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1 © Kassenärztliche Bundesvereinigung Kleinräumige Bedarfsplanung unter Berücksichtigung der (teil-)stationären Versorgung Dr. Thomas Kopetsch Reform der Bedarfsplanung 17. September 2010, Bundespsychotherapeutenkammer Reform der Bedarfsplanung 17.09.2010 Seite 2 von 40 I. Einleitung

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Kleinräumige Bedarfsplanung unter Berücksichtigung der (teil-)stationären Versorgung

Dr. Thomas KopetschReform der Bedarfsplanung17. September 2010, Bundespsychotherapeutenkammer

Reform der Bedarfsplanung 17.09.2010 Seite 2 von 40

I. Einleitung

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Regional unterschiedliche Versorgungslagen

416,12Lörrach

401,41Freising404,41Ebersberg409,55München, Landkreis409,99München, Landeshauptstadt

428,99Potsdam, Stadt

398,78Erding396,16Dachau392,62Starnberg392,60Fürstenfeldbruck

EW je ArztPlanungsbereich

755,27Dahme-Spreewald745,87Altmarkkreis Salzwedel740,76Lüchow-Dannenberg

764,98Cham770,86Torgau-Oschatz

725,26Neustadt a.d.Aisch-Bad

777,09Birkenfeld799,17Donau-Ries801,03Uecker-Randow809,45Nordfriesland

EW je ArztPlanungsbereich

TOP 10 - Höchste Arztdichten TOP 10 - Niedrigste Arztdichten

Dies zeigt, dass die aktuelle Bedarfsplanung keineVersorgungsgerechtigkeit hergestellt hat!

Arztdichten im Vergleich

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Paradigmenwechsel: von der Arztschwemme zum Ärztemangel

Mittlerweile fehlenviele Ärzte im

deutschen Gesundheitswesen

5.000 fehlende Ärzte in

Krankenhäusern

1.700 fehlendeÄrzte im

ambulanten Bereich

weitere fehlendeÄrzte in anderenBereichen (z.B.Bundeswehr)

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Reform der Bedarfsplanung 17.09.2010 Seite 5 von 40

Intelligente Versorgunssteuerung im Rahmen einer neugeordneten Bedarfsplanung

Der Mangel an Ärzten undPsychotherapeuten bestehtnicht nur in der Prignitz undder Uckermark: auch inanderen Regionen wird dasVersorgungsnetz dünner. Diegegenwärtige, auf Überver-sorgung ausgelegte Bedarfs-planung (die auf Daten desJahres 1990 basiert) kanndiese Probleme nicht lösen.Denn …

sie kann keine räumlichen Ungleichverteilungen feststellen,

sie bekämpft den Arztmangel nicht wirksam (unzureichende Steuerungsmöglichkeit),

sie kann keine überregionalen Versorgungsbeziehungen (Mit-versorgungseffekt) messen,

sie kann keine prospektiven Elemente abbilden und

sie kann keine Standorte für versorgungsoptimale Vertragsarztsitze identifizieren.

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Ein ersatzloser Verzicht auf die aktuelle Bedarfsplanung istallerdings nicht sinnvoll, weil sich damit die Ungleichverteilungzwischen Ballungsgebieten und schon jetzt unterversorgtenGebieten weiter verschärfen würde.

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Reform der Bedarfsplanung 17.09.2010 Seite 7 von 40

Auswirkungen der Aufhebung der kleinräumigen Bedarfplanung in Berlin (Bezirke)

Umzüge von Vertragsärzten und –psychotherapeuten zwischen den Bezirken Berlins vom 1.7.2003 bis 31-12-2007

2,000560560Gesamt1,60-689123Neukölln1,60-213817Treptow-Köpenick1,70-183618Lichtenberg1,70-143218Spandau1,70-92617Marzahn-Hellersdorf1,80-93930Pankow1,70-32623Reinickendorf1,9034447Friedrichshain-Kreuzberg2,20116980Mitte2,10156580Tempelhof-Schöneberg2,40443781Steglitz-Zehlendorf3,006957126Charlottenburg-Wilmersdorf

Arztdichte*SaldoWegzügeZuzügeBezirk

* Niedergelassene Ärzte je 1.000 Einwohner 2003

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Umzüge von Vertragsärztenund -psychotherapeuten zwi-schen den Bezirken Berlins imZeitraum vom 01.07.2003 bis31.12.2007 nach Arztgruppen

Zum Vergleich: Anzahl der Vertragsärzte und –psychotherapeuten in Berlin zum30.06.2003: 7.508 102davon Hausärzte ohne Kinderärzte

560Gesamt2Kind.Jug.Psychiater2Neurochirurgen2Nuklearmediziner3Lungenärzte4MKG-Chirurgen5Laborärzte5Pathologen7Chirurgen7Sonstige Ärzte8Urologen

10Kinderärzte11Hautärzte14Augenärzte16Radiologen18Orthopäden19HNO-Ärzte23Frauenärzte25Anästhesisten32Praktiker41Allgemeinmediziner41Nervenärzte53Internisten

212PsychotherapeutenAnzahlArztgruppe

Quelle: Bundesarztregister

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Soll es nicht zu einer ungleichmäßigen Versorgung derBevölkerung mit ambulanten ärztlichen Leistungen kommen –was bei freier Arztsitzwahl der Fall wäre – wird weiterhin eineBedarfsplanung, allerdings im Sinne einer Arztsitzsteuerung,benötigt!

Die Erfahrungen aus Berlin lassen nur eine Schlussfolgerung zu:

Reform der Bedarfsplanung 17.09.2010 Seite 10 von 40

Bis zum Jahre 2020 gehen 23.768 Hausärzte und 28.006Fachärzte, zusammen 51.774 Vertragsärzte altersbedingt inden Ruhestand. D. h. in den nächsten 10 Jahren scheiden 43 %der jetzigen Vertragsärzte aus.

Diese Gelegenheit sollte jetzt genutzt werden, um die Ärztegleichmäßiger in der Fläche „anzusiedeln“.

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Reform der Bedarfsplanung 17.09.2010 Seite 11 von 40

Da bis 2020 auch 20.000 Krankenhausärzte (Ober- undChefärzte) in den Ruhestand gehen werden, ohne dass mitentsprechendem Nachwuchs gerechnet werden kann, undsich somit auch Lücken in der Krankenhausversorgung auftunwerden, ist es notwendig, die Kapazitäten zukünftigsektorenübergreifend zu planen.

Reform der Bedarfsplanung 17.09.2010 Seite 12 von 40

Wir benötigen daher eine flexible Bedarfsplanung, um auch inZukunft eine wohnortnahe ambulante ärztliche undpsychotherapeutische Versorgung sicherstellen zu können.Ziel sollte eine sektorenübergreifende Versorgungs-planung sein, die kleinräumig den Behandlungsbedarf derWohnbevölkerung misst und daraus denVersorgungsbedarf im ambulanten und stationärenBereich ableitet und passgenau organisiert.

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Reform der Bedarfsplanung 17.09.2010 Seite 13 von 40

II. Die im Gesetzesvorschlag der KBV enthaltenden Maßnahmen zur Verbesserung

der ambulanten Versorgung

Reform der Bedarfsplanung 17.09.2010 Seite 14 von 40

Die zukünftige Versorgungsplanung wird sektorenübergreifendausgestaltet. Die entsprechenden Versorgungsnot-wendigkeiten werden kleinräumig und versichertenbezogenanalysiert.

Die Bedarfsplanung erfolgt sektorenübergreifend

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Reform der Bedarfsplanung 17.09.2010 Seite 15 von 40

Die Ergebnisse fließen in einen neu zu bildenden

Regionalverbund

ein, der verpflichtende Vorgaben jeweils für den ambulanten und stationären Versorgungsbereich macht – unter Wahrung der

jeweiligen Sicherstellungskompetenzen.

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Psychotherapeuten-kammern

Krankenkassen

Zuständige Landesbehörde

für Kranken-hausplanung

Landeskranken-hausgesellschaft

Landesärzte-kammern

KassenärztlicheVereinigungen

Arbeitsgemeinschaftfür sektoren-

übergreifende Versorgungsplanung

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Reform der Bedarfsplanung 17.09.2010 Seite 17 von 40

Änderung derbisherigen

Schnittstellen-problematik

Ambulante Operationen

gem. § 115b SGB V

Ambulante Behandlung

im Krankenhausgem.

§ 116b SGB V

Psychiatrische Instituts-

ambulanzengem.

§ 118 SGB V

Reform der Bedarfsplanung 17.09.2010 Seite 18 von 40

eine strukturierte Beziehung der spezialisierten fachärztlichenVersorgungsebene zum ambulanten und stationären Bereich.

Ablösung durch …

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Erst gleich lange Spieße ermöglichen eine funktionierendesektorenübergreifende Versorgungsplanung!

Voraussetzung für einesinnvolle, nachhaltige undfaire sektorenübergreifendeVersorgungsplanung nachdem beschriebenen Muster istdie Herstellung gleicherWettbewerbsbedingungen anden Schnittstellen ambulant /stationär bei hochspezia-lisierten Leistungen hin-sichtlich

Vergütung

Leistungssteuerung

Qualitätsvoraussetzungen

Investitionskosten

Reform der Bedarfsplanung 17.09.2010 Seite 20 von 40

Die Bedarfsplanung basiert auf einer kleinräumigen Versorgungsanalyse und wird nach folgenden Kriterien analysiert:

1. Erreichbarkeit eines Arztes

3. Wirtschaftlichkeitund Qualität

2. Topographie undVerkehrsinfrastruktur

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Reform der Bedarfsplanung 17.09.2010 Seite 21 von 40

1. Die Erreichbarkeit eines Arztes soll für die Gesamtbevölkerungeiner Region durch eine möglichst gleichmäßige regionaleVerteilung der Einrichtungen insgesamt optimiert werden.

Die aktuelle Versorgungssituation wird nach den folgenden Kriterien kleinräumig analysiert, um Versorgungsnotwendigkeiten

zu identifizieren und entsprechende Versorgungssitze auszuweisen:

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2. In schlechter versorgten Regionen wird die Tragfähigkeitneuer Einrichtungen durch Ermittlung der Einwohnerzahlim Einzugsbereich getestet. Hierbei wird auch dieTopgraphie und die Verkehrsinfrastruktur der Regionunter dem Gesichtspunkt der Wegezeit der Patienten zumArzt berücksichtigt.

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3. Potenzielle Standorte werden nur dann in die Planungaufgenommen, wenn von ihnen eine ausreichende Anzahlan Einwohnern in ihrem Einzugsbereich versorgt würden.Zudem dürfen umliegende Standorte nicht in ihrerExistenzfähigkeit beeinträchtigt werden. Daher werdenauch die sog. Mitversorgereffekte in die Betrachtungeinbezogen. Hierdurch werden eine ausreichendeWirtschaftlichkeit und gleichzeitig die Qualität dermedizinischen Leistung (Mindestmengen) sichergestellt.

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Nach den oben dargestellten Kriterien identifizierteVersorgungssitze werden vom Zulassungsausschussausgeschrieben.

Auf diese Versorgungssitze bewerben sich die Ärzte undPsychotherapeuten nach den näheren Vorgaben der Richtliniendes Gemeinsamen Bundesausschusses bzw. derZulassungsordnung.

Die Bedarfsplanung erfordert eine bedarfsgerechte Versorgungs(sitz)steuerung

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Reform der Bedarfsplanung 17.09.2010 Seite 25 von 40

Bei den KVen sind Strukturfonds zur finanziellenUnterstützung von Niederlassungen auf ausgeschriebenenVersorgungssitzen in Regionen mit notwendigemVersorgungsbedarf zu verwalten. Dabei sollen vor allemZuschüsse zur Finanzierung von Praxen und der Organisationdes Notfall- und Bereitschaftsdienstes sowie vonArztstationen in strukturschwachen Gebieten gegebenwerden.

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Landkreisen und Gemeinden

Landeskranken-hausgesellschaften

Krankenkassen

KassenärztlichenVereinigungen

Bildung (Finanzierung)

von Strukturfonds

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Soweit Bewerbungen nicht erfolgen, schafft die KassenärztlicheVereinigung Eigeneinrichtungen etwa durch MVZ oder ärztlicheVersorgungszentren, in denen von der KV angestellte Ärzte bzw.Psychotherapeuten arbeiten.

Ärztliche bzw. psychotherapeutische Praxen und MVZ könnenunter Mitwirkung von Land und Kommune Arztstationen in derWeise betreuen, dass gegebenenfalls stundenweise diehausärztliche und fachärztliche Grundversorgung gewährleistet ist(„Filialisierung“).

Durch eine immer präsente und qualifizierte Fachkraft kann auseiner solchen Arztstation auch die „aufsuchende Betreuung“mitorganisiert werden.

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Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeuten und Krankenhausärzteübernehmen darin als Brückenfunktionen u. a. dienachstationäre ambulante Versorgung, die Errichtung vonNotfallambulanzen in unterversorgten Gebieten sowie diebisherigen Aufgaben der Praxiskliniken.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen gründen allein oder gemeinsam mit Krankenhäusern

Medizinische Versorgungszentren (MVZ).

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Die Kassenärztlichen Vereinigungen vermitteln freiberuflich tätigeVertragsärzte (Konsiliarärzte) und Psychotherapeuten sowieHonorarärzte (keine Vertragsärzte) zur Unterstützung vonKrankenhäusern bei der stationären Versorgung.

Die damit verbundenen Aufgaben werden demSicherstellungsauftrag der KVen zugeordnet.

Sie (oder eine von der KV zu gründende Gesellschaft)schließen dazu mit interessierten KrankenhäusernKooperationsverträge ab.

Zur Sicherstellung der Versorgung beispielsweise inPflegeheimen und Arztstationen kann die KassenärztlicheVereinigung auch Ärzte und Psychotherapeuten anstellen.

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In überversorgten Gebieten wird ein Arztsitz oderPsychotherapeutensitz nicht mehr neu besetzt, wenn sich derVertragsarzt bzw. Psychotherapeut beispielsweise aus Altersgründenzur Ruhe setzen will.

Die Bedarfsplanung muss der ungleichen Arztverteilung entgegenwirken

In diesem Fall muss die Kassenärztliche Vereinigung die Praxis zumVerkehrswert aufkaufen. Der aufgekaufte Arztsitz wird zukünftig nichtmehr besetzt.

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Reform der Bedarfsplanung 17.09.2010 Seite 31 von 40

KBV, DKG und GKV-SV regeln die

Zusammenarbeitzwischen:

Vertragsärzten Vertragspsycho-therapeuten Krankenhäusern

Die Bedarfsplanung muss rechtssicher und praktikabel umgesetzt werden

Reform der Bedarfsplanung 17.09.2010 Seite 32 von 40

Im

vereinbaren KBV und GKV-Spitzenverband einen

für die Einrichtung von Notfallambulanzen und Arztstationen unter Einbeziehung von qualifiziertem Pflegepersonal in

unterversorgten Gebieten.

Bundesmantelvertrag

Entwicklungsplan

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Reform der Bedarfsplanung 17.09.2010 Seite 33 von 40

Die Übernahme ambulanter Versorgungsaufgaben desKrankenhauses im Rahmen der vor- und nachstationärenVersorgung sowie bei ambulanten Operationen durchVertragsärzte wird durch

geregelt. Vertragspartner sind die KVen (oder eine von ihnen zugründende Gesellschaft) und die Krankenhäuser (oderLandeskrankenhausgesellschaft).

Rahmenverträge

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Im Hinblick auf die Sicherstellungsverantwortung der Länder für die stationäre Versorgung soll ein Verfahren zur Einbindung der Länder in

die Versorgungsplanung bei Unterversorgung geprüft werden.

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Reform der Bedarfsplanung 17.09.2010 Seite 35 von 40

III. Konkrete Ausgestaltung der Versorgungsplanung mit Sitzverteilungs-

steuerung auf der Basis der KBV-Applikation zur Kleinräumigen

Versorgungsanalyse (KVA)

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Grundlagen für eine Arztsitzsteuerung

Auf Basis der entwickelten Indikatoren kann die Versorgungsqualität präzise und fundiert beurteilt werden.

Lokoregionaler Versorgungs-bedarf wird identifiziert.

Mitversorgereffekte werden berücksichtigt, sodass eine Änderung der Betrachtungs-einheit von Planungs-bereichen zu konkreten Standorten erfolgen kann.

Versorgungsbeziehungen werden großräumig erfasst, dabei wird gleichzeitig kleinräumig geplant.

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Reform der Bedarfsplanung 17.09.2010 Seite 37 von 40

Standortbezogen werden vier Bedingungen geprüft, diegleichzeitig erfüllt sein müssen, damit ein Versorgungsbedarfausgewiesen wird.

Prüfverfahren

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Bedingungen eines

Standortes

1.Es muss eine

unterdurch-schnittliche

Versorgungslagevorliegen.

2.Potenzielle Stand-

orte müssen strukturelleMindest-

bedingungenerfüllen.

3.Wirtschaftlich-keitskriterium

musserfüllt sein.

4.Bestehende

Standorte müssenwirtschaftlich

tragfähig bleiben.

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Auf der Basis dieser vier Kriterien werden Standorte mittelsder KVA identifiziert, für die ein Versorgungsbedarf besteht.Diese Standorte (Versorgungssitze) werden vom Zu-lassungsausschuss ausgeschrieben.

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit