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LEITFADEN FÜR
ERSTBEMUSTERUNGEN (Version 03)
1. ZWECK .................................................................................................................................. 2
2. ANWENDUNGSBEREICH ........................................................................................................ 2
3. FAQ’S ZUR ERSTBEMUSTERUNG ............................................................................................ 2
3.1. DEFINITIONEN ............................................................................................................... 2
3.2. MITGELTENDE NORMEN UND STANDARDS ..................................................................... 3
3.3. ALLGEMEINE FRAGEN ZUM THEMA ERSTBEMUSTERUNG ................................................ 3
3.3.1. WARUM WIRD EINE ERSTBEMUSTERUNG DURCHGEFÜHRT? ........................................ 3
3.3.2. WER TRÄGT DIE VERANTWORTUNG FÜR DIE ERSTMUSTERPRÜFUNG? ......................... 3
3.3.3. ABLAUF DES FREIGABEVERFAHRENS FÜR ZUKAUFTEILE ................................................. 3
3.3.4. WANN MÜSSEN ERSTMUSTER BZW. SONSTIGE MUSTER GESENDET WERDEN? ........... 4
3.3.5. WELCHE ANZAHL VON ERSTMUSTERN IST ZU LIEFERN? ................................................. 5
3.3.6. WELCHEN ANLIEFERORT DER ERSTMUSTER MUSS DER LIEFERANT WÄHLEN? .............. 5
3.3.7. KENNZEICHNUNG UND VERPACKUNG VON ERSTMUSTERN ........................................... 6
3.3.8. WIE UND WOHIN SOLLEN DIE ERSTMUSTER-DOKUMENTE ÜBERMITTELT WERDEN? ... 7
3.3.9. ARCHIVIERUNG DER ERSTMUSTERPRÜFBERICHTE ......................................................... 7
3.3.10. AUFBEWAHRUNG VON ERSTMUSTERN .......................................................................... 7
3.4. WAS BEINHALTET EINE VOLLSTÄNDIGE ERSTMUSTER-DOKUMENTATION? .................... 8
3.4.1. ALLGEMEINES .................................................................................................................. 8
3.4.2. PRÜFERGEBNISSE ............................................................................................................ 9
3.4.3. PRÜFMITTEL .................................................................................................................... 9
3.4.4. HINWEISE ZUR PRÜF- UND MESSGENAUIGKEIT BEI DEN
VERWENDETEN PRÜFMITTELN ........................................................................................................ 9
3.5. WIE SIEHT DIE HÜPPE-FREIGABE AUS? ............................................................................ 9
3.6. WAS IST BEI EINER NACHBEMUSTERUNG ZU BEACHTEN? ............................................. 11
4. ANHANG ............................................................................................................................. 12
2
1. ZWECK Dieser Leitfaden dient zur Unterstützung der reibungslosen Abwicklung des Erstmusterprozesses von
Bauteilen zwischen der Hüppe GmbH und ihren Zulieferpartnern.
2. ANWENDUNGSBEREICH Diese Richtlinie gilt für alle Lieferanten von Produktionsmaterialien, Serien- und Ersatzteilen und
Komponenten, Wärmebehandlungen, Lackierung, Oberflächenbeschichtungen und jeder Art von
Bearbeitung. Für Normteile gilt die Vorlagestufe 0, das heißt in diesem Fall ist eine „Deckblattbemus-
terung“ ausreichend. Es muss also dementsprechend nur das Deckblatt ausgefüllt werden.
Die Forderungen dieses Leitfadens sind den gültigen Qualitätsnormen entnommen. Es gelten weiter
Hüppe spezifische Forderungen, die im Folgenden ergänzend angeführt sind.
3. FAQ’S ZUR ERSTBEMUSTERUNG
3.1. DEFINITIONEN
ERSTMUSTER
Erstmuster sind Produkte, die vollständig mit serienmäßigen Betriebsmitteln und unter serienmäßi-
gen Bedingungen hergestellt wurden. Eine Bemusterung mit Erstmustern wird Erstmusterprüfung
genannt. Die Bemusterung zur Produktionsprozess- und Produktfreigabe muss mit Erstmustern
durchgeführt werden. Die abnehmerseitige positive oder negative Bewertung der Erstmuster (inkl.
Dokumentation) hat die Freigabe oder Ablehnung zur Folge.
VORSERIEN-MUSTER
Vorserienmuster entstammen Kleinserienwerkzeugen oder seriennahen Anlagen, die eine prozesssi-
chere Fertigung gewährleisten. Das verwendete Fertigungsverfahren entspricht zudem der späteren
Serienproduktion. Als Absicherung für die Serienanlaufphase sind die Teile sowohl in qualitativer
Hinsicht als auch aufgrund der produzierten Stückzahlen für den Einbau in Vorserien-Produkte ver-
wendbar und daher auch bemusterungsfähig.
SONSTIGE MUSTER
Sonstige Muster sind Produkte und Materialien, die nicht vollständig unter serienmäßigen Bedingun-
gen hergestellt wurden. Sonstige Muster dürfen nicht zur Erstmusterfreigabe verwendet werden.
Diese Muster können für kundenfähige Produkte eingesetzt werden, wenn sie die Spezifikationen
erfüllen. Die Freigabe von sonstigen Mustern bedeutet nicht zugleich die Serienfreigabe und begrün-
det keinen Verzicht auf das Erstmuster - Freigabeverfahren.
LIEFERPARTNER
in weiterer Folge Lieferant genannt.
3
LEITFADEN
Ein Leitfaden ist eine Anleitung zur Durchführung einer Aufgabe und bietet in diesem Fall unterstüt-
zende Hilfestellung für den Ablauf einer Erstbemusterung. An dieser Stelle wird dezidiert darauf hin-
gewiesen, dass ein Leitfaden zutreffende Normen und Richtlinien nicht ersetzt, sondern ausschließ-
lich als Hilfswerkzeug für die reibungslose Abwicklung einer Erstbemusterung von Bauteilen zu ver-
stehen ist.
3.2. MITGELTENDE NORMEN UND STANDARDS
Relevante DIN EN ISO Normen
Einkaufsbedingungen für Produktionsmaterial, Ersatzteile und direkte Fertigungsmittel für
unsere Erzeugnisse
Gültige Hüppe-Spezifikationen
Qualitäts- und Umweltforderungen an Lieferanten
3.3. ALLGEMEINE FRAGEN ZUM THEMA ERSTBEMUSTERUNG
3.3.1. WARUM WIRD EINE ERSTBEMUSTERUNG DURCHGEFÜHRT?
Der Zweck des Erstbemusterungsverfahrens ist es festzustellen, ob alle Zeichnungsunterlagen und
Spezifikationsunterlagen vom Lieferanten richtig verstanden wurden und ob die Fertigung in der Lage
ist, Produkte herzustellen, die diese Forderungen während des tatsächlichen Produktionslaufs (Se-
rienlaufs) mit der vorgegebenen Produktionsmenge erfüllen.
(Literaturquelle: QS 9000, QM- System – Forderungen. Dritte Auflage. Oktober 1998)
3.3.2. WER TRÄGT DIE VERANTWORTUNG FÜR DIE ERSTMUSTERPRÜFUNG?
Der Lieferant ist verantwortlich für die Durchführung und die Richtigkeit der Prüf- und Messergebnis-
se der Musterprüfung. Der Abnehmer behält sich die Gegenprüfung vor.
3.3.3. ABLAUF DES FREIGABEVERFAHRENS FÜR ZUKAUFTEILE
Die grundsätzlichen Anforderungen an die Erstmuster bzw. den Erstmusterprozess entneh-
men Sie Ihrer Erstmusterbestellung. Im Bedarfsfall sind mit dem jeweils zuständigen Einkäu-
fer und der Qualitätsprüfung spezifische Erstmusterbedingungen zu vereinbaren und abzu-
klären ob die, unter den derzeitig vorherrschenden Produktionsbedingungen, produzierten
Teile den Anforderungen als Erstmuster genügen. Außerdem ist zu ermitteln, an welche Kon-
taktperson bzw. an welche Abladestelle die Erstmuster zu schicken sind (siehe Punkt 3.3.6).
• Der Lieferant führt alle notwendigen Tätigkeiten für die Bemusterung auf Basis der festgeleg-
ten Kriterien, Merkmale und Dokumentation durch.
• Der Lieferant prüft die Vollständigkeit und die Erfüllung der Vorgaben, erstellt und unter-
schreibt die Freigabeformulare. Der Lieferant übermittelt die Erstmuster inkl. der geforder-
ten Dokumentation termingerecht an den Abnehmer. Treten im Zuge des Freigabeverfahrens
Abweichungen hinsichtlich Vollständigkeit und Erfüllung der Vorgaben auf, so sind die Ursa-
chen zu ermitteln und entsprechende Korrekturmaßnahmen einzuleiten.
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• Der Abnehmer bewertet die übermittelten oder vorgestellten Unterlagen und die Mustertei-
le. Das Deckblatt des Berichts wird um den Einzel- und Gesamtfreigabestatus ergänzt. Der
Freigabestatus wird dem Lieferanten auf dem Deckblatt übermittelt.
Der Gesamtfreigabestatus kann sein:
Freigabe
Freigabe mit Auflagen
Ablehnung
Details zum Freigabestatus sind dem Punkt 3.5 zu entnehmen.
3.3.4. WANN MÜSSEN ERSTMUSTER BZW. SONSTIGE MUSTER GESENDET WERDEN?
Erstmuster werden generell von der Hüppe GmbH mit Auftrag und Terminangabe angefordert bei:
Lieferantenwechsel
• Neuteilen und neuen Baugruppen
• Produktänderungen (z.B. Konstruktions-, Spezifikations-, Werkstoffänderung)
Tritt eine der nachfolgend aufgelisteten Änderungen auf oder steht bevor, so hat der Lieferant
grundsätzlich die Pflicht von der Qualitätsabteilung der Hüppe GmbH rechtzeitig eine Genehmigung
einzuholen. Dies hat mit dem Dokument „Anzeige einer Änderung - Notification of Change
_german_english Hueppe GmbH“ zu erfolgen.
• Produktionsverlagerung, neues Fertigungsstättenkonzept
• Änderung des Produktionsprozesses
• Änderungen von Zulieferanten von Produkten oder Dienstleistungen
• Einsatz neuer, modifizierter oder Ersatz-Werkzeuge
• Änderungen von Zukaufteilen
Beim Auftreten von Abweichungen und Änderungen jeglicher Art (geometrisch, werkstofflich,
chemisch, physikalisch, funktional, usw.) hat der Lieferant der Erstmuster einen Antrag für die ent-
sprechende Änderung an die Hüppe GmbH zu stellen, mit einer genauen Beschreibung der Abwei-
chungen und der Bewertung bezüglich der möglichen Auswirkung auf Funktion, Lebensdauer, Ge-
räusch u.Ä.. Die Hüppe GmbH beurteilt diesen Lieferantenantrag und erteilt dem Lieferanten bei
positiver Beurteilung schriftlich eine bedingte zeitliche Sonderfreigabe (siehe Punkt 3.5).
Der Lieferant wird darauf verwiesen, dass jegliche Änderung bzw. Abweichung ausschließlich über
den oben beschriebenen Weg des Lieferantenantrags und der Freigabe durch die Hüppe GmbH ab-
gewickelt werden kann.
5
3.3.5. WELCHE ANZAHL VON ERSTMUSTERN IST ZU LIEFERN?
Die Anzahl der zu liefernden Erstmuster hängt von der Materialgruppe ab und ist, sofern nicht anders
vereinbart, nachfolgender Tabelle zu entnehmen.
Materialgruppe Anzahl Erstmuster in Stk. Maße
Baugruppen 5 Originalmaße
DIN-Teile 0 -
Aluminium 5 2000mm
Kunststoff(-spritzteile) 10 Originalmaße
Kunststoff-Profil 10 2000mm
Beschlagtechnik (Scharniere, Griffe u.ä.) 10 Originalmaße
Scheiben Glas Polystyrol
5
10
Originalmaße Originalmaße
Zink-Druckguss 10 Originalmaße
Wanne 2 Originalmaße
Chemie (Silikone, Schmiermittel u.ä.) Abstimmung -
Verpackung Polystrol Pappe Kunststoff Klebeband
40 (10 Sätze á 4 Stk.)
10 50
( 1 Rolle)
Originalmaße Originalmaße Originalmaße
-
Handelt es sich um einen Haftungstest (Wanne), so sind für die Erstmuster die Maße von 210mm x
290mm einzuhalten und eine Stückzahl von 3 anzuliefern.
3.3.6. WELCHEN ANLIEFERORT DER ERSTMUSTER MUSS DER LIEFERANT WÄHLEN?
Der Anlieferort und die Ansprechperson sind vom Lieferanten in jedem Einzelfall beim Ansprechpart-
ner des Abnehmers in Erfahrung zu bringen.
Anlieferadresse für den Standort Bad Zwischenahn:
Hüppe GmbH
„Erstmusterprüfung“
Name des Anforderers
Industriestraße 3
D-26160 Bad Zwischenahn
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3.3.7. KENNZEICHNUNG UND VERPACKUNG VON ERSTMUSTERN
Das Erstmuster hat mit der laufenden Seriennummer bzw. mit dem unten angeführten Erstmuster-
aufkleber (siehe Abbildung 1) ausgestattet zu sein. Neben der Kennzeichnung der äußeren Verpa-
ckung mit dem „Erstmuster-Aufkleber“ für Außen, müssen auch die
einzelnen Erstmuster selbst mit einem „Erstmuster-Aufkleber“ für Innen gekennzeichnet sein. Diese
werden von der Hüppe GmbH als Vorlage übermittelt.
Wichtig ist die Zuordbarkeit zwischen dem jeweiligen Erstmuster und der gesamten Erstmusterdo-
kumentation einschließlich der Messprotokolle, sodass eine 100%ige Rückverfolgbarkeit und Durch-
gängigkeit der Ergebnisse und Abläufe gegeben ist. D.h., dass bei mehreren Erstmustern die Numme-
rierung dieser mit der im Erstmusterprüfbericht übereinstimmen muss. Stammen die Erstmuster
zudem aus unterschiedlichen Nestern, so ist auch zusätzlich diese Zuordnung kenntlich zu machen.
Die/Das Erstmuster muss/müssen so verpackt sein, dass Beschädigungen und damit Veränderungen
der vorher bestimmten Messergebnisse verhindert werden.
Abbildung 1: Erstmusteraufkleber für innere Verpackung (links) & Verpackung einzelner Erstmuster (rechts)
Herstell-Datum:
Teilenummer:
Musternr.: von
Materialbeschreibung:
Zeichnungsnr./Rev.:
Anforderer:
Lieferant:
Unterschrift:
Bild des Erstmusters:
Industriestraße 3
26160 Bad Zwischenahn
Germany
Erstmuster - Q
Aufkleber mit u.a.
Nr. des Erstmusters
Erstmuster
Plastikhülle
EMPB
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3.3.8. WIE UND WOHIN SOLLEN DIE ERSTMUSTER-DOKUMENTE ÜBERMITTELT WERDEN?
Vor der Versendung der physischen Erstmuster ist per E-Mail ein Vorabbericht der Erstbemusterung
an den zuständigen Konstrukteur zu senden. Dieser entscheidet, ob sich eine Bemusterung anhand
der dargelegten Prüfergebnisse bereits sinnvoll ist. Falls der Konstrukteur keine nennenswerten Ab-
weichungen feststellt, gibt er seine Freigabe und die Erstmuster samt Erstmusterdokumentation
dürfen der Hüppe GmbH übermittelt und vorgestellt werden.
Abbildung 2: Vorabbericht und Freigabe zur Erstmustervorstellung
Der Erstmusterprüfbericht ist dann zweifach zu übermitteln. Zum einen müssen die Dokumente dem
physischen Erstmuster in Papierform beigelegt werden und zum anderen ist der Erstmusterprüfbe-
richt als MS-Excel-Format an den Anforderer der Hüppe GmbH per E-Mail zu übersenden.
3.3.9. ARCHIVIERUNG DER ERSTMUSTERPRÜFBERICHTE
Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Prüf- und Messdaten von Entwicklungsteilen durch den Lie-
feranten so zu archivieren, dass diese bei Bedarf bzw. auf Aufforderung der Hüppe GmbH statistisch
auswertbar sind. Die Auswertung von Messdaten hat merkmalsbezogen und unter Berücksichtigung
statistischer Berechnungsgrundlagen, wie Größt-, Mittel-, Kleinstwert und Standardabweichung zu
erfolgen.
3.3.10. AUFBEWAHRUNG VON ERSTMUSTERN
Verlangt der Abnehmer ausdrücklich keine physischen Erstmuster, so ist mindestens ein Erstmuster
(Rückhaltemuster) vollständig gekennzeichnet in einem nicht allgemein zugänglichen Raum unter
geeigneten Bedingungen über die Laufzeit des Produktes / Vertragsdauer inkl. einem zusätzlichen
Jahr beim Lieferanten bzw. bis zu einer neuerlichen Erstbemusterung aufzubewahren.
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3.4. WAS BEINHALTET EINE VOLLSTÄNDIGE ERSTMUSTER-DOKUMENTATION?
3.4.1. ALLGEMEINES
Die Anlieferung von Erstmustern und sonstigen Mustern hat mit vollständiger Dokumentation zu
erfolgen. Von zusätzlichen Dokumentationsforderungen wird der Lieferant seitens des Abnehmers
informiert.
Die Formulare zur Erstbemusterung befinden sich im Lieferanten-Downloadbereich der Hüppe
Homepage.
Der Dokumentationsumfang richtet sich nach der jeweils durch die Hüppe GmbH für den Lieferanten
ausgewählten Vorlagestufe (angelehnt an VDA Band 2).
Es ist anzugeben, was bemustert wird (Einzelteil oder Baugruppe), um welche Art von Bemusterung
es sich handelt (Erstbemusterung oder Nachbemusterung) und was Auslöser der Bemusterung ist.
Abbildung 3: Parameterauswahl für die Bemusterung
Anschließend Vorlagestufe ist im Erstmusterprüfberichtsdeckblatt mit einem Kreuz (X) zu kennzeich-
nen. Weiter ist die Materialgruppe durch Auswahl im Drop-down-Menü zu bestimmen. Mit diesen
Angaben werden automatisch die zugehörigen Kästchen der geforderten Prüfungen ausgewählt und
mit einem Kreuz gekennzeichnet. Die zu erfüllenden Anforderungen ergeben sich auf Grundlage ei-
ner Lieferantenbewertung und/oder der Materialspezifikation.
Abbildung 4: Vorgabe der Vorlagestufe (Beispiel Materialgruppe Glas mit Vorlagestufe 1)
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3.4.2. PRÜFERGEBNISSE
Prüfergebnisse müssen im von der Hüppe GmbH bereitgestellten Excel-Formular dokumentiert und
bewertet werden. Maßliche Ergebnisse und Bewertung von auf der Zeichnung geforderten Merkma-
len sind in den Excel-Reitern „Test Results - Prüfergeb.“ einzutragen. Die je nach Vorlagestufe gefor-
derten Prüfergebnisse zu 1.2, 1.3, ..., 02, 03, … sind in den dafür vorgesehenen Excel-Reitern „Head
of Test - Testkopf “ einzubringen.
Handelt es sich um eine Bemusterung einer Baugruppe, sind das Deckblatt und der letzte Reiter „As-
sembly, Baugruppen-Report“ auszufüllen. Hierzu sind die verbauten Einzelteile aufzuführen sowie die
Montierbarkeit und Funktion der Baugruppe zu bewerten.
3.4.3. PRÜFMITTEL
Es ist ein Nachweis/eine Angabe der verwendeten Prüfmittel (Anforderung 05) zu machen. (Davon
ausgeschlossen ist die Vorlagestufe 0.)
3.4.4. HINWEISE ZUR PRÜF- UND MESSGENAUIGKEIT
BEI DEN VERWENDETEN PRÜFMITTELN
Die notwendige Genauigkeit ist vom Anwendungsfall und/oder der Spezifikation der Teile abhängig.
Alle Mess- und Prüfmerkmale müssen mit einer vertretbaren Genauigkeit, unter Berücksichtigung
aller Einflüsse (nicht gerätespezifische/gerätespezifisch) gemessen werden können, wobei als Richt-
wert gilt:
Die Mess- und Prüfmittelunsicherheit sollte 10% der kleinsten zulässigen Toleranz der Mess- und
Prüfkriterien nicht überschreiten.
Beispiel:
kleinste zulässige Toleranz: ±0,3 mm
(Die Mindestgenauigkeit des Mess- und Prüfmittels ist 0,06 mm.)
Die Überwachung der Messeinrichtung in der Entwicklung und Produktion ist Voraussetzung für das
erforderliche Vertrauen in die Richtigkeit und Präzision der Messergebnisse und in die darauf auf-
bauende Entscheidung.
Der Nachweis der Genauigkeit sowie der regelmäßigen Überwachung der Mess- und Prüfmittel ist
auf Verlangen seitens des Abnehmers vom Lieferanten zu erbringen.
3.5. WIE SIEHT DIE HÜPPE-FREIGABE AUS?
Die Freigabe der Muster durch den Abnehmer entbindet den Lieferanten nicht von der Verantwor-
tung für die Qualität seiner Produkte. Sie stellt auch keinen Lieferauftrag dar. Nicht vollständig ange-
lieferte Bemusterungsunterlagen bzw. Nichterfüllung zusätzlicher Forderungen (spezifische Kunden-
Lieferantenvereinbarungen) führen automatisch zur Ablehnung der Erstmuster.
Dreimalige Neubemusterung mit negativem Ergebnis führt zu einer Wiederholung der Überprüfung
der Lieferanten-Entscheidung durch die Hüppe GmbH.
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Entscheidung
Details
Freigabe
Die vollständige Freigabe bedeutet, dass das Teil oder Mate-
rial alle Hüppe-Spezifikationen und Forderungen erfüllt. Wei-
terhin ist die Auftragsdokumentation komplett. Aus diesem
Grund ist der Lieferant berechtigt, Produktionsmengen des
Teiles entsprechend der Freigabe der Dispositionsabteilung
des Abnehmers an die Hüppe GmbH zu liefern.
Freigabe mit Auflagen
( Sonderfreigabe )
Diese gestattet die Lieferung von Produktionsmaterial für
eine begrenzte Zeit oder Stückzahl. Das Los wird mit dem
Vorbehalt einer problemlosen Weiterverarbeitung ange-
nommen. Eine befristete Freigabe wird nur erteilt, wenn der
Lieferant:
1.) die Grundursachen der Abweichung eindeutig bestimmt
hat, die die Produktionsfreigabe verhindern und
2.) einen mit dem Abnehmer "vereinbarten
Maßnahmenplan" für die befristete Freigabe erstellt hat.
Von einer befristeten Freigabe betroffenes Material, das den
Maßnahmenplan entweder hinsichtlich des Fälligkeitsdatums
oder der Zahl der Teile oder der zugelassenen Menge nicht
erfüllt, wird zurückgewiesen. Weitere Lieferungen sind nicht
erlaubt, es sei denn, es würde eine Erweiterung der befriste-
ten Freigabe gewährt.
Ablehnung
Abgelehnt bedeutet, dass die Vorlage, die Produktionschar-
ge, aus der das Produkt entnommen wurde, und die dazuge-
hörige Dokumentation die Kundenerfordernisse nicht erfül-
len. Eine Nachbemusterung ist erforderlich. Diese wird durch
die Hüppe GmbH mittels einer erneuten Erstmusterbestel-
lung ausgelöst.
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3.6. WAS IST BEI EINER NACHBEMUSTERUNG ZU BEACHTEN?
Wurden die vorgestellten Erstmuster und die zugehörige Dokumentation von der Hüppe GmbH abge-
lehnt, erfolgt eine Nachbemusterung.
Die Nachbemusterung wird durch die erneute Bestellung von Erstmustern durch die Hüppe GmbH
angestoßen.
Der Umfang der Nachbemusterung entspricht dem einer ersten Erstbemusterung. Dies bedeutet,
dass vom Lieferanten eine vollständig neue Dokumentation anzufertigen ist. Dafür müssen das MS-
Excel-EMPB-Formular mit den Prüfergebnissen zu den neu hergestellten Erstmustern ausgefüllt so-
wie die erforderlichen Anhänge neu erstellt werden. Der alte Erstmusterbericht der abgelehnten
Bemusterung darf dafür nicht wiederverwendet werden. Es ist außerdem auf eine Übereinstimmung
der Zeichnungsrevision mit den angelieferten neuen Erstmustern zu achten sowie auf eine gleiche
Nummerierung der Zeichnungsmaße.
12
4. ANHANG
Vom Lieferanten zu erfüllende und zu übermittelnde Anforderungen nach Hüppe-Vorlagestufe:
Anforderung
Vorlagestufe 0
Vorlagestufe 1
Vorlagestufe 2
Vorlagestufe 3
01 Spezifikation* X X X
02 Funktionsprüfung X X X
03 Materialdatenblatt X X X
04 Prüfmittelliste X X X
05 Prüfmittelfähigkeits-
nachweis X X
06 Prozess - FMEA X
07 Prozessablaufdia-
gramm X X
08 Produktionslen-
kungsplan X X
09 Prozessfähigkeits-
nachweis X
10 Transportmittel /
Verpackung X X X
11 Zertifikate X X
12 Prozessabnahme V X
13 Teilelebenslauf X X X
14 Erstmuster X X X
EMBP-Deckblatt X X X X
*Anmerkung:
Der Umfang der zur Anforderung 01 „Spezifikation“ gehörenden Unterpunkte richtet sich nach der
Materialgruppe (siehe dazu auch 3.3.5.).
X vom Lieferanten gefordert
V diese Anforderung behält sich die Hüppe GmbH vor
13
ERLÄUTERUNGEN ZU DEN ANFORDERUNGEN
1.1 Maßhaltigkeit
Für den Nachweis der Maßhaltigkeit ist vom Teil eine Messstellenskizze anzufertigen, in der jedes
Maß mit einer Nummer versehen ist. Im Messergebnisblatt sind dann zu jedem Nennmaß der Mess-
stellenskizze die spezifischen IST - Maße der Erstmuster anzuführen und mit „i.O.“ oder „n.i.O“ zu
bewerten.
Ebenso in den Maßbericht aufzunehmen sind weitere auf der Zeichnung befindliche Charakteristika,
wie bspw. die Position und Größe von Teilenummern und Materialkennzeichnungen oder Anforde-
rungen zur Oberfläche, wie bspw. die Vermeidung von Anspritz- und Auswerferpunkten auf den
Sichtflächen.
02 Funktionsprüfung
Sofern möglich, hat der Lieferant mit den hergestellten Erstmusterteilen eine Funktionsprüfung
durchzuführen.
Ist bspw. ein Gegenstück zu einem Teil vorgesehen und muss ein Teil somit mit einem anderen zu-
sammen passen, ist dieses Gegenstück auf der Zeichnung vermerkt. Stammen diese zusammengehö-
rigen Teile von demselben Lieferant, so muss der Lieferant testen, ob die entsprechenden Teile zu-
sammen montierbar sind.
Bei Kunststoffprofilen, die auf bestimmte Glasdicken aufgesteckt werden, muss deren Festsitzen
getestet werden.
03 Materialdatenblatt
Ein Materialdatenblatt ist als separater Anhang zu übermitteln. Es enthält die stoffliche Zusammen-
setzung des Materials, aus denen die Erstmusterteile bestehen.
04 Prüfmittelliste
Eine Prüfmittelliste ist eine Auflistung der verwendeten Prüfmittel.
05 Prüfmittelfähigkeitsnachweis
Die „Fähigkeit von Prüfmitteln“ wird von der Messunsicherheit des Prüfmittels im Verhältnis zur To-
leranz des Prüfmerkmals bestimmt. Die Fähigkeitsuntersuchung von Prüfmitteln ist über statistische
Auswertung von Messreihen nachzuweisen. Dies kann rechnerisch odergrafisch erfolgen (Korrelati-
onsdiagramm). Die Prüfmittelfähigkeit wird über die Wiederholbarkeit oder Vergleichbarkeit mit
Hilfe der Spannweiten-Methode oder der Mittelwert- und Spannweiten-Methode.
Quelle: 17. September 2002, Leitfaden zum "Fähigkeitsnachweis von Messsystemen" "Measurement System Capability" Reference Manual)
14
06 Prozess - FMEA
Eine FMEA ist eine weitgehend formalisierte analytische Methode zur systematischen Erfassung
möglicher Fehler und zur Abschätzung der damit verbundenen Risiken (Auswirkungen). Hauptziel ist
die Risikovermeidung bzw. -verminderung.
Neben der Bewertung des möglichen Ausfallverhaltens durch Fehler und Störgrößen fördert die
FMEA die Zusammenarbeit der an der Produkt-Entwicklung und Produktion beteiligten Bereiche zu
einem frühen Zeitpunkt. FMEAs werden nach Produkt- und Prozess-FMEA unterschieden. Aus einer
frühen Phase des Projektes können Entwicklungsschritte und deren Absicherung geplant werden. Mit
fortschreitendem Reifegrad können Ergebnisse der Entwicklung als Ist-Zustand in die Risiko-Analyse
zurückfließen.
Die FMEA ist eine Art Übergabeprotokoll für die Fertigung und dient der Steuerung des Qualitätssi-
cherungsprozesses. Schließlich bietet eine FMEA für das Produkt- / Projekt nach einem Zeitraum der
Anwendung eine Dokumentation des Erkenntniszuwachses hinsichtlich qualitätssichernder Maß-
nahmen. Im Unternehmen kann die Summe aller FMEAs (z.B. als zentrale Datenbank) als Wissens-
speicher für technische Problemlösungen genutzt werden.
Quelle: VDA QMC Gelbband 2014 | www.vda-qmc.de/publikationen/gelbdrucke
07 Prozessablaufdiagramm
Ein Prozessablaufdiagramm stellt die interne Ablauflogik eines Prozesses dar. Dabei werden Ereignis-
se und Zustände betrachtet.
08 Produktionslenkungsplan
Ein Produktionslenkungsplan beschreibt die erforderlichen Handlungen in jeder Phase des Herstell-
prozesses, inklusive notwendiger Prüfungen, wie die Wareneingangsprüfungen, die prozessbeglei-
tenden Prüfungen und die Warenausgangsprüfungen, sowie alle periodischen Prüfungen zur Bestäti-
gung, dass alle Prozesse unter Kontrolle sind.
09 Prozessfähigkeitsnachweis
Die Prozessfähigkeit ist ein statistischer Schätzwert des Ergebnisses eines Merkmals eines Prozesses,
von dem nachgewiesen ist, dass er beherrscht ist.
Quelle: EN DIN ISO 21747:2004-09
Betrachtet man die Langzeitstreuung unter Berücksichtigung der den Prozess beeinflussenden Para-
meter, dann spricht man von der "Prozessfähigkeit". Ein Prozess ist fähig, wenn die statistischen
Kenngrößen für Streuung und Lage merkmalsbezogen in Bezug auf Sollwert und Toleranz den Anfor-
derungen entsprechen. (mindestens Cp und Cpk = 1,33). Ist dies nicht der Fall, muss die Prozessfähig-
keit durch Analyse und Optimierung des Prozesses erreicht werden.
Quelle: Referenz Band (sowie bandspezifische, ergänzende oder abweichende Definitionen zur Norm): VDA Band 6.4
15
Berechnungsmöglichkeit:
Der Prozessfähigkeits-Index Cp berechnet sich bei normalverteilten Messdaten aus dem Vergleich
der Toleranzbreite zur Streubreite eines Prozesses:
𝐶𝑝 = (𝑂𝑆𝐺 – 𝑈𝑆𝐺)
6 · 𝜎 =
𝑇
6 · 𝜎
OSG: obere Spezifikationsgrenze
USG: untere Spezifikationsgrenze
T: Toleranzbreite = OSG − USG
σ: Standardabweichung, geschätzt durch S
Anmerkung: Beim Cp-Wert wird ausschließlich die Streuung berücksichtigt, nicht die mittlere Lage
eines Prozesses.
Der „echte“ oder tatsächliche Mittelwert μ und die „echte“ Standardabweichung σ oder S eines Pro-
zesses sind meistens unbekannt. Werte für die mittlere Lage und die Streuung werden daher aus den
Messdaten berechnet (in Statistik-Sprache „geschätzt“ bzw. im Englischen „estimated“).
𝜇 = �̅� =1
𝑛∑ 𝑥𝑖
𝑛𝑖=1 ; 𝜎 = 𝑆 = √
1
𝑛−1∑ (𝑥𝑖 − �̅�)²𝑛
𝑖=1
Der Prozessfähigkeits-Index Cpk verwendet zur Beurteilung eines Prozesses mit normalverteilten
Einzelwerten die Standardabweichung und den Mittelwert. Er wird als kleinerer von zwei Werten
Cpku und Cpko angegeben, die jeweils die Toleranzeinhaltung auf einer Seite vom Mittelwert bewer-
ten:
𝐶𝑝𝑘𝑢 =𝜇−𝑈𝑆𝐺
3· 𝜎 ; 𝐶𝑝𝑘𝑜 =
𝑂𝑆𝐺−𝜇
3· 𝜎 ; 𝐶𝑝𝑘 = 𝑚𝑖𝑛 (𝐶𝑝𝑘𝑢; 𝐶𝑝𝑘𝑜)
10 Transportmittel / Verpackung
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die ggfs. vorgesehene Lagerung und die eingesetzten Trans-
portmittel keinerlei Beeinträchtigung des zu liefernden Erstmusters verursachen werden.
12 Prozessabnahme
Eine Prozessabnahme entspricht einem Prozessaudit beim Lieferanten und bewertet, ob eine Serien-
freigabe gegeben werden kann.
13 Teilelebenslauf
Ein Teilelebenslauf zeigt an, welche Änderungsstände ein Teil während seines gesamten Produktle-
benszyklus angenommen hat. Er ist meist tabellarisch aufgebaut und enthält folgende Daten:
1) Lieferantenadresse
2) Lieferantennummer
3) Teilenummer und Benennung
4) lfd. Indexnummer
5) durchgeführte Änderung mit Begründung
6) Kennzeichnung der Teile
7) Datum der Bemusterung
8) Datum Einsatz in Serienlieferung
ÄNDERUNGSHISTORIE
Neu in Version 03 Kapitel „3.3.8. WIE UND WOHIN SOLLEN DIE ERSTMUSTER-DOKUMENTE ÜBERMITTELT WERDEN?“ ergänzt um Vorabbericht zur Erstbemuste-rung vor Versendung der Erstmuster und der Dokumentation an die Hüppe GmbH
Kapitel „3.4.1 ALLGEMEINES“ um erweiterte Beschreibung, wie das EMPB-Deckblatt auszufüllen ist, erweitert.
Kapitel „3.4.2. PRÜFERGEBNISSE“ um genauere Beschreibung erweitert
Tabelle in Kapitel „3.3.5 WELCHE ANZAHL VON ERSTMUSTERN IST ZU LIEFERN?“ erweitert um Anzahl zu liefernder Baugruppen
Kapitel „3.6 WAS IST BEI EINER NACHBEMUSTERUNG ZU BEACHTEN?“ hinzugefügt
ERLÄUTERUNGEN ZU DEN ANFORDERUNGEN um die Beschreibung wei-terer im Leitfaden genannter Anforderungen erweitert.
o Beschreibung bei 1.1. Maßhaltigkeit ergänzt. o Beschreibung zu 02 Funktionsprüfung, 03 Materialdatenblatt,
04 Prüfmittelliste, 05 Prüfmittelfähigkeitsnachweis hinzugefügt