Upload
others
View
2
Download
0
Embed Size (px)
Citation preview
KleinesJahrbuch2008:042552_Gew_KlJahrbuch 10.01.2008 13:22 Uhr Seite U1
Kinder-Ferienwochen 2008
Termine: SchuleMicheldorf Zeltlager Döbriach
1. Turnus 11.7. – 24.7.2008 07.7. – 22.7.20082. Turnus 25.7. – 07.8.2008 22.7. – 06.8.20083. Turnus ---- 06.8. – 21.8.2008
FERIENSPASS FUR KIDS!FERIENSPASS FUR KIDS!
KleinesJahrbuch2008:042552_Gew_KlJahrbuch 10.01.2008 13:22 Uhr Seite U2
1
Vorwort
Das Jahrbuch 2008 der Gewerkschaft der Gemein-debediensteten liegt vor. Wir haben die wichtigstenarbeitsrechtlichen Bestimmungen, die neuen Ge-haltstabellen, die aktuellen Leistungen der Gewerk-schaft der Gemeindebediensteten und die Beihilfenwieder auf den aktuellen Stand gebracht.
Auf den ersten Seiten finden Sie als Ansprechpart-ner die Vorsitzenden der Personalvertretung, derDienststellenausschüsse und die Vorsitzenden derBetriebsräte der Gesellschaften der Stadt Linz.
Als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unterneh-mensgruppe Linz Stadt ist es uns besonders wichtig,Sie optimal zu betreuen. Das „Kleine Jahrbuch“ sollIhnen einen groben Überblick über unsere Leistun-gen bringen.
Gerne stehen wir für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit gewerkschaftlichen Grüßen
Eckerstorfer Alfred,Vorsitzender-Stellvertreter
LiebeMitarbeiterinnen,liebeMitarbeiter!
Berger Peter,Vorsitzender
KleinesJahrbuch2008:042552_Gew_KlJahrbuch 10.01.2008 13:22 Uhr Seite 1
2
Ihre Info’s über
Infos über Seite
Vorwort .................................................................................................... 1
Ihre Infos über .......................................................................................... 2
PV-Büro-MitarbeiterInnen, LIVA, AKh- und SZL-Büro, LINZ AG ..................... 3 – 6
Vorsitzende und StV. der Dienststellenausschüsse ........................................ 7 – 8
Klare Strukturen ....................................................................................... 9
Gehaltstabellen 2008 ................................................................................ 10 – 16
Funktionslaufbahnen ................................................................................. 17 – 18
Taschengeld AKh-PflegeschülerInnen und Lehrlingsentschädigungen ............. 19
Zuwendungen bei Verehelichung oder der Geburt eines Kindes ...................... 20 – 23
Haushaltsbeihilfe, Fahrtkostenzuschuss, ...................................................... 23
Pendlerpauschale ...................................................................................... 24
Steuerliche Behandlung der Überstunden-,
Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge................................................ 24 – 25
Fernpendlerbeihilfe ................................................................................... 25
Abfertigung für Vertragsbedienstete ............................................................ 26 – 27
Kündigungsfristen...................................................................................... 27
Urlaub ..................................................................................................... 27 – 29
Gewährung von Sonderurlaub mit Bezügen .................................................. 29 – 30
Jubiläumszuwendung und Treueabgeltung ................................................... 30 – 31
Vorsorgeversicherung ................................................................................. 32 – 33
ÖGB-Leistungen ........................................................................................ 34 – 36
Zuschüsse – Begünstigungen ..................................................................... 36 – 40
Urlaubsqualität zu fairen Preisen ................................................................ 41
Kalender 2008 mit Schulferien .................................................................. 42 – 43
Kalender 2009 ......................................................................................... 44 – 45
Sportverein Magistrat Linz (SVM) ................................................................ 46 – 47
KleinesJahrbuch2008:042552_Gew_KlJahrbuch 10.01.2008 13:22 Uhr Seite 2
3
Personalvertretung
Büros der Personalvertretung, der Betriebsräte und der Gewerkschaft
Peter BergerVorsitzender der Personalvertretung
und GewerkschaftTel. 70 70 - 1050, Zimmer 256,Handy: 0 67 6 - 32 71 290
e-mail: [email protected]
Gerlinde PertlwieserSachbearbeiterin für Reisen, Ferial-aktionen und sonstige VeranstaltungenTel. 70 70 - 1059, Zimmer 251,
e-mail: [email protected]
Monika GernerSekretärin
Tel. 70 70 - 1052,Zimmer 255,
e-mail: [email protected]
Alfred EckerstorferVorsitzender-Stellvertreter der
Personalvertretung und GewerkschaftTel. 70 70 - 1051, Zimmer 257
e-mail: [email protected]
Altes Rathaus, Magistrat Linz
Franz ScharingerSachbearbeiter für Finanzen
Tel. 70 70 - 1057, Zimmer 251e-mail: [email protected]
Horst LöfflerSachbearbeiter für Personalangelegenheiten(Dienst- und Besoldungsrecht, Pensionen usw.)
Tel. 70 70 - 1055, Zimmer 252,e-mail: [email protected]
KleinesJahrbuch2008:042552_Gew_KlJahrbuch 10.01.2008 13:22 Uhr Seite 3
4
PV + AKh Linz
Wolfgang LangSachbearbeiter für Marketing
und OrganisationTel. 70 70 - 1053, Zimmer 258,e-mail: [email protected]
Branko NovakovicBetriebsratsvorsitzender
der AKh Linz GmbH, Tel. 7806 - 6061e-mail:
Gerlinde PayrederStv. Betriebsratsvorsitzende
Tel. 7806 - 6060e-mail:
Altes Rathaus, Magistrat Linz
AKh Linz GmbH
KleinesJahrbuch2008:042552_Gew_KlJahrbuch 10.01.2008 13:22 Uhr Seite 4
5
AKh Linz, SZL GmbH und LIVA
Bernhard LangVorsitzender
Tel. 7612 - 2216, Handy: 0664/1786461e-mail: [email protected]
BetriebsratTelefon: 76 12-0, Fax: 78 37 45
Leopoldine BreitenfellnerSekretärin, Tel. 7806 - 6061
e-mail:[email protected]
Elisabeth EderBetriebsratsvorsitzende
der SZL GmbHTel. 3408 - 2606
e-mail: [email protected]
Manfred PeterseilStV-BR-VorsitzenderTel. 3408 - 2604
e-mail: [email protected]
Eva ViertauerSekretärin
Tel. 3408 - 2605e-mail: [email protected]
SZL GmbH
Anita WagnerSachbearbeiterinTel. 7806 - 6062
e-mail: [email protected]
KleinesJahrbuch2008:042552_Gew_KlJahrbuch 10.01.2008 13:22 Uhr Seite 5
6
LINZ AG
Manfred StellnbergerBetriebsratsvorsitzender LINZ SERVICE GmbH
und Vorsitzender-Stellvertreter derGewerkschaft der Gemeindebediensteten
Tel. 3400 - 6200, Handy: 0664/803406200e-mail: [email protected]
Manfred SteinmaurerBetriebsratvorsitzenderLINZ GAS/WÄRME GmbH
Tel. 3400 - 6300, Handy: 0664/803406300e-mail: [email protected]
Carola HerzogSekretärin
Tel. 3400 - 6394e-mail: [email protected]
Ulrike WeilguniSachbearbeiterinTel. 3400 - 6393
e-mail: [email protected]
Alexander BuschbergerVors.-Stellvertreter LINZ SERVICE GmbH
Tel. 3400 - 6418,Handy: 0664/803406418
e-mail: [email protected]
KleinesJahrbuch2008:042552_Gew_KlJahrbuch 10.01.2008 13:22 Uhr Seite 6
7
DA 1 und VpA 1 – GG 1 (PrV)Klaus-Maria Fischer, IT Tel. 7070 - [email protected].: Karin Kamenar, PPO Tel. 7070 - [email protected]
DA 2 und VpA 2 – GG 2 (FVV)Wilhelm Maringer, FSA Tel. 7070 - [email protected].: Harald Gritzner, FSA Tel. 7070 - [email protected]
DA 3 und VpA 3 – GG 3 (BzSV)Egon Ertl, BzVA Tel. 7070 - [email protected].: Robert Merschitzka, ESA Tel. 7070 - [email protected]
DA 4 und VpA 4 – GG 3 (BzSV)Kurt Pfandlbauer, ASJF Tel. 7070 - [email protected].: Manuela Schuh, ASJF Tel. 7070 - [email protected]
Klaus-Maria Fischer
Wilhelm Maringer
Egon Ertl
Kurt Pfandlbauer
Manfred Auer
Karin Decker
DA 5 und VpA 5 – GG 3 (BzSV)Manfred Auer, FW Tel. 51/270 oder [email protected].: Christian Buchegger, FW Tel. 3342 - [email protected]
DA 6 und VpA 6 – GG 3 (BzSV)Karin Decker, KJS Tel. 30 38 [email protected]
Vorsitzende und StV.der Dienststellenausschüsse
KleinesJahrbuch2008:042552_Gew_KlJahrbuch 10.01.2008 13:22 Uhr Seite 7
8
Vorsitzende und StV.der Dienststellenausschüsse
Ingrid Ott-Buchgeher
DA 6 und VpA 6 – GG 3 (BzSV)Ingrid Ott-Buchgeher, KJS Tel. 70 00 [email protected]
Ursula Böck
DA 7 und VpA 7 – GG 4 (KBS)Ursula Böck, VHS-Bib Tel. 7070 - [email protected].: Werner Grüneis, LK Tel. 7070 - [email protected]
Dietmar Weiß
DA 8 und VpA 8 – GG 5 (StE)Dietmar Weiß, StPL Tel. 7070 - [email protected].: Peter Langthaler, UTC Tel. 7070 - [email protected]
Friedrich Moser
DA 9 und VpA 9 – GG 6 (FM)Friedrich Moser, GM Tel. 7070 - [email protected].: Helmut Herunter, GM Tel. 7070 - [email protected]
Peter Taxacher
DA 10 und VpA 10 – GG 6 (FM)Peter Taxacher, SGL Tel. 0664 - [email protected].: Petra Kranzlmüller, SGL Tel. 7070 - [email protected]
Harald Irka
DA 11 und VpA 11 – GG 6 (FM)Harald Irka, TBL Tel. 7070 - [email protected].: Stefan Domnanich, TBL/Süd Tel. 0699 - 13931061
KleinesJahrbuch2008:042552_Gew_KlJahrbuch 10.01.2008 13:22 Uhr Seite 8
9
Klare Strukturen
Personalvertretung
Zentralpersonalausschuss:Vorsitzender:Peter Berger, PV1. Stellvertreter:Alfred Eckerstorfer, PV2. Stellvertreterin:Karin Decker, KJS3. Stellvertreterin:Ursula Böck, VHS-BibSchriftführer:Norbert Haudum,Landesvorsitzender
Rechnungsprüferausschuss:
Vorsitzender:Franz Mader (BSt)Vorsitzender-Stellvertreter:Peter Steininger (FSA)weitere Mitglieder:Ingrid Leitner-Langfellner(GM)Robert Hittmayr (TBL)Elisabeth Pankratz (VHS-Bib)Andreas Kiener (SGL)
Personalbeirat:
(nach § 20Objektivierungsgesetz)
Peter BergerAlfred EckerstorferChristine Parzer, ABA, (FCG)Ersatz:Wilhelm Maringer, StKManfred Auer, FWWieland Mittmannsgruber,Arch, (FCG)weitere Mitglieder:(nach § 35 (2) PV-Gesetz)Ursula Böck, VHS-BibKarin Kamenar, PPO
Ersatz:Manuela Schuh, ASJFDietmar Weiß, StPL
Kuratorium der MKF
Norbert Haudum,LandesvorsitzenderPeter BergerAlfred EckerstorferErsatz:Ursula Böck, VHS-BibIngrid Ott-Buchgeher, KJSManfred Auer, FW
Gewerkschaftder Gemeinde-bediensteten –Bezirksgruppe LinzStadtBezirksvorstand
BezirksleitungVorstand:Vorsitzender:Peter BergerStellvertreter:Alfred EckerstorferStellvertreter:Manfred Stellnberger,Linz AGStellvertreter:Ingrid Ott-Buchgeher,KJS – KiG WebergasseSchriftführer:Norbert Haudum, LVSchriftführer-Stellver-treter:Elisabeth Eder, SZLKassier:Branko Novakovic,BR-AKhKassier-Stellvertreter:Ursula Böck, VHS-Bib
Frauenvorsitzende:Ingrid Ott-Buchgeher, KJS
Beiräte/Beirätinnen:Alexander Buschberger,Linz AGHarald Irka, TBLChristine Wiesner, AKhManfred Auer, FWFriedrich Moser, GMPeter Taxacher, SGLEgon Ertl, BzVAKarin Decker, KJS Krab-belst. Scharmühlw.Klaus-Maria Fischer, ITManfred Peterseil, SZL
Kontrolle:Karin KamenarGerlinde PayrederGünter WilnauerWalter JagerMarkus Ritschel
Verein Erholungsheim
Vorsitzender:Peter Berger1. Stellvertreter:Alfred Eckerstorfer2. Stellvertreterin:Karin Decker3. Stellvertreter:Manfred StellnbergerSchriftführer:Norbert HaudumStellvertreterin:Elisabeth EderKassier:Branko NovakovicStellvertreterin:Ursula BöckRechnungsprüfer:Karin KamenarStellvertreter:Manfred AuerMarkus Ritschel
Gremien der Personalvertretung und Gewerkschaft4041 Linz, Altes Rathaus, Hauptplatz 1Tel. 70 70-1050 – 1059, Fax 79 69 98e-mail: [email protected] – Intranet: imag/pv
KleinesJahrbuch2008:042552_Gew_KlJahrbuch 10.01.2008 13:22 Uhr Seite 9
10
Gehaltsabschluss 2008 +2,7 %und Einmalzahlung € 175,–
Verwaltungsdienstzulage:Dkl. I – V = 142,50Dkl. VI – IX = 181,00
Bi = BiennienDAZ = Dienstalterszulage
Allg. Leistungszulage:A = 198,20 D = 77,40B = 124,10 E = 61,10C = 88,40
BEAMTE ALLG. VERW.Gehaltsansätze ab 1. 1. 2008
Dienst- Gehalts- V e r w e n d u n g s g r u p p eklasse stufe A B C D E
I 01 1.265,70 1.213,80 1.162,1002 1.296,70 1.237,30 1.176,5003 1.327,80 1.260,50 1.190,8004 1.359,10 1.283,90 1.204,9005 1.390,20 1.307,30 1.219,20
II 01 1.421,30 1.421,30 1.330,40 1.233,3002 1.460,00 1.452,20 1.353,90 1.247,7003 1.499,00 1.483,40 1.377,00 1.262,0004 1.537,70 1.514,30 1.400,40 1.276,0005 1.545,50 1.423,70 1.290,60
III 01 1.777,30 1.576,80 1.576,80 1.447,10 1.304,8002 1.618,30 1.610,10 1.470,40 1.319,1003 1.661,30 1.643,90 1.493,60 1.332,9004 1.706,60 1.679,50 1.517,00 1.347,5005 1.540,50 1.361,8006 1.563,90 1.376,1007 1.628,80 1.390,2008 1.404,5009 1.418,70
DAZ 1 (1 Bi) 1.693,70 1.432,90DAZ 2 (2,5 Bi) 1.791,10 1.454,20DAZ 3 (3,5 Bi) 1.856,00 1.468,40
Gehalts- Dienstklassestufe IV V VI VII VIII IX
01 2.517,20 3.051,10 4.094,40 5.803,5002 2.146,70 2.591,20 3.148,20 4.307,20 6.124,4003 1.698,90 2.220,90 2.664,80 3.244,70 4.519,70 6.445,1004 1.772,60 2.294,50 2.761,80 3.457,20 4.840,70 6.766,4005 1.847,40 2.368,80 2.858,60 3.669,70 5.161,40 7.087,4006 1.922,10 2.442,90 2.954,80 3.882,50 5.482,30 7.408,0007 1.996,90 2.517,20 3.051,10 4.094,40 5.803,5008 2.072,10 2.591,20 3.148,20 4.307,20 6.124,4009 2.146,70 2.664,80 3.244,70 4.519,70
DAZ 0 (1 Bi) 2.221,30 2.738,40DAZ 1 (1,5 Bi) 2.775,20 3.389,50 4.838,50 6.605,80 7.888,90DAZ 2 (2,5 Bi) 2.333,20 2.848,80 3.486,00 5.051,00 6.926,70 8.209,50DAZ 3 (3,5 Bi) 2.407,80 2.922,40
KleinesJahrbuch2008:042552_Gew_KlJahrbuch 10.01.2008 13:22 Uhr Seite 10
11
Gehaltsabschluss 2008 +2,7 %und Einmalzahlung € 175,–
BEAMTE HANDW. VERW.Gehaltsansätze ab 1. 1. 2008
Dienst- Gehalts- V e r w e n d u n g s g r u p p eklasse stufe P 1 P 2 P 3 P 4 P 5
Allg. Leistungszulage:P 1 – P 3 = 77,40P 4 – P 5 = 61,10
I 01 1.265,70 1.251,00 1.235,90 1.199,20 1.162,1002 1.287,70 1.271,50 1.255,40 1.217,20 1.176,5003 1.309,70 1.292,10 1.275,00 1.235,30 1.190,8004 1.332,00 1.312,60 1.294,40 1.253,10 1.204,9005 1.354,20 1.333,00 1.314,30 1.271,30 1.219,20
II 01 1.376,20 1.353,90 1.333,70 1.289,50 1.233,3002 1.398,10 1.374,20 1.353,20 1.307,40 1.247,7003 1.420,20 1.394,70 1.372,80 1.325,80 1.262,0004 1.442,10 1.415,30 1.392,40 1.343,60 1.276,0005 1.464,10 1.435,70 1.411,60 1.361,80 1.290,60
III 01 1.486,30 1.456,40 1.431,10 1.379,60 1.304,8002 1.508,50 1.477,00 1.450,80 1.397,60 1.319,1003 1.530,50 1.497,60 1.470,30 1.415,60 1.332,9004 1.552,50 1.518,10 1.489,80 1.434,00 1.347,5005 1.574,70 1.538,50 1.509,20 1.451,90 1.361,8006 1.598,10 1.559,20 1.528,80 1.469,90 1.376,1007 1.622,10 1.580,20 1.548,20 1.488,20 1.390,2008 1.646,20 1.602,20 1.568,10 1.506,30 1.404,5009 1.718,70 1.670,70 1.633,40 1.524,00 1.418,60
DAZ 1 (1 Bi) 1.791,20 1.739,20 1.698,70 1.541,70 1.432,70DAZ 2 (2,5 Bi) 1.900,00 1.842,00 1.796,70 1.568,30 1.453,90DAZ 3 (3,5 Bi) 1.972,50 1.910,50 1.862,00 1.586,00 1.468,002. EZl. 1.927,30 1.603,70 1.482,103. EZl. 1.992,60 1.621,40 1.496,20
IV 03 1.698,90 1.698,9004 1.772,60 1.772,6005 1.847,40 1.847,4006 1.922,10 1.922,1007 1.996,90 1.996,9008 2.072,10 2.072,1009 2.146,70 2.146,70
DAZ 1 (1 Bi) 2.221,30 2.221,30DAZ 2 (2,5 Bi) 2.333,20 2.333,20DAZ 3 (3,5 Bi) 2.407,80 2.407,80
Verwaltungsdienstzulage:Dkl. I – IV = 142,50
Bi = BiennienDAZ = DienstalterszulageEZl. = Ergänzungszahlung
KleinesJahrbuch2008:042552_Gew_KlJahrbuch 10.01.2008 13:23 Uhr Seite 11
12
Gehaltsabschluss 2008 +2,7 %und Einmalzahlung € 175,–
Verwaltungsdienstzulage:Dkl. I – V = 142,50Dkl. VI – IX = 181,00
Bi = BiennienDAZ = Dienstalterszulage
Allg. Leistungszulage:A = 198,20 D = 77,40B = 124,10 E = 61,10C = 88,40
VERTRAGSANGESTELLTE (inkl. SV-Ausgleich)Entlohnungsansätze ab 1. 1. 2008
Dienst- Entlohnungs- E n t l o h n u n g s g r u p p eklasse stufe A B C D E
I 01 1.267,20 1.215,30 1.163,5002 1.298,30 1.238,80 1.177,9003 1.329,40 1.262,00 1.192,2004 1.360,70 1.285,40 1.206,3005 1.391,90 1.308,90 1.220,70
II 01 1.423,00 1.423,00 1.332,00 1.234,8002 1.461,80 1.453,90 1.355,50 1.249,2003 1.500,80 1.485,20 1.378,70 1.263,5004 1.539,50 1.516,10 1.402,10 1.277,5005 1.547,40 1.425,40 1.292,10
III 01 1.779,40 1.578,70 1.578,70 1.448,80 1.306,4002 1.620,20 1.612,00 1.472,20 1.320,7003 1.663,30 1.645,90 1.495,40 1.334,5004 1.708,60 1.681,50 1.518,80 1.349,1005 1.542,30 1.363,4006 1.565,80 1.377,8007 1.630,80 1.391,9008 1.406,2009 1.420,40
DAZ 1 (1 Bi) 1.695,80 1.434,60DAZ 2 (2,5 Bi) 1.793,30 1.455,90DAZ 3 (3,5 Bi) 1.858,30 1.470,10
Entlohnungs- Dienstklassestufe IV V VI VII VIII IX
01 2.520,20 3.054,80 4.099,10 5.808,2002 2.149,30 2.594,30 3.152,00 4.311,90 6.129,1003 1.700,90 2.223,60 2.668,00 3.248,60 4.524,40 6.449,8004 1.774,70 2.297,30 2.765,10 3.461,30 4.845,40 6.771,1005 1.849,60 2.371,60 2.862,00 3.674,10 5.166,10 7.092,1006 1.924,40 2.445,80 2.958,30 3.887,20 5.487,00 7.412,7007 1.999,30 2.520,20 3.054,80 4.099,10 5.808,2008 2.074,60 2.594,30 3.152,00 4.311,90 6.129,1009 2.149,30 2.668,00 3.248,60 4.524,40
DAZ 0 (1 Bi) 2.224,00 2.741,70DAZ 1 (1,5 Bi) 2.778,60 3.393,50 4.843,20 6.610,50 7.893,60DAZ 2 (2,5 Bi) 2.336,10 2.852,30 3.490,10 5.055,70 6.931,40 8.214,20DAZ 3 (3,5 Bi) 2.410,80 2.926,00
KleinesJahrbuch2008:042552_Gew_KlJahrbuch 10.01.2008 13:23 Uhr Seite 12
13
Gehaltsabschluss 2008 +2,7 %und Einmalzahlung € 175,–
VERTRAGSARBEITER (inkl. SV-Ausgleich)Entlohnungsansätze ab 1. 1. 2008
Dienst- Entlohnungs- E n t l o h n u n g s g r u p p eklasse stufe P 1 P 2 P 3 P 4 P 5
I 01 1.268,90 1.254,10 1.239,00 1.202,20 1.165,0002 1.290,90 1.274,70 1.258,50 1.220,20 1.179,4003 1.313,00 1.295,30 1.278,20 1.238,40 1.193,8004 1.335,30 1.315,90 1.297,60 1.256,20 1.207,9005 1.357,60 1.336,30 1.317,60 1.274,50 1.222,20
II 01 1.379,60 1.357,30 1.337,00 1.292,70 1.236,4002 1.401,60 1.377,60 1.356,60 1.310,70 1.250,8003 1.423,80 1.398,20 1.376,20 1.329,10 1.265,2004 1.445,70 1.418,80 1.395,90 1.347,00 1.279,2005 1.467,80 1.439,30 1.415,10 1.365,20 1.293,80
II 01 1.490,00 1.460,00 1.434,70 1.383,00 1.308,1002 1.512,30 1.480,70 1.454,40 1.401,10 1.322,4003 1.534,30 1.501,30 1.474,00 1.419,10 1.336,2004 1.556,40 1.521,90 1.493,50 1.437,60 1.350,9005 1.578,60 1.542,30 1.513,00 1.455,50 1.365,2006 1.602,10 1.563,10 1.532,60 1.473,60 1.379,5007 1.626,20 1.584,20 1.552,10 1.491,90 1.393,7008 1.650,30 1.606,20 1.572,00 1.510,10 1.408,0009 1.723,00 1.674,90 1.637,50 1.527,80 1.422,10
DAZ 1 (1 Bi) 1.795,70 1.743,60 1.703,00 1.545,50 1.436,20DAZ 2 (2,5 Bi) 1.904,80 1.846,70 1.801,30 1.572,10 1.457,40DAZ 3 (3,5 Bi) 1.977,50 1.915,40 1.866,80 1.589,80 1.471,502. EZl. 1.932,30 1.607,50 1.485,603. EZl. 1.997,80 1.625,20 1.499,70
IV 03 1.703,10 1.703,1004 1.777,00 1.777,0005 1.852,00 1.852,0006 1.926,90 1.926,9007 2.001,90 2.001,9008 2.077,30 2.077,3009 2.152,10 2.152,10
DAZ 1 (1 Bi) 2.226,90 2.226,90DAZ 2 (2,5 Bi) 2.339,10 2.339,10DAZ 3 (3,5 Bi) 2.413,90 2.413,90
Allg. Leistungszulage:P 1 – P 3 = 77,40P 4 – P 5 = 61,10
Verwaltungsdienstzulage:Dkl. I – IV = 142,50
Bi = BiennienDAZ = DienstalterszulageEZl. = Ergänzungszahlung
KleinesJahrbuch2008:042552_Gew_KlJahrbuch 10.01.2008 13:23 Uhr Seite 13
Allg. L 1 = 198,20Leistungszulage: L 2A 2 – L 2B 1 = 124,10
L 3 = 88,40 DAZ = Dienstalterszulage
Allg. L 1 = 198,20Leistungszulage: L 2A 2 – L 2B 1 = 124,10
L 3 = 88,40 DAZ = Dienstalterszulage
MUSIKSCHULLEHRER 1 LEntlohnungsansätze ab 1. 1. 2008
Entlohnungs- E n t l o h n u n g s g r u p p estufe L 1 L 2A 2 L 2A 1 L 2B 1 L 3
01 2.035,70 1.851,20 1.730,30 1.580,70 1.420,2002 2.102,10 1.907,10 1.781,90 1.609,70 1.444,5003 2.168,50 1.962,90 1.833,90 1.640,20 1.468,2004 2.242,20 2.018,90 1.886,00 1.671,10 1.492,4005 2.401,60 2.074,60 1.937,90 1.703,50 1.516,7006 2.569,10 2.188,60 2.044,00 1.787,60 1.554,2007 2.736,60 2.324,90 2.153,80 1.873,40 1.612,4008 2.898,40 2.460,60 2.262,40 1.958,80 1.674,6009 3.065,60 2.617,30 2.387,30 2.043,70 1.739,1010 3.237,60 2.773,90 2.512,60 2.128,90 1.804,6011 3.389,70 2.932,40 2.639,40 2.213,40 1.871,0012 3.556,00 3.090,70 2.765,30 2.330,00 1.936,0013 3.722,20 3.248,30 2.892,30 2.446,70 2.002,4014 3.888,70 3.406,50 3.019,10 2.563,00 2.069,0015 4.055,00 3.564,60 3.145,30 2.679,30 2.159,6016 4.216,20 3.704,90 3.255,60 2.782,20 2.250,1017 4.426,60 3.852,70 3.373,00 2.889,80 2.339,5018 4.426,60 4.009,80 3.498,20 3.004,80 2.429,5019 4.741,60 4.153,60 3.611,70 3.109,40 2.519,20
DAZ 1 (1,5 Bi) 5.214,10 4.369,30 3.782,00 3.266,30 2.653,80
PRAGMATISCHE LEHRERGehaltsansätze ab 1. 1. 2008
Gehalts- Verwendungsgruppestufe L 1 L 2A 2 L 2A 1 L 2B 1 L 301 1.919,60 1.775,80 1.660,50 1.527,10 1.382,3002 1.988,50 1.829,60 1.710,70 1.554,60 1.404,3003 2.057,90 1.883,80 1.760,40 1.581,50 1.426,2004 2.126,50 1.937,70 1.811,20 1.609,50 1.448,1005 2.225,70 1.991,60 1.861,40 1.639,00 1.469,9006 2.391,60 2.099,90 1.963,20 1.718,00 1.504,1007 2.558,30 2.230,80 2.068,80 1.798,40 1.557,5008 2.724,50 2.361,20 2.173,70 1.880,10 1.613,1009 2.890,70 2.511,80 2.294,00 1.962,00 1.672,4010 3.057,00 2.662,60 2.414,40 2.043,20 1.734,1011 3.223,30 2.813,50 2.534,80 2.124,60 1.796,6012 3.389,70 2.964,10 2.654,90 2.236,60 1.859,6013 3.556,00 3.114,70 2.776,00 2.347,60 1.922,0014 3.722,20 3.265,70 2.895,80 2.459,50 1.984,8015 3.888,70 3.416,30 3.016,40 2.570,60 2.072,1016 4.055,00 3.550,30 3.122,30 2.669,90 2.159,0017 4.221,90 3.690,30 3.233,20 2.773,00 2.245,3018 4.452,70
DAZ 1 (1,5 Bi) 4.798,90 3.900,30 3.399,60 2.927,70 2.374,80
14
Gehaltsabschluss 2008 +2,7 %und Einmalzahlung € 175,–
KleinesJahrbuch2008:042552_Gew_KlJahrbuch 10.01.2008 13:23 Uhr Seite 14
15
Gehaltsabschluss 2008 +2,7 %und Einmalzahlung € 175,–
Allg.Leistungszulage:
MSL 1 – MSL 4 = 124,10MSL 5 = 88,40
MSL (neues Schema)Entlohnungsansätze ab 1. 1. 2008
Entlohnungs- E n t l o h n u n g s g r u p p estufe MSL 1 MSL 2 MSL 3 MSL 4 MSL 5
01 1.956,00 1.896,50 1.836,90 1.623,20 1.455,6002 2.088,80 2.015,90 1.943,00 1.709,50 1.515,3003 2.220,40 2.135,20 2.048,90 1.796,90 1.575,0004 2.351,90 2.253,50 2.155,00 1.885,60 1.634,8005 2.483,10 2.371,50 2.259,90 1.973,90 1.695,3006 2.614,60 2.489,80 2.365,20 2.062,10 1.756,3007 2.745,80 2.607,90 2.470,00 2.150,60 1.817,9008 2.877,00 2.726,10 2.575,10 2.238,00 1.879,6009 3.008,30 2.844,20 2.680,10 2.325,60 1.941,6010 3.139,50 2.962,40 2.785,10 2.413,20 2.003,6011 3.270,80 3.080,60 2.890,20 2.500,50 2.065,5012 3.402,30 3.198,70 2.995,20 2.588,20 2.127,3013 3.533,50 3.317,00 3.100,10 2.675,50 2.188,6014 3.664,70 3.434,90 3.205,30 2.763,10 2.250,20
ZULAGEN FUR KINDERGÄRTNERINNEN
Die Dienstzulage (§ 11 Abs. 7 Z. 1 lit. a und b des Oö. KGDG, LGBI. Nr. 74/1997)für KindergärtnerInnen (HorterzieherInnen) beträgt:
Dienstzulage L 2b 1 (l 2b 1) 13,60 (14,30)
Die Sonderkindergartenzulage (§ 11 Abs. 7 Z. 2 des Oö. KGDG, LBGI. Nr.74/1997 beträgt:
Sonderkinder- Gehalts- Verw.-Gruppe Entlohnungs-gartenzulage stufen L 2b 1 stufen l 2b 1
1 – 5 81,00 1 – 5 85,106 – 11 113,40 6 – 11 119,10ab 12 161,40 ab 12 169,50
Die Dienstzulage für Leiterinnen und Leiter beträgt:
BEAMTINNEN UND BEAMTE DER VERWENDUNGSGRUPPE L 2b 1:Dienstzulagengruppe Gehaltsstufen ab der Gehaltsstufe
(Gruppen) 1 bis 8 9 bis 12 13
I (5 oder mehr Gruppen) 250,80 273,70 295,00II (4 Gruppen) 211,60 229,50 244,90III (3 Gruppen) 176,50 190,80 203,80IV (2 Gruppen) 147,30 160,00 169,60V (1 Gruppe) 106,10 114,50 122,10
VERTRAGSBEDIENSTETE DER ENTLOHNUNGSGRUPPE L 2b 1:Dienstzulagengruppe Entlohnungsstufen ab der Entlohnungsstufe
(Gruppen) 1 bis 8 9 bis 12 13
I (5 oder mehr Gruppen) 263,30 287,40 309,80II (4 Gruppen) 222,20 241,00 257,10III (3 Gruppen) 185,30 200,30 214,00IV (2 Gruppen) 154,70 168,00 178,10V (1 Gruppe) 111,40 120,20 128,20
KleinesJahrbuch2008:042552_Gew_KlJahrbuch 10.01.2008 13:23 Uhr Seite 15
16
Gehaltsabschluss 2008 +2,7 %und Einmalzahlung € 175,–
VERTRAGSARB. LIVA DO
Entlohnungsansätze ab 1. 1. 2008
Dienst- Entlohnungs- E n t l o h n u n g s g r u p p eklasse stufe P 1 P 2 P 3 P 4 P 5
I 01 1.265,70 1.251,00 1.235,90 1.199,20 1.162,1002 1.287,70 1.271,50 1.255,40 1.217,20 1.176,5003 1.309,70 1.292,10 1.275,00 1.235,30 1.190,8004 1.332,00 1.312,60 1.294,40 1.253,10 1.204,9005 1.354,20 1.333,00 1.314,30 1.271,30 1.219,20
II 01 1.376,20 1.353,90 1.333,70 1.289,50 1.233,3002 1.398,10 1.374,20 1.353,20 1.307,40 1.247,7003 1.420,20 1.394,70 1.372,80 1.325,80 1.262,0004 1.442,10 1.415,30 1.392,40 1.343,60 1.276,0005 1.464,10 1.435,70 1.411,60 1.361,80 1.290,60
III 01 1.486,30 1.456,40 1.431,10 1.379,60 1.304,8002 1.508,50 1.477,00 1.450,80 1.397,60 1.319,1003 1.530,50 1.497,60 1.470,30 1.415,60 1.332,9004 1.552,50 1.518,10 1.489,80 1.434,00 1.347,5005 1.574,70 1.538,50 1.509,20 1.451,90 1.361,8006 1.598,10 1.559,20 1.528,80 1.469,90 1.376,1007 1.622,10 1.580,20 1.548,20 1.488,20 1.390,2008 1.646,20 1.602,20 1.568,10 1.506,30 1.404,5009 1.718,70 1.670,70 1.633,40 1.524,00 1.418,60
DAZ 1 (1 Bi) 1.791,20 1.739,20 1.698,70 1.541,70 1.432,70DAZ 2 (2,5 Bi) 1.900,00 1.842,00 1.796,70 1.568,30 1.453,90DAZ 3 (3,5 Bi) 1.972,50 1.910,50 1.862,00 1.586,00 1.468,002.EZl. 1.927,30 1.603,70 1.482,103.EZl. 1.992,60 1.621,40 1.496,20
IV 03 1.698,90 1.698,9004 1.772,60 1.772,6005 1.847,40 1.847,4006 1.922,10 1.922,1007 1.996,90 1.996,9008 2.072,10 2.072,1009 2.146,70 2.146,70
DAZ 1 (1 Bi) 2.221,30 2.221,30DAZ 2 (2,5 Bi) 2.333,20 2.333,20DAZ 3 (3,5 Bi) 2.407,80 2.407,80
Allg. Leistungszulage:P 1 – P 3 = 77,40P 4 – P 5 = 61,10
Verwaltungsdienstzulage:Dkl. I – IV = 142,50
Bi = BiennienDAZ = DienstalterszulageEZl. = Ergänzungszahlung
KleinesJahrbuch2008:042552_Gew_KlJahrbuch 10.01.2008 13:23 Uhr Seite 16
17
Gehaltsabschluss 2008 +2,7 %und Einmalzahlung € 175,–
FUNKTIONSLAUFBAHNEN
Gehaltsansätze ab 1. 1. 2008Gehalts- F u n k t i o n s l a u f b a h nstufe 25 24 23 22 21
Gehaltsstufe 20 19 18 17 16
01 1.391,80 1.423,70 1.460,80 1.503,20 1.552,2002 1.418,90 1.452,20 1.490,50 1.534,60 1.585,5003 1.446,10 1.480,50 1.520,40 1.566,10 1.618,6004 1.473,20 1.508,90 1.550,20 1.597,60 1.651,8005 1.500,50 1.537,40 1.579,90 1.628,70 1.685,6006 1.527,70 1.565,80 1.609,80 1.660,20 1.719,4007 1.555,10 1.594,00 1.639,50 1.692,10 1.753,3008 1.582,10 1.622,60 1.669,60 1.724,20 1.787,4009 1.609,50 1.650,90 1.700,10 1.756,40 1.821,3010 1.636,60 1.679,80 1.730,40 1.788,30 1.855,1011 1.663,90 1.708,50 1.760,90 1.820,40 1.889,0012 1.691,70 1.737,80 1.791,20 1.852,40 1.922,9013 1.719,40 1.766,70 1.821,70 1.884,30 1.956,7014 1.747,30 1.795,50 1.852,10 1.916,40 1.990,6015 1.775,10 1.824,60 1.882,60 1.948,50 2.024,70
01 1.608,60 1.673,50 1.749,50 1.836,90 1.937,3002 1.643,60 1.712,00 1.790,70 1.881,40 1.985,4003 1.679,40 1.750,30 1.832,00 1.925,80 2.033,7004 1.715,30 1.788,60 1.873,00 1.970,10 2.081,7005 1.751,20 1.827,30 1.914,40 2.014,60 2.129,9006 1.787,20 1.865,60 1.955,50 2.059,00 2.177,9007 1.823,10 1.904,10 1.996,70 2.103,40 2.225,5008 1.859,20 1.942,40 2.037,90 2.147,80 2.273,2009 1.895,10 1.980,80 2.079,10 2.191,90 2.321,0010 1.931,10 2.019,20 2.120,40 2.235,90 2.368,6011 1.967,00 2.057,60 2.161,30 2.279,80 2.416,2012 2.002,80 2.095,80 2.202,20 2.323,80 2.464,0013 2.038,70 2.134,20 2.242,90 2.367,70 2.511,6014 2.074,70 2.172,40 2.283,90 2.411,80 2.559,4015 2.110,70 2.210,50 2.324,50 2.455,80 2.607,10
Gehaltsstufe 15 14 13 12 11
01 2.052,80 2.185,10 2.336,30 2.510,30 2.710,3002 2.105,10 2.242,00 2.398,90 2.579,20 2.786,5003 2.157,60 2.298,80 2.461,30 2.648,10 2.862,9004 2.209,60 2.355,70 2.523,60 2.717,00 2.939,1005 2.261,70 2.412,40 2.586,10 2.785,90 3.015,5006 2.313,60 2.469,40 2.648,40 2.854,90 3.091,7007 2.365,70 2.526,40 2.711,00 2.923,70 3.167,9008 2.417,80 2.583,20 2.773,30 2.992,40 3.244,3009 2.469,50 2.640,00 2.835,80 3.061,50 3.320,6010 2.521,60 2.697,00 2.898,30 3.130,40 3.396,9011 2.573,60 2.753,90 2.960,50 3.199,10 3.473,1012 2.625,50 2.810,60 3.023,10 3.268,20 3.549,6013 2.677,60 2.867,50 3.085,40 3.337,00 3.625,8014 2.729,50 2.924,40 3.148,00 3.405,80 3.702,1015 2.781,40 2.981,30 3.210,30 3.475,00 3.778,40
KleinesJahrbuch2008:042552_Gew_KlJahrbuch 10.01.2008 13:23 Uhr Seite 17
18
Gehaltsabschluss 2008 +2,7 %und Einmalzahlung € 175,–
Gehaltsstufe 5 4 3 2 1
01 2.940,20 3.204,80 3.509,10 3.858,80 4.261,0002 3.025,10 3.299,30 3.614,80 3.977,50 4.394,7003 3.110,10 3.393,90 3.720,70 4.096,50 4.528,5004 3.194,70 3.488,60 3.826,70 4.215,20 4.662,3005 3.279,60 3.582,90 3.932,60 4.334,20 4.796,1006 3.364,60 3.677,60 4.038,50 4.453,00 4.929,8007 3.449,50 3.772,10 4.144,50 4.571,80 5.063,5008 3.534,30 3.866,60 4.250,20 4.690,80 5.197,3009 3.619,30 3.961,30 4.356,30 4.809,60 5.331,1010 3.704,00 4.055,80 4.462,10 4.928,50 5.464,8011 3.789,00 4.150,30 4.567,80 5.047,20 5.598,6012 3.873,90 4.244,90 4.674,00 5.166,30 5.732,4013 3.958,70 4.339,50 4.779,80 5.285,30 5.866,1014 4.043,60 4.433,90 4.885,80 5.404,00 5.999,8015 4.128,60 4.528,60 4.991,80 5.522,80 6.133,60
01 4.723,60 5.255,60 5.867,50 6.571,20 7.380,1002 4.874,50 5.426,10 6.060,60 6.790,30 7.629,4003 5.025,50 5.596,90 6.254,00 7.009,70 7.878,8004 5.176,30 5.767,40 6.447,00 7.229,20 8.128,1005 5.327,20 5.938,10 6.640,40 7.448,40 8.377,4006 5.478,20 6.108,60 6.833,60 7.667,90 8.626,9007 5.629,00 6.279,30 7.026,70 7.887,30 8.876,2008 5.780,10 6.449,90 7.220,10 8.106,70 9.125,5009 5.930,90 6.620,50 7.413,20 8.326,00 9.374,8010 6.081,90 6.791,00 7.606,50 8.545,70 9.624,1011 6.232,80 6.961,50 7.799,80 8.764,90 9.873,6012 6.383,70 7.132,20 7.993,00 8.984,40 10.122,8013 6.534,60 7.303,00 8.186,10 9.203,80 10.372,2014 6.685,60 7.473,40 8.379,40 9.423,20 10.621,5015 6.836,30 7.644,10 8.572,70 9.642,50 10.870,90
FUNKTIONSLAUFBAHNEN
Gehaltsansätze ab 1. 1. 2008Gehalts- F u n k t i o n s l a u f b a h nstufe 10 9 8 7 6
KleinesJahrbuch2008:042552_Gew_KlJahrbuch 10.01.2008 13:23 Uhr Seite 18
19
PflegeschülerInnen und Lehrlinge
Taschengeld der Gesundheits- und Krankenpflegeschüler/innendes AKhSätze zum 1. Jänner 2008: 1. Ausbildungsjahr € 288,34(incl. DN-Beitrag zur SV) 2. Ausbildungsjahr € 355,38
3. Ausbildungsjahr € 541,49Einmalzahlung € 100,00
Lehrlingsentschädigung(Stand 1. Jänner 2008)
Lehrberuf Lehrlingsentschädigung(die Berufsbezeichnungengelten jeweils auch Lehrjahrin der weiblichen Form) 1. 2. 3. 4.
Anlagenmonteur 469,90 630,10 851,20 1.153,80Archiv-Bibl-Info 427,00 544,40 785,80Bautechnischer Zeichner 578,70 743,30 923,40Bürokaufmann 427,00 544,40 785,80Chemielaborant 419,70 659,30 900,20 1.139,00Drucker 358,00 (1) 538,40 (3) 891,90 (5)Drucker (2 Stufen = 1 Lehrjahr) 447,90 (2) 715,30 (4) 1.072,60 (6)EDV-Kaufmann 427,00 544,40 785,80EDV-Techniker 422,40 583,50 723,60 996,40Elektriker 469,90 630,10 851,20 1.153,80Gärtner 460,40 643,90 893,40Informatiker 422,40 583,50 723,60 996,40Koch 486,40 565,60 674,90Konditor 486,40 565,60 674,90Landmaschinentechniker 469,90 630,10 851,20 1.153,80Landschaftsgärtner 460,40 643,90 893,40Maler und Anstreicher 388,60 493,30 637,50Maurer 754,70 1.133,00 1.510,40Personaldienstleistung 427,00 544,40 785,80Pharm.-kfm. Assistent 444,80 567,10 820,10Schlosser 469,90 630,10 851,20 1.153,80Straßenerhalter 460,40 643,90 893,40Textilreiniger 413,60 481,10 637,20Tischler 437,00 604,20 729,80Veranstaltungstechniker 469,90 630,10 851,20 1.153,80Vermessungstechniker 509,60 679,20 844,30 1.107,80Zahntechniker 376,70 490,70 639,00 791,80
Einmalzahlung € 100,–
Bahnkarten mit einer bis zu 25%igen Ermäßigungfür Inlandsfahrten und einige Ziele im angrenzendenAusland erhalten Sieim PV-Büro imAlten Rathaus, imBR-Büro AKh undim BR-Büro SZL.
KleinesJahrbuch2008:042552_Gew_KlJahrbuch 10.01.2008 13:23 Uhr Seite 19
20
Zuwendungen
Zuwendungen anlässlich Verehelichung oder Geburt eines KindesStaatliche Zuwendungen:
1. AlleinverdienerabsetzbetragDer Alleinverdienerabsetzbetrag beträgt € 364,–.
Alleinverdiener ist ein Steuerpflichtiger, der mehr als sechs Monate im Kalenderjahrverheiratet ist und von seinem unbeschränkt steuerpflichtigen Ehepartner nicht dau-ernd getrennt lebt. Alleinverdiener ist auch ein Steuerpflichtiger mit mindestens einemKind, der mehr als sechs Monate mit einer unbeschränkt steuerpflichtigen Person ineiner anderen Partnerschaft lebt. Voraussetzung ist, dass der (Ehe-)Partner bei mindes-tens einem Kind Einkünfte von höchstens € 6.000,– jährlich oder, falls kein Kind imgemeinsamen Haushalt lebt, von höchstens € 2.200,– jährlich erzielt.
2. AlleinerzieherabsetzbetragDer Alleinerzieherabsetzbetrag beträgt € 364,–.
Alleinerzieher ist ein Steuerpflichtiger, der mit mindestens einem Kind mehr als sechsMonate im Kalenderjahr nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe-)Partner lebt.
Unterhaltsleistungen, die der Alleinerzieher für sich selbst erhält, sind für die Gewäh-rung dieses Absetzbetrages ohne Bedeutung.
3. KinderzuschlagBeim Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag (€ 364,–) wurde ab dem Kalen-derjahr 2004 ein Kinderzuschlag in gestaffelter Form wie folgt eingeführt:
für das 1. Kind € 130,–für das 2. Kind € 175,–für das 3. Kind und weiteres Kind € 220,–
4. Kinderabsetzbetrag
Einem Steuerpflichtigen, dem auf Grund des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967Familienbeihilfe gewährt wird, steht im Wege der gemeinsamen Auszahlung mit der Fa-milienbeihilfe ein Kinderabsetzbetrag von monatlich € 50,90 für jedes Kind zu.Die Auszahlung dieser Kinderabsetzbeträge ist, wie bereits erwähnt, direkt an die Ge-währung der Familienbeihilfe geknüpft. Eine Auszahlung der Kinderabsetzbeträge ohnegleichzeitiger Anweisung der Familienbeihilfe ist somit nicht möglich.Die Darstellung der Kinderabsetzbeträge auf den Bezugsnachweisen der Stadt Linz er-folgt in der Form, dass im Abzugsteil die entsprechenden Beträge, versehen mit einemMinusbetrag, zum Ausdruck kommen (Minusbeträge im Abzugsteil erhöhen den Aus-zahlungsbetrag).Für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, steht kein Kinderabsetzbetrag zu.
Zuwendungen des Dienstgebers:
1. Bezugsvorschuss anlässlich der Verehelichung
Hier handelt es sich um eine besondere Form des Bezugsvorschusses. Jedem Bediens-teten, der in einem unbefristeten Dienstverhältnis zur Stadt Linz steht, wird über Antrageinmal anlässlich der Eheschließung ein Bezugsvorschuss von € 1.900,– gewährt. DasAnsuchen ist innerhalb von zwei Jahren nach Eheschließung einzubringen. Für dieRückzahlung dieses zinsenlosen Bezugsvorschusses werden maximal 100 Monatsratenfestgesetzt.
2. Kinderbeihilfe:
Die Kinderbeihilfe beträgt monatlich € 15,– für ein Kind, für das Anspruch auf Fami-lienbeihilfe besteht. Sie gebührt auch für sonstige Kinder, wenn sie dem Haushaltdes/der Bediensteten angehören.
KleinesJahrbuch2008:042552_Gew_KlJahrbuch 10.01.2008 13:23 Uhr Seite 20
21
Zuwendungen
I. Einmalige Leistung: II. Fortlaufende Leistungen:Bezugsvorschuss Alleinverdiener- bzw.anlässlich der Alleinerzieherabsetzbetrag € 364,–Verehelichung € 1.900,– (+ Kinderzuschlag)
Kinderbeihilfe pro Kind € 15,–
Anlässlich der Geburt eines Kindes:Staatliche Zuwendungen:
1. Kinderbetreuungsgeld
Die Höhe des Kinderbetreuungsgeldes richtet sich nach der von Ihnen gewählten Leis-tungsart. Sie können zwischen folgenden Leistungsvarianten wählen:
Variante 30 plus 6: Bezug des Kinderbetreuungsgeldes bis maximal zur Vollendung des30. Lebensmonats Ihres Kindes in Höhe von pro Tag 14,53 Euro (ca. 436 Euro pro Mo-nat).Sie können sich den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes auch mit dem anderen Eltern-teil teilen. Ein solcher Wechsel ist maximal zweimal möglich, das bedeutet, es könnensich insgesamt maximal drei Blöcke ergeben. Ein Block muss mindestens drei Monatebetragen. Bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile verlängert sich die Bezugs-dauer um jenen Zeitraum, den der andere Elternteil beansprucht hat. Es kann maximalbis zur Vollendung des 36. Lebensmonats des Kindes Kinderbetreuungsgeld bezogenwerden (ein Elternteil kann nie mehr als 30 Monate KBG beziehen).
Variante 20 plus 4: Bezug des Kinderbetreuungsgeldes bis maximal zur Vollendung des20. Lebensmonats Ihres Kindes in Höhe von 20,80 Euro pro Tag (ca. 624 Euro pro Mo-nat).Sie können sich den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes auch mit dem anderen Eltern-teil teilen. Ein solcher Wechsel ist maximal zweimal möglich, das bedeutet, es könnensich insgesamt maximal drei Blöcke ergeben. Ein Block muss mindestens drei Monatebetragen. Bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile verlängert sich die Bezugs-dauer um jenen Zeitraum, den der andere Elternteil beansprucht hat. Es kann maximalbis zur Vollendung des 24. Lebensmonats des Kindes Kinderbetreuungsgeld bezogenwerden (ein Elternteil kann nie mehr als 20 Monate KBG beziehen).
Variante 15 plus 3: Bezug des Kinderbetreuungsgeldes bis maximal zur Vollendung des15. Lebensmonats Ihres Kindes in Höhe von 26,60 Euro pro Tag (ca. 800 Euro pro Mo-nat).Sie können sich den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes auch mit dem anderen Eltern-teil teilen. Ein solcher Wechsel ist maximal zweimal möglich, das bedeutet, es könnensich insgesamt maximal drei Blöcke ergeben. Ein Block muss mindestens drei Monatebetragen. Bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile verlängert sich die Bezugs-dauer um jenen Zeitraum, den der andere Elternteil beansprucht hat. Es kann maximalbis zur Vollendung des 18. Lebensmonats des Kindes Kinderbetreuungsgeld bezogenwerden (ein Elternteil kann nie mehr als 15 Monate KBG beziehen).
Kinderbetreuungsgeld gebührt bis zu einer Zuverdienstgrenze von € 16.200,– jährlich.Bei der Zuverdienstgrenze werden nur die Einkünfte des Elternteils berücksichtigt, derKinderbetreuungsgeld bezieht.Das Kinderbetreuungsgeld ist nach der Geburt bei der Gebietskrankenkasse zu bean-tragen.
2. Die Familienbeihilfe
Unabhängig von Beschäftigung oder Einkommen haben Eltern, die einen Wohnsitz oderihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben, Anspruch auf Familienbeihilfe fürbei ihnen haushaltszugehörige Kinder bzw. für Kinder, denen sie überwiegend Unter-halt leisten. Vorrangig anspruchsberechtigt ist dabei die Mutter. Für ausländischeStaatsbürger bestehen Sonderregelungen.
KleinesJahrbuch2008:042552_Gew_KlJahrbuch 10.01.2008 13:23 Uhr Seite 21
22
Zuwendungen
Familienbeihilfenbeträge ab 1. Jänner 2008ab Geburt € 105,40ab 3 Jahren € 112,70ab 10 Jahren € 130,90ab 19 Jahren € 152,70Zuschlag für erheblich behindertes Kind € 138,30
Wird die Familienbeihilfe für zwei Kinder bezogen, erhöht sich der Gesamtbetrag an Fa-milienbeihilfe um monatlich € 12,80 und darüber hinaus ab dem dritten Kind, für dasFamilienbeihilfe bezogen wird, um monatlich € 35,– sowie ab dem vierten Kind ummonatlich € 50,–.Für Kinder, die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fach-schule fortgebildet werden, wird die Familienbeihilfe (bei einem Studium auch in Ab-hängigkeit von der vorgesehenen Studienzeit) grundsätzlich längstens bis zur Voll-endung des 26. Lebensjahres gewährt; wenn sie aber den Präsenz- oder Zivildienst ge-leistet haben oder ein Kind geboren haben bzw. an dem Tag, an dem sie das 26. Le-bensjahr vollenden, schwanger sind oder erheblich behindert sind, wird die Familien-beihilfe bis zum 27. Lebensjahr ausbezahlt.Für dauernd erwerbsunfähige Kinder gibt es – bei Erfüllung bestimmter Voraussetzun-gen – keine Altersgrenze.Ab Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen die eigenen Einkünfte des Kindes eine be-stimmte Höhe nicht übersteigen.Seit 1. Jänner 2001 besteht ein Anspruch auf Familienbeihilfe pro Jahr, wenn das zu ver-steuernde Einkommen eines Kindes den Betrag von insgesamt € 9.000,– aus unselbst-ständiger und selbstständiger Beschäftigung nicht übersteigt. Dieser Betrag beinhaltetauch Bezüge aus Ferialarbeit. Dieser Betrag gilt auch für erheblich behinderte Kinder.Antragstellung: Zuständiges Wohnsitzfinanzamt.Die diesbezügliche Bescheinigung ist der Dienststelle Präsidium, Personal und Organi-sation zu übermitteln.
3. Mehrkindzuschlag
Zur Förderung kinderreicher Familien wurde zusätzlich ein Mehrkindzuschlag einge-führt. Er beträgt seit dem Jahr 2002 monatlich € 36,40 für das 3. und jedes weitereständig im Bundesgebiet lebende Kind, für das Familienbeihlife gewährt wird.Der Anspruch auf Mehrkindzuschlag ist abhängig vom Anspruch auf Familienbeihlifeund vom Einkommen des Kalenderjahres, das vor dem Kalenderjahr liegt, für das derAntrag auf Gewährung des Mehrkindzuschlages gestellt wird. Der Mehrkindzuschlagsteht nur zu, wenn das zu versteuernde Einkommen des anspruchsberechtigten Eltern-teils und seines im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten oder Lebensgefährteninsgesamt das Zwölffache der Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung für einenKalendermonat nicht übersteigt. Das Einkommen des Ehegatten oder Lebensgefährtenist nur dann zu berücksichtigen, wenn dieser im Kalenderjahr, das vor dem Kalender-jahr liegt, für das der Mehrkindzuschlag beantragt wird, mehr als sechs Monate im ge-meinsamen Haushalt gelebt hat.Ein Verlustausgleich zwischen den Einkünften der im gemeinsamen Haushalt lebendenEhegatten oder Lebensgefährten ist nicht zulässig.Der Mehrkindzuschlag ist für jedes Kalenderjahr gesondert bei dem für die Erhebungder Abgaben vom Einkommen zuständigen Finanzamt zu beantragen; er wird höchstensfür fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt. Die Aus-zahlung erfolgt im Wege der Veranlagung. Unterbleibt eine Veranlagung, ist in bezugauf die Auszahlung des Mehrkindzuschlages § 40 des Einkommensteuergesetzes 1988sinngemäß anzuwenden. In diesem Fall kann zugunsten des im gemeinsamen Haushaltlebenden Elternteils oder Lebensgefährten, der veranlagt wird, auf den Anspruch aufden Mehrkindzuschlag verzichtet werden.
Zuwendungen des Dienstgebers:1. Geburtenbeihilfe:
Beamten, Vertragsbediensteten, Lehrlingen, Ruhegenussempfängern sowie den nacheinem Kollektivvertrag beschäftigten Bediensteten wird anlässlich der Geburt eines
KleinesJahrbuch2008:042552_Gew_KlJahrbuch 10.01.2008 13:23 Uhr Seite 22
23
Zuwendungen
Kindes oder der Adoption eines noch nicht dreijährigen Kindes, für welches eineKinderzulage gebührt, eine einmalige Geburtenbeihilfe in der Höhe von € 250,– zu-erkannt. Bei Totgeburten wird diese Zuwendung im halben Ausmaß gewährt. Die Ge-burtenbeihilfe kann jedoch nur insoweit zuerkannt werden, als nicht der/die Ehegatte/inoder andere Elternteil eine ähnliche Zuwendung aus öffentlichen Mitteln bezieht. Bleibtdiese Zuwendung hinter € 250,– zurück, so wird der entsprechende Differenzbetrag an-gewiesen.Zuwendungen an befristet aufgenommene Bedienstete werden nur unter der Voraus-setzung der anschließenden Übernahme in ein unbefristetes Dienstverhältnis zu-erkannt.Die Auszahlung der Geburtenbeihilfe wird nach Vorlage der standesamtlichen Urkundebzw. des Gerichtsbeschlusses, womit die Adoption bewilligt wurde, und Überprüfungder Anspruchsvorsaussetzung vom PPO vorgenommen.
2. Kinderbeihilfe:Für jedes anspruchsberechtigte Kind gebührt eine Kinderbeihilfe von monatlich€ 15,–. Die Kinderbeihilfe wird jährlich 14mal angewiesen.
HaushaltsbeihilfeJeweils im Juni und Dezember eines jeden Jahres wird eine Haushaltsbeihilfe im Aus-maß des zweifachen Betrages der gesetzlichen Kinderbeihilfe auf der Grundlage vonsieben Monatsbezügen pro Halbjahr gewährt.
Diese Haushaltsbeihilfe beträgt für jedes Kind, für das eine Kinderbeihilfe bezogenwird, je € 210,–.
Änderungen in der Höhe der Kinderbeihilfe während des betreffenden Kalenderhalb-jahres bewirken eine entsprechende Aliquotierung der Haushaltsbeihilfe.
Zuschlag zur Haushaltsbeihilfe (Schulbeihilfe)Die Schulbeihilfe wurde mit der Haushaltsbeihilfe gekoppelt und gelangt als Zuschlagzu dieser einmal jährlich im Dezember automatisch zur Auszahlung. Dieser Zuschlaggebührt nur für Kinder, für die dem Bediensteten die Kinderbeihilfe gebührt. Die Höheist nach dem Alter der Kinder gestaffelt und beträgt:
a) im 6. und 10. Lebensjahr € 45,00b) vom 15. bis zum 18. Lebensjahr € 52,50c) vom 19. bis zum 25. Lebensjahr € 150,00
FahrtkostenzuschussDem Bediensteten gebührt ein Fahrtkostenzuschuss, wenn1. die Entfernung zwischen der Dienststelle und der nächstgelegenen Wohnung – in derLuftlinie gemessen – mehr als zwei Kilometer beträgt,
2. er diese Wegstrecke an den Arbeitstagen regelmäßig zurücklegt und3. die notwendigen monatlichen Fahrtauslagen für das billigste öffentliche Verkehrs-mittel (Basis: Tarif des Oö. Verkehrsverbundes), das für den Bediensteten zweckmä-ßigerweise in Betracht kommt, den Eigenanteil (= monatlich ein Zwölftel der Kosteneiner Jahreskarte der Linz AG Linien) übersteigen.
Der Beamte ist vom Anspruch auf Fahrtkostenzuschuss ausgeschlossen, wenn er1. Anspruch auf Leistungen nach den §§ 19 und 36 der Oö. Landes-Reisegebührenvor-schrift, LGBl. Nr. 47/1994, in der jeweils geltenden Fassung hat oder
2. aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, seinen Wohnsitz an einen Ort mit einerEntfernung von mehr als 20 Kilometer außerhalb seines Dienstortes verlegt.
Antragsformulare liegen bei den Dienststellen auf. Änderungen der Wohnadresse sowieder Dienstverrichtungsstelle sind vom Bediensteten im Dienstweg dem Präsidium, Perso-nal und Organisation unter Verwendung des angeführten Formblattes bekannt zu geben.
KleinesJahrbuch2008:042552_Gew_KlJahrbuch 10.01.2008 13:23 Uhr Seite 23
24
Zuwendungen
Pendlerpauschale (Verkehrsabsetzbetrag)Ab 2002 gibt es den Verkehrsabsetzbetrag in Höhe von (dzt.) € 291,– jährlich, der au-tomatisch bei allen aktiven Arbeitnehmern, also auch bei jenen, die kein Auto besitzen,berücksichtigt wird.Bei besonderer Schwierigkeit der Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes ist zusätzlich auch dieGewährung einer Pendlerpauschale möglich. Steht eine Pendlerpauschale zu, ist dasFormular L 34 auszufüllen und unterschrieben dem Arbeitgeber zu übergeben. Dazu ist zubemerken, dass die genannten Formulare beim Dienstgeber (Präsidium, Personal und Or-ganisation, Abt. Bezugsverrechnung) und bei den Finanzämtern aufliegen.Die Kleine Pendlerpauschale steht zu, wenn die Entfernung zwischen Wohnung und Ar-beitsstätte mindestens 20 Kilometer beträgt und die Benützung eines öffentlichen Ver-kehrsmittels möglich und zumutbar ist.Die Kleine Pendlerpauschale beträgt ab 20 bis 39 Kilometer € 546,– jährlich
ab 40 bis 59 Kilometer € 1.080,– jährlichab 60 Kilometer € 1.614,– jährlich
Ist die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich oder nicht zumutbar,steht die Große Pendlerpauschale zu. Diese Pauschale gibt es bereits ab einer Entfer-nung von 2 Kilometern.Sie beträgt ab 2 Kilometer € 297,– jährlich ab 40 Kilometer € 2.052,– jährlich
ab 20 Kilometer € 1.179,– jährlich ab 60 Kilometer € 2.931,– jährlichVon wesentlicher Bedeutung bei dieser Regelung ist auch die Frage der Zumutbarkeitder Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels.Verkehrt kein öffentliches Verkehrsmittel vor Arbeitsbeginn oder nach Arbeitsende aufder überwiegenden Strecke (das ist mehr als die Hälfte der Wegstrecke), ist eine Be-nützung nicht möglich oder nicht zumutbar. Gleichzeitig liegt eine Nichtzumutbarkeitvor, wenn jemand dauernd stark gehbehindert ist.Verkehrt aber auf der überwiegenden Wegstrecke ein öffentliches Verkehrsmittel, ist eszumutbar, dass der Weg zur Einsteigstelle des öffentlichen Verkehrsmittels mit demKraftfahrzeug, mit dem Fahrrad oder zu Fuß zurückgelegt wird. Dabei liegt Zumutbar-keit auch dann vor, wenn sich infolge der Benützung des öffentlichen VerkehrsmittelsUmwege ergeben.Zumutbar ist die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels, wenn folgende Wegzei-ten nicht überschritten werden:Wegstrecke/zumutbare Wegzeit: unter 20 Kilometer/1,5 Stunden,ab 20 Kilometer/2 Stunden, ab 40 Kilometer/2,5 StundenDie Wegzeit umfasst die Fahrzeit und erforderliche Wartezeiten, also die Zeit vom Verlas-sen der Wohnung bis zum Arbeitsbeginn oder vom Verlassen der Arbeitsstätte bis zurAnkunft in der Wohnung.
Steuerliche Behandlung der Überstunden-,Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge– Grundsätzlich bleiben nur die Zuschläge für die ersten 5 Überstunden im Monat bis zueinem Zuschlag von 50 Prozent steuerfrei (maximal € 43,–).
– Werden die Überstunden jedoch an Sonn- oder Feiertagen oder in der Nacht ge-leistet, bleiben sie zusammen mit anderen Zulagen und Zuschlägen bis zu € 360,–steuerfrei.
Als Nachtzeit gilt die einkommensteuerrechtliche Arbeit von 19 bis 7 Uhr. Es müssenjedoch mindestens 3 Stunden zusammenhängend in diesem Zeitraum geleistet werden,damit die Überstundenzuschläge steuerfrei behandelt werden können. Ein Überstun-denzuschlag für die Stunde von 19 bis 20 Uhr ist deshalb steuerpflichtig, sofern bereitsmehr als 5 Überstunden im Monat geleistet wurden, wenn nur bis 21 Uhr gearbeitetwird. Wird aber bis 22 Uhr gearbeitet, ist dieser Zuschlag steuerfrei.Bisher steuerfreie Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen bleiben zusammen mitsteuerfreien Zuschlägen bis € 360,– im Monat steuerfrei. Der steuerfreie Rahmen von
KleinesJahrbuch2008:042552_Gew_KlJahrbuch 10.01.2008 13:23 Uhr Seite 24
KleinesJahrbuch2008:042552_Gew_KlJahrbuch 10.01.2008 13:23 Uhr Seite B1
KleinesJahrbuch2008:042552_Gew_KlJahrbuch 10.01.2008 13:23 Uhr Seite B2
KleinesJahrbuch2008:042552_Gew_KlJahrbuch 10.01.2008 13:23 Uhr Seite B3
KleinesJahrbuch2008:042552_Gew_KlJahrbuch 10.01.2008 13:23 Uhr Seite B4
25
Zuwendungen
€ 360,– erhöht sich auf € 540,–, wenn im Lohnzahlungszeitraum die Normalarbeits-zeit überwiegend in der Nacht liegt.Nachtzuschläge (Nachtschichtzuschläge) waren bisher in der Regel steuerfrei oder steu-erbegünstigt. In Zukunft bleiben sie nur steuerfrei, wenn sie für Arbeiten gezahlt werden,die zwischen 19 und 7 Uhr geleistet werden und innerhalb dieses Zeitraumes mindes-tens 3 Stunden täglich zusammenhängend gearbeitet wird. Nachtzuschläge sind aberauch dann nur insofern steuerfrei, als sie zusammen mit anderen steuerfreien Zulagenund Zuschlägen den Betrag von € 360,– monatlich nicht übersteigen. Bei jenen Arbeitneh-mern, deren Normalarbeitszeit überwiegend im Lohnzahlungszeitraum aufgrund betrieb-licher Erfordernisse zwischen 19 und 7 Uhr liegt, erhöht sich dieser Steuerfreibetrag auf€ 540,– monatlich.
Arbeitnehmerveranlagung (früher: Lohnsteuer-Jahresausgleich)
Anstelle des bisherigen Lohnsteuer-Jahresausgleiches erfolgt seit 1995 die Arbeitneh-merveranlagung.Dabei sind in Hinkunft keine Jahres-Lohnzettel mehr vorzulegen, weil diese von den je-weiligen Dienstgebern bzw. Pensionsstellen direkt den Finanzämtern übermittelt wer-den müssen.
Informationen zum Freibetragsbescheid:Jene Sonderausgaben, die unter den gemeinsamen Höchstbetrag fallen (Beiträge zuPersonenversicherungen, Ausgaben für Schaffung oder Sanierung von Wohnraum, Ge-nussscheine und junge Aktien), werden nicht in den Freibetragsbescheid aufgenom-men. Diese Sonderausgaben werden nur bei der (Arbeitnehmer-)Veranlagung berück-sichtigt.In den Freibetragsbescheid werden gemäß § 122 Abs.1 EStG 1988 in der Fassung desStrukturanpassungsgesetzes 1996 nur– Werbungskosten,– Sonderausgaben, die nicht unter den gemeinsamen Höchstbetrag fallen (z. B. Bei-träge für die freiwillige Weiterversicherung bzw. den Nachkauf von Versicherungszei-ten) und
– bestimmte außergewöhnliche Belastungenaufgenommen.Zur Berücksichtigung des Freibetrages durch den Arbeitgeber müssen Sie die „Vorlagebeim Arbeitgeber“ diesem vorlegen.Sollten die tatsächlichen Aufwendungen geringer sein als die im Freibetragsbescheidangeführten, können Sie auf der „Mitteilung zur Vorlage beim Arbeitgeber“ die Berück-sichtigung eines geringeren Freibetrages verlangen, ansonsten müssen Sie mit einerNachforderung bei der Veranlagung rechnen.
Fernpendlerbeihilfe1. Das Land Oberösterreich leistet an Fernpendler eine Fernpendlerbeihilfe. Fernpend-ler im Sinne der Richtlinien sind Personen, die regelmäßig arbeitstäglich vom Haupt-wohnsitz zum Arbeitsort und zurück fahren, wenn die einfache Entfernung zwischender Gemeinde des Hauptwohnsitzes und der Gemeinde des Arbeitsortes mindestens25 Kilometer beträgt. Die jährliche Beihilfe beträgt:
a) € 123,– bei einer einfachen Wegstrecke von 25 bis 49 km;b) € 168,– bei einer einfachen Wegstrecke von 50 bis 74 km;c) € 230,– bei einer einfachen Wegstrecke ab 75 km.
2. Die volle Höhe der Fernpendlerbeihilfe wird nur dann ausbezahlt, wenn der Antrag-steller das ganze Jahr hindurch die Förderungsrichtlinien erfüllt. Dauert ein Dienst-verhältnis nicht das ganze Kalenderjahr, steht nur ein anteilsmäßiger Beihilfenbetragzu.
Ansuchen um Gewährung einer Fernpendlerbeihilfe sind bis Jahresende für das ver-gangene Jahr bei der Wohnsitzgemeinde einzureichen.
KleinesJahrbuch2008:042552_Gew_KlJahrbuch 10.01.2008 13:23 Uhr Seite 25
26
Abfertigung +Bestattungskostenbeitrag
Abfertigung für VertragsbediensteteAnspruch und Ausmaß der Abfertigung für Vertragsbedienstete mit Diensteintritt vordem 1. 9. 2003 sind in § 32 der städtischen Vertragsbedienstetenordnung geregelt.
Den Vertragsbediensteten gebührt beim Enden des Dienstverhältnisses grundsätzlicheine Abfertigung, wenn es ununterbrochen mindestens 3 Jahre gedauert hat.
Kein Anspruch auf Abfertigung besteht, wenn:
– das Dienstverhältnis auf bestimmte Zeit eingegangen wurde und durch Zeitab-lauf geendet hat;
– der Dienstnehmer kündigt (ausgenommen Vertragsbedienstete, die innerhalb von2 Jahren nach Verehelichung oder innerhalb von 6 Jahren nach der Geburt einesKindes, das im Zeitpunkt des Ausscheidens noch lebt, kündigen. Für weiblicheBedienstete, die am 21.9.1989 bereits in einem Dienstverhältnis zur Stadt stan-den, gilt noch die frühere Frist von 18 Jahren nach Geburt eines eigenen Kindes).
– Eine Abfertigung gebührt trotz Dienstnehmerkündigung auch dann, wenn dasDienstverhältnis mindestens 10 Jahre ununterbrochen gedauert hat und der Ver-tragsbedienstete wegen Inanspruchnahme einer Gleitpension aus einer gesetzli-chen Pensionsversicherung das Dienstverhältnis kündigt oder mit einem vermin-derten Ausmaß fortsetzt.
– der Dienstgeber wegen gröblicher Dienstpflichtverletzung, Nichterreichung desim Allgemeinen erzielbaren Arbeitserfolges oder wegen eines dem Anstand oderden Interessen des Dienstes abträglichen Verhaltens den Dienstnehmer kündigt(Verschuldenskündigung);
– den Dienstnehmer ein Verschulden an der Entlassung trifft;
– der Dienstnehmer ohne wichtigen Grund vorzeitig austritt;
– das Dienstverhältnis einverständlich aufgelöst wird und keine Vereinbarung übereine Abfertigung zu Stande kommt;
– der Dienstnehmer in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis übernommenwird.
Die Abfertigung beträgt nach einer Dauer des Dienstverhältnisses von
3 Jahren das Zweifache, 15 Jahren das Sechsfache,5 Jahren das Dreifache, 20 Jahren das Neunfache,10 Jahren das Vierfache, 25 Jahren das Zwölffache
des dem Vertragsbediensteten für den letzten Monat des Dienstverhältnisses ge-bührenden Monatsbezuges.
BestattungskostenbeitragWird das Dienstverhältnis durch den Tod des Vertragsbediensteten gelöst, so tritt an dieStelle der Abfertigung ein Bestattungskostenbeitrag. Dieser beträgt die Hälfte der Ab-fertigung. Hat das Dienstverhältnis noch nicht drei Jahre gedauert, so beträgt der Be-stattungskostenbeitrag das Einfache des dem Vertragsbediensteten für den letzten Mo-nat des Dienstverhältnisses gebührenden Monatsbezuges. Der Bestattungskos-tenbeitrag gebührt nur den gesetzlichen Erben, zu deren Erhaltung der Erblasser ge-setzlich verpflichtet war. Sind solche gesetzlichen Erben nicht vorhanden, so kann derBestattungskostenbeitrag ganz oder zum Teil den Personen gewährt werden, die erwie-senermaßen die Begräbniskosten aus eigenen Mitteln bestritten oder den Verstorbenenin seiner letzten Krankheit vor dem Tod gepflegt haben. Bei verstorbenen Beamten be-steht Anspruch auf einen Todesfallbeitrag in Höhe von € 3.275,– für den überlebendenEhegatten oder Kinder.
KleinesJahrbuch2008:042552_Gew_KlJahrbuch 10.01.2008 13:23 Uhr Seite 26
27
Abfertigung + Urlaub
Abfertigung Neu
Für alle Bediensteten, die ab dem 1. 9. 2003 in den Dienst der Stadt Linz aufgenom-men wurden, ist hinsichtlich der Abfertigung § 205 a OÖ. GDG 2002 sinngemäß anzu-wenden. Somit gelten für diese Dienstverhältnisse die gesetzlichen Regelungen zur„Abfertigung Neu“. Das neue System ist beitragsorientiert. Die Abfertigung wird durchmonatliche Beitragsleistungen des Dienstgebers finanziert (monatlich 1,53 % derLohnsumme als Dienstgeberbeitrag), die er ab dem 2. Monat des Arbeitsverhältnissesan eine externe Einrichtung, eine so genannte Mitarbeitervorsorgekasse abzuführen hat.Im Gegensatz zum alten System erhalten auch Kurzzeitbeschäftigte eine Abfertigung,der Anspruch bleibt unabhängig von der Beendigungsart des Dienstverhältnisses in je-dem Fall erhalten und wächst kontinuierlich. Erworbene Abfertigungsanwartschaftensind unverfallbar („Rucksackprinzip“).
Gesetzlich garantiert ist die Summe der einbezahlten Abfertigungsbeiträge. Die Höhehängt wesentlich von der Veranlagung der Beiträge und den Verwaltungskosten ab. EineÜbertrittsmöglichkeit vom alten Abfertigungssystem in das System der „AbfertigungNeu“ ist nicht vorgesehen.
Kündigungsfristen
Die Kündigungsfrist beträgt für beide Teile nach einer Dauer des Dienstverhältnisses von
weniger als 3 Monaten 2 Wochen3 Monaten 1 Monat2 Jahren 2 Monate5 Jahren 3 Monate10 Jahren 4 Monate15 Jahren 5 Monate.
Sie hat, wenn sie nach Wochen bemessen ist, mit dem Ablauf einer Woche, wenn sienach Monaten bemessen ist, mit dem Ablauf eines Kalendermonates zu enden. Bei derBerechnung der Kündigungsfrist ist § 15 Abs. 10 sinngemäß anzuwenden.
Während der Kündigungsfrist sind dem Vertragsbediensteten auf sein Verlangen wö-chentlich mindestens acht Arbeitsstunden zum Aufsuchen eines neuen Dienstpostensohne Schmälerung des Entgeltes freizugeben.
Bestimmungen über den Erholungsurlaub
1. Urlaubsanspruch
a) Der Bedienstete hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf einen bezahlten Erho-lungsurlaub. Die kalendermäßige Festlegung des Erholungsurlaubs ist unter Be-rücksichtigung der dienstlichen Interessen vorzunehmen, wobei auf die persönli-chen Verhältnisse des Bediensteten angemessen Rücksicht zu nehmen ist. Soweitnicht zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen, hat der Bedienstete An-spruch, die Hälfte des Erholungsurlaubs ungeteilt zu verbrauchen.
b) Der Anspruch auf Erholungsurlaub entsteht in den ersten sechs Monaten desDienstverhältnisses als Vertragsbediensteter mit Beginn des jeweiligen Monats imAusmaß von je einem Zwölftel des jährlichen Ausmaßes. Nach einer ununterbro-chenen Dauer des Dienstverhältnisses von sechs Monaten entsteht der Anspruchin Höhe des noch für das laufende Kalenderjahr gebührenden restlichen Urlaubs-ausmaßes. Ab dem nachfolgenden Kalenderjahr entsteht der Urlaubsanspruch je-weils mit Jahresbeginn in voller Höhe.Bei Wiederantritt des Dienstes nach Karenzurlaub gebührt für das laufende Jahrdas aliquote Urlaubsausmaß.
KleinesJahrbuch2008:042552_Gew_KlJahrbuch 10.01.2008 13:23 Uhr Seite 27
28
Urlaub
2. Resturlaube
Nach Ablauf von zwei Jahren ab dem Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstandenist, verfällt die Hälfte des noch nicht verbrauchten Urlaubsanspruchs; der Rest nachAblauf von drei Jahren ab dem Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist.
3. Urlaubsfähige Dienstzeit:
Für das Urlaubsausmaß sind folgende Zeiten zu berücksichtigen:
a) Die im bestehenden Dienstverhältnis zurückgelegten Zeiten.
b) Die für die Vorrückung angerechneten Vordienstzeiten, also die Zeit ab dem Vor-rückungsstichtag.
c) Vor dem vollendeten 18. Lebensjahr in einem Dienst- oder Ausbildungsverhältniszur Stadt Linz oder zu einer anderen Gebietskörperschaft (Bund, Länder, Gemein-den) verbrachte Zeiten.
d) Für A-(a-)Bedienstete zusätzlich ein Zeitraum von fünf Jahren, abzüglich derfür den Vorrückungsstichtag bereits berücksichtigten Zeiten des Hochschulstu-diums.
4. Urlaubsausmaß
Das jährliche Urlaubsausmaß beträgt
200 Urlaubsstunden (30 Werktage bzw. 25 Arbeitstage) bei einem Dienstalter von we-niger als 25 Jahren.
240 Urlaubsstunden (36 Werktage bzw. 30 Arbeitstage)
1. für Bedienstete, die das 51. Lebensjahr vollendet und mindestens zehn Jahre imbestehenden Dienstverhältnis zurückgelegt haben;
2. bei einem Dienstalter von 25 Jahren;
3. für Bedienstete (die vor dem 1. 7. 2002 eingetreten sind und nicht in das neueGehaltsschema optieren) der Verwendungsgruppen A, B, C und vergleichbarer Ver-wendungsgruppen, deren Bezug unter Einrechnung der ruhegenussfähigen Zula-gen je nach Verwendungsgruppe das Gehalt der nachstehenden Dienstklasse bzw.Gehaltsstufe erreicht oder um höchstens 2 € unterschreitet.
a) C/V/2 b) B/V/4 c) A/V/5.
Für die Einrechnung kommen die Allgemeine Leistungszulage, die Verwaltungs-dienstzulage, die Chargenzulage (FW), die Pflegedienst-Chargenzulage sowie Ver-wendungszulagen und gewisse Gehaltszulagen in Betracht. Berücksichtigt man,dass die Allg. Leistungszulage und die Verwaltungsdienstzulage generell gebühren,so ergibt sich, dass jeder Bedienstete bereits mit dem Einrücken in eine der fol-genden Einstufungen Anspruch auf den 36tägigen Erholungsurlaub erwirbt:
a) C/IV/6 b) B/V/2 c) A/V/3.
Bei Beziehern von sonstigen ruhegenussfähigen Zulagen ist jeweils eine individu-elle Feststellung erforderlich.
Nebengebühren, und zwar auch solche, die einen Anspruch auf Nebengebührenzulagebegründen, sind keine ruhegenussfähigen Zulagen!
Die angeführten Zahlen von Urlaubsstunden beziehen sich auf Bedienstete mit einerwöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Für Bedienstete mit verlängertem oderverkürztem Dienstplan erhöht oder verringert sich das Urlaubsausmaß in Stunden inentsprechender Weise.
5. Höherer Urlaub:
Stichtag für die Ermittlung des Urlaubsausmaßes ist jeweils der 30. September.
KleinesJahrbuch2008:042552_Gew_KlJahrbuch 10.01.2008 13:23 Uhr Seite 28
29
Urlaub und Sonderurlaub
6. Zusatzurlaube:Invalide Bedienstete erhalten einen Zusatzurlaub. Dieser beträgt bei einer Minderungder Erwerbsfähigkeit vonweniger als 30 v. H. 2 Werktage, mindestens 50 v. H. 5 Werktage,mindestens 30 v. H. 3 Werktage, mindestens 60 v. H. 6 Werktage.mindestens 40 v. H. 4 Werktage,Die Umrechnung des Zusatzurlaubes in Arbeitstage (Werktage x 5 : 6 = Arbeitstage)und in weiterer Folge in Urlaubsstunden ist gemeinsam mit dem Erholungsurlaub ineinem vorzunehmen.
7. Urlaubsverbrauch:Für die Zeit eines Erholungsurlaubes werden so viele Urlaubsstunden als verbrauchtangerechnet, als der Bedienstete in diesem Zeitraum nach dem Dienstplan Dienst zuleisten hätte. Die Konsumierung des Erholungsurlaubes ist grundsätzlich nur tage-weise möglich; ausnahmsweise kann der Erholungsurlaub aber auch halbtageweisegewährt und verbraucht werden. Als Halbtag gilt der nach dem Dienstplan vor bzw.nach einer Mittagspause liegende Teil der Dienstzeit.
8. Erkrankung während des Urlaubes:
Durch unverschuldete Erkrankung wird – auch bei Auslandsaufenthalten – der Ur-laub unterbrochen. Die Erkrankung ist in jedem Fall entsprechend nachzuweisen.
Gewährung von Sonderurlaub mit BezügenDen DienstnehmerInnen kann auf ihr Ansuchen aus wichtigen persönlichen oder fa-miliären Gründen oder aus sonstigem besonderen Anlass ein Sonderurlaub gewährtwerden, wenn keine zwingenden dienstlichen Erfordernisse entgegenstehen. DerSonderurlaub wird nur in einem Zeitraum gewährt, der mit dem Anlass unmittelbarzusammenhängt. Ein mehrtägiger Sonderurlaub ist zusammenhängend zu gewähren,soweit nicht der Anlass oder dienstliche Interessen die Teilung notwendig machen.DienststellenleiterInnen können Sonderurlaub mit Bezügen bis zu einer Woche (derPersonalreferent darüber hinausgehend bis zu einem Monat) pro Kalenderjahr ausden nachstehenden Gründen gewähren:
a) Wohnungswechsel 2 Tage
b) Verehelichung des Dienstnehmers/der Dienstnehmerin 3 Tage
c) Verehelichung eines Kindes, eines Elternteiles oder vonGeschwistern, des Kindes desLebensgefährten/der Lebensgefährtin 1 Tag
d) Niederkunft der Ehefrau oder Lebensgefährtin 2 Tage
e) Tod des Ehemannes/Lebensgefährtender Ehefrau/Lebensgefährtin,eines Elternteiles oder Kindes 3 Tage
f) Tod von anderen nahen Angehörigen, insbesondere wennder/die DienstnehmerIn mit dem/der Verstorbenenim gemeinsamen Haushalt lebte bis zu 1 Tagwenn dem/der DienstnehmerIn die Besorgungdes Begräbnisses obliegt bis zu 3 Tage
g) Promotion oder Sponsion des Dienstnehmers/derDienstnehmerin, des Ehemannes/Lebensgefährtenoder der Ehefrau/Lebensgefährtin oder eines Kindes von ihnen 1 Tag
h) Teilnahme an der Schimeisterschaft des SportvereinesMagistrat Linz 1 Tag
KleinesJahrbuch2008:042552_Gew_KlJahrbuch 10.01.2008 13:23 Uhr Seite 29
30
Treueabgeltung
i) Sonstiger besonderer Anlass 1 Tag pro Jahr(z. B. Schulsprechtage; der Geburtstag des Dienstnehmers/der Dienstnehmerin ist kein Grund)
2. Der Präsidialdirektor kann aus anderen Gründen als den in Zif. 1 und 4 genanntenSonderurlaub mit Bezügen bis zum Höchstausmaß von einer Woche/5 Arbeitstagen(= 40 WoStd. für Vollbeschäftigte) pro Kalenderjahr gewähren, z. B. zur Teilnahmean sportlichen Wettbewerben.
3. Soweit Sonderurlaub aus den voanstehenden Gründen beantragt wird, bei dessen Ge-währung das Gesamtausmaß von einer Woche/5 Arbeitstagen (= 40 WoStd. für Voll-beschäftigte) je DienstnehmerIn überschritten würde, obliegt die Entscheidung demPersonalreferenten bis zum Ausmaß von einem Monat.
4. Durch die Dienststelle Präsidium, Personal und Organisation kann zur Erfüllungeiner familiären Pflicht des Dienstnehmers/der Dienstnehmerin Sonderurlaub mitBezügen bis zu einer Woche/5 Arbeitstagen (= 40 WoStd. für Vollbeschäftigte) jähr-lich zur Betreuung von Personen gewährt werden, für die Pflegeurlaub beantragt wer-den könnte. Voraussetzung ist, dass Pflegeurlaub nicht (mehr) bewilligt werdenkann.
Die Dienststellen haben sämtliche genehmigte Sonderurlaube mit Bezügen evident zuhalten. Von den DienststellenleiterInnen genehmigte Sonderurlaube mit Bezügen (Pkt.B. 1) sind zudem in jedem Einzelfall unverzüglich der Dienststelle Präsidium, Personalund Organisation bekannt zu geben.
Jubiläumszuwendung
Dem Beamten kann aus Anlass der Vollendung einer Dienstzeit von 25, 35 und 40 Jah-ren für treue Dienste eine Jubiläumszuwendung in Höhe von je 200 v. H. des Monats-bezuges gewährt werden, der der besoldungsrechtlichen Stellung des Beamten in demMonat entspricht, in den das Dienstjubiläum fällt.
Hat der Beamte die Voraussetzung für die Gewährung einer Jubiläumszuwendung erfülltund ist er vor deren Auszahlung gestorben, so kann die Jubiläumszuwendung seinenversorgungsberechtigten Hinterbliebenen zur ungeteilten Hand ausgezahlt werden.
Für Beamte, für die ein Pensionskassenbeitrag durch die Stadt entrichtet wird (§ 22 bOö. Landes-Gehaltsgesetz), kann eine Jubiläumszuwendung nur mehr für den zeitlicham nächsten gelegenen Jubiläumszeitpunkt (Vollendung einer Dienstzeit von 25, 35oder 40 Jahren) in jener Höhe gewährt werden, die der im Zeitpunkt der erstmaligenEntrichtung eines Pensionskassenbeitrages (= 1. 10. 2000) bereits vollendeten Dienst-zeit im Verhältnis zu der erforderlichen Dienstzeit entspricht.
TreueabgeltungDem Beamten, der durch Übertritt in den Ruhestand, Versetzung in den Ruhestand aufAntrag oder von Amts wegen oder durch Versetzung in den Ruhestand durch Erklärungaus dem Dienststand ausscheidet und in diesem Zeitpunkt eine mindestens 25-jährigeDienstzeit aufweist, gebührt für treue Dienste – sofern der Beamte nicht aufgrund einesErkenntnisses der Disziplinarkommission (Disziplinaroberkommission) in den Ruhe-stand versetzt wurde – eine Treuebelohnung nach den folgenden Bestimmungen.
Die Bemessungsgrundlage für die Treuebelohnung beträgt
bei einer Dienstzeit von mindestens 25 Jahren 150 Prozent (100 Prozent),bei einer Dienstzeit von mindestens 35 Jahren 400 Prozent (200 Prozent),bei einer Dienstzeit von mindestens 40 Jahren 500 Prozent (250 Prozent),und bei einer Dienstzeit von mindestens 45 Jahren (300 Prozent)
KleinesJahrbuch2008:042552_Gew_KlJahrbuch 10.01.2008 13:23 Uhr Seite 30
31
Treueabgeltung
des Monatsbezuges, der der besoldungsrechtlichen Stellung des Beamten für den Monatentspricht, in dem oder mit dessen Ablauf er aus dem Dienststand ausscheidet. Die inKlammer angeführten Werte gelten für Beamte, die ab 1. 4. 2001 pragmatisiert wurden.
Hat der Beamte die Voraussetzungen für die Gewährung einer Treuebelohnung erfüllt undist er gestorben, ehe die Treuebelohnung ausgezahlt wurde, so ist die Treuebelohnung sei-nen versorgungsberechtigten Hinterbliebenen zur ungeteilten Hand auszuzahlen.
Als anrechenbare Dienstzeit f. d. Jubiläumszuwendung u. Treuebelohnung zählen:
1. die im bestehenden Dienstverhältnis zurückgelegte Zeit, soweit sie für die Vorrü-ckung wirksam ist, einschließlich der als Richteramtsanwärter zurückgelegten Zeit,die gemäß § 66 Abs. 3 erster Satz des Richterdienstgesetzes für die Vorrückungnicht wirksam ist;
2. die im § 12 Abs. 2 des Oö. Landes-Gehaltsgesetzes 1956 angeführten Zeiten, so-weit sie für die Ermittlung des Vorrückungsstichtages berücksichtigt wurden oder fürdie Vorrückung bloß deshalb nicht wirksam sind, weil sie durch die Anwendung derÜberstellungsbestimmungen für die Vorrückung unwirksam geworden sind;
3. die in Teilbeschäftigung in einem Dienstverhältnis zu einer inländischen Gebiets-körperschaft zurückgelegten Zeiten, soweit sie für die Vorrückung wirksam sind;
4. die im Ausbildungs- oder Dienstverhältnis zu einer inländischen Gebietskörperschaftzurückgelegten Zeiten, die für die Vorrückung bloß deshalb nicht wirksam sind, weilsie vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegen oder durch die Anwendung derÜberstellungsbestimmungen für die Vorrückung unwirksam geworden sind;
5. Dienstzeiten als Universitäts(Hochschul)assistent, die für die Vorrückung nicht wirk-sam sind;
6. die in einem Unternehmen zurückgelegte Zeit, wenn das Unternehmen von einer in-ländischen Gebietskörperschaft übernommen worden und diese gegenüber denDienstnehmern in die Rechte des Dienstgebers eingetreten ist.
GdG-Mastercard!Die GdG-Card:Eine Karte –
zwei Funktionen –viele Vorteile.
Sie istMaster-Card undSOS-Vorsorge-karte in einem.
Im ersten Jahr gratis,dann um jährlich € 9,95.
Fragen Sie Ihren Personalvertreter oder Betriebsrat!
KleinesJahrbuch2008:042552_Gew_KlJahrbuch 10.01.2008 13:23 Uhr Seite 31
32
Vorsorge
UNFALLVORSORGE TOP 400 MEDIUM• Ab 90 % dauernder Invalidität bezahlen wir 400 %• TOP-Zuschuss: ab 35 % Invalidität erhalten Sie zusätzlich 5 % der Invaliditätssumme, maximal
bis zu € 10.000,–• EXKLUSIV FÜR GdG-MITGLIEDER:
– Neugeborene bis zu 6 Monaten sind mit € 75.000,– bei 100 % Invalidität prämienfreimitversichert
– Bei 90 % Invalidität erhalten Sie als GdG-Mitglied zusätzlich € 25.000,– ausbezahlt
Haushalts- und Eigenheimvorsorge• Nach 5 Versicherungsjahren werden 5 Monatsprämien rückerstattet.
Rechtschutz-Vorsorge• Automatische Erhöhung der Versicherungssumme von € 40.000,– auf € 60.000,–
KFZ-Vorsorge• Kündigungsschutz bis Stufe 15• Auslandszusatzschutz mit Versicherungssumme € 20.000,–• Verzicht auf 6 % Unterjährigkeitszuschlag bei monatlicher Zahlung (Haftpflicht u. Kasko)• Gutschein für 1/2 Selbstbehalt in der Kaskoversicherung für jährlich 1 Schaden (3 Jahre lang)
GdG-Mastercard mit SOS-Reiseversicherung• Mastercard und Reiseversicherung bei Abschluss 2008 – 1 Jahr gratis• Ab dem 13. Monat Mastercard-Jahresgebühr nur € 9,95, SOS-Versicherung € 17,40• Keine Einschränkung des Abschlussalters• Mitversicherung von Vorerkrankungen• Exklusiv für GdG-Mitglieder – keine Selbstbehalte bei der ReiseversicherungDarüber hinaus: Kinderrückholung bei Alleinreise
Krankenbesuch im Ausland ab einem Spitalsaufenthalt von mehrals 7 Tagen im Ausland. Die Kosten werden bis € 2.000,– übernommenMedikamentennachtransportWiederbeschaffung von Dokumenten bis € 200,–
GdG-Storno-Jahresschutz inkl. Reiseabbruch- und Gepäckversicherung• Für alle Reisen innerhalb eines Versicherungsjahres (max. Reisedauer von 42 Tagen pro Reise)• Versicherungsschutz auch bei Reisen innerhalb von Österreich bei 50 km Entfernung vom
Wohnort und einer gebuchten Übernachtung• Einzel- und Familienvariante möglich• Leistungen:
Reise-, Veranstaltungs- und SeminarticketstornogebührenReiseabbruchVerspätete Gepäckauslieferung am Reiseziel (mind. 12 Stunden)
Kosten für Einzelperson: € 39,–/JahrKosten für Familie: € 78,–/Jahr (Ehepartner oder Lebensgefährte/in und Kinder im
gemeinsamen Haushalt bis zum 19. Lebensjahr,bei Ausbildung bis zum 26. Lebensjahr)
UND . . . . . mit Ihrer GdG-Mitgliedschaft sind Sie auch beitragsfrei Berufshaftplicht- und Berufsrecht-schutzversichert !!!!!
INFORMIEREN SIE SICH BEI IHREM VORSORGEBETREUERHABEN SIE SCHON DAS LOHNSTEUERSPARENDE ZUKUNFTSSICHERUNGSMODELL?Mit € 25,–/monatlich, die Ihnen direkt vom Gehalt abgezogen werden, sparen Sie nicht nur jedes MonatLohnsteuer sondern erhalten je nach Wunsch nach 10 Jahren ein steuerfreies Kapital inkl. Gewinnbeteili-gung oder zum Pensionsalter eine lebenslange, monatliche Rente oder ein steuerfreies Kapital inkl. Ge-winnbeteiligungVIELE IHRER KOLLEGINNEN/KOLLEGEN NÜTZEN BEREITS DIESEN STEUERVORTEIL – WORAUF WARTEN SIENOCH?IHR VORSORGEBETREUER INFORMIERT SIE GERNE NÄHER!
Die VORSORGE der österreichischen Gemeindebe-diensteten bietet seit über 50 Jahren den Mitglie-dern der Gewerkschaft der Gemeindebedienstetenin allen Vorsorgebereichen spezielle Sonderkondi-tionen:
KleinesJahrbuch2008:042552_Gew_KlJahrbuch 10.01.2008 13:23 Uhr Seite 32
33
Vorsorge
Ing. Harald GROISSMAYER4040 Linz, Freistädter Straße 16Tel. Nr. 050/350/55210Mobil: 0664/60139/55210Büro Neues Rathaus, Zi. 2065Mobil 0664/43 21 241e-mail: [email protected]ändig für SFL, FSA, StK, WSL, BzVA, GsA, ASJF, LK, MSch,SSL, VHS-Bib, ABA, StPL, UTC, GM, TBL
Alexander EBNER4020 Linz, Rainerstraße 22 (Stadtbüro)Tel. Nr. 050/350/55012Mobil: 0664/60139/55012e-mail: [email protected]ändig für LINZ AG
Robert STRECANSKY4050 Traun, Kremstaler Straße 20Tel. Nr. 050/350/55326Mobil: 0664/60139/55326Zuständig für AKHSprechstunde jeden Donnerstag, 10.00 – 12.00 Uhr im BR-Büro
Rainer WEINBERGER4020 Linz, Untere Donaulände 40Tel. Nr. 050/350/42270Mobil: 0664/60139/42270e-mail: [email protected]ändig für PPO, KOMM, IT, Arch, GsA, ASJF, KJS, LK, MSch,SSL, VHS-Bib, MuS und SGL
Christoph KREUTZER4020 Linz, Untere Donaulände 40Tel. Nr. 050/350/42269Mobil: 0664/60139/42269e-mail: [email protected]ändig für SZL, LIVA und BST
Günter BRENDELTel. Nr. 050/350/55411Mobil: 0664/60139/55411e-mail: [email protected]ändig für FW
Unsere Vorsorgepartner informieren Sie gerne:
KleinesJahrbuch2008:042552_Gew_KlJahrbuch 10.01.2008 13:23 Uhr Seite 33
34
ÖGB-Leistungen
Unterstützungseinrichtungendes ÖGB, der Zentralorganisation der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten und derLandesgruppe Oberösterreich.
LEISTUNGEN DES ÖGB1. RechtsschutzVoraussetzung: Leistung von mindestens sechs Vollmonatsbeiträgen.Art und Ausmaß: Grundsätzlich nur bei Streitigkeiten aus dem Dienstverhältnis.Schriftliches Ansuchen mit Sachverhaltsdarstellung im Wege der Bezirks- und Lan-desleitung erforderlich. Die Entscheidung trifft der ÖGB.
2. Johann-Böhm-FondsDieser Fonds gewährt Stipendien an Mittel- und Hochschüler unter besonderen Vo-raussetzungen. Der Fonds dient nicht dazu, das Studium zu finanzieren, sondern sollKindern einkommensschwacher Eltern mit einer einmaligen Unterstützung helfen.
Anton-Benya-Stiftungsfonds zur Förderung der FacharbeitDieser Fonds gewährt keine finanzielle Unterstützung, sondern zeichnet Arbeitneh-mer mit Geldpreisen aus, die auf dem Gebiet der Facharbeit besondere Leistungenvollbringen.
3. Karl-Maisel-FondsDieser Fonds hat den Zweck, Mittel zur Gewährung von außerordentlichen Unter-stützungen an bedürftige Gewerkschaftsmitglieder oder deren engste Angehörige inverschiedenen Notfällen bereitzustellen; vor allem dann, wenn die Bestimmung derbestehenden Unterstützungs- und Vorsorgeeinrichtungen des ÖGB bzw. der Gewerk-schaften eine finanzielle Zuwendung nicht erlauben.Aus den Mitteln dieses Fonds können auch Zuschüsse für lebensrettende Operationen,für Ankäufe von Hilfsgeräten für Invalide und gebrechliche Personen gewährt werden.
4. Anton-Proksch-FondsAus dieser Einrichtung werden Mittel zur Gewährung von außerordentlichen Unter-stützungen im Falle unverschuldeter sozialer Bedürftigkeit, insbesondere an behinderteKinder und Jugendliche für deren Berufsausbildung bereitgestellt.
5. Rudolf-Pöder-FondsMit Beschluss des Präsidiums vom 31. Jänner 1985 wurde der „Rudolf-Pöder-Fonds“ zur Unterstützung behinderter Mitglieder der Gewerkschaft der Gemeindebe-diensteten ins Leben gerufen.Das Gründungskapital wurde durch Spenden von den Haupt-, Bezirks- und Landes-gruppen der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten sowie durch Spenden von Ein-zelpersonen und diversen Instituten aufgebracht.
6. ÖGB-KatastrophenfondsKriterien, die bei der Einreichung von Schadensmeldungen zu beachten sind:– Die Schadensmeldung muss vollständig ausgefüllt und gemeindeamtlich bestätigtsein.
– Es können nur Schäden über € 700,– am und im Wohnhaus bzw. in der Wohnung(= Hauptwohnsitz) anerkannt werden. Schäden an Nebengebäuden, Fahrzeugen,Geräten und Maschinen etc. können nicht berücksichtigt werden.
– Die Schadensmeldung ist bei der zuständigen Ortsgruppe, Ortsstelle oder Sam-melortsgruppe bzw. den Bezirksvorsitzenden zur Weiterleitung an die Landes-gruppe einzureichen.
– Fristen: Es muss eine ÖGB-Mitgliedschaft von mindestens zwei Jahren bestehen; derTermin für die Einreichung ist mit sechs Monaten nach Eintritt des Schadensfallesbefristet (später einlangende Meldungen können nicht berücksichtigt werden).
Die Unterstützungssumme bewegt sich zwischen € 101,74 und € 363,36 und istnach der Dauer der Mitgliedschaft und der Schadenshöhe gestaffelt.
KleinesJahrbuch2008:042552_Gew_KlJahrbuch 10.01.2008 13:23 Uhr Seite 34
35
ÖGB-Leistungen
7. ArbeitslosenunterstützungVoraussetzung: Leistung von 24 Vollmonatsbeiträgen erforderlich, ohne eigenes
Verschulden arbeitslos; Meldung beim Arbeitsamt unverzüglich zumachen.
Höhe: Vierfaches des monatlichen Durchschnittsbeitrages.Dauer: 2- bis 9-jährige Mitgliedschaft 3 Monate
10- bis 14-jährige Mitgliedschaft 4 Monateüber 15 Jahre Mitgliedschaft 5 Monate
Nachweis: Mitgliedsbuch und Arbeitslosenkarte bzw. Bescheinigung des Ar-beitsamtes.
Auszahlung: Im Monat nachhinein. Der Beitrag für arbeitslose Mitglieder be-trägt € 1,80.
8. Weihnachtsspende für arbeitslose MitgliederAls Weihnachtsunterstützung wird seitens der GdG für arbeitslose Mitglieder eineWeihnachtsgabe von € 32,70 gewährt. Voraussetzung ist, dass die Beiträge weiterentrichtet wurden und der Arbeitslose im Dezember (genaue Zeit bitte bei Landes-gruppe Oberösterreich hinterfragen) beim Arbeitsamt als gemeldet aufscheint.
ÖGB-SOLIDARITATSVERSICHERUNG
Im Versicherungsfall ist eine Meldung an die Gewerkschaft der Gemeindebediensteten,Landesgruppe Oberösterreich, 4020 Linz/Donau, Weingartshofstraße 2 (Sachbearbeite-rin Christa Hochhauser, Tel. 0 73 2/65 42 46, Klappe 6317), zu richten.
Zur Beanspruchung des Begräbniskostenbeitrages ist ein Formblatt auszufüllen. Dazuist es notwendig, dass das Mitgliedsbuch, eine Sterbeurkunde sowie eine saldierteBegräbniskostenrechnung vorgelegt und der Name sowie die Kontonummer desBezugsberechtigten bekannt gegeben werden.
1. Spitaltagegeld
Im Falle eines unfallbedingten Spitalsaufenthaltes € 4,– pro Tag,(gilt sowohl für Freizeit- als auch für Arbeitsunfälle). ab dem 1. Tag,
sofern der Aufenthaltmind. 4 Tage dauertmax. € 308,–(= 77 Tage max.)
2. Invaliditäts-Versicherung
Im Falle einer freizeitunfallbedingten dauernden Invaliditäteines nicht im Ruhestand befindlichen Mitgliedes gebührtfolgende Leistung bei Totalinvalidität (bei Teilinvalidität dem Gradentsprechend anteilige Leistung) bei einer Mitgliedschaftsdauer von:
mind. 3 bis 10 Jahren € 3200,–über 10 bis 25 Jahren € 4800,–über 25 Jahren € 6400,–
3. Begräbniskostenbeitrags-Versicherung
Leistung für Aktive, gestaffelt nach Mitgliedschaftsdauer wie folgt;ist das Mitglied nach 1971 in den Ruhestand getreten, beträgt dieLeistung gleichfalls bei Mitgliedschaftsdauer von:
mind. 3 – 10 Jahren: € 150,–über 10 – 20 Jahren: € 160,–über 20 – 30 Jahren: € 170,–über 30 Jahren € 180,–
KleinesJahrbuch2008:042552_Gew_KlJahrbuch 10.01.2008 13:23 Uhr Seite 35
36
Leistungen der GdG
Für Mitglieder der GdG, die vor dem 1. Jänner 1972 im Ruhestand waren, gelten eigeneUnterstützungen, die gesondert kundgemacht werden.Bei Ableben des/der Ehegatten/in oder Lebensgefährten/in gebührt der halbe Beitrag.
4. Todesfallversicherung bei Freizeitunfällen für aktive Mitglieder
mind. 3 – 10 Jahren € 800,–über 10 – 25 Jahren € 1000,–über 25 Jahren: € 1200,–
5. Ablebensrisiko-Versicherung bei Unfalltodfür am 1. 1. 2000 im Ruhestand befindliche Mitglieder bei Mitgliedschaftsdauer von:
mind. 3 – 10 Jahren € 875,–über 10 – 25 Jahren € 1310,–über 25 Jahren: € 1745,–
Anspruchsberechtigt sind Personen, die mindestens drei Jahre Mitglieder des ÖGB ge-wesen sind. Jugendliche Mitglieder, die infolge ihres Alters nicht drei Jahre Mitglied-schaft nachweisen können, werden als volle drei Jahre zugehörig behandelt.
GDG-BERUFSHAFTPFLICHT- UND BERUFSRECHTSSCHUTZ-VORSORGEZwischen der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten und der Wiener StädtischenWechselseitigen Versicherungsanstalt wurde ein Gruppenversicherungsvertrag abge-schlossen, der ab Diensteintritt allen Mitgliedern der Gewerkschaft der Gemeindebe-diensteten nachstehenden Versicherungsschutz gewährt.Versicherungsschutz wird geboten, wenn Sie in Ihrer Eigenschaft als Gemeindebe-diensteter von einem Dritten wegen eines erlittenen Personen- oder Sachschadens auf-grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts als schadener-satzpflichtig in Anspruch genommen oder solche Schadenersatzansprüche von Ihnengegen Dritte erhoben werden.Neben der Erfüllung Ihrer Schadenersatzverpflichtungen übernimmt der Versichererauch die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Abwehr der von einem Drit-ten erhobenen Ansprüche und die entsprechenden Kosten der Durchsetzung Ihrer An-sprüche gegen Dritte sowie die Kosten Ihrer Verteidigung in einem Strafverfahren.
Berufshaftpflicht-VorsorgeDie Höchsthaftungssumme für Personen- und Sachschäden beträgt je Versicherungsfall€ 220.000,–.
Für Verlust und Abhandenkommen in Verwahrung genommener Sachen beträgt die Ver-sicherungssumme € 1454,– pro Versicherungsfall, hievon maximal € 727,– für Geld,Schmuck und Wertsachen.
Berufs- und Kraftfahrzeuglenker-Rechtsschutz-Vorsorge
Die Versicherungssumme für die Kosten der Durchsetzung von Schadenersatzansprü-chen beträgt je Versicherungsfall € 21.802,–.
ZUSCHÜSSE FUR AUS- UND WEITERBILDUNGSVERANSTALTUNGEN
A l l g em e i n e H i nw e i s e :
1. Gefördert werden der regelmäßige Besuch und der erfolgreiche Abschluss vonkostenverursachenden Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen, deren Ziel derErwerb von Wissen und Bildung war. EDV-Grundausbildungskosten werden seitensder Gewerkschaft nicht gefördert. EDV-Weiterbildungskosten können nach Punkt8.2.2. beansprucht werden. Antragsformulare in den Büros der PV und den Be-triebsräten.
KleinesJahrbuch2008:042552_Gew_KlJahrbuch 10.01.2008 13:23 Uhr Seite 36
37
Leistungen der GdG
2. Der (die) Förderungswerber(in) muss mindestens sechs Monate Mitglied der Gewerk-schaft der Gemeindebediensteten sein.
3. Je Antragsteller(in) und Kalenderjahr kann im Sinne dieser Richtlinien nur eine För-derung erfolgen.
4. Dem Antrag auf Förderung sind Unterlagen anzuschließen, aus denen hervorgeht
4.1 der regelmäßige Besuch und ein erfolgreicher Abschluss der Fortbildungsveran-staltung und
4.2 im Zusammenhang mit Fortbildungsveranstaltungen der Kategorien 7 bis 8:die dem Teilnehmer erwachsenen Kosten für4.2.1 den Besuch der Schulungsveranstaltung (Kursgebühr usw.) bzw.4.2.2 die Anschaffung von notwendigen und daher vorgeschriebenen Lehrbe-helfen (Lehrbücher u. a.)
5. Eine Förderung im Rahmen der Kategorien 1 bis 6 muss sich auf eine Weiterbildungbeziehen, die im „2. Bildungsweg“ erfolgte. Dies bedeutet, dass während der Fort-bildung ein Dienstverhältnis aufrecht war.
6. Die Einreichungsunterlagen sind vom jeweiligen Bildungsinstitut zu bestätigen.
Antragsfrist
Ansuchen sind innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Kurses bzw. nach Ab-legung der Prüfung bei der Landesgruppe unter Verwendung des vom Bildungsreferataufgelegten Formblattes (unter Angabe des Namens, der Anschrift, des Bankinstituts,der Bankleitzahl und der Kontonummer) sowie unter Anschluss einer Kopie des Zeug-nisses für die abgelegte Prüfung bzw. einer Kursbestätigung einzureichen.
Höhe der Förderung
1. Der Förderungsbetrag darf, unabhängig von den nachstehend angeführten Richtsät-zen, die Höhe der vom Teilnehmer einer Aus- und Weiterbildungsveranstaltung ge-tragenen belegten Kosten nicht übersteigen.
2. Die Höhe der Förderung hängt von der Wertigkeit der abgeschlossenen Fortbildungs-maßnahme ab. Die Wertigkeit ist ein durch das Ausbildungsniveau, durch die Zerti-fizierung und durch den in Unterrichtseinheiten quantifizierbaren Aufwand (mind.20 Unterrichtseinheiten) gegeben.
3. Die Förderung erfolgt je nach Wertigkeit der besuchten Schulungs- bzw. Bildungs-veranstaltung nach folgender Differenzierung:
Kursrückvergütungsbeiträge
1. Abschluss von Hochschulstudien Bezirk ZentraleDoktorat, Fachhochschule, Diplom- bzw.Magisteriumsabschluss 110,– 581,39
2. Abschluss von Studien an2.1 Akademien – 406,972.2 Kollegs bzw. Abiturientenlehrgängen – 348,83
3. Abschluss von Studien an höherbildendenLehranstalten (Sekundärstufe II)Matura/Abitur3.1 Allgemeinbildende höhere Schulen (AHS) und
Oberstufenrealgymnasium 75,– 290,703.2 Berufsbildende höhere Schulen (fünfjährige HTL) 75,– 348,833.3 Ablegen einer Studienberechtigungsprüfung 60,– 232,56
KleinesJahrbuch2008:042552_Gew_KlJahrbuch 10.01.2008 13:23 Uhr Seite 37
38
Leistungen der GdG
4. Spezifische Qualifikationswege4.1 Ablegen einer Beamten-Matura 60,– 174,424.2 Abschluss eines Universitätslehrganges 60,– 174,42
5. Ablegen von Meisterprüfungen 60,– 145,35
6. Abschluss einer Ausbildung an berufsbildendenmittleren Schulen
(Sekundärstufe I) z. B. Facharbeiterausbildung 60,– 116,287. Innerbetriebliche Aus- und Weiterbildung7.1 Ablegen von Verwaltungsdienstprüfungen *) 87,217.2 Spezifisch innerbetriebliche Qualifikation (Klär-,
Kesselwärter- und Wassermeisterprüfungen,Qualifikation zum Berufslenker, Aus- und Weiter-bildung in den Gesundheitsberufen usw.) *) 87,21
8. Berufsweiterbildende Kurse8.1 Kurse der fachspezifischen Berufsweiterbildung *) 87,218.2 allgemein- und persönlichkeitsbildende Kurse
8.2.1 Sprachkurse *) 87,218.2.2 Kurse der EDV-Ausbildung *) 87,21
*) Für Kurse im Sinne der Pkte 7. und 8. gewährt die Bezirksgruppe eine Rückvergü-tung der Kurskosten von 50 Prozent (max. € 44,–). Der Zuschuss der Zentrale unddes Bezirkes kann die Höhe der vom Bediensteten getragenen und nach Pkt. 4.2.1belegten Kosten nicht überschreiten.
Von der BEZIRKSGRUPPE werden Mitgliedern der Gewerkschaft der Gemeindebedienstetenfolgende ZUSCHÜSSE gewährt:1. Kollegen, die das Bundesgymnasium für Berufstätige oder die Handelsakademie als
Externisten besuchen, können nach abgeschlossenem 3. Semester für jedes weitereerfolgreich absolvierte Semester einen Zuschuss von € 22,– erhalten.
2. Für die Berufsreifeprüfung wird pro Gegenstand ein Zuschuss von € 44,– gewährtund für den erfolgreichen Abschluss € 60,–.
3. Beim Besuch der Musikschule durch Gewerkschaftsmitglieder bzw. deren Kinderwird ein Kostenbeitrag von 50 Prozent des Schulgeldes bezahlt. Bei diesen Anträ-gen sind der Name (des Kindes), das erlernte Instrument sowie die Dienststelle desAntragstellers anzugeben.
4. Für die erfolgreich abgelegte Diplomprüfung an der Gesundheits- und Kranken-pflegeschule des AKh gewährt die Bezirksgruppe € 51,–.
5. Für die erfolgreiche Absolvierung einer Sonderausbildung an der Akademie für me-dizinische Berufe durch DGKS gewährt die Bezirksgruppe Linz-Stadt einen Zu-schuss in Höhe von € 30,–.
6. Für die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung gewährt die Bezirksgruppe ei-nen Zuschuss von € 30,–.
7. Für die erfolgreich abgelegte Ausbildung für den Sanitätshilfsdienst, als Pflegehel-fer, als Altenhelfer, Altenfachbetreuer und als zahnärztliche Hilfskraft wird ein Zu-schuss in der Höhe von € 30,– gewährt.
8. Für erfolgreich abgelegte Verwaltungsdienstprüfungen wird eine einmalige Beihilfevon € 30,– ausbezahlt.
9. Für allgemeinbildende Kurse, die als Aus- oder Weiterbildungsmaßnahmen gesehenwerden können, gewährt die Bezirksgruppe einen Zuschuss zu den Kurskosten von50 Prozent (maximal € 44,–).
10.Pro Semester erhalten GdG-Mitglieder, die ein Studium absolvieren, € 30,– nachVorlage der Inskriptionsbestätigung. Dieser Zuschuss kann von karenzierten Mit-arbeiterInnen nicht in Anspruch genommen werden.
Ansuchen sind innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des Kurses bzw. nach Able-gung der Prüfung der Bezirksgruppe unter Anschluss einer Kopie des Zeugnisses bzw.einer Kursbesuchsbestätigung und eines Einzahlungsscheines einzureichen.Antragsformulare sind bei der Bezirksgruppe Linz-Stadt der Gewerkschaft der Gemein-debediensteten, ARH, Zi. 251 sowie in den Büros der Betriebsräte erhältlich.
KleinesJahrbuch2008:042552_Gew_KlJahrbuch 10.01.2008 13:23 Uhr Seite 38
39
Leistungen der GdG
Begünstigungen1. Für Veranstaltungen der LIVA im Brucknerhaus werden bei Veranstaltungen, die mitdem Zusatz „mit Ermäßigung“ gekennzeichnet sind, auf Sitzplätzen Ermäßigungenum 50 Prozent gewährt. Die entsprechenden Veranstaltungen sind im LIVA-Jahres-programm sowie in der Programmzeitschrift „Brucknerhaus heute“ ersichtlich. FürVeranstaltungen im Posthof können Karten zum „ermäßigten Preis“ gekauft werden.Zum Nachweis ist der Gewerkschaftsausweis vorzulegen.
2. Beim Kauf von Eintrittskarten (ausgenommen Premieren, Samstagvorstellungenund Gastspiele) für Vorstellungen des Landestheaters – Großes Haus, Kammerspieleund Ursulinenhof, nicht aber Theaterkeller – erhalten Mitglieder der GdG ab einerWoche vor Vorstellungsbeginn einen um 35 Prozent ermäßigten Preis. Zum Nach-weis ist der Gewerkschaftsausweis vorzulegen.
3. Bei der Benützung der Kunsteisbahn, Freibäder und Hallenbäder wird Mitgliedern derGdG und deren unversorgten Angehörigen eine Ermäßigung von 50 Prozent gewährt.Die Ermäßigung wird durch die Vorlage des Gewerkschaftsausweises und bei den An-gehörigen in Verbindung mit einem Personalausweis erreicht.
4. Der Zuschuss für die neuen Printmedien-Kombikarten und Familienkarten in denStadtbibliotheken beträgt für Mitglieder der Gewerkschaft der Gemeindebedienste-ten jeweils € 7,30. Für die einzelnen Karten ergeben sich somit folgende Preise.Printmedien-Karte (Bücher, Zeitschriften, Spiele, Noten) € 3,70. Printmedien-Part-ner-Karte (gleiche Leistungen für 2 Personen im gemeinsamen Haushalt) € 7,70.Kombi-Karten (alle außer Kindermedien) € 27,70. Kombi-Partner-Karte (gleicheLeistung für 2 Personen im gemeinsamen Haushalt) € 32,70. Familien-Karte (alleMedien für alle Personen im gemeinsamen Haushalt) € 42,70
5. Mitgliedern der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten gewährt die Bezirks-leitung einen Zuschuss zum Betriebsausflug von € 6,–.
6. Die Gewerkschaft der Gemeindebediensteten, Bezirksgruppe Linz-Stadt, bietetihren Mitgliedern Bahnkontokarten an, die im Büro der Personalvertretung im AltenRathaus und in den Betriebsratsbüros des AKh und der Seniorenzentren gekauftwerden können.
7. Badeausweise erhalten sie über die Vertrauenspersonen/Betriebsräte und Personal-vertreter zum Preis von € 12,– für Erwachsene und € 6,– für Kinder für die Frei-bäder in der Badesaison 2008.
8. Für den Besuch einer Sauna der Linz AG - Bäder erhalten Mitglieder der GdG eineermäßigte Jahreskarte zum Preis von € 260,– statt € 330,– bzw. eine Saisonkartezum Preis von € 140,– statt € 185,– in den Büros der PV ARH und den Betriebs-ratsbüros des AKh und der Seniorenzentren.
9. Ermäßigung bei diversen Firmen.10. Eybl-Gutschein, 10 % Ermäßigung in allen PV- und BR-Büros.
Weitere Ermäßigungen
a) Seilbahnen und Skilifte:
Haugstein Lifte GmbH, Vichtenstein; Ermäßigung: 20 Prozent auf alle Liftkarten fürdas Mitglied und dessen Ehegatten(in). (Liftkarten sind beim Gemeindeamt Vich-tenstein, Kollegen Alfred Luger, zu kaufen oder zu bestellen.)
Hochlecken – Skilifte-Ges. m. b. H., Neukirchen bei Altmünster; Ermäßigung: bis zu 30Prozent für das Mitglied und dessen Ehegatten(in).
Kasberg – Lift-Gesellschaft m. b. H. + Co. Grünau im Almtal; Ermäßigung für das Mit-glied, dessen Ehegatten(in) und Kinder.
b) Ennsflößermuseum – Taverne in Kastenreith bei Weyer an der Enns; Ermäßigung: Eintrittzum Kindertarif.
c) Berufsförderungsinstitut Oberösterreich; ÖGB-Mitglieder erhalten für fast alle BFI-Kurse eine Ermäßigung des Kursbeitrages.
KleinesJahrbuch2008:042552_Gew_KlJahrbuch 14.01.2008 10:45 Uhr Seite 39
40
Leistungen der GdG +Betriebsräte + Personalvertretung
d) Mietervereinigung, Landes-Bezirksleitung; 4020 Linz, Noßbergerstraße 11, Tel. (0 73 2)77 32 29; kostenlose Rechtsberatung bzw. Auskünfte in allen Miet- und Wohnungs-angelegenheiten.
e) Kostenlose Beratung in allen Rechtsangelegenheiten. Wir dürfen unsere Kolleginnenund Kollegen daran erinnern, dass bei den Bezirksgerichten Linz (Museumstraße10) und Linz-Land (Urfahr, Ferihumerstraße 1), bei der Rechtsanwaltskammer(Ecke Museumstraße 25 und Quergasse 4) sowie bei der Konsumentenberatung derKammer für Arbeiter und Angestellte (Weingartshofstraße 2) kostenlos Rechtsaus-kunft gewährt wird.
Diese Rechtsauskunft erstreckt sich über alle Rechtsgebiete. Folgende Termine sinddafür vorgesehen: Bezirksgericht Linz: Jeden Dienstag von 8 bis 12 Uhr. Bezirksge-richt Linz-Land und Urfahr-Umgebung: Jeden Dienstag von 7.30 bis 15.30 Uhr.Rechtsanwaltskammer: Jeden Donnerstag von 13 bis 17 Uhr (Anmeldung ab Mitt-woch, 9 Uhr, ist erforderlich, Tel. 0 50 / 69 06-2).
f) AK-Konsumentenberatung:Kostenlose Fach- und Rechtsberatung gegen Voranmeldung!
SozialwerkDas Sozialwerk bezweckt die Förderung von GdG-Mitgliedern bei der Aus- und Weiter-bildung, die finanzielle Unterstützung bei Ausbildung deren Kinder, Hilfeleistung fürdie Mitglieder bei unverschuldeter Notlage und bei Katastrophen, die Förderung derKultur durch Besuch von Theaterveranstaltungen und dergleichen durch Leistung einesKostenbeitrages, die Förderung der gesundheitlichen Belange, etwa durch Abhaltungvon Sportveranstaltungen, die Gewährung von Zuschüssen bei Urlaubsaufenthalten, dieBereitstellung von eigenen Urlaubseinrichtungen zu einem geringen Benützungsent-gelt, die Bereitstellung eines Sozialwerk-Autobusses zu einem geringen Benützungsent-gelt. Im Übrigen tritt der Verein auch für die in den Statuten des ÖGB angeführten Auf-gaben und Ziele ein.
Leistungen der Personalvertretung und des Betriebsratesnur für aktive Bedienstete, die in den PV- bzw. BR-Fond einzahlen
– Rückerstattung von max. € 10,46 pro Tag bei Krankenhausaufenthalt und Reha –Allg. Gebührenklasse+ ambulante Reha pro Quartal € 70,–gegen Vorlage der Aufenthalts- und Einzahlungsbestätigung
– Günstige Autobahnvignette € 65,– (statt € 73,80)
– ermäßigte Tagesschipässe für Hinterstoder und Wurzeralm
KleinesJahrbuch2008:042552_Gew_KlJahrbuch 10.01.2008 13:23 Uhr Seite 40
41
Urlaubsqualität zu fairen Preisen
Hans Hochstöger
Urlaubsangebote der Bezirksgruppe Linz Stadt –Qualität zu fairen Preisen
• Kinder-Urlaubswochen inMicheldorf und Döbriach
• Sommerurlaub in Bibione
• Reiseprogramm der GdG Linz-Stadt
• Baden und Campen am Attersee
• Kultur- und Bildungsfahrten
• Tagesschifahrten + Betriebsausflügemit unserem Sozialwerkbus
Verein „Ferienheim der oö. Gemeindebediensteten“4020 Linz, Weingartshofstraße 2, Tel. 0732/654246-6322, Telefax 0732/6524558990 Bad Aussee – Reitern, Im Wald 45, Tel. 03622/52219
Die Sommersaison beginnt am 5. Mai 2008 und endet am12. Oktober 2007. Bei Anfragen wenden Sie sich bitte an Adelheid KühhasTel. 65 42 46/Klappe 6322, Weingartshofstraße 2.
Michael Matejka
Unsere Busfahrer:
KleinesJahrbuch2008:042552_Gew_KlJahrbuch 10.01.2008 13:23 Uhr Seite 41
42
Kalender 2008
anua
reb
ruar
ärz
pri
lai
uni
1 2 3 4 5 6
Ger
trud
Cyr
illJo
sef,
Nv.
Grü
nd.,
Irm
gard
Kar
fr .,B
ened
.K
ars.
,Lea
12O
ster
sonn
tag
Ost
erm
ont
agM
ariä
Verk
.
Kle
men
sH
.11
6.,P
alm
sonn
tag
�S
chul
ferie
nin
Obe
röst
erre
ich
20
08
KleinesJahrbuch2008:042552_Gew_KlJahrbuch 14.01.2008 10:43 Uhr Seite 42
43
Kalender 2008
uli
ugus
tep
tem
ber
kto
ber
ove
mb
erez
emb
er
5 6 7 8 8 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31
Ad
amun
dE
vaC
hris
tfes
tS
tep
han
52Jo
hann
es1.
n.W
.,U
nsch
.K.
Thom
asB
.H
erm
ine
Silv
este
r
�S
chul
ferie
nin
Obe
röst
erre
ich
20
08
KleinesJahrbuch2008:042552_Gew_KlJahrbuch 14.01.2008 10:43 Uhr Seite 43
44
Kalender 2009
Janu
arFe
bruar
März
April
Mai
Juni
D F S S M D M D F S S M D M D F S S M D M D F S S M D M D F S
S M D M D F S S M D M D F S S M D M D F S S M D M D F S
S M D M D F S S M D M D F S S M D M D F S S M D M D F S S M D
M D F S S M D M D F S S M D M D F S S M D M D F S S M D M D
F S S M D M D F S S M D M D F S S M D M D F S S M D M D F S S
M D M D F S S M D M D F S S M D M D F S S M D M D F S S M D
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30
Neu
jahr
Basilius
Gen
oveva
Ang
ela
Emilie
Hl.3Kön
ige
Reinh
old
Erha
rdJu
lian
Florida
Theo
dosius
Ernst
Gottfried
Felix
Gab
riel
Marce
llus
Anton
Reg
ina
Mario
Fabian
u.Seb
.Agn
esVinzen
zHeinrich
Vera
Pau
liBek
.Rob
ert
Ang
ela
Thom
asVa
leriu
sMartin
aJo
hann
esB.
Brigitta
Darst.d
.Herrn
Blasius
And
reas
Aga
tha
Dorothe
aRicha
rdHierony
mus
Apo
llonia
Wilhelm
Theo
dor
Reg
inald
Gerlinde
Valentin
Siegfried
Juliana
Silvinus
Kon
stan
tiaHad
wig
Leod.
W.
PetrusDam
.PetriStuhlf.
Otto
Fasching
sd.
Asche
rmittw.
Alexand
erLe
ande
rRom
an
Albin
Karl
Friedrich
Kasim
irGerda
Coletta
Felicita
sJo
hann
esv.G.
Fran
ziska
Emil
TheresiaR.
Maxim
ilian
Ros
ina
Mathilde
Klemen
sHilariu
sGertrud
Edua
rdJo
sef
Claud
iaAlexand
raLe
aOttov.
A.
Katha
rina
Verk.d
.H.
Emman
uel
Frow
inJo
hann
aBerthold
Amad
eus
Corne
lia
Irene
Fran
zv.
P.
Richa
rdIsidor
Palmso
nntag
SixtusI.
Joha
nnBap
t.Walter
Gründ
onn.
Karfreitag
Karsamstag
Osterso
nntag
Ostermon
tag
Valeria
nWaltm
ann
Berna
dette
Eberha
rdApo
llonius
LeoIX.
Hildeg
und
Kon
rad
Wolfhelm
Geo
rgHelmut
Marku
s,Ev
.Trud
pert
Zita
PierreCha
n.Ros
with
aHildeg
ard
Staatsftg.
Sigismun
dPhilip
pFlorian
Gotthard
Valeria
nGisela
Désiré
Bea
tus
Muttertag
Gan
golf
Pan
kratius
Servatiu
sBon
ifatiu
sSop
hie
Joha
nnes
N.
Walter
Erich
Cölestin
Elfriede
ChristiHf.
Rita
,Julia
Ren
ate
Vinzenz
Grego
rPhilippN.
Aug
ustin
Wilhelm
Maxim
inFe
rdinan
dPfin
gsts.
Pfin
gstm
ontag
Erasmus
KarlL
.Fran
zC.
Bon
ifaz
Norbe
rtDreifa
lt.-S.
Med
ardu
sEp
hräm
Heinrich
Fron
leichn
amJo
hann
Anton
ius
Burkh
ard
Vitus(Veit)
Ben
noRaine
rMarku
sJu
liana
Ada
lbert
Aloisius
Thom
asEd
eltrau
dJo
hann
esd.
T.Dorothe
aJo
h.u.
Pau
lHarald
Diethild
Pet.u
.Pau
lOtto
1 � 2 � 3 � 4 � 5
� 6 � 7 � 8 � 9
� 10 � 11 � 12 13 �
� 14 15 � 16 � 17 � 18
� 19 � 20 � 21 � 22 �
23 � 24 � 25 � 26 �
20
09
�S
chul
ferie
nin
Obe
röst
erre
ich
KleinesJahrbuch2008:042552_Gew_KlJahrbuch 10.01.2008 13:23 Uhr Seite 44
45
Kalender 2009
Juli
Aug
ust
Sep
tember
Oktober
November
Dezem
ber
M D F S S M D M D F S S M D M D F S S M D M D F S S M D M D F
S S M D M D F S S M D M D F S S M D M D F S S M D M D F S S M
D M D F S S M D M D F S S M D M D F S S M D M D F S S M D M
D F S S M D M D F S S M D M D F S S M D M D F S S M D M D F S
S M D M D F S S M D M D F S S M D M D F S S M D M D F S S M
D M D F S S M D M D F S S M D M D F S S M D M D F S S M D M D
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31
Theo
bald
Mar.H
eims.
Thom
asUlrich
Anton
MariaGor.
Willibald
Edga
rK.
Veronika
Knu
dOliver
Nab
oru.
Felix
HeinrichII.
Rolan
dEg
onCarmen
Marina
Friedrich
Justa
Marga
reta
Dan
iel
Mar.M
agd.
Birg
itta
Christoph
orus
Jako
bAnn
aBerthold
Viktor
I.Martha
Inge
borg
Igna
tius
Alfo
nsv.
L.Eus
ebius
Lydia
Raine
rOsw
ald
ChristiVe
rkl.
Kajetan
Gustav
Edith
Lauren
tius
Susan
naHilaria
Gertrud
Maxim
ilian
Mariä
Hf.
Stefan
Hyazinth
Helen
eEm
iliaB.
Bernh
ard
PiusX.
MariaKön
.Ros
av.L.
Isolde
Ludw
igIX.
Marga
reta
Mon
ika
Elmar
Joh.
Enth.
Heribert
Raimun
d
Verena
Ren
éGrego
rIris
Albert
Bea
taReg
ina
MariäGeb
.PetrusCl.
Nikolau
sv.
T.Helga
MariäN.
Joha
nnes
Kreuz-Erh.
Dolores
Ludm
illa
Rob
ert
Josefv
.C.
Wilm
aCan
dida
Matthäu
sTh
omas
Helen
eD.
Rup
ert
Nikolau
sv.
Fl.
Egmon
tVinzenz
Wen
zel
Micha
elUrsus
u.Viktor
Theresia
Sch
utzeng
elf.
Ewald
Fran
zv.A.
Attila
Bruno
Marku
sI.
Sim
eon
Sibylle
Viktor
Jako
bHorst
Edua
rdBurkh
ard
Theresiav.
A.
Hed
wig
Rud
olf
Luka
s,Ev.
Frieda
Wen
delin
Ursula
Salom
eSeverin
Anton
Chrysan
thus
Nationa
lf.Wolfhard
Sim
onu.
Jud.
Hermelindis
Alfo
nsR.
Wolfgan
g
Allerheilig
enAllersee
len
Silvia
KarlB
orr.
Emmerich
Leon
hard
Enge
lbert
Gottfried
Theo
dor
Leod.
Gr.
Martin
v.T.
Christia
nStanislau
sAlberich
Leop
old
Othmar
Gertrud
Rom
anElisab
eth
Edmun
dGelasiusI.
Christkön
igsf.
Klemen
sFlora
Katha
rina
Kon
rad
Mod
estus
Gun
ther
1.Adv
ents.
And
reas,A
p.
Natalie
Bibiana
Fran
zXa
v.Barba
raGerald
2.Adv
ents.
Ambrosius
Mariä
Empf.
Valerie
Diethard
Dan
iel
Joha
nna
3.Adv
ents.
Fran
ziska
Christia
naAde
lheid
Lazarus
Gatian
Urban
V.4.
Adv
ents.
Ingo
mar
Jutta
Victoria
Hl.Abe
ndChristtag
Stefanitag
Joha
nnes
Unsch
.Kinde
rTh
omas
B.
Hermine
Silvester
27 � 28 � 29 � 30 � 31
32 � 33 � 34 � 35 �
36 � 37 � 38 � 39 �
40 � 41 � 42 � 43 � 44
� 45 � 46 � 47 � 48
� 49 � 50 � 51 52 � 53 �
20
09
�S
chul
ferie
nin
Obe
röst
erre
ich
KleinesJahrbuch2008:042552_Gew_KlJahrbuch 10.01.2008 13:23 Uhr Seite 45
46
SVM
SVM-Sportanlage:Semmelweisstraße 29
Anlagenbetreuung:Kurt Wöger,Telefon: 77 13 96E-Mail: [email protected]
SVM-VereinslokalPächterin:Hamzic Fehima,Telefon und Fax 78 50 59
SVM-Sportanlagen:Asphaltbahnen, Fußball-platz, Tennisplätze,CW-Studio, Gymnastik-und Seminarräume(nähere Auskünfte erteiltKurt Wöger)
Schnappschüsse unserer SektionenTischtennis, Schilauf,Bergsteigen und Wandernund Volleyball
KleinesJahrbuch2008:042552_Gew_KlJahrbuch 10.01.2008 13:23 Uhr Seite 46
47
SVM
Spartenleiter/Spartenleiterin:
1. Aerobic und Pilates Sabine Mitterbauer, TBL Tel. 7070/32812. Bergsteigen u. Wandern Günter Hannesschläger, Arch Tel. 7070/2998
Horst Schneider, Pens.3. Bodybuilding Wilhelm Ecker, Pens. Tel. 3791194. Faustball Johann Weißenböck, GsA Tel. 7070/25765. Fotografie Andreas Pühringer, StPL Tel. 7070/3270
Ernst Eder, StPL Tel. 7070/31716. Frauengymnastik Elfriede Seiler, KJS Tel. 6636-227. Fußball Franz Eichenberger, FW Tel. 3342-0
Joachim Lepschi, AKh Tel. 7806/29728. Gymnastik Arthur Wildfellner, Pens. Tel. 7392179. Langlauf Gerald Binder, UTC Tel. 7070/3925
Michael Sageder, SSL Tel. 7070/142010. Laufen u. Nordic Walking Helmut Traxler, Pens. Tel. 2519 4710. Motorsport Bernhard Gebhartl, FW Tel. 3342-011. Radfahren Werner Zimmel, AKh Tel. 7806/7311312. Schilauf Richard Hubmer, GM Tel. 7070/417013. Schwimmen Christian Baier, LINZ AG Tel. 3400/645914. Segeln Wolfgang Tomitza, ABA Tel. 7070/302715. Sportfischen Christian Atzmüller, StPL Tel. 7070/3456
Fritz Atzmüller, Pens.16. Sportgemeinschaft FW Erich Haindl, FW Tel. 3342-017. Sportkegeln Hans-Peter Dobesberger, GsA Tel. 7070/261218. Sporttauchen Peter Ilchmann, PPO Tel. 7070/113419. Stockschießen Peter Berger, PV Tel. 7070/105020. Tanzen Peter Langthaler, UTC Tel. 7070/3963
Karin Fischbacher, StPL Tel. 7070/315521. Tennis Klaus Fischer, IT Tel. 7070/154622. Tischtennis Ludwig Neulinger, ABA Tel. 7070/302523. Volleyball Siegfried Heigl, UTC Tel. 7070/3934
SVM-VorstandsmitgliederPräsidentin: Vbgm Christiana DolezalVizepräsident: MD Erich Wolny
Norbert Haudum, LV
Obmann: Peter Berger, PVStellvertreter: Alfred Eckerstorfer, PV
Manfred Stellnberger, LINZ AGUrula Böck, VHS-Bib
Kassier: Wolfgang Lang, PVStellvertreter: Horst Löffler, PV
Schriftführerin: Gerlinde Pertlwieser, PVStellvertreter: Wolfgang Tomitza, ABA
Sportverein Magistrat Linz, Hauptplatz 1, 4041 Linz
KleinesJahrbuch2008:042552_Gew_KlJahrbuch 10.01.2008 13:23 Uhr Seite 47
BAWAG PSK BETRIEBSSERVICEEIN STARKER PARTNER.
Immerin IhrerNähe!
www.betriebsservice.at
Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Mobilen BeraterChristian LAUBER, Tel. 0676 / 8998 810 19 und in Ihrer BAWAG Zweigstelle, Schmidtorstraße 8, 4020 Linz, Tel. 0732 / 79 16 21
� Finanzierungen� Veranlagungen
� Konto� Vorsorge
Wir bieten Ihnen kompetente Beratung und attraktive Produkte mit Top-Konditionen in vielen Bereichen, wie z.B.:
KleinesJahrbuch2008:042552_Gew_KlJahrbuch 10.01.2008 13:23 Uhr Seite 48
Er hat den Keine-Sorgen-Schutz.Für alle Lebenslagen:
ZuHaus. DaHeim. Der Komplettschutz für Haus und Haushalt
ImGeschäft. Professionelle Vorsorge für schlaue Unternehmer
InPension. Die punktgenaue Pensionsvorsorge
ZumGlück. Der Unfallschutz für Beruf und Freizeit
InFahrt. Die Kfz-Versicherung für Durchstarter
ImLeben. Die Lebensversicherung die auch bei schwerenKrankheiten zahlt
Safe 4 U. Der All-Inclusive-Schutz für junge Leute von 14 – 25
Kompetente Beratung auch in Sachen:• Merkur-Krankenversicherungen• OÖ Kfz-Leasing• Raiffeisen-Bausparen
Ihr Keine Sorgen Berater
Moritz WolfTelefon: 057891-729-55email: [email protected]
www.keinesorgen.at
KleinesJahrbuch2008:042552_Gew_KlJahrbuch 10.01.2008 13:23 Uhr Seite U3
KleinesJahrbuch2008:042552_Gew_KlJahrbuch 10.01.2008 13:23 Uhr Seite U4