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Gesellschaft für Umweltplanung Stuttgart 15.06.2016 Auftraggeber: Landratsamt Esslingen Amt für Kreisschulen und Immobilien Konzept einer ergänzenden Nachmittags- und Ferienbetreuung an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren des Landkreises Esslingen

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Gesellschaft für Umweltplanung Stuttgart

15.06.2016

Auftraggeber: Landratsamt Esslingen Amt für Kreisschulen und Immobilien

Konzept einer ergänzenden Nachmittags- und Ferienbetreuung an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren des Landkreises Esslingen

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Abkürzungen

BFL Behinderten-Förderung-Linsenhofen e.V. BSS Bodelschwinghschule Nürtingen FED Familienentlastende Dienste

FÖ Förderschwerpunkt Lernen GB Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

KB Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung

Kiga Kindergarten LH ES Lebenshilfe Esslingen e.V. LH KH Lebenshilfe Kirchheim unter Teck e.V. LK Landkreis LRA Landratsamt RÄS Rohräckerschule Esslingen SB Förderschwerpunkt Sprache SBBZ Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum

SuS Schülerinnen und Schüler VBS Verbundschule Dettingen unter Teck

Legende

Rohräckerschule Esslingen Bodelschwinghschule Nürtingen Verbundschule Dettingen unter Teck

RÄS

BSS

VBS

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Konzept einer ergänzenden Nachmittags- und Ferienbetreuung an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren des Landkreises Esslingen 15.06.2016

Gesellschaft für Umweltplanung Stuttgart Seite 1

Inhalt

I.  Einleitung ............................................................................................................................... 2 

I.  Konzept Nachmittagsbetreuung .......................................................................................... 4 

1.  Bedarf .................................................................................................................................. 4 

2.  Zeitlicher Umfang ................................................................................................................ 5 

3.  Personal .............................................................................................................................. 6 

4.  Verpflegung ......................................................................................................................... 9 

5.  Beförderung ......................................................................................................................... 9 

6.  Sachkosten ........................................................................................................................ 10 

7.  Elternbeiträge Nachmittagsbetreuung ............................................................................... 10 

8.  Fördermittel ....................................................................................................................... 11 

9.  Inhaltliches Angebot, Räumlichkeiten ................................................................................ 11 

10.  Etablierung der Nachmittagsbetreuung ............................................................................. 20 

II.  Konzept Ferienbetreuung ................................................................................................... 21 

1.  Bedarf ................................................................................................................................ 21 

2.  Zeitlicher Umfang .............................................................................................................. 21 

3.  Personal ............................................................................................................................ 22 

4.  Verpflegung ....................................................................................................................... 22 

5.  Beförderung ....................................................................................................................... 23 

6.  Sachkosten ........................................................................................................................ 23 

7.  Elternbeiträge Ferienbetreuung ......................................................................................... 23 

8.  Fördermittel ....................................................................................................................... 24 

9.  Inhaltliches Angebot, Räumlichkeiten ................................................................................ 25 

10.  Etablierung der Ferienbetreuung ....................................................................................... 25 

III.  Kalkulation ........................................................................................................................... 27 

1.  Kalkulation Nachmittagsbetreuung .................................................................................... 27 

2.  Kalkulation Ferienbetreuung ............................................................................................. 29 

IV.  Zusammenfassung .............................................................................................................. 30 

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Einleitung Ausgangslage

Der Landkreis Esslingen ist Schulträger von Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) und Schulkindergärten mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung und Sprache. Die SBBZ und Schulkindergärten sind überwiegend an den sonderpädagogischen Schulzentren in Esslingen, Nürtingen und Dettingen unter Teck konzentriert. An der Rohräckerschule in Esslingen befinden sich zusätzlich die Schule für Kranke, die nicht Gegenstand der Untersuchung ist, sowie eine Förderschule in Trägerschaft der Stadt Esslingen. (Die Förderschule wird in die Konzept-entwicklung inhaltlich mit einbezogen, ihr Anteil wurde jedoch gesondert kalkuliert. Über die Umsetzung des Konzepts für die Förderschule entscheidet der Gemeinderat der Stadt Esslingen.) Die SBBZ sind zwar formell vom Land genehmigte Ganztageseinrichtungen, können aber mit den zugeteilten Lehrerstunden einen Ganztagsbetrieb nur an drei Tagen anbieten. Nach Auskunft des Staatlichen Schulamtes können keine weiteren Lehrerstunden für eine Erweiterung des Ganztagsbetriebs zugeteilt werden, für eine darüber hinausgehende Betreuung sei der Schulträger zuständig. Die bestehende Betreuungslücke an zwei Nachmittagen stellt für viele berufstätige Eltern ein Problem dar. Ebenso besteht bei vielen Familien Bedarf an einer Ferienbetreuung, da Ferienprogramme insbesondere für die Gruppe der schwer- und mehrfachbehinderten Kinder und Jugendlichen kaum angeboten werden.

Zielsetzung

Um Familien von Kindern mit einem besonderen Förderbedarf im Alltag zu unterstützen und die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf zu ermöglichen, war ein Konzept für eine verlässliche Nachmittagsbetreuung an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren zu erarbeiten. Die Nachmittagsbetreuung soll an den zwei unterrichtsfreien Nachmittagen stattfinden. Das Betreuungsangebot beinhaltet ein verbindliches Mittagessen sowie eine qualifizierte Betreuung mit unterschiedlichen Angeboten und bei Bedarf eine Hausaufgabenbetreuung. Eine 2-wöchige Ferienbetreuung während der Sommerferien an den SBBZ soll das Betreuungsangebot ergänzen. Diese Betreuungsangebote sind keine Pflichtaufgabe, sondern stellen freiwillige, ergänzende Leistungen des Schulträgers dar.

SBBZ in Trägerschaft des Landkreises Esslingen

Rohräckerschule Esslingen am Neckar Schule Kiga Außenst.

SBBZ Förderschwerpunkt geistige Entwicklung GB x x

SBBZ Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung KB x x

SBBZ Förderschwerpunkt Sprache SB x x x

Bodelschwinghschule Nürtingen Schule Kiga Außenst.

SBBZ Förderschwerpunkt geistige Entwicklung GB x x

Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung KB x

Verbundschule Dettingen unter Teck Schule Kiga Außenst.

SBBZ Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung KB x

und Förderschwerpunkt Sprache SB x x

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Beteiligte

Für die konzeptionellen Planungen wurde seitens der Verwaltung eine Projektgruppe gebildet, in der die Schulleitungen der SBBZ und Schulkindergärten, das Staatliche Schulamt, ein Vertreter der Stadt Esslingen als Schulträger der Förderschule sowie bedarfsweise die Familienentlastenden Dienste vertreten waren. Zur Unterstützung der Projektgruppe wurde die GUS Gesellschaft für Umweltplanung Stuttgart hinzugezogen. Die vorliegende Konzeption wurde mit dem Amt für Kreisschulen und Immobilien, dem Amt für besondere Hilfen sowie den Schulleitungen und den Elternbeiratsvorsitzenden der SBBZ abgestimmt.

Gliederung

Im Folgenden werden die einzelnen Bausteine der Konzepte für I. Nachmittagsbetreuung und II. Ferienbetreuung in ihrer Ausgestaltung aufgeführt und jeweils die für die Kalkulation relevanten Grundlagen der Kostenberechnung dargelegt. Neben dem Bedarf und dem zeitlichen Umfang werden die Aspekte Personalbedarf, Verpflegung, Schülerbeförderung, Sachkosten sowie Möglichkeiten der Refinanzierung durch Elternbeiträge und Fördermittel betrachtet. Ergebnisse von Vorabstimmungen zum Ablauf und zu der Nutzung von Räumlichkeiten an den Schulen werden dargestellt. Abschließend werden die geplante Einführung der Betreuungsangebote und die Modalitäten der Anmeldung beschrieben. Unter III. Kalkulation wird die Aufstellung der Gesamtkosten sowie der Einnahmen durch Elternbeiträge dargestellt. In IV. Zusammenfassung finden sich die wichtigsten Ergebnisse auf einen Blick.

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I. Konzept Nachmittagsbetreuung

1. Bedarf

Elternumfrage

Für eine erste Einschätzung des Bedarfs an ergänzender Nachmittags- und Ferienbetreuung wurde zu Beginn des Schuljahrs 2015/16 an den SBBZ eine unverbindliche Elternumfrage durch das Landratsamt Esslingen durchgeführt. Befragt wurden die Eltern von ca. 880 Schülerinnen und Schülern der Grundstufe, Hauptstufe und Berufsschulstufe sowie der Schulkindergärten. Im Ergebnis zeigte sich bei ca. 170 Kindern (durchschnittlich 19%) ein Betreuungsbedarf. Grundsätzlich wurde Bedarf an allen Schultagen geäußert, schwerpunktmäßig wurde eine ergänzende Nachmittagsbetreuung an den kurzen Schultagen Mittwoch und Freitag gewünscht. Für eine genaue Bedarfsbemessung sind die Umfrageergebnisse jedoch nur bedingt belastbar, da zum Zeitpunkt der Umfrage eine Kostenbeteiligung der Eltern nicht quantifizierbar war und sich die Bedarfslage mit der Zusammensetzung der Schülerschaft von Schuljahr zu Schuljahr ändert.

Kalkulationsgrundlage für die Nachmittagsbetreuung

Auf Basis der Elternumfrage wurde in Abstimmung mit den Schulleitungen eine detaillierte Einschätzung der zu erwartenden Teilnehmerzahl je Schulart getroffen. Es wurde dabei berücksichtigt, dass das Angebot nicht an beiden Nachmittagen gleichermaßen nachgefragt sein wird. Als Bemessungsgröße für den Personalbedarf ist die sich aus der Teilnehmerzahl ergebende Anzahl an Gruppen relevant. In Anlehnung an die Klassenteiler wurden folgende durchschnittlichen Gruppengrößen für die Nachmittagsbetreuung vereinbart:

Gruppenbildung Nachmittagsbetreuung

Folgende Anzahl Teilnehmer und Gruppen werden der Kalkulation der Nachmittagsbetreuung zugrunde gelegt:

Damit würde für ca. 17 % der Kinder und Jugendlichen ein Betreuungsangebot bestehen. Ein Blick in den Nachbarkreis Böblingen, der schon seit einigen Jahren eine ergänzende Nachmittags-betreuung an SBBZ (KG, GB) anbietet, zeigt eine Beteiligung in ähnlicher Höhe und bestätigt die Bemessungsgröße.

Kinder pro Gruppe Schulart Betreuungsschlüssel

6 KB (schwere Behinderung) 1:1 bis 1:2

6 KB, GB, Kindergartenkinder KB, GB 1:3

10 SB, Kindergartenkinder SB, Förderschule 1:5

KalkulationsgrundlageNachmittagsbetreuung RÄS BSS VBS Summe

Teilnehmer Mittwoch 78 24 18 120

Teilnehmer Freitag 63 24 18 105

Gruppen Mittwoch 11 4 3 18

Gruppen Freitag 9 4 3 16

Gruppen pro Woche 20 8 6 34

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2. Zeitlicher Umfang

Es wurden unterschiedliche Modelle täglicher Betreuungszeiten für die Nachmittagsbetreuung untersucht. Im Ergebnis wurde von den Beteiligten ein Zeitmodell befürwortet, bei dem die Verweildauer der Kinder an der Schule den langen Schultagen entsprechend ist. Bei einem Ende um 15:30 Uhr sind die Kinder unter Berücksichtigung der Fahrzeiten ab ca. 16:00 – 16:30 Uhr wieder zuhause.

Abb.: Betreuungsstunden der Nachmittagsbetreuung an der Rohräckerschule Esslingen

Abb.: Betreuungsstunden der Nachmittagsbetreuung an der Bodelschwinghschule Nürtingen

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag

3,5 3,5

Rohräckerschulen KB, GB, SB, FÖ, Schulkindergarten SB 

15:30 15:30 15:30 15:30 15:30

12:00 12:0012:00 12:00

08:2508:25 08:25 08:25 08:25

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag

3,5 3,5

  Schulkindergärten KB, GB 

15:30 15:30 15:30 15:30

12:0012:00 12:0012:00

08:25 08:25 08:25 08:25 08:25

12:00

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag

SBBZ Bodelschwinghschule GB

3,5 2,0

12:00

13:30

13:30

12:00

15:30 15:30 15:30 15:3015:30

08:25 08:25 08:25 08:25 08:25

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag

3,5 3,5

Schulkindergärten KB, GB (Außenstelle)

15:2515:25 15:25

12:00 12:00

15:25

12:00 12:00 12:00

08:30 08:30 08:30 08:30 08:30

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Abb.: Betreuungsstunden der Nachmittagsbetreuung an der Verbundschule Dettingen

Aus dem gewählten Ende ergeben sich pädagogische und organisatorische Vorteile:

Ein gleichbleibender Tagesrhythmus an allen Schultagen ist für die Kinder positiv

Die Heimfahrten der Schülerbeförderung kommen nicht in den Berufsverkehr

Keine Ausweitung der Arbeitszeiten der Hausmeister erforderlich

Keine veränderten Zeiten für die Reinigung

3. Personal

Im Rahmen der Konzeptentwicklung wurde zunächst untersucht, ob die anstehenden Aufgaben durch kreiseigene Strukturen und Personalressourcen übernommen werden können. Für Aufgaben, die vom Schulträger strukturell und personell nicht zu erfüllen sind, sind demnach externe Dienstleister einzubeziehen. Für die pädagogische Umsetzung des Angebots ist eine Kooperation mit Familienentlastenden Diensten (FED) vorgesehen. Kooperationspartner: FED gehören zum Bereich der "Offenen Hilfen für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen", die von freien Trägern der Behindertenhilfe angeboten werden. Die Offenen Hilfen leisten im ambulanten Versorgungsspektrum einen wesentlichen Beitrag zur Betreuung, Pflege und Versorgung von Menschen mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung. Drei der insgesamt fünf FED im Landkreis konnten als Kooperationspartner für jeweils einen Schulstandort gewonnen werden und wurden in die Konzeptentwicklung bereits einbezogen:

Lebenshilfe Esslingen e.V. Rohräckerschule Esslingen

Behinderten-Förderung-Linsenhofen e.V. Bodelschwinghschule Nürtingen

Lebenshilfe Kirchheim unter Teck e.V. Verbundschule Dettingen unter Teck

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag

SBBZ Verbundschule Dettingen KB, SB

15:15 15:15 15:15 15:15 15:15

11:45 11:4511:45 11:45

3,5 3,5

08:1508:15 08:1508:1508:15

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag

SBBZ Verbundschule Dettingen, Schulkindergarten SB

15:15 15:15

11:45

15:15

11:45

3,5 3,5

11:45 11:45 11:45 11:45

08:15 08:15 08:1508:15 08:15

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Für die Verteilung der Aufgaben zwischen dem Schulträger, den FED und weiteren Dienstleistern wurde folgende Zuordnung herausgearbeitet:

a) Personal der Familienentlastenden Dienste

Für eine qualifizierte Betreuung und Pflege ist als Personalbesetzung je Gruppe erforderlich

1 pädagogische Fachkraft

1 Betreuende Kraft

1 weitere Betreuende Kraft je Gruppe KB

Die pädagogischen Fachkräfte sind für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der jeweiligen Angebote in ihrer Gruppe verantwortlich. Als Fachkräfte kommen z.B. Erzieher/innen, Heilerziehungspfleger/innen, Kinderpfleger/innen, Familienpfleger/innen und Sozial-pädagogen/innen in Betracht. Die Sicherstellung der erforderlichen personellen Besetzung ist vertraglich zwischen dem Schulträger und den FED zu vereinbaren. Nach Möglichkeit sollen Kräfte, die bereits beim Schulträger für die SBBZ in Teilzeit angestellt sind, zusätzlich als Betreuungspersonal von den FED gewonnen werden, da sie den Kindern vertraut sind und diese aus dem Schulbetrieb kennen. Mit Rücksicht auf die behinderten Kinder sollte ein häufiger Personalwechsel vermieden werden. Organisation: Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, liegt die Verantwortung für die umfassenden Aufgaben der Organisation sinnvollerweise bei den FED. Hierfür wurde eine prozentuale Pauschale auf die Personalkosten der FED kalkuliert. Folgende Aufgaben sind Bestandteil der Organisation der Betreuungsangebote:

Personalfindung, Arbeitsverträge

Verwaltung der Anmeldungen

Abrechnung der Elternbeiträge

Abrechnung mit dem Landkreis

Personalmanagement hinsichtlich Krankheitsfällen, Abwesenheit etc.

Kommunikation und Abstimmung mit den Schulen

Zusammenstellung der Gruppen, Zuteilung des Personals

Programmentwicklung

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Betreuung der Räumlichkeiten und Materialien

Koordination der Kräfte vor Ort: Je Schulstandort hat eine der Fachkräfte die gruppenübergreifende Leitung. Sie übernimmt die Koordination der Angebote und die Schnittstellenkommunikation mit den Schulen. Sie ist Ansprechpartner für Team, Lehrer, Eltern und Fahrdienste und verantwortlich für die Aufsicht bei der Verteilung der Kinder auf die Fahrzeuge für die Heimfahrt.

b) Personal des Schulträgers

Kinderkrankenschwester/-pfleger

An den 3 Schulstandorten gibt es Kinderkrankenschwestern, die mit unterschiedlichem Stellenumfang beim Schulträger angestellt sind. Durch den erhöhten medizinischen Bedarf von Kindern und Jugendlichen mit einer Körper- oder Schwerstmehrfachbehinderung ist es auch für die Nachmittagsbetreuung notwendig, Kinderkrankenschwestern/-pfleger einzubinden. Im Konzept vorgesehen ist eine entsprechende Ausweitung des Stellenumfangs der Kinderkrankenschwestern an den Schulstandorten durch den Schulträger. Pro Schuljahr (38 Wochen) bedeutet das einen zusätzlichen Stellenanteil von 0,17 VK (Vollzeitkraft) je Standort.

Zusätzliche Hilfskräfte

Kräfte, die an den SBBZ ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) leisten, sollen als zusätzliche Hilfskräfte für die Nachmittagsbetreuung herangezogen werden. In Gruppen mit schwer- und mehrfachbehinderten Kindern sind sie als dritte Betreuende Kraft einkalkuliert. Da die Anzahl, Verfügbarkeit und Kapazität der FSJ- und BFD-Kräfte nicht konstant angenommen werden kann, werden sie darüber hinaus nicht als Betreuungspersonal eingeplant. Sie sind jedoch Konzeptbestandteil und tragen zur Betreuungsqualität bei.

Sekretariat

Während der Nachmittagsbetreuung und bis ca. eine Stunde nach Abholung der Kinder muss ein Ansprechpartner für Eltern und Fahrdienste an den SBBZ telefonisch erreichbar sein. Das Konzept sieht vor, diese Aufgabe bei der leitenden Fachkraft der FED anzusiedeln, so dass eine Ausweitung der Sekretariatsstunden nicht erforderlich ist.

Schülerverpflegung

Zusätzlich benötigtes Personal für die Schülerverpflegung wurde in der Kalkulation (vgl. 4. Verpflegung) berücksichtigt.

Reinigung

Die alltäglichen Abläufe des Reinigungspersonals werden durch die Nachmittagsbetreuung nicht tangiert, so dass die Reinigung am Mittwoch und Freitag wie bisher ab 16:00 Uhr stattfinden kann. Es entsteht kein Mehraufwand.

Schließung

Die Schulhausmeister sind für die Schließung nach Schulende verantwortlich. Da die Nachmittagsbetreuung zeitgleich mit den langen Schultagen endet, fällt diese Aufgabe in die bestehende Arbeitszeit der Hausmeister, so dass hier keine Ausweitung des Stundenumfangs erforderlich ist.

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4. Verpflegung

Die bisherige Verpflegung an den drei langen Schultagen (= 110 Verpflegungstage pro Jahr) ist an den Schulstandorten der SBBZ unterschiedlich gelöst: An der Rohräckerschule Esslingen betreibt kreiseigenes Personal eine Frischküche für 370 Essen/Tag. Die Bodelschwinghschule Nürtingen wird von den Kreiskliniken mit 95 Essen/Tag beliefert. An der Verbundschule Dettingen ist bisher ein externer Dienstleister mit der Essenszubereitung vor Ort von 98 Essen/Tag beauftragt. Der Elternbeitrag für das Schulessen beträgt im Schuljahr 2015/16 an allen Schulstandorten 3,40 € pro Mahlzeit. Eine Nachmittagsbetreuung am Mittwoch und Freitag ergibt zusätzliche 71 Verpflegungstage pro Jahr. Der Mehrbedarf soll wie folgt gedeckt werden: RÄS: Vorgeschlagen wird eine Fortführung des bestehenden Küchenkonzepts mit Frischküche

auch am Mittwoch und Freitag. Die für eine Ausweitung um 71 Verpflegungstage erforderliche Aufstockung des Küchenpersonals mit 1,4 Stellenanteilen Vollzeitkraft (VK) stellt insgesamt eine Stabilisierung des Küchenteams dar und ermöglicht größere Sicherheit und Flexibilität bei Krankheitsfällen.

BSS: Die Ausweitung der Versorgung kann an den kurzen Schultagen über die Kreiskliniken erfolgen.

VBS: Die Kalkulation basiert auf einer Essenszubereitung durch einen externen Dienstleister.

5. Beförderung

Die Schülerbeförderung für die SBBZ wird vom Landkreis organisiert. Es werden am Morgen und nach der Schule Haupttouren sowie Mittagstouren an den langen Schultagen gefahren. Gemäß §2 (1) der ‘Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten des Landkreises Esslingen‘ werden Beförderungskosten durch den Landkreis nur erstattet, sofern sie durch die Teilnahme am stundenplanmäßigen Unterricht entstehen. Demnach ist eine Kostenerstattung für Beförderung nach der Nachmittagsbetreuung im Rahmen der Satzung derzeit nicht vorgesehen. Das Konzept sieht vor, dass die Heimfahrten der zu betreuenden Kinder am Mittwoch und Freitag vom Landkreis organisiert werden. Es wird von einer Fahrtkostenbeteiligung der Eltern ausgegangen. Flexible Tourenanpassungen beispielsweise aufgrund von Erkrankungen einzelner Kinder werden durch die FEDs mit den Beförderungsunternehmen koordiniert. Kalkulation: Für eine Einschätzung des Mehraufwands bei der Schülerbeförderung spielen verschiedene Einflussgrößen eine Rolle: Da manche Kinder bereits nach dem Vormittagsunterricht und die Betreuungskinder erst im Anschluss an das Nachmittagsangebot nach Hause gefahren werden, ergeben sich aufgrund der bestehenden Schülerbeförderungsausschreibung bzw. der bestehenden Tourenplanung je nach Konstellation zusätzliche Touren. Die geringere Teilnehmerzahl an dem Betreuungsangebot erschwert die Tourenplanung, wodurch mit einem erhöhten Bedarf an Einzelfahrten nach der Nachmittagsbetreuung zu rechnen ist. Schließlich sollte die Beförderungszeit der Kinder nicht länger als eine Zeitstunde betragen. Dem gegenüber entfallen bei den Haupttouren am Mittag teilweise Fahrtkilometer, die aufgrund bestehender Vertragskonditionen mit den Fahrdiensten u.U. jedoch nicht gleichermaßen zu einer Einsparung führen. In der Kalkulation werden daher die Heimfahrten der Fahrkinder als zusätzliche

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Fahrten mit dem durchschnittlichen Kostenwert pro Fahrt berechnet, der sich aus den rechnerischen Erfahrungswerten der Schülerbeförderung am jeweiligen Standort ergibt. Es wird ein Minderungsfaktor von durchschnittlich 10% wegen des Anteils an Selbstfahrern berücksichtigt. Organisation: Die Organisation der Mehrfahrten, die Abrechnung mit den FED etc. führen zu einem erhöhten Arbeitsaufwand im Bereich des Amtes für Kreisschulen und Immobilien. Dieser zusätzliche Personalbedarf ist in der Startphase noch nicht quantifizierbar und wird daher zurückgestellt. Empfohlen wird, den tatsächlich entstandenen Arbeitsaufwand und Personalbedarf nach der Startphase auszuwerten.

6. Sachkosten

Den FED soll je Gruppe ein Pauschalbetrag von 380 € jährlich für Verbrauchs- und Sachmittel zur Verfügung gestellt werden, dies sind ca.10 € pro Gruppe und Tag. Ein zusätzlicher einmaliger Pauschalbetrag von 300 € pro Gruppe wird in der Startphase für die Erstanschaffung der notwendigen Spielgeräte und Materialien kalkuliert. Damit sollen mögliche Konflikte mit den Schulen bei einer Nutzung schuleigener Gegenstände für die Nachmittagsbetreuung vermieden werden.

7. Elternbeiträge Nachmittagsbetreuung

Einnahmen durch Elternentgelt für Betreuungsleistungen, Verpflegung und Beförderung sind als Konzeptbaustein eingeplant. Für die Höhe der Elternbeteiligung wurden vergleichbare Beispiele aus dem sonderpädagogischen Bereich sowie aus dem Bereich der allgemeinbildenden Schulen analysiert. Bisher gibt es im Landkreis Esslingen an Nachmittagsbetreuung von Schulkindern der SBBZ nur ein Angebot der Lebenshilfe Esslingen e.V. am Mittwoch und Freitag für jeweils 10 Teilnehmer (KB und GB ab 8 Jahren, auch schwere Behinderung).

Tab.: Darstellung von Elternbeiträgen für Betreuungsleistungen, zur besseren Vergleichbarkeit umgerechnet auf einen Zeitumfang von 7 Std. pro Woche und eine Verteilung des jährlichen Betrags auf 11 Monate (August beitragsfrei)

Das Konzept sieht vor, für alle Teilnehmer gleichermaßen einen Elternbeitrag für Betreuung von 100,00 € monatlich zu erheben, was einem jährlichen Beitrag von 1.100 € entspricht. Damit ist das Elternentgelt vergleichbar mit dem Beitragssatz des Landkreises Böblingen und liegt unter dem der Lebenshilfe Esslingen e.V., die mit ca. 1.770 €/ jährlich für Mitglieder kalkuliert. Ein Vergleich der Beitragshöhe mit dem allgemeinbildenden Bereich ist in Relation zu dem höheren Betreuungsschlüssel zu betrachten.

Teilnahme

 jährl. 

Std./Kind

€/

Stunde

€/

Jährlich

€ monatl. 

(11 Mon.) Anmerkungen

266 8,33 € 2.216,67 €   201,52 €       für Nicht‐Mitglieder  

266 6,67 € 1.773,33 €   161,21 €       für Mitglieder  

KB, GB  266 4,00 € 1.064,00 €   96,73 €        ergänzendes Betreuungs‐

angebot an den SBBZ 

allg. 

bildende266 1,52 €          404,32 €       36,76 €         Grundschulbetreuung 

Anbieter 

Lebenshilfe Esslingen KB, GB 

Lebenshilfe Böblingen 

 Stadt Esslingen 

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Elternbeitrag Verpflegung Es ist vorgesehen, ein pauschales Essensgeld pro Monat für das verpflichtende Mittagessen zu erheben. Beim gleichen Betrag wie für das Schulessen (Schuljahr 2015/16: 3,40 €/ Mahlzeit) errechnet sich bei 2 Betreuungstagen/ Woche ein monatlicher Beitrag der Eltern von 23,50 €.

Elternbeitrag Beförderung Es wird vorgeschlagen, bei 2 Fahrten pro Woche einen monatlichen Elternbeitrag von 31,50 € zu erheben. Das entspricht einem Beitrag von ca. 4,50 € pro Fahrt. (Lebenshilfe Böblingen 2016: 5,00 €; Lebenshilfe Leonberg: 4,00 € in Leonberg, 8,00 € außerhalb).

8. Fördermittel

Untersucht wurde, ob Fördermöglichkeiten seitens des Landes zur Unterstützung der Nachmittags-betreuung für Schulkinder bestehen. Dazu wurde Kontakt mit den betreffenden Stellen am Regierungspräsidium, Referat 71, bzw. am Kultusministerium, Referat 53 Ganztagsschulen und Jugend, aufgenommen. Im Ergebnis ist festzustellen, dass es derzeit lediglich eine Zuschuss-möglichkeit für Betreuungsgruppen mit (ausschließlich) Schülern der Hauptstufe an Förderschulen gibt (1.925 € im Jahr pro Gruppe). Zuschüsse zur integrativen schulischen Förderung: Für die Umsetzung von Begegnungen und Kooperationen zwischen Kindern mit und ohne Behinderung stellt das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport jährlich Fördermittel zur Verfügung. Es werden Projekte gefördert wie bspw. gemeinsame Ausflüge, Wandertage, gemeinsame Sport- und Kulturveranstaltungen oder Theater- und Museumsbesuche. Anträge der Schulen werden durch das Staatliche Schulamt Nürtingen behandelt. Es wird angeregt, innerhalb der Nachmittagsbetreuung derartige förderungswürdige integrative Projekte aufzubauen.

9. Inhaltliches Angebot, Räumlichkeiten

Programm

Das Angebot der Nachmittagsbetreuung für die Kinder und Jugendlichen der Schulen und Schulkindergärten beinhaltet ein verbindliches Mittagessen sowie eine qualifizierte Betreuung mit Ruhephasen und unterschiedlichen gruppenbezogenen Aktivitäten wie musische und mediale Angebote, kreatives Gestalten, jahreszeitliche Angebote, Bewegung (Sport, Schwimmen, Frei-bereich) und Freizeitangebote im nahen Umfeld. Zu beachten sind darüber hinaus Anforderungen der verschiedenen Schularten und Bildungsgänge wie z.B. die Hausaufgaben der Sprachheil- und Förderschüler.

Gruppenbildung

Bei der Zusammensetzung der Betreuungsgruppen werden eine Mischung der Kinder und Jugendlichen unterschiedlicher Schularten und eine Altersmischung innerhalb der Stufen (Grundstufe und Hauptstufe) aus pädagogischer Sicht grundsätzlich befürwortet.

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Die Gruppeneinteilung soll sich dabei an ähnlichen Kompetenzniveaus orientieren, um für alle Gruppenteilnehmer passende und interessante Angebote gestalten zu können. Wegen der Zuordnung von pflegerischen Kräften sollen Kinder mit einem pflegerischen Bedarf in Gruppen zusammengefasst werden.

Ablauf

12:00 Uhr: Lehrkräfte bringen die Kinder in die Betreuungsgruppen (zusammen mit notwendigen Hilfsmitteln, Schulranzen etc.), Übergabe und Informationstransfer an die Betreuungskräfte.

12:30 Uhr: Kinder gehen mit den Betreuenden gruppenweise zum Mittagessen

13:00 Uhr bis 15:00 Uhr: Verschiedene gruppenbezogenen Aktivitäten, Hausaufgaben, Freispiel, Ruhephasen

15:15 Uhr: Betreuende bringen Kinder zu den Fahrzeugen

15:30 Uhr: Abfahrt der Schülerbusse

Bis 16:30 Uhr: Telefonische Erreichbarkeit der FED für Eltern und Fahrdienste

Räumlichkeiten

Um die Vielfalt des Raumangebots im Innen- und Außenraum für die Nachmittagsbetreuung nutzen zu können, soll das Angebot an den jeweiligen Standorten der SBBZ stattfinden. Von den Schulleitungen wurde die grundsätzliche Darstellbarkeit des Angebots unter den räumlichen Voraussetzungen bejaht. Die Feinabstimmung zu den Raumnutzungen muss noch mit den FEDs vorgenommen werden. Die folgenden Punkte wurden bezüglich der Nutzung der Räumlichkeiten mit den Schulleitungen abgestimmt:

Gruppenraum: Für jede Betreuungsgruppe soll ein abgeschlossener Raum zur Verfügung stehen. In diesem Gruppenraum findet die Übergabe der Kinder an die Betreuenden durch die Lehrer statt, hier beginnt und beendet die Gruppe gemeinsam die Nachmittags-betreuung und hier werden notwendige Hilfsmittel, Schulranzen etc. deponiert. In Ab-stimmung mit den Schulen können hierzu Klassenzimmer genutzt werden. Weitere Aktivitäten der Nachmittagsbetreuung sollen auf Wunsch der Schulen allerdings möglichst nicht in den Klassenzimmern stattfinden, um eventuelles Konfliktpotential zwischen der Lehrerschaft und den FED zu vermeiden.

Aktivitäten: Für die unterschiedlichen Angebote und Aktivitäten können Mehrzweckräume, Werkstätten, Schulküchen etc., das Schulgelände sowie die Sportbereiche genutzt werden (siehe Plandarstellungen).

Lagerfläche: Für Spielmaterialien im Eigentum der Lebenshilfe werden Lager-möglichkeiten an den Schulstandorten benötigt.

„Time-out-Räume“ sind therapeutische Räume mit einer reizarmen Ausgestaltung. Sie dienen der Beruhigung und Entspannung bei Reizüberflutung und werden bei Bedarf mit einzelnen Kindern für kurze Zeit aufgesucht. Diese Räume können bei Bedarf während der Nachmittagsbetreuung genutzt werden.

Büro: Die Lebenshilfe Esslingen e.V. benötigt für die Organisation und Koordination der Angebote an der Rohräckerschule einen Arbeitsplatz für eine Person mit Telefon- und Internetanschluss. An den anderen Standorten wird kein eigener Arbeitsplatz benötigt.

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Sportbereiche: Teilweise sind Sportbereiche an den betreffenden Nachmittagen an externe Nutzer vermietet. Hier gilt grundsätzlich, dass Fremdnutzungen nachrangig zur Eigennutzung sind. Wie die aktuelle Belegungssituation zeigt, sind jedoch an jedem Nachmittag Sportflächen frei verfügbar, so dass wohl auf Kündigungen bestehender Verträge verzichtet werden kann. Es wäre wünschenswert, dass eine Teilnahme an den Sportangeboten externer Nutzer auch den Kindern und Jugendlichen der Nachmittagsbetreuung ermöglicht wird.

Sanierung der Rohräckerschule

An der Rohräckerschule Esslingen fällt die Startphase der Nachmittagsbetreuung ab Februar 2017 in die Sanierungszeit, die voraussichtlich noch bis zum Beginn des Schuljahres 2018/19 andauern wird. Da lärmintensive Arbeiten bevorzugt an den schulfreien Nachmittagen stattfinden, muss hier mit Beeinträchtigungen gerechnet werden. Es wird daher vorgeschlagen, die Nachmittags-betreuung in Entfernung zur Baustelle im Gebäudeteil der Schule für Geistigbehinderte sowie in dem Interimsgebäude zu konzentrieren. Für den Zeitraum der Sanierung sollte von den FED auf Lagerflächen möglichst verzichtet werden, da die Rohräckerschule durch die laufende Sanierung sehr beengt ist.

Raumnutzungen an den Schulstandorten

Die nachfolgenden Plandarstellungen zeigen Grundrisse der Schulstandorte RÄS, BSS und VBS mit den vorgesehenen Raumnutzungen. Bei der Rohräckerschule sind die geplanten Bauabschnitte der Sanierung sowie ein Vorschlag für die Raumnutzungen während der Sanierungsphasen dargestellt.

Abb.: Belegung der Sportbereiche, Zeitraum von 12:00 bis 16:00 Uhr, Schuljahr 2015/16

RÄS Mittwoch Freitag

Gymnastikraum Kindergarten Hoppelhasen FREI

Sporthalle TEAM ES* Evangelisches Jugendwerk

Trampolinraum FREI Evangelisches Jugendwerk

Schwimmbecken FREI Desinfektion

Therapiebad FREI Desinfektion* TEAM ES = Kooperation der Vereine TSG HB + TSSV Berkheim

BSS Mittwoch Freitag

Schwimmhalle FREI Reinigung

Gymnastikraum Freies Kinderhaus FREI

VBS Mittwoch Freitag

Schwimmhalle FREI FREI

Gymnastikraum FREI FREI

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10. Etablierung der Nachmittagsbetreuung

Startphase

Aufgrund der komplexen Vorbereitungen ist der frühestmögliche Zeitpunkt, zu dem mit der Nachmittagsbetreuung begonnen werden kann, der Februar 2017. Die Startphase zur Einführung an den SBBZ umfasst im Schuljahr 2016/17 ein Angebot über 20 Wochen und in Schuljahr 2017/18 über 38 Wochen (Insgesamt 3 Schulhalbjahre). Ein Informationsschreiben an die Eltern soll zum Ende des Schuljahres 2015/16 ausgegeben werden. Die verbindlichen Anmeldungen für die Nachmittagsbetreuung ab Februar 2017 sollten bis spätestens Ende September 2016 vorliegen, um daraufhin die Anzahl der Gruppen und den Bedarf an Betreuungspersonal festlegen zu können. Eine Zusage an die Eltern muss zunächst unter Vorbehalt erfolgen, bis die notwendige Anzahl an Betreuungspersonen gefunden ist und die Durchführung der Gruppenangebote garantiert werden kann. Sollte die Nachfrage über dem aus Personalgründen realisierbaren Angebot an Gruppen liegen, werden die Betreuungsplätze bevorzugt an Teilnehmer mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung vergeben.

Weiterführung

Nach den Erfahrungen in der Startphase von Feb. 2017 bis Juli 2018 soll das Angebot überprüft und zum Schuljahr 2018/19 das Konzept bei Bedarf angepasst und weiterentwickelt werden. Die Anpassungen können den zeitlichen Umfang, inhaltliche Änderungen wie z.B. die Einführung inklusiver Angebote sowie die Pauschalierungsvereinbarung mit den FED betreffen. Erfahrungen aus dem Landkreis Böblingen und der Stadt Stuttgart zeigen einen steigenden Bedarf, seitdem dort ein vergleichbares Angebot an den SBBZ etabliert wurde.

Anmeldemodalitäten

Die Anmeldung und Aufnahme wird durch die FED im Auftrag des Schulträgers durchgeführt.

Die Anmeldungen sind verbindlich für das betreffende Schuljahr und können sich auf einen oder auf beide Wochentage beziehen. Das Mittagessen ist Bestandteil des Betreuungsangebots. Die Beförderungsleistungen können wahlweise in Anspruch genommen werden und sind bei Anmeldung verbindlich.

Die Aufnahme der Kinder und Jugendlichen in ein Betreuungsangebot erfolgt im Rahmen eines privatrechtlichen Betreuungsvertrages zwischen den Erziehungsberechtigten und dem Schulträger, der durch den Aufnahmeantrag und die Aufnahmebestätigung begründet ist.

Eine Zahlungspflicht entsteht mit der Anmeldung, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Betreuungsangebotes. Eine Erstattung der Kosten im Krankheitsfall ist nur bei längerfristiger Erkrankung (> 4 Wochen) und mit ärztlichem Attest möglich. Für die Eltern besteht eine Entschuldigungspflicht.

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II. Konzept Ferienbetreuung

1. Bedarf

Elternumfrage

In der Elternumfrage zu Beginn des Schuljahrs 2015/16 äußerten je nach Schulstandort 20 bis 25% der Befragten ein Interesse an dem Angebot einer Ferienbetreuung an den SBBZ. Die sich aus der Elternumfrage ergebende Anzahl von 24 Betreuungsgruppen für insgesamt ca. 190 Kinder (davon allein 15 Gruppen an der Rohräckerschule) wird unter den Aspekten Personal- und Raumbedarf als kritisch angesehen. Nach Einschätzung der FED erscheint die Deckung des Personalbedarfs in der Sommerferienzeit als nicht realistisch. Des Weiteren sind die zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten an den SBBZ begrenzt, da aus organisatorischen Gründen während der Ferien eine räumliche Konzentration der Betreuungsgruppen im Gebäude erforderlich ist. Besonders erschwert ist die Situation durch die laufenden Sanierungsarbeiten an der Rohräckerschule.

Kalkulationsgrundlage Ferienbetreuung

Als Kalkulationsgrundlage wurde daher ein leistbarer Ansatz einer Anzahl von Gruppen je Standort festgelegt. Ein Fokus lag dabei auf Kindern mit schwerer Mehrfachbehinderung, da es für diese Gruppe außer den unter Punkt 7. genannten Ferienprogrammen der Lebenshilfevereine keine Angebote gibt. In Anlehnung an die Gruppengrößen für Ferienbetreuung der Lebenshilfe Esslingen e.V. wurden folgende durchschnittlichen Gruppengrößen angesetzt:

Gruppenbildung Ferienbetreuung

Folgende Anzahl an Gruppen und Plätzen können in den Sommerferien 2017 angeboten werden:

2. Zeitlicher Umfang

Das Angebot einer Ferienbetreuung an den SBBZ soll die bestehenden Angebote der FED ergänzen und mit ihnen koordiniert werden. Vorgesehen sind die ersten beiden Ferienwochen der Sommerferien an 5 Tagen pro Woche von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr, also über 7 Stunden täglich.

Kinder pro Gruppe Schularten Betreuungsschlüssel

6 KB, GB (schwere Behinderung) 1:2 bis 1:3

10 KB, GB, Kindergartenkinder KB, GB, SB 1:3

10 SB und Förderschule 1:5

Angebot FerienbetreuungSommerferien 2017 RÄS BSS VBS Summe

Gruppen mit 6 Kindern 4 2 2 8

Gruppen mit 10 Kindern 4 2 1 7

Summe Gruppen 8 4 3 15

Anzahl Plätze 64 32 22 118

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3. Personal

a) Personal der Familienentlastenden Dienste

Das Zusatzangebot der Ferienbetreuung sollte am besten von den Familienentlastenden Diensten (FED) umgesetzt werden, da so die hohe pädagogische Fachlichkeit sowie eine personelle Kontinuität der Betreuenden gewährleistet werden kann. Die Verteilung der Aufgaben zwischen dem Schulträger, den FED und weiteren Dienstleistern bleibt gleich wie bei der Nachmittagsbetreuung. Jeder Gruppe werden eine Fachkraft, eine Betreuende Kraft sowie bei höherem Betreuungsschlüssel eine weitere Hilfskraft (FSJ, BFD) zugeordnet. Die Aufgabe der Organisation der Ferienbetreuung liegt bei den FED, hierfür wurde eine prozentuale Pauschale auf die Personalkosten kalkuliert.

b) Personal des Schulträgers

Kinderkrankenschwester/-pfleger: Durch den erhöhten medizinischen Bedarf von Kindern und Jugendlichen mit einer Körper- oder Schwerstmehrfachbehinderung ist es auch für die Ferienbetreuung notwendig, Kinderkranken-schwestern/-pfleger einzubinden. Vorgesehen ist eine entsprechende Ausweitung des Stellenumfangs der Kinderkrankenschwestern an den Schulstandorten durch den Schulträger. Die 2-wöchige Ferienbetreuung bedeutet einen zusätzlichen Stellenanteil von 0,04 VK je Person.

Zusätzliche Hilfskräfte FSJ-, BFD- und andere Hilfskräfte wie Schüler und Studenten sollen zusätzlich bei der Ferienbetreuung eingesetzt werden. Es wird von einer Verfügbarkeit entsprechender Kräfte während der Sommerferien ausgegangen, daher wurden sie als fester Bestandteil des Betreuungspersonals einkalkuliert.

Sekretariat Da das Sekretariat während der Sommerferien nur teilweise besetzt ist, ist eine Fachkraft vor Ort der Ansprechpartner für Eltern und Fahrdienste.

Verpflegung Das für die Mittagsverpflegung benötigte Personal wurde in der Kalkulation berücksichtigt.

Reinigung Durch das Betreuungsangebot in den Sommerferien entsteht ein zusätzlicher Reinigungsaufwand an 10 Tagen. Ein Ansatz für einen Dienstleister wird kalkulatorisch berücksichtigt.

Schließung Die Schulhausmeister sind für die Schließung nach Schulende verantwortlich. Da die Ferienbetreuung um 15:30 Uhr endet, fällt diese Aufgabe in die Arbeitszeit der Hausmeister.

4. Verpflegung

An den 10 Verpflegungstagen soll die Versorgung entsprechend der Küchenkonzepte während der Schulzeiten angeboten werden.

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5. Beförderung

Für die Teilnehmer an der Ferienbetreuung sollte eine Schülerbeförderung vom Landkreis vorgesehen werden, da andernfalls für viele Kinder eine Teilnahme nicht möglich ist. Die Beförderungsleistungen umfassen die Hin- und Rückfahrt und sind bei der Anmeldung für den gesamten Zeitraum der Teilnahme verbindlich zu bestellen. In der Kalkulation werden die Kosten für die Schülerbeförderung mit dem durchschnittlichen Kostenwert pro Fahrt je Standort berechnet. Die Organisation der Fahrten für die Ferienbetreuung führt zu einem weiteren Arbeitsaufwand im Bereich des Amtes für Kreisschulen und Immobilien.

6. Sachkosten

Für die Ferienbetreuung wird vorgeschlagen, den FED pro Gruppe und Tag einen Pauschalbetrag in Höhe von 24,00 € für Verbrauchs- und Sachmittel, Eintrittsgelder etc. zur Verfügung zu stellen.

7. Elternbeiträge Ferienbetreuung

Elternbeitrag Betreuung

Für eine Festlegung der Beitragshöhe wurden zum Vergleich bestehende Programme der Lebenshilfevereine Esslingen, Kirchheim und Böblingen sowie ein Waldheimprogramm der Stadt Esslingen herangezogen.

Lebenshilfe Esslingen e.V.: Ein 14-tägiges Ferienprogramm am Vormittag für 10 Kindergartenkinder KB, GB, SB findet bisher in den Sommerferien an der Rohräckerschule statt. Es kostet 15,00 €/Tag für Kinder ohne Pflegestufe, 60,00 € für Mitglieder mit Pflegestufe und 80,00 € für Nichtmitglieder mit Pflegestufe. Eine Feriengruppe für 10 Schulkinder (KB und GB) von 9:00 bis 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Lebenshilfe kostet 80,00 €/Tag für Mitglieder und 100,00 €/Tag für Nichtmitglieder, für Verpflegung werden 7,00 € am Tag erhoben, dazu 3,00 € für Material.

Lebenshilfe Kirchheim e.V.: Das Ferienprogramm für jeweils 8 Kinder (KB und GB) findet jeweils 1 Woche in den Oster- und Pfingstferien sowie in 2 Wochen während der Sommerferien von 9:00 bis 16:00 Uhr in Räumlichkeiten der Lebenshilfe statt. Der Elternbeitrag pro Tag beträgt 65,00 € für Kinder mit und ohne Pflegestufe, dazu kommen 5,00 € für Verpflegung.

Lebenshilfe Böblingen e.V. In allen Schulferien gibt es das Angebot einer Tagesbetreuung für Kinder und Jugendliche von 9:00 bis 16:00 Uhr. Der Elternbeitrag für die Tagesbetreuung beträgt für Kinder mit Pflegeleistungen 65,00 €/Tag (Kompletterstattung durch Pflegekasse), für Kinder ohne Pflegeleistungen 45,00 € (ab 2017).

In den Sommerferien findet eine „Spiel- und Sportwoche“ an einem der SBBZ statt sowie ein integratives Ferienprogramm im Waldheim. Der Elternbeitrag pro Woche beträgt jeweils 250,00 € für Kinder mit Pflegeleistungen und 100,00 € für Teilnehmer ohne Behinderungen und Geschwisterkinder inkl. Verpflegung. Die Fahrtkosten betragen 50,00 €. Der Gesamtbeitrag beträgt pro Kind mit Pflegeleistungen 300,00 € und für Teilnehmer ohne Behinderungen 150,00 €.

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Abb.: Vergleichende Darstellung von Angeboten für Ferienbetreuung

Da das Elternentgelt bei Kindern mit einer Pflegestufe mit der Pflegekasse abgerechnet werden kann (Verhinderungspflege oder zusätzliche Betreuungsleistungen) wird vorgeschlagen, den Elternbeitrag in 2 Beitragshöhen zu staffeln für Teilnehmer mit und ohne Pflegestufe. In dem Preis enthalten sind die Betreuung, Eintrittsgelder sowie 6,00 € am Tag für Frühstück, Mittagessen, Snacks und Getränke

Summe Elternbeiträge für eine Woche Ferienbetreuung:

Elternbeitrag Beförderung

Es wird vorgeschlagen, für die Hin- und Rückfahrten einen pauschalen Elternbeitrag von wöchentlich 45,00 € zu erheben, das entspricht einem Fahrpreis von 4,50 € pro Fahrt.

8. Fördermittel

Zuschüsse zur integrativen schulischen Förderung

Für die Umsetzung von Begegnungen und Kooperationen zwischen Kindern mit und ohne Behinderung stellt das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport jährlich Fördermittel zur Verfügung. Es werden Projekte gefördert wie bspw. gemeinsame Ausflüge, Wandertage, gemeinsame Sport- und Kulturveranstaltungen, Theater- und Museumsbesuche. Anträge sind durch die Schulen beim Staatlichen Schulamt Nürtingen zu stellen.

Anbieter Teilnahme Anmerkungen

ohne Pflegestufe mit Pflegestufe

75,00 €                       400,00 €Nur am Vormittag

für Nicht‐Mitglieder

75,00 €                       300,00 €Nur am Vormittag

für Mitglieder

550,00 € Für Nicht‐Mitglieder

450,00 € Für Mitglieder

Lebenshilfe Kirchheim e.V. KB, GB 350,00 €                     350,00 €

Lebenshilfe Böblingen e.V. KB, GB 225,00 €                     325,00 € Tagesbetreuung

100,00 €                     287,50 €Spiel‐ und Sportwoche

für Nicht‐Mitglieder

100,00 €                     250,00 €Spiel‐ und Sportwoche

für Mitglieder

Waldheim Esslingen alle Kinder 96,67 €                      

KB, GBLebenshilfe Böblingen e.V.

Elternbeitrag/ Woche

(ohne Beförderung, inkl. Verpflegung)

Lebenshilfe Esslingen e.V.Kindergarten 

KB, GB, SB

Lebenshilfe Esslingen e.V. KB, GB

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9. Inhaltliches Angebot, Räumlichkeiten

Programm

Das Programm der Ferienbetreuung beinhaltet altersgemäße Aktionen und Aktivitäten für abwechslungsreiche und interessante Ferientage. Das Angebot findet an den jeweiligen Standorten und in der näheren Umgebung der SBBZ statt. Zusätzlich können Ausflüge angeboten werden. Die Nutzungen im Gebäude werden nach Möglichkeit auf einen Teilbereich begrenzt.

Tagesablauf

8:30 Uhr: Fahrdienste bzw. Eltern bringen die Kinder, die Betreuenden nehmen sie in Empfang und gehen mit ihnen in die Betreuungsgruppen.

9:00 Uhr: Tagesbeginn mit einem gemeinsamen Frühstück

9:45 Uhr: gruppenbezogene und gruppenübergreifende Aktivitäten und Aktionen

12:00 Uhr: Kinder gehen mit den Betreuenden zum Mittagessen

13:00 Uhr bis 15:00 Uhr: Verschiedene Aktivitäten, Freispiel, Ruhepausen

15:15 Uhr: Gemeinsames Ende und Verabschiedung im Gruppenraum. Betreuende bringen Kinder zu den Fahrzeugen

15:30 Uhr: Abfahrt der Schülerbusse

Bis 16:30 Uhr: Telefonische Erreichbarkeit der FED für Eltern und Fahrdienste

Räumlichkeiten

Das Angebot findet an den jeweiligen Standorten der SBBZ statt. Vorgesehen ist, für die Ferienbetreuung nur einen Teilbereich der Gebäude zu nutzen, da während der Sommerferien parallel Reinigungs-, Reparatur- und Wartungsarbeiten durchgeführt werden müssen. Neben Klassenzimmern können teilweise Mehrzweckräume, Werkstätten, Schulküchen, das Schulgelände sowie die Sportbereiche genutzt werden. An der Rohräckerschule werden während der Sommerferien 2017 und 2018 parallel zum Ferienprogramm Sanierungsarbeiten durchgeführt, die teilweise auch lärmintensiv sind. Es wird daher vorgeschlagen, die Raumnutzungen in Entfernung zur Baustelle an der Schule für Geistigbehinderte sowie in dem Interimsgebäude zu konzentrieren. Da die Kühldecken im Dachgeschoss während der Sommerferien abgeschaltet sind, soll bevorzugt das Erdgeschoss genutzt werden.

10. Etablierung der Ferienbetreuung

Die Ferienbetreuung soll erstmalig in den Sommerferien 2017 stattfinden. Die verbindlichen Anmeldungen für die Ferienbetreuung im Sommer 2017 sollen bis zu den Herbstferien 2016 vorliegen. Sollte die Nachfrage über dem Angebot an Gruppen liegen, werden die Betreuungsplätze bevorzugt an Teilnehmer mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung vergeben.

Weiterführung

Nach den Erfahrungen mit der Ferienbetreuung im Sommer 2017 soll das Angebot überprüft und das Konzept für die Sommerferien 2018 bei Bedarf angepasst und weiterentwickelt werden.

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Anmeldemodalitäten

Die Anmeldung und Platzvergabe für die Ferienbetreuung wird durch die FED im Auftrag des Schulträgers durchgeführt.

Die Anmeldungen sind verbindlich und können sich auf eine oder auf beide Wochen der Ferienbetreuung beziehen. Die Beförderungsleistungen für Hin- und Rückfahrt können wahlweise in Anspruch genommen werden und sind bei Anmeldung ebenfalls verbindlich anzugeben.

Die Aufnahme der Kinder und Jugendlichen in die Ferienbetreuung erfolgt im Rahmen eines privatrechtlichen Betreuungsvertrages zwischen den Erziehungsberechtigten und dem Schulträger, der durch den Aufnahmeantrag und die Aufnahmebestätigung begründet ist.

Eine Zahlungspflicht entsteht mit der Anmeldung, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung der Ferienbetreuung. Eine Erstattung der Kosten im Krankheitsfall bei Vorlage eines ärztlichen Attestes ist möglich. Für die Eltern besteht eine Entschuldigungspflicht.

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III. Kalkulation

1. Kalkulation Nachmittagsbetreuung

a) Jährlicher Aufwand Nachmittagsbetreuung:

Unter der Annahme einer gleichbleibenden Nachfrage wie sie der Kalkulation der Startphase zugrunde liegt, betragen die jährlichen Kosten für die Nachmittagsbetreuung ca. 567.000 €.

Dem gegenüber stehen Einnahmen aus Elternbeiträgen von ca. 183.000 €, die sich aus einem monatlichen Elternentgelt von 100,00 € für die Betreuung, 23,50 € für die Verpflegung und 31,50 € für die Beförderung errechnen (bei 2 Nachmittagen pro Woche). Das Elternentgelt wird von September bis Juli, also über 11 Monate, erhoben. Im Ergebnis bleibt für den Landkreis ein jährlicher Zuschussbetrag für die Nachmittagsbetreuung von ca. 384.000 €.

Mit dem Elternbeitrag für die Betreuung werden ca. 31 % der Personal- und Sachkosten abgedeckt.

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b) Aufwand für die STARTPHASE (58 Wochen bzw. 3 Halbjahre):

Die kalkulierten Gesamtkosten für die Startphase der Nachmittagsbetreuung von Februar 2017 bis Juli 2018 (also für 3 Halbjahre/ 58 Wochen und 111 Verpflegungstage) betragen ca. 878.000 €. Dem gegenüber stehen Einnahmen aus Elternbeiträgen von ca. 281.000 €. Eine eventuelle tarifliche Entgelterhöhung in 2018 wurde nicht berücksichtigt. Im Ergebnis bleibt für den Landkreis ein Zuschussbetrag in der Startphase der Nachmittagsbetreuung von ca. 597.000 €.

Nachmittagsbetreuung gesamt 

(ohne Förderschule)

Kinder/Tag  Mi 120 Fr 105

Gruppen/Tag  Mi 18 Fr 16

Betreuungstunden/Tag  Mi 3,5 Fr 3,5

Verpflegungstage

Wochen

111

Nachmittagsbetreuung

58

Ausgaben 

Personal FED für Betreuung und Organisation

Personal Schulträger an den SBBZ

Kosten Mittagessen

Kosten Beförderung

Sachkosten

einmalige Pauschale Sachkosten für Startphase 

Summe Ausgaben

Einnahmen durch Elternbeiträge

Elternbeitrag Betreuung

Elternbeitrag Mittagessen

Elternbeitrag Beförderung

Summe Elternbeiträge 

Aufwand Startphase (58 Wochen)

39.072 €‐                                   

59.495 €‐                                   

10.200 €                                   

39.686 €                                   

182.404 €‐                                 

280.971 €‐                                 

597.000 €                  

528.885 €                                 

102.099 €                                 

177.530 €                                 

878.120 €                                 

19.720 €                                   

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2. Kalkulation Ferienbetreuung

Die Kosten für 2 Wochen Ferienbetreuung betragen ca. 139.000 €. Dem gegenüber stehen Einnahmen aus Elternbeiträgen von ca. 85.000 €. Das Elternentgelt für die Betreuung wird in zwei Beitragshöhen erhoben für Teilnehmer mit und ohne Pflegstufe. Mit dem Elternbeitrag für Betreuung und Verpflegung werden ca. 72% der entsprechenden Kosten abgedeckt.

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IV. Zusammenfassung Der Schulträger plant, ein die Ganztagsschule ergänzendes Betreuungsangebot für die Kinder und Jugendlichen der SBBZ des Landkreises Esslingen zu etablieren. Das Angebot richtet sich an Teilnehmer mit Förderbedarf körperliche und motorische Entwicklung, geistige Entwicklung und Sprache und umfasst eine Nachmittagsbetreuung sowie eine Ferienbetreuung in den Sommerferien. Das vorliegende Konzept wurde mit den Schulleitungen und Elternvertretungen, den beteiligen Ämtern des Landratsamts Esslingen, dem staatlichen Schulamt sowie den Kooperationspartnern abgestimmt. Die an der Rohräckerschule Esslingen angesiedelte Förderschule in Trägerschaft der Stadt Esslingen wurde in die Konzeptentwicklung miteinbezogen, kalkulatorisch jedoch gesondert ausgewiesen. Über ihre Teilnahme befindet der Gemeinderat der Stadt Esslingen.

Nachmittagsbetreuung

Das verlässliche Angebot am Mittwoch- und Freitagnachmittag soll Betreuung in Gruppen sowie ein warmes Mittagessen beinhalten. Die pädagogische Umsetzung erfolgt durch die Familienentlastenden Dienste der Lebenshilfevereine Esslingen und Kirchheim sowie der Behinderten-Förderung Linsenhofen. Die Heimfahrten der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen werden vom Landkreis organisiert und gegen einen Kostenbeitrag angeboten. Ausgehend von einer Elternumfrage wurde in Abstimmung zwischen Schulträger und Schulen eine potentielle Anzahl von 120 Teilnehmern am Mittwoch und 105 Teilnehmern am Freitag als Kalkulationsgrundlage festgelegt. Die rechnerische Gruppenbildung ergibt insgesamt 34 Gruppen/ Woche. Bei der angenommenen Anzahl an Teilnehmern und Gruppen errechnet sich ein jährlicher Zuschussbetrag für die Nachmittagsbetreuung von ca. 384.000 €.

Ferienbetreuung

Das ganztägige Ferienprogramm des Schulträgers soll zukünftig während der ersten beiden Sommerferienwochen an den SBBZ stattfinden. Für den Sommer 2017 wurde im Rahmen der Konzeptentwicklung ein Angebot für insgesamt ca. 120 Kinder ausgearbeitet und kalkuliert. Der errechnete Zuschussbetrag für den Schulträger beträgt ca. 54.000 €.

Startphase

Die Betreuungsangebote sollen zunächst über eine Startphase von 58 Wochen eingeführt und ausgewertet werden, um dann eventuell konzeptionelle Anpassungen vornehmen zu können. Für die Startphase werden Zuschussbeträge von 597.000 € für die Nachmittagsbetreuung und 54.000 € für die Ferienbetreuung 2017 benötigt.