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Liebe Leserinnen und Leser, die vorliegende Ausgabe des Rundbriefes des Landesjugendamtes nimmt wieder aktuelle Themen in den Blick, mit denen sich die Mitarbeiter/innen der Jugendhilfe in ihrer täglichen Arbeit beschäftigen. Die aktuellen Themen der Kinder- und Jugendhilfe, aber auch der Familienpolitik wurden im Mai im Saarland bei der Jugend- und Familienministerkonferenz unter Federführung der saarländischen Ministerin für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Monika Bach- mann, erörtert und wichtige Beschlüsse gefasst, die u.a. die Arbeit mit Flüchtlingsfamilien, die Besteuerung von Alleinerziehenden und die Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung betreffen. Ein weiterer Beschluss bezieht sich auf das Prostitutionsschutzgesetz. Wir wer- den darüber in einem der nächsten Rundbriefe informieren. Als Ergebnis dieser Konferenz wird sich eine Arbeitsgruppe aus Vertretern/Vertreterinnen des Bundes und der Länder mit einer möglichen gesetzlichen Novellierung im Bereich der Aufsicht über Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche betreut werden, befassen. Mögliche Änderungen werden auch Auswirkung auf die Arbeit des Landesjugendamtes als Aufsicht führende Behörde haben. Der Landesjugendhilfeausschuss hat seit dem letzten Rundbrief mehrmals getagt. Die Be- schlüsse können auf der Internetseite des Landesjugendamtes unter www.saarland.de ein- gesehen werden. In seiner letzten Sitzung hat sich der Landesjugendhilfeausschuss mit dem 4. Kinder- und Jugendbericht des Saarlandes befasst. Dieser hat sich mit der Thematik „Neue Familialität als Herausforderung für die Kinder- und Jugendhilfe“ befasst und bietet wichtige Erkenntnisse für die Kinder- und Jugendhilfe. Er kann ebenfalls unter www.saarland.de heruntergeladen werden. Anschließend möchte ich Sie darüber informieren, dass es einen Wechsel im Vorsitz des Landesjugendhilfeausschusses gegeben hat. Die Nachfolge von Frau Biedenkopf als stellver- tretende Vorsitzende des Landesjugendhilfeausschusses hat Herr Michler, Leiter des Kreis- jugendamtes Merzig-Wadern, angetreten. Er wurde im Ausschuss einstimmig gewählt. Frau Biedenkopf hat diese Funktion aufgrund beruflicher Veränderung abgegeben. Ich würde mich freuen, wenn die Themen des vorliegenden Rundbriefes Ihre tägliche Arbeit bereichern und wünsche Ihnen eine schöne Sommerzeit. Marliese Blum

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Liebe Leserinnen und Leser,

die vorliegende Ausgabe des Rundbriefes des Landesjugendamtes nimmt wieder aktuelle

Themen in den Blick, mit denen sich die Mitarbeiter/innen der Jugendhilfe in ihrer täglichen

Arbeit beschäftigen.

Die aktuellen Themen der Kinder- und Jugendhilfe, aber auch der Familienpolitik wurden im

Mai im Saarland bei der Jugend- und Familienministerkonferenz unter Federführung der

saarländischen Ministerin für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Monika Bach-

mann, erörtert und wichtige Beschlüsse gefasst, die u.a. die Arbeit mit Flüchtlingsfamilien,

die Besteuerung von Alleinerziehenden und die Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung

betreffen. Ein weiterer Beschluss bezieht sich auf das Prostitutionsschutzgesetz. Wir wer-

den darüber in einem der nächsten Rundbriefe informieren. Als Ergebnis dieser Konferenz

wird sich eine Arbeitsgruppe aus Vertretern/Vertreterinnen des Bundes und der Länder mit

einer möglichen gesetzlichen Novellierung im Bereich der Aufsicht über Einrichtungen, in

denen Kinder und Jugendliche betreut werden, befassen. Mögliche Änderungen werden

auch Auswirkung auf die Arbeit des Landesjugendamtes als Aufsicht führende Behörde

haben.

Der Landesjugendhilfeausschuss hat seit dem letzten Rundbrief mehrmals getagt. Die Be-

schlüsse können auf der Internetseite des Landesjugendamtes unter www.saarland.de ein-

gesehen werden. In seiner letzten Sitzung hat sich der Landesjugendhilfeausschuss mit

dem 4. Kinder- und Jugendbericht des Saarlandes befasst. Dieser hat sich mit der Thematik

„Neue Familialität als Herausforderung für die Kinder- und Jugendhilfe“ befasst und bietet

wichtige Erkenntnisse für die Kinder- und Jugendhilfe. Er kann ebenfalls unter

www.saarland.de heruntergeladen werden.

Anschließend möchte ich Sie darüber informieren, dass es einen Wechsel im Vorsitz des

Landesjugendhilfeausschusses gegeben hat. Die Nachfolge von Frau Biedenkopf als stellver-

tretende Vorsitzende des Landesjugendhilfeausschusses hat Herr Michler, Leiter des Kreis-

jugendamtes Merzig-Wadern, angetreten. Er wurde im Ausschuss einstimmig gewählt. Frau

Biedenkopf hat diese Funktion aufgrund beruflicher Veränderung abgegeben.

Ich würde mich freuen, wenn die Themen des vorliegenden Rundbriefes Ihre tägliche Arbeit

bereichern und wünsche Ihnen eine schöne Sommerzeit.

Marliese Blum

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Inhaltsverzeichnis

1. Kindertageseinrichtungen ..................................................................................................... 3

� Vergleichbarkeit von deutschen Studienabschlüssen gem. § 11 Abs. 1 Ausführungs-VO SKBBG ............ 3 � AG Medienkompetenz lädt zum 2. Saarländischen Medientag ein .................................................................... 3

2. Jugend (sozial) arbeit/ Jugendhilfe-Schule ....................................................................... 5

� Änderungen bei der Beantragung von Bescheinigungen gemäß § 3 Abs. 3 des Gesetzes über Sonderurlaub für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit .............................. 5

� Förderung der Jugendarbeit: Neue Vordrucke erleichtern die Antragstellung ................................................. 6

3. Landesjugendhilfeausschuss ............................................................................................... 7

� Antrittsbesuch von Mitgliedern des Landesjugendhilfeausschusses (LJHA) bei Ministerin Monika Bachmann am 25.02.2015 .......................................................................................................................................... 7

� Erklärung des Landesjugendhilfeausschusses Saarland zur öffentlich geführten Diskussion über Kosten der Kinder- und Jugendhilfe ........................................................................................................................... 8

4. Adoptions- und Pflegekinderwesen .................................................................................. 11

� Bundesweite Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung .................................................................................... 11 � Fortschreibung der Pauschalbeträge bei der Vollzeitpflege .............................................................................. 12

� Landesarbeitskreis Adoptions- und Pflegekinderwesen .................................................................................... 13

5. Hilfen zur Erziehung / Vollzeitpflege ................................................................................. 13

� Das Konsultations- und Zustimmungsverfahren ................................................................................................. 13

6. Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern .................................................................. 15

� Berufsbegleitende Ausbildung zur/zum Erzieher/in / am Sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Saarbrücken ..................................................................................................................... 15

� Europapreis 2015: Sonderpreis „Multilaterale Schulprojekte“ ........................................................................ 16

7. Jugendschutz ......................................................................................................................... 18

� Jugend- (medien-) schutz geht alle an .................................................................................................................. 18 � USK veröffentlicht Prüfzahlen 2014 ....................................................................................................................... 20

8. Meldungen ............................................................................................................................. 21

� Regionale Anlauf- und Beratungsstelle ehemaliger Heimkinder ...................................................................... 21 � Aufarbeitung und Analyse der Jugendfürsorge und Heimerziehung im Saarland in den Jahren

1949 bis 1975 .............................................................................................................................................................. 22

� Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) am 21. und 22. Mai 2015 in Perl ..................................... 23 � Die Arbeit des Kompetenzzentrums für Demokratie ........................................................................................... 25 � Möglichkeiten der Gewährung von Nachteilsausgleichen an Regelschulen ................................................. 27

Anhang Pressemitteilung – BAG Landesjugendämter verabschiedet bundesweite Empfehlungen für die Hilfeplanung

Impressum Redaktionsteam: Walter Burgard, Ulrike Breitlauch, Dorothea Dörr,

Werner Gerber, Alwin Theobald Layout: Petra Dohle Titelbild: Christian Schwier/Fotolia.com

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Rundbrief Landesjugendamt des Saarlandes Nr. 1/2015 3

1. Kindertageseinrichtungen

� Vergleichbarkeit von deut-schen Studienabschlüssen gem. § 11 Abs. 1 Ausfüh-rungs-VO SKBBG

Nach § 11 Abs. 1 Ausführungs-VO SKBBG sind in KiTas Sozialpädago-gen/innen und Sozialarbeiter/innen sowie Personen mit einem vergleichba-ren Studienabschluss als Fachkräfte definiert. Da es einerseits die Studiengänge Sozi-alpädagogik und Sozialarbeit in der bisherigen Form nicht mehr gibt und andererseits die Formulierung „ver-gleichbare Studienabschlüsse“ einer Definition bedarf, hat eine Rücksprache mit dem Landesjugendamt stattgefun-den, um abzustimmen, welche Rege-lung bis zu einer ggfls. notwendigen Änderung der Ausführungs-VO gelten sollte. Es folgt die überarbeitete und abge-stimmte Übersicht. Die in Einzelfällen notwendige Überprüfung der Studien-inhalte und –schwerpunkte und die Entscheidung über u.U. noch zu absol-vierende Zusatzqualifikationen werden durch das Referat D 5 des Ministeriums für Bildung und Kultur erfolgen. Übersicht der Studienabschlüsse: 1. Alle Studienabschlüsse Kindheits-

pädagogik (wiff-Übersicht) 2. Diplom, Bachelor und Master bzw.

2. Staatsexamen

- Pädagogik - Heilpädagogik - Grundschulpädagogik mit entsprechenden praktischen Erfahrungen bzw. entsprechender Zusatzqualifikation

3. In Ausnahmefällen Diplom, Ba-

chelor und Master - Erziehungswissenschaften - Psychologie - Sozialpsychologie - Soziologie Einzelprüfung über Studieninhalte und –schwerpunkte und mit ent-sprechenden praktischen Erfah-rungen

Dirk Schäffner

� AG Medienkompetenz lädt zum 2. Saarländischen Medi-entag ein

Mobile Endgeräte wie Tablets und Smartphones sind in aller Munde. Sie sind intuitiv be-dienbar, sofort einsatzbereit, ver-einen diverse Funktionen in ei-nem Gerät und lassen sich überall hin mitnehmen.

Nicht nur für schulische, sondern auch für außerschulische Institutionen wie z.B. Kindertagesstätten bieten sie zahl-reiche Möglichkeiten, Lernprozesse kreativ zu gestalten und zu fördern.

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Rundbrief Landesjugendamt des Saarlandes Nr. 1/2015 4

Am 07. Oktober 2015 (Mittwoch) findet der 2. Saarländische Medientag der AG Medienkompetenz im Bildungszentrum der Arbeitskammer in Kirkel statt. Erzieherinnen und Erzieher sind herz-lich eingeladen, sich in Vorträgen und Workshops einen Eindruck vom Einsatz mobiler Endgeräte und der Durchfüh-rung praxiserprobter Medienprojekte in KiTas, Nachmittagsbetreuungen, Ju-gendzentren, Grundschulen und wei-terführenden Schulen zu machen. Die Veranstaltung richtet sich an Erzie-herinnen und Erzieher, pädagogische Fachkräfte, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie Lehrkräfte. Programm (weitere Infos auch unter www.medienkompetenz.saarland.de) 9:00 Uhr Begrüßung 9:15 Uhr Eröffnungsvortrag Digitale

Bildung – Mehr als Smart-phones im Klas-senzimmer Richard Heinen, Universi-tät Duisburg Essen

10:30 Uhr Kaffeepause

11:00 Uhr vier parallel stattfindende Workshops

1. Medienberatung & Medienscouts – quo vadis?

2. Mobile Medien und Inklusion

3. Medienprojekte in der KiTa

4. Datenschutzaspekte für Lehrkräfte

13:00 Uhr Mittagessen

14:00 Uhr zwei parallel stattfindende Workshops

a) Cybermobbing

b) Spielen - Lernen - Sprechen:

Sprachförderung mit Mumbro & Zinell

16:00 Uhr gemeinsamer Abschluss / Ende der Veranstaltung

Ganztägig: Infostände der Mitglieder der AG Medienkompetenz, der Gesellschaft für Medi-enpädagogik und Kom-munikationskultur in der BRD e.V. (GMK) und Planet Schule (SWR)

Anmeldung online beim Landesinstitut für Präven-tives Handeln (LpH) unter http://Lph-Login.de/Veranstaltungen/ medientag20015 oder telefonisch bei der Landesmedi-enanstalt Saarland (LMS) unter 0681 / 3 89 88-12. Die AG Medienkompetenz ist ein Zu-sammenschluss saarländischer Akteu-re im Bereich Medienkompetenz. Sie tauscht sich seit 2008 landesweit über neueste Entwicklungen im Medienbe-reich aus und klärt Eltern, Schü-ler/innen sowie Lehrkräfte und päda-gogische Fachkräfte über Chancen, Möglichkeiten und Rsiken auf, die neue Medien heute für Heranwachsende bie-ten. Wir freuen uns, Sie zum 2. Saarländi-schen Medientag begrüßen zu dürfen! Ihre AG Mediencompetenz

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Rundbrief Landesjugendamt des Saarlandes Nr. 1/2015 5

2. Jugend (sozial) arbeit/ Jugendhilfe-Schule

� Änderungen bei der Beantra-gung von Bescheinigungen gemäß § 3 Abs. 3 des Geset-zes über Sonderurlaub für eh-renamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugend-arbeit

Die Qualitätsentwicklung und die Quali-tätssicherung in der Jugendarbeit sind vorrangige Ziele unserer Arbeit im Lan-desjugendamt. Dabei gilt es auch, Ver-waltungsvorgänge zu entbürokratisie-ren und Abläufe zu straffen. Vor dem Hintergrund der Anforderun-gen des Gesetzes über Sonderurlaub für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit wurde in diesem Zusammenhang auch das bisherige Verfahren bei der Beantra-gung von Bescheinigungen gemäß § 3 Abs. 3 dieses Gesetzes auf den Prüf-stand gestellt. In der Folge wurde das Antragsformular überarbeitet und übersichtlicher gestal-tet. Zukünftig wird es als ausfüllbares und speicherbares pdf-Dokument im Internet unter www.saarland.de/ landesjugendamt.htm sowie auf dem Jugendserver Saar zum Download be-reitstehen. Auf diese Weise soll die An-tragstellung auch in diesem Bereich erleichtert werden.

Das Landesjugendamt prüft aufgrund des Antrages lediglich, ob die jeweilige Maßnahme die Voraussetzungen einer Maßnahme im Rahmen der Kinder- und

Jugendarbeit erfüllt. Die Bescheinigung wird ausgestellt 1. für die Mitarbeit im Bereich der

Kinder- und Jugenderholung (Frei-zeiten, Lager und Wanderungen) und der internationalen Jugendar-beit,

2. zur Teilnahme an Veranstaltungen der außerschulischen Jugendbil-dung sowie Konferenzen und Tagungen von freien und öffentli-chen Trägern der Jugendhilfe,

3. zur Teilnahme an Maßnahmen der Fortbildung ehrenamtlicher Mitar-beiterinnen und Mitarbeiter ge-mäß § 4 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung der Kinder- und Ju-gendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (2. AG KJHG).

Darüberhinaus kann das Vorliegen der Voraussetzungen für Sonderurlaub nach wie vor auch bescheinigt werden für besondere Projekte im Rahmen des Sports. Um dem Prüfauftrag des Gesetzes ge-recht werden zu können, benötigt das Landesjugendamt zu jedem Antrag ein Programm bzw. zumindest grundle-gende Informationen zu der entspre-chenden Maßnahme. Bei Maßnahmen, die sich jährlich wiederholen, genügt dabei gegebenenfalls auch das Pro-gramm oder der Bericht (inhaltsgleich) aus dem Vorjahr. Der Antrag auf Ausstellung einer ent-sprechenden Bescheinigung kann aus-schließlich vom Träger der Maßnahme gestellt werden und muss mit einer

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Rundbrief Landesjugendamt des Saarlandes Nr. 1/2015 6

rechtsverbindlichen Unterschrift sowie einem Stempel versehen sein. In der Regel wird die Bescheinigung anschließend dem Antragsteller zu wei-teren Verwendung zugesandt. Das un-bürokratische Verfahren, dass in drin-genden Fällen die Bescheinigung auch gleich an die Person versandt wird, die sie ihrem Arbeitgeber vorlegen muss, kann – sofern ein entsprechender Hin-weis erfolgt – auch in Zukunft beibe-halten werden. Bei Fragen zum Themenbereich Son-derurlaub für ehrenamtliche Mitarbeite-rinnen und Mitarbeiter in der Jugendar-beit stehen Ihnen unsere Mitarbeiterin Petra Dohle (501-2081) und Alwin Theobald (501-3180) als Ansprech-partner zur Verfügung. Alwin Theobald

� Förderung der Jugendarbeit: Neue Vordrucke erleichtern die Antragstellung

In den vergangenen Wochen und Mo-naten wurde mit Hochdruck daran ge-arbeitet, die als „Antrag und Nachweis“ bekannten Vordrucke zur Förderung von Freizeiten, Bildungsmaßnahmen und Mitarbeiter (-innen)-Schulungen der Jugendarbeit neu zu gestalten. Im Rahmen eines Seminars des Landesju-gendrings Saar wurden die neuen For-mulare vorgestellt und gleich einem Praxistest unterzogen. Ziel ist es, die Antragstellung vor allem für die überwiegend ehrenamtlich en-

gagierten Menschen in den Vereinen und Verbänden im Saarland, die aktiv Jugendarbeit betreiben, spürbar zu er-leichtern. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Die neuen Formulare sind am PC aus-füllbar und auch speicherbar. Eine au-tomatische Summenbildung soll zu-dem die Berechnungen im Kosten- und Finanzierungsplan vereinfachen und die Gefahr möglicher Missverständnis-se auf ein Minimum reduzieren. Dass diese Ziele erreicht werden, ha-ben erste Probeläufe mit den neuen Antragsformularen bereits gezeigt: Die Zahl erforderlicher Nachfragen hat sich deutlich reduziert. Das beschleunigt auch die Bearbeitung der Anträge im Landesjugendamt. Die neuen Formulare können sowohl für die Antragstellung beim Landes-jugendamt als auch bei den Jugend-ämtern der Landkreise und des Regionalverbandes Saarbrücken verwendet werden und stehen im Internet im Saarlandportal unter http://www.saarland.de/61151.htm sowie auf dem Jugendserver Saar zum Download bereit. Bei Fragen zu den neuen Formularen sowie rund um die Themenbereiche Jugendarbeit, Förderung der Jugendar-beit, Juleica und Umsetzung des Bun-deskinderschutzgesetzes steht Ihnen unser Mitarbeiter Alwin Theobald gerne unter der Rufnummer (0681) 501-3180 als Ansprechpartner zur Verfügung Mail: a. [email protected] Alwin Theobald

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Rundbrief Landesjugendamt des Saarlandes Nr. 1/2015 7

3. Landesjugendhilfeausschuss

� Antrittsbesuch von Mitglie-dern des Landesjugendhil-feausschusses (LJHA) bei Mi-nisterin Monika Bachmann am 25.02.2015

Frau Ministerin Monika Bachmann be-grüßte am 25.02.2015 die Mitglieder des LJHA zu einem Antrittsbesuch in den Räumen des Ministeriums für Sozi-ales, Gesundheit, Frauen und Familie. Sie dankte Herrn Peter Barrois (Vorsit-zender des LJHA), Herrn Ralf Michler (stellv. Vorsitzender des LJHA), Herrn Joachim Brill (Unterausschuss Hilfen zur Erziehung), Frau Sabine Schmitt (Ad-hoc Ausschuss „Heimerziehung“, Unterausschuss Kinder und Jugendpoli-tik/Querschnittsaufgaben) und Herrn Frank Kettern (Unterausschuss Jugend-arbeit/ Jugendsozialarbeit/ Jugendhilfe und Schule) stellvertretend für alle Mit-glieder des Landesjugendhilfeaus-schusses für die vertrauensvolle Zu-sammenarbeit und hob das Engage-ment der ehrenamtlichen Tätigkeit her-vor. Haushalt/Förderung Herr Barrois bedankte sich im Namen des Landesjugendhilfeausschusses für die Transparenz im Zusammenhang mit den Fördermitteln, die vom Land für verschiedene Bereiche der Jugendhilfe bereitgestellt werden. Es wurde vereinbart, dass vom Landes-jugendhilfeausschuss Kriterien zur Vergabe der Fördermittel für Modell-projekte erarbeitet werden, die nach Abstimmung mit dem Ministerium ver-öffentlicht werden sollen.

Kosten der Jugendhilfe im Saarland Im Zusammenhang mit der sich ver-schärfenden Finanzlage der saarländi-schen Kommunen und Landkreise wird in der öffentlichen Auseinandersetzung immer wieder die Reduzierung der Ausgaben im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe gefordert. Trotz sinkender Fallzahl steigen die Kosten der Jugend-hilfe stetig an. Herr Barrois wies darauf hin, dass der Landesjugendhilfeaus-schuss einstimmig ein Positionspapier erarbeitet hat, um die öffentlichen Ent-scheidungsträger zu sensibilisieren und auf Bedürfnisse in der Kinder- und Ju-gendhilfe hinzuweisen. Zu diesem Thema sollen Veranstaltungen in allen Landkreisen stattfinden. Vorsitz JFMK und Beteiligung des Landesjugendhilfeausschusses Die Ministerin erinnerte daran, dass das Saarland im Jahr 2015 den Vorsitz der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) inne hat und bat, wie schon mit ihrem Vorgänger vereinbart, den Lan-desjugendhilfeausschuss sich bei wich-tigen kinder- und jugendpolitischen Themen einzumischen. Landesweite Jugendhilfeplanung Herr Barrois bedankte sich für die star-ke Rolle, die dem Landesjugend-hilfeausschuss bei der Erarbeitung der landesweiten Jugendhilfeplanung ge-währt wurde. Zur Zeit befasst sich eine Steuerungsgruppe in einem auf 3 Jahre angelegten Prozess mit dem Thema „Hilfen zur Erziehung“. Dieser Prozess wird durch das Institut für sozialpäda-gogische Forschung (ism) in Mainz un-terstützt.

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Rundbrief Landesjugendamt des Saarlandes Nr. 1/2015 8

Verteilung von unbegleitet einreisen-den minderjährigen Flüchtlingen Die Ministerin wies darauf hin, dass die Verteilung von unbegleitet einreisenden minderjährigen Flüchtlingen ein Thema bei der JFMK sein wird. Hierzu wird auf den verschiedenen Ebenen die Meinung des Landesjugendhilfeausschusses eingefordert werden. 19 – Punkte - Familienprogramm der Landesregierung Die Ministerin erläuterte das 19-Punkte-Familienprogramm der Landes-regierung und sagte zu, dass in der zweiten Jahreshälfte eine Service-Stelle für Familien eingerichtet werde. Sie be-tont, dass Familienpolitik ein wichtiges Handlungsfeld ist, in dem sich alle As-pekte des Zusammenlebens wieder-spiegeln. Dazu gehören auch die Kin-dergesundheit, der Generationendialog und die Probleme Alleinerziehender. Entbürokratisierung der Jugendarbeit Zu diesem Thema wies Herr Barrois auf die vielen Formvorschriften bei der Be-antragung von Fördermitteln hin. Ein Unterausschuss des Landesjugendhil-feausschuss wird mit einem Vorschlag zur Reduzierung der Formalitäten in diesem Bereich beauftragt.

Die Ministerin bedankte sich für den Besuch der Mitglieder des Landesju-gendhilfeausschusses und sagte zu, an einer der nächsten Sitzungen des Lan-desjugendhilfeausschusses teilnehmen zu wollen.

� Erklärung des Landesjugend-hilfeausschusses Saarland zur öffentlich geführten Diskussi-on über Kosten der Kinder- und Jugendhilfe

Beschluss: Im Zusammenhang mit der sich ver-schärfenden Finanzlage von saarländi-schen Kommunen und Landkreisen bzw. einer Existenz bedrohenden Politik der „Schuldenbremse“ im Saarland wird in der öffentlichen Auseinander-setzung immer wieder eine Reduzie-rung der Ausgaben im Bereich der Kin-der- und Jugendhilfe gefordert. Diesen jeweils auch politisch motivierten und Interessen geleiteten Meinungsäuße-rungen will der Landesjugendhilfeaus-schuss als landesweites Fachgremium der Kinder- und Jugendhilfe im Saar-land durch diese Erklärung mit Sachar-gumenten entgegen treten. Die Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland muss ihren gesetzlichen Auftrag wahrnehmen In Deutschland hat jeder junge Mensch ein verbrieftes Recht auf Förderung sei-ner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und ge-meinschaftsfähigen Persönlichkeit. Im 14. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung wird ausführlich erör-

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Rundbrief Landesjugendamt des Saarlandes Nr. 1/2015 9

tert, dass die Kinder- und Jugendhilfe inzwischen in der Mitte der Gesell-schaft angekommen sei und eine Nor-malsituation für alle jungen Menschen und Familien darstellt. Kinder- und Ju-gendhilfe hat in diesem Zusammen-hang einen gesetzlichen Auftrag, konk-ret definierte Leistungen zu erbringen, damit dieses Recht verwirklicht werden kann; sie soll somit dazu beitragen, po-sitive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Um-welt zu erhalten und zu schaffen. Die saarländischen Jugendämter und das Landesjugendamt müssen sich daran messen lassen, inwieweit sie diesem Auftrag in der Praxis gerecht werden. Soziale Infrastruktur ist ein Teil der Daseinsvorsorge In den letzten Jahren wurde das Be-treuungsangebot für Kinder im Vor-schulalter deutlich verbessert; der Aus-bau von Angeboten für Kinder unter 3 Jahren forciert. Gleichzeitig sind die qualitativen Anforderungen an Erzie-hungs-, Bildungs- und Betreuungsleis-tungen in vorschulischen Einrichtungen gestiegen. Getragen von einem breiten politischen Konsens sollen durch diese kostenwirksamen Maßnahmen die Rahmenbedingungen geschaffen wer-den, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sicherzustellen bzw. Kindern gute Startchancen zu bieten. Um benachteiligte Kinder und Jugendli-che in ihren Fähigkeiten zu stärken, sie vor einer sozialen Abwärtsspirale zu bewahren und ihnen einen Platz inmit-ten der Gesellschaft zu ermöglichen, hat die Kinder- und Jugendhilfe pass-genaue Angebote entwickelt; sie leistet

damit einen wichtigen Beitrag, um jun-gen Menschen und letztendlich der Ge-sellschaft bessere Zukunftschancen zu geben. Mit sozialpädagogischen Angeboten fördert Kinder- und Jugendarbeit die Sozialkompetenz, die Kreativität, Team-fähigkeit und die Bereitschaft junger Menschen zum sozialen Engagement sowie zur Übernahme von Verantwor-tung. Damit leistet sie einen wesentli-chen und notwendigen Beitrag zum Erhalt einer demokratischen Gesell-schaft, die sich den Grundrechten der Menschen verpflichtet fühlt. Eine erfolgreiche Arbeit der Jugendäm-ter in den verschiedenen Feldern der Kinder- und Jugendhilfe unter Berück-sichtigung der Bedarfslagen von Fami-lien, des Rechtsanspruchs und politi-scher Vorgaben, bedarf einer ausrei-chenden Finanzausstattung. Eine leistungsfähige soziale Infrastruk-tur als wichtiger Teil der Daseinsvor-sorge hilft Familien in schwierigen Le-benslagen, stärkt das Gemeinwesen und wird auch für Wirtschaftsunter-nehmen zu einem wichtigen Faktor bei der Standortwahl. Aufwendungen in diesen Bereich sind somit gleichzeitig auch eine wichtige Zukunftsinvestition für ein soziales und leistungsfähiges Gesellschaftssystem. Die gesetzlich geforderte Qualitäts-entwicklung in der Kinder- und Ju-gendhilfe hat ihren Preis Internationale Vergleichsstudien haben offengelegt, dass die Qualität vorschuli-scher Einrichtungen verbessert werden muss, damit sie ihrem Betreuungs-,

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Bildungs- und Erziehungsauftrag ge-recht werden können. An diesem Bei-spiel wird deutlich, wie die Kinder- und Jugendhilfe sich mit gestiegenen An-sprüchen in der öffentlichen Diskussion als auch in der Praxis auseinanderset-zen muss. Vor diesem Hintergrund sind die Jugendämter und Landesjugendäm-ter gesetzlich verpflichtet, Qualitäts-standards weiterzuentwickeln, anzu-wenden und regelmäßig zu kontrollie-ren. Die hier kurz skizzierten Vorgaben bedingen insbesondere höhere Anfor-derungen an die Ausbildung, Fort- und Weiterbildung pädagogischer Fachkräf-te, insgesamt einen zusätzlichen Bedarf an Fachpersonal und somit entspre-chende Mehrausgaben. Eine engere Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule ist notwendig und ein gemeinsames politisches Ziel Schule gehört zu den zentralen Le-bensbereichen junger Menschen und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Gestaltung der Zukunft der/des Einzel-nen und damit auch der Gesellschaft insgesamt. Hinzu kommt, dass Kinder und Jugendliche immer mehr Zeit in der Schule verbringen. Die Kinder- und Ju-gendhilfe ist daher gefordert, ihre Auf-gaben im schulbezogenen Kontext wahrzunehmen. Mit den finanziellen Aufwendungen für die Eingliederungs-hilfe und mit ihren Angeboten der Ju-gendsozialarbeit unterstützt und er-gänzt sie die Schule in ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag und trägt zum Ausgleich individueller und sozialer Beeinträchtigungen und damit zur Bil-dungsgerechtigkeit bei.

Kinderschutz – das Gebot der Stunde für die Kinder- und Jugendhilfe Die Kinder- und Jugendhilfe hat in den letzten Jahren die gesellschaftspoliti-sche Debatte um eine Verbesserung des Kinderschutzes als Herausforde-rung angenommen, Präventions- und Interventionskonzepte entwickelt, haupt- und ehrenamtliche Mitarbei-ter/innen weiterqualifiziert und gesetz-lich definierte Vorgaben zur Sicherung des Kindeswohls umgesetzt. Das Saar-land hat mit dem saarlandweiten Pro-jekt „Frühe Hilfen“ hier wegweisend wichtige Impulse für die inhaltliche Ausgestaltung des Bundeskinder-schutzgesetzes geben können. Zum Schutz von Kindern und zur Unterstüt-zung von Eltern, die mit der Erziehung von Minderjährigen gesellschaftspoli-tisch wichtige Aufgaben, aber auch Verantwortung übernehmen, ist die Kinder- und Jugendhilfe hier in beson-derer Weise gefordert. Gleiches gilt für unbegleitet einreisende Minderjährige, die nur durch Flucht ihr Leben retten und meist traumatisiert den Kriegswirren in ihrem Heimatland entkommen konnten. Ihre Zahl ist deut-lich gestiegen und zwingt die Jugend-ämter gerade in einer Grenzregion wie dem Saarland zu besonderen Anstren-gungen und zu einem erhöhten Perso-naleinsatz. Auch das Saarland hat im Rahmen eines bundesweiten Umlage-verfahrens hier zusätzliche finanzielle Mehrbelastungen zu tragen; ohne diese Mehrkosten ist Kinderschutz nicht zu leisten. Kinder- und Jugendhilfe leistet einen notwendigen Beitrag zur Armutsbe-kämpfung

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Rundbrief Landesjugendamt des Saarlandes Nr. 1/2015 11

Der 4. Kinder- und Jugendbericht für das Saarland 2014 hat aufgezeigt, wie stark demografische und sozialökono-mische Faktoren die Rahmenbedingun-gen für das Aufwachsen junger Men-schen beeinflussen, prekäre Lebensla-gen und das Armutsrisiko bedingen. Familien mit Kindern (darunter insbe-sondere die Lebensform „Alleinerzie-hend“ mit kleinen Kindern) tragen das höchste Armutsrisiko. Das Saarland hat die höchste Allleinerziehenden-Quote im Ländervergleich, so dass hier neben den siedlungsstrukturellen Einflüssen (der Verdichtungsraum Saarland ist eher mit Stadtstaaten vergleichbar) un-günstige soziostrukturelle Rahmenbe-dingungen gegeben sind und dadurch den Jugendämtern im Saarland „eine bedeutsame Rolle bei der Ausgestal-tung einer kinder-, jugendlichen- und familienfreundlichen Umwelt und chancengerechter Sozialisationsbedin-gungen“ zukommt, so der 4. Kinder- und Jugendbericht (S. 188). Die Zukunft einer Gesellschaft ent-scheidet sich weitgehend in der Ge-genwart, da heute die Weichen für das Morgen gestellt werden. Versäumnisse von heute, werden in den Folgejahren als Hypotheken zu höheren Ausgaben führen. Investitionen in der Kinder- und Jugendhilfe sind daher eine klassische Investition für die Zukunft und mitent-scheidend für die Gestaltung der künf-tigen Gesellschaft. Kinder- und Jugendhilfe hat sich somit in den letzten Jahren qualitativ weiter-entwickeln müssen, um den gestiege-nen Aufgaben und zukünftigen Heraus-forderungen angemessen entsprechen

zu können. Diese Leistung gilt es nach Auffassung des Landesjugendhilfeaus-schusses auch anzuerkennen – z.B. durch Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel. Werner Gerber

4. Adoptions- und Pflegekin-derwesen

� Bundesweite Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung

Die Arbeitsgruppe „Adoption“ der Bun-desarbeitsgemeinschaft der Landesju-gendämter hat die bewährten bundes-weiten Empfehlungen zur Adoptions-vermittlung überarbeitet. Nach der Verabschiedung der Empfeh-lungen durch das Plenum der Bundes-arbeitsgemeinschaft der Landesju-gendämter liegt nun seit November 2014 die siebte überarbeitete Fassung der Empfehlungen vor. Die Empfehlun-gen bieten schon seit Jahren eine quali-tativ hochwertige Grundlage für die Adoptionsvermittlung und sind auch juristisch anerkannt. Die Empfehlungen können auf der Homepage des Bundesamtes für Justiz eingesehen und heruntergeladen wer-den. Einzelne Exemplare können bei Bedarf auch über das Landesjugendamt bezogen werden. Dorothea Dörr

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Rundbrief Landesjugendamt des Saarlandes Nr. 1/2015 12

� Fortschreibung der Pauschal-beträge bei der Vollzeitpflege

In seiner 10. Sitzung der 12. Amtsperi-ode am 10. Februar 2015 hat der Lan-desjugendhilfeausschuss gem. § 39 Abs. 5 SGB VIII in Verbindung mit § 14 Abs.1 AG KJHG die Fortschreibung der Pauschalbeträge zum 1. April 2015 gemäß den Empfehlungen des Deut-schen Vereins beschlossen. Gem. § 39 SGB VIII ist der notwendige Unterhalt für Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien sicherzustellen. Dieser umfasst sowohl die Kosten für den Sachaufwand und die Pflege als auch die Kosten der Erziehung. Der gesamte regelmäßig wiederkehrende Bedarf soll durch laufende Leistungen gedeckt und nach den Absätzen 4 bis 6 bemessen werden. Die laufenden Leistungen sollen auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten gewährt werden, sofern sie einen an-gemessenen Umfang nicht übersteigen. Sie sollen auch die Erstattung nachge-wiesener Kosten einer Unfallversiche-rung und die hälftige Erstattung nach-gewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung umfas-sen. Fortschreibung der Pauschalbeträge bei Vollzeitpflege Angesichts der Entwicklung der Le-benshaltungskosten der privaten Haus-halte hat der Deutsche Verein empfoh-len, die Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge hinsichtlich der Kos-ten für den Sachaufwand sowie für die Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen für das Jahr 2015 um 0,8

% fortzuschreiben und wie folgt festzu-setzen: Alter des Pflegekindes (von ... bis unter ... Jah-ren)

Kosten für Sach-aufwand

Kosten für Pflege und Er-ziehung

00 – 06 508 € plus 237 € 06 – 12 589 € plus 237 € 12 – 18 676 € plus 237 €

Darüber hinaus wurde entsprechend der Empfehlungen des Deutschen Ver-eins vorgeschlagen, als pauschale Er-stattungsbeträge zu Aufwendungen einer Unfallversicherung und Alterssi-cherung, die Beiträge zur Unfallversi-cherung gemäß den Pauschalen der Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege (BGW), zur ge-setzlichen Unfallversicherung fortzu-schreiben. Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallver-sicherung, die versicherungspflichtige Vollzeitpflege- bzw. Bereitschaftspfle-gepersonen zu leisten haben, sind lt. Deutschem Verein nach Mitteilung der BGW angestiegen. Der Mindestbeitrag für freiwillig in der allgemeinen Renten-versicherung Versicherte entspricht dem des Vorjahres. Der Deutsche Ver-ein hat daher empfohlen, folgende Pau-schalen zu erstatten:

Unfall-versicherung

Alterssicherung

In allen Alters-stufen gleich-erma-ßen

Falls Einzelversi-cherung Orientierung an gesetzlicher Unfallversiche-rung (155,40 €/Jahr)

Mindestens hälftiger Betrag der gesetzli-chen Renten- versicherung (42,53 € /Monat)

Umfang beide Pflege-elternteile

pro Pflegekind, ein Pflegeelternteil

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Rundbrief Landesjugendamt des Saarlandes Nr. 1/2015 13

� Landesarbeitskreis Adoptions- und Pflegekinderwesen

Seit mehr als 20 Jahren existiert der Landesarbeitskreis Adoptions- und Pflegekinderwesen. In regelmäßigem vierteljährlichem Abstand treffen sich die Fachkräfte der örtlichen Jugendäm-ter, des Sozialdienstes Kath. Frauen und des Landesjugendamtes, um über Entwicklungen und Fragen des Fachbe-reichs Adoptions- und Pflegekinderwe-sen zu beraten, zu diskutieren und ge-meinsame Handlungsempfehlungen zu erarbeiten. Mit folgenden Themen beschäftigt sich der LAK aktuell: • Umsetzung gemeinsamer Empfeh-

lungen im Rahmen der Stief-kindadoption

• Erarbeitung gemeinsamer Empfeh-lungen für die Vollzeitpflege,

• Einrichtung eines zeitlich befristeten LAK Verwandtenpflege zur Erarbei-tung gemeinsamer Handlungsemp-fehlungen (ab Juni),

• Planung und Umsetzung gemein-samer, interdisziplinärer Fortbildun-gen und Tagungen zu unterschiedli-chen Themen,

• Planung und Umsetzung saarland-weiter Tagungen für Pflegeeltern zu grundsätzlichen Themen,

• Planung und Umsetzung einer saar-landweiten Öffentlichkeitsarbeit, die einerseits dazu dient, mehr Pflegeel-tern zu bewerben und andererseits auch eine Imagekampagne sein soll,

• Entwicklung der nationalen und in-ternationalen Adoption,

• Homosexuelle Partnerschaften im Bereich des Pflegekinderwesens und der Adoption,

• Zusammenarbeit mit dem Bil-dungsministerium und dem Landes-institut für Pädagogik und Medien.

Derzeit läuft zudem eine vom Landes-arbeitskreis, im Saarland organisierte zertifizierte Weiterbildungsreihe mit insgesamt 5 zweitägigen und einem eintägigen Modul zur „Fachkraft in der Pflegekinderhilfe“. Für Fragen steht das Landesjugendamt jederzeit zur Verfügung. Dorothea Dörr

5. Hilfen zur Erziehung / Vollzeitpflege

� Das Konsultations- und Zu-stimmungsverfahren

Unterbringung von Kindern und Ju-gendlichen aus dem Ausland in statio-nären Einrichtungen oder im Rahmen der Vollzeitpflege Beabsichtigt ein Gericht oder eine Be-hörde eines EU – Mitgliedstaates (mit Ausnahme von Dänemark) ein Kind o-der einen Jugendlichen in einer statio-nären Einrichtung oder in einer Pflege-familie unterzubringen, so sind die Re-geln des Art. 56 der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 der sog. Brüssel IIa Verordnung zu beachten, d.h. das so-genannte Konsultations- und Zustim-mungsverfahren.

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Rundbrief Landesjugendamt des Saarlandes Nr. 1/2015 14

Nach Absatz 3 dieser Vorschrift gilt für die Einzelheiten nationales Recht des ersuchenden Staates, dieses sogenann-te Konsultations- und Zustimmungs-verfahren durchzuführen. Sofern bei einer Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen aus dem Ausland aus deutscher Sicht das Kon-sultations – und Zustimmungsverfah-ren notwendig ist, regeln die §§ 45-47 des Internationalen Familienrechtsver-fahrensgesetz (IntFamRVG) das Nähere. Zusätzlich muss das Landesjugendamt, in dessen Bezirk das Kind oder der Ju-gendliche untergebracht werden soll, der Maßnahme zustimmen. Die Zu-stimmung erfolgt u.a. nach sechs Prüf-kriterien, nach denen das Wohl des Kindes bei einer Unterbringung im Aus-land und notwendige ausländerrechtli-che und Finanzierungsfragen zu klären sind. Eine Stellungnahme der Auslän-derbehörde ist einzuholen. Das Landesjugendamt muss sich die beabsichtigte Erteilung der Zustim-mung durch das für seinen Bezirk zu-ständige Familiengericht am Sitz des Oberlandesgerichtes genehmigen las-sen, bevor es die Zustimmung gegen-über der ersuchenden ausländischen Behörde oder des ausländischen Ge-richtes erklärt. Befindet sich ein Kind oder Jugendli-cher bereits in Deutschland und das Konsultations- und Zustimmungsver-fahren wurde nicht durchgeführt, ist es unverzüglich nachzuholen. Neben der Brüssel IIa Verordnung, steht das Haager Kinderschutzüberein-

kommen (KSÜ) von 1996 das zum 1. Januar 2011 zwischen Deutschland und den anderen Staaten des KSÜ in Kraft getreten ist. Nach Artikel 33 KSÜ ist bei jeder grenzüberschreitenden Un-terbringung eines Kindes oder Jugend-lichen in einem Vertragsstaat des KSÜ ein Konsultations- und Zustimmungs-verfahren erforderlich. Zwischen den EU-Staaten (außer Dänemark) ver-drängt die Brüssel IIa - Verordnung je-doch das KSÜ soweit eine Frage in bei-den Rechtsakten geregelt ist. Die Zentrale Behörde Deutschlands ist das Bundesamt für Justiz – Zentrale Behörde in Internationalen Sorge-rechtskonflikten - Andenauerallee 99 – 103, 53113 Bonn. Bundesweit sind zahlreiche Kinder und Jugendliche aus anderen EU-Staaten in stationären Einrichtungen unterge-bracht. Im Saarland sind bisher 11 Kinder und Jugendliche über das Konsultations- und Zustimmungsverfahren stationär untergebracht. Diese Kinder haben hier eine qualitativ bessere Entwicklungs-möglichkeit als in ihrem Herkunftsland. Im Rahmen der Vollzeitpflege sind eini-ge saarländische Kinder in Frankreich untergebracht. In der Praxis ergeben sich viele Fragen. Derzeit werden über die Bundesar-beitsgemeinschaft der Landesjugend-ämter bundesweite Absprachen und Empfehlungen zu Fragen, die sich in der Praxis ergeben haben, erarbeitet. Informationen über das Konsultations- und Zustimmungsverfahren erhalten

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Rundbrief Landesjugendamt des Saarlandes Nr. 1/2015 15

Sie auch über das Landesjugendamt unter 0681 / 501 – 2084. Dorothea Dörr

6. Ausbildung von Erzieherin-nen und Erziehern

� Berufsbegleitende Ausbildung zur/zum Erzieher/in / am So-zialpflegerischen Berufsbil-dungszentrum Saarbrücken

In einem vierjährigen berufsbegleiten-den Bildungsgang an der Akademie für Erzieher und Erzieherinnen - Fachschu-le für Sozialpädagogik – kann der Berufsabschluss einer staatlich aner-kannten Erzieherin / eines staatlich an-erkannten Erziehers erworben werden. Das Sozialpflegerische Berufsbildungs-zentrum (SBBZ) Saarbrücken bietet die Möglichkeit, Kompetenzen für die viel-fältige pädagogische Arbeit zu erwer-ben, eigene Potentiale zu entdecken und weiter zu entwickeln.

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung, Erziehungs-, Bildungs- und Betreu-ungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Arbeitsfel-dern als Erzieherin/Erzieher selbststän-dig und eigenverantwortlich tätig zu sein. Der Ausbildung gliedert sich in einen dreijährigen schulischen Ausbildungs-teil und in das einjährige Berufsprakti-kum. Mit der erfolgreich abgelegten

Abschlussprüfung wird zudem die Fachhochschulreife erworben.

Ein Schulgeld wird nicht erhoben.

Die Zulassungsvoraussetzungen für die berufsbegleitende Ausbildung zur Er-zieherin/ zum Erzieher erfüllt, wer • den mittleren Bildungsabschluss

erworben hat und über eine ein-schlägige berufliche Vorbildung verfügt,

• mit mindestens der Hälfte der orts-üblichen wöchentlichen Arbeitszeit eine erzieherische Tätigkeit in einer anerkannten sozialpädagogischen Einrichtung ausübt,

• das Einverständnis des Arbeitsge-bers zur Aufnahme der Ausbildung nachweist,

• die gesundheitliche Eignung für den Beruf der Erzieherin/des Erziehers nachweist.

Der Unterricht startet jeweils nach den Sommerferien mit dem beginnenden Schuljahr. Die Ferienregelung am Sozi-alpflegerischen Berufsbildungszentrum Saarbrücken entspricht den Ferienrege-lungen des Saarlandes.

Interesse? Dann reichen Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen ein:

• formloses Bewerbungsschreiben

(bitte mit Angabe des Wohnortes und der Telefonnummer),

• tabellarischer Lebenslauf mit Darstellung des Bildungs- und Berufswegs,

• 1 Lichtbild neueren Datums (auf der Rückseite bitte namentlich kennzeichnen),

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Rundbrief Landesjugendamt des Saarlandes Nr. 1/2015 16

• beglaubigte Kopien der schulischen und beruflichen Abschlusszeugnis-se,

• Nachweis der sozialpädagogischen Berufstätigkeit (Arbeitsvertrag) für den Zeitraum der Ausbildung,

• Einverständniserklärung des Ar-beitgebers zur Aufnahme der Aus-bildung,

• ärztliches Zeugnis zum Nachweis der gesundheitlichen Eignung, des-sen Ausstellung nicht länger als 3 Monate zurückliegt.

Weitere detailliertere Informationen unter Tel.: 0681-938020 oder www.sbbzsb.de

� Europapreis 2015: Sonderpreis „Multilaterale Schulprojekte“

Im Rahmen der Europawoche 2015 hat Europaminister Stephan Toscani am 07.05.2015 die Europapreise verliehen. „Freundschaft mit den Nachbarn“ laute-te auch das Motto des Europapreises, der 2015 zum fünften Mal von der Lan-desregierung in Kooperation mit dem Saarländischen Städte- und Gemeinde-tag, dem Landkreistag Saarland und der Europäischen Akademie Otzenhausen verliehen wurde. Erstmals konnte auch die Vertretung der Europäischen Kom-mission in Bonn als Partner gewonnen werden. Prämiert werden vor allem vorbildliche Aktivitäten aus dem Bereich kommuna-ler europäischer Partnerschaften. Dabei interessieren insbesondere Initiativen,

die in beispielhafter Weise zur Verstän-digung und Begegnung der Bevölkerung beigetragen haben, sowie Projekte, bei denen innovative Formen der Koopera-tion der Partnerkommunen im Vorder-grund gestanden haben. Angesichts des Engagements der saarländischen Schulen und vorschulischen Einrich-tungen im Bereich der multilateralen Projektarbeit wurde 2015 neben den bereits in der Vergangenheit vergebe-nen Preisen in Absprache mit dem Mi-nisterium für Bildung und Kultur ein zusätzlicher Sonderpreis „Multilaterale Schulprojekte“ verliehen. Europaminister Stephan Toscani: „Die zahlreichen Partnerschaften und Pro-jekte sind wichtige Bausteine im euro-päischen Aufbauprozess. Grenzüber-schreitende, interregionale und trans-nationale Erfahrungen, das Alltagsleben in anderen Ländern kennenzulernen, sich auszutauschen, voneinander zu lernen, gemeinsam Projekte zu verwirk-lichen und davon gemeinsam zu profi-tieren, all dies trägt dazu bei, dass die Europäische Union zu einer Bürgeruni-on wird.“ Der Europapreis besteht aus einem Preisgeld, das dem partnerschaftlichen Engagement der Preisträger zugute-kommen soll. Die Auswahlentschei-dung für den Europapreis 2015 fiel u.a. auf die Edith-Stein-Schule Neunkir-chen für das Projekt „Europa“, bei dem sich die Schule sowohl im Bildungs-programm „COMENIUS“ und als auch im Programm „LEONARDO DA VINCI MOBILITÄT“ vorbildlich mehrsprachlich und praxisorientiert einbrachte.

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Rundbrief Landesjugendamt des Saarlandes Nr. 1/2015 17

Mit dem Projektthema "Gewalt - ein Phänomen unserer europäischen Ge-sellschaft" sollten die teilnehmenden Schüler/innen einerseits dafür sensibel gemacht werden, dass Gewalt in unse-rer europäischen Gesellschaft zum (beinahe) alltäglichen Phänomen ge-worden und ihre stete Zunahme seit Jahren zu beobachten und empirisch nachweisbar ist. Andererseits sollten die Schüler/innen Wissen über mögli-che Ursachen und verschiedenste Ge-walterscheinungen in unterschiedli-chen Lebensbereichen erwerben und vertiefen sowie die Bedeutung von Me-diation in der Schule als ein besonde-res Programm zur Gewaltprävention erkennen und erlernen. Dieses Projektthema wurde von Schü-ler/innen und Lehrer/innen aus 7 ver-schiedenen Ländern bearbeitet. Der Austausch zwischen den Partnerschu-len erforderte gute Kenntnisse in der Nutzung der Kommunikations- und In-formationstechnologie, um die Arbeit an dem Projektthema planen, realisie-ren, dokumentieren und präsentieren zu können. In nationalen und internati-onalen Arbeitsgruppen, unter Einbezie-hung von Schüler/innen, Eltern und Lehrer/innen, eigneten sich die Schü-ler/innen Expertenwissen an, das sie untereinander austauschten. Durch die Zusammenarbeit mit den Partnerschu-len verbesserten die Schüler und Schü-lerinnen ihre Fremdsprachenkenntnisse und lernten nationale wie auch interna-tionale Lehr- und Lernmethoden ken-nen. Im Rahmen dieses Projekts stell-ten die Schüler Kontakte zu kommuna-len und nationalen Behörden her, in-formierten sich über Gewalt als gesell-

schaftliches Phänomen in Europa, do-kumentierten und präsentierten ihre Ergebnisse vor Vertretern der regiona-len Behörden, Eltern und Schü-ler/innen. Ebenso veröffentlichten sie ihre Ergebnisse in der regionalen Pres-se. Das Programm Leonardo da Vinci bein-haltete ein work placement bei den eu-ropäischen Partnern. Zielgruppe sind Erzieher/innen in der beruflichen Erstausbildung. Die Teilnehmer/innen leisteten das in die Ausbildung inte-grierte sechswöchige Blockpraktikum im europäischen Ausland, d.h. in Paris (Créteil), Prag, Dublin, Brighton, Pe-vensey-Westham und London (Wandsworth und Selhurst) ab. Es ging dabei um die Erweiterung der sprachli-chen, (inter-) kulturellen, fachlichen und personenbezogenen Kompetenzen der Auszubildenden, also um das Ken-nenlernen europäischer Erziehungs-konzepte, v.a. der frühen Förderung und der Bildungsarbeit in vorschuli-schen Einrichtungen. Dies geschah durch den Vergleich der vorschulischen Bildungseinrichtungen in Deutschland mit vorschulischen Bildungseinrichtun-gen in den Partnerländern. Dabei lern-ten die Schüler/innen bildungspoliti-sche Hintergründe, pädagogische Kon-zepte und methodische Ansätze ken-nen. Die Möglichkeit für die Schülerin-nen und Schüler der Edith-Stein-Schule, Praktika im europäischen Aus-land zu absolvieren, ist zu einem Quali-tätsmerkmal der Schule geworden.

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Rundbrief Landesjugendamt des Saarlandes Nr. 1/2015 18

Besonderheit des Projekts Die Besonderheit unseres Projekts be-steht in erster Linie darin, dass es so-wohl auf Schulentwicklung und Koope-ration (Comenius) als auch auf Berufs-qualifizierung (Leonardo) angelegt ist. Das Europa-Projekt ist europäisch zerti-fizierter, integraler Bestandteil der Schulkultur und der Ausbildung. Die Edith-Stein-Schule arbeitet als ein-zige Schule im Saarland in beiden Pro-grammteilen (Comenius, künftig ERASMUS+ KA2 und Leonardo, künftig ERASMUS+ KA1). Dadurch decken wir ein breites Spektrum ab und erreichen ein Maximum an Schüler/innen, für die durch das Projekt Europa konkret er-fahrbar wird. Die Schüler/innen werden von Anfang an in Planung und Organi-sation einbezogen und arbeiten selbst-ständig. Verwendungszweck des Preises Wir würden das Preisgeld gerne ver-wenden, um einen Aktionstag „Früh-kindliche Zweisprachigkeit / Mehrspra-chigkeit“ und/oder Inklusion (ggf. mit Exkursionen) an unserer Schule zu ver-anstalten, der sich in das Curriculum einfügt, sich aber auch als Fortbil-

dungsangebot für unsere Berufsprakti-kanten eignet. Das Preisgeld würde zur Deckung der Organisationskosten und Referentenkosten verwendet. (dieser Artikel wurde freundlicherweise von Uwe Schäfer, Edith-Stein-Schule, Neunkirchen, zur Veröffentlichung im Rundbrief zur Verfügung gestellt)

7. Jugendschutz

� Jugend- (medien-) schutz geht alle an

Allein im online-Bereich hat jugend-schutz.net von Januar bis März 2015 bei 2.182 (von 8.848 überprüften) An-geboten Verstöße gegen den Jugend-medienschutz registriert; durch Kon-taktaufnahme mit den Providern konnte in einer Vielzahl der Fälle schnelle Ab-hilfe geschaffen werden.

Die Jahresstatistik der Bundesprüfstel-le für jugendgefährdende Medien (BPjM) weist für das Jahr 2014 aus, dass dort insgesamt lediglich 514 An-träge und 297 Anregungen zur Indizie-rung von Medien (Video/DVD, Compu-terspiele, Magazine/Zeitschriften, Bü-cher, Tonträger, online-Angebote und Sonstiges) eingereicht wurden. Da die BPjM nach den Vorgaben des Jugend-schutzgesetzes nicht eigenständig hier tätig werden darf, ist die Behörde auf Initiativen der antragsberechtigten Stel-len (Jugendämter, Landesjugendämter, die obersten Landesjugendbehörden, das BMFSFJ sowie die Kommission für Jugendmedienschutz) aber auch auf

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Rundbrief Landesjugendamt des Saarlandes Nr. 1/2015 19

Anregungen (von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe, alle weiteren Behörden) angewiesen.

Damit Medien, „die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugend-lichen oder ihre Erziehung zu einer ei-genverantwortlichen und gemein-schaftsfähigen Persönlichkeit zu ge-fährden“ im Vertrieb und in der Verbrei-tung weitgehenden Beschränkungen unterliegen oder nicht öffentlich be-worben werden dürfen oder Anbieter gar strafrechtlich verfolgt werden und somit die Einhaltung von Jugend-schutzbestimmungen auch be-wacht/kontrolliert wird, muss von den gesetzlichen Interventionsmöglichkei-ten auch Gebrauch gemacht werden.

Das Antrags- und Anregungsschreiben muss eine kurze Begründung beinhal-ten, aufgrund welcher Inhalte (Texte, Abbildungen etc.) eine Jugendgefähr-dung angenommen wird. Weitere Hin-weise finden Sie auf der Homepage der BPjM.

Das Landesjugendamt möchte im Inte-resse eines aktiven Jugendschutzes alle öffentlichen und freien Träger der Ju-gendhilfe sowie Behörden hier zur Mit-wirkung ermutigen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Walter Burgard (0681 / 501-2071 oder [email protected] ).

Der Einsatz von Filmen und Compu-terspielen im Schulunterricht

Der Einsatz von Filmen und Computer-spielen im Schulunterricht führt immer wieder zu einer Verunsicherung, wel-che Rechtsvorschriften hierbei zu be-

achten sind. Aus diesem Grund hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährden-de Medien (BPjM) eine neue Informati-onsschrift erstellt – hier die wesentli-chen Inhalte:

Bildträger wie Filme oder Computer-spiele dürfen nach dem Jugendschutz-gesetz Minderjährigen grundsätzlich in der Öffentlichkeit nur dann zugänglich gemacht werden, wenn sie von den Obersten Landesjugendbehörden durch eine Einrichtung der freiwilligen Selbst-kontrolle (FSK, USK) für die jeweilige Altersgruppe freigegeben wurden oder es sich um reine Info- und Lehrpro-gramme handelt. Wer gegen das Verbot des Zugänglichmachens verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe bis zu 50.000€ geahn-det werden kann (§ 28 Abs. 5 JuSchG).

Im „privaten Bereich“ und in der Schule gilt dieses Verbot grundsätzlich nicht, wenn die Personensorgeberechtigten ihr Einverständnis dazu erklärt haben, dass dem/der Minderjährigen der Film oder das Spiel gezeigt wird.

Nicht gekennzeichnete Filme und Spie-le können indiziert sein; sie können aber auch schwer jugendgefährdend oder gar strafrechtlich relevant sein. Hier ist zu beachten, dass indizierte Filme oder Spiele Minderjährigen im Unterricht nicht vorgeführt werden dür-fen (§ 15 JuSchG). Auch eine Einwilli-gung seitens der Personensorgeberech-tigten hebt dieses Verbot nicht auf. Eine Zuwiderhandlung kann als Straftatbe-stand nach § 27 Abs. 1 JuSchG mit ei-ner Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet werden.

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Rundbrief Landesjugendamt des Saarlandes Nr. 1/2015 20

� USK veröffentlicht Prüfzahlen 2014

Die Unterhaltungssoftware Selbstkon-trolle (USK) hat im vergangenen Jahr in 2.014 Prüfverfahren ihre bekannten Alterskennzeichen vergeben. Den größ-ten Anteil machten dabei mit 27 Pro-zent solche Verfahren aus, bei denen Computer- und Videospiele mit USK 0 gekennzeichnet wurden. Mehr als drei Viertel aller Verfahren lagen im Bereich USK 0 bis USK 12.

„Noch nie hat die USK Prüfungen für so viele unterschiedliche Plattformen durchgeführt wie in 2014“, so Felix Falk, Geschäftsführer der USK. „Das zeigt, dass die rasant steigende Anzahl von Spielen auf immer mehr Wegen, global und online verbreitet wird. Hier steht der Jugendschutz vor einer ele-mentaren Herausforderung.“

Die Zahl der klassischen Prüfverfahren nach dem Jugendschutzgesetz, dessen Fokus nach wie vor auf Veröffentli-chungen für den stationären Handel liegt, nahm demnach auch in 2014 um weitere 4 Prozent ab. „Immer mehr Spiele erscheinen online und immer

weniger können die geltenden Gesetze von vor über zehn Jahren mit dieser medialen Realität Schritt halten.“, so Felix Falk. Die USK reagierte auf den medialen Wandel bereits vor mehreren Jahren, in dem sie beispielsweise die Internatio-nal Age Rating Coalition (IARC) mit-gründete und ein globales System zur Alterseinstufung mitentwickelte. In Ko-operation mit Mozilla als erstem IARC-Partner konnten innerhalb des Firefox Marketplace in 2014 damit erstmals 7.648 Alterskennzeichen für Online-Spiele und Apps vergeben werden. Weitere Plattformen planen, sich dem IARC-System anzuschließen.

In Bezug auf die klassischen USK-Verfahren nach dem Jugendschutzge-setz bleibt die Verteilung der Altersstu-fen grundsätzlich stabil. Nach wie vor wandern allerdings insbesondere Gele-genheitsspiele (Casual Games) zu Smartphones oder Tablets ab. Darin liegt die Ursache für das Absinken von 52,5 Prozent in 2009 auf mittlerweile 27 Prozent in 2014 in der Alterskatego-rie USK 0. Durch den statistischen Ef-fekt ist der Anteil der anderen Alters-gruppen im gleichen Zeitraum dement-sprechend angestiegen.

In 0,2 Prozent der Prüfverfahren ver-weigerte die USK in 2014 ein Kennzei-chen, da eine Indizierungsrelevanz nicht ausgeschlossen werden konnte. Damit bewegt sich dieser Anteil weiter-hin auf sehr niedrigem Niveau. Dies zeigt, dass sich die Unternehmen im-mer besser auf deutsche Jugend-schutzkriterien einstellen und diese bei der Entwicklung von Spielen für den

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Rundbrief Landesjugendamt des Saarlandes Nr. 1/2015 21

internationalen Markt bereits von An-fang an mit einbeziehen.

Im Jahr 2014 wurden insgesamt 12 Berufungsverfahren durch die Ständi-gen Vertreter oder durch den Anbieter beantragt. In der Hälfte der Verfahren konnte dem jeweiligen Berufungsführer entsprochen werden. Bei dem Titel „Big Bang Empire“ wurde das einzige Appel-lationsverfahren in 2014 durchgeführt, in dessen Anschluss die Kennzeich-nung „USK ab 16“ vergeben wurde.

(Pressemeldung der USK vom 27.02.2015)

8. Meldungen

� Regionale Anlauf- und Bera-tungsstelle ehemaliger Heim-kinder

Am 31.12.2014 endete die Anmelde-frist für betroffene ehemalige Heimkin-der des seit 2012 bestehenden Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“. Finanzielle Leistungen können noch bis zum 31.12.2016 abgerufen werden. Bis zum 31.12.2014 haben sich bei der hiesigen regionalen Anlauf- und Bera-tungsstelle 623 Betroffene gemeldet, wobei die Erstmeldungen in den letzten Monaten vor Ablauf der Meldefrist noch einmal deutlich angestiegen sind. Das führte dazu, dass Betroffene, die sich in den letzten Monaten vor dem Fristab-lauf gemeldet haben, bis zu einem Jahr auf ihren Beratungstermin warten müs-sen, d. h. Erstberatungen von Betroffe-

nen werden noch bis Ende 2015 erfol-gen. Bis zum 31.03.2015 wurden in der hie-sigen Anlauf- und Beratungsstelle ins-gesamt 591 Leistungsvereinbarungen geschlossen. Betroffene aus dem Saar-land haben bisher insgesamt 2,5 Milli-onen € aus dem Fonds „Heimerzie-hung“ erhalten. Ursprünglich wurde der Fonds mit ei-nem Vermögen von 120 Millionen €, die vom Bund, den westdeutschen Ländern und Kirchen getragen werden, ausgestattet. Aufgrund des unerwartet großen Zulaufs von betroffenen ehe-maligen Heimkindern waren die zur Verfügung stehenden Fondsmittel be-reits im Juli 2014 aufgebraucht. Der Gesamtbedarf des Fonds West musste nach oben korrigiert werden und be-läuft sich nun auf ca. 304 Millionen €. Der Fonds soll im Jahr 2015 um 184 Millionen € aufgestockt werden. Aller-dings steht eine entsprechende Ent-scheidung der Errichter über diese An-hebung noch aus (Stand 4.5.2015), da es u.a. noch Gesprächsbedarf im Hin-blick auf die Kostenbeteiligung von Bund, westdeutschen Ländern und Kir-chen gibt. Eine Liquiditätshilfe in Höhe von 60 Millionen € wurde bereits ver-bindlich vereinbart, so dass der Fonds West und damit auch die hiesige An-lauf- und Beratungsstelle ihre Arbeit kontinuierlich fortsetzen können.

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Rundbrief Landesjugendamt des Saarlandes Nr. 1/2015 22

� Aufarbeitung und Analyse der Jugendfürsorge und Heimer-ziehung im Saarland in den Jahren 1949 bis 1975

In Kooperation mit der Universität Kob-lenz/Landau fördert das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie das wissenschaftliche Projekt zur "Aufarbeitung und Analyse der Ju-gendfürsorge und Heimerziehung im Saarland 1949 bis 1975" unter Leitung von Herrn Prof. Dr. Christian Schrapper. Mit diesem Projekt werden die politi-sche Verantwortungsübernahme und der Wille zur Aufarbeitung der Heimer-ziehung in den 50er und 60er Jahren dokumentiert. Es sollen auch Erkennt-nisse abgeleitet werden, welche u. a. die Qualitätsverbesserungen im Inte-resse für die Betroffenen der heutigen Heimerziehung unterstreichen. Im Rahmen des Aufarbeitungsprojektes werden komplexe Strukturen, Wir-kungszusammenhänge des "Systems Heimerziehung" im Saarland in den Jahren 1949 bis 1975 anschaulich und verstehbar aufgezeigt. In Kooperation des Ministeriums für Soziales, Gesund-heit, Frauen und Familie und der Uni-versität Koblenz/ Landau wurde am 14. Oktober 2014 eine Auftaktveranstal-tung in Form eines ersten "Runden Ti-sches" unter Leitung von Prof. Dr. Schrapper veranstaltet. Mittelpunkt des ersten und weiterer "Runder Ti-sche" war und ist die Mitwirkung "ehemaliger Heimkinder". Stellvertre-tend für viele Betroffene formulierten sie Wünsche und Forderungen für das Vorhaben. Neben den Betroffenen sind auch Trägervertreter/innen sowie Mit-

arbeiter/innen der saarländischen Be-hörden am "Runden Tisch" vertreten. Bis zum Herbst 2016 werden unter Fe-derführung von Prof. Dr. Schrapper mindestens sechs weitere Runde Ti-sche durchgeführt. Hier soll einerseits aufgezeigt werden, wie "öffentliche Er-ziehung" damals in den Heimen konk-ret umgesetzt wurde und gewirkt hat; andererseits wie Heimerziehung Le-bensläufe geprägt hat - die der ehema-ligen Bewohner/innen ebenso wie die von Mitarbeiter/innen in Heimen, in Jugendämtern und im Landesjungend-amt sowie zuständigen Ministerien in Saarbrücken. Bereits im November 2013 wurde durch Beschlussfassung des Landesju-gendhilfeausschusses die Bildung eines ad hoc-Ausschusses aufgezeigt, dass die Aufarbeitung und Auseinanderset-zung mit der Heimerziehung in den Jah-ren 1949 bis 1975 auch im Saarland die notwendige Aufmerksamkeit findet. In den 50er und 60er Jahren ist vielen jungen Menschen, die im Rahmen der Jugendhilfe in Einrichtungen der Hei-merziehung untergebracht waren, dort Unrecht geschehen. Auch im Saarland kam es zu derartigen Vorfällen. Der vom Deutschen Bundestag initiierte "Runde Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“ hat in seinem Abschlussbericht zum Jahresende 2010 festgestellt, dass die damaligen Heimträger, Jugendämter, Landesju-gendämter und Vormundschaftsgerich-te in einer Verantwortungskette gehan-delt haben und diese bzw. ihre Nach-

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Rundbrief Landesjugendamt des Saarlandes Nr. 1/2015 23

folgeorganisationen für diese Unrecht Verantwortung tragen. Dirk Hübschen

� Jugend- und Familienminis-terkonferenz (JFMK) am 21. und 22. Mai 2015 in Perl

Die Jugend- und Familienministerkonfe-renz (JFMK) ist eine von rund 20 Fach-ministerkonferenzen der deutschen Bundesländer. Als Fachgremium der für die Kinder-, Jugend- und Familien-politik zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Bundesländer, berät die JFMK über wichtige sowie grundsätzliche Angele-genheiten der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik und fasst in diesen Be-reichen auch Beschlüsse. Im Rahmen dieses freiwilligen Koordinierungsgre-miums der Länder werden gemeinsam rechtliche, fachliche und politische Fra-gen abgestimmt und Beschlüsse ge-fasst, welche insbesondere die The-menbereiche Jugendarbeit, Kinderta-gesbetreuung, Hilfen zur Erziehung, Medienschutz oder die Weiterentwick-lung einer bedarfsgerechten Familien-politik betreffen. Hierbei wird auch häu-fig mit anderen Fachministerkonferen-zen, z.B. der Kultusministerkonferenz, zusammen gearbeitet. Die Beschlüsse der JFMK werden durch die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden (AGJF) vorbereitet. Die AGJF unterstützt die JFMK in allen fachlichen Angele-genheiten der Kinder- und Jugendhilfe

sowie im Politikfeld Familie. Sie koordi-niert und stimmt auf Fachebene län-derübergreifende Grundsatzfragen zur Sicherstellung einer angemessenen und einheitlichen Umsetzung des Kin-der- und Jugendhilferechts und fami-lienpolitischer Zielsetzungen ab. Ihre Mitglieder sind in der Regel die Leite-rinnen und Leiter der zuständigen Fachabteilungen. Gleichzeitig vertritt sie auf Fachebene die Interessen der Län-der gegenüber dem Bund bzw. der Eu-ropäischen Union. Sie bereitet im Früh-jahr die Beschlüsse der Jugend- und Familienministerkonferenz vor und stellt im Herbst deren Umsetzung si-cher. Die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Saarlandes, Monika Bachmann, hat zum 1. Januar 2015 turnusmäßig den Vorsitz der Ju-gend- und Familienministerkonferenz bis zum 31.12.2015 übernommen. Sie übernahm das Amt von der der bisheri-gen Vorsitzenden Irene Alt, Ministerin für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen in Rheinland-Pfalz. Der JFMK-Vorsitz wechselt jährlich zwi-schen den Bundesländern. Die diesjährige JFMK-Jahreskonferenz findet am 21. und 22. Mai unter dem Vorsitz von Ministerin Monika Bach-mann in Perl statt: „Familien haben heute vielfältige Auf-gaben und Herausforderungen. Von der Erziehung ihrer Kinder über die Verein-barkeit von Familie und Beruf bis hin zur Pflege von älteren Familienmitglie-dern sind sie dabei tagtäglich gefordert. Aufgabe von Gesellschaft und Politik ist

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die Unterstützung der Familien zur Verwirklichung ihrer breit gefächerten Lebensentwürfe. Wir müssen Gestal-tungsspielräume für Familien schaffen, Entwicklungschancen von Kindern för-dern und ein generationengerechtes Miteinander unterstützen. Die bewährte Zusammenarbeit in der Jugend- und Familienministerkonferenz wird unter meinem Vorsitz fortgeführt, damit der Vielfältigkeit der Lebensent-würfe von Familien in unserer Gesell-schaft Rechnung getragen wird und die Bundesländer gleiche Lebensbedingen auch in Zukunft für Kinder, Jugendliche und Eltern ermöglichen." Grundsätzlich hat jedes Land die Mög-lichkeit hat, ein Thema auf die Agenda der Jugend- und Familienministerkon-ferenz zu bringen. Naturgemäß hat der oder die Vorsit-zende die bessere Möglichkeit, sich in-tern und extern ein besseres Gehör zu verschaffen, um eigene politische For-derungen hinsichtlich der Kinder-, Ju-gend- und Familienpolitik zu forcieren. Diese Chance hat das Saarland genutzt, um insbesondere Themen zu besetzen, die für das Land als Familienland von großer Bedeutung sind. Wir haben einen Antrag zum Thema „Flüchtlingsfamilien“ eingebracht, wel-cher nun mit weiteren diesbezüglichen Anträgen anderer Bundesländer in konsentierter Form der JFMK zur Be-schlussfassung vorgelegt wird. Insgesamt stehen 15 inhaltliche The-men auf der Tagesordnung und die Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig wird am ersten Tag den Be-richt des Bundes vorstellen.

Wichtige Themen sind Flüchtlingsfami-lien, Alleinerziehende und die Siche-rung und Verstetigung der Mehrgenera-tionenhäuser. Die Ministerin möchte, dass wir zukünf-tig die Familienpolitik stärker auf die Flüchtlingsfamilien fokussieren. Es ist wichtig, dass sie unsere Sprache lernen, dass wir ihnen den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern, dass sie in unsere Gesellschaft integriert werden. Daher haben wir auch schon diesbe-züglich saarländische Anträge auf der Integrationsministerkonferenz im März gestellt, die mit großer Mehrheit ange-nommen wurden. Die „Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Maßnahmen und Leistungen in Deutschland“ hat erst-mals die Wirkungsweise und Effizienz zentraler familienpolitischer Instrumen-te mit Blick auf ausgewählte Ziele der Familienpolitik systematisch evaluiert und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die ehe- und familienbezogenen Leistungen überwiegend eine hohe Wertschätzung sowohl bei den Fami-lien als auch in der Bevölkerung insge-samt genießen und die zentralen fami-lienpolitischen Ziele mit den unter-suchten Leistungen vielfach gut und zielgenau erreicht werden. Aber wir stellen auch fest, dass die Fa-milienleistungen nicht alle Familien gleichermaßen gut erreichen. Insbe-sondere ist es notwendig, Familien mit einer hohen Armutsgefährdung noch gezielter zu unterstützen. Es gilt, Leistungen für diese Familien zielgenau weiterzuentwickeln, dadurch einen effizienten Mitteleinsatz zu ge-

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währleisten und damit zum Wohlerge-hen von Eltern und Kindern beizutra-gen. Die JFMK bittet daher die Bundes-regierung, monetäre Leistungen für Familien einschließlich steuerrechtli-cher Regelungen zu überprüfen, und dabei einen besonderen Fokus auf die Armutsvermeidung von Alleinerziehen-den und Mehrkindfamilien zu legen. Die Bundesregierung hat sich bereit erklärt, gemeinsam mit den Ländern und den kommunalen Spitzenverbän-den das Konzept der Mehrgeneratio-nenhäuser weiterzuentwickeln und sich dauerhaft an der Finanzierung von Mehrgenerationenhäusern zu beteili-gen. Daher haben die Ministerinnen und Mi-nister, sowie die Senatorinnen und Se-natoren der Länder in Perl die „Rah-menvereinbarung Mehrgenerationen-häuser“ gemeinsam mit der Bundesfa-milienministerin unterzeichnet. Die JFMK sieht darin ein geeignetes In-strument zur Umsetzung der mehrfa-chen Beschlüsse der ihrer Konferenz zur nachhaltigen Sicherung der Mehr-generationenhäuser. Egbert Ulrich Leiter der Geschäftsstelle der JFMK in 2015

� Die Arbeit des Kompetenz-zentrums für Demokratie

- Beratungsnetzwerk gegen Rechtsextremismus im Saar-land geht weiter

- Bundesprogramm "Demokra-tie leben! Gegen Rechtsextre-mismus, Gewalt und Men-schenfeindlichkeit"

Menschen werden ausgegrenzt, belei-digt, bedroht oder angegriffen - wegen ihrer Hautfarbe, Herkunft, Religion, Be-hinderung oder sexuellen Orientierung. In einer Bildungseinrichtung fällt eine rechte Clique durch ihre Verhaltens-weisen auf, in einem Stadtteil nehmen menschenfeindliche Äußerungen und Aktivitäten zu oder Eltern finden bei ihrem Kind rechtsextreme Musik. Seit 2008 wird im Rahmen des Kompetenz-zentrums für Demokratie - Beratungs-netzwerk gegen Rechtsextremismus eine Zunahme von Alltagsdiskriminie-rungen, Äußerungen rassistischer Ressentiments und rechtspopulisti-scher Parolen in der Mitte der Gesell-schaft, die zu einer Normalisierung und Salonfähigkeit rechter Denkweisen im gesellschaftlichen Diskurs führen kön-nen, wahrgenommen. Das Kompetenzzentrum für Demokratie setzt sich für ein respektvolles Zusam-menleben von Menschen verschiedener Lebenslagen, Herkunft, Kultur, Religion und für die Einhaltung der Menschen-rechte in einer demokratischen Gesell-schaft ein. Um antidemokratischen Tendenzen vorzubeugen und entgegen-zutreten, unterstützt und entwickelt das Beratungsnetzwerk wirksame Stra-tegien gegen Rechtsextremismus,

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Rechtspopulismus, Rassismus, Anti-semitismus und Islamfeindlichkeit – inklusive der mit diesen Dimensionen zusammenhängenden Formen von Se-xismus, Homophobie sowie Abwertung von Menschen mit Behinderung und sozial benachteiligten Gruppen. Das Kompetenzzentrum für Demokratie unterstützt kostenlos, unbürokratisch und zeitnah bei Problemen, Vorfällen und Fragen zum Umgang mit rechtsext-remen Einstellungen und Verhaltens-weisen. Es berät, klärt auf, informiert und fördert Kompetenzen. Neben der Beratung durch die Bera-tungsstelle für Opfer von Diskriminie-rung und rechter Gewalt (im Ministeri-um für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie) und die Fachberatungs-stelle (im Adolf-Bender-Zentrum) wer-den Fach- und Informationsveranstal-tungen, Workshops und Trainings, ex-terne Moderation sowie Förderung und Begleitung zivilgesellschaftlicher Bünd-nisse angeboten. An das Kompetenzzentrum für Demo-kratie können sich Einzelpersonen, z. B. Eltern, Fachkräfte, Betroffene von Dis-kriminierung und rechter Gewalt sowie Kommunen Organisationen, Institutio-nen und Träger wenden. Das Ministerium für Soziales, Gesund-heit, Frauen und Familie hat seit 2007 eine Landeskoordinierungsstelle einge-richtet. Sie ist zuständig für die Pla-nung, Abstimmung und Aufbereitung der Aktivitäten des Kompetenzzent-rums für Demokratie und das Scharnier zwischen der Bundesebene und den Akteuren im Saarland. Die Beratungs-stellen werden vom Bundesministeri-um für Familie, Senioren, Frauen und

Jugend und dem Ministerium für Sozia-les, Gesundheit, Frauen und Familie gefördert und sind Teil des Bundespro-gramms „Demokratie leben! - Gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Men-schenfeindlichkeit". Nähere Informationen und Kontakt er-halten sie über die Internetseite www.beratungsnetzwerk.saarland.de oder • Ministerium für Soziales, Gesund-

heit, Frauen und Familie, Landesko-ordinierungsstelle, Herr Hübschen, Tel.: 06 81- 501 – 7260

• Beratungsstelle für Opfer von Dis-

kriminierung und rechter Gewalt -Ministerium für Soziales, Gesund-heit, Frauen und Familie Frau Giannoulis Tel.: 06 81- 501 – 5030

• Fachberatungsstelle,

Adolf-Bender-Zentrum, Herr Didas, Tel.: 0 68 51 – 80 82 79-4.

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� Möglichkeiten der Gewährung von Nachteilsausgleichen an Regelschulen

Das Bildungsministerium des Saarlan-des hat mit Stand Ende Mai 2013 den Regelschulen eine 34 seitige Informati-onsbroschüre „Informationen zur ge-meinsamen Unterrichtung von Kindern mit und ohne Beeinträchtigung an Re-gelschulen, hier: Antragsmodalitäten und Nachteilsausgleich“ zur Verfügung gestellt. Ziel dieser Broschüre ist es, über grundsätzliche Möglichkeiten zur ge-meinsamen Unterrichtung von Kindern mit und ohne Beeinträchtigung an Re-gelschulen zu informieren. Dabei geht das Bildungsministerium davon aus, dass es „in der heterogenen Schülerlandschaft oftmals die Kinder mit ausgeprägten Stärken und Schwä-chen (sind), die die vermehrte Auf-merksamkeit der Lehrkraft einfordern“. Ziel im Schulalltag soll es sein, mit ei-ner gezielten Förderung aber auch an-gemessener Förderung jedes Kind zu seiner individuellen Bestleistung zu bringen. Die Möglichkeiten der sonderpädagogi-schen Unterstützungsbedarfe aber auch die anderen Unterstützungsbedar-fe sind ebenso vielschichtig wie die grundsätzlichen Möglichkeiten der schulischen Klärung und Unterstüt-zung. In der Broschüre sollen die unter-schiedlichen Möglichkeiten knapp dar-gestellt und allen Schulen aber auch außerschulischen Fachkräften zur Ver-fügung gestellt werden, um damit über

die bisherigen Informationen hinaus, ein fundiertes Wissen über die Mög-lichkeiten und damit auch eine best-mögliche Förderung eines Kindes mit Beeinträchtigungen zu erreichen. Die Broschüre weist zunächst auf die Erstellung eines individuellen Förder-planes hin. Eine mögliche Förderdoku-mentation kann über das Bildungsmi-nisterium heruntergeladen werden. Weiterhin wird in der Broschüre: 1. die gesetzliche Regelung dargestellt,

die Grundlage einer sonderpädagogi-schen Überprüfung des Förderbe-darfs ist,

2. der Ablauf einer sonderpädagogi-schen Feststellung des Förderbe-darfs beschrieben,

3. die Abgrenzung zu den unterschied-lichen sonderpädagogischen Bedarfe dargestellt,

4. die mögliche Beschulung auf Wunsch der Eltern in einer Förder-schule oder die weitere Beschulung in einer Regelschule, nach dem Lehrplan einer Förderschule be-schrieben,

5. die Möglichkeit dargestellt, dass die Beschulung in der Regelschule auch nach dem Lehrplan der Förderschule geistige Entwicklung oder Lernen möglich ist,

6. auf das vereinfachte Verfahren beim vermuteten Förderbedarf für Schul-neulinge hingewiesen,

7. die Teilleistungsstörung definiert und bespielhaft Unterstützungsmög-lichkeiten dargestellt.

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Aufgenommen wurden auch Informati-onen • zum Aufmerksamkeits- (Hyperaktivi-

täts-) Syndrom • zu Hochbegabung. • zu mangelnden Sprachkenntnissen • zu anderen Unterstützungsbedarfen Wohl am wenigsten bekannt sind die Möglichkeiten, Nachteilsausgleiche zu gewähren bei Schülerinnen und Schü-lern, bei denen kein sonderpädagogi-scher Förderbedarf festgestellt wurde. Denn „ prinzipiell ist allen Schülerinnen und Schülern ein angemessener Nach-teilsausgleich im Rahmen der gesetzli-chen Grundlagen zu gewähren.“ „Nachteilsausgleich können alle Kinder erhalten, deren schulische Leistungen aufgrund einer Krankheit/ Einschrän-kung beeinträchtigt sind. Die Gewäh-rung eines Nachteilsausgleichs ist nicht an das Vorliegen eines sonderpädago-gischen Förderbedarfs gebunden.“ Dabei haben die Lehrkräfte einen hohen Ermessenspielraum, denn „unter Be-achtung der geltenden Rechtsvorschrif-ten, (die ebenfalls in der Broschüre enthalten sind) liegt es im Rahmen des pädagogischen Ermessens der Lehr-kraft, alle zur Verfügung stehenden Un-terstützungs- und Hilfsangebote sowie Maßnahmen zur Individualisierung des Unterrichtes einzusetzen.“ In der Folge werden sowohl Beispiele und Formen des Nachteilsausgleichs als auch weitere Unterstützungssyste-me wie, z.B. § 35 a SGB VIII, die Bera-tungsstelle für Hochbegabte und das Autismus-Zentrum aufgeführt.

Es folgen Listen der Ansprechpartner und - partnerinnen • des schulärztlichen und schulpsy-

chologischen Dienstes, • der Inklusionsberater und -berater-

innen im Saarland, • der Beratungsstelle für schulische

Integration / Inklusion beim LPM und

• der Förderzentren

und der Hinweis auf die Landes-kommission für Integration.

Die in der Liste benannten Ansprech-partner und Ansprechpartnerinnen sind nicht nur für die Beratung von Lehrkräf-ten zuständig. Es können sich grund-sätzlich auch andere Fachkräfte an die-se wenden sowie auch die Eltern um Beratung bitten. Den Abschluss bilden die Darstellung der Neuerungen ab dem Schuljahr 2013/14 sowie die Perspektive „ Inklu-sion an Regelschulen“. So wurden je nach Bedarf Förderschul-lehrerstellen den Grundschulen fest zugewiesen, die vor allem der Präventi-on dienen. Die Schulen haben die Mög-lichkeit der Beratung bei der Umset-zung inklusionspädagogischer Maß-nahmen. Die Broschüre bietet aus Sicht des Lan-desjugendamtes eine sehr gute Über-sicht möglicher Unterstützungsangebo-te für Kinder mit besonderen Bedarfen. Sie ist eine wertvolle und unverzichtba-re Hilfe auch für Fachkräfte aus der Ju-gendhilfe, die Kinder unterstützen, die

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zusätzlich besondere schulische Be-darfe haben. Insbesondere sind die Möglichkeiten der Gewährung von Nachteilsausglei-chen ohne sonderpädagogische Über-prüfung und der Hinweis, dass die spe-ziellen Beratungszentren allen Fach-kräften und auch Eltern zur Beratung zur Verfügung stehen, für eine qualita-tive Arbeit der Jugendhilfe unerlässlich und machen so die Broschüre zu einem unerlässlichen Baustein der fachlichen Arbeit der Jugendhilfe. Die Broschüre kann über das Bil-dungsministerium oder das Landesju-gendamt bezogen werden bzw. über die Homepage des Landesjugendamtes heruntergeladen werden. Dorothea Dörr