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Kabel Deutschland Holding AGUnterföhring
WKN: KD8888ISIN: DE000KD88880
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
wir laden Sie herzlich ein zur
außerordentlichen Hauptversammlung derKabel Deutschland Holding AG
am Donnerstag, den 13. Februar 2014, um 10:00 Uhr (MEZ) im The Westin Grand München, Eingang Ballsaal Foyer,Arabellastr. 6, 81925 München.
TAGESORDNUNG
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der
Vodafone Vierte Verwaltungs AG und der Kabel Deutschland
Holding AG
Die Vodafone Vierte Verwaltungs AG – eine 100%ige
Tochtergesellschaft der Vodafone GmbH (bis 27. November 2013
Vodafone Holding GmbH) – und die Kabel Deutschland Holding
AG haben am 20. Dezember 2013 einen Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Der Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der
Zustimmung der Hauptversammlungen beider Vertragspartner.
Die Hauptversammlung der Vodafone Vierte Verwaltungs AG
hat dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag am
19. Dezember 2013 ihre Zustimmung erteilt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abschluss des
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Kabel
Deutschland Holding AG und der Vodafone Vierte Verwaltungs AG
vom 20. Dezember 2013 zuzustimmen.
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag hat folgenden
Wortlaut:
"Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag
zwischen der
(1) Vodafone Vierte Verwaltungs AG
mit Sitz in Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 70886
– nachstehend „Vodafone Vierte Verwaltungs AG“
genannt –
und der
Tagesordnung3
(2) Kabel Deutschland Holding AG
mit Sitz in Unterföhring, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts München unter HRB 184452
– nachstehend „Kabel Deutschland Holding AG“
genannt –
1 Leitung und Weisungen
1.1 Die Kabel Deutschland Holding AG unterstellt ab dem
Wirksamwerden dieses Vertrages, frühestens jedoch ab dem
1. April 2014 die Leitung ihrer Gesellschaft der Vodafone
Vierte Verwaltungs AG. Die Vodafone Vierte Verwaltungs AG
ist demgemäß berechtigt, dem Vorstand der Kabel
Deutschland Holding AG hinsichtlich der Leitung der
Gesellschaft Weisungen zu erteilen. Der Vorstand der Kabel
Deutschland Holding AG ist verpflichtet, den Weisungen
der Vodafone Vierte Verwaltungs AG Folge zu leisten.
Unbeschadet des Weisungsrechts obliegen die Ge -
schäftsführung und Vertretung der Kabel Deutschland
Holding AG dem Vorstand der Kabel Deutschland Holding AG.
1.2 Die Vodafone Vierte Verwaltungs AG ist nicht berechtigt, dem
Vorstand der Kabel Deutschland Holding AG die Weisung zu
erteilen, diesen Vertrag zu ändern, aufrechtzuerhalten oder zu
beendigen.
1.3 Weisungen bedürfen der Textform oder sind, sofern sie münd-
lich erteilt werden, unverzüglich in Textform zu bestätigen.
2 Gewinnabführung
2.1 Die Kabel Deutschland Holding AG verpflichtet sich, ihren
gesamten nach Maßgabe der handelsrechtlichen Vorschriften
ermittelten Gewinn an die Vodafone Vierte Verwaltungs AG
abzuführen. Abzuführen ist, vorbehaltlich einer Bildung oder
Auflösung von Rücklagen gemäß nachstehenden Ziffern 2.2
und 2.3 dieses Vertrages, der gemäß § 301 Aktiengesetz
(„AktG“) in der jeweils geltenden Fassung zulässige
Höchstbetrag.
2.2 Sofern und nur in dem Umfang wie dies handelsrechtlich
zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirt-
schaftlich begründet ist, kann die Kabel Deutschland Holding
AG mit Zustimmung der Vodafone Vierte Verwaltungs AG
Tagesordnung4
Beträge aus dem Jahresüberschuss in andere Gewinn -
rücklagen (§ 272 Abs. 3 Handelsgesetzbuch („HGB“)) ein -
stellen.
2.3 Während der Dauer dieses Vertrages gebildete andere
Gewinnrücklagen gemäß § 272 Abs. 3 HGB sind auf schrift -
liches Verlangen der Vodafone Vierte Verwaltungs AG
aufzulösen und zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages zu
verwenden oder als Gewinn abzuführen. Sonstige Rücklagen
oder ein Gewinnvortrag, der aus der Zeit vor Wirksamkeit
dieses Vertrages stammt, dürfen weder als Gewinn an die
Vodafone Vierte Verwaltungs AG abgeführt noch zum Aus -
gleich eines Jahresfehlbetrages verwendet werden.
2.4 Die Verpflichtung zur Gewinnabführung gilt erstmals für den
gesamten Gewinn des am 1. April 2014 beginnenden Ge -
schäfts jahres der Kabel Deutschland Holding AG oder des
späteren Geschäftsjahres der Kabel Deutschland Holding AG,
in dem dieser Vertrag wirksam wird. Der Anspruch der
Vodafone Vierte Verwaltungs AG auf Gewinnabführung
gemäß dieser Ziffer 2 wird mit Ablauf des letzten Tages
eines Geschäftsjahres der Kabel Deutschland Holding AG
fällig, für das der jeweilige Anspruch besteht. Er ist spätestens
mit Ablauf von vier Wochen nach Feststellung des Jahres -
abschlusses der Kabel Deutschland Holding AG zu erfüllen.
Für den Zeitraum zwischen Fälligkeit und tatsächlicher
Erfüllung des Anspruches auf Gewinnabführung werden
Zinsen in der jeweils gesetzlichen Höhe geschuldet.
Ansprüche aus einem etwaigen Zahlungsverzug bleiben
unberührt.
3 Verlustübernahme
3.1 Es wird eine Verlustübernahme nach bzw. entsprechend den
Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung
durch die Vodafone Vierte Verwaltungs AG vereinbart.
3.2 Die Verpflichtung zur Verlustübernahme gilt erstmals für
das am 1. April 2014 beginnende Geschäftsjahr der Kabel
Deutschland Holding AG oder das spätere Geschäftsjahr der
Kabel Deutschland Holding AG, in dem dieser Vertrag wirksam
wird. Der Anspruch der Kabel Deutschland Holding AG auf
Ausgleich eines Jahresfehlbetrages gemäß dieser Ziffer 3 wird
mit Ablauf des letzten Tages eines Geschäftsjahres der Kabel
Deutschland Holding AG fällig, für das der jeweilige Anspruch
besteht. Er ist spätestens mit Ablauf von vier Wochen nach
Tagesordnung5
Feststellung des Jahresabschlusses der Kabel Deutschland
Holding AG zu erfüllen. Für den Zeitraum zwischen Fälligkeit
und tatsächlicher Erfüllung des Anspruches auf Ausgleich
eines Jahresfehlbetrages werden Zinsen in der jeweils gesetz-
lichen Höhe geschuldet.
Ansprüche aus einem etwaigen Zahlungsverzug bleiben un -
be rührt.
4 Ausgleich
4.1 Die Vodafone Vierte Verwaltungs AG verpflichtet sich, den
außenstehenden Aktionären der Kabel Deutschland Holding
AG für die Dauer dieses Vertrages als angemessenen
Ausgleich eine jährliche Barausgleichszahlung („Ausgleich“)
zu zahlen. Der Ausgleich ist am ersten Bankarbeitstag nach
der ordentlichen Hauptversammlung der Kabel Deutschland
Holding AG für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr wäh-
rend der Vertragslaufzeit, jedoch spätestens acht Monate
nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres der Kabel
Deutschland Holding AG fällig.
4.2 Der Ausgleich beträgt für jedes volle Geschäftsjahr der Kabel
Deutschland Holding AG für jede auf den Inhaber lautende
Aktie der Kabel Deutschland Holding AG mit einem rech -
nerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00
(„Kabel Deutschland Holding AG Aktie“) jeweils brutto
EUR 3,77 („Bruttoausgleichsbetrag“) abzüglich des
Betrages etwaiger Körperschaftsteuer sowie Solidaritäts -
zuschlages nach dem jeweils für diese Steuern für das betref-
fende Ge schäftsjahr geltenden Steuersatz. Nach den
Verhältnissen zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses
Vertrages gelangen auf den Bruttoausgleichsbetrag 15%
Körperschaftsteuer zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag, das
sind EUR 0,60, zum Abzug. Daraus ergibt sich nach den
Verhältnissen zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Ver -
trages ein Ausgleich in Höhe von EUR 3,17 je Kabel
Deutschland Holding AG Aktie für ein volles Geschäftsjahr.
4.3 Der Ausgleich wird erstmals für das Geschäftsjahr der Kabel
Deutschland Holding AG gewährt, für das der Anspruch der
Vodafone Vierte Verwaltungs AG auf Gewinnabführung
gemäß Ziffer 2 dieses Vertrages wirksam wird.
Tagesordnung6
4.4 Falls dieser Vertrag während eines Geschäftsjahres der Kabel
Deutschland Holding AG endet oder die Kabel Deutschland
Holding AG während der Dauer dieses Vertrages ein
Rumpfgeschäftsjahr bildet, vermindert sich der Bruttoaus -
gleichs betrag für das betreffende Geschäftsjahr zeitanteilig.
4.5 Falls das Grundkapital der Kabel Deutschland Holding AG aus
Gesellschaftsmitteln gegen Ausgabe neuer Aktien erhöht wird,
vermindert sich der Bruttoausgleichsbetrag je Kabel
Deutschland Holding AG Aktie in dem Maße, dass der Ge -
samtbetrag des Bruttoausgleichsbetrages unverändert bleibt.
Falls das Grundkapital der Kabel Deutschland Holding AG
durch Bar- und/oder Sacheinlagen erhöht wird, gelten die
Rechte aus dieser Ziffer 4 auch für die von außenstehenden
Aktionären bezogenen Aktien aus einer solchen Kapital -
erhöhung. Der Beginn der Berechtigung gemäß dieser Ziffer 4
ergibt sich aus der von der Kabel Deutschland Holding AG
bei Ausgabe der neuen Aktien für diese festgesetzten
Gewinnanteilsberechtigung.
4.6 Falls ein Spruchverfahren zur gerichtlichen Bestimmung des
angemessenen Ausgleichs eingeleitet wird und das Gericht
rechtskräftig einen höheren Ausgleich je Kabel Deutschland
Holding AG Aktie festsetzt, können die außenstehenden
Aktionäre, auch wenn sie nach Maßgabe der Ziffer 5 dieses
Vertrages bereits abgefunden wurden, eine entsprechende
Ergänzung des von ihnen bereits erhaltenen Ausgleichs je
Kabel Deutschland Holding AG Aktie verlangen. Ebenso
werden alle übrigen außenstehenden Aktionäre der Kabel
Deutschland Holding AG gleichgestellt, wenn sich die
Vodafone Vierte Verwaltungs AG gegenüber einem außen -
stehenden Aktionär der Kabel Deutschland Holding AG in
einem gerichtlichen Vergleich zur Abwendung oder Be -
endigung eines Spruchverfahrens zu einem höheren Aus -
gleich verpflichtet.
5 Abfindung
5.1 Die Vodafone Vierte Verwaltungs AG verpflichtet sich,
auf Verlangen eines jeden außenstehenden Aktionärs der
Kabel Deutschland Holding AG dessen Kabel Deutschland
Holding AG Aktien gegen eine Barabfindung in Höhe von
EUR 84,53 je Kabel Deutschland Holding AG Aktie
(„Ab findung“) zu erwerben.
5.2 Die Verpflichtung der Vodafone Vierte Verwaltungs AG nach
Ziffer 5.1 dieses Vertrages ist befristet. Die Frist endet zwei
Tagesordnung7
Monate nach dem Tag, an dem die Eintragung des Bestehens
dieses Vertrages im Handelsregister der Kabel Deutschland
Holding AG nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist. Eine
Verlängerung der Frist nach § 305 Abs. 4 Satz 3 AktG wegen
eines Antrages auf Bestimmung des Ausgleiches oder der
Abfindung durch das in § 2 Spruchverfahrensgesetz bestimm-
te Gericht bleibt unberührt; in diesem Fall endet die Frist zwei
Monate nach dem Tag, an dem die Entscheidung über den
zuletzt beschiedenen Antrag im Bundesanzeiger bekannt
gemacht worden ist.
5.3 Die Übertragung der Kabel Deutschland Holding AG Aktien
gegen Zahlung der Abfindung ist für die außenstehenden
Aktionäre der Kabel Deutschland Holding AG kostenfrei.
5.4 Falls bis zum Ablauf der in Ziffer 5.2 dieses Vertrages genann-
ten Frist das Grundkapital der Kabel Deutschland Holding AG
aus Gesellschaftsmitteln gegen Ausgabe neuer Aktien erhöht
wird, vermindert sich die Abfindung je Kabel Deutschland
Holding AG Aktie entsprechend in dem Maße, dass der Ge -
samtbetrag der Abfindung unverändert bleibt. Falls das Grund -
kapital der Kabel Deutschland Holding AG bis zum Ablauf der
in Ziffer 5.2 dieses Vertrages genannten Frist durch Bar-
und/oder Sacheinlagen erhöht wird, gelten die Rechte aus
dieser Ziffer 5 auch für die von außenstehenden Aktionären
bezogenen Aktien aus der Kapitalerhöhung.
5.5 Falls ein Spruchverfahren zur gerichtlichen Bestimmung
der angemessenen Abfindung eingeleitet wird und das
Gericht rechtskräftig eine höhere Abfindung je Kabel
Deutschland Holding AG Aktie festsetzt, können die außen -
stehenden Aktionäre, auch wenn sie bereits abgefunden
wurden, eine entsprechende Ergänzung der Abfindung je
Kabel Deutschland Holding AG Aktie verlangen. Ebenso wer-
den alle übrigen außenstehenden Aktionäre der Kabel
Deutschland Holding AG gleichgestellt, wenn sich die
Vodafone Vierte Verwaltungs AG gegenüber einem außenste-
henden Aktionär der Kabel Deutschland Holding AG in einem
gerichtlichen Vergleich zur Abwendung oder Beendigung
eines Spruchverfahrens zu einer höheren Abfindung ver -
pflichtet.
5.6 Endet dieser Vertrag aufgrund einer Kündigung der Vodafone
Vierte Verwaltungs AG oder der Kabel Deutschland Holding
AG zu einem Zeitpunkt, in dem die in Ziffer 5.2 dieses
Vertrages bestimmte Frist zur Annahme der Abfindung nach
Ziffer 5.1 dieses Vertrages bereits abgelaufen ist, ist jeder
Tagesordnung8
zu diesem Zeitpunkt außenstehende Aktionär der Kabel
Deutschland Holding AG berechtigt, seine zum Zeitpunkt der
Beendigung dieses Vertrages von ihm gehaltenen Kabel
Deutschland Holding AG Aktien gegen Zahlung der in
Ziffer 5.1 dieses Vertrages bestimmten Abfindung je Kabel
Deutschland Holding AG Aktie an die Vodafone Vierte
Verwaltungs AG zu veräußern, und die Vodafone Vierte
Verwaltungs AG ist verpflichtet, die Aktien jedes außenstehen-
den Aktionärs auf dessen Verlangen zu erwerben. Wird die
in Ziffer 5.1 dieses Vertrages bestimmte Abfindung je
Kabel Deutschland Holding AG Aktie durch rechtskräftige
Entscheidung in einem Spruchverfahren oder durch einen
gerichtlichen Vergleich zur Abwendung oder Beendigung
eines Spruchverfahrens erhöht, wird die Vodafone Vierte
Verwaltungs AG die Aktien der außenstehenden Aktionäre
unter den in Satz 1 genannten Voraussetzungen gegen Zah -
lung des in dem Spruchverfahren oder in dem gerichtlichen
Vergleich je Kabel Deutschland Holding AG Aktie festgesetz-
ten Betrages erwerben. Das Veräußerungsrecht nach dieser
Ziffer 5.6 ist befristet. Die Frist endet zwei Monate nach dem
Tag, an dem die Eintragung der Beendigung dieses Vertrages
im Handelsregister der Kabel Deutschland Holding AG nach
§ 10 HGB bekannt gemacht worden ist. Ziffer 5.3 und Ziffer 5.4
dieses Vertrages gelten entsprechend.
6 Wirksamwerden, Dauer und Kündigung dieses Vertrages
6.1 Dieser Vertrag bedarf der Zustimmung der Hauptversamm -
lung der Kabel Deutschland Holding AG sowie der Zu -
stimmung der Hauptversammlung der Vodafone Vierte
Verwaltungs AG. Der Vertrag wird mit seiner Eintragung im
Handelsregister der Kabel Deutschland Holding AG wirksam.
6.2 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er
kann erstmals zum Ende des Geschäftsjahres der Kabel
Deutschland Holding AG gekündigt werden, das mindestens
fünf Zeitjahre nach dem Beginn des Geschäftsjahres der
Kabel Deutschland Holding AG endet, für das der Anspruch
der Vodafone Vierte Verwaltungs AG gemäß Ziffer 2 dieses
Vertrages wirksam wird. Er verlängert sich anschließend
jeweils um ein Jahr, falls er nicht mit einer Frist von drei Mona -
ten vor seinem Ablauf von einer der Vertragsparteien gekün-
digt wird.
6.3 Unbeschadet der vorstehenden Ziffer 6.2 dieses Vertrages
kann der Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer
Kündigungsfrist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt
Tagesordnung9
insbesondere vor, wenn ein wichtiger Grund im steuerlichen
Sinn für die Beendigung des Vertrages gegeben ist.
6.4 Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
7 Patronatserklärung
7.1 Die Vodafone Group Plc mit Sitz in Newbury, Großbritannien,
hält indirekt 100% der Aktien der Vodafone Vierte Verwaltungs
AG und hat in dieser Eigenschaft als indirekte Aktionärin der
Vodafone Vierte Verwaltungs AG, ohne diesem Vertrag als
Vertragspartei beizutreten, die informationshalber als Anlage
zu diesem Vertrag beigefügte Patronatserklärung abgegeben.
In dieser hat sich die Vodafone Group Plc verpflichtet, unein-
geschränkt und unwiderruflich dafür Sorge zu tragen, dass die
Vodafone Vierte Verwaltungs AG in der Weise geleitet und
finanziell derart ausgestattet wird, dass die Vodafone Vierte
Verwaltungs AG stets in der Lage ist, alle ihre Verpflichtungen
aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag vollständig
und fristgemäß zu erfüllen. Dies gilt insbesondere für die
Pflicht zum Verlustausgleich nach § 302 AktG.
7.2 Darüber hinaus steht die Vodafone Group Plc den außenste-
henden Aktionären der Kabel Deutschland Holding AG gegen-
über uneingeschränkt und unwiderruflich dafür ein, dass die
Vodafone Vierte Verwaltungs AG alle ihnen gegenüber be -
stehenden Verpflichtungen aus oder im Zusammenhang mit
diesem Vertrag, insbesondere zur Zahlung von Ausgleich und
Abfindung, vollständig und fristgemäß erfüllt. Insoweit steht
den außenstehenden Aktionären der Kabel Deutschland
Holding AG ein eigener Anspruch nach § 328 Abs. 1 BGB
gerichtet auf Zahlung an die Vodafone Vierte Verwaltungs AG
zu. Die Haftung der Vodafone Group Plc gemäß den beiden
vorgenannten Sätzen gilt jedoch nur für den Fall, dass die
Vodafone Vierte Verwaltungs AG ihre Verpflichtungen gegen-
über den außenstehenden Aktionären der Kabel Deutschland
Holding AG aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag
nicht voll ständig und fristgemäß erfüllt und die Vodafone
Group Plc ihrer in der vorstehenden Ziffer 7.1 dieses Vertrages
dar gestellten Ausstattungsverpflichtung nicht nachkommt.
8 Weitere Bestimmungen
8.1 Auf diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht
Anwendung.
Tagesordnung10
8.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder
werden oder sollte dieser Vertrag eine notwendige Regelung
nicht enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. An die Stelle
der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung einer
Regelungslücke gilt eine rechtlich zulässige Regelung als
vereinbart, die so weit wie möglich dem entspricht, was die
Parteien wollten oder nach dem Sinn und Zweck dieser
Vereinbarung gewollt hätten, wenn sie die Unwirksamkeit
der Bestimmung oder die Regelungslücke erkannt hätten.
Darüber hinaus sind bei der Auslegung dieses Vertrages die
Vorgaben der §§ 14-19 des Körperschaftsteuergesetzes
(steuerliche Organschaft) in ihrer jeweils gültigen Fassung zu
beachten.
Vodafone Vierte Verwaltungs AG
Düsseldorf, den 20. Dezember 2013
______________________ ______________________
Dr. Joachim Peters Dr. Thomas Wandres
Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands
Kabel Deutschland Holding AG
Unterföhring, den 20. Dezember 2013
______________________ ______________________
Dr. Adrian v. Hammerstein Dr. Andreas Siemen
Vorsitzender des Vorstands Mitglied des Vorstands
Anlage: Patronatserklärung der Vodafone Group Plc:
Tagesordnung11
[Briefkopf der Vodafone Group Plc]
London, den 18. Dezember 2013
Kabel Deutschland Holding AG
Betastraße 6-8
85774 Unterföhring
Patronatserklärung
Die Vodafone Vierte Verwaltungs AG, Düsseldorf, eingetragen im
Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 70886, beab-
sichtigt, einen Beherrschungs- und Gewinnab führungsvertrag mit der
Kabel Deutschland Holding AG, Unterföhring, eingetragen im
Handelsregister des Amts gerichts München unter HRB 184452, als
abhängigem und gewinnabführendem Unternehmen zu schließen
(„Beherr schungs- und Gewinnabführungsvertrag“). Die Vodafone
Group Plc, eine nach dem Recht von England und Wales geführte
und errichtete Gesellschaft, eingetragen unter der Registernummer
1833679, mit eingetragener Geschäftsan schrift Vodafone House, The
Connection, Newbury, Berkshire, RG14 2FN, Großbritannien, hält
indirekt 100% der Aktien der Vodafone Vierte Verwaltungs AG. Die
Vodafone Group Plc gibt hiermit folgende Erklärungen ab, ohne dabei
dem Beherr schungs- und Gewinnabführungsvertrag beizutreten:
1. Die Vodafone Group Plc verpflichtet sich uneingeschränkt und
unwiderruflich dafür Sorge zu tragen, dass die Vodafone
Vierte Verwaltungs AG in der Weise geleitet und finanziell
derart ausgestattet wird, dass die Vodafone Vierte
Verwaltungs AG stets in der Lage ist, alle ihre Verpflichtungen
aus oder im Zusammenhang mit dem Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag vollständig und fristgemäß zu
erfüllen. Dies gilt insbesondere für die Pflicht zum Verlust -
ausgleich nach § 302 AktG.
Tagesordnung12
2. Die Vodafone Group Plc steht den außenstehenden
Aktionären der Kabel Deutschland Holding AG gegenüber
uneingeschränkt und unwiderruflich dafür ein, dass die
Vodafone Vierte Verwaltungs AG alle ihnen gegenüber beste-
henden Verpflichtungen aus oder im Zusammenhang mit dem
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, insbesondere
zur Zahlung von Ausgleich und Abfindung, vollständig und
fristgemäß erfüllt. Insoweit steht den außenstehenden
Aktionären der Kabel Deutschland Holding AG ein eigener
Anspruch nach § 328 Abs. 1 BGB gerichtet auf Zahlung an
die Vodafone Vierte Verwaltungs AG zu. Die Haftung der
Vodafone Group Plc gemäß den beiden vorgenannten Sätzen
gilt jedoch nur für den Fall, dass die Vodafone Vierte
Verwaltungs AG ihre Verpflichtungen gegenüber den außen-
stehenden Aktionären der Kabel Deutschland Holding AG
aus oder im Zusammenhang mit dem Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag nicht vollständig und fristgemäß
erfüllt und die Vodafone Group Plc ihrer Ausstattungs -
verpflichtung nach Ziffer 1 dieser Patronatserklärung nicht
nachkommt.
Diese Patronatserklärung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
Vodafone Group Plc
______________________
A. Halford
Titel: Chief Financial Officer
Tagesordnung13
Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind die fol gen -
den Unterlagen über die Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.kabeldeutschland.com/hauptversammlung zugänglich:
• Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der
Vodafone Vierte Verwaltungs AG und der Kabel Deutschland Holding
AG vom 20. Dezember 2013,
• die Jahresabschlüsse und die Lageberichte sowie die Konzern -
abschlüsse und Konzernlageberichte der Kabel Deutschland Holding
AG für die letzten drei Geschäftsjahre,
• die Jahresabschlüsse der Vodafone Vierte Verwaltungs gesellschaft
mbH für die am 31. März 2011, 31. März 2012 und 31. März 2013
beendeten Geschäftsjahre,
• befreiende Konzernabschlüsse gemäß § 291 HGB der Vodafone
Group Plc für die letzten drei Geschäftsjahre,
• der nach § 293a AktG erstattete gemeinsame Bericht des Vorstands
der Kabel Deutschland Holding AG und des Vorstands der Vodafone
Vierte Verwaltungs AG inklusive Anlagen und
• der nach § 293e AktG erstattete Bericht des gerichtlich ausge wählten
und bestellten Vertragsprüfers inklusive Anlagen.
Gemäß § 293f Abs. 3 AktG wird von einer Auslegung der Unterlagen
in den Geschäftsräumen abgesehen. Die Unterlagen werden aber in
der Hauptversammlung der Kabel Deutschland Holding AG den Aktio -
nären zugänglich gemacht (§ 293g Abs. 1 AktG). Die Vodafone Vierte
Verwaltungs AG ist durch Formwechsel aus der Vodafone Vierte
Verwaltungsgesellschaft mbH hervorgegangen; dieser Formwechsel
wurde mit seiner Eintragung im Handels register am 20. August 2013
wirksam. Für die drei am 31. März 2011, 31. März 2012 und
31. März 2013 beendeten Geschäftsjahre können daher nur Jahres -
abschlüsse der Vodafone Vierte Verwaltungsgesellschaft mbH zugäng-
lich gemacht werden. Lageberichte wurden von der Vodafone Vierte
Verwaltungsgesellschaft mbH für die vorgenannten Geschäftsjahre nicht
aufgestellt und können daher auch nicht zugänglich gemacht werden.
Tagesordnung14
VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPT -
VERSAMMLUNG UND DIE AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und/oder zur Ausübung des
Stimmrechts sind nur die Aktionäre berechtigt, die sich bei der
Gesellschaft fristgerecht angemeldet und dieser ihren Anteilsbesitz
nachgewiesen haben (§ 14 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft).
Die Anmeldung hat in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder
englischer Sprache zu erfolgen. Die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts ist durch eine
Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz
nachzuweisen. Die Bescheinigung hat in Textform in deutscher oder
englischer Sprache zu erfolgen. Der Nachweis muss sich auf den Beginn
des 21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen, d.h. also auf den
23. Januar 2014, 0:00 Uhr (MEZ) („Nachweisstichtag“). Im Verhältnis
zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und
die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis
der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung bzw. zur
Ausübung des Stimmrechts erbracht hat. Dies bedeutet, dass Aktionäre,
die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, weder
an der Hauptversammlung teilnehmen können noch Stimmrechte in
der Hauptversammlung haben. Der Nachweisstichtag hat keine
Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien. Aktionäre, die ihre
Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern, sind deshalb – bei
rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des Nachweises des Anteils -
besitzes – im Verhältnis zur Gesellschaft gleichwohl zur Teilnahme an
der Hauptversammlung und zur Ausübung ihres Stimmrechts berechtigt.
Der Nachweisstichtag ist kein relevantes Datum für die Dividenden -
berechtigung.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens
am 6. Februar 2014, 24:00 Uhr (MEZ) unter folgender Adresse zu -
gehen:
Kabel Deutschland Holding AG
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Deutschland
Fax: +49 (0)69 - 12012 86045
E-Mail: [email protected]
Teilnahme15
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes
bei der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse werden den
Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt.
Wir bitten die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem
depotführenden Institut anzufordern, um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen. Die Übersendung der Anmeldung und
des Nachweises des Anteilsbesitzes werden in der Regel durch das
depotführende Institut vorgenommen. Aktionäre, die rechtzeitig eine
Eintrittskarte für die Hauptversammlung über ihr depotführendes Institut
anfordern, brauchen deshalb in der Regel nichts weiter zu veranlassen.
Wir bitten die Aktionäre, sich in Zweifelsfällen bei ihrem depotführenden
Institut zu erkundigen, ob dieses für sie die Anmeldung und den Nach -
weis des Anteilsbesitzes vornimmt.
VERFAHREN FÜR DIE STIMMABGABE DURCH BEVOLLMÄCH -
TIGTE
Das Stimmrecht kann – sofern Aktionäre nicht persönlich an der Haupt -
versammlung teilnehmen möchten – auch durch einen Bevollmächtigten
ausgeübt werden, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärs -
ver einigung, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
oder einen sonstigen bevollmächtigten Dritten. Auch in diesen Fällen
muss sich der Aktionär, wie zuvor beschrieben, fristgerecht zur Haupt -
versammlung anmelden und seinen Anteilsbesitz fristgerecht nach -
weisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen nach § 134
Abs. 3 Satz 3 AktG in Verbindung mit § 14 Abs. 4 Satz 2 der
Satzung unserer Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). Zur
Ertei lung der Vollmacht kann das Vollmachtsformular verwendet werden,
das die Aktionäre auf der Rückseite der übersandten Eintritts-
karte bzw. auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.kabeldeutschland.com/hauptversammlung finden.
Die Bestellung eines Bevollmächtigten, ihr Widerruf sowie der Nachweis
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können auch schon
vor der Hauptversammlung durch Übermittlung in Textform (§ 126b
BGB) an die folgende Adresse erfolgen:
Bevollmächtigung16
Kabel Deutschland Holding AG
- Rechtsabteilung -
Betastraße 6-8
85774 Unterföhring
Deutschland
Fax: +49 (0)89 - 923 34 21 366
E-Mail: [email protected]
Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten i.S.v. § 135 AktG,
Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 und Abs. 10 AktG
gleichgestellten Personen oder Institutionen gilt das Erfordernis der
Textform nach § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG nicht. Allerdings sind in diesen
Fällen die Regelungen in § 135 AktG sowie möglicherweise weitere
Besonderheiten zu beachten, die von den jeweils Bevollmächtigten vor-
gegeben werden und bei diesen zu erfragen sind.
Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihre Stimmrechte in der Hauptver -
sammlung entsprechend ihren Weisungen durch Stimmrechtsvertreter
ausüben zu lassen, die von der Gesellschaft zu diesem Zweck benannt
sind. Auch in diesem Fall muss sich der Aktionär wie zuvor beschrieben
fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden und seinen Anteilsbesitz
fristgerecht nachweisen. Wenn ein Aktionär die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchte, muss er
ihnen zu jedem Tagesordnungspunkt, über den abgestimmt wird, Wei -
sung en erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach
Maßgabe der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Eine Ausübung
der Stimmrechte durch die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nach
eigenem Ermessen ist nicht möglich.
Die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimm -
rechtsvertreter, ihr Widerruf sowie die Erteilung von Weisungen können
auch schon vor der Hauptversammlung an folgende Adresse erfolgen:
Kabel Deutschland Holding AG
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 - 210 27 298
E-Mail: [email protected]
Die Erteilung der Vollmacht nebst Weisungen an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und ihr Widerruf
bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Sie sollen möglichst bis zum
12. Februar 2014, 16:00 Uhr (MEZ) unter der vorgenannten Adresse
eingehen. Zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der
Bevollmächtigung17
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann das Formular
verwendet werden, das die Aktionäre auf der Internetseite der
Gesellschaft unter http://www.kabeldeutschland.com/hauptversammlungfinden.
Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter keine Vollmachten zur Einlegung von Wider sprü -
chen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede-
und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegennehmen. Sie
stehen auch nicht für die Abstimmung von Anträgen zur Verfügung, zu
denen es keine in dieser Einberufung oder später bekannt gemachten
Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat gibt.
RECHTE DER AKTIONÄRE
Den Aktionären stehen im Vorfeld und in der Hauptversammlung
unter anderem die nachfolgenden Rechte zu. Weitere Einzelheiten
hierzu können auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.kabeldeutschland.com/hauptversammlung eingesehen
werden.
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer
Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile am Grundkapital allein oder zusammen den
anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen – dies entspricht
500.000 nennwertlosen Stückaktien – können verlangen, dass Gegen -
stände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschluss -
vorlage beiliegen. Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft
schriftlich mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis spä-
testens zum Ablauf des 13. Januar 2014 (24:00 Uhr (MEZ)), zugehen.
Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt.
Ergänzungsverlangen können an die nachfolgend ge nannte Adresse
gerichtet werden:
Kabel Deutschland Holding AG
- Vorstand -
Betastraße 6-8
85774 Unterföhring
Deutschland
Der oder die Antragsteller haben gemäß §§ 122 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2,
142 Abs. 2 Satz 2 AktG nachzuweisen, dass er oder sie seit mindestens
Aktionärsrechte18
drei Monaten Inhaber der Aktien sind. Die Gesellschaft wird dabei
zugunsten etwaiger Antragsteller auf den Tag der Hauptversammlung als
maßgeblichen Zeitpunkt für das Erreichen dieser Mindesthaltedauer
abstellen und einen Nachweis als ausreichend behandeln, der auf die
Inhaberschaft mindestens seit dem 13. November 2013 (0:00 Uhr
(MEZ)) ausgestellt ist. Bei der Berechnung dieser drei Monate bestehen
nach § 70 AktG bestimmte Anrechnungsmöglichkeiten, auf die hiermit
ausdrücklich hingewiesen wird.
Bekanntzumachende Ergänzungen zu der Tagesordnung werden –
soweit sie nicht bereits mit dieser Einberufung bekannt gemacht wurden
– unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger
bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet,
bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen
in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Zulässige Ergän -
zungsverlangen werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft
unter http://www.kabeldeutschland.com/hauptversammlung zugänglich
ge macht und den Aktionären mitgeteilt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126
Abs. 1 und 127 AktG
Jeder Aktionär kann Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand
und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung an
die Gesellschaft stellen sowie Wahlvorschläge machen. Gegenanträge
müssen mit einer Begründung versehen sein; bei Wahlvorschlägen
bedarf es einer Begründung nicht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zur Hauptver -
sammlung sind jeweils ausschließlich an die folgende Adresse zu
richten:
Kabel Deutschland Holding AG
- Rechtsabteilung -
Betastraße 6-8
85774 Unterföhring
Deutschland
Fax: +49 (0)89 - 923 34 21 366
E-Mail: [email protected]
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesell-
schaft unter der vorstehend genannten Adresse mindestens 14 Tage
vor der Hauptversammlung, also bis spätestens zum Ablauf des
29. Januar 2014 (24:00 Uhr (MEZ)), bei der Gesellschaft zugegangen
sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs und der
Begründung sowie einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung un -
Aktionärsrechte19
verzüglich nach ihrem Eingang auf der Internetseite der Gesellschaft
unter http://www.kabeldeutschland.com/hauptversammlung zugänglich
gemacht.
Gegenanträge und/oder Wahlvorschläge, die nicht an die vorge-
nannte Adresse der Gesellschaft adressiert sind oder nach dem
29. Januar 2014 eingehen, sowie Gegenanträge ohne Begründung,
soweit diese erforderlich ist, werden von der Gesellschaft nicht im
Internet veröffentlicht.
Wahlvorschläge werden zudem nur zugänglich gemacht, wenn sie den
Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen Person
und bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern zusätzlich
die Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten enthalten.
Die Gesellschaft kann davon absehen, einen Gegenantrag und seine
Begründung bzw. einen Wahlvorschlag zugänglich zu machen, wenn
einer der Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG vorliegt. Die
Ausschlusstatbestände sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.kabeldeutschland.com/hauptversammlung dargestellt.
Eine Abstimmung über einen Gegenantrag bzw. Gegenwahlvorschlag
in der Hauptversammlung setzt voraus, dass der Gegenantrag bzw.
Gegenwahlvorschlag während der Hauptversammlung mündlich gestellt
wird. In der Hauptversammlung können mündliche Gegenanträge bzw.
Gegenwahlvorschläge auch ohne vorherige fristgerechte Übermittlung
gestellt werden.
Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, einschließlich
der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen
Unter nehmen, sowie über die Lage des Konzerns und der in den
Konzern abschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit sie
zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung
erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung
mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Gemäß § 15 Abs. 2
Satz 2 der Satzung unserer Gesellschaft kann der Versammlungsleiter
das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschrän-
ken und Näheres dazu bestimmen. Zudem kann der Vorstand in
be stimmten, in § 131 Abs. 3 AktG geregelten Fällen die Auskunft ver -
weigern. Diese Fälle sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.kabeldeutschland.com/hauptversammlung dargestellt.
Aktionärsrechte20
INFORMATIONEN UND UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die gesetzlich zugänglich
zu machenden Unterlagen, einschließlich der erforderlichen Infor -
mationen nach § 124a AktG, Anträge und Wahlvorschläge von
Aktionären sowie weitergehende Informationen und Erläuterungen zu
obengenannten Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1,
127, 131 Abs. 1 AktG stehen ab dem Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.kabeldeutschland.com/hauptversammlung zur Verfügung.
Auch in der Hauptversammlung am 13. Februar 2014 werden die
gesetzlich zugänglich zu machenden Unterlagen zugänglich sein. Die
Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung ebenfalls
auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht.
Anzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 88.522.939 und ist eingeteilt in
88.522.939 nennwertlose Stückaktien, die sämtlich mit jeweils einem
Stimmrecht versehen sind. Die Gesellschaft hat keine eigenen Aktien.
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind daher
sämtliche 88.522.939 ausgegebene Stückaktien der Gesellschaft teil-
nahme- und stimmberechtigt.
Unterföhring, im Dezember 2013
Kabel Deutschland Holding AG
Der Vorstand
Informationen21
ANFAHRT
THE WESTIN GRAND MÜNCHEN
Eingang Ballsaal Foyer
Arabellastr. 6
81925 München
Mit dem PKW
Von der Stuttgarter Autobahn A8 kommend:
Fahren Sie geradeaus über die Verdistraße (vorbei am Botanischen
Garten) und folgen Sie der Ausschilderung Richtung Autobahn
A9/Nürnberg. Auf höhe des Olympiageländes erreichen Sie den
Mittleren Ring. Fahren Sie geradeaus über den Petuelring und den
Isarring. Verlassen Sie den Isarring an der Ausfahrt Bogenhausen.
An der zweiten Ampel biegen Sie links ab (Effnerplatz) und fahren
geradeaus in die Effnerstraße. Biegen Sie nun rechts in die
Englschalkinger Straße ein. Die erste Abzweigung rechts ist die
Arabellastraße.
Vom Flughafen München und von der Nürnberger Autobahn A9
kommend:
Fahren Sie zunächst vom Flughafen auf die Autobahn A92 in Richtung
München, dann über die Ausfahrt Kreuz Neufahrn auf die Autobahn A9.
Verlassen Sie die Autobahn A9 an der Ausfahrt Föhringer Ring und
folgen Sie dem Straßenverlauf, bis Sie den Stadtteil Bogenhausen
erreichen. An der Kreuzung vor dem Effnerplatz fahren Sie links in
die Englschalkinger Straße. Die erste Abzweigung rechts ist die
Arabellastraße.
Von der Salzburger Autobahn A8 kommend:
Fahren Sie auf den Mittleren Ring Ost. Über den Innsbrucker Ring und
den Leuchtenbergring gelangen Sie zum Richard-Strauss-Tunnel. An
der Ausfahrt Denninger Straße biegen Sie rechts in diese ein. Die erste
Abzweigung wieder rechts ist die Arabellastraße.
Von der Garmischer Autobahn A95 kommend:
Fahren Sie auf den Mittleren Ring Süd und folgen Sie der Aus -
schilderung Richtung Autobahn A94/Passau. Über den Innsbrucker
Ring und den Leuchtenbergring gelangen Sie zum Richard-Strauss-
Tunnel. An der Ausfahrt Denninger Straße biegen Sie rechts in diese
ein. Die erste Abzweigung wieder rechts ist die Arabellastraße.
Anfahrt22
Von der Lindauer Autobahn A96 kommend:
Verlassen Sie die Autobahn am Autobahnende, fahren Sie über den
Mittleren Ring und folgen Sie der Ausschilderung Richtung Autobahn
A9/Nürnberg. Fahren Sie geradeaus über den Petuelring und den
Isarring. Verlassen Sie den Isarring an der Ausfahrt Bogenhausen. An
der zweiten Ampel biegen Sie links ab (Effnerplatz) und fahren gerade-
aus in die Effnerstraße. Biegen Sie nun rechts in die Englschalkinger
Straße ein. Die erste Abzweigung rechts ist die Arabellastraße.
Mit der U-Bahn
Vom Hauptbahnhof München kommend:
Nehmen Sie die U-Bahn-Linie U4 (Richtung Arabellapark). Steigen Sie
an der Haltestelle Arabellapark aus und nehmen Sie den Aufgang zum
Rosenkavaliersplatz. Das Hotel befindet sich auf der rechten Seite.
Vom Flughafen München kommend:
Nehmen Sie die S1 oder S8 (Richtung Hauptbahnhof). Steigen Sie am
Hauptbahnhof in die U-Bahn-Linie U4 (Richtung Arabellapark). Steigen
Sie an der Haltestelle Arabellapark aus und nehmen Sie den Aufgang
zum Rosenkavaliersplatz. Das Hotel befindet sich auf der rechten Seite.
Anfahrt23
Kabel Deutschland Holding AGBetastraße 6-885774 UnterföhringDeutschland
Handelsregister: Amtsgericht München HRB 184 452Sitz der Gesellschaft: Unterföhring
Vorstand: Dr. Adrian v. Hammerstein (Vorsitzender), Dr. Manuel Cubero del Castillo-Olivares, Erik Adams, Dr. Andreas Siemen
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Philipp Humm