Love Parade Duisburg Ermittlungen Gegen Autoren Journalisten

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  • 8/9/2019 Love Parade Duisburg Ermittlungen Gegen Autoren Journalisten

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    MJB Mission News Volume 3 / ISSN 1999-8414

    Loveparade: Drohen Bloggern, Autoren und Journalisten 250.000-

    Euro-Strafen ?

    Ist eine Aufklrung der Ursachen der Loveparade-Katastrophen in Duisburg erwnscht ?

    Staatsanwaltschaft ermittelt jetzt mglicherweise auch gegen Journalisten, Autoren und

    Blogger wegen Berichten zur Loveparade-Katastrophe Sind es Verletzungen des

    Urheberrechtes ? Ist die Freiheit der Presse in Deutschland noch in der Praxis mglich ? -

    Knnen Blogger, Autoren und Journalisten im Angesicht drohender, extrem hoher

    Geldstrafen oder ersatzweise mglicherweise mehrjhrige Haftstrafen imGefngnis noch freiberichten ?

    Von Andreas Klamm-Sabaot

    Duisburg / Berlin. 19. August 2010. Nur drei Wochen nach der Loveparade-Katastrophe und

    einer Massenpanik in Duisburg in deren Folge 21 Menschen gettet und mehr als 500

    Menschen zum Teil schwer verletzt wurden, demonstriert der CDU-Oberbrgermeister Adolf

    Sauerland (55) jetzt uneingeschrnkte und nahezu grenzenlose Macht und Strke. Gegen

    Journalisten, Autoren und Blogger, die zu den Ereignissen der Loveparade berichten,

    ermitteln jetzt mglicherweise auch die Staatsanwaltschaft und ein Landgericht. Den

    Journalisten, Autoren und Bloggern knnten in Deutschland Geld-Strafen im Rahmen eines

    verhngten Ordnungsgeldes in Hhe von 250.000 Euro oder mehrjhrige Haftstrafen in

    Gefngnissen in Deutschland drohen. Die Verffentlichung von Dokumenten zur Loveparade

    wurde jetzt gerichtlich auf Veranlassung der Stadt Duisburg verboten. Mehreren Medien-

    Berichten und nach Informationen der Tageszeitung TAZ und Die Zeit sowie demNachrichten-Sender n-tv wurden im Internet unter anderem von Xtranews am Mittwoch

    Anhnge eines von der Stadt in Auftrag gegebenen Gutachtens verffentlicht.

    Das Landgericht Kln hat die Verffentlichung der Dokumente verboten. Das regionaleNachrichten-Portal Xstranews teilte mit, dass es um einen Streitwert in der Hhe von 50.000 Euround um die Verteidigung der Pressefreiheit in der Sache gehe. Die Stadt Duisburg sieht in derVerffentlichung der Dokumente mglicherweise einen Versto gegen das Urheberschutzrecht.Blogger, Autoren und Journalisten wurden abgemahnt. Diesen droht jetzt eine Strafe in Form einesOrdnungsgeldes in Hhe von 250.000 Euro ersatzweise eine mehrjhrige Gefngnis-Strafe.Xtranews habe die Dokumente nach der Abmahnung aus dem Internet genommen. Die Stadt

    Duisburg hat zuvor eine einstweilige Verfgung des Landgerichtes in Kln erwirkt um dieVerbreitung der Dokumente zu stoppen.

    MJB Mission News, ISSN 1999-8414, managing editor Redaktionsleitung:

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    8414).

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    letter to Creative Commons, 171 Second Street, Suite 300, San Francisco, California, 94105, USA.

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    In einer Gegendarstellung der Xtranews-Redaktion, die der Redaktion der Zeitung der RheinischenPost gesendet wurde heit es unter anderem : Die Stadt Duisburg hat zunchst versucht, eine

    Einstweilige Verfgung in Sachen Datenschutz zu erwirken mit dem Versuch, diesen unter demPresserecht zu subsumieren. Da dies scheinbar nicht gelungen ist, hat man in einem zweiten Schrittein Konstrukt entwickelt, welches einen Versto gegen das Urheberrechtdarstellen sollte.

    Oberbrgermeister Adolf Sauerland (55, CDU) demonstriert drei Wochen nach der Katastrophe beider Loveparade uneingeschrnkte und grenzenlose Macht. Mit allen Mitteln und aller Hrte wolleer, so bewerten es Menschenrechts- und Presse-Beobachter, gegen Autoren, Journalisten undBlogger vorgehen, die mit der Verffentlichung der Dokumente aus dem Gutachten ber dieEreignisse der Loveparade-Katastrophe in Duisburg berichten und mit diesem auergewhnlichenredaktionellen und journalistischen Mittel zur Aufklrung der Umstnde beitragen wollten, die zumTod von 21 jungen Menschen in Duisburg und mehr als 500 zum Teil schwer verletzten Menschen

    am 24. Juli 2010 fhrten. Drei Wochen nach dem Tod von 21 jungen Menschen in Duisburg stehenmehrere Autoren, Blogger und Journalisten mglicherweise selbst vor dem drohendenwirtschaftlichen Tod und Aus in Duisburg, das meint genauer der wirtschaftlichen Existenz-Vernichtung, da in Zeiten der Weltwirtschafts-Krise, Redaktionen, Journalisten, Autoren, Bloggerund kleine Verlag in der Regel nicht ber 250.000 Euro in bar in der Porto-Kasse oder auf Kontenverfgen. Ist der Tod in Duisburg zuhause ?, fragen besorgte Menschen, die die Ereignisse in derStadt weltweit beobachten.

    Die Autoren der Tageszeitung TAZ.de (www.taz.de ) fragen: Will Oberbrgermeister AdolfSauerland Aufklrung oder nicht? Wirklich ernst nehme nach Spekulationen der TAZ derOberbrgermeister von Duisburg die Aufklrung der Loveparade-Katastrophe nicht. Zwar habe die

    Stadt Duisburg auch Teile des Gutachtens auf der Web-Seite der Stadt verffentlicht, doch dortfehlen die Anhnge zum Gutachten. Bei den Dokumenten gehe es um 300 Seiten Anhang zu einemGutachten, um ausfhrliche Protokolle von Sitzungen, Planungs-Konzepte und Hintergrnde zumGutachten. Nach Ansicht von Autoren, Bloggern und Journalisten sehe die Stadt Duisburg und derOberbrgermeister in der Frage der Zustndigkeiten nicht immer gut aus.Die Stadt Duisburg begrndet das Verbot der Verffentlichung, laut Medien-Berichten, unteranderem mit folgenden Grnden: Die Schriftstcke und Anlagen enthalten nicht geschwrzte,Personen-bezogene Daten. Es knnte um Datenschutz und um Urheberrechtsschutz gehen,vermuten weitere Journalisten und Medien. Der Betreiber von Xtranews, Thomas Rodenbcher,machte sich eine Entscheidung, so weitere Medienberichte, ber die Verffentlichung derDokumente nicht einfach. Man habe eine Abwgung zwischen Urheberschutzrecht und ffentlicherAufklrung treffen msse. Bei dieser Prfung seien Autoren, Journalisten und Blogger zurberzeugung gelangt, dass die ffentlichkeit ein Recht darauf habe, die Dokumente zu sehen.

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    Weiteren Medien-Berichten zufolge, stammen die brisanten Daten von einer CD, die aus demLandtag des Landes Nordrhein-Westfalen zugespielt worden sein soll. Nach dem Bekanntwerden

    der Inhalte der Dokumente seien jede Menge neue Fragen entstanden auch bei einigenRatsmitglieder in der Stadt Duisburg, die ber die Inhalte der Schriftstcke teilweisemglicherweise keine Kenntnisse hatten. Die Dokumente und Anhnge zum Gutachten, das von derStadt Duisburg in Auftrag gegeben wurde, haben sich inzwischen jedoch weltweit so sehr verbreitetdass eine Umsetzung des Verbots des Landgerichtes und der Stadt der Verffentlichung praktischtrotz Androhung hoher Geldstrafen in Hhe von 250.000 Euro und einstweiliger Verfgung desLandgerichtes nicht mehr praktisch mglich war.

    Daher wolle die Stadt Duisburg jetzt nicht mehr juristisch gegen die Autoren, Journalisten undBlogger vorgehen, die ber die Ereignisse der Loveparade in Duisburg auch kritisch berichtethaben., schreiben weitere Zeitungen. Inzwischen seien die Dokumente in vollem Umfang beim

    Online-Portal Indymedia zu finden und auch bei Wikileaks werde ber eine Verffentlichung derDokumente diskutiert zum Zwecke der Hilfe fr Aufklrung. Es sei kaum noch mglich dieDokumente aus dem Internet verschwinden zu lassen. Das Nachrichten-Portal Der Westen

    berichtet unterdessen: Die Stadt Duisburg und ihr Oberbrgermeister Adolf Sauerland wollen dieVerffentlichung von Verwaltungs-Unterlagen zur Loveparade-Planung im Internet gerichtlichverhindern.

    Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV, www.djv.de ) habe sich ebenso eingeschaltet: StattInformationsblockaden sollte die Stadt Transparenz herstellen, erklrte DJV-BundesvorsitzenderMichael Konken. Der Journalisten-Verband ist enttuscht ber die restriktive Informations-Politik. Die Stadt solle auf juristische Mittel verzichten und eine partnerschaftliche Presse- und

    ffentlichkeits-Arbeit pflegen. "Das ist sie den Journalisten, aber auch den Brgerinnen undBrgern schuldig. Die umfassende Information ber die Duisburger Vorkommnisse ist eineKernaufgabe der Medien " ergnzte der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken in einerErklrung auf der Web-Seite des DJV.

    Ein Sprecher des internationalen Medien-Projektes fr Menschenrechte Liberty and Peace NOW!Human Rights Reporters (www.libertyandpeacenow.org ) erklrte in London ...mit der Androhungvon 250.000 Euro Strafen, Ordnungs-Geldern oder mehrjhrigen Gefngnis-Strafen stehen auchJournalisten, Autoren und Blogger sowie kleine Medien-Unternehmen und Verlage in Deutschlandin der tdlichen Gefahr der ganz realen wirtschaftlichen Existenz-Vernichtung und das knne dannauch eine tdliche Gefahr vor allem auch fr behinderte Journalisten, Autoren, Blogger, kleineMedien-Unternehmen oder Verlagen bedeuten. Es bleibe zu hoffen, dass die Restriktionen derMeinungs- Presse- und Informations-Freiheit, die nach europischen, nationalen und internationalen

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    Gesetzen und Menschenrechten garantiert sind, in Deutschland nicht weiter ausgefhrt werden, weilsonst eine freie Berichterstattung, die dem obersten Gebot der Presse der Verpflichtung zur

    Wahrheit und das Recht der ffentlichkeit auf Information zu gewhrleisten, nicht mehr inDeutschland mglich wre.

    Artikel 5 Grundgesetz, Deutschland

    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu uern und zu verbreitenund sich aus allgemein zugnglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit unddie Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewhrleistet. Eine Zensurfindet nicht statt.

    (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den

    gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persnlichen Ehre.

    (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nichtvon der Treue zur Verfassung.

    AUSZUG aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus der Allgemeinen Erklrung der Menschenrechte, proklamiert von den Vereinten

    Nationen im Jahr 1948:

    Artikel 19

    Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsuerung; dieses Recht schliet dieFreiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhngen sowie ber Medien jeder Art und ohne Rcksichtauf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten

    Artikel 18

    Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schliet dieFreiheit ein, seine Religion oder berzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oderWeltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, ffentlich oder privat durch Lehre,Ausbung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

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