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Risiko einerVerletzungdurch dasSägeblattohne Schutz-massnahmen
Methode Suva zur Risikobeurteilung vontechnischen Einrichtungenund Geräten
Risiko einerVerletzungdurch dasSägeblattmit Schutz-massnahmen
R1
R2
SuvaSchweizerische UnfallversicherungsanstaltArbeitssicherheitPostfach, 6002 LuzernTelefon 041 419 51 11Fax 041 419 59 17 (für Bestellungen)Internet www.suva.ch
Methode Suva zur Risikobeurteilung von technischen Einrichtungen und Geräten
Verfasser: Mauritius Bollier, Fritz Meyer, Bereich Technik
Nachdruck mit Quellenangabe gestattet.1. Auflage – Juli 1990
Letzte Überarbeitung – Februar 2001
19. Auflage – September 2006
Bestellnummer: 66037.d
Diese Publikation richtet sich an Her-
steller und andere Inverkehrbringer von
Maschinen. Sie beschreibt eine Methode
der Risikoanalyse und Risikobeurteilung
für technische Einrichtungen und Geräte
und enthält Arbeitshilfen für das Erstellen
der technischen Dokumentation gemäss
Maschinenrichtlinie 98/37/EG.
1 Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
2 Überblick über das Verfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
3 Begriffserklärungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
4 Wie entsteht ein Ereignis? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
5 Die Ursachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
6 Beispiel Kreissäge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
7 Darstellung der Daten der Risikobeurteilung und Risiko-minderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
8 Bestimmung der Grenzen der Maschine . . . . . . . . . . . . . . 118.1 Grenzen der Maschine . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118.2 Lebensphasen, Betriebsarten auflisten und beschreiben 118.3 Einsatzbereich bestimmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128.4 Betroffene Personen erkennen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
9 Identifizierung der Gefahrensituationen . . . . . . . . . . . . . . . 169.1 Gefahren ermitteln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169.2 Gefahrensituationen auflisten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 189.3 Ereignisse und deren Ursachen eruieren . . . . . . . . . . . . 18
10 Was heisst «Risiko». . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
11 Risikoeinschätzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
12 Risikobewertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2412.1 Schutzziele formulieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2412.2 Akzeptiertes Risiko festlegen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2412.3 Risikoeinstufung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
13 Risikominderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2713.1 Wahl der Schutzmassnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2713.2 Beurteilen der Schutzmassnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . 29
14 Unterlagen für eine technische Dokumentation . . . . . . . . 3014.1 Beschreibung der Lösungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
15 Weiterführende Informationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
3
Inhaltsverzeichnis
Gemäss Bundesgesetz über die Sicherheitvon technischen Einrichtungen und Geräten(STEG), Artikel 3 gelten folgende Anforde-rungen für das Inverkehrbringen von techni-schen Einrichtungen und Geräten:
Sie dürfen bei bestimmungsgemässer und sorgfältiger Verwendung Leben undGesundheit der Benutzer und Dritter nicht gefährden und sie müssen den grund-legenden Sicherheits- und Gesundheits-anforderungen entsprechen.
Falls keine grundlegenden Sicherheits- undGesundheitsanforderungen festgelegt wur-den, müssen sie nach den anerkanntenRegeln der Technik hergestellt worden sein.
Für Maschinen gelten die grundlegendenSicherheits- und Gesundheitsanforderun-gen nach Anhang I der Maschinenrichtlinie98/37/EG (vormals 89/392/EWG). In Anhang I, Vorbemerkungen, Punkt 3 derMaschinenrichtlinie (MRL) steht:
«Der Hersteller ist verpflichtet, eine Ge-fahrenanalyse vorzunehmen, um alle mitder Maschine verbundenen Gefahren zu ermitteln; er muss die Maschine dannunter Berücksichtigung seiner Analyseentwerfen und bauen.»
Weiter verlangt die MRL, dass zur Vermei-dung von Unfallrisiken im Zusammenhangmit der Maschine Massnahmen getroffenwerden.
Zum Nachweis, dass die technische Einrichtung oder das Gerät mit den grund-legenden Sicherheits- und Gesundheits-anforderungen übereinstimmt, wird vomInverkehrbringer der Maschine eine tech-nische Dokumentation verlangt. In dieser Dokumentation muss unter ande-rem eine Beschreibung der Lösungen ent-halten sein, die zum Beseitigen oder Ein-
grenzen der von der Maschine ausgehen-den Gefahren gewählt wurden.
Die vorliegende Publikation zeigt Ihnen, wie Sie die Risikobeurteilung systematischvornehmen können. Das beschriebeneVerfahren hält sich an die Vorgehens-schritte, die in EN 1050 «Sicherheit vonMaschinen – Leitsätze zur Risikobeur-teilung» dargestellt sind.
Abschliessend wird gezeigt, welche Datenfür die technische Dokumentation verwen-det werden können.
Die Qualität einer Risikobeurteilung hängtentscheidend von ihrer Vollständigkeit ab.Nur durch Zusammenarbeit verschiedenerFachleute, die das Produkt kennen, kannein möglichst vollständiges Resultat erzieltwerden. Wünschenswert ist zum Beispieldas Zusammenwirken von Personen ausden Bereichen Konstruktion, Montage, Einkauf, Verkauf, Sicherheit. Auch Benützersollen bei der Risikobeurteilung mit einbe-zogen werden.
4
1 Einleitung
Bild 1: Übersicht über das Verfahren der Risikobeurteilung und der Risikominderung.
5
2 Überblick über das Verfahren
Ris
iko
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Ris
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Ris
iko
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Bestimmung der Grenzender Maschine
Identifizierung derGefahrensituationen
Risikoeinschätzung
Risikobewertung
keine weitereSchutzmassnahme nötig
Schutzmassnahmeauswählen
Beschreibung der bestimmungsgemässen Verwendung in der Betriebsanleitung. Beschreibung der Schutz-massnahmen, die zur Verhütung der von der Maschineausgehenden Gefahren gewählt wurden, und Hinweiseauf Restrisiken. Es empfiehlt sich, auch Risiken zu be-schreiben, für die keine Schutzmassnahmen nötig sind.
Ist dieMaschine
sicher?
NEIN
JA
Gefahr:
Gefahrenbereich:
Gefahrensituation:
Gefährdung:
Ursachen:
Ereignis:
Ursprung einer schädigenden Wirkung. Die Gefahr kann – abhängig von der momenta-nen Wirkung – aktiv oder schlummernd sein.
Bereich, in dem sich eine schädigende Wirkung ausbreitet.
Situation, in der sich eine Person in der Nähe einer Gefahr befindet. Es gibt drei Typenvon Gefahrensituationen:
– Person neben schlummernder Gefahr
– Person im Bereich einer schlummernden Gefahr
– Person neben aktiver Gefahr
Gefahrensituation, in welcher sich eine Person im Bereich einer schlummernden Gefahrbefindet.
Einflüsse, die eine Gefahrensituation verändern und zu einem Ereignis führen können. DieUrsachen verändern die Stellung der Person zum Gefahrenbereich und/oder die Aktivitätder Gefahr.
Ein Ereignis findet statt, wenn eine Person einer schädigenden Wirkung ausgesetzt ist.
6
3 Begriffserklärungen
aktive Gefahr
Gefahrenbereich
schlummernde Gefahr
Voraussetzung für das Entstehen eines Ereignisses ist das Zusammentreffen einer schädigenden Wirkung und einer Person.
Die schädigende Wirkung stammt von einer aktiven Gefahr.
Kommen Gefahr und Person räumlich nahe zusammen, so entsteht eine Gefahrensituation.In diesen Situtationen ist die Voraussetzung für ein Ereignis unvollständig. Ursachen kön-nen diese Situationen so verändern, dass eine Person in den Gefahrenbereich einer aktivenGefahr gerät. Die Person ist dann einer schädigenden Wirkung ausgesetzt, was ein Ereig-nis zu Folge hat.
Bild 2: Entstehung eines Ereignisses.
7
4 Wie entsteht ein Ereignis?
Voraus-setzung
Gefahren-situation
Ereignis
Gefahrenquelle (aktiv oder schlummernd)
Person tritt in Gefahren-bereich
Gefahr wird aktiv Person tritt in Gefahrenbereich
Gefahr wird aktiv
Zusammentreffen Person
oder oder
Ursache Ursache
Ursache Ursache
schädigende Wirkung
Voraussetzung
trifft Person Ereignis=
Es können zwei Typen von Ursachen auftreten:
� Änderung der Aktivität der Gefahr (Beispiel: unerwarteter Anlauf einerMaschine)
� Änderung der Lage der Person zur Gefahr (Beispiel: Person greift in denGefahrenbereich eines rotierendenSägeblattes).
Entwirft der Konstrukteur eine Maschine, so werden durch die Maschine Gefahrengeschaffen. Der Konstrukteur hat die vonder Maschine ausgehenden Gefahren-situationen so zu gestalten, dass die Wahr-scheinlichkeit des Eintretens eines Ereig-nisses möglichst klein ist. Durch Instruktionder Personen, die in eine Gefahrensituation geraten könnten, müssen die noch ver-bleibenden wahrscheinlichen Ereignisseverhindert werden. Alle Ursachen, die zu einem Ereignis führen können, sind dahervom Können, Wissen und Wollen desMenschen abhängig.
8
5 Die Ursachen
Entsorger
mangelnde Ausrüstung,. . .
mangelndesProduktewissen, . . .
Bequemlichkeit, . . .
Entsorgung
Anwender
Körpergrösse,Konzentration, Reflexe . . .
mangelndesProduktewissen, . . .
Missachtung von Ver-wendungsvorschriften,mangelnde Sicherheitskultur, . . .
Verwendung
Produktion
mangelnde Herstell- undMontageerfahrung . . .
mangelndeMaterialkenntnis, . . .
Spardruck, . . .
Bau
Konstruktion
Selbstüberschätzung,Zeitdruck, . . .
mangelnde Ausbildung,unvorhersehbareSituationen, . . .
Spardruck, . . .
Entwicklung
UrsachenUnvollständige oder falsche Verwendungs-vorschriften
mangelhafte Produkte-Eigenschaften
nicht bestimmungsgemässe oder unsorgfältigeProdukteverwendung
Bild 3: Übersicht über die Ursachen.
Verantwortung
menschliche Eigenschaften:
– nicht können
– nicht wissen
– nicht wollen
Produkte-lebensphasen
Am folgenden Beispiel werden die Zusam-menhänge nochmals verdeutlicht.
Ein Mechaniker (Person) arbeitet mit einerHebelkreissäge (Gefahr: z. B. kinetischeEnergie und Verzahnung des Sägeblattes).Immer wenn der Mechaniker sich in derNähe des Sägeblattes befindet, entsteht eine Gefahrensituation.
Bild 4: Entstehung eines Ereignisses, Beispiel Kreissäge.
9
6 Beispiel Kreissäge
Gefahr
Sägeblatt in Maschine
Mechaniker
Mechanikergreift in den Gefahren-bereich desSägeblattes.
Mechaniker imGefahrenbereichdes stehendenSägeblattes.
Säge wirdeingeschaltet.
Mechaniker nebendem Gefahrenbe-reich des stehen-den Sägeblattes.
Mechaniker nebendem Gefahrenbe-reich des rotieren-den Sägeblattes.
Mechaniker greift in denGefahrenbereich des rotierenden Sägeblattes.
Säge wird eingeschaltet.
Person
Ursache Ursache
Mechaniker im Gefahren-bereich des rotierendenSägeblattes: Person wird verletzt.
Ursache Ursache
Wenn der Mechaniker beim Nachschiebendes abzusägenden Profils die Zähne desrotierenden Sägeblattes berührt, kommt eszu einem Ereignis (Personenschaden).Mögliche Ursache: Der Konstrukteur hatkeine genügende Verschalung vorgesehen.
Voraus-setzung
Gefahren-situation
Ereignis
Zusammentreffen
oder oder
Damit sich die einzelnen Schritte der Risiko-beurteilung und der Risikominderung ein-fach nachvollziehen lassen, ist es hilfreich,die Tabellen auf Seite 32 und 33 zu verwen-den (Kopiervorlagen).
Die gesammelten Erkenntnisse bleiben soüberblickbar. Es kann sinnvoll sein, dieTabellen auf einem EDV-System zu erstellenund auszufüllen.
10
7 Darstellung der Daten der Risikobeurteilungund Risikominderung
Damit eine Risikobeurteilung gemacht wer-den kann, müssen alle voraussehbarenGefahrensituationen im Zusammenhang mitder bestimmungsgemässen Verwendungdes Produktes gefunden werden.
8.1 Grenzen der Maschine
VerwendungsgrenzenZuerst wird die bestimmungsgemässeVerwendung der Maschine beschrieben.Als «bestimmungsgemässe Verwendung»wird diejenige Verwendung bezeichnet, fürwelche die Maschine gebaut wird. Ein ver-nünftigerweise vorhersehbarer Missbrauchmuss auch in Betracht gezogen werden.
Zu beachten sind:– vorhersehbares Fehlverhalten infolge
normaler Unachtsamkeit– reflexartiges Verhalten im Falle einer
Fehlfunktion– sicherheitswidriges Verhalten, weil
Benützer den «Weg des geringstenWiderstandes» wählen
– Verwendung der Maschine im ausserbe-ruflichen Bereich (in diesem Fall könnenkeine fachlichen Kenntnisse vorausge-setzt werden)
Absichtlicher Missbrauch der Maschine wird nicht berücksichtigt.
Räumliche GrenzenSystem abgrenzen, Teilsysteme bilden:Der Umfang des zu beurteilenden Systemsist auf Zeichnungen oder in Beschreibun-gen eindeutig festzulegen. Die Grenzensind so zu legen, dass die zu beurteilendeMaschine vollständig erfasst wird (inkl.Kabel, Stecker usw.) und eine Beurteilungauch wirklich durchgeführt werden kann.Ausgedehnte Systeme sollen in überschau-bare Teilsysteme zerlegt werden, so dassentweder Baugruppen, Funktionseinheiten,Einzelteile oder Komponenten betrachtetwerden können.
Schnittstellen aufzeigen:Nach dem Abgrenzen sind die Schnittstel-len zu anderen Systemen aufzuzeigen und
zu beschreiben. Schnittstellen ergeben sichbeispielsweise zu Gebäuden, anderen tech-nischen Systemen, Energielieferanten wieauch zur Umwelt. Für jedes gebildete Teilsystem sind dieSchnittstellen zum benachbarten Teilsystemaufzuzeigen. Da sich die Teilsysteme gegen-seitig beeinflussen, sind die nötigen Folge-rungen zu ziehen.
Zeitliche GrenzenDie Lebensdauer der ganzen Maschineoder – wenn nötig – von Teilen der Maschine(Werkzeuge, Verschleissteile, elektrischeTeile usw.) werden unter Berücksichtigungder bestimmungsgemässen Verwendungfestgelegt.
8.2 Lebensphasen, Betriebsartenauflisten und beschreiben
Das Bundesgesetz über die Sicherheit vontechnischen Einrichtungen und Gerätenverlangt in Artikel 3, dass bei bestimmungs-gemässer und sorgfältiger VerwendungLeben und Gesundheit der Benützer undDritter nicht gefährdet werden.
Es sind alle Betriebsarten zu beschreiben,welche für die bestimmungsgemässe Ver-wendung nötig sind. Dabei sind alle Lebens-phasen vom Bau der Maschine bis zur Ent-sorgung zu beachten. Diese Beschreibungder Betriebsarten kann später auch für dieFormulierung der Betriebsanleitung verwen-det werden.
NormalbetriebDer Normalbetrieb ist diejenige Betriebsart, beider das System denZweck erfüllt, für den esvorgesehen und gebaut ist (zum Beispiel Normal-betrieb einer Kreissäge:Ablängen von Profilen).
Bild 5: Normalbetrieb einerKreissäge.
11
8 Bestimmung der Grenzen der Maschine
SonderbetriebDem Sonderbetrieb sind alle Betriebsartenzugeordnet, die für den Normalbetrieb erforderlich sind.
Zum Beispiel:
– Montage
– Transport
– Testlauf
– Beheben von Produktionsstörungen
– Beheben von Maschinenstörungen
– Instandhaltung
– Demontage
– Entsorgung
Diese Aufzählung ist nicht abschliessend.Der Konstrukteur ist jedoch in der Lage, die Sonderbetriebsarten seiner Maschinegenau festzulegen.
8.3 Einsatzbereich bestimmen
Es ist festzulegen, in welchen Einsatzbe-reichen (z. B. Industrie, Gewerbe, Haushalt)die Maschine voraussichtlich eingesetztwird.
8.4 Betroffene Personen erkennen
Bei Normalbetrieb tätige PersonenBei Normalbetrieb sind diejenigen Personenbetroffen, die an der Maschine währenddes bestimmungsgemässen Einsatzes arbeiten. Es sind dies Benützer und Bedie-nungspersonen.
Bei Sonderbetrieb tätige PersonenBei Sonderbetrieb sind all diejenigen Per-sonen vom System betroffen, die dafür sorgen, dass das System seinen Einsatz-auftrag erfüllen kann. Es sind dies die Personen, die für die verschiedenen imSonderbetrieb anfallenden Arbeiten zustän-dig sind (z. B. Instandhaltungspersonal).
DritteUnter Dritten sind Personen zu verstehen,die nur indirekt mit dem System zu tun haben. Dies können beispielsweise andereBetriebsangehörige, Besucher oder zufälliganwesende Personen sein.
In Tabelle 1 auf Seite 13 und in Bild 6 aufSeite 14 sind die Grenzen der Maschine amBeispiel einer Kreissäge dargestellt. Die ein-zelnen Arbeitsschritte in den Betriebsartensind in der zweiten Spalte von Tabelle 2 aufSeite 15 beschrieben.
12
13
Risikobeurteilung: Bestimmung der Grenzen der Maschine
Maschine: Kreissäge
Bestimmungsgemässe Verwendung, Verwendungsgrenzen:– Sägen eines eingespannten Profils mit rotierendem Sägeblatt
– Nachschieben, Einspannen des Profils sowie Vorschub des Sägeblattes erfolgen manuell
– Verarbeitung maximaler Profilquerschnitte von 80 x 100 mm aus ungehärteten Eisenmetallen,
Nichteisenmetallen und Kunststoffen
Räumliche Grenzen:Systeme sowie die Einflüsse, welche die Systemgrenzen überschreiten, sind auf der Zeichnung SNO eingezeichnet.
Zeitliche Grenzen:Lebensdauer der Maschine: 20 Jahre
Verschleissteile: Lebensdauer:
– Sägeblatt Hartmetall 60 h (abhängig vom zu verarbeitenden Werkstoff)
– Sägeblatt HSS (Schnellschnittstahl) 25 h (abhängig vom zu verarbeitenden Werkstoff)
– Antriebsriemen 5 Jahre
Lebensphasen, Betroffene PersonenBetriebsarten: Anwender* Dritte Mechaniker Elektriker Transport- Entsorger
fachmann . . . . . . . . .
Bau X X X
Transport X X X X
Inbetriebnahme X X X
Einsatz/Gebrauch
Normalbetrieb X X
Produktionsstörung X X
Maschinenstörung X X X X
Reinigung X X
Instandhaltung X X
. . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ausserbetriebnahme X X
Entsorgung X X X
. . . . . . . . . . . . . . . . . . .
* Ausbildung des Anwenders: keine Ausbildung vorausgesetzt
Einsatzbereich: Gewerbe, Industrie in Innenräumen mit Stromversorgung 10 Ampère und Spannung 400 Volt
Datum: 15.02.00 Visum: ay Seite: 1 von 1
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14
Benennung: KreissägeZeichnungsnummer: SNO
Teilsystem:«Beleuchtung»
Teilsystem:«Sägekopf»
Teilsystem: «Profil»
Teilsystem: «Mechaniker»
System: «Mechaniker anKreissäge in Werkstatt»
Teilsystem: «Boden»Auflagekraft
Auflagekraft
Auflagekraft
Späne
Spann-moment
Spann-moment
Spannkraft
Kraft beim Nachschiebendes Profils
Zerspan-nungskraft
Spann-kraft
Spann-kraft
Rückstell-moment
Bolzen-
kraft
Bolzenkraft
Hebel-
kraft
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Späne
Späne
Licht Licht
Lärm
Lärm
Vibration
Wärmestrahlung
Gew
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aft
Vors
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aft
Auflagekraft
Teilsystem: «Spannvor-richtung mitStänder»
Bild 6: Systeme und Schnittstellen am Beispiel Kreissäge.
15
Risikobeurteilung Maschine: Kreissäge
Betriebsart: Normalbetrieb Teilsystem: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Schadensausmass (S) Wahrscheinlichkeit (W)I Tod A häufigII schwerer bleibender Gesundheitsschaden B gelegentlichIII leichter bleibender Gesundheitsschaden C seltenIV heilbare Verletzung mit Arbeitsausfall D unwahrscheinlichV heilbare Verletzung ohne Arbeitsausfall E praktisch unmöglich
Seite 1 von .........Visum: ayDatum: 15.02.00
Nr.
1.
2.
3.
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11.
12.
Nr. Nr. Ursache EreignisRisiko
S W
Rest-Risiko
S WSchutzziel Nr. Massnahmen Hinweise
BeschreibungderBetriebsart
Profil aufAuflage legen
Profilpositionieren
Profilfestspannen
Säge einschalten
Sägekopf nachunten schwenken
Abschnitt absägen
Sägekopf inAusgangslageschwenken
Säge ausschalten
Abschnitt entfernen
Profilaufspannunglösen
Profil von Auflageentfernen
Auflage reinigen
Gefahrensituation
Gefahr Person in,beim Gefahren-bereich
Tabelle 2: Beschreibung des Normalbetriebs am Beispiel Kreissäge.
9.1 Gefahren ermitteln
Es müssen alle Gefahren ermittelt und do-kumentiert werden, die im Zusammenhangmit der bestimmungsgemässen Verwendungder Maschine innerhalb der einzelnen Teil-systeme und an den Schnittstellen zwischenden Systemen auftreten können. Zudemsind auch die Gefahren zu eruieren, diedurch eine voraussehbare, nach vernünfti-gem Ermessen zu erwartende Benutzungder Maschine auftreten können.
Bei der Suche nach Gefahren sind folgendePunkte besonders zu beachten:
� Von jeder Gefahr geht eine schädigendeWirkung aus.
� Die schädigende Wirkung breitet sich imGefahrenbereich aus.
� Die schädigende Wirkung ist permanentvorhanden oder kann temporär auftreten,z. B. unerwarteter Anlauf.
Eine Auswahl möglicher Gefahren enthältdie folgende Liste. Sie muss je nachProdukt ergänzt werden. Weitere Hinweiseauf Gefahren sind in EN 1050, Anhang 1 zufinden.
Beispiele für Gefahren imZusammenhang mit Maschinen
1. Gefahr durch die Mechanik
– Quetschen
– Scheren
– Schneiden, Abschneiden
– Erfassen, Aufwickeln
– Einziehen, Fangen
– Stoss
– Durchstich, Einstich
– Reibung, Abrieb
– Eindringen, Herausspritzen von Flüssigkeiten unter hohem Druck
2. Gefahr durch Elektrizität
– Berühren von unter Spannung stehen-den Teilen
– Berühren von durch Fehlzustände spannungsführend gewordenen Teile
– Annäherung an unter Hochspannung stehende Teile
– elektrostatische Vorgänge
– Auswirkungen von Kurzschlüssen
3. Gefahr durch thermische Energie
– Berühren von extrem kalten oder heissen festen Stoffen, Flüssigkeitenoder Gasen
– Brand, Explosionen, Strahlung von Wärmequellen
– kalte oder heisse Arbeitsumgebung
4. Gefahr durch Lärm
– Auswirkung auf Gehör und Gleichge-wichtsorgan, Aufmerksamkeit
– Auswirkung auf Sprachkommunikation,Wahrnehmung akustischer Signale
5. Gefahr durch Vibrationen
– Auswirkungen auf Nerven und Gefässe(bei handgeführten Werkzeugen)
16
9 Identifizierung der Gefahrensituationen
– Auswirkungen auf den ganzen Körper (Ganzkörpervibration, speziell in Ver-bindung mit Zwangshaltungen)
6. Gefahr durch Strahlung
– Strahlung mit Niederfrequenz, Funk-frequenz, Mikrowellen
– infrarotes, sichtbares und ultraviolettes Licht
– Röntgen- und Gammastrahlen
– Alphastrahlen, Betastrahlen, Elektro-nen- oder Ionenstrahlen, Neutronen-strahlen
– Laserstrahlen
7. Gefahr durch Werk- und andere Stoffe (und durch ihre Bestandteile)
– Kontakt mit gesundheitsgefährdenden Flüssigkeiten
– Einatmen von Gasen, Nebeln, Dämpfenund Stäuben
– Feuer und Explosionen
– Kontakt mit gesundheitsgefährdenden biologischen oder mikrobiologischen Stoffen (Viren oder Bakterien)
8. Gefahr durch Vernachlässigung ergonomischer Grundsätze bei der Gestaltung der Maschine
– ungesunde Körperhaltung, übermäs-sige Anstrengungen
– ungenügende Berücksichtigung der Anatomie des Menschen
– nachlässiger Gebrauch persönlicher Schutzausrüstungen
– unangepasste örtliche Beleuchtung
– mentale Überbelastung oder Unterfor-derung, Stress
– menschliches Fehlverhalten, mensch-liches Verhalten
– ungeeignete Konstruktion, Platzierung,Kenntlichmachung von Stellteilen
– ungeeignete Konstruktion, Platzierung von Sichtanzeigen
9. Gefahr durch Kombination von verschiedenen Gefahren
10. Gefahr durch unerwarteten Anlauf
11. Gefahr durch fehlende Möglichkeit,die Maschine unter optimalenBedingung stillzusetzen
12. Gefahr durch Änderungen derUmfangsgeschwindigheit vonWerkzeugen
13. Gefahr durch Ausfall der Energie-versorgung
14. Gefahr durch Ausfall des Steuer- bzw.Regelkreises
15. Gefahr durch fehlerhafte Montage
16. Gefahr durch Bruch beim Betrieb
17. Gefahr durch herabfallende oder herausgeworfene Gegenstände oderaustretende Flüssigkeiten
18. Gefahr durch Verlust der Standfestig-keit/Umkippen der Maschine
19. Gefahr durch Ausgleiten, Stolpern,Stürzen
20. Gefahren im Zusammenhang mitspeziellen Maschinengattungen
17
9.2 Gefahrensituationen auflisten
Die möglichen Gefahrensituationen werdenermittelt, indem untersucht wird, ob einevorhandene Gefahr sich möglicherweise negativ auf eine Person auswirken kann.Gefahr und Person werden unter einer Num-mer in die Tabelle eingetragen.
9.3 Ereignisse und deren Ursachen eruieren
Die Ursachen können ermittelt werden, indem untersucht wird, wie eine Gefahren-situation sich ändern muss, damit einePerson in den Gefahrbereich einer aktivenGefahr kommt. Zusammen mit den gefun-denen Ursachen können die Ereignisse abgeschätzt werden.
Diese Betrachtungen müssen für alleSysteme und deren Schnittstellen in allenBetriebsarten gemacht werden.
Die folgende Auflistung zeigt einige Beispielevon Ursachen auf.
Nicht können:
� Körpergrösse
� Behinderung
� Konstruktionsfehler
� ungünstige Ergonomie
� Zeitdruck
� Überschätzung
� mangelndes Verständnis
Nicht wissen:� ungenügende Instruktion
� mangelnde Erfahrung
� unvollständige Betriebsanleitung
Nicht wollen:
� Bequemlichkeit, Weg des geringstenWiderstands
� mangelnde Einsicht
� Sparsamkeit
Ein Beispiel für das Erfassen eines mög-lichen Ereignisses mit der dazugehörigenUrsache finden Sie in Tabelle 3.
18
Gefahr des Schneidensinfolge rotierendenSägeblattes
Gefahr durch Schneideninfolge der Verzahnung des Sägeblattes
Gefahr durch Einstichdes Sägeblattes während des Betriebs infolge Bruch
Gefahr durch herab-fallenden Sägekopf
Gefahr durch Quetschenam Schwenkmechanis-mus
Gefahr durch Vibrationen
Gefahr durch Elektrizität
. . . . . . . .
Bild 7: Teilsystem «Sägekopf» im Normalbetrieb: Gefahren im Normalbetrieb (Auswahl).
1
1
2
3
4
5
6
7
8
4
6
23
5
7
Benennung: Teilsystem Sägekopf
Zeichnungsnummer: SN1
Gefahren im Normalbetrieb:
19
Risikobeurteilung Maschine: Kreissäge
Betriebsart: Normalbetrieb Teilsystem: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Schadensausmass (S) Wahrscheinlichkeit (W)I Tod A häufigII schwerer bleibender Gesundheitsschaden B gelegentlichIII leichter bleibender Gesundheitsschaden C seltenIV heilbare Verletzung mit Arbeitsausfall D unwahrscheinlichV heilbare Verletzung ohne Arbeitsausfall E praktisch unmöglich
Seite 1 von .........Visum: ayDatum: 15.02.00
Nr.
1.
Nr.
1.1
Nr.
1.1.1
1.1.2
Ursache
unerwarteter Anlauf nachNetzunterbruch undKleidung des Mechanikersvon Sägeblatt erfasst
unerwarteter Anlauf nachNetzunterbruch undMechaniker korrigiertdie Lage des Profils
Ereignis
Hand- und/oder Arm-verletzung
Hand- und/oder Arm-verletzung
Risiko
S W
Rest-Risiko
S WSchutzziel Nr. Massnahmen Hinweise
BeschreibungderBetriebsart
Profil aufAuflage legen
Gefahrensituation
Gefahr Person in,beim Gefahren-bereich
Schneiden Hand oderdurch rotie- Arm desrendes Bedieners imSägeblatt Bereich des
Sägeblattes
Tabelle 3: Finden von Ereignissen am Beispiel Kreissäge.
Verfahren zum Auffinden vonUrsachen
Ist bei einer gegebenen Gefahrensituationdas Ereignis bekannt oder kann ein Ereignisvermutet werden, so ist der «Fehlerbaum»ein mögliches Verfahren, um schrittweisedie einzelnen Veränderungen der Gefahren-situation zu untersuchen, bis der Ursprung,die eigentliche Ursache, gefunden ist.
In der Suva-Broschüre 66025.d «Beispiel einer Risikobeurteilung für technische Ein-richtungen und Geräte» wird die Anwendungdes Fehlerbaums im Einzelnen aufgezeigt.
20
Verletzung am rotierendenSägeblatt
unerwarteterAnlauf
nach Netz-unterbruch
nach dem Verkeilen desSägeblattes imProfil
Säge wirdeingeschaltet
Einschaltungdurch eine zweitePerson, die vomOrt des Einschal-tens aus den Gefahrenbereichnicht überblickenkann.
Kleidung desMechanikers vonSägeblatt erfasst
Mechaniker korrigiert dieLage des Profils
Mechaniker will Abschnitt entfernen
Abschnitt klemmtzwischen Profilund Anschlag
und
oder
oder oder
Sägeblatt rotiert
Mechaniker imGefahrenbereichdes Sägeblattes
Bild 8: Fehlerbaum für das Ereignis «Benutzer verletzt sich am rotierenden Sägeblatt».
➀➁
➂
➃
➄ ➅
➆
21
10 Was heisst «Risiko»
Aus jeder spezifischen Gefahrensituationkann mit einer bestimmten Wahrscheinlich-keit ein Ereignis eintreten.
Das
Risiko der Gefahrensituation
ist abhängig vom
Ausmass des möglichen Schadens desEreignisses
und von der
Eintrittswahrscheinlichkeit
Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird vonfolgenden Faktoren bestimmt:
– Häufigkeit und Dauer der Gefahren-situation, welche dem Ereignis voraus-geht
– Eintrittswahrscheinlichkeit des Ereignis-ses, wenn die Gefahrensituation vor-handen ist
– Möglichkeiten zur Vermeidung oderBegrenzung des Schadens
Das
Risiko beim Arbeiten mit demSägeblatt
ist abhängig vom
Ausmass der Verletzung durch dasSägeblatt
und von der
Eintrittswahrscheinlichkeit, d. h. derWahrscheinlichkeit einer Verletzung
Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird vonfolgenden Faktoren bestimmt:
– Expositionszeit, d.h., wie häufig undwie lange der Mechaniker jeweils mitder Säge arbeitet
– Wahrscheinlichkeit, dass der Mechani-ker während des Arbeitens mit derSäge durch das Sägeblatt verletzt wird
– Möglichkeit, den Schaden zu begren-zen, z. B. durch schnelles Wegziehender Hand
Beispiel: Kreissäge
Risiko der Gefahrensituation: Mechaniker und rotierendes Sägeblatt
Bild 9:Person bedientKreissäge.
Für jede Gefahrensituation wird der grösst-mögliche Schaden und die Wahrscheinlich-keit dieses Schadens abgeschätzt.
Für die Darstellung des Risikos kann folgen-de Darstellung verwendet werden:
Risikodarstellung in einer Matrix
Schadensausmass
Das Schadensausmass kann aufgrund derVerletzung oder Gesundheitsschädigungder betroffenen Person(en) zum Beispiel infolgende Kategorien eingestuft werden:
I Tod
II schwerer, bleibender Gesundheitsscha-den, heilt nicht vollständig (irreversibel),Lebensqualität wird erheblich beein-trächtigt
III leichter, bleibender Gesundheitsscha-den, heilt nicht vollständig (irreversibel),Lebensqualität wird nur in geringemMass beeinträchtigt
IV heilbare Verletzung mit Arbeitsausfall (reversibel)
V leichte Verletzung ohne Arbeitsausfall (reversibel)
Eintrittswahrscheinlichkeit
Die Eintrittswahrscheinlichkeit hängt vonder spezifischen Gefahrensituation ab.Vorhandene Unfallzahlen aus Statistikenkönnen nur verwendet werden, wenn diedem Unfall vorausgehende Gefahrensitua-tion stets die gleiche ist. Meistens wird deshalb die Eintrittswahrscheinlichkeit qualitativ bewertet. Die Wahrscheinlichkeitkann zum Beispiel in folgenden Kategorienerfasst werden:
A häufig
B gelegentlich
C selten
D unwahrscheinlich
E praktisch unmöglich
22
11 Risikoeinschätzung
nie
Risiko X
schwersteVerletzung
keineVerletzung
Schadens-ausmass X
Schadens-ausmass
immer
Eintritts-wahrschein-lichkeit X
Eintrittswahrscheinlichkeit
Risiko
zune
hmen
d
Bild 10: Risikodarstellung in einer Matrix.
Ist in der Entwurfsphase eines Produktes eine Eintrittswahrscheinlichkeit noch unklar,so empfiehlt es sich, eine relativ hohe Wahr-scheinlichkeit einzusetzen. Liegen später genauere Erkenntnisse vor, so können dieWerte berichtigt werden.
Beispiel: Arbeiten mit der Kreissäge
Risiko einer Verletzung des Mechanikers amSägeblatt.
� Grösstes Schadensausmass: leichter bleibender Gesundheitsschaden (Finger-oder Handverletzung)
� Eintrittswahrscheinlichkeit: Aufgrund derUrsachen (Mechaniker greift in den Gefah-renbereich des Sägeblattes, Anlauf desSägeblattes) wird die Eintrittswahrschein-lichkeit als «gelegentlich» eingestuft.
23
heilbareVerletzung ohneArbeits-ausfall(resersibel)
heilbareVerletzung mit Arbeits-ausfall(reversibel)
leichterbleibenderGesundheits-schaden(irreversibel)
schwererbleibenderGesundheits-schaden(irreversibel)
Tod
häufig
gelegentlich
selten
unwahr-scheinlich
praktisch unmöglich
A
B
C
D
E
Eintrittswahrscheinlichkeit
Bild 11: Risikodarstellung am Beispiel Kreissäge.
Risiko der Ge-fahrensituation:Mechanikerund rotierendesSägeblatt
V IV III II I
Die Maschinenrichtlinie verlangt grundsätz-lich, dass die in Anhang I formulierten grund-legenden Sicherheits- und Gesundheits-anforderungen erfüllt werden. Diese Anfor-derungen sind teils als Schutzziele und teils als konkrete Forderungen formuliert.
12.1 Schutzziele formulieren
Sind die Anforderungen aufgrund des gege-benen Stands der Technik nicht erreichbar,muss die Maschine soweit irgend möglichauf die grundlegenden Sicherheits- undGesundheitsanforderungen hin konzipiertund gebaut sein.
Für jedes ermittelte Ergebnis ist ein Schutz-ziel aufzustellen.
Durch das Formulieren von Schutzzielenwerden die Bedingungen beschrieben, welche die Lösungen erfüllen müssen, damit die möglichen Ereignisse nicht ein-treten.
Eine lösungsneutrale, weitgefasste Formu-lierung von Schutzzielen lässt eine grössereAuswahl von Lösungen zu.
Für das in dieser Schrift verwendeteBeispiel «Kreissäge» könnte eines derSchutzziele lauten:
Es muss verhindert werden, dass inden Gefahrenbereich des rotierendenSägeblattes gegriffen werden kann.
Eine weiter gefasste Formulierung könntewie folgt lauten:
Es muss verhindert werden, dass jemand durch das Sägeblatt verletztwird.
Der Unterschied zwischen den beidenFormulierungen wird deutlich, wenn Lösungen gesucht werden.
Das zuerst notierte Schutzziel kann erfülltwerden, wenn die Säge ausgeschaltet wird,wenn ein Zugriff in den Gefahrenbereich nötig ist. Bei der zweiten Schutzzielformu-lierung darf der Zugang zum Sägeblatt auchbei stehender Maschine für den Benützernicht möglich sein, was eine Abdeckhaubeüber dem Sägeblatt erforderlich macht.
Oft ist es sinnvoll, mit einem Schutzzielmehrere Ereignisse zu verhindern.
Wenn für alle Ereignisse die Schutzziele formuliert sind, kann man Schutzziele mitgleicher Aussage zusammenfassen. Zu beachten ist allerdings, dass dabei nichtsWesentliches verloren geht. Dies ist ganzbesonders für Schutzziele zu beachten, die den Sonderbetrieb betreffen.
Bei der Darstellung der Lösungen wird sichdann zeigen, ob durch eine Lösung gleichmehrere Schutzziele erfüllt werden können.
12.2 Akzeptiertes Risiko festlegen
Jede Maschine wird auch nach Berücksich-tigung der zur Zeit besten Lösung ein gewisses Risiko, ein Restrisiko, aufweisen.Aufgabe des Konstrukteurs ist es, dasRestrisiko in einen akzeptablen Bereich zubringen.
Es ist deshalb wichtig, sich Gedanken überdas akzeptierbare Risiko zu machen. Die Beurteilung, ob ein Risiko akzeptierbarist oder nicht, wird durch zahlreicheFaktoren beeinflusst (siehe Bild 12).
24
12 Risikobewertung
25
akzeptiertes Risiko akzeptiertes Risiko
akzeptiertes Risikoakzeptiertes Risiko
akzeptiertes Risiko
akzeptiertes Risiko
akzeptiertes Risiko
akzeptiertes Risiko
Grad der Selbstbestimmung berufliches Umfeld Mass der Freiwilligkeit Ursache
kleine Selbst-bestimmung:
Der Bahnbenützerist nicht bereit, infolge einesFehlers derBahngesellschaftzu verunfallen.
Einflüsseauf dasakzeptier-bareRisiko
Risiko
akzeptan
z
erheblich
klein
grosse Selbst-bestimmung:
Der Gleitschirm-flieger akzeptiert,dass er aufgrundseines Fehlver-haltens abstürzenkann.
Büroberufe:
Die Mitarbeitendenim Büro akzep-tieren praktischkeine Verletzungeninfolge der beruf-lichen Tätigkeit.
Baubranche:
Die Mitarbeitendenin den Bauberufenakzeptieren kleinereversible Verlet-zungen, die sichtrotz Einhalten der Sicherheits-massnahmen ereignen.
Beruf:
In der Regel müssen die Leutearbeiten und sindwährend der Arbeitin einem Abhängig-keitsverhältnis. Sie möchten darumohne Gesundheits-schädigungen ihreTätigkeit ausüben.
Freizeit:
Bei freiwilligenTätigkeiten werdenteilweise erheb-liche Risiken akzeptiert.
Ursache nicht vom Benützer abhängig (mangelhafteProdukteeigen-schaften):
Der Liftbenützerakzeptiert keineVerletzung, z. B.durch einenSeilbruch.
Ursache vomBenützer abhängig:
Beim Hämmernwird ein Schlag auf den Finger akzeptiert.
Bild 12: Risikofaktoren.
Au
swah
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Fakto
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die
Risik
oakze
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flusse
n
Im Bereich von Maschinen können folgendeEinflussfaktoren besonders wichtig sein:
� Grad der Freiwilligkeit:
Die Personen, welche mit der Maschinearbeiten, müssen einem Gelderwerbnachgehen und sind während der Arbeitin einem Abhängigkeitsverhältnis. Sie erwarten deshalb, ohne eine beruflicheGesundheitsschädigung ihre beruflicheTätigkeit ausüben zu können.
� Ursache:
Eine Verletzung infolge eines Produkte-mangels wird vom Gesetz (Bundesgesetzüber die Sicherheit von technischen Ein-richtungen und Geräte, Maschinenricht-linie, Produktehaftpflichtgesetz) und vonder Gesellschaft nicht akzeptiert.
In der folgenden Matrix kann die Grenzezwischen dem «akzeptierten» und dem«nicht akzeptierten» Risiko mit Hilfe deroben genannten Einflussfaktoren festgelegtwerden.
Abgrenzung «akzeptiertes» – «nichtakzeptiertes» Risiko
12.3 Risikoeinstufung
Im Beispiel, das in Bild 14 dargestellt ist,werden gelegentliche unbedeutende Ver-letzungen toleriert. Eine tödliche Verletzungwird jedoch in keinem Fall akzeptiert.
26
Bild 13: Risikoabgrenzung.
keineVerletzung
schwersteVerletzung
Schadensausmass
Schadens-ausmass
immer
nie
Eintrittswahrscheinlichkeit
Bereich mit nichtakzeptiertenRisiken
Bereich des akzeptiertenRisikos = Restrisiko
Bild 14: Risikoabgrenzung am Beispiel Kreissäge.
heilbareVerletzungohneArbeits-ausfall(resersibel)
heilbareVerletzungmit Arbeits-ausfall(reversibel)
leichterbleibenderGesund-heits-schaden(irreversi-bel)
schwererbleibenderGesund-heits-schaden(irreversi-bel)
Tod
häufig
gelegentlich
selten
unwahr-scheinlich
praktisch unmöglich
A
B
C
D
E
Eintrittswahrscheinlichkeit
Risikoakzeptanzgrenze
V IV III II I
Risiko einerVerletzungdurch das rotie-rende Sägeblattohne Schutz-massnahmen
Bereich des nicht
akzeptiertenRisikos
Bereich des akzeptiertenRisikos
Für sämtliche Risiken im Bereich des nichtakzeptierten Risikos müssen Lösungen gefunden und angewendet werden, welchedie von der Maschine ausgehenden Risikenauf ein akzeptierbares Mass, die Restrisi-ken, verringern.
13.1 Wahl der Schutzmassnahmen
Bei der Wahl einer angemessenen Lösungmuss der Hersteller folgende Grundsätzeeinhalten, und zwar in der angegebenenReihenfolge (vergleiche Maschinenrichtlinie,Anhang I):
1. Beseitigung oder Minimierung der Ge-fahren (Integration des Sicherheitskon-zeptes in die Entwicklung und den Bauder Maschine)
2. Ergreifen von notwendigen Schutz-massnahmen gegen nicht zu beseiti-gende Gefahren
3. Unterrichtung der Benützer über dieRestrisiken aufgrund der nicht vollstän-digen Wirksamkeit der getroffenenSchutzmassnahmen; Hinweis auf eineeventuell erforderliche Spezialausbildungoder persönliche Schutzausrüstung
Bild 15: Risikominderung.
27
13 Risikominderung
Schutzmass-nahme dritterPriorität:
Unterrichtungder Benützerüber Restrisikenund richtigesVerhalten
Schutzmass-nahme zweiterPriorität:
TechnischeSchutzmassnah-men gegen nichtzu beseitigendeGefahren
Schutzmass-nahme ersterPriorität:
Vermeidungoder Vermin-derung derGefahr
1 2 3
schädigende Wirkung trifft Person
Ereignis=
Beispiel Kreissäge:
Wahl der Schutzmassnahmen:
Bild 16: Schwenkbare Schutzeinrichtung.
1. Das Vermeiden der Gefahr, d.h. ein Elimi-nieren des rotierenden Sägeblattes, ist hier nicht möglich, da sonst die Maschineihren Zweck nicht mehr erfüllen kann.
2. Die schädliche Wirkung des rotierendenSägeblattes kann begrenzt werden durch eine Schutzmassnahme, in diesem Falldurch eine schwenkbare Schutzeinrichtung,welche das Sägeblatt soweit möglich um-schliesst.
3. Aufgrund der nicht vollständigen Wirkungder Schutzeinrichtung muss der Benützerder Säge über die Restrisiken informiertwerden. Unter anderem werden folgendeHinweise in der Betriebsanleitung gege-ben:
� Wenn das Sägeblatt abgesenkt ist, wirkt die Abdeckung unvollständig.
Warnung: Das Berühren des rotieren-den Sägeblatts ist verboten.
� Vor dem Reinigen, Instandhalten, Reparieren ist die Maschine am Hauptschalter abzuschalten und mit dem persönlichen Vorhängeschloss zu sichern.
� Die Schutzvorrichtung ist regelmässig auf ihre Funktionstüchtigkeit zu über-prüfen. Ist die Schutzvorrichtung defekt, muss sie vor Inbetriebnahme der Maschine repariert werden.
� Um Augenverletzungen zu vermeiden, haben alle Personen im Bereich der Säge eine Schutzbrille zu tragen.
Hinweise für die Suche von Lösungen:
� Die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderung für den Bau vonMaschinen in Anhang I der Maschinen-richtlinie sind bindend.
� Allgemeine Gestaltungsleitsätze sind inder europäischen Norm EN 292, Teil 1und Teil 2, zu finden (siehe Literaturan-gaben Seite 34).
� Lösungen werden in den europäischenSicherheitsnormen aufgezeigt. Bei derUmsetzung von Normlösungen wird ver-mutet, dass die grundlegenden Sicher-heits- und Gesundheitsanforderungen erfüllt sind. Allerdings müssen immer folgende Fragen genau geklärt werden:
– Ist die Norm noch aktuell?– Ist die Gefahrensituation an der zu
konstruierenden Maschine tatsächlichidentisch mit der Gefahrensituation,für welche die Normlösung vorgesehenist?
– Widerspricht die Norm nicht den grundlegenden Sicherheits- und Ge-sundheitsanforderungen?
� Die Prüfung von Massnahmen, die an anderen Maschinen mit vergleichbaren Gefahrensituationen realisiert wurden,hilft Lösungen mit einem akzeptablenRisiko zu finden.
28
Unterrichtung der Benützerüber Rest-risiken:
Betriebs-anleitung
Gefahrenhin-weis auf derMaschine
Schutzmass-nahmen gegennicht zu beseitigendeGefahr:
schwenkbareSchutzeinrich-tung
Beseitigungoder Vermin-derung derGefahr:
nicht möglich
1 2 3
Bild 17: Risikominderung am Beispiel Kreissäge.
schädigende Wirkung trifft Person
Ereignis=
13.2 Beurteilen der Schutzmass-nahmen
Die Beurteilung der Schutzmassnahmen erfolgt anhand der Risikobeurteilung, wie sie im Verfahren in Bild 1, Seite 5 dargestellt ist.
So wird sichergestellt, dass die Schutz-massnahme ihren Zweck erfüllt und keineneuen Gefahrensituationen schafft.
29
Schadens-ausmassheilbare
Verletzung ohne Arbeits-ausfall(resersibel)
heilbareVerletzung mit Arbeits-ausfall(reversibel)
leichterbleibenderGesund-heits-schaden(irreversibel)
schwererbleibenderGesund-heits-schaden(irreversibel)
Tod
häufig
gelegentlich
selten
unwahr-scheinlich
praktisch unmöglich
A
B
C
D
E
Eintrittswahrscheinlichkeit
Bereich des akzeptiertenRisikos
Bereich des nicht
akzeptiertenRisikosRisiko einer
Verletzungdurch das rotierendeSägeblatt ohne Schutz-massnahmen
V IV III II I
Bild 18: Beurteilung der Schutzmassnahmen am Beispiel Kreissäge.
Risiko einerVerletzungdurch das rotierendeSägeblatt mit Schutz-massnahmen
Für Maschinen sind die Anforderungen andie technische Dokumentation in Anhang 3der Verordnung über die Sicherheit vontechnischen Einrichtungen und Geräten(STEV) beschrieben. Diese Beschreibung in der STEV entspricht weitgehend der Beschreibung der technischen Dokumen-tation in Anhang V der Maschinenrichtlinie98/37/ EG (vormals 89/392/EWG).
Genauere Angaben finden Sie zudem in derSuva-Publikation «Baumusterbescheini-gungsverfahren von Maschinen gemässEG-Maschinenrichtlinie 89/392/EWG(Anhang V/VI)», Bestellnummer CE93-15.d.Die Beschreibung der Lösungen, die zur Ver-hütung der von der Maschine ausgehendenGefahren gewählt wurden, macht einenwichtigen Teil der technischen Dokumenta-tion aus.
14.1 Beschreibung der Lösungen
Es empfiehlt sich, in derselben Tabelle, welche für die Gefahrenanalyse benutztwurde, die Ergebnisse der Risikobeurteilungund Risikominderung einzutragen. Wichtig ist, dass jede Lösung, die schliess-lich gewählt wird, in der Spalte «Hinweis»begründet wird.
Für die Beschreibung der Lösungen, die zur Verhütung der von der Maschine ausgehenden Gefahren gewählt wurden,können die Spalten «Massnahmen» und«Hinweis» verwendet werden.
Spalte «Massnahmen»
Die gewählte Lösung, mit der das entspre-chende Schutzziel erfüllt werden soll, ist zubeschreiben und zu begründen. So bleibtdie Wahl der Lösung nachvollziehbar.
Spalte «Hinweise»
Überall, wo ergänzende Unterlagen zur Be-urteilung der gewählten Lösung notwendigsind, ist auf diese hinzuweisen.
Ergänzende Unterlagen können sein:
– Layout, Prospekt, Beschrieb– Konstruktionszeichnung– Stückliste– Betriebsanleitung
– Festigkeitsberechnung– Standsicherheitsberechnung– Beschussversuche, Fallversuche von
trennenden Schutzeinrichtungen
– Funktionsbeschreibung der Schutzein-richtung
– Stromlaufpläne der sicherheitsrelevantenKanäle
– Bauteilliste der sicherheitsrelevantenKanäle
– Hydraulikschema– Pneumatikschema
– Fehlerbetrachtung (Fehlereffektanalyse)der gewählten Lösung
– Korrosionsbetrachtung– Liste der verwendeten Stoffe
– Prüfbericht– Messprotokoll– Bauteilprüfung– Laboranalyse– Bescheinigungen– Herstellererklärungen von eingekauften
Komponenten– Konformitätserklärungen von eingekauf-
ten Komponenten– . . .
30
14 Unterlagen für eine technische Dokumentation
31
Risikobeurteilung Maschine: Kreissäge
Betriebsart: Normalbetrieb Teilsystem: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Schadensausmass (S) Wahrscheinlichkeit (W)I Tod A häufigII schwerer bleibender Gesundheitsschaden B gelegentlichIII leichter bleibender Gesundheitsschaden C seltenIV heilbare Verletzung mit Arbeitsausfall D unwahrscheinlichV heilbare Verletzung ohne Arbeitsausfall E praktisch unmöglich
Seite 1 von .........Visum: ayDatum: 15.02.00
Nr.
1.
Nr.
1.1
Nr.
1.1.1
1.1.2
Ursache
unerwarteter Anlauf nachNetzunterbruch undKleidung des Mechanikersvon Sägeblatt erfasst
unerwarteter Anlauf nachNetzunterbruch undMechaniker korrigiertdie Lage des Profils
Ereignis
Hand- und/oder Arm-verletzung
Hand- und/oder Arm-verletzung
Risiko
S W
III B
III B
Rest-Risiko
S W
IV D
IV D
Schutzziel
Durch das rotie-rende Sägeblattdarf niemandverletzt werden
Durch das rotie-rende Sägeblattdarf niemandverletzt werden
Nr. Massnahmen
Schwenkbare Verschalung desSägeblattes,Gefahrenhinweisauf Maschine,Hinweis inBetriebsanleitung
SchwenkbareVerschalung desSägeblattes,Gefahrenhinweisauf Maschine,Hinweis inBetriebsanleitung
Hinweise
*
*
BeschreibungderBetriebsart
Profil aufAuflage legen
Gefahrensituation
Gefahr Person in,beim Gefahren-bereich
Schneiden Hand oderdurch rotie- Arm desrendes Bedieners imSägeblatt Bereich des
Sägeblattes
Ist das Sägeblatt in der oberen Endlage, wird das Blatt völlig gekapselt. Während dem Sägen sind einige Bereiche des Sägeblattes offen.Benutzerinformation im Betriebshandbuch und Warnhinweis an der Maschine warnen vor dieser Restgefahr.Zusammenstellungszeichnung Nr. .......... Sägekopf mit schwenkbarer Verschalung.
*
Tabelle 4: Ansatz einer Risikobeurteilung und Risikominderung am Beispiel Kreissäge.
Risikobeurteilung: Bestimmung der Grenzen der Maschine
Maschine: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Bestimmungsgemässe Verwendung, Verwendungsgrenzen:. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Räumliche Grenzen:Systeme und Einflüsse, welche die Systemgrenzen durchdringen, sind auf der Zeichnung
. . . . . . . eingezeichnet.
Zeitliche Grenzen:Lebensdauer der Maschine: . . . . . . Jahre
Verschleissteile: Lebensdauer:
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Lebensphasen,Betroffene Personen
Betriebsarten: Anwender* Dritte. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Bau
Transport
Inbetriebnahme
Einsatz/Gebrauch
Normalbetrieb
. . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ausserbetriebnahme
Entsorgung
. . . . . . . . . . . . . . . . . . .
* Ausbildung des Anwenders:. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Einsatzbereich: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Datum: . . . . . . . .. . . . . . Visum:. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite: . . . . von . . . .
32
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33
Risikobeurteilung Maschine: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Betriebsart: . . . . . . . . . . . . . . . . . . Teilsystem: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Schadensausmass (S) Wahrscheinlichkeit (W)I Tod A häufigII schwerer bleibender Gesundheitsschaden B gelegentlichIII leichter bleibender Gesundheitsschaden C seltenIV heilbare Verletzung mit Arbeitsausfall D unwahrscheinlichV heilbare Verletzung ohne Arbeitsausfall E praktisch unmöglich
Seite ..... von........Visum: ...................Datum: ...................
Nr. Nr. Nr. Ursache EreignisRisiko
S W
Rest-Risiko
S WSchutzziel Nr. Massnahmen Hinweise
BeschreibungderBetriebsart
Gefahrensituation
Gefahr Person in,beim Gefahren-bereich
Tabelle 6: Tabelle für die Erfassung der Daten einer Risikobeurteilung und Risikominderung. Kopiervorlage
34
� Bundesgesetz über die Sicherheit vontechnischen Einrichtungen und Geräten(STEG), SR 819.1, Verordnung über dieSicherheit von technischen Einrichtungenund Geräten (STEV), SR 819.11, Verord-nung über das Verfahren der Konformi-tätsbewertung von technischen Einrich-tungen und Geräten (VKonf), SR 819.115
� Bundesgesetz über die Produktehaft-pflicht, SR 221.112.944
� Maschinenrichtlinie 98/37/EG (vormals89/392/EWG und deren Änderungen)
� EN 292-1: 1991 Sicherheit von Maschinen – Grundbe-griffe, allgemeine Gestaltungsleitsätze –Teil 1: Grundsätzliche Terminologie,Methodologie
� EN 292-2: 1991/A1: 1995 Sicherheit von Maschinen – Grundbe-griffe, allgemeine Gestaltungsleitsätze –Teil 2: Technische Leitsätze undSpezifikationen
� EN 1050: 1996Sicherheit von Maschinen – Leitsätze zurRisikobeurteilung
15 Weiterführende Informationen
Bestellnummer: 66037.d