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Konzeption für die Ausbildung Vereinsmanager/-in C Vereinsmanager/-in B

Konzeption für die Ausbildung Vereinsmanager/-in C ... · Vereinsmanager C und Vereinsmanager B „ 1. Position des Landessportbundes NRW sowie seiner Töchter“ 6/ 32 Die aufgeführten,

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Konzeption für die Ausbildung

Vereinsmanager/-in C Vereinsmanager/-in B

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Vereinsmanager C und Vereinsmanager B

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Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.

KONZEPTION FÜR DEN AUSBILDUNGSGANG:

Vereinsmanager/in – C und

Vereinsmanagerin - B

Beschlossen vom Ausschuss Mitarbeiterentwicklung/Weiterbildungdes Landessportbundes NRW am 05.12.07

Impressum

Herausgeber: Landessportbund Nordrhein-WestfalenFriedrich-Alfred-Str. 2547055 DuisburgTel.: 0203 - 7381 - 01www.lsb-nrw.de

Redaktion: Siegfried Fußunter Mitarbeit von: Dirk Engelhard, Wolfgang Jost,

Ulrich van Oepen, Claus Weingärtner

Mitwirkung: AG Konzeptionen des AusschussesMitarbeiterentwicklung/Weiterbildung

Lernberater/Lehrkräfte im Vereinsmanagement-Bereich

Verantwortlich: Ausschuss „Mitarbeiterentwicklung/Weiterbildung“

Duisburg im November 2007

Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.

Konzeption für die AusbildungsgängeVereinsmanager-CVereinsmanager-B

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Vereinsmanager C und Vereinsmanager B

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Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis ................................................................................................................................... 2Vorbemerkungen .................................................................................................................................... 41. Positionen des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen sowie seiner Töchter............... 51.1 Selbstverständnis von Bildung und Qualifizierung .................................................................. 51.2 Position des Landessportbundes NRW zu den Qualifizierungen für das

Vereinsmanagement .................................................................................................................... 81.2.1 Orientierung für die VM-Qalifizierungen ................................................................................... 81.2.2 Umsetzung der Qualifizierungen für das Vereinsmanagement............................................. 92. Bezeichnung und Träger der Qualifizierung............................................................................. 102.1 VM-Lizenzausbildungen in NRW ............................................................................................... 102.2 Die VM-C-Lizenzausbildung (120 LE) ....................................................................................... 112.3 Die VM-B-Lizenzausbildung (60 LE) ......................................................................................... 132.4 Die Verlängerung der VM-Lizenzen .......................................................................................... 152.5 Zusätzliche Zertifikate und Bescheinigungen .................. Fehler! Textmarke nicht definiert.3. Handlungsfelder............................................................................................................................ 164. Kompetenzen der Vereinsmanager/innen ................................................................................ 185. Ziele und Inhalte der Qualifizierungen für das Vereinsmanagement ................................... 195.1 Ziele der Qualifizierungen für das Vereinsmanagement ........................................................ 195.2 Inhalte der Qualifizierungen für das Vereinsmanagement..................................................... 195.2.1.Vereinsführung und Mitarbeit ..................................................................................................... 205.2.2 Vereinsentwicklung ...................................................................................................................... 205.2.3 Finanzen und Steuern ................................................................................................................. 215.2.4 Recht und Versicherungen ......................................................................................................... 215.2.5 Organisation/Verwaltung und Neue Medien/EDV ................................................................... 216. Arbeitsprinzipien ........................................................................................................................... 226.1 Teilnehmer/innen – Orientierung ............................................................................................... 226.2 Zielgruppen-Orientierung ............................................................................................................ 226.3 Ganzheitlichkeit – orientiert an Erlebnissen und Erfahrungen .............................................. 226.4 Handlungs – Orientierung ........................................................................................................... 236.5 Prozess – Orientierung ................................................................................................................ 236.6 Transparenz .................................................................................................................................. 247. Lernerfolgskontrollen ................................................................................................................... 257.1 Grundaussagen zu Formen von Lernerfolgskontrollen .......................................................... 257.2 Formen der Lernerfolgskontrolle ................................................................................................ 257.3 Anforderungen an Lernerfolgskontrollen im Vereinsmanagement ....................................... 268. Organisatorische Aspekte ........................................................................................................... 278.1. Inhaltliche und formale Voraussetzungen für die Zulassung zu den VM-Qualifizierungen 278.2. Ordnung für die einheitliche Durchführung von Maßnahmen zur Mitarbeiterentwicklung 278.3. Angebotsformen zu den Qualifizierungen für das Vereinsmanagement ............................. 278.3.1 Träger- (Veranstalter-) organisierte Angebotsformen............................................................. 288.3.2 Institutionell-organisierte und selbst-organisierte Angebotsformen...................................... 298.3.3 Selbst-organisierte Angebotsformen ......................................................................................... 298.3.4 Information, Beratung und Kurzschulungen ..................... Fehler! Textmarke nicht definiert.9. Anforderungen an Leitungen und Referenten/innen............................................................... 309.1. Grundaussagen zu Ansprüchen......................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.9.2. Spezifische Anforderungen an die Lernberater im Bereich der VM-QualifizierungenFehler!

Textmarke nicht definiert.10. Qualitätsmanagement.................................................................................................................. 31

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Verwendete Abkürzungen:BITS = EDV-SchulungsCentrum des BildungswerkesDOSB = Deutscher Olympischer SportbundLE = LerneinheitenLSB = Landessportbund Nordrhein-WestfalenNRW = Nordrhein-WestfalenQZ = QualifizierungszentrenSpS/BiS = Sportschulen/BildungsstättenSSB/KSB = Stadt- und KreisportbündeSSV/GSV = Stadtsport- und GemeindesportverbändeVM = Vereinsmanagement/Vereinsmanager

Weibliche / männliche Schreibweise:Leider ist es aus Gründen der Lesbarkeit nicht immer sinnvoll, die männliche und die weiblicheSchreibweise gleichzeitig zu verwenden. In Zweifelsfällen haben wir uns daher im Einzelfall füreine Schreibweise entschieden. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass danndamit sowohl die männliche als auch die weibliche Schreibweise für die entsprechenden Perso-nen gemeint ist.

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Vorbemerkungen

Mit dieser Konzeption werden das vom Landessportbund Nordrhein-Westfalen formulierte undautorisierte Bildungsverständnis (2005) und die „Rahmenrichtlinien für Qualifizierung“ des Deut-schen Olympischen Sportbundes vom 10.12.2005 systematisch und konsequent auf die Qualifi-zierungen für das Vereinsmanagement übertragen.

Das Bildungsverständnis wird bezogen auf die Themen und Inhalte, die Angebote und Maßnahmen sowie auf die Gestaltung und Methoden in den Angeboten.

Mit dieser „Konzeption zu den Qualifizierungen für das Vereinsmanagement“ werden Grundori-entierungen zu den Handlungsfeldern und Themenbereichen beschrieben und Mindeststandards definiert, unterschiedliche und vielfältige Lernwege und Lernorganisationen beschrieben, individuelle Lernwege aufgezeigt und erläutert sowie Methoden zum „learning on the job“ und „near the job“ berücksichtigt.

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Vereinsmanager C und Vereinsmanager B

„ 1. Position des Landessportbundes NRW sowie seiner Töchter“

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1. Positionen des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen sowie seiner Töchter

1.1 Selbstverständnis von Bildung und Qualifizierung

In den Leitbildern von Landessportbund und Sportjugend NRW wird auf die besondere Bedeu-tung der Mitarbeiter/innen als Umsetzer der satzungsgemäßen Ziele und Aufgaben hingewie-sen.Erziehung, Bildung und Mitarbeiterentwicklung werden als zentrale Kernthemen genannt.Dabei wird von folgendem Sportverständnis ausgegangen:

„Wir bekennen uns zu einem humanistisch geprägten Menschenbild, das die Würde und Frei-heit der Person wahrt. Sport dient dem Menschen zur bewegungs- und körperorientiertenganzheitlichen Entwicklung der Persönlichkeit und trägt in einer intakten Umwelt zur Gesund-heit in physischer, psychischer und sozialer Hinsicht bei. Deshalb setzen wir uns dafür ein,dass alle Menschen aktiv Sport treiben.

Zum Sport gehören auch Freude an körperlicher Leistung, das kreative Spiel, das Grundbe-dürfnis nach Vergleich, die identitätsstiftende Wirkung sportlicher Wettkämpfe und auch dasErleben von Sport als Zuschauerin oder Zuschauer.

Folgerichtig lehnen wir jedoch Formen von Sport ab, die die Verletzung oder Zerstörung vonMensch, Tier und Umwelt zur Folge haben, ebenso Grenzerfahrungen, die mit hohem Risikofür Leib und Leben verbunden sind, und sportliche Leistungen, die mit Hilfe von Doping erzieltwerden.“ (Leitbild des Landessportbundes NRW e.V., 2000)

Im Leitbild der Sportjugend NRW werden als weitere Bildungsziele die Hinführung zu aktiverund kritischer Mitarbeit sowie die Schaffung von Strukturen und die Etablierung von Prozessengenannt, die aktive Mitbestimmung und Mitgestaltung und ermöglichen.

Der Landessportbund und die Stadt- und Kreissportbünde erreichen mit den Konzeptionen fürQualifizierungsgänge jährlich in über 700 Aus- und Fortbildungsangeboten mit ca.29.000 Lern-einheiten über 11.000 Menschen, die überwiegend in Vereinen des organisierten Sports tätigsind oder tätig werden wollen. Die Umsetzung der Konzeptionen im Qualifizierungsbereich leis-tet damit einen wesentlichen Beitrag zur Vereins- und zur Gesamtentwicklung des organisiertenSports. Im Rahmen der Entwicklung der Qualifizierungszentren des Sports erhält die Steuerungdes Qualifizierungssystems über abgestimmte konzeptionelle Vorgaben zusätzlich einen erhöh-ten Stellenwert.

In den letzten Jahren wurde unter dem Dach des Landessportbundes ein neues Bildungsver-ständnis entwickelt, welches einen Wechsel der Perspektive vom LEHRangebot zum LERN-angebot (vom Lehrenden zum Lernenden, vom Anbieter zum Nutzer/Kunden) beinhaltet. Dienachfolgende Tabelle kennzeichnet unter dem Kriterium „Lehrarbeit als Vermittlung von Kennt-nissen und Fertigkeiten aus der Perspektive des/der Lehrenden“ pointiert eine Sichtweise, wiesie lange Zeit in Bildungs- und Sportorganisationen anzutreffen war. Auch bei Teilnehmendensind diese Einstellungen weit verbreitet, so dass im Sinne der Erwartungen sehr wohl mit die-sem Verständnis in Qualifizierungsprozesse eingestiegen werden kann. Im Laufe des Prozes-ses sollte dann allerdings eine Position verstärkt umgesetzt werden, in der „Lernen als aktiverAneignungsprozess“ gesehen wird.

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Vereinsmanager C und Vereinsmanager B

„ 1. Position des Landessportbundes NRW sowie seiner Töchter“

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Die aufgeführten, pointierten Kriterien sind in Reinform sicher nur selten umzusetzen. Dennochsollte durch eine geeignete Inhaltsauswahl, durch geeignete Methoden und durch die Gestal-tung des Kontaktes mit den Teilnehmenden die Position des Lernenden verstärkt Berücksichti-gung finden.

Kriterien Lehrarbeit als Vermittlungvon Kenntnissen und Fer-tigkeiten aus der Perspek-tive des/der Lehrenden

Lernen als aktiver Aneig-nungsprozess aus der Per-spektive des/der Lernenden

Menschenbild Lehrgangsteilnehmer/in istweniger weit entwickelt alsLehrer/in, hat Defizite

Lehrgangsteilnehmer/in istGestalter/in, sieht Eigenver-antwortung, strebt nach Mün-digkeit

Selbstverständnis des/derLehrgangsleiters/-in

Vermittler/in von Kenntnissenund Fertigkeiten, den Teil-nehmer/innen übergeordnet

Initiator/in von Selbstlernpro-zessen, Moderator/in, Bereit-steller/in von Hilfen für dasLernen, Anleiter und Begleitermit besonderer Aufgabenstel-lung und Verantwortung

Selbstverständnis der Lehr-gangsteilnehmer/des Lehr-gangsteilnehmers

Abhängig von Impulsen derLehrgangsleitung, Übernah-me von Lernstoff, Erarbeitungvon Vorgegebenem

Beteiligt sich aktiv an der Aus-wahl der Ziele, Inhalte, Metho-den, gestaltet selbst (eigen-verantwortlich) seinen eigenenLernprozess, ist selbstreflexiv

Ziele der Ausbildung Identische Qualifizierungs-standards unabhängig vonindividuellen Voraussetzun-gen

Entwicklung von Schlüsselqua-lifikationen, individueller Ges-taltungsfähigkeit, autonomerHandlungsfähigkeit;Ermöglichung von Persönlich-keitsbildung

Verständnis von Lernen Aufnahme von Informationen,der Mensch als mit Wissenzu füllendes Gefäß (Nürnber-ger Trichter)

Aktive Aneignung von Wissenund Kompetenzen, Anschluss-lernen, neues Wissen undneue Erfahrungen auf vielfälti-ge Weise in Beziehung setzen,zum Handeln stimulieren

Methodik Frontalunterricht, geleiteteLehrgespräche mit lenkendenFragen, eng strukturierteGruppenarbeit

Entdeckendes, selbstaktivie-rendes Lernen, Aufgaben stel-len, selbstständige Recher-chen, Gruppenarbeit mit Frei-räumen

Sprachliche Bezeichnungder Lernprozesse

Unterricht, Unterrichtseinheit Lernen, Lerneinheit

Dieses neue Bildungsverständnis gilt es in der vorliegenden Konzeption umzusetzen. Sie bietetdafür die Arbeitsgrundlage.

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Die gemäß dieser Konzeption durchzuführenden Qualifizierungsmaßnahmen richten sich vor-rangig an Vereinsmitarbeiter/innen. Ein wichtiges Ziel des Landessportbundes NRW ist es,„dass die Vereine jederzeit über eine ausreichende Anzahl von engagierten, motivierten undqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verfügen“ (Quelle: „Qualifizierung 2000“, Lan-dessportbund Nordrhein-Westfalen, 1999). Darüber hinaus ist sich der Landessportbund auchseiner Rolle als Dachorganisation des gesamten Sports, also nicht beschränkt auf die Sportver-eine und Sportverbände, bewusst. Ein Ergebnis dieser Sichtweise ist die Regelung, dass nachLizenzausbildungen die Ausstellung einer Lizenz nicht mehr gebunden ist an den Nachweiseiner Vereinstätigkeit. Dies zeigt den Willen, noch stärker gesamtgesellschaftliche Verantwor-tung zu übernehmen.

Insofern kann auch die vorliegende Qualifizierung in Zusammenhänge mit beruflicher Aus- undFortbildung in Absprache mit dem Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. integriert werden.

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Vereinsmanager C und Vereinsmanager B

„ 1. Position des Landessportbundes NRW sowie seiner Töchter“

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1.2 Position des Landessportbundes NRW zu den Qualifizierungenfür das Vereinsmanagement

1.2.1 Orientierung für die VM-Qalifizierungen

RückblickNach dem Jahr des Ehrenamtes 1993 vereinbarten die Landesregierung und der Landessport-bund Nordrhein-Westfalen im Jahre 1994 mit dem Handlungsprogramm „Ehrenamt im Sport inNordrhein-Westfalen“ unter dem Motto „Wir bringen Menschen in Bewegung“ gemeinsame Zielezur Förderung des ehrenamtlichen Engagements im Sport mit besonderen Handlungsschwer-punkten für das Vereinsmanagement

das Vereins- Informations- Beratungs- und Schulungssystem VIBSS und KURZ UND GUT – Seminare.

Das Programm wurde 10 Jahre lang mit großem Erfolg zur Zufriedenheit aller Beteiligten umge-setzt – zuletzt u.a. durch Projekte zur „Mitarbeitergewinnung“ (2003/2004) und 2006 weiterent-wickelt zum „Handlungsprogramm Bürgerengagement und Ehrenamt im Sport“, in dem wiederdem Vereinsmanagement eine besondere Bedeutung zugemessen wird.

Bedeutung70 Prozent der Bevölkerung (ab dem 14. Lebensjahr) in Deutschland sind auf freiwilliger Basisaktiv, engagieren sich ehrenamtlich für andere und wissen, dass nicht nur bezahlte Arbeit Le-benssinn schafft. 4,5 Millionen gewählte Amtsträger und nicht gewählte Engagierte leisten proJahr bis zu 700 Millionen Stunden ehrenamtliche Arbeit in Vereinen und Verbänden. Das ent-spricht einer sozialen und gesellschaftlichen Wertschöpfung von weit mehr als 10 MilliardenEuro, die niemand bezahlen muss und kann1. In Nordrhein-Westfalen sind über 550.000 „Eh-renamtliche“ als Übungsleiter, Vorstandsmitglieder, Abteilungsleiter, Sportwarte oder Helfer imSport tätig, davon ca. 100.000 gewählte Führungskräfte in Sportvereinen, -verbänden und -bünden, die für die Entwicklung und den Bestand der Sportorganisationen und des Engage-ments von Menschen im „Non-Profit-Bereich“ zuständig und verantwortlich sind.

PerspektivenDie Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements und des Managements nicht gewinnorientier-ter Angebote und Prozesse in einer demokratischen Bürgergesellschaft nimmt weiter zu. Impul-se aus dem Bericht der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages zur „Zukunft desBürgerschaftlichen Engagements“ (Juni 2002) und laufende Empfehlungen des „Bundesnetz-werk Bürgerschaftliches Engagement“ (www.b-b-e.de) müssen heute genau so berücksichtigtwerden wie weitere gesellschaftliche und politische Entwicklungen und Veränderungen.

Die Sportvereine sind wie alle Non-Profit-Organisationen auf das Bürgerengagement ihrer Mit-glieder angewiesen; nur dadurch können die Leistungen der Sportorganisationen erhalten undnur durch kompetente und engagierte Mitarbeiter/innen können gute Ergebnisse erzielt werden.Die Förderung des Engagements ist eine Querschnittsaufgabe in der Bürgergesellschaft; diePolitik muss die Rahmenbedingungen für Bürgerengagement nicht nur im sozialen Bereich,sondern auch in anderen Handlungsfeldern wie zum Beispiel im Gesundheitsbereich und imSport verbessern. Der Staat und das Land NRW verstehen sich dabei als Impulsgeber und Mo-deratoren und wollen mithelfen,- Bürgerinnen und Bürgern die eigenverantwortliche Übernahme von gemeinwohlorientierten

Aufgaben zu ermöglichen- Gruppen anzusprechen und zum Bürgerengagement zu motivieren, die diesem bisher fern

standen und bei denen "Engagementreserven" und "Engagementpotentiale" vermutet wer-den können

- bürokratische Hemmnisse für Bürgerengagement abzubauen.

1 vgl. Harald Pieper in DSB PRESSE 41 vom 11.10.05

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Vereinsmanager C und Vereinsmanager B

„ 1. Position des Landessportbundes NRW sowie seiner Töchter“

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Deshalb fordern und fördern die Landesregierung und der Landessportbund Nordrhein-Westfalen Bürgerengagement und das Ehrenamt im Sport mit der besonderen Orientierung aufdas Vereinsmanagement.

Die Gewinnung, Qualifizierung, Beratung, Begleitung und Würdigung der in den Sportor-ganisationen engagierten Menschen wird systematisch gefördert und unterstützt durchwirksame bedarfs- und nachfragegerechte Angebote, damit Sportvereine ständig übereine ausreichende Zahl engagierter und kompetenter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter inder Sportpraxis, also bei der Betreuung ihrer Vereinsangebote für Kinder, Jugendliche,Erwachsene und Ältere, sowie im Vereinsmanagement verfügen.

1.2.2 Umsetzung der Qualifizierungen für das Vereinsmanagement

Für die Qualifizierung (Information, Beratung, Schulung) im Bereich „Vereinsmanagement“ ver-tritt der Landessportbund Nordrhein-Westfalen die Position, dass den derzeitigen und zukünfti-gen Mitarbeitern in den Sportvereinen der Zugang zu entsprechenden Maßnahmen und Ange-boten möglichst einfach und niederschwellig gemacht werden muss.

Es wird davon ausgegangen, dass mit der Übernahme eines „Amtes“ in einem Sportverein dernunmehr tätige Vereinsmanager vor allen in fachlicher Hinsicht „Erstinformationen“ oder „Ein-stiegsberatung“ oder „Grundlagenschulung“ zur Erfüllung und Bewältigung seiner direkten undunmittelbaren Aufgaben benötigt. Denn das „Amt“ fordert unmittelbar Tätigkeiten und Handlun-gen, die nicht warten können, bis eine „fundierte Ausbildung“ absolviert wurde.Diese „Grundversorgung“ soll möglichst ohne große Hemmschwellen und Hürden (räumlicher,zeitlicher und finanzieller Art) erreichbar und zugänglich sein - deshalb hat sie im Landessport-bund Nordrhein-Westfalen absolute Priorität. In vielen Fällen wird sich auf dieser Ebene das„Qualifizierungs-Engagement“ des Vereinsmanagers auch schon erschöpfen.

Das bedeutet, dass neben den „klassischen“ Lehrgängen am Wochenende vor allem Qualifizie-rungsangebote angeboten werden müssen, die z.B. „vor Ort“, d.h. wohnortnah stattfinden, eine verkürzte Zeitdauer haben (3-4 Stunden), auch an Wochenabenden stattfinden können, nicht ein ganzes, komplettes Wochenende dauern müssen.

Werden jedoch durch diese „Einstiegsqualifizierungen“ Neugierde und weiteres Interesse „nachmehr“ geweckt, so bietet sich (erst) hier der Zugang zum Lizenzsystem des DOSB an. Die Ver-einsmanagement-Ausbildungen auf der 1. und 2. Lizenzstufe decken gänzlich die Breite derHandlungsfelder innerhalb eines Sportvereins ab und sind insofern „die Kür“ auf dem Weg zueinem nachweislich qualifizierten Mitarbeiter.Hierbei sollten die Vereinsmanager von ihren jeweiligen Vereinen (von allem finanziell) unter-stützt werden: wer einen „VM-Job im Sportverein macht“ sollte das Recht und die Möglichkeitbekommen, eine Ausbildung zu absolvieren.

Aber auch jene große Anzahl von Vereinsmanagern ist zu berücksichtigen, die zu Erfüllung ih-rer aktuellen Aufgaben nicht die Breite aller Handlungsfelder benötigt, sondern lediglich in ei-nem spezifischen Bereich eine besondere und spezielle Tiefe. Angebote hierzu sind wichtig undnotwendig, ohne den Anspruch an eine DOSB-Lizenz zu erheben. Hier sieht der Landessport-bund Nordrhein-Westfalen vor, eigene Bescheinigungen und Zertifikate zu vergeben.

Damit die Angebote zur Qualifizierung für das Vereinsmanagement wirksam, bedarfs- undnachfragegerecht sind, ist eine möglichst geringe Hemmschwelle anzusetzen und unterschied-lichste Angebotsformen für derzeitige und zukünftige VM zu bieten.

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Vereinsmanager C und Vereinsmanager B

„2. Bezeichung und Träger der Qualifizierung“

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2. Bezeichnung und Träger der Qualifizierung

Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen als Träger von Qualifizierungsmaßnahmen im orga-nisierten Sport leistet einen wesentlichen Beitrag dazu, dass Sportvereine, Sportverbände undSportbünde in den Bereichen

Führung, Organisation/Planung und Verwaltungständig über eine ausreichende Anzahl engagierter und fachlich kompetenter Mitarbeiterinnenund Mitarbeiter verfügen. Qualifizierungsmaßnahmen sind kein Selbstzweck, sondern unterstüt-zen die Fähigkeit der Sportvereine, Sportverbände und Sportbünde zur Selbstorganisation.

Träger der o. g. Veranstaltungen ist der Landessportbund Nordrhein-Westfalen . Veranstalterkönnen die Qualifizierungszentren, Außenstellen des Bildungswerks sowie die Stadt- undKreissportbünde mit ihren Unterstrukturen sein. Eine Zusammenarbeit und gegenseitige Aner-kennung mit Fachverbänden und Verbänden mit besonderer Aufgabenstellung, die selbst alsTräger von Veranstaltungen auftreten können, wird angestrebt.

Die Qualifizierungen richten sich sowohl an bereits tätige als auch an künftige Mitarbeiterinnenund Mitarbeiter. Mit dem Ziel, den aktuellen Anforderungen und Bedürfnissen einer zukunftsori-entierten, nachhaltigen Gestaltung des Vereinslebens gerecht zu werden, entwickelt der Lan-dessportbund Nordrhein-Westfalen ein an dieser Zielgruppe ausgerichtetes Kommunikations-und Dienstleistungsnetzwerk (VIBSS), das Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Management vonSportvereinen (Vorstandsmitglieder, Abteilungsvorstände, Jugendvertreterin-nen/Jugendvertreter, Geschäftsführungen) zu deren Zufriedenheit informiert, berät und schult.

Ziel der Qualifizierungen für das Vereinsmanagement ist, dass die Teilnehmenden jeneKompetenzen erwerben, die zur Bewältigung ihrer spezifischen Aufgaben im Sportvereinerforderlich sind und zu ihrer persönlichen Bildung beitragen(vgl. Handlungskompetenzen, Seite 18).

2.1 VM-Lizenzausbildungen in NRW

Nach den Rahmenrichtlinien des DOSB werden qualifizierte Vereinmanager/innen lizenziert.

Auf der 1. Lizenzstufe wird nach erfolgreichem Abschluss von 120 Lerneinheiten (LE) dieVM-C-Lizenz vergeben.

Auf der 2. Lizenzstufe können VM-B-Lizenzen mit jeweils 60 LE in folgenden VM-Handlungsfeldern erworben werden:

1. Vereinsführung und Mitarbeit2. Vereinsentwicklung3. Finanzen und Steuern4. Recht und Versicherungen5. Organisation/Verwaltung und Neue Medien/EDV

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Vereinsmanager C und Vereinsmanager B

„2. Bezeichung und Träger der Qualifizierung“

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Die Vereinsmanagerin / Vereinsmanager-Lizenzausbildung im Überblick:

1. Lizenzstufe 2. Lizenzstufe

VM-C(120 LE insgesamt)

VM-B(60 LE je Handlungsfeld)

Handlungsfeld PflichtLE

WahlLE

PflichtLE

WahlLE

Vereinsführungund

Mitarbeit15 30

Vereinsentwicklung 15 30

Finanzen und Steuern 15 30

Recht und Versicherung 15 30

Organisation/Verwaltungund

Neue Medien/EDV15

30

30

15

Anwendungsaufgaben15

(insg. 4 Anwendungsaufgaben)15

(je 2 Anwendungsaufgaben)

2.2 Die VM-C-Lizenzausbildung (120 LE)

Ziele

Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Führungskräfte im Vereinsmanagement verfügen über einbreites Grundlagenwissen sowie vertiefende Kenntnisse und Fähigkeiten, die auf ihre Einsatz-felder im Verein und auf die individuellen Bedürfnisse ausgerichtet sind. Mit dieser Basisausbil-dung können sie Aufgaben selbstständig bearbeiten und gezielt zu ihrer Lösung beitragen.

Inhalte und Struktur der VM-C-AusbildungZum Erwerb der VM-C-Lizenz müssen aus den fünf Handlungsfeldern

1. Vereinsführung und Mitarbeit2. Vereinsentwicklung3. Finanzen und Steuern4. Recht und Versicherungen5. Organisation/Verwaltung und Neue Medien/EDV

jeweils 15 LE absolviert werden (insgesamt 75 LE). Weitere 30 LE können aus den genanntenfünf Handlungsfeldern frei gewählt werden.

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Vereinsmanager C und Vereinsmanager B

„2. Bezeichung und Träger der Qualifizierung“

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Da es keine traditionelle Prüfung gibt, sind mindestens vier ausbildungsbegleitende Lerner-folgskontrollen insbesondere in Form von praxisbezogenen Anwendungsaufgaben (z.B. vor-gegebene Hausarbeiten, Beiträge im Internet-Forum, Beiträge in VM-Zirkeln, etc.) nachzuwei-sen. Für jede erfüllte Anwendungsaufgabe wird pauschal 4 LE angerechnet (insg. 15 LE).

Die Vereinsmanager-C-Ausbildung wird als geschlossene Ausbildung (kompakt) oder modularangeboten.

Möglichkeit 1: KompaktausbildungDieses Angebot wendet sich an alle Personen, die für ihre Tätigkeit im Vereinsmanagement inkompakter und gebündelter Form ein breites Grundlagenwissen erwerben wollen.Dabei werden alle im VM-Bereich relevanten Handlungsfelder berücksichtigt.Die Ausbildung umfasst 120 LE und kann nur als geschlossene Ausbildung absolviert werden.

Möglichkeit 2: Modulare AusbildungDie Vereinsmanager stellen bei diesem Angebot die Inhalte/Themen ihrer Ausbildung (120 LE)eigenständig zusammen und können dabei persönliche Erfahrungen und ggf. benötigteSchwerpunkte für ihre Vereinsarbeit berücksichtigen.Es müssen aus jedem der 5 Handlungsfelder mindestens 15 Lerneinheiten nachgewiesen wer-den. Für einen einzelnen Themenbereich werden jedoch maximal 45 LE anerkannt.

Als Lerneinheiten für die VM-C-Lizenz können anerkannt werden:

Grundlagen-Module (-Lehrgänge) je 15 LE

EDV-Seminare im BITS(Grundlagen/Einführung)

je 20 LE, maximal 60 LE

Tagesseminare je 4-8 LE

KURZ UND GUT-Seminare je 4 LE, maximal 15 LE

VM-Zirkel(zentral oder vor Ort)

je 5 LE, maximal 15 LE

Selbstlernmodule maximal 15 LE

Blended learning maximal 15 LE

externe Lehrgänge maximal 15 LE(wenn die Inhalte der LSB-Konzeption ent-sprechen)

Fachtagungen und Kongresse im Sport(Teilnahme an Workshops und Arbeits-gruppen)

maximal 15 LE

externe Lehrgänge, Fachtagungen undKongresse (Teilnahme an Workshops undArbeitsgruppen)

maximal 15 LE(wenn die Inhalte der LSB-Konzeption ent-sprechen)

Anwendungsaufgaben 4 x 4 LE (15 LE als Pflichtanteil)

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Vereinsmanager C und Vereinsmanager B

„2. Bezeichung und Träger der Qualifizierung“

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Auf Antrag bzw. in Absprache mit dem Landessportbund können andere/weitere Lehrgängeund Schulungen anerkannt werden (z.B. Vertiefungs-Module, zu denen Interessierte auch oh-ne C-Lizenz zugelassen werden können, wenn entsprechende berufliche Qualifikationen vor-liegen).Dies bedarf - möglichst im Vorhinein - einer individuelle Vereinbarung.

Alle Lerneinheiten zur Erlangung einer VM-C-Lizenz müssen innerhalb von 24 Monaten absol-viert werden.

Mit den Zertifikaten/Bescheinigungen über 105 LE und den Bescheinigungen der erfolgreichenUmsetzung der erforderlichen vier Anwendungsaufgaben (insg. 15 LE) kann beim Landessport-bund Nordrhein-Westfalen die VM-C-Lizenz beantragt werden.

Die VM-C-Lizenz ist für vier Jahre gültig.

2.3 Die VM-B-Lizenzausbildung (60 LE)

Ziele

Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Führungskräfte im Vereinsmanagement werden umfassendauf spezifische Handlungsfelder vorbereitet und in die Lage versetzt, diese zu leiten und/oderdie Aufgaben wirksam und wirtschaftlich umzusetzen. Darüber hinaus vertiefen sie ihre sportpo-litische Handlungskompetenz und können sich mit Fragestellungen der Sportentwicklung um-fassend auseinander setzen.

Inhalte und Struktur der VM-B-AusbildungIn einem der fünf Handlungsfelder

1. Vereinsführung und Mitarbeit2. Vereinsentwicklung3. Finanzen und Steuern4. Recht und Versicherungen5. Organisation/Verwaltung und Neue Medien/EDV

müssen mindestens 30 LE absolviert werden. Weitere 15 LE sind aus den anderen Themenbe-reichen frei wählbar.

Da es keine traditionelle Prüfung gibt, sind mindestens zwei ausbildungsbegleitende Lerner-folgskontrollen in Form von praxisbezogenen Anwendungsaufgaben (z.B. vorgegebene Haus-arbeiten, Beiträge im Internet-Forum, Beiträge in VM-Zirkeln, etc.) nachzuweisen. Für jede er-füllte Anwendungsaufgabe wird pauschal 8 LE angerechnet (insg. 15 LE).

Die Vereinsmanager-B-Ausbildung wird vom Landessportbund Nordrhein-Westfalen ausschließ-lich modular, d.h. in Form von vertiefenden Modulen in den jeweiligen Aufgabenfeldern angebo-ten.

Modulare AusbildungDie Vereinsmanager stellen bei diesem Angebot die Inhalte/Themen ihrer Ausbildung (60 LE)eigenständig zusammen und können dabei persönliche Erfahrungen und ggf. benötigteSchwerpunkte für ihre Vereinsarbeit berücksichtigen.Für jede angestrebte VM-B-Lizenz müssen im jeweiligen Handlungsfeld mindestens 30 Lern-einheiten nachgewiesen werden, maximal werden jedoch 45 LE anerkannt.

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Vereinsmanager C und Vereinsmanager B

„2. Bezeichung und Träger der Qualifizierung“

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Als Lerneinheiten für die VM-B-Lizenz können anerkannt werden:

Vertiefungs-Module (-Lehrgänge) je 15 LE

EDV-Seminare im BITS(Vertiefung/Aufbau)

je 20 LE, maximal 40 LE

Tagesseminare je 4-8 LE

VM-Zirkel(zentral)

je 5 LE, maximal 15 LE

Selbstlernmodule maximal 15 LE

Blended learning maximal 15 LE

Fachtagungen und Kongresse im Sport(Teilnahme an Workshops und Arbeits-gruppen)

maximal 15 LE

externe Lehrgänge, Fachtagungen undKongresse (Teilnahme an Workshops undArbeitsgruppen)

maximal 15 LE(wenn die Inhalte der LSB-Konzeption ent-sprechen)

Anwendungsaufgaben 2 x 8 LE (15 LE als Pflichtanteil)

Auf Antrag bzw. in Absprache mit dem Landessportbund können andere/weitere Lehrgängeund Schulungen anerkannt werden (z.B. entsprechende berufliche Qualifikationen).Dies bedarf - möglichst im Vorhinein - einer individuelle Vereinbarung.

Alle Lerneinheiten zur Erlangung einer VM-B-Lizenz müssen innerhalb von 24 Monaten absol-viert werden.

Mit den Zertifikaten/Bescheinigungen über 45 LE und den Bescheinigungen der erfolgreichenUmsetzung von mindestens zwei Anwendungsaufgaben (Vertiefung) kann beim Landes-SportBund NRW die VM-B-Lizenz beantragt werden.

Die dann ausgestellte VM-B-Lizenz ist für vier Jahre gültig.

Kriterien für den Erwerb der B-Lizenz: eine bereits abgeschlossene Ausbildung zum Vereinsmanager-C (1.Lizenzstufe) und der

Nachweis einer 2jährigen Tätigkeit in einem Sportverein der Nachweis von mindestens 60 LE (incl. der Anwendungsaufgaben) es können nur Vertiefungsmodule anerkannt werden, die noch nicht Bestandteil der VM-C-

Ausbildung waren alle Leistungen müssen innerhalb von 24 Monaten absolviert werden. VM-B-Module können für unterschiedliche VM-B-Lizenzen genutzt werden; d.h. mit 150 LE

(5 x 30 LE) können alle 5 B-Lizenzen erworben werden.

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Vereinsmanager C und Vereinsmanager B

„2. Bezeichung und Träger der Qualifizierung“

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2.4 Die Verlängerung der VM-Lizenzen

Alle Lizenzen können durch eine kompakte Fortbildung oder andere, modulare Fortbildungsfor-men im Umfang von 15 LE vor Ablauf der Gültigkeitsdauer für jeweils vier Jahre verlängert wer-den.

Möglichkeit 1: Kompakte Fortbildungen Zur Verlängerung der VM-C-Lizenz (1.Lizenzstufe) wird die Teilnahme an einem Grundla-

gen- oder einem Vertiefungs-Modul anerkannt oder die Teilnahme an einem entsprechendanerkannten Lehrgang des DOSB oder eines Fachverbandes oder einer anderen Institution(nach vorheriger Abstimmung mit dem Landessportbund).

Zur Verlängerung der VM-B-Lizenz (2.Lizenzstufe) wird die Teilnahme an einem Vertie-fungs-Modul anerkannt oder die Teilnahme an einem entsprechend anerkannten Lehrgangdes DOSB oder einer anderen Institution (nach vorheriger Abstimmung mit dem Landes-sportbund).

Möglichkeit 2: Modulare FortbildungenBeispiele: Teilnahme an VM-Zirkel (zentral oder vor Ort) aktive Beteiligung an Vorstandsklausuren aktive Beteiligung an Vereinsentwicklungsberatungen Tagesseminare Selbstlernmodule Blended learning Fachtagungen und Kongresse

(Teilnahme an Workshops und Arbeitsgruppen)

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Vereinsmanager C und Vereinsmanager B

„3. Handlungsfelder “

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3.Handlungsfelder

Aufgrund der Heterogenität der Sportvereine und -verbände (Größe, Struktur, Ausrichtungusw.), sind nur generelle Beschreibungen von Tätigkeits- und Handlungsfeldern möglich. DieQualifizierungen müssen deshalb das mit den verschiedenen Kompetenzen verbundene Wis-sen, Können und Verhalten vermitteln.

Daraus ergeben sich die Zielsetzungen, die Vereine als Organisation zur Bewältigung ihrer Aufgaben zu befähigen und die Personen (Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, Mitglieder der Vereine) für Führungs-, Organisa-

tions- und Verwaltungstätigkeiten zu befähigen.

Folgende Aufgaben sind im Bereich des Vereinsmanagements zu bewältigen: allgemeine Verwaltung Mitgliederverwaltung/ -betreuung Sportbetriebs-Management Sportstätten-Management Haushaltswesen Finanzen/Steuern Recht/Versicherung Öffentlichkeitsarbeit EDV/Neue Medien Marketing/Sponsoring Veranstaltungs-/Projektmanagement Kommunikation intern, extern Organisationsentwicklung Personalmanagement zielgruppenspezifische Arbeit Gremien-Management(entnommen aus: Rahmenrichtlinien des DOSB, Dezember 2005)

Im Verständnis des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen werden diese Aufgaben den klas-sischen und wichtigsten Handlungsfeldern (Arbeitsbereichen) im Management von Sportor-ganisationen zugeordnet:

1. Vereinsführung und Mitarbeit(besonders für Vorsitzende und Personal-/Mitarbeiter-Beauftragte)

2. Vereinsentwicklung(für Vorsitzende, Vereinsentwickler, Marketing/Kommunikations-Beauftragte, Pressewarte)

3. Finanzen und Steuern(besonders für Schatzmeister, Kassenführer, Finanz-Beauftragte, Revisoren)

4. Recht und Versicherungen(besonders für Sozialwarte, Beauftragte für Recht und/oder Versicherungen)

5. Organisation/Verwaltung und Neue Medien/EDV(besonders für Geschäftsführer, EDV-Beauftragte)

In diesen Handlungsfeldern gibt es jeweils spezifische Themenbereiche mit einzelnen Themenund Inhalten. Diese werden kontinuierlich und schnell an aktuelle Entwicklungen und Anforde-rungen im Sport/in den Sportvereinen angepasst (s. 5.2 Inhalte der Qualifizierungen).

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Vereinsmanager C und Vereinsmanager B

„3. Handlungsfelder “

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Zu allen Themenbereichen bietet der Landessportbund NRW „Grundlagen“ mit allgemeinenInformationen, Beratungen und Qualifizierungen, zu denen keine spezifischen Fachkenntnisse,Vorinformationen oder Erfahrungen notwendig sind, an.

Es werden aber auch jeweils „Vertiefungen“ für Mitarbeiter/innen in den Vereinen, die auf-grund beruflicher Kompetenzen oder durch bereits erworbene Qualifizierungen in den Grundla-gen-Modulen oder durch besonderes Erfahrungswissen bereits über spezifische Kenntnissezum Thema verfügen und diese vertiefen möchten, angeboten.

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Vereinsmanager C und Vereinsmanager B

„4. Kompetenzen “

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4. Kompetenzen

Gemäß den Rahmenrichtlinien des DOSB vom 10.12.2005 ist es Ziel der Qualifizierungen, denTeilnehmenden die Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten zu vermitteln, die zur Erfüllungihrer Aufgaben im Bereich Führung, Organisation und Verwaltung erforderlich sind. Aufbauendauf den bereits vorhandenen Qualifikationen und Erfahrungen der Teilnehmenden wird durchdie Vereinsmanager/innen-Ausbildungen eine Weiterentwicklung der nachfolgenden Kompe-tenzen angestrebt:

Persönliche und sozial-kommunikative Kompetenz

Die Vereinsmanagerin/der Vereinsmanager: kennt Strategien zur Problemlösung und kann diese anwenden verfügt über Teamfähigkeit kennt Grundlagen der Kommunikation und kann diese auch in Konfliktsituationen an-

wenden verfügt über Kritikfähigkeit kennt Gender Mainstreaming/Diversity Management-Ansätze

Fachkompetenz

Die Vereinsmanagerin/der Vereinsmanager: kennt verschiedene Verwaltungs- und Organisationsformen kennt die Strukturen des Sports verfügt über (sport)politische Handlungsmöglichkeiten hat Kenntnisse über Grundlagen der Vereinsentwicklung (Organisationsentwicklung)

und kann diese anwenden

Methoden- und Vermittlungskompetenz

Die Vereinsmanagerin/der Vereinsmanager: kennt Methoden zur Organisation und Bearbeitung von komplexen Aufgaben und kann

diese anwenden besitzt die Fähigkeit zum Selbstmanagement verfügt über die Fähigkeit, ihr/sein Expertenwissen zu nutzen Moderation von Gruppen ist befähigt zur Präsentation von Inhalten

Strategische Kompetenz

Die Vereinsmanagerin/der Vereinsmanager: besitzt die Fähigkeit zur Lösung von Problemen verfügt über die Fähigkeit zur Analyse von Sachverhalten verfügt über die Fähigkeit, Entscheidungen zu treffen

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Vereinsmanager C und Vereinsmanager B

„5. Ziele und Inhalte “

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5. Ziele und Inhalte der Qualifizierungen für dasVereinsmanagement

5.1 Ziele der Qualifizierungen für das Vereinsmanagement

Die Ziele der Qualifizierungen für den VM-Bereich sind in den Rahmenrichtlinien des DOSBvom 10.12.2005 klar beschrieben:

Die Träger von Qualifizierungsmaßnahmen im organisierten Sport leisten einen wesentlichenBeitrag dazu, dass Sportvereine in den Bereichen Führung, Organisation/Planung und Verwal-tung ständig über eine ausreichende Anzahl engagierter und fachlich kompetenter Mitarbeite-rinnen und Mitarbeiter verfügen. Qualifizierungsmaßnahmen sind kein Selbstzweck, sondernunterstützen die Fähigkeit der Sportvereine und -verbände zur Selbstorganisation.

Es ist Ziel der Qualifizierung, den Teilnehmenden die Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeitenzu vermitteln, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Bereich Führung, Organisation und Verwal-tung erforderlich sind. Aufbauend auf den bereits vorhandenen Qualifikationen und Erfahrungender Teilnehmenden wird durch diese Ausbildung eine Weiterentwicklung der unter Punkt 4 be-schriebenen Kompetenzen angestrebt.

Die Maßnahmen richten sich sowohl an bereits tätige als auch an künftige Mitarbeiterinnen undMitarbeiter. Mit dem Ziel, den aktuellen Anforderungen und Bedürfnissen einer zukunftsorien-tierten, nachhaltigen Gestaltung des Vereinslebens gerecht zu werden, entwickeln die Sportor-ganisationen ein an ihrer Zielgruppe ausgerichtetes Kommunikations- und Dienstleistungsnetz-werk, das Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Management von Sportvereinen (Vorstandsmit-glieder, Abteilungsvorstände, Jugendvertreterinnen/Jugendvertreter, Geschäftsführungen) zuderen Zufriedenheit informiert, berät und qualifiziert.Ziel der Qualifizierung ist, dass die Teilnehmenden die Kompetenzen erwerben, die zur Erfüllu-gung ihrer Aufgaben (vgl. Handlungskompetenzen, Seite 19ff) erforderlich sind.

5.2 Inhalte der Qualifizierungen für das Vereinsmanagement

Die vom Management einer Sportorganisation zu bewältigenden und zu erfüllenden Aufgabenwerden fünf grundlegenden Handlungsfeldern zugeordnet.Zu diesen Handlungsfeldern gehören 18 Themenbereiche, die die von den Sportorganisationenzu bearbeitenden aktuellen Fragestellungen widerspiegeln. Diese Themen/Inhalte befindensich in ständigem Fluss und werden bei Bedarf überprüft, aktualisiert, ersetzt oder zusammen-gefasst.

Derzeit werden die folgenden Themen/Inhalte bearbeitet und als „Lernthemen“ angeboten

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Vereinsmanager C und Vereinsmanager B

„5. Ziele und Inhalte “

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5.2.1. Vereinsführung und Mitarbeit

Vereinsmanagement allgemein- Grundlagen zu allen Themenbereichen des Vereinsmanagements (VM-

Kompaktausbildung)- Grundlagen Vereinsführung

Bürgerschaftliches Engagement – Ehrenamt im Sport- Kompetenzen entwickeln- Entbürokratisieren & vereinfachen- Ehren & anerkennen- "Einsteiger" qualifizieren- Woche des bürgerschaftlichen Engagements

Mitarbeitermanagement und soziale Kommunikation- Mitarbeiterentwicklung- Kommunikation- Führung- Konfliktmanagement

Kinder und Jugendarbeit- Kinder- und Jugendarbeit im Sportverein- Kooperation Schule - Sportverein- Sport im Ganztag

Sport der Älteren- Demographische Entwicklung und Konsequenzen für Vereinsangebote

Sport und Gesundheit- Gesundheitsförderung- Prävention- Rehabilitation

Sporträume und Umwelt- vereinseigene Anlagen- Nutzung/Übernahme kommunaler Anlagen- Umwelt

Qualitätsmanagement- „Gute Arbeit“ im Sportverein

5.2.2 Vereinsentwicklung

Vereinsorganisationsentwicklung- Organisationsentwicklung- zielgruppenspezifische Angebote- Leitbild- Pakt für den Sport- Kooperationen/Fusionen

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Vereinsmanager C und Vereinsmanager B

„5. Ziele und Inhalte “

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Marketing- allgemeines Vereinsmarketing- Veranstaltungs-(Event-)marketing- zielgruppenspezifische Angebote- Sponsoring

Öffentlichkeitsarbeit (ÖA)- interne ÖA - Vereinszeitung- externe ÖA - Pressearbeit- digitale Medien - Internetauftritt- Presse- und Medienrecht (incl. Internet)

5.2.3 Finanzen und Steuern

Finanzmanagement- Finanzen des Sportvereins- Kostenrechnung/Controlling- Fundraising- Bezahlte Mitarbeit im Sportverein

Steuern- Steuern- Finanzbuchhaltung

5.2.4 Recht und Versicherungen

Recht- Vereinsrecht- Rechtsfragen für Jugendbetreuer und Übungsleiter/Trainer

Versicherungen- Sportversicherungsvertrag- Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG)

5.2.5 Organisation/Verwaltung und Neue Medien/EDV

Organisation und Verwaltung- Aufbau-/Ablauforganisation- Sitzungen und Versammlungen- Projektmanagement

Neue Medien / EDV- Der Computer im Sportverein- Digitale Technik

Die Themen und Inhalte werden kontinuierlich und aktuell, bedarfs- und nachfragege-recht erweitert oder konzentriert!

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Vereinsmanager C und Vereinsmanager B

„6. Arbeitsprinzipien“

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6. Arbeitsprinzipien

6.1 Teilnehmer/innen – Orientierung

Die Auswahl der Themen und Vermittlungsmethoden orientiert sich an den Interessen, Bedürf-nissen, Kenntnissen, Kompetenzen und Erfahrungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Dieinhaltliche Schwerpunktsetzung erfolgt mit ihnen gemeinsam im Rahmen der konzeptionellenGrundlagen der jeweiligen Ausbildung. Eine möglichst optimale Verwertbarkeit der Lehrgangs-inhalte soll hiermit gewährleistet werden. Dazu sind Reflexionsprozesse notwendig, für die imRahmen der Lehrgangsgestaltung genügend Raum und Zeit eingeplant werden. Ziele, Inhalteund Arbeitsweisen/Methoden der Ausbildung werden für die Teilnehmenden grundsätzlich offengelegt. Insofern wird ihnen das Arbeitsprinzip der Teilnehmer/innen – Orientierung auch ver-deutlicht.

Lehrgangsleitungen sollten dementsprechend über die Fähigkeit verfügen, diese Vorausset-zungen in den Bildungsprozess zu integrieren. Neben der Angemessenheit und Anschaulichkeitvon Bildungsinhalten kommen der Mitbestimmung, Mitgestaltung und Mitverantwortung derTeilnehmer/innen im Bildungsprozess entscheidende Bedeutung zu.

6.2 Zielgruppen-Orientierung

Zentraler Bezugspunkt für alle zu behandelnden Themen ist die Lebens- und Bewegungsweltvon Erwachsenen in den Sportvereinen. Der enge Bezug zur realen Situation soll eine mög-lichst unmittelbare Umsetzung des Gelernten in die Praxis ermöglichen.Um dieses Anliegen überzeugend und damit authentisch in die Lehrarbeit zu ‚übersetzen’ undum die Lehrgangsteilnehmer/innen nicht zu über- beziehungsweise unterfordern bedarf es desAnspruchs, die Themen und Vermittlungsmethoden an den Interessen, Bedürfnissen, Kenntnis-sen, Fähigkeiten und Erfahrungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu orientieren.Zielgruppen-orientierte Bildungsarbeit ist immer auch geschlechtsbewusste Arbeit und hat somitsowohl Mädchen/Frauen als auch Jungen/Männer mit ihren speziellen Sozialisationsbedingun-gen, Fähigkeiten, Interessen und Bedürfnissen im Blick. Je nach Ziel und inhaltlicher Notwen-digkeit kann deshalb das Lernen und Erleben sowohl in gemischtgeschlechtlichen als auch ingleichgeschlechtlichen Gruppen stattfinden. Übergeordnetes Ziel ist die Schaffung gleichbe-rechtigter Bildungschancen für weibliche und männliche Teilnehmende.Demzufolge hat die inhaltliche Schwerpunktsetzung mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmerngemeinsam zu erfolgen, selbstverständlich im Rahmen der konzeptionellen ‚Freiräume’. Hiermitsoll eine möglichst optimale Aneignung der Lehrgangsinhalte gewährleistet werden.

6.3 Ganzheitlichkeit – orientiert an Erlebnissen und Erfahrungen

Anknüpfungspunkte für die Vermittlung vieler Lehrgangsinhalte sind sowohl die bereits im Ver-ein gesammelten Erlebnis- und Erfahrungswerte als auch im Verlauf der Ausbildung neu hinzugewonnene Eindrücke und Erlebnisse.Durch das eigene Erleben werden beispielsweise Spiel- und Experimentierfreude wiederent-deckt, wird Klarheit gewonnen zu eigenen Einschätzungen, zu Spaß und Unzufriedenheiten, zuGrenzerfahrungen oder gar Betroffenheiten.Über die Auswahl der Inhalte und über die Methoden-Entscheidung werden verschiedene Er-lebnis-, Erfahrungs- und damit auch Lernweisen berücksichtigt, die die verschiedenen Sinnes-kanäle (z.B. visuelle, akustische, taktile) ansprechen und die gewährleisten, dass Lernen nichtnur verstandesmäßig über den Kopf, sondern „mit Hand, Herz und Kopf“ geschieht.

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Vereinsmanager C und Vereinsmanager B

„6. Arbeitsprinzipien“

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Die Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer werden also als fühlende, handelndeund denkende Persönlichkeiten gleichermaßen wahrgenommen, mit all ihren Stärken undSchwächen, Einstellungen und Kenntnissen.Somit werden die verschiedene Lernarten (kognitive, motorische, soziale, emotional-„gefühlsmäßige“) miteinander verknüpft und man wird zudem den verschiedenen menschlichenLerntypen gerecht und ihrer bevorzugten Art, Informationen aufzunehmen und zu verarbeiten.In diesem Zusammenspiel kommt auch den Reflexionsprozessen eine wesentliche Bedeutungzu. Sie dienen dazu, Umsetzungsmöglichkeiten für die Vereinspraxis zu suchen.Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die Lehrgangsinhalte nicht abgehoben von der jeweilseigenen Person bearbeitet werden sondern das Augenmerk auf jede/n einzelne/n, auf sei-ne/ihre Individualität gelenkt wird.In der späteren Lehrgangsphase sind die Teilnehmenden gefordert, nach diesem Grundver-ständnis eigen- und fremdverantwortlich zu handeln wenn es darum geht, bedürfnisorientierteAngebote selbst zu planen und durchzuführen.

6.4 Handlungs – Orientierung

Am schnellsten und nachhaltigsten und damit am effektivsten lernt der Mensch durch Selber-machen. Dieses „learning by doing“ sichert den Lernerfolg sehr nachhaltig, wie die Gehirn- undGedächtnisforschung erkannt. Demzufolge werden im Rahmen der Ausbildung regelmäßig Si-tuationen geschaffen, in denen die Teilnehmenden aktiv werden und möglichst viel selbst ges-talten und ausprobieren.Zum einen bezieht sich dies auf die Arbeitsweise im Lehrgang. Bevorzugt werden in Kleingrup-penarbeit die Lehrgangsinhalte erarbeitet und anschließend präsentiert. Es werden einzelneUnterrichtssequenzen von den Teilnehmenden eigenständig geplant, durchgeführt und gemein-sam reflektiert. Darüber hinaus wird aber auch dazu motiviert, durch die Übernahme von diver-sen, auch organisatorischen Aufgaben sowohl zum Gelingen des Lehrgangs wie auch zum indi-viduellen Lernerfolg beizutragen.Zum anderen werden die Teilnehmer/innen dazu motiviert und auch aufgefordert, das Gelernteim Verein auszuprobieren und umzusetzen. Hierzu dienen kleine „Hausaufgaben“, Projekte undauch Lehrproben, die vor Ort unter den realen Gegebenheiten mit der Original-Zielgruppedurchgeführt und deren Erkenntnisse im Lehrgang reflektiert werden, um dadurch die Hand-lungskompetenz zu steigern.

6.5 Prozess – Orientierung

Trotz der klarer Ziele der Ausbildung und der davon abgeleiteten Zielsetzung der einzelnenLehrgangsfolgen, trotz der inhaltlichen Vorgaben durch die Konzeption ist diese Ausbildungprozess-orientiert angelegt.Begründungen hierfür liefern das unterschiedliche Lerntempo und die Interessen- und Bedürf-nisvielfalt der Teilnehmer/innen. Anhand eines ‚Roten Fadens’ soll das konkrete Programm vonLehrgangsfolge zu Lehrgangsfolge entwickelt werden und somit bewusst lange Zeit offen gehal-ten werden. Auf diese Weise lässt sich im Lernprozess permanent der Soll- und Istwert verglei-chen, der für den Lernerfolg von entscheidender Bedeutung ist.Auch das Programm einer jeden Lehrgangsfolge sollte die Möglichkeit zulassen, sich aktuellauftretenden Fragen ebenso spontan widmen zu können wie interessante, bereits behandelteLehrgangsinhalte vertiefen zu können.Gegebenenfalls ist es aber auch notwendig, spontan von der ursprünglichen Planung abzuwei-chen, um aufgetretene gruppendynamische Probleme zu lösen, um Störungen den Vorrang zugeben.

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Vereinsmanager C und Vereinsmanager B

„6. Arbeitsprinzipien“

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Diese Offenheit des Bildungsprozesses birgt in sich die Chance, jedem/jeder einzelnen Teil-nehmer/in gerecht zu werden, die Lehrgangsgruppe als Ganzes arbeitsfähig zu halten und auchder Tagesaktualität, wenn sie denn Bezug zum späteren Arbeitsfeld der Teilnehmer/innen inden Sportvereinen hat, ihren Raum zu geben.Die Bildungsarbeit muss also nicht gradlinig verlaufen, sondern hat sich situativ den Prozessenzu öffnen, die mitentscheidend sind für den Erfolg des Lernens, zum einen hinsichtlich desKompetenz- und Kenntniserwerbs, zum anderen aber auch bezüglich der Entwicklung individu-eller Einstellungen und (Wert-) Haltungen.

6.6 Transparenz

Die Lehrgangsleitung legt den Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmern offen, welche Zieleund Inhalte, welche Methoden und Rahmenbedingungen das Lehrgangsgeschehen bestimmenund welche Planungsüberlegungen bei Entscheidungen zur Programmauswahl und Programm-gestaltung einbezogen werden/wurden.Dadurch, dass die Lehrgangsleitung Rückmeldungen und Einschätzungen gibt zum inhaltlichenVerlauf, zum gruppendynamischen Prozess oder aber zum eigenen Standpunkt in Fragen derLehrgangsgestaltung können die Teilnehmenden die didaktischen Überlegungen der Lehr-gangsleitung nachvollziehen.Um diesem Anspruch gerecht zu werden sind Reflexionsphasen notwendig, für die im Rahmender Lehrgangsgestaltung genügend Zeit einzuplanen ist. Die Teilnehmenden ihrerseits sollen indiesen Unterrichtssequenzen den Raum finden, ihre Einschätzungen, Überlegungen aber auchAnsprüche einzubringen und mit der Lehrgangsleitung in einen Dialog zu treten.Diese Transparenz und ‚Auseinandersetzung’ mit Lehrgangs-didaktischen Fragen und Ent-scheidungen, vor allem bezogen auf Lehr- und Lernziele, unterstützt zum einen den Lernerfolg.Zum anderen fühlen sich die Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Lehrgänge auf diese Weiseernst genommen. Sie erkennen, dass die im Lehrgang vermittelten Planungskriterien auch dasPlanen der Lehrgangsleitung bestimmen. Damit steht das Gelehrte in Einklang mit dem Erleb-ten und wirkt insofern glaubwürdig und überzeugend.Letztendlich ist der Anspruch nach Transparenz eine günstige, aber auch notwendige Grund-voraussetzung, um den Anspruch nach Mitgestaltung und Mitbestimmung der Teilnehmer/innenauch tatsächlich realisieren zu können. Aus dem Einblick und der Einsicht in das Lehrgangs-konzept sowie aus der Offenlegung der weiteren Planung, der Ziele, der Gedankenhintergründezum methodischen Arbeiten etc. erwächst zum einen die Befähigung zur Mitsprache, zum ande-ren aber auch die Motivation sich zu beteiligen. Von daher ist der Anspruch nach Transparenznotwendige Grundvoraussetzung in einem Bildungsprozess, in dessen Mittelpunkt der / diemündige Bürger/in steht.

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Vereinsmanager C und Vereinsmanager B

„7. Lernerfolgskontrollen“

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7. Lernerfolgskontrollen

7.1 Grundaussagen zu Formen von Lernerfolgskontrollen

Gemäß dem beschriebenen Bildungsverständnis (siehe unter 1.) werden Lernerfolgskontrollenbei Qualifizierungsmaßnahmen lehrgangsbegleitend durchgeführt. Ziele dabei sind die Qualitätdes Lernprozesses zu dokumentieren, den Lernprozess des Einzelnen/ der Lehrgangsgruppeoffen zu legen, den Lernfortschritt des Einzelnen/ der Lehrgangsgruppe zu messen und eineausreichend fundierte Bewertungsgrundlage sicherzustellen.

Am Ende einer Qualifizierungsmaßnahme muss jede Lehrgangsleitung (im Sinne des unterPunkt 1.1 beschriebenen Bildungsverständnisses) in der Lage sein, auf jeden Teilnehmer bezo-gen eine konkrete Aussage darüber zu geben, ob der Teilnehmer die Voraussetzungen zur Auf-nahme einer spezifischen, qualifizierten Tätigkeit im Verlauf der Maßnahme erreicht hat. DieseBeurteilung wird in der Regel vom Ausbildungsträger bestätigt.

Lernerfolgskontrollen ermöglichen den Lehrenden und auch den Teilnehmenden eine Rückmel-dung über den Lernerfolg. Konsequent durchgeführt und entsprechend dokumentiert ermögli-chen sie eine drastische Reduktion des Umfangs und der Bedeutung einer Abschlussüberprü-fung. Diese Reduzierung ist gerade im Bereich einer modernen Erwachsenenbildung von gro-ßer Bedeutung, da eine einzig lehrgangsabschließende „Prüfung“ durch ihre Analogie zurSchulsituation Stresssituationen mit Leistungsminderung auslösen kann.

Eine sinnvolle Mischung von lehrgangsbegleitenden Elementen der Lernerfolgskontrollen sollteAnwendung finden. Sofern sich für einzelne Teilnehmer/innen im Rahmen der lehrgangsbeglei-tenden Lernerfolgskontrollen herausstellen sollte, dass sie die Anforderungen nicht erfüllen,sind diese rechtzeitig darauf hinzuweisen. Ihnen müssen dann ggf. Hilfestellungen zur weiterenindividuellen Entwicklung gegeben werden. Sollte nach einer gewissen Zeit des weiteren Lehr-gangsverlaufs ein Fortschritt nicht zu verzeichnen sein, so ist von der Lehrgangsleitung die In-formation zu geben, dass ein erfolgreicher Abschluss der Ausbildung gefährdet bzw. nicht mög-lich ist. In letzteren Fall kann freigestellt werden, ob der Lehrgang weiterhin besucht wird.

Diese Auswahl von passenden Elementen lehrgangsbegleitender Lernerfolgskontrollen wirdbestimmt von den Zielen der Ausbildung, der zu erwartenden Zielgruppe, den Inhalten und ihrerReduzierung bzgl. der Rahmenbedingungen und der Zielgruppe, der didaktischen Strukturie-rung des Lernverlaufs, den möglichen Lernformen und Methoden und dem möglichen Medien-einsatz.

7.2 Formen der Lernerfolgskontrolle

Weiche, nur bedingt objektivierbare Methoden: Individuelle Rückmeldegespräche zwischen Lehrenden und Lernenden Hospitationen Bewegungstagebuch / Führen einer Lehrgangsmappe

Mittelharte, eher objektivierbare Methoden: aktive Teilnahme / Mitarbeit Übernahme organisatorischer Aufgaben Eigenständige Erarbeitung von Inhalten Projektworkshops

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Vereinsmanager C und Vereinsmanager B

„7. Lernerfolgskontrollen“

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Objektivierbare Methoden: Fragebogen Selbsteinschätzung Präsentation des Ergebnisses einer Gruppenarbeit Teilnehmer/innen – Stunde (Lehrpraxisprüfung) Test/ schriftliche Prüfung Hospitationsberichte Reflexionsbeiträge Referate Kolloquium Protokollerstellung

7.3 Anforderungen an Lernerfolgskontrollen im Vereinsmanagement

Die als Lernziel benannten spezifischen Handlungskompetenzen können in den einzelnenHandlungsfeldern von den Vereinsmanagern nur dadurch belegt werden, dass sie tatsächlich inihrer Vereinspraxis ihre Funktionen und Aufgaben bezogen auf die Besonderheiten des jeweili-gen Vereins erfüllen – oder zumindest „Anwendungsaufgaben“ zu einzelnen Themen undAufgabenstellungen erfolgreich durchgeführt haben. Eine „Wissensabfrage“ zum Abschlusseiner Schulungsmaßnahme ist nicht tauglich, um Handlungsfähigkeit zu belegen; deshalb wer-den Aufgaben zum Thema zur Übertragung auf den eigenen Verein und möglichst auch zurUmsetzung und Erprobung gestellt.

Diese Anwendungsaufgaben werden bei Qualifizierungen mit mehreren Folgen (z.B. Kompakt-ausbildung) im Seminar reflektiert, in der modularen Ausbildung in VM-Zirkeln oder durch per-sönliche Rückmeldung durch den Lehrgangsleiter. Für jede erfolgreiche Anwendungsaufgabewird eine Bescheinigung ausgestellt.

Ein Beitrag der Qualifizierung zur Persönlichkeitsentwicklung lässt sich nicht kurzfristig, son-dern beispielsweise durch Befragung und subjektive Bewertung der Teilnehmenden einigeJahre nach der Qualifizierung erfassen und messen. Dazu müssen entsprechende Instrumenteentwickelt, erprobt und eingesetzt werden.

Nach Absolvierung eines VM-Seminars (Wochenende, Tag, KURZ UND GUT, VM-Zirkel) wirdeine Bescheinigung mit Angabe der lizenzrelevanten Lerneinheiten ausgestellt. In begründetenAusnahmefällen kann die Anzahl der Lerneinheiten in einem Seminar durch Fehlzeiten reduziertwerden.

Bei jeder Lizenzvergabe müssen von den Vereinsmanagern- 120 Lerneinheiten incl. 4 Anwendungsaufgaben für eine VM-C-Lizenz und- 60 Lerneinheiten incl. 2 Anwendungsaufgaben für jede VM-B-Lizenznachgewiesen werden (siehe 1.2).

Bescheinigungen von Seminaren und Anwendungsaufgaben werden nicht erteilt, wenn der/dieVereinsmanager/in im Seminar nicht ausreichend aktiv mitgearbeitet hat (Selbst-Lernen!) oderdie Anwendungsaufgabe keinen ausreichenden Bezug und keinen Transfer zur Vereinsarbeiterkennen lässt. Die Entscheidung darüber trifft die Lehrkraft.

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Vereinsmanager C und Vereinsmanager B

„8. Organisatorische Aspekte “

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8. Organisatorische Aspekte

8.1. Inhaltliche und formale Voraussetzungen für die Zulassung zuden VM-Qualifizierungen

Alle aktiven oder zukünftigen (potenziellen) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Führung,Organisation und Verwaltung von Sportvereinen, -verbänden und -bünden können an den„Grundlagen“-Qualifizierungen im VM-Bereich teilnehmen, wenn sie ein Interesse am Themaund eine aktive Lernbereitschaft erkennen lassen.

Die Teilnehmenden an den „Vertiefungs“-Angeboten müssen an einem Grundlagen-Seminarzum Thema (Themenbereich) teilgenommen oder aus beruflichen oder anderen Lebenszu-sammenhängen das notwendige explizite und implizite Wissen bereits erworben haben. DieEntscheidung darüber trifft die Lernberatung (Lehrkraft), ggf. der Landessportbund.

Extern erworbene Qualifikationen können anhand qualifizierter Nachweise (Standard wie beieigenen Bescheinigungen) anerkannt werden.

Das Mindestalter zur Teilnahme an VM-Qualifizierungen beträgt 16 Jahre; Lizenzen werden abVollendung des 18. Lebensjahrs vergeben.

8.2. Richtlininen für die einheitliche Durchführung von Maßnahmenzur Qualifizierung von Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen in der Fas-sung vom 05.12.2007

- als Anlage beigefügt -

8.3. Angebotsformen zu den Qualifizierungen für dasVereinsmanagement

Neben den Lehrgangsangeboten sichern Informations-, Beratungs- und Kurzschulungsangebo-te eine flächendeckende Grundversorgung aktueller Bedürfnisse der Mitarbeiterinnen und Mit-arbeiter im Bereich Vereinsmanagement. Zusätzlich eröffnet die Nutzung unterschiedlicher Me-dien und unterschiedlicher Angebotsformen die Möglichkeit, die notwendigen Kompetenzen unddas erforderliche Wissen auf unterschiedlichen Wegen zu erwerben (Beispiele: Informationsge-spräche zu aktuellen Themen, Informationsdatenbanken im Internet, regionale Kurzschulungen,moderierte Klausuren/vereinsspezifische Workshops, Fachberatung, Entwicklungsberatung).

Zu den „Qualifizierungen im Vereinsmanagement“ zählen wir deshalb Beratungs- und Informati-onsangebote, Kurzschulungen und VM-Zirkel ebenso wie die Grundlagen- und Vertiefungsmo-dule zur Erlangung einer VM-Lizenz.

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Vereinsmanager C und Vereinsmanager B

„8. Organisatorische Aspekte “

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Kriterien für alle Angebotsformen: Sie sind auf die Aufgaben in einem Sportverein/-verband und die zu deren Bewältigung er-

forderlichen Kompetenzen ausgerichtet. Sie umfassen nutzer- und bedarfsorientierte Informations-, Beratungs- und Schulungsmög-

lichkeiten . Sie werden entsprechend ihrer Dauer und ihrer konkreten Zielsetzung ortsnah oder in zent-

ralen Bildungsstätten angeboten. Sie werden zeitgemäßen Ansprüchen an Lehr- und Lernformen gerecht. Sie sichern Wirksamkeit und Nachhaltigkeit über ein Qualitätsmanagementsystem. Sie berücksichtigen die verbandsspezifischen Interessen der Bildungsträger. Sie lassen die Vernetzung mit beruflichen Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten zu.

8.3.1 Träger- (Veranstalter-) organisierte Angebotsformen

Träger der o. g. Veranstaltungen ist der Landessportbund Nordrhein-Westfalen . Veranstalterkönnen die Qualifizierungszentren, Außenstellen des Bildungswerks sowie die Stadt- undKreissportbünde mit ihren Unterstrukturen sein. Eine Zusammenarbeit und gegenseitige Aner-kennung mit Fachverbänden und Verbänden mit besonderer Aufgabenstellung, die selbst alsTräger von Veranstaltungen auftreten können, wird angestrebt.

Kompaktveranstaltungen/Blockseminare (z.B. 8 Wochenenden)besitzen sowohl einen eindeutigen Beginn als auch einen eindeutigen Abschluss des ange-strebten Qualifizierungsprozesses.Mit Beginn einer derartigen Veranstaltungsform werden die geplanten Lernphasen vorbereitet,während der Abschluss zu einer Ergebnisfeststellung des Lernprozesses führen soll.In der Regel vollzieht sich das Lernen in einer stabilen, gleich bleibenden Lerngruppe.

Module (z.B. 1 Wochenende)stellen jeweils Qualifizierungsabschnitte dar, die aufeinander aufbauen und in sich abgeschlos-sen sind. Die verschiedenen Module ermöglichen es dem Lernenden, einen flexiblen und nachseinem Qualifizierungsziel abgestimmten Weg einzuschlagen.In der Regel vollzieht sich das Lernen in einer von Modul zu Modul veränderten/anderen Lern-gruppe.

Veranstaltungen mit Übernachtung(en)führen Lehrende und Lernende nicht nur im organisierten Lernprozess örtlich zusammen. Au-ßerhalb der Lernzeiten können die am Qualifizierungsprozess beteiligten Personen den Kontaktund die Kommunikation vertiefen. Diese Form ermöglicht einen intensiven Austausch um dasLerngeschehen herum. Sie entfaltet gruppendynamische Beziehungen, die das Lernen fördern,aber auch Konflikte hervorrufen können.

ZirkelVeranstaltungsformen mit diesem Charakter führen Lernende zusammen, die über einen Erfah-rungsaustausch ihr Handlungsfeld qualitativ auswerten und verbessern wollen.Diese Zirkel werden durch einen Moderator begleitet.In der Regel vollzieht sich das Lernen/der Erfahrungsaustausch in einer stabilen, gleich blei-benden Lerngruppe.

Fachtagungen ( incl. Foren und Workshops)Einerseits werden Sachinformationen über Vorträge und Referate weiter gegeben, andererseitsbestehen hier immer auch Möglichkeiten, in Workshops bzw. Foren die vorgetragenen Beiträgezu reflektieren, Experten zu befragen und sich mit anderen Lernenden auszutauschen.

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Vereinsmanager C und Vereinsmanager B

„8. Organisatorische Aspekte “

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8.3.2 Institutionell-organisierte und selbst-organisierte Angebotsformen

Hier geht es darum, die Lernphase mit einem Praxisfeld zu verknüpfen:

FachberatungenAufgrund konkreter Frage-/Problemstellungen wird eine fachliche Unterstützung durch einenFachberater in Anspruch genommen. Der Berater ist Fach- bzw. Sachexperte für den zu bera-tenden Inhalt. Diese Fachberatung findet in einem kurzen Zeitraum statt, führt zu schnellen Lö-sungen und erfüllt bestimmte Standards.

EntwicklungsberatungenDie Prozessberatung hat ein hohes Knowhow darüber, wie Arbeits- und Lernprozesse gestaltetwerden, in denen tragfähige Lösungen entwickelt, Entscheidungen getroffen und Entwicklungs-und Veränderungsprozesse unterstützt werden.Prozessberater/innen verfügen über eine spezielle Ausbildung

Klausuren/ModerationenEine Gruppe von Mitarbeitern/innen trifft sich außerhalb des täglichen Trotts, um wichtige Prob-lem, Planungen und Perspektiven „in Klausur“ zu bearbeiten. Damit solche Maßnahmen erfolg-reich verlaufen, ist die Unterstützung durch eine/n externe/n Moderator/in sinnvoll.

Supervisionen/CoachingsBei dieser Form wird der Lernende in seinem Tätigkeitsfeld aufgesucht. Mit einem bestimmtenBeobachtungsinstrumentarium werden anschließend mit dem Lernenden die Rückmeldungenreflektiert und analysiert.

HospitationenDie Lernenden sollen die Tätigkeitsfelder anderer Personen oder Organisationen beobachten.Die Ergebnisse werden dann anschließend verarbeitet und für weitere Lernphasen genutzt.

8.3.3 Selbst-organisierte Angebotsformen

Arbeitsgruppen / Peer-groupsDie Lernenden organisieren sich vor Ort nach Interessensschwerpunkten. Nach eigenen Ziel-setzungen, die sich unter anderem spontan ändern können, werden Informationen und Erfah-rungen des Tätigkeitsfeldes ausgetauscht. Auch gegenseitige Beratung und Unterstützung istmöglich.

Foren und ChatsÄhnlich verhält es sich bei dieser Art des Lernens. Sie wird Online ausgeübt.

Autodidaktisches Lernen( ggf. mit Hilfe von Tutoren)Lernen wird im Wesentlichen selbstgesteuert vorgenommen. Bereitgestellte Lern-/ Informati-onsmaterialien in Printversion, als Datenträger oder Online verfügbar dienen dazu, über dasWissen gezielt Handlungskompetenzen zu erweitern.Dieser Prozess kann auch gemeinsam mit Tutoren gestaltet werden. Ebenso dienen diese Per-sonen dazu, über Beratungsphasen das weitere Lernen anzuregen und zu begleiten

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Vereinsmanager C und Vereinsmanager B

„10. Qualitätsmanagement“

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9. Anforderungen an Leitungen und Referenten/innen

Lehrgangsleitungen stehen an einer Schlüsselposition zwischen den Lernenden, der verant-wortlichen Institution und den Konzeptionen. Sie haben die Aufgabe, als Vertreter/innen voninhaltlichen Positionen der Organisationen Prozesse teilnehmerorientiert zu gestalten, die einenLernfortschritte in Richtung einer gewünschten Entwicklung auslösen. Dies setzt hochkomplexeKompetenzen voraus.Schon bei der Auswahl geeigneter Personen müssen einige Grundvoraussetzungen erfüllt sein,die von veranstaltenden Institutionen nicht erst geschaffen oder gesichert werden können. Hier-zu zählen:- Fach- und Sachkompetenz- Didaktisch-methodische Kompetenz- Personale Kompetenz- Soziale KompetenzSind diese Voraussetzungen durch entsprechende Berufsausbildungen (Voraussetzung ist einepädagogische Berufsqualifikation) und Erfahrungen nachgewiesen, wird durch das Einarbei-tungssystem des Landessportbundes abgesichert, dass konforme oder kompatible Verständ-nisse zwischen den Bewerber/innen und dem Landessportbund vorhanden sind. Zusätzlichwerden notwendige Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, um sich mit dem Landessportbundidentifizieren und die Institution vertreten zu können.Das Einarbeitungssystem besteht aus einem überfachlichen und einem fachbereichsspezifi-schen Teil, in dem die zu Grunde liegenden Konzeptionen vorgestellt und Realisierungsfragengeklärt werden.

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„10. Qualitätsmanagement“

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10. Qualitätsmanagement

Das Thema „Qualitätsmanagement“(QM) ist in der verbandlichen Qualifizierung mittlerweilehinlänglich bekannt und akzeptiert.Damit jedoch Qualitätsmanagement nicht in der bloßen (und manchmal willkürlichen) Anwen-dung und im Einsatz von QM-Instrumenten besteht, ist es wichtig, dass es sich zu einem Sys-tem innerhalb der der verbandlichen Qualifizierung (weiter-)entwickelt - zu einem „Qualitätsma-nagementsystem (QMS) in der Qualifizierung“.Der qualitative und strukturelle Unterschied besteht darin, dass die Entwicklung hin zu einemSystem eine Führungsaufgabe ist, und von daher nur funktionieren kann, wenn sich in den Ver-bänden die ehren- und hauptberuflichen Führungskräfte dieses Themas bewusst und gewolltannehmen. Nur so wird dem Begriff „Qualitätsmanagementsystem“ Rechnung getragen:

„Qualität wird systematisch gemanagt“.

Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen hat sich bereits im November 2000 für den Aufbaueines Qualitätsmanagementsystems nach dem EFQM-Modell entschieden und befindet sichseither auf dem Weg der Implementierung. Hierbei wurden verschiedene Erkenntnisse und Er-fahrungen gewonnen, die auch in den Bereich der verbandlichen Qualifizierung mit einfließen.

Ziele des Qualitätsmanagements in den Qualifizierungen des Landessportbundes NRWsind u.a.:

die Bildungsmaßnahmen wirkungsvoll zu gestalten, zur Zufriedenheit aller Beteiligten am „Produkt Bildungsmaßnahme“ beizutragen, Chancen, Entwicklungspotenziale und Zukunftsfelder zu entdecken,

(dabei können auch Notwendigkeiten zur Überarbeitung und Aktualisierung von Konzeptio-nen definiert und vereinbart werden),

nachzuweisen, wie Qualität in den Qualifizierungen (Inforationen, Beratungen, Schulungen)umgesetzt wird.

Übergeordnetes Ziel des Qualitätsmanagements im Landessportbund Nordrhein-Westfalen istes, eine „exzellente Arbeit“ anzustreben, d.h. gute und wirksame Ergebnisse auf wirtschaftli-chem Weg zu erreichen und Qualität fortdauernd systematisch zu managen und zu verbessern.

Zur Umsetzung des Qualitätsmanagements in den Qualifizierungen gemäß der vorliegendenKonzeption (Informationen, Beratungen, Schulungen) wird ein Konzept „Qualitätsmanage-ment in den Qualifizierungen des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen“ entwickelt.

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„Ansprechpartner“

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Für Rücksprachen steht zur Verfügung:

Name: Engelhard

Vorname: Dirk

Sportorganisation: Landessportbund Nordrhein-Westfalen

Straße: Friedrich-Alfred-Str. 25

PLZ: 47055

Ort: Duisburg

Tel.: 0203 / 7381-755

E-Mail: [email protected]