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MINISTERIAL BLATT der Landesregierung von Rheinland -Pfalz 65. JAHRGANG Mainz, den 18. September 2013 NUMMER 11 Inhalt I. Veröffentlichungen, die in das Amtliche Gültigkeitsverzeichnis rheinland-pfälzischer Verwaltungsvorschriften (Gültigkeitsverzeichnis) aufgenommen werden Glied.-Nr. Datum Seite 15. 8. 2013 Verlängerung der Geltungsdauer der Verwaltungsvorschrift „Beurteilung der Beamtinnen und Beamten des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz“ VV des Rechnungshofs 322 20. 8. 2013 Verlängerung der Geltungsdauer von Verwaltungsvorschriften VV des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen 322 203030 31. 7. 2013 Fortbildung an den Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien VV der Staatskanzlei, der Landesvertretung und der Ministerien 322 7920 12. 8. 2013 Durchführung des Landesjagdgesetzes VV des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten 323 II. Veröffentlichungen, die nicht in das Amtliche Gültigkeitsverzeichnis rheinland-pfälzischer Verwaltungsvorschriften (Gültigkeitsverzeichnis) aufgenommen werden Datum Seite Staatskanzlei 22. 8. 2013 Erteilung eines Exequaturs; hier: Herr Prof. Dr. Jürgen Kluge, Honorarkonsul der Republik Finnland in Düsseldorf Bek. der Staatskanzlei 342 27. 8. 2013 Erteilung eines Exequaturs; hier: Frau Najiba Ahmed Qaid Al-Nadhari, Generalkonsulin der Republik Jemen in Frankfurt am Main Bek. der Staatskanzlei 342 Ministerium der Finanzen 5. 8. 2013 Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO); hier: Beitritt zur Vereinbarung zwischen den Heilpraktikerverbänden und dem Bundesministerium des Innern vom 31. Juli 2013 über beihilfefähige Höchstbeträge heilpraktischer Leistungen RdSchr. des Ministeriums der Finanzen 342 23. 8. 2013 Änderungstarifvertrag Nr. 4 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder aus dem Geltungsbereich des MTW / MTW-O in den TV-Forst und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Forst) vom 16. Mai 2013 RdSchr. des Ministeriums der Finanzen 347 23. 8. 2013 Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder (TV-L-Forst) vom 16. Mai 2013 RdSchr. des Ministeriums der Finanzen 347 23. 8. 2013 Vereinbarung zur Änderung der Regelungen zur Höhe und Ermittlung von Motorsägenentschädigung und Werkzeugentschädigung vom 16. Mai 2013 RdSchr. des Ministeriums der Finanzen 366 23. 8. 2013 Änderungstarifvertrag Nr. 4 zum Tarifvertrag für Auszubildende zum Forstwirt in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder (TVA-L-Forst) vom 16. Mai 2013 RdSchr. des Ministeriums der Finanzen 366 23. 8. 2013 Anschlusstarifvertrag für Beschäftigte in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder vom 11. Juli 2013 RdSchr. des Ministeriums der Finanzen 371

MINISTERIALBLATT - Landesforsten Rheinland-Pfalz...2013/09/18  · Nr. 11 Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz vom 18. September 2013 323 2.3 Aufwendungen, die

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MINISTERIALBLATTder Landesregierung von Rheinland-Pfalz

65. JAHRGANG Mainz, den 18. September 2013 NUMMER 11

Inhalt

I.

Veröffentlichungen, die in das Amtliche Gültigkeitsverzeichnis rheinland-pfälzischerVerwaltungsvorschriften (Gültigkeitsverzeichnis) aufgenommen werden

Glied.-Nr. Datum Seite

15. 8. 2013 Verlängerung der Geltungsdauer der Verwaltungsvorschrift „Beurteilung der Beamtinnen und Beamtendes Rechnungshofs Rheinland-Pfalz“VV des Rechnungshofs 322

20. 8. 2013 Verlängerung der Geltungsdauer von VerwaltungsvorschriftenVV des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen 322

203030 31. 7. 2013 Fortbildung an den Verwaltungs- und Wirtschafts-AkademienVV der Staatskanzlei, der Landesvertretung und der Ministerien 322

7920 12. 8. 2013 Durchführung des LandesjagdgesetzesVV des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten 323

II.

Veröffentlichungen, die nicht in das Amtliche Gültigkeitsverzeichnis rheinland-pfälzischerVerwaltungsvorschriften (Gültigkeitsverzeichnis) aufgenommen werden

Datum Seite

Staatskanzlei

22. 8. 2013 Erteilung eines Exequaturs;hier: Herr Prof. Dr. Jürgen Kluge, Honorarkonsul der Republik Finnland in DüsseldorfBek. der Staatskanzlei 342

27. 8. 2013 Erteilung eines Exequaturs;hier: Frau Najiba Ahmed Qaid Al-Nadhari, Generalkonsulin der Republik Jemen in Frankfurt am MainBek. der Staatskanzlei 342

Ministerium der Finanzen

5. 8. 2013 Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO);hier: Beitritt zur Vereinbarung zwischen den Heilpraktikerverbänden und dem Bundesministeriumdes Innern vom 31. Juli 2013 über beihilfefähige Höchstbeträge heilpraktischer LeistungenRdSchr. des Ministeriums der Finanzen 342

23. 8. 2013 Änderungstarifvertrag Nr. 4 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder aus demGeltungsbereich des MTW / MTW-O in den TV-Forst und zur Regelung des Übergangsrechts(TVÜ-Forst) vom 16. Mai 2013RdSchr. des Ministeriums der Finanzen 347

23. 8. 2013 Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen von Beschäftigtenin forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder (TV-L-Forst)vom 16. Mai 2013RdSchr. des Ministeriums der Finanzen 347

23. 8. 2013 Vereinbarung zur Änderung der Regelungen zur Höhe und Ermittlung von Motorsägenentschädigungund Werkzeugentschädigung vom 16. Mai 2013RdSchr. des Ministeriums der Finanzen 366

23. 8. 2013 Änderungstarifvertrag Nr. 4 zum Tarifvertrag für Auszubildende zum Forstwirt in forstwirtschaftlichenVerwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder (TVA-L-Forst) vom 16. Mai 2013RdSchr. des Ministeriums der Finanzen 366

23. 8. 2013 Anschlusstarifvertrag für Beschäftigte in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungenund Betrieben der Länder vom 11. Juli 2013RdSchr. des Ministeriums der Finanzen 371

ehrhardt
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Auszug
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Nr. 11 Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz vom 18. September 2013 323

2.3 Aufwendungen, die durch die Teilnahme an Veranstal tun gender Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie zum Zweckeder Fortbildung im ausgeübten Beruf entstehen (z.B.Fahrkosten, Hörergebühr, Fachliteratur), sind steuerlich alsWerbungskosten absetzbar, soweit diese nicht nach Num -mer 2.1 erstattet werden (Abschnitt 34 LStR).

3 Zuwendung

3.1 Beamtinnen und Beamten sowie Beschäftigten, die dasDiplom einer Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie er -worben haben, wird bei Ersterwerb auf Antrag im Rahmender zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel eine ein -malige Zuwendung in Höhe von 300,00 EUR gewährt.

3.2 Zuschüsse und sonstige Leistungen öffentlich-rechtlicherKörperschaften, Anstalten und Stiftungen, die aus Anlassdes Besuches einer Verwaltungs- und Wirtschafts-Aka -demie neben den Fahrkosten gewährt worden sind, werdenin voller Höhe auf die einmalige Zuwendung angerechnet.

3.3 Der Antrag auf Gewährung der einmaligen Zuwendung istinnerhalb eines Jahres seit Aushändigung des Diplomsunter Angabe der Personalnummer zu stellen. Dabei istanzugeben, ob und in welcher Höhe bisher Zuschüsse fürden Besuch einer Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademiegewährt worden sind oder noch erwartet werden. DerAn trag ist mit einer Ablichtung des Diploms und etwaigerBe scheide über gewährte Leistungen über die personal -akten führende Stelle der Aufsichts- und Dienstleistungs -direktion Trier zuzuleiten. Diese entscheidet über den Antrag.

4 Förderung der Diplominhaberinnen und Diplominhaber

4.1 Regelungen, die Beamtinnen und Beamte betreffen:

4.1.1 Beamtinnen und Beamte, die durch den Erwerb des Di -ploms einer Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie ihrefachlichen Kenntnisse wesentlich erweitert und ihre Fä hig -keiten wesentlich gesteigert haben, sind zu fördern. Ihnenist nach Möglichkeit Gelegenheit zu geben, ihre fachlichenKenntnisse und ihre Fähigkeiten in höher bewerteten Auf -gabenbereichen oder auf höher bewerteten Dienstpostenanzuwenden und hierbei ihre besondere fachliche Eignungnachzuweisen (§ 4 Abs. 3 LbVO).

4.1.2 In dienstlichen Beurteilungen (§ 15 LbVO) ist die Fort bil -dungsleistung der Beamtinnen und Beamten, die das Di -plom erworben haben, zu berücksichtigen.

4.1.3 Bei Beförderungen ist bei weiterer Bewährung das Diplomeiner Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie angemessenzu berücksichtigen.

4.1.4 Bei Stellenausschreibungen kann auf das Diplom einer Ver -waltungs- und Wirtschafts-Akademie als besonderes Quali -fikationsmerkmal hingewiesen werden. Diplomin haberin nenund Diplominhaber können bei sonst gleicher Eignunggegen über anderen Bewerberinnen und Bewerbern be vor -zugt werden.

4.1.5 Eine Fotokopie des Zeugnisses über die Diplomprüfung istzu den Personalakten zu nehmen.

4.2 Regelungen, die Beschäftigte betreffen:

4.2.1 Beschäftigte, die durch den Erwerb des Diploms einer Ver -waltungs- und Wirtschafts-Akademie ihre fachlichen Kennt -

nisse wesentlich erweitert und ihre Fähigkeiten wesentlichgesteigert haben, sind zu fördern. Ihnen ist nach Mö glich -keit Gelegenheit zu geben, ihre fachlichen Kenntnisse undihre Fähigkeiten in höher bewerteten Aufgabenbereichenanzuwenden und hierbei ihre besondere fachliche Eignungnachzuweisen.

4.2.2 Falls die Tätigkeitsmerkmale einer höherwertigen Entgelt -gruppe erfüllt sind, sind die Beschäftigten in diese Entgelt -gruppe eingruppiert (§ 12 Abs. 1 TV-L).

4.2.3 Die Nummern 4.1.4 und 4.1.5 gelten entsprechend.

5 Sonstiger Anwendungsbereich

Soweit die kommunalen Gebietskörperschaften sowie diesonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Kör per -schaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechtsnicht bereits aufgrund der in der Verwaltungsvorschriftgenannten Rechtsvorschriften zur Förderung der Diplom -inhaberinnen und Diplominhaber verpflichtet sind (vgl. Num -mer 4), wird ihnen empfohlen, entsprechend zu verfahren.

6 Inkrafttreten

6.1 Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. Ja nuar2013 in Kraft.

6.2 Die gleichnamige Verwaltungsvorschrift vom 22.  Januar2002 (MinBl. S.  270; 2007 S.  668) ist mit Ablauf des31. Dezember 2012 außer Kraft getreten.

MinBl. 2013, S. 322

7920 Durchführung des Landesjagdgesetzes

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt,Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten

vom 12. August 2013 (105-63 303/2013-2#5)

1 Die Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Landes jagd -gesetzes vom 23. Februar 2011 (MinBl. S. 68) wird wie folgtgeändert:

1.1 In Anlage 4 Nr. 1 Buchst. d wird die Verweisung „§ 32 Abs. 1LJGDVO“ durch die Verweisung „§ 33 Abs. 1 LJVO“ und dieVer weisung „§ 35 Abs. 2 und 3 LJGDVO“ durch die Ver wei -sung „§ 35 Abs. 2 LJVO“ ersetzt.

1.2 Die Anlagen 5 bis 10 erhalten die anliegend ersichtliche Fas -sung.

2 Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. September 2013 inKraft.

MinBl. 2013, S. 323

ehrhardt
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324 Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz vom 18. September 2013 Nr. 11

Anlage 5 (zu Nr. 5.2.1)

Abschussvereinbarung/Abschusszielsetzung

für Schalenwild im Jagdjahr ________/________ (bei der zuständigen Jagdbehörde vorzulegen bis zum 15. März)

Angaben zum Jagdbezirk:

Name: ____________________________________________

Größe: insgesamt: __________ ha davon bejagbar: __________ ha

davon Wald: __________ ha

Der Jagdbezirk ist verpachtet wird in Eigenregie bejagt

Jagdausübungsberechtigte Person/Personen (Name(n) und Anschrift(en)):

Eine gemeinsame Begehung des Jagdbezirkes hat stattgefunden am ____________________ (Datum) aus folgendem Grund nicht stattgefunden: _________________________________ Vorkommende Schalenwildarten (zumindest zeitweise auf einer Teilfläche des Jagdbezirkes): Rehwild Schwarzwild Rotwild Damwild Muffelwild Der Jagdbezirk liegt innerhalb eines Bewirtschaftungsbezirkes

für Rotwild für Damwild für Muffelwild

in keinem Bewirtschaftungsbezirk für Schalenwild.

Eine forstbehördliche Stellungnahme zum Einfluss des Schalenwildes auf das waldbauliche Betriebsziel (Waldbauliches Gutachten) liegt vor liegt nicht vor. Das waldbauliche Betriebsziel ist ausweislich des Waldbaulichen Gutachtens durch Rehwild nicht gefährdet gefährdet erheblich gefährdet Rotwild nicht gefährdet gefährdet erheblich gefährdet Damwild nicht gefährdet gefährdet erheblich gefährdet Muffelwild nicht gefährdet gefährdet erheblich gefährdet (Zutreffendes bitte ankreuzen)

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Abschussvereinbarung/Abschusszielsetzung

für Rehwild Durchschnittliches Abschussergebnis (einschließlich Fallwild) in den vorangegangenen drei Jagdjahren:

Stücke männliches Wild Stücke weibliches Wild Die jagdausübungsberechtigte Person ist verpflichtet, den Abschuss nach Höhe und Zusammensetzung so zu gestalten, dass die berechtigten Ansprüche der Land- und Forstwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden gewahrt werden. Insbesondere wird vereinbart:

den Abschuss vorrangig auf den besonders verbissgefährdeten Flächen zu erfüllen

nähere Angaben zu den Flächen: _____________________________________________________________________________

den Abschuss gegenüber dem durchschnittlichen Abschussergebnis der vorangegangenen drei Jagdjahre um mindestens zu erhöhen

insgesamt mindestens Stück zu erlegen, davon mindestens 50 % weibliches Wild

Erlegung von Stück männliches und Stück weibliches Rehwild; der Abschuss kann ohne weitere Vereinbarung um bis zu 20 % überschritten werden (Zutreffendes bitte ankreuzen und um geforderte Angaben ergänzen)

Die jagdausübungsberechtigte Person informiert die Jagdgenossenschaft/ Eigentümerin oder Eigentümer des Eigenjagdbezirkes über den vollzogenen Abschuss von Rehwild durch

Vorlage der Abschussmeldungen zeitgleich mit der Vorlage bei der zuständigen Jagdbehörde monatlich, spätestens zum 5. Werktag nach Monatsende

Vorlage der fortlaufend zu führenden Abschussliste auf Anforderung

Anzeige jeden erlegten Stückes zwecks Inaugenscheinnahme (körperlicher Nachweis)

unmittelbar nach Erlegung bei

___________________________________________________________________ (Name, Anschrift und Telefon der mit der Kontrolle beauftragten Person)

Zusätzliche Vereinbarungen (z. B. für den Fall der Nichteinhaltung der vereinbarten Maßnahmen

gegebenenfalls ein weiteres Blatt einfügen): ___________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________

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326 Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz vom 18. September 2013 Nr. 11

Abschussvereinbarung/Abschusszielsetzung

für Schwarzwild

Abschussergebnis (einschließlich Fallwild) des vorangegangenen Jagdjahres ________/ ________:

Stücke männliches Wild Stücke weibliches Wild Die jagdausübungsberechtigte Person ist verpflichtet, den Abschuss nach Höhe und Zusammensetzung so zu gestalten, dass die berechtigten Ansprüche insbesondere der Landwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden gewahrt werden. Insbesondere wird vereinbart:

den Abschuss vorrangig auf den besonders schadensgefährdeten Flächen außerhalb des Waldes zu erfüllen

auf die Kirrung von Schwarzwild zu verzichten

die Bejagungsempfehlungen des gemeinsamen Handlungsprogramms des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten, des Landesjagdverbandes, der Bauern- und Winzerverbände sowie des Gemeinde- und Städtebundes umzusetzen

den Abschuss gegenüber dem Abschussergebnis des vorangegangenen Jagdjahres um mindestens % zu erhöhen

insgesamt mindestens Stück Schwarzwild zu erlegen, davon mindestens 50 % weibliches Wild

(Zutreffendes bitte ankreuzen und um geforderte Angaben ergänzen)

Zusätzliche Vereinbarungen (z. B. für den Fall der Nichteinhaltung der vereinbarten Maßnahmen): ___________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________

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Nr. 11 Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz vom 18. September 2013 327

Abschussvereinbarung/Abschusszielsetzung für

Rot-, Dam- und Muffelwild*

(nur anzuwenden außerhalb der ausgewiesenen Bewirtschaftungsbezirke)

Durchschnittliches Abschussergebnis (einschließlich Fallwild) in den vorangegangenen drei Jagdjahren

Rotwild: Stücke männliches Wild Stücke weibliches Wild

Damwild: Stücke männliches Wild Stücke weibliches Wild

Muffelwild: Stücke männliches Wild Stücke weibliches Wild Die jagdausübungsberechtigte Person verpflichtet sich, alle vorkommenden Stücke von Rot-, Dam- und Muffelwild* mit Ausnahme der Hirsche der Klasse I und II innerhalb der Jagdzeit unverzüglich zu erlegen und auf den Gesellschaftsjagden freizugeben,

die Aufhebung der Schonzeit zu beantragen, wenn Rot-, Dam- oder Muffelwild* im Jagdbezirk nur außerhalb der Jagdzeit vorkommt und hier Schäden verursacht

zur Information der Jagdgenossenschaft/Eigentümerin oder Eigentümer des Eigenjagdbezirkes über den vollzogenen Abschuss von Rot-, Dam- und Muffelwild* durch

Vorlage der Abschussmeldungen zeitgleich mit der Information der zuständigen Jagdbehörde monatlich, spätestens zum 5. Werktag nach Monatsende

Vorlage der fortlaufend zu führenden Abschussliste auf Anforderung Vorzeigung der erlegten Stücke zwecks Inaugenscheinnahme (körperlicher Nachweis) unmittelbar nach der Erlegung

bei ______________________________________________________________ (Name, Anschrift und Telefon der mit der Kontrolle beauftragten Person)

Zusätzliche Vereinbarungen (z. B. für den Fall der Nichteinhaltung der vereinbarten Maßnahmen): ___________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________ *: Nichtzutreffendes bitte streichen

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328 Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz vom 18. September 2013 Nr. 11

Abschussvereinbarung/Abschusszielsetzung* für

Rot-, Dam- und Muffelwild*

(nur anzuwenden innerhalb ausgewiesener Bewirtschaftungsbezirke, wenn eine Hegegemeinschaft nach § 14

LJVO nicht abgegrenzt ist)

Rot-/Dam-/Muffelwild* männlich weiblich

Klasse

I II III.1 III.2 IV !

Altt

iere

/Sch

afe

Sch

mal

tiere

/ -s

chaf

e

Wild

kälb

er/

Sch

aflä

mm

er

!

Ges

amt

Angaben zum vergangenen Jagdjahr 20…./20….:

vereinbarter / festgesetzter Abschuss

Abschusserfüllung

davon Fallwild

geschätzter Frühjahrswildbestand zum 1. April 20… :

Abschussvereinbarung / Abschusszielsetzung für Jagdjahr 20…./20….

Der Abschuss des weiblichen Wildes kann ohne weitere Vereinbarung um bis zu 20 % überschritten werden. Die jagdausübungsberechtigte Person informiert die Jagdgenossenschaft/Eigentümerin oder Eigentümer des Eigenjagdbezirkes über den vollzogenen Abschuss von Rot-, Dam- und Muffelwild* durch

Vorlage der Abschussmeldungen zeitgleich mit der Vorlage bei der zuständigen Jagdbehörde

monatlich, spätestens zum 5. Werktag nach Monatsende Vorlage der fortlaufend zu führenden Abschussliste auf Anforderung

Anzeige jeden erlegten Stückes zwecks Inaugenscheinnahme (körperlicher Nachweis) unmittelbar nach Erlegung bei ________________________________________________________________ (Name, Anschrift und Telefon der mit der Kontrolle beauftragten Person)

*: Nichtzutreffendes bitte streichen

Seite 5 von 6

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Nr. 11 Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz vom 18. September 2013 329

Zusätzliche Vereinbarungen (z. B. für den Fall der Nichteinhaltung der vereinbarten Maßnahmen;

gegebenenfalls ein weiteres Blatt einfügen): ___________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________

Durch nachfolgende Unterschriften werden die auf den Seiten 1 bis 6 getroffenen Vereinbarungen/Zielsetzungen bestätigt. ____________________, den __________ ____________________, den __________ (Ort) (Datum) (Ort) (Datum) ________________________________ _______________________________ (Unterschrift jagdausübungsberechtigte Person/en) (Unterschrift Jagdgenossenschaft/Eigentümer)

*: Nichtzutreffendes bitte streichen Seite 6 von 6

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330 Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz vom 18. September 2013 Nr. 11

Anlage 6 (zu Nr. 5.2.3)

Gesamtabschussplan

der

Rotwild-/Damwild-/Muffelwild*-Hegegemeinschaft

________________________________________

für die Zeit vom 1. April 20__ bis 31. März 20__

Anschrift der Hegegemeinschaft

Bemerkungen:

1. Die Hegegemeinschaft legt den Gesamtabschussplan und die zugestimmten Teilabschusspläne bis zum 30. April der zuständigen Behörde vor.

2. Bei Muffelwild ist eine Angabe für männliche Stücke der Klasse III zu treffen, es entfällt die Unterteilung in III.1 und III.2

*: Nichtzutreffendes bitte streichen Seite 1 von 3

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Nr. 11 Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz vom 18. September 2013 331

Rot-/Dam-/Muffelwild* männlich weiblich

Klasse

I II III.1 III.2 IV !

Altt

iere

/Sch

afe

Sch

mal

tiere

/ -s

chaf

e

Wild

kälb

er/

Sch

aflä

mm

er

!

Ges

amt

Angaben zum vergangenen Jagdjahr:

Gesamtabschussplan

Abschusserfüllung

davon Fallwild

geschätzter Frühjahrswildbestand zum 1. April 20… :

Gesamtabschussplan für Jagdjahr 20…./20….

davon gemäß § 38 Abs. 3 Satz 3 LJVO nicht auf Teilabschusspläne aufgeteilt:

Bemerkungen/ Hinweise (insbesondere zur Berücksichtigung vorliegender Stellungnahmen):

*: Nichtzutreffendes bitte streichen Seite 2 von 3

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332 Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz vom 18. September 2013 Nr. 11

Rot-/Dam-/Muffelwild* männlich weiblich

Klasse

Aufteilung Gesamtabschussplan I II III.1 III.2 IV !

Altt

iere

/Sch

afe

Sch

mal

tiere

/ -s

chaf

e

Wild

kälb

er/

Sch

aflä

mm

er

!

Ges

amt

Jagdbezirk:

Jagdbezirk:

Jagdbezirk:

Jagdbezirk:

Jagdbezirk:

Jagdbezirk:

Jagdbezirk:

Jagdbezirk:

Jagdbezirk:

Jagdbezirk:

Jagdbezirk:

Jagdbezirk:

Jagdbezirk:

Jagdbezirk:

Jagdbezirk:

Jagdbezirk:

Jagdbezirk:

Jagdbezirk:

Zurückgehalten (nach § 38 Abs. 3 Satz 3 LJVO)

Gesamtabschussplan Jagdjahr 20__/20__

(Tabelle ist ggf. durch Einfügen weiterer Seiten zu ergänzen)

Bemerkungen/ Hinweise

Ort, Datum:

Unterschrift Vorstand der Hegegemeinschaft:

*: Nichtzutreffendes bitte streichen Seite 3 von 3

Page 12: MINISTERIALBLATT - Landesforsten Rheinland-Pfalz...2013/09/18  · Nr. 11 Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz vom 18. September 2013 323 2.3 Aufwendungen, die

Nr. 11 Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz vom 18. September 2013 333

Anlage 7 (zu Nr. 5.2.3)

Teilabschussplan

der

Rotwild-/Damwild-/Muffelwild*-Hegegemeinschaft

________________________________________

für die Zeit vom 1. April 20__ bis 31. März 20__

für den Jagdbezirk: _______________________________________________________

Bemerkungen:

1. Die Hegegemeinschaft gibt den Teilabschussplan der jagdausübungsberechtigten Person zur Kenntnis und legt ihn der Jagdgenossenschaft oder der Eigentümerin oder dem Eigentümer des Eigenjagdbezirkes zur Zustimmung vor.

2. Die Jagdgenossenschaft/Eigentümerin oder Eigentümer des Eigenjagdbezirkes informiert die Hegegemeinschaft zeitnah durch Rücksendung des Teilabschussplanes über die Zustimmung oder die Versagung der Zustimmung.

3. Die Hegegemeinschaft legt den Gesamtabschussplan und die zugestimmten Teilabschusspläne bis zum 30. April der zuständigen Behörde vor.

*: Nichtzutreffendes bitte streichen Seite 1 von 3

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334 Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz vom 18. September 2013 Nr. 11

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Nr. 11 Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz vom 18. September 2013 335

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336 Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz vom 18. September 2013 Nr. 11

Anlage 8 (zu Nr. 5.2.4)

Streckenmeldung für das Quartal

I

II

III

IV

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gemäß § 31 Abs. 11 LJG Wildart männlich weiblich davon Schwarzwild davon Klasse Fallwild Fallwild I II III.1 III.2 IV S* V* S* V*

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Rotwild

Damwild

Muffelwild Rehwild (ohne Klasseneinteilung) männlich weiblich

Bis zum 5. des Folgemonats nach Quartalsende bei der zuständigen

Behörde vorlegen!

* S = sonstiges Fallwild / V = Fallwild durch Verkehr getötet

Anschrift des/der Jagdausübungsberechtigten An die Kreisverwaltung / Kreis _____________________ Verwaltung der kreisfreien Stadt -Untere Jagdbehörde- Jagdbezirk _____________________

Für die Richtigkeit umstehender Angaben:

Ort, Datum

Unterschrift der/des Jagdausübungsberechtigten oder ihres /seines Beauftragten

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Nr. 11 Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz vom 18. September 2013 337

Anlage 9 (zu Nr. 5.2.4)

Abschussliste

und

Wildnachweisung

Jagdjahr _____/_____

Jagdbezirk: __________________________________________________________________

Bemerkungen:

1. Für das Führen der Abschussliste für Schalenwild ist Folgendes zu beachten: Die Abschussliste ist stets auf dem aktuellen Stand zu führen. In der Spalte Fallwild ist zu unterscheiden zwischen Tod durch Verkehrseinwirkung (V) und durch sonstige Einwirkungen (S). Für erlegte Stücke ist der Verbleib (z. B. Eigenverzehr, Abgabe an Dritte*, ordnungsgemäße Entsorgung) anzugeben. Für jede Schalenwildart soll ein eigenes Blatt angelegt werden; sind für eine Wildart mehrere Blätter erforderlich, sind diese fortlaufend zu nummerieren.

2. Für die Wildnachweisung sind die Summen der im Jagdjahr erlegten/verendeten Stücke nach Wildarten und beim Schalenwild zusätzlich nach Geschlecht und Klasse getrennt anzugeben.

3. Die Abschussliste und Wildnachweisung ist der unteren Jagdbehörde bis zum 5. April jeden Jahres für das abgelaufene Jagdjahr zu übersenden.

4. Auf Anforderung ist die Abschussliste auch während des laufenden Jagdjahres der unteren Jagdbehörde oder der von ihr beauftragten Person vorzulegen.

* Bitte Datenschutz beachten – ohne namentliche Benennung der Abnehmer!

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338 Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz vom 18. September 2013 Nr. 11

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Nr. 11 Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz vom 18. September 2013 339

Abschussliste Summenbildung (Wildnachweisung) für Schalenwild männlich weiblich Gesamt Wildart

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Rotwild X X X X X X

Damwild X X X X X X

Muffelwild X X X X X X

Rehwild X X X X X X X X X X X X X

Schwarzwild X X X X X X X Bitte freie Felder ergänzen!

Die Richtigkeit der Angaben wird hiermit bestätigt. Ort, Datum Unterschrift der jagdausübungsberechtigten Person

* S= sonstiges Fallwild / V = Fallwild durch Verkehr getötet Seite 3 von 3

Wildnachweisungen des sonstiges Wildes Fallwild Fallwild

Wildart Jagdstrecke S* V* Jagdstrecke und Fallwild Wildart Jagdstrecke S* V*

Jagdstrecke und Fallwild

Haarwild Federwild Feldhasen Fasanen

Wildkaninchen Rebhühner

Füchse Ringeltauben

Dachse Türkentauben

Baummarder Waldschnepfen

Steinmarder Stockenten

Hermeline Blässhühner

Waschbären Rabenkrähen

Marderhunde Elstern

sonstige: Graugänse

Kanadagänse

Nilgänse

sonstige:

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340 Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz vom 18. September 2013 Nr. 11

Anlage 10

(zu Nr. 5.2.8)

Abschussfestsetzung für Schalenwild

Für den Jagdbezirk …………………………………………………………………… wird (Name)

gemäß § 31 Abs. 5 LJG aufgrund der Beanstandung der/des* Abschussvereinbarung/Abschusszielsetzung/Teilabschussplans* vom ……….…(Datum), die nicht fristgerecht behoben wurde, gemäß § 31 Abs. 6 LJG aufgrund der durch die Schalenwildart verursachten erheblichen Beeinträchtigung berechtigter Ansprüche oder Belange (die entsprechende fachbehördliche Stellungnahme ist beigefügt)

folgender Abschussplan festgesetzt: männlich weiblich

Klasse Wildart

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(Zutreffende Wildart bitte ankreuzen und freie Felder durch Stückangaben ergänzen!)

Die Abschussfestsetzung wird wie folgt begründet und hergeleitet (falls erforderlich zusätzliches Blatt anfügen): _____________________________________________________________________ _____________________________________________________________________ _____________________________________________________________________ _____________________________________________________________________ _____________________________________________________________________ _____________________________________________________________________ _____________________________________________________________________ _____________________________________________________________________ _____________________________________________________________________ _____________________________________________________________________ _____________________________________________________________________ _____________________________________________________________________ _____________________________________________________________________

*: Nichtzutreffendes bitte streichen Seite 1 von 2

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Nr. 11 Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz vom 18. September 2013 341

Die Abschussfestsetzung gilt für das Jagdjahr 20___/20___

die Jagdjahre 20___/20___, 20___/20___ und 20___/20___ (nicht bei Abschussfestsetzungen nach § 31 Abs. 5 LJG)

Die Abschussfestsetzung ist hinsichtlich der Gesamtzahl pro Wildart (letzte Spalte) mindestens zu erfüllen. Dabei dürfen die Abschussvorgaben für Hirsche und Widder der Klassen I und II nicht, die der Klassen III.1 und III.2 um höchstens 20 % überschritten werden. Die Abschussvorgabe für männliche Stücke einer Wildart kann durch Erlegung in einer geringeren Klasse oder durch Erlegung einer entsprechenden zusätzlichen Anzahl von weiblichen Stücken erfüllt werden. Bei einer mehrjährigen Abschussfestsetzung ist der Mindestabschuss gleichmäßig auf die Laufzeit zu verteilen. Auf die Erfüllung des Abschussplanes wird ausschließlich körperlich nachgewiesenes Wild angerechnet. Für den körperlichen Nachweis gelten die entsprechenden Vorgaben der Landesjagdverordnung (LJVO). Anzeige und Vorzeigung des Wildes erfolgen bei ____________________________, wohnhaft in ________________________________ (Name) (Anschrift)

___________________, telefonisch zu erreichen unter ___________________________ (Telefonnummer)

Das Einvernehmen mit dem Jagdbeirat liegt vor liegt nicht vor; die Festsetzung erfolgt durch die obere Jagdbehörde.

______________________________________________ (Jagdbehörde, Datum und Unterschrift) *: Nichtzutreffendes bitte streichen

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