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Knifflige Impffragen
9. Impftag Sachsen-Anhalt
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-AnhaltConstanze Gottschalk
10. Oktober 20151
http://ausschreibungen-deutschland.de/77611_Grippeimpfst_fuer_Saison_20132014_20142015_Sachsen-Anhalt_2012_Wuppertalhttps://ausschreibungen.barmer-gek.de/projekte/PublicationControllerServlet?function=Detail&TOID=54321-NetTender-13a2124aaf2-fff76c85951c8be&TenderKey=null
Aktuelle Statistik meldepflichtiger Infektionskrankheiten, Deutschland37. Woche 2015 (Datenstand: 30.9.2015)
Quelle: RKI Epi. Bull. 40/2015
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3.
Polio wird im Erwachsenenalter nicht aufgefrischt. Ändert der massenhafte Zuzug unserer neuen Mitbürger etwas
an dieser Strategie?
Poliomyelitis - Präzisierung der Empfehlung für Erwachsene
Impfschema in der DDR• Im 1. Lebensjahr getrennte Impfung gegen Typen I, II und III
= 1. Impfung
• Im 2. Lebensjahr eine Impfung mit trivalentem Impfstoff
= 2. Impfung
• Im 8. Lebensjahr eine Impfung mit trivalentem Impfstoff
= 3. Impfung (=abgeschlossene Grundimmunisierung)
In der DDR vollständig geimpfte Erwachsene benötigen eine weitere
Polio – Impfung, um als vollständig geimpft zu gelten
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• Tetanus: 96,0% (m > w)
• Diphtherie: 81,5% (w > m) ↓
• Polio: 85,6% (w > m) ↓
• Pertussis: 34,5% (w > m, bes. 30-59j.) ↓
• Hepatitis B: 32,9% (w > m, bes. 40-59j.) ↓
• Influenza: 44,7% ↑ (18-29j: 30,8%; 70-79j: 68,3%)
• Hepatitis A: 27,4% ↓
• Masern: 38,1% ↓
• Mumps: 30,1% ↓
• Röteln: 34,6% ↓ (w > m)
Lebenszeitprävalenz = jemals eine Impfung
↓ Abnahme der Prävalenzen mit zunehmendem Alter
↑ Zunahme der Prävalenzen mit zunehmendem Alter
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10-Jahres-Prävalenzen = Impfung in den letzten 10 Jahren
• Tetanus: 71,4% ↓
• Diphtherie: 57,1% (w > m)
• Pertussis: 12,5% !
weiterhin:
• Impfungen und sozioökonomischer Status
• Ost-West-Vergleich
(Pertussis: 22,9% vs. 20,3% w und 11,8% vs. 9,4% m)
• Durchimpfung im zeitlichen Verlauf
(BGS98: 70,1% vs. DEGS1:83,6%)
Impfung von Asylbewerbern
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1. Asylbewerberleistungsgesetz
§4 Abs. 3: Die zuständige Behörde stellt die ärztliche und zahnärztliche Versorgung einschließlich der amtlich empfohlenen Schutzimpfungen und medizinisch gebotenen Vorsorgeuntersuchungen sicher.
2. Runderlass des MS vom 14.05.1991
Punkt 4.2: Asylbewerber sind von den Gesundheitsämtern darüber aufzuklären, welche Schutzimpfungen bei Erwachsenen und besonders bei Kindern durchgeführt werden sollten.
3. Schutzimpfungen nach Asylbewerberleistungsgesetz, gem. Runderlass des MS und MI vom
02.12.2013
Die amtlich empfohlenen Schutzimpfungen werden in der Regel in der Zuständigkeit der jeweiligen Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte durchgeführt. Nach Absprache des Gesundheitsamtes mit der zuständigen Leistungsbehörde können die Schutzimpfungen in begründeten Ausnahmefällen (z.B. bei unverhältnismäßig langen Anfahrtswegen zum zuständigen Gesundheitsamt, im Falle etwaiger Schwierigkeiten des Gesundheitsamtes, Impfungen durchzuführen) auch durch niedergelassene Ärzte vorgenommen werden.
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Erstuntersuchung:
• wenig/ keine Informationen zu Impfungen im Herkunftsland• selten/ keine Impfdokumente
Impfaufklärung:
• Sprachbarriere• Analphabeten
Impfdurchführung:
• Begrenztes Personal in den EAE• Lieferengpässe bei Impfstoffen
Impfung von Asylbewerbern
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Impfkonzept Asylsuchende RKI
Konzept:
• möglichst frühzeitig• Mindest-Impfangebot für Ungeimpfte bzw. Personen mit unklarem
Impfstatus• Kinder bevorzugt bei nicht ausreichendem Impfstoffangebot• bei Ausbrüchen prioritär Riegelungsimpfungen• zusätzlich Impfung gegen saisonale Influenza für ALLE
Kinder von 6 Mo. bis 2 Jahren und Erwachsene, Schwangere → TIVKinder von 2 bis 6 Jahren → LAIVKinder von 7 bis 17 Jahren → LAIV oder TIV
Vervollständigung begonnener Impfserien nach der Verlegung in die Kommunen durch niedergelassene Ärzte
Ziele:
• Individueller Schutz der Asylsuchenden• Begrenzung bzw. Verhinderung von Ausbrüchen• Verhinderung der Ausbildung einer schwer erreichbaren Bevölkerungsgruppe
mit unzureichendem Impfschutz
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Impfkonzept Asylsuchende RKI
• Vorhandene Impfausweise sollen berücksichtigt werden wie auch ausnahmsweise mündliche Angaben zu früheren Impfungen
• jede Impfung zählt• keine Serologien zur Abwägung einer Impfentscheidung –
„Überimpfen“ ist nicht gefährlich• kein Mindestabstand zwischen Tot- und Lebendimpfstoffen erforderlich,
können zeitgleich verabreicht werden• Lebendimpfstoffe können zeitgleich gegeben werden (z.B. MMR und LAIV) oder
es muss ein Abstand von 4 Wochen eingehalten werden
• Impfaufklärung• Einschätzung der Impffähigkeit• Dokumentation im Impfausweis oder Ersatzdokument
• unbegleitete Minderjährige: Jugendamt ist berechtigt, alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die zum Wohl des Minderjährigen notwendig sind
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KinderUngeimpfte oder Kinder mit unklarem Impfstatus generell:• Tetanus• Diphtherie• Polio• Pertussis• Hepatitis B• MMR• Varizellen• Meningokokken C• HPV (Mädchen)
Säuglinge außerdem:• Rotaviren• Hib• Pneumokokken
Impfung von Asylbewerbern
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Impfung von Asylbewerbern
Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 26 (2015) 10
4.
Tuberkulose: wird die Impfung wieder aktuell?
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• seit 1998 nicht mehr empfohlen
• Gründe: günstige epidemiologische Situation in Deutschland, Wirksamkeit der Impfung nur ca. 50% bezogen auf pulmonale Erkrankung, unerwünschte Nebenwirkung des Impfstoffes
• kein zugelassener Impfstoff in Deutschland
• international ist Impfstoff vorhanden, wenn in D geimpft wird, kein Versorgungsanspruch bei Impfschaden
BCG-Impfung