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LESERREISE TIBET

LZ SG Tibet 2019 · 2018. 10. 30. · Erhaben: Der Potala-Palast – bis 1959 Sitz des Dalai Lama und UNESCO- ... die erste Etappe für ambitionierte Hi-malaya-Bergsteiger. Umgeben

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  • LESERREISE TIBET

  • Tibet 1

    LESERREISE TIBET MIT HELMUT KÖLLNER 13. – 27. SEPTEMBER 2019

    TEMPEL, KLÖSTER UND BEGEGNUNGEN AM FUSSE DES HIMALAYA

    Legendäres Sehnsuchtsziel am mächtigsten Berg der Welt. Für die Geschichts-schreibung der buddhistischen Religion von grösster Wichtigkeit. Und für Berg-steiger das Trittbrett zum Start ihrer grössten Leistung. In Lhasa erwartet Sie der prächtige Potala Palast, prunkvolle Gräber und ein geschäftiges Treiben entlang der Pilgerwege. Monumentale Szenerien geleiten Sie danach zum Fuss des Mount Everest, dem Abschluss Ihres Abenteuers auf dem Dach der Welt.

    Im Herzen des tibetischen Buddhismus lernen Sie in einer Kleingruppe von maximal 16 Teilnehmern Menschen und Traditionen kennen. Helmut Köllner bringt Ihnen dank seines Hintergrundwissens die lokalen Ausprägungen dieser Weltreligion nä-her, erklärt Ihnen den Symbolismus der alles überwachenden Dzongs genauso wie die Wichtigkeit der kleinen Votiv-Täfelchen. Nach Lhasa und seiner Umgebung schlagen Sie den Weg auf über die Freundschaftsstrasse hin zum Fuss des Himalaya, durch menschenleere Szenerien und vorbei an Dörfern, wo Einheimische auf enga-gierte Kletterer treffen. In der Abgeschiedenheit der tibetischen Provinz und der Einfachheit ihrer Unterkünfte wird Ihnen bewusst, wie weit weg Sie sich von der westlichen Zivilisation befinden und erleben unsere Erde – auch durch die Augen der Menschen hier – auf ganz andere Art.

  • Tibet 2

    Reiseroute

    Highlights

    Tibetische Legenden: Bergriesen, Paläste, Klöster und eine Einladung zum Tee – Sie erfahren Tibet auf allen Ebenen und Höhen.

    Erhaben: Der Potala-Palast – bis 1959 Sitz des Dalai Lama und UNESCO-Weltkulturdenkmal – thront majestätisch über der heiligen Stadt Lhasa.

    Dem Everest so nah: Per Fahrzeug und zu Fuss nach einer knapp zweistündi-ger Wanderung erreichen Sie zum Sonnenaufgang die erste Etappe des Nord-camps am Fuss des Himalaya.

    Himmelssee: Morgendliche Wanderung entlang des Nam Tso-Sees – einer der grössten Salzseen Tibets – mit einem atemberaubenden Ausblick auf das tür-kisblaue Gewässer und die umsäumenden schneebedeckten Gletscher und Gipfel.

    Termine: 13. – 27. September 2019 Dauer: 15 Tage Referent: Helmut Köllner Teilnehmerzahl: max. 16

    Preis pro Person in CHF Doppelzimmer: 7‘950.- Einzelzimmerzuschlag: 780.-

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    Reiseprogramm Tag 1 & 2: Zürich – Peking Mit dem direkten Air China-Flug verlassen wir Zürich am Abend und erreichen Peking am Mittag des zweiten Reisetages. Eine erste Besichtigung der Haupt-stadt führt uns zum berühmten Tiananmen-Platz und zur Verbotenen Stadt. Der ehemalige Kaiserpalast ist ein fantastisches Bauwerk, dessen Tempel und Hallen dem normalen Volk während 500 Jahren bis 1949 nicht zugänglich waren. Am Abend geniessen wir als Willkommensdinner eines der berühmtesten Gerichte der chinesischen Küche: die Peking-Ente.

    Tag 3: Peking – Lhasa Ein morgendlicher Flug bringt uns nach Lhasa. Willkommen auf dem Dach der Welt! Die ersten Stunden in Lhasa nutzen wir dazu, uns zu akklimatisieren, denn die tibetische Hauptstadt liegt auf 3‘600 m. Helmut Köllner gibt uns im Anschluss bei einem gemeinsamen Spaziergang einen ersten Einblick in den tief verwurzel-ten Buddhismus und bereitet uns so optimal auf die bevorstehenden Reisetage vor.

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    Tag 4: Lhasa Wir beginnen in aller Ruhe unsere Besichtigungen und fahren zum Sommerpalast des Dalai Lamas nach Norbulingka. Die Anlage gehört mitsamt ihrem friedlichen Park zum UNESCO-Weltkulturerbe. Anschliessend steht als einer der Höhepunkte Lhasas die heiligste Buddhafigur des Landes auf dem Programm, die im Jhokang ver-ehrt wird. Es bleibt Zeit für einen Bummel auf dem Pilgerweg rund um den Jhokang, dem Barkor, um erste Eindrücke von der Gläubigkeit und den Ritualen der Pilger zu bekommen und das Treiben in der Altstadt zu beobachten. Helmut Köllner erklärt uns derweil den symbolischen Aufbau der Thangka, der typischen Rollbilder des tan-trischen Buddhismus.

    Tag 5: Lhasa Heute besuchen wir den Potala, das Wahrzeichen von Lhasa und von ganz Tibet, der majestätisch die tibetische Hauptstadt überragt. Der Palast war Sitz des Dalai Lamas und wurde in seiner heutigen Form im 17. Jahrhundert errichtet. Viele Stufen, die uns in der dünnen Luft etwas atemlos machen, führen 13 Stockwerke hinauf, durch viele Kapellen bis zu den berühmten goldenen Dächern. Am Nachmittag fahren wir nach Sera in das grösste Gelugpa Kloster von Lhasa, wo wir mit Glück einer dialektischen Lehrdebatte miterleben dürfen. Tag 6: Lhasa – Yerpa – Lhasa Ein kurzer Ausflug bringt uns zu einem der ältesten buddhistischen Heiligtümer in der Nähe von Lhasa, dem sensationell am steilen Berghang gelegene Felsen-kloster Drak Yerpa. In kleinen Höhlen umgeben von einer wunderschönen Land-schaft haben hier vor Jahrhunderten die grossen Heiligen des tibetischen Bud-dhismus meditiert. Der kurze Aufstieg wird mit einer wunderschönen Aussicht belohnt. Nachmittags bleibt Zeit zum Ausspannen oder für weitere Aktivitäten.

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    Tag 7: Lhasa – Gyantse Eine landschaftlich beeindruckende, lange Fahrt führt uns heute nach Gyantse. Ein imposantes Bergpanorama begleitet uns; wir überqueren den Khamba-Pass auf 4‘794 m Höhe, von wo aus sich ein majestätischer Blick auf den türkisfarbenen Yamdrok-See bietet. Übersetzt bedeutet der Name des Sees „Skorpion“, da der langgezogene bogenförmig verlaufende Ausläufer und die vielen Fjorde an Schwanz und Beine dieses Tieres erinnern. Helmut Köllner erklärt dabei, welche Bedeutung die mythischen Skorpione in Tibet einnehmen. Eine zweite Passüberquerung bringt uns beim Karo La-Pass mit knapp 5‘000 m noch höher, mit Sicht auf die im Süden stehenden vergletscherten 6‘000er. Beim Besuch einer tibetischen Familie erfahren wir bei einem Glas Buttertee, wie die Einheimischen das Leben in diesen abgeschie-denen Weiten meistern. Tag 8: Gyantse – Sakya Wir bewegen uns nun definitiv auf dem Weg hin zum höchsten Berg der Erde. Vor-her machen wir aber noch Halt beim von der Bergkulisse umrundeten Palkhor Cho-de Kloster, wo sich innerhalb der Mauern 18 unabhängige kleine Klöster befinden. Hier besuchen wir den Kumbum-Chörten: Der Stupa der 100‘000 Buddhas – ein kosmoserklärendes Mandala in Gebäudeform – gehört zu den wenigen noch existie-renden begehbaren Reliquienschreinen und gilt wegen seiner reichen, kunstvollen Ausstattung als eines der schönsten und bedeutendsten Bau- und Kunstwerke von ganz Tibet. Dem Kennerauge fällt auf, wie hier Elemente der Han-, tibetischen und nepalesischen Architektur ineinanderfliessen. Die Nacht verbringen wir in Sakya in einem einfachen Hotel.

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    Tag 9: Sakya – Rongbuk Inmitten einer Kulisse hintereinander gestaffelter Bergrücken und umgeben von zahl-reichen Pilgerbehausungen und improvisierten Hütten treffen wir auf eine der ältes-ten und eigentümlichsten Klosteranlagen ganz Tibets. Das grosse Wehrkloster Sakya beherrscht das Landschaftsbild – und beherbergt in der Einöde dieser Abgelegenheit eine beeindruckende Bibliothek und Sammlung klassischer Schriften, Reliquien und wertvoller Wandmalereien. Am Ende des Tages wartet ein weiteres Abenteuer auf uns: Wir verbringen die Nacht, so kurz vor Erreichung des Everest Base Camps (EBC), im Rongbuk Kloster. Weit entfernt von der Zivilisation bietet dieses wohl nur eine ru-dimentäre Infrastruktur – doch lässt uns gerade dieses Erlebnis auch die Tatsache besser wahrnehmen, dass wir uns hier an einem Fleck auf dieser Erde befinden, wo die Natur die Vorherrschaft einnimmt und der Mensch eigentlich nichts verloren hat.

    Tag 10: Rongbuk – Shigatse Im frühen Morgenrot machen wir uns auf, das legendäre Basiscamp auf der tibeti-schen Seite des Mount Everest aufzusuchen. Erst per Fahrzeug, danach die letzte Strecke zu Fuss während einer knapp zweistündigen Wanderung. Auf 5‘200 m fin-den wir uns im nördlichen Basiscamp wieder, die erste Etappe für ambitionierte Hi-malaya-Bergsteiger. Umgeben von grauen Hängen stehen hier einige Zelte, deren modernes Material und leuchtende Farben mit der Umgebung kontrastieren. Wir halten inne und geniessen den einmaligen Anblick und die Atmosphäre dieses ganz speziellen Orts, wo jeweils im Frühling viele Expeditionen zur Everest-Besteigung starten – ein Traum vieler Kletterer. Wir erfahren mehr über den harten Arbeitsall-tag der Sherpas sowie die positiven wie auch negativen Auswirkungen des Alpinis-mus in diesem fragilen Ökosystem. Nach diesem eindrücklichen Erlebnis so nah am höchsten Berg der Erde machen wir uns auf den langen Weg hinunter nach Shigatse.

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    Tag 11: Shigatse Bis Mitte des 17. Jahrhunderts befand sich hier die Residenz der Könige von Tsang, die damals das ganze Land regierten. Wir besuchen das Kloster Tashi Lhunpo, der Sitz des Panchen-Lamas, der als zweithöchster spiritueller Führer im tibetischen Buddhismus gilt. Der jetzt amtierende Panchen-Lama wurde um 1990 von der chi-nesischen Zentralregierung in Peking ausgewählt und gegen den Willen der Tibeter eingesetzt. Nach diesem Besuch führt uns ein Spaziergang entlang der Kora, dem Umwandlungspfad der Pilger, zum alten Dzong von Shigatse. Im Anschluss bleit Zeit zum Ausspannen.

    Tag 12: Shigatse – Nam Tso Morgens verlassen wir Shigatse und fahren am Oberlauf des Yarlung-Tsangpo flussabwärts. Bei Tadruka überqueren wir den in Indien als Brahmaputra bekann-ten Fluss , um auf einer idyllischen, gut befestigten Schotterpiste in ein wenig be-fahrenes Gebirgstal abzuzweigen, das uns weiter zum höchsten Pass der Reise, dem angeblich über 5‘400 m hohen Shogu La führt. Unterwegs haben wir bei kla-rem Wetter einen schönen Blick auf den über 7000 m hohen, schneebedeckten Gipfel des Jomo Gangtse. Weiterfahrt zum traumhaft gelegenen Nam Tso, dem „Himmelsee“. Tag 13: Nam Tso – Lhasa Bei schönem Wetter ist allein der Anblick des tiefblauen Sees eine Reise nach Ti-bet wert. Er ist von weiten Bergen und riesigen Weideflächen umgeben und wird von weissen Schneebergen umgrenzt. Wir werden am Ufer des Sees eine Wande-rung machen und die besondere Stimmung geniessen. Auch gibt es viele Noma-den, die den Sommer hier verbringen, um ihre Yaks und Schafe auf den ausge-dehnten Weiden grasen zu lassen. Ihre schwarzen Zelte sind auf der ganzen Hochfläche verteilt zu sehen. Anschliessend Rückfahrt nach Lhasa.

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    Tag 14: Lhasa – Peking Bis am Mittag bleibt Zeit zur freien Verfügung. Geniessen Sie von der Terrasse eines Teehauses aus das geschäftige Treiben am Barkhor oder kaufen Sie ein paar letzte Souvenirs. Danach gemeinsames Abschiedsmittagessen und Flug von Lha-sa nach Peking. Übernachtung in Peking. Tag 15: Peking – Zürich Flug von Peking nach Zürich, wo wir am Abend landen.

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    Ihr Fachreferent Helmut Köllner Der Münchner Indologe und Studienreiseleiter Helmut Köllner hat Sanskrit stu-diert und verfügt über analytische Kenntnisse der Weltreligionen Buddhismus und Hinduismus sowie deren unterschiedliche Ausprägungen. In seiner Tätigkeit als Autor von Reiseführern hat er Asien extensiv bereist. Er begleitet die Gruppe als Fachreferent und Reiseleiter – seine angenehme und engagierte Art wird von unseren cotravel Kunden sehr geschätzt – und erklärt die Rolle des tief verwur-zelten Buddhismus, dessen Symbole allgegenwärtig sind. Sollte Ihr Fachreferent Helmut Köllner nachweislich krank werden, ist cotravel verpflichtet, dass ein gleichwertiger, kompetenter Ersatz gestellt wird.

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    Allgemeines CHARISMA-Reisen CHARISMA – dieses undefinierbare Etwas, das dem, was wir sagen, mehr Gewicht verleiht und die Menschen fasziniert. Wir können die Welt nicht schöner machen, aber wir können ihr mit dem Charisma unserer Experten mehr Gewicht verleihen.

    Anforderungsprofil Diese Leserreise hebt sich von normalen Rundreisen ab und richtet sich an ein auf-gestelltes, unkompliziertes Publikum jeden Alters. Eine Portion Gelassenheit und Toleranz, sowie Interesse und Respekt für fremde Kulturen sind wichtige Voraus-setzungen für diese Art von Reise. Man sollte flexibel und kompromissbereit sein und Verständnis dafür haben, dass im besuchten Land die Schweizer Genauigkeit und unser Zeitempfinden nicht zum Leben der Einheimischen passen. Wer Erholung und Entspannung mehr gewichtet als Erlebnis und Wissensbereicherung, sollte sei-ne Reisepläne eventuell überdenken. Eine gute Verfassung ist aufgrund der zurück-gelegten Kilometer per Bus und per Flugzeug und der ungewohnten Höhe von Vor-teil. Bei den Ausflügen und Programminhalten sei noch erwähnt, dass man diese oft auch weglassen kann, wenn man sich mit der Aktivität nicht anfreunden kann oder sie als zu anstrengend einstuft. Ein wichtiges Thema sind die grösseren Höhen. Tibet liegt durchschnittlich auf über 4‘000 m. ü. M.. In dieser Höhenlage ist bezüglich Tempo der Schongang einzulegen und auf jegliche Hektik zu verzichten, wobei sich der Körper durch die Produktion von roten Blutkörperchen an die Situation ge-wöhnt. Die höchste Erhebung liegt am Ende der Reise auf 5‘200 m. ü. M., die höchste Übernachtung liegt auf 4‘980 m. ü. M. (nähe Mount Everest Basiscamp). Personen mit Herz- und/oder Kreislaufproblemen sollten vor der Anmeldung unbedingt den Hausarzt konsultieren und sich beraten lassen, ob und unter welchen Umständen die Reise angetreten werden kann.

    Klima September ist eine ideale Reisezeit für diese Region. Die Wetterlage ist stabil und der Himmel ist vielfach klar. Regenschauer sind nur noch vereinzelt zu erwarten, da die meisten Niederschläge im Sommer (Juni-August) fallen. Die Bergsicht ist häufig sehr gut und vergleichbar mit schönen Herbsttagen in den Alpen. Schnee-fall in hohen Lagen ist zu jeder Jahreszeit möglich. Durch die extreme Höhe ist das Land einer starken Sonneneinstrahlung ausgesetzt. In Lhasa liegt die durch-schnittliche Tagestemperatur bei max. 21°C, in der Nacht kann es auf 7°C abküh-len.

    Impfungen Für die Einreise nach China sind keine Impfungen vorgeschrieben. Welche Imp-fungen individuell sinnvoll sind, sollte vor der Abreise mit dem Hausarzt oder dem Tropeninstitut abgeklärt werden. Unter www.safetravel.ch. finden Sie detaillierte Auskünfte.

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    Einreise Schweizer Staatsbürger benötigen für die Einreise nach China einen Reisepass, der noch mindestens sechs Monate über das Rückflugdatum hinaus gültig sein sowie über zwei leere Seiten verfügen muss und ein Visa. Dieses muss vor Abrei-se in der Schweiz beschafft werden. Für Tibet wird ausserdem ein Permit benö-tigt. Cotravel kümmert sich um die Einholung des Visums und Permits. Die ent-sprechende Gebühr ist im Arrangementpreis inbegriffen (CHF 70.-, Stand Okto-ber 2018). Aufgrund der politischen Lage kann es sein, dass China kurzfristig die Einreise nach Tibet, bzw. die Bewegungsfreiheit vor Ort für ausländische Touris-ten für eine bestimmte Zeit einschränkt. Dies war in den vergangenen Jahren vor allem in den Monaten März und Juni, während wichtigen buddhistischen Feierta-gen, der Fall. Sollte es wider Erwarten zu einer Einreisesperre kommen, werden wir Ihnen eine angemessene Lösung anbieten. Transport Die Interkontinental- und Inlandflüge sind mit Air China gebucht. Die Flugdauer beträgt: Zürich – Peking: 10h00 Lhasa – Peking: 3h40 Peking – Lhasa: 4h25 Peking – Zürich: 10h40 Vor Ort benutzen Sie verschiedene Verkehrsmittel: die meisten Transfers wer-den mit für den lokalen Standard guten und klimatisierten Reisebusse gefahren. In den Metropolen wie Peking herrscht ein grosses Verkehrsaufkommen, was zu Staus und längeren Wartezeiten führen kann. In Tibet bewegen Sie sich grössten-teils auf sehr guten, geteerten Strassen, welche regelmässig instand gehalten werden. Da diverse Pässe überquert werden, sind die Strassen teilweise kurvig. Eine Fahrt auf dem Landweg ist aber immer ein Erlebnis und zeigt dem Reisenden die schöne Landschaft der Region. Die längste Strecke legen Sie am Tag 10 zu-rück. Von der einfachen Unterkunft in Rongbuk via Mount Everest Basislager bis nach Shigatse beträgt die Fahrzeit sieben bis acht Stunden (340 km). Nach die-sem erlebnisrechen, jedoch anstrengenden Tag haben wir bewusst darauf Wert gelegt, dass die folgenden zwei Nächte im gleichen Hotel erfolgen, damit Zeit bleibt, sich zu erholen. Unterkunft/ Mahlzeiten Tibet ist eine spannende Region. Früher nur von Abenteurern und Bergsteigern be-reist, empfängt es heute viele in- und ausländische Touristen. Dennoch ist die touris-tische Infrastruktur auf dem Land immer noch sehr rudimentär. Es wurden Zimmer in den besten verfügbaren Unterkünften für Sie reserviert, die Hotelauswahl ist aber begrenzt und die Einrichtung einfach. Vor allem die Übernachtung nahe dem Mount Everest Basiscamp in Rongbuk ist sehr einfach und bietet keinen Komfort. Duschen sind nicht vorhanden. Die asiatischen Toiletten sind zur Gemeinschaftsnutzung. Wir haben uns bewusst für diese sehr einfache Übernachtung entschieden, um noch län-gere Fahrzeiten zu vermeiden und um die beste Chance zu ermöglichen, den Mount Everest bei Sonnenunter- und -aufgang bei guter Sicht in seiner voller Pracht zu se-hen. Die nächste Stadt mit besseren Unterkünften ist rund drei Stunden vom Basis-camp entfernt. In der Nacht kann es kühl werden, da es nicht überall Heizungen gibt.

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    Es stehen jedoch Decken zur Verfügung. Die Hotelbetten sind in Tibet hart. Je nach Empfinden lohnt es sich, eine dünne Schlafmatte mit kleinem Packvolumen mitzu-führen. Mit Ausnahme der einfachen Übernachtung Nähe des Mount Everest Basis-camps, haben wir bei dieser Route nur Hotels ausgewählt, in denen es fliessend Wasser gibt. Trotzdem kann es vorkommen, dass die Wasserleitungen zu unbe-stimmten Zeiten auch mal streiken und man so auf die warme Dusche verzichten muss. Tibet-Reisende brauchen ab und an viel Toleranz, Flexibilität und eine gesunde Portion Humor. In anderen Bereichen merkt man aber dafür den fortschrittlichen, chinesischen Einfluss. So ist z.B. das Handy-Netz gut ausgebaut, so dass man z.T. selbst auf den Pässen noch Empfang hat. Die Übernachtungen in den Städten Peking und Lhasa erfolgen in schönen 4*-Hotels. Im Arrangement sind das Frühstück sowie eine weitere Mahlzeit pro Tag inbe-griffen. Auf der Reise werden Sie sowohl einheimische als auch internationale Küche geniessen können. Die Mahlzeiten können z.T. unterwegs auch als “Lunch-box“ oder als Picknick eingenommen werden. Vorbereitungstreffen Die Reisenden treffen sich rund sechs Wochen vor Abreise zu einem fakultativen Infotreffen. Das Ziel dieses Treffens ist es, die Mitreisenden kennenzulernen und offene Fragen stellen zu können.

    Einzelreisende In der Regel sind ca. ein Drittel aller Teilnehmer Einzelreisende. Der Arrangement-preis beinhaltet die Übernachtungen in Doppelzimmern. Der Einzelzimmerzuschlag beträgt CHF 780.-. Teilnehmer Maximal können 16 Gäste an dieser Reise teilnehmen. Kurz vor Abreise erhält je-der Gast eine Adressliste der Mitreisenden. Wer auf dieser Liste nicht erscheinen möchte, teilt uns dies bitte schriftlich zusammen mit der Anmeldung mit. Kosten einer Annullation/Änderung Treten Sie nach Ihrer schriftlichen Anmeldung von der Reise zurück (der Rück-tritt muss mittels eingeschriebenem Brief erfolgen), so müssen wir zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr noch die folgenden Kosten in Prozenten des Arrangement-preises erheben (Ausnahmen sind anschliessend aufgeführt). Die nachfolgenden Regelungen gelten auch für Änderungen. Bis 45 Tage vor Abreise 30% 44-20 Tage vor Abreise 50% 19-0 Tage vor Abreise 100% Ausnahme: No-show – Verpasst ein Passagier den Flug, so entfällt für den Reise-veranstalter jede Beförderungspflicht. Dies gilt insbesondere für Fälle von Flug-planverschiebungen.

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    Versicherung Eine Annullierungskostenversicherung, die bis zur Abreise gilt, ist ratsam. Wir empfehlen den Abschluss der Jahresversicherung „Secure Trip“ der Allianz Glo-bal Assistance: CHF 124.- pro Person (CHF 25‘000.- Annullierungskosten ge-deckt) oder CHF 199.- pro Familie oder für 2 Personen in Wohngemeinschaft le-bend (CHF 50‘000.- Annullierungskosten gedeckt). Sie tritt ab dem Datum in Kraft, ab welchem definitiv feststeht, dass die Reise stattfindet und schützt wäh-rend 12 Monaten auf Reisen (u.a. Rückreisekosten im Notfall aus dem Ausland). Gerne stellen wir für Sie eine Versicherung aus. Bitte bestellen Sie diese bei der Anmeldung (siehe Anmeldeformular). CO2-Kompensation Um die Umweltbelastung eines Fluges auf anderen Gebieten wieder auszuglei-chen, wurde die CO2-Kompensation geschaffen. Bei Interesse haben Sie bei My-climate (www.myclimate.ch) die Möglichkeit, Ihre individuelle Reisestrecke und einen entsprechenden Kompensationsbetrag zu berechnen und die Zahlung, zu-gunsten von Klimaschutzprojekten in Entwicklungs- und Schwellenländern, di-rekt zu veranlassen. Kosten/Leistungen Die 15-tägige Reise kostet CHF 7‘950.-. Abonnenten des St. Galler Tagblatts oder der Luzerner Zeitung erhalten eine Reduktion von CHF 200.- pro Person. Inbegriffen: Interkontinental- und Inlandflüge mit Air China in der Economy-Klasse (inkl. Flugtaxen von CHF 513.-, Stand Oktober 2018), Hotelunterkünfte auf der Basis Doppelzimmer, Frühstück und eine weitere Mahlzeit pro Tag, alle Eintritte und Gebühren, alle Transfers, Transportmittel (Bus), Visagebühr, aus-führliche Reisedokumentation, Trinkgelder für lokale Leistungsträger, Fachvor-träge und Reiseleitung durch Helmut Köllner während der ganzen Reise und Be-gleitung durch lokale, Deutsch sprechende Reiseleiter. Nicht inbegriffen: allfällige Impfungen, Getränke, Fotogebühren in den Klöstern und Versicherungen, persönliche Auslagen. Einzelzimmerzuschlag CHF 780.-. Programmänderungen vorbehalten. Plätze in der Business-Klasse auf Anfrage. Vertragspartner ist in jedem Fall cotravel, DER Touristik Suisse AG und nicht der allfällige Medienpartner, welcher ein Reiseangebot publiziert hat.

    MEHR SEHEN, ANDERS ERLEBEN

  • ANMELDUNG

    LESERREISE TIBET MIT HELMUT KÖLLNER 13. – 27. SEPTEMBER 2019 Bitte einen Anmeldetalon pro Person einsenden an: cotravel – TIBET – Gerbergasse 26 – 4001 Basel Mit der Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars akzeptiere ich die mir offengelegten Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (Version Mai 2018) von cotravel, DER Touristik Suisse AG und melde mich definitiv für die Reise nach Tibet an. Die 15-tägige Reise kostet CHF 7‘950.-. Abonnenten des St. Galler Tagblatts oder der Luzerner Zeitung erhalten eine Reduktion von CHF 200.- pro Person. Inbegriffen: Interkontinental- und Inlandflüge mit Air China in der Economy-Klasse (inkl. Flugtaxen von CHF 513.-, Stand Oktober 2018), Hotelunterkünfte auf der Basis Doppelzimmer, Frühstück und eine weitere Mahlzeit pro Tag, alle Eintritte und Gebühren, alle Transfers, Transportmittel (Bus), Visagebühr, ausführliche Reisedokumentation, Trinkgelder für lokale Leistungsträger, Fachvorträge und Reiseleitung durch Helmut Köllner während der ganzen Reise und Begleitung durch lokale, Deutsch sprechende Reiseleiter. Nicht inbegriffen: allfällige Impfungen, Getränke, Fotogebühren in den Klöstern und Versicherungen, persön-liche Auslagen. Einzelzimmerzuschlag CHF 780.-. Zahlung: 30% bei Bestätigung der Reise, Rest 45 Tage vor Abreise. Programmänderungen vorbehalten.

    Name / Vorname(n) – gemäss Pass Rufname Geburtsdatum / Nationalität Pass-Nr. / Gültig bis Strasse PLZ / Ort

    Tel. privat Tel. tagsüber E-Mail

    Ich wünsche ein Einzelzimmer. Zuschlag CHF 780.- Ich teile mir ein Doppelzimmer mit:

    Ich bin Abonnent (CHF 200.- Reduktion). LZ AboPass-Nr / Tagblatt Abo-Nr.:

    Ich schliesse eine Secure Trip Versicherung ab: Für Einzelpersonen CHF 124.- Für 2 Personen (im gleichen Haushalt wohnend) CHF 199.-

    Ich verzichte auf die Secure Trip Versicherung.

    Ich wünsche eine Offerte für die Flüge in der Businessklasse.

    Ich wünsche keinen monatlichen cotravel Newsletter.

    Wie haben Sie von dieser Reise erfahren? Inserat cotravel Web Bekannte Newsletter/Brief Sonstige:

    Datum Unterschrift

  • Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen DER Touristik Suisse AG Diese allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (nachfolgend «ARVB») sind Bestandteil des zwischen dem Kunden und der DER Touristik Suisse AG (Herostrasse 12, 8048 Zürich, nachfolgend «DTCH») zustande kommenden Reisevertrages. Sie gelten für die Marken Kuoni, Kuoni Cruises, Helvetic Tours, Kontiki, Manta Reisen, Dorado Latin Tours, Asia365, Cotravel, Pink Cloud, Private Sa-faris und MICExperts. Die Rechte und Pflichten des Kunden und DTCH ergeben sich aus der individuellen, schriftlichen Vereinba-rung, aus den vorliegenden ARVB sowie aus den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen sind auch die allgemeinen Reiseinformatio-nen in den Publikationen von DTCH zu beachten. Wenn nachfolgend der Einfachheit halber nur von dem Kunden die Rede ist, sind sowohl Kunden als auch Kundinnen gemeint. 1. Vertragsschluss 1.1. Zustandekommen des Vertrages Die von DTCH publizierten Leistungsbeschreibungen (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) sind als Einladung zur Offertstel-lung (Art. 7 Abs. 2 OR) zu verstehen. Die Buchung des Kunden kann persönlich, telefonisch, schriftlich (z.B. Brief, E-Mail, Fax) oder über das Internet erfolgen. Mit der Buchung gibt der Kunde gegenüber DTCH ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Rei-severtrages ab. Der Reisevertrag kommt mit der Entgegennahme der Buchung durch DTCH zustande. 1.2. Vertragsparteien 1.2.1. Der Reisevertrag kommt zwischen dem Kunden und DTCH zustande. Als Vertragspartner von DTCH haftet der Kunde für sämtliche Reiseteilnehmer, die er zur Reise anmeldet. Diese ARVB sind für alle Reiseteilnehmer verbindlich. 1.2.2. Bei blosser Vermittlung von Leistungen Dritter kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Drittunternehmen zu-stande. DTCH ist in solchen Fällen nicht Vertragspartei und die vorliegenden ARVB sind nicht anwendbar. 1.3. Provisorische Reservierung Für bestimmte Leistungen sind provisorische Reservierungen möglich. Diese begründen keinen Reisevertrag und sind für beide Par-teien unverbindlich. 2. Leistungen von DTCH 2.1. Leistungsumfang Der Leistungsumfang bestimmt sich nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestätigung, Rechnung) sowie gemäss den Leistungsbeschreibungen in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im Internet oder in Reise-prospekten). Bei Widersprüchen gehen die schriftlich kommunizierten Angaben vor. Sonderwünsche des Kunden sowie nachträgli-che Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von DTCH. 2.2. Sonderfall Hoteleinrichtungen Die Verfügbarkeit der in den Leistungsbeschreibungen aufgeführten Hoteleinrichtungen (z.B. Sport- und Wellnessangebote, Konfe-renzräume) kann nicht garantiert werden. Bestimmte Einrichtungen befinden sich gegebenenfalls nicht in unmittelbarer Nähe der Unterkunft und/oder werden von Drittanbietern zur Verfügung gestellt. 3. Preis 3.1. Preisbestimmung Der Reisepreis bestimmt sich in erster Linie nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestäti-gung, Rechnung) und nachrangig gemäss den in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) veröffentlichten Preisen. Sofern nichts anderes angegeben wird, verstehen sich die Preise pro Person in Schweizer Franken (inkl. Mehrwertsteuer), mit Unterkunft im Doppelzimmer. Die Preise sind Barzahlungspreise. Zahlt der Kunde mit Kreditkarte, kann die Buchungsstelle einen Zuschlag erheben. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Reisen über mehrere Preisperioden werden anteilsmässig zu den jeweiligen saisonalen Preisen berechnet. Vorbehalten bleiben Gebühren der Buchungs-stelle für Bearbeitung und Reservation sowie allfällige Zusatzkosten für die Reise sowie vor Ort (z.B. Visumgebühren, Tourismusta-xen). 3.2. Preiserhöhungen 3.2.1. Bei nachträglichen Erhöhungen der tatsächlich anfallenden Kosten behält sich DTCH das Recht vor, den Reisepreis nach Ver-tragsschluss entsprechend zu erhöhen, insbesondere bei: - Anstieg der Beförderungskosten (z.B. Treibstoffzuschläge) - Neu eingeführten oder erhöhte Steuern und/oder Abgaben (z.B. Landegebühren, Erhöhung der Mehrwertsteuer) - Wechselkursänderungen - Rechnungs- und Publikationsfehler 3.2.2. Preiserhöhungen können bis spätestens 22 Tage vor dem geplanten Reisebeginn geltend gemacht werden. Beträgt die Preis-erhöhung mehr als 10% des Reisepreises, so ist der Kunde berechtigt, innert 5 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatz-reise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen. 3.3. Zahlungsbedingungen Eine Anzahlung von 30% des Reisepreises wird 10 Tage nach dem Vertragsschluss zur Bezahlung fällig. Die Restzahlung wird 45 Ta-ge vor dem geplanten Reisebeginn zur Bezahlung fällig. In den folgenden Fällen wird der gesamte Reisepreis bereits bei Vertrags-schluss zur Bezahlung fällig: - Vertragsschluss weniger als 45 Tage vor dem geplanten Reisebeginn - Reise mit Spezialbedingungen (z.B. Sonderaktionen) - Flugtickets, die sofort ausgestellt werden müssen 3.4. Zahlungsverzug Bei den obgenannten Zahlungsterminen handelt es sich um Verfalltage (Art. 102 Abs. 2 OR). Bei nicht fristgerechter Bezahlung ge-rät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. DTCH ist berechtigt, ohne Fristansetzung vom Vertrag zurückzutreten und die Reiseleis-tung zu verweigern. In diesem Fall sind die Annullierungsgebühren gemäss Ziff. 4.1.2 geschuldet. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden erst nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises zugestellt. 4. Rücktritt oder Kündigung durch den Kunden 4.1. Rücktritt vor Reisebeginn 4.1.1. Der Kunde kann vor Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss zwingend schriftlich er-

  • folgen. Der Rücktritt wird verbindlich, sobald er von DTCH schriftlich bestätigt wurde. Massgebendes Datum für die Bestimmung der nachfolgenden Annullierungsgebühren ist das Zustelldatum der Rücktrittserklärung bei DTCH. 4.1.2. Der Kunde hat DTCH – abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts – eine pauschalisierte Annullierungsgebühr sowie eine Bear-beitungsgebühr (Ziff. 4.3) zu bezahlen. Die Höhe der Gebühren wird nach den einschlägigen Annullationsbedingungen der betref-fenden Marke bestimmt (siehe Anhang). Die Entschädigungsbeträge decken die mutmasslich anfallenden Kosten von DTCH und sind vor diesem Hintergrund angemessen. Das Geltendmachen von über die pauschalisierte Annullierungsgebühr hinausgehenden Schadenersatzansprüchen bleibt vorbehalten. 4.1.3. Vorbehalten bleiben die folgenden Fälle: - Bei Flügen, Hotelleistungen oder Angeboten von Drittanbietern, Schiffsreisen sowie bei der Miete von Personenwagen und Mo-torhomes gelten die Bedingungen des jeweiligen Leistungserbringers (z.B. Fluggesellschaft, Reiseveranstalter, Reederei). Der Kunde wird auf diese Bedingungen bei Vertragsschluss hingewiesen. - Rät das EDA und/oder das BAG ausdrücklich von einer Reise in die geplante Reiseregion ab, so hat der Kunde nur die Bearbei-tungsgebühren (Ziff. 4.3), allfällige Versicherungsprämien und Visaspesen sowie die von DTCH nachweislich erbrachten Aufwen-dungen zu bezahlen. - Erklärt sich eine vom Kunden vorgeschlagene Ersatzperson bereit, anstelle des Kunden in den Vertrag mit sämtlichen Rechten und Pflichten einzutreten und die Reise zu den vereinbarten Bedingungen anzutreten, so sind neben dem Reisepreis nur die Bearbei-tungsgebühren (Ziff. 4.3) sowie allfällige Mehrkosten geschuldet. Die Ersatzperson muss sämtliche Reiseerfordernisse erfüllen (z.B. gesetzliche oder behördliche Vorgaben, Visaerfordernisse) und die Änderung muss von den Leistungserbringern akzeptiert werden. Der Kunde haftet gemeinsam mit der Ersatzperson solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für allfällige Mehrkosten. - Bei nachträglichen Preiserhöhungen kommt dem Kunden ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag gemäss den Vorgaben von Ziff. 3.2 zu. 4.2. Kündigung während der Reise Kündigt der Kunde während der Reise ganz oder teilweise den Vertrag, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reiseprei-ses. 4.3. Bearbeitungsgebühren Bei einem Rücktritt oder einer Kündigung durch den Kunden fallen Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– pro Person, maximal aber Fr. 200.– pro Auftrag an. 5. Rücktritt oder Kündigung durch DTCH 5.1. Wesentlicher Irrtum Im Falle eines wesentlichen Irrtums beim Vertragsschluss, insbesondere bei Berechnungs- und/oder Publikationsfehlern des Reise-preises, ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen. 5.2. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl Wird die für eine Reise vorgesehen Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist DTCH berechtigt, bis spätestens 22 Tage vor dem geplanten Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen. Alter-nativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich verein-barten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzforderun-gen sind ausgeschlossen. 5.3. Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände Verhindern unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände (z.B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten) die planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen im Umfang der noch nicht bezogenen Leistungen, wobei die von DTCH nachweislich erbrachten Aufwendungen vom Rückerstattungsbetrag abgezogen werden. Alternativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen. 5.4. Unzumutbarkeit Macht der Kunde oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhal-tung für DTCH unzumutbar, so ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Als unangebrachtes Ver-halten gilt es auch, wenn der Gesundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben vorausgesetzten Anforderungen offensichtlich nicht entspricht. Der Kunde hat die Bearbeitungsgebühren gemäss Ziff. 4.3 sowie die pauschalisierten Annullierungsgebühren gemäss Ziff. 4.2.1 zu bezahlen. 6. Änderungen der Reise (Umbuchungen) 6.1. Änderungen durch den Kunden 6.1.1. Nach Vertragsschluss hat der Kunde keinen Anspruch auf Änderungen des Vertragsinhalts (Umbuchungen). DTCH ist jedoch darum bemüht, Umbuchungswünschen des Kunden wenn möglich zu entsprechen. Sofern DTCH auf Wunsch des Kunden eine Um-buchung vornimmt, fallen neben allfälligen Mehrkosten Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– pro Person, maximal aber Fr. 200.– pro Auftrag an. 6.1.2. Der Antrag auf Umbuchung muss zwingend schriftlich erfolgen. Die Umbuchung wird verbindlich, sobald sie von DTCH schriftlich bestätigt wurde. 6.1.3. Bereits in Anspruch genommene Zusatzleistungen (z.B. Tauchpakete) werden nicht zurückerstattet. Noch nicht in Anspruch genommene Leistungen (volle Pakete) werden unter Abzug allfälliger Service-Honorare zurückerstattet, sofern eine schriftliche Be-stätigung des Leistungsträgers an DTCH ausgehändigt wird und die Leistungen nicht in Rechnung gestellt werden. 6.2. Änderungen durch DTCH 6.2.1. Beeinträchtigen unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände die planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH berechtigt, einzelne Leistungen zu ändern (z.B. Unterkunft, Transportmittel). Dies gilt auch bei Überbuchungsproblemen. Erleidet die Reise dadurch einen objektiven Minderwert, so ist der Kunde berechtigt, eine Vergütung im Umfang des Minderwerts zu verlan-gen. 6.2.2. Im Falle einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunkts ist der Kunde zudem berechtigt, innert 5 Tagen nach Mitteilung der Änderung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. 6.2.3. Dem Kunden stehen die vorgenannten Ansprüche nicht zu, wenn er oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für DTCH unzumutbar macht. Als unangebrachtes Verhalten gilt es auch, wenn der Gesundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben vorausge-setzten Anforderungen offensichtlich nicht entspricht. Vorbehalten bleibt zudem das Recht von DTCH zu nachträglichen Preiserhö-hungen (Ziff. 3.2).

  • 7. Mitwirkungspflichten des Kunden 7.1. Neben der Bezahlung des Reisepreises treffen den Kunden insbesondere die folgenden Mitwirkungspflichten: - Der Kunde hat die ihm übermittelten Dokumente (z.B. Rechnung, Reisebestätigung, Reiseunterlagen) unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf Übereinstimmung mit der Buchung, zu überprüfen und DTCH bei Unstimmigkeiten unverzüg-lich schriftlich zu unterrichten. - Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der einschlägigen Einreisebestimmungen (insbesondere betreffend Gültigkeit des Reisepasses, Einholen von Visa, Vornahme von Impfungen). - Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der von den Leistungserbringern vorgegebenen Einfindungszeiten (z.B. Flugha-fen) und Gepäckbestimmungen. Tritt der Kunde die Abreise oder den Abflug nicht oder zu spät an (No-show), wird der Reisepreis nicht zurückerstattet. Die Beförderungspflicht entfällt. Verpasst der Kunde den Rückflug, muss er auf seine Kosten einen anderen Rückflug buchen. Dies gilt insbesondere auch bei Flugplanänderungen. - Der Kunde hat sich im Falle einer Schwangerschaft über die Transportbedingungen vorgängig zu informieren und diese einzuhal-ten. Zudem ist der Kunde verpflichtet, DTCH schriftlich über die Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen. - Der Kunde hat im Hinblick auf die Anforderungen der geplanten Reise seinen Gesundheitszustand selber einzuschätzen und ge-gebenenfalls von der Reise abzusehen. 7.2. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten übernimmt DTCH keine Haftung (Ziff. 9). Ersatzansprüche des Kunden aufgrund von Mängeln (Ziff. 8) entfallen. 8. Beanstandungen 8.1. Unverzügliche Beanstandungspflicht Im Falle von Beanstandungen während der Reise hat der Kunde unverzüglich den Leistungserbringer sowie die örtliche Vertretung von DTCH, oder bei deren Fehlen die Buchungsstelle, zu benachrichtigen. DTCH bemüht sich um geeignete Lösungen. Kann vor Ort keine geeignete Lösung gefunden werden, so hat der Kunde vom Leistungserbringer oder von der örtlichen Vertretung eine schrift-liche Bestätigung einzuholen (Sachverhalt, Mängelliste). Der Leistungserbringer und die örtliche Vertretung sind jedoch nicht be-fugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen. 8.2. Ersatzansprüche des Kunden Der Kunde hat seine Beanstandung zusammen mit der Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 innert 30 Tagen seit Reiseende bei DTCH schriftlich anzumelden. Bei fehlender Benachrichtigung und/oder Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 stehen dem Kunden keine Ersatzan-sprüche zu. 9. Haftung 9.1. Haftungsumfang DTCH haftet dem Kunden gegenüber für die gehörige Vertragserfüllung, insbesondere für die sorgfältige Auswahl und Überwa-chung der Leistungserbringer sowie die fachmännische Organisation der Reise, sofern keine Versicherung des Kunden für den Schaden aufkommt. 9.2. Haftungsbeschränkung und Haftungsausschlüsse 9.2.1. Die Haftung für sämtliche Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist bei jedem Vertrag auf das Zweifache des Reisepreises beschränkt. 9.2.2. DTCH haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder nicht vertragsgemässe Erfüllung des Reisevertrages zurückzuführen ist auf: - Versäumnisse des Kunden (z.B. Nichterfüllung der Einreisebestimmungen, Nichttransport wegen Schwangerschaft, strafrechtli-che Sanktionen) - Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter (z.B. Verspätungen von Transportunternehmen, Streiks, Leis-tungsstörungen bei lediglich vermittelten Fremdleistungen) - Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände bzw. höhere Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Entzug von Landerech-ten, behördliche Anordnungen, fehlende Fahrbewilligungen) Vorbehalten bleiben die in internationalen Übereinkommen vorgesehenen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht vertragsgemässer Erfüllung des Vertrages. 9.2.3. Nimmt der Kunde an einer von DTCH organisierten Ersatzreise teil, so beschränkt sich die Haftung von DTCH auf einen allfäl-ligen Minderwert der Ersatzreise gegenüber der vertraglich geschuldeten Reise. 9.3. Abtretung von Schadenersatzansprüchen Falls DTCH dem Kunden den Schaden, der ihm ein Leistungserbringer verursacht hat, ersetzt, so gehen die Schadenersatzansprü-che des Kunden gegenüber dem Leistungserbringer auf DTCH über. 10. Datenschutz 10.1. Sammlung, Bearbeitung und Verwendung von Daten Bei Vertragsschluss werden neben den Kontaktangaben des Kunden (Name, Wohnadresse, E-Mail, Telefonnummer) in der Regel die folgenden Informationen gespeichert bzw. bearbeitet: Reisedaten, Reiseziele, Fluggesellschaft, Hotel, Preis, Kundenwünsche, Infor-mationen zu weiteren Reiseteilnehmern, Zahlungsinformationen, Frequent-Flyer-Nummer, Mitgliedernummer und weitere spezifi-sche Informationen zu einer allfälligen Mitgliedschaft bei Kooperationspartnern von DTCH, Geburtsdatum, Nationalität, Sprache, Präferenzen sowie andere Informationen, die der Kunde DTCH zur Verfügung stellt. Mit der Buchung bestätigt der Kunde die Rich-tigkeit der angegebenen Daten. Bei besonderen Umständen (z.B. Unfall während der Reise) sowie im Falle von Reklamationen kön-nen weitere Informationen beschafft und gespeichert werden. Telefongespräche können zur (internen) Qualitätssicherung abgehört oder vorübergehend aufgezeichnet werden. Die Kundendaten unterliegen dem schweizerischen Datenschutzrecht und werden zur Geschäftsabwicklung bzw. Leistungserbringung bearbeitet. Sie können durch DTCH oder die mit DTCH verbundenen Unternehmen (DER Touristik Group) auch zur Bereitstellung eines marktgerechten Angebotes sowie zu Analyse-, Marketing- und Beratungszwe-cken genutzt werden. DTCH behält sich das Recht vor, dem Kunden Angebote und Informationen, die ihn persönlich interessieren, zukommen zu lassen. Falls der Kunde die Zusendung von Informationen nicht wünscht, kann er sich direkt an die Buchungsstelle o-der an den Kundendienst von DTCH wenden. Bezieht sich die Datenbearbeitung auf eine Vertragsleistung oder ein Produkt von DTCH, so gilt sie als vom Kunden akzeptiert, wenn er die Vertragsleistung oder das Produkt bezieht. Das Einverständnis des Kunden bezieht sich auch auf damit zusammenhän-gende Datenbearbeitungen für Marketingzwecke, solange der Kunde sein Einverständnis nicht widerruft. Der Kunde stellt das Ein-verständnis von Dritten bzw. Mitreisenden (z.B. Partner, Freund etc.) sicher, sofern sie von der Datenbearbeitung mitbetroffen sind. Der Kunde stimmt der Bearbeitung und Verwendung seiner Kundendaten hiermit zu.

  • 10.2. Weitergabe der Daten an Dritte Die Daten des Kunden werden gegebenenfalls zur Erbringung der Dienstleistung sowie zur Abwicklung eines Auftrages an Dritte oder Unternehmen, die mit DTCH wirtschaftlich verbunden sind (DER Touristik Group) weitergeleitet. DTCH hält sich an die daten-schutzrechtlichen Bestimmungen und verpflichtet auch Dritte oder Unternehmen der DER Touristik Group zur Vertraulichkeit und Einhaltung eines angemessenen Datenschutzes, wenn sie Zugang zu Kundendaten haben, die Rückschlüsse auf die Identität des Kunden ermöglichen. Der Kunde stimmt der Weitergabe und der Bearbeitung seiner Kundendaten hiermit zu. 10.3. Besonderes betreffend Flug- und Schiffsreisen Auf Verlangen der Behörden bestimmter Länder kann es erforderlich sein, spezifische Daten über die Reise in und aus diesen Län-dern aus Sicherheits- und Einreisegründen an diese Behörden zu übermitteln. Der Kunde ermächtigt DTCH bzw. die jeweilige Flug-gesellschaft, zu diesen Zwecken personenbezogene Daten über den Kunden als Passagier, so genannte «Passenger Name Record (PNR)» Daten, an diese Behörden zu übermitteln, soweit diese Informationen verfügbar sind. Hierzu gehören z.B. Name, Geburtsda-tum, vollständige Wohnadresse, Telefonnummern, Informationen über andere Reiseteilnehmer, Datum der Bu-chung/Ticketausstellung und beabsichtigtes Reisedatum, alle Arten von Zahlungsinformationen, Reisestatus und Reiseroute, Fre-quent-Flyer-Nummer, Informationen über das Gepäck, alle PNR-Änderungen in der Vergangenheit. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass diese Daten an Länder übermittelt werden können, in denen der Datenschutz nicht dem Schutzniveau der schweizerischen Da-tenschutzgesetzgebung entspricht. Bei Schiffsreisen ermächtigt der Kunde DTCH bzw. die jeweilige Reederei, diese Daten zu über-mitteln. 11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 11.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und DTCH ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. 11.2. Unter Vorbehalt von zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist der Gerichtsstand Zürich. 12. Diverses 12.1. Massgebende Sprache Bei Auslegungsdifferenzen aufgrund von unterschiedlichen Formulierungen in den verschiedenen Sprachversionen ist die deutsche Version massgebend. 12.2. Unwirksamkeit einer Bestimmung Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. 12.3. Ombudsmann Den Parteien steht es frei, vor einer allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzung den Ombudsmann der Schweizer Reisebranche (www.ombudsmann-touristik.ch) anzurufen, um eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen. 12.4. Reisegarantie DTCH ist Mitglied beim Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. 12.5. Versicherungen DTCH empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückfüh-rungskosten bei Unfall oder Krankheit. Bei Bedarf erfolgt eine Beratung des Kunden durch DTCH. Ein Rücktritt vom Versicherungs-vertrag ist nach dessen Abschluss nicht mehr möglich. 12.6. DTCH kann die ARVB jederzeit einseitig abändern. Die jeweiligen Marken von DTCH publizieren den aktuellen Stand der ARVB elektronisch. Im vertraglichen Verhältnis zwischen Ihnen und cotravel ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Für sämtliche Strei-tigkeiten gilt der Gerichtsstand Basel-Stadt. DER Touristik Suisse AG, Mai 2018

  • cotravel DER Touristik Suisse AG Gerbergasse 26 CH-4001 Basel T +41 (0) 61 308 33 00 F +41 (0) 61 308 33 10 [email protected] www.cotravel.ch