Upload
others
View
6
Download
0
Embed Size (px)
Citation preview
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark Hans-Resel-Gasse 8-14 8020 Graz Fax: 05 7799/2420 E-Mail: [email protected]
ANTRAG BERUFSREIFEPRÜFUNGSBEIHILFE
V O N D E R A K - S T E I E R M A R K A U S Z U F Ü L L E N
Eingangsstempel Mitgliedschaft gemäß § 10 Arbeiterkammergesetz 1992
□ JA □ NEIN
A-Card Nummer: ___________________________
□ Versicherungsdatenauszug
Zeichen:
FÜR DAS JAHR 2019
1. Angaben zum Antragsteller/zur Antragstellerin
Nachname
männlich □
Vorname weiblich □
SV-Nr. Geburtsdatum
□ NEIN □ JAMitglied der AK-Steiermark
A-Card Nummer
Postleitzahl Ort Straße/Gasse/Platz/Haus-Nr.
E-Mail Adresse Telefonnummer
Beruf
Arbeitgeber
E-Mail-Adresse (bitte gut leserlich, Urgenzen erfolgen per E-Mail) Telefonnummer
2. DIE BEIHILFE SOLL ÜBERWIESEN WERDEN AN DEN ANTRAGSTELLER/DIE ANTRAGSTELLERIN:
Kontoinhaber/Kontoinhaberin
Name des Geldinstitutes
IBAN
A T
1
Ich bestätige bzw. nehme zur Kenntnis, dass
die Richtlinie über die Gewährung der Beihilfe zur Berufsreifeprüfung in der geltenden Fassung
anerkannt wird;
die Angaben richtig sind und wissentlich unrichtige Angaben eine strafrechtliche Verfolgung nach
sich ziehen können;
die Beihilfe, die aufgrund unrichtiger Angaben gewährt wurde, an die Arbeiterkammer Steiermark
zurückzuzahlen ist;
verlangte Unterlagen zum Nachweis der Voraussetzungen für die Gewährung dieser Beihilfe bzw.
im Rahmen der nachträglichen Überprüfung innerhalb einer Frist von 6 Wochen vorgelegt
werden;
eine Datenverarbeitung hinsichtlich des Ansuchens vorgenommen wird, wobei der Verarbeitung
dieser Datenarten zum Zwecke der Anspruchsprüfung der Berufsreifeprüfungsbeihilfe
ausdrücklich zugestimmt wird. Ohne Verarbeitung dieser Daten ist eine Beihilfengewährung
nicht möglich. Die Daten werden nach drei Jahren gelöscht;
Änderungen von persönlichen Daten u.ä. unverzüglich der Arbeiterkammer Steiermark gemeldet
werden;
die Ansuchen in der Reihenfolge des Einlangens bei der Arbeiterkammer Steiermark bearbeitet
werden.
Unterlagen (bitte in Kopie beilegen)
Gesamtberufsreifeprüfungszeugnis bzw. Zeugnisse über die positiv absolvierten Teilprüfungen
zur Berufsreifeprüfung
Einzahlungsbelege über alle getragenen Kosten (Kurskosten, Prüfungsgebühren etc.)
Ort, Datum eigenhändige Unterschrift; bei Minderjährigen, Unterschrift des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin
2
A l l e s ü b e r d i e B e i h i l f e z u r B e r u f s r e i f e p r ü f u n g
Wer hat Anspruch?
Mitglieder der steirischen Arbeiterkammer (AK), die die Berufsreifeprüfung positiv absolvierthaben.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Das Mitglied muss alle vorgeschriebenen Teilprüfungen zur Berufsreifeprüfung positivabsolviert haben.
Das Mitglied darf bei der Antragstellung keinen Anspruch auf eine Alterspension haben.
Ausgenommen von der Beihilfe sind Personen, die im Rahmen der „Berufsmatura – Lehre mitReifeprüfung“, wie z.B. Lehre mit Matura, die Berufsreifeprüfung kostenlos absolvierenkönnen und Lehrlinge in einem aufrechten Lehrverhältnis sowie ArbeitnehmerInnen, denendie Kosten von anderer Stelle (z.B. Arbeitgeber) ersetzt werden.
Höhe der Beihilfe
Die Beihilfe beträgt € 220,- für die Berufsreifeprüfung.
Wann und wo kann angesucht werden?
Die Anträge müssen bis spätestens sechs Monate nach Ausstellung des Gesamtprüfungszeugnisses bzw. des letzten Teilprüfungszeugnisses gestellt werden.
Das Ansuchen kann persönlich in der AK in Graz sowie in den Außenstellen abgegeben oder per Post unter dem Kennwort „Beihilfe zur Berufsreifeprüfung“ an die Arbeiterkammer, Hans-Resel-Gasse 8–14, 8020 Graz, sowie per E-Mail unter [email protected] und per Fax unter der Nummer 05 7799-2353 übermittelt werden.
Erforderliche Unterlagen (Kopien)
Alle Teilprüfungszeugnisse über die positiv absolvierten Module oder dasGesamtberufsreifeprüfungszeugnis
Einzahlungsbestätigungen
Wo sind die Formulare erhältlich?
In der AK in Graz, sowie in den Außenstellen und im Internet unter www.akstmk.at
Weitere Fragen?
Wenden Sie sich an die AK, Abteilung BJB - Bildung, Jugend und Betriebssport, Hans-Resel-Gasse 8-14, 8020 Graz, unter der Telefonnummer 057799/2352 oder [email protected]
3