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Stand: 04.05.09 Seite 2

Regierungserklärung und aktuelle Situation

Im September hat Frau Ministerin Kramp-Karrenbauer in ihrer Regierungserklärung mitgeteilt, dass die saarländische Landesregierung bereit ist, sich an einem Schulbuchausleihsystem finanziell zu beteiligen.

Neben dem starken finanziellen Engagement des Landes ist die Beteiligung der Eltern durch ein Entgelt sowie die Beteiligung der Schulträger durch die Organisation des Ausleihsystems erforderlich.

Das Entgelt wird für die Eltern zwischen 10 € bis maximal 60 € liegen.

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Stand: 04.05.09 Seite 3

Ziele

Finanzielle Entlastung aller Eltern bei den Schulbuchkosten

Beibehalten der Freistellung der Förderberechtigten von den Schulbuchkosten

Optimale Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit Schulbüchern

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Stand: 04.05.09 Seite 4

Eine Schulbuchausleihe kann an den allgemeinbildenden Schulen und beruflichen Vollzeitschulen1 eingerichtet werden.Es ist vorgesehen die Schulbuchausleihe in Vereinbarungen mit den Schulträgern zu regeln und zu beschreiben (Inzwischen hat die überwiegende Zahl der öffentlichen Schulträger die Vereinbarung unterschrieben. Für Träger privater Ersatzschulen wird die einheitliche Vereinbarung für öffentliche Schulträger entsprechend angewandt).

Die Teilnahme der Eltern/Schüler am Ausleihsystem ist freiwillig.

Bestehende Ausleihsysteme sollen erhalten und möglichst in das neue allgemeine System eingebunden werden.

Das Ausleihsystem ersetzt die bisherige Förderung nach dem Schülerför-derungsgesetz durch die Freistellung von der Zahlung des Entgeltes.Der bisherige Zuschuss zum Kauf von Schulbüchern entfällt.

[1] Berufsvorbereitungsjahr (BVJ), Berufsgrundbildungsjahr (BGJ), Berufsgrundschule (BGS), Berufsfachschulen (BFS), Fachoberschulen (FOS) einschließlich Abendfachoberschulen,Oberstufengymnasien (OSG), Höhere Berufsfachschulen (HBFS) und Fachschulen (FS)

Grundsätze

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Die Schulen erstellen jährlich Schulbuchlisten.

Auf der Grundlage der Schulbuchlisten für das Schuljahr 2008/09 hat das MBFFK die mittleren Schulbuchkosten (nach Klassenstufen und Schulformen) für die Schülerinnen und Schüler ermittelt, für die die Beteiligung am Ausleihsystem möglich sein soll.

Unter der Annahme, dass alle in Frage kommenden Schülerinnen und Schüler an der Ausleihe teilnehmen, ergeben sich Gesamtkosten für die erstmalige Anschaffung aller Schulbücher in Höhe von:

ca. 13 Mio. €.

Schulbuchkosten

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Stand: 04.05.09 Seite 6

Die Finanzierung des Leihsystems erfolgt durch das Land: Erstbeschaffung der Bücher

Erstattung der Entgelte für FörderberechtigteZuschuss zum Verwaltungsaufwand von maximal 1500 € je Schule1 (einmalig) und 9 € je teilnehmenden Schüler (2009/10, später

offen)

die Schulträger: Organisation der Ausleihe durch- Bereitstellung von zusätzlichem Personal - Bereitstellung der notwendigen sächlichen Ausstattung

Eltern: Entgelt

[1] 200 € verbleiben beim MBFFK zur zentralen Beschaffung der Schulbuchverwaltungssoftware.

Finanzierung

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Da im ersten Jahr nicht mit einer 100%-Beteiligung zu rechnen ist, werden die Restmittel des Landes auf das jeweils folgende HH-Jahr übertragen. Nach der Einrichtung des Ausleihsystems erfolgt die Finanzierung der Ersatzbeschaffung der Schulbücher aus dem Entgelt und - für Förderberechtigte - aus Landesmitteln.

Die Entgelte werden insgesamt ca. 4 Mio. € pro Jahr betragen.(bei 100 % Beteiligung und 75 % zahlenden Eltern der Regelschulen).

Finanzierung 2

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Stand: 04.05.09 Seite 8

Die Ausleihe erfolgt grundsätzlich an den Schulen.

Im Gegenzug zur Übernahme der Gesamtkosten für die Erstanschaffung der Schulbücher und einen Zuschuss zu den Verwaltungsaufwendungen durch das Land übernehmen die Schulträger die Verantwortung für die Organisation der Ausleihe an ihren Schulen. Vor Ort stehen die Schulleitungen in der Mitverantwortung. Soweit noch nicht geschehen, gehen die Schulträger auf die Schulleitungen zu, um die notwendigen Abstimmungen herbeizuführen.

Jede Schule erhält zur Unterstützung der Ausleihe eine angemessene sächliche Ausstattung.Die Ausleihe erfolgt mit Hilfe einer einheitlichen Schulbuchverwaltungssoftware.

Organisation I

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Der Schulträger stellt das erforderliche Personal/die entsprechenden Mittel zur Anstellung von Personal bereit, das die Schulbuchausleihe – insbesondere am Ende des alten bzw. zu Beginn eines neuen Schuljahres – in Abstimmung mit der Schulleitung organisiert und durchführt.Sie benennen den Schulleitungen rechtzeitig (spätestens bis zum 01. Mai) die mit der Organisation beauftragten Ansprechpartner bzw. Ansprechpartnerinnen.

Organisation II

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Stand: 04.05.09 Seite 10

Die Schulträger übernehmen die Organisation und die Vorbereitung der Ausleihe.Sie stellen das erforderliche Personal sowie die notwendige Sachausstattung zur Verfügung.Sie informieren die jeweiligen Schulleitungen bis spätestens zum 01. Mai 2009 darüber, wer die Aufgaben eines Schulbuchkoordinators/ einer Schulbuchkoordinatorin übernimmt.Sie sorgen dafür, dass rechtzeitig Konten eingerichtet werden, über die die Beschaffungen der Bücher und die Einzahlungen der Leihentgelte abgewickelt werden.Bei Verlust oder Beschädigung der Schulbücher verlangen die Schulträger Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen.Die Schulträger stellen sicher, dass die vom Land eingeführte EDV-Unterstützung bei der Schulbuchausleihe zur Anwendung kommt und entsenden das hierfür zu schulende Personal.

Verpflichtungen der Schulträger

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Das MBFFK trägt dafür Sorge, dass die Schulleitungen und Lehrkräfte die Eltern und Schüler darüber informieren, wie sie an der Ausleihe teilnehmen können und an der Bestellung der Schulbücher mitwirken.

Das MBFFK achtet auf die Einhaltung der die Schulbücher betreffenden Regelungen.

Das MBFFK legt die Leihentgelte fest.

Das MBFFK übernimmt die Kosten für die Erstbeschaffung der Bücher, die Sachausstattung (1500 € je Schule) und Verwaltungskosten (bis zu 9 € je Teilnehmer/in).

Das MBFFK sorgt für die landesweite Verfügbarkeit einer einheitlichen EDV-Unterstützung zur Umsetzung der Schulbuchausleihe und bietet die notwendigen Schulungsmaßnamen zur Anwendung der entsprechenden Software an.

Verpflichtungen des Landes

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Im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben und der Zusammenarbeit mit dem Schulträger übernehmen die Schulleitungen und Lehrkräfte insbesondere folgende Aufgaben:

– Erstellung von Verzeichnissen für die Schulbücher, – Wahrnehmung von Informationsaufgaben gegenüber Schülerinnen und Schüler

und Eltern, einschließlich der Weitergabe von Materialien, die das MBFFK zur Verfügung stellt,

– Entgegennahme der Anmeldungen zum Ausleihsystem und deren Weiterleitung an die vom Schulträger benannten Verantwortlichen,

– Bereitstellung der erforderlichen Daten zur Erfassung und Pflege in der Schulbuchverwaltungssoftware (siehe Seite 16),

– Bestellung der Schulbücher (in der Regel) durch die Schulleitung in Abstimmung mit den Schulträgern und mit Unterstützung der vom Schulträger benannten verantwortlichen Person,

– Übernahme der Mitverantwortung für das Schulkonto

Aufgaben der Schulleitung und der Lehrer und Lehrerinnen

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Folgende Personalisierung ist erforderlich:

Schulbuchkoordinator(in) Für jede Schule muss vom Schulträger ein(e) Verantwortliche(r) an der Schule gewonnen werden, der (die) das ganze Jahr über erreichbar ist und die Schulbuchausleihe koordiniert. Insbesondere ist er/sie zuständig für die Ermittlung des Beschaffungsbedarfs und die Erarbeitung eines Vorschlages zur Festlegung der Elternentgelte.

Das Ausleihteam arbeitet unter seiner Federführung. Die Arbeit des Ausleihteams sollte so organisiert werden, dass die Anwesenheit des Schulbuchkoordinators während der Sommerferien in der Regel auf die erste und in letzte Ferienwoche beschränkt werden kann.

Der Schulbuchkoordinator gewährleistet eine gewisse Kontinuität an der Schule.

Ausleih-Teamfür die Hauptausleihzeit (unmittelbar vor den Sommerferien, in den Sommerferien undunmittelbar nach den Sommerferien) werden vom Schulträger zusätzliche Kräfte

bereitgestellt.

Der vom MBFFK gewährte Zuschuss von max. 9 € je Teilnehmer ist bestimmt zur Honorierung dieser Aufgaben.

Personalisierung

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Die Schulen informieren die Eltern/Schüler frühzeitig:

grundsätzlich mittels des Flyers „Leihen und Lernen Saar“ des MBFFK (über„Ranzenpost“ oder Aushändigung bei der Anmeldung)

in Elternabenden vor den Osterferien

Die Eltern/Schüler erhalten von der Schule:

Informationen über die Kosten der Bücher lt. Schulbuchliste sowie über das Leihentgelt in schriftlicher Form („Ranzenpost“ /Anmeldung) ein Formular zur Erklärung der Teilnahme/Nichtteilnahme an der

Schulbuchausleihe bis zum Stichtag (an allg.bild. Schulen in der Regel 1. Mai)

Bei der Abgabe der verbindlichen Teilnahmeerklärung erhalten die Eltern/Schüler von der Schule die Angabe der Bankverbindung bzw. einen Überweisungsträger und einen Antrag zur Freistellung vom Leihentgelt.

Information der Erziehungsberechtigten I

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Die Teilnahme/Nichtteilnahme erklären die Eltern/Schüler verbindlich bis zum Stichtag (an allg.bild. Schulen in der Regel 1. Mai).

Bis zu einem zweiten Stichtag (an allg. bild. Schulen in der Regel 1. Juni) ist das festgesetzte Leihentgelt auf das von der Schule benannte Konto zu überweisen; alternativ kann auch eine Einzugsermächtigung erteilt werden.

Für Schüler/innen, deren Versetzung am 01. Juni gefährdet erscheint, genügt es, wenn die Zahlung unmittelbar nach Bekanntwerden der positiven Versetzungsentscheidung erfolgt (vor den Sommerferien).Im Fall der Nichtversetzung können Eltern sich neu entscheiden, ob sie an der Ausleihe teilnehmen wollen.

Bis zu den Sommerferien sollen Förderberechtigte eine Bescheinigung über die Befreiung vom Entgelt bei der Schule vorlegen.Übergangsregelung: Wer im Schuljahr 2008/09 nach dem Schülerförderungsgesetz (Schulbuch- oder Fahrtkostenzuschuss) gefördert wurde, wird automatisch auch im neuen Schuljahr gefördert. Als Nachweis gilt der Förderbescheid nach dem Schülerförderungsgesetz des Schuljahres 2008/2009.

Information der Erziehungsberechtigten II

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Nach Eingang des Entgeltes bzw. der Freistellung von der Zahlung des Entgelts sind die Schülerinnen und Schüler berechtigt, das Ausleihpaket in Empfang zu nehmen. Eltern/Schüler, die nicht teilnehmen, sind – wie bisher – verpflichtet die Schulbücher auf eigene Kosten anzuschaffen.

Information der Erziehungsberechtigten III

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Stand: 04.05.09 Seite 17

Bereitstellen der Daten für die Ausleihe durch die Lehrkräfte

Die Klassenlehrer/innen erhalten vom Schulbuchkoordinator für jede/n zur Ausleihe angemeldete/n Schüler/in eine Liste der in der entsprechenden Klassenstufe eingesetzten Schulbücher (siehe Beispiel auf Seite 17).

Nach Erhalt geben die Klassenlehrer/innen auf diesen Listen durch Ankreuzen an, welche Bücher die einzelnen Schüler/innen voraussichtlich benötigen werden. Die so festgelegten Bücherpakete sind im Hinblick auf die noch ausstehenden Entscheidungen der Zeugniskonferenz vorläufig (Versetzung/Nichtversetzung, Einstufung in H-/M-Bildungsgang an ERS, Einstufung in G-, E- oder A-Kurs an GeS).

Die ausgefüllten Schulbuchlisten (Paketlisten) werden dem Schulbuchkoordinator zur Verfügung gestellt als Grundlage für die Bedarfsermittlung der Schule.

Unmittelbar nach den Zeugniskonferenzen werden diese vorläufigen Paketlisten der einzelnen Schüler/innen ggf. entsprechend den Entscheidungen der Konferenz vom Klassenlehrer/von der Klassenlehrerin aktualisiert und den Schulbuchkoordinatoren/innen zur Vorbereitung der Ausleihe zur Verfügung gestellt.

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Stand: 04.05.09 Seite 18

Festlegung des Pakets (anhand einer klassenstufenspezifischen Schulbuchliste)

SchulbuchlisteID von Dieter Musterschüler

Festlegung des Pakets

Schulbücher für das kommende Schuljahr in Klassenstufe 7

Fach Buchtitel Ladenpreis €

Deutsch Lesebuch Klassenstufe 7 12,95 €

Mathematik Mathe Spaß – Neubearbeitung - Schülerbuch 18,95 €

1. FS Englisch M-Zweig: English Millennium, Ausgabe X, Band 7 M 20,03 €

1. FS Englisch H-Zweig: English Millennium, Ausgabe X, Band 7 H 18,88 €

1. FS Französisch M-Zweig: Tous y viennent, Band 3 M 7,60 €

1. FS Französisch H-Zweig: Tous y viennent, Band 3 H 7,60 €

Religion, ev Entdeckungen machen, Band 2 9,98 €

Religion, kath. Religion kath. 7/8 (Neuausgabe) 8,48 €

Technik-Wirtschaft Bauen und Basteln 11,98 €

Mensch und Kultur Kultur und Umwelt 7 12,34 €

Klassenstufe 7

benötigt

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Leihen und Lernen Saar

Stand: 04.05.09 Seite 19

In das Ausleihsystem einbezogen werden alle bisher in den Schulbuchlisten aufgelisteten Werke:

1. Schulbücher im klassischen Sinn, in die keine Eintragungen erfolgen,2. Arbeitshefte, in denen Raum für Eintragungen vorgesehen ist,3. Lektüren und 4. Atlanten, Bibeln, Wörterbücher

Die Bücher sollen in der Regel bis zu dreimal ausgeliehen werden, Arbeitshefte und Lektüren in der Regel nur einmal.

Durch die Beschränkung auf die (in der Regel) dreimalige Ausleihe ist die Qualität der Bücher gesichert.

Durch die Aufnahme der Arbeitshefte/Lektüren kann gewährleistet werden, dass die Ausleihe für alle Familien attraktiv ist.

Umfang der Ausleihe

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Stand: 04.05.09 Seite 20

Bei der Festsetzung der Entgelte wurde davon ausgegangen, dass Schulbücher, die für eine oder zwei Klassenstufen konzipiert sind, in der Regel dreimal, Schulbücher, die für drei oder vier Klassenstufen konzipiert sind, in der Regel zweimal, Schulbücher, die für mehr als vier Klassenstufen konzipiert sind, in der Regel einmal (Atlas, Bibel) und

Arbeitshefte/Lektüren in der Regel einmal ausgeliehen werden.

Häufigkeit der Ausleihe

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Leihen und Lernen Saar

Stand: 04.05.09 Seite 21

Unterstreichungen, Markierungen etc. dürfen von Schülern und Schülerinnen nur noch in Lektüren und Arbeitsheften vorgenommen werden.

Alle anderen Bücher sind unbearbeitet zurückzugeben.

Daher dürfen solche Bearbeitungen der Bücher von den Lehrkräften nicht mehr verlangt werden und zwar unabhängig davon, ob es sich um entliehene oder eigene Bücher handelt. Damit wird eine Ungleichbehandlung von Schülern und Schülerinnen, die ihre Bücher entliehen haben mit denjenigen, die über eigene Bücher verfügen, vermieden.

Für die Vermittlung dieser Arbeitstechniken muss künftig auf andere Materialien zurückgegriffen werden.

Arbeitshefte/Lektüren und sonstige Schulbücher

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Stand: 04.05.09 Seite 22

Schulbücher, die nur für den Unterricht im ersten Jahr der Hauptphase gebraucht werden, aber zur Vorbereitung auf das Abitur notwendig sind, können auch im zweiten Jahr der Hauptphase beim Schüler/bei der Schülerin verbleiben, wenn diese/r auch im zweiten Jahr der Hauptphase an der Ausleihe teilnimmt.

Verfahren in der Hauptphase der gymnasialen Oberstufe

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Stand: 04.05.09 Seite 23

Das Entgelt muss so bemessen sein, dass sich die Schulbuchausleihe nach deren Einrichtung aus dem Entgelt finanzieren lässt.

Für die allgemeinbildenden Schulen sind folgende Entgelte sind für das Schuljahr 2009/10 vorgesehen:

Bei der Festlegung der Entgelte ist insbesondere berücksichtigt, dass die Kostenanteile der Arbeitshefte je nach Schulform unterschiedlich hoch sind.Im Jahr der Einführung der Ausleihe wird das Leihentgelt für die Klassenstufen 6 der Gymnasien auf 35 € sowie für die Klassenstufen 6 und 10 der Gesamtschulen und Erweiterten Realschulen auf 30 € festgelegt, da bereits angeschaffte Bücher weiter genutzt werden können (Atlanten, Bibeln, sonstige Bücher, die für mehrere Jahre konzipiert sind).

Entgelt

Schulform Klassenstufe Elternbeitrag

Grundschule 1 - 4 40 €

6 und 10 30 €

sonst 55 €

6 35 €

sonst 60 €

Erweiterte Realschule/Gesamtschule

Gymnasium

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Leihen und Lernen Saar

Stand: 04.05.09 Seite 24

Entgelte an den beruflichen Schulen

Berufsgrundbildungsjahr

alle Berufsfelder 25

Berufsgrundschule 25

Berufsvorbereitungsjahr 20

Berufsfachschule

Handelsschule 30 Gewerbeschule 30 Sozialpflegeschule 30 BFS für Kinderpflege 20 BFS für Haush. u. ambul. Betr. 30

Fachoberschule

Wirtschaft 30 Technik 35 Naturwiss. u. Umwelttechnik 25 Technische Informatik 15 Design 20 Lebensmitteltechnologie 30 Sozialwesen 30

Höhere Berufsfachschule

für Fremdsprachen in Wirtschaft und Verwaltung 60

Fachschule

Akademie der Erzieher/-innen (Fachschule für Sozialpädagogik) 60Oberstufengymnasium

alle Fachrichtungen 60

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Beispiel einer Schulbuchliste(GS Einöd)

2009/10 2010/11 2011/12 2012/131 2 3 4

Löwenzahn Leselernbücher 15,95 € n 3 15,95 € - € - € 15,95 € Löwenzahn Arbeitsheft Teil 1 5,95 € j 1 5,95 € 5,95 € 5,95 € 5,95 € Löwenzahn Arbeitsheft Teil 2 5,95 € j 1 5,95 € 5,95 € 5,95 € 5,95 € Löwenzahn Schreibübungsheft 6,95 € j 1 6,95 € 6,95 € 6,95 € 6,95 € Das Mathebuch 1 15,50 € n 3 15,50 € - € - € 15,50 € Das Übungsheft 4,60 € j 1 4,60 € 4,60 € 4,60 € 4,60 € Pusteblume - Lesebuch 17,95 € n 3 17,95 € - € - € 17,95 € Pusteblume - Sprachbuch 16,95 € n 3 16,95 € - € - € 16,95 € Pusteblume-Arbeitsheft 2 6,95 € j 1 6,95 € 6,95 € 6,95 € 6,95 € Das Mathebuch 2 15,50 € n 3 15,50 € - € - € 15,50 € Das Übungsheft 4,60 € j 1 4,60 € 4,60 € 4,60 € 4,60 € Pusteblume - Lesebuch 17,95 € n 3 17,95 € - € - € 17,95 € Pusteblume - Sprachbuch 16,95 € n 3 16,95 € - € - € 16,95 € Pusteblume-Arbeitsheft 3 7,50 € j 1 7,50 € 7,50 € 7,50 € 7,50 € Das Mathebuch 3 15,50 € n 3 15,50 € - € - € 15,50 € Das Übungsheft 4,60 € j 1 4,60 € 4,60 € 4,60 € 4,60 €

Fr    Toi et moi 14,95 € j 1 14,95 € 14,95 € 14,95 € 14,95 € Pusteblume - Lesebuch 17,95 € n 3 17,95 € - € - € 17,95 € Pusteblume - Sprachbuch 16,95 € n 3 16,95 € - € - € 16,95 € Pusteblume-Arbeitsheft 4 7,50 € j 1 7,50 € 7,50 € 7,50 € 7,50 € Das Mathebuch 4 15,50 € n 3 15,50 € - € - € 15,50 € Das Übungsheft 4,60 € j 1 4,60 € 4,60 € 4,60 € 4,60 €

SU Saarland in Karte-Bild-Wort 15,95 € n 3 15,95 € - € - € 15,95 €

272,75 € 74,15 € 74,15 € 272,75 €

Kl.St. Fach Schulbuchbezeicnnung PreisArbeits-

heftHäufigkeit

der Ausleihe

Kosten

2

3

4

De

Ma

De

Ma

De

Ma

De

Ma

1

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Leihen und Lernen Saar

Stand: 04.05.09 Seite 26

Finanzierung der Ersatzbeschaffung aus dem Entgelt (GS Einöd)

Bei den Kosten wurden nur die vorhersehbaren Kosten durch Wieder-/Neubeschaffung berücksichtigt.An dieser Schule besteht die Möglichkeit, in den Folgejahren ein niedrigeres Entgelt als 40 € zu erheben. Andere Schulen werden das Entgelt ausschöpfen bzw. in den Folgejahren ein höheres Entgelt erheben müssen.

2009/10 2010/11 2011/12 2012/13

272,75 € 74,15 € 74,15 € 272,75 €

MBFFK

160,00 € 160,00 € 160,00 €

Differenz Einnahmen - Kosten 58,95 €

480,00 € 160 €

Einnahmen

Anschaffungskosten

421,05 €

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Anpassung des Entgelts an den Bedarf der Einzelschule I

Das Leihentgelt wurde für das Schuljahr 2009/2010 auf der Grundlage der mittleren Schulbuchkosten und des mittleren Anteils der Arbeitshefte ermittelt.

Insofern ist der festgesetzte Betrag nur für Schulen, deren Schulbuchkosten den mittleren Schulbuchkosten entsprechen/deren Anteil an Arbeitsheften im Landesschnitt liegt, passend und dauerhaft kostendeckend.

Schulen, die höhere Schulbuchkosten haben, erheben damit ein zu geringes Entgelt, so dass die dauerhafte Finanzierung der Ersatzbeschaffung nicht sichergestellt ist; Schulen, die geringere Schulbuchkosten haben, erheben ein zu hohes Entgelt, so dass sie Überschüsse erzielen, was nicht zu lässig ist.

Das MBFFK wird für jedes Schuljahr die Leihentgelte so festlegen, dass die Ersatzbeschaffung durch die Leihentgelte finanziert werden kann.

Ob die Entgelte zukünftig schulspezifisch oder schulformspezifisch festgelegt werden, kann erst nach Auswertung der Schulbuchkosten 2009/10 entschieden werden.

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Festlegung des Entgeltes II

Die Schulbuchkoordinatoren erarbeiten einen Vorschlag zur Festlegung der Leihentgelte für die jeweilige Schule auf der Grundlage der vorhandenen Einnahmen und des Ersatzbeschaffungsbedarfes.

Die Vorschläge zur Festsetzung der Leihentgelte werden dem MBFFK über die Schulträger zugeleitet. Das MBFFK setzt die Entgelte für die Schulen fest und gibt sie in geeigneter Form bekannt.

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Die Ermittlung des Beschaffungsbedarfs erfolgt auf der Grundlage der verbindlichen Anmeldungen, der Schulbuchlisten und der vorläufigen individuellen Paketlisten, die von den Lehrkräften ausgefüllt werden.

Das Risiko einer zu hohen Beschaffung trägt im ersten Jahr das Land.

Die Beschaffung ist dann zu hoch, wenn Eltern/Schüler trotz verbindlicher Anmeldung weder ein Entgelt überweisen noch ihre Förderberechtigung nachweisen.

Die Schulbuchlisten sollten vor der Bestellung der Bücher an den örtlichen Buchhandel gehen. So hat der Buchhandel die Gelegenheit, mit den Verlagen die rechtzeitige Verfügbarkeit, insbesondere der neu aufgelegten Bücher zu klären.

Feststellung des Bedarfs

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Das Land zahlt über die Schulträger Abschläge. Entsprechende Antragsformulare werden zur Verfügung gestellt. Die Abschläge werden kurzfristig nach den Bestellungen geltend gemacht und berechnen sich folgendermaßen:

Höhe der voraussichtlichen Kosten der bestellten Bücher minus bereits eingegangene Entgelte

Hierzu meldet der Schulträger dem MBFFK für jede Schule: Höhe der voraussichtlichen Kosten der bestellten Bücher Anzahl der Integrationsschüler nach Förderschwerpunkt Anzahl der sonstigen Förderberechtigten

Die abgezogenen Leihentgelte werden über die Schulträger zu Beginn des Jahres 2010 auf die Schulkonten erstattet.

Sollten Nachbestellungen erforderlich sein, so wird entsprechend verfahren.

Mittelfluss

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Bestellung und Inventarisierung

Die Schulleitung bestellt die erforderlichen Bücher unmittelbar nach der Feststellung des Bedarfs und nach Abstimmung mit dem Schulträger(auf Grundlage der verbindlichen Anmeldungen).

Die Schulträger informieren die Schulen darüber, ob die Beschaffung im Wege der freihändigen Vergabe möglich ist.

Als Folge der Bestellung werden die Schulbücher (möglichst in den Sommerferien) an die Schulen geliefert.

An den Schulen werden sie vom Ausleih-Team inventarisiert, insbesondere erhält jedes einzelne Buch eine Inventarnummer in Form eines Strichcodes, der aufgeklebt wird. Dadurch kann dokumentiert werden, welcher Schüler welche Bücher ausgeliehen hat.

Erst danach werden die Schulbücher zu Ausleihpaketen zusammengestellt.

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Schulkonto

Die Schulträger richten die für die Durchführung der Ausleihe notwendigen Konten ein; Kontoinhaber ist der Schulträger. Die einzelnen Konten erhalten den Zusatz „Konto für die Schule xyz“. Verfügungsberechtigt sind die Schulleitung und ein/e Bedienstete/r des Schulträgers in gemeinsamer Verantwortung. Diese Und-Konten sind als Guthabenkonten zu führen und dürfen nicht überzogen werden.Auf die Konten überweist der Schulträger die vom Land zur Verfügung gestellten Mittel (für Erstbeschaffung und später Leihentgelt für Förderberechtigte), die Eltern überweisen darauf das Leihentgelt.

Die Mittel sind zweckgebunden und dürfen nur zur Beschaffung von Schulbüchern verwendet werden.

Die Schulleitungen bestellen die erforderlichen Schulbücher im Namen und im Auftrag der Schulträger zu Lasten dieser Konten.

Nachdem die Einführung der Schulbuchausleihe und damit die Erstbeschaffung von Schulbüchern abgeschlossen ist, finanzieren die Schulträger ausschließlich mit den eingehenden Mitteln (Leihentgelte und Landesförderung) den Ersatzbedarf.

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Das Verfahren der Befreiung vom Entgelt muss so organisiert werden, dass den Bestimmungen des Datenschutzes Rechnung getragen wird.

Schüler/Eltern beantragen die Befreiung vom Entgelt bei den Ämtern für Ausbildungsförderung möglichst unmittelbar nach der Anmeldung zur Ausleihe.

Die Ämter für Ausbildungsförderung stellen ggf. eine entsprechende Bescheinigung aus.

Die Förderberechtigten legen die Bescheinigung bzw. den Bescheid des Schuljahres 2008/09 in der Schule vor. Die Schulleitung leitet die erforderlichen Angaben zu den Integrationsschülern, die die Freistellung vom Leihentgelt nicht selbst beantragen, an die vom Schulträger benannte Person weiter. Der Schulträger stellt sicher, dass die Angaben der Förderberechtigten nur einer Person bekannt werden; diese erfasst die Freistellung vom Entgelt. Das restliche Ausleih-Team hat nur Zugang zu der Information, ob ein Schüler ausleihberechtigt ist oder nicht, aber nicht zum Grund der Ausleihberechtigung (Entgeltzahlung oder Befreiung).

Feststellung der Förderberechtigung/Freistellung vom Entgelt

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Die Schulen erhalten von den Schulträgern eine Ausstattung, die eine zeitgemäße Organisation der Ausleihe gewährleistet:

PC mit Schulbuchverwaltungssoftware (SBSoft) und DruckerStrichcode-Scanner und Strichcode-Aufkleber

Nach der Inventarisierung ist jedes einzelne Buch über die Strichcode-Kennung identifizierbar.Das mit der Ausleihe betraute Personal verfügt über die Informationen, welche Schüler/Eltern zur Ausleihe berechtigt sind.

Bei der Ausleihe wird dokumentiert, welcher Schüler / welche Schülerin welche einzelnen Bücher in welchem Zustand übernimmt. Die Ausleihe erfolgt nur im Paket.

Bei der Rücknahme der Bücher - in der Regel am Ende des Schuljahres -werden diese auf ihren Zustand geprüft. Bei nicht angemessener Beanspruchung durch den Entleiher müssen die Erziehungsberechtigten Schadenersatz leisten.

Schulbuch-Bibliothek

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Auf dem verwendeten PC/Laptop muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

- Mozilla Firefox ab Version 3.0 (bevorzugter Browser) oderInternet Explorer ab Version 7.0

- Javascript muss im Browser aktiviert sein.

Als Zugang zum Internet wird eine Breitbandverbindung (DSL oder vergleichbar) empfohlen.

(Der Zugang zum Internet muss nicht zwingend auch in dem Raum vorhanden sein, in dem die Ausleihe stattfindet. Die Ausleihe kann auf Listen dokumentiert und anschließend in die Schulbuchverwaltungssoftware eingepflegt werden.)

IT-Anforderungen

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Folgende Daten müssen in der Software erfasst werden:

Schüler(in): Name, Vorname, Geburtsdatum, Klasse, AdresseAusleihberechtigung

Sorgeberechtigte: Name, Vorname, Adresse, Telefon

Bücher: Ausleihdaten

Die Mehrzahl der in den Schulen eingesetzten Schulverwaltungsprogramme ermöglicht einen Export der kursiv geschriebenen Daten; eine Unterstützung beim Export für die gängigen Programme wird zugesagt.

Ein Import in die ausgewählte Schulbuchverwaltungssoftware ist möglich, wenn die Daten im ASCII delimited-Format bereit gestellt werden können.

An Schulen, die bisher nicht mit einer Schulverwaltungssoftware arbeiten, müssen die Daten neu erfasst werden.

EDV-gestützte Ausleihe

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Mit Hilfe eines Strichcode-Scanners werden neue Schulbücher erfasst.

Mit Hilfe der SBSoft werden Strichcode-Aufkleber erstellt und gedruckt.

Jedes Exemplar eines Schulbuches erhält eine Inventarnummer mittels Strichcode-Aufkleber.

Bsp. Das Buch English G 21 D1 (Cornelsen, ISBN 978-3-06-031316-7) wird für 3 Klassen mit

insgesamt 90 Exemplaren angeschafft. Dann erhält jedes dieser 90 Exemplare – neben dem bereits aufgedruckten Strichcode für die ISBN – einen zweitenStrichcode für die Nummer des Exemplars.

Strichcode-Verfahren

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Alle Schüler, für die ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde, sind förderberechtigt. Dies betrifft die Förderschüler ebenso wie die Integrationsschüler.

Die Förderung erfolgt durch Freistellung von der Zahlung des Leihentgelts; ein Antrag auf Freistellung vom Leihentgelt ist nicht erforderlich.

Demnach erhalten alle Förderschüler die notwendigen Bücher kostenlos zur Verfügung (100 %-Förderung).

Die bisherige Förderung durch Zahlung von 75 % der mittleren Schulbuchkosten entfällt; eine Geldleistung ist nicht mehr möglich.

Die Tatsache, dass alle Förderschüler zu 100% förderberechtigt sind, vereinfacht das Ausleihverfahren.

Besonderheiten der Förderschulen

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An den Förderschulen wird im Grundsatz die bisher schon geübte Praxis beibehalten:

Die Förderschulen erhalten vom Land pro Schüler einen Förderbetrag (fiktives Leihentgelt); diese Mittel werden auf bereits bestehende Schulkonten überwiesen.Die Schulleitung beschafft die erforderlichen Schulbücher. Die Inventarisierung der Bücher kann weiterhin in der bisher üblichen Weise erfolgen; d. h. dass nur solche Bücher inventarisiert werden müssen, die mehrfach verliehen werden können. Eine elektronische Inventarisierung ist nicht erforderlich. Die Sonderregelung im Hinblick auf die Inventarisierung wird zugestanden, weil für die Schülerinnen und Schüler – entsprechend ihrem besonderen individuellen Förderbedarf – speziell auf den Bedürfnisse des Einzelnen zugeschnittene Bücher geordert werden müssen. Der Anteil der Arbeitshefte beträgt zudem in manchen Förderschwerpunkten nahezu 100%.

Ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand zur bisherigen Praxis ist kaum gegeben.

Vereinfachtes Ausleihverfahren an Förderschulen

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Für die Förderschulen in staatlicher Trägerschaft gelten folgende besonderen Regelungen:

Auf der Basis der Schulbuchlisten und der Schülerzahlen wird für jede Förderschule der notwendige Betrag zur Beschaffung der notwendigen Schulbücher vom MBFFK (Referat A5) ermittelt und der Schule mitgeteilt.Die Förderschule beschafft die Bücher auf der Basis der Freihändigen Vergabe oder der Beschränkten Ausschreibung (mindestens 3 Angebote).Die jeweiligen Rechnungsbelege sind dann nach Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit zeitnah im MBFFK (Referat A5) einzureichen. Die Bezahlung der Rechnungen erfolgt im Rahmen der o. a. Zuweisung aus Kapitel 06 05, Titel 525 03.

Staatliche Förderschulen

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Schüler/innen, für die ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde und die an Regelschulen unterrichtet werden (Integrationsschüler/innen) sind förderberechtigt und automatisch vom Leihentgelt freigestellt. Notwendig ist allerdings die Anmeldung zur Ausleihe.

Integrationsschüler/innen erhalten die für sie notwendigen Schulbücher an der Regelschule.

Das MBFFK zahlt das an der Regelschule vorgesehene Leihentgelt für die Integrationsschüler (z. B. GS: 40 €, ERS/GeS: 55 €). Sollte das (fiktive) Leihentgelt, das an Förderschulen mit dem entsprechenden Förderschwerpunkt gezahlt wird, höher sein, dann wird das höhere (fiktive) Leihentgelt der Förderschule an die Regelschule gezahlt.

Integrationsschüler

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Zur Einführung der Schulbuchausleihe wird die Landesregierung für die Umsetzung der erforderlichen Rechtsänderungen Sorge tragen, insbesondere für die Änderung des Schülerförderungsgesetzes und des Schulordnungsgesetzes.

Die Schulbuchausleihe wird in Vereinbarungen des Landes mit den Schulträgern beschrieben und geregelt.

Rechtsfragen/Vereinbarungen

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