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Maßnahmenkulissen für 3 Renaturierungsszenarien im Rahmen des Projektes „Perspektive Lebendige Unterems“ Zwischenbericht 4, 3. Entwurf, Dezember 2012 Auftraggeber: Dezember 2012

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Maßnahmenkulissen für 3 Renaturierungsszenarien im Rahmen des Projektes „Perspektive Lebendige Unterems“

Zwischenbericht 4, 3. Entwurf, Dezember 2012

Auftraggeber:

Dezember 2012

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Dezember 2012 BIOCONSULT Schuchardt & Scholle

Auftraggeber:

Titel: Maßnahmenkulissen für 3 Renaturierungsszenarien im Rahmen des Projektes „Perspektive Lebendige Unterems“

Auftragnehmer: BIOCONSULT Schuchardt & Scholle GbR

Reeder-Bischoff-Str. 54

28757 Bremen

Telefon 0421 · 620 71 08

Telefax 0421 · 620 71 09

Internet www.bioconsult.de

eMail [email protected]

Klenkendorf 5

27442 Gnarrenburg

Telefon 04764 · 92 10 50

Telefax 04764 · 92 10 52

Bearbeiter: Dr. Bastian Schuchardt

Dipl.-Ing. Frank Bachmann

Dipl.-Landschaftsökologin Gertrud Heuer

Dipl.-Geogr. Alke Huber

Datum: Dezember 2012

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Inhalt

1. Hintergrund und Ziele ............................................................................................... 7

2. Aufgabenstellung und Vorgehensweise .................................................................. 10

3. Leitbild und Entwicklungsziele der drei Renaturierungsszenarien......................... 11 3.1 Leitbild 11 3.2 Szenario B Ästuarverlängerung................................................................................12 3.3 Szenario C Tidepolder – Wiesenvogelschutz binnendeichs ..........................................14 3.4 Szenario D Tidepolder – Wiesenvogelschutz außendeichs ...........................................15

4. Charakterisierung von sieben zentralen Maßnahmentypen.................................... 17 4.1 Anlage von Tidepoldern (Maßnahmentyp 1)..............................................................17

4.1.1 Hydraulische Optimierung ...........................................................................18 4.1.2 Ökologische Optimierung ............................................................................19

44..22 Entwicklung von Nebenarmen mit oder ohne Rückverlegung des Hauptdeichs (Maßnahmentyp 2) ................................................................................................21 4.2.1 Wiederanschluss von Nebenarmen mit Rückdeichung.....................................21 4.2.2 (Wieder-)Herstellung von Nebenrinnen im Vorland.........................................22

4.3 Öffnung oder Rückbau von Sommerdeichen (Maßnahmentyp 3) .................................24 4.4 Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung und Wiedervernässung im

tideoffenen Vorland (Maßnahmentyp 4) ...................................................................24 4.5 Entwicklung von Auwald, Röhricht, Watt und Flachwasserzonen im tideoffenen

Vorland (Maßnahmentyp 5) ....................................................................................25 4.5.1 Entwicklung von Röhrichten und Auwald im Vorland.......................................25 4.5.2 Anlage von Wattflächen und Flachwasserzonen im Vorland .............................26

4.6 Verbesserung der Durchgängigkeit an Sielen und Schöpfwerken und Wehren (Maßnahmentyp 6) ................................................................................................27

4.7 Rückbau von Uferbefestigungen mit anschließenden Uferabflachungen (Maßnahmentyp 7) ................................................................................................27

5. Art und Umfang der zur Realisierung der Leitbilder erforderlichen Maßnahmen für die drei Szenarien ......................................................................... 31 5.1 Art der erforderlichen Maßnahmentypen ..................................................................31

5.1.1 Szenario B Ästuarverlängerung ....................................................................31 5.1.2 Szenario C Tidepolder – Wiesenvogelschutz binnendeichs ...............................31 5.1.3 Szenario D Tidepolder – Wiesenvogelschutz außendeichs................................32

5.2 Umfang der erforderlichen Maßnahmen....................................................................32

6. Verortete Maßnahmenkulissen................................................................................ 35 6.1 Vorgehen..............................................................................................................35

6.1.1 Vorgehen qualitativ ....................................................................................35 6.1.2 Vorgehen quantitativ ..................................................................................36 6.1.3 Kriterien zur Verortung ...............................................................................37 6.1.4 Datengrundlagen .......................................................................................37

6.2 Kulisse Szenario B Ästuarverlängerung.....................................................................38 6.3 Kulisse Szenario C Tidepolder – Wiesenvogelschutz binnendeichs................................46 6.4 Kulisse Szenario D Tidepolder – Wiesenvogelschutz außendeichs ................................46

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7. Kann das Leitbild mit den jeweiligen Maßnahmenkulissen erreicht werden?................................................................................................................... 46 7.1 Szenario B Ästuarverlängerung................................................................................46 7.2 Szenario C Tidepolder – Wiesenvogelschutz binnendeichs ..........................................46 7.3 Szenario D Tidepolder – Wiesenvogelschutz außendeichs ...........................................46 7.4 Umfang der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen.....................................................46

7.4.1 Ausgleichsflächenbedarf Szenario B..............................................................46 7.4.2 Ausgleichsflächenbedarf Szenario C..............................................................46 7.4.3 Ausgleichsflächenbedarf Szenario D..............................................................46

8. Konfliktanalyse........................................................................................................ 46 8.1 Landwirtschaftliche Nutzung ...................................................................................46 8.2 Forstwirtschaftliche Nutzung ...................................................................................46 8.3 Nutzung für Siedlung und Verkehr ...........................................................................46 8.4 Fischereiwirtschaftliche Nutzung..............................................................................46 8.5 Schifffahrt und wasserwirtschaftliche Nutzung .........................................................46 8.6 Rohstoffgewinnung................................................................................................46 8.7 Erholungsnutzung..................................................................................................46 8.8 Naturschutz ..........................................................................................................46

9. Ausblick ................................................................................................................... 46

Literatur.......................................................................................................................... 46

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Abbildungen und Tabellen

Abb. 1: Darstellung und Abgrenzung des Betrachtungsraums ............................................. 9

Abb. 2: Oberer Teil des Betrachtungsraums, der im Szenario B unter Tideeinfluss kommt, (rot: Deichlinien). ..................................................................................13

Abb. 3: Tidepolder, hydraulisch optimiert mit Siel ohne Rückdeichung, eigene Darstellung (braun, Hauptdeich mit neugebautem niedrigerem Ringdeich; blau, Emswasserkörper).............................................................................................17

Abb. 4: Tidepolder ökologisch optimiert mit Rückdeichung, eigene Darstellung (braun, neuangelegter Ringdeich; grün Tideauwald und Röhricht; hellbraun, Brackwasserwatt; blau: Flachwasserzone bzw. Ems) ..........18

Abb. 5: Tidepolder Westoverledigen, hydraulisch optimierte Variante, eigene Darstellung / 1 Flachwasserzone / 2 Watt / 3 Tideröhricht / 4 Ringdeich MTHW + 1 m / 5 Außentief / 6 Sielbauwerk / 7 Brücke .........................................19

Abb. 6: Tidepolder Westoverledigen, ökologisch optimierte Variante, ohne Rückverlegung des Hauptdeichs, eigene Darstellung / 1 Flachwasserzone / 2 Watt / 3 Tideröhricht / 4 Ringdeich MTHW + 1 m / 5 Außentief / 6 Sielbauwerk / 7 Brücke / 8 Tideauwald................................................................20

Abb. 7: Tidepolder Mitling, ökologisch optimiert mit Rückverlegung des Hauptdeichs, eigene Darstellung / 1 Flachwasserzone / 2 Watt / 3 Tideröhricht / 4 Rückbau Deichzone / 5 Neubau Deich / 6 Tideauwald / 7 Zulauf..........................20

Abb. 8: Stromspaltung Midlum, Innendifferenzierung (Prinzipskizze), Quelle: LENNÈ 3 D / TU BERLIN 2012.......................................................................................23

Abb. 9: Rückbau der Uferbefestigung südlich von Herbrum (ca. Ems km 210), eigene Darstellung / 1 Süßwasserwatt-Röhricht (FWR)* (unterhalb des MThw) mit Uferabflachung / 2 Tide-Weiden-Auengebüsch (BAT)* (wenig oberhalb des MThw) / 3 Tide-Hartholzauwald (WHT)* / * Biotoptypen nach Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen (V. DRACHENFELS 2011).............29

Abb. 10: Beispiel einer Vegetationszonierung nach einer Uferabflachung, eigene Darstellung, * Biotoptypen nach Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen (V. DRACHENFELS 2011)..............................................................30

Abb. 11: Maßnahmenkulisse Szenario B zwischen Gandersum und Ledamündung (Oligohaline Zone). ...........................................................................................38

Abb. 12: Maßnahmenkulisse Szenario B Verortung zwischen Ledamündung und Herbrum (Limnische Zone).................................................................................39

Abb. 13: Maßnahmenkulisse Szenario B zwischen Herbrum und Bollingerfähr /Ästuarverlängerung (Limnische Zone). ...............................................................42

Abb. 14: Maßnahmenkulisse Szenario C zwischen Ledamündung und Herbrum (Limnische Zone). .............................................................................................46

Abb. 15: Maßnahmenkulisse Szenario C zwischen Ledamündung und Herbrum (Limnische Zone). .............................................................................................46

Abb. 16: Maßnahmenkulisse Szenario D zwischen Gandersum und Ledamündung (Oligohaline Zone). ...........................................................................................46

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Abb. 17: Maßnahmenkulisse Szenario D zwischen Ledamündung und Herbrum (Limnische Zone). .............................................................................................46

Abb. 18: Natura 2000-Gebiete von der Emsmündung bis Bollingerfähr .................................46

Tab. 1: Biotoptypen im Vorland der Unterems, die im Bericht als „ungenutzte ästuartypische Lebensräume“ zusammengefasst werden. ......................................33

Tab. 2: Ausdehnung und Anteile von ungenutzten ästuartypischen Lebensräumen und Grünland-Lebensräumen im Vorland zwischen Gandersum und Herbrum im Status quo (ohne Wattflächen)......................................................................34

Tab. 3: Verortete Maßnahmentypen und Hinweise zur Verortung für den Bezugsraum zwischen Gandersum und Ledamündung (Oligohaline Zone)................39

Tab. 4: Verortete Maßnahmentypen und Hinweise zur Verortung für das Gebiet zwischen Ledamündung und Herbrum (Limnische Zone)........................................40

Tab. 5: Verortete Maßnahmentypen und Hinweise zur Verortung für das Gebiet zwischen Herbrum und Bollingerfähr (Limnische Zone)..........................................43

Tab. 6: Verortete Maßnahmentypen und Hinweise zur Verortung für das Gebiet zwischen Gandersum und Ledamündung (Oligohaline Zone). .................................46

Tab. 7: Verortete Maßnahmentypen und Hinweise zur Verortung für das Gebiet zwischen Ledamündung und Herbrum (Limnische Zone)........................................46

Tab. 8: Verortete Maßnahmentypen und Hinweise zur Verortung für das Gebiet zwischen Gandersum und Ledamündung (Oligohaline Zone) ..................................46

Tab. 9: Verortete Maßnahmentypen und Hinweise zur Verortung für das Gebiet zwischen Ledamündung und Herbrum (Limnische Zone)........................................46

Tab. 10: Änderung von Ausdehnung und Anteilen der differenzierten Lebensräume im Betrachtungsraum im Status quo und im Szenario B (Bezugsraum: Vorlandfläche ohne Watt zwischen Herbrum und Gandersum)................................46

Tab. 11: Änderung von Ausdehnung und Anteilen der differenzierten Lebensräume im Betrachtungsraum im Status quo und im Szenario C (Bezugsraum: Vorlandfläche ohne Watt zwischen Herbrum und Gandersum)................................46

Tab. 12: Änderung von Ausdehnung und Anteilen der differenzierten Lebensräume im Betrachtungsraum im Status quo und im Szenario D (Bezugsraum: Vorlandfläche ohne Watt zwischen Herbrum und Gandersum)................................46

Tab. 13: Berechnung des Ausgleichsflächenbedarfs für Szenario B.......................................46

Tab. 14: Berechnung des Ausgleichsflächenbedarfs für Szenario C.......................................46

Tab. 15: Berechnung des Ausgleichsflächenbedarfs für Szenario D ......................................46

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1. Hintergrund und Ziele

Vor dem Hintergrund der ökologischen Situation der Unterems, die im aquatischen Bereich durch extrem hohe Schwebstoff-Konzentrationen und massive Sauerstoffdefizite gekennzeichnet ist, will das von den Umweltverbänden BUND, NABU und WWF sowie der TU Berlin durchgeführte und von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt sowie der Niedersächsischen BINGO-Umweltstiftung geförderte Projekt „Perspektive Lebendige Unterems“ Perspektiven für eine lebendige renaturierte Unterems entwickeln und Möglichkeiten zu deren Umsetzung aufzeigen. Es soll im Dialog mit den Akteuren vor Ort, Politik und Verwaltung, Akzeptanz für ein nachhaltiges Entwicklungskonzept für die Unterems geschaffen werden.

Das Vorhaben soll begleitend zu den laufenden Prozessen zur Entwicklung eines nachhaltigen Gesamtkonzepts für die Entwicklung der Unterems durchgeführt werden und zur Klärung der Frage beitragen, inwieweit die naturschutzfachlichen Ziele mit den unterschiedlichen Lösungsvarianten erreicht werden können.

Im Einzelnen umfasst das Projekt folgende Aktivitäten:

• (1) Formulierung übergeordneter Naturschutzziele für die Unterems auf der Basis natur-schutzrechtlicher Grundlagen und des Entwicklungspotentials der Ems

• (2) Hydromorphologische Analyse der möglichen wasserbaulichen Varianten

• (3) Entwicklung und Visualisierung von Renaturierungsszenarien unter definierten Rah-menbedingungen

• (4) Dialogprozess mit Akteuren vor Ort sowie politischen und behördlichen Entscheidungs-trägern

• (5) Vergleich und Bewertung der Szenarien v.a. hinsichtlich der Erreichung der Natur-schutzziele und der Erfüllung bisheriger ökonomischer Funktionen

• (6) Vorbereitung zur Umsetzung von Renaturierungsmaßnahmen

Im Rahmen dieses Projektes ist BioConsult Schuchardt & Scholle GbR im Oktober 2010 mit der Studie „Entwicklung von Naturschutzzielen und Maßnahmenkonzepten im Rahmen des Projekts „Perspektive Lebendige Unterems“ beauftragt worden, die Beiträge v.a. zu den Aspekten (1), (3), (5) und (6) liefern soll.

Der 1. Zwischenbericht enthält die Ergebnisse der Erhebung von Grundlagendaten und deren Beschreibung der ökologischen Situation sowie allgemeine Ziele des Naturschutzes für eine Renaturierung.

Im 2. Zwischenbericht liegen die Ergebnisse der Konkretisierung der Naturschutzziele und Konzepte für drei Szenarien hinsichtlich ihrer Beiträge zur Zielerreichung bzw. möglicher Probleme und Konflikte sowie ihre vorläufige Einschätzung vor.

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Im 3. Zwischenbericht wurde zum einen aus den konkretisierten Naturschutzzielen eine Leitarten-kulisse entwickelt und zum anderen eine Übersicht über mögliche Maßnahmentypen zur Erreichung v.a. des Naturschutzziels 2 erstellt.

Im vorliegenden 4. und letzten Zwischenbericht werden im Folgenden drei Maßnahmenkulissen zur Zielerreichung v.a. des Naturschutzziels 2 konzipiert.

Betrachtungsraum ist die tidebeeinflusste Unterems zwischen dem Wehr bei Herbrum und der Mündung in den Dollart (Länge: ca. 48 km). Zusätzlich wird der tidefreie Bereich oberhalb des Wehrs Herbrum bis etwa Höhe Dörpen/Heede (Einmündung Küstenkanal) berücksichtigt (weitere 10 km). Lateral umfasst der Betrachtungsraum zusätzlich zum Wasserkörper der Ems die Vorland-flächen zwischen den Hauptdeichen und einen ca. 3 km breiten Bereich binnenseitig der Hauptdei-che (vgl. Abb. 1).

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Abb. 1: Darstellung und Abgrenzung des Betrachtungsraums

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2. Aufgabenstellung und Vorgehensweise

Im Rahmen des Projektes sind allgemeine Naturschutzziele für die Unterems als Maßstab bzw. übergeordneten Bezugsrahmen für eine Beurteilung der Wirksamkeit möglicher Maßnahmen definiert worden (s. 1. Zwischenbericht). Als allgemeine Naturschutzziele wurden formuliert:

(1) die Wiederherstellung einer Gewässergüte, die die Wiederansiedlung der charakteristischen aquatischen Fauna ermöglicht

(2) die Regeneration ästuariner Lebensräume, um räumliche und funktionale Verluste der Vergangenheit zu kompensieren und die Sauerstoffproduktion zu verbessern

(3) die Sicherung der vorhandenen Wertigkeiten v.a. für die Avifauna; ggfls. unter Nutzung von Binnendeichsflächen

Zur Erreichung der Naturschutzziele 1 und 2 sind voraussichtlich umfangreiche Maßnahmenpakete erforderlich. Im 2. Zwischenbericht sind verschiedene eher grundsätzliche Maßnahmen zu 3 möglichen Szenarienkonzepten verdichtet worden, die primär auf die Erreichung von Naturschutz-ziel 1 (Sanierung der Gewässergüte) ausgerichtet wurden. Dabei sind wir von der ungeprüften Annahme ausgegangen, dass diese Szenarien dies auch leisten können. Die in diesen Szenarien angenommenen Maßnahmen tragen in unterschiedlichem Maße auch zur Erreichung des Ziels 2 (Renaturierung) bei. Es ist allerdings davon auszugehen, dass zur Erreichung von Ziel 2 auch weitere Maßnahmen erforderlich sein werden. Im 3. Zwischenbericht wurde deshalb eine Übersicht über Maßnahmentypen erarbeitet, die möglicherweise die Erreichung von Ziel 2 unterstützen könnten (ggfls. aber, zusätzlich auch zur Erreichung von Ziel 1 beitragen können). Dazu wurden sowohl an der Unterems und den Ästuaren umgesetzte Kompensationsmaßnahmen betrachtet als auch weitere Maßnahmen benannt und zu Maßnahmentypen verdichtet. Abschließend erfolgte eine Einschätzung hinsichtlich des möglichen Beitrags der verschiedenen Maßnahmentypen v.a. zur Erreichung des Ziels 2. Diese zeigte die Unterschiedlichkeit der Beiträge der verschiedenen Maßnahmentypen.

Die im vorliegenden Bericht für drei Szenarien entwickelten Leitbilder und Maßnahmenkulissen schließen an die Ergebnisse des 3. Zwischenberichtes an, berücksichtigen soweit sinnvoll möglich die Ergebnisse des 3. Workshops und entwickeln durch gezielte Auswahl und Lokalisierung verschiedener Maßnahmentypen ein Konzept v.a. zur Erreichung des allgemeinen Naturschutzziels 2 des Projektes „Perspektive Lebendige Unterems. “

Das Naturschutzziel 3 (Sicherung der Wertigkeiten für die Avifauna) wird im ersten Schritt dadurch berücksichtigt, dass avifaunistisch wertvolle Bereiche möglichst wenig in Anspruch genommen werden. Außerdem werden Flächen zur Extensivierung und Wiedervernässung der landwirtschaftli-chen Nutzung und der daraus folgenden Verbesserung der Lebensbedingungen v.a. von Wiesen-vögeln vorgeschlagen (Maßnahmentyp 4). Im Kap. 5.2 wird darüber hinaus überschlägig eine Bedarfsfläche für notwendige Ersatzmaßnahmen binnendeichs berechnet. Dieser Bedarf entsteht, wenn in den europäischen Vogelschutzgebieten (v. a. Grünländer und Feuchtwiesen) die Entwick-lung ästuartypischer Lebensräume empfohlen wird.

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3. Leitbild und Entwicklungsziele der drei Renaturierungsszenarien

Im Projekt sind verschiedene Szenarien v.a. mit dem Ziel „Erreichung Naturschutzziel 1“ bearbeitet worden. Weiter verfolgt werden die Szenarien B und C (s.u.). Im Folgenden geht es darum, die Grundlage für die Entwicklung der erforderlichen Maßnahmenkulissen zu schaffen, mit denen das Naturschutzziel 2, die Regeneration ästuariner Lebensräume, um räumliche und funktionale Verluste der Vergangenheit zu kompensieren und die Sauerstoffproduktion zu verbessern, erreicht werden kann. Dabei gehen wir davon aus, dass auch die zur Erreichung des Naturschutzziels 1 vorgesehenen Maßnahmen einen Beitrag dazu leisten, dass aber je nach Szenario weitere Maßnahmen zur Erreichung von Ziel 2 erforderlich sind. Vor dem Hintergrund dabei voraussichtlich auftretender Zielkonflikte wird hier noch ein Szenario D definiert (s.u.), bei dem das Ziel mit einem veränderten Maßnahmenpaket erreicht werden soll.

Es werden also im Weiteren 3 Szenarien bearbeitet, die sich nicht in den Zielen, aber in den Lösungswegen unterscheiden. Im Folgenden werden sie (inhaltlich verkürzt) mit folgenden Überschriften bezeichnet:

Szenario B = Ästuarverlängerung Szenario C = Tidepolder – Wiesenvogelschutz binnendeichs Szenario D = Tidepolder – Wiesenvogelschutz außendeichs

3.1 Leitbild

Grundlage des Leitbildes sind die drei allgemeinen und die speziellen Naturschutzziele, die im Projekt formuliert worden sind (s. ZB 1 und 2) und die sich wie folgt zusammenführen lassen:

Die Wasserqualität der Unterems ermöglicht trotz der Beibehaltung der derzeitigen schifffahrtlichen Nutzung ganzjährig das Vorkommen der naturraumtypischen aquatischen Fauna. Insbesondere Sauerstoff- und Schwebstoffkonzentrationen sowie Sohlsubstrate entsprechen weitgehend der naturraumtypischen Situation. Mehr als 50% der aktuellen Vorlandfläche werden von ungenutzten ästuartypischen Lebensräumen gebildet, die die Lebensgrundlage für eine naturraumtypische Fauna bilden. Die weiteren Vorlandflächen bestehen weitgehend aus extensiv genutztem mesophi-lem bis feuchtem Grünland, das u.a. die Lebensgrundlage für die kulturraumtypische Avifaunage-meinschaft des Grünlandes bildet.

Um dieses Leitbild umzusetzen, sind neben den Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität v.a. Vorlandflächen zu ästuartypischen Lebensräumen zu entwickeln. Die rezenten Vorländer der Unterems umfassen bis zum Wehr Herbrum 2108 ha, davon sind auf 775 ha noch bzw. bereits ästuartypische Lebensräume ausgebildet. Um dem Leitbild entsprechend zu einer Ausdehnung von ca. 55 % ästuartypischer Lebensräume zu gelangen, müssen also mindestens 380 ha dieser Lebensraumtypen zusätzlich entstehen (zur Herleitung s. Tab. 2). Dies wird bei den verschiedenen Szenarien durch verschiedene Maßnahmentypen und -lokationen in unterschiedlicher Kombination versucht.

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3.2 Szenario B Ästuarverlängerung

Charakterisierung

Das Szenario B umfasst den Rückbau des Wehrs in Herbrum und damit die Verschiebung der Tidegrenze bei Herbrum nach stromauf und die Anlage von zwei Tidepoldern; es kombiniert damit zwei verschiedene wasserbauliche Ansätze zur Erreichung von Ziel 1.

Durch die Verlegung der oberen Tidegrenze von Herbrum nach Bollingerfähr (zur Lage s. Abb. 2) wird das Tideästuar der Ems nach stromauf um ca. 7 km verlängert. Durch die damit veränderte Reflexion der Tidewelle soll sich das Resonanzverhalten des Emsästuars verändern, das ästuarine Trübungsmaximum stromab verlagern und die Schwebstoff-Konzentrationen im limnischen Abschnitt geringer werden. Darüber hinaus wird durch die Schaffung von zusätzlichem Tidevolu-men die durch die Vertiefungen entstandene Asymmetrie von Flut- und Ebbstrom partiell rückgän-gig gemacht und damit der wesentlich für den massiven Stromauf-Transport von Sedimenten / Schwebstoffen verantwortliche Mechanismus (tidal pumping) geschwächt.

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Abb. 2: Oberer Teil des Betrachtungsraums, der im Szenario B unter Tideeinfluss kommt, (rot: Deichlinien).

Das Szenario B führt somit zwischen Herbrum und Leerort zu einer Abnahme des Tidehubs v.a. durch einen Anstieg des MTnw und einer Abnahme der Flutstromdominanz. Zwischen Leerort und Knock führt das Szenario zu einer Abnahme des Tidehubs v.a. durch ein Absinken des MThw und einer Abnahme der Flutstromdominanz (DHI-WASY GMBH 2011; 4. Zwischenbericht Teil 3 / S. 10-39 –S.12-39 Tab. S. 28-39, sowie Zwischenbericht 7, 2012). Damit verändert sich die hydrologi-sche Situation tendenziell in Richtung des Zustandes vor den Ausbauten der vergangenen Jahrzehnte.

Durch den Rückbau des Tidewehrs Herbrum verändert sich der Abschnitt zwischen Herbrum und Bollingerfähr hinsichtlich der hydrologischen Situation grundlegend: ein jetzt staugeregelter Abschnitt verändert sich in einen ästuarinen, also tidebeeinflussten Bereich. Dies ist mit einem Absunk auch des Mittelwassers verbunden und verändert damit auch den Grundwasserspiegel in der Aue. Das Szenario geht davon aus, dass der Absunk des Mittelwassers oberhalb Herbrum nicht größer als 0,5 m wird (nicht belegte Annahme).

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Die Maßnahmen zur Erreichung des Leitbildes fokussieren im Szenario B auf die Vorlandflächen zwischen Herbrum und Bollingerfähr und die beiden Tidepolder. Im Bereich zwischen Herbrum und Bollingerfähr werden durch großflächige Nutzungsaufgabe ästuartypische Lebensräume entwickelt und damit die durch ästuarine Lebensräume geprägte Vorlandfläche an der Unterems vergrößert. Dies geht allerdings nicht nur zu Lasten der landwirtschaftlichen Nutzer, sondern es werden auch vorhandene wertvolle Biotoptypen beeinträchtigt. Die vielfältigen Implikationen sind im 2. Zwischenbericht skizziert.

Entwicklungsziele Szenario B Ästuarverlängerung

Das Naturschutzziel 1, also v.a. die Wiederherstellung einer Gewässergüte die die Wiederansied-lung der charakteristischen aquatischen Fauna ermöglicht, wird durch die Verlegung des Tidewehrs in Kombination mit der Anlage zweier Tidepolder erreicht (nicht belegte Annahme).

Das Naturschutzziel 2 wird durch die Schaffung von ästuartypischen Lebensräumen in den beiden Tidepoldern und den Vorländern zwischen Herbrum und Bollingerfähr realisiert. Darüber hinaus werden in Räumen, in denen dies nicht mit den gemeldeten Erhaltungszielen für bestehende EU-Vogelschutzgebiete kollidiert, auch außendeichs stromab von Herbrum ästuartypische Bereiche entwickelt.

Außerdem werden, wo immer möglich, insbesondere im Bereich breiter Vorländer ästuartypische Lebensräume durch die Renaturierung der Uferzonen entwickelt.

Andere Vorlandlebensräume werden soweit möglich und noch nicht erfolgt zu feuchten extensiv genutzten Flächen entwickelt. Ob zur Erreichung des Naturschutzziels 3 weitere Lebensräume v.a. für Wiesenvögel binnendeichs zusätzlich entwickelt werden müssen wird weiter unten abgeschätzt.

3.3 Szenario C Tidepolder – Wiesenvogelschutz binnendeichs

Charakterisierung

Dem Szenario C liegt der Ansatz zugrunde, dass durch die Schaffung von zusätzlichem Tidevolu-men die durch die Vertiefungen entstandene Asymmetrie von Flut- und Ebbstrom partiell rückgän-gig gemacht wird und damit der wesentlich für den massiven Stromauf-Transport von Sedimenten / Schwebstoffen verantwortliche Mechanismus (tidal pumping) durchbrochen werden kann. Im Szenario C werden dazu Tidepolder entweder durch Herstellung eines verschließbaren Bauwerks im Hauptdeich und einen flacheren Ringdeich binnendeichs angelegt oder durch gezielte Rückdei-chungen geschaffen. Damit die Tidepolder bzw. Rückdeichungsflächen hydraulisch möglichst effektiv wirksam sind, liegen diese Flächen relativ weit oberstrom im Tidebereich und müssen bis unter MTnw abgegraben werden, um ein möglichst großes Volumen zu fassen (s. dazu auch Zwischenbericht 2).

Tidepolder bezeichnet also in diesem Szenario einen zusätzlichen Wasserkörper, der auf das Ziel „Reduzierung des tidal pumping“ hin optimiert ist (WINKEL 2008) und dennoch zur Entwicklung von ästuartypischen aquatischen, semiaquatischen und terrestrischen Lebensräumen wie Flach-wasserzonen, Watt-, Röhricht- und Auwaldflächen führt. Das erfolgt über die Ausnutzung des

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gesamten Tidehubs. In der Unterems ist dies v.a. durch Maßnahmen hinter der Hauptdeichlinie möglich. Der Tidepolder füllt und entleert sich mit jeder Tide; je nach Herstellungstiefe bzw. Wiederverlandung verbleibt bei Niedrigwasser ein Flachwasserkörper. Die Tidepolder dienen somit im Szenario C primär als wasserbauliche Maßnahme zur Erreichung des Naturschutzziels 1 (s. dazu auch DHI-WASY GMBH 2011/2012 Zwischenberichte 5-7).

Die Vergrößerung der Fläche mit ungenutzten ästuartypischen Lebensräumen gemäß Naturschutz-ziel 2 erfolgt in diesem Szenario v.a. durch eine Einstellung der Nutzung auf ausgewählten Vorlandflächen und eine entsprechende Gestaltung dieser Flächen sowie durch Uferrenaturierung.

Entwicklungsziele Szenario C

Das Naturschutzziel 1 wird durch die Anlage von hydraulisch optimierten Tidepoldern, bei Mindestgrößen von 50 ha auf insgesamt ca. 1115 ha Fläche binnendeichs erreicht (nicht belegte Annahme).

Das Naturschutzziel 2 soll v.a. durch die Umwandlung von Grünland zu ungenutzten ästuartypi-schen Lebensräumen im Vorland erreicht werden. Vor allem für Wiesenvögel gehen dadurch auch Lebensräume verloren, die binnendeichs entsprechend ausgeglichen werden (Naturschutzziel 3), s. Kap.7. Andere intensiv genutzte Vorländer werden, soweit möglich und noch nicht erfolgt für Brutvögel zu extensiv genutzten Flächen entwickelt.

Darüber hinaus werden, wo immer möglich, insbesondere im Bereich breiter Vorländer ästuartypi-sche Lebensräume durch Renaturierung der Uferzonen entwickelt.

3.4 Szenario D Tidepolder – Wiesenvogelschutz außendeichs

Charakterisierung

Das Szenario D folgt grundsätzlich dem gleichen Ansatz wie Szenario C: die Verbesserung der Wassergüte soll v.a. durch die Schaffung von Flutraum erfolgen. Die Tidepolder/ Rückdeichungsflä-chen des Szenarios D liegen zwar auf den gleichen Flächen wie im Szenario C, jedoch werden die Polder ökologisch optimiert, damit sie gleichzeitig mehr zum zur Erreichung des Naturschutzziels 2 beitragen. Die Polder im Szenario D sind deshalb gegenüber Szenario C vergrößert. Die ökologische Optimierung der Tidepolder dient also der Erreichung von Ziel 2, der Regeneration ästuariner Lebensräume. Die in der Unterems besonders defizitären Lebensräume Tideauwald, Tideröhricht, Flachwasserzonen und Wattflächen u.a. als Nahrungs- und Rasthabitate für Vögel werden in diesem Szenario also v.a. in den Tidepoldern entwickelt (s. Abb. 6 und Abb. 7). Initiiert werden können sie durch Geländemodellierungen auf entsprechende Niveaus (s. Kap. 4 Maßnahmentyp 5). Unter anderem als Lebensraum für den Pirol können sich neue Tideauwälder entwickeln. Als Laich-, Aufwuchs- und Nahrungsgebiete für Fische werden entsprechend tiefere Abgrabungen in Teilbereichen vorgenommen bzw. vorhandene Senken nicht ausgeglichen. Es werden Tidetümpel angelegt und Prielsysteme gebaut. Dadurch entstehen aquatische Lebensräume auch für die Tideniedrigwasserphasen. Häufige Räumungen sind mit diesem Ziel nicht verträglich; d.h. die Unterhaltungsfrequenz sollte bei einer ökologischen Optimierung möglichst gering sein. Dieses Szenario sieht keine Umwandlung von als Grünland genutzten Vordeichsflächen in ästuartypische

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Lebensräume in europäischen Vogelschutzgebieten vor, um die Konflikte innerhalb des Naturschut-zes zu reduzieren und die Schutzziele der EU-Vogelschutzgebiete zu erhalten.

Entwicklungsziele Szenario D

Das Naturschutzziel 1 wird durch die Anlage ökologisch optimierter und im Vergleich zu Szenario C ca. 20 % vergrößerte Tidepolder auf ca. 1345 ha Fläche binnendeichs erreicht (nicht belegte Annahme).

Innerhalb dieser Polder werden ästuartypische Lebensräume auf mindestens ca. 402 ha Fläche (ca. 30 %) (s. Kap. 6.1.2) hergestellt, um damit räumliche und funktionale Verluste der Vergangenheit zu kompensieren und die Sauerstoffproduktion zu verbessern (Naturschutzziel 2).

Die Wertigkeiten für die Avifauna (Naturschutzziel 3) werden in diesem Szenario in den Vorländern selbst gesichert und verbessert. Sollten für Wiesenvögel binnendeichs Lebensräume verloren gehen, muss für diesen Verlust auch binnendeichs ein entsprechender Ausgleich geschaffen werden(s. Kap.7.4 ).

Durch die Erweiterung des Flutraumes wird auch das Tidehochwasser in der Unterems und damit die Überflutungshäufigkeit der Vorländer gesenkt. Auf diese Weise wird der Bruterfolg der Bodenbrüter, der heute durch Überschwemmungen der Vorländer im Frühjahr beeinträchtigt wird wieder verbessert.

Darüber hinaus werden, wo immer möglich, insbesondere im Bereich breiter Vorländer ästuartypi-sche Lebensräume durch Renaturierung der Uferzonen entwickelt.

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4. Charakterisierung von sieben zentralen Maßnahmentypen

Im 3. Zwischenbericht sind eine Vielzahl von möglichen Maßnahmentypen charakterisiert worden, die v.a. einen Beitrag zur Erreichung von Ziel 2 leisten können. Als Grundlage für die Entwicklung der Maßnahmenkulissen für die drei Szenarien werden die als sinnvoll ermittelten zu sieben sog. „Zentralen Maßnahmentypen“ zusammengefasst und im Folgenden charakterisiert. Grundsätzliche Kriterien für die Verortung der einzelnen Maßnahmentypen werden bereits mit aufgeführt.

4.1 Anlage von Tidepoldern (Maßnahmentyp 1)

Für die konkrete Ausgestaltung von Tidepoldern gibt es vielfältige grundsätzlich unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten, die im 2. Zwischenbericht ausführlich erläutert sind. Es werden im Folgenden 2 grundsätzliche Ausführungen in jeweils 2 Varianten unterschieden. Zum einen kann der Polder durch eine Rückdeichung, zum anderen durch ein verschließbares Siel und einen niedrigen Ringdeich hergestellt werden. Beide Ausführungen können jeweils hydraulisch oder ökologisch optimiert werden.

Abb. 3: Tidepolder, hydraulisch optimiert mit Siel ohne Rückdeichung, eigene Darstellung (braun, Hauptdeich mit neugebautem niedrigerem Ringdeich; blau, Emswasserkörper)

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Abb. 4: Tidepolder ökologisch optimiert mit Rückdeichung, eigene Darstellung (braun, neuangelegter Ringdeich; grün Tideauwald und Röhricht; hellbraun, Brackwasserwatt; blau: Flachwasserzone bzw. Ems)

4.1.1 Hydraulische Optimierung

Bei der hydraulischen Optimierung müssen die Tidepolder zur Vergrößerung der Tidewassermenge bis unter MTnw abgegraben werden. Damit ist jedoch, wenn der Tidepolder entsprechend unterhalten wird, die Entstehung der ästuartypischen Lebensräume Watt, Röhricht und Tideauwald nur in geringem Umfang möglich. Der Lebensraumtyp Flachwasserzone entsteht hingegen im hydraulisch optimierten Tidepolder auf der gesamten Fläche, allerdings, abhängig von den Intervallen der Unterhaltung, ggfls. als gestörter Lebensraum.

Folgendes Beispiel zeigt eine Variante der hydraulisch optimierten Polder ohne Rückdeichung, während ein Beispiel für Tidepolder mit Rückdeichung in Abb. 7 ökologisch optimiert dargestellt, ebenfalls als hydraulisch optimierte Variante durchführbar ist.

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Abb. 5: Tidepolder Westoverledigen, hydraulisch optimierte Variante, eigene Darstellung / 1 Flachwasserzone / 2 Watt / 3 Tideröhricht / 4 Ringdeich MTHW + 1 m / 5 Außentief / 6 Sielbauwerk / 7 Brücke

4.1.2 Ökologische Optimierung

Die Öffnung von Binnendeichsflächen für das Tideregime, v. a. durch Rückdeichungen vergrößert bei entsprechender Dimensionierung und Gestaltung die Flächenausdehnung, die für die Entwick-lung ästuartypischer Lebensräume zur Verfügung steht. Diese können wie im folgenden Beispiel durch Geländemodellierungen auf unterschiedliche Niveaus, Tideauwald z.B. auf MTHW +0,5 m bis MTHW+1,5 m, oder Tideröhricht auf MThw -0,7 m bis MThw +0,5 m (s. dazu auch Kap.4.5) entwickelt werden.

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Abb. 6: Tidepolder Westoverledigen, ökologisch optimierte Variante, ohne Rückverlegung des Hauptdeichs, eigene Darstellung / 1 Flachwasserzone / 2 Watt / 3 Tideröhricht / 4 Ringdeich MTHW + 1 m / 5 Außentief / 6 Sielbauwerk / 7 Brücke / 8 Tideauwald

Abb. 7: Tidepolder Mitling, ökologisch optimiert mit Rückverlegung des Hauptdeichs, eigene Darstellung / 1 Flachwasserzone / 2 Watt / 3 Tideröhricht / 4 Rückbau Deichzone / 5 Neubau Deich / 6 Tideauwald / 7 Zulauf

Zentrales Kriterium der Flächenauswahl ist es, dass keine besiedelten Flächen in Anspruch genommen werden. Als Potentialflächen für die Errichtung von Tidepoldern werden Flächen

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vorgeschlagen, die aufgrund von guten Anbindungsbedingungen an die Unterems und einer Mindestgröße von ca. 50 ha eine hohe hydraulische Wirksamkeit versprechen. Dabei wird auch an verschiedene bereits vorliegende Vorschläge angeschlossen. Weitere Auswahlkriterien sowie eine Konfliktanalyse zu den einzelnen Potentialflächen sind im 2. Zwischenbericht ausführlich darge-stellt.

44..22 Entwicklung von Nebenarmen mit oder ohne Rückverlegung des Hauptdeichs (Maßnahmentyp 2)

Mehrere Flussschlingen bzw. Nebenrinnen an der Unterems sind in der Vergangenheit abgedeicht und von der Unterems getrennt worden (s. 2. Zwischenbericht). Die Revitalisierung von ehemali-gen Mäandern und Nebenarmen dient nicht nur zur Wiederherstellung von Flachwasserzonen, sondern ermöglicht gleichzeitig auch die Wiederherstellung anderer naturnaher ästuartypischer Lebensräume wie Wattflächen, Tideröhricht und Auwald. Durch eine entsprechende beidseitige Verbindung zum Hauptgewässer können Verlandungsprozesse eingeschränkt werden.

Gleichzeitig tragen solche Maßnahmen auch zur Schwächung des Flutstroms und damit zur Reduzierung des tidal pumping bei und erhöhen den Sauerstoff-Eintrag (s. dazu auch DHI-WASY Zwischenbericht 7A). Konflikte mit den Zielen des Vogelschutzes sind örtlich möglich.

4.2.1 Wiederanschluss von Nebenarmen mit Rückdeichung

An der Unterems ist der Wiederanschluss überwiegend nur in Verbindung mit einer Ausdeichung möglich. Die Wiederherstellung der z.T. verlandeten Altarme erfordert umfangreiche Baggerungen und eventuell begleitende strombauliche Maßnahmen, um eine schnelle Wiederverlandung zu verhindern. Dazu muss durch stromlenkende Maßnahmen (Buhnen, Leitwerke) eine ausreichende Durchströmung sichergestellt werden. Die Nebenarme unterliegen voraussichtlich trotzdem einer gewissen Verlandung und müssen ggfls. in Intervallen geräumt werden (BIOCONSULT 2009). Die Rückdeichungen nehmen v.a. landwirtschaftlich genutzte Fläche in Anspruch; Konflikte mit der Landwirtschaft sind deshalb zu erwarten. Gleichzeitig ist bei einer zukünftigen Konkretisierung der auch historisch begründete Widerstand gegen Rückdeichungen zu berücksichtigen (s. 2. Zwischen-bericht). Die Umsetzung der Maßnahmen kann auch Auswirkungen auf die hydrodynamische Situation des Fahrwassers haben; ob und in welchem Umfang solche Maßnahmen möglich sind Bedarf einer intensiven Prüfung des Einzelfalls.

Die Herstellung von Nebenrinnen wird für unbesiedelte in historischen Karten dargestellte ehemalige Emsverläufe vorgeschlagen.

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4.2.2 (Wieder-)Herstellung von Nebenrinnen im Vorland

Im unteren Teil des Betrachtungsraumes existieren eine Reihe von Stromspaltungen, die sowohl hydraulisch als auch ökologisch positive Wirkungen haben. Die Herstellung einer weiteren Nebenrinne im Vorland könnte gfls. im Midlumer Vorland möglich sein. Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. enthält eine Prinzipskizze die versucht, die vorhandene örtliche Situation (Alte Ziegelei, Kompensationsflächen, Abstand zum Deichfuß) zu berücksichtigen. Die Maßnahme bedarf allerdings detaillierter weiterer Betrachtungen, um die grundsätzliche Machbar-keit, ihre Funktionalität und das Konfliktpotential sowohl innerhalb des Naturschutzes als auch mit dem Küstenschutz u.a. beurteilen zu können.

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Abb. 8: Stromspaltung Midlum, Innendifferenzierung (Prinzipskizze), Quelle: LENNÈ 3 D / TU BERLIN 2012

Tideauwald wird sich aufgrund des hohen Salzgehaltes (schwankt bei Terborg je nach Tidestand und Oberwasserabfluss zwischen 0,5 und ca. 14 PSU) (DHI-WASY, Teil 2 2011) im Midlumer Vorland jedoch voraussichtlich nicht entwickeln können.

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4.3 Öffnung oder Rückbau von Sommerdeichen (Maßnahmentyp 3)

Sommerdeiche reduzieren die Überflutungsfrequenz der Polderflächen deutlich und verhindern damit in Verbindung mit der landwirtschaftlichen Nutzung die Entwicklung tidebeeinflusster Lebensräume (u.a. Tideröhrichte) und eine natürliche Morpho- und Hydrodynamik. Die Öffnung bzw. der Rückbau von Sommerdeichen führt zu einer den Höhenverhältnissen entsprechenden Wasserstands- und Überflutungsdynamik und schafft damit eine wichtige Voraussetzung für die Re-etablierung von naturnahen Vorlandlebensräumen. Je nach Standort und v.a. Häufigkeit und Dauer der Überflutungen entwickeln sich in Verbindung mit einer Einstellung oder Reduzierung der landwirtschaftlichen Nutzung charakteristische Vorlandlebensräume und es findet eine Prielbildung statt. Zusätzlich können durch Abgrabungen Flachwasserzonen und Wattflächen im ehemaligen Sommerpolder hergestellt werden.

Konflikte mit der Landwirtschaft und mit den Zielen des Vogelschutzes sind möglich. In für die Avifauna bedeutsamen Flächen kann die Schaffung von Flachwasserzonen und Wattflächen nur in für die Avifauna verträglichem Umfang erfolgen bzw. werden die Beeinträchtigungen an anderer Stelle im Vorland oder binnendeichs kompensiert (s. Kap. 7.4).

Für die Öffnung oder auch den Rückbau von Sommerdeichen werden möglichst Ruderalflächen und intensiv als Sommerpolder genutzte Grünländer vorgeschlagen, im Szenario C gehen jedoch auch vereinzelt mesophile Grünländer verloren.

4.4 Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung und Wiedervernässung im tideoffenen Vorland (Maßnahmentyp 4)

Die Steuerung der Nutzungsart und –intensität auf bereits derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen im Vorland dient dem Ziel, mesophiles oder Feuchtgrünland zu erhalten oder entstehen zu lassen. Dazu können Vernässungen z.B. durch die Anlage von Blänken und kleinen Stillgewässern nötig sein. Die Nutzung wird dabei durch naturschutzfachlich begründete Bewirtschaftungsauflagen bzgl. des Bruterfolgs von v.a. Wiesenbrütern optimiert. Regional bestehende Schutzgebietsaufla-gen, Naturschutzkonzepte, Pflege- und Entwicklungspläne sowie laufende Kompensationsmaßnah-men werden soweit möglich berücksichtigt. Außerdem kann eine Einbindung in bestehende Förderprogramme wie dem Kooperationsprogramm Naturschutz erfolgen, wenn sie noch nicht besteht.

Ausgewählt werden vorrangig intensiv genutzte, artenärmere Flächen die inselartig in den Vogelschutzgebieten oder anderen, bereits geschützten Arealen liegen oder an diese angrenzen.

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4.5 Entwicklung von Auwald, Röhricht, Watt und Flachwasserzonen im tideoffenen Vorland (Maßnahmentyp 5)

Je nach Höhenlage und Bodenverhältnissen können auf dafür ausgewählten Flächen sukzessive wieder vielfältige ästuartypische Lebensräume entstehen. Zur Entwicklung der im Folgenden skizzierten ästuartypischen Lebensräume kann örtlich eine Modellierung des Geländes (v.a. Geländeabtrag) erforderlich sein. Außerdem können für eine Rückkehr bestimmter lebensraumtypi-scher Arten zusätzliche gezielte Maßnahmen zur Wiederansiedlung erforderlich sein.

Voraussetzung für diesen Maßnahmentyp ist die vollständige Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung auf den entsprechenden Flächen. Konflikte mit den Zielen des Vogelschutzes und der Landwirtschaft sind möglich.

Zur Etablierung von ästuartypischen Lebensräumen sollte die Nutzung vor allem auf Flächen eingestellt werden, die:

• keine FFH-Lebensraumtypen oder nach BNatSchG § 30, erg. durch § 24 NAGBNatSchG geschützten Biotope sind

• und/oder in der Nähe von bestehenden Auwaldresten, Flusswattbereichen oder anderen ästuartypischen Strukturen wie Landröhrichten liegen.

4.5.1 Entwicklung von Röhrichten und Auwald im Vorland

Durch die Abgrabung von tideoffenem Vorland entstehen Tideröhrichte und Tideauwald in unterschiedlichen Ausprägungen, die im Folgenden v.a. in Anlehnung an den „Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen“ (DRACHENFELS 2011) charakterisiert werden.

In mittelwassernaher Lage sind im naturnahen Unterlauf der Flachlandflüsse Tide-Weiden-Auwälder angesiedelt. Diese Baumweidenwälder bestehen u. a. aus Silber-, Bruch-, Fahl-, Purpur-, Korb- und Mandel-Weiden. In der Krautschicht siedeln Feuchtigkeits- und Stickstoffzeiger wie der Arznei-Engelwurz oder der Gewöhnliche Pestwurz. An der Ems und auch deutschlandweit existieren diese Wälder nur noch reliktisch. KESEL kartierte 1999 an der Unterems zwischen Herbrum und Leer sieben Auwaldstandorte mit einer (sub)natürlichen Waldvegetation aus einheimischen 15-30 m hohen Baumarten (Silberweide und Fahlweide) mit typischem Unterwuchs. Diese Silberwei-denauwaldreste in Auenhabitaten bis zu 1 ha, umfassten Größen von 150 bis zu 2900 m². Alle direkt am Emsufer gelegenen Auwälder sind als Erzengelwurz-Silberweiden-Tideauwald einzustu-fen, während bei Coldam in Deichnähe auch ein Schilf-Silberweiden-Auwald besteht. Diese Restwälder mit weitgehend ungestörter Überflutungsdynamik sind in derartiger Ausprägung nur noch an der Unterems zu finden und entsprechend repräsentativ für den Naturraum. Sie sind heute die am meisten bedrohten Wald-Biotopkomplexe in den Kulturlandschaften Mitteleuropas. Durch Abgrabungen auf ein Niveau von MThw +0,5 m bis MThw+1,5 m können solche Weichholz-Tideauwälder wieder entwickelt und ihre reliktischen Bestände vergrößert werden. Gesäumt werden sollen sie wieder von Tide-Weiden-Auengebüschen v.a. aus Korbweiden u. diversen Weiden-Hybriden.

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Hartholzauwälder sind Eichen- und Edellaubholzmischwälder regelmäßig oder gelegentlich überfluteter, nährstoffreicher Standorte in Auen größerer Flüsse (v.a. auf Auengley und Vega); sehr selten auch in Flussmarschen. Vorherrschende Baumarten sind meist Stiel-Eiche und/oder Esche, z. T. auch Ulmen. In der gut ausgeprägten Strauchschicht siedeln Pflanzen wie Blutroter Hartriegel und Kratzbeere. In der Krautschicht sind anspruchsvolle Pflanzen wie der Hohle Lerchensporn, Moschus- und Hexenkraut sowie als Grasart u.a. der Riesen-Schwingel die kenn-zeichnenden Pflanzenarten.

In Niedersachsen sind keine naturnahen Bestände von Tide-Hartholzauwäldern auf alten Waldstandorten erhalten geblieben. Auch an der Ems bestehen lediglich fragmentarisch ausge-prägte Entwicklungsflächen in Sukzessions- und Aufforstungsbereichen. Entwickelt werden sollen Hartholzauwälder auf höher gelegenen, zeitweilig überfluteten Flächen der Vorländer sowie in den ökologisch optimierten Tidepoldern bei MThw +0,5 m bis MThw +1,5 m.

Auf der naturnahen tidebeeinflussten Aue entwickeln sich entlang der Uferprofile auf vorgespültem Sand außerdem u. a. Tideröhrichte wie z. B. Tide-Schilf-Röhricht oder Dotterblumen-Schilf-Röhricht (vgl. auch PREISINGER 1991). Bei MThw -0,7 m bis MThw +0,5 m sollen in den Vorlän-dern und in den ökologisch optimierten Tidepoldern im Binnenland wieder Tideröhrichte entwickelt werden. In meso- und polyhalinen Abschnitten können sich dann, überwiegend unterhalb der MThw-Linie, vor allem Schilfröhrichte des Brackwasserwatts und oberhalb Schilfröh-richte der Brackmarsch entwickeln, während sich in den limnischen Bereichen unterhalb der MThw-Linie vor allem Schilfröhrichte des Süßwasserwatts mit Sumpfdotterblumen ansiedeln können.

4.5.2 Anlage von Wattflächen und Flachwasserzonen im Vorland

Brackwasserwatten sind durch Gezeiteneinfluss regelmäßig trockenfallende Flächen u.a. in den Ästuaren an der Nordsee; typisch ist ein durch Niederschlags- und Flusswasser reduzierter stark schwankender Salzgehalt. Stromauf in Bereichen die nicht mehr vom Salz- bzw. Brackwasser erreicht werden entstehen in naturnahen Tieflandflüssen auch Süßwasserwatten. Als ohnehin sehr seltene z.T. auch beinahe vegetationsfreie Biotope sind sie durch Eingriffe wie Eindeichungen und Uferverbau in größerer Ausdehnung nur noch selten zu finden (vgl. RIECKEN et al. 2006).

Brack- und Süßwasserwattzonen können durch Abgrabungen auf MTnw bis MThw -0,5 m wieder bzw. durch die Anbindung von Bereichen unterhalb von Mthw im Binnenland an die Unterems (Tidepolder/ Rückdeichungen) entwickelt werden.

Flachwasserzonen (FWZ), im Ästuar meist definiert als Bereich zwischen MTnw und MTnw -2 m, sind charakteristische ästuartypische Lebensräume, die durch die Ausbauten, Vordeichungen u.a. in der Vergangenheit stark verkleinert worden sind. Dies ist zum einen entlang der Hauptrinne durch die in der Folge der Vertiefungen erfolgte Versteilung der Hänge und Ufer sowie die Zunahme des Tidehubs eingetreten, zum anderen durch die Verfüllung und Verlandung von Flachwasserzonen in Seitenarmen und im Vorland. Flachwasserzonen müssen heute durch Abgrabungen bzw. Baggermaßnahmen hergestellt werden, da die natürliche Morphodynamik außerhalb der Hauptrinne so weit eingeschränkt ist, dass spontane Entstehung nicht mehr stattfindet. Solche Flachwasserzonen unterliegen einer gewissen Verlandung und müssen ggfls. in

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Intervallen geräumt werden, wenn die Verlandung nicht als Teil der natürlichen Dynamik akzeptiert werden soll.

Es existieren inzwischen recht umfangreiche Erfahrungen mit der Wiederherstellung solcher Habitate (BIOCONSULT 2008). Um ein Trockenfallen der Flachwasserzonen bei Niedrigwasser zu verhindern und so ihre Bedeutung als ästuartypische Lebensräume zu entwickeln und den Schwebstoffeintrag und damit die Verlandung zu reduzieren, können Flachwasserzonen über Zu-/Abläufe mit Sohlschwellen an das Hauptgewässer angebunden werden (s. dazu auch Zwischenbe-richt 2).

4.6 Verbesserung der Durchgängigkeit an Sielen und Schöpfwerken und Wehren (Maßnahmentyp 6)

Auch im Rahmen der Umsetzung der WRRL sind Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängig-keit von Sielbauwerken und zur Herstellung von Brackwasserlebensräumen an den niedersächsi-schen Küsten- und Übergangsgewässern notwendig. Das NLWKN, Betriebsstelle Brake/Oldenburg hat deshalb das Büro BioConsult Schuchardt & Scholle GbR im Dezember 2008 damit beauftragt, eine entsprechende Datenbasis zu erarbeiten und Maßnahmenvorschläge zu machen, die auch für vorliegendes Projekt genutzt werden können (BIOCONSULT 2009a). Schon jetzt im Prozess des Aufbaus einer Datenbank wird deutlich, dass Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit in der Ems hochdringlich sind.

Für die in vorliegendem Projekt im Kap. 6 kartografisch dargestellten Maßnahmenkulissen wurden zunächst alle überhaupt vorhandenen Siele und Schöpfwerke und Wehre ausgewählt, es sei denn es war wie z. B. beim Petkumer Siel bekannt, dass bereits Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit umgesetzt worden sind.

4.7 Rückbau von Uferbefestigungen mit anschließenden Uferabflachungen (Maßnahmentyp 7)

Um die Sicherheit des Schiffsverkehrs in den Übergangsgewässern zu gewährleisten und eine Nutzung bis dicht an das Wasser zu ermöglichen sind die Ufer der Unterems durch Uferbefestigun-gen unterschiedlichster Ausprägung gesichert und fixiert (z.B. vergossene oder lose Steinschüttun-gen). Die Uferbefestigungen schränken die Entwicklung von Ufervegetation ein, erschweren die laterale Durchgängigkeit von aquatischen, amphibischen und terrestrischen Lebensräumen und verhindern die Entstehung dynamischer Uferlebensräume. Die Lebensraumqualität für aquatisch und amphibisch orientierte Organismen ist gering.

Durch den Rückbau von Uferbefestigungen und die Abflachung der Uferpartien können grundsätz-lich wieder charakteristische Sand/Kiesufer freigelegt werden, auf denen sich dann eine natürliche Uferzonierung mit Flachwasserbereichen, Abbruchufern, Schilfzonen und Ufergehölzen entwickeln kann. Der Uferrückbau bietet auch die Möglichkeit, über das morphodynamische Potential der Gewässer Pionierstandorte als weitere charakteristische Strukturelemente auszuprägen. Insgesamt soll mit dem Rückbau von Uferbefestigungen die Eigendynamik im Wasserkörper verstärkt sowie die Ufer- und Gewässerstruktur verbessert werden.

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Ein Rückbau kann grundsätzlich auch unter Sicherstellung der Aufgaben u.a. der WSV möglich sein; dies ist örtlich zu prüfen. Sowohl im Rahmen der aktuellen Kompensationsplanungen an den Ästuaren von Weser und Elbe (s.o.) als auch im Rahmen der Umsetzung der WRRL werden solche Maßnahmen geplant bzw. sind bereits umgesetzt (Bremen).

Die folgenden Abbildungen bieten ein Beispiel für die Entwicklung der Vegetationszonen nach einem Rückbau der Uferbefestigungen mit anschließenden Uferabflachungen bei einem Tidehub von 50 cm.

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Abb. 9: Rückbau der Uferbefestigung südlich von Herbrum (ca. Ems km 210), eigene Darstellung / 1 Süßwasserwatt-Röhricht (FWR)* (unterhalb des MThw) mit Uferabflachung / 2 Tide-Weiden-Auengebüsch (BAT)* (wenig oberhalb des MThw) / 3 Tide-Hartholzauwald (WHT)* / * Biotoptypen nach Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen (V. DRACHENFELS 2011)

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Abb. 10: Beispiel einer Vegetationszonierung nach einer Uferabflachung, eigene Darstellung, * Biotoptypen nach Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen (V. DRACHENFELS 2011)

Eine Rücknahme der Uferbefestigung ist potentiell entlang der gesamten Unterems möglich und für die Umsetzung der anderen beschriebenen Maßnahmentypen auch zu empfehlen. In den Maßnah-menkulissen werden sie exemplarisch, bei ausreichender Flächengröße im Zusammenhang mit den Maßnahmentypen 4 und 5, der Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung im tideoffenen Vorland und Entwicklung von Auwald, Röhricht, Watt und Flachwasserzonen im tideoffenen Vorland dargestellt. Eine Verortung erfordert detailliertere Informationen und eine Abstimmung mit den Wasser- und Schifffahrtsbehörden.

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5. Art und Umfang der zur Realisierung der Leitbilder erforderlichen Maßnahmen für die drei Szenarien

5.1 Art der erforderlichen Maßnahmentypen

Die Erreichung der allgemeinen Naturschutzziele 1 und 2 wird voraussichtlich nur durch umfangrei-che Maßnahmen möglich werden, die die v.a. hydro- und morphodynamischen Ursachen für die massiven ökologische Defizite (s. 1. Zwischenbericht) sehr stark abschwächen. Dazu sind neben einer Wiederherstellung der Wassertiefen von vor 1985 (wird derzeit nicht verfolgt, da mit den Erfordernissen der Meyer-Werft nicht vereinbar) weitere grundsätzlich unterschiedliche Ansätze möglich.

Durch die Projektgruppe „Perspektive Lebendige Unterems“ sind 3 unterschiedliche Ansätze ausgewählt und als Szenarien entwickelt worden. Im vorliegenden Zwischenbericht werden die zur Realisierung v.a. des allgemeinen Naturschutzziels 2 erforderlichen Maßnahmentypen im Zusam-menhang mit den zur Erreichung des allgemeinen Naturschutzziels 1 definierten Maßnahmen ausgewählt und verortet.

5.1.1 Szenario B Ästuarverlängerung

Das Szenario B zielt auf die Renaturierung der Unterems zwischen Gandersum und Bollingerfähr (50 km). Das Emsästuar wird durch den Rückbau des Wehrs in Herbrum verlängert; zusätzlich werden 2 Tidepolder (Maßnahmentyp 1 / ökologisch optimierte Variante) errichtet. Zur Erreichung der Entwicklungsziele sind zusätzlich die folgenden in Kap. 4 beschriebenen zentralen Maßnahmen-typen vorgesehen:

• 3 Öffnung oder Rückbau von Sommerdeichen

• 4 Extensivierung und Wiedervernässung der landwirtschaftlichen Nutzung im tideoffenen Vorland

• 5 Entwicklung von Auwald, Röhricht, Watt und Flachwasserzonen im tideoffenen Vorland

• 6 Verbesserung der Durchgängigkeit an Sielen, Schöpfwerken und Wehren

• 7 Rückbau von Uferbefestigungen mit anschließenden Uferabflachungen

5.1.2 Szenario C Tidepolder – Wiesenvogelschutz binnendeichs

Das Szenario C zielt auf die Renaturierung der Unterems zwischen Gandersum und Herbrum. Es werden mehrere Tidepolder (Maßnahmentyp 1 / hydraulisch optimierte Variante) errichtet; Neue

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Wiesenvogellebensräume werden v.a. im Binnenland entwickelt. Zur Erreichung der Entwicklungs-ziele sind zusätzlich alle in Kap. 4 beschriebenen zentralen Maßnahmentypen vorgesehen.

5.1.3 Szenario D Tidepolder – Wiesenvogelschutz außendeichs

Das Szenario D zielt wie Szenario D auf die Renaturierung der Unterems zwischen Gandersum und Herbrum. Es werden mehrere Tidepolder (Maßnahmentyp 1 / ökologisch optimierte Variante) errichtet; die im Vorland vorhandenen Wiesenvogellebensräume werden gesichert und entwickelt. Zur Erreichung der Entwicklungsziele sind zusätzlich die folgenden in Kap. 4 beschriebenen zentralen Maßnahmentypen vorgesehen:

• 4 Extensivierung und Wiedervernässung der landwirtschaftlichen Nutzung im tideoffenen Vorland

• 6 Verbesserung der Durchgängigkeit an Sielen, Schöpfwerken und Wehren

• 7 Rückbau von Uferbefestigungen mit anschließenden Uferabflachungen

5.2 Umfang der erforderlichen Maßnahmen

Im Leitbild für die Renaturierung der Unterems ist definiert, dass auf > 50% der vorhandenen Vorlandfläche ästuartypische Lebensräume vorhanden bzw. entwickelt werden sollen, gfls. unter Nutzung von Binnendeichsflächen. Da bereits derzeit ein bestimmter Anteil der Vorländer durch ästuartypische Lebensräume geprägt ist wird im folgenden Kapitel ermittelt, wie groß dieser Anteil in den verschiedenen Abschnitten der Ems ist, so dass anschließend der zusätzliche Bedarf bestimmt werden kann.

Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht aller Biotoptypen, die für die Abschätzung überschlägig (2 Biotoptypenkürzel) den ungenutzten ästuartypischen Lebensräumen der Emsvorländer im Betrachtungsraum zugerechnet werden.

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Tab. 1: Biotoptypen im Vorland der Unterems, die im Bericht als „ungenutzte ästuartypische Lebensräume“ zusammengefasst werden.

Haupteinheiten Fläche in ha

Anteil in % an der

gesamten kartierten

Fläche

05.02 Landröhricht (NR) 305,85 5,507

03.08 Salzwiese (KH) 169,66 3,055

03.09 Röhricht der Brackmarsch (KR) 165,05 2,972

04.15 Offene Wasserfläche größerer naturnaher nährstoffreicher Stillgewässer (SR) 80,63 1,452

05.04 Uferstaudenflur (NU) 65,35 1,177

05.01 Seggen-, Binsen- und Stauden-Sumpf (NS) 5598 1,008

01.08 Hartholzauwald (WH) 27,45 0,494

02.05 Weidengebüsch der Auen und Ufer (BA) 24,85 0,447

01.10 Erlen- und Eschenwald der Auen und Quellbereiche (WE) 23,65 0,426

01.09 Weiden-Auwald (Weichholzaue) (WW) 21,89 0,394

03.06 Marschpriel (KP) 16,23 0,292

04.14 Offene Wasserfläche größerer naturnaher nährstoffarmer Stillgewässer (SA) 9,20 0,166

04.13 Naturnahes salzhaltiges Kleingewässer (SS) 6,06 0,109

04.17 Verlandungsbereich nährstoffreicher Stillgewässer (VE) 3,13 0,056

01.19 Sonstiger Pionier- und Sukzessionswald (WP) 2,79 0,050

02.06 Moor- und Sumpfgebüsch (BN) 2,18 0,039

01.11 Erlen-Bruchwald (WA) 1,87 0,034

02.07 Sonstiges Feuchtgebüsch (BF) 0,73 0,013

Auf Basis der Biotoptypenkartierungen 2007 sind als Grundlage für den Status quo die Flächengrö-ßen Gesamtfläche Vorland, ungenutzte ästuartypische Lebensräume, Grünland-Lebensräume und „Sonstige“ (z.B. Äcker oder Ruderalflächen) bestimmt worden, aus denen sich die für die Umset-zung des Leitbildes erforderlichen Maßnahmenumfänge ableiten lassen (s. nachstehende Tabelle). Für die Berechnungen und die Erstellung der Maßnahmenkulissen wurde der Betrachtungsraum in drei Gebiete geteilt:

1. Gebiet: Gandersum bis Ledamündung (Oligohaline Zone)

2. Gebiet: Ledamündung bis Herbrum (Limnische Zone)

3. Gebiet: Herbrum bis Bollingerfähr (Limnische Zone / nur Szenario B)

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Die rezenten Vorländer der Unterems umfassen bis zum Wehr Herbrum 2108 ha, davon sind auf 775 ha noch bzw. bereits ungenutzte ästuartypische Lebensräume ausgebildet. Um dem Leitbild entsprechend zu einer Ausdehnung von ca. 55 % ungenutzter ästuartypischer Lebensräume zu gelangen, müssen also mindestens 380 ha dieser Lebensräume zusätzlich entstehen (s. Tab. 2).

Tab. 2: Ausdehnung und Anteile von ungenutzten ästuartypischen Lebensräumen und Grünland-Lebensräumen im Vorland zwischen Gandersum und Herbrum im Status quo (ohne Wattflächen).

Status Quo

Gebiet Lebensräume Fläche [ha] Anteil an Bezugs-raum in %

„Ästuar“ 420,63

„Grünland“ 644,75 Gebiet I: Zwischen Gandersum und Ledamündung (oligohaline Zone) Ems km 32 - 13

„Sonstiges“ 114,38

Fläche Gebiet I 1179,76

„Ästuar“ 354,92

„Grünland“ 438,89 Gebiet II: Zwischen Ledamündung und Herbrum (limnische Zone) Ems km 13 - 213

„Sonstiges“ 134,56

Fläche Gebiet II 928,38

„Ästuar“ 775,56 36,8

„Grünland“ 1083,64 51,4 Bezugsraum (Gebiet I + Gebiet II)

„Sonstiges“ 248,94 11,8

Gesamtfläche Bezugsraum 2108,14 100

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6. Verortete Maßnahmenkulissen

Um die 7 zentralen Maßnahmentypen entsprechend des Leitbildes und der unterschiedlichen Strategien der verschiedenen Szenarien zu verorten wurde folgendes Vorgehen gewählt.

6.1 Vorgehen

6.1.1 Vorgehen qualitativ

Dem konzeptionellen Ansatz des Projektes entsprechend wird im Folgenden qualitativ folgende Lebensraumausstattung differenziert: „ästuartypische Vorland-Lebensräume“ (ohne Watt), „Grünland-Lebensräume“ und „Sonstige“.

Ästuartypische Vorland-Lebensräume

55% der Vorlandfläche sollen im Leitbild als ästuartypische Lebensräume ausgeprägt sein. Bezugsraum ist die Vorlandfläche (ohne Watt) zwischen Gandersum und Herbrum. Diese hat eine Größe von ca. 2108 ha; d.h. ca. 1.159 ha (55%) sollen ästuartypische Lebensräume sein bzw. werden. Dies wird im ersten Schritt in den verschiedenen Szenarien durch Umwandlung vorhande-ner anderer Biotoptypen in ästuartypische Lebensräume durch entsprechende Maßnahmen erreicht.

Im zweiten Schritt werden, da dies aufgrund der vorhandenen Nutzungen und Wertigkeiten nur teilweise möglich ist, auch weitere Maßnahmen außerhalb des Bezugsraumes durchgeführt: die Anlage von Poldern und die Verlegung des Tidewehrs Herbrum. Die in diesen Flächen entstehen-den ästuartypischen Lebensräume werden zu der im Bezugsraum vorhandenen bzw. in den Szenarien zu entwickelten Flächengrößen addiert. Ziel ist, dass in der Summe die im Bezugsraum durch das Leitbild geforderten 1.159 ha entstehen (ca. 775 ha davon sind bereits vorhanden; zusätzlicher Bedarf also ca. 384 ha).

Flachwasser und Watt

Das Leitbild fordert auch die Vergrößerung der Ausdehnung der ästuartypischen aquatischen Lebensräume Flachwasserzone und Watt. Hier ist kein quantitatives Ziel vorgegeben; es ist davon auszugehen, dass v.a. durch die Anlage von Poldern diese in ausreichendem Umfang entstehen.

Kompensation Grünland

Die durch die Umwandlung von Grünland in Polderfläche bzw. ästuartypische Vorlandlebensräume verloren gehenden Wertigkeiten für die Avifauna sollen durch weitere Maßnahmen im Binnenland kompensiert werden. Um eine Orientierung bzgl. der Größenordnung der erforderlichen Maßnah-men zu erhalten, werden die in den einzelnen Szenarien umgewandelten Grünlandflächen

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ermittelt, jeweils getrennt für die Aspekte im EU-VSG und außerhalb EU-VSG. Dies erfolgt sowohl für den Bezugsraum als auch für den Bereich 3 Herbrum-Bollingerfähr.

Kompensation weiterer Lebensräume

Im Bereich 3 Herbrum-Bollingerfähr gehen durch die großräumige Herstellung ästuartypischer Lebensräume andere wertvolle Biotoptypen verloren. Ob und in welchem Umfang diese bei Umsetzung zu kompensieren sind (bzw. Kohärenzmaßnahmen durchzuführen sind) muss bei einer weiteren Verfolgung dieses Szenarios ermittelt werden.

6.1.2 Vorgehen quantitativ

Um die durch die verschiedenen zentralen Maßnahmentypen jeweils entstehenden Veränderungen der Lebensraumausstattung bzgl. ihres Beitrages zur Erreichung des Leitbildes zu quantifizieren, werden die Folgenden Annahmen (differenziert in „ästuartypische Vorland-Lebensräume“ ohne Watt), „Grünland-Lebensräume“ und „Sonstige“ gesetzt:

Typ 1: Anlage von Tidepoldern (hydraulisch und ökologisch optimiert)

Hydraulisch optimiert: 10% der Fläche werden ästuartypische Lebensräume; der Rest „Sonstige“

Ökologisch optimiert: 30% der Fläche werden ästuartypische Lebensräume; der Rest „Sonstige“ (20% durch Vergrößerung; 10% wie bei hydraulisch optimiert)

Typ 2: Anlage von Nebenarmen

100% ästuartypische Lebensräume

Typ 3: Öffnung oder Rückbau von Sommerdeichen

100% ästuartypische Lebensräume

Typ 4: Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung im tideoffenen Vorland

100% Grünland

Typ 5: Entwicklung von Auwald, Röhricht, Watt und Flachwasserzonen im tideoffenen Vorland

100% ästuartypische Lebensräume

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Typ 6: Verbesserung der Durchgängigkeit an Sielen, Schöpfwerken und Wehren

Keine Berücksichtigung

Typ 7: Rückbau von Uferbefestigungen mit anschließenden Uferabflachungen

Keine Berücksichtigung

6.1.3 Kriterien zur Verortung

Bei der Verortung der Maßnahmen wurde soweit möglich versucht, folgenden Kriterien zu folgen:

• Gebäude und Infrastrukturen nicht zu überplanen

• FFH-Lebensraumtypen und nach BNatSchG § 30, erg. durch § 24 NAGBNatSchG geschützte Biotope nicht zu überplanen

• Avifaunistisch besonders wertvolle Flächen nicht zu überplanen (Ausnahme Szenario C)

• Flächen auf denen bereits Kompensationsmaßnahmen durchgeführt wurden nicht zu überpla-nen.

Diese selbst gesetzten Regeln ließen sich nicht vollständig einhalten, wie weiter unten deutlich wird.

6.1.4 Datengrundlagen

Grundlage für die flächenhafte Verortung der einzelnen Maßnahmentypen ist der Status quo der räumlichen Gegebenheiten, der verschiedenen im Jahr 2007 durchgeführten Biotoptypenkartierun-gen (BMS-UMWELTPLANUNG 2007 und IBL 2009) (s. 1. Zwischenbericht) entnommen wurde.

Als weitere Planungsgrundlage stammen die Deichlinien vom NLWKN von den zuständigen Deichverbänden. Im Bereich der Rheider Deichacht (Gebiet westlich der Ems, ca. Ems km 0-36) bestehen allerdings lediglich private Sommerdeiche deren Abmessungen aus topografischen Karten digitalisiert wurden. Ehemals vorhandene Nebenrinnen im Vor- und Hinterland wurden aus historischen Karten recherchiert.

Die Lagen und Abgrenzungen sämtlicher Schutz-, Überschwemmungs- oder Fördergebiete des Kooperationsprogramms Naturschutz wurden in 2012 aus dem MU-Kartenserver GEOSUM übernommen und berücksichtigt.

Zusätzlich stellte der NLWKN avifaunistische Daten bereit: Brutvogelerfassungen, von Lathen bis Papenburg (BMB 2006), zwischen Sperrwerk Gandersum und Papenburg (IBL 2011), sowie die Neubewertungen der Erhaltungszustände der wertbestimmenden Brutvogelarten in V10 und am Coldamer Altarm (2012).

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Zur Bestandaufnahme bereits umgesetzter und geplanter Kompensationsmaßnahmen wurde ein shape der Fa. KÜFOG für die Aufstellung des IBP Ems erstellt und hier mit dem Stand vom 27.02.2012 verwendet. Diesen Daten konnten auch Informationen zu Besitzverhältnissen einzelner Bereiche entnommen werden (landkreiseigene Flächen).

Im Folgenden werden die drei Maßnahmenkulissen zu den Szenarien B, C und D in Form von jeweils in zwei bis drei Gebiete geteilten Karten mit begleitenden Tabellen dargestellt. Die Nummern rechts in den Tabellen (Tab. 4-6) dienen lediglich der internen Identifikation.

6.2 Kulisse Szenario B Ästuarverlängerung

Das Szenario B umfasst die Verschiebung der Tidegrenze bei Herbrum nach stromauf sowie die Anlage von Tidepoldern als zusätzliche Maßnahme (Typ 1). Beim Sautelertief, Nähe Driever sowie zwischen Leer und Weener bei Neermoor wird je ein Tidepolder errichtet (s. DHI-WASY 2011; Zwischenbericht 4, Teil 3 / S. 8/39). Beide Tidepolder werden in der Darstellung der Maßnahmen-kulisse B als ökologisch optimierte Varianten vorgeschlagen und dazu pauschal um 20 % vergrö-ßert (s. Abb. 11 und Abb. 12, dunkelviolette Bereiche).

Bei einer Konkretisierung ist eine naturschutzfachliche Abklärung für die Flächenerweiterungen sowie die Einbeziehung der nach BNatSchG § 30, erg. durch § 24 NAGBNatSchG geschützten Biotope binnendeichs erforderlich.

Dazu Austauschkarte Szenario B Nord ansehen!

Abb. 11: Maßnahmenkulisse Szenario B zwischen Gandersum und Ledamündung (Oligohaline Zone).

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Tab. 3: Verortete Maßnahmentypen und Hinweise zur Verortung für den Bezugsraum zwischen Gandersum und Ledamündung (Oligohaline Zone).

Ma

ßn

.typ

Nr.

Szenario B

Maßnahmentyp

Ca

. E

ms

km

Grund der Verortung Mögliche Konflikte /

Anmerkungen

1 Anlage eines Tidepolders, ökologisch optimiert, mit oder ohne Rückverlegung des Hauptdeichs

24

Möglichst geringe Konflikte mit: NATURA 2000 und weiteren Schutzgebieten Wertvollen Gebieten für die Avifauna Kooperation Naturschutz, ehemaliges Feuchtgrünland-schutzprogramm, Moor-schutzprogramm Vorhandene Nutzungen wie Siedlung, Erholung, Landwirtschaft, Trinkwasser-schutzgebieten

Trinkwasserschutzgebiete (WSG): „Tergast“ und „Leer-Heisfelde“, sowie Trinkwasser-gewinnungsgebiet (TWGG) „Tergast“ liegen in der Nähe s. auch Tabellen 3.2.5.2 „Charakterisierung der Potentialflächen“ im 2. Zwischenbericht (Tidepolder A)

4 Extensivierung und Wiedervernässung der landwirtschaftli-chen Nutzung im tideoffenen Vorland

Ausgewählt wurden intensiv genutzte, aus avifaunisti-scher Sicht erhaltenswerte und verbesserungsfähige Grünländer

FFH-Gebiet 2507-331 (2/Unterems) ca. bei Ems km 20, geplanter Kleiabbau (mündl. MOORMER-LÄNDER DEICHACHT 2012)

6 Verbesserung der Durchgängigkeit an Sielen, Schöpfwerken und Wehren

Ausgewählt wurden zunächst alle Siele (vgl. aber BIOCONSULT 2009a)

Ausnahme: Petkumer Siel, da bekannte umgesetzte Maßnah-me (vgl. BIOCONSULT 2009a)

7 Rückbau von Uferbefestigungen mit anschließenden Uferabflachungen

Ausgewählt wurden exemplarisch Bereiche mit ausreichend großem Vorland

Der Rückbau von Uferbefesti-gungen ist grundsätzlich auch unter Sicherstellung u.a. der WSV vielerorts möglich (örtlich zu prüfen)

Dazu Austauschkarten Nord und Süd Szenario B ansehen!

Abb. 12: Maßnahmenkulisse Szenario B Verortung zwischen Ledamündung und Herbrum (Limnische Zone).

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Tab. 4: Verortete Maßnahmentypen und Hinweise zur Verortung für das Gebiet zwischen Ledamündung und Herbrum (Limnische Zone).

Ma

ßn

.typ

Nr.

Szenario B

Maßnahmentyp Maßnahmenort

(ca. Lage-beschreibung)

Ca

. E

ms

km

Grund der Verortung

Mögliche Konflikte / Anmerkungen

Nr.

1 Anlage eines Tidepol-ders, ökologisch optimiert mit oder ohne Rückverlegung des Hauptdeichs

11 Möglichst geringe Konflikte mit: NATURA 2000 und weiteren Schutzgebieten Wertvollen Gebieten für die Avifauna Kooperation Naturschutz, ehemaliges Feuchtgrün-landschutzprogramm, Moorschutzprogramm Vorhandene Nutzungen wie Siedlung, Erholung, Landwirtschaft, Trinkwas-serschutzgebieten

s. Bsp. Abb. 4 (Tidepolder C) s. auch Tabellen 3.2.5.2 „Charakteri-sierung der Potential-flächen“ im 2. Zwischenbericht (Tidepolder C) Tidepolder C wurde auch 3-dimensional visualisiert (LENNÉ 3 D/TU BERLIN 2012)

3 Öffnung oder Rückbau von Sommerdeichen

Sommerdeich vorhanden FFH-Gebiet 2809-331 (13/Ems)

3 Nördlich Wehr Herbrum, bei Borsum

212 -213

Hart- und Weichholzaue, Sumpf angrenzend, Ruderalfluren

EU-SPA DE 2909-401 (V16 / Brutvögel) NSG WE 268 Gastvögel status offen Dauergrünland, FM-Nr. 412 / Erschwer-nisausgleich, FM-Nr.450

64, 67

4 Extensivierung und Wiedervernässung der landwirtschaftlichen Nutzung im tideoffenen Vorland

Ausgewählt wurden intensiv genutzte, aus avifaunisti-scher Sicht erhaltenwerte und verbesserungsfähige Grünländer

5 Entwicklung von Auwald, Röhricht, Watt und Flachwasserzonen im tideoffenen Vorland

Intensive Nutzung der Flächen

FFH-Gebiet 2809-331 (13/Ems)

5 Nördlich von Rhede, Tunxdorfer Schleife

217 West

Intensivgrünländer Hartholzauwald angrenzend

EU-SPA DE 2909-401 (V16 / Brutvögel) NSG WE 268 Gastvögel vorläufig national Dauergrünland, FM-Nr. 412 / Erschwer-nisausgleich, FM-

7

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Ma

ßn

.typ

Nr.

Szenario B

Maßnahmentyp Maßnahmenort

(ca. Lage-beschreibung)

Ca

. E

ms

km

Grund der Verortung

Mögliche Konflikte / Anmerkungen

Nr.

Nr.450 Schleuse zum Sportboothafen / Spieksee

5 Höhe Aschendorf 214 - 215 Ost

Z.T. Intensivgrünländer Tideauwald angrenzend

EU-SPA DE 2909-401 (V16 / Brutvögel) NSG WE 268 Gastvögel Status offen / vorläufig national Geschütze Biotope v.a. Mesophiles Grünland Dauergrünland, FM-Nr. 412 / Erschwer-nis-ausgleich, FM-Nr.450 Naturnahe Kleinge-wässer, Hybridpappel-forst, Eigentümer: LK Emsland

68, 70

5 Nördlich vom Wehr Herbrum, bei Borsum

212 -213

Sumpf angrenzend Ruderalfluren

EU-SPA DE 2909-401 (V16 / Brutvögel) NSG WE 268 Gastvögel Status offen Dauergrünland, FM-Nr. 412 / Erschwer-nisausgleich, FM-Nr.450

3

6 Verbesserung der Durchgängigkeit an Sielen, Schöpfwerken und Wehren

Ausgewählt wurden zunächst alle Siele (vgl. aber BIOCONSULT 2009a)

vgl. BIOCONSULT 2009a

7 Rückbau von Uferbefes-tigungen mit anschlie-ßenden Uferabflachun-gen

Ausreichend große Vorländer

FFH-Gebiet 2809-331 (13/Ems)

7 Bei Tunxdorf 220 Bereits Röhrichte vorhan-den

EU-SPA DE 2909-401 (V16 / Brutvögel) NSG WE 268 Gastvögel (vorläufig national) Dauergrünland, FM-Nr. 412 / Erschwer-nisausgleich, FM-Nr.450

78

7 Bei Tunxdorf 219 Bereits Röhrichte vorhan- EU-SPA DE 2909-401 79

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Ma

ßn

.typ

Nr.

Szenario B

Maßnahmentyp Maßnahmenort

(ca. Lage-beschreibung)

Ca

. E

ms

km

Grund der Verortung

Mögliche Konflikte / Anmerkungen

Nr.

den (V16 / Brutvögel) NSG WE 268 Gastvögel (vorläufig national) Dauergrünland, FM-Nr. 412 / Erschwer-nisausgleich, FM-Nr.450

Dazu Austauschkarte Szenario B Süd ansehen!

Abb. 13: Maßnahmenkulisse Szenario B zwischen Herbrum und Bollingerfähr /Ästuarverlängerung (Limnische Zone).

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Tab. 5: Verortete Maßnahmentypen und Hinweise zur Verortung für das Gebiet zwischen Herbrum und Bollingerfähr (Limnische Zone).

Ma

ßn

.typ

Nr.

Szenario B

Maßnahmentyp Maßnahmenort (ca. Lagebeschreibung) C

a.

Em

s k

m

Grund der Veror-tung

Mögliche Konflikte / Anmerkungen

Nr.

3 Öffnung oder Rückbau von Sommerdeichen

Sommerdeich vorhanden

FFH-Gebiet 2809-331 (13/Ems)

3 Bei Herbrum 212 z.T. Äcker Vorhandene Hart- und Weichholzauwaldreste

EU-SPA DE 2909-401 (V16 / Brutvögel) z.T. NSG WE 268 z.T. LSG EL 023 Gastvögel national/Status offen Dauergrünland, FM-Nr. 411/412, z.T. Erschwernis-ausgleich, FM-Nr.450 Geschützte Biotope, v.a. Mesophiles Grünland, z.T.Sandmagerasen, Baumgruppe Überschwemmungsgebiet „Ems“ Segelflugplatz

63

3 Bei Herbrum 211 z.T. Äcker Lage am Emsaltarm

EU-SPA DE 2909-401 (V16 / Brutvögel / Bewertung Okt. 2010 Status offen) LSG EL 023 Gastvögel national Dauergrünland, FM-Nr. 411/412 , Z.T. geschützte Biotope, v.a. Mesophiles Grünland Überschwemmungsgebiet „Ems“

62

3 Südlich von Herbrum / bei Heederfähr

210 z.T. Äcker Lage am Emsaltarm

EU-SPA DE 2909-401 (V16 / Brutvögel) Gastvögel national LSG EL 023 Dauergrünland, FM-Nr. 411/412, vereinzelt geschützte Biotope, wie z.B. Tümpel Überschwemmungsgebiet „Ems“

60

3 Südlich von Herbrum, Höhe Lehe, südlich des Emsaltarms

209 Grünlandeinsaat / Äcker Lage am Emsaltarm

EU-SPA DE 2909-401 (V16 / Brutvögel) LSG EL 023

58

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Ma

ßn

.typ

Nr.

Szenario B

Maßnahmentyp

Maßnahmenort (ca. Lagebeschreibung) C

a.

Em

s k

m

Grund der Veror-tung

Mögliche Konflikte / Anmerkungen

Nr.

Gastvögel national Dauergrünland, FM-Nr. 411/412, geschütze Biotope, v.a. Laubwälder am Altarmrand Überschwemmungsgebiet „Ems“

3 Nördlich von Heede / Höhe Lehe

208 z.T. Äcker Z.T. Intensivgrünland Kein EU-Vogelschutzgebiet Hart- und Weichhol-zauwaldreste vorhanden Lage am Emsaltarm

LSG EL 023 Gastvögel landesweit Dauergrünland, FM-Nr. 411/412 Laub- Nadelforstflächen der „Arenberg-Meppen GmbH“ Überschwemmungsgebiet „Ems“

57

5 Entwicklung von Auwald, Röhricht, Watt und Flachwasserzonen im tideoffenen Vorland

Intensive Nutzung der Flächen

Die Flächen zwischen Herbrum und Bollingerfähr werden hier, im Szenario B durch die Tidewehrverlegung zu tideoffenem Vorland

5 Nördlich vom Wehr Herbrum

212 - 213

Intensivgrünland In der Nähe bereits durchgeführte Kompensationsmaß-nahme (Hartholzau-wald)

FFH-Gebiet 2809-331 (13/Ems) EU-SPA DE 2909-401 (V16 / Brutvögel) NSG WE 268 Gastvögel (Status offen) geschützte Biotope, Mesophiles Grünland Dauergrünland, FM-Nr. 412 / Erschwernisausgleich, FM-Nr.450

65

5 Herbrum 211-212

z.T. Äcker Dauergrünland, FM-Nr. 411 50

5 Südlich von Herbrum 210 Äcker Kein EU-Vogelschutzgebiet

s. Abb. 10 wurde auch 3-dimensional visualisiert (LENNÉ 3 D/TU BERLIN 2012) FFH-Gebiet 2809-331 (13 Ems) LSG EL 023 Gastvögel (vorläufig lokal) Dauergrünland, FM-Nr. 411/412, z.T. geschützte Biotope, mesophiles Grünland, Magerasen Überschwemmungsgebiet

61

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Ma

ßn

.typ

Nr.

Szenario B

Maßnahmentyp

Maßnahmenort (ca. Lagebeschreibung) C

a.

Em

s k

m

Grund der Veror-tung

Mögliche Konflikte / Anmerkungen

Nr.

„Ems“

5 Bei Lehe 209 Intensivgrünland Kein EU-Vogelschutzgebiet

FFH-Gebiet 2809-331 (13/Ems) LSG EL 023 Gastvögel (vorläufig lokal) Dauergrünland, FM-Nr. 411/412, z.T. geschützte Biotope z.B. Feuchtgrünland Überschwemmungsgebiet „Ems“

59

5 Bei Lehe 208 - 209

Äcker Z.T. Intensivgrünland Angrenzende Hartholzaue

EU-SPA DE 2909-401 (V16 / Brut- und Gastvögel) FFH-Gebiet 2809-331 (13/Ems) LSG EL 023 Dauergrünland, FM-Nr. 411/412, z.T. geschützte Uferstaudenfluren Eichenmischwald und Baumgruppe Überschwemmungsgebiet „Ems“

56

5 Höhe Heede 207 Grünland-Einsaat Kein EU-Vogelschutzgebiet Angrenzende Hartholzaue

FFH-Gebiet 2809-331 (13/Ems) LSG EL 023 Gastvögel (vorläufig international) Dauergrünland, FM-Nr. 411/412, geschützter Eichenmischwald Überschwemmungsgebiet „Ems“

55

6 Verbesserung der Durchgängigkeit an Sielen, Schöpfwerken und Wehren

Ausgewählt wurden zunächst alle Siele (vgl. aber BIOCON-SULT 2009a)

vgl. BIOCONSULT 2009a

7 Rückbau von Uferbefes-tigungen mit anschlie-ßenden Uferabflachun-gen

Ausreichend große Vorländer

FFH-Gebiet 2809-331 (13/Ems)

7 Beim Wehr Herbrum 212 Äcker Vorhandene Weich-holzauwaldreste

EU-SPA DE 2909-401 (V16 / Brutvögel) NSG WE 268 Gastvögel Status offen Dauergrünland, FM-Nr. 412 /

77

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Dezember 2012 BIOCONSULT Schuchardt & Scholle

Ma

ßn

.typ

Nr.

Szenario B

Maßnahmentyp

Maßnahmenort (ca. Lagebeschreibung) C

a.

Em

s k

m

Grund der Veror-tung

Mögliche Konflikte / Anmerkungen

Nr.

Erschwernisausgleich, FM-Nr.450 Geschützte Biotope, v.a. Mesophiles Grünland

7 Höhe Herbrum 211 Äcker Lage am Emsaltarm

EU-SPA DE 2909-401 (V16 / Brutvögel) LSG EL 023 Gastvögel national Dauergrünland, FM-Nr. 411/412 , Z.T. geschützte Biotope, v.a. Mesophiles Grünland Überschwemmungsgebiet „Ems“

76

7 Südlich von Herbrum 210 Äcker Kein EU-Vogelschutzgebiet

s. Abb. 10, wurde auch 3-dimensional visualisiert (LENNÉ 3 D/TU BERLIN 2012) FFH-Gebiet 2809-331 (13/Ems) LSG EL 023 Gastvögel (vorläufig lokal) Dauergrünland, FM-Nr. 411/412, z.T. geschützte Biotope, mesophiles Grünland, Magerasen Überschwemmungsgebiet „Ems“

75

7 Nördlich von Heede, Höhe Lehe, Emsaltarm

208 - 209

Äcker, z.T. Intensiv-grünland Hart- und Weichhol-zauwaldreste vorhanden, Lage am Emsaltarm

z.T. EU-SPA DE 2909-401 (V16 / Brutvögel) LSG EL 023 Gastvögel national / landesweit Dauergrünland, FM-Nr. 411/412 geschütze Biotope (v.a. Laubwälder am Altarmrand) Laub- Nadelforstflächen der „Arenberg-Meppen GmbH“ Überschwemmungsgebiet „Ems“

70

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6.3 Kulisse Szenario C Tidepolder – Wiesenvogelschutz binnendeichs

Vorgeschlagen wird die Anlage von elf hydraulisch optimierten Poldern zwischen Gandersum und Rhede. Bei Poldergrößen zwischen 50 und 200 ha entstehen in der Summe ca. 1015 ha Tidepolder.

Die Anlage von ca. 1000 ha Tidepoldern in der intensiv genutzten Kulturlandschaft der Unterems ist nicht ohne weiteres möglich. Praktisch alle Flächen sind durch den Menschen in verschiedener Art und Weise genutzt, es handelt sich z.T. um Schutzgebiete und die Flächen sind überwiegend in Privateigentum.

Als Potentialflächen für die Errichtung von Tidepoldern werden Flächen vorgeschlagen, die aufgrund von guten Anbindungsbedingungen an die Unterems und einer Mindestgröße von ca. 50 ha eine hohe hydraulische Wirksamkeit versprechen. Weitere Auswahlkriterien sowie eine Konfliktanalyse zu den einzelnen Potentialflächen sind im 2. Zwischenbericht ausführlich darge-stellt. Die Berücksichtigung von nach BNatSchG § 30, erg. durch § 24 NAGBNatSchG geschützten Biotopen binnendeichs ist noch nicht erfolgt.

Einzelne notwendige Modifizierungen der Polderformen sind im Verlauf der Bearbeitung schon deutlich geworden:

• Tidepolder „J“ und „C“ sollten in ausreichender Entfernung zu den angrenzenden besiedel-ten Bereichen angelegt werden.

• Die Lage und Form des Polder „I“ sollte optimiert werden.

• Der Tidepolder „E“ am ehemaligen Altarm Grotegaste sollte gfls. neu verortet werden, da in diesem Bereich auf ca. 30 ha Fläche u.a. im Rahmen von Kompensationsmaßnahmen für das Spülfeldprojekt Irhove II bereits Maßnahmen zur Entwicklung von Feuchtgrünländern, Sümp-fen und Röhrichten durchgeführt werden (vgl. VAN DIEK J., LINKE T. 2008).

Dazu Austauschkarte Szenario C Nord ansehen!

Abb. 14: Maßnahmenkulisse Szenario C zwischen Ledamündung und Herbrum (Limnische Zone).

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Tab. 6: Verortete Maßnahmentypen und Hinweise zur Verortung für das Gebiet zwischen Gandersum und Ledamün-dung (Oligohaline Zone).

Ma

ßn

.typ

N

r.

Szenario C

Maßnahmenort (ca. Lagebe-schreibung)

Ca

. E

ms

km

Grund der Verortung

Mögliche Konflikte / Anmerkungen Nr.

1 Anlage von zwei Tidepoldern, hydraulisch optimiert, mit oder ohne Rückverle-gung des Hauptdeichs

24 und 14

Möglichst geringe Konflikte mit: NATURA 2000 und weiteren Schutzgebieten Wertvollen Gebieten für die Avifauna Kooperation Naturschutz, ehemaliges Feuchtgrünland-schutzprogramm, Moor-schutzprogramm Vorhandene Nutzungen wie Siedlung, Erholung, Landwirt-schaft, Trinkwasserschutzge-bieten

Trinkwasserschutzgebiete (WSG): „Tergast und Leer-Heisfelde“, sowie Trinkwassergewinnungs-gebiet (TWGG) „Tergast“ liegen in der Nähe von Tidepolder A Für die einzelnen Flächen s. auch Tabellen 3.2.5.2 „Charakterisierung der Potentialflächen“ im 2. Zwischenbericht (Tidepol-der A und B)

2 Nebenarme mit oder ohne Rückverlegung des Hauptdeichs

Altarme in historischen Karten vorhanden

FFH-Gebiet 2507-331 (2/Unterems)

2 Revitalisierung der Nebenrinne Midlum (Strom-spaltung)

24 -26

Entsprechend großes Vorland vorhanden, angrenzende Kompensationsmaßnahmen (Prozessschutz, freie Sukzession)

EU-SPA DE 2609-401 (V10 Brut- und Gastvögel) NSG WE 272 geschützte Biotope, v.a. Feuchtgrünland Überschneidung mit bestehenden Kompensati-onsmaßnahmen (auch Wiesenvogelschutzmaß-nahmen) Alte Ziegelei im Vorland, Planung eines Natur-Erlebniszentrums bei der Ziegelei (Landkreis Leer),l im Bereich der Ziegelei, Brutvögel Status offen (Neubewertung 2012) Erschwernisausgleich, FM-Nr.450

49

3 Öffnung oder Rückbau von Sommerdeichen

Sommerdeich vorhanden FFH-Gebiet 2507-331 (2/Unterems)

3 Nördlich von Leer, süd/östlich Hatzumer Sand, Höhe Terborg

27 -29

Intensivgrünland

EU-SPA DE 2609-401 (V10 / Brut- und Gastvögel) NSG WE 272

52

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Dezember 2012 BIOCONSULT Schuchardt & Scholle

Ma

ßn

.typ

N

r.

Szenario C

Maßnahmenort (ca. Lagebe-schreibung)

Ca

. E

ms

km

Grund der Verortung

Mögliche Konflikte / Anmerkungen

Nr.

Nordische Gastvögel (FM-Nr. 421-422) Erschwernisausgleich, FM-Nr.450

3 Nördlich von Bingum (Höhe Leer)

18 Intensivgrünland EU-SPA DE 2609-401 (V10 / Brutvögel) NSG WE 272 Gastvögel landesweit Erschwernisausgleich, FM-Nr.450

39

3 Bingumer Vorland 16 Intensivgrünland

EU-SPA DE 2609-401 (V10 / Brutvögel) NSG WE 272 Gastvögel landesweit Erschwernisausgleich, FM-Nr.450

37

4 Extensivierung und Wiedervernässung der landwirtschaft-lichen Nutzung im tideoffenen Vorland

Ausgewählt wurden intensiv genutzte, aus avifaunistischer Sicht erhaltenswerte und verbesserungsfähige Grünländer

FFH-Gebiet 2507-331 (2/Unterems) ca. bei Ems km 20, geplanter Kleiabbau (mündl. MOORMERLÄN-DER DEICHACHT 2012)

5 Entwicklung von Auwald, Röhricht, Watt und Flachwasserzonen im tideoffenen Vorland

Intensive Nutzung der Flächen

FFH-Gebiet 2507-331 (2 Unterems)

5 Vorland Midlum 24 - 27

Z.T. Intensivgrünländer Nähe zu Maßnahme: Revitalisierung der Nebenrin-ne Midlum

EU-SPA DE 2609-401 (V10 / Brut- und Gastvögel) NSG WE 272 geschützte Biotope, v.a. Feuchtgrünland Bestehenden Kompensa-tionsmaßnahmen Erschwernisausgleich, FM-Nr.450 Sportboothafen

47, 48

5 Südlich von Jemgum

20 -21 Ost

Intensivgrünland Vergrößerung des bestehen-den Tideweideauwaldes

EU-SPA DE 2609-401 (V10 / Brutvögel) NSG WE 272 Gastvögel landesweit Erschwernisausgleich, FM-Nr.450 Wallanlage

44

5 Südlich von Jemgum

20 -21 West

Intensivgrünland Kein EU-Vogelschutzgebiet Nur randständig vereinzelt

Brutvögel national Gastvögel vorläufig lokal z.T. geschützte Biotope

43

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Ma

ßn

.typ

N

r.

Szenario C

Maßnahmenort (ca. Lagebe-schreibung)

Ca

. E

ms

km

Grund der Verortung

Mögliche Konflikte / Anmerkungen

Nr.

Röhrichtbrüter (NLWKN 2011) wie Feuchtgrünland

5 Südlich Ledamün-dung

13 -14

Intensivgrünland

Gastvögel landesweit (Teil des Gänserastplatzes Esklum)

32

6 Verbesserung der Durchgängigkeit an Sielen, Schöpfwerken und Wehren

Ausgewählt wurden zunächst alle Siele (vgl. aber BIOCONSULT 2009a)

Ausnahme: Petkumer Siel, da bekannte umgesetzte Maßnahme vgl. BIOCONSULT 2009a

7 Rückbau von Uferbefestigungen mit anschließen-den Uferabfla-chungen

Ausgewählt wurden exempla-risch Bereiche mit ausrei-chend großem Vorland

Der Rückbau von Uferbefestigungen ist grundsätzlich auch unter Sicherstellung u.a. der WSV vielerorts möglich (örtlich zu prüfen)

Dazu Austauschkarte Szenario C Süd ansehen!

Abb. 15: Maßnahmenkulisse Szenario C zwischen Ledamündung und Herbrum (Limnische Zone).

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Tab. 7: Verortete Maßnahmentypen und Hinweise zur Verortung für das Gebiet zwischen Ledamündung und Herbrum (Limnische Zone)

Ma

ßn

.typ

Nr.

Szenario C

Maßnahmentyp Maßnahmenort

(ca. Lagebe-schreibung)

Ca

. E

ms

km

Grund der Verortung

Mögliche Konflikte / Anmerkungen Nr.

1 Anlage von neun Tidepoldern, hydraulisch optimiert, mit oder ohne Rückverle-gung des Hauptdeichs

11 - 219

Möglichst geringe Konflikte mit: NATURA 2000 und weiteren Schutzgebieten Wertvollen Gebieten für die Avifauna Kooperation Naturschutz, ehemaliges Feuchtgrünland-schutzprogramm, Moor-schutzprogramm Vorhandene Nutzungen wie Siedlung, Erholung, Landwirtschaft, Trinkwas-serschutzgebieten

s. Bsp. Abb. 5 (Tidepolder C) angrenzend an Tidepolder G Trinkwasserschutzgebiet Weener (WSG), Tidepolder H grenzt an Überschwem-mungsgebiet „Ems“ Für die einzelnen Flächen s. auch Tabellen 3.2.5.2 „Charakterisierung der Potentialflächen“ im 2. Zwischenbericht (Tidepol-der C-K) Tidepolder C wurde auch 3-dimensional visualisiert (LENNÉ 3 D/TU BERLIN 2012)

2 Nebenarme mit oder ohne Rückverlegung des Hauptdeichs

Altarme in historischen Karten vorhanden

2 Revitalisierung der Flussschlinge Halte bei Papenburg

1 Keine bestehende Besied-lung Keine Schutzgebiete

Verordnetes Überschwem-mungsgebiet „Ems“

5

3 Öffnung oder Rückbau von Sommerdeichen

Sommerdeich vorhanden

3 Bei Kirchborgum 13 Z.T. Intensivgrünländer

Brutvögel regional (Neubewertung 2012) Gastvögel landesweit (Teil des Gänserastplatzes Esklum) Geschützte Biotope, Feuchtgrünland

30

3 Bei Tunxdorf 218 - 221

Z.T. Intensivgrünländer EU-SPA DE 2909-401 (V16 / Brutvögel) NSG WE 268 noch 3 Paare Wachtelköni-

10, 12, 14

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Ma

ßn

.typ

Nr.

Szenario C

Maßnahmentyp Maßnahmenort

(ca. Lagebe-schreibung)

Ca

. E

ms

km

Grund der Verortung

Mögliche Konflikte / Anmerkungen

Nr.

ge (NABU mündl. 2011) Gastvögel national Dauergrünland, FM-Nr. 412 / Erschwernisausgleich, FM-Nr.450 Z.T. Mesophile Grünländer, Eigentümer: LK-Emsland

3 Wehr Herbrum, nördlich von Borsum

212 - 213

Hart- und Weichholzaue angrenzend Ruderalfluren

FFH-Gebiet 2809-331 (13/Ems) EU-SPA DE 2909-401 (V16 / Brutvögel) NSG WE 268 Gastvögel, Status offen Dauergrünland, FM-Nr. 412 / Erschwernisausgleich, FM-Nr.450

2, 4

4 Extensivierung und Wiedervernässung der landwirtschaft-lichen Nutzung im tideoffenen Vorland

Ausgewählt wurden intensiv genutzte, aus avifaunisti-scher Sicht erhaltenwerte und verbesserungsfähige Grünländer

5 Entwicklung von Auwald, Röhricht, Watt und Flachwasserzonen im tideoffenen Vorland

Intensive Nutzung der Flächen

5 Südlich von Dorenborg (bei Retentions-raum D/Hornhusen)

9 - 10

Z.T. Intensivgrünländer Keine Schutzgebiete

z.T. geschütztes Feucht-grünland Schöpfwerk Hafenanlage Weener

27

5 Südlich von Dorenborg, (bei Retentions-raum E/Grotegaste)

9 Z.T. Intensivgrünländer Keine Schutzgebiete

26

5 Nord/östlich von Weener

8 Z.T. Intensivgrünländer Keine Schutzgebiete

Z.T. geschützte Biotope (Landröhricht und Feuchtgrünland) Wallanlagen Nähe Schöpfwerk

25

5 Süd/Östlich von Weener

6 - 7 Z.T. Intensivgrünländer Keine Schutzgebiete

z.T. Gastvögel regional 24

5 Westlich von Mark 3 - 5 Z.T. Intensivgrünländer Keine Schutzgebiete

Gastvögel regional 22

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Ma

ßn

.typ

Nr.

Szenario C

Maßnahmentyp Maßnahmenort

(ca. Lagebe-schreibung)

Ca

. E

ms

km

Grund der Verortung

Mögliche Konflikte / Anmerkungen

Nr.

Angrenzend an Maßnahme: Revitalisierung der ehemaligen Flussschlinge Mark

5 Nördlich von Papenburg

0 - 3 Z.T. Intensivgrünländer

Gastvögel regional (Gänserastplätze) Z.T. geschützte Biotope (Feuchtgrünländer) Z.T. Überschwemmungs-gebiet „Ems“ Hafenanlage Papenburg

17-20

5 Südlich von Brual, bei Brahe

218 -220

Intensivgrünländer Bestehender Tideauwald und Röhrichte

FFH-Gebiet 2809-331 (13/Ems) EU-SPA DE 2909-401 (V16 / Brutvögel) NSG WE 268 z.T. geschützte Biotope wie Nasswiesen Dauergrünland, FM-Nr. 412 / Erschwernisausgleich, FM-Nr.450 z.T. geschützte Biotope wie Nasswiesen

9, 11, 13

5 Nördlich von Rhede

217 West

Intensivgrünländer Hartholzauwald angrenzend

FFH-Gebiet 2809-331 (13/Ems) EU-SPA DE 2909-401 (V16 / Brutvögel) NSG WE 268 Dauergrünland, FM-Nr. 412 / Erschwernis-ausgleich, FM-Nr.450 Schleuse zum Sportbootha-fen / Spieksee

7

5 Höhe Rhede 216-217 Ost

Z.T. Intensivgrünländer, Ruderalfluren Weidenaugebüsche und Röhrichte, z.T. vorhanden

FFH-Gebiet 2809-331 (13/Ems) EU-SPA DE 2909-401 (V16 / Brutvögel) NSG WE 268 Dauergrünland, FM-Nr. 412 / Erschwernisausgleich, FM-Nr.450, z.T. mesophile Grünlander, großflächig bereits umgesetzte Kompensati-onsmaßnahmen Eigentümer: größtenteils LK-Emsland

8 57

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Dezember 2012 BIOCONSULT Schuchardt & Scholle

Ma

ßn

.typ

Nr.

Szenario C

Maßnahmentyp Maßnahmenort

(ca. Lagebe-schreibung)

Ca

. E

ms

km

Grund der Verortung

Mögliche Konflikte / Anmerkungen

Nr.

5 Höhe Aschendorf 214 - 215 Ost

Z.T. Intensivgrünländer Tideauwald angrenzend

FFH-Gebiet 2809-331 (13/Ems) EU-SPA DE 2909-401 (V16 / Brutvögel) NSG WE 268 Gastvögel Status offen Geschütze Biotope, v.a. Mesophiles Grünland, Naturnahe Kleingewässer Dauergrünland, FM-Nr. 412 / Erschwernisausgleich, FM-Nr.450 Eigentümer: LK-Emsland

3

5 Wehr Herbrum 212 - 213

Ruderalfluren Sumpf angrenzend

FFH-Gebiet 2809-331 (13/Ems) EU-SPA DE 2909-401 (V16 / Brutvögel) NSG WE 268 Gastvögel Status offen Dauergrünland, FM-Nr. 412 / Erschwernisausgleich, FM-Nr.450

1

6 Verbesserung der Durchgängigkeit an Sielen, Schöpfwerken und Wehren

Ausgewählt wurden zunächst alle Siele (vgl. aber BIOCONSULT 2009a)

vgl. BIOCONSULT 2009a

7 Rückbau von Uferbefestigungen mit anschließen-den Uferabfla-chungen

Ausreichend große Vorländer

7 220 Bereits Röhrichte vorhanden EU-SPA DE 2909-401 (V16 / Brutvögel) NSG WE 268 Gastvögel (vorläufig national) Dauergrünland, FM-Nr. 412 / Erschwernisausgleich, FM-Nr.450

54

7 219 Bereits Röhrichte vorhanden EU-SPA DE 2909-401 (V16 / Brutvögel) NSG WE 268 Gastvögel (vorläufig national) Dauergrünland, FM-Nr. 412 / Erschwernisausgleich,

55

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Dezember 2012 BIOCONSULT Schuchardt & Scholle

Ma

ßn

.typ

Nr.

Szenario C

Maßnahmentyp Maßnahmenort

(ca. Lagebe-schreibung)

Ca

. E

ms

km

Grund der Verortung

Mögliche Konflikte / Anmerkungen

Nr.

FM-Nr.450 7 Höhe Rhede 217 Z.T. Intensivgrünländer,

Ruderalfluren Weidenaugebüsche und Röhrichte, z.T. vorhanden

FFH-Gebiet 2809-331 (13/Ems) EU-SPA DE 2909-401 (V16 / Brutvögel) NSG WE 268

56

6.4 Kulisse Szenario D Tidepolder – Wiesenvogelschutz außendeichs

In dieser Kulisse werden elf Tidepolder angelegt, die gegenüber denen in Szenario C um 20% vergrößert sind, um in den Poldern in größerem Umfang ästuartypische Lebensräume entwickeln zu können (Polder ökologisch optimiert). Dieses Szenario verzichtet weitgehend auf die Herstellung ästuartypischer Lebensräume im Vorland, um die vorhandenen Wertigkeiten für die Grünland-Avifauna zu sichern.

Die Auswahl der Flächen für die Tidepolder ist der im Szenario C identisch; die Kriterien und die Konfliktanalyse dazu können dem 2. Zwischenbericht und dem vorherigen Kapitel entnommen werden. Durch die Vergrößerung entstehende Konflikte sind noch nicht naturschutzfachlich bzw. raumordnerisch analysiert. Darüber hinaus ist bei Umsetzung der Maßnahmenkulisse die Berück-sichtigung der nach BNatSchG § 30, erg. durch § 24 NAGBNatSchG geschützten Biotope binnen-deichs notwendig.

Dazu Austauschkarte Szenario D Nord ansehen!

Abb. 16: Maßnahmenkulisse Szenario D zwischen Gandersum und Ledamündung (Oligohaline Zone).

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Tab. 8: Verortete Maßnahmentypen und Hinweise zur Verortung für das Gebiet zwischen Gandersum und Ledamün-dung (Oligohaline Zone)

Ma

ßn

.typ

Nr.

Szenario D

Maßnahmentyp

Ca

. E

ms

km

Grund der Verortung

Mögliche Konflikte / Anmer-kungen

1 Anlage von zwei Tidepoldern, ökolo-gisch optimiert, prioritär mit Rückver-legung des Haupt-deichs

24 und 14

Möglichst geringe Konflikte mit: NATURA 2000 und weiteren Schutzgebieten Wertvollen Gebieten für die Avifauna Kooperation Naturschutz, ehemaliges Feuchtgrün-landschutzprogramm, Moorschutzprogramm Vorhandene Nutzungen wie Siedlung, Erholung, Landwirtschaft, Trinkwas-serschutzgebieten

Trinkwasserschutzgebiete (WSG): „Tergast“ und „Leer-Heisfelde“, sowie Trinkwasser-gewinnungsgebiet (TWGG) „Tergast“ liegen in der Nähe des Tidepolders A Für die einzelnen Flächen s. auch Tabellen 3.2.5.2 „Charakterisie-rung der Potentialflächen“ im 2. Zwischenbericht (Tipepolder A und B)

4 Extensivierung und Wiedervernässung der landwirtschaftlichen Nutzung im tideoffe-nen Vorland

Ausgewählt wurden intensiv genutzte, aus avifaunistischer Sicht erhaltenswerte und verbesserungsfähige Grünländer

FFH-Gebiet 2507-331 (2/Unterems) ca. bei Ems km 20, geplanter Kleiabbau (mündl. MOORMERLÄNDER DEICHACHT 2012)

6 Verbesserung der Durchgängigkeit an Sielen, Schöpfwerken und Wehren

Ausgewählt wurden zunächst alle Siele (vgl. aber BIOCONSULT 2009a)

Ausnahme: Petkumer Siel, da bekannte, bereits umgesetzte Maßnahme (vgl. BIOCONSULT 2009a)

7 Rückbau von Uferbefestigungen mit anschließenden Uferabflachungen

Ausreichend große Vorländer Maßnahme hier nicht verortet

Dazu Austauschkarte Szenario D Süd ansehen!

Abb. 17: Maßnahmenkulisse Szenario D zwischen Ledamündung und Herbrum (Limnische Zone).

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Tab. 9: Verortete Maßnahmentypen und Hinweise zur Verortung für das Gebiet zwischen Ledamündung und Herbrum (Limnische Zone)

Ma

ßn

.typ

Nr.

Szenario D

Maßnahmentyp

Ca

. E

ms

km

Grund der Verortung

Mögliche Konflikte / Anmerkungen

1 Anlage von neun Tidepoldern, ökologisch optimiert, prioritär mit Rückverlegung des Hauptdeichs

11 - 219

Möglichst geringe Konflikte mit: NATURA 2000 und weiteren Schutzgebieten Wertvollen Gebieten für die Avifauna Kooperation Naturschutz, ehemaliges Feuchtgrün-landschutzprogramm, Moorschutzprogramm Vorhandene Nutzungen wie Siedlung, Erholung, Landwirtschaft, Trinkwas-serschutzgebieten

s. Bsp. Abb. 6 (Polder C) u. Abb. 7 (Polder F) angrenzend an Tidepolder G Trinkwasserschutzgebiet Weener (WSG), Tidepolder H grenzt an Überschwem-mungsgebiet „Ems“ Für die einzelnen Flächen s. auch Tabellen 3.2.5.2 „Charakterisierung der Potentialflächen“ im 2. Zwischenbericht (Tidepolder C-K) Tidepolder C wurde auch 3-dimensional visualisiert (LENNÉ 3 D/TU BERLIN 2012)

4 Extensivierung und Wiedervernässung der landwirtschaftlichen Nutzung im tideoffenen Vorland

Ausgewählt wurden intensiv genutzte, aus avifaunisti-scher Sicht erhaltenswerte und verbesserungsfähige Grünländer

FFH-Gebiet 2507-331 (2/Unterems)

6 Verbesserung der Durchgängigkeit an Sielen, Schöpfwerken und Wehren

Ausgewählt wurden zunächst alle Siele (vgl. aber BIOCONSULT 2009a)

vgl. BIOCONSULT 2009a

7 Rückbau von Uferbefes-tigungen mit anschlie-ßenden Uferabflachun-gen

Ausreichend große Vorländer

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7. Kann das Leitbild mit den jeweiligen Maßnahmenkulissen erreicht werden?

Die ökologischen Defizite in der Unterems und ihre Ursachen sind so tiefgreifend, dass die deutli-che Verbesserung der ökologischen Situation (allgemeine Naturschutzziele 1 und 2) voraus-sichtlich sehr umfangreiche Maßnahmen erfordert. Im Projekt Perspektive Lebendige Unterems sind dazu mögliche Szenarien entwickelt worden. Folgende drei grundsätzlich unterschiedliche Ansätze wurden im vorliegenden 4. Zwischenbericht weitergehend betrachtet:

• Szenario B: Ästuarverlängerung (30 km): Verlängerung des Emsästuars durch den Rück-bau des Wehrs in Herbrum in Verbindung mit der Schaffung von zwei Retentionsräumen

• Szenario C: Tidepolder – Wiesenvogelschutz binnendeichs

• Szenario D: Tidepolder – Wiesenvogelschutz außendeichs

Im vorliegenden Zwischenbericht gehen wir aus methodischen Gründen als Arbeitshypothese von der bisher nicht überprüften Voraussetzung aus, dass mit den Szenarien B, C und D die Erreichung des Ziels 1 (die Wiederherstellung einer Gewässergüte, die die Wiederansiedlung der charakteristi-schen aquatischen Fauna ermöglicht) möglich sein wird.

Um Ziel 2 (die Regeneration ungenutzter ästuartypischer Lebensräume, um räumliche und funktionale Verluste der Vergangenheit zu kompensieren und die Sauerstoffproduktion zu verbessern) zu erreichen wurden im Rahmen dieser drei Szenarien zu folgendem Leitbild drei Maßnahmenkulissen entwickelt.

Die Wasserqualität der Unterems ermöglicht trotz der Beibehaltung der derzeitigen schifffahrtlichen Nutzung ganzjährig das Vorkommen der naturraumtypischen aquatischen Fauna. Insbesondere Sauerstoff- und Schwebstoffkonzentrationen sowie Sohlsubstrate entsprechen weitgehend der naturraumtypischen Situation. Mehr als 50% der aktuellen Vorlandfläche werden von ungenutzten ästuartypischen Lebensräumen gebildet, die die Lebensgrundlage für eine naturraumtypische Fauna bilden. Die weiteren Vorlandflächen bestehen weitgehend aus extensiv genutztem mesophi-lem bis feuchtem Grünland, das u.a. die Lebensgrundlage für die kulturraumtypische Avifaunage-meinschaft des Grünlandes bildet.

Im Weiteren wird eingeschätzt, inwieweit die entwickelten Maßnahmenkulissen die Umsetzung des Leitbildes erfüllen können.

7.1 Szenario B Ästuarverlängerung

Durch die Öffnung des Ems-Abschnitts zwischen Herbrum und Bollingerfähr für die Tide und die großflächige Entwicklung ungenutzter ästuartypischer Lebensräume in diesem Gebiet vergrößert sich die Ausdehnung dieser Lebensräume im Szenario B stark. Für das Szenario B ergeben sich in

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der Gesamtbilanz 69,3 % ästuartypische Lebensräume, so dass das Leitbild von mindestens 55 % mehr als erfüllt wird. In folgender Tabelle sind die Ergebnisse der Berechnungen im Einzelnen aufgeführt.

Tab. 10: Änderung von Ausdehnung und Anteilen der differenzierten Lebensräume im Betrachtungsraum im Status quo und im Szenario B (Bezugsraum: Vorlandfläche ohne Watt zwischen Herbrum und Gandersum).

* Gesamtfläche im Szenario B: Bezugsraum zzgl. 30 % der ökologisch optimierten Retentionsräume A & C und zzgl. Zuschlag der potentiell ästuartypischen Flächen aus Ästuarverlängerung zwischen Herbrum und Bollingerfähr.

Status Quo Szenario B*

Lebensräume Fläche [ha] Anteil an Bezugs-raum in %

Fläche [ha]

Anteil an Gesamtflä-che Szena-rio B in %

Anteil des Lebensraums „Ästuar“ am Bezugsraum in %

„Ästuar“ 775,56 36,8 1461,71 35,7 69,3

„Grünland“ 1083,64 51,4 1084,40 26,5

„Sonstiges“ 248,94 11,8 1545,99 37,8

Gesamtergebnis 2108,14 4092,10

Das Szenario B kann durch die ökologische Optimierung der Tidepolder und die umfassenden Maßnahmen in den Vorländern unter der Voraussetzung der Erreichung des Ziels 1 voraussichtlich wesentlich zur Erreichung von Ziel 2 beitragen, indem für viele der im 2. Zwischenbericht benann-ten Leitarten neue Lebensräume entstehen. Vorrangig im Abschnitt zwischen Herbrum und Bollingerfähr führt das Szenario bei entsprechenden Nutzungsaufgaben großflächig zur Entwicklung ungenutzter ästuartypischer Lebensräume. Die Entstehung von Auwäldern mit Flächengrößen > 50 ha ist dort auf drei Flächen möglich. Außerdem können solche Flächengrößen in den beiden ökologisch optimierten Poldern entstehen, so dass auch hier potentieller Lebensraum für die Leitart Pirol geschaffen werden kann. Darüber hinaus sind die Bedingungen zur Entwicklung großflächiger Röhrichtbestände (> 20 ha) zur Wiederansiedlung der Bartmeise sowie die Entwicklung naturnaher Uferstrukturen u.a. für die Beutelmeise mit diesem Szenario gegeben.

Die Voraussetzung für die Wiederbelebung mit der ästuartypischen aquatischen Fauna ist die Wiederherstellung einer sandigen Sohle und die Verbesserung der Wasserqualität. Sind diese Vorraussetzungen gegeben finden Großmuscheln ggfls. sowohl im Fluss als auch in dem oberen ökologisch optimierten Tidepolder (A) neuen, wenn auch zunächst durch Räumungen gestörten (Tidepolder) Lebensraum. Weiterhin kann sich auch die Schwebegarnele in den Tidepoldern und in der verlängerten Unterems ansiedeln. Von den ökologisch optimierten Tidepoldern verbessern sich auch die Habitatbedingungen für Säbelschnäbler.

Für die Wiedernutzung der Unterems durch Fische (z.T. nur mit Hilfe von aktiven Maßnahmen möglich) bietet das Szenario insgesamt sehr gute Voraussetzungen. Allein durch den Rückbau des

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Klappenwehrs in Herbrum wird ein erster großer Beitrag zur notwendigen Verbesserung der Durchgängigkeit geleistet.

V.a. durch den Rückbau von Uferbefestigungen, und die Schaffung von störungsfreien Rückzugs-räumen werden auch erste Voraussetzungen für die Wiederbesiedlung durch den Fischotter geschaffen. Die Länge der zusammenhängenden ästuartypischen Lebensräume direkt an der Ems wird jedoch insgesamt noch nicht ausreichen. So kann auch die Wiederbesiedlung durch den Seeadler mit diesem Szenario eher langfristig, im Zusammenhang mit weiteren Maßnahmen an den Nebenflüssen erreicht werden, da die neu geschaffenen ästuartypischen Lebensräume an der Ems als Gesamtstreifgebiete noch zu klein sind.

Bei Umsetzung dieses Szenarios entsteht durch die Entwicklung ungenutzter ästuartypischer Lebensräume v.a. oberhalb von Herbrum erheblicher Kompensationsbedarf, da hier auch bereits derzeit wertvolle Lebensräume betroffen sind.

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7.2 Szenario C Tidepolder – Wiesenvogelschutz binnendeichs

Im Szenario C entstehen durch verschiedene Maßnahmen neue ungenutzte ästuartypische Lebensräume sowohl im Bereich des vorhandenen Vorlandes als auch binnendeichs im Bereich der Tidepolder. Insgesamt vergrößert sich die Fläche entsprechend Tab. 11 deutlich und der Anteil an der ursprünglichen Vorlandfläche zwischen Gandersum und Herbrum vergrößert sich auf 58,6 % ungenutzter ästuartypischer Lebensräume. Damit wird das Leitbild mit diesem Szenario schon erfüllt. Hinzu kommt die Revitalisierung der Nebenrinne Halte auf ca. 12,5 ha Fläche als zusätzli-cher ästuariner Lebnensraum, die in folgender Tabelle noch nicht mitberechnet wurde.

Tab. 11: Änderung von Ausdehnung und Anteilen der differenzierten Lebensräume im Betrachtungsraum im Status quo und im Szenario C (Bezugsraum: Vorlandfläche ohne Watt zwischen Herbrum und Gandersum).

* Gesamtfläche im Szenario C: Bezugsraum zzgl. 10 % aller Retentionsräume (hydrologisch)

Status Quo Szenario C*

Lebensräume Fläche [ha] Anteil an Bezugs-raum in %

Fläche [ha]

Anteil an Gesamtflä-che Szena-rio C in %

Anteil des Lebensraum „Ästuar“ an Bezugsraum in %

„Ästuar“ 775,56 36,8 1236,32 38,4 58,6

„Grünland“ 1083,64 51,4 781,64 24,3

„Sonstiges“ 248,94 11,8 1205,18 37,4

Gesamtergebnis 2108,14 3223,14

Im Szenario C wird sich die Flächenausdehnung von ungenutzten ästuartypischen Lebensräumen durch die Randbereiche der Polder (Annahme: 10 % der gesamten Polderfläche) und die Umwand-lung von Grünland im Vorland vergrößern. In den Vorländern nördlich von Herbrum werden in zwei Flächen die erforderlichen Mindestgrößen zur Auwaldentwicklung als Habitat für den Pirol erreicht. Für die Wiederbesiedlung der Bartmeise, können je nach weiterer Aufteilung in ca. 4 Bereichen großflächige Röhrichte entwickelt werden. Durch den Rückbau von Uferbefestigungen und die Entwicklung naturnaher Uferstrukturen besteht auch für die Beutelmeise die Chance zur Wiederbe-siedlung. Die Bedingungen für den Seeadler verbessern sich v.a. durch die entstehenden Polder; zusätzliche Wattflächen für den Säbelschnäbler entstehen nur kleinräumig.

Die Voraussetzungen für die Regeneration der emstypischen aquatischen Fauna entstehen v.a. durch die Erreichung des Zieles 1 (Verbesserung der Wasserqualität; Annahme); ein Teil der Arten wird auch die neuen Polder nutzen. Für die Wiederansiedlung des Störs sind weitere Maßnahmen wie u.a. die Verbesserung der Durchgängigkeit erforderlich. Für eine Besiedlung durch den Fischotter werden die zusammenhängenden ästuartypischen Lebensräume noch zu klein sein.

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7.3 Szenario D Tidepolder – Wiesenvogelschutz außendeichs

Im Szenario D wird sich die Flächenausdehnung von ungenutzten ästuartypischen Lebensräumen durch die ökologisch optimierten und vergrößerten Polder (Annahme: 30 % der gesamten Polderfläche entsprechend 400 ha) vergrößern. Somit entstehen in der Bilanz zwischen Gandersum und Herbrum 55,9 % ästuartypische Lebensräume (mit Flächenerweiterungen), die zur Erfüllung des Leitbildes führen Tab. 12.

Die inneren Polderbereiche sind in diesem Szenario als Flachwasserzonen ausgestaltet, so dass sie bei angenommenen weniger frequenten Räumintervallen vor allem als Lebensraum für einen Teil der emstypischen aquatischen Fauna dienen werden. Auch die meisten Leitarten der Avifauna haben in diesem Szenario durch die Großflächigkeit und die strukturreiche Gestaltung der Polder gute Aussichten auf eine Wiederansiedlung.

Für die Wiederbesiedlung durch Fischotter werden durch die Entwicklung von überwiegend störungsfreien Rückzugsräumen, verteilt auf über 30 Emskilometern, kombiniert mit einer notwendigen Umgestaltung der Ufer gute Voraussetzungen geschaffen. Auch die Wiederbesiedlung durch den Seeadler ist mit diesem Szenario langfristig möglich, wobei die ästuartypischen Lebensräume an der Ems als Gesamtstreifgebiete allein noch nicht ausreichend groß sind.

Tab. 12: Änderung von Ausdehnung und Anteilen der differenzierten Lebensräume im Betrachtungsraum im Status quo und im Szenario D (Bezugsraum: Vorlandfläche ohne Watt zwischen Herbrum und Gandersum).

* Gesamtfläche im Szenario D: Bezugsraum zzgl. 30 % aller Retentionsräume (ökologisch)

Status Quo Szenario D*

Lebensräume Fläche [ha] Anteil an Bezugs-raum in %

Fläche [ha]

Anteil an Gesamtflä-che Szena-rio D in %

Anteil des Lebensraum „Ästuar“ an Bezugsraum in %

„Ästuar“ 775,56 36,8 1177,56 46,9 55,9

„Grünland“ 1083,64 51,4 1083,64 43,2

„Sonstiges“ 248,94 11,8 248,94 9,9

Gesamtergebnis 2108,14 2510,14

7.4 Umfang der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen

Sommerdeichöffnungen, die Entwicklung ungenutzter ästuartypischer Lebensräume wie Auwald, Röhricht, Watt und Flachwasserzonen (Maßnahmentypen 3 und 5) wie auch die Wiederbelebung ehemaliger Flussschlingen im tideoffenen Vorland (Maßnahmentyp 2) werden vorhandene Funktionen v.a. von Grünland für Brut- und Gastvögel beeinträchtigen. Um das Naturschutzziel 3, also die Sicherung vorhandener Wertigkeiten v.a. für die Avifauna, zu realisieren, müssen diese

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Funktionen auf anderen Flächen entwickelt werden; auch formal wird eine Kompensationserforder-nis entstehen.

Der zu erwartende Flächenbedarf wird im Folgenden mit einem stark vereinfachten Ansatz überschlägig abgeschätzt:

Für alle drei Szenarien werden alle durch o.g. Renaturierungsmaßnahmen (Entwicklung ästuariner Lebensräume) in EU-VSG in Anspruch genommenen Grünlandflächen unabhängig von ihrer aktuellen Bedeutung für Brut- und/oder Gastvögel berücksichtigt, summiert und vereinfacht als (Mindest-) Kompensationserfordernis angenommen. Auf einer nächsten Planungsebene sind sowohl die vorhandenen Funktionen und Wertigkeiten auf diesen Flächen also auch das Entwick-lungspotential konkreter Kompensationsflächen angemessen zu berücksichtigen; hier kann gfls. noch die Erfordernis deutlich vergrößerter Kompensationsflächen entstehen.

7.4.1 Ausgleichsflächenbedarf Szenario B

Tab. 13: Berechnung des Ausgleichsflächenbedarfs für Szenario B.

Berücksichtigt werden die Grünlandflächen, die durch Maßnahmen wie MT1 (ökologisch): Anlage von Tidepoldern, MT3: Öffnung oder Rückbau von Sommerdeichen und MT 5: Entwicklung von Auwald, Röhricht, Watt und Flachwasserzonen zu ästuartypischen Lebensräumen überprägt werden (=Grünlandverlust) und gleichzeitig Teil von EU-Vogelschutzgebieten sind.

Szenario B Abschnitt

Maß

n.ty

p

Betroffenes EU-VSG

Ausgleichsflächenbedarf [ha]

Gebiet II Ledamündung – Herbrum

5 V 16 34,47

Summe: 34,47 3 V 16 98,48 Gebiet III

Herbrum - Bollingerfähr 5 V 16 10,82

Summe: 109,31

Gesamt: 143,78

7.4.2 Ausgleichsflächenbedarf Szenario C

Tab. 14: Berechnung des Ausgleichsflächenbedarfs für Szenario C

Berücksichtigt werden die Grünlandflächen, die durch Maßnahmen wie MT1 (hydrologisch): Anlage von Tidepoldern, MT2: Revitalisierung von Nebenrinnen, MT3: Öffnung oder Rückbau von Sommerdeichen und MT5: Entwicklung von Auwald, Röhricht, Watt und Flachwasserzonen zu ästuartypischen Lebensräumen überprägt werden (=Grünlandverlust) und gleichzeitig Teil von EU-Vogelschutzgebieten sind.

Szenario C Abschnitt

Maß

n.ty

p

Betroffenes EU-VSG

Ausgleichsflächenbedarf [ha]

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2 V10 47,87

3 V10 31,27

Gebiet I: Gandersum - Ledamündung

5 V10 33,33

Summe: 112,47 1 (G)

V06 79,86

1 (I, J)

V16 69,54

3 V16 59,37

Gebiet II Ledamündung – Herbrum

5 V 16 57,79

Summe: 266,56 Gesamt: 379,03

7.4.3 Ausgleichsflächenbedarf Szenario D

Tab. 15: Berechnung des Ausgleichsflächenbedarfs für Szenario D

Berücksichtigt werden die Grünlandflächen die durch Anlage von Tidepoldern (MT1 – ökologisch) zu ästuartypischen Lebensräumen überprägt werden (=Grünlandverlust) und gleichzeitig Teil von EU-Vogelschutzgebieten sind.

Szenario D Abschnitt

Maß

n.ty

p

Betroffenes EU-VSG

Ausgleichsflächenbedarf [ha]

1 (G)

V06 95,42 Gebiet II Ledamündung – Herbrum

1 (I, J)

V16 76,48

Gesamt: 171,90

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8. Konfliktanalyse

Die Ergebnisse des Projektes haben gezeigt, dass die massiven Beeinträchtigungen ökologischer Funktionen und Werte der Unterems bei Beibehaltung der planfestgestellten Sohllagen wenn überhaupt nur durch sehr umfangreiche weitere Maßnahmen rückgängig gemacht werden können. Wesentliche dieser Möglichkeiten sind im vorliegenden Bericht zu 3 Szenarien verdichtet worden, deren Umsetzung wesentlich zu einer Verbesserung der ökologischen Situation beitragen wird. Ihre Umsetzung wird jedoch auch in unterschiedlichem Umfang mit verschiedenen Nutzungen des Betrachtungsraums konfligieren. Um eine umfassendere Beurteilung der verschiedenen Szenarien zu ermöglichen, sollen im Folgenden die absehbaren Konflikte kurz umrissen werden.

8.1 Landwirtschaftliche Nutzung

Im Betrachtungsraum ist die Landwirtschaft die flächenhaft dominierende Flächennutzung. Stromab von Herbrum und damit im größten Teil des Betrachtungsraumes wird sowohl im sommerbedeichten Vorland als auch binnendeichs ganz überwiegend Grünlandwirtschaft betrieben. Im bedeichten und unbedeichten Vorland zwischen Bollingerfähr (ca. Ems km 206) und Herbrum überwiegt auf den Gleyböden vor allem im Bereich der beiden Altarme (ca. Ems km 210) dagegen die Ackernutzung.

Konflikte mit der Landwirtschaftlichen Nutzung Bei der Erstellung der Maßnahmenkulissen (Kap. 5 - 7) ist deutlich geworden, dass die Konflikte mit der Landwirtschaft aufgrund des erheblichen Flächenbedarfs aller Szenarien in allen Szenarien ausgeprägt zu erwarten sind.

Alle drei Szenarien nehmen in großem Umfang landwirtschaftlich genutzte Flächen in Anspruch. Auf dem überwiegenden Teil der in Anspruch genommenen Flächen ist keine weitere landwirt-schaftliche Nutzung möglich; auf einem kleineren Teil der Flächen muss die Nutzungsintensität reduziert werden. Es sind deshalb insgesamt erhebliche Konflikte mit der Landwirtschaft zu erwarten.

Herausgenommen werden aus der landwirtschaftlichen Nutzung müssen in Szenario C binnen-deichs die großen Flächen für die Tidepolder und außendeichs Grünländer für die Entwicklung von ästuarinen Lebensräumen. Weitere ästuarine Lebensräume auf derzeit als Grünländer genutzten Vorländern entstehen durch Uferabflachungen, Sommerdeichöffnungen sowie durch die geplante Nebenrinne im Midlumer Vorland (ca. Ems km 25). Zusätzlich nimmt die Rückdeichung für den Wiederanschluss einer Nebenrinne bei Halte (ca. Ems km 1) landwirtschaftlich genutzte Fläche in Anspruch. Hinzu kommen noch Umnutzungen für den Wiesenvogelschutz. Der Flächenbedarf für die Tidepolder ist binnendeichs im Szenario D noch größer, während dort dann jedoch außen-deichs lediglich kleinräumig Extensivierungen, Wiedervernässungen und Uferabflachungen als Vogelschutzmaßnahmen die Art der landwirtschaftlichen Flächennutzung verändern.

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Im Szenario B werden im Zuge der Ästuarverlängerung im Vorland vorwiegend Äcker und auch Grünländer im Bereich um Aschendorf bis Bollingerfähr aus der Nutzung genommen. Darüber hinaus werden Binnendeichsflächen für zwei Tidepolder bei Driever (ca. Ems km 24) und bei Neermoor (ca. Ems km 11) benötigt.

Bei der Umsetzung aller drei Szenarien und besonders stark im Szenario C (ca. 380 ha) werden binnendeichs im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen zusätzlich weitere Flächen für Extensivie-rungs- und Wiedervernässungsmaßnahmen umgenutzt.

Laufende Flurbereinigungsverfahren müssen in den Gebieten: Nendorp (Verfahrensnummer 2039), Midlum (Nr. 2040), Jemgum-Holtgaste (Nr. 2125), Ihove (Nr. 2391) und Aschendorf Süd (Nr. 2007) berücksichtigt werden (LANDWIRTSCHAFTSKAMMER NIEDERSACHSEN, Zugriff 2012).

Insgesamt ist bei allen drei Szenarien von erheblichen Konflikten mit der Landwirtschaft auszuge-hen.

8.2 Forstwirtschaftliche Nutzung

Die Emsvorländer sind abgesehen von den Weich- und Hartholzauwaldresten überwiegend unbewaldet. Es bestehen lediglich im südlichen Abschnitt der Unterems von Bollingerfähr bis Herbrum einzelne Forste, die in Privatbesitz liegen. Bei ca. Ems km 209, im südlicheren der beiden dort liegenden Emsaltarme, kommen z. T. umwallte Nadelforste vor. Als Komplex sind sie von Auwaldresten und Laubwäldern aus Buchen und Eichen eingerahmt. Sie gehören zum privaten Forstbetrieb „Arenberg-Meppen GmbH“ (LANDKREIS EMSLAND 2002). Im Binnenland werden durch die Szenarien keine forstwirtschaftlich genutzten Flächen in Anspruch genommen.

Konflikte mit der Forstwirtschaftlichen Nutzung Im Szenario B „Ästuarverlängerung“ sind durch die Entwicklung von ästuarinen Lebensräumen in den auch forstwirtschaftlich genutzten Vorländern relativ kleinräumige Konflikte zu erwarten, da eine Aufgabe der forstlichen Nutzungen in diesen Bereichen notwendig ist. In den anderen beiden Szenarien werden forstliche Belange kaum berührt, so dass keine Konflikte absehbar sind.

8.3 Nutzung für Siedlung und Verkehr

An die Emsdeiche grenzen zahlreiche Städte und Gemeinden mit der entsprechenden Infrastruktur und ihren unterschiedlichen raumordnerischen Ansprüchen.

Konflikte mit der Nutzung für Siedlung und Verkehr In allen drei Szenarien sind durch Herstellung der Tidepolder binnendeichs Konflikte mit der Siedlungsentwicklung bzw. vorhandenen Infrastrukturen absehbar. Obwohl solche potentiellen Konflikte bereits bei der Lokalisierung der Polder soweit möglich vermieden wurden, werden z.T. Siedlungswege unterbrochen und auch potentiell bebaubare Flächen stehen nach der Errichtung von Tidepoldern nicht mehr zu Verfügung. Dies führt voraussichtlich v.a. dort zu Konflikten, wo die Polder nah an den Gemeinden liegen wie z.B. im Falle des Polders bei Neermoor. Andererseits

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können die Maßnahmenflächen ggfls. von den Gemeinden als Kompensationsflächenpools bewirtschaftet werden. Die Szenarien C und D haben binnendeichs einen deutlich höheren Flächenbedarf als das Szenario B, somit bieten sie bei dieser Flächennutzungsform auch deutlich mehr Konfliktpotential. Im Rahmen weiterer Planungsschritte bestehen hier jedoch noch deutliche Möglichkeiten zur Konfliktminderung durch (kleinräumige) Verschiebung der Polder bzw. einzelner Grenzen.

8.4 Fischereiwirtschaftliche Nutzung

Von Ditzum aus liefen 2010 fünf und von Pogum ein registrierter Baumkurrenkutter (Krabbenkut-ter) zur Fischerei in die Nordsee aus. In der Unterems selbst wird nur noch in geringem Umfang und zumeist im Nebenerwerb die Fischerei mit Pfahlhamen betrieben. Zudem existiert ein kleiner, im Nebenerwerb betriebener Kutter (WSA Emden, Zugriff 2012).

Konflikte mit der Fischereiwirtschaftlichen Nutzung Bei dem geringen Umfang der Fischereiwirtschaftlichen Nutzung der Unterems sind Konflikte bei einer Umsetzung aller Szenarien kaum zu erwarten. Im Gegenteil, die Fischerei sollte von der angestrebten Verbesserung der ökologischen Situation deutlich profitieren.

8.5 Schifffahrt und wasserwirtschaftliche Nutzung

Die Ems ist eine wichtige Seeschifffahrtsstraße und durch die Verbindung mit der Weser (Küsten- und Mittellandkanal) und mit dem Rhein (Dortmund-Ems-Kanal) auch von Bedeutung für die Binnenschifffahrt. Häfen liegen u.a. in Dörpen, Papenburg, Leer und Emden. Die sukzessive vertieften planfestgestellten Sohllagen in der Unterems ermöglichen in Verbindung mit der Nutzung des Sperrwerks Gandersum der Meyer-Werft in Papenburg die Überführung großer Schiffsneubau-ten. Die dabei einzuhaltenden Rahmenbedingungen sind zwischen NLWKN und Umweltverbänden strittig.

Von Bedeutung ist die Ems im Betrachtungsraum auch als Vorfluter für die Binnenentwässerung und z.T. für die sommerliche Zuwässerung. Der Betrieb dieser Anlagen erfolgt z.T. im Schöpf-, z.T. im Pumpbetrieb.

Konflikte mit der Schifffahrt und der wasserwirtschaftlichen Nutzung Alle drei Szenarien gehen davon aus, dass die planfestgestellten Sohllagen in der Unterems nicht verändert werden, so dass Konflikte mit der schifffahrtlichen Nutzung bzgl. der Wassertiefen in der Unterems nicht absehbar sind.

Im Szenario B entfällt für die Binnenschifffahrt durch den Rückbau der Schleuse Herbrum eine Schleusung. Allerdings ist der Abschnitt zwischen Bollingerfähr und Herbrum dann nur noch tideabhängig zu befahren, so dass sich entsprechende Wartezeiten ergeben und ein Konfliktpoten-tial mit der Binnenschifffahrt ergeben.

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Mögliche Konflikte mit der WSV bzgl. Rückbau von Uferbefestigungen oder Querströmungen im Bereich der Polder sind voraussichtlich im Rahmen weiterer Planungsschritte auszulösen.

In allen drei Szenarien ist durch die Unterhaltung der Tidepolder von zusätzlichen Baggermengen auszugehen, die entsprechend unterzubringen sind; allerdings zielt die Sanierung der Unterems insgesamt auf eine deutliche Reduzierung der aktuellen Baggermengen, so dass sich hier keine zusätzlichen Konflikte ergeben.

Durch die Sanierung kann es zu einer geringen Anhebung des MTnw kommen, so dass sich Sielzugzeiten gegenüber dem Status quo verkürzen; hier besteht ein schwaches Konfliktpotential.

8.6 Rohstoffgewinnung

Rohstoffgewinnung findet im Betrachtungsraum örtlich als Kleiabbau für den Küstenschutz statt. Im Bereich Nüttermoor (östlich der Ems ca. km 21-23) wurde bis Ende 2011 im Emsvorland Klei abgebaut. Die Genehmigung für den Abbau von weiteren 10.000 m³ Klei besteht dort bis zum Jahre 2016. Zur weiteren Deichverstärkung wird weiterer Klei benötigt; derzeit wird u.a. ein Antrag auf Abbau für den etwas südlicher gelegenen Bereich Hohegaste (ca. Ems km 20) vorbereitet und voraussichtlich noch 2012 eingereicht (DEICHACHT MOORMERLAND 2012).

Konflikte bei der Rohstoffgewinnung In dem Bereich um Nüttermoor müssen, die für alle Szenarien geplanten Uferrenaturierungen mit der Deichacht örtlich abgestimmt werden, Konflikte sind dabei nicht auszuschließen. Nach dem Kleiabbau ist eine Folgenutzung zur Etablierung ästuariner Lebensräume möglich.

Durch die Errichtung der Ringdeiche für die Tidepolder sind örtlich ebenfalls Konflikte bzgl. der Kleigewinnung für den Deichbau möglich, allerdings ist davon auszugehen, dass im Bereich der Polder selbst z.T. deichbaufähiges Material ansteht, aus dem auch das Material für die Ringdeiche gewonnen werden kann. Durch ein entsprechendes Bodenmanagementkonzept können Konflikte vermutlich schwach gehalten werden.

8.7 Erholungsnutzung

Der Betrachtungsraum ist besonders entlang der Ems von einiger Bedeutung für die Erholungsnut-zung. Ein ausgebautes Radwegesystem, Wanderwege, Campingplätze, Sportboothäfen bei Pektum, Ditzum, Gandersum, Oldersum, Midlum, Sautelersiel und Jemgum und ein Sportflugplatz verdeutli-chen dies.

Konflikte mit der Erholungsnutzung In allen drei Szenarien werden sich örtliche Konflikte mit der aktuellen Erholungsnutzung nicht vermeiden lassen. In direkter Flächenkonkurrenz steht z.B. im Szenario B „Ästuarverlängerung“ das Gelände des Segelflugplatzes. Vor allem auch durch die Anlage der großen Tidepolder wird sich das Landschaftsbild deutlich verändern. Einzelne Wegeverbindungen werden durch die Polder unterbrochen und somit umgeleitet werden müssen.

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Auf der anderen Seite ist davon auszugehen, dass die in den Szenarien vorgesehenen Maßnahmen auch zu Anziehungspunkten der Erholungsnutzung werden können und im Rahmen einer gezielten Vermarktung auch der Tourismusförderung dienen können. Die angestrebte Sanierung der Wasserqualität der Unterems könnte langfristig eine Badenutzung ermöglichen. Insgesamt werden die Konflikte mit der Erholungsnutzung eher als gering eingeschätzt.

8.8 Naturschutz

Große Teile des Betrachtungsraumes sind trotz der starken anthropogenen Überprägung immer noch von besonderer Bedeutung für den Naturschutz. So sind sehr große Teile des Vorlandes und auch Flächen binnendeichs als FFH- und/oder VS-Gebiete Teil des Natura 2000 Netzwerkes (s. Abb. Abb. 18 und 2. Zwischenbericht). Für diese Flächen sind entsprechende Schutz- und Erhaltungsziele verbindlich; auf Teilflächen sind mit unterschiedlichen Erfolg Kompensationsmaß-nahmen mit z.T. spezifischen Zielen realisiert.

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Abb. 18: Natura 2000-Gebiete von der Emsmündung bis Bollingerfähr

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Konflikte mit der Naturschutznutzung

Die Szenarien zielen auf eine langfristige Wiederherstellung ökologischer Strukturen und Funktion des Ästuars und damit auf eine auch naturschutzfachliche positiv zu bewertende Entwicklung. Trotzdem werden naturschutzfachliche Zielkonflikte auftreten, die z.T. in den vorliegenden Zwischenberichten zum Projekt „Perspektive Lebendige Unterems“ auch bereits thematisiert und bei der Entwicklung der Szenarien berücksichtigt wurden.

Im Folgenden wird v.a. auf mögliche Konflikte zum einen mit den Schutz- und Erhaltungszielen in FFH-Gebieten und zum anderen in EU-VSG fokussiert.

Die flächenhaft dominierenden Tidepolder liegen alle außerhalb der FFH-Gebiete „Unterems“ und „Ems“; nur die Anbindung an die Unterems quert jeweils das Vorland und damit das FFH-Gebiet. Je nach Ausgestaltung der Tidepolder werden für die FFH-Gebiete insgesamt eher vorteilhafte Auswirkungen erwartet.

Anders stellt sich die Situation im Szenario B „Ästuarverlängerung“ dar. Durch den zu erwartenden Absunk des Grundwasserspiegels als Folge der Legung des Tidewehrs sind erhebliche Beeinträchti-gung der Erhaltungsziele des FFH-Gebiet „Ems“ nicht auszuschließen (s. dazu Zwischenbericht 2). Diese Einschätzung steht allerdings unter verschiedenen Vorbehalten: zum einen macht erst eine deutlich vertiefte Betrachtung sowohl der zu erwartenden hydrogeologischen Veränderungen als auch der vorhandenen Verteilung und Ausprägung der wertgebenden Lebensräume und Arten sowie möglicher Maßnahmen des Risikomanagements eine sichere Bewertung dazu möglich. Zum anderen sind der Schutz und die Entwicklung naturnaher Tidelebensräume auch Bestandteil der allg. Erhaltungsziele, da das FFH-Gebiet auch einen Ems-Abschnitt stromab des Tidewehrs, also im tidebeeinflussten Bereich umfasst. In welchem Umfang die Entwicklung von Tidelebensräumen oberhalb von Herbrum Beeinträchtigungen ausgleichen kann, bedarf ebenfalls einer vertieften auch rechtlichen Betrachtung. Voraussichtlich sind jedoch zusätzliche Kohärenzmaßnahmen erforderlich. Darüber hinaus ist bei der Beurteilung der Erheblichkeit auch die mit der Maßnahme angestrebte Verbesserung des Erhaltungszustandes im FFH-Gebiet Unterems zu berücksichtigen; auch dies bedarf einer vertieften Betrachtung in einer Gesamtsicht.

EU-VSG werden durch die Tidepolder und gfls. auch durch Maßnahmen im Vorland voraussichtlich erheblich beeinträchtigt, so dass Kohärenzmaßnahmen erforderlich werden. Direkt betroffen von der Errichtung der Tidepolder in Szenario C und D sind die beiden EU-Vogelschutzgebiete V6 (1 Fläche) und V16 (2 Flächen). Die für V16 wertgebenden röhrichtbrütenden Vogelarten sind der Wachtelkönig und das Blaukehlchen, die in den Binnendeichflächen jedoch kaum noch vorkommen und von den ökologisch optimierten Tidepoldern im Szenario D profitieren werden.

Als wertbestimmende Brutvögel kommen in beiden Gebieten v.a. Kiebitz, Rotschenkel und Uferschnepfe vor. Wegen der Intensität der Grünlandbewirtschaftung brüten sie binnendeichs jedoch nur in geringen Dichten. Darüber hinaus müssen auch die im Gebiet V16 wertbestimmen-den Brutvögel Braunkehlchen, Großer Brachvogel und Wasserralle (Arten nach Art. 4 Abs.2 EU-VschRL) berücksichtigt werden (Szenario C und D). Durch eine entsprechende Gestaltung der Polder im Szenario D können Nachteile für einen Teil der Arten evtl. vermieden werden; für Weitere müssen voraussichtlich Kompensationsflächen geschaffen werden, zu deren Bemessung in Kap. 7.4 eine überschlägige Berechnung gemacht wurde.

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Durch die Veränderung der hydrologischen Bedingungen in den Emsvorländern bei Umsetzung des Szenarios B „Ästuarverlängerung“ kann es zunächst zu Verlusten von Brutplätzen kommen. Werden jedoch entsprechende Habitate wie Röhrichte neu geschaffen kommt es für die in V16 röhrichtbrü-tenden, wertgebenden Vogelarten nach Art. 4 Abs. 1 (Anhang 1) Wachtelkönig und Blaukehlchen, lediglich zu Habitatverschiebungen und aller Voraussicht nach eher zu Erweiterungen der Habitate.

Darüber hinaus können im Szenario B auch die Brutplätze der im Gebiet V16 wertbestimmenden Arten nach Art. 4 Abs. 2, Braunkehlchen, Großer Brachvogel, Wasserralle, Kiebitz, Rotschenkel und Uferschnepfe beeinträchtigt werden. Durch die Schaffung neuer ästuariner Habitate können Nachteile für einen Teil der Arten evtl. vermieden werden; für weitere müssen voraussichtlich Kompensationsflächen geschaffen werden, die im Kap. 7.4 überschlägig ermittelt wurden.

Zu berücksichtigen ist weiter, dass sich die vorgesehenen Entwicklungsmaßnahmen für wertbe-stimmende Limikolenarten (Maßnahmentyp 4, Extensivierung und Wiedervernässung) möglicher-weise negativ auf die überwinternden Gastvögel im Gebiet auswirken (Beschränkung der Nah-rungsbasis u.a. von Gänsen). Inwiefern hier zusätzlicher Handlungsbedarf entsteht, muss in weiteren Planungsschritten betrachtet werden. Örtlich können in allen Szenarien weitere bedeut-same und ggfls. auch geschützte Biotope und Artvorkommen vorhanden sein; diese können bei Umsetzung zu weiteren Zielkonflikten führen.

Insgesamt ist davon auszugehen, dass für alle drei Szenarien Konflikte zwischen verschiedenen Naturschutzzielen auftreten werden. Diese können jedoch voraussichtlich durch weitere Maßnah-men weitgehend gemindert werden. Besonderes Konfliktpotential besteht im Szenario B stromauf von Herbrum. Für alle Aspekte ist in weiteren Planungsschritten eine vertiefte Analyse erforderlich.

Exkurs Die im Projekt „Perspektive lebendige Unterems“ erarbeiteten Szenarien basieren wesentlich auf der aktuellen Praxis, Wiesenvogellebensräume und Vorlandlebensräume mit naturnaher Ästuardy-namik als weitgehend getrennte Schutzziele zu sehen, die auf unterschiedlichen Flächen zu realisieren sind.

In den Niederlanden wird im Schutzgebiet „Millingerwaard“ u.a. versucht, beide Aspekte auf denselben Flächen zu verbinden. Bereits 1993 wurde das rund 700 ha große und von den Naturschutzorganisationen Staatsbosbeheer und Stichting Ark betreute Gebiet mit dem Ziel einer großflächigen Wiederherstellung der natürlichen Flussdynamik umgestaltet. Es erfolgte u.a. die Öffnung der Sommerdeiche, die Rückverlegung der landwirtschaftlichen Nutzung hinter die Winterdeiche und die Abgrabung von Teilflächen. Natürliche Prozesse wie Sedimentation, Erosion und Dünenbildung wurden wieder zugelassen.

Die der natürlichen Dynamik überlassenen ehemaligen Grünland- und Ackerflächen werden von weitgehend frei lebenden Herden von Galloways und Koniks „gemanagt“, die für eine langfristige Offenhaltung von Teilflächen sorgen und so auch für Wiesenvögel geeignete Habitate schaffen.

Es sollte geprüft werden, ob und in welcher Form dieser Ansatz auch für eine naturnahe Entwick-lung von Vorlandflächen entlang der Unterems oder zwischen Herbrum und Bollingerfähr im Sinne der Renaturierungsszenarien sinnvoll genutzt werden kann.

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9. Ausblick

Im vorliegenden 4. Zwischenbericht ist wie bereits in den Vorangegangenen deutlich geworden, dass die ökologischen Defizite in der Unterems und ihre Ursachen so tiefgreifend sind, dass die deutliche Verbesserung der ökologischen Situation voraussichtlich sehr umfangreiche Maßnahmen erfordert. Im Projekt Perspektive Lebendige Unterems sind dazu drei mögliche Szenarien weiter entwickelt worden, die den sehr umfangreichen Flächenbedarf anschaulich machen und dabei die zu erwartenden Konflikte in unterschiedlicher Art und Weise zu berücksichtigen versuchen.

Während zum Umgang mit den zu erwartenden Konflikten innerhalb des Naturschutzes damit Handlungsoptionen aufgezeigt sind ist gleichzeitig deutlich geworden, dass die Konflikte mit der Landwirtschaft aufgrund des erheblichen Flächenbedarfs aller Szenarien in allen Szenarien ausgeprägt zu erwarten sind. Darüber hinaus wird für die Umsetzung der Szenarien eine intensive Zusammenarbeit mit den Wasser- und Schifffahrtsämtern sowie auch der Tourismusbranche nötig sein. Raumordnerische Interessen werden v.a. beim Anlegen von Tidepoldern ebenfalls zu starken Konflikten u.a. bei der Flächennutzungsplanung führen.

Im vorliegenden Zwischenbericht gehen wir aus methodischen Gründen als Arbeitshypothese von der bisher nicht überprüften Voraussetzung aus, dass mit den Szenarien B, C und D die Erreichung des Ziels 1 (die Wiederherstellung einer Gewässergüte, die die Wiederansiedlung der charakteristi-schen aquatischen Fauna ermöglicht) erfüllt sein wird. Da die Ergebnisse der Modellierungen im Teilprojekt Wasserbau diese Hypothese nicht vollständig bestätigen können, bietet keines der vorgestellten Szenarien in seiner jetzigen Form eine in sich geschlossene Perspektive zur Revitali-sierung der Unterems. Eine Integration weiterer Maßnahmen ist voraussichtlich erforderlich.

Dennoch liefert v.a. die Erarbeitung der naturschutzfachlichen Leitbilder und -arten sowie die Entwicklung sämtlicher Maßnahmentypen zur Erreichung des Ziels 2 (die Regeneration ästuariner Lebensräume, um räumliche und funktionale Verluste der Vergangenheit zu kompensieren und die Sauerstoffproduktion zu verbessern) unter Berücksichtigung des Ziels 3 (die Sicherung der vorhandenen Wertigkeiten v.a. für die Avifauna; ggfls. unter Nutzung von Binnendeichsflächen) eine Grundlage für den weiteren Entwicklungsprozess einer Perspektive für die Unterems.

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KÜFOG 2012: Integrierter Bewirtschaftungsplan Ems, Fachbeitrag 1 „NATURA 2000“, (shape mit bestehenden Kompensationsflächen an der Unterems), Stand: 27.02.2012, im Auftrag des NLWKN, Betriebsstelle Brake/Oldenburg, (unveröffentlicht).

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