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Magazin für Mitglieder und Förderer des WWF Deutschland WWF MAGAZIN Mediadaten Gültig ab 01.01.2018

Mediadaten WWF D 24.09.17 · Er ist Teil des World Wide Fund For Nature, einer der größten unabhängigen privaten Naturschutzorganisationen der Welt. Das globale Netzwerk des WWF

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Magazin für Mitglieder und Förderer des WWF

Deutschland

WWFMAGAZINMediadatenGültig ab 01.01.2018

WWF MagazinMagazin für die Mitglieder und Förderer des WWF Deutschland

Das WWF Magazin erscheint vierteljährlich mit einer Aufl age von 210.000 Exemplaren (im personalisierter Einzelversand).

Der Fokus des Magazins liegt auf Umweltthemen und der Vorstel-lung laufender und neuer WWF-Projekte. Leser erfahren mehr über einzigartige Regionen, verwundbare Ökosysteme und den faszi-nierenden Artenreichtum unserer Erde – vielfältige Schätze, die es zu bewahren und zu schützen gilt. In dem Magazin informiert die Naturschutzorganisation ihre Mitglieder und Förderer auch über die internationalen Aktivitäten des WWF. Darüber hinaus bietet das Magazin Medientipps, Serviceelemente sowie eine Seite des Kinder-programms Young Panda.

Der WWF Deutschland ist seit über 50 Jahren im Einsatz für die Natur. Er ist Teil des World Wide Fund For Nature, einer der größten unabhängigen privaten Naturschutzorganisationen der Welt. Das globale Netzwerk des WWF ist in mehr als 100 Ländern aktiv. Rund fünf Millionen Förderer unterstützen den WWF weltweit. Die Umweltstiftung will der Naturzerstörung Einhalt gebieten und die biologische Vielfalt der Erde bewahren. Sie setzt sich dafür ein, erneuerbare Ressourcen naturverträglich zu nutzen und die Umwelt-verschmutzung zu verringern.

PROFIL

60 Jah-re

Aufl age 210.000 Exemplare

Erscheinungsweise 4x jährlich

Herausgeber WWF Deutschland

Verlag SZ Scala GmbH

wwf.de

Bei den Lesern des WWF Magazins handelt es sich um Personen mit einem überdurchschnitt-lichem Bildungs- und Einkommensniveau und einer ausgeprägten Konsumfreude. Mehr als die Hälfte der Leser sind Akademiker. Jeweils knapp ein Drittel lebt in Großstädten, in Städten mit we-niger als 300.000 Einwohnern oder auf dem Land.

Als kritische Konsumenten achten sie beim Ein-kauf auf Produkte von Unternehmen, die sozial und ökologisch verantwortungsbewusst han-deln. Die Leser legen Wert auf Gesundheit und Nachhaltigkeit, achten beim Einkauf auf Siegel und Zertifikate und sind bereit für Qualität und Nachhaltigkeit mehr Geld auszugeben.

LESER

Quelle : WWF-Umfrage unter den Lesern des WWF Magazins, Ausgabe 1/2016, Grundgesamtheit = 1.913 (100%)

Relevante Einstellungen, Käufertypologien, Konsumstile

Weibliche Leser 63 %

Akademiker 52%

Ich lege Wert auf Gesundheit und Nachhaltigkeit 87 %

Ich kaufe ökologische Produkte 84 %

Ich achte beim Einkauf auf Siegel und Zertifikate (z.B. Bio, FSC, Fair-Trade) 80%

Ich bin bereit für Qualität und Nachhaltigkeit mehr Geld auszugeben 80 %

Ich finde die Tipps zu Umwelt- und Verbraucherfragen im Magazin nützlich 74 %

Die letzte Umfrage 2016 bestätigt: Ein Großteil der Leser des WWF Magazins zählt zu der Ziel-gruppe der LOHAS.

Die Reichweite des WWF Magazins beträgt über 400.000 Personen.

FORMATE UND PREISE

S: Satzspiegel | A: Anschnittformat (Bitte legen Sie bei der Erstellung der Druckunterlagen für das Anschnittformat zusätzlich rundum 5 mm Beschnitt an!)

Festplatzierungen | Nachlässe

Bitte beachten Sie, dass eine Annahme des Anzeigen- oder Beilagen-auftrages erst nach Freigabe des Werbemittels durch den Herausge-ber möglich ist.

Beilagen

Für die Buchung einer Beilage nutzen Sie bitte die ausführlichen Informationen in den Beilagen-Mediadaten.

Platzierungs-zuschlag

U2 10 %

U4 15 %

Mengenstaff el

2 Seiten 5 %

3 Seiten 10 %

4 Seiten 15 %

Malstaff el

2 Anzeigen 5 %

3 Anzeigen 10 %

4 Anzeigen 15 %

Gewicht bis 10 g bis 20 g bis 25 g bis 30 g bis 40 g

Beilagen ‰zzgl. Postgebühr

75,00 € 75,00 € 75,00 € 75,00 € 150,00 €

Alle Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.Grundlage für die Mal- und Mengenstaff el sind die Bruttopreise für Anzeigen. Abschlusszeitraum ist ein Jahr (nicht zwingend Kalenderjahr).Beilagen sind nicht rabattfähig im Sinne der Anzeigenabschlüsse.

1/1 Seitesw: 7.260,00 €2c: 8.010,00 €3c: 8.760,00 €4c: 9.510,00 €

1/2 Seite quersw: 3.812,00 €2c: 4.205,00 €3c: 4.599,00 €4c: 4.993,00 €

1/3 Seite hochsw: 2.602,00 €2c: 2.870,00 €3c: 3.139,00 €4c: 3.408,00 €

1/4 Seite quersw: 1.951,00 €2c: 2.152,00 €3c: 2.354,00 €4c: 2.556,00 €

1/4 Seite hochsw: 1.951,00 €2c: 2.152,00 €3c: 2.354,00 €4c: 2.556,00 €

1/4 Seite Ecksw: 1.951,00 €2c: 2.152,00 €3c: 2.354,00 €4c: 2.556,00 €

S: 180 x 275 mmA: 210 x 297 mm

S: 180 x 138 mmA: 210 x 148 mm

S: 100 x 275mmA: 110 x 297 mm

S: 180 x 80 mmA: 210 x 92 mm

1/2 Seite hochsw: 3.812,00 €2c: 4.205,00 €3c: 4.599,00 €4c: 4.993,00 €

1/3 Seite quersw: 2.602,00 €2c: 2.870,00 €3c: 3.139,00 €4c: 3.408,00 €

S: 70 x 275 mmA: 80 x 297 mm

S: 180 x 55 mmA: 210 x 67 mm

S: 55 x 275 mmA: 65 x 297 mm

S: 95 x 125 mmA: 105 x 137 mm

Zeitschriftenformat 210 mm breit x 297 mm hoch U3 und U4 haben 207 mm Breite

Beschnitt 5 mm Beschnitt rundum bei randabfallenden Motiven

Bundausgleich max. 4,5 mm. Bitte beachten Sie: Zur Heft-mitte wird die Blattbreite schmaler. Damit Schrift- und/oder Bildelemente nicht in den Beschnitt geraten, an allen vier Seiten mind. 5 mm Abstand einhalten.

Satzspiegel 180 mm x 275 mm

Bedruckstoff Umschlag: 100% Recycling gemäß Blauer Engel, 150 g/qm Circle Matt White Inhalt: 100% Recycling gemäß Blauer Engel, 80 g/qm Charisma Silk

Profil Umschlag: ISOcoated_V2_300 Inhalt: ISOcoated_V2_300

Proof Nach Fogra-Standard. Mit Fogra-Medienkeil V3.0 nach Standard

Druck 4/4-farbig DIN ISO 12647-2

Druckverfahren Umschlag: Bogenoffset, Inhalt: Rollenoffset

Verarbeitung Rückstichheftung

Druckunterlagen PDF/X3 mit farbverbindlichem Proof

Druckdatenversand per E-Mail an: [email protected] per Datenträger an: SZ Scala GmbH Hultschiner Str. 8, D-81677 München

Datenanlieferung immer mit farbverbindlichem Proof

TERMINE

Ausgabe Erschei-nungsdatum

Anzeigen-schluss

Druckunter-lagenschluss

Beilagen Lieferter-min

1/2018 17.01.2018 30.10.2017 09.11.2017 19.12.2017

2/2018 11.04.2018 06.02.2018 15.02.2018 22.03.2018

3/2018 11.07.2018 09.05.2018 16.05.2018 25.06.2018

4/2018 17.10.2018 16.08.2018 24.08.2018 28.09.2018

TECHNISCHE DATEN

Änderungen im Terminplan vorbehalten.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlags gel-ten für alle Anzeigenaufträge und Beilagenaufträge. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind unbeachtlich.

1. Abschluss im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbe-dingungen ist ein Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen, Fremdbeilagen oder sonstiger Werbemittel eines Werbungs-treibenden oder sonstigen gewerblichen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung, wobei die rechtsverbindlichen Anzeigenauf-träge erst durch schriftliche Bestätigung des Abrufs zustande kommen.

2. Abruf ist die Aufforderung des Auftraggebers an den Verlag, auf der Grundlage eines Abschlusses eine konkrete Anzeige, Fremdbeilage oder sonstige Werbemittel zu veröffentlichen, und die Zustellung der für die Produktion erforderlichen Texte und Vorlagen.

3. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an redaktionellen Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen.

4. Aufträge für Anzeigen können persönlich, telefonisch, schriftlich oder elektronisch übermittelt werden. Der Verlag haftet nicht für Übermitt-lungsfehler.

5. Ablehnung von Aufträgen Der Verlag ist berechtigt, Anzeigenaufträge, auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Gesamtabschlusses, abzulehnen. Dies gilt insbesonde-re für Anzeigenaufträge, deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder vom Deutschen Werbe- bzw. Presserat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde, oder deren Veröffent-lichung für den Verlag wegen des Inhalts, der Herkunft oder der techni-schen Form unzumutbar ist, sowie für Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines redaktionellen Bestandteils der Druckschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten. Der Verlag wird die Ablehnung unverzüglich nach Kenntnis der betreffenden Inhalte erklären.

6. Anzeigenschluss und Erscheinungstermine Die in der Preisliste ausgewiesenen Anzeigenschlüsse und Erscheinungs-termine sind für den Verlag unverbindlich. Dem Verlag steht es frei, Anzei-genschlusstermine und Erscheinungstermine kurzfristig, dem Produk-tionsablauf entsprechend, anzupassen. Wird von diesem Schieberecht Gebrauch gemacht, wird der Kunde über die Verschiebung informiert. Bei Verschiebungen des Erscheinungstermins sind termingebundene Anzei-genaufträge kostenfrei kündbar.

7. Kündigung von AufträgenAnzeigenaufträge können nur schriftlich oder in Textform gekündigt werden. Die Kündigung eines Anzeigenauftrags ist bis zum ursprüngli-chen Anzeigenschluss möglich. Ansonsten kann der Verlag die Erstattung der bis zur Kündigung angefallenen Kosten nach den gesetzlichen Vor-schriften verlangen.

13. Haftung für den Inhalt der AnzeigeDer Auftraggeber ist für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Anzeige verantwortlich. Er stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter wegen der Veröffentlichung der Anzeige frei. Der Verlag ist nicht zur Prü-fung verpflichtet, ob ein Anzeigenauftrag die Rechte Dritter beeinträch-tigt. Wird der Verlag durch gerichtliche Entscheidung zum Abdruck einer Gegendarstellung oder Berichtigung zu einer Anzeige verpflichtet, hat der Auftraggeber diese Veröffentlichung nach der gültigen Anzeigenpreisliste zu bezahlen.

14. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der von ihm zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkor-rekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

15. AnzeigenbelegDer Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, tritt an seine Stelle eine Bescheinigung des Verlags über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. Originalbelege werden nur gegen Berechnung geliefert.

16. Anzeigenrechnungen sind innerhalb der aus der Preisliste ersicht-lichen, vom Empfang der Rechnung laufenden Frist zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die sog. Pre-Notificationfrist für SEPA- Lastschriftverfahren ist auf drei Tage verkürzt. Mahn- und Inkassokos-ten, die durch Zahlungsverzug entstehen, trägt der Auftraggeber. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung eines laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftrag-gebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Gesamt-abschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen abweichend von einem vereinbarten Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Anzeigenentgelts und vom Ausgleich offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Der Verlag ist berechtigt, fehlerhafte Anzeigenrechnungen innerhalb von sechs Monaten nach Rechnungsstellung zu korrigieren. Bei Anzeigenauf-trägen aus dem Ausland erfolgt die Rechnungsstellung ohne Mehrwert-steuerberechnung unter der Voraussetzung, dass das Anzeigengeschäft nicht mehrwertsteuerpflichtig ist. Der Verlag ist zur Nachberechnung der Mehrwertsteuer berechtigt, wenn die Finanzverwaltung die Mehrwert-steuerpflicht der Anzeige bejaht.

17. Satzkosten Kosten für die Anfertigung bestellter Vorlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschter oder zu vertretender erheblicher Ände-rungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen trägt der Auftraggeber.

18. Abweichende Preise Für Anzeigen in Verlagsbeilagen und für redaktionell gestaltete Anzeigen, Anzeigen in Sonderveröffentlichungen und Kollektiven, sowie für Anzei-gen, welche nach Anzeigenschluss verkauft werden, kann der Verlag von der Preisliste abweichende Preise festlegen.

8. Platzierung von Anzeigen Anzeigen werden in bestimmten Nummern, Ausgaben oder an bestimm-ten Stellen der Druckschrift veröffentlicht, wenn dies bei der Auftrags-erteilung schriftlich oder in Textform, vereinbart wird. Rubrikanzeigen werden grundsätzlich nur in der jeweiligen Rubrik abgedruckt. Sofern keine Platzierung vereinbart wird, kann der Verlag die Platzierung frei bestimmen. Dabei werden Anzeigen vom Verlag nach ihrem inhaltlichen Sinngehalt rubriziert. Rubrikanzeigen werden grundsätzlich nur in der jeweiligen Rubrik abgedruckt. Wird eine Anzeige durch den Auftragge-ber für eine inhaltlich abweichende Rubrik in Auftrag gegeben und vom Verlag ausnahmsweise so veröffentlicht, so gilt dennoch der Preis, der bei korrekter Platzierung angefallen wäre.

9. Abruf eines AuftragesIst ein Erscheinungstermin vereinbart, sind Anzeigen spätestens ein Jahr nach Vertragsschluss abzurufen. Ein Abschluss über mehrere Anzeigen ist innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige vollständig abzuwickeln.

10. Druckunterlagen Die Schlusstermine für die Übersendung von Druckunterlagen sind dem jeweils gültigen Preisblatt der Anzeigenpreisliste des Verlages zu entneh-men. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und fehlerfreier Druckunterlagen oder der Beilage, Beihefter, Beikleber etc. ist der Auf-traggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Sind Mängel an angelieferten Drucksachen, wie Beihefter, Beikleber etc. nicht sofort, sondern erst bei der Verarbeitung erkennbar, so hat der Auftraggeber dadurch entstehende Mehrkosten oder Verluste bei der Herstellung zu tragen. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druck-qualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglich-keiten. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung aller zuge-sandten Unterlagen endet drei Monate nach der letzten Veröffentlichung der jeweiligen Anzeige.

11. Abdruckhöhe von Anzeigen Sind keine besonderen Größen vereinbart oder vorgegeben, wird die Anzeige mit der für eine solche Anzeige üblichen Höhe abgedruckt und berechnet. Weicht bei einer fertig angelieferten Druckunterlage die Ab-druckhöhe von der bestellten Abdruckhöhe gemäß Auftrag ab, gilt das Maß der abgedruckten Anzeigenhöhe. Angefangene Millimeter werden bei der Berechnung auf volle Millimeter nach oben gerundet.

12. Redaktionell gestaltete Anzeigen/Textteilanzeigen Die Aufmachung und Kennzeichnung redaktionell gestalteter Anzeigen ist rechtzeitig vor Erscheinen mit dem Verlag abzustimmen. Der Verlag ist berechtigt, Anzeigen, die nicht als solche erkennbar sind, deutlich mit dem Wort „Anzeige“ zu versehen. Textteilanzeigen müssen sich schon durch ihre Grundschrift vom redaktionellen Teil unterscheiden.

Stand 2017

19. RabattzusammenschlüsseFür die Gewährung eines Rabattzusammenschlusses für Tochterge-sellschaften ist der schriftliche Nachweis einer mehr als 50-prozentigen Kapitalbeteiligung erforderlich. Der Verlag gewährt Rabattzusammen-schlüsse nur bei privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen. Ra-battzusammenschlüsse sind insbesondere nicht möglich für selbständige hoheitliche Organisationen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts. 20. Gewährleistung Reklamationen müssen vom Auftraggeber bei offensichtlichen Mängeln innerhalb von zwei Wochen nach Eingang von Rechnung geltend gemacht werden. Nicht offensichtliche Mängel muss der Auftraggeber spätestens 6 Monate nach Veröffentlichung der entsprechenden Druckschrift re-klamieren. Bei fehlerhaftem Abdruck einer Anzeige trotz rechtzeitiger Lieferung einwandfreier Druckunterlagen kann der Auftraggeber den Abdruck einer einwandfreien Ersatzanzeige (Nacherfüllung) verlangen. Der Anspruch auf Nacherfüllung ist ausgeschlossen, wenn dies für den Verlag mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Lässt der Verlag eine ihm gesetzte angemessene Frist zur Nacherfüllung verstreichen, verweigert er die Nacherfüllung, ist die Nacherfüllung dem Auftrag-geber nicht zumutbar oder schlägt sie fehl, so hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag zu kündigen oder den Anzeigenpreis in dem Ausmaß mindern, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamt-durchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittlich verbreitete Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechti-gender Mangel, wenn siebei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren 20 v. H., bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplaren 15 v. H., bei einer Auflage bis zu 500 000 Exemplaren 10 v. H.,bei einer Auflage über 500 000 Exemplaren 5 v. H. beträgt.Allerdings sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausge-schlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auf-lage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. Gewährleistungsansprüche von Kaufleuten als Auftraggeber verjähren 12 Monate nach Veröffentli-chung der entsprechenden Anzeige oder Beilage.

21. Haftung, höhere GewaltDer Verlag wird im Falle höherer Gewalt und bei vom Verlag unverschul-deten Arbeitskampfmaßnahmen von der Verpflichtung zur Auftrags-erfüllung frei; Schadensersatzansprüche bestehen deswegen nicht. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Verlag sind un-abhängig vom Rechtsgrund, insbesondere aufgrund Verzugs, der Verlet-zung vertraglicher Pflichten, der Verletzung gewerblicher Schutzrechte Dritter und unerlaubter Handlung ausgeschlossen, es sei denn, der Ver-lag, seine Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder eine Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt,

die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich ist, oder die Scha-densersatzansprüche resultieren aus einer Beschaffenheitsgarantie. Soweit der Verlag dem Grunde nach haftet, wird der Schadensersatzan-spruch auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Haftungsbe-grenzung gilt nicht bei Vorsatz oder wenn das den Schaden auslösende Ereignis durch den Verlag, seine Vertreter oder Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig verursacht wurde. Schadensersatzansprüche gegen den Verlag verjähren in 12 Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Auftraggeber von den anspruchbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen. Dies gilt nicht für Ansprüche aus unerlaubter oder vorsätzlicher Handlung. Resultieren die Schadensersatzansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, finden vorstehende Haftungsbegrenzun-gen keine Anwendung. Gleiches gilt bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Soweit die Haftung des Verlags ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen

22. Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträ-gen und Abrechnungen gegenüber den Werbungstreibenden an die Preis-liste des Verlags zu halten. Die vom Verlag gewährte Vermittlungsprovisi-on errechnet sich aus dem Kundennetto, also nach Abzug von Rabatt, Boni und Mängelnachlass. Die Vermittlungsprovision wird nicht auf Preise, die unterhalb der Preisliste liegen, gewährt. Sie wird nur an vom Verlag anerkannte Werbeagenturen vergütet unter der Voraussetzung, dass der Auftrag unmittelbar von der Werbeagentur erteilt wird, ihr die Beschaf-fung der fertigen und druckreifen Vorlagen obliegt und eine Gewerbean-meldung als Werbeagentur vorliegt. Dem Verlag steht es frei, Aufträge von Werbeagenturen abzulehnen, wenn Zweifel an der berufsmäßigen Aus-übung der Agenturtätigkeit oder der Bonität der Werbeagentur bestehen. Anzeigenaufträge durch Werbeagenturen werden in deren Namen und auf deren Rechnung erteilt.

23. Speicherung von Kundendaten Der Verlag speichert im Rahmen der Geschäftsbeziehungen die Kunden-daten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung nach den gesetzli-chen Bestimmungen zum Datenschutz.

24. SchlussbestimmungenErfüllungsort ist München als Sitz des Verlags. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und unter Ausschluss von Kollisi-onsrecht. Gerichtstand für Klagen gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist der Sitz des Verlags.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen für die digitale Übermittlung von AnzeigendruckvorlagenWerden Druckvorlagen digital, also durch Digitalträger (z.B. CD-ROM) oder durch Fernübertragung (z.B. E-Mail) papierlos an den Verlag über-mittelt, gelten zusätzlich die folgenden Bestimmungen:

1. DateiformatDruckvorlagen sollen nur mit geschlossenen Dateien digital übertragen werden, also mit solchen Dateien, die der Verlag inhaltlich nicht ändern kann. Der Verlag haftet nicht bei fehlerhafter Veröffentlichung von Anzei-gen, die mit offenen Dateien (z.B. unter Corel Draw, QuarkXPress, Free-hand gespeicherte Dateien) übermittelt werden.

2. Zusammengehörende Dateien sind vom Auftraggeber in einem ge-meinsamen Verzeichnis (Ordner) zu senden.

3. FarbanzeigenBei digital übermittelten Druckvorlagen für Farbanzeigen hat der Auf-traggeber gleichzeitig ein Farb-Proof und ein Proof- bzw. Messprotokoll mitzuliefern. Ansonsten bestehen keine Ersatzansprüche des Auftragge-bers wegen etwaiger Farbabweichungen.

4. ComputervirenDer Auftraggeber haftet dafür, dass die übermittelten Dateien frei von Computerviren sind. Dateien mit Computerviren kann der Verlag löschen, ohne dass der Auftraggeber hieraus Ansprüche herleiten könnte. Der Verlag behält sich zudem Ersatzansprüche vor, wenn die Computerviren beim Verlag weiteren Schaden verursachen.

5. Ansprüche wegen fehlerhafter VeröffentlichungBeachtet der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen oder die Emp-fehlungen des Verlags zur Erstellung und Übermittlung von digitalen Druckunterlagen nicht, so stehen ihm keine Ansprüche wegen fehlerhaf-ter Anzeigenveröffentlichung zu.

6. DatenträgerAn den Verlag übermittelte Disketten oder CD-ROM mit Druckvorlagen gehen in das Eigentum des Verlags über. Sie werden nur auf ausdrückli-chen Wunsch und für eine Versandpauschale von € 5,- /Stück an den Auf-traggeber auf dessen Risiko zurückgeschickt.

Herausgeber WWF DeutschlandReinhardtstraße 1810117 Berlinwww.wwf.de

Verlag SZ Scala GmbHHultschiner Straße 881677 Münchenwww.sz-scala.de

Anzeigenpreisliste Nr. 17, gültig ab 01.01.2018

Mittlerprovision 15 %

Zahlungs-bedingungen

14 Tage nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug. Bei Zahlungsverzug werden sämtliche offenste-henden Rechnungen bzw. Nachberechnungen zur sofortigen Zahlung fällig. SEPA-Lastschriftverfah-ren ist möglich.

Bankverbindung SZ Scala GmbHHypoVereinsbank (BLZ 700 202 70)Konto: 157 644 71IBAN: DE60 7002 0270 0015 7644 71SWIFT/BIC: HYVEDEMMXXX

AGB Für Anzeigen und Fremdbeilagen gelten die AGB der SZ Scala GmbH.

ANSPRECHPARTNER VERLAGSANGABEN

Heike BsdurrekMediaberaterin

Tel. +49 89 2183 7219Fax +49 89 2183 [email protected]

Daniela SchräderVerkaufsleiterin

Tel. +49 89 2183 7237Fax +49 89 2183 [email protected]