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7/23/2019 Leitfaden2012 SM Seite3
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Impressum
Überarbeitete Version Juni 2012:
Kerstin Huber (Inhalt, Text)
Lola Seibt (Layout, STEOP-Grafik)Sandra Schmuck (Lektorat)
Erstausgabe August 2010:
Inhaltsverantwortung und Redaktion: Florian Ungerböck
Ilustrationen und grafische Gestaltung: Sabine Maierhofer
Herausgeberin und Verlegerin: Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an der TU
Graz; Referat für Studienberatung der HTU Graz, [email protected] Verlags-
und Herstellungsort: 8010 Graz, Rechbauerstr. 12
Redaktionsschluss: 24.8.2010
Druck: Servicebetrieb ÖH-Uni Graz GmbH
Eine Haftung für die Richtigkeit der Veröffentlichungen kann trotz sorgfältiger Prüfung
durch die Redaktion von der Herausgeberin nicht übernommen werden. Kein Teil dieser
Publikation darf ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Herausgeberin in
irgendeiner Form reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme
verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Die Rechte der Abbildungen liegen bei
Ihren UrheberInnen.
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Inhaltsverzeichnis
Vorwort… ............................................................................................................ 1
…deiner ÖH .......................................................................................................... 1 …deiner Studienvertretung ................................................................................. 2
Studium ............................................................................................................... 3
Studiensteckbrief ................................................................................................. 3 Bachelorstudium (6 Semester) ............................................................................ 3 Masterstudium (4 Semester) ............................................................................... 4 Lehrveranstaltungstypen ..................................................................................... 5 Studienplan – Abkürzungen und du; was ist wichtig? ......................................... 5 Lehrveranstaltungen des Bachelorstudiums ....................................................... 6
Nützliche Hinweise .................................................................................................... 13
Studienbeginn ................................................................................................... 14
Inskription ......................................................................................................... 17 Anmeldung zu Lehrveranstaltungen .................................................................. 18 TUGrazOnline .................................................................................................... 18 Welcome Days ................................................................................................... 18 Tipps für den Einstieg ........................................................................................ 19
Erstemestrigen-Tutorium ........................................................................................... 19 Starterpaket ............................................................................................................... 19 Wichtige Hörsäle ........................................................................................................ 19
Prüfungen & Studienrecht ................................................................................. 20 Gut zu wissen ............................................................................................................. 20 Allgemeines zum Studienrecht .................................................................................. 20 Prüfungen .................................................................................................................. 21 Prüfungsan- und -abmeldung .................................................................................... 21 Beurteilung von Prüfungen ........................................................................................ 22 Nichtigerklärung von Beurteilungen .......................................................................... 22 Wiederholen von Prüfungen ...................................................................................... 22 Rechtsschutz bei Prüfungen ....................................................................................... 22
Deine Studienvertretung (StV) ........................................................................... 23
Wer sindwir? ..................................................................................................... 23 Kontakt ...................................................................................................................... 23
Was ist denn die ÖH?......................................................................................... 25
Überblick über den Aufbau ............................................................................... 25 Liste der HTU-Referate – deine Anlaufstellen für Fragen und Probleme .......... 26
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Nützliche Links ................................................................................................... 28
Allgemeine Links ........................................................................................................ 28
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1
Vorwort…
…deiner ÖH
Lieber Leser, liebe Leserin!
Dieser Studienleitfaden soll dir als Informationsquelle über ein Studium an der TU
Graz dienen. Er wurde von Mitgliedern der HochschülerInnenschaft an der TU Graz (kurz
HTU) geschrieben und gestaltet, damit du einen Überblick über dein möglicherweisezukünftiges Studium gewinnst. Denn die Wahl deines Studiums ist eine schwere
Entscheidung und sollte daher deinen persönlichen Interessen sowie deinen
Zukunftswünschen entsprechen. Niemand kann und sollte dir diese Entscheidung
abnehmen, nimm dir daher genug Zeit, um dich zu informieren.
In dieser Broschüre findest du zunächst eine Beschreibung des Bachelorstudiums,eine Auflistung der Lehrveranstaltungen am Beginn des Studiums und eine Beschreibung
der aufbauenden Masterstudien. Anschließend wird dir der Studieneinstieg
nähergebracht.Danach folgt eine Vorstellung der Studienvertretung und der ÖH im
Allgemeinen. Abschließend findest du noch nützliche Links und einen Lageplan, um dir
die Orientierung zu erleichtern.Sollte dieser Studienleitfaden noch Fragen zum Studium offenlassen, so wende dich
bitte an die Studienvertretung, die sich im Folgenden an dich wendet.
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2
…deiner Studienvertretung
Wir freuen uns sehr, dass du dich für das Architekturstudium an der TU Grazinteressierst. Mit diesem Studienleitfaden möchten wir dir sowohl einen Überblick über
den Lehrplan, also auch die Inhalte des Studiums geben und dir die nötigenInformationen für den Einstieg vermitteln.
Wir versuchen alle möglichen Fragen zum Studium und zum Leben in Graz schon im
Vorfeld zu beantworten.Sollten trotzdem einige Fragen offen bleiben, scheue dich nicht
uns per Mail oder Telefon zu Kontaktieren, die Kontaktdaten findest du unter dem
Kapitel „Deine Studienvertretung“.
Außerdem kannst du uns am Anfang des Wintersemestersetwaige Fragen bei den
„Welcome-Days“ in der Inffeldgasseund dem Campus Alte Technikstellen, wo duinnerhalb von zwei Tagen einen Einblick in die Unistrukturen bekommen kannst.
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3
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Studium
Studiensteckbrief
Das Studiumin unter 50 Worten
Das Architekturstudium ist in 4 Kernbereiche unterteilt. Diese sind
1. Architekturgeschichte, Architekturtheorie, Kunst- undKulturwissenschaft;
2. Kernkompetenz Architektur und Entwurf;3. Kontstruktion, Technologie, Materialien;
4. Architekturdarstellung und Kunstpraktiken.Im Laufe der Semester belegt man in allen 4 Bereichen Seminare,
Vorlesungen, Vorlesungsübungen und Übungen.
Dauer 6 Semester (Bachelorstudium)4 Semester (Masterstudium)
Ausbildungsziele Gestaltung unserer UmweltVerbindung von Theorie, Technik und Kunst
Entwurfskonzepte erstellen und mit Hilfe analoger und digitaler Mittelzwei- sowie dreidimensional darstellen und veranschaulichen und diese inunterschiedlichem Umfang präsentieren und argumentieren
Berufsbilder Je nach Spezialisierung bzw. eigener Vertiefung können sehr verschiedeneRichtungen eingeschlagen werden. Das Berufsbild der Architektin, desArchitekten ist nicht eindeutig definier- und abgrenzbar.Die Tätigkeitsbereiche umfassen Entwurf, Ingenieurtätigkeit,
Visualisierung, Bauplanung/ -leitung/ -ausführung, Baukostenrechnung imwirtschaftlichen Sinn, Forschungstätigkeit, Lehrstühle an Hochschulen/Fachhochschulen/Akademien, etc.
Verbindungzu anderenWissenschaften
TragwerksberechnungDigitale und Analoge Grafische Darstellung
KunstgeschichteKunst- und Kulturwissenschaft
Bachelorstudium (6 Semester)
Der Gesamtumfang des
Bachelorstudium Architektur (Abschluss
als Bachelofof Science, BSc) beträgt 180ECTS-Credits und umfasst sechs Semester.
Die zu bearbeitenden Aufgaben
reichen vom großen Maßstab der
Landschaft, der Region und der Stadt über
einzelne Gebäudetypen bis hin zum Detailvon Konstruktion und Raum.
Das Studium umfasst eine
zweisemestrige Grundausbildung mit
einem elementaren Schwerpunkt im FachGestalten und Entwerfen (das die
Studieneingangs- und Orientierungsphase
also STEOP darstellt) und einer Einführung
in die Fächerkomplexe Theorie, Technik
und Kunst.
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Daran anschließend werden, von
Semester zu Semester aufbauend,
Grundkompetenzen im Bereich Entwerfen
herausgebildet. Der Lehrbereich Entwurf
ist durchgängig von den drei genanntenFächerkomplexen begleitet, die jeweils
die kognitiven und künstlerischen Aspektevertiefen.
Dabei wählt die/der Studierende auf
welchen Instituten er/sie die kreativen
Lehrveranstaltungen (E1 bis E4 und WS1
bis WS3) belegt.So kann man einenEinblick in die verschiedenen Sparten der
Architektur bekommen.
Als Absolvent/Absolventin hat mansich parallel zu den Entwurfstechniken mitden wissenschaftlichen Grundlagen der
vier Fachgruppen (siehe „das Studium in
unter 50 Worten“) auseinandergesetzt
und vertraut gemacht.
Man ist fähig Hypothesen in Form von
Entwurfskonzepten und mit Hilfe von
digitaler zwei- sowie dreidimensionalerDarstellungsmittel zu veranschaulichen
und hat Kenntnisse der analogen
Darstellung von Modellen und Plänen.Man besitzt Basiswissen zu Werkstoffen
und Konstruktionen und versteht
grundlegende bauphysikalische und
technologische Zusammenhänge
zwischen Material, Konstruktion undEnergie. Außerdem hat man
Grundkenntnisse in der Präsentationeigener Projekte sowie im Verfassenwissenschaftlicher Texte.
Masterstudium (4 Semester)
Absolventinnen und Absolventen
dieses Masterstudiums wird der
akademische Grad „Diplom-Ingenieurin“
bzw. "Diplom-Ingenieur", abgekürzt„Dipl.-Ing.“ oder „DI“ verliehen. Dieserakademische Grad entspricht
international dem „Master of Science“,
abgekürzt „MSc“.
Im Masterstudium Architektur
müssen insgesammt 18 ECTS mittels
vorgegebenen Pflichtvorlesungen
absolviert werden und 30 ECTS mittels
Projektübungen (bei denen man
wiederum das Institut frei wählen kann).Das macht gesamt 48 ECTS durch
Pflichtfächer.
An die jeweiligen Projektübungen
(PÜ) sind Wahlfächer gebunden, die in
den ECTS der PÜ noch nicht enthalten,
aber auf die jeweilige PÜ abgestimmt sind
– diese betragen insgesammt 32 ECTS.
Ein weiterer Teil des Masterstudiumssind sogenannte freie Wahlfächer, die
Summe dieser muss mindestens 10 ECTSinnerhalb der 4 Semester betragen.
Der vierte Teil des Masterstudiums ist
die Masterarbeit, die sich über das
gesamte 4. Semester zieht und mit 30
ECTS bewertet wird.Nach Absolvierung der 120 ECTS des
Masterstudiums sind die Absolventinnen
und Absolventen mit disziplinär
komplexen und gesellschaftlich
herausfordernden Fragestellungen ihrer
Disziplin vertraut.
Das Masterstudium qualifiziert zur
vollen Berufsfähigkeit im Tätigkeitsfeld
von Archi-tektur und Raumplanung. Es
legt gleichzeitig die Grundlage für einebesondere fachliche Vertiefung, die im
postgradualen Bildungsweg weiter
verfolgt werden kann.
Ziviltechniker: Um freiberuflich tätig
zu sein, ist es nötig die
Ziviltechinkerprüfung abzulegen, was
nach einem absolviertem Masterstudium
und einer darauffolgenden 3jährigenBerufspraxis für DiplomingenieurInnen
der Architektur möglich ist.
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5
5
Lehrveranstaltungstypen
Vorlesungen
Vorlesungen sind jene Lehrveranstaltungstypen, bei denen es dir im Normalfallfreigestellt ist, ob du sie besuchen willst oder nicht.Es herrscht keine
Anwesenheitspflicht, solange der/die Lehrende diese nicht ausdrücklich verlangt.
Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter (UE, KU, VU, SE)Für diese Arten der Lehrveranstaltungen gilt Anwesenheitspflicht solange nichts
Gegenteiliges vom dafür zuständigen Lehrenden angekündigt wurde.
Konsequenzen:Fehlst du bei einer Lehrveranstaltung mit immanentem Prüfungscharakter bei einer
bestimmten Anzahl an Terminen, so hat der/die Lehrende die Möglichkeit, dich von
dieser Lehrveranstaltung auszuschließen und dir eine negative Note zu geben. Auch eineinziges unentschuldigtes Fehlen, also ohne Verständigung des/der Vortragenden imVorfeld oder zumindest im Nachhinein, kann dies als Konsequenz nach sich ziehen.
Studienplan – Abkürzungen und du; was ist wichtig?
Der Studienplan enthält alle Pflicht- und Wahllehrveranstaltungen deines Studiums.
Die Lehrveranstaltungen sind dabei einzeln gekennzeichnet und in das zu absolvierende,
empfohlene Semester eingeteilt. Da das ganze Studium einen aufbauenden Charakter
besitzt, ist es vor allem zu Beginn gut, sich an die Abfolge der Lehrveranstaltungen zu
halten, damit du dir dein Studium nicht unnötig erschwerst.Für jede Lehrveranstaltung findest du im Studienplan die jeweilige
Lehrveranstaltungsnummer (LV-Nr.), über die sich jede Lehrveranstaltung eindeutig
identifizieren lässt; dies ist besonders für die Suche im TUGrazonline System hilfreich.
Auch die Art der jeweiligen Lehrveranstaltung ist eindeutig durch die Angaben VO(Vorlesung), VU (Vorlesung mit integrierter Übung), UE (Übung) usw.gekennzeichnet.
Näheres dazu findest du gleich im Anschluss.
Die Semesterwochenstunden sind in der Spalte SSt zu finden. Sie geben dieZeitspanne an, die pro Woche in einem Semester in dieser die Lehrveranstaltung
absolviert werden muss. Örtlich gesehen finden die Lehrveranstaltungen in einem
Hörsaal/Labor/Seminarraum usw. statt. Eine Semesterwochenstunde dauert 45Minuten, wodurch für eine Lehrveranstaltung mit 3 SSt, pro Woche tatsächlich 2
Stunden und fünfzehn Minuten Stoff behandelt wird.ECTS steht für das European Credit Transfer System, welches den Arbeitsaufwand
für dich abschätzt, um die Lehrveranstaltung positiv zu absolvieren. Ein ECTS Punkt steht
hierbei für 25 Stunden, welche sich aus dem von dir erbrachten Aufwand für
Hausübungen und der Anwesenheit bei Lehrveranstaltungen zusammensetzten. DieseECTS Punkte dienen einem leichteren Anrechnen von Lehrveranstaltungen an anderen
Universitäten und helfen den internationalen Austausch zu vereinfachen. Zusätzlich
kannst du dir auch durch die Anzahl der jeweils geschätzten ECTS Punkte schnell einen
Überblick verschaffen, welche Lehrveranstaltung vielleicht mehr Aufmerksamkeit vondir verlangen wird.
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Lehrveranstaltungen des Bachelorstudiums
LV-Nr. Name Art SSt ECTS Inhalt Hinweis
1. SEMESTER 161.543 Darstellungsmethoden UE 2 3 Grundlegende
Einführung in Modellbau,Skizzieren und digitale
Nachbearbeitung161.545,507.545
Darstellende Geometrie(f. Arch.)
UE 1 1 Grundlagen der
Geometrie,mathematisches Denken,
geometrische Objekte
analog und mit CAD-
Software abbilden und
modellieren
A
507.544 Darstellende Geometrie(f. Arch.)
VO 0,5 1
141.530 Architektur undKunstgeschichte
VU 2 3 GrundlegendeEinführung in die
Geschichte des
bildkünstlerischen und
räumlich-gegenständlichen
Gestaltens141.501,145.501,147.501,151.501,
153.501
Gestalten undEntwerfen 1 a
!!! STEOP!!!
beachte dieZUSATZINFO !!!
VO 2 3 Grundlagen
architektonischen
Entwerfens anhand von
Form und Raum,
Raumorganisation und
Funktion. Bedeutung vonStrukturen vermitteln
A
Gestalten undEntwerfen 1b
SE 5 7
149.520 Konstruieren 1a
!!! STEOP!!!beachte die
ZUSATZINFO !!!
VO 1 1,5 Wichtigste
Konstruktionsmethoden
bei unterschiedlichen
Materialien
A
Konstruieren 1b VO 1 1,5149.521 Konstruieren 1 incl.
Technisch ZeichnenSE 3 4 Anwendung von
Inhalten der VOs K1 und BKanhand einfacherEntwurfsaufgaben
E
149.528 Baustoffkunde VO 1,5 2 Arten undEigenschaften der
Baustoffe, Verwendungs-
möglichkeiten140.522 Tragwerkslehre 1 VU 2 3 Grundlagen der Statik,
der Festigkeitslehre und
der Tragwerkslehre
2. SEMESTER 161.546 DigitaleDarstellungsmethoden
VO 1,5 2 Computer als
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7
7
7
LV-Nr. Name Art SSt ECTS Inhalt Hinweis
Werkzeug und Medium,
Theoretisches Verständnis
von Anwendungs-
möglichkeiten derInformationstechnologie161.547 Digitale
DarstellungsmethodenUE 2 3 Grundlagen von
Bidlbearbeitung, Desktop
Publishing, 3D-
Modelierung in CAD,
Lichtsimulation und
Rendering141.532 Architekturgeschichte 1 VU 2 3 Stadt- und
Baugeschichte der
industriegesellschaftlichfundierten Moderne
141.502,145.502,147.502,151.502,153.502
Gestalten undEntwerfen 2
SE 7 10 Fortsetzung des
Seminars G&E1 –
aufbauend
A
141.503,145.503,147.503,151.503,153.503
Gestalten undEntwerfen
EX 7 10 Pflichtexkursion ins In-
oder Ausland,
Gebäudebesichtigungen,
Ausstellungsbesuche,
praxisnahes Lernen
A, B
149.522 Konstruieren 2 VO 2 3 Fortsetzung der
Vorlesung Konstruieren 1 –
aufbauend149.523 Konstruieren 2 SE 3 4 Anwendung von
Inhalten der VOs K1, K2
und BK anhand einfacherEntwurfsaufgaben,
Fortsetzung des Seminars
K1 – aufbauend
140.523 Tragwerkslehre 2 VU 2 3 Materialeigenschaftender Baustoffe Holz, Stahl,
Beton, Mauerwerk, Glas
etc. Bemessung von
Bauteilen und
Sicherstellung der
Gebrauchstauglichkeit von
Bauwerken
3. SEMESTER 161.548 Digitale Methoden der
Gestaltung
SE 2 3 Darstellungs- und
Simulationsmethoden,Verfahren als
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8
LV-Nr. Name Art SSt ECTS Inhalt Hinweis
Denkwerkzeuge im
Rahmen digitaler
Entwurfsaufgaben
141.533 Architekturgeschichte 2 VO 2 3 Aufbauende,differenzierte Vermittlung
der Stadt- undBaugeschichte der
industriegesellschaftlich
fundierten Moderne141.504,147.504,149.504,151.504
Entwerfen 1 UE 4 6 Umgang mit Funktions-
und Raumprogrammen,
Dialog mit baulichem undlandschaftlichem Kontext,
Materialisierung undKonstruktion des
Entwurfes, Argumentation
A
147.552 Gebäudelehre VO 2 3 Rahmenbedingungen/
Vorgangsweisen zur
funktionalen Organisation
architektonischer Räume151.540 Raumgestaltung VO 2 3 Möglichkeiten in der
Erzeugung von Raum und
Atmosphäre; Materialität,
Oberfläche, Licht, Farbesowie Wirkung desObjektes auf das Umfeld
und der Wirkung des
Raumes141.513,145.513,151.513,153.513,155.513
Workshop 1 SE 2 2 In einem zeitlich
konzentrierten Prozess
werden aus verschiedenenBereichen der Architektur
entwurfsrelevante Aspekte
bearbeitet und geübt
A, C
140.524 Tragwerksentwurf VO 2 3 Zusammenführen der
verschiedenen
Tragwerkselemente zueinem Tragwerksentwurf
159.528 Bauphysik VO 2 3 Raumklima, Außen-
klima, Wärmeübertragung,Verhalten von Bau-
konstruktionen, Wärme-
schutz, Licht, natürliche
Lüftung, Raumakustik,Schallschutz
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9
9
9
LV-Nr. Name Art SSt ECTS Inhalt Hinweis159.560 Gebäudetechnik VU 3 4 Heizungs-, Lüftungs-,
Klima-, Kälte-, Sanitär-,
Elektro-, Kommunikations-
und Brandschutztechnik;Integration dieser Systeme
in den architektonischen
Entwurf
4. SEMESTER 155.546 Künstlerische
Gestaltung 1SE 2 2,5 Kunst als Grundlagen-
forschung im System
Kunst;
Forschungsarbeit undPraxis im ästhetischen
Feld, Formensprache undKunstgrammatik
141.572,143.572
Analyse historischerArchitektur
VU 2 2,5 Einzelbauwerke und
städtebauliche Ensembles
mittels analytischer
Zeichnung und sprachlicher
Beschreibung hinsichtlich
ihrer objekt- und
gattungsspezifischen
Qualitäten analysieren und
repräsentieren
A
141.505,145.505,147.505,149.505
Entwerfen 2 UE 4 6 StädtebaulichesEntwerfen, Einfügung des
Objektes in den natur-
räumlichen bzw. städte-
baulichen Kontext,Erreichen von außen-
räumlichen Qualitäten,
Verkehrserschließungen
planen, räumliche
Darstellungen, Pläne,Modelle, Argumentation
A
145.553 Städtebau VO 2 3 Abriss der
Stadtbaugeschichte, Stadt-
strukturen und Stadt-
modelle,
Nutzungsverteilung imstädtischen Raum,
Mobilität, Planung und
Umweltqualität; Methoden
und Kriterien zurfunktionalen Planung
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10
LV-Nr. Name Art SSt ECTS Inhalt Hinweis157.555 Wohnbau VO 2 3 Geschichte, Woh-
nungstypologien und
Erschließungssysteme,
Wohnmilieu, Räumlichkeit,Wohnstandard und
Wandel der
Qualitätserwartungen,
Wohnbauförderung140.514,141.514,145.514,147.514,153.514,155.514,
161.514
Workshop 2 SE 2 2 In einem zeitlich
konzentrierten Prozess
werden aus verschiedenenBereichen der Architektur
entwurfsrelevante Aspekte
bearbeitet und geübt
A,C
140.525 Tragwerksentwurf UE 3 4 Umsetzung der
Kenntnisse aus
vergangenen Kursen ineinem Tragwerksentwurf
als integralen Bestandteil
einer architektonischen
Entwurfsaufgabe159.561 Architektur und Energie VU 2 3 architektonische
Qualität ≠ technische
Einschränkung;Gebäudehülle,
Zonierung, Wind, Lüftung,
Nutzung, passive
Raumkonditionierung,
Computersimulation,
Energieerzeugung und
Versorgung, Nach-
haltigkeit, Energieeffizienz
5. SEMESTER
155.547 KünstlerischeGestaltung 2
SE 2 3 KünstlerischeProjektarbeit als
Auseinandersetzung mit
Öffentlichkeit und
gesellschaftlichen
Entwicklungen mittels
digitaler Medien143.534 Kunst- und
KulturwissenschaftenVO 1.5 2 Konzepte kunst- und
kulturwissenschaftlicher
Analysemethoden; Theorie
und Geschichte derKulturtechniken; Analysen
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11
11
LV-Nr. Name Art SSt ECTS Inhalt Hinweis
der Wechselwirkungen
zwischen Architektur- und
Kulturentwicklung
141.531,143.531 Theorie / Geschichte/Methode SE 1,5 2 wissenschaftlichesArbeiten; Methoden des
Informationsmanagementsund der Forschung;
Textproduktion
A
145.506,151.506,153.506,157.506
Entwerfen 3 UE 4 6 Erstellen vonFunktions- und
Raumprogrammen für
einen konkreten Ort/einekonkrete Aufgabe;
Die Aufgaben forderndie kreative Ausdrucks-
fähigkeit, Darstellung,
Argumentation, aufbauendauf E1 und E2
A
153.562 Landschaftsarchitektur VO 2 3 Landschaftsplanung,
Freiraumgestaltung und
zeitgenössische
Gartenkunst, Park- und
Platzgestaltung; öko-
logische Kriterien in derStadtplanung, Regen-
wasserversickerung,
Dachbegrünung141.515,145.515,147.515,149.515,151.515,157.515,159.515,
161.515,
Workshop 3 SE 2 2 In einem zeitlich
konzentrierten Prozesswerden aus verschiedenen
Bereichen der Architektur
entwurfsrelevante Aspekte
bearbeitet und geübt
A, C
149.524 Konstruieren 3 VO 2 3 Konstruktions-
methoden im Zusammen-
hang mit Entwerfen, vom
Großen ins Kleine,
Hochbau als komplexes,
technisches, funktionellesund ästhetisches Gefüge,
Ausführungs- und
Detailplanung
149.525 Konstruieren 3 UE 3 4
149.529 Baurecht VO 1,5 2 VerfassungsrechtlicheGrundlagen des Bau- und
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LV-Nr. Name Art SSt ECTS Inhalt Hinweis
Planungsrechtes; Länder-
und Gemeindekompe-
tenzen; Baubehördliches
Bewilligungsverfahren;Anliegerechte und
-pflichten, Verfahrens-
rechtliche Grundsätze
6. SEMESTER 141.535,143.535
Kunst- undKulturwissenschaften
EX 2 2 Pflichtexkursion ins In-oder Ausland,
Gebäudebesichtigungen,
Ausstellungsbesuche,praxisnahes Lernen
A,B
143.576 Architekturtheorie VO 2 3 Architekturgeschichte,Vermittlung spezifischerPositionen und Themen,
Kritische Interpretation
von Texten, theoretischen
Begründungen, Grundzüge
ästhetischer Theorien141.507,145.507,147.507,149.507,
151.507,153.507,157.507
Entwerfen 4 UE 6 8 erhöhter
Komplexitätsgrad, Viel-
schichtigkeit spiegelt sich
in der Aufgabenstellung,Ausarbeitung undDarstellung des Entwurfes
wider, Argumentation –
aufbauend
D
140.508,141.508,143.508,159.508,161.508,155.508
Entwerfenspezialisierter Themen
UE 3 4 Projekte mit
fachspezifischen
Themenstellungen,Bewertung, Verbalisierung
und Darstellung
architektonischer Ideen –aufbauend
D
149.526 Konstruieren 4 VO 2 3 Vom Großen ins Kleine,
Hochbau als komplexes,technisches, funktionelles
und ästhetisches Gefüge,
exemplarischen Lösungen
praxisbezogenen
Planungsphasen bis zum
Ausarbeitungsgrad der
Ausführungs- undDetailplanung
149.527 Konstruieren 4 UE 5 7
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13
13
Nützliche Hinweise
Hinweis Lehrveranstaltungen Erklärung
A
DG f. Arch. (UE)
G&E1, G&E2 (SE)E1, E2, E3, E4 (UE)WS1, WS2, WS3 (SE)
Analyse hist. Arch. (VU)G&E, K&K (EX)
Hier kannst du dir Institute und/oder
Lehrveranstaltungsbetreuer auswählen
und musst nicht mehrere LVen belegen.Die unterschiedlichen LV-Nummern sinddazu gut, die LVen im TUG-online leichter
zu finden bzw. diese auseinander haltenzu können.
BGestalten und Entwerfen (EX)Kunst- und Kulturwissenschaften (EX)
Dies sind Pflichtexkursionen, die imzweiten bzw. sechsten Semestervorgesehen sind.
Die Ziele hängen von den
Lehrbeauftragten ab, meist kann manzwischen Zielen wählen, manchmal sogarmitentscheiden. Lehrbeauftragte sinddazu aufgefordert anfallende Reisekosten
(Anreise, Unterkunft) so gering wiemöglich zu halten.Meist: Referat im Vorhinein oder direktvor Ort abzuhalten
CWorkshop 1 (SE)Workshop 2 (SE)
Workshop 3 (SE)
Dies sind einwöchige Intensivseminaremit Anwesenheitspflicht.
Je nach Institut und/oder Lehr-beauftragten werden individuelleThemen bearbeitet.
Innerhalb einer Woche, in der außer denWorkshops keine LVs vorgesehen sind,wird ein themenspezifisches Projekt
entwickelt/erarbeitet.
DEntwerfen 4 (UE)Entwerfen spezialisierter Themen (UE)
Diese beiden Lehrveranstaltungenergeben gemeinsam die Bachelorarbeit.
E Konstruieren 1 incl. Technisch Zeichnen
Gegebenenfalls können HTL-AbsolventInnen von einem Teil dieser LVbefreit werden, genauere Informationenerhältst du von deinen Tutoren und/oder
Lehrbeauftragten.
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14
STEOP
Die STEOP (Studien Eingangs- und Orientirungs Phase) beinhaltet 2 Lehrveranstaltungen.
Gestalten & Entwerfen 1a sowie Konstruieren 1a. Diese 2 Lehrveranstaltugen werden als
Vorlesung abgehalten und enden mit einer Prüfung Ende November. Im Anschluss läuft
automatisch Gestalten & Entwerfen 1b sowie Konstruieren 1b weiter. Insgesamt gibt es
in jeder Lehrveranstaltungen 3 Prüfungsantritte wahrzunehemen. Der 1. ist Ende
November, der 2. Ende Jänner und der 3. Ende Feber.
Grundstätzlich gilt, dass beide Lehrveranstaltungen (Gestalten & Entwerfen 1a als auch
Konstruieren 1a) positiv absolviert werden müssen, um 1. die beiden
Anschlusslehrveranstaltungen G&E 1b und K1b absolvieren zu können und 2. um an der
Technischen Universität Graz weiter Architektur studiern zu können.
Anhand nachfolgender Grafiken wird der Ablauf der STEOP genauer erklärt.
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Studienbeginn
Inskription
VoranmeldungFür die erstmalige Zulassung zu einem
Studium an der TechnischenUniversitätGraz ist eine Voranmeldung
übers Internet erforderlich,die bereits vor
der Inskrioption stattfinden muss. Dabei
werden persönlicheDaten und dasgewünschte Studiumbekannt gegeben.
Dieser Vorgang muss außerdem für jedes
weitere begonnene Studium und für den
Beginn des Masterstudiums wiederholtwerden. Es ist auch zulässig,mehrere
ordentliche Studien an eineroder
mehreren Universitäten gleichzeitigzu
absolvieren.Zur Voranmeldung gelangstdu unterwww.tugraz.at.
Wichtig bei der Voranmeldung istes,
sich die persönliche Identifikations-nummerund das Passwort zumerken,
damit die Daten jederzeitwieder
bearbeitet werden können.Außerdem
werden diese Daten fürden Einstieg zurErfassung desBildes am Fototerminal
benötigt.Für die Erstellung der
TUGcard(Studierendenausweis im
Chipkartenformat)ist zusätzlich eine
Bilderfassungbeim Fototerminal(Rechbauerstraße12, EG links)
erforderlich(oder ein bereits im Vorhinein
hochgeladenes Bild).
Hinweise zum Ausfüllen der VoranmeldungWenn du bereits an einer anderen
österreichischen Universität gemeldet bistoder warst, hast du dort bereits eine
siebenstellige Matrikelnummer erhalten.
Diese Matrikelnummer ist dann in das
dafür vorgesehene Feld einzutragen. Bei
erstmaliger Inskription an einerUniversität ist das Feld „Matrikelnummer“
einfach freizulassen. Sollte das
gewünschte Studium nicht in der Liste zufinden sein oder wenn du alsmitbelegende/r Studierende/r zugelassen
werden willst, lass das Feld
„Studienrichtung“ frei.
Die persönlichen Daten sind
vollständig auszufüllen, im Anschluss
daran sind der Schultyp (AHS, BHS, etc.),
das Datum der Absolvierung der Reife-bzw. Studienberechtigungsprüfung, die
Anschrift (am Heimatort) und die
Zustelladresse (am Studienort)
einzutragen. Bei erstmaliger Zulassung an
einer österreichischen Universität ist auchdas Erhebungsformular (UStat1U) für
STATISTIK AUSTRIA online auszufüllen.
Jetzt ist die Voranmeldung komplett unddie Daten werden gespeichert. Bis zurendgültigen Anmeldung im Studienservice
können die Daten mithilfe der
Identifikationsnummer und des
Passwortes jederzeit geändert werden.
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Anmeldung zu Lehrveranstaltungen
Wenn du dich für ein oder auch
mehrere Studien bzw. als MitbelegerInohne konkrete Studienwahl an der TU
Graz inskribiert und den Studien-
und/oder ÖH-Beitrag einbezahlt hast, bistdu entweder als ordentlicheR oder
außerordentlicheRStudierendeR gemeldet
und hast nun die Möglichkeit, dich zuLehrveranstaltungen (LVen) anzumelden.
Du bist durch die Inskription allein noch
nicht automatisch für LVen eines
Studiums angemeldet, erst mithilfe deineraktivierten Zugangsdaten zum TUG-
Online-System kannst du dich unter „LV-Anmeldung“ explizit für die gewünschten
Lehrveranstaltungen anmelden.
Dabei ist für jene mit Erstzulassungoder Studienwechsel empfehlenswert,
sich für alle im Studienplan des aktuellen
Semesters eingetragenen
LVenanzumelden, um sich einen Überblick
über das Arbeitspensum sowie auch denStudieninhalt zu verschaffen.Zu beachten
ist, dass es keine festgelegte Stunden-
oder Lehrveranstaltungsanzahl gibt, zuder du dich anmelden musst, auch kannst
du die Reihenfolge, in der du gewisse
Lehrveranstaltungen absolvieren
möchtest, wählen(außer die, die anVoraussetzungsketten gebunden sind).
Falls du dich dafür interessierst, erhältst
du weitere wichtige Informationenwährend der Inskriptionsberatung oder
von deiner Studienvertretung.Wichtig: Informiere dich im Vorfeld
über etwaige Beschränkungen, wenn du
Lehrveranstaltungen außerhalb der imStudienplan angeführten Reihenfolge
absolvieren möchtest.
TUGrazOnline
Mit dieser Webapplikation – unter online.tugraz.at erreichbar – kannst du dich für
Lehrveranstaltungen und Prüfungen an- oder abmelden. Du kannst dir deine
Prüfungsergebnisse ansehen, Zeugnisse ausdrucken oder deinen Studienstatuseinsehen.
Für eine detaillierte Einführung in die wichtigsten Schritte siehe
www.wikidot.stuberatref.com, oder schau dir das Video auf unserer Homepage
www.fakarch.at an. Falls du Fragen zu speziellen Punkten hast, wende dich an deine
Tutoren!
Welcome Days
Für den Einstieg in den Studienalltag empfehlen wir dir, zu den Welcome Days am 5.und 6.Oktoberzu kommen. Dort wirst du deine Studienvertretung kennenlernen, die dir
bei allen Fragen zum Studium weiterhilft.
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Tipps für den Einstieg
Erstemestrigen Tutorium
Das Erstsemestrigentutorium ist das,was dir den Einstieg ins Studienlebenerleichtern soll – keiner wird gezwungen
daran teilzunehmen, es wird aber
dringendst empfohlen, da du hier Tipps
und Infos bekommst, die dir sowohl
Studium als auch Privatleben erheblicherleichtern können.
Studierende aus höheren Semestern
verbringen zu Semesterbeginn Zeit mitdir, um dir die Uniwelt ein bisschen
verständlicher zu machen. Du wirst dabei
viele neue Leute kennen lernen. Sollten
dir bereits fachspezifische Fragen
schlaflose Nächte bereiten, scheue dichnicht sie zu stellen. Deine Tutorinnen und
Tutoren werden sie dir nach bestem
Wissen und Gewissen beantworten undwenn sie selber nicht weiter wissen,
können sie dir den Weg zur richtigenInformationsquelle zeigen.
Auch falls du noch auf
Wohnungssuche bist oder überlegst direinen Nebenjob zuzulegen, kannst du dich
auch gerne an uns wenden.
Natürlich kommt beim Tutorium auchder Spaß nicht zu kurz. Es soll dir helfen,Graz ein bisschen besser kennen zu
lernen: gemeinsam erkunden wir die
Stadt, ihr bekommt Tipps, erfahrt wo es
günstiges Essen gibt, wo man am Besten
ausgehen kann und alles was ihr sonst
noch über die Stadt der Studierenden
wissen wollt und sollt.
Vielleicht findest du auch jemanden,
um gemeinsam für Prüfungen zu lernenund hoffentlich sind auch die einen oder
anderen neuen Freunde dabei.
Wir kommen NACH den ersten
Pflichtvorlesungen in der ersten Woche ineure Hörsäle. Hier wird das Projekt dann
kurz erklärt und ihr werdet direkt eurer
Tutorin/eurem Tutor zugewiesen. In den
Kleingruppen werdet ihr euch
kennenlernen, die Uni etwas genauererkunden, euch der Online-Plattform der
TU Graz (kurz: TUG-online) nähern,
wichtige Unterlagen und Infos bekommen
und den Termin fürs nächste Treffenausmachen.
Starterpaket
Für alle, die bei den 3 wichtigsten
Terminen des von uns angebotenenErstsemestrigentutoriums teilnehmen,haben wir ein tolles Potpourri an
Gadgets zusammengestellt. Im
Starterpaket sind viele wichtige
Utensilien enthalten, die du als
StudierendeR im ersten Semester imArchitekturstudium benötigst.
Uns, deinem FAKarch-Team ist es
eine Freude durch unsere Sponsoren(denen an dieser Stelle noch einmal eingroßes DANKE ausgesprochen sei) und
zeitintensivem Engagement dir dieses
Paket an wichtigen Arbeitsmaterialien
zur Verfügung zu stellen. Den Inhalt
wirst du bestimmt schon in naherZukunft benötigen.
Wichtige Hörsäle
HS IRechbauerstraße 12, Kellergeschoss
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Hier finden die meisten Vorlesungen der ersten beiden Semester statt
HS IIRechbauerstraße 12, Kellergeschoss
Vorlesungen und Seminargruppen
HS AKopernikusgasse24, 1. ObergeschossVorlesungen des Institutes für Architektur und Medien
EDV Labor der Fakultät für ArchitekturInffeldgasse 10, 2. Obergeschoss
Nahezu alle Lehrveranstaltungen die Computer benötigen
Da die meisten Lehrveranstaltungen, die außerhalb des HSI abgehalten werden,
Seminare oder Übungen sind, gibt es unzählige Seminarräume in den Bereichen
Rechbauerstraße 12, Technikerstraße 4, Lessingstraße 25, Mandellstraße 13 undInffeldgasse 10, die du am einfachsten über die Grundrissansicht im TUG-online findest
Prüfungen & Studienrecht
Gut zu wissen
Im Anschluss findest du einen kurzen Auszug aus dem Universitätsgesetz2002 und
der Satzung der TU Graz, welche deine Rechte und Pflichten für dein Studium festlegen.Details zu den einzelnen hier angeführten Gesetzespassagen findest du imUniversitätsgesetz 2002 und in der Satzung der Technischen Universität Graz. Für
weitere Infos und Fragen zu deinen Rechten als StudierendeR wende dich einfach an
deine jeweilige Studienvertretung oder frage im Sekretariat der Hochschülerinnen- und
Hochschülerschaft der TU Graz nach (Rechbauerstraße 12, EG rechts).
Allgemeines zum Studienrecht
Eines der wichtigsten Rechte ist die Lernfreiheit laut § 59 Abs.1 UG02. Hier ist z.B.
geregelt, dass man an mehreren Universitäten gleichzeitig zugelassen werden darf, dassman Lehr- und Forschungseinrichtungen und die Bibliothek an der Universität, an der
man zugelassen ist, nutzen darf oder ob man’s glaubt oder nicht, dass man Prüfungen
ablegen darf. Natürlich gibt es keine Rechte ohne Pflichten und einige davon sind in §59
Abs.2 UG02 geregelt:1. Namens- und Adressänderungen sind der Universität, an der man zugelassen ist,
unverzüglich bekannt zu geben; (diese Änderungen kann man z.T. ganz leicht selbst im
TUG-Online vornehmen)
2. Die Fortsetzung des Studiums der Universität, an der die Zulassung zu einem
Studium besteht, ist jedes Semester während der allgemeinen Zulassungsfrist oder der
Nachfrist zu melden; (Dies passiert in jedem Semester mit Einzahlung derStudienbeiträge)
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3.Bei vorhersehbarer Studieninaktivität hat man sich zeitgerecht vom Studium
abzumelden;
4.Man hat sich fristgerecht zu den Prüfungen an- und abzumelden (siehe Punkt„Prüfungen“)
5.Anlässlich der Verleihung des akademischen Grades, hat man je ein Exemplar derDiplom- oder Masterarbeit oder der Dissertation an die Universitätsbibliothek und je ein
Exemplar an die österreichische Nationalbibliothek abzuliefern;…und auch Lehrende bleiben nicht ganz von Pflichten verschont: Eine Regelung, die
leider die wenigsten kennen, steht in §59 Abs.3 UG02. „Prüfungstermine sind jeweils für
den Anfang, für die Mitte und für das Ende jeden Semesters anzusetzen.“ Das heißt für
uns, dass jede/r Lehrveranstaltungsleiter/ in einer Vorlesung (VO) dreimal pro Semester
eine Prüfung anbieten muss und ihr euch mit Recht beschweren dürft, falls das nichtpassiert. Außerdem „hat die Universität den besonderen Bedarf berufstätiger
Studierender und Studierender mit Kinderbetreuungs- oder gleichartigen
Betreuungspflichten bei der Gestaltung ihres Lehr- und Prüfungsangebotes nachMöglichkeit zu berücksichtigen“ (§59 Abs.4 UG02).
Weiters „haben die Lehrveranstaltungsleiter/innen vor Beginn jedes Semesters die
Studierenden in geeigneter Weise über die Ziele, die Inhalte und die Methoden ihrer
Lehrveranstaltung sowie über die Inhalte, die Methoden, die Beurteilungskriterien und
die Beurteilungsmaßstäbe der Lehrveranstaltungsprüfungen zu informieren“ (§59 Abs.6
UG02).
Prüfungen
Prüfungen aus Vorlesungen sind, wie bereits vorher kurz erwähnt, von denLehrveranstaltungsleiter/innen mindestens dreimal im Semester anzubieten. Anders
sieht es bei Prüfungen aus Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter
aus. Dabei handelt es sich um Lehrveranstaltungen (Übungen), deren Beurteilung sich
über das gesamte Semester erstreckt (VU, KU, UE, LU) - somit kann eine Beurteilung hier
nur einmal pro Semester erfolgen. Eine solche Lehrveranstaltung gilt laut Satzung der TU
Graz als begonnen (und kann somit negativ beurteilt werden), sobald der zweite Eintrag
in eine Anwesenheitsliste erfolgt ist.
Prüfungsan- und -abmeldungZu einer Prüfung anmelden kann sich jede/r Studierende, die/der die
Anmeldevoraussetzungen erfüllt (z.B. STEOP muss abgeschlossen sein bevor man insnächste Semester aufsteigen kann). Zu beachten ist die Abmeldefrist bei Prüfungen –
denn, wer sich an der TU Graz nicht rechtzeitig von Prüfungen abmeldet und trotzdem
nicht zur Prüfung erscheint, kann laut Satzung vom jeweiligen Institut bis zu 90 Tage für
diese Prüfung gesperrt werden. Die zulässige Frist für die Abmeldung von einer Prüfung
endet 2 Werktage vor der Prüfung. Bis zu diesem Zeitpunkt kann man sich ohne Angabe
von Gründen abmelden ohne eine Sperre zu riskieren. Eine Abmeldung nach dieser Frist
ist nur mehr mit Angabe triftiger Gründe und mit Vorlage z.B. einer ärztlichen
Bestätigung möglich.
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Beurteilung von Prüfungen
„Zeugnisse sind unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von vier Wochen nach
Erbringung der zu beurteilenden Leistung auszustellen“ (§75 Abs.4 UG02). Somit darfein/e Prüfer/in, ab Ablegen einer Prüfung, nicht länger als vier Wochen für die
Beurteilung und die Bekanntgabe der Noten brauchen.
Nichtigerklärung von Beurteilungen
„Die Beurteilung einer Prüfung oder einer wissenschaftlichen Arbeit kann für nichtig
erklärt werden, wenn diese Beurteilung, insbesondere durch die Verwendung
unerlaubter Hilfsmittel, erschlichen wurde“ (§74 Abs.2 UG02). Achtung: „Die Prüfung,
deren Beurteilung für nichtig erklärt wurde, ist auf die Gesamtzahl der Wiederholungen
anzurechnen“ (§74 Abs.3 UG02).
Wiederholen von Prüfungen
Positiv beurteilte Prüfungen dürfen bis sechs Monate nach der Ablegung der
Prüfung wiederholt werden sofern man sich noch im selben Abschnitt befindet.
Achtung: Die erste bereits positiv beurteilte Prüfung wird mit dem Antritt zur
Wiederholung nichtig! Jede/r Studierende hat die Möglichkeit eine negativ beurteiltePrüfung bis zu viermal zu wiederholen (Insgesamt sind es also 5 Antritte). Die dritte und
vierte Wiederholung ist jedoch auf jeden Fall kommissionell abzuhalten.
Rechtsschutz bei Prüfungen
Weist eine Prüfung schwere Mängel auf, ist ein Antrag zur Aufhebung der Prüfung
innerhalb von zwei Wochen beim zuständigen Studiendekan einzubringen und der
schwere Mangel glaubhaft zu machen. Der Antritt zu einer Prüfung, die aufgehoben
wurde, wird nicht auf die zulässige Anzahl der Prüfungsantritte angerechnet (§79 Abs.1UG02). Mündliche Prüfungen müssen öffentlich abgehalten werden. Das Ergebnis einer
mündlichen Prüfung muss unmittelbar nach der Prüfung bekannt gegeben werden.
Wurde die Prüfung negativ beurteilt, sind die Gründe dafür bekannt zu geben.Jede/r Studierende hat bis sechs Monate ab Bekanntgabe der Beurteilung das Recht
auf Einsichtnahme. Außerdem darf sich der/die Studierende in diesem Zeitraum diePrüfungsunterlagen und die korrigierte Prüfung kopieren (Ausnahme: Multiple-Choice-
Tests).
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Deine Studienvertretung (StV)
Wer sind wir?
Die FAKarchist die Fakultätsvertretung und zugleich Studierendenvertretung der
Studienrichtung Architekur der TU Graz. Das Team setzt sich aus fünf von Studierendengewählten VertreterInnen zusammen, und wird von fünf ebenso engagierten
Studierenden unterstützt.
Sei ein Teil!
Da wir offen für neue Ideen, Einsatz, Gestaltung, Mitsprache und euer Engagment sind,
laden wir alle Studierenden, Lehrenden und Interessierten herzlich dazu ein, sich
einzubringen und das Team zu erweitern. Ihr könnt gerne an Diskussionenteilnehmen,
im Forum und über den E-Mail Verteiler Fragen, Beschwerden oder Ideen schicken undpersönlichen Kontakt mit unserem Team aufnehmen.
Unsere Wirkungsbereiche
Die FAKarchvertritt in erster Linie die Interessen der Studierenden und ist ein
vermittelndes Glied zwischen Lehrenden und Studierenden. Wir diskutieren in Uni-politischen Gremien und setzten uns für euch ein:
• Persönliche Beratungsgespräche (Inskriptionsberatung, MaturantInnenberatung)
• Vertretung eurer Anliegen gegenüber der Lehrenden
• das Erstsemestrigen Tutorium (ihm Rahmen des Tutoriumsprojekts)
• die Internetplatform und einem Downloadbereich zum Austausch von Skripten
• Erhaltung und Schaffung von Infrastruktur (FAKarch-Raum)
Beratungen und Beistand zur Überwindung der bürokratischen Hürden. Erfahrungen aus
unserem eigenen Studium sowie aus Beratungsgesprächen und vergangenenErstsemestrigentutorien geben wir gerne weiter.
Wir sind gerne mit fachlicher sowie organisatorischer Hilfe für euch da.
Kontakt
Internetseite ||www.fakarch.at
Facebook ||FAKarch | Studierendenvertretung Architektur TU Graz
Unser Mailverteiler ||fakarch [@] htu.tugraz.at
Postweg ||Hochschülerschaft TU Graz | Postfach ArchitekturRechbauerstrasse 12 | 8010 Graz
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Als die im Mai 2011
gewählte
Studienvertretung
haben wir uns dafür
entschieden, dieKommunikation
zwischen denverschiedenen
Anlaufstellen der Uni
zu verbessern.
Wir laden unsere
Lehrenden sowieMitwirkenden der
Fakultät herzlich
dazu ein, mit uns inKontakt zu tretenund die Transparenz
der universitären
Entscheidungen zu
fördern.
Die Vernetzungzwischen Lehrenden
und Studierenden zu
stärken ist uns ein
wichtiges Anliegen.Durch enge
Zusammenarbeit
möchten wir die
Qualität der Lehre
verbessern und einehöhere Zufriedenheit
der Studierenden
und der Lehrenden
bewirken.
Wir bemühen unsum ein besseres
Klima an der TU Graz
und versuchen insGedächtnis zu rufen,
dass es wichtig ist
die Fakultät als einen
Verbund aus
unterschiedlichen
Interessen, mit dem
selben Ziel zuverstehen.
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Was ist denn die ÖH?
Überblick über den Aufbau
Die Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft ist die gesetzliche
Interessensvertretung von über 290.000 Studierenden in ganz Österreich. (Stand:
2008/09, Statistik Austria) Zusammen mit den Universitäts-, Fakultäts- und
Studienvertretungen sowie den Fachhochschulvertretungen und den Vertretungen an
den pädagogischen Hochschulen setzt sich die ÖH auf allen Ebenen für die Anliegen der
Studierenden ein.
Hochschülerinnenund Hochschülerschaft an der TU Graz (kurz: HTU), DU bist ein Teil
davon!Jedes Semester zahlst du deinen ÖH-Beitragein und bist wie alle anderen
Studierenden in Österreich ÖH-Mitglied.
Die HTU ist dazu da, unsere Interessen zu vertreten und den Studienalltag zu
erleichtern. Dazu gibt es eine gewählte Vertretung, die auch du ab jetzt alle zwei Jahre
mitbestimmen kannst. Dazu gehören auch die Studienvertretungen, die es für alle
Studienrichtungen gibt und die für dich die Anlaufstellen sind, wenn es um dein Studium
geht. Neben den gewählten Strukturen gibt es auch noch Leute, die sich um allgemeinestudierendenrelevante Themen kümmern. Um sich besser orientieren zu können, sind
die Themen sogenannten Referaten zugeordnet, wovon es an der HTU gleich zwölf Stück
gibt. Wann immer du Fragen hast, schick am Besten einfach eine Email ans
entsprechende Referat.
In der Rechbauerstraße 12, im Hauptgebäude der TU, befindet sich die „Zentrale“.
Sie ist ganz leicht zu finden, beim Haupteingang rechts, am Ende des Ganges findest du
das Büro der HTU. Dort sind unsere beiden Sekretärinnen Renate und Judith, die dir bei
allen möglichen und unmöglichen Fragen weiterhelfen oder dir zumindest immer sagen,
wohin du dich wenden kannst.
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Liste der HTU-Referate – deine Anlaufstellen für Fragen und Probleme
Das Vorsitzteam wird von mehreren Referentinnen und Referenten in verschiedenen
Fachbereichen unterstützt.
Referat für Bildungspolitik [email protected]
Begutachtung studienrelevanter Gesetze, Stellungnahmen zu
Gesetzesentwürfen und –änderungen Aufarbeitung bildungspolitischer Geschehnisse
Information der Studierenden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über
Auswirkungen und Folgen bestehender und zukünftiger Gesetze
Studienrechtliche Fragen (Prüfungsrecht, Anrechnungen, etc.)
Koordination der FakV und StrV in Bezug auf die Implementation des UG 2002
Unterstützung bei der Beantragung eines Studium irregulare
Hinwirken auf die Einführung neuer Lehrveranstaltungen
Referat für Sozialpolitik [email protected]
Information und Beratung für Studierende in sozialen Fragen (Familienbeihilfe,
Stipendium, studentische Selbstversicherung...) Anlaufstelle für Studierende bei sozialen Problemen
Abhaltung der Sprechstunden und Beantwortung von E-Mails
Organisation spezieller Sozialleistungen (Mittagsfreitisch, Essensförderung...)
Informationsmaterialien über Sozialthemen erstellen
Begutachtung sozialrechtlicher Gesetze (gemeinsam mit dem Vorsitzteam)
Referat für wirtschaftliche Angelegenheiten [email protected]
Wirtschaftsorganisation
Vermögens- und Liegenschaftsverwaltung
Organisation der Beschaffung von Drittmitteln (Werbung)
Sicherstellung der Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit von
Investitionen
LesBiSchwules Referat [email protected]
Beratung (Coming-Out, Diskriminierungen, ...)
Organisation von Festen und Veranstaltungen für Studierende
Öffentlichkeitsarbeit
Betreuung der Homepage
Organisation eines Thementutoriums (LesBiSchwules Tutorium)
Referat für Gesellschaftspolitik [email protected]
Sanfte, angepasste, friedliche Technik
Privatsphäre und Datenschutz
Lebensraum Universität
Menschenrechte
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Referat für Studienberatung [email protected]
Studienberatung (allgemeine Studieninformationen; Hilfe bei Problemen mit
Prüfungen, ProfessorInnen, Verwaltungsangelegenheiten etc.; Vermitteln
weiterer AnsprechpartnerInnen je nach Problemstellung)
Inskriptionsberatung zu Beginn des Winter- und Sommersemesters
Organisation der jährlichen, steiermarkweitenMaturantInnenberatung (in
Zusammenarbeit mit der HochschülerInnenschaft an der Universität Graz)
Einholen von Rechtsauskünften bei den Bundesministerien
Koordination der Beratungstätigkeit mit der TU
Kontakt zu anderen, für die Studien- und Berufsinformation zuständigen Stellen
(Landesschulrat, Arbeitsmarktservice, Berufsinformationszentren)
Referat für Internationales [email protected] Aufgabenbereiche des Referates
Betreuung und Unterstützung von Austauschstudierenden
Kontakte zu ausländischen HochschülerInnenschaften
Werbung und Unterstützung für Austauschprogramme in Zusammenarbeit mit
dem BFA (wissenschaftliche Auslandsbeziehungen) und Instituten
Referat für Veranstaltungen [email protected] Veranstaltungsorganisation (zum Beispiel TU-Fest)
Referat für Informations- & Öffentlichkeitsarbeit [email protected]
Herausgabe des TU-Info
Vermarktung der HTU-Arbeit für Studierende
Organisation von Drittmitteln (Werbung), auch für Fakultäten und STRVs
Informationssysteme (WWW, Wandzeitung, MitarbeiterInnenzeitung)
Interne Bereitstellung von Ressourcen für Referate, Fakultäts- und
Studienvertretungen in Bezug auf Öffentlichkeitsarbeit
Referat für Frauenpolitik [email protected]
Unterstützung des FIT-Projektes (Frauen in die Technik)
Vertretung der Studentinnen an der TU Erhöhung der Frauenanteils in allen Bereichen der TU
Frauenspezifische Veranstaltungen (Kurse und Seminare)
Interne Organisation [email protected]
Organisation der Aus- und Weiterbildung der MitarbeiterInnen (z.B. für die
Gremienarbeit)
Koordination mit „unteren“ Ebenen
Versorgung der HTU mit täglichen Gebrauchsgütern
Betreuung der Kommunikationseinrichtungen (Telefon, Fax, ...)
Hardware und Software betreiben und warten
Hard- und Softwareeinkauf Langfristige Planung Informationsstrukturen und Technologien
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Nützliche Links
Allgemeine Links
Homepage der Studierendenvertretung Architektur TU-Graz, FAKarchHier findest du nochmal alle Kontaktdaten, aktuelle Ereignisse, wichtige Links, Infos
von uns an euch, Pressetexte, Stellungnahmen, News etc.und Skriptensharing mit deinen MitstudentInnen
www.fakarch.at
Homepage der HochschülerInnenschaft der TU GrazFür Fragen zum Studium, den Beihilfen und vieles mehr findest du hier die
wichtigsten Information und Links.
www.htu. tugraz .at
ZID – Zentraler InformatikdienstHier findest du alle Informationen für den Zugang zu den verschiedenen Newsgroupsund Seiten der TU, sowie genaue Step-by-stepguides wie du Verbindungen
einrichten kannst und an wenn du dich ggf. wenden solltest für weitere Fragen
www.z id . tugraz .at
Homepage des Dekanats ArchitekturAlle aktuellen und auslaufenden Curricula sind auf dieser Seite zum download
bereitgestellt, sowie andere wichtige Unterlagen, Infos, Links etc. Außerdem werdenVeranstaltungen angekündigt …
www.dekarch. tugraz .at
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29Campus Alte Technik
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30Campus Alte Technik