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Kinderschutz in der Kindertagespflege Arbeitshilfe für Kindertagespflegepersonen im Rahmen des § 8a SGB VIII © panthermedia.net/Nik Frey gefördert von: in Kooperation mit: Stadt Leichlingen

Kinderschutz in der Kindertagespflege - lvr.de · - Was macht mir "Bauchschmerzen"? - Wo kann ich mir Rat und Mut holen? - Welche Reaktionen der Eltern erwarte ich, wie kann ich mich

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Kinderschutz in der Kindertagespflege

Arbeitshilfe für Kindertagespflegepersonenim Rahmen des § 8a SGB VIII

© panthermedia.net/Nik Frey

gefördert von:

in Kooperation mit:

Stadt Leichlingen

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Impressum

Herausgeber: Rheinisch-Bergischer Kreis Amt für Jugend und Soziales Abteilung Kinder-, Jugend- und Familienförderung Refrather Weg 28 51469 Bergisch Gladbach Tel: 02202/136772 Fax: 02202/ 13106779 Email: [email protected] www.rbk-direkt.de Titel: Layout: Sabine Müller:

Foto: ©PantherMedia/Nik Frey Redaktion und Konzeption: Abteilung Kinder-, Jugend- und Familienförderung Stephanie Lahme, Carolin Schug-Otten Deutscher Kinderschutzbund Rheinisch-Bergischer Kreis e.V. Katrin Fassin in Kooperation mit: Stadt Leichlingen Stadt Rösrath Stadt Bergisch Gladbach Gefördert von: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ESF-Europäischer Sozialfond Europäische Union Aktionsprogramm Kindertagespflege Stand Dezember 2011

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VORWORT

Allgemeine Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist es, Kinder und Jugendliche davor zu bewahren, dass sie in ihrer Entwicklung durch den Missbrauch elterlicher Rechte oder Vernachlässigung Schaden erleiden. Im Gesetz heißt es, Kinder und Jugendliche sind vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen (§1 Abs.3 Nr.3 SGB VIII), der § 8a SGB VIII konkretisiert diesen allgemeinen staatlichen Schutzauftrag als Aufgabe der Jugendämter. Der besondere Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung obliegt allerdings nicht nur dem Jugendamt, sondern allen Einrichtungen, Diensten und tätigen Personen, die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe erbringen. In den letzten Jahren wurden deshalb mit allen Trägern Vereinbarungen zur Sicherstellung des Schutzauftrags abgeschlossen. Die Kindertagespflege ist neben der Betreuung in Kindertageseinrichtungen ein zentrales Angebot. Der Förderauftrag der Tagespflegepersonen umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung und unterstützt die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes in der Familie (§ 22 SGB VIII). Kindertagespflegepersonen lernen verschiedenste Familien mit unterschiedlichen Bedürfnissen, Vorstellungen und Erfahrungen kennen und sind oft Ansprechpartner für Eltern zu pädagogischen Fragestellungen. Sie erhalten Einblick in Familiensysteme und begleiten und ergänzen, in enger Zusammenarbeit mit den Eltern, Entwicklungsprozesse von Kindern (insbesondere von Kindern unter 3 Jahren). Dabei stehen sie oft vor schwierigen Situationen und werden mit ihrer gesetzlichen Verpflichtung konfrontiert „auf das Kindeswohl zu achten“. Um den Tagespflegepersonen Praxishilfen an die Hand zu geben, die ihre spezielle Situation beachten, haben die Jugendämter in Zusammenarbeit mit dem Kinderschutzbund des Rheinisch-Bergischen-Kreises die Handreichung „Kinderschutz in der Tagespflege – Arbeitshilfe für Tagespflegepersonen im Rahmen des § 8a SGB VIII“ erstellt. An der Entwicklung wurden auch Tagespflegepersonen beteiligt. Die Handreichung ist ein kreisweit abgestimmtes Verfahren zum Schutz von Kindern in der Kindertagespflege. Durch sie gewinnen Tagesmütter- und –väter mehr Handlungssicherheit und damit mehr Professionalität im Umgang mit einer möglichen oder akuten Kindeswohlgefährdung. Damit wird der Schutz von Kindern im Rheinisch-Bergischen Kreis vor Gefahren für ihr Wohl mit allen Beteiligten verbessert.

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ÜBERSICHT Die Praxishilfen im Folgenden unterstützen die Tagespflegepersonen in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Rahmen des § 8a SGB VIII. Die Tagespflegepersonen im Rheinisch-Bergischen Kreis werden im Rahmen ihrer Qualifizierung und im Rahmen von verpflichtenden Fachfortbildungen zum Thema Kinderschutz und im Umgang mit dieser Arbeitshilfe geschult.

1. Ablaufschema § 8a Verfahren

2. Anlage 1: Dokumentationsbogen

3. Anlage 2: Elterngespräch-Checkliste zur Vorbereitung

4. Anlage 3: Protokollbogen Elterngespräch

5. Anlage 4: Beobachtungsbogen

6. Anlage 5: Ansprechpartnerinnen/Adressliste

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Adressen und Telefonnummern siehe Adressliste (Anlage 5)

Gewichtige Anhaltspunkte für Gefährdung

erkennbar!

Keine Gefährdung des

Kindes!

Eltern motivieren

Hilfe anzunehmen!

Einschaltung ASD

(Aufstellung eines Schutzplanes)

Situation

konnte

geklärt

werden!

Elterngespräch

Praxis-Hilfen:

Check-Liste Elterngespräch

(Anlage 2);

Protokollbogen Elterngespräche (Anlage 3)

evt. mit

Moderation

durch

Fachberatung

Situation konnte nicht geklärt werden!

Risikoeinschätzung gemeinsam mit Kinderschutzfachkraft +

Fachberatung

Einschalten:

· Fachberatung

Jugendamt

· "insoweit erfahrene

Fachkraft" bei freiem

Träger o. Jugendamt

Praxis-Hilfe:

Beobachtungsbogen

(Anlage 4)

Keine Anhaltspunkte für

Kindeswohlgefährdung

erkennbar!

Hilfebedarf für

Kind/Familie wird

gesehen!

Anzeichen für Vernachlässigung oder drohende Gefährdung werden von Tagespflegeperson wahrgenommen

Beobachten, dokumentieren, überprüfen

Praxis-Hilfe: Dokumentationsbogen (Anlage 1)

Rat und Mut

bei

Fachberatung

Jugendamt

AKUTE GEFÄHRDUNG

Sofort Handeln und Hilfe holen!

Einschalten:

· Allgemeiner Sozialer Dienst/ Jugendamt

· Polizei

· Fachberatung Jugendamt

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Anlage 1

Dokumentationsbogen

Datum:

Tagespflegeperson:

Tageskind

geb. am:

Angaben zu den Sorgeberechtigten

Name:

Adresse:

Telefon:

Familiensituation (z. B. junge Eltern, alleinerziehend, weitere Kinder….):

belastende Lebenssituation (z. B. Familiäre Krise, akute Trennung, Behinderung/Krankheit, Arbeitslosigkeit):

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Was habe ich beobachtet ?

Veränderung im Verhalten des Kindes, welche, wann:

Einmalige oder langfristige Beobachtung, seit wann:

Äußerungen des Kindes über die mögliche Gefährdung, welche, wem gegenüber:

Äußerungen und Handlungen der Eltern, welche, wem gegenüber:

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Einschätzung zur Gefährdung durch die Tagespflegeperson

geringe Gefährdung

akute Gefährdung

Begründung:

Kontakt mit der Fachberatung des Jugendamtes

Name:

Datum:

Ergebnis:

Kontakt mit der insofern erfahrenen Fachkraft

Name:

Datum:

Ergebnis

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Weitere mögliche Schritte

- Elterngespräch stattgefunden

Datum:

Ergebnis:

(bitte benutzen Sie zur weiteren Ausführung die Rückseite)

- Weitere Beobachtung und erneute Einschätzung der Situation am

Datum:

Begründung:

(bitte benutzen Sie zur weiteren Ausführung die Rückseite)

- Austausch mit anderer Tagespflegeperson (z.B. beim Netzwerktreffen)

Name:

Datum:

Ergebnis:

(bitte benutzen Sie zur weiteren Ausführung die Rückseite)

Einschätzung zur Gefährdung durch die Tagespflegeperson nach der Reflexion mit den o.g. Stellen

geringe Gefährdung

akute Gefährdung

keine Gefährdung:

Begründung:

Datum Unterschrift

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Anlage 2

>Elterngespräch< (Checkliste zur Vorbereitung)

Wie lade ich ein?

- mündlich (Anliegen als Ich-Aussage ausdrücken, kurz beschreiben worum es geht)

- schriftlich (wenn mündliche Versuche fehlgeschlagen sind)

Rahmenbedingungen

- welcher Ort/Raum

- Zeitpunkt/Dauer

- Gesprächsatmosphäre

- (ansprechende Vorbereitung - z.B. Kaffee und Plätzchen, Ruhe - z.B. Telefon aus, Kinder außer Haus...)

Welche Unterlagen, Aufzeichnungen muss ich bereithalten?

- Notizen, Bilder, Dokumentationsbogen (gibt Sicherheit und macht auf die Eltern einen gut vorbereiteten Eindruck)

Was soll Inhalt/Ziel des Gesprächs sein?

- Was möchte ich den Eltern mitteilen?

- Gibt es einen konkreten Anlass, welchen?

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- Was erwarte ich von dem Gespräch?

- Was möchte ich erreichen?

Welche Erwartungen/Befürchtungen habe ich?

- Was macht mir "Bauchschmerzen"?

- Wo kann ich mir Rat und Mut holen?

- Welche Reaktionen der Eltern erwarte ich, wie kann ich mich darauf vorbereiten?

Wie ermögliche ich es der Mutter/dem Vater; im Gespräch, ihre Sicht der Dinge darzustellen?

Grundregeln der Gesprächsführung: z.B:

- Ich-Botschaften

- mein Gegenüber aussprechen lassen

- Beobachtungen beschreiben, nicht bewerten

- für das Anliegen der Eltern offen sein und dieses ernst nehmen

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Wie könnte eine gemeinsame Vereinbarung aussehen?

Wie werden Ergebnisse, Vereinbarungen festgehalten? (Sollten Vereinbarungen von allen Beteiligten unterschrieben werden?)

Wie sollen Ergebnisse, Vereinbarungen überprüft werden? (Ist es sinnvoll, weitere Gesprächstermine einzuplanen bzw. ein Zeitfenster festzulegen?)

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Anlage 3

Protokollbogen Elterngespräch

Datum:

Tagespflegeperson:

Tageskind:

gem. am:

Einschätzung der Eltern

Einschätzung der Tagespflegeperson

Ideen für mögliche Hilfen und Unterstützung z. B. Frühförderstelle)

Vereinbarungen mit den Eltern (Beschluss, Zeitplan, nächster Termin etc.)

Nächster Schritt

Unterschrift Eltern Unterschrift Tagespflegeperson

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Anlage 4

Interne Praxis-Hilfe Beobachtungsbogen (beim Gespräch mit der TPP von FB oder FK auszufüllen)

Gespräch zur Risikoeinschätzung vom:

Tagespflegeperson:

Fachberatung Jugendamt:

insoweit erfahrene Fachkraft:

Tageskind:

geb. am:

Beobachtungskriterien zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung bei Kindern von 0 - 3 Jahren (Bogen für Kinder Ü3 gibt es bei der Fachberatung)

I. Interaktion zwischen Eltern und Kind während der Eingewöhnung, beim Bringen und Abholen

Grün (nicht zu beobachten)

Orange (manchmal)

Rot (regelmäßig)

Die Eltern nehmen keinen Blickkontakt mit dem Kind auf

Die Eltern nehmen die kindlichen Bedürfnisse (nach Nähe, Schlaf, Kontakt, Ruhe etc.) nicht wahr

Die Eltern nehmen die Signale des Kindes nicht wahr

Die Eltern sprechen nicht oder kaum mit dem Kind oder nur über das Kind hinweg

Die Eltern äußern sich negativ über das Kind

Die Eltern sprechen mit dem Kind barsch, knapp und gereizt

Zwischen Eltern und Kind bestehen Missverständnisse (reden aneinander vorbei, interpretieren falsch)

Säugling/ Kleinkind wird bei unerwünschtem Verhalten ignoriert, angeschrieen, laut angesprochen

Das Kind wird ohne Ansprache gewickelt

Das Kind wird grob gewickelt

Der Säugling wird beim Füttern nicht in den Arm genommen

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Das Baby muss beim Trinken die Flasche alleine halten / die Flasche wird mit einem Kissen fixiert

Die Eltern geben dem Kind Klapse auf die Hände oder den Po

Das Kind sucht keinen Trost/ keine Nähe zur Bindungsperson(Mutter/Vater) bei Angst, Verunsicherung, Trennungsschmerz etc.

Es reagiert nicht beim Weggang der Mutter/Vater (blickt weg, keine Verabschiedung, etc.)

Es weint beim Weggang aller Personen

Das Kind entfernt sich von der Bindungsperson ohne sich rückzuversichern (läuft einfach weg, geht zu anderen Personen, geht mit anderen Personen mit)

Das Kind klammert exzessiv

II. Verlässliche Betreuung Grün (nicht zu beobachten)

Orange (manchmal)

Rot (regelmäßig)

Das Kind wird von anderen Personen gebracht und abgeholt ohne vorherige Absprache

Das Kind wird zu unterschiedlichen Zeiten abgeholt ohne dies vorher abzusprechen

Das Kind fehlt ohne erklärbaren Grund

Das Kind ist krank

Das Kind kommt krank zur Tagespflegeperson

Das Kind kommt sehr hungrig zur Tagespflegeperson

Die Absprachen zur Zahlung von Verpflegung werden ohne ersichtlichen Grund nicht eingehalten

Die Eltern vergessen, die spezielle Nahrung für den Säugling zu bringen

Die Eltern vergessen, die Pflegeprodukte (Windeln etc.) mitzubringen

Die Eltern verhalten sich unzuverlässig bei Absprachen

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III. Kenntnisse der Tagespflegeperson zu einzelnen Risikofaktoren bei den Eltern

Grün (nicht zu beobachten)

Orange (manchmal)

Rot (regelmäßig)

Eltern berichten über Stress am Arbeitsplatz (Überstunden, Verlust der Arbeit, etc.)

Eltern berichten über konfliktreiche Trennung oder ständige Streitigkeiten im familiären Bereich

Die Eltern erscheinen alkoholisiert/nehmen Drogen/Medikamente

Die Eltern berichten über unzureichende Betreuungssituation außerhalb der KTPF

Das Kind hat außerhalb der KTPF keinen Kontakt zu anderen Kindern oder Erwachsenen

Die Familie lebt isoliert ohne Familiennetz oder Freunde

Einer der Sorgeberechtigten oder andere Erwachsene schlagen das Kind

Ein Elternteil befürchtet, dass während seiner Abwesenheit das Kind zu Hause nicht gut betreut wird

Ein Elternteil berichtet über Disziplinierungsmaßnahmen des Partner/in

Die Eltern berichten über finanzielle Probleme

Die Eltern erleben das Kind als schwierig (hört nicht, isst nicht, etc.)

IV. Die gesundheitliche Vorsorge, Körperpflege, Erscheinungsbild und Schutz vor Gefahren

Grün (nicht zu beobachten)

Orange (manchmal)

Rot (regelmäßig)

Die Vorsorgeuntersuchungen werden von den Eltern nicht wahrgenommen

Das Kind ist geimpft, die Eltern haben ausreichende Kenntnisse zum Impfen

Krankheiten werden von den Eltern nicht wahrgenommen oder ignoriert

Es wird kein Arzt oder immer sehr spät aufgesucht

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Die Medikamentengabe wird gar nicht oder unsachgemäß durchgeführt

Verschriebene Medikamente werden nicht besorgt

Sauger oder Schnuller sind alt, zu groß, zu klein, selbst vergrößert

Das Kind ist zu alt für einen Schnuller

Das Kind nutzt den Schnuller ständig, um sich zu regulieren

Das Kind bekommt Saft oder süßen Tee zur Beruhigung aus der Nuckelflasche

Das Kind wird mit Essen beruhigt

Das Kind kommt mit Süßigkeiten

Das Wickelkind ist wund und es erfolgt keine medizinische Behandlung

Das Kind kommt mit einer extrem vollen Windel, die nicht gleich gewechselt wird

Die Haut zeigt Rötungen und Reizungen

Das Kind hat Karies

Das Kind hat Anzeichen von Unter/Überernährung

Das mitgebrachte Spielzeug ist defekt, verschmutzt, nicht altersentsprechend

V. Körperliche Gewalt gegen das Kind Grün (nicht zu beobachten)

Orange (manchmal)

Rot (regelmäßig)

Das Kind weist Hämatome, Mehrfachverletzungen in verschiedenen Heilungsstadien, Kleinwunden, Striemen, Narben oder Spuren von Gegenständen auf

Das Kind hat unerklärliche Schmerzen

Das Kind hat Wunden durch Verbrennungen oder Verbrühungen

Es befinden sich auffällige Rötungen, Entzündungen im Anal- oder Genitalbereich

Das Kind klagt über Bauchschmerzen, Kopfschmerzen, Atembeschwerden

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VI. Kleidung des Kindes Grün (nicht zu beobachten)

Orange (manchmal)

Rot (regelmäßig)

Das Kind trägt Kleider, die keinen witterungsgemäßen Schutz bieten (im Winter fehlen Schal, Mütze, Handschuhe)

Das Kind trägt die gleichen verschmutzten, defekten Sachen

Das Kind trägt zu kleine Bekleidung

Das Kind hat keine passenden Schuhe (zu klein, ausgetreten, mit Löchern)

Die Schuhe passen nicht zur Witterung (Sandalen im Winter)

VII. Erscheinungsbild des Kindes Grün (nicht zu beobachten)

Orange (manchmal)

Rot (regelmäßig)

Das Kind kommt unausgeschlafen zur Tagespflegeperson (Es hat dunkle Augenringe, ist nicht nur morgens müde, sondern den ganzen Tag)

Das Kind ist quengelig und kann sich nicht selber regulieren

Es wehrt sich sehr gegen die Schlafsituation (Es macht sich steif, weint, wenn es in das Bett gelegt wird)

Das Kind kommt nicht allein in den Schlaf

Das Kind zeigt starke Stimmungsschwankungen

Das Kind zeigt nicht altersadäquate Ängste vor Dingen oder in bestimmten Situationen (erschrecken, zusammen zucken, zusammen kauern)

VIII. Entwicklung des Kindes Grün (nicht zu beobachten)

Orange (manchmal)

Rot (regelmäßig)

Bei dem Kind ist keine altersgemäße Sprachentwicklung festzustellen (sehr spätes Sprechen, unklare Aussprache)

Es zeigt ein eingeschränktes Sprachverständnis

Die Reaktionen auf optische und akustische Reize sind eingeschränkt

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Es zeigen sich beim Kind Entwicklungsverzögerungen im motorischen, feinmotorischen oder/und im sensomotorischen Bereich

Das Kind zeigt kein, oder nur geringes Neugierverhalten

Das Spiel und Erkundungsverhalten ist ziellos, lustlos, unkonzentriert

Die Körperhaltung des Kindes ist steif, verspannt oder äußerst schlaff

Das Kind wirkt unruhig, schreit viel (Säuglinge)

Es wirkt traurig, fast schon apathisch

Das Kind reagiert ängstlich, scheu, schreckhaft, zurückgezogen

Das Kind reagiert orientierungslos

Das Kind verhält sich aggressiv und/oder selbstverletzend

Das Kind zeigt Schaukelbewegungen zur Beruhigung (Jaktationen)

Im Sozialverhalten fällt auf, dass das Kind keinen Blickkontakt aufnimmt

Das Kind spricht nicht

Das Kind lächelt nicht

Das Kind versucht Körperkontakt zu vermeiden

Das Kind zeigt geringes Selbstvertrauen und eine deutliche Verunsicherung

Das Kind zeigt deutliches Rückzugsverhalten

Es verhält sich distanzlos gegenüber anderen Kindern

Das Kind beißt, tritt um sich bei Auseinandersetzungen mit anderen Kindern

Das Kind lässt sich alles gefallen

Das Kind hält altersgemäße Wartezeiten nicht aus

Das Kind geht distanzlos auf jeden zu, ohne zwischen fremden und bekannten Personen zu unterscheiden

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Risikoeinschätzung der Fachberatung Jugendamt und der insoweit erfahrenen Fachkraft

Kindeswohlgefährdung liegt nicht vor / keine weiteren Hilfen erforderlich

Kindeswohlgefährdung liegt nicht vor, Hilfebedarf wird aber gesehen

Kindeswohlgefährdung ist nicht auszuschließen / Unterstützungsbedarf erkennbar (Graubereich)

Kindeswohlgefährdung liegt vor / Hilfen sind erforderlich (Graubereich/Gefährdungsbereich)

Kindeswohlgefährdung liegt akut vor / Krisenintervention (Gefährdungsbereich)

Weitere Schritte

keine weiteren Schritte erforderlich

Kollegiale Fallberatung (mit Kinderschutzfachkraft)

Hospitation bei der TPP

gemeinsames Gespräch mit den Eltern über mögliche Hilfsangebote (mit Kinderschutzfachkraft)

sofortige Einschaltung ASD

Unterschrift Fachberatung Unterschrift Kinderschutzfachkraft

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>Kinderschutz in der Tagespflege- Arbeitshilfe für Tagespflegepersonen im Rahmen des § 8a SGB VIII <

Anlage 5

Ansprechpartner/innen zum Kinderschutz für Burscheid, Kürten und Odenthal:

Fachberatung Kindertagespflege Amt für Jugend und Soziales Refrather Weg 28 51469 Bergisch Gladbach Carolin Schug-Otten Telefon: 02202 / 136772 Stephanie Lahme Telefon: 02201 / 136781

Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) Amt für Jugend und Soziales - Jugendhilfebüro Burscheid –

Höhestr. 7-9 51399 Burscheid Telefon: 02174 / 670381

- Jugendhilfebüro Kürten – Karlheinz-Stockhausen-Platz 1 51515 Kürten Telefon: 02268 / 939230

- Jugendhilfebüro Odenthal – Bergisch Gladbacher Str. 2 51519 Odenthal Telefon: 02202 / 710144

„Insoweit erfahrene Fachkräfte“ - Katholische Beratungsstelle für Eltern, Jugendliche und Kinder

Paffrather Str. 7 - 9 51465 Bergisch Gladbach Telefon: 02202 / 35016

- Evangelische Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Erwachsene Milchborntalweg 4 51465 Bergisch Gladbach Telefon: 02204 / 54004

- Deutscher Kinderschutzbund, Kreisverband RBK Hauptstr. 310 51465 Bergisch Gladbach Telefon: 02202 / 39924

- Psychologische Beratungsstelle Wermelskirchen Jahnstr. 20 42929 Wermelskirchen Telefon: 02196 / 1022

Polizei Telefon: 110

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>Kinderschutz in der Tagespflege- Arbeitshilfe für Tagespflegepersonen im Rahmen des § 8a SGB VIII <

Anlage (5)

Ansprechpartner/innen zum Kinderschutz für die Stadt Bergisch Gladbach:

Fachberatung Kindertagespflege Stadt Bergisch Gladbach Amt für Jugend und Soziales An der Gohrsmühle 18 51465 Bergisch Gladbach Ilona Bogdal-Klumpe Telefon: 02202 142807

Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) Jugendamt Stadt Bergisch Gladbach An der Gohrsmühle 18 51465 Bergisch Gladbach Telefon: 02202 142388

„Insoweit erfahrene Fachkräfte“ - Katholische Beratungsstelle für Eltern, Jugendliche und Kinder

Paffrather Str. 7-9 51465 Bergisch Gladbach Telefon: 02202 35016

- Evangelische Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Erwachsene Milchborntalweg 4 51465 Bergisch Gladbach Telefon: 02204 54004

- Deutscher Kinderschutzbund, Kreisverband RBK Hauptstr. 310 51465 Bergisch Gladbach Telefon: 02202 39924

Polizei Telefon: 110

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>Kinderschutz in der Tagespflege- Arbeitshilfe für Tagespflegepersonen im Rahmen des § 8a SGB VIII <

Anlage (5)

Ansprechpartner/innen zum Kinderschutz für die Stadt Leichlingen

Fachberatung Kindertagespflege:

Amt für Jugend und Schule Am Büscherhof 1 42799 Leichlingen Telefon: 02175 992-240

Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)

Amt für Jugend und Schule Am Büscherhof 1 42799 Leichlingen Telefon: 02175 992-246

„Insoweit erfahrene Fachkräfte“ - Beratungsstelle für Eltern, Jugendliche und Kinder

Kirchstr. 1 42799 Leichlingen Telefon: 02175 6012

- Deutscher Kinderschutzbund, Kreisverband RBK

Hauptstr. 310 51465 Bergisch Gladbach Telefon: 02202 39924

Polizei Telefon: 110

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>Kinderschutz in der Tagespflege- Arbeitshilfe für Tagespflegepersonen im Rahmen des § 8a SGB VIII <

Anlage (5)

Ansprechpartner/innen zum Kinderschutz für die Stadt Rösrath:

Fachberatung Kindertagespflege Fachbereich 2, Jugend, Bildung, Soziales, Kultur und Sport Rathausplatz 51503 Rösrath Elke Günzel Telefon: 02205 802-316 Email: [email protected]

Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) Fachbereich 2, Jugend, Bildung, Soziales, Kultur und Sport Rathausplatz 51503 Rösrath Ulrike Bosbach Telefon: 02205 802-313 Email: [email protected]

„Insoweit erfahrene Fachkräfte“ - Katholische Beratungsstelle für Eltern, Jugendliche und Kinder

Paffrather Str. 7-9 51465 Bergisch Gladbach Telefon: 02202 35016

- Evangelische Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Erwachsene Milchborntalweg 4 51465 Bergisch Gladbach Telefon: 02204 54004

- Deutscher Kinderschutzbund, Kreisverband RBK Hauptstr. 310

51465 Bergisch Gladbach Telefon: 02202 39924

- Psychologische Beratungsstelle Wermelskirchen Jahnstr. 20

42929 Wermelskirchen Telefon: 02196 1022

Polizei Telefon: 110