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Luzerner Fachtagung zur Behindertenrechtskonvention Behindertenrechtskonvention konkret. Neue Wege und innovative Ansätze zur Umsetzung der BRK. 25. November 2016 Workshop Lebensbereich Bedarfserfassung Die selbstbestimmte Bestimmung des eigenen Hilfebedarfs und Planung des eigenen Bedarfs- ausgleichs für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, FHNW Umsetzung neues Behindertenkonzept, Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern

Luzerner Fachtagung zur Behindertenrechtskonvention

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Page 1: Luzerner Fachtagung zur Behindertenrechtskonvention

Luzerner Fachtagung zur Behindertenrechtskonvention

Behindertenrechtskonvention konkret. Neue Wege und innovative Ansätze zur Umsetzung der BRK.

25. November 2016

Workshop Lebensbereich Bedarfserfassung

Die selbstbestimmte Bestimmung des eigenen Hilfebedarfs und Planung des eigenen Bedarfs-ausgleichs für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, FHNW

Umsetzung neues Behindertenkonzept, Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern

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Workshop 9: Lebensbereich Bedarfserfassung Beitrag 1: Die selbstbestimmte Bestimmung des eigenen Hilfebedarfs und Planung des eigenen Bedarfsausgleichs für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen

Referent/in: Matthias Widmer, Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW Mit der UNO-BRK stellt Selbstbestimmung (neben anderen Setzungen) eine verbindliche Vorgabe für die Behindertenhilfe dar. Selbstbestimmung findet zwar bei alltäglichen Verrichtungen der Leistungsnutzenden (beispielsweise bei der Kleiderwahl) allmählich Verbreitung. Beim Prozess der Hilfebedarfs-Bemessung und -Planung ist sie aber praktisch inexistent. Meist wird der Hilfebedarf von Begleitpersonen als (entmündigendes) Expertenurteil vorgenommen. Als Gründe dafür können die sich nur langsam auflösende Versorgungskultur der Behindertenhilfe, aber auch die fehlenden Instrumente und Verfahren für eine selbstbestimmte Bestimmung und Planung des Hilfebedarfs vermutet werden. Im Beitrag wird der Stand eines neuen teilhabeorientierten Instruments zur Hilfebedarfs-Bemessung vorgestellt. Dieses wurde im Rahmen eines Nationalfondsprojekts (2011-2014) durch die FHNW entwickelt. Derzeit wird es zu Gunsten einer konsequenten Beteiligung aller Leistungsnutzer weiterentwickelt und getestet.

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Workshop 9: Lebensbereich Bedarfserfassung Beitrag 2: Umsetzung neues Behindertenkonzept

Referentin: Magdalena Meyer-Wiesmann, Alters- und Behindertenamt Kanton Bern Erwachsene Menschen mit einer Behinderung sollen selbst wählen können, wie sie betreut und gepflegt werden. Die Eigenverantwortung und die Selbstbestimmung sollen ebenso gestärkt werden wie die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Dies ist der Grundsatz der neuen Behindertenpolitik im Kanton Bern. Menschen mit Behinderungen können künftig beispielsweise wählen, ob sie in einer Institution oder in einer eigenen Wohnung mit Assistenz leben wollen. Und auch bei einer Tätigkeit im ersten Arbeitsmarkt wird die behinderungsbedingte Unterstützung mitfinanziert. Zudem wird die Möglichkeit geschaffen, institutionelle Angebote differenzierter anzubieten und zu nutzen – beispielsweise durch den Besuch des Freizeitangebots eines anderen Wohnheims. Zur Umsetzung dieser Politik hat der Kanton Bern ein Pilotprojekt zu einer subjektfinanzierten Versorgung gestartet. Die Pilotteilnehmenden können aufgrund ihres individuell eruierten und anerkannten Budgets entscheiden, wo und wie sie in den beiden Lebensbereichen Wohnen/Freizeit und Arbeit ihre Unterstützungsleistungen einkaufen möchten.

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25.11.2016

1

Kanton Bern

Claus Detreköy

Abteilung Erwachsene

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Leiter

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Kanton Bern

Umsetzung des kantonalen Behindertenkonzepts

Luzerner Tagung zur Behindertenrechtskonvention

Magdalena Meyer-Wiesmann, Alters- und Behindertenamt Kanton Bern

1 25. November 2016

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Kanton Bern

1. Politischer Auftrag

2. UN-BRK Art. 19 – Umsetzung im Kt. Bern

3. Das neue System – Nutzen für Zielgruppe

4. Umsetzung

5. Fragen, Austausch & Diskussion

Themen

2 25. November 2016

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25.11.2016

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Kanton Bern

1. NFA 2008Neugestaltung der Aufgabenteilungund des Finanzausgleichs zwischenBund und Kantonen

2. Politische StossrichtungGrosser Rat

3

GleichstellungTeilhabe

SelbstbestimmungEigenverantwortung

Politischer Auftrag

Neuausrichtung der Behindertenpolitik

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3. Kant. Behindertenkonzeptdes Regierungsrates;Genehmigung Bundesrat 2011

4. Behindertenberichtedes Regierungsrates 2011, 2016

5. Etappierte Umsetzungab 2016

4

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1

Politischer Auftrag

Neuausrichtung der Behindertenpolitik

25. November 2016

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25.11.2016

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a) Gleichberechtigt Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem zu leben

b) Zugang zu Unterstützungsdiensten in Einrichtungen und zu Hause einschliesslich persönliche Assistenz

5

UN-BRK Artikel 19

Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft

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Durch kant. Recht geregelte Assistenzbeträge in den Kantonen Bern und Thurgau (Pkt. 96)

Kanton Bern testet System, das sich am individuellen Bedarf orientiert – Subjekt- statt Objektfinanzierung (Pkt. 103)

6

UN-BRK

Erster Bericht der Schweiz – Juni 2016

25. November 2016

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Leistungsanspruch nur in Institutionen bzw. keine ambulanten Leistungen mit Finanzierung Kanton (ausser Assistenzbeitrag des Bundes)

historisch anerkannte Kosten der Institutionen (statt gleicher Preis für gleiche Leistung)

keine individuell bedarfsgerechte Finanzierung (gleiche Tarife für ganze Gruppen / Institutionen und damit falscher Anreiz)

wenig unternehmerischer Spielraum (Leistungsverträge)

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Das alte System

Handlungsbedarf

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Menschen mit Behinderungen erhalten diejenige Betreuung und Pflege, welche sie persönlich benötigen

Aufhebung der Schlechterstellung von Personen mit schwerer Behinderung / hohem Bedarf

Ermöglichung des ambulanten Leistungsbezugs und dadurch freie Wahl der Wohnform (Institution oder zu Hause)

verbesserter Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt (Finanzierung Coaching / Assistenz)

Möglichkeit zur Wahl der betreuenden Person

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Das neue System

Nutzen für Menschen mit Behinderungen

25. November 2016

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25.11.2016

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Stärkung der Möglichkeit der Betreuung / Pflege durch Angehörige gegenüber (teil-)stationären Angeboten

rechtsgleicher Anspruch und Zugang zu Leistungen (unabhängige Abklärungsstelle, Normkosten, Wahlfreiheit)

aber damit gleichzeitig auch

mehr Eigenverantwortung

mehr Aufwand, wenn mehrere verschiedene Institutionen und Personen die Leistungen erbringen

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Das neue System

Nutzen für Menschen mit Behinderungen

Ziel:einfache Handhabung bei «einfachem» Leistungsbezug

25. November 2016

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Anmeldung

Datenerfassung,Kontrolle,

Auftrag Abklärung

Abklärung,Bedarfsermittlung

Verfügung,Kostengutsprache,

Kontoeröffnung

LeistungsbezugAssistenz und/oder

Institution

AbrechnungAusgaben / Einnahmen

Zahlung Kanton

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Das neue System

Ablauf

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Institutionelle Leistungen Werkstätten, Tagesstätten, Wohnheime

Assistenzleistungen von juristischen Personen Firmen, Betriebe im ersten Arbeitsmarkt

• Arbeitgeber (Coaching am Arbeitsplatz)

• Dienstleister

Institutionen / Organisationen der Behindertenhilfe

Assistenzleistungen von angestellten Personen Assistenzpersonen

Angehörige

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Das neue System

Arten des Leistungsbezugs

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Frau Muster mit einer geistigen Behinderung...

wohnt 5 Tage pro Woche in einem kantonal bewilligten Wohnheim mit Tagesstätte.

besucht dort jeden Morgen zwischen 09.00 und 11.30 Uhr die Tagesstätte.

wird am Wochenende von ihren Eltern betreut.

erhält eine Hilflosenentschädigung leichten Grades.

erhält Ergänzungsleistungen der Ausgleichskasse für ihren Heimaufenthalt (Heimstatus).

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Umsetzung

Fallbeispiel

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Berechnung des anerkannten Bedarfs

LebensbereichWohnen/Freizeit

LebensbereichArbeit

Qualifikationsstufe Q1 Q2 Q3 Q1 Q2 Q3

VIBEL-Stunden [in h pro Jahr] 837.0 350.1 210.0 186.0 78.0 47.0

Normkosten pro h [in CHF] 49.12 55.73 60.63 49.12 55.73 60.63

Unterstützungsbedarfpro Jahr [in CHF]

73’356.80 16’332.85

Tagestarif [in CHF] 1 200.95 ---

Stundentarif [in CHF] 2 --- 8.711 Maximaler Tarif pro Aufenthaltstag beim Leistungsbezug in Wohnheimen2 Maximaler Tarif pro Anwesenheitsstunde beim Leistungsbezug in Werk- oder Tagesstätten

Q1: Pflege-/Betreuungspersonal mit GrundqualifikationQ2: Pflege-/Betreuungspersonal mit Ausbildung auf Sekundarstufe IIQ3: Pflege-/Betreuungspersonal mit Ausbildung auf Tertiärstufe

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Umsetzung

Fallbeispiel: Kostengutsprache

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Abrechnung September 2016 Ausgaben Einnahmen

Rechnung Institution für Pflege/Betreuung im Lebensbereich «Wohnen/Freizeit»:22 Tage à CHF 200.95 (Tagestarif)

4’420.90

Rechnung Institution für Pflege/Betreuung im Lebensbereich «Arbeit»: 55 Stunden à CHF 8.71 (Stundentarif)

479.05

Lohnkosten für Angehörige (Eltern):8 Sa/So à 5h = 40 Stunden à CHF 25.-

1’000.--

HE leicht (Heim) 118.--

EL-Heim: 30 Tage à CHF 47.05 1’411.50

Kantonsbeitrag September 2016 4’018.45

25. November 2016

Umsetzung

Fallbeispiel: Abrechnung VIBEL-Bedarf

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Sys

tem

um

gest

ellt

20242023202220212020201920182017

P5: 1’500

Pilot-Phase Neues Recht

Überführung 1’700 Personen

Pilot 1: 80 Personen

Pilot 2: 500 Pers.

P3: 1’0001

’60

0

Pe

rs.

P1

-3

P4: 100

Abklärung

Nachab-klärungen

mit VIBEL II

Abklärung

Überführung 1’500 Personen

Abklärung

Abklärung

Etappe 1: ca. 1’800 Personen

E2: ca. 1’800 Pers.Abklärung

E3: 1’800Abklärung

60080Personen im neuen System (im bisherigen System ca. 7’200)

1’600 1’700 3’200 5’000 6’800 8’600

Umsetzung

Projektplanung Stand Oktober 2016

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ErfahrungPraktikabilität testen, Verbesserungen und

Varianten entwickeln, grosser Einzel-Aufwand, wenig Klarheit und Sicherheit

OptimierungFehler korrigieren, Aufwand und Nutzen in

Relation stellen, Varianten testen, zunehmende Klarheit und Sicherheit

ProfessionalisierungInstrumente und Verfahren für das

Massengeschäft entwickeln und umsetzen, weitgehende Klarheit und Sicherheit

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Umsetzung

Weg zur Professionalisierung

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www.participa.ch – Berner Internetplattform für Menschen mit Behinderungen [ab Februar 2017]

Generelle Hotline zum Berner Modell [ab Mitte 2017]

Merkblätter zu einzelnen Themen [ab Dezember 2016]

Vorlagen für Aufträge und Betreuungsverträge [ab März 2017]

Abrechnungsprogramm [ab Januar 2017]

Integrierte Weblösung [ab 2019]

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Umsetzung

Information und Unterstützung (1)

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Administrative Unterstützung im VIBEL-Budget enthalten

kann als Assistenzleistung eingekauft werden bei Beratungsstellen, Institutionen, Sozialdiensten

gesamte persönliche Administration kann bspw. an Institutionen delegiert werden

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Umsetzung

Information und Unterstützung (2)

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Durch individuelle Löhne für Assistenten bleiben diese länger und sind zufriedener/motivierter

Mehr Selbständigkeit ist möglich dank Kostengutsprache mit entsprechenden Möglichkeiten

Mehr Freiräume für die Angehörigen

Selbstbestimmtes Leben

Arbeit ist individueller

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Umsetzung

Rückmeldungen Privatwohnende

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Fragen

Austausch

Diskussion

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25.11.2016

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Institutionen 125 Wohnheime

35 Werkstätten

30 Tagesstätten

ca. 7’500 Menschen mit Behinderungen 3’650 in Wohnheimen

3’100 in Beschäftigungs- / Tagesstätten

4’300 in Werkstätten

25 ambulant (Pilotprojekt)

Budget Kanton: ca. 290 Mio.

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Kennzahlen und Handlungsbedarf

Kennzahlen

2016