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Leistungskatalog
Weiterbildungen / Unterweisungen / Analyse
im Güter- und Personenverkehr
Fahrer-, Verantwortlichen- und Trainerausbildung
2
Einleitung Seite 3
Berufskraftfahrer-Weiterbildung LKW
Seite 4
Berufskraftfahrer-Weiterbildung Bus Seite 6
Lenk- und Ruhezeiten / DTCO
Seite 8
Der manuelle Nachtrag Seite 10
Ladungssicherung
Seite 12
Kommunen und Betriebshöfe Seite 14
Fuhrpark-Analyse
Seite 16
Kursinformationen Seite 17
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Seite 18
Anmeldung Seite 19
Inhaltsübersicht
3
Danke, dass Sie sich die Zeit nehmen, um in meinen Produkten zu stöbern. Sie
haben Ihre Gründe, weshalb Sie hier blättern. Lassen Sie mich versuchen, Ihre
Gedanken transparent zu machen:
Standartschulungen haben Sie hinter sich. Sie suchen Lösungen individuell auf
Ihr Unternehmen abgestimmt!
Sie suchen einen Ansprechpartner, der Ihnen auch nach der Schulung mit Rat
und Tat zur Seite steht!
Hören – sehen – selber machen….Praxis ist Ihnen wichtig!
Sie möchten Ihren Fahrern die wichtigen Informationen bieten, zugeschnitten auf
den Alltag!
Dann lassen Sie uns über Ihre Ideen und Wünsche sprechen.
Willkommen bei Ihrem neuen Bildungs-Partner
Aus der Praxis – für die Praxis
Rundum
Zufrieden?
4
Die Ressource „Fahrer" und somit auch „Mensch" ist nicht nach Belieben in der
heutigen Arbeitswelt austauschbar. Berufserfahrung, Affinität zum Fahrerberuf
und zu technischen Abläufen, aber auch der Umgang mit den Schwierigkeiten
des Alltags im öffentlichen Straßenverkehr, an der Ladestelle oder mit
Fahrgästen sind wesentliche Bestandteile des heutigen Fahreralltags.
Mit der Etablierung der gesetzlichen Forderung für die Weiterbildung des
Fahrpersonals haben sich für alle Beteiligten - Unternehmer, verantwortliche
Personen, Fahrer wie auch für Kunden - Möglichkeiten eröffnet, die ein
betriebswirtschaftlich sinnvolles, langfristiges und zielgerichtetes Wirken
ermöglichen.
LKWs erbringen ca. 80 % der Transportleistungen der deutschen Wirtschaft. Sie
sichern den Zu- und Ablaufverkehr zu den See- und Flughäfen, verteilen Güter
lokal und regional, in Deutschland, in Europa, sogar weltweit.
LKWs sichern die Funktionsfähigkeit der Unternehmen und sind Schlüssel zu
Wohlstand und Wirtschaftswachstum.
Genau aus diesem Grund ist es richtig und so wichtig in die Weiterbildung der
Schlüsselfiguren dieses Erfolgs zu investieren: In die Fahrerinnen und Fahrer!
Willkommen zu Ihrer Trainingsauswahl:
Berufskraftfahrer-Weiterbildung Lkw
5
Berufskraftfahrer-Weiterbildung LKW:
Eco-Training
Kann ich als Fahrer die Technik noch beeinflussen?
Welche Möglichkeiten habe ich heute noch, Kraftstoff
zu sparen? Wie sieht eigentlich mein Zeitmanagement
aus? Hier erarbeiten wir gemeinsam Lösungen.
Kenntnisbereich 1- Ziele: 1.1,1.2,1.3
Berufskraftfahrer-Weiterbildung LKW:
Arbeits- und Sozialrecht
Es gibt mehr als ein Kontrollgerät! Nicht nur der
Hersteller ist entscheidend, sondern auch der je-
weilige Stand der Technik! Zusätzlich zu den
gesetzlichen Vorschriften muss der Fahrer im
Umgang mit dem Kontrollgerät vertraut sein.
Kenntnisbereich 2- Ziele: 2.1, 2.2
Berufskraftfahrer-Weiterbildung LKW:
LKW-Sicherheit
Was mache ich bei einem Unfall? Welche Sicher-
heitssysteme hat mein Lkw? Gibt es noch einen
„Toten Winkel“?
Hören - Sehen - Selbermachen sind die Prämissen.
Kenntnisbereiche 1+3— Ziele: 1.2, 3.1, 3.5
Berufskraftfahrer-Weiterbildung LKW:
Der Fahrer im Mittelpunkt
Wie belastbar sind wir im Alltag? Kann ich Unfälle
vermeiden? Ladungs- und Spritdiebstahl, kann ich
das verhindern? Was mache ich bei Zahnschmerzen,
wenn ich auf Tour bin? Fragen über Fragen, die eine
Antwort brauchen.
Kenntnisbereich 3-Ziele: 3.2, 3.3, 3.4, 3.6, 3.7
Berufskraftfahrer-Weiterbildung LKW:
Ladungssicherung
Wie sichere ich meine individuelle Ladung? Ich
fahre Stückgut, ich brauche keine Zurrketten!
Ladungssicherung ist wichtig, aber wie mache ich
das mit meiner Ladung?
Praxisorientiert – auf Sie abgestimmt!
Kenntnisbereich 1-Ziel: 1.4
Berufskraftfahrer-Weiterbildung Lkw
6
Busfahrer führen ihre Fahrzeuge nicht nur im regionalen Linienverkehr, sondern
sind auch in Schulbussen sowie im Bedarfs- und Reiseverkehr tätig. Sie können
national wie international berufstätig und sowohl kommunal wie
privatwirtschaftlich angestellt sein. Teilweise üben sie ihre Tätigkeit auch im
Dienst der Bahn aus, wenn der Einsatz von Schienenersatzverkehr notwendig
ist.
Darüber hinaus tragen Busfahrer Verantwortung für den ordnungsgemäßen
Zustand ihres Fahrzeugs. Dazu gehören sowohl Verkehrs- und
Betriebssicherheit des Busses als auch die innere Ordnung. Je nach
Einsatzgebiet achten sie auf die Einhaltung der Fahrpläne, verkaufen und
kontrollieren die Gültigkeit der Fahrbescheinigungen der Passagiere. Im
Fernverkehr kann es zu ihren Aufgaben gehören, das Gepäck der Reisenden zu
verstauen, die Fahrgäste zu betreuen oder als Reiseleiter zu fungieren. Teilweise
übernehmen sie auch Bürotätigkeiten und arbeiten bei der Dienstplanerstellung
oder der Routenplanung.
Oder einfach ausgedrückt. Der Busfahrer muss heutzutage ein Allround-Genie
sein. Speziell auf Profis abgestimmte Schulungskonzepte für alle Lebenslagen
ist das Ziel der modernen Weiterbildung.
Berufskraftfahrer-Weiterbildung Bus
7
Berufskraftfahrer-Weiterbildung Bus:
Eco-Training
Stadtverkehr, Tagesausflug oder 2 Wochen in
die Berge. Eine Herausforderung für jeden Fahrer,
das ganze wirtschaftlich und umweltgerecht zu
meistern. Gemeinsam suchen wir nach Lösungen!
Kenntnisbereich 1 - Ziele: 1.1, 1.2, 1.3
Berufskraftfahrer-Weiterbildung Bus:
Der Kunde im Mittelpunkt
Stadtführer oder Apres-Ski. Von A nach B oder
Sonderwünsche. Der Kunde möchte immer den
perfekten Fahrer. Wie kann ich im Rahmen der
Vorschriften auf meine Fahrgäste eingehen?
Kenntnisbereich 3 —Ziele: 3.6, 3.8
Berufskraftfahrer-Weiterbildung Bus:
Sicherheit für Fahrgast, Fahrer & Gepäck
Vom Sicherheitsgurt für Fahrgäste bis zur richtigen
Verstauung des Gepäcks im Anhänger. Drängelnde
Schüler an der Haltestelle oder hilfsbedürftige Personen?
Die „Ladungssicherung“ im Kraftomnibus.
Kenntnisbereich 1 - Ziele: 1.2,1.5, 1.6
Berufskraftfahrer-Weiterbildung Bus:
Lenk- und Ruhezeiten im Arbeitsalltag
12-Tage-Regelung oder Besonderheiten im Linienverkehr!
Wie bediene ich mein Kontrollgerät richtig?
Neben den allgemeinen Regeln der Lenk- und Ruhezeiten
besteht für Busfahrer eine Reihe von Sondervorschriften.
Kenntnisbereiche 2 + 3 — Ziele: 2.1, 2.3, 3.2
Berufskraftfahrer-Weiterbildung Bus:
Stress vermindern/ Notfälle meistern
Ein kranker Fahrgast oder eine Panne auf der Autobahn!
Richtiges Verhalten im Notfall ist wichtig, ich habe Ver-
antwortung für alle Fahrgäste. Gemeinsam suchen wir
nach Möglichkeiten in Theorie und Praxis.
Kenntnisbereich 3 – Ziele: 3.1, 3.3, 3.4, 3.6
Berufskraftfahrer-Weiterbildung Bus
Kenntnisbereich 3 – Ziele: 3.1, 3.3, 3.4, 3.6
8
Der Gesetzgeber schreibt eine Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten vor. Meist geschieht
dies auch durch den Einsatz von Auswertprogrammen. Aber gerade Bedienverstöße,
fehlende manuelle Nachträge oder die korrekte Benutzung der einzelnen Kontrollgeräte kann
nur in einer Einzelüberprüfung geklärt werden. In der Praxis ist dies aufgrund der Vielzahl
der zu beachtenden Vorschriften jedoch kaum möglich.
1. Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten
Das Verkehrsunternehmen organisiert die Arbeit der in Absatz 1 genannten
Fahrer so, dass diese die Bestimmungen der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85
sowie des Kapitels II der vorliegenden Verordnung einhalten können. Das
Verkehrsunternehmen hat den Fahrer ordnungsgemäß anzuweisen und
regelmäßig zu überprüfen, dass die Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 und
Kapitel II der vorliegenden Verordnung eingehalten werden.
(VO (EG) 561/2006, Art. 10 Abs. 2)
2. Überwachung der manuellen Nachträge
Der Unternehmer hat ………. dafür Sorge zu tragen, dass der Fahrer die …….
manuellen Nachträge nach Absatz 2a oder Absatz 2b vornimmt.
(FPersV § 20 Abs. 1)
3. Haftung für Verstöße
Das Verkehrsunternehmen haftet für Verstöße von Fahrern des
Unternehmens, selbst wenn der Verstoß im Hoheitsgebiet eines anderen
Mitgliedstaates oder eines Drittstaates begangen wurde
(VO (EG) 561/2006, Art. 10 Abs. 3)
4. Planung der Einsatzzeiten
Unternehmen, Verlader, Spediteure, Reiseveranstalter, Hauptauftragnehmer,
Unterauftragnehmer und Fahrervermittlungsagenturen stellen sicher, dass die
vertraglich vereinbarten Beförderungszeitpläne nicht gegen diese Verordnung
verstoßen.
(VO (EG) 561/2006, Art. 10 Abs. 4)
Werden auch Sie zum Profi im Umgang mit dem Tachographen.
Lenk- und Ruhezeiten / DTCO
9
Workshop „Lenk- und Ruhezeiten / DTCO“
Dauer: 2 Tage
Vertiefen Sie Ihr Fachwissen rund um den Tacho-
graphen. Alle gesetzlichen Rahmenbedingungen für
Lkw- und Busfahrer, Besonderheiten bei den ver-
schiedenen Tachographen und Ausnahmen von
den einzelnen Vorschriften werden hier genau
erörtert.
Zielgruppe: Fuhrparkverantwortliche, Trainer
Tachotraining 2.0
Dauer: 1 Tage
Sie sind fit im Umgang mit Lenk- und Ruhezeiten,
Sie können den Tacho im Alltag bedienen, wollen
aber Ihre Kenntnisse vertiefen? Hier bleibt keine
Frage offen!
Zielgruppe: Fahrer, Disponenten
Grundkurs Tachograph
Dauer: 1 Tage
Das erste Fahrzeug mit digitalem Tachographen
wird angeschafft? Bedienung, Hardware und Soft-
ware – der Einstig in die digitale Welt leicht und
verständlich erklärt.
Zielgruppe: Fuhrparkverantwortliche, Unternehmer
Auswertung Lenk- und Ruhezeiten
Dauer: nach Aufwand
Sie wollen der gesetzlichen Verpflichtung nach-
kommen und die Lenk- und Ruhezeiten ihrer Fahrer
kontrollieren. Fahrtüberschreitungen und Bedienungs-
fehler vermeiden? Ihnen fehlt aber die Zeit dazu?
Ich erstelle Ihnen regelmäßige Auswertungen Ihrer
Fahrerdaten.
Zielgruppe: Fuhrparkverantwortliche, Unternehmer
Lenk- und Ruhezeiten / DTCO
10
Lenk- und Ruhezeiten / DTCO
11
Lenk- und Ruhezeiten / DTCO
12
Ob sich beim Bremsen ein Körper in Bewegung setzt, ist unabhängig von seinem
Gewicht. Darum ist es ein schwerer Irrtum zu glauben, eine schwere Ladung sei
schon allein durch ihr hohes Gewicht unbeweglich und damit sicher. Sie setzt
sich bei scharfem Bremsen oder in Kurven genauso in Bewegung wie eine
Ladung mit geringerem Gewicht. Bei einer Vollbremsung kann beispielsweise
schon eine in der Schlafkabine liegende Getränkeflasche zum gefährlichen
Geschoss werden.
Deshalb muss jede Ladung gesichert sein – egal wie leicht oder schwer sie ist.
Am Schluss entscheidet die Qualität, wie das Ladegut beim Kunden übergeben
wird, über die weitere Auftragslage. Warenschäden oder Verzögerungen durch
Nachlieferungen sollten nie Eintreten.
In-House-Schulungen mit Ihren eigenen Fahrzeugen und Ihrer Ware tragen dazu
bei, das Thema Ladungssicherung transparent zu machen. Je nach
Arbeitsumfeld können Sie hier aus verschiedenen Kursen auswählen:
Ladungssicherung
13
Workshop „Ladungssicherung - Straße“
Dauer: 3 Tage
Vertiefen Sie Ihr Fachwissen mit viel Praxis &
Neuerungen aus Recht & Technik. Nutzen Sie
die Möglichkeit, Ihre Fähigkeiten als Multiplikator
zu verbessern. Praktische Lernerfolgskontrolle.
Zielgruppe: Fuhrparkverantwortliche, Trainer
Workshop „Ladungssicherung – Verlader“
Dauer: 1 Tag
Verantwortlichkeiten bei der Ladungssicherung,
Dokumentation und Überprüfung. Wie übergebe
ich rechtskonform meine Ware an den Fracht-
führer. Wann habe ich meine gesetzlichen Ver-
pflichtungen erfüllt?
Zielgruppe: Verladepersonal, Hersteller, Industrie
Ladungssicherung – jährliche Unterweisung
Dauer: 1 Tag
Jeder, der mit der Verladung zu tun hat, ist nach
Vorgaben des Gesetzgebers in diesem Themen-
bereich zu unterweisen. Bei Neuanstellungen,
neuen Aufgabengebieten oder neuen Techniken.
Zielgruppe: Verladepersonal, Fahrer, u.v.m
Verladeanweisungen auf Basis VDI 2700
Arbeitsabläufe zu erleichtern und zu strukturieren
vereinfachen die tägliche Arbeit. Vorgaben für
Frachtführer sparen Zeit und Ärger im täglichen
Umgang mit der Ware. Gerne helfe ich Ihnen
dabei.
Zielgruppe: Hersteller, Industrie, Verlader
Ladungssicherung
14
Trainings für Bau- und Betriebshöfe der Kommunen in
Verbindung mit der ges. Berufskraftfahrer-Weiterbildung
Erfahrene und qualifizierte Kraftfahrer sind von entscheidender
Bedeutung für die Branche. Manche Unternehmen klagen über hohe
Krankenstände, der Altersdurchschnitt steigt rapide an, der Nachwuchs
bleibt aber aus und es mangelt an Einsatzbereitschaft. Gutes
Fahrpersonal ist Mangelware geworden. Sorgen Sie also vor und achten
auf ein durchdachtes Weiterbildungskonzept, welches Sie
unternehmerisch unterstützt.
Qualifizierte Mitarbeiter können flexibel in den unterschiedlichsten
Aufgabenbereichen eingesetzt werden: Sommerdienst, Winterdienst,
Entsorgung uvm. Die Vorteile liegen auf der Hand: Weiterbildung
verbessert die Arbeitseffizienz, die Mitarbeiterzufriedenheit steigt und
sorgt langfristig für eine Kostenersparnis durch sinnvollen
Fahrzeugeinsatz kombiniert mit fachkundiger Bedienung.
Fahrer und Bediener von Kommunalfahrzeugen stellen sich täglich
anderen Herausforderungen als Fahrer im Nah- und Fernverkehr. Hier ist
Spezialwissen unabdingbar!
Investieren Sie unbedingt zielgerichtet in die Weiterbildung Ihres
Fahrerpersonals. Alle Trainings, die einen definierten Mehrwert darstellen
und einen hohen Praxisanteil besitzen, finden Sie hier:
Kommunen und Betriebshöfe
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Zielgruppe: Fahrer, Führungskräfte
Fahrzeug und Fahrer sind Erfolgsfaktoren –
verursachen aber auch Kosten. Wirtschaftlichkeit
fängt beim „wollen“ an. Was bewirken Mensch
und Maschine gemeinsam? Was ist eigentlich
wirtschaftlich? Praxistraining mit
Kundenfahrzeugen.
Wirtschaftliche Fahrweise für Kommunalfahrzeuge
Zielgruppe: Fahrer, Führungskräfte
Für kommunale Betriebe sind besondere
Regelwerke und Rahmenbedingungen zur
Arbeitszeit, für Bereitschaftsdienste,
Verkehrsvorschriften, Absicherung von
Arbeitsstellen uvm. notwendig und vorhanden.
Arbeits- und Sozialrecht für kommunale Betreibe
Zielgruppe: Fahrer, Führungskräfte
Ein Praxis-Training, bei dem das Erlebnis im
Vordergrund steht: Bremsen mit Vorbaugeräten
und Streuer! Abmessungen in Erfahrung bringen!
Tote Winkel minimieren! Weshalb ist die Bereifung
so wichtig? Veranstaltung mit Kundenfahrzeugen
auf Ihrem Betriebshof.
LKW-Sicherheit für kommunale Betriebe
Zielgruppe: Fahrer, Führungskräfte, Personalräte
Die Aufgaben des Fahrpersonals der
kommunalen Betriebe sind vielfältig und
anspruchsvoll. Mit den Aufgaben wachsen
Belastungen, Beanspruchungen,
Gesundheitsrisiken und Arbeitsunfälle!
Spezialmodul für Ihre Branche!
Der Fahrer im Mittelpunkt - Professionelles und
gesundes Arbeiten im Sommer- & Winterdienst
Zielgruppe: Fahrer, Führungskräfte
In kommunalen Betrieben sind die
unterschiedlichsten Fahrzeuge mit häufig
wechselnden Aufbauten und Ladungen
unterwegs. Betrachten wir gemeinsam
Problemfelder, erarbeiten Lösungen und testen
diese in der Praxis auf Machbarkeit. Praktisches
Training mit kundeneigenen Fahrzeugen.
Ladungssicherung für kommunale Betriebe
Kommunen und Betriebshöfe
16
Fuhrpark-Analyse
Dauer: nach Aufwand
Führt der Fahrzeugführer während der Arbeit folgende
Dokumente mit? Werden innerhalb der Organisation regelmäßig
folgende Punkte geprüft? Werden innerhalb der Organisation
Mitarbeiter aus Drittstaaten beschäftigt? Werden innerhalb der Organisation alle notwendigen Genehmigungen beantragt und vorgehalten? Wie
wird die Einhaltung des MiLoG in der Organisation geregelt? Wie wird der Einsatz, die
Dienstleistung und Beauftragung von externen Dienstleistern durch die Organisation geregelt?
Stellt die Organisation sicher, dass technische Geräte zur Überwachung funktionsfähig sind? Stellt die
Organisation sicher, dass Fahrzeugzubehör und sicherheitsrelevante Ausstattung verfügbar ist? Stellt die Organisation
bzw. das Fahrpersonal sicher, dass die Fahrzeuge in technisch einwandfreiem Zustand sind? Ist die Funktion der lichttechnischen
Einrichtungen sichergestellt? Räder / Reifen Fahrerarbeitsplatz, Aufbau, Ruhe- und Schlafbereiche, Fahrgastraum, Einstiege
Ihnen gehen auch die Augen über? Immer mehr Überwachungsmaßnahmen fordert der
Gesetzgeber von Fahrzeugbesitzern. Eine lückenlose Überwachung und genaue
Dokumentation ist in allen Bereichen, von der Fahrzeugtechnik bis zum Kontrollgerät, von
der Ladungssicherung bis zum Mindestlohn, zu erbringen.
???Ist Ihr Fuhrpark rechtskonform???
Konzentrieren Sie sich auf Ihr Hauptgeschäft und lassen Sie sich von mir zu diesen Themen
Hilfestellung geben. Gerne können wir einen Gesprächstermin vereinbaren.
Zielgruppe: Verladepersonal, Hersteller, Industrie
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Fuhrpark-Analyse
17
IHRE ANFRAGEN UND BESTELLUNGEN
Grundsätzlich können Ihre Anfragen und Bestellung über die gängigen Medien wie Telefon, E-Mail
oder über den Postweg erfolgen. Der einfachste Weg ist vorab ein persönliches Gespräch oder ein
Anruf. Ihre individuellen Wünsche oder Anforderungen an die Schulungsinhalte können so am
besten umgesetzt werden.
Thomas Döhler Telefon: 08709-5079946
digi-lasi-schulung Mobil: 0175-5992505
Bergweg 4 E-Mail: [email protected]
84172 Buch am Erlbach Web: www.bkfschule.de
KONDITIONEN
TAGESSATZ FÜR GANZTAGESVERANSTALTUNG:
MONTAG BIS FREITAG 750,00 €*
AN SAMSTAGEN 900,00 €*
CO-TRAINER PRAXISTRAININGS (AB 10 PERSONEN) 500,00 €*
(HONORARE FALLEN UNABHÄNGIG VON DER TEILNEHMERZAHL AN)
ABRECHNUNG EINZELTEILNEHMER BKRFQG: 69,00 €*
(OFFENE VERANSTALTUNG AB 1 PERSON VON MONTAG BIS SAMSTAG)
WORKSHOPS 2 TAGE – PREIS PRO PERSON: 449,00 €**
(VERANSTALTUNGEN AB 10 PERSONEN VON MONTAG BIS SAMSTAG)
WORKSHOPS 3 TAGE – PREIS PRO PERSON: 749,00 €**
(VERANSTALTUNGEN AB 10 PERSONEN VON MONTAG BIS SAMSTAG)
BERATERHONORAR LADUNGSSICHERUNG / QM: 749,00 €**
(TAGESSATZ INKL. RECHERCHE, SCHRIFTVERKEHR, BILDDOKUMENTATION)
Lenk- und Ruhezeiten:
Auswertung Fahrer 1-fach 2 Monate: je Fahrer 30,00 €**
Auswertung Fahrer 1-fach je weiterer Monat: je Fahrer 10,00 €**
Auswertung Firma (Gesamtübersicht): 140,00 €**
Auswertung Bußgeldbescheid: 80,00 €**
Weitere Angebote auf Anfrage
* Gemäß §§ 4 Nr. 21 a) bb) enthalten ausgewiesene Rechnungsbeträge bis auf Wiederruf keine Umsatzsteuer.
** zzgl. Mehrwertsteuer.
Reisekosten, Catering und Schulungsräume werden nach tatsächlichem Aufwand an den Auftraggeber weiterberechnet. Es
gelten die beigefügten AGB in vollem Umfang.
Kursinformationen
18
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Seminaren, Schu-
lungen und Unterweisungen bei digi- lasi-schulung Thomas Döhler
Mit der Anmeldung zu Seminaren, Schulungen und Unterweisungen erkennt der Teil-
nehmer die nachfolgenden Bedingungen in allen Punkten an, soweit keine abweichen-
den Vereinbarungen schriftlich getroffen worden sind. Veranstalter der Seminaren,
Schulungen und Unterweisungen ist digi-lasi-schulung Thomas Döhler.
1. Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen 1.1. Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Grün-
den in Textform (per Brief, Fax oder Email) oder Rücksendung der Sache widerrufen. Die
Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist
genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu
richten an:
Per Brief: digi-lasi-schulung Thomas Döhler
Bergweg 4, 84172 Buch am Erlbach
Per Email: [email protected]
1.2. Widerrufsfolgen Im Falle eines Widerrufes sind die beiderseits empfangenden Leistung zurückzugewäh-
ren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die
empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand
zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung
von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf
deren Prüfung – wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurück-
zuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die
Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren
Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr
zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei ihnen abgeholt. Ver-
pflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach
Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
1.3. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlisch vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der
Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begon-
nen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z. B. durch Download o. ä.)
Ende der Widerrufsbelehrung
2. Allgemeines In diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“, kurz AGB, verstehe ich, digi-lasi-
schulung Thomas Döhler, unter dem Begriff „Teilnehmer/Kunde“ das anmeldende und
rechnungstragende Unternehmen eines ordentlichen Kaufmannes. Der Begriff „Teil-
nehmer/Kunde“ gilt auch bei Anmeldung durch Privatpersonen.
3. Anmeldung Die Anmeldung für Seminare/Schulungen und Unterweisungen in den Räumlichkeiten
von digi-lasi-schulung Thomas Döhler oder Inhouse erfolgt schriftlich auf unserem
Anmeldeformular per Post, Fax oder Email. Somit erkennt der Kunde mit seiner Unter-
schrift diese AGB an. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs für die
einzelnen Seminare/Schulungen/Unterweisungen gebucht. Nach Eingang und Buchung
erhalten Sie eine schriftliche Anmeldebestätigung.
4. Voraussetzungen zur Teilnahme An unseren Seminaren/Schulungen/Unterweisungen kann grundsätzlich jede Person
teilnehmen die mindestens das 18. Lebensjahr erreicht hat. Bei Anmeldung an den
digi-lasi-schulung Thomas Döhler angebotenen Semina-
ren/Schulungen/Unterweisungen muss der Teilnehmer ein entsprechendes Grundsemi-
nar/Schulung/Unterweisung für diesen Inhalt nachweisen, sofern dies der jeweilige
Seminarinhalt erfordert.
5. Ausweispflicht Bei allen von digi-lasi-schulung Thomas Döhler angebotenen Semina-
ren/Schulungen/Unterweisungen besteht Ausweispflicht zur Identifizierung des Teil-
nehmers. Befinden sich die Teilnehmer in einer Semina-
ren/Schulungen/Unterweisungen mit fahrtechnischen Anteilen und nehmen Sie am
öffentlichen Straßenverkehr teil, müssen Sie ebenfalls eine gültige Fahrerlaubnis für die
entsprechende Fahrzeugklasse mitführen.
6. Inhalte Der Inhalt und die Durchführung der Seminare/Schulungen/Unterweisungen richten sich
nach dem jeweiligen Seminarprogramm von digi-lasi-schulung Thomas Döhler, welches
insoweit Bestandteil dieses Vertrages ist. digi-lasi-schulung Thomas Döhler ist berech- tigt,
einzelne Seminarinhalte aus fachlichen oder rechtlichen Gründen ohne Zustimmung des
Auftraggebers zu ändern soweit dadurch nicht der Kern des vereinbarten Seminars
berührt wird.
7. Lehr- und Lernmaterialien Alle ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sie werden
exklusiv dem Teilnehmer eines Seminars zur Verfügung gestellt. Alle Rechte, auch die
der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Unterlagen oder von
Teilen daraus behält sich digi-lasi-schulung Thomas Döhler bzw. der Verfasser vor. Kein
Teil von Unterlagen darf, auch auszugsweise, ohne die schriftliche Genehmigung von
digi-lasi-schulung Thomas Döhler in irgendeiner Form, auch nicht zum Zwecke der
Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer
Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt
werden.
8. Referenten digi-lasi-schulung Thomas Döhler behält sich den Wechsel angekündigter Referenten aus
organisatorischen Gründen, unter Wahrung der Veranstaltungsqualität, vor. Der
Wechsel eines Referenten berechtigt den Teilnehmer weder zum Rücktritt noch zur
Minderung der Seminarkosten.
9. Schulungsraum/Schulungsmaterial Die Teilnehmer verpflichten sich, alle von digi-lasi-schulung Thomas Döhler zur Verfü-
gung gestellten Materialien und Anschauungsobjekte zur Durchführung, die sich in den
Räumlichkeiten befinden und Fahrzeuge für die praktische Ausbildung, pfleglich zu
behandeln. Bei Schäden, die durch den Teilnehmer verursacht werden, haftet der
Teilnehmer gemäß BGB §823 und ist zu Ersatz verpflichtet.
10. Rechnungsstellung/Gebühren Nach Erhalt der Rechnung verpflichtet sich der Teilnehmer den Rechnungsbetrag
innerhalb des genannten Zahlungsziels auf das genannte Konto von digi-lasi-schulung
Thomas Döhler zu überweisen. Sollte dieses Zahlungsziel vom Teilnehmer überschritten
werden, werden Mahngebühren zu Lasten des Teilnehmers fällig. Teilnehmer die
vormals durch Versäumnis dieses Zahlungszieles auffällig geworden sind, verpflichten
sich zur Vorkasse vor dem jeweiligen Seminar/Schulung/Unterweisungsbeginn.
11. Rücktritt durch Teilnehmer Der Teilnehmer verliert den Anspruch auf die bestätigte Weiterbildung und bleibt weiter-
hin zur Begleichung der vollen Kursgebühr verpflichtet, wenn er zur Schulung nicht
erschienen ist. Eine Stornierung ist für den Teilnehmer bis maximal 14 Tage vor Schu-
lungsbeginn kostenfrei möglich. Eine bereits bezahlte Kursgebühr wird vollständig
erstattet, sofern der Teilnehmer keinen anderen Termin wünscht oder einen Ersatzteil-
nehmer benennt. Sollte der Teilnehmer die Weiterbildung später als 14 Tage vor Schu-
lungsbeginn stornieren, fallen folgende Storno-Gebühren an, sofern der Teilnehmer nicht
bis spätestens 5 Tage vor Schulungsbeginn einen Ersatzteilnehmer stellt:
14 bis 10 Tage vor Schulungsbeginn: 50 % der Kursgebühren
7 Tage vor Schulungsbeginn: 100 % der Kursgebühren Dem Teilnehmer bleibt es ausdrücklich gestattet, den Nachweis zu erbringen, digi-lasi-
schulung Thomas Döhler sei infolge der Stornierung kein Schaden oder ein wesentlich
geringerer Schaden als die in Ansatz gebrachten Storno-Gebühren entstanden.
12. Stornierung durch den Veranstalter Bei einer Absage oder einem vorzeitigen, unplanmäßigen Abbrechen der Weiterbildung
wegen nicht vorhersehbarer Umstände erhält der Teilnehmer die volle Kursgebühr
erstattet, sofern er nicht stattdessen einen anderen Termin wahrnimmt. Alternative
Termine werden dem Teilnehmer durch den Veranstalter mitgeteilt. Weitergehende
Ansprüche des Teilnehmers gegen den Veranstalter bestehen nicht.
12. Abschluss/Prüfungen Bei verschiedenen Seminaren/Schulungen/Unterweisungen werden Prüfungen oder
Erfolgskontrollen durchgeführt. Nach erfolgreicher Ablegung durch den Teilnehmer erhält
dieser je nach Seminar/Schulung/Unterweisung eine Bescheinigung durch digi-lasi-
schulung Thomas Döhler oder externe Dienstleister. Unabhängig davon erhält jeder
Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung des jeweiligen Semi-
nars/Schulung/Unterweisung.
13. Haftung Gegenstand der Versicherung ist die gesetzliche Haftpflicht des Veranstalters der
Schulung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Versichert sind alle im unmittel-
baren Zusammenhang mit der Schulung stehenden Ereignisse. Nicht versichert sind
persönliche Gegenstände, Eigentum oder Bekleidung der Teilnehmer. Für Schäden, die
Teilnehmern im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme durch den Veranstalter oder einen
Erfüllungsgehilfen entstehen, gilt Folgendes: Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist
die Haftung unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung im Falle der Verlet-
zung von Leben, Körper oder Gesundheit ebenfalls beschränkt. Bei einer leichten
fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung beschränkt
auf darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden in Höhe des vorhersehba-
ren, typischerweise eintretenden Schadens.
14. Datenschutz
Der Teilnehmer stimmt zu, dass seine Daten von digi-lasi-schulung Thomas Döhler
elektronisch erfasst und verarbeitet werden. digi-lasi-schulung Thomas Döhler ver-
pflichtet sich, diese Daten nicht an Dritte weiterzuleiten.
15. Salvatorische Klausel Sind oder werden einzelne Bestimmungen der „Allgemeine Geschäftsbedingungen“
unwirksam, so bleibt die Gültigkeit des Vertrages sowie die weiteren Klauseln im Übrigen
unberührt.
16. Gerichtstand Für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag, insbesondere bezüglich des Abschlusses,
der Durchführung und der Beendigung, ist ausschließlicher Gerichtsstand Landshut. Ein
etwaiger ausschließlicher, gesetzlicher Gerichtsstand ist vorrangig.
Buch am Erlbach, 01.01.2015
Rev: 2015-01
Allgemeine Geschäftsbedingungen
19
Verbindliche ANMELDUNG und Schulungsvereinbarung zur BKF-Weiterbildung:
Hiermit melden wir lt. beiliegender Teilnehmerliste folgende Schulungen an:
BKF Eco-Training ____ Personen am _________in __________________ BKF Sozialvorschriften ____ Personen am _________in __________________ BKF Lkw-Sicherheit ____ Personen am_________ in __________________ BKF Fahrer im Mittelpunkt ____ Personen am_________ in __________________ BKF Ladungssicherung ____ Personen am_________ in __________________ BKF Fahrgastsicherheit ____ Personen am_________ in __________________ Workshop ____ Personen am_________ in __________________ ____________________ ____ Personen am_________ in __________________
Firma / Name, Vorname: Ansprechpartner / Unterschrift:
Straße / Hausnummer: Telefon / Fax:
PLZ / Ort: E-Mail:
Bestandteile dieser Schulungsvereinbarung sind die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ des
Veranstalters, die Hausordnung des jeweiligen Schulungsgebäudes in aktueller Fassung sowie die
vereinbarten Preise gemäß vorliegendem Angebot. Mit der Unterschrift bestätigen wir die Kenntnisnahme.
Wir erhalten nach Vertragsabschluss eine Buchungsbestätigung. Die Rechnung erhalten wir nach
Abschluss jeder Schulungsveranstaltung und begleichen diese sofort und ohne Abzüge.
__________________, den _________________
________________________________________ __________________________________
Unterschrift Vertretungsberechtigter Firmenstempel
Bitte ausdrucken, ausfüllen und per Post oder E-Mail an den Veranstalter:
Thomas Döhler Kontakt: 0175 / 5 99 25 05
Digi-lasi-schulung 08709 / 5079946
Bergweg 4 E-Mail: [email protected]
84172 Buch
Anmeldung
20