357
Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 1 1 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Zum Jahreswechsel Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich, dass ich nach dem ereignisreichen Jahr 2012 meine Aufgabe als Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen mit Ihnen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Justiz, fortset- zen darf. Ich habe in meiner Amtszeit als Minister einen Blickwinkel auf die Justiz in unserem Land gewinnen können, der es mir heute erlaubt, deutlich sagen zu können: Ich bin gerne Justizminister und Sie tragen mit Ihrer tagtäglichen Leistung dazu bei, dass ich auf unsere Justiz stolz bin! Die Justiz ist kein Apparat, der auf Knopfdruck funktioniert. Vielmehr lebt die Justiz von ihren Mitar- beiterinnen und Mitarbeitern, die anspruchs- und verantwortungsvolle Aufgaben erfüllen. Sie wirken hierbei mit großem Einsatz an dem uns alle verbindenden Ziel mit, für Rechtssicherheit und Rechts- frieden in unserer Gesellschaft zu sorgen. Dabei leisten Sie mit Engagement und Verantwortungs- bewusstsein jeden Tag aufs Neue wichtige Arbeit in dem Bewusstsein, über eine Vielzahl von Schicksalen einzelner Bürgerinnen und Bürger zu befinden, die zeitnah auf Entscheidungen oder Maßnahmen angewiesen sind. Dies ist umso anerkennenswerter, weil Sie dies trotz hoher Arbeits- belastung mit dem Anspruch tun, dem berechtigten Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger auch zukünftig zu entsprechen. Das ist keine Selbstverständlichkeit und ich danke Ihnen hierfür herzlich. Was die Justiz maßgeblich ausmacht, ist die menschliche Verbundenheit und die hohe Solidarität der Justizgemeinschaft weit über den Arbeitsalltag hinaus. Ich bin mir bewusst, dass es – auch in Zeiten schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen – einer angemessenen Finanz- und Stellenausstattung bedarf und alle Kolleginnen und Kollegen in der Justiz eine sichere berufliche Perspektive haben müssen. Seien Sie versichert, dass ich mich hierfür auch zukünftig mit meiner ganzen Kraft einsetzen werde. Ganz besonders freue ich mich, dass wir jetzt ein großes Problem haben lösen können, was mir sehr am Herzen lag. Das Ausmaß und das Schicksal der vielen befristet beschäftigten Kolleginnen und Kollegen in der Justiz wurde mir erst mit Amtsantritt im Juli 2010 vollumfänglich bewusst und anfangs konnte ich es gar nicht recht glauben, dass eine solche Entwicklung im öffentlichen Dienst überhaupt möglich ist. Diesen Missstand zu beheben, war mir ein besonderes Anliegen. Mit dem im November beschlossenen Haushalt 2012 hat der Landtag für den Justizbereich 350 zusätzliche Tarifstellen für den mittleren Dienst eingerichtet. Alle seit 2009 und länger laufenden befristeten Ar- beitsverhältnisse können nun in unbefristete Arbeitsverhältnisse umgewandelt werden. Ich freue mich, dass das in vielen Fällen noch vor Weihnachten 2012 geschehen konnte. Andere werden im Januar 2013 das Ziel einer unbefristeten Beschäftigung in der Justiz erreichen. Damit haben die Betroffenen endlich eine klare Zukunftsperspektive! Weiter bleiben den Gerichten, Staatsanwalt- schaften und übrigen Justizbehörden gut ausgebildete Beschäftigte dauerhaft erhalten. Aber auch allen Justizfachangestellten, die seit 2010 befristet angestellt und für einen dauerhaften Einsatz in der Justiz geeignet sind, bieten wir eine sichere Perspektive. Wir werden auch diese Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter sukzessive in unbefristete Arbeitsverhältnisse übernehmen. Diese junge Justiz- generation ist für das Funktionieren der Justiz auch im Hinblick auf die Altersstruktur einer immer älter werdenden Gesellschaft unbedingt erforderlich. Wir alle müssen uns laufend auf neue Anforderungen einrichten, wollen wir auch weiterhin sicher- stellen, dass die Justiz ihrem (verfassungs-)rechtlichen Auftrag gerecht wird. Es ist eine Herausfor- derung, permanent sein Wissen und Können auf einem aktuellen Stand zu halten und ständig wech- selnden Bedingungen anzupassen. Beispielhaft möchte ich hier etwa die Gerichtsvollzieherinnen Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 1. Januar 2013, Nr. 1

Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

  • Upload
    others

  • View
    74

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 1

1

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Zum Jahreswechsel

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich, dass ich nach dem ereignisreichen Jahr 2012 meine Aufgabe als Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen mit Ihnen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Justiz, fortset-zen darf. Ich habe in meiner Amtszeit als Minister einen Blickwinkel auf die Justiz in unserem Land gewinnen können, der es mir heute erlaubt, deutlich sagen zu können: Ich bin gerne Justizminister und Sie tragen mit Ihrer tagtäglichen Leistung dazu bei, dass ich auf unsere Justiz stolz bin! Die Justiz ist kein Apparat, der auf Knopfdruck funktioniert. Vielmehr lebt die Justiz von ihren Mitar-beiterinnen und Mitarbeitern, die anspruchs- und verantwortungsvolle Aufgaben erfüllen. Sie wirken hierbei mit großem Einsatz an dem uns alle verbindenden Ziel mit, für Rechtssicherheit und Rechts-frieden in unserer Gesellschaft zu sorgen. Dabei leisten Sie mit Engagement und Verantwortungs-bewusstsein jeden Tag aufs Neue wichtige Arbeit in dem Bewusstsein, über eine Vielzahl von Schicksalen einzelner Bürgerinnen und Bürger zu befinden, die zeitnah auf Entscheidungen oder Maßnahmen angewiesen sind. Dies ist umso anerkennenswerter, weil Sie dies trotz hoher Arbeits-belastung mit dem Anspruch tun, dem berechtigten Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger auch zukünftig zu entsprechen. Das ist keine Selbstverständlichkeit und ich danke Ihnen hierfür herzlich. Was die Justiz maßgeblich ausmacht, ist die menschliche Verbundenheit und die hohe Solidarität der Justizgemeinschaft weit über den Arbeitsalltag hinaus. Ich bin mir bewusst, dass es – auch in Zeiten schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen – einer angemessenen Finanz- und Stellenausstattung bedarf und alle Kolleginnen und Kollegen in der Justiz eine sichere berufliche Perspektive haben müssen. Seien Sie versichert, dass ich mich hierfür auch zukünftig mit meiner ganzen Kraft einsetzen werde. Ganz besonders freue ich mich, dass wir jetzt ein großes Problem haben lösen können, was mir sehr am Herzen lag. Das Ausmaß und das Schicksal der vielen befristet beschäftigten Kolleginnen und Kollegen in der Justiz wurde mir erst mit Amtsantritt im Juli 2010 vollumfänglich bewusst und anfangs konnte ich es gar nicht recht glauben, dass eine solche Entwicklung im öffentlichen Dienst überhaupt möglich ist. Diesen Missstand zu beheben, war mir ein besonderes Anliegen. Mit dem im November beschlossenen Haushalt 2012 hat der Landtag für den Justizbereich 350 zusätzliche Tarifstellen für den mittleren Dienst eingerichtet. Alle seit 2009 und länger laufenden befristeten Ar-beitsverhältnisse können nun in unbefristete Arbeitsverhältnisse umgewandelt werden. Ich freue mich, dass das in vielen Fällen noch vor Weihnachten 2012 geschehen konnte. Andere werden im Januar 2013 das Ziel einer unbefristeten Beschäftigung in der Justiz erreichen. Damit haben die Betroffenen endlich eine klare Zukunftsperspektive! Weiter bleiben den Gerichten, Staatsanwalt-schaften und übrigen Justizbehörden gut ausgebildete Beschäftigte dauerhaft erhalten. Aber auch allen Justizfachangestellten, die seit 2010 befristet angestellt und für einen dauerhaften Einsatz in der Justiz geeignet sind, bieten wir eine sichere Perspektive. Wir werden auch diese Mitarbeiterin-nen und Mitarbeiter sukzessive in unbefristete Arbeitsverhältnisse übernehmen. Diese junge Justiz-generation ist für das Funktionieren der Justiz auch im Hinblick auf die Altersstruktur einer immer älter werdenden Gesellschaft unbedingt erforderlich. Wir alle müssen uns laufend auf neue Anforderungen einrichten, wollen wir auch weiterhin sicher-stellen, dass die Justiz ihrem (verfassungs-)rechtlichen Auftrag gerecht wird. Es ist eine Herausfor-derung, permanent sein Wissen und Können auf einem aktuellen Stand zu halten und ständig wech-selnden Bedingungen anzupassen. Beispielhaft möchte ich hier etwa die Gerichtsvollzieherinnen

Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 1. Januar 2013, Nr. 1

Page 2: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 1

2

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

und Gerichtsvollzieher hervorheben, die ihrem anspruchs- und verantwortungsvollen gesetzlichen Auftrag unter teilweise schwierigsten Rahmenbedingungen nachkommen und die sich aktuell mit großem Engagement mit den Auswirkungen der Reform der Sachaufklärung auseinandersetzen. Aber auch der Justizvollzug ist ein gutes Beispiel für die Notwendigkeit einer lernenden Verwaltung. Der Justizvollzug muss sich regelmäßig auf Veränderungen unterschiedlichster Art einzustellen. Im neuen Jahr gilt es, die in 2012 verabschiedeten Leitlinien für den Strafvollzug in Nordrhein-Westfalen weiter umzusetzen und insbesondere das Übergangsmanagement zu optimieren. Auch muss die Sicherungsverwahrung ab dem 01. Juni 2013 den Vorgaben des Bundesverfassungsge-richts genügen. Diese Beispiele verdeutlichen die Anforderungen an den Justizvollzug der Zukunft und damit auch die Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den nordrhein-westfälischen Justizvollzugseinrichtungen auch aufgrund zusätzlicher Aufgaben. Ich freue mich, dass der Landtag mit dem Haushalt 2012 für den Justizvollzug aufgrund der Neuordnung der Siche-rungsverwahrung 88 neue Stellen bewilligt und der Haushaltsentwurf 2013 der Landesregierung nochmals weitere 39 neue Stellen vorsieht. Mit Hilfe dieser Planstellen werden die erforderlichen Personalkapazitäten zur Verfügung stehen, um diese gesellschaftspolitisch wichtige Aufgabe in der erforderlichen Qualität wahrzunehmen. Dies gilt umso mehr, als die Justiz, insbesondere der Justiz-vollzug immer wieder im Fokus der Öffentlichkeit steht. Nach mehr als zwei Jahren als „oberster Justizvollzugsbediensteter“ weiß ich um die Schwierigkeit des Auftrags aller vor Ort Tätigen, die bei fordernden Arbeitsbedingungen stets die Balance zwischen professioneller Nähe und professioneller Distanz finden müssen. Seien Sie versichert, dass ich alles mir Mögliche tun werde, um der zu be-obachtenden Skandalisierung auch alltäglicher Vorfälle entgegenzuwirken. Denn Justizvollzugsan-stalten sind schon seit Langem keine Orte mehr, an denen Gefangene nur weggeschlossen werden. Im Justizvollzug geht es um deutlich mehr, als reinen Freiheitsentzug. Es geht um Veränderung. Denn nur wenn wir die Gefangenen während der Haftzeit verändern, reduzieren wir die Gefahr, die von ihnen ausgeht. Insofern werde ich mich auch weiter dafür einsetzen, dass wir das Gefährdungspotential, das von Gefangenen ausgeht, realistisch betrachten. Die Bevölkerung wird nicht etwa dadurch gefährdet, dass ein Gefangener, der sechs Monate vor seiner Entlassung steht, einige Stunden Ausgang er-hält, um eine Wohnung anzumieten oder ein Bewerbungsgespräch zu führen. Die Gefährdung der Bevölkerung liegt vielmehr darin, Gefangene nach Jahren zu entlassen, ohne sie auf diesen Augen-blick vorzubereiten. Die Arbeit der rund 8.500 Kolleginnen und Kollegen im Justizvollzug ist daher komplex, schwierig und mitunter sogar gefährlich. In Anbetracht dieser Tatsachen bin ich der festen Überzeugung: Wer im nordrhein-westfälischen Justizvollzug arbeitet, kann stolz auf das Geleistete sein! Weiter soll die von mir angestrebte Novellierung des Landesrichter- und Staatsanwältegesetzes zu einer Stärkung der Stellung dieser Berufsgruppen führen. Sie soll die Grundlage für eine sachge-rechte Interessenwahrnehmung bilden, gleichzeitig das Bewusstsein einer Gesamtverantwortung für die Funktionsfähigkeit der Justiz schärfen und im Nachgang zur Novelle des LPVG die Beteiligungs-rechte auch in diesem Bereich wirkungsvoll ausgestalten. Daneben wird es immer wichtiger, den Herausforderungen des demografischen Wandels sowie den steigenden beruflichen Anforderungen an die Justizangehörigen angemessen zu begegnen. Dies soll u.a. durch die Einführung eines um-fassenden und flächendeckenden Betrieblichen Gesundheitsmanagements geschehen. Daneben gilt es, durch eine familienbewusste Personalpolitik die Attraktivität der Arbeitsplätze in der Justiz zu erhöhen und die Möglichkeiten der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowohl unter dem Aspekt der Kinderbetreuung als auch unter dem immer bedeutsamer werdenden Aspekt der Pflege von Angehörigen fortzuentwickeln. Ich freue mich darauf, mit Ihnen gemeinsam die Herausforderungen des neuen Jahres anzugehen. Ich wünsche Ihren Familien und Ihnen einen guten und gesunden Start in das neue Jahr und für das Jahr 2013 persönlich und beruflich alles Gute!

Thomas Kutschaty MdL Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen

Page 3: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 1

3

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Inhaltsübersicht

Allgemeine Verfügungen

Aktenordnung………………………………………………………………………………………. 3

Personalnachrichten…………………………………………………………………………….. 5

Ausschreibungen………………………………………………………………………………… 10

Allgemeine Verfügungen

Aktenordnung

AV d. JM vom 12. Dezember 2012 (1454 - I. 391) - JMBl. NRW S. 3 -

I.

Die AV d. JM vom 27. April 1967 (1454 - I B. 49) - JMBl. NW S. 109 -, zuletzt geändert durch AV d. JM vom 16. November 2011 (1454 - I. 352) - JMBl. NRW S. 358 -, wird wie folgt geändert: 1. § 14 Absatz 5 Satz 2 wird wie folgt neugefasst: "2 Bei Verfahren zur Abgabe einer Vermögensauskunft oder eidesstattlichen Versicherung sind einschließlich der diesen Verfahren vorausgehenden Anträge auf Bewilligung von Prozesskos-tenhilfe zu erfassen: a) Das nach § 900 Absatz 5 ZPO/§ 802f Absatz 6 ZPO oder nach § 284 Absatz 7 AO bei dem Vollstreckungsgericht bzw. dem zentralen Vollstreckungsgericht hinterlegte Vermögensver-zeichnis, die Registrierung kann unterbleiben, sofern die Erfassung im automatisierten Verfah-ren sichergestellt ist, b) der Widerspruch gegen die Verpflichtung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (§ 900 Absatz 4 ZPO)/die Erinnerung gegen die Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft (§ 766 ZPO), c) der Widerspruch gegen die Eintragungsanordnung (§ 882d Absatz 1 ZPO), d) der Antrag auf Erlass eines Haftbefehls (§ 802g ZPO oder § 284 Absatz 8 AO) e) der Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach § 889 ZPO." 2. § 15a Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst: "Insolvenzverfahren einschließlich der diesen Verfahren vorausgehenden Anträge auf Bewilli-gung von Prozesskostenhilfe werden wie folgt erfasst: Registerzeichen IN: Insolvenzverfahren (ohne IK und IE) Registerzeichen IK: Verbraucherinsolvenzverfahren (§ 304 InsO) Registerzeichen IE: Insolvenzverfahren nach ausländischem Recht (§§ 343 bis 354 und 356 InsO."

Page 4: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 1

4

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

3. In § 17 wird folgender neuer Absatz 1a eingefügt: "1a Das zentrale Vollstreckungsgericht nach § 882h Absatz 1 ZPO führt das Schuldnerverzeichnis nach Maßgabe des § 882b ZPO." 4. In § 42 Absatz 1 Satz 1 wird das Wort "Muster" durch das Wort "Liste" ersetzt. 5. Satz 1 der Erläuterung Nummer 2 zu Liste 7b wird wie folgt gefasst: "Vorläufige Betreuungen sind wie Betreuungen zu behandeln; sie sind besonders kenntlich zu machen." 6. Liste 9 wird um folgende Erläuterung ergänzt: "5. Verfahren auf Verlängerung einer Unterbringungsmaßnahme (§ 329 Absatz 2 FamFG) für Un-terbringungen nach § 312 Nummer 3 FamFG sind neu zu erfassen und kenntlich zu machen." 7. Nummer 5 der Liste 16 wird wie folgt zu gefasst: "5. a) Insolvenzverfahren - IN - betreffend natürliche Personen b) Insolvenzverfahren - IN - betreffend juristische Personen, Personengesellschaften und andere nicht natürliche Personen c) vorgelegte Insolvenzpläne, für die die Richterin bzw. der Richter zuständig ist - IN d) Restschuldbefreiungsverfahren - IN - betreffend natürliche Personen e) Verbraucherinsolvenzverfahren - IK - f) Restschuldbefreiungsverfahren - IK - g) Insolvenzverfahren - IE h) vorgelegte Insolvenzpläne, für die die Richterin bzw. der Richter zuständig ist - IE i) Anträge auf Versagung oder Widerruf der Restschuldbefreiung" 8. Die jeweilige Erläuterung Nummer 5 Buchstabe e) und f) "Nur für Amtsgerichte" und "Nur für Landgerichte" der Liste 20 werden gestrichen. Die jeweiligen Buchstaben g) bis j) werden Buchstaben e) bis h). 9. Bei Nummer 4 der Liste 23 "Nur für Oberlandesgerichte" wird folgender neuer Buchstabe d) eingefügt: "d) Beschwerden nach dem Gesetz über das gesellschaftsrechtliche Spruchverfahren (SpruchG)" Die bisherigen Buchstaben d) bis f) werden Buchstaben e) bis g)

Page 5: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 1

5

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

10. Bei Nummer 4 Buchstabe c) der Liste 23 "Nur für Oberlandesgerichte" werden die Worte "sowie Beschwerden nach dem Gesetz über das gesellschaftsrechtliche Spruchverfahren (SpruchG)" gestrichen. 11. Bei Nummer 4 Buchstabe g) - neu - der Liste 23 "Nur für Oberlandesgerichte" wird der Klam-merzusatz wie folgt gefasst: "(ohne Buchstabe a) bis f))" 12. Satz 1 der Erläuterung Nummer 3 zu Liste 25a wird wie folgt gefasst: "Einstweilige Anordnungen ohne vorangegangenes amtsgerichtliches Verfahren (§ 50 Absatz 1 Satz 2 FamFG) sind unter UFH zu erfassen und besonders kenntlich zu machen." II. Diese AV tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Personalnachrichten

OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte Ernannt: z. Richter/in am AG – als d. ständ. Vertr. e. Dir. -: Richterin am Landgericht Tanja Rasche-Iwand aus Kleve in Geldern; z. Richter/in am AG: Richter Daniel Eckert in Viersen; z. Justiz-amtsrat/Justizamtsrätin: Justizamtmann/Justizamtfrau Rainer Martin in Düsseldorf, Jürgen de Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora Bockmühl, Tobias Henseler, Bettina Morgenschweis, Mi-chael Platen, Maike Rüthers, Tobias Schmidt, Ulrike Schmitz und Daniela Toenders in Düssel-dorf; Jens Kiefer in Neuss; Uwe Fischer, Jessica Riehmann und Daniel Scholz in Duisburg; Thomas Lamberty in Mülheim/Ruhr; Monika Winkelmann in Wuppertal; z. Justizhauptsekretä-rin: Justizobersekretärin Susanne Zimmer in Grevenbroich. Ruhestand: Richterin am AG Waltraud Wacker in Emmerich am Rhein; Erster Justizhauptwachtmeister – BesGR A 6 - Josef Königs in Mönchengladbach. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Angela Berentelg, Alexander Conrad, Carsten Haase, Alexander von Salisch, Be-nedikt Albert Stuwe.

Page 6: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 1

6

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Justizobersekretärin: Justizsekretärin Heike Adolph und Corina Winter in Düsseldorf und Maureen Brümmer in Krefeld. Ruhestand: Regierungsdirektor Hans-Ulrich Schul und Justizoberinspektorin Aleksandra Stratmann b. d. GStA. Rechtsanwältinnen /Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Nina Baltic, Dr. Felix Banholzer, Christian Benesch, Swantje-Edda Bode, Alexandra Caspari, Jana Dannenhauer, Matthias Ehl, Dr. Beate Erken, Anne Katharina Finkentey, Oliver Fuchs, Dr. Jakob Glajcar, LL.B., Jonas Keil, Johanna Kroh, Dr. Magdalena Anna Kubiak, Philipp Kutscher, Chieh-Ju Bianca Lee, Andreas Lenk, LL.M., Stefanie Loos, Annika Lukaßen, Katharina Potthoff, Anna-Maria Quinke, Matthias Rabbe, Alexander Ritter, Julia Schamarek, Jan Selbeck, Jan Siebels, Urban Slamal, Sabine Stute, Ersin Tasar, Christof Taube, Konstantinos Vatalis, Micha-el Vetter, Andrea Weber, Dr. Carsten Weiß, LL.M.oec., Anna-Katharina Wilmers, Fabrice Witz-ke, Dr. Friederike Wurst, LL.M., Jasmin Ziegner u. Anna Zöbeley in Düsseldor, Stephanie Kötting in Erkelenz, Feriha Temel in Krefeld, Bianca Jansen, Mag.jur. Nina Wörner in Moers, Monika Meyer-Gehlen in Mönchengladbach Stefan Bloem in Mülheim an der Ruhr, Matthias Wald in Neukirchen-Vluyn, Stephanie Berger, Dr. David Kluth, Eleni Mavridou ,in Neuss Martin Hermann Hölscher in Ratingen, Silke Gerhard u. Nicole Krause in Solingen, Sabine Roller in Uedem, Tobias Schlepps in Wesel, Irina Kähm u. Nikolaos Kefis in Wuppertal. Bestellt zur Anwaltsnotarin: Rechtsanwältin und Notarin Bianca Pogadetz in Duisburg. Bestellt zum Notar: Notarassessor Dr. Tobias Hausch in Düsseldorf

OLG-Bezirk Hamm Gerichte Ernannt: z. Richter/in am OLG: Richter/in am LG Dr. Felix Bahrenberg, Dr. Andreas Möller u. Julia Prahl aus Bochum, Holger Dirks aus Münster, Richter/in am AG Harald Eimler aus Bad Oeynhausen, Eva Bode aus Schwelm u. Andreas Hornung aus Warendorf; z. Direktor des AG –BesGr. R 2 AZ-: Direktor des AG Dietmar Wilmsmann aus Essen-Borbeck in Recklinghausen; z. Richter am AG – als d. ständ. Vertr. e. Direktors -: Richter am AG Frank Gutberger in Herne; z. Rich-ter am AG – als weiterer Aufsicht führender Richter -: Richter am AG Prof. Dr. Gerd Hamme in Essen und Stefan Matthias in Hagen; z. Richter/in am LG: Richter/in Dr. Anneli Neumann u. Dr. Wolfram Wormuth in Detmold; z. Richter am AG: Richter Stephan Schmidt in Bochum; z. Oberregierungsrat: Regierungsrat Martin Weiß in Münster; z. Justizoberamtsrätin/-amtsrat – BesGr. A 13 AZ –: Justizoberamtsrätin/-amtsrat Georg Gloger und Barbara Rüthers in Bochum, Alfred Amshoff in Borken, Helmut Lansing u. Bernard Elmar Nienkemper in Coesfeld, Werner Herrmann in Dortmund, Michael Schmülling in Gelsenkirchen, Heribert Hennemann in Pader-

Page 7: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 1

7

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

born; z. Justizoberamtsrat: Justizamtsrat Klaus Sommerfeldt in Bielefeld, Achim Peltzer in Münster; z. Sozialoberamtsrat: Sozialamtsrat Reiner Strank in Dortmund; z. Justizamtfrau: Justizoberinspektorin Jennifer Piwek in Gelsenkirchen-Buer und Anja Lindt in Lennestadt; z. Justizoberinspektorin: Justizinspektorin Kirstin Jahnke in Bielefeld; z. Obergerichtsvollzieher – BesGr. A 9 m. AZ. -: Obergerichtsvollzieher und Heinrich Niewerth in Ahaus und Jürgen Teklote in Bocholt; z. Obergerichtsvollzieher/in: Gerichtsvollzieher/in Bernd Keiten-Schmitz in Bocholt und Gabriele Paus in Borken; z. Justizhauptsekretär/in: Justizobersekretär/in Michae-la Musholt in Bocholt und Stefanie Rohr in Gelsenkirchen-Buer; z. Ersten Justizhauptwacht-meister - BesGr. A 6 - Thomas Borkowsky in Detmold und Peter Pachura in Dortmund; z. Ers-ten Justizhauptwachtmeisterin: Silke Stabenow in Bielefeld und Diana Niehage in Dortmund. Amtsübertragung: Direktorin des AG - BesGr. R 2 -: Richterin am AG - als d. std. Vertr. e. Dir. - Ira Schwefer aus Steinfurt in Lüdinghausen. Ruhestand: Richter am AG - als weiterer Aufsicht führender Richter - Rainer Heneweer in Bochum, Richte-rin am LG Ulrike Winterhager in Siegen, Richter am AG Erhard Heinrichs in Dortmund, Horst Siepmann in Essen und Hubert Bußmann in Lünen. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in: Nicola Jacob, Michael Overbeck, Dr. Michael Ozimek u. Christoph Tiffert. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Leitenden Oberstaatsanwältin - BesGr. R 3 -: Oberstaatsanwältin -als die ständige Vertre-terin eines/einer Leitenden Oberstaatsanwalts/Leitenden Oberstaatsanwältin - BesGr. R 2 mit AZ - Dr. Annegret Heymann aus Hagen in Siegen; zur Justizamtfrau: Justizoberinspektorin Astrid Giermann in Bielefeld. Ausgeschieden: Justizobersekretärin Claudia Stipp in Dortmund auf eigenen Antrag. Ruhestand: Justizamtsinspektorin Sigrid Berner in Bochum. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/Assessorin: Karsten Hake u. Stefanie Kern.

Page 8: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 1

8

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Dr. Philipp Diers (bisher RAK München) in Emsdetten, Linda Dinh-Becker (bisher RAK Düssel-dorf) in Essen, Silvana Köster (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Viktoria Prib in Lippstadt, Wiebke Werner (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Jörg Wontorra (bisher RAK Köln) in Olpe. Bestellt zur Anwaltsnotarin/zum Anwaltsnotar: Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen Markus Neumann in Oerlinghausen, Dr. Ronald Pleuger in Dortmund, Annette Frommhold-Merabet in Münster, Michael Lammers in Gronau, Christian Hövelmeyer in Greven, Robert Nollmann und Dr. Hansjörg Piehl LL.M. in Emsdetten, Manfred Richter in Rheine, Tanja Tolzmann in Delbrück, Ulrich Rottinghaus in Büren, Dr. Lutz Gierse in Höxter und Dr. Sabina Bald in Bad Berleburg. Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwälte und Notare Hans-Ingolf Seidel in Gütersloh, Dr. Gerhard Rohs in Hattingen und Herbert Krampe in Ahaus. Entlassen aus dem Notaramt: Rechtsanwalt und Notar Albert Böhmer in Dorsten. Löschungen als Rechtsanwalt: Tim Wagner in Bielefeld, Helga Menzel in Oer-Erkenschwick, Dietmar Spindeler in Bielefeld, Christof Zimmermann in Essen, Ann-Katrin Regeniter in Dortmund, Walter Wellige in Senden, Thorsten Fenbers in Münster, Christoph Iking in Meschede, Joachim Prank in Ostbevern. Abgabe in andere Kammerbezirke: Franz Freiherr von Brackel in Warburg, Elke Hußlein in Dortmund, Janna Kasdorf in Essen, Daniela Röcken in Essen, Torsten Bendig, LL.M. (T) in Bochum, Jan Rennert in Essen, Julia Liebermann in Legden.

OLG-Bezirk Köln Gerichte Ernannt: z. Richter am AG -als d. ständ. Vertr. e. Dir.-: Richter am AG – als weiterer Aufsicht f. Richter- Oliver Schoenijahn in Bonn; z. Richterin/Richter am AG: Richter/in Kathrin Susanne Asmus-sen, Dr. Katia Annette Christine Büter u. Dr. Tino Vollmar in Köln. Ruhestand: Vorsitzende Richterin am OLG Renate von Olshausen, Richter am AG –als weiterer Aufsicht f. Richter- Ernst Klotz aus Bergheim.

Page 9: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 1

9

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Finanzgerichte Ernannt: z. Regierungsamtsrat: Regierungsamtmann Marcus Hohr in Köln; z. Regierungsobersekretä-rin: Regierungssekretärin Brigitte Rosenthal in Köln.

LAG-Bezirk Hamm Ernannt: z. Richterin am ArbG: Richterin Dr. Tatjana Himmen-Kremer in Münster u. Dorothea Vincetic in Bochum.

Justizvollzug Ernannt: z. Techn. Oberinspektor: Betriebsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. - Thomas Hanke in Bielefeld-Brackwede; z. Regierungsinspektor: Justizvollzugshauptsekretär Marcel Johnen in Münster; z. Betriebsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. -: Betriebsinspektor Arno Schramm in Bielefeld-Brackwede; z. Betriebsinspektor: Hauptwerkmeister Thomas Heidemann u. Michael Kötters in Münster; z. Justizvollzugsamtsinspektor: Justizvollzugshauptsekretär Dirk Heberlein in Her-ford; z. Justizvollzugshauptsekretär/in: Justizvollzugsobersekretär/in Frank Kuballa, Bianca Schwarz u. Daniel Zörner in Essen, Thomas Gehlen u. Ralf Merz in Heinsberg. Ruhestand: Leitender Regierungsdirektor Michael Metzner in Geldern, Pfarrer Paul-Gerhard Kenter in Her-ford, Justizvollzugsoberinspektor Wilhelm Hawinkels in Heinsberg, Justizvollzugsamtsinspektor Bernd Wilhelm Köthe in Euskirchen u. Siegfried Tugend in Münster.

Fachhochschule für Rechtspflege NRW Ernannt: z. Professor: Staatsanwalt Dr. Frank Els; z. Regierungsoberamtsrat: Amtsrat Michael Schäfersküpper.

Page 10: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 1

10

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Lan-desgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbe-werbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbe-hinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestell-ter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, - richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, - sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich

auf dem Dienstweg einzureichen. Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1 Vors. Richter/in am OLG (R 3) in Köln 1 Richter/in am AG - als std. Vertr. e. Dir.- (R 2) in Langenfeld 1 Direktor/in d. AG (R 1 m. AZ.) in Blomberg 1 Richter/in am ArbG in Essen mehrere Richter/in am AG in Aachen 1 Richter/in am AG in Gütersloh je 1 Richter/in am AG Bonn, Brühl, Euskirchen u. Leverkusen 1 o. mehrere Richter/in am AG in Herford mehrere Richter/in am LG in Düsseldorf je 1 o. mehrere Richter/in am LG in Duisburg je 1 Richter/in am LG in Kleve, Krefeld und Wuppertal je mehrere Richter/in am AG in Düsseldorf, Duisburg, Oberhausen, Mönchenglad-

bach-Rheydt, Viersen, Remscheid und Wuppertal je 1 o. mehrere Richter/in am AG in Neuss und Krefeld je 1 Richter/in am AG in Duisburg-Hamborn, Mülheim an der Ruhr, Emmerich

am Rhein, Geldern, Kleve, Grevenbroich, Mettmann und Solingen 3 Richter/in am VG in Gelsenkirchen 1 Richter/in am VG in Köln

Page 11: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 1

11

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

1 Sozialoberamtsrat/-amtsrätin - Gruppenleiter/in der Fachkräfte des ambu-lanten Sozialen Dienstes der Justiz – b. d. LG Köln

1 Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) - Fahrdienstleiter/in - b. d.

JVA Wuppertal-Vohwinkel - das Aufgaben- und Anforderungsprofil kann b. d. Leiter d. JVA Wupper-

tal angefordert werden - 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) - Ausbildungsleiter/in - b. d.

JVA Geldern - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter d. JVA Geldern angefordert

werden - 1 Regierungsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) – Leiter/in d. Zahlstelle – b. d.

JVA Bielefeld-Senne - die Stellenbeschreibung und das Anforderungsprofil können b. d. Leiter

d. JVA Bielefeld-Senne angefordert werden – mehrere Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) b. d. JVA Bielefeld-Senne mehrere Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Bielefeld-Senne 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Attendorn 1 Betriebsinspektor/in b. d. JVA Attendorn mehrere Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Attendorn mehrere Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Bielefeld-Senne 1 Erste/r Justizhauptwachtmeister/in (A 6) - stellvertretende/r Leiter/in der

Justizwachtmeisterei - b. d. OLG Hamm.

Leiter/in des ambulanten Sozialen Dienstes b. d. LG Bielefeld Bei dem Landgericht Bielefeld ist demnächst der Dienstposten des Leiters/ der Leiterin des am-bulanten Sozialen Dienstes zu besetzen. Die Funktion ist derzeit der Besoldungsgruppe A 13 BBesO zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen/Beamten des gehobenen Sozialdienstes im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm. Rücknahme: Die Ausschreibung einer Stelle f. e. 1 Regierungsamtsinspektor/in b. d. Sozialtherapeutischen Anstalt Gelsenkirchen (JMBl. NRW Nr. 24 v. 15. Dezember 2012) wird hiermit zurückgenom-men.

Page 12: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 2

12

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Inhaltsübersicht

Bekanntmachungen

Hauptpersonalrat der Staatsanwälte bei dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen……………………………………………………………………………………………. 12 Personalnachrichten…………………………………………………………………………….. 13 Ausschreibungen………………………………………………………………………………… 17

Bekanntmachungen

Nr. 1. Hauptpersonalrat der Staatsanwälte bei dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung d. JM vom 21. Dezember 2012 (2706 - Z. 3) - JMBl. NRW S. 12 -

Herr Oberstaatsanwalt Gunnar Greier und Herr Oberstaatsanwalt Markus Caspers sind aus dem Hauptpersonalrat der Staatsanwälte ausgeschieden. Als Nachfolger sind Herr Oberstaatsanwalt Johannes Schüler, Staatsanwaltschaft Köln, Herr Staatsanwalt Jens Hartung Staatsanwaltschaft Duisburg in den Hauptpersonalrat der Staatsanwälte als ordentliche Hauptpersonalratsmitglieder nachge-rückt.

Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 15. Januar 2013, Nr. 2

Page 13: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 2

13

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Personalnachrichten

OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte Ernannt: z. Vors. Richter/in am LG: Richterin am LG Sabine Klepsch und Kerstin Vaupel in Düsseldorf; z. Richter/in am LG: Richter Alexander Piesniak in Kleve, z. Richter am AG als d. ständ. Vertr. e. Dir.: Richter am AG Christian Happe in Dinslaken, z. Richter/in am AG: Richter/in Elke Kreinberg-Wagener und Dr. Jenny-Marie Tüting in Dinslaken, Dr. Thorsten Ehlers in Vier-sen. Versetzt: Richter am AG - als weiterer Aufsicht führender Richter - Carl Blomenkamp aus Düsseldorf als Richter am AG - als der ständige Vertreter eines Direktors - nach Wuppertal, Richterin am LG Dr. Imke Elschner als Richterin am AG in Ratingen, Richterin am AG Kristina Seidler als Richte-rin am LG in Düsseldorf, Richterin am AG Meike Vonderschen aus Köln als Richterin am AG nach Kleve. Ruhestand: Richter am OLG Arnold Detlev Schmitz in Düsseldorf, Vorsitzender Richter am LG Ulrich Kratz in Düsseldorf, Richter am AG Hans Joachim Weitz in Düsseldorf. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Justizobersekretärin: Justizsekretärin Alena Thissen in Krefeld. Notarinnen/Notare Bestellt zum Anwaltsnotar: Rechtsanwalt und Notar Dr. André Heidermann in Wesel.

OLG-Bezirk Hamm Gerichte Ernannt: z. Direktor des Amtsgerichts - BesGr. R 2 m. AZ -: Direktor des AG Michael Wölfinger -BesGr. R 1 m. AZ. - in Detmold; z. Vorsitzenden Richter am LG: Richter am LG Dr. Markus Dörlemann in Essen; z. Richter/in am LG: Richter/in Dr. Gordon Alexander Pahnke, Katrin Rösmann u. Piotr Tyczynski in Bielefeld; z. Richter am AG: Dr. Markus Vogel in Herford u. Rich-ter Dr. Fadi Al-Deb´i in Siegen; z. Regierungsdirektor: Oberregierungsrat Josef Bellen in Es-sen; z. Justizoberamtsrätin/-amtsrat - BesGr. A 13 m. AZ -: Justizamtsrätin/-amtsrat Monika Bartels in Münster u. Horst Becker in Rahden; z. Justizoberamtsrätin/-amtsrat: Justizamtsrä-tin/-amtsrat Norbert Sicking in Ahaus, Helga Bültemeier in Dortmund, Irmgard Rautenstrauch in

Page 14: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 2

14

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Gütersloh; z. Justizamtsrätin/-amtsrat: Justizamtfrau/-amtmann Claudia Frank, Georg Kaufhold und Claudia Lichte in Hamm; z. Justizamtfrau/-amtmann: Justizoberinspektor/in Mi-chaela Petz in Altena, Nicole Gödde-Strohmeier in Bielefeld, Boris Woitinas in Dortmund, Sand-ra Henschel-Kirstein in Essen-Steele, Marco Heinze in Hagen, Reinhard Lahrmann in Iserlohn, Ursula Lippmann in Münster, Michael Schneider in Paderborn; z. Justizoberinspektorin: Jus-tizinspektorin Nicole Rosenow und Rieke Karoline Schulz in Bad Oeynhausen, Mareike Thiesbrummel in Bielefeld, Anne-Kathrin Schütte in Minden; z. Sozialoberinspektor: Sozialin-spektor Jonathan Patrick Schmidt in Arnsberg; z. Obergerichtsvollzieher - BesGr A 9 m. AZ. -: Obergerichtsvollzieher Diethelm Lott in Dortmund; z. Obergerichtsvollzieher/in: Gerichtsvoll-zieher/in Norbert Schulte in Arnsberg, Sven Wiegand in Dortmund und Peggy Kriegling in Gel-senkirchen-Buer; z. Justizamtsinspektor/in: Justizhauptsekretär/in Heike Horn, Irmgard Schanzmann und Dirk Lehmann in Bochum, Heinz Keller in Recklinghausen; z. Justizobersek-retär/in: Justizsekretärin Melanie Mitzkath in Dorsten, Esther Boenigk in Essen und Alexandra Wysk in Gelsenkirchen Versetzt: Richterin am Amtsgericht Christina Middelanis von Köln nach Rheda-Wiedenbrück. Ruhestand: Vorsitzender Richter am OLG Friedrich-Ernst Raberg, Richter am AG Ulrich Deppe in Iserlohn; Justizoberamtsrat Klaus-Peter Hageböcker in Essen-Steele. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Nina Breuckmann, Artur Buchmüller, Sabrina Damerau, Anne-Christin Hesse und Ann-Katrin Regeniter. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Oberstaatsanwalt: Staatsanwalt Dr. Michael Kruse aus Münster in Hamm. Versetzt: Oberstaatsanwalt Ludger Thiemann aus Hamm nach Münster. Ruhestand: Oberstaatsanwalt - als der ständ. Vertr. e. Leitenden Oberstaatsanwalts/Leitenden Oberstaats-anwältin - BesGr. R 2 mit AZ - Michael Kempkes in Detmold u. Oberstaatsanwalt Raymund Schneeweis in Hagen; Oberregierungsrat Joachim Eisenkopf in Bochum. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in: Max Benholz, Lukas Kapica, Katharina Kucner, Sebastian Münch, Rebecca Schö-ne u. Sebastian Wirwa.

Page 15: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 2

15

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: David-Christopher Sosna (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Dr. Christian Schleifenbaum (bis-her RAK Düsseldorf) in Siegen, Prof. Dr. Andreas Teufer (bisher RAK Köln) in Essen, Maren Twistel (bisher RAK Celle) in Gütersloh, Thorsten Weber (bisher RAK Köln) in Bielefeld. Löschungen als Rechtsanwalt: Dr. Claus Lackmann in Recklinghausen, Tammo Hoffmann in Dortmund, Mahan Ashkan in Dortmund, Alexandra Pries in Bochum, Yuri Kranz in Essen, Stefanie Mietzke in Dortmund. Bestellt zur Anwaltsnotarin/zum Anwaltsnotar: Rechtsanwälte und Notare Thomas Neuhäuser in Olsberg, Dr. Harald Schlüter in Bielefeld, Dr. Robert Lepsien in Minden, Jörg Amels in Gütersloh, Bernd Steinig in Borken und Dr. Christian Kümpers in Rheine. Verlegung des Amtssitzes: Rechtsanwältin und Notarin Rosemarie Slodowy von Hövelhof nach Delbrück. Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwälte und Notare Erik Brambrink in Gütersloh und Otto Pechstein in Bochum Entlassen aus dem Notaramt: Rechtsanwalt und Notar Jürgen Galle-Schneebecke in Ibbenbüren.

OLG-Bezirk Köln Gerichte Ernannt: z. Justizoberamtsrätin - BesGr. A 13 m. AZ-: Justizoberamtsrätin Beate Herr in Siegburg; z. Justizinspektor: Justizamtsinspektor - BesGr. A 9 - Carsten Scheel bei dem OLG. Ruhestand:: Richterin am OLG Renate von Olshausen, Richter am AG -als weiterer Aufsicht führender Rich-ter- Ernst Klotz in Bergheim, Justizamtsrat Wolfgang Müller in Eschweiler, Justizhauptsekretär - BesGr. A 8- Hans-Georg Gimnich in Bonn, Erster Justizhauptwachtmeister - BesGr. A 5- Heiko Vomm in Köln. Notarinnen/Notare Bestellt zur Notarin/zum Notar: Notarassessorin Dr. Ulrike Gisbertz in Wassenberg.

Page 16: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 2

16

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Staatsanwaltschaften: Ernannt: z. Staatsanwältin: Staatsanwältin (Richterin auf Probe) Pinelopi Mörschner in Köln. Ruhestand: Justizamtsinspektorin Inge Hollmann in Köln.

OVG und Verwaltungsgerichte Ernannt: z. Richter am OVG: Richter am VG Dr. Andreas Merschmeier aus Düsseldorf; z. Richter/in am VG: Richter/in Helena Wilm in Gelsenkirchen, Dr. Michael Ott in Köln u. Kristina Besler in Müns-ter. Ruhestand: Richter am VG Hartwig Kottsieper u. Wolfgang Pfaffmann in Gelsenkirchen Regierungsamtsrä-tin Renate Hidding b. d. OVG.

Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessorin Dr. Birga Tanneberg.

LAG-Bezirk Hamm Ernannt: z. Richter am ArbG: Richter Martin Banse in Arnsberg.

Finanzgerichte Richterin auf Probe Ernannt: Assessorin Dr. Claudia Neitz-Hackstein in Köln

Page 17: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 2

17

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizvollzug Ernannt: z. Betriebsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. -: Betriebsinspektor Eckard Ullenboom in Geldern; z. Justizvollzugsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ -: Justizvollzugsamtsinspektor Thomas Wer-ner in Hamm u. Norbert Berson in Kleve; z. Justizvollzugsamtsinspektor: Justizvollzugs-hauptsekretär Erwin Witt in Bielefeld-Senne; z. Hauptwerkmeister: Oberwerkmeister Oliver Kämmerer in Geldern; z. Justizvollzugshauptsekretär/in: Justizvollzugsobersekretär/in Domi-nik Coquelin, Robby Densch, Alexander Hennig, Michael Mayer, Manuel Meier, Carsten Opolony, Franz Platzer, Daniela Prokein u. Daniela Vergoosen in Düsseldorf; z. Regierungs-obersekretärin: Regierungssekretärin Giulia Molitor u. Katja Schäfer in Düsseldorf. Amtsübertragung: Betriebsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. -: Betriebsinspektor Stefan Zimmermanns in Düsseldorf. Ruhestand: Justizvollzugsamtmann Harald Soodt in Düsseldorf, Betriebsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. - Udo Falk in Werl, Justizvollzugsamtsinspektor Dieter Gräber u. Peter Kaselowsky in Düsseldorf, Friedhelm Baitala in Gelsenkirchen, Dieter Schmidt in Hamm u. Alfred Roschok in Münster, Justizvollzugshauptsekretär Helmuth Cremers in Werl.

Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen Ernannt: z. Regierungsrätin: Justizamtsrätin Heike Romeike. Ruhestand: Oberregierungsrat Dieter Leesmeister.

Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Lan-desgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbe-werbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbe-hinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestell-ter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, - richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, - sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich

auf dem Dienstweg einzureichen. Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen:

Page 18: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 2

18

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

1 Präsident/in des LG (R 5) in Hagen 1 Präsident/in des LG (R 4) in Detmold mehrere Richter/in am OLG (R 2) in Hamm 1 Richter/in am Amtsgericht - als weit. Aufs. führ. Richter/in - (R 2) b. d. AG

Bonn 1 Oberstaatsanwalt/-anwältin (R 2) b. d. StA in Essen 1 Direktor/in d AG (R1 m. AZ.) in Warburg 3 Richter/in am VG in Gelsenkirchen 1 Richter/in am VG in Köln 1 Oberregierungsrätin/-regierungsrat - psychologischer Dienst - b. d. JVA

Herford - die Stellenbeschreibung und das Anforderungsprofil können b. d. Leiter d. JVA Herford angefordert werden -

1 Regierungsrätin/-rat - Diplom-Psychologe/Diplom-Psychologin - b. d. JVA

Moers-Kapellen - das Stellen- und Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Moers-Kapellen angefordert werden -

1 Justizoberamtsrat/-oberamtsrätin - Rechtspfleger/in mit Koordinierungs-

aufgaben in der Strafvollstreckung - (A 13) - b. d. StA Bielefeld 1 Justizvollzugsoberinspektor/in - Leiter/in des allgemeinen Vollzugsdiens-

tes - b. d. JVA Wuppertal-Ronsdorf - das Anforderungsprofil kann bei dem Leiter der JVA Wuppertal-Ronsdorf angefordert werden. -

1 Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 bis A 9 m. AZ.) - Koordinator/in des

Gefangenensports - b. d. JVA Aachen - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiterin d. JVA Aachen angefordert

werden - 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 bis A 9 m. AZ.) - Kammerleiter/in - b.

d. JVA Aachen - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiterin d. JVA Aachen angefordert

werden - 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 bis A 9 m. AZ.) - Stellv. Bereichslei-

tung Hafthaus 5 - b. d. JVA Aachen - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiterin d. JVA Aachen angefordert

werden - 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) - Bereichsleiter/in im Straf-

haftbereich/Hafthaus D - b. d. JVA Wuppertal-Ronsdorf -das Anforderungsprofil kann bei dem Leiter der JVA Wuppertal-Ronsdorf angefordert werden. -

Page 19: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 2

19

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

1 Betriebsinspektor/in (A 9 m. AZ.) - Schreinereileiter/in - b. d. JVA Aachen

- das Anforderungsprofil kann b. d. Leiterin d. JVA Aachen angefordert werden -

1 Justizvollzugsamtsinspektor/-in (A 9 m. AZ.) - Leiter/in Pforten- und Be-

suchsabteilung - b. d. JVA Werl - die Stellenbeschreibung mit dem Anforderungsprofil kann bei dem Leiter der JVA Werl angefordert werden -

1 Justizvollzugsamtsinspektor/-in (A 9 m. AZ.) - Bereichsleiter/in Siche-

rungsverwahrung - b. d. JVA Werl - die Stellenbeschreibung mit dem Anforderungsprofil kann bei dem Leiter der JVA Werl angefordert werden -

1 Justizvollzugsamtsinspektor/-in (A 9 m. AZ.) - Bereichsleiter/in Strafhaft-

bereich - b. d. JVA Werl - die Stellenbeschreibung mit dem Anforderungsprofil kann bei dem Leiter der JVA Werl angefordert werden -

1 Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ) - stellenvertretende/r Leiter/in

des allgemeinen Vollzugdienstes - b. d. JVA Hamm - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiterin d. JVA Hamm angefordert

werden - 2 Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Hamm 1 Betriebsinspektor/in b. d. JVA Hamm 2 Betriebsinspektor/in b. d. JVA Aachen mehrere Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Aachen 2 Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Büren mehrere Justizvollzugsamtsinspektor/-in b. d. JVA Werl mehrere Justizvollzugsamtsinspektor/-in b. d. JVA Bochum 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Gelsenkirchen mehrere Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Gelsenkirchen. mehrere Justizvollzugshauptsekretär/-in b. d. JVA Werl mehrere Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Aachen mehrere Justizvollzugshauptsekretär/-in b. d. JVA Bochum mehrere Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Hamm 1 Hauptwerkmeister/in b. d. JVA Hamm mehrere Hauptwerkmeister/in b. d. JVA Aachen

Page 20: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 2

20

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Justizdienst Regelmäßig können Beamtinnen und Beamte des mittleren Justizdienstes, die sich in dieser Laufbahn mindestens vier Jahre bewährt haben, zur Einführungszeit für die Laufbahn des ge-hobenen Justizdienstes zugelassen werden. Die Dienstzeit rechnet von der ersten Verleihung eines Amtes in der Laufbahngruppe an (§ 11 Abs. 1 LVO); sie kann nach Maßgabe des § 30 Abs. 2 Satz 2 LVO gekürzt werden. Beamtinnen und Beamte des mittleren Justizdienstes, die hiernach ihre Zulassung zur Einfüh-rungszeit für den gehobenen Justizdienst anstreben, werden gebeten, sich auf dem Dienstwege bei der für sie zuständigen Präsidentin oder dem für sie zuständigen Präsidenten des Oberlan-desgerichts um Zulassung zu bewerben (§ 37 der Rechtspflegerausbildungsordnung). Ob und wenn ja in welchem Umfange ein Aufstieg im laufenden Jahr möglich ist, erfahren Sie bei den zuständigen Personalabteilungen des jeweils für Sie zuständigen Oberlandesgerichtes. Rücknahmen: Die Ausschreibung einer Stelle f. e. Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) - Leiter/in d. allgemeinen Vollzugsdienstes - b. d. JAA Lünen (JMBl. NRW Nr. 13 v. 1. Juli 2012) wird hiermit zurückgenommen. Die Ausschreibung einer Stelle f. e. Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) - Sanitätsdienst-leiter/in - b. d. JVA Dortmund (JMBl. NRW Nr. 22 v. 15. November 2012) wird hiermit zurückge-nommen.

Page 21: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 3

21

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Inhaltsübersicht

Allgemeine Verfügungen

Aktenordnung………………………………………………………………………………………. 21

Bekanntmachungen

Hauptpersonalrat der Staatsanwälte bei dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen……………………………………………………………………………………………. 22

Bekanntmachung des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen…………………………………………………………………………………………… 23

Personalnachrichten…………………………………………………………………………….. 24

Ausschreibungen………………………………………………………………………………… 28

Allgemeine Verfügungen

Nr. 2. Aktenordnung

AV d. JM vom 16. Januar 2013 (1454 E - I. 3/11) - JMBl. NRW S. 21 -

I.

Die AV d. JM vom 27. April 1967 (1454 - I B. 49) - JMBl. NW S. 109 -, zuletzt geändert durch AV d. JM vom 12. Dezember 2012 (1454 - I. 391) - JMBl. NRW 2013 S. 3 -, wird wie folgt geän-dert: 1. § 38a Absatz 1 AktO wird wie folgt neu gefasst: "(1) Die Anträge auf Vollstreckbarerklärung von Schiedssprüchen, die Anträge auf Aufhebung der Vollstreckbarerklärung, die Anträge auf Aufhebung von Schiedssprüchen, die Anträge auf gerichtliche Entscheidung in den in § 1062 Absatz 1 Nummern 1 bis 3 ZPO genannten Fällen, die Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrengesetz, die Freigabeverfahren nach dem Aktien- und Umwandlungsgesetz (§§ 246a, 319 AktG, 16 UmwG) sowie die Entschädi-gungsklagen (§ 201 GVG) und die den Entschädigungsklagen vorausgehenden PKH-Anträge gemäß § 117 ZPO sind nach Maßgabe der Liste 20 zu erfassen."

Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 1. Februar 2013, Nr. 3

Page 22: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 3

22

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

2. § 38a Absatz 2 Satz 3 wird wie folgt neu gefasst: "3 Die Freigabeverfahren nach dem Aktien- und Umwandlungsgesetz (§§ 246a, 319 AktG, 16 UmwG) werden unter dem Registerzeichen AktG, die Entschädigungsklagen sowie die den Entschädigungsklagen vorausgegangenen PKH-Anträge unter dem Registerzeichen EK er-fasst." 3. Die Überschrift zu Liste 20 wird wie folgt gefasst: "Liste 20 (§ 13 Absatz 1, § 38 Absatz 1, § 38a Absatz 1)

Zivilprozesssachen des Amtsgerichts C und H, des Landgerichts O und OH

und des Oberlandesgerichts Sch, SchH, Kap, AktG und EK" 4. Die Erläuterung Nummer 5 "Nur für Oberlandesgerichte" zu Liste 20 wird wie folgt gefasst: "5. Bei den unter Sch, SchH und EK erfassten Verfahren sind Abgaben innerhalb des Gerichts be-sonders kenntlich zu machen."

II. Diese AV tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Bekanntmachungen

Nr. 2. Hauptpersonalrat der Staatsanwälte bei dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung d. JM vom 11. Januar 2013 (2706 - Z. 3) - JMBl. NRW S. 22 -

Herr Oberstaatsanwalt Ralf Vetter ist aus dem Hauptpersonalrat der Staatsanwälte ausgeschie-den. Als Nachfolger ist Herr Oberstaatsanwalt Bernhard Schubert, Staatsanwaltschaft Aachen, in den Hauptpersonalrat der Staatsanwälte als ordentliches Hauptpersonalratsmitglied nachge-rückt.

Page 23: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 3

23

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Nr. 3. Bekanntmachung des Versorgungswerkes

der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung von Beitragssatz, Beitragsbemessungsgrenze und Regelpflichtbeitrag

für das Jahr 2013

(§§ ohne Zusatz betreffen die Satzung des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte in NRW) Im Anschluss an die Bekanntmachung vom 12. Januar 2012 (JMBl. NW Nr. 3 vom 01. Februar 2012, S. 27) wird bekanntgemacht: 1. Im Jahr 2013 betragen - übereinstimmend mit der gesetzlichen Rentenversicherung -

a) der Beitragssatz (§ 30 Abs. 1) 18,9 % der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze,

b) die Beitragsbemessungsgrenze 5.800,00 EUR/Monat = 69.600,00 EUR/Jahr,

c) der Regelpflichtbeitrag als Produkt der vorgenannten Werte 1.096,20 EUR/Monat.

2. Für das Arbeitseinkommen selbständig tätiger Neumitglieder (§ 30 Abs. 5) beträgt der hal-

bierte Beitragssatz 9,45 % und der halbierte Regelpflichtbeitrag 548,10 EUR/Monat. 3. Für Mitglieder mit einkommensbezogener Beitragspflicht, deren Arbeitseinkünfte (=

Summe von Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit und Arbeitsentgelt für Angestell-tentätigkeit) die Beitragsbemessungsgrenze nicht erreichen, beträgt der Beitrag 18,9 % der Arbeitseinkünfte (§ 30 Abs. 2, 6 und 7) bzw. 9,45 % des Arbeitseinkommens für selbständig tätige Neumitglieder (§ 30 Abs. 5), mindestens jedoch stets 1/10 des Regelpflichtbeitrags (§ 30 Abs. 3).

4. Das beitragspflichtige Arbeitseinkommen wird bestimmt durch die einkommensteuerpflichti-

gen Arbeitseinkünfte aus selbständiger Tätigkeit im Jahr 2011 (§ 30 Abs. 4 Nr. 1). 5. Der Beitrag im Zusammenhang mit Arbeitsentgelt wird bemessen a) bei einer Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht in Höhe des an die

gesetzliche Rentenversicherung zu entrichtenden Beitrags (§ 30 Abs. 6), b) ohne Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht nach § 30 Abs. 7. 6. Der Nachweis über die beitragspflichtigen Arbeitseinkünfte wird geführt, sofern nicht der

Regelpflichtbeitrag voll bzw. (für das Arbeitseinkommen von selbständig tätigen Neumit-gliedern gemäß § 30 Abs. 5) halb entrichtet wird,

a) über das beitragspflichtige Arbeitseinkommen durch Vorlage des Einkom-

mensteuerbscheides 2011, § 30 Abs. 4, Nr. 4 a, b) über das Arbeitsentgelt durch Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitgebers über das

Arbeitsentgelt für den Beitragszeitraum, § 30 Abs. 4, Nr. 4 b.

Page 24: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 3

24

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Ist kein Arbeitseinkommen und/oder kein Arbeitsentgelt erzielt worden, so ist dies ebenfalls mitzuteilen und durch Vorlage des Einkommensteuerbescheides (siehe 6. a) nachweis-pflichtig.

7. Für Mitglieder mit einkommensunabhängiger Beitragspflicht (§ 43 und § 44) beträgt die

jeweils festgesetzte Zehntelstufe in Bezug auf den Regelpflichtbeitrag: 1/10 109,62 EUR 6/10 657,72 EUR 2/10 219,42 EUR 7/10 767,34 EUR 3/10 328,86 EUR 8/10 876,96 EUR 4/10 438,48 EUR 9/10 986,58 EUR 5/10 548,10 EUR 10/10 1.096,20 EUR 8. Die Beiträge sind Monatsbeiträge und zu entrichten bis zur Mitte des laufenden Monats (§ 33 Abs. 1). 9. Die Zahlung freiwilliger Beiträge ist gemäß § 32 für das jeweils laufende Jahr möglich bis

zur Obergrenze von 15/10 (= 1.644,30 EUR). Statt dieser allgemeinen Obergrenze gilt ab Alter 57 die persönliche Obergrenze gemäß § 32 Abs. 2.

10. Der Rentensteigerungsbetrag (§ 19 Abs. 2) für Rentenfälle nach dem 31.12.2012 ist auf

85,50 EUR festgesetzt.

Vossebürger Vorsitzender der Vertreterversammlung Düsseldorf, den 08.01.2013

Personalnachrichten

OLG-Bezirk Düsseldorf

Gerichte Ernannt: z. Vors. Richter/in am LG: Richter am LG Dr. Martin Vomhof in Düsseldorf, Richter am AG Mike Wißmann aus Viersen in Düsseldorf; z. Richter/in am LG: Richterin Dr. Mine Elfi Reimnitz in Düsseldorf; z. Richter/in am AG als weitere/r aufsichtf. Richter/in: Richterin am AG Antje Diegel in Düsseldorf; z. Richter/in am AG: Richterin Julia Schütze in Düsseldorf, Richterin Christina Becker in Neuss; z. Obergerichtsvollzieher/in: Gerichtsvollzieher/in Birgit Raukes in Neuss, Stefan Baltes in Duisburg, Alfred Jansen und Heike Krause in Duisburg-Ruhrort. Ruhestand: Obergerichtsvollzieher mit Amtszulage Karl-Heinz Witte in Wuppertal.

Page 25: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 3

25

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Oberstaatsanwalt a. d. ständ. Vertr. e. LOStA: Oberstaatsanwalt Uwe Neumann v. d. GStA in Düsseldorf, Michael Schwarz v. d. GStA in Duisburg u. Markus Caspers v. d. GStA in Mön-chengladbach; z. Oberstaatsanwältin: Staatsanwältin Birgit Astrid Blum in Düsseldorf; z. Jus-tizhauptsekretärin: Justizobersekretärin Elvira-Paula Baumann b. d. GStA, Evelyn Melesen in Düsseldorf u. Christa Bach in Kleve. Rechtsanwältinnen u. Rechtsanwälte Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Aygül Gen-Ilgay, John Spiekermann u. Christine Weidinger in Duisburg, Ebba Bahl, Ruth Sonja Beier, Oliver Maria Beiske, Christiane Benker, Jana Benninger, Adrian Bölingen, Jochen Bu-ckel, Holger Feser, Sebastian Förste, Hanna Goedecke, LL.M., Christiane Gumprecht, Dr. Se-bastian Hack, Dr. Jörg Henkel, Clemens Hoff, Dr. Anne Hohler, Christian Hötte, Susanne Ja-sinski, Julia Kamps, LL.M., Aigars Krikis, Marcel Löhr, Christopher Marx, Robert Mehrhoff, Leo-nie Munz, Philippa Paternot, Christina Paulßen von Beck, Anne Deike Riewe, Maria Schlangen, Jan Schletz, Marina Schneider, Benedikt Schönbrunn, Judith Schumacher, Denise Sonder-mann, Jochen Spindler, Christoph Thym, Valerie Winterhalder LL.M. u. Dr. Stefan Witschen in Düsseldorf, Astrid Basten u. Stephan Kessel in Goch, Christian Robertz in Grevenbroic, Dr. Thomas Brinkmann in Haan Annabelle Thilo in Kleve, Christopher Seibel u. Frank Utikal, LL.M. in Krefeld, Florian Kalthoff in Langenfeld, Kay-Uwe Präfke in Mülheim an der Ruhr, Nadine Degiorgis, Florian Seiler,in Remscheid JUDr. Stefan Reith in Rommerskirchen Kirani Zacharioglou in Solingen, Bahar Rahimyar u. JUDr. Martin Varga in Wuppertal.

OLG-Bezirk Hamm Gerichte Ernannt: z. Vorsitzenden Richter/in am OLG: Richter/in am OLG Thomas Jellentrup, Ralf Kilimann, Reinhard Kollmeyer u. Dagmar Sacher; z. Vizepräsidenten des LG - BesGr. R 2 m. AZ - : Richter am OLG Wilhelm Sasse in Paderborn; z. Richter am AG - als d. std. Vertr. e. Dir. -: Richter am AG Joachim Stüber in Ahaus; z. Justizoberamtsrätin: Justizamtsrätin Margarete Bäumker in Rheda-Wiedenbrück; z. Justizamtsrat: Justizamtmann Christian Herde und Andre-as Pendzich in Essen; z. Justizamtmann: Justizoberinspektor Michael Kemper in Arnsberg; z. Obergerichtsvollzieher - BesGr. A 9 m. AZ. -: : Obergerichtsvollzieher Heinrich Dieter Padberg in Brilon; z. Obergerichtsvollzieher: Gerichtsvollzieher Thomas Letmate in Bielefeld und Cars-ten Bretthauer in Minden; z. Justizobersekretärin: Justizsekretärin Gabriele Schoske in Tecklenburg. Ruhestand: Präsident des LG Dr. Volker Brüggemann in Bochum und Richter am AG Dr. Claus-Jürgen Gores in Recklinghausen.

Page 26: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 3

26

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Richterin/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Annika Doeinck und Dr. Daniel Hunecke. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Oberamtsanwalt: Amtsanwalt Norbert Brosch in Bochum. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Boglárka Bayer in Essen, Linda Berg in Hamm, Judith Beyrow in Gelsenkirchen, Benedikt Bilstein in Lippstadt, Karin Dost in Bönen, Kristin Eixler in Selm, Ines Freimark in Höxter, Arne Gollan in Gevelsberg, Urban Kaiser in Sundern, Stefanie Kapp in Büren, Thomas Kerkhoff in Hamm, Dr. Kathrin Kubella in Essen, Kristin Kulke in Recklinghausen, Dott. Toni Manuse', LL.M., Münster (RA nach EuRAG), Wolfgang Nowak in Essen, Peter Roth in Dortmund, Doro-thee Rüschenbeck in Minden, Manuel Schoppe in Münster, Klaus Thönißen, LL.M. (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Richard Thomas, LL.M. (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Michael Trös-ter in Bielefeld, Frauke-Liane Turowski in Münster, Stefanie Wolf in Dortmund. Löschungen als Rechtsanwalt: Dr. Thomas Scheffler in Hagen, Dr. Harald Peipers in Essen, Klaus Christian Lehmann in Ha-gen, Werner Runge in Halle, Eckart Diekmeyer in Bielefeld, Horst-Hermann Wigand Hamm, Kathrin Hirnschal in Münster, Albert Böhmer in Dorsten, Christine von Hinckeldey in Herten, Manfred Richter in Recklinghausen, Hendrik Stiller in Essen, Jürgen Lutscheidt in Essen, Rüdi-ger Sturhan in Dortmund, Hans Bauer in Hagen, Wilfried Remy in Dortmund, Heiner Flaskamp in Kamen, Philipp Zeeh in Münster, Günter Dierks in Neuenkirchen, Wolfgang Brune in Essen, Rüdiger Petzold in Dortmund, Monika Gerlach in Essen, Stefan Schmale in Lüdenscheid, Fried-rich Ehlers in Dortmund, Jürgen Gläsker in Enger, Julian Aulich in Essen, Stefanie Siebert in Bochum, Dr. Manfred Enaux in Essen, Astrid Wilkening in Hamm, Matthias Hasse in Bielefeld, Dr. Klaus Diekmann in Bielefeld, Jürgen Russell in Essen, Holger Dieter Niesenhaus in Essen, Kirsten Römer in Werl, Monika Perdeus in Hamm, Wolfgang Lange in Kamen, Eberhard Wruck in Bielefeld, Phil Gabler, LL.M. in Bielefeld, Prof. Dr. Steffen Gronemeyer in Paderborn, Dietmar Grunau in Castrop-Rauxel, Heiko Kursawe in Bielefeld, Heike Deutschinoff in Bochum, Hubert Heidrich in Bochum, Gerhard Müller in Bocholt, Werner Fröhlich in Dortmund, Dagmar Karutz Essen, Birgit Tartsch in Essen, Thomas Boerschel in Bielefeld, Willy Digel in Bielefeld. Abgabe in andere Kammerbezirke: Anna Piras in Essen, Felix Pfitzer in Münster, Dr. Sebastian Berg in Münster, Ursel Schmidt von Knobelsdorf in Minden, Claus Schneider in Paderborn. Bestellt zur Anwaltsnotarin/zum Anwaltsnotar: Entlassen aus dem Notaramt: Rechtsanwalt und Notar Thomas Gdaniec in Essen.

Page 27: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 3

27

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

OLG-Bezirk Köln Gerichte Ernannt: z. Direktor d. AG: Richter am AG Andrea Türpe in Wipperfürth; z. Justizoberamtsrätin - BesGr. A 13 m. AZ -: Justizoberamtsrätin Beate Herff in Siegburg; z. Justizinspektorin: Justizamtsinspektorin - BesGr. A 9 m. AZ - Sabine Botson in Köln und Gabriele Haesters in Köln. Ruhestand: Direktor des AG Michael Macioszek in Bergisch Gladbach, Bibliotheksamtsrat Jochen Dietsch in Köln, Obergerichtsvollzieherin Claudia Giegler-Linden in Köln, Justizamtsinspektorin Elfriede Drabert in Aachen, Justizhauptsekretär Hans-Georg Gimnich in Bonn, Erster Justizhauptwachtmeister Heiko Vomm in Köln. Richterinnen/Richter auf Probe Gerichte Ernannt: Assessor Oliver Beer u. Dr. Tobias Gülich.

LAG-Bezirk Düsseldorf Ernannt: z. Richter/in am ArbG: Richter/in Dr. Deike Hempel in Wuppertal u. Andreas Voit in Duisburg. Versetzt: Richter am ArbG Dr. Stefan Klein aus Essen nach Düsseldorf.

Justizvollzug Ernannt: z. Leitenden Regierungsdirektor: Regierungsdirektor Karl Schwers in Geldern; z. Regie-rungsdirektor: Oberregierungsrat Georg Hillmann in Herford; z. Regierungsamtsrat: Regie-rungsamtmann Rüdiger Nehrke in Castrop-Rauxel; z. Sozialoberinspektorin: Sozialinspektorin Judith Teuber; z. Technischen Oberinspektor: Betriebsinspektor Christoph Mertens in Aa-chen; z. Justizvollzugsamtsinspektor/in - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizvollzugsamtsinspektor Bruno Genetsch in Rheinbach; z. Justizvollzugsamtsinspektor/in: Justizvollzugshauptsekre-tär Johannes Schneider u. Andrea Neu in Attendorn, Wilfried Kurtenacker in Euskirchen, Paul Joosten u. Gerd Meier in Geldern, Andreas Aring u. Karsten Paßmann in Hamm, Keinz-Jürgen Kerzmann u. Bodo Ott in Rheinbach; z. Justizvollzugshauptsekretär: Justizvollzugsobersek-retär Sascha Leyendecker in Euskirchen, Oliver Krüger u. Rudolf Ratz in Rheinbach; z. Regie-rungsobersekretär: Regierungssekretär Jörg Hombach in Rheinbach.

Page 28: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 3

28

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstel-lungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinder-ten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behin-derter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, - richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, - sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich auf

dem Dienstweg einzureichen. Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1 Direktor/in d. ArbG (R 2 m. AZ.) b. d. ArbG Köln 1 Richter/in am SG - als weit. Aufs. führ. Richter/in - (R 2) b. d. SG Gelsenkir-

chen 1 Richter/in am AG - als d. ständ. Vertr. e. Dir.- (R 2) b. d. AG Duisburg 1 Richter/in am AG - als weit. Aufs. führ. Ri. - (R 2) b. d. AG Remscheid 1 Vors. Richter/in am VG (R 2) in Gelsenkirchen 2 Vors. Richter/in am VG (R 2) in Arnsberg 1 Oberstaatsanwalt/-anwältin (R 2) b. d. GStA in Hamm 1 Oberstaatsanwalt/-anwältin (R 2) b. d. GStA in Köln 1 Oberstaatsanwalt/-anwältin (R 2) b. d. StA in Siegen 1 Richter/in am AG in Rahden 1 Richter/in am AG in Warendorf 1 o. mehrere Richter/in am AG in Essen 1 Richter/in am SG in Münster 1 Regierungsdirektor/in (A 15) - Leiter/in d. JVA - in Kleve - das Anforderungsprofil kann beim Justizministerium des Landes NRW an-

gefordert werden - 1 Regierungsdirektor/-in (A 15) - Leiter/in d. JVA - in JVA Duisburg-Hamborn

- das Anforderungsprofil kann bei dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen erbeten werden -

1 o. mehrere Justizoberamtsrat/-amtsrätin (A 13) - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Auf-

gaben innerh. d. Sonderschlüssels wahrn. - im LG-Bezirk Düsseldorf (einschließl. AG Düsseldorf)

Page 29: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 3

29

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

1 Sozialoberamtsrat/-amtsrätin (A 13) - Gruppeleiter/in des ambulanten Sozia-

len Dienstes - b. d. LG Duisburg 1 o. mehrere Amtsanwalt/-anwältin bei einer StA im GStA-Bezirk Köln

- Die Besetzung der Planstellen soll ausschließlich im Wege der Ernennung von Beamtinnen/Beamten aus dem Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Köln erfolgen -

1 o. mehrere Justizamtsrat/-amtsrätin - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerh.

d. Sonderschlüssels wahrn. - im LG-Bezirk Mönchengladbach 1 o. mehrere Sozialamtsrat/-amtsrätin - Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes der

Justiz - im OLG-Bezirk Düsseldorf 1 Sozialamtmann/-frau b. d. JVA Düsseldorf 1 Justizvollzugsoberinspektor/in (A 10 m. D.) - Leiter/in des allgemeinen Voll-

zugsdienstes - b. d. JVA Gelsenkirchen - das Anforderungsprofil kann bei dem Leiter der Justizvollzugsanstalt Gel-senkirchen angefordert werden -

1 Regierungsoberinspektor/in b. d. JVA Werl je 1 Justizamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Auf-

gaben innerhalb des Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - b. d. StA Bochum, Essen und Münster

1 Justizamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Auf-

gaben außerhalb des Sonderschlüssels wahrnimmt - b. d. StA Hagen 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) - Suchtberatung - b. d. JVA Wup-

pertal-Ronsdorf - das Anforderungsprofil kann bei dem Leiter der JVA Wuppertal-Ronsdorf angefordert werden -

1 Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) - Bereichsleiter/in für besondere

Betreuungs- und Behandlungsabteilungen - b. d. JVA Heinsberg - das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Heinsberg angefordert werden -

1 Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) - Bereichsleiter/in im Wohngrup-

penbereich und Gefangenensport - b. d. JVA Heinsberg - das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Heinsberg angefordert werden -

1 Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) - Bereichsleiter/in für Fahrdienst

und Besuch - b. d. JVA Heinsberg - das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Heinsberg angefordert werden -

1 Betriebsinspektor/in (A 9 m. AZ.) - Vertreter/in des Werkdienstleiters/ der

Werkdienstleiterin - b. d. JVA Heinsberg - das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Heinsberg angefordert werden -

Page 30: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 3

30

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

1 Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ) – Bereichsleiter/in des A-Flügel – b. d. JVA Willich I - das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Willich I angefordert werden -

1 Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ) – Bereichsleiter/in des C-Flügel –

b. d. JVA Willich I - das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Willich I angefordert werden -

1 Regierungsamtsinspektor/in - Leiter/in der Vollzugsgeschäftsstelle - b. d.

JVA Heinsberg - das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Heinsberg angefordert werden -

je 1 Justizamtsinspektor/in (A 9) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben

innerhalb des Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - b. d. StA Bochum, Münster und Siegen

1 Justizamtsinspektor/in (A 9) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben

außerhalb des Sonderschlüssels wahrnimmt - b. d. StA Essen 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Hövelhof mehrere Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Heinsberg 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Schwerte 1 Justizvollzugsamtsinspektor (A 9) - Bereichsleiter der Sozialtherapeutischen

Abteilung - b. d. JVA Detmold - die Stellenbeschreibung mit dem Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der Justizvollzugsanstalt Detmold angefordert werden -

1 Justizvollzugshauptsekretär b. d. JVA Detmold je 1 o. mehrere Justizhauptsekretär/in b. d. StA Bielefeld, Bochum, Dortmund u. Essen mehrere Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Heinsberg je 1 o. mehrere Justizobersekretär/in b. d. StA Bielefeld, Bochum, Dortmund, Hagen u. Pa-

derborn 1 Regierungsobersekretär/in b. d. JVA Heinsberg 1 Erste/r Justizhauptwachtmeister/in (A 6) - Leiter/in der Wachtmeisterei - b. d.

OLG Köln je 1 Notar/in in Bad Münstereifel , Bonn, Düsseldorf, Sankt Augustin u. Zülpich* 2 Notar/in in Düren*

*Bewerbungen um die vorstehenden Ausschreibungen sind bis zum 1. März 2013 einzureichen. Das Datum des voraussichtlichen Amtsantritts im Sinne des § 6b Abs. 4 Satz 2 BNotO i.V.m. § 2 Abs. 3 Satz 4 AVNot ist bei den Notarstellen in Bonn, Düsseldorf und Zülpich der 1. Juni 2013, in Bad Münstereifel und Sankt Au-gustin der 1. Juli 2013 und bei den beiden Notarstellen in Düren der 1. Juni

Page 31: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 3

31

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

2013. bzw. der 1. August 2013. Bewerbungen sind gemäß § 11 AVNot an die Präsidentin oder den Präsidenten des Oberlandesgerichts, zu deren oder dessen Bezirk der in Aussicht genommene Amtssitz gehört, zu richten.

Leiter/in des psychologischen Dienstes bei der Justizvollzugsanstalt Aachen Bei der Justizvollzugsanstalt Aachen ist die Funktion der Leiterin oder des Leiters des psychologi-schen Dienstes zu besetzen. Die Funktion ist der Besoldungsgruppe A 15 BBesO zugeordnet. Be-werbungen von Tarifbeschäftigten sind nicht ausgeschlossen. Das Anforderungsprofil kann bei dem Justizministerium Nordrhein-Westfalen erbeten werden. Psychologischer Dienst b. d. JVA Willich I Bei der Justizvollzugsanstalt Willich I ist zum 1. März 2013 und 1. November 2013 jeweils eine Stelle im psychologischen Dienst zu besetzen. Die Funktion ist bei beiden Stellen jeweils in der Bandbreite den BesGr. A 13 bis A 14 (höherer Dienst) zugeordnet. Bewerbungen von Tarifbeschäftigten sind nicht ausgeschlossen. Das jeweilige Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der Justizvollzugsan-stalt Willich I angefordert werden. Kontakt: [email protected] Leiter/in des Sozialdienstes bei der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne Bei der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne ist die Funktion der Leiterin oder des Leiters des Sozi-aldienstes zu besetzen. Die Funktion ist in der Bandbreite den Besoldungsgruppen A 12 bis A 13 BBesO (gehobener Dienst) zugeordnet. Bewerbungen von Tarifbeschäftigten sind nicht ausge-schlossen. Das Anforderungsprofil kann bei dem Justizministerium Nordrhein-Westfalen erbeten werden. Sachbearbeiter/in und Vertreter/in der Geschäftsleiterin b. d. FHR NRW Zu besetzen ist an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle für e. Justizamtsrat/Justizamtsrätin - Sachbearbeiter/in und Vertreter/in der Ge-schäftsleiterin - b. d. FHR NRW. Die Ausschreibung richtet sich an Beamtinnen und Beamte des gehobenen Justizdienstes, denen mindestens seit einem Jahr ein Amt der Bes.Gr. A 9 übertragen ist. Erwartet werden in fachlicher Hinsicht Erfahrungen in der Justizverwaltung, zumindest Grundkennt-nisse z. B. in Personalangelegenheiten, im Tarifrecht oder im Haushaltswesen, sowie Organisati-onsgeschick. In persönlicher Hinsicht werden Eignung und Bereitschaft zur Mitarbeit im Team, Fle-xibilität und Lernbereitschaft, Entscheidungsfreude, Kommunikationsfähigkeit und ein starkes per-sönliches Engagement für die Fachhochschule und das Ausbildungszentrum der Justiz erwartet. Die ausgeschriebene Stelle kann ggf. auch mit einer Teilzeitkraft besetzt werden. Bewerbungen sind binnen 2 Wochen ab Erscheinen dieser Ausschreibung zu richten an Die Direktorin der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen Schleidtalstraße 3 53902 Bad Münstereifel Rücknahme: Die Ausschreibung von drei Stellen f. Richter/innen am VG in Gelsenkirchen sowie 1 Stelle f. e. Richter/in am VG in Köln (JMBl. NRW Nr. 2 v. 15. Januar 2013) wird zurückgenommen, da die Aus-schreibung bereits am 1. Januar 2013 und somit doppelt erfolgt ist.

Page 32: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 4

32 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Inhaltsübersicht

Allgemeine Verfügungen

Neufassung des Verzeichnisses der außerdeutschen Länder………………………………… 32

Dienstliche Beurteilungen der Beamtinnen und Beamten……………………………………… 32

Personalnachrichten…………………………………………………………………………….. 45

Ausschreibungen………………………………………………………………………………… 49

Allgemeine Verfügungen

Nr. 3. Neufassung des Verzeichnisses der außerdeutschen Länder

AV d. JM vom 5. Februar 2013 (1450 - I. 11)

- JMBl. NRW S. 32 - Das Verzeichnis der außerdeutschen Länder (Anlage zum Generalaktenplan) ist neu gefasst worden. Mit Wirkung zum 1. Februar 2013 setze ich die Neufassung für den Bereich der Justiz-verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft.

Nr. 4. Dienstliche Beurteilungen der Beamtinnen und Beamten AV d. JM vom 1. Februar 2013 (2000 - Z. 155)

- JMBl. NRW S. 32 -

Aufgrund des § 93 Abs. 1 LBG werden für die Beamtinnen und Beamten des Justizministeriums und seines Geschäftsbereichs, mit Ausnahme der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie der Professorinnen und Professoren, folgende Richtlinien für dienstliche Beurteilungen erlas-sen:

Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 15. Februar 2013, Nr. 4

Page 33: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 4

33 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

1. Dienstliche Beurteilung 1.1 Die dienstlichen Beurteilungen bilden die Grundlage für Personalentscheidungen; sie dienen der Verwirklichung des Leistungsprinzips. Der Äußerung über Eignung, Befähigung und fachli-che Leistung ist deshalb besondere Sorgfalt zu widmen. Es kommt darauf an, ein vollständiges und zutreffendes Gesamtbild von der Persönlichkeit der oder des Beurteilten zu erhalten und wahrheitsgemäß darzustellen. 1.2 Die Beurteilung soll sich auch auf den persönlichen Eindruck der oder des zur Beurteilung beru-fenen unmittelbaren Dienstvorgesetzten stützen.

1.3 Bei der Beurteilung von Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern ist § 9 RPflG zu beachten. 1.4 Die Beurteilung erfolgt – soweit nachstehend nicht anders geregelt – auf einem Formblatt ge-mäß Anlage 1. 2. Regelbeurteilung 2.1 Eine dienstliche Beurteilung in regelmäßigen Zeitabständen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung erfolgt für die Beamtinnen und Beamten auf Lebenszeit nach Beendigung der Probezeit alle 3 Jahre zu einem Stichtag (Regelbeurteilung). 2.2 Die Regelbeurteilungen sind erstmals zu fertigen für die Laufbahngruppe des höheren Dienstes zum 01.03.2013 des gehobenen Dienstes zum 01.03.2015 des mittleren Dienstes zum 01.03.2014 des einfachen Dienstes zum 01.06.2013. 2.3 Eine Regelbeurteilung erfolgt nicht für Beamtinnen und Beamte, a) die sich nach Maßgabe der entsprechenden Ausbildungs- und Prüfungsordnungen in einer Einführungs- oder Bewährungszeit für eine Sonderlaufbahn bzw. für einen Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahn befinden, b) die sich in einer Erprobungszeit (§ 10 Abs. 4 LVO) befinden, c) die im Beamtenverhältnis auf Probe eine Probezeit gemäß § 22 LBG abzuleisten haben, d) die im Beurteilungszeitraum nicht wenigstens 6 Monate Dienst geleistet haben, e) die das 55. Lebensjahr vollendet haben, soweit sie nicht eine Beurteilung beantragen, f) von der Besoldungsgruppe B 4 an aufwärts.

2.4 Die Regelbeurteilung erstreckt sich auf den gesamten Regelbeurteilungszeitraum auch dann, wenn innerhalb dieses Zeitraums eine dienstliche Beurteilung aus sonstigem Anlass erfolgt ist.

Page 34: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 4

34 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

3. Sonstige Beurteilungen

Neben Regelbeurteilungen dürfen Beurteilungen nur in den nachstehend genannten Fällen (sonstige Beurteilungen) gefertigt werden. 3.1 Beurteilungen während der laufbahnrechtlichen Probezeit 3.1.1 Eine dienstliche Beurteilung erfolgt während der Probezeit regelmäßig jeweils nach 6 und 18 Monaten nach der Einstellung oder Übernahme sowie rechtzeitig vor Ablauf der Probezeit. 3.1.2 Verkürzt sich die Probezeit durch anrechenbare Zeiten (§ 7 LVO) so weit, dass die unter Nr. 3.1.1 genannten Zeiträume nicht eingehalten werden können, ist die erste Beurteilung nach der Hälfte der individuellen Probezeit, spätestens aber nach 6 Monaten nach der Einstellung oder Übernahme, anzufertigen. Die zweite Beurteilung ist rechtzeitig vor Ablauf der Probezeit zu er-stellen. 3.1.3 Bei der Beurteilung während der Probezeit ist eine Aussage zu treffen, ob die Beamtin/der Be-amte sich in diesem Zeitpunkt bewährt, eingeschränkt bewährt oder nicht bewährt hat. Bei der Beurteilung vor Ablauf der Probezeit ist zudem eine Gesamtnote (Nr. 4.6) zu bilden so-wie eine Feststellung der Beförderungseignung/Verwendungseignung (Nr. 4.7) zu treffen. Die Beurteilung muss einen Vergleich mit der Regelbeurteilung ermöglichen. In Fällen des Nachteilsausgleichs (§ 21 LBG, § 9 LVO) muss die dienstliche Beurteilung eben-falls einen Vergleich mit der Regelbeurteilung ermöglichen.

3.1.4 Wenn sich die Beamtin/der Beamte wegen besonderer Leistungen ausgezeichnet hat (§ 20 Abs. 2 Satz 2 LBG, § 7 Abs. 1 Satz 7 LVO), ist dies festzustellen und zu begründen.

3.2 Beurteilungen aus sonstigen Anlässen

3.2.1 Beamtinnen und Beamte sind aus folgenden besonderen Anlässen zu beurteilen: a) vor und nach einer länger als 6 Monate dauernden Abordnung, wenn der Zeitraum seit der letzten Beurteilung zum Zeitpunkt der Abordnung bzw. zum Zeitpunkt des Endes der Abord-nung mehr als 6 Monate beträgt; dies gilt auch, wenn sich an die Abordnung eine Versetzung an dieselbe Behörde unmittelbar anschließt. b) bei Versetzung an eine andere Behörde, wenn der Zeitraum seit der letzten Beurteilung zum Zeitpunkt der Versetzung mehr als 6 Monate beträgt; ansonsten gilt die letzte Regel- oder An-lassbeurteilung als Versetzungsbeurteilung. 3.2.2 Im Auswahlverfahren sind dienstliche Beurteilungen vorzunehmen a) bei jeder Bewerbung um ein Eingangs- oder Beförderungsamt, wenn die Beamtin/der Beam-te an der letzten Regelbeurteilung nicht teilgenommen hat, sie/er nach der letzten Regelbeurtei-lung befördert worden ist oder die letzte Beurteilung der Beamtin/des Beamten im Verhältnis zu

Page 35: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 4

35 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

den Beurteilungen der Mitbewerber/innen nicht mehr vergleichbar oder aus sonstigen Gründen ausnahmsweise nicht mehr aussagekräftig ist, b) bei jeder Bewerbung um einen funktionsgebundenen Dienstposten oder um Zulassung zur Einführungszeit in eine andere Laufbahn. 3.2.3 Beurteilung während der Probezeit gemäß § 22 LBG Bei Beamtinnen und Beamten, denen gemäß § 22 LBG ein Amt mit leitender Funktion auf Pro-be übertragen worden ist, ist rechtzeitig vor Ablauf der Probezeit zu beurteilen, ob sie sich in der Probezeit hinsichtlich ihrer Eignung für die Führungsposition bewährt oder nicht bewährt haben. Die Beurteilung erfolgt als vereinfachte Beurteilung auf einem Formblatt gemäß Anlage 2. 4. Inhalt der Beurteilung

4.1 Aufgabenbeschreibung Grundlage der Leistungsbeurteilung (Nr. 4.3) ist eine Aufgabenbeschreibung. Die Aufgabenbe-schreibung soll die den Aufgabenbereich im Beurteilungszeitraum prägenden Aufgaben sowie übertragene Sonderaufgaben von besonderem Gewicht stichwortartig aufführen. 4.2 Fortbildungen und besondere Tätigkeiten im Beurteilungszeitraum Die Teilnahme an Lehrgängen, insbesondere an Fortbildungslehrgängen, die Leitung einer Ar-beitsgemeinschaft, eine Lehr-, Prüfer- oder Ausbildungstätigkeit, Veröffentlichungen oder - so-weit die Beamtin/der Beamte nicht widerspricht - die Tätigkeiten als Angehörige/r eines Perso-nalrates oder einer Schwerbehindertenvertretung oder als Gleichstellungsbeauftragte oder so-ziale/r Ansprechpartner/in oder andere vergleichbare Tätigkeiten sind ohne Bewertung anzuge-ben. 4.3 Leistungsbeurteilung

4.3.1 Inhalt der Leistungsbeurteilung Mit der Leistungsbeurteilung werden die Arbeitsergebnisse bewertet.

4.3.2 Leistungsmerkmale Die dienstlichen Leistungen sind nach den Leistungsmerkmalen Arbeitsweise, Arbeitseinsatz, Arbeitserfolg, Führungsverhalten zu bewerten. Sind keine Führungsaufgaben übertragen, entfällt das Leistungsmerkmal Führungsverhalten.

Page 36: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 4

36 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

4.3.3 Bewertung der Leistungsmerkmale Für die Bewertung der einzelnen Leistungsmerkmale ist das Notensystem des § 17 Abs. 1 JAG zu Grunde zu legen. Hiernach ergeben sich folgende Noten und Punktzahlen: 16 – 18 Punkte sehr gut 13 – 15 Punkte gut 10 – 12 Punkte vollbefriedigend 7 – 9 Punkte befriedigend 4 – 6 Punkte ausreichend 1 – 3 Punkte mangelhaft 0 Punkte ungenügend. Für jedes Merkmal ist zu prüfen, inwieweit die Beamtin/der Beamte im Beurteilungszeitraum den Anforderungen des im Zeitpunkt des Beurteilungsstichtages übertragenen (statusrechtli-chen) Amtes unter Berücksichtigung der in der Aufgabenbeschreibung aufgeführten Aufgaben entsprochen hat. Das Ergebnis ist nach dem Beurteilungsmaßstab in Punkten zu bewerten. Um eine aussagefähige Beurteilung zu erreichen, sind die Leistungsmerkmale differenziert un-ter umfassender Nutzung der Punktwerteskala zu bewerten.

4.4 Befähigungsbeurteilung

4.4.1 Inhalt der Befähigungsbeurteilung In der Befähigungsbeurteilung werden die im dienstlichen Umgang gezeigten Fähigkeiten und Fachkenntnisse dargestellt und beurteilt, die für die weitere dienstliche Verwendung und berufli-che Entwicklung von Bedeutung sind.

4.4.2 Befähigungsmerkmale Die Befähigung ist nach den Befähigungsmerkmalen Fachkompetenz, Soziale Kompetenz, Persönliche Kompetenz, Führungskompetenz in den jeweils aufgeführten Unterkriterien zu bewerten.

4.4.3 Ausprägungsgrade Die Bewertung der Befähigungsmerkmale erfolgt nach den Ausprägungsgraden stark ausgeprägt, deutlich ausgeprägt, erkennbar ausgeprägt, weniger ausgeprägt. Bei Befähigungsmerkmalen, die nicht beobachtet werden können, entfällt die Bewertung.

Page 37: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 4

37 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

4.5 Körperliche Befähigung Hinweise zur körperlichen Befähigung sind zu geben, soweit sie für die Verwendung bedeutsam sind.

4.6 Bildung der Gesamtnote Aus der Leistungs- und der Befähigungsbeurteilung der Beamtin/des Beamten ist eine Gesamt-note zu bilden, die sich aus der Note und der – in Klammern ausgewiesenen – Punktzahl (s. Nr. 4.3.3) zusammensetzt. Aus der Begründung soll sich eine Würdigung und Gewichtung einzel-ner Leistungs- und Befähigungsmerkmale ergeben.

4.7 Feststellung der Beförderungseignung/Verwendungseignung Der Grad der Beförderungseignung/Verwendungseignung bemisst sich nach folgenden Stufen: hervorragend geeignet, besonders gut geeignet, gut geeignet, geeignet, nicht geeignet. Zur Kennzeichnung von Zwischenstufen sind die Zusätze "oberer Bereich" bzw. "unterer Be-reich" zu verwenden. Andere Zusätze sind unzulässig. Die Entscheidung ist aufgrund des Gesamtbildes von Leistungs- und Befähigungsbeurteilung und im Hinblick auf die Anforderungen des nächsthöheren Amtes oder des angestrebten Amtes bzw. Dienstpostens zu treffen. Die Feststellung der Beförderungseignung entfällt, wenn die Be-amtin/der Beamte das Endamt ihrer/seiner Laufbahn in ihrer/seiner derzeitigen Verwendung erreicht hat.

5. Zuständigkeit Die dienstliche Beurteilung obliegt der oder dem unmittelbaren Dienstvorgesetzten im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 der Beamten- und Disziplinarzuständigkeitsverordnung JM (SGV. NRW 2030), ferner die Überbeurteilung den höheren Dienstvorgesetzten. Eine Überbeurteilung des Justizministeriums findet, mit Ausnahme der in § 8 Abs. 4 der Beamten- und Disziplinarzustän-digkeitsverordnung JM genannten Fälle, nicht statt. 6. Beurteilungsverfahren 6.1 Der oder dem zu Beurteilenden ist der Entwurf der beabsichtigten Beurteilung zur Kenntnis zu bringen und Gelegenheit zur mündlichen Erörterung der in Aussicht genommenen Beurteilung zu geben. Dies gilt auch für die Überbeurteilung, es sei denn, es ist keine Abweichung beab-sichtigt oder eine Abweichung dient ausschließlich der Herstellung eines einheitlichen Beurtei-lungsmaßstabes. In dem Gespräch soll das Leistungs-, Befähigungs- und Entwicklungsbild, das die oder der Dienstvorgesetzte zur Grundlage ihrer/seiner Beurteilung machen will, mit der ei-genen Einschätzung der oder des zu Beurteilenden abgeglichen und die Möglichkeit gegeben werden, die aus ihrer oder seiner Sicht für die Beurteilung wichtigen Punkte darzulegen. Dabei sind die Beurteilungsgrundlagen auf Wunsch offenzulegen.

Page 38: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 4

38 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

6.2 Vor der Aufnahme der dienstlichen Beurteilung in die Personalakte ist der oder dem zu Beurtei-lenden nach § 93 Abs. 1 Sätze 5 und 6 LBG eine Abschrift der Beurteilung mit dem Hinweis zuzuleiten, dass Gelegenheit besteht, diese mit der/dem Dienstvorgesetzten zu besprechen, und beabsichtigt ist, die Beurteilung nach Ablauf von zwei Wochen seit dem Tag der Absen-dung zu der Personalakte zu nehmen. Dies gilt auch für die Überbeurteilung. Eine etwaige Ge-genäußerung ist ebenfalls zu der Personalakte zu nehmen. 6.3 Soweit zur Vorbereitung der Beurteilungen schriftliche Stellungnahmen eingeholt worden sind, dürfen sie von der oder dem Dienstvorsetzten nur bis zur Aufnahme der Beurteilung sowie einer etwaigen Gegenäußerung in der Personalakte aufbewahrt werden. 7. Sondervorschriften

7.1 Bei der Beurteilung von Teilzeitkräften ist § 13 Abs. 4 Satz 2 LGG zu beachten. 7.2 Bei der Beurteilung Schwerbehinderter und der ihnen nach § 68 SGB IX gleichgestellten Men-schen sind die zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX) im öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen geltenden Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. 8. Schlussvorschriften 8.1 Inkrafttreten Diese AV tritt am 1. März 2013 in Kraft. Gleichzeitig treten die Regelungen der AV d. JM vom 20. Januar 1972 (2000 - I.B 155.1) - JMBl. NW S. 39 - in der Fassung vom 7. Januar 2010 (2000 - Z.155) sowie die RV des JM vom 8. Oktober 1973 (2000- I. B 155.2, JMBl. NW S. 38) und die AV d. JM vom 8. November 2012 (2000 - Z. 155, JMBl. NRW S. 303) außer Kraft. 8.2 Übergangsvorschrift Für sonstige Beurteilungen (Ziffer 3. der AV) im einfachen, mittleren und gehobenen Dienst, die vor den in Ziffer 2.2 der AV für diese Laufbahngruppen genannten Stichtagen anfallen, gelten mit Ausnahme für den Justizvollzug die Regelungen der bisherigen AV des JM vom 20. Januar 1972 (2000 - I.B 155.1) - JMBl. NW S. 39 - in der Fassung vom 7. Januar 2010 (2000 - Z.155) fort. Für die Regelbeurteilung der Beamten des höheren Dienstes des Justizvollzugs verbleibt es abweichend von Ziffer 2.2 der AV für das Jahr 2013 bei dem Stichtag 01.01. 8.3 Evaluierung 8.3.1 Nach Abschluss von zwei Durchgängen der Regelbeurteilung in allen Dienstzweigen findet ein Evaluierung der AV unter Beteiligung der zuständigen Hauptpersonalräte statt. Wird im Rahmen der Evaluierung keine Einigung über den Fortbestand der AV erzielt, tritt diese am 31.12.2019 außer Kraft. 8.3.2. Im vierten Quartal eines jeden Jahres findet ein Erfahrungsaustausch zwischen dem Justizmi-nisterium, Vertretern der Praxis und Vertretern der zuständigen Hauptpersonalräte statt.

Page 39: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 4

39 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Anlage 1

Dienstliche Beurteilungen der Beamtinnen und Beamten AV d. JM vom 1. Februar 2013 (2000 - Z. 155)

- JMBl. NRW S. 32 -

Beurteilungsanlass

Regelbeurteilung gemäß Nr. 2 der AV

Sonstige Beurteilung gemäß Nr. 3 der AV

während der laufbahnrechtlichen Probezeit gemäß Nr. 3.1 der AV

aus sonstigem Anlass gemäß Nr. 3.2.1 der AV

aus sonstigem Anlass gemäß Nr. 3.2.2 der AV

Beurteilungszeitraum: bis

Personalangaben Familienname, ggf. abweichender Geburtsname, Vorname (akademischer Grad) Geburtsdatum

Amtsbezeichnung/Besoldungsgruppe Dienststelle

Funktion Freistellung

ja, Umfang nein

Beurlaubung Teilzeitbeschäftigung

ja, von bis nein

ja, Umfang nein

Beförderung im Beurteilungszeitraum

ja, Datum: nein Abordnungen im Beurteilungszeitraum (von � bis � an �)

Schwerbehinderung gemäß SGB IX

ja neinSchwerbehindertenvertretung ist über bevorstehende Beurteilung informiert worden am Beurteilungsverfahren (Nr. 6.1 der AV) - soweit nicht anderweitig dokumentiert -

Der Entwurf der beabsichtigten Beurteilung ist der Beamtin/dem Beamten zur Kenntnis gebracht worden. Ihr/Ihm wurde Gelegenheit zur mündlichen Erörterung gegeben.

Ein Beurteilungsgespräch hat stattgefunden am

Page 40: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 4

40 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Aufgabenbeschreibung (Nr. 4.1 der AV) Beschreibung der den Aufgabenbereich prägenden Tätigkeiten im Beurteilungszeitraum sowie Sonderaufgaben von besonderem Gewicht.

Fortbildungen und besondere Tätigkeiten im Beurteilungszeitraum (Nr. 4.2 der AV)

Teilnahme an Lehrgängen, insbesondere an Fortbildungslehrgängen, die Leitung einer Arbeitsgemeinschaft, eine Lehr-, Prüfer- oder Ausbildungstätigkeit, Veröffentlichungen. Soweit die Beamtin/der Beamte nicht widerspricht: Tätigkeiten als Angehörige/r eines Personalrates oder einer Schwerbehindertenvertretung oder als soziale/r Ansprechpartner/in.

Page 41: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 4

41 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Leistungsbeurteilung (Nr. 4.3 der AV) Die Bewertung erfolgt unter Nutzung folgender Punktwerteskala (Nr. 4.3.3 der AV): 16 – 18 Punkte (sehr gut); 13 – 15 Punkte (gut); 10 – 12 Punkte (vollbefriedigend); 7 – 9 Punkte (befriedigend); 4 – 6 Punkte (ausreichend); 1 – 3 Punkte (mangelhaft); 0 Punkte (ungenügend). Um eine aussagefähige Beurteilung zu erreichen, sind die Leistungsmerkmale differenziert unter umfassender Nutzung der Punktwerteskala zu bewerten. Eine Gesamtbewertung der Leistungsbeurteilung ist nicht vorzunehmen.

1. Arbeitsweise in die Bewertung sind einzubeziehen: Zusammenhänge beachten ┳ Gestaltungsspielräume nutzen (bestehende Handlungsmöglichkeiten erkennen und ausschöpfen) ┳ Strukturierung (zielgerichtete Ausrichtung von Arbeitsabläufen; Erkennen und Beachten von Wertigkeiten; nicht Verlieren in Einzelheiten) ┳ Effizienz (Aufwand zur Zielerreichung) ┳Entscheidungsbereitschaft ┳ Überzeugungsfähigkeit

Punkte

ggf. Begründung/Anmerkung:

2. Arbeitseinsatz in die Bewertung sind einzubeziehen: Eigenständigkeit (Handeln ohne Anstoß und Anleitung) ┳ Initiative zeigen (Aufgreifen und Veranlassen sinnvoller Tätigkeiten und Maßnahmen) ┳ Einsatzbereitschaft

Punkte

ggf. Begründung/Anmerkung:

3. Arbeitserfolg in die Bewertung sind einzubeziehen: Erreichen des geforderten Ergebnisses in angemessener Zeit ┳ Arbeitsumfang unter Berücksichtigung des Schwierigkeitsgrades ┳ Verwendbarkeit des Arbeitsergebnisses (Zweckmäßigkeit und Erfolg der ergriffenen Maßnahmen) ┳ Sorgfalt und Gründlichkeit ┳ Beachten von inhaltlichen und formalen Vorga-ben

Punkte

ggf. Begründung/Anmerkung:

Sofern im Beurteilungszeitraum Führungsaufgaben übertragen waren:

4. Führungsverhalten (die gesamte Einheit und einzelne Mitarbeiter betreffend) zu bewerten sind: Arbeitsverteilung ┳ Delegation ┳ Anleitung und Aufsicht ┳ Anerkennung und Kritik ┳ Loyalität ┳ Kooperati-on ┳ Konfliktbewältigung ┳ Förderung der beruflichen Fortentwicklung ┳ Beachten der Ziele der Gleichstellung von Frauen und Männern

Punkte

ggf. Begründung/Anmerkung:

Page 42: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 4

42 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Befähigungsbeurteilung (Nr. 4.4 der AV)

Die Bewertung der Befähigungsmerkmale erfolgt nach den Ausprägungsgraden (Nr. 4.4.3 der AV): A = weniger ausgeprägt; B = erkennbar ausgeprägt; C = deutlich ausgeprägt; D = stark ausgeprägt. Bei Befähigungsmerkmalen, die nicht beobachtet werden können, entfällt die Bewertung. Dies ist gesondert zu vermerken. Eine Gesamtbewertung der Befähigungsbeurteilung ist nicht vorzunehmen.

1. Fachkompetenz:

Fachkenntnisse A B C D

ggf. Begründung/Anmerkung

2. Soziale Kompetenz:

2.1 Kommunikationsfähigkeit A B C D

2.2 Kooperationsfähigkeit A B C D

2.3 Konfliktfähigkeit A B C D

2.4 Serviceorientierung A B C D

ggf. Begründung/Anmerkung

3. Persönliche Kompetenz:

3.1 Pflicht- und Verantwortungsbewusstsein A B C D

3.2 Belastbarkeit A B C D

3.3 Selbstmanagement A B C D

3.4 Kritikfähigkeit/Selbstreflektion A B C D

3.5 Fähigkeit zum Umgang mit Veränderungen A B C D

ggf. Begründung/Anmerkung

4. Führungskompetenz:

Personalführungskompetenz A B C D

ggf. Begründung/Anmerkung

Körperliche Befähigung (Nr. 4.5 der AV)

Hinweise zur körperlichen Befähigung sind zu geben, soweit sie für die Verwendung bedeutsam sind.

Page 43: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 4

43 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Nur bei Beurteilung während bzw. vor Ablauf der laufbahnrechtlichen Probezeit (Nr. 3.1 der AV)

Erste Beurteilung nach Nr. 3.1 der Beurteilungs-AV:

Zweite Beurteilung nach Nr. 3.1 der Beurteilungs-AV:

bewährt eingeschränkt bewährt nicht bewährt

Beurteilung vor Ablauf der Probezeit:

in vollem Umfang bewährt nicht bewährt

Die Bewährung kann noch nicht abschließend beurteilt werden. Begründung:

Gesamtnote (Nr. 4.6 der AV)

(Auch bei Beurteilungen vor Ablauf der laufbahnrechtlichen Probezeit sowie in den Fällen des Nachteilsausgleichs gemäß § 21 LBG, Nr. 3.1.3 der AV.)

Aus der Leistungs- und der Befähigungsbeurteilung der Beamtin/des Beamten ist eine Gesamtnote zu bilden, die sich aus der Note und der � in Klammern ausgewiesenen � Punktzahl (s. Nr. 4.3.3 der AV) zusammensetzt. Aus der Begründung soll sich eine Wür-digung und Gewichtung einzelner Leistungs- und Befähigungsmerkmale ergeben. Eine besondere Leistung während der Probezeit i.S.v. §§ 20 Abs. 2 Satz 2 LBG, 7 Abs. 1 Satz 7 LVO ist an dieser Stelle ebenfalls festzustellen und zu begründen.

Leistung und Befähigung der Beamtin/des Beamten werden mit der Gesamtnote

( ) Punkte

bewertet. Begründung:

Beförderungseignung/Verwendungseignung (Nr. 4.7 der AV) (Bei Beurteilungen zum Abschluss der laufbahnrechtlichen Probezeit sowie in den Fällen des Nachteilsausgleichs gemäß § 21 LBG ist ebenfalls eine Feststellung über die Beförderungseignung zu treffen, Nr. 3.1.3 der AV.)

Der Grad der Beförderungseignung/Verwendungseignung bemisst sich nach folgenden Stufen: hervorragend geeignet, besonders gut geeignet, gut geeignet, geeignet, nicht geeignet. Zur Kennzeichnung von Zwischenstufen sind die Zusätze "oberer Bereich" bzw. "unterer Bereich" zu verwenden. Andere Zusätze sind unzulässig.

Grad der Beförderungseignung/ Verwendungseignung:

ggf. Begründung: , ........................................................................ ................................................................................................................... (Ort / Datum) (unmittelbare/r Dienstvorgesetzte/r)

Page 44: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 4

44 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Anlage 2

Vereinfachte Beurteilung (Probezeit gemäß § 22 LBG)

Amtsbezeichnung Name Probezeit vom bis hat sich in der Probezeit gemäß § 22 LBG bewährt nicht bewährt. Begründung:

Datum unmittelbare/r Dienstvorgesetzte/r

Page 45: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 4

45 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Personalnachrichten

OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte Ernannt: z. Richter/in am LG: Richter/in Dr. Daniela Harsta in Düsseldorf u. Dr. Sebastian Haas in Kle-ve; z Richter am AG als weiterer aufsichtf. Richter: Richter am AG Dr. Stephan Poncelet in Düsseldorf; z Richter/in am AG: Richter/in Felicitas Kreuels u. Thomas Menke in Düsseldorf; z. Justizamtsrat/-amtsrätin: Justizamtmann/-frau Stephanie Leisten in Düsseldorf, Torsten Wer-ner in Dinslaken, Ursula Lohmann in Rheinberg und Cornelia Radunz in Mönchengladbach; z. Obergerichtsvollzieher/in: Gerichtsvollzieher/in Christoph Faßbender, Christian Koning und Thomas Oppermann in Düsseldorf, Peter Mackensen in Langenfeld, Michaela Posch in Mül-heim/Ruhr, Andrea Lorra in Oberhausen, Claudia Preuer und Andé Würfel in Kleve, Martin Da-vids und Manfred Kunde in Krefeld, Hans Dietmar Stürtz in Mönchengladbach-Rheydt, Monika Tietze in Wuppertal, Christian Artschwager in Remscheid und Michael Thomas in Solingen; z. Ersten Justizhauptwachmeister - BesGr. A 6:- Erster Justizhauptwachtmeister - BesGr. A5 - Günter Trust in Solingen. Versetzt: Richter am AG Dr. Sven Lütkemeier aus Mönchengladbach nach Rheinberg. Ruhestand: Vors. Richter am LG Klaus-Dieter Buhlmann in Düsseldorf, Richter am LG Michael Bücheleres in Düsseldorf; Justizoberamtsrat Uwe Steen in Duisburg; Justizamtsrätin Rosemarie Sander in Duisburg-Ruhrort und Mechthild Puhe in Mettmann; Erster Justizhauptwachtmeister A 6 Günter Sprenger in Viersen, Erster Justizhauptwachtmeister A 5 Jürgen Reicherts in Duisburg. Übernommen: Richterin am LG Dr. Dinah Brecht aus Köln nach Düsseldorf. Staatsanwaltschaften Versetzt: Oberstaatsanwalt Axel Stahl aus Düsseldorf nach Krefeld.

OLG-Bezirk Hamm Gerichte Ernannt: z. Präsidenten des LG (BesGr. R 6): Präsident des LG Hartwig Kemner aus Hagen in Bochum; z. Richter am OLG: Richter am LG Kay Holtgrewe aus Dortmund; z. Vorsitzenden Richterin am LG: Richterin am LG Isabel Hoffmann in Hagen; z. Richter/in am LG: Richter/in Pia Bennemann, Dr. Tanja Ghajati und Dr. Antonius Hüntemann in Dortmund; z. Richter am AG: Richter Henrik Borchard u. Jan-Christoph Mayer in Bielefeld u. Richter Christian Tschöpe in Detmold; z. Justizoberamtsrat/-amtsrätin: Justizamtsrätin/-amtsrat Susanne Baumhoer und Hans-Werner Schulz in Bochum u. Georg Holtmann in Recklinghausen; z. Justizamtsrat: Jus-

Page 46: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 4

46 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

tizamtmann Jörg Luxa in Essen, Georg Wilhelm Dicke in Gütersloh u. Horst-Uwe Sommer in Münster; z. Justizamtfrau/-amtmann: Justizoberinspektor/in Tim Möller und Bettina Steffen in Bielefeld; z. Sozialamtmann: Sozialoberinspektor Ingo Theis in Arnsberg; z. Obergerichtsvoll-zieher - BesGr. A 9 m. AZ. -: Obergerichtsvollzieher Herbert Mensing in Dortmund; z. Justiz-amtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizamtsinspektor Ulrich Kattenbusch und Thomas Bomke in Hamm u. Thomas Gerding in Recklinghausen; z. Justizamtsinspektor/in: Justiz-hauptsekretär/in Ute Hillebrecht in Fröndenberg, Anne Herzog und Frank Ricker in Hamm, Ute Lehmann und Wolfgang Feyx in Warendorf; z. Justizhauptsekretär/in: Justizobersekretär/in Karin Agnes Rentemeister in Coesfeld, Annette Gosewinkel, Matthias Hänsel, Harald Menzel, Regine Nowak u. Sven Orth in Hamm u. Jutta Möllenhoff in Rheine. Ruhestand: Richter am AG – als weiterer Aufsicht führender Richter – Dr. Ralf Antonius Feldmann in Bo-chum, Justizamtsrätin Iris Schindler in Gütersloh, Sozialoberamtsrat Dieter Harbeke in Arnsberg, Obergerichtsvollzieher - BesGr. A 9 m. AZ. - Bernhard Helms in Lemgo u. Karl-Heinz Kanne in Rheda-Wiedenbrück, Justizamtsinspektorin - BesGr. A 9 m. AZ. - Christa Lohaus in Essen. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in: Markus Mayr und Isabel Möllenberg. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Staatsanwalt/-anwältin als Gruppenleiter/-in - BesGr. R 1 m. AZ-: Staatsanwalt/-anwältin Rosemarie Zindel-Bösing in Bielefeld u. Günter Scholz in Siegen; z. Staatsanwalt: Staatsan-walt (Richter auf Probe) Christian Molls in Bielefeld u. Dr. Dominik Prosenjak in Münster. Ausgeschieden: Staatsanwalt als Gruppenleiter - BesGr. R 1 m. AZ- Hans-Peter Bramsiepe in Hagen und Karl Oppenkamp in Paderborn. Ruhestand: Justizamtsinspektorin - BesGr. A 9 m. AZ - Ursula Berger in Essen. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Philipp Allhoff in Erwitte, Bessi Aras in Herford, Heinrich Paul Beckmann in Dortmund, Marcus Bernhard (bisher RAK München) in Ascheberg, Leonie Bussmann in Marl, Dirk Buttler (bisher RAK Düsseldorf) in Herten, Gela Darwichpour (bisher RAK Hamburg) in Essen, Matthias Die-thelm in Dortmund, Simon Döcker in Rheine, Annika Farazandeh Shahr Babaki in Bochum, Ste-fanie Fuchs in Minden, Jens Gerhardt in Bochum, Azam Ghadiri in Bochum, Jossip Hesse (bis-her RAK Düsseldorf) in Essen, Bernd Höke (bisher RAK München) in Dortmund, Carsten Kleffmann in Hagen, Daniel Kohlmeyer in Gevelsberg, Dr. Raphael Lohmiller (bisher RAK Ber-lin) in Münster, Dirk Lütgendorf in Dortmund, Jan Mattenklodt in Paderborn, Dr. Stephan Molls in Essen, Dilek Ördekci in Bochum, Figen Özer in Recklinghausen, Anne Plückebaum in Pader-born, Stefanie Pröpper in Münster, Daniela Renner (bisher RAK München) in Essen, Andreas

Page 47: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 4

47 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Sielker in Hamm, Daniela Siekmann (bisher RAK Hamburg) in Bielefeld, Anke Smode in Müns-ter, Raymund Schneeweis in Hamm, Michael Schneider (bisher RAK Oldenburg) in Rheine, Mariann Steinseifer in Dortmund, Pascal Thebrath in Schalksmühle, Christopher Volke in Lippetal, Bianca Walendy in Recklinghausen, Konrad Weidmann in Menden, Sven Christoph Wolf in Marl. Löschungen als Rechtsanwalt: Ute Kermer in Dortmund, Nadine Ewerling in Marl, Christiane Laue in Ahaus, Marina Burazin in Dortmund, Waltraut Partowi in Brilon, Murat Korkmaz in Emsdetten, Uwe Sasse in Münster, Susann Blümel in Herford, Nils Graf in Hagen, Michael Engelhardt in Geseke, Egon Meynert in Herford, Nils Sebastian Rohde in Münster. Abgabe in andere Kammerbezirke: Philipp Meier in Dortmund, Robert Mehrhoff in Herne, Dr. Herbert Lohmann in Hamm, Johannes Dilling, LL.M. in Essen, Kristina Radtke, LL.M. in Bochum, Franz-Josef Gräf in Essen, Carsten Auf der Lake in Essen, Meike Albers in Essen, Wolfgang Mond in Bochum, Mike Janke in Sie-gen, Stefan Valperz in Lüdenscheid, Janusz Prus in Essen. Bestellt zur Anwaltsnotarin/zum Anwaltsnotar: Rechtsanwälte und Notare Jörg Kleinsorge in Detmold und Christoph Frisch in Paderborn. Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwälte und Notare Jürgen Mecking in Essen und Klaus Manefeld in Oelde. Entlassen aus dem Notaramt: Rechtsanwalt und Notar Gerhard Müller in Bocholt.

OLG-Bezirk Köln Gerichte Ernannt: z. Direktor d. AG: Richter am AG Andreas Türpe in Wipperfürth (Korrektur des Vornamens in der Veröffentlichung vom 1. Februar 2013); z. Richter am AG als weiterer Aufsicht führender Richter: Richter am AG Hermann Alberts in Bergheim; z. Richterin am LG: Richterin Nicole Schippers in Köln; z. Obergerichtsvollzieher/in - BesGr. A 9 m. AZ. -: Obergerichtsvollzieherin Claudia Giegler-Linden in Köln. Ruhestand: Justizamtsrat Rainer Morgenstern in Leverkusen, Obergerichtsvollzieher - BesGr. A 9 m. AZ. – Peter Klütsch in Euskirchen u. Willi Wenda in Köln. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Leah Magdalena Bange, Dr. Philipp Goy, Nadine Hau, Nina Kowalewsky, Thorsten Günter Kuchinke u. Dr. Johannes Oebbecke.

Page 48: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 4

48 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Notarinnen/Notare Bestellt zum Notar: Notarassessor Dr. Jörg Ihle in Bergisch Gladbach-Bensberg u. Dr. Tobias Kruse in Monschau. Entlassen aus dem Notaramt: Notar Wolfgang Wehmeyer in Köln. Staatsanwaltschaften Ruhestand: Justizamtsrat Helmut Scheuer in Aachen. Versetzt: Staatsanwalt Lutz Niemann aus Baden-Württemberg nach Köln.

LAG Bezirk Köln Ernannt: z. Vorsitzenden Richter am LAG: Direktor des ArbG Dr. Hans Jörg Gäntgen in Köln; z. Regie-rungsamtfrau: Regierungsoberinspektorin Claudia Prömpers im Köln Ruhestand: Vorsitzender Richter am LAG Hans-Dieter Schwartz in Köln und Direktor des ArbG Heino Vo-gelbruch in Aachen.

Justizvollzug Ernannt: z. Regierungsdirektor/in: Oberregierungsrat/-rätin Marek Switkiewicz in Hagen u. Elisabeth Nubbemeyer in Hamm; z. Oberregierungsrätin: Regierungsrätin Kristina Baumert in Düssel-dorf; z. Regierungsamtsrat: Regierungsamtmann Fritz Manz in Schwerte; z. Sozialamtsrat: Sozialamtmann Reinhold Eßer in Düsseldorf; z. Regierungsamtmann: Regierungsoberinspek-tor Guido Böse in Schwerte; z. Regierungsoberinspektorin: Regierungsinspektorin Mareike Haske in Schwerte; z. Justizvollzugsamtsinspektor/in - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizvollzugs-amtsinspektor Ralf Laudien in Essen; z. Regierungsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. -: Re-gierungsamtsinspektor Stefan Kluß in Düsseldorf; z. Betriebsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. -: Betriebsinspektor Michael Ertl in Werl; z. Regierungsamtsinspektor: Regierungshauptsekretär Achim Hansen in Düsseldorf; z. Justizvollzugsamtsinspektor/in: Justizhauptsekretär/in Klaus Liedtke, Ralf Knoblich u. Thortsen Kutzinski in Köln, Harry Holtschoppen u. Brigitte Strubel in Willich I; z. Betriebsinspektor: Hauptwerkmeister Stefan Holz, Achim Mersmann in Werl u. Thomas Leesker in Willich I; z. Hauptwerkmeister: Oberwerkmeister Sascha Müller in Werl; z.. Justizvollzugshauptsekretär: Justizvollzugsobersekretär Ralf Bloch, Thorsten Bräuer, Rico Hein, Jerome Wienen in Düsseldorf, Torsten Baumgarten in Iserlohn, Thomas Adler u. Christian Wienold in Werl u. Martin Janssen in Willich I.

Page 49: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 4

49 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Versetzt: Sozialinspektorin Melanie Lessel von der JVA Rheinbach zur JVA Köln. Ruhestand: Regierungsamtsrat Friedhelm Rost in Iserlohn, Friedhelm Groß in Schwerte, Sozialamtfrau Bri-gitte Stemmer Abbas Molazem in Iserlohn, Justizvollzugsamtsinspektor Winfried Naporra und Reiner Oehmigen in Bochum, Reinhard Reucher in Düsseldorf, Benno Schubert in Hövelhof u. Hermann Tüchthuisen in Kleve, Regierungsinspektorin Sabine Müller in Düsseldorf.

Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Lan-desgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbe-werbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbe-hinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestell-ter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, - richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, - sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich

auf dem Dienstweg einzureichen. Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1 Richter/in am AG - als std. Vertr. e. Dir. - (R2) b. d. AG Arnsberg 1 o. mehrere Richter/in am OLG (R 2) in Düsseldorf 1 Richter/in am LSG (R 2) in Essen 1 Oberstaatsanwalt/-anwältin (R 2) b. d. StA in Bochum 1 Direktor/in des AG (R 1 m. AZ) in Marsberg mehrere Richter/in am LG in Aachen 1 o. mehrere Richter/in am AG in Lippstadt 1 Richter/in am AG Jülich mehrere Richter/in am AG in Recklinghausen 1 Richter/in am AG in Castrop-Rauxel 1 Richter/in am AG in Lüdinghausen 1 Richter/in am AG in Jülich

Page 50: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 4

50 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

1 Richter/in am ArbG in Köln 1 Richter/in am ArbG in Aachen 1 Richter/in am SG in Duisburg 1 Staatsanwalt/-anwältin b. d. StA Aachen

- für die planmäßige Anstellung von Richterinnen und Richtern auf Probe aus dem Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Köln -

mehrere Staatsanwalt/-anwältin b. d. StA Bonn

- für die planmäßige Anstellung von Richterinnen und Richtern auf Probe aus dem Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Köln -

1 o. mehrere Staatsanwalt/-anwältin b. d. StA Köln

- für die planmäßige Anstellung von Richterinnen und Richtern auf Probe aus dem Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Köln -

1 Oberregierungsrat/-rätin - psychologischer Dienst - b. d. JVA Bochum

- das Anforderungsprofil kann beim Leiter der JVA Bochum angefordert werden -

1 Regierungsrat/-rätin - Psychologischer Dienst - b. d. Sozialtherapeuti-

schen Anstalt Gelsenkirchen - das Anforderungsprofil kann bei der Sozialtherapeutischen Anstalt Gel-senkirchen angefordert werden -

1 Regierungsamtmann/-amtfrau im LAG-Bezirk Köln 1 o. mehrere Sozialamtsrat/-amtsrätin - Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes

der Justiz - b. d. LG Aachen 1 o. mehrere Sozialamtsrat/-amtsrätin - Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes

der Justiz - b. d. LG Köln 1 o. mehrere Sozialamtmann/-amtfrau - Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes

der Justiz - b. d. LG Aachen, 1 Sozialamtmann/-amtfrau - Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes

der Justiz - b. d. LG Bonn, 1 o. mehrere Sozialamtmann/-amtfrau - Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes

der Justiz - b. d. LG Köln, 1 o. mehrere Sozialoberinspektor/in - Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes der

Justiz - b. d. LG Aachen 1 o. mehrere Sozialoberinspektor/in - Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes der

Justiz -b. d. LG Köln. 1 o. mehrere Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes in dem LG-Bezirk Siegen mit

noch näher zu bestimmendem Dienstsitz. Es handelt sich um befristet zu besetzende Stellen für Fachkräfte des ambulanten Sozialen Dienstes im Beschäftigtenverhältnis (Entgeltgruppe 10 TV-L). Einstellungsvoraussetzung sind der erfolgreiche Abschluss des

Page 51: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 4

51 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Studiums der Sozialarbeit oder der Sozialpädagogik und die staatliche Anerkennung. Bewerbungen sind mit den üblichen Bewerbungsunter- lagen (Lebenslauf, Studiumsabschluss, Zeugnisablichtungen, Tätigkeits-nachweise) bis zum 01.03.2013 an die Präsidentin des Landgerichts Sie-gen zu richten.

1 Regierungsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) - Leiter/in d. Vollzugsgeschäfts-

stelle - b. d. JVA Heinsberg - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiterin d. JVA Heinsberg angefordert werden -

1 Betriebsinspektor/in (A 9 m. AZ.) - Vertreter/in des Werkdienstleiters/der

Werkdienstleiterin - b. d. JVA Remscheid 1 Betriebsinspektor/in (A9) b. d. JVA Remscheid 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Schwerte 1 Justizvollstreckungshauptsekretär/in im OLG-Bezirk Köln 1 Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA in Castrop-Rauxel 1 Regierungshauptsekretär/in b. d. JVA Bielefeld-Senne je 1 o. mehrere Erste/r Justizhauptwachtmeister/in (A 6) i. d. LG-Bez. Bielefeld, Bochum

u. Münster je 1 o. mehrere Erste/r Justizhauptwachtmeister/in (A 6) b. d. AG Dortmund und Essen je 1 o. mehrere Erste/r Justizhauptwachtmeister/in (A 5) i. d. LG-Bez. Arnsberg, Bielefeld,

Bochum, Dortmund (ohne AG Dortmund), Essen (ohne AG Essen), Ha-gen, Münster u. Paderborn

Sachbearbeiter/in, zugleich ständiger Vertreter/in d. Geschäftsleiters/in b. d. Staatsan-waltschaft Bielefeld Bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld ist demnächst der Dienstposten einer Sachbearbeite-rin/eines Sachbearbeiters – zugleich ständige Vertreterin/ständiger Vertreter d. Geschäftsleite-rin/ d. Geschäftsleiters – zu besetzen. Der Dienstposten ist den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 BBesO zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten des gehobenen Justizdienstes, denen bereits ein Amt der vorstehend genannten Besoldungsgruppen übertra-gen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstweg an den Generalstaatsanwalt in Hamm zu richten.

Rücknahmen: Die Ausschreibung einer Stelle f. e. Regierungsamtsinspektor/in - Leiter/in der Vollzugsgeschäfts-stelle - b. d. JVA Heinsberg (JMBl. NRW Nr. 3 v. 1. Februar 2013) wird hiermit zurückgenommen. Die Ausschreibung einer Stelle f. e. Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JAA Remscheid (JMBl. NRW Nr. 22 v. 15. November 2012) wird hiermit zurückgenommen.

Page 52: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 5

52 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Inhaltsübersicht

Bekanntmachungen

Widerruf von Gütestellen gemäß § 50 Abs. 2 JustG NRW…………………………………….. 52

Anerkennung von Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW……………………………………….. 52

Personalnachrichten…………………………………………………………………………….. 53

Ausschreibungen………………………………………………………………………………… 57

Bekanntmachungen

Nr. 4. Widerruf von Gütestellen gemäß § 50 Abs. 2 JustG NRW Bekanntmachung d. JM vom 26. Februar 2013

(3180 - II. 32) - JMBl. NRW S. 52 Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm hat die Anerkennung der folgenden Gütestelle gemäß § 50 Abs. 2 JustG NRW widerrufen: Jörg Schlüter, Halfmannswiese 41 f, 44879 Bochum weiterer Standort: Jörg Schlüter, Henrichsallee 6 b, 45527 Hattingen

Nr. 5. Anerkennung von Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW Bekanntmachung d. JM vom 26. Februar 2013

(3180 - II. 32) - JMBl. NRW S. 52 Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm hat folgende Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW anerkannt: Rechtsanwältin Britta Leineweber, Wertherstr. 421, 33619 Bielefeld, Tel.: 0521/78440970 Fax: 0521/78440971 E-Mail: [email protected]

Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 1. März 2013, Nr. 5

Page 53: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 5

53 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Personalnachrichten

OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte Ernannt: z. Vors. Richterin am LG: Richterin am LG Iris Wenzel in Düsseldorf; z. Richter am LG: Rich-ter Franz-Marius Wördehoff in Düsseldorf; z. Richterin am AG: Richterin Christina Noé in Duisburg-Ruhrort. Richterinnen/Richter auf Probe Assessor/in Melanie Herrnberger, Jan Laskowski, Raimond Röttger. Staatsanwaltschaften Versetzt: Staatsanwältin Anne Kristina Banysch von Düsseldorf nach Duisburg, Staatsanwältin Alexandra Leue von Duisburg nach Düsseldorf. Ruhestand: Staatsanwalt Klaus Dieter Litzenburger in Mönchengladbach u. Justizamtsinspektorin Christel Bente in Duisburg. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessorin Anna Kristin Albers. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Sebastian Salewski u. Sebastian von Scharfenort in Duisburg, Thorsten Bahnemann, Anja Bert-rand, Matthias Biersack, Dr. Christopher Breith, Christoph Cuvenhaus, Dr. Lukas Ernst, LL.M., Marco Eull, Christina-Julia Feigk, Veronika Findeisen, LL.M., Dr. David Benedikt Georg, LL.M., Carina Heinrichs, Laura Klare, Christian Kovács, LL.M.Eur., Julia Lampferhoff, Claudia Lecking, Jutta Manegold, Holger Martin, Friederike Mostler, Renate Prinz, Dipl.-Jur. Matthias Rothkopf, Dr. Julia Sackmann, Katharina Scherrer, Zülal Schmidt, Henning Schröder, LL.M., Dr. Lars Teigelack, Susanne Trienen, Michael Wassermann, Bettina Werres, Dr. Lars Wildhagen, Nicole Willamowski, LL.M., Lena Winkelmann u. Dr. Ann-Kathrin Wreesmann, LL.M. in Düsseldorf, Antje Wiedemuth, LL.M. (San Diego) in Kaarst, Michael Schulze-Oechtering u. Christina Stol-lenwerk in Krefeld, Dmitrij Heimann in Meerbusch, Dr. Lutz Nepomuck u. Detlev Schmitz in Mönchengladbach, Meike Albers, Inga Danuta Pestka u. Janusz Prus in Mülheim an der Ruhr, Verena Schindler-Derichs in Neuss, Carsten auf der Lake in Oberhausen, Alexander Graf, Franz-Josef Gräf in Solingen, Daniel Rausche in Tönisvorst, Jens Uwe Seemann in Wesel, Ste-ve Herzog, Christoph Nowak u Thomas Ritz in Wuppertal.

Page 54: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 5

54 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Bestellt zur Notar: Notarassessorin Dr. Katja Grage in Krefeld.

OLG-Bezirk Hamm Gerichte Ernannt: z. Richterin am OLG: Richterin am LG Dr. Ilka Karina Muth aus Bielefeld; z. Vorsitzenden Richter am LG: Richter am LG Stefan Culemann in Bochum; z. Richterin am AG – als weitere Aufsicht führende Richterin -: Richterin am AG Christiane Betzing in Bochum; z. Richterin am LG: Richterin Anna-Julia Neschat in Dortmund u. Dr. Katja Lange in Hagen; z. Richterin am AG: Richterin Dr. Regina Hennekemper in Herne u. Janine Kaufmann in Schwelm; z. Justiz-amtsrätin: Justizamtfrau Bettina Beimann in Bad Oeynhausen, Britta Pieper in Bielefeld u. Irm-gard Buter in Gelsenkirchen-Buer; z. Justizamtsinspektorin: Justizhauptsekretärin Susanne Sprink in Meschede; z. Justizhauptsekretär: Justizobersekretär Andreas Rüter in Minden; z. Ersten Justizhauptwachtmeister - BesGr. A 6 -: Erster Justizhauptwachtmeister Ralph Pudelski in Essen; z. Ersten Justizhauptwachtmeister: Justizhauptwachtmeister Thomas Tenzer in Detmold. Versetzt: Richterin am AG – als d. std. Vertr. e. Dir. – Charlotte Merz als Direktorin des AG - BesGr. R 2 - von Arnsberg nach Meschede. Ausgeschieden: Richter am OLG Prof. Dr. Andreas Jurgeleit durch Versetzung an d. Bundesgerichtshof. Ruhestand: Richter am AG - als weit. Aufs. führ. Richter Rainer Heneweer in Essen, Richter/in am AG Ulrich Deppe in Altena, Christoph Ebner in Schwelm und Marion Tschersich-Vockenroth in Castrop-Rauxel, Justizoberamtsrätin Gisela Herbold in Hattingen. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor Jan Behrens, Phil Gabler u. Jan Kieke. Ausgeschieden: Richterin Katharina Wiebels. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Oberstaatsanwalt - als der ständige Vertreter eines/einer Leitenden Oberstaatsan-walts/Leitenden Oberstaatsanwältin - BesGr. R 2 mit AZ -: Oberstaatsanwalt Ralf Vetter in

Page 55: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 5

55 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Detmold; z. Oberstaatsanwalt: Staatsanwalt Tim Engel aus Essen in Hamm; z. Staatsanwalt: Staatsanwalt (Richter auf Probe) Jannis Pohl in Bielefeld. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in: Diana Ioana Hildebrand u. Hendrik Stiller. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Reinhard Dormichian (bisher RAK Oldenburg) in Münster, Anke Stein (bisher RAK Oldenburg) in Beckum, Stephanie Müller-Stuchly LL.M. (bisher RAK Oldenburg) in Münster. Löschungen als Rechtsanwalt: Peter Elbers in Lüdinghausen, Marion Schmieder in Bochum, Katja Sternemann in Neuenrade, Björn Siepmann in Unna, Wilhelm Rawe in Havixbeck, Susanne Schwedt in Essen, Nadja Goretzki in Gelsenkirchen, Torsten Graun LL.M. in Essen, Leif Wütherich in Bielefeld, Marcel Raschke in Bielefeld, Karin Lochte-Handjery in Iserlohn. Abgabe in andere Kammerbezirke: Michael Schulze-Oechtering in Dorsten, Andreas Kuntzsch, LL.M. in Essen, Thorsten Bahnemann in Bochum, Dr. Gerhard Hillebrand in Soest, Kristin Hinrichsen in Soest, Timm Kornas in Witten, Dr. Rötger Freiherr von Dellingshausen in Münster, Marco Eull in Essen, Pe-ter Kloss, LL.M. (T) in Herford, Fabio Borggreve in Dortmund, Sascha Feies in Essen, Dr. Ma-nuela Kiehn in Gütersloh, Dr. Natalie Hildebrandt in Essen, Sabine Steinbrink-Neubacher in Schwelm, Özlem Olbrich in Gelsenkirchen. Bestellt zur Anwaltsnotarin/zum Anwaltsnotar: Rechtsanwalt/Rechtsanwältin und Notar/Notarin Michaela Schönig in Herten und Jörn Dieker in Recklinghausen. Entlassen aus dem Notaramt: Rechtsanwälte und Notare Rüdiger Petzold und Günter Luhmann in Dortmund.

OLG-Bezirk Köln

Gerichte Ernannt: z. Richterin am LG: Richterin Dr. Dorothea Katharina Sandhaus in Bonn; z. Richterin am AG: Richterin Claudia Giesen in Schleiden; z. Justizoberamtsrat: Justizamtsrat Bernhard Probst b. d. OLG; z. Justizinspektorin: Justizobersekretärin Regina Homann in Gummersbach.

Page 56: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 5

56 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Ruhestand: Vorsitzende Richter am OLG Torsten Schmidt-Eichhorn u. Walter Quack, Justizoberamtsrat Jürgen Obst b. d. OLG, Sozialoberamtsrat Peter Dietrich in Bonn, Justizamtsinspektor/-in - BesGr. A 9 - Doris Falkenhain in Siegburg u. Hans-Wilhelm Wegerhoff in Waldbröl, Erster Justizhauptwachtmeister - BesGr. A 5 – Peter Weilerscheid in Bonn. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessorin Ina Katja Ullrich u.Nadin Zehrt. Notarinnen/Notare Bestellt zur Notarin/zum Notar: Notarin a. D. Ina Rodig-Benk in Rheinbach u. Notarassessor Ulrich Sauer in Köln. Verlegung des Amtssitzes: Notar Stefan Karpen von Düren nach Köln u. Dr. Stöhr von Zülpich nach Kerpen.

LAG-Bezirk Düsseldorf Ernannt: z. Richterin am ArbG: Richterin Nicola Cieslak in Essen. Versetzt: Vors. Richter am LAG Martin Quecke von dem LAG Sachsen-Anhalt an das LAG Düsseldorf.

Justizvollzug Ernannt: z. Oberregierungsrat: Regierungsrat Jörg-Uwe Thomalla in Herford; z. Justizvollzugsober-inspektor: Justizvollzugsamtsinspektor Jürgen Hämmerling in Düsseldorf u. Ralf Laudien in Essen (Korrektur der Veröffentlichung vom 15. Februar 2013); z. Justizvollzugsamtsinspek-tor - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizvollzugsamtsinspektor Dirk Wurm in Hamm; z. Justizvoll-zugsamtsinspektor/in: Justizvollzugshauptsekretär/in Andreas Neu in Attendorn, Stella Rid-der, Susanne Tzieply, Jörg Hasselmann, Hans-Jürgen Josten, Bodo Mikehl u. Ulrich Zinke in Düsseldorf, Friedhelm Diemel in Hamm u. Ute Hillebrecht in Fröndenberg; z. Regierungs-amtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. -: Regierungsamtsinspektor Hartmut Ramlow in Bielefeld-Senne; z. Regierungsamtsinspektorin: Regierungshauptsekretärin Anja Fietz-Ormanin in Gelsenkirchen; z. Betriebsinspektor: Hauptwerkmeister Andree Jülke in Bielefeld-Brackwede; z. Justizvollzugshauptsekretär: Justizvollzugsobersekretär René Müller in At-tendorn; z. Regierungshauptsekretärin: Regierungsobersekretärin Katharina Hommel in Herford.

Page 57: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 5

57 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Ausgeschieden: Justizvollzugshauptsekretär Guido Klüser in Aachen. Ruhestand: Justizvollzugsamtsinspektor Joachim Kaspar Bergs in Aachen, Hubert Klingen in Düsseldorf u. Heinz-Theo Hoffmann in Kleve.

Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Lan-desgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbe-werbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbe-hinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestell-ter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, - richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, - sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich

auf dem Dienstweg einzureichen. Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1 Präsident/in d. LSG (R 8) in Essen 1 Präsident/in des LG (R 6) in Düsseldorf 1 Präsident/in d. LAG (R 6) in Hamm 1 Vizepräsident/in des OLG (R 4) in Düsseldorf mehrere Vorsitzende Richter/in am OLG (R 3) in Köln 1 Vizepräsident/in d. LAG (R 3 m. AZ.) in Düsseldorf 2 Vors. Richter/in am FG (R 3) in Münster 1 Vors. Richter/in am LAG (R 3) in Düsseldorf 1 Vors. Richter/in am LAG (R 3) in Hamm je1 Direktor/in d AG (R 2 m. AZ.) in Duisburg-Ruhrort und Bonn je 1 Vors. Richter/in am LG in Detmold, Aachen und Duisburg 1 Richter/in am AG - als std. Vertr. e. Dir.- (R 2) b. d. AG Duisburg-Hamborn

Page 58: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 5

58 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

mehrere Richter/in am OLG (R 2) in Köln 1 Direktor/in d. ArbG (R 2) b. d. ArbG in Solingen 1 Oberstaatsanwalt/-anwältin b. d. StA in Aachen 1 Richter/in am AG in Moers 1 Richter/in am AG in Mettmann 1 Richter/in am VG in Aachen 2 Richter/in am SG in Duisburg 1 Richter/in am SG in Köln 1 Regierungsrat/-rätin - Dipl.-Psychologe/Dipl.-Psychologin - b. d. JVA Düs-

seldorf - Stellenbeschreibung und Anforderungsprofil können b. d. Leiter d. JVA Düsseldorf angefordert werden -

mehrere Oberamtsanwalt/-anwältin (A13) in Essen 1 Oberamtsanwalt/-anwältin (A13) in Münster 1 Sozialoberamtsrat/-rätin – Gruppenleiter/in der Fachkräfte des ambulan-

ten Sozialen Dienstes der Justiz - b. d. LG Aachen 1 o. mehrere Justizamtsrat/-amtsrätin - fliegend – Bezirksrevisor/in - im OLG-Bezirk

Düsseldorf 1 Regierungsamtsrat/-amtsrätin b. d. JVA Duisburg-Hamborn - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter d. JVA Duisburg-Hamborn an-

gefordert werden - 1 Regierungsamtfrau/-amtmann b. d. JVA Duisburg-Hamborn 1 Regierungsoberinspektor/in b. d. JVA Duisburg-Hamborn 1 Regierungsoberinspektor/in – Leiter/in des Sicherheits- und Ordnungs-

dienstes – b. d. JVA Willich I 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. Sozialtherapeutischen Anstalt Gel-

senkirchen 1 Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. Sozialtherapeutischen Anstalt Gel-

senkirchen 1 Erste/r Justizhauptwachtmeister/in (A 6) - stellvertretende/r Leiter/in der

Justizwachtmeisterei – b. d. LG Hagen

Page 59: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 5

59 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Leiter/in des ambulanten Sozialen Dienstes b. d. LG Essen Bei dem Landgericht Essen ist demnächst der Dienstposten des Leiters/ der Leiterin des ambu-lanten Sozialen Dienstes zu besetzen. Die Funktion ist derzeit der Besoldungsgruppe A 13 BBesO zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen/Beamten des gehobenen Sozialdienstes im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm. Ausbildung zur/m Justizfachangestellten Die schriftliche Wiederholungsprüfung der Auszubildenden zur/m Justizfachangestellten im Lande Nordrhein-Westfalen findet am 1. und 02. Juli 2013 statt. An dieser Prüfung können auch die Auszubildenden der Einstellungsjahre bis 2010 teilnehmen, mit denen eine dreijährige Aus-bildungszeit vereinbart worden ist und/oder die aus wichtigem Grund nicht an der Abschlussprü-fung 2012/2013 teilgenommen haben.

Anmeldungen zu dieser Prüfung sind bis zum 10.05.2013 schriftlich nach den von den zustän-digen Stellen bestimmten Anmeldeformularen durch den Ausbildenden oder die Ausbildende mit Zustimmung des oder der Auszubildenden an die Präsidentin/den Präsidenten des Ober-landesgerichts zu richten, in dessen Bezirk die Ausbildungsstätte liegt. In besonderen Fällen können Prüfungsbewerber selbst den Antrag auf Zulassung zur Prüfung stellen. Der Anmeldung sind die in § 10 Abs. 4 und § 24 Abs. 4 S. 2 der Prüfungsordnung für den Aus-bildungsberuf der/s Justizfachangestellten für die Durchführung von Prüfungen im Lande Nordrhein-Westfalen vom 09.04.1999 (GV. NRW. 1999 S. 142) i. d. F. v. 23.10.2001 (GV. NRW 2001 S. 770) genannten Unterlagen sowie - ggf. - ein Antrag nach § 24 Abs. 3 der vorgenann-ten Prüfungsordnung beizufügen. Rücknahme: Die Ausschreibung einer der beiden Stellen f. e. Richter/in am AG in Jülich Köln (JMBl. NRW Nr. 4 v. 15. Februar 2013) wird zurückgenommen, da die Ausschreibung doppelt erfolgt ist.

Page 60: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 6

60 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Inhaltsübersicht

Bekanntmachungen

Änderung der Satzung des Notarversorgungswerks Köln……………………………………… 60

Personalnachrichten…………………………………………………………………………….. 62

Ausschreibungen………………………………………………………………………………… 65

Bekanntmachungen

Nr. 6. Änderung der Satzung des Notarversorgungswerks Köln vom 6. November 2012

- JMBl. NRW S. 62 - Die Vertreterversammlung des Notarversorgungswerks Köln hat in ihrer Sitzung am 6.11.2012 folgende Änderung der Satzung des Notarversorgungswerks Köln beschlossen:

Artikel I

Die Satzung des Notarversorgungswerks vom 02. September 1987 (JMBl. NW 1987, S. 270 ff

- neu bekannt gemacht in JMBl. NW 1994, S. 241 ff, zuletzt geändert in JMBl. NW 2009, S.45 ff, NW 2009, S.185 ff, zuletzt geändert in JMBI.NW 2011, S. 122 f., S. 324 f.)

wird wie folgt geändert:

1. § 23 Abs. 3 b) wird gestrichen. Abs. 3 c) wird zu b) und Abs. 3 d) wird zu c). Neu eingefügt wird Abs. 5. (3) Anzurechnende Versicherungsjahre sind a) die Jahre, für die Beiträge geleistet worden sind oder in denen eine Beitragspflicht bestanden hat; b) die Jahre, in denen eine Berufsunfähigkeitsrente bezogen worden ist,

wenn nach diesem Bezug erneut eine Beitragspflicht begründet worden ist;

c) bei Eintritt der Berufsunfähigkeit vor Vollendung des 55. Lebensjahres die Jahre, die zwischen dem Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit und der Vollendung des 55. Lebensjahres liegen (Zurechnungszeit).

Bei angefangenen Versicherungsjahren gilt jeder Monat als ein zwölftel Versicherungsjahr; bestand nur für einen Teil des Monats Beitragspflicht, gilt dieser Monat als Beitragsmonat. Bei Mitgliedern i. S. d. § 15 Buchst. c) werden die Versicherungsjahre lediglich nach Buchst. a) angerechnet.

Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 15. März 2013, Nr. 6

Page 61: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 6

61 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

(5) Zeiten, für die wegen Beitragsbefreiung gemäß § 32 Abs. 7 Satz 3 und Satz 4

kein Beitrag zu zahlen war, sind Teil der anzurechnenden Versicherungsjahre gemäß Abs. 3 a) und gelten bei der Berechnung des persönlichen durchschnittlichen Beitragsquotienten gemäß Abs. 4 als Beitragsmonate.

Führt die Berücksichtigung dieser Zeiten zu einer geringeren Rente als

derjenigen, die sich ohne diese Zeiten ergäbe, so bleiben diese Zeiten außer Betracht.

2. § 32 Abs. 7 Satz 2 wird wie folgt geändert: „Satz 1 gilt nicht für die Mitglieder im Sinne des § 15 Buchst. c)“ 3. Überschrift der Tabelle in § 31 Abs. 2 wird wie folgt ergänzt:

Alter bei Ehezeitende

Aufschlag für den Ausschluss

Alter bei Ehezeitende

Aufschlag für den Ausschluss

25 13,31 % 47 10,66 % 26 13,28 % 48 10,41 % 27 13,25 % 49 10,15 % … … … …

4. § 7 Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt neu gefasst: „Diesen können auch Personen angehören, die nicht Mitglieder des Verwaltungsrates und/oder des Versorgungswerks sind.“

Artikel II

Diese Satzungsänderungen treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Page 62: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 6

62 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Personalnachrichten

OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte Ernannt: z. Vors. Richterin am OLG: Richterin am OLG Sabine Krämer in Düsseldorf; z. Richter/in am LG: Richter Alexander van Betteray in Krefeld; z. Richter/in am AG: Staatsanwalt (Richter auf Probe) Dr. Martin Alberring in Mönchengladbach. Ruhestand: Vors. Richterin am OLG Eva Antonia Liedtke und Richter am OLG Lothar Janzik in Düsseldorf, Richter am AG Herbert Schwichtenberg in Neuss, Richterin am AG Inga Hänsel-Nell in Wupper-tal. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Julia Becker, Christiane Eckhoff, Dr. Christian van Endern Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Oberstaatsanwalt a. d. ständ. Vertr. e. LOStA: Oberstaatsanwalt Dr. Martin Kreuels von der GStA in Wuppertal. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessorin Güliz Ulug

OLG-Bezirk Hamm Gerichte Ernannt: z. Richterin am AG: Richterin Tanja Könning in Ahaus; z. Justizamtsrat: Justizamtmann Georg Oldenburg in Bochum; z. Justizinspektor/in: Justizobersekretärin Claudia Bald in Bad Berleburg, Justizsekretärin Nicole Schneider in Dortmund, Justizobersekretärin Anja Schauerte in Gelsenkirchen, Justizhauptsekretär Udo Weßling in Lübbecke, Justizobersekretärin Melanie Heckmann in Rheine u. Martina Bäumer in Siegen u. Justizhauptsekretärin Hildegard Steger in Soest; z. Justizamtsinspektor/in: Justizhauptsekretär/in Christina Hesse in Herford, Gerhild Walkenhorst in Halle; z. Justizhauptsekretär/in: Justizobersekretär/in Birgit Poggemöller in Bünde u. Torsten Pohlmeier in Minden.

Page 63: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 6

63 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Versetzt: Präsident des LG Peter Clemen von Detmold nach Arnsberg. Ruhestand: Präsident des LG Christian Müller in Arnsberg u. Edmund Brahm in Dortmund, Vorsitzende/r Richter/in am LG Hans-Joachim Mankel in Bochum u. Marie-Luise Wapsa-Lebro in Dortmund, Oberregierungsrat Bernd Selig in Dortmund, Justizoberamtsrat Peter Mühlberg in Lüdenscheid, Obergerichtsvollzieher - BesGr. A 9 m. AZ – Erich Seifert in Halle (Westf.), Justizamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ – Reinhard Warner in Rahden, Hans-Joachim Prinz u. Gerhard Fuß in Bo-chum, Obergerichtsvollzieher Heinz-Dieter Günther in Kamen. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Dr. Christine Fligge, Ines Hovemeier, Marta Jaworska, Soeren Lenerz u. Michael Wischermann. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Oberstaatsanwältin - als die ständige Vertreterin eines/einer Leitenden Oberstaatsan-walts/Leitenden Oberstaatsanwältin - BesGr. R 2 mit AZ -: Oberstaatsanwältin Claudia Hurek aus Hamm in Hagen; z. Staatsanwältin: Staatsanwältin (Richterin auf Probe) Melanie Droste in Essen. Versetzt: Staatsanwältin Katja Wildschütz aus Münster nach Bochum. Ruhestand: Oberstaatsanwalt Peter Schulze in Münster und Staatsanwalt Christian Rohde in Dortmund; Oberregierungsrat Hans Ulrich Gollnick in Dortmund, Oberamtsanwältin - BesGr. A 13 mit AZ - Hannelore Heneweer in Essen. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessorin Ilona Trüggelmann u. Anna-Katharina Richtarsky. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Julia Adler (bisher RAK München) in Münster, Annett Baldamus in Hagen, Stefan Bischof (bis-her RAK Köln) in Gelsenkirchen, Nicole Bolzenius in Verl, Peter Bornfelder in Herne, Daniela Brauner in Netphen, Matthias Breilmann in Castrop-Rauxel, Jan Brkowski in Hagen, Markus Conrad in Essen, Paul Czaplinski in Bielefeld, Philip Engels, Máster D. Inmobiliaria in Essen, Dr. Manuel Foppe LL.M. in Münster, Maike Gahr in Hamm, Dr. Mattias Grote, EMBA in Essen, Dr. Katrin Hasler-Hagedorn in Bochum, Dennis Heidrich in Essen, Erhard Heinrichs in Unna,

Page 64: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 6

64 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Thomas Henke in Dorsten, Jan-Christian Hochmann in Bielefeld, Tobias Klasen in Essen, Jan Kleinheidt (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Kerstin Kolander in Hagen, Stephanie Marquart in Münster, Florian Mattes in Dortmund, Cordula Meiß in Bielefeld, Christiane Micha (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Stephan Matthias Möller in Münster, Thomas Lübking (bisher RAK Düs-seldorf) in Essen, Jessica Mühlberg in Herne, Selda Öztan (bisher RAK Düsseldorf) in Gelsen-kirchen, Sven-Sebastian Ohms in Bielefeld, Thomas Papasikas (bisher RAK Thüringen) in Bie-lefeld, Rüdiger Petzold in Dortmund, Philipp Pheiler in Lüdenscheid, Lars Rischewski in Plet-tenberg, Cyntia Rochelmeyer in Essen, Dr. Heike Rüping (bisher RAK Düsseldorf) in Werne, Lars Siebert in Bochum, Sebastian Smolinski in Bochum, Stefanie Sommer (bisher RAK Nürn-berg) in Plattenberg, Dr. Christian Schielke (bisher RAK Frankfurt) in Gütersloh, Dr. Christian Teupen (bisher RAK Oldenburg) in Gronau, Werner Vogt in Herford, Christina von Mallinckrodt in Paderborn, Thomas Heinrich Waldapfel (bisher RAK Sachsen-Anhalt) in Münster, Rabea Wille (bisher RAK Oldenburg) in Münster, Dr. Lars Winter in Münster, Dr. Christoph Worms in Paderborn, Dr. Noelly Zink in Essen. Löschungen als Rechtsanwalt: Christian Schneevoigt in Dortmund, Annegret Körbitz in Bielefeld, Hans Fuchs in Bocholt, Doro-thea Hoffmann in Dortmund, Hans-Joachim Edenhofer in Gladbeck, Meik Neubauer in Gelsen-kirchen. Abgabe in andere Kammerbezirke: Dr. Falko Dittmar in Essen, Hendrik Straßner in Essen, Stefanie Rolfes in Münster, Georg Goe-bel in Hüllhorst, Christian Mühlhaus in Soest, Susanne Wellmann in Münster, Jens Uwe See-mann in Münster, Thorsten Wachs in Gelsenkirchen, Michael Sippel in Münster, Dr. Christina van der Zee in Essen, Antje Duquerrois in Münster, Nathalie Molicki in Essen. Bestellt zur Anwaltsnotarin/zum Anwaltsnotar: Rechtsanwälte Dr. Boris Cramer in Möhnesee und Stefan Ellinghaus in Kamen. Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwalt und Notar Bruno Sommerhoff in Olpe. Entlassen aus dem Notaramt: Rechtsanwalt und Notar Eckart Diekmeyer in Bielefeld.

OLG-Bezirk Köln Gerichte Ernannt: z. Vorsitzenden Richter/in am OLG: Richter/in am OLG Uta Statthalter, Gernot Pietsch u. Werner Sternal. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Sarah Klöwer, Philipp Mohren, Dr. Dominik Roderburg u. Regierungsrat Dr. Kersten Pabst zum Richter kraft Auftrags.

Page 65: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 6

65 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Staatsanwaltschaften: Ruhestand: Justizamtsinspektor Gerhard Josef Lindgens in Aachen.

OVG und Verwaltungsgerichte Ernannt: z. Vorsitzenden Richter am VG: Richter am VG Dr. Christof Tophoven in Düsseldorf; z. Rich-ter am VG: Richter Dr. Ludger Pflug in Gelsenkirchen; z. Leitenden Regierungsdirektor: Re-gierungsdirektor Wolfgang Netzlaff b. d. OVG; z. Regierungsamtsrätin: Regierungsamtfrau Annette Kluwig in Gelsenkirchen. Versetzt : Regierungsoberamtsrat Markus Speier vom Finanzministerium a. d. OVG. Ruhestand: Leitender Regierungsdirektor Johannes Wacker b. d. OVG.

Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Dr. Stefan Habermann, Bettina zur Nieden, David Altmaier.

LSG und Sozialgerichte Ernannt: z. Richter/in am LSG: Richter am SG Christian Köhler in Essen; z. Richter/in am SG: Rich-ter/in Dr. Julia Kühn in Duisburg u. Mark Damerius in Gelsenkirchen; z. Regierungsamtsrätin: Regierungsamtfrau Katharina Chaumet in Aachen; z. Regierungsamtfrau: Regierungsoberin-spektorin Sandra Prade in Detmold u. Sabine Temminghoff in Münster; z. Regierungsamtsin-spektorin - BesGr. A 9 mit AZ -: Regierungsamtsinspektorin Monika Witt in Essen. Versetzt: Regierungsamtsinspektorin Monika Witt aus Düsseldorf nach Essen. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Hartwig Specker, Tina Fahr u. Kirsten Schilling.

Page 66: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 6

66 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Finanzgerichte

Ernannt: z. Richter am FG: Richter Nils Brettschneider in Münster.

LAG-Bezirk Hamm Ernannt: z. Regierungsamtfrau: Regierungsoberinspektorin Alexandra Möller in Herford u. Nadine Schröder in Bochum; z. Regierungsoberinspektorin: Regierungsinspektorin Melanie Becker in Dortmund.

Justizvollzug Ernannt: z. Sozialamtmann/-amtfrau: Sozialoberinspektor/in Ulrich Bruns in Bielefeld-Brackwede, Sabi-na Hartmann in Iserlohn u. Bernd Jakobi in Moers-Kapellen; z. Sozialoberinspektorin: Sozial-inspektorin Verena Krick in Hövelhof; z. Justizvollzugsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizvollzugsinspektor Dirk Wol in Geldern, Bernhard Kühte in Münster u. Peter Drekopf in Wuppertal-Vohwinkel; z. Regierungsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. -: Regierungsamtsin-spektor Hartmut Ramlow in Bielefeld-Senne; z. Betriebsinspektor: Hauptwerkmeister Thomas Wagenknecht in Geldern; z. Justizvollzugshauptsekretär: Justizvollzugsobersekretär Stefan Bergers, Frank Geuyen, Andreas Henning, Christan Thiele, Christian Wille u. Christian Zweerings in Geldern, Francisco Bernal-Benedetti in Heinsberg; z. Regierungshauptsekretär: Regierungsobersekretär Volker Efferoth in Siegburg; z. Hauptwerkmeister: Justizvollzugs-hauptsekretär Bernhard Janßen in Kleve; z. Justizvollzugsobersekretär: Oberwerkmeister Guido Sander in Münster. Ruhestand: Regierungsdirektor Karl-Heinz Bredlow in Iserlohn, Regierungsrat Heinrich Bröckling in Hövelhof, Regierungsamtmann Ulrich Schwengler in Iserlohn u. Manfred Wolske in Werl, Jus-tizvollzugsamtsinspektor Ingo Grill in Bochum, Heinz-Theo Hoffmann in Kleve, Manfred Terbeck in Münster, Franz Roubal in Rheinbach u. Ralf Meschkat in Wuppertal-Vohwinkel, Betriebsin-spektor Gerhard Toubartz in Gelsenkirchen, Justizvollzugshauptsekretär Ralf Wefringhaus in Bochum u. Ralf Merz in Heinsberg.

Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Lan-desgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbe-werbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbe-hinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestell-ter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht.

Page 67: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 6

67 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, - richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, - sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich

auf dem Dienstweg einzureichen. Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: mehrere Vors. Richter/in am LG (R 2) in Wuppertal mehrere Richter/in am LG in Köln mehrere Richter/in am AG in Iserlohn 1 Richter/in am AG in Menden 1 Richter/in am AG Bergisch Gladbach 1 Richter/in am ArbG in Siegburg mehrere Staatsanwalt/-anwältin in Dortmund für die planmäßige Anstellung von

Richterinnen/Richtern auf Probe aus dem Bezirk der Generalstaatsan-waltschaft Hamm

mehrere Staatsanwalt/-anwältin in Essen für die planmäßige Anstellung von Rich-

terinnen/Richtern auf Probe aus dem Bezirk der Generalstaatsanwalt-schaft Hamm

1 Regierungsdirektor/in (A 15) - ständ. Vertreter/in d. Leiters - b. d. JVA

Geldern - das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen angefordert werden -

1 Oberamtsanwalt/-anwältin (A 13 m. AZ) in Münster 1 Sozialoberamtsrat/-rätin - Gruppenleiter/in d. ambulanten Sozialen Diens-

tes - b. d. LG Krefeld 1 Sozialoberamtsrat/-rätin (A 13) - Leiter/in des ambulanten Sozialen Diens-

tes – bei dem LG Mönchengladbach 1 o. mehrere Justizoberamtsrat/-rätin - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben in-

nerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - im LG-Bez. Aachen 1 o. mehrere Justizoberamtsrat/-rätin - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben in-

nerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - im LG-Bez. Bonn 1 Justizoberamtsrat/-rätin - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben in-

nerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - im LG-Bez. Köln (ohne AG Köln)

1 Justizoberamtsrat/-rätin - Rechtspflger/in, d. überwiegend Aufgaben in-

nerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - b. d. AG Köln

Page 68: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 6

68 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

1 o. mehrere Justizamtsrat/-rätin - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben inner-halb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - im LG-Bez. Aachen

1 o. mehrere Justizamtsrat/-rätin - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben inner-

halb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - im LG-Bez. Bonn 1 Justizamtsrat/-rätin - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben inner-

halb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - im LG-Bez. Köln (ohne AG Köln) 1 o. mehrere Justizamtsrat/-rätin - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben inner-

halb d. Sonderschllüssels wahrnimmt - b. d. AG Köln 1 o. mehrere Justizamtsrat/-rätin - Sachbearbeiter/in in Justizverwaltungssachen - b. d.

OLG Düsseldorf 1 Justizamtsrat/-rätin - Rechtspfleger/in - b. e. StA im GStA-Bez. Köln 1 Justizamtmann/-frau - Sachbearbeiter/in in Justizverwaltungssachen - b.

d. GStA in Köln 1 Justizamtmann/-amtfrau - Bezirksrevisor – fliegend - im OLG-Bezirk Köln 1 Sozialamtmann/-amtfrau b. d. JVA Attendorn 1 o. mehrere Justizoberinspektor/in b. e. Gericht im OLG-Bez. Köln 1 Justizoberinspektor/in b. d. StA im GStA-Bez. Köln 1 Regierungsoberinspektor/in b. d. JVA Iserlohn 1 o. mehrere Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes in dem LG-Bezirk Bochum

mit noch näher zu bestimmendem Dienstsitz.

Es handelt sich um befristet zu besetzende Stellen für Fachkräfte des ambulanten Sozialen Dienstes im Beschäftigtenverhältnis (Entgeltgruppe 10 TV-L). Einstellungsvoraussetzung sind der erfolgreiche Abschluss des Studiums der Sozialarbeit oder der Sozialpädagogik und die staatliche Anerkennung. Bewerbungen sind mit den üblichen Bewerbungsunter-lagen (Lebenslauf, Studiumsabschluss, Zeugnisablichtungen, Tätigkeits-nachweise) bis zum 05.04.2013 an den Präsidenten des Landgerichts Bochum zu richten.

1 o. mehrere Justizamtsinspektor/in (A 9 m. AZ) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend

Aufgaben d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - b. d. OLG Köln 1 o. mehrere Justizamtsinspektor/in (A 9 m. AZ) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend

Aufgaben d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - b. e. Gericht im LG-Bez. Aachen

1 o. mehrere Justizamtsinspektor/in (A 9 m. AZ) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend

Aufgaben d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - b. e. Gericht im LG-Bez. Bonn

1 o. mehrere Justizamtsinspektor/in (A 9 m. AZ) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend

Aufgaben d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - b. e. Gericht im LG-Bez. Köln (ohne AG Köln)

Page 69: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 6

69 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

1 o. mehrere Justizamtsinspektor/in (A 9 m. AZ) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend

Aufgaben d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - b. d. AG Köln 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) - Leiter/in eines besonderen

Sicherheitsbereichs - b. d. JVA Düsseldorf - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter d. JVA Düsseldorf angefordert

werden - 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) - verantwortliche/r Schicht-

dienstleiter/in - b. d. JVA Düsseldorf - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter d. JVA Düsseldorf angefordert

werden - 1 o. mehrere Obergerichtsvollzieher/in (A 9 m. AZ) im LG-Bez. Aachen 1 o. mehrere Obergerichtsvollzieher/in (A 9 m. AZ) im LG-Bez. Bonn 1 o. mehrere Obergerichtsvollzieher/in (A 9 m. AZ) im LG-Bez. Köln (ohne AG Köln) 1 o. mehrere Obergerichtsvollzieher/in (A 9 m. AZ) bei dem AG Köln 1 o. mehrere Justizamtsinspektor/in (A 9) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben

d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - b. d. OLG Köln 1 o. mehrere Justizamtsinspektor/in (A 9) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben

d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - b. e. Gericht im LG-Bez. Aachen

1 o. mehrere Justizamtsinspektor/in (A 9) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben

d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - b. e. Gericht im LG-Bez. Bonn

1 o. mehrere Justizamtsinspektor/in (A 9) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben

d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - b. e. Gericht im LG-Bez. Köln (ohne AG Köln)

1 o. mehrere Justizamtsinspektor/in (A 9) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben

d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - b. d. AG Köln 1 o. mehrere Justizamtsinspektor/in (A 9) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben

außerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - b. e. Gericht i. LG-Bez. Aa-chen

1 o. mehrere Justizamtsinspektor/in (A 9) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben

außerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - b. e. Gericht i. LG-Bez. Bonn 1 o. mehrere Justizamtsinspektor/in (A 9) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben

außerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - b. e. Gericht i. LG-Bez. Köln (ohne AG Köln)

1 o. mehrere Justizamtsinspektor/in (A 9) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben

außerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - b. d. AG Köln

Page 70: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 6

70 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

1 Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9) – Bereichsleiter/in des Übergangs-hauses - b. d. JVA Euskirchen – die Stellenbeschreibung mit Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Euskirchen angefordert werden –

1 Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Euskirchen mehrere Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d . JVA Iserlohn je 1 o. mehrere Justizamtsinspektor/in (A 9) bei dem OLG Düsseldorf, dem AG Düsseldorf

sowie den LG-Bezirken Düsseldorf, Duisburg, Kleve, Krefeld und Mön-chengladbach – Beamter/Beamtin, der/die überwiegend Aufgaben inner-halb des Sonderschlüssels wahrnimmt (ohne ADV)

1 Regierungsamtsinspektor/in b. d. JVA Moers-Kapellen 1 o. mehrere Obergerichtsvollzieher/in (A 9) im LG-Bez. Aachen 1 o. mehrere Obergerichtsvollzieher/in (A 9) im LG-Bez. Bonn 1 o. mehrere Obergerichtsvollzieher/in (A 9) im LG-Bez. Köln (ohne AG Köln) 1 o. mehrere Obergerichtsvollzieher/in (A 9) bei dem AG Köln mehrere Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Iserlohn 1 o. mehrere Justizhauptsekretär/in b. e. Gericht im LG-Bez. Aachen 1 o. mehrere Justizhauptsekretär/in b. e. Gericht im LG-Bez. Bonn 1 o. mehrere Justizhauptsekretär/in b. e. Gericht im LG-Bez. Köln (ohne AG Köln) 1 o. mehrere Justizhauptsekretär/in b. d. AG Köln 1 o. mehrere Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Euskirchen 2 Regierungshauptsekretär/in b. d. JVA Moers-Kapellen 1 o. mehrere Justizobersekretär/in b. e. Gericht im LG-Bez. Aachen Richter/in am Bundespatentgericht Am Bundespatentgericht in München sind Planstellen für Richter/innen (BesGr. R 2) zu beset-zen. in München (Einzelheiten können der Veröffentlichung im Justizintranet (Bereich Personal / Ausschreibungen / Ausschreibung sonstiger Stellen) entnommen werden.) Dozent/in an der FHR NRW (Richter/in bzw. Staatsanwalt/-anwältin) Die Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen sucht mehrere Richter/innen bzw. Staatsanwälte/ Staatsanwältinnen, die bereit sind, im Abordnungsverhältnis ab dem 1. August 2013 bzw. ab dem 1. Januar 2014 für mehrere Jahre als Dozent/in an der Fachhochschule tätig zu werden. Die Dozententätigkeit ist auf längstens sieben Jahre befristet. Von den Bewer-bern/Bewer-berinnen wird die Bereitschaft zur Mitarbeit in dem der Fachhochschule angeglie-derten Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen erwartet. Die ausgeschriebenen Stellen können ggf. auch mit mehreren Teilzeitkräften besetzt werden.

Page 71: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 6

71 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen un-terrepräsentiert sind, sind sie nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt zu berücksichtigen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Bewerbung geeigneter Schwerbehinderter und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) ist erwünscht. Bewerbungen sind bis zum 5. April 2013 auf dem Dienstweg an die Direktorin der Fachhoch-schule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen zu richten. Dozent/in an der FHR NRW (Rechtspfleger/in bzw. Rechtspflegerin) Die Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen sucht einen/eine oder mehrere Rechtspfleger/in bzw. Rechtspflegerinnen, der/die bereit ist/sind, im Abordnungsverhältnis ab dem 1. August 2013 für mehrere Jahre als Dozent/in an der Fachhochschule tätig zu wer-den. Die Dozententätigkeit ist auf längstens sieben Jahre befristet. Von den Bewer-bern/Bewerberinnen wird die Bereitschaft zur Mitarbeit in dem der Fachhochschule angeglieder-ten Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen erwartet. Die ausgeschriebenen Stellen können ggf. auch mit mehreren Teilzeitkräften besetzt werden. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen un-terrepräsentiert sind, sind sie nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt zu berücksichtigen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Bewerbung geeigneter Schwerbehinderter und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) ist erwünscht. Bewerbungen sind bis zum 5. April 2013 auf dem Dienstweg an die Direktorin der Fachhoch-schule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen zu richten. Sachgebietsleiterin/Sachgebietsleiter b. d. Generalstaatsanwaltschaft Hamm Bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm ist demnächst der Dienstposten einer Sachgebietslei-terin/eines Sachgebietsleiters (Angelegenheiten des staatsanwaltlichen und sonstigen höheren, Amtsanwalts- und sonstigen gehobenen Dienstes sowie der Personalausgabenbudgetierung) zu besetzen. Der Dienstposten ist der Besoldungsgruppe A 13 BBesO (gehobener Dienst) zu-geordnet. Eine Änderung des Aufgabenbereichs im Wege der Geschäftsverteilung bleibt vorbe-halten. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten des gehobenen Justizdienstes, denen bereits ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A 13 BBesO übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstweg an den Gene-ralstaatsanwalt in Hamm zu richten. Sachgebietsleiterin/Sachgebietsleiter b. d. Generalstaatsanwaltschaft Hamm Bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm ist demnächst der Dienstposten einer Sachgebietslei-terin/eines Sachgebietsleiters (Haushalts-, Beschaffungs-, Bau-, Grundstücks- und Organisati-onsangelegenheiten) zu besetzen. Der Dienstposten ist der Besoldungsgruppe A 13 BBesO (gehobener Dienst) zugeordnet. Eine Änderung des Aufgabenbereichs im Wege der Geschäfts-verteilung bleibt vorbehalten. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten des geho-benen Justizdienstes, denen bereits ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A 13 BBesO übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienst-weg an den Generalstaatsanwalt in Hamm zu richten.

Page 72: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 6

72 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Geschäftsleiter/in b. d. StA Aachen Bei der Staatsanwaltschaft Aachen ist der Dienstposten d. Geschäftsleiterin/Geschäftsleiters zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in der Bandbreite den Besoldungsgruppen A 12 BBesO (ge-hobener Dienst) bis A 14 BBesO (höherer Dienst/Aufstiegsbeamte) zugeordnet. Bewerben kön-nen sich alle Beamtinnen und Beamten des gehobenen Justizdienstes sowie alle Beamtinnen und Beamten, denen ein Amt der Besoldungsgruppe A 13 oder A 14 BBesO (höherer Dienst / Aufstiegsbeamte) übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstweg an den Generalstaatsanwalt in Köln zu richten. Rücknahmen: Die Ausschreibung einer Stelle f. e. Vors. Richter/in am LSG (R 3) in Essen (JMBl. NRW Nr. 4 v. 15. Februar 2011) wird hiermit zurückgenommen. Von den im JMBl. NRW Nr. 23 v. 1. Dezember 2012 ausgeschriebenen vier Stellen f. e. Justiz-vollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Kleve werden zwei Stellen zurückgenommen. Die Ausschreibung der Stellen für mehrere Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Wuppertal-Ronsdorf (JMBl. NRW Nr. 11 v. 1. Juni 2012) wird hiermit zurückgenommen.

Page 73: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 7

73 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Inhaltsübersicht

Allgemeine Verfügungen Dienstliche Beurteilungen der Beamtinnen und Beamten��������������� 73 Bearbeitung der Rechts- und Schadensangelegenheiten im Justizvollzug - Einrichtung einer Zentralstelle für die Rechts- und Schadensangelegenheiten im Justizvollzug -���. 80 Einrichtung einer Zentralstelle für interne Verwaltungskontrolle in Besoldungs- und Ent-geltangelegenheiten im Justizvollzug�����������������������.. 80 Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten (RiVASt). 80 Bekanntmachungen

Ungültigkeitserklärung von Amtssiegeln eines Notars����������������.. 81 Personalnachrichten�����������������������������.. 81 Ausschreibungen������������������������������� 84

Allgemeine Verfügungen

Nr. 5. Dienstliche Beurteilungen der Beamtinnen und Beamten Anlage 1 zur AV d. JM vom 1. Februar 2013 (2000 - Z. 155)

- JMBl. NRW S. 32, 73 -

Die AV d. JM vom 1. Februar 2013 (2000 - Z. 155) wird dahingehend berichtigt, dass an die Stelle der im JMBl. vom 15. Februar 2013, Seite 32, veröffentlichten Anlage 1 die nachfolgend abgedruckte Anlage 1 tritt:

Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 1. April 2013, Nr. 7

Page 74: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 7

74 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Beurteilungsanlass

Regelbeurteilung gemäß Nr. 2 der AV

Sonstige Beurteilung gemäß Nr. 3 der AV während der laufbahnrechtlichen Probezeit gemäß Nr. 3.1 der AV

aus sonstigem Anlass gemäß Nr. 3.2.1 der AV

aus sonstigem Anlass gemäß Nr. 3.2.2 der AV

Beurteilungszeitraum: bis

Personalangaben

Familienname, ggf. abweichender Geburtsname, Vorname (akademischer Grad) Geburtsdatum

Amtsbezeichnung/Besoldungsgruppe Dienststelle

Funktion im Beurteilungszeitraum Freistellung im Beurteilungszeitraum

ja, von bis Umfang

nein Beurlaubung/Elternzeit/Pflegezeit im Beurteilungszeitraum Teilzeitbeschäftigung im Beurteilungszeitraum

ja, von bis nein

ja, von bis Umfang

nein Beförderung im Beurteilungszeitraum

ja, Datum: nein Abordnungen im Beurteilungszeitraum (von � bis � an �)

Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung gemäß SGB IX

ja nein Schwerbehindertenvertretung ist über die bevorstehende Beurteilung informiert worden am . Beurteilungsverfahren (Nr. 6.1 der AV) - soweit nicht anderweitig dokumentiert -

Der Entwurf der beabsichtigten Beurteilung ist der Beamtin/dem Beamten zur Kenntnis gebracht worden. Ihr/Ihm wurde Gelegenheit zur mündlichen Erörterung gegeben.

Ein Beurteilungsgespräch hat stattgefunden am .

Page 75: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 7

75 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Aufgabenbeschreibung (Nr. 4.1 der AV) Beschreibung der den Aufgabenbereich prägenden Tätigkeiten im Beurteilungszeitraum sowie Sonderaufgaben von besonderem Gewicht.

Fortbildungen und besondere Tätigkeiten im Beurteilungszeitraum (Nr. 4.2 der AV)

Teilnahme an Lehrgängen, insbesondere an Fortbildungslehrgängen, die Leitung einer Arbeitsgemeinschaft, eine Lehr-, Prüfer- oder Ausbildungstätigkeit, Veröffentlichungen. Soweit die Beamtin/der Beamte nicht widerspricht: Tätigkeiten als Angehörige/r eines Personalrates oder einer Schwerbehindertenvertretung oder als soziale/r Ansprechpartner/in oder andere vergleichbare Tätigkeiten.

Page 76: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 7

76 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Leistungsbeurteilung (Nr. 4.3 der AV)

Die Bewertung erfolgt unter Nutzung folgender Punktwerteskala (Nr. 4.3.3 der AV): 16 - 18 Punkte (sehr gut); 13 - 15 Punkte (gut); 10 - 12 Punkte (vollbefriedigend); 7 - 9 Punkte (befriedigend); 4 - 6 Punkte (ausreichend); 1 - 3 Punkte (mangelhaft); 0 Punkte (ungenügend). Um eine aussagefähige Beurteilung zu erreichen, sind die Leistungsmerkmale differenziert unter umfassender Nutzung der Punktwerteskala zu bewerten. Eine Gesamtbewertung der Leistungsbeurteilung ist nicht vorzunehmen.

1. Arbeitsweise in die Bewertung sind einzubeziehen: Zusammenhänge beachten ┳ Gestaltungsspielräume nutzen (bestehende Handlungsmöglichkeiten erkennen und ausschöpfen) ┳ Strukturierung (zielgerichtete Ausrichtung von Arbeitsabläufen; Erkennen und Beachten von Wertigkeiten; nicht Verlieren in Einzelheiten) ┳ Effizienz (Aufwand zur Zielerreichung) ┳ Entscheidungsbereitschaft ┳ Überzeugungsfähigkeit

Punkte

ggf. Begründung/Anmerkung:

2. Arbeitseinsatz in die Bewertung sind einzubeziehen: Eigenständigkeit (Handeln ohne Anstoß und Anleitung) ┳ Initiative zeigen (Aufgreifen und Veranlassen sinnvoller Tätigkeiten und Maßnahmen) ┳ Einsatzbereitschaft

Punkte

ggf. Begründung/Anmerkung:

3. Arbeitserfolg in die Bewertung sind einzubeziehen: Erreichen des geforderten Ergebnisses in angemessener Zeit ┳ Arbeitsumfang unter Berücksichtigung des Schwierigkeitsgrades ┳ Verwendbarkeit des Arbeitsergebnisses (Zweckmäßigkeit und Erfolg der ergriffenen Maßnahmen) ┳ Sorgfalt und Gründlichkeit ┳ Beachten von inhaltlichen und formalen Vorga-ben

Punkte

ggf. Begründung/Anmerkung:

Sofern im Beurteilungszeitraum Führungsaufgaben übertragen waren:

4. Führungsverhalten (die gesamte Einheit und einzelne Mitarbeiter betreffend) zu bewerten sind: Arbeitsverteilung ┳ Delegation ┳ Anleitung und Aufsicht ┳ Anerkennung und Kritik ┳ Loyalität ┳ Kooperation ┳ Konfliktbewältigung ┳ Förderung der beruflichen Fortentwicklung ┳ Beachten der Ziele der Gleichstel-lung von Frauen und Männern

Punkte

ggf. Begründung/Anmerkung:

Page 77: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 7

77 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Befähigungsbeurteilung (Nr. 4.4 der AV)

Die Bewertung der Befähigungsmerkmale erfolgt nach den Ausprägungsgraden (Nr. 4.4.3 der AV): A = weniger ausgeprägt; B = erkennbar ausgeprägt; C = deutlich ausgeprägt; D = stark ausgeprägt. Bei Befähigungsmerkmalen, die nicht beobachtet werden können, entfällt die Bewertung. Dies ist gesondert zu vermerken. Eine Gesamtbewertung der Befähigungsbeurteilung ist nicht vorzunehmen.

1. Fachkompetenz:

Fachkenntnisse

A B C D

ggf. Begründung/Anmerkung:

2. Soziale Kompetenz:

2.1 Kommunikationsfähigkeit

A B C D

2.2 Kooperationsfähigkeit

A B C D

2.3 Konfliktfähigkeit

A B C D

2.4 Serviceorientierung

A B C D

ggf. Begründung/Anmerkung:

3. Persönliche Kompetenz:

3.1 Pflicht- und Verantwortungsbewusstsein

A B C D

3.2 Belastbarkeit

A B C D

3.3 Selbstmanagement

A B C D

3.4 Kritikfähigkeit/Selbstreflektion

A B C D

3.5 Fähigkeit zum Umgang mit Veränderungen

A B C D

ggf. Begründung/Anmerkung:

4. Führungskompetenz:

Personalführungskompetenz

A B C D

ggf. Begründung/Anmerkung:

Page 78: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 7

78 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Körperliche Befähigung (Nr. 4.5 der AV)

Hinweise zur körperlichen Befähigung sind zu geben, soweit sie für die Verwendung bedeutsam sind.

Nur bei Beurteilung während bzw. vor Ablauf der laufbahnrechtlichen Probezeit (Nr. 3.1 der AV)

Erste Beurteilung nach Nr. 3.1 der Beurteilungs-AV: Zweite Beurteilung nach Nr. 3.1 der Beurteilungs-AV:

bewährt eingeschränkt bewährt nicht bewährt

Beurteilung vor Ablauf der Probezeit:

in vollem Umfang bewährt nicht bewährt

Die Bewährung kann noch nicht abschließend beurteilt werden. Begründung:

Page 79: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 7

79 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Gesamtnote (Nr. 4.6 der AV) (Auch bei Beurteilungen vor Ablauf der laufbahnrechtlichen Probezeit sowie in den Fällen des Nachteilsausgleichs gemäß § 21 LBG, Nr. 3.1.3 der AV.)

Aus der Leistungs- und der Befähigungsbeurteilung der Beamtin/des Beamten ist eine Gesamtnote zu bilden, die sich aus der Note und der - in Klammern ausgewiesenen - Punktzahl (s. Nr. 4.3.3 der AV) zusammensetzt. Aus der Begründung soll sich eine Würdi-gung und Gewichtung einzelner Leistungs- und Befähigungsmerkmale ergeben. Eine besondere Leistung während der Probezeit i.S.v. §§ 20 Abs. 2 Satz 2 LBG, 7 Abs. 1 Satz 7 LVO ist an dieser Stelle ebenfalls festzustellen und zu begründen.

Leistung und Befähigung der Beamtin/des Beamten werden mit der Gesamtnote

( Punkte) bewertet. Begründung:

Beförderungseignung/Verwendungseignung (Nr. 4.7 der AV) (Bei Beurteilungen vor Ablauf der laufbahnrechtlichen Probezeit sowie in den Fällen des Nachteilsausgleichs gemäß § 21 LBG ist ebenfalls eine Feststellung über die Beförderungseignung zu treffen, Nr. 3.1.3 der AV.)

Der Grad der Beförderungseignung/Verwendungseignung bemisst sich nach folgenden Stufen: hervorragend geeignet, besonders gut geeignet, gut geeignet, geeignet, nicht geeignet. Zur Kennzeichnung von Zwischenstufen sind die Zusätze "oberer Bereich" bzw. "unterer Bereich" zu verwenden. Andere Zusätze sind unzulässig.

Grad der Beförderungseignung/Verwendungseignung:

ggf. Begründung: ........................................................................................................................................................................................................... (Ort/Datum) (unmittelbare/r Dienstvorgesetzte/r)

Page 80: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 7

80 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Nr. 6. Bearbeitung der Rechts- und Schadensangelegenheiten im Justizvollzug - Einrichtung einer Zentralstelle

für die Rechts- und Schadensangelegenheiten im Justizvollzug - AV d. JM vom 7. März 2013 (3431 - Z. 37)

- JMBl. NRW S. 80 -

I.

Die AV d. JM vom 28. November 2007 (3431 - Z. 37) wird wie folgt geändert: Nr. 3 wird wie folgt ergänzt: �e) Aufgaben nach Maßgabe der RV vom 29. November 2007 (5272 - Z. 2) in der jeweils gültigen Fassung zur Prüfung von an das Landesamt für Besoldung und Versorgung zu erstattenden Mitteilungen (interne Verwaltungskontrolle).�

II. Die Änderung tritt am 1. April 2013 in Kraft.

Nr. 7. Einrichtung einer Zentralstelle für interne Verwaltungskontrolle in Besoldungs- und Entgeltangelegenheiten im Justizvollzug

AV d. JM vom 7. März 2013 (5272 - Z. 2) - JMBl. NRW S. 80 -

I.

Die AV d. JM vom 29. November 2007 (5272 - Z. 2) wird aufgehoben.

II. Diese AV tritt am 1. April 2013 in Kraft.

Nr. 8. Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten (RiVASt)

AV d. JM vom 20. März 2013 (9350 - III. 5) - JMBl. NRW S. 80 -

1. Die Bundesregierung und die Regierungen der Länder haben eine Neufassung der einheitlich geltenden Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten ver-einbart. Für das Land Nordrhein-Westfalen setze ich die Neufassung der Richtlinien zum 1. Ap-ril 2013 in Kraft. Die Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten (RiVASt) gelten für alle Gerichte und Verwaltungsbehörden. Die Neufassung tritt an die Stelle der bishe-rigen Richtlinien (AV vom 30. Oktober 2008 (9350 - III. 5)). Die Neufassung der Richtlinien ist im Bundesanzeiger veröffentlicht. 2. Die AV des JM vom 30. Oktober 2008 (9350 - III. 5) wird mit Ablauf des 31. März 2013 aufge-hoben.

Page 81: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 7

81 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Bekanntmachungen

Nr. 7. Ungültigkeitserklärung von Amtssiegeln eines Notars

Bekanntmachung d. JM vom 27. März 2013

(5413 E � Z. 1/13) � JMBl. NRW S. 81 �

AV d. JM vom 23. März 2001 (3830 - I B.54) - JMBl. NRW S. 117 - in der Fassung vom 25. Oktober 2011

Das nachstehend näher bezeichnete Amtssiegel eines Notars ist in Verlust geraten. Das Amtssiegel wird hiermit für ungültig erklärt. Hinweise, die zur Auffindung des Siegels führen können, sowie Anhaltspunkte für eine unbefug-te Benutzung bitte ich unmittelbar der Präsidentin des Landgerichts Essen mitzuteilen. Beschreibung des Amtssiegels Nicht nummeriertes Farbdrucksiegel mit dem Landeswappen Nordrhein-Westfalen Material: Gummi Durchmesser: 35 mm Umschrift: Ulrich Schitteck, Notar in Gelsenkirchen

Personalnachrichten

OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte Ernannt: z. Richterin am OLG: Richterin am LG Sabine Marl aus Düsseldorf u. Nicola Engels aus Kre-feld; z. Richter/in am AG als weitere/r aufsichtf. Richter/in: Richter am AG Karl Mai aus Viersen in Neuss; z. Richter/in am AG: Richterin Christine Beissel und Jennifer Schiefer in Duisburg, Richterin Claudia Isbrecht in Wuppertal. Ausgeschieden: Richterin Dr. Natalia Hantel durch Versetzung in den Dienst des Landes Baden-Württemberg. Staatsanwaltschaften Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in David Bäuerle, Jonas-Alexander Kaul u. Christiane Kehler.

Page 82: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 7

82 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Rechtsanwältinnen/Rechtanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Übernahme auch anderen Kammerbezirken: Marion Graf in Dormagen, Philipp Hillebrand, Astrid Schulte u. Thorsten Wachs in Duisburg, Christoph Arendt, LL.M., Dr. Daniel Brzoza, Isabel Constanze Cramer, LL.M., Frank Dörnemann, Sebastian Faust, André Gildehaus, Daniel Grundmann, Caspar Heckscher, Anne Caroline Hetzel, Dr. Malte Ingwersen, Sophia Jaeger, Joachim Klähn, Dr. Stefan Krü-ger, Ricarda Marschall, Nathalie Pauline Molicki, Özlem Olbrich, Jennifer Pflaum, Dr. Micha-el Pocsay, LL.M., Dr. Martin Radtke, Bernhard Rehbein, Dr. Andreas Remuta , LL.M., Dr. Tobias Schmitz, Katrin Schröder, Katharina Schütt, Dr. Inga Schüttfort, Maria Smolyanskaya, Jeannine Soroko, Eran Sragowicz, Sabine Steinbrink-Neubacher, Christin Szubin, Kerstin Weber, Olga Weinberg, Susanne Rachel Wellmann u. Teresa Werner in Düsseldorf, Miriam Bock in Haan, Martin Vens-Cappell in Hamminkeln, Timo Christian Wolff in Kaarst, Isabella Ma-ria Gurr in Krefeld, Dr. Elmar Jordan in Mönchengladbach, Robert Halfmann in Monheim, Frie-derike Bolley u. Anna Broscienski in Mülheim an der Ruhr, Natalia Meshkova u. Sandra Wietzorek in Neuss, Nicolas Bleser, Constanze Braam, Eva Maria Klempert, LL.M., M.M., Cordula Schönfeld u. Dr. Barbara Schwerin in Wuppertal. Entlassen aus dem Notaramt: Rechtsanwalt und Notar Hans-Joachim Lehnhoff in Duisburg.

OLG-Bezirk Hamm Gerichte Ernannt: z. Richter am AG - als weiterer Aufsicht führender Richter-: Richter am AG Dr. Niklas Nowatius und Michael Schütz in Essen; z. Richter am LG: Richter Hendrik Schmitt in Arnsberg; z. Richter am AG: Richter Jörn Granseuer in Unna; . Sozialoberamtsrat: Sozialamtsrat Wer-ner Schröder in Hagen; z. Justizamtsrat: Justizamtmann Matthias Pletsch in Bochum; z. Jus-tizobersekretärin: Justizsekretärin Irene Klassen in Bünde. Ausgeschieden: Richter am OLG Michael Heimen durch Versetzung an d. Bundespatentgericht, Justizamtfrau Ulrike Hofmann in Hamm auf eigenen Antrag. Ruhestand: Richter am AG Rolf Hagedorn in Bochum und Peter Büssemaker in Rheine, Oberregierungsrat Friedrich Wilhelm Stein in Siegen, Justizamtsinspektor/in Bernd Mücke in Halle, Reinhild Lemc-ke in Unna und Heinz-Günter Mai in Hamm; Erster Justizhauptwachtmeister Helmut Nazarek in Werl. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor Björn Böttcher u. Hendrik Schnasse.

Page 83: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 7

83 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Staatsanwalt als Gruppenleiter -BesGr. R 1 m. AZ-: Staatsanwalt Andreas Bachmann in Bochum; z. Staatsanwältin: Staatsanwältin (Richterin auf Probe) Astrid Rehbein in Arnsberg; z. Oberregierungsrat: Regierungsrat Manfred Obermüller in Bielefeld. Ruhestand: Staatsanwalt als Gruppenleiter -BesGr. R 1 m. AZ- Dieter Justinsky in Bochum. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor: Hendrik Weindorf. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Löschungen als Rechtsanwalt: Henning Homeyer in Essen, Matthias Ptatscheck in Lemgo, Dr. Martin Eickelberg in Schwerte, Julia Rennert in Dortmund, Dr. Meike Henneke in Bottrop, Ivonne Landwehr in Bochum, Nadine Stegen, LL.M. Steuerrecht in Oerlinghausen, Christoph Koch in Hamm, Kim Wahlbrink in Müns-ter, Christine Käbberich in Bochum, Richard Spatschek in Münster, Rainer Halft in Menden, Werner Radau in Blomberg, Michael Stening in Coesfeld, Simone Hemken in Hattingen, Lisa Krüger in Essen, Ulrich Lange in Siegen, Heiner Telm in Gelsenkirchen. Abgabe in andere Kammerbezirke: Alexandra Shparaga in Verl, Christoph Scharf in Gelsenkirchen, Philipp Cromme in Essen, Christina Tümmler in Hemer, Dr. Friederike Rengshausen in Hagen, Anne Schäfer in Essen, Annika Heinrich in Minden, Steffen Fiedler in Essen, Christian Schwedt in Essen, Andreas Frentrup. Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwalt und Notar Hermann Auffenberg in Paderborn.

OLG-Bezirk Köln Gerichte Ernannt: z. Vors. Richter am OLG: Richter am OLG Joachim von Hellfeld; z. Richterin am AG: Rich-terin Anna Eberhard in Königswinter; z. Ersten Justizhauptwachtmeister - Bes.Gr. A 7 -: Erster Justizhauptwachtmeister Michael Hintze in Bonn. Versetzt: Richterin am LG Dr. Katja Schulze Wartenhorst in den Geschäftsbereich des Niedersächsischen Justizministiums.

Page 84: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 7

84 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Ruhestand: Vorsitzender Richter am LG Heinz Gottschalk in Köln, Vorsitzender Richter am LG Gerald Meyers in Bonn, Richter am OLG Wolf-Christoph Bauer in Köln, Richter am AG Jürgen Freymuth in Köln, Obergerichtsvollzieher - BesGr. A 9 m. AZ. - Franz Rütters in Aachen, Erster Justizhauptwachtmeister - BesGr. A 5 - Helmut Bender in Aachen u. Karl-Heinz Bender in Aachen. Richterinnen/Richter auf Probe Gerichte Ernannt: Assessorin Franziska Therese Heck, Dr. Nicole Prinz u. Hannah Scholz. Notarinnen/Notare Notaramt erloschen: Notar Wilhelm Ickenroth in Rheinbach.

Finanzgerichte Ernannt: z. Vors. Richter am FG: Richter am FG Dr. Kurt Joachim Valentin in Köln.

LAG-Bezirk Köln Richterin auf Probe Ernannt: Assessorin Teresa Ruth Schwarz.

Justizvollzug Ernannt: z. Regierungsrat: Regierungsoberamtsrat Joachim Schmidt in Bielefeld-Senne u.Dipl.-Psych. Bernd Klingemann in Willich I; z. Regierungsamtsrätin: Regierungsamtfrau Angelika Grefer aus Geldern in Wuppertal-Ronsdorf; z. Sozialamtsrätin: Sozialamtfrau Jutta Pfeifenschneider in Bochum-Langendreer; z. Justizvollzugsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justiz-vollzugsamtsinspektor Jochen Westphal in Willich I; z. Betriebsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. -: Betriebsinspektor Dieter Stehr in Remscheid; z. Justizvollzugsamtsinspektor: Justizvoll-zugshauptsekretär Thomas Peerebooms in Willich I; z. Justizvollzugshauptsekretär: Justiz-vollzugsobersekretär Francisco Bernal-Benedetti in Heinsberg, Tobias Reinhard u. Paul Kolmann in Willich I.

Page 85: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 7

85 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Ruhestand: Justizvollzugsamtsinspektor Helmut Funken in Heinsberg u. Justizvollzugshauptsekretär Ralf Merz in Heinsberg.

Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Lan-desgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbe-werbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbe-hinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestell-ter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, - richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, - sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich

auf dem Dienstweg einzureichen. Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1 Vors. Richter/in am LSG (R 3) in Essen 1 oder mehrere Vors. Richter/in am OLG (R 3) in Düsseldorf 1 Direktor/in d AG (R 2 m. AZ.) in Heinsberg 1 Richter/in am OVG in Münster 1 Vors. Richter/in am LG (R 2) in Kleve mehrere Vors. Richter/in am LG (R 2) in Dortmund je 1 Richter/in am Amtsgericht - als weit. Aufs. führ. Ri.- (R 2) b. d. AG Köln u.

Siegburg 1 Richter/in am FG in Köln

Bewerbungen sind innerhalb einer Frist von zwei Wochen auf dem Dienstweg einzureichen. Bewerber/innen, die nicht im öffentlichen Dienst stehen, reichen ihre Bewerbung bei dem Präsidenten des Finanzgerichts Köln ein. Wegen der Einstellungsvoraussetzungen wird auf das Justizmi-nisterialblatt NRW Nr. 21 v. 1. November 2011 Bezug genommen.

2 Richter/in am FG in Münster

Bewerbungen sind innerhalb einer Frist von zwei Wochen auf dem Dienstweg einzureichen. Bewerber/innen, die nicht im öffentlichen Dienst stehen, reichen ihre Bewerbung bei dem Präsidenten des Finanzgerichts

Page 86: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 7

86 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Münster ein. Wegen der Einstellungsvoraussetzungen wird auf das Jus-tizministerialblatt NRW Nr. 21 v. 1. November 2011 Bezug genommen.

2 Richter/in am FG in Düsseldorf

Bewerbungen sind innerhalb einer Frist von zwei Wochen auf dem Dienstweg einzureichen. Bewerber/innen, die nicht im öffentlichen Dienst stehen, reichen ihre Bewerbung bei dem Präsidenten des Finanzgerichts Düsseldorf ein. Wegen der Einstellungsvoraussetzungen wird auf das Justizministerialblatt NRW Nr. 21 v. 1. November 2011 Bezug genommen.

1 Richter/in am ArbG - als weit. Aufsicht führ. Richter/in - (R 2) b. d. ArbG

Köln mehrere Oberstaatsanwalt/-anwältin (R2) bei der GStA in Hamm 1 Oberstaatsanwalt/-anwältin bei der StA in Bochum 1 Richter/in am VG in Arnsberg 1 Richter/in am VG in Düsseldorf 1 Richter/in am VG in Gelsenkirchen 5 Richter/in am VG in Köln 1 o. mehrere Richter/in am AG in Schwelm 1 Richter/in am AG Monschau 1 Richter/in am AG Bonn mehrere Richter/in am AG in Dortmund 1 Richter/in am LG in Siegen 1 Richter/in am SG in Düsseldorf 1 o. mehrere Oberamtsanwalt/-anwältin (A 13 m. AZ.) b. d. StA Aachen - Die Besetzung der Planstelle(n) soll ausschließlich im Wege der Beför-

derung erfolgen - 1 Oberamtsanwalt/-anwältin (A 13) in Bielefeld 1 o. mehrere Justizoberamtsrat/-rätin (A 13 m. AZ.) - Rechtspfleger/in, d. überwiegend

Aufgaben d. Sonderschlüssels wahrnimmt - fliegend im OLG-Bez. Hamm je 1 o. mehrere Justizoberamtsrat/-rätin - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben d.

Sonderschlüssels wahrnimmt - i. d. LG-Bez. Bielefeld, Bochum, Dortmund (ohne AG Dortmund), Essen (ohne AG Essen), Hagen u. Münster

1 o. mehrere Justizoberamtsrat/-rätin - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben d.

Sonderschlüssels wahrnimmt - b.d. AG Dortmund 1 o. mehrere Justizoberamtsrat/-rätin - Bezirksrevisor/in - fliegend b. e. LG im

OLG-Bez. Hamm o. b. d. AG Dortmund o. b. d. AG Essen

Page 87: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 7

87 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

je 1 o. mehrere Justizamtsrat/-rätin - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben d. Son-

derschlüssels wahrnimmt - i. d. LG-Bez. Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund (ohne AG Dortmund), Essen (ohne AG Essen), Ha-gen, Münster, Paderborn u. Siegen

1 o. mehrere Justizamtsrat/-rätin - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben d. Son-

derschlüssels wahrnimmt - b.d. AG Dortmund 1 o. mehrere Justizamtsrat/-rätin - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben d. Son-

derschlüssels wahrnimmt - b.d. AG Essen 1 o. mehrere Justizamtsrat/-rätin - Bezirksrevisor/in - fliegend b. e. LG im OLG-Bez.

Hamm o. b. d. AG Dortmund o. b. d. AG Essen 1 o. mehrere Justizamtsrat/-rätin - Sachbearbeiter/in - b. d. OLG Hamm 1 o. mehrere Justizamtsrat/-amtsrätin - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben

innerh. d. Sonderschlüssels wahrn. - im LG-Bez. Düsseldorf (einschl. AG Düsseldorf)

je 1 o. mehrere SozAmtsrat/-rätin - Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes - b. d.

LG Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Dortmund, Essen, Hagen, Münster u. Siegen

je 1 o. mehrere Justizamtmann/-frau - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben inner-

halb o. außerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - i. d. LG-Bez. Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund (ohne AG Dortmund), Essen (ohne AG Essen), Hagen, Münster, Paderborn u. Siegen

1 o. mehrere Justizamtmann/-frau - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben inner-

halb o. außerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - b. d. AG Dortmund 1 o. mehrere Justizamtmann/-frau - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben inner-

halb o. außerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - b. d. AG Essen 1 o. mehrere Justizamtmann/-frau - Bezirksrevisor/in - fliegend b. e. LG im OLG-Bez.

Hamm o. b. d. AG Dortmund o. b. d. AG Essen 1 o. mehrere Justizamtmann/-frau - Sachbearbeiter/in - b. d. OLG Hamm 1 Regierungsamtmann/-amtfrau - Vollzugsabteilungsleitung und Fortbil-

dungsbeauftragte/r - b. d. JVA Dortmund - das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Dortmund bean-tragt werden -

1 Regierungsamtmann/-amtfrau b. d. JVA Iserlohn je 1 o. mehrere Sozialamtmann./-frau - Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes - b.

d. LG Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund, Essen, Hagen, Münster u. Paderborn

je 1 o. mehrere Justizoberinspektor/in i. d. LG-Bez. Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Det-

mold, Dortmund (ohne AG Dortmund), Essen (ohne AG Essen), Hagen, Münster, Paderborn u. Siegen

Page 88: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 7

88 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

1 o. mehrere Justizoberinspektor/in b. d. AG Dortmund 1 o. mehrere Justizoberinspektor/in b. d. AG Essen 1 o. mehrere Justizoberinspektor/in b. d. OLG Hamm je 1 o. mehrere Sozialoberinspektor/in - Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes - b.

d. LG Arnsberg, Bielefeld, Dortmund, Essen, Hagen, Münster, Paderborn u. Siegen

mehrere Fachkräfte des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz in dem OLG-

Bez. Düsseldorf mit noch zu bestimmenden Dienstsitzen. Die Einstellungen können zunächst nur in einem befristeten Arbeitsver-hältnis erfolgen (Entgeltgruppe 10 TV-L). Eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis ist beabsichtigt (§ 31 JustG NRW). Einstellungsvo-raussetzungen sind der erfolgreiche Abschluss des Studiums der Sozial-arbeit und/oder der Sozialpädagogik und die staatliche Anerkennung so-wie das Vorliegen der Voraussetzungen für die Übernahme in das Beam-tenverhältnis, wobei die hierfür erforderliche hauptberufliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst innerhalb des anfänglichen tariflichen Beschäftigungs-verhältnisses abgeleistet wird. Der Bewerbung sind ein Lebenslauf, Zeug-nisablichtungen über die Schulabschlüsse und die weitere Ausbildung (einschl. Studium, staatliche Anerkennung u. ggf. (freiwilliges) Berufsprak-tikum) sowie ggf. Nachweise über weitere praktische Tätigkeiten als Sozi-alarbeiter/in bzw. Sozialpädagoge/in beizufügen.

Die Bewerbungen sind - für alle oder einen einzelnen Bezirke - bis zum 22.04.2013 an die Präsidentin des Oberlandesgerichts, Cecilienallee 3, 40474 Düsseldorf, zu richten.

1 Sozialinspektor/-in b. d. JVA Wuppertal-Vohwinkel - das Anforderungsprofil kann bei dem Leiter d. JVA Wuppertal-Vohwinkel

angefordert werden - je 1 o. mehrere Justizamtsinspektor/in (A 9 m. AZ) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend

Aufgaben innerhalb d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - i. d. LG-Bez. Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund (ohne AG Dortmund), Essen (ohne AG Essen), Hagen, Münster, Paderborn u. Siegen

1 o. mehrere Justizamtsinspektor/in (A 9 m. AZ) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend

Aufgaben innerhalb d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - b. d. AG Dortmund und b. d. AG Essen

1 o. mehrere Justizamtsinspektor/in (A 9 m. AZ) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend

Aufgaben innerhalb d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - b. d. OLG Hamm

je 1 o. mehrere Obergerichtsvollzieher/in (A 9 m. AZ) i. d. LG-Bez. Bielefeld, Dortmund

(ohne AG Dortmund), Essen (ohne AG Essen), Hagen, Münster, Pader-born u. Siegen

1 o. mehrere Obergerichtsvollzieher/in (A 9 m. AZ) b. d. AG Dortmund

Page 89: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 7

89 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

1 Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) - Vertr./in d. Leiters d. allgem.

Vollzugsdienstes - b. d. JVA Essen - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter d. JVA Essen angefordert wer-

den - 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) - Küchenleiter/in - b. d. JVA

Essen - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter d. JVA Essen angefordert wer-

den - 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) - Bereichsleiter/in - b. d. JVA

Essen - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter d. JVA Essen angefordert wer-

den - 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) � Bereichsleiter/in Hafthaus 3

(CREDO) � bei der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Brackwede - die Stellenbeschreibung und das Anforderungsprofil können bei dem Leiter der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Brackwede angefordert werden -

mehrere Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Bielefeld-Brackwede je 1 o. mehrere Justizamtsinspektor/in (A 9) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben

innerhalb d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - i. d. LG-Bez. Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund (ohne AG Dortmund), Essen (ohne AG Essen), Hagen, Münster, Paderborn u. Siegen

je 1 o. mehrere Justizamtsinspektor/in (A 9) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufga-

ben innerhalb d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - b. d. AG Dortmund und b. d. AG Essen

1 o. mehrere Justizamtsinspektor/in (A 9) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben

innerhalb d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - b. d. OLG Hamm 1 Regierungsamtsinspektor/in (A 9) b. d. SG Düsseldorf 1 Regierungsamtsinspektor/in (A 9) b. d. SG Duisburg 4 Regierungshauptsekretär/in (A 8) - fliegend - b. d. Sozialgerichten im

LSG-Bezirk Essen je 1 o. mehrere Obergerichtsvollzieher/in (A 9) i. d. LG-Bez. Arnsberg, Bielefeld, Bochum,

Dortmund (ohne AG Dortmund), Essen (ohne AG Essen), Hagen, Müns-ter u. Siegen

je 1 o. mehrere Obergerichtsvollzieher/in (A 9) b. d. AG Dortmund u. Essen je 1 o. mehrere Justizhauptsekretär/in i. d. LG-Bez. Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Det-

mold, Dortmund (ohne AG Dortmund), Essen (ohne AG Essen), Hagen, Münster, Paderborn u. Siegen

mehrere Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Bielefeld-Brackwede je 1 o. mehrere Justizhauptsekretär/in b. d. AG Dortmund und b. d. AG Essen

Page 90: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 7

90 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

1 o. mehrere Justizhauptsekretär/in b. d. OLG Hamm je 1 o. mehrere Justizobersekretär/in i. d. LG-Bez. Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold,

Dortmund (ohne AG Dortmund), Essen (ohne AG Essen), Hagen, Müns-ter, Paderborn u. Siegen

je 1 o. mehrere Justizobersekretär/in b. d. AG Dortmund und b. d. AG Essen 1 o. mehrere Justizobersekretär/in b. d. OLG Hamm 1 Erste/r Justizhauptwachtmeister/in (A 6) - stellv. Leiter/in der Wachtmeis-

terei - b. d. AG Siegburg Geschäftsleiter/Geschäftsleiterin bei dem Sozialgericht Duisburg Bei dem SG Duisburg ist der Dienstpostens d. Geschäftsleiter/Geschäftsleiterin in der Bandbrei-te A 11 bis A 12 BBO zu besetzen. Leiter/in des Sozialdienstes bei der Justizvollzugsanstalt Attendorn Bei der Justizvollzugsanstalt Attendorn ist die Funktion der Leiterin oder des Leiters des Sozial-dienstes zu besetzen. Die Funktion ist in der Bandbreite der BesGr. A 11 bis A 12 BBesO (ge-hobener Dienst) zugeordnet. Bewerbungen von Tarifbeschäftigten sind nicht ausgeschlossen. Das Anforderungsprofil kann beim Justizministerium Nordrhein-Westfalen erbeten werden. Leiter/in d. allgemeinen Vollzugsdienstes b. d. JVA Köln Bei der JVA Köln ist zu, 1. August 2013 der Dienstposten der Leiterin/des Leiters des allgemei-nen Vollzugsdienstes zu besetzen. Die Funktion ist in der Bandbreite des BesGr. A 10 bis A 11 BBesO (mittlerer Dienst) zugeordnet. Das Anforderungsprofil kann b. d. Leiterin d. JVA Köln angefordert werden. Rücknahme: Die Ausschreibung der Stelle f. e. Richter/in am AG - als weit. Aufs. führ. Richter/in - (R 2) in Bielefeld (JMBl. NRW Nr. 18 v. 15. September 2012) wird hiermit zurückgenommen.

Page 91: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 8

91 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Inhaltsübersicht

Allgemeine Verfügungen

Aktenordnung……………………………………………………………………………………….. 91

Bekanntmachungen

Vorstände der Rechtsanwaltskammern und der Notarkammern………………………………. 92

Personalnachrichten…………………………………………………………………………….. 93

Ausschreibungen………………………………………………………………………………… 96

Allgemeine Verfügungen

Nr. 9. Aktenordnung

AV d. JM vom 28. März 2013 (1454 - I. 310) - JMBl. NRW S. 91 -

I.

Die AV d. JM vom 27. April 1967 (1454 - I B. 49) - JMBl. NW S. 109 -, zuletzt geändert durch AV d. JM vom 16. Januar 2013 (1454 E - I. 3/11) - JMBl. NRW S. 21 -, wird wie folgt geändert: In § 8 Absatz 1 Satz 2 werden nach dem Wort "auch" die Wörter "Schutzschriften sowie" einge-fügt.

II. Diese AV tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 15. April 2013, Nr. 8

Page 92: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 8

92 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Bekanntmachungen

Nr. 8. Vorstände der Rechtsanwaltskammern und der Notarkammern

Bekanntmachung d. JM vom 28. März 2013

(1202 – Z. 42) – JMBl. NRW S. 92 -

Bekanntmachung vom 30. März 2011 – JMBl. NRW 2011 S. 77 –

I. Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Köln setzt sich aufgrund der Neu- bzw. Wiederwahl vom 18.03.2013 wie folgt zusammen: Rechtsanwalt Markus Achenbach in Bonn Rechtsanwalt Norbert Bauschert in Köln Rechtsanwalt Rolf-Helmut Becker in Bergneustadt Rechtsanwalt Peter Blumenthal in Bonn Rechtsanwalt Alfred Börsch in Köln Rechtsanwalt Klaus Brisch in Köln Rechtsanwältin Jutta Deller in Düren Rechtsanwalt Dr. Thomas Gutknecht in Leverkusen Rechtsanwalt Dr. Christoph Hack in Köln Rechtsanwalt Guido Imfeld in Aachen Rechtsanwalt Markus Jentgens in Stolberg Rechtsanwalt Bernd Klassen in Bonn Rechtsanwältin Hiltrud Kohnen in Köln Rechtsanwalt Roger Hans Kühn in Köln Rechtsanwalt Johannes Latz in Köln Rechtsanwältin Alexandra Mack in Köln Rechtsanwalt Dr. Guido Plassmeier in Bonn Rechtsanwalt Albert Potthast in Köln Rechtsanwalt Dr. Ulrich Prutsch in Köln Rechtsanwältin Sylvia Rivet in Köln Rechtsanwalt Dr. Dominik Scheuerer in Köln Rechtsanwalt Christoph Schmitz-Schunken in Aachen Rechtsanwalt Ulrich Sefrin in Euskirchen Rechtsanwältin Dr. Barbara Stamm in Bonn Rechtsanwalt Peter Tillmann in Waldbröl Rechtsanwalt Christian Weil in Köln

II. Das Präsidium der Rechtsanwaltskammer Köln setzt sich aufgrund der Neu- bzw. Wieder-wahl in der Vorstandssitzung vom 20.03.2013 wie folgt zusammen: Rechtsanwalt Peter Blumenthal in Bonn, Präsident Rechtsanwalt Alfred Börsch in Köln, Schatzmeister Rechtsanwalts Bernd Klassen in Bonn, Schriftführer Rechtsanwalt Dr. Thomas Gutknecht in Leverkusen, Vizepräsident Rechtsanwalt Guido Imfeld in Aachen, Vizepräsident Rechtsanwältin Alexandra Mack in Köln, Vizepräsidentin

Page 93: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 8

93 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Personalnachrichten

OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte Ernannt: z. Justizoberamtsrat: Justizamtsrat Roland Hey und Joachim Volpert in Düsseldorf, Norbert Tekath in Kleve Ruhestand: Richter am AG Hans-Peter Hansen in Dinslaken, Regierungsdirektor Rainer Manzke in Düssel-dorf, Justizamtsrätin Gisela Conrad in Düsseldorf, Justizamtfrau Gisela Garschagen in Rem-scheid, Justizamtsinspektorin Gabriele Kästner in Düsseldorf, Justizhauptsekretärin Heidrun Giesecke in Oberhausen und Justizhauptsekretärin Renate Wehner in Wuppertal. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Justizamtsinspektor: Justizhauptsekretär Udo Quack b. d. GStA. Richterin auf Probe Ernannt: Assessorin Dr. Marisa Ameling

OLG-Bezirk Hamm

Gerichte Ernannt: z. Justizamtsrat: Justizamtmann Erwin Gördes in Soest. Ausgeschieden: Richter am AG Thilo Kurz durch Versetzung in den Geschäftsbereich des Justizministeriums Baden-Württemberg und Richterin am AG Silke Steenblock. Ruhestand: Sozialamtsrat Winfried Schmidt-Schürmann in Siegen. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Anna Lena Behrendt, Dennis Kittner, Katja Nagel u. Matthias Ptatscheck.

Page 94: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 8

94 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Oberstaatsanwältin: Staatsanwältin Katja Erfurt aus Paderborn in Hamm; z. Staatsanwalt als Gruppenleiter -BesGr. R 1 m. AZ-: Staatsanwalt Andreas Kaufmann in Detmold. Ruhestand: Justizobersekretär Holger Kriegeskorte in Bochum. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Svenja Maren Bauer in Münster, Joseline Blinn in Bottrop, Bettina Bramham (bisher RAK Sach-sen) in Bochum, Horst Brechler in Warendorf, Anne-Christin Bruns in Lippstadt, Klaus Fischer in Essen, Mareike Gersmann, LL.M. (bisher RAK Köln) in Essen, Katharina Gräfin von Westerholt (bisher RAK Frankfurt) in Rheine, Alexander Gromann (bisher RAK Düsseldorf) in Rheda-Wiedenbrück, Kim Sybille Gromann (bisher RAK Düsseldorf) in Rheda-Wiedenbrück, Kristina Harder in Bochum, Daniel-Nabil Hay (bisher RAK Düsseldorf) in Hattingen, Tobias Heinemann LL.M. (Taxation) in Münster, Louisa Holborn Wolf in Bottrop, Dr. Carsten Höink (bisher RAK Düsseldorf) in Münster, Sebastian Kägebein in Dortmund, Heinz Köhler in Paderborn, Benedikt Lauer in Dorsten, Leonie Lederer (bisher RAK Koblenz) in Netphen, Klaus-Dieter Litzenburger in Essen, Mehmet Mayadali in Hiddenhausen, Carolin Meyer-Schwickerath (bisher RAK Düs-seldorf) in Essen, Susanne Müller in Essen, Stephan Peters in Münster, Sarah Potthast in Pa-derborn, Peter Rennert in Dortmund, Tanja Schätz (bisher RAK Düsseldorf) in Werne, Prof. Dr. Friedrich Schnapp in Essen, Tobias Schulte in den Bäumen in Bielefeld, Berenice Tölle in Det-mold, Ramazan Uslubas in Dortmund, Dr. André Vollmerhaus (bisher RAK Düsseldorf) in Kiers-pe, Kerstin von dem Berge in Ahaus, Wolf Christian von Herff in Bielefeld, Barbara von Würzen in Gütersloh, Dr. Dominik Wietfeld in Essen. Löschungen als Rechtsanwalt: Katerina Flöhren in Bochum, Hans-Jochen Stock in Steinheim, Cordula Haller, LL.M. in Nottuln, Erich Bartram in Dortmund, Frank Ullenboom in Marsberg, Alexandra Köster in Essen, Sandra Kirch in Herten, Sven Christoph Wolf in Marl, Katrin Börner in Essen. Abgabe in andere Kammerbezirke: Sarah Klein in Bielefeld, Lars Freund in Essen, Dr. Michael Fortmann in Detmold, Dr. Jan Friedrich Beckmann in Lübbecke, Johannes Hansknecht in Sundern. Bestellt zur Anwaltsnotarin/zum Anwaltsnotar: Rechtsanwälte und Notare André Meyer in Ibbenbüren und Marc Gottschlag in Mettingen. Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwältin/Rechtsanwälte und Notarin/Notare Uwe Thews in Menden, Leberecht Diekmeyer in Halle, Udo Bornemann in Bochum, Konrad Busch in Recklinghausen, Rüdiger Dorn in Detmold, Elke Lüdtke-Handjery in Iserlohn und Dr. Hans Lühn in Münster.

Page 95: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 8

95 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Entlassen aus dem Notaramt: Rechtsanwalt und Notar Klaus Müschenborn in Halver.

OLG-Bezirk Köln Gerichte Ernannt: z. Richter am AG als weiterer Aufsicht führender Richter: Richter am AG Ulrich Schulte-Bunert in Euskirchen; z. Richterin am LG: Richterin Dr. Leonie Ackermann in Köln; z. Rich-ter/in am AG: Richter/in Annette Engels, Dr. Ina Maria Wiesner u. Marco Bijok in Köln. Richterinnen/Richter auf Probe Gerichte Ernannt: Assessorin Julia Christiane Faber. Notarinnen/Notare Verlegung des Amtssitzes: Notar Stefan Wegerhoff von Düsseldorf nach Hennef. Staatsanwaltschaften: Ernannt: z. Leitenden Oberstaatsanwältin - BesGr. R 3 -: Oberstaatsanwältin Stephanie Sauer aus Köln b. d. GStA, z. Justizhauptsekretärin: Gerichtsvollzieherin Barbara Elisabeth Schmidt aus Köln.

Finanzgerichte Ernannt: z. Vors. Richter am FG: Richter am FG Thomas Banke in Münster. Ruhestand: Vors. Richterin am FG Bärbel Köntopp in Münster.

Page 96: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 8

96 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizvollzug Ernannt: z. Regierungsrätin: Assessorin Susanne Cebular in Bielefeld-Senne; z. Justizvollzugsamts-inspektor (A 9 m. AZ.): Justizvollzugsamtsinspektor Ulrich Falk in Gelsenkirchen u. Enno Ra-demacher in Münster; z. Justizvollzugsamtsinspektor/in: Justizvollzugshauptsekretär/in Hel-mut Geuking, Uwe Grebing, Jochen Posmyk, Manuela Rehkopf u. Rainer Rehkopf in Münster; z. Justizvollzugshauptsekretär: Justizvollzugsobersekretär Sebastian Niens in Castrop-Rauxel, Christian Brandt, Mike Hegenberg, Ralf Seppelt, Oliver Strieter u. Thomas Waldmann in Münster. Ruhestand: Regierungsdirektor Franz Schleicher in Köln, Oberlehrer Thomas Brückner in Kleve, Regie-rungsamtmann Hans Heinrich Erkens in Heinsberg, Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) Berthold Brormann in Hamm, Justizvollzugsamtsinspektor Klaudius Matuschek in Bielefeld-Senne, Rolf Aubel u. Helmut Sauer in Castrop-Rauxel u. Aloys Bockhorst in Münster, Justizvoll-zugshauptsekretär Wolfgang Timm in Bielefeld-Brackwede, Georg Jonda in Castrop-Rauxel u. Dirk Sauer in Heinsberg, Oberwerkmeister Georg Pieles in Willich.

Stellenausschreibungen

Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Lan-desgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbe-werbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbe-hinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestell-ter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, - richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, - sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich

auf dem Dienstweg einzureichen. Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1 Vizepräsident/in d. AG (R 3) in Köln 1 o. mehrere Vors. Richter/in am LG (R 2) in Köln 1 Oberstaatsanwalt/-anwältin b. d. StA in Münster 1 Oberstaatsanwalt/-anwältin b. d. GStA in Köln 1 Richter/in am AG in Unna 1 Richter/in am AG in Siegburg

Page 97: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 8

97 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

1 Richter/in am VG in Arnsberg 1 Richter/in am VG in Düsseldorf 1 Richter/in am VG in Minden 1 Staatsanwalt/-anwältin in Bochum für die planmäßige Anstellung von

Richterinnen/Richtern auf Probe aus dem Bezirk der Generalstaatsan-waltschaft Hamm

1 o. mehrere Oberamtsanwalt/-anwältin b. e. StA im GStA-Bezirk Köln

- die Besetzung der Planstelle(n) soll ausschließlich im Wege der Beför-derung erfolgen -

1 o. mehrere Amtsanwalt/-anwältin bei einer StA im GStA-Bezirk Köln

- die Besetzung der Planstelle(n) soll ausschließlich im Wege der Ernen-nung von Beamtinnen/Beamten aus dem Bezirk der Generalstaatsanwalt-schaft Köln erfolgen -

1 Sozialamtmann/-amtfrau - b. d. JVA Rheinbach

- die Stellenbeschreibung mit dem Anforderungsprofil kann beim Leiter der Justizvollzugsanstalt Rheinbach angefordert werden -

1 Regierungsamtmann/-amtfrau - Leiter/in d. Sicherheits- und Ordnungs-dienstes - b. d. JVA Geldern

- das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter d. JVA Geldern angefordert werden -

1 Betriebsinspektor/in (A9 m. AZ.) – stellvertretende/r Werkdienstleiter/in

und Fachkraft für Arbeitssicherheit - b. d. JVA Bielefeld-Brackwede. - die Stellenbeschreibung mit dem Anforderungsprofil kann bei dem Leiter der JVA Bielefeld-Brackwede angefordert werden -

1 Betriebsinspektor/in (A9) - Leiter/ Leiterin der Wäscherei - b. d. JVA Gel-

senkirchen - das Anforderungsprofil kann bei dem Leiter der JVA Gelsenkirchen an-gefordert werden -

Rücknahmen: Die Ausschreibungen f. e. Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ) – Leiter/in eines besonde-ren Sicherheitsbereichs – b. d. JVA Düsseldorf und e. Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ) – verantwortliche/r Schichtdienstleiter/in – b. d. JVA Düsseldorf (JMBl. NRW Nr. 6 v. 15. März 2013) werden hiermit zurückgenommen.

Page 98: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 9

98 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Inhaltsübersicht

Allgemeine Verfügungen Bestimmungen über die Verwendung von Elektronischen Kostenmarken (EKM-B)….…… 98 Bekanntmachungen Anerkennung von Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW…………………………………….. 104

Rechtskundlicher Unterricht in der Sekundarstufe I der allgemeinbildenden Schulen…….. 104 Übersicht über die Geschäfte der Notarinnen und Notare im Land Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2012………………………………………………………………………………….. 105 Personalnachrichten…………………………………………………………………………….. 106 Ausschreibungen………………………………………………………………………………… 109

Allgemeine Verfügungen

Bestimmungen über die Verwendung

von Elektronischen Kostenmarken (EKM-B)

AV d. JM vom 17. April 2013 (5251 - Z. 12) - JMBl. NRW S. 98 -

Die AV d. JM vom 21. April 2010 (5251 - Z. 12), geändert durch AV d. JM vom 14. Oktober 2010 (5251 - Z. 12), wird wie folgt geändert: 1 In Abschnitt 2.2 und in Abschnitt 3 werden die bisherigen Muster 1 und 2 durch die neuen Mus-ter 1 und Muster 2 ersetzt. 2 In Abschnitt 4 „Entwertung“ wird Satz 2 wie folgt gefasst: „Als Nachweis der Zahlung ist ein Ausdruck über die Entwertung der Kostenmarke (Muster 3) zu den Sachakten zu nehmen.“ 3 Diese AV tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 1. Mai 2013, Nr. 9

Page 99: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 9

99 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen

Muster 1 Quittung Elektronische Kostenmarke

Rechnungsnummer: RNRBG15F5JBA1P0 Rechnungsbetrag: 30,00 EUR Zahlungsweise: Überweisung Datum: 12.03.2013 zahlbar bis: 12.05.2013

Bitte geben Sie bei der Überweisung im Verwendungszweck an erster Stelle die Rechnungsnummer an (nicht die einzelne(n) Kostenmarken-Nummer(n)!). An-schließend kann bei Bedarf auch noch ein eigenes Geschäftszeichen genannt werden.

Empfänger: Oberjustizkasse Hamm Kontonummer: 1556216 Institut: Helaba BLZ: 30050000 Verwendungszweck: RNRBG15F5JBA1P0

Hinweis: Eine unvollständige oder falsche Angabe der Rechnungsnummer im Über-weisungstext kann zu einer verzögerten bzw. keiner Zuordnung Ihrer Zahlung zu der/den Kostenmarke(n) führen. Gleiches gilt bei einer Überweisung, deren Betrag nicht mit dem Gesamtbetrag der Kostenmarke(n) übereinstimmt. Für die dadurch ent-stehenden Verzögerungen übernimmt die Justiz keine Haftung. Die Rechnungsnum-mer bleibt bis zu 2 Monate bezahlbar. Danach wird davon ausgegangen, dass die be-treffende(n) unbezahlte(n) Kostenmarke(n) keine Verwendung mehr findet/finden. Sie wird/werden aus dem System gelöscht.

Gekaufte Kostenmarken:

BG15F5JBA1P0 15,00 EUR LY0FBE2NERR5 15,00 EUR Summe: 30,00 EUR

Die einzelnen Kostenmarken finden Sie auf den folgenden Seiten.

Page 100: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 9

100 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen

Justizverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen

Elektronische Kostenmarke

Nummer: BG15F5JBA1P0 Wert: 15,00 EUR Datum: 12.03.2013

Elektronische Kostenmarke

Nummer: LY0FBE2NERR5 Wert: 15,00 EUR Datum: 12.03.2013

Page 101: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 9

101 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen

Muster 2

Quittung Elektronische Kostenmarke

Rechnungsnummer: RNRYR6H8BC21FB1 Zahlungsweise: Kreditkarte Datum: 12.03.2013

Gekaufte Kostenmarken:

YR6H8BC21FB1 10,00 EUR ZEC687S83DB4 10,00 EUR Summe: 20,00 EUR

Die einzelnen Kostenmarken finden Sie auf den folgenden Seiten.

Page 102: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 9

102 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen

Justizverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen

Elektronische Kostenmarke

Nummer: YR6H8BC21FB1 Wert: 10,00 EUR Datum: 12.03.2013

Elektronische Kostenmarke

Nummer: ZEC687S83DB4 Wert: 10,00 EUR Datum: 12.03.2013

Page 103: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 9

103 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen

Muster 3

Ausdruck aus dem Justizportal zum Verfahren der Elektronischen Kostenmarke Entwertung einer Elektronischen Kostenmarke

Betrag und Zahlungseingang

Kostenmarken-Nummer: WLBDNH1DL146 Betrag: 10,00 EUR Zahlungseingang: 12.03.2013

Gericht und Aktenzeichen

Entwertet: 12.03.2013 Behörde: Oberlandesgericht Hamm Benutzername des Entwerters: HeinrichA Aktenzeichen: Test Haushaltstitel: Gerichtskosten

Dieser Ausdruck ist nach den Bestimmungen über die Verwendung von Elek-tronischen Kostenmarken (AV d. JM vom 21. April 2010 (5251 - Z. 12)) zu den Sachakten zu nehmen.

Page 104: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 9

104 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Bekanntmachungen

Nr. 9. Anerkennung von Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW Bekanntmachung d. JM vom 18. April 2013

(3180 - II. 32) - JMBl. NRW S. 104 - Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm hat folgende Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW anerkannt: Britta Ewert, Ruhrstraße 9, 59872 Meschede, Tel.: 0291/95273357 Mobil: 0151/12289794 Fax: 0291/95274959 E-Mail: [email protected]

Nr. 10. Rechtskundlicher Unterricht in der Sekundarstufe I

der allgemeinbildenden Schulen

Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (524-6.03.15.06-69885)

und des Justizministeriums (6124 - V.1) vom 19. September 2008 - JMBl. NRW S. 256 -

in der Fassung vom 11. April 2013 - JMBl. NRW S. 104 -

I. Der Gemeinsame Runderlass vom 19. September 2008 (6124-V.1) wird wie folgt geändert: Nummer 5 des Gemeinsamen Runderlasses erhält folgende Fassung: "Neben Lehrerinnen und Lehrern, die die Lehrbefähigung für das Fach Rechtswissenschaften in der Sekundarstufe II haben, kann den Unterricht erteilen, wer die zweite juristische Staatsprü-fung abgelegt oder ein Diplom als Rechtspflegerin oder Rechtspfleger an der Fachhochschule für Rechtspflege (Diplom-Rechtspflegerin oder Diplom-Rechtspfleger) erworben hat."

II. Die Änderung tritt sofort in Kraft.

Page 105: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 9

105 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Nr. 11. Übersicht über die Geschäfte der Notarinnen und Notareim Land Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2012

Bekanntmachung d. JM vom 17. April 2013 (3832 E - Z. 11) - JMBl. NRW S. 105 - (Letzte Übersicht für das Jahr 2011 im JMBl. NRW 2012 S. 100)

vorh. Urkunds- Unterschrifts- Verfü- Vermittlungen Sonstige Wechsel- Summe aller

Notar- geschäfte beglaubigungen gungen von Beurkun- und Urkundsgeschäfte

OLG-Bezirk stellen nach der mit ohne v.T.w. Auseinander- dungen Scheck- (Spalten 3 und 9

Urkunden- Entw. Entw. setzungen proteste zusammen)

Rolle

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Gebiet des Anwaltsnotariat

Düsseldorf 160 66.744 16.653 11.698 2.568 3 35.822 23 66.767

Hamm 1.580 660.807 151.835 154.687 24.889 608 328.788 180 660.987

zusammen 1.740 727.551 168.488 166.385 27.457 611 364.610 203 727.754

Gebiet des Nurnotariats

Düsseldorf 141 303.905 57.196 100.326 12.524 9 133.850 15 303.920

Köln 171 338.145 62.711 96.631 14.005 1 165.197 2 338.147 zusammen 312 642.050 119.907 196.957 26.529 10 299.047 17 642.067

NRW 2.052 1.369.601 288.395 363.342 53.986 621 663.657 220 1.369.821

Vorjahr 2.080 1.410.628 297.775 369.630 54.794 617 687.812 305 1.410.933

Page 106: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 9

106 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Personalnachrichten

Justizministerium

Ruhestand: Ministerialrat Rainer Imhorst.

OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte Ruhestand: Vors. Richter am OLG Karl-Heinz Keldungs u. Helmut Reinhold Schmidt in Düsseldorf. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in: Christian Huge, Dr. Anne Keller, Dr. Anna-Lena Kersting, Henrike Krüger. Staatsanwaltschaften Ruhestand: Erster Justizhauptwachtmeister – BesGr. A 6 – Bruno Anton Jaschinski in Düsseldorf. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Sascha Buchholz, Sven Ermisch, Tim Goßen, LL.M., Maike Nöhles u. Benjamin Seither in Duisburg, Ismael Aydogdu, Dr. Stephan Bausch, Ignaz Bender, Clarissa-Jessica Berenskötter, Sebastian Bongartz, Marcel Dahlke, Dimitrios Dimopoulos, Mihaela Dana Durnea, Lars Freund, Tobias Fuchs, Dr. Markus Geisler, LL.M., Dr. Sebastian Gerlach, LL.M., Dr. Kathrin Hagemeis-ter, Martin Hauschild, Thomas Himmelmann, Christian Holtz, Marco Huchzermeier, LL.M., Zoryana Koman, Nils Kürten, LL.M., Inga Kuschnir, Dr. Carl Friedrich von Laer, LL.M., Raphael Christoph Lischka, Pascal Loscheider, Sascha Ludwig, Joram Moyal, Alexander Müller-Kehrmann, Marc Rainer Nathmann, Linda Naujoks, Dr. Juliane Netzer-Nawrocki, Patrick Nottenkämper, LL.M., Alexander Ofiarkiewicz, Dr. Matthias Peine, Amelie Schäfer, Ulf Scharrelmann, Bénédict Schenkel, Judith Schiffer, LL.M., Dr. Nadine Schild, Jeannine Scholz, Friederike Spaniol, Tim Spellmann, Hendrik Spielvogel, Lisa Staritz, André Terschlüsen, Jan-Patrick Vogel, LL.M. (Mercantile L, Michael Voronov, Daniel-Patric Wagener, Stephanie Wallner u. Christina Wernze in Düsseldorf, Bianca Witte in Erkelenz, Patricia Ermert in Kleve, Elena Grotstück, LL.M., Ilona Kupp-Lieck u. Pinar Soysal Krefeld, Ulrike Ludolf u. Henry Pfitzmann in Moers, Fabian Eickstädt, Sina-Marie Erlekotte, Dr. Rainer Himmelsbach u. Claudia Winzig in Mönchengladbach, Julia Dewender u. Christian Schwedt in Mülheim an der Ruhr, Marion Naescher in Neuss, Lena Pannier in Remscheid, Elvira Catikkas, Maryse Masqueliez u. Svenja Weuster in Rheinberg, Andreas Frentrup in Schermbeck, Lenka Zizka in Solingen, Christiane Schmitz in Wuppertal.

Page 107: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 9

107 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

OLG-Bezirk Hamm Gerichte Ernannt: z. Richter/in am AG: Richter/in Andreas Brunnert, Thomas Pöpel u. Dr. Jonathan Roericht in Dortmund, Benjamin Künneth, Tekin Polat u. Dr. Anne Russow in Münster u. Bettina Osterha-ge-Brüderle in Paderborn; z. Justizamtsrat: Justizamtmann Erwin Gördes in Soest. Versetzt: Richterin am AG Dr. Esther Fronemann von Castrop-Rauxel nach Lünen und Catherine Radde von Höxter nach Paderborn. Ruhestand: Richter am AG Erhard Friedrich Reiffer in Hagen, Ulrich Vennemann in Soest u. Bernhard Fin-kenstein in Steinfurt, Sozialamtsrat Winfried Schmidt-Schürmann in Siegen, Obergerichtsvoll-zieher - BesGr. A 9 m. AZ – Walter Mingo in Marl, Justizamtsinspektor Hans-Georg Dolata in Wetter u. Josef Brinkhaus in Lüdinghausen. Richterin auf Probe Ernannt: Assessorin Julia Rennert u. Nina Thormann. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Staatsanwältin: Staatsanwältin (Richterin auf Probe) Melanie Hantke in Hagen. Versetzt: Oberstaatsanwalt Ralf Meyer aus Wuppertal nach Paderborn. Ruhestand: Oberamtsanwalt - BesGr. A 13 - Armin Quast in Essen, Justizamtsinspektor Josef Schulte-Stiefermann in Arnsberg, Justizhauptsekretär Hans Homberg in Essen und Justizhauptsekretä-rin Waltraud Höger in Hagen. Richterin/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in: Vera Chakib u. Henning Homeyer.

Page 108: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 9

108 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Konstanze Lüken, LL.M. Gew. RS (bisher RAK Frankfurt) in Ostbevern, Linda Schumacher (bisher RAK Düsseldorf) in Hagen. Löschungen als Rechtsanwalt: Yvonne Dominique Schmahl in Bielefeld, Heidi Banse in Essen, Werner Stoltenberg in Gelsen-kirchen, Frank Breidenbach in Castrop-Rauxel, Stefanie Tack in Iserlohn, Christian Halm in Münster, Benjamin Schwarzer in Wilnsdorf, Marion Berger-Kießling in Münster, Ruth Beckmann in Marl, Mathias Siebert in Bielefeld. Entlassen aus dem Notaramt: Rechtsanwalt und Notar Bernhard Neveling in Dortmund. Abgabe in andere Kammerbezirke: Claudia Montag in Münster, Sarah Herma in Essen, Christina von Mallinckrodt in Büren, Tho-mas Wieting in Essen, Oliver Poche in Essen, Philipp Brauksiepe in Gelsenkirchen, Dr. Michael Herma in Essen, Tim Luchtenberg, LL.M. in Essen.

OLG-Bezirk Köln Gerichte Ernannt: z. Richterin am OLG: Richter am LG Silke Schoser aus Köln, Richter/in am AG Hildegard Dörrstock aus Bonn; z. Richter/in am LG: Richter/in Dr. Edda Gampp, Dr. Sandra Sonntag, Martin Mülhöfer u. Dr. Eike Wiemer. Versetzt: Vors. Richterin am LG Katharina Thaysen-Bender aus Köln als Richterin am OLG u. Richter am LG Dr. Jan Fant aus Koblenz als Richter am AG nach Rheinbach. Ausgeschieden: Richterin Dr. Bérénice Thom durch Versetzung in d. Geschäftsbereich der Präsidentin des OLG Düsseldorf. Ruhestand: Präsident d. AG Dr. Hans-Willi Laumen in Köln, Justizamtsinspektor/in Reinhard Bönisch u. Ruth Jussen in Aachen, Erika Schiffer u. Gabriele Zimmermann in Köln, Erich Jakobs in Monschau u. Hans Jakob Thiel in Siegburg.

Page 109: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 9

109 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Staatsanwaltschaften: Ernannt: z. Amtsanwältin: Justizoberinspektorin Heike Heinen in Köln, z. Justizamtsrätin: Justiz-amtfrau Anna Maria Marion Wagner v. d. GStA in Köln

Justizvollzug Ernannt: z. Regierungsdirektor: Oberregierungsrat Reimund Kintrup in Duisburg-Hamborn; z. Regie-rungsrätin auf Probe: Assessorin Petra Dohmann in Gelsenkirchen; z. Regierungsamtsrätin: Regierungsamtfrau Heike Symossek in Iserlohn; z. Sozialamtsrat: Sozialamtmann Rudolf Kleibl in Herford; z. Sozialamtfrau: Sozialoberinspektorin Karen Plaßmann in Düsseldorf; z. Sozialoberinspektorin: Sozialinspektorin Nicole Piecyk in Hövelhof; z. Justizvollzugsamtsin-spektor: Justizvollzugshauptsekretär Elmar Köster in Attendorn, Andreas Göddecke u. Werner Schulte in Büren; z. Justizvollzugshauptsekretär/in: Justizvollzugsobersekretär/in Denise Teufel u. Tobias Koch in Attendorn; z. Hauptwerkmeister: Oberwerkmeister Georg Pieles in Willich. Ruhestand: Regierungsdirektor German Rössle in Aachen, Justizvollzugsamtsinspektor Joachim Schmitz in Aachen u. Siegfried Kivilaht in Bochum.

Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Lan-desgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbe-werbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbe-hinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestell-ter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, - richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, - sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich

auf dem Dienstweg einzureichen. Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1 Vizepräsident//in d OLG (R 4) in Hamm 1 Leitende/r Oberstaatsanwalt/-anwältin (R 4) b. d. StA in Bochum 1 Präsident/in d. VG (R 3) in Aachen

Page 110: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 9

110 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

1 Vizepräsident/in d. VG (R 2 m. AZ.) in Aachen 1 Richter/in am AG - als weit. Aufs. führ. Ri. - (R 2) b. d. AG Schwelm 1 Richter/in am AG - als d. std. V. e. Dir.- (R 2) in Borken 1 Vors. Richter/in am LG (R 2) in Duisburg 2 Vors. Richter/in am VG in Aachen 1 Vors. Richter/in am VG in Münster 1 Richter/in am SG - als weit. Aufsicht führ. Richter/in - (R 2) b. d. SG Düs-

seldorf 3 Richter/in am LSG (R 2) in Essen 1 Oberstaatsanwalt/-anwältin (R 2) b. d. StA in Aachen 1 Oberstaatsanwalt/-anwältin (R 2) b. d. StA in Mönchengladbach 1 Oberstaatsanwalt/-anwältin (R 2) b. d. StA in Düsseldorf 1 Oberstaatsanwalt/-anwältin (R 2) b. d. StA in Wuppertal mehrere Oberstaatsanwalt/-anwältin (R 2) b. d. StA in Dortmund mehrere Oberstaatsanwalt/-anwältin (R 2) b. d. GStA in Düsseldorf 1 Staatsanwalt/-anwältin als Gruppenleiter (R 1 m. AZ.) b. d. StA in Münster mehrere Richter/in am LG in Bonn mehrere Richter/in am AG in Geilenkirchen. 1 Richter/in am AG in Ibbenbüren 1 o. mehrere Richter/in am AG in Bochum 1 Richter/in am AG in Höxter mehrere Richter/in am AG in Köln 1 o. mehrere Richter/in am AG in Bielefeld 1 Richter/in am ArbG in Hagen je 1 Regierungsdirektor/in (A 15) – Leiter/in des psychologischen Dienstes – b.

d. Justizvollzugsanstalten Dortmund (einschl. Castrop-Rauxel) und Gel-senkirchen (einschl. Bochum-Langendreer) – das jeweilige Anforderungsprofil kann beim Justizministerium Nordrhein-Westfalen erbeten werden –

Page 111: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 9

111 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

1 Dekan/in (A 15) - evangelische Seelsorge - i. d. Justizvollzugsanstalten des westfälischen Teils d. Landes NRW - das Anforderungsprofil kann unmittelbar beim Justizministerium Nordrhein-Westfalen angefordert werden -

1 o. mehrere Regierungsrat/-rätin – fliegend – Geschäftsleiter/in der Land- und Amtsge-

richte im Geschäftsbereich des Oberlandesgerichts Hamm sowie Sach-gebietsleiter/-innen des Oberlandesgerichts Hamm. Die Ausschreibung wendet sich nur an Justizoberamtsräte/-innen, denen ein auch einer Be-soldungsgruppe des höheren Dienstes zugeordneter Dienstposten bereits endgültig übertragen ist.

1 o. mehrere Justizoberamtsrat/-rätin – Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben d.

Sonderschlüssels wahrnimmt – i. d. LG-Bez. Arnsberg 1 Regierungsamtsrat/-rätin b. d. JVA Bielefeld-Senne 1 Regierungsamtsrat/-rätin - Bezirksrevisor/in u. Sachgebietsleiter/in - beim

LAG Düsseldorf 1 Regierungsamtmann/-amtfrau - Vollzugsabteilungsleiter/in - b. d. JVA

Werl - das Stellenanforderungsprofil kann b. d . Leiter d. JVA Werl angefordert

werden - 1 Sozialamtmann/-amtfrau b. d. JVA Willich I

- das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Willich I angefor-dert werden.

1 Sozialoberinspektor/in b. d. JVA Willich I

- das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Willich I angefor-dert werden.

1 Sozialinspektor/in b. d. Sozialtherapeutischen Anstalt Gelsenkirchen.

- das Anforderungsprofil kann bei der Sozialtherapeutischen Anstalt Gelsenkirchen erbeten werden -

mehrere Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) b. d. JVA Köln 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) - Leiter/in d. Fahrdienstes - b.

d. JVA Köln - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiterin d. JVA Köln angefordert wer-den -

1 Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) - Leiter/in d. Arbeitstherapie -

b. d. JVA Castrop-Rauxel - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter d. JVA Castrop-Rauxel angefor-dert werden -

1 Justizvollzugsamtsinspektor/in - Leiter/in d. Küchenbereichs - b. d. JVA

Castrop-Rauxel - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter d. JVA Castrop-Rauxel angefor-dert werden -

mehrere Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Köln

Page 112: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 9

112 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

1 Regierungsamtsinspektor/in b. d. JVA Attendorn 1 Justizvollzugsamtsinspektor/-in b. d. JVA Hövelhof mehrere Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Hövelhof mehrere Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Köln mehrere Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Büren 1 Regierungshauptsekretär/in b. d. JVA Attendorn Verwaltungsleiterin bei der JVA Dortmund Bei der JVA Dortmund ist der Dienstposten für die Verwaltungsleiterin oder den Verwaltungslei-ter - zugleich ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin - der JVA Dortmund zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in Bandbreite den Besoldungsgruppen A 13 g.D. bis A 14 h.D. zugeordnet. Das Anforderungsprofil kann bei dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen angefordert werden. Verwaltungsleiter/in - zugleich ständ. Vertreter/in der Leiterin - b. d. JVA Bochum-Langendreer Bei der JVA Bochum-Langendreer - Berufsförderungsstätte - ist der Dienstposten für die Ver-waltungsleiterin oder den Verwaltungsleiter - zugleich ständige Vertreterin oder ständiger Ver-treter der Leiterin - der JVA Bochum-Langendreer - Berufsförderungsstätte - zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in Bandbreite den Besoldungsgruppen A 13 g.D. bis A 13 h.D. zugeordnet. Das Anforderungsprofil kann bei dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen ange-fordert werden. Gruppenleiter/in des ambulanten Sozialen Dienstes b. d. LG Arnsberg Bei dem Landgericht Arnsberg ist demnächst ein Dienstposten eines Gruppenleiters/einer Gruppenleiterin des ambulanten Sozialen Dienstes zu besetzen. Die Funktion ist derzeit den Besoldungsgruppen A 12 und A 13 BBesO zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtin-nen/Beamten des gehobenen Sozialdienstes im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm.

Page 113: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 10

113 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Inhaltsübersicht

Bekanntmachungen Bekanntmachung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Land Nordrhein-Westfalen…………………………………………………………………………………………... 113

Personalnachrichten…………………………………………………………………………….. 117

Ausschreibungen………………………………………………………………………………… 120

Bekanntmachungen

Nr. 12. Bekanntmachung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Land Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung vom 15.05.2013 – JMBl. NRW S. 113 –

Der Wahlausschuss

Erste Wahlbekanntmachung (§§ ohne Zusatz betreffen die Satzung) Inhalt I. Wahl zur Vertreterversammlung, Wahlfrist und Wahlvorschläge II. Rechtsgrundlagen III. Wahlorgane IV. Wahlrecht V. Wählerverzeichnis VI. Einsprüche wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wähler-

verzeichnisses VII. Wahlvorschläge VIII. Weiterer Verlauf

Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 15. Mai 2013, Nr. 10

Page 114: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 10

114 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

I. Wahl zur Vertreterversammlung, Wahlfrist und Wahlvorschläge

In diesem Jahr wählen die Mitglieder des Versorgungswerks aus ihrer Mitte die Mitglieder und die Ersatzmitglieder der Siebten Vertreterversammlung für die Dauer von fünf Jahren (01. Ja-nuar 2014 bis 31. Dezember 2018), und zwar durch unmittelbare und geheime Briefwahl als Listenwahl innerhalb der Wahlfrist vom 25. September bis 15. Oktober 2013 in drei Wahlbe-zirken, die übereinstimmen mit den Bezirken der Rechtsanwaltskammern Düsseldorf, Hamm und Köln. Der letzte Wahltag ist der 15. Oktober 2013. In jedem Wahlbezirk sind zehn Mitglieder und bis zu zwanzig Ersatzmitglieder zu wählen (§ 5 Abs. 1). Der Wahlausschuss fordert hiermit die Wahlberechtigten auf, Wahlvorschläge nach Maßgabe des folgenden Abschnittes VII einzu-reichen. Die Frist zur Einreichung läuft am 01. Juli 2013 um 17.00 Uhr ab.

II. Rechtsgrundlagen

Die Wahl zur Vertreterversammlung erfolgt nach der Wahlordnung für die Vertreterversamm-lung des Versorgungswerks (WO), veröffentlicht im Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 13 vom 1. Juli 1987, S. 149 ff., zuletzt geändert durch die 17. Sat-zungsänderung, veröffentlicht im Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 8 vom 15. April 2007, S. 88 ff. Die Wahlordnung ist Bestandteil der Satzung (§ 5 Abs. 1 Satz 3).

III. Wahlorgane Wahlorgan ist der Wahlausschuss (§ 3 WO). Der Wahlausschuss wurde von der Vertreterver-sammlung gewählt und durch Rechtsanwalt Vossebürger, Köln als dem Vorsitzenden der Ver-treterversammlung konstituiert am 17. Januar 2013. Die Mitglieder des Wahlausschusses sowie deren Stellvertreter sind namentlich genannt in der Anlage.

IV. Wahlrecht

1. Aktiv wahlberechtigt sind alle, die vor dem 01. April 2013 Mitglied des Versorgungswerks

werden und dies bis zum Ablauf des 15. Oktober 2013 bleiben, mit Ausnahme derer, die gemäß § 13 BWahlG kein Wahlrecht haben (§ 5 Abs. 2 und 3).

2. Wählbar sind alle aktiv Wahlberechtigten, die Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer im

Lande Nordrhein-Westfalen sind, mit Ausnahme derer, die die Voraussetzung nach § 5 Abs. 4 Nr. 1 - 5 erfüllen.

3. Wahlberechtigt ist jedes Mitglied in demjenigen Wahlbezirk, zu dessen Rechtsanwaltskam-

mer es mit Ablauf des 31. März 2013 gehört hat (§ 1 Abs. 2 Satz 3 WO). Mitglieder, die mit Ablauf des 31. März 2013 keiner Rechtsanwaltskammer in Nordrhein-Westfalen mehr ange-hört haben (§ 13 Abs. 2), sind wahlberechtigt im Wahlbezirk derjenigen Rechtsanwaltskam-mer, der sie vor ihrem Ausscheiden zuletzt angehört haben (§ 1 Abs. 2 Satz 4 WO).

V. Wählerverzeichnis

1. Für jeden Wahlbezirk wird ein eigenes Wählerverzeichnis angelegt (§ 5 Abs. 1 WO). 2. Die Wählerverzeichnisse der drei Wahlbezirke werden zur Einsichtnahme durch die Wahlbe-

rechtigten in den Geschäftsräumen des Versorgungswerks (Düsseldorf, Breite Str. 67) an al-len Werktagen (außer samstags) vom 04. bis 17. Juni 2013 zwischen 9.00 und 16.00 Uhr, freitags bis 14.00 Uhr (§ 6 Abs.2 WO) ausgelegt.

Page 115: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 10

115 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

3. Zur Einsicht in ein Wählerverzeichnis nach Maßgabe der beiden vorstehenden Absätze legi-timiert sich der Wahlberechtigte durch einen mit Lichtbild versehenen Ausweis unter Angabe seiner Mitgliedsnummer beim Versorgungswerk. Die Einsicht kann nur persönlich erfolgen.

VI. Einsprüche wegen Unrichtigkeit oder

Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses Jeder Wahlberechtigte kann beim Wahlausschuss Einspruch wegen Unrichtigkeit oder Unvoll-ständigkeit eines Wählerverzeichnisses einlegen. Der Einspruch bedarf der Schriftform und muss bis zum 17. Juni 2013 um 16.00 Uhr beim Versorgungswerk eingegangen sein (§ 6 Abs. 1 WO).

VII. Wahlvorschläge 1. Alle Wahlvorschläge sind als Wahlliste einzureichen beim Wahlausschuss in der Zeit vom

04. Juni bis 01. Juli 2013 (§ 3 Abs. 6 Satz 1 WO). Wahlvorschläge müssen spätestens am 01. Juli 2013 um 17.00 Uhr bei der Geschäftsstelle des Versorgungswerks eingegangen sein, und zwar auf einem speziellen Formblatt, das beim Wahlausschuss anzufordern ist (§ 10 Abs. 1 Satz 1 WO).

2. Die Wahlvorschläge müssen ein Kennwort sowie Familiennamen, Vornamen und Kanzleian-

schrift, mangels einer solchen die Wohnungsanschrift der Unterzeichner und der vorge-schlagenen Bewerber enthalten (§ 10 Abs. 2 WO).

3. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens vierzig Mitgliedern unterschrieben sein, die in

dem Wahlbezirk, für den der Vorschlag gilt, wahlberechtigt sind (§ 10 Abs. 3 WO).Es können mehrere Formblätter zur Unterstützung verwendet werden.

4. Jeder Wahlberechtigte kann sich nur an einem Wahlvorschlag beteiligen (§ 10 Abs. 5 und 6

WO). Hat ein Wahlberechtigter mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet oder ist ein Bewerber mit seiner schriftlichen Zustimmung auf mehreren Wahlvorschlägen aufgeführt, so wird sein Name in sämtlichen Wahlvorschlägen gestrichen (§ 10 Abs. 8 WO).

5. Jeder Wahlvorschlag muss mindestens fünfzehn und darf höchstens zwanzig Namen enthal-ten; er enthält zweckmäßig mehr als die Mindestzahl, da sonst bei Fortfall auch nur eines Bewerbers die gesamte Liste ungültig wird (§ 10 Abs. 8 i.V.m. Abs. 4 WO).

6. Den Wahlvorschlägen sind schriftliche Erklärungen der Bewerber mit ihrer Unterschrift beizu-

fügen, a) dass sie mit der Aufnahme in den Wahlvorschlägen einverstanden sind, b) dass ihnen Umstände, die ihre Wählbarkeit ausschließen, nicht bekannt sind, c) dass sie für keinen anderen Wahlvorschlag ihre Zustimmung als Bewerber gegeben ha-

ben (§ 10 Abs. 6 WO).

7. Bei der Unterschrift gemäß Abs. 3 oder 6 ist eine Vertretung ausgeschlossen (§ 10 Abs. 7 WO).

8. Jeder Wahlvorschlag wird durch eine Vertrauensperson vertreten. Wenn nichts anderes an-

gegeben ist, gilt der erste Unterzeichner als Vertrauensperson, der zweite als ihr Stellvertre-ter. Die Vertrauensperson und ihr Stellvertreter sind, jeder für sich, befugt, verbindliche Er-klärungen zum Wahlvorschlag im Verhältnis zum Wahlausschuss abzugeben und entgegen-zunehmen (§ 10 Abs. 9 WO).

Page 116: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 10

116 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

VIII. Weiterer Verlauf der Wahl 1. Über Einsprüche wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ent-

scheidet der Wahlausschuss bis zum 24. Juni 2013 (§ 7 Abs. 2 WO). 2. Der Wahlausschuss stellt frühestens vier, spätestens zwei Wochen vor Beginn der Wahlfrist

das Wählerverzeichnis für jeden Wahlbezirk fest und berücksichtigt dabei hinsichtlich der Wahlberechtigung die Änderungen, die durch den Verlust der Mitgliedschaft entstanden sind, soweit sie ihm bis dahin schriftlich angezeigten worden sind. Diese Wählerverzeichnisse sind für die Wahl endgültig (§ 8 Abs. 1 WO). Im Übrigen kann der Wahlleiter offensichtliche Un-richtigkeiten in den Wählerverzeichnissen jederzeit beheben (§ 8 Abs. 2 WO).

3. Der Wahlausschuss teilt den Mitgliedern im Justizministerialblatt die zugelassenen Wahlvor-

schläge mit den zugelassenen Bewerbern bis zum 01. September 2013 durch die Zweite Wahlbekanntmachung mit (§ 11 Abs. 5 WO).

4. Der Wahlausschuss versendet bis zum 16. September 2013 die Wahlunterlagen mit dem

Text der Zweiten Wahlbekanntmachung an jeden im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten (§ 12 Abs. 3 Satz 1 WO); der Versand erfolgt mit einfachem Brief an die zuletzt bekanntgegebene Anschrift (§ 12 Abs. 3 Satz 3 WO).

Düsseldorf, den 20.02.2013 Leonora Holling Vorsitzende und Wahlleiterin

Besetzung des Wahlausschusses * = Vorsitzende, (*) = stv. Vorsitzender, (N.N) = Stellvertreter des vorgenannten Mitglieds

* Leonora Holling, Düsseldorf (Olaf Kranz, Düsseldorf) (*) Jörg Stronczek, Oberhausen (Karl-Heinz Silz, Goch) Joachim Teubel, Hamm (Kerstin Friebertshäuser-Kauermann, Hagen) Christoph Podszun, Dortmund (Dr. Jost Hüttenbrink, Münster) Karina Nöker, Köln (Dr. Maren Schlimm, Köln) Annette Führ, Bonn (Marcus Welp, Köln)

Page 117: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 10

117 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Personalnachrichten

OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte Ernannt: z. Vors. Richterin am OLG: Richterin am OLG Katrin van Rossum u. Gabriele Schäfer-Lang in Düsseldorf; z. Richter/in am AG: Richter/in Kerstin Förster in Kleve u. Till Haffner in Wuppertal; z. Sozialoberamtsrat: Sozialamtsrat Hans-Peter Kraus in Duisburg. Ausgeschieden: Richterin Martha van Eek in Duisburg-Hamborn auf eigenen Antrag. Ruhestand: Richter am AG – als der ständige Vertreter eines Direktors – Peter Strauß in Langenfeld, Jus-tizamtsrätin Barbara Indlekofer in Duisburg-Ruhrort, Sozialamtfrau Viola-Marina Lundt in Duis-burg, Justizamtsinspektorin m. AZ Karin Pohl in Wuppertal, Justizamtsmtsinspektor Helmut Salewski in Düsseldorf, Justizhauptsekretär Hans Wilhelm Küpper in Neuss, Justizobersekretä-rin Sabine von Eynern in Düsseldorf u. Regina Balzer in Langenfeld. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Ass./in: Julia Gruß Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Amtsanwalt/Amtsanwältin: Justizoberinspektorin Sabrina Cassandra Koch in Duisburg und Katrin Zylka in Mönchengladbach; Justizinspektor Ingo Heemsoth in Duisburg.

OLG-Bezirk Hamm Gerichte Ernannt: z. Direktor des AG (BesGr. R 2 AZ): Richter am AG – als d. std. Vertr. e. Dir. – Dr. Martin Middeler in Borken; z. Richter/in am AG: Richter/in Dr. Jan Wiethoff in Kamen, Simone Arns u. Jan Hendrik Mußmann in Recklinghausen; z. Oberregierungsrat: Regierungsrat Stephan Saßmannshausen in Siegen. Versetzt: Richterin am LG Susanne Kuschmann aus Siegen als Richterin am AG nach Siegen u. Richter am AG Dr. Fadi Al-Deb’i aus Siegen als Richter am LG nach Siegen.

Page 118: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 10

118 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Ruhestand: Vorsitzender Richter am OLG Heinz Schwarze, Direktor des AG Bernhard Normann in Waren-dorf, Richter am AG Rudolf Hesse in Brilon, Sozialamtsrat Hans-Jürgen Schmeller in Arnsberg, Justizamtsinspektor Engelbert Frecke in Delbrück, Erster Justizhauptwachtmeister Rolf Dreßler in Hagen. Richter/in auf Probe Ernannt: Assessorin: Katharina Mellis. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Staatsanwalt/-anwältin : Staatsanwalt/-anwältin (Richter/-in auf Probe) Robert Kraft u. Ka-tharina Rayer in Bochum, Maribel Andersson, Arne Heger und Jörg Schulte-Göbel in Dort-mund; z. Justizoberamtsrat: Justizamtsrat Hans-Jürgen Purschke in Bielefeld. Richterin auf Probe Ernannt: Assessor/in: Christin Dieckhöfer, Sebastian Haßel, Alexander Moritz Hege u. Ilka Matthies. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Nefiye Alin-Ortac (bisher RAK Celle) in Detmold, Myra-Anne Bücher (bisher RAK München) in Essen, Aybike Dogangüzel (bisher RAK Düsseldorf) in Dortmund, Dr. Katharina Britta Hastenrath (bisher RAK Frankfurt) in Kreuztal, Alexander Henz in Rheda-Wiedenbrück, Julia Alexandra Höninger (bisher RAK Düsseldorf) in Castrop-Rauxel, Dr. Sarah Krins (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Andrea Lührmann (bisher RAK München) in Recke, Christina Priestersbach (bisher RAK Düsseldorf) in Schwelm, Alexandra Sausmekat (bisher RAK Düssel-dorf) in Dortmund, Arno Tobergte (bisher RAK Düsseldorf) in Gütersloh. Löschungen als Rechtsanwalt: Matthias Stein in Bad Laasphe, Josef Boesing in Münster, Dorothee Enders in Warendorf, Ul-rich Möllers in Gronau, Axel Thönes in Essen, Dr. Horst Rodekamp in Oerlinghausen, Fabian Ricken in Gelsenkirchen, Susanne Rehbock in Lemgo, Ralf Gebauer in Holzwickede, Stefan Bischof in Gelsenkirchen. Abgabe in andere Kammerbezirke: Björn-Thorben Knoll in Dortmund, Iris Dönne in Bottrop, Christina Merkel in Essen, Christian Heinen, LL.M. in Bielefeld, Günther Fesselmann in Essen, Sina Blome in Essen, Axel Kämper, LL.M. in Dortmund, Till-Henning Werner in Bielefeld, Alexander Weigert in Unna Bestellt zur Anwaltsnotarin/zum Anwaltsnotar: Rechtsanwalt Dr. Siegfried Goeppentin in Soest.

Page 119: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 10

119 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwalt und Notar Lüdeke Horn in Halle.

OLG-Bezirk Köln Gerichte Ernannt: z. Vors. Richterin am LG: Richterin am LG Claudia Gelber in Bonn, z. Richterin am AG: Rich-terin Anna Stalberg in Köln. Ruhestand: Richter am AG Michael Klein in Köln, Obergerichtsvollzieher - BesGr. A 9 - Otto-Josef Röhrbein in Bergheim u. Erster Justizhauptwachtmeister - BesGr. A 6 – Karl-Heinz Hemmerlein in Brühl. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessorin Alexandra Brüggemann. Notarinnen/Notare Entlassen aus dem Notaramt: Notar Kleppi in Bonn.

LAG-Bezirk Köln Ernannt: z. Direktor des ArbG: Richter am ArbG Dr. Dirk Gilberg in Köln; z. Richter/in am ArbG: Richter Benedikt Hövelmann in Aachen und Richterin Stefanie Hölscher in Siegburg. Ruhestand: Richter am Arbeitsgericht als weiterer Aufsicht führender Richter Dr. Kurt Wester in Köln. Versetzt: Richterin am Arbeitsgericht Eva Naumann aus Aachen nach Köln.

Finanzgerichte Ernannt: z. Richterin am FG: Richterin auf Probe Dr. Ulrike Hoffsümmer in Düsseldorf.

Page 120: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 10

120 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizvollzug

Ernannt: z. Regierungsoberamtsrat/-amtsrätin: Regierungsamtsrat/-amtsrätin Jürgen Busch in Es-sen, Alexandra Weber in Euskirchen u. Heinz Herbert Droste in Herford; z. Regierungsamt-mann: Regierungsoberinspektor Christian Badura in Herford; z. Technischen Amtmann: Technischer Oberinspektor Klaus-Peter Reinders in Geldern; z. Justizvollzugsamtsinspek-torin - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizvollzugsamtsinspektorin Werner Falkner u. Heike Natrup in Wuppertal-Ronsdorf; z. Justizvollzugsamtsinspektor/in: Justizvollzugshauptsekretär/in Cornelia Tölle in Hövelhof, André Keßels u. Volker Rosema in Willich I; z. Betriebsinspektor: Hauptwerkmeister Patrick Runge in Willich I; z. Regierungshauptsekretärin: Regierungs-obersekretärin Sabine Eickhaus u. Birgit Westhoff in Moers-Kapellen Ruhestand: Justizvollzugsamtsinspektor/in Wolfgang Freckmann in Bielefeld-Senne, Monika Eckert in Gelsenkirchen, Karl-Heinz Kersten in Moers-Kapellen, Manfred Bolten in Siegburg, u. Volk-mar Britt in Wuppertal-Vohwinkel.

Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen Ernannt: z. Regierungsrat: Justizoberamtsrat Andreas Dormann.

Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Lan-desgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbe-werbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbe-hinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestell-ter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, - richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, - sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich

auf dem Dienstweg einzureichen. Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1 Direktor/in bei dem AG (R 2) in Beckum 1 Richter/in am AG - als d. std. Vertr. e. Dir. - (R 2) in Marl u. Schwelm 1 Vors. Richter/in am VG (R 2) in Köln

Page 121: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 10

121 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

1 Richter/in am AG in Herford 1 Richter/in am AG in Olpe 1 Richter/in am AG in Paderborn 1 Richter/-in am ArbG b. d. ArbG Düsseldorf 1 Richter/-in am ArbG b. d. ArbG Essen 1 Richter/-in am ArbG b. d. ArbG Wesel 1 Richter/-in am ArbG b. d. ArbG Wuppertal mehrere Staatsanwalt/-anwältin in Münster für die planmäßige Anstellung von

Richter/innen auf Probe aus dem Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Hamm

1 Amtsanwalt/-anwältin b. d. StA Dortmund 1 Amtsanwalt/-anwältin b. d. StA Hagen 1 Regierungsoberamtsrat/-rätin - Geschäftsleiter/in - b. d. SG Detmold, Gel-

senkirchen oder Münster mehrere Sozialamtmann/-amtfrau - Fachkraft d. ambulanten Sozialen Dienstes - im

OLG-Bezirk Düsseldorf mehrere Sozialoberinspektor/in - Fachkraft d. ambulanten Sozialen Dienstes - im

OLG-Bezirk Düsseldorf 1 Regierungsoberinspektor/in - Leiter/in d. Haushaltsabteilung - b. d. JVA

Wuppertal-Vohwinkel - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter d. JVA Wuppertal-Vohwinkel angefordert werden -

1 Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) - Leiter/in d. allgem Vollzugs-

dienstes - b. d. JAA Lünen - das Anforderungsprofil kann b. d. Vollzugsleiterin d. JAA Lünen ange-fordert werden -

mehrere Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Wuppertal-Vohwinkel 1 Regierungsamtsinspektor/in b. d. JVA Geldern mehrere Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Wuppertal-Vohwinkel 1 Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Detmold mehrere Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Attendorn

Page 122: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 10

122 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

je 1 Notar/in i. d. AG-Bez. Arnsberg, Medebach, Menden, Schmallenberg, Warstein, Werl, Herford, Rahden, Witten, Blomberg, Kamen, Unna, Bott-rop, Gelsenkirchen, Gladbeck, Hattingen, Marl, Altena, Plettenberg, Schwelm, Borken, Gronau, Lüdinghausen, Rheine, Steinfurt, Tecklenburg, Warendorf, Brakel, Delbrück, Warburg, Bad Berleburg, Olpe*

je 2 Notar/in i. d. AG-Bez. Soest, Halle, Lübbecke, Minden, Bad Oeynhausen,

Ahaus, Beckum, Lippstadt* je 3 Notar/in i. d. AG-Bez. Bochum, Lemgo, Iserlohn, Coesfeld* je 4 Notar/in i. d. AG-Bez. Gütersloh, Lünen, Ibbenbüren* je 5 Notar/in i. d. AG-Bez. Detmold, Dortmund, Bocholt* je 6 Notar/in i. d. AG-Bez. Bielefeld, Münster, Paderborn* je 7 Notar/in i. d. AG-Bez. Hamm, Siegen* je 8 Notar/in i. d. AG-Bez. Hagen* je 1 Notar/in i. d. AG-Bez. Duisburg-Hamborn, Mülheim an der Ruhr, Wesel,

Emmerich * 2 Notar/in i. d. AG-Bez. Duisburg-Ruhrort * je 3 Notar/in i. d. AG-Bez. Oberhausen, Dinslaken * * "Bewerbungen sind bis zum 15.06.2013 b. d. Präs. d. Landgerichts einzureichen, in deren oder dessen Bezirk sich die Notarstelle befindet. Für die Bewerbung ist nach Möglichkeit der dafür vorgesehene Vordruck RA/Not 1 zu verwenden, der bei der Verwaltung d. Landgerichts angefordert und im Internet unter www.justiz.nrw.de - Stichwort Formulare/Merkblätter - aufge-rufen werden kann. Ausbildung zur/m Justizfachangestellten Die schriftliche Abschlussprüfung der Auszubildenden zur/m Justizfachangestellten im Lande Nordrhein-Westfalen findet am 05. und 06. Dezember 2013 statt. An dieser Prüfung nehmen auch die Auszubildenden teil, die die Abschlussprüfung im Juni/Juli 2013 nicht bestehen oder die aus wichtigem Grund nicht an der Abschlussprüfung im Juni/Juli 2013 teilnehmen können. Anmeldungen zu dieser Prüfung sind bis zum 30.09.2013 schriftlich nach den von den zustän-digen Stellen in Kürze bestimmten Anmeldeformularen durch den Ausbildenden oder die Aus-bildende mit Zustimmung des oder der Auszubildenden an die Präsidentin/den Präsidenten des Oberlandesgerichts zu richten, in dessen Bezirk die Ausbildungsstätte liegt. In besonderen Fällen können Prüfungsbewerber selbst den Antrag auf Zulassung zur Prüfung stellen. Der Anmeldung sind die in § 10 Abs. 4 und § 24 Abs. 4 S. 2 der Prüfungsordnung für den Aus-bildungsberuf der/s Justizfachangestellten für die Durchführung von Prüfungen im Lande Nordrhein-Westfalen vom 09.04.1999 (GV. NRW. 1999 S. 142) i.d.F.v. 23.10.2001 (GV. NRW. 2001 S. 770) genannten Unterlagen sowie - ggf. - ein Antrag nach § 24 Abs. 3 der vorgenann-ten Prüfungsordnung beizufügen.

Page 123: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 10

123 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Berichtigung Die im Justizministerialblatt Nordrhein-Westfalen Nr. 9 vom 1. Mai 2013 unter der Überschrift „Verwaltungsleiterin bei der JVA Dortmund“ erfolgte Ausschreibung wird bezüglich der Über-schrift dahingehend berichtigt, dass es sich um die Stelle für eine Verwaltungsleiterin oder ei-nen Verwaltungsleiter - zugleich ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin – bei der JVA Dortmund handelt. Rücknahmen: Die Ausschreibung einer Stelle für eine/einen Richter am Amtsgericht - als weitere/r Aufsicht führende/r Richter/in - bei dem Amtsgericht (R 2) in Schwelm (JMBl. Nr. 9 vom 01.05.2013) wird hiermit zurückgenommen. Die Ausschreibung einer Stelle f. e. Richter/in am AG b. d. AG Castrop-Rauxel (JMBl. NRW Nr. 4 v. 15. Februar 2013) wird hiermit zurückgenommen. Die Ausschreibung der Stelle für 1 Regierungsamtsinspektor/in (JMBl. NRW Nr. 6 vom 15.03.2013) bei der JVA Moers-Kapellen wird hiermit zurückgenommen.

Page 124: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 11

124 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Inhaltsübersicht

Bekanntmachungen Hauptrichterrat der Sozialgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen�����..�. 124 Vorstände der Rechtsanwaltskammern und der Notarkammern������������ 124 Übersicht über die Geschäftstätigkeit der Vollstreckungsbeamten����������� 125 Anerkennung von Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW���������������. 127

Personalnachrichten�����������������������������.. 127

Ausschreibungen������������������������������� 135

Bekanntmachungen

Nr. 13. Hauptrichterrat der Sozialgerichtsbarkeit

des Landes Nordrhein-Westfalen Bekanntmachung d. JM vom 10. Mai 2013 (2701 � Z. 1)

- JMBl. NRW S. 124 -

Richterin am Sozialgericht Christina Linnenkämper, Sozialgericht Düsseldorf, ist aus dem Hauptrichterrat der Sozialgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen ausgeschieden. Als Nachfolgerin ist Richterin am Sozialgericht Dr. Katie Baldschun, Sozialgericht Dortmund, als ordentliches Mitglied in den Hauptrichterrat der Sozialgerichtsbarkeit eingetreten.

Nr. 14. Vorstände der Rechtsanwaltskammern und der Notarkammern Bekanntmachung d. JM vom 7 . Mai 2013

(1202 � Z. 42) - JMBl. NRW S. 124 -

Bekanntmachung vom 18. Mai 2009 � JMBl. NRW S. 125 - Der Vorstand der Rheinischen Notarkammer setzt sich aufgrund der Neu- bzw. Wiederwahl vom 27. April 2013 wie folgt zusammen: Notar Dr. Christoph Neuhaus in Köln, Präsident Notar Dr. Timm Starke in Bonn, Vizepräsident Rechtsanwalt und Notar Ulrich Blumberg in Oberhausen, Vizepräsident Notar Dr. Jens Bormann in Ratingen Notar Dr. Norbert Frenz in Kempen Rechtsanwältin und Notarin Dr. Birgitta Konrad in Duisburg Notar Michael Uerlings in Bonn

Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 1. Juni 2013, Nr. 11

Page 125: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 11

125 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Nr. 15. Übersicht über die Geschäftstätigkeit der Vollstreckungsbeamten (Gerichtsvollzieher und Vollziehungsbeamte der Justiz) im Haushaltsjahr 2012

Bekanntmachung des JM vom 15. Mai 2013 (2346 - Z. 1) - JMBl. NRW S. 125 - - Übersicht für das Jahr 2011 im JMBl. NRW 2012 S. 167 -

A. Gerichtsvollzieher

Lfd. Nr.

OLG-Bezirk Zahl der

Gerichtsvoll- zieher

(einschl. Hilfskräfte)

Zustellungen vom Ge-richtsvoll-

zieher per-sönlich be-

wirkt

Zustellungen unter Mitwir-

kung der Post

Protest-aufträge

Zwangsvoll-streckungs- und sonsti-

gen Aufträge

durchge-führten

Versteige-rungen

durchge-führten

Vor-pfändungen

Voll-streckungs-

aufträge der Justiz-behörden

Verfahren auf Abnah-me der ei-desstatt-

lichen Versi-cherung

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

1 Düsseldorf 284,47 182.270 170.777 80 410.400 247 511 15.114 192.930 2 Hamm 497,56 399.905 423.170 25 637.184 653 1.951 42.033 324.755 3 Köln 229,96 104.938 105.305 76 323.806 379 616 15.191 156.049 4 Sa. 2012 1.011,99 687.113 699.252 181 1.371.390 1.279 3.078 72.338 673.734 5 Sa. 2011 1.042,76 647.713 640.465 217 1.413.365 1.496 3.220 80.878 686.892

Page 126: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 11

126 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

B. Vollziehungsbeamte der Justiz

Lfd. Nr.

OLG-Bezirk Zahl der

Vollziehungs-beamten (einschl.

Hilfskräfte)

Voll- stre-ckungs-

aufträge der Justiz-

behörden

durchge-führten Ver-

steige-rungen

durchge-führten

Vor-pfändungen

Verfahren auf Abnah-me der ei-desstatt-

lichen Versi-cherung (von

Sp. 4)

1 2 3 4 5 6 7

1 Düsseldorf 13,07 26.308 0 1 1392 Hamm 10,01 18.582 0 0 1.0143 Köln 12,00 24.307 2 0 814 Sa. 2012 35,08 69.197 2 1 1.2345 Sa. 2011 36,68 76.999 1 0 1.003

Page 127: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 11

127 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Nr. 16. Anerkennung von Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW Bekanntmachung d. JM vom 28. Mai 2013

(3180 - II. 32) - JMBl. NRW S. 127 - Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm hat folgende Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW anerkannt: Gisela Kohlhage, August-Bebel-Str. 16-18, 33602 Bielefeld, Tel.: 0521/3273836 Fax: 032121007830 E-Mail: [email protected]

Personalnachrichten

OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte Ernannt: z. Richter/in am LG: Richterin Barbara Banke und Richter Thomas Sevenheck in Duisburg; z. Ersten Justizhauptwachtmeister - BesGr. A 6 -: Erster Justizhauptwachtmeister - BesGr. A 5 - Michael Franken in Viersen. Ruhestand: Erster Justizhauptwachtmeister A 5 Heinz-Peter Schillings in Düsseldorf. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Andrea Konhäuser, Friederike von Kuenheim. Staatsanwaltschaften Richter auf Probe Ernannt: Assessor Axel Johannes Walch.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Neuzulassungen und Übernahmen aus anderen Kammerbezirken: Karl Jägen u.Janina Tzschoppe in Duisburg, Sven Bastek, Matthias Bleidiesel, Sina Blome, Frederik Born, Philipp Brauksiepe, Mathis Breuer, Anna Dies, Rolf-Ingo Doht, Dilara Er, Jan Freialdenhoven, LL.M., Dr. Thomas Gerdom, Dr. Anika Gilberg, Martin Albert Heinrich Götte, Ricarda Luisa Grzeschik, Caspar Jacob Haarmann, Lisa Harnischmacher, LL.M., Hannah Heyde, Christopher Béla Patrick Hülsmann, Kathrin Huneke, Helena Kaup, Philip Keller, Marcus Kimpel, Dorothée Kupiek, LL.M., Dr. Paul Claas Lambertz, Frederik Liebing, Ghazale

Page 128: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 11

128 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Mandegarian, LL.M., Rosa Mangiacotti, Dennis Marl, Bernd Meyer, Dr. Hilmar Müller, Dr. Asmerom Ogbamichael, Sascha Opheys, Ulrich Pellmann, Dr. Jörn Pfennig, LL.M., Jana Post, Charlotte Rüdiger, Martin Schäfer, Dr. Anja Schiemann, Hanno Schulze Schleppinghoff, Thomas Spellerberg, Rebecca Stern, Birthe Struck, LL.M., Verena Thumann, Franziska Tobies, Julia Vogt, Dr. Katharina Weiner, Dr. Laurence Westen, Anna Beata Wierzchowski u. Ulrich Wunder in Düsseldorf, Bernd Richter in Grefrath, Christoph Bau-meister in Krefeld, Marie-Helen Lingnau u. Verena Rhein in Mönchengladbach, Stefanie Gäbler u. Axel Hecker in Mülheim an der Ruhr, Günther Fesselmann in Neukirchen-Vluyn, Anna Krü-ger in Neuss, Iris Dönne u. Axel Kämper in Oberhausen, Gabriele Sons in Ratingen, Inga Bösel u. Sabine Miess in Remscheid, Nadine Neugebauer u. Claudia Ulbrich in Solingen, Elmar Schmidt in Wesel, Bastian-Lars Gostomski in Willich, Inci Mi Celikkilic u. Sarah Strack in Wup-pertal.

OLG-Bezirk Hamm Gerichte Ernannt: z. Richter/in am LG: Richter/in Dr. Hans Arnold und Dr. Julia Drolshagen in Bochum; z. Rich-ter/in am AG: Richterin Sarah Ibanez Ortiz in Olpe und Richter Edgar Tiggemann in Siegen. Versetzt: Richter/in am AG Dr. Helle Koonert von Lemgo nach Detmold und Christian Tschöpe von Det-mold nach Lemgo. Ruhestand: Richter am AG � als weiterer Aufsicht führender Richter - Dr. Bernd-Ulrich Schumacher in Dortmund, Richter/in am AG Wolfhart Timm in Dorsten, Dorothea Marianne Stracke in Güters-loh u. Helmut Knöner in Herford, Justizamtsinspektor Heinz-Ulrich Henke in Iserlohn. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Christian Fastermann und Yvonne Schmahl. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Oberstaatsanwalt/-anwältin: Staatsanwältin/-anwalt Sabine Wenzel in Bochum u. Gunnar Herrmann aus Bochum in Hamm; z. Staatsanwalt/-anwältin : Staatsanwalt (Richter auf Probe)/ Staatsanwältin (Richterin auf Probe) Sabrina Käsemann und Kim Beatrix Simon in Bielefeld, Philipp-Benedikt Schenk und Rosemarie Tangermann in Hagen; z. Regierungsrat: Justizober-amtsrat Ulrich Brandkamp b. d. GStA; z. Justizoberamtsrätin - BesGr. A 13 m. AZ -: Justiz-oberamtsrätin Ingrid Wehking in Münster; z. Justizamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. -: Jus-tizamtsinspektor Dirk Aschekowsky in Hagen; z. Justizamtsinspektorin: Justizhauptsekretärin Barbara Horstkötter in Münster; z. Justizobersekretärin: Justizsekretärin Stephanie Grünewald und Tamara Kühne in Bochum und Ludmilla Kintop in Paderborn. Versetzt: Oberstaatsanwalt Karlheinz Huesmann und Christoph Göke aus Dortmund nach Münster.

Page 129: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 11

129 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Ausgeschieden: Oberstaatsanwalt - als der ständige Vertreter e. Leitenden Oberstaatsanwalts/Leitenden Ober-staatsanwältin - BesGr. R 2 mit AZ - Josef Hempelmann in Arnsberg, Oberstaatsanwalt Joa-chim Kodal in Bochum, Staatsanwalt Wolfgang Nix in Dortmund. Ruhestand: Justizamtsinspektor Josef Schulte-Stiefermann in Arnsberg. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Susanne Beckmann in Lünen, Annalena Bobe in Dortmund, Tarik Bouhabila, LL.M. in Menden, Christina Budke in Münster, Ali Delzendeh in Münster, Sarah Demant in Castrop-Rauxel, Holger Domeyer (bisher RAK Hamburg) in Emsdetten, Yasin Ertas in Meschede, Sabine Freitag (bis-her RAK Düsseldorf) in Münster, Sigrid Freitag in Dortmund, Silke Ganschow, LL.M. in Essen, Christopher Gensior in Essen, Johannes Goldmann in Hagen, Baris Gültekin in Bochum, Philipp Hahn in Bielefeld, Stefan Hartmann in Iserlohn, Ann-Katrin Heitjans in Münster, Simone Hensen (bisher RAK Köln) in Bochum, Kathrin Herking in Hamm, Pascal Heßeling in Essen, Martin Hille in Siegen, Tim Holzhauer in Siegen, Katrin Hüttenrauch in Bielefeld, Daniel Jürgensen, LL.M. in Essen, Dr. Helmut Peter Kahlert (bisher RAK Celle) in Hamm, Dirk Jürgen Kampfert in Dort-mund, Marius Karow in Minden, Bert Kaufmann in Bad Salzuflen, Michael Klein in Münster, Bet-tina Kleining in Lünen, Helmut Knöner in Herford, Julia Laacks in Münster, Jochen Werner Lehmann in Essen, Arabella Liedtke in Dortmund, Julia Meertens in Werne, Franziska Mende in Essen, Kirsten Moll in Bochum, Karolina Meyer, LL.M. in Dortmund, Kerstin Overkott (bisher RAK Düsseldorf) in Gelsenkirchen, Monika Piecha in Unna, Anne-Kathrin Philipp in Paderborn, Dr. Christoph Rempe in Bielefeld, Christian Romahn in Menden, Jennifer-Jane Rzepisko in Es-sen, Christopher Schlüngel in Brilon, Florian Schmitt in Siegen, Marc-André Schremmer in Dortmund, Oliver Frank Schulz in Essen (bisher RAK Bremen), Patrick Stuke in Gelsenkirchen, Eileen Wagner (bisher RAK Berlin) in Essen, Melanie Wickel in Siegen. Löschungen als Rechtsanwalt: Wolfgang E. Pütz in Bochum, Daniel Gehlhaar in Dortmund, Jens-Peter Schmidt in Herne, Wolfgang Klußmann in Münster, Klaas Marian Horst in Bielefeld, Michael Römer in Witten, Mei-ke Bröring in Bocholt, Thorsten Korn in Gevelsberg, Dr. Andreas Bombien in Lünen. Abgabe in andere Kammerbezirke: Elmar Schmidt in Lübbecke, Anna Heinz in Hagen, Dr. Lars Winter in Münster, Alexander Sawatzki in Dortmund, Boglárka Bayer in Essen, Dirk Rekittke in Essen, Sabrina Hitz in Höxter, Sandra Klaas in Paderborn. Bestellt zur Anwaltsnotarin/zum Anwaltsnotar: Rechtsanwalt Matthias Hütig in Bottrop. Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwalt u. Notar Peter Weyand in Hamm, Alfred Spenneberg in Steinfurt und Heinrich Wapelhort in Paderborn.

Page 130: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 11

130 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

OLG-Bezirk Köln Gerichte Ernannt: z. Präsidenten d. AG: Vizepräsident d. AG Henning Banke aus Köln in Köln; z. Vors. Richterin am LG: Richterin am LG Kirsten Prömse in Köln; z. Richter/in am AG als weitere/r Aufsicht führende/r Richter/in: Richter/in am AG Barbara Schützendorf u. Klaus Rohde in Köln; z. Richterin am LG: Richterin Kristina Kliem in Köln; z. Richterin am AG: Richterin Dr. Sandra Seidl in Aachen, Richterin Dr. Sylvia Fankel-Krey u. Dr. Aj�a Jagst in Köln. Ruhestand: Vorsitzende Richterin am OLG Marie-Louise Caesar in Köln, Obergerichtsvollzieher - BesGr. A 9 - Johann Otto Theißen in Schleiden. Staatsanwaltschaften: Ernannt: z. Staatsanwältin/-anwalt: Staatsanwältin/-anwalt (Richter/in auf Probe) Dr. Sebastian Tobias Buß, Barbara Köster u. Philipp Michael Nagel in Bonn, z. Justizamtsinspektorin � BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizamtsinspektorin Susanne Willems in Bonn, z. Justizhauptsekretär: Justizober-sekretär Markus Axel Kolenda in Bonn Ruhestand: Staatsanwalt Jürgen Lorenzen in Köln. Richterinnen/Richter auf Probe: Ernannt: Assessorin Eva Katharina Ricken. Rechtsanwältinnen u. Rechtsanwälte: Neuzulassungen und Übernahmen aus anderen Kammerbezirken: Simone Abresch, Ganna Adl, Master of Laws Dominique Oliver Ahnsehl, Tülin Akmanlar-Ketterle, Marc Alcoberro, Philipp Alsdorf, Martina Ansorge, Özer Arslan, Master of Laws Guido Aßhoff, Hülya Ates, Sarah Aupperle, Bianca Aymans, Ewelina Balcerak, Joachim Alexander Balzer, Ramtin Bandarchian Rashti, Christian Barfknecht, Sarah Bartholomé, Katharina Bauer-schmidt, Roger Beckamp, Nadine Becker, Sarah Bega, Olaf Behnk, Dominik Bender, Jennifer Bender, Rainer Beneschovsky, Franziska Bertelsmeier, Dr. jur. Christian Bertrand, Christian Bieber, Elke Bietmann, Dr. jur. Jeremy Bister, Stefanie Bisterfeld, Guido Walter Blass, Patricia Bley, Magister Legum Othwin Bode, Magister Legum Jan Bohrenkämper, Dr. jur. Tanja Bolde, Simon Boll, Dr. jur. Cornelius Böllhoff, Katharina Brakowski, Caspar Brandt, Silke Braun, Dr. jur. Daniel Breuer, Claus Broekmans, Dr. jur. Christian Bron, Björn Brücher, Nicola Brüggemann, Ina Büchner, Gina Burgwinkel, Anna Busl, Jaklin Chatschadorian, Oriana Corzilius, Fevzi Dal, Tom Dalhoff, Johannes Josef Wilhelm Daners, Kerstin Deiters, Alex Stefan Demirci, Morten Dibbert, Magister Legum Johannes Dilling, Christian Döhlert, Malte Johannes Drengenberg, Master of Laws Philipp Drögemeier, Pierre-Marcel Drothen, Isabelle Edle von Daniels, Dr. jur. Theresa Ehlen, Nikolaus Ehlenz, Nadine Eichler, Christian Eley, Nikolas Eschen, Dr. jur. Catrin Esser, Manuel Evertz, Burkhard Fabritius, István Fancsik, Roman Felten, Martina Fiebig, Martin

Page 131: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 11

131 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Figatowski, Sandra Fischbach, Magister Legum Annabelle Fischer, Master of Laws Julia Fi-scher, Heiko Fleischer, Juliane Foerster, Dr. jur. Michael Fortmann, Lorenz Frank, Patricia Fre-chen, Sophia Freiin von Hake, Maitre en droit Cyril Freitag, Norman Frenken, Julia Freund, Master of Laws Regina Frey, Yvonne Freyaldenhoven, Dr. jur. Stefan Friedmann, Andreas Frohn, Astrid Fromm, Jürgen Funke, Susanne Gans, Sara Garcia Corraliza, Thomas Garrote Barajas, Master of Laws Arne Gehrke, Monika Geiger, Silke Georgi, Imke Gerdes, Britta Gerwing, Nina Geuß, Paniz Gholinejad, Bastian Gierling, Vera Gilleßen, Nadja Goralik, Dr. jur. Johannes Gräbig, Xenia Gräfin von Harrach, Ricarda Grammann, Dr. jur. Christian Groß-Bölting, Henning Großmann, Jens Grotefend, Nicola Häger, Johannes Hajek, Holger Hamacher, Gabriele Heikamp, Christoffer Heinen, Guido Hellersberg, Master of Laws Caroline Hemler, Ulf Hempelmann, Arno M. J. Henkel, Christina Hennig, Linn Henning, Fabian Hering, Stephan Her-zig, Peter Herzogenrath, Dr. jur. Antje Heyer, Hugo Josef Heyminck, Eric Hiedemann, Bachelor of Laws Christoph Hinrichsen, LL.M. oec. Gregor Hirtz, Nina Hoepner, Sabine Hoffmans, Dr. jur. Daniel Hornschuh, Master of Laws Carsten Hösker, Christian Hötte, Rudolf Hübner, Gregor Hugenroth, Simone Huke, Dr. jur. Suzan Denise Hüttemann, Denis Ilia, Alfons M. Immekus, Artur Jakobi, Judith Jansen, Eva Jatta, Nasim Jenkouk, Master of Laws Lisa Jentschura, Master of Laws Britta Jilge, Master des Wirtschaftsrechts Jana Jocksch, Master of Laws Jürgen Joos, Christoff Jorde, Jannis Kamann, Gabriele Kania, Janna Kasdorf, Lorena Kern, Dr. jur. Oliver Kessler, Dr. jur. Carsten Keune, Dr. jur. Karl Heinz Kiesgen, Christina Kikis, Dr. jur. Andreas Klauze, Nicola Ines Klauze, Sarah Klein, Andrea Kleusberg, Hauke Klich, Désirée Kliebisch, LL.M. oec. Uta Klingbeil, Martin Klocke, Dipl.-FW (FH) Stefanie Klomp, Frauke Klostermeyer, Christiane Knabben-Krause, Valentin Knobloch, Dr. jur. Philipp Knoll, Christina Knop, Deborah Koch, Dr.rer.pol. Christine Konnertz-Häußler, Cem Korkmaz, Timm Kornas, Michael Koslowski, Fabian Krause, Burchard Kreisch, Kathrin Kreß, Bettina Kreuzer, Iris Krifft, Dr. jur. Christian Krings, Branimir Kristof, Gesine Krohne, Sarah Kromer, Master of Laws Christoph Krosch, Jür-gen Krupp, Michaela Kulka, Fabian Kullmann, Stephan Kunze, Yvonne-Kristina Kunze, Georg Heinrich Kurz, Master of Laws Christian Philipp Kuß, Katja Labusga, Thomas Lammers, Master of Laws Christian Lange, Christiane Lanz, Sebastian Laoutoumai, Christian Laudenberg, Julia Lehmann, Volker Lemmer, Norman Lenger, Dorle Lenke, Patrick Lenzhofer, Dr. jur. Friederike Linden, Niels Litzka, Dr. jur. Herbert Lohmann, Sebastian Löhr, Anne Lösler, Oliver Lowin, Mas-ter of Laws Philip Lux, Magister Legum Claudia Maaßen, Hinda Maiwald, Bachelor of Laws Lars Maritzen, Jens Marschall, Markus Marx, Dieter März, Jakob Maurenbrecher, LL.M. Simone Meiburg, Henning Meier, Celine Meißner, Yasmin Melcher, Michael Meurer, Dr. jur. Johannes Meyer-Hermann, Folkert Milch, Michael Mokov, Arne Möller, Dr. jur. Jochen Möller, Tobias Morkötter, Florian Moskopp, Gabi Müllejans, Mark Müller, Marie Nadjafi-Bösch, Dr. jur. Bernd Nenninger, Markus Nettekoven, Dr. jur. Daniel Neuhöfer, Jochen Neumann, Dr. jur. Johannes Neyses, Prof. Dr. Wilhelm Neyses, Britta Nietfeld, Kristin Nitzsche, Alexandra Nückel, Stephan Nüsgen, Anna-Maria Obalski, Otto Obermeyer, Henrike Oertel, Master of European Law Jonas Oetken, Monika Olck, Dr. jur. Klaus Olschewski, Tatiana Orfanakou, Rocio Palacios Jiménez, Agnes Eva Palarczyk, Dirk Pallasch, Dominic Pauls, Jana Pauls, Barbara Paulsen, Lena Pfeufer, Claudia Philipps, Verena Pianka, Anna Piras, Master of Science Marco Pirolo, LL.M. oec. Christoph Pitzer, Manuel Plützer, Oliver Poche, Wiebke Jennifer Posmann, Ralf Priemer, Maike Pröhl, Friederike Prokop, Dr. jur. Peter Prusseit, Klaus Ludwig Purrio, Evgeny Pustovalov, Martin Pütz, Master of Laws Kristina Radtke, Christina Rasch, Marcel Rau, Almuth Rauer, Dr. jur. Katharina Rausch, Madeleine Rduch, Dr. jur. Wilfried Recker, Patrick Redell, Juliane Reich, Lydia Reißen-Hädicke, Franziska Richardt, Dorothea Rickel, Dirk Riedel, Daniela Röcken, Master of Laws Lina Rolffs, Robin Romberg, Gregor Roßwinkel, Sarah Rothkopf, Hannelie Rothstein, Dr. jur. Markus Rübenstahl, Nicole Ruchti, Benjamin Ruhlmann, Janina Ruland, Marni Sacher, Bettina Sadowski, Cornelia Sandner, Frank Sattler, Meike Schaarwächter, Anne Schäfer, Julia Caroline Schäfer, Stephanie Schäfers, Martin Schalaster, Andrea Schannath, Master of Laws Vera Schauhoff, Martin Schenkelberg, Sevcan Schieb, Dirk Schiffbauer, Nina Schiffer, Heinz Jürgen Schildberg, Helene Schleiz, Stefanie Schlummer, Tor-ben Schlüter, Dr. jur. Benedikt Schmidt, Dennis Schmidt, Dr. jur. Hanna Schmidt, Daniel Schmitz, Susanne Schmitz, Master of Laws Torsten Schmitz, Anne Schnatenberg, Claus Schneider, Julian Schneider, Melanie Schneider, Sebastian Schneider, Dr. jur. Barbara Schnur, Master of Laws Wendy Carol Scholte Andrade, Matthias Schölzel, Philipp Schönen, Andreas

Page 132: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 11

132 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Schreiber, Prof. Dr. jur. Bernhard Schreven, Judith Schröder, Dr. jur. Gregor Schroll, Manuela Schubring, Sigrid Schuler, Christoph Schüll, Dr. jur. Sabine Schulte-Beckhausen, Master of Laws Maren Schultz-Heinecke, Magister Artium Nickolas Alexander Schulze, Jochen Schuma-cher, Yvonne Schuster, Laura Schütz, Peter Schween, Alexandra Schwegmann, Deborah Schwenk, Dr. jur. Tina Sell, Philipp Senk, Sima Shahhosseini, Pia Siberg, Peter Sieber, Annette Siegburg, Annette Simon, Özlem Simsek, Michael Sippel, Sven Sixel, Vangelitsa Skupra, Jantine Soyka, Anika Speisekorn, Master of Laws Matthias Spix, Nathalie Steffens, Dr. jur. Se-bastian Steinbarth, Julia Steiner, Kerstin Stirner, Henrik Straßner, Veit Strittmatter, Henrik Ströfer, Master of Laws Nora Sturm, Dominika Swiniarski, Nuray Temel, Donata Lätitia Tetzlaff, Elissavet Theodorou, Linda Thiel, Jürgen Thiele, Florian Thierbach, Dr. jur. Johanna Thomas, Andreas Tiedge, Franziska Tosse, Tanja Treichel, Christian Trömel, Nursel Üstündag, Stefan Valperz, Magister Legum Juliane van Keuck, Master of Laws Christine Vesper, Dr. Kvètuse Vicencová, Leonid Viprinski, Janine Vogel, Maximilian Völler, Arne von Boetticher, Dr. jur. Chris-tine von der Heide, Dr. jur. Moritz von Köckritz, Isabelle von Notz, Master of Laws Patrick Voos, Christoph Wabia, Stephan Wachs, Master of Laws Loni Wagner, Axel Wahlen, Jakob Wahlers, Master of Laws Ingo Wallenborn, Patryk Wcislo, Dr. jur. Heinz Weidt, Frank Friedrich Weindorf, Stefanie Weise, Prof. Dr. jur. Andreas Weitbrecht, Beatrice Wenzel-Lux-Krönig, Friederike Westerhoff, Ludger Westrick, Maike Wetzelaer, Kerstin Weuffen, Arno Wiedenau, Mirko Wielgosch, Christian Wienecke, Prof. Dr. jur. Jürgen Wilhelm, Master of Laws Stephan Will, Kai Willschütz, Thomas Windisch, Dr. jur. Andreas Wirtz, Master of Arts Birgit Wirtz, Volker Wissel, Kalinka Woerner, Sylvia Wörz, Master of Laws Deniz Yalcin, Alexander Zapf, Nicola Zell, Lars Ziegenhagen, Karl Zilkens, Alexandra Zilles, Dr. jur. Frank Thomas Zimmer, Dr. jur. Andrea Zimmermann, Ulrich Zimmermann, Carolin Zintl, Guido-Carl Zöllner, Master of Business Law Markus Zolper, Daniela Züll u. Angela zum Winkel. Löschungen: Eva Albrecht, Canan Aras-Koc, Christoph Arendt, Helmut Arntz, Özer Arslan, Ebba Bahl, Walt-raud Baltes-Ludwig, Nina Baltić, Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Bandorf, Szymon Bartoszewicz, Pia Barzen, Dr.jur. Burkhard Bastuck, Irene Bäumler, Dr. Stephan Bausch, Master of Laws Nina Becker, Master of Laws Oliver Beer, Heinz Benesch, Dr. Daniel Bergner, Miriam Betz, Johan-nes Beutler, Gerd Bierhoff, Stefan Bischof, Thorsten Bittner, Kristina Blohm, Miriam Bock, Ma-gister luris Europaei Jana Bogatz, Adrian Bölingen, Anna Katharina Bolle, Dr. Jürgen Bösche, Reinhard Braune, Nina Breidenbach, Navina Breuer, Dr.jur. Stephanie Brezing, Dr.jur. Thomas Brinkmann, Malte Büchl, Dr. Heinrich Bürgel, Björn Canders, Marc Cappel, Waldemar Cimala, Sebastian Conzen, Dr. Axel Cordewener, Ernst-Dieter Crott, Marcel Dahlke, Sven Daniel, Mar-kus Danuser, Dr. Volker Dautzenberg, Dr.jur. Henning Dehnert, Andrea Dielmann, Seyda Dogangül, Ralph Jörg Dreher, Petra Dropmann, Dr. Ulrich Eberhardt, Ralph Christian Eber-hardt, Dr. Henning Ehlers, Dr. Günter Ermisch, Sven Ermisch, Dr. Karl-Wilh. Esser, Dipl.-Ingenieur Werner Fabricius, Anna Faßbender, Ulrich Feldmann, Dr.jur. Robert Ferschen, Mi-chael Fiorello, Frank Fischer, Dr. Peter Fischer, Wolfgang Forschbach, Dr.jur. Gerrit Forst, Eli-sabeth Förster, Heiner Franke, Prof. Dr. Elgin Freifrau von Stein, Tobias Freudenberg, Thomas Friedrich, Hans-Wolfgang Fürstner, Erik Gelke, Dr.jur. Thomas Gerdom, Magister Legum Ma-reike Gersmann, Daniela Gessler, Nima Ghassemi-Tabar, Anika Giepen, Dr. Luise Glawatz, Susanne Göbel, Norbert Gottschalk, Alexander Graf, Petra Grafenhain, Skanda Gronen, Helmut Grünewald, Alexandra Haase, Axel Haasenritter, Axel Haentjes, Gerd Halm, Holger Hamacher, Eva Hammel, Sigrid Heemann, Monika Henk, Marcel Henrix, Simone Hensen, Anne Hesse, Achim Hiller, Dr. Rainer Himmelsbach, Carolin Hinrichs, Dr.jur. Annemarie Hofedank-Wockenfuß, Christamaria Hofmann, Heinz-Jürgen Höher, Dr.jur. Anne Hohler, Björn Hohmann, Petra Hüllenkremer, Nadja Hülser, Jennifer Huntgeburth, Nina Jäcker, Lothar Jansen, Erik Jan-sen, Dr. Hans Reinhard Jung, Walter Junggeburth, Bernd Jungius, Tanja Jüngst, Sebastian Kägebein, Wolfgang Kaiser, Jörg Kemper, Michael Kewenig, Markus Kimpel, Sarah Klöwer, Dr.jur. Julia Knappstein, Dr.jur. Sebastian Kneisel, Dr.jur. Janna Knitter, Kaspar Kochs, Dr.jur. Christoph Köhler, Christiane Korb, Nadine Köster, Nina Kowalewsky, Dr. Friedrich Kracht, Ma-nuel Krahl, Charlotte Kreuzberg, Dorothea Kriele, Tanja Krigel, Johannes Krings, Dr. Stefan Krüger, Hannelore Krüger-Knief, Ulrike Krügermeyer-Kalthoff, Roswitha Kubuschok, Georg

Page 133: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 11

133 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Küpper, Dr. Paul Lambertz, Dr.jur. Susanna Lange, Manfred Lesch, Dr. Erich Lettow, Dr. Ingo Liebach, Kathrin Liebegut, Dr.jur. Katrin Liebner, Thies Lindacher, Iris Lindla, Carolin Lingenberg, Brigitte Loch, Master of Laws Nikolai Lohmann, Dr.jur. Jan Loos, Dr. Jürgen Louis, Dr. Mario Lukas, Eike Lütters, Yvonne Maaßen, LL.M. oec. Stefanie Mader, Julia Marxmeier, Henning Matthiesen, Hans Georg May, Frédéric Meilicke, Dr. Andrea Menz, Hans-Jürgen Metz-ger, Bernd Meyer, Philipp Meyer, Meike Franziska Meyer-Küppers, Dr. Bernd Michaels, Jost Miesen, Dr. Peter Mikliss, Dr. Heinz-Josef Möhn, Master of Laws Sebastian Mohr, Paul Günter Mondorf, Klaus-Gert Mosler, Dr. Gerd Müller, Geerd Müntinga, Linda Naujoks, Sebastian Nebel, Klaus-Peter Neeb, Dr. iur Claudia Neitz-Hackstein, Dr.jur. Lutz Nepomuck, Dr.jur. Juliane Net-zer-Nawrocki, Maria-Isabelle Neuffer, Bianca Nießen, Johannes Nordhorn, Christoph Nowak, Rurik Ochwadt, Dr. Klaus Orywall, Maybritt Otremba, Melek Özay, Dr. Hermann Josef Pabel, Doktor der Rechte - Bratislava Franz-Josef Pabst, Martin Pachl, Anke Padberg, Theresia Paffrath, Dieter Pampfer, Tanja Patt, Ralf Peschmann, Dr.jur. Franziska Peters, Wolfgang Pfletschinger, Dr. Siegfried Pflitsch, Heike Pieck, Christian Pieper, Martin Pieper, Horst Pietrek, Ingo Porschen, Jana Post, Dr. Andreas Pougin, Anna-Maria Quinke, Martin Rabenschlag, Da-niel Radermacher, Nadja Raus, Markus Reidlingshöfer, Dr.jur. Philipp Reutershan, Dr.jur. Anne Deike Riewe, Anja Rincke, Dr.jur. Falko Ritter, Thomas Ritz, Christian Robertz, Dr. Dominik Roderburg, Sabine Roller, Dr.jur. Max Philipp Rolshoven, Anja Rosenthal, Melanie Rothenpieler, Dr. Anne Rummer, Joanna Ruszkowska, Melike Sare, Dr. Gerd Sauren, Matthias Sawatzki, Martin Schäfer, Walter-Joachim Schauseil, Magister Legum Katharina Scherrer, Anja Schiemann, Martin Schiffers, Michael Schilder, Verena Melanie Schindler-Derichs, Horst Dieter Schirmer, Frauke Schlemminger, Dr. Claudia Schmidt, Walter Schmidt, Zülal S. Schmidt, Dr.jur. Immo Schmidt-Jortzig, Günter Schmidt-Lonhart, Guido Schmitt, Christoph Schmitz, Magister Legum Alexander Schmitz-Elsen, Friedrich Schneider, Dimitri Schneider, Robert Schneider, Benedikt Schönbrunn, Rolf Schönewerk, Gerlach Schreiber, Miriam Schröter, Astrid Schulte, LL.M. Christina Schulte-Braucks, Katrin Schürmann, Lucie Schürmann-Beck, Philip Schützeberg, Jan Schweisgut, Hermann Schwörer, Christian Ingo Seifert, Martina Seipelt, Dr. Claudia Seitz, Juri Semiletopulo, Antonella Siconolfi, Dr.jur. Franz Simon, Prof. Dr. Ralf Sinz, Ekaterini Sionta, Margarete Skowasch, Urban Slamal, Rolf Snissarewski, Margarete Sobik, Ul-rich Sommerlik, LL.M. Hartwig Specker, Aloysius Steffen, LL.M. Anke Steffens, Bertold Steinebach, Dr. Helga Stern, Jens Stöber, Philipp Stöckle, Christian Stolte, Manuela Stremlau, Bernd Christoph Strohm, Norbert Strohschen, Benedikt Stuwe, Marc Sundermann, Dr. Hans-Georg Tamblé, Johannes Teslau, Prof. Dr.jur. Andreas Teufer, Annabelle Thilo, Prof. Dr. Su-sanne Tiemann, Prof. Dr. Burkhard Tiemann, Patrick Timpe, York-Ulrich Trommsdorff, Claudia Ulbrich, LL.M. Frank Utikal, Larisa Velic, Melanie Virnich, Christian Völkel, Jan-Hendrik vom Wege, Axel von Bock, Dr.jur. Kristina von der Linden, Magister Legum Wolfram von Gagern, Lena von Papen-Hubold, Caroline Sibylle Ingeborg von Prittwitz, Hermann-Georg von Taboritzki, Thomas Wagner, Birgit Wallura, Heinz Walter, Michael Wassermann, Thorsten We-ber, Kerstin Weber, Matthias Weidmann, LL.M. oec. Heiko Weiler, Ulrich Welcker, Norbert Wendland, Nadine Werner, Dr. Herbert Wernscheid, Bettina Werres, Karina Wickert, Magister Legum Antje Wiedemuth, Sandra Wietzorek, Dr. Claudia Wildmann, Andrea Windelschmidt, Anna Winnekens, Elke Wirth, Michael Wolf, Dr.jur. Simon Wollenberg, Norbert Wontorra, Ulrich Wunder, Daniel Zahrai-Sani, Sarah Zech, Peter Zembol, Julia Zilleken u. Magister Legum Tanja zum Busch.

OVG und Verwaltungsgerichte

Ernannt: z. Richterin am VG: Richterin Iris Engel u. Nela Gies in Gelsenkirchen. Richter auf Probe Ernannt: Assessor Dr. Thomas Horst u. Christian Muders.

Page 134: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 11

134 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

LSG und Sozialgerichte Ernannt: z. Richterin am LSG: Richterin am SG als weitere Aufsicht führende Richterin Angelika Klempt u. Richterin am SG Dr. Cordula Brink in Essen; z. Richter am SG als weiterer Aufsicht füh-render Richter: Richter am LSG Dirk Lewandrowski in Duisburg u. Richter am SG Rüdiger Franke in Gelsenkirchen; z. Richterin am SG: Richterin am SG (kraft Auftrags) Dr. Fatos Öz-demir in Gelsenkirchen. Versetzt:

Richterin am SG als weitere Aufsicht führende Richterin Angelika Klempt aus Düsseldorf nach Essen; Richter am LSG Dirk Lewandrowski vom LSG Niedersachen-Bremen nach Duisburg; Richter am SG Dr. Carsten Stölting vom SG Osnabrück nach Detmold; Richterin am SG (kraft Auftrags) Dr. Fatos Özdemir von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See nach Gelsenkirchen. Ruhestand Vorsitzender Richter am LSG Dr. Peter Lange in Essen, Richter am LSG Dieter Göbelsmann in Essen, Richter am SG Dieter Volk in Köln, Regierungsamtsinspektor - BesGr. A 9 mit AZ - Olaf Neumann in Aachen. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Dr. Meike Henneke, Christoph Koch, Lennart Marticke, Steffi Andrea Hohensohn.

Finanzgerichte Ernannt: z. Vors. Richter am FG: Richter am FG Paul Helmut Moritz in Köln. Ruhestand: Vors. Richter am FG Norbert Klein in Köln.

Justizvollzug Ernannt: z. Sozialamtfrau: Sozialoberinspektorin Katrin Eickmeyer in Detmold; z. Justizvollzugsamts-inspektor - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizvollzugsamtsinspektor Ralph Ostroznik in Willich I; z. Regierungsamtsinspektor: Regierungshauptsekretär Ingo Peine in Moers-Kapellen; z. Justiz-vollzugsamtsinspektor: Justizvollzugshauptsekretär Ulrich Tietz in Detmold, Johann Biermann u. Heinz-Wilhelm Binn in Kleve; z. Justizvollzugshauptsekretär: Justizvollzugsobersekretär Franz Krabbe in Kleve. Ruhestand: Justizvollzugsamtsinspektor Herbert Johnen u. Reinhard Stephan in Aachen u. Hubert Weers in Kleve, Justizvollzugshauptsekretär Theodor Engels u. Heinz-Dieter Schäfer in Aachen.

Page 135: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 11

135 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Lan-desgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbe-werbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbe-hinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestell-ter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, - richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, - sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich

auf dem Dienstweg einzureichen. Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1 Leitende/r Oberstaatsanwalt/-anwältin (R 4) b. d. StA in Aachen 1 Leitende/r Oberstaatsanwalt/-anwältin (R 3) b. d. StA in Detmold je 1 Direktor/in d. AG (R 2) in Menden und Kempen 1 Vors. Richter/in am LG (R 2) in Aachen mehrere Vors. Richter am LG (R 2) in Münster 1 Staatsanwalt/-anwältin als Gruppenleiter/in (R 1 m. AZ.) b. d. StA in Biele-

feld 1 Staatsanwalt/-anwältin als Gruppenleiter/in (R 1 m. AZ.) b. d. StA in Köln 1 Richter/in am LG in Arnsberg 1 Richter/in am AG in Dorsten 1 Staatsanwalt/-anwältin in Hagen für die planmäßige Anstellung von Rich-

terinnen/Richtern auf Probe aus dem Bezirk der Generalstaatsanwalt-schaft Hamm

1 Regierungsdirektor/in (A 15) - ständ. Vertr./in d. Leiters/Leiterin - b. d. JVA

Bielefeld-Senne - das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium des Landes NRW

angefordert werden - 1 o. mehrere Justizoberamtsrat/-rätin - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben in-

nerhalb Sonderschlüssels wahrn. - im LG-Bezirk Krefeld 1 o. mehrere Justizamtsrat/-rätin - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben inner-

halb Sonderschlüssels wahrn. - im LG-Bezirk Krefeld

Page 136: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 11

136 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

1 Sozialamtmann/-amtfrau b. d. JVA Heinsberg 1 o. mehrere Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes in dem LG-Bezirk Essen mit

noch näher zu bestimmendem Dienstsitz.

Es handelt sich um befristet zu besetzende Stellen für Fachkräfte des ambulanten Sozialen Dienstes im Beschäftigtenverhältnis (Entgeltgruppe 10 TV-L). Einstellungsvoraussetzung sind der erfolgreiche Abschluss des Studiums der Sozialarbeit oder der Sozialpädagogik und die staatliche Anerkennung. Bewerbungen sind mit den üblichen Bewerbungsunter-lagen (Lebenslauf, Studiumsabschluss, Zeugnisablichtungen, Tätigkeits-nachweise) bis zum 17.06.2013 an die Präsidentin des Landgerichts Es-sen zu richten.

1 Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) - Bereichsleiter/in A-Flügel - b.

d. JVA Remscheid - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiterin d. JVA Remscheid angefordert werden -

1 Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) - verantwortl. Schichtdienstlei-

ter/in - b. d. JVA Düsseldorf - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter d. JVA Düsseldorf angefordert werden -

1 Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) - Bereichsleiter/in Zweigan-

stalt - b. d. JVA Remscheid - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiterin d. JVA Remscheid angefordert werden -

1 Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) - Diensthabende/r (Bereichs-

leiter/in Sicherheit) - b. d. JVA Geldern - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter d. JVA Geldern angefordert werden -

1 Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) - Leiter/in d. allgem. Vollzugs-

dienstes - b. d. JVA Euskirchen - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiterin d. JVA Euskirchen angefordert werden -

1 Betriebsinspektor/in - vorwiegend Reparatur- und Wartungsarbeiten - b. d.

JVA Willich II - das Anforderungsprofil kann b. d . Leiterin d. JVA Willich II angefordert

werden - 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Siegburg mehrere Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Remscheid 1 Betriebsinspektor/in b. d. JVA Bochum mehrere Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Remscheid 2 Hauptwerkmeister/in b. d. JVA Bochum 1 Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Siegburg

Page 137: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 11

137 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

mehrere Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Wuppertal-Ronsdorf 2 Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. Sozialtherapeutischen Anstalt Gel-

senkirchen mehrere Erste/r Justizhauptwachtmeister/in (A 6) - fliegend - im OLG-Bez. Düs-

seldorf

mehrere Erste/r Justizhauptwachtmeister/in (A 5) - fliegend -im OLG-Bez. Düssel-dorf

1 o. mehrere Erste/r Justizhauptwachtmeister/in (A 5) b. einem Gericht im LG-Bezirk

Aachen 1 o. mehrere Erste/r Justizhauptwachtmeister/in (A 5) b. einem Gericht im LG-Bezirk

Bonn 1 o. mehrere Erste/r Justizhauptwachtmeister/in (A 5) b. einem Gericht im LG-Bezirk

Köln (ohne AG Köln) 1 o. mehrere Erste/r Justizhauptwachtmeister/in (A 5) b. d. AG Köln Dozent/in an der FHR NRW Die Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen sucht eine Beamtin/einen Beamten des höheren Vollzugs- und Verwaltungsdienstes, die/der bereit ist, im Abordnungsverhältnis ab dem 1. August 2013 für mehrere Jahre als Dozent/in im Fachbereich Strafvollzug an der Fach-hochschule tätig zu werden. Die Dozententätigkeit ist auf längstens sieben Jahre befristet. Von den Bewerbern/Bewerberinnen wird die Bereitschaft zur Mitarbeit in dem der Fachhochschule angegliederten Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen erwartet. Die ausgeschriebene Stelle kann ggf. auch mit mehreren Teilzeitkräften besetzt werden. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen un-terrepräsentiert sind, sind sie nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt zu berücksichtigen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Bewerbung geeigneter Schwerbehinderter und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) ist erwünscht. Bewerbungen sind bis zum 15. Juni 2013 auf dem Dienstweg an die Direktorin der Fachhoch-schule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen zu richten. Gruppenleiter/in des ambulanten Sozialen Dienstes bei dem Landgericht Mönchenglad-bach Bei dem LG Mönchengladbach ist demnächst der Dienstposten einer Gruppenleiterin/eines Gruppenleiters des ambulanten Sozialen Dienstes zu besetzen. Die Funktion der dort eingerich-teten Gruppenleiter/innen-Stelle ist derzeit der Besoldungsgruppe A 13 zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen/Beamten des gehobenen Sozialdienstes im Bezirk d. OLG Düs-seldorf.

Page 138: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 11

138 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Leiter/in der Haushaltsabteilung bei der Justizvollzugsanstalt Bochum Bei der Justizvollzugsanstalt Bochum ist die Funktion der Leiterin oder des Leiters der Haus-haltsabteilung zu besetzen. Die Funktion ist in der Bandbreite den BesGr. A 11 bis A 12 (gD) zugeordnet. Das Anforderungsprofil kann beim Leiter der JVA Bochum angefordert werden. Leiter/in der Abteilung Sicherheit und Ordnung bei der Justizvollzugsanstalt Bochum Bei der Justizvollzugsanstalt Bochum ist die Funktion der Leiterin oder des Leiters der Abteilung Sicherheit und Ordnung zu besetzen. Die Funktion ist in der Bandbreite den BesGr. A 11 bis A 12 (gD) zugeordnet. Das Anforderungsprofil kann beim Leiter der JVA Bochum angefordert werden. Sachbearbeiter/in beim Buchungs- und Kostenrechnungsservice bei der JVA Dortmund Im Buchungs- und Kostenrechnungsservice (BKS) bei der JVA Dortmund ist der Dienstposten einer Sachbearbeiterin / eines Sachbearbeiters zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in der Bandbreite des Besoldungsgruppen A 9 g.D. bis A 11 zugeordnet. Die Ausschreibung richtet sich sowohl an vollzugsinterne als auch externe Kräfte (z.B. aus der Finanzverwaltung mit Kenntnissen im Bereich der Buchführung und Anlagenbuchführung). Das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der Justizvollzugsanstalt Dortmund angefordert werden.

Page 139: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 12

139 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Inhaltsübersicht

Allgemeine Verfügungen

Anordnung über Berichtspflichten in Strafsachen (BeStra)……………………………………. 139

Bekanntmachungen

Anerkennung von Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW……………………………………… 140

Vorstände der Rechtsanwaltskammern und der Notarkammern…………………………….. 140

Personalnachrichten……………………………………………………………………….…….. 141

Ausschreibungen…………………………………………………………………………….…… 145

Allgemeine Verfügungen

Nr. 11. Anordnung über Berichtspflichten in Strafsachen (BeStra) AV d. JM vom 27. November 2005 (4107 - III. 3 Sdb. BeStra)

- JMBl. NRW S. 3 -

AV d. JM vom 30. April 2013 (4107 - III. 3 Sdb. BeStra) - JMBl. NRW S. 139 -

Die Anordnung über Berichtspflichten in Strafsachen (BeStra) - AV d. JM vom 27. November 2005 (4107 - III. 3 Sdb. BeStra) - JMBl. NRW S. 3 - wird wie folgt geändert:

I.

1. Nr. 4 a) wird wie folgt gefasst: "Die von den Behördenleitungen der Staatsanwaltschaften zu erstattenden Berichte sind dem Justizministerium auf dem Dienstweg, in Eilfällen jedoch unmittelbar, zu erstatten. Nummer 1.1 und Nummer 2 der Rundverfügung Elektronischer Schriftverkehr in Justizverwaltungssachen (RV d. JM vom 13. Juli 2012 [1422 - I. 2]) gelten entsprechend. Ist eine elektronische Übermitt-lung ausgeschlossen, ist in besonders eiligen oder bedeutsamen Fällen vorab per Telefax, fernmündlich oder persönlich zu berichten. In den Fällen unmittelbarer Berichterstattung unter-richten die Behördenleitungen der Staatsanwaltschaften zugleich die Generalstaatsanwältin oder den Generalstaatsanwalt."

Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 15. Juni 2013, Nr. 12

Page 140: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 12

140 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

2. Nr. 6 wird um folgenden Buchstaben c) ergänzt: "Nummer 4 a) Satz 2 gilt entsprechend."

II.

Diese AV tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2013 in Kraft.

Bekanntmachungen

Nr. 17. Anerkennung von Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW

Bekanntmachung d. JM vom 7. Juni 2013 (3180 - II. 32) - JMBl. NRW S. 140 -

Die Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat folgende Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW anerkannt: Herr Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Michael Mittler, Henri-Dunant-Straße 62, 47228 Duisburg, Tel.: 02065-927131 Fax: 02065-927769 Internet: www.konflikt-fair-mittler.de E-Mail: [email protected]

Nr. 18. Vorstände der Rechtsanwaltskammern und der Notarkammern

Bekanntmachung d. JM vom 28. Mai 2013

(1202 - Z. 42) - JMBl. NRW. S. 140 -

Bekanntmachung vom 4. April 2012 (JMBl. NRW 2012, S. 85) I. Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf setzt sich aufgrund der Neu- bzw. Wie-derwahl vom 24.04.2013 seit diesem Tage wie folgt zusammen: Rechtsanwältin Dr. Isolde Bölting in Remscheid Rechtsanwalt Dr. André Bruckhaus in Krefeld Rechtsanwältin Natascha Grosser in Düsseldorf Rechtsanwalt Dr. Damian Hecker in Düsseldorf Rechtsanwalt Dr. Claus-Henrik Horn in Düsseldorf Rechtsanwalt Jan Jurgutat in Oberhausen Rechtsanwalt Robert Kersting in Solingen Rechtsanwalt Peter Köllner in Voerde Rechtsanwalt Olaf Kranz in Düsseldorf Rechtsanwältin Nicola Kreutzer in Düsseldorf Rechtsanwalt Peter Langenbach in Wuppertal Rechtsanwalt Hermann Moseler in Duisburg Rechtsanwältin Andrea Post in Wuppertal Rechtsanwalt Dr. Hans-Michael Pott in Düsseldorf Rechtsanwalt Heinz Rulands in Mönchengladbach Rechtsanwalt Dr. Volker Schumacher in Düsseldorf Rechtsanwalt Karl-Heinz Silz in Goch Rechtsanwalt Hans Simon in Düsseldorf Rechtsanwältin Angelika Stehle in Düsseldorf

Page 141: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 12

141 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Rechtsanwalt Alfred Ulrich in Düsseldorf Rechtsanwalt Klaus Wiercimok L.L.M. in Düsseldorf II. Das Präsidium der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf setzt sich aufgrund der Neu- bzw. Wiederwahl in der Vorstandssitzung vom 15.05.2013 wie folgt zusammen: Rechtsanwalt und Notar Herbert P. Schons in Duisburg, Präsident Rechtsanwalt Dr. Christian Schmidt in Krefeld, 1. Vizepräsident Rechtsanwalt Dr. Karl-Heinz Göpfert in Düsseldorf, Vizepräsident Rechtsanwalt Dr. h.c. Rüdiger Deckers in Düsseldorf, Vizepräsident und Schriftführer Rechtsanwalt Claus Jenckel in Düsseldorf, Vizepräsident und Schatzmeister Rechtsanwalt Titus Heck in Moers Rechtsanwältin Leonora Holling in Düsseldorf Rechtsanwalt Dr. Bernd Marcus in Mönchengladbach Rechtsanwalt Manfred Schmitz-Henrich in Mülheim an der Ruhr

Personalnachrichten

OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte Ernannt: z. Richter/in am AG: Richter/in Dr. Susanne Scholz und Thomas Wilden in Düsseldorf; z. Re-gierungsdirektorin: Oberregierungsrätin Anna-Ruth Reinert in Düsseldorf; z. Oberregie-rungsrat: Regierungsrat Dietmar Schipior in Düsseldorf; z. Justizoberamtsrat: Justizamtsrat Franz Aretz in Erkelenz; z. Sozialamtsrätin: Sozialamtfrau Barbara Breithaupt in Düsseldorf. Versetzt: Richter am OLG Joachim Busch aus Düsseldorf als Richter am AG - als der ständige Vertr. e. Dir. - nach Duisburg. Ruhestand: Direktor des AG Johann Schwarz in Krefeld, Justizhauptsekretärin Christa Ambrozy in Ober-hausen. Richterin/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Lena von Papen-Hubold, Christoph Wolf.

Page 142: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 12

142 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

OLG-Bezirk Hamm Gerichte Ernannt: z. Richter/in am AG: Richter/in Isabelle Biallaß, Ertan Güven, Dr. Tanja Kothes, Heidi Lenk in Essen, Frank Diembeck in Herford. Versetzt: Richter am AG Eric Faber von Olpe nach Köln. Ruhestand: Richter am LG Kurt Lenerz und Richter am AG Werner Romberg in Bochum, Justizamtsinspek-tor Wilhelm Plewa in Bochum. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessorin Karina Klotz. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Oberstaatsanwalt: Staatsanwalt als Gruppenleiter Carsten Dombert aus Münster in Dort-mund; z. Justizamtsrat: Justizamtmann Dietmar Plaßmann in Bielefeld; z. Justizobersekre-tär/in: Justizsekretär/in Silke Herrmann und Siegfried Neuhoff in Dortmund. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessorin Julia Karen Behrendt. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Dr. Frank Esmeier, LL.M.(T) (bisher RAK Oldenburg) in Münster, Cordula Schönfeld (bisher RAK Düsseldorf) in Gevelsberg, Dr. Anne Teiser (bisher RAK Hamburg) in Arnsberg. Löschungen als Rechtsanwalt: Volker Kauerz, LL.M. in Münster, Lothar Lend in Herten, Thorsten Hohmann in Herne, Sandra Jürging in Enger, Thomas Groß in Hagen, Sonja Heinke-Zakowski in Arnsberg Abgabe in andere Kammerbezirke: Dr. Thomas Ax in Essen, Annalena Putzke in Essen, Dr. Lutz Schmidt, LL.M. in Essen, Rabea Wille in Wetter, Annette Hausmann in Bochum, Annett Hohnstein in Dortmund, Dr. Birgit Kunze in Dortmund.

Page 143: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 12

143 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwalt und Notar Udo Wegermann in Witten. Entlassen aus dem Notaramt: Rechtsanwalt und Notar Heinz Walter Lindemann in Gelsenkirchen.

OLG-Bezirk Köln Gerichte Ernannt: z. Richter am AG als weiterer Aufsicht führender Richter: Richter am AG Torsten Heymann in Leverkusen; z. Richter/in am LG: Richter/in Dr. Jan Petry u. Thomas Stoppelmann in Aachen; Dr. Verena Schäfer u. Dr. Jan Westhoff in Köln; z. Richterin am AG: Richterin Claudia Wolny in Jülich, Richterin Christine Kircher in Euskirchen u. Richterin Anna Nickel in Köln; z. Justizoberamtsrat: Justizamtsrat Robert Pitz b. d. OLG. Versetzt: Richter am AG Sebastian Herweg aus Düren als Richter am LG nach Aachen, Richterin am LG Anja Bertram als Richterin am AG in Aachen. Ruhestand: Justizoberamtsrat Hans-Henning Tuch in Bonn u. Justizoberamtsrat Paul Reitler in Düren, Sozialamtsrat Heinrich Steffens in Aachen, Justizamtsrätin Brunhilde Kremer in Bergheim, Henriette Gieselmann in Düren, Justizamtsrat Herbert van Cuick in Jülich, Justizamtsrätin Barbara Link in Köln u. Justizamtfrau Dagmar Megdenberg in Gummersbach. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessorin Maria Christina Plieschke u. Dr. Saskia Wielpütz. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Oberstaatsanwältin - ständige Vertreterin eines Leitenden Oberstaatsanwalts - BesGr. R 2 m. AZ. -: Oberstaatsanwältin Heike Fuchs in Aachen, z. Staatsanwalt: Staatsanwalt (Richter auf Probe) Michael Alwin Jung in Aachen, z. Justizhauptsekretär: Justizobersekretär Christian Peter Wylezik in Aachen. Richterinnen/Richter auf Probe: Ernannt: Assessorin Anja Heimig.

Page 144: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 12

144 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

LAG-Bezirk Düsseldorf Richter auf Probe Ernannt: Assessorin Dr. Annette Aßmuth.

LAG-Bezirk Hamm

Ernannt: z. Richterin am ArbG: Richterin Dr. Claudia Hoffmann in Hagen.

LAG-Bezirk Köln Ernannt: z. Direktor des ArbG: Richter am ArbG als der ständige Vertreter eines Direktors Dr. Klaus Brondics in Aachen.

Justizvollzug Ernannt: z. Betriebsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. -: Betriebsinspektor Franz-Josef Neuwöhner in Biele-feld-Brackwede; z. Justizvollzugsamtsinspektor/in - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizvollzugsamts-inspektor/in Jörg Niemann in Hammu. Sabine Radelja in Moers; z. Justizvollzugsamtsinspek-tor/in: Justizvollzugshauptsekretär/in Jörg Neyenhuys in Kleve. z. Betriebsinspektor: Haupt-werkmeister Hartmut Meeser in Attendorn, Markus Oberboßel in Hamm u. Carsten Kaiser in Remscheid; z. Regierungsamtsinspektorin: Regierungshauptsekretärin Manuela Wehler in Werl; z. Justizvollzugshauptsekretär/in: Justizvollzugsobersekretär/in Daniel Hermsen in Kle-ve; z. Regierungshauptsekretärin: Regierungsobersekretärin Katharina Hübsch in Bielefeld-Senne; z. Hauptwerkmeister: Oberwerkmeister Markus Gabrielewicz in Hamm. Versetzt: Oberregierungsdirektor Franz-Reiner Ooms von Rheinbach nach Siegburg Ruhestand: Justizvollzugsamtsinspektor Werner Rau in Bielefeld-Senne, Reinhard Fritz in Bochum, Heinz Marquardt in Düsseldorf, Wolfgang Schaffert u. Paul-Heinz Wolferts in Remscheid u. Volkmar Britt in Wuppertal-Vohwinkel.

Page 145: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 12

145 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Lan-desgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbe-werbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbe-hinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestell-ter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, - richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, - sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich

auf dem Dienstweg einzureichen. Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1 Präsident/in des LG (R 6) in Münster 1 Vizepräsident/in des LG (R 3) in Duisburg 1 Leitende/r Oberstaatsanwalt/-anwältin (R 3) b. d. GStA in Hamm 1 Leitende/r Oberstaatsanwalt/-anwältin (R 3) b. d. StA in Krefeld 1 Direktor/in des AG (R 2 m. AZ.) in Rheinberg 1 Oberstaatsanwalt/-anwältin - als Hauptabteilungsleiter/-in einer Staatsan-

waltschaft - (R 2 m. AZ.) b. d. StA in Köln 1 Vorsitzende/r Richter/in am LG (R 2) in Mönchengladbach mehrere Richter/in am AG - als weit. Aufs. führ. Richter/in - (R 2) b. d. AG Düssel-

dorf 1 Richter/in am SG - als weit. Aufsicht führ. Richter/in - (R 2) b. d. SG Det-

mold 2 Richter/in am FG in Düsseldorf Bewerbungen sind innerhalb einer Frist von zwei Wochen auf dem

Dienstweg einzureichen; Bewerber/innen, die nicht im öffentlichen Dienst stehen, reichen ihre Bewerbung bei dem Präsidenten des Finanzgerichts Düsseldorf ein. Wegen der Einstellungsvoraussetzungen wird auf das JMBl. NRW Nr. 21 v. 1. November 2011 Bezug genommen.

1 Richter/in am FG in Köln Bewerbungen sind innerhalb einer Frist von zwei Wochen auf dem

Dienstweg einzureichen; Bewerber/innen, die nicht im öffentlichen Dienst stehen, reichen ihre Bewerbung bei dem Präsidenten des Finanzgerichts Köln ein. Wegen der Einstellungsvoraussetzungen wird auf das JMBl. NRW Nr. 21 v. 1. November 2011 Bezug genommen.

1 Oberstaatsanwalt/-anwältin (R 2) b. d. StA in Arnsberg

Page 146: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 12

146 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf

Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

1 Oberstaatsanwalt/-anwältin (R 2) b. d. StA in Dortmund 1 Oberstaatsanwalt/-anwältin (R 2) b. d. GStA in Hamm 1 Staatsanwalt/-anwältin als Gruppenleiter/-in (R 1 m. AZ.) b. d. StA in

Dortmund 1 Richter/in am AG in Minden mehrere Richter/in am LG Köln 1 Richter/in am AG Düren 1 Regierungsoberinspektor/in - Leiter/in d. Haushaltsabteilung - b. d. JVA

Euskirchen - die Stellenbeschreibung mit Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Euskirchen angefordert werden -

1 Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. Jugendarrestanstalt Bottrop

- das Anforderungsprofil kann bei dem Vollzugsleiter der JAA Bottrop an-gefordert werden -

1 Justizvollzugsamtsinspektor/in (A9 m. AZ) - Leiter/in des Krankenpflege-

dienstes - b. d. JVA Rheinbach - die Stellenbeschreibung mit dem Anforderungsprofil kann beim Leiter der Justizvollzugsanstalt Rheinbach angefordert werden -

2 Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Rheinbach mehrere Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Rheinbach 1 Regierungshauptsekretär/in b. d. JVA Wuppertal-Ronsdorf Sozialdienst b. d. JVA Willich I Bei der Justizvollzugsanstalt Willich I ist sofort eine Stelle im Sozialdienst zu besetzen. Die Be-setzung der Stelle erfolgt befristet mit einem halben Stellenanteil bis zum 04.06.2014 und mit einem halben Stellenanteil bis zum 31.12.2014. Das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Willich I angefordert werden. Kontakt: [email protected] Rücknahme: Die Ausschreibung einer Stelle f. e. Betriebsinspektor/in b. d. JVA Wuppertal-Vohwinkel (JMBl. NRW Nr. 4 v. 15. Februar 2012) wird hiermit zurückgenommen.

Page 147: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 13

147

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Inhaltsübersicht

Allgemeine Verfügungen

Bearbeitung der Rechts- und Schadensangelegenheiten im Justizvollzug - Einrichtung einer Zentralstelle für die Rechts- und Schadensangelegenheiten im Justizvollzug -……….

147

Anordnung über die Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen im Geschäftsbereich des Justizministeriums (Vertretungsordnung JM NRW)………………………….….………...........

148

Bekanntmachungen

Anerkennung von Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW……………………………….…...….. 148 Übersicht über die Tätigkeit der Schiedspersonen im Jahre 2012……………..………….….. 149 Übersicht über den Geschäftsanfall bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften im Jahr 2012………………………………………………………………………………………….…….…

150

Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung bei dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen………………………………………………………………………………..

164

Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung Justizvollzug bei dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen ………………………………………………………………….….

164

Personalnachrichten……………………………………………………………………….….….. 165

Ausschreibungen………………………………………………………………………….…….… 170

Allgemeine Verfügungen

Nr. 12. Bearbeitung der Rechts- und Schadensangelegenheiten im Justizvollzug - Einrichtung einer Zentralstelle für die Rechts- und Schadensangelegenheiten im Justiz-

vollzug - AV d. JM vom 12. Juni 2013 (3431 - Z. 37) - JMBl. NRW S. 147 -

I.

Die AV d. JM vom 28. November 2007 (3431 - Z. 37) in der Fassung vom 7. März 2013 wird wie folgt geändert: In Nr. 1 werden die Wörter „Justizvollzugsanstalt Köln wird“ durch die Wörter „Justizvollzugsanstalt Duisburg-Hamborn ist“ ersetzt und nach dem Wort „Justizvollzug“ die Wörter „mit Dienstsitz in Düsseldorf“ eingefügt.

Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 1. Juli 2013, Nr. 13

Page 148: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 13

148

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Nr. 4 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „Die Bediensteten und Beschäftigten der Zentralstelle führen im Schriftverkehr die Bezeichnung „Zentralstelle für Rechts- und Schadensangelegenheiten im Justizvollzug. Die Anschrift ist Fritz-Roeber-Straße 2, 40213 Düsseldorf. Im Briefkopf ist auf die Zugehörigkeit zur Justizvollzugsanstalt Duisburg-Hamborn hinzuweisen.“ In Nr. 4 Abs. 4 wird das Wort „Dienst-“ gestrichen und werden die Wörter „JVA Köln - Zentralstelle für Rechts- und Schadensangelegenheiten im Justizvollzug -„ durch die Wörter „Zentralstelle für Rechts- und Schadensangelegenheiten im Justizvollzug“ ersetzt.

II.

Die Änderung tritt am 1. Juli 2013 in Kraft.

Nr. 13. Anordnung über die Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen im Geschäftsbereich des Justizministeriums

(Vertretungsordnung JM NRW) AV d. JM vom 18. Juni 2013 (5002 - Z.10) - JMBl. NRW S.148 -

I. Die AV d. JM vom 27. Juli 2011 (5002 - Z.10 ) wird wie folgt geändert: In Abschnitt A Teil I Nr. 1 Buchstabe h) und Abschnitt A Teil VI Nr. 7 werden die Wörter „Justizvoll-zugsanstalt Köln,“ gestrichen.

II. Die Änderung tritt am 1. Juli 2013 in Kraft.

Bekanntmachungen

Nr. 19. Anerkennung von Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW Bekanntmachung d. JM vom 14. Juni 2013

(3180 - II. 32) - JMBl. NRW S. 148 - Die Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat folgende Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW anerkannt: Frau Rechtsanwältin Gisela Thoms, Kronenstraße 19, 42679 Solingen, Tel.: 0212-64545664 Fax: 0212-64545665 Internet: www.gisela-thoms.de E-Mail: [email protected]

Page 149: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 13

149

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Nr. 20. Übersicht über die Tätigkeit der Schiedspersonen im Jahre 2012

Bekanntmachung d. JM vom 04.06.2013 (3181 - I. 1) - JMBl. NRW S. 149 - Letzte Übersicht für das Jahr 2011 - JMBl. 2012 S. 124 -

Lfd. Nr.

OLG-Bezirk Zahl der

Schiedsper-sonen

Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten Strafsachen Summe der Gebühren (ohne Auslagen), die

zugeflossen sind

Zahl der Anträge auf

Schlich-tungsver-handlung

Zahl der Fälle, in denen beide

Parteien erschienen

sind

Zahl der durch

Vergleich erledigten

Fälle

Zahl der Fälle, in

denen eine Partei nicht erschienen

ist

Zahl der erteilten

Erfolgslosig-keitsbeschei-

nigungen gem. § 29 a

Abs. 1 Buchst. c)

SchAG NRW

Zahl der Fälle, in

denen der Streit form-

los, d.h. ohne Einleitung

eines Schlichtungs-verfahrens, beigelegt wurde*

Zahl der Anträge auf

Schlich-tungsver-handlung

Zahl der Fälle, in denen beide

Parteien erschienen

sind

Zahl der Fälle, in

denen derSühne- versuch Erfolg gehabt

hat

Zahl der Personen, gegen die Ordnungs- geld nach

§ 39 SchAGfestgesetzt worden ist

Zahl der Fälle, in

denen der Streit form-

los, d.h. ohne Einleitung

eines Schlichtungs-verfahrens, beigelegt wurde*

den Gemein-den

EURO

den Schiedsämtern EURO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 1 Düsseldorf 274 1.357 1.129 701 167 220 1.148 411 368 189 16 194 16.203,28 20.063,17 2 Hamm 641 2.024 1.671 1.027 267 302 1.672 572 479 258 23 270 24.659,74 24.825,24

3 Köln 231 737 616 386 112 133 999 323 259 177 13 305 10.321,43 9.186,42

insgesamt 1.146 4.118 3.416 2.114 546 655 3.819 1.306 1.106 624 52 769 51.184,45 54.074,83

* Fälle, in denen die Stellung eines Antrags aufgrund des zwischen Bürger und Schiedsperson geführten Gesprächs über den Streit unterbleibt ("Tür- und Angelfälle") oder in denen die Schiedsperson ein Gespräch zwischen den Streitparteien vermittelt, ohne dass ein förmlicherSchlichtungsantrag gestellt wurde.

Page 150: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 13

150

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Nr. 21. Übersicht über den Geschäftsanfall bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften

im Jahr 2012

Bekanntmachung des JM vom 7. Juni 2013 (1441 E - I. 1/13) - JMBl. NRW S. 150 -

(Letzte Übersicht für das Jahr 2011 im JMBl. NRW 2012, S. 144 ff.)

2010 2011 2012 Teil I. Amtsgerichte

A. Zivilsachen

I. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten

1. Mahnsachen 2.112.922 1.906.666 1.745.517

2. Zivilprozesssachen

a) Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) 305.853 302.313 292.281 2. Erledigte Verfahren 312.065 307.365 296.635 3. Unerledigte Verfahren am Jahresende 135.725 130.690 126.336 b) Nachfolgend als erledigte Verfahren zu Grunde gelegt

(kann aufgrund statistischer Differenzen geringfügig von a) 2. abweichen) 312.062 307.368 296.635

davon waren 1. Abhilfeverfahren gem. § 321a ZPO 55 60 47 2. Klagen in Zwangsvollstreckungssachen, Anträge auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils aufgrund eines Vollstreckungsvertrages 327 263 271 3. Klageverfahren 288.612 286.646 277.231 4. Verfahren über Arrest oder einstweilige Verfügung 10.441 10.554 10.315 5. Klagen im Verfahren für geringfügige Forderungen -small claims- vgl. §§ 1097 ff. ZPO 18 15 27 6. Sonstige zur Zuständigkeit gehörende Verfahren 12.609 9.830 8.744

3. Verteilungsverfahren 53 54 62

4. Zwangsversteigerungen von Gegenständen des unbeweglichen Vermögens 17.449 15.893 15.354

5. Zwangsverwaltungen 6.052 5.402 4.943

6. Sonstige zur Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts gehörige Vollstreckungssachen 770.251 790.409 791.055

7. Anträge außerhalb eines bei Gericht anhängigen Streitverfahrens 5.558 5.550 5.033

II. Insolvenzverfahren

Eröffnete 1. Insolvenzverfahren 10.163 9.613 8.7842. Verbraucher- und Kleininsolvenzverfahren 26.969 26.122 24.9503. Insolvenzverfahren nach Europäischen Recht 30 35 27

Page 151: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 13

151

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

B. Familiensachen a) Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) 172.882 167.024 163.1682. Erledigte Verfahren 168.960 173.504 169.7173. Unerledigte Verfahren am Jahresende 117.978 111.671 103.156

b) Nachfolgend als erledigte Verfahren zu Grunde gelegt

(kann aufgrund statistischer Differenzen geringfügig von a) 2. abweichen) 168.961 173.504 169.717

davon waren 1. Familiensachen (soweit nicht unter Ziff. 2 bis 5 aufgeführt) 140.903 139.355 135.1232. abgetrennte Folgesache(n) 5.339 6.328 6.6603. einstweilige Anordnungen 22.407 27.562 27.6404. Abhilfeverfahren 6 5 45. Lebenspartnerschaftssachen 306 254 290

c) Mit den erledigten Verfahren waren insgesamt an

Verfahrensgegenständen anhängig 235.962 239.864 233.561

davon betrafen

1. Scheidung 54.220 52.516 51.1022. andere Ehesache 225 258 2663. Versorgungsausgleich 53.695 57.014 55.4234. Unterhalt für das Kind 26.195 25.010 23.1215. Unterhalt für den Ehegatten/Lebenspartner 17.485 15.304 14.2736. sonstige Unterhaltssache (auch nach §§ 1615l, 1615m BGB) 776 843 6607. Ehewohnung und/oder Haushalt 3.522 3.103 2.8478. Güterrechtssache 4.243 4.117 4.4189. elterliche Sorge 33.845 36.739 35.66410. Umgangsrecht (auch § 165 FamFG) 14.565 14.753 14.47911. Kindesherausgabe 1.209 1.232 1.29512. Unterbringung nach § 1631b BGB 2.726 2.846 2.95113. Unterbringung nach öffentlichem Recht gem. § 151 Nr. 7 FamFG 177 184 17214. sonstige Kindschaftssache 531 820 71415. Abstammungssache 4.624 4.650 4.46616. Adoptionssache 1.751 2.421 2.56317. Maßnahme zum Schutz vor Gewalt und Nachstellung

gem. § 1 GewSchG 9.740 10.867 11.379

18. Wohnungsüberlassung gem. § 2 GewSchG 2.659 2.567 2.67419. Aufhebung/Feststellung der Lebenspartnerschaft

gem. § 269 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 FamFG 260 234 280

20. sonstige Familiensache gem. § 266 FamFG 2.276 3.458 4.05721. weitere Familiensache 1.238 928 757

d) Anträge außerhalb eines anhängigen Verfahrens

darunter waren - vereinfachte Unterhaltsverfahren 7.053 6.594 6.610 - sonstige FH-Verfahren 689 496 521

e) Vormundschaften und Pflegschaften (Am Jahresende blieben anhängig)

- Vormundschaften 12.133 14.204 15.218 - Pflegschaften 8.596 8.406 9.179

C. Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

1. Standesamtssachen 2.406 2.672 2.6452. Anträge auf Todeserklärung und Feststellung der Todeszeit 105 109 91

Page 152: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 13

152

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

3. Erledigungen von Angelegenheiten nach dem Beratungshilfegesetz a) Berechtigungsschein erteilt auf unmittelbaren Antrag der/des Rechtsuchenden 108.572 106.293 115.911 b) Beratungshilfe bewilligt und/oder Berechtigungsschein erteilt auf einen mit anwaltlicher Hilfe gestellten Antrags 99.619 94.381 78.042 c) Antrag auf Erteilung eines Berechtigungsscheines schriftlich zurückgewiesen 12.753 11.834 13.021 d) Übermittlung oder Ablehnung eines Ersuchens gem. § 10 Abs. 3 BerGH 298 163 126

4. Art der durch die Rechtsanwaltschaft gewährte Beratungshilfe a) Beratung und Auskunft (Nr. 2501, 2502 VV RVG) 32.447 32.167 31.756 b) Vertretung (Nr. 2503 - 2507 VV RVG) 119.330 119.087 110.425 c) Mitwirkung an der Einigung oder Erledigung der Rechtssache (Nr. 2508 VV RVG) 12.500 12.978 11.466

5. Sonstige Handlungen und Entscheidungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit außerhalb eines anhängigen Verfahrens 10.151 4.506 4.875

6. Grundbuchsachen eingereichte Urkunden betreffend a) Begründung und Veränderung von Eigentum, Veränderung der Berechtigung am Erbbaurecht 302.560 319.172 313.945 b) Eintragung/Veränderung/Löschung von Rechten in Abt. II und III 733.739 763.741 751.141 c) Begründung, Aufteilung und Veränderung von Wohnungs- und Teileigentum sowie von Erbbaurechten 13.616 12.758 12.977

7. Nachlass- und Teilungssachen a) Testamentsachen (IV) 100.225 102.098 104.031 b) Sonstige Nachlasssachen (VI) 115.086 116.618 119.418

8. Am Jahresschluss blieben anhängig a) Betreuungen 305.803 309.497 308.995 b) Vormundschaften des Vormundschaftsgerichts

(seit September 2009 fallen Neueingänge in die Zuständigkeit des Familiengerichts, vgl. II. e))

5.313 3.098 2.035

c) Pflegschaften des Vormundschaftsgerichts (seit September 2009 fallen Neueingänge in die Zuständigkeit des Familien- oder Betreuungsgerichts, vgl. II. e) und IV. 8 d))

5.891 4.132 2.775

d) Pflegschaften des Betreuungsgerichts (seit September 2009) 1.337 1.226 1.227 Gesamtzahl 318.344 317.953 315.032

9. Verfahren auf betreuungsgerichtliche Genehmigung zur Unterbringung oder Anordnung der Unterbringung 57.562 58.428 55.292

10. Andere betreuungsgerichtliche Angelegenheiten ohne Verfahren nach § 340 Nr. 1 FamFG

2.303 1.353 989

11. Betreuungen 90.629 87.978 85.09512. Registersachen

a) Eingetragene Vereine Eintragungen 5.314 3.107 2.882 Löschungen 2.493 1.767 1.731 Bestand am Jahresende 113.549 115.503 116.663 b) Güterrechtsregister Eintragungen 253 241 196 Löschungen 41 40 47 c) Partnerschaftsregister Eintragungen 199 160 152 Löschungen 66 58 42 Bestand am Jahresende 1.754 1.856 1.966 Eintragungen ins Handelsregister A d) Einzelkaufmänner/Einzelkauffrauen Eintragungen 1.960 1.572 1.496 Löschungen 2.387 2.275 2.165 Bestand am Jahresende 36.359 35.660 34.998 e) Offene Handelsgesellschaften Eintragungen 435 384 348

Page 153: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 13

153

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Löschungen 509 507 505 Bestand am Jahresende 5.624 5.504 5.352 f) Kommanditgesellschaften Eintragungen 4.039 3.816 3.572 Löschungen 3.332 3.302 3.103 Bestand am Jahresende 55.664 56.189 56.665 g) Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung Eintragungen 2 9 5 Löschungen 4 4 5 Bestand am Jahresende 38 43 43 h) Rechtsformen ausländischen Rechts HRA Eintragungen 6 4 5 Löschungen 4 2 2 Bestand am Jahresende 25 27 30 i) HRA Juristische Personen Eintragungen 15 11 7 Löschungen 24 11 9 Bestand am Jahresende 190 191 190 Eintragungen ins Handelsregister B k) Aktiengesellschaften Eintragungen 199 190 155 Löschungen 252 264 267 Bestand am Jahresende 3.083 3.010 2.898 l) Kommanditgesellschaften auf Aktien Eintragungen 8 5 3 Löschungen 4 2 2 Bestand am Jahresende 47 50 51 m) Gesellschaften mit beschränkter Haftung Eintragungen 19.755 19.298 18.490 Löschungen 13.048 13.867 13.213 Bestand am Jahresende 231.899 237.349 242.619 n) Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit Eintragungen 2 - 4 Löschungen - - 3 Bestand am Jahresende 24 24 25 o) Europäische Aktiengesellschaften (SE) Eintragungen 11 10 26 Löschungen 1 2 9 Bestand am Jahresende 31 40 57 p) Rechtsformen ausländischen Rechts HRB Eintragungen 392 289 260 Löschungen 1.053 855 552 Bestand am Jahresende 3.593 3.043 2.760 r) Eingetragene Genossenschaften Eintragungen 47 44 37 Löschungen 29 25 24 Bestand am Jahresende 911 931 944 s) Musterregister Löschungen 4 3 2 t) Seeschiffe Eintragungen 23 22 25 Löschungen 16 16 17 Bestand am Jahresende 750 756 764 u) Binnenschiffe Eintragungen 45 29 32 Löschungen 46 42 34 Bestand am Jahresende 1.736 1.723 1.721

13. Kirchenaustritte 68.252 57.358 53.044

Page 154: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 13

154

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

14. Unterbringungssachen

a) auf Grund des Bundesgesetzes über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehung 3.557 2.952 2.786 b) darunter Verfahren über Abschiebehaft gem. § 62 AufenthG sowie über Haft nach § 15 Abs. 5 und § 57 Abs. 3 AufenthG 2.450 2.161 1.932

15. Landwirtschaftssachen 4.136 3.659 3.578

D. Hinterlegungssachen

Zahl der anhängig gewordenen Sachen 11.501 11.024 11.637

E. Strafsachen und Bußgeldverfahren

I. Strafsachen

a) Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) 202.235 210.187 198.5142. Erledigte Verfahren 206.738 209.890 202.3443. Unerledigte Verfahren am Jahresende 62.725 63.022 59.192

b) Nachfolgend als erledigte Verfahren zu Grunde gelegt

(kann aufgrund statistischer Differenzen geringfügig von a) 2. abweichen) 206.738 209.890 202.344

darunter waren

1. Anklagen 169.374 173.392 167.4592. Beschleunigte Verfahren 1.773 2.017 1.9743. Vereinfachte Jugendverfahren (§ 76 JGG) 1.969 1.732 1.4304. Hauptverhandlungen nach § 408 Abs. 3 StPO 2.097 2.445 2.0775. Einsprüche gegen von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafbefehle 30.551 29.190 28.4136. Privatklageverfahren 111 103 977. Objektive Verfahren 156 184 288. Nachverfahren nach § 439 StPO 7 13 359. Eröffnungen durch Gerichte höherer Ordnung 15 10 1710. Sicherungsverfahren 6 8 4

c) Urteile 86.479 86.279 82.545

d) Hauptverhandlungen 164.971 164.180 157.631

II. Bußgeldverfahren

a) Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) 88.594 86.762 77.0692. Erledigte Verfahren 91.045 87.817 80.2693. Unerledigte Verfahren am Jahresende 22.700 21.644 18.444

b) Nachfolgend als erledigte Verfahren zu Grunde gelegt

(kann aufgrund statistischer Differenzen geringfügig von a) 2. abweichen) 91.045 87.817 80.269

darunter waren Einspruch gegen Bußgeldbescheid 91.010 87.779 80.143

c) Urteile 25.819 24.879 22.767

d) Verfahren mit Hauptverhandlung 48.045 46.709 42.158

e) Erzwingungshaftanträge 112.477 110.552 114.832

Page 155: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 13

155

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

F. Rechtshilfesachen in Angelegenheiten der freiwill. Gerichtsbarkeit

1. Ersuchen an das Amtsgericht 39.110 38.701 35.839

davon Zuständigkeit a) des Richters 17.318 17.025 16.521 b) des Rechtspflegers 21.792 21.676 19.318

2. Ersuchen an die Geschäftsstelle 62.725 62.770 55.357

Teil II. Landgerichte

A. Zivilsachen

I. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten in 1. Instanz

a) Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) 97.039 92.894 86.7442. Erledigte Verfahren 96.702 94.127 87.8803. Unerledigte Verfahren am Jahresende 68.856 67.621 66.498

b) Nachfolgend als erledigte Verfahren zu Grunde gelegt

(kann aufgrund statistischer Differenzen geringfügig von a) 2. abweichen) 96.702 94.127 87.880

davon waren

1. Abhilfeverfahren gem. § 321a ZPO 10 2 12. Klagen in Zwangsvollstreckungssachen, Anträge auf

Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils aufgrund eines Vollstreckungsvertrages 332 242 282

3. Anträge auf Vollstreckbarerklärung von Entscheidungen, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU ergangen sind (§ 1 Abs. 2 AVAG) 51 89 59

4. Klageverfahren 77.177 76.172 73.5555. Verfahren über Arrest oder einstweilige Verfügung 5.449 5.783 5.2546. Sonstige zur Zuständigkeit gehörende Verfahren 13.683 11.839 8.729

II. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten in der Berufungsinstanz

a) Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) 15.137 15.140 15.6752. Erledigte Verfahren 15.070 15.416 14.7413. Unerledigte Verfahren am Jahresende 8.010 7.726 7.187

b) Nachfolgend als erledigte Verfahren zu Grunde gelegt

(kann aufgrund statistischer Differenzen geringfügig von a) 2. abweichen) 15.070 15.416 14.741

davon waren

1. Abhilfeverfahren gemäß § 321a ZPO 19 - -2. Berufungen in Zwangsvollstreckungssachen, Anträge auf

Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils aufgrund eines Vollstreckungsvertrages 1 1 -

3. Berufungen gegen Urteile in Verfahren über Arrest oder einstweilige Verfügung 19 15 20

4. Berufungsverfahren 15.001 15.376 14.6995. Sonstige zur Zuständigkeit gehörende Verfahren 30 24 22

Page 156: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 13

156

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

III. Beschwerden

Eingänge insgesamt 38.649 32.272 27.631davon waren 1. Betreuungsbeschwerden 2.608 2.500 2.3202. Beschwerden in Insolvenzsachen 1.175 926 9923. Beschwerden in Kostensachen 1.255 1.043 9874. Beschwerden in Freiheitsentziehungs-, Unterbringungs- und

betreuungsrechtlichen Zuweisungssachen 1.580 1.501 1.3425. Beschwerden nach § 15 Absatz 2 BNotO (seit 2011) / 99 1066. Sonstige Beschwerden 32.031 26.203 21.884

B. Strafsachen

I. Strafsachen in 1. Instanz

a) Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) 3.580 3.733 3.5472. Erledigte Verfahren 3.521 3.543 3.5683. Unerledigte Verfahren am Jahresende 1.696 1.886 1.865

b) Nachfolgend als erledigte Verfahren zu Grunde gelegt

(kann aufgrund statistischer Differenzen geringfügig von a) 2. abweichen) 3.521 3.543 3.568

darunter waren

1. Anklagen 3.100 3.094 3.1262. Objektive Verfahren - 2 13. Nachverfahren nach § 439 StPO 1 1 14. Sicherungsverfahren 64 91 865. Vorlagen/Verweisungen durch Gerichte niederer Ordnung 224 197 2086. Eröffnungen durch Gerichte höherer Ordnung 7 7 8

c) Urteile 2.387 2.346 2.324

d) Hauptverhandlungen 2.681 2.702 2.678

II. Strafsachen in der Berufungsinstanz

a) Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) 11.890 11.848 11.4882. Erledigte Verfahren 11.464 12.087 11.6763. Unerledigte Verfahren am Jahresende 4.651 4.412 4.221

b) Nachfolgend als erledigte Verfahren zu Grunde gelegt

(kann aufgrund statistischer Differenzen geringfügig von a) 2. abweichen) 11.464 12.087 11.676

darunter waren

1. Offizialverfahren 11.359 11.956 11.6002. Privatklageverfahren 1 - 1

c) Urteile 5.263 5.812 5.531

d) Hauptverhandlungen 9.367 9.928 9.545

III. Beschwerden

Eingänge 10.000 9.350 8.678

Page 157: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 13

157

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

IV. Verfahren vor der Strafvollstreckungskammer

Verfahren nach §§ 462 a, 463 StPO vor der 1. großen 2.223 2.318 2.4122. kleinen 23.119 23.402 24.041Strafvollstreckungskammer

Teil III. Staatsanwaltschaften

A. Ermittlungsverfahren

a) Geschäftsentwicklung (Js-Sachen) 1. Eingänge (Geschäftsanfall) 1.068.239 1.109.813 1.087.3672. Erledigte Verfahren 1.070.821 1.108.635 1.083.4153. Unerledigte Verfahren am Jahresende 127.872 128.881 132.815

davon aa) staatsanwaltliche Dezernate 1. Eingänge (Geschäftsanfall) 551.936 561.134 541.166 2. Erledigte Verfahren 553.850 560.782 539.543 3. Unerledigte Verfahren am Jahresende 76.536 76.764 78.382 bb) amtsanwaltliche Dezernate 1. Eingänge (Geschäftsanfall) 516.303 548.679 546.201 2. Erledigte Verfahren 516.971 547.853 543.872 3. Unerledigte Verfahren am Jahresende 51.336 52.117 54.433

b) Nachfolgend als erledigte Verfahren zu Grunde gelegt (kann aufgrund statistischer Differenzen geringfügig von a) 2. abweichen)

1.070.821 1.108.635 1.083.415

davon wurden beendet durch

1. Anklage vor dem Schwurgericht, der großen Strafkammer, der Jugendkammer 2.324 2.447 2.324

2. Anklage vor dem Schöffengericht, dem Jugendschöffengericht 19.058 19.131 17.5083. Anklage vor dem Strafrichter, dem Jugendrichter 124.054 131.020 124.2174. Antrag auf Erlass eines Strafbefehls 104.701 109.193 106.2815. Einstellung oder Zurückweisung 643.479 656.591 648.0956. Antrag auf Entscheidung im beschleunigtem Verfahren 1.930 2.013 1.9777. Antrag auf vereinfachtes Jugendverfahren 2.119 1.728 1.4368. Andere Art der Erledigung 173.156 186.512 181.577

c) Verfahren wegen Straftaten im Straßenverkehr 165.618 174.664 166.602

c) Zahl der Personen, gegen die ermittelt wurde 1.276.025 1.313.679 1.277.210

davon Zahl der Personen,

1. gegen die angeklagt wurde 167.319 173.825 163.1652. gegen die Strafbefehl beantragt wurde 106.510 110.791 107.8963. bezüglich derer sich das Verfahren in anderer Weise erledigte 1.002.196 1.029.063 1.006.149

e) Die erledigten Verfahren betrafen 1. 1 Beschuldigten 930.391 969.437 950.4102. 2 Beschuldigte 104.457 104.123 99.5783. 3 Beschuldigte 21.979 21.604 20.8144. 4 bis 10 Beschuldigte 13.499 12.672 12.2795. 11 und mehr Beschuldigte 338 626 333

f) Anzeigen gegen unbekannte Täter (UJs-Sachen) 851.747 899.276 886.594

g) Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz 88.211 85.652 77.408

Page 158: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 13

158

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

B. Sonstige Tätigkeit

a) Gnadensachen 3.922 3.710 3.703b) Entschädigungssachen nach dem StrEG 618 575 633c) Zivilsachen 11 17 8d) Rechtshilfesachen 10.985 11.038 10.950e) Zahl der Personen, gegen die eine Vollstreckung eingeleitet wurde 263.303 265.918 262.171

Teil IV. Oberlandesgericht

A. Zivilsachen

I. Berufungen

a) Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) 12.757 12.636 12.3342. Erledigte Verfahren 12.481 12.665 12.5293. Unerledigte Verfahren am Jahresende 8.787 8.757 8.559

b) Nachfolgend als erledigte Verfahren zu Grunde gelegt

(kann aufgrund statistischer Differenzen geringfügig von a) 2. abweichen) 12.481 12.664 12.529

davon waren

1. Berufungen in Zwangsvollstreckungssachen, Anträge auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils aufgrund eines Vollstreckungsvertrages 6 5 1

2. Berufungen gegen Urteile in Verfahren über Arrest oder einstweilige Verfügung 222 173 192

3. Berufungsverfahren 12.243 12.481 12.3334. Sonstige zur Zuständigkeit gehörende Verfahren 10 5 3

II. Beschwerden

Eingänge 7.351 7.609 7.260

davon waren

1. Beschwerden in Landwirtschaftssachen 37 43 512. Verfahren nach § 23 EGGVG 13 40 413. Nachlassbeschwerden 154 348 3394. Beschwerden in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

(außer Nachlassbeschwerden) einschl. der Kostensachen auf diesem Gebiet und der Beschwerden nach § 156 KostO sowie Beschwerden nach dem Gesetz über das gesellschaftsrechtliche Spruchverfahren (SpruchG) 797 617 647

5. Sonstige Beschwerden 6.350 6.561 6.182 B. Familiensachen

I. Beschwerden gegen Endentscheidungen

a) Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) 6.354 7.675 7.1222. Erledigte Verfahren 6.135 7.375 7.5573. Unerledigte Verfahren am Jahresende 2.862 3.161 2.722

b) Nachfolgend als erledigte Verfahren zu Grunde gelegt

(kann aufgrund statistischer Differenzen geringfügig von a) 2. abweichen) 6.135 7.375 7.557

Page 159: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 13

159

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

davon waren

1. Familiensachen (soweit nicht unter Ziff. 2 bis 4 aufgeführt) 6.132 6.745 6.7762. Beschwerden in einstweiligen Anordnungsverfahren (seit 2011 - s. II. 2.) / 621 7763. Abhilfeverfahren - 9 34. Lebenspartnerschaftssachen 3 - 2

c) Mit den erledigten Verfahren waren insgesamt an Verfahrens-

gegenständen anhängig 6.370 7.604 7.726

davon betrafen

1. Scheidung 163 225 2332. andere Ehesachen 9 7 113. Versorgungsausgleich 1.018 1.371 1.4664. Unterhalt für das Kind 1.233 1.359 1.3705. Unterhalt für den Ehegatten/Lebenspartner 1.751 1.453 1.3136. sonstige Unterhaltssache (auch nach §§ 1615l, 1615m BGB) 99 69 937. Ehewohnung und/oder Haushalt 91 133 1708. Güterrechtssache 248 297 2889. elterliche Sorge 959 1.425 1.59410. Umgangsrecht (auch § 165 FamFG) 356 377 37311. Kindesherausgabe 74 123 8912. Unterbringung nach § 1631b BGB 13 46 2613. Unterbringung nach öffentlichem Recht gem. § 151 Nr. 7 FamFG - 3 114. sonstige Kindschaftssache 36 43 3515. Abstammungssache 61 87 6516. Adoptionssache 6 33 3417. Maßnahme zum Schutz vor Gewalt und Nachstellung

gem. § 1 GewSchG 32 179 208

18. Wohnungsüberlassung gem. § 2 GewSchG 13 34 2519. Aufhebung/Feststellung der Lebenspartnerschaft

gem. § 269 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 FamFG 1 - 1

20. sonstige Familiensache gem. § 266 FamFG 58 216 26221. weitere Familiensache 149 124 69

d) Anträge außerhalb eines anhängigen Verfahrens 65 94 77

II. Sonstige Beschwerden

Eingänge 1. Verfahrenskostenhilfe 5.672 5.747 5.6342. Einstweilige Anordnung über (II. 2 nur bis 2010 - s. I. b) 2.)

aa) elterl. Sorge 374 / / bb) Herausgabe eines Kindes 47 / / cc) Ehewohnung 66 / / dd) Verbleibensanordnung (seit 2010) 11 / / ee) Gewaltschutz (seit 2010) 165 / /

3. Aussetzung des Scheidungsverfahrens 4 1 -4. Wert des Verfahrensgegenstandes 456 481 4245. Kostenangelegenheit 676 612 5976. sonstige Angelegenheit 1.103 1.232 1.446 C. Strafsachen und Bußgeldverfahren

I. Strafsachen in 1. Instanz

7 4 9Eingänge (Geschäftsanfall)

Page 160: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 13

160

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

II. Revisionen und Rechtsbeschwerden in Buß- geldverfahren

a) Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) 3.599 3.634 3.4602. Erledigte Verfahren 3.526 3.651 3.2913. Unerledigte Verfahren am Jahresende 290 263 360

b) Nachfolgend als erledigte Verfahren zu Grunde gelegt

(kann aufgrund statistischer Differenzen geringfügig von a) 2. abweichen) 3.526 3.651 3.291

davon waren

1. Offizialverfahren 1.243 1.301 1.2642. Privatklageverfahren - - -3. Rechtsbeschwerden nach dem OWiG 903 924 8524. Zulassungsanträge 1.380 1.426 1.175

c) Urteile (nur bei Revisionsinstanz) 34 25 24

d) Verfahren mit Hauptverhandlung (nur bei Revisionsinstanz) 37 25 26

Teil V. Generalstaatsanwaltschaften

A. Ermittlungsverfahren OJs

a) Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) 1 11 122. Erledigte Verfahren 1 1 73. Unerledigte Verfahren am Jahresende - 10 15

b) Nachfolgend als erledigte Verfahren zu Grunde gelegt

(kann aufgrund statistischer Differenzen geringfügig von a) 2. abweichen) 1 1 7

davon wurden erledigt

1. durch Anklage vor dem Oberlandesgericht - - -2. durch Einstellung oder Zurückweisung 1 - 23. auf sonstige Weise - 1 5

c) Zahl der Personen, gegen die ermittelt wurde 1 2 22

davon Zahl der Personen,

1. gegen die angeklagt wurde - - -2. bezüglich deren sich das Verfahren in anderer Weise erledigte 1 2 22

B. Sonstige Tätigkeit

a) Revisionen 1.335 1.371 1.302b) Rechtsbeschwerden nach dem OWiG 880 868 839c) Beschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen 4.014 3.893 3.697d) Beschwerden gegen Bescheide von Staats- / Amtsanwälten 9.448 9.257 8.977e) Haftprüfungsverfahren 248 235 232f) Aus- und Durchlieferungsverfahren 784 847 787g) Gnadensachen 7 3 4h) Entschädigungssachen nach dem StrEG 497 512 530

Page 161: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 13

161

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Teil VI. Verwaltungsgerichte

A. Hauptverfahren

a) Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) 36.859 34.066 37.5992. Erledigte Verfahren 35.834 36.229 38.7363. Unerledigte Verfahren am Jahresende 29.156 26.990 25.853

B. Verfahren zur Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz

Geschäftsentwicklung

a) der Numerus-clausus-Sachen 1. Eingänge (Geschäftsanfall) 3.490 2.173 1.3562. Erledigte Verfahren 3.651 2.702 1.6903. Unerledigte Verfahren am Jahresende 1.387 858 524

b) der sonstigen Verfahren 1. Eingänge (Geschäftsanfall) 8.783 8.112 9.5832. Erledigte Verfahren 8.614 8.297 9.2113. Unerledigte Verfahren am Jahresende 1.270 1.084 1.456

C. Sonstige Verfahren

1. Vollstreckungsverfahren 482 366 4242. Anträge außerhalb eines bei Gericht anhängigen Verfahrens 266 260 381

Teil VII. Oberverwaltungsgericht

A. Erstinstanzliche Hauptverfahren

Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) 125 118 1302. Erledigte Verfahren 137 143 1493. Unerledigte Verfahren am Jahresende 184 159 140

B. Berufungen

Berufungen mit Anträgen auf Zulassung, Beschwerden gegen Hauptsacheentscheidungen in Personalvertretungssachen und Beschwerden in Disziplinarverfahren

Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) 3.272 3.606 3.3252. Erledigte Verfahren 3.720 3.800 3.4233. Unerledigte Verfahren am Jahresende 2.894 2.700 2.602

C. Verfahren zur Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz

Geschäftsentwicklung

a) der Numerus-clausus-Sachen 1. Eingänge (Geschäftsanfall) 371 101 1672. Erledigte Verfahren 362 103 1603. Unerledigte Verfahren am Jahresende 13 11 18

Page 162: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 13

162

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

b) der sonstigen Verfahren 1. Eingänge (Geschäftsanfall) 1.747 1.574 1.4272. Erledigte Verfahren 1.773 1.690 1.3853. Unerledigte Verfahren am Jahresende 356 240 282

D. Sonstige Verfahren

1. Sonstige Beschwerden 1.591 1.425 1.2682. Anträge außerhalb eines bei Gericht anhängigen Verfahrens 62 17 22

Teil VIII. Finanzgerichte

A. Klagen

Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) 12.177 11.623 11.4062. Erledigte Verfahren 12.491 12.303 11.9663. Unerledigte Verfahren am Jahresende 15.192 14.512 13.952

B. Verfahren zur Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz

Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) 2.008 1.998 2.0022. Erledigte Verfahren 2.042 2.020 2.0013. Unerledigte Verfahren am Jahresende 391 368 369

Teil IX. Sozialgerichte

A. Klagen

Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) 82.807 79.047 76.5812. Erledigte Verfahren 78.335 80.418 78.9583. Unerledigte Verfahren am Jahresende 88.241 86.798 84.383

B. Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz

Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) 8.353 7.702 7.9212. Erledigte Verfahren 8.477 7.687 7.9173. Unerledigte Verfahren am Jahresende 723 737 734

Teil X. Landessozialgericht

A. Berufungen

Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) 4.168 4.084 4.2272. Erledigte Verfahren 4.008 3.896 3.9653. Unerledigte Verfahren am Jahresende 4.378 4.552 4.793

B. Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz

Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) 19 20 272. Erledigte Verfahren 24 20 263. Unerledigte Verfahren am Jahresende 3 2 3

Page 163: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 13

163

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

C. sonstige Beschwerden

Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) 2.938 3.028 2.8802. Erledigte Verfahren 2.852 2.899 2.8883. Unerledigte Verfahren am Jahresende 916 1.036 1.024

Teil XI. Arbeitsgerichte

A. Klagen

Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) 97.837 93.464 95.4452. Erledigte Verfahren 105.645 95.414 93.5063. Unerledigte Verfahren am Jahresende 28.264 26.229 28.072

B. Beschlussverfahren

Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) 2.625 2.536 2.5792. Erledigte Verfahren 2.638 2.647 2.5993. Unerledigte Verfahren am Jahresende 915 804 784

Teil XII. Landesarbeitsgerichte

A. Berufungen

Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) 5.193 4.444 4.1312. Erledigte Verfahren 4.661 4.683 4.7073. Unerledigte Verfahren am Jahresende 2.658 2.415 1.838

B. Beschwerdeverfahren in Beschusssachen nach §§ 87, 98 Abs. 2 ArbGG

Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) 342 333 3212. Erledigte Verfahren 328 345 3093. Unerledigte Verfahren am Jahresende 133 123 135

C. Beschwerdeverfahren nach §§ 78, 83 Abs. 5 ArbGG

Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) 1.903 1.750 1.5632. Erledigte Verfahren 1.964 1.816 1.6493. Unerledigte Verfahren am Jahresende 358 346 276

Page 164: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 13

164

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Nr. 22. Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung

bei dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung d. JM vom 17. Juni 2013 (2702 - Z. 9) - JMBl. NRW S. 164 -

Die am 23. Mai 2013 gewählte Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung bei dem Justizminis-terium des Landes Nordrhein-Westfalen setzt sich wie folgt zusammen: Vorsitzende: Justizsekretärin Sevgi Polat Amtsgericht Gummersbach 1. stellvertretende Vorsitzende: Justizbeschäftigte Jolien Sept Amtsgericht Düsseldorf 2. stellvertretende Vorsitzende: Justizbeschäftigte Farina Rüschenschmidt Staatsanwaltschaft Hagen weitere Mitglieder: Auszubildender Salah Ben Belgacem Amtsgericht Hagen Justizbeschäftigter Jeremias Schüttert Landgericht Münster Anschrift: Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung bei dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Moltkestraße 6 (Amtsgericht Gummersbach) 51643 Gummersbach

Nr. 23. Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung Justizvollzug bei dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung d. JM vom 25. Juni 2013 (2702 - Z. 9)

- JMBl. NRW S. 164 - Die am 23. Mai 2013 gewählte Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung Justizvollzug bei dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen setzt sich wie folgt zusammen:

Page 165: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 13

165

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Vorsitzender: Justizvollzugsobersekretäranwärter Sebastian Hamacher Justizvollzugsanstalt Düsseldorf stellvertretende Vorsitzende: Verwaltungsbeschäftigte Sarah Kullmitz Justizvollzugsanstalt Köln weitere Mitglieder: Justizvollzugsobersekretäranwärter Andreas Hlavsa Justizvollzugsanstalt Heinsberg Justizvollzugsobersekretäranwärter Ronny Duarte dos Santos Justizvollzugsanstalt Willich I Justizvollzugsobersekretäranwärterin Esma Altunok Justizvollzugsanstalt Bochum Anschrift: Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung Justizvollzug bei dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Oberhausener Str. 30 (JVA Düsseldorf) 40472 Ratingen

Personalnachrichten

Justizministerium Ruhestand: Leitende Ministerialrätin Dr. Barbara Röwer u. Regierungsdirektor Manfred Eschenbacher.

OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte Ernannt: z. Justizoberamtsrat/-amtsrätin: Justizamtsrat/-amtsrätin Mechthild Gertz in Duisburg-Ruhrort und Martin Hirt in Geldern. Versetzt: Direktor des AG (BesGr. R 2 m. AZ) Werner Batzke aus Rheinberg nach Krefeld.

Page 166: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 13

166

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Ruhestand: Sozialamtsrat Rüdiger Bludau in Mönchengladbach, Erster Justizhauptwachtmeister Jörg Tanneberger in Duisburg-Ruhrort. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessorin Jule Klein Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Oberstaatsanwalt: Staatsanwalt Ralf Herrenbrück in Düsseldorf; z. Regierungsrat: Justiz-oberamtsrat Christian Weldert b. d. GStA. Ruhestand: Oberstaatsanwalt Olaf Ernst in Düsseldorf. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Hannah Kristin Engels u. Sandra Klaas in Duisburg, Dr. Thorsten Ammann, Boglárka Bayer, Dr. Thorsten Bodo Behling, Johannes Alexander Brand, Christian Brenscheidt, Marita Bruhns, Mar-tin Chwalek, Matthias Deyhle, Katharina Frey, Anika Giepen, Daniel Graetsch, Cora Grannemann, Theresa Hansen, Nicole Harmsen, Evelyn Heidtkamp, Matthias Jeseck, LL.M., Karin Karakulak, Romy Karowsky, Jörn-Philipp Klimburg, Dr. Katharina Ludwig, Dr. Friederike Meurer, Dr. Alexander Natz, LL.M., Kathrin Preußer, Annalena Putzke, Moritz Rademacher, LL.M., Rebecca Ridder, Charlotte Roth, Alexander Rubusch, Dr. Barbara Schiessl, Svenja Schmitt, Britta Schulte, Erkut Sögüt, Dr. Tobias Strohmeier, Caroline Strom, Ikuo Suzuki, Rebec-ca Trampe, Bettina Walter u. Christoph Wolters in Düsseldorf, Torsten Köntje in Erkelenz, Luisa Sprafke in Erkrath, Nadine Becker in Geldern, Dr. Lutz Schmidt, LL.M. in Haan Eduard Schneider in Hückelhoven, Marcel Henrix in Jüchen, Tülay Kocer u. Friedrich-Joachim Sack in Korschenb-roich, Prof. Dr. Wilfried Schulte in Krefeld, Johanna Onischke in Mettmann, Heidi Wiertz in Mon-heim, Dirk Rekittke in Mülheim an der Ruhr, Grit Reitz in Neuss, Volker Mengel in Remscheid, Ariane van Aken in Schermbeck, Monika Hoffmann in Tönisvorst, Axel Einar von Bock in Viersen, Daria Göpel in Wegberg u. Dr. Jan Bruckermann in Wesel. Bestellt zum Notar: Notarassessor Dr. Hannes Klühs in Düsseldorf.

OLG-Bezirk Hamm Gerichte Ernannt: z. Präsidentin/en des LG - BesGr. R 5 -: Vizepräsident/in des OLG Gudrun Roitzheim aus Düs-seldorf in Dortmund u. Thomas Vogt in Hagen; z. Direktor des AG - BesGr. R 2 m. AZ -: Direk-tor des AG - BesGr. R 2 - Ralf Kruse in Warendorf; z. Richter am AG - als d. std. Vertr. e. Dir. -:

Page 167: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 13

167

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Richter am AG Rolf König in Steinfurt; z. Richter am AG - als weiterer Aufsicht führender Richter -: Richter am AG Thorsten Freitag in Paderborn; z. Richterin am AG: Richterin Nina Hüsgen in Hagen; z. Justizamtsrat: Justizamtmann Dirk Eisenberg in Gladbeck und Sebastian Rodemann in Marl; z. Justizinspektor: Gerichtsvollzieher Mathias Bejma in Hagen. Versetzt: Richter am AG –als d. ständ. Vertr. e. Dir.- Hermann Heimeshoff als Direktor des AG -BesGr. R 2 - von Marl nach Essen-Borbeck. Ruhestand: Direktor des AG Robert Lammert in Marsberg, Vorsitzender Richter am LG Hans-Michael Reine-ke in Detmold, Richter am AG - als weiterer Aufsicht führender Richte r- Hans Ulrich Kremper in Iserlohn, Richterin am AG Ulrike Naunin in Unna, Justizoberamtsrat/-amtsrätin Bernd Bröker in Warstein, Gerhard Sieg in Wetter und Reinhild Roggenkamp in Beckum, Sozialoberamtsrat/-amtsrätin Magdalena Falk in Bielefeld und Ulrich Bomba in Münster. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in: Dr. Christian Augustin, Daniel Gehlhaar, Dr. Daniel Immer, Julia Kolodziej, Daniel Müller und Kerstin Theile. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Oberstaatsanwalt - als der ständige Vertreter eines/einer Leitenden Oberstaatsan-walts/Leitenden Oberstaatsanwältin - BesGr. R 2 m. AZ -: Oberstaatsanwalt Werner Wolff in Arnsberg; z. Justizamtsinspektorin - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizamtsinspektorin Elisabeth Grund in Münster; z. Justizobersekretärin: Justizsekretärin Anja Rüggeberg in Hagen. Ruhestand: Oberstaatsanwalt - als der ständige Vertreter eines/einer Leitenden Oberstaatsanwalts/Leitenden Oberstaatsanwältin - BesGr. R 2 m. AZ - Rainer Kahnert in Bielefeld; Oberamtsanwalt (BesGr. A 13) Rainer Schweder in Münster; Justizoberamtsrätin Vera Jasper bei der GStA; Justizobersekre-tärin Veronika Pfeifer in Essen. Richterin auf Probe Ernannt: Assessor/Assessorin: Lisa Rockensüß. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Gabriele Adam in Bochum, Peter Alexewicz in Münster, Vera Bast (bisher RAK Köln) in Waren-dorf, Kathrin Baumhus in Verl, Christina Johanna Bernath zu Bernathfalva in Hagen, Nadine Bethge in Hamm, Angela Busche, LL.M. in Essen, Lars Freund in Essen, Dr. Gabriele Haas (bis-

Page 168: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 13

168

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

her RAK Düsseldorf) in Essen, Julia Göke in Dortmund, Sabrina Hemforth, LL.M. in Essen, Mi-chel Heppner in Hattingen, Christopher Hilverling in Bochum, Bastian Honerbom in Bocholt, Se-bastian Jannsen in Dortmund, Kerstin Karafa in Ladbergen, Agnes Kettler in Essen, Michael Knoth (bisher RAK Düsseldorf) in Bocholt, Johanna Lena Kröber, LL.M. in Essen, Julia Kuschnereit in Waltrop, Deborah Lange, LL.M. in Dortmund, Christoph Lensmann in Essen, Birgit Lotz (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Carolin Oeverhaus-Peitz in Rheda-Wiedenbrück, Martina Oswald in Essen, Axel Pelzer (bisher RAK Mecklenburg-Vorpommern) in Emsdetten, Mareike Petrowitsch in Minden, Julia Pröpper in Lennestadt, Lars Reidt in Herne, Christian Roßmüller (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Andreas Rudolph in Bochum, Leila Saleh, EMBA in Münster, Sati Satirer in Dortmund, Valentina Springer in Warburg, Sarah Sundermann in Bielefeld, Dr. Marthe Szech in Essen, Björn Schmidt in Gronau, Catharina Schmöle in Menden, Nicole Steuding (bisher RAK Düsseldorf) in Bochum, Dirk Tratzig in Dortmund, Nicola Veit (bisher RAK Frankfurt) in Wilnsdorf, Dr. Moritz Veller (bisher RAK Hamburg) in Hagen, Karolina Ziaja-Stegk, LL.M. in Witten. Löschungen als Rechtsanwalt: Serap Zorer in Marsberg, Sascha Beverung in Bielefeld, Kerstin Cierniak in Dortmund, Dorothee Brandi in Essen, Michael Menzemer in Minden, Jens Gerhardt in Bochum, Kirsten von der Forst in Rheine, Britta Thoring in Gescher, Hendrik Göhner in Bielefeld, Bernadette Sutara in Mesche-de. Abgabe in andere Kammerbezirke: Hartwig Zimmermann in Warendorf, Romy Karowsky in Dortmund, Süreya Kurucu in Essen, Georg Ehrmann in Werther, Christian Däke in Warendorf, Ron Blöcker in Dortmund, Fabian Feldmann in Münster, Dagmar Stinshoff in Gescher, Nathalie Manthey in Kamen, Michael Lensmann in Recklinghausen. Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwalt und Notar Lutz Duvernell in Dortmund. Entlassen aus dem Notaramt: Rechtsanwälte und Notare Christoph Schepers in Dortmund und Karl-Dietrich Poth in Essen.

OLG-Bezirk Köln Gerichte Ernannt: z. Richter/in am AG: Richter/in Dr. Gerd Kathstede in Aachen, Dr. Stefanie Dornhegge in Bergisch Gladbach, Petra Wollwert in Köln, Michael Müller in Köln; z. Oberregierungsrat: Regierungsrat Ralph Dziwis in Siegburg. Ruhestand: Richter am AG - als weiterer Aufsicht führender Richter – Lothar Hendus in Siegburg, Richter am AG Arno Sprenger in Siegburg.

Page 169: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 13

169

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in: Dr. Anna Katharina Goecke, Dr. Sylvia Krings, Yvonne Pagel, Dr. Julie Vondung, Fabian Ricken u. Christian Wilhelm. Staatsanwaltschaften: Ernannt: z. Justizoberinspektorin: Justizinspektorin Kerstin Lichtenberg in Köln, z. Justizamtsinspek-tor/in: Justizhauptsekretär/in Michael Hilgers in Aachen u. Andrea Oster in Köln.

Justizvollzug Ernannt: z. Sozialamtmann: Sozialoberinspektor Helge Kluge in Dortmund; z. Betriebsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. -.: Betriebsinspektor Heinz Neutgens in Aachen, Ulrich Wendel in Castrop-Rauxel; z. Justizvollzugsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizvollzugsamtsinspektor Wolfgang Striemann in Castrop-Rauxel, z. Justizvollzugsamtsinspektor: Justizvollzugshaupt-sekretär Carsten Schneider in Gelsenkirchen, Thorsten Eckert u. Thorsten Schulz in Schwerte; z. Justizvollzugshauptsekretär/in: Justizvollzugsobersekretär/in Marco Plagemann u. Britta Strakerjahn-Berg in Gelsenkirchen; z. Hauptwerkmeister: Oberwerkmeister Oliver Elmanowski in Aachen. Versetzt: Regierungsdirektor Franz-Reiner Ooms von Rheinbach nach Siegburg, Diplom-Psychologin He-len Schmitz-Ratay von Hagen nach Hamm, Justizvollzugsamtsinspektor Werner Gerhards in Aa-chen. Ausgeschieden: Justizvollzugsobersekretäranwärterin Verena van Fülpen in Gelsenkirchen auf eigenen Antrag.

Page 170: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 13

170

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Lan-desgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewer-bers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehin-derten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich er-wünscht. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, - richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, - sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich auf

dem Dienstweg einzureichen. Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1 Vors. Richter/in am OLG (R 3) in Köln 1 o. mehrere Vors. Richter/in am OLG (R 3) in Hamm 1 o. mehrere Vors. Richter/in am OLG (R 3) in Düsseldorf 1 Leitende/r Oberstaatsanwalt/wältin (R 3) b. d. GStA in Düsseldorf 1 Oberstaatsanwalt/wältin (R 2) b. d. StA in Hagen 1 Staatsanwalt/-anwältin als Gruppenleiter/in (R 1 m. AZ.) b. d. StA in Köln 1 Richter/in am ArbG - als d. ständ. Vertr./in e. Dir./in - (R 2) b. d. ArbG Aa-

chen 1 Vors. Richter/in (R 2) am VG in Düsseldorf mehrere Richter/in am LG in Düsseldorf je 1 Richter/in am LG in Duisburg u. Mönchengladbach je mehrere Richter/in am AG in Düsseldorf u. Wuppertal je 1o. mehrere Richter/in am AG in Krefeld u. Mönchengladbach-Rheydt je 1 Richter/n am AG in Neuss, Langenfeld u. Solingen mehrere Richter/in am LG in Münster 1 Richter/in am AG in Soest 1 Richter/in am AG in Marl 1 Richter/in am AG in Gelsenkirchen-Buer

Page 171: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 13

171

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

1 o. mehrere Richter/in am AG in Recklinghausen 1 Richter/in am VG in Aachen 1 Richter/in am VG in Arnsberg 1 Richter/in am VG in Düsseldorf 1 o. mehrere Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes in dem LG-Bezirk Dortmund

mit noch näher zu bestimmendem Dienstsitz.

Es handelt sich um befristet zu besetzende Stellen für Fachkräfte des am-bulanten Sozialen Dienstes im Beschäftigtenverhältnis (Entgeltgruppe 10 TV-L). Einstellungsvoraussetzung sind der erfolgreiche Abschluss des Stu-diums der Sozialarbeit oder der Sozialpädagogik und die staatliche Aner-kennung. Bewerbungen sind mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (Le-benslauf, Studiumsabschluss, Zeugnisablichtungen, Tätigkeitsnachweise) bis zum 15.07.2013 an die Präsidentin des Landgerichts Dortmund zu rich-ten.“

1 Sozialinspektor/in b. d. JVA Detmold

- die Stellenbeschreibung mit dem Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Detmold angefordert werden -.

1 Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) - Küchenleiter/in - b. d. JVA

Wuppertal-Vohwinkel - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter d. JVA Wuppertal-Vohwinkel an-gefordert werden -

mehrere Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Hagen 1 Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JAA Bottrop 1 Betriebsinspektor/in b. d. JVA Wuppertal-Vohwinkel mehrere Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Castrop-Rauxel 1 Hauptwerkmeister/in b. d. JVA Schwerte

Geschäftsleiter/in b. d. Staatsanwaltschaft Hagen Bei der Staatsanwaltschaft Hagen ist der Dienstposten d. Geschäftsleiterin/Geschäftsleiters zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in der Bandbreite den Besoldungsgruppen A 9 bis A 13 gD zugeordnet. Bewerben können sich Beamtinnen und Beamte des geh. Justizdienstes, denen ein Amt ab BesGr. A 9 BBesO übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstweg an den Generalstaatsanwalt in Hamm zu richten. Rücknahmen: Die Ausschreibung einer Stelle f. e. Leitende/n Oberstaatsanwalt/-anwältin (R 3) b. d. GStA in Hamm (JMBl. Nr. 12 v. 15. Juni 2013) wird hiermit zurückgenommen. Die Ausschreibung einer Stelle f. e. Regierungsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) - Leiter/in d. Voll-zugsgeschäftsstelle - b. d. JVA Heinsberg (JMBl. NRW Nr. 4 v. 15. Februar 2013) wird hiermit zurückgenommen.

Page 172: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 14

172

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Inhaltsübersicht

Bekanntmachungen Evaluationsordnung der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen vom 1. Oktober 2012…………………………………………………………………………………….. 172 Anerkennung von Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW………………………………………. 175

Personalnachrichten…………………………………………………………………………….. 176

Ausschreibungen………………………………………………………………………………… 180

Bekanntmachungen

Nr. 24. Evaluationsordnung der

Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen vom 1. Oktober 2012 Bekanntmachung d. JM vom 8. Juli 2013

(2322 - V. 54) - JMBl. NRW S. 172 - Aufgrund des § 10 Absatz 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen vom 29. Mai 1984 (GV. NRW. S.303), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. November 2010 (GV. NRW. S. 600), in Verbindung mit § 6 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen vom 14. März 2000 (GV. NRW. S.190) in der Fassung des Gesetzes vom 30. November 2004 (GV. NRW. S.752) und den §§ 1 Absatz 4, 82 Absatz 4 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen vom 31. Oktober 2006 (GV. NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Oktober 2009 (GV. NRW. S. 516) beschließt der Senat der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen die folgende Evaluationsordnung: § 1 Anwendungsbereich Diese Ordnung regelt die Evaluation von Lehre, Studium, Forschung und Fortbildung an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen. § 2 Begriffsbestimmung und Ziele (1) Evaluation ist die Erhebung, Speicherung, Veränderung, Übermittlung, Sperrung, Löschung, Nutzung, insbesondere Auswertung und Bewertung sach- und personenbezogener Daten zur Verfolgung der nachfolgend genannten Ziele. Sie dient der kontinuierlichen, systematischen und empirisch belegten Analyse, Sicherung und Verbesserung der Qualität von Lehre, Studium, Forschung und Fortbildung. Sie bildet eine Grundlage für strukturelle, organisatorische und in-haltliche Weiterentwicklungen.

Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 15. Juli 2013, Nr. 14

Page 173: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 14

173

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

(2) Sie kann auch dazu dienen, im Rahmen der leistungsbezogenen Besoldung von Professo-rinnen und Professoren besondere Leistungen in der Lehre nachzuweisen. § 3 Gegenstände der Evaluation Die Evaluation erfolgt in Bezug auf 1. Lehrveranstaltungen, 2. Studiengänge, 3. Fortbildungsveranstaltungen, 4. Forschung und 5. Studienbedingungen. § 4 Verfahrensgrundsätze (1) Die Erhebung von Daten erfolgt insbesondere durch Befragung in anonymisierter Form. Für die Evaluationen sind in der Regel standardisierte Fragebögen einzusetzen, die von der Evalua-tionskommission entworfen und bei Bedarf überarbeitet werden. Die Evaluation kann auf elekt-ronischem Weg und/oder in Papierform durchgeführt werden. (2) Die Teilnahme an der Evaluation ist für alle Mitglieder und Angehörigen der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen verpflichtend und für die übrigen Beteiligten freiwillig. (3) Der Senat der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen setzt eine Evaluati-onskommission ein. Mitglied der Evaluationskommission kann auch sein, wer nicht Mitglied der Fachhochschule ist. § 5 Evaluation von Lehrveranstaltungen (1) Verantwortlich für die Durchführung der personenbezogenen Evaluation der Lehrveranstal-tungen ist die Sprecherin oder der Sprecher des jeweiligen Fachbereichs, im fachwissenschaft-lichen Studium für den Amtsanwaltsdienst die Lehrkraft, die mit den Aufgaben der Studienlei-tung betraut ist. Sie oder er veranlasst die Durchführung der Evaluationen. (2) Die personenbezogene Evaluation der Lehrveranstaltungen erfolgt durch Befragung der Studierenden. Evaluiert wird jede Lehrveranstaltung im Studienabschnitt I und II mit mindestens 30 Lehrveranstaltungsstunden. Soweit möglich soll zugleich ein repräsentatives Bild derselben Fächer und Studienabschnitte ermittelt werden. Die Einzelevaluationen gehen, soweit möglich, in eine vergleichende anonymisierte Auswertung ein. Eine vergleichende anonymisierte Aus-wertung kann nur stattfinden, wenn mindestens drei Studiengruppen und mindestens drei ver-schiedene Lehrkräfte im jeweiligen Studienfach in demselben Studienabschnitt evaluiert wer-den. Die Sprecherin oder der Sprecher des jeweiligen Fachbereichs, beziehungsweise die Lehrkraft, die mit den Aufgaben der Studienleitung des fachwissenschaftlichen Studiums für den Amtsanwaltsdienst betraut ist, kann in Ausnahmefällen weitere Evaluationen veranlassen und Vergleichsgruppen festlegen. (3) Die Auswertung der Befragung der einzelnen Lehrveranstaltung sowie die vergleichende und anonymisierte Auswertung der Ergebnisse aller Befragungen in der Vergleichsgruppe wer-den der oder dem jeweiligen Lehrenden zugeleitet. Sie oder er erörtert die Ergebnisse der Be-fragung mit den Studierenden. Zusätzlich wird die vergleichende und anonymisierte Auswertung der Ergebnisse aller Befragungen in der Vergleichsgruppe der Sprecherin oder dem Sprecher des jeweiligen Fachbereichs bzw. der Lehrkraft, die mit der Studienleitung im fachwissenschaft-lichen Studium für den Amtsanwaltsdienst betraut ist, zugeleitet.

Page 174: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 14

174

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

(4) Die Leiterin oder der Leiter der Fachhochschule erhält Einsicht in die Evaluationsergebnisse nur, soweit sich eine Professorin oder ein Professor im Verfahren auf Gewährung von Leis-tungsbezügen auf die Ergebnisse ihrer oder seiner Lehrveranstaltungen bezieht. (5) Die Sprecherin oder der Sprecher des jeweiligen Fachbereichs beziehungsweise die Lehr-kraft, die im fachwissenschaftlichen Studium für den Amtsanwaltsdienst mit den Aufgaben der Studienleitung betraut ist, berichtet dem Senat einmal jährlich in anonymisierter Form über die Evaluation der Lehrveranstaltungen. § 6 Evaluation der Studiengänge; Abschlussevaluation (1) Verantwortlich für die Durchführung der Evaluation der Studiengänge und der Abschluss-evaluation am Ende des letzten Studienabschnitts ist nach Beschlussfassung des jeweiligen Fachbereichsrates gemäß § 13 Nr. 2 FHGöD dessen Sprecherin oder Sprecher. Verantwortlich für die Durchführung der Evaluation des fachwissenschaftlichen Studiums für den Amtsanwalts-dienst ist die Lehrkraft, die dort mit den Aufgaben der Studienleitung betraut ist. (2) Die Evaluation der Studiengänge erfolgt insbesondere durch Befragung der Lehrenden, der Studierenden, der Absolventinnen und Absolventen und anderer Personen, soweit dies sinnvoll ist, beispielsweise aus den Anstellungsbehörden. Sie wird mindestens alle sechs Jahre durch-geführt. Die Abschlussevaluation am Ende des letzten Studienabschnitts erfolgt durch Befra-gung der Studierenden. (3) Die Auswertung der Befragungen wird zunächst der oder dem Datenschutzbeauftragten der Fachhochschule zugeleitet, die oder der die Antworten auf die offenen Fragen darauf hin unter-sucht, ob sie Rückschlüsse auf die Person einer bestimmten beziehungsweise eines bestimm-ten Lehrenden zulassen. Sollte dies der Fall sein, veranlasst sie oder er die Anonymisierung der Passage. Danach werden die Ergebnisse zur Kenntnisnahme an die Leiterin beziehungsweise den Leiter der Fachhochschule sowie an alle Lehrenden des betroffenen Fachbereichs über-sandt. (4) Die Sprecherin oder der Sprecher des jeweiligen Fachbereichs, beziehungsweise die Lehr-kraft, die im fachwissenschaftlichen Studium für den Amtsanwaltsdienst mit den Aufgaben der Studienleitung betraut ist, berichtet dem Senat über die Evaluation. § 7 Evaluation der Fortbildungsveranstaltungen (1) Verantwortlich für die Durchführung der Evaluation von Fortbildungsveranstaltungen ist die Leiterin oder der Leiter der Fachhochschule. (2) Die Evaluation der Fortbildungsveranstaltungen erfolgt durch Befragung der Teilnehmenden. (3) Die Auswertung der Befragung wird hinsichtlich der nicht personenbezogenen Daten der Tagungsleiterin oder dem Tagungsleiter sowie der Leiterin oder dem Leiter der Fachhochschule zur Kenntnis gebracht. Die Auswertung der Befragung bezüglich der personenbezogenen Eva-luation hinsichtlich der einzelnen Fortbildungsveranstaltungen wird der jeweiligen Referentin oder dem jeweiligen Referenten und mit deren Einwilligung auch der Tagungsleiterin oder dem Tagungsleiter sowie der Leiterin oder dem Leiter der Fachhochschule zugeleitet; Entsprechen-des gilt für die Auswertung der Befragung bezüglich der personenbezogenen Evaluation hin-sichtlich der Tagungsleitung. (4) Die Leiterin oder der Leiter der Fachhochschule berichtet dem Senat einmal jährlich in ano-nymisierter Form über die Evaluation der Fortbildungsveranstaltungen.

Page 175: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 14

175

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

§ 8 Evaluation der Forschung (1) Verantwortlich für die Durchführung der Evaluation der Forschung ist die Leiterin oder der Leiter der Fachhochschule. (2) Die Evaluation der Forschung erfolgt durch einen Bericht über wahrgenommene For-schungs- und Entwicklungsaufgaben, insbesondere über Publikationen, Vorträge, Gutachten und Herausgebertätigkeiten, gegebenenfalls durch Befragung des Auftraggebers oder anderer zur Beurteilung der Forschungsleistung befähigter Personen. (3) Die Leiterin oder der Leiter der Fachhochschule berichtet dem Senat einmal jährlich über die Evaluation der Forschung. § 9 Evaluation der Studienbedingungen (1) Verantwortlich für die Durchführung der Evaluation der Studienbedingungen ist die Leiterin oder der Leiter der Fachhochschule. (2) Die Evaluation der Studienbedingungen erfolgt durch Befragung der Lehrenden und Studie-renden. Sie wird mindestens alle drei Jahre durchgeführt. (3) Die Auswertung der Befragung zu den Studienbedingungen wird der Leiterin oder dem Lei-ter der Fachhochschule zugeleitet, die oder der dem Senat über das Ergebnis berichtet. § 10 Datenschutz (1) Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind zu beachten. (2) Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Evaluation von Lehrveranstaltungen oder Fortbildungsveranstaltungen erhoben worden sind, sind drei Jahre nach dem Ende des Jahres ihrer Erhebung zu löschen beziehungsweise zu vernichten. § 11 Inkrafttreten Die Evaluationsordnung tritt am 1. August 2013 in Kraft mit Ausnahme des § 4, der sofort in Kraft tritt.

Nr. 25. Anerkennung von Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW

Bekanntmachung d. JM vom 9. Juli 2013 (3180 - II. 32) - JMBl. NRW S. 175

Der Präsident des Oberlandesgerichts Köln hat folgende Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW anerkannt: Herrn Rechtsanwalt Michael W. Felser, Uhlstraße 19-20, 50321 Brühl, Tel.: 02232-9450400 Fax: 02232-94504050 E-Mail: [email protected] Internet: www.felser.de

Page 176: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 14

176

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Personalnachrichten

OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte Ernannt: z. Vizepräs. d. OLG - BesGr. R 4:-: Vizepräs. d. LG - BesGr. R 3 - Christiane Fleischer aus Duisburg in Düsseldorf; z. Richter/in am AG: Richter/in Joana Hottenbacher in Duisburg-Hamborn, Dr. Katja Rosa in Grevenbroich, Kerstin Blosczyk, Christiane Czekalla und Dr. Ulf Perwitz in Mönchengladbach-Rheydt. Ruhestand: Vorsitzender Richter am LG Rainer Schlinkert in Duisburg. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessorin Christina Chlebik. Staatsanwaltschaften Ruhestand: Oberstaatsanwalt Peter Aldenhoff, Justizamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. - Horst Dietmar Walter u. Erster Justizhauptwachtmeister - BesGr. A 6 - Heinz Joepen in Mönchengladbach.

OLG-Bezirk Hamm Gerichte Ernannt: z. Direktorin des AG - BesGr. R 1 m. AZ -: Richterin am AG Petra Borgschulte in Blomberg. Ruhestand: Justizoberamtsrat - BesGr. A 13 m. AZ - Heribert Hennemann in Paderborn, Justizoberamtsrä-tin: Rosa-Maria Tiemann in Steinfurt, Obergerichtsvollzieher - BesGr. A 9 m. AZ - Lothar Kief u. Rolf Niemtschke in Hagen und Friedhelm May in Recklinghausen; Justizamtsinspektorin Brigit-te Wrobel in Bochum und Gertrudis Hoffmann in Paderborn. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Gesini Areerasd, Pierre Sprenger, Philipp Steiling u. Maximilian Weiß.

Page 177: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 14

177

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Oberstaatsanwalt: Staatsanwalt als Gruppenleiter Andreas Brendel in Dortmund; z. Staats-anwältin: Staatsanwältin (Richterin auf Probe) Elke Krabben-Ergün in Münster; z. Oberamts-anwalt - BesGr. A 13 m. AZ. -: Oberamtsanwalt - BesGr. A 13 - Reinhard Augustat in Essen und Oberamtsanwalt - BesGr. A 13 - Ludwig Schroer in Münster; z. Justizamtsrat: Justizamt-mann Jörg Hoppe in Essen; z. Justizhauptsekretär/in: Justizobersekretär/in Michael Hartung und Regina Sadlowski in Dortmund. Ruhestand: Staatsanwältin Sabine Larisch in Münster, Justizhauptsekretärin Jutta Schürmann in Dortmund. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Thomas Gosmann (bisher RAK Köln) in Drolshagen, Mark Hartmann (bisher RAK Celle) in Detmold, Michael Hinträger (bisher RAK Bremen) in Altena, Markus Plogmann (bisher RAK Düsseldorf) in Lübbecke, Dr. Kathrin Schulze Zumkley (bisher RAK Stuttgart) in Gütersloh, Si-mon Slobbe (bisher RAK Düsseldorf) in Bochum. Löschungen als Rechtsanwalt: Axel Adelt in Bielefeld, Hartmut Pfeifenschneider in Steinhagen, Katrin Sondermann in Lennes-tadt, Kerstin von dem Berge in Ahaus. Abgabe in andere Kammerbezirke: Dr. Markus A. Mayer in Dortmund, Andrea Eichler in Münster, Timo Metzner in Detmold, Gab-riele Pühler in Wenden, Finn Braun in Gelsenkirchen-Buer, Julia Göke in Dortmund. Verlegung des Amtssitzes: Rechtsanwalt und Notar Joachim Euler von Sprockhövel nach Hattingen. Entlassen aus dem Notaramt: Rechtsanwältin und Notarin Dorothee Brandi in Essen.

OLG-Bezirk Köln Gerichte Ernannt: z. Vors. Richter am OLG: Richterin am OLG Wolfgang Heidemann; Richter am AG als weiterer Aufsicht führender Richter: Richter am AG Jürgen Heider in Bonn; z. Richterin am LG: Richterin Simone Klein u. Christina Morell in Köln; z. Richter/in am AG: Richter/in Nina Hilbert-Stegemann in Leverkusen u. Alexander Strecke in Brühl; z. Justizsekretär - Bes. Gr. A 6 -: Justizhauptwachtmeister Michael Lützenkirchen in Köln.

Page 178: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 14

178

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Versetzt: Direktorin d. AG Gummersbach Johanna Saul-Krickeberg - BesGr. R2 m. AZ - als Direktorin d. AG Bergisch Gladbach - BesGr. R2 m. AZ -. Ruhestand: Justizoberamtsrat Rolf Scherkenbach in Köln, Justizamtsrätin Doris Mohr in Kerpen, Justizamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. - Georg Peter Mönius in Siegburg, Obergerichtsvollzieher - BesGr. A 9 m. AZ. - Dietmar Ketges in Köln. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Melike Sare, Torben Kempas, Marcel Menn u. Dominik Reppel. Notarinnen/Notare Bestellt zum Notar: Notarassessor Dirk Piegsa in Zülpich Staatsanwaltschaften: z. Staatsanwältin/-anwalt: Staatsanwältin/-anwalt (Richter/-in auf Probe) Nadja Gudermann, Maurits Alexander Steinebach u. Alma Tahmiscija in Köln.

OVG und Verwaltungsgerichte Ernannt: z. Richter am OVG: Richter am VG Dr. Cord Ulrichs aus Gelsenkirchen; z. Richter/in am VG: Richter/in Hella Grieger in Arnsberg, Dr. Gerald Buck in Gelsenkirchen u. Dr. Thomas Jacob in Köln. Versetzt: Richter am OVG Arne Hoffmann als Vors. Richter am VG nach Arnsberg. Ruhestand: Vors. Richter am VG Michael May in Arnsberg u. Richter am VG Hans-Georg Schmidt in Müns-ter.

LSG und Sozialgerichte Ernannt: z. Präs. d. LSG: Ministerialdirigent Joachim Nieding vom Justizministerium NRW; z. Vorsitzen-den Richter/in am LSG: Richter/in am LSG Elke Schockenhoff u. Dr. Martin Kühl in Essen; z. Richter am LSG: Richter am SG Dr. Wolfgang Bender in Essen; z. Richter/in am SG: Richterin Anna Katharina Delaveaux u. Katharina Brand in Duisburg, Charlotte Jahn in Köln u. Dr. Tobias Richter in Münster.

Page 179: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 14

179

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Ruhestand: Richter am LSG Bernd Westermann in Essen u. Richter am SG Axel Fastnacht in Köln. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Steffi Andrea Hohensohn.

Finanzgerichte Richter auf Probe Ernannt: Assessor Dr. Julian Horst in Köln.

LAG-Bezirk Düsseldorf Ernannt: z. Direktor des ArbG - Bes.Gr. R 2 -: Richter am ArbG Dr. Anno Hamacher aus Düsseldorf in Solingen, z. Richter am ArbG: Richter Dr. Christian Kallos in Wesel, z. Regierungsamtsrat: Regierungsamtmann Frank Gregersen b. d. LAG. Versetzt: Richterin am ArbG Sonja Duby von Wesel nach Düsseldorf. Ruhestand: Vizepräsident des LAG Georg Goeke in Düsseldorf, Direktor des ArbG Thomas Maercks in So-lingen.

LAG-Bezirk Köln Ernannt: z. Richter am ArbG als weiterer Aufsicht führender Richter: Richter am ArbG Frederik Brand in Köln. Ruhestand: Richterin am ArbG Gabriele Meyer-Wopperer in Köln. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Dr. Sebastian Neumann und Nadja Raus.

Page 180: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 14

180

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizvollzug Ernannt: z. Oberregierungsrat: Regierungsrat Ulrich Reckert in Remscheid; z. Regierungsamtsrat: Regierungsamtmann Klaus Osterhaus in Werl; z. Regierungsoberinspektorin: Regierungsin-spektorin Anika Schwefel in Iserlohn; z. Justizvollzugsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizvollzugsamtsinspektor Norbert Gottschlich in Essen; z. Justizvollzugsamtsinspektor: Justizvollzugshauptsekretär Christian Bandemer, Matthias Fleiter, Karsten List u. Martin Stiller in Bielefeld-Senne; z. Justizvollzugshauptsekretär/in: Justizvollzugsobersekretär/in Jennifer Bower in Bielefeld-Brackwede, Mareike Eickhölter, Jörn Freyer, Sven Kreutzkamp, André Vahrenkamp u. Markus Zehetbauer in Bielefeld-Senne. Ruhestand: Justizvollzugsamtsinspektor Hans Glawion in Herford, Dieter Gerstenberg u. Peter Nuttebaum in Iserlohn, Norbert Schütz u. Gerhard Wunderlich in Werl, Regierungsamtsinspektor Alfred Friebe u. Rolf Edelmann in Bochum Versetzt: Justizvollzugsoberinspektor Ernst Augustin in Gelsenkirchen, Justizvollzugsamtsinspektor Det-lef Boller in Essen, Justizvollzugshauptsekretär Swen Salzmann von der JVA Rheinbach zur JVA Köln.

Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Lan-desgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbe-werbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbe-hinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestell-ter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, - richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, - sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich

auf dem Dienstweg einzureichen. Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1 Direktor/in d. AG (R 2 m. AZ.) in Gummersbach 1 Vizepräs./in d. LG (R 2 m. AZ.) in Detmold 1 Oberstaatsanwalt/-anwältin - als der ständ. Vertr. eines LOStA - (R 2 m.

AZ.) b. d. StA in Paderborn 1 o. mehrere Vors. Richter/Richterin am LG (R 2) in Hagen mehrere Vors. Richter/Richterin am LG (R 2) in Essen 1 o. mehrere Vors. Richter/Richterin am OLG (R 2) in Düsseldorf

Page 181: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 14

181

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

1 o. mehrere Richter/in am AG - als weitere/r Aufsicht führender Richter/in - (R 2) in

Recklinghausen 2 Richter/in am LSG (R 2) in Essen 1 Vors. Richter/in am VG (R 2) in Aachen 1 Richter/in am FG in Köln

- Bewerbungen sind innerh. einer Frist von zwei Wochen auf dem Dienst-weg einzureichen; Bewerber/innen, die nicht im öffentlichen Dienst stehen, reichen ihre Bewerbung bei dem Präs. d. FG Köln ein. Wegen der Einstel-lungsvoraussetzungen wird auf das JMBl. NRW Nr. 21 v. 1 November 2011 Bezug genommen -

1 Oberstaatsanwalt/-anwältin (R 2) b. d. StA in Aachen 1 Oberstaatsanwalt/-anwältin (R 2) b. d. GStA in Hamm 1 Richter/in am SG in Gelsenkirchen 1 o. mehrere Richter/in am AG in Arnsberg 1 Richter/in am AG in Lemgo mehrere Staatsanwalt/-anwältin in Bochum für die planmäßige Anstellung von Rich-

terinnen/Richtern auf Probe aus dem Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Hamm

mehrere Staatsanwalt/-anwältin in Bielefeld für die planmäßige Anstellung von Rich-

terinnen/Richtern auf Probe aus dem Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Hamm

1 Leitende/r Regierungsdirektor/in (A 16 mit Amtszulage gemäß Anlage III Nr.

21 der Vorbemerkungen zur Bundesbesoldungsordnung A und B) - Leiter/in der JVA - in Düsseldorf

- das Anforderungsprofil kann beim Justizministerium Nordrhein-Westfalen erbeten werden -

1 Regierungsrat/-rätin - Dipl.-Psychologe/Dipl.-Psychologin - b. d. JVA Det-

mold - Stellenbeschreibung und Anforderungsprofil können bei der Leiterin der

JVA Detmold angefordert werden - 1 o. mehrere Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes in dem LG-Bezirk Arnsberg

mit noch näher zu bestimmendem Dienstsitz. Es handelt sich um befristet zu besetzende Stellen für Fachkräfte des am-

bulanten Sozialen Dienstes im Beschäftigtenverhältnis (Entgeltgruppe 10 TV-L). Einstellungsvoraussetzung sind der erfolgreiche Abschluss des Stu-diums der Sozialarbeit oder der Sozialpädagogik und die staatliche Aner-kennung. Bewerbungen sind mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (Le-benslauf, Studiumsabschluss, Zeugnisablichtungen, Tätigkeitsnachweise) bis zum 31.07.2013 an den Präsidenten des Landgerichts Arnsberg zu rich-ten.

Page 182: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 14

182

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

1 Regierungsamtmann/-amtfrau b. d. JVA Bielefeld-Senne 1 Regierungsoberinspektor/in b. d. JVA Bielefeld-Senne 1 Betriebsinspektor/in (A 9 m. AZ.) - Schlossereileiter/in - b. d. JVA Aachen - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiterin d. JVA Aachen angefordert

werden - 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in (A9 m. AZ) - Leiter/in des Krankenpflege-

dienstes - b. d. JVA Bielefeld-Senne - die Stellenbeschreibung mit dem Anforderungsprofil kann beim Leiter der

JVA Bielefeld-Senne angefordert werden - 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Hagen 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Euskirchen 1 Betriebsinspektor/in b. d. JVA Aachen mehrere Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Geldern mehrere Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Geldern 1 Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Schwerte mehrere Hauptwerkmeister/in b. d. JVA Heinsberg 1 Erste/r Justizhauptwachtmeister/in (A 6) b. d. StA Aachen 1 Erste/r Justizhauptwachtmeister/in (A 6) - Vertreter/in des Leiters d.

Wachtmeisterei - b. d. StA Düsseldorf mehrere Erste/r Justizhauptwachtmeister/in (A 6) b. e. StA im GStA-Bezirk Düssel-

dorf mehrere Erste/r Justizhauptwachtmeister/in (A 5) b. e. StA im GStA-Bezirk Düssel-

dorf 1 o. mehrere Erste/r Justizhauptwachtmeister/in (A 5) b. e. StA im GStA-Bezirk Köln Geschäftsleiter/in b. d. AG Lünen Bei dem Amtsgericht Lünen ist demnächst der Dienstposten der Geschäftsleiterin/des Ge-schäftsleiters neu zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in der Bandbreite den Besoldungsgrup-pen A 12 BBesO bis A 13 BBesO (gehobener Dienst) zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten des gehobenen Justizdienstes, denen ein Amt bis zur Besoldungs-gruppe A 13 BBesO (gehobener Dienst) übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstwege an den Präsidenten des Oberlandes-gerichts in Hamm zu richten.

Page 183: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 14

183

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Hauptamtliche Lehrkraft an der JVS NRW Die Justizvollzugsschule Wuppertal - Josef-Neuberger-Haus - sucht mehrere Beamtinnen/ Be-amte des allgemeinen Vollzugsdienstes, die bereit sind, im Abordnungsverhältnis ab dem 4. Quartal 2013 für mehrere Jahre als hauptamtliche Lehrkraft in den Fächern „Vollzugspraxis“, „Sport“ und „Sicherungstechniken und Waffenkunde“ tätig zu werden. Bewerbungen sind bis zum 15. August 2013 auf dem Dienstweg an den Leiter der Justizvollzugsschule Nordrhein-Westfalen zu richten. Hauptamtliche Lehrkraft an der JVS NRW Die Justizvollzugsschule Wuppertal - Josef-Neuberger-Haus - sucht eine/einen oder mehrere Bedienstete des psychologischen Dienstes die bereit sind, ab sofort im Wege der Abordnung oder Versetzung für mehrere Jahre als hauptamtliche Lehrkraft tätig zu werden bzw. Masterin-nen/Master of Science in Psychologie als hauptamtliche Lehrkraft sowie mit der Bereitschaft, eines dienstlichen Einsatzes in den Justizvollzugsanstalten des Landes NRW. Bewerbungen sind bis zum 15. August 2013 auf dem Dienstweg an den Leiter der Justizvollzugsschule Nordrhein-Westfalen zu richten. Hauptamtliche Lehrkraft für die Aus- und Fortbildung von Bediensteten des allgemeinen Vollzugsdienstes mit dem Schwerpunktthema „Deeskalation und Sicherungstechniken“ (Dienstsitz: Justizvollzugsschule Nordrhein-Westfalen in Wuppertal) Das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen sucht Beamtinnen und Beamte des allgemeinen Vollzugsdienstes, die bereit sind, im Abordnungsverhältnis für zwei bis vier Jahre als hauptamtliche Lehrkräfte mit dem Schwerpunkt „Deeskalation und Sicherungstechniken“ in der Aus- und Fortbildung tätig zu werden. Die gesuchten Funktionsträgerinnen oder Funktions-träger sollen für die Abordnungsdauer zusammen mit Lehrkräften der Justizvollzugsschule Nordrhein-Westfalen einem DST-Ausbilder-Team angehören, das künftig seinen Sitz an der Justizvollzugsschule Nordrhein-Westfalen in Wuppertal haben soll. Das Team soll insgesamt die Aus- und Fortbildung sowie Inhouse-Veranstaltungen zum Thema Deeskalation und Siche-rungstechniken gestalten. Die Aufgabenbeschreibung sowie das Anforderungsprofil können über den Leiter der Justizvoll-zugsschule Nordrhein-Westfalen angefordert werden. Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Bewerbungen sind bis zum 15.08.2013 auf dem Dienstweg an den Leiter der Justizvollzugs-schule Nordrhein-Westfalen zu richten. Bereichsleitung Einweisungsgefangene b. d. JVA Hagen Bei der JVA Hagen ist die Funktion der Bereichsleitung Einweisungsgefangene zu besetzen. Die Funktion ist in der Bandbreite den BesGr. A 9 / A 9 m. AZ zugeordnet. Bewerben können sich Beamtinnen und Beamte, denen ein Amt bis zur BesGr. A 9 BBesO übertragen ist. Das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Hagen angefordert werden. Rücknahmen: Die Ausschreibung einer Stelle f. e. 1 Justizoberamtsrat/-rätin - Rechtspfleger/in, d. überwie-gend Aufgaben innerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - b. d. AG Köln (JMBl. NRW Nr. 6 v. 15. März 2013) wird hiermit zurückgenommen. Die Ausschreibung mehrerer Justizvollzugsamtsinspektor/innen-Stellen b. d. JVA Hagen (JMBl. Nr. 13 v. 01. Juli 2013) wird hiermit zurückgenommen.

Page 184: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 15

184

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Inhaltsübersicht

Allgemeine Verfügungen

Durchführungsbestimmungen zum Gerichtsvollzieherkostengesetz…………………………. 184

Bekanntmachungen Vorstände der Rechtsanwaltskammern und der Notarkammern……………………………… 186

Personalnachrichten…………………………………………………………………………….. 187

Ausschreibungen………………………………………………………………………………… 191

Allgemeine Verfügungen

Nr. 14. Durchführungsbestimmungen zum Gerichtsvollzieherkostengesetz (DB-GvKostG)

AV d. JM vom 19. Juli 2013 (5653 - Z. 7)

- JMBl. NRW S. 184 -

I. Die AV d. JM vom 25. Mai 2001 (5653 - I B. 7) - JMBl. NRW S. 149 -, zuletzt geändert durch AV d. JM vom 8. Januar 2008 (5653 - Z. 7) - JMBl. NRW S. 29 -, wird wie folgt geändert: 1 Abschnitt A wird wie folgt geändert: 1.1 Nummer 2 wird wie folgt geändert: 1.1.1 Absatz 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst: „Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn der Auftrag zurückgegeben wird, weil die Anschrift des Schuldners unzutreffend und die zutreffende Anschrift der Gerichtsvollzieherin oder dem Ge-richtsvollzieher nicht bekannt ist und auch nicht ermittelt werden konnte.“ 1.1.2 In Absatz 3 werden die Wörter „eidesstattliche Versicherung“ durch das Wort „Vermögensaus-kunft“ ersetzt und der Klammerzusatz „(§ 900 Abs. 2 Satz 1 ZPO)“ gestrichen.

Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 1. August 2013, Nr. 15

Page 185: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 15

185

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

1.1.3 Absatz 4 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter „eidesstattlichen Versicherung“ jeweils durch das Wort „Vermö-gensauskunft“ und der Klammerzusatz „(§ 900 Abs. 2 Satz 1 ZPO)“ durch den Klammerzusatz „(§ 807 Abs. 1 ZPO)“ ersetzt. b) In Satz 2 werden die Wörter „Widerspricht dagegen der Gläubiger der sofortigen Abnahme oder“ gestrichen. 1.1.4 Absatz 7 wird wie folgt gefasst: „(7) Nebengeschäfte im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 3 GvKostG sind insbesondere a) die Entgegennahme einer Zahlung im Zusammenhang mit einem Vollstreckungsauftrag oder einem sonstigen selbständigen Auftrag; dies gilt auch dann, wenn im Zeitpunkt der Entgegen-nahme der Zahlung das Hauptgeschäft bereits abschließend erledigt ist, b) die Einholung von Auskünften bei einer der in den §§ 755, 802l ZPO genannten Stellen.“ 1.1.5 Nach Absatz 7 wird folgender Absatz 8 angefügt: „(8) Stellt die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher fest, dass der Schuldner in einen anderen Amtsgerichtsbezirk verzogen ist, sind die bis zum Zeitpunkt der Auftragsabgabe fällig gewordenen Gebühren und Auslagen anzusetzen. Ist der Schuldner innerhalb des Amtsge-richtsbezirks verzogen, sind die entstandenen Gebühren und Auslagen der übernehmenden Gerichtsvollzieherin oder dem übernehmenden Gerichtsvollzieher zum Zweck des späteren Kostenansatzes (§ 5 Abs. 1 Satz 1 GvKostG) mitzuteilen. Satz 3 der Vorbemerkung zum 6. Ab-schnitt des Kostenverzeichnisses bleibt unberührt. Hat die abgebende Gerichtsvollzieherin oder der abgebende Gerichtsvollzieher einen Vorschuss gemäß § 4 GvKostG erhoben, sind die durch Abrechnung des Vorschusses bereits eingezogenen Gebühren und Auslagen der über-nehmenden Gerichtsvollzieherin oder dem übernehmenden Gerichtsvollzieher mitzuteilen.“ 2 In Nummer 5 Satz 2 wird der Klammerzusatz „(§ 2 Nr. 2 GVO)“ durch den Klammerzusatz „(§ 2 Satz 3 GVO)“ ersetzt. 3 Nummer 6 wird wie folgt geändert: 3.1 In Absatz 1 wird das Wort „Prozessbevollmächtigten“ durch die Wörter „Prozess- oder Verfah-rensbevollmächtigten“ ersetzt. 3.2 In Absatz 2 wird das Wort „Prozesskostenhilfe“ durch die Wörter „Prozess- oder Verfahrenskos-tenhilfe“ ersetzt. 4 In Nummer 8 Abs. 1 Satz 3 wird der Klammerzusatz „(§ 11 Nr. 3 GVO)“ durch den Klammerzu-satz „(§ 11 Abs. 3 GVO)“ ersetzt. 5 Abschnitt B wird wie folgt geändert: 5.1 In Nummer 11 Abs. 1 Satz 2 wird im Klammerzusatz die Angabe „§ 167 Nr. 2 GVGA“ durch die Angabe „§ 167 Abs. 2 GVGA“ ersetzt.

Page 186: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 15

186

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

5.2 In Nummer 14 Abs. 1 Satz 2 wird der Klammerzusatz „(vgl. § 77 Nr. 4, § 84 GVGA)“ durch den Klammerzusatz „(vgl. § 77 Abs. 4 GVGA)“ ersetzt. 5.3 Nummer 16 wird aufgehoben.

II. Diese AV tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2013 in Kraft.

Bekanntmachungen

Nr. 26. Vorstände der Rechtsanwaltskammern und der Notarkammern

Bekanntmachung d. JM vom 11. Juli 2013

(1202 - Z. 42) - JMBl. NRW. S. 186 -

Bekanntmachung vom 14. Juli 2010 JMBl. NRW S. 248 -

I.

Der Vorstand der Westfälischen Notarkammer setzt sich aufgrund der Neu- bzw. Wiederwahl vom 17. April 2013 seit dem 1. Juli 2013 wie folgt zusammen: Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Ehrler, Herdecke Rechtsanwalt und Notar Erich Eisel, Bochum Rechtsanwalt und Notar Dr. Wolfgang Gansweid, Bielefeld Rechtsanwalt und Notar Prof. Dr. Thomas Grote, Essen Rechtsanwältin und Notarin Gunthild Habich, Recklinghausen Rechtsanwalt und Notar Klaus-Peter Hohenner, Blomberg Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Jürgens, Hagen Rechtsanwalt und Notar Eberhard van Kell, Gelsenkirchen-Buer Rechtsanwalt und Notar Christoph Meyer-Schwickerath, Münster Rechtsanwältin und Notarin Katrin Peus, Meschede Rechtsanwalt und Notar Karl-Heinz Rennert, Dortmund Rechtsanwalt und Notar Hartmut Sandering, Gütersloh Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schäfer, Hamm Rechtsanwalt und Notar Peter Schmitz, Siegen Rechtsanwältin und Notarin Dr. Sabine Schulte-Strotmann, Rheine Rechtsanwältin und Notarin Rosemarie Slodowy, Hövelhof

II. Das Präsidium der Westfälischen Notarkammer setzt sich aufgrund der Neu- bzw. Wieder-wahl in der Vorstandssitzung vom 21. Juni 2013 seit dem 1. Juli 2013 wie folgt zusammen: Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schäfer, Hamm, Präsident Rechtsanwalt und Notar Eberhard van Kell, Gelsenkirchen-Buer, Vizepräsident Rechtsanwalt und Notar Karl-Heinz Rennert, Dortmund, Vizepräsident Rechtsanwältin und Notarin Gunthild Habich, Recklinghausen, Schriftführerin Rechtsanwalt und Notar Prof. Dr. Thomas Grote, Essen, Schatzmeister

Page 187: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 15

187

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Personalnachrichten

OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte Ernannt: z. Richter/in am OLG: Richter/in am LG Eva Lux, Dr. Ingo Rinken, Dr. Peter Erik Schütz und Richter/in am AG Dr. Philipp Böcker aus Düsseldorf, Ulrich Rake aus Geldern, Ulrike Kampshoff in Krefeld, Richter am LG Dr. Tobias Rodemann aus Wuppertal; z. Richter/in am LG: Richter/in Katharina Buck, Thorsten Kaldenhoff, Kirsten Zachcial und Justina Zlobinski in Düsseldorf, Richterin Dr. Verena Schilder in Wuppertal; z. Richter/in am AG: Richter/in Carolin Kroll-Schlüter in Neuss, Dr. Vera Onstein und Julia Wagner in Oberhausen, Nils Radtke und Simone Rühl in Krefeld, Nadine Küppers in Mettmann; z. Sozialoberamtsrätin: Sozialamtsrätin Maria Cremer in Krefeld; z. Justizamtsrat: Justizamtmann Michael Gruse in Solingen; z. Justizamt-mann/-amtfrau: Justizoberinspektor/in Holger Brouwers, Tina Brouwers, Lutz Erdmann, Henri-ke Hahn, Ruth Hegger, Gabriele Hüschelrath, Jan Klein, Sonja Mestars, Ina Müller, Stefanie Müller und Heike Wolff in Düsseldorf, Doris Beermann und Claudia Mostert in Neuss, Sylvia Winkels in Ratingen, Ursula Ambrosius, Dominique Heckmann, Marina Meyer, Birgit Pape-Adamski und Uwe Wagner in Duisburg, Anja Moritz in Duisburg-Ruhrort, Britta Blankenburg in Dinslaken, Dirk Schnürer in Mülheim/Ruhr, Frank Klöpping in Oberhausen, Christel Fänger in Wesel, Simone Fischer und Karl Hütten in Kleve, Kirstin Scharf in Moers, Jannine Holtwiesche und Elke Muty in Krefeld, Andrea Gerhards und Christoph Steffes in Erkelenz, Stephanie Gormanns und Susanne Stöckel in Grevenbroich, Regine Adamiok in Viersen, Maren Goebel, Hannelore Milles und Thomas Scheibe in Wuppertal, Sabine Kleeberg in Solingen; z. Oberge-richtsvollzieher - BesGr. A 9 m. AZ. -: Obergerichtsvollzieher Joachim Zimmermann in Düs-seldorf, Hermann Börsch in Duisburg, Uwe Nicolai und Jörg Weiand in Duisburg-Hamborn, Georg Kreutz in Geldern, Karl-Ludwig Stroetges in Krefeld, Gerhard Kowalewski in Möncheng-ladbach, Wolfgang Breker und Friedrich Schacken in Erkelenz, Heinz-Werner Mirbach in Vier-sen. Amtsübertragung: Richterin am AG - als d. std. Vertr. e. Dir. -: Richterin am AG - als weit. Aufs. führ. Richterin - Monika Berger in Langenfeld. Versetzt: Richterin am AG Marita Riehl aus Neuss als Richterin am LG nach Düsseldorf, Richterin am AG Dr. Elena Bülow aus Krefeld nach Neuss. Ruhestand: Richter am Amtsgericht Hans-Eberhard Bisier in Solingen; JHauptsekretärin Monika Hübel in Duisburg. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Ass.: Dr. Eva-Maria Henke, Verena Ley, Dr. Christian Zimmermann.

Page 188: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 15

188

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Staatsanwaltschaften Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Ass.: Jonas Bau Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte: Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Christoph Kottke in Dinslaken, Daniela Engelhardt, Anna Silz u. Sabine Vogelfänger in Duis-burg, Dr. Peter Balzer, Julian Bauer, Ilonka Bödeker, Sabine Brüß, LL.M., Miguel Castillo-Munoz, Fabian Friedrich Feldmann, Elena Fusch, Christin Gebhardt, Thomas Christian Wilhelm Geisel, Anne Gläser, Dr. Malgorzata Grego-Hoffmann, Nicolai Günzel, Daniel Hautumm, Julia Rachel Victoria Herzberg, Nadja Hölscher, Dr. Benedikt Inhester, Sebastian Kita, Dr. Natalie Knapp, Nicolas Kraft, Coconina Langer, Christian Leuchter, Dr. Hans Logemann, Dr. Philipp Loosen, Dr. Nikolaus Ludes, Henrik Lüthge, Silke Meeners, Robert Mehrmann, Dr. Christian Müller, LL.M., Kia Noghrekar, Doris Pingel-Teyssen, Friederike Prokop, Madeleine Rduch, Mo-ritz Richter, Dr. Fabian Rösner, Julia Schweitzer, Dr. Stefanie Selle, Marion Slickers, Elena Smelowa, Hermann Georg Spratte, Saskia Streicher, Dr. Oliver Sude, Sebastian von Rüden, Dr. Philipp Wehler, Wiebke Werner, Astrid Wolter u. Christoph Zimmermann in Düsseldorf, Se-bastian Wypior in Jüchen, Judith Engels, Bernd Schmitz u. Emanuel Weidner in Krefeld, Kons-tantina Ntzemou in Mönchengladbach, Marcel Robert Hoyer in Neuss, Nathalie Baruffolo in Oberhausen, Anke Bergmann in Tönisvorst, Alexander Unrast in Viersen, Grusche Goldham-mer, Roman Kaminski, Sascha May u. Leah Ngabi in Wuppertal.

OLG-Bezirk Hamm Gerichte Ernannt: z. Direktorin des AG - BesGr. R1 mit AZ -: Richterin am LG Insa Menke in Warburg; z. Rich-ter/in am LG: Richter/in Dr. Vanessa Bergmann, Sebastian Ernst, Katrin Görnegräs, Dr. Matt-hias Henke, Margarete Wolf u. Stefanie Zipter in Essen; z. Richter/in am AG: Richter/in Monika Scheuschner in Gelsenkirchen-Buer, Katharina Selke in Gütersloh u. Georg Hein in Lippstadt. Ausgeschieden: Richter am OLG Prof. Dr. Gerald Mäsch. Ruhestand: Vorsitzender Richter am LG Prof. Jürgen Ulrich in Dortmund, Richter am AG - als weiterer Auf-sicht führender Richter - Karl-Hans Faupel in Essen u. Dr. Helmut Klas in Recklinghausen, Richter am AG Peter Brinkmann in Lünen, Ulrich Goebel in Olpe u. Bernhard Borgert in Rheine, Justizamtsinspektor/in - BesGr. A9 m. AZ - Manfred Beckmann in Detmold, Roswitha Mann in Olpe und Udo Beckheur in Hamm.

Page 189: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 15

189

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Richter auf Probe Ernannt: Assessor: Julian Timpe u. Patrick Wersin. Ausgeschieden: Richter Michael Wischermann. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Oberstaatsanwalt - als der ständige Vertreter e. Leitenden Oberstaatsanwalts/-anwältin - BesGr. R 2 m. AZ -: Oberstaatsanwalt Oliver Brendel in Bielefeld; z. Oberstaatsanwältin: Staatsanwältin Bettina Werner aus Münster in Dortmund; z. Staatsanwalt: Staatsanwalt (Rich-ter auf Probe) Rudolf Jakubowski u. Dr. Dominik Schulte in Essen; z. Justizamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. - : Justizamtsinspektor Raymund Rednag in Essen; z. Justizamtsinspekto-rin: Justizhauptsekretärin Kirsten Mallwitz in Bochum; z. Justizhauptsekretärinnen: Justiz-obersekretärin Ulrike Müller und Marion Weckelmann in Bochum; z. Justizobersekretär: Jus-tizsekretär Pascal Eckstädt in Bielefeld. Ruhestand: Oberamtsanwalt (A 13) Friedhelm Reimann in Münster. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Dr. Hildegard Bison (bisher RAK Düsseldorf) in Bochum, Dr. André Brandt in Hamm, Rolf Cra-mer in Gütersloh, Stephanie Davis in Paderborn, Matthias Everding in Münster, Lars Friebertshäuser in Hagen, Dr. Günter Fußbahn (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Wolfgang Haupt in Münster, Thomas Herwig in Dortmund, Sarah-Marie Holzgräfe in Hiddenhausen, Birgit Hucke in Bad Salzuflen, Matthias Jansen in Rheine, Lutz Jörres in Essen, Anika Kottmann (bis-her RAK Düsseldorf) in Essen, Bahattin Koyun in Bielefeld, Frank Lautenbach (bisher RAK Kob-lenz) in Siegen, Nick Leferink, B.A.,LL.M.,LL.M. Lips. in Bocholt, Lothar Lieske, LL.M. oec. in Dorsten, Annika Löchelt in Hamm, Christoph Meynen (bisher RAK Düsseldorf) in Bochum, Dr. Cédric Müller, LL.M. (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Sonja Müller-Planitz in Bielefeld, Barba-ra Münch in Essen, Dr. Gerhard Niemeier in Coesfeld, Konstantinos Papachristos in Bielefeld, Moritz Rümenapf (bisher RAK Oldenburg) in Essen, Patrick Saam in Münster, Dr. Dennis San-der in Ibbenbüren, Katharina Schockenhoff in Bielefeld, Christiane Struppek in Essen, Benjamin Thiel in Herne, Daniel Treue, LL.M. in Bochum, Wolfgang Weimann, LL.B. in Dortmund, Michael Winkelhog (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Daniela Zessin in Essen. Löschungen als Rechtsanwalt: Jochen Schütte in Bielefeld, Jens Lücking in Bochum, Elisabeth Möller-Hofermann in Bielefeld, Wolfgang Bosman in Dortmund, Gisela Schlemmer in Recklinghausen, Bernadette Sutara in Meschede, Stephanie Kwasnitschka in Münster, Fritz Barkey in Lippstadt, Dr. Ulrich Müller in Hamm, Dr. Wilhelm Bergmann in Iserlohn, Sigrid Lohmann-Mack in Bad Driburg, Jens Buddendick in Essen, Eberhard Graf in Dortmund, Karl-Theodor Kracht in Hattingen, Stephan Freischläger in Bochum.

Page 190: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 15

190

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Abgabe in andere Kammerbezirke: Robert Mehrmann in Essen, Dr. Guido Harpering in Essen, Anke Bergmann in Essen, Dr. Tho-mas Kirchhoff in Detmold, Jennifer Gerwing in Münster, Leah Ngabi in Dortmund, Hanna Boeckmann, LL.M. in Münster. Verlegung des Amtssitzes: Rechtsanwalt und Notar Dr. Boris Cramer von Möhnesee nach Soest. Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwalt und Notar Joachim Teubel in Hamm. Entlassen aus dem Notaramt: Rechtsanwalt und Notar Heinrich Storek in Bochum.

OLG-Bezirk Köln Gerichte Ruhestand: Richterin am AG Petra Zimmermann in Köln, Justizamtsrätin Anneliese Frings in Düren, Justiz-amtfrau Sunhild Kluth in Leverkusen, Sozialamtsrat Lothar Peters in Aachen und Siegfried Berz in Köln. Notarinnen/Notare Bestellt zum Notar: Notarassessor Dr. Dominik Kölmel in Sankt Augustin u. Marc Christian Lehmann in Bad Müns-tereifel. Entlassen aus dem Notaramt: Notar Dr. Heiko Jackschath in Sankt Augustin u. Dr. Detlef Prömse in Bad Münstereifel.

LAG-Bezirk Düsseldorf Ernannt: z. Richterin am ArbG: Richterin Dr. Claudia Hagedorn in Essen. Ausgeschieden: Richterin am ARbG Ursula von Schönfeld aus Solingen auf eigenen Antrag.

Page 191: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 15

191

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Finanzgerichte Ernannt: z. Richter am FG: Richter Dr. Hans Anders u. Markus Lindemann in Münster.

Justizvollzug Ernannt: z. Justizvollzugsamtsinspektor/in: Justizvollzugshauptsekretär/in Iris Höpp in Castrop-Rauxel, Karsten Eickelmann, Manfred Städtler, Stefan Schwarzbach u. Nicole Preuß in Hagen, Udo Biernath u. Manfred Richard in Hamm; z. Regierungsamtsinspektor: Regierungshaupt-sekretär Stefan Wirtz in Bochum; z. Justizvollzugshauptsekretär/in: Justizvollzugsobersekre-tär/in Norman Osthof, Marco Rubert u. Nadine Schweflinghaus in Castrop-Rauxel, Torsten Averhage u. Nicola Cramer in Hamm; z. Regierungshauptsekretärin: Regierungsobersekretä-rin Tanja Lubowietzki in Bochum; z. Regierungsobersekretärin: Regierungssekretärin Jennifer Bower in Bielefeld-Brackwede (Korrektur der Veröffentlichung vom 15.7.2013). Versetzt: Regierungsinspektorin Bettina Heine von der JVA Bielefeld-Brackwede an die JVA Zeithain/Sachsen. Ruhestand: Leitender Regierungsdirektor Volker Wingerter in Kleve, Regierungsoberamtsrat Willi Bolz in Moers-Kapellen, Justizvollzugsamtsinspektor Friedhelm Wegener in Düsseldorf.

Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Lan-desgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbe-werbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbe-hinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestell-ter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, - richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, - sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich

auf dem Dienstweg einzureichen. Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen:

Page 192: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 15

192

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

1 Vizepräsident/in des OLG (R 4) in Köln

Wesentliche Aufgaben der/des Vizepräsidenten/in sind der Aufbau und die Leitung des justizinternen zentralen IT-Dienstleistungsbereichs, der künftig für den IT-Betrieb und IT-Service für alle Gerichte, Staatsanwalt-schaften und die Aus- und Fortbildungseinrichtungen der Justiz zuständig sein wird und der bei der IT-Entwicklung, schwerpunktmäßig der Einfüh-rung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte, mitwirkt. Im Hinblick auf diese besondere Funktion gilt insbesondere Fol-gendes:

Die/der Vizepräsident/in des OLG

hat möglichst Erfahrungen auf der Leitungsebene eines Gerichts, ei-ner Staatsanwaltschaft oder sonstigen Justizbehörde, verfügt über Erfahrungen in der Planung, Steuerung und Einführung von Informationstechnologie, denkt, plant und handelt kreativ und strategisch unter Berücksichti-gung der Gesamtinteressen der Justiz und ihrer besonderen (verfas-sungs-)rechtlichen Rahmenbedingungen, zeichnet sich durch ausgeprägte Fähigkeit zur konstruktiven Zusam-menarbeit aus, ist in der Lage, komplexe Interessenlagen in Zusammenarbeit mit al-len Beteiligten auszugleichen und tragfähige Kompromisse zu finden, führt kollegial, kommunikativ und integrativ.

1 Vizepräsident/in d. LAG (R 3 m. AZ.) in Hamm 1 Oberstaatsanwalt/-anwältin - als Hauptabteilungsleiter/-in einer Staatsan-

waltschaft - (R 2 m. AZ.) b. d. StA in Köln 1 Oberstaatsanwalt/-anwältin - als der ständ. Vertr. eines LOStA- (R 2 m.

AZ.) b. d. StA in Bochum 2 Richter/in am OVG in Münster 1 Direktor/in d. ArbG (R 2) b. d. ArbG Hagen 1 Direktor/in d. ArbG (R 2) b. d. ArbG Wesel 1 o. mehrere Richter/in am OLG (R 2) in Düsseldorf mehrere Vors. Richter/in am LG (R 2) in Bielefeld 1 o. mehrere Vors. Richter/in am LG (R 2) in Köln 1 Vors. Richter/in am LG (R 2) in Paderborn 2 Richter/in am FG in Köln

- Bewerbungen sind innerh. einer Frist von zwei Wochen auf dem Dienst-weg einzureichen; Bewerber/innen, die nicht im öffentlichen Dienst ste-hen, reichen ihre Bewerbung bei dem Präs. d. FG Köln ein. Wegen der Einstellungsvoraussetzungen wird auf das JMBl. NRW Nr. 21 v. 1 No-vember 2011 Bezug genommen -

Page 193: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 15

193

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

1 Richter/in am AG in Herne-Wanne 1 o. mehrere Richter/in am AG in Gütersloh 1 Richter/in am AG in Bonn 3 Richter/in am VG in Köln 1 Richter/in am VG in Münster 1 Richter/in am ArbG in Detmold 1 Regierungsdirektor/in (A 15) - Leiter/in d. psychologischen Dienstes - b. d.

JVA Euskirchen - das Anforderungsprofil kann beim Justizministerium NRW angefordert werden -

1 Regierungsdirektor/in (A 15) - Leiter/in d. psychologischen Dienstes - b. d.

JVA Heinsberg - das Anforderungsprofil kann beim Justizministerium NRW angefordert werden -

1 Oberamtsanwalt/-anwältin (A 13) in Münster 1 o. mehrere Justizoberamtsrat/-rätin (A 13 mit AZ) - Rechtspfleger/in, d. überwiegend

Aufgaben innerh. d. Sonderschlüssels wahrn. im LG-Bezirk Kleve je 1 o. mehrere Justizoberamtsrat/-rätin (A 13) - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufga-

ben innerh. d. Sonderschlüssels wahrn. in den LG-Bezirken Kleve und Wuppertal

je 1 o. mehrere Justizamtsrat/-rätin - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerh. d.

Sonderschlüssels wahrn. in den LG-Bezirken Duisburg und Kleve 1 Justizamtrsat/-rätin - Bezirksrevisor/in - fliegend - im OLG-Bez. Köln 1 Regierungsamtsrätin/-amtsrat

- eine Stellenbeschreibung (Kurzbeschreibung) und das Anforderungspro-fil können bei der Leiterin der JVA Moers-Kapellen angefordert werden -

1 Justizamtmann/-amtfrau - Sachbearbeiter/in in Justizverwaltungssachen - b. d. LG Köln 1 Justizamtmann/-amtfrau - Sachbearbeiter/in in Justizverwaltungssachen -

zugleich ständ. Vertrer/in d. Geschäftsleiters - b. d. AG Bonn 1 Regierungsamtmann/-amtfrau - fliegend - bei den Sozialgerichten im

LSG-Bezirk Essen 1 o. mehrere Regierungsamtmann/-amtfrau b. d. LSG in Essen 1 o. mehrere Regierungsoberinspektor/in - fliegend - bei den Sozialgerichten im LSG-

Bezirk Essen 1 Regierungsoberinspektor/in b. d. LSG in Essen

Page 194: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 15

194

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

mehrere Justizoberinspektor/in - Rechtspfleger/-in oder Sachbearbeiter/-in - im

GStA Bezirk Hamm 1 Technische/r Oberinspektor/in (A 10) - Werkdienstleiter/in - b. d. JVA

Münster - - das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Münster angefor-dert werden -

1 Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) - Leiter/in des Krankenpflege-

dienstes - b. d. JVA Iserlohn - das Anforderungsprofil kann bei dem Leiter der JVA Iserlohn angefordert werden -

1 Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) - Leiter/in des Sportbereiches

- b. d. JVA Iserlohn - das Anforderungsprofil kann bei dem Leiter der JVA Iserlohn angefordert werden -

1 Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m.AZ.) - Suchtkrankenhelfer/in - b. d.

JVA Bielefeld-Senne - die Stellenbeschreibung mit dem Anforderungsprofil kann beim Leiter der JVA Bielefeld-Senne angefordert werden -

mehrere Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m.AZ.) - Bereichsleiter/in einer Au-

ßenstelle - b. d. JVA Bielefeld-Senne - die Stellenbeschreibung mit dem Anforderungsprofil kann beim Leiter der JVA Bielefeld-Senne angefordert werden -

1 Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m.AZ.) - Bereichsleiter/in des Frauen-

hauses - b. d. JVA Bielefeld-Senne - die Stellenbeschreibung mit dem Anforderungsprofil kann beim Leiter der JVA Bielefeld-Senne angefordert werden -

1 o. mehrere Justizamtsinspektor/in - Beamter/Beamtin d. überwiegend Aufgaben au-

ßerhalb d. Sonderschlüssels wahrn. - b. e. StA im GStA-Bezirk Köln mehrere Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Herford mehrere Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Herford 1 o. mehrere Justizhauptsekretär/in b. e. StA im GStA-Bezirk Köln 1 Hauptwerkmeister/in b. d. JVA Werl 1 o. mehrere Justizobersekretär/in b. e. StA im GStA-Bezirk Köln 2 Erste/r Justizhauptwachtmeister/in (A 6) - Weitere/r stellvertretende/r Lei-

ter/in der gemeinsamen Justizwachtmeisterei des Land- und Amtsgerichts Mönchengladbach - bei dem LG Mönchengladbach

Page 195: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 15

195

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Geschäftsleiter/in bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf Bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf ist demnächst der Dienstposten der Geschäftsleiterin/des Geschäftsleiters zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in der Bandbreite den Besoldungsgrup-pen A 13 hD, A 14 zugeordnet. Bewerben können sich Beamtinnen/Beamte, denen ein Amt ab BesGr. A 12 bis BesGr. A 14 übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen ab Ausschreibung auf dem Dienstweg an den Generalstaatsanwalt in Düsseldorf zu richten. Geschäftsleiter/in bei der Staatsanwaltschaft Kleve Bei der Staatsanwaltschaft Kleve ist demnächst der Dienstposten der Geschäftsleiterin/des Ge-schäftsleiters zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in der Bandbreite den Besoldungsgruppen A 9 bis A 13 (gehobener Dienst) zugeordnet. Bewerben können sich Beamtinnen/Beamte des gehobenen Dienstes, denen ein Amt bis einschl. BesGr. A 12 übertragen ist, da nur in dieser Wertigkeit eine Stelle besetzbar sein wird. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen ab Ausschreibung auf dem Dienstweg an den Generalstaatsanwalt in Düsseldorf zu richten. Leiter/in der Justizwachtmeisterei b. d. Amtsgericht Ahaus Bei dem Amtsgericht Ahaus ist der Dienstposten der Leiterin/des Leiters der Justizwachtmeis-terei zu besetzen. Die Funktion ist derzeit der Besoldungsgruppe A 6 BBesO zugeordnet. Rücknahmen: Die Ausschreibung f. e. 1 o. mehrere Vorsitzende Richter/in am OLG (R 2) in Düsseldorf (JMBl. NRW Nr. 14 v. 15. Juli 2013) wird hiermit zurückgenommen. Die Ausschreibung der Stelle f. e. Justizamtmann/-frau - Sachbearbeiter/-in in Justizverwal-tungssachen - b. d. GStA in Köln (JMBl. NRW Nr. 6 v. 15. März 2013) wird hiermit zurückge-nommen. Die Ausschreibung einer Stelle f. e. Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) - Leiter/in d. Krankenpflegedienstes - b. d. JVA Bielefeld-Senne (JMBl. NRW Nr. 14 v. 15. Juli 2013) wird hiermit zurückgenommen. Die Ausschreibung von Stellen f. mehrere Justizvollzugsamtsinspektor/in (A9 m. AZ) b. d. JVA Bielefeld-Senne (JMBl. NRW Nr. 1 v. 1. Januar 2013) wird hiermit zurückgenommen. Die Ausschreibung mehrerer Justizvollzugsamtsinspektor/in-Stellen (A 9 m. AZ.) bei der JVA Köln (JMBl. NRW Nr. 9 v. 1. Mai 2013) wird hiermit zurückgenommen.

Page 196: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 16

196

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Inhaltsübersicht

Allgemeine Verfügungen

Durchführungsbestimmungen zur Prozess- und Verfahrenskostenhilfe sowie zur Stun-dung der Kosten des Insolvenzverfahrens (DB-PKH)…………………………………………..

196

Bekanntmachungen

Hauptrichterrat der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen………… 200

Personalnachrichten…………………………………………………………………………….. 200

Ausschreibungen………………………………………………………………………………… 203

Allgemeine Verfügungen

Nr. 14. Durchführungsbestimmungen zur Prozess- und Verfahrenskostenhilfe sowie zur Stundung

der Kosten des Insolvenzverfahrens (DB-PKH)

AV d. JM vom 29. Juli 2013 (5603 - Z. 92)

- JMBl. NRW S. 196 -

Die AV d. JM vom 30. Oktober 2001 (5603 - I B. 92) - JMBl. NRW. S. 271 -, zuletzt geändert durch AV d. JM vom 1. September 2009 (5603 - Z. 92) - JMBl. NRW S. 225 - wird wie folgt ge-ändert:

1 Die Tabelle „Anlage 1 zu Nr. 1.3 DB-PKH (Stand: 1. September 2009)“ wird durch die Tabelle „Anlage 1 zu Nr. 1.3 DB-PKH (Stand: 1. August 2013)“ ersetzt. 2 Die Tabelle „Anlage 2 zu Nr. 1.3 DB-PKH (Stand: 1. September 2009)“ wird durch die Tabelle „Anlage 2 zu Nr. 1.3 DB-PKH (Stand: 1. August 2013)“ ersetzt. 3 Diese AV tritt am 1. August 2013 in Kraft.

Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 15. August 2013, Nr. 16

Page 197: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 16

197

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Anlage 1 zu Nr. 1.3 DB-PKH (Stand: 1. August 2013)

Kostenvoranschlag zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe (§ 115 ZPO)

Klageverfahren vor den ordentlichen Gerichten

I. Instanz II. Instanz nach Mahnverfahren ohne Mahnverfahren

1 2 3 4 5 6

Streitwert bis nur GKG GKG + RVG nur GKG GKG + RVG GKG + RVG

Euro Euro Euro Euro Euro Euro

500 73 231 105 263 314 1.000 127 389 159 421 503 1.500 178 544 213 579 691 2.000 223 693 267 738 880 3.000 270 892 324 946 1.126 4.000 318 1.091 381 1.155 1.372 5.000 365 1.291 438 1.364 1.618 6.000 413 1.490 495 1.572 1.864 7.000 460 1.689 552 1.781 2.110 8.000 508 1.888 609 1.990 2.356 9.000 555 2.088 666 2.199 2.602

10.000 603 2.287 723 2.407 2.848 13.000 668 2.489 801 2.622 3.105 16.000 733 2.691 879 2.837 3.362 19.000 798 2.892 957 3.052 3.619 22.000 863 3.094 1.035 3.267 3.877 25.000 928 3.296 1.113 3.482 4.134 30.000 1.015 3.607 1.218 3.810 4.524 35.000 1.103 3.917 1.323 4.138 4.914 40.000 1.190 4.228 1.428 4.466 5.304 45.000 1.278 4.539 1.533 4.794 5.694 50.000 1.365 4.849 1.638 5.122 6.083 65.000 1.665 5.402 1.998 5.735 6.847 80.000 1.965 5.955 2.358 6.348 7.610 95.000 2.265 6.508 2.718 6.961 8.373

110.000 2.565 7.061 3.078 7.574 9.136 125.000 2.865 7.614 3.438 8.187 9.900 140.000 3.165 8.166 3.798 8.799 10.663 155.000 3.465 8.719 4.158 9.412 11.426 170.000 3.765 9.272 4.518 10.025 12.189 185.000 4.065 9.825 4.878 10.638 12.952 200.000 4.365 10.378 5.238 11.251 13.716 230.000 4.813 11.182 5.775 12.145 14.831 260.000 5.260 11.987 6.312 13.039 15.947 290.000 5.708 12.791 6.849 13.933 17.063 320.000 6.155 13.596 7.386 14.827 18.179 350.000 6.603 14.400 7.923 15.721 19.295 380.000 7.050 15.205 8.460 16.615 20.411 410.000 7.498 16.009 8.997 17.509 21.526 440.000 7.945 16.814 9.534 18.403 22.642 470.000 8.393 17.618 10.071 19.297 23.758 500.000 8.840 18.423 10.608 20.191 24.874

Page 198: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 16

198

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Anlage 2 zu Nr. 1.3 DB-PKH (Stand: 1. August 2013)

Kostenvoranschlag zur Bewilligung von Verfahrens- bzw. Prozesskostenhilfe in

familiengerichtlichen Verfahren I. Instanz (§§ 76 FamFG, 115 ZPO) Seite 1

Hauptsacheverfahren Verfahren einstw. Rechtsschutz

Scheidungs-sachen einschl. Folgesachen

Selbständige Familien-streitsachen

Kindschafts-sachen

Übrige Sachen Kindschafts-sachen

Übrige Sachen und Familienstreitsachen

1 2 3 4 5 6 7

Verfahrens-wert bis

nur FamGKG nur FamGKG nur

FamGKG nur FamGKG

nur FamGKG

nur FamGKG

Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro

500 70 105 18 70 15 53 1.000 106 159 27 106 16 80 1.500 142 213 36 142 21 107 2.000 178 267 45 178 27 134 3.000 216 324 54 216 32 162 4.000 254 381 64 254 38 191 5.000 292 438 73 292 44 219 6.000 330 495 83 330 50 248 7.000 368 552 92 368 55 276 8.000 406 609 102 406 61 305 9.000 444 666 111 444 67 333

10.000 482 723 121 482 72 362 13.000 534 801 134 534 80 401 16.000 586 879 147 586 88 440 19.000 638 957 160 638 96 479 22.000 690 1.035 173 690 104 518 25.000 742 1.113 186 742 111 557 30.000 812 1.218 203 812 122 609 35.000 882 1.323 221 882 132 662 40.000 952 1.428 238 952 143 714 45.000 1.022 1.533 256 1.022 153 767 50.000 1.092 1.638 273 1.092 164 819 65.000 1.332 1.998 333 1.332 200 999 80.000 1.572 2.358 393 1.572 236 1.179 95.000 1.812 2.718 453 1.812 272 1.359

110.000 2.052 3.078 513 2.052 308 1.539 125.000 2.292 3.438 573 2.292 344 1.719 140.000 2.532 3.798 633 2.532 380 1.899 155.000 2.772 4.158 693 2.772 416 2.079 170.000 3.012 4.518 753 3.012 452 2.259 185.000 3.252 4.878 813 3.252 488 2.439 200.000 3.492 5.238 873 3.492 524 2.619 230.000 3.850 5.775 963 3.850 578 2.888 260.000 4.208 6.312 1.052 4.208 631 3.156 290.000 4.566 6.849 1.142 4.566 685 3.425 320.000 4.924 7.386 1.231 4.924 739 3.693 350.000 5.282 7.923 1.321 5.282 792 3.962 380.000 5.640 8.460 1.410 5.640 846 4.230 410.000 5.998 8.997 1.500 5.998 900 4.499 440.000 6.356 9.534 1.589 6.356 953 4.767 470.000 6.714 10.071 1.679 6.714 1.007 5.036 500.000 7.072 10.608 1.768 7.072 1.061 5.304

Page 199: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 16

199

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Seite 2

Hauptsacheverfahren Verfahren einstw. Rechtsschutz

Scheidungs-sachen einschl. Folgesachen

Selbständige Familien-streitsachen

Kindschafts-sachen

Übrige Sachen Kindschafts-sachen

Übrige Sachen und Familienstreitsachen

1 2 3 4 5 6 7

Verfahrens-wert bis

FamGKG + RVG

FamGKG + RVG

FamGKG + RVG

FamGKG + RVG

FamGKG + RVG

FamGKG + RVG

Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro

500 228 263 176 228 173 211 1.000 368 421 289 368 278 342 1.500 508 579 402 508 388 473 2.000 649 738 515 649 497 604 3.000 838 946 676 838 655 784 4.000 1.028 1.155 837 1.028 812 964 5.000 1.218 1.364 999 1.218 970 1.145 6.000 1.407 1.572 1.160 1.407 1.127 1.325 7.000 1.597 1.781 1.321 1.597 1.284 1.505 8.000 1.787 1.990 1.482 1.787 1.442 1.685 9.000 1.977 2.199 1.644 1.977 1.599 1.866

10.000 2.166 2.407 1.805 2.166 1.757 2.046 13.000 2.355 2.622 1.955 2.355 1.901 2.222 16.000 2.544 2.837 2.105 2.544 2.046 2.398 19.000 2.733 3.052 2.254 2.733 2.191 2.573 22.000 2.922 3.267 2.404 2.922 2.335 2.749 25.000 3.111 3.482 2.554 3.111 2.480 2.925 30.000 3.404 3.810 2.795 3.404 2.714 3.201 35.000 3.697 4.138 3.035 3.697 2.947 3.476 40.000 3.990 4.466 3.276 3.990 3.181 3.752 45.000 4.283 4.794 3.517 4.283 3.414 4.028 50.000 4.576 5.122 3.757 4.576 3.648 4.303 65.000 5.069 5.735 4.070 5.069 3.937 4.736 80.000 5.562 6.348 4.383 5.562 4.226 5.169 95.000 6.055 6.961 4.696 6.055 4.515 5.602

110.000 6.548 7.574 5.009 6.548 4.804 6.035 125.000 7.041 8.187 5.322 7.041 5.092 6.468 140.000 7.533 8.799 5.634 7.533 5.381 6.900 155.000 8.026 9.412 5.947 8.026 5.670 7.333 170.000 8.519 10.025 6.260 8.519 5.959 7.766 185.000 9.012 10.638 6.573 9.012 6.248 8.199 200.000 9.505 11.251 6.886 9.505 6.537 8.632 230.000 10.220 12.145 7.332 10.220 6.947 9.257 260.000 10.935 13.039 7.779 10.935 7.358 9.883 290.000 11.650 13.933 8.225 11.650 7.769 10.508 320.000 12.365 14.827 8.672 12.365 8.180 11.134 350.000 13.080 15.721 9.118 13.080 8.590 11.759 380.000 13.795 16.615 9.565 13.795 9.001 12.385 410.000 14.510 17.509 10.011 14.510 9.412 13.010 440.000 15.225 18.403 10.458 15.225 9.822 13.636 470.000 15.940 19.297 10.904 15.940 10.233 14.261 500.000 16.655 20.191 11.351 16.655 10.644 14.887

Page 200: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 16

200

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Bekanntmachungen

Nr. 27. Hauptrichterrat der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung d. JM vom 29. Juli 2013 (2701 - Z. 1)

- JMBl. NRW S. 200 -

Der bisherige Vorsitzende, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Dr. Stefan Lascho, Verwaltungsgericht Düsseldorf, ist aus dem Hauptrichterrat der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen ausgeschieden. Zum neuen Vorsitzenden wurde Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Lothar Pesch, Verwaltungsgericht Köln, gewählt. Als weiteres Mitglied ist Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Annedor Ströcker, Verwaltungsgericht Arnsberg, nachgerückt.

Personalnachrichten

OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte Ernannt: z. Vors. Richter am LG: Richter am LG Dr. Michael Börsch aus Wuppertal; z. Richterin am AG: Richterin Anne Blaszczyk in Mettmann. Versetzt: Richterin am SG Dr. Claudia Ridder aus Düsseldorf als Richterin am LG nach Düsseldorf, Rich-ter am AG Phil Schabestiel aus Mönchengladbach-Rheydt als Richter am LG nach Mönchen-gladbach. Ausgeschieden: Richter am OLG im 2. Hauptamt Prof. Dr. Ulrich Ehricke in Düsseldorf auf eigenen Antrag, Rich-terin am LG Dr. Helia-Verena Daubach in Düsseldorf auf eigenen Antrag. Ruhestand: Richterin am AG Monika Heitgroß-Roehl in Duisburg, Richter am AG Klaus Thönißen in Duis-burg-Ruhrort.

Page 201: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 16

201

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessorin Dr. Miriam Reinartz, Désirée Roskothen. Staatsanwaltschaften Ruhestand: Staatsanwältin Christiane Schminke-Banke in Duisburg. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessorin Carina Ressel.

OLG-Bezirk Hamm Gerichte Ernannt: z. Richter/in am AG: Richter/in Christiane Kniebes in Essen, Jens Berndt und Dr. Olaf Geerds in Iserlohn, Anna Walther in Schwelm. Ruhestand: Vorsitzender Richter am LG Winfried Pletzinger in Hagen, Richter am LG Ulrich Kleinert in Münster. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Finn Guttropf und Katharina Reiff. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Oberstaatsanwalt: Staatsanwalt Christian Katafias aus Dortmund in Hamm; z. Justizamts-inspektor - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizamtsinspektor Raimund Kuhenn in Bochum. Ruhestand: Justizamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ - Manfred Naujoks in Bielefeld. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken:

Page 202: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 16

202

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Ulrike Aßheuer-Hillbrand (bisher RAK Frankfurt) in Arnsberg, Carsten Auf der Lake (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Klaus Edwin Bojack (bisher RAK Köln) in Sprockhövel, Kristin Flinks (bis-her RAK Saarland) in Bocholt, Heinz Kuhlemann (bisher RAK Oldenburg) in Bielefeld, Dr. Katja Pesch (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Dr. Alexander Rüter (bisher RAK Hamburg) in Dort-mund, Gennadi Vogel (bisher RAK Freiburg) in Unna. Löschungen als Rechtsanwalt: Stefan Rückle in Bielefeld, Dr. Bernhard Renner in Lippetal-Herzfeld, Hubertus Hillebrand in Schwerte, Rüdiger Tiemann in Dorsten, Oliver Bäumker in Oelde, Jürgen Galle-Schneebecke in Ibbenbüren, Franziska Langenbach in Münster, Christopher Volke in Lippetal, Christoph Hilleb-rand in Gütersloh, Holger Höwel in Unna, Jürgen Herrmann in Essen, Winfried Behme in Olpe, Dagmar Neukirch in Minden, Stefan Hermann in Marl. Abgabe in andere Kammerbezirke: Tobias Schmidt, LL.M. in Siegen, Dr. Guntram Würzberg in Essen, Wolfgang Goerick in Essen, Lars Wesenick in Greven, Matthias Juhre in Essen, Andrea Lorentz in Essen, Kerstin Grütering in Recklinghausen, Dr. Christian Sering in Dortmund, Bettina Walter in Essen, Prof. Dr. Wilfried Schulte in Essen. Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwälte und Notare Heinrich Katenbrink in Herford, Heinrich Simonet in Bielefeld, Frank Gissel in Bünde, Ulrich Betten in Iserlohn, Kurt-Dietrich Neuhaus in Lüdenscheid, Dr. Michael Kaven und Uwe Marx in Münster und Jürgen Willmes in Ahlen. Entlassen aus dem Notaramt: Rechtsanwalt und Notar Peter Krais in Dülmen.

OLG-Bezirk Köln Gerichte Ernannt: z. Vizepräsidentin d. AG: Richterin am OLG Heike Kremer in Köln. Ruhestand: Justizoberamtsrätin Marion Kuschek in Euskirchen, Justizamtsinspektorin - BesGr. A 9 - Annegret Theis in Euskirchen, Obergerichtsvollzieher - BesGr. A 9 - Wilfried Schneider in Gummersbach, Gerichtsvollzieher - BesG. A 8 - Lothar Günter Happ in Wermelskirchen, Justizhauptsekretär Klaus Bock in Köln u. Erster Justizhauptwachtmeister - BesGr. A 5 - Helmut Alois Fronert in Königswinter. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessorin Sarah Hanke, Julia Hülsen u. Jessica Nicole Mandler. Versetzt: Richter Christian Schneider vom Sozialgericht Nordhausen zum LG Aachen.

Page 203: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 16

203

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Oberamtsanwalt - BesGr. A 13 m. AZ -: Oberamtsanwalt Klaus-Dirk Ilge in Bonn, Werner Ulrich Lammerich und Hans-Jürgen Pelzer in Köln, z. Oberamtsanwalt/-anwältin: Amtsanwalt/-anwältin Rolf Reineri in Bonn, Sabine Reuter und Marko Johannes Rodeit in Köln, z. Justiz-oberamtsrätin: Justizamtsrätin Gabriele Paqué in Aachen

LAG-Bezirk Düsseldorf Ernannt: z. Vizepräs. d. LAG - BesGr. R 3 m. AZ. -: Vors. Richter am LAG Dr. Volker Ziegler; z. Richter am ArbG: Richter Dr. Jens Jüttner in Wuppertal.

Justizvollzug Ernannt: z. Leitenden Regierungsdirektor: Regierungsdirektor Thomas König in Bochum; z. Regie-rungsrätin auf Probe: Dr. Anne-Simone Armbrecht in Euskirchen; z. Regierungsamtmann: Regierungsoberinspektor Matthias Schumann in Bielefeld-Senne u. Roland Pastoor in Iserlohn; z. Regierungsoberinspektorin: Regierungsinspektorin Ariane Volkmar in Bielefeld-Senne; z. Justizvollzugsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizvollzugsamtsinspektor Ralf Kill in Essen, Winfried Gellings in Geldern, Frank Deußen in Köln; z. Justizvollzugsamtsinspektor: Justizvollzugshauptsekretär Jörg Linde in Bielefeld-Senne, Marc Jaccard in Bottrop, Hans-Peter Kiefer in Euskirchen; z. Justizvollzugshauptsekretärin: Justizvollzugsobersekretärin Svetlana Schimpf in Bielefeld-Senne; z. Regierungsobersekretär: Regierungssekretär Mark-Andre Fel-der in Remscheid. Ruhestand: Justizvollzugsamtmann Klaus Wirth in Köln u. Justizvollzugsamtsinspektor Frank Boris in Rem-scheid.

Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Lan-desgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbe-werbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbe-hinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestell-ter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, - richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte,

Page 204: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 16

204

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

- sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich auf dem Dienstweg einzureichen.

Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1 Vizepräsident/in d. LG (R 3) in Münster mehrere Richter/in am OLG (R 2) in Hamm 1 Oberstaatsanwalt/-anwältin (R 2) b. d. StA in Bielefeld je 1 Staatsanwalt/-anwältin als Gruppenleiter/in (R 1 m. AZ) b. d. StA in Müns-

ter und Hagen 1 o. mehrere Richter/in am AG in Brilon 1 Richter/in am AG in Siegburg. 1 Richter/in am AG in Brakel 1 Richter/in am AG in Wipperfürth mehrere Richter/in am AG in Köln 1 Oberamtsanwalt/-anwältin (A 13) in Münster 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9) - Bereichsleiter/in der Sozialthera-

peutischen Abteilung d. JVA Euskirchen - die Stellenbeschreibung mit Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Euskirchen angefordert werden -

1 Betriebsinspektor (A 9 m. AZ.) - Vertreter/-in des Werkdienstleiters - b. d.

JVA Willich I - die Stellenbeschreibung mit Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Willich I angefordert werden -

mehrere Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Düsseldorf mehrere Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Düsseldorf Leiter/Leiterin d. Krankenpflegedienstes b. d. JVA Gelsenkirchen Bei der JVA Gelsenkirchen ist die Funktion des Leiters/ der Leiterin des Krankenpflegedienstes zu besetzen. Die Funktion ist in der Bandbreite den BesGr. A 9 / A 9 m. AZ zugeordnet. Bewer-ben können sich Beamtinnen und Beamte, denen ein Amt bis zur BesGr. A 9 BBesO übertra-gen ist. Das Anforderungsprofil kann bei dem Leiter der JVA Gelsenkirchen angefordert wer-den. Referenten / Referentinnen im Bundesministerium der Justiz Beim Bundesministerium der Justiz sind mehrere Stellen für Referenten / Referentinnen zu be-setzen. Einzelheiten können der Veröffentlichung im Justizintranet (Bereich Personal / Aus-schreibungen / Ausschreibung sonstiger Stellen) entnommen werden.

Page 205: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 17

205

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Inhaltsübersicht

Allgemeine Verfügungen

Geschäftsprüfungen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften, bei der Fachhochschu-le für Rechtspflege und der Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen sowie bei dem Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen…………………………………… 206 Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA)…………………………………………. 210 Gerichtsvollzieherordnung (GVO)………………………………………………………………. 211

Bekanntmachungen Bekanntmachung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen…………………………………………………………………………………………… 211

Bekanntmachung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen……………………………………………………………………………………………. 218 Präsidialrat für die ordentliche Gerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen……...…... 219

Personalnachrichten…………………………………………………………………………….. 219

Ausschreibungen………………………………………………………………………………… 224

Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 1. September 2013, Nr. 17

Page 206: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 17

206

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Allgemeine Verfügungen

Nr. 15. Geschäftsprüfungen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften, bei der Fachhochschule für Rechtspflege und der

Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen sowie bei dem Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen

AV d. JM vom 24. Juni 2013 (1401 - I. 23)

- JMBl. NRW S. 206 - Die AV d. JM vom 14. März 2002 (1401 - I D. 23) - JMBl. NRW S. 85 -, zuletzt geändert durch AV d. JM vom 20. Juni 2008 (1401 - I. 23) - JMBl. NRW S. 165 - wird wie folgt geändert:

I. 1. In Abschnitt I. Nummer 1. Absatz 2 werden nach dem Wort "Ablauforganisation" die Wörter "(insbesondere Kommunikation, Arbeitsabläufe), Arbeitsklima und -zufriedenheit" eingefügt. 2. Abschnitt I. Nummer 7. wird wie folgt neu gefasst: "(1) Über Geschäftsprüfungen nach Nr. 4 Abs. 1 und Abs. 2 sind unverzüglich Niederschriften anzu-fertigen, die den Umfang und das wesentliche Ergebnis der Prüfung wiedergeben. In der Nie-derschrift ist von der namentlichen Benennung der Beschäftigten abzusehen. (2) Der Aufbau der Niederschrift über Geschäftsprüfungen nach Nr. 4 Abs. 2 orientiert sich an der Gliederung der Anlage zu dieser AV. Ausuferungen und Wiederholungen sind zu vermeiden; Feststellungen, die mehrere Organisati-onseinheiten betreffen, sind zusammen zu fassen. Auf Anlagen zur Niederschrift ist ggf. Bezug zu nehmen. Besonderheiten und wichtige Erkenntnisse, die für andere Gerichte oder Behörden von Interes-se wären und / oder übergreifende Maßnahmen erforderlich machen könnten, sind in die Nie-derschrift aufzunehmen, auch dann, wenn hinsichtlich der geprüften Bereiche keine Beanstan-dungen bestehen. (3) Einen Abdruck der Niederschrift über die Prüfung nach Nr. 4 Abs. 1 erhält lediglich die unmittel-bar vorgesetzte Dienststelle. Einen Abdruck der Niederschrift über die Prüfung nach Nr. 4 Abs. 2 erhalten die vorgesetzten Dienststellen und die geprüfte Behörde. Dem Justizministerium ist ein Abdruck der Niederschrift über die Prüfung nach Nr. 4 Abs. 2 nebst Begleitbericht zeitnah - nach Möglichkeit vor Ablauf von acht Monaten seit Prüfungsbe-ginn - vorzulegen. Der Begleitbericht enthält eine Bewertung der Ergebnisse der Geschäftsprü-fung und bietet die Möglichkeit, Fragen von grundsätzlicher Bedeutung herauszustellen und / oder etwaige Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten. Er soll auch den Hinweis enthalten, ob die Abschlussbesprechung bereits stattgefunden hat oder demnächst stattfinden wird."

Page 207: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 17

207

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

II. Die Anlage zur AV d. JM vom 14. März 2002 (1401 - I D. 23) - JMBl. NRW S. 85 - in der Fas-sung vom 20. Juni 2008 wird wie folgt neu gefasst: "Prüfungsinhalte

A. Für alle Dienste

A. 1 Personalsituation:

A. 1.1 Personalbedarf, -bestand, -struktur und -ausfälle A. 1.2 Sonderaufgaben

A. 2 Geschäftsbelastung:

A. 2.1 Bestände, Eingänge, Erledigungen, Dauer der Verfahren bzw. der Bearbeitung, Unerledigte Verfahren

A. 2.2 Vergleich mit früheren Geschäftsprüfungen A. 2.3 Vergleich mit dem Durchschnitt der Dienststelle / des Bezirks

A. 3 Rechtzeitigkeit der Aufgabenerledigung

B. Richterlicher Dienst

B. 1 Beachtung der Urteilsabsetzungsfrist

B. 2 Beachtung der Überjährigkeit

B. 3 Justizstatistik (z.B. korrekte Zuordnung der Verfahren zu den Sachgebieten )

B. 4 Aktenprüfung (soweit Feststellungen Anlass geben)

C. Staats- und amtsanwaltlicher Dienst / Höherer Dienst (ohne Verwaltung)

C. 1 Haftkontrolle

C. 2 Resteliste

C. 3 Justizstatistik (z.B. korrekte Zuordnung der Verfahren zu den Sachgebieten der Justizstatistik, Einhaltung des Grundsatzes der nicht getrennten Erfassung von Js-Verfahren gemäß der Handreichung zur Eintragungspraxis der Staatsanwalt-schaften des Landes Nordrhein Westfalen)

C. 4 sachgerechte Aufgabenerledigung anhand Aktenprüfung

D. Rechtspflegerdienst / Gehobener Dienst (ohne Verwaltung)

Sachgerechte Aufgabenerledigung anhand Aktenprüfung

E. Unterstützungsbereich

E. 1 Geschäftsorganisation:

E. 1.1 Bildung von Service-Einheiten

Page 208: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 17

208

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

E. 1.2 Ganzheitliche Aufgabenerledigung E. 1.3 Wahrnehmung übertragener Aufgaben E. 1.4 Erledigungszeiten B & K - Dienst E. 1.5 Protokollführung

E. 2 Sachgerechte Aufgabenerledigung:

E. 2.1 Aktenbildung / Aktenführung / Aktenzustand (Vollständigkeit und Unversehrtheit der laufenden und weggelegten Akten, Kennzeichnung des Aktendeckels, Beach-tung der Aufbewahrungsdauer)

E. 2.2 Äußere Form des ausgehenden Schriftguts E. 2.3 Registerführung / Akten- ,Fristenkontrolle E. 2.4 Statistiken (z.B. Urkundenzählung gemäß Liste 10 und 13 der Aktenordnung,

Überprüfung der rechnerischen Richtigkeit der PEBB§Y-Monatsergebnisse und zutreffenden Übertragung in das Pebexcel-Modell oder JuStO)

E. 2.5 Verfahrenserhebungen E. 2.6 Aussonderung (Zeitpunkt der letzten Aussonderung, Zuständigkeit für Aussonde-

rung und Vernichtung, Lagerkapazitäten) E. 2.7 Haftlisten / Resteliste

E. 3 Aufgabenwahrnehmung im Justizwachtmeisterdienst unter Beachtung der DO

F. Verwaltungsabteilung

F. 1 Geschäftsbelastung

F. 2 Aufbau- und Ablauforganisation:

F. 2.1 Geschäftsverteilung F. 2.2 Räumliche Zuordnung der Funktionseinheiten F. 2.3 Arbeitszeitregelungen F. 2.4 Schwerbehindertenfürsorge F. 2.5 Vergleich mit anderen Dienststellen

F. 3 Personalführung und -entwicklung:

F. 3.1 Personalmarketing und -auswahl F. 3.2 Einarbeitung / Integration neuer Mitarbeiter/-innen F. 3.3 Personalentwicklungskonzepte (eigene Konzepte / Umsetzung des Rahmenkon-

zepts zur Personalentwicklung in den Gerichten und Staatsanwaltschaften) F. 3.4 Personalförderung (insbesondere Förderung der Einsatzbreite, Zielvereinbarun-

gen, Leistungsanreize, Informationsaustausch und Wissenstransfer, Führungs-kräfteentwicklung, Frauenförderung, sonstige Maßnahmen der PE)

F. 3.5 Aus- und Fortbildung (Art der Bekanntgabe, Transfer der Fortbildungsinhalte in die Gerichte oder Behörden)

F. 3.6 Durchführung von Dienstbesprechungen, Mitarbeitergesprächen, Personalent-wicklungs- und Qualifizierungsgesprächen

F. 3.7 Betriebliches Gesundheitsmanagement

F. 4 Führung der Personal- und Generalakten

F. 5 Haushalts- und Wirtschaftführung; Vergabeverfahren:

F. 5.1 Haushaltsüberwachung F. 5.2 Beachtung der HHG, LHO, HWf, VOL u. a. F. 5.3 Feststellung zur Frage der Bestellung eines oder einer Beauftragten für den

Haushalt gemäß § 9 Abs. 1 LHO F. 5.4 Beachtung des Sicherheitskonzepts zu HKR-TV F. 5.5 Stellenbewirtschaftung

Page 209: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 17

209

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

F. 6 Sicherheit und Ordnung (in organisatorischer Hinsicht):

F. 6.1 Organisation der Eingangssicherung F. 6.2 Sicherheitskonzept F. 6.3 Vorführrichtlinie F. 6.4 Alarmplanung

F. 7 Sonstiges:

F. 7.1 Prüfungs- und Belehrungspflichten F. 7.2 Dienstsiegel und Dienststempel F. 7.3 Verschlusssachen F. 7.4 Dienstausweise F. 7.5 Fundsachen F. 7.6 Asservate

G. Unterbringung

G. 1 Äußerer Eindruck

G. 2 Baulicher Zustand:

G. 2.1 Grundsanierung, Instandhaltungsmaßnahmen G. 2.2 Barrierefreiheit

G. 3 Raumbelegung:

G. 3.1 Angemessenheit G. 3.2 Fehlbedarf G. 3.3 Reserven

G. 4 Bewirtschaftung:

G. 4.1 Miet-, Pacht- und Überlassungsverträge G. 4.2 Reinigung G. 4.3 Energielieferung

G. 5 Sicherheitseinrichtungen (unter baulich-technischen Gesichtspunkten):

G. 5.1 Zugangskontrolle G. 5.2 Gefangenenzuführung G. 5.3 Vorführzellen G. 5.4 Feuerschutz

G. 6 Nutzerfreundlichkeit:

G. 6.1 Parkplätze G. 6.2 Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel G. 6.3 Amtsschild G. 6.4 Wegweiser G. 6.5 Beschriftung der Diensträume G. 6.6 Gerichtstafel G. 6.7 Wartezonen

G. 7 Arbeitsbedingungen:

G. 7.1 Raumgestaltung G. 7.2 Lichtverhältnisse G. 7.3 Klimatisierung G. 7.4 Geräuschbelästigung

G. 8 Arbeitsschutz:

Page 210: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 17

210

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

G. 8.1 Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen G. 8.2 Arbeitsschutzausschuss

G. 9 Kantine

H. IT-Ausstattung und IT-Verfahren

H. 1 Technische Ausstattung:

H. 1.1 Hardware einschl. Peripheriegeräte z.B. Diktier und Kopiergeräte (Bestandskon-trolle und Zustand)

H. 1.2 Software (Bestandskontrolle, Lizenzen)

H. 2 Datensicherheit

H. 3 IT-Fachverfahren und Internet-Einsichtverfahren:

H. 3.1 Performance H. 3.2 ausreichende Funktionalität H. 3.3 Einhaltung der Dienstanweisungen

I. Möblierung, Arbeitsmittel, Maschinen und Geräte

I. 1 Bestandskontrolle und Zustand

I. 2 Telekommunikationsanlagen (Fernsprechanlage, Telefax, Mobiltelefon):

I. 2.1 technischer Zustand I. 2.2 Erfassung dienstlicher und privater Gespräche I. 2.3 Nutzung der mit Netzanbietern geschlossenen Rahmenverträge; Preselection ins

örtliche Netz

I. 3 Einrichtungsgegenstände

I. 4 Bibliothek

III.

Diese AV tritt mit Wirkung vom 01.10.2013 in Kraft.

Nr. 16. Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA)

AV d. JM vom 9. August 2013 (2344 - Z. 124.1)

- JMBl. NRW S. 210 -

Die von den Landesjustizverwaltungen beschlossene bundeseinheitliche Neufassung der Ge-schäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA) tritt am 1. September 2013 in Kraft. Die bishe-rige Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (AV d. JM vom 19. Juli 2012 (2344 - Z. 124.1) - JMBl. NRW S. 180 - tritt mit Ablauf des 31. August 2013 außer Kraft. Der vollständige Text der Bestimmung wird in der Sammlung der Justizverwaltungsvorschriften (JVV-Online) im Justizintranet (lv.justiz.nrw.de) und im Internet-Auftritt der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen (www.datenbanken.justiz.nrw.de) veröffentlicht.

Page 211: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 17

211

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Nr. 17. Gerichtsvollzieherordnung (GVO)

AV d. JM vom 9. August 2013 (2344 - Z. 124.2) - JMBl. NRW S. 211 -

Die von den Landesjustizverwaltungen beschlossene bundeseinheitliche Neufassung der Gerichtsvollzieherordnung (GVO) tritt am 1. September 2013 in Kraft. Die bisherige Gerichtsvollzieherordnung (AV d. JM vom 19. Juli 2012 (2344 - Z. 124.2) - JMBl. NRW S. 180 -) tritt mit Ablauf des 31. August 2013 außer Kraft. Der vollständige Text der Bestimmung wird in der Sammlung der Justizverwaltungsvorschriften (JVV-Online) im Justizintranet (lv.justiz.nrw.de) und im Internet-Auftritt der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen (www.datenbanken.justiz.nrw.de) veröffentlicht.

Bekanntmachungen

Nr. 28. Bekanntmachung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung vom 09.07.2013 - JMBl. NRW S. 211 -

Der Wahlausschuss für die Wahl zur Siebten Vertreterversammlung

Zweite Wahlbekanntmachung (gemäß § 11 WO) Bewerber für die Wahl von Mitgliedern und Ersatzmitglieder der Siebten Vertreterversammlung des Versorgungswerks waren gemäß der Ersten Wahlbekanntmachung vom 20. Februar 2013 (JMBl. NW 2013, S. 113 ff) in der Zeit vom 04. Juni bis 01. Juli 2013, 17.00 Uhr, beim Wahlaus-schuss in Form einer Vorschlagsliste zu benennen (§ 3 Abs. 6 WO). Bis zum Ablauf der Vor-schlagsfrist sind beim Wahlausschuss insgesamt 9 Wahlvorschlagslisten eingegangen, und zwar je 3 für die Wahlbezirke Düsseldorf, Hamm und Köln. Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung vom 04. Juli 2013 die 9 eingereichten Wahlvor-schlagslisten geprüft (gemäß §§ 10 und 11 WO) und wie nachstehend zur Wahl zugelassen; zugleich hat der Wahlausschuss jedem Vorschlag die ihm zukommende Listennummer, abhän-gig von der Anzahl der Befürworter (§ 11 Abs. 4 WO), zugewiesen. Die Wahlleiterin hat den für die jeweilige Liste gefassten Zulassungsbeschluss der zuständigen Vertrauensperson und den Bewerbern mitgeteilt (§ 11 Abs. 2 Satz 3 WO). Die zugelassenen Wahlvorschlagslisten werden unter Angabe der gültig benannten Bewerber und der Vertrauensperson sowie deren Stellvertreter nachstehend bekanntgegeben. Jedes wahlberechtigte Mitglied erhält den Text dieser Wahlbekanntmachung rechtzeitig vor der Wahl-frist (25. September bis 15. Oktober 2013), zugleich mit den Briefwahlunterlagen, zugesandt.

I. Wahlbezirk Düsseldorf

Liste 1: Wahlvorschlagsliste für den Wahlbezirk Düsseldorf mit dem Kennwort: "DAV-Gemeinschaftsliste"

Page 212: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 17

212

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Bewerber: Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

1. Lothar Lindenau, Düsseldorf 2. Herbert Schons, Duisburg 3. Dr. Susanne Offermann-Burckart, Grevenbroich 4. Christian Segbers, Düsseldorf 5. Dr. Isolde Bölting, Remscheid 6. Rainer Girmes, Krefeld 7. Dörte Müller, Düsseldorf 8. Dietmar Gorißen, Kleve 9. Hildegard Gotzen-Schmitz, Erkelenz 10. Horst Leis, Düsseldorf 11. Peter Langenbach, Wuppertal 12. Elke Thom-Eben, Düsseldorf 13. Klaus L. Richard, Krefeld 14. Gregor Leber, Düsseldorf 15. Dr. Dietrich Fudickar, Wuppertal 16. Dr. Wilhelm Korfmacher, Düsseldorf 17. Wolfgang Gebing, KLeve 18. Dirk Linack, Solingen 19. Joachim Rustemeyer, Düsseldorf 20. Jochen Spindler, Düsseldorf Diese Wahlvorschlagsliste haben 426 Unterzeichner befürwortet; an deren Spitze stehen: 1. Rechtsanwalt Dr. Klaus Böhm, Düsseldorf,

als Vertrauensperson gemäß § 10 Abs. 9 WO,

2. Rechtanwältin Nicola Kreutzer, Düsseldorf, als Stellvertreterin der Vertrauensper-son gemäß § 10 Abs. 9 WO

Liste 2: Wahlvorschlagsliste für den Wahlbezirk Düsseldorf mit dem Kennwort: "Liste

junger Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte" Bewerber: Rechtsanwalt/Rechtsanwältin 1. Alexander Elsmann, Düsseldorf 2. Juliane Hilbricht, Solingen 3. Gunbritt Kammerer-Galahn, Düsseldorf 4. Stephan Krey, Düsseldorf 5. Eckhard Vossiek, Mönchengladbach 6. Martin Rudolf Haas, Remscheid 7. Caroline Wegener, Düsseldorf 8. Anna Rasche, Moers 9. Marc Oliver Hoormann, Düsseldorf 10. Urs Breitsprecher, Düsseldorf 11. Jan Dwornig, Düsseldorf 12. Markus Heuer, Jüchen 13. Johannes Hakes, Krefeld 14. Beliz Dagli, Düsseldorf 15. Dr. Christian Seidel, Düsseldorf 16. Ralf Henßen, Wesel 17. Michael Krölls, Neuss

Page 213: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 17

213

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

18. Jens Buiting, Moers 19. Renatus Wagner, Düsseldorf 20. Klaus Meyer, Krefeld Diese Wahlvorschlagsliste haben 241 Unterzeichner befürwortet; an deren Spitze stehen: 1. Rechtanwältin Juliane Hilbricht, Solingen

als Vertrauensperson gemäß § 10 Abs. 9 WO

2. Rechtsanwalt Alexander Elsmann, Düsseldorf. als Stellvertreter der Vertrauensperson gemäß § 10 Abs. 9 WO. Liste 3: Wahlvorschlagsliste für den Wahlbezirk Düsseldorf mit dem Kennwort: "Unabhängige Liste" Bewerber: Rechtsanwalt/Rechtsanwältin 1. Jürgen Westerath, Mönchengladbach 2. Dagmar Vogel, Oberhausen 3. Dr. Boris Wolkowski, Mönchenglachbach 4. Martina Rappen, Oberhausen 5. Dr. Wolfgang Conradis, Duisburg 6. Stefanie Fandel, Düsseldorf 7. Karl-Heinz Bartens-Winter, Wuppertal 8. Ursula Mende, Krefeld 9. Rainer Benninghoff, Moers 10. Belinda Steiert, Düsseldorf 11. Oliver Maier, Mönchengladbach 12. Adna Hadziresic, Oberhausen 13. Jutta vom Stein, Wuppertal 14. Hans Grunt, Mönchengladbach 15. Sonja Schacht, Wuppertal 16. Ruth Schenk, Duisburg 17. Gerhard Marzi, Willich 18. Jördis Kosin, Duisburg 19. Michael Kosthorst, Duisburg 20. Erika Jansen, Duisburg Diese Wahlvorschlagsliste haben 50 Unterzeichner befürwortet; an deren Spitze stehen 1. Rechtsanwalt Jürgen Westerath, Mönchengladbach

als Vertrauensperson gemäß § 10 Abs. 9 WO

2. Rechtsanwalt Manfred Szary, Mönchengladbach als Stellvertreter der Vertrauensperson gemäß § 10 Abs. 9 WO.

II. Wahlbezirk Hamm Liste 1: Wahlvorschlagsliste für den Wahlbezirk Hamm mit dem Kennwort "DAV-Gemeinschaftsliste"

Page 214: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 17

214

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Bewerber: Rechtsanwalt/Rechtsanwältin 1. Wolfgang Ehrler, Herdecke 2. Petra von Vietinghoff, Essen 3. Marion Meichsner, Bochum 4. Annette Frommhold-Merabet, Münster 5. Tobias Schäfer, Wetter 6. Stefan Peitscher, Münster 7. Dr. Andreas Bohnenkamp, Borken 8. Cornelius Kruse, Bochum 9. Brigitte Rüddel, Freudenberg 10. Marion Schmidt, Bielefeld 11. Bruno Metzler, Detmold 12. Horst Fromlowitz, Essen 13. Helmut Kerkhoff, Hamm 14. Klaus-Peter Hohenner, Blomberg 15. Rüdiger Brüggemann, Warstein 16. Heidi C. Wilden, Paderborn 17. Jochen B. Böcker, Hagen 18. Bergü Ercan, Dortmund 19. Wolfgang Jürgens, Hagen Diese Wahlvorschlagsliste haben 191 Unterzeichner befürwortet; an deren Spitze stehen 1. Rechtsanwalt Bernd Dentzer, Wetter

als Vertrauensperson gemäß § 10 Abs. 9 WO

2. Rechtsanwalt Wolfgang Ehrler, Herdecke als Stellvertreter der Vertrauensperson gemäß § 10 Abs. 9 WO.

Liste 2: Wahlvorschlagsliste für den Wahlbezirk Hamm mit dem Kennwort: "LISTE JUNGER RECHTSANWÄLTINNEN UND RECHTSANWÄLTE" Bewerber: Rechtsanwalt/Rechtsanwältin 1. Dr. Christoph Meyer-Rahe, Bielefeld 2. Tino Scharrmann, Essen 3. Ines Müller-Baumgarten, Bielefeld 4. Dr. Sebastian Meyer, Bielefeld 5. Patrick Kreimer, Essen 6. Beate Calow, Bad Salzuflen 7. Nikolaos Penteridis, Bad Salzuflen 8. Mirko Koch, Unna 9. Ruth Nobel, Bochum 10. Sonka Mehner-Heurs, Schwelm 11. Sonja Surek, Selm 12. Silke Uphaus, Detmold 13. Angela Göring-Lensing-Hebben, Telgte 14. Nadine Kotzlaida, Warendorf 15. Oliver Allesch, Essen 16. Daniel Wiemann, Gütersloh

Page 215: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 17

215

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

17. Jens Jenau, Schloss Holte-Stuckenbrock 18. Steffen Bundrück, Bochum Diese Wahlvorschlagsliste haben 96 Unterzeichner befürwortet; an deren Spitze stehen 1. Rechtanwältin Ines Müller-Baumgarten, Bielefeld

als Vertrauensperson gemäß § 10 Abs. 9 WO

2. Rechtsanwalt Christoph Meyer-Rahe, Bielefeld als Stellvertreterin der Vertrauensperson gemäß § 10 Abs. 9 WO. Liste 3: Wahlvorschlagsliste für den Wahlbezirk Hamm mit dem Kennwort: "Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen" Bewerber: Rechtsanwalt/Rechtsanwältin 1. Dr. Rita Coenen, Münster 2. Gabriele Ostermeier, Münster 3. Dr. Anja Schäfer, Hamm 4. Özlem Tuncer, Bielefeld 5. Heike Bartel, Lüdignhausen 6. Christina Hörich-Möller, Essen 7. Brigitte Roos, Beckum 8. Sabine Oehler, Münster 9. Dr. Anja Kannegießer, Münster 10. Sahi Onay, Münster 11. Veronica Bundschuh, Münster 12. Jutta Sieverdingbeck-Levers, Münster 13. Franziska Langenbach, Münster 14. Dr. Andrea Bockey, Münster 15. Stefanie Bieling, Münster 16. Gabriela Gerold-Azamat, Münster 17. Patricia Schöninger, Münster 18. Mechtild Düsing, Münster Diese Wahlvorschlagsliste haben 74 Unterzeichner befürwortet; an deren Spitze stehen 1. Rechtanwältin Mechtild Düsing, Münster

als Vertrauensperson gemäß § 10 Abs. 9 WO

2. Rechtsanwalt Dr. Dirk Schuhmacher, Münster als Stellvertreter der Vertrauensperson gemäß § 10 Abs. 9 WO

III. Wahlbezirk Köln

Liste 1: Wahlvorschlagsliste für den Wahlbezirk Köln mit dem Kennwort: "DAV-Gemeinschaftsliste für den OLG-Bezirk Köln" Bewerber: Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

Page 216: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 17

216

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

1. Albert Vossebürger, Köln 2. Susanne Kleinheyer, Bonn 3. Karl-Peter Kessler, Düren 4. Dr. Christoph Hack, Köln 5. Volker Schmidt-Lafleur, Bonn 6. Nicola Meier-van Laak, Aachen 7. Arno Zurstraßen, Köln 8. Dr. Friedwald Lübbert, Bonn 9. Birgit Rosenbaum, Köln 10. Walter Schreiber, Aachen 11. Alexandra Stolley, Köln 12. Peter Blumenthal, Bonn 13. Pia Eckertz-Tybussek, Köln 14. Ralf Schweigerer, Bonn 15. Dr. Dominik Scheuerer, Köln 16. Ariane Dohle, Köln 17. Nina Hiddemann, Köln 18. Klaus Schlimm, Köln 19. Norbert Bauschert, Köln 20. Roman Pusep, Köln Diese Wahlvorschlagsliste haben 272 Unterzeichner befürwortet; an deren Spitze stehen 1. Rechtsanwalt Rüdiger Schütte, Köln

als Vertrauensperson gemäß § 10 Abs. 9 WO

2. Rechtsanwalt Martin Klocke, Köln als Stellvertreter der Vertrauensperson gemäß § 10 Abs. 9 WO.

Liste 2: Wahlvorschlagsliste für den Wahlbezirk Köln mit dem Kennwort: "Unabhängige Liste" Bewerber: Rechtsanwalt/Rechtsanwältin 1. Barbara Steinhoff, Köln 2. Sabine Grebe, Köln 3. Elke Heuvens, Köln 4. Felix Kodron, Köln 5. Regina Scherf, Köln 6. Horst Reichelt, Köln 7. Claudia Marquardt, Köln 8. Simone Krämer, Köln 9. Rolf Küssner, Köln 10. Martina Lörsch, Bonn 11. Martin Schleicher, Köln 12. Jutta Lossen, Bonn 13. Gabriele Hertel, Bonn 14. Nicole Kettner, Bonn 15. Brigitte Faßbender, Bonn 16. Sven Forst, Köln 17. Eberhard Reinecke, Köln 18. Sascha Kellmann, Köln 19. Sabine Schmiesing, Köln

Page 217: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 17

217

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

20. Miriam Deis, Köln Diese Wahlvorschlagsliste haben 51 Unterzeichner befürwortet; an deren Spitze stehen 1. Rechtsanwältin Barbara Steinhoff, Köln

als Vertrauensperson gemäß § 10 Abs. 9 WO

2. Rechtanwältin Sabine Grebe, Köln als Stellvertreter der Vertrauensperson gemäß § 10 Abs. 9 WO.

Liste 3: Wahlvorschlagsliste für den Wahlbezirk Köln mit dem Kennwort: "Liste Junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte" Bewerber: Rechtsanwalt/Rechtsanwältin 1. Carmen Grebe, Köln 2. Heidi Kneller-Gronen, Köln 3. Johannes Schneider, Bonn 4. Sven Boelke, Köln 5. Dr. Astrid von Einem, Köln 6. Georg Mörchel, Köln 7. Marcus Hegelein, Köln 8. Linda Schwarzer, Bonn 9. Bianca Fatouros, Aachen 10. Eva Kuhn, Köln 11. Raphael Brügger, Köln 12. Falco Henkel, Köln 13. Farkas Arpad, Eschweiler 14. Markus Koerentz, Köln 15. Erik Roeth, Langerwehe 16. Vera Cyrus, Köln 17. Eva Wank, Köln 18. Evgeny Pustovalov, Köln Diese Wahlvorschlagsliste haben 48 Unterzeichner befürwortet; an deren Spitze stehen 1. Rechtsanwältin Carmen Grebe, Köln als Vertrauensperson gemäß § 10 Abs. 9 WO 2. Rechtsanwältin Dr. Astrid von Einem, Köln

als Stellvertreter der Vertrauensperson gemäß § 10 Abs. 9 WO. Düsseldorf, den 09.07.2013

Leonora Holling Vorsitzende des Wahlausschusses

zur Wahl der Siebten Vertreterversammlung Wahlleiterin

Page 218: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 17

218

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Nr. 29. Bekanntmachung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im

Lande Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung vom 16. August 2012 - JMBl. NRW S. 218 -

Satzung des Rechtsanwaltsversorgungswerks

25. Satzungsänderung des Rechtsanwaltsversorgungswerks

Die Sechste Vertreterversammlung hat in ihrer 6. Sitzung am 25. Juni 2013 folgende Änderung der Satzung beschlossen:

Die Satzung des Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen vom 16. Juli 1985 wird wie folgt geändert:

§ 30 Abs. 4 Nr. 3 wird geändert wie folgt: Sinkt bei selbständig tätigen Mitgliedern im laufenden Kalenderjahr das Arbeitseinkommen er-heblich gegenüber dem des vorletzten Kalenderjahres ab, ist auf Antrag des Mitglieds der Bei-trag vorläufig nach dem Arbeitseinkommen des laufenden Kalenderjahres festzusetzen; das Arbeitskommen ist glaubhaft zu machen. Ein Einkommensrückgang ist erheblich, wenn er zu einem um 15 % geringeren Beitrag führen würde. Der Antrag ist bis zum 31.12. des Kalender-jahres zu stellen, für das die Beitragsreduzierung erfolgen soll. Eine zuvor für dieses Kalender-jahr erfolgte Beitragsfestsetzung steht einer Antragstellung nicht entgegen. Der Beitrag ist end-gültig festzusetzen nach Vorlage des Einkommensteuerbescheides, höchstens jedoch nach dem Einkommen des vorletzten Kalenderjahres.

Page 219: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 17

219

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Nr. 30. Präsidialrat für die ordentliche Gerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung d. JM vom 26. August 2013 (2701 - Z. 1)

- JMBl. NRW S. 219 -

Präsidialrat der ordentlichen Gerichtsbarkeit: b) im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm Richter am Amtsgericht Karl-Hans Faupel ist aus dem Präsidialrat der ordentlichen Gerichtsbar-keit ausgeschieden. Als Nachfolger rückt Vorsitzender Richter am Landgericht Thomas Weber Landgericht Dortmund als weiteres Mitglied nach.

Personalnachrichten

OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte Ernannt: z. Vors. Richter am LG: Richter am LG Stefan Ulrich in Duisburg, z. Richterin am AG: Richte-rin Kristina Jones u. Annika Meier-Beck in Remscheid. Versetzt: Richter am AG Oliver Bludau als Richter am LG nach Krefeld, Richterin am LG Zoé Mutz als Richterin am AG nach Mönchengladbach-Rheydt. Ruhestand: Richter am AG - als weiterer Aufsicht führender Richter - Rainer Hamann in Remscheid. Richter auf Probe Ernannt: Assessor: Dr. Eike Jahn. Ausgeschieden: Richter Christoph Wolf in Wuppertal auf eigenen Antrag.

Page 220: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 17

220

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Staatsanwalt: Staatsanwalt (Richter auf Probe) Dr. Niclas Börgers u. Dr. Juha Martin Schu-macher in Düsseldorf. Ruhestand: Justizamtfrau Dorothea Pongs in Mönchengladbach. Rechtsanwältinnen u. Rechtsanwälte Neuzulassungen und Übernahmen aus anderen Kammerbezirken: Johanna Rickert in Duisburg, Jan Henning Buschfeld, Désirée Esper, Juliane Faber, Pascal Fuest, Dr. Thomas Gennert, Jennifer Gerwing, Raquel Gonzalez-Mateos, Stella Greisbach, Dr. Christoph Grenz, Martin Groht, Dr. Lisa Günther, Jana Hunkemöller, Malgorzata Imos-Kaiser, Dr. Eylem Kaya, LL.M., Dr. Lutz Keppeler, Christina Kleinau, Dr. Eva Kotthaus, Ina Lompa, An-drea Lorentz, Jan-Lukas Lüken, Dr. Iyad Nassif, Michaela K. Petzold, Christoph Pies, Dr. Tobias Pukropski, Dr. Florian von Schreitter, Dr. Sebastian Schröder, Dr.Roman Alf Marcellus Spren-ger,LL.M, Dr. Christian Vajen, Christoph Wenderoth, LL.M. (Sydney), Kevin Matthias Wilcock, LL.M., Dr. Nicole Wolf u. Dr. Guntram Würzberg in Düsseldorf, Alexandra Zinnmann in Hilden, Viktoria Reeb in Kempen, Sönke Denker u. Eva-Maria Schöttler in Kleve, Matthias Klein, Filiz Miloglu u. Henning Odernheimer in Mülheim an der Ruhr, Hans-Georg Holtermüller in Oberhau-sen, Wolfgang Goerick u. Annette Elisabeth Kunze in Ratingen, Matthias Juhre, Christiane Killait, LL.M. Eur. , Hendrik Liesegang u. Jan Wollnik in Wuppertal.

OLG-Bezirk Hamm Gerichte Ernannt: z. Vorsitzenden Richter/in am OLG: Richter am OLG Arnd Fiolka u. Vizepräsidentin des LG - BesGr. R 2 m. AZ - Gisela Nagel; z. Richter/in am OLG: Richter am LG Jörg Feldmann aus Arnsberg u. Richterin am AG Brigitte Berger-Drame aus Bochum; z. Richterin am AG: Richte-rin Katharina Bron in Ahlen, Dr. Christina Heckmann u. Christina Mesterheide in Essen. Versetzt: Richterin am LG Dr. Angelika Falkenkötter als Richterin am AG von Aachen nach Lippstadt. Ruhestand: Richter/in am AG Hermann Meinardus in Arnsberg, Hans Jörg Wietfeld in Bad Oeynhausen, Ilse-Lore Koberstein-Schwarz in Lüdinghausen u. Richter am LG Peter Lautz in Bochum.

Page 221: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 17

221

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Christian Banert, Jens Buddendick, Dr. Carolin Elfert, Martin Jakowski und Tobias Ozimek. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Staatsanwalt: Staatsanwalt (Richter auf Probe) Frédéric Klasing in Bochum; z. Oberamts-anwalt - BesGr. A 13 -: Amtsanwalt - BesGr. A 12 - Laurent Piechaczek in Essen; z. Justiz-hauptsekretär: Justizobersekretäre Dirk Godhof und Michael Wallau in Essen. Versetzt: Oberstaatsanwalt Ulrich Hettwer aus Hagen nach Hamm. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessorin Tina Schubert. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwalt und Notar Hans-Dieter Schreckenberg in Minden. Entlassen aus dem Notaramt: Rechtsanwalt und Notar Karl-Theodor Kracht in Hattingen. Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Arzu Abaci in Essen, Richard Franz Adams in Essen, Mady Meiners in Bielefeld, Carsten Deichmann, Arnsberg (bisher RAK Düsseldorf), Janine Fitz in Gütersloh, Katharina Grosche in Bochum, Alexander Christoph Kerstiens, LL.M. in Rheine, Klaus-Niels Knees in Hamm, Karla Kortenbusch in Selm, Stephanie Ley in Hagen, Jochen Mattmüller in Bielefeld, Silvia Milchers in Gütersloh, Mareike Röthke in Rödinghausen, Tanja Siewering in Münster, Nadine Sliwik in Es-sen, Antje Juliane Schleimer in Soest, Hans-Georg Schmidt in Bochum, Lara Teckenberg in Hattingen, Nils Volmer in Münster. Löschungen als Rechtsanwalt: Sandra Steuber in Dortmund, Bernd Borrmann in Recklinghausen, Claus-Hermann Meier in Preußisch Oldendorf, Inken Schröder in Kierspe, Michael Dieckmann in Dortmund, Dr. Stefanie Loroch in Münster, Moritz Schroeder in Bochum, Frank Gissel in Bünde, Peter Schumacher in Hattingen. Abgabe in andere Kammerbezirke: Ilka Goergen in Bielefeld, Dr. Manfred Döss in Essen, Frauke V. Hainz in Essen, Holger Taukert in Marl.

Page 222: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 17

222

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

OLG-Bezirk Köln Gerichte Ernannt: z. Vorsitzenden Richter/in am OLG: Richter am OLG Klaus Michael Conzen, Richterin am OLG Dr. Elke Schmitz-Oeser; z. Richter am OLG: Richter am LG Wolfgang Dötsch aus Köln u. Johann Fleischhauer aus Bonn; z. Vorsitzenden Richterin am LG: Richterin am LG Regina Böhme in Aachen; z. Richterin am Amtsgericht: Richterin Verena Grimm in Bonn; z. Justiz-amtfrau: Justizoberinspektorin Jacqueline Walter in Köln; z. Sozialamtfrau: Sozialoberinspek-torin Anke Stugg in Bonn; z. Justizoberinspektor/in: Justizinspektoren Nikolai Dahlmanns b. d. OLG u. Michael Schmucker in Bonn, Justizinspektorinnen Ursula Bergsch in Düren, Judith Peiker u. Regina Raetz in Euskirchen, Andrea Dittiger u. Sylvia Hoffmann in Köln u. Monika Dormann in Siegburg. Versetzt: Vorsitzende Richterin am LG Margarete Reske aus Köln als Richterin am OLG. Ruhestand: Vorsitzender Richter am OLG Walter Steglich, Vorsitzende Richterin am OLG Marie-José Kel-ler, Vorsitzender Richter am LG Dr. Wolfgang Bender in Aachen, Richter am AG Heribert Schül-ler in Bergisch Gladbach, Hans-Günther Burghardt in Jülich u. Hans Georg Winheller in Waldbröl, Justizamtsinspektorin - BesG. A 9 - Agnes Sommer-Winheller in Waldbröl. Richterinnen/Richter auf Probe Gerichte Versetzt: Jens Gellings aus Koblenz nach Köln Notarinnen/Notare Bestellung zur Notarin/zum Notar: Notarassessor/in Dr. Yvonne Abicht u. Dr. Thorsten Führ in Düren. Verlegung des Amtssitzes: Notar Dr. Christoph Dorsel von Brühl nach Bonn.

LSG und Sozialgerichte Ernannt: z. Richterin am SG: Richterin Dr. Astrid Götz in Düsseldorf; z. Richterin am SG (kraft Auf-trags): Regierungsdirektorin Dr. Andrea Ermacora in Aachen; z. Regierungsoberamtsrat: Re-gierungsamtsrat Alfred Eickmann in Detmold; z. Regierungsamtsinspektorin: Regierungs-hauptsekretärin Dagmar Stang in Düsseldorf u. Christine Schmitz-Wunderlich in Duisburg; z.

Page 223: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 17

223

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Regierungshauptsekretär/in: Regierungsobersekretär/in Cornelia Fischer in Aachen, Karina Hauke in Düsseldorf; Andrea Denz in Gelsenkirchen, Petra Lammerskötter in Münster. Versetzung: Richterin am SG Sabine Hackel aus Dortmund nach Duisburg, Richterin am SG Dr. Claudia Ridder aus Düsseldorf an das Landgericht Düsseldorf. Ruhestand: Richter am SG Wolfgang Dunsche in Düsseldorf. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Dirk Zitzen, Alina Süllow.

LAG-Bezirk Düsseldorf Ernannt: z. Vorsitzender Richter am LAG: Direktor des ArbG Carsten Höwelmeyer aus Wesel.

LAG-Bezirk Hamm Ruhestand: Regierungsamtsinspektor Helmut Mikus in Hagen.

Finanzgerichte

Ernannt: z. Richter am Finanzgericht: Richter Dr. Hans Anders und Markus Linkermann in Münster. Ruhestand: Regierungsoberamtsrat Klaus Reuber in Köln. Richterin auf Probe Ernannt: Assessorin Heike Bäumer in Köln.

Page 224: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 17

224

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizvollzug Ernannt: z. Oberlehrer: Lehrer Christian Hagemann in Düsseldorf; z. Regierungsoberinspektor/in: Regierungsinspektor/in Sylvana Schwartze in Herford, Maik Schmermbeck in Wuppertal-Vohwinkel; z. Sozialoberinspektor: Sozialinspektor Lars Riedelmeier in Willich I; z. Justizvoll-zugsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizvollzugsamtsinspektor Uwe Becker und Mi-chael Schäfers in Werl; z. Justizvollzugshauptsekretär/in: Justizvollzugsobersekretär/in Su-sen-Laura Grün u. Michael Wehr in Attendorn, Eleonore Krupicka in Bielefeld-Senne, Jens Lampe und Sven Lämmerhirt in Detmold, Patrick Bauch, Sascha Dick, Thomas Elbers u. Thors-ten Kagens in Hagen; z. Regierungsobersekretär: Regierungssekretär Dirk Schniedermann in Hövelhof; Ruhestand: Justizvollzugsamtsinspektor Josef Bechholz in Aachen, Manfred Westhöfer in Düsseldorf, Jo-hannes Josef Schlüter in Hövelhof, Udo Munz und Burkhard Rabbeau in Bielefeld-Senne.

Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Lan-desgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbe-werbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbe-hinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestell-ter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, - richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, - sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich

auf dem Dienstweg einzureichen. Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1 Präsident/in des AG (R 5) in Düsseldorf 1 Richter/in am OVG in Münster je 1 Direktor/in des AG (R 2 m. AZ.) in Dinslaken und Hamm 1 Oberstaatsanwalt/-anwältin (R 2 m. AZ.) b. d. StA in Bochum 1 Richter am AG - als der std. Vertr. e. Dir. - (R 2) b. d. AG Ibbenbüren 1 Direktor/in des AG (R 1 m. AZ.) in Schmallenberg

Page 225: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 17

225

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

1 Richter/in am AG - als weit. Aufs. führ. Ri. - (R 2) b. d. AG Essen 1 Staatsanwalt/-anwältin als Gruppenleiter/in (R 1 m. AZ.) b. d. StA in Es-

sen 1 Staatsanwalt/-anwältin als Gruppenleiter/in (R 1 m. AZ.) b. d. StA in Bo-

chum 1 Richter/in am LG in Bonn 1 o. mehrere Richter/in am LG in Hagen 1 Richter/in am SG in Dortmund 1 Richter/in am AG in Tecklenburg 1 Richter/in am AG in Coesfeld 1 Richter/in am AG in Iserlohn 1 o. mehrere Richter/in am AG in Hagen 1 Oberamtsanwalt/-amtsanwältin (A 13 m. AZ.) in Dortmund 1 Regierungsrat/-rätin – Dipl.-Psychologe/Dipl.Psychologin - b. d. JVA

Heinsberg - die Stellenbeschreibung kann bei der Leiterin der JVA Heinsberg ange-fordert werden -

je 1 o. mehrere Justizoberamtsrat/-rätin (A 13 m. AZ.) - Rechtspfleger/in, d. überwiegend

Aufgaben innerhalb d. Sonderschlüssels wahrn. - in den LG-Bezirken Duisburg und Wuppertal

1 o. mehrere Justizoberamtsrat/-rätin (A 13) - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufga-

ben innerhalb d. Sonderschlüssels wahrn. - im LG-Bezirk Duisburg 1 o. mehrere Justizamtsrat/-rätin - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben inner-

halb d. Sonderschlüssels wahrn. - im LG-Bezirk Wuppertal 1 Sozialamtmann/-amtfrau b. d. JVA Bielefeld-Senne 1 Rechtspfleger/in (A 10 bis A 11 gehobener Dienst) in der Verwaltungsab-

teilung b. d. LAG Hamm - das Anforderungsprofil kann bei dem Präsidenten des LAG Hamm ange-

fordert werden - 1 Sozialoberinspektor/in b. d. JVA Bielefeld-Senne 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. Sozialtherapeutischen Anstalt Gel-

senkirchen 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Dortmund

Page 226: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 17

226

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

1 Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Dortmund 1 Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. Sozialtherapeutischen Anstalt Gel-

senkirchen 1 Erste/r Justizhauptwachtmeister/in (A 5) b. d. VG Düsseldorf je 1 Notarin/Notar in Bonn, Brühl, Geilenkirchen, Köln, Mönchengladbach,

Mönchengladbach-Odenkirchen, Nettetal und Willich. Bewerbungen um die vorstehenden Ausschreibungen sind bis zum 1. Oktober 2013 einzu-reichen. Das Datum des voraussichtlichen Amtsantritts im Sinne des § 6 b Abs. 4 Satz 2 BNotO i.V.m. § 2 Abs. 3 Satz 4 AVNot ist bei der Notarstelle in Brühl der 1. Januar 2014, bei der Notarstelle in Mönchengladbach der 1. Februar 2014, bei der Notarstelle in Mönchengladbach-Odenkirchen der 1. April 2014, bei den Notarstellen in Bonn und Geilenkirchen der 1. Mai 2014, bei der Notarstelle in Nettetal der 1. Juni 2014 und bei den Notarstellen in Köln und Willich der 1. Juli 2014. Bewerbungen sind ge-mäß § 11 AVNot an die Präsidentin oder den Präsidenten des Oberlan-desgerichts, zu deren oder dessen Bezirk der in Aussicht genommene Amtssitz gehört, zu richten.

1 o. mehrere Fachkräfte des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz (Entgeltgruppe

10 TV-L) im Oberlandesgerichtsbezirk Köln mit noch näher zu bestim-menden Dienstsitzen. Die Einstellungen können nur befristet erfolgen. Die spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis wird angestrebt (§ 31 JustG NRW). Bewerbungen sind bis zum 15. September 2013 an den Präsidenten des Oberlandesgerichts Köln, Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln, zu richten. Einstellungsvoraussetzung sind der erfolgreiche Ab-schluss des Studiums der Sozialarbeit und/oder der Sozialpädagogik und die staatliche Anerkennung sowie das Vorliegen der Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis, wobei die hierfür erforderliche hauptberufliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst innerhalb des tariflichen Beschäftigungsverhältnisses abgeleistet wird. Den Bewerbungen sind zu-nächst ein Lebenslauf, Zeugnisabschriften über die Schul- und Studien-abschlüsse, Bestätigung der staatlichen Anerkennung, Bescheinigungen bzw. Zeugnisse über Praktika sowie ggfls. über weitere Ausbildungen bzw. praktische Tätigkeiten als Sozialarbeiter/in bzw. Sozialpädagoge/in beizufügen. In der Bewerbung ist anzugeben, in welchem Landgerichts-bezirk (Aachen, Bonn und/oder Köln) eine Einstellung bevorzugt ange-strebt wird.

Sachgebietsleiterin / des Sachgebietsleiters im Dezernat 1 b. d. OLG Hamm Bei dem Oberlandesgericht Hamm ist demnächst der Dienstposten der Sachgebietsleiterin / des Sachgebietsleiters im Dezernat 1 (Angelegenheiten der Richter) zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in der Bandbreite den Besoldungsgruppen A 12 BBesO (gehobener Dienst) bis A 15 BBesO (höherer Dienst/Aufstiegsbeamte) zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten des gehobenen Justizdienstes sowie alle Beamtinnen und Beamten, denen ein Amt der Besoldungsgruppen A 13 BBesO, A 14 BBesO bzw. A 15 BBesO (höherer Dienst/Aufstiegsbeamte) übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstweg an den Präsidenten des Oberlandesgerichts in Hamm zu richten.

Page 227: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 17

227

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Geschäftsleiter/in b. d . AG Gelsenkirchen-Buer Bei dem Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer ist demnächst der Dienstposten der Geschäftsleite-rin/des Geschäftsleiters neu zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in der Bandbreite den Besol-dungsgruppen A 12 BBesO bis A 13 BBesO (gehobener Dienst) zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten des gehobenen Justizdienstes, denen ein Amt bis zur Be-soldungsgruppe A 13 BBesO (gehobener Dienst) übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstwege an den Präsidenten des Oberlandesgerichts in Hamm zu richten

Gruppenleiter/in d. ambulanten Sozialen Dienstes b. d. LG Bielefeld Bei dem Landgericht Bielefeld ist demnächst ein Dienstposten eines Gruppenleiters/ einer Gruppenleiterin des ambulanten Sozialen Dienstes zu besetzen. Die Funktion ist derzeit den Besoldungsgruppen A 12 und A 13 BBesO zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtin-nen/Beamten des gehobenen Sozialdienstes im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm. Leiter/in des allgemeinen Vollzugsdienstes b. d. JVA Büren Bei der JVA Büren ist zum 1.Februar 2014 die Funktion der/s Leiter/in des allgemeinen Voll-zugsdiensts zu besetzen. Die Funktion ist in der Bandbreite den BesGr. A 9 m. AZ – A 10 BBesO zugeordnet. Das Anforderungsprofil kann bei dem Leiter der JVA Büren angefordert werden. Leiter/in des allgemeinen Vollzugsdienstes b. d. JVA Heinsberg Bei der JVA Heinsberg ist die Funktion der Leiterin/des Leiters des allgemeinen Vollzugsdiens-tes zu besetzen. Die Funktion ist der Besoldungsgruppe A 10 m. D. zugeordnet. Bewerben können sich Beamtinnen und Beamte denen ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A 9 m. AZ übertragen ist, da nur in dieser Wertigkeit eine Stelle besetzbar ist. Die Stellenbeschreibung kann bei der Leiterin der JVA Heinsberg angefordert werden Leiter/in des ambulanten Sozialen Dienstes bei dem Landgericht Krefeld Bei dem LG Krefeld ist der Dienstposten der Leiterin/des Leiters des ambulanten Sozialen Dienstes zu besetzen. Die Funktion der dort eingerichteten Leiter/innen-Stelle ist derzeit der Besoldungsgruppe A 13 zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen/Beamten des gehobenen Sozialdienstes im Bezirk d. OLG Düsseldorf. Rücknahmen: Die Ausschreibung der Stelle f. e. Betriebsinspektor/in (A 9 m. AZ.) - Vertreter/in des Werk-dienstleiters - b. d. JVA Willich I (JMBl. NRW Nr. 16 v. 15. August 2013) wird hiermit zurückge-nommen. Die Ausschreibung der Stelle f. e. Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ) - Bereichsleiter /in für Fahrdienst und Besuch - b. d. JVA Heinsberg (JMBl. NRW Nr. 3 v. 1. Februar 2013) wird hiermit zurückgenommen.

Page 228: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 18

228

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Inhaltsübersicht

Allgemeine Verfügungen

Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DONot)……………………………………………. 228

Personalnachrichten…………………………………………………………………………….. 229

Ausschreibungen………………………………………………………………………………… 233

Allgemeine Verfügungen

Nr. 18. Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DONot) AV d. JM vom 30. August 2013 (3830 - Z. 54)

– JMBl. NRW S. 228 – Die AV d. JM vom 23. März 2001 (3830 - I B. 54) - JMBl. NRW S. 117-, zuletzt geändert durch AV d. JM vom 25. Oktober 2011 (3830 - Z. 54) - JMBl. NRW 2011 S. 343 - wird wie folgt geän-dert: I. Die DONot wird wie folgt geändert:

1. § 19 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Halbsatz 1 wird die Angabe „einschließlich der Kostenberechnung (§

154 Abs. 3 Satz 3 KostO)“ gestrichen. b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 wird die Angabe „einschließlich der Kostenberechnung (§ 154 Abs. 3 KostO)“ gestrichen.

bb) In Satz 2 werden das Komma durch das Wort „und“ ersetzt und die Worte „und die Abschrift der Kostenberechnung“ gestrichen.

2. § 20 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Sätze 1 und 2 werden wie folgt gefasst:

„1Über jede Verfügung von Todes wegen, welche Notarinnen oder Notare dem Amtsgericht zur besonderen amtlichen Verwahrung abliefern (§ 34 Abs. 1 und 2 BeurkG, § 344 Abs. 1, Abs. 3 FamFG), haben sie für ihre Urkundensammlung ein Vermerkblatt anzufertigen und zu unterschreiben, das Namen, Geburtsdatum, Geburtsort mit Postleitzahl und Wohnort der Erblasserin oder des Erblassers be-ziehungsweise der Vertragschließenden – gegebenenfalls auch der zweiten No-tarin oder des zweiten Notars oder der Urkundenzeugen – enthält sowie Anga-ben darüber, in welcher Form (§§ 2232, 2276 BGB) die Verfügung von Todes wegen errichtet worden ist und wann und an welches Amtsgericht sie abgeliefert wurde. 2Auf das Vermerkblatt ist die Nummer der Urkundenrolle zu setzen.“

b) In Absatz 4 werden die Worte „ und der Kostenberechnung“ gestrichen.

Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 15. September 2013, Nr. 18

Page 229: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 18

229

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

3. In § 21 Satz 1 wird die Angabe „mit den dazugehörigen Kostenberechnungen (§ 154 Abs. 3 Satz 1 KostO)“ gestrichen.

4. In § 22 Absatz 2 Satz 2 Nummer 8 werden das Wort „Kostenrechnung“ durch das Wort „Kostenberechnung“ ersetzt, die Angabe „(vgl. § 154 Abs. 1 KostO)“ gestrichen und nach den Worten „wenn die“ die Angabe „Kostenberechnung nicht elektronisch aufbewahrt wird (§ 19 Abs. 6 GNotKG) und die“ eingefügt.

II. Diese AV tritt am 1. 9. 2013 in Kraft.

Personalnachrichten

OLG-Bezirk Düsseldorf

Gerichte Ernannt: z. Richterin am OLG: Richterin am LG Dr. Inke Wolff aus Mönchengladbach; z. Richter am AG als weiterer aufsichtf. Richter: Richter am AG Thomas Schweitzer aus Solingen in Rem-scheid; z. Richterin am AG: Richterin Verena Gründler in Wuppertal. Versetzt: Richterin am AG Jennifer Güven in den Dienst des Landes Bayern, Richter am LG Tim Busch-fort als Richter am AG nach Krefeld. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessorin Juliane Schrader. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Staatsanwalt/Staatsanwältin: Staatsanwalt/Staatsanwältin (Richter/in auf Probe) Dr. Darya Alikhani Chamgardani, Murat Ayilmaz, Ellen Cramer, Stefan Hofmann, Dr. Claudia Lünzner, Judith Lüttmann u. Dirk Mücke in Düsseldorf, Alan Jorge Samuel Bauer in Duisburg, Marco Held, Sebastian Noé, Nicole Rulik, Christian Schmäring u. Nils Wille in Kleve, Marco Cornelius, Sonja Maas u. Rahel Plass in Krefeld, Corinna Schiffers in Mönchengladbach, Jens Ascher-mann, Beate Michaela Franke in Wuppertal. Versetzt: Staatsanwalt Uwe Klaus Schroeder von Wuppertal nach Duisburg. Verstorben: Staatsanwalt Dr. Nikolas Schlachetzki in Düsseldorf.

Page 230: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 18

230

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Notare Erreichen der Altersgrenze: Notar Hartfried Turk in Emmerich am Rhein

OLG-Bezirk Hamm Gerichte Ernannt: z. Richter am OLG: Richter am AG Lutz Grimm aus Bochum, Richter am LG Jürgen Koschmieder aus Dortmund, Richter am AG Peter Jaspers aus Dülmen u. Richter am LG Dr. Mark Seibel aus Siegen; z. Direktor des AG -BesGr. R1 AZ-: RAG Eberhard Fisch aus Brilon in Marsberg; z. Richter/in am AG: Richter/in Vera Ganzenmüller in Menden, Maximilian Hagen-kötter in Rahden u. Anna Schulte-Loh in Warendorf; z. Justizamtsinspektor/in: Justizhaupt-sekretär/in Sabine Buschjost, Detlef Jedfeld, Ralf Melchert u. Isolde Kellner in Dortmund; z. Justizhauptsekretär/in: Justizobersekretär Sven Ermer, Rainer Lau u. Uwe Loecke in Dort-mund; z. Justizobersekretär/in: Justizsekretär/in Daniela Rabuske in Hagen, Michael Mai in Hamm, Christof Eckhoff in Münster, Patrick Knoch und Franziska Nießen in Recklinghausen, Katja Wolff in Arnsberg, Sandra Kast in Essen, Stefanie Keßler in Dortmund; z. Ersten Justiz-hauptwachtmeister - BesGr. A 6 BBesO -: Erster Justizhauptwachtmeister Heiko Bremer in Hagen; z. Ersten Justizhauptwachtmeister: Justizhauptwachtmeister Björn Hagedorn in Bo-chum, Friedrich Josef Wäsche in Höxter u. Stefan Weber in Werl. Ausgeschieden: Richterin Verena Normann durch Versetzung in den Geschäftsbereich des Niedersächsischen Justizministeriums. Ruhestand: Richter am AG Klaus Jesse in Dortmund, Obergerichtsvollzieher – BesGr. A9 m. AZ - Erhard Franke in Dortmund; Justizamtsinspektor – BesGr. A9 m. AZ - Wolfgang Wesemann in Det-mold, Eva Hinz in Essen-Steele und Hartmut Kupfer in Hamm. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessorin Janna Kohle. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Staatsanwältin: Staatsanwältin (Richterin auf Probe) Dorothea Bieniek u. Angela Lausecker-Kähler in Dortmund; z. Amtsanwältin: Justizoberinspektorin Katharina Mehs in Dortmund u. Michaela Wurm in Hagen; z. Oberamtsanwalt (BesGr. A 13): Amtsanwalt (BesGr. A 12) Detlef Olk in Essen u. Thomas Tebrügge in Münster; z. Justizamtsinspektor: Justizhauptsekretär Ralf Borgstädt in Essen. Ruhestand: Oberstaatsanwalt Wilhelm Kassenböhmer in Essen u. Oberstaatsanwalt Joachim Ebsen in Sie-gen u. Staatsanwalt Heinz Albert in Paderborn.

Page 231: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 18

231

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor Michael Schmiegel. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Löschungen als Rechtsanwalt: Dietrich Schöning in Bochum, Dr. Thomas Schulze Eckel in Ibbenbüren, Franz Timmermann in Dorsten, Heinz-Hermann Baumeister in Ochtrup, Gerhard Volmer in Dorsten. Abgabe in andere Kammerbezirke: Hai Shang in Bielefeld, Dennis Caspers in Gütersloh, Ali Delzendeh in Münster, Marina Bach in Essen, Katja Wegert in Bochum, Imam Lolan in Dortmund, Angela Peters in Paderborn. Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwälte und Notare Helmut Koof in Essen und Werner Quante in Münster. Entlassen aus dem Notaramt: Rechtsanwälte und Notare Winfried Behme in Drolshagen und Ulrich Schlemmer in Reckling-hausen.

OLG-Bezirk Köln Gerichte Ernannt: z. Richterin am LG: Richterin Dr. Lisa Hellenbrand u. Julie Oertel in Köln; z. Richterin am AG: Richterin Dr. Cindy Hümmerich in Bonn, Myriam Nöll in Siegburg u. Regina Nollau in Köln; z. Justizobersinpektorin: Justizinspektorin Katrin Krämer in Bonn. Versetzt: Richterin am LG Dr. Kathrin Wannenmacher von Düsseldorf nach Köln, Richterin am AG Britta Güldenberg aus Aachen nach Monschau u. Richterin am AG Gerda Löhr aus Bergheim nach Geilenkirchen. Ausgeschieden: Richter kraft Auftrags Dr. Rüdiger Pabst ist auf sein Verlangen mit Ablauf des 31.08.2013 aus dem Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen entlassen worden. Ruhestand: Direktor des AG Dr. Dieter Meier in Heinsberg u. Richter am AG Hans-Günther Burghardt in Jülich.

Page 232: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 18

232

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Notarinnen/Notare Notaramt erloschen: Notar Dr. Bodo Brundmann in Düren. Staatsanwaltschaften: Ruhestand: Oberamtsanwalt Günter Kranefeld in Aachen, Justizhauptsekretär Gerd Rüdiger Braun in Bonn

Finanzgerichte Ernannt: z. Vors. Richterin am FG: Richterin am FG Dr. Petra Bahlau u. Dr. Sabine Haunhorst in Müns-ter. Ruhestand: Vors. Richter am FG Gerd Heinemann u. Erhard Schäfer in Münster, Richter am FG Claus Janich in Köln. Richterin auf Probe Ernannt: Assessorin Stefanie Klomp in Köln, Dr. Andreas Frantzmann u. Dr. Felix Kessens in Münster.

LAG-Bezirk Hamm Versetzt: RArbG René Schoob m.W.v. 01.10.2013 nach Detmold. Richter/in auf Probe: Ernannt: Assessorin Dr. Helena Luisa Röhrich.

LAG-Bezirk Köln Ruhestand: Vorsitzender Richter am LAG Manfred Jüngst in Köln.

Page 233: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 18

233

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizvollzug z. Regierungsrätin auf Probe.: Stella Rothuysen in Köln; z. Sozialamtsrat: Sozialamtmann Thomas Jegen in Wuppertal-Vohwinkel; z. Regierungsamtfrau: Regierungsoberinspektorin Melanie Pritchard in Werl; z. Betriebsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. -: Betriebsinspektor Peter Wasser in Geldern; z. Justizvollzugsamtsinspektor/in - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizvollzugs-amtsinspektor/in Beatrice Gümüsay, Peter Möbius u. Andreas Schmolke in Bielefeld-Senne, Ralf Andresen und Olaf Fiedler in Iserlohn, Helmut Puppe u. Frank Urban in Remscheid u. Mar-tin Jentschin Rheinbach; z. Regierungsamtsinspektorin: Regierungshauptsekretärin Elke Phlipsen in Geldern; z. Justizvollzugsamtsinspektor: Justizvollzugshauptsekretär Volker Dieste, Udo Kaatze, Klaus-Dieter Leimenmeier, Bernhard Reihm und Jürgen Timmer in Bo-chum; z. Justizvollzugshauptsekretär/in: Klaus Beilenhoff, Mario Birkefeld, Melanie-Nicole Cornelius, Sven Lüchtemeier, André Maaß und Jens Zimmermann in Bochum; Benjamin Küp-per, Oliver Meurer, Eva Czarny, Martina Dudek, Markus Edelmeier, Stefan Kempe, Oliver Schunck, Marcus Scharwächter, Nils Scharr, Anna Schaffrinna, Arnd Wiegand u. Julian Zunker in Remscheid; z. Hauptwerkmeister: Oberwerkmeister Carsten Hasenclever und Michael Ohrem in Bochum. Ruhestand: Regierungsdirektor Michael Krüger in Euskirchen, Justizvollzugsamtsinspektor Klaus Pingel in Werl, Justizvollzugshauptsekretär Gerhard Frank in Iserlohn.

Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Lan-desgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbe-werbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbe-hinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestell-ter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, - richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, - sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich

auf dem Dienstweg einzureichen. Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1 Direktor/in des AG (R 2 m. AZ.) in Siegburg 1 Richter/in am OVG in Münster 1 Vors. Richter/in am LG (R 2) in Dortmund 1 Leitende/r Oberstaatsanwalt/-anwältin (R 4) b. d. StA in Bonn 1 Oberstaatsanwalt/wältin (R 2) b. d. StA in Bochum 1 Richter/in am LG in Siegen

Page 234: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 18

234

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

mehrere Richter/in am LG in Köln 1 o. mehrere Richter/in am LG in Essen 1 Richter/in am AG in Essen-Borbeck 1 Richter/in am AG in Bergheim 1 Staatsanwalt/Staatsanwältin in Siegen für die planmäßige Anstellung von

Richterinnen/Richtern auf Probe aus dem Bezirk der Generalstaatsan-waltschaft Hamm

1 Oberregierungsrat/-rätin - psychologischer Dienst - b. d. JVA Bielefeld-

Senne 1 Justizamtsrat/-rätin – Bearbeiter/in für Justizverwaltungssachen, zugl.

ständ. Vertr./in d. Geschäftsleiters/-leiterin – b. d. StA Aachen Die Besetzung der Planstelle soll ausschließlich im Wege der Beförde-rung erfolgen.

1 Justizamtmann/-frau – Rechtspfleger/in – b. e. StA im GStA-Bezirk Köln

Die Besetzung der Planstelle soll ausschließlich im Wege der Beförde-rung erfolgen.

1 Sozialamtfrau/-amtmann b. d. JVA Aachen - das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Aachen angefor-

dert werden - 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in (A9 mit AZ) - Bereichsleiter/in für erwach-

sene männliche Strafgefangenen - b. d. JVA Köln - die Stellenbeschreibung mit Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der

JVA Köln angefordert werden - 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in (A9 mit AZ) - Bereichsleiter/in für weibliche

jugendliche Straf- und Untersuchungsgefangenen - b. d. JVA Köln - die Stellenbeschreibung mit Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der

JVA Köln angefordert werden - 1 Regierungsamtsinspektor/in (A 9) - Leiter/in der Zahlstelle - b. d. JVA

Hamm - die Stellenbeschreibung und das Anforderungsprofil kann bei der Leite-

rin der JVA Hamm angefordert werden - 2 Betriebsinspektor/in b. d. JVA Geldern 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JAA Lünen 1 Erste/r Justizhauptwachtmeister/in (A 6) – Leiter/in der Justizwachtmeiste-

rei – b. d. AG Kleve.“ 7 Notarassessor/in

Gesuche um Übernahme in den Anwärterdienst f. d. Notaramt sind bis zum 15. Oktober 2013 nur b. d. Präs. d. OLG Düsseldorf einzureichen.

Page 235: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 18

235

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Verwaltungsleiter/in zugleich ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin b. d. JVA Hamm Bei der JVA Hamm ist der Dienstposten für die Verwaltungsleiterin oder den Verwaltungsleiter - zugleich ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin der - JVA Hamm zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in der Bandbreite der Besoldungsgruppen A 13 g. D. bis A 13 h. D. zu-geordnet. Das Anforderungsprofil kann bei dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen angefordert werden. Verwaltungsleiter/in zugleich ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin b. d. Sozialtherapeutischen Anstalt Gelsenkirchen Bei der Sozialtherapeutischen Anstalt Gelsenkirchen ist der Dienstposten für die Verwaltungs-leiterin oder den Verwaltungsleiter - zugleich ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter des Leiters der - Sozialtherapeutischen Anstalt Gelsenkirchen zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in der Bandbreite der Besoldungsgruppen A 13 g. D. bis A 13 h. D. zugeordnet. Das Anforde-rungsprofil kann bei dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen angefordert wer-den. Verwaltungsleiter/in zugleich ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin b. d. JVA Moers-Kapellen Bei der JVA Moers-Kapellen ist der Dienstposten für die Verwaltungsleiterin oder den Verwal-tungsleiter - zugleich ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin der - JVA Moers-Kapellen zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in der Bandbreite der Besoldungsgruppen A 13 g. D. bis A 14 zugeordnet. Das Anforderungsprofil kann bei dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen angefordert werden. Leiter/in des Krankenpflegedienstes bei der Justizvollzugsanstalt Bochum Bei der Justizvollzugsanstalt Bochum ist die Funktion der Leitung des Krankenpflegedienstes zu besetzen. Die Funktion ist in der Bandbreite den BesGr. A 9 / A 9 m. Az. zugeordnet. Bewer-bungen von Tarifbeschäftigten sind möglich. Das Anforderungsprofil kann beim Leiter der JVA Bochum angefordert werden. Rücknahmen Die Ausschreibung einer Stelle f. e. Oberstaatsanwalt/-anwältin (R 2 m. AZ.) b. d. StA in Bo-chum (JMBl. NRW Nr. 17 v. 1. September 2013) wird hiermit zurückgenommen. Die Ausschreibung einer Stelle f. e. Justizvollzugsamtsinspektor/in bei der Jugendarrestanstalt Lünen (JMBl. NRW Nr. 13 v. 1. Juli 2012) wird hiermit zurückgenommen. Die Ausschreibung einer Stelle f. e. Justizvollzugshauptsekretär/in bei der Jugendarrestanstalt Lünen (JMBl. NRW Nr. 13 v. 1. Juli 2012) wird hiermit zurückgenommen.

Page 236: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 19

236

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Inhaltsübersicht

Bekanntmachungen

Hauptrichterrat der Ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen……….. 236 Anerkennung von Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW………………………………………. 237

Personalnachrichten…………………………………………………………………………….. 237

Ausschreibungen………………………………………………………………………………… 242

Bekanntmachungen

Nr. 31. Hauptrichterrat der Ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung d. JM vom 20. September 2013 (2700 – Z. 32)

- JMBl. NRW S. 236 –

Der bisherige Vorsitzende, Richter am Amtsgericht Reiner Lindemann, Amtsgericht Moers, ist aus dem Hauptrichterrat der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen ausgeschieden. Zum neuen Vorsitzenden wurde der bisherige erste Stellvertreter, Direktor des Amtsgerichts Christian Friehoff, Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück, gewählt. Zum neuen ersten Stellvertreter wurde Vorsitzender Richter am Landgericht Manfred Wucherpfennig, Landgericht Bonn, gewählt. Als weiteres Mitglied ist Richter am Oberlandesgericht Gregor Loos, Oberlandesgericht Hamm, nachgerückt.

Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 1. Oktober 2013, Nr. 19

Page 237: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 19

237

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Nr. 32. Anerkennung von Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW Bekanntmachung d. JM vom 27. September 2013

(3180 - II. 32) - JMBl. NRW S. 237 - Die Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat folgende Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW anerkannt: Herrn Rechtsanwalt Dr. Helmut Janssen, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf, Tel.: 0211-566018763 Fax: 0211-5660110 Internet: www.luther-lawfirm.com E-Mail: [email protected]

Personalnachrichten

Justizministerium z. Ministerialrätin - BesGr. B 2 -: Richterin am Oberlandesgericht Britta Lincke; z. Regierungs-rat: Oberamtsrat Carsten Schmidt.

OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte Ernannt: z. Richter am LG: Richter Kai-Benjamin Hommer in Kleve, z. Richter/in am AG: Richter/in Mareen Hölker in Emmerich am Rhein, Dr. Falko Mielke, Christina Schreiner und Dr. Christiane Schulze-Uebbing in Viersen, z. Justizamtmann: Justizoberinspektor Christian Tuschen in Rheinberg, z. Justizamtfrau: Justizoberinspektorin Melanie Kulig in Mönchengladbach, z. Jus-tizhauptsekretär: Justizobersekretär Andreas Opheys. Versetzt: Richter am AG Dr. Ulf Perwitz aus Mönchengladbach-Rheydt als Richter am LG nach Mön-chengladbach, Justizamtmann Andreas Strick aus Düsseldorf an das Justizministerium in Düs-seldorf. Ruhestand: Dr. Ralph von Bargen in Wuppertal, Richter am Amtsgericht Bernd Roth in Düsseldorf, Oberge-richtsvollzieher - BesGr. A 9 m. AZ. - Wolfgang Wingels in Kleve u. Rainer Häcker in Mettmann, Sozialamtsrat Hans Joachim Bay in Düsseldorf, Dieter Ruland und Sozialamtmann Helmuth Czekalla in Düsseldorf, Justizamtfrau Bärbel Brill in Mülheim an der Ruhr und Justizamtsinspek-torin - BesGr. A 9 m. AZ. - Erika Erz in Mönchengladbach.

Page 238: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 19

238

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Staatsanwältin/-anwalt: Staatsanwältin/-anwalt (Richter/in auf Probe) Claudia Christiane Malkowski in Duisburg u. Dr. Sebastian Andreas Jürgens in Wuppertal. Versetzt: Staatsanwältin Bahar Yassini-Carr aus Düsseldorf an das Ministerium für Familie, Kinder, Ju-gend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Katja Wegert in Dinslaken, Stephan Feger in Duisburg, Marina Bach, Lars Blackstein, Niklas Böhm, Anwar-Rüdiger Börner, Elisaveta Breckheimer, Benjamin Breßler, Birgit Claußen-Finks, Ben Dörnhaus, Mareike Durkowiak, Bita Foroghi, LL.M.oec., Joachim Gesien, Bastian Ham-merschmidt, Falk Hartmann, Dr. Katharina Hesse, LL.M., Moritz Heukamp, Dr. Jennifer Lynn Konrad, Daniel Kreienkamp , Christoph Küppers, Dr. Elmar Loer, Nils Lölfing, Katharina Maniura, Dirk Recktenwald, Nils Rickert, Vanessa San Román Dominguez, LL.M., Philipp Schott, Johanna Schrimpf, Tobias Schumacher, Catherine Schweisgut, Stephanie Steiger, Ju-lian Stinauer, Torsten Thiel, LL.M., Konstantin Ulrich, Benedikt Vogt, Sabrina Voigt, Guido Völ-kel, LL.M. (Bristol), Dr. Guido Weber, Rebecca Wolf, LL.M., Olga Yudashkina, Ines Zajac, Dr. Anja Zelfel u. Sabine Zenner in Düsseldorf, Pauline Barbara Bollin in Erkrath, Fabian Klönne,in Hamminkeln Ina Grupe, Anastasia Makinudi, René Meyer,in Krefeld Philip Knorr,in Oberhausen Daniel Klofat in Ratingen, Melanie Heidelberger in Viersen, Ali Delzendeh, Thomas Gerlich, Kati Kirschstein, Ulrike Koch u. Sven Reinicke in Wuppertal, Nadine Weyher in Xanten. Erreichen der Altersgrenze: Notar Georg Henn in Oberhausen.

OLG-Bezirk Hamm Gerichte Ernannt: z. Richter/in am am AG –als weitere/r Aufsicht führende/r Richter/in-: Richter/in am AG Constance Bock u. Bernd Schulte Eversum in Dortmund u. z. Richter/in AG: Richter/in Johan-nes Brügge, Elis Höpfner, Carolin Kasprzyk, Max Perick, Daniela Reimer u. Staatsanwältin (Richterin kraft Auftrags) Stefanie Bußmann in Recklinghausen; z. Justizhauptsekretärin: Jus-tizobersekretärin Bianca Beckmann in Essen; z. Justizobersekretär/in: Justizsekretär/in Jeniffer King in Dortmund, Jenny Robbes und Bianca Maaßmann in Tecklenburg, Dieter Krause in Münster. Versetzt: Richter am AG – als weiterer Aufsicht führender Richter - Konrad Scheideler von Wuppertal nach Dortmund und Richterin am LG Wibke Ogbamichael als Richterin am AG von Siegen nach Recklinghausen.

Page 239: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 19

239

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Ruhestand: Richter am AG Laurenz Döink in Bocholt, Hans-Christian Weise in Essen-Borbeck und Bern-hard Buller in Unna. Verstorben: Richter am AG Helmut Rottlaender in Gelsenkirchen-Buer. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Oberstaatsanwalt: Staatsanwalt als Gruppenleiter Ralf Schmidtmann in Essen; z. Staats-anwältin/-anwalt: Staatsanwalt/-anwältin (Richter/in auf Probe) Elmar Pleus in Dortmund u. Melissa Fleitmann in Hagen; z. Justizoberamtsrat: Justizamtsrat Arno Gottwald in Arnsberg u. Thomas Krüger in Detmold. Versetzt: Oberstaatsanwalt Hans-Werner Münker aus Hagen nach Siegen. Ruhestand: Oberstaatsanwalt Rainer Neuschmelting in Münster, Oberamtsanwalt - BesGr. A 13 - Ulrich Sander in Bielefeld. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Alexander Baron, LL.M. (bisher RAK Düsseldorf) in Dortmund, Fabian Beckmann, LL.M. in Es-sen, Dr. Sebastian Berg (bisher RAK Berlin) in Münster, Frederike Blanck in Gelsenkirchen, Arnd Böhmer, LL.M. in Dortmund, Karl-Josef Bronnert-Härle in Münster, Julius Busold in Bo-chum, Anita Inga Ciszewski in Hamm, Betül Dalman in Lennestadt, Almut Dokters in Emsdet-ten, Lena Farwick in Bünde, Stephan Freischläger in Bochum, Barbara Frisch in Datteln, Thors-ten Hönnscheidt (bisher RAK Koblenz) in Dortmund, Gert Husmann in Münster, Sabrina Jungheim-Thomas in Essen, Özgül Karabiyik in Bielefeld, Otto Kiefer (bisher RAK Oldenburg) in Münster, Karsten Kienitz in Münster, Tanja Koopmann-Röckendorf LL.M. oec. (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Süreya Kurucu RAK Celle) in Essen, Jessica Leinkenjost in Ostbevern, Linda Lemloh in Vreden, Denise Münstermann in Büren, Monika Perdeus in Hamm, David Pielemeier in Bocholt, Andreas Rieke in Detmold, Timo Saße in Lüdenscheid, Isabel Sonnen-schein in Sprockhövel, Mathias Scheidt in Bochum, Ulrike Schenkel (b9sher RAK Düsseldorf) in Bochum, Cara Schulden in Marl, Dr. Simon Stark (bisher RAK Düsseldorf) in Steinhagen, Irene Rose (bisher RAK Schleswig-Holstein) in Bielefeld, Stefan Wiese in Siegen, Tim Zimmermann in Bielefeld, Sebastian Zumwinkel in Gütersloh. Löschungen als Rechtsanwalt: Ilse Büchsenschütz in Hagen, Heinrich Lobe gen. Laube in Bad Salzuflen, Benedikt Lauer in Dorsten, Heinrich Katenbrink in Herford, Johannes Kaiser in Hagen, Prof. Dr. Rüdiger Knaup in Bochum.

Page 240: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 19

240

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Abgabe in andere Kammerbezirke: Holger Gautzsch in Dortmund, Kim-Simone Janutta in Verl, Agnes Metz in Bochum, Stefan Ewers, LL.M. in Langenberg, Peter Slieper in Münster, Moritz Franz LL.M. in Essen, Christin von Häfen in Herford, Pascal Schumacher in Dortmund, Dr. Tobias Mischitz in Essen. Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwälte und Notare Dr. Rüdiger Wolf in Bad Oeynhausen und Wolfram Enders in War-endorf. Entlassen aus dem Notaramt: Rechtsanwalt und Notar Karsten Heier in Bielefeld.

OLG-Bezirk Köln

Gerichte Ernannt: z. Vorsitzenden Richter/in am LG: Richter/in am LG Susanne Berg u. Christof Wuttke in Köln; z. Richterin am AG als weitere Aufsicht führende Richterin: Richterin am AG Dr. Dagmar Zeppenfeld; z. Richter/in am LG: Richter/in Jeannine Denise Dietzmann, Eda Yürüktümen u. Walter Cuno in Bonn; z. Justizoberamtsrätin: Justizamtsrätin Helga Reinartz in Bonn, Ingeborg Rother in Düren u. Regina Schliert-Herborn in Euskirchen; z. Justizamtsrätin/-amtsrat: Justizamtmann/-amtfrau Hans-Jürgen Jacobi, Doris Jung u. Ingrid Rzehak in Aachen, Elke Buttgereit in Königswinter zurzeit abgeordnet an die Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen, Ingrid Thenhaus-Jakobi in Rheinbach u. Christa Funken in Waldbröl; z. Sozialamtmann/-alamtfrau: Sozialoberinspektor/in Karl Brants, Gabriele Korth u. Petra Schumacher in Aachen; z. So-zialoberinspektor/in: Sozialinspektor/in Violetta Kubala, Antje Maxion u. Marco Traxel in Aachen; z. Obergerichtsvollzieher/in – BesGr. A 9 m. AZ -.: Obergerichtsvollzieher/in Uwe Müller in Aachen, Brigitte Marie Wohlgemuth in Bergheim u. Hans Friedrich Bernd Cramer in Siegburg; z. Obergerichtsvollzieher/in: Gerichtsvollzieher/in Hans Peter Schlagwein in Bonn u. Katrin Kindermann in Siegburg; z. Justizamtsinspektorin – Bes.Gr. A 9 m. AZ -: Justizamtsinspektorin Renate Gawo in Bonn, Hildegard Maria Ute Geuß u. Hannelore Gottschalk in Köln; z. Justizamtsinspektor/in: Justizhauptsekretär/in Rita Gräbner in Bonn u. Harald Piertz in Köln; z. Justizhauptsekretärin: Justizobersekretärin Vera Jeschke in Bonn; z. Justizvollzugshauptsekretär: Justizvollzugsobersekretär Karl-Heinz Gottschalk in Köln; z. Ersten Justizhauptwachtmeister – Bes.Gr. A 6 -: Erster Justizhauptwachtmeister Matthias Pletz in Siegburg. Versetzt: Richterin am LG Susanne Musiol vom LG Koblenz an das LG Bonn. Ruhestand: Vorsitzender Richter am LG Dr. Gerd Nohl in Aachen, Direktorin des AG Bonn Lydia Niewerth in Bonn, Justizamtfrau Marie-Louise Roth in Köln, Justizamtsinspektor - BesGr. A 9 - Ferdinand Harald Drescher in Köln.

Page 241: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 19

241

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Staatsanwaltschaften: Ernannt: z. Oberstaatsanwalt: Staatsanwalt Dr. Tino Seesko aus Köln b. d. GStA, z. Oberamtsanwalt - BesGr. A 13 m. AZ -: Oberamtsanwalt Helmut Wilhelm Seedorf in Aachen, z. Amtsanwalt/-anwältin: Justizoberinspektor Andreas Karl Kück in Aachen, Justizinspektor Michael Schnarr in Bonn, Justizoberinspektor Christian Claßen u. Justizinspektorin Susann Angela Sabine Hofs in Köln, z. Justizamtsrat: Justizamtmann Peter Hans Kania in Köln, z. Justizsekretär/in: Justiz-hauptwachtmeisterin Doreen Klebsattel in Bonn u. Erster Justizhauptwachtmeister Benjamin Stöffler in Köln, z. Justizhauptwachtmeister: Justizbeschäftigte Daniel Alesandro Ferraresso u. Christian Strick in Köln. Richterin auf Probe: Ernannt: Assessorin Stephanie Jacker Notare Notaramt erloschen: Notar Dr. Bodo Grundmann in Düren (Korrektur der Veröffentlichung vom 15. September 2013).

OVG und Verwaltungsgerichte Ernannt: z. Vors. Richter/in am VG: Richter/in am VG Rolf Meiberg in Arnsberg u. Margit Balkenhol in Gelsenkirchen; z. Richter/in am VG: Richter/in Dr. Theresia Gelberg in Arnsberg, Dr. Andreas Klenke u. Sebastian Rockstroh in Köln u. Dr. Ute Faßnacht in Minden. Versetzt: Richter am OVG Dr. Carsten Günther als Vors. Richter am VG nach Düsseldorf u. Richter am VG Martin Seeger aus Gelsenkirchen nach Düsseldorf. Ausgeschieden: Vors. Richter am VG Dr. Stefan Lascho durch Versetzung an d. Landesrechnungshof NRW. Ruhestand: Vors. Richter am VG Michael Pendzich in Arnsberg u. Werner Günther in Gelsenkirchen u. Richterin am VG Maja Kurth in Minden. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Christoph Eilenbrock, Sarah Kahlen u. Dr. Maria Pottmeyer.

Page 242: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 19

242

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

LAG-Bezirk Hamm

Ruhestand: Richter am ArbG Johannes Hempel in Detmold.

Justizvollzug Ernannt: z. Regierungsrat auf Probe: Dipl.-Psych. Dierk Brunn in Bielefeld-Senne; z. Regierungsober-amtsrat: Regierungsamtsrat Klaus Geismann in Hövelhof; z. Regierungsamtsinspektor: Re-gierungshauptsekretär Michael Huber in Attendorn; z. Betriebsinspektor: Hauptwerkmeister Wilhelm Engels u. Rolf Weigt in Aachen; z. Regierungshauptsekretärin: Regierungsobersek-retärin Kirsten Schneider in Attendorn. Ruhestand: Technischer Oberinspektor Heinrich Klöpper in Münster, Justizvollzugsamtsinspektor Peter Tondt in Werl, Betriebsinspektor Siegmund Strauß in Aachen u. Justizvollzugsobersekretär Pe-ter Schimschal in Bielefeld-Brackwede.

Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Lan-desgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbe-werbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbe-hinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestell-ter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, - richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, - sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich

auf dem Dienstweg einzureichen. Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1 Direktor/in d. AG (R 2) in Geilenkirchen 1 Richter/in am AG - als d. std. Vertr. e. Dir.- (R 2) b. d. AG Mülheim a.d.R. 1 Vors. Richter/in am LG (R 2) in Paderborn 1 Oberstaatsanwalt/-anwältin (R 2) b. d. StA in Bonn 1 Oberstaatsanwalt/-anwältin (R 2) b. d. StA in Krefeld

Page 243: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 19

243

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

1 Staatsanwalt/-anwältin als Gruppenleiter/-in (R 1 m. AZ.) b. d. StA in Bo-

chum 1 Staatsanwalt/-anwältin als Gruppenleiter/-in (R 1 m. AZ.) b. d. StA in

Münster 1 Richter/in am AG in Bonn 1 o. mehrere Richter/in am AG in Hamm 1 o. mehrere Richter/in am AG in Detmold 1 Richter/in am AG in Kerpen 1 Richter/in am AG in Leverkusen 1 o. mehrere Richter/in am LG in Paderborn 1 Richter/in am LG in Arnsberg 1 Richter/in am AG in Gelsenkirchen 1 o. mehrere Richter/in am LG in Dortmund 1 Richter/in am SG in Aachen 1 Richter/in am SG in Münster 1 Staatsanwalt/-anwältin in Dortmund für die planmäßige Anstellung von

Richterinnen/Richtern auf Probe aus dem Bezirk der Generalstaatsan-waltschaft Hamm

1 o. mehrere Staatsanwalt/-anwältin b. d. StA Aachen

- für die planmäßige Anstellung von Richterinnen und Richtern auf Probe aus dem Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Köln -

1 Staatsanwalt/-anwältin b. d. StA Bonn

- für die planmäßige Anstellung von Richterinnen und Richtern auf Probe aus dem Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Köln -

1 Staatsanwalt/-anwältin b. d. StA Köln

- für die planmäßige Anstellung von Richterinnen und Richtern auf Probe aus dem Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Köln -

1 Oberamtsanwalt/-anwältin (A 13 m. AZ) in Bielefeld 1 Sozialamtsrat/-amtsrätin - Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes

der Justiz - b. d. LG Aachen 1 Sozialamtsrat/-amtsrätin - Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes

der Justiz - b. d. LG Bonn 1 Sozialamtsrat/-amtsrätin - Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes

der Justiz - b. d. LG Köln

Page 244: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 19

244

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

1 Sozialamtmann/-amtfrau - Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes

der Justiz - b. d. LG Aachen 1 Sozialamtmann/-amtfrau - Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes

der Justiz - b. d. LG Bonn; 1 Sozialamtmann/-amtfrau - Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes

der Justiz -b. d. LG Köln; 1 Sozialoberinspektor/in - Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes der

Justiz - b. d. LG Aachen; 1 Sozialoberinspektor/in - Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes der

Justiz - b. d. LG Bonn; 1 Sozialoberinspektor/in - Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes der

Justiz - b. d. LG Köln; 1 o. mehrere Justizoberinspektor/-in – Rechtspfleger/in, die Aufgaben innerhalb oder

außerhalb des Sonderschlüssels wahrn. – im OLG-Bez. Düsseldorf mehrere Justizamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend

zulagenfähige Sachbearbeiteraufgaben nach Abschnitt I b) der RV des JM NRW vom 22.4.2013 in der Fassung vom 8.7.2013 - 2325 - Z. 24 - wahrnimmt - b. e. StA im GStA-Bez. Düsseldorf

mehrere Justizamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend

allgemeine Angelegenheiten nach dem Funktionenkatalog (Fußnote 3 z. BesGrp. A9 mD BesO) bearbeitet - b. e. StA im GStA-Bez. Düsseldorf

mehrere Justizamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) - Beamter/Beamtin, überwiegend

Sachbearbeiteraufgaben nach Abschnitt I a) der RV des JM NRW vom 22.4.2013 in der Fassung vom 8.7.2013 - 2325 - Z. 24 - wahrnimmt - b. e. StA im GStA-Bez. Düsseldorf

mehrere Justizamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) - Beamter/Beamtin, überwiegend

Sachbearbeiteraufgaben nach Abschnitt I b) der RV des JM NRW vom 22.4.2013 in der Fassung vom 8.7.2013 - 2325 - Z. 24 - wahrnimmt - b. e. StA im GStA-Bez. Düsseldorf

1 o. mehrere Justizamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) - Beamter/Beamtin d. überwiegend

Aufgaben innerhalb. d. Sonderschlüssels Sachbearbeiter (ohne ADV) wahrn. - b. e. StA im GStA-Bezirk Köln

1 o. mehrere Justizamtsinspektor/in - Beamter/Beamtin d. überwiegend Aufgaben in-

nerhalb. d. Sonderschlüssels Sachbearbeiter (ohne ADV) wahrn. - b. e. StA im GStA-Bezirk Köln

mehrere Justizamtsinspektor/in - Beamter/Beamten, der/die überwiegend allge-

meine Angelegenheiten bearbeitet - b. e. StA im GStA-Bez. Düsseldorf 1 Justizvollzugsamtsinspektor/-in b. d. JVA Hövelhof mehrere Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Münster

Page 245: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 19

245

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

mehrere Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Münster 1 Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Hamm 1 Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Castrop-Rauxel mehrere Justizhauptsekretär/in b. e. StA im GStA-Bez. Düsseldorf mehrere Justizobersekretär/in b. e. StA im GStA-Bez. Düsseldorf Geschäftsleiter/in b. d. Amtsgericht Oberhausen Bei d. AG Oberhausen ist der Dienstposten d. Geschäftsleiters/Geschäftsleiterin zu besetzen. Die Funktion ist in der Bandbreite den BesGr. A 12 bis A 13 (gehobener Dienst) zugeordnet. Bewerben können sich Beamtinnen/Beamte des gehobenen Dienstes, denen ein Amt bis zu BesGr. A 13 zugeordnet ist. Geschäftsleiter/in b. d. Staatsanwaltschaft Bochum Bei der Staatsanwaltschaft Bochum ist zum 1. Februar 2014 der Dienstposten des Geschäftslei-ters/der Geschäftsleiterin zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in der Bandbreite den Besol-dungsgruppen A 12, A 13 (gehobener Dienst), A 13 (höherer Dienst) und A 14 zugeordnet. Be-werben können sich alle Beamtinnen und Beamte des gehobenen Justizdienstes sowie alle Beamtinnen und Beamte, denen ein Amt der Besoldungsgruppe A 13 oder A 14 (höherer Dienst/Aufstiegsbeamte) übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstweg an den Generalstaatsanwalt in Hamm zu richten. Sachbearbeiter/in, zugleich ständiger Vertreter/in d. Geschäftsleiters/ in b. d. Staatsan-waltschaft Hagen Bei der Staatsanwaltschaft Hagen ist demnächst der Dienstposten einer Sachbearbeiterin/eines Sachbearbeiters - zugleich ständige Vertreterin/ständiger Vertreter d. Geschäftsleiterin/ d. Ge-schäftsleiters - zu besetzen. Der Dienstposten ist den Besoldungsgruppen A 9 gD bis A 12 zu-geordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten des gehobenen Justizdienstes, denen bereits ein Amt der vorstehend genannten Besoldungsgruppen übertragen ist. Bewer-bungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstweg an den Generalstaatsanwalt in Hamm zu richten Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen beim Bundesgerichtshof Beim Bundesgerichtshof sind mehrere Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter/innen zu beset-zen. Einzelheiten können der Veröffentlichung im Justizintranet (Bereich Justiz NRW / Aus-schreibungen / Ausschreibungen sonstiger Stellen) entnommen werden. Rücknahme: Die Ausschreibung mehrerer Stellen f. Justizvollzugshauptsekretäre/-innen - b. d. JVA Werl (JMBl. NRW Nr. 2 vom 15. Januar 2013) wird hiermit zurückgenommen.

Page 246: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 20

246

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Inhaltsübersicht

Personalnachrichten…………………………………………………………………………….. 246

Ausschreibungen………………………………………………………………………………… 249

Personalnachrichten

OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte Ernannt: z. Direktorin des AG - BesGr. R2 m. AZ -: Richterin am AG - als ständige Vertreterin eines Direktors - Angelika Bienert aus Mülheim an der Ruhr in Duisburg-Ruhrort; z. Vors. Richter/in am LG: Richter/in am LG Dr. Volker Hackel in Duisburg, Ingrid Schmidt in Kleve; z. Richterin am AG: Richterin Judith Brungert in Moers; z. Sozialamtsrätin: Sozialamtfrau Ute Köpf-Braun in Krefeld. Versetzt: Richter am AG - als weiterer Aufsicht führender Richter - Volker Zekl aus Duisburg als Richter am AG - als der ständige Vertreter eines Direktors - nach Duisburg-Hamborn; Richterin am LG Dr. Frauke Dirksen aus Mönchengladbach als Richterin am AG nach Mönchengladbach-Rheydt. Ausgeschieden: Richterin am LG Erika Mallison aus Duisburg durch Versetzung in den Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz in Berlin. Ruhestand: Direktor des AG Hans-Josef Schmitz in Duisburg-Ruhrort, Vorsitzender Richter am LG Peter Schöttler in Kleve, Richter am AG - als der ständige Vertreter eines Direktors - Jan-Michael Pohl in Duisburg-Hamborn, Richter am AG Reiner Lindemann in Moers. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Laura Becker, Annabelle Bollmann, Dr. Clarissa von Carlowitz, Dr. Sebastian Kral, Isabella Torbus.

Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 15. Oktober 2013, Nr. 20

Page 247: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 20

247

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Staatsanwaltschaften Ruhestand: Justizamtsinspektorin Hademut Ern in Kleve.

OLG-Bezirk Hamm Gerichte Ernannt: z. Richter am OLG: Richter am LG Lars Theissen aus Essen, z. Richter/in am AG: Richter/in Magnus Steinecker in Herford, Dr. Judith Güthoff in Höxter, Daniel Bartmann in Paderborn und Sarah Malcherek in Unna; z. Obergerichtsvollzieher - BesGr. A 9 m. AZ. -: Obergerichtsvoll-zieher Paul Langkamp in Dortmund; z. Obergerichtsvollzieher/in: Gerichtsvollzieher/in Chris-tiane Schlachter in Bochum, Dirk Potthöfer in Brilon, Kerstin Solty in Essen u. Angelika Ernst in Plettenberg; z. Justizamtsinspektorin - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizamtsinspektorin Roswitha Drucks in Dortmund, Gabriele Mechnig in Essen; z. Justizamtsinspektor/in: Justizhauptsekre-tär/in Michaela Monika Cornelius in Essen u. Frank Lüdtke in Essen; z. Justizobersekretärin: Justizsekretärin Nicole Reimer in Borken, Petra Schäfer in Paderborn, Heike Münstermann in Lüdinghausen u. Lena Kerßenfischer in Warendorf. Ruhestand: Justizamtsinspektor - BesGr. A9 m. AZ - Karl Rudolf Schillup in Hamm, Justizhauptsekretär Bernhard Niegetiet in Unna. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Kristina Meik, Lars Nigriny und Catharina Unger. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Oberamtsanwältin - BesGr. A 13 -: Amtsanwältin - BesGr. A 12 - Katharina Starke in Biele-feld; z. Justizhauptsekretär/in: Justizobersekretär/in Beate Leifeld und Wilfried Siesenop in Bielefeld. Ruhestand: Justizamtsinspektorin Hannelore Tietmeyer in Bielefeld und Heidemarie Müller in Hagen, Jus-tizhauptsekretärin Brigitte Engelkamp in Bochum. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Dr. Thomas Bietenbeck in Oelde.

Page 248: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 20

248

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Löschungen als Rechtsanwalt: Michael Bagnucki in Bielefeld, Volker Präkelt in Castrop-Rauxel, Petra Scheuten in Essen, Christian Haurand in Witten, Martina Wendt in Unna, Dr. Marthe Szech in Essen, André Malessa in Recklinghausen, Matthias Baumann in Essen, Nicole Böker in Essen, Gudrun Schräder-Hochstetter in Bochum, Jörg Helweg in Herford. Abgabe in andere Kammerbezirke: Jens Kaspers in Hagen, Tanja Koopmann-Röckendorf LL.M. oec. in Essen, Jan Becker in Es-sen Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwälte und Notare Dr. Reinhard Henrich in Bielefeld und Horst Selker in Paderborn. Entlassen aus dem Notaramt: Rechtsanwalt und Notar Peter Slieper in Steinfurt.

OLG-Bezirk Köln Gerichte Ernannt: z. Richterin am AG als weitere Aufsicht führende Richterin: Richterin am AG Ingrid Lippok-Wagner in Siegburg; z. Richterin am LG: Richterin Anna Kreth in Köln; z. Richterin am AG: Richterin Luise Febo in Düren; z. Obergerichtsvollzeiher/in: Gerichtsvollzieher/in Olga Krott in Aachen, Michael Rienhoff in Bergheim, Hartmut Kloß in Leverkusen u. Volker Matthias Diederichs in Jülich; z. Justizamtsinspektorin: Justizhauptsekretärin Anna Elisabeth Schneider in Euskirchen; z. Justizhauptsekretärin: Justizobersekretärin Nicole Luhr in Bonn u. Sandra Semmler in Königswinter; z. Ersten Justizhauptwachtmeister - Bes.Gr. A 6 -: Erster Justizhauptwachtmeister Volker Paul Josef Bachmann in Köln. Versetzt: Direktorin des AG Birgit Niepmann von Siegburg nach Bonn. Richterin auf Probe Ernannt: Assessorin Dr. Andrea Schlütter. Staatsanwaltschaften: Ruhestand: Oberstaatsanwalt Hans Jürgen Dohmen v. d. GStA, Oberstaatsanwältin Manuela Faber in Aachen.

Page 249: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 20

249

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Finanzgerichte Ernannt: z. Richter auf Probe: Regierungsrat auf Probe Dr. Oliver Schilling. Versetzt: Richter am Finanzgericht Dr. Nils Trossen als Richter am Bundesfinanzhof in München. Ausgeschieden: Richter am FG Dr. Christian Levedag in Köln durch Versetzung an den Bundesfinanzhof.

Justizvollzug Ernannt: z. Oberregierungsrätin: Regierungsrätin Stefanie Schönberg in Bielefeld-Brackwede; z. Be-triebsinspektor - BesGr. A 9 m AZ. -: Betriebsinspektor Heinz-Josef Neumüllers in Willich; z. Justizvollzugamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ.-: Justizvollzugsamtsinspektor Jürgen Rave in Bielefeld-Senne; z. Justizvollzugsamtsinspektor: Justizvollzugshauptsekretär Jens Rammert in Bielefeld-Senne u. Reinhard Kohleick in Wuppertal-Vohwinkel; z. Justizvollzugshauptsekre-tär/in: Justizvollzugsobersekretär/in Rita Schunke in Bielefeld-Senne, Volker Raths in Euskir-chen, Christopher Aschhoff, Tanja Bernhard, Ralf Dewenter u. Kim Ina Linnemann.in Hövelhof; z. Hauptwerkmeister: Oberwerkmeister Thorsten-Alexander Grabarczyk in Moers-Kapellen. Ruhestand: Oberlehrer Helmut Deckers in Geldern, Sozialamtmann Edward Swienty in Bielefeld-Senne, Justizvollzugsamtsinspektorin - BesGr. A 9 m. AZ. - Doris Schweitzer in Bochum, Justizvoll-zugsamtsinspektor Erich Hemsing in Bielefeld-Senne u. Werner Dumpich in Bochum, Justizvoll-zugshauptsekretär Alfred Baumann in Bielefeld-Brackwede.

Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Lan-desgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbe-werbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbe-hinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestell-ter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, - richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, - sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich

auf dem Dienstweg einzureichen. Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen:

Page 250: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 20

250

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

1 Präsident/in d. LG (R 5) in Mönchengladbach 1 Vors. Richter/in am LSG (R 3) in Essen 1 Direktor/in des AG (R 2 m. AZ.) in Minden 1 o. mehrere Vors. Richter/in am LG (R 2) in Köln 1 o. mehrere Richter/in am OLG (R 2) in Köln 1 Vors. Richter/in am LG (R 2) in Bonn 1 Direktor/in d. AG (R 1 m. AZ.) in Warstein 1 Richter/in am AG in Unna 1 Richter/in am AG in Lübbecke 1 Richter/in am AG in Siegburg 1 Richter/in am SG in Düsseldorf 1 Richter/in am ArbG in Krefeld 1 Richter/in am ArbG in Mönchengladbach 1 Justizoberamtsrat/-oberamtsrätin (A 13 m. AZ.) - Rechtspfleger/in mit

Koordinierungsaufgaben i. d. Strafvollstreckung - b. e. StA im GStA-Bez. Düsseldorf

1 Justizoberamtsrat/-oberamtsrätin - Rechtspfleger/in mit Koordinierungs-

aufgaben i. d. Strafvollstreckung - b. e. StA im GStA-Bez. Düsseldorf mehrere Justizamtsrat/-amtsrätin b. e. StA im GStA-Bez. Düsseldorf 1 Justizamtsrat/-amtsrätin - Sachbearbeiter/in in Justizverwaltungssachen -

b. d. GStA Düsseldorf od. b. e. StA im GStA-Bez. Düsseldorf - mehrere Justizamtmann/-amtfrau b. e. StA im GStA-Bez. Düsseldorf 1 Justizamtmann/-amtfrau - Sachbearbeiter/in in Justizverwaltungssachen -

b. d. GStA Düsseldorf od. b. e. StA im GStA-Bez. Düsseldorf - 1 Justizamtmann/-amtfrau - Rechtspfleger/in oder Sachbearbeiter/in - b. d.

StA Bielefeld mehrere Justizoberinspektor/in b. e. StA im GStA-Bez. Düsseldorf 1 Betriebsinspektor/in (A 9 m. AZ.) -Schlossereileiter/in - b. d. JVA Aachen. mehrere Justizamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend

zulagenfähige Sachbearbeiteraufgaben nach Abschnitt I b) der RV des JM NRW vom 22.4.2013 in der Fassung vom 8.7.2013 - 2325 - Z. 24 - wahrnimmt - b. e. StA im GStA-Bezirk Düsseldorf

Page 251: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 20

251

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

mehrere Justizamtsinspektor/in - Beamter/Beamtin, d. überwiegend

Sachbearbeiteraufgaben nach Abschnitt I a) der RV des JM NRW vom 22.4.2013 in der Fassung vom 8.7.2013 - 2325 - Z. 24 - wahrnimmt - b. e. StA im GStA-Bezirk Düsseldorf

mehrere Justizamtsinspektor/in - Beamter/Beamtin, d. überwiegend

Sachbearbeiteraufgaben nach Abschnitt I b) der RV des JM NRW vom 22.4.2013 in der Fassung vom 8.7.2013 - 2325 - Z. 24 - wahrnimmt - b. e. StA im GStA-Bezirk Düsseldorf

Ständ. Vertreter/in des Leiters der JVA Wuppertal-Ronsdorf Bei der Justizvollzugsanstalt Wuppertal-Ronsdorf ist der Dienstposten für die ständige Vertrete-rin oder den ständigen Vertreter des Leiters der Justizvollzugsanstalt zu besetzen. Die Funktion ist in der Bandbreite den Besoldungsgruppen A 14/ A 15 Bundesbesoldungsordnung zugeord-net. Das Anforderungsprofil kann bei dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen angefordert werden. Mitarbeiter/in im psychologischen Dienst b. d. JVA Rheinbach Bei d. JVA Rheinbach ist eine Stelle f. e. Mitarbeiter/in im psychologischen Dienst zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in der Bandbreite den BesGr. A 13 hD bzw. A 14 zugeordnet. Bewerben können sich Diplompsychologinnen/Diplompsychologen, denen ein Amt an BesGr. A 13 bis A 14 übertragen ist. Stellv. Geschäftsleiter/in b. d. OLG Hamm Bei dem Oberlandesgericht Hamm ist demnächst der Dienstposten der stellvertretenden Ge-schäftsleiterin/des stellvertretenden Geschäftsleiters neu zu besetzen. Die Funktion ist derzeit der Besoldungsgruppe A 12 BBesO (gehobener Dienst) zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten des gehobenen Justizdienstes, denen ein Amt bis zur Besoldungs-gruppe A 12 BBesO (gehobener Dienst) übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstwege an den Präsidenten des Oberlandes-gerichts in Hamm zu richten. Rücknahmen: Folgende Ausschreibungen im Justizministerialblatt NRW Nr. 19 v. 1. Oktober 2013 werden hiermit zurückgenommen: mehrere Justizamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend

zulagenfähige Sachbearbeiteraufgaben nach Abschnitt I b) der RV des JM NRW vom 22.4.2013 in der Fassung vom 8.7.2013 - 2325 - Z. 24 - wahrnimmt - b. e. StA im GStA-Bez. Düsseldorf

mehrere Justizamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) - Beamter/Beamtin, überwiegend

Sachbearbeiteraufgaben nach Abschnitt I a) der RV des JM NRW vom 22.4.2013 in der Fassung vom 8.7.2013 - 2325 - Z. 24 - wahrnimmt - b. e. StA im GStA-Bez. Düsseldorf

mehrere Justizamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) - Beamter/Beamtin, überwiegend

Sachbearbeiteraufgaben nach Abschnitt I b) der RV des JM NRW vom 22.4.2013 in der Fassung vom 8.7.2013 - 2325 - Z. 24 - wahrnimmt - b. e. StA im GStA-Bez. Düsseldorf

Page 252: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 21

252

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Inhaltsübersicht

Allgemeine Verfügungen

Aktenordnung für die Arbeitsgerichtsbarkeit (AktO-ArbG)…………………………………... 252 Behandlung des Bargebots und von Sicherheitsleistungen im Zwangsversteigerungsver-fahren………………………………………………………………………………………………. 256

Bekanntmachungen

Ungültigkeitserklärung von Amtssiegeln eines Notars…………………………………………

257

Personalnachrichten…………………………………………………………………………….. 257

Ausschreibungen………………………………………………………………………………… 262

Allgemeine Verfügungen

Nr. 19. Aktenordnung

für die Arbeitsgerichtsbarkeit (AktO-ArbG)

AV d. JM vom 10. Oktober 2013 (1454 - I. 399) - JMBl. NRW S. 252 -

I.

Die AV d. JM vom 19. Dezember 2006 (1454 - I. 399) - JMBl. NRW 2007 S. 17 -, in der Fas-sung der AV d. JM vom 23. Dezember 2011 (1454 - I. 399) - JMBl. NRW 2012 S. 9 - wird wie folgt geändert: 1. Im Inhaltsverzeichnis werden nach "§ 6 Allgemeines Register" in einer neuen Zeile die Wörter "§ 6a Güterichterregister" eingefügt. 2. In § 1 Absatz 2 werden nach "Allgemeines Register (§ 6)", in einer neuen Zeile die Wörter "Gü-terichterregister (§ 6a)," eingefügt. 3. In § 1 Absatz 3 Satz 1 werden nach den Wörtern "für alle Kammern" die Wörter "oder Güterich-ter" und nach den Wörtern "Aktenregister können getrennt für jede Kammer" die Wörter "oder jeden Güterichter" eingefügt.

Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 1. November 2013, Nr. 21

Page 253: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 21

253

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

4. In § 2 Absatz 1 wird nach Satz 2 der folgende Satz 3 eingefügt: "3 Auf Vergleichsprotokollen des Güterichters werden unter dem Aktenzeichen auch das Akten-zeichen des Herkunftsverfahrens und das Herkunftsgericht mit Sitz angegeben." 5. § 2 Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst: "(2) Das Aktenzeichen wird gebildet aus: a) der Ordnungsnummer des gemäß Geschäftsverteilungsplan zuständigen Spruchkörpers

oder des Güterichters und ggf. weiteren Zusätzen (z. B. bei Zuständigkeitsveränderun-gen),

b) der abgekürzten Bezeichnung des Registerzeichens (Abs. 3), c) der fortlaufenden Nummer des jeweiligen Registers (getrennt nach Verfahrensart jährlich

beginnend), d) den beiden Endziffern des Jahres, in dem die Klage, das Rechtsmittel oder der sonstige

Antrag eingegangen sind oder die Verweisung vor den Güterichter erfolgt ist oder bei Güteverfahren in Verbundlösungen das Verfahren auf der zentralen Geschäftsstelle ein-gegangen ist. Ist eine Güterichtergeschäftsstelle nicht eingerichtet, ist das Datum des Verweisungsbeschlusses maßgebend.

e) Ggf. weiteren Zusätzen (z. B. bei Kammern oder Güterichtern an anderen Orten, Ge-richtstagen und bei Teilung einer Kammer).

6. In § 2 Absatz 3 Ziffer a) werden nach den Wörtern "AR Allgemeines Register" in einer neuen Zeile die Wörter "GRa Güterichterregister" und in Ziffer b) nach den Wörtern "AR Allgemeines Register" in einer neuen Zeile die Wörter "GRLa Güterichterregister" eingefügt. 7. In § 3 Absatz 3 werden nach Satz 2 folgende neue Sätze 3 und 4 eingefügt: "3 In Güterichterverfahren sind die Blattsammlungen mit Blattsammlungshüllen zu versehen. 4 Von eigenen Aktendeckeln kann im Hinblick auf § 5 Abs. 2 Satz 2 abgesehen werden." Die bisherigen Sätze 3 bis 5 werden die Sätze 5 bis 7. 8. In § 3 Abs. 4 Satz 2 2. Halbsatz wird die Bezeichnung "§ 5 Abs. 5" durch die Bezeichnung "§ 5 Abs. 3" ersetzt. 9. § 3 Absatz 6 wird wie folgt neu gefasst: "1 Schriftstücke und Anlagen, die sich zum Einheften nicht eignen sowie die im Rahmen eines Güterichterverfahrens von den Parteien oder dem Güterichter als vertraulich bezeichnet werden oder die später zurückzugeben sind, werden in einem besonderen Umschlag aufbewahrt, auf dem Aktenzeichen, Einsender/in, Inhalt und eine eventuelle Rückgabe zu vermerken sind. 2 In Prozesskostenhilfeverfahren ist, sofern anwendbar, entsprechend den jeweils gültigen bundes-einheitlichen Durchführungsbestimmungen zum Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts zu verfahren." 10. In § 3 Absatz 7 Satz 2 werden die Wörter "nach § 11a ArbGG" gestrichen. Nach Satz 3 wird folgender neuer Satz 4 eingefügt: "4 Bei Terminen vor dem Güterichter sind zusätzlich die für die Kostenberechnung relevanten Angaben zu vermerken, insbesondere Ort, Beginn und Ende der Verhandlung sowie die Teilnehmer, soweit sie nicht aus dem Akteninhalt ersichtlich sind."

Page 254: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 21

254

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Der bisherige Satz 4 wird Satz 5. Nach Satz 5 werden folgende neue Sätze 6 und 7 eingefügt: "6 Bei Verweisung der Parteien vor einen Güterichter nach § 54 Abs. 6 ArbGG wird dem Akten-zeichen des Herkunftsverfahrens das des Güterichterverfahrens beigefügt. 7 Auf dem Aktenum-schlag oder dem Aktenvorblatt des Güterichterverfahrens wird das Aktenzeichen des verwei-senden Verfahrens aufgeführt." Die bisherigen Sätze 5 und 6 werden Sätze 8 und 9. 11. In § 3 Absatz 8 werden die Wörter "- bei Klarsichtumschlägen auf das neue Vorblatt -" durch die Wörter "oder auf dem Aktenvorblatt" ersetzt. 12. In § 4 Absatz 1 wird nach Satz 2 folgender neuer Satz 3 eingefügt: "3 Die Akten des Güterichterverfahrens sind bis zum Abschluss des Güterichterverfahrens sepa-rat und ohne Einsichtsmöglichkeit für Dritte aufzubewahren." Der bisherige Satz 3 wird Satz 4. 13. In § 5 werden die Absätze 1 und 2 wie folgt gefasst: " (1) 1 Sobald die Angelegenheit oder das Verfahren abgeschlossen ist oder als abgeschlossen gilt sowie kostenrechtlich erledigt ist, ist das Weglegen der Akte anzuordnen. 2 Für die Anord-nung der Weglegung der Akte in arbeitsgerichtlichen Rechtsstreitigkeiten sind die Regelungen zur Verfahrensbeendigung nach § 6 der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Arbeitsgerichtsbarkeit (ArbG-Statistik-AO) anzuwenden. 3 Ein Mahnverfahren ist auch dann abgeschlossen, wenn ein Antrag auf Erlass eines Mahn- oder Vollstreckungsbescheids zurückgewiesen worden ist, Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid nicht mehr einge-legt werden kann oder die Wirkung des Mahnbescheids weggefallen ist. (2) 1 Ein Güterichterverfahren ist abgeschlossen, wenn eine Mitteilung über die Beendigung des Streits (z. B. Vergleich oder Verpflichtungserklärung zur Klagerücknahme oder zum Anerkennt-nis) durch den Güterichter oder eine sonstige Rückgabe zum Herkunftsverfahren erfolgt ist. 2 Das als vertraulich bezeichnete Schriftgut ist an den Einsender zurückzugeben oder zu vernich-ten, es sei denn, die Parteien haben eine andere Vereinbarung getroffen. 3 Das in der Akte oder Blattsammlung verbleibende Schriftgut ist an das Prozessgericht zurückzugeben und bei den Akten des Herkunftsverfahrens aufzubewahren." Die bisherigen Absätze 3 und 4 werden gestrichen. Die bisherigen Absätze 5 bis 7 werden Absätze 3 bis 5. Im neuen Absatz 4 wird die Bezeichnung "§ 3 Abs. 7 Satz 6" durch die Bezeichnung "§ 3 Abs. 7 Satz 9" ersetzt. 14. Nach § 6 wird folgender § 6a eingefügt:

"§ 6a Güterichterregister

(1) Im Güterichterregister werden Verfahren vor dem Güterichter nach § 54 Abs. 6 ArbGG (GRa-Verfahren bzw. GRLa-Verfahren) erfasst.

Page 255: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 21

255

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

(2) Zu erfassen sind:

a) Aktenzeichen,

b) Tag des Eingangs des Verweisungsbeschlusses des streitigen Verfahrens,

c) Parteien bzw. Beteiligte:

aa) Kläger/in bzw. Berufungskläger/in bzw. Antragsteller/in, bb) Beklagte/r bzw. Berufungsbeklagte/r bzw. Antragsgegner/in, (bei natürlichen Personen mit Vorname und Familienname, bei juristischen Personen mit deren Bezeichnung),

d) Aktenzeichen und Gericht des verweisenden Verfahrens, e) Art und Zeitpunkt der Erledigung des Güterichterverfahrens, f) Bemerkungen: z. B.

aa) Rückverweisung." 15. In § 9 Absatz 7 werden hinter Buchstabe e) die Wörter "besondere Sachgebiete unter Angabe des Zeitpunkts des Eingangs:" eingefügt und in Buchstabe e) aa) werden die Wörter "oder nach § 11a ArbGG" gestrichen. In Buchstabe i) werden nach dem Wort "Bemerkungen" der Punkt "." durch einen Doppelpunkt ":" ersetzt und in einer neuen Zeile die Wörter "aa) Aktenzeichen des Güterichterverfahrens nach § 6a." eingefügt. 16. In § 10 Absatz 3 Buchstabe e) werden die Wörter "oder nach § 11a ArbGG" gestrichen. Buchstabe h) wird wie folgt gefasst: "h) Bemerkungen: aa) Beschlussverfahren nach § 126 InsO sind besonders kenntlich zu

machen, bb) Aktenzeichen des Güterichterverfahrens nach § 6a."

17. In § 10 Absatz 4 wird die Bezeichnung "§ 5 Abs. 5" durch die Bezeichnung "§ 5 Abs. 3" ersetzt. 18. In § 11 Absatz 7 Buchstabe f) aa) werden die Wörter "oder nach § 11a ArbGG" gestrichen. Buchstabe k) wird wie folgt gefasst: "k) Bemerkungen:

aa) Sind z. B. in einer Sache mehrere erstinstanzliche Urteile (Zwischen-, Teil- oder Schlussurteile) ergangen und wird gegen einzelne Urteile, sei es von derselben Partei, sei es von verschiedenen Parteien, Berufungen eingelegt, so sind diejeni-gen Berufungen, die sich auf verschiedenen Urteile beziehen, besonders einzu-tragen. Es ist dann anzugeben, ob die Berufung gegen ein Zwischenurteil, ein Teilurteil oder ein Schlussurteil eingelegt ist, und auf die übrigen Eintragungen derselben Sache ist zu verweisen.

bb) Aktenzeichen des Güterichterverfahrens nach § 6a." 19. In § 11 Absatz 9 wird die Bezeichnung "§ 5 Abs. 5" durch die Bezeichnung "§ 5 Abs. 3" ersetzt. 20. In § 12 Absatz 4 Buchstabe e) werden die Wörter "oder nach § 11a ArbGG" gestrichen.

Page 256: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 21

256

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Buchstabe j) wird wie folgt gefasst: "j) Bemerkungen:

aa) Sind z. B. in einer Sache mehrere Beschlüsse ergangen und wird gegen einzelne Beschlüsse, sei es von derselben Partei, sei es von verschiedenen Parteien, Be-schwerde eingelegt, so sind diejenigen Beschwerden, die sich auf verschiedene Beschlüsse beziehen, besonders einzutragen. Es ist dann anzugeben, gegen welchen Beschluss die Beschwerde eingelegt wurde und auf die übrigen Eintra-gungen in derselben Sache ist zu verweisen.

bb) Aktenzeichen des Güterichterverfahrens nach § 6a." 21. In § 12 Absatz 5 wird die Bezeichnung "§ 5 Abs. 5" durch die Bezeichnung "§ 5 Abs. 3" ersetzt. 22. In § 13 Absatz 4 Buchstabe e) werden die Wörter "oder nach § 11a ArbGG" gestrichen. Buchstabe j) wird wie folgt gefasst: "j) Bemerkungen

aa) Beschwerden in Beschlussverfahren nach § 126 InsO sind besonders kenntlich zu machen,

bb) Aktenzeichen des Güterichterverfahrens nach § 6a." 23. In § 13 Absatz 5 wird die Bezeichnung "§ 5 Abs. 5" durch die Bezeichnung "§ 5 Abs. 3" ersetzt.

II. Diese AV tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.

Nr. 20. Behandlung des Bargebots und von Sicherheitsleistungen

im Zwangsversteigerungsverfahren

AV d. JM vom 22. Oktober 2013 (5221 - Z. 34) - JMBl. NRW S. 256 -

Die AV d. JM vom 24. Juli 2008 (5221 - Z. 34) - JMBl. NRW S. 185 -, geändert durch AV d. JM vom 19. August 2008 (5221 - Z. 34) - JMBl. S. 215 -, wird wie folgt geändert: 1 In Abschnitt 1.1 werden die Wörter „Westdeutschen Landesbank - WestLB -“ durch die Wörter „Landesbank Hessen-Thüringen - Helaba -“ ersetzt. 2 Diese Allgemeine Verfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Page 257: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 21

257

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Bekanntmachungen

Nr. 33. Ungültigkeitserklärung von Amtssiegeln eines Notars

Bekanntmachung d. JM vom 29. Oktober 2013 (5413 E – Z. 1/13) – JMBl. NRW S. 257 –

AV d. JM vom 23. März 2001 (3830 - I B.54) - JMBl. NRW S. 117 - in der Fassung vom 25. Ok-

tober 2011 Die nachstehend näher bezeichneten Amtssiegel einer Notarin sind in Verlust geraten. Die Amtssiegel werden hiermit für ungültig erklärt. Hinweise, die zur Auffindung der Siegel führen können, sowie Anhaltspunkte für eine unbefugte Benutzung bitte ich unmittelbar dem Präsident des Landgerichts Bochum mitzuteilen. Beschreibung der Amtssiegel Nicht nummeriertes Farbdrucksiegel mit dem Landeswappen Nordrhein-Westfalen Material: Gummi Durchmesser: 35 mm Umschrift: Gunthild Habich, Notarin in Recklinghausen Siegelstempel für Lack- und Wachssiegel (Petschaft) mit Landeswappen Nordrhein-Westfalen Durchmesser: 35 mm Umschrift: Gunthild Habich, Notarin in Recklinghausen

Personalnachrichten

OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte Ernannt: z. Vizepräs. d. LG - BesGr. R 3 - : Richter am OLG Klaus Georg Müller aus Düsseldorf in Duis-burg; z. Vors. Richter/in am LG: Richter am AG Ralf Gerads aus Mönchengladbach-Rheydt in Mönchengladbach und Richter am LG Dr. Klaus Blume in Wuppertal; z. Justizoberamtsrätin: Justizamtsrätin Marie-Luise Bechhaus und Justizamtsrätin Helma Sanders-Keilhäuber in Düs-seldorf; z. Justizamtsrat: Justizamtmann Guido van der Sandt in Düsseldorf; z. Justizamtsrä-tin: Justizamtfrau Annette Hölker in Kleve.

Page 258: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 21

258

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Ruhestand: Präsident des Landgerichts Dr. Heiner Blaesing in Düsseldorf, Richter am AG - als weitere Auf-sicht führende Richterin - Sylvia Haueiß, Richter am AG Heinz-Bert Schwering in Duisburg-Ruhrort; Justizamtsrätin Petra Voigt-Schwarz in Wuppertal. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessorin Dr. Sina Borutta und Kathrin Reich. Staatsanwaltschaften Versetzt: Oberstaatsanwältin Beate Mariola Doege v. d. GStA nach Düsseldorf. Ruhestand: Oberstaatsanwalt Hartmut Schröter b. d. GStA u. Justizamtsinspektor Ulrich Osenberg in Wup-pertal. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Karla Martina Sürder in Mönchengladbach. Rechtsanwältinnen u. Rechtsanwälte Neuzulassungen und Übernahmen aus anderen Kammerbezirken: Nebahat Akdag-Ünal, Christian Roth u. Christopher Ziegler in Duisburg, Eva Appelmann, Dr. Guido Becker, LL.M., Birthe Becker-Inglau, LL.M., Matthias Betschner, Laura Brauers, Christian Breetzke, Dr. Christian Dolff, Dr. Martin Sebastian Döpner, Stephan Dorn, Stefanie Hankiewicz, LL.M., Christina Kilzer, Viktoria König, Tanja Koopmann-Röckendorf, LL.M., Florian Leenen, Sascha Leszczenski, Li Li, Andrea Markert, Christina Rasch, Dr. Marina Rinken, Friedrich Schulenburg, LL.M., Anne Tielmann, Dr. Deniz Tschammler, Corinna Ulrich, Dr. M.mel. Moritz Ulrich, Dr. Markus Warnke, Michael Weth, Benjamin Wübbelt u. Sarah Zens in Düsseldorf, Christian Untrieser in Erkrath, Andreas Mikysek u. Christina Schülpen in Kevelaer, Dagmar Steinlein in Krefeld, Markus Horn in Mettmann, Jan Becker u. Katrin Stamm in Mülheim an der Ruhr, Nesibe Morali-Aydin, Ariane Morgenroth u. Rhaban Rau in Neuss, Dr. Peter Opitz-von Bardeleben in Niederkrüchten, Nicole Ruth Nickisch u. Stefan Ort in Ratingen, Daniela Eßlinger u. Christin Triesch in Solingen.

OLG-Bezirk Hamm Gerichte Ernannt: z. Richterin am AG - als die ständige Vertreterin eines Dir. -: Richterin am AG Doris Goß aus Meschede in Arnsberg; z. Richter am AG: Richter Marc Gährken in Soest; z. Justizober-

Page 259: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 21

259

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

amtsrat: Justizamtsrat Stefan Jöris in Essen; z. Justizamtsrätin/-amtsrat: Justizamtfrau/-amtmann Ursula Klingberg-Rose in Dortmund, Patrizia Witt in Essen, Marcus Obst in Hagen u. Roger Monke in Hamm; z. Sozialamtsrat: Sozialamtmann Sven-Olaf Janssen und Hans-Jürgen Tonheim in Arnsberg, Hans Schreiber in Bielefeld und Wilhelm Pauy-Steimer in Münster; z. Justizamfrau/-amtmann: Justizoberinspektor/in Sandra Dabrock in Ahlen, Simone Günnewig in Beckum, Sigrid Dienberg in Borken, Carsten Krogmeier in Detmold, Oliver Heine, Sabine Hötzel, Dietmar Jarfeld, Claudia Tilch u. Peter Wiemann in Dortmund, Ricarda Abel, Melanie Krausmann und Stephanie Willers in Essen, Jutta Köster in Münster, Claudia Kummer in Rhei-ne, André Winkelmann in Steinfurt, Stefan Benning in Warendorf; z. Sozialamtmann: Sozial-oberinspektor Karl-Heinz Kämpfe in Arnsberg, Jörg Gude in Bielefeld, Matthias Laska in Bo-chum, Matthias Hildebrand in Detmold; z. Justizoberinspektor/in: Justizinspektor/in Frauke Schoch und Sonja Monika Sonnenberg in Bad Oeynhausen, Dinah Artmann, Cathleen Dunkel, Yvonne Hanenkamp in Bielefeld, Claudia Damberg in Bochum, Isabella Kläsener in Bottrop, Nicole Schuster in Detmold, Bianca Deichsel, Nicole Orth und Jens Wohlgemuth in Dortmund, Salomé Baumgardt, Andreas Buntrock, Kai Hartig und Kathrin Kopel in Essen, Stefanie Trippe in Hagen, Carla Kuletzki und Christian Preuß in Hattingen, André de Buhr in Herford, Michelle Noga in Herne, Matthias Büscher in Ibbenbüren, Holger Holländer in Lemgo, Janett Liss in Lü-nen, Stephanie Petek in Marl, Katharina Peppmüller und Katrin Wehking in Minden, Silke Elisa-beth Henke und Stefanie Schulte in Münster, Steffi Sass und Jan-David Wenzel in Reckling-hausen, Sabine Gathier in Rheine, Kirsten Fehler und Stefanie Fischer in Siegen, Daniel Rohde in Witten; z. Sozialoberinspektor/in: Sozialinspektor/in Golo Benjamin Leifeld in Arnsberg, Sand-ra Rupprich in Bielefeld, Silvia Schröder in Siegen; z. Obergerichtsvollzieher - BesGr. A 9 m. AZ. -: Obergerichtsvollzieher Horst-Herbert Nischik in Lüdenscheid; z. Justizamtsinspektor/in: Justizhauptsekretärin Silke Sorg in Essen; z. Justizhauptsekretär/in: Justizobersekretärin Tan-ja Haase in Lemgo; z. Justizobersekretär/in: Justizsekretär/in Alexander Bach in Detmold, Janina Reuter u. Tina Heinz in Siegen; z. Ersten Justizhauptwachtmeister - BesGr. A 6 -: Erster Justizhauptwachtmeister Heinz Schmidt in Essen, Heinz-Friedrich Plümper in Kamen und Hans-Josef Schreiber in Witten; z. Ersten Justizhauptwachtmeister: Justizhauptwachtmeister Michael Eifler und Heinz-Dieter Hollenbeck in Gütersloh, Lars Oliver Schewe in Minden u. Tors-ten Hesse in Münster. Versetzt: Richter am OLG Dr. Jörg Mertens als Vorsitzender Richter am LG von Hamm nach Detmold. Ruhestand: Justizoberamtsrat Norbert Schröder in Arnsberg und Walter Müller in Bielefeld; Justizamtsrat Horst Weber in Bochum, Johannes Camps in Dortmund, Norbert Seiff in Hamm und Aloysius Bäumer in Tecklenburg; Justizamtfrau Gabriele Grund in Lüdinghausen und Dorothea Laner in Schwelm; Obergerichtsvollzieher - BesGr. A9 m. AZ - Friedhelm Hänsel in Bielefeld; Justizamts-inspektor - BesGr. A9 m. AZ - Michael Leenen in Borken. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Catarina Krechting, Dr. Katharina Petschulat und Dr. Tim Steffen Vahlhaus. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Oberstaatsanwältin/-anwalt: Staatsanwalt als Gruppenleiter Andreas Bachmann in Bochum, Staatsanwältin Dr. Sandra Müller-Steinhauer aus Arnsberg in Hamm u. Staatsanwalt als Grup-

Page 260: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 21

260

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

penleiter Stefan Lechtape in Münster; z. Staatsanwalt/-anwältin: Staatsanwalt (Richter auf Probe)/Staatsanwältin (Richterin auf Probe) Anna Antonia Poll-Wolbeck in Bielefeld und Thors-ten Borgert und Ulrike Keil in Münster. Versetzt: Oberstaatsanwalt Jürgen Pieper aus Hamm nach Bochum u. Staatsanwältin Bettina Hirschberg aus Berlin nach Hagen Ruhestand: Oberstaatsanwälte Hans Wolfgang Dörsch u. Klaus Peter Halbscheffel in Bochum u. Burkhard Willemsen in Dortmund. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Thomas Adamczyk in Bochum, Franziska Bienhold in Dorsten, Dr. Christina Bongers (bisher RAK Köln) in Olpe, Guido Buchholz in Altena, Dr. Kathrin Bünnigmann, LL.M. M.A. in Münster, Dorothee Cordes in Münster, Christian Eicken in Hagen, Michel Ellmann (bisher RAK Düssel-dorf) in Castrop-Rauxel, Preslava Firova in Dortmund, Bojana Grbic (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Eric Günzel (bisher RAK Düsseldorf) in Recklinghausen, Anna Janicki, LL.M. in Minden, Kirsten Klugmann in Bielefeld, Friederike Loven in Dortmund, Dr. Friederike Pellengahr in Gü-tersloh, Julia Rehbaum in Warendorf, Katharina Rogge (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Dr. Michael Rutemöller, LL.M. (T) in Münster, Ana Elisa Schewe in Spenge, Nadine Schlutter in Bad Oeynhausen, Dieter Schmitz (bisher RAK Düsseldorf) in Witten, Jeannine Scholz (bisher RAK Düsseldorf) in Bochum, Britta Claudia Schwick in Bochum, Anne Sicking in Hamm, Wolf-gang Sonnleitner (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Matthias Spengler in Warendorf, Morenike Stoffregen in Bad Salzuflen, Melanie Stolle in Gladbeck, Martin Uphues in Heiden, Ewald Vahrst in Arnsberg, Birte Vogel (bisher RAK Celle) in Minden, Dr. Astrid Wagner (bisher RAK Düsseldorf) in Münster, Beata Wingenbach in Warendorf, Michael Wischermann in Reckling-hausen, Silviya Aleksandrova Yankova (bisher RAK Freiburg) in Münster, Kai Oliver Zaki in Bad Oeynhausen. Löschungen als Rechtsanwalt: Robert Dübbers in Bielefeld, Prof. Dr. Martin Wachovius in Castrop-Rauxel, Manfred Tiegel-kamp in Essen, JUDr. Claus-Arnold Vogelberg in Münster, Karl-Heinz Guyenz in Essen, Dr. Paul Hoffacker in Essen, Leonie Probst in Marl, Katja Küker in Ibbenbüren, Franziska Mende in Essen, Klaus-Peter Hampel in Recklinghausen. Abgabe in andere Kammerbezirke: Beata Anna Jedrzejczak in Gelsenkirchen-Buer, Svenia Thießen in Bielefeld, Georg Kuthe in Hagen, Nicole Nickisch in Essen, Betül Dalman in Lennestadt, Michaela Michling in Sendenhorst. Bestellt zur Anwaltsnotarin/zum Anwaltsnotar: Rechtsanwalt Jörg Kuschel in Büren. Verlegung des Amtssitzes: Rechtsanwalt und Notar Karl Wilp von Metelen nach Steinfurt.

Page 261: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 21

261

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwalt und Notar Günter Goinda in Hamm. Entlassen aus dem Notaramt: Rechtsanwalt und Notar Jürgen Döpp in Ennepetal.

OLG-Bezirk Köln Gerichte Ernannt: z. Justizamtsinspektorin: Justizhauptsekretärin Iris Schumacher in Kerpen u. Anna Heidi Dichant in Köln; Justizhauptsekretärin: Justizobersekretärin Claudia Glavas, Renate Lischewski, Elke Müller u. Hannelore Monika Zieler in Köln. Ruhestand: Obergerichtsvollzieher Willi Forneck in Brühl, Justizamtsinspektor Edmund Eschmann in Sieg-burg u. Justizobersekretärin Therese Alexa Vereschild in Düren. Staatsanwaltschaften: Ernannt: z. Oberstaatsanwalt: Staatsanwalt als Gruppenleiter Lutz Dirksen in Aachen. Ruhestand: Oberamtsanwalt Horst-Udo Henschel in Aachen. Richterin auf Probe Ernannt: Assessorin Nina Schiffer.

LAG-Bezirk Köln Ernannt: z. Richterin am ArbG als die ständige Vertreterin eines Direktors: Richterin am ArbG Dr. Anne Babette Goebel, Aachen.

Page 262: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 21

262

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Finanzgerichte Ernannt: z. Richter am FG kraft Auftrags: Regierungsrat Dr. Björn Kahler in Köln. z. Regierungs-hauptsekretärin: Regierungsobersekretärin Claudia Engelhardt und Andrea Willerscheidt in Köln. Richter auf Probe: Assessor Dr. Carl-Christian Knobbe in Köln.

Justizvollzug Ernannt: z. Regierungsrat: Regierungsoberamtsrat Dieter Strobel in Detmold; z. Regierungsoberin-spektorin: Regierungsinspektorin Katharina Hock u. Sandra Venedey in Werl; z. Justizvoll-zugamtsinspektor: Justizvollzugshauptsekretär Werner Winkelkötter in Bochum, Ralf Schuhl in Euskirchen, Nils Felder, Frank Huckenbeck, Frank Kiesgen, Bernhard Mielchen, Detlef Müller, Jens Muthmann, Stefan Roszak u. Ingo Schumacher in Remscheid ; z. Justizvollzugshaupt-sekretär: Justizvollzugsobersekretär Hans Peter Bremen, Frank Gieß, René Hennes, Wolfgang Henning, Markus Katzenberger, Ralf Kirby, Heinz-Peter König, Andreas Sascha Roth u. Mirko Vollmer in Aachen; z. Hauptwerkmeister: Oberwerkmeister Thomas Schiffmann in Schwerte; z. Regierungsobersekretärin: Regierungssekretärin Natascha Kuna in Kleve. Ruhestand: Sozialamtsrätin Gertrud Schiewe in Rheinbach, Justizvollzugsamtsinspektor Josef Poqué in Aachen u. Karl-Heinz Rustenbach in Gelsenkirchen u. Reinhard Kohleick in Wuppertal-Vohwinkel.

Stellenausschreibungen

Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Lan-desgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbe-werbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbe-hinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestell-ter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, - richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, - sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich

auf dem Dienstweg einzureichen. Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen:

Page 263: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 21

263

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

1 Präsident/in d. LG (R 5) in Kleve mehrere Vors. Richter/in am OLG (R 3) in Köln 1 Vors. Richter/in am FG (R 3) in Köln 1 Oberstaatsanwalt/-anwältin - als Hauptabteilungsleiter/-in einer Staatsanwalt-

schaft - (R 2 m. AZ.) b. d. StA in Köln 1 Direktor/in d. AG (R 2 m. AZ.) in Oberhausen 1 o. mehrere Richter/in am AG - als weit. Aufsicht führende Ri. - (R 2) in Bochum 1 Direktor/in d. AG (R 2) in Schleiden 1 Vors. Richter/in am LG (R 2) in Krefeld 1 Richter/in am AG - als weit. Aufsicht führende Ri. - (R 2) b. d. AG Köln 1 Staatsanwalt/-anwältin als Gruppenleiter/-in (R 1 m. AZ.) b. d. StA in Essen 1 Richter/in am LG in Mönchengladbach 1 Richter/in am LG in Bonn 1 Richter/in am AG in Essen 1 Richter/in am AG in Hattingen 1 Richter/in am SG in Köln 1 Regierungsdirektor/in (A 15) - ständ. Vertr./in d. Leiters/Leiterin - b. d. JVA Biele-

feld-Brackwede - das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium des Landes NRW angefor-dert werden -

1 Regierungsoberamtsrat/-rätin (A 13) - Verwaltungsleiter/in - b. d. JVA Gelsenkir-

chen - das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium des Landes NRW angefor-dert werden -

1 o. mehrere Justizamtmann/-frau - Rechtspfleger/in, die Aufgaben innerhalb oder außerhalb

des Sonderschlüssels wahrn. - im OLG-Bez. Düsseldorf 1 Regierungsoberinspektor/in b. d. JVA Düsseldorf 1 Regierungsoberinspektor/in b. d. JVA Gelsenkirchen 1 o. mehrere Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes in dem LG-Bezirk Bielefeld mit noch

näher zu bestimmendem Dienstsitz.

Es handelt sich um befristet zu besetzende Stellen für Fachkräfte des ambulan-ten Sozialen Dienstes im Beschäftigtenverhältnis (Entgeltgruppe 10 TV-L). Einstellungsvoraussetzung sind der erfolgreiche Abschluss des Studiums der Sozialarbeit oder der Sozialpädagogik und die staatliche Anerkennung. Bewer-

Page 264: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 21

264

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

bungen sind mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Studi-umsabschluss, Zeugnisablichtungen, Tätigkeitsnachweise) bis zum 18.11.2013 an den Präsidenten des Landgerichts Bielefeld zu richten.

1 Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Dortmund 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JAA Düsseldorf 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Detmold mehrere Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Wuppertal-Ronsdorf mehrere Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Wuppertal-Ronsdorf 1 Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Dortmund 2 Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Detmold Dezernentin/Dezernent b. d. Landesarbeitsgericht Köln Bei dem Landesarbeitsgericht Köln ist der Dienstposten einer Dezernentin/eines Dezernenten (nichtrichterlich) zu besetzen. Die Funktion ist in der Bandbreite den Besoldungsgruppen A13 (höherer Dienst) bis A 15 zugeordnet. Bewerben können sich Beamtinnen/Beamte des gehobe-nen/höheren Justizdienstes, denen ein Amt der Besoldungsgruppe A 12 bis A 15 übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen auf dem Dienstweg an den Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Köln zu richten. Eine detaillierte Stellenbeschreibung ist unter www.lag-koeln.nrw.de hinterlegt. Geschäftsleiter/in b. d. OLG Köln Bei dem Oberlandesgericht Köln ist der Dienstposten der Geschäftsleiterin/des Geschäftsleis-ters zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in der Bandbreite den Besoldungspruppen A 13 (ge-hobener Dienst) bis A 14 (höherer Dienst) zugeordnet. Sachgebietsleiterin/Sachgebietsleiter b. d. Landesarbeitsgericht Köln Bei dem Landesarbeitsgericht Köln ist der Dienstposten einer Sachgebietsleiterin/eines Sach-gebietsleiters zu besetzen. Die Funktion ist in der Bandbreite den Besoldungsgruppen A 9 bis A13 (gehobener Dienst) zugeordnet. Bewerben können sich Beamtinnen/Beamte des gehobe-nen Justizdienstes. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen auf dem Dienstweg an den Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Köln zu richten. Eine detaillierte Stellenbeschreibung ist unter www.lag-koeln.nrw.de hinterlegt. Gruppenleiter/in des ambulanten Sozialen Dienstes b. d. LG Essen Bei dem Landgericht Essen ist demnächst ein Dienstposten eines Gruppenleiters/ einer Grup-penleiterin des ambulanten Sozialen Dienstes zu besetzen. Die Funktion ist derzeit den Besol-dungsgruppen A 12 und A 13 BBesO zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtin-nen/Beamten des gehobenen Sozialdienstes im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm. Ergänzung: Die Ausschreibung der Stelle f. „1 Justizamtmann/-frau - Rechtspfleger/in - b. e. StA im GStA-Bezirk Köln“ - (JMBl. NRW Nr. 18 v. 15. September 2013) wird hiermit wie folgt ergänzt: „1 Jus-

Page 265: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 21

265

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

tizamtmann/-frau - Rechtspfleger/in o. Sachbearbeiter/in - b. e. StA im GStA-Bezirk Köln, Die Besetzung der Planstelle soll ausschließlich im Wege der Beförderung erfolgen Rücknahmen: Die Ausschreibung einer Stelle f. e. Richter/in am AG Siegburg (JMBl. NRW Nr. 20 v. 15. Okto-ber 2013) wird hiermit zurückgenommen. Die Ausschreibung einer Stelle f. e. Oberregierungsrat/-rätin - psychologischer Dienst - b. d. JVA Bielefeld-Senne (JMBl. NRW Nr. 18 v. 15. September 2013) wird hiermit zurückgenom-men. Die Ausschreibung einer Stelle f. .e. Sachbearbeiter/in beim Buchungs- und Kostenrechnungs-service Justizvollzug bei der Justizvollzugsanstalt Dortmund (JMBl. NRW Nr. 11 vom 1. Juni 2013) wird zurückgenommen. Die Ausschreibungen einer Stelle f. e. Betriebsinspektor/in (A 9 m. AZ.) - Schlossereileiter/in - b. d. JVA Aachen (JMBl. NRW Nr. 14 v. 15. Juli 2013 und Nr. 20 vom 15. Oktober 2013) werden hiermit zurückgenommen.

Page 266: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 22

266

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Inhaltsübersicht

Allgemeine Verfügungen

Überleitungsbestimmungen bei Änderung von Amtsgerichtsgerichtsbezirken……………. 266 Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Finanzgerichtsbarkeit (FG-Statistik)…………………………………………………………………………………………….. 267 Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Familiensachen (F-Statistik)….. 267 Kranzspenden und Nachrufe für verstorbene Verwaltungsangehörige…………………….. 267

Bekanntmachungen Hauptpersonalrat der Staatsanwälte bei dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen…………………………………………………………………………………………… 268

Personalnachrichten…………………………………………………………………………….. 269

Ausschreibungen………………………………………………………………………………… 274

Allgemeine Verfügungen

Nr. 21. Überleitungsbestimmungen bei Änderung von Amtsgerichtsgerichtsbezirken

AV d. JM vom 24. Oktober 2013 (3200 - I. 54) - JMBl. NRW S. 266 -

Die AV d. JM vom 20. März 2008 (3200 - I. 54) - JMBl. NW S. 97 - wird wie folgt geändert:

I. In Abschnitt I. Nr. 1. Satz 5 werden nach dem Wort "Gemeinden" die Wörter "sowie den von den Änderungen betroffenen Katasterämtern" eingefügt.

II. Diese AV tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 15. November 2013, Nr. 22

Page 267: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 22

267

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Nr. 22. Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten

in der Finanzgerichtsbarkeit (FG-Statistik)

AV d. JM vom 31. Oktober 2013 (1440 - I. 24) - JMBl. NRW S. 267 -

Die Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Finanzgerichtsbarkeit (FG-Statistik) wird in der neuen Fassung (Stand: 1. Januar 2014) zum 1. Januar 2014 in Kraft ge-setzt. Gleichzeitig tritt die AV d. JM vom 14. November 2012 (1440 - I. 24) – JMBl. NRW 2012 S. 316 – außer Kraft.

Nr. 23. Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten

in Familiensachen (F-Statistik)

AV d. JM vom 12. November 2013 (1440 – I. 10) - JMBl. NRW S. 267 –

Die Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Familiensachen (F-Statistik) wird in der neuen Fassung (Stand: 1. Januar 2014) zum 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig tritt die AV d. JM vom 26. November 2012 (1440 - I. 10) – JMBl. NRW 2012 S. 317 – außer Kraft.

Nr. 24. Kranzspenden und Nachrufe für verstorbene Verwaltungsangehörige

AV d. JM. vom 4. November 2013 (1262 - I. 13)

- JMBl. NRW. S. 267 -

Nachstehenden Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 8. Oktober 2013 (24-42.01.19, MBl. NRW. S. 474) gebe ich zur Beachtung bekannt: "Der RdErl. vom 12.5.1969 (MBl. NRW. S. 942), zuletzt geändert durch Erlass vom 18.1.2002 (MBl. NRW. S. 119), wird im Einvernehmen mit dem Finanzministerium wie folgt geändert: 1. In Nummer 1.12 werden vor dem Wort „Ruhestandsbeamten“ die Wörter „Ruhestandsbeam-tinnen und“ eingefügt und die Wörter „Angestellten und Arbeitern“ durch die Wörter „Arbeitneh-merinnen und Arbeitnehmern“ ersetzt. 2. Nummer 1.3 wird wie folgt geändert: a) Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Sie dürfen für einen Kranz mit Schleife einschließlich aller Nebenkosten bis zu 140 € betra-gen.“ b) Folgender Satz wird angefügt: „In besonderen Ausnahmefällen können die Leiterinnen und Leiter der obersten Landesbehör-den, der Landesoberbehörden und der Landesmittelbehörden einen angemessenen höheren Satz zulassen.“ 3. In Nummer 1.4 werden vor den Wörtern „des Verstorbenen“ die Wörter „der oder“ und vor den Wörtern „seiner Hinterbliebenen“ werden die Wörter „ihrer oder“ eingefügt.

Page 268: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 22

268

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

4. Nummer 2.1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden vor dem Wort „eines“ die Wörter „einer oder“ eingefügt. b) In Satz 2 werden vor dem Wort „Leiter“ die Wörter „Leiterin oder“, vor dem Wort „Abteilungs-leiter“ werden die Wörter „Abteilungsleiterinnen oder“ und vor dem Wort „Staatssekretäre“ wer-den die Wörter „Staatssekretärinnen oder“ eingefügt. 5. Nummer 2.2 wird wie folgt geändert: a) In Buchstabe a werden vor dem Wort „des“ die Wörter „der oder“ und vor dem Wort „seiner“ werden die Wörter „ihrer oder“ eingefügt. b) In Buchstabe c werden vor dem Wort „der" die Wörter „die oder" eingefügt. 6. Nummer 2.3 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden vor dem Wort „des“ die Wörter „der oder“ eingefügt. b) Satz 4 wird wie folgt geändert: aa) In Buchstabe a werden vor dem Wort „Dienststellenleiter“ die Wörter „Dienststellenleiterin-nen oder“ eingefügt und das Wort „vom“ wird durch die Wörter „von einer Abteilungsleiterin oder einem“ ersetzt. bb) In Buchstabe b werden vor dem Wort „des“ die Wörter „der oder“ eingefügt. 7. In Nummer 2.4 wird vor dem Wort „Vorsitzenden“ das Wort „vom“ durch die Wörter „von der oder dem“ ersetzt. 8. In Nummer 4 werden vor den Wörtern „der Verstorbene“ die Wörter „die oder“ eingefügt. 9. In Nummer 5.1 werden vor dem Wort „Beamten“ die Wörter „Beamtinnen und“, vor dem Wort „Leiter“ werden die Wörter „Leiterinnen und“ und vor dem Wort „Lehrer“ werden die Wörter „Lehrerinnen und“ eingefügt und die Wörter „Angestellten und Arbeiter“ durch die Wörter „Ar-beitnehmerinnen und Arbeitnehmer“ ersetzt. 10. In Nummer 5.2 werden vor dem Wort „Richter" die Wörter „Richterinnen und“ eingefügt. Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft."

Bekanntmachungen

Nr. 34. Hauptpersonalrat der Staatsanwälte bei dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung d. JM vom 13. November 2013 (2706 – Z. 3) – JMBl. NRW S. 268 –

Frau Oberstaatsanwältin Beate Vogt ist aus dem Hauptpersonalrat der Staatsanwälte ausge-schieden. Als Nachfolgerin ist Frau Staatsanwältin Simone Lersch, Staatsanwaltschaft Köln, in den Hauptpersonalrat der Staatsanwälte als ordentliches Hauptpersonalratsmitglieder nach-gerückt.

Page 269: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 22

269

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Personalnachrichten

Justizministerium z. Ministerialrat - BesGr. B 2 -: Ministerialrat - BesGr. A 16 - Rolf Johannknecht; z. Amtsrat: Regierungsamtmann Christoph Brömmel u. Andreas Krumsiek.

OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte Ernannt: z. Justizamtsrätin: Justizamtfrau Sabine Keuling, Birgit Stoldt, Sabine Volpert u. Wiebke Westphal in Düsseldorf. Ausgeschieden: Richterin am AG Dr. Frauke Dirksen aus Mönchengladbach-Rheydt durch Versetzung in den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Ruhestand: Richter/in am AG Birgitt Jenk in Neuss u. Bernd Fronhoffs in Mülheim an der Ruhr; Sozialober-amtsrat Winfried Thielges in Mönchengladbach; Justizamtsinspektor Karl Schmitz in Viersen. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Asessor/in Katharina Hadrian, Arnim Kolat und Robert Sittner. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Oberstaatsanwalt: Staatsanwalt Bernd Drews in Mönchengladbach, z. Staatsanwältin: Staatsanwältin (Richterin auf Probe) Annekatrin Neuhaus in Duisburg. Versetzt: Leitende Oberstaatsanwältin Petra Berger-Zehnpfund von Düsseldorf nach Bochum und Staatsanwältin (Richterin auf Probe) Heike Pahlkötter von Aurich nach Duisburg. Ruhestand: Leitender Oberstaatsanwalt Thomas Wickern von der GStA und Leitender Oberstaatsanwalt Werner Wimmers aus Krefeld.

Page 270: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 22

270

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

OLG-Bezirk Hamm Gerichte Ernannt: z. Vorsitzenden Richter am LG: Richter am LG Dieter Frieling und Dr. Gerhard Klumpe in Dortmund; z. Richterin am AG - als d. std. Vertr. e. Dir. -: Richterin am AG Brigitte Waab aus Gelsenkirchen in Marl u. Anke Ditzler aus Hagen in Schwelm; z. Richter/in am AG: Richter/in Dr. Marcel Bosse, Angela Coenen, Kristin Hohagen, Julia Mayr u. Sönke Zimmermann in Bo-chum, Julia Baune in Ibbenbüren u. Julia Nagel in Marl; z. Regierungsrat/-rätin: Justizober-amtsrat/-rätin Martin Ridder in Detmold, Ulrike Heiße in Hagen, Michael Walter in Hamm, En-gelbert Hillebrand in Paderborn u. Peter Labenski in Recklinghausen; z. Justizoberamtsrat: Justizamtsrat Ulrich Heitkötter in Bochum und Hartmut Meyer in Tecklenburg; z. Justizamtsrä-tin: Justizamtfrau Dagmar Klimpke in Bochum u. Martina Baßenhoff in Lennestadt; z. Sozial-amtsrätin: Sozialamtfrau Barbara Heyman in Siegen; z. Justizamtfrau: Justizoberinspektorin Anja Begemann in Blomberg, Astrid Menzel-Heinemann u. Bettina Bischoping in Bochum; z. Sozialamtmann: Sozialoberinspektor Peter Feldhoff und Kasim Özcan in Essen, Thomas Gehling u. Benedikt Brüning in Münster; z. Sozialoberinspektorin: Sozialinspektorin Claudia Schmidt und Daniela Letterhaus in Münster u. Simone Bogel-Olschewski in Paderborn; z. Jus-tizamtsinspektor/in - BesGr. A 9 m. AZ -: Justizamtsinspektor/in Andrea Meyer u. Susanne Frisch in Siegen; z. Gerichtsvollzieher/in: Justizhauptsekretärin Marion Koring in Essen u. Martina Heine in Recklinghausen, Justizobersekretär/in Reimund Gappa, Anne-Katrin Götz u. Michaela Wittenberg in Dortmund, Silke Severin in Essen, Alexandra Fröhling in Gelsenkirchen, Nicole Blank in Herne-Wanne, Carsten Meya in Kamen, Marcus Welter in Menden, Nadine Storck in Plettenberg, Inga Nölken in Schwelm, Stephan Gausepohl in Tecklenburg u. Angela Hildebrandt in Witten, Justizsekretärin Ramona Fieberg in Bad Oeynhausen, Tanja Beier in Es-sen, Stefanie Finger in Siegen u. Nicole Hintz in Unna; z. Justizamtsinspektor/in: Justizhaupt-sekretär/in Martina Liebig in Delbrück, Detlef Erfkamp in Detmold, Wilhelm Stallmeister in Lippstadt, Hubertus Amedick, Margarete Beier u. Astrid Klahold in Paderborn; z. Justizhaupt-sekretär/in: Justizobersekretär/in Sabine Feldotto in Ahlen, Andrea Jäckel in Bad Berleburg, Günter Schlüter in Lippstadt, Petra Bußmann u. Andreas Mathias Strump in Münster, Reinhard Baumann u. Matthias Gockel in Paderborn und Karin Held in Siegen; z. Justizobersekretärin: Justizsekretärin Sabine Schwenk in Bielefeld, Sandra Malm in Herford, Elisabeth Deobald in Lübbecke u. Anna-Viktoria Rode in Paderborn; z. Ersten Justizhauptwachtmeister/in: Justiz-hauptwachtmeister/in Nina Müller-Heyn in Castrop-Rauxel u. Roman Hermanowski in Hamm. Versetzt: Richterin am AG Dr. Cathrin Beba von Duisburg nach Recklinghausen. Ruhestand: Richterin am LG Ursula Diemert in Essen, Justizoberamtsrätin Maria Theresia Gollnik in Dort-mund, Justizamtsrätin Dorothee Hartnacke in Essen, Obergerichtsvollzieher Joachim Buckow in Gelsenkirchen, Justizamtsinspektorin Karin Holtmann in Hamm und Justizhauptsekretär Horst Hindersmann in Münster. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessorin Dr. Christine Altemark u. Anne Meike Niepmann.

Page 271: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 22

271

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Staatsanwalt als Gruppenleiter - BesGr. R 1 m. AZ-: Staatsanwalt Frank Gollata in Müns-ter. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Tobias Barz, Diana Ledwon, Leif Seeger u. Helena Werpup. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Oliver Griebsch (bisher RAK Düsseldorf) in Dortmund, Stephan Lemmen (bisher RAK Braun-schweig) in Bad Berleburg, Dr. Christoph Mehringer (bisher RAK Frankfurt) in Lippstadt, Christi-ne Nordmeyer (bisher RAK Frankfurt) in Telgte, Rüdiger Osten (bisher RAK Celle) in Detmold, Miriam Rischmüller (bisher RAK Kassel) in Essen, Henning Rolf (bisher RAK Düsseldorf) in Bielefeld, Katharina Vieweg-Puschmann, LL.M. (bisher RAK Düsseldorf) in Lippstadt. Löschungen als Rechtsanwalt: Wienke Bloß in Hagen, Peter Storz in Essen, Linda Schumacher in Hagen, Ioannis Grigoriadis in Münster, Heike Kloppenburg in Herford, Stephanie Deese in Holzwickede, Birgitt Sieke in Münster. Abgabe in andere Kammerbezirke: Ann-Carolin Althaus in Essen, Philipp Kohlbecher in Hagen, Burckhard Huly in Bottrop, Dr. Kartrin Hasler-Hagedorn in Bochum. Bestellt zur Anwaltsnotarin/zum Anwaltsnotar: Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen Stefan Schröder, Dr. Frank-André Mönkemöller in Biele-feld, Monika Hähn in Lübbecke, Edgar Bandowski in Herscheid, Marc Tarrach in Gevelsberg, Klaus-Ludwig Steverding in Bocholt, Sebastian Büscher in Borken, Ralf Abbing in Vreden, Christina Mertens, Dr. Jörg Niggemeyer in Paderborn, Matthias Juchem in Warburg, Ansgar Delbeck und Stephan Peter Gast in Siegen. Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwälte und Notare Dr. Dieter Schorn in Recklinghausen, Kurt Meyer in Dortmund.

OLG-Bezirk Köln Gerichte Ernannt: z. Direktor des AG - BesGr. R 2 m. AZ -: Direktor des AG - BesGr. R 2 – Helmut Bongartz aus Geilenkirchen nach Heinsberg; z. Justizamtsrätin: Justizamtfrau Barbara Dappozzo in Köln zurzeit abgeordnet an die Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen; z.

Page 272: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 22

272

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Sozialamtsrat: Sozialamtmann Johannes Bartel in Köln; z. Justizamtsinspektor/in: Justizhauptsekretär/in Birgit Berwing in Aachen, Ursula Katharina Manns in Bonn, Brigitte Hansen u. Ursula Rasmussen in Köln, Birgit Porschen in Monschau u. Markus Wilhelm Kauertz in Siegburg. Ruhestand: Richter am AG Reinhard Heuser in Waldbröl, Justizamtsrat - BesGr. A 13 – Herbert Franken in Düren, Justizamtsinspektorin Siegrid Renate Steinkämper in Köln. Richter auf Probe

Gerichte Ernannt: Assessor Dr. Florian Harald Handke. Staatsanwaltschaften: Ernannt: z. Oberstaatsanwältin: Staatsanwältin als Gruppenleiterin Carolin Kraft in Aachen, z. Ober-amtsanwalt - BesGr. A 13 m. AZ. -: Oberamtsanwalt Jürgen Heinrich Alfred Dautzenberg in Aachen, z. Oberamtsanwältin: Amtsanwältin Silke Henrike Edeler in Köln, z. Amtsanwältin: Justizoberinspektorin Juliane Christina Teichert in Köln. Ruhestand: Oberstaatsanwalt Robert Deller in Aachen, Staatsanwalt als Gruppenleiter Jürgen Krautkremer in Köln, Staatsanwalt Hubert Herwartz in Aachen, Justizamtsinspektorin Dorothee Walter in Köln. Richterin auf Probe Ernannt: Assessorin Yvonne Scholten.

OVG und Verwaltungsgerichte Ernannt: z. Richterin am OVG: Richterin am VG Petra Suchodoll aus Münster; z. Vizepräs. d. VG – BesGr. R 2 m. AZ. –: Vors. Richter am VG Markus Lehmler in Aachen; z. Vors. Richterin am VG: Richterin am VG Kristina Felsch in Aachen; z. Richter/in am VG: Richter/in Meike Ansorge u. Anke Eggert in Aachen, Dr. Marcel Bongard u. Dr. Felix Hüsken in Düsseldorf; Pierre Becker-Rosenfelder, Juliane Drews und Dr. Kolja Naumann in Köln; z. Justizobersekretärin: Justiz-sekretärin Melanie Gievers in Düsseldorf; z. Ersten Justizhauptwachtmeister - BesGr. A 5 -: Justizhauptwachtmeister Nikolai Olenburger in Düsseldorf. Versetzt: Richter am OVG Peter Roitzheim als Vors. Richter am VG nach Aachen u. Dr. Christian Bam-berger als Vors. Richter am VG nach Münster.

Page 273: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 22

273

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Ruhestand: Vizepräs. d. VG – BesGr. R 2 m. AZ. – Georg Niebel in Aachen; Vors. Richter am VG Carl Pis-tor in Aachen u. Hans Idel in Münster u. Richter am VG Dr. Alfons Stappert in Düsseldorf.

Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Birga Friesen u. Johannes Orth.

Finanzgerichte Ernannt: z. Regierungsrat: Regierungsoberamtsrat Johannes Penkalla in Düsseldorf.

LAG-Bezirk Köln Richterinnen auf Probe Ernannt: Assessorin Christine Vesper.

Justizvollzug Ernannt: z. Regierungsmedizinaldirektor: Oberregierungsmedizinalrat Matthias Thomalla in Gelsenkir-chen; z. Oberregierungsrätin: Regierungsrätin Juliane Hartig in Gelsenkirchen; z. Sozialober-amtsrat: Sozialamtsrat Stephan Unland in Köln; z. Regierungsamtsrätin: Regierungsamtfrau Ellen Jakobs in Heinsberg; z. Regierungsamtfrau: Regierungsoberinspektorin Sabrina Diersmann in Bielefeld-Brackwede; z. Sozialamtfrau/-mann: Sozialoberinspektor/in Petra Brehm in Bielefeld-Senne u. Joachim Furche in Rheinbach; z. Justizvollzugsamtsinspektor/in - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizvollzugsamtsinspektor Jörg Glang in Bielefeld-Senne, Jürgen Müller in Düsseldorf, Wolfgang Schwerdtfeger in Gelsenkirchen u. Horst Willeke in Wuppertal-Vohwinkel; z. Betriebsinspektor: Justizvollzugshauptsekretär Volker Stuffertz in Willich II; z. Justizvollzugsamtsinspektor/in: Justizvollzugshauptsekretär/in Gerd Nölke u. Elke Schramm in Bielefeld-Brackwede, Olaf Drewel in Bielefeld-Senne u. Paul-Martin Römisch in Siegburg; z. Justizvollzugshauptsekretär/in: Justizvollzugsobersekretär/in Jochen Buschsieweke, Gabriela Kotyrba, Lars Machaczek, Ingo Spellmeyer u. Daniel Thompson in Bielefeld-Brackwede, Marco Vollmer in Bielefeld-Senne, Sabine Krenzke in Bochum, Michael Esser in Euskirchen, Gregor Chamera, Patrick Czok, Silke Hartmann, Jürgen Hoschek, Ralph Niggemeier u. Dirk Walbaum in Gelsenkirchen; z. Hauptwerkmeister: Oberwerkmeister Christian Klußmann u. Eric Sauer-wein in Siegburg; z. Regierungsobersekretär/in: Regierungssekretär/in Stefanie Lohse in Detmold u. Thomas Kanzler in Heinsberg, Daniel Küster in Siegburg. Ruhestand: Oberregierungsrat Georg Uhlenbroich in Düsseldorf, Regierungsoberamtsrat Hermann Rath in Hamm, Sozialoberamtsrätin Gertrud Schiewe in Rheinbach, Justizvollzugsamtsinspektor Fried-

Page 274: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 22

274

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

rich Holtgreve in Bielefeld-Brackwede, Peter Goriss in Bielefeld-Senne, Joachim Reile in Gel-senkirchen, Harald Warnke u. Martin Fronk in Heinsberg, Karl-Jürgen Bauer in Münster u. Klaus Verstegen in Werl.

Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Lan-desgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbe-werbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbe-hinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestell-ter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, - richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, - sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich

auf dem Dienstweg einzureichen. Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1 Direktor/in d. AG (R 2 m. AZ.) in Grevenbroich 1 o. mehrere Oberstaatsanwalt/-anwältin (R 2) b. d. GStA in Köln mehrere Staatsanwalt/-anwältin als Gruppenleiter/-in (R 1 m. AZ.) b. d. StA in Aachen 1 o. mehrere Richter/in am AG in Münster 1 o. mehrere Richter/in am LG in Münster 1 Richter/in am LG Aachen mehrere Richter/in am LG Köln 1 Richter/in am AG Aachen 1 Richter/in am AG Bergisch Gladbach 1 Richter/in am AG Bonn 1 o. mehrere Richter/in am LG in Bochum 1 Richter/in am AG Euskirchen 1 Richter/in am AG Rheinbach 1 Staatsanwalt/-anwältin b. d. StA Bonn

- für die planmäßige Anstellung von Richterinnen und Richtern auf Probe aus dem Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Köln -

Page 275: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 22

275

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

1 Justizamtsrat/-rätin – stellvertretende/r Geschäftsleiter/in – b. d. LG Duisburg 1 Justizamtsrat/-rätin – stellvertretende/r Geschäftsleiter/in – b. d. LG Kleve 1 Justizamtsrat/-rätin – weiterer stellvertretende/r Geschäftsleiter/in – b. d. AG

Düsseldorf 1 Justizamtsrat/-rätin – Geschäftsleiter/in – b. d. AG Grevenbroich 1 Sozialamtfrau/-mann b. d. JVA Hagen. 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ) – Kammerleiter/in – b. d. JVA Willich I

- das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Willich I angefordert wer-den -

mehrere Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Willich I 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Siegburg mehrere Justizvollzugshauptsekretär/in b. d.JVA Willich I mehrere Justizvollzugshauptsekretär/in – b. d. JVA Siegburg. Hauptamtliche Lehrkraft für die Aus- und Fortbildung von Bediensteten des allgemeinen Vollzugsdienstes mit dem Schwerpunktthema: „Deeskalation und Sicherungstechniken“ (Dienstsitz: Justizvollzugsschule Wuppertal) Das Justizministerium NRW sucht Beamtinnen und Beamte des allgemeinen Vollzugsdienstes, die bereit sind, im Abordnungsverhältnis für zwei bis vier Jahre als hauptamtliche Lehrkräfte mit dem Schwerpinkt „Deeskalation und Sicherungstechniken“ in der Aus- und Fortbildung tätig zu werden. Die gesuchten Funktionsträgerinnen oder Funktionsträger sollen für die Abordnungsdauer zu-sammen mit Lehrkräften der Justizvollzugsschule (JVS) einem DST-Ausbilder-Team angehö-ren, das künftig seinen Sitz an der JVS Wuppertal haben soll. Das Team soll insgesamt die Aus- und Fortbildung sowie Inhouse-Veranstaltungen zum Thema Deeskalation und Sicherungstechniken gestalten. Die Aufgabenbeschreibung sowie das Anforderungsprofil können über den Leiter der Justizvoll-zugsschule angefordert werden. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen un-terrepräsentiert sind, sind sie nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetztes bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt zu berücksichtigen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Bewerbung geeigneter Schwerbehinderter und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) ist erwünscht. Bewerbungen sind bis zum 30.11.2013 auf dem Dienstweg an den Leiter der Justizvollzugs-schule zu richten.

Page 276: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 22

276

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Gruppenleiter/in des ambulanten Sozialen Dienstes bei dem Landgericht Düsseldorf Bei dem LG Düsseldorf ist demnächst der Dienstposten einer Gruppenleiterin/eines Gruppenlei-ters des ambulanten Sozialen Dienstes zu besetzen. Die Funktion der dort eingerichteten Gruppenleiter/innen-Stelle ist derzeit den Besoldungsgruppen A 12 bis A 13 zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen/Beamten des gehobenen Sozialdienstes im Bezirk d. OLG Düsseldorf. Leiter/in des Krankenpflegedienstes bei der Justizvollzugsanstalt Bochum-Langendreer - Berufsförderungsstätte - Bei der Justizvollzugsanstalt Bochum-Langendreer ist die Funktion der Leitung des Kranken-pflegedienstes zu besetzen. Die Funktion ist in der Bandbreite den BesGr. A 9 / A 9 m. Az. zu-geordnet. Bewerbungen von Tarifbeschäftigten sind möglich. Das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Bochum-Langendreer angefordert werden. Rücknahmen: Die Ausschreibung einer Stelle f. e. Regierungsoberinspektor/in b. d. JVA Duisburg-Hamborn (JMBl. NRW Nr. 5 v. 1. März 2013) wird hiermit zurückgenommen.

Page 277: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 23

277

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Inhaltsübersicht

Allgemeine Verfügungen

Anweisungen für die Geschäftsstellen der Gerichte der Finanzgerichtsbarkeit Aktenord-nung der Finanzgerichtsbarkeit (AktO-FG)……………………………………………………... 278 Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Arbeitsgerichtsbarkeit (ArbG-Statistik)…………………………………………………………………………………….. 286 Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Sozialgerichtsbarkeit (SG-Statistik)…………………………………………………………………………………………….. 286 Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Verwaltungsgerichtsbarkeit (VwG-Statistik)…………………………………………………………………………………….. 287 Aktenordnung für die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit (Aktenordnung SG - AktO-SG)… 287 Arbeitsschutz im Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie Aus- und Fort-bildungseinrichtungen (ohne Justizvollzug)…………………………………………………… 303 Bekanntmachungen Hauptrichterrat der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen…….… 305 Hauptpersonalrat der Staatsanwälte bei dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen…………………………………………………………………………………………… 306 Bekanntmachung des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen…………………………………………………………………………………………… 306

Personalnachrichten…………………………………………………………………………….. 312

Ausschreibungen………………………………………………………………………………… 317

Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 1. Dezember 2013, Nr. 23

Page 278: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 23

278

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Allgemeine Verfügungen

Nr. 25. Anweisungen für die Geschäftsstellen der Gerichte der Finanzgerichtsbarkeit

Aktenordnung der Finanzgerichtsbarkeit (AktO-FG) AV d. JM vom 20. November 2013 (1454 - I. 398)

- JMBl. NRW S. 278-

I.

Inhalt A. Allgemeiner Teil § 1 Aktenregistrierung im Allgemeinen § 2 Erfassung von Personen- und Verfahrensdaten im Allgemeinen § 3 Bildung der Akten § 4 Aktenzeichen und Aufbewahrung der Akten § 5 Nachweis des Verbleibs der Eingänge und Akten § 6 Fristen Termine § 7 Rechtskraft der Entscheidungen, Weglegung der Akten § 8 Aktenzeichen AR § 9 Verfügbarkeit elektronisch erfasster Daten bei Einsatz von

Informationstechnik § 10 Schlussbestimmungen B. Besonderer Teil § 11 Hauptverfahren § 12 Vorläufiger Rechtsschutz § 13 Rechtsbehelfe in Kostensachen § 14 Sonstige selbständige Verfahren § 15 In-Kraft-Treten

A. Allgemeiner Teil

§ 1 Aktenregistrierung im Allgemeinen

(1) 1 Die Aktenregistrierung wird automationsgestützt durchgeführt. 2 Der Umfang der Erfassung ist im einzelnen aus den §§ 11 bis 14 ersichtlich. (2) 1 Soweit die Aktenordnung Geschäftsvorgänge nicht behandelt, gelten für diese die von der Landesjustizverwaltung erlassenen besonderen Vorschriften. 2 Sind solche nicht vorhanden, werden die Vorgänge zu Sammelakten zusammengefasst. 3 Sammelakten sind gesondert nach Schriften mit gleicher Aufbewahrungsdauer anzulegen. 4 Die Behördenleitung kann über ihre Anlegung nähere Bestimmungen treffen, insbesondere ihre Trennung nach Gruppen von Rechtsangelegenheiten anordnen.

§ 2 Erfassung von Personen- und Verfahrensdaten im Allgemeinen

(1) 1 Die Aktenregistrierung (§ 1 Abs. 1) erfolgt für alle Abteilungen der Geschäftsstelle gemein-schaftlich. 2 Bei Bedarf kann eine abweichende Registrierung angeordnet werden.

Page 279: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 23

279

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

(2) 1 Die Registrierungen werden jahrgangsweise vorgenommen; Geschäftsjahr ist das Kalen-derjahr. 2 Alle Datumsangaben sind mit Tag, Monat und Jahr zu erfassen. 3 Alle zur Verfügung gestellten Eingabefelder sind grundsätzlich auszufüllen, es sei denn, in nachfolgenden Vor-schriften oder aus besonderen Gründen ist eine Freistellung geboten. 4 Die Zusammenstellung der Ergebnisse wird systemunterstützt durchgeführt. (3) 1 Für alle Abteilungen der Geschäftsstelle wird eine zentrale Personendatei geführt, auf die berechtigungsgesteuert zugegriffen werden kann. 2 Bei natürlichen Personen ist der Vor- und Familienname, bei juristischen Personen, Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts oder Behörden deren Bezeichnung zu erfassen. 3 Weitere Erfassungsmerkmale sind zulässig. 4 Änderungen und Ergänzungen, die im Lauf des Verfahrens bekannt werden, sind nachträglich zu erfassen.

§ 3 Bildung der Akten

(1) 1 Für jedes selbständige Verfahren wird eine Verfahrensakte angelegt. 2 Von diesem Grund-satz soll nur abgewichen werden, wenn im Einzelfall eine eigene Verfahrensakte unzweckmä-ßig ist. 3 Werden Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden, sind nur die Akten über das Verfahren weiterzuführen, das nicht durch die Verbindung als erledigt gilt. 4Die anderen Akten, auf deren Aktendeckel in einem Vermerk auf die Verbindung hinzu-weisen ist, verbleiben mit einer Abschrift des Verbindungsbeschlusses als Beiakten bei den weiterzuführenden Akten bis zu deren Abschluss. 5 Auf dem Aktendeckel werden die notwendi-gen Angaben zur Kennzeichnung des Verfahrens, z. B. die Hauptbeteiligten und das Aktenzei-chen vermerkt. 6 Die Eintragungen werden im Laufe des Verfahrens aktualisiert. 7 Schriftstücke in Verfahren über die Prozesskostenhilfe sind in einem Beiheft gesondert aufzubewahren. 8 Schriftstücke, die unter dem Registerzeichen AR erfasst werden, sind als Blattsammlung zu führen; eine Akte wird nur bei Bedarf angelegt. 9 In Güterichterverfahren können ebenfalls Blattsammlungen geführt werden; diese sind mit Blattsammlungshüllen zu versehen. 10 Von einem eigenen Aktendeckel kann im Hinblick auf § 7 Abs. 4 Satz 2 abgesehen werden. (2) 1 Jeder Band ist mit fortlaufenden Blattzahlen zu versehen und soll in der Regel nicht mehr als 250 Blätter umfassen. 2 Die Anlegung eines zweiten oder weiteren Bandes ist auf dem ge-schlossenen Band zu vermerken. (3) 1 Aktenbestandteile, die nicht der unbeschränkten Akteneinsicht unterliegen (z. B. Prozess-kostenhilfesachen, entscheidungsvorbereitende Unterlagen), sind von Beginn an ohne weiteres trennbar von den übrigen Aktenbestandteilen zu verwahren. 2 Werden die Akten versandt oder wird Akteneinsicht gewährt, so ist der nicht der unbeschränkten Akteneinsicht unterliegende Teil vorher aus den Akten herauszunehmen, es sei denn, dass die Richterin oder der Richter die Mitübersendung dieser Aktenteile aus den besonderen Gründen des Einzelfalles ausdrück-lich anordnet. (4) 1 Dem Gericht vorgelegte Originalunterlagen (z. B. Steuerbescheide, Einspruchsentschei-dungen, Fotos, Buchführungsunterlagen, Urkunden) sind so in der Akte aufzubewahren, dass sie später ohne weiteres wieder aus der Akte entfernt werden können. 2 Die Unterlagen sollen so gekennzeichnet werden, dass erkennbar ist, mit welchem Schriftsatz sie dem Gericht zuge-gangen sind. 3 Der Einsender erhält die Unterlagen nach rechtskräftigem Abschluss des Ver-fahrens zurück. (5) 1 Der Klage-/Antragsschrift wird das Aktenvorblatt vorgeheftet. 2Auf dem Aktenvorblatt sind das Gericht, das Aktenzeichen, die Bezeichnung des Spruchkörpers, die Angelegenheit sowie die Beteiligten mit Familienname, Vorname und Anschrift oder - wenn die Beteiligte eine juristi-sche Person, Anstalt des öffentlichen Rechts oder eine Behörde ist - mit Bezeichnung und An-

Page 280: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 23

280

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

schrift anzugeben. 3 Gesetzliche Vertreterinnen bzw. Vertreter und Prozessbevollmächtigte sind mit Anschrift anzugeben. 4 Weitere Angaben sind zulässig. (6) 1 Die Akten sind chronologisch so zu führen, dass der Verfahrensablauf erkennbar ist. 2 Be-treffen Schriftstücke mehrere Verfahren, ist das Original zu einem Verfahren zu nehmen; für die weiteren Verfahren sind Kopien zu fertigen. 3 Briefumschläge werden außer bei Klage-/Antragsschriften und weiteren fristwahrenden Schriftsätzen nur zu den Akten genommen, wenn dies als erforderlich angesehen wird. (7) 1 Bei Verweisung der Beteiligten vor eine Güterichterin oder einen Güterichter wird dem Ak-tenzeichen des Herkunftsverfahren auch das des Güterichterverfahrens beigefügt. 2 Auf dem Aktendeckel bzw. auf dem Aktenvorblatt des Güterichterverfahrens wird auch das Aktenzei-chen des verweisenden Verfahrens aufgeführt. 3 Bei Terminen vor der Güterichterin oder dem Güterichter sind zusätzlich die für die Kostenberechnung relevanten Angaben auf dem Akten-umschlag bzw. dem Aktenvorblatt zu vermerken, insbesondere Ort, Beginn und Ende der Ver-handlung sowie die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, soweit sie nicht aus dem Akteninhalt ersichtlich sind. 4 Schriftstücke und Anlagen, die im Rahmen eines Güterichterverfahrens von den Beteiligten oder der Güterichterin bzw. dem Güterichter als vertraulich bezeichnet werden, werden in einem besonderen Umschlag aufbewahrt, auf dem Aktenzeichen, Einsender, Inhalt und eine eventuelle Rückgabe zu vermerken sind.

§ 4 Aktenzeichen und Aufbewahrung der Akten

(1) 1 Jedes Aktenstück erhält ein Aktenzeichen, unter dem alle dazugehörigen Schriftstücke zu führen sind. 2 Das Aktenzeichen ist zugleich die Geschäftsnummer. (2) 1 Das Aktenzeichen wird durch das Registerzeichen und die vom IT-System vergebene lau-fende Nummer unter Beifügung der Jahreszahl gebildet. 2 Dem Aktenzeichen ist die arabische Ziffer des Senats oder der zuständigen Güterichterin oder des zuständigen Güterichters voran-zustellen. (3) 1 In Verfahren vor der Güterichterin oder dem Güterichter werden auf Protokollen und Ver-einbarungen unter dem Aktenzeichen auch das Aktenzeichen des Herkunftsverfahrens und das Herkunftsgericht angegeben. 2 Für die Jahreszahl des Jahrgangs bei dem Aktenzeichen ist das Datum maßgeblich, an dem die Verweisung vor die Güterichterin oder den Güterichter erfolgt ist oder bei Güterichterverfahren in Verbundlösungen das Verfahren auf der zentralen Ge-schäftsstelle für Güterichterverfahren eingegangen ist. 3 Ist eine Güterichtergeschäftsstelle nicht eingerichtet, ist das Datum des Verweisungsbeschlusses maßgebend. (4) 1 Die Akten sind geordnet aufzubewahren. 2 Außerhalb der Registraturen dürfen Akten und Schriftstücke nur für die vorliegende Arbeit verbleiben. 3 Bei Bedarf kann eine besondere Auf-bewahrung angeordnet werden. 4 Die Akten des Güterichterverfahrens sind bis zum Abschluss des Güterichterverfahrens separat und ohne Einsichtsmöglichkeit für Dritte aufzubewahren.

§ 5 Nachweis des Verbleibs der Eingänge und Akten

(1) 1 Der Verbleib der eingegangenen Schriftstücke und der Akten muss jederzeit festgestellt werden können. 2 Der Verbleib der Akten ist durch einen Eintrag in die vom IT-System bereit-gestellten Kontrollfunktionen nachzuhalten. (2) 1 Werden Akten versandt, so ist ein Kontrollblatt mit Angabe der Sache, der Empfängerin bzw. des Empfängers und des Grundes der Versendung unter Festsetzung einer Vorlegungs-frist anzulegen; das Ersuchen um Übersendung der Akten kann dazu verwendet werden. 2 Ob

Page 281: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 23

281

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

die Kontrollblätter unter Notierung der Frist im IT-System je für sich in einem Umschlag an der Stelle der Akten oder gesammelt in Sammelmappen (Retent) aufzubewahren sind, regelt sich nach dem praktischen Bedürfnis. 3 Die Fristkontrolle richtet sich nach § 6. 4 Die bis zur Rück-kunft der Akten eingehenden Schriften werden bei dem Kontrollblatt gesammelt. 5 Kontrollblät-ter, auf denen weder eine Verfügung noch sonstige Vermerke niedergeschrieben sind, sind nach Wiedereingang der Akte zu vernichten, wenn sie nicht für eine weitere Verwendung benö-tigt werden. (3) 1 Die endgültige Abgabe von Akten zu anderen Akten oder an eine andere Abteilung oder eine andere Behörde ist zu erfassen; bei endgültiger Abgabe einzelner Schriftstücke ist an ihrer Stelle in die Akten ein Fehlblatt einzufügen, auf dem das Aktenzeichen und das sachlich Nötige zu vermerken sind, das aber im Übrigen unbeschrieben zu bleiben hat. 2Überall, wo Akten nicht oder nicht mehr unter dem Aktenzeichen ihrer Erfassung verwahrt oder geführt, sondern zu anderen Akten genommen werden, ist bei den Verfahrensdaten des mitgeführten Verfahrens auf das führende Verfahren zu verweisen. 3 Entsprechend ist zu verfahren, wenn spätere Vor-gänge zwar neu erfasst, aber bereits bestehenden Akten hinzugefügt werden. (4) 1 Mit Ausnahme vertraulich zu behandelnder Sachen dürfen Akten nicht unter persönlichem Verschluss gehalten werden. 2 Aus den Diensträumen dürfen Akten nur mit Wissen der verant-wortlichen Geschäftsstellenkraft entfernt werden. (5) 1 Sind Akten oder Aktenteile verlorengegangen oder nicht mehr aufzufinden, so ist alsbald der Geschäftsleitung Anzeige zu machen. 2 Letztere hat der Behördenleitung zu berichten, wenn es ihr nach pflichtgemäßem Ermessen angezeigt erscheint. 3 Ersatzakten sind nach rich-terlicher Weisung anzulegen und auf dem Aktendeckel als solche zu kennzeichnen. 4 Die Anle-gung von Ersatzakten ist zu erfassen. 5 Die Ersatzakten sind mit den früheren Akten zu vereini-gen, wenn diese aufgefunden werden.

§ 6 Fristen Termine

(1) Die Termine werden alsbald nach ihrer Bestimmung erfasst. (2) Sämtliche angeordneten oder von Amts wegen zu beobachtenden Fristen sind zu erfassen und zu überwachen.

§ 7 Rechtskraft der Entscheidungen, Weglegung der Akten

(1) Sobald die Angelegenheit oder das Verfahren beendet ist oder als erledigt gilt, ist die Weg-legung der Akten anzuordnen. (2) Eine Angelegenheit oder ein Verfahren ist beendet, wenn eine rechtskräftige/ unanfechtbare Sachentscheidung, ein Beschluss über die Erledigung der Hauptsache, ein gerichtlicher Ein-stellungsbeschluss oder eine richterliche Verfügung vorliegt. (3) Ein Verfahren gilt als erledigt: a) bei Beschlüssen über Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe, die eingereicht wor-

den sind, ohne dass die Hauptsache anhängig war oder gleichzeitig anhängig gemacht worden ist, mit dem Ablauf von einem Monat nach dem Beschluss, wenn innerhalb dieser Frist die beabsichtigte Klage oder ein neues Prozesskostenhilfegesuch nicht eingereicht worden ist. Geht die Klage vor Ablauf dieser Frist ein, so tritt die Erledigung des Verfahrens erst mit der Erledigung der Hauptsache ein,

Page 282: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 23

282

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

b) bei Aussetzung des Verfahrens (§§ 46, 74 FGO, Artikel 100 Abs. 1 und 2, Artikel 126 GG, Artikel 234 Abs. 2 EGV) oder Ruhen des Verfahrens (§ 155 FGO i.V.m. § 251 ZPO) mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anordnung - in den Fällen des § 46 FGO nach Ablauf der vom Gericht angeordneten Aussetzungszeit -, wenn innerhalb dieser Frist das Verfahren nicht aufgenommen worden ist,

c) bei Unterbrechung des Verfahrens (z.B. § 155 FGO i.V.m. §§ 239 bis 242 ZPO) oder Untä-

tigkeit der Beteiligten mit dem Ablauf von sechs Monaten nach dem Eintritt der Unterbre-chung, wenn innerhalb dieser Frist das Verfahren nicht aufgenommen oder sonst von den Beteiligten weiter betrieben worden ist; die Erledigung tritt nicht ein, wenn das in der Instanz anhängig gebliebene Verfahren wegen Anfechtung eines Grund-, Zwischen- oder Teilurteils nicht fortgesetzt worden ist,

d) bei Gerichtsbescheiden mit Ablauf der einmonatigen Antragsfrist, wenn innerhalb dieser

Frist nicht mündliche Verhandlung beantragt wurde. (4) 1 Ein Güterichterverfahren ist abgeschlossen, wenn eine Mitteilung über die Beendigung des Rechtsstreits (z. B. Abschluss einer Vereinbarung über die Rücknahme der Klage) durch die Güterichterin, den Güterichter oder eine sonstige Rückgabe zum Herkunftsverfahren erfolgt ist. 2 Das als vertraulich bezeichnete Schriftgut ist an den Einsender zurückzugeben oder zu vernichten, sofern die Beteiligten auf eine Rückgabe verzichtet haben, es sei denn, die Beteilig-ten haben eine andere Vereinbarung getroffen. 3 Das in der Akte oder der Blattsammlung ver-bleibende Schriftgut ist an das Prozessgericht zurückzugeben und bei den Akten des Her-kunftsverfahrens aufzubewahren. (5) 1 Bei den Verfahrensdaten ist die Weglegung der Akten zu vermerken. 2 Weggelegte Akten sind nach Maßgabe der Aufbewahrungsvorschriften aufzubewahren. (6) 1 Zur Erleichterung der späteren Aussonderung kann die Behördenleitung bestimmen, dass das von der Vernichtung auszunehmende und länger aufzubewahrende Schriftgut bereits von seiner Entstehung an von der chronologischen Aktenheftung ausgenommen und nach Akten-zeichen geordnet verwahrt wird. 2 Anstelle des gesondert verwahrten Originalschriftgutes ist eine Leseabschrift zu den Akten zu nehmen. (7) 1 Wird das Verfahren aufgenommen oder fortgesetzt, nachdem die Akten weggelegt worden sind oder das Verfahren als erledigt gilt, ist die Angelegenheit erneut zu erfassen. 2 Sofern eine neue Akte angelegt wird, ist die weggelegte Akte bis zum Abschluss des Verfahrens als Beiakte zu führen.

§ 8 Aktenzeichen AR

(1) 1 Schriften, bei denen es zweifelhaft ist, ob sie zu angelegten oder noch anzulegenden Ak-ten zu nehmen oder unter welchem Registerzeichen sie zu erfassen sind, Schriften, die ohne sachliche Verfügung an eine andere Behörde abzugeben sind, sowie Schutzschriften sind un-ter dem Registerzeichen AR nach Maßgabe der Liste 1 zu erfassen.2 Nicht unter dem Register-zeichen AR zu erfassen sind insbesondere Ersuchen um Auskunft aus den Akten, um Über-sendung von Akten oder Urkunden sowie Anträge auf Erteilung von Abschriften aus Akten oder von Ausdrucken von Datensätzen. (2) 1 Eingaben, Gesuche und Anträge, für die nicht das ersuchte Finanzgericht, sondern eine andere Behörde oder Dienststelle zuständig ist, sind unmittelbar an die zuständige Stelle wei-terzuleiten, wenn diese ohne besondere Schwierigkeiten festgestellt werden kann und der Ab-gabe keine sachlichen Bedenken entgegenstehen. 2 Von einer Weiterleitung ist die Einsenderin oder der Einsender durch Abgabenachricht in Kenntnis zu setzen.

Page 283: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 23

283

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

(3) Die Erfassung unter dem Registerzeichen AR schließt eine sonstige Erfassung aus, solan-ge die Sache unter dem Registerzeichen AR weitergeführt wird. (4) 1 Mit den unter dem Registerzeichen AR erfassten Schriften werden Blattsammlungen ange-legt, deren Aktenzeichen unter Verwendung der Registerbezeichnung AR zu bilden ist. 2 Wird für eine unter dem Registerzeichen AR erfasste Sache ein anderes Registerzeichen vergeben, so wird die Blattsammlung unter dem neuen Registerzeichen weitergeführt und gegebenenfalls zu bestehenden oder anzulegenden Akten genommen. 3 Bei dem Registerzeichen AR ist auf das neue Registerzeichen zu verweisen.

§ 9 Verfügbarkeit elektronisch erfasster Daten

bei Einsatz von Informationstechnik (1) Soweit Verfahrensdaten zur Bearbeitung in Rechtssachen in einem informationstechni-schen System gespeichert werden, sind diese Daten bis zur Erledigung des Verfahrens im Di-rektzugriff verfügbar zu halten. (2) Spätestens am 1. Februar des fünften auf das Weglegungsjahr folgenden Jahres sind diese Verfahrensdaten, soweit sie nicht für andere, noch nicht erledigte Verfahren verfügbar gehalten werden müssen, aus dem im Direktzugriff verfügbaren System in ein kennwortgeschütztes "Sekundarsystem" zu übertragen. (3) 1 In das Sekundarsystem übertragene Verfahrensdaten, die zur Bearbeitung von Rechtssa-chen wieder benötigt werden, können in das informationstechnische System rückübertragen werden. 2 Dieser Vorgang ist unter Angabe der Gründe aktenkundig zu machen. (4) Aufbewahrung, Aussonderung und Vernichtung der Daten richten sich nach der Maßgabe der Aufbewahrungsbestimmungen.

§ 10 Schlussbestimmungen

Können Geschäfte, deren Erfassung vorgeschrieben ist, nicht in der von einem IT-System zur Verfügung gestellten Funktion registriert werden, so trifft die Behördenleitung die erforderlichen Anordnungen.

B. Besonderer Teil

§ 11 Hauptverfahren

(1) Hauptverfahren werden unter dem Registerzeichen K erfasst. (2) Als Hauptverfahren sind Klagen und selbständige Anträge auf Gewährung von Prozesskos-tenhilfe zu erfassen. (3) 1 Jedes Verfahren ist nur unter einer Nummer zu erfassen. 2 Ein mehrere Sachgebiete (Steuerarten, Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen, Haftungssachen) oder mehrere Veranlagungs- bzw. Erhebungszeiträume (§ 43 FGO) betreffendes Verfahren ist nur als eine Sache zu erfassen; dies gilt auch im Falle der Streitgenossenschaft (§ 59 FGO i.V.m. §§ 59, 60 ZPO).

Page 284: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 23

284

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

(4) Eine neue Erfassung ist vorzunehmen, wenn a) ein Verfahren, das durch Urteil in der Instanz erledigt worden ist, zur erneuten Verhandlung

und Entscheidung aus der Rechtsmittelinstanz zurückverwiesen wird, b) ein Verfahren von einem anderen Verfahren abgetrennt wird, c) ein Verfahren, das durch die Rücknahme einer Klage erledigt ist, durch einen Streit über

die Wirksamkeit der Rücknahme fortgesetzt wird; das gleiche gilt bei Streit über die Wirk-samkeit der Erledigungserklärung bei Erledigung der Hauptsache (§138 FGO),

d) durch die Einreichung einer Rügeschrift von dem durch eine gerichtliche Entscheidung be-schwerten Beteiligten die Fortführung des Verfahrens nach § 133a FGO begehrt wird.

(5) Keine neue Erfassung ist vorzunehmen a) beim Eingang eines Antrags auf Prozesskostenhilfe, sofern das zugrunde liegende Verfah-

ren bereits anhängig ist oder gleichzeitig anhängig gemacht wird; in diesem Fall wird nur das zugrundeliegende Verfahren erfasst,

b) beim Eingang einer Klage, sofern für die Hauptsache bereits ein Prozesskostenhilfegesuch läuft oder innerhalb des letzten Monats durch Beschluss erledigt worden ist; in diesem Fall wird die Erfassung des Prozesskostenhilfeverfahrens für die Hauptsache weitergeführt.

§ 12

Vorläufiger Rechtsschutz (1) 1 Verfahren zur Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz werden unter dem Registerzei-chen V erfasst. 2 Dies sind die in Abs. 2 genannten Anträge sowie die selbständigen Anträge auf Gewährung von Prozesskostenhilfe. (2) Zu erfassen sind a) Anträge auf Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO), b) Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (§ 114 FGO) und c) Anträge auf Wiederherstellung der hemmenden Wirkung (§ 69 Abs. 5 Satz 3 FGO) (3) 1 Ein Verfahren ist ebenfalls neu zu erfassen, wenn das Gericht gem. § 69 Abs. 6 FGO oder § 114 Abs. 1 FGO i.V.m. § 927 ZPO analog einen Beschluss von Amts wegen aufhebt oder ändert, oder über einen entsprechenden Antrag der Beteiligten entscheidet. 2 § 11 Abs. 3 bis 5 gilt entsprechend.

§ 13 Rechtsbehelfe in Kostensachen

(1) 1 Rechtsbehelfe in Kostensachen werden unter dem Registerzeichen Ko erfasst. 2 Zu erfas-sen sind a) Erinnerungen gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss (§ 149 Abs. 2 FGO), b) Erinnerungen gegen den Kostenansatz (§ 66 GKG), auch wenn damit gleichzeitig die

Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung (§ 21 Abs. 2 Satz 1 GKG) begehrt wird,

c) Erinnerungen gegen die Festsetzung der Vergütung eines Prozessvertreters (§ 11 Abs. 3 RVG i. V. m § 104 Abs. 3 ZPO),

d) Erinnerungen gegen eine Festsetzung der Vergütung des im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts oder Steuerberaters und

e) Erinnerungen gegen die Entscheidung des Urkundsbeamten über die Bewilligung von Pro-zesskostenhilfe.

Page 285: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 23

285

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

(2) Abgaben innerhalb des Gerichts sind zu dokumentieren.

§ 14 Sonstige selbständige Verfahren

(1) 1 Sonstige selbständige Verfahren werden unter dem Registerzeichen S erfasst. 2 Zu erfassen sind a) Entbindung eines ehrenamtlichen Richters von seinem Amt (§ 21 Abs. 3, 4 FGO) sowie

Aufhebung der Entbindungsentscheidung (§ 21 Abs. 5 FGO) b) Beweissicherungsverfahren außerhalb des anhängigen Rechtsstreits (§ 155 FGO i. V. m. §

485 ff. ZPO) c) eidliche Vernehmung von Auskunftspersonen oder Beeidigung von Sachverständigen (§

158 FGO), d) Vollstreckungsanträge (§§ 151 ff. FGO), e) sonstige Ersuchen um Rechts- oder Amtshilfe, f) gerichtliche Festsetzung der Entschädigungen von ehrenamtlichen Richtern, Zeugen oder

Sachverständigen und g) Verfahren vor der Güterichterin oder dem Güterichter nach § 155 FGO in Verbindung mit §

278 Absatz 5 ZPO. (2) 1 Bei Verweisungen vor eine Güterichterin oder einen Güterichter nach § 155 FGO in Ver-bindung mit § 278 Absatz 5 ZPO wird dem Registerbuchstaben der Zusatz "GR" nachgestellt. 2 Im Register des Herkunftsverfahrens ist das Aktenzeichen des Güterichterverfahrens zu ver-merken; im Register des Güterichterverfahren ist das Aktenzeichen des Herkunftsverfahrens zu erfassen. (3) Abgaben innerhalb des Gerichts sind zu dokumentieren.

AktO FG/Registerzeichen Zeichen Registerzeichen Angelegenheit I. Allgemein zu führendes

Registerzeichen

AR II. Besondere Registerzei-

chen

K Hauptverfahren (Klagen, selbständige An-träge auf Prozesskostenhilfe)

V Vorläufiger Rechtsschutz Ko Rechtsbehelfe in Kostensachen S Sonstige Anträge außerhalb eines anhängi-

gen Verfahrens

Page 286: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 23

286

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Liste 1 (§ 8 Abs. 1)

Erfassungsliste AR Zu erfassen sind: 1. Jährlich fortlaufende Nummer 2. Tag des Eingangs 3. Aktenzeichen und Bezeichnung der ersuchenden Behörde, Name und Wohnort der Gesuch-stellerin bzw. des Gesuchstellers oder der sonstigen Beteiligten 4. Vermerk über den Verbleib des Eingangs 5. Bemerkungen

II. Die AV tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2014 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die AV vom 20. Dezember 2006 (1454 - I. 398) außer Kraft.

Nr. 26. Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten

in der Arbeitsgerichtsbarkeit (ArbG-Statistik)

AV d. JM vom 20. November 2013 (1440 - I. 23) - JMBl. NRW S. 286 -

Die Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Arbeitsgerichtsbarkeit (ArbG-Statistik) wird in der neuen Fassung (Stand: 1. Januar 2014) zum 1. Januar 2014 in Kraft ge-setzt. Gleichzeitig tritt die AV d. JM vom 15. November 2012 (1440 - I. 23) – JMBl. NRW 2012 S. 316 – außer Kraft.

Nr. 27. Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten

in der Sozialgerichtsbarkeit (SG-Statistik)

AV d. JM vom 20. November 2013 (1440 - I. 25) - JMBl. NRW S. 286 -

Die Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Sozialgerichtsbarkeit (SG-Statistik) wird in der neuen Fassung (Stand: 1. Januar 2014) zum 1. Januar 2014 in Kraft ge-setzt. Gleichzeitig tritt die AV d. JM vom 15. November 2012 (1440 - I. 25) – JMBl. NRW 2012 S. 316 außer Kraft.

Page 287: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 23

287

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Nr. 28. Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten

in der Verwaltungsgerichtsbarkeit (VwG-Statistik)

AV d. JM vom 21. November 2013 (1440 - I. 9) - JMBl. NRW S. 287 -

Die Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Verwaltungsgerichtsbarkeit (VwG-Statistik) wird in der neuen Fassung (Stand: 1. Januar 2014) zum 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig tritt die AV d. JM vom 16. November 2012 (1440 - I. 9) – JMBl. NRW 2012 S. 316 außer Kraft.

Nr. 29. Aktenordnung

für die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit (Aktenordnung SG - AktO-SG)

AV d. JM vom 21. November 2013 (1454 - I. 400)

- JMBl. NRW S. 287 -

Inhaltsübersicht § 1 Anwendungsbereich § 2 Aktenzeichen § 3 Bildung der Akten § 4 Aktendeckel oder Datenblatt § 5 Grundsätze der Aktenführung § 6 Hauptakten § 7 Nebenakten § 8 Doppelakten § 9 Ersatzakten § 10 Verbindung und Trennung von Verfahren § 11 Wiederaufnahme, Zurückverweisung und Fortsetzung von Verfahren § 12 Verwahrung der Akten § 13 Fristen und Termine § 14 Versenden von Akten und Gewährung von Akteneinsicht § 15 Abgabe von Akten § 16 Abschluss und Weglegen der Akten § 17 Datenerfassung, Führung von Registern und Verzeichnissen § 18 Verfahrensregister § 19 Allgemeines Register § 20 Register für sonstige Verfahren § 21 Namen- oder Adressdatei § 22 Verhandlungskalender § 23 Schlussbestimmungen Anlagen Anlage 1 Registerzeichen zum Verfahrensregister Anlage 2 Zusatzzeichen zum Verfahrensregister Anlage 3 Registerzeichen für die nach § 19 und § 20 zu führenden Register Anlage 4 Zusatzzeichen für das nach § 20 zu führende Register

Page 288: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 23

288

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Diese Aktenordnung regelt die Behandlung des Schriftguts in Rechtssachen sowie die Füh-rung der dazugehörigen Register und Verzeichnisse. (2) Die Behandlung des Schriftguts in Justizverwaltungsangelegenheiten sowie die Bildung und die Führung der Personalakten richten sich nach den dazu erlassenen Vorschriften. (3) 1Verwaltungsvorgänge - insbesondere solche, die in einer Dienstaufsichtssache anfallen - dürfen nicht zu den Verfahrensakten der Rechtssachen genommen werden. 2Sie sind zu den betreffenden Sammelakten der Gerichtsverwaltung zu nehmen.

§ 2

Aktenzeichen

(1) 1Jede Rechtssache erhält ein Aktenzeichen, unter dem alle dazugehörigen Schriftsätze und sonstigen Bestandteile zu führen sind. 2Es ist auf der ersten Seite jedes Schriftstücks anzubrin-gen, wenn es nicht schon angegeben ist. (2) 1Das Aktenzeichen wird bei der Registrierung der Verfahren aus

a) dem Kennzeichen des Gerichts („S“ für Sozialgericht, „L“ für Landessozialgericht), b) der Ordnungsnummer des zuständigen Spruchkörpers oder des Güterichters, c) dem Registerzeichen (Anlagen 1 und 3), d) der laufenden Nummer der Sache (§ 17 Absatz 3), e) davon getrennt durch einen Schrägstrich den beiden Endziffern des Jahres, in dem

die Klage, das Rechtsmittel oder der sonstige Antrag eingegangen oder die Verwei-sung vor den Güterichter erfolgt ist, und

f) einem gegebenenfalls nachzustellenden Zusatzzeichen (Anlagen 2 und 4) gebildet. 2Soweit sie nicht durch den Schrägstrich getrennt sind, werden die einzelnen Merkmale des Aktenzeichens durch ein Leerzeichen getrennt. (3) Auf Vergleichsprotokollen des Güterichters werden unter dem Aktenzeichen auch das Ak-tenzeichen des Herkunftsverfahrens und das Herkunftsgericht mit Sitz angegeben. (4) 1Die in Verfahren vor dem Landessozialgericht anfallenden Vorgänge werden unter dem besonderen Aktenzeichen dieser Instanz geführt. 2Auf jeder Beschwerde- oder Berufungsent-scheidung ist unter dem Aktenzeichen der zweiten Instanz auch das erstinstanzliche Aktenzei-chen in Bruchform anzugeben. 3Auf Anordnung des Präsidenten des Landessozialgerichts kann auf den Entscheidungen, dem Aktendeckel oder dem Datenblatt dem Aktenzeichen der ersten Instanz in Klammern der Gerichtsort oder ein Kürzel für diesen angefügt werden. Beispiel: L 21 R 1205/07_ S 14 R 311/05 (P) (5) Jede Änderung des Aktenzeichens ist auf dem Aktendeckel oder dem Datenblatt zu vermer-ken und allen Beteiligten mitzuteilen.

Page 289: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 23

289

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

§ 3 Bildung der Akten

(1) 1Das in den Rechtssachen anfallende Schriftgut wird in Verfahrensakten zusammengefasst. 2Für die in den Registern zu führenden Verfahren sind Hauptakten (§ 6) anzulegen. Soweit not-wendig, können darüber hinaus

a) Nebenakten (§ 7), b) Doppelakten (§ 8), c) Ersatzakten (§ 9) und d) Retente (§ 14)

angelegt werden. (2) 1Hauptakten, Nebenakten, Doppelakten und Ersatzakten werden grundsätzlich als geheftete Bände in einem Aktendeckel oder - bei Verwendung transparenter Deckel - mit einem vorgehef-teten Datenblatt geführt. 2Die Unterlagen in Güterichterverfahren können im Hinblick auf § 16 Absatz 5 Satz 3 als Blattsammlung geführt und mit einer Blattsammlungshülle versehen wer-den. (3) 1Retente und Nebenakten, insbesondere in unselbständigen PKH- und Kostensachen, sowie das in AR-Sachen und in Amts- und Rechtshilfeersuchen anfallende Schriftgut können, soweit der zu erwartende Umfang außer Verhältnis zu dem mit dem Anlegen einer Akte nach Absatz 2 verbundenen Aufwand steht, auch als Blattsammlung geführt werden. 2Blattsammlungen benö-tigen keinen Aktendeckel und keine Foliierung. 3Wächst der Umfang einer Blattsammlung an, so ist die Blattsammlung mit Seitenzahlen zu versehen oder in eine geheftete Akte zu überfüh-ren.

§ 4 Aktendeckel oder Datenblatt

(1) 1Auf dem Aktendeckel oder auf dem Datenblatt werden das Gericht, der Name oder die sonstige Bezeichnung der Verfahrensbeteiligten sowie der Prozessbevollmächtigten und das Aktenzeichen angegeben. 2In der zweiten Instanz ist das Aktenzeichen des Landessozialge-richts hinzuzufügen (§ 2 Absatz 3). 3Bei Verweisung der Parteien vor einen Güterichter nach § 202 Satz 1 SGG in Verbindung mit § 278 Absatz 5 ZPO wird dem Aktenzeichen des Her-kunftsverfahrens das des Güterichterverfahrens beigefügt. 4Auf dem Aktenumschlag oder dem Datenblatt des Güterichterverfahrens wird das Aktenzeichen des verweisenden Verfahrens auf-geführt. 5Bei Terminen vor dem Güterichter sind zusätzlich die für die Kostenerhebung relevan-ten Angaben zu vermerken, insbesondere Ort, Beginn und Ende der Verhandlung sowie die Teilnehmer, soweit sie nicht aus dem Akteninhalt ersichtlich sind. 6Soweit sonstige Vorschriften die Aufnahme weiterer Vermerke auf dem Aktendeckel oder Datenblatt vorsehen, bleiben diese unberührt. (2) 1Darüber hinaus sollen insbesondere für Entscheidungen in der Sache sowie für die Bewilli-gung von Prozesskostenhilfe, die Beiordnung eines Rechtsanwalts, die Beiziehung von Akten, den Eingang und die Rücksendung von Originalunterlagen und die Erhebung von Kosten weite-re Vermerke aufgenommen werden. 2Dem Präsidenten des Landessozialgerichts bleiben von Satz 1 abweichende Regelungen sowie nähere Bestimmungen zu Inhalt und Form der Angaben und Vermerke vorbehalten. 3Er kann anordnen, dass für weitere Sachverhalte Vermerke anzu-bringen sind. (3) Die notwendigen Angaben und Vermerke auf dem Aktendeckel oder dem Datenblatt sind auf dem aktuellen Stand zu halten.

Page 290: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 23

290

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

(4) 1Folgebände erhalten dem ersten Band entsprechende Aktendeckel oder Datenblätter. 2Die Bände sind fortlaufend zu nummerieren. 3Muss ein Aktendeckel ersetzt werden, sind alle Anga-ben und Vermerke auf den neuen Aktendeckel zu übertragen.

§ 5 Grundsätze der Aktenführung

(1) 1Alle zu einer Akte gehörenden Schriftstücke (einschließlich Faxe) werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs bei der Geschäftsstelle im Original eingeheftet und oben rechts fortlaufend mit arabischen Zahlen nummeriert. 2Soweit zur Behandlung von Briefumschlägen keine gesonderten landesrechtlichen Vorschriften bestehen, sind sie zur Akte zu nehmen, wenn sich darin Klage-, Antrags- oder Rechtsmittelschriften befunden haben. (2) 1Zustellungsnachweise sind unmittelbar hinter der Entscheidung beziehungsweise Verfü-gung einzuordnen, zu der sie gehören. 2Wenn Zustellungsnachweise in einer Sache in großer Zahl anfallen, können sie ausnahmsweise als Nebenakte (gegebenenfalls in Form einer Blatt-sammlung) geführt werden. 3Die Anlage einer solchen Nebenakte ist auf der Zustellverfügung zu vermerken. (3) Ist ein weiterer Band anzulegen, so wird dies in dem zu schließenden Band unter Angabe der bis dahin erreichten Blattzahl und des Datums vermerkt. (4) 1Die Verfahrensakten des Sozialgerichts werden in der zweiten Instanz fortgeführt. 2Der Be-ginn des zweitinstanzlichen Verfahrens wird durch ein hinter dem letzten Blatt des beim Sozial-gericht entstandenen Vorgangs einzuheftendes Trennblatt gekennzeichnet. 3Unmittelbar hinter dem Trennblatt sind Verfügungen zur Berichterstatterbestimmung einzuheften. 4Ein in der zwei-ten Instanz neu angelegter Band wird Bestandteil der Akten des Sozialgerichts. 5Nach Ab-schluss des Rechtsmittelverfahrens sind die Akten des Sozialgerichts der Geschäftsstelle des erstinstanzlichen Gerichts nebst einer beglaubigten Abschrift der im Rechtsmittelverfahren er-gangenen Entscheidung zurückzusenden. 6Das Original der Entscheidung sowie der Schluss-verfügung des Landessozialgerichts sollen beim Landessozialgericht verbleiben. 7Im Einver-ständnis mit der obersten Dienstbehörde können durch den Präsidenten des Landessozialge-richts von Satz 1 bis 4 und 6 abweichende Regelungen getroffen werden. (5) 1Werden später zurückzugebende oder zum unmittelbaren Einheften aus anderen Gründen nicht geeignete Unterlagen eingereicht, so sind sie möglichst in einem einzuheftenden Um-schlag aufzubewahren. 2Dies gilt auch für Schriftstücke und Unterlagen, die im Rahmen eines Güterichterverfahrens von den Parteien oder dem Güterichter als vertraulich bezeichnet werden und/oder nach Abschluss des Verfahrens zurückzugeben sind. 3Auf dem Umschlag werden der Inhalt, der Name des Einsenders sowie das Aktenzeichen und die Blattzahl notiert. 4Die voll-ständige oder teilweise vorübergehende oder dauerhafte Entnahme der Unterlagen sowie deren Verbleib werden von der Geschäftsstelle auf dem Umschlag vermerkt. 5Zum Verfahren gereich-te Unterlagen, die nicht entsprechend Satz 1 aufbewahrt werden können, werden mit Angaben versehen, die ihre Zuordnung zu dem Verfahren ermöglichen, und nach Fertigung eines ent-sprechenden Aktenvermerks gesondert verwahrt. 6Dies gilt insbesondere für Röntgenbilder; der Präsident des Landessozialgerichts trifft zu deren Verwahrung nähere Anordnungen. (6) 1Wird ein Blatt vorübergehend oder dauerhaft aus der Akte entfernt, so ist stattdessen ein als solches zu bezeichnendes Fehlblatt einzuheften. 2Auf dem Fehlblatt sind das entnommene Schriftstück und seinen Verbleib kennzeichnende Angaben zu vermerken.

Page 291: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 23

291

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

§ 6 Hauptakten

(1) 1Zu der Hauptakte werden grundsätzlich alle zu dem Verfahren eingehenden Schriftstücke und sonstigen Unterlagen genommen. 2Schriftstücke, die sowohl in die Hauptakte als auch in die Nebenakte gehören (zum Beispiel bei Verfahren bezüglich der Gewährung von Prozesskos-tenhilfe), sind im Original zur Hauptakte und in Ablichtung zur Nebenakte zu nehmen. 3Entgegenstehende Vorschriften bleiben unberührt. (2) 1Dem ersten Blatt der Akte wird ein Stammdatenblatt vorgeheftet. 2Das Stammdatenblatt soll mit dem Geschäftsstellenautomationsprogramm erzeugt werden und die vollständigen Namen und Anschriften aller Verfahrensbeteiligten, gegebenenfalls deren gesetzlichen Vertreter und/oder Bevollmächtigten sowie die Kommunikation mit den Beteiligten erleichternde Informa-tionen enthalten. 3Die Angaben auf dem Stammdatenblatt sind laufend zu aktualisieren. 4Weitere Anordnungen zum Inhalt des Stammdatenblattes bleiben dem Präsidenten des Lan-dessozialgerichts vorbehalten. (3) Nach dem Stammdatenblatt ist dem ersten Blatt der Akte zudem eine Aufstellung der Akten-zeichen aller weiteren anhängigen und abgeschlossenen Verfahren des Klägers oder Antrag-stellers bei dem Gericht vorzuheften. (4) 1Werden Aktenordner oder andere Unterlagen beigezogen (Beiakten), sind diese so zu kennzeichnen, dass die Zugehörigkeit zu der Hauptakte jederzeit erkennbar ist. 2Die Beiziehung und der Verbleib der Beiakten sind in der Hauptakte zu vermerken.

§ 7 Nebenakten

(1) 1Für Vorgänge, die mit einer Sache, für welche eine Hauptakte angelegt ist, im Zusammen-hang stehen, die aber selbst nicht in einer Hauptakte zu führen sind, können Nebenakten ange-legt werden. 2Dies gilt insbesondere für Schriftstücke, die einen nicht selbstständig zu registrie-renden Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe betreffen. 3Nebenakten sind Bestandteile der Hauptakten. 4Das Anlegen einer Nebenakte ist auf dem Aktendeckel oder dem Datenblatt der Hauptakte zu vermerken.

(2) 1In einem als Nebenakte anzulegenden gesonderten Kostenheft zu führen sind die in einer Rechtssache anfallenden Kostenvorgänge, Zahlungsanzeigen und sonstigen Nachrichten der Landeskasse sowie Vorgänge im Zusammenhang mit der Abrechnung von Kostenvorschüssen nach § 109 SGG. 2Das Kostenheft ist bei der Hauptakte zu führen; es soll ihr als Blattsammlung vorgeheftet werden. (3) 1Wird dem Richter eine Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss, gegen den Kostenansatz, gegen die Festsetzung der Rechtsanwaltsvergütung oder gegen die Festsetzung der Vergütung eines im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwaltes zur Ent-scheidung vorgelegt, so ist für diesen Vorgang eine neue Hauptakte anzulegen. 2Dies ist auf dem Aktendeckel des Hauptsacheverfahrens zu vermerken. 3Zu der neuen Akte sind die Ablich-tungen der angefochtenen Entscheidung des Urkundsbeamten, der Nichtabhilfeentscheidung und der dieser Entscheidung zugrunde liegenden Vorgänge des Hauptsacheverfahrens zu nehmen. 4Der Präsident des Landessozialgerichts kann von Satz 1 bis 3 abweichende Anord-nungen treffen; die Regelungen in § 20 Absatz 1 Satz 2 und § 2 bleiben davon jedoch unbe-rührt. (4) 1Die in den in Absatz 3 genannten Streitigkeiten entstandenen Akten werden nach deren Erledigung den Akten des Hauptsacheverfahrens beigefügt. 2Kosten betreffende Vorgänge sind zuvor dem Kostenbeamten vorzulegen.

Page 292: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 23

292

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

§ 8

Doppelakten 1Hat ein Gericht höherer Instanz über ein Rechtsmittel zu entscheiden und wird das Verfahren im Übrigen in der unteren Instanz fortgesetzt, so wird auf Anordnung des Gerichts ein Doppel der Hauptakte angelegt. 2Dem Aktenzeichen wird auf dem Aktendeckel oder dem Datenblatt der Doppelakte „II“ nachgestellt. 3Bis zur Beendigung der Verfahren ist die Doppelakte von der Hauptakte getrennt fortzuführen. 4Sobald einer der beiden Teile des Verfahrens beendet ist, wird die getrennte Aktenführung beendet. 5Die Doppelakte ist der Hauptakte geschlossen beizu-fügen.

§ 9 Ersatzakten

(1) 1Ist eine Akte ganz oder zum Teil abhanden gekommen, so ist dies dem Vorsitzenden, der Geschäfts- und der Gerichtsleitung mitzuteilen. 2Nach entsprechender richterlicher Anordnung wird der Verlust der Akte den Verfahrensbeteiligten mitgeteilt und eine Ersatzakte angelegt. 3Soweit keine besonderen richterlichen Anordnungen hierzu getroffen werden, sind die Verfah-rensbeteiligten aufzufordern, in ihrem Besitz befindliche Unterlagen, die Bestandteil der Akte gewesen sind oder gewesen sein können, zur Herstellung der Ersatzakte zur Verfügung zu stel-len. 4Ist diese angelegt, sind die Unterlagen zurückzureichen. 5Die Ersatzakte ist auf dem Ak-tendeckel oder dem Datenblatt als solche kenntlich zu machen.

(2) 1Finden sich die abhanden gekommenen Unterlagen wieder ein, so ist auch dies dem Vor-sitzenden, der Geschäfts- und der Gerichtsleitung sowie den Verfahrensbeteiligten mitzuteilen. 2Die seit dem Abhandenkommen entstandenen Vorgänge werden aus der Ersatzakte in die Hauptakte übernommen und die Blattzahlen berichtigt. 3Der verbliebene Teil der Ersatzakte ist der Hauptakte geschlossen beizufügen.

§ 10 Verbindung und Trennung von Verfahren

(1) 1Werden Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden, sind nur die Akten des nicht erledigten Verfahrens weiterzuführen. 2Soweit in der Entscheidung zur Ver-bindung der Verfahren das fortzuführende Verfahren nicht ausdrücklich bestimmt ist, ist das ältere der Verfahren fortzuführen. 3Die Akten des durch Verbindung erledigten Verfahrens wer-den mit einer beglaubigten Abschrift des Verbindungsbeschlusses geschlossen der Hauptakte des fortzuführenden Verfahrens beigefügt. 4Auf ihrem Aktendeckel oder Datenblatt ist ein Ver-merk über die Verbindung anzubringen. 5Die Verbindung ist im Datensatz beider Verfahren zu vermerken.

(2) 1Ordnet das Gericht an, dass als eine Sache geführte Verfahren getrennt verhandelt und entschieden werden sollen, so ist für das abgetrennte Verfahren eine neue Hauptakte (§ 18 Absatz 5) anzulegen. 2Diese beginnt mit einer beglaubigten Abschrift des Trennungsbeschlus-ses. 3Auf Anordnung des Vorsitzenden können Ablichtungen aus der bisherigen Akte gefertigt und zu der neuen Akte genommen werden. 4Die Trennung ist auf dem Aktendeckel oder Da-tenblatt zu vermerken.

§ 11 Wiederaufnahme, Zurückverweisung und Fortsetzung von Verfahren

1Wird eine Entscheidung durch die Rechtsmittelinstanz aufgehoben und die Sache zurückver-wiesen, wird ein statistisch erledigtes Verfahren wieder aufgenommen oder wird wegen der An-

Page 293: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 23

293

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

fechtung einer verfahrensbeendenden Erklärung die Fortsetzung eines Verfahrens begehrt, so sind die Akten des vorangegangenen Verfahrens unter Einlegung eines Trennblattes unter dem neuen Aktenzeichen (§ 18 Absatz 3 a und b) fortzuführen. 2Dazu ist das Aktenzeichen des erle-digten Verfahrens auf dem Aktendeckel leserlich zu streichen und mit dem neuen Aktenzeichen zu versehen. 3Wird auf Anordnung des Vorsitzenden eine neue Akte angelegt, sind die Akten des erledigten Verfahrens der neuen Hauptakte geschlossen beizufügen.

§ 12

Verwahrung der Akten (1) 1Die Verfahrensakten werden von der Geschäftsstelle geordnet und grundsätzlich nach Spruchkörpern getrennt verwahrt. 2Ein Retent ist dort zu verwahren, wo die dazugehörige Akte zu verwahren wäre. 3Es können Fächer für bereits terminierte und für entscheidungsreife Ver-fahren angelegt werden. 4Näheres bestimmt die Gerichtsleitung. 5Die Akten des Güterichterver-fahrens sind bis zum Abschluss des Güterichterverfahrens separat und ohne Einsichtsmöglich-keit für Dritte aufzubewahren. (2) 1Akten und Aktenbestandteile dürfen nur zur Bearbeitung aus der Geschäftsstelle entfernt werden. 2Dies soll nur mit Wissen der Geschäftsstelle erfolgen; anderenfalls ist sie unverzüglich zu informieren. 3Mit Ausnahme vertraulich zu behandelnder Sachen dürfen Akten und Aktenbe-standteile nicht unter persönlichem Verschluss gehalten werden. 4Die Geschäftsstelle muss den Verbleib von Akten und Aktenbestandteilen jederzeit nachweisen können. (3) 1Abgeschlossene Akten werden geordnet in der Registratur oder dem Archiv aufbewahrt. 2Der Präsident des Landessozialgerichts regelt die Einzelheiten für die Ordnung der Registratur oder des Archivs. 3Insoweit bestehende landesrechtliche Regelungen bleiben unberührt. (4) Sammelakten sind nach besonderer Anordnung der Gerichtsleitung aufzubewahren.

§ 13 Fristen und Termine

(1) 1Die Geschäftsstelle legt die Akten termingerecht vor. 2Die Fristenkontrollen sollen mit Hilfe des Geschäftsstellenautomationsprogramms vorgenommen werden. (2) 1Vor einer Sitzung ist den Mitgliedern des Spruchkörpers ein Terminsverzeichnis vorzule-gen, das die Aktenzeichen, die Namen der mitwirkenden Berufsrichter, der ehrenamtlichen Richter und gegebenenfalls des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle sowie der Beteiligten enthält. 2Am Eingang zum Sitzungssaal ist ein Terminsverzeichnis auszuhängen.

§ 14 Versenden von Akten und Gewährung von Akteneinsicht

(1) 1Wird eine Akte dem Rechtsmittelgericht zur Entscheidung vorgelegt, ist ein Retent anzule-gen. 2Nicht an das Rechtsmittelgericht weiterzuleitende Vorgänge werden zum Retent genom-men und nach Rückkehr der Akte an das Ausgangsgericht in diese eingeheftet. (2) 1Werden aus anderen Gründen Akten oder Aktenteile laufender Verfahren versandt, so ist ebenfalls ein Retent anzulegen, aus welchem sich das Aktenzeichen, die Beteiligten, der Emp-fänger, der Grund und der Umfang der Versendung ergeben. 2Zum Retent zu nehmen sind ins-besondere Ablichtungen des Übersendungsersuchens und der Übersendungsverfügung. 3Die Versendung hat gegen einen Zustellnachweis zu erfolgen. 4Die Einhaltung der Rücksendefrist ist von der Geschäftsstelle zu überwachen.

Page 294: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 23

294

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

(3) 1Bis zur Rückkehr der nach Absatz 2 versandten Akten eingehende Schriftstücke werden entweder nach richterlicher Anweisung den übersandten Akten nachgereicht oder zum Retent genommen. 2Nebenakten, insbesondere die in Prozesskostenhilfeverfahren angelegten, sowie Vorgänge, bezüglich derer die Akteneinsicht aus besonderen Gründen beschränkt oder versagt ist, sind beim Retent zu verwahren. 3Sie dürfen nur auf besondere richterliche Anordnung ver-sandt werden. 4Blattsammlungen sind vor der Versendung zu heften. (4) 1Nehmen Beteiligte im Gericht Einsicht in die Akten zu laufenden Verfahren, hat die Ge-schäftsstelle dies zu beaufsichtigen. 2Die Beaufsichtigung kann nach Anordnung der Gerichts-leitung auch in anderer Weise sichergestellt werden. 3Einsicht in abgeschlossene Verfahren wird nur auf Anordnung der Gerichtsleitung gewährt. 4Dieser bedarf es nicht bei Anforderungen durch das Landessozialgericht.

§ 15 Abgabe von Akten

(1) Werden Verfahrensakten endgültig an einen anderen Spruchkörper, ein anderes Gericht oder eine Behörde abgegeben, sind die Abgabeentscheidung und der Tag der tatsächlichen Abgabe im Datensatz zu vermerken. (2) 1Bei Abgaben innerhalb des Gerichts ist die Akte fortzuführen. 2Entsprechendes gilt bei Än-derungen der Sachgebietszuordnung während eines laufenden Verfahrens. (3) 1Die Versendung von Akten hat gegen einen Zustellnachweis zu erfolgen. 2Retente brau-chen nicht angelegt werden. 3Die Zustellnachweise sind nach Anordnung der Gerichtsleitung aufzubewahren. 4Nach Abgabe eingehende Schriftstücke werden urschriftlich weitergeleitet. (4) 1Im Falle der Verweisung wird um Mitteilung des neuen Aktenzeichens gebeten. 2Dieses wird im Register nachgetragen, sobald es bekannt ist.

§ 16 Abschluss und Weglegen der Akten

(1) 1Hat das Gericht festgestellt, dass das Verfahren im Sinne der Anordnung über die Erhe-bung von statistischen Daten in der Sozialgerichtsbarkeit als erledigt gilt, so schließt die zustän-dige Geschäftsstelle die dazugehörigen Akten nach abschließender kostenrechtlicher Prüfung ab. 2Vor dem Weglegen sind die den hierzu erlassenen Bestimmungen entsprechenden Ver-merke über die Aufbewahrung, Aussonderung, Ablieferung und Vernichtung von Schriftgut zu fertigen. (2) 1 Zur Erleichterung der späteren Aussonderung kann der Präsident des Landessozialgerichts bestimmen, dass das von der Vernichtung auszunehmende und länger aufzubewahrende Schriftgut bereits von seiner Entstehung an von der chronologischen Aktenheftung ausgenom-men und nach Aktenzeichen geordnet verwahrt wird. 2 Anstelle des gesondert verwahrten Origi-nalschriftgutes ist eine Leseabschrift zu den Akten zu nehmen. (3) 1Beigezogene Verwaltungsvorgänge sowie sonstige zurückzureichende Schrift- und Be-weisstücke bleiben zunächst bei den Akten. 2Wird ein Rechtsmittel eingelegt, werden sie mit den Akten dem Rechtsmittelgericht vorgelegt. 3Wird auf Rechtsmittel verzichtet oder wird inner-halb der entsprechenden Frist kein Rechtsmittel eingelegt, so werden sie zurückgegeben. 4Durch den Präsidenten des Landessozialgerichts können von Satz 1 abweichende Regelungen getroffen werden.

Page 295: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 23

295

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

(4) 1In Rechtshilfeersuchen angefallene Schriftstücke und Unterlagen sind nach deren Erledi-gung mit den Akten des ersuchenden Gerichts beziehungsweise der ersuchenden Behörde an diese zurückzusenden. 2Müssen ausnahmsweise vom ersuchten Gericht einzelne Schriftstücke zurückbehalten werden, sind diese nach den Anordnungen der Gerichtsleitung zu archivieren; im Register ist ein Hinweis auf den Verbleib aufzunehmen. (5) 1Ein Güterichterverfahren ist abgeschlossen, wenn eine Mitteilung über die Beendigung des Streits durch den Güterichter oder eine sonstige Rückgabe zum Herkunftsverfahren erfolgt ist. 2Nach Abschluss des Güterichterverfahrens ist das als vertraulich bezeichnete Schriftgut an den Einsender zurückzugeben oder zu vernichten, sofern die Beteiligten auf die Rückgabe verzich-tet haben, es sei denn, die Parteien haben eine andere Vereinbarung getroffen. 3Das in der Akte oder Blattsammlung verbleibende Schriftgut ist an das Prozessgericht zurückzugeben und bei den Akten des Herkunftsverfahrens aufzubewahren.

§ 17 Datenerfassung, Führung von Registern und Verzeichnissen

(1) 1Die Schriftgutverwaltung wird mit dem eingeführten Geschäftsstellenautomationsprogramm durchgeführt. 2Die Registrierung der Neueingänge erfolgt in elektronischer Form. (2) Das Programm muss mindestens folgende Register- und Verzeichnisfunktionen gewährleis-ten:

a) Verfahrensregister (§ 18), b) Allgemeines Register (§19), c) Register für sonstige Verfahren (§ 20), d) Namenverzeichnis (§ 21), e) Verhandlungskalender (§ 22) und f) Fristenkalender (§ 13 Absatz 1).

(3) 1Verfahren mit demselben Registerzeichen werden, zum Jahresbeginn mit 1 beginnend, fortlaufend nummeriert. 2Der Präsident des Landessozialgerichts kann anordnen, dass die im selben Register einzutragenden Verfahren mit 1 beginnend fortlaufend nummeriert werden. 3Die Register müssen mindestens enthalten:

a) Registerzeichen, b) laufende Nummer, c) Tag des Eingangs bei Gericht, d) Namen der Verfahrensbeteiligten, e) Bemerkungen (zum Beispiel Verbindung, Trennung und Abgabe), f) Art und Tag der Erledigung, g) bei zweitinstanzlichen Verfahren, Angaben zur Vorinstanz.

(4) Unter Bemerkungen sind auch zu erfassen:

a) bei Verweisung der Parteien vor den Güterichter nach § 202 Satz 1 SGG in Ver-bindung mit § 278 Absatz 5 ZPO das Aktenzeichen des Güterichterverfahrens;

b) in Güterichterverfahren das Aktenzeichen des Hauptverfahrens. (5) 1Die Eingänge eines Tages sind grundsätzlich in der alphabetischen Reihenfolge der Nach-namen, hilfsweise der Vornamen, der Kläger beziehungsweise Antragsteller zu erfassen. 2Der Präsident des Landessozialgerichts kann hiervon abweichende Regelungen treffen. 3Er be-stimmt die Einzelheiten der Erfassung, insbesondere für juristische Personen.

Page 296: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 23

296

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

§ 18 Verfahrensregister

(1) 1Im Verfahrensregister sind alle Klage-, Rechtsmittel- und Antragsverfahren zu erfassen, für die nach § 1 Absatz 2 der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Sozial-gerichtsbarkeit (SG-Statistik) eine Verfahrenserhebung durchgeführt wird. 2Dabei sind die aus der Anlage 1 ersichtlichen, die einzelnen Sachgebiete kennzeichnenden Registerzeichen zu verwenden. (2) Ein selbstständig geführtes Prozesskostenhilfeverfahren ist unter dem Registerzeichen zu erfassen, unter dem der spätere Antrag oder die Klage zu erfassen wäre. (3) Als Neueingänge zu erfassen sind auch

a) Anträge auf Wiederaufnahme oder Fortsetzung des Verfahrens (auch wegen An-fechtung einer verfahrensbeendenden Erklärung) sowie aus der Rechtsmittelins-tanz zurückverwiesene Sachen (vgl. § 11). Im Verfahrensregister des erledigten und des neu anzulegenden Verfahrens sind entsprechende gegenseitige Hinwei-se aufzunehmen,

b) die Aufnahme eines wegen Ruhens, Aussetzung oder Unterbrechung bereits sta-tistisch erledigten Verfahrens,

c) Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe, wenn die Sache weder bereits anhängig ist noch gleichzeitig anhängig wird,

d) Beschwerden in derselben Sache, die sich gegen eine andere Entscheidung als die bereits anhängige Beschwerde richtet,

e) die Weiterführung eines Verfahrens über einen Antrag nach § 145 SGG nach Zu-lassung der Berufung als Berufungsverfahren. Das neue Aktenzeichen ist auf dem Aktendeckel oder Datenblatt zu vermerken,

f) Rügeverfahren nach § 178a SGG. Im Verfahrensregister des erledigten und des neu anzulegenden Verfahrens sind entsprechende gegenseitige Hinweise aufzu-nehmen.

(4) Die registermäßige Neuerfassung unterbleibt

a) bei Verfahren, die nach Erlass eines Vorbehaltsurteils im Nachverfahren weiter betrieben werden,

b) bei Eingang eines Antrages auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe, sofern die Hauptsache bereits anhängig ist oder gleichzeitig anhängig gemacht wird,

c) bei Eingang einer Klage, eines Antrags oder einer Berufung, sofern für die Hauptsache ein Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe anhängig ist oder innerhalb des letzten Monats durch Beschluss erledigt wurde,

d) beim Eingang einer Berufung, Beschwerde oder eines Antrags auf Zulassung der Berufung oder der Beschwerde, sofern gegen die angefochtene Entscheidung bereits eine Berufung, Beschwerde oder ein Antrag auf Zulassung der Berufung oder der Beschwerde anhängig ist. Der Eingang des weiteren Rechtsmittels ist im Datensatz des bereits anhängigen zu vermerken,

e) bei Verfahren nach § 199 SGG. (5) 1Wird ein Verfahren von einem anderen abgetrennt (§ 10 Absatz 2), so behält eines der Ver-fahren das bisher vergebene Aktenzeichen. 2Das andere Verfahren wird unter einem neuen Aktenzeichen neu erfasst. 3Im Register sind gegenseitige Verweise aufzunehmen. (6) 1Bei der Abgabe innerhalb des Gerichts ist das abgegebene Verfahren nach den Vorgaben der SG-Statistik abzuschließen und statistisch wie ein Neueingang zu behandeln. 2Die Akte wird unter Änderung der Ordnungsnummer des Spruchkörpers (im Übrigen unter dem gleichen Ak-

Page 297: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 23

297

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

tenzeichen) fortgeführt. 3Die Berichtigung des Spruchkörpers ist auf dem Aktendeckel und im Register zu vermerken. 4Einer unverzüglichen Mitteilung des geänderten Aktenzeichens an die Beteiligten bedarf es in diesem Falle nicht. (7) 1Bei nachträglicher Änderung des Sachgebiets ist das Verfahren nach den Vorgaben der SG-Statistik und registermäßig abzuschließen und wie ein Neueingang zu behandeln. 2Dazu ist das zuvor vergebene Aktenzeichen auf dem Aktendeckel leserlich zu streichen und der Akten-deckel mit dem neuen Aktenzeichen zu versehen. 3Im Register sind gegenseitige Verweise auf-zunehmen.

§ 19 Allgemeines Register (AR)

(1) 1In das Allgemeine Register werden eingetragen

a) Eingänge, bei denen zweifelhaft ist, ob sie zu bereits bestehenden oder noch anzule-genden Akten gehören oder ob sie in das Verfahrensregister einzutragen sind,

b) Eingänge, die ohne Verfügung in der Sache an ein anderes Gericht oder eine Behörde abzugeben sind und

c) Schutzschriften. 2Für alle im Allgemeinen Register zu erfassenden Sachen ist das Registerzeichen AR zu ver-wenden (Anlage 3). (2) 1Abgaben innerhalb des Gerichts betreffend die in Absatz 1 bezeichneten Verfahren sind im Register besonders kenntlich zu machen. 2Der Präsident des Landessozialgerichts trifft Anord-nungen zu Form und Inhalt des Vermerks.

§ 20 Register für sonstige Verfahren (SF)

(1) 1In dem Register für sonstige Verfahren werden Anträge erfasst, für die nach der SG-Statistik eine Monatserhebung durchzuführen ist. 2Dies sind 1. als Kostensachen:

Erinnerungen gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss, gegen den Kostenansatz, ge-gen die Festsetzung der Rechtsanwaltsvergütung oder gegen die Festsetzung der Ver-gütung eines im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwaltes, die dem Richter zur Entscheidung vorgelegt werden,

2. Amts- und Rechtshilfeersuchen an das Sozialgericht (einschließlich der Angelegenheiten

nach § 22 SGB X), 3. als sonstige SF-Verfahren:

a) Verfahren auf Ablehnung von Gerichtspersonen (§ 60 SGG), b) Beweissicherungsverfahren (außerhalb eines anhängigen Verfahrens), c) Angelegenheiten der ehrenamtlichen Richter nach dem SGG, d) Angelegenheiten nach den §§ 178, 189 SGG, e) Wahlanfechtungen nach § 6 SGG in Verbindung mit § 21b Absatz 6 GVG, f) Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 58 SGG, g) Entschädigungsverfahren nach § 201 GVG in Verbindung mit § 202 Satz 2 SGG, h) Verfahren vor dem Güterichter nach § 202 Satz 1 SGG in Verbindung mit § 278 Absatz

5 ZPO.

Page 298: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 23

298

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

(2) 1Abgaben innerhalb des Gerichts betreffend die in Absatz 1 bezeichneten Verfahren sind im Register besonders kenntlich zu machen. 2Der Präsident des Landessozialgerichts trifft Anord-nungen zu Form und Inhalt des Vermerks. (3) Auf Anordnung des Präsidenten des Landessozialgerichts können weitere Register geführt werden, in denen nach der SG-Statistik nicht zu erfassende Verfahren oder Entscheidungen aufgenommen werden (zum Beispiel Festsetzung der Vergütung von Zeugen, Sachverständi-gen und anderen Beteiligten; Festsetzung der Gebühren nach § 184 Absatz 1 SGG; sonstige Angelegenheiten, für die ein Aktenzeichen vergeben wird, aber weder eine Verfahrenserhebung durchzuführen noch eine Zählung nach Ziffer F. in der Monatsstatistik vorgesehen ist).

§ 21 Namen- oder Adressdatei

1Die Erfassung der Daten der Beteiligten erfolgt in elektronischer Form. 2In das Verzeichnis sind mindestens der vollständige Name und die Adresse aufzunehmen. 3Es wird bei jedem Gericht zentral geführt. 4Vorbehaltlich anderer Anordnungen des Präsidenten des Landessozialgerichts ist es alphabetisch nach den Namen, hilfsweise nach den Vornamen der Beteiligten zu ordnen.

§ 22 Verhandlungskalender

(1) Für die Termine zur mündlichen Verhandlung, Beweisaufnahme, Verkündung einer Ent-scheidung, Erörterung des Sachverhalts und in Rechtshilfeangelegenheiten sowie für Sitzungen zur Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ist (elektronisch) ein Verhandlungskalender zu führen.

(2) 1In dem Verhandlungskalender sind Datum, Uhrzeit, Ort und Aktenzeichen zu vermerken. 2Dem Präsidenten des Landessozialgerichts bleiben nähere Bestimmungen zu Form und Inhalt der Eintragungen vorbehalten. (3) Der gesonderten Führung eines Verhandlungskalenders bedarf es nicht, wenn eine Über-sicht der für einen Sitzungstag anberaumten Termine mit den in Absatz 2 genannten Daten aus dem Geschäftsstellenautomationsprogramm abgerufen werden kann.

§ 23 Schlussbestimmungen

1Anordnungen der Gerichtsleitung gelten weiter, soweit die vorstehenden Bestimmungen ihnen nicht entgegenstehen. 2Treffen die Gerichtsleitung oder der Präsident des Landessozialgerichts ergänzende Anordnungen, bestehen Unklarheiten oder scheinen abweichende Regelungen, die nicht ausdrücklich zugelassen sind, erforderlich, so ist die oberste Dienstbehörde zu informie-ren.

§ 24 Inkrafttreten

1Diese Aktenordnung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.

Page 299: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 23

299

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Anlage 1 Registerzeichen zum Verfahrensregister Die folgenden Registerzeichen sind zu verwenden:

Registerzeichen

Sachgebiet

AL

Arbeitsförderung und die übrigen Aufgaben der Bundesagentur für Ar-beit (ohne Streitigkeiten nach dem BKGG und dem SGB II)

AS Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende AY Angelegenheiten des AsylbLG BK Angelegenheiten nach §§ 6a und 6b BKGG BL Blindengeld bzw. Blindenhilfe EG Erziehungs- bzw. Elterngeld und Betreuungsgeld KA Recht der Vertragsärzte und –zahnärzte KG Kindergeld, ohne Streitigkeiten nach §§ 6a und 6b BKGG KR Krankenversicherung, Gesamtsozialversicherungsbeiträge sowie

Nebengebiete P Pflegeversicherung R Rentenversicherung SB Angelegenheiten des Schwerbehindertenrechts SV Sonstige Verfahren: Klagen und ER-Verfahren, die keinem Rechtsge-

biet zugeordnet werden können SO Angelegenheiten des Sozialhilferechts U Unfallversicherung VE Soziales Entschädigungsrecht Im Einvernehmen mit der obersten Dienstbehörde kann der Präsident des Landessozialgerichts darüber hinaus die Verwendung der folgenden weiteren Registerzeichen anordnen:

Registerzeichen  

Sachgebiet 

EH Angelegenheiten des Entwicklungshelfergesetzes KN Knappschaftliche Streitigkeiten LW Alterssicherung der Landwirte RS Zusatz- und Sonderversorgung der neuen Bundesländer VG Opferentschädigungsgesetz VH Häftlingshilfegesetz VJ Streitigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz VK Kriegsopferversorgung VM Entschädigung für ehemalige DDR-Bürger infolge medizinischer Maß-

nahmen VS Soldatenversorgung VU SED-Unrechtsbereinigungsgesetz

Page 300: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 23

300

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Anlage 2

Zusatzzeichen zum Verfahrensregister Bestimmte Geschäftsvorgänge sind nach Maßgabe dieser Anlage mit Zusatzzeichen zu kennzeichnen, die den das Jahr bezeichnenden Ziffern im Aktenzeichen folgen. Sind mehrere Zusatzzeichen zu verwenden, so gilt die Reihenfolge dieser Anlage

Zusatzzeichen

Art des Geschäftsvorgangs

B Beschwerdeverfahren, mit Ausnahme der Nichtzulassungs-beschwerde

ER Einstweiliger Rechtsschutz KL Erstinstanzliches Klageverfahren beim LSG

(ohne Normenkontrollverfahren) NK Normenkontrollverfahren NZB

Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Berufung (mit Eingang beim LSG)

PKH Selbstständige Prozesskostenhilfeverfahren RG Anhörungsrügeverfahren WA Wiederaufnahme ZVW Zurückverweisung BG Betreuungsgeldverfahren

Page 301: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 23

301

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Anlage 3 Registerzeichen für die nach § 19 und § 20 zu führenden Register

Registerzeichen

Art des Geschäftsvorgangs

AR Allgemeines Register, § 19 SF Sonstige Verfahren, § 20

Page 302: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 23

302

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Anlage 4 Zusatzzeichen für das nach § 20 zu führende Register

Zusatzzeichen

Art des Geschäftsvorgangs

Obligatorisch RH Amts- und Rechtshilfeersuchen (einschließlich der Angele-

genheiten nach § 22 SGB X) E Erinnerungen gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss,

gegen den Kostenansatz, gegen die Festsetzung der Rechtsanwaltsvergütung oder gegen die Festsetzung der Vergütung eines im Wege der Prozesskostenhilfe beige-ordneten Rechtsanwaltes, die dem Richter zur Entschei-dung vorgelegt werden

EK Entschädigungsklagen (§§ 201 GVG, 202 Satz 2 SGG)

AB Ablehnung von Gerichtspersonen (§ 60 SGG) GR Verfahren vor dem Güterichter (§ 202 Satz 1 SGG i.V.m.

§ 278 Absatz 5 ZPO) Fakultativ (nach Anordnung des Präsidenten des Landessozialgerichts) BW Beweissicherungsverfahren ERI Angelegenheiten der ehrenamtlichen Richter Hinweis: Andere nach der SG-Statistik zu erfassende sonstige Verfahren, für die kein Zusatzzeichen vorgesehen ist, werden ohne ein solches erfasst. Im Einvernehmen mit der obersten Dienstbehörde kann der Präsident des Landessozialgerichts hierfür die Verwendung weiterer Zusatzzeichen anordnen.

Page 303: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 23

303

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Nr. 30. Arbeitsschutz im Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie Aus- und Fortbildungseinrichtungen (ohne Justizvollzug)

AV d. JM vom 22. November 2013 (7630 - Z. 2)

- JMBl. NRW S.303 -

1. Allgemeines

Auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) sowie der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften (insb. DGUVV 2) - jeweils in der gültigen Fassung - ist die Gewährleistung des Arbeitsschutzes in den Dienststellen eine Dauer-aufgabe, die den Arbeitgeber verpflichtet, die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu er-mitteln, sie zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und entsprechende Maßnahmen festzule-gen. Hierbei werden die Arbeitgeber, dies sind im Sinne der genannten Bestimmungen in der Justiz die Behördenleitungen, durch Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und andere Aufgabenträger unterstützt. Die abgeleiteten Maßnahmen müssen dem Stand der Technik und den gesicherten arbeitswis-senschaftlichen Erkenntnissen entsprechen. Darüber hinaus sind die Maßnahmen so zu pla-nen, dass Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Einfluss der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht verknüpft werden.

2. Organisation und Zuständigkeiten

Der Arbeitsschutz wird in der sogenannten Linienstruktur organisiert. Die Gewährleistung und Koordination der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Be-treuung obliegt somit den Leitungen der Mittelbehörden für die Dienststellen ihres Geschäftsbe-reichs.

3. Aufgaben

Die Betreuungsleistung erfolgt durch Vertragsschluss mit einem externen Anbieter arbeitsmedi-zinischer und sicherheitstechnischer Dienstleistungen als überbetrieblichem Dienst (§ 19 ASiG).

Der Anbieter hat vor allem folgende Dienstleistungen zu erbringen:

Qualifizierte Erfüllung sämtlicher Aufgaben, die sich grundsätzlich aus §§ 3 und 6 ASiG i. V.

m. der DGUVV 2 ergeben.

Vorsorgeuntersuchungen G 37 mit ergonomischer Beratung zum Arbeitsplatz.

Impfungen, soweit sie dienstlich veranlasst sind.

Unterstützung der Behördenleitung und der von ihr beauftragten Personen bei der Erfüllung

der ihr nach dem ArbSchG und dem ASiG obliegenden Aufgaben sowie die Einbindung der

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deren Vertretungen in allen Belangen des Ar-

beitsschutzes im Sinne von §§ 15 - 17 ArbSchG.

Unterstützung bei oder selbständige Erstellung von arbeitsplatz- und tätigkeitsspezifischen

Gefährdungsbeurteilungen und deren Dokumentation (§§ 5, 6 ArbSchG) sowie von Be-

Page 304: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 23

304

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

triebsanweisungen und Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung (etwa der Un-

terweisung der Beschäftigten nach § 12 ArbSchG).

Aufbereitung und Weitergabe von Informationen über gesicherte arbeitsmedizinische und

sicherheitstechnische Erkenntnisse zur Verbesserung des Arbeitsschutzes.

Beratung bei gesundheitsbedingten Umsetzungen und der Durchführung von Eingliede-

rungsmaßnahmen gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX. Die Verteilung der Haushaltsmittel auf die Mittelbehörden erfolgt durch das Justizministerium. Das Nähere zum Anmelde- und Abrufverfahren der Betreuungsleistungen regeln die Leitungen der Mittelbehörden für ihren Geschäftsbereich in eigener Zuständigkeit. Die Mittelbehördenlei-tungen entscheiden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auch über den Abruf und die Durchführung der angemeldeten Dienstleistungen.

4. Arbeitsschutzausschuss

Nach § 11 ASiG hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten einen Arbeits-schutzausschuss zu bilden, der über die Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung in der Dienststelle berät und mindestens einmal vierteljährlich zusammentritt. Dieser Ausschuss setzt sich von Gesetzes wegen wie folgt zusammen:

Arbeitgeber oder einer/m von ihm Beauftragten,

zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,

Betriebsärztin/Betriebsarzt (extern),

Fachkraft für Arbeitssicherheit (extern) und

der/dem Sicherheitsbeauftragten nach § 22 SGB VII.

Die Betriebsärztin/Der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit nehmen einmal im Jahr an der Sitzung teil.

5. Zentraler Arbeitsschutzausschuss

Beim Justizministerium wird ein Zentraler Arbeitsschutzausschuss eingerichtet, in dem The-menstellungen von grundsätzlicher und/oder übergreifender Bedeutung behandelt und Maß-nahmen bzw. Handlungsvorschläge abgestimmt werden. Der Ausschuss sich setzt zusammen aus

je einer Vertreterin/einem Vertreter der Mittelbehörden,

je einem Mitglied der auf der Ebene des Justizministeriums gebildeten Richter- und Per-

sonalvertretungen,

jeweils einer Betriebsärztin/einem Betriebsarzt und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit

des mit den arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Leistungen nach Nr. 2 be-

auftragten externen Anbieters und

einer/einem Sicherheitsbeauftragten nach § 22 SGB VII. Die Geschäftsführung und der Vorsitz obliegen dem Justizministerium. Die Sitzungen des Aus-schusses finden einmal pro Halbjahr statt.

Page 305: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 23

305

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Die Pflicht zur Bildung eines örtlichen Arbeitsschutzausschusses bleibt hiervon unberührt.

6. Ausschreibung der Dienstleistungen

Die Ausschreibung der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Leistungen nach Nr. 3 erfolgt zentral durch das Justizministerium.

7. Rechtsvorschriften

Im Übrigen gelten die Vorschriften des ArbSchG, des ASiG sowie der einschlägigen Unfallver-hütungsvorschriften (insb. DGUVV 2).

8. In-Kraft-Treten

Diese AV tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. Die AV vom 21. November 2007 (7630 - Z. 2) - JMBl. NRW S. 289 - in der Fassung vom 11. Juli 2012 tritt zum selben Zeitpunkt außer Kraft.

Bekanntmachungen

Nr. 35. Hauptrichterrat der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung d. JM vom 18. November 2013

(2701 – Z. 1) - JMBl. NRW S. 305 –

Richter am Amtsgericht Paul Kimmeskamp Amtsgericht Bochum ist aus dem Hauptrichterrat der ordentlichen Gerichtsbarkeit ausgeschieden. Als Nachfolger ist Richter am Landgericht Dr. Thomas Falkenkötter, Oberlandesgericht Hamm, als sonstiges Mitglied nachgerückt.

Page 306: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 23

306

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Nr. 36. Hauptpersonalrat der Staatsanwälte bei dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung d. JM vom 20. November 2013 (2706 – Z. 3) – JMBl. NRW S. 306 –

Der bisherige Vorsitzende, Herr Oberstaatsanwalt Bernd Schulz, ist aus dem Hauptpersonalrat der Staatsanwälte ausgeschieden. Als Nachfolger ist Herr Staatsanwalt Christoph Burbulla, Staatsanwaltschaft Mönchengladbach, in den Hauptpersonalrat der Staatsanwälte als ordentliches Hauptpersonalratsmitglied nachge-rückt. Neuer Vorsitzender ist Herr Oberstaatsanwalt Johannes Schüler, Staatsanwaltschaft Köln. Anschrift: Justizzentrum 13 50939 Köln

Nr. 37. Bekanntmachung des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte

im Lande Nordrhein-Westfalen - JMBl. NRW S. 306 -

Der Wahlausschuss

für die Wahl zur Siebten Vertreterversammlung Bekanntmachung vom 21.Oktober 2013

Dritte Wahlbekanntmachung I. Auf der Grundlage der Zweiten Wahlbekanntmachung vom 09. Juli 2013 (JMBl. NRW Nr. 17

vom 01. September 2013, S. 211 ff) hatten die wahlberechtigten Mitglieder des Versor-gungswerks der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen Gelegenheit, die Mitglieder und die Ersatzmitglieder der Siebten Vertreterversammlung des Versorgungswerks zu wäh-len durch Briefwahl in der Zeit vom 24. September bis 15. Oktober 2013. Am 16. Oktober hat der Wahlausschuss für jeden der drei Wahlbezirke Düsseldorf, Hamm und Köln die Wahler-gebnisse ermittelt, festgestellt und veröffentlicht sie hier nachfolgend.

Page 307: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 23

307

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

II. Die Wahlergebnisse in den drei Wahlbezirken im tabellarischen Überblick: Wahlbezirk Düssel-

dorf Hamm Köln Summe

Sp. 1 - 3 Wahlberechtigte am 15.10.2013

1

11.826

2

13.083

3

12.571

4

37.480

Stimmen

gültig

3.084

3.175

2.961 9.220

ungültig

19

26

21

66

gültige

DAV Gemeinschaftsliste

1.896

1.784

1.770 5.450

Stimmen für Liste junger Rechtsanwäl- tinnen u. Rechtsanwälte

854

900

723 2.477

Unabhängige Liste

334

--

468 802

Arbeitsgemeinschaft Anwäl-tinnen im DAV

--

491

--

491

DAV Gemeinschaftsliste

6

6

7

19

Sitzverteilung Liste junger Rechtsanwäl- tinnen u. Rechtsanwälte

3

3

2

8

Unabhängige Liste

1

--

1

2

Arbeitsgemeinschaft Anwäl-tinnen im DAV

--

1

--

1

Sitze insgesam

10

10

10 30

III. Gewählt sind damit, vorbehaltlich einer Ablehnung (§ 16 Abs. 3 WO), die nachstehend benann-

ten Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, nämlich

1. im WAHLBEZIRK DÜSSELDORF

a) als Mitglieder (§ 9 Abs. 2 WO)

aus Liste 1 (DAV-Gemeinschaftsliste) Rechtsanwalt/Rechtsanwältin Lothar Lindenau, Düsseldorf Herbert Schons, Duisburg Dr. Susanne Offermann-Burckart, Grevenbroich Christian Segbers, Düsseldorf Dr. Isolde Bölting, Remscheid Rainer Girmes, Krefeld

Page 308: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 23

308

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

aus Liste 2 (Liste junger Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte) Rechtsanwalt/Rechtsanwältin Alexander Elsmann, Düsseldorf Juliane Hilbricht, Solingen Gunbritt Kammerer-Galahn, Düsseldorf aus Liste 3 (Unabhängige Liste) Rechtsanwalt Jürgen Westerath, Mönchengladbach b) als Ersatzmitglieder (§ 9 Abs. 3 WO) aus Liste 1 (DAV-Gemeinschaftsliste) Rechtsanwalt/Rechtsanwältin Dörte Müller, Düsseldorf Dietmar Gorißen, Kleve Hildegard Gotzen-Schmitz, Erkelenz Horst Leis, Düsseldorf Peter Langenbach, Wuppertal Elke Thom-Eben, Düsseldorf Klaus L. Richard, Krefeld Gregor Leber, Düsseldorf Dr. Dietrich Fudickar, Wuppertal Dr. Wilhelm Korfmacher, Düsseldorf Wolfgang Gebing, Kleve Dirk Linack, Solingen aus Liste 2 (Liste junger Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte) Rechtsanwalt/Rechtsanwältin Stephan Krey, Düsseldorf Eckhard Vossieck, Mönchengladbach Martin Rudolf Haas, Remscheid Caroline Wegener, Düsseldorf Anna Rasche, Moers Marc Oliver Hoormann, Düsseldorf aus Liste 3 (Unabhängige Liste) Rechtsanwalt/Rechtsanwältin Dagmar Vogel, Oberhausen Dr. Boris Wolkowski, Mönchengladbach

Page 309: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 23

309

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

2. im WAHLBEZIRK HAMM

a) als Mitglieder (§ 9 Abs. 2 WO)

aus Liste 1 (DAV-Gemeinschaftsliste) Rechtsanwalt/Rechtsanwältin Wolfgang Ehrler, Herdecke Petra von Vietinghoff, Essen Marion Meichsner, Bochum Annette Frommhold-Merabet, Münster Tobias Schäfer, Wetter Stefan Peitscher, Münster aus Liste 2 (LISTE JUNGER RECHTSANWÄLTINNEN UND RECHTSANWÄLTE) Rechtsanwalt/Rechtsanwältin Dr. Christoph Meyer-Rahe, Bielefeld Tino Scharrmann, Essen Ines Müller-Baumgarten, Bielefeld aus Liste 3 (Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen) Rechtsanwältin Dr. Rita Coenen, Münster b) als Ersatzmitglieder (§ 9 Abs. 3 WO) aus Liste 1 (DAV-Gemeinschaftsliste) Rechtsanwalt/Rechtsanwältin Dr. Andreas Bohnenkamp, Borken Cornelius Kruse, Bochum Brigitte Rüddel, Freudenberg Marion Schmidt, Bielefeld Bruno Metzler, Detmold Horst Fromlowitz, Essen Helmut Kerkhoff, Hamm Klaus-Peter Hohenner, Blomberg Rüdiger Brüggemann, Warstein Heidi C. Wilden, Paderborn Jochen B. Böcker, Hagen Bergü Ercan, Dortmund

Page 310: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 23

310

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

aus Liste 2 (LISTE JUNGER RECHTSANWÄLTINNEN UND RECHTSANWÄLTE) Rechtsanwalt/Rechtsanwältin Dr. Sebastian Meyer, Bielefeld Patrick Kreimer, Essen Beate Calow, Bad Salzuflen Nikolaos Penteridis, Bad Salzuflen Mirko Koch, Unna Ruth Nobel, Bochum aus Liste 3 (Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen) Rechtsanwältin Gabriele Ostermeier, Münster Dr. Anja Schäfer, Hamm

3. im WAHLBEZIRK KÖLN

a) als Mitglieder (§ 9 Abs. 2 WO)

aus Liste 1 (DAV-Gemeinschaftsliste für den OLG-Bezirk Köln) Rechtsanwalt/Rechtsanwältin Albert Vossebürger, Köln Susanne Kleinheyer, Bonn Karl-Peter Kessler, Düren Dr. Christoph Hack, Köln Volker Schmidt-Lafleur, Bonn Nicola Meier-van Laak, Aachen Arno Zurstraßen, Köln aus Liste 2 (Unabhängige Liste) Rechtsanwältin Barbara Steinhoff, Köln aus Liste 3 (Liste Junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte) Rechtsanwältin Carmen Grebe, Köln Heidi Kneller-Gronen, Köln b) als Ersatzmitglieder (§ 9 Abs. 3 WO)

Page 311: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 23

311

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

aus Liste 1 (DAV-Gemeinschaftsliste für den OLG-Bezirk Köln) Rechtsanwalt/Rechtsanwältin Dr. Friedwald Lübbert, Bonn Birgit Rosenbaum, Köln Walter Schreiber, Aachen Alexandra Stolley, Köln Peter Blumenthal, Bonn Pia Eckertz-Tybussek, Köln Ralf Schweigerer, Bonn Dr. Dominik Scheuerer, Köln Ariane Dohle, Köln Nina Hiddemann, Köln Klaus Schlimm, Köln Norbert Bauschert, Köln Roman Pusep, Köln aus Liste 2 (Unabhängige Liste) Rechtsanwältin Sabine Grebe, Köln Elke Heuvens, Köln aus Liste 3 (Liste Junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte) Rechtsanwalt/Rechtsanwältin Johannes Schneider, Bonn Sven Boelke, Köln Dr. Astrid von Einem, Köln Georg Mörchel, Köln

IV. Gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 WO werden § 17 Abs. 1-4 WO und die Anschrift des Wahlausschusses bekanntgemacht. 1. "§ 17

Wahlanfechtung a) Jeder Wahlberechtigte kann die Wahl in seinem Wahlbezirk binnen eines Monats nach

Bekanntgabe des Wahlergebnisses in der Dritten Wahlbekanntmachung beim Wahl-ausschuss schriftlich anfechten. Die Frist beginnt mit dem dritten Tag nach der Veröf-fentlichung im Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen.

b) Die Wahlanfechtung hat keine aufschiebende Wirkung.

c) Die Wahlanfechtung kann nur darauf gestützt werden, dass gegen wesentliche Vor-schriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen wor-den und eine Berichtigung unterblieben ist und die Möglichkeit besteht, dass durch den

Page 312: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 23

312

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Verstoß das Wahlergebnis beeinflußt worden ist.

d) Über die Wahlanfechtung entscheidet der Wahlausschuss. Die Wahl wird wiederholt, soweit sie für ungültig erklärt wird.“

2. Die Anschrift des Wahlausschusses lautet: Hausanschrift: 40213 Düsseldorf, Breite Straße 67 Postanschrift: 40042 Düsseldorf, Postfach 10 51 61

Düsseldorf, den 21.10.2013

Leonora Holling Vorsitzende des Wahlausschusses

zur Wahl der Siebten Vertreterversammlung

Personalnachrichten

OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte Ernannt: z. Direktorin des AG: Richterin am AG - als die ständige Vertreterin eines Direktors - Julia Stahl aus Krefeld in Rheinberg; z. Richterin am AG als weitere aufsichtführende Richterin: Richterin am AG Frauke Distler und Uta Kretschmer in Düsseldorf; z. Richter am AG: Richter Markus Schlosser in Solingen. Ruhestand: Vorsitzender Richter am OLG Bernhard-Rudolf Schüßler in Düsseldorf und Richter am OLG Hans-Henning von Bassewitz in Düsseldorf. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Toja Magdalena Brandt, Verena Bühler, Gülsüm Yilmaz.

Page 313: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 23

313

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Übernommen: Richterin Julia Englisch aus dem Geschäftsbereich des Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Neuzulassungen und Übernahmen aus anderen Kammerbezirken Jan Patrick Röcker u. Britta Wegner in Duisburg, Heiko Antczak, Ulrike Bihler, Dr. Gabriel Burg-hardt, LL.M., Nicolas Dumont, LL.M., Martin Fink, Dr. Katrin Hasler-Hagedorn, Stefanie Jacob, Hans Christian Kaiser, LL.B., Philipp Kohlbecher, Thomas Krämer, Samira Kuhl, Peter Lepper, Christopher Frhr. von Lilien-Waldau, Carolina Machado Calheiros, Ralph Männer, Christofer Mellert, Daniel Misch, Annette Mohs, Said Nasruddin, Dr. Philipp Pütz, Verena Rix, Dr. Georg Roderburg, Dr. Stefan Schmidt, Frederick Schneider, Marina Sieberg, Carsten Siemeke, Ulrich Vitenius, M.Sc., Markus Vivekens, Dominik Waszczynski, LL.M. u. Christoph Wolf in Düsseldorf, Konstantin Müller in Kevelaer, Karsten Herfort u. Niklas Lichtenberger in Kleve, Matthias Voigt, LL.M. (La Trobe) in Krefeld, Robert Deutzmann in Langenfeld, Georg Kuthe in Mettmann, Pat-rick Saam in Moers, Peter Albert u. Alessia Vespa in Mönchengladbach, David Friedländer in Neuss, Sarah Steinfeld in Niederkrüchten, Sonja Schmitt in Oberhausen, Udo Berger in Rem-scheid, Ann-Carolin Althaus in Velbert, Liza Lulaj u. Dirk Steiner in Wuppertal.

OLG-Bezirk Hamm Gerichte Ernannt: z. Vizepräsidenten des OLG: Vizepräsident des LG - BesGr. R3 - Thomas Helmkamp aus Münster; z. Direktor des AG - BesGr. R2 -: Direktor des AG - BesGr. R1 AZ - Helmut Heinz Seel in Beckum; z. Richter/in am AG: Richter/in Melanie Büscher in Gelsenkirchen-Buer, Tho-mas Krichel und Yvonne Schmuck-Schmiedel in Recklinghausen; z. Justizoberamtsrätin: Jus-tizamtsrätin Gisela Lommer in Bielefeld u. Brigitte Abels-Dittrich in Hattingen; z. Justizamtsrä-tin: Justizamtfrau Birgit Franke in Bochum u. Eva-Maria Schäfers in Lippstadt; z. Justiz-amtfrau/-mann: Justizoberinspektor/in Susan Heinze in Altena, Michael Fritzsche, Heike Gut-schmidt und Andrea Müller in Hagen, Sonja Lübke in Iserlohn, Nicole Bonenberger in Lüden-scheid, Thomas Blömker und Michaela Erber in Recklinghausen u. Silke Squar in Schwelm; z. Justizoberinspektor/in: Justizinspektor/in Dirk Henneke in Arnsberg, Stephanie Ohst, Matthias Peter und Monika Wisniewski in Hamm, Nicole Asmuth und Martina Hartmann in Medebach, Melanie Altenrichter, Karin Bauer, Juliane Degenhardt und Ralf Schmitz in Paderborn, Carmen Küchmeister in Soest u. Sonja Brüß in Warburg; z. Obergerichtsvollzieher - BesGr. A 9 m. AZ -: Obergerichtsvollzieher Thomas Borkeloh in Paderborn; z. Justizamtsinspektor/in - BesGr. A 9 -: Justizamtsinspektor/in Karola Degener und Ulrike Dembinski in Bochum, Christina Becker und Angelika Freitag-Krause in Paderborn; z. Justizamtsinspektor/in: Justizhauptsekretär/in Sabine Beermann, Simone Diederich-Jensen, Birgit Gniffke-Papaleo, Angelika Thiemann und Ingrid Rahmacher in Bochum, Klaudia Hinz und Simone Milewski-Ilberg in Herne, Marion Alb-recht und Heidrun Limbach in Lemgo, Margarete Baier in Paderborn (Korrektur der Veröffentli-chung vom 15. November 2013) u. Rolf-Dieter Poll in Recklinghausen; z. Gerichtsvollzie-her/in: Justizobersekretärin Silvia Berkenbusch in Soest; z. Justizhauptsekretär/in: Justiz-obersekretär/in Silke Ludwig in Beckum, Anke Hoose in Bochum, Martina Niedernolte in Det-mold, Matthias Leuermann und Gabriele Welling in Münster, Anke Jeromin und Doris Pöter in Recklinghausen; z. Ersten Justizhauptwachtmeister - BesGr. A 6 -:Erster Justizhauptwacht-meister - BesGr. A 5 -:Peter Münsterteicher in Paderborn.

Page 314: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 23

314

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Ruhestand: Richter am OLG Rainer Frieler, Vorsitzender Richter am LG Heinz-Hermann Böske in Münster, Direktor des AG Jens Christian Festersen in Menden, Richter am AG Bernhard Vogelsang in Bielefeld, Paul Kimmeskamp in Bochum und Herbert Schmitz in Marl, Justizamtsrat Ludger Plattfaut in Soest, Justizamtsrätin Renate Heitkamp in Tecklenburg, Justizamtsinspektoren Wil-helm Korthoff in Ahaus und Karl Bierschenk in Bielefeld, Erster Justizhauptwachtmeiser Dietmar Stecker in Dortmund. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Oberstaatsanwältin: Staatsanwältin als Gruppenleiterin Karsta Suerbaum aus Essen in Dortmund; z. Staatsanwalt: Staatsanwalt (Richter auf Probe) Mathias Bernhard Koezle in Bo-chum. Ausgeschieden: Staatsanwalt Dr. Philip Paul Seel in Dortmund. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: AssessorinTeresa Steiger. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Anna Bethmann in Münster, Benjamin Böhr in Borken, Lisa Bornemann in Bochum, Michael Breilmann in Castrop-Rauxel, Patrick Dirksmeier in Lippstadt, Mareike Edeler in Altenberge, Ulrich Franke in Dortmund, Axel Gabriel in Arnsberg, Melanie Heine in Gütersloh, Katrin Helling-Plahr in Hagen, Christoph Hesenkamp in Siegen, Jennifer Hogrebe in Hagen, Johanna Jaschkewitz in Essen, Fabian Lülff MLE in Menden, Thomas Maletz (bisher RAK Köln) in Rheda-Wiedenbrück, Knut Menzel in Gevelsberg, Esther Rasche in Gelsenkirchen, Dr. Anke Reich, LL.M. (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Hubertus-Michael Rubert in Essen, Alexander Rüdiger in Siegen, Sarah Schlauß in Siegen, Anna-Christina Schönlau, B.A. in Bochum, Doro-thee Wildt, LL.M. Haltern am See, Stephan Wortmann in Marl. Löschungen als Rechtsanwalt: Christof Wüllenkemper in Bad Salzuflen, Dr. Georg Ross in Rheine, Ulrich Twents in Münster, Elke Behrens-Johnson in Unna, Sina Wischerhoff-Spickermann in Dorsten, Dr. Hans Lieder in Hagen, Josefine Soleta in Dortmund, Uwe E. Kopreck in Gelsenkirchen, Kathrin Rietbrock in Tecklenburg, Angela Hewson, LL.M. in Essen. Abgabe in andere Kammerbezirke: Stephanie Breidling in Münster, Oliver Lorenzen in Schwelm, Britta Wegner in Gelsenkirchen, Patrick Saam in Münster, Niklas Lichtenberger in Bocholt, Christian Flügge in Plettenberg, Mar-kus Warmuth in Bielefeld, Sandra Jäkel in Bielefeld, Christina Demand, LL.M. (MedR.) in Dort-mund, André Neumann in Dortmund, Felix Buddecke in Ibbenbüren.

Page 315: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 23

315

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Bestellt zur Anwaltsnotarin/zum Anwaltsnotar: Rechtsanwälte Till Otto Diekmeyer in Halle und Christoph Kohlenberg in Salzkotten. Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwalt und Notar Hans-Heinrich Volkenborn in Herten. Entlassen aus dem Notaramt: Rechtsanwältin und Notarin Gudrun Bauer in Herten.

OLG-Bezirk Köln Gerichte Ernannt: z. Vors. Richter am LG: Richter am AG Markus Vogt in Aachen; z. Richterin am LG: Richterin Dr. Patricia Thomy in Köln; z. Sozialamtsrat: Sozialamtmann Udo Freywald in Aachen u. Hartmut Lindackers in Köln; z. Justizamtmann: Justizoberinspektor Andreas Gierok in Bonn, z. Justizamtsinspektorin – Bes.Gr. A 9 m. AZ. -: Justizamtsinspektorin Karin Gertrud Mews in Brühl; z. Justizamtsinspektor: Obergerichtsvollzieher Heinz-Jürgen Rößle in Köln; z. Justiz-hauptsekretär/in: Justizobersekretär/in Markus Gorgels u. Ingo Zentgraf in Aachen u. Dianne Helena Dietrich in Leverkusen; z. Justizobersekretärin: Justizsekretärin Susanne Agnes Groß in Düren. Versetzt: Richterin am AG Jutta Baars, AG Hamburg, wurde an das AG Köln versetzt. Ruhestand: Richter am AG Josef Bernhard Hülsmann in Leverkusen, Justizamtmann Bernhard Wilhelm Kronhof in Köln, Obergerichtsvollzieher Manfred Uwe Richter u. Günter Sippach in Köln. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/Assessorin Dr. Johanna Charlotte Thomas u. Dr. Maximilian Peter Friedrich. Staatsanwaltschaften: Ernannt: z. Oberstaatsanwältin: Staatsanwältin Eva Bartholomy aus Köln b. d. GStA, z. Staatsanwalt als Gruppenleiter: Staatsanwalt Thomas Stauch in Köln, z. Oberamtsanwältin: Amtsanwältin Elke Heinrichs in Köln, z. Justizamtsrätin: Justizamtfrau Beate Kals in Aachen, z. Justizober-sekretär/in: Justizsekretär/in André Rucks in Aachen u. Kristin Herbel in Köln, z. Erster Justiz-hauptwachtmeister - BesGr. A 6 -: Erster Justizhauptwachtmeister Theodor Derondeau in Aa-chen.

Page 316: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 23

316

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Ruhestand: Staatsanwalt als Gruppenleiter Karl-Heinz Schlotterbeck in Köln.

Finanzgerichte

Richterin am FG: Ernannt: Richterin Alexandra Schütze in Düsseldorf.

LAG-Bezirk Düsseldorf Ernannt: z. Richterin am ArbG: Richterin Dr. Lisa Dué in Krefeld u. Dr. Wolfgang Stock in Mönchen-gladbach. Richterin auf Probe Ernannt: Assessorin Dr. Karolin Orlowski.

LAG-Bezirk Hamm Ernannt: z. Vizepräsidenten d. LAG: Vors. Richter am LAG Thomas Gerretz in Hamm.

Justizvollzug Ernannt: z. Sozialoberamtsrat: Sozialamtsrat Andreas Bassendowski in Iserlohn; z. Sozialamtmann: Sozialoberinspektor Eberhard Schubring in Willich I; z. Sozialoberinspektor: Sozialinspektor Daniel Rilli in Bielefeld-Senne; z. Regierungsoberinspektorin: Regierungsinspektorin Nicole Leger in Gelsenkirchen; z. Justizvollzugsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizvollzugs-amtsinspektor Norbert Tegelkamp in Bielefeld-Brackwede; z. Justizvollzugsamtsinspektor: Justizvollzugshauptsekretär Carsten Meyer zu Eissen in Bielefeld-Brackwede, Andreas Busch-mann, Martin Goldmann, Marcus Golka, Thomas Jankowiak, Andreas Krohm u. Christoph Weste in Iserlohn; z. Betriebsinspektor: Hauptwerkmeister Karl-Heinz Offergeld in Aachen; z. Justiz-vollzugshauptsekretär/in: Justizvollzugsobersekretär/in Sebastian König u. Beatrice Uhlworm in Bielefeld-Brackwede, Daniela Bredol, Laura Clemente, Thomas Durmala, Katja Everts, Ronny Fürst, Lysann Görnitz, Miriam Gröcker, Michael Heister, Alexandra Höfels, Julia Krahl, Ronan Leonhard, Tanja Moßmann, Marcel Pick, Sarah Rengers, Stefanie Sprenk, Marcel Schwarz u. Christian Zöhrer in Düsseldorf, Michaela Beckemeyer, Christian Korbel, Thorsten Struck u. Mi-chael Wollenweber in Iserlohn.

Page 317: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 23

317

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Ruhestand: Oberlehrer Wolfgang Drewes in Herford, Justizvollzugsamtsinspektor Manfred Wilewka in Düs-seldorf, Karl-Heinz Tibo in Euskirchen u. Günter Hamisch u. Günther Krallmann in Iserlohn, Jus-tizvollzugshauptsekretär Klaus Schönherr in Bielefeld-Brachkwede.

Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Lan-desgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbe-werbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbe-hinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestell-ter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, - richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, - sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich

auf dem Dienstweg einzureichen. Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1 Vors. Richter/in am VG in Gelsenkirchen 1 Oberstaatsanwalt/-anwältin (R 2) b. d. StA in Köln 1 Oberstaatsanwalt/-anwältin (R 2) b. d. StA in Dortmund 1 Richter/in am AG - als d. std. Vertr. e. Dir. - b. d. AG Krefeld 1 Staatsanwalt/-anwältin als Gruppenleiter/-in (R 1 m. AZ.) b. d. StA in Köln 1 Richter/in am AG in Marl 1 Richter/in am SG in Düsseldorf 1 Staatsanwalt/-anwältin b. d. StA Köln

- für die planmäßige Anstellung von Richterinnen und Richtern auf Probe aus dem Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Köln -

1 Oberamtsanwalt/-anwältin b. e. StA im GStA-Bezirk Köln

- die Besetzung der Planstelle(n) soll ausschließlich im Wege der Ernennung er-folgen -

1 Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) – Kammerleiter/in – b. d. JVA Essen

- das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter der JVA Essen angefordert werden -

Page 318: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 23

318

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

1 Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) – Fahrdienstleiter/in - b. d. JVA Es-sen

- das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter der JVA Essen angefordert werden - 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) – Bereichsleiter/in – b. d. JVA Essen - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter der JVA Essen angefordert werden - 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) - Koordinator/in d. Gefangenentrans-

ports - b. d. JVA Geldern - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter d. JVA Geldern angefordert werden - mehrere Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Essen 3 Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Kleve 3 Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Kleve Wirtschaftsreferent/Wirtschaftsreferentin als Koordinator/in bei der Staatsanwaltschaft Bochum Bei der Staatsanwaltschaft Bochum ist der Dienstposten eines Wirtschaftsreferenten/einer Wirt-schaftsreferentin als Koordinator/in zu besetzen. Die Funktion ist derzeit der Besoldungsgruppe A 15 zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamte des höheren Justiz-dienstes (Wirtschaftsreferent/Wirtschaftsreferentin) aus dem Bezirk der Generalstaatsanwalt-schaft Hamm, denen bereits ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A 15 übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstweg an den Generalstaatsanwalt in Hamm zu richten. Wirtschaftsreferent/Wirtschaftsreferentin als Koordinator/in bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld Bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld ist der Dienstposten eines Wirtschaftsreferenten/einer Wirtschaftsreferentin als Koordinator/in zu besetzen. Die Funktion ist derzeit der Besoldungs-gruppe A 15 zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamte des höheren Justizdienstes (Wirtschaftsreferent/Wirtschaftsreferentin) aus dem Bezirk der Generalstaatsan-waltschaft Hamm, denen bereits ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A 15 übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstweg an den Generalstaatsanwalt in Hamm zu richten. Anstaltsarzt/Anstaltsärztin b. d. JVA Kleve Bei der JVA Kleve ist die Stelle f. e. Anstaltsarzt/Anstaltsärztin zu besetzen. Die Stellenbe-schreibung nebst Aufgaben- und Anforderungsprofil kann unmittelbar b. d. Leiter d. JVA Kleve angefordert werden. Geschäftsleiter/in b. d. AG Dortmund Bei dem Amtsgericht Dortmund ist demnächst der Dienstposten der Geschäftsleiterin/des Ge-schäftsleiters zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in der Bandbreite den Besoldungsgruppen A 13 BBesO in der Fassung des ÜBesG NRW (gehobener Dienst) bis A 15 BBesO in der Fassung des ÜBesG NRW (höhe-rer Dienst / Aufstiegsbeamte) zugeordnet.

Page 319: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 23

319

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten des gehobenen Justizdienstes sowie alle Beamtinnen und Beamten, denen ein Amt der Besoldungsgruppen A 13 bis A 15 BBesO in der Fassung des ÜBesG NRW (höherer Dienst/Aufstiegsbeamte) übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstweg an den Präsidenten des Oberlandesgerichts in Hamm zu richten. Leiter/in des Sozialdienstes bei der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Brackwede Bei der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Brackwede ist voraussichtlich zum 1. März 2014 die Funktion der Leiterin oder des Leiters des Sozialdienstes zu besetzen. Die Funktion ist in der Bandbreite den BesGr. A 12 bis A 13 BBesO (gehobener Dienst) zugeordnet. Bewerbungen von Tarifbeschäftigten sind nicht ausgeschlossen. Das Anforderungsprofil kann b. d. Justizmi-nisterium des Landes NRW erbeten werden. Rücknahmen: Die Ausschreibung einer Stelle f. e. Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 bis A 9 m. AZ.) – Kam-merleiter/in – b. d. JVA Aachen (JMBl. NRW Nr. 2 v. 15. Januar 2013) wird hiermit zurückge-nommen

Page 320: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 24

320

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Inhaltsübersicht

Allgemeine Verfügungen

Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten bei den Staats- und Amtsanwaltschaften (StA-Statistik)……………………………………………………………… 320 Aktenordnung…………………………………………………………………………………….... 321 Aktenordnung für die Geschäftsstellen der Gerichte der allgemeinen Verwaltungsge-richtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen (AktO - VwG)………………………………... 336 Zuweisung von Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst zu einer auswärtigen Ausbildungsstelle: hier: Stammdienststelle……………………………………… 349 Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Zivilsachen (ZP-Statistik)…….. 349 Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Straf- und Bußgeldverfahren (StP/OWi-Statistik)………………………………………………………………………………… 350

Personalnachrichten…………………………………………………………………………….. 350

Ausschreibungen………………………………………………………………………………… 355

Allgemeine Verfügungen

Nr. 31. Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten bei den

Staats- und Amtsanwaltschaften (StA-Statistik) AV d. JM vom 28. November 2013 (1440 - I. 7)

- JMBl. NRW S. 320 - Die Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten bei den Staats- und Amtsanwaltschaften (StA-Statistik) wird in der neuen Fassung (Stand: 1. Januar 2014) zum 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig tritt die AV d. JM vom 29. November 2012 (1440 - I. 7) - JMBl. NRW 2012 S. 334 - außer Kraft.

Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 15. Dezember 2013, Nr. 24

Page 321: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 24

321

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Nr. 32. Aktenordnung

AV d. JM vom 29. November 2013 (1454 - I. 391)

- JMBl. NRW S. 321 -

I. Die AV d. JM vom 27. April 1967 (1454 - I B. 49) - JMBl. NW S. 109 -, zuletzt geändert durch AV d. JM vom 28. März 2013 (1454 - I. 310) - JMBl. NRW S. 91-, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird nach § 8 eingefügt: "§ 8a Güterichterverfahren" 2. In § 3 Abs. 2 Satz 2 wird im Klammerzusatz nach der Bezeichnung § 8 Abs. 4 die Bezeich-nung ", § 8a Abs. 2" eingefügt. 3. In § 3 Absatz 5 Satz 3 werden die Wörter "Ausländer - Schutzbestimmungen beachten" durch

die Wörter "Ausländerschutzbestimmungen beachten" ersetzt.

4. § 8 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

„(1) 1Im Allgemeinen Register werden mit den aus Liste 3 ersichtlichen Daten unter dem Regis-terzeichen AR erfasst:

a) Eingänge, bei denen zweifelhaft ist, ob sie zu bereits bestehenden oder noch anzulegenden

Akten gehören oder ob sie in das Verfahrensregister einzutragen sind, b) Eingänge, die ohne Verfügung in der Sache an ein anderes Gericht oder eine Behörde ab-

zugeben sind, c) Ersuchen um Rechtshilfe, d) Schutzschriften.

2Zu den unter AR zu erfassenden Angelegenheiten gehören auch a) Aus- und Durchlieferungsverfahren des Oberlandesgerichts, b) Anträge nach § 51 RVG, c) ausgehende Ersuchen nach § 1077 ZPO, d) Ersuchen auf Beeidigung von Zeugen.

3An das Gericht oder die Staatsanwaltschaft gerichtete Ersuchen um Amtshilfe sind nur dann zu erfassen, wenn Vorgänge nicht vorhanden sind, zu denen sie genommen werden können.“ 5. In § 8 Abs. 3 wird nach Satz 4 folgender Satz 5 angefügt: "5 Abweichend von Satz 4 ist in Nachlasssachen die Urschrift dem Nachlassgericht zu übersen-den." 6. Nach § 8 wird folgender § 8a eingefügt:

Page 322: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 24

322

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

"§ 8a Güterichterverfahren

(1) 1 Verfahren vor der Güterichterin oder dem Güterichter nach § 278 Absatz 5 ZPO oder § 36 Absatz 5 FamFG werden ebenfalls unter dem Registerzeichen AR mit dem Zusatz G (Liste 3a) erfasst. 2 Für die Jahreszahl des Jahrgangs bei dem Aktenzeichen ist das Datum maßgeblich, an dem die Verweisung vor die Güterichterin oder den Güterichter erfolgt ist oder bei Gütever-fahren in Verbundlösungen das Verfahren auf der zentralen Geschäftsstelle eingegangen ist. 3 Ist eine Güterichtergeschäftsstelle nicht eingerichtet, ist das Datum des Verweisungsbe-schlusses maßgeblich. 4 Im Register des Herkunftsverfahrens ist das Aktenzeichen des Güte-richterverfahrens in der Spalte Bemerkungen zu vermerken; im Güterichterverfahren ist das Aktenzeichen des Herkunftsverfahrens zu erfassen. 5 Bei Terminen vor der Güterichterin oder dem Güterichter sind zusätzlich die für die Kostenberechnung relevanten Angaben auf dem Aktenumschlag bzw. dem Aktenvorblatt zu vermerken, insbesondere Ort, Beginn und Ende der Verhandlung sowie die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, soweit sie nicht aus dem Akteninhalt ersichtlich sind. 6 Auf Protokollen ist unter dem Aktenzeichen des Güterichterverfahrens auch das Aktenzeichen des Herkunftsverfahrens und das Herkunftsgericht anzugeben. (2) 1 Mit den Schriftstücken und Unterlagen in Güterichterverfahren werden Blattsammlungen angelegt. 2 Die Akten des Güterichterverfahrens sind bis zum Abschluss des Güterichterverfah-rens separat und ohne Einsichtsmöglichkeit für Dritte aufzubewahren. 3 Schriftstücke und Unter-lagen, die im Rahmen eines Güterichterverfahrens von den Parteien, den Beteiligten oder der Güterichterin bzw. dem Güterichter als vertraulich bezeichnet werden, werden in einem beson-deren Umschlag aufbewahrt, auf dem Aktenzeichen, Einsender, Inhalt und eine eventuelle Rückgabe zu vermerken sind. (3) 1 Ein Güterichterverfahren ist abgeschlossen, wenn eine Mitteilung über die Beendigung des Rechtsstreits (z. B. Abschluss eines Vergleichs oder einer Vereinbarung über die Rücknahme der Klage) durch den Güterichter oder eine sonstige Rückgabe zum Herkunftsverfahren erfolgt ist. 2 Das als vertraulich bezeichnete Schriftgut ist an den Einsender zurückzugeben oder zu vernichten, es sei denn, die Parteien oder die Beteiligten haben eine andere Vereinbarung ge-troffen. 3 Das in der Akte oder Blattsammlung verbleibende Schriftgut ist an das Prozessgericht zurückzugeben und bei den Akten des Herkunftsverfahrens aufzubewahren." 7. In § 14 Abs. 5 wird hinter Buchstabe c) der folgende neue Buchstabe d) eingefügt: "d) der Antrag auf einstweilige Aussetzung der Eintragung (§882d Absatz 2 ZPO)," Die bisherigen Buchstaben d) und e) werden Buchstaben e) und f). 8. § 18 erhält folgende Fassung:

„§ 18 Register- und Aktenführung

(1) 1Bei dem Amtsgericht wird das Register für Privatklage- und Bußgeldsachen Bs, OWi (Liste 34) geführt. 2In diesem Register sind zu registrieren: a) Privatklagesachen, b) Anträge der Verwaltungsbehörde auf Anordnung der Erzwingungshaft (§ 96 Absatz 1

OWiG auch im Falle des § 87n Absatz 2 IRG), c) Anträge auf Erteilung von vollstreckbaren Ausfertigungen von Kosten-

festsetzungsbescheiden der Verwaltungsbehörde (§ 106 Absatz 2 Satz 3 OWiG), d) einzelne richterliche Verfolgungshandlungen (§ 35 Absatz 1 OWiG), e) Anträge auf gerichtliche Entscheidungen gegen Maßnahmen der Verwaltungsbehörde oder

der Staatsanwaltschaft (§§ 62, 52 Absatz 2 Satz 3, § 69 Absatz 1 Satz 2, § 100 Absatz 2, §

Page 323: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 24

323

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

108 Absatz 1 OWiG, § 25a Absatz 3 Straßenverkehrsgesetz - StVG - auch im Falle des § 87n Absatz 6 IRG in Verbindung mit § 13 JVKostO),

f) Einwendungen gegen die Vollstreckung oder Maßnahmen der Vollstreckungsbehörde (§§ 103, 104 Absatz 1 OWiG auch im Falle des § 87n Absatz 2 IRG),

g) Anträge auf Anordnung von Auflagen gegen Jugendliche und Heranwachsende (§ 98 Ab-satz 1 OWiG auch im Falle des § 87n Absatz 2 IRG).

3Werden die Verfahren nicht in einem Fachverfahren geführt, kann zu diesem Register nach Anordnung der Behördenleitung ein alphabetisches Namenverzeichnis für einen oder mehrere Jahrgänge geführt werden. (2) 1Über einzelne richterliche Anordnungen wird das Register für einzelne richterliche Anord-nungen des Amtsgerichts Gs (Liste 35) geführt. 2Zu den Gs-Sachen gehören die Anzeigen und Anträge in solchen Straf-(Privatklage-)sachen, in denen die öffentliche (Privat-)Klage nicht oder nicht bei diesem Amtsgericht erhoben ist und das Amtsgericht auch nicht als Rechtshilfegericht (§§ 156 ff. Gerichtsverfassungsgesetz - GVG -) angerufen wird. 3Als Gs-Sachen zu registrieren sind insbesondere die auf Grund von Vorschriften der StPO (z. B. §§ 98 bis 100, 125, 128, 159, 162 ff. StPO) im vorbereitenden Verfahren auf Antrag der Staatsanwaltschaft oder von Amts wegen vorzunehmenden richterlichen Untersuchungshandlungen, die Anträge auf Augen-scheinnahme (Leichenschau, Leichenöffnung), Beschlagnahme, Durchsuchung, Erlass oder Aufhebung von Haftbefehlen, die Anträge, in denen die Staatsanwaltschaft die richterliche Zu-stimmung zur Abstandnahme von der Erhebung der öffentlichen Klage nachsucht usw., sowie sonstige Entscheidungen in Strafsachen vor Erhebung der öffentlichen Klage, die den Richte-rinnen und Richtern zugewiesen sind (z. B. § 9 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über die Ent-schädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen - StrEG -, § 73 Absatz 3 SGB X usw.) sowie Ent-scheidungen nach §§ 87g und 87i IRG. 4Über mehrere Entscheidungen in einer Haftsache wird nur ein Aktenstück geführt. 5 Wenn für das Verfahren die Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht entsprechend gelten, sind weitere den Amtsgerichten gesetzlich zugewiesene Geschäfte der Anordnung von Durchsuchung und der Bestätigung der Beschlagnahme in Liste 35 zu registrie-ren. (3) 1Vorgänge über Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Privatklageverfah-rens sind zu den Akten zu nehmen, in denen sich die angegriffene Entscheidung befindet. 2Richtet sich das Wiederaufnahmegesuch gegen ein Urteil einer höheren Instanz, so gehören die Vorgänge gleichwohl in die erstinstanzlichen Akten (§ 4 Absatz 6). (4) 1In allen nicht in dem Register für Privatklage- und Bußgeldsachen Bs, OWi (Absatz 1) und nicht in dem Register für einzelne richterliche Anordnungen Gs (Absatz 2) zu erfassenden Straf- und Bußgeldsachen, also in allen übrigen vor den Strafrichter und den Jugendrichter gehören-den Straf- und Bußgeldsachen (einschließlich der Einspruchs-, Nach- und Wiederaufnahmever-fahren) sowie in den vor das Schöffengericht und vor das Jugendschöffengericht gehörenden Sachen obliegt die Akten- und Registerführung der Geschäftsstelle der Staatsanwaltschaft. 2Diese Akten werden bei Gericht unter dem Js-Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft weiterge-führt. 3Zum Zeichen der Anhängigkeit bei Gericht werden dem Js-Aktenzeichen folgende Unter-scheidungsmerkmale vorangesetzt: Ls für Sachen des Schöffengerichts (Jugendschöffengerichts) Ds für Sachen des Strafrichters (Jugendrichters) Cs für Strafbefehlssachen OWi für Bußgeldsachen. 4Außerdem ist ggf. dem um eines dieser Unterscheidungsmerkmale ergänzten Js-Aktenzeichen die Nummer der zuständigen Abteilung der Geschäftsstelle des Amtsgerichts voranzusetzen.

Page 324: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 24

324

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

5Das sich hiernach ergebende Aktenzeichen für das Verfahren bei Gericht lautet also z.B. "8 Ls 12 Js 130/76". 6Die Geschäftsstelle des Gerichts teilt der Geschäftsstelle der Staatsanwalt-schaft zum Js-Register mit, bei welcher Abteilung der Geschäftsstelle des Gerichts das Verfah-ren anhängig ist. 7Von dieser Mitteilung kann die Geschäftsstelle des Gerichts nur im Einver-nehmen mit der Staatsanwaltschaft grundsätzlich oder für bestimmte Fälle absehen (z.B. wenn die zuständige Abteilung der Geschäftsstelle des Gerichts der Staatsanwaltschaft bereits be-kannt ist oder bei dem Gericht nur eine Geschäftsstellenabteilung für Straf- und Bußgeldsachen besteht). (5) Wird in den Fällen des Absatz 4 Untersuchungshaft oder einstweilige Unterbringung vollzo-gen, teilt nach Erhebung der öffentlichen Klage die Geschäftsstelle des mit der Sache neu be-fassten Gerichts bei Eingang der Akten unverzüglich die Anhängigkeit des Verfahrens zum Re-gister für einzelne richterliche Anordnungen des Amtsgerichts Gs mit. (6) 1Solange die Akten bei dem Gericht sind und es sich nicht um Vollstreckungen des als Voll-streckungsleiter zuständigen Jugendrichters handelt, werden sie von der Geschäftsstelle des Amtsgerichts durch die Aktenkontrolle (Liste 52) überwacht, die - wenn sie nicht in einem Fach-verfahren geführt wird - für ein oder mehrere Jahre fortlaufend oder alphabetisch geführt wer-den kann. 2Die Behördenleitung kann bestimmen, dass zu einer fortlaufend geführten Kontrolle ein Namenverzeichnis geführt wird und dass Sachen, die nur auf kurze Zeit dem Amtsgericht zugehen (z. B. zur Eröffnung des Hauptverfahrens, zum Erlass des Strafbefehls), von der Er-fassung ausgeschlossen bleiben. 3Jedes Verfahren ist nur einmal zu erfassen, solange es in derselben Abteilung geführt wird. 4Wird die Aktenkontrolle fortlaufend geführt, so ist die laufen-de Nummer auf dem Aktendeckel zu vermerken. (7) In Straf- und Bußgeldsachen wird ein Kalender für Hauptverhandlungen nach Liste 42 ge-führt. (8) Bei Anträgen auf Erlass von Strafbefehlen (§ 407 Absatz 1 StPO) werden die Verfahrensda-ten in einer Aktenkontrolle nach Maßgabe der Liste 52 registriert. (9) 1Über alle Vollstreckungen in Straf- und Bußgeldsachen, für die als Vollstreckungsleiter der Jugendrichter zuständig ist, wird das Vollstreckungsregister für Jugendrichtersachen VRJs (Lis-te 56) geführt. 2Das VRJs-Aktenzeichen ist zum Js-Register (Liste 32) bzw. zum Register für Privatklage- und Bußgeldsachen des Amtsgerichts (Liste 34) mitzuteilen; dort ist es unter „Be-merkungen“ zu vermerken. 3Soweit über die Vollstreckungen des als Vollstreckungsleiter zu-ständigen Jugendrichters Vollstreckungshefte gebildet werden, sind sie - ebenso wie die Gna-denhefte - in den Hauptakten zu verwahren. 4Anlegung und Inhalt des Vollstreckungsheftes richten sich nach §§ 15, 16 Strafvollstreckungsordnung (StVollstrO). 5Nach Abschluss der Voll-streckung sind die Akten an die Staatsanwaltschaft zur Aufbewahrung zurückzuleiten. (10) 1Ist nach § 56 StGB oder nach § 21 JGG die Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe zur Bewäh-rung ausgesetzt worden, ist dies nach Maßgabe der Liste 44 zu erfassen. 2Das Gleiche gilt bei der Verwarnung mit Strafvorbehalt (§§ 59, 59a StGB) und der Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe (§ 27 JGG). 3Die Bewährung ist in einem Bewährungsheft zu führen, das nach Abschluss der Bewährung in den Hauptakten zu verwahren ist.“ 9. In § 25 Absatz 2 Satz 1 werden hinter "erfolgt sind" die Worte "; dies gilt auch für eidesstattli-che Versicherungen nach § 2356 Abs. 2 BGB" eingefügt.

Page 325: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 24

325

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

10. § 41 erhält folgende Fassung:

„§ 41 Register, Kalender für Hauptverhandlungen, Aktenkontrolle

(1) 1Bei dem Landgericht und dem Oberlandesgericht werden Register geführt: a) über Berufungen (Revisionen) in Privatklagesachen (Liste 38), b) über Beschwerden in Straf- und Bußgeldsachen (Liste 41).

2Anträge auf Anordnung der Erzwingungshaft (§ 96 Absatz 1 OWiG), für die gemäß § 104 Ab-satz 1 Nummer 2 in Verbindung mit §§ 64, 82 OWiG ein Spruchkörper des Landgerichts als Gericht erster Instanz zuständig ist, sind im Beschwerderegister für Strafsachen und Bußgeld-sachen des Landgerichts Qs zu registrieren. 3Die Anträge auf Entscheidung der Strafkammer (des Strafsenats) als oberen Gerichts und über die Ablehnung von Gerichtspersonen sind nicht im Beschwerderegister zu erfassen; die Entscheidungen sind in Urschrift oder in Abschrift zu besonderen Sammelakten zu bringen, über deren Einrichtung die Behördenleitung das Nähere bestimmt. 4Anträge auf Entscheidung nach § 462a Absatz 2 Satz 3 StPO sind nach Maßgabe der Liste 43a zu erfassen. 5Im übrigen liegt die Akten- und Registerführung über die vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht zu verhandelnden Straf- und Bußgeldsachen in den Händen der Staatsanwaltschaft. (2) 1Die Akten und Sonderbände (§ 47 Absatz 1 Satz 6) werden bei Gericht unter dem Js-Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft geführt. 2Zum Zeichen der Anhängigkeit bei Gericht wer-den dem Js-Aktenzeichen eines der folgenden Unterscheidungsmerkmale zugesetzt: Ks für Schwurgerichtssachen KLs für Sachen der großen Strafkammer (Jugendkammer) Ns für Berufungssachen NSV für Anträge auf Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung VSV für Anträge auf Anordnung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung. 3Außerdem ist ggf. den um eines dieser Unterscheidungsmerkmale ergänzten Js-Aktenzeichen die Nummer der Abteilung der zuständigen Geschäftsstelle des Landgerichts (Kammerbezeich-nung) voranzusetzen. 4Das sich hiernach ergebende Aktenzeichen für das Verfahren beim Landgericht lautet also z.B. 3 KLs 4 Js 10/76. 5Die Geschäftsstelle des Gerichts teilt der Ge-schäftsstelle der Staatsanwaltschaft zum Js-Register mit, bei welcher Abteilung der Geschäfts-stelle des Gerichts das Verfahren anhängig ist. 6Von dieser Mitteilung kann die Geschäftsstelle des Gerichts nur im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft grundsätzlich oder für bestimmte Fälle absehen (z. B. wenn die zuständige Abteilung der Geschäftsstelle des Gerichts der Staatsanwaltschaft bereits bekannt ist oder bei dem Gericht nur eine Geschäftsstellenabteilung für Straf- und Bußgeldsachen besteht). (3) a) 1In Straf- und Bußgeldsachen wird ein Kalender für Hauptverhandlungen nach Liste 42

geführt. b) 2Bei dem Oberlandesgericht wird außerdem für die Verfahren nach §§ 122 Absatz 1 und

Absatz 4, 126a StPO der Kalender für Haftprüfungen und Prüfungen der Unterbringun-gen (Liste 45) geführt.

(4) 1Der Aktenverkehr wird kontrolliert: a) bei dem Landgericht durch die Aktenkontrolle (Liste 52); § 18 Absatz 6 findet entspre-

chende Anwendung,

Page 326: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 24

326

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

b) bei dem Oberlandesgericht in Auslieferungssachen durch die Aktenkontrolle (vgl. zu a),

während im Übrigen die Kontrolle nur durch den Kalender für Hauptverhandlungen er-folgt.

(5) (aufgehoben) (6) Die Führungsaufsichtssachen bei der Führungsaufsichtsstelle sind - sofern die Erfassung nicht in anderer Weise erfolgt - nach Maßgabe der Liste 44a zu erfassen. (7) 1Ist nach § 56 StGB oder nach § 21 JGG die Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe zur Bewäh-rung ausgesetzt worden, ist dies nach Maßgabe der Liste 44 zu erfassen. 2Das Gleiche gilt bei der Verwarnung mit Strafvorbehalt (§§ 59, 59a StGB) und der Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe (§ 27 JGG). 3Die Bewährung ist in einem Bewährungsheft zu führen, das nach Abschluss der Bewährung in den Hauptakten zu verwahren ist.“ 11. § 42 erhält folgende Fassung:

㤠42 Angelegenheiten der Strafvollstreckungskammer

(1) 1Bei dem Landgericht wird für Verfahren vor der Strafvollstreckungskammer ein Register StVK nach Liste 43 geführt. 2Zu dem Register ist ein alphabetisches Namenverzeichnis nach dem Namen des Verurteilten zu führen. (2) 1Die Verfahren vor der Strafvollstreckungskammer nach §§ 462a, 463 StPO sind aus den Akten der zugrunde liegenden Strafsache zu bearbeiten, in denen auch die Urschriften der Ent-scheidungen verbleiben. 2Auf Anordnungen der Behördenleitung sind Abschriften der Entschei-dungen zu Sammelakten zu nehmen oder in sonst geeigneter Weise zu verwahren (z. B. als Datei zu speichern). 3Auf Anordnung der Behördenleitung kann die laufende Bearbeitung der Angelegenheiten der Strafvollstreckungskammern aus dem jeweiligen Vollstreckungs- oder Be-währungsheft erfolgen. 4Im Schriftverkehr ist zusätzlich das Aktenzeichen der Strafsache anzu-geben, z.B. 1 StVK 23/89 (12 Js 130/89 StA Düsseldorf). 5Entscheidungen der Strafvollstre-ckungskammern anderer Bundesländer nach §§ 462a, 463 StPO und nach dem IRG, die nach den dort geltenden Bestimmungen nicht zu den Hauptakten, sondern zu besonderen Heften genommen worden sind, verbleiben bei diesen Vorgängen. 6Beglaubigte Abschriften der Ent-scheidungen sind zu den Verfahrensakten und zum Vollstreckungsheft sowie zum Bewäh-rungsheft zu nehmen, sofern ein solches angelegt ist. (3) Die Verfahren nach §§ 109, 138 Absatz 2 StVollzG werden in besonderen Akten geführt; im Übrigen gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend. (4) Für die Verfahren nach §§ 50, 58 Absatz 3, § 71 Absatz 4 IRG gelten Absätze 1 und 2 ent-sprechend.“ 12. § 44a wird wie folgt gefasst:

"§ 44a Verwaltungsbeschwerden und Bußgeldsachen nach dem Gesetz

gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellsachen)

Die zur Zuständigkeit des Oberlandesgerichts gehörenden Verwaltungsbeschwerden gegen Verfügungen der Kartellbehörden nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie nach § 75 Absatz 4 des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) werden nach Maßgabe der Liste 27a und Bußgeldverfahren

Page 327: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 24

327

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem GWB und nach § 98 EnWG werden nach Maßgabe der Liste 27b jeweils unter dem Registerzeichen "Kart" erfasst." 13. In § 45 wird nach Absatz 2 der folgende Absatz 3 eingefügt: "(3) 1 Anträge auf Enthebung vom Amt des Beisitzers gemäß § 104 Abs. 2 der Bundesnotarordnung sind nach Maßgabe der Liste 3 zu erfassen." 14. § 45a Abs. 3 wird wie folgt gefasst: "(3) Anträge auf Enthebung vom Amt des patentanwaltlichen Mitglieds gemäß § 89 Abs. 3 Pa-tentanwaltsordnung, vom Amt des Beisitzers gemäß § 101 Abs. 2 des Steuerberatergesetzes oder § 77 Abs. 2 der Wirtschaftsprüferordnung sind nach Maßgabe der Liste 3 zu erfassen." 15. In § 50a Abs. 1 Satz 1 werden die Wörter "eines Disziplinarverfahrens gegen Notarinnen bzw. Notare," gestrichen.

16. § 50a Abs. 1 Satz 2 wird gestrichen. Satz 3 wird Satz 2. 17. Die Anlage I zur Aktenordnung (§ 1 Abs. 1, § 2 Abs. 7, § 3 Abs. 2) wird wie folgt geändert:

ÜBERSICHT DER REGISTER, LISTEN, KALENDER UND NAMENVERZEICHNISSE

Re-gi-

ster-zei-

chen

Register oder Kalender Muster Nr., Liste Nr.

Angelegenheit Ein Na-men-

verzeichnis ist zu füh-

ren

Aktenart

A. = feste Ak-ten

B = Blatt-sammlung

I. Allgemein zu führende Register und Kalender

a) Überhaupt AR

-

Allgemeines Register Geschäftskalender

3 "3a 2

-

Güterichterverfahren

-

-

ja

-

-

B"

- 18. Die Anlage II zur Aktenordnung ( § 1 Abs. 1) wird wie folgt verändert:

VERZEICHNIS DER MUSTER UND LISTEN Nr. Muster, Liste … 3a Güterichterverfahren …

Page 328: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 24

328

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

19. Nach Liste 3 wird folgende Liste 3a eingefügt: "Liste 3a (§ 8a AktO)

Güterichterverfahren (AR - G) Zu erfassen sind: 1. Jährlich fortlaufende Nummer, 2. Tag des Eingangs des Verweisungsbeschlusses des streitigen Verfahrens, 3. Aktenzeichen und Gericht des Herkunftsverfahrens, 4. Namen der Parteien bzw. Beteiligten:

a) Kläger/in bzw. Berufungskläger/in bzw. Antragsteller/in, b) Beklagter/r bzw. Berufungsbeklagte/r bzw. Antragsgegner/in, (bei natürlichen Personen mit Vornahme und Familienname, bei juristischen Personen mit deren Bezeichnung),

4. Art und Zeitpunkt der Erledigung des Güterichterverfahrens, 5. Bemerkungen." 20. Liste 4 wird wie folgt geändert:

a) Nach Erläuterung Nr. 2 wird folgende Erläuterung Nr. 3 eingefügt:

„3. Unter II sind auch die insbesondere nach den Polizei- und Verfassungsschutzgesetzen

des Bundes und der Länder den Amtsgerichten zugewiesenen Entscheidungen zu er-fassen, deren Gegenstand nicht eine Freiheitsentziehung ist, wenn für das Verfahren die Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Ange-legenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend gelten.“

b) Die Erläuterungen Nr. 3 bis 7 werden Erläuterungen Nr. 4 bis 8. 21. In den Erläuterungen zu Liste 25a wird hinter der Nummer 6 die folgenden Nummer 7 ein-gefügt: "7. Bei den unter UFH erfassten Verfahren sind die Bescheinigungen nach den Artikeln 41 - Umgangsrecht - und 42 - Rückgabe des Kindes - der VO(EG) Nummer 2201/2003 besonders kenntlich zu machen." 22. Liste 9 wird wie folgt geändert:

a) Nach Erläuterung Nr. 2 wird folgende Erläuterung Nr. 3 eingefügt:

„3. Zu den unter Nr. 6b) bb) zu erfassenden Verfahren gehören auch die insbesondere nach den Polizeigesetzen der Länder den Amtsgerichten zugewiesenen Entscheidungen, deren Gegenstand eine Freiheitsentziehung ist, wenn für das Verfahren die Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend gelten.“

b) Die Erläuterungen Nr. 3 bis 5 werden Erläuterungen Nr. 4 bis 6.

23. In Liste 23 wird unter Nr. 4 "Nur für Oberlandesgerichte" die Ziffer e) gestrichen. Die Ziffern f) und g) werden Ziffern e) und f).

Page 329: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 24

329

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

24. Liste 27a wird wie folgt gefasst: "Liste 27a (§ 44a) Verwaltungsbeschwerden nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

sowie dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Zu erfassen sind: 1. Jährlich fortlaufende Nummer 2. Verfahrensart Verwaltungsbeschwerde (V) 3. Tag des Eingangs der ersten Schrift 4. Name und Wohnort der/des Antragstellenden 5. a) Bezeichnung der Behörde, deren Anordnung, Verfügung oder

Maßnahme angefochten ist b) Aktenzeichen der Behörde, deren Anordnung, Verfügung oder Maßnahme angefochten ist c) Tag der Entscheidung der Behörde, deren Anordnung, Verfügung oder Maßnahme angefochten ist 6. erledigt am 7. Rechtsbeschwerde/Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt am 8. Bemerkungen 9. Jahr der Weglegung Erläuterungen 1. Bei den für Bemerkungen vorgesehenen Angaben kann auf Anordnung der Präsidenten

oder des Präsidenten des Oberlandesgerichts auch die Art der Erledigung vermerkt werden."

25. Hinter Liste 27a wird folgende Liste 27b eingefügt: "Liste 27b (§ 44a)

Bußgeldsachen nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie dem Energiewirtschaftgesetz (EnWG) (Kartellsachen)

Zu erfassen sind: 1. Jährlich fortlaufende Nummer 2. Verfahrensart Bußgeldverfahren (OWi) 3. Tag des Eingangs der ersten Schrift 4. Name und Wohnort der/des Antragstellenden 5. a) Bezeichnung der Behörde, deren Anordnung, Verfügung oder

Maßnahme angefochten ist b) Aktenzeichen der Behörde, deren Anordnung, Verfügung oder Maßnahme angefochten ist c) Tag der Entscheidung der Behörde, deren Anordnung, Verfügung oder Maßnahme angefochten ist 6. erledigt am 7. Rechtsbeschwerde/Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt am 8. Bemerkungen 9. Jahr der Weglegung

Page 330: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 24

330

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Erläuterungen 1. Bei den für Bemerkungen vorgesehenen Angaben kann auf Anordnung der Präsidenten

oder des Präsidenten des Oberlandesgerichts auch die Art der Erledigung vermerkt werden."

2. Bei Einsprüchen gegen Bußgeldverfahren nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbe-

schränkungen sind Abgaben innerhalb des Gerichts besonders kenntlich zu machen. 3. Bußgeldverfahren nach § 98 EnWG sind besonders kenntlich zu machen." 26. Muster 34 wird Liste 34 und erhält folgende Fassung:

„Liste 34 (§ 18 Absatz 1)

Register für Privatklage- und Bußgeldsachen des Amtsgerichts Bs, OWi

Zu erfassen sind:

1. Tag des Eingangs der ersten Schrift 2. Name, Wohnort des Privatklägers, Beschuldigten, Betroffenen 3. Jährlich fortlaufende Nummer der Privatklagen (Bs) 4. Jährlich fortlaufende Nummer der

a) Erzwingungshaftanträge b) Anträge auf gerichtliche Entscheidung nach § 25a Abs. 3 StVG c) sonstigen Rechtsbehelfe gegen Maßnahmen der Verwaltungsbehörden (§ 62 Absatz 1 Satz 1 OWiG) d) sonstigen Anträge und Entscheidungen nach dem OWiG

5. Jahr der Aktenweglegung 6. Bemerkungen

Erläuterungen: 1. 1Sind mehrere Beschuldigte oder Betroffene vorhanden, sind diese durch kleine lateinische

Buchstaben oder auf sonst geeignete Weise zu unterscheiden. 2Der Name des Beschuldig-ten oder Betroffenen, nach welchem das Verfahren benannt ist, ist zuerst zu erfassen. 3Die Angabe des Wohnorts kann unterbleiben, wenn Unzuträglichkeiten nicht zu besorgen sind. 4Übernimmt die Staatsanwaltschaft die Verfolgung, so ist dies bei Ziffer 5 zu vermerken und die Sache als erledigt zu behandeln.

2. 1Die Zählung bei den Ziffern 3 und 4 beginnt jeweils mit Nr. 1. 2Die Nummern bei 4.a, 4.b,

4.c und 4.d laufen gemeinschaftlich (Springnummern). 3. Eine Neuerfassung erfolgt, wenn eine zurückgewiesene Privatklage von neuem angebracht

wird. 4. In Fällen der Vollstreckung einer Strafe aus einem Urteil in Privatklagesachen oder einer

Erzwingungshaft ist bei Ziffer 5 das VRs-Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft oder in Ju-gendsachen das VRJs-Aktenzeichen zu vermerken.

5. Wird in nur einem Antragsschreiben die Anordnung der Erzwingungshaft für mehrere Buß-

geldbescheide beantragt, so ist gleichwohl von mehreren selbständigen Anträgen auszu-gehen, die für jeden Bußgeldbescheid getrennt unter einer jeweils neuen laufenden Num-mer zu erfassen sind.“

Page 331: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 24

331

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

27. Muster 34a wird aufgehoben. 28. Liste 35 erhält folgende Fassung: „Liste 35 (§ 18 Absatz 2) Einzelne richterliche Anordnungen des Amtsgerichts Gs Zu erfassen sind: 1. Tag des Eingangs der ersten Schrift

2. Name und Wohnort der bzw. des Beschuldigten, Betroffenen oder Beteiligten 3. Laufende Nummer 4. Antragsstellende/ersuchende Behörde und Aktenzeichen 5. ggf. Jahr der Weglegung 6. Bemerkungen (Verbleib der Akten)

Erläuterungen: 1. Sind in einer Sache mehrere Personen beschuldigt, betroffen oder beteiligt, so sind ihre

Personendaten unter derselben Nummer (z. B. durch Voranstellen kleiner lateinischer Buchstaben) zu registrieren.

2. Anträge auf Anordnung der Untersuchungshaft nach § 112 StPO oder der Unterbringung

nach § 126a StPO gegen mehrere Personen innerhalb eines Ermittlungsverfahrens sind getrennt zu registrieren.

3. 1Eine Angelegenheit ist stets dann neu zu registrieren, wenn das Gericht sich nach ergan-

gener Entscheidung mit der Sache erneut befasst. 2Wird gegen die Entscheidung des Ge-richts Beschwerde eingelegt, so unterbleibt eine Neuerfassung. 3Werden nach Satz 1 in ei-ner Haftsache mehrere Erfassungen erforderlich, so ist die Angelegenheit unter dem Ak-tenzeichen der ersten Erfassung weiterzuführen (§ 18 Abs. 2 Satz 3); bei der Neuerfassung ist das Aktenzeichen bei den für "Bemerkungen" vorgesehenen Angaben zu vermerken.

4. 1 Haftbegleitende Maßnahmen sind nicht zu registrieren. 2 Zu den haftbegleitenden Maß-

nahmen zählen alle gerichtlichen Entscheidungen, die dem Vollzug der Untersuchungshaft dienen, insbesondere: 1. Briefkontrolle, 2. Erteilung von Besuchserlaubnissen, 3. die Auferlegung von Beschränkungen nach § 119 StPO, 4. gerichtliche Entscheidungen nach § 119a StPO gegen behördliche Maßnahmen und

Entscheidungen im Untersuchungshaftvollzug, 5. Entscheidungen zur Reihenfolge der Vollstreckung der Untersuchungshaft oder ande-

ren freiheitsentziehenden Maßnahmen nach § 116b Satz 2, 2. Halbsatz StPO, 6. Disziplinarmaßnahmen, 7. Pflichtverteidigerbestellungen für Beschuldigte, gegen die Untersuchungshaft oder

eine andere Unterbringung nach § 126a oder § 275a Absatz 6 StPO vollstreckt wird (§ 140 Absatz 1 Nummer 4, § 141 Absatz 4 StPO) sowie die entsprechenden Folge-entscheidungen,

8. Kontrollen von Blut und Urin auf einen möglichen Konsum von Betäubungsmitteln, 9. Entscheidungen über ärztliche Behandlung außerhalb der JVA, 10. Entscheidungen über die Beschäftigung innerhalb der JVA, 11. die Genehmigung eines Dolmetschers für den Verkehr zwischen Verteidiger und in-

haftiertem Beschuldigten auf Staatskosten sowie 12. Genehmigungen von Fahrten des Verteidigers zum inhaftierten Beschuldigten auf

Staatskosten.

Page 332: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 24

332

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

29. Muster 36 wird aufgehoben. 30. Muster 38 wird Liste 38 und erhält folgende Fassung: „Liste 38 (§ 41 Abs 1 Buchst. a)

Register für Berufungen / Revisionen in Privatklagesachen des Landgerichts Ps / Oberlandesgerichts Vs

Zu erfassen sind:

1. Fortlaufende Nummer 2. Gericht, dessen Urteil angefochten ist a) Sitz b) Aktenzeichen c) Tag der Entscheidung 3. Name des a) Privatklägers b) Angeklagten 4. Tag der Abgabe der Akten 5. Bemerkungen

Erläuterungen: 1. 1Hat die Staatsanwaltschaft die Verfolgung übernommen, so gehört die Sache nicht in das

vorliegende, sondern in das von der Staatsanwaltschaft geführte Js-Register bzw. Ss-Re-gister. 2Die Übernahme der Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft ist bei Nummer 5 zu vermerken.

2. Eine erneute Erfassung erfolgt bei dem Oberlandesgericht, wenn eine in die Berufungsin-

stanz zurückverwiesene Sache abermals in die Revisionsinstanz gelangt.“ 31. Die Erläuterung Nummer 8 zu Liste 39 wird gestrichen. 32. In der Erläuterung Nummer 1 zu Liste 41 wird Satz 2 gestrichen. 33. Muster 42 wird Liste 42 und erhält folgende Fassung: „Liste 42 (§ 18 Absatz 7, § 41 Absatz 4)

Kalender für Hauptverhandlungen in Strafsachen und Bußgeldsachen

Zu erfassen sind: 1. Terminstunde 2. Name der/des Angeklagten/Betroffenen 3. Bezeichnung der Straftat, Ordnungswidrigkeit 4. Aktenzeichen 5. Bemerkungen

Page 333: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 24

333

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Erläuterungen: 1. Die Liste ist für jeden Terminstag besonders anzulegen. 2. 1Unter Ziffer 5 ist der Tag zu erfassen, an dem das mit Gründen versehene, von dem (den)

Richter(n) unterschriebene Urteil der Geschäftsstelle übergeben wird. 2Bei Spruchkörpern, die mit mehr als einer Berufsrichterin oder einem Berufsrichter besetzt sind, ist unter Ziffer 5 zusätzlich der Tag zu vermerken, an dem die Berichterstatterin oder der Berichterstatter das nur von ihr oder ihm unterschriebene Urteil der Geschäftsstelle übergibt.“

34. Muster 43 wird Liste 43 und erhält folgende Fassung:

„Liste 43 (§ 42 Absatz 1)

Verfahren vor der Strafvollstreckungskammer StVK Zu erfassen sind: 1. Laufende Nummer 2. Name, Vorname und Geburtsdatum des Verurteilten 3. Sitz und Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft 4. Vollzugseinrichtung 5. Datum der Aktenweglegung 6. Bemerkungen

Erläuterungen:

1. 1Jede nach § 78a GVG zur Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammern gehörige Ange-legenheit ist gesondert zu erfassen. 2Dies gilt auch, wenn gleichzeitig mehrere Angelegen-heiten eines Verurteilten anhängig werden.

2. 1Eine Prüfung der Aussetzung der Vollstreckung des Restes einer Freiheitsstrafe zur Be-

währung (§§ 57, 57a StGB) ist nicht neu zu erfassen, solange eine vorangegangene Prü-fung noch nicht rechtskräftig durch Ablehnung oder Widerruf abgeschlossen ist. 2Im Falle des § 454b Absatz 3 StPO ist jede zu vollstreckende Entscheidung gesondert zu erfassen, die in die gleichzeitig zu treffende Entscheidung einzubeziehen ist.

3. 1Mit der Aussetzung des Strafrestes wird das Verfahren bis zur rechtskräftigen Entschei-

dung über den Widerruf oder den Straferlass fortgeführt. 2Anträge und Maßnahmen, die sich auf eine noch nicht rechtskräftig durch Straferlass oder Widerruf erledigte Strafausset-zung oder Aussetzung des Strafrestes beziehen, insbesondere die Änderung der Bewäh-rungszeit, die Bestellung eines Bewährungshelfers, die Erteilung von Auflagen oder Wei-sungen, der Widerruf der Aussetzung und die Anrechnung erfüllter Auflagen, jedoch auch der Erlass der Strafe nach Ablauf der Bewährungszeit und der Widerruf des Straferlasses sind nicht neu zu erfassen.

4. 1Ist nach rechtskräftigem Widerruf der Aussetzung des Strafrestes später erneut über die

Aussetzung eines Strafrestes zu entscheiden, ist das Verfahren neu zu erfassen. 2Im Falle der erneuten Aussetzung des nunmehrigen Strafrestes gilt Erläuterung 3 entsprechend

5. 1Jede Prüfung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung (§ 67e StGB) ist neu zu erfas-

sen. 2Wird die weitere Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt, gelten Erläuterungen 3 und 4 entsprechend.

Page 334: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 24

334

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

6. 1Die erste Bestellung eines Bewährungshelfers in Führungsaufsichtsverfahren ist nach § 42 Absatz 1 zu erfassen; zur Erfassung bei der Führungsaufsichtsstelle siehe § 41 Abs. 6. 2Nachfolgende Anträge und Maßnahmen, insbesondere die Bestellung eines anderen Be-währungshelfers, Weisungen an den Verurteilten und Entscheidungen über die Dauer, die Beendigung, das Entfallen oder das Ruhen der Führungsaufsicht sind nicht neu zu erfas-sen.

7. 1Abgaben ohne sachliche Verfügung an ein anderes Gericht oder eine andere Strafvollstre-

ckungskammer sind besonders zu kennzeichnen. 2Dies gilt nicht für Abgaben an das Wohnsitzgericht nach § 462a Absatz 2 Satz 2 StPO.“

35. Muster 45 wird Liste 45 und erhält folgende Fassung: „Liste 45 (§ 41 Absatz 3)

Kalender für Haftprüfungen des Oberlandesgerichts Zu erfassen sind:

1. Aktenzeichen 2. Staatsanwaltschaft 3. Name des/der Beschuldigten 4. Tag des Eingangs der Akten beim OLG 5. Tag der nächsten Haftprüfung 6. Akten liegen vor

a. dem Vorsitzenden b. dem Berichterstatter c. der Geschäftsstelle

7. Bemerkungen 36. In Liste 52 ist folgende Erläuterung anzufügen:

„4. Hier sind nur Verfahren über Strafbefehlsanträge nach § 407 Absatz 1 StPO zu registrie-ren.“

37. In Liste 53 wird in Nummer 5 sowie in der Erläuterung die Bezeichnung "§ 114b" durch die

Bezeichnung "114c" ersetzt.

38. Die Klammer in der Listenbezeichnung der Liste 56 erhält folgende Fassung: „(§ 18 Absatz 9)“.

39. Die Liste 60 wird wie folgt gefasst:

"Liste 60 (§ 50a)

Vorverfahren in Berufsgerichts-, Anwaltsgerichts-

und Disziplinarsachen

Zu erfassen sind: 1. Jährlich fortlaufende Nummer, 2. Tag des Eingangs der ersten Schrift, 3. Name, Amtsbezeichnung (Beruf) und Wohnort der/des Betroffenen, 4. Bezeichnung der Angelegenheit, 5. a) Erledigung des Vorverfahrens durch Einstellung des Verfahrens am b) Erledigung des Vorverfahrens durch Einleitung des gerichtlichen Verfahrens am, 6. Aktenzeichen der Hauptakten,

Page 335: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 24

335

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

7. Handakten angelegt am, 8. Bemerkungen. Erläuterungen: 1. Es werden bezeichnet a) die anwaltsgerichtlichen Verfahren gegen Rechtsanwältinnen/anwälte mit EV b) die berufsgerichtlichen Verfahren gegen Steuerberaterinnen/berater mit StV c) die berufsgerichtlichen Verfahren gegen Wirtschaftsprüferinnen/prüfer mit WiV Die Verfahren zu a) bis c) werden unter getrennter Nummernfolge erfasst. 2. Es sind auch solche Vorgänge zu erfassen, die Anlass zur Prüfung der Frage ergeben, ob

ein gerichtliches Verfahren einzuleiten ist. 3. Bei der Staatsanwaltschaft des Gerichts, bei dem der Anwaltsgerichtshof eingerichtet ist,

sind auch die in zweiter Instanz anhängig werdenden Verfahren zu erfassen, in denen in erster Instanz eine Staatsanwaltschaft mitgewirkt hat.

4. Ist in einer StV-Sache die betroffene Person eine zeichnungsberechtigte Vertreterin oder ein zeichnungsberechtigter Vertreter einer Steuerberatungsgesellschaft, so ist bei den für Name, Amtsbezeichnung (Beruf) und Wohnort der/des Betroffenen vorgesehenen Angaben auch der Name der Steuerberatungsgesellschaft zu erfassen.

5. Anträge auf Ergänzung eines bereits vorliegenden Antrags auf Einleitung eines berufsge-richtlichen Verfahrens wegen weiterer Berufspflichtverletzungen und Wiederaufnahmean-träge sind neu zu erfassen.

6. Abgaben innerhalb der Behörde sind besonders kenntlich zu machen." 40. In der Erläuterung A.3 zu Liste 61 werden nach den Worten "auf gerichtliche Entscheidung" die Wörter ", in Disziplinarverfahren und in verwaltungsrechtlichen Notarsachen" eingefügt. 41. In der Erläuterung C. zu Liste 61 werden nach den Wörtern "ein Disziplinarverfahren" die Wörter ",eine verwaltungsrechtliche Notarsache" eingefügt. 42. Liste 62 Nr. 5c) wird wie folgt gefasst: "c) Jährlich fortlaufende Nummer der Anträge auf gerichtliche Entscheidung" 43. Hinter Nr. 5c) wird folgende Nr. 5d) eingefügt: "d) Jährlich fortlaufende Nummer der verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen"

II. Diese AV tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.

Page 336: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 24

336

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Nr. 33. Aktenordnung für die Geschäftsstellen der Gerichte der allgemeinen

Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen (AktO - VwG)

AV d. JM vom 02. Dezember 2013 (1454 - I. 207) - JMBl. NRW S. 336 -

Inhaltsübersicht

A. Allgemeines § 1 Anwendungsbereich § 2 Aktenzeichen B. Bildung der Akten § 3 Aktenarten § 4 Anlegen der Akten § 5 Aktenumschlag § 6 Inhalt und Führung der Akten § 7 Hauptakten § 8 Nebenakte - Prozesskostenhilfe (PKH) § 9 Nebenakte - Zustellungsnachweise § 10 Blattsammlungen, Retente und Sammelakten § 11 Doppelakten § 12 Ersatzakten § 13 Trennung und Verbindung § 14 Rechtsmittel § 15 Wiederaufnahmeverfahren C. Registrierung, Verhandlungskalender und Adressdatei § 16 Registrierung der Verfahren bei den Verwaltungsgerichten § 17 Registrierung der Verfahren bei dem Oberverwaltungsgericht § 18 Datenerfassung § 19 Allgemeines Register § 20 Sonstige Vorgänge § 21 Verhandlungskalender § 22 Adressdatei D. Geschäftsgang § 23 Verwahrung der Akten § 24 Kontrolle der Akten und Überwachung der Fristen § 25 Abschluss der Akten E. Schlussbestimmungen § 26 Ergänzende Bestimmungen § 27 In-Kraft-Treten

Page 337: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 24

337

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

A. Allgemeines

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Diese Aktenordnung regelt die Registrierung sowie die Verwaltung des Schriftgutes. (2) Bildung und Führung der Personalakten sowie des Schriftgutes in Justizverwaltungsangele-genheiten richten sich im Übrigen nach den hierzu erlassenen Vorschriften.

§ 2 Aktenzeichen

(1) 1 Jede Akte erhält ein Aktenzeichen, unter dem alle dazugehörigen Schriftstücke zu führen sind. 2 Das Aktenzeichen ist zugleich die Geschäftsnummer. 3 Reicht die Kennzeichnung eines Schriftstücks durch das Aktenzeichen nicht aus (z. B. bei Zustellungen), so ist dem Aktenzei-chen die Blattzahl oder ein sonstiger das Schriftstück näher kennzeichnender Zusatz hinzuzu-fügen. 4 Die zur näheren Kennzeichnung des zuzustellenden Schriftstücks in die Postzustel-lungsurkunde und in das Empfangsbekenntnis aufzunehmenden Zusätze müssen aus Gründen des Datenschutzes neutral gefasst sein und dürfen keine Rückschlüsse auf den Inhalt des zu-zustellenden Schriftstücks zulassen. 5 Zur näheren Kennzeichnung der zuzustellenden Schrift-stücke ist der Geschäftsnummer eine dem Schriftstück entsprechende Abkürzung aus dem nachstehenden Abkürzungsverzeichnis sowie das Datum des Schriftstücks, der maßgeblichen Verfügung oder des Termins anzufügen: a) Allgemeine Kurzbezeichnungen A für Akte Ab für Abschrift, Ablichtung oder Durchschrift Abl für Abladung AR für Antragsrücknahme Ausf für Ausfertigung B für Beschluss bAb für beglaubigte Abschrift L für Ladung P für Protokoll RMB für Rechtsmittelbelehrung S für Schreiben oder Schriftsatz T für Termin U für Urteil V für Verfügung b) Besondere Kurzbezeichnungen Aschu für Anschuldigungsschrift in Disziplinarverfahren Ber für Berufungsschrift Bes für Beschwerdeschrift GBd für Gerichtsbescheid Kl für Klage KlRü für Klagerücknahme WKl für Widerklage 6 In Justizverwaltungssachen genügt es, wenn der Geschäftsnummer als kennzeichnender Zu-satz das Datum des Schriftstücks oder der maßgeblichen Verfügung angefügt wird. (2) Das Aktenzeichen wird bei der Registrierung der Verfahren elektronisch gebildet und erfasst. (3) 1 Das Aktenzeichen der Verfahren vor den Verwaltungsgerichten wird durch die Nummer der zuständigen Kammer, den Registerbuchstaben (§ 16 Abs. 1) und die nach Eingang fortlaufende Nummer (§ 18 Abs. 2) unter Beifügung der Jahreszahl des Jahrgangs gebildet (Beispiel: 1 K 1250/06). 2 Bei Verfahren vor der Güterichterin oder dem Güterichter kann das Aktenzeichen

Page 338: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 24

338

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

auch nur durch den Registerbuchstaben, die fortlaufende Nummer sowie die Jahreszahl des Jahrgangs gebildet werden. (4) 1 Das Aktenzeichen der Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht wird durch die Nummer des zuständigen Senats, den Registerbuchstaben (§ 17 Abs. 1) und die nach Eingang fortlau-fende Nummer (§ 18 Abs. 2) unter Beifügung der Jahreszahl des Jahrgangs gebildet (Beispiel: 1 A 10250/06). 2 Bei Verfahren vor der Güterichterin oder dem Güterichter kann das Aktenzei-chen auch nur durch den Registerbuchstaben, die fortlaufende Nummer sowie die Jahreszahl des Jahrgangs gebildet werden. (5) 1 Für die Jahreszahl des Jahrgangs bei dem Aktenzeichen eines Güterichterverfahrens ist das Datum maßgeblich, an dem die Verweisung vor die Güterichterin oder den Güterichter er-folgt ist oder bei Güterichterverfahren in Verbundlösungen das Verfahren auf der zentralen Ge-schäftsstelle für Güterichterverfahren eingegangen ist. 2 Ist eine Güterichtergeschäftsstelle nicht eingerichtet, ist das Datum des Verweisungsbeschlusses maßgebend. (6) Bei den Vorgängen, die unter dem Registerzeichen AR erfasst werden, wird das Aktenzei-chen mit den Buchstaben AR und der fortlaufenden Nummer dieses Registers unter Beifügung der Jahreszahl des Jahrgangs gebildet (z.B. 1 AR 20/06). (7) Auf Anordnung der Präsidentin oder des Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts können dem Aktenzeichen weitere Zusätze zur Kennzeichnung des Gerichtsortes, des Gerichts oder bestimmter Verfahren voran- oder nachgestellt werden. (8) Auf jeder Entscheidung der Rechtsmittelinstanz ist unter dem Aktenzeichen des Oberverwal-tungsgerichts auch das erstinstanzliche Aktenzeichen in Bruchform anzugeben. Beispiel:

2 A 10250/06 1 K 1250/06

(9) Doppel- und Ersatzakten sind als solche in geeigneter Weise zu kennzeichnen. (10) In Verfahren vor der Güterichterin oder dem Güterichter werden auf Vergleichsprotokollen unter dem Aktenzeichen auch das Aktenzeichen des Herkunftsverfahren und das Herkunftsge-richt mit Sitz angegeben. (11) 1 Personalakten sind getrennt nach Laufbahngruppen zu erfassen. 2 Die Laufbahngruppen sind durch römische Ziffern wie folgt zu kennzeichnen: I für den höheren Dienst II für den gehobenen Dienst III für den mittleren Dienst IV für den einfachen Dienst V für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer3 Das Aktenzeichen wird im Allgemeinen gebildet aus der römischen Ziffer der entsprechenden Laufbahn, dem Anfangsbuchstaben des Namens und der laufenden Nummer. (12) In Justizverwaltungsangelegenheiten bestimmt der Generalaktenplan für sämtliche Behör-den einheitliche Aktenzeichen.

B. Bildung der Akten

§ 3 Aktenarten

(1) Es werden angelegt: a) Hauptakten (§ 7)

Page 339: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 24

339

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

b) Doppelakten (§11) c) Ersatzakten (§ 12) d) Blattsammlungen - Retente (§ 10).

(2) Zusätzlich ist bei Bedarf eine Nebenakte Prozesskostenhilfe (§ 8) anzulegen. (3) Des Weiteren kann eine Nebenakte für Zustellungsnachweise (§ 9) angelegt werden.

§ 4 Anlegen der Akten

(1) 1 Hauptakten, Doppelakten, Ersatzakten und Nebenakten erhalten einen Aktenumschlag und werden als geheftete Bände geführt. 2 Die Präsidentin bzw. der Präsident des Oberverwal-tungsgerichts kann bestimmen, dass für einzelne Verfahren oder Aktenarten farbige Aktenum-schläge zu verwenden sind. (2) Nebenakten können - solange nur wenige Schriftstücke enthalten sind - auch als Blattsamm-lung geführt werden. (3) 1 Blattsammlungen können als lose Akten mit Blattsammlungshüllen als Aktenumschläge angelegt werden. 2 Blattsammlungen bedürfen keines Aktenumschlags, wenn sie nur wenige selbständige Schriftstücke enthalten. (4) 1 In Güterichterverfahren können - solange nur wenige Schriftstücke enthalten sind - eben-falls Blattsammlungen geführt werden; diese sind mit Blattsammlungshüllen zu versehen. 2 Von einem eigenen Aktendeckel kann im Hinblick auf § 25 Abs. 2 Satz 3 abgesehen werden.

§ 5 Aktenumschlag

(1) 1 Auf dem Aktenumschlag oder auf dem Datenblatt werden das Gericht, das Aktenzeichen, das Kurzrubrum und die Entscheidung über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe und der Beiordnung angegeben. 2 Auf dem Aktenumschlag der Haupt- und Nebenakten ist das Akten-zeichen des Oberverwaltungsgerichts/Verwaltungs-gerichtshofs, des Bundesverwaltungsge-richts, gegebenenfalls des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs ein-zutragen. 3 Soweit die Aktenzeichen der Instanzgerichte nicht auf allen Aktenbänden vermerkt sind, sind sie nach Rückkehr aus dem Instanzenzug nachzutragen. 4 Verfahren gemäß § 99 VwGO sind auf dem Aktenumschlag zu vermerken. 5 Darüber hinaus sind Angaben über die Archivwürdigkeit, Prüfungszwecke sowie die Aufbewahrungsfristen zu machen. 6 Ferner sind auf dem Aktenumschlag die zum Rechtsstreit gehörenden Gegenstände, z. B. Beweis- und Musterstücke, sowie die beigezogenen Akten und ihre Rückgabe unter Hinweis auf die sie ver-anlassende Verfügung zu vermerken. 7 Weitere Angaben sind zulässig. 8 Außerdem sind auf der Innenseite des Aktendeckels Eintragungen bezüglich der Wertfestsetzung, Kostenrechnun-gen, Kostenvermerke sowie die Blattzahl des geprüften Kostenansatzes einzutragen. 9 Die Vermerke auf dem Aktenumschlag sind in geeigneter Weise - nicht zwingend handschriftlich - anzubringen. (2) 1 Bei Verweisung der Parteien oder der Beteiligten vor eine Güterichterin oder einen Güte-richter wird dem Aktenzeichen des Herkunftsverfahrens das des Güterichterverfahrens beige-fügt. 2 Auf dem Aktenumschlag oder auf dem Datenblatt des Güterichterverfahrens wird das Aktenzeichen des verweisenden Verfahrens aufgeführt. 3 Bei Terminen vor der Güterichterin oder Güterichter sind zusätzlich die für die Kostenerhebung relevanten Angaben auf dem Ak-tenumschlag oder dem Datenblatt zu vermerken, insbesondere Ort, Beginn und Ende der Ver-handlung sowie die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, soweit sie nicht aus dem Akteninhalt er-sichtlich sind.

Page 340: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 24

340

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

(3) 1 Muss ein Aktenumschlag ersetzt werden, sind alle für das weitere Verfahren nicht entbehr-lichen Vermerke auf den neuen Aktenumschlag oder auf das Datenblatt zu übertragen. 2 Abs. 1 Satz 7 findet Anwendung (4) 1 Folgebände erhalten Aktenumschläge nach Absatz 1. 2 Die Anlegung weiterer Bände ist auf sämtlichen Vorbänden zu vermerken. 3 Die Bände sind auf den Aktenumschlägen in der Reihenfolge ihrer Anlegung als Band l, II usw. zu kennzeichnen.

§ 6 Inhalt und Führung der Akten

(1) 1 Vor dem ersten Blatt der Hauptakten ist das Datenblatt unnummeriert vorzuheften. 2 Bei jeder Änderung oder Erweiterung von Stammdaten ist ein neues Datenblatt auszudrucken und vorzuheften. 3 Das alte Datenblatt verbleibt in der Akte. (2) 1 Schriftstücke sind im Original nach dem Tag des Eingangs geordnet in die Akten einzuhef-ten. 2 Dies gilt vorbehaltlich des Absatzes 5 auch für Anlagen. (3) 1 Zustellungsnachweise sind unmittelbar hinter der entsprechenden Zustellungsverfügung einzuordnen, auf die sie sich beziehen. 2 Wenn sie in einer Sache mit vielen Beteiligten in gro-ßer Zahl anfallen, können sie zu einer besonderen Nebenakte (§ 9) vereinigt werden, auf die bei der Zustellungsverfügung hinzuweisen ist. (4) 1 Alle in die Akten einzuheftenden Schriftstücke, Anlagen usw. sind vom ersten Blatt an fort-laufend zu nummerieren. 2 Kostenrechnungen, Löschungsanzeigen und Zahlungsanzeigen sind römisch zu nummerieren und dem ersten Blatt der Akte vorzuheften. 3 Ein Aktenband soll nicht mehr als 250 Blätter umfassen. 4 Bei Folgebänden ist die Blattnummerierung des Vorbandes fortzusetzen. (5) 1 Beiakten, Schriftstücke und Anlagen, die später zurückzugeben sind, sind lose oder in ei-nem Umschlag zu den Akten zu nehmen. 2 Der Umschlag ist mit Inhaltsangaben einzuheften. 3 Anlagen größeren Formats sind mit den Angaben des Verfahrens, zu dem sie eingereicht wur-den, zu versehen, und gesondert aufzubewahren. 5 Aktenbestandteile, die nicht der unbe-schränkten Akteneinsicht unterliegen, sind von Beginn an ohne weiteres trennbar von den übri-gen Aktenbestandteilen zu verwahren. 6 In einem besonderen Umschlag unter dem Aktende-ckel, bei umfangreichem Schriftgut ggf. auch in einer besonderen Aktenhülle, in einem Sonder-heft oder in sonstiger geeigneter Weise sind beispielsweise

a) Auskünfte aus dem Bundeszentralregister, dem Verkehrszentralregister, dem Erziehungsre-

gister und dem Gewerbezentralregister sowie sonstige Mitteilungen dieser Behörden, die Rückschlüsse auf andere gerichtliche Verfahren und Bußgeldverfahren der oder des Betrof-fenen zulassen,

b) medizinische und psychologische Gutachten sowie andere Unterlagen, die von der Richterin

oder dem Richter besonders gekennzeichnet sind,

zu verwahren; werden die Akten an mit dem Verfahren nicht unmittelbar befasste Stellen ver-sandt oder wird diesen Stellen Akteneinsicht gewährt, so ist der nicht der unbeschränkten Ak-teneinsicht unterliegende Teil vorher aus den Akten herauszunehmen, es sei denn, dass die Richterin oder der Richter die Mitübersendung der zu b) genannten Aktenteile aus den beson-deren Gründen des Einzelfalles ausdrücklich anordnet. 7 Schriftstücke und Anlagen, die im Rahmen eines Güterichterverfahrens von den Parteien, den Beteiligten oder der Güterichterin bzw. dem Güterichter als vertraulich bezeichnet werden, werden in einem besonderen Um-schlag aufbewahrt, auf dem Aktenzeichen, Einsender/in, Inhalt und eine eventuelle Rückgabe zu vermerken sind.

Page 341: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 24

341

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

(6) Für Blätter, die aus besonderen Gründen vorübergehend oder endgültig aus den Akten ge-nommen werden, ist ein als solches zu bezeichnendes Fehlblatt einzuordnen, auf dem die Blattzahl(en) und sonstige Angaben nach Anordnung zu vermerken sind.

§ 7 Hauptakten

(1) In die Hauptakten sind alle in § 6 genannten Schriftstücke einzuheften, soweit sie nicht in die Nebenakten (§§ 8 und 9) oder Blattsammlungen (§ 10) gehören. (2) Von Schriftstücken, die sowohl in eine Hauptakte als auch in andere Akten gehören, werden die Originale in die Hauptakten, die Abschriften oder Ablichtungen hiervon in die anderen Akten eingeheftet, soweit andere Rechtsvorschriften dem nicht entgegenstehen. (3) 1 Nebenakten sind Bestandteile der Hauptakten und bleiben dies auch nach Erledigung des Verfahrens. 2 Die Anlegung einer Nebenakte ist auf der Hauptakte zu vermerken.

§ 8 Nebenakte - Prozesskostenhilfe (PKH)

(1) 1 Schriftstücke und Vorgänge, die die Prozesskostenhilfe in einem anhängigen Verfahren betreffen, werden unter Beachtung von Nr. 2.1 der Durchführungsbestimmungen zum Gesetz über die Prozesskostenhilfe in die Nebenakte - PKH eingeheftet. 2 Dies gilt auch, wenn ein Rechtsmittel eingelegt wird. 3 Die Nebenakte „Prozesskostenhilfe" erhält nach dem Aktenzei-chen den Klammerzusatz „(PKH)", z.B. 1 K 1022/06 (PKH). (2) 1 Von Schriftstücken, die sowohl eine Klage als auch das Verfahren auf Prozesskostenhilfe betreffen, sind Ablichtungen in die gesondert anzulegende Nebenakte einzuheften. 2 Die Erklä-rung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ist nur in die Nebenakte einzuhef-ten.

§ 9 Nebenakte - Zustellungsnachweise

Zustellungsnachweise können, wenn sie in einer Sache mit vielen Beteiligten in großer Zahl anfallen, in einer Nebenakte vereinigt werden, auf die bei den Zustellungsverfügungen hinzu-weisen ist.

§ 10 Blattsammlungen, Retente und Sammelakten

(1) 1 Für Retente sowie alle unter dem Registerzeichen AR zu erfassenden Schriftstücke (§ 19) werden jeweils gesonderte Blattsammlungen geführt. 2 Die Ladungen der ehrenamtlichen Rich-ter werden in Sammelakten aufgenommen. (2) Auf den Blattsammlungshüllen ist das Aktenzeichen zu vermerken. (3) 1 Blattsammlungen werden nach Abschluss des jeweiligen Vorgangs zu Sammelakten ver-einigt, soweit es sich nicht um Verfahren vor der Güterichterin oder dem Güterichter handelt. 2 Dies gilt nicht für Retente und Nebenakten, die als Blattsammlung geführt werden. 3 Retente sind nach Rückkehr der Akten aufzulösen, das entstandene Schriftgut ist zu den Akten zu neh-men.

§ 11 Doppelakten

1 Wenn ein Gericht höherer Instanz über ein Rechtsmittel gegen ein Teilurteil zu entscheiden hat und das Verfahren im Übrigen im unteren Rechtszug fortgesetzt wird, so wird von der Hauptakte ein Doppel (Doppelakte) angelegt. 2 Das Anlegen einer Doppelakte ist im Datensatz

Page 342: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 24

342

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

zu vermerken. 3 Die Doppelakte ist von der Hauptakte bis zur Beendigung dieser Verfahren getrennt zu führen. 4 Ein Datenblatt ist unnummeriert vorzuheften. 5 Die Doppelakten sind nach Beendigung der getrennten Führung den Hauptakten geschlossen beizufügen. 6 Doppelakten und Hauptakten werden nicht vereinigt. 7 Das Anlegen von Doppelakten ist auf dem Aktenum-schlag der Hauptakte zu vermerken.

§ 12 Ersatzakten

1 Ist eine Akte oder ein Aktenteil abhanden gekommen, muss dies der oder dem zuständigen Senats- bzw. Kammervorsitzenden, der Güterichterin oder dem Güterichter sowie der Gerichts-leitung angezeigt werden. 2 Nach Weisung der oder des Vorsitzenden oder der Güterichterin oder des Güterichters ist eine Ersatzakte anzulegen und diese auf dem Umschlag als solche zu kennzeichnen. 3 Das Anlegen einer Ersatzakte ist im Datensatz zu vermerken. 4 Ein neues Da-tenblatt ist unnummeriert vorzuheften. 5 Wird die abhanden gekommene Akte wieder aufgefun-den, entscheidet die oder der Vorsitzende oder die Güterichterin oder der Güterichter, ob diese oder die Ersatzakte weitergeführt wird; in beiden Akten sind entsprechende Vermerke anzu-bringen. 6 Die Gerichtsleitung ist zu unterrichten. 7 Die nicht weitergeführte Akte wird wie eine Doppelakte (§ 11) behandelt.

§ 13 Trennung und Verbindung

(1) 1 Nach Trennung von Verfahren (§ 93 VwGO) sind für die abgetrennten Verfahren weitere Akten anzulegen, in die auf Anordnung des Vorsitzenden, des Berichterstatters oder des Einzel-richters Ablichtungen der bisherigen Vorgänge aufgenommen werden können. 2 Ein Datenblatt ist unnummeriert vorzuheften. 3 Die Trennung ist auf dem Aktenumschlag und im Verfahrensre-gister zu vermerken. (2) 1 Werden Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden (§ 93 VwGO), sind nur die Akten des nicht erledigten Verfahrens weiterzuführen. 2 Die Akten des durch Verbindung erledigten Verfahrens bleiben mit einer Abschrift des Verbindungsbeschlus-ses als Beiakte bei der weiterzuführenden Akte bis zu deren Abschluss. 3 Auf ihrem Umschlag ist in einem Vermerk auf die Verbindung hinzuweisen. 4 Die Verbindung ist im Datensatz des verbundenen sowie des führenden Verfahrens zu vermerken.

§ 14 Rechtsmittel

(1) 1 Die Vorgänge des Berufungs-, Beschwerde- und Zulassungsverfahrens werden in die Hauptakte und/oder Nebenakte des Verwaltungsgerichts unter Fortsetzung der Blattnummerie-rung eingeordnet. 2 Es ist ein neues Datenblatt anzulegen und vor das verbleibende Datenblatt der ersten Instanz einzufügen. (2) 1 Wird eine Akte dem Rechtsmittelgericht zur Entscheidung vorgelegt, ist ein Retent (§ 10) anzulegen. 2 Schriftstücke und Vorgänge, die bei einem Gericht zu einem Verfahren in höherer Instanz anfallen, sind nach Anordnung des Gerichts weiterzuleiten oder in dem angelegten Retent zu verwahren; sie sind in die Akte oder Nebenakte nach der Schlussverfügung des Rechtsmittelgerichts einzuordnen, sobald diese nach Abschluss des Rechtsmittelverfahrens zurückgegeben worden sind. 3 Dies gilt auch für die Entscheidungen des Bundesverwaltungs-gerichts.

§ 15 Wiederaufnahmeverfahren

1 Schriftstücke zu Nichtigkeits- und Restitutionsklagen werden in neu anzulegenden Akten ge-sammelt. 2 Die Akten der betroffenen, rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren sind beizufü-gen. 3 Auf der Vorderseite der Aktenumschläge beider Verfahren und im Verfahrensregister ist

Page 343: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 24

343

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

auf das Vorhandensein des jeweils anderen Verfahrens hinzuweisen. 4 Ein neues Datenblatt ist unnummeriert vorzuheften.

C. Registrierung, Verhandlungskalender und Adressdatei

§ 16 Registrierung der Verfahren bei den Verwaltungsgerichten

(1) Bei den Verwaltungsgerichten sind die Verfahren unter folgenden Registerbuchstaben zu erfassen: K Hauptverfahren (Klagen, Personalvertretungssachen und Disziplinarverfahren sowie

berufsgerichtliche Verfahren); L Verfahren zur Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz (ohne Numerus-clausus-

Sachen), Anträge gegen vorläufige Maßnahmen nach dem Bundes- und Landesdiszipli-nargesetz;

Nc Verfahren zur Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz in Numerus-clausus-Sachen; M Vollstreckungsverfahren; I sonstige Anträge außerhalb eines anhängigen Verfahrens; z.B. Rechtshilfeersuchen,

Beweissicherungsverfahren (also z.B. Durchsuchung einer Wohnung wegen Urkunden in einem späteren Verfahren). Nicht zu zählen ist die Vereidigung der ehrenamtlichen Richter.

G und Hauptregisterbuchstabe Verfahren vor der Güterichterin oder dem Güterich-ter nach § 173 VwGO i. V. m. § 278 ZPO.

(2) Ein selbständig geführtes Prozesskostenhilfeverfahren ist unter dem Registerbuchstaben zu erfassen, unter dem der spätere Antrag oder die Klage in der Hauptsache zu erfassen wäre. (3) Wird ein Verfahren fortgesetzt, nachdem die Sache im Sinne der VwG-Statistik als erledigt weggelegt worden ist, so ist das Verfahren unter dem bisherigen Aktenzeichen statistisch neu zu erfassen. (4) Die registermäßige (Neu-) Erfassung unterbleibt: a) Bei Verfahren, die nach Erlass eines Vorbehaltsurteils (§ 173 VwGO i.V.m. § 302 ZPO)

im Nachverfahren weiterbetrieben werden; b) bei Eingang eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe, sofern die Hauptsa-

che bereits anhängig ist oder gleichzeitig anhängig gemacht wird; c) bei Eingang eines Antrags oder einer Klage, sofern für die Hauptsache bereits ein An-

trag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe läuft oder innerhalb des letzten Monats durch Beschluss erledigt worden ist,

d) bei allen unter dem Registerzeichen I erfassten Verfahren, wenn die Hauptsache bereits anhängig ist oder gleichzeitig anhängig wird.

(5) Bei Güterichterverfahren ist im Register des Herkunftsverfahrens das Aktenzeichen des Gü-terichterverfahrens zu vermerken; im Register des Güterichterverfahren ist das Aktenzeichen des Herkunftsverfahrens zu erfassen. (6) Wird ein Verfahren von einem anderen Verfahren abgetrennt, so behält eines der Verfahren das bisherige Aktenzeichen, das andere Verfahren wird unter einem neuen Aktenzeichen er-fasst. (7) Abgaben innerhalb eines Gerichts betreffend Kostensachen (Anträge auf Entscheidung des Gerichts gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss, Erinnerungen gegen den Kostenansatz, Anträge auf Entscheidung des Gerichts gegen eine Festsetzung der Rechtsanwaltsvergütung und Erinnerungen gegen eine Festsetzung der Vergütung der/des im Wege der Prozesskosten-hilfe beigeordneten Rechtsanwältin/Rechtsanwalts) sowie die unter dem Registerzeichen M und I erfassten Verfahren sind besonders kenntlich zu machen.

Page 344: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 24

344

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

(8) Die Namen der Beteiligten werden in einer besonderen Datei (Adressdatei, § 22) elektro-nisch erfasst.

§ 17 Registrierung der Verfahren bei dem Oberverwaltungsgericht

(1) Bei dem Oberverwaltungsgericht sind die Verfahren unter folgenden Registerbuchstaben zu erfassen: A Berufungen, Anträge auf Zulassung der Berufung, Beschwerden gegen

Hauptsacheentscheidungen in Personalvertretungssachen und Beschwerdeverfahren in Disziplinarsachen;

B Verfahren zur Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz und die Beschwerden gegen Entscheidungen in solchen Verfahren (ohne Numerus-clausus-Sachen);

C Verfahren zur Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz und die Beschwerden gegen Entscheidungen in solchen Verfahren in Numerus-clausus-Sachen;

D erstinstanzliche Hauptverfahren; E sonstige Beschwerden und Anträge auf Zulassung der Beschwerde gegen Beschlüsse

und die zugelassenen Beschwerden gegen diese Entscheidungen, Beschwerden in PKH-Sachen mit einem Unterscheidungsmerkmal;

F die sonstigen Anträge außerhalb eines anhängigen Verfahrens, z.B. Rechtshilfeersu-chen, Beweissicherungsverfahren (also z.B. Durchsuchung einer Wohnung wegen Ur-kunden in einem späteren Verfahren), Entbindung ehrenamtlicher Richter von ihrem Amt, Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Gerichts, Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO, Selbständige Vollstreckungssachen, soweit das Vollstreckungsgericht zuständig ist (also nicht z.B. die Vollstreckungsabwehrklage oder die Drittwiderspruchs-klage).

G und Hauptregisterbuchstabe Verfahren vor der Güterichterin oder Güterichter nach § 173 VwGO i. V. m. § 278 ZPO.

(2) Ein selbständig geführtes Prozesskostenhilfeverfahren ist unter dem Registerbuchstaben zu erfassen, unter dem der spätere Antrag oder die Klage zur Hauptsache zu erfassen wäre. (3) Wird ein Verfahren fortgesetzt, nachdem die Sache im Sinne der VwG-Statistik als erledigt weggelegt worden ist, so ist das Verfahren unter dem bisherigen Aktenzeichen statistisch neu zu erfassen. (4) Die registermäßige (Neu-)Erfassung unterbleibt: a) Bei Verfahren, die nach Erlass eines Vorbehaltsurteils (§ 173 VwGO i.V.m. § 302 ZPO)

im Nachverfahren weiterbetrieben werden, b) bei Eingang eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe, sofern die Hauptsa-

che bereits anhängig ist oder gleichzeitig anhängig wird, c) bei Eingang eines Antrags oder einer Klage, sofern für die Hauptsache bereits ein An-

trag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellt ist oder innerhalb des letzten Mo-nats durch Beschluss erledigt worden ist,

d) bei allen unter dem Registerzeichen F erfassten Anträgen, wenn die Hauptsache bereits anhängig ist oder gleichzeitig anhängig wird.

(5) Bei Güterichterverfahren ist im Register des Herkunftsverfahrens das Aktenzeichen des Gü-terichterverfahrens zu vermerken; im Register des Güterichterverfahrens ist das Aktenzeichen des Herkunftsverfahrens zu erfassen. (6) Wird gegen dieselbe Entscheidung von mehreren Beteiligten das gleiche Rechtsmittel ein-gelegt, so ist die Sache nur einmal zu erfassen.

Page 345: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 24

345

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

(7) Wird ein Verfahren von einem anderen Verfahren abgetrennt, so behält eines der Verfahren das bisherige Aktenzeichen, das andere Verfahren wird unter neuem Aktenzeichen erfasst. (8) Abgaben innerhalb eines Gerichts betreffend Kostensachen (Anträge auf Entscheidung des Gerichts gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss, Erinnerungen gegen den Kostenansatz, Anträge auf Entscheidung des Gerichts gegen eine Festsetzung der Rechtsanwaltsvergütung und Erinnerungen gegen eine Festsetzung der Vergütung der/des im Wege der Prozesskosten-hilfe beigeordneten Rechtsanwältin/Rechtsanwalts) sowie die unter dem Registerzeichen E und F erfassten Verfahren sind besonders kenntlich zu machen. (9) Die Namen der Beteiligten werden in einer besonderen Datei (Adressdatei, § 22) elektro-nisch erfasst.

§ 18 Datenerfassung

(1) 1 Die Registrierung der Neueingänge erfolgt in elektronischer Form. 2 Dabei werden die Vor-gangs- und Personendaten, insbesondere das Aktenzeichen, die Namen der Verfahrensbetei-ligten und das Eingangsdatum vollständig aufgenommen, soweit dies im elektronischen System vorgegeben ist. 3 Die Erfassungen bilden den Inhalt des ausdruckbaren Datenblattes. (2) 1 Die Aktenregistrierung erfolgt für alle Abteilungen gemeinschaftlich, getrennt nach Ge-schäftsarten. 2 Die erforderlichen Anordnungen trifft die Behördenleitung. (3) 1 Die Registrierungen werden jahrgangsweise für jede Geschäftsart vorgenommen; Ge-schäftsjahr ist das Kalenderjahr. 2 Alle Datumsangaben sind mit Tag, Monat und Jahr zu erfas-sen. 3 Die Zusammenstellung der Ergebnisse wird systemunterstützt durchgeführt. (4) Werden Kostensachen zur Entscheidung vorgelegt, ist dies unter Angabe des Vorlegungs-datum zu vermerken. (5) Nach Abschluss des Verfahrens sind Art und Zeitpunkt der Erledigung zu erfassen. (6) Soweit Verfahrensdaten zur Bearbeitung in Rechtssachen in einem informationstechnischen System gespeichert werden, sind diese Daten bis zur Erledigung des Verfahrens im Direktzu-griff verfügbar zu halten. (7) Spätestens am 1. Februar des vierten auf das Erledigungsjahr folgenden Jahres sind diese Verfahrensdaten, soweit sie nicht für andere, noch nicht erledigte Verfahren verfügbar gehalten werden müssen, auf ein besonderes Sicherungsmedium zu übertragen und aus dem im Direkt-zugriff verfügbaren System in ein kennwortgeschütztes "Sekundarsystem" zu übertragen. (8) Jedes Sicherungsmedium ist mit der Angabe über den gesicherten Erledigungsjahrgang zu versehen. (9) 1 Auf ein Sicherungsmedium übertragene Verfahrensdaten, die zur Bearbeitung von Rechts-sachen wieder benötigt werden, können in das informationstechnische System rückübertragen werden. 2 Dieser Vorgang ist unter Angabe der Gründe aktenkundig zu machen. (10) Aufbewahrung, Aussonderung und Vernichtung der Sicherungsmedien richten sich nach der Maßgabe der Aufbewahrungsbestimmungen.

Page 346: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 24

346

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

§ 19 Registerzeichen AR

(1) Unter dem Registerzeichen AR sind nach Maßgabe der Liste 1 zu erfassen: - Schriftstücke, bei denen zweifelhaft ist, ob sie zu bereits bestehenden oder noch anzule-

genden Akten gehören, oder ob sie an die Verwaltungsregistratur oder ein anderes Gericht oder eine andere Behörde abzugeben sind,

- Schriftstücke, die ohne sachliche Verfügung an ein anderes Gericht oder an eine andere Behörde abzugeben sind,

- Akteneinsichten außerhalb anhängiger Verfahren, - Rechtssachen, die ehrenamtliche Richter betreffen (z. B. § 4 Abs. 1 JVEG), - Schutzschriften. (2) Die Erfassung unter dem Registerzeichen AR schließt eine sonstige Erfassung aus, solange die Sache unter dem Registerzeichen AR weitergeführt wird. (3) Wird für eine unter dem Registerzeichen AR erfasste Sache ein anderes Registerzeichen vergeben, so wird die Blattsammlung unter dem neuen Registerzeichen weitergeführt und ge-gebenenfalls zu bestehenden oder anzulegenden Akten genommen.

§ 20 Sonstige Vorgänge

Als Justizverwaltungsangelegenheiten zu behandeln und nicht zu den Verfahrensakten zu nehmen sind insbesondere: a) Anträge und Eingaben (z.B. Ersuchen auf Auskünfte aus den Akten und auf Erteilung

von Abschriften) durch nicht am Verfahren Beteiligte, b) Dienstaufsichtsbeschwerden.

§ 21 Termine 1 Die Termine werden sogleich nach ihrer Bestimmung über das IT-System erfasst. 2 Die weiter zu erfassenden Daten ergeben sich aus Liste 2.

§ 22 Adressdatei

1 Die Erfassung der Daten der Verfahrensbeteiligten (Adressdatei) erfolgt in elektronischer Form. 2 Dabei werden die Daten, insbesondere die Namen und die Adresse vollständig über-nommen, soweit dies im elektronischen System vorgegeben ist. 3 Die Datenerfassung hat die Brauchbarkeit der Datei zu gewährleisten.

D. Geschäftsgang

§ 23 Verwahrung der Akten

(1) 1 Die Akten werden nach der Ordnung der Registerzeichen und des Aktenplans in Fächern (z. B. : Fristen-, Zustellungs-, BE- oder Entscheidungsfächern) aufbewahrt, die mit deutlichen Überschriften zu versehen sind. 2 Außerhalb der Fächer und Behältnisse dürfen Akten und Schriftstücke nur für die vorliegende Arbeit verbleiben. (2) 1 Mit Ausnahme vertraulich zu behandelnder Sachen dürfen Akten nicht unter persönlichem Verschluss gehalten werden. 2 Aus den Diensträumen dürfen Akten nur mit Wissen des für die Verwaltung des Schriftguts Verantwortlichen entfernt werden. (3) Die Akten des Güterichterverfahrens sind bis zum Abschluss des Güterichterverfahrens se-parat und ohne Einsichtsmöglichkeit für Dritte aufzubewahren.

Page 347: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 24

347

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

§ 24 Kontrolle der Akten und Überwachung der Fristen

(1) Die Geschäftsstelle hat den Aktenumlauf innerhalb des Gerichts mit einer elektronischen Aktenstandortkontrolle nachzuweisen. (2) 1 In den Fällen der vorübergehenden Versendung von Akten ist ein Retent anzulegen. 2 Die vorübergehende Versendung von Akten, das Aktenzeichen der Rechtsmittelinstanz und die endgültige Abgabe der Akten an ein anderes Gericht einschließlich dessen Aktenzeichen sind elektronisch zu vermerken. (3) Sämtliche angeordneten oder von Amts wegen zu beobachtenden Fristen sind über das IT-System zu erfassen und zu verwalten.

§ 25 Abschluss der Akten

(1) 1 Gilt ein Verfahren im Sinne der VwG-Statistik als erledigt, schließt die Geschäftsstelle die Akte mit einer abschließenden Prüfung in der Form einer Erledigungsverfügung ab. 2 Zu ferti-gende Vermerke über die Kostenbehandlung, Aufbewahrung, Aussonderung, Ablieferung und Vernichtung des Schriftgutes richten sich nach den hierzu erlassenen besonderen Bestimmun-gen. (2) 1 Ein Güterichterverfahren ist abgeschlossen, wenn eine Mitteilung über die Beendigung des Verwaltungsrechtsstreits (z. B. Abschluss eines Vergleichs oder einer Vereinbarung über die Rücknahme der Klage) durch die Güterichterin oder den Güterichter oder eine sonstige Rück-gabe zum Herkunftsverfahren erfolgt ist. 2 Nach Abschluss des Güterichterverfahrens ist das als vertraulich bezeichnete Schriftgut an den Einsender zurückzugeben oder zu vernichten, es sei denn, die Parteien oder die Beteiligten haben eine andere Vereinbarung getroffen. 3 Das in der Akte oder Blattsammlung verbleibende Schriftgut ist an das Prozessgericht zurückzugeben und bei den Akten des Herkunftsverfahrens aufzubewahren. (3) 1 Verwaltungsakten der an den Verfahren Beteiligten sowie sonstige Schrift- und Beweis-stücke bleiben zunächst bei den Akten. 2 Wird ein Rechtsmittel eingelegt, werden sie mit den Akten dem Rechtsmittelgericht vorgelegt. 3 Wird kein Rechtsmittel eingelegt, werden sie, sofern sie nicht bei den Akten verbleiben sollen, frühestens mit Ablauf der Rechtsmittelfrist oder nach Rechtsmittelverzicht durch das Gericht der ersten Instanz zurückgegeben. 4 Wird ein Verfahren ohne gerichtliche Entscheidung erledigt, erfolgt die Rückgabe nach der Erledigungsverfügung gemäß Absatz 1. (4) 1Die bei der Durchführung eines Rechtshilfeersuchens entstandenen Vorgänge sind mit den übersandten Akten und Unterlagen an das ersuchende Gericht, die ersuchende Behörde oder ein zweites, um Rechtshilfe ersuchtes Gericht zu geben. 2 Das Ersuchen und eine Durchschrift der Übersendungsverfügung verbleiben bei der gemäß § 10 Abs. 1 anzulegenden Blattsamm-lung. 3 Von Schriftstücken, die ohne Begleitverfügung urschriftlich abgegeben werden, sind kei-ne Ablichtungen zurückzubehalten. (5) Ist das Verfahren erledigt, so werden die abschließenden Daten elektronisch erfasst.

E. Schlussbestimmungen

§ 26 Ergänzende Bestimmungen

Ist die Behandlung von Vorgängen in dieser Aktenordnung nicht geregelt oder bestehen hin-sichtlich der Anwendung oder Auslegung der Aktenordnung Zweifel, trifft die Präsidentin oder der Präsident des Oberverwaltungsgerichts die erforderlichen Anordnungen; sie sind dem Jus-tizministerium zur Kenntnis zu geben.

Page 348: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 24

348

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

§ 27 In-Kraft-Treten

Diese AV tritt am 1. Januar 2014 in Kraft; gleichzeitig tritt die AV vom 9. Januar 2007 (1454 - I. 207) - JMBl. NRW S. 37- in der Fassung der AV vom 1. März 2007 (1454 - I. 207) - JMBl. NRW S. 85 - außer Kraft.

Erfassungslisten Liste 1 (§ 19 Abs. 1)

Erfassungsliste AR

Zu erfassen sind: 1. Jährlich fortlaufende Nummer 2. Tag des Eingangs 3. Aktenzeichen und Bezeichnung der ersuchenden Behörde, Name und Wohnort der Gesuch-

stellerin bzw. des Gesuchstellers oder der sonstigen Beteiligten 4. Vermerk über den Verbleib des Eingangs 5. Bemerkungen Liste 2 (§ 21)

Terminsliste des Verwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts Zu erfassen sind: 1. Terminsstunde 2. Terminsergebnisse

a) verkündetes Urteil b) Urteil wird zugestellt (§ 116 Abs. 2 und 3 VwGO) c) neuer Termin ist anberaumt auf d) anderweitiges Ergebnis

3. Tag des Eingangs des Urteils zur Geschäftsstelle 4. Bemerkungen Erläuterungen: 1. Bei Anberaumung eines lediglich zur Verkündung einer Entscheidung bestimmten Termins ist dem unter 2 c) erfassten Datum der Zusatz "VT" hinzuzufügen. Der Verkündungstermin selbst ist unter der laufenden Nummer mit dem Zusatz "VT" zu erfassen. 2. Unter 3. werden nur vollständig abgefasste und mit den erforderlichen Unterschriften der Rich-terinnen bzw. Richter versehene Urteile erfasst. Wird ausnahmsweise ein Urteil ohne Tatbe-stand, Entscheidungsgründe und Rechtsmittelbelehrung der Geschäftsstelle übergeben (§ 117 Abs. 4 VwGO), so ist der Tag des Eingangs bei den für Bemerkungen vorgesehenen Angaben zu erfassen. Die Erfassung nach 3. erfolgt erst, wenn auch Tatbestand, Entscheidungsgründe und Rechtsmittelbelehrung der Geschäftsstelle übergeben werden. Sachen, in denen kein Urteil ergangen ist, sind alsbald nach Bekanntwerden des Terminsergebnisses unter 3. zu kenn-zeichnen.

Page 349: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 24

349

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Nr. 34. Zuweisung von Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst zu einer auswärtigen Ausbildungsstelle:

hier: Stammdienststelle AV d. JM vom 4. Dezember 2013 (2142 - Z. 28)

- JMBl. NW S. 349 - Die AV d. JM vom 19. September 1988 (2142 - I B. 28) - JMBl. NRW S. 229 - wird wie folgt geändert: I. a. Bei Ziffer 1. wird vor dem Wort "Referendare" die Worte "Referendarinnen und" eingefügt.

b. Bei Ziffer 2. wird vor dem Wort "Rechtspflegeranwärter" die Worte "Rechtspflegeranwärte-

rinnen und" eingefügt.

c. Bei Ziffer 3. wird vor dem Wort "Regierungsinspektoranwärter" die Worte "Regierungsin-spektor-anwärterinnen und" eingefügt.

d. Bei Ziffer 4. wird vor dem Wort "Gerichtsvollzieheranwärter" die Worte "Gerichtsvollzieher-anwärterinnen und" eingefügt.

e. Bei Ziffer 5. wird vor dem Wort "Justizsekretäranwärter" die Worte "Justizsekretäran-wärterinnen und" eingefügt.

f. Bei Ziffer 6. wird vor dem Wort "Regierungssekretäranwärter" die Worte "Regierungssekretäranwärterinnen und" eingefügt.

g. Bei Ziffer 7. wird vor dem Wort "Regierungsobersekretäranwärter" die Worte "Regierungsobersekretäranwärterinnen und" eingefügt.

h. Bei Ziffer 8. wird vor dem Wort "Oberwerkmeisteranwärter" die Worte "Oberwerkmeisteran-wärterinnen und" eingefügt.

i. Bei Ziffer 9. wird vor dem Wort "Justizoberwachtmeisteranwärter" die Worte "Justizober-wachtmeisteranwärterinnen und" eingefügt.

j. Der letzte Satz wird wie folgt gefasst "Sofern nicht ohnehin ihre bzw. seine Zuständigkeit gegeben ist, trifft in Zweifelsfällen die Entscheidung die Präsidentin / der Präsident des Oberlandesgerichts, die Generalstaatsanwältin / der Generalstaatsanwalt bzw. das Justiz-ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen".

II. Diese AV tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Nr. 35. Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten

in Zivilsachen (ZP-Statistik)

AV d. JM vom 9. Dezember 2013 (1440 - I. 22) - JMBl. NRW S. 349-

Die Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Zivilsachen (ZP-Statistik) wird in der neuen Fassung (Stand: 1. Januar 2014) zum 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig tritt die AV d. JM vom 4. Dezember 2012 (1440 - I. 22) - JMBl. NRW 2012 S. 334 - außer Kraft.

Page 350: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 24

350

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Nr. 36. Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Straf- und Bußgeldverfahren (StP/OWi-Statistik)

AV des JM vom 9. Dezember 2013 (1440 - I. 20)

- JMBl. NRW S. 350 - Die Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Straf- und Bußgeldverfahren (StP/OWi-Statistik) wird in der neuen Fassung (Stand: 1. Januar 2014) zum 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig tritt die AV d. JM vom 30. November 2012 (1440 - I. 20) - JMBl. NRW 2012 S. 335 außer Kraft.

Personalnachrichten

Justizministerium Ernannt: z. Oberamtsrat /-rätin: Amtsrat/-rätin Rüdiger Bublat, Katrin Niemeyer u. Michael Thiel-Tyll; z. Regierungsamtfrau/-amtmann: Regierungsoberinspektor/in Christian Grothe u. Petra Theisin-ger.

OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte Ausgeschieden: Richterin am AG Dr. Katja Rosa aus Grevenbroich durch Entlassung auf eigenen Antrag. Ruhestand: Richter am LG Dr. Johannes Wienert in Düsseldorf, Richter am AG Günter Hennig in Düssel-dorf, Richter am AG Rainer Deußen in Krefeld. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Dr. Christian Lange u. Mieke Schubert. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Leitenden Oberstaatsanwalt: Oberstaatsanwalt a. d. ständ. Vertr. eines Leitenden Ober-staatsanwalts - BesGr R 2 m. Az. - Jens Frobel aus Essen b. d. GStA.

Page 351: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 24

351

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Ruhestand: Oberstaatsanwalt Thomas Naumann in Krefeld. Richter auf Probe Ernannt: Assessor Daniel Johannes Otto. Notare Erreichen der Altersgrenze: Notar Eberhard Rogge in Duisburg-Hamborn. Bestellt zum Anwaltsnotar: Rechtsanwalt Oliver Paust in Dinslaken, Rechtsanwalt Jens Kassen in Oberhausen.

OLG-Bezirk Hamm Gerichte Ernannt: z. Direktor des AG - BesGr. R2 m. AZ -: Direktor des AG - BesGr. R2 - Frank Michael Davids in Ibbenbüren; z. Richter am AG - als der ständige Vertreter eines Direktors -: Richter am AG Georg Hollstegge in Borken; z. Richter/in am AG: Richter/in Dr. Baha Nurettin Güven und n Anna Rebekka Raths in Bielefeld u. Jasmin Horn in Recklinghausen; z. Justizoberamtsrätin/-rat: Justizamtsrätin/-rat Ingrid Raabe in Hagen, Raimund Jellentrup in Lünen u. Monika Pieper in Paderborn; z. Justizamtsrätin/-rat: Justizamtfrau/-mann Dorothee Nölle in Hagen u. Martin Reininghaus in Lüdenscheid; z. Justizamtfrau/-mann: Justizoberinspektor/in Chantal Leesing in Dorsten, Kay Krüger, Kirsten Loer und Sascha Ohst in Hamm; z. Sozialoberinspektorin: Sozialinspektorin Martina Holterbosch in Dortmund; z. Obergerichtsvollzieher - BesGr. A 9 m. AZ -: Obergerichtsvollzieher Hans Jürgen Schäfer in Bad Berleburg u. Frank Schroer in Rheine; z. Justizamtsinspektor/in - BesGr. A 9 m. AZ -: Justizamtsinspektor/in Birgit Elisabeth Böhmer in Arnsberg, Marita Weingarten in Bielefeld, Ursula Althues und Marie Luise Hölscher in Müns-ter u. Heinrich Weber in Werl; z. Obergerichtsvollzieher/in: Gerichtsvollzieher/in Silke Florkowski in Essen-Steele, Martina Wiechert in Gelsenkirchen, Reiner Zeppenfeld in Lennes-tadt, Oliver Thihatmar in Steinfurt u. Frauke Jansen in Tecklenburg; z. Justizamtsinspektor/in: Justizhauptsekretär/in Elisabeth Kampmann in Arnsberg, Elke Göbel in Bad Berleburg, Hanne-lore Schoppmeier in Bocholt, Reinhold Feldhaus in Borken, Erich Erdmann, Elke Obermann, Monika Pernotzky und Gabriele Ramus in Hagen, Elke Sprung in Iserlohn, Dietmar Baumeister in Münster, Wolfgang Pulverich in Siegen, Angelika Köster und Frank Piochowiak in Steinfurt, Martina von Wuthenau in Warstein, Bernd Groß, André Hirsch, Vera Löbert und Anne Thißen in Hamm; z. Gerichtsvollzieherin: Justizsekretärin Martina Ruhl in Kamen; z. Justizhauptsekre-tär/in: Justizobersekretär/in Michael Nieder in Arnsberg, Sabine Eikermann, Peter Humberg, Jens Olschewski und Torsten Säger in Bielefeld, Heike Skrotzki in Bochum, Elke Ehmann, Si-mone Hesse und Manuela Schmidt in Hagen, Ulrike Schulte, Uwe Teunis und Rainer Grimberg in Hamm, Anja Kiel und Silke Landwehr in Herford, Andrea Susanne Müller in Herne-Wanne, Michael Frielingsdorf in Schwelm u. Annette Zolthoff in Soest; z. Ersten Justizhauptwacht-meister - BesGr. A 6 -: Erster Justizhauptwachtmeister Helmut Grüning in Dortmund.

Page 352: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 24

352

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Versetzt: Richter am AG Dr. Lukas Hempel als Richter am LG von Dorsten nach Essen u. Richterin am LG Bianca Bookjans als Richterin am AG von Essen nach Dorsten, Richterin am LG Kristina Werthmann als Richterin am AG in Arnsberg u. Richter am AG Dirk Schikowski von Detmold nach Lemgo. Ruhestand: Richter am OLG Georg Schwarze, Obergerichtsvollzieher - BesGr. A 9 m. AZ - Rainer Greupner in Höxter, Justizamtsinspektor - BesGr. A9 m. AZ - Ulf Taut in Essen, Justizhauptsekretärin Ute Kleine-Karey in Bad Oeynhausen, Erster Justizhauptwachtmeister Norbert Dierks in Münster. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessorin Katrin Jansen und Judith Wiedersprecher. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Oberstaatsanwältin: Staatsanwältin Andrea Steffens aus Duisburg in Hamm; z. Justizober-inspektorin: Justizinspektorin Annika Bothe in Bochum, Sarah Ruth Meyer in Essen, Gisela Göpel u. Ines Hömberg in Münster. Versetzt: Oberstaatsanwältin Susanne Ruland aus Dortmund nach Arnsberg und Oberstaatsanwältin Carola Jakobs aus Hamm nach Dortmund; Staatsanwältin (Richterin auf Probe) Carina Taczkowski in den Geschäftsbereich des Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein. Ruhestand: Leitender Oberstaatsanwalt - BesGr. R 4 - Bernd Schulte in Bochum, Staatsanwalt Rolf Richter in Bielefeld, Justizoberamtsrat Günter Kaiser in Hagen, Justizhauptsekretär Reinhard Baumert in Dortmund. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Carolin Oehmen, David Scherer, Monika Bakker. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Löschungen als Rechtsanwalt: Andrea Günther in Gevelsberg, Axel Trösken in Münster, Thomas Penkert in Möhnesee, Dr. Reinhard Kleffner in Dortmund, Daniela Öndül in Bochum.

Page 353: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 24

353

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Abgabe in andere Kammerbezirke: Lars Fasting in Essen, Serkan Saglik in Dortmund, Dr. Ulrich Mischke in Essen, Georg Zwenke in Lünen, Benjamin Kura in Gelsenkirchen, Norbert Gottschalk in Essen, Christian Lepel in Bie-lefeld. Bestellt zur Anwaltsnotarin/zum Anwaltsnotar: Rechtsanwälte Dirk Arning in Gütersloh, Joachim Peter Stryczek, Frank Middendorf und Ralf Künne in Hagen, Patrick Vanderschmidt in Altena, Dr. Jens Schade in Bocholt, Sven Joachim Keuter in Ochtrup, Christian Rolvering in Stadtlohn, Hans Heinrich Brecht in Siegen und Andre-as Hesse in Olpe. Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwälte und Notare Franz Kresing in Soest, Rolf Scholten in Hamm, Gerd Ohletz in Es-sen, Karl-Peter Benninghaus in Lüdenscheid, Heinrich Schunck in Hagen, Dr. Peter Röing gen. Nölke in Münster, Heinrich Emrich in Salzkotten und Dietrich Schütte in Paderborn. Entlassen aus dem Notaramt: Rechtsanwälte und Notare Hans Jochen Hegemann in Bottrop und Theo Engel in Essen.

OLG-Bezirk Köln Gerichte Ernannt: z. Vorsitzender Richter am LG: Richter am LG Dr. Marcus Leckel in Köln; z. Direktorin des AG (Bes.Gr.R 2 Z): Richterin am AG Claudia Anne Krieger in Gummersbach. Versetzt: Richterin Dr. Evelyn Henning aus Sachsen-Anhalt an das LG Köln. Ruhestand: Justizamtsrätin Thekla Streuer in Euskirchen. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Julia Fehl, Ursula Elisabeth Gerbaulet, Dr. Sally Joanne Horler-Lau u. Dr. Michael Waschkau. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Justizobersekretärin: Justizsekretärin Manuela Baudach in Bonn.

Page 354: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 24

354

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Ruhestand: Oberstaatsanwalt Wolfgang Ehlen in Köln.

LSG und Sozialgerichte Ernannt: z. Präsidenten des SG: Vors. Richter am LSG Ulrich Scheer in Duisburg; z. Richter/in am LSG: Richter/in am SG Dr. Dörte Bergmann und Sebastian Alt in Essen; z. Richterin am SG als weit. Aufsicht führende Richterin: Richterin am SG Dr. Ina Rücker in Düsseldorf, z. Rich-terin am SG: Richterin Cornelia Mussaeus in Düsseldorf; z. Regierungsoberinspektor/in: Re-gierungsinspektor/in Annette Struchholz in Dortmund, Marcell Breuer in Aachen u. Christian Korff in Essen.

LAG-Bezirk Hamm Ruhestand: Richter am ArbG Jürgen Körnig in Iserlohn. Richterin auf Probe Ernannt: Assessorin Carolin Lohölter. Ruhestand: Regierungsamtsrätin Ursula Kuhlo in Herne.

LAG-Bezirk Köln Versetzt: Richterin am ArbG Silke Schütz von Koblenz nach Aachen.

Finanzgerichte Ernannt: z. Regierungsoberamtsrat: Regierungsamtsrat Lutz Oberdieck in Düsseldorf.

Page 355: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 24

355

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

Justizvollzug

Ernannt:

z. Oberregierungsrätin: Regierungsrätin Martina Monschau in Wuppertal-Vohwinkel; z. Regie-rungsamtfrau: Regierungsoberinspektorin Beate Paschilke in Münster; z. Technischen Amt-mann: Technischer Oberinspektor Theo Nillesen in Willich I; z. Regierungsoberinspektor: Regierungsinspektor Stephan Deutschland in Bochum; z. Justizvollzugsamtsinspektor: Jus-tizvollzugshauptsekretär Bernhard Freitag in Bochum; z. Betriebsinspektor: Hauptwerkmeister Stephan Ingenleuf in Wuppertal-Vohwinkel; z. Justizvollzugshauptsekretärin: Justizvollzugs-obersekretärin Bianca Haase u. Romina Lierse in Bielefeld-Brackwede; z. Regierungshaupt-sekretärin: Regierungsobersekretärin Natalja Samsin in Bielefeld-Brackwede; z. Hauptwerk-meister: Oberwerkmeister Rafael Kuczera in Gelsenkirchen. Ruhestand: Regierungsamtmann Hans-Joachim Bennink in Gelsenkirchen, Justizvollzugsamtsinspektor/in - BesGr. A 9 m. AZ. - Marianne Baum u. Reiner Lynen in Euskirchen; Justizvollzugsamtsinspek-tor Alfred Nüssgen in Bielefeld-Brackwede, Franz Pingel in Bielefeld-Senne, Josef Manegold u. Erich Schwemm in Werl; Betriebsinspektor Gerd-Heinrich Meinert in Bielefeld-Senne, Justizvoll-zugshauptsekretär Frank Schirrmacher in Essen u. Olaf Schmidt in Hövelhof.

Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Lan-desgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbe-werbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbe-hinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestell-ter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, - richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, - sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich

auf dem Dienstweg einzureichen. Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1 Leitende/r Oberstaatsanwalt/-anwältin (R 4) b. d. StA in Düsseldorf mehrere Vors. Richter/in am OLG (R 3) in Hamm 1 Vizepräsident/in d. LG (R 3) in Bielefeld 1 Vors. Richter/in am LAG (R 3) in Hamm 1 Oberstaatsanwalt/-anwältin - als der ständ. Vertr. eines LOStA - (R 2 m. AZ.) b.

d. StA in Essen

Page 356: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 24

356

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

1 Oberstaatsanwalt/-anwältin (R 2) b. d. StA in Bonn 1 Vors. Richter/in am LG (R 2) in Dortmund 1 o. mehrere Richter/in am OLG (R 2) in Düsseldorf 1 Direktor/in d. ArbG (R 2) in Essen 1 Staatsanwalt/-anwältin als Gruppenleiter/in (R 1 m. AZ.) b. d. StA in Dortmund mehrere Staatsanwalt/-anwältin als Gruppenleiter/in (R 1 m. AZ.) b. d. StA in Düsseldorf 1 Richter/in am AG in Bad Oeynhausen 1 o. mehrere Richter/in am LG in Bielefeld 1 Staatsanwalt/anwältin in Bielefeld für die planmäßige Anstellung von Richterin-

nen/Richtern auf Probe aus dem Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Hamm 1 Staatsanwalt/-anwältin in Arnsberg für die planmäßige Anstellung von Richterin-

nen/Richtern auf Probe aus dem Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Hamm 1 Justizamtmann/-frau - Rechtspfleger/in oder Sachbearbeiter/in - b. e. StA im

GStA-Bezirk Köln - die Besetzung der Planstelle soll ausschließlich im Wege der Beförderung er-folgen -

1 o. mehrere Justizoberinspektor/in im GStA-Bezirk Köln

- die Besetzung der Planstelle soll ausschließlich im Wege der Beförderung er-folgen -

1 Sozialoberinspektor/in b. d. JVA Aachen

- das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Aachen angefordert wer-den -

1 Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ) - Vertreter/in der Leitung des allge-

meinen Vollzugsdienstes - b. d. JVA Euskirchen - die Stellenbeschreibung mit Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Euskirchen angefordert werden -

1 Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ) - Küchenleiter/in - b. d. JVA Euskir-

chen - die Stellenbeschreibung mit Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Euskirchen angefordert werden -

1 Justizvollzugsamtsinspektor/ in (A 9 m. AZ) - Bereichsleiter Zentrale, Sicherheits-

zentrale, Außenpforte - b. d. JVA Schwerte 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) - Koordinator/in d. Gefangenensports

- b. d. JVA Geldern - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter d. JVA Geldern angefordert werden -

Page 357: Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen...Ridder in Moers, Jörg Mayer in Grevenbroich und Ute Koch in Remscheid; z. Justizoberin-spektor/in: Justizinspektor/in Nora

Justizministerialblatt NRW 2013 Nr. 24

357

Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers

1 Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9) - Erste/r Außenpforten-/Zentralbeamter/in und Diensthabende/r - b. d. JVA Euskirchen - die Stellenbeschreibung mit Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Euskirchen angefordert werden -

1 Regierungsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ) - Leiter/in d. Vollzugsgeschäftsstelle - b. d. JVA Hagen

1 Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Euskirchen 1 Justizvollzugsamtsinspektor/ in b. d. JVA Schwerte 1 o. mehrere Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Euskirchen 1 Hauptwerkmeister/ in b. d. JVA Schwerte 1 Erste/r Justizhauptwachtmeister/in (A 6) - stellv. Leiter/in d. Wachtmeisterei - b. d.

LG Bonn Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Justizdienst Regelmäßig können Beamtinnen und Beamte des mittleren Justizdienstes, die sich in dieser Laufbahn mindestens vier Jahre bewährt haben, zur Einführungszeit für die Laufbahn des ge-hobenen Justizdienstes zugelassen werden. Die Dienstzeit rechnet von der ersten Verleihung eines Amtes in der Laufbahngruppe an (§ 11 Abs. 1 LVO); sie kann nach Maßgabe des § 30 Abs. 2 Satz 2 LVO gekürzt werden. Beamtinnen und Beamte des mittleren Justizdienstes, die hiernach ihre Zulassung zur Einführungszeit für den gehobenen Justizdienst anstreben, werden gebeten, sich auf dem Dienstwege bei der für sie zuständigen Präsidentin oder dem für sie zu-ständigen Präsidenten des Oberlandesgerichts um Zulassung zu bewerben (§ 37 der Rechts-pflegerausbildungsordnung). Ob und wenn ja in welchem Umfange ein Aufstieg im laufenden Jahr möglich ist, erfahren Sie bei den zuständigen Personalabteilungen des jeweils für Sie zu-ständigen Oberlandesgerichtes. Rücknahme: Die Ausschreibung einer Stelle f. e Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) - Koordinator/in d. Gefangenentransports - b. d. JVA Geldern (JMBl. NRW Nr. 23 v. 1. Dezember 2013) wird hiermit zurückgenommen.