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Vermieter durch veränderte Spanneneinordnung begünstigt Zeitung der Berliner MieterGemeinschaft Möckernstraße 92 · 10963 Berlin · 2 16 80 01 http://www.bmgev.de · Mai 2003 · Nr. 297 Mietspiegel 2003 mit Schlagseite Mietspiegel 2003 mit Schlagseite Bundesweite Lobby für Gemeinwesenarbeit gegründet Hoppla-Hopp-Stadtplanung im Falkplatzkiez Pirat wehrt sich gegen Vertreibung Jenseits der Anschlussförderung Bundesweite Lobby für Gemeinwesenarbeit gegründet Hoppla-Hopp-Stadtplanung im Falkplatzkiez Pirat wehrt sich gegen Vertreibung Jenseits der Anschlussförderung

Mietspiegel 2003 mit Schlagseite · 2011. 5. 12. · Hoppla-Hopp-Stadtplanung im Falkplatzkiez Pirat wehrt sich gegen Vertreibung Jenseits der Anschlussförderung. ME 297/2003

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  • Vermieter durch veränderteSpanneneinordnung begünstigt

    Zeitung der Berliner MieterGemeinschaftMöckernstraße 92 · 10963 Berlin · � 2 16 80 01http://www.bmg.ipn.de · März/April 2000 · Nr. 278

    Möckernstraße 92 · 10963 Berlin · � 2 16 80 01http://www.bmgev.de · Mai 2003 · Nr. 297

    Mietspiegel 2003 mit SchlagseiteMietspiegel 2003 mit Schlagseite

    Bundesweite Lobby für Gemeinwesenarbeit gegründetHoppla-Hopp-Stadtplanung im FalkplatzkiezPirat wehrt sich gegen VertreibungJenseits der Anschlussförderung

    Bundesweite Lobby für Gemeinwesenarbeit gegründetHoppla-Hopp-Stadtplanung im FalkplatzkiezPirat wehrt sich gegen VertreibungJenseits der Anschlussförderung

  • ME 297/2003

    PROBLEME MIT DEM VERMIETER?Bei der Berliner MieterGemeinschaft können Ratsuchende kostenlos folgendeInformationsblätter bestellen:

    Bitte ankreuzen und mit Briefmarken im Wert von 0,77 € einfach an folgende Adresse schicken:Berliner MieterGemeinschaft e.V. Möckernstraße 9210963 Berlin

    NAME

    VORNAME

    STRASSE

    PLZ ORT

    BEITRITTSERKLÄRUNG

    1 Die Aufnahmegebühr entfällt, wenn eine Einzugsermächtigung erteilt wird. 2 Prozess-Mietrechtsschutz durch Gruppen-Versicherungs-Vertrag mit der ALLRECHT Rechtsschutzversicherungs AG.

    Der Rechtsschutzanteil in Höhe von 26,04 € wird an die ALLRECHT Rechtsschutzversicherungs AG abgeführt. 3 Die Mitgliedschaft ohne Rechtsschutz ist nur möglich, wenn eine Police über einen bestehenden Mietrechtsschutz

    vorgelegt wird.

    Aufnahmegebühr 1 5 €Jahresbeitrag mit Rechtsschutz 2 54 €Jahresbeitrag ohne Rechtsschutz 3 28 €

    NAME, VORNAME

    STRASSE, NR. PLZ BERLIN

    TELEFON GEB. AM

    EIGENTÜMER/IN

    VERWALTUNG

    Die Satzung erkenne ich hiermit an. Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten mittels EDV gespeichert werden.

    BERLIN, DEN UNTERSCHRIFT

    Bitte zahlen Sie den Jahresbeitrag zzgl. Aufnahmegebühr auf unser Konto: Postbank Berlin, BLZ 100 100 10, Konto-Nr. 830 71-109 oder erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung (ohne Aufnahmegebühr):

    Ich bin damit einverstanden, dass der obige Mitgliedsbeitrag abgebucht wird:

    GELDINSTITUT

    KONTO-NR. BLZ

    KONTOINHABER/IN

    BERLIN, DEN UNTERSCHRIFT

    BERLINER MIETERGEMEINSCHAFT E. V.Möckernstraße 92 · 10963 Berlin · Telefon 216 80 01

    BERLINER MIETERGEMEINSCHAFT E. V.Möckernstraße 92 · 10963 Berlin · Telefon 216 80 01

    � Betriebskosten� Eigentümerwechsel� Umwandlung in

    Eigentumswohnungen� Heizkostenabrechnung� Kein Zutritt ohne

    Voranmeldung

    � Kündigung� Mängelbeseitigung� Mieterhöhung � Mietvertrag� Modernisierung� Untermiete� Wohnfläche

    TITEL4 Berliner Mietspiegel 2003

    Strieder stellt ,Vermieter‘-Mietspiegel vor! – Gerhard Eichmann

    5 Berliner Mietspiegeltabellen 2003

    6 Einheitliche Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung

    INFOBLATT7 Mieterhöhung: Tipps zur Überprüfung von Mieterhöhungen nach

    § 558 BGB und dem Berliner Mietspiegel 2003

    THEMEN11 Letzte Hoffnung vor der Pleite des Neuen Kreuzberger Zentrums

    Alternative Szene darf den Betonriegel am Kottbusser Torbewirtschaften – Christoph Villinger

    13 Bundesweite Lobby für Gemeinwesenarbeit gegründet„Die politische Programmatik der Sozialen Stadt ist unserKernbereich“ – Interview mit Frederick Groeger

    14 Niemand wollte das GeschenkHoppla-Hopp-Stadtplanung im Falkplatzkiez – Johannes Touché

    16 Pirat wehrt sich gegen VertreibungBündnis von alternativen und linken Projekten widersetzt sich derherrschenden Stadtpolitik – Peter Nowak

    17 Im Schatten des KriegsDas soziale Sicherungssystem steht unter BeschussHermann Werle

    18 „My Home is my Castle”Britische Armutsprogramme verfehlen ihr Ziel: WesentlicheBevölkerungsteile bleiben unberücksichtigt – Elvira Vernes

    20 Jenseits der Anschlussförderung Härtefallregelung vollkommen unzureichend – Joachim Oellerich

    21 Wegfallende Anschlussförderung und ihre Opfer – Klaus Nolden

    BUCHREZENSION22 „Colonia Corrupta“

    Buch von Werner Rügemer – Hermann Werle

    IMMOBILIENVERWERTUNGSBEILAGE23 Wenn MieterInnen sich einig sind

    MieterInnen bei Suitbert Beulker blieben Frostbeulen erspartUBI KLiZ e.V./Mieterladen

    BEZIRKSKORRESPONDENZ24 Village-Haus

    Solidarisches Zusammenleben im Alter für Lesben, Schwule und ihre Freundinnen und Freunde – Christian Hamm

    25 Bevor es den Mieterladen gab Geschichte(n) von der Kreutzigerstraße 23 – Heike Weingarten

    MIETRECHTLICHE TIPPS VON A BIS Z26 Von Bürgschaft bis Eigentumswohnung

    RECHT UND RECHTSPRECHUNG28 Mietminderung und Kündigung

    29 Mieterhöhung und öffentliche Förderung

    29 Mieterhöhung wegen Umstellungen von Stadtgas auf Erdgas

    30 Anforderungen an ein Bad im Sinne des Berliner Mietspiegels

    30 Kosten für die Übersendung von Rechnungskopien zurBetriebskostenabrechnung

    SERVICE UND KONTAKTE31 Kontakte und Treffen

    Vor-Ort-Büros

    RECHTSBERATUNG32 Unsere Beratungsstellen

    INHALT

  • ME 297/2003 3

    Herausgeber:Berliner MieterGemeinschaft e. V.Möckernstraße 92, 10963 Berlin Telefon: 21 00 25-85 / 75 (Redaktion)Telefax: 2 16 85 15

    Bankverbindung:Postbank BerlinKonto-Nr. 830 71-109BLZ 100 100 10

    Redaktion:RedaktionskonferenzV. i. S. d. P.: Joachim Oellerich

    Titel:Foto: Knut Hildebrandt

    Layout und Satz:Connye Wolff

    Redaktionsschluss:08.04.2003© Berliner MieterGemeinschaft e.V.

    Belichtung und Druck: Union Druckerei Berlin

    Der Bezugspreis ist durch den Mitgliedsbeitragabgegolten. Namentlich gekennzeichnete Beiträgestimmen nicht notwendigerweise mit der Meinungder Redaktion überein. Für unverlangt eingesandte Manuskripte oder Fotoswird keine Haftung übernommen. Nachdruck nurnach vorheriger Rücksprache.

    Berliner MieterGemeinschaft e.V.Möckernstraße 92 (Ecke Yorckstraße) 10963 BerlinTelefon: 2 16 80 01Telefax: 2 16 85 15www.bmgev.de

    ÖffnungszeitenMo, Di, Do 10 – 13 Uhr und 14 – 17 UhrMi 10 – 13 Uhr(ab 16 Uhr stehen die Räume der Kreuzberger Mittwoch-Beratungsstelle zurVerfügung)Fr 10 – 13 Uhr und 14 – 16 Uhr

    Achtung! Am Freitag, dem 02. und 30.05.2003 bleibt die Geschäftsstelle geschlossen.

    Fahrverbindung: � Möckernbrücke, Mehringdamm,Yorckstraße, � Yorckstraße

    Die MieterGemeinschaft bietet ihren MitgliedernMietrechtsberatung in den Beratungsstellen(siehe hintere Umschlagseite) an, von denen dierollstuhlgerechten durch � gekennzeichnet sind.

    Achtung! In unserer Geschäftsstelle und in den Vor-Ort-Büros findet während der Öffnungszeitenkeine Rechtsberatung statt.

    In eigener SacheZwei mietenpolitische Ereignisse haben in den vergangenen Monaten die Öffentlichkeitintensiv beschäftigt: Der Wegfall der Anschlussförderung und das Inkrafttreten des neuenMietspiegels. Einerseits ist es Stadtentwicklungssenator Peter Strieder nicht gelungen mit derWeiterführung der Anschlussförderung seinen zukünftigen Wirkungsraum in derWohnungswirtschaft finanziell auszupolstern. Andererseits hat Strieder gemeinschaftlich mit den Vermieterorganisationen im nunvorliegenden Mietspiegel die Spannen von bisher 2/3 bzw. 3/4 auf bis zu 4/5 ausgeweitetund damit die Mieterhöhungsmöglichkeiten kräftig gefördert. Die Wohnungswirtschaft wirdes ihm, der sich noch unlängst als ‚Samariter der Mieter’ in Szene zu setzen bemühte,danken.Der ungeheure Anstieg der Mieten im Ostteil der Stadt sei – so wurde gesagt – auf dieModernisierungen zurückzuführen. Das ist nur zum Teil richtig. Die Mieterhöhungen sindauch zurückzuführen auf die passive Hinnahme der Modernisierungen. Die Gegenwehrtendierte gerade dort gegen Null, wo der Markt durch Abrisse gestützt werden soll. Die Folgeist, dass sich der Plattenbau statt sinkender Mieten kräftiger Mietpreisanstiege erfreut. Die Berliner MieterGemeinschaft beteiligt sich mit ihren Aktiven und Anwälten anHausversammlungen. Wenn Modernisierungen anstehen und Sie Hausversammlungendurchführen möchten und dabei Unterstützung brauchen, können Sie sich mit derGeschäftsstelle (Tel.: 215 90 99) in Verbindung setzen um kompetenten juristischen Ratanzufordern. Eine Selbstverständlichkeit sollte man meinen. Tatsächlich wird aber leider oftgenug die Nähe zur bezirklichen Mieterberatung gesucht, die lediglich ihre eigenenInteressen vertritt. Der Mietspiegel gibt auch davon ein Abbild.

    Das war schon lange geplant: Die Berliner Mietergemeinschaft wird das System der Beratungerweitern.

    Telefonische KurzberatungAb 20.05.2003 bieten wir für unsere Mitglieder dreimal wöchentlich eine telefonischeKurzberatung an.Telefonberatung kann man – auch zur eigenen Sicherheit - nur bei sehr allgemeinen undeinfachen rechtlichen Fragen erhalten. Ein kurzes Telefonat kann ein Beratungsgesprächnicht ersetzen!Bitte nennen Sie zu Beginn des Anrufs Ihre Mitgliedsnummer (Sie finden diese im AdressfeldIhres MieterEchos) und Ihren Namen.Und: Fassen Sie sich im Interesse weiterer Rat suchender Mitglieder kurz. Das hilft auch, dieWartezeit für Sie zu begrenzen. Ebenfalls hilfreich kann es sein, wenn Sie sich vor dem AnrufIhre Frage notieren.Beachten Sie bitte, dass in den meisten mietrechtlichen Angelegenheiten einBeratungsgespräch und die Einsichtnahme in den Mietvertrag sowie in weitere Unterlagenzwingend notwendig sein werden – seien Sie bitte nicht enttäuscht, wenn die Berater/innenSie in diesem Fall an unsere Beratungsstellen verweisen werden. Die Berater/innen werdenIhnen dann gezielte Hinweise dafür geben, welche Unterlagen Sie zur Beratung vorlegenmüssen.Die Telefonische Kurzberatung kann man über die Telefonnummern 21 00 25 71 und 21 00 25 72zu folgenden ZeitenDienstag 15 bis 17 UhrDonnerstag 15 bis 17 UhrFreitag 14 bis 16 Uhrin Anspruch nehmen.Noch eine Bitte: Wenn Sie Anregungen zu unserem neuen telefonischen Service haben,würden wir uns freuen, davon zu hören.

    Ihre Berliner MieterGemeinschaft

    IMPRESSUM

    GESCHÄFTSSTELLE

  • 4 ME 297/2003

    4/5-Spanne betragen 14,33% bzw. 0,93 Euro/qm im Westen und 27,02% bzw. 1,37 Euro/qmim Osten.Offenbar möchte Strieder durch Unterstützungder Vermieterposition deren Unzufriedenheitmit der Sparpolitik des Senats im Zusam-menhang mit der Einstellung der Anschluss-förderung für die Wohnungswirtschaft kom-pensieren. Er gibt damit eine unstreitige Ge-schäftsgrundlage für die bisher einvernehm-lichen Mietspiegelverhandlungen zu Gunstender Vermieterverbände auf, da der nun vor-liegende Mietspiegel nicht von den Mieteror-ganisationen anerkannt wird. Dies wirkt sichauf die rechtliche Qualität des Mietspiegelsjedoch nicht aus, da gesetzlich nur eineAnerkennung durch die Senatsverwaltung fürStadtentwicklung Senat erfolgen muss. In-sofern ist der Berliner Mietspiegel 2003 einqualifizierter Mietspiegel im Sinne des Miet-rechtsreformgesetzes, da er nach anerkanntenwissenschaftlichen Grundsätzen auf Grund-lage einer empirischen Repräsentativerhe-bung erstellt wurde. Er ist damit ein über-legenes Beweismittel für die ortsüblicheVergleichsmiete.

    Die durchschnittlichen Mietsteigerungen be-trugen in den zweieinhalb Jahren seit derletzten Mietspiegelerhebung im Westteil 1,8%und im Ostteil 10,9%. Der stärkere Miet-anstieg im Osten ist überwiegend auf Mo-dernisierungsmaßnahmen zurückzuführen.

    Bislang war eine 2/3-Spanne für West- undeine 3/4-Spanne für Ostberlin ausgewiesenworden. Das heißt, von den erhobenen Miet-werten wurden oben 1/6 und unten 1/6 bzw.jeweils 1/8 abgeschnitten, da nicht jede ge-zahlte Miete als ortsüblich anzusehen ist. DieseMethode zur Ausblendung von Ausreißer-mieten entspricht den Empfehlungen derBundesregierung zur Erstellung von Miet-spiegeln.

    Am 27.03.2003 wurde nun der neueMietspiegel, der für die nächsten zwei Jahregelten soll, von StadtentwicklungssenatorPeter Strieder veröffentlicht. Im Verbund vonVermieterorganisationen und Senator werdenim nun vorliegenden Mietspiegel die Spannenvon bisher 2/3 bzw. 3/4 auf bis zu 4/5 aus-geweitet, d.h. oben und unten werden jeweilsnur noch 1/10 der Mietwerte eliminiert. DieSpitzenwerte für die künstlich geschaffenenzusätzlichen Mieterhöhungsspielräume der

    Berliner Mietspiegel 2003Strieder stellt ,Vermieter‘-Mietspiegel vor!Gerhard Eichmann

    Die Verhandlungen zu einem einvernehmlichen Mietspiegel sind gescheitert: Die Vertreter der Mieterorganisationen Berliner Mietergemeinschaft e.V., BerlinerMieterverein e.V. und Mieterschutzbund Berlin e.V. hatten den Verhandlungstischaus Protest verlassen müssen. Sie widersetzten sich damit geschlossen der Vermie-terposition, durch Ausweitung der im Mietspiegel ausgewiesenen Spannen Miet-erhöhungsspielräume zu ermöglichen, die der Marktentwicklung nicht entsprechen.

    Anmerkungen für die westlichen Bezirke:Bei Leerfeldern lag für eine verlässliche Aussage keine genügendeZahl von Mietwerten vor (unter 10 Mietwerte).

    Die mit * und ** versehenen Daten haben wegen geringer Zahlerhobener Mietwerte nur bedingte Aussagekraft (* = 15 – 29 Mietwerte, ** = 10 – 14 Mietwerte).

    Für Altbauwohnungen (bezugsfertig bis 1949) ohneSammelheizung, ohne Bad, mit WC in der Wohnung(IWC) liegt die ortsübliche Vergleichsmiete je QuadratmeterWohnfläche monatlich 0,63 € unter den Beträgen derausgewiesenen Spalten mit der schlechtesten Ausstattung; das istbei Bezugsfertigkeit „bis 1918“ Spalte 1 und „1919 bis 1949“Spalte 3.

    Für Neubauwohnungen (bezugsfertig 1950 bis 1964) mitSammelheizung oder mit Bad, mit WC in der Wohnung(IWC) liegt die ortsübliche Vergleichsmiete je QuadratmeterWohnfläche monatlich 0,46 € unter den Beträgen der aus-gewiesenen Spalten; das ist bei Bezugsfertigkeit „1950 bis1955“ Spalte 5 und bei Bezugsfertigkeit „1956 bis 1964“Spalte 6.

    Anmerkungen für die östlichen Bezirke:Bei Leerfeldern lag für eine verlässliche Aussage keine genügendeZahl von Mietwerten vor (unter 10 Mietwerte).

    Die mit * und ** versehenen Daten haben wegen geringer Zahlerhobener Mietwerte nur bedingte Aussagekraft (* = 15 – 29 Mietwerte, ** = 10 – 14 Mietwerte).

    Spalte 7 ist auch für „Wendewohnungen“ anwendbar, die nachdem 02.10.1990 bezugsfertig wurden.

    Für Altbauwohnungen (bezugsfertig bis 1949) ohneSammelheizung, ohne Bad, mit WC in der Wohnung (IWC)liegt die ortsübliche Vergleichsmiete je Quadratmeter Wohnflächemonatlich 0,20 € unter den Beträgen der ausgewiesenenSpalten mit der schlechtesten Ausstattung; das ist bei Bezugs-fertigkeit „bis 1918“ Spalte 1 und bei Bezugsfertigkeit von „1919bis 1949“ Spalte 3.

    Einheitliche Sondermerkmale für die östlichen und westlichen Bezirke

    Zuschläge in Euro/qm monatlich

    Hochwertiger Bodenbelag – Hierbei handelt es sichum einen hochwertigen Teppichboden (besser als Nadel-filz) wie auch um einen Parkettboden o.Ä. Ebenso fallenhierunter hochwertige Fliesenböden. Wesentlich ist, dassder Bodenbelag sich in einem guten Zustand befindetund in der überwiegenden Zahl der Wohnräumevorhanden ist. +0,24

    Moderne Einbauküche – Eine moderne Einbaukücheist ausgestattet mit Küchenschränken, Einbauspüle,Wand- und Bodenfliesen sowie einem Einbauherd.1 + 0,34

    Modernes Bad – Hierbei handelt es sich um ein Bad,dessen sämtliche Wände bis mindestens 1,40 m Höhe(Ost) bzw. 1,50 m (West) gefliest sind, über Bodenfliesenverfügt und eine Einbauwanne oder -dusche besitzt.1 + 0,20

    Nutzbarer Dachgarten/Dachterrasse – Ein nutzbarer Dachgarten/Dachterasse muss eine Größebesitzen, die eine gleichzeitige Nutzung durch mehrerePersonen erlaubt. +0,28

    Innenkamin – Der Innenkamin muss eine Befeuerungtatsächlich erlauben und fest in der Wand eingebautsein. Nicht hierunter fallen Kaminöfen oder Elektro-kamine. +0,32

    Wohnungsbezogener Kaltwasserzähler +0,10

    Duschtasse von Badewanne getrennt +0,121 Diese Ausstattungsmerkmale müssen neuzeitlichemStandard entsprechen.

    Bei Vorliegen von Sondermerkmalen kann der Spannen-oberwert überschritten werden.

    Unterschiedliche Wohnungs- und Mietpreisstrukturen führen zu immer noch getrenntenMietspiegeltabellen für Ost und West. Foto: Knut Hildebrandt

    Der Mietspiegel als PDF: www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mietspiegel/15re.pdf

  • ME 297/2003 5

    2,381,36-2,82

    4,052,77-5,56

    2,682,19-2,94

    3,753,44-4,21

    3,432,84-4,41

    3,753,22-4,55

    4,522,85-5,65

    *4,73*4,03-5,90

    *6,55*5,57-7,79

    6,105,11-7,91

    Bezugsfertig bis 1918

    mit SH oder Bad, mit IWC

    Ausstattung

    Wohn-lage

    mit SH, Bad und

    IWC

    mit SH, oder Bad, mit IWC

    mit SH, oder Bad, mit IWC

    mit SH, Bad

    und IWC

    mit SH, Bad

    und IWC

    mit SH, Bad

    und IWC

    mit SH, Bad

    und IWC

    1919–1949 1950–19721973–02.10.1990 und„Wendewohnungen“

    unte

    r 40

    qmW

    ohnfl

    äche

    40 b

    is u

    nter

    60

    qm60

    bis

    unt

    er 9

    0 qm

    90 q

    mun

    d m

    ehr

    Zeile

    Spalte

    Bezugsfertig bis 1918

    mit Sammelheizung (SH) oder Bad, mit Innen-WC (IWC)

    mit SH,Bad und IWC

    mit SHoder Bad, mit IWC

    mit SH, Bad

    und IWC

    mit SH, Bad

    und IWC

    mit SH, Bad

    und IWC

    mit SH, Bad

    und IWC

    mit SH, Bad

    und IWC

    mit SH, Bad

    und IWC

    mit SH, Bad

    und IWC

    1919–1949 1950–55 1956–1964 1965–1972 1973–1983 1984-1990 1991-31.12.2001

    unte

    r 40

    qmW

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    äche

    40 b

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    qm60

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    er 9

    0 qm

    90 q

    mun

    d m

    ehr

    Zeile

    **3,12**2,81-3,61

    5,244,12-6,71

    3,222,97-3,45

    5,134,95-5,62

    *3,38*3,02-3,74

    4,574,16-5,28

    4,393,60-5,66

    1 2 3 4 5 6 7 8

    1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

    4,22*3,61-4,95

    4,373,52-5,26

    3,373,07-3,75

    4,623,64-5,33

    5,064,31-5,65

    **5,09**4,73-5,18

    *4,72*3,91-6,44

    4,574,03-6,04

    2,982,73-3,37

    5,064,29-5,81

    3,112,91-3,41

    4,152,97-5,17

    3,132,94-3,36

    4,173,14-4,89

    4,063,39-5,00

    *7,64*6,49-8,66

    3,032,86-3,21

    4,403,03-5,79

    3,092,93-3,30

    4,083,24-4,85

    3,493,05-4,43

    4,353,65-5,04

    4,453,94-5,04

    **7,58**5,72-8,81

    3,092,75-3,64

    4,953,12-6,39

    3,142,90-3,45

    4,363,33-5,66

    3,613,39-3,86

    4,113,50-4,87

    4,383,66-6,44

    7,776,62-9,52

    3,032,73-3,37

    4,623,26-6,14

    3,072,90-3,29

    4,263,63-5,10

    3,442,90-4,96

    3,783,29-4,81

    3,573,17-4,10

    7,395,95-8,75

    3,002,84-3,23

    4,643,11-6,16

    3,002,92-3,23

    4,283,18-5,37

    3,342,95-3,85

    4,323,62-4,98

    4,093,41-4,68

    7,396,09-8,68

    3,062,79-3,36

    4,893,08-6,65

    3,012,84-3,29

    4,293,23-5,62

    3,743,49-4,09

    4,253,63-4,91

    4,153,51-4,87

    7,526,31-8,44

    3,022,62-3,37

    4,773,28-6,51

    **3,15**2,72-3,51

    *3,99*2,96-5,58

    3,692,40-4,86

    *7,75*6,39-10,73

    2,932,58-3,30

    4,352,95-6,14

    *2,97*2,72-3,34

    4,563,56-6,01

    4,342,90-4,98

    *3,82*3,61-5,02

    4,073,52-4,55

    6,855,64-7,81

    2,942,67-3,36

    4,522,95-6,86

    2,982,77-3,36

    4,773,07-7,02

    4,143,75-4,66

    7,946,34-9,05

    5,102,92-7,42

    4,343,76-5,27

    3,913,00-5,06

    3,643,38-4,09

    5,224,66-5,57

    *5,27**3,10-6,71

    4,372,99-5,29

    4,023,31-4,64

    3,512,60-4,56

    *6,38**3,71-9,76

    *5,71*4,84-7,47

    *4,72*4,05-5,76

    4,453,65-5,11

    5,213,65-7,26

    6,475,80-7,52

    3,121,88-4,28

    4,623,17-5,89

    3,382,85-4,28

    4,033,66-4,64

    3,673,30-4,43

    3,753,41-4,18

    *4,60*3,08-5,66

    *6,50*5,11-7,92

    *3,58**2,62-4,62

    4,483,42-5,92

    3,222,72-3,52

    3,792,80-4,53

    3,743,13-4,28

    4,093,40-4,72

    *6,06*4,63-7,08

    *5,14**3,74-6,82

    *7,97*6,41-9,51

    *3,72**2,23-6,16

    4,893,71-5,92

    *3,03**2,01-3,63

    4,073,06-4,83

    4,103,47-4,71

    4,764,02-5,67

    6,615,84-7,36

    *6,85**4,70-9,17

    *8,45*6,76-8,92

    *2,83*2,02-3,86

    4,323,25-5,57

    *2,75*2,55-3,00

    3,793,47-4,37

    3,752,95-4,33

    3,402,38-4,34

    4,693,61-6,41

    6,174,87-7,19

    7,406,12-8,69

    7,776,39-9,20

    *3,29**2,74-3,97

    4,603,78-5,58

    *3,26*2,26-4,29

    4,243,87-4,77

    4,103,61-4,62

    4,253,62-4,93

    6,805,85-7,68

    7,23*5,43-8,55

    8,137,24-9,61

    *8,16*7,11-9,39

    *2,83*2,46-3,44

    3,672,60-4,96

    3,803,06-5,30

    *4,21**2,82-5,62

    *5,93*5,11-6,98

    2,481,94-2,90

    3,993,06-5,21

    4,033,63-4,79

    *4,53*2,70-6,75

    *4,99*4,08-6,41

    6,72**4,30-8,22

    7,216,09-8,24

    7,605,85-8,69

    2,882,71-3,31

    4,313,69-5,52

    4,133,76-4,70

    4,413,70-5,36

    *5,24*4,36-6,21

    5,645,21-6,33

    7,185,21-8,79

    7,646,08-9,42

    8,046,49-8,70

    Berliner Mietspiegeltabelle 2003 für die westlichen Bezirke (ohne West-Staaken)1

    Berliner Mietspiegeltabelle 2003 für die östlichen Bezirke und West-Staaken1Ortsübliche Vergleichsmieten (Stichtag 01.03.2002) · Netto-Kaltmiete in Euro je Quadratmeter Wohnfläche monatlich

    einfacheWohnlage A

    mittlereWohnlage B

    guteWohnlage C

    einfacheWohnlage D

    mittlereWohnlage E

    guteWohnlage F

    einfacheWohnlage G

    mittlereWohnlage H

    guteWohnlage I

    einfacheWohnlage J

    mittlereWohnlage K

    guteWohnlage L

    einfacheWohnlage A

    mittlereWohnlage B

    guteWohnlage C

    einfacheWohnlage D

    mittlereWohnlage E

    guteWohnlage F

    einfacheWohnlage G

    mittlereWohnlage H

    guteWohnlage I

    einfacheWohnlage J

    mittlereWohnlage K

    guteWohnlage L

    Spalte

    Ausstattung

    Wohn-lage

    Freifinanzierte Wohnungen03.10.1990-31.12.2001

    1 Die Zuordnung der Bezirke basiert auf dem Gebietsstand 31.12.2000 vor der Gebietsreform.

  • Küche ohne Fenster oder ohne moderne EntlüftungKeine Kochmöglichkeit oder Gas-/Elektroherd ohne BackofenKeine SpüleKeine ausreichende Warmwasserversorgung (keine zentrale Warmwasserversorgung,kein Durchlauferhitzer, kein Boiler an der Spüle)Nicht beheizbar oder Holz-/KohleheizungKochnische oder Pantry

    Komplette Einbauküche mit Ober- und UnterschränkenFliesen,Terrazzo oder hochwertiger anderer BodenbelagBesondere Ausstattung (z. B. Kühlschrank, moderner Herdmit vier Kochplatten und Backofen, Ceran-Kochfeld)Wandfliesen im ArbeitsbereichAnschluss für GeschirrspülerWohnküche (separater Raum mit mind. 14 qm Grundfläche)

    (nur, wenn Sondermerkmal „Moderne Einbauküche“nicht zutrifft)

    6 ME 297/2003

    Kein oder nur kleines Handwaschbecken Bad/WC ohne EntlüftungDielenfußboden im Bad Nicht beheizbar oder Holz-/KohleheizungKeine ausreichende Warmwasserversorgung (keine zentrale Warmwasserversorgung,kein Durchlauferhitzer, kein Boiler > 60 Liter)Frei stehende Wanne ohne Verblendung Wände nicht überwiegend gefliest

    Doppelhandwaschbecken oder zwei getrennte WaschbeckenBesondere Ausstattung (z.B. hochwertige Sanitärausstattung,Badmöbel, Mehrstrahldusche)Wandhängendes WC mit in der Wand eingelassenem SpülkastenModerne Entlüftung bei innen liegendem BadZweites WC in der WohnungStrukturheizkörper als Handtuchwärmer

    EinfachverglasungWohnräume überwiegend schlecht belichtet/schlecht besonntNicht alle Wohnräume beheizbarUnzureichende ElektroinstallationElektroinstallation überwiegend auf PutzBe- und Entwässerungsinstallation überwiegend auf Putz(nur im Neubau ab Baujahr 1950)Keller- oder SouterrainwohnungWaschmaschine weder in Bad noch Küche stellbar oder kein Abwasseranschluss fürWaschmaschine vorhandenSchlechter Schnitt (z.B. mehr als ein gefangenes Zimmer)Kein nutzbarer BalkonWohnräume sind überwiegend niedriger als 2,40 mKein Breitbandkabelanschluss oder keine Gemeinschaftssatelliten-Antennenanlage

    Moderne Isolierverglasung oder SchallschutzfensterWohnräume überwiegend gut belichtet/gut besonntRückkanalfähiger BreitbandkabelanschlussEinbauschrank oder Abstellraum innerhalb der WohnungWaschmaschine vom Vermieter gestellt (in Bad oder Küche)Großer, geräumiger Balkon, Terrasse, Loggiaoder WintergartenFußbodenheizungMaisonettewohnungVerstärkte Elektrosteigeleitungen und/oder VDE-gerechte Elektroinstallation(z.B. FI-Schalter, Potenzialausgleich)Aufwendige Decken- und/oder Wandverkleidung in gutem Zustand (Täfelung, Stuck)Zusätzlicher TrittschallschutzHeizungsrohre überwiegend unter PutzRollläden

    Lage in stark vernachlässigter Umgebung in einfacher WohnlageLage der Wohnung an einer Straße oder Schienenstrecke mit sehr hoher Lärmbelastung oderBelastung durch Flugverkehr (siehe auch Straßenverzeichnis zum Berliner Mietspiegel 2003)Beeinträchtigung durch Geräusche oder Gerüche (Gewerbe),z.B. durch Liefer- und KundenverkehrUngepflegte und offene Müllstandsfläche

    Bevorzugte Citylage in guter WohnlageLage an einer besonders ruhigen Straße

    Villenartige Mehrfamilienhäuser, höchstens zwei VollgeschosseAufwendig gestaltetes Wohnumfeld auf dem GrundstückNeu gestaltete und abschließbare, bisher offene, Müllstandsfläche

    Wohnwertmindernde Merkmale (–) Wohnwerterhöhende Merkmale (+)

    (nur, wenn Sondermerkmal„nutzbarer Dachgarten/nutzbare Dachterrasse“ nichtzutrifft)

    Treppenhaus/ Eingangsbereich überwiegend in schlechtem ZustandNur dem Mieter zugänglicher Abstellraum außerhalb der Wohnung, aber im Gebäude, nichtvorhandenHauseingangstür nicht abschließbarSchlechter Instandhaltungszustand (z.B. große Putzschäden, erhebliche Schäden an derDacheindeckung, dauernde Durchfeuchtung des Mauerwerks)Lage im Seitenflügel oder Quergebäude bei verdichteter BebauungWohnung ab fünftem Obergeschoss ohne AufzugKeine moderne Gegensprechanlage mit elektrischem TüröffnerUnzureichende Wärmedämmung oder Heizanlage mit ungünstigem Wirkungsgrad(Einbau/ Installation vor 1984)

    Abschließbarer FahrradabstellraumZusätzliche Nutzräume außerhalb der Wohnung (z.B. Partyraum, Gästewohnung)Personenaufzug bei weniger als fünf ObergeschossenZur Wohnung gehörige(r) Garage/Stellplatz (ohne zusätzliches Entgeld)Wärmedämmung zusätzlich zur vorhandenen Bausubstanz oder Einbau/Installation einermodernen Heizanlage nach dem 01.07.1994 (wenn Baujahr vor diesem Zeitpunkt)Repräsentativer oder hochwertig sanierter Eingangsbereich/Teppenhaus (z.B. Spiegel, Marmor,exklusive Beleuchtung, hochwertiger Anstrich/ Wandbelag)Einbruchhemmende Wohnungs- und Haustür (zusätzliche moderneEinbruchsicherungsmaßnahmen)Überdurchschnittlicher Instandhaltungszustand des Gebäudes (z.B. erneuerte Fassaden,Dächer, Strangsanierung)Concierge

    Merkmalgruppe 1: Bad/WC

    Merkmalgruppe 2: Küche

    Merkmalgruppe 3: Wohnung

    Merkmalgruppe 4: Gebäude

    Merkmalgruppe 5: Wohnumfeld

    Einheitliche Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung für die östlichen und westlichen Bezirke

    Zusätzliche Merkmale

  • ME 297/2003 7

    Wenn Ihnen eine Mieterhöhungins Haus flattert ...Geht Ihnen ein Mieterhöhungsverlangen nach§ 558 BGB zu, prüfen Sie bitte in aller Ruhe, obSie der Mieterhöhung zustimmen müssen.Denn Mieterhöhungen nach diesem Paragra-phen bedürfen der Zustimmung der Mie-ter/innen. Sie sollten dabei folgende Fragenklären:

    1) Entspricht das Erhöhungsverlangen denFormerfordernissen?

    2) Ist die Sperrfrist seit der letzten Erhöhung(oder dem Mietbeginn) eingehalten wor-den?

    3) Wird die Kappungsgrenze eingehalten?4) Übersteigt die neue Miete die ortsübliche

    Vergleichsmiete?5) Hat der Vermieter für Modernisierungs-

    maßnahmen öffentliche Mittel in Anspruchgenommen?

    Für diese Prüfung haben Sie mindestens zweiMonate Zeit – genauer: den Rest des Monats,in dem Ihnen das Mieterhöhungsverlangenzugegangen ist und die beiden folgendenMonate. Denn der Vermieter darf die Zahlungder erhöhten Miete erst ab dem Anfang desübernächsten Monats nach Zustellung desErhöhungsschreibens verlangen.

    SonderkündigungsrechtIm Rahmen der eben dargelegten Überle-gungsfrist können Sie auch prüfen, ob Sie vonIhrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch ma-chen. Verlangt nämlich der Vermieter eineMieterhöhung nach § 558 BGB, haben dieMieter/innen ein außerordentliches Kündi-gungsrecht bis zum Ende des zweiten Monatsnach Zugang des Mieterhöhungsverlangens.

    Die Kündigung gilt dann für das Ende desübernächsten Monats, und die Mieterhöhungtritt nicht ein (§ 561 BGB).

    GRÜNDLICH PRÜFEN!1) Formale Anforderungen an das

    MieterhöhungsverlangenDer Vermieter muss Ihnen sein Mieterhö-hungsverlangen in Textform mitteilen. Textformerfordert keine eigenhändige Unterschrift unddas Mieterhöhungsverlangen kann auch perFax oder E-Mail übersandt werden.

    Das Mieterhöhungsverlangen ist nur wirksam,wenn es

    • von allen Vermietern abgegeben wird,

    • in Textform erklärt wird, und die Erklärungderen ausgedruckte Namen trägt (aber:Bevollmächtigung Dritter ist möglich!),

    • an alle Mieter/innen der Wohnung gerichtetist und auch allen zugeht.

    Die Erhöhung der Miete muss zahlenmäßig(prozentual genügt nicht!) ausgewiesen undhinreichend begründet sein.

    Der Vermieter muss darlegen, dass die nun-mehr verlangte Miete die ortsübliche Mietenicht übersteigt. (Siehe unter „OrtsüblicheVergleichsmiete“.)

    Haben Sie Zweifel, ob der Absender desMieterhöhungsverlangens tatsächlich Ihr Ver-mieter oder sein Bevollmächtigter ist, lassen Siesich binnen Wochenfrist beraten!

    Ist ein Verwalter oder ein anderer Bevoll-mächtigter erstmalig der Absender desMieterhöhungsverlangens, muss eine Vollmachtdes Vermieters/der Vermieter beigefügt sein.Fehlt die Vollmacht, wird die Mieterhöhung un-wirksam, wenn Sie diese unverzüglich (d.h.maximal bis zum Ablauf von zehn Tagen) wegenFehlens der Vollmacht schriftlich zurückweisen.

    2) SperrfristDer Vermieter kann eine Mieterhöhung nach § 558 BGB erst dann verlangen, wenn IhreMiete zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhungeintreten soll, seit fünfzehn Monaten unver-ändert geblieben ist.

    Mieterhöhung! Was tun?Tipps zur Überprüfung von Mieterhöhungen nach § 558 BGB und dem Berliner Mietspiegel 2003

    Der § 558 BGB (früher § 2 MHG) gestattet es dem Vermieter, unter Berufung auf die ortsübliche Vergleichsmiete vom Mieterdie Zustimmung zu einer Mieterhöhung im bestehenden Mietverhältnis zu verlangen. Diese Möglichkeit der Mieterhöhungbesteht für alle nicht preisgebundenen Wohnungen.Aber: Nicht jedes Mieterhöhungsverlangen, das Ihnen unter Berufung auf § 558 BGB zugeht, muss auch wirksam sein. Mitdiesem Infoblatt wollen wir Ihnen wichtige Hinweise zur Überprüfung einer solchen Mieterhöhung geben.Dazu benötigen Sie den Berliner Mietspiegel 2003, der in mehreren Tageszeitungen als Beilage erschienen war. Er ist auchkostenlos bei allen Bezirksämtern oder bei uns erhältlich. Mietspiegel im Internet: www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mietspiegelDer Berliner Mietspiegel 2003 ist ein qualifizierter Mietspiegel im Sinne von § 558d BGB. (Näheres dazu unter „Mietspiegel“.)Dieses Infoblatt dient Ihrer Information und Orientierung, es soll und kann jedoch keine anwaltliche Beratung ersetzen!Unseren Mitgliedern empfehlen wir, unverzüglich nach Zugang eines Mieterhöhungsverlangens eine unserer Beratungsstellenaufzusuchen. Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen wie Mietvertrag, Mieterhöhungserklärungen der letzten drei Jahre,neue Mieterhöhung und evtl. andere Unterlagen z.B. für selbst finanzierte oder öffentlich geförderteModernisierungsmaßnahmen mit. Vergessen Sie nicht den Nachweis der Mitgliedschaft.

  • 8 ME 297/2003

    Das Mieterhöhungsverlangen darf Ihnenfrühestens nach Ablauf eines Jahrs seit derletzten Mieterhöhung zugehen.

    Beispiel: Ihre Miete wurde das letzte Mal zum01.09.2002 gemäß § 558 BGB erhöht. Einneues Mieterhöhungsverlangen darf Ihnenfrühestens am 01.09.2003 zugehen.

    Mieterhöhungen, die unter Verletzung derSperrfrist erfolgen, sind unwirksam. Sie solltendarauf nicht reagieren. Sie sparen Geld,solange der Vermieter die Unwirksamkeit nichtbemerkt. Erst umso später kann er Ihnen daserforderliche neue Mieterhöhungsverlangenmit den entsprechend einzuhaltenden neuenFristen zusenden.

    Aber Achtung! Mieterhöhungen auf Grund vonModernisierung (§ 559 BGB) oder wegengestiegener Betriebskosten (§ 560 BGB)bleiben bei der Berechnung der Sperrfristunberücksichtigt.

    Sperrfrist nach Neu- oder Wiedervermietung

    Wohnen Sie weniger als ein Jahr in einerWohnung, darf Ihnen der Vermieter einMieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB erstnach Ablauf eines Jahrs seit Beginn desMietverhältnisses zustellen.

    Fälligkeit der neuen Miete

    Ist die Jahressperrfrist eingehalten worden, soist die neue Miete – vorausgesetzt, das Er-höhungsverlangen ist ansonsten wirksam – abdem dritten Kalendermonat zu zahlen, der aufden Monat des Zugangs des Erhöhungs-verlangens folgt.

    Beispiel: Ist das Mieterhöhungsverlangen unterEinhaltung der Sperrfrist am 10.04.2003 zu-gegangen, ist die neue Miete am 01.07.2003fällig (also nach Ablauf der Überlegungsfrist =Rest des Zugangsmonats plus zwei Monate).

    3) Kappungsgrenze 20%

    Der Vermieter muss bei Mieterhöhungen nach§ 558 BGB die Kappungsgrenze beachten, d.h.er darf die Miete innerhalb von drei Jahren ummaximal 20% erhöhen (Voraussetzung: IhreMiete liegt unterhalb der ortsüblichen Ver-gleichsmiete – siehe dort).

    Allerdings werden Mieterhöhungen nach den§§ 559-560 BGB – also Erhöhungen wegenModernisierungsumlagen bzw. gestiegenerBetriebskosten – bei der Berechnung der Kap-pungsgrenze nicht berücksichtigt.

    Ausgangsmiete

    Der Berechnung der Kappungsgrenze wird dieAusgangsmiete zu Grunde gelegt.

    Als Ausgangsmiete wird die Miete bezeichnet,die Sie vor drei Jahren gezahlt haben, und zwarvon dem Zeitpunkt an zurückgerechnet, andem die Mieterhöhung wirksam wird.

    Beispiel: Die neue Miete soll zum 01.07.2003wirksam werden. Die Ausgangsmiete ist somitdie Miete, die am 01.07.2000 gezahlt wordenist.Wenn die für die Wohnung anfallenden Be-triebskosten im gesonderten Umlageverfahrenmit monatlichen Vorauszahlungen erhobenwerden und jährliche Abrechnungen der Be-triebskosten erfolgen, haben die Mietver-tragsparteien eine Nettokaltmiete vereinbart.Sind die Betriebskosten in der Miete enthalten,haben Sie eine Bruttokaltmiete vereinbart.Diese jeweils vereinbarte Miete stellt dieAusgangsmiete dar. Sie errechnen die Kappungsgrenze – also denBetrag, auf den Ihre Miete maximal erhöhtwerden darf – wie folgt: Ausgangsmiete plus20%.Eine Überschreitung der jeweiligen Kappungs-grenze macht das Mieterhöhungsverlangennicht unwirksam, sondern begrenzt es.(Achtung! Siehe für diesen Fall unter „Teilzu-stimmung“.)

    4) Ortsübliche VergleichsmieteEine weitere Begrenzung einer Mieterhöhungnach § 558 BGB stellt die ortsüblicheVergleichsmiete dar. In seinem Mieterhöhungsverlangen muss derVermieter begründen, dass die nunmehrverlangte Miete die ortsübliche Miete nichtübersteigt. Er kann sein Erhöhungsverlangenmit dem Mietspiegel 2003, einem Sachver-ständigengutachten oder mit mindestens dreiVergleichswohnungen begründen. DerVermieter muss jedoch auch die Mietspiegel-werte mitteilen, wenn es für Ihre Wohnung einzutreffendes Mietspiegelfeld gibt und diesesnicht mit Sternchen (* oder **) versehen ist.Der Berliner Mietspiegel 2003 ist einqualifizierter Mietspiegel im Sinne des § 558dBGB. Erfolgen in diesem Falle keine Angabenzu den Ihrer Wohnung entsprechenden Miet-spiegelwerten, ist die Erhöhungserklärungunwirksam (§ 558b BGB). Nur wenn IhreWohnung über Außentoilette verfügt oder daseinschlägige Mietspiegelfeld mit Sternchenversehen ist, kann der Vermieter allein aufVergleichswohnungen oder Sachverständigen-gutachten Bezug nehmen.

    MietspiegelDer „Berliner Mietspiegel 2003“ ist in meh-reren Tageszeitungen als Beilage erschienen. Erist auch kostenlos bei allen Bezirksämtern oderbei uns erhältlich. Er gilt unmittelbar nur für nicht preisgebundeneWohnungen in Mehrfamilienhäusern (ab dreiWohnungen) in Berlin, die bis zum 30.09.2001bezugsfertig geworden sind. Er gilt nicht für• Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern

    sowie in Reihenhäusern,

    • Neubauwohnungen, die ab dem 01.01.2002bezugsfertig geworden sind,

    • preisgebundene, öffentlich geförderte Woh-nungen sowie

    • Wohnungen mit Außentoilette.Der Mietspiegel gilt für ganz Berlin, weist aberdie Mietwerte, also die ortsübliche Vergleichs-miete, in getrennten Mietspiegelwertetabellenfür die bisherigen östlichen Bezirke und West-Staaken sowie die bisherigen westlichenBezirke aus. Der Grund dafür liegt in derweiterhin noch unterschiedlichen Wohnungs-und Mietenstruktur in den beiden Teilen Ber-lins. Die folgenden Hinweise beziehen sich auf denUmgang mit den veröffentlichten Mietspiegel-wertetabellen, der dazu gehörigen Orientie-rungshilfe und den Sondermerkmalen (sieheSeiten 4-6).

    Begründung der MieterhöhungBeim Bezug auf den Mietspiegel muss derVermieter ein Mietspiegelfeld benennen. Fürdie formale Wirksamkeit des Mieterhöhungs-verlangens reicht es aus, wenn er sich auf einenWert innerhalb der Spanne bezieht.Im Mietspiegel finden Sie sowohl Leerfelder alsauch Felder mit Sternchen (* oder **). Beziehtsich der Vermieter auf ein Leerfeld, ist dasErhöhungsverlangen nicht begründet unddamit unwirksam (siehe „Leerfelder im Miet-spiegel“).Die Bezugnahme auf ein Feld mit Sternchen,also mit bedingter Aussagekraft, reicht dage-gen zur Begründung aus, berührt also nicht dieWirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens.Aber auch ein formal wirksames Mieterhö-hungsverlangen bedeutet noch nicht, dasstatsächlich die ortsübliche Vergleichsmieteverlangt wird und Sie der Mieterhöhungzustimmen müssen. Es gilt, die Vermieter-begründung zu überprüfen.

    Das richtige MietspiegelfeldDas für Ihre Wohnung richtige Mietspiegelfeldlässt sich aus dem für Sie zutreffendenMietspiegel anhand der folgenden vierverwendeten Kriterien herausfinden, die Sieoberhalb der Tabelle bzw. links von ihr finden,nämlich:– Baualter– Wohnfläche– Wohnlage– AusstattungDie ersten drei Kriterien sind relativ einfach zuprüfen. Besonderes Augenmerk sollten Sie aufdas vierte Kriterium – Ausstattung – verwen-den, denn: Sollten Sie auf eigene Kosten etwaserstmalig in Ihrer Wohnung eingebaut haben,das den Wohnwert erhöht (z.B. Bad/Duscheoder eine Gasetagenheizung = Sammel-heizung), so wird bei der Einordnung soverfahren, als ob diese nicht vorhanden wären,

  • ME 297/2003 9

    da sie Ihnen ja nicht von Ihrem Vermieter zurVerfügung gestellt worden sind.

    Zur WohnlageDie genaue Zuordnung zur einfachen, mittlerenoder guten Wohnlage ergibt sich aus demStraßenverzeichnis. Die zutreffende Einord-nung Ihres Wohnhauses können Sie bei Ihrembezirklichen Wohnungsamt oder über das„Mietspiegeltelefon“ der Senatsverwaltung fürBauen, Wohnen und Verkehr (Tel. 90 12 37 37)erfahren. Auskunft zur Wohnlage erhalten Sieauch in unseren Beratungsstellen und derGeschäftsstelle. Im Straßenverzeichnis sind Straßen, in deneneine sehr hohe Lärmbelastung durch Straßen-und Fluglärm ermittelt wurde, durch einenStern (*) gezeichnet. Berücksichtigt wurdenbeim Straßenlärm in der Regel Hauptver-kehrsstraßen sowie das Straßenbahnnetz. DieKennzeichnung mit einem * ist also kein aus-schließlicher Hinweis für erhebliche Lärm-belastung – die Lärmbelastung anderswodurch „Schienenlärm“ kann z.B. eben so hochsein wie die Lärmbelastung durch Straßen-verkehr in den Straßen mit *. Deshalb ist dieseKennzeichnung nur als Orientierung zu ver-stehen. Als sehr hohe Lärmbelastung gelten durch-schnittlich über 65 dB(A) am Tag oder 55 dB(A)in der Nacht.

    AbschlägeFür Wohnungen, deren Ausstattung deutlichunter dem Durchschnitt liegt, gelten Abschlägevon den Mietspiegelbeträgen, weil es für dieseWohnungen keine speziellen Spalten imMietspiegel gibt. Die genauen Angaben findenSie rechts neben dem Mietspiegel. In den westlichen Bezirken (ohne West-Staaken) gibt es folgende Abschläge: 0,63 Euro für Altbauwohnungen (bezugsfertigbis 1949) ohne Sammelheizung und ohne Bad,mit Innentoilette. Der Abschlag erfolgt von dementsprechenden Betrag in der Spalte 1 oderSpalte 3.0,46 Euro für Neubauwohnungen (be-zugsfertig 1950 bis 1964) mit Innentoilette undmit Sammelheizung oder Bad. Der Abschlagerfolgt hier von dem entsprechenden Betrag inder Spalte 5 oder 6. In den östlichen Bezirken (mit West-Staaken)gibt es einen Abschlag:0,20 Euro für Altbauwohnungen (bezugsfertigbis 1949), ohne Sammelheizung und ohne Bad,mit Innentoilette. Der Abschlag erfolgt auchhier je nach Baualter und Wohnungsgröße vondem entsprechenden Betrag in der Spalte 1oder 3.Die ortsübliche Vergleichsmiete für eineunterdurchschnittlich ausgestattete Wohnungwird am einfachsten wie folgt errechnet: Sieermitteln zunächst die ortsübliche Ver-

    gleichsmiete – wie wir es weiter unten darlegen– anhand eines ansonsten zutreffenden Miet-spiegelfeldes in der Spalte mit schlechtesterAusstattung; von diesem Betrag ziehen siedann den Abschlag ab.

    Leerfelder im Mietspiegel

    Steht kein Wert in dem für Ihre Wohnungzutreffenden Mietspiegelfeld, so hat es bei derAufstellung des Mietspiegels nicht genügendVergleichswohnungen in dieser Kategoriegegeben. Ein Zurückgreifen auf Nachbarfelderist nicht zulässig. Hier kommen für denVermieter die beiden anderen, neben demMietspiegel bestehenden Begründungsmög-lichkeiten für die Erhöhung nach § 558 BGB inBetracht: der Bezug auf ein Sachverstän-digengutachten oder auf mindestens dreivergleichbare Wohnungen. In solchen Fällensollten Sie unbedingt eine Beratungsstelleaufsuchen.

    Die Spannen im Mietspiegelfeld

    Haben Sie das für Ihre Wohnung zutreffendeMietspiegelfeld gefunden, müssen Sie noch dieSpanneneinordnung vornehmen, also fest-stellen, ob und inwieweit die ortsübliche Mietefür Ihre Wohnung vom Mittelwert abweicht.

    Denn über die in den Tabellen aufgeführtenallgemeinen Merkmale Alter, Größe, Lage undAusstattung hinaus unterscheiden sich Woh-nungen noch in anderen Merkmalen, die einenVorteil oder einen Nachteil für die jeweiligeWohnung darstellen und sich deshalb positivoder negativ auf die Miethöhe auswirkenkönnen.

    Solche besonderen Qualitäts- und zusätzlichenAusstattungsmerkmale haben Einfluss auf dieHöhe der ortsüblichen Vergleichsmiete, indemsie diese vom Mietspiegelmittelwert nach obenoder nach unten abweichen lassen.

    Diese Abweichungen werden in der Regel inden Spannen, die in jedem Mietspiegelfeldausgewiesen sind, aufgefangen und berechnensich auf Grund von zusätzlichen Merkmalenund von Sondermerkmalen.

    Spanneneinordnung

    a) Sondermerkmale

    Sie müssen zunächst feststellen, welcheSondermerkmale auf Ihre Wohnung zutreffen.

    Die Untersuchung des Mietengefüges beiErstellung des Mietspiegels hat ergeben, dassbeim Vorliegen bestimmter Sondermerkmaleeine eigene Wohnungsqualität gegeben ist,woraus sich eine höhere ortsübliche Ver-gleichsmiete für solchen Wohnraum ergibt. Dieermittelten Sondermerkmale und die Höhe derAbweichungen von der ortsüblichen Ver-gleichsmiete wurden in einer gesondertenTabelle einheitlich für ganz Berlin erfasst.

    Diese Sondermerkmale sind in der Tabellenäher definiert. Wir führen hier nur dieMerkmalsbegriffe und die entsprechendenzulässigen Zuschläge in Euro pro Quadratmeterund Monat an: hochwertiger Bodenbelag +0,24moderne Einbauküche +0,34modernes Bad +0,20nutzbarer Dachgarten /-terrasse +0,28Innenkamin +0,32Kaltwasserzähler in der Wohnung +0,10Dusche von Badewanne getrennt +0,12Achtung! Beim Vorliegen von Sondermerk-malen kann der Spannenoberwert über-schritten werden.

    b) Zusätzlichen Merkmale Nun muss ermittelt werden, welche zusätz-lichen Merkmale auf Ihre Wohnung zutreffenund sich wohnwertmindernd oder wohn-werterhöhend auswirken.Den beiden Mietspiegeltabellen ist eine „Ein-heitliche Orientierungshilfe für die Spannenein-ordnung“ beigefügt.Mit dieser Orientierungshilfe werden die zuberücksichtigenden zusätzlichen Merkmalebezeichnet, diese zusätzlichen Merkmale sindin fünf Merkmalsgruppen aufgeteilt:– Bad/WC– Küche– Wohnung– Gebäude– WohnumfeldDie fünf Merkmalgruppen gehen mit je 20% –positiv oder negativ – in die Berechnung desfür Ihre Wohnung zutreffenden Mietspiegel-werts ein. Innerhalb einer Merkmalgruppekann die Anzahl der positiven und negativenMerkmale gleich sein: Sie heben sich danngegenseitig auf. Überwiegen in einer Merk-malgruppe die wohnwertmindernden Merk-male, ist ein Abzug von 20% des Unterschieds-betrags zwischen Mittelwert und Spannen-unterwert vorzunehmen. Die fünf Merkmal-gruppen werden gegeneinander aufgerechnet.Jetzt müssen Sie auch die Sondermerkmale(falls vorhanden), die auf Ihre Wohnungzutreffen, in Ihre Prüfung beim Ausfüllen derOrientierungshilfe einbeziehen: Denn beimVorliegen bestimmter Sondermerkmale sindähnliche Merkmale in den Orientierungshilfennicht zu berücksichtigen, so dass sie auch nichtin die Berechnung eingehen. (Näheres sieheunter „Sondermerkmale“.)Überwiegen in einer Merkmalgruppe die wohn-werterhöhenden Merkmale, ist ein Zuschlagvon 20% des Unterschiedsbetrags zwischenMittelwert und Spannenoberwert gerecht-fertigt.Überwiegen die wohnwertmindernden Merk-male in einer Merkmalgruppe, ist ein Abzug von

  • 10 ME 297/2003

    20% des Unterschiedsbetrags zwischen Mit-telwert und Spannenunterwert angemessen.

    In gleicher Weise ist mit jeder anderenMerkmalgruppe zu verfahren, wobei die Grup-pen gegeneinander aufgerechnet werden.

    Beispiel: In drei Merkmalgruppen überwiegendie wohnwerterhöhenden Merkmale, in einerdie wohnwertmindernden. Es verbleiben alsozwei Merkmalgruppen mit überwiegendwohnwerterhöhenden Merkmalen in derBerechnung. Das sind 2 x 20% = 40% desUnterschiedsbetrags zwischen Mittelwert undSpannenoberwert.

    Wie bei den Ausstattungskriterien der Miet-spiegeltabelle gilt auch hier: Haben Sie aufeigene Kosten etwas erstmalig geschaffen, daswohnwerterhöhend ist, z.B. den Boden desBads erstmalig gefliest, so ist dies nicht zuberücksichtigen – ebenso wenig eine vor-handene Waschmaschine, wenn es Ihre eigeneist. Es zählt nur das, was zusammen mit derWohnung vermietet wird.

    Zulässige MiethöheHaben Sie über die Spanneneinordnung den fürSie zutreffenden Mietwert ermittelt, müssen Sieggf. noch die Zuschläge für Sondermerkmaleberücksichtigen. Das Ergebnis ist die orts-übliche Vergleichmiete Ihrer Wohnung in Europro Quadratmeter und Monat.

    Mietspiegelwert und NettokaltmieteZahlen Sie eine Nettokaltmiete mit Betriebs-kostenumlage, gelten für Ihre Wohnung dieentsprechenden Werte des zutreffenden Miet-spiegelfelds unmittelbar, da die im Mietspiegelangegebenen Quadratmeterpreise Nettokalt-mieten darstellen – also Mieten ohne „warme“und „kalte“ Betriebskosten und ohne Zu-schläge wegen Untervermietung oder ge-werblicher Nutzung von Wohnräumen.

    Mietspiegelwert und BruttokaltmieteVerlangt der Vermieter bei vereinbarter Brut-tokaltmiete eine höhere Miete nach § 558 BGBunter Berufung auf den Mietspiegel, muss erdie ortsübliche Vergleichsmiete in Gestalt einerBruttokaltmiete bilden. Zu der ermitteltenNettokaltmiete müssen in den westlichenBezirken folgende Betriebskostenpauschalenin Euro pro Quadratmeter und Monat hinzugerechnet werden:Bezugsfertig Ausstattung Durchschnitt:

    Euro/qmBis 1918 mit Bad oder SH, IWC 1,08Bis 1918 mit Bad und SH, IWC 1,171919 – 1949 mit Bad oder SH, IWC 1,501919 – 1949 mit Bad und SH, IWC 1,531950 – 1955 mit Bad und SH, IWC 1,611956 – 1964 mit Bad und SH, IWC 1,651965 – 1972 mit Bad und SH, IWC 1,631973 – 1983 mit Bad und SH, IWC 1,621984 – 1990 mit Bad und SH, IWC 1,701991 – 2001 mit Bad und SH, IWC 1,46

    Auf den Abdruck der Betriebskostenpau-schalen für die östlichen Bezirke haben wirverzichtet, weil hier nur in AusnahmefällenBruttokaltmieten vereinbart sind.

    5) Modernisierung mit öffentl ichen Mitteln

    Hat Ihr Vermieter mit öffentlichen Mittelnmodernisiert, muss er das im Mieterhöhungs-verlangen nicht ausdrücklich mitteilen. Er musses aber bei der Berechnung der Mieterhöhungberücksichtigt haben, die dadurch niedrigerausfällt (§ 559a BGB). Liegt bei Ihnen einsolcher Fall vor – lassen Sie sich beraten!

    Worauf sie noch zu achten haben:Was begrenzt mehr: Kappungsgrenze oderMietspiegel?Die erhöhte Miete darf weder die Kappungs-grenze noch den Mietspiegelwert übersteigen.Liegt die erhöhte Miete unter beiden Wertenoder erreicht sie den niedrigeren der beidenWerte, müssen Sie der Erhöhung zustimmen.Liegt die vom Vermieter geforderte Mietesowohl über der Kappungsgrenze als auch überdem Mietspiegelwert, hat der Vermieter nurAnspruch auf Mieterhöhung bis zum nie-drigeren Wert. Maßgebend ist also immer derniedrigere Mieterhöhungsbetrag im Vergleichzwischen Kappungsgrenze und Mietspiegel-wert.Beispiel: Der Vermieter fordert 40 Euro Miet-erhöhung. Die Kappungsgrenze gestattet abernur 28 Euro, und nach Mietspiegel sind 30 Eurozulässig. Maßgebend ist hier die Kappungs-grenze mit dem niedrigeren Mieterhöhungs-betrag von 28 Euro. Sie sollten hier eine Teilzustimmung bis zudiesem Betrag abgeben. (Siehe unter „Zustim-men oder nicht?“)

    ÜberlegungsfristNach Ablauf des Monats, in dem Ihnen dasMieterhöhungsverlangen mit der Aufforderungzur Zustimmung zugegangen ist, haben Sieweitere zwei Monate Überlegungsfrist – alsopraktisch bis zum Fälligwerden der Mieterhö-hung.Wenn Sie einer Mieterhöhung erst einmalzugestimmt haben, gilt die neue Miete alsvereinbart. Also: Vor jeder Entscheidung erstgründlich prüfen, die Zeit dazu ist Ihnengegeben!

    Zustimmen oder nicht?Ergibt die Überprüfung des Mieterhöhungsver-langens, dass es wirksam ist, müssen Sie vorAblauf der Überlegungsfrist schriftlich zustim-men – der Vermieter hat einen Anspruch daraufund kann Sie sonst auf Zustimmung verklagen.(Siehe unter „Vermieterklage auf Zustim-mung“)

    Verlangt der Vermieter mehr als die ermittelteortsübliche Vergleichsmiete bzw. als die Kap-pungsgrenze, ist das Mieterhöhungsverlangennicht unwirksam, sondern es wird auf diejeweils zulässige Höhe begrenzt. Hier istschriftlich zum Ablauf der Überlegungsfrist eineTeilzustimmung zu erklären. Wie auch immer:Lassen Sie sich zuvor beraten!Kommen Sie zu dem Schluss, dass Sie derMieterhöhung nicht zustimmen müssen, ist esIhnen überlassen, wie Sie dies zum Ausdruckbringen wollen – ob einfach durch dieNichtzahlung des Erhöhungsbetrags oderdurch ein förmliches Schreiben an denVermieter.Achtung! Mängel in der Wohnung, die be-hebbar sind, berechtigen laut Rechtsprechungnicht dazu, die Zustimmung zu versagen. Aberlassen Sie sich zum „Wiederaufleben desMietminderungsrechts“ beraten.

    Vermieterklage auf ZustimmungStimmen Sie einer Mieterhöhung nach § 558BGB nicht oder nur teilweise zu, so muss derVermieter – will er auf seiner Erhöhung, auchin vollem Umfang, bestehen – nach Ablauf IhrerÜberlegungsfrist innerhalb der darauf fol-genden drei Monate Klage auf Zustimmungerheben.Versäumt der Vermieter die Klagefrist, kann eraus dieser Erhöhung keine weiteren Rechteableiten – sie ist unwirksam.

    Eine Falle: Die „vereinbarte Mieterhöhung“Der § 557 (1) BGB erlaubt neben der gesetz-lichen auch eine vereinbarte Mieterhöhung.Dieser Paragraph ist eine Mieterfalle, in die Sienicht hineintappen sollten: Eine solche Miet-erhöhung sollten Sie – und das hängt vomjeweiligen Einzelfall ab – nur nach reiflicherÜberlegung vereinbaren. Holen Sie Rechtsratein!

    Sonderfälle: Staffel- und Indexmietverträge Bei einer Staffelmietvereinbarung sind Miet-erhöhungen nach § 558 BGB und nach § 559BGB (Modernisierung) ausgeschlossen. DerMietzins muss jeweils ein Jahr unverändertbleiben und die Steigerungen oder die jeweilszu zahlende Miete müssen betragsmäßig aus-gewiesen sein.Beim Indexmietvertrag gilt: Die Miethöhe wirddurch den Preisindex der Lebenshaltungs-kosten bestimmt, sie muss auch jeweils min-destens ein Jahr unverändert bleiben. Er-höhungen nach § 558 sind ausgeschlossen,nicht aber nach § 559 BGB (Modernisierung) –wenn der Vermieter diese Maßnahmen nicht zuvertreten hat.Zum Schluss noch einmal der Hinweis:Die gegebenen allgemeinen Informatio-nen ersetzen nicht die für den konkretenFall nötige individuelle Rechtsberatung!

  • ME 297/2003 11

    Letzte Hoffnung vor der Pleite desNeuen Kreuzberger ZentrumsAlternative Szene darf den Betonriegel am Kottbusser Tor bewirtschaften

    Christoph Villinger

    Stolz leuchtet ein „Anarcho-A“ aus Neonlichtröhren seit Mitte Februar auf dem Dachdes Neuen Kreuzberger Zentrums (NKZ) am Kottbusser Tor in den Abendhimmel.Fast könnte man meinen, nach 30 Jahren ist die gegen die Erbauer des NKZgerichtete Textzeile im Rauch-Haus-Song von Ton Steine Scherben „schmeißt dochendlich Schmidt und Press und Mosch aus Kreuzberg raus“ Wirklichkeit geworden.Doch die Lichtinstallation ist Teil eines neuen und wahrscheinlich letzten Versuchsder privaten Eigentümer des NKZ, ihr inzwischen in „Zentrum Kreuzberg/KreuzbergMerkezi“ umbenanntes Haus wirtschaftlich auf eigene Beine zu stellen. Die Kreuzberger Alternativ-Szene erscheint als Rettungsanker gegen die spätestensim November 2004 drohende Insolvenz, wenn nach 30 Jahren die Fördermittel dessozialen Wohnungsbaus auslaufen.

    Mit einem „Kaufhaus für ungewöhnlicheDinge“ in den 1200 Quadratmeter großenRäumen der „Möbel-Oase“ und früheren OBI-Baumarkts wollen Wolf Maack und RichardStein die „landläufige Assoziationskette Kotti= Junkies = sozialer Brennpunkt durchbrechenund die positiven Aspekte dieses Orts als Ein-gangstor zum Kreativbezirk SO 36 aufzeigenund weiterentwickeln“. Ab 170 Euro kannman einen kleinen Stand mieten und dortTrendtaschen aus LKW-Planen, Edelramschund andere „kuriose und unnütze Dinge fürden Alltag“ verkaufen bzw. seine Dienste alsWahrsagerin oder Stadtführer anbieten. EinenGang durch das geplante Kaufhaus be-schreiben die Macher auf ihrer Internetseite so:„Zu den Klängen längst vergessen geglaubterSchlager bewegen sich unsere Gäste durch diebazarartig lebhaften Gässchen und unterschillernden Kronleuchtern hindurch undfinden so schließlich auf die weitläufigeTerrasse hinaus, wo plätschernde Brunnen mitwasserspeienden Kampfhundimitaten, Sitz-gruppen mit geblümten Deckchen, ein Blickauf das Treiben am Kottbusser Tor und dieAussicht auf einen liebevoll zubereitetenMilchkaffee im hellen Sonnenlicht zumVerweilen einladen.“ Über 100 Interessentenbewarben sich für die etwa 40 Verkaufsstände,berichtet Maack. Schon im Juli wollen sie ihrKaufhaus und die Kotti-Terrassen eröffnen.

    Trotz Subvention droht Konkurs Bis dahin trifft man sich als Übergangslösungin der neuen Kneipe im Durchgang zurDresdener Straße, benannt nach einem

    früheren Mieter im NKZ: „Möbel Olfe“. MitteFebruar weihten sie die Kneipe mit einer Kunst-aktion ein, in den Passagen und Kellern desNKZ nahmen sie die Pläne der Hartz-Kommission auf die Schippe. Die „Ich-Kreuz-berg-AG“ lud zu „Amüsement zu Discount-preisen“, die „Ich-Sehnsucht-AG“ verkaufteUrlaubsfotos aus aller Welt und bei der „Ich-

    und-Du-AG“ lernte man „filmreif küssen“.Sogar die Bürgermeisterin Cornelia Reinauer(PDS) und Baustadtrat Franz Schulz (Bündnis90/Die Grünen) waren erschienen und freutensich, wie mit ein wenig Fantasie der ganze an-sonsten trostlose Betonkomplex sich mit Lebenfüllte.

    Doch über dem NKZ kreisen seit Jahren diePleitegeier. Als ein typisches Spekulations-projekt im westberliner sozialen Wohnungs-bau wäre das NKZ mit seinen etwa 300Wohnungen längst pleite, würde das LandBerlin die Mieten im Haus nicht mit jährlichetwa 2,5 Mio. Euro subventionieren. Dem Ver-kehrswert des Gebäudes in Höhe von etwa 13Mio. Euro stehen im Grundbuch Schulden vonungefähr 45 Mio. Euro, vor allem bei derInvestitionsbank Berlin (IBB), gegenüber.Offensichtlich tilgten die Kommanditisten inden letzten 30 Jahren mit keinem Cent die

    Ein „Kaufhaus für ungewöhnlicheDinge“ soll auf der Fläche derehemaligen „Möbel- Oase“ entstehenFoto: Knut Hildebrandt

  • 12 ME 297/2003

    Baukosten, denn exakt diese Summe wurde1974 verbaut. Aber für jede eingelegte Markbezahlten die Kommanditisten 2,01 DMweniger an Steuern, dazu kommen noch diejährlichen prozentualen Ausschüttungen aufihre Einlage. So betragen für die Wohnungendie realen Kostenmieten bis zu 14 Euro/qm.

    Schutz der Sozialwohnungen

    Trotz der Subventionen sind die Mieten sohoch, dass sie für kaum jemanden bezahlbarsind. „Die Mieten bewegen sich zwischensechs und acht Euro“, berichtet die Gemein-wesenarbeiterin Neriman Kurt, „das könnensich nur noch Sozialhilfeempfänger leisten“.So oder so gehe also das Geld aus der Staats-kasse raus und lande letztlich bei den Eigen-tümern des Gebäudekomplexes. Fast 80% derMieter im NKZ leben von Sozialhilfe bzw. er-gänzender Sozialhilfe. „Deshalb haben vieleder MieterInnen keinen Bezug zum Haus undmachen sich auch wenig Gedanken um die

    Zukunft“, sagt Kurt. Trotzdem fühlten sichgerade hier MigrantInnen und Frauen vielsicherer als anderswo. Von den Ideen mit demEvent-Kaufhaus hält sie wenig, „weil die LeuteGeld und eine Arbeit, von der sie leben können,brauchen“. Auch Baustadtrat Schulz weiß umdie Probleme. Auf einer öffentlichen Veranstal-tung zur „Zukunft des Kottbusser Tors“ spracher von einem „katastrophalen Bermuda-dreieck“. Doch er hofft weiter, dass es nicht zueiner Zwangsversteigerung des NKZ kommt,sondern die „Verschuldungsproblematik ge-löst wird“. Dazu müsste man allerdingsmindestens mal einen Blick ins Grundbuchwerfen um das Ausmaß der Verschuldungreferieren zu können. Und bei der IBB nach-fragen, wo denn die Akten zu den Förderzu-sagen an die NKZ GmbH geblieben sind. Dieseien nämlich verschwunden, berichtete TheoWinters von S.T.E.R.N. bei der Diskussion.

    Normalerweise besteht für Kommanditisteneine Nachschusspflicht bis zur Höhe ihrer Ein-lage. „Diese Nachschusspflicht müsste in den

    Verträgen stehen, doch gesehen habe ich nochkeinen“, berichtet die wohnungspolitischeSprecherin der Grünen im Abgeordnetenhaus,Barbara Oesterheld. Aber sie kann verstehen,warum niemand das NKZ in den Konkurstreiben will. Weniger weil irgendwelche„Kumpels geschützt werden sollen“, sondernweil bei einer Zwangsversteigerung nicht nurdie Millionen der IBB weg wären und even-tuelle Bürgschaften des Lands fällig würden.Außerdem würden dann die Sozialbindungund die Belegungsrechte des sozialen Woh-nungsbaus wegfallen und ein neuer Besitzerkönnte die Mieten zumindest in 20%-Schrittenalle drei Jahre erhöhen. Dazu komme, dass dasHaus „nicht für einen ‚Appel und Ei’ an jemandverkauft werden soll“. Doch obwohl dasProblem seit Jahren bekannt sei, kümmere sichniemand um Alternativen. Heute sei Berlin vielzu pleite, um über den Kauf des Hauses füreinen Euro auch nur nachdenken zu können,so Oesterheld.

    MieterInnen brauchen Sicherheit

    Noch hofft Monika Barthelmeß vom Mieter-beirat des NKZ und seit 27 Jahren dort woh-nend, dass sich alles zum Guten wendet undder Senat doch noch einspringt. Gleichzeitigfordert sie aber, „dass klipp und klar gesagtwird, was Sache ist und keine falschenHoffnungen gemacht werden.“ Ihre Wohnungim neunten Stock findet sie „wunderschön“und genießt den Ausblick bis nach Gropius-stadt und zum Fernsehturm.

    Auch die vier Frauen im Anwohnertreff „BizimEv/Unser Haus“ wollen „die drohende Insol-venz nicht wahrhaben.“ Hier treffen sie sich„zum Tee trinken“ und helfen ihren türkischenMitbewohnerInnen beim Umgang mit denBehörden. Gemeinsam wollen sie auch diesesJahr gegen die ihrer Meinung nach viel zu hoheBetriebskostenabrechnung vorgehen. Eine derdrei türkischen Frauen, die seit sieben Jahrenim NKZ wohnt, hat sich vor wenigen Tagen dieAusstellung über die Kämpfe gegen die Kahl-schlagsanierung der 70er Jahre im nahe-gelegenen Kreuzberg Museum angeschaut(siehe MieterEcho Nr. 296, die Red.).

    „Falls die Politiker nichts machen und dieMieten dann ins Unbezahlbare steigen“, sagtsie und lacht dazu, „werden wir wohl auchunser Haus besetzen müssen wie damals dasGeorg-von-Rauch-Haus“.

    Viele Treffpunkte bietet das Zentrum Kreuzberg/Kreuzberg MerkeziFoto: Knut Hildebrandt

    „Möbel Olfe“ gab den Namen für die neue Kneipe im NKZFoto: Knut Hildebrandt

    Weitere Informationen unterwww.kaufhauskreuzberg.de oderwww.kreuzbergmuseum.de, die Red.

  • ME 297/2003 13

    Bundesweite Lobby fürGemeinwesenarbeit gegründet„Die politische Programmatik der Sozialen Stadt ist unser Kernbereich“Interview mit Frederick Groeger, Stellvertretender Vorsitzender der „Bundesarbeitsgemeinschaft Soziale Stadtentwicklung und Gemeinwesenarbeit“

    ME: In Gelnhausen ist kürzlich die Bundes-arbeitsgemeinschaft Soziale Stadtentwicklungund Gemeinwesenarbeit (BAG) gegründetworden. Könnten Sie kurz skizzieren, was dieseBAG darstellt und welche Ziele sie verfolgt?

    FG: Die BAG ist ein bundesweites Netzwerk.Nach über zweijähriger Vorarbeit wurde dieBAG als Verein im November 2002 gegründet.Sie knüpft an die vorhandenen regionalen,landes- und bundesweiten Strukturen im Be-reich Soziale Brennpunkte, Gemeinwesen-arbeit und Stadtteilarbeit an. Die BAG fördertdabei die Weiterentwicklung von regionalenNetzwerkstrukturen. Wir verstehen uns alsfachpolitische Lobby für Gemeinwesenarbeitin einer sozialen Stadtentwicklung. Stadtteil-initiativen, sozialraumbezogene Netzwerkeund Ansätze zur Bürgerbeteiligung und -aktivierung brauchen eine kompetente Ver-tretung auch auf Bundesebene.

    ME: Wer arbeitet in der BAG? Es sieht ja soaus, als seien sowohl kleinere Träger ebensoengagiert wie die großen aus der Wohlfahrts-branche z. B. die Caritas und die Diakonie. Dasist ja durchaus eine nicht unkomplizierteMischung, insbesondere unter zunehmendkonkurrenten Bedingungen. Welche Poten-ziale sehen Sie in so einem Zusammengehen?

    FG: Der Aufbau von Kooperationsstrukturengeschieht vor dem Hintergrund bereits beste-hender Erfahrungen auf regionaler Ebene, wieauf der Landes- und Bundesebene. Nichtzuletzt die Arbeit am und im Programm SozialeStadt hat gezeigt, wie wichtig es ist kontinu-ierlich den Dialog auch verschieden orientierterGruppierungen zu suchen. Als Mitglieder hatdie BAG vor allem Verbünde und Vernet-zungen von vor Ort arbeitenden Projekten undInitiativen. Die Zusammenarbeit mit dengroßen Trägern der freien Wohlfahrtspflegesuchen wir u.a. in unserem Beirat. Gerade umKonkurrenzen abzubauen und überflüssigeParallelstrukturen zu vermeiden ist einintensiver Dialog um Aufgaben und Zielset-zungen nötig.

    ME: Es heißt in einer Presserklärung, dieGründung sei „eine schlüssige Reaktion auf

    die aktuellen Entwicklungen zur Gestaltungder Sozialen Stadt“. Damit beziehen Sie sichauf das Bund-Länder-Programm Soziale Stadt,das auch im MieterEcho schon häufiger Ge-genstand der Diskussion gewesen ist. Wasmeinen Sie mit „schlüssige Reaktion“?

    FG: Sowohl die Gemeinschaftsinitiative Sozi-ale Stadt, als auch der Stadtumbau in Ost undWest und die Prozesse der Lokalen Agenda 21stellen die kommunalpolitisch Verantwortlich-en und die Akteure der sozialen Arbeit in vonAusgrenzung bedrohten Stadtteilen vor neueAufgaben. Wer die sozialraumorientierte Ver-netzung der Akteure fordert oder die Be-teiligung der Betroffenen gewährleisten will,spricht damit Grundprinzipien der Gemein-wesenarbeit an. Wir halten eine Profilierungder vorhandenen und bewährten Ansätze vonGemeinwesenarbeit, Nachbarschaftsentwick-lung, stadtteilorientierter sozialer Arbeit,lokaler Partnerschaften und lokaler Be-schäftigungsförderung zur Weiterentwicklungdes Quartiers- und Stadtteilmanagements fürunerlässlich.

    ME: Ihr Vorstandskollege Hartmut Fritz sprichtdavon, die Kommunen müssten „das PrinzipGemeinwesenarbeit zur Basis des gemein-samen Handelns machen“. Ist denn aber nichtdie Soziale Stadt gerade deshalb entstanden,weil offensichtlich die Gemeinwesenarbeit ge-scheitert ist oder sie gemessen an den, z.T.eigenen, Ansprüchen nicht den notwendigenErtrag gebracht hat?

    FG: Das sehe ich nicht so. Das ProgrammSoziale Stadt ist meines Erachtens entstanden,weil die vorhandenen und etablierten po-litischen Instrumente der Kommunen und desStaats offensichtlich zur Bewältigung derProbleme in benachteiligten Stadtteilen nichtmehr ausgereicht haben. Mit der Förderungnachbarschaftlicher Strukturen, der Vernet-zung der lokalen Akteure und der Forderungnach Beteiligung der Stadtteilbewohner sindunter dem Label Quartiersmanagement (QM)viele Kernbereiche der Gemeinwesenarbeitwieder auf die politische Agenda gekommen,ohne dass dies im Einzelnen so genannt wurde.

    Deshalb bringt uns auch der Streit um Etikettenund Urheberrechte nicht weiter. Die spezifischeKompetenz der Gemeinwesenarbeit ist weiter-hin gefragt und deswegen ist eine Schärfungihres Profils nötig, welches sicher in derVergangenheit zu gering ausgeprägt war.

    ME: Würden Sie also sagen, dass wir von einerEntwicklung – in Berlin etwa – von derGemeinwesenarbeit über das ProgrammBehutsame Stadterneuerung zum QMsprechen sollten?

    FG: So linear würde ich das nicht sehen wollen.In das QM gehen zwar auch die Erfahrungender Behutsamen Stadterneuerung ein, aber dagibt es auch eine Menge Brüche. Die Problem-lagen in den Stadtteilen haben sich verändert,z.T. haben sie sich erheblich verschärft undneue Ausgrenzungs- und Konfliktlinien habensich gebildet. Wie eben angedeutet, wirdmanchmal vor lauter Neuem auch die bis-herige Entwicklung vergessen und das Radzum zweiten Mal erfunden.

    ME: Wie würden Sie das in Hinblick auf dieFrage, ob das QM Kind, Konkurrent oder Kopieder Behutsamen Stadterneuerung unter, sagenwir, neoliberal ausgerichteten Bedingungenist, bewerten?

    FG: Mir fällt es schwer dabei alles über einenKamm zu scheren. Bundesweit zeigt sich, dassdie konkrete Ausgestaltung, Arbeitsweise undAufgabenstellung des QM doch sehr unter-schiedlich ist. Die einzelnen Länder machenverschiedene Vorgaben und auch diekommunalen Spielräume sind sehr groß.Natürlich besteht in der derzeitigen Situationimmer die Gefahr, dass durch Mitnahme-effekte und Kürzungen in der sozialen Infra-struktur der Stadtteile unter dem Deckmanteldes QM Alibistrukturen eingerichtet werden.Insgesamt ist aber der Aufbau von QM alsChance zu sehen, um lokale Kooperations- undBeteiligungsstrukturen aufzubauen, die denneoliberalen Bedingungen etwas entgegen-setzen können.

    ME: Die BAG macht sich zur Prämisse, dass„Entscheidungen über die Stadtteile in denStadtteilen getroffen werden“ müssen. Das

  • 14 ME 297/2003

    Niemand wollte dasGeschenkHoppla-Hopp-Stadtplanung im Falkplatzkiez

    Johannes Touché

    Dass bei kleineren städtebaulichen Planungen die betroffenen Bürger beteiligtgehören, versäumt kein trendbewusster Politiker zu behaupten. Aber Ordnung musssein: Gerne lässt man sich seine Pläne von lokalen Vereinen, Sanierungsbeirätenoder Quartiersmanagements durch Befragungen und Planungsworkshops absegnen.Wenn sich aber AnwohnerInnen mit den Vorgaben nicht zufrieden geben, gelten sieschnell als Querulanten.

    Im Falkplatzkiez im Prenzlauer Berg wirdgegenwärtig ein Konflikt ausgefochten, der dieRollen der Akteure des Städtebaus schönillustriert – und auch die Chancen, die gutorganisiertes Querulantentum noch hat. Esgeht um einen neuen Aldi-Markt am nörd-lichen Ende der Schwedter Straße, die seit demMauerbau stillgelegt ist und zur Zeit einemFeldweg ähnelt. Sie soll nach dem Willen derStadtplaner zweispurig ausgebaut und mit derKopenhagener und der Korsörer Straßeverbunden werden. Drei stille Sackgassenwerden zu Durchfahrtsstraßen, ein Park nebstKinderbauernhof und Kletterfelsen vonVerkehr umspült, der seit Jahren versprochene

    Grünzug, der vom Pankower Bürgerpark biszum Mauerpark reichen sollte, in der Mitteunterbrochen. Baustadtrat Martin Federlein (CDU) weißfolgende Argumente auf seiner Seite: Erstensdas Geld, das mit einem neuen Supermarkt inden Bezirk kommt. Zweitens das Geld, das Aldizum Straßenbau beisteuert. Und drittens dasGeld, das bei der Gelegenheit aus den Förder-töpfen fließt. Schließlich muss die Straße jaschön gestaltet, begrünt und mit Zebrastreifenbestückt werden – ein heiliges Anliegensowohl des örtlichen Quartiersmanagements(QM) als auch seines Trägers, der Stadt-entwicklungsgesellschaft S.T.E.R.N., die die

    Die eingezäunte Baustelle des Aldi-Markts in der Nähe der S-BahnFoto: Knut Hildebrandt

    hört sich gut an, aber Stadtteile, möglicher-weise gerade die so genannten „benachtei-ligten Stadtquartiere“ sind doch sehr hetero-gen zusammengesetzt. Wie gehen Sie mit derGefahr um, dass es zu neuen Ausgrenzungs-prozessen kommen kann, dass sich z.B. dieInteressen von neu hinzuziehenden Mittel-schichtsmietern und Eigentümern durchset-zen?FG: Diese Gefahr besteht tatsächlich. Aller-dings ist davon auszugehen, dass unter Be-dingungen, bei denen nicht ‚moderiert’ undinterveniert wird, die sozialen Prozesse imSelbstlauf die meiste Ausgrenzung produzie-ren werden. Gerade in Projekten der Gemein-wesenarbeit wurden langjährige Erfahrungenzur Beteiligung und Aktivierung ausgegrenzterBevölkerungsteile gemacht und gesammelt. Inder Stärkung der Gemeinwesenarbeit liegt dieChance begründet, neuen Ausgrenzungspro-zessen im Zuge der möglichen Aufwertung vonbenachteiligten Stadtquartieren zu begegnen.Voraussetzung dafür ist allerdings ein Ernst-nehmen jeglicher Artikulation von Interessenvon Stadtteilbewohnern. Unter nicht transpa-renten Bedingungen setzt sich der/die Stärkeream einfachsten durch. Grundsätzlich bestehtnatürlich immer die Gefahr einer innerstäd-tischen Problemverschiebung, wenn ineinzelne Stadtquartiere isoliert interveniertwird. Konzepte zur sozialen Wohnraum-versorgung sind auf gesamtstädtischer Ebeneanzusiedeln. Hier fehlen in vielen Kommunendie entsprechenden Ansätze.ME: Wird man also von der BAG auch kritischepolitische Stellungnahmen zum Bund-Länder-Programm erwarten können, etwa wenn es umdie Ausgrenzung von Randgruppen geht?FG:Einfluss auf die Entwicklung der politischenProgrammatik der Sozialen Stadt zu nehmenist ein Kernbereich der Tätigkeit der BAG. Alsneuer umfassender Politikansatz für integrierteHandlungskonzepte ist die Soziale Stadt einwichtiges Feld, um die soziale Dimension derStadtteilentwicklung voranzubringen. Die sichhier bietenden Möglichkeiten sollte man nichtunterschätzen. Für das Gelingen dieses An-satzes ist es von elementarer Bedeutung, dassdie angestrebten Aufwertungsentwicklungennicht an den Interessen von armen undausgegrenzten Bevölkerungsteilen vorbei-gehen. Aktivierung ist keine Einbahnstraße:ohne sichtbare Verbesserung der Lebensbe-dingungen von Armen und von Ausgrenzungbedrohten oder betroffenen Bewohnern kannman von diesen auch kein Engagementerwarten.ME: Herr Groeger, wir danken Ihnen für diesesGespräch.

    Das Gespräch führte Volker Eick

  • ME 297/2003 15

    Planungen gleich selbst übernimmt – unddaran verdient.

    BürgerInnen-Beteil igung erst nachAbschluss der Planung

    Bei all der Freude über das viele gesparte Geldvergaß man, dass auch der billigste Super-markt nicht die Kaufkraft steigert und zunächsteinmal andere Geschäfte verdrängt: Der ersteKiezladen hat bereits gekündigt. Man vergaßauch, dass die „Wiederherstellung des his-torischen Straßenverlaufs”, der sich Federleinverschrieben hat, angesichts des heutigenVerkehrsaufkommens ein naives Ideal ist.Breite, großzügig ausgebaute Straßen mögenvor hundert Jahren eine angemesseneStadtstruktur dargestellt haben, heute dienensie vor allem dem Autoverkehr und sind für dasstädtische Leben meist eher schädlich. Vorallem aber vergaß man, dass auch eineaufwändige, von Land, Bund und EU üppiggeförderte Straßengestaltung nicht auto-matisch eine Verbesserung darstellt. Denn dieAnwohner interessieren sich nicht dafür, wieviel Geld der Bezirk spart. Sie wollen nicht inerster Linie eine ordentliche, sondern eineruhige Straße, die man gefahrlos überquerenkann.

    AnwohnerInnen sind erbost

    Offenbar waren auch die Stadtplaner nichtganz von der Schlagkraft ihrer Argumenteüberzeugt. Aldi, Federlein und das QM gabensich Mühe, die Sache so lange geheim zuhalten, bis es für jeden Einwand zu spät war.Erst im November letzten Jahres, als Bauantrag

    und Straßenplanung bereits in Sack und Tütenwaren, ging es an die „Bürgerbeteiligung”.Eine turbulente Anwohnerversammlung lösteeinen regelrechten Proteststurm aus, eineBürgerinitiative wurde gegründet, ein Anliegerkündigte rechtliche Schritte an. „Es sollte docheine Überraschung werden”, sagt ein Aldi-Weihnachtsmann auf der Titelseite derKiezzeitung Falkblatt. Er wirkt enttäuscht:Niemand wollte sein Geschenk.

    Auch Bezirksverordnetenver-sammlung fordert Überarbeitung

    Beeindruckt von den Protesten beschloss die Bezirksverordnetenversammlung (BVV),wenigstens die Öffnung der beiden angren-zenden Sackgassen zu überprüfen und dieAnwohner an der Gestaltung der Straße zubeteiligen. In ausführlichen Planungsge-sprächen stritten sich Bürger und das Tief-bauamt einige Wochen um Geschwindigkeits-begrenzung, Fahrbahnbreiten und Pollerherum, bis der bezirkliche Bauausschuss dieSache kurzerhand an die BVV gab, damit nunendlich entschieden und gebaut werdenkönne. Dort versuchte Federlein, seineursprünglichen Pläne kaum modifiziert durchdie Abstimmung zu schmuggeln – undscheiterte. Der Beschluss wurde vertagt, diePläne zur Überarbeitung zurückgegeben. DieStraße wird noch etwas auf sich warten lassen.Das hinderte Aldi nicht, schon einmal mit demBau seines Supermarkts zu beginnen. Dortwaren ja keine Streitereien zu befürchten,hatte doch Federlein verkündet, es sei ihm„rechtlich gar nicht möglich gewesen, denBauantrag abzulehnen”. Nach dem Baugesetz

    kann auf einem unbeplanten Gewerbe-grundstück jeder bauen, was er will – es seidenn, es handelt sich um „großflächigenEinzelhandel” oder sonst etwas, das sich„nicht in die Umgebung einfügt”.

    Widerstand mitErfolgssaussichten

    Beides ist hier der Fall, argumentiert Rechts-anwältin Jaqueline Roewer, die die Aldi-Gegner vertritt. Erstens überschreitet der Baudie gesetzliche Grenze von 700 qm Verkaufs-fläche, was im Bauantrag offenbar „über-sehen” wurde. Und zweitens ist das Gebietnun einmal nicht von Einkaufspassagen undTiefgaragen, sondern von Wohnbebauung,Sackgassen und Parks dominiert. Dies ist kaumdie Art von Umgebung, in die ein Supermarktsich „einfügt”. Selbst wenn nur die Hälfte derKunden mit dem Auto kämen, würden nachden Berechnungen Roewers täglich min-destens 1200 Pkw die Schwedter Straßeentlang donnern und die Kinder über denZebrastreifen jagen.

    „Aldi baut auf eigene Gefahr”

    Roewer stellte einen Eilantrag auf Baustopp.Die Chancen, damit durchzukommen, sindnicht schlecht: Der Fall liegt ähnlich wie in derCurtiusstraße in Lichterfelde, wo vor einigenMonaten ein Aldi-Markt verhindert werdenkonnte, nachdem bereits hunderttausendeEuro investiert worden waren. Auch derRichter ist derselbe. In Lichterfelde hatte er dreiMonate für den Bescheid gebraucht; wenn esdiesmal genauso lange dauert, dürfte der Aldi-Markt schon fast fertig sein. Aber ein Gerichtinteressiert sich naturgemäß nicht dafür, wieweit irgendwelche Planungen schon umge-setzt sind. Es kommt nur auf ihre Recht-mäßigkeit an. „So ein Prozess kann auch aufAbriss hinauslaufen”, meint Roewer, „Aldibaut auf eigene Gefahr.”

    Ein solcher Ausgang wäre in der Tat einDesaster für die „Hoppla-Hopp-Stadtplaner“des Bezirksamts Pankow. Es sollte ihnen eineLehre sein: Kaum einen Kilometer nördlich, inder Esplanade in Pankow, kaufte Aldi unlängstdrei Grundstücke mitsamt den darauf stehen-den DDR-Diplomatenvillen, die einem weite-ren Nahrungsmittel-Discounter geopfert wer-den sollen.

    Es gibt dort auch schon eine Bürgerinitiative.

    Informationen zur Bürgerinitiative Keine Aldi-Straße (KAS): bv.vorstand@gleimvierteloder E-Mail an: [email protected]

    „Keine Autoflut im Gleimviertel“, fordert die BürgerinitiativeFoto: Knut Hildebrandt

  • 16 ME 297/2003

    Pirat wehrt sich gegenVertreibungBündnis von alternativen und linken Projektenwidersetzt sich der herrschenden Stadtpolitik Peter Nowak

    „Endlich ist es so weit, nach New York und London – den Lieblingsmetropolen derAusgeflippten, Beseelten und Kulturbeflissenen – hat nun auch Berlin seineDocklands“. Diese fast euphorische Schlagzeile aus einem aktuellen Werbeprospektzeigt, dass der Hype um die Hauptstadt noch immer nicht vorbei ist. Wer vomOstbahnhof über die Schillingbrücke nach Kreuzberg oder Mitte geht, erkenntschnell, dass es sich hierbei nicht um bloße Sprüche handelt. Ein Meer von Baukränenerinnert an den Potsdamer Platz Mitte der 90er Jahre. Tatsächlich soll am Ufer derSpree der Hauptstadtwahn noch einmal neue Blüten treiben. Spreecity soll das neueEldorado der Kultur- und Medienelite heißen.

    „Berlin ist pleite“ wird jeder sozialen Ein-richtung entgegengehalten, wenn ihr die Zu-schüsse gekürzt werden. Doch beim Bau derSpreecity zwischen Jannowitzbrücke undOstkreuz ist von Geldmangel keine Rede. DerVergleich mit den Docklands, dem traurigenÜberbleibsel der Thatcher-Ära in London, istwohl angebracht. Doch die Werbetexter inihren Zeitgeistmagazinen verschweigen wohl-weislich: die Mieten sind dort fast uner-schwinglich und das ist wohl auch der Grundfür den permanenten Leerstand der Docklands.

    Bunte Mischung an der Spree

    Die Ausgeflippten, Beseelten und Kultur-beflissenen jedenfalls brauchen keine neueHochhausmeile mit Blick aufs Wasser. ImGegenteil: Gerade an den Ufern der Spree undihrer näheren Umgebung hatte bisher eine

    bunte Mischung aus Alternativkultur undlinken Projekten ihr Domizil, die durch die neueEntwicklung akut bedroht sind. Sie wollendiese Entwicklung allerdings nicht wider-spruchslos hinnehmen. Vor einigen Monatenhaben sie sich zum Projekte- und Initiativenrat(Pirat) zusammengeschlossen.

    Räumungsbedrohte Projekte

    Dazu gehört die Wagenburg Schwarzer Kanal,die jahrelang an der Schillingbrücke ihr Domizilhatte. Obwohl sie vor einigen Monaten einErsatzgrundstück in unmittelbarer Nähe be-zogen hat, ist ihre Zukunft weiterhin unklar.Denn die neuen Nachbarn fürchten eineWertminderung ihrer Grundstücke und wollendie Wagenburgler auf juristischem Wegevertreiben (siehe MieterEcho Nr. 295). Auchdas Hausprojekt Köpenicker Straße 137, das

    Mitte Februar den 13. Jahrestag seinerBesetzung feierte, blickt in eine ungewisseZukunft. Mehrere Versteigerungsversuche desHauses sind bisher gescheitert, weil schlichtkein Investor den Ärger mit den Besetzerneingehen wollte. Doch mit der finanziellenAufwertung der Gegend könnte sich dasändern. Schließlich werden in unmittelbarerUmgebung des Hauses schon Eigentums-wohnungen mit Aussicht auf den Fluss ange-boten. Auch Projekte wie der Kinderbauern-hof in Kreuzberg, die ebenfalls am Piratbeteiligt sind, können von der Umwandlungder Gegend in ein Dienstleistungszentrum nurverlieren. Schon jetzt ist ihre Finanzierungimmer nur für ein Jahr gesichert.

    Energischer Widerstand

    „Wir haben gemerkt, dass wir nur gemeinsamüberhaupt die Chance haben, gehört zuwerden“, erklärt Martina Steinle vom Pirat. Miteiner großen Demonstration vom Oranienplatzzum Potsdamer Platz, an dem sich mehr als1500 Menschen beteiligten, ist der Piraterstmals berlinweit öffentlich in Erscheinunggetreten. Doch die erste Aktion war es nicht.Schon am 24.01.2003 besetzten Aktivistendes Pirat ein seit drei Jahren leerstehendesHaus im Stadtteil Friedrichshain, das allerdingsnach wenigen Stunden wieder geräumt wurde.Die unterschiedlichen Projekte wollen auchnach der Demonstration weiter zusammen-arbeiten und sich gegenseitig unterstützen.„Egal ob Häuser oder Wagenburgen geräumtwerden sollen oder soziale Zentren aus Geld-mangel schließen müssen, wir lassen uns nichtmehr spalten“, sagt eine Pirat-Sprecherin. DerErnstfall könnte bald kommen. Das im Piratvertretene Hausprojekt Rigaer Straße 94 istakut räumungsbedroht (siehe MieterEcho Nr.294). Die Zukunft wird zeigen, ob dasbegrüßenswerte Projekt einen dauerhaftenGegenpol gegen die herrschende Stadtpolitiksetzen kann. Das wird auch davon abhängen,ob es gelingt, in das Bündnis neben denalternativen und subkulturellen Projektenauch die Mieter einzubeziehen, die in Mitteund Kreuzberg durch die Spreecity ebenfallsvon Vertreibung bedroht sind. Die Entwicklungin den Stadtteilen Prenzlauer Berg und Mittespricht dafür Bände.

    Das ein solches Bündnis möglich ist, zeigte sichEnde vergangenen Jahres in Hamburg. DieRäumung der Wagenburg Bambule imKarolinenviertel führte zu wochenlangenDemonstrationen, an denen sich neben derPolit- und Kulturszene auch viele Mieter undGewerbetreibende beteiligten.

    Das Pirat-Mitglied Wagenburg Schwarzer Kanalkämpft für einen festen PlatzFoto: Knut Hildebrandt

  • ME 297/2003 17

    Im Schatten des KriegsDas soziale Sicherungssystem steht unter BeschussHermann Werle

    Während auf internationalem Parkett Völker- und Menschenrecht mit Füßen getretenwird, forciert sich in Deutschland der Angriff auf den Sozialstaat.Unternehmerverbände und die rot-grüne Regierung blasen in das gleiche Horn: Dassoziale Sicherungssystem der Bundesrepublik blockiere die wirtschaftliche Dynamikund müsse folglich abgebaut werden.

    Beherrschende Themen in den Medien sind derKrieg gegen den Irak mit seinen humanitärenund ökologischen Folgen und die weltweitenDemonstrationen gegen diese Barbarei. Mittenin die Reihen der Friedensbewegung inDeutschland hat sich die rot-grüne Führungs-riege platziert, die – fast ist es schon vergessen– gegen Jugoslawien und Afghanistan wenigerSkrupel hatte, ihre und die Interessen derwestlichen Verbündeten mit Waffengewaltdurchzusetzen. Das halbherzige „Nein“ derBundesregierung ist nicht einer neuartigenHumanität deutscher Außenpolitik geschuldet,sondern signalisiert lediglich die verschärftenWidersprüche gegenüber dem Weltführungs-anspruch der US-amerikanischen Eliten. Dochdie Widersprüche verschärfen sich nicht nur iminternationalen Bezugsrahmen. Durch dasKriegsgeschehen völlig in den Hintergrundgerutscht sind die massiven Angriffe auf dassoziale Sicherungssystem in diesem Lande.

    Sparen bei den Armen

    Es war noch keine Zeit die unappetitlichenHartz-Pläne zu verdauen, da wirft die rot-grüneKoalition mit der Zustimmung von CDU undFDP den lohnabhängigen Menschen bereits dienächsten Kröten in den Hals. „Mut zur Ver-änderung“ bezeichnet Kanzler Schröder denSozialabbau in seiner am 14.03.2003 gehal-tenen Regierungserklärung, wobei „Alle Kräfteder Gesellschaft“ ihren Beitrag für die An-kurbelung der Wirtschaft zu leisten hätten.„Alle Kräfte“ sind nach Schröder Arbeitslose,Kranke und Rentner sowie die Beschäftigtenaber keinesfalls die Unternehmen. Beifallerhielt der „Genosse der Bosse“ dement-sprechend von den Unternehmerverbänden,die Schröder politischen Mut attestierten, damit Gegnern innerhalb der eigenen Fraktion zurechnen sei. Davon ist bislang nichts zu spüren– Widerworte scheinen innerhalb der Regie-

    rungsparteien hart sanktioniert zu werden.Stärker sanktioniert soll auch das Heer derArbeitslosen werden. Unabhängig von derQualifizierung werden Arbeitslose zukünftigjede Arbeit an jedem Ort in der Bundesrepublikanzunehmen haben. Die Ablehnung einerArbeit führt zu Sperrzeiten und Leistungs-kürzungen. Im Rahmen der HartzschenUmstrukturierung der Arbeitsämter sind dieFolgen und der eigentliche Sinn der Zwangs-instrumentarien bereits sichtbar geworden.Durch das Hartz-Konzept entstehen keineneuen Arbeitsplätze und somit sind derVermittlung in den Arbeitsmarkt die gleichenengen Grenzen wie zuvor gesetzt. Clement,Gerster und Konsorten sind sich dessen wohlbewusst. Sie verfolgen in erster Linie auch nichtdas Ziel der Senkung der Arbeitslosenzahlen,sondern wollen durch den massiven Druck aufdie Arbeitslosen Kosten einsparen und Lohn-kürzungen durchsetzen. „Das Einsparzauber-wort heißt Sperrzeit“, fassen Angestellte derBundesanstalt für Arbeit ihre Erfahrungenzusammen. „Konkret bedeutet das, jedemögliche und unmögliche Gelegenheit zurVerhängung einer Sperrzeit wird genutzt. Eswerden Hitlisten eingerichtet, mit dem Ziel zuschauen, wer in welcher Zeit wie vieleSperrzeiten verhängt. In der Arbeitsvermittlungverschärft sich der Umgangston mit denArbeitslosen, in der Leistungsabteilung bre-chen die Kolleginnen und Kollegen unter derFlut von Leistungseinstellungen und Sperr-zeitbescheiden zusammen.“

    Reaktionärer Systemwechsel

    Schröders Regierungserklärung enthielt nochweitere soziale Grausamkeiten. So soll derKündigungsschutz gelockert, die Leistungender Krankenkassen beschränkt, das Renten-niveau gesenkt und die Arbeitslosen- undSozialhilfe zusammengelegt werden „und zwar

    einheitlich auf einer Höhe – auch das gilt esauszusprechen –, die in der Regel dem Niveauder Sozialhilfe entsprechen wird“, so derKanzler. Selbst konservative Wirtschaftsex-perten begreifen Schröders Kurs als härterenEingriff in das Sozialsystem als all seinerVorgänger. Als einen reaktionären System-wechsel charakterisiert die ver.di-Bezirks-leitung in Herne die eingeleiteten Reformen:„Das seit Monaten anhaltende, propagan-distische Sperrfeuer der Unternehmerverbändeund führender Vertreter aus CDU/ CSU, FDP,aber auch aus Teilen von SPD und Bündnis90/Die Grünen markiert, unterstützt voneinflussreichen Medienkonzernen, einen Stra-tegiewechsel herrschender Eliten gegenüberden Gewerkschaften. Unsere Gegner wollendie Defensivposition der Gewerkschaftennutzen, um sie nachhaltig so in ihrer Durch-setzungsfähigkeit zu schwächen, dass ohneernstzunehmenden Widerstand ein reak-tionärer Systemwechsel gegen die abhängigBeschäftigten und die Erwerbslosen vollzogenwerden kann. Es handelt sich historisch um denVersuch einer zweiten Restauration nach 1945.Das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes isterheblich bedroht“.

    Innenpolitische Themen haben schon im Vor-feld des Kriegs in der Öffentlichkeit an Be-deutung verloren und laut Umfragen hat derKonfrontationskurs zur USA der rot-grünenRegierung Stimmenzuwächse beschert. DenSchatten des Kriegs und die Empörung darüberwissen die SPD-Strategen vortrefflich für ihrenFrontalangriff auf den Sozialstaat zu nutzen.

    Abbildung aus: isw-wirtschaftsinfo 35, März 2003Hg. isw-institut für sozial-ökologischewirtschaftsforschung e.V.Johann-von-Werth-Straße 380639 MünchenTel.: 089-13 00 41E-Mail: [email protected]://www.isw-muenchen.de

  • 18 ME 297/2003

    Vor wenigen Wochen hat nun der an der YorkUniversity lehrende Roger Burrows imAuftrag der britischen „Joseph RowntreeStiftung“ eine umfassende Studie vorgelegt,die sich aus der Perspektive von (armen)Hausbesitzern kritisch mit diesen Pro-grammen auseinandersetzt. Ausgangspunktder Studie ist die Beobachtung, dass in denaktuellen Projekten und Programmen keineVerbindung zwischen Armut und Hausbesitzgesehen wird. Offenbar, weil angenommenwird, dass Hausbesitz geradezu natur-wüchsig vor Armut schützt und entsprechendEigentum als Wunderwaffe ideologisiertworden ist. So lag 1945 die Eigentumsquotenoch bei 40%, stieg 1981 auf 56% an underreichte 2002 eine Quote von 68% allerHaushalte in Großbritannien. Dass aber, sodie Studie, Eigentum keineswegs vor Armutschützt, haben ihre Untersuchungen heraus-gefunden, die seit zwanzig Jahren durch-geführt werden: 50% aller Armen in Groß-britannien sind Hausbesitzer.

    Auf Grundlage des Poverty and SocialExclusion Survey (PSE) kommt die Studie zubeeindruckenden Ergebnissen. Der PSEbemisst seit 1983 Armut nach verschiedenenKriterien: So wird Ausgrenzung (Exclusion)unter den Aspekten Verarmung, fehlendeadäquate Einkommensressourcen, Arbeits-

    marktbeteiligung, fehlendem Zugang zu(sozialen) Dienstleistungsangeboten undsozialer Isolation betrachtet. So sind inHinblick auf Dienstleistungen etwa 5% allerHa