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Ausschuss für Europa, Kultur und Medien im Thüringer Landtag
Kontakt: Thüringer Landtag Ausschuss für Europa, Kultur und Medien Jürgen-Fuchs-Straße 1 99096 Erfurt
Tel.: 0361 37 72036 Fax: 0361 37 72016
Thüringen in Europa
Die Rolle des Thüringer Landtags in Angelegenheiten der Europäischen Union
Jörg Kubitzki (DIE LINKE) Stefan Gruhner (CDU)
Jörg Kellner (CDU)
Dr. Thadäus König(CDU)
Gerold Wucherpfennig (CDU)
André Blechschmidt (DIE LINKE)
Katja Mitteldorf(DIE LINKE)
Dr. Werner Pidde(SPD)
Björn Höcke(AfD)
Madeleine HenflingB90/DIE GRÜNEN
Vorsitzender: Stellv. Vorsitzender:
Mitglieder im Ausschuss für Europa, Kultur und Medien
Mitglied im Ausschuss der Regionen (AdR):Marion Walsmann (CDU)
Stellvertretendes Mitglied im Ausschuss der Regionen (AdR):Abgeordnete Dorothea Marx (SPD)
Stellvertretendes Mitglied im Kongress der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE):Abgeordneter Jörg Kubitzki (DIE LINKE)
A4 Abf. Erfurt-Ost Ri. Dresden
B7 Ri. Weimar
A4 Abf. Erfurt-West Ri. Frankfurt
A71 Ri. Sangerhausen B4 Ri. Nordhausen
B7 Ri. Gotha
Schillerstraße
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Dieses Faltblatt dient der Öffentlichkeitsarbeit des Thüringer Landtags. Es darf weder von Wahlwerbern noch von Wahlhelfern im Zeitraum von fünf Mornaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags-, Kom-munal- und Europawahlen. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf dieses Faltblatt nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme des Thüringer Landtags zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte.
Dorothea Marx(SPD)
Stand: Februar 2019
THÜRINGER LANDTAG
Weg der Stellungnahme
Integrationsverantwortung WAS?
Für viele Thüringer Bürgerinnen und Bürger ist die Europä-ische Union (EU) weit entfernt. Dabei wirken sich europä-ische Gesetze heute auf fast alle Lebensbereiche aus. Sie berühren auch die Gesetzgebungsbefugnisse des Thürin-ger Landtags. Neben dem Bundestag und dem Bundesrat haben sich seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon im Jahre 2009 auch die Landtage zu Akteuren entwickelt, die im europäischen Rechtsetzungsprozess im Rahmen des Subsidiaritätsfrühwarnsystems mitwirken. Sie können auf-grund ihrer besonderen Bürgernähe und der Kenntnis re-gionaler Besonderheiten auf der einen Seite die Thüringer Interessen gegenüber der EU artikulieren und leisten auf der anderen Seite einen wichtigen Beitrag zur Vermittlung europäischer Politik im Land.
WER?
In der 6. Wahlperiode ist die Beratung von EU-Angele-genheiten dem Ausschuss für Europa, Kultur und Medi-en (AfEKM) übertragen. Dem Ausschuss gehören u. a. die europapolitischen Sprecher der im Landtag vertretenden Fraktionen an. Sind europäische Gesetzesvorschläge (Früh-warndokumente) mit speziellen fachpolitischen Fragen verbunden, werden zusätzlich auch die betroffenen Fach-ausschüsse in die Beratung eingebunden. Daneben wur-den vom Landtag als Vertreter Thüringens Mitglieder des Ausschusses der Regionen (AdR) und des Kongresses der Gemeinden und Regionen beim Europarat (KGRE) benannt. Schließlich ist der Thüringer Landtag auch Mitglied in der Konferenz der Europäischen Regionalen Gesetzgebenden Parlamente (CALRE).
WIE?
Die Landesverfassung und eine Vereinbarung zwischen dem Landtag und der Landesregierung sehen vor, dass die Landesregierung alle wichtigen Informationen, die EU-An-gelegenheiten betreffen, an den Landtag übermittelt. Der AfEKM beschäftigt sich überwiegend mit europäischen Ge-setzesvorschlägen, mitunter bereits im Stadium der Geset-zeserarbeitung. Er prüft, ob die von der EU verfolgten Ziele nicht bereits von den Mitgliedstaaten ausreichend verwirk-licht werden können und ob der Vorschlag einen Mehrwert für die EU enthält (Subsidiarität). Er schaut sich auch an, ob die Regelungen geeignet, erforderlich und angemessen sind (Verhältnismäßigkeit). Die Ergebnisse seiner Prüfung werden als Stellungnahme des Landtags veröffentlicht.Die Landesregierung hat das Votum des Landtags zum Teil
zwingend zu berücksichtigen und darauf hinzuwirken, dass die Auffassung des Landtags in die Stellungnahme des Bun-desrates an die Europäischen Institutionen einfließt. Der Be-schluss des Landtags wird aber auch der Europäischen Kom-mission, dem Europäischen Parlament, dem AdR und dem Bundestag direkt zugeleitet.
Seit 2010 sind im Thüringer Landtag rund 850 europäische Gesetzesvorschläge eingegangen. Berührt ein Vorschlag die Gesetzgebungsbefugnis des Landtags, sonstige Inter-essen des Landes oder das Recht der kommunalen Selbst-verwaltung oder erscheint der Vorschlag aus besonderen Gründen von Bedeutung, wird er im AfEKM beraten. Dies waren seit 2010 rund 210 Vorschläge. In 54 Fällen hat der AfEKM eine Stellungnahme abgegeben.
Das SubsidiaritätsfrühwarnsystemRat der
Europäischen UnionEuropäischeKommission
Europäisches Parlament
Bundesrat Bundestag
Thüringer Landesregierung
Thüringer Landtag
AfEKM
Direktzuleitung der StellungnahmeInformationsweg (Frühwarndokument)
8 W
oche
n
Die Landesregierung unterrichtet den Landtag recht-
zeitig insbesondere über Gesetzentwürfe der Landes-
regierung, Angelegenheiten der Landes planung und
-entwicklung, geplante Abschlüsse von Staatsverträ-
gen und Verwaltungsabkommen, Bundesratsange-
legenheiten und Angelegen heiten der Europäischen
Gemeinschaft, soweit diese für das Land von grund-
sätzlicher Bedeutung sind.
Artikel 67 Abs. 4 der Verfassung des Freistaats Thüringen
„Die nationalen Parlamente […] können binnen 8 Wo-
chen […] in einer begründeten Stellungnahme […] dar-
legen, weshalb der Entwurf ihres Erachtens nicht mit
dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist. Dabei obliegt
es dem jeweiligen nationalen Parlament […], gege-
benenfalls die regionalen Parlamente mit Gesetzge-
bungsbefugnissen zu konsultieren.“
Auszug aus Artikel 6 des Protokolls Nr. 2 zum Lissabon-Vertrag
Ausschuss der Regionen
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EU-Gesetzesvorschläge Beratungsgegenstände Stellungnahmen