammlung des KAV werten wir als entsprechendes Zeichen.

RA Jürgen Sauren, KölnMitglied des KAV-Vorstandes

Mit Ablauf des 31. März 2013 trat der Präsident des Amtsgerichts Köln, Herr Dr. Hans-Willi Laumen, in den Ruhestand. Herr Dr. Laumen begann seinen richterlichen Dienst im Jahr 1984 und erhielt 1986 eine Planstelle beim Amtsgericht Köln. In der Zeit von 1989 bis 2000 war er in unter-schiedlichen Funktionen beim Oberlandesgericht Köln tätig, bevor er im November 2000 als Vizepräsident an das Amtsgericht Köln zurückkehr-

te. Im August 2009 übernahm er die Leitung des Gerichts als Nachfolger von Herrn Johannes Schultz. Herr Dr. Laumen wird die Rechtsprechung auch in Zukunft durch Veröffentlichungen auf dem Gebiet des Zivil- und Zivilprozessrechts begleiten. Für seinen Ruhestand wünschen wir Herrn Dr. Laumen alles Gute.

Herr Henning Banke ist zum Präsidenten des Amtsgerichts Köln ernannt worden. Herr Justizminister Thomas Kutschaty hat dem 59-jährigen Juris-ten am 15.04.2013 die Ernennungsurkunde ausgehändigt. Herr Banke ist damit Nachfolger von Herrn Dr. Hans-Willi Laumen, der Ende März 2013 in den Ruhestand getreten ist.Herr Banke begann 1986 seine Laufbahn als Richter in Nordrhein-Westfa-len. Im Juni 1989 wurde er zum Richter am Amtsgericht in Köln ernannt, wo er neben seinem richterlichen Aufgabengebiet in der Justizverwaltung eingesetzt war. Nach seiner Erprobung beim Oberlandesgericht Köln und der anschließenden Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht im Jah-re 1997 war er in der Verwaltungsabteilung des Oberlandesgerichts Köln mit der Leitung des Dezernats für IT-Angelegenheiten sowie der für das

gesamte Land Nordrhein-Westfalen zuständigen IT-Beschaffungsstelle betraut.

Im September 2003 wurde Herr Banke zum Direktor des Amtsgerichts Siegburg ernannt. Von Dezember 2006 bis April 2010 war er beim Jus-tizministerium NRW - seit Januar 2007 als Leitender Ministerialrat - stän-diger Vertreter des Leiters der Abteilung III (Strafrechtspflege) und Leiter des Referats III.1 „Organisierte Kriminalität, Rechtshilfe, Verwaltung und Haushalt“. Seit 2008 leitete er im Ministerium zudem die Stabstelle „In-nenrevision“. Im April 2010 wurde Herr Banke zum Vizepräsidenten des Amtsgerichts Köln ernannt. Hier war er neben seinen Leitungs- und Ver-waltungsgeschäften mit Strafsachen befasst.

Verfügung. Die Bereitstellung der Internetplattform ist mit den Leistungen herkömmlicher Medien vergleichbar. Die beteiligten Rechtanwälte könn-ten ohne weiteres über Annoncen in überregionalen Zeitungen zueinander finden. Nach § 27 BORA dürfen Dritte, die mit dem Rechtsanwalt nicht zur ge-meinschaftlichen Berufsausübung verbunden sind, nicht am wirtschaftli-chen Ergebnis anwaltlicher Tätigkeit beteiligt sein. Die von der Beklagten erhobene Transaktionsgebühr stellt sich nicht als Beteiligung am wirt-

schaftlichen Ergebnis anwaltlicher Tätigkeit dar. Es handelt sich um einen dem Verbot nicht unterliegenden Kostenfaktor in der Anwaltskanzlei. Die Transaktionsgebühr ist keine Beteiligung am Gewinn.

OLG Karlsruhe Urt. vom 05.04.2013 – 4 U 18/13

Personen

K AV MIT TEILUNGEN | AUSGABE 3 | JUNI 2013 37

Wechsel an der Spitze des Arbeitsgerichts Köln

Herr Dr. Hans Jörg Gäntgen wurde 1961 in Köln geboren. Nach dem Stu-dium an der Universität zu Köln absolvierte er die Referendarzeit im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln, unter anderem bei dem Arbeitsgericht Köln. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst als Rechts-anwalt in einer großen Düsseldorfer Kanzlei tätig, bevor er im Oktober 1990 in den richterlichen Dienst der Arbeitsgerichtsbarkeit Nordrhein-Westfa-lens eintrat. Zunächst war er bei dem Arbeitsgericht Mönchengladbach sowohl beim Stammgericht als auch bei dem Gerichtstag in Neuss einge-setzt. Im Februar 1996 wurde er an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen abgeordnet. Dort leitete er das Referat „Arbeitsrecht und Betriebsverfassung“ sowie später das für die Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit zuständige Referat. Mit der Neuor-ganisation der Landesregierung wechselte er in dieser Funktion 1998 an das Justizministerium des Landes. Im Jahr 2000 wurde er zum Direktor des Arbeitsgerichts Siegburg ernannt. 2007 erfolgte seine Ernennung zum Direktor des Arbeitsgerichts Köln. Seit dem 01.Februar 2013 ist er als Vorsitzender Richter bei dem Landes-arbeitsgericht Köln tätig und dort neben seiner richterlichen Tätigkeit mit den Personalangelegenheiten der Richter und Beamten des Landesarbeits-gerichtsbezirks betraut. Herr Dr. Gäntgen ist verheiratet und hat drei Kinder.

Das Arbeitsgericht Köln hat seit dem 24. April 2013 einen neuen Direktor. Herr Dr. Dirk Gilberg tritt die Nachfolge von Herrn Dr. Hans Jörg Gäntgen an, der am 01. Februar 2013 als Vorsitzender Richter an das Landesar-beitsgericht Köln wechselte.Herr Dr. Gilberg stammt aus Neuss. Nach Ausbildung zum Dipl.-Verwal-tungswirt (FH) studierte er Rechtswissenschaft an der Universität zu Köln. Dort war er langjähriger Mitarbeiter von Herrn Prof. Dr. Dres. h.c. Hanau, einem der führenden deutschen Arbeitsrechtler, bei dem er im Betriebs-verfassungsrecht promovierte. Nach mehreren Jahren als Rechtsanwalt im Arbeitsrecht trat Herr Dr. Gilberg 2001 in den Richterdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein und wirkte sechs Jahre als Arbeitsrichter am Ar-beitsgericht Aachen. Von 2007 bis 2009 übernahm er die Aufgabe als Jus-titiar für Personaleinsatzmanagement im Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen und im Landesamt für Personaleinsatzmanagement in Düsseldorf. Seit 2009 war er in der Zentralabteilung des JM als Leiter des für die Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit, Tarif- und Personalvertre-tungsrecht zuständigen Referats tätig. Herr Dr. Gilberg ist 43 Jahre alt, verheiratet und hat zwei Söhne.Der offizielle Amtsantritt von Herrn Dr. Gilberg erfolge am 13. Mai 2013.

Veranstaltungen, Termine und Hinweise

Sommerempfang im Arbeitsgericht Köln am 03. Juli 2013

33. ANRISTA-Tennis-Turnier am 06. und 07. September 2013

Ehemaligentreffen Repetitorium RA Dr. Theodor Schramm

In diesem Jahr lädt der KAV alle arbeitsrechtlich tätigen Kolleginnen und Kollegen sowie die Richterschaft des Kölner Arbeitsgerichts und Landesar-beitsgerichts sehr herzlich in das Kölner Arbeitsgericht zum traditionellen Empfang ein, aus dem in diesem Jahr ein Sommerempfang am Mittwoch, den 03. Juli 2013, um 14.00 Uhr geworden ist.

Im Rahmen des Termins wird sich der neue Direktor des Arbeitsgerichts Köln, Herr Dr. Dirk Gilberg, persönlich vorstellen. Wie in jedem Jahr bietet der Empfang die bewährte Gelegenheit zum ungezwungenen fachlichen Austausch.

Der Arbeitsrechtsausschuss freut sich, dass es gelungen ist, in diesem Jahr Frau Dr. Petra Knorr als Referentin zu gewinnen. Frau Dr. Knorr ist Richterin am Landessozialgericht und Gleichstellungsbeauftragte im Jus-tizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen. Als Co-Referentin wird

die Sprecherin des Arbeitsrechtsausschusses im Kölner Anwaltverein e. V., Frau Kollegin Hiltrud Kohnen, gemeinsam mit Frau Dr. Knorr zu dem zurzeit heiß diskutierten Thema „Frauen in Führungspositionen“ referieren.

Der KAV erteilt eine Fortbildungsbescheinigung gemäß § 15 FAO, sofern eine Unterschrift in der vor Ort ausliegenden Anwesenheitsliste erfolgt.

Der fachliche und persönliche Austausch findet wie immer bei einem an-schließenden Umtrunk und Imbiss statt. Bitte merken Sie sich daher schon jetzt den 03. Juli 2013, 14.00 Uhr, für Ihren Besuch des Kölner Arbeits-gerichts vor.

Das alljährliche ANRISTA-Tennis-Turnier findet statt am

Freitag, dem 06. September 2013, undSamstag, dem 07. September 2013.

Marienburger SportclubSchillingsrotter Str. 9950996 Köln

Teilnahmeberechtigt sind alle RechtsanwälteInnen, RichterInnen und StaatsanwälteInnen des LG-Bezirks Köln sowie alle RichterInnen beim OLG Köln.

Nähere Einzelheiten werden wir Ihnen Anfang September über ein Einzel-mitteilungsblatt zukommen lassen.

Der frühere Kölner Repetitor, Herr Kollege Dr. Theodor Schramm - heute mit Wohnsitz in Starnberg, Bayern, und mit dem Status eines außerordent-lichen Mitglieds im KAV - lädt auch in diesem Jahr alle ehemaligen Mitstrei-ter herzlich ein zum 14. offiziellen juristischen (Erinnerungs-) Stammtisch am

Donnerstag, dem 27. September 2013, 20.00 Uhr, Haus Unkelbach, Luxemburger Str. 260, 50937 Köln.

Gäste sind selbstverständlich und wie immer herzlich willkommen.

w w w.koe lne r.anwa l t ve re in.de3838

39

Referendariat - und was dann? – Informationsveranstaltung vom 17. April 2013 Am 17. April 2013 fand zum zweiten Mal in Folge die Informationsveran-staltung „Referendariat - und was dann?“ im Landgericht Köln statt. Die in Kooperation des LG Köln, der RAK Köln und des KAV organisierte Ver-anstaltung informierte über die verschiedenen Möglichkeiten der Tätigkeit im Referendariat nach dem zweiten Staatsexamen. Begrüßt wurden die Teilnehmer durch den Präsidenten des LG Köln, Herrn Helmut Zerbes, die Vorsitzende des KAV, Frau Kollegin Pia Eckertz-Tybussek und den heutigen Präsidenten der RAK Köln, Herrn Kollegen Peter Blumenthal. Im Anschluss folgte eine Reihe von informativen Kurzreferaten. Herr Kollege Martin W. Huff, Geschäftsführer der RAK Köln, sprach zum Thema „Der Arbeitsmarkt für Juristen in Deutschland“. Daraufhin beschrieb Herr Richter am OLG Köln Dr. Markus Weber als Personaldezernent des OLG die Tätigkeit von Juristen in der Justiz. „Mit uns STAAT machen - die Bezirksregierung als Arbeitge-ber“ lautete der im Anschluss erfolgte Vortrag von Frau Ministerialrätin Monika Wißmann und Frau Oberregierungsrätin Dagmar Schüler. Die Mög-

lichkeiten anwaltlicher Tätigkeiten beschrieb Herr Kollege Marcus Hege-lein, Sprecher des Ausschusses Junge Anwälte im KAV. Zum Abschluss wurde zudem die Rolle der Rechtsanwälte in Unternehmen durch einen Vortrag von Herrn Kollegen Dr. Christoph Ebert, Chefjustitiar der General Deutschland Holding AG, beschrieben. Neben rund 90 Referendarinnen und Referendaren waren zudem zahlreiche Vertreter aus Kölner Rechts-anwaltskanzleien, der Verwaltung und Justiz vertreten, die gemeinsam mit den Referenten im Anschluss bei einem gemeinsamen Imbissempfang für Fragen und Anregungen zur Verfügung standen. Eine weitere Veranstaltung dieser Art soll voraussichtlich im Herbst 2013 erfolgen.

Durch die katastrophalen Überschwemmungen vor allem in Bayern, Sach-sen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind auch zahlreiche Kanzleien über-flutet und zum Teil schwer zerstört worden. Mobiliar, Technik und Akten wurden vernichtet. Um den betroffenen Kolleginnen und Kollegen schnell zu helfen, haben DAV und BRAK wieder die Hochwasserhilfe für die An-waltschaft aktiviert. Dabei kann zunächst auf nicht genutzte Mittel aus der Hochwasserhilfe von 2002 zurückgegriffen werden, die die gemeinnützige

„Hülfskasse der Rechtsanwälte“ verwaltet. Unterstützt werden die beiden Organisationen von der RAK Sachsen und dem Anwaltverein Leipzig. Die Betroffenen können die Anträge über die Kammern an den DAV richten. Das gemeinsame Gremium empfiehlt dann der Hülfskasse Zuschüsse für die einzelnen Kanzleien. Ziel ist es, die Kanzleien hinsichtlich der Herstellung der Arbeitsfähigkeit der Kanzlei zu unterstützen.

Hochwasserhilfe für die Anwaltschaft

Mitgliedsbeitrag KAV

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Mitgliederversammlung vom 23. April 2013 beschloss, den Beitrag ab dem kommenden Jahr 2014 um € 15,00 auf € 230,00 zu erhöhen.

Weiterhin beschloss die Mitgliederversammlung bei wenigen Gegenstim-men, eine einmalige Umlage für das Jahr 2013 je Mitglied in Höhe von € 15,00 zu erheben.

Ich danke auf diesem Weg allen Mitgliedern für das zustimmende Votum. Die Beitragserhöhung deckt rechnerisch die Lohn- und Preissteigerung seit der letzten Beitragserhöhung im Jahr 2006 ab und kommt ausschließlich dem Kölner Anwaltverein e.V. zugute.

Die Umlage für das Jahr 2013 wird von der Geschäftsstelle nach den Sommerferien eingezogen werden. Auf diesem Wege bitte ich diejenigen Mitglieder, die dem KAV noch keine Einzugsermächtigung erteilt haben, uns bei der Senkung der Verwaltungskosten zu unterstützen und dem KAV eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Diese finden Sie auf Seite 47 dieser Mitteilungen. Alle anderen Mitglieder werden nach den Sommerferien eine Rechnung über die Umlage erhalten.

RA Dipl.-Inform. Dr. jur. Marcus Werner, FA IT-RechtSchatzmeister

KAV intern

Wichtige Termine 2013

28. Juni 2013 Ausbildungsgala Sommerabschlussprüfung

03. Juli 2013 Sommerempfang Arbeitsgericht

05. Juli 2013 ADVO-Golfturnier 2013

06. -07. September 2013 33. ANRISTA-Tennis-Turnier

09. September 2013 3. NRW IT-Rechtstag

18. September 2013 Herbstempfang des Ausschusses Gewerblicher Rechtsschutz

26. September 2013 Ehemaligentreffen Repetitorium RA Dr. Theodor Schramm

17. Oktober 2013 Kölner Forum JungeAnwälte

21. - 22 November 2013 6. Europäisches Anwaltsforum

22. November 2013 Gala Kölner Juristen

K AV MIT TEILUNGEN | AUSGABE 3 | JUNI 2013 39

Seit bereits zwei Jahren informiert der KAV seine Mitglieder mit seinem Newsletter namens RECHTZEITIG INFORMIERT. Dieser monatlich erschei-nende Emaildienst hält sie stets über die im Folgemonat stattfindenden Seminare und Veranstaltungen auf dem neuesten Stand. Hinterlegte Di-rektlinks ermöglichen den Zugriff auf weitere Informationen zu den jeweils gewünschten Vorträgen und bieten zudem die Möglichkeit einer papierlosen Direktbuchung. Darüber hinaus bewirbt der Newsletter auch Fachanwalts-kurse, lädt zu Treffen, Empfängen und Bällen ein und hält nützliche Informa-tionen für die Empfänger bereit.

Interessierte Mitglieder können sich bequem unter folgender Emailadresse registrieren:

[email protected]

RECHTzEITIG INFORMIERT

HERzLICH WILLKOMMEN IM KAV

Wir freuen uns, seit dem 26. Februar 2013 folgende Kolleginnen und Kollegen als neue Mitglieder des KAV begrüßen zu können. Wir wünschen allen Neumitgliedern einen erfolgreichen und zufriedenen Start!

Als Mitglied des KAV genießen Sie unter anderem folgende Vorteile:

RAin Ganna Adl, KölnRAin Nadja Goralik, EschweilerRAin Lorena Kern, KölnRAin Nina Koberstein, KölnRAin Christina Rasch, KölnRAin Janina Ruland, KölnRAin Daniela Sämann, KölnRAin Simone Schäfer, KölnRAin Anne Schnatenberg, KölnRAin Wendy Scholte Andrade, KölnRAin Özlem Simsek, Leverkusen

RA Constantin Axer, KölnRA Daniel Breuer, KölnRA Tom Dalhoff, KölnRA Alex Stefan Demirci, KölnRA Philipp Drögemeier, KölnRA Michael Fortmann, Köln

RA Jan Friese, KölnRA Andreas Grillo, KölnRA Eric Hiedemann, KölnRA Gregor Hugenroth, LeverkusenRA Martin Kindler, KölnRA Christoph Krosch, KölnRA Christian Lange, KölnRA Rainer Marx, KerpenRA Michael Mokov, KölnRA Tobias Morkötter, KölnRA Michael Pehlke, WipperfürthRA Matthias Prull, KölnRA Michael Rieck, KölnRA Günter Schlömer, KölnRA Dennis Schmidt, KölnRA Daniel Schmidt, KölnRA Jakob Wahlers, KölnRA Mirko Wielgosch, Köln

» Vielfältige Fortbildungsveranstaltungen und Seminare

» 22 Fachausschüsse und 3 Arbeitskreise

» Regelmäßige Mitteilungshefte mit aktuellen Informationen

» Emailnewsletter RECHTZEITIG INFORMIERT

» Ein großes Online Angebot: - Buchung von Seminaren unter www.kav-seminare.de - Online Stellenbörse für Anwälte unter www.kav-karriere.de

» Unterstützung und Informationen zu günstigen Gruppenversicherungsverträgen, dem Versorgungswerk und zur obligatorischen Berufshaftpflichtversicherung

» Korrespondenz und Dialog mit Kölner Gerichten

» Parkplätze für Anwälte hinter dem Justizparkhaus

» Betreuung der Mitarbeiter

» Nutzung des Kurierdienstes des KAV

» Rechtsberatung, telefonischer Notdienst in Strafsachen

» Vielfältige Rahmenabkommen mit namhaften Anbietern

» Option zur Nutzung des Job-Tickets

» Zahlreiche Veranstaltungen zur Pflege und zum Knüpfen von Kontakten

» Durch die Mitgliedschaft des KAV im DAV: Nutzung sämtlicher Angebote des DAV

KAV GOES SOCIAL MEDIA - DER KAV PRÄSENTIERT SICH IN DREI SOzIALEN NETzWERKEN

Im Zeitalter der modernen Technik ist das Leben ohne das Internet sicher-lich möglich, doch für die meisten kaum noch vorstellbar. Immer mehr Unternehmen konzentrieren sich auf das Onlinegeschäft und kaum eine Institution kann sich dem „Boom“ dieses Mediums entziehen. Dabei ist nicht von einer Eintagsfliege die Rede, sondern von einem der wichtigsten Instrumente der Gegenwart, weshalb auch wir uns immer mehr mit diesem Thema befassen.

Ergänzend zu der Ihnen allen bekannten KAV Webseite und dem Buchungs-portal der von der KAV Service GmbH angebotenen Seminare (www.kav-seminare.de) bietet der KAV auch drei weitere Präsenzen im Internet an. Zum einen informieren wir über den Onlineinformationsdienst Twitter all jene, die stets auf dem neusten Stand gehalten werden möchten. Hinzu kommt ein entsprechendes KAV Profil bei Facebook sowie eine eigene Gruppe für Nutzer bei Xing.

Warum? Weil es uns ein Anliegen ist, den Mitgliedern und Freunden des KAV mit diesen sozialen Netzwerken eine weitere Möglichkeit zu geben, sich miteinander auszutauschen, interessante Themen zu erörtern, Ter-mine zu verwalten, bestehende Kontakte zu pflegen und neue zu knüpfen. Aus diesem Grunde freuen wir uns auf Ihre individuellen Registrierungen und erwarten einen erfolgreichen Ausbau dieser Möglichkeiten.

Und so erreichen Sie uns:Xing http://www.xing.com/net/koelneranwaltvereinTwitter http://www.twitter.com/koelneranwaltFacebook http://www.facebook.com/KAVerein

w w w.koe lne r.anwa l t ve re in.de4040

41

Ausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte

Faxe an das Land- und Amtsgericht Köln

Kölner Fachgerichte nehmen am elektronischen Rechtsverkehr teil

Die Geschäftsstelle des KAV ist als Anlaufstelle der Ausbildungsangelegen-heiten und Prüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten für den LG-Bezirk Köln vom 01. August 2013 an nicht mehr zuständig.

Wir bitten alle Anträge, Anfragen und Anmeldungen ab 01. August 2013 unmittelbar an die Rechtsanwaltskammer Köln, Riehler Str. 30, 50668 Köln, Tel.: 0221 / 97 30 100, zu richten.

Um die Übertragung Ihrer Faxe an das Land- und Amtsgericht Köln zu ge-währleisten, bittet das Gericht zukünftig darum folgende Fax-Nummer zu

verwenden: 0221 / 470 33 33. Von dieser Nummer aus werden alle einge-henden Faxe an weitere Faxnummern hausintern weitergeleitet.

Ab dem 01. Juli 2013 können Klagen und Schriftsätze nun auch bei dem Arbeitsgericht Köln und dem Landesarbeitsgericht Köln auf elektronischem Wege eingereicht werden. Hierüber und über die Erfahrungen mit dem Elektronischen Verwaltungs- und Gerichtspostfach sprach die Sprecherin des Arbeitsrechtsausschusses im Kölner Anwaltverein e.V. Frau Kollegin Hiltrud Kohnen mit dem Präsidenten des Landesarbeitsgerichts, Herrn Dr. Jürgen vom Stein, dem Präsidenten des Finanzgerichts, Herrn Ben-no Scharpenberg, dem Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichts, Herrn Andreas Becker, und der Präsidentin des Sozialgerichts, Frau Beatrix Debus.

Kohnen: Herr Dr. vom Stein, wie können denn beim Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht in Zukunft Schriftsätze elektronisch eingereicht wer-den?

Dr. vom Stein: Für die Übermittlung müssen Sie lediglich auf einem Rech-ner das Programm „Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach“ installieren. Sie können es über die Seite www.egvp.de lizenzkostenfrei herunterladen. Hier erhalten sie auch vielfältige weitere Informationen über die rechtlichen Grundlagen und technische Fragen.

Kohnen: Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Dr. vom Stein: Die Dokumente im elektronischen Rechtsverkehr müssen grundsätzlich mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden. Hierfür benötigen Sie eine Signaturkarte eines Zertifizierungsdien-steanbieters (ca. 40 EUR im Jahr), und ein entsprechendes Lesegerät, das im Handel ab etwa 50,00 EUR angeboten wird.

Kohnen: Weshalb führt die Arbeitsgerichtsbarkeit in NRW das EGVP jetzt ein?

Dr. vom Stein: Die Gesetzesinitiativen des Bundes und der Länder machen deutlich, dass möglicherweise bereits 2018 mit der Verpflichtung zur Nut-zung des elektronischen Übermittlungsweges für professionelle Einreicher wie Rechtsanwälte zu rechnen ist. Gleichzeitig werden bei den Gerichten dann durchgehend elektronische Geschäftsabläufe, also eine „elektroni-sche Akte“ geschaffen werden. Vor diesem Hintergrund gibt uns die Ein-führung des EGVP die Gelegenheit, erste Erfahrungen auf diesem Weg zu sammeln. Gleichzeitig kann die Anwaltschaft die Möglichkeit nutzen, schon jetzt selbst Erfahrungen mit der neuen Technik zu sammeln.

Kohnen: Welche Vorteile bietet EGVP für die Nutzer?

Dr. vom Stein: EGVP bietet einen „Rund um die Uhr“-Zugang zu den teil-nehmenden Gerichten mit einer sofortigen signierten Eingangsbestätigung des Gerichts und eine geschützte Kommunikation durch den Einsatz kryp-tografischer Mechanismen. Hinzu kommt die Zeit- und Kostenersparnis und die Möglichkeit der elektronischen Weiterverarbeitung, da die An-waltssoftware zum Teil über Schnittstellen verfügt.

Kohnen: Ist auch eine Zustellung durch das Gericht an die Nutzer möglich?

Dr. vom Stein: Bei der Registrierung wird, wenn Sie dies wollen, auch ein für Sie kostenloses elektronisches Postfach eingerichtet, über das Zustel-lungen des Gerichts an Sie erfolgen können. Bei einer solchen Zustellung erfolgt neben der Ablage in Ihrem persönlichen Postfach eine Mitteilung an die von Ihnen bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse. Der Abruf der Nachricht erfolgt dann über eine durch Verschlüsselung ge-

sicherte Verbindung. Ein Empfangsbekenntnis ist allerdings nach § 174 Abs. 3 ZPO weiterhin erforderlich. Dieses kann aber auch elektronisch übermittelt werden.

Kohnen: Herr Becker, welche Erfahrungen hat das Verwaltungsgericht Köln bisher mit dem Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach gemacht?

Becker: Das Verwaltungsgericht ist seit dem 01. Januar 2013 an das Elek-tronische Gerichts- und Verwaltungspostfach angeschlossen. Wir freuen uns, dass von dieser neuen Möglichkeit bereits jetzt spürbar Gebrauch gemacht wird und ich bin sehr zuversichtlich, dass es schon bald weitaus mehr Nutzer geben wird als bisher. Denn mit dem elektronischen Zugang zum Gericht erhalten die Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit, Schriftsät-ze und Unterlagen zeitgemäß, schnell und sicher zu übermitteln. Auch die Arbeit des Gerichts wird dadurch effektiv unterstützt. Das kommt letztlich allen Beteiligten zugute.

Kohnen: Frau Debus, haben die Verfahrensbeteiligten des Sozialgerichts das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach bisher intensiv ge-nutzt?

Debus: Nein, seit der Einführung des Elektronischen Gerichts- und Verwal-tungspostfachs zum 01. Januar 2013 haben wir bei dem Sozialgericht Köln erst 17 Eingänge zu verzeichnen. Ich hoffe sehr, dass die Verfahrensbe-teiligten des Sozialgerichts, insbesondere die Anwaltschaft, diesen neuen und zeitgemäßen Service künftig intensiver nutzt und somit die Vorteile dieser schnellen und sicheren sowie kostensparenden Übermittlung von Schriftsätzen und Unterlagen schätzen lernt.

Kohnen: In der Finanzgerichtsbarkeit NRW können Verfahrensbeteiligte bereits seit dem 01.Januar 2006 über das EGVP mit dem Gericht kommu-nizieren. Herr Scharpenberg, wie sind Ihre Erfahrungen als Präsident des Finanzgerichts Köln mit diesem Kommunikationsmittel?

Scharpenberg: In der Vergangenheit hielt sich die Zahl der Prozessbe-teiligten, die das EGVP nutzten, tatsächlich noch in sehr überschaubaren Grenzen. Dies mag daran liegen, dass die Versendung einfacher Schrift-sätze per Computerfax noch deutlich weniger Zeit in Anspruch nimmt, als der Versand per EGVP. EGVP hat aber vor allem dort seine Stärken, wo um-fangreiche Anlagen übersandt werden müssen. Ich begrüße deshalb sehr, dass nunmehr auch die übrigen Fachgerichtsbarkeiten am elektronischen Rechtsverkehr über das EGVP teilnehmen. Ich denke, dass sich dadurch die Akzeptanz von EGVP bei den Rechtsanwälten und Steuerberatern deutlich erhöhen wird. Gerade auch mit Blick auf die im Gesetzgebungsverfahren angedachten Vereinfachungen könnte EGVP daher künftig eine große Be-deutung für die erfolgreiche Einführung der umfassenden elektronischen Akte zukommen.

Wissenswertes

K AV MIT TEILUNGEN | AUSGABE 3 | JUNI 2013 41

Sampedrano
Hervorheben
Sampedrano
Notiz
ACHTUNG: Die korrekte Faxnummer lautet: 0221-477 33 33

Neues von Kölner AutorenAm 26. Februar 2013 ist das vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrech-tegesetz) in Kraft getreten.

Herr Lothar Jaeger, früher Vorsitzender Richter am OLG Köln und einer der besten Kenner der Materie, legt bereits wenige Wochen später einen ersten Handkommentar zu diesem Gesetz vor, von dem er sagt, dass es „nichts substantiell Neues“ bringt und dass die „Rechte des Patienten in bestem juristischem Deutsch versteckt und mit farblosen Formeln umschrieben werden“. Jaeger kommentiert dieses Gesetz (die neuen §§ 630a bis 630h des BGB) und räumt dem Benutzer dieses Kommentars die Möglichkeit ein, sich in die neukodifizierte Materie einzuarbeiten. Die Gliederung der Erläuterungen in Randnummern und ein Stichwortverzeichnis am Schluss erleichtern es, sich in dem Kommentartext zu Recht zu finden.

Jaeger erläutert zu § 630a ausführlich den Behandlungsvertrag, wobei er sich vor allem auch dem Begriff des „medizinischen Standards“ widmet. Ausführlich nimmt er sich der in § 630c normierten Pflichten der Vertrags-parteien des Behandlungsvertrages an, nicht ohne auch hier die Banalität der Normen und deren Regelungsarmut zu kritisieren, um am Ende fest-zustellen, dass das Gesetz die überkommenen, von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze der therapeutisch motivierten Hinweispflicht auf unerwünschte Ereignisse im Rahmen der ärztlichen Behandlung nicht geändert, sondern lediglich modifiziert hat. Wichtig in diesem Zusam-

menhang indes ist, dass nach Auffassung Jaegers einige der in § 630c festgehaltenen Pflichten (z.B. die Verpflichtung zum Handeln nach dem fachlichen medizinischen Standard der Zeit) als Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 anzusehen sind, weil sie eine Handlungsanordnung an den Arzt enthalten; offen ist allerdings, was dies bedeutet, denn niemand kann wissen, ob die Rechtsprechung zu § 823 Abs. 2 die vertraglichen Schutzgesetze ausdehnend auslegen wird. Im Hinblick auf § 630 c Abs. 2 S. 2 („Sind für den Behandelnden Umstände erkennbar, die die Annahme eines 2 Behandlungsfehlers begründen, hat er den Patienten über diese auf Nachfrage oder zur Abwendung gesundheitlicher Gefahren zu informie-ren“) gibt Jaeger zu bedenken, dass das Vertrauensverhältnis zwischen dem Arzt und seinem Patienten künftig mehr und mehr schwinden könne und die blauäugige Vorstellung des Gesetzgebers vom Zusammenwirken des Arztes mit dem Patienten abgelöst werden könnte durch ein Klima des Misstrauens. Dem kann nur zugestimmt werden.Ausführlich behandelt Jaeger die Aufklärungspflichten des Arztes, die in § 630e neu geregelt worden sind. Er kommt dabei zu dem Ergebnis, dass diese Neuregelung, gemessen an den Forderungen der Rechtsprechung an die Selbstbestimmungsaufklärung eher weiter ausgefallen ist, d.h. sämtli-che wesentlichen Umstände erfasst, was bedeutet, dass umfassend über die konkrete Behandlung und ihre Risiken aufgeklärt werden müsste. Er weist allerdings auch darauf hin, dass in den späteren Erläuterungen des Regierungsentwurfs unter Berufung auf die BGH-Rechtsprechung nur noch von einer „angemessenen“ Aufklärung über Tragweite, Chancen und Ge-

„Anwältinnen ohne Grenzen e.V.“ mit dem Maria-Otto-Preis ausgezeichnet

Die Vorsitzende des KAV, Frau Kollegin Pia Eckertz-Tybussek, ist neue Vize-Präsidentin des DAV

Die Vorstandsmitglieder des Vereins „Anwältinnen ohne Grenzen e.V.“ wur-den am 15. Mai 2013 mit dem Maria-Otto-Preis des Deutschen Anwaltver-eins (DAV) ausgezeichnet. Mit dem Anwältinnenpreis des DAV ehrt der DAV in diesem Jahr Anwältinnen, die sich in besonderem Maße in Beruf, Justiz, Politik und Gesellschaft verdient gemacht und eine besondere Vorbildfunk-tion für Anwältinnen und Anwälte haben.

Ausgezeichnet wurden:

Frau Jasmina Prpi, LL.M., Rechtsanwältin aus Bosnien-Herzegowina, Vorsitzende des Vereins „Anwältinnen ohne Grenzen e.V.“

Frau Regina Schaaber, Rechtsanwältin aus Freiburg,Stellvertretende Vorsitzende des Vereins „Anwältinnen ohne Grenzen e.V.“

Frau Siba Irsheid, Rechtsanwältin aus Spanien, Stellvertretende Vorsitzende des Vereins „Anwältinnen ohne Grenzen e.V.“

Diese drei Frauen im Vorstand des im Jahr 2007 gegründeten Vereins sind mit ihrer ganz unterschiedlichen Herkunft, Kultur und Biografie zusammen mit dessen Mitgliedern ein starkes Team, das über eine Vielzahl von Er-fahrungen, Kenntnissen und Sprachen verfügt. Sie setzen sich mit ihrer Arbeit für die Verwirklichung von Frauenrechten ein. So werden im Oktober Frauen aus Tunesien, Libyen und Ägypten zu einem Workshop nach Frei-burg kommen. Weitere Seminare mit Juristinnen vom Balkan, aus Chile und Georgien sind in Vorbereitung. Die Laudatorin Frau Prof. Dr. Gesine Schwan

würdigte die Arbeit des Vereins: „Anwältinnen ohne Grenzen setzen sich für die Förderung und Durchsetzung der Menschenrechte von Frauen und den Abbau jeglicher Form von Ungleichbehandlung ein. Ihr Anliegen ist es, einen normativen gesellschaftlichen Wandel in Bezug auf Gleichberechti-gung anzuregen und anzutreiben. Dabei bauen sie auf den Austausch und die Vernetzung über Grenzen hinweg.“ In vortrefflicher Weise werden die in dem Verein handelnden Personen damit den Statuten des Maria-Otto-Preises gerecht, heißt es in der Begründung der Jury. „Ich persönlich freue mich insbesondere, den Preis gerade vom DAV zu erhalten, weil ich als Anwältin aus einem Nicht-EU-Staat, obwohl inzwischen eingebürgert, die Berufsbezeichnung „Rechtsanwältin“ hier in Deutschland nicht tragen darf“, so Jasmina Prpi, Vorsitzende des Vereins Anwältinnen ohne Gren-zen e.V.. Gleichzeitig appelliere sie an alle, sich mit dem „Herzstück des internationalen Menschenrechtsinstrumentariums für Frauen“, der CEDAW (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Wo-men), zu beschäftigen. Damit könne jeder zur Weiterentwicklung unserer Menschenrechte beitragen.

Benannt ist der Preis nach Rechtsanwältin Dr. Maria Otto. Diese ist 1922 durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz erst nach ihrem hart-näckigen Betreiben als erste deutsche Anwältin in München zugelassen worden. Erste Preisträgerin war 2010 Rechtsanwältin Dr. Gisela Wild, Ham-burg, und im Jahr 2011 wurde Rechtsanwältin Renate Damm, ebenfalls Hamburg, mit dem Maria-Otto-Preis geehrt.

Im Rahmen des diesjährigen 64. Deutschen Anwaltstages in Düsseldorf wurde die Vorsitzende des Kölner Anwaltvereins (KAV), Frau Kollegin Pia Eckertz-Tybussek, zur Vize-Präsidentin des Deutschen Anwaltvereins (DAV) gewählt.

Der DAV hat eine neue Vize-Präsidentin. Mit diesem Amt steigt die Vorsit-zende des größten örtlichen Anwaltvereins in Deutschland, Frau Kollegin Pia Eckertz-Tybussek, aus dem Vorstand des DAV in dessen Präsidium auf. Zukünftig wird sie unter anderem für die Kommunikation zwischen den ört-lichen Anwaltvereinen und dem DAV zuständig sein: „Ich freue mich sehr über das Vertrauen und auf die mich erwartenden Aufgaben auf bundes-weiter Ebene“, sagt die neue Vize-Präsidentin und fügt hinzu „Es ist mir eine große Ehre, die Interessen meiner Kolleginnen und Kollegen nun auch

aus dem Präsidium des DAV heraus engagiert vertreten zu können.“ Durch das Amt der neuen Vize-Präsidentin erhält auch der KAV bei der Umsetzung seiner Interessen in Berlin deutlich mehr Gewicht.

Frau Kollegin Pia Eckertz-Tybussek ist seit dem 15. März 2007 Vorsitzende des KAV und seit Juni 2011 Vorstandsmitglied des DAV in Berlin. „Ich bin sehr froh, dass mit Frau Eckertz-Tybussek eine Kollegin in das Präsidium gewählt worden ist, die über langjährige Erfahrungen auf örtlicher Ebene verfügt und sich durch Weitblick, Tatkraft und entschlossenes Engagement auszeichnet“, sagt der Präsident des DAV, Herr Kollege Prof. Dr. Wolfgang Ewer aus Kiel, und ergänzt „Ich bin sicher, dass dies ein großer Gewinn für den DAV ist und freue mich auf die weitere Zusammenarbeit mit ihr.“

Neues vom DAV

w w w.koe lne r.anwa l t ve re in.de4242

43

fahren die Rede ist. Angesichts dieser offenkundigen Unklarheit wird es wohl auch hier künftig der Rechtsprechung überlassen bleiben, festzule-gen, wie weit die Aufklärungspflicht zu gehen hat.

Kritisch geht Jaeger die Bestimmungen in § 630e Abs. 2 Nr. 1 an, wo-nach zur mündlich vorgeschriebenen Aufklärung durch den Behandeln-den ergänzend auch auf Unterlagen Bezug genommen werden kann, die der Patient in Textform erhalten muss. Er weist auf den enormen büro-kratischen Aufwand hin, der den Krankenhäusern dadurch entsteht. Ebenso kritisch geht er an die Vorschrift heran, wonach die Aufklärung durch eine Person erfolgen muss, „die über die zur Durchführung der Maßnahme notwendige Ausbildung verfügt“, d.h. also Facharztstandard haben muss, womit das Gesetz über die bisherige Forderung der Recht-sprechung hinausgeht, wonach die Übertragung der Aufklärung auf ärzt-liche Mitarbeiter und in geeigneten Fällen auf nicht ärztliches Personal möglich ist. Jaeger befürchtet erhebliche Erschwernisse und deutliche Kostensteigerungen in den Krankenhäusern und bemerkt, dass die kon-krete Qualifikation wichtiger erscheine als die formale berufliche Ein-ordnung. Der Kommentator geht, wie er selbst sagt, wiederholt sehr kritisch an das Gesetz heran. Er betont, dass dies nötig sei, weil das Ge-

setz einige sehr wichtige Fragen nicht beantwortet, z.B. die Frage einer generellen Beweislastumkehr, einer Reduktion des Beweismaßes, das Nicht-Herangehen an einen Härtefallfonds, keine Vorbereitung einer Pro-portionalhaftung und kein Anpassen der Vorschriften über die Verjährung. Er weist aber auch darauf hin, dass das Vorhandensein dieses Gesetzes die Möglichkeit schaffe, künftig Änderungen im Hinblick auf die Patienten-rechte „mit einem Federstrich“ ohne große Diskussionen durchzusetzen. Im Übrigen wird es weiterhin der Rechtsprechung überlassen bleiben, in all den Fällen, in die Bresche zu springen, in denen das Gesetz (zu viele) Lücken gelassen hat.

Der Kommentar Patientenrechtegesetz – Kommentar zu den §§ 630a bis 630h BGB von Herrn Lothar Jaeger ist erschienen im Verlag Versicherungs-wirtschaft GmbH, Karlsruhe 2013, und ist für € 34,99 unter der ISBN-Nr. 978-3-86298-235-6 erhältlich.

RA Dr. Joachim Türke, Köln

Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen

Junge RAin mit eigener Kanzlei in Hürth sucht freie Mitarbeit im Bereich Straf- und SteuerR. Theoretische Fachanwaltsvoraussetzungen sind in beiden Rechtsgebieten vorhanden. Fallbearbeitung in der eigenen Kanzlei wäre wünschenswert.Anfragen an: E-Mail: [email protected]==========Wir suchen als Freien Mitarbeiter einen angehenden Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und MedienR oder IT-Recht für unser Kölner Büro. Wir erwarten hervorragende juristische Qualifikation, verhandlungssichere Englischkenntnisse und die Fähigkeit zur Zusammenarbeit im Team. Wir suchen kreative Anwaltspersönlichkeiten vorzugsweise mit einem eigenen oder künftig eigenen Mandantenstamm, die höchste Ansprüche an die Qualität ihrer Arbeit stellen und serviceorientiert arbeiten. Eine konkrete Sozietätsaussicht ist für uns selbstverständlich. Anfragen an: RA Prof. Dr. Ulrich Luckhaus, Greyhills Rechtsanwälte, Aachener Str. 1, 50674 Köln, E-Mail: [email protected]==========

bürogemeinschaft

Kanzlei in Bergisch Gladbach-Bensberg (2 RAe; 1 StB) mit großzügigen und zentral gelegenen Räumlichkeiten Nähe Amtsgericht bietet BÜROGEMEIN-SCHAFT unter Mitnutzung der bestehenden Infrastruktur (Sekretariat, Rechtsanwaltssoftware usw.) gegen angemessene Kostenbeteiligung. Angestrebt ist der spätere Eintritt in die Partnerschaft an Stelle eines altersbedingt ausscheidenden Partners. Auch geeignet für Berufseinsteiger, die sich einen eigenen Mandantenstamm noch aufbauen und Überhangmandate übernehmen möchten.Anfragen an: Tel.: 0163/4799160==========In unmittelbarer Nähe zum Sudermanplatz, also zentral aber trotzdem ruhig, biete ich in meiner Kanzlei einen schönen großen Büroraum zur Untermie-te zwecks Bildung einer BÜROGEMEINSCHAFT an. Mitnutzung des Sekretariats ist bei angemessener Kostenbeteiligung möglich. Anfragen an: RA Dr. Carsten Nowak, Tel.: 912642-55 o. 0170 8364193==========Bestehende BÜROGEMEINSCHAFT in Bergisch Gladbach sucht Kolleginnen und Kollegen, die mit eigener Klientel expandieren möchten. Berufsanfän-ger erhalten durch die Bearbeitung und Übernahme bestehender Mandate die Möglichkeit, sich einen eigenen Mandantenstamm aufzubauen oder ihn zu vergrößern. Nutzung des Büros in attraktiver Zentrumslage, der Sekretariats- und Telefondienste gegen Kostenbeteiligung. Bei Interesse besteht auch die Möglichkeit zum gemeinsamen Außenauftritt.Anfragen schriftlich an: KAV3-2013-1 ==========In unserer BÜROGEMEINSCHAFT (bestehend aus 2 Anwälten) ist ab sofort ein Büroraum – ruhige Innenstadtlage mit ca. 20 m² – zu vermieten. Der Raum befindet sich im Erdgeschoss. Vollständige Kanzleiausstattung (Technik und Personal) kann mit angeboten werden. Beabsichtigt ist zunächst eine Büroge-meinschaft, eine spätere Sozietät ist aber nicht ausgeschlossen. Mietpreis: € 500,00 (zzgl. Strom, Wasser, Reinigung und ggf. Juris)Anfragen an: RA Volker Juchheim, Gereonskloster 20, 50670 Köln, Tel.: 1794380==========Wir, eine mittelständische Fachanwaltskanzlei mit 4 Berufsträgern, bieten in erstklassiger Kölner Innenstadtlage (gerichtsnah – Barbarossaplatz) einen attraktiven Büroraum zur Einrichtung einer BÜROGEMEINSCHAFT - ab sofort - an.Neben dem Raum mit einer Größe von ca. 17 m² sind die Nutzung von Sekretariat, Besprechungsraum, technischen Einrichtungen etc. inklusive. Eine be-rufliche Kooperation ist wünschenswert. Anfragen an: Tel.: 22 25 24 0, Ansprechpartner RA Marcus Hegelein, www.abhr.de==========RAin/RA gesucht für Zusammenarbeit in BÜROGEMEINSCHAFT, frühestens ab dem 01.07.2013. Kanzleisitz befindet sich zentral in der Fußgängerzone von Leverkusen-Opladen im Gebäudekomplex der Volksbank Rhein-Wupper in unmittelbarer Nähe (ca. 100 m) zum AG Leverkusen. Standort ist als RA-Kanzleisitz seit mehr als 30 Jahren bekannt. Vollausgestattete Büroinfrastruktur. Übernahme von Aufgaben durch meine RA-fachangestellte, angehenden Rechtsfachwirtin in gewissen Umfang möglich. Geeignet für erfahrene(n) Kollegin / Kollegen ebenso wie Berufsanfängerin / Berufsanfänger. Mandatsvermitt-lung je nach Qualifikation in gewissem Umfang denkbar. Details im Rahmen eines persönlichen Gesprächs.

Annoncen & Anzeigen

K AV MIT TEILUNGEN | AUSGABE 3 | JUNI 2013 43

Anfragen an: RA Helmut Hartung, Kölner Strasse 6, 51379 Leverkusen, Tel.: 02171 / 45037, E-Mail: [email protected]==========Nette/er Kollegin/e für BÜROGEMEINSCHAFT gesucht. Flexibler Eintrittstermin; gerne auch sofort. Seit dem Jahr 2003 bestehende RA-Kanzlei im Bel-gischen Viertel (Nähe Rudolfplatz) sucht eine Kollegin oder einen Kollegen für eine Bürogemeinschaft. Ab sofort ist in unserer Kanzlei ein Bürozimmer von ca. 20 m² frei, welches wir gerne an eine nette Kollegin oder einen netten Kollegen vermieten würden. Optional kann ein ca. 12 m² großes Bürozimmer (mit Verbindungstür zum 20 m² Zimmer) ebenfalls gemietet werden. Wir bieten ein repräsentatives Büro in zentraler Lage inklusive der Mitbenutzung der Allgemeinflächen (Wartebereich, Empfang, Küche, Besprechungszimmer und Toiletten) gegen eine monatliche Bürokostenpauschale. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich an der in der Kanzlei vorhandenen technischen Büroausstattung zu beteiligen (Telefonanlage, Kopierer, Faxgerät, etc.) sowie die Dienste unseres Büropersonals (Schreibkräfte, Telefon- und Postannahme, Terminvergabe, etc.) mit in Anspruch zu nehmen. Das Angebot richtet sich sowohl an Berufsanfänger als auch an erfahrene Kolleginnen/Kollegen, die bereits einen eigenen Mandantenstamm mitbringen.Anfragen an: RAe Cornelius & Tönges, Tel.: 71 99 720, E-Mail: [email protected]==========Nette junge BÜROGEMEINSCHAFT, bestehend aus einer RAin und zwei RAen, sucht Kollegen/in für die bestehende Bürogemeinschaft in zentraler Innen-stadtlage von Bonn, nahe AG u. LG Bonn. Es ist ein heller und freundlicher Raum (ca. 15 m²) zu sehr fairen Konditionen zu vermieten. Soweit gewünscht, kann vorhandene Möblierung benutzt werden.Anfragen an: Tel.: 0228/3089980, E-Mail: [email protected]==========In der Innenstadt, Ringlage, biete ich eine verlässliche u. kollegiale BÜROGEMEINSCHAFT. Geboten werden (neben Gemeinschaftsräumen wie Warteraum, Küche und WC) zur Selbstnutzung 1 größerer Raum und ggf. noch ein zusätzliches halbes Zimmer jeweils mit Parkettausstattung zu preisgünstigen Kondi-tionen. Wenn Sie in der Pause eine Prise ruhige Luft schnuppern möchten, ist dies auf dem Balkon möglich. Die Kanzlei liegt zentral und gerichtsnah und verfügt über eine gute Verkehrsanbindung. Ein Parkhaus ist nebenan. Die Räumlichkeiten könnten auch von zwei Kollegen/innen genutzt werden. Anfragen an: Tel.: 2019340==========BÜROGEMEINSCHAFT in herausragender zentraler Innenstadtlage (Breitestr.) über den Dächern von Köln geboten (Lichtbilder unter www.drstark.de/ange-bot.htm). Zur Verfügung steht ein heller und ruhiger Raum mit einer Größe von 20 m² (Teilzeitnutzung/Bürosharing ist möglich). Gemeinsame Sekretariats-benutzung sowie die Inanspruchnahme von Sekretariatsdienstleistungen ist ebenso möglich, wie die gemeinsame Nutzung des separatem Schreibzimmers, der Küche, des Empfangsbereichs der Dachterrasse und des Besprechungszimmers. Gleiches gilt für die Nutzung der Bibliothek/Literatur und der Juris-Datenbank. Die Kanzlei ist hochwertig ausgestattet und verfügt über modernste Telekommunikations- und EDV-Einrichtungen. PKW-Tiefgaragenstellplätze im Hause optional vorhanden. Freundliches, kollegiales Miteinander ist für unsere seit 1999 bestehende Bürogemeinschaft ebenso selbstverständlich, wie kostenfreie Termins- und Urlaubsvertretungen.Anfragen an: RA Dr. Stark, Tel.: 272470==========

Referendare und Mitarbeiter

Referendar/in von alteingesessener RA-Kanzlei in Köln gesucht. Wahl- und Pflichtstage können absolviert werden. Die Tätigkeitsschwerpunkte liegen im FamR und ErbR, ArbR, SozR, MietR u. VerkR. Gute Bezahlung für Tätigkeit neben den Pflichtarbeiten. Die Kanzlei befindet sich in Gerichtsnähe.Anfragen an: RA Peter Simon II, Tel.: 387903==========Zum 01.07.2013 suchen wir zur Verstärkung unseres kleinen, kollegialen Teams, das auf den Rechtsgebieten ArbR u. SozR tätig ist, eine/n zuverlässige/n Rechtsanwaltsfachangestellte/n mit selbständiger Arbeitsweise. Neben guten schreibtechnischen Fähigkeiten und besten Rechtschreibkenntnissen sind Sie sicher im RVG. Wir bieten Ihnen geregelte Arbeitszeiten und angemessene Vergütung. Anfragen an: RAe Winter & Große-Kock, Lindenstraße 20, 50674 Köln, Tel.: 2 40 22 11==========Am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Rechtstheorie an der Universität zu Köln (Prof. Dr. Dan Wielsch LL.M.) ist zum 01.10.2013 eine Stelle als wissen-schaftliche Mitarbeiterin / wissenschaftlicher Mitarbeiter (0,5 EG 13 TV-L) befristet für die Dauer von 2 J. (mit Verlängerungsmöglichkeit) zu besetzen. Die Bewerbungsfrist endet am 15.07.2013. Die Arbeit am Lehrstuhl ist international und interdisziplinär ausgerichtet und informiert sich insbesondere durch Soziologie, Philosophie, Ökonomie, Sprach-, Kognitions- und Kulturwissenschaft. Thematische Schwerpunkte liegen im Bürgerlichen Recht, dem Imma-terialgüter- und Wettbewerbsrecht sowie bei Rechtsfragen der Globalisierung. Mit der Stelle verbunden sind ideale Arbeitsbedingungen für eigenständige Forschung in einem von Neugier und Teamgeist geprägten Lehrstuhlumfeld.Anfragen an: Prof. Dr. Dan Wielsch, Universität zu Köln, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Rechtstheorie, Albertus-Magnus-Platz, 50923 Köln, E-Mail: [email protected]==========

An-/Verkauf

Grimm, Unfallversicherung, 5. Aufl. 2013, originalverpackt, Neupreis € 125,00, abzugeben für € 71,43 zzgl. USt.Anfragen an: E-Mail: [email protected]==========Zeitschrift für das gesamte FamilienR (FamRZ), gebundene Jahrgänge 1984-2011, ungebunden 2012 mit Einbanddeckel, sowie„Juristisches Büro“, gebundene Jahrgänge 1966-2000, gegen Angebot abzugeben. Anfragen an: RAe Beuth & Partner, Am Zuckerberg 5-7, 50668 Köln, Tel.: 775310==========

w w w.koe lne r.anwa l t ve re in.de4444

45

Termin Sem.Nr. Titel Kostenbeitrag08.07.2013 StrafR1-07-13 Ausländerrechtliche Folgen einer strafrechtlichen Verurteilung € 40,00 (zzgl. MwSt. € 7,60 = € 47,60)

10.07.2013 GesR1-07-13 Aktuelle Probleme und Streitfragen des Vertriebskartellrechts € 40,00 (zzgl. MwSt. € 7,60 = € 47,60)

16.07.2013 BetrR1-07-13 Einwilligung in ärztliche Zwangsmaßnahmen - Auswirkungen der Gesetzesänderungen in den § 1906 BGB und §§ 312 ff. FamFG

€ 40,00 (zzgl. MwSt. € 7,60 = € 47,60)

17.07.2013 MedR1-07-13 Das Patientenrechtegesetz € 40,00 (zzgl. MwSt. € 7,60 = € 47,60)

06.09.2013 KAV1-09-13 Stil und Etikette im Umgang mit Mandanten und Kollegen - Authentisch auftreten - sicher verhalten € 155,00 (zzgl. MwSt. € 29,45 = € 184,45)

09.09.2013 ITR-1-09-13 3. NRW IT-Rechtstag € 100,00 (zzgl. MwSt. € 19,00 = € 119,00)

10.09.2013 KAV2-09-13 Gezielte Mandate akquirieren mit Google AdWords € 80,00 (zzgl. MwSt. € 15,20 = € 95,20)

12.09.2013 GesR1-03-13 Die Genossenschaft (e.G.) / Die Europäische Genossenschaft SCE - Gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Strukturen

€ 40,00 (zzgl. MwSt. € 7,60 = € 47,60)

12.09.2013 MediR1-09-13 Umgang mit Emotionen in der Mediation € 175,00 (zzgl. MwSt. € 33,25 = € 208,25)

13.+14.09.13 FamR1-09-13 Herbstseminar im Familienrecht (10-Std.) € 215,00 (zzgl. MwSt. € 40,85 = € 255,85)

16.09.2013 IntR1-09-13 Grundlagen des europäischen Arbeitsrechts € 60,00 (zzgl. MwSt. € 11,40 = € 71,40)

17.09.2013 KAV3-09-13 Mitarbeiterseminar: Sorgfalt und Präzision € 60,00 (zzgl. MwSt. € 11,40 = € 71,40)

17.09.2013 KAV3-09-13 Mitarbeiterseminar: Sorgfalt und Präzision - Auszubildende - € 45,00 (zzgl. MwSt. € 8,55 = € 53,55)

18.09.2013 SozR1-09-13 Neue Rechtsprechung und Gesetzgebung zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung € 80,00 (zzgl. MwSt. € 15,20 = € 95,20)

19.09.2013 StrafR1-09-13 Das 1x1 des Beweisantragsrechts € 40,00 (zzgl. MwSt. € 7,60 = € 47,60)

19.09.2013 MietR1-09-13 Das mietrechtliche Mandat - Basics für die ersten Fälle € 40,00 (zzgl. MwSt. € 7,60 = € 47,60)

26.09.2013 ArbR1-09-13 Das Betriebsratsmandat € 60,00 (zzgl. MwSt. € 11,40 = € 71,40)

01.10.2013 KAV1-10-13 ZPO-Verfahrensrecht € 60,00 (zzgl. MwSt. € 11,40 = € 71,40)

01.10.2013 KAV1-10-13 ZPO-Verfahrensrecht - Auszubildende - € 45,00 (zzgl. MwSt. € 8,55 = € 53,55)

07.10.2013 KAV2-10-13 Zwangsvollstreckung I € 60,00 (zzgl. MwSt. € 11,40 = € 71,40)

07.10.2013 KAV2-10-13 Zwangsvollstreckung I - Auszubildende - € 45,00 (zzgl. MwSt. € 8,55 = € 53,55)

07.10.2013 InsoR2-10-13 Die zweite Stufe zündet - Neue Wege (und Hürden) für die Entschuldung natürlicher Personen in der Insolvenz € 40,00 (zzgl. MwSt. € 7,60 = € 47,60)

08.10.2013 BankR1-10-13 Die Umstellung des inländischen und europäischen Zahlungsverkehrs auf SEPA (Single Euro Payments Area) € 40,00 (zzgl. MwSt. € 7,60 = € 47,60)

09.10.2013 ErbR1-10-13 Digitaler Nachlass - Ableben in Zeiten des Internets € 40,00 (zzgl. MwSt. € 7,60 = € 47,60)

10.10.2013 VerkR1-10-13 Die Rechtsprechung des 6. Zivilsenates des BGH zur Unfallschadenregulierung € 40,00 (zzgl. MwSt. € 7,60 = € 47,60)

11.+12.10.13 GR2-10-13 Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz € 215,00 (zzgl. MwSt. € 40,85 = € 255,85)

14.10.2013 GesR1-10-13 Erbschaft- und schenkungssteuerrechtliche Probleme bei Übertragung von Gesellschaftsanteilen € 40,00 (zzgl. MwSt. € 7,60 = € 47,60)

14.10.2013 InsoR1-10-13 Gläubigereinfluss durch den Gläubigerausschuss € 40,00 (zzgl. MwSt. € 7,60 = € 47,60)

15.10.2013 KAV3-10-13 Zwangsvollstreckung II € 60,00 (zzgl. MwSt. € 11,40 = € 71,40)

15.10.2013 KAV3-10-13 Zwangsvollsreckung II - Auszubildende - € 45,00 (zzgl. MwSt. € 8,55 = € 53,55)

16.10.2013 GR1-10-13 Basic-Seminar: Einführung in das Markenrecht € 45,00 (zzgl. MwSt. € 8,55 = € 53,55)

08.11.2013 VersR1-11-13 4. Kölner Versicherungsrechtstag des KAV € 215,00 (zzgl. MwSt. € 40,85 = € 255,85)

08.+09.11.13 ArbR1-11-13 Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht € 215,00 (zzgl. MwSt. € 40,85 = € 255,85)

15.+16.11.13 BauR1-11-13 Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht € 215,00 (zzgl. MwSt. € 40,85 = € 255,85)

29.+30.11.13 MietR1-11-13 Kölner Mietrechtstage 2013 € 215,00 (zzgl. MwSt. € 40,85 = € 255,85)

Anmeldungen für Seminare des KAVKölner Anwaltverein Service GmbH, Luxemburger Str. 101, Zi.: 101, 50939 Köln >> Fax-Nr.: 0221 / 28 56 02 – 21

Wichtige Info zu den Seminaren:

Seinen Mitgliedern gewährt der KAV einen Bonus, indem er die Kosten für die 5., 6., 11. und 12. Seminarstunde pro Kalenderjahr und Mitglied übernimmt. Die Mitglieder des KAV

erhalten bei Anwendung des Bonus eine entsprechend reduzierte Rechnung von der KAV Service GmbH, die die Seminare im Auftrag des KAV durchführt. Bitte zahlen Sie daher

die Teilnahmegebühren für die Seminare erst nach Erhalt der Rechnung.

Name:

Anschrift: Gerichtsfach-Nr.:

Rechnungsadressat, falls abweichend:

Tel.: E-Mail:

Köln, den Unterschrift

Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen. Sollten Sie keine anderslautenden Informationen durch den KAV erhalten, haben wir Sie als Teilnehmer/Teilnehmerin zu den von Ihnen gewünschten Seminaren aufgenommen. Eine Online-Anmeldung ist möglich unter: www.kav-seminare.de.

Bitte zahlen Sie erst nach Erhalt der Rechnung. Vielen Dank!

K AV MIT TEILUNGEN | AUSGABE 3 | JUNI 2013 45

Vermietungen

Nachmieter/in für repräsentative Kanzleiräume in Köln-Zollstock gesucht; gerichtsnah, Bremsstr. 17, 188 m², neben den Zollstock-Arkaden gelegen, 6 helle große Räume, großzügiger Empfangsbereich, Archivraum, 2 separate WC, Küche, Anmietung von Stellplätzen im Parkhaus der Zollstock-Arkaden möglich, Haltestelle Herthastr. in Laufnähe, € 2.662,00 zzgl. USt.Anfragen an: Tel.:16 90 16 44 o. 0179 / 46 14 285==========1 bis 2 Büroräume zu vermieten in meiner Kanzlei in Köln/Neumarktnähe. Die Kanzlei besteht seit 1984, Mitnutzung des Sekretariats und der Infrastruktur ist möglich, aber nicht Bedingung. Geeignet ist die Kanzlei für Berufsangänfänger/Wiedereinsteiger; gerne auch für Kollege/Kollegin mit eigenem Mandanten-stamm zwecks Bürogemeinschaft. Tätigkeitsschwerpunkt sollte nicht das FamR sein. Freundliches Arbeitsklima und faire Kostenbeteiligung.Anfragen an: Tel.: 2573671 oder 2573672==========

Sonstiges

Diverse jur. Literatur (Vorauflagen) zu verschenken. Vorhanden sind ca. 10-15 m Literatur. Fachgebiete: BGB-Querbeet.Anfragen an: Tel.: 441256, www.ra-gutsche.de==========Wir verschenken an Selbstabholer: Anwaltsblatt 1981 bis 2007, Palandt 2009, Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht 10. Auflage 2010,Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzgesetz 3. Auflage 1989.Anfragen an: RAe Kahle u. Poetes, Tel.: 02232/13536, E-Mail: [email protected]==========

Schaltung von Annoncen in den KAV-Mitteilungen

Für Kölner Kolleginnen und Kollegen sowie für deren Mitarbeiter ist die Schaltung von Annoncen in den KAV-Mitteilungen kostenlos. Für auswärtige Kolleginnen und Kollegen sowie deren Mitarbeiter berechnen wir € 26,00. Für gewerbliche Anzeigen berechnen wir € 52,00.

w w w.koe lne r.anwa l t ve re in.de4646

Ermächtigung zum Einzug von Forderungen durch Lastschriften

Beitrag KAV

Kölner Anwaltverein e.V.Luxemburger Str. 101

50939 Köln

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit ermächtige(n) ich/wir Sie widerruflich, die von mir/uns zu entrichtenden Zahlungen

wegen: ______________________________________(Verpflichtungsgrund, evtl. Betragsbegrenzung)

bei Fälligkeit zu Lasten meines Girokontos ______________________________________

ggf. Konto-Inhaber ______________________________________

bei ______________________________________(genaue Bezeichnung des kontoführenden Kreditinstituts)

______________________________________(Bankleitzahl)

________________________________________________(IBAN)

______________________________________(BIC)

durch Lastschrift einzuziehen.

Wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts (s.o.) keine Verpflichtung zur Einlösung.

............................................. ..................................................................... Ort, Datum Unterschrift(en)

............................................. ..................................................................... Mitglieds-Nr. Name, Vorname

..................................................................... genaue Anschrift

Zur GALA am 22. November 2013, ab 17.30 Uhr, in der Wolkenburg, bestelle ich zum Preis von jeweils EUR 119,- inkl. 19% MwSt. (EUR 19,00) Karten für folgende Personen:

GALA (INKL. DINNER & GETRÄNKE*)

Name:

Name:

Datum: Unterschrift:

Gäste:

Gäste:

Personen

Personen

( Bitte Namen einsetzen und Doppelanmeldung vermeiden )

( Bitte Namen einsetzen und Doppelanmeldung vermeiden )

insgesamt

insgesamt

Personen

Personen

Personen

Personen

Personen

Personen

Personen

Personen

Personen

Personen

Personen

Personen

Zum Ball am 22. November 2013, ab 20.30 Uhr, in der Wolkenburg, reserviere ich zum Preis von jeweils

EUR 59,- inkl. 19% MwSt. (EUR 9,42) Flanierkarten für folgende Personen:

BALL (oHNE DINNER, INKL. GETRÄNKE*)

Name:

Vorname:

Straße:

Ort:

Beruf:

Tel.Dienst:

Tel.Privat:

AbsENdER UNd REchNUNgsEmpfäNgER

Kölner Anwaltverein Service GmbHJustizgebäude, Zi. 101-109Luxemburger Str. 10150939 Köln

Bitte richten Sie dieses Formular ausgefüllt per fax an 0221 / 28 56 02 - 21oder per Post an die Kölner Anwaltverein service gmbh (s.o.)Bei Rückfragen kontaktieren Sie uns bitte unter:0221 / 28 56 02 - 13 oder [email protected]

VERBINDLICHE RESERVIERUNGGALA KÖLNER JURISTEN, 22. NOVEMBER 2013, WOLKENBURG

Die ReseRvieRung DeR KaRten ist veRbinDlich Aufgrund des limitierten Kartenkontingentes bitten wir um Ihr Verständnis, dass Anmeldungen in Reihenfolge ihres Eingangsstempels berücksichtigt werden. Wir freuen uns daher auf Ihre frühzeitige Anmeldung.

Die Karten können ab dem 11.11.2013 in der Geschäftsstelle des KAV abgeholt werden.

( Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen)

( Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen)

vegetarisches Dinner erwünscht

* Kölsch, Weißwein, Rotwein, Wasser, Softdrinks, Heißgetränke

Reservierungen sind bis zum 30.10.2013 per post, per Telefax: 0221 / 28 56 02 – 21 oder in der Geschäftsstelle des KAV möglich. Weitere Informationen finden Sie unter: www.koelner.anwaltverein.de

Vort

räge

in d

iver

sen

Rech

tsge

biet

en m

it eu

rop

äisc

hem

Bez

ug

Tref

fen

Sie

Kolle

ginn

en u

nd K

olle

gen

aus

dem

In-

und

Aus

land

Get

-tog

ethe

r am

21.

Nov

embe

r im

Tur

m

der

Blau

en F

unke

n

Der

krö

nend

e A

bsch

luss

-

Die

Gal

a Kö

lner

Juris

ten

in d

er W

olke

nbur

g

HO

CH

KARÄ

TIG

EURO

PÄIS

CH

ERFR

ISC

HEN

D

EXKL

USI

V

PRO

GR

AM

M

6. E

ur

opä

isc

hEs

A

nw

Alt

sfo

ru

m

21. /

22.

no

VEm

BEr

201

3

• Eu

rop

äisc

hes

Arb

eits

rech

t

• Eu

rop

äisc

hes

Fam

ilien

rech

t

• Eu

rop

äisc

hes

Han

dels

- un

d G

esel

lsch

afts

rech

t

• Eu

rop

äisc

he M

edia

tion

• Eu

rop

äisc

hes

Steu

erre

cht

• Eu

rop

äisc

hes

Verf

ahre

nsre

cht

Vort

räge

in d

iver

sen

Rech

tsge

biet

en m

it eu

rop

äisc

hem

Bez

ug

Tref

fen

Sie

Kolle

ginn

en u

nd K

olle

gen

aus

dem

In-

und

Aus

land

Get

-tog

ethe

r am

21.

Nov

embe

r im

Tur

m

der

Blau

en F

unke

n

Der

krö

nend

e A

bsch

luss

-

Die

Gal

a Kö

lner

Juris

ten

in d

er W

olke

nbur

g

Teilb

uchu

ng:

EUR

60,0

0 zz

gl. M

wSt

. (Eu

r 7

1,40

*)Te

ilnah

me

an m

ax. 2

Vor

träg

en Ih

rer

Wah

l m

it ei

ner

Ges

amtlä

nge

von

max

. 3 S

td.

Kom

plet

tbuc

hung

:EU

R 10

0,00

zzg

l. M

wSt

. (Eu

r 1

19,0

0*)

Teiln

ahm

e am

ges

amte

n Vo

rtra

gsan

gebo

t (m

ax. 6

Std

.)

HO

CH

KARÄ

TIG

EURO

PÄIS

CH

ERFR

ISC

HEN

D

EXKL

USI

V

DIE

TH

EMEN

:

6. E

ur

opä

isc

hEs

An

wA

ltsf

or

um

am 2

1./2

2. n

ove

mb

er 2

013

im Ver

wal

tun

gsg

eric

ht

lnfi

nan

zger

ich

t K

öln

Ap

pel

lho

fpla

tz (

Ein

gan

g B

urg

mau

er)

5066

7 K

öln

nic

ht

VEr

pAss

En!

Der

krö

nen

de

Ab

sch

luss

am

fr

eita

g, d

en 2

2. n

ove

mb

er 2

013

Das

Juris

tenf

est

des

Köln

er A

nwal

tver

eins

in d

er

Wol

kenb

urg

17.3

0 u

hr

Em

pfa

ng

ansc

hlie

ßen

d D

inn

er*

20.3

0 u

hr

Bal

l

*Ges

onde

rter

Kos

tenb

eitr

agTE

ILN

AH

MEG

EBü

HR:

*Ink

lusi

ve T

eiln

ahm

e am

Get

-tog

ethe

r.

15.00 uh

r

09.30 – 11.00 uh

r

15.15 – 16.45 uh

r

11.30 – 13.00 uh

r

17.15 – 18.45 uh

r

19.30 uh

r

16.45 – 17.15 uh

r

11.00 – 11.30 uh

r

Beg

rüßun

g d

urch d

ie Vo

rsitzend

e des K

AV, frau r

Ain

pia Eckertz-tybussek

und

die sp

recherin

des A

usschusses in

ternatio

nales r

echt, frau r

Ain

fatma A

tasever

Europ

äisches fam

ilienrech

t - Saal 101Rechtsvergleich Polen / D

eutschland - Teil I*Radca Praw

ny Malgorzata G

rego-Hoffm

ann, Poznan (Posen) / Polen

Kaffeepause vor Saal 201

Kaffeepause vor Saal 201

Europ

äische m

ediatio

n - Saal 101

Mediation in Europ

a am Beisp

iel Luxemburg

RA / Avocat à la C

our Dr. Jan Kayser, G

eneralsekretär, C

entre de Médiation C

ivile et Com

merciale, Luxem

burg

Hierm

it melde ich m

ich verbindlich für diesen Vortrag an: Eur

opA

1-01-13 - 1,5 std.

Hierm

it melde ich m

ich verbindlich für diesen Vortrag an: Eur

opA

2-01-13 - 1,5 std.

Hierm

it melde ich m

ich verbindlich für diesen Vortrag an: Eur

opA

3-01-13 - 3 std.

* Fortbildungsbescheinigung gem. § 15 FA

O: 1,5 Z

eitstunden

Hierm

it melde ich m

ich verbindlich für diesen Vortrag an: Eur

opA

3-02-13 - 1,5 std.

Hierm

it melde ich m

ich verbindlich für diesen Vortrag an: Eur

opA

2-02-13 - 1,5 std.

Hierm

it melde ich m

ich verbindlich für diesen Vortrag an: Eur

opA

1-02-13 - 3 std.

Europ

äisches fam

ilienrech

t - Saal 101Rechtsvergleich Polen / D

eutschland - Teil II*Radca Praw

ny Malgorzata G

rego-Hoffm

ann, Poznan (Posen) / Polen

Europ

äisches V

erfahren

srecht - Saal 101

Das Plädoyer vor dem

Europäischen G

erichtshof*Barrister H

ugh Mercer Q

C, London / G

roßbritannien und Brüssel / Belgien

Get-together im

Turm der Blauen Funken (Sachsenturm

), Blaue-Funken-Weg 2, 50677 Köln

Europ

äisches A

rbeitsrech

t - Saal 201A

rbeitsrechtsfälle mit niederländischen A

rbeitnehmern:

Was sind die p

rozessrechtlichen Fallstricke? - Teil I* RA

in / Advocaat Friederike Juncker, D

en Haag / N

iederlande

Europ

äisches A

rbeitsrech

t - Saal 201A

rbeitsrechtsfälle mit niederländischen A

rbeitnehmern:

Was sind die p

rozessrechtlichen Fallstricke? - Teil II* RA

in / Advocaat Friederike Juncker, D

en Haag / N

iederlande

Do

nn

ErstA

g, D

En 21. n

oV

EmB

Er 2013

frEitA

g, D

En 22. n

oV

EmB

Er 2013

Europ

äisches h

and

els- und

gesellsch

aftsrecht - Saal 201

Vertriebsrechtliche Besonderheiten sowie IPR- und Z

uständigkeitsfragen im

Frankreichgeschäft*RA

/ Avocat à la Cour Jörg Letschert,

Vize-Präsident Deutscher A

nwaltverein Frankreich, Paris / Frankreich

Europ

äisches steuerrech

t - Saal 201A

kzente des französischen Steuerrechts*RA

/ Avocat à la Cour Jörg Letschert,

Vize-Präsident Deutscher A

nwaltverein Frankreich, Paris / Frankreich

teilbuch

ung

:

EUR 60,00 zzg

l. 19% M

wSt. (Eu

r 71,40) für m

aximal 2 V

orträg

e ihrer w

ahl m

it einer g

esamtlän

ge vo

n 3 std

. inkl. Kaffeepausen und Teilnahm

e am G

et-together am 21. N

ovember 2013 im

Turm der Blauen Funken

Ko

mp

lettbuch

ung

: EUR 100,00 zzg

l. 19% M

wSt. (Eu

r 119,00) für das g

esamte V

ortrag

sang

ebo

t (maxim

al 6 std.) inkl. Kaffeep

ausen und Teilnahme am

Get-together am

21. Novem

ber 2013 im Turm

der Blauen Funken

ww

w.K

AV

-Eur

opA

for

um

.DE

Vo

rnam

e

___________________________________________________________________ A

nsch

rift ________________________________________________________________________

nach

nam

e ___________________________________________________________________

tel. / fax. ________________________________________________________________________

Email

___________________________________________________________________

un

terschrift

________________________________________________________________________

Bitte senden Sie das Formular kom

plett ausgefüllt p

er Fax an: 0221-285602-21 oder per Em

ail an: [email protected]

altverein.de.

Impressum: Herausgeber: Kölner Anwaltverein e.V. und Kölner Anwaltverein Service GmbH

verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes: Rechtsanwältin Pia Eckertz-Tybussek, Vorsitzende

Adresse und Geschäftsstelle: Justizgebäude, Zimmer 101-109, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln

Geschäftszeiten: Montag - Freitag, 9.oo - 15.oo Uhr

Telefon: 0221/28 56 02-0, Telefax: 0221/44 14 57

E-mail: [email protected], Internet: www.koelner.anwaltverein.de

Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit. © 2013 KAV Layout & Design, Fotografie: GED Artworks GmbH, KölnDruck: Hans Soldan GmbH

Dieses Diktiergerät kostet Sie keinen Cent.

Von der Nr. 1 im professionellen Diktieren

Das beste Angebot für preisbewusste Rechtsanwälte, die das Beste wollen:

Sie als professioneller Anwender von Diktiertechnik haben das Recht

auf das beste Diktiergerät, die beste Diktier-Software und den besten

Service eines Weltmarktführers. Philips macht Ihnen gemeinsam mit

seinem Partner DictaNet ein besonders attraktives Angebot: Bei

Entscheidung für die Diktiersoftware DictaNet erhalten Sie ein Philips

Digital Pocket Memo 9630 je 5 Lizenzen kostenlos dazu.

DictaNet West Vertriebsgesellschaft mbHInfoline: 02204 – 98 92 5

lfh9600_dpm3_ra_dictanet_de.indd 1 04.06.13 10:03

www.koelner.anwaltverein.de