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Mag. Ingrid Partl ASFINAG Maut Service GmbH Hollabrunn, 8.10.2009 Bemautung nach EURO- Emissionsklassen für Kraftfahrzeuge über 3,5t hzG gültig ab 1.1.2010

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Mag. Ingrid Partl

ASFINAG Maut Service GmbH

Hollabrunn, 8.10.2009

Bemautung nach EURO-Emissionsklassenfür Kraftfahrzeuge über 3,5t hzGgültig ab 1.1.2010

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Agenda

Agenda• Grundsätzliches zu Emissionsklassen• EURO-Emissionsklassen

• Deklaration, Nachweis und Überprüfung• Information auf den Belegen• Fahrzeugdeklaration• Erweiterung der Mitwirkungspflicht• SelfCare – Emissionsklassenverwaltung• Bildschirmänderung an der Applikation• Auszug aus den FAQs

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Grundsätzliches zu Emissionsklassen 1

• Warum wird die EURO-emissionsklassenabhängige Bemautung eingeführt?• Die Umsetzung erfolgt auf Grundlage der EU-

Wegekostenrichtlinie, die eine nach EURO-Emissionsklassen differenzierte Bemautung ab 2010 verpflichtend vorsieht.

• Basis für die Mauteinhebung sind das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002, die Mauttarifverordnung und die unter www.asfinag.at einzusehende Mautordnung.

• Schadstoffärmere Fahrzeuge werden tariflich begünstigt;• Anreiz zur Anschaffung von umweltfreundlicheren Fahrzeugen• gleichzeitige Erhöhung der Verkehrssicherheit

• Ab wann ist die EURO-Emissionsklasse tarifrelevant?• Die emissionsklassenabhängige Bemautung wird ab 1.1.2010

durchgeführt

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Grundsätzliches zu Emissionsklassen 2

• Welche Kraftfahrzeuge sind davon betroffen?• Die emissionsklassenabhängige Bemautung betrifft alle

Kraftfahrzeuge* mit mehr als 3,5t hzG und gilt auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen

• Sowohl neue als auch bestehende Kunden

• Wo erfolgt die Deklaration der Emissionsklasse?• Ausschließlich an der GO Vertriebsstelle (bemannte &

unbemannte VS) mit Vorlage der GO-Box

• Wo ist die Emissionsklasse eines Kfz angegeben?• Länderspezifisch unterschiedlich auf Zulassungsbescheinigung,

Herstellernachweisen (COP) oder CEMT-Genehmigung

* Ausnahmen der Mautpflicht: siehe Mautordnung

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Grundsätzliches zu Emissionsklassen 3

• EURO-Emissionsklassen – Tarifgruppen• Verpflichtende Erstzulassung innerhalb der EU

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EEV*: Nicht verpflichtend

EURO VI

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EURO-Emissionsklassen - Deklaration

• Wie erfolgt die Deklaration der EURO-Emissionsklasse?• Seit 1.8.2009 kann der Fahrer an der Vertriebsstelle angeben,

welche Emissionsklasse er auf der GO-Box gespeichert haben will.

• Äußert der Fahrer keinen Wunsch, wird die schlechteste Emissionsklasse eingetragen.

• Nach der Änderung der Emissionsklasse erhält der Kunde eine Fahrzeugdeklaration, woraus die GO-Box-Nummer, das Kfz-Kennzeichen und die deklarierte EURO-Emissionsklasse hervorgehen.

• ACHTUNG: • Eine Prüfung der Nachweisdokumente an der Vertriebsstelle

ist NICHT möglich!• Die deklarierte Emissionsklasse ist ab 1.1.2010 unmittelbar

tarifrelevant!

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EURO-Emissionsklassen - Nachweis

• Wie erfolgt der Nachweis der EURO-Emissionsklasse?• Bei der Erbringung des Nachweises zu den Emissionsklassen ist

stets das Antragsformular zu verwenden, welches auf www.go-maut.at zum Download zur Verfügung steht.

• Der Kunde muss nach der Deklaration an der GO Vertriebsstelle innerhalb von 14 Kalendertagen die Nachweisdokumente an die ASFINAG Maut Service GmbH übermitteln.

• Nachweisdokumente (Kopien):• Länderspezifisch unterschiedlich: Zulassungsbescheinigung,

Herstellernachweis (COP) oder CEMT-Genehmigung• Eine Kopie der Zulassungsbescheinigung, aus der die

Halterdaten und das Kfz-Kennzeichen eindeutig hervorgehen, ist dem Antrag verpflichtend beizulegen.

• Übermittlung der Nachweisdokumente:• Per E-Mail, Fax, Post oder durch Upload im SelfCare Portal

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EURO-Emissionsklassen - Überprüfung

• Überprüfung der deklarierten EURO-Emissionsklasse• Die eingebrachten Nachweisdokumente werden sofort nach

Einlagen zentral durch die ASFINAG Maut Service GmbH registriert und überprüft.

• Die Kontrolle der korrekten Entrichtung der fahrleistungs-abhängigen Maut erfolgt wie bisher sowohl durch automatische, als auch manuelle Kontrollen auf den Autobahnen und Schnellstraßen durch den ASFINAG Service- und Kontrolldienst

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Information auf den Belegen

Es wurden noch keine Nachweisdokumente

geschickt

Es wurden bereits Nachweisdokumente

geschickt

Kfz mit deklarierter Emissionsklasse

zwischen Euro 0 - III

Drei unterschiedliche Belege werden je nach Deklaration und möglicher, bereits zugesendeter Nachweise, an der GO Vertriebsstelle automatisch mit ausgedruckt:

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Fahrzeugdeklaration

• Weiters wird ein Fahrzeug-deklarationsbeleg ausgedruckt. • Vor Fahrtantritt muss der

Fahrer prüfen, ob die GO-Box Nummer mit dem Kfz-Kennzeichen übereinstimmt.

• Ist dies nicht der Fall, muss das Kennzeichen an der nächsten GO Vertriebstelle richtig gestellt werden.

• Die Fahrzeugdeklaration muss immer im Fahrzeug mitgeführt werden.

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Erweiterung der Mitwirkungspflicht

• Worauf muss besonders geachtet werden?Mit der Einführung der EURO-emissionsklassenabhängigen

Bemautung wurde die Mitwirkungspflicht erweitert:• Der Fahrer hat sich vor Fahrtantritt zu vergewissern, dass die

richtige GO-Box in seinem Kfz montiert ist. Anhand der gültigen Fahrzeugdeklaration können insbesondere das Kfz-Kennzeichen, die GO-Box-Nummer und die deklarierte EURO-Emissionsklasse überprüft werden.

• Weiters besteht für den Fahrer die Pflicht, die entsprechenden Nachweisdokumente im Original im Kraftfahrzeug mitzuführen, die die Zuordnung zu einer Tarifgruppe ermöglichen: Fahrzeugdeklaration, Zulassungsbescheinigung, Herstellernachweis (COP) oder CEMT-Genehmigung.

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SelfCare Portal – Emissionsklassenverwaltung

Maske 1 - Zu behandelnde Fahrzeuge

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SelfCare Portal – Emissionsklassenverwaltung

Maske 2 - Fahrzeuge zur Überprüfung bei ASFINAG

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SelfCare Portal – Emissionsklassenverwaltung

Maske 3 - Fahrzeuge ohne Handlungsbedarf

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Bildschirmänderung an der Applikation

Auswahl Emissionsklasse bei Einstellung Erstvertrag Neuer Kunde

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Auszug aus den FAQs (www.asfinag.at)

Auszug aus den FAQs www.asfinag.at

• Umsetzungskonzept• Wo ist die deklarierte Emissionsklasse ersichtlich?• Status der Dokumentenprüfung• Höhe der Ersatzmaut bei falscher Deklarierung• Nachzahlung bei falscher Deklaration• Kein Nachweis der Emissionsklasse innerhalb der Frist erbracht

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Auszug aus den FAQs www.asfinag.at

• Erläuterung zum Umsetzungskonzept• Deklaration soll unmittelbar tarifrelevant sein• Dokumentenprüfung erfolgt ausschließlich zentral bei ASFINAG,

um die GO Vertriebsstellen zu entlasten• Die bisherigen Komfortprozesse (Kennzeichenwechsel etc.)

sollen erhalten bleiben

• Wo ist die auf der GO Vertriebsstelle deklarierte Emissionsklasse ersichtlich?• Auf der Fahrzeugdeklaration, diese kann an jeder Vertriebsstelle

nachgedruckt werden• Im SelfCare Portal abgefragt werden oder• Telefonisch über das ASFINAG Service Center angefragt werden

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Auszug aus den FAQs www.asfinag.at

• Wo sehe ich den Status der Dokumentenüberprüfung?• Im Selfcare Portal• Telefonisch über das ASFINAG Service Center• Eine Kundenverständigung erfolgt nur bei nicht lesbaren

Dokumenten, sofern Kontaktdaten des Kunden vorhanden sind, und führt zu einer einmaligen Verlängerung der Nachweisfrist von 7 Kalendertagen

• Wie hoch ist die Ersatzmaut bei falscher Deklarierung und was passiert im Folgenden?• 110,- EUR pro 24 Stunden, sofern durch eine Fehldeklaration zu

wenig Maut gezahlt wurde – rückwirkend bis zum Zeitpunkt der Fehldeklaration

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Auszug aus den FAQs www.asfinag.at

• Wie lange habe ich bei falsch deklarierter Emissionsklasse Zeit nachzuzahlen?• Innerhalb von 48 Stunden im SelfCare Portal / telefonisch beim

Kundenservice, oder• innerhalb von 5 Stunden und 100 km an jeder GO Vertriebsstelle

oder beim Mautaufsichtsorgan.

• Was passiert, wenn der Nachweis der Emissionsklasse nicht innerhalb der Frist erbracht wird?• Die GO-Box muss gesperrt werden. Der Fahrer muss die nächste

GO Vertriebsstelle aufsuchen, wodurch die Emissionsklasse auf 0 zurückgestellt wird.

• Wichtig ist in diesem Fall die Nachzahlung der seit der Sperre nicht entrichteten Mautabschnitte!

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