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Statistik kommunal 2017
Landkreis
Rosenheim
09 187Eine Auswahl wichtiger statistischer Daten
www.statistik.bayern.de
Herausgegeben im Juni 2015 Bestellnummer Z50021 201400
Herausgegeben im Februar 2018 Bestellnummer Z50021 201700
Zeichenerklärung Auf- und Abrundungen
0
–
/
·
...
x
( )
p
r
s
D
‡
Kostenlos
Redaktionsschluss
©
Telefon 089 2119-3218
Preise
Heft 8,00 €
DVD (PDF- und CSV-Format) komplett für alle
Regionaleinheiten (bis auf Gemeindeebene) 128,00 €
Abonnement mit mind. 2 Jahren Laufzeit 64,00 €
Telefax 089 2119-13580
31. Januar 2018
Bayerisches Landesamt für Statistik, Fürth 2018
Herausgeber, Druck und Vertrieb Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise,
mit Quellenangabe gestattet.Bayerisches Landesamt für Statistik
Nürnberger Str. 95
90762 Fürth
Telefax 089 2119-3457
Erscheinungsweise Auskunftsdienst
jährlich E-Mail [email protected]
Eine Auswahl wichtiger statistischer Daten
für die jeweilige Regionaleinheit,
dargestellt in Tabellen und Graphiken
E-Mail [email protected]
Telefon 089 2119-3205
Statistik kommunal 2017 Vertrieb
Das Bayerische Landesamt für Statistik veröffentlicht jährlich über 400 Publikationen. Das aktuelle Veröffentlichungsverzeich-
nis ist im Internet als Datei verfügbar und kann auch als Druckversion kostenlos zugesandt werden.
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Datenträger und ausgewählte Dateien (z.B. von Verzeichnissen,
von Beiträgen, vom Jahrbuch).
Alle Veröffentlichungen sind im Internet
verfügbar unter
www.statistik.bayern.de/veroeffentlichungen
Impressum
Publikationsservice
mehr als nichts, aber weniger als die Hälfte der kleinsten
in der Tabelle nachgewiesenen Einheit
Im Allgemeinen ist ohne Rücksicht auf die Endsummen auf-
bzw. abgerundet worden. Deshalb können sich bei der Sum-
mierung von Einzelangaben geringfügige Abweichungen zu
den ausgewiesenen Endsummen ergeben. Bei der Aufglie-
derung der Gesamtheit in Prozent kann die Summe der
Einzelwerte wegen Rundens vom Wert 100 % abweichen.
Eine Abstimmung auf 100 % erfolgt im Allgemeinen nicht.
nichts vorhanden oder keine Veränderung
keine Angabe, da Zahl nicht sicher genug
Zahlenwert unbekannt, geheimzuhalten oder nicht
rechenbar
Angabe fällt später an
Aussage nicht sinnvoll; bei Wahlen: Partei nicht
angetreten oder noch nicht bzw. nicht mehr existent
Nachweis unter dem Vorbehalt, dass der Zahlenwert
erhebliche Fehler aufweisen kann
vorläufiges Ergebnis
berichtigtes Ergebnis
geschätztes Ergebnis
Durchschnitt
entspricht
Anmerkung zu den Gauß-Krüger-Koordinaten/Längen- und Breitengraden:
Die Koordinaten (Stand: 2017) stellen einen zentralen Punkt der Gemeinde dar.
Quelle: Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bayern
Regionalschlüssel............................................ 09 187
Landkreis......................................................... Rosenheim
Regierungsbezirk............................................. Oberbayern
Verwaltungsgemeinschaft...............................
Region............................................................. Südostoberbayern
Gauß-Krüger-Koordinaten: Rechtswert........... -
Gauß-Krüger-Koordinaten: Hochwert.............. -
Grad
Längengrad................... O - - -
Breitengrad................... N - - -
09 187 Rosenheim
Statistik kommunal 2017
Landkreis
Rosenheim
Minuten Sekunden
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201700 –
Statistik kommunal 2017 3Bayerisches Landesamt für
Statistik
09 187 Rosenheim
STATISTIK kommunal
führt den bis 1998 im zweijährigen Abstand erschienenen statistischen Informationsdienst des Landesamts seit dem Jahr
2000 jährlich fort. Die Veröffentlichung bietet in 33 Tabellen und 21 Diagrammen mit rund 2300 Daten die wichtigsten
statistischen Informationen für jede Regionaleinheit Bayerns (ab Gemeindeebene). Die Angaben basieren im
Wesentlichen auf der Statistischen Datenbank des Landesamts und werden, auch bei unterjährigen Statistiken, nur mit
ihrem Jahresergebnis nachgewiesen. Da manche Erhebungen nur in mehrjährigem Turnus stattfinden, können diese – je
nach Turnus – als aktuellstes Ergebnis nur ein früheres Jahr als die jährlich durchgeführten Statistiken nachweisen.
Allgemeine Hinweise zum Gebietsstand
Ergebnisse für Berichtsjahre bzw. -zeiträume nach dem 1. Januar 1994 haben den Gebietsstand der jeweiligen
Erhebung. Ergebnisse aus Erhebungen, die vor dem 1. Januar 1994 durchgeführt wurden, sind auf den
Gebietsstand 1. Januar 1994 umgerechnet. Mit diesem Stichtag hat sich die Zahl der Gemeinden in Bayern durch
Wiederherstellungen von 2051 auf 2056 erhöht und seitdem nicht mehr verändert. Bei den Gebietsänderungen ab dem
2. Januar 1994 handelt es sich nur um geringfügige Teilausgliederungen, die jeweils ab dem Zeitpunkt der
Rechtswirksamkeit berücksichtigt sind. Auf die einzelnen Erhebungen haben diese zum Großteil keine Auswirkungen, da
lediglich einige wenige Einwohner und geringe Flächen (Grundstücke) von der Umgliederung in eine andere Gemeinde
betroffen waren.
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201700 –
Statistik kommunal 2017 4Bayerisches Landesamt für
Statistik
Seite
Sozialhilfe ................................................................................................................................ 18
Öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung ...................................................... 18
Erläuterungen ......................................................................................................................... 19
Kindertageseinrichtungen ....................................................................................................... 16
Schulen ................................................................................................................................... 17
Einrichtungen für ältere Menschen ......................................................................................... 17
Verarbeitendes Gewerbe, Gewerbeanzeigen, Bauhauptgewerbe .......................................... 15
Straßenverkehrsunfälle ........................................................................................................... 15
Tourismus ............................................................................................................................... 16
Kraftfahrzeugbestand ............................................................................................................. 16
Wohnungsbestand, Wohnungsbau ......................................................................................... 12
Flächenerhebungen, Bodennutzung ....................................................................................... 13
Landwirtschaft ......................................................................................................................... 14
Gemeindefinanzen .................................................................................................................. 10
Steuern ................................................................................................................................... 11
Arbeitslosenzahlen .................................................................................................................. 8
Bauland ................................................................................................................................... 10
09 187 Rosenheim
Inhaltsverzeichnis
Bevölkerung ............................................................................................................................ 6, 7, 8
Wahlen .................................................................................................................................... 9, 10
Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer ......................................................... 8
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201700 –
Statistik kommunal 2017 5Bayerisches Landesamt für
Statistik
1) Einschließlich bestandsrelevanter Korrekturen.
1. Bevölkerungsentwicklung seit 1840
7,2
insgesamt
% Anzahl %Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl
Alter von…Jahren
Bevölkerung
25. Mai 1987
unter 6
65 oder mehr
9. Mai 2011 31. Dezember 2016
insgesamt weiblich insgesamtweiblich weiblich
9,7
6 461
9 016 9,1
2. Volkszählung am 25. Mai 1987 und Zensus am 9. Mai 2011
3. Bevölkerung 1987, 2011 und 2016 nach Altersgruppen und Geschlecht
5,5
8,5
12 790
23 810
72 067
6
Bevölkerung
und zwarPrivat-
haushalte
darunter
Einpersonen-
haushalte
römisch-katholisch evangelisch-lutherisch Ausländer
Anzahl % Anzahl
328,7
238,3
176,4
2009
2010
53
65
Bevölkerungsentwicklung
%
09.05.2011
Volkszählung bzw. Zensus
244 257 5,4 170 257 466
0,2
0,4
- 1,8
0,8
251 850
551
953
- 4 508
14 123
21 903
4,9
9,3
6 132
11 546
13 290
18 375
147,4
69,5
79,0
2011
2012
2013
2014
insgesamt
132
5,2
72
106
100
110
Veränderung 2011 zu 1987 in %
25.05.1987
100,0100,0 100,0
26 730
124 523
17,4
20,1
19,5
3,3
7,7
4,9
11,2
4 071
9 559
6 141
13 94311,2
3,3
8,0
5,8
11,5
14,1
22,4
20,9
16,8
190 104 100,0
18 536
27 344
15,4
13 054
244 256 257 466
21 400
25 001
29 214
98 759
42 601
49 000
47 53318,8
100,0
17,2
20,1
21,5
29 708
36 221
57 730
100,0
6 959
10 546
3 965
9 545
6 987
14 633
18 295
29 341
29 730
130 001
5,4
8,1
3,0
7,3
5,4
11,3
14,1
22,6
22,9
8 732
19 849
12 597
3,6
8,1
5,2
8 391
20 663
14 980
53 747
8 127
21 807
14 455
26 000
6,5
13 370
16 573
27 470
7,0
9,7
4,3
11,5
7,6
13,7
14,4
16,5 31 366
4 027
10 599
7 123
4,1
10,7
13,2
13,5
09 187 Rosenheim
insgesamt
Veränderung
31.12.2016
gegenüber … in %
Bevölkerung
Einwohner
je km²
190 104
52 966
60 064
76 095
Volkszählung
bzw.
Zensus
01.12.1840
01.12.1871
01.12.1900
16.06.1925
17.05.1939
06.06.1961
27.05.1970
13.09.1950
104 061
93 166
151 937
143 825
158 819
386,1
Jahr
Bevölkerung am 31. Dezember
insgesamtVeränderung zum Vorjahr
1)
Anzahl %
2007
2008
37
42
0,5
0,1
1 219
221
1 869
2 677
248 047
248 268
248 819
249 772
245 264
247 133
249 810 1,1
0,8
1,7
0,5
2 040
4 224
1 392
2015
2016
62,1
35,4 256 074
45,8
19 200
74,3
152 183
3,0
24 175
20,228,5
4,1
x
80,1
x
190 104
244 257 156 779
12,7
x
7 735
90,4
Anzahl %
9. Mai 2011 64,2 29 057 11,9 14 726 6,0 105 043 33 462
25. Mai 1987
15
18
25
30
40
50
15
18
25
30
40
50
65
bis unter
bis unter
bis unter
bis unter
bis unter
bis unter
bis unter
0
50 000
100 000
150 000
200 000
250 000
300 000
1840
1871
1900
1925
1939
1950
1961
1970
1987
2011
2016
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201700 –
Statistik kommunal 2017 6Bayerisches Landesamt für
Statistik
Altersstruktur der Bevölkerung
#
4. Bevölkerungsbewegung seit 1960
09 187 Rosenheim
Jahr
Natürliche Bevölkerungsbewegung Wanderungen
12,21960 1 759 13 054 2 653
Bevölkerungs-
zunahme bzw.
-abnahme (-)
Lebendgeborene Gestorbene Zugezogene Fortgezogene
insgesamtje 1 000
Einwohnerinsgesamt
je 1 000
Einwohnerinsgesamt
je 1 000
Einwohnerinsgesamt
je 1 000
Einwohner
1980
15 532
10 968
2 707
2 499
2 332
2 280
19 747
14 113
18 918
17 662
14,6
10,6
13,1
10,6
2 352
1 940 2 119
13,3 2 1301970
8,4
1 147
4 437
2 966
5 038
3 002
951
90,5
96,6
17 333
9,6
10,1
92,2
122,8
76,8
91,7
59,7
69,1
62,9
63,9
13 30718,4
2010
2013
2014
11,5
11,3
15 956
17 181
18 434
14 255
14 879
20 243
74,7
69,4
1990
2000
2 091
2 083
2 161
2 517
2 528 10,1
9,8
8,3
8,6
2015 2 224
81,0
82,2
68,8
73,2
72,28,7 4 166
2 480
2 589
2 617
1 942
18 495
20 695
23 02610,1 89,9
10,0 87,1 80,5 2 574 22 431 20 718 1 440
Wanderungen Natürliche Bevölkerungsbewegung
2016 2 301 8,9
0
10 000
20 000
30 000
40 000
50 000
60 000
70 000
unter 6 6-15 15-18 18-25 25-30 30-40 40-50 50-65 65 oder mehr
Alter von ... bis unter ... Jahren 1987 2011 2016
0
500
1 000
1 500
2 000
2 500
3 000
1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2016
Lebendgeborene Gestorbene
0
5 000
10 000
15 000
20 000
25 000
1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2016
Zugezogene Fortgezogene
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201700 –
Statistik kommunal 2017 7Bayerisches Landesamt für
Statistik
Durchschnittsalter der Bevölkerung
Entwicklung der Arbeitslosenzahlen insgesamt Arbeitslosenzahlen von ausgewählten Personengruppen
35,8
42,9 41,7 44,1 34,8 32,72010
33,1
2012 43,3 42,0 44,6 34,3 33,6
2011 43,0 41,7
97 476
21 510 22 052 19 299 20 364 20 862
4 248
2) Bei den Ergebnissen 2011 – 2015 handelt es sich um revidierte Werte der Bundesagentur für Arbeit; 2016 vorläufige Ergebnisse.
1) Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).
22 479
85 841 88 174 90 233
Öffentliche und private Dienstleister
716
Produzierendes Gewerbe
7 470
Beschäftigte am Arbeitsort
davon
33 086
3 615
3 612
936
860 345 836
7. Arbeitslosenzahlen seit 2010
897
295 464
305 547 461
858 301 482
92 661 94 930
9 729
26 348
17 909 18 516 18 504 19 397 19 985 20 088
23 289 23 957 24 664 25 026 25 901
7 829 8 161 8 426 9 287
40,7 43,2 37,0
33,3 34,4
2013 43,5 42,2
2009 42,6
2008 42,3 41,1 43,5 36,4
35,0
32,941,4 43,8
32,1
44,3
33,9
2014 43,7
09 187 Rosenheim
6. Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer seit 2011
5. Durchschnittsalter, Jugend- und Altenquotient der Bevölkerung seit 2007
44,7 33,6
34,5
2016 43,9 42,6 45,2 32,9 35,1
2015 43,7 42,4 45,0
männlich weiblich
31,4
33,1
42,4 44,9
2007 42,0
darunter 1)
weiblich
Jahr
38 800
621 608
Durchschnittsalter Jugend-
quotient
Alten-
quotientinsgesamt
Gegenstand der Nachweisung Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer am 30. Juni
2)
2011 2012 2013 2014 2015 2016
79 362
35 508 36 621 37 259
74 987 77 944
34 657 35 567 36 599 37 759
68 594 71 278 72 826
Unternehmensdienstleister
38 388
626 719
820
803
796
763
40 185männlich
Handel, Verkehr, Gastgewerbe
377 836
Jahr
2010
2011
2012
Arbeitslose
(Jahresdurchschnitt)
und zwar
Langzeitarbeitslose 55- bis unter 65-Jährige15- bis unter 25-JährigeAusländerSchwerbehinderte
40 562
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 633
Beschäftigte am Wohnort
2013
2014
2015
2016
297
298
269
251
883
876
849
831
501
557
598
705
403
420
400
383
3 653
3 672
3 631
3 461
38,0
39,0
40,0
41,0
42,0
43,0
44,0
45,0
46,0
2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
insgesamt männlich weiblich
0
100
200
300
400
500
600
700
800
900
1 000
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
Langzeitarbeitslose SchwerbehinderteAusländer 15- bis unter 25-Jährige55- bis unter 65-Jährige
0
500
1 000
1 500
2 000
2 500
3 000
3 500
4 000
4 500
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201700 –
Statistik kommunal 2017 8Bayerisches Landesamt für
Statistik
Landtagswahlen Bundestagswahlen Europawahlen
Gültige Gesamtstimmen in % Gültige Zweitstimmen in % Gültige Stimmen in %
14,2 4,7 4,9 8,2 12,622.09.2013 189 578 136 054 71,8 951 135 103 55,3
%
SPD GRÜNE AfD FW¹) Sonstige
%
WahltagWahl-
berechtigteWähler
Wahl-
beteili-
gung
in %
Ungültige Gültige Von den gültigen Stimmen entfielen auf
StimmenCSU
9,5
57,7 20,0 6,3X 7,0 160 775 123 237
SPD FW 1) GRÜNE FDP Sonstige
WahltagStimm-
berechtigteWähler
Wahl-
beteili-
gung
in %
Abgegebene
GesamtstimmenVon den gültigen Gesamtstimmen entfielen auf
insgesamtdarunter
gültige %
9,0 2,6 11,4
16.10.1994
27.09.1998
22.09.2002
18.09.2005
27.09.2009
9,0
166 366
WahltagWahl-
berechtigteWähler
Wahl-
beteili-
gung
in %
Ungültige Gültige Von den gültigen Zweitstimmen entfielen auf
ZweitstimmenCSU SPD AfD FDP GRÜNE Sonstige
22.09.2013 189 141 126 556 66,9 253 107 249 188 54,6 14,9 7,5
09 187 Rosenheim
142 27112.10.1986 11,1
14.10.1990
71,4
67,3
199 238
202 022
20,5
17,5
6,2
5,5X
203 287
205 328 12,8
101 645
152 588 102 668
3,7
4,7
8. Landtagswahlen seit 1986
CSU
160 282 111 165
165 866 116 889
176 712 106 706
58,5
59,5
59,2
60,1
67,2
69,4
70,5
60,4
2,4
1,5
2,1
13,5
11,4
5,8
X
8,644,4
14,4
13,8
X
2,2
2,4
61,4
222 329
233 770
213 393
225 425 11,8
9. Bundestagswahlen seit 1994
6,0
5,5
8,1
12,8
219 102
231 139
210 701
221 109
25.09.1994
13.09.1998
21.09.2003
28.09.2008 183 598 112 713 8,5
18,9
19,3
76,7 821 122 416
131 533 79,1 839 130 694 53,0 25,9 6,0X 5,6
3,4
180 919 143 397 79,3 1 318 142 079 56,1 19,7 7,7X 9,4 7,1
65,9 18,8 7,5X 4,4 175 450 145 852 83,1 785 145 067
14,447,7 12,1 11,2X 14,5 185 231 134 972 72,9 1 248 133 724
x 26,7
753 94 251 48,3 17,2 6,4
10. Europawahlen seit 1989
24.09.2017 193 835 155 826 80,4 822 155 004 41,5
28,0
10,9 9,713,7 10,9 13,2
45,7
18.06.1989
12.06.1994
13.06.1999
13.06.2004
x x 148 814 95 004 63,8
160 105 92 841 58,0
167 656 76 752 45,8 x x
835 92 006 50,7 14,6 7,9 x
9,2
178 572 75 247 42,1 644 74 603 62,0 10,3 11,2 x x 16,5
302 76 450 71,8 13,5 5,6
1) FREIE WÄHLER Bayern.
x 4,8 22,4
191 063 79 735 41,7 248 79 487 43,0 14,0 12,7 9,3 3,7 17,3
531 84 161 53,4 8,0 11,507.06.2009
25.05.2014
185 131 84 692
0
10
20
30
40
50
60
70
80
1986 1990 1994 1998 2003 2008 2013
CSU SPD FW¹) GRÜNE FDP AfD
0
10
20
30
40
50
60
70
1994 1998 2002 2005 2009 2013 20170
10
20
30
40
50
60
70
80
1989 1994 1999 2004 2009 2014
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201700 –
Statistik kommunal 2017 9Bayerisches Landesamt für
Statistik
Berthaler, Wolfgang, CSU, gewählt am: 30.03.2014
Gemeindeschlüsselzuweisungen
Steuerkraftmesszahl
Verschuldung
22 295
1 659
28 024
97 438
138 833
9 581
1 615
27 457
86 342
134 555
9 394
Steuereinnahmekraft
Gewerbesteuerumlage
262 833
186 924
32 848
152 348
1 648
26 863
82 512
123 491
% insgesamt dar. Frauen
7 1
Planmäßig geleisteter Schuldendienst
Finanzkraft
Verschuldung je Einwohner 1)
Gegenstand
der
Nachweisung
Einheit Wert
Landrat.........................................
2012
1 595
26 077
69 567
106 232
7 348
1) Betrifft die Landesvereinigung FREIE WÄHLER Bayern.
0,4 3 1
223 41
231 711 244 188 261 490 277 681
2015 2016
1 000 €Gegenstand der Nachweisung
2013 2014
327
76 896
75 878
562
baureifes
Land
79 700
Bauland
insgesamt
baureifes
Land
151 235
285
167 298
266
267
591
€/m²
13. Bauland seit 2012
2013
2014
2012
2015
Bauland
insgesamt
104 723
93 665
758
589
Durchschnittlicher Kaufwert von
Bauland
Bauland
insgesamt
baureifes
Land
Jahr
Verkaufspreis
baureifes
Land
Bauland
insgesamt
Veräußerungsfälle Veräußerte Fläche
553
436
466
89 331
Anzahl 1000 m² Tsd. Euro
501
95 320
407
314
256
331
332
328
162
83 709 138
09 187 Rosenheim
gültig
Anzahl
Anzahl
%
Anzahl
Anzahl
Anzahl
Stimmberechtigte
Wähler
Wahlbeteiligung
Abgegebene Stimmzettel
dav. ungültig
113 729
204 901
115 903
56,6
115 903
2 174
11. Wahl der Stadt- bzw. Gemeinderäte am 16. März 2014
Gewichtete Stimmen Sitze
Anzahl
9 475 8,3
48 224 42,4
12
57
1 720 1,5
35 086 30,9
11 905 10,5
6 891 6,1
70
378
428
64 17
35 18
98 480
604 290
86 853
80 545
104 086
1 610
26 465
79 431
114 720
7 391
19 799
249 258
181 863
18 445
228 327
168 161
25 779
162 130
554 130
80 325
74 542
93 548
0,650
17 875
7 593
636 199
92 482
81 406
106 829
707 107
103 003
87 715
112 894
674 506
96 677
85 374
113 966
22 622
1) Bevölkerungsstand jeweils zum 30.06.
0,577
16 059
136 853
24 036
296 989
223 656
31 607
148 091
32 035
150 357
0,594
15 514
123 995
0,608
16 472
115 396
29 922
161 425
109 530
0,658
279 490
203 309
.....................................................
15 381
Wahlvorschlag
CSU
SPD
FREIE WÄHLER 1)
GRÜNE
gemeinsame Wahlvorschläge
Wählergruppen
Sonstige
12. Gemeindefinanzen seit 2012
Gewerbesteuer (netto)
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
darunter
darunter Personalausgaben
laufender Sachaufwand
Sachinvestitionen
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Bruttoausgaben
Gemeindesteuereinnahmen 212 910
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201700 –
Statistik kommunal 2017 10Bayerisches Landesamt für
Statistik
1) Ab 2004 ist die Vergleichbarkeit mit den vorangegangenen Jahren auf Grund der Einführung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung eingeschränkt.
2) Anteil der Lohn- und Einkommensteuer am Gesamtbetrag der Einkünfte.
Lieferungen und Leistungen
je Steuerpflichtigen in 1000 Euro
1) Die regionale Zuordnung des gesamten Unternehmensumsatzes erfolgt am Sitz der Geschäftsleitung des Unternehmens.
Lieferungen und Leistungen in Millionen Euro
15 000
20 000
25 000
30 000
35 000
50 000
5 000
10 000
15 000
20 000
25 000
30 000
35 000
bis unter
bis unter
bis unter
bis unter
bis unter
bis unter
09 187 Rosenheim
605 800 89 245
5 095 052
4 787 709
4 355 237
4 431 190
3 547 672
3 216 759
126 243
122 795
120 244
118 775
2001
2004 1)
2007
2012
2013
2010
14. Lohn- und Einkommensteuerstatistik seit 2001
Gesamtbetrag der
Einkünfte
Lohn- und
Einkommensteuer
Anzahl 1 000 €
Jahr
––
Einkommensgrößenklassen
in €
921 454
unter
bis unter
Einkommensgrößenklassen 2013
16 579 24 126 1 451
9 563 72 628 1 172
Lohn- und
Einkommen-
steuerpflichtige
5 000
10 000
123 021 3 800
10 002 175 118 10 186
10 008 324 378 37 110
107 703
9 878
618 719
851 020
739 590
848 010
827 883 111 047
10 340 232 931 24 496
10 686 293 751 29 355
19 844
oder mehr
15 221
13 264
13 533
Anzahl 1 000 €
29 343 3 021 216 702 837
2013
2014
13 920
13 910
14 327
2011
2012
15. Umsatzsteuerstatistik 1)
seit 2006
Umsatz-
steuerpflichtigeLieferungen und Leistungen
50 000
Einkommensteuerpflichtigen in Euro
Gesamtbetrag der Einkünfte je Lohn- und
Steuerbelastung 2)
in Prozent
2015
2006
2007
2008
2009
2010
Jahr
11 844 907
12 082 356
12 493 201
13 067 056
13 566 698
10 554 121
11 158 201
11 700 043
9 891 701
10 862 580
14 664
15 068
15 005
14 983
0
10 000
20 000
30 000
40 000
50 000
2001 2004 2007 2010 2012 2013
15
16
17
18
19
20
2001 2004 2007 2010 2012 2013
0
100
200
300
400
500
600
700
800
900
1 000
2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
0
2 000
4 000
6 000
8 000
10 000
12 000
14 000
16 000
2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201700 –
Statistik kommunal 2017 11Bayerisches Landesamt für
Statistik
Wohngebäude 1)
1 Wohnung
2 Wohnungen
3 oder mehr Wohnungen
Wohnungen 2)
in Wohngebäuden
darunter in Wohngebäuden mit
2 Wohnungen
3 oder mehr Wohnungen
Wohnungen 2)
in Wohn- und Nichtwohngebäuden
1 Raum
2 Räumen
3 Räumen
4 Räumen
5 Räumen
6 Räumen
7 oder mehr Räumen
Durchschnittliche Wohnfläche je Wohnung in m²
Räume der Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden
Durchschnittliche Raumzahl je Wohnung
1) Einschl. Wohnheime. -
2) Einschl. Wohnungen in Wohnheimen.
16. Bestand an Wohngebäuden und Wohnungen seit 2013
% Anzahl Anzahl %Anzahl Anzahl % Anzahl% %
Gegenstand der Nachweisung
Bestand am 31. Dezember
2013 2014 2015 2016
Anzahl Anzahl
100,0
100,0
13,4
67,5
09 187 Rosenheim
100,0
% % %
17. Baugenehmigungen3)
seit 2009
18. Baufertigstellungen3)
seit 2009
3) Einschl. Genehmigungsfreistellungsverfahren. -
4) Einschl. Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden.
Jahr
Errichtung
neuer
Wohn-
gebäude 1)
davon mit … Wohnung(en)
Wohnungen in
Wohn- und
Nichtwohn-
gebäuden 2) 4)
davon mit … Räumen
1 2 3 oder mehr 1) 1 oder 2 3 oder 4 5 oder mehr
Anzahl %
darunter mit
Anzahl
56
2009
2010
2011
2012
361
446
463
407
449
560
594
521
591
80,4
79,6
77,9
78,1
76,6 4532013
451
57
61
75
93
77,8
72,7
74,1
9,8
12,3
9,2
14,4
19,1
18,3 101
2014
2015
2016
12,4
15,0
16,7
604
620
606
470
449
87
13,6
12,7
9,6
11,7
14,7
71
59
76
6,0
7,7
12,5
10,2
8,6
819
1 043
1 137
1 024
1 209
614
591
211
371
379
320
465
5 oder mehr
59,8
58,2
56,6
56,7
47,0
490
607
643
581
568
% Anzahl %
6,2
10,1
12,0
14,6
46,2
41,5
37,7
35,6
33,3
31,3
38,5
39,5
39,5
44,0
65
115
123
176
183
Anzahl
588
%% Anzahl Anzahl
2009 395 305 77,2 66
% Anzahl
6,7 241
Jahr
Errichtung
neuer
Wohn-
gebäude 1)
davon mit … Wohnung(en)Wohnungen in
Wohn- und
Nichtwohn-
gebäuden 2) 4)
davon mit … Räumen
1 2 3 oder mehr 1) 1 oder 2 3 oder 4
Anzahl
503
32,5 450 60,716,7 24 6,1 741 50
564 60,411,9 34 6,3 934 86
2010 468 374 79,9 68
2011 540 442 81,9 64
61,914,5 26 5,6 812 70 8,6
52,411,1 68 12,4 1 121 1232012 550 421 76,5 61 11,0 411 36,7 587
61,111,8 55 10,3 967 792013 532 414 77,8 63 8,2 297 30,7 591
49,612,4 61 9,3 1 270 1952014 654 512 78,3 81 15,4 445 35,0 630
34011,1 42 12,0 756 103
45,912,6 60 10,3 1 256 184
45,0
57739,4
13,6 313 41,4
9,2 284 30,4
239 29,4
%
25,8 118
282
287
503
584
691
13,4
14,4
2016 350 269 76,9 39
14,6 4952015 585 451 77,1 74
Anzahl
1 274
1 480
1 569
27
43
74
53
51
61
x
19,1
Anzahl Anzahl %
21,9
38,8
100,0
21,9 21,8
38,8
100,0
38,9
100,0
67,5 67,5 67,5
19,1 19,0 19,0
17,7
100,0 100,0 100,0
Wohnfläche der Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden in m²
2,9
8,5
17,6
21,3
davon
24 763
21 235
15 971
20 525
12 379 000
3 303
9 828
20 305
24 556
21 034
x
15 791
20 285
12 227 335
564 087
13,4 13,4
x
x x x
17,6 17,6 17,6
18,2
13,7 13,7 13,7
2,9
8,5 8,6 8,6
18,2 18,2
21,3 21,3 21,2
17,7 17,7
x x
x x x
63 914
43 151
12 157
8 568
111 614
24 314
43 472
118 330
3 434
10 182
20 973
25 128
21 538
16 244
20 831
12 608 901
106,6
42 586
x x
4,8
63 558
42 914
12 095
8 514
110 898
24 190
43 162
117 590
3 408
10 104
20 794
24 999
21 421
16 150
20 714
12 524 298
106,5
560 790
4,8
116 365
2,9 2,9
100,0 100,0
100,0
38,9
62 305
42 031
11 888
8 351
108 569
23 776
42 130
115 102
21,8
62 965
42 502
11 999
8 429
109 718
23 998
106,2
549 470
4,8
3 379
9 948
20 544
x
106,4
4,8
x
x 555 296
18,3
13,7
17,6
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201700 –
Statistik kommunal 2017 12Bayerisches Landesamt für
Statistik
Siedlung
dar.: Wohnbaufläche
Industrie- und Gewerbefläche
Verkehr
Vegetation
dar.: Landwirtschaft
Wald
Gewässer
Bodenfläche insgesamt
dar.: Siedlungs- und Verkehrsfläche
Anteile ausgewählter Flächen in Prozent
Landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF)
darunter Dauergrünland
darunter Wiesen und Weiden 2)
Ackerland
darunter Getreide
darunter Weizen und Spelz
Roggen
Wintergerste
Sommergerste
Hülsenfrüchte
Hackfrüchte
darunter Kartoffeln
Gartengewächse
Handelsgewächse
darunter Winterraps
Futterpflanzen
2) Ohne ertragsarmes Dauergrünland / Weiden ohne Hutung.
3) Ab 2010 auch Wintermenggetreide enthalten.
darunter Silomais einschließlich Grünmais
10 386 10 953
6 447 6 805 7 686 8 811
1) Änderungen im Erfassungs- und Darstellungsbereich schränken die Vergleichbarkeit der Ergebnisse ein.
259 247 225 158
213
9 378 9 443
367 265 238 130
26 33
73
212 118 47
62 48 42 39
78 86 81 79
60 54 56
538 756 887 1 039
81
37 47
50
5 482
15 202 15 675 16 124
2 418 2 658
68 104
5 135 5 464 5 213
2 032 2 272
16 811
50 473 47 877
1) Vergleichbarkeit mit vorangegangenen Jahren stark eingeschränkt. Siehe Erläuterungen S. 24.
45 231 47 410
69 042 68 381 66 662 64 778
53 324 52 536
48 132 47 395
20. Bodennutzung 1999, 2003, 2007 und 2010
Fläche in ha
1999 2003 1)
2007 1)
Nutzungsart2010
1)3)
09 187 Rosenheim
4 899 3,4 4 950 3,4
11 199 7,8 11 324 7,9
20151)
2016
ha % ha
Fläche am 31. DezemberBodenfläche nach Nutzungsart
(ALKIS)%
19. Flächenerhebungen zum 31. Dezember 2015 und 2016
3,5 5 102 3,5
1 440 1,0 1 465 1,0
67 849 47,1 67 612 47,0
123 798 86,0 123 643 85,9
5 079
Anteile ausgewählter Flächen in Prozent
3 869 2,7 3 876 2,7
49 357 34,3 49 671 34,5
143 945 100,0 143 945
15 883 11,0 16 018 11,1
100,0
0
20
40
60
80
100
Siedlung Verkehr Vegetation Gewässer
2015 2016
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201700 –
Statistik kommunal 2017 13Bayerisches Landesamt für
Statistik
Rinder
darunter Milchkühe
Schweine
darunter Zuchtsauen
andere Schweine
Schafe
Pferde 3)
Hühner
darunter Legehennen (1/2 Jahr oder älter)
Masthühner-/hähne
89
951 909
136 139 157 183
1 315 1 253 1 223 1 179 1 121
481 450
1 148 1 000
1) Stichtag 1. März 2010, Vorjahre 3. Mai.
839
1) Änderungen im Erfassungs- und Darstellungsbereich schränken Vergleichbarkeit der Ergebnisse ein (v. a. in der Größenklasse unter 5 ha).
571 521 525 458 96
680 571 522
unter
bis unter
bis unter
bis unter
davon mit einer LF von … ha
2) Änderungen im Erfassungs- und Darstellungsbereich schränken die Vergleichbarkeit der Ergebnisse ein.
3) Ab 2010 alle Einhufer (Pferde, Esel, Maultiere).
Gegenstand der Nachweisung 1999 2003 2005 2007 2010 1)
3 803 3 481 3 360 3 184 2 689
718 21
1 051 34 751 33 839 29 261 35
Landwirtschaftliche Betriebe insgesamt
22. Betriebsgrößenstruktur in der Landwirtschaft 1999, 2003, 2005, 2007 und 2010 1)
839 25 754 31
27 159 6 24 1 226 51
Viehhalter 1)
nach Tierarten
34
Viehbestand 1)
8 017 42
469 2 866 6
1 058 35 505 34 846 32 663 39 843 26 739 32
524 2 577 5 549 3 337 6
291 9 167 32 241
5 881 46x x x x x
8 962 59
9 469 39 189
57 110 28
x
1 929
320 10 628 33 159 9 811
127
60 196 31
1 192 27 35 1 333 38 31
Tierart
2 596 62 841 24 2 067
62 151
44 835 27
TiereTiere je
TierhalterHalter Tiere
Tiere je
TierhalterHalter
09 187 Rosenheim
3 078 147 232 48 2 478 135 056 55 2 224 137 827 62
21. Viehhalter und Viehbestand 1999, 2007 und 2010
TiereTiere je
Tierhalter
Viehhalter und Viehbestand 1)
1999 2007 2010 2)
Halter
5
10
20
50
5
10
20
50 oder mehr
0
20 000
40 000
60 000
80 000
100 000
120 000
140 000
160 000
Rinder Schweine Schafe Pferde Hühner
1999 2007 2010
0
500
1 000
1 500
2 000
2 500
3 000
3 500
Rinder Schweine Schafe Pferde Hühner1999 2007 2010
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201700 –
Statistik kommunal 2017 14Bayerisches Landesamt für
Statistik
darunter
Straßenverkehrsunfälle Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden
Sonst. Sachschadensunfälle unter Einfluss berauschender Mittel
Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden im engeren Sinne
2016Gegenstand der Nachweisung
Straßenverkehrsunfälle
2011 2012 2013 2014 2015
44
1 509
18
1 491
184
1 473
10
1 463
211
29
1 361
16davon
15 887 628 414
126
126
145
15 642 613 008
124
Verletzte
Straßenverkehrsunfälle 1)
Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden
innerhalb von Ortschaften
Gegenstand der Nachweisung
Betriebe Ende Juni 556
2 906
289 807
732 949
16 376 665 069
131 17 003 706 267
Getötete
Tätige Personen Ende Juni
25. Straßenverkehrsunfälle seit 2011
585
1) Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).
2 915 2 669
1) Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).
3 220
350 211Gesamtumsatz des Vorjahres in 1000 € 381 674
3 088
320 296
510
3 186
509
349 392
499 533
3 280
17 415
09 187 Rosenheim
127 14 901 549 780
124 15 461 591 265 3 452 2 680
3 513 2 775
sowie Gewerbeanzeigen seit 2010
Betriebe von Unternehmen mit im Allgemeinen 20 oder mehr Beschäftigten 1)
Betriebe 3)
Beschäftigte 3) Bruttoentgelte
in 1 000 €
Gewerbeanzeigen 2)
Gewerbeanmeldungen Gewerbeabmeldungen
23. Verarbeitendes Gewerbe sowie Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
1) Ohne übrige Sachschadensunfälle.
1 370
1 140
529
611
1 538
16
1 522
187
43
1 331
1 119
534
28
1 290
1 059
497
562
1 420
14
Verunglückte
1 406
außerhalb von Ortschaften
187
43
1 449
1 198
621
577
1 556 1 543
18
1 525
199
33
1 540
1 129
556
573
1 336
1 096
562
534
208
3 320
2012 2013 2014 2015
Jahr
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2) Ohne Automatenaufsteller und Reisegewerbe. -
3) Monatsdurchschnitt; ab 2007 Stand 30.9.
24. Bauhauptgewerbe seit 2012
Bauhauptgewerbe 1)
(Vorbereitende Baustellenarbeiten, Hoch- und Tiefbau)
2 837
3 265
2016
2 721
3 189 2 675
2 908 2 626
0
100
200
300
400
500
600
700
2011 2012 2013 2014 2015 2016
innerhalb von Ortschaften außerhalb von Ortschaften
1 200
1 250
1 300
1 350
1 400
1 450
1 500
2011 2012 2013 2014 2015 2016
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201700 –
Statistik kommunal 2017 15Bayerisches Landesamt für
Statistik
darunter Pkw insgesamt
Krafträder insgesamt
Betreute Kinder nach AltersgruppenTätige Personen
insgesamtunter
3 Jahren
3 bis unter 6
Jahren
6 bis unter 11
Jahren
11 bis unter 14
Jahren
149 10 375 9 039
157 979
von Gästen aus dem Ausland
1 870
2017 156 11 538 9 747 1 312 6 323 2 075 37 1 971
2016 155 11 521 9 548 1 295 6 193 2 017 43
2012 144
1 055 5 752
390 094
6,3
58 298
370 197
6,4 6,0
1,9
406 760
5,9
1,9
Gästeankünfte
2013 145 9 687 8 686
Beherbergungsbetriebe mit weniger als neun Gästebetten in Prädikatsgemeinden 2)3)4)
1 857
1 970
28. Kindertageseinrichtungen seit 2012
JahrAnzahl der
Einrichtungen
Genehmigte
Plätze
Betreute Kinder
insgesamt
09 187 Rosenheim
Tourismus
2011 2012 2013 2014 2015 2016Gegenstand der Nachweisung
27. Tourismus seit 2011
Kraftfahrzeugbestand insgesamt 190 115 193 899
Fahrzeugart2013
198 453
26. Kraftfahrzeugbestand seit 2012
2012
Kraftfahrzeugbestand
185 904
20172014 2015
20 096
davon von Gästen aus dem Inland
15 113
203 384 208 475
2016
18 020 18 714 19 467
346
14 348
Beherbergungsbetriebe mit neun oder mehr Gästebetten 1)4)
151 348 154 629
17 336
145 445
16 811
148 598
Geöffnete Beherbergungsbetriebe im Juni 354
14 618
Gästeankünfte
Angebotene Gästebetten im Juni
161 781
369 361
14 467
349
14 504
3,7
354
14 490
672 844
560 675
2 243 672
2 034 799
208 873
3,3
3,5
689 963
579 481
110 482 100 558
2 158 584
1 966 877
679 127
569 218
109 909
2 290 141
2 083 776
3,5
114 413
2 355 389
2 127 382
228 007
3,2
Gästeübernachtungen
hiervon von Gästen aus dem Inland
von Gästen aus dem Ausland
von Gästen aus dem Ausland
davon von Gästen aus dem Inland
Gästeübernachtungen
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Tagen
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Tagen
1) Ab 2006 einschließlich Campingplätze. -
2) Einschließlich Privatquartiere.
3) Mineral- und Moorbäder, Heilklimatische Kurorte, Kneippheilbäder, Kneippkurorte, Luftkurorte und Erholungsorte.
3,4
6,5
400 436
6,6
61 487
3,5
Übernachtungen von Gästen aus dem In- und Ausland
in Betrieben mit neun oder mehr Gästebetten 1)4)
Durchschnittliche Auslastung
der angebotenen Betten in Prozent
69 221 55 084
1,9
3,7
60 918
2,01,9
778 875
658 131
120 744
1,9
358 054
64 434
385 558
730 276
615 863
3,4
112 169
2 194 617
1 983 176
211 441
3,3
206 365
3,4
191 707
2 446 555
2 212 864
233 691
3,1
635 329
534 771
4) Ab 2012 zehn Gästebetten bzw. zehn Stellplätze bei Campingplätzen.
2015 1 268 6 034 1 966
9 348 8 430
27 1 760
22 1 455
32 1 593 1 218 5 819
930 5 698 1 774 28 1 303
152 11 206 9 295
2014
0
5
10
15
20
25
30
35
40
45
50
2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 20160
500 000
1 000 000
1 500 000
2 000 000
2 500 000
3 000 000
2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016
Gäste aus dem Inland Gäste aus dem Ausland
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201700 –
Statistik kommunal 2017 16Bayerisches Landesamt für
Statistik
Allgemeinbildende Schulen insgesamt
3 160
2 916
2 936
2 846
2 302
2 473
2 627
2 569
2 529
50
46
47
45
3 399
3 583
3 320
3 315
3 161
Fachoberschulen
Fachakademien
Berufsoberschulen
Berufliche Schulen insgesamt
Förderzentren
30. Berufliche Schulen 2016/17
Schulen des zweiten Bildungswegs 2)
-
38
374
- -
20
-
-
-
-
53
-
Aus-
länder
Schulart Schulen
davon
Grund- sowie Mittel-/Hauptschulen
Realschulen zur sonderpädagogischen Förderung
Realschulen
Gymnasien
Wirtschaftsschulen
Freie Waldorfschulen
Gesamtschulen
Sonstige allgemeinbildende Schulen 1)
Schulartunabhängige Orientierungsstufe
31. Einrichtungen für ältere Menschen seit 2006
Stichtag
jeweils 15. DezemberEinrichtungen Verfügbare Plätze Bewohner/innen
Personal i.Einrichtungen für ältere
Menschen
2008
2006 47 3 471 3 177 2 385
48 3 042
2012
2010
2016
2014
09 187 Rosenheim
Schulen
Voll-
und teilzeit-
beschäftigte
Lehrkräfte
darunter
männlichKlassen Schüler
und zwardavon
öffentlich privat männlichAus-
länder
29. Allgemeinbildende Schulen und Wirtschaftsschulen 2016/17
Schulart
-
darunter
männlich
5
-
1 103
-
1 827
1
Voll-
und teilzeit-
beschäftigte
Lehrkräfte
- -
-
85
-
-
-
1) Ausländische und internationale Schulen.
-
2
2
4 3
8
-
2
Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung
Berufsschulen 2
-
- -
70
-
-
-
-
20
Berufsfachschulen 1)
Berufsfachschulen des Gesundheitswesen
Fachschulen (ohne Landwirtschaftsschulen)
Landwirtschaftsschulen
808
-
-
1
5
-
97
--
-
-
-
614
-
-
--
25
1 711
2) Abendrealschulen, Abendgymnasien, Kollegs.
Klassen Schüler
und zwar
öffentlich
74
7
8
-
1
6
-
5
3
2
-
-
1
-
69
4
6
908
140
314
179
29
110
-
18
170
663
80
180
-
20
135
13 451
864
4 555
-
482
4 762
-
246
2 361
-
302
-
1
-
24 728
-
-
12 904 526 12
8
2 993
-
3 368
-
-
privat männlich
1
109
14
-
1
-
1
1
1
-
1 310
48
119
-
-
-
-
-
-
31
192
-
11
7 135
526
2 334
-
151
-
-
20
-
13
27
3
-
263
50
-
-
-
36
-
22
43
4
-
214
-
7
-
3
66
214
-
109
3
-
116
-
17
60
3 585
-
4 825
1) Ohne Wirtschaftsschulen und ohne Berufsfachschulen des Gesundheitswesens.
3
-
1 004 7
531
-
338
522
-
143
-
136
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201700 –
Statistik kommunal 2017 17Bayerisches Landesamt für
Statistik
am 31. Dezember 1991, 2004, 2007, 2010 und 2013
Stichtag
jeweils
31.
Dezember
3. Kapitel
Hilfe zum Lebensunterhalt
4. Kapitel
Grundsicherung im Alter und
bei Erwerbsminderung
5. bis 9. Kapitel
Sonstige Hilfen 1)
Bedarfs-
gemeinschaften
Empfänger
insgesamt
darunter
weiblich
Empfänger
insgesamt
darunter
weiblich
Empfänger
insgesamt
darunter
weiblich
Von den Empfängern erhielten
Hilfen nach dem
6. Kapitel 7. Kapitel
Eingliederungs-
hilfe für
behinderte
Menschen
Hilfe
zur
Pflege
1 3162009
2 245
1 266 1 897 1 356 1 323
% Anzahl % Anzahl %
Versorgungsart
Angeschlossene Einwohner
1991 2004 2007 2010 2013
Anzahl % Anzahl %Anzahl
2010
09 187 Rosenheim
2015
1 250
1 343
1 582
1 509
2011
2012
1 560
1 325
1 336
1 254
1 353
1 591
2 336
1 168 1 517 537 1 188 1 737
554
SGB XII (Sozialhilfe) seit 2009 nach Wohnort
1 568 646
845
829
924
977
1 121
2 575
3 047
2 428 1 169 3 442
1 707
1 477
207 747
2 265
545
578
1 128
1 887
1 990
2 277 689
653
3 185
3 144
3 223
1) 5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit. - 6. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. - 7. Kapitel: Hilfe zur Pflege. - 8. Kapitel: Hilfe zur Überwindung
besonderer sozialer Schwierigkeiten. - 9. Kapitel: Hilfe in anderen Lebenslagen.
2013
2014 1 515
1 322
1 276
1 218
1 243
1 264
1 996
2 058
2 100
3 396
1 435
1 411
1 435
1 474
246 535
228 204
228 14986,7 89,2 90,1
168 881
167 803
242 989
212 651
32. Bedarfsgemeinschaften und Empfänger nach dem zwölften Buch Sozialgesetzbuch
33. Anschlussgrad an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
Kanalisation
Kläranlagen
Wasserversorgung
79,7 91,9
98,7
80,2
99,1
86,7
99,2
89,2
99,2
90,1
99,3
91,9
212 611
245 624
221 024
221 024
247 383
224 707
224 652
1 3402016 1 532 1 544 648 2 322 1 074 3 498 1 499 2 255
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201700 –
Statistik kommunal 2017 18Bayerisches Landesamt für
Statistik
Erläuterungen
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201700 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2017 19 Statistik
1. Bevölkerungsentwicklung seit 1840
Bei den von 1840 bis einschließlich 2011 nachgewiese-nen Ergebnissen handelt es sich um die bei der jeweili-gen Volkszählung festgestellte Einwohnerzahl. Den verschiedenen Volkszählungen und der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes liegen seit 1840 unterschied-liche Bevölkerungsbegriffe zugrunde. Wegen der me-thodischen Änderungen wird hier der allgemeinere Ausdruck „Bevölkerung“ gebraucht.
Für das Jahr 1840 stellen die veröffentlichten Einwoh-
nerzahlen die sogenannte Zollabrechnungsbevölkerung dar, bei der die am Zählungsstichtag vorübergehend abwesenden Personen einbezogen, die vorübergehend anwesenden Personen dagegen (ausgenommen Wan-dergewerbetreibende ohne festen Wohnsitz) nicht ge-zählt worden sind. Die Zollabrechnungsbevölkerung entspricht daher hinsichtlich der Erfassungs- und Zu-ordnungsmethode weitgehend dem Wohnbevölke-rungsbegriff neuerer Erhebungen.
Die Zählungen von 1871 und 1900 weisen die zum
Erhebungszeitpunkt jeweils ortsanwesende Bevölke-rung aus, die neben der ständigen Bevölkerung in der Gemeinde auch die vorübergehend anwesenden Per-sonen umfasste, nicht jedoch die vorübergehend abwe-senden Personen, auch dann nicht, wenn diese ihren ständigen Wohnsitz im Erhebungsgebiet hatten.
Bei den Volkszählungen von 1925 bis einschließlich 1970 wurde die Wohnbevölkerung ausgewiesen. Zur
Wohnbevölkerung einer Gemeinde zählten alle Perso-nen, die am Zählungsstichtag in der Gemeinde ihre Wohnung hatten. Personen mit einer weiteren Woh-nung oder Unterkunft in einer anderen Gemeinde wur-den der Wohnbevölkerung derjenigen Gemeinde zuge-ordnet, von der aus sie zur Arbeit oder Ausbildung gingen oder in der sie sich aus anderen Gründen über-wiegend aufhielten.
Bei der Volkszählung 1987 und dem Zensus 2011 wur-
de die Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung nach-gewiesen.
Seit 1. Februar 1984 erfolgt auch die Fortschreibung
des Bevölkerungsstandes nach den Merkmalen der Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Die fortge-schriebene Bevölkerung setzt sich aus dem alten Be-völkerungsstand zusammen, vermehrt um die in der Zwischenzeit Geborenen und von jenseits der Gebiets-grenzen Zugezogenen, vermindert um die Gestorbenen und die über die Gebietsgrenzen Fortgezogenen. Die für die Zeit nach dem Zensus am 9. Mai 2011 ausge-wiesenen Zahlen der fortgeschriebenen Bevölkerung basieren auf den bei diesem Zensus festgestellten Einwohnerzahlen.
2. Volkszählung am 25. Mai 1987 und Zensus am 9. Mai 2011
Die Religionszugehörigkeit der Bevölkerung ist Grund-lage für die Bestimmung, ob in einer Gemeinde „Mariä Himmelfahrt“ ein gesetzlicher Feiertag ist oder nicht (Feiertagsgesetz - FTG). Die Feststellung obliegt dem Bayerischen Landesamt für Statistik, das auf Grund der Ergebnisse der letzten Volkszählung ermittelt, in wel-chen Gemeinden entweder mehr katholische oder
mehr evangelische Einwohner ihren Wohnsitz hatten. Die Religionszugehörigkeit der Bevölkerung wurde letztmals beim Zensus 2011 ermittelt.
Zur römisch-katholischen Bevölkerung zählen die
Mitglieder der römisch-katholischen Kirche, nicht aber der Altkatholiken und verwandter Gruppen.
Zur evangelischen Bevölkerung zählen die Mitglieder
der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), die dem Zusammenschluss der zwanzig selbständigen lutherischen, reformierten und unierten Landeskirchen in der Bundesrepublik Deutschland entspricht. Es han-delt sich somit um folgende Religionsgesellschaften: Evangelische Kirche, Evangelisch-lutherische Kirche, Evangelisch-reformierte Kirche, französisch-reformierte Kirche, evangelisch-lutherische Kirche in Baden und evangelisch-reformierte Gemeinden. Die Mitglieder der Evangelischen Freikirchen sind nicht enthalten.
Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des
Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist. Dazu zählen auch Staatenlose und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Personen, die sowohl die deut-sche als auch eine andere Staatsangehörigkeit haben, gelten als deutsche Staatsangehörige. Die Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen unter-liegen mit ihren Familienangehörigen nicht den Be-stimmungen des Ausländergesetzes und werden somit nicht ausgewiesen.
Als Privathaushalte wurden 1987 grundsätzlich alle
Haushalte an jedem Wohnort gezählt, d. h. solche mit mehreren Wohnsitzen entsprechend auch mehrfach. Wohnberechtigte Haushalte galten an einem Ort jedoch dann nicht als Privathaushalte, wenn alle Haushaltsmit-glieder dort nicht zur Wohnbevölkerung (z. B. bei Fe-rienwohneinheiten, Ferienwohnungen) rechneten.
Einen Haushalt bildeten alle Personen, die gemeinsam
wohnten und wirtschafteten, insbesondere ihren Le-bensunterhalt gemeinsam finanzierten (Mehrpersonen-haushalte). Wer allein wirtschaftete, bildete einen
eigenen Haushalt (Einpersonenhaushalt) und zwar auch dann, wenn er mit einer anderen Person eine gemeinsame Wohnung hatte.
Beim Zensus 2011 wurde – anders als 1987 – von Wohnhaushalten und nicht von Wirtschaftshaushalten ausgegangen. Einen Haushalt bildeten daher alle Per-sonen, die gemeinsam in einer Wohnung lebten, so-dass es einen privaten Haushalt pro belegter Wohnung gab. Zu den Privathaushalten zählten alle Haushalte an jedem Wohnort, auch dann, wenn alle Mitglieder des Haushalts mit Nebenwohnsitz gemeldet waren.
3. Bevölkerung 1987, 2011 und 2016 nach Altersgruppen und Geschlecht
Bei der Volkszählung 1987 und dem Zensus 2011 so-wie der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes am 31. Dezember 2016 wird die „Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung“ ausgewiesen.
4. Bevölkerungsbewegung seit 1960
Lebendgeborene sind Kinder, bei denen nach der
Trennung vom Mutterleib entweder das Herz geschla-gen, die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lun-genatmung eingesetzt hat.
In der Zahl der Gestorbenen sind die Totgeborenen,
die nachträglich beurkundeten Kriegssterbefälle und die gerichtlichen Todeserklärungen nicht enthalten.
Erläuterungen
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201700 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2017 20 Statistik
Als Wanderung gilt jedes Beziehen einer Hauptwoh-
nung und jeder Auszug aus einer Hauptwohnung (Wohnungswechsel). Die Wanderungen werden auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen über die Melde-pflicht bei einem Wohnungswechsel oder Umzug von einer Gemeinde zu einer anderen mittels der An- und Abmeldescheine erfasst. Innerhalb des Bundesgebiets wird jeder Bezug einer Hauptwohnung in einer neuen Gemeinde gleichzeitig als Fortzug aus der bisherigen Gemeinde gezählt. Nur Fortzüge in Gebiete außerhalb des Bundesgebiets werden mittels der Abmeldescheine festgestellt. Als Zuzug gilt, wenn jemand in einer Ge-meinde, in der er nicht bereits mit einer Hauptwohnung angemeldet ist, eine Hauptwohnung bezieht und sich dort anmeldet. Als Fortzug gilt, wenn jemand innerhalb des Bundesgebiets umzieht und dieser Umzug in der Gemeinde, in der er sich anmeldet, als Zuzug gilt oder wenn sich jemand aus einer Gemeinde im Bundesge-biet ins Ausland abmeldet, ohne noch mit einer weite-ren Wohnung in der Bundesrepublik angemeldet zu sein.
Gäste in Beherbergungsstätten, Anstaltsinsassen und Besucher bei Verwandten oder Bekannten werden nur erfasst, wenn ihr Aufenthalt gemäß der Meldepflicht von längerer Dauer ist. Die Einberufungen und Entlassun-gen von Wehrpflichtigen gelten nicht als Wanderungen. Ebenfalls findet bei Vollzug von Straf- oder Untersu-chungshaft und Sicherungsverwahrung keine An- oder Abmeldung statt, soweit eine weitere Wohnung im Bereich des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) vorhanden ist, wie dies auch für Personen in Polizei-gewahrsam der Fall ist. Mit berücksichtigt werden bei den Zu- und Fortzügen auch die im Hinblick auf das Herkunfts- bzw. Zielgebiet „ungeklärten Fälle“ und „Fälle ohne Angabe“.
Den Berechnungen der Lebendgeborenen und Gestor-benen je 1 000 Einwohner sowie der Zugezogenen und Fortgezogenen je 1 000 Einwohner liegt der Bevölke-rungsstand zum 31.12. des jeweiligen Berichtsjahres zugrunde.
5. Durchschnittsalter, Jugend- und Alten-quotient der Bevölkerung seit 2007
Das Durchschnittsalter sowie der Alten- und Jugend-quotient sind Maße zur Veranschaulichung der Alters-struktur einer Bevölkerung. Datenbasis ist die Bevölke-rungsfortschreibung, die auf der Volkszählung 1987 und ab dem 30.06.2011 auf dem Zensus 2011 aufsetzt. Das Durchschnittsalter einer Bevölkerung wird als arithme-
tisches Mittel des Alters ihrer Mitglieder berechnet. Zur Veranschaulichung des Altersaufbaus sind zudem Verhältniszahlen gebräuchlich, welche die abhängige Bevölkerung in Relation zur erwerbsfähigen Bevölke-rung setzen. Dazu wird die Bevölkerung in drei Grup-pen unterteilt: Die Jüngeren im Alter von 0 bis 19 Jah-ren, die Erwerbsfähigen im Alter von 20 bis 64 Jahren und die Älteren mit 65 und mehr Jahren.
Der Jugendquotient ist dabei definiert als Anzahl der
jüngeren, noch nicht erwerbsfähigen Personen je 100 Personen im erwerbsfähigen Alter. Die Anzahl der Senioren je 100 erwerbsfähige Personen wird als Altenquotient bezeichnet. Jugend- und Altenquotient
vermitteln insbesondere in der Zusammenschau ein Bild des Altersaufbaus einer Bevölkerung. Sie sind wie folgt zu interpretieren: Ein Jugendquotient von 25 be-deutet, dass zum ausgewiesenen Stichtag 25 Jüngere
auf 100 Personen der mittleren, erwerbsfähigen Alters-gruppe kommen. Ein Altenquotient von beispielsweise 35 bedeutet indes, dass 35 Ältere auf 100 Personen der mittleren Altersgruppe vorhanden sind.
6. Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer seit 2011
Diese Daten stammen aus Online-Auswertungen der Ergebnisdatenbank der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit. Die Ergebnisse der Beschäf-tigungsstatistik haben grundsätzlich bis drei Jahre nach dem Stichtag vorläufigen Charakter. Die Bundesagentur für Arbeit behält sich vor, diese in begründeten Fällen innerhalb dieses Zeitraums zu ändern.
Die Bundesagentur für Arbeit führte im August 2014 eine Revision der Beschäftigungsstatistik durch, bei
der die Beschäftigtenzahlen rückwirkend bis zum Jahr 1999 revidiert wurden. Im Rahmen dieser Revision wurde unter anderem der Kreis der sozialversiche-rungspflichtig Beschäftigten definitorisch erweitert. Die bedeutendsten neu hinzugekommenen Gruppen sind die behinderten Menschen in anerkannten Werkstätten sowie Personen, die ein freiwilliges soziales, ökologi-sches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten.
Als sozialversicherungspflichtig beschäftigte Per-sonen gelten Personen, für die eine Arbeitgebermel-
dung zur Sozialversicherung vorliegt, wenn die Be-schäftigung in mindestens einem der Zweige der Sozi-alversicherung (Rentenversicherung, Krankenversiche-rung/Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung) versicherungspflichtig ist, es sich darüber hinaus um eine abhängige Beschäftigung bzw. Arbeit handelt, die im Allgemeinen gegen Entgelt entrichtet wird und min-destens eine Stunde pro Woche gearbeitet wird (soweit dies aus der Personengruppendefinition erkennbar ist). Aus dieser Abgrenzung ergibt sich, dass in der Regel alle Arbeiter und Angestellten von der Sozialversiche-rungspflicht erfasst werden. In wenigen Fällen besteht auch für Selbständige eine Versicherungspflicht. Unbe-zahlt mithelfende Familienangehörige und Beamte zählen grundsätzlich nicht zu dieser Gruppe.
Der Nachweis der sozialversicherungspflichtig Be-schäftigten erfolgt nach dem Arbeitsortprinzip. Dabei
werden die Beschäftigten regional am Sitz des Betrie-bes (örtliche Einheit) nachgewiesen. Neben den ar-beitsortbezogenen Regionalangaben stehen seit 1996 auch Angaben zum (vom Arbeitgeber mitgeteilten) Wohnort der Beschäftigten zur Verfügung.
Die wirtschaftssystematische Zuordnung der Beschäf-tigten erfolgt entsprechend der Klassifikation der Wirt-schaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Die Ergeb-nisse der WZ 2008 sind größtenteils mit denen aus der Vorgängerversion WZ 2003 nicht vergleichbar. Beim Übergang auf die WZ 2008 wurde nicht nur die Gliede-rungsstruktur der Wirtschaftszweigklassifikation in eini-gen Bereichen umfassend geändert, es wurde auch der Abdeckungsbereich der Klassifikation erweitert. Um geänderte Produktionsformen und neue Tätigkeiten zu berücksichtigen, wurden auf der obersten Klassifika-tionsebene konzeptionell neue Gliederungspositionen geschaffen und neue Unterteilungen eingeführt. Die WZ 2008 ist in einigen Bereichen tiefer gegliedert als ihre Vorgängerversion, vor allem im Bereich der Erbrin-gung von Dienstleistungen sind alle Hierarchiestufen betroffen.
Erläuterungen
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201700 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2017 21 Statistik
7. Arbeitslosenzahlen seit 2010
Die Arbeitslosenzahlen wurden aus dem Datenangebot der Bundesagentur für Arbeit entnommen. Als Arbeits-lose zählen alle Personen, die vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Be-schäftigung ausüben (Beschäftigungslosigkeit), eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wö-chentlich umfassende Beschäftigung suchen (Eigen-bemühungen), den Vermittlungsbemühungen der Agen-tur für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung ste-hen, also arbeiten dürfen, arbeitsfähig und -bereit sind (Verfügbarkeit), in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, nicht jünger als 15 Jahre sind und die Alters-grenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben und sich persönlich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben.
8. Landtagswahlen seit 1986
Die Landtagswahl erfolgt nach den Grundsätzen einer „verbesserten“ Verhältniswahl. Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird ein Stimmkreisabge-ordneter gewählt (Mehrheitswahl), mit der Zweitstimme ein Listenabgeordneter. Beide Stimmen zusammen sind für die Sitzeverteilung, die seit 1994 nach dem Niemeyer-Verfahren (zuvor d’Hondt) durchgeführt wird, sowie für die Reihenfolge der Gewählten und der Lis-tennachfolger innerhalb einer Wahlkreisliste maßge-bend. Daher sind hier die Gesamtstimmen als Summen von Erst- und Zweitstimmen dargestellt.
Wahlvorschläge, auf die landesweit nicht mindestens 5% der gültigen Gesamtstimmen entfallen, erhalten keinen Sitz (Sperrklausel).
Stimmberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des
Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Tag der Abstimmung
a) das 18. Lebensjahr vollendet haben, b) seit mindestens drei Monaten in Bayern ihre Woh-
nung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwoh-nung haben oder sich sonst in Bayern gewöhnlich aufhalten und
c) nicht nach Art. 2 Landeswahlgesetz (LWG) vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
Im Einzelnen ergibt sich die Stimmberechtigung aus Art. 1 und 2 LWG.
Als Wähler gelten alle Stimmberechtigten, die von
ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, also im Wahllokal oder per Brief gewählt haben. Die Wahl-beteiligung gibt den prozentualen Anteil der Wähler an
den Stimmberechtigten wieder.
9. Bundestagswahlen seit 1994
Bei der Bundestagswahl handelt es sich um eine mit der Mehrheitswahl verbundene Verhältniswahl, wobei jeder Wähler zwei Stimmen hat – eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweit-stimme für die Wahl einer Landesliste. Die Verteilung der Gesamtzahl der Sitze des Bundestags auf die Par-teien erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl anhand der Zweitstimmen, wobei seit 2009 das Verfah-ren nach Sainte-Laguë/Schepers (zuvor Niemeyer) angewandt wird. Innerhalb dieser Verhältniswahl wird die Hälfte der Abgeordneten in Wahlkreisen über die Erststimme in relativer Mehrheitswahl gewählt, die
andere Hälfte auf den Parteien vorbehaltenen Landes-listen über die Zweitstimme in einer sog. Listenwahl.
Bei der Verteilung der Sitze auf die Landeslisten wer-den nur Parteien berücksichtigt, die mindestens 5% der bundesweit abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhal-ten oder in mindestens drei Wahlkreisen einen Sitz errungen haben, es sei denn, es handelt sich um Par-teien nationaler Minderheiten.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des
Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag a) das 18. Lebensjahr vollendet haben, b) seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepub-
lik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
c) nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz (BWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
Darüber hinaus sind auch Deutsche, die außerhalb des Wahlgebietes leben, wahlberechtigt, wenn bei ihnen neben den Voraussetzungen unter a) und c) noch be-stimmte weitere Voraussetzungen erfüllt sind (Aus-landsdeutsche). Im Einzelnen ergibt sich die Wahlbe-rechtigung aus den §§ 12 und 13 BWG.
Als Wähler gelten alle Wahlberechtigten, die von ihrem
Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, also im Wahllokal oder per Brief gewählt haben. Die Wahlbeteiligung gibt
den prozentualen Anteil der Wähler an den Wahlbe-rechtigten wieder.
10. Europawahlen seit 1989
Die Wahl erfolgt in der Bundesrepublik Deutschland nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listen-wahlvorschlägen. Jeder Wähler hat eine Stimme. Für die Verteilung der Sitze wird seit 2009 das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers (zuvor Niemeyer) ange-wandt.
Bis einschl. der Europawahl 2009 galt bei der Wahl der Abgeordneten aus Deutschland eine Sperrklausel, wonach Wahlvorschläge, auf die weniger als 5% der gültigen Stimmen entfielen, bei der Sitzeverteilung unberücksichtigt blieben. Bei der Europawahl 2014 kam in Deutschland keine Sperrklausel zur Anwendung.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des
Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie alle Unions-bürger (seit der Europawahl 1994) mit einer Wohnung oder mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepub-lik Deutschland, die am Wahltag
a) das 18. Lebensjahr vollendet haben, b) seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepub-
lik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaa-ten der Europäischen Union eine Wohnung inne-haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
c) nicht nach § 6a Europawahlgesetz (EuWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Außerdem sind auch die nach § 12 Abs. 2 des Bun-deswahlgesetzes zum Deutschen Bundestag wahlbe-rechtigten Deutschen wahlberechtigt (Auslandsdeut-sche). Im Einzelnen ergibt sich die Wahlberechtigung aus den §§ 6 und 6a EuWG.
Als Wähler gelten alle Wahlberechtigten, die von ihrem
Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, also im Wahllokal oder per Brief gewählt haben. Die Wahlbeteiligung gibt
den prozentualen Anteil der Wähler an den Wahlbe-rechtigten wieder.
Erläuterungen
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201700 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2017 22 Statistik
11. Wahl der Stadt- bzw. Gemeinderäte am 16. März 2014
Die Wahl der ehrenamtlichen Stadt- und Gemeinde-ratsmitglieder erfolgt nach den Grundsätzen einer ver-besserten Verhältniswahl, sofern mindestens zwei gültige Wahlvorschläge (Listen) vorliegen. Verbessert ist das Verhältniswahlrecht durch die Möglichkeit, die Stimmen auf Bewerber verschiedener Wahlvorschläge zu verteilen (Panaschieren) sowie einem Bewerber bis zu drei Stimmen zu geben (Kumulieren). Wird in einer Gemeinde kein oder nur ein Wahlvorschlag zugelassen, findet Mehrheitswahl statt.
Die Sitzeverteilung auf die Wahlvorschläge bei der Verhältniswahl erfolgte bis zu den Wahlen 2008 nach dem d’Hondt’schen Höchstzahlverfahren. Mit den all-gemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen am 16. März 2014 wurde jedoch auf das Proporzverfahren nach Niemeyer umgestellt. Welche Bewerber innerhalb eines Wahlvorschlags gewählt sind, richtet sich nach der Anzahl der persönlichen Stimmen der einzelnen Bewerber.
Wahlberechtigt sind alle Personen, die am Wahltag
a) Unionsbürger sind (alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie die Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union),
b) das 18. Lebensjahr vollendet haben, c) sich seit mindestens zwei Monaten in der Ge-
meinde mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbezie-hungen aufhalten (der Aufenthalt mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen wird dort vermutet, wo die Person gemeldet ist. Ist eine Person in mehreren Gemeinden gemeldet, wird dieser Aufenthalt dort vermutet, wo sie mit der Hauptwohnung gemeldet ist),
d) nicht nach Art. 2 Gemeinde- und Landkreiswahl-gesetz (GLKrWG) vom Wahlrecht ausgeschlos-sen sind.
Als Wähler gelten alle Wahlberechtigten, die von ihrem
Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, also im Wahllokal oder per Brief gewählt haben. Die Wahlbeteiligung gibt
den prozentualen Anteil der Wähler an den Wahl-berechtigten wieder.
Gewichtete Stimmen
Bei der Verhältniswahl verfügt jeder Wähler über so viele Stimmen, wie in seiner Gemeinde Mandatsträger zu wählen sind (Ausnahmen möglich bei Gemeinden bis 3000 Einwohnern). Bei Mehrheitswahl hat der Wäh-ler doppelt so viele Stimmen, wie Mandatsträger zu wählen sind. Dadurch variiert die Stimmenzahl je Wäh-ler in der Praxis zwischen 8 und 80. Um die absoluten Ergebnisse vergleichbar zu machen und zur Zusam-menfassung der Einzelergebnisse für größere regionale Einheiten wie z. B. Landkreise, Regierungsbezirke und das Land wird ein gewichtetes Stimmenergebnis
errechnet. Dabei werden die gültigen Stimmzettel im Verhältnis der Stimmen für die einzelnen Wahlvor-schläge aufgeteilt. Hierdurch wird ein Ergebnis erstellt, als hätte jede abstimmende Person nur eine Stimme zu vergeben gehabt, wobei die Prozentanteile der einzel-nen Wahlvorschläge erhalten bleiben. Die gewichteten Stimmenergebnisse werden wie folgt berechnet:
Gültige Stimmzettel insgesamt x Stimmen je Wahlvorschlag
Gültige Stimmen insgesamt
Die Anzahl der Sitze im Gemeinde- bzw. Stadtrat be-
trägt in Gemeinden mit
bis zu 1 000 Einwohnern 8 mehr als 1 000 bis zu 2 000 Einwohnern 12 mehr als 2 000 bis zu 3 000 Einwohnern 14 mehr als 3 000 bis zu 5 000 Einwohnern 16 mehr als 5 000 bis zu 10 000 Einwohnern 20 mehr als 10 000 bis zu 20 000 Einwohnern 24 mehr als 20 000 bis zu 30 000 Einwohnern 30 mehr als 30 000 bis zu 50 000 Einwohnern 40 mehr als 50 000 bis zu 100 000 Einwohnern 44 mehr als 100 000 bis zu 200 000 Einwohnern 50 mehr als 200 000 bis zu 500 000 Einwohnern 60 in der Stadt Nürnberg 70 in der Landeshauptstadt München 80
12. Gemeindefinanzen seit 2012
Bei der Gewerbesteuer (netto) ist die an Land und
Bund abzuführende Gewerbesteuerumlage abgesetzt.
Die Steuereinnahmekraft der Gemeinden ergibt sich
aus der Realsteueraufbringungskraft abzüglich der Gewerbesteuerumlage zuzüglich der Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer. Bei der Be-rechnung sind die landesdurchschnittlichen Hebesätze zugrunde gelegt.
Die Steuerkraftmesszahl ergibt sich aus der Summe
der Steuerkraftzahlen der Grundsteuer A und B, der Gewerbesteuer sowie der Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer. Bei der Berechnung der Steuerkraftzahlen werden sog. Nivellierungshebe-sätze entsprechend Art. 4 Finanzausgleichsgesetz (FAG) zugrunde gelegt. Ausgehend von den Steuer-kraftmesszahlen als Maß für die eigene Leis-tungsfähigkeit werden die Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden nach Art. 2 und 3 FAG errechnet.
Die Verschuldung umfasst die Schulden beim nichtöf-
fentlichen und beim öffentlichen Bereich einschließlich Kassenkredite. Im planmäßigen, selbst geleisteten Schuldendienst ist nur der Teil der Zins- und Tilgungs-verpflichtungen berücksichtigt, der entsprechend den Darlehensbedingungen (planmäßig) von der Gemeinde selbst geleistet werden musste.
Die Finanzkraft errechnet sich aus der Steuerkraft-
messzahl gemäß Art. 4 FAG, vermehrt um die Schlüs-selzuweisungen gemäß Art. 2 und 3 FAG, abzüglich der Umlageausgaben (Kreis- bzw. Bezirksumlage und Krankenhausumlage).
13. Bauland seit 2012
Im Rahmen der Statistik der Kaufwerte für Bauland
werden sämtliche Kauffälle unbebauter und nicht land-wirtschaftlich genutzter Grundstücke mit einer Fläche
von 100 Quadratmetern oder mehr erfasst. Auskunfts-pflichtig sind die Gutachterausschüsse. Es gehen somit in die Statistik die Flächen ein, die in einem Jahr veräu-ßert wurden. Die Preise für Bauland beziehen sich folglich auch nur auf die im Jahr veräußerten Grundstü-cke und nicht auf alle Grundstücke. Schwankungen von Jahr zu Jahr sind daher möglich.
Erläuterungen
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201700 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2017 23 Statistik
14. Lohn- und Einkommensteuerstatistik seit 2001
Als Lohn- und Einkommensteuerpflichtige werden
alle unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Perso-nen mit Wohnsitz in Bayern erfasst, die Einnahmen aus mindestens einer der steuerrechtlich unterschiedenen sieben Einkunftsarten (Einkünfte aus Land- und Forst-wirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit, nicht-selbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, sonstige Einkünfte im Sinn von § 22 EStG) haben. Berücksichtigt werden deren Einkom-mensteuerveranlagungen sowie die Lohnsteuerkarten und -bescheinigungen der nicht zur Einkommensteuer veranlagten Steuerpflichtigen. Seit 2004 liefern die Arbeitgeber die Lohnsteuerkarten elektronisch an die Finanzverwaltung, wodurch die Zahl der Nichtveranlag-ten nahezu vollständig nachgewiesen werden kann. Neben der Gesamtzahl der Steuerpflichtigen hat sich dadurch im Vergleich zu den Statistik-Vorjahren auch die Einkommensstruktur erheblich geändert, da die Nichtveranlagten nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und im Durchschnitt geringere Einkommen auf-weisen. Doppelverdienende Ehepaare, die eine ge-meinsame Steuererklärung abgegeben haben, zählen als ein Steuerpflichtiger.
Der Gesamtbetrag der Einkünfte ergibt sich als Saldo
der positiven und negativen Einkünfte aus den gesetz-lich vorgegebenen sieben Einkunftsarten unter Berück-sichtigung bestimmter Hinzurechnungs- und Abzugs-posten. Bei den Lohnsteuerpflichtigen, die ausschließ-lich Lohneinkünfte bezogen, entspricht dies in den meisten Fällen den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Eine Änderung des Gesamtbetrags der Einkünf-te kann nicht nur durch veränderte Einnahmen, sondern auch durch Änderungen des Steuerrechts bedingt sein.
Bei der Lohn- und Einkommensteuer handelt es sich
um die Jahreslohnsteuer (bei nichtveranlagten Lohn-steuerpflichtigen) bzw. um die festgesetzte Einkom-mensteuer (bei veranlagten Lohn- und Einkommen-steuerpflichtigen).
15. Umsatzsteuerstatistik seit 2006
Die Umsatzsteuerstatistik – sie wird jährlich durch-geführt – weist alle Unternehmen nach, die monatlich oder vierteljährlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen in Bayern abgaben und deren Lieferungen und Leistun-gen (ohne Umsatzsteuer) über 17 500 Euro (ab 2003)
betrugen. Die wirtschaftliche und regionale Zuordnung der Umsätze erfolgt nach dem Unternehmenskonzept. Bei Unternehmen, die in mehreren wirtschaftlichen Bereichen tätig sind, erfolgt die wirtschaftssystemati-sche Zuordnung des Gesamtumsatzes entsprechend dem Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit. Die regionale Zuordnung des gesamten Unternehmens-umsatzes einschließlich der Umsätze von Filialen, Zweigstellen und Tochterunternehmen erfolgt an dem für den Sitz der Geschäftsleitung zuständigen Finanz-amt des Unternehmens.
Die angegebenen Werte können auf Grund von Run-dungsdifferenzen bei der Aggregation der örtlichen Werte auf die Kreis-, Regierungsbezirks- und Landes-ebene von der tatsächlichen Summe der Einzelwerte abweichen.
16. Bestand an Wohngebäuden und Wohnungen seit 2013
Wohngebäude sind Gebäude, die mindestens zur
Hälfte (gemessen am Anteil der Wohnfläche an der Nutzfläche nach DIN 277) Wohnzwecken dienen. Ferien-, Sommer- und Wochenendhäuser mit einer Mindestgröße von 50 m
2 Wohnfläche rechnen ebenfalls
dazu. Als Gebäude ist jedes freistehende oder durch eine Brandmauer von einem anderen Gebäude ge-trennte Bauwerk anzusehen. Bei Doppel- und Reihen-häusern wird jedes Bauwerk, das von dem anderen durch eine vom Keller bis zum Dach reichende Trenn-wand geschieden ist, als selbstständiges Gebäude gezählt.
Wohnungen sind zu Wohnzwecken bestimmte, einzel-
ne oder zusammenliegende Räume in Wohn- und Nichtwohngebäuden, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen und einen eigenen Eingang aufweisen.
Räume sind alle zu Wohnzwecken bestimmte Zimmer
wie Wohn-, Ess- und Schlafzimmer sowie andere sepa-rate Räume (z. B. bewohnbare Keller- und Bodenräu-me) von mindestens 6 m
2 Wohnfläche sowie abge-
schlossene Küchen unabhängig von deren Größe. Bad, Toilette, Flur und Wirtschaftsräume werden grundsätz-lich nicht mitgezählt.
Der Wohngebäude- und Wohnungsbestand wird immer zum Jahresende (31.12.) durch Fortschreibung der Ergebnisse der jeweils letzten Gebäude- und Woh-nungszählung (GWZ) mittels der jährlichen Ergebnisse der Baufertigstellungs- und der Bauabgangsstatistik ermittelt. Dementsprechend basieren die hier nachge-wiesenen Bestandsergebnisse auf den endgültigen Ergebnissen der GWZ 2011. Wohnheime und darin befindliche Wohnungen sind seit 2011 wieder in die Fortschreibung einbezogen.
17. und 18.Baugenehmigungen und Baufertigstellungen seit 2009
Unter Baugenehmigungen werden genehmigungs-
oder zustimmungsbedürftige sowie kenntnisgabe- oder anzeigepflichtige oder einem Genehmigungsfreistel-lungsverfahren unterliegende Baumaßnahmen verstan-den, bei denen Wohnraum oder sonstiger Nutzraum geschaffen oder verändert wird.
Unter Baufertigstellungen werden die Fertigstellungen
von genehmigungs- oder zustimmungsbedürftigen sowie kenntnisgabe- oder anzeigepflichtigen oder ei-nem Genehmigungsfreistellungsverfahren unterliegen-den Baumaßnahmen verstanden, bei denen Wohnraum oder sonstiger Nutzraum geschaffen oder verändert wird.
Wohngebäude (vgl. Nr. 16). Bei den Baufertigstellun-
gen und den Baugenehmigungen zu den Wohngebäu-den sind die Wohnheime ausnahmslos einbezogen.
Nichtwohngebäude sind Gebäude, die überwiegend
(mindestens zu mehr als der Hälfte der Nutzfläche) Nichtwohnzwecken dienen. Dazu zählen Anstaltsge-bäude, Büro- und Verwaltungsgebäude, landwirtschaft-liche und nichtlandwirtschaftliche Betriebsgebäude (z. B. Fabrikgebäude, Hotels) sowie sonstige Nicht-wohngebäude (bspw. Schulgebäude, Kindertagesstät-ten, Sporthallen).
Erläuterungen
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201700 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2017 24 Statistik
Wohnungen (vgl. Nr. 16).
In die Anzahl genehmigter Wohnungen gehen alle Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden ein. Des-wegen können bei der Anzahl an genehmigten Woh-nungen auch negative Werte auftreten, etwa wenn fünf Einzimmerwohnungen (= Abgang in dieser Wohngröße) zu einer Fünfzimmerwohnung umgebaut werden, des-gleichen bei Ausbau- oder Erweiterungsmaßnahmen sowie bei Nutzungsänderungen. Ab Berichtsjahr 2012 werden die „Sonstigen Wohneinheiten“ als Wohnungen erfasst.
Räume (vgl. Nr. 16).
19. Flächenerhebungen zum 31. Dezember 2015 und 2016
Die Flächenerhebungen werden jeweils zum Stichtag 31. Dezember durchgeführt. Die Ergebnisse basieren auf den Daten des amtlichen Liegenschaftskatasters bei den Ämtern für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Die Aufgliederung der Bodenfläche nach Nutzungsarten erfolgt bundeseinheitlich auf der Grund-lage des „Nutzungsartenkatalogs der Arbeitsgemein-schaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland“ (AdV-Nutzungsarten-katalog). Die Daten basieren auf dem Amtlichen Lie-genschaftskataster-Informationssystem (ALKIS). Im Rahmen der Umstellung auf ALKIS wurde nicht nur der gesamte Flächendatenbestand neu erfasst, sondern z. T. wurde auch die Nutzungsartenzuordnung geän-dert. Der Vergleich mit den Ergebnissen vorangegan-gener Jahre auf Basis des Automatisierten Liegen-schaftsbuchs (ALB) ist deshalb erheblich einge-schränkt. So werden nach der neuen ALKIS-Nomenklatur unbebaute Bauplätze mit der zum Zeit-punkt der Erfassung vorherrschenden Nutzung, z. B. Landwirtschaftsfläche, Unkultivierte Fläche/Unland, etc. erfasst. Auch Uferstreifen oder Wegbegleitflächen wer-den diesbezüglich ab einer im Kartenmaßstab erkenn-baren Breite mit ihrer jeweiligen Nutzung, wie z. B. Gehölz oder Unkultivierte Fläche/Unland erfasst.
Nachstehend werden die nachgewiesenen Kategorien von Nutzungsarten kurz erläutert:
Der Nutzungsartenbereich Siedlung beinhaltet die
bebauten und nicht bebauten Flächen, die durch die Ansiedlung von Menschen geprägt sind oder zur An-siedlung beitragen.
Wohnbaufläche ist eine baulich geprägte Fläche ein-
schließlich der mit ihr im Zusammenhang stehenden Freiflächen (z. B. Vorgärten, Ziergärten, Zufahrten, Stellplätze), die ausschließlich oder vorwiegend dem Wohnen dient.
Industrie- und Gewerbefläche ist eine Fläche, die
vorwiegend industriellen oder gewerblichen Zwecken dient.
Der Nutzungsartenbereich Verkehr enthält die bebau-
ten und nicht bebauten Flächen, die dem Verkehr die-nen.
Der Nutzungsartenbereich Vegetation umfasst die
Flächen außerhalb der Ansiedlungen, die durch land- oder forstwirtschaftliche Nutzung, durch natürlichen Bewuchs oder dessen Fehlen geprägt werden.
Landwirtschaft ist eine Fläche für den Anbau von
Feldfrüchten sowie eine Fläche, die beweidet und ge-mäht werden kann, einschließlich der mit besonderen Pflanzen angebauten Flächen.
Wald ist eine Fläche, die mit Forstpflanzen (Waldbäu-
me und Waldsträucher) bestockt ist.
Gewässer sind Flächen, die ständig oder während des
größeren Teils des Jahres mit Wasser bedeckt sind, gleichgültig, ob das Wasser in natürlichen oder künstli-chen Betten abfließt oder steht. In die Wasserfläche werden auch zugehörige Böschungen, kleine Inseln und dgl. einbezogen, nicht jedoch kleine Weiher, Quel-len oder kleine Bäche.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche ist die Summen-
position der Nutzungsarten Verkehr und Siedlung ohne die Nutzungsarten Bergbaubetrieb und Tagebau, Gru-be, Steinbruch.
20. Bodennutzung 1999, 2003, 2007 und 2010
In der Landwirtschaftszählung 2010 einbezogen waren Betriebe mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) von 5 ha und mehr sowie Betriebe mit einer ent-sprechenden marktrelevanten Produktion (Anbauflä-chen oder Tierbestände über gesetzlich vorgegebenen Grenzen). Wegen der Anhebung der Erfassungsgrenze sind die Daten nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar. Bei den Agrarstatistiken wurden von 1999 bis 2007 die Flächen von landwirtschaftlichen Betrieben mit einer LF von mindestens 2 ha bzw. mit einer LF unterhalb dieser Grenze, aber mit festgelegten Mindes-tanbauflächen oder Mindesttierbeständen nachgewie-sen (vgl. auch Erläuterungen zu Tabellen 18 und 19). Sämtliche zu einem Betrieb gehörenden Flächen wer-den in derjenigen Gemeinde nachgewiesen, in der sich der Betriebssitz befindet (Betriebsprinzip).
Die landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) umfasst
alle landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flä-chen einschließlich der stillgelegten Flächen. Hierzu zählen das Ackerland, die Dauerkulturen (z. B. Baum- und Beerenobstanlagen), das Dauergrünland (z. B. Wiesen und Weiden), Haus- und Nutzgärten sowie Brachen.
Zum Dauergrünland gehören Grünlandflächen, die fünf
Jahre oder länger zur Futter- oder Heugewinnung oder zum Abweiden sowie zur Erzeugung erneuerbarer Energien bestimmt sind. Hierzu zählen Wiesen (haupt-sächlich Schnittnutzung) und Weiden (einschließlich Mähweiden und Almen), ertragsarmes und aus der Erzeugung genommenes Dauergrünland. Bei Mähwei-den wechseln Schnitt und Beweidung in kürzeren oder längeren Zeiträumen regelmäßig. Ertragsarmes Dauer-grünland ist die nur gelegentlich durch Beweidung oder Mähen genutzte Fläche (Nutzung ohne nennenswerten Aufwand an Düngung und Pflege). Zum Dauergrünland zählen auch Grünlandflächen mit Obstbäumen, sofern das Obst nur die Nebennutzung, die Gras- oder Heu-gewinnung aber die Hauptnutzung darstellt.
Zum Ackerland gehören alle Flächen, auf denen Ge-
treidearten, Futterfrüchte/Pflanzen zur Grünernte, Hack-früchte, Hülsenfrüchte (zur Körnergewinnung), Ölfrüch-te, weitere Handelsgewächse, Gartenbauerzeugnisse, Saat- und Pflanzguterzeugung für Gräser sowie sonsti-ge Kulturen auf dem Ackerland angebaut werden und Brache.
Erläuterungen
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201700 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2017 25 Statistik
Zu den Handelsgewächsen zählen Ölfrüchte zur Kör-
nergewinnung (z. B. Winterraps, Sonnenblumen) und weitere Handelsgewächse (z. B. Hopfen, Tabak).
21. Viehhalter und Viehbestand 1999, 2007 und 2010
Ein Nachweis erfolgt seit 1999 für landwirtschaftliche Betriebe (vgl. auch Erläuterungen zu den Tabellen 17 und 19). Bei der Viehzählung 2010, die im Rahmen der Landwirtschaftszählung 2010 durchgeführt wurde, gel-ten die unter Erläuterung 17 angesprochenen Erfas-sungsgrenzen. Neben den Mindestanbauflächen sind hierbei folgende Mindesttierbestände zu nennen: 10 Rinder, 50 Schweine, 10 Zuchtsauen, 20 Schafe, 20 Ziegen oder 1000 Stück Geflügel. In der Landwirt-schaftszählung 2010 wurde der Viehbestand zum 1. März erfasst. Ab dem Berichtsjahr 2010 werden Einhufer (Esel, Maultiere sowie Pferde) erhoben. In den Vorjahren wurden Pferde einzeln erfasst.
In den Jahren 1999 und 2007 wurde der Viehbestand am 3. Mai erhoben. Die Mindesterfassungsgrenzen der Tierbestände lagen in diesen Jahren bei 8 Rindern, 8 Schweinen, 20 Schafen, 200 Legehennen, 200 Jung-hennen oder 200 Schlacht-, Masthähnen, -hühnern und sonstigen Hähnen. Seit 1999 sind Tierbestände außer-halb landwirtschaftlicher Betriebe in „Einheiten ohne Betriebseigenschaft“ (z. B. Alm-/Alpgenossenschaften, Gemeinde-/Genossenschaftsweiden, Schlachthöfe und Viehhändler) nicht mehr enthalten.
Die Betriebe und die von ihnen gehaltenen Tiere wer-den nach dem „Betriebsprinzip“ ausgewiesen, d. h. in derjenigen Regionaleinheit, in der sich der Betriebssitz befindet.
22. Betriebsgrößenstruktur in der Landwirtschaft 1999, 2003, 2005, 2007 und 2010
Als landwirtschaftlicher Betrieb wird eine technisch-
wirtschaftliche Einheit verstanden, die einer einheitli-chen Betriebsführung unterliegt und landwirtschaftliche Erzeugnisse oder zusätzlich auch Dienstleistungen und andere Erzeugnisse hervorbringt. Für den Erfas-sungsbereich gelten seit 2010 als Grenzen mindestens 5 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche (LF) oder min-destens 10 ha Waldfläche (WF). Bei Betrieben mit weniger als 5 ha LF müssen die im Agrarstatistikgesetz festgelegten Grenzen für Spezialkulturen und Tierbe-stände erfüllt sein. In den vorausgegangenen Jahren seit 1999 lagen die Erfassungsgrenzen bei 2 ha land-wirtschaftlich genutzter Fläche bzw. 10 ha Waldfläche. Betriebe, die weniger als 2 ha landwirtschaftlich genutz-ter Fläche bewirtschaften, wurden bei Überschreiten gesetzlich festgelegter Grenzen der Spezialkulturen und Tierbeständen erfasst.
23. Verarbeitendes Gewerbe sowie Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden sowie Gewerbeanzeigen seit 2010
Nachgewiesen sind Betriebe des Verarbeitenden Ge-werbes, des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden von Unternehmen des Produzierenden Ge-
werbes (ohne Baugewerbe und Energie- und Wasser-versorgung) mit im Allgemeinen 20 oder mehr Beschäf-tigten sowie Betriebe der vorgenannten Wirtschafts-zweige mit im Allgemeinen 20 oder mehr Beschäftigten von Unternehmen der übrigen Wirtschaftsbereiche. Ab 2009 werden produzierende Betriebe von Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes, des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden mit im Allgemeinen 20 oder mehr Beschäftigten nachgewiesen sowie Be-triebe des Verarbeitenden Gewerbes, des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden mit im All-gemeinen 20 oder mehr Beschäftigten von Unterneh-men anderer Wirtschaftsbereiche, jeweils ohne Baube-triebe, Betriebe der Energie- und Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen.
Als Beschäftigte gelten Personen, die in einem Ar-
beitsverhältnis zum Betrieb stehen sowie tätige Inhaber und Mitinhaber, ferner unbezahlt mithelfende Familien-angehörige, soweit sie mindestens ein Drittel der übli-chen Arbeitszeit im Betrieb tätig sind.
Löhne und Gehälter (Bruttoentgelte) sind die Brutto-
bezüge der Arbeiter und Angestellten einschließlich aller Arten von Zuschlägen, Vergütungen und Gratifika-tionen, jedoch ohne die Pflichtbeiträge des Arbeitgebers zur Sozialversicherung sowie andere Aufwendungen, die kein Arbeitseinkommen darstellen.
Nachgewiesen sind bei den Betrieben und Beschäftig-ten der Monatsdurchschnitt im Berichtsjahr, ab 2007 der Stand am 30.9., bei Löhnen und Gehältern (Brutto-entgelten) die Jahressummen.
Nach der Gewerbeordnung ist über den Beginn, die Veränderung oder die Aufgabe einer gewerblichen Tätigkeit eine Anzeige zu erstatten. Die Anzeigepflicht erstreckt sich auf Hauptniederlassungen, Zweignieder-lassungen und unselbständige Zweigstellen. Ausge-nommen von der Anzeigepflicht sind insbesondere die Urproduktion und die freien Berufe. Gewerbeanmel-dungen sind abzugeben bei der Neuerrichtung eines
Gewerbebetriebes, der Wiedereröffnung nach Verle-gung (Zuzug) und der Übernahme eines bestehenden Betriebes. Gewerbeabmeldungen sind abzugeben bei
der Aufgabe eines Gewerbebetriebes, der Verlegung in einen anderen Meldebezirk (Fortzug) und der Übergabe eines bestehenden Betriebes. Die Daten der Gewerbe-anzeigenstatistik verstehen sich immer ohne Automa-tenaufsteller und Reisegewerbe.
24. Bauhauptgewerbe seit 2012
Betriebe sind örtlich getrennte Niederlassungen von
Unternehmen. Dazu zählen Haupt- und selbstständige Zweigniederlassungen, außerdem Einbetriebsunter-nehmen.
Die Zuordnung der Betriebe zum Bauhauptgewerbe erfolgt nach dem Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit anhand der Klassifikation der Wirtschaftszwei-ge, Ausgabe 2008 (WZ 2008), die zum Bauhauptge-werbe 17 Wirtschaftszweige umfasst.
Zu den tätigen Personen zählen tätige Inhaberinnen
und Inhaber und tätige Mitinhaberinnen und Mitinhaber, unbezahlt mithelfende Familienangehörige, soweit diese mindestens 55 Stunden im Monat im Betrieb tätig sind, Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zum Betrieb stehen, sowie Personen mit Altersteilzeitrege-lung.
Erläuterungen
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201700 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2017 26 Statistik
Als baugewerblicher Umsatz gelten die dem Finanzamt für die Umsatzsteuer zu meldenden steuerbaren Beträ-ge im Bundesgebiet einschl. Umsatz aus Subunter-nehmertätigkeit und der einbehaltenen Teilleistungen aus der Vergabe an Subunternehmer. Zum Umsatz zählen auch Anzahlungen für Teilleistungen oder Vo-rauszahlungen vor Ausführung der entsprechenden Lieferungen oder Leistungen ab 5 000 Euro. Der Ge-samtumsatz umfasst neben dem baugewerblichen
Umsatz (Umsatz aus Bauleistungen) die Handels- und sonstigen Umsätze.
25. Straßenverkehrsunfälle seit 2011
Nachgewiesen werden alle von der Polizei erfassten Unfälle, bei denen infolge des Fahrverkehrs auf öffentli-chen Wegen und Plätzen Personen getötet oder ver-letzt wurden bzw. Sachschaden entstanden ist.
Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden sind
Unfälle, bei denen infolge des Fahrverkehrs auf öffentli-chen Wegen und Plätzen Personen getötet oder ver-letzt wurden.
Als getötet bei Straßenverkehrsunfällen gelten Perso-
nen, die auf der Stelle getötet wurden oder innerhalb von 30 Tagen nach dem Unfall an den Unfallfolgen starben.
Als verletzt bei Straßenverkehrsunfällen gelten Perso-
nen, die unmittelbar in ein Krankenhaus für mindestens 24 Stunden zur stationären Behandlung eingeliefert werden (Schwerverletzte) oder Personen, deren Verlet-zungen keinen bzw. einen Krankenhausaufenthalt von weniger als 24 Stunden erforderten (Leichtverletzte).
Zu den Unfällen mit Sachschaden zählen schwerwie-
gende Unfälle mit Sachschaden im engeren Sinne, sowie sonstige Sachschadensunfälle unter dem Ein-fluss berauschender Mittel. Nicht enthalten sind alle übrigen Sachschadensunfälle.
Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden im enge-ren Sinne sind Unfälle, bei denen als Unfallursache ein
Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit (Bußgeld) im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenver-kehr vorlag und bei denen gleichzeitig ein Kfz aufgrund eines Unfallschadens von der Unfallstelle abgeschleppt werden musste (Kfz nicht fahrbereit), dies betrifft auch Fälle unter dem Einfluss berauschender Mittel.
Sonstige Sachschadensunfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel sind Unfälle, bei denen alle
beteiligten Kfz noch fahrbereit waren und gleichzeitig mindestens ein Unfallbeteiligter unter dem Einfluss berauschender Mittel stand.
26. Kraftfahrzeugbestand seit 2012
Die jährliche Zählung des Kraftfahrzeugbestandes wird vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg durchgeführt. Die hier ausgewiesenen Daten umfassen alle Kraftfahr-zeuge mit amtlichen Kennzeichen, die am 1. Januar eines Jahres im Zentralen Fahrzeugregister gespeichert sind. Außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge sind nicht enthalten, Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen dagegen schon. Die statistischen Auswertungen stellen also die im jeweiligen Gebiet tatsächlich zugelassenen bzw. angemeldeten Kraftfahrzeuge dar.
Personenkraftwagen (M1) sind Kfz zur Personenbe-
förderung mit mindestens vier Rädern und mit höchs-tens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.
Sie gliedern sich nach dem Aufbautyp in Pkw und Fahr-zeuge mit besonderer Zweckbestimmung (z. B. Wohn-mobile, Krankenwagen, Leichenwagen, beschussge-schützte Fahrzeuge).
Zu den Krafträdern mit amtlichen Kennzeichen gehö-
ren zwei- und dreirädrige sowie leichte vierrädrige Kfz.
Vgl. Kraftfahrt-Bundesamt, http://www.kba.de, Themen-bereich Fahrzeugstatistik (Veröffentlichung FZ 3).
27. Tourismus seit 2011
Auskunftspflichtig sind Beherbergungsbetriebe, die mehr als neun Gäste im Reiseverkehr gleichzeitig be-herbergen können (bis einschließlich 2011: mehr als acht Gäste). Hierzu zählen auch Unterkunftsstätten, die die Gästebeherbergung nicht gewerblich und/oder nur als Nebentätigkeit betreiben. Zu den Beherbergungsbe-trieben zählen Hotels, Hotels garnis, Gasthöfe, Pensio-nen, ferner Vorsorge- und Reha-Kliniken, Erholungs- und Ferienheime, Schulungsheime, Ferienhäuser und Ferienwohnungen, Ferienzentren, Hütten, Schulland-heime, Jugendherbergen und jugendherbergsähnliche Einrichtungen, sowie Campingplätze mit mehr als neun Stellplätzen (bis 2011: mehr als zwei Stellplätze).
Gäste aus dem Inland sind alle Gäste, deren ständiger
Wohnsitz sich im Bundesgebiet befindet.
Gäste aus dem Ausland sind alle Gäste, deren stän-
diger Wohnsitz sich im Ausland befindet.
Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Gäste
errechnet sich aus der Zahl der Gästeübernachtungen dividiert durch die Zahl der Gästeankünfte.
Als Gästebetten wird die Anzahl der angebotenen
Betten und sonstigen Schlafgelegenheiten in den geöff-neten Beherbergungsbetrieben (ohne Campingplätze) ausgewiesen.
Bei Gästeankünften handelt es sich um die Zahl der
Gäste, die während des Kalenderjahres in Beherber-gungsbetrieben ankamen und zum vorübergehenden Aufenthalt ein Gästebett belegten.
Bei Gästeübernachtungen handelt es sich um die Zahl
der Übernachtungen von Personen, die während des Kalenderjahres in Beherbergungsbetrieben übernachte-ten, d. h. zum vorübergehenden Aufenthalt ein Gäste-bett belegten.
Die durchschnittliche Auslastung der angebotenen
Betten ist der rechnerische Wert, der die prozentuale Inanspruchnahme der Übernachtungsmöglichkeiten (Bettentage) im Berichtszeitraum ausdrückt (Übernach-tungen x 100 : Bettentage). Die Zahl der Bettentage wird bei der Auslastung des Angebots durch Multiplika-tion der angebotenen Betten mit der Zahl der betriebli-chen Öffnungstage im Berichtszeitraum ermittelt.
In Bayern wird auf landesrechtlicher Grundlage auch die Gesamtzahl der Ankünfte und Übernachtungen in den gewerblichen Beherbergungsstätten mit weniger als zehn Betten (bis 2011: weniger als neun Betten) und in den Privatquartieren erhoben. Diese Erhebung wird auf freiwilliger Basis durchgeführt und ist auf die so genannten prädikatisierten Gemeinden beschränkt (Mineral- und Moorbäder, Heilklimatische Kurorte,
Erläuterungen
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201700 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2017 27 Statistik
Kneippheilbäder, Kneippkurorte, Luftkurorte und Erho-lungsorte).
Die Beherbergungsstatistik führt in Folge nachträglich eingegangener Meldungen Rückkorrekturen durch; dadurch kann es zu geringfügigen Abweichungen mit anderen Veröffentlichungen kommen.
28. Kindertageseinrichtungen seit 2012
Kindertageseinrichtungen sind Einrichtungen, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages aufge-nommen sowie pflegerisch und erzieherisch regelmäßig betreut werden, die über entsprechendes Personal verfügen und für die eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII oder eine vergleichbare Genehmigung vor-liegt.
In die Erhebung fließen somit die Daten von Kinderkrip-pen, Kindergärten und Kinderhorten, sowie von alters-gemischten Einrichtungen ein.
Die statistischen Ergebnisse bieten einen Überblick über das Angebot verschiedener Formen der Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder und dienen als Basis für die Planung und Weiterentwicklung eines bedarfsge-rechten Ausbaus des Betreuungsangebotes.
Erfasst werden die Kindertageseinrichtungen, die Zahl der genehmigten Plätze sowie die dort betreuten Kinder und tätigen Personen. Die Erhebung wird jährlich als Totalerhebung bei den Trägern der Jugendhilfe und den Einrichtungen zum Stichtag 01. März durchgeführt.
29. Allgemeinbildende Schulen und Wirtschaftsschulen 2016/17
Die Volksschule besteht aus der Grundschule (Jahr-
gangsstufen 1 mit 4) und der Mittel-/ Hauptschule (Jahrgangsstufen 5 mit 9 und, soweit Mittlere-Reife-Klassen in der Jahrgangsstufe 10 angeboten werden, auch Jahrgangsstufe 10). Die Grundschule ist die ge-meinsame erste Bildungsstufe für Sechs- bis Zehnjähri-ge. Die Mittel-/ Hauptschule vermittelt eine grundlegen-de Allgemeinbildung. Sie schafft Voraussetzungen für eine qualifizierte berufliche Bildung und die schulischen Voraussetzungen für den Übertritt in weitere schulische Bildungsgänge bis zur Hochschulreife. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Hauptschulen zu Mittelschulen wurden viele der Hauptschulen alleine oder im Schul-verband zu Mittelschulen (ernannt) und erhielten neue Schulnummern. Hierdurch erhöhte sich die Anzahl der Schulen.
Förderzentren diagnostizieren, erziehen, unterrichten,
beraten und fördern schulpflichtige Kinder und Jugend-liche der Jahrgangsstufen 1 bis 9 und höher, die der sonderpädagogischen Förderung bedürfen. Die ausge-wiesenen Daten beinhalten auch die Angaben der Schulen für Kranke, in denen Schüler unterrichtet wer-den, die sich in Krankenhäusern oder vergleichbaren Einrichtungen aufhalten müssen.
Realschulen vermitteln eine breite allgemeine und
berufsvorbereitende Bildung. Sie umfassen die Jahr-gangsstufen 5 mit 10 und führen zu einem mittleren Schulabschluss. Sie legen den Grund für eine Berufs-ausbildung und schaffen die schulischen Vorausset-zungen für den Übertritt vorwiegend in weitere schuli-sche Bildungsgänge bis zur Hochschulreife.
Die Wirtschaftsschulen bauen auf den Jahrgangsstu-
fen 6 oder 7 der Hauptschule oder auf dem qualifizie-renden Hauptschulabschluss auf und führen in zwei, drei oder vier Jahren zum mittleren Schulabschluss. Sie vermitteln neben der allgemeinen Bildung eine berufli-che Grundbildung im Berufsfeld Wirtschaft und Verwal-tung.
Gymnasien vermitteln die vertiefte allgemeine Bildung,
die für ein Hochschulstudium, vorausgesetzt wird; sie schaffen auch zusätzliche Voraussetzungen für eine berufliche Ausbildung außerhalb der Hochschule. Sie schließen in der Regel an die Jahrgangsstufe 4 der Grundschulen an und umfassen die Jahrgangsstufen 5 mit 12. Sie verleihen nach erfolgreicher Abiturprüfung die allgemeine Hochschulreife.
Freie Waldorfschulen fassen unterschiedliche Bil-
dungsgänge im Sinne der Pädagogik Rudolf Steiners zusammen.
Einrichtungen des Zweiten Bildungswegs: Die
Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs füh-ren Berufstätige bzw. Erwachsene mit Bewährung im Berufsleben zu einem mittleren Schulabschluss bzw. zur allgemeinen Hochschulreife.
30. Berufliche Schulen 2016/17
Berufsschulen haben die Aufgabe, in Abstimmung mit
der betrieblichen Berufsausbildung die erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse zu vermitteln und die fachpraktischen Fertigkeiten zu vertiefen. Sie werden in der Regel drei Jahre besucht. Neben wöchentlichem bzw. blockweisem Teilzeitunterricht wird auch Vollzeit-unterricht im Berufsgrundschuljahr und Berufsvorberei-tungsjahr erteilt. An Berufsschulen kann der mittlere Schulabschluss verliehen werden. Im Rahmen der Doppelqualifizierung "Berufsschule Plus – BS+" kann auch die Fachhochschulreife erworben werden.
Berufsfachschulen bereiten auf eine Berufstätigkeit
vor oder führen zu einer abgeschlossenen Berufsaus-bildung. Sie setzen in der Regel den erfolgreichen Ab-schluss der Mittelschule, in einigen Fällen den mittleren Schulabschluss voraus. Der fachpraktische und theore-tische Unterricht dauert ein bis fünf Jahre. An mindes-tens zweijährigen Berufsfachschulen kann der mittlere Schulabschluss erworben werden, in besonders gere-gelten Ausnahmefällen auch die Fachhochschulreife.
Fachschulen setzen eine Berufsausbildung voraus. Sie
dienen der vertieften Fortbildung oder Umschulung in gewerblich-technischen, landwirtschaftlichen sowie sozialpflegerischen oder sozialpädagogischen Berufen. An mindestens einjährigen Fachschulen kann die Fach-schulreife verliehen werden. Über eine besondere staatliche Prüfung kann zusätzlich die Fachhochschul-reife erworben werden.
Die Fachoberschule (FOS) wird zusammen mit der Berufsoberschule (BOS) seit dem Schuljahr 2008/09 unter dem Dach der Beruflichen Oberschule Bayern (BOB) zusammengefasst.
Fachoberschulen vermitteln eine allgemeine, fach-
theoretische und fachpraktische Bildung. Sie richten sich an Schüler mit mittlerem Schulabschluss, aber noch ohne Berufsausbildung, umfassen die Jahrgangs-stufen 11 und 12 und führen zur Fachhochschulreife. Für überdurchschnittlich qualifizierte Absolventen mit Fachhochschulreife kann eine Jahrgangsstufe 13 ge-
Erläuterungen
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201700 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2017 28 Statistik
führt werden. Diese verleiht nach bestandener Abitur-prüfung die fachgebundene Hochschulreife sowie bei Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache die allgemeine Hochschulreife.
Berufsoberschulen vermitteln eine allgemeine und
fachtheoretische Bildung. Sie bauen auf einem mittleren Schulabschluss und einer einschlägigen Berufsausbil-dung oder entsprechenden mehrjährigen Berufserfah-rung auf. Die Berufsoberschule verleiht nach bestande-ner Abschlussprüfung die fachgebundene Hochschul-reife und beim Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache die allgemeine Hoch-schulreife. In der Vorklasse können Schüler mit erfolg-reichem Abschluss einer Mittelschule und einer ent-sprechenden, erfolgreich abgeschlossenen Berufsaus-bildung den mittleren Schulabschluss erwerben. Schü-ler der Jahrgangsstufe 12 können sich der Fachhoch-schulreifeprüfung unterziehen.
Fachakademien bereiten durch eine vertiefte berufliche
und allgemeine Bildung auf den Eintritt in eine gehobe-ne Berufslaufbahn vor. Sie setzen einen mittleren Schulabschluss und eine dem Ausbildungsziel dienen-de berufliche Ausbildung oder praktische Tätigkeit vo-raus. Die Ausbildung dauert mindestens vier Halbjahre und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Durch eine staatliche Ergänzungsprüfung kann die Fachhoch-schulreife erworben werden, von sehr guten Absolven-ten die fachgebundene Hochschulreife.
31. Einrichtungen für ältere Menschen seit 2006
Zweijährig zum Stichtag 15. Dezember werden Daten zu den Einrichtungen für ältere Menschen erhoben. Nachgewiesen werden hier die wichtigsten Eckdaten. Da es sich um eine freiwillige Erhebung handelt, erhe-ben die Daten ab 2012 keinen Anspruch auf Vollstän-digkeit.
32. Bedarfsgemeinschaften und Empfänger nach dem zwölften Buch Sozialgesetzbuch SGB XII (Sozialhilfe) seit 2009 nach Wohnort
Für Kapitel 3 SGB XII werden die Bedarfsgemeinschaf-ten und die Empfänger, für Kapitel 4 sowie für Kapitel 5 bis 9 werden die Empfänger jeweils zum Stichtag 31.12. / Ende des 4. Quartals ausgewiesen.
33. Anschlussgrad an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasser-entsorgung am 31. Dezember 1991, 2004, 2007, 2010 und 2013
Als Betreiber einer öffentlichen Wasserversorgung werden in Bayern Versorgungseinheiten mit 20 oder mehr angeschlossenen Einwohnern angesehen. Die öffentliche Abwasserentsorgung definiert sich über den Anschluss an die Kanalisation. Als öffentliche Abwas-serbehandlungsanlagen gelten Anlagen ab einer Kapa-zität von 50 Einwohnerwerten.
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