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Österreichischer Leitfaden Licht, das mehr nützt als stört AUSSEN BELEUCHTUNG

Medieninhaber AUSSENBELEUCHTUNG

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Österreichischer LeitfadenIMPRESSUMMedieninhaberLand Oberösterreich

HerausgeberAmt der Burgenländischen Landesregierung Abteilung 5 - Baudirektion Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt

Amt der Kärntner LandesregierungUmwelt, Wasser und NaturschutzFlatschacher Straße 70, 9020 Klagenfurt am Wörthersee

Amt der Niederösterreichischen LandesregierungUmwelt- und EnergiewirtschaftLandhausplatz 1, 3109 St. Pölten

Amt der Oberösterreichischen LandesregierungUmweltschutzKärntnerstraße 10-12, 4021 Linz

Amt der Salzburger LandesregierungNatur- und Umweltschutz, GewerbeMichael-Pacher-Straße 36, 5020 Salzburg

Amt der Steiermärkischen LandesregierungUmwelt und RaumordnungStempfergasse 7, 8010 Graz

Amt der Tiroler LandesregierungUmweltschutzEduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck

Amt der Vorarlberger LandesregierungUmwelt- und KlimaschutzJahnstraße 13-15, 6900 Bregenz

Magistrat der Stadt WienUmweltschutz (MA 22)Dresdner Straße 45, 1200 Wien

RedaktionExpertengruppe im Auftrag der Landesumweltreferenten Österreich(Autoren und Mitwirkende, siehe 1. Innenseite)

Korrektur: Manuela Grazi, www.adlerauge.at

Titelbild pixabay.com | Layout Isabella Denkmair, Land OÖ/Abteilung UmweltschutzDruck Friedrich Druck & Medien GmbH | 1. Auflage, Jänner 2018 | DVR: 0069264 Licht, das mehr nützt als stört

AUSSENBELEUCHTUNG

Autoren und Mitwirkende:Bierbaum Holger Land Burgenland, VerkehrstechnikDonat Martin Oberösterreichische UmweltanwaltschaftDoppler Wilfried Wiener UmweltanwaltschaftJuhasz Petra Land Salzburg, LandessanitätsdirektionHeilig Peter Wien, Facharzt für AugenheilkundeHolzer Ewald Land Kärnten, Abt. Umwelt, Wasser und NaturschutzHornischer Rudolf Magistrat Wien, MA 39Huter Erwin Niederösterreichische Umweltanwaltschaft Kaineder Heribert Land Oberösterreich, Abt. UmweltschutzLuisi Franz Lichttechnische Gesellschaft ÖsterreichNordmeyer Götz Land Tirol, LandessanitätsdirektionPosch Thomas Universität Wien, Institut für AstronomiePribitzer Horst Magistrat Wien, MA 39Puschnig Johannes Universität Stockholm, Institut für AstronomieRaffetzeder Michael Land Oberösterreich, Abt. Umwelt-, Bau- und AnlagentechnikRoth Franz Magistrat Wien, MA 46Schernhammer Eva Medizinische Universität WienSchwarzenbacher Klaus Land Kärnten, Abt. Umwelt, Wasser und NaturschutzSperker Sigrid Land Oberösterreich, Abt. UmweltschutzStadler Susanne Land Salzburg, Abt. Natur- und Umweltschutz, GewerbeSuchy Stefanie Tiroler Umweltanwaltschaft, Projektleitung „Helle Not“Thaller Ernst Land Niederösterreich, Abt. LandesstraßenplanungVötsch Karin Land Vorarlberg, BH FeldkirchWaslmeier Martin Land Oberösterreich, Abt. UmweltschutzWinkler Johann Land Steiermark, Abt. Energie, Wohnbau und Technik

Koordination:Kaineder Heribert Land Oberösterreich, Abt. UmweltschutzWaslmeier Martin Land Oberösterreich, Abt. Umweltschutz

Licht, das mehr nützt als stört

Österreichischer LeitfadenAUSSENBELEUCHTUNG

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in den Texten dieses Leitfadens der Einfachheit halber nur die männlicheForm verwendet. Die weibliche Form ist selbstverständlich immer mit eingeschlossen.

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VORWORT

Dieser Leitfaden ist eine bundes-länderübergreifende Hilfestellung fürdie Planung einer umweltfreundlichenAußenbeleuchtung. Er liefert umfas-sende Informationen zu Auswirkun-gen von Kunstlicht im Außenraum undbringt Vorschläge für eine sowohleffiziente als auch menschen- undumweltfreundliche Beleuchtung.Lange stand die künstliche Beleuch-tung unter dem Motto „mehr Licht“:mehr Licht auf Straßen und Plätzen,mehr Licht auf Fassaden, mehr Licht-werbung, hellere Innenraumbeleuch-tung, Ausweitung der Sportstätten-Beleuchtung und so weiter. Vorder-gründig erhöht dieses „Mehr an Licht“das Wohlbefinden und vermittelt einGefühl – mitunter aber auch nur eineIllusion – von „mehr an Sicherheit“.In den letzten Jahrzehnten wurde esimmer klarer: Es gibt auch „zu viel desGuten“, also ein Übermaß an künstli-chem Licht. Neue wissenschaftlicheErkenntnisse zeigen deutlich, dass

Kunstlicht in falscher Qualität undIntensität zur falschen Zeit am falschenOrt gravierende Schattenseiten habenkann:Die Lebensbedingungen vieler Tiereund Pflanzen haben sich dadurch ver-ändert. Auch der Tag-Nacht-Rhyth-mus des Menschen ist aus dem Lotgeraten, was zahlreiche Gesundheits-störungen zur Folge hat. Verkehrsteil-nehmer werden geblendet undabgelenkt. Energie wird ungenützt indie Atmosphäre geschickt und derSternenhimmel ist nur noch in ent-legenen Gebieten zu bewundern.Das Ziel ist „besseres Licht“ – das unshilft, besser zu sehen ohne zu blenden,die Gesundheit zu bewahren, die Ver-kehrssicherheit zu gewährleisten, dieUmwelt nicht unnötig aufzuhellen, dieTierwelt nicht zu stören und Energiezu sparen.Besseres Licht ist einfach machbarund bringt allen Vorteile.

Der Inhalt und die Veröffentlichung dieses Leitfadens wurden von denLandesumweltreferenten aller Bundesländer beschlossen (VSt-41/21 vom6. Oktober 2017).

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1 AUSWIRKUNGEN KÜNSTLICHER AUSSENBELEUCHTUNG........................................61.1 Mensch..............................................................................................................71.1.1 Physiologie des Auges..............................................................................71.1.2 Melatonin und Gesundheit .....................................................................91.1.3 Blendung..................................................................................................111.1.4 Verkehrssicherheit...................................................................................121.1.5 Kriminalität ...............................................................................................13

1.2 Fauna, Flora & Ökosysteme..........................................................................141.2.1 Insekten....................................................................................................141.2.2 Vögel........................................................................................................161.2.3 Säugetiere ...............................................................................................181.2.4 Arten von Feuchtlebensräumen und Gewässern...............................191.2.5 Pflanzen ...................................................................................................21

1.3 Nachtlandschaft ............................................................................................221.4 Astronomie......................................................................................................231.5 Energieverbrauch ..........................................................................................24

2 RECHTLICHE UND NORMATIVE GRUNDLAGEN....................................................26

3 LEUCHTMITTEL ........................................................................................................283.1 Leuchtmittel in der Außenbeleuchtung......................................................293.2 Spektren moderner Leuchtmittel .................................................................293.2.1 Leuchtstofflampen und Kompaktleuchtstofflampen.........................293.2.2 Metallhalogendampflampen ...............................................................313.2.3 Leuchtdiode (LED)..................................................................................323.2.4 Niederdruck-Natriumdampflampen ....................................................353.2.5 Hochdruck-Natriumdampflampen ......................................................353.2.6 Glüh- und Halogenglühlampen............................................................36

3.3 Leuchtmittel im Effizienz-Vergleich...............................................................373.4 Schadstoffinhalt moderner Leuchtmittel ....................................................383.5 Empfehlung für den Außenbereich .............................................................38

INHALT

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4 LEUCHTEN ..............................................................................................................404.1 Das Grundprinzip............................................................................................414.2 Ideale Strahlengeometrie .............................................................................424.3 Lichtstärkeverteilungskurve bzw. Lichtstärkeverteilungskörper.................444.4 Lichtpunkthöhe ..............................................................................................464.5 Anstrahlrichtung .............................................................................................464.6 Betriebsweise ..................................................................................................474.6.1 Nachtabsenkung....................................................................................474.6.2 Nachtabschaltung .................................................................................474.6.3 Sensorgesteuerte Beleuchtung.............................................................48

5 UMSETZUNGSEMPFEHLUNGEN..............................................................................505.1 Prüfen der Notwendigkeit der Beleuchtung...............................................515.2 Begrenzung von Lichtemissionen nach dem Stand der Technik .............525.2.1 Auswahl der Lichtfarbe ..........................................................................525.2.2 Zielgerichtete Beleuchtung ...................................................................525.2.3 Bedarfsgerechte Beleuchtungszeiten..................................................525.2.4 Intensität ..................................................................................................52

5.3 Wartungs- und Instandhaltungskosten........................................................535.4 Beleuchtung von öffentlichen Verkehrsflächen und Wegenin Parkanlagen...............................................................................................53

5.5 Beleuchtung von Gewerbe- und Industrieanlagen, Flughäfen,Eisenbahn-, Hafenanlagen und dergleichen.............................................58

5.6 Arbeitsstättenbeleuchtung...........................................................................585.7 Beleuchtung von Sportstätten......................................................................595.8 Wege- und Zufahrtsbeleuchtung und Kfz-Stellplatz bei Wohnanlagen..605.9 Bauliche und lichttechnische Gestaltung von Ein- und Ausfahrtenin Parkhäusern und Tiefgaragen..................................................................61

5.10 Beleuchtung von Fassaden und Objekten, Werbebeleuchtung...........625.10.1 Vermeidung von Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit........625.10.2 Begrenzung zum Immissionsschutz......................................................645.10.3 Begrenzung zum Natur- und Landschaftsschutz...............................665.10.4 Lichtwerbung kontra Stadtbild............................................................68

5.11 Beleuchtung von Denkmälern ...................................................................695.12 Emissionen aus Wohngebäuden................................................................69

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5.13 Beleuchtung von privaten Objekten und Gärten ...................................695.14 Weihnachtsbeleuchtung ............................................................................695.15 Skybeamer....................................................................................................69

ANHANG ..................................................................................................................70Abbildungsverzeichnis .............................................................................................70Glossar .......................................................................................................................72Quellenverzeichnis ...................................................................................................74Ansprechpartner ......................................................................................................78Impressum .................................................................................................................84

AUSWIRKUNGENKÜNSTLICHERAUSSENBELEUCHTUNG

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Die bewusste optische Wahrnehmung wird inder Netzhaut des menschlichen Auges durchunterschiedliche Sinneszellen geregelt. Die Stäb-chenzellen erkennen nur Schwarz-Weiß-Kon-traste, sind sehr lichtempfindlich und somit fürdas „Nachtsehen“ verantwortlich. Erst bei höhe-ren Lichtintensitäten beginnt die Farbwahr-nehmung. Dafür sorgen unterschiedlicheZapfenzellen, welche jeweils für eine der Grund-farben Rot, Grün und Blau empfindlich sind undderen Konzentration in der Makula, dem Ort desschärfsten Sehens, am größten ist.

1 AUSWIRKUNGEN KÜNSTLICHER AUSSENBELEUCHTUNG

1.1 Der Mensch1.1.1 Physiologie des Auges

Abb. 1: Das menschliche Auge

Die Empfindlichkeit für die verschiedenen Wel-lenlängen ist nicht homogen über das Spektrumdes sichtbaren Lichtes verteilt; die höchste Sen-sitivität (unter photopischen Bedingungen) wirdim Gelbgrün erreicht (Purkinje-Verschiebung imDämmerlicht (skotopisch)). Sowohl zum kurz-welligen blauen als auch zum langwelligen rotenBereich fällt die Empfindlichkeit ab.

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1 AUSWIRKUNGEN KÜNSTLICHER AUSSENBELEUCHTUNG

Neben den für das Sehen verantwortlichenRezeptoren besteht die Netzhaut noch aus vielenanderen Zellen. Hervorzuheben sind dabei licht-empfindliche Ganglienzellen (intrinsisch photo-sensitive Melanopsin exprimierende retinaleGanglienzellen – MRGC). Ihr Empfindlichkeits-maximum liegt bei 460 bis 480 nm[1, 2]. Sie rea-gieren langsamer auf Licht und dienen unter

Abb. 3: Empfindlichkeiten der circadianen Rezeptoren für die Steuerung des Tag-Nacht-Rhythmus (links),der in der Nacht empfindlichen Stäbchen (Mitte) und

mittlere Empfindlichkeit der für das Tagsehen verantwortlichen Zapfen (rechts)

Abb. 2: Sichtbares Spektrum

anderem der Helligkeitsempfindung. Sie sind ander Regulierung der Melatonin-Ausschüttungbeteiligt und somit für die Steuerung des Tag-Nacht-Rhythmus verantwortlich, weshalb sieauch als „circadiane Rezeptoren“ bezeichnetwerden.

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1 AUSWIRKUNGEN KÜNSTLICHER AUSSENBELEUCHTUNG

Wird das Auge intensiv durch hohe Intensitätenkurzwelliger Strahlung belastet (z. B. Sonne oderBeamer), kann bereits nach kurzer Zeit (dosisab-hängig) eine irreversible Schädigung der Netz-haut auftreten (s. Phototoxizität). So trägtkurzwelliges Licht durch die photochemischeSchädigung zur altersbedingten Makuladegene-ration bei[3]. Dabei können die Sinneszellen derNetzhautmitte zugrunde gehen, Sehbehinde-rungen und Schlimmeres – z. B. Zentralskotom(legal blindness) – können die Folgen sein.

Eine jüngst entdeckte photo-sensitive retinaleGanglienzelle (ON delayed (OND) RGC), ein mög-licher „Signalgeber für das Augenwachstum inder Kindheit“, lässt aufhorchen. Vom natür-lichen (Sonnen-)Licht abweichende Kunstlicht-Spektren werden als kausale bzw. auslösendeFaktoren verdächtigt, via „überstimulierter“OND-RGCs „anomales überschießendes“ Bulbus-Wachstum zu induzieren. Dies wäre zum ersten

Mal ein experimentell gesicherterer und „Evidencebasierter“ (EBM) Hinweis zugunsten einer Myopie-„Prophylaxe“-Empfehlung: „Vermehrter Aufent-halt im Freien reduziere bzw. verlangsame dasMyopie-Wachstum.“[4]

Die Verschaltung der OND-RGC mit retinalenStrukturen, wie zig weiteren Arten retinalerGanglienzellen, welche die verschiedenartigenvisuellen Stimuli weiterverarbeiten, ihr Einflussauf höhere visuelle Bahnen, Zentren und kogni-tive Prozesse, die Entschlüsselung ihrer „gene-tischen Signatur“ etc. werden im Rahmen einervom NIH geförderten Studie erforscht. Es er-öffnen sich, so hoffen die Autoren, neue Perspek-tiven im Hinblick auf „Möglichkeiten der Gen-therapie – um Blindheit zu behandeln und dieFunktion künstlicher retinaler Prothetik zuverbessern“[4].

1.1.2 Melatonin und GesundheitSeit jeher bestimmen Tag und Nacht den Lebens-rhythmus von nahezu allen Organismen. Sämtli-che Körperfunktionen – auch jene des Menschen– sind auf diesen Tag-Nacht-Rhythmus abge-stimmt. Studien zeigen aber, dass der Menschheutzutage in den wirtschaftlich hoch entwickel-ten Ländern 95 Prozent seiner Lebenszeit imInneren von Gebäuden verbringt und dort trotzkünstlicher Beleuchtung weitaus weniger Licht

als in der freien Natur bekommt. Während derAbend- und Nachtstunden ist es umgekehrt:Durch die künstliche Beleuchtung, sowohl imInnen- als auch im Außenraum, wird unsereSpezies viel mehr Licht ausgesetzt, als sie es vonder Evolutionsgeschichte her kennt. Die Folge istein gravierender negativer Einfluss auf denphysiologischen Tag-Nacht-Rhythmus.

Abb. 4: Zu viel Licht in der Nacht Abb. 5: Zu wenig Licht tagsüber

Dieser sogenannte circadiane Rhythmus wird imWesentlichen durch das Hormon Melatonin be-stimmt. Die Freisetzung des in der Zirbeldrüseproduzierten Hormons während der Abend-stunden wird maßgeblich durch Licht gesteuert:Vereinfacht gesagt wird bei Helligkeit die Pro-duktion unterdrückt und bei Dunkelheit die Aus-schüttung angeregt. Dieser Vorgang wird durchspezielle Zellen (MRGC) in der Netzhaut desAuges, welche auf Licht reagieren – vor allem aufden kurzwelligen Bereich des sichtbaren Spek-trums mit einem Sensibilitätsmaximum im Be-reich von 460 bis 480 nm gesteuert. Dass dieSensitivität für blaues Licht am höchsten ist, hatwahrscheinlich evolutionäre Gründe und hängtmit dem Beginn der Entwicklung von Leben imWasser zusammen. Bereits 1,5 Lux zur falschenZeit können den circadianen Rhythmus des Men-schen beeinflussen[5].

Melatonin fördert aber nicht nur das Ein- undDurchschlafen, sondern beeinflusst durch seineBeteiligung an vielen verschiedenen Systemenauch andere Funktionen:

Melatonin wirkt antioxidativ, neutralisiert somitSauerstoffradikale im Körper

weitere circadiane Funktionen wie z. B. dieSekretion anderer wichtiger Hormone, die Steuerung von Körpertemperatur, Blutdruck, Herzfrequenz, Verdauung und vieles mehr

positive Auswirkungen auf Gedächtnis, Lernen und Emotionen durch den Einfluss auf denHippocampus, einen zum limbischen System gehörigen Hirnanteil

Wachstumshemmung von bestimmten hormon-abhängigen Tumoren, wie z. B. Brust- oderProstatakrebs durch seine antigonadotrope Wirkung

positive Wirkungen auf das Immunsystem, vor allem die Freisetzung bestimmter Interleukine und die Steigerung der Wirksamkeit körper-eigener „Killerzellen“

diskutiert werden auch protektive Wirkungen in Bezug auf Migräne, Alzheimer- und Parkin-sonerkrankung.

Es zeigt sich also die Notwendigkeit, den Mela-tonin-Regelkreis möglichst wenig zu stören, umnegative gesundheitliche Auswirkungen hintan-zuhalten. Wobei aber betont werden muss, dass„schlechtes Licht“ oder „Licht zur falschen Zeit“nie die einzige Ursache für eine schwerwiegendeErkrankung ist, sondern wie auch viele andereungünstige „Lifestyle-Faktoren“ (Stress, Konflikteam Arbeitsplatz oder im Privatleben, ungesundeNahrungsmittel etc.) die Entstehung einer sol-chen Erkrankung mit begünstigen kann. Den-noch gilt es danach zu streben, tagsüber mehrnatürlichem Licht und nachts wenig bis garkeinem künstlichen Licht ausgesetzt zu sein. Fallskünstliche Beleuchtung nachts unvermeidbar ist,sollte darauf geachtet werden, Leuchtmittel mitAusstrahlung im Wellenlängenbereich zwischen300 bis 500 nm zu minimieren, weil kurzwelligesLicht auch bei geringer Intensität den physio-logischen circadianen Rhythmus stört.

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1 AUSWIRKUNGEN KÜNSTLICHER AUSSENBELEUCHTUNG

Künstliches Licht mit kurzwelligen Anteilen ist zu vermeiden, da diesesden Tag-Nacht-Rhythmus stört und Reparaturvorgänge des Körpershemmt!

Eine Kompensation, das heißt ein „Nachholen“der in den Nachtstunden versäumten bzw. ver-hinderten Melatonin-Produktion untertags oderdurch medikamentöse Therapien ist proble-matisch bis unmöglich.

Die Gefahr besteht, dass sich die Körperfunktio-nen des Menschen an das „Zuviel an Kunstlicht“

in den Abend- und Nachtstunden derart an-passen, dass diese Gegebenheiten regelrechtbenötigt werden. Diese Gewöhnung an Kunst-licht könnte epigenetische Folgen für nächsteGenerationen haben.

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1 AUSWIRKUNGEN KÜNSTLICHER AUSSENBELEUCHTUNG

Das menschliche Auge hat die Fähigkeit der An-passung an höchst unterschiedliche Licht-Intensitäten – Dunkel- bzw. Hell-Adaptation. DerAnpassungsbereich umfasst etwa zwölf Zehner-potenzen (d. h. 1 zu 1.000 Milliarden). Die Adap-tation von dunkel auf hell erfolgt rasch, wogegendie von hell auf dunkel im vollen Umfang bis zu30 Minuten benötigt.

Blenden bedeutet wörtlich „blind machen“. Blen-dung entsteht nicht nur durch zu helles Licht,sondern auch durch zu große Helligkeitsunter-schiede. Wenn nachts eine Lichtquelle mit hoherLeuchtdichte sichtbar wird, kann sich das Augenicht auf diese Lichtquelle und zugleich auf diewesentlich dunklere Umgebung einstellen. Espasst sich dann an die höhere Leuchtdichte derdominierenden Lichtquelle an. Zugleich entstehtdurch Streuung des Lichts aus dieser dominan-ten Lichtquelle eine Trübung des gesamtenGesichtsfelds. Durch Licht-Streuung (vor allembei kurzwelligem Licht) legt sich eine Art „Licht-schleier“ über das gesamte Gesichtsfeld, dieWahrnehmungsqualität wird dadurch empfind-lich beeinträchtigt.

1.1.3 BlendungHäufig kommt es zu schwerer Blendung, bei derim Extremfall Schmerzschwellen überschrittenwerden können. Schwächere, jedoch irritierendeBlendung verursacht Ablenkung und das Über-sehen weniger heller Objekte.

Mit fortschreitendem Alter wird die Augenlinsetrüber, einfallendes Licht – insbesondere blauesLicht – wird stärker gestreut, wodurch auch dieAnfälligkeit für Blendung zunimmt. Die Wieder-Erholungszeit der Netzhaut nach „Licht-Stress“wird, nicht nur infolge zunehmenden Alters, son-dern auch wegen bestehender Lichtschäden,länger. Mit Rücksicht auf unsere alternde Gesell-schaft ist es daher besonders wichtig, die Ur-sachen der Blendung zu minimieren.

Die physiologische Blendung ist bei blauem/kaltweißem Licht wesentlich stärker als im rotenWellenlängenbereich, weshalb z. B. die deutscheStrahlenschutzkommission empfiehlt, den Blau-lichtanteil bei der Entwicklung neuer Lichtquel-len zu minimieren.

Blendung entsteht durch zu hohe Leuchtdichten und hohe Hell-Dunkel-Kontraste. Die visuelle Wahrnehmung des Menschen setzt füreinige Momente aus, was z. B. hinsichtlich Verkehrssicherheit fataleFolgen haben kann.

Abb. 6: Blendung

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1 AUSWIRKUNGEN KÜNSTLICHER AUSSENBELEUCHTUNG

Im Straßenverkehr ist Blendung ein besondersschwerwiegendes Problem. Haben sich dieAugen an die nächtlichen Sichtverhältnissegewöhnt, blendet helles Licht und beeinträchtigtdie visuelle Wahrnehmung. Auch beim Über-gang von hellen Zonen in Dunkelzonen benötigtdas menschliche Auge eine Mindestadaptations-zeit von einigen Sekunden, damit ein Teil derWahrnehmung wiederhergestellt ist. Bei regen-nasser Fahrbahn wird Blendung durch zahlloseReflexionen deutlich verstärkt.

LED-Screens, Kfz-Scheinwerfer, Tagfahrlichter,nicht normgerecht ausgeführte Straßenbeleuch-tung, Warnlichter und Ampeln etc. könnenBeeinträchtigungen der visuellen Wahrneh-mung, Blendung, Adaptations-Störungen, Ver-wechslung und Ablenkung auslösen. Dies kannzu Wahrnehmungsausfällen, z. B. zum Übersehenvon Fußgängern, Verkehrszeichen oder Hinder-nissen führen.

Verkehrsfremde visuelle Informationsträger(VIT), wie z. B. Werbeanlagen, dürfen weder blen-den noch ablenken, weil dadurch in unzulässiger

1.1.4 VerkehrssicherheitWeise die Straßenverkehrssicherheit beeinträch-tigt werden kann. Das Maß für die Helligkeiteines VIT ist die Leuchtdichte. Die maximal zuläs-sige Leuchtdichte von VIT ist in Abhängigkeit derGröße und der Position im Straßenraum in denRichtlinien und Vorschriften für das Straßen-wesen der österr. Forschungsgesellschaft Straße– Schiene – Verkehr (FSV) RVS 05.06.12 und dieKriterien für den Betrieb in der RVS 05.06.11geregelt.

Eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheitliegt vor z. B. bei zu hellen, dynamisch ablenken-den, an unzulässiger Stelle angebrachtenVerkehrsleiteinrichtungen, optisch maskieren-den und in unzulässiger Größe oder Farbeausgeführten Anzeigen.

Die Behörde kann durch Überprüfung fest-stellen, ob eine Beeinträchtigung im Sinne des§ 35 StVO vorliegt und gegebenenfalls denBetreiber auffordern, die (Werbe-)Anlage ent-sprechend zu ändern, zu versetzen oder zuentfernen, um die Beeinträchtigung der Ver-kehrssicherheit abzustellen.

Abb. 7: Lichtwerbung am Times Square in New York

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Ob mehr bzw. hellere Straßenbeleuchtung zueiner Abnahme von Verkehrsunfällen führt, wirdkontrovers diskutiert, kann aber nicht durch wissen-schaftliche Ergebnisse gestützt werden[6, 7, 8, 9].Dies trifft auch auf das Tagfahrlicht zu. DerartigeStimuli können im Straßenverkehr ablenken,

irritieren und blenden. Jedes „verkehrsrelevante“Objekt verdient exakt gleich viel Aufmerksam-keit; durch die Über-Akzentuierung einer ausge-wählten Gruppe wird deren Auffälligkeit erhöhtund zwangsläufig die aller anderen verringert.

1 AUSWIRKUNGEN KÜNSTLICHER AUSSENBELEUCHTUNG

Als Argument für die Notwendigkeit künstlicherBeleuchtung im Außenraum wird oft angeführt,dass mehr Licht mehr Sicherheit bringe. Es gibtaber kaum konfliktfreie Studien, die einen sosimplen Zusammenhang wie „mehr Licht – mehrSicherheit“ belegen würden. In vielen erhelltenUmgebungen mag das subjektive Sicherheits-empfinden höher sein, aber das bedeutet nochlange keine geringere Kriminalitätsrate an hellenPlätzen (manche Fallstudien belegen sogar eherdas Gegenteil: mehr Licht führt zu mehr Vanda-lismus). Zumeist kommt es lediglich zu lokalen

1.1.5 KriminalitätVerdrängungen krimineller Handlungen, jedochzu keiner generellen Veränderung aufgrundgeänderter Beleuchtungen. Dazu kommt, dasszweifelsohne nicht jede Art von Beleuchtungunser subjektives Sicherheitsgefühl erhöht. Nurblendfreie Beleuchtung und dem Beleuchtungs-zweck angepasste Beleuchtungsstärken unter-stützen unser Sehvermögen, während blendendesLicht desorientierend wirkt.

Beleuchtung privater Objekte

Eine Statistik aus Großbritannien zeigt, dass in48 Prozent von mehr als 284.000 Anwesen, indie eingebrochen wurde, außen angebrachteBeleuchtung vorhanden war[10].

Eine weitere Studie[11] zeigt, welche FaktorenEinbrüche effizient verhindern:

der Anschein, dass jemand im Einbruchsobjektzu Hause sei: 84 Prozent

Alarmanlagen: 84 Prozent

sichtbare Überwachungskameras: 82 Prozent

Anschein stabiler Fenster und Türen:55 Prozent[10]

Außenbeleuchtung wurde hingegen von denBefragten nicht als einbruchshemmender Faktorgenannt. Vernünftiger ist es also, wenn schon,dann sparsames Licht im Inneren eines Hauseseingeschaltet zu lassen, als eine starke, außenangebrachte „Sicherheitsbeleuchtung“ zu ver-wenden oder gar auf eine einbruchshemmendeWirkung naher Straßenlaternen zu hoffen.

Mehr Licht im Außenraum bedeutet nicht zwingend mehr Sicherheitvor Einbruch oder Vandalismus.

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1 AUSWIRKUNGEN KÜNSTLICHER AUSSENBELEUCHTUNG

Für Insekten, Vögel, Amphibien, Reptilien, Fische,Krebse, Säugetiere, Pflanzen und Ökosystemegibt es bereits wissenschaftliche Nachweise überdie Beeinflussung durch künstliches Licht. DieAuswirkung auf Organismen hängt vor allem vonder spektralen Zusammensetzung des Lichtsund der Beleuchtungsintensität ab.

Ein Problem mit nächtlicher Illumination habentagaktive Tiere, die in ihrer Ruhephase gestörtwerden, aber auch nachtaktive Tiere, welche auf-grund ihrer spezifischen Anpassung von derDunkelheit abhängig sind. Die artspezifischeAktivitätsphase erleichtert den Tieren das Auffin-den von Paarungspartnern oder Beutetieren unddas Vermeiden von Nahrungskonkurrenten oderFressfeinden. Rund 30 Prozent der Wirbeltiere(Säugetiere, Vögel, Amphibien, Fische etc.) undmehr als 60 Prozent der Wirbellosen (Insekten,Spinnen, Krebse etc.) sind nachtaktiv[12].

Beeinträchtigt werden:

Orientierung

Räuber-Beute-Beziehung

Futtersuche

Aktionsradius (Lebensraumzerschneidung,Barrierewirkung und Vertreibung)

Ruhephasen

soziale Interaktion (Entwicklung und Fort-pflanzung).

1.2 Fauna, Flora & Ökosysteme

1.2.1 Insekten

Nicht nur der Mensch, sondern auch Vögel, Fische und Säuger produzieren in den dunklenAbendstunden das Hormon Melatonin, welchesfür eine Reihe von Lebensfunktionen eine Rollespielt. Durch Kunstlicht kann auch bei Tieren dieMelatoninsynthese gehemmt werden. Generellist die Tag- und Nachtabfolge sowie die jahres-zeitliche Veränderung der Tageslänge ein wich-tiger Zeitgeber für die Synchronisation dertageszeitlichen und saisonalen Rhythmen imKörper vieler Lebewesen. Verkürzt sich die Tages-länge, wird der Winter angekündigt und Insektentreten in die Diapause – beispielsweise verpup-pen sich Raupen. Wird die Tageslänge durchKunstlicht verlängert, werden sie daran gehindert,in das „Winterschlafstadium“ zu wechseln[13, 14].Möglicherweise können dadurch lokale Insekten-Populationen den Winter nicht überleben.

Zusammenfassend sind sowohl Naheffekte(z. B. direkte Anziehung von Nachtfaltern durcheine Lichtquelle) als auch Ferneffekte (z. B. Aus-wirkungen auf den Tag-Nacht-Rhythmus vonSingvögeln) wesentlich bei der Beurteilung derAuswirkungen nächtlicher Beleuchtung auf natür-liche Lebensräume und einzelne Arten. Alsbesonders gefährdet gelten standorttreue undspezialisierte Arten, die auf isolierte Lebens-räume beschränkt sind und in kleinen Popu-lationen vorkommen.

Mit rund 75 Prozent aller Tierarten sind Insektendie arten- und zahlreichste Tiergruppe auf unse-rem Planeten. Circa 85 Prozent aller Schmetter-linge in Österreich sind in der Nacht aktiv. VieleVertreter der Insekten üben Schlüsselfunktionenim jeweiligen Ökosystem aus. Sie sind für Öko-systemdienstleistungen wie die Pflanzenbestäu-bung und als Nahrungsgrundlage für andereTiere unersetzlich. Sinkende Populationszahlen,

der Rückgang des Artenreichtums sowie derVerbreitung von Nachtfaltern wurden schon ineinigen Ländern Europas beobachtet[15, 16, 17].Auf Ökosystemebene kann es durch Beleuch-tungsanlagen zu einer dauerhaften Veränderungvon Insekten-Gesellschaften kommen[18]. Einetreibende Kraft dieses Rückgangs ist somit diezunehmende Lichtverschmutzung.

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1 AUSWIRKUNGEN KÜNSTLICHER AUSSENBELEUCHTUNG

Auswirkungen der Anlockwirkung

Leerfangeffekt: Kunstlicht kann dazu führen, dass die gesamte Insektenpopulation aus einem Lebensraum abgezogen wird. Das Aus-sterben einzelner isolierter Populationen kann die Folge sein.

Fehlen der Insekten als Nahrungsgrundlage: Nachtaktive Insekten sind eine Nahrungsquelle für Fledermäuse, Amphibien und nachtaktive Säuger. Auch ein beachtlicher Teil der Vogel-nahrung besteht aus größeren Faltern und Raupen[19, 20]. Die vom künstlichen Licht ange-lockten Insekten fehlen in ihrem angestamm-ten Lebensraum als Nahrungsgrundlage, was wiederum Auswirkungen auf die Populations-stärke ihrer Fressfeinde hat.

Fehlen von nachtaktiven Insekten als Bestäu-ber: Nachtfalter bestäuben während der dunk-len Tageshälfte eine Reihe von verschiedenen Pflanzenarten und spielen eine bedeutende Rolle für die Aufrechterhaltung der Biodiversi-tät. Die häufigsten untersuchten Falter-Blüten-Interaktionen sind den Familien der Eulenfalter und der Schwärmer zuzuordnen[21, 22]. Bleiben die Falter aus, so haben die Pflanzen keineBestäuber und werden ebenfalls dezimiert.

Die zahlreichen Insektenarten, die während derdunklen Tageshälfte unterwegs sind, nutzen dieSterne und den Mond als Orientierungshilfen.Künstliche Lichtquellen ziehen nachtaktiveInsekten an. Einzelne beleuchtete Werbeanlagenoder Gebäudeanstrahlungen können Hundert-tausende Insekten pro Nacht anlocken. Je nachInsektenart und Beleuchtungsanlage kann dieAnlockwirkung mehrere Hundert Meter weitreichen.

Gelangen diese zu nahe an die Beleuchtungs-körper, sind sie meist gezwungen, so lange umdie Lampe zu schwirren, bis sie vor Erschöpfungsterben. Es lässt sich beobachten, dass je nachspektraler Zusammensetzung der Lichtquelleunterschiedliche Insektenarten angezogen wer-den. Die Wahrnehmungsfähigkeit von Nacht-faltern beispielsweise reicht vom kurzwelligenUltraviolett- bis in den Infrarotbereich, diegrößte Anlockwirkung wird jedoch generell beiLeuchtmitteln festgestellt, welche ultravioletteund kurzwellige Strahlung emittieren[23-28].

Leuchtmittel mit UV- und hohem Blauanteil im Emissionsspektrumsind zu vermeiden, da Nachtfalter besonders empfindlich daraufreagieren.

Abb. 8: Nachtfalter schwirren um eine Lampe

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1 AUSWIRKUNGEN KÜNSTLICHER AUSSENBELEUCHTUNG

Wellenlänge [nm]

r

Abb. 9: Empfindlichkeiten (von links nach rechts): Nachtfalter, circadiane Rezeptoren des Menschen,Stäbchen und Zapfen der menschlichen Netzhaut

1.2.2 Vögel

Vogelzug

Nächtliches Kunstlicht ist in der Lage, das Ver-halten der Vögel zu ändern, so kann es aufmanche Arten abschreckend oder desorien-tierend wirken, andere Arten hingegen nutzenbeleuchtete Areale als Jagdgebiet oder fühlensich vom Licht angezogen.

Etwa zwei Drittel der Zugvögel wandern in derNacht, sie nutzen neben dem Erdmagnetfeldu. a. den Sternenhimmel als „Kompass“. Ins-besondere bei schlechten Wetterbedingungen

wie starkem Gegenwind, Nebel, Nieselregen,Schneefall oder tief hängenden Wolken könnenpunktuelle Lichtquellen oder große beleuchteteAreale zur Desorientierung der Vögel führen. DieAlpenquerung findet im sogenannten Breitfront-zug statt. Am Alpenrand, in manchen Tälern undan Gebirgsübergängen kann sich der Vogelzugkonzentrieren, weshalb beleuchtete Burgruinen,Schlösser, Berghütten, Gipfelkreuze, Skipistenund sonstige Lichtinstallationen an diesenStandorten kritisch sind.

Je höher die Struktur und je exponierter der Standort, desto wahr-scheinlicher ist das beleuchtete Objekt eine „Falle“ für Zugvögel.

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Die meisten Zugvögel zeigen bei künstlichemLicht folgende Verhaltensauffälligkeiten: Sie ver-ringern die Flughöhen, ändern die Flugrichtung,kehren um, reduzieren die Geschwindigkeit oderumkreisen die Lichtquellen und können dabeimit Strukturen kollidieren und sterben. Viele lan-den im Nahbereich erschöpft am Boden undwerden dort Opfer von Fressfeinden oder gehennach stundenlangen Irrflügen an Erschöpfungund Stress zugrunde. Eine einjährige Unter-suchung des 160 m hohen beleuchteten Post

Towers in Bonn belegte die Anlockung von übertausend Vögeln aus 29 Arten, ca. 200 davonwurden durch Kollision sofort getötet, weitereverletzt. Beispiele aus Deutschland, der Schweizund anderen Staaten belegen den Tod von Tau-senden Zugvögeln zur Hauptzugzeit August bisNovember und Februar bis Mai. Diese Ausfällekönnen relevante Auswirkungen auf die Popu-lationen der Vogelarten haben. Zumindest aberkommt es zu erheblichen Energieverlusten, diesich auf den weiteren Zug negativ auswirken[29-42].

1 AUSWIRKUNGEN KÜNSTLICHER AUSSENBELEUCHTUNG

Abb. 10: Viele Vogelarten werden durch künstliches Licht irregeleitet

Warnleuchten im Blitzlicht-Modus (mind. 3 Sekunden Unterbrechung)an hohen Bauwerken oder zur Flugsicherung wirken für Zugvögelweniger anziehend als Dauerbeleuchtung, rotierendes Licht undBlinklicht[32, 33, 43-45].

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1 AUSWIRKUNGEN KÜNSTLICHER AUSSENBELEUCHTUNG

Störung des tageszeitlichenund saisonalen Rhythmus

Wird der Tag-Nacht-Rhythmus durch Kunstlichtgestört, kann dies stressbedingte Auswirkungenauf die Tiere haben. Dazu reicht schon eine ge-ringe Beleuchtungsstärke von 0,3 Lux. So begin-nen viele Vogelarten wie Rotkehlchen, Amseln,Kohl- und Blaumeisen jahres- und tageszeitlich

früher mit dem Reviergesang. Die Folge ist einefrühere Brut, Nahrungssuche und Entwicklung.Dieses veränderte Verhalten wird auf die Ände-rung des Hormonhaushalts zurückgeführt, mitBeeinträchtigungen hinsichtlich Fitness und Le-benserwartung muss gerechnet werden[33, 46-52].

1.2.3 Säugetiere

Fledermäuse

Ungefähr 69 Prozent der Säugetiere sind nacht-aktiv und ein Drittel davon sind Fledermäuse[53].Fledermäuse gehören zu den am meistengefährdeten Tierarten und sind gemäß euro-päischer FFH-Richtlinie und den Landesnatur-schutzgesetzen geschützt. Fledermäuse orientie-ren sich zwar mit Echo-Ortung, haben jedochauch lichtempfindliche Augen.

Durch beleuchtete Ausflugsöffnungen, beispiels-weise von Kirchendachstühlen, fliegen die weib-lichen Fledermäuse später aus den Quartieren

aus. Dadurch verringert sich die aktive Zeit derNahrungssuche – mit möglichen Folgen für denFortpflanzungserfolg, denn die Jungtiere bleibenzurück und warten auf ihre säugende Mutter.Auch sind Fälle bekannt, in welchen Fledermaus-Quartiere nach der Beleuchtungsinstallation ver-lassen wurden. Die Auswirkungen sind über-wiegend in den Sommermonaten zu erwarten,da im Winter andere Quartiere genutzt werden.

Ausflugsöffnungen von Dachstühlen, die von Fledermäusen alsSommerquartier genutzt werden, dürfen nicht beleuchtet werden.

Einige Fledermausarten wie die Zwergfledermausoder der Große Abendsegler können beim Jagenvon nachtaktiven Insekten im Schein von Stra-ßenlaternen beobachtet werden. Viele Fleder-mausarten meiden jedoch Licht. Beispielsweise

werden Hufeisennasen- und Mausohrfleder-mäuse durch Kunstlicht vertrieben, für dieseArten ergibt sich dadurch eine Lebensraumein-schränkung und Nahrungsreduktion[53-59].

Abb. 11: Viele Fledermausarten werden von Kunstlicht gestört

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1 AUSWIRKUNGEN KÜNSTLICHER AUSSENBELEUCHTUNG

Kleinsäuger und Wild

Studien zeigen, dass kleine Nagetiere wie Mäuseund auch Hasen die Aktivität und Futtersuchebei hohen Beleuchtungsstärken einschränken,ihre Lebensräume werden verkleinert[60-62].

Auch eine negative Auswirkung auf die Ruhe-und Erholungsphase von Wild kann die Folgevon Lichteinsatz sein. Dies ist besonders imWinter relevant: Um Energie zu sparen, geht Rot-wild in die „tägliche Starre“, wird es gestört;

kommt es zu erhöhtem Energiebedarf. Die Fol-gen sind unerwünschter Verbiss, Schwächungund sogar Tod der Tiere. Auch wenn Kunstlichtdas Wild nicht direkt stören sollte, so kann z. B.im Fall von Skipistenbeleuchtung die mit demBetrieb einhergehende Lärmemission (Ski-betrieb, Pistenpräparierung etc.) beeinträchti-gend wirken.

Abb. 12: Durch Kunstlicht beeinträchtigte Wildtiere

1.2.4 Arten von Feuchtlebensräumen und Gewässern

Amphibien

Amphibien zählen aufgrund der zunehmendenZerschneidung und Zerstörung ihrer Lebens-räume zu den stark gefährdeten Tiergruppen.Durch das allabendliche „Froschkonzert“ wäh-rend der Fortpflanzungszeit kann ihre überwie-gend nächtliche Aktivitätsphase wahrgenommenwerden. Amphibien meiden vielfach das Tages-licht, um sich vor Fressfeinden und vor Austrock-nung zu schützen.

Dabei kann ihnen Kunstlicht zum Verhängniswerden, denn Frösche und Kröten profitierenvon den vom Kunstlicht angelockten Insekten.Durch den Aufenthalt unter Beleuchtungsan-lagen werden sie jedoch selbst leicht zu Opferndes Straßenverkehrs oder von Fressfeinden.Zudem wird ihr Sehsystem überfordert, Fröschebenötigen zum Teil Stunden, um sich wieder andie Dunkelheit zu gewöhnen[63].

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1 AUSWIRKUNGEN KÜNSTLICHER AUSSENBELEUCHTUNG

Es gibt Hinweise, dass nächtliches Kunstlichtauch die Wanderung zu Laichgebieten unddamit die Fortpflanzung erschwert oder ver-hindert.

Abb. 13: Fröschen wird Kunstlicht oft zum Verhängnis

Fische

Künstliches Licht in der Nacht beeinflusst denHormonhaushalt der Fische, was wiederum Aus-wirkungen auf das Wachstum und die Fortpflan-zung hat. Auch das Wanderverhalten kann durchkünstliches Licht beeinträchtigt werden, be-leuchtete Brücken können wie Barrieren wirken.Viele Fischarten werden von Kunstlicht an-gelockt, was beim kommerziellen Fischfanggenutzt wird. Die meisten Fischlarven und Jung-fische meiden jedoch Licht[64].Abb. 14: Fische reagieren sensibel auf Kunstlicht

Zooplankton-Phytoplankton-Gleichgewicht

Zooplankton ist eine vielfältige Gruppe von Kleinst-lebewesen in Gewässern. Unter natürlichen Ver-hältnissen steigen die Organismen im Schutz derNacht zur Wasseroberfläche auf und ernährensich dort von Algen. Tagsüber ist das Zooplank-ton, zu welchem beispielsweise auch Wasser-flöhe zählen, in tieferen Gewässerschichten zu

finden. Bleibt diese tagesperiodische vertikaleWanderung durch den Lichtsmog in der Stadtoder beleuchtete Uferpromenaden aus, so kanndies zu einer Algenblüte – vermehrtes Wachstumvon Phytoplankton – und damit zu einer Ver-schlechterung der Wasserqualität führen[64, 65].

Feuchtlebensräume und Gewässer sind sensibel und gefährdet, siebeherbergen eine Vielzahl seltener Tier- und Pflanzenarten. Daher istder Einsatz von Kunstlicht in der unmittelbaren Umgebung zu ver-meiden oder zumindest auf ein Minimum zu reduzieren.

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1 AUSWIRKUNGEN KÜNSTLICHER AUSSENBELEUCHTUNG

1.2.5 Pflanzen

Pflanzen reagieren auf die natürliche Tageslänge(Photoperiode), ihr Wachstum und ihre Entwick-lung sind daran gekoppelt. Kürzere Tage imHerbst stimulieren beispielsweise bei Gehölzendas Knospenwachstum für die nächste Saison.Längere Tage im Frühjahr und Sommer indu-zieren bei vielen Wildpflanzen unserer Breitendie Blüte.

Daher werden auch Pflanzen von den Beein-trächtigungen durch das erhöhte Kunstlicht-regime bei Nacht nicht verschont. Beispielsweise

ist bekannt, dass von Straßenleuchten ange-strahlte Bäume bzw. einzelne Zweige ihr Laubspäter abwerfen, Frostschäden und Schwächungkönnen die Folge sein[66]. Sind Pflanzen ständigdem Licht ausgesetzt, werden sie anfälliger fürKrankheiten. Künstliche Beleuchtung in derNacht führt beispielsweise zu erhöhter Empfind-lichkeit gegenüber bodennahem Ozon und inder Folge zu Blattschäden[67].

Abb. 15: Angestrahlte Bäume im Park

Auch Schädlinge, Nützlinge und Bestäuber derPflanzen können durch Kunstlicht beeinflusstwerden. Wie schon im Kapitel „Insekten“ er-wähnt, sind einige Pflanzen auf die Bestäubungihrer nachtaktiven Partner angewiesen. Bleibt dieBestäubung aus, so kann dies zu einer Verän-derung der Vegetationszusammensetzung bishin zum Artenschwund führen. Insbesonderesind jene Pflanzen betroffen, die sich auf die

Bestäubung durch einzelne Insektenartenspezialisiert haben. Die meisten untersuchtenPflanzenfamilien, die durch Nachtfalter bestäubtwerden, gehören der Familie der Orchideen undder Familie der Nelkengewächse an. So sind bei-spielsweise die Zweiblättrige Waldhyazinthe unddas Taubenkropf-Leimkraut ausgesprochene„Nachtfalterpflanzen“[21].

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1 AUSWIRKUNGEN KÜNSTLICHER AUSSENBELEUCHTUNG

Die Wirkung von Nachtlandschaften lebt von derAbwesenheit von künstlichem Licht sowie vonden Landschaftselementen und Strukturen inihren dunklen Schattierungen. Die visuelle Wahr-nehmung lässt nach, und andere Sinne wie derHör- und Geruchssinn werden geschärft – dieseDimension ist ebenfalls eine Komponente derNachtlandschaft. Schließlich sind natürlich auchdie Sichtbarkeit des Firmaments und Phäno-mene wie Mond, Sternschnuppen, Kometenoder die Milchstraße faszinierende und wesent-liche Teile der nächtlichen Landschaft. Die Nacht-landschaft war und bleibt für uns Menschengeheimnisvoll, auch ihr Charakter und ihre Eigen-art sind einzigartig und identitätsstiftend.

Künstliches Licht kann bei exzessivem Einsatz dienächtliche Landschaft verunstalten. Die Auf-merksamkeit auf sich ziehende einzelne Lichter

1.3 Nachtlandschaftwie Skybeamer oder beleuchtete Gebäude undStrukturen wie z. B. Festungen, Kapellen oder Ski-pisten mindern das Erleben der Nachtlandschaftdeutlich. Lichtglocken, die nachts Städte undRegionen einhüllen, lassen im Durchschnitt90 Prozent der mit freiem Auge sichtbarenSterne verschwinden. Bei Bewölkung kann dieHimmelshelligkeit im städtischen Bereich über-dies um das Zehnfache steigen. Messungenzeigen einen rapiden und exponentiellen Anstiegder Aufhellung des Nachthimmels – abhängigvom Ort – von zwei bis acht Prozent jährlich.Schon 83 Prozent der Weltbevölkerung und99 Prozent der Europäer leben unter einem licht-verschmutzten Himmel. Für 60 Prozent derEuropäer bleibt die Milchstraße im Verborgenen[68-70].

Die Atmosphäre streut blaues Licht deutlich stärker als rotes, weshalbauch der wolkenlose Taghimmel blau ist (Rayleigh-Streuung). Blauebzw. kaltweiße Lichtquellen sind daher hochwirksame Lichtver-schmutzer und möglichst zu vermeiden.

Abb. 16: Lichtverschmutzte Nachtlandschaft

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1 AUSWIRKUNGEN KÜNSTLICHER AUSSENBELEUCHTUNG

Unter dem Natur-Defizit-Syndrom werdenStörungen verstanden, die durch eine Ent-wöhnung des Menschen von der Natur ent-stehen (auch körperliche Beeinträchtigungenwie z. B. Vitamin-D-Mangel durch zu wenig Son-nenexposition). Unter anderem ist unter Naturneben der natürlichen Nachtlandschaft auch dernächtliche Sternenhimmel zu verstehen, der unsdie Begrenztheit der natürlichen Ressourcenunseres Planeten bewusst macht. Das Fehlen desNaturerlebnisses führt zu mangelnder Empathiefür die Notwendigkeit des Erhalts von Lebens-räumen und in weiterer Folge zur Zerstörung dereigenen Lebensgrundlage[71].

Organisationen wie die Royal AstronomicalSociety of Canada (RASC), die International Dark-Sky Association (IDA) aus den USA sowie dieUNESCO Starlight Initiative mit Sitz auf denKanarischen Inseln haben Programme und Aus-zeichnungen zum gezielten Schutz des Nacht-himmels und der natürlichen Nachtlandschaftins Leben gerufen. Ziele sind der Schutz desnächtlichen Lebensraums, Energieeinsparung

durch intelligente Beleuchtung, die Sensibili-sierung im Umgang mit Kunstlicht und dieöffentliche Teilhabe am Sternenhimmel und derNachtlandschaft durch Begleitprogramme. Licht-schutzgebiete oder Sternenparks sind vor allemauch aus touristischer Sicht interessant, dersanfte Tourismus kann zukünftig verstärkt davonprofitieren. Insbesondere in den Alpen gibt esBereiche, in welchen der Anblick des Sternen-himmels in klaren Nächten atemberaubend ist.In vielen Ländern (u. a. Deutschland, Großbritan-nien, Ungarn) gibt es bereits seit einigen JahrenGebiete, in denen der Nachthimmel eigensgeschützt wird. Im Weinviertel, nicht weit vonWien entfernt, gibt es mit dem Sternenweg„Großmugl an der Milchstraße“ eine innovativetouristische Attraktion, die in Fachkreisen welt-weit Aufmerksamkeit erregte. Gestaltet wurdeder Themenweg im Jahr 2014 von project night-flight in enger Zusammenarbeit mit der Marktge-meinde Großmugl (www.sternenweg-grossmugl.at).Derzeit läuft ein Bewerbungsverfahren für dieAuszeichnung als UNESCO „Sternenlicht-Oase“.

Seit dem Aufkommen künstlicher Beleuchtungvor über 120 Jahren haben Astronomen das Pro-blem der Lichtverschmutzung erkannt. Vor allemin städtischen Observatorien wurde die Be-obachtung des Nachthimmels massiv erschwert,immer mehr Sternwarten flüchteten in ländlicheGebiete. Mittlerweile sind Berufsastronomengezwungen, ihre Observatorien auf entlegenen

1.4 AstronomieBerggipfeln zu errichten. Das derzeit größteTeleskop der Welt befindet sich auf einer etwa2600 m hohen Erhebung in der chilenischenAtacama-Wüste. Gesetzliche Regelungen sorgenin Chile und in weiteren Ländern mit astrono-mischen Observatorien dafür, dass in der Umge-bung dieser Einrichtungen nicht mehr künstli-ches Licht abgestrahlt wird, als unbedingt nötig.

Abb. 17: Sternwarte im ländlichen Raum

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1 AUSWIRKUNGEN KÜNSTLICHER AUSSENBELEUCHTUNG

Der Nachthimmel ist das „Fenster ins Universum“,wir blicken in unsere Galaxie. Bereits unsere Vor-fahren vor Tausenden von Jahren haben den-selben Nachthimmel gesehen. In vielen Kulturen

diente er der Navigation, Künstler wurden in-spiriert und zahlreiche Mythen als Sternbilder aufdas Firmament gezaubert.

Abb. 18: Sommer-Milchstraße über dem Tauernwindpark (Steiermark)

Heute kann sehr effizient elektrische Energie in Licht umgewandelt werden. Mit relativ wenig Strom,der noch dazu vergleichsweise kostengünstig ist, kann viel Kunstlicht freigesetzt werden – was geradezu dem verschwenderischen Umgang mit künstlichem Licht führt.

1.5 Energieverbrauch

Statt mit weniger Energie die gleiche Lichtmenge zu erzeugen,wird mit gleichbleibendem Energieaufwand mehr Licht erzeugt(Rebound-Effekt).

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1 AUSWIRKUNGEN KÜNSTLICHER AUSSENBELEUCHTUNG

Die Beleuchtung benötigt weltweit 19 Prozentdes Elektrizitätsverbrauchs, in der EU sind es16 Prozent. Davon entfallen 80 Prozent auf Indus-trie- und Bürobeleuchtung, Verkaufsbeleuch-tung und Straßenbeleuchtung etc., 20 Prozentauf die Beleuchtungen privater Haushalte. DieStraßenbeleuchtung alleine benötigt ein bis zweiProzent des Strombedarfs in der EU (wobei diegenauen Prozentsätze von Land zu Land variie-ren). Auf kommunaler Ebene macht aber dieStraßenbeleuchtung bis zu 45 Prozent desöffentlichen Stromverbrauchs aus[72]. Und etwaein Drittel der Energie wird bei herkömmlicherStraßenbeleuchtung und alter Technik ver-schwendet, weil dieser Anteil des Lichts nichtdort ankommt, wo er gebraucht wird. Manschätzt, dass auf diese Weise EU-weit etwa fünfMilliarden kWh pro Jahr bei der Straßenbeleuch-tung verschwendet werden (allein in Großbritan-nien sind es z. B. 843 Millionen kWh[10]). InÖsterreich muss von einer verlorenen Energiein der Größenordnung von 100 Millionen kWhjährlich ausgegangen werden, in anderen Wor-ten 15 Millionen Euro (bei angenommenen

0,15 Euro/kWh) oder 19.500 Tonnen CO2. DerWert liegt um ein Vielfaches höher, wenn manprivate und Werbebeleuchtung hinzunimmt.

Optimierte Beleuchtung garantiert vielerortsnicht nur einen geringeren Stromverbrauch undweniger Kosten, sondern auch einen niedrigerenAusstoß an CO2. Übermäßiges CO2 in der Atmo-sphäre fördert den Treibhauseffekt, welcher dieKlimaerwärmung beschleunigt. Bei der Produk-tion, im Betrieb und bei der Entsorgung allerProdukte, die für die Erzeugung von Licht not-wendig sind, fällt CO2 an. Durch Beleuchtungwerden so indirekt jährlich Tausende Tonnendieses klimarelevanten Gases produziert. Mess-bar und vergleichbar ist dies vor allem durch denStromverbrauch im Betrieb. Bei der Strom-erzeugung, insbesondere bei der Verbrennungvon nicht erneuerbaren Energieträgern, wirdCO2 emittiert. Durchschnittlich fallen beim öster-reichischen Stromverbrauch ca. 195 g/kWh CO2

an. Laut UCTE-Mix sind es europaweit ca.432 g/kWh CO2.

Sinnvoller und effizienter Einsatz von Beleuchtung ist ein wertvollerBeitrag zum Klimaschutz.

Abb. 19: Nach oben abgestrahltes Licht verschwendet Energie

RECHTLICHTEUND NORMATIVEGRUNDLAGEN

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Die meisten beleuchtungstechnischen Fragensind in Österreich derzeit nicht gesetzlich gere-gelt. Es gibt jedoch Normen, die bestimmte Min-deststandards für die Beleuchtung wie auch zurVermeidung unerwünschter Störwirkungen vonkünstlichem Licht setzen. Normen sind aner-kannte „Regeln der Technik“, die besonders inBereichen, wo Gesetze nur grobe Rahmen-bedingungen setzen, von Bedeutung sind.

Für die Planung der öffentlichen Beleuchtung –v. a. der Straßenbeleuchtung – wird derzeit ininsgesamt 28 europäischen Staaten die europäi-sche Normenreihe EN 13201 herangezogen. DieTeile 2 bis 5 wurden 2016 neu herausgegeben,der Teil 1 „Auswahl der Beleuchtungsklassen“ giltnicht EU-weit, weil sich die Mitgliedsländer nichtabschließend auf einen gemeinsamen Teil 1 ver-ständigen konnten. In Österreich ersetzt diesenTeil 1 die ÖNORM O 1055 „Straßenbeleuchtung –Auswahl der Beleuchtungsklassen – Regeln zurUmsetzung des CEN/TR 13201-1“.

Als ergänzender nationaler Teil zur EN 13201 istdie ÖNORM O 1051 zu nennen. Die ÖNORMO 1051 enthält Vorgaben zur Beleuchtung soge-nannter Konfliktzonen (Schutzwege, Radfahrer-überfahrten, Kreisverkehre, Parkplätze usw.).

Eine wichtige normative Grundlage ist dieÖNORM O 1052, „Lichtimmissionen – Messung

und Beurteilung“, die im Herbst 2012 in Kraft trat.In dieser Norm geht es nicht um einen speziellenTyp von Beleuchtung, sondern ganz allgemeindarum, wie man künstliche Beleuchtung so ge-stalten kann, dass Blendung, Raumaufhellung,Aufhellung der Umwelt, Himmelsaufhellungusw. möglichst vermieden werden können.Kurzum: Ein wichtiges Thema der ÖNORMO 1052 ist die Vermeidung von Lichtverschmut-zung.

Wichtige Grundbestimmungen der ÖNORMO 1052 und der übrigen oben genannten Normensind in den vorliegenden Leitfaden eingeflossen.

Weiters sind folgende Normen und Richtlinienanzuführen:

ÖNORM EN 12193 „Licht und Beleuchtung – Sportstättenbeleuchtung“

ÖNORM EN 12464 „Licht und Beleuchtung – Beleuchtung von Arbeitsstätten“ – Teil 1Arbeitsstätten in Innenräumen, und Teil 2Arbeitsplätze im Freien

RVS 05.06.11 und RVS 05.06.12: Diese Richt-linien und Vorschriften für das Straßenwesenbeschreiben u. a. Grenzwerte und Kriterien, um die Beeinträchtigung von Verkehrsteilnehmern durch Licht (z. B. Blendung durch Lichtwerbe-tafeln) zu minimieren.

2 RECHTLICHE UND NORMATIVE GRUNDLAGEN

Der vorliegende Leitfaden soll und kann keine der oben genanntenNormen ersetzen.Die Aufgabe dieses Leitfadens ist es vor allem, über umwelt- undgesundheitsverträgliche Beleuchtung zu informieren sowieHandlungs-empfehlungen zu geben.

LEUCHTMITTEL

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3 LEUCHTMITTEL

In der Außenbeleuchtung werden seit den 30er-Jahren des letzten Jahrhunderts vorwiegendGasentladungslampen verwendet. Die Lichter-zeugung erfolgt dabei durch ein Gasplasma, fürden Betrieb der Lampe ist ein Vorschaltgerät er-forderlich. Technisch gesehen unterscheidet manNiederdruck- und Hochdruckentladungslampen.

Mit Beginn des 21. Jahrhunderts wurde einegänzlich neue, aus Halbleitermaterial beste-hende Lichtquelle kommerziell erhältlich: dieLED oder Licht Emittierende Diode.

3.1 Leuchtmittel in der AußenbeleuchtungHeute hat die LED in weiten Bereichen der Stra-ßen- und Außenbeleuchtung die Gasent-ladungslampen abgelöst. Die im Wohnbereichnoch verbreiteten Glüh- und Halogenglüh-lampen haben in der Außenbeleuchtung immereine untergeordnete Rolle gespielt.

In diesem Kapitel werden Lichtspektren, Effizienzund Schadstoffinhalt der unterschiedlichenLeuchtmittel kurz vorgestellt.

Leuchtstoff- und Kompaktleuchtstofflampengehören technisch gesehen zu den Quecksilber-Niederdruck-Entladungslampen. Nach der Zün-dung der Lampe emittiert das Quecksilber-Gasgemisch der Leuchtstofflampe hauptsächlichultraviolette und ein klein wenig blaue Strah-lung. Um weißes Licht zu erzeugen, wird daherder Glaskolben der Lampe mit einer Mischungaus unterschiedlichen fluoreszierenden Pulvernbeschichtet, welche die ultraviolette Strahlungin sichtbares Licht umwandeln. Das Resultat istein Spektrum mit ausgeprägten Emissionslinien,das vom menschlichen Auge als weißes Lichtwahrgenommen wird. Wellenlänge und Höheder Emissionslinien hängen von den verwen-deten fluoreszierenden Pulvern ab, doch habenalle Quecksilber-Niederdruck-Entladungslampen

3.2 Spektren moderner Leuchtmittel3.2.1 Leuchtstofflampen und Kompaktleuchtstofflampen

auch mehr oder weniger stark ausgeprägteLinien im blauen Spektralbereich. Hinsichtlichihrer Umweltverträglichkeit sollten diese Leucht-mittel daher individuell nach ihren Spektren be-urteilt werden. Dabei ist darauf zu achten, dieStrahlungsemission im Wellenlängenbereichkleiner als 500 nm möglichst gering zu halten.Abbildung 20 und Abbildung 21 zeigen typischeSpektren unterschiedlicher Quecksilber-Nieder-druck-Entladungslampen. Aufgrund der starkenEmission im Wellenlängenbereich kleiner als500 nm sollte z. B. die Lampe aus Abbildung 20nicht für Beleuchtung im Außenbereich verwen-det werden. Ebenso sollten Emissionen imWellenlängenbereich größer als 680 nm bzw.Infrarotbereich vermieden werden.

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Wellenlänge [nm]

r

3 LEUCHTMITTEL

Abb. 20: Typisches Spektrum einer Leuchtstofflampe mit einer Farbtemperatur von 5000 K

Wellenlänge [nm]

r

Abb. 21: Spektrum einer Leuchtstofflampe bzw. Energiesparlampemit einer Farbtemperatur von 3000 K und geringem Blauanteil

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3 LEUCHTMITTEL

Metallhalogendampflampen gehören technischzu den Quecksilber-Hochdruck-Entladungslampen.In der heißen Brennerkammer sind neben Queck-silber auch Halogenidverbindungen und selteneErden in den Entladungsprozess mit eingebun-den und emittieren ihr eigenes Spektrum. Da-durch entsteht letztendlich ein Spektrum, dasvom menschlichen Auge als weißes Licht wahr-genommen wird. Durch den Wegfall der fluores-zierenden Beschichtung ist die Entladungs-kammer selbst die emittierende Oberfläche, wo-durch diese Lampen kompakt gebaut werden

3.2.2 Metallhalogendampflampenkönnen und für den Einsatz in Reflektor- undFlutlichtleuchten gut geeignet sind. Ähnlich wiebei Leuchtstofflampen zeigen auch die Spektrendieser Leuchtmittel ausgeprägte Emissionslinien,sowohl im ultravioletten wie auch im blauenSpektralbereich. Hinsichtlich ihrer Umweltver-träglichkeit sollten daher auch diese Lampenindividuell nach ihrem Spektrum beurteilt bzw.sollten Lampen mit UV-Block verwendet werden.Als UV-Blocker eignen sich beispielsweise Farb-glasfilter (Langpassfilter ab 440 nm oder ab 400 nm).

Wellenlänge [nm]

r

Abb. 22: Spektrum einer Metallhalogendampflampe

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3 LEUCHTMITTEL

Weißes Licht aus der LED

Bedingt durch das physikalische Wirkprinzip der„Lichterzeugung im Kristall“ emittiert eine Leucht-diode zunächst immer sehr schmalbandige, bei-nahe monochromatische Strahlung und damitfarbiges Licht. Ein Spektrum, das vom menschli-chen Auge als weißes Licht wahrgenommen wird,kann entweder durch Kombination unterschied-licher farbiger LEDs oder durch Kombinationeiner blauen LED mit fluoreszierendem Materialerzielt werden. In der Straßenbeleuchtungkommt praktisch nur letztere Technologie zurAnwendung. Dabei wird ein Teil der energie-reichen blauen Strahlung der LED durch eineKonversionsschicht in Licht mit zahlreichenanderen Wellenlängen umgewandelt. Das soerzeugte Spektrum ist im Gegensatz zu jenemder Gasentladungslampen kontinuierlich, weistaber einen, abhängig von der ähnlichsten Farb-temperatur, mehr oder weniger starken Blau-anteil auf.

LEDs mit einer nominellen ähnlichsten Farbtem-peratur über 3000 K sollten mit Bedacht ausgewählt

3.2.3 Leuchtdiode (LED)

und in ökologisch empfindlichen Bereichen nichtverwendet werden.

Warmweiße LEDs mit einer nominellen ähnlichs-ten Farbtemperatur von 3000 K oder geringerweisen meist einen sehr geringen Blauanteil inder Strahlung auf und können vom gesundheit-lichen und ökologischen Standpunkt empfohlenwerden.

Hinsichtlich Anlockwirkung auf nachtaktiveInsekten wurden die Hochdruck-Natriumdampf-lampe, warmweiße LEDs (2700 Kelvin) sowieneutralweiße LEDs (4000 Kelvin) getestet. Dabeiwerden die meisten nachtaktiven Insekten vonder Hochdruck-Natriumdampflampe und diegeringste Anzahl von den warmweißen LEDs an-gelockt. Signifikante Ergebnisse liegen auf Ord-nungsebene insbesondere für Nachtfalter undZweiflügler vor[73].

Aktuell gehören weiße LEDs zu den effizientes-ten kommerziell erhältlichen Leuchtmitteln.

33

3 LEUCHTMITTEL

Wellenlänge [nm]

r

Abb. 23: Spektrum einer neutralweißen LED

Wellenlänge [nm]

r

Abb. 24: Spektrum einer warmweißen LED (2700 Kelvin)

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Wellenlänge [nm]

r

Abb. 25: Spektrum einer gelben LED

3 LEUCHTMITTEL

Gelbe LED

Gelbe LEDs, die für den Einsatz in der Allgemein-beleuchtung geeignet sind, generieren ihr Spek-trum wie auch die weiße LED durch Kombinationeiner blauen LED mit fluoreszierendem Material.Im Gegensatz zur weißen LED ist bei der gelbenLED die Fluoreszenzschicht so ausgelegt, dassnur Licht im gelben Spektralbereich emittiertund die kurzwellige blaue Strahlung der Treiber-LED praktisch vollständig umgewandelt wird.

Bedingt durch die eingeschränkte Spektralver-teilung (siehe Abbildung 25) kommt es zwar zudeutlichen Einbußen in der Farbwiedergabe, istdiese jedoch von untergeordneter Bedeutung,kann der Einsatz von gelben LEDs zur Beleuch-tung, z. B. in ökologisch sensiblen Bereichenempfohlen werden.

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3 LEUCHTMITTEL

Niederdruck-Natriumdampflampen sind die aktuelleffizientesten kommerziell erhältlichen Leucht-mittel. Sie emittieren praktisch monochromati-sches Licht mit einer Wellenlänge von 589 nmund damit nahe der Wellenlänge der maximalenAugenempfindlichkeit von 555 nm, wodurchsich auch der hohe Wirkungsgrad erklärt. Durch

3.2.4 Niederdruck-Natriumdampflampendie physikalisch bedingte lange Bauform ist esnicht möglich, das Licht durch Reflektoren exaktzu lenken, sodass ein hoher Streulichtanteilentsteht. Durch das monochromatische Lichtist keine Farberkennung möglich. Niederdruck-Natriumdampflampen benötigen kein Quecksilber.

Hochdruck-Natriumdampflampen weisen wie alleHochdruck-Gasentladungslampen eine relativ kom-pakte Bauform auf, ihr Licht kann mit Reflektorenbesser gelenkt werden als jenes der Niederdruck-lampe. Bedingt durch den hohen Druck in der Bren-nerkammer kommt es zu einer Aufweitung derNatrium-Spektrallinien, sodass mit diesen Lampen

3.2.5 Hochdruck-Natriumdampflampenzumindest eingeschränkte Farbwahrnehmungmöglich ist. Die Effizienz von Hochdruck-Natrium-dampflampen ist aktuell mit jener von LEDs ver-gleichbar. Je nach Ausführung kann auch beiHochdruck-Natriumdampflampen auf Quecksilberverzichtet werden.

Wellenlänge [nm]

r

Abb. 26: Spektrum einer Hochdruck-Natriumdampflampe

36

Das Spektrum von Glühlampen und Halogenglüh-lampen zeigt zwar kaum Emissionen im blauenBereich, allerdings liegt das Maximum der Aus-strahlung zu weit im Roten, genauer im Infraroten(siehe Abbildung 16), was dazu führt, dass die Effi-zienz dieser Leuchtmittel sehr gering ist. Ein Großteil

3.2.6 Glüh- und Halogenglühlampender elektrischen Energie wird in Wärme und nicht inNutzlicht umgewandelt. Glüh- und Halogenglüh-lampen können daher für Außenbeleuchtung nichtempfohlen werden.

Abb. 27: Typisches Spektrum von Glüh- und Halogenlampen

3 LEUCHTMITTEL

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3 LEUCHTMITTEL

Aktuell sind Niederdruck-Natriumdampflampennach wie vor die effizientesten Leuchtmittel,allerdings ist mit ihnen, wie bereits vorabbeschrieben, keine Farbwahrnehmung möglich.Die Effizienz von LEDs hat in den letzten Jahrenstark zugenommen und liegt aktuell etwasüber jener der Hochdruck-Natriumdampflampe.

3.3 Leuchtmittel im Effizienz-VergleichDie Vorteile der LED sind eine gute bis sehr guteFarbwiedergabe und die, durch die geringe Bau-größe bedingte, sehr gute Möglichkeit zur Licht-lenkung durch Linsen oder Reflektoren, weitersdie Möglichkeit des Dimmens mit dem Vorteilder Verlängerung der Lebensdauer.

Abb. 28: Leuchtmittel-Effizienz-Vergleich (Effizienz = Lichtausbeute)

Warmweiße LEDs und Hochdruck-Natriumdampflampen können auf-grund ihrer hohen Effizienz und ihres Spektrums empfohlen werden.

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3 LEUCHTMITTEL

Hinsichtlich des Schadstoffgehaltes sind Leucht-stofflampen, Kompaktleuchtstofflampen, Metall-halogendampflampen und LEDs kritisch zu be-trachten. Leuchtstofflampen und Kompaktleucht-stofflampen benötigen für ihre Funktion Queck-silber und seltene Erden, Letztere sind auch fürLEDs unverzichtbar. Während die seltenen Erdenmeist unter ökologisch bedenklichen Bedingungen

3.4 Schadstoffinhalt moderner Leuchtmittel

gewonnen werden, ist Quecksilber ein giftigesSchwermetall und eines der schädlichsten Um-weltgifte. Defekte oder ausgediente LEDs müs-sen als Elektronikschrott fachgerecht entsorgtwerden. Zusammenfassend kann gesagt wer-den, dass bei modernen Leuchtmitteln jedenfallsauf ordnungsgemäßes Recycling zu achten ist.

Aus medizinischen Gründen sollten Leuchtmittelgemäß den umweltmedizinischen Empfehlun-gen des Robert Koch-Institutes[74] nicht im Wel-lenlängenbereich kleiner als 500 nm Licht abge-ben, da ansonsten u. a. der natürliche Tag-Nacht-Rhythmus gestört wird. Ebenso ist bei Vermei-dung dieser Wellenlängen eine geringereBeeinträchtigung der Natur (z. B. Insekten) zu er-warten. Derzeit liegen keine Leuchtmittel vor,welche diese Bedingung vollkommen erfüllen.Ein guter Kompromiss sind gängige LED-Leuch-ten mit einer angegebenen Farbtemperatur vonmaximal 3000 K. Konstruktionsbedingt verbleibteine Restemission im Blaubereich, welche im

3.5 Empfehlung für den Außenbereich

optimalen Fall durch einen Blaufilter eliminiertwird. Dieser Filter empfiehlt sich auch deshalb,da er der „Alterung“ des Leuchtmittels und damiteiner weiteren Verschiebung der emittiertenWellenlängen in den kurzwelligeren Bereich ent-gegengewirkt.

Bei gerichteten Lichtquellen mit einer hohenLichtemission/Leuchtdichte (z. B. Strahler) wirdaufgrund der phototoxischen Effekte sowie derhohen Blendwirkung empfohlen, auf Leuchtmit-tel, welche Licht im Wellenlängenbereich kleinerals 500 nm emittieren, zu verzichten.

Aus Sicht von Medizin, Natur- und Umweltschutz wird empfohlen,warmweiße Leuchtmittel bis 3000 K Farbtemperatur mit möglichstgeringem Blauanteil im Spektrum einzusetzen.

LEUCHTEN

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4 LEUCHTEN

In diesem Kapitel werden die Abstrahlrichtungen von Leuchten, die Anstrahlung von Objekten sowiedie erforderlichen Lichtintensitäten behandelt.

Bei moderner Beleuchtungstechnik ist es beson-ders wichtig, auf die richtige Abstrahlrichtungbzw. die richtige Strahlgeometrie zu achten.Bedingt durch die verwendeten Leuchtmittel mitkleiner leuchtender Fläche und hoher Licht-intensität kommt es zu sehr hohen Leuchtdichten.Bei direktem Blick in die Leuchtmittel besteht die

4.1 Das GrundprinzipGefahr der physiologischen Blendung (sieheKapitel 1.1.3).

Blendung und unerwünschte Lichtimmissionenkönnen durch Beachtung eines einfachen Grund-satzes leicht reduziert werden:

Die beleuchtete Fläche, nicht die Lichtquelle selbst,soll zu sehen sein!

Abb. 29: Abgeschirmte Leuchten beleuchten nur die Straße und blenden dabei nicht

Lichtemissionen geringer Intensität können durchaus zur optischen Führung beitragen. Dies hatjedoch nichts mit dem direkten Blick in die Lichtquelle zu tun.

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4 LEUCHTEN

Wesentlich bei der Auswahl von Leuchten ist, dass kein Licht in und über die Horizontale abgestrahltwird. Dies ist bei sogenannten Full-Cut-off-Leuchten der Fall, wenn sie ordnungsgemäß horizontalmontiert sind.

4.2 Ideale Strahlengeometrie

Abb. 30: Veranschaulichung zur idealen Strahlengeometrie

Licht, das außerhalb der Zone A abgestrahlt wird, trägt praktisch nicht zur Platz- oder Straßenbe-leuchtung und somit zum Nutzlicht bei, sondern ist verschwendet, wie auch die Energie, die zu seinerErzeugung erforderlich ist.

Zone D (Strahlungswinkel 95 bis 180 Grad):Kein zusätzlicher Beitrag zum Nutzlicht. Deutliche lokale Himmelsaufhellung, insbeson-dere im Nahbereich von einigen Kilometern um die Leuchte.

Zone C (Strahlungswinkel 90 bis 95 Grad):Kein zusätzlicher Beitrag zum Nutzlicht, kritischer Bereich für die Beeinträchtigung vonLebewesen und Himmelsaufhellung. Stark störende Fernwirkung, in diese Richtungabgestrahltes Licht ist auch aus großer Entfernung, viele Dutzend Kilometer weit,wahrnehmbar.

Zone B (Strahlungswinkel 70 bis 90 Grad):Geringer zusätzlicher Beitrag zum Nutzlicht, signifikanter Bereich für die Beeinträchtigungvon Lebewesen, Gefahr der Blendung.

Zone A ( Strahlungswinkel 0 bis 70 Grad):Idealer Ausstrahlwinkel. Maximaler Beitrag zum Nutzlicht, minimale störende Fern-wirkung.

Abb. 31: Strahlungszonen laut ÖNORM O 1052

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4 LEUCHTEN

Full-Cut-off-Leuchten sind zu bevorzugen, da diese Energie und somitKosten sparen und einen wesentlich geringeren Beitrag zur Himmels-aufhellung leisten. Darüber hinaus werden die Fauna, Flora undLebensräume wesentlich geringer beeinträchtigt.

Abb. 32: Bisherige Beleuchtung einer Gasse in Wien mit Leuchtstofflampe

Abb. 33: Umrüstung der Beleuchtung auf LED

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4 LEUCHTEN

Die Darstellung der Abstrahlcharakteristik einerLeuchte erfolgt mithilfe von Lichtstärkevertei-lungskurven, abgekürzt LVK. Lichtstärkevertei-lungskurven beschreiben, wie viel Licht durchdie Lichtquelle in welche Richtung abgegebenwird und werden meist vom Hersteller der Licht-quelle zur Verfügung gestellt. Lichtstärkevertei-lungskurven sind für den Entwurf von Beleuchtungs-anlagen erforderlich und zeigen anschaulich, in

4.3 Lichtstärkeverteilungskurve bzw.Lichtverteilungskörper

welche räumlichen Bereiche Licht abgestrahltwird. Meist werden aus der ganzen Kurvenschar,die den Lichtstärkeverteilungskörper bildet, zweiaufeinander senkrecht stehende Schnittebenendargestellt (siehe Abbildung 34).

Abb. 34: Veranschaulichung von zwei Messebenen einer LVK an einer Straßenleuchte

Die Lichtstärkeverteilungskurve (LVK) zeigt die indie jeweilige Schnittebene emittierte Lichtstärkein Candela an. In Abbildung 34 ist die LVK einerStraßenleuchte zu sehen. Bei asymmetrischenStrahlern werden die Strahlungsverteilungenvon zwei Ebenen in einem Diagramm dargestellt(siehe Abbildung 36).

Abb. 35: LVK einer alten Seilhängeleuchte

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4 LEUCHTEN

Hinsichtlich allfälliger unerwünschter Licht-emissionen werden Lichtstärkeverteilungskurvennach der ÖNORM O 1052 bewertet. Idealerweisesollte ab einem Winkel von 70 ° zur Senkrechtenkeine Abstrahlung erfolgen. Die alte Seilhänge-leuchte in Abbildung 35 würde diesem Kriterium

bei Weitem nicht genügen. Die blaue Kurvesollte nur im grün markierten Bereich, Zone A,verlaufen.

Abb. 36: Typische Lichtstärkeverteilungskurven

Typische Beispiele zur Lichtstärkeverteilungskurve

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4 LEUCHTEN

Sowohl die Anlockwirkung für nachtaktive Insek-ten wie auch der Beitrag zur Lichtverschmutzungsind umso geringer, je niedriger die Lichtpunkt-höhe ist. Demgegenüber stehen die mit geringerwerdender Lichtpunkthöhe größer werdende

4.4 LichtpunkthöheAnzahl erforderlicher Leuchten und die Funktionder Beleuchtung an sich. Aus funktionellenGründen ist die Lichtpunkthöhe meist nichtfrei wählbar.

Bei Objektbeleuchtungen ist grundsätzlich einerobjektnahen Anstrahlung von oben der Vorzugzu geben; nur in Fällen, wo dies nicht möglich ist,kann mit geeigneten Strahlern eine Anstrahlung

4.5 Anstrahlrichtung

von unten erfolgen (siehe Abbildung 37). Bei An-strahlungen ist generell dafür Sorge zu tragen,dass die Vorgaben der ÖNORM O 1052 einge-halten werden.

Abb. 37: Empfehlung für Beleuchtungsinstallationen

Anstrahlungen solltengrundsätzlich immer

von oben nach unten erfolgen.Nur in Ausnahmefällen, wennnicht anders möglich, kann eineAnstrahlung von unten nach obenerfolgen. Es ist darauf zu achten,dass die Strahlung nicht über

das Objekt hinaus verläuft, da diesunnötige Lichtverschmutzung

verursacht!

47

4 LEUCHTEN

4.6 Betriebsweise

Kunstlicht soll nur zu den Zeiten und in den Intensitäten zur Verfügungstehen, in welchen es benötigt wird.

Unter Nachtabsenkung versteht man die Reduk-tion des Beleuchtungsniveaus innerhalb gewis-ser Zeitabschnitte der Nacht. Dabei ist darauf zuachten, dass die Gleichmäßigkeit der Fahrbahn-helligkeit nicht vermindert wird. Eine Reduktiondes Beleuchtungsniveaus durch Abschalten ein-zelner Leuchten im Straßenverlauf ist daher un-günstig, da dies zu einer Reduktion der Gleich-mäßigkeit und zur Entstehung von Tarnzonenführen würde.

4.6.1 NachtabsenkungMit der Einführung moderner Regel- und Steuer-geräte ist es möglich geworden, praktisch alleLeuchtmittel zumindest in einem gewissen Leis-tungs- und Helligkeitsbereich zu dimmen, wobeiLEDs hier den größten Regelbereich der imAußenbereich verwendeten Leuchtmittel auf-weisen.

Eine ausführliche Anleitung für die Nacht-absenkung findet sich in der ÖNORM O 1055.

Durch Nachtabsenkungen wird Energie gespart und unerwünschteLichtemission reduziert.

Erlauben es die Umstände, so kann zu bestimm-ten Nachtzeiten auf Beleuchtung gänzlich ver-zichtet werden. Rechtlich ist in Österreich wederdie Verpflichtung zur Beleuchtung noch eine Ab-schaltung der Straßenbeleuchtung explizit ge-regelt. In manchen Gemeinden ist es dahergängige Praxis, die Straßenbeleuchtung wäh-rend der zweiten Nachthälfte abzuschalten.

Bei der Beurteilung der Notwendigkeit einer Be-leuchtung kann davon ausgegangen werden,dass die Benutzer die (Straßen-)Verkehrsvor-schriften einhalten. Der Wegehalter darf sich

4.6.2 Nachtabschaltungdarauf verlassen, dass sich die Benützer einerStraße an die StVO halten und z. B. ihr Fahrzeugordnungsgemäß beleuchten[75]. Keine grobeFahrlässigkeit liegt (i. d. R.) vor, wenn auf Hinder-nisse nicht aufmerksam gemacht wird, die beiEinhaltung der Verkehrsvorschriften nicht zumUnfall führen[76]. Die Notwendigkeit und derUmfang einer Straßenbeleuchtung richten sichnach der Zweckbestimmung des Weges[76].

48

4 LEUCHTEN

Sensorgesteuerte Beleuchtungsanlagen sorgendafür, dass es nur dann Licht gibt, wenn es wirk-lich gebraucht wird. Durch neue Technologienkann die Beleuchtung gedimmt werden, waseiner deutlichen Reduktion von Energie und

4.6.3 Sensorgesteuerte Beleuchtung

Abb. 39: Das verkehrsbeobachtende Licht in Urdorf (CH):Je nach Verkehrsaufkommen verändert sich die Beleuchtungsstärke zwischen 100 % (links) und 40 % (rechts)

Abb. 38: Blick Gmundnerhütte, Traunstein, Richtung Salzburg auf die Gemeinde Gmunden (Oberösterreich)vor und nach der teilweisen Nachtabschaltung

Licht entspricht. Vor allem in Gebieten geringerSiedlungs- und Verkehrsdichte können dieseSysteme zu erheblichen Einsparungen führen.Angaben zur Nachtabsenkung finden sich in derÖNORM O 1055.

UMSETZUNGS-EMPFEHLUNGEN

5

50

5 UMSETZUNGSEMPFEHLUNGEN

51

Die Empfehlungen basieren auf dem Grundprin-zip der Angemessenheit. Diese Empfehlungengelten als Leitmotiv für das zu erreichende Licht-niveau, die zu erzeugende Lichtatmosphäre undLichtfarbe, die Auswahl der Leuchtentypen inBezug zu ihrem räumlichen Umfeld und nichtzuletzt für die mit künstlicher Beleuchtung ver-bundenen wirtschaftlichen, energetischen undökologischen Rahmenbedingungen.

Leider wird der Leitgedanke der Angemessen-heit bei der Planung von Anlagen derzeit noch

zu wenig berücksichtigt, weshalb jährlich eineZunahme der Lichtverschmutzung von sechsProzent[69] festzustellen ist.

Der ökologische Ansatz des Lichtkonzeptesgründet auf einer umfassenden, wissenschaftlichfundierten Auseinandersetzung mit dem Einflussdes künstlichen Lichtes auf die menschlicheGesundheit und den Lebensraum von Menschund Tier.

Am Beginn jedes Beleuchtungskonzeptes solltezunächst die Frage stehen, inwieweit Beleuch-tung überhaupt erforderlich ist und welche Aus-wirkungen diese auf Mensch und Umwelt habenwird. Sollte eine künstliche Beleuchtung erfor-derlich sein, ist diese, unter Berücksichtigung dermedizinischen und ökologischen Grundlagendes Leitfadens, entsprechend der aktuellenRegelwerke auszuführen.

Beleuchtungsanlagen, die weder der Sicherheitnoch dem subjektiven Sicherheitsempfindendienen, wie z. B. Werbebeleuchtung und Objekt-beleuchtung, sind aus den beschriebenengesundheitlichen und ökologischen Gründen

5.1 Prüfen der Notwendigkeit der Beleuchtung

kritisch zu hinterfragen und sofern nicht ver-meidbar, auf ein Minimum zu reduzieren.

Diese Empfehlung richtet sich auch an Außen-beleuchtung im privaten Bereich.

Grundsätzlich soll in naturschutzrechtlich ge-schützten Gebieten Österreichs auf Beleuchtungweitestgehend verzichtet werden. Die mögli-chen negativen Auswirkungen des nächtlichenKunstlichts sind mit den jeweiligen Schutzzielenmeist nicht vereinbar.

Vor Planung eines Beleuchtungsprojektes soll die Notwendigkeit hinterfragt werden!

5 UMSETZUNGSEMPFEHLUNGEN

52

Die jeweils einschlägigen technischen Regel-werke sind für die Bestimmung des maßgeben-den Stands der Technik heranzuziehen. Solltendie Vorgaben der einschlägigen Regelwerke die

5.2 Begrenzung von Lichtemissionen nach dem Stand der Technik

gesundheitlichen und ökologischen Anforderun-gen nicht ausreichend abdecken, sind die Grund-lagen des Leitfadens anzuwenden.

Die Farbtemperatur der verwendeten Leuchtensollte 3000 Kelvin nicht übersteigen. In begrün-deten Fällen können Leuchtmittel mit einer Farb-temperatur bis zu 4000 Kelvin und bei speziellenAnforderungen größer als 4000 Kelvin verwendet

5.2.1 Auswahl der Lichtfarbewerden (z. B. Sportstätten mit Fernsehüber-tragung und für den Nachwuchs-Leistungssport).Der kurzwellige (blaue) Anteil des Lichtspek-trums soll dabei so gering wie möglich gehaltenwerden (siehe Kapitel 3.2).

Licht soll nur auf jene Flächen treffen, die be-leuchtet werden sollen. Full-Cut-off-Leuchtenbzw. Leuchten, die nur in Zone A gemäß Kapitel4.2 Licht emittieren, sind zu bevorzugen undhorizontal, d. h. nicht gegen die Horizontale ge-neigt, zu montieren. Falls erforderlich, sindBlendschuten zu verwenden.

5.2.2 Zielgerichtete BeleuchtungBei Hanglagen sollte die Beleuchtung wennmöglich auf der Talseite der Straße oder desWeges montiert werden.

Störende Reflexionen an Fassaden und sonstigenOberflächen sind zu vermeiden.

In allen Bereichen sollte Kunstlicht nur zu jenenZeiten eingesetzt werden, zu denen es benötigtwird.

Bei der Straßenbeleuchtung sollte das Be-leuchtungsniveau zumindest in der Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr entsprechend der ÖNORMO 1055 an die situative Verkehrsmenge ange-passt werden.

5.2.3 Bedarfsgerechte Beleuchtungszeiten Die Außenbeleuchtung von Gewerbe- und

Industrieanlagen außerhalb der Betriebszeiten ist kritisch zu hinterfragen und sofern nicht ver-meidbar, auf ein Minimum zu reduzieren.

Auf Beleuchtung von Werbung, Fassaden und Objekten – öffentlich wie privat – soll zumin-dest zwischen 22:00 bzw. 24:00 und 6:00 Uhr verzichtet werden (siehe ÖNORM O 1052).

Kunstlicht-Intensitäten dürfen sinnesphysiologi-sche Limits keinesfalls überschreiten. Um indi-viduellen Unterschieden in der Wahrnehmung beiBlendung, Irritation und Ablenkung, besonders

5.2.4 Intensitätim Straßenverkehr, gerecht zu werden, solltenBeleuchtungsintensitäten prinzipiell so geringwie möglich gehalten werden[77].

5 UMSETZUNGSEMPFEHLUNGEN

53

Oft werden bei den Kosten der Beleuchtung dieEnergiekosten in den Mittelpunkt gestellt. Diesemachen aber in vielen Fällen nur die Hälfte derBetriebskosten aus, die andere Hälfte betrifft dieInstandhaltungskosten, wie z. B. Wartungs- undPrüfkosten. Zu den Faktoren, die den Wartungs-aufwand erhöhen, gehört auch die Verschmut-zung durch Spinnennetze oder Insekten.

5.3 Wartungs- und InstandhaltungskostenDie äußere Verschmutzung der Leuchten ist vonden örtlichen Gegebenheiten beeinflusst und imWartungsfaktor zu berücksichtigen.

Die Beleuchtung von öffentlichen Verkehrsflä-chen wird durch die Normenreihe ÖNORM EN13201 – Teil 2 – 5, ÖNORM O 1055 und ÖNORMO 1051 geregelt. Die für den Verkehrsteilnehmerwesentlichen Gütemerkmale, wie z. B. das Be-leuchtungsniveau und dessen Gleichmäßigkeit,Blendungsbegrenzung usw., werden durch dieAuswahl der Beleuchtungsklasse bestimmt. DasBeleuchtungsniveau wird dem Verkehrsgesche-hen angepasst und soll während der Dunkelstun-den gemäß ÖNORM O 1055 reduziert werden.Neben den in der ÖNORM EN 13201-2 angeführtenMindestbeleuchtungsniveaus werden in derÖNORM EN 13201-5 auch zwei Metriken (Leis-tungsdichte DP und jährlicher StromverbrauchDE) zur Beschreibung der Energieeffizienz vonStraßenbeleuchtungsanlagen eingeführt.

Darüber hinaus wird in der ÖNORM EN 13201-5festgehalten, dass bei der Projektierung einerBeleuchtungsanlage das normative Beleuch-tungsniveau nur zu den richtigen Zeiten und fürdie erforderliche Mindestdauer geboten wird,sowie eine allfällige Überschreitung der norma-tiven Anforderungen auf das technisch erforder-liche Mindestmaß zu begrenzen ist.

Es ist sinnvoll, die Normenreihe ÖNORM EN13201 – Teil 2 – 5, ÖNORM O 1055 und ÖNORMO 1051 auch für im privaten Besitz befindlicheWege- und Zufahrtsbeleuchtung und Kfz-Stellplätze bei Wohnanlagen anzuwenden.

5.4 Beleuchtung von öffentlichen Verkehrs-flächen und Wegen in Parkanlagen

Entscheidend für eine gute Beleuchtungsanlageist die Planung nach lichttechnischen, verkehrs-technischen, ökologischen und ökonomischenVorgaben. Um mittels der Beleuchtungsanlagedie Verkehrssicherheit erhöhen zu können, müssen jene lichttechnischen Kriterien ange-wandt werden, die der Wahrnehmung des Verkehrsteilnehmers im öffentlichen Verkehrentsprechen.

Aus diesem Grund ist für den motorisierten Ver-kehrsteilnehmer die Methode der Leuchtdichte-Beleuchtungsklasse M anzuwenden, unabhängigvon der Nutzung und Art der Straße. Werden dieBedingungen zur Anwendung des Berechnungs-verfahrens der Leuchtdichte-Beleuchtungs-klasse M, laut ÖNORM EN 13201-3, nicht erfüllt,

Sichtabstand (Beobachter) zum Berechnungs-feld: 60 m

Berechnungsfeld und Lage der Berechnungs-punkte

ist die Methode der Beleuchtungsstärke-Beleuchtungsklassen C oder P heranzuziehen.

Die Beleuchtungsklasse C ist für den hauptsäch-lich motorisierten Verkehrsteilnehmer, besondersin Konfliktzonen anzuwenden (ÖNORM O 1051).

5 UMSETZUNGSEMPFEHLUNGEN

54

Die Beleuchtungsklasse P ist für Fußgänger undRadfahrer, deren Verkehrswege getrennt oderentlang einer Fahrbahn liegen, sowie auf Ver-kehrsflächen, die hauptsächlich diesen Verkehrs-teilnehmern dienen, wie z. B. Fußgängerzonen,vorgesehen.

Bei Siedlungsstraßen im ländlichen Raum kanneine Einteilung aufgrund der örtlichen Rahmen-bedingungen, der Verkehrszusammensetzungund des geringen Verkehrsaufkommens schwie-rig sein. Hier könnte die EN 13201-2, die im Punkt 6.1Allgemeine Anforderungen, erster Absatz, mit„... sowie auf Anwohnerstraßen ...“ beschreibt, zurKlasseneinteilung hilfreich sein.

Nachfolgende Beispiele zeigen, nach Auswahlder Beleuchtungsklasse, wie anhand der Gewich-tung der verkehrstechnischen und verkehrs-psychologischen Parameter die erforderlichenlichttechnischen Parameter bestimmt und mit-hilfe der erweiterten Gewichtung zusätzlichsituative Erfordernisse berücksichtigt werdenkönnen.

Die farblich hinterlegten Gewichtungen zeigendie Anpassung an diese situativen Erfordernisseund die Änderung/Reduktion der Beleuchtungs-verhältnisse während der Dunkelstunden an.

5 UMSETZUNGSEMPFEHLUNGEN

55

Tabelle 1: ÖNORM O 1055 – Zeitabhängige Auswahl von Parametern – Beleuchtungsklasse M, Beispiel 1

Beispiel 1 – Beleuchtungsklasse M

Annahme einer Straße mit vorwiegend motori-siertem Verkehr in beide Richtungen ohne Fahr-bahntrennung, maßgebliche Geschwindigkeitvon < 70 km/h, maßgebliche Verkehrsmengevon 5000 Fahrzeugen pro Tag (JDTV), restlicheAnnahmen sind der Tabelle zu entnehmen:

Δt1: Die Gewichtungsparameter werden für dasHauptverkehrsaufkommen sowie die Umge-bungsparameter zum Zeitpunkt des Einschaltensgewählt.

a) Erweiterte Gewichtung der Verkehrsmenge über DTV und MSV

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5 UMSETZUNGSEMPFEHLUNGEN

Tabelle 2: Absenkbetrieb über festen Zeitraum

In diesem Beispiel werden zwei Absenkvarianten gezeigt:

Aufgrund des vorliegenden JDTV von 5000 kann gemäß Tabelle über den festen Zeitraum von22:00 bis 6:00 Uhr abgesenkt werden – siehe Δt2.

Aufgrund der vorliegenden maßgeblichen stündlichen Verkehrsmenge (MSV) kann gemäß Tabelle variabel abgesenkt werden – siehe Δt3 (22:00 bis 24:00 Uhr, MSV: 45) und Δt4 (0:00 bis 6:00 Uhr, MSV: 25).

Die der Planung zugrunde liegenden Verkehrsmengen – JDTV und MSV – müssen durch Zählung oderandere zugelassene Verfahren nachgewiesen werden.

Beispiel 2 – Beleuchtungsklasse P

Annahme einer Verkehrsfläche mit belebtemVerkehrsaufkommen, welche in der Verkehrszu-sammensetzung vorwiegend durch Radfahrerund Fußgänger genutzt wird, langsamer Ge-schwindigkeit von 5 bis 40 km/h, restliche An-nahmen sind der Tabelle zu entnehmen.

Nennbetrieb:

Δt1: Die Gewichtungsparameter werden für dasHauptverkehrsaufkommen sowie die Umge-bungsparameter zum Zeitpunkt des Einschaltensgewählt.

Tabelle 4: ÖNORM O 1055 – Zeitabhängige Auswahl von Parametern – Beleuchtungsklasse P, Beispiel 2

Tabelle 3: Absenkbetrieb über variablen Zeitraum

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5 UMSETZUNGSEMPFEHLUNGEN

In diesem Beispiel wird folgende Absenkmöglichkeit gezeigt:

Aufgrund des sich verringernden Verkehrsaufkommens (normal) und der reduzierten Umge-bungsbeleuchtung (gering) wird die Beleuchtung abgesenkt – siehe Δt2 (21:00 bis 23:00 Uhr).

Aufgrund des sich weiter verringernden Verkehrsaufkommens (ruhig) wird die Beleuch-tung weiter abgesenkt – siehe Δt3 (23:00 bis 6:00 Uhr).

Die in beiden Auswahlverfahren berechneten Beleuchtungsklassen (Beispiel 1: M3, M5, M6 undBeispiel 2: P3, P5, P6) ergeben die zugeordneten lichttechnischen Werte aus der ÖNORM EN 13201,Straßenbeleuchtung – Teil 2: Gütemerkmale.

Beispielhaft sind nur die Leuchtdichtewerte bzw. Beleuchtungsstärke ohne Gleichmäßigkeit undBlendungsbegrenzung angeführt. Angrenzende Verkehrsflächen wie Gehsteige, Parkstreifen etc. sindin diesem Auswahlverfahren nicht berücksichtigt.

Das Beleuchtungsniveau soll im Verlauf der Nacht anhand der sichändernden Parameter gemäß ÖNORM O 1055 abgesenkt werden.

Beleuchtungsanlagen, die zu Blendungen und/oder einer ungleich-mäßigen Ausleuchtung der zu beleuchtenden Verkehrsflächeführen, sind sowohl aus Sicht der Medizin und Ökologie als auch derVerkehrssicherheit nachteilig gegenüber unbeleuchteten Verkehrs-flächen.

58

5 UMSETZUNGSEMPFEHLUNGEN

Im Zuge eines Genehmigungs- bzw. Anzeigever-fahrens bei gewerblichen Betriebs- und Indus-trieanlagen ist besonders darauf Bedacht zunehmen, dass deren Außenbeleuchtungsanla-gen inklusive Reklamebeleuchtung zu keinerunzumutbaren Belästigung der Nachbarn i. S. d.§ 74 Abs. 2 und Abs. 3 GewO 1994 führen.

5.5 Beleuchtung von Gewerbe- und Industrie-anlagen, Flughäfen, Eisenbahn-, Hafen-anlagen und dergleichen

Bei Anträgen an die Gewerbebehörde ist aufLichtemissionen – auch aus dem Inneren von Ge-bäuden – zur Minimierung von Beeinträchtigun-gen der Gesundheit und Ökologie in Bezug aufLichtfarbe, Intensität, Beleuchtungsfläche undBeleuchtungszeit (siehe Punkt 5.2) Bedacht zunehmen.

Die Außenbeleuchtung von Gewerbe- und Industrieanlagen soll sichauf arbeits- und betriebstechnische Notwendigkeiten beschränken.

Arbeitsstätten sind generell nach ÖNORM EN12464-1 und ÖNORM EN 12464-2 zu beleuchten.Lichtemissionen, die über den Arbeitsbereich

5.6 Arbeitsstättenbeleuchtung

Abb. 40: Innenbeleuchtung erhellt den Außenbereich

Auch Licht aus dem Inneren von Gebäuden kann störend sein.

hinausreichen, sind nach den maßgebendenNormen, Richtlinien und Empfehlungen wie indiesem Leitfaden angeführt zu begrenzen.

59

5 UMSETZUNGSEMPFEHLUNGEN

Beleuchtungsanlagen für Schul- und Breiten-sport, Training und Wettkampf sind hinsichtlichihrer lichttechnischen Gütemerkmale gemäßÖNORM EN 12193 auszuführen. Es wird die Ver-wendung von Planflächenstrahlern mit waag-recht angeordneter Lichtaustrittsfläche undBlendschuten empfohlen. Die Lichteinstrahlungist auf die Sportfläche und allfällige Sicherheits-zonen zu begrenzen. Die Lichtimmissionen sindnach der ÖNORM O 1052 zu beurteilen (siehe5.10.2 und 5.10.3). Darüber hinaus ist eineBeeinträchtigung der Verkehrssicherheit zuvermeiden.

Sportanlagen, bei denen die Grenzwerte nachder ÖNORM O 1052 hinsichtlich Immissions-schutz nicht eingehalten werden können,z. B. Sportanlagen für Fernsehübertragung, sindin der Betriebszeit zu begrenzen und dürfen nuran festgelegten Tagen und zu festgelegten Zei-ten betrieben werden. Die Beeinträchtigung vonNachbarn ist unter Berücksichtigung der Dosis(Dauer und Intensität), unter Beiziehung eines

5.7 Beleuchtung von Sportstättenmedizinischen Sachverständigen zu beurteilen.Dabei sind insbesondere die Spieltage, die Be-triebszeiten sowie die erhöhte Intensität derLichtimmission zu beachten. Prinzipiell sollte dieBetriebszeit bei allen Beleuchtungsanlagen vonSportstätten mit 22:00 Uhr begrenzt werden.

Wird die Beleuchtungsanlage für mehrereBeleuchtungsniveaus ausgelegt, z. B. Wettkampfund Training, werden schaltbare Anlagen (Stufen-schaltung) empfohlen.

Bei der für Sportstätten üblichen Beleuchtungkommen Strahler hoher Intensität/Leuchtdichtezur Anwendung. Um negative Auswirkungen wieBlendung, auch während der Ausübung desSportes, sowie phototoxische Effekte, Nachbar-schaftsimmissionen, als auch Umweltauswirkun-gen so gering wie möglich zu halten, wird derVerzicht auf Beleuchtungen mit einer Farbtem-peratur über 3000 K empfohlen.

Abb. 41: Beispiel einer optimierten Trainingsplatz-Beleuchtung (Leuchtdichtemessung in Falschfarbendarstellung)

Sportspezifische Beleuchtungen nach ÖNORM EN 12193 müssenimmissionsseitig auch die ÖNORM O 1052 berücksichtigen!

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5 UMSETZUNGSEMPFEHLUNGEN

Bei der Beurteilung von Wege- und Zufahrts-beleuchtungen bei Wohnanlagen kommt es beider Anwendung von Regelwerken unter Um-ständen zu einer Diskrepanz zwischen Bestim-mungen für Arbeitsplatz- bzw. Straßenbe-leuchtung. Bei Bedarf soll aus medizinischer undökologischer Sicht die geringste Beleuchtungs-

5.8 Wege- und Zufahrtsbeleuchtung undKfz-Stellplatz bei Wohnanlagen

klasse nach der ÖNORM O 1055 und ÖNORMEN 13201 gewählt werden.

Der Einsatz von sensorgesteuerten Beleuchtungs-anlagen wird in diesen Bereichen empfohlen.

Abb. 42: Smart Light „Grüne Mitte Linz“, ein Projekt der LINZ AG

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5 UMSETZUNGSEMPFEHLUNGEN

Parkhäuser und Tiefgaragen sind baulich hin-sichtlich der Ausführung der Verkehrsführungsowie der Lage und Ausrichtung von Rampenund Fahrgassen so zu gestalten, dass Blendwir-kungen durch Kfz-Scheinwerfer vermieden und

5.9 Bauliche und lichttechnische Gestaltung von Ein- und Ausfahrten in Parkhäusern und Tiefgaragen

keine unzulässigen Immissionen hervorgerufenwerden.

Abb. 43: Aufhellung gegenüberliegender Wohnräume durch das Kfz-Scheinwerferlicht bei der Ausfahrt

Die Beleuchtung der Fahrwege, Aus- und Ein-fahrten sowie der Abstellflächen von Parkhäusernund Tiefgaragen ist gemäß ÖNORM EN 12464-1auszuführen. Der Übergang vom Innen- zumAußenbereich ist gemäß der ÖNORM O 1051auszuführen.

Blendwirkungen sowie unzulässige Lichtimmis-sionen sind zu vermeiden.

Der Einsatz von sensorgesteuerten Beleuchtungs-anlagen wird in diesen Bereichen empfohlen.

62

5 UMSETZUNGSEMPFEHLUNGEN

Die Werbe-/Fassaden- bzw. Objektbeleuchtungstellt im Sinne der Normen eine nicht notwen-dige Beleuchtung dar und steht im Widerspruchzu medizinischen und ökologischen Schutzinte-ressen. Bei Nichteinhaltung der verkehrstechni-schen Regelwerke kann diese eine unzulässigeBeeinträchtigung der Verkehrssicherheit (Ablen-kung, Aufmerksamkeitsbindung) auslösen. DieBeleuchtung ist in ihrer Intensität zu begrenzenund grundsätzlich zeitlich zu limitieren.

Vorgaben für Werbeeinrichtungen ergeben sichim Wesentlichen aus den Bereichen:

Verkehrsrecht/Verkehrstechnik (StVO, RVS 05.06.12, RVS 05.06.11)

Immissionsschutz bei Anrainern (ÖNORM O 1052)

Natur- und Landschaftsschutz (ÖNORM O 1052,Naturschutzgesetze der Länder)

Die Anforderungen aller Vorgaben sind zu erfüllen.Auf die Vorgaben zur Begrenzung der Leucht-dichte gemäß RVS 05.06.12 und ÖNORM O 1052und Begrenzung der Betriebszeiten in ÖNORMO 1052 wird besonders hingewiesen.

5.10 Beleuchtung von Fassaden und Objekten,Werbebeleuchtung

Neben den in diesem Kapitel dargestellten Grenz-werten für Aufhellung und Helligkeit gelten wei-tere Anforderungen hinsichtlich Blendung durchdie Beleuchtungseinrichtung. Kriterien zur Be-wertung von Blendung würden den Rahmendieses Leitfadens sprengen – diesbezüglich wirdauf die oben angeführten Regelwerke verwiesen.

Allgemeine Anforderungen an die Beleuchtungwie Farbtemperatur, Strahlrichtung und Intensi-tät finden sich im Kapitel 5.2.

Dieses Kapitel stellt eine Orientierung bei der Bewertung von beleuchteten Werbeeinrichtun-gen dar. Bei der Planung und Beurteilung der-artiger Anlagen ist die detaillierte Kenntnis deroben angeführten Regelwerke unentbehrlich.

In Frankreich ist im Juli 2013 ein Dekret in Kraftgetreten, welches den Betrieb von Schaufenster-und teilweise auch Fassadenbeleuchtungen imZeitraum von 01:00 bis 06:00 Uhr einschränkt.Dadurch soll jährlich Strom in einer Menge ein-gespart werden, welche 260.000 Haushalte ver-sorgen könnte[78].

Gemäß StVO 1960 und entsprechend den Krite-rien in der RVS 05.06.12 dürfen verkehrstech-nische Einrichtungen in keiner Weise in ihrer Er-kennbarkeit herabgemindert werden. Es ist z. B.die Darstellung von Verkehrszeichen auf Werbe-flächen generell verboten, da sie eine Irritationauslösen können; auch die Textlänge ist kurz zuhalten, um rasche Erfassbarkeit zu gewährleisten.

5.10.1 Vermeidung von Beeinträchtigungen der VerkehrssicherheitGemäß RVS 05.06.12 gelten je nach mittlererBeleuchtungsstärke bzw. Beleuchtungsklassegemäß EN 13201 ÖNORM O 1055 der vorbei-führenden Straße mit öffentlichem Verkehr, inderen Nähe ein verkehrsfremder visueller Infor-mationsträger (VIT) steht, und je nach der Größeder Werbeeinrichtung bestimmte maximal zuläs-sige Werte für die Leuchtdichte (Helligkeit).

63

5 UMSETZUNGSEMPFEHLUNGEN

Ausschließungsgründe für verkehrsfremde visu-elle Informationsträger (VIT) gemäß RVS 05.06.12sind unter anderem:

Stellen mit Unfallhäufung und/oder über-durchschnittlichen allgemeingültigen Unfall-kennzahlen

Verdeckung – wenn eine Einrichtung zur Rege-lung und Sicherung des Verkehrs verdeckt wird

Überschwelligkeit – wenn eine Häufung ver-kehrsfremder gegenüber verkehrsrelevanter Information im Sinne eines der folgenden Punkte vorliegt:

• Blendung mit Beeinträchtigung der Seh-leistung

• Verwechslung

• Überstrahlung

• Blinken, Flimmern, Flackern

• rasche Bildwechsel, schnelle Bewegungen

• zu lange andauernde Ablenkung vom Ver-kehrsgeschehen (lange Lesezeiten)

Projektion auf die Fahrbahn.

Im unmittelbaren Umfeld der Fahrbahn (Ver-kehrszeichenraum) gelten für Lichtwerbe-

anlagen strengere Kriterien.

Gemäß StVO 1960 i. d. g. F. sind Werbeanlagengenerell nur im Ortsgebiet zulässig; außerhalbdes Ortsgebiets im straßennahen Bereich(100 m) sind diese grundsätzlich verboten.

Für beleuchtete, insbesondere teil-dynamischeoder dynamische verkehrsfremde visuelle Infor-mationsträger (VIT) sind zusätzlich die Kriteriender RVS 05.06.11 einzuhalten. Gemäß RVS05.06.12 sind Filmsequenzen, Videos und dgl.im befahrenen Straßenraum grundsätzlichverboten.

Lichttechnisch ist jeweils die Beleuchtungsstärkeder anliegenden Straßen zugrunde zu legen.

In der RVS 05.06.12 wird u. a. für VIT die zulässigeLeuchtdichte für die Tageszeit und die Dunkel-stunden geregelt. Es gelten je nach mittlererBeleuchtungsstärke der Straße, in deren Nähedie Anlage steht, und je nach der Größe derWerbeeinrichtung bestimmte maximal zulässigeWerte für die Leuchtdichte (Helligkeit); (sieheAbbildung 44).

Abb. 44: Bewertungszonen für die maximal zulässigen Leuchtdichten bei Dunkelheit

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5 UMSETZUNGSEMPFEHLUNGEN

Abb. 45: Beispiel für die Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit: Überstrahlung einer Fußgängerampel

Gemäß naturschutzfachlichen Vorgaben im Sinne der ÖNORM O 1052 können geringere Leucht-dichten erforderlich sein!

Die Vorgehensweise zur Beurteilung von Licht -immissionen ist in der ÖNORM O 1052 „Lichtim-missionen – Messung und Beurteilung“ dargestellt.

In der ÖNORM O 1052 sind bezüglich der Aufhel-lung von Wohnräumen durch Lichtwerbung, jenach Betriebszeit und der Zuordnung zu Bewer-tungsgebieten, folgende Grenzwerte der maximal

5.10.2 Begrenzung zum Immissionsschutzzulässigen mittleren vertikalen Beleuchtungs-stärke in Lux in der Fensterebene des zu beurtei-lenden Raums angeführt. Dabei sind Immissionenaus Beleuchtungseinrichtungen für Verkehrs-zwecke, wie z. B. die Straßenbeleuchtung, nichtzu berücksichtigen.

65

5 UMSETZUNGSEMPFEHLUNGEN

Tabelle 5: ÖNORM O 1052 – Grenzwerte der maximal zulässigen mittleren vertikalen Beleuchtungsstärke in Lux in der Fensterebene

Bei der Beurteilung der Zulässigkeit neuer Licht-quellen ist auf den Bestand Bedacht zu nehmen.Überschreitet der bereits vorhandene Immissi-onswert am zu beurteilenden Immissionsort dieGrenzwerte, so ist dieser Wert als akzeptierterBestand zu betrachten. Gemäß ÖNORM O 1052

ist jede weitere Erhöhung des Wertes (durch zu-sätzliche Lichtquellen) unzulässig.

Für die Beurteilung der Blendung sind die in derÖNORM O 1052 beschriebenen Verfahren heran-zuziehen.

Anmerkungen zur Tabelle 5:

Die Zuordnung zu den Bewertungsgebieten ist sinngemäß anzuwenden und hat keinen unmittelbarenZusammenhang mit Bauordnungs-, Raumordnungs- oder Flächenwidmungsplänen.

Die Grenzwerte sind für intensiv farbige, bewegte, dynamische oder blinkende Lichtquellen durch Korrek-turfaktoren gemäß ÖNORM O 1052 anzupassen.

66

5 UMSETZUNGSEMPFEHLUNGEN

Im Sinne der ÖNORM O 1052 wird zwischensicherheitstechnisch begründeter Beleuchtung(SB) – wie z. B. die Straßenbeleuchtung oderBeleuchtung aus arbeitsschutzrechtlichen Vorga-ben – und nicht notwendiger Beleuchtung(NNB), welche keinen sicherheitstechnischenZwecken dient, unterschieden.

Die Beleuchtung von Werbung, Fassaden undObjekten zählt zur nicht notwendigen Beleuch-tung (NNB).

5.10.3 Begrenzung zum Natur- und LandschaftsschutzWerbeanlagen erfordern grundsätzlich einenaturschutzrechtliche Genehmigung, sofern sieaußerhalb der geschlossenen Ortschaft (in Wienim Grünland) angebracht werden.

In der ÖNORM O 1052 sind für nicht notwendigeBeleuchtung (NNB), je nach Zuordnung zuBewertungsgebieten, folgende Betriebszeitendefiniert:

Tabelle 6: ÖNORM O 1052 – Bewertungsgebiete und zulässige Betriebszeiten

*) In den Gebieten II, III und IV sind auch vereinzelt Beleuchtungsanlagen mit abweichenden Betriebszeiten(in Gebiet II jedoch maximal bis 22:00 Uhr) zulässig. Dabei ist immer die Fernwirkung zu beurteilen.Die Notwendigkeit der Abweichung von der empfohlenen Betriebszeit ist zu begründen.

67

5 UMSETZUNGSEMPFEHLUNGEN

Für selbstleuchtende oder beleuchtete Werbeschilder gelten folgende maximalen Leuchtdichten:

Tabelle 7: ÖNORM O 1052 – Bewertungsgebiete und maximale Leuchtdichtebei selbstleuchtenden oder beleuchtenden Werbeschildern

Anmerkungen zur Tabelle 7:

Verkehrstechnische Vorgaben gemäß RVS können geringere Leuchtdichten erfordern!

Die Werte gelten für Werbeflächen bis zu 10 m². Größere Werbeflächen sind einer gesonderten ökologischenBetrachtung zuzuführen – empfohlen wird eine Beurteilung nach RVS bzw. Rücksprache mit der Natur-schutzbehörde.

Anstrahlungen erzielen nur dann ihre Wirkung,wenn sie über der Wahrnehmungsschwelleliegen und sich so von der Umgebung abheben.Das dunkeladaptierte Auge hat höhere Sensitivi-tät; je dunkler die Umgebung ist, desto geringerkann die Intensität der Anstrahlung sein.

Selbstleuchtende Fassaden und Anstrahlungensind dabei gleich zu beurteilen und dürfen die inTabelle 8 angeführten maximalen mittlerenLeuchtdichten nicht überschreiten. Zusätzlich istauf die Einhaltung einer Gleichmäßigkeit vonLmitt/Lmax ≥ 0,05 zu achten.

Tabelle 8: ÖNORM O 1052 – Bewertungsgebiete und maximale mittlere Leuchtdichtebei Anstrahlungsanlagen

Die Werte in der Tabelle 8 wurden von städti-schen Gebieten abgeleitet. Das slowenischeLichtverschmutzungsgesetz (2007) gibt 1 cd/m²maximale mittlere Leuchtdichte von Fassaden

vor. In Gebieten mit geringer Umgebungshellig-keit sind Fassadenleuchtdichten mit 1 cd/m² aus-reichend für eine effektvolle Beleuchtung.

68

5 UMSETZUNGSEMPFEHLUNGEN

Abb. 46: Eine normgerechte Objektbeleuchtung ist in einer dunklen Umgebung sehr hell undsomit für die optimale Wahrnehmung nicht erforderlich, Hotel Alpenblick, Kirchschlag bei Linz

In Gebieten mit geringer Umgebungshelligkeit sind mittlere Fassa-denleuchtdichten mit 1 cd/m² ausreichend für eine effektvolleBeleuchtung.

Lichtwerbung, sogar solche, die Grenzwertenicht überschreitet, kann störend auf das nächt-liche Stadtbild wirken, da mitunter visuelle

5.10.4 Lichtwerbung kontra StadtbildAkzente gesetzt werden, die völlig austauschbarsind und nichts mit der jeweiligen Stadt zu tunhaben.

Die Beleuchtung von privaten Objekten und Gärtensollte möglichst eingeschränkt vorgenommen

5.13 Beleuchtung von privaten Objektenund Gärten

werden, eine unangemessene und ortsun-übliche Inszenierung sollte vermieden werden.

Dekorative Beleuchtung sollte auf den Zeitraumzwischen 15. November und 15. Jänner desjeweiligen folgenden Kalenderjahres begrenztwerden. Ein Betrieb während der Nachtstunden

5.14 Weihnachtsbeleuchtung

(22:00 bis 6:00 Uhr) unter Bedachtnahme aufBetriebszeiten und Fremdenverkehr sollte ver-mieden werden.

Gemäß ÖNORM O 1052 ist der Einsatz von direktnach oben abgestrahltem Licht (z. B. Skybeamer,Bodeneinbaustrahler) zu vermeiden. Der Einsatzvon Skybeamern, Laserscheinwerfern oder ähn-lichen weitreichenden Lichtquellen ist daher auf

5.15 Skybeamer

temporäre Veranstaltungen zu begrenzen. Dabeisind die Vorgaben der RVS 05.06.11 und RVS05.06.12 und naturschutzrechtliche Bestimmun-gen einzuhalten.

Denkmäler, bei denen die Kriterien der Fassaden-beleuchtung nicht anwendbar sind, sind mög-lichst von oben nach unten zu beleuchten. Die

5.11 Beleuchtung von Denkmälern

Lichtstrahlen sollen nicht über das zu beleuch-tende Objekt hinausgehen. Dafür empfiehlt sichdie Verwendung von Blenden.

Eine für Wohnzwecke übliche Innenbeleuchtungbleibt bei der Immissionsbewertung gemäßÖNORM O 1052 unberücksichtigt. Gleichzeitig

5.12 Emissionen aus Wohngebäuden

steigt die Problematik mit größer werdendenFensterflächen; Sonnenschutzsysteme bzw. Roll-läden können hier Abhilfe schaffen.

69

5 UMSETZUNGSEMPFEHLUNGEN

70

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abbildungsverzeichnis

ANHANG

Abb. 1: Das menschliche Auge; Talos, colorized by Jakov – copied from German Wikipedia – CC-BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=3321021 https://de.wikipedia.org/wiki/Maku-ladegeneration#/media/File:Eye_scheme.svg

Abb. 2: Sichtbares Spektrum; Horst Frank / Phrood / Anony – Horst Frank, Jailbird and Phrood – GFDL, https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Electromagnetic_spectrum_c.svg

Abb. 3: Empfindlichkeiten der circadianen Rezeptoren für die Steuerung des Tag-Nacht-Rhythmus (links), der in der Nacht empfindlichen Stäbchen (Mitte) und mittlere Empfindlichkeit der für das Tagsehenverantwortlichen Zapfen (rechts)

Abb. 4: Zu viel Licht in der Nacht; berlinphotos030; Marco2811 - stock.adobe.com Abb. 5: Zu wenig Licht tagsüber; industrieblick; industrieblick - stock.adobe.com Abb. 6: Blendung; Peter HeiligAbb. 7: Lichtwerbung am Times Square in New York; Manuel Cañón P. – CC-BY-SA 3.0, https://upload.wiki-

media.org/wikipedia/commons/f/f4/Time_squadre_in_NY_-_panoramio.jpgAbb. 8: Nachtfalter schwirren um eine Lampe; adobe.stock - THANAGON Abb. 9: Empfindlichkeiten (von links nach rechts): Nachtfalter, circadiane Rezeptoren des Menschen, Stäbchen

und Zapfen der menschlichen Netzhaut (vgl. Cleve 1967, DIN V 5031-100 und CIE 1978)Abb. 10: Viele Vogelarten werden durch künstliches Licht irregeleitet; mirpic - stock.adobe.com Abb. 11: Viele Fledermausarten werden von Kunstlicht gestört; Valeriy Kirsanov - stock.adobe.comAbb. 12: Durch Kunstlicht beeinträchtigte Wildtiere; jamiehall - stock.adobe.comAbb. 13: Fröschen wird Kunstlicht oft zum Verhängnis; lizmyosotis - stock.adobe.comAbb. 14: Fische reagieren empfindlich auf Kunstlicht; puntel - stock.adobe.comAbb. 15: Angestrahlte Bäume in einem Park; rebellion - stock.adobe.comAbb. 16: Lichtverschmutzte Nachtlandschaft

http://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/lichtverschmutzung-bei-nacht-der-himmel-ueber-staedten-faerbt-sich-rot-a-848985.html

Abb. 17: Sternwarte im ländlichen Raum; Land OÖ/Heribert KainederAbb. 18: Sommer-Milchstraße über dem Tauernwindpark (Steiermark); Thomas Posch Abb. 19: Nach oben abgestrahltes Licht verschwendet Energie; Johannes Stübler Abb. 20: Typisches Spektrum einer Leuchtstofflampe mit einer Farbtemperatur von 5000 K (vgl. Elvidge et al.

2010, „Spectral Identification of Lighting Type and Character“)Abb. 21: Spektrum einer Leuchtstofflampe bzw. Energiesparlampe mit einer Farbtemperatur von 3000 K und

geringem BlauanteilAbb. 22: Spektrum einer Metallhalogendampflampe (vgl. Elvidge et al. 2010, „Spectral Identification of Lighting

Type and Character“)Abb. 23: Spektrum einer neutralweißen LED (vgl. Elvidge et al. 2010, „Spectral Identification of Lighting Type

and Character“)Abb. 24: Spektrum einer warmweißen LED (Quelle: http://ledmuseum.candlepower.us)Abb. 25: Spektrum einer gelben LED (Quelle: http://ledmuseum.candlepower.us)Abb. 26: Spektrum einer Hochdruck-Natriumdampflampe (vgl. Elvidge et al. 2010, „Spectral Identification of

Lighting Type and Character“)Abb. 27: Typisches Spektrum von Glüh- und Halogenlampen (vgl. Elvidge et al. 2010, „Spectral Identification

of Lighting Type and Character“)Abb. 28: Leuchtmittel-Effizienz-Vergleich (nach Vortrag Rudolf Koch, LTG Österreich) Abb. 29: Abgeschirmte Leuchten beleuchten nur die Straße und blenden dabei nicht; Andreas Hänel Abb. 30: Veranschaulichung zur idealen StrahlengeometrieAbb. 31: Strahlungszonen laut ÖNORM O 1052Abb. 32: Bisherige Beleuchtung einer Gasse in Wien mit Leuchtstofflampen; Horst PribitzerAbb. 33: Umrüstung der Beleuchtung auf LED; Horst PribitzerAbb. 34: Veranschaulichung von zwei Messebenen einer LVK an einer Straßenleuchte; Horst PribitzerAbb. 35: LVK einer alten SeilhängeleuchteAbb. 36: Typische LichtstärkeverteilungskurvenAbb. 37: Empfehlung für Beleuchtungsinstallationen

71

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abb. 38: Blick Gmundnerhütte, Traunstein, Richtung Salzburg auf die Gemeinde Gmunden (Oberösterreich) vor und nach der teilweisen Nachtabschaltung; www.foto-webcam.eu – Station Gmundner Hütte, Bilder vom 16.08.2017, 21:50 Uhr; und 17.08.2017, 01:10 Uhr; Land OÖ/Heribert Kaineder

Abb. 39: Das verkehrsbeobachtende Licht in Urdorf (CH): Je nach Verkehrsaufkommen verändert sich dieBeleuchtungsstärke zwischen 100 % (links) und 40 % (rechts); Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ)

Abb. 40: Innenbeleuchtung erhellt den Außenbereich; Sailorr - stock.adobe.comAbb. 41: Beispiel einer optimierten Trainingsplatz-Beleuchtung (Leuchtdichtemessung in Falschfarben-

darstellung); Horst PribitzerAbb. 42: Smart Light „Grüne Mitte Linz“, ein Projekt der LINZ AG; LINZ AGAbb. 43: Aufhellung gegenüberliegender Wohnräume durch das Kfz-Scheinwerferlicht bei der Ausfahrt;

bodu9 - stock.adobe.comAbb. 44: Bewertungszonen für die maximal zulässigen Leuchtdichten bei DunkelheitAbb. 45: Beispiel für die Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit: Überstrahlung einer Fußgängerampel;

Franz RothAbb. 46: Eine normgerechte Objektbeleuchtung ist in einer dunklen Umgebung sehr hell und somit für die

optimale Wahrnehmung nicht erforderlich; Land OÖ/Heribert Kaineder

72

GLOSSAR

Glossar

ANHANG

Beleuchtungsstärke:Die Beleuchtungsstärke gibt den Lichtstrom an, der von der Lichtquelle auf eine bestimmte Flächetrifft.

Candela pro Quadratmeter:Physikalische Einheit der Leuchtdichte (Helligkeit pro Fläche). Diese wird zum Beispiel auf Fahrbahnenbezogen. Der Wert der Leuchtdichte ist unabhängig von der Entfernung.

Emissionslinie:Lichtfarbe, bei der mehr Strahlung ausgesandt wird als bei anderen Lichtfarben.

Full-Cut-off-Leuchte: Leuchten-Bauart, bei der praktisch kein Licht über der Horizontalen ausgestrahlt wird. Laut EN 13201der Lichtstärkeklasse G6 entsprechend.

Infrarot: Bereich der elektromagnetischen Strahlung mit geringerer Energie – somit größerer Wellenlänge –als das sichtbare Licht; teilweise auch als Wärmestrahlung bezeichnet.

Leuchtdichte: Die Leuchtdichte ist der Helligkeitseindruck, den eine beleuchtete oder leuchtende Fläche dem Augevermittelt. Die Leuchtdichte beschreibt die physiologische Wirkung des Lichts auf das Auge und wirdin der Außenbeleuchtung als Planungsgröße verwendet.

Lux: Physikalische Einheit der Beleuchtungsstärke, definiert als Lumen pro Quadratmeter.

Melatonin: Hormon, das in Lebewesen zu Ruhezeiten freigesetzt wird – beim Menschen vor allem in der zweitenNachthälfte.

Monochromatisches Licht: Licht, das nur bei einer bestimmten Wellenlänge bzw. Frequenz ausgestrahlt wird (z. B. von einemLaser, aber auch von einer Niederdruck-Natriumdampflampe).

Photopisch Sehen: Tagsehen oder Zapfensehen, bezeichnet das Sehen des Menschen bei ausreichender Helligkeit.

Physiologische Blendung: Form von Blendung, welche die Wahrnehmung von visueller Information technisch messbar reduziert.Sie wird durch Streulicht innerhalb des Auges verursacht, welches die wahrnehmbaren Kontrastedurch seine Schleierleuchtdichte reduziert.

Purkinje-Verschiebung: Als Purkinje-Effekt oder Purkinje-Phänomen (nach Jan Evangelista Purkinje) wird das unterschiedlicheHelligkeitsempfinden für Farben bei Tag und Nacht bezeichnet. Es beruht auf der unterschiedlichenspektralen Empfindlichkeit der Sehzellen (Fotorezeptoren) bei Tag- und bei Nachtsehen. Am Tag sindvor allem die Zapfen aktiv, in der Nacht vor allem die Stäbchen.

73

GLOSSAR

Skotopisch Sehen: Nachtsehen oder Stäbchensehen, bei geringer Helligkeit.

Skybeamer: Direkt zum Himmel gerichtete, gebündelte Lichtquelle (wird oft periodisch geschwenkt, vor allembei Werbeanlagen von Diskotheken).

Spektrum: Zerlegung elektromagnetischer Strahlung in seine Wellenlängen- bzw. Frequenzkomponenten.

VIT: Visueller Informationsträger mit verkehrsfremden Inhalten (z. B. Werbeanlage).

Wellenlänge: Maß für die Lichtfarbe. Rotes Licht hat eine größere Wellenlänge als gelbes, grünes und blaues Licht.

74

QUELLENVERZEICHNIS

Quellenverzeichnis

ANHANG

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[64] Brüning A, Hölker F (2013) Lichtverschmutzung und die Folgen fu r Fische. In: Held M, Hölker F, Jessel B (Hrsg.) Schutz der Nacht – Lichtverschmutzung, Biodiversität und Nachtlandschaft,6972. BfN-Scripten 336, Bonn.

[65] Moore MV, Pierce SM, Walsh HM, Kvalvik SK, Lim JD (2000) Urban light pollution alters the diel vertical migration of Daphnia. Verh. Internat. Verein. Limnol. Stuttgart, 27:1-4.

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[68] Falchi F, Cinzano P, Duriscoe D, Kyba CCM, Elvidge CD, Baugh K, Portnov BA, Rybnikova NA,Furgoni R (2016) The new world atlas of artificial night sky brightness. Science Advances, Vol. 2, no. 6, e1600377. doi:10.1126/sciadv.1600377

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[70] Kyba CCM, Ruhtz T, Fischer J, Hölker F (2011) Cloud coverage acts as an amplifier for ecological light pollution in urban ecosystems. PLoS ONE 6, e17307. doi:10.1371/journal.pone.0017307

[71] Louv R (2013) Das letzte Kind im Wald – Geben wir unseren Kindern die Natur zurück! Herder Verlag[72] Beleuchtungs-Check in Tiroler Gemeinden, Projektträger: Energie Tirol, Land Tirol, Tiroler

Umweltanwaltschaft. http://www.hellenot.org/projekte/#c794[73] Anlockwirkung moderner Leuchtmittel auf nachtaktive Insekten. Projektträger: Tiroler Landes-

museen, Land Tirol Tiroler Umweltanwaltschaft. http://www.hellenot.org/projekte/#c797[74] Bundesgesundheitsblatt 2015, 58:1171–1174; DOI 10.1007/s00103-015-2215-5; Online publi-

ziert: 15. August 2015; Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2015[75] Reischauer in Rummel, Kommentar zum Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (2000-2007),

3. Aufl., § 1319 a Rz 17[76] Fössl, Rechts- und Finanzierungspraxis der Gemeinden (RFG) 2007/37, 144[77] ad Blendung: Prophylaxe (Licht-Hygiene): http://ub.meduniwien.ac.at/blog/?p=22675 und

http://ub.meduniwien.ac.at/blog/?p=14844Irritation und Ablenkung: http://ub.meduniwien.ac.at/blog/?p=26411 etc.

[78] „Kleine Zeitung“ vom 30.03.2012, S. 12http://www.legifrance.gouv.fr/affichCode.do?idArticle=LEGIARTI000022496023&idSectionTA=LEGISCTA000022496025&cidTexte=LEGITEXT000006074220&dateTexte=20130201

Dieser Leitfaden enthält zudem Inhalte aus folgenden vorangegangenen Werken: „Zu Hell –Die Helle Not – Wenn Licht zum Problem wird“, Tiroler Umweltanwaltschaft (Hrsg.), 2012. 4. Auflage,Innsbruck, und Leitfaden „Besseres Licht – Alternativen zum Lichtsmog“, Amt der OberösterreichischenLandesregierung (Hrsg.), 2013, Linz.

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AnsprechpartnerBurgenland

Kärnten

Niederösterreich

Amt der Burgenländischen Landesregierung Abteilung 5 – Baudirektion Referat Verkehrstechnik Landhaus, Europaplatz 17000 Eisenstadt Tel.: (+43 5) 7600-6640 E-Mail: [email protected]: www.burgenland.at

Für den Bereich Straßenbeleuchtung, Verkehrssicherheit sowie Beleuchtung von Gewerbe-/Industrieanlagen

Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 8 – Umwelt, Wasser und NaturschutzUnterabteilung Schall- und ElektrotechnikFlatschacher Straße 709021 Klagenfurt am WörtherseeTel.: (+43 50) 536-18132E-Mail: [email protected]: www.ktn.gv.at

Fachbereich „Wirtschaft und Umwelt“ der Bezirkshauptmannschaften und MagistrateWeb: www.noel.gv.at

Für den Bereich Wirtschaft und Umwelt sowie Beleuchtung von Gewerbe-/Industrieanlagen

Fachgebiet „Verkehr“ der Bezirkshauptmannschaften und MagistrateWeb: www.noel.gv.at

Für den Bereich Straßenbeleuchtung und Verkehrssicherheit

ANSPRECHPARTNER

ANSPRECHPARTNER

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SalzburgAmt der Salzburger LandesregierungAbteilung 5: Natur- und Umweltschutz, GewerbePostfach 5275010 SalzburgTel.: (+43 662) 8042-4544E-Mail: [email protected]

Abteilung 6: Infrastruktur und VerkehrPostfach 5275010 SalzburgTel.: (+43 662) 8042-4160E-Mail: [email protected]

Abteilung Umwelt-, Bau- und AnlagentechnikTel.: (+43 732) 77 20-135 28E-Mail: [email protected]

Bezirksbauamt Linz Bezirksbauamt WelsTel.: (+43 732) 77 20-475 00 Tel.: (+43 7242) 44858-0E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected]

Bezirksbauamt Ried Bezirksbauamt GmundenTel.: (+43 7752) 823 48-0 Tel.: (+43 7612) 755 93-0 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected]

In Linz, Wels und Steyr das örtlich zuständige Magistrat (s. oben).

Für den Bereich der Beleuchtung von Werbung, Fassaden und Objekten im Bau- und Gewerbeverfahren

Weiters steht Ihnen für Auskünfte zur Verfügung

Oö. UmweltanwaltschaftTel.: (+43 732) 77 20-134 50E-Mail: [email protected]

Für Energie-Effizienz-Fragen

Oö. EnergiesparverbandTel.: (+43 732) 77 20-14380E-Mail: [email protected]

Amt der Oö. Landesregierung Abteilung UmweltschutzKärntnerstraße 10-124021 LinzTel.: (+43 732) 77 20-145 43E-Mail: [email protected]: www.land-oberoesterreich.gv.at

Oberösterreich

Abteilung VerkehrTel.: (+43 732) 77 20-135 35E-Mail: [email protected]

In Linz, Wels und Steyr das örtlich zuständige Magistrat:Magistrat Steyr Magistrat Wels Magistrat LinzTel.: (+43 7252) 575-0 Tel.: (+43 7242) 235-0 Tel.: (+43 732) 707-0E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected]

Für den Bereich der Verkehrssicherheit

ANSPRECHPARTNER

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Tirol

Abteilung UmweltschutzEduard-Wallnöfer-Platz 36020 InnsbruckTel.: (+43 512) 508 3452E-Mail: [email protected]

Allgemein in Umweltfragen

Umwelt-, Gewerbe-(Anlagen-)Referate der Bezirkshauptmannschaften und Stadtmagistrat InnsbruckWeb: www.tirol.gv.at Web: www.innsbruck.gv.at

Für den Bereich Umwelt-/Naturschutz sowie Beleuchtung von Gewerbe-/Industrieanlagen

Verkehrsreferate der Bezirkshauptmannschaften und Stadtmagistrat InnsbruckWeb: www.tirol.gv.atWeb: www.innsbruck.gv.at

Für den Bereich Straßenbeleuchtung und Verkehrssicherheit

Tiroler Umweltanwaltschaft Energie TirolMeraner Straße 5 Südtiroler Platz 46020 Innsbruck 6020 InnsbruckTel.: (+43 512) 508 3492 Tel.: (+43 512) 589913E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected]: www.hellenot.org

Weiters steht Ihnen für Auskünfte zur Verfügung

VorarlbergAbteilungen „Wirtschaft und Umweltschutz“ der Bezirkshauptmannschaften unddie Abteilung IVe – Umweltschutz, Abt. für Naturschutz beim Amt der Vorarlberger LandesregierungWeb: www.vorarlberg.at

SteiermarkAmt der Steiermärkischen LandesregierungA15 – Fachabteilung Energie und WohnbauReferat Energietechnik und KlimaschutzLandhausgasse 78010 GrazTel.: (+43 316) 877 4381E-Mail: [email protected]

ANSPRECHPARTNER

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Wien

Wiener UmweltanwaltschaftMuthgasse 621190 WienTel.: (+43 1) 37979E-Mail: [email protected]: www.wua-wien.at

Allgemein in Umweltfragen

Magistratsabteilung 46 – Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten –Gruppe VerkehrssicherheitNiederhofstraße 21–231120 WienTel.: (+43 1) 4000-92997 E-Mail: [email protected]: www.verkehr-wien.at

www.wien.gv.at/verkehr/verkehrssicherheit/

Magistratsabteilung 39 – Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle der Stadt Wien – LichttechniklaborRinnböckstraße 13-151110 WienTel.: (+43 1) 79514-39375E-Mail: [email protected]: www.wien.gv.at/forschung/laboratorien/vfa

Für den Bereich der Verkehrssicherheit und Lichtwerbung

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NOTIZEN

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NOTIZEN

Österreichischer LeitfadenIMPRESSUMMedieninhaberLand Oberösterreich

HerausgeberAmt der Burgenländischen Landesregierung Abteilung 5 - Baudirektion Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt

Amt der Kärntner LandesregierungUmwelt, Wasser und NaturschutzFlatschacher Straße 70, 9020 Klagenfurt am Wörthersee

Amt der Niederösterreichischen LandesregierungUmwelt- und EnergiewirtschaftLandhausplatz 1, 3109 St. Pölten

Amt der Oberösterreichischen LandesregierungUmweltschutzKärntnerstraße 10-12, 4021 Linz

Amt der Salzburger LandesregierungNatur- und Umweltschutz, GewerbeMichael-Pacher-Straße 36, 5020 Salzburg

Amt der Steiermärkischen LandesregierungUmwelt und RaumordnungStempfergasse 7, 8010 Graz

Amt der Tiroler LandesregierungUmweltschutzEduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck

Amt der Vorarlberger LandesregierungUmwelt- und KlimaschutzJahnstraße 13-15, 6900 Bregenz

Magistrat der Stadt WienUmweltschutz (MA 22)Dresdner Straße 45, 1200 Wien

RedaktionExpertengruppe im Auftrag der Landesumweltreferenten Österreich(Autoren und Mitwirkende, siehe 1. Innenseite)

Korrektur: Manuela Grazi, www.adlerauge.at

Titelbild pixabay.com | Layout Isabella Denkmair, Land OÖ/Abteilung UmweltschutzDruck Friedrich Druck & Medien GmbH | 1. Auflage, Jänner 2018 | DVR: 0069264 Licht, das mehr nützt als stört

AUSSENBELEUCHTUNG